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Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 19.04.2017 - II D - HB 5220-/2015- - Tel.: 920 – 3089 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke 2016 Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
das beigefügte Übersendungsschreiben (inkl. Anlagen), welches ich am 04.04.2017 an die Bezirke versendet habe, gebe ich dem Hauptausschuss zur Kenntnis. In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen
Die Senatsverwaltung für Finanzen ist seit August 2011 als familienbewusste Arbeitgeberin zertifiziert ...
Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin
An die Bezirksämter von Berlin Abt. Finanzen - Finanzservice -
nachrichtlich: An den Vorsitzenden des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin
Geschäftszeichen:
II D - HB 5220-/2015 Bearbeiter: Herr Feldmann
Telefon: 030 9020-3089 Telefax: 030 9020-28-3089E-Mail: Frank.Feldmann@ senfin.berlin.de Internet: www.Berlin.de/sen/finanzen
Verkehrsverbindungen:
U Klosterstraße
S+U Jannowitzbrücke
Datum: 04. April 2017
Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Senat hat auf seiner Sitzung am 28.03.17 die Basiskorrektur der Globalsummen-zuweisung 2016 beschlossen. Durch die Basiskorrektur erhöhen sich die Globalsum-men der Bezirke von 6.328,3 Mio. € um +108,5 Mio. € auf 6.436,8 Mio. €.
Auf Grundlage der Basiskorrektur lassen sich auch die isolierten Jahresergebnisse 2016 der Bezirke ermitteln. In Summe weisen sie einen Überschuss von +22,7 Mio. € auf. Die Bezirke verzeichnen damit das siebente positive Jahresergebnis in Folge. Der bezirkliche Guthabenstand erhöht sich von +88,6 Mio. € auf +111,3 Mio. € (vgl. Tz. 4.1)
Nachfolgend informiere ich Sie über die Einzelheiten der Basiskorrektur.
1. Allgemeines zur Basiskorrektur 2016
Mit Schreiben vom 15.12.2016 hatte ich Ihnen die bis dahin für die Basiskorrektur ge-meldeten Sachverhalte mitgeteilt und Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, Er-gänzungen/Korrekturen zur Aufnahme in die Basiskorrektur anzumelden.
Ich habe Ihre Anträge geprüft. Eine zusammenfassende Übersicht über die Ergebnis-se der Basiskorrektur, kann der Anlage 01 entnommen werden.
Mit diesem Schreiben übermittle ich Ihnen nunmehr die für Ihren Bezirk bei der Ba-siskorrektur berücksichtigten Sachverhalte. Die Anträge auf Aufnahme in die Basiskor-rektur betrachte ich hiermit als erledigt. Hinweise zur Buchung der beschlossenen Be-träge bitte ich der Tz. 3 dieses Schreibens zu entnehmen.
2. Basiskorrekturen 2016
Im Einzelnen wurden folgende Sachverhalte berücksichtigt:
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2.1 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zum Haushalt 2016/2017
Mit dem Haushaltsgesetz 2016/2017 hat das Abgeordnetenhaus für die Bezirke zu-sätzliche Mittel bereitgestellt (vgl. 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung vom 13.01.2016), die im Rahmen der Basiskorrektur 2016 umgesetzt werden:
2.1.1 Kindertagesbetreuung
• Für die in 2016 beginnende stufenweise Verbesserung des Personalschlüssels im Krippenbereich (U3) wurden zusätzlich 20 Mio. € zur Verfügung gestellt.
• Für die stufenweisen Erweiterung der bestehenden Beitragsfreiheit über die 3 Jahre vor der Einschulung hinaus wurden für 2016 zum Ausgleich der wegfallenden Ein-nahmen zusätzlich 13 Mio. € berücksichtigt.
• Um zusätzliche Bedarfe für die Betreuung und Integration von Flüchtlingen decken zu können, wurden für 2016 zusätzlich 28,5 Mio. € - insbesondere für die Übernah-me der Kita-Betriebskosten - bereitgestellt.
Die Umsetzung auf die einzelnen Bezirke erfolgt im Rahmen der vollständigen Ba-siskorrektur auf der Grundlage der tatsächlich angefallenen Ist-Ausgaben (vgl. Tz. 2.2.2) bzw. E05-Ist-Einnahmen (vgl. Tz. 2.5.1).
2.1.2 Verbesserung der personellen Situation in den Bürgerämtern
Zur personellen Unterstützung der bezirklichen Bürgerämter wurden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016/2017 zentral im Stellenplan des Einzelplan 05 - Se-natsverwaltung für Inneres und Sport – im Kapitel 0500, Titel 42811 36 Beschäfti-gungspositionen der Entgeltgruppe E 5 – E 8 etatisiert. Sie wurden gem. dem Schrei-ben SenInnSport ZS A 1 Ro – 05136 vom 14.01.2016 basiskorrigiert (vgl. auch Tz 2.3.13 b).
2.1.3 Mittel zur Förderung der außerschulischen Lernorte
Entsprechend der Ankündigung aus dem Schreiben der SenBJW - II B Vw 2 vom 28.07.2016 wurden die mit Beschluss des Hauptausschusses vom 08.06.2016 verein-barten Mittel zur Förderung der außerschulischen Lernorte Jugendkunstschule, Ju-gendverkehrsschule und Gartenarbeitsschule in Höhe der tatsächlichen Kosten, ma-ximal bis zum dort genannten Betrag, im Wege der Basiskorrektur 2016 ausgeglichen (vgl. Datei 01).
2.2. Produktsummenbudget
Entscheidungen über Einzelanträge aus den Bezirken waren aus der Perspektive der Produktbudgetierung zu treffen. Hinsichtlich der grundsätzlichen Berücksichtigungsfä-higkeit von solchen Anträgen verweise ich auf meine ausführlichen Hinweise im o. g. Anhörungsschreiben vom 15.12.2016 sowie in den Übersendungsschreiben zu Ba-siskorrekturen der Vorjahre. Die von Ihnen gemeldeten Einzelsachverhalte sind ent-sprechend geprüft und entschieden worden.
Basiskorrekturen von allgemeiner Bedeutung sind darüber hinaus zu den nachfolgend aufgeführten Aspekten durchgeführt worden. Sie gehen insbesondere auf gesetzliche
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Änderungen, politische Aufträge, vereinbarte Verfahren oder sonstige Zusagen/ An-kündigungen zurück.
2.2.1 Nachbudgetierung von Verwaltungsprodukten
Für die Produkte, die vereinbarungsgemäß bei der Zuweisung 2016 mit Prognose-Planmengen hinterlegt worden sind, ist standardmäßig eine Nachbudgetierung auf Basis der Mengen des KLR-Jahresabschlusses 2016 erfolgt. Diese Nachbudgetierung ist plafondverändernd umgesetzt worden. Die Berechnung der Beträge erfolgte auf Basis der vom „Projektteam Budgetierung“ beschlossenen Nachbudgetierungsquoten und kann der Datei 02 entnommen werden.
2.2.2 Kita/ Tagespflege
Die Basiskorrektur im Kita-Bereich einschließlich Tagespflege habe ich analog dem Verfahren der letzten Jahre in vollem Umfang vorgenommen (vgl. Anlage 02).
2.2.3 Übertragung der Finanzierungsverantwortung für den Dauerbetrieb der Inte-grierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) KITA
Nachdem die in der Verwaltungsvereinbarung festgelegten Beträge i.H.v. 3.107,4 T€ bereits im Herbst 2016 gemäß § 50 Abs. 1 LHO zur SenBildJugWiss umgesetzt wor-den waren, erfolgt mit der Basiskorrektur 2016 nunmehr die erforderliche Anpassung der Zuweisungsbeträge.
2.2.4 Hilfen zur Erziehung
Die Basiskorrektur für die Transferkosten der Hilfen zur Erziehung (HzE) erfolgte unter Berücksichtigung der vom Hauptausschuss bestätigten Modifikationen bei der HzE-Budgetierung (vgl. RN 17/1852 A), die u.a. eine anteilige Zuweisung nach sozial und fachlich gewichteten Einwohnern vorsieht (Modell-Mengen). Erstmals wurde dabei auch eine Basiskorrektur der Modell-Mengen um die jeweiligen Einwohnerverände-rungen seit der Zuweisungsberechnung vorgenommen. Die Berechnung orientierte sich an dem von SenFin zum HWR 2016 übersandten Berechnungsschema, das zwi-schenzeitlich gemeinsam mit Bezirksvertretern geprüft worden ist1.
