seminarprogramm - ibr-online.de · dr. stephan bolz rechtsanwalt ... auch am 22.10.2018 in münchen...

156
IBR-SEMINARE Seminarprogramm September – Dezember 2018 Recht am Bau | Bauvertrag Bauträger Baubetriebswirtschaft Bautechnik Architekten und Ingenieure Vergabe Öffentliches Baurecht Immobilien-, Miet- und WEG-Recht Fortbildung für Fachanwälte Bauprozess | Sachverständige Praxis- und Sonderthemen Neue Adresse: Heinrich-von- Stephan-Str. 3 68161 Mannheim 2018 2. Halbjahr 10% Frühbucherrabatt bei Buchung bis zum 15.06.2018 ibr-seminare.de | Wissen kompakt.

Upload: dangdung

Post on 18-Sep-2018

219 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

IBR-SEMINARE

Seminarprogramm September – Dezember 2018

Recht am Bau | BauvertragBauträgerBaubetriebswirtschaftBautechnikArchitekten und IngenieureVergabeÖffentliches BaurechtImmobilien-, Miet- und WEG-RechtFortbildung für FachanwälteBauprozess | SachverständigePraxis- und Sonderthemen

Neue Adresse:Heinrich-von- Stephan-Str. 3

68161 Mannheim

20182. Halbjahr

10% Frühbucherrabattbei Buchung bis zum 15.06.2018

ibr-seminare.de | Wissen kompakt.

Page 2: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

VOM ICE ZU IBR

HERZLICHWILLKOMMEN

– in 60 Sekunden ins neue Seminarzentrum, direkt am Mannheimer Hauptbahnhof

im neuen IBR-Seminarzentrum

Wir freuen uns, Sie im neuen IBR-Seminarzentrum in der Heinrich-von-Stephan-Str. 3 in Mannheim begrüßen zu dürfen.

Was erwartet Sie dort? Natürlich die gewohnt hohe Qualität unserer bewährten IBR-Veran-staltungen und eine Vielzahl neuer Seminare. Freuen Sie sich auf eine angenehme Lernumge-bung mit moderner Seminartech-nik, großzügigem Pausenbereich und einer ausgezeichneten Verkehrsanbindung.

Und als Extra für Sie als Seminar-teilnehmer: In Kooperation mit der Deutschen Bahn bieten wir Ihnen als Besucher unserer IBR-SEMINARE exklusiv das Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn. Zum bundes-weit einheitlichen Festpreis- reisen unsere Teilnehmer entspannt hin – und wieder zurück. Setzen Sie auf eine komfortable, kostengünstige und im Fernverkehr CO2-freie Anreise, die Geschäftsreisende zu wertvoller Zeit machen können: zum Arbeiten, Entspannen oder Genießen.

Neue Adresse:id Verlags GmbHHeinrich-von-Stephan-Str. 368161 Mannheim

Kontakt:Sandra KodenLeitung IBR-SEMINARETel.: 0621 - 120 32-18E-Mail: [email protected]

Buchen Sie jetzt online unterwww.ibr-seminare.de

IBR-SEMINAREWissen kompakt.

Page 3: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

Liebe Leserin, lieber Leser,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren aktuellen IBR-SEMINAREN und überreichen Ihnen das Veranstaltungs-programm für das zweite Halbjahr 2018.

Das Bau-, Architekten- und Vergaberecht stellt die Praxis jeden Tag vor neue Herausforderungen. Sie dabei zu unterstützen, diese zu meistern, ist das vorrangige Ziel der IBR-SEMINARE. Um dies zu erreichen, haben wir er-neut zahlreiche neue Veranstaltungen in unser Seminarprogramm aufgenommen. Hierzu gehören unter ande-rem die Seminare „VOB/B für Baukaufleute“ am 24.10.2018 (S. 39), „BIM Basiskurs kompakt“ am 27.09.2018 (S. 91) und „Die Vergabe von Facility Management-Leistungen“ am 17.09.2018 (S. 108), jeweils in unseren neuen Räumen im IBR-Seminarzentrum Mannheim.

Die bewährten IBR-SEMINARE zu den unverzichtbaren Themen des Bau-, Architekten- und Vergaberechts finden natürlich auch wieder im zweiten Halbjahr 2018 statt. Hinzuweisen ist vor allem auf die Intensivkurse „Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B“ (S. 27, 37, 56) und „HOAI für Auftraggeber“ (S. 88, 101) sowie auf die Seminare „Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB“ (S. 32, 53), „Planernachträge nach BGB 2018 und HOAI 2013“ (S. 89), „Lücken im Leistungsverzeichnis“ (S. 51, 109, 122) und auf das „2-Tages-Seminar: Einführung in das Vergaberecht“ (S. 106).

Wir hoffen, dass Sie das eine oder andere Thema besonders interessiert, und würden uns freuen, Sie demnächst bei einem unserer IBR-SEMINARE begrüßen zu dürfen.

Mit den besten Grüßen

Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt Geschäftsführer

Sandra Koden Leitung IBR-SEMINARE

PS: Wir organisieren übrigens auch Inhouse-Veranstaltungen und beraten Sie bei der Auswahl der Themen sowie der Referentinnen und Referenten. Frau Koden, die Leiterin unserer Seminarabteilung, freut sich auf Ihren Anruf unter 0621/12032-18.

Page 4: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

4

Juli

Mo 2 9 16 23 30

Di 3 10 17 24 31

Mi 4 11 18 25

Do 5 12 19 26

Fr 6 13 20 27

Sa 7 14 21 28

So 1 8 15 22 29

August

Mo 6 13 20 27

Di 7 14 21 28

Mi 1 8 15 22 29

Do 2 9 16 23 30

Fr 3 10 17 24 31

Sa 4 11 18 25

So 5 12 19 26

September

Mo 3 10 17 24

Di 4 11 18 25

Mi 5 12 19 26

Do 6 13 20 27

Fr 7 14 21 28

Sa 1 8 15 22 29

So 2 9 16 23 30

Oktober

Mo 1 8 15 22 29

Di 2 9 16 23 30

Mi 3 10 17 24 31

Do 4 11 18 25

Fr 5 12 19 26

Sa 6 13 20 27

So 7 14 21 28

November

Mo 5 12 19 26

Di 6 13 20 27

Mi 7 14 21 28

Do 1 8 15 22 29

Fr 2 9 16 23 30

Sa 3 10 17 24

So 4 11 18 25

Dezember

Mo 3 10 17 24 31

Di 4 11 18 25

Mi 5 12 19 26

Do 6 13 20 27

Fr 7 14 21 28

Sa 1 8 15 22 29

So 2 9 16 23 30

Page 5: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

5

Übersicht IBR-SEMINARE nach Sachgebieten gegliedert Recht am Bau | BauvertragBauträgerBaubetriebswirtschaftBautechnikArchitekten und IngenieureVergabeÖffentliches BaurechtImmobilien-, Miet- und WEG-RechtFortbildung für FachanwälteBauprozess | SachverständigePraxis- und Sonderthemen Anmeldeformulare Anmeldebedingungen und TagungsmodalitätenVeranstaltungsorte IBR-Seminarzentrum Mannheim: Anfahrtsbeschreibung

4

1762678188

106127132136138141

147

– – – – – – – – – – – – –

16

61668087

105126 131135137140145

150

146 151 152

TERMINE SICHERN

Inhaltsübersicht

Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen. Der Seminarpreis versteht sich inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke. Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.

Page 6: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

6 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

2-Tages-Seminar: Einführung in die VOB/BEin Grundkurs für Nichtjuristen(Dr. Stephan Bolz)

2-Tages-Seminar: Vergütung bei Sachnachträgen und Nachträgen wegen gestörtem BauablaufAlles, was rechtlich und baubetrieblich für Auftraggeber und Auftragnehmer wichtig ist(Dr. Maximilian R. Jahn und Dr.-Ing. Michael Mechnig)

Nachtragsmanagement gemäß § 2 VOB/B und § 650c BGB n.F. Nachweis und Prüfung aus baubetrieblicher Sicht (Frank A. Bötzkes)

Das Mandat in BausachenGrundlagenwissen für junge Bauanwälte (Dr. Stephan Kleinjohann)

NEU Digitalisierung und Datenschutz am Bau (Dr. Till Kemper)

VOB/B für die PraxisWirtschaftlicher Erfolg durch rechtssicheres Baustellenmanagement (Dr. Martin Stoltefuß)

Baustellendokumentation für Auftraggeber, Auftragnehmer und Bauüberwacher Wie Sie Ihre berechtigten Ansprüche sichern und die Baustelle erfolgreich abschließen! (Nils Warning)

Die Kalkulation – unverändert das Herzstück des Angebots Die Bedeutung der Kalkulation im Rahmen von VOB/B und neuem Bauvertrags- recht – Risiken und Chancen der Kalkulation aus baubetrieblicher und rechtlicher Sicht (Dr. Birgit Franz und Dr.-Ing. Robert Tietz)

Anti-Claim-Management für AuftraggeberEffiziente Nachtragsprävention – Sachgerechte Nachtragsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung des Neuen Bauvertragsrechts 2018 (Dr. Andreas Berger und Dr.-Ing. Thomas Sindermann)

Recht am Bau | Bauvertrag

Do., 06.09.–Fr., 07.09.2018 Mannheim

Do., 06.09.–Fr., 07.09.2018 Mannheim

Fr., 07.09.2018 Düsseldorf

Mo., 10.09.2018 Mannheim

Do., 13.09.2018 Mannheim

Do., 13.09.2018 Düsseldorf

Di., 18.09.2018 Mannheim

Di., 18.09.2018 Köln

Mi., 19.09.2018 Köln

17

18

68

19

20

21

22

23

70

Page 7: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

7Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

VOB/C kompaktDie vertragsrechtlichen Besonderheiten der VOB/C und ihrer ATV-DIN-Normen (Dr. Stefan Kaiser und Dr. Christian Leesmeister)

Das Generalunternehmermodell – ReloadedAktuelle Generalunternehmereinsatzformen und deren Umsetzung in die Praxis (Prof. Dr. Klaus Eschenbruch und Dr. Jörg L. Bodden)

Lücken im LeistungsverzeichnisVertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung unter Berücksichtigung maßgeblicher Aspekte des BGB-Bauvertragsrecht 2018 (Jarl-Hendrik Kues)Auch am 15.11.2018 in Hamburg und am 21.11.2018 in München.

Abrechnung und Aufmaß im Tief- und Erdbau nach VOB/B und VOB/C 2016Vergraben Sie kein Geld in der Baustelle: „Nur wer richtig abrechnet, kann ebenso richtig Geld verdienen oder ansonsten richtig Geld sparen!“(Andreas Thiele)

INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Thomas Manteufel)Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden.

NEU Compliance-Risiken in der BaubranchePraxisrelevante Delikte – Haftungs- und Sanktionsrisiken – Compliance- Maßnahmen – Wettbewerbsregister und Vergabesperren – Verhalten bei Durchsuchungen und Arbeitsunfällen (Dr. Lutz Nepomuck)

„Mitgeplant, mitgebaut, mitgehaftet“ – Haftungsfragen bei mehreren Baubeteiligten (Prof. Thomas Karczewski)

Aufstellung und Prüfung des gestörten Bauablaufs am praktischen Beispiel(Prof. Dr. Ralph Bartsch)

Die Gestaltung von Bauverträgen nach neuem Recht(Alexander Leidig) Auch am 06.11.2018 in Köln.

Effektives Konfliktmanagement unter Berücksichtigung des neuen BauvertragsrechtsWege aus der Eskalationsspirale: Konflikte lösen und vermeiden(Dr. Martin Stoltefuß)

NEU Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGBGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Jarl-Hendrik Kues)

Neues Bauvertragsrecht für Bauunternehmer und Bauträger(Dr. Maximilian R. Jahn)

INTENSIVKURS: VOB/B für Auftraggeber(Dr. Florian Schrammel)

EXPERTENSEMINAR: Gemeinkosten(unter)deckung bei Sach- und Bauzeitnachträgen Rechtliche und baubetriebliche Probleme bei Durchsetzung und Abwehr von Deckungsbeiträgen (Dr. Birgit Franz und Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch)

NEU INTENSIVKURS für Bauherren und Bauträger: Bauprojekte richtig organisieren (Dr. Julian Linz und Cornelius Homann)

Mi., 19.09.2018 Mannheim

Do., 20.09.2018 Berlin

Do., 20.09.2018 Mannheim

Fr., 21.09.2018 Mannheim

Di., 25.09.2018 Mannheim

Mi., 26.09.2018 Mannheim

Do., 27.09.2018 Hamburg

Fr., 28.09.2018 Mannheim

Fr., 28.09.2018 Hamburg

Mo., 08.10.2018 Mannheim

Di., 09.10.2018 Mannheim

Di., 09.10.2018 Düsseldorf

Mi., 10.10.2018 Nürnberg

Mi., 10.10.2018 Mannheim

Di., 16.10.2018 Mannheim

24

25

109

26

27

28

29

71

30

31

32

33

34

72

35

Page 8: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

8 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

Baubetriebliche Ansprüche aus komplexgestörten Bauabläufen Chancen und Risiken baubetrieblicher Folgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht (Dr.-Ing. Michael Mechnig und Dr. Paul Popescu)

Bauverzögerungen – Feststellen, Forderungen aufbauen, prüfen und bewerten (Manuel Biermann)

Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet (Frederic Jürgens) Auch am 08.11.2018 in Leipzig.

INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Thomas Manteufel)Auch am 25.09.2018 in Mannheim und am 30.11.2018 in Dresden.

Bauverträge mit Verbrauchern nach Bauvertragsrecht 2018(Dr. Maximilian R. Jahn)

NEU VOB/B für Baukaufleute Grundlagen – Strategien – Erfahrungen (Oliver Koos)

Aufmaß und Abrechnung bei Hochbau- und Ausbauarbeiten Theoretische Grundlagen und Beispiele aus der Praxis zur korrekten Abrechnung von Bauleistungen (Albin Oswald)

Kalkulationsgrundlagen, Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfung bei Ansprüchen aus §§ 2 und 6 VOB/B sowie § 650c BGB (Prof. Dr. Ralph Bartsch)

Die Gestaltung von Bauverträgen nach neuem Recht(Alexander Leidig) Auch am 28.09.2018 in Hamburg.

Pauschalpreisvertrag und Nachtragsvergütung Wann kann der Auftragnehmer (k)eine Preisanpassung verlangen? (Dr. Maximilian R. Jahn)

Versicherung und Haftung am Bau(Stefan Illies)

Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet (Dr. Michael Gross) Auch am 19.10.2018 in Mannheim.

Vertragsabwicklung mit NachunternehmernOptimales Vertrags- und Mängelmanagement für Projektentwickler, Bauträger, Generalunternehmer und Generalplaner (Dr. Martin Ludgen)

Ausschreibungsfehler und BieterirrtümerGeschuldeter Erfolg und kalkulierte Leistung – unter Berücksichtigungdes neuen Bauvertragsrechts 2018 (Manuel Biermann)

INTENSIVKURS: Die Prüf- und Hinweispflichten der BaubeteiligtenAktuelle Rechtsprechung und Konsequenzen für die Praxis (Dr. Peter Hammacher)

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes-gerichte zum Bau- und ArchitektenrechtDie wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!(Claus Halfmeier und Dr. Tobias Rodemann)Auch am 28.11.2018 in Düsseldorf und am 07.12.2018 in Mannheim.

Mi., 17.10.2018 Erfurt

Do., 18.10.2018 Mannheim

Fr., 19.10.2018 Mannheim

Mo., 22.10.2018 München

Di., 23.10.2018 Mannheim

Mi., 24.10.2018 Mannheim

Do., 25.10.2018 Mannheim

Fr., 26.10.2018 Mannheim

Di., 06.11.2018 Köln

Mi., 07.11.2018 Mannheim

Do., 08.11.2018 Mannheim

Do., 08.11.2018 Leipzig

Di., 13.11.2018 Mannheim

Di., 13.11.2018 Mannheim

Mi., 14.11.2018 Mannheim

Mi., 14.11.2018 Hamburg

73

74

36

37

38

39

40

75

41

42

43

44

45

76

46

47

Page 9: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

9Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

Nachträge wegen Bauablaufstörungen Anspruchsgrundlagen – Voraussetzungen – Gegenforderungen (Dr. Paul Popescu)

Lücken im Leistungsverzeichnis Vertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung (Dr. Thomas Hildebrandt und Eva Bouchon)Auch am 20.09.2018 in Mannheim und am 21.11.2018 in München.

VOB/B kompaktDie wichtigsten Themen des Bauvertragsrechts (Dr. Stephan Bolz)

INTENSIVKURS: Gestörte BauabläufeRechtliche und baubetriebliche Probleme und ihre Lösungen unter Berück-sichtigung des neuen Bauvertragsrechts und der neuen Rechtsprechung zu § 642 BGB (Andreas J. Roquette und Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering)

Der optimale Projektstart Fehler erkennen, Risiken vermeiden(Dr. Markus Vogelheim und H. W. Turadj Zarinfar)

Lücken im Leistungsverzeichnis Auslegung von Vergabe- und Vertragsunterlagen, Strategien zu Sach- und Bau- zeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung nach VOB/B und BGB 2018 (Prof. Dr. Ralf Leinemann, Stephan Kaminsky und Dr. Christine Maurer)Auch am 20.09.2018 in Mannheim und am 15.11.2018 in Hamburg.

Nachtragskalkulation und -prüfung auf Grundlage des Neuen Bauvertrags-rechts (§ 650a bis c BGB) (Prof. Dr. Ralph Bartsch und Dr. Stephan Bolz)

NEU Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB Grundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Dr. Stephan Bolz)

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes-gerichte zum Bau- und ArchitektenrechtDie wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!(Claus Halfmeier und Dr. Tobias Rodemann)Auch am 14.11.2018 in Hamburg und am 07.12.2018 in Mannheim.

Halbtagesseminar: Das neue Kaufrecht in der BaupraxisHaftungsrisiken erkennen und den Totalverlust eigener Mängelanspruche verhindern (Frederic Jürgens)

INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Dr. Wolfgang Kau)Auch am 25.09.2018 in Mannheim und am 22.10.2018 in München.

Umbau und Sanierung von BestandsimmobilienPlanung – Ausführung – Risikoverteilung (Prof. Dr. Heiko Fuchs)

INTENSIVKURS: Baurecht für Bau- und ProjektleiterKompaktwissen und Training am Einzelfall (Philipp Hummel)

Die 10 wichtigsten Themen der BauinsolvenzRechte durchsetzen – Fehler vermeiden (Dr. Claus Schmitz)

FIDIC kompaktRed Book, Yellow Book und Silver Book sowie Änderungen durch die neue FIDIC Rainbow Suite 2017 (Dr. Jörn Zons)

Do., 15.11.2018 Hamburg

Do., 15.11.2018 Hamburg

Fr., 16.11.2018 Mannheim

Mo., 19.11.2018 Düsseldorf

Di., 20.11.2018 Mannheim

Mi., 21.11.2018 München

Do., 22.11.2018 München

Di., 27.11.2018 Düsseldorf

Mi., 28.11.2018 Düsseldorf

Mi., 28.11.2018 Mannheim

Fr., 30.11.2018 Dresden

Mo., 03.12.2018 Mannheim

Mo., 03.12.2018 Mannheim

Di., 04.12.2018 Nürnberg

Mi., 05.12.2018 Mannheim

48

122

49

50

78

51

52

53

54

55

56

57

58

59

60

Page 10: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

10 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

Bauablaufstörungen und BauzeitverzögerungenNachweisverfahren zur qualifizierten Aufbereitung von Bauzeitverzöge-rungen und Hinweise zur Vermeidung bzw. Minimierung von Bauablauf- störungen (Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang)

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes-gerichte zum Bau- und ArchitektenrechtDie wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!(Prof. Dr. Andreas Jurgeleit und Ulrich Schröder)Auch am 14.11.2018 in Hamburg und am 28.11.2018 in Düsseldorf.

Bauträgerrecht 2018 kompaktUnter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts(Prof. Thomas Karczewski) Auch am 13.11.2018 in Berlin.

INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Thomas Manteufel)Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden.

Neues Bauvertragsrecht für Bauunternehmer und Bauträger(Dr. Maximilian R. Jahn)

Die Gestaltung von Bauträgerverträgen mit Bauvertragsrecht 2018Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung (Dr. Gregor Basty) Auch am 27.11.2018 in Mannheim.

NEU INTENSIVKURS für Bauherren und Bauträger: Bauprojekte richtig organisieren (Dr. Julian Linz und Cornelius Homann)

INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Thomas Manteufel)Auch am 25.09.2018 in Mannheim und am 30.11.2018 in Dresden.

Bauträgerrecht 2018 kompaktUnter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts(Prof. Thomas Karczewski) Auch am 13.09.2018 in Düsseldorf.

Vertragsabwicklung mit NachunternehmernOptimales Vertrags- und Mängelmanagement für Projektentwickler, Bauträger, Generalunternehmer und Generalplaner (Dr. Martin Ludgen)

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes-gerichte zum Bau- und ArchitektenrechtDie wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!(Claus Halfmeier und Dr. Tobias Rodemann)Auch am 28.11.2018 in Düsseldorf und am 07.12.2018 in Mannheim.

Die Gestaltung von Bauträgerverträgen mit Bauvertragsrecht 2018Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung (Dr. Gregor Basty) Auch am 09.10.2018 in Nürnberg.

Mi., 05.12.2018 Mannheim

Fr., 07.12.2018 Mannheim

Do., 13.09.2018 Düsseldorf

Di., 25.09.2018 Mannheim

Di., 09.10.2018 Düsseldorf

Di., 09.10.2018 Nürnberg

Di., 16.10.2018 Mannheim

Mo., 22.10.2018 München

Di., 13.11.2018 Berlin

Di., 13.11.2018 Mannheim

Mi., 14.11.2018 Hamburg

Di., 27.11.2018 Mannheim

Bauträger

80

61

62

27

33

63

35

37

64

45

65

66

Page 11: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

11Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

56

61

67

68

69

70

71

72

73

74

75

76

INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Dr. Wolfgang Kau)Auch am 25.09.2018 in Mannheim und am 22.10.2018 in München.

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes-gerichte zum Bau- und ArchitektenrechtDie wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!(Prof. Dr. Andreas Jurgeleit und Ulrich Schröder)Auch am 14.11.2018 in Hamburg und am 28.11.2018 in Düsseldorf.

2-Tages-Seminar: Vergütung bei Sachnachträgen und Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf Alles, was rechtlich und baubetrieblich für Auftraggeber und Auftragnehmer wichtig ist (Dr. Maximilian R. Jahn und Dr.-Ing. Michael Mechnig)

Nachtragsmanagement gemäß § 2 VOB/B und § 650c BGB n.F. Nachweis und Prüfung aus baubetrieblicher Sicht (Frank A. Bötzkes)

Die Kalkulation – unverändert das Herzstück des Angebots Die Bedeutung der Kalkulation im Rahmen von VOB/B und neuem Bauvertrags- recht – Risiken und Chancen der Kalkulation aus baubetrieblicher und rechtlicher Sicht (Dr. Birgit Franz und Dr.-Ing. Robert Tietz)

Anti-Claim-Management für AuftraggeberEffiziente Nachtragsprävention – Sachgerechte Nachtragsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung des Neuen Bauvertragsrechts 2018 (Dr. Andreas Berger und Dr.-Ing. Thomas Sindermann)

Aufstellung und Prüfung des gestörten Bauablaufs am praktischen Beispiel(Prof. Dr. Ralph Bartsch)

EXPERTENSEMINAR: Gemeinkosten(unter)deckung bei Sach- und Bauzeitnachträgen Rechtliche und baubetriebliche Probleme bei Durchsetzung und Abwehr von Deckungsbeiträgen (Dr. Birgit Franz und Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch)

Baubetriebliche Ansprüche aus komplexgestörten Bauabläufen Chancen und Risiken baubetrieblicher Folgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht (Dr.-Ing. Michael Mechnig und Dr. Paul Popescu)

Bauverzögerungen – Feststellen, Forderungen aufbauen, prüfen und bewerten (Manuel Biermann)

Kalkulationsgrundlagen, Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfung bei Ansprüchen aus §§ 2 und 6 VOB/B sowie § 650c BGB (Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch)

Ausschreibungsfehler und BieterirrtümerGeschuldeter Erfolg und kalkulierte Leistung – unter Berücksichtigungdes neuen Bauvertragsrechts 2018 (Manuel Biermann)

Fr., 30.11.2018 Dresden

Fr., 07.12.2018 Mannheim

Do., 06.09. –Fr., 07.09.2018 Mannheim

Fr., 07.09.2018 Düsseldorf

Di., 18.09.2018 Köln

Mi., 19.09.2018 Köln

Fr., 28.09.2018 Mannheim

Mi., 10.10.2018 Mannheim

Mi., 17.10.2018 Erfurt

Do., 18.10.2018 Mannheim

Fr., 26.10.2018 Mannheim

Di., 13.11.2018 Mannheim

Baubetriebswirtschaft

Page 12: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

12 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

INTENSIVKURS: Gestörte BauabläufeRechtliche und baubetriebliche Probleme und ihre Lösungen unter Berück-sichtigung des neuen Bauvertragsrechts und der neuen Rechtsprechung zu § 642 BGB (Andreas J. Roquette und Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering)

Der optimale Projektstart Fehler erkennen, Risiken vermeiden(Dr. Markus Vogelheim und H. W. Turadj Zarinfar)

Nachtragskalkulation und -prüfung auf Grundlage des Neuen Bauvertrags-rechts (§ 650a bis c BGB) (Prof. Dr. Ralph Bartsch und Dr. Stephan Bolz)

Bauablaufstörungen und BauzeitverzögerungenNachweisverfahren zur qualifizierten Aufbereitung von Bauzeitverzöge-rungen und Hinweise zur Vermeidung bzw. Minimierung von Bauablauf- störungen (Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang)

Hinzunehmende und nicht hinzunehmende Abweichungen am Bau(Prof. Dr.-Ing. Dr. rer. pol. Thomas Wedemeier)

Baumängel und Minderwertberechnungen aus technischer Sicht(Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche)

Tiefbaurecht für Nicht-TechnikerEinführung in die Verfahren des (Spezial-)Tiefbaus mit Bezug auf deren rechtliche Wertung (Prof. Dr.-Ing. Matthias Vogler)

Bauschäden von A bis ZMängel erkennen – Mängel vermeiden (Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche)

Schallschutz von Innenbauteilen aus rechtlicher und technischer Sicht (Prof. Rainer Pohlenz)

Bautechnik für Nicht-Techniker1x1 und Basiswissen der Bautechnik (Oliver Eschmann)

NEU Neuerungen zu hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten, hinnehmbaren oder zu beseitigenden Mängeln (Prof. Matthias Zöller)

2-Tages-Seminar: Einführung in die VOB/BEin Grundkurs für Nichtjuristen(Dr. Stephan Bolz)

INTENSIVKURS: HOAI für AuftraggeberMit Architekten- und Ingenieurvertragsrecht nach BGB 2018 und den aktuellsten Rechtsprechungsentwicklungen (Dr. Andreas Berger)Auch am 21.11.2018 in Düsseldorf.

Mo., 19.11.2018 Düsseldorf

Di., 20.11.2018 Mannheim

Do., 22.11.2018 München

Mi., 05.12.2018 Mannheim

Fr., 07.09.2018 Düsseldorf

Mi., 19.09.2018 Berlin

Fr., 12.10.2018 Mannheim

Fr., 26.10.2018 Mannheim

Mo., 12.11.2018 Mannheim

Do., 29.11.2018 Mannheim

Do., 06.12.2018 Mannheim

Do., 06.09.–Fr., 07.09.2018 Mannheim

Di., 11.09.2018 Mannheim

Bautechnik

Architekten und Ingenieure

77

78

79

80

81

82

83

84

85

86

87

17

88

Page 13: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

13Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

89

21

90

26

27

91

29

92

32

34

93

94

36

37

95

40

Planernachträge nach BGB 2018 und HOAI 2013Aktives Honorarmanagement unter Berücksichtigung des gesetzlichen,vertraglichen und honorarrechtlichen Rahmens (Prof. Dr. Heiko Fuchs)

VOB/B für die PraxisWirtschaftlicher Erfolg durch rechtssicheres Baustellenmanagement (Dr. Martin Stoltefuß)

Optimale IngenieurverträgeVertragsgestaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie der HOAI (Sabine Freifrau von Berchem)

Abrechnung und Aufmaß im Tief- und Erdbau nach VOB/B und VOB/C 2016Vergraben Sie kein Geld in der Baustelle: „Nur wer richtig abrechnet, kann ebenso richtig Geld verdienen oder ansonsten richtig Geld sparen!“(Andreas Thiele)

INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Thomas Manteufel)Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden.

NEU BIM Basiskurs kompakt(Dirk Hennings)

„Mitgeplant, mitgebaut, mitgehaftet“ – Haftungsfragen bei mehreren Baubeteiligten (Prof. Thomas Karczewski)

Der Generalplaner: Rechte, Pflichten, Vertragsgestaltung (Frank Steeger)

NEU Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGBGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Jarl-Hendrik Kues)

INTENSIVKURS: VOB/B für Auftraggeber(Dr. Florian Schrammel)

Die Leistungsbilder der HOAI 2013: Was steckt hinter den Grund- und Besonderen Leistungen? (Prof. Dr. Heiko Fuchs und Werner Seifert)

Besonderheiten bei Planungsverträgen und Honorarberechnungen bei Umbauten Nach neuem BGB und HOAI (Klaus-Dieter Siemon)

Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet (Frederic Jürgens) Auch am 08.11.2018 in Leipzig.

INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Thomas Manteufel)Auch am 25.09.2018 in Mannheim und am 30.11.2018 in Dresden.

Die 10 häufigsten Streitpunkte bei der Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen und wie man sie vermeidet (Jörn Bröker)

Aufmaß und Abrechnung bei Hochbau- und Ausbauarbeiten Theoretische Grundlagen und Beispiele aus der Praxis zur korrekten Abrechnung von Bauleistungen (Albin Oswald)

Mi., 12.09.2018 Düsseldorf

Do., 13.09.2018 Düsseldorf

Mi., 19.09.2018 Mannheim

Fr., 21.09.2018 Mannheim

Di., 25.09.2018 Mannheim

Do., 27.09.2018 Mannheim

Do., 27.09.2018 Hamburg

Do., 27.09.2018 Leipzig

Di., 09.10.2018 Mannheim

Mi., 10.10.2018 Nürnberg

Do., 11.10.2018 Mannheim

Do., 18.10.2018 Mannheim

Fr., 19.10.2018 Mannheim

Mo., 22.10.2018 München

Di., 23.10.2018 Mannheim

Do., 25.10.2018 Mannheim

Page 14: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

14 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

BIM aus rechtlicher und technischer Sicht(Dirk Hennings und Dr. Alexander Wronna)

INTENSIVKURS: HOAI für Architekten und Ingenieure Mit BGB 2018, der HOAI 2013 und den aktuellsten Rechtsprechungs-entwicklungen (Prof. Dr. Heiko Fuchs)

Versicherung und Haftung am Bau(Stefan Illies)

Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet (Dr. Michael Gross) Auch am 19.10.2018 in Mannheim.

Vertragsgestaltung und Nachtragsmanagement des Planers Unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragrechts – Durch geschickte Vertragsgestaltung Spielräume für Nachträge eröffnen oder vermeiden (Frank Steeger)

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes-gerichte zum Bau- und ArchitektenrechtDie wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!(Claus Halfmeier und Dr. Tobias Rodemann)Auch am 28.11.2018 in Düsseldorf und am 07.12.2018 in Mannheim.

Die Planungs- und Überwachungspflichten der Architekten und Ingenieure (Dr. Alexander Wronna)

VOB/B kompaktDie wichtigsten Themen des Bauvertragsrechts (Dr. Stephan Bolz)

Die Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht Grundlagen – HOAI 2013 – BGB 2018 – aktuelle Rechtsprechung – Beispiele (Tobias Wellensiek)

INTENSIVKURS: HOAI für AuftraggeberMit Architekten- und Ingenieurvertragsrecht nach BGB 2018 und den aktuellsten Rechtsprechungsentwicklungen (Dr. Andreas Berger)Auch am 11.09.2018 in Mannheim.

Halbtagesseminar: Unternehmenseinstieg und -nachfolgefür Architekten, Ingenieure, Fachplaner, Sonderfachleute und Sachverständige (Dr. Maximilian R. Jahn und Benjamin Schwarzfischer)

NEU Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB Grundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Dr. Stephan Bolz)

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes-gerichte zum Bau- und ArchitektenrechtDie wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!(Claus Halfmeier und Dr. Tobias Rodemann)Auch am 14.11.2018 in Hamburg und am 07.12.2018 in Mannheim.

INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Dr. Wolfgang Kau)Auch am 25.09.2018 in Mannheim und am 22.10.2018 in München.

Do., 25.10.2018 Mannheim

Di., 06.11.2018 Mannheim

Do., 08.11.2018 Mannheim

Do., 08.11.2018 Leipzig

Mi., 14.11.2018 Berlin

Mi., 14.11.2018 Hamburg

Do., 15.11.2018 Mannheim

Fr., 16.11.2018 Mannheim

Mi., 21.11.2018 Mannheim

Mi., 21.11.2018 Düsseldorf

Di., 27.11.2018 Mannheim

Di., 27.11.2018 Düsseldorf

Mi., 28.11.2018 Düsseldorf

Fr., 30.11.2018 Dresden

96

97

43

44

98

47

99

49

100

101

102

53

54

56

Page 15: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

15Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

103

57

104

105

61

106

107

108

109

110

111

112

113

INTENSIVKURS: Baurecht für Bau- und ProjektleiterKompaktwissen und Training am Einzelfall (Philipp Hummel)

Umbau und Sanierung von BestandsimmobilienPlanung – Ausführung – Risikoverteilung (Prof. Dr. Heiko Fuchs)

Brennpunkte des ArchitektenrechtsZur Neuorientierung des Architektenrechts durch die BGH-Rechtsprechung und durch die neue HOAI (Prof. Dr. Mathias Preussner)

EXPERTENSEMINAR: Eine kritische Auseinandersetzung mit der HOAI 2013(Werner Seifert)

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes-gerichte zum Bau- und ArchitektenrechtDie wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!(Prof. Dr. Andreas Jurgeleit und Ulrich Schröder)Auch am 14.11.2018 in Hamburg und am 28.11.2018 in Düsseldorf.

2-Tages-Seminar: Einführung in das VergaberechtFür Einsteiger ohne Grundkenntnisse (Dr. Martin Büdenbender)

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (Dr. Tobias Hänsel) Auch am 29.11.2018 in Dresden.

NEU Die Vergabe von Facility Management-LeistungenEffiziente Beschaffung und optimale Beschreibung der Leistung(Prof. Dr.-Ing. Jochen Abel und Christoph Kaiser)

Lücken im LeistungsverzeichnisVertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung unter Berücksichtigung maßgeblicher Aspekte des BGB-Bauvertragsrechts 2018 (Jarl-Hendrik Kues)Auch am 15.11.2018 in Hamburg und am 21.11.2018 in München.

Auftragsvergabe nach der SektVODie Besonderheiten des Sektorenvergaberechts beherrschen und seine Spielräume nutzen (Dr. Marc Opitz)

Beschaffungspraxis und Vergaberecht 2018Tipps und Tricks zum neuen Unter- und Oberschwellenvergaberecht (Prof. Dr. Christopher Zeiss und Prof. Dr. Christian-David Wagner)

NEU Aktuelles Vergaberecht im GesundheitswesenGrundzüge vergaberechtlicher Strukturen, Ablauf von Vergabe- verfahren und Sonderfragen (Dr. Daniela Hattenhauer)

Der (Wieder-)Einstieg in das aktuelle VergaberechtVergabeverfahren erfolgreich durchführen (Dr. Oliver Homann)

Mo., 03.12.2018 Mannheim

Mo., 03.12.2018 Mannheim

Mo., 03.12.2018 Nürnberg

Di., 04.12.2018 Mannheim

Fr., 07.12.2018 Mannheim

Di., 04.09. –Mi., 05.09.2018 Mannheim

Mi., 12.09.2018 Mannheim

Mo., 17.09.2018 Mannheim

Do., 20.09.2018 Mannheim

Mo., 24.09.2018 Mannheim

Mi., 26.09.2018 Mannheim

Di., 09.10.2018 Mannheim

Mi., 10.10.2018 Düsseldorf

Vergabe

Page 16: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

16 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

114

115

116

117

118

119

120

121

122

51

123

124

125

126

127

WORKSHOP: Vergaberecht 2018Mit aktuellen Praxisproblemen rechtssicher umgehen (Sven Grosse)

Vergaberecht kompakt mit VOB/A 2016Grundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Dr. Thorsten Schätzlein)

eVergabe: Neue Pflichten für Auftraggeber und Bieter!(Prof. Dr. Christopher Zeiss und Prof. Dr. Christian-David Wagner)

Der Planungswettbewerb(Dr. Tobias Hänsel und Matthias Horst)

NEU Die rechtssichere Vergabe von IT-LeistungenUnter Verwendung der aktuellen EVB-IT (2018), GWB, VgV, VOL/A/UVgO und UfAB V 2.0 (Tobias Osseforth)

Brennpunkte des VergaberechtsAktuelle Probleme aus Auftraggeber- und Bietersicht (Dr. Oliver Homann)

Sichere Vergabe unterhalb des Schwellenwerts Nach der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 2018(Prof. Dr. Christopher Zeiss und Prof. Dr. Christian-David Wagner)

NEU Vergaberecht 2018 Wichtige Neuerungen und aktuelle Rechtsprechung (Hermann Summa)

Lücken im Leistungsverzeichnis Vertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung (Dr. Thomas Hildebrandt und Eva Bouchon)Auch am 20.09.2018 in Mannheim und am 21.11.2018 in München.

Lücken im Leistungsverzeichnis Auslegung von Vergabe- und Vertragsunterlagen, Strategien zu Sach- und Bau- zeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung nach VOB/B und BGB 2018 (Prof. Dr. Ralf Leinemann, Stephan Kaminsky und Dr. Christine Maurer)Auch am 20.09.2018 in Mannheim und am 15.11.2018 in Hamburg.

NEU WORKSHOP: Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens nach VgV und UVgO (Prof. Dr. Christian-David Wagner)

Vergaberecht 2018Wichtige Entscheidungen des EuGH, des BGH, der OLG-Vergabesenate und der Vergabekammern (Heinz-Peter Dicks)

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen(Dr. Tobias Hänsel) Auch am 12.09.2018 in Mannheim.

Vergaberecht für AuftraggeberTypische Praxisprobleme und -risiken erkennen und vermeiden (Dr. Daniela Hattenhauer)

Rohdiamant BaurechtSo schafft man Baurecht für Investitionsvorhaben (Dr. Michael Terwiesche)

Di., 16.10.2018 Erfurt

Mi., 17.10.2018 Mannheim

Mo., 22.10.2018 Mannheim

Mi., 24.10.2018 Mannheim

Mo., 05.11.2018 Mannheim

Mi., 07.11.2018 Köln

Mi., 14.11.2018 Mannheim

Do., 15.11.2018 Mannheim

Do., 15.11.2018 Hamburg

Mi., 21.11.2018 München

Mo., 26.11.2018 Mannheim

Di., 27.11.2018 Düsseldorf

Do., 29.11.2018 Dresden

Di., 04.12.2018 Mannheim

Do., 13.09.2018 Mannheim

Öffentliches Baurecht

Page 17: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

17Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

128

129

130

131

63

132

133

66

134

135

136-137

NEU § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich(Dr. Markus Johlen)

KOMPAKTKURS: Öffentliches BaurechtWas Architekten, Ingenieure und private Baurechtler unbedingt wissen müssen! (Prof. Dr. Stefan Pützenbacher)

Die rechtssichere Baustelle Öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Anforderungen (Dr. Till Kemper)

Baulärm von A bis Z Rechtsgrundlagen, AVV Lärm – Messverfahren, Beschränkungenund Auflagen – Rechtsschutz – Lösungswege (Dr. Till Kemper)

Die Gestaltung von Bauträgerverträgen mit Bauvertragsrecht 2018Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung (Dr. Gregor Basty) Auch am 27.11.2018 in Mannheim.

Immobilien kaufen und verkaufenFallstricke bei der Gestaltung des notariellen Immobilienkaufvertrags(Dr. Gregor Basty)

Baumangel und WEGRechtliche Probleme und Haftungsgefahren bei der Durchsetzung werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche in Bauträgergestaltungen(Wolfgang Dötsch)

Die Gestaltung von Bauträgerverträgen mit Bauvertragsrecht 2018Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung (Dr. Gregor Basty) Auch am 09.10.2018 in Nürnberg.

GewerberaummietrechtInsbesondere Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen der Rechtsprechung (Thomas Hannemann)

Maklerrecht kompaktGrundsätzliches – aktuelle Rechtsprechung – Entwicklungen (Dr. Detlev Fischer)

26. IBR-Fortbildungsveranstaltungfür Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht gemäß § 15 FAO (15 oder 10 Zeitstunden) Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht(Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Dr. Mark Seibel, Dr. Birgit Franz, Dr. Georg Rehbein, Dr. Andreas Berger, Prof. Dr. Ralph Bartsch, Dr. Markus Wessel, Wolfgang Dötsch und Dr. Stephan Bolz)

Fr., 14.09.2018 Mannheim

Mo., 15.10.2018 Mannheim

Mi., 07.11.2018 Mannheim

Do., 29.11.2018 Mannheim

Di., 09.10.2018 Nürnberg

Di., 23.10.2018 München

Mo., 19.11.2018 Mannheim

Di., 27.11.2018 Mannheim

Mi., 28.11.2018 Mannheim

Fr., 30.11.2018 Mannheim

Fr., 09.11. –Sa., 10.11.2018 Mannheim

Immobilien-, Miet- und WEG-Recht

Fortbildung für Fachanwälte

Page 18: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

18 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

Das Mandat in BausachenGrundlagenwissen für junge Bauanwälte (Dr. Stephan Kleinjohann)

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes-gerichte zum Bau- und ArchitektenrechtDie wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!(Claus Halfmeier und Dr. Tobias Rodemann)Auch am 28.11.2018 in Düsseldorf und am 07.12.2018 in Mannheim.

Anwaltliche Strategien im SachverständigenrechtZum effektiven Umgang mit Gutachte(r)n (Prof. Jürgen Ulrich)

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes-gerichte zum Bau- und ArchitektenrechtDie wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!(Claus Halfmeier und Dr. Tobias Rodemann)Auch am 14.11.2018 in Hamburg und am 07.12.2018 in Mannheim.

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes-gerichte zum Bau- und ArchitektenrechtDie wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand! (Prof. Dr. Andreas Jurgeleit und Ulrich Schröder)Auch am 14.11.2018 in Hamburg und am 28.11.2018 in Düsseldorf.

NEU Compliance-Risiken in der BaubranchePraxisrelevante Delikte – Haftungs- und Sanktionsrisiken – Compliance- Maßnahmen – Wettbewerbsregister und Vergabesperren – Verhalten bei Durchsuchungen und Arbeitsunfällen (Dr. Lutz Nepomuck)

Effektives Konfliktmanagement unter Berücksichtigung des neuen BauvertragsrechtsWege aus der Eskalationsspirale: Konflikte lösen und vermeiden(Dr. Martin Stoltefuß)

NEU Arbeitsrecht für Bauunternehmer(Melina Schäfer)

Halbtagesseminar: Gebührenrecht für Bauanwälte(Dr. Hans-Jochem Mayer)

Brandschutzrecht für Baujuristen (Dr. Till Fischer)

Mo., 10.09.2018 Mannheim

Mi., 14.11.2018 Hamburg

Do., 22.11.2018 Mannheim

Mi., 28.11.2018 Düsseldorf

Fr., 07.12.2018 Mannheim

Mi., 26.09.2018 Mannheim

Mo., 08.10.2018 Mannheim

Di., 16.10.2018 Mannheim

Mi., 21.11.2018 Mannheim

Do., 06.12.2018 Mannheim

Bauprozess | Sachverständige

Praxis- und Sonderthemen

138

47

139

54

140

141

142

143

144

145

Page 19: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

19Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

RA Dr. Stephan Bolz ist Rechtsanwalt in Mannheim, Schriftleiter der Zeit-schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und des Inter-net-Dienstes „IBR-ONLINE“ sowie Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Hochschule Darmstadt. Zuvor hat er als Syndikusanwalt in den Rechtsabtei-lungen eines großen deutschen Bauunternehmens

und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenord-nungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichun-gen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die §§ 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.).

Teilnehmerkreis

Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauhandwerker, kaufmännisches Personal bei Bauunternehmungen und Auftrag- gebern. VOB/B-Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Ziel

Die richtige oder falsche Anwendung der VOB/B kann sich unmittel-bar auf das Projektergebnis auswirken. Kenntnisse der VOB/B sind deshalb für sämtliche an der Abwicklung eines Bauvorhabens Betei-ligte unerlässlich, zumal nicht nur die meisten Bauverträge auf der Grundlage der VOB/B abgeschlossen werden, sondern verschiede-ne VOB/B-Regelungen auch auf den BGB-Bauvertrag Anwendung finden. Ziel des Seminars ist es daher, mit der VOB/B befassten Be-rufsanfängern wie etwa jungen Architekten und Ingenieuren oder Baukaufleuten einen möglichst breiten Überblick über die wich-tigsten Themen des Bauvertragsrechts zu geben. Zudem sollen ty-pische Praxisprobleme diskutiert und entsprechende Lösungsmög-lichkeiten aufgezeigt werden.

Themen

1. Übersicht: Bedeutung und Rechtsnatur der VOB/B – Voraussetzungen für die Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag – VOB/B und AGB-Recht

2. Abschluss des Bauvertrags – Zustandekommen eines Bauvertrags – Schriftformerfordernisse – Einbeziehung der VOB/C in den Bauvertrag – Bedeutung von Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen – Vertretung der Bauvertragsparteien/Architektenvollmacht

3. Nachträge – Welche Leistungen sind vom „Bausoll“ umfasst? – Wesentliche Unterschiede zwischen detaillierter und funktionaler Leistungsbeschreibung

– Grundzüge der Auslegung von Leistungsbeschreibungen – Umgang mit Widersprüchen

4. Vergütung der Bauleistungen – Systematik der Nachträge nach VOB/B – Einheitspreisvertrag und Mengenänderungen – Mengenänderungen beim Pauschalpreisvertrag – Welche Leistungen sind besonders/zusätzlich zu vergüten? – Welche Anzeigepflichten hat der Auftragnehmer? – Wie wird die Höhe der Nachtragsvergütung ermittelt? – Muss eine geänderte oder zusätzliche Leistung auch ohne Einigung über die Vergütung ausgeführt werden? – Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB

5. Ausführung der Bauleistung – Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik – Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers

6. Bauzeit und Bauzeitennachträge – Was sind Vertragsfristen? – Wann gerät der Auftragnehmer in Verzug? – Verhältnis von Vertragsstrafe und Schadensersatz – Welche Mitwirkungspflichten hat der Auftraggeber? – Welche Rechte und Pflichten hat der Auftragnehmer bei Behinderungen? – An- und Abmeldung von Behinderungen – Bauzeitverlängerung wegen gestörtem Bauablauf – Zahlungsansprüche aus gestörtem Bauablauf

7. Kündigung des Bauvertrags – Überblick über die Kündigungsmöglichkeiten – Kündigung aus wichtigem Grund – Kündigung ohne Vorliegen eines Kündigungsgrunds – Wie wird nach „freier“ Kündigung abgerechnet?

8. Abnahme – Bedeutung und Formen der Abnahme – Abnahmeprotokoll – Abnahmeverweigerung – Zustandsfeststellung, § 650g BGB

9. Mängelansprüche – Mangelbegriff – Anforderungen an eine Mängelanzeige – Mängelrechte vor und nach Abnahme – Verweigerung der Mängelbeseitigung – Verjährung der Mängelansprüche

10. Die Bezahlung der Bauleistung – Abschlags- und Schlusszahlung – Anforderungen an eine prüfbare Abrechnung – Bedeutung des Aufmaßes – Nachlässe und Einbehalte

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist imSeminarpreis enthalten.

vRecht am Bau | Bauvertrag

2-Tages-Seminar: Einführung in die VOB/B

Referent: RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

Datum: Donnerstag, 06.09.2018, 09:30 – 17:00 Uhr, und Freitag, 07.09.2018, 09:00 – 15:15 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 649,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Ein Grundkurs für Nichtjuristen

Page 20: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

20 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

Dr.-Ing. Michael Mechnigist geschäftsführender Gesellschafter der fairCM² GmbH in Düsseldorf. Neben seiner Erfahrung als bau-betrieblicher Sachverständiger verfügt er über lang-jährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsma-nagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt ei-

nerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeit-nachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Sony Center, Flughafen BER). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber in allen baubetrieblichen Frage-stellungen der Projektabwicklung. Dr. Michael Mechnig ist langjähri-ges Mitglied im Arbeitskreis Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dort-mund für das Fach „Strategisches Vertragsmanagement“. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwer-punkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu ver-schiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen Themen.

RA Dr. Maximilian R. Jahnist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Sozietät GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB in Frankfurt a.M. Er berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung ge-werblicher und öffentlicher Immobilien-, Anlagen-

bau- und Infrastrukturprojekte. Dazu gehören vor allem die Konzep-tion und Strukturierung des Projekts, die Gestaltung und Verhandlung der relevanten Projektverträge sowie das baubegleitende Claim- und Anti-Claim-Management unter Berücksichtigung aller baube-trieblichen Schnittstellen. Er berät seit Jahren auch Bauträger, WEG und Erwerber zu allen Fragen des Bauträger- und WEG-Rechts, der MaBV und des Immobilienkaufs. Herr Dr. Jahn verfügt über langjäh-rige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröf-fentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des IBR- Kommentars zur VOB/B (§ 8).

Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus sowie Anlagenbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger, technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen.

Ziel

Die Frage, ob und weshalb der Auftragnehmer zusätzliche Vergü-tung verlangen kann, entscheidet regelmäßig über den wirtschaft- lichen Erfolg eines Projekts. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern das „Handwerkszeug“ für einen rechtssicheren Umgang mit Sach- und Störungs- bzw. Bauzeitnachträgen. Dazu gehört ein klares Ver-ständnis der rechtlichen, baubetrieblichen und kalkulatorischen Grundlagen und ihres interdisziplinären Ineinandergreifens. Anhand zahlreicher baubetrieblicher Fallbeispiele und Praxisfälle werden un-ter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung alle zentralen rechtlichen, baubetrieblichen und praktischen Fragen im Zusammen-hang mit der Aufstellung und Abrechnung von Nachträgen und Auf-

Referenten: Dr.-Ing. Michael Mechnig, Düsseldorf; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.

Datum: Donnerstag, 06.09.2018, 09:30 – 17:00 Uhr, und Freitag, 07.09.2018, 09:00 – 15:15 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 649,– Euro zzgl. 19% MwSt.

2-Tages-Seminar: Vergütung bei Sachnachträgen und Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf

bereitung gestörter Bauabläufe einerseits aber auch der Nachtrags-prüfung bzw. -abwehr (Stichwort „Anti-Claimmanagement“) andererseits beantwortet – einschließlich Nachweis- und Dokumen-tationsanforderungen. Nützliche Praxistipps zur Vertragsgestaltung und Nachtragskalkulation runden das Seminar ab.

Themen

TAG 1:

1. Vertrags- und Vergütungstypen (Chancen und Risiken)

2. Anspruchsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen „Sachnachträge“

3. Anspruchsgrund 3.1 Bausollbestimmung 3.1.1 Auslegungsgrundsätze und Kriterien der Bausollermittlung 3.1.2 Umgang mit Widersprüchen und Funktionalklauseln 3.1.3 Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern 3.1.4 Rangregeln 3.2 Bau-IST

4. Anspruchshöhe 4.1 Analyse der Ur-Kalkulation (Spekulationen bei Deckungs- beitragsanteilen verstecken/aufdecken) 4.2 Spekulative Einheitspreise, was ist zu beachten? 4.3 Ausgleichsberechnung beim EP-Vertrag 4.4 Umgang mit Deckungsanteilen bei Nachträgen 4.5 Üblicher Preis oder Preisfortschreibung gem. § 2 Abs. 5 VOB/B

TAG 2:

1. Rechtliche Grundlagen 1.1 Bauzeit, Termine und Fristenregelungen 1.2 Verzug 1.3 Vertragsstrafe und sonstige Ansprüche des Auftraggebers

2. Behinderung/Bauablaufstörung 2.1 Bauablaufbezogene Darstellung (Methoden) Dokumentationserfordernisse 2.2 Behinderungsanzeige 2.3 Nachweispflichten des Auftragnehmers 2.4 Kausalität und Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers 2.5 Umgang mit Zeitreserven (Puffer)

3. Anspruchsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen bei Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf (§ 2 Abs. 5 VOB/B, § 6 Abs. 6 VOB/B, § 642 BGB)

4. Bauzeitverlängerungsansprüche

5. Anspruchshöhe 5.1 Anforderungen an die Kostenermittlung 5.2 Umgang mit AGK

6. Beschleunigung

Alles, was rechtlich und baubetrieblich für Auftraggeber und Auftragnehmer wichtig ist

Page 21: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

21Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

Das Mandat in Bausachen

Referent: RA und Notar, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Stephan Kleinjohann, Rosdorf

Datum: Montag, 10.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Grundlagenwissen für junge Bauanwälte

Recht am Bau | Bauvertrag

RA und Notar Dr. Stephan Kleinjohannist seit 1987 als Rechtsanwalt beim Landgericht Göt-tingen zugelassen und seit 1996 Notar. Seit Beginn seiner Berufstätigkeit ist er besonders mit dem Bau- und Architektenrecht befasst. Der Schwerpunkt sei-nes Notariats liegt dementsprechend im Immobilien- und Bauträgerrecht. Herr Dr. Kleinjohann war zehn

Jahre lang intensiv in die Referendarausbildung als Arbeitsgemein-schaftsleiter einbezogen; von ihm stammen viele Unterrichtseinhei-ten, die auch heute noch vom Niedersächsischen Justizministerium ausgegeben werden. Herr Dr. Kleinjohann begleitet insbesondere viele öffentliche Auftraggeber aus Südniedersachsen bei ihren Pro-jekten, dort ist er auch für die Weiterbildung der Mitarbeiter zu-ständig.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar richtet sich an Berufskollegen, die auf dem Weg zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht das Know-how für die überzeugende Erstberatung suchen bzw. vertiefen wollen.

Ziel

Wer als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht erfolgreich sein will, muss unmittelbar nach der Mandatsannahme Wege zur Kon-fliktbewältigung aufzeigen, die dem Mandanten deutlich machen, dass er bei einem Fachmann gelandet ist. Dementsprechend ist das Ziel des Seminars, den Teilnehmern für typische Beratungssituatio-nen praxistaugliches Basiswissen zu vermitteln.

Themen

1. Die Abnahme

2. Die Werklohnforderung

– Aus Auftragnehmersicht – Aus Auftraggebersicht – Das Sicherungsverlangen

3. Das Architektenhonorar

– Mindesthonorar – Wiederholungsleistungen

4. Der Baumangel

– Geltendmachung eines Mangels – Beratung des Auftragnehmers

5. Verjährungsfragen

– Werklohnforderungen nach BGB, VOB/B und HOAI – Haftung des Werkunternehmers – Haftung des Architekten – Gesamtschuldnerausgleich

6. Das Mandat gegen den Bauträger

– Der nichtige Bauträgervertrag – Unzulässige Vorauszahlungen – Mängel am Sondereigentum – Mängel am Gemeinschaftseigentum

7. Die Haftung des Baustoffhändlers

– Mängelrecht – Verjährung – Die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht

8. Die unerlässliche Ordnung im Bauprozess

– Die Werklohnklage – Die Schadensersatzklage – Einreden/Einwendunge

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist imSeminarpreis enthalten.

Page 22: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

22 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

Digitalisierung und Datenschutz am Bau

NEU

RA Dr. Till Kemper, M.A.ist Rechtsanwalt und Mediator. In einer überregiona-len Sozietät berät er in Fragen des privaten wie öf-fentlichen Baurechts sowie Umwelt- und Vergabe-rechts. Aufgrund seines Studiums der Archäologie liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Kulturgü-terschutzrecht. Als Mediator ist er für die Mediations-

stelle für Wirtschaftssachen der IHK Lahn-Dill sowie für Bausachen der IngK Wiesbaden/RAK Frankfurt tätig. Er verfasste zahlreiche Bei-träge für die Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“, „IMR Im-mobilien- und Mietrecht“ und „VPR Vergabepraxis & -recht“, ist Autor des Handbuchs „Bauen und Planen im Bestand“, Mitautor des „Handbuchs Denkmalschutz und Denkmalpflege“ (Martin/Krautz-berger, 4. Aufl.) und zahlreicher anderer Fachbeiträge sowie Lehrbe-auftragter der Universität Tübingen und der THM Gießen.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Auftragnehmer, Bau- und Projektleiter, Archi-tekten und Ingenieure, Rechtsanwälte und Baujuristen, Behörden-mitglieder.

Ziel

Auf der Suche nach der Optimierung von Baustellenabläufen muss man sich zwangsläufig den Problemen der Digitalisierung und des Umgangs mit personenbezogenen Daten stellen. Jeder hat schon einmal von dem Datenschutzbeauftragten gehört. Selten bestehen vertiefte Kenntnisse über die rechtlichen Anforderungen an die Vor-haltung von Arbeitnehmerdaten wie Personalausweisen, Aufent-haltstiteln etc. sowie für die Baustellenüberwachung. Das Seminar gibt ein Überblick über die wichtigsten Regelungen und die Umset-zungsmöglichkeiten auf der Baustelle.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Vergaberecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.M.

Datum: Donnerstag, 13.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Gesetzliche Grundlagen: DBSG und LDSG, EU-DSGVO, PAusWG etc.

2. Behördliche Überwachungs- und Sanktionsmechanismen

– Behördenzuständigkeiten – Informationspflichten – Eingriffsbefugnisse – Sanktionen

3. Verantwortlichkeiten der am Bau Beteiligten

– Bauherrenpflichten – Planerpflichten – Unternehmerpflichten – BIM-Verantwortliche – Vertragsrechtliche Implikationen

4. Einzelne Fallgruppen (rechtliche Anforderung, vertragsrecht- liche Auswirkungen):

– Überwachung von Baustellenabläufen mittels Video- oder Bildkameras – Erfassung und Vorhaltung von Auftragnehmer-, Subunter- nehmer- und Angestellten-Daten (z.B. Personalausweis- oder Aufenthaltstitelkopien) – Zeiterfassungs- und sonstige Arbeitnehmer- überwachungsmaßnahmen – BIM-Planung

5. Exkurs: Datenschutz in der Bauvergabe

– An welchen Stellen der Vergabe greifen datenschutzrechtliche Erfordernisse? – Ausschlussgrund: Datenschutzrechtsverstoß

Page 23: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

23Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

VOB/B für die PraxisWirtschaftlicher Erfolg durch rechtssicheres Baustellenmanagement

Dr. Martin Stoltefußist seit mehr als zwei Jahrzehnten als Jurist im priva-ten Bau- und Vertragsrecht tätig, und zwar sowohl als “externer” Rechtsanwalt als auch als Unternehmens-jurist. Herr Dr. Stoltefuß hat eine Vielzahl komplexer Großbauvorhaben juristisch begleitet. Seit Beginn seiner Tätigkeit führt er regelmäßig Schulungen im

Bauvertragsrecht durch. Hierbei steht nie die Theorie, sondern stets die praktische Anwendbarkeit der Schulungsinhalte im Vordergrund.

