sportunfälle: finanziellen gesundheitsschäden vorbeugen

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Medienmitteilung Basel, 27. August 2013 Sportunfälle: Finanziellen Gesundheitsschäden vorbeugen Sport ist gesund, kann aber auch gefährlich sein. Über 300 000 Sportunfälle zählt die Statistik des bfu jährlich in der Schweiz. 70 Prozent davon ereignen sich in lediglich zehn Sportarten, allen voran Fussball und Skifahren. Die Heilungskosten für Sportunfälle sind bei Arbeitnehmern grundsätzlich im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung ihres Arbeit- gebers gedeckt, die neben den Betriebsunfällen auch Nichtbetriebsunfälle versichert. Obliga- torisch versichert sind alle Mitarbeitenen, die mindestens acht Stunden pro Woche in einem Unternehmen angestellt sind. Immer mehr Personen suchen die sportliche Herausforderung in Risikosportarten. Diese zu versichern, ist jedoch problematisch. Denn gemäss Art. 39 des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) und Art. 50 der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, die Geldleistungen um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen sogar verweigert. Wagnisse sind Handlungen, mit denen sich der Versicher- te einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne Vorkehrungen zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken. Diesbezüglich wird zwischen absoluten und relativen Wagnissen unterschieden. Ein absolutes Wagnis besteht, wenn eine Handlung mit Gefahren verbunden ist, die sich nicht auf ein vernünftiges Mass herabsetzen lassen. Hierbei handelt es sich oft um Sportarten mit hoher Geschwindigkeit und/oder Renncharakter wie Auto- oder Motorradrennen, wie Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 Metern oder wie Boxen, Basejumping etc. Bei einem relativen Wagnis können die Handlungen durch entsprechende Vorkehrungen auf ein vernünftiges Mass reduziert werden, was sich allerdings häufig als problematisch erweist. Wer sich bei bestimmten Sportarten oder sonstigen sportlichen Aktivitäten nicht an die üblichen Regeln oder Vorsichtsgebote hält, muss mit einer Kürzung der Geldleistungen um 50 Prozent rechnen. Dazu zählen beispielsweise Bergsteigen oder Klettern sowie Schnees- portaktivitäten abseits der markierten Piste

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Page 1: Sportunfälle: Finanziellen Gesundheitsschäden vorbeugen

Medienmitteilung Basel, 27. August 2013

Sportunfälle: Finanziellen Gesundheitsschäden vorbeugen

Sport ist gesund, kann aber auch gefährlich sein. Über 300 000 Sportunfälle zählt die Statistik des bfu jährlich in der Schweiz. 70 Prozent davon ereignen sich in lediglich zehn Sportarten, allen voran Fussball und Skifahren. Die Heilungskosten für Sportunfälle sind bei Arbeitnehmern grundsätzlich im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung ihres Arbeit- gebers gedeckt, die neben den Betriebsunfällen auch Nichtbetriebsunfälle versichert. Obliga- torisch versichert sind alle Mitarbeitenen, die mindestens acht Stunden pro Woche in einem Unternehmen angestellt sind.

Immer mehr Personen suchen die sportliche Herausforderung in Risikosportarten. Diese zu versichern, ist jedoch problematisch. Denn gemäss Art. 39 des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) und Art. 50 der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) werden bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, die Geldleistungen um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen sogar verweigert. Wagnisse sind Handlungen, mit denen sich der Versicher- te einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne Vorkehrungen zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken.

Diesbezüglich wird zwischen absoluten und relativen Wagnissen unterschieden. Ein absolutes Wagnis besteht, wenn eine Handlung mit Gefahren verbunden ist, die sich nicht auf ein vernünftiges Mass herabsetzen lassen. Hierbei handelt es sich oft um Sportarten mit hoher Geschwindigkeit und/oder Renncharakter wie Auto- oder Motorradrennen, wie Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 Metern oder wie Boxen, Basejumping etc. Bei einem relativen Wagnis können die Handlungen durch entsprechende Vorkehrungen auf ein vernünftiges Mass reduziert werden, was sich allerdings häufig als problematisch erweist.