Wie in der Vergangenheit ist zudem eine Fortschreibung der Zuweisungspreise hin-sichtlich bislang noch nicht berücksichtigter Entwicklungen bei den durch das Land zentral verhandelten Entgelten berücksichtigt worden. Bei den stationären HzE außerhalb Berlins ist das Land dagegen nicht an den Entgelt-verhandlungen beteiligt. Da auch diese Leistungen erkennbaren Fallkostensteigerun-gen unterlagen, habe ich entschieden die Bezirke hier ebenfalls durch eine Basiskor-rektur finanziell zu entlasten. Die entsprechenden Zuweisungspreise wurden dabei analog der Entgeltsteigerungen bei den stationären Hilfen innerhalb Berlins, maximal jedoch bis zur Höhe der mittleren Stückkosten 2016, erhöht.
Hinsichtlich des Umgangs mit Mehrmengen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) wird auf die entsprechenden Ausführungen unter Tz. 2.2.6 verwiesen.
1 Die Prüfung fand im Zuge der Evaluation der modifizierten HzE-Zuweisung durch die „AG HzE-Budgetierung“
statt.
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Die Ergebnisse der Basiskorrektur für die HzE-Transferkosten sind in der Anlage 03 zusammengefasst. Weitere Einzelheiten zu den Berechnungen können der Datei 03 entnommen werden.
Im Zuge dieser Basiskorrektur wurde zudem ein Fehler bei der Berechnung der Ver-waltungskosten-Budgets 2016 für die HzE bereinigt. Bezirken, die von fälschlich ver-minderten Planmengen betroffen waren, wurde der Differenzbetrag ausgeglichen.
2.2.5 HzE-Fallwanderungen
Durch zwischenbezirkliche Fallwanderungen sind Bezirke mit positivem Wanderungs-saldo (mehr Zugänge als Abgänge) finanziell belastet worden. In Fortsetzung der Pra-xis aus dem Vorjahr erfolgt mit der Basiskorrektur 2016 nunmehr ein Ausgleich aller verbliebenen Belastungen, die sich auf das Jahr 2015 beziehen und noch nicht nach-budgetiert wurden. Das letztjährige Berechnungsschema wurde dabei unverändert angewandt (vgl. Datei 04).
Ich beabsichtige die ergänzende Basiskorrektur künftig nach einem einheitlichen Ver-fahren unter Einbeziehung aller Bezirke durchzuführen, sobald entsprechende pro-duktbezogene Daten aus SoPart vorliegen.
2.2.6 Steigende Zahl an Flüchtlingen und Asylbegehrenden
Mit dieser Basiskorrektur werden den Bezirken wieder zusätzliche Belastungen, die im Zusammenhang mit dem verstärkten Flüchtlingszugang entstanden sind, ausgegli-chen. Ich verweise hierzu auf die verschiedenen unterjährig bereits übersandten Ba-siskorrekturzusagen.
Ein Teil der zusätzlichen Belastungen war bereits von den existierenden Basiskorrek-turzusagen erfasst und konnte im Zuge der entsprechenden Berechnungen ausgegli-chen werden. Dies betraf bspw. Ausgaben für die Inanspruchnahme von Kita-Plätzen oder Ausgaben im Z-Teil, die jeweils nach dem Ist ausgeglichen werden.
Der beantragten Basiskorrektur i.Z.m. Dozentenhonoraren für Integrationskurse an den Volkshochschulen kann ich aufgrund einer im Detail nicht erkennbaren Belastung und bezirksübergreifend zudem uneinheitlichen Datenlage nicht entsprechen. Der Sachverhalt wurde auch in den Vorjahren bei der Basiskorrektur nicht berücksichtigt.
Darüber hinaus habe ich mit dieser Basiskorrektur einen Ausgleich für folgende Mehr-belastungen vorgesehen (hinsichtlich der personalbedingten Mehrbelastungen wird auf die Tz 2.3 verwiesen):
• In den eingerichteten „Willkommensklassen“ werden Schülerinnen und Schüler mit einer deutlich geringeren Klassenfrequenz als in „Normalklassen“ unterrichtet. Wie im Vorjahr wurden den Bezirken die damit verbundenen Mehrkosten für die bereit-zustellende Infrastruktur - zusätzlich zur regulären Nachbudgetierung - ausgegli-chen (vgl. Datei 05).
Zudem wurden für diesen Schülerkreis auch wieder die Mehraufwendungen aus-geglichen, die durch die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel entstan-den sind und nicht bereits über die allgemeine Basiskorrekturregelung für Schüler-zahlveränderungen (Nachbudgetierung bei den entsprechenden Produkten, vgl. Tz. 2.2.1) vollständig finanziert waren. Die aufgelaufenen Mehraufwendungen wur-den durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie errechnet und im
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Rahmen der Basiskorrektur 2016 entsprechend umgesetzt. Die Berechnung kann der Datei 06 entnommen werden.
• Um die besonderen Belastungen auf die Bezirkshaushalte abzufangen, die sich durch den Anstieg der Transferzahlungen für die „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ unter 18 Jahren (umF) ergeben haben, habe ich auch für 2016 eine 100%ige Nachbudgetierung für diesen Empfängerkreis sichergestellt. Diese Basiskorrektur erstreckt sich – wie im letzten Jahr - wieder auf alle Transfer-produkte der Hilfen zur Erziehung sowie die Produkte „78740 – Unterbringung von Mutter (Vater) und Kind(ern)“ und „80392 – Jugendberufshilfe begleit. Wohnform“. Die Berechnung der Basiskorrektur erfolgte vereinbarungsgemäß auf Grundlage der ausgewerteten Fallzahldaten für den o.g. Empfängerkreis, die von der Senats-verwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur Verfügung gestellt wurden. Dabei wurden – unter Berücksichtigung der regulären Nachbudgetierung – alle umF-bedingten Mengenänderungen aus dem Zeitraum 01/2015 bis 12/2016 in die Berechnung einbezogen (vgl. Datei 03).
• Zudem habe ich wieder geprüft, ob es aufgrund relevanter umF-bedingter Men-genzuwächse auch zu Fallkostensteigerungen bei einzelnen HzE-Produkten ge-kommen ist. Für vier Produkte konnte dies rechnerisch nachvollzogen werden; zum Ausgleich wurden die Zuweisungspreise entsprechend erhöht.
• Der Senat hat zugesagt, für die im Rahmen des Prozesses „Wachsende Stadt“ gewährten flüchtlingsbedingten Personalverstärkungsmaßnahmen und Personal-mittel (vgl. Tz. 2.3.22/23) auch einen 15-prozentigen Sachkostenzuschlag zu ge-währen. Dieser dient auch als Ausgleich für Vorbereitungs- und Nebenkosten für neu einzustellendes Personal (z.B. Büroeinrichtung, IT-Ausstattung, Personalser-vice etc.). Für die bereits in 2015 gewährten VZÄ erfolgt die Basiskorrektur dabei zum vollen Jahresbetrag. Für die übrigen Personalzugänge wurde der Sachkos-tenzuschlag dem jeweiligen Zusage-Zeitpunkte entsprechend anteilig gewährt (vgl. Datei 07).
• Weitere Leistungen der Bezirke, die im Zusammenhang mit der Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften stehen, habe ich erneut zusätzlich ausgeglichen. Hierbei handelt es sich z.B. um Dolmetscher-/Sprachmittlerleistungen, Wiederbeschaffun-gen für verbrauchte Güter der in Reserve zu haltenden Güter für Katastrophen-schutz oder Transportkosten für Flüchtlingskinder (wenn unter bestimmten Bedin-gungen ein wohnortnaher Schulbesuch nicht möglich war). Medizinische Aufwendungen waren seit 2016 Bestandteil des Konzepts für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen des LaGeSo bzw. des Landesamtes für Flüchtlinge (LaF). Leistungen in diesem Zusammenhang werden den Bezirken ent-sprechend dem im Intranet veröffentlichten Buchungshinweis nicht mehr ausgegli-chen. Ab 2017 sind hierfür keine Kontierungen mehr auf dem Sonderkostenträger vorzunehmen. (siehe auch Datei 08).
• Belastungen, die den Bezirken durch Bereitstellungen von Immobilien für Flücht-lingsunterkünfte erwachsen, werden durch Ausgleichszahlungen der verantworten-den Stelle (LAGeSo / LAF bzw. SenBildJugWiss, wenn die Unterkunft zur Unter-bringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dient) finanziert. Ich ver-weise in diesem Zusammenhang auf meine entsprechenden Schreiben sowie die zugehörigen Budgetierungsfestlegungen, die mit dem Projektteam Budgetierung abgestimmt wurden.