Teilnehmerkreis

Projektleiter, Bauleiter, Architekten, Projektkaufleute, Vertriebs- und Einkaufsmitarbeiter bei Bauunternehmen und Auftraggebern. VOB/B-Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Ziel

Ziel des Seminars ist es, konkret verwertbare Hilfestellungen für die Praxis in verständlicher, strukturierter Form zu geben. Die rechtli-chen Vorgaben bilden dabei das Gerüst, das im Verlauf des Seminars immer wieder durch die Erörterung damit verbundener Praxispro-bleme und den Verweis auf aktuelle Rechtsprechung ergänzt wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen in die Lage versetzt wer-den, das Recht als Werkzeug effektiven Projektmanagements zu nutzen. Im Seminar wird das Bauvertragsrecht für die tägliche Praxis anwendbar und für das Unternehmen/den Auftraggeber nutzbar gemacht. Das richtige Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingun-gen macht die Seminarteilnehmer sicherer im Umgang mit Vertrags-partnern und beim Baumanagement in all seinen Facetten.

Referent: Dr. Martin Stoltefuß, Münster

Datum: Donnerstag, 13.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Systematik Bauvertrag (BGB – VOB/B – AGB)

– Verständnis und Anwendung

2. Wesentliche Inhalte des Bauvertrags, insbesondere:

– Vertragsart – Vertragsbestandteile – Rangfolge bei Widersprüchen – Bausoll – Von der VOB/B abweichende Regelungen (Problem und Chance: VOB/B „als Ganzes“ vereinbart?) – Vertragsfristen

3. Abgrenzung Bauvertrag/Kaufvertrag

4. Abgrenzung Bauvertragsrecht BGB/VOB/B

5. Besonders kostenrelevante Normen der VOB/B, insbesondere:

– Leistungsumfang – Vergütung und Nachträge – Mangelbegriff – Mangelmanagement vor und nach Abnahme – Management gestörter Bauabläufe: – Ansprüche des AG – Ansprüche des AN – Bedenken und Behinderungen

6. Vertragskündigung

7. Abnahme

8. Strategien zum baurechtlichen Konfliktmanagement ohne Gerichtsverfahren

– Überblick über das, was keiner will: Klage und selbständiges Beweisverfahren – Bedeutung einer guten Dokumentation – Konfliktmanagement in allen Phasen des Bauvorhabens – Schiedsvereinbarung und Schiedsgutachten

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist imSeminarpreis enthalten.

Page 24: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

24 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

Dipl.-Ing. Nils Warningist Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNERSCHAFT in München, das auf das technische Vertragsmanagement und die baubetriebliche Bera-tung spezialisiert ist. Herr Warning ist seit Ende 1999 im Bereich der baubetrieblichen und bauwirtschaftli-chen Bauprojektabwicklung tätig. Herr Warning ist

von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbay-ern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bau- preisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau. Herr Warning ist weiterhin als Referent für Kalkulation, Baubetrieb, Bau-wirtschaft und technisches Bauvertragsrecht tätig. Zudem ist er zer-tifizierter Wirtschaftsmediator bei der IHK.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an Auf-tragnehmer und bauüberwachende Ingenieurbüros.

Ziel

Ziel des Seminars ist es, Kompetenzen in der Baustellendokumenta-tion zu optimieren, um berechtigte Nachtragsforderungen durch Dokumentation absichern bzw. durch Dokumentation bewerten und auch erfolgreich abrechnen zu können.

Dazu werden Grundlagen und vertiefte Kenntnisse in der Erstellung von Nachträgen infolge geänderter Mengen, geänderter und zu-sätzlicher Leistungen, Behinderungen in der ordnungsgemäßen Aus-führung der Leistungen und Kündigungen von Leistungen unter Berücksichtigung der VOB-Grundlagen vorgestellt und erörtert. Es wird erläutert, wie Sach- und Behinderungsnachträge auf der Grund-lage der in Literatur und Rechtsprechung anerkannten Grundsätze und Prinzipien der VOB/B baubetrieblich/bauwirtschaftlich revisions-sicher aufgestellt werden. Darauf aufbauend werden die Grundla-gen der Dokumentation zur Sicherung von Ansprüchen infolge von Änderungen und Behinderungen sowie infolge von Kündigungen von (Teil-)Leistungen vertieft. Weiterhin wird ein Ausblick auf die erforderliche Baustellendokumentation im Hinblick auf das neue Bauvertragsrecht gem. BGB gegeben.

Den Seminarteilnehmern werden Wertigkeit und Stellenwert von Mehrkosten- und Behinderungsanzeigen und der Dokumentation der Folgen von Änderungen, Behinderungen und bei (Teil-)Kündi-gungen veranschaulicht. Methoden der Dokumentation und der richtige Zeitpunkt der Dokumentation auch im Hinblick auf die Bau-abrechnung werden in Theorie und Praxis aufgezeigt. Es werden grundlegende Systematiken erarbeitet.

Referent: Dipl.-Ing. Nils Warning, ö.b.u.v. Sachverständiger, München

Datum: Dienstag, 18.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Baustellendokumentation für Auftraggeber, Auftragnehmer und Bauüberwacher

Themen

1. Der Stellenwert der Dokumentation

– Berücksichtigung der unterschiedlichen Anspruchsgrund- lagen im VOB/B-Vertrag – Ausblick auf die Dokumentation im neuen Bauvertragsrecht gem. BGB – Schwierigkeiten der praktischen Durchsetzung von Ansprü- chen bis hin zum Verlust berechtigter Ansprüche infolge mangelhafter Dokumentation

2. Anspruchsgrundlagen der VOB/B

– Ansprüche infolge geänderter Mengen (§ 2 Abs. 3 VOB/B) – Ansprüche infolge geänderter und zusätzlicher Leistungen (§ 2 Abs. 5, 6 und 8 VOB/B) – Ansprüche bei Pauschalen (§ 2 Abs. 7 VOB/B) – Ansprüche bei Kündigung (§ 8 VOB/B) – Konsequenzen im Hinblick auf die Anforderungen an die Dokumentation

3. Ermittlung der Fristverlängerung und der zusätzlichen Vergütung

– bei Behinderung im Sinne von § 6 VOB/B – Konsequenzen im Hinblick auf die Anforderungen an die Dokumentation in der Theorie und am praktischen Beispiel

4. Aussagekräftige Baustellendokumentation

– Schriftverkehr – Bautagesberichte – Besprechungsprotokolle in der Theorie und am praktischen Beispiel

5. Abrechnung von Nachtragsforderungen

– Abschlagsrechnungen – Schlussrechnung

Wie Sie Ihre berechtigten Ansprüche sichern und die Baustelle erfolgreich abschließen!

Page 25: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

25Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RAin Dr. Birgit Franzist Partnerin der Bau- und Vergaberechtssozietät Lei-nemann Partner Rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät seit mehr als 15 Jahren Bauunternehmen eben-so wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Ver-gaberechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftrag-

geber wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Ne-ben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den ein-schlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin di-verser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des jüngst erschie- nenen Handbuchs „Baunebenrechte“. Sie ist stellvertretende Vor-standsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schieds-richterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Das Handelsblatt zählt Frau Dr. Franz zu DEUTSCHLANDS BESTEN AN-WÄLTEN 2017 im Rechtsgebiet Baurecht.

Dr.-Ing. Robert Tietzist seit 2014 bei RKS Ingenieure tätig. Herr Dr. Tietz hat mehrjährige Erfahrung in der Projektleitung von Generalunternehmergroßprojekten im europäischen Ausland. Zu seinen weiteren Tätigkeitsbereichen ge-hören Baubetriebsberatung, Projektmanagement-leistungen, Sachverständigenleistungen im Fachbe-

reich Schäden an Gebäuden, Mängelmanagement, Fertigstellungs- management sowie Nachforderungs- und Vertragsmanagement aus baubetrieblicher Sicht. Aufgrund seiner regelmäßigen Tätigkeit als Auftraggeber-Vertreter im Bereich der Projektsteuerung und Objekt- überwachung ist Herr Dr. Tietz mit der Kalkulation und deren techni-schen Zusammenhängen im Zuge der Angebots-, Rechnungs- und Nachtragsprüfung häufig beschäftigt. Herr Dr. Tietz hält darüber hi-naus Seminare zu den Themenbereichen der VOB/C sowie Minder-kostenberechnung bei Mängeln an Gebäuden.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter, Geschäftsführer, Technische Führungskräfte, Projektleiter, Bauleiter, Kalkulatoren, Baujuristen, Richter.

Ziel

Die Kalkulation ist und bleibt auch mit Blick auf das neue Bauver-tragsrecht das Herzstück des Angebots und das entscheidende Ele-ment für die Preisermittlung der Nachtragsleistungen. Denn der Un-ternehmer kann gemäß § 650c Abs. 2 BGB zur Berechnung der Vergütung für den Nachtrag auf die Ansätze in einer vereinbarungs-gemäß hinterlegten Urkalkulation zurückgreifen. Was bedeutet aber die Vermutung, dass die auf Basis der Urkalkulation fortge-schriebene Vergütung den tatsächlich erforderlichen Kosten ent-spricht? Wird mit dem neuen Bauvertragsrecht der von der Rechtspre-chung sanktionierten spekulativen Preisgestaltung ein Ende bereitet?

Referenten: RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln; Dr.-Ing. Robert Tietz, Jena

Datum: Dienstag, 18.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Dorint Hotel am Heumarkt, Köln Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Kalkulation – unverändert das Herzstück des Angebots

Welche Bedeutung erfährt die Kalkulation noch im Rahmen der VOB/B? Das Seminar beschäftigt sich mit Möglichkeiten und Gren-zen, die einer Kalkulation zum einen baubetrieblich und zum ande-ren rechtlich gesetzt sind. Kompetenzen im Umgang mit Angebots- und Nachtragskalkulationen sowie mit spekulativen Sachverhalten sollen verbessert, Chancen und Risiken der Kalkulation aufgezeigt werden. Hierbei werden das neue Bauvertragsrecht und dessen Aus-wirkungen ebenso diskutiert wie die einschlägigen Entscheidungen der Rechtsprechung.

Themen

1. Grundlagen der Kalkulation

– Zuschlagskalkulation oder Kalkulation über die Angebotssumme – Bedeutung der Einheitlichen Formblätter (EFB) – Kostenfaktoren und deren Bedeutung – Lohn-, Geräte-, Stoff- und sonstige Kosten – Gemeinkosten (BGK, AGK, W/G) – Fixe und variable Kosten – Zeitabhängige und zeitunabhängige Kosten – Wettbewerbsindizierte Spekulation – ohne Spekulation kein Auftrag? – Grundlagen der Baukalkulation – mit oder ohne EFB? – Urkalkulation – Angebotskalkulation – Auftragskalkulation – Nachtragskalkulation

2. Grenzfälle der Kalkulation

– Grundsatz: Kalkulationsfreiheit – Mischkalkulation – Sittenwidrige Spekulation und Neues Bauvertragsrecht

3. Kalkulation der Nachtragsleistung nach der VOB/B

– Bleibt guter Preis wirklich guter Preis? – Fortschreibung einzelner Kostenbestandteile – Fortschreibung von Aufwands- und Leistungswerten – Chancen und Grenzen der Fortschreibung von Spekulations- preisen, mischkalkulierten Preisen, unterdeckten Kosten – Zusätzliche und unterdeckte Gemeinkosten – Alternative: Gemeinkostentrennung – eine Methode zur Vermeidung von Spekulation? – Nachtragsbearbeitungskosten – Beispiele

4. Kalkulation der Nachtragsleistung nach dem neuen Bauvertragsrecht

– Tatsächlich erforderliche Mehr- oder Minderkosten – Angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten – Vermutungswirkung der Urkalkulation – Nachtragsbearbeitungskosten – Beispiele

Die Bedeutung der Kalkulation im Rahmen von VOB/B und neuem Bauvertragsrecht –Risiken und Chancen der Kalkulation aus baubetrieblicher und rechtlicher Sicht

Page 26: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

26 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Stefan Kaiserist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von Auftraggebern und Auftragnehmern in allen Fragen

der Vertragsgestaltung, des Vertragsmanagements, des After- Sales-Managements sowie bei Immobilientransaktionen. Einen wei-teren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die umfassende Beratung bei komplexen Großprojekten, insbesondere im Bereich des Sport- und Eventstättenbaus, unter anderem in Form des juristischen Pro-jektmanagements. Darüber hinaus bildet einen weiteren Schwer-punkt die Vertretung bei streitigen Auseinandersetzungen vor Gerichten und Schiedsgerichten, zum Teil mit internationalem Bezug.

Dr. Christian Leesmeisterist Justiziar im Rechts- und Versicherungsamt der Stadt Köln und dort für den Fachbereich Bau- und Ar-chitektenrecht zuständig. Von 2010 bis 2014 war Dr. Leesmeister als Fachanwalt für Bau- und Architekten-recht in der Kanzlei Kapellmann und Partner tätig. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt heute in der Beratung

der einzelnen Fachämter der Stadt Köln in allen Fragen der Bauver-tragsgestaltung sowie bei streitigen Auseinandersetzung vor und außerhalb von Gerichten, insbesondere im Zusammenhang mit Werklohnforderungen und Gewährleistungsrechten (Mängelhaf-tung) sowie der Durchsetzung und Abwehr von Nachtragsvergü-tungs- und Schadensersatzansprüchen; ein weiterer Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Begleitung komplexer Bauvorhaben in Form des juristischen Projektmanagements. Dr. Leesmeister ist Dozent für weitere Seminare im Bauvertrags- und Architektenrecht, seit 2017 Lehrbeauftragter an der FHöV NRW sowie Mitautor der „Einführung in die VOB/C – Basiswissen für die Praxis“, 1. Aufl. 2014.

Teilnehmerkreis

Öffentliche und private Auftraggeber, Auftragnehmer, Architekten und Ingenieure, Projekt- und Bauleiter, Projektsteuerer, Baujuris-ten und Baukaufleute.

Ziel

Die VOB/C bietet für eine Vielzahl von täglich auftretenden und praktisch relevanten Fragen sowie zur Klärung von Streitigkeiten Lö-sungen, sei es zum Beispiel zur Bestimmung des vertraglich geschul-deten Bau-Solls, für die Aufstellung einer ordnungsgemäßen Leis-tungsbeschreibung, wie ausgeführte Bauleistungen abgerechnet werden oder welche Kriterien eine erbrachte Bauleistung erfüllen muss, um frei von Mängeln zu sein, und vieles mehr.

VOB/C kompakt

Bei der VOB/C handelt es sich um ergänzendes Vertragsrecht mit überwiegend technischem Bezug, dessen genaue Kenntnis für die optimale Gestaltung und Anwendung von Bauverträgen unabding-bar ist. Jedoch machen selbst erfahrene Baujuristen nur allzu gerne einen großen Bogen um ihre Regelwerke; Baupraktiker wenden sie wie selbstverständlich an, ohne sich jedoch im Klaren darüber zu sein, ob die bautechnischen Regeln überhaupt anwendbar sind.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Teilnehmer in übersichtlicher und leicht verständlicher Form in das Bauvertragsrecht der VOB/C mit den Besonderheiten ihrer einzelnen DIN-Normen (ATV) einzuführen und dabei die für den Bauvertrag praxisrelevantesten Informationen sowie die für Umgang und Anwendung (mit) der VOB/C notwendige Orientierung zu geben. In zwei Seminar-Teilen stellen die Referenten daher anhand anschaulicher Fallbeispiele die folgenden, „VOB/C-ver-tragsspezifischen“ Themen vor.

Themen

1. Allgemeines zur VOB/C

2. Geltung und Einbeziehung der VOB/C

3. Mängelfreie Leistung durch Qualitätssicherung anhand der VOB/C

4. Prüf- und Bedenkenhinweispflichten aus der VOB/C

5. Mitwirkungs- und Schutzpflichten in der VOB/C

6. Vorgaben der VOB/C für das Aufstellen der Leistungsbe- schreibung

7. Vertragliches Bau-Soll und Leistungsumfang

8. Planungsaufgaben des Auftragnehmers gemäß der VOB/C

9. Vorgaben der VOB/C für die Abrechnung

Die vertragsrechtlichen Besonderheiten der VOB/C und ihrer ATV-DIN-Normen

Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Stefan Kaiser, Mönchengladbach; Städt. ORR und Fachjurist für Bau- und Architektenrecht Dr. Christian Leesmeister, Köln

Datum: Mittwoch, 19.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Page 27: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

27Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Prof. Dr. Klaus Eschenbruchist Seniorpartner der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düs-seldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt im privaten Baurecht, insbesondere dem Bauvertrags-recht sowie dem Projektentwicklungs- und Projekt-

steuerungsrecht. Er ist Autor des Werks „Projektmanagement und Projektsteuerung“, 4. Aufl. 2015. Zudem ist er Honorarprofessor an der RWTH Aachen, Mitglied des Gesetzgebungsausschusses des Deutschen Anwaltvereins für Bau- und Architektenrecht, Mitglied des Vorstands des Deutschen Verbands der Projektmanager in der Bau- und Immobilienwirtschaft e. V. (DVP) und Mitglied des AHO-Fachausschusses Projektsteuerung.

RA Dr. Jörg L. Boddenist ebenfalls Rechtsanwalt der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB und spezialisiert auf baurechtliche Sachverhalte. Er berät Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Projektierung, Umset-zung und Abwicklung von Bauvorhaben. Herr Dr. Bodden ist als Autor mehrerer Veröffentlichungen

zum Baurecht hervorgetreten. Er ist zudem vielfach als Referent bei Vorträgen und Seminaren tätig.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an technische Führungskräfte, Projekt-leiter, Projektmanager, Claim-Manager, Rechtsanwälte, Justizia-re, Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltung.

Ziel

Die Marktbereinigung der letzten Jahre bei den großen Bauunter-nehmen hat Generalunternehmerangebote reduziert und verteuert. Auftraggeber sind zunehmend auf die Einzelvergabe ausgewichen. Bei vielen Projekten haben sich jedoch Problemstellungen der Ein-satzform Einzelvergabe gezeigt, vor allem bei größeren Projekten. Durch das Nachwachsen mittelständischer Bauunternehmen mit Kompetenzen im Schlüsselfertigbau, durch digitales Planen und Bau-en sowie durch das Vordringen angloamerikanischer Realisierungs-modelle zeigt sich eine Renaissance des Generalunternehmermodells in unterschiedlichen Anwendungsformen. Das Seminar hat das Ziel, das klassische Spektrum möglicher Generalunternehmermodelle und deren praktische Anwendungsbereiche aufzuzeigen, auf neue Rahmenbedingungen hinzuweisen und eine rechtssichere Beauftra-gung im aktuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Kontext vorzu-bereiten. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Modelle werden dar-gestellt und ein Ausblick auf die Zukunft gegeben. Aktuelle Ent- wicklungstendenzen und die Chancen und Risiken für die Marktteil-nehmer werden erläutert.

Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Steuerrecht Prof. Dr. Klaus Eschenbruch, Düsseldorf; RA Dr. Jörg L. Bodden, Düsseldorf

Datum: Donnerstag, 20.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Maritim Hotel, Berlin Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Das Generalunternehmermodell – Reloaded

Themen

1. Das Generalunternehmermodell

– Entstehung und Vordringen des Generalunternehmer- modells in Deutschland – Kernelemente des Generalunternehmermodells – Abgrenzung von anderen Einsatzformen der Projektbeteiligten – Hauptanwendungsformen des Generalunternehmers – Aktuelle Marktbedingungen: Luxus Generalunternehmer – Symbiotische und partnerschaftliche Nachunternehmer- beziehungen – Generalunternehmer in Zeiten der Digitalisierung

2. Standards des Generalunternehmervertrags in der Praxis

– Beschreibung von Leistung und Vergütung – Die maßgeblichen Planungsschnittstellen – Teil-GU- und GMP-Modelle – Verantwortung und Haftung

3. Der Generalunternehmer auf Abrechnungsbasis

– Der GU-Einheitspreisvertrag als vorrangiges Einsatzmodell – Der GU-Abrechnungsvertrag auf Grundlage digitaler Pläne (BIM)

4. Das Totalunternehmermodell („design and build“) auf dem Vormarsch

– Marktbedingungen: Investitionsstau der öffentlichen Hand – Integriertes Planen und Bauen (IPD-Verträge) – Neuausrichtung der Projektabwicklung auf digitaler Grundlage

5. GU – Partnering – Modelle

– GMP- und Allianzmodelle – Mehrparteien – Partnering – Modelle

6. Integrated Project Delivery bei Generalunternehmermodellen

7. Besonderheiten der Generalunternehmer- und Totalunter- nehmervergabe mit BIM

– Die Einbeziehung des GU in den digitalen Planungsprozess – Das BIM-Modell als „single source of truth“ und Ausschreibungsgrundlage – Neue Vertragsschnittstellen – Neue Leistungen des Generalunternehmers – Dokumentation „as planned“ oder „as built” – Übergabe von FM-Daten und -Modellen

8. Ausblick

Aktuelle Generalunternehmereinsatzformen und deren Umsetzung in die Praxis

Page 28: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

28 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thieleist Bauingenieur und von der IHK München und Oberbayern ö.b.u.v. Sachverständiger für Baupreis- ermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingeni-eurbau. Er ist seit 2005 freiberuflich in der Baube-triebsberatung sowie dem Vergütungsmanagement tätig. Zuvor war er 12 Jahre lang bauleitend in den

Gewerken des Straßen-, Tief-, Kanal-, Erdbaus, des Garten- und Landschaftsbaus sowie der Umwelttechnik und des Spezialtiefbaus aktiv. Während der letzten beiden Jahre seiner Bauleitertätigkeit hatte er in einem mittelständischen Straßenbauunternehmen ne-ben der Bauleitung eine Stabsstelle inne, die sich vornehmlich mit der monetären Bauvertragsabwicklung nach den §§ 2 und 8 der VOB/B sowie den gestörten Bauabläufen nach § 642 BGB beschäf-tigte. Herr Thiele ist u. a. ständiger Referent bei, der Bayerischen Bauakademie in Feuchtwangen und der Bayerischen Ingenieure-kammer Bau in München. Darüber hinaus gibt er hausinterne Semi-nare in Bauunternehmen und bei der öffentlichen Hand. Dabei werden die täglichen Herausforderungen auf der Baustelle indivi-duell aufgegriffen und praxisnah er- und geklärt.

Teilnehmerkreis

Bauleiter und Abrechner der Auftragnehmer und Auftraggeber so-wie deren Planungsbüros. Darüber hinaus auch freiberuflich tätige Ingenieure und Architekten, die die Bauvertragsabwicklung bau-begleitend nach Art und Umfang verfolgen.

Ziel

Die Praxis zeigt immer wieder, dass Baumaßnahmen nicht regelge-recht ausgeschrieben, aufgemessen, dadurch nicht richtig abgerech-net und in der Folge unpassend vergütet werden. Ungeachtet der Tatsache, dass das gemeinsame Aufmaß nicht beachtet wird.

Anders ausgedrückt: Leistungen werden den falschen Positionen so-wie den falschen Vergütungsparagraphen zugeordnet. Diese Vorge-hensweise, auch wenn sie vermeintlich einfach zu sein scheint, hat erhebliche monetäre Konsequenzen für die Vertragspartner.

Auf der einen Seite gehen dem Unternehmer berechtigte Forderun-gen verloren und auf der anderen Seite bezahlt der Bauherr zu viel. Das Seminar soll bestehende Kenntnisse verfestigen und baubetrieb-liche Kenntnisse erweitern. Ziel soll es weiterhin sein, nachvollzieh-bare und prüffähige Abrechnungsunterlagen erstellen zu können, die die Prüfung der Rechnungen erleichtern.

In diesem Seminar erhalten Planer, Bauherren und Unternehmer wichtige Informationen, Tipps und Kniffe für eine prüffähige Ab-rechnung. Das stellt sicher, dass öffentliche, private und Firmengel-der nicht „verschleudert“ und Leistungen zielorientiert vergütet werden.

Referent: Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thiele, ö.b.u.v. Sachverständiger, Waidhofen

Datum: Freitag, 21.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Abrechnung und Aufmaß im Tief- und Erdbau nach VOB/B und VOB/C 2016

Themen

1. Grundlagen der Bauabrechnung

– § 1 VOB/B Leistungs-Soll-Ist – § 2 VOB/B Vertragsarten – § 14 VOB/B Prüfbare und übersichtliche Abrechnung: Gemeinsames Aufmaß! Was ist das? – § 16 VOB/B Fakturierung, Vorbehaltserklärung und deren Begründung: Zahlungsbegründende Unterlagen! Welche sind das? – ATV DIN 18299 ff. VOB/C Abschnitt 5 Abrechnung: Abrechnungsbestimmungen/Aufmaßregeln nach der VOB im Bild 2015

2. Abrechnung von Stundenlohnarbeiten

– Regieleistungen für „Unbestimmbares“ – Regieleistungen für „Bestimmbares“

3. Aufmaß in Verbindung mit Vergütung

– § 2 Abs. 3 ff. VOB/B Leistungs-Soll-Ist

4. Abrechnung von Leistungen, die nicht zur Ausführung gekommen sind

– Infolge einer Fehleinschätzung von Mengen; den sog. Nullpositionen – Infolge des Eingriffs in den Vertrag durch den Auftraggeber

Vergraben Sie kein Geld in der Baustelle: „Nur wer richtig abrechnet, kann ebenso richtig Geld verdienen oder ansonsten richtig Geld sparen!“

Page 29: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

29Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RiOLG Thomas Manteufelist stellvertretender Vorsitzender eines Bausenats beim Oberlandesgericht Köln. Er ist seit 1989 Richter, zunächst beim Landgericht in Bonn, seit 2003 beim Oberlandesgericht Köln. Daneben ist er Mitherausge-ber der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und als Referent bei Fachanwaltslehrgängen für Bau- und

Architektenrecht tätig. Er ist Mitautor des Handbuchs von Oberhau-ser/Manteufel „VOB Teil B“, Verlag C.H. Beck, des Kommentars zur HOAI von Korbion/Mantscheff/Vygen, 9. Aufl. 2015, Verlag C.H. Beck und des ibr-online-Kommentars zur VOB/B.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Architekten, Bauingenieure, Baujuristen.

Ziel

Wenn man den diversen Bauschadensberichten glauben darf, entste-hen in Deutschland jährlich aus Mängeln am Bau Schäden in Milliar-denhöhe. Zwar geht es vordergründig meist um bautechnische Fra-gen. Ob aber der einzelne Bauunternehmer zur Verantwortung gezogen werden kann, ist eine rechtliche Frage. Wer hier – gleich ob Auftraggeber oder Auftragnehmer – rechtliche Fehler macht, kann viel Geld verlieren. Schon allein deshalb lohnt es, sich mit den Grund-lagen des Gewährleistungsrechts – anhand anschaulicher und sehr eingängiger Beispiele – zu befassen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren für die Praxis äu-ßerst wichtige Grundsatzentscheidungen getroffen hat, die die Be-teiligten kennen müssen, um ihre Rechte in Gewährleistungsausein-andersetzungen zu wahren.

Themen

1. BGB-Vertrag und VOB-Vertrag: Welches Recht ist anwendbar?

2. Abnahme, u. a.: Warum ist die Abnahme so wichtig? Wann kann die Abnahme verweigert werden? Kann der Auftragnehmer die Abnahme erzwingen? Wann ist die Abnahme entbehrlich?

3. Der Mangelbegriff, u. a.: Welche Beschaffenheit muss das Werk aufweisen? Was besagt der sog. funktionale Mangelbegriff? Welche Bedeutung haben technische Regeln und Herstellerempfehlungen?

4. Mängelrechte vor Abnahme, u. a.: Kann der Auftraggeber schon vor Abnahme Mängelbeseiti-gung verlangen und Mängel ggfs. auf Kosten des Auftragneh-mers beseitigen?

5. Mängelrechte nach Abnahme, u. a.: Nacherfüllung: Was kann der Auftraggeber verlangen? Alles, was Sie über Fristsetzung wissen müssen! Selbstvornahme und Kostenvorschuss: Wie teuer darf die Mängelbeseitigung durch Dritte sein? Neues zum baurechtlichen Schadensbegriff: Erhält der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseiti-gungskosten, auch wenn er die Mängel nicht beseitigen lässt? Minderung: Wann ist der Mängelbeseitigungsaufwand unverhältnismäßig? Wie wird die Minderung berechnet?

6. Prüfungs- und Hinweispflichten, u. a.: Welche Fachkenntnisse muss der Auftragnehmer haben? Wie muss eine „Bedenkenmitteilung“ gestaltet werden?

7. Mitverschulden des Auftraggebers, u. a.: Wie haftet der Auftragnehmer, wenn ein Baumangel (auch) auf Planungs- und/oder Überwachungsfehlern des Architekten beruht? Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?

8. Sowieso-Kosten und Vorteilsausgleich: Wann muss sich der Auftraggeber an den Kosten der Mängel-beseitigung beteiligen? Hat der Hauptunternehmer gegenüber einem Nachunternehmer Mängelansprüche, wenn er selbst vom Bauherrn nicht in Anspruch genommen wird?

9. Verjährungsfragen, u. a.: Welche Verjährungsfristen gelten nach BGB und VOB? Können abweichende Fristen in AGB vereinbart werden? Wie wird die Verjährungsdauer berechnet? Wie wird die Verjährung gehemmt bzw. unterbrochen? Wann verjähren arglistig verschwiegene Mängel? Wann verjährt eine Gewährleistungs-bürgschaft?

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist im Seminarpreis enthalten.

Referent: RiOLG Thomas Manteufel, Bonn

Datum: Dienstag, 25.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

INTENSIVKURS: Baumängel undGewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele

Auch am22.10.2018 in

München und am 30.11.2018 in

Dresden.

Page 30: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

30 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

RA Dr. Lutz Nepomuckist assoziierter Partner der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüs-sel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mön-chengladbach und München. Er verteidigt Personen und Unternehmen in Wirtschafts- und Steuerstraf-verfahren. Des Weiteren berät Dr. Nepomuck in Fra-

gen strafrechtlicher Compliance. Dies umfasst Aufbau und Optimie-rung von Compliance-Systemen, Risikoanalysen, Inhouse-Schulungen, den Entwurf von Verhaltensrichtlinien, die Durchführung systemati-scher Korruptions-Audits sowie verdachtsbezogener Internal Investi-gations. Aufgrund der starken Verwurzelung der Kanzlei Kapell-mann und Partner in der Bauindustrie bildet die Strafverteidigung und Compliance-Beratung in diesem Bereich einen Praxisschwer-punkt von Hern Dr. Nepomuck. Er hält zudem regelmäßig Vorträge/Seminare und veröffentlicht zu Themen des Wirtschaftsstrafrechts und der strafrechtlichen Compliance.

Teilnehmerkreis

Verantwortliche der Bereiche Recht und Compliance, Geschäftsfüh-rer, kaufmännische Leiter, Aufsichtsräte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte.

Ziel

Die Baubranche ist aus verschiedenen Gründen in besonderem Maße anfällig für Gesetzesverstöße. Korruptionsdelikte und Kartellverstö-ße beschäftigen die staatlichen Verfolgungsbehörden und Gerichte regelmäßig. Doch auch der in der Bauindustrie häufige Einsatz von Fremdpersonal sowie Betrugssachverhalte bergen in der Praxis meist unterschätzte Risiken. Aufgrund einer Reihe gesetzlicher Änderun-gen drohen Strafen, Geldbußen, Registereinträge und Schadenersatz- ansprüche gegen Unternehmensverantwortliche heute mehr denn je. Insbesondere Vergabesperren können im worst case den wirt-schaftlichen Tod für Bauunternehmen bedeuten. Compliance-Maß-nahmen schützen vor diesen Folgen. In einer Zeit, in der Compli- ance-Systeme nicht nur bei Großunternehmen, sondern zunehmend auch im Mittelstand zum „Standard“ geworden sind, hinkt die Bauindustrie jedoch hinterher. Bauunternehmen mit ernsthaft be-triebenen Compliance-Systemen sind rar. Vor diesem Hintergrund ist es für Führungspersonen in der Baubranche unerlässlich, sich über die bestehenden Risiken zu informieren und diesen Präventionsmaß-nahmen entgegenzusetzen. Außerdem sollten Unternehmen für den Fall behördlicher Durchsuchungen gewappnet sein. Mitarbeiter sollten wissen, wie sie sich bei Überprüfungen durch Staatsanwalt-schaft, Kartellamt und Zoll verhalten sollten. Die Themen des Semi-nars werden anhand zahlreicher Fallbeispiele aus der Praxis anschau-lich vermittelt. Juristische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Referent: RA Dr. Lutz Nepomuck, Mönchengladbach

Datum: Mittwoch, 26.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Compliance-Risiken in der Baubranche

Themen

1. Einleitung 2. Rechtsrisiken bei Compliance-Verstößen

– Sanktions- und Haftungsrisiken für Täter, Geschäftsleitung und Unternehmen – Fehlendes oder mangelhaftes Compliance-System als Risiko – Vergabesperren und neues Wettbewerbsregister 3. Korruptionsdelikte

– Überblick Korruptionstatbestände und gesetzliche Neuerungen – Erscheinungsformen, Praxisfälle und Entdeckungsrisiken

4. Kartellverstöße

– Preis- und Angebotsabsprachen – Woran erkennt man Submissionsabsprachen? – Kartellrechtswidrige Bildung einer BIEGE/ARGE – Unzulässiger Informationsaustausch

5. Fremdpersonaleinsatz

– Scheinwerkverträge und Scheinselbständige – Mindestlohnverstöße auf Nachunternehmerebene – Durchgriffshaftung bei Schwarzarbeit und sonstigen Rechtsverstößen durch Nachunternehmer

6. Weitere baubranchentypische Delikte

7. Compliance-Maßnahmen als Mittel der Haftungsreduzierung

– Wesentliche Bestandteile eines Compliance-Systems – Baubranchenspezifische Elemente – Bedeutung von Compliance-Zertifizierungen

8. Richtiges Verhalten bei behördlichen Überprüfungen

– Durchsuchung von Staatsanwaltschaft und Kartellamt – (Verdachtsunabhängige) Überprüfungen durch den Zoll – Ermittlungen bei Arbeitsunfällen

Recht am Bau | Bauvertrag

Praxisrelevante Delikte – Haftungs- und Sanktionsrisiken – Compliance-Maßnahmen – Wettbewerbsregister und Vergabesperren – Verhalten bei Durchsuchungen und Arbeitsunfällen

NEU

Page 31: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

31Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Prof. Thomas Karczewskiist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Anwaltskanzlei Rembert Rechtsanwälte in Hamburg. Er ist seit 1989 als Rechtsanwalt und spe-zialisierter Bau- und Immobilienrechtler beratend, prozessvertretend und mediatorisch tätig. Herr Prof. Karczewski ist seit 2007 Lehrbeauftragter für Privates

Baurecht und Wirtschaftsrecht an der Hochschule 21 (Buxtehude) und Gründer des Baurechtskolloquiums Hamburg. Er ist Mitautor des „BeckOK zum neuen Bauvertragsrecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und ein bundesweit ge-fragter Referent für Vorträge, Schulungen und Seminare zu bau-rechtlichen Themen.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Auftraggeber, bauplanende und bau-überwachende Architekten und Ingenieure sowie Auftragnehmer und deren Projekt- und Bauleiter, außerdem an die juristischen Berater der Baubeteiligten und Mitarbeiter der Berufshaftpflicht-versicherer.

Ziel

Bauvorhaben entstehen durch das Ineinandergreifen und Aufein-anderaufbauen der unterschiedlichen Bau-, Architekten- und Ingeni-eurleistungen. Kommt es zu einem Baumangel, sind meist mehrere Baubeteiligte verantwortlich. Der Auftraggeber kann zwischen den Verantwortlichen auswählen, muss sich aber möglicherweise an der Mängelbeseitigung beteiligen. Verweigert er sich, entfällt die Haftung der Verantwortlichen. Anhand aktueller Beispielsfälle werden die Chancen und Risiken aufgezeigt, die für die Baubetei-ligten bestehen. Den Teilnehmern werden Hinweise und Empfeh-lungen gegeben, wie typische Fehler vermieden und die eigenen Chancen gewahrt werden.

Themen

1. Mangelhafte Leistung der Baubeteiligten – Mangel der Unternehmerleistung – Mangel der Planerleistung – Mangel der Leistung des Bauüberwachers – Mangel der Leistung des Sonderfachmanns

2. Mangelansprüche des Auftraggebers gegen die Baubeteiligten

– Ansprüche gegen den Unternehmer – Ansprüche gegen den Planer – Ansprüche gegen den Bauüberwacher – Ansprüche gegen den Sonderfachmann

3. Befreiung der Baubeteiligten von ihrer Haftung – Durch Prüfung und Hinweis vor Bauausführung (Risikoübernahme) – Durch Beteiligung des Auftraggebers – wegen Sowieso-Kosten – wegen Vorteilsausgleichs – wegen Mitverschuldens – wegen unterlassener Mitwirkung

4. Gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten – Bedeutung der gesamtschuldnerischen Haftung – Gesamtschuldner – mehrere Unternehmer – Unternehmer und Bauüberwacher – Unternehmer und Planer – Bauüberwacher und Planer – Unternehmer, Planer und Bauüberwacher – Unternehmer, Planer, Bauüberwacher und Sonderfachmann – Wahlrecht des Auftraggebers – Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern – Verjährung

„Mitgeplant, mitgebaut, mitgehaftet“ – Haftungsfragen bei mehreren Baubeteiligten

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg

Datum: Donnerstag, 27.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: InterCityHotel Hamburg Hbf., Hamburg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Page 32: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

32 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Alexander Leidigist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Archi-tektenrecht. Er ist Partner in der national und inter-national tätigen Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Der Schwerpunkt seiner bauanwaltlichen Tätigkeit liegt in der Vertragsgestaltung und der gerichtlichen und außergerichtlichen Beratung und Vertretung von

Bauherren und Baukonzernen. Herr Leidig ist Herausgeber des Handbuchs „Kauf- und Lieferverträge am Bau“, Mitkommentator in dem Standardwerk Messerschmidt/Voit „Privates Baurecht“ und dem „HOAI-Kommentar“ Messerschmidt/Niemöller/Preussner sowie Mitverfasser des „Beck‘schen Formularbuchs zum Europäischen und Internationalen Zivilprozessrecht“. Zudem publiziert er regelmäßig in einschlägigen Fachzeitschriften.

Teilnehmerkreis

Auftragnehmer und Auftraggeber von Bauleistungen, Mitarbeiter von Bauunternehmen/Generalunternehmern, Architekten, Ingeni-eure, Projektsteuerer, Baujuristen, Rechtsanwälte.

Ziel

Bauverträge werden in der Praxis – selbst bei komplexen Bauvorha-ben – häufig nach dem Motto „Es lebe das Musterstück!“ gestaltet. Dabei wird übersehen, dass die auf das konkrete Bauvorhaben ange-passte Gestaltung des Bauvertrags eine der entscheidenden Wei-chenstellungen für die sichere Abwicklung und die Streitvermeidung bei einem Bauvorhaben darstellt. Ziel des Seminars ist es daher, den Teilnehmern das Handwerkszeug zu vermitteln, um optimale Bau-verträge für ihre Baumaßnahme zu gestalten. Die Verwendung „al-ter Vertragsmuster“ wird umso riskanter als zum 01.01.2018 be-kanntlich erstmals eine umfassende Regelung des gesetzlichen Bauvertragsrechts in das BGB aufgenommen wird, durch das sich auch das gesetzliche Leitbild als Grundlage jeder Prüfung der AGB-Konformität einzelner bauvertraglicher Regelungen teilweise erheblich ändert. Die Vorschriften des neuen gesetzlichen Bauver-tragsrechts werden in diesem Seminar für die Vertragsgestaltungs-praxis hinterfragt und – soweit möglich und sinnvoll – zugehörige Formulierungsvorschläge für die Vertragspraxis mit den Teilnehmern des Seminars entwickelt und diskutiert.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Alexander Leidig, Bonn

Datum: Freitag, 28.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: InterCityHotel Hamburg Hbf., Hamburg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Gestaltung von Bauverträgen nach neuem Recht

Themen

1. Vertragsgestaltung und das neue gesetzliche Bauvertragsrecht

2. Die Abgrenzung von Kauf- und Werkvertrag und das neue „Baukaufrecht“ seit 01.01.2018

3. Vorteile und Risiken der Einbeziehung der VOB/B aus Auftrag- nehmer- und Auftraggebersicht vor dem Hintergrund des neuen Rechts

4. Aktuelle Rechtsprechung

Aucham 06.11.2018

in Köln.

Page 33: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

33Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

Effektives Konfliktmanagement unter Berücksichtigung des neuen BauvertragsrechtsWege aus der Eskalationsspirale: Konflikte lösen und vermeiden

Dr. Martin Stoltefußist seit mehr als zwei Jahrzehnten als Jurist im priva-ten Bau- und Vertragsrecht tätig, und zwar sowohl als “externer” Rechtsanwalt als auch als Unternehmens-jurist. Herr Dr. Stoltefuß hat eine Vielzahl komplexer Großbauvorhaben juristisch begleitet. Seit Beginn seiner Tätigkeit führt er regelmäßig Schulungen im

Bauvertragsrecht durch. Hierbei steht nie die Theorie, sondern stets die praktische Anwendbarkeit der Schulungsinhalte im Vordergrund.

Teilnehmerkreis

Projektleiter, Bauleiter, Architekten, Projektsteuerer, technische und kaufmännische Leiter und Mitarbeiter.

Ziel

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern dabei zu helfen, die während der Projektabwicklung immer wieder auftre-tenden Konflikte zu vermeiden oder zu lösen. Konflikte in Baupro-jekten haben vielfältige Ursachen und oft desaströse Folgen für die Finanzierung eines Projekts und die weitere Zusammenarbeit der Beteiligten. Sie führen Projekte in die wirtschaftliche „Sackgasse“ und verursachen jahrelange, kostenintensive gerichtliche Auseinan-dersetzungen. Dies gilt für sämtliche Phasen eines Bauprojekts. Auch das neue Bauvertragsrecht enthält für die Vertragsparteien wirt-schaftlich bedeutsame Möglichkeiten im Hinblick auf Kooperation und Kommunikation. Die praktische Umsetzung des neuen Rechts in der Baupraxis und das „Leben“ des Bauvertrags während des Pro-jektmanagements sind spannende Themen. Im Seminar werden Wege zum wirtschaftlichen Erfolg durch effektives Konfliktmanage-ment aufgezeigt, und zwar nicht theoretisch, sondern zu genau den Situationen, um die es in der Praxis geht. Eskalation, Druck- und Stresssituationen sind viel einfacher vermeidbar, als dies den Projekt-beteiligten häufig bewusst ist. Jeder vermiedene oder gelöste Kon-flikt ist bares Geld wert.

Referent: Dr. Martin Stoltefuß, Münster

Datum: Montag, 08.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Konflikte in der Baupraxis – Wie entstehen sie?

2. Wirksame Instrumente zur Konfliktvermeidung und -lösung

– Während der Vertragsverhandlung – Im Bauvertrag – Während der Projektabwicklung – In der VOB/B – Auf der Baustelle – Beim Mangelmanagement – Beim Nachunternehmermanagement – Im Dreiecksverhältnis zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Planer – Bei der Nachtragsverhandlung – Während der Gewährleistung

3. Der Bauvertrag als Kooperationsvertrag – Die Bedeutung der Kooperationsrechtsprechung für die Baupraxis

4. Konfliktmanagement auf Grundlage des neuen Bauvertragsrechts

Page 34: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

34 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGBGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele

RA Jarl-Hendrik Kues, LL.M.ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Archi-tektenrecht und Vergaberecht sowie Partner der Ver-gabe- und Baurechtssozietät Leinemann & Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Die Schwer-punkte seiner Tätigkeit liegen seit vielen Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesonde-

re in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen. Herr Kues ist gemeinsam mit Herrn Leinemann Herausgeber eines im 2. Quartal 2018 erscheinenden Kommentars zum am 01.01.2018 in Kraft getretenen BGB-Bauvertragsrechts und zudem Co-Autor ver-schiedener weiterer Fachbücher, u. a. in dem von Leinemann heraus-gegebenen „VOB/B-Kommentar“ und bearbeitet dort § 6 VOB/B („Bauzeit“), dem von Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel herausgegebe-nen „VOB/B-Kommentar“ und bearbeitet dort § 2 VOB/B („Nachträ-ge“) sowie dem von Leinemann/Kirch herausgegebenen Kommentar zur VSVgV und VOB/A-VS. Daneben ist er durch Fachveröffentlichun-gen in den Zeitschriften „Baurecht“, „NZBau“ und „Vergaberecht“ sowie als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ hervorgetreten.

Teilnehmerkreis

Technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftragge-bern und -auftragnehmern, Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, anwaltliche Berufsan-fänger und Justitiare im Bau- und Architektenrecht.

Ziel

In so gut wie keinem Bauvertrag – sei es ein Einheitspreis- oder ein Pauschalpreisvertrag – ist der ursprünglich vereinbarte Vertragspreis identisch mit der späteren Abrechnungssumme. Der Bauvertrag ist ein Rahmenvertrag, innerhalb dessen Änderungen nicht nur mög-lich, sondern geradezu vorgesehen sind: Mengenabweichungen, Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Bauzeitänderungen. Das Seminar zeigt auf, wie vergütungsrelevante Änderungen erkannt werden und welche Auswirkungen sie auf die Bezahlung der Bauleis-tung und welche Auswirkungen aktuelle höchstrichterliche Entschei-dungen auf die Abrechnungspraxis haben. Ein großes Anliegen des Referenten ist es, bei den Baupraktikern das notwendige Problem-bewusstsein zu schaffen, damit Fallstricke rechtzeitig erkannt wer-den können. Das neue BGB-Bauvertragsrecht wird im Hinblick auf die seit dem 01.01.2018 geltenden Regelungen zum Anordnungs-recht und zur Vergütung bei Anordnungen gem. § 650b, c, d BGB vorgestellt und mit den Regelungen in der VOB/B abgeglichen.

Themen

1. Der Einheitspreisvertrag – Mengenabweichung oder Leistungsänderung? – Vergütungsanpassung bei Mehr- und Mindermengen von je größer 10% – Wie werden spekulativ hohe oder niedrige Einheitspreise bei der Vergütungsanpassung berücksichtigt? – Lohn- und Materialgleitklauseln – Kann die Vergütungsanpassung bei Mengenabweichungen wirksam ausgeschlossen oder eingeschränkt werden?

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Frankfurt a.M.

Datum: Dienstag, 09.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

2. Der Detail-Pauschalpreisvertrag – Abgrenzung vom Einheitspreisvertrag – Leistungsbeschreibung und Umfang des Pauschalrisikos – Detail-Pauschalpreis und funktionelle Elemente in der Leistungsbeschreibung – Detail-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln in den Vorbemerkungen bzw. im Bauvertrag – Detail-Pauschalpreis und Mengenermittlungsrisiko – Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? – Grenzen des Pauschalpreisrisikos

3. Der Global-Pauschalvertrag – Funktionale Leistungsbeschreibung: Welche Leistung ist geschuldet? – Pauschalpreis und auftraggeberseitig erbrachte Entwurfs- und/oder Ausführungsplanung – Global-Pauschalpreis und Leistungsermittlungsrisiko – Global-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln – Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? Wie wird die Höhe eines Nachtrags ermittelt?

4. Nachtrag und Nachtragsvereinbarungen – Wann liegt ein Nachtrag vor? – Die Nachtragssystematik der VOB/B – Die Nachtragssystematik des BGB – Was sollte ein sog. Nachtrags“angebot“ beinhalten? – Darf der Auftragnehmer die Ausführung verweigern, wenn eine Nachtragsvereinbarung nicht zustande kommt?

5. Aufmaß – Rechtsfolgen und Bedeutung des (gemeinsamen) Aufmaßes – Wann geht die Beweislast auf den Auftraggeber über?

6. Abschlags- und Schlussrechnung – Wann ist eine Abschlags- bzw. Schlussrechnung prüfbar? – Welche Folgen hat die fehlende Prüfbarkeit? – Rechnungsabzüge: Skonto, Nachlass, Umlagen, Sicherheits- einbehalte, Mängeleinbehalte – Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe – Zahlungsfristen und Verzug – Überzahlung und Rückforderung durch den Auftraggeber

7. Verjährung – Wann verjährt der Anspruch auf Zahlung der Vergütung? – Wann verjährt der Anspruch auf Rückforderung von Überzahlungen?

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist imSeminarpreis enthalten.

NEU

Recht am Bau | Bauvertrag

Page 35: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

35Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Maximilian R. Jahnist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Sozietät GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB in Frankfurt a.M. Er berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung ge-werblicher und öffentlicher Immobilien-, Anlagen-

bau- und Infrastrukturprojekte. Dazu gehören vor allem die Konzep-tion und Strukturierung des Projekts, die Gestaltung und Verhandlung der relevanten Projektverträge sowie das baubegleitende Claim- und Anti-Claim-Management unter Berücksichtigung aller baube-trieblichen Schnittstellen. Er berät seit Jahren auch Bauträger, WEG und Erwerber zu allen Fragen des Bauträger- und WEG-Rechts, der MaBV und des Immobilienkaufs. Herr Dr. Jahn verfügt über langjäh-rige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröf-fentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des IBR- Kommentars zur VOB/B (§ 8).

Teilnehmerkreis

Bauunternehmer, Generalunternehmer, Fertighaushersteller, Bau-träger, Projektentwickler, Projekt- und Bauleiter, Leiter Technik, kaufm. Personal, Architekten und Bauingenieure, Fachplaner und Sonderfachleute, Handwerker, WEG-Verwalter und Verwaltungs-beiräte, Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte und Notare

Ziel

Das am 01.01.2018 in Kraft getretene neue Bauvertragsrecht bringt weitreichende materielle und prozessuale Änderungen für die bau-rechtliche Praxis mit sich. Erstmals werden in das BGB besondere Werkvertragstypen, darunter der Bauvertrag und der Bauträgerver-trag aufgenommen. Das BGB sieht nun u. a. ein – von der VOB/B ab-weichendes – einseitiges Anordnungsrecht für geänderte und zusätzliche Leistungen sowie einen – ebenfalls von der VOB/B ab-weichenden – Mechanismus für die Nachtragsvergütung vor. Der Un-ternehmer kann im Streitfall 80 Prozent seiner Nachtragsvergütung durch einstweilige Verfügung vor den flächendeckend bei den Ge-richten eingerichteten Baukammern geltend machen. Die Auswir-kungen der Neuregelungen auf die Vertragsgestaltung und die Pro-zessführung sind erheblich. Dies gilt gerade auch mit Blick auf die ungeklärten Folgen für die AGB-rechtliche (Un-)Wirksamkeit jahr-zehntelang gelebter VOB/B-Regelungen und das praktische Nach-tragsmanagement. Das Seminar zielt darauf ab, anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle die Neuregelungen zu erläutern und die Konsequenzen für die Vertragsgestaltung und Bauabwicklung beim gewerblichen BGB- und VOB/B-Bauvertrag und Bauträgerver-trag unter Berücksichtigung erster Praxiserfahrungen aufzuzeigen. Ein Überblick zu den übrigen Neuregelungen rundet das Seminar ab.

Themen

1. Überblick1.1 Überblick Regelungsstruktur neues Bauvertragsrecht1.2 Veranlassung des Gesetzgebers1.3 Struktur der neuen Vertragstypen/Prüfungsreihenfolge

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.

Datum: Dienstag, 09.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Neues Bauvertragsrecht für Bauunternehmer und Bauträger

2. Werkvertragsrecht: Änderung allgemeiner Vorschriften2.1 Änderung der allgemeinen Vorschriften des Werkvertragsrechts2.2 Abschlagszahlungen2.3 Abnahme und Abnahmefiktion nach § 640 BGB n. F.2.4 Schlussrechnung und Fälligkeit2.5 Kündigung aus wichtigem Grund, Teilkündigung aus wichtigem Grund

3. Sonderregelungen Bauvertrag3.1 Gesetzliche Definition des Bauvertrags und Abgrenzung der Vertragstypen3.2 Das neue Anordnungsrecht des Bestellers3.2.1 Systematik: freie und notwendige Anordnung – Voraussetzungen – Begriff der Zumutbarkeit – Begriff des Werkerfolgs – Zeitlicher Ablauf – Mögliche Vertragsgestaltung3.2.2 Vergütungsanpassung bei Anordnungen – Berechnung des Mehr- oder Minderaufwands – Vermutungswirkung der Auftragskalkulation – 80%-Regelung – Mögliche Vertragsgestaltung3.2.3 Unwirksamkeit des Anordnungsrechts der VOB/B?3.2.4 Einstweilige Verfügung bei Streit – Verfügungsgrund und Verfügungsanspruch – Praktische Relevanz?3.3 Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung3.4 Schriftform der Kündigung

4. Sonderregelungen Verbraucherbauvertrag4.1 Bisheriger Verbraucherschutz im BGB bis zum 01.01.20184.2 Überblick über den Verbraucherbauvertrag4.3 Gesetzliche Definition des Verbraucherbauvertrags – Bau eines neuen Gebäudes – Erhebliche Umbaumaßnahmen4.4 Baubeschreibungspflicht – Textform – Verbraucherinformationspflichten – Vertragsschluss in zwei Stufen – Auslegungsvorschriften – Terminangabe – Konsequenzen bei Änderung der Baubeschreibung und Terminänderung4.5 Widerrufsrecht des Verbrauchers – Voraussetzungen – Rechtsfolgen4.6 Sicherungsmittel4.7 Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen4.8 Unabdingbarkeit: Kein Abweichen zum Nachteil des Verbrauchers

5. Sonderregelungen Bauträgervertrag5.1 Gesetzliche Definition des Bauträgervertrags5.2 Struktur des Bauträgervertrags5.3 Anwendbare und nicht anwendbare Vorschriften

6. Überblick Architekten- und Ingenieurvertrag

Page 36: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

36 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Florian Schrammelist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Ge-sellschafter der bundesweit bekannten Bau-, Immobi-lien- und Vergaberechtskanzlei HFK Rechtsanwälte LLP in München. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen neben der projektbegleitenden baurechtli-chen Beratung auch in der Begleitung komplexer

bau-/architektenrechtlicher Prozesse sowohl für Auftraggeber wie Auftragnehmer. Neben der anwaltlichen Tätigkeit ist er auch wissen-schaftlich tätig. Zu seinen zahlreichen Veröffentlichungen zählen auch regelmäßige Beiträge in der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Bau-recht“.

Teilnehmerkreis

Technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Auftraggebern, Projektleiter, (Ober-)Bauleiter, Architekten/Ingenieure, Projektsteuerer.

Ziel

– Rechtssicherer Umgang mit der VOB/B aus Sicht des Auftraggebers auch unter Berücksichtigung des neuen Werkvertragsrechts– Rechtssichere terminliche und kostenmäßige Steuerung des Bauab- laufs, insbesondere rechtssicherer und konsequenter Umgang mit Sach- und Bauzeitennachträgen– Konsequente Verfolgung der vereinbarten Qualitäten– Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Rahmen der Rechnungs- prüfung– Darstellung der neuesten Rechtsprechung

Themen

1. Vertragsschluss

– VOB/B und das neue Werkvertragsrecht – Rangfolgeregelungen – AGB-Problematik – Vertretung

2. Bauzeit

– Umgang mit Behinderungsanzeigen – Handlungsmöglichkeiten des Auftraggebers (Kündigung, Vertragsstrafe etc.) – Gestörter Bauablauf/Bauzeitnachträge (Anti-Claim-Management, Anspruchsgrundlagen)

3. Kosten

– Sachnachträge/Änderungsmanagement (Anspruchsgrundlagen, Vertragsauslegung, Anordnung etc.) – Wegfall der Geschäftsgrundlage – Strategien an der Schnittstelle zwischen Kalkulation und Spekulation

4. Qualitäten

– Mangelbegriff – Anspruchsgrundlagen vor und nach Abnahme – Abnahme

5. Rechnungsprüfung

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist im Seminarpreis enthalten.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Florian Schrammel, München

Datum: Mittwoch, 10.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Hotel Novotel Nürnberg Centre Ville, Nürnberg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

INTENSIVKURS: VOB/B für Auftraggeber

Page 37: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

37Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

INTENSIVKURS für Bauherren und Bauträger: Bauprojekte richtig organisieren

Recht am Bau | Bauvertrag

NEU

RA Dr. Julian Linzist Rechtsanwalt in der Kanzlei Kapellmann und Part-ner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchen-gladbach und München. Er berät gleichermaßen Bau-unternehmen, Bauherren sowie Sonderfachleute in vergütungs- und haftungsrechtlichen Fragestellun-

gen. Dazu zählt insbesondere die Beratung bei Bauvorhaben mit grenzüberschreitendem Bezug. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tä-tigkeit bildet die Beratung von Bauträgern und Wohnungseigentü-mergemeinschaften, insbesondere mit Blick auf die Vertragsgestal-tung, Fragen der MaBV, Sicherheiten und die Abwehr und Durchsetzung von Mängelansprüchen. Sofern erforderlich vertritt er Mandanten auch in streitigen Auseinandersetzungen. Daneben be-rät Dr. Linz auch bei vergaberechtlichen Fragestellungen.

RA Cornelius Homann, LL.M.ist Rechtsanwalt und berät umfassend zu komplexen Bau- und Immobilienprojekten. Hierzu zählen die Vertragsgestaltung und das Vertragsmanagement bezogen auf alle projektbezogenen Verträge ein-schließlich der Architekten-, Ingenieur- und Projekt-steuerungsverträge ebenso wie die projektbegleiten-

de Beratung während aller Projektphasen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung im Vergaberecht. Er vertritt Man-danten in Verhandlungen sowie vor Gerichten und Schiedsgerichten.

Teilnehmerkreis

Private und öffentliche Auftraggeber, Bauherrenvertreter, Bauträ-ger, Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projekt-steuerer sowie Projekt- und Bauleiter.

Ziel

Das Seminar informiert über die empfehlenswerte Aufbauorganisa-tion eines Bau- und Bauträgerprojektes, wobei das Augenmerk auf der Bauleistung liegt. Themen wie die Bauherrenorganisation und die Bauherrenaufgaben und -pflichten (allgemeine, delegierbare und nicht delegierbare) stellen einen Schwerpunkt des Seminars dar. Des Weiteren wird der Vertragsschluss mit dem Generalunternehmer bzw. mit den einzelnen Unternehmern thematisiert. Hierbei werden die Vor- und Nachteile von GU- und Einzelvergabe herausgestellt. Daneben werden Problemfelder der Projektsteuerung und der Pro-jektleitung behandelt, insbesondere Themen wie die zielführende Planung, richtige Dokumentation und Kontrolle durch den Auftrag-geber. Ergänzend hierzu wird das Haftungsgemenge des Bauträgers zwischen den Erwerbern und dem Generalunternehmer bzw. zu den Unternehmern und Lösungsmöglichkeiten besprochen. Ebenso wer-den Lösungen erarbeitet, um eine außergerichtliche Streitbeilegung erreichen zu können.