Wer sich bei bestimmten Sportarten oder sonstigen sportlichen Aktivitäten nicht an die üblichen Regeln oder Vorsichtsgebote hält, muss mit einer Kürzung der Geldleistungen um50 Prozent rechnen. Dazu zählen beispielsweise Bergsteigen oder Klettern sowie Schnees- portaktivitäten abseits der markierten Piste bei schwerwiegender Missachtung der üblichen Gebote sowie Gleitschirm- und Hängegleiterfliegen bei sehr ungünstigen Windbedingungen etc. Als relative Wagnisse gelten auch andere Aktivitäten, bei denen die objektiv grossen Risiken nicht auf ein vertretbares Mass herabgesetzt wurden.

Verschiedene Privatversicherer bieten den Versicherten daher die Möglichkeit, eine UVG- Zusatzversicherung abzuschliessen, die auch Leistungen bei grober Fahrlässigkeit (mit Aus- nahme von Drogen und Trunkenheit am Steuer) entrichten und Behandlungen infolge von Sportverletzungen, die aus Wagnissen resultieren, abdecken. Solche Versicherungsdeckun- gen sind jedoch in der Regel vergleichsweise teuer und müssen separat abgeschlossen werden. Es gibt

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allerdings auch günstigere Lösungen, die im Rahmen der Krankenversiche- rung eingeschlossen werden können.

So hat die Groupe Mutuel mit dem Produkt «Activita» eine Deckung entwickelt, dieLeistungen ergänzend zum UVG entrichtet. Bungee-Jumping, Tauchen bis zu 40 Metern

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Tiefe, Hydrospeed, Canyoning und River Rafting sowie Fallschirmspringen und Gleitschirm- fliegen gelten im Rahmen dieser Deckung nicht als Wagnisse, sofern sie unter normalen Bedingungen ausgeübt werden.

Daher eignet sich dieses Produkt für Personen, die sich für eine dieser Sportarten interessieren oder diese ausüben. In Ergänzung zum UVG sind bei allen Unfällen stationäre Behandlungen im Einzelzimmer, ästhetische Chirurgie bei Spätfolgen eines Unfalls, Transport-, Rettungs- und Repatriierungskosten versichert. Ausserdem wird pro Jahr ein Kostenanteil von max. CHF 500 eines Sportabonnements übernommen, wenn dieses infolge eines Unfalls nicht genutzt werden kann. Mit CHF 10 bis 15 pro Monat sind die Prämien moderat.

Die Visana verzichtet in ihrer Unfallzusatzversicherung gemäss den Vertragsbedingungen auf Leistungskürzungen bei schuldhafter Herbeiführung eines Unfalls und bei Wagnissen. Dieses Produkt lässt sich allerdings nur in Kombination mit weiteren Zusatzversicherungen und nicht einzeln abschliessen.

Die Generali hat mit dem Produkt «Allegra» eine umfassende Lösung für Unfälle entwickelt, die nicht nur die Heilungskosten bei Unfällen abdeckt, sondern auch ein Invalididitäts- und Todesfallkapital sowie ein Spitaltaggeld vorsieht. «Allegra» deckt gemäss dem offiziellen Factsheet explizit auch die Extremsportarten ab. Mit einer Prämie von monatlich rund CHF 50 ist es jedoch wesentlich teurer.

Eine Versicherungsdeckung für Unfälle in Ergänzung zum obligatorischen UVG bieten zahl- reiche weitere Gesellschaften an. Der Versicherungsnehmer muss sich allerdings bewusst sein, dass viele Produkte bei Grobfahrlässigkeit und Wagnissen Kürzungen vorsehen oder Leistungen streichen oder insgesamt weniger umfassend sind.

Sportler wie Hobbysportler tun somit gut daran, sich hinsichtlich der für sie besten Versicherungslösung beraten zu lassen. Ein umfassendes Beratungsgespräch erfasst die individuellen Bedürfnisse, berücksichtigt die ausgeübte Sportart und die gewünschte Deckung.

- ENDE -

Über die Maklerzentrum Schweiz AGDie Maklerzentrum Schweiz AG ist führende Anbieterin von Versicherungslösungen im Privatkundenbereich. Die eigentümergeführte Gesellschaft wurde Anfang 2006, mit Hauptsitz in Basel, gegründet. Heute sind 240 Mitarbeitende an zehn Standorten in der Schweiz tätigund beraten Privat- und Firmenkunden in den Bereichen Kranken-, Sach- und Vermögens-Versicherungen sowie private Vorsorge. Über 80‘000 Personen zählen inzwischen zum festenKundenbestand.

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Herausgegeben im Auftrag der Maklerzentrum Schweiz AG durch:

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