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• Die zugesagten Bonuszahlungen für bereitgestellte Sporthallen stelle ich mit dieser Basiskorrektur in dem Umfang zur Verfügung, wie bereits eine zweckentsprechen-de Mittelverwendung (Ausgaben für den Sport) in 2016 erfolgt ist. Soweit eine Mit-telverwendung erst in 2017 realisiert wird, erhalten Sie mit der nächsten Basiskor-rektur den zugsagten Bonus. Auf mein Schreiben II D Ti vom 13.10.2016 wird ver-wiesen.
• Hinsichtlich der Sanierung wieder freigezogener Sporthallen habe ich damit ver-bundene Verwaltungsleistungen der Bezirke bei entsprechendem Nachweis mit dieser Basiskorrektur ausgeglichen. Die eigentlichen Sanierungskosten für die flüchtlingsbedingten Abnutzungen und Schäden werden zentral aus dem Kapitel 1172, Titel 51900 finanziert.
• Die von Ihnen geleisteten Ausgaben für Nachbarschaftsprogramme im Zusam-menhang mit dem Masterplan Integration und Sicherheit habe ich entsprechend meiner Finanzierungszusage ausgeglichen (Buchungen auf dem Sonderkosten-träger 28294). Soweit die Ausgaben noch nicht in voller Höhe der Mittelzusage ge-leistet werden konnten, steht Ihnen der Differenzbetrag noch in 2017 zusätzlich zur Verfügung (siehe auch mein Schreiben II D 25 vom 8. August 2016).
2.2.7 Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL ohne Krankenhilfe)
Die Transferprodukte der Hilfen in besonderen Lebenslagen (Eingliederungshilfe Soz und Jug (nach SGB XII), Hilfe zur Pflege und Hilfe zur Überwindung besonderer sozia-ler Schwierigkeiten), die bei der Zuweisung 2016 mit Prognose-Planmengen hinterlegt wurden, sind verfahrensgemäß nachbudgetiert worden. Dabei wird die Differenz zwi-schen den (korrigierten) Ist-Mengen 2016 und den angesetzten Planmengen unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachbudgetierungsquote ausgeglichen. Bislang noch nicht berücksichtigte Entwicklungen bei den zentral verhandelten Entgel-ten, die sich auf die Stückkosten ausgewirkt haben, sind vereinbarungsgemäß bei der Fortschreibung der Zuweisungspreise berücksichtigt worden.
Hinsichtlich der Berechnungen für die einzelnen HbL-Teilbereiche ist dabei folgendes zu beachten:
• Für das Produkt 78396 („Ambulante HzP – Pflegestufe 0“) wurde vereinbarungs-gemäß eine Nachbudgetierungsquote von 75% angesetzt. Da hier die Mengen ge-genüber den ursprünglich bei der Zuweisung angesetzten Planmengen erneut re-duziert werden konnten, verbleibt den Bezirken somit ein Teil des zugewiesenen Budgets als Steuerungserfolg.
• Im Bereich der stationären Hilfe zur Pflege habe ich erneut die seit 2013 zum Tra-gen gekommene Basiskorrekturregelung angewandt. Neben der Nachbudgetierung der Mengen wird dabei die Differenz zwischen den individuellen bezirklichen Stück-kosten und dem durchschnittlichen Zuweisungspreis ausgeglichen.2
• Insgesamt liegen die Zuweisungen (nach Basiskorrektur) bei den Hilfen zur Pflege im Saldo oberhalb der in diesem Bereich angefallenen Ist-Kosten, die gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich gestiegen sind. Diese Entwicklung ist abermals auch Resultat der seit 2011 implementierten Steuerungsinstrumente (für den Bereich der
2 Die den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Marzahn-Hellersdorf im Rahmen eines Sondertatbe-
standes gegebene Zuweisung (nach Normierung) für „Altfälle in der stationären HzP“ wurde entspre-chend angerechnet.
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ambulanten und teilstationären Hilfen existiert darüber hinaus seit 2015 eine Ziel-vereinbarung, u.a. mit dem Ziel einer Dämpfung von Ausgabesteigerungen) sowie der intensivierten Steuerungsbemühungen der bezirklichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
• Wie in meinem Schreiben II D 14 vom 02.11.2016 angekündigt, habe ich die Leis-tungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII für behinderte Eltern in Eltern-Kind-Einrichtungen, die auf dem neu eingerichteten Produkt „80691 – Eltern mit körper-lich/geistiger Behinderung in gemeinsamen Wohnformen mit ihren Kindern“ ver-bucht wurden, in die Basiskorrektur einbezogen. Auf einen entsprechenden und zu-dem aufwendig zu ermittelnden Budgetabzug beim Produkt „78740 – Unterbringung von Mutter (Vater) und Kind(ern)“, über das die Leistungen für 2016 noch zugewie-sen wurden, habe ich aufgrund geringer finanzieller Auswirkungen verzichtet.
Eine Übersicht über die Zusammensetzung der Nachbudgetierungsergebnisse für die HbL (ohne Krankenhilfe) kann der Anlage 04 entnommen werden. Die Berechnungen der Nachbudgetierung sind in den Datei 09 (für HbL Asyl Datei 10) enthalten.
Die Zuweisung für die Transfers der im Bezirksamt Lichtenberg regionalisiert wahrge-nommenen HbL-Aufgaben ist wie in den Vorjahren an die tatsächlich angefallenen Transferkosten angepasst worden (vgl. Datei 11).
2.2.8 Abrechnung der Zielvereinbarung über „Transfersteuerung, Qualitätsmanage-ment und Fach- und Finanzmonitoring“ im Bereich der Eingliederungshilfe und der ambulanten Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
Die Abrechnungsergebnisse 2016 der seit 2015 mit allen Bezirken bestehenden Ziel-vereinbarung sind mit der Basiskorrektur umgesetzt worden (vgl. Datei 12). Die Zielvereinbarung sieht für Steuerungserfolge ausschließlich Bonusbeträge vor. Insgesamt werden dafür 1,8 Mio. € an diejenigen Bezirke ausgereicht, deren Ergebnis bei den abrechnungsrelevanten Kennzahlen prozentual besser ausfällt als das der Berliner Gesamtentwicklung. Unter Berücksichtigung des finanziellen Volumens entfal-len 1,2 Mio € auf Steuerungserfolge in der Eingliederungshilfe und 0,6 Mio € auf die ambulante Hilfe zur Pflege. Zusätzlich erhalten alle Bezirke für ihre aktive Mitarbeit am Aufbau und an der Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagements einen Bonus von 70 T€ (insgesamt berlinweit 840 T€).
2.2.9 Krankenhilfe nach SGB XII
Wie in den letzten Jahren wird bei den Transferprodukten der Krankenhilfe nach SGB XII neben der Nachbudgetierung der Mengen auch die Differenz zwischen den individuellen bezirklichen Stückkosten und dem durchschnittlichen Zuweisungspreis ausgeglichen (vgl. Datei 13).
Die Zuweisung von Transferausgaben für die in den Bezirksämtern Lichtenberg und Pankow regionalisiert wahrgenommenen Aufgaben in der Krankenhilfe ist wie in den Vorjahren an die tatsächlich angefallenen Transferkosten angepasst worden.
2.2.10 Abrechnung der Zielvereinbarung Krankenhilfe nach SGB XII
Die Ergebnisse der mit einigen Bezirken abgeschlossenen Zielvereinbarung über die passgenaue und rechtskonforme Gewährung von Leistungen sowie über die konse-quente Umsetzung des Nachrangprinzips der Sozialhilfe für den Bereich der Kranken-
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hilfe werden für den Abrechnungszeitraum bis 31.12.2016 mit dieser Basiskorrektur berücksichtigt (vgl. Datei 14).
2.2.11 Bildung und Teilhabe (BuT)
Bei den BuT-Transferprodukten konnte 2016 erstmals das reguläre Nachbudgetie-rungsverfahren angewendet werden (vgl. Tz. 2.2.1). Die Nachbudgetierungsquote lag dabei vereinbarungsgemäß bei 100 %. Hiervon ausgenommen sind die BuT-Transferprodukte, die sich auf SGB II – Empfän-ger beziehen (Produkte 80418, 80419 und 80420). Die für das Regelverfahren erfor-derlichen Daten konnten hier bisher von der Regionaldirektion Berlin noch nicht be-reitgestellt werden. Bei diesen Produkten habe ich daher die Zuweisung an die ge-buchten Ist-Kosten, max. bis zur Höhe der kameral gebuchten Ist-Ausgaben ange-passt (vgl. Datei 15).