Referenten: RA Dr. Julian Linz, Frankfurt a.M.; RA Cornelius Homann, LL.M., Brilon

Datum: Dienstag, 16.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Einleitung

2. Aufgaben des Bauherrn, Bauträger als Bauherr

– Bauherrenaufgaben/Bauherrenpflichten und deren Delegation – Dokumentation: Was? Warum? Wie?

3. Bauherrenorganisation

– Projektziele definieren – Grundsätzliche Organisationsstruktur des Projektes – Projektstrukturplan – Klärung der Unternehmereinsatzformen (GU/Einzelvergabe) – Geschäftsordnung – Organisation der Projektleitung des Auftraggebers und des Bauträgers – Aufbauorganisation der Projektsteuerung – Exkurs Stellvertretung – Ablauforganisation des Projektes – Konfliktschlichtung

Page 38: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

38 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Frederic Jürgensist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er be-rät vollumfänglich im Bereich des Bau- und Immobili-enrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Im-mobilien-, Kauf- und Werkverträgen sowie die bau-begleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projekt-

entwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiter-schulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“.

Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauunternehmer, kaufmännisches Personal auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, Baujuristen.

Ziel

Die VOB/B bleibt unverändert! Dies haben die Fachexperten der öf-fentlichen Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen sowie der Bauwirtschaftsverbände mehrheitlich beschlossen. Das am 01.01.2018 in Kraft getretene Bauvertragsrecht im BGB soll zunächst keine Änderungen bei der Vergabe- und Vertragsordnung für Bau-leistungen Teil B (VOB/B) nach sich ziehen. Die VOB/B gilt als insge-samt ausgewogenes Vertragswerk und ist seit über 90 Jahren der Musterbauvertrag für die öffentliche Hand. Sie enthält jedoch zahl-reiche in der Baupraxis oft übersehene Tücken und Fallstricke. Ziel des Seminars ist es, praktische und rechtssichere Lösungen bei der Abwicklung eines Bauvorhabens darzustellen.

Themen

1. Vertraglicher Leistungsumfang – Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss – Umfang der geschuldeten Leistung – Auslegungskriterien – AGB-Prüfung – Wirkung von Rangklauseln – Detaillierte und funktionale Leistungsbeschreibung

2. Bedenken- und Hinweispflichten – Zeitpunkt der Prüfung – Umfang der Prüfung – Folgen bei fehlender Anmeldung von Bedenken

3. Nachträge – Nachträge bei Einheits- und Pauschalverträgen – Anordnungsrecht – Änderungs- und Zusatzleistungen – Probleme der „Architektenvollmacht“ – Vergütung auftragslos erbrachter Leistungen – Vergütung von Stundenlohnarbeiten – Taktik

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg

Datum: Freitag, 19.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet

4. Behinderungen des Bauablaufs – Begriff der Behinderung – Ansprüche des Auftraggebers und Auftragnehmers – Ordnungsgemäße Behinderungsanzeige und -abmeldung – Erforderlicher Umfang der Dokumentation – Anforderungen an die Darlegung von Schadensersatz und Entschädigung

5. Vertragsstrafe – Wirksamkeit der Vertragsstrafenregelung – Vorbehaltserfordernis – Einwendungen des Auftragnehmers

6. Abnahme – Voraussetzungen und Abnahmeformen – Rechtswirkungen – Typische Probleme bei der Abnahme

7. Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen – Begriff des Mangels – Bedenken- und Hinweispflicht – Formalien – Ersatzvornahme vor Abnahme – Mitverschulden des Auftraggebers – Vorteilsausgleich und Sowieso-Kosten – Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung – Vorsicht Falle: § 377 HGB – ersatzfähige Beseitigungskosten: § 439 BGB alte/neue Fassung (ab 01.01.2018)

8. Kündigung – Kündigungsgründe – Teilkündigung – Rechtsfolgen einer „freien“ Kündigung

9. Abrechnung und Zahlung – Aufmaß – Abschlags- und Schlussrechnung

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist im Seminarpreis enthalten.

10. Sicherheiten – Wirksamkeit der Sicherungsabrede – Tipps für die Vertragsgestaltung

Aucham 08.11.2018

in Leipzig.

Page 39: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

39Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RiOLG Thomas Manteufelist stellvertretender Vorsitzender eines Bausenats beim Oberlandesgericht Köln. Er ist seit 1989 Richter, zunächst beim Landgericht in Bonn, seit 2003 beim Oberlandesgericht Köln. Daneben ist er Mitherausge-ber der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und als Referent bei Fachanwaltslehrgängen für Bau- und

Architektenrecht tätig. Er ist Mitautor des Handbuchs von Oberhau-ser/Manteufel „VOB Teil B“, Verlag C.H. Beck, des Kommentars zur HOAI von Korbion/Mantscheff/Vygen, 9. Aufl. 2015, Verlag C.H. Beck und des ibr-online-Kommentars zur VOB/B.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Architekten, Bauingenieure, Baujuristen.

Ziel

Wenn man den diversen Bauschadensberichten glauben darf, entste-hen in Deutschland jährlich aus Mängeln am Bau Schäden in Milliar-denhöhe. Zwar geht es vordergründig meist um bautechnische Fra-gen. Ob aber der einzelne Bauunternehmer zur Verantwortung gezogen werden kann, ist eine rechtliche Frage. Wer hier – gleich ob Auftraggeber oder Auftragnehmer – rechtliche Fehler macht, kann viel Geld verlieren. Schon allein deshalb lohnt es, sich mit den Grund-lagen des Gewährleistungsrechts – anhand anschaulicher und sehr eingängiger Beispiele – zu befassen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren für die Praxis äu-ßerst wichtige Grundsatzentscheidungen getroffen hat, die die Be-teiligten kennen müssen, um ihre Rechte in Gewährleistungsausein-andersetzungen zu wahren.

Themen

1. BGB-Vertrag und VOB-Vertrag: Welches Recht ist anwendbar?

2. Abnahme, u. a.: Warum ist die Abnahme so wichtig? Wann kann die Abnahme verweigert werden? Kann der Auftragnehmer die Abnahme erzwingen? Wann ist die Abnahme entbehrlich?

3. Der Mangelbegriff, u. a.: Welche Beschaffenheit muss das Werk aufweisen? Was besagt der sog. funktionale Mangelbegriff? Welche Bedeutung haben technische Regeln und Herstellerempfehlungen?

4. Mängelrechte vor Abnahme, u. a.: Kann der Auftraggeber schon vor Abnahme Mängelbeseiti-gung verlangen und Mängel ggfs. auf Kosten des Auftragneh-mers beseitigen?

5. Mängelrechte nach Abnahme, u. a.: Nacherfüllung: Was kann der Auftraggeber verlangen? Alles, was Sie über Fristsetzung wissen müssen! Selbstvornahme und Kostenvorschuss: Wie teuer darf die Mängelbeseitigung durch Dritte sein? Neues zum baurechtlichen Schadensbegriff: Erhält der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseiti-gungskosten, auch wenn er die Mängel nicht beseitigen lässt? Minderung: Wann ist der Mängelbeseitigungsaufwand unverhältnismäßig? Wie wird die Minderung berechnet?

6. Prüfungs- und Hinweispflichten, u. a.: Welche Fachkenntnisse muss der Auftragnehmer haben? Wie muss eine „Bedenkenmitteilung“ gestaltet werden?

7. Mitverschulden des Auftraggebers, u. a.: Wie haftet der Auftragnehmer, wenn ein Baumangel (auch) auf Planungs- und/oder Überwachungsfehlern des Architekten beruht? Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?

8. Sowieso-Kosten und Vorteilsausgleich: Wann muss sich der Auftraggeber an den Kosten der Mängel-beseitigung beteiligen? Hat der Hauptunternehmer gegenüber einem Nachunternehmer Mängelansprüche, wenn er selbst vom Bauherrn nicht in Anspruch genommen wird?

9. Verjährungsfragen, u. a.: Welche Verjährungsfristen gelten nach BGB und VOB? Können abweichende Fristen in AGB vereinbart werden? Wie wird die Verjährungsdauer berechnet? Wie wird die Verjährung gehemmt bzw. unterbrochen? Wann verjähren arglistig verschwiegene Mängel? Wann verjährt eine Gewährleistungs-bürgschaft?

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist im Seminarpreis enthalten.

Referent: RiOLG Thomas Manteufel, Bonn

Datum: Montag, 22.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Eden Hotel Wolff, München Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

INTENSIVKURS: Baumängel undGewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele

Auch am25.09.2018 in

Mannheim und am 30.11.2018 in

Dresden.

Page 40: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

40 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

RA Dr. Maximilian R. Jahnist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Sozietät GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB in Frankfurt a.M. Er berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung ge-werblicher und öffentlicher Immobilien-, Anlagen-

bau- und Infrastrukturprojekte. Dazu gehören vor allem die Konzep-tion und Strukturierung des Projekts, die Gestaltung und Verhandlung der relevanten Projektverträge sowie das baubegleitende Claim- und Anti-Claim-Management unter Berücksichtigung aller baube-trieblichen Schnittstellen. Er berät seit Jahren auch Bauträger, WEG und Erwerber zu allen Fragen des Bauträger- und WEG-Rechts, der MaBV und des Immobilienkaufs. Herr Dr. Jahn verfügt über langjäh-rige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröf-fentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des IBR- Kommentars zur VOB/B (§ 8).

Teilnehmerkreis

Bauunternehmer, Generalunternehmer, Fertighaushersteller, Bau-träger, Projektentwickler, Projekt- und Bauleiter, Leiter Technik, Architekten und Bauingenieure, Fachplaner und Sonderfachleute, WEG-Verwalter und Verwaltungsbeiräte, Verbraucher.

Ziel

Am 01.01.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Erstmals werden in das BGB besondere Werkvertragstypen aufgenommen, darunter der sog. „Verbraucherbauvertrag“. Daneben gibt es aber weiterhin den Bauvertrag mit Verbrauchern. Und auch beim Bau-trägervertrag hat der Gesetzgeber die Rechte des Verbrauchers im Blick. Die Teilung in ein gewerbliches Baurecht und ein Verbrau-cherbaurecht ist insbesondere mit Blick auf das neue, weitreichen-de Widerrufsrecht für Verbraucher von grundlegender Bedeutung. Das Seminar hat die Abgrenzung der verschiedenen Vertragstypen und die Darstellung der jeweils anwendbaren rechtlichen Regelun-gen und ihrer Rechtsfolgen anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle zum Gegenstand. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Bedeutung für die und den Möglichkeiten der Vertragsge-staltung sowie Praxistipps für Verträge mit Verbrauchern.

Themen

1. Überblick über das neue Bauvertragsrecht, §§ 650a ff. BGB

2. Überblick über das allgemeine Verbraucherrecht im BGB

3. Der Bauvertrag und wesentliche Neuerungen

– Definition des Bauvertrags – Anordnungsrecht des Bestellers und Vergütungsanpassung – Eilentscheidung – Zustandsfeststellung und Abnahme – Möglichkeiten der Sicherung – Kündigung – Schlussrechnung – Zusammenspiel mit der VOB/B

4. Der Verbraucherbauvertrag und der Bauvertrag mit einem Verbraucher

– Definition des Verbraucherbauvertrags – Widerrufsrecht des Verbrauchers und dessen Auswirkungen in der Praxis – Baubeschreibungspflicht des Unternehmers – Zweifel bei der Auslegung der Baubeschreibung – Vereinbarung eines verbindlichen Fertigstellungstermins – Abschlagszahlungen – Herausgabe von Bauunterlagen – zwingendes Gesetzesrecht

5. Der Bauträgervertrag mit einem Verbraucher

– Anwendung der MaBV – Baubeschreibung beim Bauträgervertrag – Kein Anordnungsrecht, kein Kündigungsrecht, keine Bauhandwerkersicherungshypothek, kein Widerrufsrecht – Abschlagszahlungen

6. Sonstiges

vRecht am Bau | Bauvertrag

Bauverträge mit Verbrauchern nach Bauvertragsrecht 2018

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.

Datum: Dienstag, 23.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Page 41: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

41Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

VOB/B für Baukaufleute

RA Oliver Koosist Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im pri-vaten Baurecht und Prozessrecht. Herr Koos ist Lehr-beauftragter an der Hochschule RheinMain in Wies-baden. Ferner ist er ständiger Mitarbeiter der Zeit- schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ sowie Autor zahlreicher Veröffentlichungen. Er ist Co-Autor des

Beck’schen VOB-Kommentars, des VOB/B Kommentars von Nick-lisch/Weick/Jansen/Seibel und des Kommentars von Messerschmidt/Voit zum Privaten Baurecht.

Teilnehmerkreis

Geschäftsführer, technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftraggebern und -auftragnehmern, Projektleiter, Ober-bauleiter, Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, anwaltliche Berufsanfänger im Bau- und Architektenrecht mit Inte-resse für kaufmännische Aspekte.

Ziel

Die VOB/B ist Grundlage fast aller Bauverträge. Die kaufmännische Begleitung von Bauverträgen ohne Kenntnisse der VOB/B ist deshalb kaum möglich. Nur mit Kenntnis der wesentlichen rechtlichen Rah-menbedingungen ist eine sinnvolle Steuerung eines Bauvorhabens aus kaufmännischer Sicht möglich. Das Seminar gibt einen Überblick über die relevanten Regelungen und erläutert, welche praktischen Folgen damit verbunden sind. Ein großes Anliegen des Referenten ist es, den Baupraktikern Handlungs- und Reaktionsstrategien für typi-sche Fallgestaltungen aufzuzeigen und hierfür das notwendige Pro-blembewusstsein zu schaffen, damit Fallstricke rechtzeitig erkannt werden können, sowie Raum zum Erfahrungsaustausch der Teilneh-mer zu bieten.

Referent: RA Oliver Koos, Frankfurt a.M.

Datum: Mittwoch, 24.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Projektstruktur

– Einzelvergabe – Generalunternehmer – Generalübernehmer

2. Vertragsbedingungen

– Vertragstypen und Bausoll – Einheitspreisvertrag – Detail-Pauschalvertrag – Global-Pauschalvertrag – Vergütung – Vorauszahlungen – Zahlungsplan – Anpassung der Vergütung („Nachträge“) – Ausführungsfristen – Vertragsstrafe – Sicherheiten

3. Bauablauf

– Ausführung – Behinderung und Unterbrechung der Ausführung – Gefahrtragung – Beschädigung und Zerstörung bereits erbrachter Leistungen – Bauleistungsversicherung – Kündigung – Freie Kündigung – Kündigung aus wichtigem Grund – Haftung – Abnahme – Abrechnung – Abschlagsrechnungen – Stundenlohnarbeiten – Zahlung – Bauzeit – Verzug – Bauzeitverlängerung – Leistungsverweigerungsrechte – Kündigung

4. Schlussrechnung

5. Mängelansprüche

6. Streitigkeiten

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist imSeminarpreis enthalten.

NEU

Recht am Bau | Bauvertrag

Grundlagen – Strategien – Erfahrungen

Page 42: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

42 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

Theoretische Grundlagen und Beispiele aus der Praxis zur korrekten Abrechnung von Bauleistungen

Architekt Dipl.-Ing. (FH) Albin Oswaldist Leiter des Sachgebiets „Vergabe Nordbayern“ bei der Landesbaudirektion Bayern. Herr Oswald war bereits während seines Studiums und sieben Jahre danach in renommierten Architekturbüros beschäf-tigt und hat sich in dieser Zeit fundierte Kenntnisse über alle Leistungsphasen erworben, bevor er 2001

zur Bayerischen Staatsbauverwaltung wechselte. Nach sechs Jahren als Planer und Bauleiter in der baudurchführenden Ebene befasst er sich seit 2007 an der Landesbaudirektion nunmehr schwerpunkt-mäßig mit Vergabe- und Vertragsangelegenheiten. Diese Themen-bereiche vermittelt er auch als Dozent im Rahmen von Aus- und Fortbildungen innerhalb der Bauverwaltung sowie darüber hinaus. Seit 2010 ist er Geschäftsführer des Hauptausschusses Hochbau (HAH) im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleis-tungen (DVA) und intensiv mit der Überarbeitung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C befasst. An de-ren Kommentierung wirkt er beim Standardwerk „VOB im Bild –Hochbau- und Ausbauarbeiten“ seit der 21. Auflage mit. Herr Os-wald engagiert sich seit über 10 Jahren im Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB). In diversen Arbeitskreisen ist er beteiligt an der Fortschreibung und Entwicklung von Standardleis-tungstexten für das Standardleistungsbuch Bau (STLB-Bau) und von speziellen Texten für Zeitverträge (STLB-BauZ). Seit März 2017 lei-tet er darüber hinaus die Arbeitsgruppe „Grundsatz“ des GAEB.

Teilnehmerkreis

Baufachleute der Auftraggeber- und der Auftragnehmerseite, die mit dem Erstellen der Leistungsbeschreibung, der Kalkulation oder dem Abrechnen von Bauleistungen befasst sind.

Ziel

Probleme, die häufig erst beim Abrechnen zu Tage treten, haben ihre Ursache meist in einer mangelhaften Leistungsbeschreibung oder unzureichenden Kalkulation. In Unkenntnis der einschlägigen Regelwerke werden häufig falsche Mengen angegeben oder nicht passende Mengeneinheiten verwendet. Die Fehler sind vielfältig, die Folgen auch. Nachträge und Meinungsverschiedenheiten bei der Abrechnung dieser Leistungen sind dann vorprogrammiert.

Anhand von Beispielen aus der Praxis erhalten Sie Vorschläge und Tipps, wie möglichst effizient und zielgerichtet genau das abge-rechnet werden kann, was tatsächlich vertraglich vereinbart ist. Wichtigste Vertragsbestandteile neben der Leistungsbeschreibung sind hier in aller Regel die Abschnitte 5 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C.

Im Seminar werden Ihnen unter genauerer Betrachtung der VOB die Zusammenhänge zwischen Leistungsbeschreibung und Abrech-nung nähergebracht. Vorgestellt werden die für die Abrechnung einschlägigen Paragrafen der Teile A und B. Sie lernen die Systema-tik der VOB/C kennen und wissen künftig sofort, wo Sie gegebe-nenfalls nachschauen können, um die richtige Lösung für ein Ab-rechnungsproblem zu finden.

Sie erkennen Abweichungen von einschlägigen Abrechnungsre-geln und können somit bereits bei der Kalkulation bzw. Angebots-erstellung darauf reagieren. Lernen Sie typische Abrechnungsfeh-ler zu vermeiden bzw. professionell damit umzugehen. Setzen Sie berechtigte Ansprüche durch und wehren Sie unberechtigte Forde-rungen ab.

Themen

1. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

– Wichtige Paragrafen für Aufmaß und Abrechnung – Zusammenhänge zwischen den Teilen A, B und C – Teil C – Systematik, Besonderheiten, Neuerungen seit 2016

2. Tipps und Beispiele aus der Praxis insbesondere zu

ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ATV DIN 18330 „Mauerarbeiten“ATV DIN 18331 „Betonarbeiten“ATV DIN 18350 „Putz- und Stuckarbeiten“ATV DIN 18352 „Fliesen- und Plattenarbeiten“ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“ATV DIN 18451 „Gerüstarbeiten“

– Typische Fehler und ihre Auswirkungen – Mögliche Nachträge bzw. deren Vermeidung – Wer hat Recht und wo steht das?

Aufmaß und Abrechnung bei Hochbau- und Ausbauarbeiten

Referent: Architekt Dipl.-Ing. (FH) Albin Oswald, Nürnberg

Datum: Donnerstag, 25.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Page 43: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

43Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Alexander Leidigist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Archi-tektenrecht. Er ist Partner in der national und inter-national tätigen Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Der Schwerpunkt seiner bauanwaltlichen Tätigkeit liegt in der Vertragsgestaltung und der gerichtlichen und außergerichtlichen Beratung und Vertretung von

Bauherren und Baukonzernen. Herr Leidig ist Herausgeber des Handbuchs „Kauf- und Lieferverträge am Bau“, Mitkommentator in dem Standardwerk Messerschmidt/Voit „Privates Baurecht“ und dem „HOAI-Kommentar“ Messerschmidt/Niemöller/Preussner sowie Mitverfasser des „Beck‘schen Formularbuchs zum Europäischen und Internationalen Zivilprozessrecht“. Zudem publiziert er regelmäßig in einschlägigen Fachzeitschriften.

Teilnehmerkreis

Auftragnehmer und Auftraggeber von Bauleistungen, Mitarbeiter von Bauunternehmen/Generalunternehmern, Architekten, Ingeni-eure, Projektsteuerer, Baujuristen, Rechtsanwälte.

Ziel

Bauverträge werden in der Praxis – selbst bei komplexen Bauvorha-ben – häufig nach dem Motto „Es lebe das Musterstück!“ gestaltet. Dabei wird übersehen, dass die auf das konkrete Bauvorhaben ange-passte Gestaltung des Bauvertrags eine der entscheidenden Wei-chenstellungen für die sichere Abwicklung und die Streitvermeidung bei einem Bauvorhaben darstellt. Ziel des Seminars ist es daher, den Teilnehmern das Handwerkszeug zu vermitteln, um optimale Bau-verträge für ihre Baumaßnahme zu gestalten. Die Verwendung „al-ter Vertragsmuster“ wird umso riskanter als zum 01.01.2018 be-kanntlich erstmals eine umfassende Regelung des gesetzlichen Bauvertragsrechts in das BGB aufgenommen wird, durch das sich auch das gesetzliche Leitbild als Grundlage jeder Prüfung der AGB-Konformität einzelner bauvertraglicher Regelungen teilweise erheblich ändert. Die Vorschriften des neuen gesetzlichen Bauver-tragsrechts werden in diesem Seminar für die Vertragsgestaltungs-praxis hinterfragt und – soweit möglich und sinnvoll – zugehörige Formulierungsvorschläge für die Vertragspraxis mit den Teilnehmern des Seminars entwickelt und diskutiert.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Alexander Leidig, Bonn

Datum: Dienstag, 06.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Dorint Hotel am Heumarkt, Köln Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Gestaltung von Bauverträgen nach neuem Recht

Themen

1. Vertragsgestaltung und das neue gesetzliche Bauvertragsrecht

2. Die Abgrenzung von Kauf- und Werkvertrag und das neue „Baukaufrecht“ seit 01.01.2018

3. Vorteile und Risiken der Einbeziehung der VOB/B aus Auftrag- nehmer- und Auftraggebersicht vor dem Hintergrund des neuen Rechts

4. Aktuelle Rechtsprechung

Aucham 28.09.2018 in Hamburg.

Page 44: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

44 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Maximilian R. Jahnist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Sozietät GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB in Frankfurt a.M. Er berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung ge-werblicher und öffentlicher Immobilien-, Anlagen-

bau- und Infrastrukturprojekte. Dazu gehören vor allem die Konzep-tion und Strukturierung des Projekts, die Gestaltung und Verhandlung der relevanten Projektverträge sowie das baubegleitende Claim- und Anti-Claim-Management unter Berücksichtigung aller baube-trieblichen Schnittstellen. Er berät seit Jahren auch Bauträger, WEG und Erwerber zu allen Fragen des Bauträger- und WEG-Rechts, der MaBV und des Immobilienkaufs. Herr Dr. Jahn verfügt über langjäh-rige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröf-fentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des IBR- Kommentars zur VOB/B (§ 8).

Teilnehmerkreis

Generalunternehmer, Projektentwickler, Projektsteuerer, Bauträ-ger, Projekt- und Bauleiter von Auftragnehmern und Auftragge-bern, Architekten und Bauingenieure, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte.

Ziel

Die – im Baurecht allgegenwärtige – Frage, unter welchen Vorausset-zungen der Auftragnehmer zusätzliche Vergütung verlangen kann, ist auch für erfahrene Vertragsanwender bei komplexen Pauschal-preisverträgen mit (teil-)funktionaler Leistungsbeschreibung schwie-rig zu beantworten. Erforderlich ist ein klares Verständnis, wie der geschuldete Leistungsumfang und die vertragliche Risikoverteilung zu ermitteln sind. Das Seminar zielt darauf ab, den Teilnehmern das „Handwerkszeug“ für einen rechtssicheren Umgang mit Pauschal-preisverträgen zu vermitteln. Anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle werden unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung alle zentralen Rechtsfragen, die sich bei der Vertrags- abwicklung ergeben, behandelt. Nützliche Praxistipps für die Ver-tragsgestaltung runden das Seminar ab.

Themen

1. Rechtliche Grundlagen

– „Pauschalierung“ und Mengenermittlungsrisiko – (Teil-)Funktionale Leistungsbeschreibung und Komplettheits- klauseln – Vertragstypen – Detailpauschalvertrag – Einfacher Globalpauschalvertrag – Komplexer Globalpauschalvertrag: Schlüsselfertig-Vertrag, GMP-Vertrag

2. Geschuldete Leistung – was ist vom Pauschalpreis umfasst?

– Kriterien zur Ermittlung des „Bausolls“ (Bauinhalt, Bauumstände, Bauzeit) – Auslegungsgrundsätze – Bedeutung von Detailregelungen – Vollständigkeits- und Richtigkeitsrisiko – Umgang mit Widersprüchen und Unklarheiten, Rangfolgeregeln

3. Vervollständigung von Globalelementen durch den Auftragnehmer

4. Umfang und Grenzen der Risikoübernahme durch den Auftragnehmer

5. Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern

6. Nachtragsvergütung

– Angeordnete Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen – Sonstige Leistungsänderungen/Zusatzleistungen – Störung der Geschäftsgrundlage

7. Abrechnung

– Prüfbarkeit von Schlussrechnung und Nachträgen – Auftragskalkulation – Mehr- und Minderkosten, typische Probleme bei der Preisentwicklung – Abrechnung des gekündigten Pauschalpreisvertrags

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.

Datum: Mittwoch, 07.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Pauschalpreisvertrag und NachtragsvergütungWann kann der Auftragnehmer (k)eine Preisanpassung verlangen?

Page 45: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

45Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Stefan Illiesist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ständiger Mitarbeiter des Internet-Dienstes „ibr-on-line“. Seine Tätigkeit umfasst alle Facetten des Bau- und Architektenrechts mit Schwerpunkt des nationa-len und internationalen Großanlagenbaus im Energiesektor. In diesem Bereich bestehen langjähri-

ge Erfahrungen als Syndikusanwalt der ALSTOM Power AG. Herr Illies ist Referent und Autor im Bereich des privaten Baurechts mit zahlreichen Veröffentlichungen, so beispielsweise „Delay Clauses in International Construction Contracts“.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Bau- und Projektleiter, Vertragsmanager, Architekten und Ingenieure, Projekt- steuerer, Rechtsanwälte und Baujuristen.

Ziel

Dargestellt werden die klassischen Haftungspotenziale im Baube-reich und deren Mitigierung und Abdeckung durch Versicherungs-schutz. In diesem Zusammenhang bestehen vielfach erhebliche und auf den ersten Blick nicht erkennbare Deckungslücken in den Haft-pflichtversicherungsverträgen von Bauunternehmern, Architekten und Ingenieuren. Zur Erhaltung des Deckungsschutzes bestehen zahlreiche Pflichten und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, deren Nichteinhaltung zum Wegfall des Deckungsschutzes führen kann. In diesem Seminar soll daher unter anderem der richtige Um-gang eines Schadensfalls im Verhältnis zur eigenen Haftpflichtver- sicherung aufgezeigt werden. Insbesondere wird dargestellt, dass bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung erhebliche Risiken beste-hen, den Versicherungsschutz zu verlieren, was gerade unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung zu betrachten ist.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Illies, Heidelberg

Datum: Donnerstag, 08.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Versicherung und Haftung am Bau

Themen

1. Klassische Haftungsfälle – Haftung des Bauherrn für Dritte (u. a. Bauunternehmer) – Haftung des Bauunternehmers und Exkulpation – Möglichkeiten der Vertragsgestaltung zur Haftungs- beschränkung

2. Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung von Bauunternehmern und Architekten – Deckungsfähiges Schadensereignis – Entgangener Gewinn und Nutzungsausfall als deckungsfähiger Schaden

3. Risikoausschlüsse der Haftpflichtversicherung

– Erfüllungsausschlussklausel – „Weiterfressermangel“ – Ausschluss von Schäden an fremden Sachen – Umweltschäden – Überschreitung der Bauzeit – Überschreitung von Baukosten

4. Verlust des Deckungsschutzes durch Pflicht- und Obliegenheitsverletzungen

– Verstoß gegen Verpflichtung der Schadensanzeige – Verstoß gegen Mitteilungsverpflichtung zur Gefahrerhöhung oder -erweiterung des versicherten Risikos – Verstoß gegen die Regulierungsvollmacht der Versicherer – Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen, insbesondere hinsichtlich alternativer Streitschlichtung und über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehender Pflicht- übernahmen

5. Sinnvolle Regelungen im Versicherungsvertrag – Übernahme von Mängelbeseitigungsnebenkosten – Schiedsverfahrensklausel

Page 46: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

46 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Michael Grossist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Leip-zig und Partner der Sozietät ScharlemannGross. Er war von 2000 bis 2012 in internationalen Anwalts-kanzleien tätig. Herr Dr. Gross hat im In- und Ausland bei Hoch-, Tief- und Ingenieurbauprojekten aller Grö-ßenordnungen baubegleitend beraten. Er ist Autor

von Fachveröffentlichungen und doziert regelmäßig bei Fortbil-dungsveranstaltungen.

Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauunternehmer, kaufmännisches Personal auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, Baujuristen.

Ziel

In die meisten Bauverträge wird die VOB/B als Vertragsgrundlage einbezogen. Die VOB/B gilt als insgesamt ausgewogenes Vertrags-werk. Sie enthält jedoch zahlreiche in der Baupraxis oft übersehene Tücken und Fallstricke. Ziel des Seminars ist es, praktische und rechts-sichere Lösungen bei der Abwicklung eines Bauvorhabens darzu- stellen.

Themen

1. Vertraglicher Leistungsumfang

– Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss – Umfang der geschuldeten Leistung – Detaillierte und funktionale Leistungsbeschreibung – Auslegungskriterien – AGB-Prüfung – Wirkung von Rangklauseln

2. Prüfungs- und Hinweispflichten

– Zeitpunkt der Prüfung – Umfang der Prüfung – Folgen bei fehlender Anmeldung von Bedenken

3. Nachträge

– Nachträge bei Einheits- und Pauschalverträgen – Anordnungsrecht – Änderungs- und Zusatzleistungen – Probleme der „Architektenvollmacht“ – Vergütung auftragslos erbrachter Leistungen – Vergütung von Stundenlohnarbeiten – Taktik

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Michael Gross, Leipzig

Datum: Donnerstag, 08.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: InterCityHotel, Leipzig Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

4. Behinderungen des Bauablaufs

– Begriff der Behinderung – Ansprüche des Auftraggebers und Auftragnehmers – Ordnungsgemäße Behinderungsanzeige und -abmeldung – Erforderlicher Umfang der Dokumentation – Anforderungen an die Darlegung von Schadensersatz und Entschädigung

5. Vertragsstrafe

– Wirksamkeit der Vertragsstrafenregelung – Vorbehaltserfordernis – Einwendungen des Auftragnehmers

6. Abnahme

– Voraussetzungen und Abnahmeformen – Rechtswirkungen – Typische Probleme bei der Abnahme

7. Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen

– Begriff des Mangels – Enthaftung durch Anmeldung von Bedenken – Formalien – Ersatzvornahme vor Abnahme – Mitverschulden des Auftraggebers – Vorteilsausgleich und Sowieso-Kosten – Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung – Vorsicht Falle: § 377 HGB

8. Kündigung

– Kündigungsgründe – Teilkündigung – Rechtsfolgen einer Kündigung

9. Abrechnung und Zahlung

– Aufmaß – Abschlags- und Schlussrechnung

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist im Seminarpreis enthalten.

10. Sicherheiten

– Wirksamkeit der Sicherungsabrede – Tipps für die Vertragsgestaltung

Aucham 19.10.2018 in Mannheim.

Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet

Page 47: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

47Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Martin Ludgenist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der auf Immobilien- und Baurecht speziali-sierten Kanzlei ROTTHEGE I WASSERMANN, Düssel-dorf. Herr Dr. Ludgen berät Projektentwickler, Bau-träger, Generalunternehmer und Planer bei der Realisierung und Abwicklung komplexer Bauvorha-

ben. Daneben hält er regelmäßig bau- und architektenrechtliche Se-minare, u.a. als Dozent im Masterstudiengang Baurecht an der Fach-hochschule Münster. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und Mitautor des ibr-online-Kommentars VOB/B (im Erscheinen). Zudem ist Herr Dr. Ludgen stellvertretender Vorsitzender der Schlichtungsstelle der Architektenkammer Nord-rhein-Westfalen.

Teilnehmerkreis

Projektentwickler, Bauträger, Generalunternehmer, Generalplaner, Projektsteuerer und Baujuristen.

Ziel

Projektentwickler, Bauträger, Generalunternehmer und Generalpla-ner kämpfen an zwei Fronten: Auf der einen Seite müssen sie für ih-ren Auftraggeber Bau- bzw. Planungsleistungen nach den vertragli-chen Qualitäts-, Kosten- und Zeitvorgaben erbringen. Auf der anderen Seite lassen sie diese Leistungen ganz oder teilweise von Nachunternehmern ausführen und müssen sicherstellen, dass dies zur Zufriedenheit ihres Auftraggebers geschieht. Etwaige Ansprüche ihrer Vertragspartner müssen sie deshalb möglichst an den jeweils anderen Partner durchstellen, damit bei ihnen nichts „hängen bleibt“. Der Grundstein für eine erfolgreiche Projektabwicklung in solchen Leistungsketten wird bei Abschluss der Verträge gelegt.

Das Seminar vermittelt, wie die Projektbeteiligten die Risiken, die mit ihrer Stellung als Zwischenglied in der Leistungskette verbunden sind, durch eine vorausschauende und geschickte Vertragsgestal-tung und -abwicklung auf ein Mindestmaß reduzieren können.

Themen

1. Projektvorbereitung

– BGB, VOB, HOAI: Welche Regelungen gehören in welche Verträge? – Schnittstellen vermeiden! – Allgemeine Geschäftsbedingungen: Was ist bei der Synchronisierung der Verträge zu beachten? – Verhandlungsstrategien „nach oben“ und „nach unten“

2. Projektabwicklung

– Koordination der Abläufe – Qualitätssicherung: Richtige Dokumentation, Mängelrügen, Fristsetzungen etc. – Nachtrags- und Behinderungsmanagement

3. Projektabschluss

– Abnahmen – Mängelmanagement – Umgang mit Gewährleistungslücken – Rechtsverlust „nach oben“ oder „nach unten“ bei Verjährung, Vergleich u. Ä.?

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Martin Ludgen, Düsseldorf

Datum: Dienstag, 13.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Vertragsabwicklung mit NachunternehmernOptimales Vertrags- und Mängelmanagement für Projektentwickler, Bauträger, Generalunternehmer und Generalplaner

Page 48: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

48 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

INTENSIVKURS: Die Prüf- und Hinweis- pflichten der Baubeteiligten

RA Dr. Peter Hammacherist seit 1986 Rechtsanwalt und war 20 Jahre lang Lei-ter von Rechtsabteilungen national und international tätiger Unternehmensgruppen in der Bau- und Inves-titionsgüterindustrie. Er ist jetzt als Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator sowie als Schiedsrichter tätig. Herr Dr. Hammacher verfügt über eine lange Erfah-

rung als Referent und Veranstalter von Praktiker-Seminaren und pu-bliziert regelmäßig zu praxisorientierten Themen. Er ist u. a. Autor des „Handbuchs für Auftragsabwicklung“, 5. Auflage 2018, und des Buchs „Prüf- und Hinweispflichten, Bauvertrag – Werkvertrag – Werklieferungsvertrag“, 2. Auflage 2016, www.drhammacher.de.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter in Unternehmen, die bei der Auftragsvergabe und/oder Auftragsabwicklung auf der Seite von Auftragnehmer oder Auftraggeber Ergebnisverantwortung tragen, sowie ihre Berater in Anwalts- und Architektur-/Ingenieurbüros.

Ziel

Prüf- und Hinweispflichten liegen an den Schnittstellen zwischen Pla-nung und Ausführung, zwischen Lieferung und Leistung, zwischen aufeinanderfolgenden Gewerken, zwischen bauseitiger Beistellung und neuer Leistung – aber auch zwischen technischen Zwängen und wirtschaftlichen Interessen.

Mit anderen Worten: Das Thema führt zu allen wesentlichen Konflik-ten, die das Baurecht zu bieten hat. Prüf- und Hinweispflichten die-nen als Instrumente, um diese Konflikte zu vermeiden und zu ent-scheiden. Dabei sind sie selbst Gegenstand heftiger juristischer Auseinandersetzung: Die Rechtsprechung des VII. Senats des BGH und ihm folgend vieler Oberlandesgerichte zur Funktionalitätsver-pflichtung des Auftragnehmers mit „Befreiungsmöglichkeit“ hat zu einer erheblichen Benachteiligung der Auftragnehmerseite geführt. Planungs- und Ausführungsfehler der Auftraggeber – eigene oder die ihrer Planer und Auftragnehmer – werden oft erfolgreich auf „die Fachfirma“ abgewälzt. Die Nichtbeachtung von Prüf- und Hin-weispflichten des Auftraggebers bei Ausschreibung, Prüfung von Ausführungsunterlagen der Auftragnehmer und Bauüberwachung führt zur Haftung des Auftraggebers und seiner Planer. Die Verlet-zung der anspruchsvollen Prüf- und Hinweispflichten bei der Materi-albeschaffung nach § 377 HGB können zum Verlust der Mängel- ansprüche führen.

Dieses Seminar stellt die Prüf- und Hinweispflichten in ihrem rechtli-chen und praktischen Gesamtzusammenhang dar, vom Vertrags-schluss bis zur Verjährung von Mängelansprüchen.

Referent: RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg

Datum: Mittwoch, 14.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Durch die gemeinsame Analyse zahlreicher höchstrichterlicher Ent-scheidungen werden Kriterien und Argumentationsmuster heraus-gearbeitet, die den Baubeteiligten und ihren Beratern helfen, ihren Vortrag zu substantiieren, ihn mit bereits vor Gericht erfolgreichen Argumenten anzureichern bzw. zu erwartende Einwände vorwegzu-nehmen.

Themen

1. Die aktuelle Rechtsprechung der zuständigen Senate des BGH und der Oberlandesgerichte zu Prüf- und Hinweispflichten

2. Prüf- und Hinweispflichten der Vertragsparteien im Angebots- stadium, z. B. hinsichtlich Ausschreibungsunterlagen, Leis- tungsverzeichnissen und Plänen

3. Prüf- und Hinweispflichten der Vertragsparteien während der Auftragsabwicklung

4. Anforderungen an die Prüfungsintensität des Auftragnehmers hinsichtlich beigestelltem Boden, Konstruktion, Vorleistungen anderer Unternehmer und Planungsunterlagen

5. Prüf- und Hinweispflichten bei der Materialeingangskontrolle

6. Rechtsprechung insbesondere des VII. Senats des BGH zu „Obliegenheiten“ und „Befreiungstatbestand“

7. Prüf- und Hinweispflichten der Vertragsparteien nach Fertig- stellung der Leistungen vor, bei und nach der Abnahme

8. Auswirkung der Prüf- und Hinweispflichten auf Vergütung, Beweislast und Verjährung von Mängelansprüchen

9. Rechtsprechung zu Mitverschulden und Schadensquotelung beim Zusammentreffen von Planungs- und Überwachungs- fehlern des Auftraggebers bzw. seiner Planer und der Verlet- zung der Prüf- und Hinweispflichten durch den Auftraggeber

10. Gesamtschuldverhältnisse

Recht am Bau | Bauvertrag

Aktuelle Rechtsprechung und Konsequenzen für die Praxis

Page 49: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

49Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

RiBGH Claus Halfmeierist seit 2007 Richter am Bundesgerichtshof und dort Mitglied des u. a. für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats. Er ist u. a. Mitautor des Werkvertragsrechts im Prütting/Wegen/Weinreich (PWW), BGB-Kommentar, sowie Bearbeiter des Werk-vertragsrechts im Kullmann/Pfister/Stöhr/Spindler,

Produzentenhaftung.

RiOLG Dr. Tobias Rodemannkennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Rich-ter am Oberlandesgericht Düsseldorf in einem für Bau- und Werkvertragssachen zuständigen Zivilsenat und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuf-

fer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertrags-rechts im Erman BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „Baurecht“.

Teilnehmerkreis

Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauher-ren, Bauträger, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Auftragge-ber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Baujuristen.

Ziel

Die Teilnehmer werden über die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Bau- und Architektenrecht sowie im dazugehö-rigen Zivilprozessrecht informiert. Dazu werden die wichtigsten ak-tuellen Urteile des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte aus diesen Rechtsgebieten vorgestellt und mit ihren Auswirkungen für die Praxis erläutert.

Referenten: RiBGH Claus Halfmeier, Karlsruhe; RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen

Datum: Mittwoch, 14.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: InterCityHotel Hamburg Hbf., Hamburg Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

Teil I: Aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte

1. Bauvertragsrecht, z. B. – Bindung an die Urkalkulation – Vergütung auftragslos erbrachter Leistungen – Wahlrecht bei Mängelansprüchen – Verjährung von Mängelansprüchen vor Abnahme

2. Bauträger

3. Sicherheiten

4. Architektenrecht, z. B. – Haftung bei „Schnittstelle“ zwischen Entwurfs- und Ausführungsplanung – Projektsteuerer ist kein Bauüberwacher – Mitverschulden wegen Weiterbau

5. Prozessuales, z. B. – Streitverkündung im Nachtragsstreit des GU – Streitverkündung und Gesamtschuld

Teil II: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

1. Allgemeines Werkvertragsrecht mit VOB/B, z. B.: – Zustandekommen des Vertrags – Inhalt des Vertrags (Auslegung) – Besonderheiten im öffentlichen Vergabeverfahren

2. Vergütungsrecht nach BGB und VOB/B

3. Recht der Sicherheiten, z. B.: – Gesetzliche Sicherheiten – Sicherheiten in AGB – Wirksamkeitsfragen

4. Sachmängelrecht – Recht der Leistungsstörungen, z. B.: – Bemessung des Schadensersatzes – Ansprüche vor und nach Abnahme – Probleme der Verjährung

5. Architekten- und Ingenieurrecht – Gewährleistung und Honorar

6. Bauträgerrecht/WEG

7. Prozessrecht, z. B.: – Selbständiges Beweisverfahren – Streitverkündung und Streithilfe

Recht am Bau | Bauvertrag

Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

Auch am28.11.2018 in

Düsseldorf und am 07.12.2018 in Mannheim.

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht

Page 50: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

50 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Paul Popescuist seit mehr als zehn Jahren auf das private Bau- und Architektenrecht sowie auf das Vergaberecht spezia-lisiert. Er begleitet schwerpunktmäßig Großprojekte im Bereich des Hoch-, Ingenieur- und Anlagenbaus, auch mit internationaler Ausrichtung. Zum Kernge-biet seiner Tätigkeit zählen vor allem das Nachtrags-

management sowie Streitigkeiten wegen Bauablaufstörungen und Bauzeitverlängerungen. Im Vergaberecht betreut er die Angebots-bearbeitung und vertritt die Bieter in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern wie den Vergabesenaten. Neben seiner an-waltlichen Tätigkeit publiziert Dr. Paul Popescu regelmäßig in den einschlägigen Fachzeitschriften. Er ist Lehrbeauftragter an der Fach-hochschule Münster im Masterstudiengang „Baurecht“, Dozent in den Fachanwaltslehrgängen Bau- und Architektenrecht sowie Ver-gaberecht und tritt bei verschiedenen Seminaranbietern als Referent auf.

Teilnehmerkreis

Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauherren, Bauträger, Baujuristen, Sachverständige und Auftrag-nehmer (Bauwirtschaft).

Ziel

Seit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2002 und 2005 hat sich landläufig in allen baurechtsrelevanten Spar-ten die Meinung verbreitet, dass die gerichtsfeste Darlegung baube-trieblicher Ansprüche „unmöglich“ sei. Zu dieser Auffassung tragen nicht unwesentlich aktuelle obergerichtliche Urteile bei, insbesonde-re die Entscheidung des OLG Köln vom 28.01.2014. In der Praxis hat sich die Darstellung von Bauzeitverlängerungsansprüchen durch die Vorlage umfangreicher und kostenintensiver baubetrieblicher Gut-achten etabliert. Ziel dieses Seminars ist es, aufzuzeigen, dass die bisherige Rechtsprechung nur spezielle Einzelfallentscheidungen be-trifft und keine Allgemeingültigkeit für alle bauzeitrelevanten Sach-verhalte beanspruchen kann. Zudem soll verinnerlicht werden, dass Ansprüche wegen Bauablaufstörungen in aller erster Hinsicht auf der rechtlichen Ebene und nicht durch baubetriebliche Gutachten zu klären sind. Es werden neue Lösungsansätze aufgezeigt, die auch un-ter Berücksichtigung der momentanen Rechtsprechung den Umgang mit baubetrieblichen Nachträgen sowohl auf der Auftraggeber- als auch auf der Auftragnehmerseite wesentlich erleichtern. Die bisher eher vernachlässigten Bauzeitverlängerungsansprüche der Architek-ten/Ingenieure bilden ebenfalls einen Kernpunkt des Seminars.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Paul Popescu, Köln

Datum: Donnerstag, 15.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: InterCityHotel Hamburg Hbf., Hamburg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Nachträge wegen Bauablaufstörungen

Themen

1. Die vielfach missverstandene Rechtsprechung des BGH

– Die Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2005 als Ausgangspunkt – Die hieran anknüpfende obergerichtliche Rechtsprechung und ihre „Schwächen“

2. Neue Lösungsansätze

– Juristische Denkweise in Anspruchsgrundlagen – Orientierung der Darlegungs- und Beweislast nach Störungs- grund und Planungsverantwortung – Kann die „bauablaufbezogene Darstellung“ Allgemein- gültigkeit beanspruchen?

3. Konsequenz: Gerichtsfester Umgang mit Bauzeitverlänger- ungsansprüchen

– Sicherer Weg zu einer verwertbaren Dokumentation – Die Bedeutung und richtige Bewertung von Terminplänen – Sequenzielle Fortschreibung bauablaufbezogener Störungen – Auswirkung der Störungen auf einzelne Kostenelemente (EKT, AGK, BGK etc.) – Folgen für die einschlägigen Anspruchsgrundlagen (Vergütung/Schadensersatz/Entschädigung) im Einzelnen

4. Bauzeitverlängerungsansprüche von Architekten/Ingenieuren

– Denkbare Konstellationen und Anspruchsgrundlagen – Voraussetzungen im Einzelnen und Anspruchshöhe

Anspruchsgrundlagen – Voraussetzungen – Gegenforderungen

Page 51: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

51Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

RA Dr. Stephan Bolz ist Rechtsanwalt in Mannheim, Schriftleiter der Zeit-schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und des Inter-net-Dienstes „IBR-ONLINE“ sowie Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Hochschule Darmstadt. Zuvor hat er als Syndikusanwalt in den Rechtsabtei-lungen eines großen deutschen Bauunternehmens

und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenord-nungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichun-gen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die §§ 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.).

Teilnehmerkreis

Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauhandwerker, kaufmännisches Personal bei Bauunternehmungen und Auftrag- gebern.

Ziel

Wer immer mit der Abwicklung von Bauvorhaben befasst ist – sei es vor Ort auf der Baustelle oder bei der Kalkulation, Abrechnung oder bei der Bearbeitung von Mängelansprüchen –, muss die wich-tigsten Spielregeln der VOB/B kennen. Denn die meisten Bauverträ-ge werden auf der Grundlage der VOB/B geschlossen. Ziel des Semi-nars ist es, den Teilnehmern anhand anschaulicher und eingängiger Beispiele die wichtigsten Themen der VOB/B darzustellen und sie in die Lage zu versetzen, die grundlegenden Regeln zu verstehen und selbstständig anzuwenden, damit sie bei der Lösung der Probleme im Alltag Sicherheit gewinnen.

Themen

1. Übersicht: VOB/A – VOB/B – VOB/C

2. Abschluss des Bauvertrags

3. Vollmacht: Welche Vollmacht hat der bauleitende Architekt bzw. Ingenieur?

4. Vergütung der Bauleistungen

– Einheitspreisvertrag und Mengenänderungen – Pauschalpreisvertrag und Mengenänderungen – Für welche Leistungen gibt es eine Nachtragsvergütung? – Welche Anzeigepflichten hat der Auftragnehmer? – Wie wird die Höhe der Nachtragsvergütung ermittelt? – Muss eine geänderte oder zusätzliche Leistung auch ohne Einigung über die Vergütung ausgeführt werden?

5. Bauzeit und Ansprüche des Auftraggebers

– Was sind Vertragsfristen? – Wann gerät der Auftragnehmer in Verzug? – Vertragsstrafe und Schadensersatz

6. Bauzeit und Ansprüche des Auftragnehmers

– Welche Mitwirkungspflichten hat der Auftraggeber? – Welche Rechte hat der Auftragnehmer bei Behinderungen? – Zahlungsansprüche aus gestörtem Bauablauf – An- und Abmeldung von Behinderungen

7. Kündigung des Bauvertrags

– Die sog. freie Kündigung: Wie wird abgerechnet? – Kündigung aus wichtigem Grund – Wann darf der Auftragnehmer kündigen?

8. Abnahme

– Bedeutung und Formen der Abnahme, Teilabnahme – Abnahmeverweigerung

9. Mängelansprüche

– Was ist ein Mangel? – Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik – Mängelansprüche vor und nach Abnahme – Verjährung der Mängelansprüche

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist imSeminarpreis enthalten.

vRecht am Bau | Bauvertrag

VOB/B kompakt

Referent: RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

Datum: Freitag, 16.11.2018, 09:30 – 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die wichtigsten Themen des Bauvertragsrechts

Page 52: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

52 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Andreas J. Roquette, LL.M. (NYU)betreut Großprojekte in Hochbau und Infrastruktur, Anlagenbau und Verkehr (Flughafen Berlin-Branden-burg, Elbphilharmonie, City-Tunnel Leipzig, U-55 Ber-lin) sowie Projekte im Anlagen- und Kraftwerksbau sowohl projektbegleitend als auch im Bereich Streit- erledigung. Er ist als Parteivertreter in Großverfahren

vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten und als Schlichter und Schiedsrichter tätig. Herr Roquette war Mitglied der Arbeits-gruppe Recht der Reformkommission Großprojekte beim BMVI und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „BauR“, Herausgeber und Mitautor des „Vertragsbuch Privates Baurecht“ und des „Handbuch Bauzeit“. Er veröffentlicht und hält regelmäßig Vorträge und Semi-nare zu baurechtlichen Themen.

Prof. Dr.-Ing. Markus G. Vieringist Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der KVL Bauconsult GmbH, einem international agieren-den Projektmanagementunternehmen. Er ist ö.b.u.v. Sachverständiger für Kosten und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau und für Projektmanage-ment. Ferner ist Herr Prof. Viering Herausgeber und

Autor verschiedener Publikationen, u. a. des Handbuchs „Bauzeit“ und des Handbuchs „Bau-Projektmanagement“. Als Dozent ist er seit über 10 Jahren an der irebs Immobilienakademie tätig und Ho-norarprofessoran der TU Berlin.

Teilnehmerkreis

Der Intensivkurs Bauzeit richtet sich an alle Baubeteiligten, d. h. so-wohl an Planer, Projektsteuerer, Bauausführende und Sachverständi-ge als auch an Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen und Richter. Es ist aus der Praxis für die Praxis konzipiert.

Ziel

Bei größeren Bauvorhaben kommt es sehr oft zu gestörten Bauab-läufen. Die Folgen sind für alle Beteiligten schwierig zu handhaben, da Bauzeit ein interdisziplinäres Thema ist. Das ganztägige Seminar behandelt daher baubetriebliche und juristische Themen. Schwer-punkte des Seminars sind die Terminplanung und die Behandlung gestörter Bauabläufe. Die Referenten setzen sich auch mit den An-forderungen der Rechtsprechung an Darlegung und Nachweise von Bauzeitansprüchen auseinander.

Themen

TEIL 1 – TERMINPLANUNG

1. Baubetriebliches zur Terminplanung

– Ziele und Randbedingungen der Ablaufplanung– Instrumente der Terminplanung– Stufenweiser Aufbau und Detaillierungsgrade der Terminplanung– Berechnung eines Netzplans/Aufzeigen verschiedener Puffer

2. Rechtliches zur Terminplanung

– Unmittelbar anwendbare Terminregelungen– Regelungen mit Empfehlungscharakter– Rechtsfragen zu Vertragsterminplänen

TEIL 2 – GESTÖRTE BAUABLÄUFE

3. Einleitung

– Definition– Rechtsfolgen

4. Terminliche Auswirkungen gestörter Bauabläufe

– Rechtliche Regelungen– Baubetriebliche Aspekte, insbesondere konkrete bauablauf- bezogene Darstellung unter Berücksichtigung von Kausalität bzw. kritischem Weg

5. Finanzielle Ansprüche des Auftragnehmers

– Anspruchsgrundlagen– Anspruchshöhe– Schätzung gemäß § 287 ZPO– Besonderheiten bei der Anspruchsberechnung

6. Finanzielle Ansprüche des Auftraggebers

– Anspruchsgrundlagen– Anspruchshöhe– Weitere Ansprüche

Referenten: RA Andreas J. Roquette, LL.M. (NYU), Berlin; Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin

Datum: Montag, 19.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Novotel Düsseldorf City West Seestern, Düsseldorf Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

INTENSIVKURS: Gestörte BauabläufeRechtliche und baubetriebliche Probleme und ihre Lösungen unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts und der neuen Rechtsprechung zu § 642 BGB

Page 53: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

53Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

Lücken im Leistungsverzeichnis

RA Prof. Dr. Ralf Leinemannist Seniorpartner der auf Vergabe-, Bau- und Immobi-lienrecht spezialisierten Sozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB mit Standorten in Berlin, Düssel-dorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Köln und München. Er hat eine Vielzahl von Vergabeverfahren für Großprojekte begleitet, so etwa ÖPP-Autobahnen,

U-Bahnen und Flughäfen sowie Bahnbauprojekte. Er war maßgeb-lich beteiligt bei Pilotverfahren, die zu den bekannten Entscheidun-gen zu Mischkaklulationen, Spekulationspreisen und verzögerter Vergabe geführt haben. Baubegleitend betreut er Großprojekte im Industrie- und Kraftwerksbau im In- und Ausland, wo er sich auch als Schiedsrichter einen Namen gemacht hat. Prof. Ralf Leinemann ist Autor vieler Bücher und Kommentare zum Vergabe- und Baurecht sowie (Mit-)Herausgeber u. a. der Zeitschriften „NZBau“ und „Verga-beNews“. Die einschlägigen Referenzwerke zählen ihn seit Jahren zu den führenden Namen in seinen Rechtsgebieten.

RA Stephan Kaminskyist Partner im Münchener Büro der Bau- und Vergabe-rechtssozietät Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB und wird vom JUVE-Handbuch als häufig emp-fohlener Anwalt im privaten Baurecht geführt. Er ist auf die projektbegleitende bau- und vergaberechtli-che Beratung bei Bau- und Anlagenbauprojekten

spezialisiert. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Kaminsky als Seminarleiter und als Dozent bei zahlreichen Schulungsveranstal-tungen tätig; ferner veröffentlicht er regelmäßig Beiträge in ein-schlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften. Er ist Mitherausgeber des Fachbuchs Hilgers/Kaminsky, Anlagenbau im In- und Ausland und Mitautor im VOB/B-Kommentar von Leinemann, dem VOB/B- Kommentar von Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel sowie dem VSVgV- Kommentar von Leinemann/Kirch.

RAin Dr. Christine Maurerist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Partnerin der Bau- und Vergaberechtssozietät Leine-mann & Partner Rechtsanwälte mbB. Sie berät seit vielen Jahren sowohl Bauherren als auch Bauunter-nehmer in allen Fragen des privaten Baurechts und Immobilienrechts. Sie hat langjährige Erfahrung mit

umfangreichen und komplexen Gerichtsprozessen. Frau Dr. Maurer ist Mitautorin des anlässlich der Baurechts-Novellierung erschiene-nen Kommentars von Leinemann/Kues zum BGB-Bauvertragsrecht.

Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an technische Führungskräfte, Projektlei-ter, Bereichs- und Niederlassungsleiter von Bauunternehmen und Bauherren, Kalkulatoren, Claim-Manager, Rechtsanwälte, Justitia-re, Rechnungsprüfer, Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltung, Sachverständige, Richter, Schlichter und Mediatoren und alle, die im Bauwesen mit Nachträgen befasst sind.

Ziel Kostensteigerungen und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten werden heftig diskutiert. Ausgangspunkt sind oft fehlerhafte Leis-

Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Prof. Dr. Ralf Leinemann, Berlin; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stephan Kaminsky, München; RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Christine Maurer, München

Datum: Mittwoch, 21.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Eden Hotel Wolff, München Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

tungsbeschreibungen. Fehler werden allerdings wohl nie ganz ver-meidbar sein. Das Seminar fragt nach der Risikoverteilung und den vertraglichen Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung unter Berücksich-tigung der VOB 2016, des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes so-wie des zum 01.01.2018 in Kraft getretenen BGB-Bauvertragsrecht. Spekuliert ein Bieter um öffentliche Aufträge mit erkannten Beschrei-bungsfehlern, muss nachgefragt werden: Welche Folgen hat das eine oder andere? Welche Rolle spielt das Vergaberecht und wo liegen die Unterschiede zum gewerblichen Geschäft nicht-öffentlicher Bauver-tragspartner? Neueste Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte sind Grundlage für die Darstellung und Lösung zahlreicher praktischer Probleme rund um Mehrkosten, Bauzeit, Zahlung und Leistungsver-weigerung aufgrund von Problemen, die auf die Leistungsbeschrei-bung zurückgehen. Die Teilnehmer werden mit den rechtlichen Fall-stricken der Angebotsbearbeitung und der LV-Gestaltung vertraut gemacht und an die Grundsätze der späteren Vertragsauslegung nach Zuschlag und die Nachtragsbearbeitung herangeführt.

Themen

1. Ausschreibungen bearbeiten:Schwellenwerte, Prüfung der Verdingungsunterlagen, Mindestbe-dingungen; Nebenangebote, Eignungsnachweise, geforderte Erklärungen und Unvollständigkeit; Nachreichen von Erklärungen, Wertungsmatrix, besondere Verfahrensarten; typische Fehler bei der LV-Erstellung, Umgang mit offensichtlichen Eintragungsfehlern

2. Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber nach der Vergabe-rechtsnovelleOrdnungsgemäße Leistungsbeschreibung, Vollständigkeit, Kalkulierbarkeit; Wagnisse, Nebenangebote und Schulnoten- system – die neueste Rechtsprechung und ihre Auswirkungen

3. Die Leistungsbeschreibung, ihre Auslegung und was daraus wirdHinweis- und Aufklärungspflichten sowie Auslegungsmöglichkei-ten, Erkennbarkeit von Lücken, Kalkulationsfehler und ihre Folgen, Baugrund- und Terminrisiko, Wirksamkeit von AGB-Klau-seln: Genehmigungsrisiko, Vertragsstrafen, Zahlung

4. Besondere Themen:Bistro-Entscheidung des BGH, Vergabeverfahrensrisiko, Spekulati-onspreise; sittenwidriger Einheitspreis, Schadstoffrisiko, Kalkulati-onstricks

5. Gestörter Bauablauf: Nachtrag, Schadensersatz oder Entschädi-gungsanspruch?Wie erzeugt man Mehrforderungen aus Bauzeiteinflüssen und wie wehrt man sie ab?

6. Geänderte und zusätzliche Leistungen:§ 2 Abs. 5, 6 VOB/B, Mehraufwand wegen lückenhafter Ausschrei-bung, Störung der Geschäftsgrundlage, Aufstellung und Abwehr von Nachträgen sowie Leistungsverweigerungsrecht bei Nichtbe-auftragung von Nachträgen, neues gesetzliches Bauvertragsrecht und Nachträge nach der VOB/B

Recht am Bau | Bauvertrag

Auslegung von Vergabe- und Vertragsunterlagen, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung nach VOB/B und BGB 2018

Page 54: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

54 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

Prof. Dr. techn. Ralph Bartschist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Er ist ferner Part-ner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PART-NERSCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bau-wirtschaft mbB in München, das auf das technische Vertragsmanagement und die baubetriebliche Bera-

tung spezialisiert ist. Herr Dr. Bartsch ist seit über 20 Jahren für priva-te und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer operativ und beratend, u. a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nach-tragsforderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Dr. Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Ober-bayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau so-wie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirtschaftsmediator (IHK). Herr Bartsch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu bau-betrieblichen und bauwirtschaftlichen Themen sowie Autor des VOB-Kommentars von Althaus/Heindl, „Der öffentliche Bauauftrag“, 2. Aufl. 2013, Verlag C.H. Beck/ibr-online. Er ist Lehrbeauftragter an der Universität Karlsruhe (KIT) für Vertragsmanagement. Herr Dr. Bartsch veranstaltet seit Jahren Seminare für öffentliche Auftragge-ber und Bauunternehmen zu baubetrieblichen Themen. Er hat seit Veröffentlichung des neuen Bauvertragsrechtes nach BGB bereits verschiedene Seminare, Workshops etc. zum neuen Bauvertragsrecht nach BGB geleitet und gilt auch hier als ausgewiesener Fachmann.

RA Dr. Stephan Bolzist Rechtsanwalt in Mannheim, Schriftleiter der Zeit-schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und des Inter-net-Dienstes „IBR-ONLINE“ sowie Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Hochschule Darmstadt. Zuvor hat er als Syndikusanwalt in den Rechtsabtei-lungen eines großen deutschen Bauunternehmens

und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenord-nungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichun-gen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die §§ 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.).

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an Auftrag-nehmer und bauüberwachende Ingenieurbüros.

Ziel

Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts ab dem 01.01.2018 hat der Besteller nach § 650b BGB das Recht Änderungen des vereinbar-ten Werkerfolgs oder eine Änderung, die zur Erreichung des verein-barten Werkerfolgs notwendig wird, zu fordern. Nach dem Kon-sensualprinzip, das dem Werkvertragsrecht nach BGB zugrunde liegt, streben die Vertragsparteien in der Folge dieses Verlangens Einver-nehmen über die Änderung und die infolge der Änderung zu leisten-de Mehr- oder Mindervergütung an. Gelingt den Vertragspartnern

dieses nicht innerhalb von 30 Tagen, kann der Besteller die Änderung in Textform anordnen. Der Unternehmer ist dann verpflichtet, der An-ordnung des Bestellers nachzukommen, wenn ihm die Ausführung zumutbar ist. Die Höhe des Vergütungsanspruchs für den vermehrten oder verminderten Aufwand ist dann nach den tatsächlich erforderli-chen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäfts-kosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln.

Insofern betreten die Vertragspartner, wenn sie nach dem BGB ab dem 01.01.2018 einen Bauvertrag abschließen, absolutes Neuland, was die Berechnung und Prüfung von Nachtragsforderungen anbe-langt und das Prozedere der Nachtragsverhandlung. Dem in Zukunft dauerhaft aus dem Weg zu gehen und auf die geübte Praxis der VOB/B zurückzugreifen, wird nicht gelingen! Zum einen, weil die Fachwelt fest davon überzeugt ist, dass auch die VOB/B über kurz oder lang anzupassen sein wird oder zumindest in der bisherigen Form nicht weiter verwendet werden kann, zum anderen, weil der Auftragnehmer es nicht immer in der Hand haben wird, welche Ver-tragsform er eingehen soll.

Insofern müssen sich alle Baubeteiligten trotz aller bisher geübten Kri-tik am neuen Bauvertragsrecht den neuen Herausforderungen stellen und Übung in der Praxis mit der neuen Gesetzeslage erlangen.

Themen

1. Klärung des Unterschiedes einer „Änderung des vereinbarten Werkerfolgs“ und einer „Änderung, die zur Erreichung des ver- einbarten Werkerfolgs erforderlich ist“

2. Form und Inhalt des Begehrens? Wer plant die Änderung in wel- chem Fall und welchen Inhalt bzw. welche Tiefe muss diese Pla- nung haben?

3. Was bedeutet es, dass die Vertragsparteien Einvernehmen über die Änderung und die infolge der Änderung zu leistende Mehr- oder Mindervergütung anstreben sollen?

4. Wann ist dem Unternehmer die Ausführung der Änderung zu- mutbar?

5. Was passiert, wenn sich die Vertragsparteien innerhalb von 30 Tagen nicht einigen?

6. Wie bemisst sich die Höhe des Vergütungsanspruchs für den in- folge einer Anordnung des Bestellers nach § 650b Absatz 2 BGB vermehrten oder verminderten Aufwand?

7. Was ist eine vereinbarungsgemäß hinterlegte Urkalkulation? Welchen Inhalt bzw. welche Aussagekraft muss diese haben?

8. Wie ist mit dem Thema der Bauzeitverlängerung/Behinderung umzugehen?

Nachtragskalkulation und -prüfung auf Grundlage des Neuen Bauvertragsrechts (§ 650a bis c BGB)Referenten: Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München; RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

Datum: Donnerstag, 22.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Eden Hotel Wolff, München Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Page 55: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

55Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Stephan Bolzist Rechtsanwalt in Mannheim, Schriftleiter der Zeit-schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und des Inter-net-Dienstes „IBR-ONLINE“ sowie Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Hochschule Darmstadt. Zuvor hat er als Syndikusanwalt in den Rechtsabtei-lungen eines großen deutschen Bauunternehmens

und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenord-nungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichun-gen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die §§ 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.).

Teilnehmerkreis

Technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftrag- gebern und -auftragnehmern, Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, anwaltliche Berufs- anfänger im Bau- und Architektenrecht.

Ziel

In so gut wie keinem Bauvertrag – sei es ein Einheitspreis- oder ein Pauschalpreisvertrag – ist der ursprünglich vereinbarte Vertragspreis identisch mit der späteren Abrechnungssumme. Der Bauvertrag ist ein Rahmenvertrag, innerhalb dessen Änderungen nicht nur mög-lich, sondern geradezu vorgesehen sind: Mengenabweichungen, Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Bauzeitänderungen. Das Seminar zeigt auf, wie vergütungsrelevante Änderungen erkannt werden und welche Auswirkungen sie auf die Bezahlung der Bau-leistung und welche Auswirkungen aktuelle höchstrichterliche Ent-scheidungen auf die Abrechnungspraxis haben. Ein großes Anlie-gen des Referenten ist es, bei den Baupraktikern das notwendige Problembewusstsein zu schaffen, damit Fallstricke rechtzeitig er-kannt werden können.

Themen

1. Der Einheitspreisvertrag – Mengenabweichung oder Leistungsänderung? – Vergütungsanpassung bei Mehr- und Minder- mengen von je größer 10% – Spekulativ hohe oder niedrige Einheitspreise bei der Vergütungsanpassung berücksichtigt? – Lohn- und Materialgleitklauseln – Kann die Vergütungsanpassung bei Mengen- abweichungen wirksam ausgeschlossen werden?

2. Der Detail-Pauschalpreisvertrag – Abgrenzung vom Einheitspreisvertrag – Leistungsbeschreibung und Umfang des Pauschalrisikos – Detail-Pauschalpreis und funktionelle Elemente in der Leistungsbeschreibung – Detail-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln in den Vorbemerkungen bzw. im Bauvertrag – Detail-Pauschalpreis und Mengenermittlungsrisiko – Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? – Grenzen des Pauschalpreisrisikos 3. Der Global-Pauschalvertrag – Funktionale Leistungsbeschreibung: Welche Leistung ist geschuldet? – Pauschalpreis und auftraggeberseitig erbrachte Entwurfs- und/oder Ausführungsplanung – Global-Pauschalpreis und Leistungsermittlungsrisiko – Global-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln – Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? – Wie wird die Höhe eines Nachtrags ermittelt? 4. Nachtrag und Nachtragsvereinbarungen – Wann liegt ein Nachtrag vor? – Die Nachtragssystematik der VOB/B – Was sollte ein sog. Nachtrags"angebot" beinhalten? – Darf der Auftragnehmer die Ausführung verweigern, wenn eine Nachtragsvereinbarung nicht zustande kommt? 5. Aufmaß – Rechtsfolgen und Bedeutung des (gemeinsamen) Aufmaßes – Wann geht die Beweislast auf den Auftraggeber über?

6. Abschlags- und Schlussrechnung – Wann ist eine Abschlags- bzw. Schlussrechnung prüfbar? – Welche Folgen hat die fehlende Prüfbarkeit? – Rechnungsabzüge: Skonto, Nachlass, Umlagen, Sicherheitseinbehalte, Mängeleinbehalte – Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe

7. Zahlung der Vergütung – Zahlungsfristen und Verzug – Völlig unterschätzt: die Verzugszinsen – Verlust des restlichen Vergütungsanspruchs bei vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung – Überzahlung und Rückforderung durch den Auftraggeber 8. Verjährung – Wann verjährt der Anspruch auf Zahlung der Vergütung? – Wann verjährt der Anspruch auf Rückforderung von Überzahlungen?

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist im Seminarpreis enthalten.

Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB

Referent: RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

Datum: Dienstag, 27.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Novotel Düsseldorf City West Seestern, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Grundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele

NEU

Page 56: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

56 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zum Bau- und ArchitektenrechtDie wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

RiBGH Claus Halfmeierist seit 2007 Richter am Bundesgerichtshof und dort Mitglied des u. a. für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats. Er ist u. a. Mitautor des Werkvertragsrechts im Prütting/Wegen/Weinreich (PWW), BGB-Kommentar, sowie Bearbeiter des Werk-vertragsrechts im Kullmann/Pfister/Stöhr/Spindler,

Produzentenhaftung.

RiOLG Dr. Tobias Rodemannkennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Rich-ter am Oberlandesgericht Düsseldorf in einem für Bau- und Werkvertragssachen zuständigen Zivilsenat und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuf-

fer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertrags-rechts im Erman BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „Baurecht“.

Teilnehmerkreis

Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauherren, Bauträger, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Baujuristen.

Ziel

Die Teilnehmer werden über die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Bau- und Architektenrecht sowie im dazugehö-rigen Zivilprozessrecht informiert. Dazu werden die wichtigsten ak-tuellen Urteile des Bundes-gerichtshofs und der Oberlandesgerichte aus diesen Rechtsgebieten vorgestellt und mit ihren Auswirkungen für die Praxis erläutert.

Themen

Teil I: Aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte

1. Bauvertragsrecht, z. B. – Bindung an die Urkalkulation – Vergütung auftragslos erbrachter Leistungen – Wahlrecht bei Mängelansprüchen – Verjährung von Mängelansprüchen vor Abnahme

2. Bauträger

3. Sicherheiten

4. Architektenrecht, z. B. – Haftung bei „Schnittstelle“ zwischen Entwurfs- und Ausführungsplanung – Projektsteuerer ist kein Bauüberwacher – Mitverschulden wegen Weiterbau

5. Prozessuales, z. B. – Streitverkündung im Nachtragsstreit des GU – Streitverkündung und Gesamtschuld

Teil II: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

1. Allgemeines Werkvertragsrecht mit VOB/B, z. B.: – Zustandekommen des Vertrags – Inhalt des Vertrags (Auslegung) – Besonderheiten im öffentlichen Vergabeverfahren

2. Vergütungsrecht nach BGB und VOB/B

3. Recht der Sicherheiten, z. B.: – Gesetzliche Sicherheiten – Sicherheiten in AGB – Wirksamkeitsfragen

4. Sachmängelrecht – Recht der Leistungsstörungen, z. B.: – Bemessung des Schadensersatzes – Ansprüche vor und nach Abnahme – Probleme der Verjährung

5. Architekten- und Ingenieurrecht – Gewährleistung und Honorar

6. Bauträgerrecht/WEG

7. Prozessrecht, z. B.: – Selbständiges Beweisverfahren – Streitverkündung und Streithilfe

Auch am14.11.2018 in

Hamburg und am 07.12.2018 in Mannheim.

Referenten: RiBGH Claus Halfmeier, Karlsruhe; RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen

Datum: Mittwoch, 28.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Novotel Düsseldorf City West Seestern, Düsseldorf Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Page 57: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

57Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Frederic Jürgensist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er be-rät vollumfänglich im Bereich des Bau- und Immobili-enrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Im-mobilien-, Kauf- und Werkverträgen sowie die bau-begleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projekt-

entwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiter-schulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“.

Teilnehmerkreis

Alle Personen, die mit dem Kaufrecht in Berührung kommen, z.B. Einkauf, Bauleitung, Architekten, Projektsteuerer, Baustoffliefe-ranten, Fertigteilproduzenten, Bauträger, Baujuristen, Fachanwäl-te für Bau- und Architektenrecht.

Ziel

Mit der „Silo“ Entscheidung aus dem Jahr 2009 hat der Bausenat des Bundesgerichtshofs das Kaufrecht am Bau aus dem Dornrös- chenschlaf erweckt. Die Auswirkungen sind für die Baubranche er-heblich. Nicht nur in der Vertragsgestaltung, sondern auch in der tatsächlichen Ausführung des Bauvorhabens sind die wesentlichen Unterschiede zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht zu beachten, will man z. B. den Totalverlust der Mängelrechte wegen unterlasse-ner Rügen verhindern. Das Seminar sensibilisiert Sie mit zahlreichen Praxisbeispielen sowie aktueller Rechtsprechung für die bestehen-den Risiken des Kaufrechts und zeigt Ihnen dabei mögliche Lö-sungsvorschläge auf. Zugleich geht der Referent auf die weitrei-chenden Änderungen im Kaufrecht im Zuge der Novellierung des Werkvertragsrechts zum 01.01.2018 und deren Auswirkungen auf die Baupraxis ein.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg

Datum: Mittwoch, 28.11.2018, 09:30 – 12:45 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 229,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Halbtagesseminar: Das neue Kaufrecht in der Baupraxis

Themen

1. Abgrenzung der unterschiedlichen Verträge und deren Auswirkung

– Werkvertrag – Kaufvertrag – Werklieferungsvertrag – Kaufvertrag mit Montageverpflichtung

2. Erkennen der Risiken des Kaufrechts, z.B.

– falsche Vertragswahl, VOB-Werkvertrag statt Kaufvertrag – Mangelhaftigkeit/Vereinbarte Beschaffenheit – Mängelrechte und Beseitigungspflichten – Untersuchungs- und Rügeobliegenheit § 377 HGB, Umfang und Ausführung – Gefahrübergang – Eigentumsübergang, Eigentumsvorbehalt – Verjährung der Mängelrechte – Sicherheiten der Parteien, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit, Sicherungshypothek § 648 BGB, Bauhandwerkersicherung § 648a BGB

3. Risiken vermeiden

– Lösungsvorschläge für die Vertragsgestaltung, AGB-Probleme – Lösungsvorschläge für die Bauausführung, Bauleitung und Organisation

4. Neues Werkvertragsrecht, Änderungen im Kaufrecht zum 01.01.2018

– Auswirkungen des neuen Werkvertragsrechts – Auswirkungen des neuen § 439 Abs. 3 BGB

Haftungsrisiken erkennen und den Totalverlust eigener Mängelanspruche verhindern!

Page 58: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

58 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Wolfgang Kauist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Dres-den. Im privaten Bau- und Architektenrecht sowie im Vergaberecht betreut der Referent öffentliche und gewerbliche Auftraggeber, Auftragnehmer und Pla-ner bei der Vertragsgestaltung sowie baubegleitend und forensisch. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit

hält der Referent Seminare zu baurechtlichen Themen.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Architek-ten, Bauingenieure, Baujuristen.

Ziel

Jedes Bauwerk ist ein Unikat. Bauwerke werden arbeitsteilig an ei-nem Standort mit teils unbekannten Eigenschaften aus vielen Bau-teilen unterschiedlicher Materialien von Personen zusammenge-setzt, die meist erstmalig zusammenarbeiten. Dass es kaum ein substantielles Bauobjekt ohne Baumängel gibt, liegt daher in der „Natur der Sache“. Leider haben oft schon kleine Fehler gravierende technische und wirtschaftliche Folgen. Der richtige Umgang mit Mängeln will daher gelernt sein, zumal hierbei viele Aspekte inein-andergreifen. Wer in dieser Gemengelage Fehler macht, muss am Ende oft auch für fremde Fehler zahlen. Dabei ist der richtige Um-gang mit Mängeln kein Hexenwerk. Für alle, die mit der Planung oder Errichtung von Bauwerken zu tun haben, lohnt daher eine Be-schäftigung mit den Grundlagen des Mängelrechts. Das Seminar ver-mittelt einen Überblick über die in der Baupraxis wichtigsten Grund-lagen des Mängelrechts nach BGB und VOB/B.

Themen

1. BGB-Vertrag und VOB-Vertrag: Welches Recht ist wann anwendbar? Was bedeutet die „Inhaltskontrolle“ der VOB?

2. Abnahme: Warum ist die Abnahme so wichtig? Wann kann die Abnahme verweigert werden? Wann ist die Abnahme entbehrlich?

3. Der Mangelbegriff: Welche Beschaffenheit muss das Werk aufweisen? Was besagt der funktionale Mangelbegriff? Welche Bedeutung haben technische Regeln und Herstellerempfehlungen?

4. Mängelrechte vor Abnahme: Kann der Auftraggeber schon vor Abnahme Mängelbeseitgung oder Ersatz der Mängelbeseitigungskosten verlangen?

5. Mängelrechte nach Abnahme: Nacherfüllung: Was kann der Auftraggeber verlangen?

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden

Datum: Freitag, 30.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Pullman Hotel Newa, Dresden Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

INTENSIVKURS: Baumängel undGewährleistung nach BGB und VOB/B

Wie teuer darf die Mängelbeseitigung durch Dritte sein? Erhält der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe der Mängel- beseitigungskosten auch, wenn er die Mängel nicht beseitigen lässt? Wie wird die Minderung berechnet?

6. Rechtliche Besonderheiten beim Einkauf von Baustoffen und (vorgefertigten) Bauteilen: In welcher Hinsicht ergeben sich rechtliche Besonderheiten? Was ist in der Baupraxis besonders zu beachten?

7. Mängelrechte und Schwarzarbeit: Wie wirkt sich Schwarzarbeit auf den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers und auf die Mängelrechte des Auftraggebers aus?

8. Prüfungs- und Hinweispflichten: Wann führt eine „Bedenkenmitteilung“ zur Haftungsfreistel- lung? Wie muss eine „Bedenkenmitteilung“ gestaltet werden?

9. Mitverschulden des Bauherrn: Wie haftet der Auftragnehmer, wenn ein Baumangel (auch) auf Planungs- oder Überwachungsfehlern des Architekten beruht? Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist im Seminarpreis enthalten.

10. Gesamtschuld:Was bedeutet „Gesamtschuld“? Kommt eine Haftung für fremde Fehler in Frage?

11. Verjährung der Mängelansprüche: Welche Verjährungsfristen gelten nach BGB und VOB? Können abweichende Fristen in AGB vereinbart werden? Wie wird die Verjährung gehemmt? Wann verjähren arglistig verschwiege-ne Mängel?

12. Arglist und Organisationsverschulden:Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Mängelhaftung wegen Arglist oder Organisationsverschulden in Frage?

13. Gewährleistungsbürgschaft und ihre Verjährung:Was bedeutet die „Sicherheitsabrede“? Wie und wann verjährt eine Mängelbürgschaft?

14. Verfahrensfragen: Selbständiges Beweisverfahren oder Klageerhebung?

15. Das Selbständige Beweisverfahren: Wann ist ein Selbständiges Beweisverfahren zulässig? Wann ist es sinnvoll?

16. Hemmung der Verjährung durch Selbständiges Beweisverfahren:

Warum ist es gefährlich, sich auf eine Hemmung der Verjäh-rung durch ein Selbständiges Beweisverfahren zu verlassen?

Grundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele

Page 59: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

59Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Prof. Dr. Heiko Fuchsist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwäl-te mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frank-furt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Sein Arbeitsschwerpunkt liegt neben der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für mittlere und große nationale und internationale Bau- und Anlagenbauprojekte, wozu auch seine Tätigkeit als Schiedsrichter zählt. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauver-trags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvor-schriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Bau-recht und Vergaberecht (NZBau) sowie des Fuchs/Berger/Seifert, Beck‘scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Bau-gerichtstags.

Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Baujuris-ten, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öf-fentlicher Auftraggeber.

Ziel

Bauen im Bestand unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von Neu-bauten auf der grünen Wiese. Der Bestand ist – vergleichbar dem Baugrund – die große Unbekannte, die vorlaufend zwar bestmöglich aufgeklärt, aber nur selten vollständig erfasst werden kann. Überra-schungen nach Ausführungsbeginn sind daher an der Tagesordnung. Architekten und Ingenieure sehen sich gerade in den frühen Pla-nungsphasen anspruchsvollen Beratungs- und Aufklärungspflichten ausgesetzt, müssen ihre Planung in den nicht zu verändernden Be-stand als vorgegebenes System einpassen und während der Realisie-rung auf Bestandsrisiken planerisch, aber auch im eigenen Honorar-management reagieren. Ausführende Unternehmen haben erhöhte Untersuchungs- und Hinweispflichten zu beachten und müssen oft-mals mit Gebäudeschad stoffen umgehen. Auftraggeber haben alle diese besonderen Risiken bei der Projektstrukturierung und der Ver-tragsgestaltung ebenso zu beachten wie urheberrechtliche Abwehr-ansprüche des ursprünglichen Architekten und weitere sanierungs-spezifische Projektrisiken.

Themen

1. Einführung und Begriffsklärung – Was ist Sanierung?

2. Besonderheiten des Architekten- und Ingenieurvertrags

– Bestandserkundung vs. Bedarfsermittlung – die optimale Reihenfolge– Festlegung der Leistungsziele: bestandsspezifische Anforder- ungen an Qualitäts-, Quantitäts-, Kosten- und Terminvorgaben– Festlegung des Leistungsumfangs: bestandsspezifische Grund- und Besondere Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Fach planung Tragwerks- planung und Technische Ausrüstung– Festlegung des Honorars: mitzuverarbeitende Bausubstanz und Umbauzuschlag– Honorarmanagement in der Planungs- und Ausführungsphase– Besondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, insbesondere zum Leistungs- und Untersuchungsbedarf– Wirtschaftlichkeit der Planung und Besonderheiten der Kostenermittlung und -verfolgung– Anforderungen an die Objektüberwachung– Bestandsspezifische Haftungsrisiken

3. Besonderheiten des Ausführungsvertrags

– Bestandsspezifische Normen in BGB, VOB/A und VOB/B– Bedeutung der ATV DIN 18459– Risikobehandlung und -verteilung– Auslegung der funktionalen oder detaillierten Leistungsbe- schreibung– Inhalts- und Zeitnachträge bei Verwirklichung typischer Bestandsrisiken– Umgang mit Gebäudeschadstoffen– Bestandsspezifische Haftungsrisiken– Besonderheiten des Bauträgervertrags bei der Bestands- sanierung

4. Urheberrecht als unterschätztes Projektrisiko

– Voraussetzungen und Dauer des Urheberrechtsschutzes– Abwehrrechte des Urhebers– Vertraglich eingeräumte Änderungsrechte– Konsequenzen für das Projektmanagement

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

Datum: Montag, 03.12.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Umbau und Sanierung von BestandsimmobilienPlanung – Ausführung – Risikoverteilung

Page 60: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

60 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Philipp Hummelist Partner der national und international tätigen An-waltssozietät Redeker Sellner Dahs mit Büros in Ber-lin, Bonn, Brüssel, Leipzig, London und München. Herr Hummel berät deutschlandweit Bauherren, Bau-unternehmen, Architekten, Ingenieure und Projekt-steuerer bei der Realisierung von Großbauvorhaben.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei in der baubegleitenden Rechtsberatung. Er ist daher mit den während der Bauphase immer wieder auftretenden Rechtsfragen bestens vertraut. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Herr Hummel in der einschlägigen Fachliteratur und veröffentlicht u. a. regelmäßig Beiträge in der Zeit-schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“.

Teilnehmerkreis

Projektleiter, Bauleiter, Projektsteuerer, Planer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, insbesondere bei Großbauvor-haben.

Ziel

Im Rahmen der Durchführung von Baumaßnahmen werden von Pro-jekt- und Bauleitern immer wieder Fehler bei der Anwendung der VOB gemacht, die erhebliche wirtschaftlich nachteilige Folgen für die Baubeteiligten nach sich ziehen. Das Ziel der Seminarveranstal-tung liegt darin, immer wiederkehrenden rechtlich relevanten Feh-lern bei der Baudurchführung anhand konkreter Fallgestaltungen nachzugehen und zugleich Strategien zur rechtlich und taktisch rich-tigen Vorgehensweise im Bauablauf zu entwickeln.

Themen

1. Notwendige Rechtskenntnisse für die tägliche Praxis

– Die wichtigsten Regeln der VOB/B – Häufige Probleme beim BGB-Bauvertrag – Das richtige Verständnis typischer Bauvertragsklauseln – Regeln der Vertragsauslegung anhand konkreter Beispiele – Der richtige Umgang mit unklaren Leistungsbeschreibungen – Schwierigkeiten bei sich widersprechenden Vertragsbestimmungen – Die Reichweite von Pauschalverträgen

2. Vergütung und Nachträge

– Zusatz- und Änderungsleistungen – Typische Fehler bei Nachtragsvereinbarungen – Strategien zur Konfliktlösung – Risiken funktionaler Leistungsbeschreibungen – Nachtragsmanagement

3. Fehler bei der Kooperation am Bau – Kooperationspflichten der Baubeteiligten – Auswirkungen auf die Baupraxis – Sicherstellung und Dokumentation

4. Problem Bauzeit – Verzug und Behinderung – Ansprüche bei Bauzeitverlängerung – Regelmäßige Korrespondenzfehler – Anordnungsrechte des Auftraggebers – Vertragsstrafe – Richtige Dokumentation

5. Fehler bei der Bauabwicklung – Organisation und Schnittstellen – Schutzpflichten am Bau – Kündigungsrechte und typische Fehler – Abnahme von Teilleistungen – Aufmaßnahme und Abrechnungsverhandlungen – Mängel und Nacherfüllung

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist im Seminarpreis enthalten.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Hummel, Bonn

Datum: Montag, 03.12.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

INTENSIVKURS: Baurecht für Bau- und ProjektleiterKompaktwissen und Training am Einzelfall

Page 61: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

61Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Claus Schmitzist Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Kraus, Sienz & Partner, München, und Mitherausgeber der Zeit-schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“. Sein Tätigkeits-schwerpunkt als Rechtsanwalt und Schiedsrichter liegt im privaten Baurecht, im Bürgschaftsrecht und im Insolvenzrecht, wobei er ständig mit der Beratung/

Vertretung wegen Bauinsolvenzen und bürgschaftsrechtlicher Fra-gen befasst ist. Zu seinen baurechtlichen Veröffentlichungen zählen auch regelmäßig Beiträge in den Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „baurecht“. Er ist u. a. Mitkommentator in dem von Prof. Dr. Kniffka herausgegebenen „ibr-online-Kommentar zum Bauvertragsrecht“ und im „VOB/B-Kommentar“ von Ingenstau/Kor-bion, Autor von „Die Bauinsolvenz“ (6. Aufl. 2015) sowie Verfasser der Online-Praktikertexte „Abwicklung des Bauvertrags in der Insol-venz“ und „Sicherheiten für die Bauvertragsparteien“ auf www.ibr-online.de mit laufender Aktualisierung.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Auftraggeber und an Auftragnehmer, die mit einer Insolvenz ihres jeweiligen Vertragspartners konfron-tiert sein können, ebenso an Rechtsabteilungen und Rechtsanwäl-te sowie an Mitarbeiter von Insolvenzverwaltern und Bürgen.

Ziel

Fast jeder Baubeteiligte ist schon einmal mit einer Bauinsolvenz kon-frontiert worden.

Die Überlagerungen und Ergänzungen des privaten Baurechts durch die Vorgaben des Insolvenzrechts sind schwierig. Anliegen des Semi-nars ist es, beginnend von der erkennbaren Krise bis zum eröffneten Insolvenzverfahren auf praxisrelevante Probleme und deren Lösung hinzuweisen.

Themen

1. Was ist Insolvenz?

– Materielle und formelle Insolvenz – Zahlungsunfähigkeit – Vorläufiger und endgültiger Insolvenzverwalter – Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

2. Kann, darf und soll ich den Bauvertrag wegen der Insolvenz des Vertragspartners kündigen?

– Grundlagen einer Kündigung – § 8 Abs. 2 VOB/B als „Königsweg“? (BGH, Urteil vom 07.04.2016 – VII ZR 56/15, und BGH, Urteil vom 14.09.2017 – IX ZR 261/15) – Rechtsfolgen einer Kündigung

3. Kann und soll ich den Bauvertrag trotz Insolvenz fortführen?

– Abwägungskriterien – Aufrechnungsverbote und Restabwicklungsvereinbarungen – Absicherungen gegenüber einem insolventen Auftraggeber

4. Wie wird ein Bauvertrag im eröffneten Insolvenzverfahren fortgeführt/abgewickelt?

– Befugnisse des Insolvenzverwalters – Die Bedeutung von § 103 InsO – Vertragsfortführung oder Vertragsabwicklung – Forderungsdurchsetzung durch den Insolvenzverwalter

5. Wie mache ich als Auftraggeber Forderungen wegen Mängeln geltend? Welche Formalien sind zu beachten?

6. Wie sind Restfertigstellungsmehrkosten darzustellen?

7. Wie setze ich als Auftragnehmer Forderungen durch?

– Anmeldung von Insolvenzforderungen – Enthaftung von Bürgschaften

8. Wann droht eine Insolvenzanfechtung?

9. Wann ist eine Aufrechnung in der Insolvenz unzulässig?

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus Schmitz, München

Datum: Dienstag, 04.12.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Hotel Novotel Nürnberg Centre Ville, Nürnberg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die 10 wichtigsten Themen der BauinsolvenzRechte durchsetzen – Fehler vermeiden

10. Was ist bei der Verwertung von Bürgschaften zu beachten?

Page 62: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

62 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

JRecht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Jörn Zonsist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB in Köln. Er ist auf die Beratung sowohl von Auftraggebern als auch von Auftragnehmern bei Bau- und Anlagen-bauprojekten im In- und Ausland spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst die Gestaltung und Verhandlung

der Bau-/Anlagenbau-, O&M- und sonstigen Projektverträge, ein-schließlich FIDIC-Verträge, das juristische Projekt-, Schadens- und Claimsmanagement sowie die Durchsetzung von Ansprüchen in Schiedsgerichts-, Gerichts- oder alternativen Streiterledigungsver-fahren. Dr. Zons Industriekenntnis umfasst unter anderem Kraft-werke, Offshore-Windparks, Biomasseanlagen, Raffinerien, Logis-tikanlagen sowie verschiedene Produktionsanlagen. Er ist Mit- herausgeber des Branchenwerks Zons/Bock „Rechtshandbuch Anla-genbau – Praxisfragen deutscher und internationaler Anlagenbau-projekte“. Dr. Zons wird in mehreren deutschen und internationa-len Anwaltsverzeichnissen als einer der führenden Anwälte für Bau/Anlagenbau benannt.

Teilnehmerkreis

Alle, die in verantwortlicher Position mit der Anbahnung oder Durch-führung von Bau- und/oder Anlagenbauprojekten befasst sind – Ge-schäftsführer, Einkauf/Vertrieb, technische/kaufmännische Projektlei-ter, Vertrags-/Claimsmanager, Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte.

Ziel

Dieses Seminar ist ein Praktiker-Crashkurs. Es soll den Teilnehmern einen Überblick über die Struktur und Inhalte von FIDIC-Verträgen geben, die Unterschiede zu „deutschen“ Bau-/Anlagenbauverträ-gen verdeutlichen und Hinweise zur richtigen Nutzung der FI-DIC-Vertragsmuster geben. Zudem werden die Änderungen durch die aktuelle Neuauflage der FIDIC-Muster dargestellt.

Themen

1. FIDIC-Verträge – Grundzüge

– FIDIC-Vertragsmuster im Überblick – Red Book, Yellow Book und Silver Book – Anwendungs- bereiche, Gemeinsamkeiten, Unterschiede – FIDIC-Vertragsbestandteile, insbesondere: General Conditions, Particular Conditions und Specification bzw. Employer‘s Requirements – Struktur und Charakteristika von FIDIC-Verträgen; Unterschiede zu „deutschen“ Bau-/Anlagenbauverträgen – Gestaltung/Formulierung von FIDIC-Verträgen: Dos & Don‘ts

2. Rechtsgrundlagen von FIDIC-Verträgen

– Geltendes Vertragsrecht, Rechtswahl, „internationales Baurecht“ – FIDIC-Verträge und AGB-Recht – Bedeutung des englischen Vertragsrechts für (alle) FIDIC-Verträge

3. Red Book, Yellow Book und Silver Book – Einzelheiten

– Leistungsumfang (Scope) und Leistungsänderungen (Variations) – Risikoverteilung bei Unrichtigkeit der Ausführungsgrund- lagen (Planung etc.) oder der angenommenen Rahmenbe- dingungen (Baugrund etc.) – Vertragspreis (Contract Price), Preismodelle (unit rates, lump-sum etc.) und Folgen von Mehrkosten (cost overruns) – Termine (Times for Completion), Terminanpassung (extension of time), Beschleunigung (acceleration), „delay damages“ und concurrent delay – Neuordnung der Risikoverteilung: „Employer‘s Risks“, „Con- tractor’s Risks“ und „Force Majeure“ bzw. „Exceptional Risks“ – Anforderungen an die Leistung und Folgen von Mängeln (defects) – Tests (on/after completion) und Abnahme (Taking-Over) – Haftung, Haftungsbeschränkungen und Haftungsfallen – Rechtsdurchsetzung: rechtzeitige Claim-Anmeldung (notice und particulars), Dispute Adjudication Board und Arbitration – Änderungen des Claim-Verfahrens und Rolle des „Engineers“ durch die neuen FIDICs 2017

Referent: RA Dr. Jörn Zons, Köln

Datum: Mittwoch, 05.12.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

FIDIC kompaktRed Book, Yellow Book und Silver Book sowie Änderungen durch die neue FIDIC Rainbow Suite 2017

Page 63: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

63Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleitist seit Januar 2013 Mitglied des für Bau- und Archi-tektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundes-gerichtshofs. Er ist Honorarprofessor der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.

VorsRiOLG Ulrich Schröderist seit März 2017 Vorsitzender Richter am Oberlan-desgericht Frankfurt a.M. und dort schwerpunktmä-ßig mit privatem Baurecht befasst. Er hält seit Jahren viele Vorträge zum privaten Baurecht für Richter, Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure. Seit An-fang 2010 betreut er in der „NJW“-Redaktion das pri-

vate Baurecht. Seit März 2016 fungiert er zudem als Mitherausgeber der „NZBau“. Sein besonderes Interesse gilt der Verbesserung der Kooperation zwischen den an Bauprozessen beteiligten Berufsgrup-pen.

Teilnehmerkreis

Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauher-ren, Bauträger, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Auftragge-ber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Baujuristen.

Ziel

Die Teilnehmer werden über die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Bau- und Architektenrecht sowie im dazugehö-rigen Zivilprozessrecht informiert. Dazu werden die wichtigsten ak-tuellen Urteile des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte aus diesen Rechtsgebieten vorgestellt und mit ihren Auswirkungen für die Praxis erläutert.

Themen

Teil I: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

1. Allgemeines Werkvertragsrecht mit VOB/B, z. B.: Zustandekommen des Vertrags; Inhalt des Vertrags (Ausle- gung); Besonderheiten im öffentlichen Vergabeverfahren

2. Vergütungsrecht nach BGB und VOB/B

3. Recht der Sicherheiten, z. B.: Gesetzliche Sicherheiten; Sicherheiten in AGB; Wirksamkeitsfragen

Referenten: RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Karlsruhe; VorsRiOLG Ulrich Schröder, Frankfurt a.M.

Datum: Freitag, 07.12.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

4. Sachmängelrecht – Recht der Leistungsstörungen, z. B.: Ansprüche vor und nach Abnahme; Probleme der Verjährung

5. Architekten- und Ingenieurrecht (Gewährleistung und Honorar), z. B.: Leistungspflichten in verschiedenen Stadien eines Bauprojekts; Folgen von Pflichtverletzungen

6. Bauträgerrecht/WEG, z. B.: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht; Probleme im Zusam- menhang mit der Abnahme und mit Abnahmeklauseln

7. Prozessrecht des VII. Zivilsenats, z. B.: Diverses zum selbständigen Beweisverfahren; Streitverkündung und Streithilfe

Teil II: Aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte

1. Vergütung, z. B.: Zustandekommen des Bauvertrags, Fälligkeit, Höhe und Verjährung der Werklohnforderung, Besonderheiten in Leistungsketten

2. Sicherheiten, z. B.: Bauhandwerkersicherungshypothek, Bauhandwerkersicherung, vertraglich vereinbarte Sicherheiten

3. Leistungsstörungen und Mängel, z. B.: Sonderkündigungsrechte, Mängelhaftung, Nebenpflichtverlet- zungen, Bauzeitfragen, Vertragsstrafen

4. Prozessrecht, z. B.: Klagearten, Substantiierungsanforderungen, Prozesskostenhilfe, gerichtliche Hinweispflichten, Kosten, Rechtsmittel, besondere Verfahrensarten

5. Architektenrecht, z. B.: Zustandekommen des Vertrags, Schwarzarbeit, Honorar- und Haftungsfragen

6. Besonderheiten des Bauträgerrechts, z. B.: Konkludente Abnahme bei unwirksamer Abnahmeklausel

7. Sonstiges Recht mit Baubezug

Recht am Bau | Bauvertrag

Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

Auch am14.11.2018 in

Hamburg und am 28.11.2018 in Düsseldorf.

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht

Page 64: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

64 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBauträger

Unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts

RA Prof. Thomas Karczewskiist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Anwaltskanzlei Rembert Rechtsanwälte in Hamburg. Er ist seit 1989 als Rechtsanwalt und spe-zialisierter Bau- und Immobilienrechtler beratend, prozessvertretend und mediatorisch tätig. Herr Prof. Karczewski ist seit 2007 Lehrbeauftragter für Privates

Baurecht und Wirtschaftsrecht an der Hochschule 21 (Buxtehude) und Gründer des Baurechtskolloquiums Hamburg. Er ist Mitautor des „BeckOK zum neuen Bauvertragsrecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und ein bundesweit gefrag-ter Referent für Vorträge, Schulungen und Seminare zu baurechtli-chen Themen.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Unternehmensjuris-ten, die im Bauträgerrecht tätig sind, sowie an Bauträger, Architek-ten und Ingenieure, die Bauträgerprojekte realisieren.

Ziel

Anhand praktischer Beispiele wird den Teilnehmern ein fundierter Überblick über das Bauträgerrecht vermittelt, einschließlich der ak-tuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und unter Berücksich-tigung des zum 01.01.2018 wirksam gewordenen Bauvertragsrech-tes. Die rechtssichere Gestaltung des Bauträgervertrags, Fragen zu dessen praktischer Abwicklung und die Haftung für Mängel am Ge-meinschaftseigentum stehen im Vordergrund.

Themen

1. Grundlagen des Bauträgervertrags

– Definition des Bauträgervertrages – Rechtsnatur des Bauträgervertrags – Rechtsfolgen/Rechtsquellen – Abgrenzung zu anderen Baumodellen

2. Vertragsabschluss mit dem Erwerber

– Bindefrist – Umfang der Beurkundungspflicht

3. Informationspflichten des Bauträgers

– Inhalt der Baubeschreibung – Bauzeit

4. Umfang des geschuldeten Bausolls

– Baubeschreibung – Bedeutung von Prospekt- und Werbeaussagen – Anerkannte Regeln der Technik – Änderungsvorbehalt des Bauträgers

5. Erstellung und Herausgabepflicht von Unterlagen

6. Sonderwünsche des Erwerbers

– Begriff und Anspruchsgrundlage – Beurkundungspflicht – Vergütung – Haftung

7. Vergütung des Bauträgers

– Abschlagszahlungen nach § 650v BGB – Fälligkeit der Schlussrechung – Zahlung entgegen § 3 MaBV – Vorauszahlung und Einschränkung des Leistungs- verweigerungsrechts

8. Sicherheiten für die Vertragsparteien

– Sicherheit für den Erwerber nach § 7 MaBV und nach § 632 a Abs. 3 BGB – Sicherheit für den Erwerber nach § 650m Abs. 2 und Abs. 3 BGB – Sicherheit für den Bauträger nach § 650m Abs. 4 BGB

9. Lastenfreiheit des Vertragsobjekts

10. Ansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum

– Sachbefugnis des Erwerbers – Sachbefugnis der WEG – Sachbefugnis des Verwalters – Leistungsverweigerungsrecht des Erwerbers – Aufrechnung gegenseitiger Ansprüche

11. Abnahme des Gemeinschaftseigentums

– Bedeutung der Abnahme – Neuregelung der fiktiven Abnahme – Abnahmeklauseln in Bauträgerverträgen – Folgen unwirksamer Abnahmeklauseln – „Nachzügler“-Problematik

12. Eigentumsverschaffungsanspruch des Erwerbers

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg

Datum: Donnerstag, 13.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Bauträgerrecht 2018 kompakt

Aucham 13.11.2018

in Berlin.

Page 65: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

65Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBauträger

Notar Dr. Gregor Bastyist als Notar mit der Gestaltung insbesondere von Kauf- und Bauträgerverträgen befasst. Er ist durch sein Standardwerk „Der Bauträgervertrag“ sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge bekannt.

Teilnehmerkreis

Bauträger, Banken, Notare, Rechtsanwälte.

Ziel

Bauträgerverträge werfen von A (wie Abnahme) bis Z (wie Zahlungs-regelungen) Fragen auf, die kontrovers diskutiert werden. Seit dem 01.01.2018 abgeschlossene Verträge müssen zudem auch dem neuen Bauvertragsrecht Rechnung tragen. Ziel des Seminars ist es nicht, bei der Darstellung der Probleme stehen zu bleiben. Ziel ist es vielmehr, auf die Probleme durch eine überlegte Vertragsgestaltung eine Ant-wort zu geben. Im Lichte der aktuellen Gesetzeslage und der Recht-sprechung werden Gestaltungsmöglichkeiten und ihre Risiken und Vorteile dargestellt.

Themen

1. Bauträgervertrag und Baurechtsreform 2018

2. Ansprüche gegen den Notar, Bank, Baubeteiligte, Geschäftsführer

3. Beurkundungsumfang

4. Regelungen zur Herstellungsverpflichtung, insbesondere zu Regeln der Technik, DIN-Normen und Wohnflächenangaben

5. Einzelregelungen zur Fälligkeit der Vergütung

6. Probleme der Abnahme

7. Nachzüglerfälle

8. Fragen der Eigentumsverschaffung

9. Regelungen zur Änderung der Teilungserklärung

Referent: Notar Dr. Gregor Basty, München

Datum: Dienstag, 09.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Hotel Novotel Nürnberg Centre Ville, Nürnberg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Gestaltung von Bauträgerverträgen mit Bauvertragsrecht 2018Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung

Aucham 27.11.2018 in Mannheim.

Page 66: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

66 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBauträger

Unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg

Datum: Dienstag, 13.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: InterCityHotel Berlin Hbf., Berlin Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Bauträgerrecht 2018 kompakt

Aucham 13.09.2018 in Düsseldorf.

RA Prof. Thomas Karczewskiist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Anwaltskanzlei Rembert Rechtsanwälte in Hamburg. Er ist seit 1989 als Rechtsanwalt und spe-zialisierter Bau- und Immobilienrechtler beratend, prozessvertretend und mediatorisch tätig. Herr Prof. Karczewski ist seit 2007 Lehrbeauftragter für Privates

Baurecht und Wirtschaftsrecht an der Hochschule 21 (Buxtehude) und Gründer des Baurechtskolloquiums Hamburg. Er ist Mitautor des „BeckOK zum neuen Bauvertragsrecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und ein bundesweit gefrag-ter Referent für Vorträge, Schulungen und Seminare zu baurecht- lichen Themen.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Unternehmensjuris-ten, die im Bauträgerrecht tätig sind, sowie an Bauträger, Architek-ten und Ingenieure, die Bauträgerprojekte realisieren.

Ziel

Anhand praktischer Beispiele wird den Teilnehmern ein fundierter Überblick über das Bauträgerrecht vermittelt, einschließlich der ak-tuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und unter Berücksich-tigung des zum 01.01.2018 wirksam gewordenen Bauvertragsrech-tes. Die rechtssichere Gestaltung des Bauträgervertrags, Fragen zu dessen praktischer Abwicklung und die Haftung für Mängel am Ge-meinschaftseigentum stehen im Vordergrund.

Themen

1. Grundlagen des Bauträgervertrags

– Definition des Bauträgervertrages – Rechtsnatur des Bauträgervertrags – Rechtsfolgen/Rechtsquellen – Abgrenzung zu anderen Baumodellen

2. Vertragsabschluss mit dem Erwerber

– Bindefrist – Umfang der Beurkundungspflicht

3. Informationspflichten des Bauträgers

– Inhalt der Baubeschreibung – Bauzeit

4. Umfang des geschuldeten Bausolls

– Baubeschreibung – Bedeutung von Prospekt- und Werbeaussagen – Anerkannte Regeln der Technik – Änderungsvorbehalt des Bauträgers

5. Erstellung und Herausgabepflicht von Unterlagen

6. Sonderwünsche des Erwerbers

– Begriff und Anspruchsgrundlage – Beurkundungspflicht – Vergütung – Haftung

7. Vergütung des Bauträgers

– Abschlagszahlungen nach § 650v BGB – Fälligkeit der Schlussrechung – Zahlung entgegen § 3 MaBV – Vorauszahlung und Einschränkung des Leistungs- verweigerungsrechts

8. Sicherheiten für die Vertragsparteien

– Sicherheit für den Erwerber nach § 7 MaBV und nach § 632a Abs. 3 BGB – Sicherheit für den Erwerber nach § 650m Abs. 2 und Abs. 3 BGB – Sicherheit für den Bauträger nach § 650m Abs. 4 BGB

9. Lastenfreiheit des Vertragsobjekts

10. Ansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum

– Sachbefugnis des Erwerbers – Sachbefugnis der WEG – Sachbefugnis des Verwalters – Leistungsverweigerungsrecht des Erwerbers – Aufrechnung gegenseitiger Ansprüche

11. Abnahme des Gemeinschaftseigentums

– Bedeutung der Abnahme – Neuregelung der fiktiven Abnahme – Abnahmeklauseln in Bauträgerverträgen – Folgen unwirksamer Abnahmeklauseln – „Nachzügler“-Problematik

12. Eigentumsverschaffungsanspruch des Erwerbers

Page 67: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

67Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

RiBGH Claus Halfmeierist seit 2007 Richter am Bundesgerichtshof und dort Mitglied des u. a. für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats. Er ist u. a. Mitautor des Werkvertragsrechts im Prütting/Wegen/Weinreich (PWW), BGB-Kommentar, sowie Bearbeiter des Werk-vertragsrechts im Kullmann/Pfister/Stöhr/Spindler,

Produzentenhaftung.

RiOLG Dr. Tobias Rodemannkennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Rich-ter am Oberlandesgericht Düsseldorf in einem für Bau- und Werkvertragssachen zuständigen Zivilsenat und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuf-

fer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertrags-rechts im Erman BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „Baurecht“.

Teilnehmerkreis

Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauher-ren, Bauträger, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Auftragge-ber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Baujuristen.

Ziel

Die Teilnehmer werden über die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Bau- und Architektenrecht sowie im dazugehö-rigen Zivilprozessrecht informiert. Dazu werden die wichtigsten ak-tuellen Urteile des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte aus diesen Rechtsgebieten vorgestellt und mit ihren Auswirkungen für die Praxis erläutert.

Referenten: RiBGH Claus Halfmeier, Karlsruhe; RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen

Datum: Mittwoch, 14.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: InterCityHotel Hamburg Hbf., Hamburg Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

Teil I: Aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte

1. Bauvertragsrecht, z. B. – Bindung an die Urkalkulation – Vergütung auftragslos erbrachter Leistungen – Wahlrecht bei Mängelansprüchen – Verjährung von Mängelansprüchen vor Abnahme

2. Bauträger

3. Sicherheiten

4. Architektenrecht, z. B. – Haftung bei „Schnittstelle“ zwischen Entwurfs- und Ausführungsplanung – Projektsteuerer ist kein Bauüberwacher – Mitverschulden wegen Weiterbau

5. Prozessuales, z. B. – Streitverkündung im Nachtragsstreit des GU – Streitverkündung und Gesamtschuld

Teil II: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

1. Allgemeines Werkvertragsrecht mit VOB/B, z. B.: – Zustandekommen des Vertrags – Inhalt des Vertrags (Auslegung) – Besonderheiten im öffentlichen Vergabeverfahren

2. Vergütungsrecht nach BGB und VOB/B

3. Recht der Sicherheiten, z. B.: – Gesetzliche Sicherheiten – Sicherheiten in AGB – Wirksamkeitsfragen

4. Sachmängelrecht – Recht der Leistungsstörungen, z. B.: – Bemessung des Schadensersatzes – Ansprüche vor und nach Abnahme – Probleme der Verjährung

5. Architekten- und Ingenieurrecht – Gewährleistung und Honorar

6. Bauträgerrecht/WEG

7. Prozessrecht, z. B.: – Selbständiges Beweisverfahren – Streitverkündung und Streithilfe

Bauträger

Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

Auch am28.11.2018 in

Düsseldorf und am 07.12.2018 in Mannheim.

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht

Page 68: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

68 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBauträger

Notar Dr. Gregor Bastyist als Notar mit der Gestaltung insbesondere von Kauf- und Bauträgerverträgen befasst. Er ist durch sein Standardwerk „Der Bauträgervertrag“ sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge bekannt.

Teilnehmerkreis

Bauträger, Banken, Notare, Rechtsanwälte.

Ziel

Bauträgerverträge werfen von A (wie Abnahme) bis Z (wie Zahlungs-regelungen) Fragen auf, die kontrovers diskutiert werden. Seit dem 01.01.2018 abgeschlossene Verträge müssen zudem auch dem neuen Bauvertragsrecht Rechnung tragen. Ziel des Seminars ist es nicht, bei der Darstellung der Probleme stehen zu bleiben. Ziel ist es vielmehr, auf die Probleme durch eine überlegte Vertragsgestaltung eine Ant-wort zu geben. Im Lichte der aktuellen Gesetzeslage und der Recht-sprechung werden Gestaltungsmöglichkeiten und ihre Risiken und Vorteile dargestellt.

Themen

1. Bauträgervertrag und Baurechtsreform 2018

2. Ansprüche gegen den Notar, Bank, Baubeteiligte, Geschäftsführer

3. Beurkundungsumfang

4. Regelungen zur Herstellungsverpflichtung, insbesondere zu Regeln der Technik, DIN-Normen und Wohnflächenangaben

5. Einzelregelungen zur Fälligkeit der Vergütung

6. Probleme der Abnahme

7. Nachzüglerfälle

8. Fragen der Eigentumsverschaffung

9. Regelungen zur Änderung der Teilungserklärung

Referent: Notar Dr. Gregor Basty, München

Datum: Dienstag, 27.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Gestaltung von Bauträgerverträgen mit Bauvertragsrecht 2018Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung

Aucham 09.10.2018 in Nürnberg.

Page 69: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

69Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBaubetriebswirtschaft

Dr.-Ing. Michael Mechnigist geschäftsführender Gesellschafter der fairCM² GmbH in Düsseldorf. Neben seiner Erfahrung als bau-betrieblicher Sachverständiger verfügt er über lang-jährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsma-nagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt ei-

nerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeit-nachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Sony Center, Flughafen BER). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber in allen baubetrieblichen Frage-stellungen der Projektabwicklung. Dr. Michael Mechnig ist langjähri-ges Mitglied im Arbeitskreis Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dort-mund für das Fach „Strategisches Vertragsmanagement“. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwer-punkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu ver-schiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen Themen.

RA Dr. Maximilian R. Jahnist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Sozietät GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB in Frankfurt a.M. Er berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung ge-werblicher und öffentlicher Immobilien-, Anlagen-

bau- und Infrastrukturprojekte. Dazu gehören vor allem die Konzep-tion und Strukturierung des Projekts, die Gestaltung und Verhandlung der relevanten Projektverträge sowie das baubegleitende Claim- und Anti-Claim-Management unter Berücksichtigung aller baube-trieblichen Schnittstellen. Er berät seit Jahren auch Bauträger, WEG und Erwerber zu allen Fragen des Bauträger- und WEG-Rechts, der MaBV und des Immobilienkaufs. Herr Dr. Jahn verfügt über langjäh-rige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröf-fentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des IBR- Kommentars zur VOB/B (§ 8).

Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus sowie Anlagenbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger, technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen.

Ziel

Die Frage, ob und weshalb der Auftragnehmer zusätzliche Vergü-tung verlangen kann, entscheidet regelmäßig über den wirtschaft- lichen Erfolg eines Projekts. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern das „Handwerkszeug“ für einen rechtssicheren Umgang mit Sach- und Störungs- bzw. Bauzeitnachträgen. Dazu gehört ein klares Ver-ständnis der rechtlichen, baubetrieblichen und kalkulatorischen Grundlagen und ihres interdisziplinären Ineinandergreifens. Anhand zahlreicher baubetrieblicher Fallbeispiele und Praxisfälle werden un-ter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung alle zentralen rechtlichen, baubetrieblichen und praktischen Fragen im Zusammen-hang mit der Aufstellung und Abrechnung von Nachträgen und Auf-

Referenten: Dr.-Ing. Michael Mechnig, Düsseldorf; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.

Datum: Donnerstag, 06.09.2018, 09:30 – 17:00 Uhr, und Freitag, 07.09.2018, 09:00 – 15:15 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 649,– Euro zzgl. 19% MwSt.

2-Tages-Seminar: Vergütung bei Sachnachträgen und Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf

bereitung gestörter Bauabläufe einerseits aber auch der Nachtrags-prüfung bzw. -abwehr (Stichwort „Anti-Claimmanagement“) andererseits beantwortet – einschließlich Nachweis- und Dokumen-tationsanforderungen. Nützliche Praxistipps zur Vertragsgestaltung und Nachtragskalkulation runden das Seminar ab.

Themen

TAG 1:

1. Vertrags- und Vergütungstypen (Chancen und Risiken)

2. Anspruchsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen „Sachnachträge“

3. Anspruchsgrund 3.1 Bausollbestimmung 3.1.1 Auslegungsgrundsätze und Kriterien der Bausollermittlung 3.1.2 Umgang mit Widersprüchen und Funktionalklauseln 3.1.3 Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern 3.1.4 Rangregeln 3.2 Bau-IST

4. Anspruchshöhe 4.1 Analyse der Ur-Kalkulation (Spekulationen bei Deckungs- beitragsanteilen verstecken/aufdecken) 4.2 Spekulative Einheitspreise, was ist zu beachten? 4.3 Ausgleichsberechnung beim EP-Vertrag 4.4 Umgang mit Deckungsanteilen bei Nachträgen 4.5 Üblicher Preis oder Preisfortschreibung gem. § 2 Abs. 5 VOB/B

TAG 2:

1. Rechtliche Grundlagen 1.1 Bauzeit, Termine und Fristenregelungen 1.2 Verzug 1.3 Vertragsstrafe und sonstige Ansprüche des Auftraggebers

2. Behinderung/Bauablaufstörung 2.1 Bauablaufbezogene Darstellung (Methoden) Dokumentationserfordernisse 2.2 Behinderungsanzeige 2.3 Nachweispflichten des Auftragnehmers 2.4 Kausalität und Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers 2.5 Umgang mit Zeitreserven (Puffer)

3. Anspruchsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen bei Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf (§ 2 Abs. 5 VOB/B, § 6 Abs. 6 VOB/B, § 642 BGB)

4. Bauzeitverlängerungsansprüche

5. Anspruchshöhe 5.1 Anforderungen an die Kostenermittlung 5.2 Umgang mit AGK

6. Beschleunigung

Alles, was rechtlich und baubetrieblich für Auftraggeber und Auftragnehmer wichtig ist

Page 70: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

70 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

Nachtragsmanagement gemäß § 2 VOB/B und § 650c BGB n.F.

Referent: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, ö.b.u.v. Sachverständiger, Braunschweig

Datum: Freitag, 07.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Nachweis und Prüfung aus baubetrieblicher Sicht

Baubetriebswirtschaft

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkesist von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffent-lich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen und Inhaber des Baubetriebli-chen Ingenieurbüros Bötzkes (BIB) in Braunschweig. Für die am Bau Beteiligten erstattet er Privat-, Schieds- und Gerichtsgutachten zu Bauablaufstörungen, ver-

zögerter Vergabe, Leistungsänderungen und Kündigungsabrech-nungen. Der Referent führt seit Jahren baubetriebliche Seminare bei Verbänden, öffentlichen Bauverwaltungen sowie Unternehmen durch und ist Autor baubetrieblicher Fachveröffentlichungen. Schließlich wurde der Sachverständige als Streitlöser durch den Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e. V. und die Deutsche Ge-sellschaft für Baurecht e. V. sowie durch die Deutsche Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilien-wirtschaft e. V. in die Streitlöserlisten für Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgericht und Schiedsgutachtenverfahren aufgenommen.

Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter, Baukaufleute, bauüberwachende Architek-ten und Projektsteuerer, öffentliche Auftraggeber, Bauträger, Sach-verständige und Auftragnehmer aus der Bauwirtschaft, Baujuristen.