2.2.12 Kommunaler Finanzierungsanteil (KFA)
Wie in meinem Schreiben vom 17.11.2015 (II D – HB 5220-1/2015-1-3) angekündigt, habe ich das Budget für das Produkt „79719 – Kommunale Leistungen der Grundsi-cherung für Arbeitssuchende (SGB II)“ im Rahmen dieser Basiskorrektur – abwei-chend vom Regelverfahren – an die angefallenen Ist-Kosten 2016 angepasst (vgl. Da-tei 16).
Zwischenzeitlich hat ein Diskussionsprozesses zur Verbesserung der Steuerung der Verwaltungskosten der Jobcenter sowie der haushaltsrechtskonformen Durchführung des Verwaltungsverfahrens begonnen, der u.a. zur Gründung einer entsprechenden verwaltungsübergreifenden Arbeitsgruppe geführt hat. Um diesen Prozess nicht unnö-tig zu belasten habe ich mit Schreiben vom 13.12.2016 (II D – HB 5220-1/2016-1-3) angekündigt, den Übergang zum Regelverfahren in der Basiskorrektur zurückzustellen und auch im Jahr 2017 eine Anpassung der Budgets an die bezirksindividuellen Ist-Ausgaben vorzunehmen. Ich gehe davon aus, dass nach Abschluss dieses Prozesses, zusammen mit den Er-gebnissen der Arbeitsgruppen zur Optimierung der Aufgabenwahrnehmung und Steu-erung im SGB II, die notwendigen Erkenntnisse vorliegen werden, um anschließend in das Regelverfahren überzugehen.
2.2.13 Kältehilfe
Wie zugesagt habe ich zusätzliche Belastungen, die durch die Bereitstellung von wei-teren Notschlafplätzen im Rahmen der Kältehilfe für den Winter 2015/2016 sowie den Monaten November und Dezember 2016 entstanden sind, ausgeglichen (vgl. Datei 17). Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales hat mir die Höhe der zusätzlich bereit- gestellten Kapazitäten, die von neun Bezirken realisiert wurden, so-wie den damit verbundenen Mehrbedarf mitgeteilt (vgl. Schreiben SenFin-Schreiben vom 05.10.2016 – II D 18 – HB 5628-3/2014-3-1 sowie SenAIS - III B 23 - vom 14.02.2017). Auf begründeten Antrag hin wurden auch etwaige Bedarfsspitzen ausge-glichen, bei denen die Kosten über dem zugesagten Tagessatz von 17 € je zur Verfü-gung gestelltem Notschlafplatz lagen.
Mit der diesjährigen Basiskorrektur ist zugleich bei diesem Sachverhalt die Umstellung auf das übliche Jährlichkeitsprinzip der Zuweisung und des Haushaltes erfolgt.
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2.2.14 Unfallkasse
Gesonderte Basiskorrekturen für die Transferausgaben der Unfallkasse waren nicht erforderlich, da diese bereits im Regelverfahren der Nachbudgetierung von Schulpro-dukten berücksichtigt werden (vgl. Tz. 2.2.1). Dies entspricht auch der Vorgehenswei-se aus Vorjahren, in denen die entsprechenden Ausgaben teilweise stark rückläufig waren. Auch im Personalbereich ist auf eine gesonderte Basiskorrektur verzichtet worden, da der Teilplafond Personal 2016 unter Einbeziehung der Ausgaben für die Unfallkasse insgesamt auskömmlich bemessen worden ist. So stehen einzelnen Überschreitungen in bestimmten Ausgabegruppen Unterschreitungen in anderen Ausgabegruppen ge-genüber.
2.2.15 Sonderzuweisung beschleunigter Wohnungsbau
Die Bezirksämter erhalten vom Senat pro genehmigter bzw. genehmigungsfreigestell-ter Wohnung eine Sonderzuweisung; die Ausschüttungsobergrenze liegt dabei bei 5 Mio. € pro Jahr. Die Sonderzuweisungen je Bezirk wurden auf der Grundlage der ver-einbarten Genehmigungszahlen 2016 und der inzwischen vom Amt für Statistik veröf-fentlichten Baugenehmigungszahlen 2015 (Abrechnung 2015) ermittelt und mit Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 15.04.2016 an die Bezirksstadträtin und Bezirksstadträte für Stadtentwicklung bekannt gegeben. Die entsprechenden Beträge wurden mit dieser Basiskorrektur umgesetzt.
2.2.16 Sachkostenzuschlag für B-Plan-Fabrik und Zweckentfremdungsverbot
Für das von der SenStadtWohn abgeordnete Personal für B-Plan-Fabrik und Zweck-entfremdungsverbot hat die Senatsverwaltung für Finanzen für 2016 einen einmaligen Sachkostenzuschlag zur Einrichtung der Aufgabengebiete in Höhe von 15 % des Durchschnittsatzes von 45.000 € pro VZÄ zugesagt. Die Umsetzung erfolgte mit die-ser Basiskorrektur (vgl. Datei 18).
2.2.17 Jugendberufsagentur in Berlin
Im Rahmen der Einrichtung von Jugendberufsagenturen (JBA) habe ich die Auftrags-mittel für geeignete Träger für Coaching-Angebote/ Angebote zur aufsuchenden Bera-tung (sog. Coaching-Mittel) - unter Berücksichtigung der jeweiligen Eröffnungstermine – für die Monate erstattet, in denen die Jugendberufsagenturen in 2016 in Betrieb wa-ren.
Im Zuge der schrittweisen Implementierung von JBA kann es auch zu Transfer-Mehrleistungen bei der bezirklichen Jugendberufshilfe kommen. Für diesen Einfüh-rungszeitraum hatte ich mit Schreiben vom 13.10.2016 (II D – HB 5616-1/2016-1-1) auch eine Nachbudgetierung von Mehrmengen bei den vier maßgeblichen Transfer-produkten der Jugendberufshilfe (80389 - 80392) zugesagt. Eine Basiskorrektur ist dabei erfolgt, sofern die Nachbudgetierungsbeträge insgesamt positiv ausgefallen sind. Voraussetzung für diese Basiskorrektur war zudem die Teilnahme an dem mit der Fachverwaltung abgestimmten Berichtswesen (vgl. Datei 19).
Hinsichtlich der Basiskorrektur von Personalmitteln wird auf die Tz. 2.3.19 verwiesen.
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2.2.18 Einrichtung von „Schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Bera-tungs- und Unterstützungszentren“ (SIBUZ)
Gemäß dem Hauptausschuss-Bericht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu den „finanziellen Auswirkungen und Kostenschätzungen“ der Inklusi-on vom 26.08.2015 (vgl. RN 17/1166 O) werden die Raumnutzungskosten für das Fachgebiet „Inklusionspädagogik“ grundsätzlich aus dem Einzelplan 10 getragen. Eine Basiskorrektur der Bezirkszuweisung ist daher nicht erfolgt.
2.2.19 Ausweitungen des Musikschulangebotes
Die im Zuge des Abgeordnetenhaus-Beschlusses zum Haushaltsgesetz 2014/15 be-reitgestellten Mittel für die Ausweitungen des Musikschulangebotes, die bislang noch nicht in den Bezirksplafond 2016 eingeflossen sind, wurden gemäß meinem Schreiben vom 31.03.2016 mit der Basiskorrektur bereit gestellt (vgl. Datei 20).
2.2.20 Umsetzung der Prüfergebnisse von Erweiterten Mengenrevisionsverfahren (EMRV)
Im Zuge dieser Basiskorrektur erfolgt auch die Prüfung und budgetmäßige Umsetzung des „Erweiterten Mengenrevisionsverfahrens (EMRV)“ für das Produkt „78422 – Sportanlagen in Schulen“ (Bezirk Reinickendorf, Prüfungsjahr 2014). Im Ergebnis sind die budgetmäßigen Auswirkungen der fehlerhaft gebuchten Produktmengen ermittelt und korrigiert worden. Die damit verbundene Budgetminderung beim Produkt 78422 wurde anteilig auf die übrigen Bezirke umverteilt. (vgl. Datei 21).
2.2.21 Umsetzung der Veranschlagungsleitlinien baulicher Unterhalt
Mit dem Beschluss über den Doppelhaushalt 2016/2017 hatte das Abgeordnetenhaus auch Mindeststandards in Form von Leitlinien für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung vorgegeben. Ziel der Vorgabe ist es, eine an den aktuellen Gebäudewerten und am Bestand der Straßenflächen ausgerichtete Mindestunterhaltung sicherzustellen.