Ziel

Die Geltendmachung von Nachtragsforderungen ist heute üblich, da es immer wieder zu erforderlichen Änderungen oder zusätzlichen Leistungen bei der Ausführung kommt, die bei der Ausschreibung nicht bekannt waren. Da die Nachtragsforderungen nach Vertrags-abschluss außerhalb des Wettbewerbs geltend gemacht werden, hat die VOB/B das Prinzip der Preisfortschreibung „Guter Preis bleibt gu-ter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ entwickelt. Hierüber gibt es immer wieder Streit, wie die Preisfortschreibung durchzufüh-ren ist. Seit den höchstrichterlichen Urteilen zur Preisspekulation im Jahr 2008 wird teilweise auch diskutiert, das Modell der Preisfort-schreibung durch eine Preisbildung auf der Grundlage tatsächlicher Ist-Kosten zu ersetzen. Mit dem neuen Bauvertragsrecht, welches ab dem 01.01.2018 gemäß BGB anzuwenden ist, wurde das einseitige Anordnungsrechts des Auftraggebers, welches es bisher nicht im BGB, sondern nur in der VOB/B gab, eingeführt. Als Folge dieses An-ordnungsrechtes wurde dann im BGB auch die Vergütung dieser Nachtragsleistungen geregelt. Darin ist die Vergütung mit der For-mulierung „tatsächlich erforderliche Kosten“ vorgegeben worden, welche grundsätzlich anders ist als die Preisfortschreibung gemäß VOB/B. Aus baubetrieblicher Sicht stellt sich nun die spannende Fra-ge, wie die Rechtsprechung diese Formulierung auslegen wird. Im Seminar werden die Grundlage und Schwierigkeiten der Preisfort-schreibung gemäß VOB/B und die Vergütung gemäß „tatsächlich er-forderlicher Kosten“ gemäß BGB ab 01.01.2018 an konkreten Beispie-len erläutert. Hierdurch sollen Auftragnehmer in die Lage versetzt werden, berechtigte Nachtragsforderungen angemessen geltend machen zu können sowie Auftraggeber, solche Forderungen ange-messen prüfen zu können. Weiterhin wird aus baubetrieblicher Sicht erläutert, wie Vergütungsanpassungen bei Mengenabweichungen

und ein Gemeinkostenausgleich zu berechnen sind. Schließlich wird aus baubetrieblicher Sicht erläutert, wie die Eskalation des Bauver-trages, die Kündigung, abzurechnen ist.

Themen

1. Baurechtliche Grundlagen – VOB und BGB – Nachweis- und Prüfungspflichten

2. Grundsätze der Kalkulation in der Bauwirtschaft – Kostenelemente der Kalkulation – Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation und Kalkulation über die Endsumme – Urkalkulation, Auftragskalkulation, Nachtragskalkulation

3. Vergütungsanpassungen gemäß VOB/B – § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B: Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers – § 2 Abs. 5 VOB/B: Grundsätze der Preisfortschreibung bei geänderten Leistungen (Über- und Unterkalkulation) – Lohn- und Stoffpreisänderung durch Bauzeitverschiebung – § 2 Abs. 6 VOB/B: Besondere Vergütung für zusätzliche Leistungen – Praxisbeispiele

4. Vergütungsanpassungen gemäß neuem Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 – § 650a BGB: Bauvertrag – § 650b BGB: Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers – § 650c BGB: Vergütungsanpassung bei Anordnungen – ortsübliche und angemessen Vergütung gemäß § 632 BGB – tatsächliche Kosten – tatsächlich erforderliche Kosten gemäß § 650c BGB

5. Mengenänderungen und Gemeinkostenausgleich – § 2 Abs. 3 VOB/B: Mengenänderungen – Fortschreibung der Gemeinkosten für Bauzeitverlängerung

6. Teilkündigung und Gesamtkündigung – § 2 Abs. 4 VOB/B: Selbstübernahmen durch den Auftraggeber – § 6 Abs. 7 VOB/B: Kündigung bei 3-monatiger Unterbrechung – § 8 Abs. 1 VOB/B: Freie Kündigung durch den Auftraggeber – § 8 Abs. 3 VOB/B: Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund – § 9 VOB/B: Kündigung durch den Auftragnehmer

7. Sonderfälle im Nachtragsmanagement – § 2 Abs. 7 VOB/B: Pauschalpreise – § 2 Abs. 8 VOB/B: Leistungen ohne Auftrag – § 2 Abs. 9 VOB/B: Planungsleistungen – § 2 Abs. 10 VOB/B: Stundenlohnarbeiten

8. Streitlösung

Page 71: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

71Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBaubetriebswirtschaft

RAin Dr. Birgit Franzist Partnerin der Bau- und Vergaberechtssozietät Lei-nemann Partner Rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät seit mehr als 15 Jahren Bauunternehmen eben-so wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Ver-gaberechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftrag-

geber wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Ne-ben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den ein-schlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin di-verser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des jüngst erschie- nenen Handbuchs „Baunebenrechte“. Sie ist stellvertretende Vor-standsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schieds-richterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Das Handelsblatt zählt Frau Dr. Franz zu DEUTSCHLANDS BESTEN AN-WÄLTEN 2017 im Rechtsgebiet Baurecht.

Dr.-Ing. Robert Tietzist seit 2014 bei RKS Ingenieure tätig. Herr Dr. Tietz hat mehrjährige Erfahrung in der Projektleitung von Generalunternehmergroßprojekten im europäischen Ausland. Zu seinen weiteren Tätigkeitsbereichen ge-hören Baubetriebsberatung, Projektmanagement-leistungen, Sachverständigenleistungen im Fachbe-

reich Schäden an Gebäuden, Mängelmanagement, Fertigstellungs- management sowie Nachforderungs- und Vertragsmanagement aus baubetrieblicher Sicht. Aufgrund seiner regelmäßigen Tätigkeit als Auftraggeber-Vertreter im Bereich der Projektsteuerung und Objekt- überwachung ist Herr Dr. Tietz mit der Kalkulation und deren techni-schen Zusammenhängen im Zuge der Angebots-, Rechnungs- und Nachtragsprüfung häufig beschäftigt. Herr Dr. Tietz hält darüber hi-naus Seminare zu den Themenbereichen der VOB/C sowie Minder-kostenberechnung bei Mängeln an Gebäuden.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter, Geschäftsführer, Technische Führungskräfte, Projektleiter, Bauleiter, Kalkulatoren, Baujuristen, Richter.

Ziel

Die Kalkulation ist und bleibt auch mit Blick auf das neue Bauver-tragsrecht das Herzstück des Angebots und das entscheidende Ele-ment für die Preisermittlung der Nachtragsleistungen. Denn der Un-ternehmer kann gemäß § 650c Abs. 2 BGB zur Berechnung der Vergütung für den Nachtrag auf die Ansätze in einer vereinbarungs-gemäß hinterlegten Urkalkulation zurückgreifen. Was bedeutet aber die Vermutung, dass die auf Basis der Urkalkulation fortge-schriebene Vergütung den tatsächlich erforderlichen Kosten ent-spricht? Wird mit dem neuen Bauvertragsrecht der von der Rechtspre-chung sanktionierten spekulativen Preisgestaltung ein Ende bereitet?

Referenten: RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln; Dr.-Ing. Robert Tietz, Jena

Datum: Dienstag, 18.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Dorint Hotel am Heumarkt, Köln Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Kalkulation – unverändert das Herzstück des Angebots

Welche Bedeutung erfährt die Kalkulation noch im Rahmen der VOB/B? Das Seminar beschäftigt sich mit Möglichkeiten und Gren-zen, die einer Kalkulation zum einen baubetrieblich und zum ande-ren rechtlich gesetzt sind. Kompetenzen im Umgang mit Angebots- und Nachtragskalkulationen sowie mit spekulativen Sachverhalten sollen verbessert, Chancen und Risiken der Kalkulation aufgezeigt werden. Hierbei werden das neue Bauvertragsrecht und dessen Aus-wirkungen ebenso diskutiert wie die einschlägigen Entscheidungen der Rechtsprechung.

Themen

1. Grundlagen der Kalkulation

– Zuschlagskalkulation oder Kalkulation über die Angebotssumme – Bedeutung der Einheitlichen Formblätter (EFB) – Kostenfaktoren und deren Bedeutung – Lohn-, Geräte-, Stoff- und sonstige Kosten – Gemeinkosten (BGK, AGK, W/G) – Fixe und variable Kosten – Zeitabhängige und zeitunabhängige Kosten – Wettbewerbsindizierte Spekulation – ohne Spekulation kein Auftrag? – Grundlagen der Baukalkulation – mit oder ohne EFB? – Urkalkulation – Angebotskalkulation – Auftragskalkulation – Nachtragskalkulation

2. Grenzfälle der Kalkulation

– Grundsatz: Kalkulationsfreiheit – Mischkalkulation – Sittenwidrige Spekulation und Neues Bauvertragsrecht

3. Kalkulation der Nachtragsleistung nach der VOB/B

– Bleibt guter Preis wirklich guter Preis? – Fortschreibung einzelner Kostenbestandteile – Fortschreibung von Aufwands- und Leistungswerten – Chancen und Grenzen der Fortschreibung von Spekulations- preisen, mischkalkulierten Preisen, unterdeckten Kosten – Zusätzliche und unterdeckte Gemeinkosten – Alternative: Gemeinkostentrennung – eine Methode zur Vermeidung von Spekulation? – Nachtragsbearbeitungskosten – Beispiele

4. Kalkulation der Nachtragsleistung nach dem neuen Bauvertragsrecht

– Tatsächlich erforderliche Mehr- oder Minderkosten – Angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten – Vermutungswirkung der Urkalkulation – Nachtragsbearbeitungskosten – Beispiele

Die Bedeutung der Kalkulation im Rahmen von VOB/B und neuem Bauvertragsrecht –Risiken und Chancen der Kalkulation aus baubetrieblicher und rechtlicher Sicht

Page 72: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

72 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBaubetriebswirtschaft

RA Dr. Andreas Bergerist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düs-seldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für

große Immobilienprojektentwicklungen und Infra strukturvorhaben. Dr. Berger ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bau- und Planervertragsrecht bekannt. Er ist u. a. Mitherausge-ber und Mitautor des Fuchs/Berger/Seifert, Beck‘scher HOAI- und Architektenrechtskommentar, 1. Aufl. 2016, sowie Mitherausgeber und Mitautor des Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum Neuen Bauvertragsrecht, 1. Aufl. 2018.

Dr.-Ing. Thomas Sindermannist geschäftsführender Gesellschafter der Prof. Schif-fers BauConsult GmbH & Co. KG (SBC) mit Sitz in Köln. Das Ingenieurbüro ist spezialisiert auf die Beratung und Betreuung von Auftraggebern und Auftragneh-mern bei komplexen baubetrieblichen Frage- und Pro-blemstellungen. Herr Dr. Sindermann war mehrere

Jahre in der Bauabwicklung verschiedener Großbauvorhaben tätig und hat sich dabei insbesondere mit dem Kosten-, Termin- und Quali-tätsmanagement befasst. Im Rahmen der beratenden Tätigkeit bei der SBC war er zuletzt u. a. für die baubetriebliche Darstellung der berechtigten terminlichen und finanziellen Ansprüche bei Großpro-jekten des Anlagen- und Ingenieurbaus verantwortlich. Er ist von der Industrie- und Handelskammer zu Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Ab-rechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen. Zudem ist er Lehrbeauftragter für das Fachgebiet „Baubetrieb“ an der Universität Siegen.

Teilnehmerkreis

Bauherren, Unternehmer, Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen, Baujuristen.

Ziel

Nicht zuletzt durch die teilweise massiven Kostensteigerungen bei aktuellen Bauprojekten ist das Erfordernis eines systematischen Anti-Claim-Managements verstärkt in das Bewusstsein der Baubeteilig-ten auf Auftraggeberseite gerückt. Im Rahmen des Seminars werden häufige Mehrkostenursachen vorgestellt und effektive Gegenmaß-nahmen, die – prophylaktisch – vor und während der Bauabwicklung durchzuführen sind, erörtert.

In Bezug auf eingereichte Nachtragsforderungen werden die Teil-nehmer unter Auswertung höchst aktueller Rechtsprechung und anhand zahlreicher Beispiele intensiv im Bereich der Nachtragsprüfung geschult. Insgesamt wird damit im Rahmen des Seminars sowohl juristisch als auch baubetrieblich das Rüstzeug für ein effektives Anti-Claim-Management vermittelt.

Themen

1. Einführung: Anti-Claim-Management im Projektablauf

– Handlungsfelder – Instrumente 2. Nachtragsprävention

– Häufige Mehrkostenursachen – Projektorganisation – Vergabestrategie – Vertragsgestaltung – Dokumentationsanforderungen 3. Nachtragsprüfung

– Juristische Grundlagen, insbesondere Neues Bauvertragsrecht 2018 – Vertragstypen – Anspruchsgrundlagen und -voraussetzungen – Prüfbarkeitskriterien – Schlüssigkeitskriterien

– Baubetriebliche Grundlagen – Kalkulation – Terminplanung – Ressourcenplanung – Prüfung von Sachnachträgen – Prüfung von Bauzeitnachträgen

Anti-Claim-Management für Auftraggeber

Referenten: RA und FA für Bau und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach; Dr.-Ing. Thomas Sindermann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Köln

Datum: Mittwoch, 19.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Dorint Hotel am Heumarkt, Köln Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Effiziente Nachtragsprävention – Sachgerechte Nachtragsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung des Neuen Bauvertragsrechts 2018

Page 73: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

73Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBaubetriebswirtschaft

Prof. Dr. techn. Ralph Bartschist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Er ist ferner Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNERSCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirtschaft mbB in München, das auf das techni-sche Vertragsmanagement und die baubetriebliche

Beratung spezialisiert ist. Herr Dr. Bartsch ist seit über 20 Jahren für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer operativ und beratend, u. a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nachtragsforderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Dr. Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverstän-diger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Inge-nieurbau sowie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirt-schaftsmediator (IHK). Herr Bartsch ist Autor zahlreicher Ver- öffentlichungen zu baubetrieblichen und bauwirtschaftlichen The-men sowie Autor des VOB-Kommentars von Althaus/Heindl, „Der öffentliche Bauauftrag“, 2. Aufl. 2013, Verlag C.H. Beck/ibr-online. Er ist Lehrbeauftragter an der Universität Karlsruhe (KIT) für Ver-tragsmanagement. Herr Dr. Bartsch veranstaltet seit Jahren Semi-nare für öffentliche Auftraggeber und Bauunternehmen zu baube-trieblichen Themen. Er hat seit Veröffentlichung des neuen Bauvertragsrechtes nach BGB bereits verschiedene Seminare, Workshops etc. zum neuen Bauvertragsrecht nach BGB geleitet und gilt auch hier als ausgewiesener Fachmann.

Themenkreis

Das Seminar richtet sich an alle Baubeteiligten, die in ihrer prakti-schen Tätigkeit mit der Aufstellung und Bewertung von Forderun-gen aus Bauablaufstörungen und verlängerten Bauzeiten sowie hieraus resultierenden finanziellen Ansprüchen zu tun haben.

Ziel

Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre hat strenge Anforderun-gen an den Nachweis von Forderungen aus Bauablaufstörungen postuliert. Diese bestehen zum einen in einem rechtzeitigen und richtigen vertraglichen Verhalten, zum anderen in einer Dokumenta-tion, die in dieser Art und Weise nahezu ausnahmslos auf Baustellen nicht geführt wird. Ferner werden in der baubetrieblichen Literatur verschiedene mehr oder weniger komplexe Verfahren veröffent-licht, wie die zeitlichen und finanziellen Folgen darzulegen sind. Das Seminar bietet einerseits einen Überblick über die rechtlichen Grund-lagen, um hieraus die Rückschlüsse für das richtige Verhalten und die richtige Dokumentation auf der Baustelle zu schaffen. Andererseits werden die baubetrieblichen Verfahren der Berechnung der Fristver-längerung/Bauzeitverlängerung und der finanziellen Folgen in der Theorie aufgezeigt. Anhand mehrerer praktischer Beispiele aus ver-schiedenen Gewerken wird der Nachweis der tatsächlich kausalen Folge von Bauablaufstörungen auf den geplanten Bauablauf ge-führt. In Abhängigkeit von den jeweiligen Anspruchsgrundlagen werden die finanziellen Folgen an praktischen Beispielen berechnet. Vornehmliches Ziel des Seminars ist es, die praktische Umsetzung von Forderungen aus gestörten Bauabläufen und Bauzeitverlängerun-gen am konkreten Beispiel gemeinsam zu erarbeiten.

Referent: Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München

Datum: Freitag, 28.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Aufstellung und Prüfung des gestörten Bauablaufs am praktischen Beispiel

Themen

1. Grundlagen zu Terminen, Fristen und Vertragsterminplänen

2. Die Folgen der Rechtsprechung zu gestörten Bauabläufen für die Praxis von der Behinderungsanzeige über die Dokumenta- tion bis hin zu den anerkannten Verfahren der Berechnung von Fristverlängerung und finanziellen Folgen.

3. Praxisbeispiel 1:

– Bauablaufstörung im Rohbau infolge fehlender und mangel- hafter Vorunternehmerleistung. Berechnung der Fristverlän- gerung und des Entschädigungsanspruchs.

4. Praxisbeispiel 2:

– Bauablaufstörung infolge zu spät übergebener Ausführungs- planung durch den Aufraggeber im Erd- und Ingenieurbau. Berechnung der Fristverlängerung und des Schadensersatzes.

5. Praxisbeispiel 3:

– Bauablaufstörung Ausbau infolge zu spät erfolgter Vorleis- tung anderer Gewerke und Leistungsänderungen. Berech- nung der Fristverlängerung, des Entschädigungsanspruchs und der Mehrkosten.

6. Praxisbeispiel 4:

– Verzögerte Vergabe im Straßen- und Ingenieurbau. Berech- nung der Fristverlängerung und der Mehrkosten.

Page 74: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

74 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBaubetriebswirtschaft

RAin Dr. Birgit Franzist Partnerin der Bau- und Vergaberechtssozietät Lei-nemann Partner Rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät seit mehr als 15 Jahren Bauunternehmen eben-so wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Ver-gaberechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftrag-

geber wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des jüngst erschie-nenen Handbuchs „Baunebenrechte“. Sie ist stellvertretende Vor-standsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schieds-richterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Das Handelsblatt zählt Frau Dr. Franz zu DEUTSCHLANDS BESTEN AN-WÄLTEN 2017 im Rechtsgebiet Baurecht.

Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbuschist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bau-wirtschaft an der Hochschule Bochum sowie Partner einer Ingenieursozietät für baubetriebliche Frage-stellungen, Beratungen und Schlichtung bei Vergü-tungsstreitigkeiten und Bauablaufstörungen. Herr Prof. Dr.-Ing. Kattenbusch ist von der Ingenieurkam-

mer Bau NRW als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Fachgebiet „Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen“. Darüber hin-aus ist er Autor diverser Veröffentlichungen und leitet den Arbeits-kreis Baurecht und Baubetrieb in der deutschen Gesellschaft für Baurecht.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter, Geschäftsführer, Tech-nische Führungskräfte, Projektleiter, Bauleiter, Kalkulatoren, Bau- juristen, Richter.

Ziel

Gemeinkosten sind alle im Betrieb anfallenden Kosten, die einem Kostenträger nicht direkt zuzuordnen sind, also allgemeine Ressour-cen widerspiegeln, die für den Herstellungsprozess benötigt wer-den. Ändern sich Vergütung oder Ausführungszeitraum, so stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Gemeinkosten über die gesonderten Vergütungs-, Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers gedeckt werden. Eine Gemeinkostendeckung ist nur in § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B ausdrücklich geregelt. Sinn dieser Rege-lung ist es, den gesamten kalkulierten Deckungsbeitrag aus dem al-ten Einheitspreis zu erhalten, der sich aus den Gemeinkostenzuschlä-gen auf die Einzelkosten der Teilleistungen ergibt. Kann der Auftragnehmer aber auch bei einer Vergütungsanpassung wegen

Modifizierung der zu erbringenden Leistung eine Deckung der kal-kulierten Gemeinkosten sicherstellen, ist er auf die kalkulierten Ge-meinkosten verwiesen oder kann er zusätzliche Deckungsbeiträge beanspruchen? Was ändert sich durch die Regelung im neuen Bau-vertragsrecht, wonach der Auftragnehmer die tatsächlich erforderli-chen Kosten beanspruchen kann, und was meint § 650c BGB mit an-gemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten? Kann der Auftragnehmer im Falle der Bauzeitverlängerung als Entschädi-gungs- oder Schadensersatzanspruch die Erstattung einer erlittenen Unterdeckung der Gemeinkosten beanspruchen? Was bedeutet das Urteil des BGH vom 26.10.2017, wonach der Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB auch die in der Vergütung enthaltenen Anteile für Allgemeine Geschäftskosten umfasst? Diese hoch praxisrelevanten Fragen erörtern die Referenten unter Berücksichtigung der aktuel-len Rechtsprechung (unter anderem der Urteile des KG vom 10.01.2017 (IBR 2017, 129) und vom 28.05.2013 (IBR 2013, 406), des BGH vom 24.03.2016 (IBR 2016, 332) oder des Beschlusses des OLG Köln vom 23.02.2015 (IBR 2015, 184) aus baubetrieblicher wie aus rechtlicher Perspektive.

Themen

– Definition der Gemeinkosten (AKG, BGK, Wagnis/Gewinn)

– Kalkulation der Gemeinkosten (als Zuschlagssatz oder über die Endsumme)

– Baubetriebliche und rechtliche Folgen der gewählten Kalkulationsmethode

– Differenzierte Betrachtung je nach Anspruchsgrundlagen (Vergütung, Schadensersatz oder Entschädigung)

– Erhöhte Gemeinkosten bei Mindermengen (Abhängigkeit von der Kalkulation)

– Zusätzliche Gemeinkosten bei Mehrmengen?

– Zusätzliche Gemeinkosten bei geänderten und zusätzlichen Leistungen nach der VOB/B

– Zusätzliche Gemeinkosten bei geänderten und zusätzlichen Leistungen nach dem neuen Bauvertragsrecht, § 650c BGB?

– Zusätzliche Gemeinkosten als Schadensersatz im Falle der Bauzeitverlängerung gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B?

– Zusätzliche Gemeinkosten als Entschädigung gemäß § 642 BGB?

Referenten: RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln; Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Bochum

Datum: Mittwoch, 10.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

EXPERTENSEMINAR: Gemeinkosten(unter)deckung bei Sach- und BauzeitnachträgenRechtliche und baubetriebliche Probleme bei Durchsetzung und Abwehr von Deckungsbeiträgen

Page 75: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

75Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBaubetriebswirtschaft

Dr.-Ing. Michael Mechnigist geschäftsführender Gesellschafter der fairCM² GmbH in Düsseldorf. Neben seiner Erfahrung als bau-betrieblicher Sachverständiger verfügt er über lang-jährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsma-nagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt ei-

nerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeit-nachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Sony Center, Flughafen BER). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber in allen baubetrieblichen Frage-stellungen der Projektabwicklung. Dr. Michael Mechnig ist langjähri-ges Mitglied im Arbeitskreis Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dort-mund für das Fach „Strategisches Vertragsmanagement“. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwer-punkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu ver-schiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen Themen.

RA Dr. Paul Popescuist seit mehr als zehn Jahren auf das private Bau- und Architektenrecht sowie auf das Vergaberecht spezia-lisiert. Er begleitet schwerpunktmäßig Großprojekte im Bereich des Hoch-, Ingenieur- und Anlagenbaus, auch mit internationaler Ausrichtung. Zum Kernge-biet seiner Tätigkeit zählen vor allem das Nachtrags-

management sowie Streitigkeiten wegen Bauablaufstörungen und Bauzeitverlängerungen. Im Vergaberecht betreut er die Angebots-bearbeitung und vertritt die Bieter in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern wie den Vergabesenaten. Neben seiner an-waltlichen Tätigkeit publiziert Dr. Paul Popescu regelmäßig in den einschlägigen Fachzeitschriften. Er ist Lehrbeauftragter an der Fach-hochschule Münster im Masterstudiengang „Baurecht“, Dozent in den Fachanwaltslehrgängen Bau- und Architektenrecht sowie Ver-gaberecht und tritt bei verschiedenen Seminaranbietern als Referent auf.

Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus, Archi-tekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger, technische Mitar-beiter von Bauverwaltungen, Unternehmens- und Verwaltungs- juristen sowie Richter und Rechtsanwälte.

Ziel

Das Seminar versetzt den Praktiker und Rechtsanwender in die Lage, mit Bauablaufstörungen und den damit verbundenen Rechtsfolgen rechtzeitig und rechtssicher umzugehen.Gestörte Bauabläufe kön-nen sowohl Ansprüche als auch Gegenforderungen der Vertragspar-teien auslösen. Auf diese Weise entwickeln sich Chancen und Risiken, welche der adäquaten Handhabung bedürfen. Rechtlich bestehen mannigfache Ansatzpunkte im Umgang mit Störungen im Bauab-lauf. Für den Praktiker wird die Komplexität dieser Materie aus bau-

Referenten: Dr.-Ing. Michael Mechnig, Düsseldorf; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Paul Popescu, Köln

Datum: Mittwoch, 17.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Dorint Erfurt Hotel am Dom, Erfurt Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Baubetriebliche Ansprücheaus komplexgestörten Bauabläufen

rechtlicher und baubetrieblicher Sicht praxisnah und in verständli-cher Form, auch anhand zahlreicher Beispiele, vermittelt. Der Fokus ist im ausgewogenen Verhältnis sowohl auf die Auftraggeber- als auch auf die Auftragnehmerperspektive ausgerichtet. Dementspre-chend zielt das Seminar nicht nur auf die Darstellung und Erläute-rung der bisher gängigen Methoden ab, wie zum Beispiel der Auf-stellung bzw. Prüfung störungsmodifizierter Bauabläufe und der Aufstellung hypothetisch ungestörter tatsächlicher Bauabläufe. Vielmehr wird eine Sichtweise „über den Tellerrand hinaus“ angebo-ten, die es ermöglicht, sich mit der momentanen Praxis und Recht-sprechung auch kritisch auseinanderzusetzen. Ziel ist, die Teilneh-mer in die Lage zu versetzen, mit den hohen Anforderungen der Geltendmachung, Prüfung und Abwehr bauablaufbedingter Mehr-kosten rechtssicher umgehen zu können.

Themen

1. Rechtliche und baubetriebliche Ausgangssituation

– Umgang mit vertraglichen Termin- und Fristenregelungen – Rechtsfolgen aus der Nichteinhaltung von Vertragsterminen – Behinderungsanzeige – Vertragsstrafe

2. Bauzeitverlängerungsanspruch vs. Schuldnerverzug

– Darlegungs- und Beweislastanforderungen – Erforderlicher Umfang und Grenzen der Dokumentation – Bauablaufbezogene Darstellung – Umgang mit Zeitreserven (Puffer)

3. Mehrkostenansprüche aus der Sicht beider Parteien

– Bestimmung der Anspruchsgrundlagen (Vergütung, Schadensersatz, Entschädigung) – Darlegungspflichten des Auftragnehmers – Produktivitätsverluste – Allgemeine Geschäftskosten

Chancen und Risiken baubetrieblicher Folgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht

Page 76: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

76 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBaubetriebswirtschaft

Dipl.-Ing. Manuel Biermannist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverstän-diger für Baupreisermittlung und Abrechnungsfra-gen im Hoch- und Ingenieurbau, Bauablaufstörun-gen, beratender Ingenieur, Autor des Buchs „Der Bauleiter im Bauunternehmen“, Mitautor des Buchs von Biermann/Frikell/Hofmann, „Bauzeit und Behin-

derung“, und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“. Er tritt seit Jahren als Referent für baubetriebliche Themen auf.

Teilnehmerkreis

Bauunternehmer, Handwerker, Architekten, Bauingenieure, Auf-traggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Wohnungsbau-gesellschaften, Sachverständige, Bauträger, Baujuristen, Behörden, Banken und Versicherungen.

Ziel

Wenn der Bauablauf nicht so funktioniert, wie es sein sollte, muss der Verursacher festgestellt werden und die Auswirkungen sind zu dokumentieren. Die Durchsetzung von Forderungen aus Bauablauf-störungen ist problematisch, weil sehr hohe Anforderungen an den Nachweis von Ursache, unmittelbarer Folge und weiteren Auswir-kungen gestellt werden.

Die Veranstaltung soll Möglichkeiten zur gerichtsfesten Dokumenta-tion und Forderungsberechnung aufzeigen. Dabei stehen weniger das Baurecht als die baubetrieblichen Nachweise im Vordergrund.

Themen

1. Häufige Ursachen für Bauverzögerungen

– Typische Bauablaufstörungen und deren Verursacher – Sonderproblem „Schlechtwetter“

2. Anspruchsvoraussetzungen

– Rechtliche Anspruchsgrundlagen und Voraussetzungen für Bauzeitverlängerung und Bauablaufstörungen – Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der oberinstanzlichen Gerichte (OLG, KG) zur Problematik – Formelle und inhaltliche Anforderungen an Behinderungs- und Verzugsanzeigen – Baubetriebliche Anspruchsgrundlagen und Voraussetzungen – Vertraglicher Soll-Bauablaufplan – Bauablaufbezogene Darstellung von Ursache und Auswir- kung hindernder Umstände – Ermittlung/Berechnung des jeweiligen Bauzeitverlänger- ungszeitraums aus Mengenänderungen, geänderten und zusätzlichen Leistungen, verspäteten Informationen (Planlieferungen, Bemusterungen, Entscheidungen) sowie verspäteten Vorunternehmerleistungen – Kritische Anmerkungen zu „störungsmodifizierten Sollabläufen“ und vernetzten Bauzeitenplänen ohne bauablaufbezogene Darstellung (Ist-Ablauf) – Hinweise zur Dokumentation des Baugeschehens (Ist-Ablauf und bauzeitverlängernde Ursachen)

3. Kosten der Bauzeitverlängerung/Bauablaufstörungen

– Die Angebots- bzw. Auftragskalkulation als Berechnungs- grundlage – Erforderliche Angaben und Detaillierungsgrad der Kalkulation (Aufwands- und Leistungswerte, Lohn- und Gerätekosten, Fremdleistungen, Materialkosten, Bau- stellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn) – Preisinformationsblätter 221, 222 und 223 als Grundlage der Mehrkostenberechnung? – Ist-Kosten als Berechnungsgrundlage? – Praktische Berechnungsbeispiele mit kritischen Hinweisen zur Prüfung und Durchsetzbarkeit der behaupteten Kosten – Mehrkosten nach § 2 Abs. 5 bzw. 6 VOB/B – Entschädigung nach § 642 BGB – Schadenersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B

4. Beschleunigungsmaßnahmen

– Anordnungsrecht des Auftraggebers? – Möglichkeiten zur Beschleunigung und daraus resultierende Kosten

Referent: Dipl.-Ing. Manuel Biermann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Litzendorf

Datum: Donnerstag, 18.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Bauverzögerungen – Feststellen, Forderungen aufbauen, prüfen und bewerten

Page 77: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

77Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBaubetriebswirtschaft

Prof. Dr. techn. Ralph Bartschist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Er ist ferner Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNERSCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirtschaft mbB in München, das auf das techni-sche Vertragsmanagement und die baubetriebliche

Beratung spezialisiert ist. Herr Dr. Bartsch ist seit über 20 Jahren für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer operativ und beratend, u. a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nachtragsforderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Dr. Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverstän-diger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Inge-nieurbau sowie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirt-schaftsmediator (IHK). Herr Bartsch ist Autor zahlreicher Ver- öffentlichungen zu baubetrieblichen und bauwirtschaftlichen The-men sowie Autor des VOB-Kommentars von Althaus/Heindl, „Der öffentliche Bauauftrag“, 2. Aufl. 2013, Verlag C.H. Beck/ibr-online. Er ist Lehrbeauftragter an der Universität Karlsruhe (KIT) für Ver-tragsmanagement. Herr Dr. Bartsch veranstaltet seit Jahren Semi-nare für öffentliche Auftraggeber und Bauunternehmen zu baube-trieblichen Themen. Er hat seit Veröffentlichung des neuen Bauvertragsrechtes nach BGB bereits verschiedene Seminare, Workshops etc. zum neuen Bauvertragsrecht nach BGB geleitet und gilt auch hier als ausgewiesener Fachmann.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an Auf-tragnehmer und bauüberwachende Ingenieurbüros.

Ziel

Die sachgerechte Bewertung von Nachtragsforderungen im VOB/B- und BGB Vertrag nach dem ab dem 01.01.2018 geltenden neuen Bau-vertragsrecht bereitet in der Praxis teilweise erhebliche Probleme. Neben nicht selten überzogenen Forderungen der Auftragnehmer, willkürlicher Prüfung oder einer Ist-Kostenerstattung sind die Grund-sätze der Preisfortschreibung und hiervon zulässige Ausnahmen im VOB/B-Vertrag schon seit langem ständiger Grund von Auseinander-setzungen zwischen den Projektbeteiligten. Die Frage, wann die hin-terlegte Urkalkulation den tatsächlich notwendigen Kosten nach § 650c ABS. 2 BGB entspricht, was angemessene Zuschläge für Allge-meine Geschäftskosten sind oder was überhaupt tatsächlich notwen-dige Kosten gem. 3 650c ABS. 1 BGB sein sollen, stellt Neuland dar und erleichtert die Prüfung von Nachtragsforderungen bei BGB-Ver-trägen keineswegs. Vielmehr werden alle Beteiligten vor neue Pro- bleme gestellt.

Ziel dieses Seminars ist es, Kompetenzen im sicheren Umgang mit der Prüfung von Nachtragsforderungen dem Grunde und der Höhe nach bzw. Kompetenzen bei der Aufstellung auf der Grundlage der VOB/B und des neuen Bauvertragsrechtes nach BGB zu verbessern. Dazu

werden in einem ersten Teil des Seminars die Kalkulationsgrundla-gen und Kalkulationsverfahren und die Auswirkungen von Änderun-gen etc. auf die Preisbildung vermittelt. Anhand praktischer Beispie-le werden grundlegende Systematiken der Nachtragserstellung und Prüfung erarbeitet. Ferner werden die Grundlagen nach der VOB/B sowie nach dem Vergabehandbuch des Bundes, Leitfaden zur Vergü-tung bei Nachträgen, anhand der verschiedenen Anspruchsgrundla-gen erörtert. Dem werden die Grundsätze nach dem neuen Bauver-tragsrecht nach § 650c BGB gegenübergestellt und erläutert.

Der Nachtragsprüfer soll seine Fähigkeiten verbessern, die Kalkulati-on nachvollziehen zu können, auf Plausibilität zu prüfen und eigene Vergleichsrechnungen anzustellen. Der Nachtragsersteller soll auf die Probleme bei der Nachtragsprüfung aufmerksam gemacht wer-den und diese im Rahmen seiner Nachtragserstellung in Zukunft be-rücksichtigen können.

Themen

1. Kalkulationsgrundlagen

Kalkulationsverfahren nach der KLR Bau sowie üblicher Kalkula-tionspraktiken.

2. Ansprüche aus § 2 VOB/B

Berechnung auf der Grundlage der Urkalkulation und der Formblätter der öffentlichen Auftraggeber sowie nach dem Verfahren der Preisfortschreibung in der Theorie und an praktischen Beispielen sachgerecht erstellen bzw. bewerten; Stellenwert und Aussagekraft der Urkalkulation, Grundsätze nach § 2 VOB/B, dem VHB und der aktuellen Rechtsprechung.Grenzen und Ausnahmen von der Preisfortschreibung im Sinne von § 2 VOB/B inTheorie und praktische Beispiele.

3. Ansprüche aus § 6 VOB/B sachgerecht erstellen bzw. bewerten

Grundsätze der Darlegungs- und Nachweispflichten des Auftragnehmers in der Theorie und am praktischen Beispiel nach der aktuellen Rechtsprechung; Vergütungsansprüche, Schadensersatz und Entschädigungsansprüche am praktischen Beispiel.

4. Ansprüche aus § 650c BGB sachgerecht erstellen bzw. bewerten

Was versteht der Gesetzgeber unter „tatsächlich notwendigen Kosten“? Wie sind diese zu ermitteln bzw. nachzuweisen? Wann kann unterstellt werden, dass die in einer vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation tatsächlich notwendigen Kosten entsprechen bzw. Was ist zu tun, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer das bestreitet? Was sind angemessen Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten und welche Auswir-kung hat diese Regelung auf den Umgang mit zeitabhängige Allgemeinen Geschäftskosten?

Referent: Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München

Datum: Freitag, 26.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Kalkulationsgrundlagen,Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfungbei Ansprüchen aus §§ 2 und 6 VOB/B sowie § 650c BGB

Page 78: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

78 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBaubetriebswirtschaft

Dipl.-Ing. Manuel Biermann ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverstän-diger für Baupreisermittlung und Abrechnungsfra-gen im Hoch- und Ingenieurbau, Bauablaufstörun-gen, beratender Ingenieur, Autor des Buchs „Der Bauleiter im Bauunternehmen“, Mitautor des Buchs von Biermann/Frikell/Hofmann, „Bauzeit und Behin-

derung“, und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“. Er tritt seit Jahren als Referent für baubetriebliche Themen auf.

Teilnehmerkreis

Bauunternehmer, Handwerker, Architekten, Bauingenieure, Auf-traggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Wohnungsbau-gesellschaften, Sachverständige, Bauträger, Baujuristen, Behörden, Banken und Versicherungen.

Ziel

Zwar schuldet der Auftragnehmer den Erfolg, aber nicht immer sind alle dafür zu erbringenden Leistungen kostenlos. Fehler in der Aus-schreibung führen zu Mehrkosten beim Auftraggeber. Fehlerhafte Kalkulationsannahmen verursachen Mehrkosten auf Seiten des Auf-tragnehmers.

Auch Pauschalpreisverträge schützen nicht vor Mehrkosten, denn auch bei dieser Vertragsform sind nicht immer alle für den Erfolg erforderlichen Leistungen für den Auftraggeber kostenlos.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sollen die ty-pischen Fehler der Parteien und deren Auswirkungen aufgezeigt werden.

Themen

1. Typische Ausschreibungsfehler und ihre Folgen

– Fehlende Positionen beim Einheitspreisvertrag – Technisch fehlerhafte Beschreibungen – Unklare Leistungsbeschreibung – Widersprüche zwischen Plänen und Leistungsbeschreibung

2. Typische Bieterirrtümer und ihre Folgen

– Mischkalkulation – Mengenspekulation – „Guter/schlechter Preis = guter/schlechter Nachtrag“? – Aktuelle Rechtsprechung – Annahmen zur Ausführung – Umgang mit kalkulierten Verkaufserlösen vorhandener Materialien – „Echte“ Kalkulationsirrtümer – Anfechtungsmöglichkeiten bei Kalkulationsirrtümern

3. Berechnungsbeispiele und Nachweis-Anforderungen zu Nachtragsleistungen

– Mengenänderungen nach 10%-Klausel der VOB/B – Unterschied zwischen Null-Mengen und gekündigten Leistungen – „Angstpositionen“ und die Berechnung der Forderung bei Null-Mengen – Berechnung der Forderung bei gekündigten Leistungen – Geänderte Leistungen nach § 2 Abs. 5 VOB/B – Umgang mit Nachunternehmer-Nachträgen

4. Berechnungsbeispiele nach dem neuen Bauvertragsrecht

– geänderte Leistungen mit tatsächlich erforderlichen Mehrkosten – geänderte Leistungen auf Grundlage der hinterlegten Kalkulation

Referent: Dipl.-Ing. Manuel Biermann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Litzendorf

Datum: Dienstag, 13.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Ausschreibungsfehler und BieterirrtümerGeschuldeter Erfolg und kalkulierte Leistung – unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts 2018

Page 79: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

79Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBaubetriebswirtschaft

RA Andreas J. Roquette, LL.M. (NYU)betreut Großprojekte in Hochbau und Infrastruktur, Anlagenbau und Verkehr (Flughafen Berlin-Branden-burg, Elbphilharmonie, City-Tunnel Leipzig, U-55 Ber-lin) sowie Projekte im Anlagen- und Kraftwerksbau sowohl projektbegleitend als auch im Bereich Streit- erledigung. Er ist als Parteivertreter in Großverfahren

vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten und als Schlichter und Schiedsrichter tätig. Herr Roquette war Mitglied der Arbeits-gruppe Recht der Reformkommission Großprojekte beim BMVI und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „BauR“, Herausgeber und Mitautor des „Vertragsbuch Privates Baurecht“ und des „Handbuch Bauzeit“. Er veröffentlicht und hält regelmäßig Vorträge und Semi-nare zu baurechtlichen Themen.

Prof. Dr.-Ing. Markus G. Vieringist Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der KVL Bauconsult GmbH, einem international agieren-den Projektmanagementunternehmen. Er ist ö.b.u.v. Sachverständiger für Kosten und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau und für Projektmanage-ment. Ferner ist Herr Prof. Viering Herausgeber und

Autor verschiedener Publikationen, u. a. des Handbuchs „Bauzeit“ und des Handbuchs „Bau-Projektmanagement“. Als Dozent ist er seit über 10 Jahren an der irebs Immobilienakademie tätig und Ho-norarprofessoran der TU Berlin.

Teilnehmerkreis

Der Intensivkurs Bauzeit richtet sich an alle Baubeteiligten, d. h. so-wohl an Planer, Projektsteuerer, Bauausführende und Sachverständi-ge als auch an Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen und Richter. Es ist aus der Praxis für die Praxis konzipiert.

Ziel

Bei größeren Bauvorhaben kommt es sehr oft zu gestörten Bauab-läufen. Die Folgen sind für alle Beteiligten schwierig zu handhaben, da Bauzeit ein interdisziplinäres Thema ist. Das ganztägige Seminar behandelt daher baubetriebliche und juristische Themen. Schwer-punkte des Seminars sind die Terminplanung und die Behandlung gestörter Bauabläufe. Die Referenten setzen sich auch mit den An-forderungen der Rechtsprechung an Darlegung und Nachweise von Bauzeitansprüchen auseinander.

Themen

TEIL 1 – TERMINPLANUNG

1. Baubetriebliches zur Terminplanung

– Ziele und Randbedingungen der Ablaufplanung– Instrumente der Terminplanung– Stufenweiser Aufbau und Detaillierungsgrade der Terminplanung– Berechnung eines Netzplans/Aufzeigen verschiedener Puffer

2. Rechtliches zur Terminplanung

– Unmittelbar anwendbare Terminregelungen– Regelungen mit Empfehlungscharakter– Rechtsfragen zu Vertragsterminplänen

TEIL 2 – GESTÖRTE BAUABLÄUFE

3. Einleitung

– Definition– Rechtsfolgen

4. Terminliche Auswirkungen gestörter Bauabläufe

– Rechtliche Regelungen– Baubetriebliche Aspekte, insbesondere konkrete bauablauf- bezogene Darstellung unter Berücksichtigung von Kausalität bzw. kritischem Weg

5. Finanzielle Ansprüche des Auftragnehmers

– Anspruchsgrundlagen– Anspruchshöhe– Schätzung gemäß § 287 ZPO– Besonderheiten bei der Anspruchsberechnung

6. Finanzielle Ansprüche des Auftraggebers

– Anspruchsgrundlagen– Anspruchshöhe– Weitere Ansprüche

Referenten: RA Andreas J. Roquette, LL.M. (NYU), Berlin; Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin

Datum: Montag, 19.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Novotel Düsseldorf City West Seestern, Düsseldorf Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

INTENSIVKURS: Gestörte BauabläufeRechtliche und baubetriebliche Probleme und ihre Lösungen unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts und der neuen Rechtsprechung zu § 642 BGB

Page 80: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

80 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBaubetriebswirtschaft

RA Dr. Markus Vogelheimstudierte an den Universitäten in Trier und Köln. Nach seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1998 war er zunächst zwei Jahre in einer Kölner Bau-rechtsboutique und ab April 2000 bei CBH Rechtsan-wälte in Köln tätig. Seit 2006 ist er Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Die Betreuung von Ar-

chitekten und Ingenieuren stellt einen Schwerpunkt seiner Arbeit dar. Eine weitere Besonderheit liegt in der Spezialisierung auf un-terirdisches Bauen und der in bundesweiten Betreuung von Infra-strukturbauvorhaben. Er ist Mitglied der STUVA und durch zahlrei-che Veröffentlichungen und eine umfangreiche Vortragstätigkeit in Erscheinung getreten. Das JUVE-Handbuch für Wirtschaftskanz-leien weist Dr. Vogelheim als einen führenden Partner im privaten Baurecht aus.

Dipl.-Ing. H. W. Turadj Zarinfarstudierte an der Technischen Universität Dortmund Bauingenieurwesen mit der Fachrichtung Baube-trieb. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums arbeitete er in mittelständischen Bauunternehmen in der Akquisition und Betreuung unterschiedlicher Bauvorhaben, bis er im Jahre 2002 eine Selbststän-

digkeit im Bauwesen startete. Mittlerweile beschäftigt er in seinem Büro mehr als 60 MitarbeiterInnen. Die Hauptaufgaben liegen in der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauleitung gewerb-licher, industrieller und Wohnungsbauvorhaben. Durch die Erfah-rung aus über 20 Jahren Baustellentätigkeit und Projektbetreuung besitzt er ein fundiertes Wissen über alle Vorgänge in der Abwick-lung von Bauvorhaben. Herr Zarinfar ist Lehrbeauftragter für Bau-management an der Fachhochschule Dortmund, Lehrbeauftragter für Projektentwicklung an der Hochschule Bochum sowie Mitglied der Beiräte der Hochschule Bochum in den Fächern Wirtschaftsin-genieurwesen und Bauingenieurwesen.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber, Projektentwickler, Projektsteuerer, Architekten und Ingenieure, Bau- und Projektleiter, Vertrags- und Nachtragsmana-ger und die diese begleitenden Rechtsanwälte.

Ziel

Anspruchsvolle Bauprojekte unterliegen zahlreichen Anforderun-gen an Planung, Genehmigung, Finanzierung und Umsetzung in einem technisch und rechtlich schwierigen Umfeld. Kein Bauvorha-ben gleicht dem anderen und man realisiert „Prototypen“, die nie in Serie gehen. Der Projektstart als Beginn des Bauvorhabens ist für den Projekterfolg von ausschlaggebender Bedeutung. Zu Beginn sollte man Ziele beschreiben, diese vereinbaren, fixieren und um-setzen, um Risiken zu vermeiden und den Erfolg des Projekts zu si-chern.

Das Seminar richtet sich an alle, die Bauvorhaben projektieren und es sich nicht leisten können oder wollen, bereits am Anfang auf ei-nen wesentlichen Bestandteil erfolgreichen Projektmanagements zu verzichten.

Themen

1. Ziele vereinbaren

– Unterscheidung harte Ziele/weiche Ziele – Mechanismen der Zielvereinbarungen in Projekten

2. Projektorganisation erstellen

– Generalplaner oder Architekt und Fachplaner? – Generalunternehmer oder Einzelvergabe? – Funktionale Leistungsbeschreibung oder Leistungsverzeichnis? – Vergütungssysteme

3. Vergaben organisieren

– Umsetzung der Projektziele in vertragliche Vereinbarungen – Vergabe nach VOF, VOL und VOB; freie Vergabe

4. Kommunikation steuern

– Implikation eines funktionierenden Änderungs- und Entscheidungsmanagements – Implikation eines funktionierenden Terminmanagements – Implikation eines funktionierenden Kostenmanagements – Implikation eines funktionierenden Qualitätsmanagements

5. Planung der Planung

– Anforderungen an die Planung definieren – Schnittstellen organisieren – Risiken vermeiden

6. Planung der Ausführung

– Anforderungen an die Ausführung definieren – Schnittstellen organisieren – Risiken vermeiden

7. Übergaben organisieren

– Anforderungen durch das Gebäudemanagement aufstellen – Schnittstellen organisieren – Vertragliche Auswirkungen frühzeitig festlegen

Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Markus Vogelheim, Köln; Dipl.-Ing. H. W. Turadj Zarinfar, Köln

Datum: Dienstag, 20.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Der optimale ProjektstartFehler erkennen, Risiken vermeiden

Page 81: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

81Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBaubetriebswirtschaft

Prof. Dr. techn. Ralph Bartschist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Er ist ferner Part-ner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PART-NERSCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bau-wirtschaft mbB in München, das auf das technische Vertragsmanagement und die baubetriebliche Bera-

tung spezialisiert ist. Herr Dr. Bartsch ist seit über 20 Jahren für priva-te und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer operativ und beratend, u. a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nach-tragsforderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Dr. Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Ober-bayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau so-wie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirtschaftsmediator (IHK). Herr Bartsch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu bau-betrieblichen und bauwirtschaftlichen Themen sowie Autor des VOB-Kommentars von Althaus/Heindl, „Der öffentliche Bauauftrag“, 2. Aufl. 2013, Verlag C.H. Beck/ibr-online. Er ist Lehrbeauftragter an der Universität Karlsruhe (KIT) für Vertragsmanagement. Herr Dr. Bartsch veranstaltet seit Jahren Seminare für öffentliche Auftragge-ber und Bauunternehmen zu baubetrieblichen Themen. Er hat seit Veröffentlichung des neuen Bauvertragsrechtes nach BGB bereits verschiedene Seminare, Workshops etc. zum neuen Bauvertragsrecht nach BGB geleitet und gilt auch hier als ausgewiesener Fachmann.

RA Dr. Stephan Bolzist Rechtsanwalt in Mannheim, Schriftleiter der Zeit-schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und des Inter-net-Dienstes „IBR-ONLINE“ sowie Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Hochschule Darmstadt. Zuvor hat er als Syndikusanwalt in den Rechtsabtei-lungen eines großen deutschen Bauunternehmens

und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenord-nungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichun-gen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die §§ 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.).

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an Auftrag-nehmer und bauüberwachende Ingenieurbüros.

Ziel

Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts ab dem 01.01.2018 hat der Besteller nach § 650b BGB das Recht Änderungen des vereinbar-ten Werkerfolgs oder eine Änderung, die zur Erreichung des verein-barten Werkerfolgs notwendig wird, zu fordern. Nach dem Kon-sensualprinzip, das dem Werkvertragsrecht nach BGB zugrunde liegt, streben die Vertragsparteien in der Folge dieses Verlangens Einver-nehmen über die Änderung und die infolge der Änderung zu leisten-de Mehr- oder Mindervergütung an. Gelingt den Vertragspartnern

dieses nicht innerhalb von 30 Tagen, kann der Besteller die Änderung in Textform anordnen. Der Unternehmer ist dann verpflichtet, der An-ordnung des Bestellers nachzukommen, wenn ihm die Ausführung zumutbar ist. Die Höhe des Vergütungsanspruchs für den vermehrten oder verminderten Aufwand ist dann nach den tatsächlich erforderli-chen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäfts-kosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln.

Insofern betreten die Vertragspartner, wenn sie nach dem BGB ab dem 01.01.2018 einen Bauvertrag abschließen, absolutes Neuland, was die Berechnung und Prüfung von Nachtragsforderungen anbe-langt und das Prozedere der Nachtragsverhandlung. Dem in Zukunft dauerhaft aus dem Weg zu gehen und auf die geübte Praxis der VOB/B zurückzugreifen, wird nicht gelingen! Zum einen, weil die Fachwelt fest davon überzeugt ist, dass auch die VOB/B über kurz oder lang anzupassen sein wird oder zumindest in der bisherigen Form nicht weiter verwendet werden kann, zum anderen, weil der Auftragnehmer es nicht immer in der Hand haben wird, welche Ver-tragsform er eingehen soll.

Insofern müssen sich alle Baubeteiligten trotz aller bisher geübten Kri-tik am neuen Bauvertragsrecht den neuen Herausforderungen stellen und Übung in der Praxis mit der neuen Gesetzeslage erlangen.

Themen

1. Klärung des Unterschiedes einer „Änderung des vereinbarten Werkerfolgs“ und einer „Änderung, die zur Erreichung des ver- einbarten Werkerfolgs erforderlich ist“

2. Form und Inhalt des Begehrens? Wer plant die Änderung in wel- chem Fall und welchen Inhalt bzw. welche Tiefe muss diese Pla- nung haben?

3. Was bedeutet es, dass die Vertragsparteien Einvernehmen über die Änderung und die infolge der Änderung zu leistende Mehr- oder Mindervergütung anstreben sollen?

4. Wann ist dem Unternehmer die Ausführung der Änderung zu- mutbar?

5. Was passiert, wenn sich die Vertragsparteien innerhalb von 30 Tagen nicht einigen?

6. Wie bemisst sich die Höhe des Vergütungsanspruchs für den in- folge einer Anordnung des Bestellers nach § 650b Absatz 2 BGB vermehrten oder verminderten Aufwand?

7. Was ist eine vereinbarungsgemäß hinterlegte Urkalkulation? Welchen Inhalt bzw. welche Aussagekraft muss diese haben?

8. Wie ist mit dem Thema der Bauzeitverlängerung/Behinderung umzugehen?

Nachtragskalkulation und -prüfung auf Grundlage des Neuen Bauvertragsrechts (§ 650a bis c BGB)Referenten: Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München; RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

Datum: Donnerstag, 22.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Eden Hotel Wolff, München Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Page 82: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

82 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBaubetriebswirtschaft

Nachweisverfahren zur qualifizierten Aufbereitung von Bauzeitverzögerungen und Hinweise zur Vermeidung bzw. Minimierung von Bauablaufstörungen

Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang ist seit 1991 Sachverständiger für Baubetriebs- und Bauwirtschaftsfragen und Projektmanagement und wurde 1993 von der IHK Darmstadt zum öffentlich be-stellten und vereidigten Sachverständigen für Bau- preisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Inge-nieurbau sowie Bauablaufstörungen berufen. Heute

ist er wissenschaftlicher Beirat und Gesellschafter der LHR GmbH & Co. KG, Heppenheim, und gutachterlich sowie beratend auf Abrech-nungs-, Vergütungs- und Nachtragsfragen sowie Bauablaufstörun-gen spezialisiert. Auf diesen Gebieten ist er häufig auch als Schieds-gutachter oder Gerichtssachverständiger für Land- und Oberlandes-gerichte tätig. Seit 1995 ist er Professor für Bauwirtschaft, Baube-trieb und Projektmanagement an der Hochschule Darmstadt. Dane-ben ist Prof. Dr. Lang Autor des Buchs „Ein Verfahren zur Bewertung von Bauablaufstörungen und zur Projektsteuerung“ im VDI-Verlag, Reihe 4, Nr. 85, 1987, sowie Mitautor des Buchs „Bauverzögerung und Leistungsänderung“ mit Prof. Dr. Vygen bzw. Dr. Joussen und Dipl.-Ing. Rasch, erschienen erstmals im Bauverlag, 1. Aufl. 1988, bis heute Werner-Verlag, 7. Aufl. 2015. Außerdem ist er Autor zahlrei-cher Publikationen zu bauwirtschaftlichen Themen und Referent von vielen Seminaren rund um Nachträge und Bauablaufstörungen.

Teilnehmerkreis

Investoren und Entscheider, Projektsteuerer, Vertrags- und Nach-tragsmanager, Projektleiter, Fachanwälte für Bau- und Architekten-recht, Unternehmens- und Baujuristen, baubetriebliche Sachver-ständige.

Ziel

Noch immer sind Bauablaufstörungen und daraus resultierende Bau-zeitverzögerungen die größte finanzielle Verlustquelle für beide Vertragspartner. Deshalb will dieses Seminar einerseits darstellen, was zum qualifizierten Nachweis von Bauablaufstörungen und deren Folgen notwendig ist und andererseits neue Wege aufzeigen, wie durch transparente Terminplanung, präventive Terminsteuerung und durch kooperatives Terminmanagement Bauablaufstörungen bereits in der Entstehung vermieden bzw. deren Auswirkungen auf ein Minimum beschränkt werden können.

Im ersten Teil des Seminars werden deshalb die Grundlagen und Nachweisverfahren zum Aufbau bzw. zur Abwehr von qualifizierten Nachtragsforderungen aus Bauzeitverzögerungen dargestellt. Da-mit soll neben der Heranführung an die grundsätzlichen Problemati-ken die finanzielle und arbeitstechnische Belastung verdeutlicht werden, die den Parteien bei einem lediglich reaktiven Verhalten entstehen können.

Der zweite Teil beschäftigt sich dann intensiv mit den Möglichkeiten, durch ein aktives Terminmanagement die Folgen von Änderungen im Bauablauf zu minimieren. Dabei werden anerkannte Verfahren sowohl aus dem Projektmanagement als auch aus der gutachter- lichen Arbeitsweise sowie Ansätze aus dem LEAN Construction Ma-nagement vorgestellt und deren Einsatzmöglichkeiten bei der Pro-jektabwicklung beschrieben.

Themen

1. Mehrstufiges Nachweisverfahren zur Geltendmachung von Bauzeitverzögerungsansprüchen: Einführung in die baurechtlichen Anspruchsgrundlagen und baubetrieblichen Nachweise; spezielle rechtliche Anforderungen an die Nachweise gemäß BGH; exakter bauablaufbezogener Kausalitätsnachweis der Bauablaufverzögerung als Folge der Bauablaufstörung

2. Transparente Terminplanung mit Anordnungsbeziehungen und Pufferzeiten als vertragliche Basis: Strukturierter Terminplan; Erarbeitung eines transparenten Bauablaufplans durch Vernetzung mit Anordnungsbeziehungen; Einbeziehung von Pufferzeiten/Puffervorgängen

3. Nachweistiefe der Terminplanuntersuchungen an einem gestörten Bauablauf, dargestellt anhand eines Praxisbeispiels; Anforderungen an eine von der Rechtsprechung geforderte Dokumentation

4. Sonderproblem: Doppelkausalitäten/überholende Kausalitäten: Echte Doppelkausalität/überholende Kausalität oder nur Folgewirkung; Nachweis und Dokumentation der Leistungs- fähigkeit und der Leistungsbereitschaft des AN

5. Präventive Terminsteuerung und aussagekräftige Terminprog- nosen: Regelmäßige Terminüberwachung durch Soll-/Ist-Abgleich am Bauablaufplan; Erarbeitung von wirksamen Steuerungsmaßnah- men durch Variantenuntersuchungen (Bauablaufumstellung, Dispositionsänderung, Beschleunigung usw.); Aussagekräftige Terminprognosen durch störungsmodifizierte Fortschreibung

6. Kooperatives und partnerschaftliches Terminmanagement zur Vermeidung von Bauablaufstörungen: Ansätze von LEAN Construction Management – Prinzipien zur frühzeitigen Terminplankoordination und verlässlicher Termin- festlegung; kooperative Terminsteuerung durch Zusammen- wirken der Vertragspartner; baubegleitendes Einigungsprozedere zu Termin- und Kostenfolgen; Möglichkeiten der vertraglichen Einbindung

Referent: Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang, ö.b.u.v. Sachverständiger, Heppenheim

Datum: Mittwoch, 05.12.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Bauablaufstörungen und Bauzeitverzögerungen

Page 83: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

83Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBautechnik

Prof. Dr.-Ing. Dr. rer. pol. Thomas Wedemeierist Hochschullehrer an der Fakultät Bauwesen der HAWK Hildesheim, Holzminden, Göttingen. Seit 1994 ist er Beratender Ingenieur für das Bauwesen. Nach dem Studium war Prof. Wedemeier ca. fünf Jahre bis 1994 in der Bauindustrie tätig, insbesondere im Projektmanagement internationaler Bauvorhaben.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit als Hochschullehrer und Beratender Ingenieur sind das Projektmanagement am Bau, das Qualitätsma-nagement am Bau, der konstruktive Ingenieurbau, die Begutach-tung von Mängeln und Schäden, die Wertermittlung von Immobilien sowie die Baubetriebswirtschaft.

Teilnehmerkreis

Architekten, Fachingenieure, Handwerker, Bautechniker, Projekt-steuerer, Immobilienwirte, sonstige fachlich Interessierte.

Ziel

Die Frage, ob Bauleistungen, Bauteile oder ein Bauwerk frei von Mängeln oder Schäden sei, stellt sich gleichermaßen sowohl beim Vorliegen eines Werk- wie Kaufvertrags. Dabei ist die Grenze zwi-schen hinzunehmenden und nicht hinzunehmenden Abweichungen in der Praxis häufig nicht klar gezogen. Aus diesem Grund ist das Hauptziel dieser Veranstaltung, darzulegen, wie man in der Praxis mit Klarheit und Sicherheit die Beurteilung von Abweichungen im Rahmen der Abnahme von Bauleistungen sowie von Bausubstanz vornehmen kann, um Mängel oder Schäden vom mangel- oder scha-densfreien Zustand abgrenzen zu können.

Referent: Prof. Dr.-Ing. Dr. rer. pol. Thomas Wedemeier, Stadthagen

Datum: Freitag, 07.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Hinzunehmende und nicht hinzunehmende Abweichungen am Bau

Themen

1. Einführung in die Thematik anhand von Beispielen

2. Übersicht der rechtlichen Grundlagen

3. Übersicht der bautechnischen Grundlagen

4. Interpretation und Anwendung der Grundlagen

5. Zusammenstellung von Kriterien zur Beurteilung der Hinnehmbarkeit

6. Beispiele aus der Praxis

7. Bewertung von Mängeln und Schäden

8. Sonderfall: optische Mängel

9. Weitere Themen

Page 84: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

84 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBautechnik

Prof. Dr.-Ing. Manfred Puchewar von 1999 bis 2012 Professor für Bauverfahrens-technik an der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, am Fachbereich Duales Studium. 2001 wurde er von der IHK Berlin für das Fachgebiet „Schä-den an Gebäuden“ öffentlich bestellt und vereidigt. Schwerpunkte der Sachverständigen-Tätigkeit sind

Schadens- und Schiedsgutachten sowie Mängelbewertungen bei Ab-nahmen und Qualitätsbegleitungen. Insbesondere steht die hohe Bauqualität beim Schlüsselfertigbau im Vordergrund des Interesses. Veröffentlichungen über Mängelmanagement, Oberflächenqualitä-ten und das Lehrbuch „AVA-Praxis“ runden die Tätigkeit ab.

Teilnehmerkreis

Bauherren, Planer, Projektverantwortliche und Bauleiter, die Mängel vor und nach der Abnahme bewerten müssen. Alle, die am kon-fliktfreien Bauen interessiert sind.

Ziel

Ausgehend von technisch-rechtlichen Grundlagen werden anhand zahlreicher Beispiele Grenzen der zumutbaren Toleranzen bei Aus-führungen und Abweichungen erörtert. Die grundlegenden Zusam-menhänge zwischen Funktion und Optik bei Bauteilen werden ana-lysiert und die Bedeutung zur Qualitätssicherung dargelegt.

In Vorbereitung auf Abnahmen und zu technischen Bewertungen werden anerkannte und allgemein übliche Berechnungsverfahren vorgestellt und gemeinsam geübt. Auf Fragen wie „Wer will schon mangelfrei bauen?“ werden Antworten gegeben. Die Teilnehmer werden mit Hilfsmitteln und Planspielen in die Lage versetzt, man-gelbehaftete Bauleistungen objektiv bewerten zu können.

Referent: Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin

Datum: Mittwoch, 19.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: InterCityHotel Berlin Hbf., Berlin Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Baumängel und Minderwertberechnungen aus technischer Sicht

Themen

1. Schäden – Mängel – Abweichungen

– Rechtlich-technische Abgrenzung – Allgemein anerkannte Regeln der Technik – Funktion, Optik: Grundlagen unterschiedlicher Bewertungen – Ausflug in die Spieltheorie – Planungsmängel – Bewertung und Lösungen?

2. Funktionale Mängel und Abweichungen

– Grenzen der Toleranz und Machbarkeit – Minderungen erlaubt? – Mängelbeseitigungen – Beispiele Roh- und Ausbau

3. Fehlerverträglich bauen!

– Kontrollierbar planen und bauen! – Grenzen der Machbarkeit – Optische Abweichungen abwehren – wie? – Verweigerung der Abnahme? – Strategien aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht

4. Optische Mängel und Abweichungen

– Grundlagen der Bewertung – Handwerkliche Grenzen – Grenzen der Toleranz – Beispiele

5. Minderwertberechnung

– Wer will schon mangelfrei bauen? – Berechnungsverfahren: Nutzwertanalyse, Zielbaummethode – Quotierungsverfahren – Beispiele

Page 85: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

85Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBautechnik

Prof. Dr.-Ing. Matthias Voglerist Honorarprofessor an der Technischen Universität Darmstadt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Grundbau, Boden-und Felsmechanik sowie Prüfsachverständi-ger für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Ingeni-eursozietät Prof. Dr.-Ing. Katzenbach GmbH und

Vorstandsmitglied der Ingenieurkammer Hessen. Als Ingenieur hat er an einer Vielzahl von herausragenden Projekten im In- und Aus-land mitgewirkt und arbeitet national und international in unter-schiedlichen Gremien mit, die sich mit Fragen der Geotechnik und des Spezialtiefbaus befassen.

Teilnehmerkreis

Rechtsanwälte, Richter, Bauträger, Wohnungsbaugesellschaften so-wie am Thema interessierte Ingenieure und Architekten.

Ziel

Das Seminar stellt die unterschiedlichen Planungs- und Bauverfah-ren des (Spezial-)Tiefbaus vor. Hierbei werden die typischen Schnitt- stellen zwischen der technischen Bearbeitung und deren Auswir-kung in baurechtlicher, vertragsrechtlicher und nachbarrechtlicher Sicht dargestellt. Ziel des Seminars ist, dem Nicht-Techniker die Grundlagen des (Spezial-)Tiefbaus nahe zu bringen und ihn in die Lage zu versetzen mit Fachleuten aus diesem Gebiet sach- und fachgerecht zu kommunizieren.

Themen

1. Bauverfahren zur Herstellung von Baugruben, Gründungen und Grundwasserhaltungen

– Baugruben und Baugrubenverbauten als anderweitige Befestigung nach § 909 BGB – Flachgründungen, Tiefgründungen und Baugrundverbesse- rungen zur Gründung von Bauwerken – Grundwasserverhältnisse und deren Beeinflussung durch Baumaßnahmen; Grundwasserabsenkung/Grundwasseraufstau

2. Ingenieurplanung im (Spezial-)Tiefbau

– Einteilung von Baumaßnahmen in die Geotechnischen Kategorien GK – Bauen nach der Beobachtungsmethode – Vier-Augenprinzip in der Geotechnik – Geodätische, architektonische und geotechnische Beweissicherung 3. Erschütterungen im Baugrund

– Ursachen – Wirkung von Erschütterungen auf Menschen und Bauwerke – Grenzwerte – Maßnahmen zur Reduzierung von Erschütterungen

4. Von den Bodenklassen zu den Homogenbereiche nach ATV DIN 18300 ff.

Mit Einführung der VOB/C im September 2015 wurden die über Jahrzehnte im Erd- und Tiefbau angewandten Bezeichnungen der Bodenklassen abgeschafft. Seitdem erfolgt die Einteilung in Homogenbereiche und es gelten neue Begrifflichkeiten und Vorgaben für die Benennung der Kennwerte. Das Seminar zeigt die Änderungen auf und stellt die Anforderungen an eine VOB-konforme Angabe der Bodenverhältnisse zur Ausschrei-bung von Bauleistungen vor.

Tiefbaurecht für Nicht-Techniker

Referent: Prof. Dr.-Ing. Matthias Vogler, ö.b.u.v. Sachverständiger, Darmstadt

Datum: Freitag, 12.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Einführung in die Verfahren des (Spezial-)Tiefbaus mit Bezug auf deren rechtliche Wertung

Page 86: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

86 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBautechnik

Prof. Dr.-Ing. Manfred Puchewar von 1999 bis 2012 Professor für Bauverfahrens-technik an der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, am Fachbereich Duales Studium. 2001 wurde er von der IHK Berlin für das Fachgebiet „Schä-den an Gebäuden“ öffentlich bestellt und vereidigt. Schwerpunkte der Sachverständigentätigkeit sind

Schadens- und Schiedsgutachten sowie Mängelbewertungen bei Ab-nahmen und Qualitätsbegleitungen. Insbesondere steht die hohe Bauqualität beim Schlüsselfertigbau im Vordergrund des Interesses. Veröffentlichungen über Mängelmanagement, Oberflächenqualitä-ten und das Lehrbuch „AVA-Praxis“ runden die Tätigkeit ab.

Teilnehmerkreis

Alle Planer und Bauleiter, die Mängel im Vorfeld und während der Bauausführung vermeiden müssen; Projektverantwortliche, die den Überblick über Kosten und dauerhafte Konstruktionen nicht verlie-ren wollen und alle, die eine Auffrischung ihres Wissens über täglich auftretende Mängel, Schäden und Fehler am Bau vertragen können.

Ziel

In möglichst breitem Dialog mit den unterschiedlichen Teilnehmern werden die wesentlichen Mangel- und Schadensarten vorgestellt, bewertet und Hinweise zur Vermeidung gegeben. Die Teilnehmer werden so mit neuen und bekannten Mängeln konfrontiert und in die Lage versetzt, Abweichungen bereits im frühen Planungsstadi-um zu erkennen und zu vermeiden. Ziel ist es, unabhängig von Nor-men und Regelungen problembehaftete Details und Bauweisen zu planen und früh zu erkennen, welche Einflüsse schadensträchtig sind, um hier rechtzeitig gegensteuern zu können.

Referent: Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin

Datum: Freitag, 26.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Bauschäden von A bis ZMängel erkennen – Mängel vermeiden

Themen

1. Überblick Baustoffe und Materialverhalten

– Typische Schadensauslöser – Von der Norm zur Ausführung oder umgekehrt?

2. Bauwerksabdichtungen, Neu- und Altbau

– WU-Wannen: hochwertig genutzt und Anforderungen an die Dichtigkeit – Bitumen- und PMBC (KMB)-Abdichtungen: von Mängeln zu Schäden – Grundlagen der erforderlichen Qualitätssicherung – Altbaukeller: Wie dicht muss der Keller sein?

3. Balkone, Terrassen, Außentreppen

– Weniger Sanierungen! Anforderungen und dauerhafte Lösungen in Neubau und Bestand – Aus Fehlern lernen – der Blick über den Teller- und Terrassenrand – Details: Geländer und Abdeckungen: Wie geht es DIN- gerecht und mangelfrei? – Schwellen: Welche Aufkantungshöhen?

4. Sockelausbildungen, Übergänge zu den Außenanlagen

– Wo beginnt der Garten? Wie wird Wasser weggeleitet? – Sockel bei Bauweisen ohne Keller? – Erfordernisse, typische Fehler in Planung und Ausführung

5. Neue Bauweisen – große Formate – neue Herausforderungen

– Mauerwerk geklebt statt verfugt: rissefrei möglich? – Große Fliesen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik? – Neue Mängel und Folgen für den Bauablauf

6. Wärme- und Feuchteschutz

– Praxismängel statt ENEV-Theorie: Ist immer der Nutzer schuld? – Weniger heizen und schimmelfrei wohnen: Geht das? – Wohnungslüftung – welche, wann, wie? – Typische Mängel bei Neu- und Umbau

Page 87: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

87Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBautechnik

Prof. Dipl.-Ing. Rainer Pohlenzist Partner einer Ingenieurgemeinschaft mit den Be-ratungsschwerpunkten Bauphysik, Bau- und Raum- akustik, Immissionsschutz, Erschütterungsschutz; ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallschutz im Hoch-bau; Inhaber einer VMPA-anerkannten Schall-mess-Stelle; Professor (em.) für Bauphysik und Bau-

konstruktion der Hochschule Bochum, Fachbereich Architektur; Referent auf Fortbildungsseminaren für Architekten, Ingenieure u. a.; Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutzes.

Teilnehmerkreis

Architekten und Bauingenieure, Projektsteuerer, Mitarbeiter der Bauverwaltung und der Bauabteilungen der Industrie sowie Investo-ren, Baubetreuer, Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger und Ge-neralunternehmer.

Ziel

Schallschutzmängel sind die Folge von Planungs- und Ausführungs-fehlern, die auf nicht ausreichende Kenntnis schalltechnischer und rechtlicher Zusammenhänge zurückzuführen sind. Vielfach verhin-dert fehlendes Problembewusstsein die rechtzeitige Einbeziehung schalltechnischer und rechtlicher Aspekte in die Planung. Im Vorfeld der Planung führt eine falsche Einschätzung der geschuldeten Leis-tung zu falschen Planungsentscheidungen und damit zu Bauprozes-sen über Schallschutzmängel.

Ziel des Seminars ist deshalb zum einen, den bauordnungsrechtlich einzuhaltenden und den – getrennt hiervon zu betrachtenden – zivil-rechtlich geschuldeten Schallschutz im Sinne der allgemein aner-kannten Regeln der Technik des Schallschutzes zu verdeutlichen. In diesem Zusammenhang werden auch die wesentlichen Änderungen der Neufassung der DIN 4109 2016/18 vorgestellt und diskutiert. Zum anderen sollen schalltechnische Prinzipien und Nachweismethoden sowie typische Schallschutzmängel anschaulich behandelt und Pla-nungs- und Konstruktionshinweise zur Vermeidung dieser Mängel gegeben werden.

Für eigene Fragen und Diskussionen ist ausreichend Zeit vorgesehen.

Themen

1. Vertraglich geschuldeter Schallschutz

Bauordnungsrechtlicher Schallschutz; zivilrechtlich geschulde-ter Schallschutz bei unterschiedlichem Komfort- und Qualitäts-niveau; allgemein anerkannte Regeln der Technik.

2. Schallschutz-Regelwerke als Planungshilfen

DIN 4109 alt und neu, VDI 4100 und andere Regelwerke; Richt- und Grenzwerte, Beurteilungskriterien.

3. Schallschutz von Wohnungstrennwänden

Schallschutznachweis DIN 4109-2 (neu); Ursachen typischer Schallschutzmängel; Schallnebenwegübertragung über leichte Außen- und Innenwände.

4. Schallschutz von Reihenhaustrennwänden

Masse-Feder-Masse-Systeme; Bedeutung der Fuge, der Wandschalen und des Fundaments für die Schalldämmung.

5. Betondecken mit schwimmendem Estrich

Positive und negative Wirkung von schwimmenden Estrichen; Schallbrücken, deren Wirkung und Strategien zu ihrer Vermei-dung.

6. Treppen im Geschosswohnungsbau

Notwendigkeit von Entkopplungsmaßnahmen; Schallbrücken, deren Wirkung und Strategien zu ihrer Vermeidung.

7. Leichte Stahl-Holz-Treppen

Wirkung von Schalldämm-Lagern; Möglichkeiten zur Verringe-rung von Trittschallübertragungen.

Referent: Prof. Dipl.-Ing. Rainer Pohlenz, ö.b.u.v. Sachverständiger, Aachen

Datum: Montag, 12.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Schallschutz von Innenbauteilen ausrechtlicher und technischer Sicht

Page 88: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

88 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vBautechnik

Dipl.-Ing. Oliver Eschmann ist seit dem Jahr 2000 öffentlich bestellter und verei-digter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Neben seiner Sachverständigentätigkeit und der Lei-tung des Büros „Eschmann Sachverständige“ ist er seit vielen Jahren als Dozent und Lehrbeauftragter tätig, u.a. für den Fachanwaltslehrgang „Bau- und

Architektenrecht“ und die Justizakademie Hessen. Herr Eschmann ist Mitglied mehrerer Fachgremien, z.B. bei der IHK Darmstadt zur Überprüfung der besonderen Fachkunde für die Bestellung neuer Sachverständiger.

Teilnehmerkreis

Juristen sowie alle Berufsgruppen, die sich mit Immobilien befassen und keine umfassenden bautechnischen Kenntnisse besitzen.

Ziel

Für eine Vielzahl von Entscheidungen rund um eine Immobilie ist ein grundlegendes Verständnis der Baukonstruktion wichtig, unabhän-gig davon, ob es um die technische Bewertung der eigenen Immobi-lie, die Beurteilung von Mängeln und Schäden, um die Instandhal-tung, die Verwaltung oder den An- oder Verkauf einer Immobilie geht.

Zu den einzelnen Themenbereichen des Seminars werden Fachbe-griffe erläutert, zugehörige Regelwerke genannt und Schadensrisi-ken erörtert. Unterstützt durch praktische Beispiele werden die bau-technischen Zusammenhänge verständlich gemacht.

In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer einen Einblick in die Be-reiche „Baukonstruktion“, „Bauarten“ und „Bauphysik“. Es werden die wichtigsten Fachbegriffe erläutert und die dazugehörigen Regel-werke genannt. Anhand konkreter Praxisbeispiele werden darüber hinaus Risiken bei der Umsetzung von Baumaßnahmen aufgezeigt.

Die Teilnehmer sollen durch den Besuch des Seminars in der Lage sein, Materialien, Schadensrisiken und Leistungen eigenständig zu beurteilen und einzuschätzen sowie ein sicherer Umgang mit gängi-gen bautechnischen Begriffen.

Referent: Dipl.-Ing. Oliver Eschmann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Darmstadt

Datum: Donnerstag, 29.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Bautechnik für Nicht-Techniker

Themen

– Vorstellung der im Bauwesen besonders relevanten Pläne

– Konstruktive Grundlagen zu folgenden Bauteilen: – Dächer – Wände – Fassaden – Fenster – Balkone – Keller – Treppen – Bäder

– Aufzeigen wichtiger Regelwerke und Normen im baulichen Zusammenhang

– Baustoffe, Materialarten und -eigenschaften

– Typische und häufige Baufehler

– Mängelvermeidung (z.B. bei der Sanierung von Wohngebäuden)

– Fehlererkennung bei genutzten Immobilien

Das Seminar ist praxisorientiert: Anhand vieler Beispiele aus der langjährigen Erfahrung eines Bausachverständigen erhalten die Teilnehmer notwendige Grundlagen und Fachkenntnisse.

Die verschiedenen Techniken werden anhand konkreter Beispiele erläutert. Die Teilnehmer sollen durch den Besuch des Seminars in der Lage sein, Gebäude, Materialien, Schadensrisiken und Leistun-gen eigenständig zu beurteilen und einzuschätzen.

Jeder Teilnehmer erhält eine ausführliche Seminardokumentation. Diese enthält eine schriftliche Zusammenfassung der bearbeiteten Inhalte.

1x1 und Basiswissen der Bautechnik

Page 89: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

89Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

Neuerungen zu hinzunehmendenUnregelmäßigkeiten, hinnehmbaren oder zu beseitigenden Mängeln

Prof. Dip.-Ing. Matthias Zöllerist Honorarprofessor für Bauschadensfragen an der Universität (KIT) in Karlsruhe. Er ist Gesellschafter des Aachener Instituts für Bauschadensforschung und an-gewandte Bauphysik (AIBau) und leitet die jährlichen Aachener Bausachverständigentage. Weiterhin ist er Mitherausgeber der Zeitschrift „IBR Immobilien- &

Baurecht“ sowie der „Baurechtlichen und -technischen Themen-sammlung“.

Teilnehmerkreis

Sachverständige, Architekten und Bauingenieure, Baujuristen, Bau-unternehmer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistun-gen, Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger, Baubehörden.

Ziel

Viele Streitigkeiten am Bau beziehen sich auf Abweichungen, die die Nutzbarkeit oder das Erscheinungsbild nicht wesentlich beeinträchti-gen. Im Seminar werden Verfahren vorgestellt, mit denen Minder-werte und Minderungsbeträge ermittelt werden können.

Allerdings verlieren die häufig unter objektiven Kriterien ermittel-ten, nur sehr kleinen Minderungsbeträge immer mehr an Bedeu-tung, immer öfter wird auf Schadenersatz für Nacherfüllungen ab-gestellt.

Das Seminar beschäftigt sich mit Neuerungen im Umgang mit Män-geln, die wegen Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit für den Auftragge-ber oder wegen eines berechtigten Einwands eines unverhältnismä-ßig hohen Aufwands nicht durch Nacherfüllung beseitigt werden sollen. Um der Option der Minderung wieder Akzeptanz zu verschaf-fen, werden neue Verfahren vorgestellt, die die bisherigen Techni-ken ergänzen und so zu akzeptablen Minderungsbeträgen führen. Die Überlegungen werden jeweils an Beispielen erläutert: Risse, Ab-weichungen in der Oberflächenstruktur, Farbe und Kratzer an Put-zen, Eindeckungen, Fliesen- und Natursteinbelägen, Fehler an Grün-dungen.

Referent: Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße

Datum: Donnerstag, 06.12.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Mangel: Fehler als objektiver Teil und subjektive Werteigenschaften

2. Variable Grenzen im dreistufigen Mangelumgang

3. Methoden zur Beurteilung der „Unverhältnismäßigkeit“

4. Grundsätze zur Ermittlung von Minderwerten und -beträgen

5. Ausstrahlungsfaktoren

6. Variantenbildung und „gleichwertige“ Bauweisen

7. Problembeseitigung durch Mangelausgleich

Bautechnik

NEU

Page 90: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

90 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vArchitekten und Ingenieure

RA Dr. Andreas Bergerist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düs-seldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für

große Immobilienprojektentwicklungen und Infra strukturvorhaben. Dr. Berger ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bau- und Planervertragsrecht bekannt. Er ist u. a. Mitherausge-ber und Mitautor des Fuchs/Berger/Seifert, Beck‘scher HOAI- und Ar-chitektenrechtskommentar, 1. Aufl. 2016, sowie Mitherausgeber und Mitautor des Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum Neuen Bauvertragsrecht, 1. Aufl. 2018.

Teilnehmerkreis

Professionelle private wie öffentliche Auftraggeber und deren Be-rater: Immobilienprojektentwickler, Infrastruktur-Vorhabenträger, Projektsteuerer, Baujuristen, Baudezernenten, Baureferenten, Pro-jektleiter.

Ziel

In diesem Intensivkurs werden die Auftraggeber nicht nur den rechts-sicheren Umgang mit der HOAI 2013 und dem neuen Architekten- und Ingenieurrecht des BGB vom Projektstart über den Planerver-tragsabschluss, das Anti-Claim-Management bis hin zur Prüfung der Schlussrechnung kennenlernen. Zugleich werden speziell aus Auf-traggebersicht Chancen und Risiken der honorarrelevanten Vorgaben der HOAI aufgezeigt und praxistaugliche Strategien vermittelt.

Themen

1. Einleitung

2. HOAI und „Projektstart“

– Honorarfreie Akquisitionstätigkeit – Stufenweise Beauftragung – „Zielfindungsphase“ nach § 650p Abs. 2, § 650r BGB

3. HOAI und Vertragsgestaltung

– Festlegung des Planungssolls – Honorarmodelle – Regelung von Planernachträgen – Vereinbarungen zu Kostenobergrenzen

4. Insbesondere: Das Mindest- und Höchstsatzrecht der HOAI

– Anwendungsbereich der HOAI – „Mindestsatzfreie“ Bereiche der HOAI – Zulässigkeit von Mindestsatzunterschreitungen – Verbleibende Vereinbarungsspielräume – Überschreitung der Höchstsätze

5. HOAI und Anti-Claim-Management

– Planernachträge nach HOAI 2013 und neuem BGB 2018 – Vergütungsneutrale Überarbeitung der Planung – Der „Planungs- bzw. Bauzeitnachtrag“ – Entfallene Leistungen

6. HOAI und Abnahme

– Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung der Schlusszahlung – Abnahmeformen, Teilabnahme und Zustandsfeststellung nach BGB

7. Honorarabrechnung

– Abschlagsrechnungen – Schlussrechnung

8. Ausgewählte Spezialfragen zu einzelnen Leistungsbildern

– Erweiterung und Modernisierung der Leistungsbilder durch die HOAI 2013 – Der Objektbegriff in den einzelnen Leistungsbildern – Anrechenbare Kosten in der Fachplanung Technische Ausrüstung – „Bauen im Bestand“: Die „Mitzuverarbeitetende Bausub- stanz“ und der „Umbauzuschlag“ in den Leistungsbildern – Generalplanerverträge

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach

Datum: Dienstag, 11.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Mit Architekten- und Ingenieurvertragsrecht nach BGB 2018 und den aktuellsten Rechtsprechungsentwicklungen

INTENSIVKURS: HOAI für Auftraggeber

Aucham 21.11.2018 in Düsseldorf.

Page 91: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

91Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vArchitekten und Ingenieure

RA Prof. Dr. Heiko Fuchsist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwäl-te mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frank-furt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Sein Arbeitsschwerpunkt liegt neben der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für mittlere und große nationale und internationale Bau- und Anlagenbauprojekte, wozu auch seine Tätigkeit als Schiedsrichter zählt. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauver-trags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvor-schriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Bau-recht und Vergaberecht (NZBau) sowie des Fuchs/Berger/Seifert, Beck‘scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Bau-gerichtstags.

Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteue-rer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffentlicher Auftraggeber, Baujuristen, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht.

Ziel

Seit der Einführung des Kostenberechnungsmodells mit der HOAI 2009 ist die Bedeutung eines aktiven projektbegleitenden Honorar-managements für die Wirtschaftlichkeit von Planungsaufträgen für alle Architekten und Ingenieure stets gestiegen. Auftraggeber se-hen sich daher spätestens seit diesem Zeitpunkt einem immer in-tensiver werdenden Claimmanagement der von ihnen beauftrag-ten Planer ausgesetzt. Durch die HOAI 2013 und die damit einhergehende Konkretisierung der Leistungsbilder einerseits so-wie der Konzentration der Honoraranpassungsvorschriften in § 10 HOAI andererseits wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Honorarnachträge entscheidend geändert. Nunmehr gilt für ab dem 01.01.2018 geschlossene Planerverträge das neue Architekten- und Ingenieurvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das insbesondere für Anordnungsrechte des Auftraggebers und die korrespondierenden Vergütungsanpassungsansprüche der Planer tiefgreifende Neuregelungen mit sich bringt. Das Seminar zeigt das Zusammenspiel von schuldrechtlichen, honorarrechtlichen und ver-traglichen Regelungen zu Planernachträgen auf, gibt wertvolle Hinweise zu kooperativen und streitvermeidenden vertraglichen Mechanismen zur Anpassung von Leistung und Vergütung und ver-deutlicht effiziente und praxistaugliche Strategien zur Durchset-zung oder Abwehr dieser Nachträge. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Ansprüche des Planers wegen verlängertem oder gestörtem Planungs- oder Überwachungsablauf, insbesondere aus § 642 BGB.

Themen

1. Einleitung

– (Neue) Motive für Planernachträge – Elementare Prinzipien des Nachtragsmanagements – Dokumentation

2. Kalkulation von Honorarangeboten

3. Planungssoll als Nachtragsbasis – Bedeutung des § 650p BGB – Leistungsziele (Planungsgrundlagen) – Leistungsumfang – Leistungsablauf – Bedarfsplanung

4. § 7 HOAI und nachträgliche Honorarvereinbarungen

5. Preisrahmenrecht

– Gesamtvergleichsbetrachtung

6. Stufenvertrag und neue HOAI

7. Kein Nachtragspotential: Vergütungsneutrale Überarbeitung und Optimierung der Planung

8. Anordnungsrechte des Auftraggebers

9. Honorarfolgen Änderung Leistungsumfang und -ziele

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

Datum: Mittwoch, 12.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Planernachträge nach BGB 2018 und HOAI 2013Aktives Honorarmanagement unter Berücksichtigung des gesetzlichen, vertraglichen und honorarrechtlichen Rahmens

10. Entfallene Leistungen

11. Verlängerter oder gestörter Planungszeitraum

Page 92: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

92 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vArchitekten und Ingenieure

RAin Sabine Freifrau von Berchemist stellvertretende Hauptgeschäftsführerin und Jus- titiarin des Verbandes Beratender Ingenieure in Ber-lin. Frau von Berchem befasst sich seit mehr als 20 Jah-ren mit dem privaten Baurecht sowie dem Recht der Ingenieure. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Bera-tung in honorarrechtlichen und vertraglichen Fragen

der fast 2.000 Mitgliedsunternehmen des Verbandes Beratender In-genieure. Darüber hinaus hat Frau von Berchem das Gesetzgebungs-verfahren zur grundlegenden Novellierung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen begleitet. Frau von Berchem hat zahlreiche Broschüren im Bereich des Honorarrechts und des pri-vaten Baurechts veröffentlicht.

Teilnehmerkreis

Projektleiter, Bauleiter, Projektsteuerer, Auftraggeber und Auftrag-nehmer von Bauleistungen, insbesondere bei Großbauvorhaben, Architekten und Ingenieure.

Ziel

Bis vor wenigen Jahren wurden Planungsleistungen auf der Grund- lage gegenseitigen Vertrauens zwischen Bauherr und Planer er-bracht. Dieses Vertrauensverhältnis besteht nur mehr in Ansätzen. Die Situation auf dem Bau hat sich immer weiter verrechtlicht. Be-strebungen seitens der Europäischen Kommission lassen befürchten, dass die Vergütungsvorschriften der Honorarordnung für Architek-ten- und Ingenieurleistungen bald nicht mehr verbindlich sein wer-den. Dies macht den Abschluss optimaler Ingenieurverträge noch wichtiger.

Auch wenn es oftmals nicht gelingt, einem marktmächtigen Auf-traggeber die eigenen Vertragsbedingungen vorzugeben, so muss sich der Planer zumindest der Risiken bewusst sein, die er bei der Unterzeichnung eines Vertrags eingeht. Ziel des Seminars ist es, dar-zustellen, wie ein für den Planer optimaler Vertrag aussieht, welche Regelungen man bedenkenlos unterzeichnen kann und wann es zu bedenken gilt, ob die vereinbarte Vergütung noch in einem vernünf-tigen Verhältnis zum Risiko steht. Darüber hinaus werden die neuen Vorschriften des Bau- wie Planungsvertragsrechts des BGB und de-ren Auswirkungen auf die Praxis erläutert.

Themen

Der Ingenieurvertrag

1. Gestaltungsspielraum

2. Vertragsgegenstand, wesentliche Planungs- und Überwachungsziele

3. Leistungspflichten des Auftraggebers

4. Änderungsanordnung des Auftragebers

5. Vertragliche Vergütung

6. Vergütung bei geänderten Leistungen

7. Abnahme

8. Fristen und Termine

9. Kündigung, Sonderkündigungsrecht

Referentin: RAin Sabine Freifrau von Berchem, Berlin

Datum: Mittwoch, 19.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Optimale IngenieurverträgeVertragsgestaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie der HOAI

10. Sicherheitsleistungen

11. Gesamtschuldnerische Haftung

12. Fälligkeit der Vergütung

Page 93: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

93Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

Dipl.-Ing. Dirk Henningsist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der BIMwelt GmbH. Seit 12 Jahren ist er IT-Berater im Bauwesen, Qualitätsmanagement, IT-Infrastruktur, CAD, CAFM (Krankenhausbau), Berater für die Imple-mentierung von Strukturen zur Projektkommunikati-on und zur Koordination von Planungsabläufen im

Hochbau. Herr Hennings berät Bauherren zur Einführung von CAD/CAFM-Systemen inkl. planungsbegleitendem Online-Raumbuch.

Teilnehmerkreis

Architekten und Ingenieure, Baujuristen, Investoren, Projektent-wickler und Bauunternehmen.

Ziel

Erlangung eines grundlegenden Verständnisses der Planungsmetho-de BIM sowie der typischen Vorteile gegenüber traditioneller Ar-beitsweise. Wie starte ich ein BIM Projekt/wie biete ich auf ein BIM Projekt an? Erfordernis von Veränderungen im Unternehmen für die Nutzung von BIM – Auswirkungen der Digitalisierung.

Referent: Dipl.-Ing. Dirk Hennings, Frankfurt a.M.

Datum: Donnerstag, 27.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

BIM Basiskurs kompakt

Themen

1. Einführung

2. Normative Verweisungen – Richtlinien

3. Mehrwerte von BIM

4. BIM-Ziele und Anwendungsfälle

5. Objektorientierter Modellaufbau

6. Modellbasierte Qualitätssicherung

7. Grundlegende Konzepte der BIM Implementierung

Architekten und Ingenieure

NEU

Page 94: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

94 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

RA Frank Steegerist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der baurechtlich ausgerichteten Kanzlei Rechtsanwälte Steeger Partnerschaftsgesellschaft mbB in Berlin. Seit Jahren ist Herr Steeger als Referent im Bereich des Bau- und Architektenrechts tätig (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Kam-

mern und Verbände, Inhouse-Seminare). Er vertritt Bauherren wie auch Auftragnehmer im Rahmen von Nachtragsverhandlungen bei Baumaßnahmen jeglicher Größenordnung. Er ist Herausgeber und Kommentator des „ibr-online-Praxiskommentars HOAI“ sowie Ver-fasser zahlreicher Aufsätze in diversen Fachzeitschriften.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an diejenigen, die mit der Gestaltung und Abwicklung von Generalplanerverträgen befasst sind (General- planer, Architekten, Ingenieure, öffentliche und private Auftrag- geber, Baujuristen).

Ziel

In Generalplanersituationen verkennen die Vertragspartner häufig die Besonderheiten eines solchen Vertrags. Insbesondere Risiken und Besonderheiten, die sich aus der Position des Generalplaners zwischen Auftraggeber und Subplanern ergeben, werden praxisbe-zogen dargestellt. Unzureichende oder hierauf nicht abgestimmte Verträge führen zu erheblichen Komplikationen in haftungs- und vergütungstechnischer Hinsicht. Es werden Hinweise auf vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten gegeben.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frank Steeger, Berlin

Datum: Donnerstag, 27.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: InterCityHotel Leipzig, Leipzig Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Der Generalplaner: Rechte, Pflichten, Vertragsgestaltung

Themen

1. Vertragsrecht des Generalplaners

– Wer ist Generalplaner? – Rechtscharakter des Generalplanervertrags – Abgrenzung zum Projektsteuerer – Die ARGE als Generalplaner: Innengesellschaft – Rechtsverhältnis des Generalplaners zum Besteller – Notwendige Regelungen eines Vertrags mit dem Besteller – Sichtweise Besteller – Sichtweise Generalplaner – Umgang mit Komplettheitsklauseln im Generalplanervertrag – Leistungspflichten versus Änderungsanordnungen – Rechtsverhältnis des Generalplaners zum Subplaner – Notwendige Regelungen eines Vertrags mit dem Subplaner – Sichtweise Generalplaner – Sichtweise Subplaner – Fristenregelungen – Einbehalte und Vertragsstrafenregelungen – Risiken der Mehrfachverwendung von Klauseln gegenüber Subplanern

2. Vergütungsrecht des Generalplaners

– Generalplanerzuschlag – Inhalt, Formulierung und Reichweite von Honorarpauschalen – Nachtragsmanagement des Generalplaners – Die Liquidität des Generalplaners – Zahlungspläne und „Pay-When-Paid“-Klauseln – Wege aus der Degressionsfalle gegenüber Subplanern – Mindestsatzanspruch des Subplaners – Generalplanerabschläge in Subunternehmerverträgen – Lehre von den Teilleistungserfolgen, Bewertung von Teilleistungen

3. Haftungsrecht des Generalplaners

– Abnahme von Teilleistungen – Freistellungsregelungen in Subplanerverträgen – Ersatzvornahmen und Kündigungen bei Subplanerleistungen – Durchstellen vertraglicher Risiken – Haftung und Freistellung im Innenverhältnis der ARGE – Anforderungen an Spezialwissen des Generalplaners – Verjährung von Ansprüchen gegen ARGE-Partner und Subplaner – Versicherung

Das Fachbuch „Architektenrecht“ von Mathias Preussner ist imSeminarpreis enthalten.

Architekten und Ingenieure

Page 95: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

95Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vArchitekten und Ingenieure

RA Prof. Dr. Heiko Fuchsist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwäl-te mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frank-furt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Sein Arbeitsschwerpunkt liegt neben der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für mittlere und große nationale und internationale Bau- und Anlagenbauprojekte, wozu auch seine Tätigkeit als Schiedsrichter zählt. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauver-trags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvor-schriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Bau-recht und Vergaberecht (NZBau) sowie des Fuchs/Berger/Seifert, Beck‘scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Bau-gerichtstags.

Architekt Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverstän-diger für Architekten- und Ingenieurhonorare in Würzburg und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik in Stuttgart. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „BauR“, Mitherausgeber

und Autor von Fuchs/Berger/Seifert, Beck’scher HOAI- und Architek-tenrechtskommentar, 1. Aufl. 2016, Verlag C.H. Beck, sowie bis zur 8. Auflage Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vy-gen und Autor weiterer Bücher und Fachveröffentlichungen. Ferner ist er Leiter des Bundesfachbereichs Architekten- und Ingenieurho-norare des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter so-wie qualifizierter Sachverständiger (BVS). Er ist Mitglied in verschie-denen Fachausschüssen und langjähriger Seminarreferent.

Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Rechtsan-wälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Inhouse-Bauju-risten, Claim-Manager, professionelle private wie öffentliche Auf-traggeber, insbesondere Immobilienprojektentwickler, Infrastruktur-Vorhabenträger, Baudezernenten, Baureferenten, Projektleiter.

Ziel

Sowohl im Bereich der öffentlichen als auch der privaten Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen werden durch vertragli-chen Verweis auf die Leistungsbilder der HOAI regelmäßig die dort geregelten Grund- und Besonderen Leistungen zur Bestimmung des vom Planer geschuldeten Leistungsumfangs vereinbart. Obwohl es sich bei den Grund- und Besonderen Leistungen nur um Gebühren-tatbestände für das Preiskontrollrecht handelt, erhalten sie auf die-sem Weg eine zentrale Bedeutung für den vom Architekten oder

Ingenieur für das vereinbarte Honorar geschuldeten Leistungsum-fang. Dessen Festlegung und die Abgrenzung von Grund- und Be-sonderen Leistungen können Grundlage für Zusatzhonorare sein. Aufgrund der komplexen honorarrechtlichen Bestimmungen der HOAI liegt bei Seminaren zum Honorar der Architekten und Ingeni-eure der Schwerpunkt oftmals nicht auf den im Einzelnen von den Grund- und Besonderen Leistungen umfassten Leistungsinhalten. Da sich demgegenüber viele Honorar- und Haftungsstreitigkeiten viel-fach genau daran entscheiden, werden in dem Seminar sowohl die planungstechnischen als auch die rechtlichen Inhalte des Leistungs-bilds Objektplanung Gebäude und Innenräume und daran anknüp-fend die Besonderheiten der übrigen Leistungsbilder der Objekt- und Fachplanung vertieft erläutert.

Themen

1. Abgrenzung Leistungsziele und Leistungsumfang

2. Systematik der Grund- und Besonderen Leistungen

3. Rechtsfolgen nicht beauftragter oder nicht erbrachter Grundleistungen

4. Inhalte der Grund- und Besonderen Leistungen des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume

5. Besonderheiten der weiteren Leistungsbilder der Objekt- und Fachplanung

6. Hinweise für die vertragliche Ausgestaltung von aufeinander abgestimmten Leistungsbildern

Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach; Architekt Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, ö.b.u.v. Honorarsachverständiger, Würzburg

Datum: Donnerstag, 11.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Leistungsbilder der HOAI 2013: Was steckt hinter den Grund- und Besonderen Leistungen?

Der Generalplaner: Rechte, Pflichten, Vertragsgestaltung

Page 96: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

96 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vArchitekten und Ingenieure

Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemonist Architekt und von der IHK Kassel öffentlich be-stellter und vereidigter Sachverständiger für Archi-tektenleistungen und Honorare. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Architekt, Sachverständi-ger, Projektsteuerer und Berater bei Großprojekten. Der Referent ist Verfasser des in der 5. Auflage vor-

liegenden Fachbuchs „Baukostenplanung“ und des in der 7. Aufla-ge erschienenen Fachbuchs „HOAI-Praxis“ sowie Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen (9. Auflage) und kann zahlreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften vorwei-sen. Außerdem war Herr Siemon als ARGE-Partner am HOAI 2013-Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium beteiligt und war im Rahmen eines Forschungsauftrags zur HOAI für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung tätig. Herr Sie-mon ist Lehrbeauftragter für Projektmanagement an der Techni-schen Universität Braunschweig.

Teilnehmerkreis

Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche und private Bauherren, Bauträger, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen.

Ziel

Ziel des Seminars ist der fachgerechte Abschluss von Planungsverträ-gen und der sichere Umgang mit Besonderheiten der Leistungs- und Honorarfragen bei Umbauten nach neuem BGB. Fachgerecht ausge-staltete Leistungsvereinbarungen und speziell auf das Bauen im Be-stand ausgerichtete Honorarvereinbarungen sind für den Projekter-folg gleichermaßen wichtig. Die neuen Regelungen des BGB spielen hier eine wichtige Rolle. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die ord-nungsgemäße Honorarberechnung insbesondere beim Planen und Bauen im Bestand. Es werden zahlreiche Berechnungsbeispiele (auch: Mitverarbeitete Bausubstanz) und methodische Vorgehens-weisen für das Tagesgeschäft vorgestellt.

Themen

1. Erforderliche fachliche Leistungsinhalte nach neuem BGB (Vertragsbeispiele)

2. Auswirkungen des neuen BGB auf Planungsverträge

3. Methoden und Berechnungsbeispiele zur mitverarbeiteten Bausubstanz

4. Methoden und Herleitungen zur Höhe des Umbauzuschlags und zur Honorarzone

5. Honorarberechnung/Beispiele bei Planungsänderungen

6. Besonderheiten zu Kostenrisiken bei Umbauten

7. Honorarfragen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren

8. Honorar bei Terminverzögerungen, Zeithonorar beim Bauen im Bestand

9. Besonderheiten der Generalplanung bei Umbauten

Referent: Architekt Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon, ö.b.u.v. Sachverständiger, Kassel-Vellmar/Berlin

Datum: Donnerstag, 18.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Besonderheiten bei Planungsverträgen und Honorarberechnungen bei Umbauten Nach neuem BGB und HOAI

10. Beispiel für eine Honorarvorauskalkulation, z. B. bei Schwellen- wertermittlung oder Pauschalhonoraren bei Umbauten

11. Risikovermeidung mit Pauschalhonoraren beim Bauen im Bestand

12. Auswirkungen unterschiedlicher Honorarregelungen beim Bauen im Bestand

Page 97: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

97Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vArchitekten und Ingenieure

RA Jörn Brökerist Partner der Rechtsanwaltskanzlei Heinemann & Partner, Essen. Der Referent ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ausschließlich auf diesem Gebiet tätig. Zahlreiche Fachveröffentlichungen, u. a. bei IBR, ibr-online, Baurecht und dem Formularbuch für Fachanwälte Bau- und Architektenrecht, Mitautor

im Beck’schen VOB-Kommentar (§§ 10 und 12 VOB/B). Ständiger Mit-arbeiter der Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „Bau-recht“. Lehrbeauftragter für Bauvertragsmanagement an der Hoch-schule Bochum.

Themenkreis

Architekten und Ingenieure, Büroinhaber sowie leitende Angestellte, Auftraggeber, Projektsteuerer.

Ziel

Die Erfahrung aus zahlreichen Baumaßnahmen zeigt, dass bei der Abwicklung von Planungsaufträgen immer wieder die gleichen Pro-bleme auftreten. Zahlreiche Streitfälle könnten vermieden werden, wenn alle Projektbeteiligten die häufigsten Fallstricke kennen und sich im Vorfeld über deren Vermeidung ausreichend Gedanken ma-chen. Viele Konflikte entstehen auch deswegen, weil Architekten und/oder Ingenieure häufig unterschätzen, welche Anforderungen von der Rechtsprechung an eine ordnungsgemäße Vertragserfül-lung gestellt werden. Dies betrifft insbesondere die Leistungsphase 8. Andererseits sind ebenso häufig Bauherren anzutreffen, die die Anforderungen insbesondere bei den Themen „Budgeteinhaltung“ und „Termintreue“ überspannen bzw. unberechtigte Schadenser-satzforderungen aufbauen. Ein weiteres, sehr konfliktträchtiges Thema ist seit der Einführung des Kostenberechnungsmodells die Richtigkeit der Kostenberechnung geworden. In diesem Seminar sol-len die immer wieder anzutreffenden Problempunkte aufgezeigt und Vermeidungsstrategien vorgestellt und besprochen werden.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Jörn Bröker, Essen

Datum: Dienstag, 23.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Umgang mit einer strittigen Kostenberechnung

– Umgang mit einer zu hohen bzw. zu niedrigen Kosten- berechnung– Umgang mit einer Kostenberechnung von Dritten

2. Der Zuschlag für die mitverarbeitete Bausubstanz

– Abgrenzung zum Umbauzuschlag– Art und Zeitpunkt der Vereinbarung– Ermittlung der Höhe des Zuschlags

3. Der Umbauzuschlag

– Höhe des Zuschlags– Gibt es einen Mindestumbau-Zuschlag?

4. Anforderungen an eine wirksame Honorarvereinbarung

– Form der Honorarvereinbarung– Zeitpunkt der Honorarvereinbarung– Inhalt einer Honorarvereinbarung

5. Die (richtige) Ermittlung des Mindestsatzhonorars

– Das Wesen der Mindestsatzgarantie– Die richtige Berechnung der Mindestsatzgarantie– Treuwidriges Verhalten

6. Die Vergütung von Planungsänderungen

– Rechtslage HOAI 2009– Rechtslage HOAI 2013

7. Haftung für Baukostenüberschreitungen

– Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kostenkontrolle– Vertragsgestaltungs- und Versicherungsfragen– Haftung und Schadensersatz

8. Haftung für Objektüberwachung

– Einzelfälle aus der Rechtsprechung

9. Haftung bei der Vertragsgestaltung für den Bauherrn

– Einzelfälle aus der Rechtsprechung

10. Gesamtschuldnerinnenausgleich mit übrigen Baubeteiligten und Verjährung

– Rechtslage – Vermeidung der Verjährungsfalle

Die 10 häufigsten Streitpunkte bei der Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgenund wie man sie vermeidet

Page 98: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

98 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vArchitekten und Ingenieure

Dipl.-Ing. Dirk Henningsist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der BIMwelt GmbH. Seit 12 Jahren ist er IT-Berater im Bauwesen, Qualitätsmanagement, IT-Infrastruktur, CAD, CAFM (Krankenhausbau), Berater für die Imple-mentierung von Strukturen zur Projektkommunikati-on und zur Koordination von Planungsabläufen im

Hochbau. Herr Hennings berät Bauherren zur Einführung von CAD/CAFM-Systemen inkl. planungsbegleitendem Online-Raumbuch.

RA Dr. Alexander Wronna, LL.M.ist Partner der auf Bau- und Immobilienrecht speziali-sierten Wirtschaftsrechtskanzlei KNH Rechtsanwälte. Er betreut in- und ausländische Mandanten bei kom-plexen Bauvorhaben und der Immobilienverwertung. Seine Tätigkeit umfasst die Projektierung, Vertrags-gestaltung und Durchführung von Bau- und Infra-

strukturmaßnahmen. Besondere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bil-den das Ingenieurrecht sowie Gebäudezertifizierungen und die projektbegleitende Streitvermeidung/-schlichtung.

Teilnehmerkreis

Architekten und Ingenieure, Baujuristen, Investoren, Projektent-wickler und Bauunternehmen.

Ziel

Das Planen und Bauen mit 3-D-Modellen ist nicht neu. Dennoch bie-tet die Fortentwicklung der Planungsmethode mit hinterlegten Da-ten ein hohes Potenzial. Hierdurch wird sich nicht nur der Planungs- und Bauprozess verändern. Auch der Gebäudebetrieb im CAFM und die Verwertung und Vermarktung erhalten weitreichende Impulse. Das Seminar schafft zunächst einen Überblick über die technischen Anforderungen und Wirkungen. Die vertragliche Umsetzung sowie die bei der Vergabe und Durchführung der Bauleistungen auftreten-den Besonderheiten werden aus rechtlicher Sicht beleuchtet. Das Seminar bietet dabei viele praktische Hinweise von der Vertragsge-staltung bis hin zum Zusammenwirken der verschiedenen Projektbe-teiligten.

Referenten: Dipl.-Ing. Dirk Hennings, Frankfurt a.M.; RA Dr. Alexander Wronna, LL.M., Frankfurt a.M.

Datum: Donnerstag, 25.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

BIM aus rechtlicher und technischer Sicht

Themen

1. Grundlagen der Planungsmethode BIM

2. Projekterfahrung mit der Planungsmethode BIM anhand von Großprojekten

3. Beteiligte und ihre Leistungen

– Beteiligte bei Großprojekten– BIM-Manager– Vertraglich zu regelnde Grundstrukturen– Gestaltung und Umsetzung von Leistungsbildern

4. Die HOAI und BIM

– Integraler Projektansatz statt Leistungsphasen– Änderungen und Einflüsse des „Klassischen Planungsprozesses“– Auswirkungen auf das Preisrecht (HOAI)

5. Ausgestaltung von BIM-Fragen

– Entscheidungs- und Weisungskompetenz– Werkvertragliche Implikationen eines „BIM-Erfolges“– Umsetzung der Systemanforderungen (Software/Hardware)– Koordination/Integration und Kooperation

6. Rechtliche Besonderheiten

– Schutzrechte am 3 D-Modell– Schutzrechte an Datensätzen– BIM und Vergaberecht

Page 99: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

99Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vArchitekten und Ingenieure

RA Prof. Dr. Heiko Fuchsist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwäl-te mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frank-furt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Sein Arbeitsschwerpunkt liegt neben der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für mittlere und große nationale und internationale Bau- und Anlagenbauprojekte, wozu auch seine Tätigkeit als Schiedsrichter zählt. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauver-trags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvor-schriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Bau-recht und Vergaberecht (NZBau) sowie des Fuchs/Berger/Seifert, Beck‘scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Bau-gerichtstags.

Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Rechtsan-wälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Inhouse-Baujuris-ten, Claim-Manager.

Ziel

In diesem Intensivkurs werden die Architekten und Ingenieure im rechtssicheren Umgang mit den für die Leistungsseite wichtigen neuen Regelungen für den Architekten und Ingenieurvertrag im BGB und der für die Vergütungsseite maßgeblichen HOAI 2013 ge-schult. Vom Projektstart im Vergabeverfahren oder der Akquisepha-se über die Zielfindungsphase, Vertragsverhandlungen und den Ver-tragsabschluss bis hin zum Honorarmanagement während des Leis- tungszeitraums werden speziell aus der Planersicht Chancen und Ri-siken der honorarrelevanten Vorgaben und Spielräume der HOAI aufgezeigt und anhand von Beispielsfällen praxistaugliche Strategi-en vermittelt. In einem Ausblick wird die Zukunft der HOAI beleuch-tet und auf schon jetzt sinnvolle Konsequenzen für die Vertragsge-staltung hingewiesen.

Themen

1. Einleitung

2. HOAI und „Projektstart“ – Honorarfreie Akquisitionstätigkeit – Stufenweise Beauftragung

3. Kalkulation von Angeboten aus rechtlicher Sicht – Kalkulationsarten – Vergütungsmodelle

4. HOAI und Vertragsgestaltung – Zielfindungsphase nach neuem Recht: Inhalt und Vergütung – Festlegung des Planungssolls – Rechtssichere Honorarvereinbarung – Teilleistungsbewertungen – Bonus-/Malus-Honorarvereinbarungen – Nebenkostenvereinbarungen – Regelungen zu Honorarnachträgen

5. Insbesondere: Das Mindest- und Höchstsatzrecht der HOAI – Anwendungsbereich der HOAI – „Mindestsatzfreie“ Bereiche der HOAI – Zulässigkeit von Mindestsatzunter- und Höchstsatzüberschreitungen – Verbleibende Vereinbarungsspielräume – Überschreitung der Höchstsätze – Erfolgreiche Mindestsatzklage – Stufenverträge und neue HOAI

6. HOAI und Honorarmanagement – Bedeutung des neuen Vertragsrechts im BGB – Voraussetzungen eines Honorarnachtrags – Vergütungsneutrale Überarbeitung der Planung – Änderungen des Leistungsumfangs – Änderung der Leistungsziele – Nachträge zur Leistungszeit – Entfallene Leistungen

7. HOAI und Abnahme – Teilabnahme nach neuem Recht – Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung der Schlusszahlung – Abnahmeformen – Strategien gegen unberechtigte Abnahmeverweigerungen

8. Honorarabrechnung – Abschlagsrechnungen – Schlussrechnung

9. Ausgewählte Spezialfragen zu einzelnen Leistungsbildern – Erweiterung und Modernisierung der Leistungsbilder durch die HOAI 2013 – Objektbegriff in den Leistungsbildern – Anrechenbare Kosten in der Fachplanung Technische Ausrüstung – Umbauten und Modernisierungen: die mitzuverarbeitende Bausubstanz und der Umbauzuschlag in den Leistungsbildern – Generalplanerverträge: anrechenbare Kosten und General- planerzuschlag

10. Der Blick in die Zukunft – Vertragsverletzungsverfahren beim EuGH

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

Datum: Dienstag, 06.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

INTENSIVKURS:HOAI für Architekten und IngenieureMit BGB 2018, der HOAI 2013 und den aktuellsten Rechtsprechungsentwicklungen

Page 100: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

100 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vArchitekten und Ingenieure

RA Frank Steegerist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der baurechtlich ausgerichteten Kanzlei Rechtsanwälte Steeger Partnerschaftsgesellschaft mbB in Berlin. Seit Jahren ist Herr Steeger als Referent im Bereich des Bau- und Architektenrechts tätig (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Kam-

mern und Verbände, Inhouse-Seminare). Er vertritt Bauherren wie auch Auftragnehmer im Rahmen von Nachtragsverhandlungen bei Baumaßnahmen jeglicher Größenordnung. Er ist Herausgeber und Kommentator des „ibr-online-Praxiskommentars HOAI“ sowie Ver-fasser zahlreicher Aufsätze in diversen Fachzeitschriften.

Teilnehmerkreis

Öffentliche und private Auftraggeber, Auftragnehmer von Pla-nungsleistungen, Baujuristen.

Ziel

Der Vortrag orientiert sich zunächst am Werkvertragsrecht mit Fokus auf die Bestimmung des Leistungssolls. Es wird dargestellt, welche Konsequenzen der Verweis auf die Leistungsbilder der HOAI 2013 mit sich bringt. Ausgehend von der geschuldeten Planungsleistung werden die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vergütung im Geltungs-bereich der HOAI 2013 wie auch für die Fälle freier Vergütungsver-einbarung dargestellt.

Der Referent zeigt anhand von Beispielen auf, welche Lücken in der Leistungsbeschreibung und im Vergütungssystem der HOAI entste-hen und wie damit umzugehen ist. Dabei werden anhand verschie-dener Fälle Möglichkeiten besprochen und dargestellt, durch ge-schickte Vertragsgestaltung Spielräume für Nachträge zu eröffnen oder zu vermeiden.

Themen

1. Werkvertragliches Leistungssoll vs. Vergütungsrecht

– Ermittlung der vertraglich geschuldeten Leistung – Leistungsphase 0, § 650p BGB – Auslegung des Vertrags nach funktionalen Gesichtspunkten – Verwendung der Anlagen der HOAI zur Vereinbarung konkreter Teilleistungserfolge – Betrachtung der Leistungspflichten anhand ausgewählter Beispiele der Anlagen 10-15 – Leistungspflicht „Besondere Leistung“ – Vollständigkeits- bzw. Komplettheitsklauseln – Folgen der Änderungsanordnung nach § 650b BGB

2. Welche Vergütung ist für die vertragliche Leistung vorgesehen?

– Welche Möglichkeiten der Honorarvereinbarung gibt die HOAI? (Abrechnung nach § 6 HOAI; Vergütungspauschale; Vergütung nach Zeit) – Vergütung außerhalb des Geltungsbereichs der HOAI (RiFT) – Vergütung für Besondere Leistungen/Beratungsleistungen – Die unvollständige Vergütungsabrede

3. Vertragliche Nachtragsmöglichkeiten im Geltungsbereich der HOAI

– Systematik des Preisrechts der HOAI – Vergütung nach Mindestsätzen/Teilleistungserfolge (Splittingtabellen) – Objektbegriff, mehrere Objekte – Abrechnungssystem nach Kostenschätzung/-berechnung oder Baukostenvereinbarungsmodell nach HOAI, werkver- tragliche Beschaffenheitsvereinbarung über die Baukosten – Veränderung der anrechenbaren Kosten, § 10 Abs. 1 HOAI – Umgang mit veränderter mitverarbeiteter Bausubstanz, § 4 Abs. 3 Satz 1 HOAI – Veränderung der Honorarzone – Veränderung des Leistungsumfangs, Abänderung oder Wiederholung in Abgrenzung zur Optimierung, Berechnung des Mehraufwands 4. Vertragliche Nachtragsmöglichkeiten außerhalb des Geltungsbereichs der HOAI

– Geltungsbereich der HOAI, § 650q Abs. 2 BGB – Gegenständlicher Anwendungsbereich – RiFT-Tabelle – Beratungsleistungen der Anlage 1 – Besondere Leistungen der Anlage 2 – Grundzüge der Vergütung für verlängerte Bauzeit/gestörten Bauablauf

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frank Steeger, Berlin

Datum: Mittwoch, 14.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Pullman Hotel Schweizerhof, Berlin Preis: 429,–Euro zzgl. 19% MwSt.

Vertragsgestaltung und Nachtrags-management des Planers Unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragrechts – Durch geschickte Vertragsgestaltung Spielräume für Nachträge eröffnen oder vermeiden

Page 101: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

101Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vArchitekten und Ingenieure

RA Dr. Alexander Wronna, LL.M.ist Partner der auf Bau- und Immobilienrecht speziali-sierten Wirtschaftsrechtskanzlei KNH Rechtsanwälte. Er betreut in- und ausländische Mandanten bei kom-plexen Bauvorhaben und der Immobilienverwertung. Seine Tätigkeit umfasst die Projektierung, Vertrags-gestaltung und Durchführung von Bau- und Infra-

strukturmaßnahmen. Besondere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bil-den das Ingenieurrecht sowie Gebäudezertifizierungen und die projektbegleitende Streitvermeidung/-schlichtung.

Teilnehmerkreis

Ingenieure, Sonderfachleute und Architekten, Projektsteuerer, Au-ditoren, Baujuristen, Rechtsanwälte.

Ziel

Die Haftungsrisiken von Architekten und Ingenieuren sowie Mög-lichkeiten sollen aufgezeigt werden. Dazu gehören auch die aus dem komplexen Zusammenspiel der am Bau beteiligten unterschiedlichen Planer und Sonderfachleute sowie Unternehmen resultierenden Ge-fahren der gemeinschaftlichen Haftung. Ziel des Seminars ist es, sowohl die Möglichkeiten der Haftungsvermeidung als auch der Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen praxisnah darzustellen.