Wie in den Vorjahren habe ich im Zuge der Berechnungen zur Basiskorrektur über-prüft, inwieweit diese Leitlinien ausgabewirksam umgesetzt wurden. Die Prüfung hat ergeben, dass alle Bezirke die Leitlinien insgesamt eingehalten haben (vgl. Datei 22).
2.2.22 Umsetzung der Veranschlagungsleitlinie Lehr-/Lernmittel
Gemäß § 7 Schulgesetz waren für das Haushaltsjahr 2016 Mindeststandards/ Min-destbeträge für Lehr- und Lernmittel von rund 34,5 Mio. € (einschließlich Nachholbe-träge aus 2014) festgesetzt und mit der Zuweisung in Form von Veranschlagungsleitli-nien vorgegeben. Im Rahmen der Berechnungen zur Basiskorrektur war – wie im Vor-jahr – zu überprüfen, inwieweit diese Leitlinien ausgabewirksam umgesetzt wurden. Hierbei sind wiederum auch die buchungsmäßig nachgewiesenen Rücklage-Entnahmen und -Zuführungen berücksichtigt worden, die eindeutig den Lehr- und Lernmitteln zugeordnet werden können.3
3 Die Entnahme aus der Rücklage (Titel 35921) wirkt sich dabei erhöhend auf den insgesamt vom Bezirk zu ver-
ausgabenden Betrag aus. Diesem Betrag wurden die geleisteten Sachausgaben für Lehr- und Lernmittel ein-
schließlich der Zuführung an die Rücklage (Titel 91921) gegenübergestellt.
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Im Ergebnis (vgl. Datei 23) kann festgestellt werden, dass die Bezirke die vom Abge-ordnetenhaus vorgegebene Leitlinie für Lehr- und Lernmittel weit überwiegend einge-halten haben, wozu jedoch auch die Bildung zusätzlicher Rücklagen im Umfang von rd. 0,66 Mio. € beigetragen hat. Ein Bezirk hat die Leitlinie geringfügig unterschritten (knapp 10 T€). Dieser Bezirk wird daher verpflichtet, den nicht verausgabten Betrag nachzuholen. Ich werde die Leitlinie 2018 um den entsprechenden Betrag erhöhen.
2.3 Personalausgabenbezogene Tatbestände
Ausschließlich personalausgabenbezogene Basiskorrekturen sind für die nachfolgen-den Sachverhalte durchgeführt worden.
2.3.1 Besoldungsanpassung
Wie angekündigt wurde die Differenz der Besoldungserhöhung zum 1.8.2016 von rd. 0,2% zwischen den im Personalplafond enthaltenden 3% und den nach Abzug der Versorgungsrücklage verbleibenden 2,8% negativ basiskorrigiert.
2.3.2 Wiedereinführung der Jubiläumszuwendungen für Beamtinnen und Beamte
Die angefallenen Mehrkosten durch die Wiedereinführung der Jubiläumszuwendungen für Beamtinnen und Beamte 2016 wurden erstattet.
2.3.3 TV Musikschullehrkräfte Land Berlin
Die Mehrkosten, die durch Höhergruppierungen aufgrund des Abschlusses des TV Musikschullehrkräfte 2016 bei festangestellten Musikschullehrern entstanden sind, wurden basiskorrigiert.
2.3.4 VBL-Sanierungsgelder – ohne Kita –
Die Minderbelastungen durch VBL-Sanierungsgelder (Differenz zwischen dem gezahl-ten vorläufigen Sanierungsgeldsatz i.H.v. 0,66% und dem in der Zuweisung enthalte-nen Satz i.H.v. 10,98%) wurden negativ basiskorrigiert.
2.3.5 Ausbildungsmittel, Ausbildungsverbünde sowie Praxisanleiter/-innen
Über- oder Unterschreitungen der für die Ausbildungsmittel 2016 veranschlagten Leit-linie wurden bezugnehmend zum tatsächlichen Ist basiskorrigiert. Mehrbedarfe für Ausbildungsverbünde wurden berücksichtigt. Ebenso wurden die Kosten für zusätzli-che Praxisanleiter/-innen gem. Schr. SenFin II C – H 1330 – 03/2012 vom 6. Juni 2012 erstattet.
2.3.6 Übernahme von Ausbildungsabsolventinnen und Ausbildungsabsolventen
Die Basiskorrekturzusage zu diesem Sachverhalt lautete: „Soweit durch die Über-nahme von Ausbildungsabsolventinnen und Ausbildungsabsolventen die Personalmit-telansätze überschritten wurden, erfolgt ein Ausgleich im Rahmen der Basiskorrektur (HWR 2016 Ziffer 19.1.2)“. Einige Bezirke haben hier ihre Kosten für die Übernahme der Ausbildungsabsolventinnen und Ausbildungsabsolventen zur Basiskorrektur an-gemeldet, obwohl erkennbar keine Überschreitung der Personalmittelansätze vorlag.
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Begründet wurde die Anmeldung mit einer Ungleichbehandlung der Bezirke bei dieser Regelung. Bezirke die ihre Personalausgaben vorsichtiger und damit tendenziell höher Veranschlagen werden gegenüber Bezirken benachteiligt, die eher knapp kalkulieren. Um hier eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, wurden bei der Basiskorrektur da-her die Ist-Ausgaben mit dem von der Senatsverwaltung für Finanzen bei der Nach-schau zum Haushaltsplan 2016/2017 verwendeten Richtwert für 2016 (bereinigt um den Sachverhalt VBL-Sanierungsgeld) verglichen. Eine Basiskorrektur wurde daher anerkannt, wenn die Ist-Ausgaben den Richtwert und damit auch die Ausgabeerwar-tung der Senatsverwaltung für Finanzen für den Bezirk überschritten haben.
2.3.7 Stadtinspektorinnen/Stadtinspektoren auf Probe und Trainees
Gem. des Schreibens SenFin IV A – HB 5300 – 10/2016 vom 24.3.2016 erfolgte die Basiskorrektur auf der Basis der Ist-Kosten bis max. 120.000 Euro pro Einstellungs-jahrgang pro Bezirk.
2.3.8 Personalüberhang (aus dem EZeP in die Bezirke zurückversetzter/dezentraler der bisher vom EZeP erstattet wurde)
Es erfolgte eine Spitzabrechnung der angefallenen Ist-Kosten gegenüber der Zuwei-sung im Rahmen einer Sonderkalkulation.
2.3.9 Ausgleich von Zusatzkosten bei der Übernahme von Personalüberhangkräften als Nachfolge für ATZ-Beschäftigte
Zusatzkosten, die in Folge von Altersteilzeitvereinbarungen in Zusammenhang mit der Übernahme von Personalüberhangkräften entstanden sind, wurden ausgeglichen.
2.3.10 Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlun-gen 2016
Die angefallenen Ist-Kosten für den Personalmehrbedarf aufgrund der Wahlen 2016 wurden gem. dem Schreiben SenFin IV A – HB 5034 – 6/2015 -1-1 vom 16.12.2015 basiskorrigiert.
2.3.11 Angebotserweiterung der Musikschulen
Im Haushalt 2014/2015 waren 2,5 Mio. Euro zur Erweiterung des bezirklichen Musik-schulangebotes enthalten. Das Geld war ursprünglich für die Beschäftigung freier Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat sich damit einverstanden erklärt, dass von dem Geld max. eine Funktionsstelle pro Bezirk eingerichtet wird. Die Basiskorrektur für diesen Sachverhalt erfolgt im Rahmen der sonstigen Basiskorrektur im Produktsummenbudget (vgl. auch Tz. 2.2.19).
2.3.12 Zusätzliche Dienstkräfte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zweckent-fremdungsverbotsverordnung
Die Basiskorrektur bezog sich hier auf die Zusage, zusätzliche Stellen einrichten zu dürfen, wenn diese mit Personalüberhangskräften (vor 2012) oder mit ehem. Beschäf-tigten der City-BKK besetzt wurden (Schr. SenFin IV C – P 5010 – 3/2014 vom 7.8.2014).
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2.3.13 Zusätzliche Dienstkräfte für die Bürgerämter
a) Die aufgrund des Ergebnisses der AG Personal der Bürgerämter angefallenen Personalkosten (31 VZÄ) wurden in der Basiskorrektur berücksichtigt.
b) Die bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport veranschlagten 36 Beschäfti-gungspositionen werden gem. dem Schreiben SenInnSport ZS A 1 Ro – 05136 vom 14.01.2016 basiskorrigiert (vgl. auch Tz. 2.1.2).
c) Die 50 VZÄ für das Flüchtlingsbürgeramt (Mitte 20 VZÄ, Charlottenburg-Wilmersdorf 10 VZÄ und die übrigen Bezirke jeweils 2 VZÄ) wurden basiskorri-giert.