Themen

1. Leistungspflichten und die damit einhergehende Haftung

– Planungspflichten – Sachwalterpflichten – Nebenpflichten

2. Schnittstellen zwischen Objekt- und Fachplanung

– Koordination – Integrations- und Crash-Planung – Überwachung

3. Werkvertragliche Erfolge

– Grundsätze des Werkvertragsrechts – Abgrenzung von Werk- und Dienstleistungen – Mögliche Anspruchsgrundlagen und Haftungsrisiken

4. Haftung im Kostenbereich/Baukosten

– Baukostenrahmen, Obergrenzen und Garantien – Bonus-/Malusregelungen – Rechtsfolgen bei Kostensteigerungen – Kostenkontrolle

5. Haftung bei der Objektbetreuung/örtlichen Bauüberwachung

– Überwachungspflichten – Rechnungsprüfung und -freigaben – Umfang des Einflusses auf bauausführende Unternehmen und Weisungsrechte – Abnahmen

6. Besonderheiten beim Bauen im Bestand

– Genehmigungsrisiko – Kostenrisiko – Technisches Risiko

7. Zusammenspiel und gemeinsame Haftung mit anderen Baubeteiligten (Bauunternehmen, Fachplanern, Sonderfachleuten)

– Gesamtschuldnerische Haftung – Strategie bei der Inanspruchnahme – Rückgriffsmöglichkeiten

8. Verjährungsfragen

– Verjährung von Haftungsansprüchen – Abnahmen- und Teilabnahmen

9. Vertragliche Haftungsbeschränkungen und Absicherung während der Projektdurchführung

– Vertragsklauseln – Absicherungsschreiben

Das Fachbuch „Architektenrecht“ von Mathias Preussner ist im Seminarpreis enthalten.

10. Haftpflichtversicherung

– Versicherungsschutz – Risikoausschlüsse – Verhaltensregeln im Haftungsfall

Referent: RA Dr. Alexander Wronna, LL.M., Frankfurt a.M.

Datum: Donnerstag, 15.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Planungs- und Überwachungspflichtender Architekten und Ingenieure

Page 102: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

102 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vArchitekten und Ingenieure

RA Tobias Wellensiekist Rechtsanwalt seit 1996 und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Sozietät Melchers, Hei-delberg. Er ist auf Bau-, Architekten- und Immobilien-recht spezialisiert. Herr Wellensiek ist Mit-Autor des Kommentars “Bauvertragsrecht” (Beck, 2018), des Handbuchs „Prozesse in Bausachen“ und des

Beck’schen VOB-Kommentars, Teil B, sowie Lehrbeauftragter im Rahmen der „Zusatzqualifikation Baurecht“ und des Masterstudien-gangs „Baurecht und Baubegleitung“ an der Philipps-Universität Marburg. Seine Tätigkeit umfasst die Vertragsgestaltung, die baube-gleitende Rechtsberatung sowie die Durchführung von Architekten- und Bauprozessen einschließlich Schiedsgerichtsverfahren. Herr Wellensiek ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“. Zudem ist er Mitglied des gemeinsamen Vorprüfungs-ausschusses der Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe und Tü-bingen auf Zulassung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Auftraggeber von Architekten- und Inge-nieurleistungen, Baujuristen.

Ziel

Die Änderungen der HOAI in den Jahren 2009/2013 erforderten eine komplette Umgestaltung der bisher verwendeten Verträge. Nun er-fordert die Baurechtsnovelle eine erneute Umgestaltung der Verträge.

Das Seminar soll den Teilnehmern die Honorarermittlung nach der HOAI 2013 sowie die Änderung der Rechtslage durch die Baurechts-novelle erläutern und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Vertragsgestaltung aufzeigen. Auftraggeber, die regelmä-ßig Architekten- und Ingenieurleistungen vergeben, sowie Archi-tekten und Ingenieure verwenden erfahrungsgemäß gerne „Mus-ter“ für die Vertragsgestaltung. Es wird beleuchtet, in welchen Grenzen eine solche standardisierte Vertragsgestaltung möglich und sinnvoll ist und wann eine individualisierte Ausgestaltung des Vertragsinhalts geboten ist. Die Gestaltung aller wesentlichen Re-gelungsbereiche eines Architekten- bzw. Ingenieurvertrags wird – auch anhand von Formulierungsbeispielen – unter Berücksichti-gung der Baurechtsnovelle erörtert. Es wird dabei anhand des typischen Aufbaus eines Architektenvertrags vorgegangen. Der Referent stellt auch aktuelle Rechtsprechung vor, sofern diese für die Vertragsgestaltung relevant ist.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek, Heidelberg

Datum: Mittwoch, 21.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Gestaltung von Architekten- und Ingenieur- verträgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht

Themen

1. Grundlagen

– Einführung: Wichtigste Änderungsthemen und (zukünftige) Bedeutung der HOAI 2013 – Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts – Grundsätzliche Hinweise zur Vertragsgestaltung – Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der HOAI 2013 und der Baurechtsnovelle an den relevanten Vertragspassagen: – Theoretische Grundlagen – Was ist wichtig aus der Sicht des Auftraggebers? – Was ist wichtig aus der Sicht des Auftragnehmers? – Beispielregelungen

2. Vorgehensweise anhand eines konkreten Vertragsaufbaus Modul 1 (Parteien, Vertragsgegenstand) – § 1: Gegenstand des Vertrags

Modul 2 (Vertragsgrundlagen/Anlagen) – § 2: Vertragsgrundlagen

Modul 3 (Inhalt der Leistungen) – § 3: Beauftragte Leistungen – § 4: Vereinbarung besonderer Beschaffenheiten – § 5: Sonstige Verpflichtungen des Auftragnehmers – § 6: Pflichten des Auftraggebers – § 7: Honorarvereinbarung – § 8: Besondere, andere und geänderte Leistungen

Modul 4 (Sicherung der Leistungen) – § 9: Sicherheiten für Leistungen des Auftragnehmers – § 10: Haftung, Versicherungen – § 11: Sicherheiten für Leistungen des Auftraggebers – § 12: Termine und Fristen

Modul 5 (Vertragsdurchführung) – § 13: Unterbrechung der Leistungserbringung – § 14: Zahlungen – § 15: Vorzeitige Vertragsbeendigung – § 16: Urheberrecht

Modul 6 (Sonstiges) – § 17: Erfüllungsort, Streitigkeiten Gerichtsstand – § 18: Schriftform, Salvatorische Klausel

Das Fachbuch „Architektenrecht“ von Mathias Preusner ist imSeminarpreis enthalten.

Grundlagen – HOAI 2013 – BGB 2018 – aktuelle Rechtsprechung – Beispiele

Page 103: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

103Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vArchitekten und Ingenieure

RA Dr. Andreas Bergerist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düs-seldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für

große Immobilienprojektentwicklungen und Infra strukturvorhaben. Dr. Berger ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bau- und Planervertragsrecht bekannt. Er ist u. a. Mitherausge-ber und Mitautor des Fuchs/Berger/Seifert, Beck‘scher HOAI- und Ar-chitektenrechtskommentar, 1. Aufl. 2016, sowie Mitherausgeber und Mitautor des Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum Neuen Bauvertragsrecht, 1. Aufl. 2018.

Teilnehmerkreis

Professionelle private wie öffentliche Auftraggeber und deren Be-rater: Immobilienprojektentwickler, Infrastruktur-Vorhabenträger, Projektsteuerer, Baujuristen, Baudezernenten, Baureferenten, Pro-jektleiter.

Ziel

In diesem Intensivkurs werden die Auftraggeber nicht nur den rechts-sicheren Umgang mit der HOAI 2013 und dem neuen Architekten- und Ingenieurrecht des BGB vom Projektstart über den Planerver-tragsabschluss, das Anti-Claim-Management bis hin zur Prüfung der Schlussrechnung kennenlernen. Zugleich werden speziell aus Auf-traggebersicht Chancen und Risiken der honorarrelevanten Vorgaben der HOAI aufgezeigt und praxistaugliche Strategien vermittelt.

Themen

1. Einleitung

2. HOAI und „Projektstart“

– Honorarfreie Akquisitionstätigkeit – Stufenweise Beauftragung – „Zielfindungsphase“ nach § 650p Abs. 2, § 650r BGB

3. HOAI und Vertragsgestaltung

– Festlegung des Planungssolls – Honorarmodelle – Regelung von Planernachträgen – Vereinbarungen zu Kostenobergrenzen

4. Insbesondere: Das Mindest- und Höchstsatzrecht der HOAI

– Anwendungsbereich der HOAI – „Mindestsatzfreie“ Bereiche der HOAI – Zulässigkeit von Mindestsatzunterschreitungen – Verbleibende Vereinbarungsspielräume – Überschreitung der Höchstsätze

5. HOAI und Anti-Claim-Management

– Planernachträge nach HOAI 2013 und neuem BGB 2018 – Vergütungsneutrale Überarbeitung der Planung – Der „Planungs- bzw. Bauzeitnachtrag“ – Entfallene Leistungen

6. HOAI und Abnahme

– Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung der Schlusszahlung – Abnahmeformen, Teilabnahme und Zustandsfeststellung nach BGB

7. Honorarabrechnung

– Abschlagsrechnungen – Schlussrechnung

8. Ausgewählte Spezialfragen zu einzelnen Leistungsbildern

– Erweiterung und Modernisierung der Leistungsbilder durch die HOAI 2013 – Der Objektbegriff in den einzelnen Leistungsbildern – Anrechenbare Kosten in der Fachplanung Technische Ausrüstung – „Bauen im Bestand“: Die „Mitzuverarbeitetende Bausub- stanz“ und der „Umbauzuschlag“ in den Leistungsbildern – Generalplanerverträge

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach

Datum: Mittwoch, 21.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Novotel Düsseldorf City West Seestern, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Mit Architekten- und Ingenieurvertragsrecht nach BGB 2018 und den aktuellsten Rechtsprechungsentwicklungen

INTENSIVKURS: HOAI für Auftraggeber

Aucham 11.09.2018 in Mannheim.

Page 104: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

104 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de 104

vArchitekten und Ingenieure

RA Dr. Maximilian R. Jahnist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Sozietät GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB in Frankfurt a.M. Er berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung ge-werblicher und öffentlicher Immobilien-, Anlagen-

bau- und Infrastrukturprojekte. Dazu gehören vor allem die Konzep-tion und Strukturierung des Projekts, die Gestaltung und Verhandlung der relevanten Projektverträge sowie das baubegleitende Claim- und Anti-Claim-Management unter Berücksichtigung aller baube-trieblichen Schnittstellen. Er berät seit Jahren auch Bauträger, WEG und Erwerber zu allen Fragen des Bauträger- und WEG-Rechts, der MaBV und des Immobilienkaufs. Herr Dr. Jahn verfügt über langjäh-rige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröf-fentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des IBR- Kommentars zur VOB/B (§ 8).

RA Benjamin Schwarzfischerist assoziierter Partner und seit 2011 Rechtsanwalt bei GvW Graf von Westphalen in Frankfurt am Main. Als Mitglied der Praxisgruppe M&A berät er schwer-punktmäßig inhabergeführte Unternehmen und Fa-milienunternehmer in allen Fragen des nationalen und internationalen Gesellschaftsrechts. Herr Schwarz-

fischer verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Ge-staltung von Unternehmenstransaktionen. Sein Leistungsspektrum reicht von der Beratung bei Unternehmenskäufen über Joint Ventu-res bis hin zu Unternehmensumwandlungen und Umstrukturierun-gen. Er ist aktives Mitglied der Wissenschaftlichen Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR) und veröffentlicht regelmäßig in ausgewählten juristischen Fachzeitschriften zu gesell-schaftsrechtlichen Themen.

Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Fachplaner, Sonderfachleute, Sachver-ständige, Steuerberater sowie Rechtsanwälte.

Ziel

Insbesondere für kleinere und/oder inhabergeführte Architektur- und Ingenieurbüros ist es schwierig, in einem kompetitiven Umfeld ihre personelle Verstärkung durch qualifizierten Nachwuchs sicher-zustellen. Dazu ist oft eine Gesellschaftsbeteiligung und/oder Unter-nehmensnachfolgeregelung erforderlich, um gegenüber den gro-ßen Büros beim Nachwuchs überhaupt zum Zug zu kommen. Für die neuen Gesellschafter, aber auch die Altgesellschafter, gibt es dabei neben wirtschaftlichen Aspekten eine Vielzahl von gesellschafts-, steuer- und haftungsrechtlichen Themen zu beachten. Das Seminar zielt darauf ab, den Teilnehmern aus beiden Perspektiven verschie-dene Modelle vorzustellen, die wesentlichen Weichenstellungen zu vermitteln und alle relevanten rechtlichen Aspekte und Risiken unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung darzustellen. Wert-volle Praxistipps und Hinweise zur Vertragsgestaltung runden das Seminar ab.

Themen

1. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

– Rechtsformen (Personen- und Kapitalgesellschaften) – Unterschiede und Auswirkungen in Bezug auf einen Einstieg

2. Einstiegsmöglichkeiten

– Ein-Personen Büro – Personengesellschaft (z. B. GbR) – Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH)

3. Ausscheiden von Altgesellschaftern und “Übergangslösungen“

4. Ablauf der Umsetzung

– Zeitplan – Bewertung/Analyse Vermögen – Einzelne Umsetzungsschritte

5. Regelungen im Übertragungsvertrag

– Übertragung – Buy-In und Berücksichtigung sonstiger Beiträge (u. a. Arbeitsleistung, Know How) – Garantien

6. Haftungsrisiken

7. Sonderfragen: Umgang mit Urheberrechten von Alt- und Neugesellschaftern

Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.; RA Benjamin Schwarzfischer, Frankfurt a.M.

Datum: Dienstag, 27.11.2018, 09:30 – 12:45 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 229,– Euro zzgl. 19% MwSt.

für Architekten, Ingenieure, Fachplaner, Sonderfachleute und Sachverständige

Halbtagesseminar: Unternehmenseinstieg und -nachfolge

Page 105: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

105Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vArchitekten und Ingenieure

RA Philipp Hummelist Partner der national und international tätigen An-waltssozietät Redeker Sellner Dahs mit Büros in Ber-lin, Bonn, Brüssel, Leipzig, London und München. Herr Hummel berät deutschlandweit Bauherren, Bau-unternehmen, Architekten, Ingenieure und Projekt-steuerer bei der Realisierung von Großbauvorhaben.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei in der baubegleitenden Rechtsberatung. Er ist daher mit den während der Bauphase immer wieder auftretenden Rechtsfragen bestens vertraut. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Herr Hummel in der einschlägigen Fachliteratur und veröffentlicht u. a. regelmäßig Beiträge in der Zeit-schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“.

Teilnehmerkreis

Projektleiter, Bauleiter, Projektsteuerer, Planer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, insbesondere bei Großbauvor-haben.

Ziel

Im Rahmen der Durchführung von Baumaßnahmen werden von Pro-jekt- und Bauleitern immer wieder Fehler bei der Anwendung der VOB gemacht, die erhebliche wirtschaftlich nachteilige Folgen für die Baubeteiligten nach sich ziehen. Das Ziel der Seminarveranstal-tung liegt darin, immer wiederkehrenden rechtlich relevanten Feh-lern bei der Baudurchführung anhand konkreter Fallgestaltungen nachzugehen und zugleich Strategien zur rechtlich und taktisch rich-tigen Vorgehensweise im Bauablauf zu entwickeln.

Themen

1. Notwendige Rechtskenntnisse für die tägliche Praxis

– Die wichtigsten Regeln der VOB/B – Häufige Probleme beim BGB-Bauvertrag – Das richtige Verständnis typischer Bauvertragsklauseln – Regeln der Vertragsauslegung anhand konkreter Beispiele – Der richtige Umgang mit unklaren Leistungsbeschreibungen – Schwierigkeiten bei sich widersprechenden Vertragsbestimmungen – Die Reichweite von Pauschalverträgen

2. Vergütung und Nachträge

– Zusatz- und Änderungsleistungen – Typische Fehler bei Nachtragsvereinbarungen – Strategien zur Konfliktlösung – Risiken funktionaler Leistungsbeschreibungen – Nachtragsmanagement

3. Fehler bei der Kooperation am Bau – Kooperationspflichten der Baubeteiligten – Auswirkungen auf die Baupraxis – Sicherstellung und Dokumentation

4. Problem Bauzeit – Verzug und Behinderung – Ansprüche bei Bauzeitverlängerung – Regelmäßige Korrespondenzfehler – Anordnungsrechte des Auftraggebers – Vertragsstrafe – Richtige Dokumentation

5. Fehler bei der Bauabwicklung – Organisation und Schnittstellen – Schutzpflichten am Bau – Kündigungsrechte und typische Fehler – Abnahme von Teilleistungen – Aufmaßnahme und Abrechnungsverhandlungen – Mängel und Nacherfüllung

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist im Seminarpreis enthalten.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Hummel, Bonn

Datum: Montag, 03.12.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

INTENSIVKURS: Baurecht für Bau- und ProjektleiterKompaktwissen und Training am Einzelfall

Page 106: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

106 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

Brennpunkte des Architektenrechts

RA Prof. Dr. Mathias Preussnerist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Kon-stanz. Daneben lehrt er Bau- und Architektenrecht an der Fachhochschule Konstanz, Fachbereich Architek-tur. Er verfügt über langjährige praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Baurechts, insbesondere des Ar-chitektenrechts. Der Referent ist u. a. Mitherausge-

ber und Autor des im Verlag C.H. Beck 2015 erschienenen Kommen-tars Messerschmidt/Niemöller/Preussner zur „HOAI“, der Bücher „Die Haftung des Architekten“ und „Kostenplanung“ sowie Autor beim Großkommentar „HOAI“ von Fuchs/Berger/Seifert und einer Vielzahl von Monografien bzw. Aufsätzen zu baurechtlichen The-men. Herr Professor Preussner führt seit vielen Jahren Fortbildungs-veranstaltungen für IBR-Seminare, verschiedene Kammern und wei-tere Institutionen durch.

Teilnehmerkreis

Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger, öffent- liche Auftraggeber, Haftpflichtversicherer, Rechtsanwälte.

Ziel

Das Architektenrecht hat in den letzten Jahren eine grundsätzliche Neuorientierung erfahren. Vor allem die Einführung des Bauver-tragsrechts in das BGB hat wesentliche Änderungen gebracht, die zu erörtern sind. Für den Architekten- und Ingenieurvertrag ist die ge-setzliche Neukonzeption besonders einschneidend. Der Planerver-trag wird erstmals gesetzlich definiert. Dabei entwickelt der Gesetz-geber ein neues Handlungsmodell für dessen Abschluss und seine Umsetzung: Vor den eigentlichen Vertragsschluss wird die Zielfin-dungsphase geschaltet. Weiter wird die gemeinschaftliche Haftung von Architekt und Bauunternehmer grundlegend modifiziert. Hinzu kommen weitere Spezialregelungen zur Teilabnahme und zur früh-zeitigen Kündigung. Den Besonderheiten eines Bauvertrages wird insbesondere durch folgende Regelungen Rechnung getragen:

– Einführung eines Anordnungsrechts des Bestellers einschließlich Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen

– Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme

– Neuregelung der Kündigung aus wichtigem Grund.

Diese Vorschriften gelten auch für den Architekten- und Ingenieur-vertrag.

Daneben hat der BGH in letzter Zeit eine ganze Reihe von Grundsatz- urteilen gefällt, deren Kenntnis unverzichtbar ist. Die Architekten müssen umdenken, denn die HOAI hat einen neuen Stellenwert bei der Auslegung von Architektenverträgen erhalten. Die Folgen der geänderten HOAI und der aktuellen Rechtsprechung für den Praxis-alltag stellt der Referent im Einzelnen dar und gibt Hinweise, wie man sich auf die neue Rechtslage einrichten kann.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Mathias Preussner, Ansbach

Datum: Montag, 03.12.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Hotel Novotel Nürnberg Centre Ville, Nürnberg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Weiter werden die neuesten Entscheidungen des BGH und der Ober-gerichte zu Fragen der Honorarberechnung vorgestellt. Der Referent zeigt auf, wo noch Quellen für weitergehende Honoraransprüche erschlossen werden können. Einen Schwerpunkt des Seminars bilden die Haftung des Architekten und die damit verbundenen Probleme: Gesamtschuld, Mitverschulden und Recht zur zweiten Andienung. Ausführungen zur Abnahme des Architektenwerks und zur Verjäh-rung runden das Programm ab.

Themen

1. Leistungspflichten des Architekten, § 650p BGB

– Auslegung von Architektenverträgen – HOAI als Auslegungskriterium – Konkrete Vorschläge zur Leistungsbeschreibung – Die Zielfindungsphase

2. Haftung des Architekten

– System der Mängelansprüche – Fehlende Grundleistungen und ihre Folgen – Anspruch des Architekten auf Nacherfüllung – Berechnung der Minderung – Haftung bei Kostenüberschreitung – Gesamtschuld, § 650t BGB – Mitverschulden

3. Honorarberechnung

– Inländer-HOAI – Vergütung von Leistungen in der Zielfindungsphase – Honorar- und Baukostenvereinbarungen – Frei vereinbare Leistungen – Honorar bei Bauzeitverlängerung – Honorar bei Planungsänderung

4. Abnahme

– Wann ist das Architektenwerk abgenommen? – Teilabnahme und ihre Wirkung, § 650s BGB – Auswirkungen der Abnahme auf Honoraranspruch und Haftung

5. Verjährung

– Beginn der Verjährung von Honorar- und Mängelansprüchen – Hemmung der Verjährung von Honorar- und Mängelan- sprüchen

Das Fachbuch „Architektenrecht“ des Referenten ist im Seminar-preis enthalten.

Architekten und Ingenieure

Zur Neuorientierung des Architektenrechts durch die BGH-Rechtsprechung und durch die neue HOAI

Page 107: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

107Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vArchitekten und Ingenieure

Architekt Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifertist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverstän-diger für Architekten- und Ingenieurhonorare in Würzburg und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik in Stuttgart. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „BauR“, Mitherausgeber

und Autor von Fuchs/Berger/Seifert, Beck’scher HOAI- und Architek-tenrechtskommentar, 1. Aufl. 2016, Verlag C.H. Beck, sowie bis zur 8. Aufl. Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen und Autor weiterer Bücher und Fachveröffentlichungen. Ferner ist er Leiter des Bundesfachbereichs Architekten- und Ingenieur honorare des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS). Er ist Mitglied in ver-schiedenen Fachausschüssen und langjähriger Seminarreferent.

Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Baujuristen sowie Auf-traggeber mit honorarrechtlichen Vorkenntnissen.

Ziel

Die HOAI ist nach wie vor Preisrecht. Deren Anwendung wird vor al-lem aber dadurch erschwert, dass im Zeitraum von wenigen Jahren drei Fassung anzuwenden sind, die in verschiedenen Vorschriften grundlegend voneinander abweichen und dadurch zu ganz unter-schiedlichen Honoraren führen können. Die Regelungen der HOAI können aber nach wie vor nur auf der Basis der Ermächtigungsgrund-lage verstanden werden. Das gilt auch für die HOAI 2013. Vor diesem Hintergrund sind verschiedene Vorschriften der HOAI kritisch zu be-trachten.

Neben den Veränderungen bei den Leistungsbildern enthält die HOAI 2013 auch (wieder) schwierige Vorschriften, die in der HOAI 2009 nicht enthalten waren. Das betrifft insbesondere Regelungen zum Bauen im Bestand und zu Planungsänderungen. Dreh- und An-gelpunkt des Honorars ist der Objektbegriff und die Objektabgren-zung. Daraus ergeben sich Konsequenzen bei der Honorarabrech-nung, bezogen auf den Anwendungsbereich der HOAI, das Kostenberechnungsmodell, die anrechenbaren Kosten, die Honorar-zoneneinordnung und die Zuschläge beim Bauen im Bestand.

Referent: Architekt Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, Würzburg

Datum: Dienstag, 04.12.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

EXPERTENSEMINAR: Eine kritische Auseinandersetzung mit der HOAI 2013

Themen

1. Regelungsinhalte aus der gesetzlichen Grundlage (§ 7 HOAI)

2. Objekte (§ 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1, § 11 HOAI)

– Bestimmung durch den Vertragsgegenstand – Trennungsvorschriften des § 11 HOAI – Tragwerke als Objekt – Abrechnungseinheiten bei der Technischen Ausrüstung – Abgrenzungsfragen

3. Kostenberechnung und anrechenbare Kosten (§ 2 Nr. 10, §§ 4, 6, 33 HOAI)

– Kostenberechnungsmodell – Kostenvereinbarungsmodell – Fachlich allgemein anerkannte Regeln der Technik – Fassungen der DIN 276 – Ortsübliche Preise – Voll, beschränkt, bedingt anrechenbare Kosten – Besonderheiten bei den anrechenbaren Kosten

4. Das veränderte Leistungsbild (§§ 3, 34, Anlage 10 HOAI)

5. Planen und Bauen im Bestand (§ 2 Nr. 3 – 9, § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 2, §§ 12, 36 HOAI)

6. Honorar bei Planungsänderungen (§ 10 HOAI)

Das Fachbuch „Architektenrecht“ von Mathias Preussner ist im Seminarpreis enthalten.

Page 108: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

108 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vVergabe

RA Dr. Martin Büdenbenderist im Kölner Büro der Sozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB tätig. Er arbeitet seit über 14 Jah-ren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Vergabe-rechts und in angrenzenden Rechtsmaterien. Hier berät Herr Dr. Büdenbender öffentliche Auftragge-ber und Bieter sowohl bei komplexen Ausschreibun-

gen von Bauleistungen als auch bei Vergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich. Daneben vertritt er Mandanten in Nachprü-fungsverfahren vor den Vergabekammern und -senaten. Herr Dr. Büdenbender ist Verfasser zahlreicher Aufsätze und Beiträge zum Vergaberecht und veröffentlicht regelmäßig in den Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“ sowie „VPR Vergabepraxis & -recht“. Des Weiteren wirkt er als Autor an vergaberechtlichen Standardwer-ken mit, wie etwa an dem von Leinemann herausgegebenen Kom-mentar „Die Vergabe öffentlicher Aufträge“. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffent- liche Verwaltung des Landes NRW.

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter von Behörden/Vergabestellen (sowie deren Eigenbetrie-be und Beteiligungsgesellschaften), Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure, Dienstleistungsunternehmen, Rechtsanwälte, Un-ternehmensjuristen.

Ziel

Der Staat kauft ein! Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Schulen, Straßen, Fahrzeuge, IT, Reinigungs- und Planungsleistungen und vie-les mehr. Das Beschaffungswesen ist ein Milliardenmarkt, der seit jeher besonderen Regelungen unterliegt. Diese Regelungen, die dem Wettbewerb, der Gleichbehandlung und der Transparenz die-nen, sind das Vergaberecht; sein Instrument ist die öffentliche Aus-schreibung. Das Ziel des Seminars besteht darin, Neueinsteigern fun-diert und praxisbezogen die Grundlagen des Vergaberechts zu vermitteln, ohne Überfrachtung mit Details. Nach dem Erlernen der vergaberechtlichen Grundbegriffe geht das Seminar Schritt für Schritt durch eine öffentliche Ausschreibung als Anwendungsfall. Es beleuchtet ausgewählte Einzelthemen der Vergaberechtsreform 2016 und der UVgO, die Verfahrensdokumentation und den Rechts-schutz. Das Seminar wendet sich gezielt an Neueinsteiger ohne Vor-wissen. Es eignet sich aber auch für Teilnehmer mit ersten vergabe-rechtlichen Erfahrungen, die ihr Wissen ordnen und vervollständigen wollen. Das Seminar ist als zweitägiger Intensivlehrgang konzipiert, um genügend Zeit für Fragen und Erläuterungen zu haben.

Themen

1. Grundlagen mit Praxisbeispielen

– Wer ist öffentlicher Auftraggeber? – Was ist ein Bau-, Liefer- und Dienstleistungsauftrag? – Was sind Konzessionsvergaben? – Was ist ein „Schwellenwert“?

2. Der Ablauf des Vergabeverfahrens

– Vorbereitung: Leistungsbeschreibung/Eignungskriterien/ Zuschlagskriterien – Bekanntmachung der Ausschreibung – Angebotsphase und Angebotsöffnung – Angebotswertung und Zuschlag – Aufhebung

3. Besondere Verfahrensarten mit Fallbeispielen

– Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung – Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb/ Beschränkte Ausschreibung – Verhandlungsverfahren/Freihändige Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe

4. Praxisrelevante Einzelthemen – Produktneutrale Ausschreibung – Bieterausschluss wegen früherer Schlechtleistung – Einheitliche Europäische Eigenerklärung – Nachforderung fehlender Unterlagen – Umgang mit Unterkostenangeboten – Ausschreibungsfreie Vertragsänderungen – Nachtragsbeauftragungen und Vertragsverlängerungen

5. Dokumentation (Vergabevermerk)

6. Rechtsschutz

Referent: RA und FA für Vergaberecht Dr. Martin Büdenbender, Köln

Datum: Dienstag, 04.09.2018, 09:30 – 17:00 Uhr, und Mittwoch, 05.09.2018, 09:00 – 15:15 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 649,– Euro zzgl. 19% MwSt.

2-Tages-Seminar: Einführung in das VergaberechtFür Einsteiger ohne Grundkenntnisse

Page 109: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

109Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vVergabe

RA Dr. Tobias Hänselist Fachanwalt für Vergaberecht und Bau- und Archi-tektenrecht in Dresden. Seine Tätigkeitsgebiete sind das private Baurecht sowie das Vergaberecht. Ein be-sonderer Schwerpunkt ist dabei die Gestaltung von Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieur-leistungen. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichun-

gen im Bau- und Vergaberecht und eine umfangreiche Seminartätig-keit ausgewiesen. Herr Dr. Hänsel ist Mitherausgeber der Zeitschrift „VPR Vergabepraxis & -recht“.

Teilnehmerkreis

Öffentliche Auftraggeber, interessierte Bewerber, insbesondere Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungsunternehmen, Bera-tungsunternehmen und Rechtsanwälte.

Ziel

Die Vergabe von Planungsleistungen befindet sich im Umbruch. Denn die bisherige Praxis, Auftragswerte verschiedener Fachplanun-gen bei der Schätzung des Auftragswerts nach § 3 VgV getrennt von-einander zu betrachten, lässt sich nicht mehr aufrechterhalten, weil die verschiedenen Fachplanungen im Regelfall funktional miteinan-der zusammenhängen. Genau das ist schließlich das Ziel des Auftrag-gebers, der die notwendigen Planungsleistungen „aus einem Guss“ haben möchte. Diese Situation hat zur Folge, dass selbst bei kleine-ren Bauvorhaben mehrere Planungslose europaweit ausgeschrieben werden müssen. Angesichts begrenzter zeitlicher und finanzieller Ressourcen stellt dies eine erhebliche Herausforderung für die öf-fentliche Hand dar.

Vor diesem Hintergrund vermittelt das Seminar nicht nur die gesetz-lichen Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung, die jeder Prak-tiker kennen muss, um Planungsleistungen rechtssicher ausschreiben zu können. Vielmehr wird besonderer Wert auf eine praxisnahe Dar-stellung gelegt, wie Planungsleistungen einerseits im Wege kurzer und prägnanter Vergabeverfahren effektiv ausgeschrieben werden können, dem Auftraggeber andererseits aber auch die notwendige „Beinfreiheit“ bei der Auswahl des besten Angebots verbleibt. Aus-führlich wird dabei insbesondere das offene Verfahren dargestellt, welches ein bislang stark unterschätztes Instrument bei der Aus-schreibung von Planungsleistungen ist.

Während des Seminars wird der komplette Ablauf eines Verfahrens zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen behandelt. Zahlreiche Praxisbeispiele und Muster für konkrete Vergabeunterla-gen runden das Seminar ab.

Themen

1. Grundlagen

– Die Schätzung des Auftragswerts – Vergabe nach Losen: Teillose und Fachlose – Freiräume und Grenzen bei der Gestaltung der zu beschaffenden Leistung – 80/20%-Kontingent – Vergabe an Generalplaner vs. losweise Vergabe – Wahl der richtigen Verfahrensart: Verhandlungsverfahren vs. offenes Verfahren

2. Der Teilnahmewettbewerb im Verhandlungsverfahren

– Die Eignungsprüfung: Mindestanforderungen an die Eignung vs. Kriterien zur Bildung einer Rangfolge unter den Bewerbern – Nachfordern fehlender, unvollständiger und falscher Erklärungen – Auswahl unter den Bewerbern: Gewichtung der Auswahl- kriterien, Erstellung einer Matrix; Losentscheid

3. Die Angebots- und Verhandlungsphase

– Aufstellung der Wertungskriterien und der Unterkriterien, deren Gewichtung, Erstellung einer Matrix – Vorbefasste Bieter; Interessenkonflikte auf Seiten der Vergabestelle – Darstellung einzelner Wertungskriterien – Honorar: neue Gestaltungsmöglichkeiten des Auftraggebers; Vorgabe von Festpreisen – Vergütungsansprüche der Bieter für Lösungsvorschläge, Konzeptideen o. Ä.

4. Vorstellung von Muster-Vergabeunterlagen für offene Verfahren und Verhandlungsverfahren

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Dr. Tobias Hänsel, Dresden

Datum: Mittwoch, 12.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Aucham 29.11.2018

in Dresden.

Page 110: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

110 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

Die Vergabe von Facility Management-Leistungen

Vergabe

Prof. Dr.-Ing. Jochen Abelverfügt über langjähre Erfahrung im FM aus den ver-schiedensten Perspektiven. Vor seiner Berufung an die Frankfurt University of Applied Sciences war er im Asset Management der aurelis Real Estate tätig. Er leitete am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) das Forschungsprojekt OPIK mit dem Thema FM in

Krankenhäusern. Dort schrieb er auch seine Dissertation mit dem Ti-tel: „Ein produktorientiertes Verrechnungssystem für Leistungen des Facility Management im Krankenhaus“. Zuvor sammelte er prakti-sche Erfahrungen im FM am Klinikum der J.W. Goethe Universität in Frankfurt am Main. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit an der Frank-furt UAS liegt im Bereich der Gebäude Leistungsmessung. Darüber hinaus ist er Studiengangsleiter der beiden – gemeinsam mit der freien Wirtschaft entwickelten und co-finanzierten – neuen Bache-lorstudiengänge Real Estate und Facility Management sowie Real Estate und Integrale Gebäudetechnik. Herr Prof. Abel ist Autor des Praxishandbuchs Facility Management.

RA Christoph Kaiserist seit 2005 Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergabe-recht und seit 2017 Partner bei KNH Rechtsanwälte. Er ist vor allem auf den Gebieten des nationalen und EU-Vergaberechts spezialisiert und berät bei der Ver-gabe von gebäudenahen Dienst- und Beratungsleis-tungen, dem Facility Management Bauleistungen,

Planungsleistungen, Versicherungsleistungen, Energie (einschl. Con-tracting) sowie dem allgemeinen Vertragsrecht. Zu seinen Mandan-ten zählen klassische öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftragge-ber und Auftragnehmer. Herr Kaiser begleitet seine Mandanten bei der Teilnahme an Vergabeverfahren, berät sie bei der Konzeption und der Durchführung von Vergabeverfahren und vertritt ihre Inter-essen außerdem in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren (Ver-gabekammern und Vergabesenate). Darüber hinaus berät er Unter-nehmen im Facility Management und zu allgemeinen vertrags- rechtlichen Themen. Herr Kaiser ist Autor des Praxishandbuchs Facili-ty Management.

Teilnehmerkreis

Facility Manager, Property Manager, Ingenieure, Sonderfachleute und Architekten, Projektsteuerer, Auditoren, Baujuristen, Rechts-anwälte.

Ziel

Darstellung der vergaberechtlichen Grundsystematik mit Schwer-punkt auf den für das Facility Management relevanten Leistungen, Vorstellung verschiedener Möglichkeiten zur Gestaltung der Leis-tungsbeschreibung als dem Herzstück jedes Vergabeverfahrens in-klusive alternativer Betrachtungsweisen der Gebäudeleistung und daraus resultierender neuer Ansätze zur Leistungsbeschreibung.

Referenten: Prof. Dr.-Ing. Jochen Abel, Frankfurt a.M.; RA und FA für Vergaberecht Christoph Kaiser, Frankfurt a.M.

Datum: Montag, 17.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Vergaberecht – Facility Management (Kaiser)

1.1 Kurze Einführung in das Vergaberecht – Rechtssystem – Schwellenwerte – Vergabeverfahren – Arten öffentlicher Aufträge1.2 Vorbereitung des Vergabeverfahrens – Markterforschung – Leistungsbestimmung – Leistungsbeschreibung

2. Exkurs alternative Betrachtungen der Leistung von Gebäuden (Abel)

2.1 Output von Immobilien – Der Begriff der Leistung/Performance – Übertragung des physikalischen Leistungsbegriffs auf das Facility Management – Effizienz im Facility Management2.2 Voraussetzungen für eine outputorientierte Leistungs- beschreibung – Das Facility Management Modell – Anforderungen an das Berichtswesen/Monitoring2.3 Chancen und Risiken der outputorientierten Leistungs- beschreibung

3. Vergaberecht – Facility Management (Kaiser)

3.1 Vorbereitung des Vergabeverfahrens (Fortsetzung) – Erarbeitung der Vergabeunterlagen – Eignungskriterien – Zuschlagskriterien – Lebenszykluskosten – Energieeffizienz – Veröffentlichung – Facility Management relevante Sonderthemen (1)Sicherheitsdienstleistungen (2)Reinigungsleistungen (3)Technisches Gebäudemanagement3.2 Ablauf des Vergabeverfahrens – Beantwortung von Bieterfragen – Beantwortung von Rügen – Eingang der Teilnahmeanträge/Angebote – Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote – Prüfung der Teilnahmeanträge/Angebote – Nachforderung – Ausschluss – Aufhebung3.3 Verfahren vor der Zuschlagserteilung – Informationsschreiben nach § 134 GWB – Zuschlag

NEU

Effiziente Beschaffung und optimale Beschreibung der Leistung

Page 111: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

111Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vVergabe

RA Jarl-Hendrik Kues, LL.M.ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Archi-tektenrecht und Vergaberecht sowie Partner der Ver-gabe- und Baurechtssozietät Leinemann & Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Die Schwer-punkte seiner Tätigkeit liegen seit vielen Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesonde-

re in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen. Herr Kues ist gemeinsam mit Herrn Leinemann Herausgeber eines im 2. Quartal 2018 erscheinenden Kommentars zum am 01.01.2018 in Kraft getretenen BGB-Bauvertragsrechts und zudem Co-Autor ver-schiedener weiterer Fachbücher, u. a. in dem von Leinemann heraus-gegebenen „VOB/B-Kommentar“ und bearbeitet dort § 6 VOB/B („Bauzeit“), dem von Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel herausgegebe-nen „VOB/B-Kommentar“ und bearbeitet dort § 2 VOB/B („Nachträ-ge“) sowie dem von Leinemann/Kirch herausgegebenen Kommentar zur VSVgV und VOB/A-VS. Daneben ist er durch Fachveröffentlichun-gen in den Zeitschriften „Baurecht“, „NZBau“ und „Vergaberecht“ sowie als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ hervorgetreten.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an technische Führungskräfte, Projektleiter, Bereichs- und Niederlassungsleiter von Bauunternehmen und Bau-herren, Kalkulatoren, Claim-Manager, anwaltliche Berufsanfänger und Justitiare im Bau- und Architektenrecht, Rechnungsprüfer, Mit-arbeiter der öffentlichen Bauverwaltung, Sachverständige, Schlich-ter und Mediatoren.

Ziel

Kostensteigerungen und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten werden heftig diskutiert. Ausgangspunkt sind oft fehlerhafte Leis-tungsbeschreibungen. Fehler werden allerdings wohl nie ganz ver-meidbar sein. Das Seminar fragt nach der Risikoverteilung und den vertraglichen Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung. Spekuliert ein Bieter um öffentliche Aufträge mit erkannten Beschreibungsfehlern, muss nachgefragt werden: Welche Folgen hat das eine oder andere? Welche Rolle spielt das öffentliche Vergaberecht und wo liegen die Unterschiede zum gewerblichen Geschäft nicht-öffentlicher Bauver-tragspartner? Neueste Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte sind Grundlage für die Darstellung und Lösung zahlreicher prakti-scher Probleme rund um Mehrkosten, Bauzeit, Zahlung und Leis-tungsverweigerung aufgrund von Problemen, die auf die Leistungs-beschreibung zurückgehen.

Die Teilnehmer werden mit den rechtlichen Fallstricken der Ange-botsbearbeitung und der LV-Gestaltung vertraut gemacht und an die Grundsätze der späteren Vertragsauslegung nach Zuschlag und die Nachtragsbearbeitung herangeführt.

Das neue BGB-Bauvertragsrecht wird im Hinblick auf die seit dem 01.01.2018 geltenden Regelungen zum Anordnungsrecht und zur Vergütung bei Anordnungen gem. § 650 b, c, d BGB vorgestellt.

Themen

1. Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber:

Schwellenwerte, Prüfung der Verdingungsunterlagen, typische Fehler bei der LV-Erstellung, Ordnungsgemäße Leistungsbe- schreibung, Vollständigkeit, Kalkulierbarkeit; Wagnisse – die neueste Rechtsprechung und ihre Auswirkungen

2. Lücken und Fehler in der Leistungsbeschreibung:

Hinweispflichten und Auslegungsmöglichkeiten

3. Auslegung des Leistungsverzeichnisses nach AGB-Wirksamkeitskriterien: u. a. Baugrund- und Terminrisiko, Genehmigungsrisiko, Vertragsstrafen, Zahlung

4. Besondere Themen: Bistro-Entscheidung des BGH, Vergabeverfahrensrisiko Spekulationspreise; sittenwidriger Einheitspreis, Schadstoffrisiko, Kalkulationstricks

5. Nachtrag, Schadensersatz oder Entschädigungsanspruch: Wie erzeugt man Mehrforderungen aus Bauzeiteinflüssen und wie wehrt man sie ab?

6. Geänderte und zusätzliche Leistungen: § 2 Abs. 5, 6 VOB/B, Mehraufwand wegen lückenhafter Ausschreibung, Störung der Geschäftsgrundlage, Aufstellung und Abwehr von Nachträgen sowie Leistungsverweigerungs- recht bei Nichtbeauftragung von Nachträgen, Regelungen zum neuen Anordnungsrecht und Vergütung bei Anordnungen gem. § 650 b, c, d BGB

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Frankfurt a.M.

Datum: Donnerstag, 20.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Vertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklungunter Berücksichtigung maßgeblicher Aspekte des BGB-Bauvertragsrechts 2018

Lücken im Leistungsverzeichnis

Auch am15.11.2018 in

Hamburg und am 21.11.2018 in

München.

Page 112: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

112 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

RA Dr. Marc Opitzist Rechtsanwalt in der überörtlichen Wirtschafts-kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB. Er arbeitet seit mehr als 15 Jahren im Vergaberecht und verfügt über berufliche Erfahrung in Anwalt-schaft, Wissenschaft und Unternehmen. Unter ande-rem war er mehrere Jahre Syndikus bei der Deutsche

Bahn AG. Er hat zahlreiche öffentliche Auftraggeber bei der Gestal-tung und Durchführung von Vergabeverfahren beraten und Bieter-unternehmen und öffentliche Auftraggeber in Vergaberechtsstrei-tigkeiten vertreten. Herr Dr. Opitz ist durch verschiedene Seminare und zahlreiche Veröffentlichungen zum deutschen und europäi-schen Vergaberecht bekannt. Unter anderem ist er Mitautor und Mitherausgeber des im Verlag C.H. Beck erschienenen Kommentars von Eschenbruch/Opitz, „SektVO“.

Teilnehmerkreis

Einkäufer von Versorgungsunternehmen, Vertriebsmitarbeiter von Bieterunternehmen, Projektleiter im ITK- und Baubereich, Ingeni-eure und Architekten, Bau- und Vergabejuristen.

Ziel

Das Seminar behandelt aktuelle Entwicklungen bei der Beschaffung in den Sektoren Energieversorgung, Trinkwasserversorgung und Verkehr. Im Fokus steht dabei die Umsetzung der europäischen Sek-torenrichtlinie 2014/25/EU durch die Neufassung des GWB und der SektVO. Das Seminar behandelt nicht nur vergaberechtliche Grund-lagen, sondern beschäftigt sich auch mit der Gestaltung von Verga-beverfahren und der Ausnutzung von Gestaltungsspielräumen. So wird etwa ausführlich auf die Durchführung von Verhandlungsver-fahren eingegangen, die im Sektorenbereich zur ständigen Vergabe-praxis gehören, und auch auf die Beschaffung mittels Rahmenverträ-gen, die von Sektorenauftraggebern nicht nur bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen, sondern auch bei der Beschaffung von Bauleistungen verwendet werden. Das Seminar zeigt hier nicht nur vergaberechtliche Rahmenbedingungen und Risiken auf, son-dern auch effiziente und praxistaugliche Verfahrensstrategien.

Referent: RA Dr. Marc Opitz, Frankfurt a.M.

Datum: Montag, 24.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Auftragsvergabe nach der SektVO

Themen

1. Anwendbarkeit des Sektorenvergaberechts

– Welche Sektorentätigkeiten werden erfasst – Umgang mit gemischten Aufträgen – Sektorentätigkeit durch private Unternehmen mit besonderen und ausschließlichen Rechten – Freistellung vom Sektorenvergaberecht durch die EU-Kommission – Konzernprivileg, Joint-Venture-Privileg und Inhouse-Vergabe

2. Beschaffungsorganisation im Versorgungskonzern

– Zentrale Beschaffungsstellen – Bedarfsbündelung über Rahmenverträge – Internationale Beschaffung

3. Die Verfahrensregeln

– Vergabearten und Verfahrensfristen – Freie Wahl der Vergabeart: Das Verhandlungsverfahren gestalten und beherrschen – Präqualifizierungssysteme im Sektorenbereich – Besonderheiten der Eignungsprüfung und der Angebotswertung

4. Die Deutsche Bahn AG als Auftraggeber

– Auftraggebereigenschaft – Auftragsvergaben im Anwendungsbereich der „Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV)“ – Beschaffungspolitik und Beschaffungspraxis

5. Rechtsschutzfragen

Vergabe

Die Besonderheiten des Sektorenvergaberechts beherrschen und seine Spielräume nutzen

Page 113: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

113Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vVergabe

Prof. Dr. Christopher Zeissist einer von Deutschlands erfahrensten Vergabeex-perten. Er ist Professor für Staats- und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld). Zuvor hat Prof. Dr. Zeiss als Referent am Bundesministerium der Justiz u. a. vergabe- und kar-tellrechtliche Gesetzgebungsverfahren des Bundes

begleitet. Die Beschaffungspraxis kennt Herr Prof. Zeiss aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt, Richter und Of Counsel (u. a. Bonn, Marburg, Leipzig). Er hat als externe Beschaffungsstelle Vergabeunterlagen entwickelt und bundesweit Vergabeverfahren (z. B. betreffend Arzneimittel, IT, Bau, ÖPNV, Abfallentsorgung) durchgeführt sowie in Vergabenachprüfungsverfahren für die Inter-essen seiner Mandanten gestritten. Herr Prof. Dr. Zeiss ist Herausge-ber und Autor vergaberechtlicher Standardnachschlagewerke (z. B. juris-Praxiskommentar Vergaberecht, 5. Aufl. 2016 – u. a. zur UVgO, Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte, 3. Aufl. 2016 – 4. Aufl. 2018 in Vorbereitung) und Mitherausgeber der Zeitschrift Vergabepraxis & -recht (VPR).

RA Prof. Dr. Christian-David Wagnerist Fachanwalt für Vergaberecht und Lehrbeauftrag-ter für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz. Herr Prof. Wagner ist seit Beginn seiner Berufstätigkeit (2003) auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet öffentliche Auftraggeber und international agierende Unternehmen in sämt-

lichen Phasen des Vergabeverfahrens mit besonderer Expertise in den Bereichen IT- und Telekommunikation, Daseinsvorsorge, Tourismus und Bau. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Herr Prof. Wagner ge-fragter Referent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa des Bun-desanzeiger-Verlags sowie des id-Verlags (IBR-Seminare). Im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Vergaberecht verantwortet Prof. Wagner die Lehreinheiten „Sektorenverordnung“ sowie „Bei-hilfe- und öffentliches Preisrecht“. Herr Prof. Wagner ist zudem He- rausgeber der Online-Fortbildung „Basiswissen Vergaberecht“ und Mitautor des juris-Praxiskommentars „Vergaberecht“, 5. Aufl. 2016.

Teilnehmerkreis

Tipps und Tricks zum neuen Vergaberecht und der aktuellen Recht-sprechung erleichtern Beschaffungspraktikern die Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen. Neueinsteiger erhalten einen Überblick über wesentliche Weichenstellungen des Vergabeverfahrens auf dem neusten Stand.

Ziel

Das Seminar folgt dem Ablauf einer Beschaffung über die Bedarfser-mittlung und die Auswahl des Vergabeverfahrens, die Formulierung der Vergabeunterlagen bis zur Zuschlagsentscheidung. Dabei wer-den die wesentlichen Knackpunkte des Unter- und Oberschwellen-vergaberechts aufgezeigt. Auf relevante Änderungen – auch durch die Rechtsprechung – im Vergleich zur „alten“ Rechtslage und ihre Wirkungen für Beschaffungspraxis und Rechtsschutz wird hingewiesen.

Referenten: Prof. Dr. Christopher Zeiss, Bielefeld; RA und FA für Vergaberecht Prof. Dr. Christian-David Wagner, Leipzig

Datum: Mittwoch, 26.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Beschaffungspraxis und Vergaberecht 2018

Verständlichkeit und Praxisnähe sind Maßstab der Veranstaltung. Zahlreiche Beispiele und Praxistipps lockern die Darstellung auf und erleichtern es, Fragen zu stellen.

Themen

1. Prinzipien

– Neue Rechtsgrundlagen (EU-Recht, GWB, VgV, UVgO, VOL/A, Landesvergabegesetze, z.B. TVgG NRW, Haushaltsrecht, Erlasse etc.) – Prinzipien (Wirtschaftlichkeit, Gleichbehandlung, Transparenz, Wettbewerb, Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit) und Binnenmarkttransparenz

2. Freistellungen

– Vertrags- und Auftragsänderungen, Nachträge sowie Change-Requests: Was führt zu neuen Ausschreibungspflichten, was bleibt/wird freigestellt? – Freistellungen (z. B. Inhouse-Geschäfte, Forschungsaufträge und Prozessvertretung) – Soziale und besondere Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen: Welche Privilegierungen und Verfahrenserleich- terungen gibt es?

3. Vergabeverfahren

– Markterkundung und Leistungsbestimmungsrecht – Wahl der Verfahrensart und Ablauf der Verfahren – E-Vergabe in der Beschaffungspraxis

4. Vergabeunterlagen

– Leistungsbestimmungsrecht vs. Produkt- und Marken- neutralität – Besonderheiten bei Rahmenverträgen (z.B. Umgang mit unklaren Mengen und Massen; Konditionen- und Katalogverträge) – Zulässige Eignungskriterien und Nachweise; Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

5. Wertung und Ausschluss

– Ausschlusstatbestände: „Schlechtleister“ und Selbstreinigung, – Interessenkonflikte und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen – Nachreichen von fehlenden und fehlerhaften Unterlagen – Aktuelle „Schulnoten“-Rechtsprechung – Ablauf der Wertung; Wertungsspielraum des Auftraggebers

Tipps und Tricks zum neuen Unter- und Oberschwellenvergaberecht

Page 114: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

114 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vVergabe

Aktuelles Vergaberecht im GesundheitswesenGrundzüge vergaberechtlicher Strukturen, Ablauf von Vergabeverfahren und Sonderfragen

RAin Dr. Daniela Hattenhauerist Rechtsanwältin und Partnerin der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. Sie verfügt über umfangreiche Er-fahrung mit Ausschreibungen und PPP-Projekten im Bereich Bau- und Facility Management, der Umstruk-turierung von Gesellschaften und Krankenhäusern, Beschaffung von IT-Dienstleistungen sowie der Be-

schaffung von Beraterleistungen und hat mit diesen Projekten her-vorragende Ergebnisse erzielt. Sie leitet ein Team, das sich auf Verga-berecht spezialisiert hat. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung ist Frau Dr. Daniela Hattenhauer als Referentin für eine Vielzahl von Vortragsveranstaltungen bekannt. Dazu kommen auch verschiedene Veröffentlichungen zu aktuellen Themen des Vergaberechts. Frau Dr. Hattenhauer hat zuletzt unter anderem federführend für öffent-liche Auftraggeber große Servicegesellschaften mit privaten Part-nern gegründet, wobei die Akquirierung von Know-how und Bera-tungsleistungen Gegenstand der Vergabe waren. Zudem betreut sie große Vergabeverfahren im Baubereich bei der Beschaffung freibe-ruflicher Leistungen und Dienstleistungen.

Teilnehmerkreis

Vorstände, Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter, insbesondere Einkaufsleiter und Projektleiter von Beschaffungsvorgängen sowie komplexen Vergaben, aus Krankenhäusern, Alten- und Pflegehei-men sowie aus deren Trägerinstitutionen.

Ziel

Das Vergaberecht ist – sowohl durch die sich ständig wandelnde Rechtsprechung als auch durch gesetzgeberische Neuerungen – ra-santen Änderungen unterworfen. Eine Beherrschung der aktuellen vergaberechtlichen Vorschriften ist für jeden Anwender unerlässlich, um Vergaben gesetzeskonform durchführen zu können. In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Grundzüge vergabe-rechtlicher Strukturen. Sie lernen die Abläufe der verschiedenen Ver-gabeverfahren im Detail kennen und werden mit Sonderfragen zum Vergaberecht konfrontiert, die im Gesundheitswesen typisch sind. Sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter erhalten somit pra-xisnah aktuelle Informationen zum Vergaberecht im Gesundheitsbe-reich. So bleiben sie auf dem neuesten Stand und sind sicher in der Durchführung von Vergabeverfahren.

Referentin: RAin Dr. Daniela Hattenhauer, Frankfurt a.M.

Datum: Dienstag, 09.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Grundzüge vergaberechtlicher Strukturen

2. Ablauf von Vergabeverfahren unter Aufzeigung typischer Problemstellungen

3. Beendigung von Vergabeverfahren, Rügen und Rechtsschutz

4. Vergaberechtliche Besonderheiten im Gesundheitswesen, beispielsweise

– interne Umstrukturierungen – vertragliche Kooperationen wie Laborkooperationen Beschaffung medizinischer Großgeräte und Einkaufs- kooperationen – gesellschaftsrechtliche Teilprivatisierungen und Voll- privatisierungen

NEU

Page 115: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

115Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vVergabe

RA Dr. Oliver Homannist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht im Kölner Büro der Sozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB tätig. Seit über 20 Jahren berät er Mandanten schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Vergaberechts und verfügt über besondere Erfah-rung bei der Betreuung von Vergabenachprüfungs-

verfahren. Seit Einführung des vergaberechtlichen Rechtsschutzes im Jahre 1999 hat Herr Dr. Homann in einer Vielzahl von Verfahren vor Vergabekammern und Vergabesenaten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer erfolgreich vertreten. Herr Dr. Homann wirkt bei verschiedenen vergaberechtlichen Standardwerken als Autor mit. Er veröffentlicht regelmäßig in den Zeitschriften „IBR Immobili-en- & Baurecht“ und „VPR Vergabepraxis & -recht“ sowie in anderen vergaberechtlichen Fachzeitschriften. Dr. Homann ist zudem Mit-glied des Prüfungsausschusses für neue Fachanwälte im Vergabe-recht bei der Rechtsanwaltskammer Köln sowie Lehrbeauftragter für Vergaberecht an der Fachhochschule Münster.

Teilnehmerkreis

Alle Personen, die erstmals oder erneut mit der Vergabe öffentli-cher Aufträge befasst sind, z.B. in Behörden/Vergabestellen, bei Bauunternehmen, als Architekten und Ingenieure, in Dienstleis-tungsunternehmen.

Ziel

Das Vergaberecht bildet eine Materie, die einer ständigen Änderung unterworfen ist und schwer durchschaubar scheint. Ziel dieses Semi-nars ist es, dem praktischen Neuling oder dem Wiedereinsteiger ei-nen Überblick über das Vergaberecht systematisch und verständlich zu vermitteln und ihm die tägliche Arbeit mit Ausschreibungsverfah-ren zu erleichtern. Es werden die Grundbegriffe praktisch erläutert und anhand von einfachen Fällen die Grundlagen der Verfahrensge-staltung und der Ablauf eines ordnungsgemäßen Vergabeverfah-rens von der Erstellung der Vergabeunterlagen bis zum Abschluss durch Zuschlagserteilung oder Aufhebung des Verfahrens erläutert. Im interaktiven Austausch mit den Teilnehmern wird das erforder- liche Wissen vermittelt, um vergaberechtliche Sachverhalte in der Pra-xis einordnen und lösen zu können. Dabei wird berücksichtigt, dass regelmäßig Unterschwellenvergaben im täglichen Alltag überwiegen.

Das Seminar richtet sich insbesondere an Personen, die keine oder nur rudimentäre Erfahrungen in der deutschen Vergabepraxis ha-ben, sich den dortigen Herausforderungen aber kurzfristig stellen wollen oder müssen.

Themen

1. Grundlagen des Vergabeverfahrens (ganz ohne Normen geht es nicht)

2. Auftragswert/Schwellenwert: Was ist das? Was bedeutet dies für das Vergabeverfahren?

3. Vergabegrundsätze

4. Vergabeverfahrensarten (Offenes Verfahren, Verhandlungs- vergabe & Co.)

5. Wahl der richtigen Vergabeart

6. Der Ablauf von Vergabeverfahren

7. Bekanntmachung

8. Bestimmung des Beschaffungsbedarfs durch den Auftraggeber

9. Was ist bei einer Leistungsbeschreibung zu beachten?

10. Vergabeunterlagen: Inhalt und Form

11. Anforderungen an die Eignung der Bieter

12. Zuschlagskriterien der Angebote: Zählt nur der Preis oder auch die Qualität?

13. Bietergemeinschaften und Nachunternehmer (Wenn man nicht alleine kann)

14. Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bieter (Bieterfragen u. Rügen)

15. Von der Abgabe der Angebote bis zum Zuschlag, eine Chronologie in Beispielen

Referent: RA und FA für Vergaberecht Dr. Oliver Homann, Köln

Datum: Mittwoch, 10.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Der (Wieder-)Einstieg in das aktuelle VergaberechtVergabeverfahren erfolgreich durchführen

Page 116: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

116 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vVergabe

RA Sven Grosseist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Vergaberecht in Dresden. Seine Tätig-keitsschwerpunkte liegen im Vergaberecht und priva-ten Baurecht. Er begleitet seit Jahren öffentliche Auf-traggeber und Bieter bei der Durchführung von Vergabeverfahren. Der Referent ist durch regelmäßi-

ge Veröffentlichungen im Vergaberecht und privaten Baurecht so-wie eine umfangreiche Seminartätigkeit ausgewiesen. Er ist Vorsit-zender des Fachanwaltsausschusses für Bau- und Architektenrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen.

Teilnehmerkreis

Öffentliche Auftraggeber, Bieter, beratende Architekten und Inge-nieure, Rechtsanwälte.