2.3.14 Zusätzliche Dienstkräfte für den Mengenaufwuchs und die Transferkosten-steuerung im Sozialbereich Teil 3
Der Personalmehrbedarf von 33,19 VZÄ wurde mit den bereits angekündigten Beträ-gen basiskorrigiert.
2.3.15 Zusätzliche Dienstkräfte für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch in der ambulanten Hilfe zur Pflege
Gemäß des gemeinsamen Schreibens der Senatsverwaltung für Gesundheit und So-ziales und der Senatsverwaltung für Finanzen (SenGesSoz II D 3) vom 19.05.2015 wurden die angefallenen Personalkosten für 24 zusätzliche VZÄ für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch im Bereich ambulante Hilfe zur Pflege basiskorrigiert.
2.3.16 Zusätzliche Dienstkräfte für die Umsetzung der Umwandlungsverordnung
Erstattet wurden die Personalkosten für zusätzliche Dienstkräfte die im Zusammen-hang mit der Umsetzung der Umwandlungsverordnung stehen, gem. dem Schr. Sen-Fin IV A – HB 5100 – 1/2015 vom 19. März 2015.
2.3.17 Zusätzliche Dienstkräfte für die Umsetzung der Wohngeldnovelle
Gemäß dem Schreiben SenFin IV A - HB 5100 - 1/2015 - 1 vom 22.Juli 2015, wurden alle Personalkosten des anerkannten Personalmehrbedarfs aus dem Ergebnis der AG Wohngeldnovelle basiskorrigiert.
2.3.18 Berliner Energiewendegesetz
Mit dem Berliner Energiewendegesetz hat der Senat für jeden Bezirk eine zusätzliche Stelle der EGr. 10 anerkannt. Mit der Basiskorrektur wurden die tatsächlich angefalle-nen Kosten ausgeglichen.
2.3.19 Jugendberufsagentur
Die zusätzlichen Personalkosten für die Errichtung der Jugendberufsagenturen in den Bezirken wurden gem. der Schreiben SenFin II G Dr – HB 6393 – 2/2015 vom 9.7.2015 und 10.8.2015 basiskorrigiert.
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2.3.20 Hausmeisterassistenten und Hausmeisterassistentinnen in bezirklichen Grundschulen
Im Rahmen der Basiskorrektur wurde die volle Differenz zu den von der Bundesagen-tur für Arbeit (Jobcenter) übernommenen Personalkosten für Hausmeisterassistenten und Hausmeisterassistentinnen in den bezirklichen Grundschulen erstattet. Diese Dif-ferenz liegt zum Teil über dem ursprünglich vereinbarten Eigenanteil des Landes Ber-lin von 25%. Im Rahmen dieser neuen Regelung zugunsten der Bezirke wurden auch die „Restbeträge“ aus 2015 erstattet, die bei der Basiskorrektur 2015 nicht anerkannt wurden.
2.3.21 Zusätzliche Dienstkräfte zur Koordinierung von Flüchtlingen
Alle angefallenen Personalkosten im Sinne des Schreibens SenFin IV A – HB 5100 – 01/2015 vom 16.1.2015 für die Bewältigung des zusätzlichen Arbeitsaufkommens im Zusammenhang mit der Unterbringung der Flüchtlinge und Asylsuchenden im Bezirk wurden basiskorrigiert.
2.3.22 Personalverstärkungsmaßnahmen der AG Wachsende Stadt im Zusammen-hang mit der aktuellen Flüchtlingssituation
Die AG Wachsende Stadt hat sich in der Sitzung am 12.10.2015 auf eine Personal-verstärkung von insgesamt 121 VZÄ verständigt, siehe Schreiben SenFin IV A – HB 5100 – 20/2015 vom 30.10.2015.
Ergänzend hat die AG Wachsende Stadt weitere Personalzugänge bewilligt:
a) 67 VZÄ, siehe Schr. SenFin IV A – HB 5100 – 27/2015 vom 18.12.2015. b) 64 VZÄ, siehe Schr. SenFin IV A – HB 5034 – 1/2016 - 2 vom 18.1.2016. c) 24 VZÄ, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, siehe Schr. SenFin IV A 13 –
HB 5034 – 1/2016 - 3 - 2 vom 17.6.2016. d) 17,3 VZÄ, ehem. Betreuungsgeld, siehe Schr. SenFin IV A 13 – HB 5034 –
1/2016 - 3 - 2 vom 17.6.2016.
Die entsprechende Basiskorrektur der Personalkosten erfolgte anteilig ab Einstel-lungsdatum auf der Grundlage von einer Jahressumme von 45.000 Euro pro VZÄ.
2.3.23 Ergebnis der AG Wachsende Stadt vom 4.7.2016
Die AG Wachsende Stadt hat in der Sitzung am 4.7.2016 aufgrund der aktuellen Ent-wicklung der Flüchtlingssituation weitere 52,56 VZÄ zur Verfügung gestellt, siehe dazu das Schreiben SenFin II D – HB 5075 – 2/2015 - 3 - 1 vom 13.7.2016. Danach wurden die Personalkosten ab Einstellungsdatum basiskorrigiert.
2.3.24 Personalkosten für abgeordnetes Personal ans LAGeSo/LKF/LAF
Gemäß dem Schreiben SenFin IV A - 5100 - 1 /2015 vom 14.9.2015 wurden die Per-sonalkosten der Dienstkräfte basiskorrigiert, welche zwecks Unterstützung des Flücht-lingsaufnahmeverfahrens an das LAGeSo/ LKF abgeordnet wurden. Ebenso wurde gem. dem Schreiben SenFin IV A – 5100 – 1/2015 vom 12.7.2016 auch für die Abord-nung von Dienstkräften in den Geschäftsbereich des Landesamtes für Flüchtlingsan-gelegenheiten (LAF) verfahren.
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2.3.25 Sonstiges
Es bestand die Zusage im Rahmen der Basiskorrektur zu prüfen, ob der pauschale Satz von 45.000 Euro pro VZÄ für zusätzliches Personal aus der AG Wachsende Stadt ausreichend ist. Da für die 121 VZÄ aus dem ersten Paket für flüchtlingsbeding-ten Mehrbedarf (Ziffer 2.3.22) der volle Jahresbetrag basiskorrigiert wurde, die Beset-zung jedoch teilweise deutlich später im Jahr erfolgte, war der Personalaufwuchs für die Wachsende Stadt 2016 insgesamt auskömmlich finanziert. Eine verlässliche Da-tengrundlage ist erst gegeben, wenn alle Stellen besetzt sind. Die Zusage der Über-prüfung gilt auch für 2017.
Aufgrund der Globalsummensystematik werden Über- oder Unterschreitungen der OGr. 44 im Rahmen der Basiskorrektur nicht ausgeglichen. Die von den Bezirken im Rahmen der Anmeldung zur Basiskorrektur geltend gemachte Überschreitung der Ist-Ausgaben an die Unfallkasse für eigene Dienstkräfte gegenüber der Zuweisung im Personalplafond wurde durch eine deutliche Unterschreitung der der Ist-Ausgaben gegenüber der Zuweisung bei der Beihilfe ausgeglichen. Eine Basiskorrektur wäre für die Bezirke insgesamt negativ gewesen.
Weitere Sachverhalte wurden nach Einzelfallprüfung berücksichtigt.
Eine zusammengefasste Übersicht der unter Tz. 2.3 aufgeführten Sachverhalte und der daraus folgenden Basiskorrekturbeträge ist als Anlage 05 beigefügt.
2.4 Transferausgaben des Z-Teils
Bei den nachfolgend aufgeführten Tatbeständen ist – wie in den Vorjahren – eine Ba-siskorrektur in Höhe der Differenz zwischen der Zuweisung und den vollständigen Ist-Ausgaben vorgenommen worden.
• Kosten der Unterkunft nach dem SGB II
• Beihilfen und Darlehen nach dem SGB II
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
• Darlehen nach SGB XII und AsylbLG
• Sozialhilfe in Einrichtungen
• Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII
• Hilfe zum Lebensunterhalt Asyl
• Wohngeld
• BAföG
• Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz
• Kita-Z (Titel 67146, 67148 und 67169)
• Bildung und Teilhabe (BuT Z-Teil für Schulbedarf und Schülerbeförderung)
• Z-Rest
Eine Zusammenfassung der vorgenommenen Basiskorrekturen des Z-Teils ergibt sich aus Anlage 06, die Berechnungen können der Datei 24 entnommen werden.
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2.5 Einnahmen
2.5.1 Transferbezogene Einnahmen (E04) sowie Einnahmen für Kindertagesbetreu-ung inkl. Schulhort (E05)
In beiden Einnahmefeldern sind die Vorgaben - wie in den Vorjahren - an die jeweili-gen Ist-Einnahmen angepasst worden.
Das Einnahmefeld E04 enthält überwiegend Einnahmevorgaben für die prozentualen Beteiligungen des Bundes an bestimmten Transferausgaben. Die in 2016 erzielten Einnahmen liegen insgesamt um rd. 25 Mio. € unter der Einnahmevorgabe. Diese Mindereinnahmen stellen jedoch keine Belastung für den Haushalt dar, da sie mit ent-sprechenden Minderausgaben einhergehen.
Die erzielten Einnahmen im Einnahmefeld E05 (Elternbeiträge Kindertagesbetreuung und Hort) entsprechen im Saldo der Gesamthöhe der Einnahmevorgabe.
Die Ergebnisse der Basiskorrekturen können den Anlagen 07 und 08 entnommen werden.
2.5.2 Übrige Einnahmen mit Vorgabe (E 03)
Nach dem „Vertrag zur Benutzung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze für Ver-sorgungsleitungen der Berliner Wasserbetriebe“ („Leitungsvertrag BWB“) haben die Bezirke in 2016 von den Berliner Wasserbetrieben Sondernutzungsgebühren für Trinkwasserrohr-, Schmutz- und Mischwasserkanalnetze eingezogen. Wie in den Vor-jahren habe ich für diesen Sachverhalt eine Anpassung der Einnahmevorgabe an die Ist-Einnahmen vorgenommen.
Nach den letzten Festlegungen der Kleinen Kommission zum Einnahmemodell E03 sind 80% des Vorjahres-Ist des Titels „34101 – Erschließungsbeiträge“ außerhalb der E03-Schlüsselberechnung in die Einnahmevorgabe für 2016 eingeflossen. Vereinba-rungsgemäß habe ich für diesen Anteil eine Anpassung der Einnahmevorgabe an die (anteiligen) Ist-Einnahmen vorgenommen.
Die Ergebnisse der Basiskorrekturen können der Anlagen 09 entnommen werden.
2.6 Investitionen
Die pauschale Zuweisung für Investitionen wurde um die gemeldeten Beträge für Ein-sparungen bei den Investitionen (Hauptgruppe 7) reduziert, sofern diese Mittel zur Verstärkung der baulichen Unterhaltung verwendet worden sind. Die Zuweisung für das Produktsummenbudget (PSB) wurde in gleichem Umfang erhöht.
Für andere Sachverhalte über die Verstärkung der baulichen Unterhaltung hinaus kommt diese Regelung nicht in Betracht. Auch wenn bereits bei der Veranschlagung Mittel der pauschalen Zuweisung in Mittel der baulichen Unterhaltung umgewandelt worden sind, ist die Erhöhung der Zuweisung für das Produktsummenbudget und die gleichzeitige Absetzung von der Zuweisung für Investitionen im Rahmen der Basiskor-rektur zu beantragen.
Des Weiteren wurden - wie in den Vorjahren - bei den Maßnahmen der gezielten Zu-weisung die nicht verausgabten Mittel abgesetzt. Diese nicht verausgabten Mittel wer-den im Bedarfsfall zur Ausfinanzierung der Maßnahme in künftigen Haushaltsjahren erneut zur Verfügung gestellt. Demzufolge ist bei überplanmäßigen Ausgaben auf-
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grund von Baufortschritten oder außerplanmäßigen Ausgaben aufgrund von Abrech-nungsraten gezielt zugewiesener Maßnahmen die Investitionszuweisung um die ent-sprechenden Beträge erhöht worden. Im Einzelfall habe ich mich weiterhin bereit er-klärt, Verstärkungen bei den Bauvorbereitungsmitteln (Titel 54040) zuzulassen und im Rahmen der Basiskorrektur das PSB um die entsprechenden Ist-Ausgaben zu erhö-hen. In dem Jahr, in dem eine Baumaßnahme ihren ersten Haushaltsansatz hat, wird der Basiskorrekturbetrag wieder in Abzug gebracht. In diesem Kontext ist eine Zufüh-rung an den Titel 26109 – Erstattungen von Bauvorbereitungsmitteln – aus dem Titel der entsprechenden Baumaßnahme erforderlich.
3. Buchung
Sofort nach Bekanntgabe der Basiskorrektur 2016 werden die Buchungen der Zuwei-sungen über die LHK nach bekannter Methode gebucht. Hierbei ist zu beachten, dass die Bezirkskassen – nach kurzfristiger Bekanntgabe an die SE Finanzen – die bereit-gestellten Mittel sofort vereinnahmen, damit die endgültigen Abschlussarbeiten am Haushalt 2016 vorgenommen werden können. Hierzu erfolgt noch eine kurzfristige Mitteilung, wann die Buchungen durchgeführt werden können.
4. Vorläufiger Jahresabschluss 2016 der Bezirke
4.1 Isolierte Jahresergebnisse und Guthaben-/Schuldenstand
In Summe über alle Sachverhalte ergibt sich in 2016 eine Basiskorrektur von +108,5 Mio. €. Hierzu haben insb. Basiskorrekturen in den Bereichen Kita und Tagespflege (vgl. Tz. 2.2.2) sowie bei den Hilfen zur Erziehung (vgl. Tz. 2.2.4) beigetragen. Mit den Ergebnissen der Basiskorrektur steht auch fest, wie die einzelnen Bezirke das Haus-haltsjahr 2016 abgeschlossen haben. Die vorläufigen isolierten Jahresergebnisse sind dabei der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Tabelle 1: Vorläufige isolierte Jahresergebnisse der Bezirke 2016 nach Basiskorrekturen
Bezirke vorl. Jahreser-gebnis 2016
vor Basiskor-rektur
(inkl. Vortrag aus 2014)
T€
darin ent-halten:
Ergebnis-vortrag 2014
T€
vorl. isoliertes Jahresergeb-
nis 2016
(vor Basiskor-rektur)
T€
Basiskor-rektur 2016
(insg.)
T€
vorl. isoliertes Jahresergebnis
2016
(nach Basiskor-rektur)
T€
Mitte 7.063 5.275 1.788 4.947 6.735
Fr’hain-Kreuzbg. 6.830 142 6.688 -6.686 2
Pankow -64.775 -21.873 -42.902 43.823 922
Charlbg.-Wilmdf. 5.240 6.450 -1.210 1.787 577
Spandau -1.878 3.469 -5.347 6.014 667
Steglitz-Zehlendf. 1.761 3.592 -1.830 2.105 275
Tempelhof-Sch. 6.304 3.062 3.241 5.590 8.832
Neukölln -2.089 5.997 -8.086 7.066 -1.019
Treptow-Köp. 8.693 7.803 889 3.426 4.315
Marzahn-H‘dorf -15.120 -6.169 -8.951 13.484 4.533
Lichtenberg -1.775 16.332 -18.108 15.287 -2.821
Reinickendorf -4.492 7.478 -11.970 11.698 -272
Summe -54.237 31.558 -85.796 108.541 22.746
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Die dargestellten Jahresergebnisse wirken sich auf die Höhe der aufgelaufenen Gut-haben bzw. Schuldenstände der Bezirke aus. Dabei ergibt sich folgendes Bild:
Tabelle 2: Guthaben-/Schuldenstand der Bezirke per 31.12.16
Bezirke Guthaben-/ Schuldenstand
2015
T€
vorl. isoliertes Jahresergebnis
2016 (nach Basiskorrektur)
T€
Guthaben-/ Schuldenstand
2016
T€
Mitte 6.578 6.735 13.313
Fr’hain-Kreuzbg. 4.899 2 4.901
Pankow -5.203 922 -4.281
Charlbg.-Wilmdf. 5.702 577 6.279
Spandau 2.767 667 3.434
Steglitz-Zehlendf. 632 275 907
Tempelhof-Sch. 8.922 8.832 17.754
Neukölln 13.453 -1.019 12.434
Treptow-Köp. 13.737 4.315 18.052
Marzahn-H‘dorf -9.157 4.533 -4.625
Lichtenberg 31.951 -2.821 29.130
Reinickendorf 14.238 -272 13.966
Summe 88.519 22.746 111.265
In Summe weisen die Bezirke einen Überschuss von 22,7 Mio. € auf. Der Gutha-benstand beläuft sich nunmehr auf 111,3 Mio. €.
Betrachtet man die bezirklichen Einzelergebnisse, so reichen diese von +8,8 Mio. € in Tempelhof-Schöneber bis -2,8 Mio. € in Lichtenberg. Neun Bezirken haben mit einem positiven isolierten Jahresergebnis i.H.v. +26,9 Mio. € abgeschlossen. Dem stehen Defizite bei den übrigen drei Bezirken i.H.v. -4,2 Mio. € gegenüber. Auch den beiden verbliebenen Konsolidierungsbezirken Pankow und Marzahn-Hellersdorf ist es dabei gelungen positive Jahresüberschüsse zu erzielen.
Hinsichtlich der negativen Jahresergebnisse in Reinickendorf, Neukölln und Lichten-berg ist festzustellen, dass diese Bezirke mit (teilw. erheblichen) Überschüssen aus Vorjahren in das Jahr 2016 gestartet sind, die bei der Haushaltsaufstellung und –ausführung gezielt eingesetzt wurden. Diese Vorgehensweise entspricht der eigentli-chen Regelungsabsicht, nach der vorübergehenden Guthaben auch wieder im Bezirk zu verwenden sind. Rechnerisch ergeben sich daraus zwar negative Werte beim iso-lierten Jahresabschluss 2016, die aber nicht mit (möglichen) defizitären Abschlüssen von „vorbelasteten“ Bezirken vergleichbar sind.
Sowohl die Unterschiede bei den Jahresergebnissen als auch die differenzierte Ent-wicklung des Guthaben-/ Schuldenstandes belegen letztlich, dass der jeweilige Jah-resabschluss eines Bezirks in erster Linie Resultat der eigenen Haushaltsführung ist.
4.2 Konsolidierungsergebnisse
Eine gesonderte Betrachtung erfolgt für die Bezirke mit Konsolidierungskonzept. In diesen Konzepten sind die jährlichen Schuldentilgungsbeträge festgelegt. Hinzu treten ggf. noch Konsolidierungsfehlbeträge aus Vorjahren, die gemäß § 25 LHO auszuglei-
- 19 -
chen waren. Ein ausgeglichener Haushalt erfordert demnach isolierte Jahresüber-schüsse mindestens in Höhe der jeweils gültigen summierten Tilgungsbeträge.
4.2.1 Pankow
Gemäß dem fortgeschriebenen Konsolidierungskonzept für die Jahre 2016-2019 (RN 17/0670 A) beläuft sich der Schuldentilgungsbetrag für das Jahr 2016 auf 2.500 T€. Eine vollständige Schuldentilgung ist konzeptmäßig bis zum Jahr 2019 vor-gesehen.
Pankow hat das Jahr 2016 mit einem (isolierten) Jahresergebnis von 922 T€ abge-schlossen. Es ergibt sich damit ein Konsolidierungsfehlbetrag i.H.v. -1.578 T€, welcher bis spätestens im Jahr 2018 nachzuholen und wie im Konsolidierungskonzept verab-redet im Haushalt 2018 zu veranschlagen ist. Nach Abzug des tatsächlichen Konsoli-dierungsbetrages (922 T€) verbleibt ein Schuldenstand i.H.v. – 4.281 T€.
4.2.2 Marzahn-Hellersdorf
Das am 12.12.2012 vom Hauptausschuss beschlossene Konsolidierungskonzept (RN 17/0012 F) sah für das Jahr 2016 einen Schuldenabbau von 3.400 T€ vor.
Marzahn-Hellersdorf hat das Jahr 2016 mit einem (isolierten) Überschuss von 4.533 T€ abgeschlossen und damit einen Konsolidierungsüberschuss von 1.133 T€ erwirtschaftet. Im Ergebnis hat sich der Schuldenstand damit auf - 4.624 T€ reduziert.
Gemäß Nachschaubeschluss (17/1900 CB) hat der Bezirk dem HauptA ein fortge-schriebenes Konsolidierungskonzept vorzulegen, dessen Umsetzung durch einen da-rauf aufbauenden Ergänzungsplan 2017 sichergestellt wird. Entsprechende Entwürfe befinden sich derzeitig in der Prüfung bei der Senatsverwaltung für Finanzen.
Die Konsolidierungsergebnisse des Jahres 2016 sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.
Tabelle 3: Konsolidierungs-Überschüsse bzw. -Fehlbeträge (in T€)
Konsolidierungs- bezirke
Tilgungsbeträge gemäß Konzept in 2016
vorl. isoliertes Jahres-ergebnis 2016
Konsolidierungs-Überschuss (+)/ Fehlbetrag (-)
Sp 1 Sp 2 Sp 3 = Sp 2 – Sp 1
Pankow 2.500 922 - 1.578
Marzahn-Hellersdorf 3.400 4.533 1.133
Summe 5.900 5.455 - 445
Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass es den beiden Bezirken in unterschiedli-cher Weise gelungen ist, den Schuldenstand in 2016 zu senken.
Pankow hat – anders als in Vorjahren – den vereinbarten Tilgungsbetrag nicht voll-ständig erwirtschaftet. Angesichts der Entwicklung in den vergangenen Jahren ist das Konsolidierungsziel aus Sicht der SenFin jedoch (noch) nicht gefährdet. Die aufgetre-tenen Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen gegenüber der Veranschlagung weisen allerdings auf entsprechende Handlungserfordernisse hin.
Marzahn-Hellersdorf hat erstmals seit vier Jahren den vereinbarten Tilgungsbetrag eingehalten. Für den Bezirk gilt es diesen Zustand zu stabilisieren und das fortzu-
- 20 -
schreibende Konsolidierungskonzept entsprechend auszurichten. Von besonderer Be-deutung für den Schuldenabbau ist dabei weiterhin die Entwicklung und Steuerung von Transferausgaben.
4.3 Ausblick
Das hier insgesamt dargestellte ausgewogene Jahresergebnis ist nicht nur auf eine auskömmliche Globalsummenzuweisung, sondern auch auf eine insgesamt verant-wortliche Haushaltsführung der Bezirke zurückzuführen.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den o.g. Zahlen noch nicht um die endgültigen Jahresergebnisse der Bezirke 2016 handelt. Das endgültige Ab-schlussergebnis geht Ihnen nach Durchführung des Jahresabschlusses für den Ge-samthaushalt durch die Abteilung II – Referat II B – zu.
In Vertretung
Klaus Feiler
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Senatsverwaltung für FinanzenII D - HB 5220-1/2015
04. April 2017
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1.181.200.000 1.156.694.335 24.505.665
Bezirke
Anlage 07: Basiskorrektur 2016 im Einnahmefeld E04 - in € -
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Senatsverwaltung für FinanzenII D - HB 5220-1/2015
04. April 2017
Einnahme-Vorgabe2016
Basiskorrektur:Titel 11155
Ukt. 106 1)
Anpassung an das Ist 2016
Basiskorrektur
auf 80% des
Titels 34101 2)
Anpassung an das Ist 2016
neue Einnahme-Vorgabe
2016
(nach Basiskorrektur)
A B C D E F
Sp.C +(Sp.D+ Sp. E) x ( -1)
31 Mitte 35.587.000 - 633.840 + 60.647 36.160.193
32 Friedrichshain-Kreuzberg 17.857.000 - 372.830 + 0 18.229.830
33 Pankow 24.591.000 - 278.220 + 8.108 24.861.112
34 Charlottenburg-Wilmersdorf 29.535.000 - 666.203 + 6.999 30.194.204
35 Spandau 14.698.000 - 369.000 - 91.350 15.158.350
36 Steglitz-Zehlendorf 20.819.000 - 507.230 - 888 21.327.118
37 Tempelhof-Schöneberg 18.368.000 - 453.220 + 5.671 18.815.549
38 Neukölln 16.351.000 - 285.856 + 9.833 16.627.023
39 Treptow-Köpenick 16.297.000 - 360.749 + 1.045 16.656.703
40 Marzahn-Hellersdorf 14.540.000 - 272.200 + 7.181 14.805.019
41 Lichtenbeg 16.682.000 - 257.500 + 0 16.939.500
42 Reinickendorf 15.670.000 - 447.250 + 2.194 16.115.056
240.995.000 - 4.904.098 + 9.440 245.889.657
1)
2)
Anlage 09: Erhöhung der Einnahmevorgabe E 03- alle Beträge in € -
Einnahmefeld E 03
Sondernutzungsgebühren der Berliner Wasserbetriebe für Rohrkanalnetze auf öffentlichem Straßenland
Erschließungsbeiträge
Summe
Bezirke
BK_16_Anlage_09_(E03).xlsx