Ziel

Das Vergaberecht unterliegt ständigen Veränderungen durch Ge-setzgebung und Rechtsprechung. Die Abwicklung eines Vergabever-fahrens stellt sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter daher ständig vor neue Herausforderungen.

Das Seminar dient dazu, vorhandene Kenntnisse in ausgewählten Be-reichen zu vertiefen. Dies geschieht anhand von Praxisbeispielen über häufig auftretende Problemkreise, die unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung gemeinsam mit den Teilnehmern einer Lösung zugeführt werden.

Themen

1. Änderungen an den Vergabeunterlagen

– Begriff der Änderung – Nachträgliche Korrekturen – Begleitschreiben – Preisangaben – Abweichung von vorgesehenen technischen Spezifikationen – Probleme bei Bietergemeinschaften – Weitere Einzelfälle

2. Unvollständige Angebote

– Fehlende Preisangaben – Fehlende geforderte Erklärungen und/oder Nachweise – Bedeutung der Bekanntmachung – Zeitpunkt der Vorlage der geforderten Erklärungen/Nachweise – Nachfordern fehlender Erklärungen und/oder Nachweise

3. Eignung

– Eignungskriterien – Wann welche Eignungsnachweise? – Unteraufträge – Eignungsleihe – Zwingende/Fakultative Ausschlussgründe – Selbstreinigung

4. Produktneutrale Ausschreibung

– Gebot der Produktneutralität – 1. Ausnahme: Konkrete Produktvorgabe: Voraussetzungen; Gründe; Beurteilungsspielraum des Auftraggebers – 2. Ausnahme: Leitfabrikat: Voraussetzungen; verdeckte Leitfabrikate – Konsequenzen bei Vergaberechtsverstößen

5. Nebenangebote

– Definitionsfragen – Zulassung/Ausschluss von Nebenangeboten – Mindestanforderungen – Inhaltliche Aufstellung – Typische Fehler – Wertung von Nebenangeboten – Kaufmännische Nebenangebote – Hauptangebot vs. Nebenangebot

6. Schnittstellen zwischen Fördermittel- und Vergaberecht

– Ausgangspunkt – Pflicht zur Beachtung des Vergaberechts – Schwerwiegende Vergaberechtsverstöße – Leichtere Vergaberechtsverstöße – Fristen – Haftung des Planers

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Sven Grosse, Dresden

Datum: Dienstag, 16.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Dorint Hotel am Dom, Erfurt Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

WORKSHOP: Vergaberecht 2018Mit aktuellen Praxisproblemen rechtssicher umgehen

Page 117: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

117Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vVergabe

RA Dr. Thorsten SchätzleinNach Abschluss des Bauingenieurstudiums 1998 Stu-dium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Refe-rendariat in Nürnberg und Leipzig, anschließend Pro-motion über ein vergaberechtliches Thema. Beginn der Anwaltstätigkeit im Leipziger Büro der internati-onalen Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle 2006

mit Schwerpunkt im Bau- und Vergaberecht. Anfang des Jahres 2014 Wechsel in das Düsseldorfer Büro von CMS Hasche Sigle. Regelmäßi-ger Dozent bei Fortbildungsveranstaltungen sowie Autor zahlrei-cher Fachbeiträge; Mitautor eines Praxiskommentars zum Vergabe-recht.

Teilnehmerkreis

Kaufmännisches und technisches Personal in Beschaffungsstellen und bei Auftragnehmern, Planer, Projektsteuerer, Projektleiter, Ar-chitekten, Ingenieure, Baujuristen.

Ziel

Das Vergaberecht ist komplex und durch eine dynamische Rechtsent-wicklung geprägt. Europäisches Recht, nationales Recht und Verord-nungen greifen ineinander, ergänzen und widersprechen sich. Ziel des Seminars ist die Schaffung eines Fundaments für die Anwendung des Vergaberechts, um Alltagsprobleme sicher zu lösen.

Themen

1. Einleitung

– Warum Vergaberecht? – Aufbau des Vergaberechts – Prinzipien

2. Anwendungsbereich

– Welche Auftraggeber müssen das Vergaberecht anwenden? – Welche Regeln gelten für wen? – Welche Aufträge sind auszuschreiben?

3. Auswahl der richtigen Verfahrensart

– Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung – Nichtoffenes Verfahren/Beschränkte Ausschreibung – Verhandlungsverfahren/Freihändige Vergabe – (Planungs-)Wettbewerbe – Wettbewerblicher Dialog

Referent: RA Dipl.-Bauing. (FH) Dr. Thorsten Schätzlein, Düsseldorf

Datum: Mittwoch, 17.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Vergaberecht kompakt mit VOB/A 2016

4. Leistungsbeschreibung

– Anforderungen – Produktneutralität – Methoden der Leistungsbeschreibung – Umgang mit Bieterfragen

5. Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien

– Anforderungen an die Eignung – Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien – Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer – Zulässige und sinnvolle Zuschlagskriterien

6. Bekanntmachung

– Anforderungen – Bekanntmachungsformulare – Beschafferprofile

7. Wertungsprozess

– Formelle Prüfung – Nachfordern von Unterlagen – Eignungsprüfung – Über- und Unterangebote – Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots

8. Dokumentation und Information

– Notwendige Dokumentationen – Vorabinformation – Bekanntmachung der Auftragsvergabe

9. Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens

– Aufhebungsgründe – Schadensersatz

10. Rechtsschutz

– Rügepflicht – Umfang der gerichtlichen Kontrolle

Grundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele

Page 118: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

118 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vVergabe

Prof. Dr. Christopher Zeissist einer von Deutschlands erfahrensten Vergabeex-perten. Er ist Professor für Staats- und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld). Zuvor hat Prof. Dr. Zeiss als Referent am Bundesministerium der Justiz u. a. vergabe- und kar-tellrechtliche Gesetzgebungsverfahren des Bundes

begleitet. Die Beschaffungspraxis kennt Herr Prof. Zeiss aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt, Richter und Of Counsel (u. a. Bonn, Marburg, Leipzig). Er hat als externe Beschaffungsstelle Vergabeunterlagen entwickelt und bundesweit Vergabeverfahren (z. B. betreffend Arzneimittel, IT, Bau, ÖPNV, Abfallentsorgung) durchgeführt sowie in Vergabenachprüfungsverfahren für die Inter-essen seiner Mandanten gestritten. Herr Prof. Dr. Zeiss ist Herausge-ber und Autor vergaberechtlicher Standardnachschlagewerke (z. B. juris-Praxiskommentar Vergaberecht, 5. Aufl. 2016 – u. a. zur UVgO, Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte, 3. Aufl. 2016 – 4. Aufl. 2018 in Vorbereitung) und Mitherausgeber der Zeitschrift Vergabepraxis & -recht (VPR).

RA Prof. Dr. Christian-David Wagnerist Fachanwalt für Vergaberecht und Lehrbeauftrag-ter für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz. Herr Prof. Wagner ist seit Beginn seiner Berufstätigkeit (2003) auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet öffentliche Auftraggeber und international agierende Unternehmen in sämtli-

chen Phasen des Vergabeverfahrens mit besonderer Expertise in den Bereichen IT- und Telekommunikation, Daseinsvorsorge, Tourismus und Bau. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Herr Prof. Wagner ge-fragter Referent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa des Bun-desanzeiger-Verlags sowie des id-Verlags (IBR-Seminare). Im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Vergaberecht verantwortet Prof. Wagner die Lehreinheiten „Sektorenverordnung“ sowie „Bei-hilfe- und öffentliches Preisrecht“. Herr Prof. Wagner ist zudem He- rausgeber der Online-Fortbildung „Basiswissen Vergaberecht“ und Mitautor des juris-Praxiskommentars „Vergaberecht“, 5. Aufl. 2016.

Teilnehmerkreis

Alle Auftraggeber und Auftragnehmer. Alle Personen, die am Be-schaffungsprozess und der strategischen Ausrichtung von Beschaf-fungsstellen auf der Auftraggeberseite und dem Vertrieb auf der Bieterseite beteiligt sind (z. B. Fachbereichs-, Abteilungs-, Amts- und Referatsleiter, Mitarbeiter der Beschaffungsstellen, des Ver-triebs und der Rechtsabteilungen).

Ziel

Als „eVergabe“ (= elektronische Auftragsvergabe) bezeichnet man den Einsatz elektronischer Mittel bei der Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Bisher hatten die Auftraggeber hinsichtlich der Verwendung elektroni-scher Mittel Wahlfreiheit. Durch die neuen EU-Vergaberichtlinien ändert sich die Rechtslage grundlegend. Die Wahlfreiheit der öffent-lichen Auftraggeber besteht nicht mehr. Der Einsatz elektronischer

Referenten: Prof. Dr. Christopher Zeiss, Bielefeld; RA und FA für Vergaberecht Prof. Dr. Christian-David Wagner, Leipzig

Datum: Montag, 22.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

eVergabe: Neue Pflichten für Auftraggeber und Bieter!

Mittel ist der gesetzliche Regelfall, ein Ausweichen auf die Papier-form und den Postweg ist nur noch in seltenen Ausnahmefällen zu-lässig.

Die Pflicht zur E-Vergabe gilt jetzt! Ab Oktober 2018 gilt die Pflicht zur eVergabe auch für die letzten Vergabestellen, zum Beispiel klei-ne Gemeinden, die nur gelegentlich EU-weite Ausschreibungen durchführen müssen. Parallel wird die E-Vergabe durch die Unter-schwellenvergabeordnung (UVgO) auch im Unterschwellenbereich verpflichtend. Insbesondere dürfen Angebote nur noch in elektroni-scher Form entgegengenommen werden. So entstehen zahlreiche neue Rechtsfragen, z.B. welche Unterlagen müssen Online bereitge-stellt werden; wie ist mit verspäteten oder formungültigen Angebo-ten umzugehen?

Themen

1. Das neue EU-Recht: Pflicht zur eVergabe – Was ist eVergabe? – Wo ist der elektronische Workflow vorgeschrieben, wo die elektronische Kommunikation? – Für wen gilt die Pflicht zur eVergabe?

2. Wie läuft E-Vergabe praktisch? – Welche Ausnahmen von der Pflicht zur eVergabe sind vorgesehen? – Darf eine Registrierung gefordert werden? – Wie sind Informationen an nicht registrierte Unternehmen zu übermitteln?

3. Neue Fehlerquellen im Vergabeverfahren – Welche Unterlagen müssen Online bereitgestellt werden? – Fehler in der Verschlüsselung? – Wie ist mit verspäteten oder formungültigen Angeboten umzugehen?

4. Datensicherheit – Welche gesetzlichen Vorgaben zur Datensicherheit gibt es (EU-DSGVO, BDSG, LDSG)? – Welche technischen Möglichkeiten gibt es? – Wie sind die Textform, die elektronische Signatur, eID des neuen Personalausweises, De-Mail und E-Postbrief einzuordnen?

5. Marktübersicht – Welche eVergabe-Lösungen gibt es? – Welche ist die richtige?

6. Strategische Folgerungen – Welche organisatorischen Folgen hat dies? – Welche Investitionen sind notwendig?

Page 119: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

119Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

Der Planungswettbewerb

Vergabe

RA Dr. Tobias Hänselist Fachanwalt für Vergaberecht und Bau- und Archi-tektenrecht in Dresden. Seine Tätigkeitsgebiete sind das private Baurecht sowie das Vergaberecht. Ein be-sonderer Schwerpunkt ist dabei die Gestaltung von Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieur-leistungen. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichun-

gen im Bau- und Vergaberecht und eine umfangreiche Seminartätig-keit ausgewiesen. Herr Dr. Hänsel ist Mitherausgeber der Zeitschrift „VPR Vergabepraxis & -recht“.

Dipl.-Ing. Matthias Horstist Freier Architekt und Mitinhaber des Büros Schu-bert Horst Architekten Partnerschaft BDA in Dresden. Seit vielen Jahren betreut und organisiert das Büro sowohl Verhandlungsverfahren zur Vergabe von Ar-chitekten- und Ingenieurleistungen für öffentliche Auftraggeber als insbesondere auch Wettbewerbs-

verfahren nach RPW 2013 für öffentliche und private Auslober. Herr Horst ist des Weiteren tätig als Fachpreisrichter, Gutachter und Lehr-beauftragter an der HTW Dresden.

Teilnehmerkreis

Öffentliche Auftraggeber, interessierte Bewerber, insbesondere Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungsunternehmen, Bera-tungsunternehmen und Rechtsanwälte.

Ziel

Mit Inkrafttreten der Vergaberechtsreform am 18.04.2016 haben sich die rechtlichen Regelungen auch für die Durchführung von Pla-nungswettbewerben erheblich geändert. In diesem Seminar werden die Grundlagen, Varianten und Details des Planungswettbewerbs nach der VgV 2016 vorgestellt sowie im Detail erläutert. Dabei gehen die Referenten auch auf verschiedenartige „Konkurrenzverfahren“ ein. Ein beispielhafter Verfahrensablauf wird vorgestellt. Dabei wer-den folgende Aspekte behandelt:

Referenten: RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Tobias Hänsel, Dresden; Architekt Dipl.-Ing. Matthias Horst, Dresden

Datum: Mittwoch, 24.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Grundlagen

– Der Planungswettbewerb im System des Vergaberechts – Planungswettbewerbe vs. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb – Wettbewerbe vor, während und ohne Verhandlungsverfahren – Beauftragung des Siegers vs. Beauftragung eines Preisträgers – Die Bedeutung der RPW 2013: Bindungswirkung der RPW 2013; Wünsche nach Abweichungen durch den Auftraggeber – „Schwarze“ Wettbewerbe – Wettbewerbe und Anwendbarkeit der HOAI – Die Mitwirkung der Architekten- und Ingenieurkammern – Partizipation und Beteiligung der Bürger bzw. der Öffentlichkeit in Wettbewerbsverfahren

2. Wettbewerbsarten

– Offene vs. nicht offene Wettbewerbe – Ideenwettbewerbe vs. Realisierungswettbewerbe – Einphasige vs. zweiphasige Wettbewerbe – Kooperative Wettbewerbsverfahren

3. Verfahrensablauf

– Wettbewerbsbekanntmachung – Die Eignungsprüfung: Zeitpunkt – vor oder nach dem Wett- bewerb? Strategien zur Beteiligung kleiner und junger Büros – Durchführung eines Kolloquiums – Das Preisgericht: die Besetzung des Preisgerichts; Fachpreis- richter und Sachpreisrichter; ausgeschlossene Personen; die Vorberatung bzw. die vorbereitende Sitzung des Preisge- richts; Kriterien für die Entscheidung des Preisgerichts; die Entscheidung des Preisgerichts; die Begründung der Entschei- dung; Rechtsschutz gegen die Entscheidung des Preisgerichts – Information über das Wettbewerbsergebnis und Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten – Nachrücken von Preisträgern – Verhandlungen im Anschluss an einen Wettbewerb – Nutzung von Teilen der Wettbewerbsarbeiten – Einstellung des Verfahrens ohne Beauftragung – Die neue Rechtsprechung des BGH zur Entschädigung der Bieter in Vergabeverfahren: Auswirkungen auf Planungs- wettbewerbe

Page 120: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

120 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

Die rechtssichere Vergabe von IT-Leistungen

RA Tobias Osseforthist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergabe-recht in der überörtlichen Kanzlei LUTZ | ABEL an den Standorten München und Stuttgart tätig. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen in der Beratung der öffentlichen Hand von Unter-nehmen sowie von Architekturbüros bei der Beglei-

tung von Vergabeverfahren. Herr Osseforth ist darüber hinaus Mitherausgeber und Autor des „Praxiskommentars Vergaberecht“ Dieckert/Osseforth/Steck und betätigt sich nachdrücklich als Refe-rent auf Seminaren und Workshops im Vergaberecht. Schließlich kann Herr Osseforth auf eine mehr als zehnjährige Erfahrung bei der Vertragsgestaltung, Prozessoptimierung und im Risikomanage-ment zurückgreifen.

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter von Vergabestellen sowie IT-Fachabteilungen der öf-fentlichen Hand und Mitarbeiter von Unternehmen, die Leistungen aus dem IT-Bereich anbieten.

Ziel

Öffentliche Auftraggeber bekommen nützliche Tipps, wie sie opti-male kosteneffiziente IT-Leistungen erhalten. IT-Unternehmen ge-winnen sinnvolle Anregungen, wie sie mehr öffentliche IT-Aufträge bekommen. Wer sich mit der öffentlichen Beschaffung von IT-Leis-tungen befasst, sollte die Normen des GWB und der VgV für europa-weite Vergabeverfahren sowie der VOL/A/UVgO für nationale Ver-gabeverfahren beherrschen. Dieses Wissen stellt allerdings nur einen der vier Grundpfeiler für einen praxisorientierten Umgang bei der Beschaffung von IT-Leistungen dar. Hinzu kommen: – das Bewusstsein über die Hilfestellungen der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB V 2.0), – das Wissen über die Verwendung der Vertragsbedingungen für die IT-Beschaffung (EVB-IT) sowie – die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung.

Den Seminarteilnehmern wird ein effektiver Umgang mit diesen vier Säulen zur Beschaffung von IT-Leistungen vermittelt. Die einzelnen Schritte eines Vergabeverfahrens werden anhand von Beispielfällen aus der Praxis unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung ge-meinsam erarbeitet.

Ein Hauptaugenmerk wird dabei auf den Wertungsvorgang gelegt (u. a. ordnungsgemäße Verwendung von Eignungs- und Zuschlags-kriterien; Berücksichtigung von Energieeffizienz, Angemessenheit der Preise und Angebote). Praxistipps zur Vermeidung vergaberecht-licher Fallstricke runden das Seminar ab.

Referent: RA und FA für Vergaberecht Tobias Osseforth, München

Datum: Montag, 05.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Einführung: GWB, VgV, VOL/A/UVgO

2. Dokumentationspflichten

3. Besonderheiten bei IT-Beschaffungen

– Rahmenverträge/Rahmenvereinbarungen – Berücksichtigung der aktuellen Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen – UfAB – Verwendung der Vertragsbedingungen für die IT-Beschaffung (EVB-IT) – Wahl der Vergabeverfahrensart – Leistungsbeschreibung – Teststellungen – Verwendung von Musterformularen

4. Die vier Wertungsstufen

– Formale Prüfung – Eignungsprüfung – Angemessenheit der Angebote/Preise – Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots – Zuschlagskriterien – Gewichtung – Transparenz – Angebotswertung – Wertung von Nebenangeboten – Wertung von Wahl und Bedarfspositionen – Wertung mehrerer Hauptangebote – Abweichungen von technischen Spezifikationen – Überprüfbarkeit der Wertungsentscheidung – Nachträgliche Beseitigung von Fehlern

5. Zuschlagsentscheidung

– Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers – Aufhebung der Ausschreibung: Neuausschreibung oder Verzicht auf die Auftragsvergabe

NEU

Vergabe

Unter Verwendung der aktuellen EVB-IT (2018), GWB, VgV, VOL/A/UVgO und UfAB V 2.0

Page 121: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

121Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vVergabe

RA Dr. Oliver Homannist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht im Kölner Büro der Sozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB tätig. Seit über 20 Jahren berät er Mandanten schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Vergaberechts und verfügt über besondere Erfah-rung bei der Betreuung von Vergabenachprüfungs-

verfahren. Seit Einführung des vergaberechtlichen Rechtsschutzes im Jahre 1999 hat Herr Dr. Homann in einer Vielzahl von Verfahren vor Vergabekammern und Vergabesenaten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer erfolgreich vertreten. Herr Dr. Homann wirkt bei verschiedenen vergaberechtlichen Standardwerken als Autor mit. Er veröffentlicht regelmäßig in den Zeitschriften „IBR Immobili-en- & Baurecht“ und „VPR Vergabepraxis & -recht“ sowie in anderen vergaberechtlichen Fachzeitschriften. Dr. Homann ist zudem Mit-glied des Prüfungsausschusses für neue Fachanwälte im Vergabe-recht bei der Rechtsanwaltskammer Köln sowie Lehrbeauftragter für Vergaberecht an der Fachhochschule Münster.

Teilnehmerkreis

Alle Personen, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind, z. B. Behörden/Vergabestellen, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure, Dienstleistungsunternehmen, Juristen.

Ziel

Das Vergaberecht ist in den letzten Jahren immer umfangreicher und komplizierter geworden und hat durch seine umfassende Re-form im Oberschwellenbereich im letzten Jahr sowie die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für den Unterschwel-lenbereich ein neues Gesicht bekommen. Dabei zeigt sich jedoch, dass es nach wie vor dieselben kritischen Punkte sind, die eine rei-bungslose Vergabe bzw. eine erfolgreiche Bewerbung gefährden. Ziel des Seminars ist es, diese „Dauerbrenner“ aus vergaberechtli-cher Sicht unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zu beleuchten, um das Bewusstsein für Fallstricke zu schärfen und die gebotenen rechtssicheren Vorgehensweisen aufzuzeigen. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, die Problemstellungen mit ak-tuellen Beispielen aus der Rechtsprechung darzustellen. Dem Refe-renten ist hierbei ein Dialog mit den Teilnehmerinnen und Teilneh-mern wichtig.

Referent: RA und FA für Vergaberecht Dr. Oliver Homann, Köln

Datum: Mittwoch, 07.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Dorint Hotel am Heumarkt, Köln Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Brennpunkte des Vergaberechts

Themen

1. Überblick über die aktuellen Grundlagen des Vergaberechts Die neue Struktur des Vergaberechts, GWB, VgV, UVgO und VOB/A

2. Die Vergabebekanntmachung Wer muss wann bekanntmachen? Welche Informationen müssen (dürfen) bekannt gemacht werden? Wo wird bekannt gemacht?

3. Die eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung Richtiger Umgang mit Unklarheiten und Lücken, Benennung von Leitfabrikaten und „vergleichbaren“ Produkten, Berück- sichtigung von Gütesigeln und Zertifikaten

4. Eignungs- und Zuschlagskriterien Welche Kriterien sind angemessen? Neue Freiheiten und Anforderungen an die Kriterien. Die einheitliche europäische Eigenerklärung: Fluch oder Segen?

5. Wertung der Angebote Erhöhte Anforderungen an Bagatellvergaben durch die UVgO, Transparenz von Beginn an, Erstellung und Umgang mit der Wertungsmatrix, Berücksichtigung von Unterkriterien

6. Rahmenvereinbarungen Ökonomische Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte durch Rahmenvereinbarungen. Bei welchen Vergaben sind Rahmenvereinbarungen sinnvoll? Wie läuft der Beschaffungsvorgang aus einer Rahmenvereinbarung am einfachsten?

7. Elektronische Vergabe Reduzierte Anforderungen an die E-Vergabe. Wann muss man/ darf man Papier noch zulassen?

8. Wenn mehrere anbieten Bietergemeinschaften und Nachunternehmer: verschärfte Anforderungen an Eignungsleihe, Berücksichtigung von Newcomern, Pflicht zur Selbstausführung durch den Bieter möglich?

9. Behebung von Fehlern und Unklarheiten im laufenden Vergabeverfahren Möglichkeiten und Grenzen, Anpassung der Leistungsbeschrei- bung auch nach Angebotsöffnung? Korrektur der Eignungs- und Zuschlagskriterien?

10. Eskalationsstufen im Vergabeverfahren beherrschenVon der Bieterfrage über die Rüge zum Nachprüfungsverfah-ren: Risiko und Chancen von Rüge und Nachprüfungsverfah-ren, richtige Reaktion von Auftraggeber und Bieter bei Meinungsverschiedenheiten im laufenden Vergabeverfahren

Aktuelle Probleme aus Auftraggeber- und Bietersicht

Page 122: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

122 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vVergabe

Prof. Dr. Christopher Zeissist einer von Deutschlands erfahrensten Vergabeex-perten. Er ist Professor für Staats- und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld). Zuvor hat Prof. Dr. Zeiss als Referent am Bundesministerium der Justiz u. a. vergabe- und kar-tellrechtliche Gesetzgebungsverfahren des Bundes

begleitet. Die Beschaffungspraxis kennt Herr Prof. Zeiss aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt, Richter und Of Counsel (u. a. Bonn, Marburg, Leipzig). Er hat als externe Beschaffungsstelle Vergabeunterlagen entwickelt und bundesweit Vergabeverfahren (z. B. betreffend Arzneimittel, IT, Bau, ÖPNV, Abfallentsorgung) durchgeführt sowie in Vergabenachprüfungsverfahren für die Inter-essen seiner Mandanten gestritten. Herr Prof. Dr. Zeiss ist Herausge-ber und Autor vergaberechtlicher Standardnachschlagewerke (z. B. juris-Praxiskommentar Vergaberecht, 5. Aufl. 2016 – u. a. zur UVgO, Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte, 3. Aufl. 2016 – 4. Aufl. 2018 in Vorbereitung) und Mitherausgeber der Zeitschrift Vergabepraxis & -recht (VPR).

RA Prof. Dr. Christian-David Wagnerist Fachanwalt für Vergaberecht und Lehrbeauftrag-ter für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz. Herr Prof. Wagner ist seit Beginn seiner Berufstätigkeit (2003) auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet öffentliche Auftraggeber und international agierende Unternehmen in sämtli-

chen Phasen des Vergabeverfahrens mit besonderer Expertise in den Bereichen IT- und Telekommunikation, Daseinsvorsorge, Tourismus und Bau. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Herr Prof. Wagner ge-fragter Referent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa des Bun-desanzeiger-Verlags sowie des id-Verlags (IBR-Seminare). Im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Vergaberecht verantwortet Prof. Wagner die Lehreinheiten „Sektorenverordnung“ sowie „Bei-hilfe- und öffentliches Preisrecht“. Herr Prof. Wagner ist zudem He- rausgeber der Online-Fortbildung „Basiswissen Vergaberecht“ und Mitautor des juris-Praxiskommentars „Vergaberecht“, 5. Aufl. 2016.

Teilnehmerkreis

Tipps und Tricks zum neuen Vergaberecht und der aktuellen Recht-sprechung erleichtern Beschaffungspraktikern die Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen. Neueinsteiger erhalten einen Überblick über wesentliche Weichenstellungen des Vergabeverfahrens auf dem neusten Stand.

Ziel

Das „Massengeschäft“ der Beschaffungsstellen findet unterhalb der Schwellenwerte statt und wurde trotzdem im Vergaberecht bisher eher stiefmütterlich behandelt. Dies ändert sich im Jahr 2018. Die VOL/A entfällt auch unterhalb der Schwellenwerte. Stattdessen gibt es mit der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) nun ein ganz neues Regelwerk. Mit dem Seminar werden wesentliche Inhalte der neuen UVgO dargestellt. Im Seminar wird zudem immer auf wichtige

Parallelen und Unterschiede zum bisherigen Recht besonders hinge-wiesen. Maßstab der Veranstaltung sollen dabei immer Verständ-lichkeit und Praxisnähe sein.

Mit Praxisbeispielen werden Sie durch die einzelnen Phasen des Ver-gabeverfahrens geleitet und erhalten dabei einen Überblick über rechtliche Anforderungen und Fallstricke.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage, wann eine „freihändige Vergabe“ (neu: Verhandlungsvergabe) zulässig ist und welche Anforderungen an die Leistungsbeschreibung und die Wer-tungskriterien in Anbetracht der aktuellen Rechtsprechung zu stel-len sind. Dargestellt werden besonders auch notwendige Inhalte des Vergabevermerks sowie auch der Umgang mit fehlenden oder feh-lerhaften Angeboten, die Eignungsprüfung sowie der Ausschluss vom Vergabeverfahren. Auch verschiedene Wertungsmethoden so-wie ihre Verankerung in den Vergabeunterlagen und der Dokumen-tation werden erklärt. Hingewiesen wird auch auf praktische Aus-wirkungen wichtiger Regelungen des Landesvergaberechts, auch zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte.

Fragen aus dem Teilnehmerkreis sind willkommen!

Themen

Aus dem Inhalt:

1. Vergaberecht – verständlich auch für Nichtjuristen – Ab wann gilt die UVgO? Verhältnis zu GWB, VgV, VOL/A und VOB/A – Prinzipien des Vergaberechts – Binnenmarktrelevanz und deren praktische Auswirkungen

2. Vergabeverfahren oder Auftragsänderung? – Vorrang der öffentlichen Ausschreibung und Ausnahmen – Nachbestellung, Nachtrag oder Change-Request – Auftragsänderung als Chance

3. Richtige Vergabeunterlagen – Produkt- und Markenspezifische Beschaffungen – Rahmenverträge und unklare Beschaffungssituationen – Zulässige Eignungskriterien und Nachweise

4. Ausschluss – Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kein zulässiges Kriterium mehr? – Schlechtleister und Selbstreinigung – Fehlende und fehlerhafte Unterlagen

5. E-Vergabe u.a. – Pflicht zur E-Vergabe im Unterschwellenbereich – Alle Unterlagen online? – Rechtsschutz im Unterschwellenbereich?

Referenten: Prof. Dr. Christopher Zeiss, Bielefeld; RA und FA für Vergaberecht Prof. Dr. Christian-David Wagner, Leipzig

Datum: Mittwoch, 14.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Sichere Vergabe unterhalb des SchwellenwertsNach der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 2018

Page 123: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

123Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

RiOLG Hermann Summaist Richter am Oberlandesgericht Koblenz. Er gehört einem Strafsenat an und ist zugleich einer der weni-gen Richter in Deutschland, die seit 1999 ununterbro-chen auch in einem Vergabesenat tätig sind. Bekannt wurde er als Mitautor des juris PraxisKommentars Vergaberecht, zu dessen Mitherausgebern er inzwi-

schen gehört, und als Referent auf Fachveranstaltungen. Seit Anfang 2014 gehört er zu den Herausgebern und Autoren der Zeitschrift „VPR Vergabepraxis & -recht“.

Teilnehmerkreis

Sie sind als Vergabepraktiker in einer Vergabestelle oder für einen Bieter tätig? Oder Sie beraten öffentliche Auftraggeber und Unter-nehmen? Sie legen deshalb Wert darauf, immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein? Dann sind Sie bei diesem Semi-nar genau richtig.

Ziel

Das nicht mehr so ganz neue Vergaberecht ist nach wie vor eine Fundgrube für Rätselfreunde. Viele offene Fragen kommen erst all-mählich bei den Vergabekammern und Vergabesenaten an. Mehr denn je haben deren Entscheidungen auch Auswirkungen auf den Unterschwellenbereich, weil die UVgO, die (demnächst) in weiten Teilen Deutschlands gilt, der VgV nachgebildet ist. Auch die VOB/A ist auf dem Weg zur Angleichung an das Oberschwellenrecht.

Das Seminar soll Ihnen nicht nur aktuelle Entscheidungen aus Sicht des Referenten näherbringen. Willkommen sind auch Diskussions-beiträge, die einen anderen Blickwinkel aufzeigen und zum Nach-denken anregen. Außerdem haben Sie die Gelegenheit, „Leidens-genossen“ in Theorie und Praxis des Vergaberechts persönlich kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen.

Referent: RiOLG Hermann Summa, Mainz

Datum: Donnerstag, 15.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Vergaberecht 2018

Themen

1. Die kommunale Zusammenarbeit – Chance oder Risiko?

2. Gründung eines Zweckverbandes – § 108 GWB oder?

3. Einmal Auftraggeber, immer Auftraggeber?

4. Konzession, „normaler“ Auftrag oder?

5. Ausschreibung von Planungsleistungen – ein schweres Los?

6. Atypischer Dienstleistungsauftrag oder vergaberechts- freie Veräußerung?

7. Das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers – grenzenlos?

8. Der Bieter – ein Besserwisser?

9. Des Auftraggebers Alptraum – der schon wieder?

10. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB – wie verdächtig muss das Unter- nehmen sein?

11. Der Billigheimer – Ausschluss, Aufklärung – oder Auftrag?

12. Was ist fehlerhaft – die Unterlage oder § 56 Abs. 2 VgV?

13. Das Schulnotensystem – Tod und Wiederauferstehung?

14. Die Aufhebung – rechtswidrig, aber trotzdem wirksam?

Vergabe

Wichtige Neuerungen und aktuelle Rechtsprechung

NEU

Page 124: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

124 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vVergabe

RA Dr. Thomas Hildebrandtist Partner der auf das private Bau- und Vergaberecht spezialisierten Sozietät Leinemann & Partner in Ham-burg. Er ist als Fachanwalt für Bau- und Architekten-recht und Fachanwalt für Vergaberecht ständig als baubegleitender Berater im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie als Schiedsrichter bundesweit tätig.

Herr Dr. Hildebrandt ist durch zahlreiche Veröffentlichungen im pri-vaten Baurecht bekannt. Zu seinen baurechtlichen Publikationen zählen regelmäßige Beiträge in den Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“, „BauR“ und „ZfIR“. Daneben ist Herr Dr. Hildebrandt Au-tor des bereits in der 2. Auflage erschienenen Buchs „Die Abnahme von Bauleistungen“, Mitautor des inzwischen in der 6. Auflage er-schienenen „Leinemann-Kommentars“ zur VOB/B und des Kommen-tars zum privaten Baurecht von Messerschmidt/Voit.

RAin Eva Bouchon, M.A.ist seit über 10 Jahren als Rechtsanwältin baurechtlich tätig. Seit 2008 betreut sie in der auf das private Bau- und Vergaberecht spezialisierten Sozietät Leinemann & Partner in Berlin baubegleitend vorwiegend Großprojekte in allen Bereichen des Hoch- und Tief-baus sowie im Vergaberecht. Als Fachanwältin für

Bau- und Architektenrecht berät und vertritt sie die Bauvertragspar-teien auch vor staatlichen und Schiedsgerichten und ist selbst als Schiedsrichterin tätig. Frau Bouchon ist daneben Autorin zahlreicher Beiträge in einschlägigen Fachzeitschriften und ständige Mitarbeite-rin des von Leinemann & Partner herausgegebenen Newsdienstes „Neues zum Baurecht“. Ferner tritt sie als langjährige Referentin bei einschlägigen Seminarveranstaltern und an der Hochschule für Tech-nik und Wirtschaft in Berlin auf.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an technische Führungskräfte, Projektleiter, Bereichs- und Niederlassungsleiter von Bauunternehmen und Bau-herren, Kalkulatoren, Claim-Manager, Anwälte, Justitiare, Rech-nungsprüfer, Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltung, Sachver-ständige und Richter.

Ziel

Kostensteigerungen und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten werden heftig diskutiert. Ausgangspunkt sind oft fehlerhafte Leis-tungsbeschreibungen. Fehler werden allerdings wohl nie ganz ver-meidbar sein. Das Seminar fragt nach der Risikoverteilung und den vertraglichen Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung. Spekuliert ein Bieter um öffentliche Aufträge mit erkannten Beschreibungsfehlern, muss nachgefragt werden: Welche Folgen hat das eine oder andere? Welche Rolle spielt das öffentliche Vergaberecht und wo liegen die Unterschiede zum gewerblichen Geschäft nicht-öffentlicher Bauver-tragspartner? Neueste Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte, teilweise von der Kanzlei der Referenten selbst erstritten, sind Grundlage für die Darstellung und Lösung zahlreicher praktischer

Probleme rund um Mehrkosten, Bauzeit, Zahlung und Leistungsver-weigerung aufgrund von Problemen, die auf die Leistungsbeschrei-bung zurückgehen. Natürlich fließen auch hier die neuen Regelun-gen des BGB ein.

Die Teilnehmer werden mit den rechtlichen Fallstricken der Ange-botsbearbeitung und der LV-Gestaltung vertraut gemacht und an die Grundsätze der späteren Vertragsauslegung nach Zuschlag und die Nachtragsbearbeitung herangeführt.

Themen

1. Ausschreibungen bearbeiten: Schwellenwerte, Prüfung der Verdingungsunterlagen, Mindest-bedingungen, Nebenangebote, Eignungsnachweise, geforderte Erklärungen und Unvollständigkeit, Nachreichen von Erklärungen, Wertungsmatrix, besondere Verfahrensarten, typische Fehler bei der LV-Erstellung

2. Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber nach VOB/A 2016: Ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung, Vollständigkeit, Kalkulierbarkeit, Wagnisse – die neueste Rechtsprechung und ihre Auswirkungen

3. Lücken und Fehler in der Leistungsbeschreibung: Hinweispflichten und Auslegungsmöglichkeiten

4. Auslegung des Leistungsverzeichnisses nach AGB-Wirksam- keitskriterien:

u. a. Baugrund- und Terminrisiko, Genehmigungsrisiko, Vertragsstrafen, Zahlung

5. Besondere Themen: z.B.: Bistro-Entscheidung und Hochspannungsleitung-Entschei-dung des BGH, Vergabeverfahrensrisiko, Spekulationspreise, sittenwidriger Einheitspreis, Schadstoffrisiko, Kalkulationstricks

6. Nachtrag, Schadensersatz oder Entschädigungsanspruch/ Neues Bauvertragsrecht

Wie erzeugt man Mehrforderungen aus Bauzeiteinflüssen und wie wehrt man sie ab?

7. Geänderte und zusätzliche Leistungen vs. neues BGB:§ 2 Abs. 5, 6 VOB/B vs. § 650a ff. BGB , Mehraufwand wegen lückenhafter Ausschreibung, Störung der Geschäftsgrundlage, Aufstellung und Abwehr von Nachträgen sowie Leistungsver-weigerungsrecht bei Nichtbeauftragung von Nachträgen

Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Dr. Thomas Hildebrandt, Hamburg; RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Eva Bouchon, M.A., Berlin

Datum: Donnerstag, 15.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: InterCityHotel Hamburg Hbf., Hamburg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Lücken im LeistungsverzeichnisVertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung

Auch am20.09.2018 in

Mannheim und am 21.11.2018 in

München.

Page 125: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

125Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

RA Prof. Dr. Christian-David Wagnerist Fachanwalt für Vergaberecht und Lehrbeauftrag-ter für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz. Herr Prof. Wagner ist seit Beginn seiner Berufstätigkeit (2003) auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet öffentliche Auftraggeber und international agierende Unternehmen in sämtli-

chen Phasen des Vergabeverfahrens mit besonderer Expertise in den Bereichen IT- und Telekommunikation, Daseinsvorsorge, Tourismus und Bau. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Herr Prof. Wagner ge-fragter Referent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa des Bun-desanzeiger-Verlags sowie des id Verlags (IBR-SEMINARE). Im Rah-men der Ausbildung zum Fachanwalt für Vergaberecht verantwortet Prof. Wagner die Lehreinheiten „Sektorenverordnung“ sowie „Bei-hilfe- und öffentliches Preisrecht“. Herr Prof. Wagner ist zudem He- rausgeber der Online-Fortbildung „Basiswissen Vergaberecht“ und Mitautor des juris-Praxiskommentars „Vergaberecht“, 5. Aufl. 2016.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an öffentliche Auftraggeber, Mitarbeiter zentraler Einkaufsabteilungen, Beschaffer aus Gemeinden und Land-kreisen.

Ziel

Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer mit der Vorbereitung und der Durchführung eines Vergabeverfahrens im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen vertraut werden zu lassen.

Dazu gehört ein Überblick über die im Zuge der Vergaberechtsre-form 2016 geänderten gesetzlichen Regelungen, die wesentlichen Etappen des Vergabeverfahrens, wie auch die Diskussion häufig auf-tretender Probleme und praktisch erprobter Lösungsansätze vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in der nationalen und eu-ropäischen Spruchpraxis.

Ebenso wird auf die praktischen herausforderungen der E-Vergabe eingegangen.

Der Workshopcharakter der Veranstaltung ermöglicht einen aktiven Austausch zwischen den Teilnehmern. Fragen und Probleme aus dem Büroalltag sind ausdrücklich willkommen.

Themen

1. Rechtsgrundlagen und Systematik

– Struktur oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte – Prinzipien und Binnenmarktrelevanz – Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht

Referent: RA und FA für Vergaberecht Prof. Dr. Christian-David Wagner, Leipzig

Datum: Montag, 26.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

WORKSHOP: Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens nach VgV und UVgO

2. Bedeutung und Schätzung des Auftragswerts

– Soziale und anders besondere Dienstleistung – Schätzung des Auftragswerts – Besondere Regelungen für freiberufliche Leistungen – 80/20-Regel bei Vergaben nach Losen

3. Vergabevorbereitung – das Fundament der Ausschreibung

– Bedarfsermittlung/Leistungsbestimmungsrecht – Markterkundung – Wahl der Verfahrensart – Wahlfreiheiten: öffentliche und beschränkte Ausschreibung – Die Verhandlungsvergabe – Formloses oder förmliches Verfahren – Erstellung der Vergabeunterlage – Leistungsbeschreibung: eindeutig, erschöpfend und ohne ungewöhnliches Wagnis – Diskriminierungsverbot vs. produktspezifische Ausschreibung – Gütezeichen und mehr – Aufteilung nach Losen – Festlegung der Eignungskriterien – Festlegung der Zuschlagskriterien – Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen

4. Bekanntmachung

5. Angebotsphase und Angebotsöffnung

– Umgang mit Bieterfragen – Möglichkeiten der Änderung – Submissionstermin

6. Prüfung und Wertung der Angebote

– Nachreichen von fehlenden und fehlerhaften Unterlagen – Neue Ausschlussgründe: §§ 123, 124 GWB – Nachunternehmer und Eignungsleihe in der Angebotswertung – Verhandlungsverbot und Aufklärungsspielräume

7. Zuschlagserteilung

8. Dokumentation des Vergabeverfahrens

9. Rechtsschutz

– Neues zur Rügepräklusion – Absicherung von de-facto-Vergaben

Vergabe

NEU

10. Zeit für Fragen

Page 126: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

126 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

Vergaberecht 2018

VorsRiOLG Heinz-Peter Dicksist seit 2004 Vorsitzender des Vergabesenats, des 2. Kartellsenats und des unter anderem für Unter-schwellenwertvergaben zuständigen 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Zuvor gehörte er einem Bausenat, dann dem Senat für gewerblichen Rechtsschutz und dem Kartellsenat und seit Anfang

1999 auch dem Vergabesenat als stellvertretender Vorsitzender an. Er wirkt bei mehreren vergabe- und kartellrechtlichen Kommenta-ren mit, hat Fachaufsätze verfasst und hält Vorträge zum Vergabe- und Kartellrecht.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich in erster Linie an schon erfahrenere Verga-bepraktiker in Vergabestellen, auf Bieterseite sowie an Rechtsanwäl-te und Unternehmensjuristen.

Ziel

Die Vergabekammern des Bundes und das OLG Düsseldorf haben in Vergabenachprüfungsverfahren in Deutschland das bei Weitem höchste Fallaufkommen und die größte Fallerfahrung. Gelegentlich werden von beiden Instanzen auch Aufsehen erregende Entschei-dungen getroffen.

Das Seminar gibt Gelegenheit, Juristen, Ingenieure, Vergabeprakti-ker und Entscheider der Nachprüfungsinstanzen zu treffen und persönlich kennenzulernen. Sie können sich mit Kollegen „kurz-schließen“, beim Vortrag willkommene Bemerkungen sowie Fragen anbringen und die Denkweise der Rechtsprechung näher kennen-lernen.

Es werden behandelt: die zielgenaue Ausschreibung und die rechts-sichere Angebotswertung vor dem Hintergrund der Rechtsprechung (vor allem auch des EuGH und des Bundesgerichtshofs). Auf VOB/A und VgV wird eingegangen.

Referent: VorsRiOLG Heinz-Peter Dicks, Düsseldorf

Datum: Dienstag, 27.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Novotel Düsseldorf City West Seestern, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Die richtige Vorbereitung der Ausschreibung

– Die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers beim Beschaffungsgegenstand – Die Leistungsbeschreibung, Mängel daran und Reaktions- möglichkeiten für Bieter und Auftraggeber – Die Vergabeverfahrensarten – Zuschlagskriterien und Wertung (insbesondere Schulnoten) – Unzulässige Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

2. Die rechtssichere Angebotswertung

– Nachfordern von Erklärungen/Nachweisen bzw. Unterlagen und Preisangaben – Ausschluss von Angeboten ohne vorherige Aufklärung? – Zur stufenweisen Angebotswertung – Muss die Eignungsprü- fung vor der Preis- und Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgen?

Vergabe

Wichtige Entscheidungen des EuGH, des BGH, der OLG-Vergabesenate und der Vergabekammern

Page 127: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

127Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vVergabe

RA Dr. Tobias Hänselist Fachanwalt für Vergaberecht und Bau- und Archi-tektenrecht in Dresden. Seine Tätigkeitsgebiete sind das private Baurecht sowie das Vergaberecht. Ein be-sonderer Schwerpunkt ist dabei die Gestaltung von Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieur-leistungen. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichun-

gen im Bau- und Vergaberecht und eine umfangreiche Seminartätig-keit ausgewiesen. Herr Dr. Hänsel ist Mitherausgeber der Zeitschrift „VPR Vergabepraxis & -recht“.

Teilnehmerkreis

Öffentliche Auftraggeber, interessierte Bewerber, insbesondere Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungsunternehmen, Bera-tungsunternehmen und Rechtsanwälte.

Ziel

Die Vergabe von Planungsleistungen befindet sich im Umbruch. Denn die bisherige Praxis, Auftragswerte verschiedener Fachplanun-gen bei der Schätzung des Auftragswerts nach § 3 VgV getrennt von-einander zu betrachten, lässt sich nicht mehr aufrechterhalten, weil die verschiedenen Fachplanungen im Regelfall funktional miteinan-der zusammenhängen. Genau das ist schließlich das Ziel des Auftrag-gebers, der die notwendigen Planungsleistungen „aus einem Guss“ haben möchte. Diese Situation hat zur Folge, dass selbst bei kleine-ren Bauvorhaben mehrere Planungslose europaweit ausgeschrieben werden müssen. Angesichts begrenzter zeitlicher und finanzieller Ressourcen stellt dies eine erhebliche Herausforderung für die öf-fentliche Hand dar.

Vor diesem Hintergrund vermittelt das Seminar nicht nur die gesetz-lichen Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung, die jeder Prak-tiker kennen muss, um Planungsleistungen rechtssicher ausschreiben zu können. Vielmehr wird besonderer Wert auf eine praxisnahe Dar-stellung gelegt, wie Planungsleistungen einerseits im Wege kurzer und prägnanter Vergabeverfahren effektiv ausgeschrieben werden können, dem Auftraggeber andererseits aber auch die notwendige „Beinfreiheit“ bei der Auswahl des besten Angebots verbleibt. Aus-führlich wird dabei insbesondere das offene Verfahren dargestellt, welches ein bislang stark unterschätztes Instrument bei der Aus-schreibung von Planungsleistungen ist.

Während des Seminars wird der komplette Ablauf eines Verfahrens zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen behandelt. Zahlreiche Praxisbeispiele und Muster für konkrete Vergabeunterla-gen runden das Seminar ab.

Themen

1. Grundlagen

– Die Schätzung des Auftragswerts – Vergabe nach Losen: Teillose und Fachlose – Freiräume und Grenzen bei der Gestaltung der zu beschaffenden Leistung – 80/20%-Kontingent – Vergabe an Generalplaner vs. losweise Vergabe – Wahl der richtigen Verfahrensart: Verhandlungsverfahren vs. offenes Verfahren

2. Der Teilnahmewettbewerb im Verhandlungsverfahren

– Die Eignungsprüfung: Mindestanforderungen an die Eignung vs. Kriterien zur Bildung einer Rangfolge unter den Bewerbern – Nachfordern fehlender, unvollständiger und falscher Erklärungen – Auswahl unter den Bewerbern: Gewichtung der Auswahl- kriterien, Erstellung einer Matrix; Losentscheid

3. Die Angebots- und Verhandlungsphase

– Aufstellung der Wertungskriterien und der Unterkriterien, deren Gewichtung, Erstellung einer Matrix – Vorbefasste Bieter; Interessenkonflikte auf Seiten der Vergabestelle – Darstellung einzelner Wertungskriterien – Honorar: neue Gestaltungsmöglichkeiten des Auftraggebers; Vorgabe von Festpreisen – Vergütungsansprüche der Bieter für Lösungsvorschläge, Konzeptideen o. Ä.

4. Vorstellung von Muster-Vergabeunterlagen für offene Verfahren und Verhandlungsverfahren

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Dr. Tobias Hänsel, Dresden

Datum: Donnerstag, 29.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Pullman Hotel Dresden Newa, Dresden Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Aucham 12.09.2018 in Mannheim.

Page 128: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

128 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vVergabe

RAin Dr. Daniela Hattenhauerist Rechtsanwältin und Partnerin der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. Sie verfügt über umfangreiche Er-fahrung mit Ausschreibungen und PPP-Projekten im Bereich Bau- und Facility Management, der Umstruk-turierung von Gesellschaften und Krankenhäusern, Beschaffung von IT-Dienstleistungen sowie der Be-

schaffung von Beraterleistungen und hat mit diesen Projekten her-vorragende Ergebnisse erzielt. Sie leitet ein Team, das sich auf Verga-berecht spezialisiert hat. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung ist Frau Dr. Daniela Hattenhauer als Referentin für eine Vielzahl von Vortragsveranstaltungen bekannt. Dazu kommen auch verschiedene Veröffentlichungen zu aktuellen Themen des Vergaberechts. Frau Dr. Hattenhauer hat zuletzt unter anderem federführend für öffent-liche Auftraggeber große Servicegesellschaften mit privaten Part-nern gegründet, wobei die Akquirierung von Know-how und Bera-tungsleistungen Gegenstand der Vergabe waren. Zudem betreut sie große Vergabeverfahren im Baubereich bei der Beschaffung freibe-ruflicher Leistungen und Dienstleistungen.

Themenkreis

Mitarbeiter von öffentlichen Auftraggebern aus den Abteilungen Einkauf und Beschaffung, Liegenschaften und Bauämter, Finanzen und Kämmerei, interne Revision, interne Organisation, Geschäfts-führer und Vorstände von Beteiligungsgesellschaften.

Ziel

Lernen Sie in unserem speziell für Sie als öffentlicher Auftraggeber konzipierten Seminar, typische Risiken im Vergabeverfahren sowie immer wieder auftretende Fehlerquellen zu erkennen und Strategi-en zu deren Vermeidung zu entwickeln.

Kleine Fehler bei der öffentlichen Auftragsvergabe haben oft weit-reichende Konsequenzen. Die kostspieligen Folgen vergaberechtli-cher Nachprüfungsverfahren reichen vom Zeitverlust bei der Auf-tragsvergabe bis hin zur Aufhebung des gesamten Vergabeverfahrens.

Als Vergabeverantwortlicher sollten Sie daher jederzeit den Über-blick über das Vergaberecht behalten und immer auf dem aktuellen Stand sein!

Referentin: RAin Dr. Daniela Hattenhauer, Frankfurt a.M.

Datum: Dienstag, 04.12.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Vergaberecht für Auftraggeber

Themen

1. Vergaberechtliche Strukturen mit Vergaberechtsreform

– Struktur und Rechtsgrundlagen des Vergaberechts – Vergaberechtsreform – Objektiver und subjektiver Anwendungsbereich – Schwellenwert, Auftragsart – Verfahrensarten – Umgehung des Vergaberechts? – Auftragsänderungen – Verlängerung bestehender Verträge – Ausschließlichkeitsrechte und Zusatzaufträge – In-House-Geschäfte und interkommunale Kooperationen

2. Typische Fehler im Vergabeverfahren mit praktischen Tipps

– bei der Bekanntmachung – Teilnahmewettbewerb – beim „bevorzugten Bieter“ – bei Vorgaben in den Vergabeunterlagen – bei digitaler Vergabe – bei der Unterschrift – beim Aufklärungsgespräch – bei der Angebotsauswertung – bei den Wertungsstufen

3. Typische Fehler im Vergabeverfahren mit praktischen Tipps

– bei Wertungskriterien und Auswertungsmethoden – bei Nebenangeboten – bei der Vorabinformation – bei der Führung der Vergabeakte – bei der Aufhebung – beim Umgang mit Rügen und Rechtsschutz – bei Doppelmandaten – bei Projektanten – Grundstücksgeschäfte

4. Praxisbeispiel: komplexe Vergabe in Millionenhöhe, „Mammutaufträge“ erfolgreich vergeben

Typische Praxisprobleme und -risiken erkennen und vermeiden

Page 129: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

129Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vÖffentliches Baurecht

RA Dr. Michael Terwiescheist Gründungspartner von GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungs-recht und spezialisiert auf Bauverwaltungsrecht, Um-weltrecht sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge. Er leitet bei GTW das Dezernat „Öffentliches Bau-recht und Vergabe öffentlicher Aufträge“. Herr Dr.

Terwiesche berät sowohl Industrie- und Bauunternehmen, Woh-nungs- und Immobilienunternehmen, Bauträger, Architekten und sonstige Bauherren als auch Städte und kommunale Unternehmen bei dem Aufstellen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen sowie Bebauungsplänen der Innenentwicklung. Des Weiteren unterstützt Herr Dr. Terwiesche Fir-men sowie Immobilien- und Wohnungsunternehmen bei der Erlan-gung von Bau- und Nutzungsänderungsgenehmigungen für Investi-tionsvorhaben wie etwa Wohn- und Gewerbeparks. Herr Dr. Terwiesche ist Dozent sowohl beim Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) als auch an der Fachhochschule Münster / BWI Bau Institut der Bauwirtschaft. Er ist Herausgeber des Handbuchs Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2017 sowie des Praxishandbuchs „Der Bauverwaltungsprozess – Formelle, mate-rielle und prozessuale Konfliktlagen des Bauverwaltungsrechts und ihre Lösungen“, 2012.

Teilnehmerkreis

Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Leiter Liegenschaften und Bauleiter von Projektentwicklungsgesellschaften, Bauunternehmen, Bauträgern und Immobilienunternehmen, kommunale sowie private Wohnungsbaugesellschaften, Bauvereine etc., Architekten und In-genieure, Baujuristen.

Ziel

In diesem Seminar werden für Investoren und Projektsteuerer alle erforderlichen Kenntnisse vermittelt, um entweder in Verhandlun-gen mit Bau- und Umweltbehörden oder vor Gericht für größere In-vestitionsvorhaben Baurecht zu erhalten. Außerdem werden Tipps und Kniffe zum richtigen Umgang mit „widerspenstigen“ Baubehör-den besprochen. Sowohl Neueinsteiger als auch „alte Hasen“ erhal-ten fundiert und praxisnah einen Einstieg in die Grundzüge des Bau-planungs- und Bauordnungsrechts. Anhand von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie Mustern von Erschlie-ßungsverträgen und anderen städtebaulichen Verträgen, Bauge-nehmigungen, Bauvorbescheiden sowie Befreiungsbescheiden wer-den die Teilnehmer mit den wichtigsten Instrumentarien des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts vertraut gemacht.

Themen

1. Allgemeines zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Investitionsvorhaben

2. Überblick bauplanungsrechtlicher Möglichkeiten, falls das Vorhaben nicht den Voraussetzungen der §§ 30, 34 oder 35 BauGB entspricht

3. Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

4. Vorteile von Bebauungsplänen der Innenentwicklung zu „normalen“ Bebauungsplänen

5. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Abgrenzung zum Angebotsbebauungsplan, Verfahrensschritte, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag

6. Ohne Erschließungsverträge kein Bauland – Muster eines Erschließungsvertrags

7. Sozialer Wohnungsbau

8. Die BauGB-Novelle 2017 – was bietet sie Neues für Investoren?

9. Richtiger Umgang mit Baubehörden – So erhält man schnell und ohne Gerichtsverfahren die gewünschte Baugenehmigung

10. Rechtsschutz im Falle der Ablehnung von Investitions- vorhaben durch Baubehörden

11. Was tun bei Nachbarwidersprüchen und -klagen? Rechts- sichere Verwirklichung des Investitionsvorhabens

Referent: RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Michael Terwiesche, Düsseldorf

Datum: Donnerstag, 13.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Rohdiamant BaurechtSo schafft man Baurecht für Investitionsvorhaben

Page 130: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

130 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

§ 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

RA Dr. Markus Johlenist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungs-recht in der bundesweit auf das öffentliche Baurecht spezialisierten Kanzlei Lenz und Johlen in Köln und seit 18 Jahren ausschließlich auf das öffentliche Bau-recht spezialisiert. Er ist u.a. Autor im Baurechtskom-mentar „Gädtke/Czepuck/Johlen u.a.“, sowie Dozent

für das öffentliche Baurecht beim Fachanwaltslehrgang für Verwal-tungsrecht.

Teilnehmerkreis

Rechtsanwälte, Verwaltungsmitarbeiter, Architekten, Bausachver-ständige.

Ziel

Im Bauplanungsrecht ist § 34 BauGB weiterhin die zentrale Norm. Dies liegt zum Teil daran, dass es für eine Gemeinde schwierig ist bestehende Gemengelagen abwägungsfehlerfrei mit einem Bebau-ungsplan zu überplanen oder § 34 BauGB deshalb Anwendung fin-det, weil sich bestehende Bebauungspläne in einem verwaltungsge-richtlichen Verfahren als unwirksam erweisen.

Die rechtssichere Anwendung von § 34 BauGB ist in der Baurecht-spraxis jedoch insbesondere deshalb schwierig, weil weder der Ge-setzgeber noch die Rechtsprechung einen klaren Rahmen vorgeben, wie weit die „nähere Umgebung“ um ein Baugrundstück reicht, wel-che Bebauung „maßstabsbildend“ ist oder wann unbebaute Grund-stücke dem Außenbereich zuzurechnen sind.

Das Seminar vermittelt u.a. einen Überblick darüber, wann Bauvor-haben überhaupt planungsrechtlich zu bewerten sind, wie der In-nen- vom Außenbereich abzugrenzen ist, wie die einzelnen Kriterien des § 34 BauGB zu beurteilen sind und welche Kriterien dabei auch Nachbarschutz vermitteln. Dies erfolgt insbesondere anhand der Darstellung konkreter Gerichtsverfahren (mit entsprechenden Plä-nen und Luftbildern), so dass ein enger Bezug zur Praxis gewährleis-tet ist und hierdurch ein optimaler Wissenstransfer erfolgen kann.

Referent: RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Markus Johlen, Köln

Datum: Freitag, 14.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Welche Bauvorhaben werden planungsrechtlich bewertet?

– Begriff des Vorhabens im Sinne von § 29 BauGB (u.a. Sorti- mentswechsel, Änderung Ladenöffnungszeiten, Nutzungs- änderung, Erweiterung bestehender baulicher Anlagen)

2. Anwendbarkeit von § 34 BauGB aufgrund unwirksamer Bebauungspläne

– Klassische Fehlerquellen bei Bebauungsplänen (Höhenfest- setzung, Lärmkontingente, fehlender Beitrittsbeschluss)

3. Abgrenzung Innen- zum Außenbereich (§ 35 BauGB)

– Ortsteil oder Splittersiedlung? – Zuordnung von „Randgrundstücken“

4. Eingrenzung der „näheren Umgebung

– Zäsur durch optisch wahrnehmbare Gegebenheiten (Topographie, Straße, Schiene, Fluss etc.) – Zäsur durch „Aneinandergrenzen homogener Bebauungs- strukturen“ – Differenzierung bei den einzelnen Kriterien (Art, Maß, …)

5. Welche Bebauung prägt im Sinne von § 34 BauGB

– Ausreißer/Fremdkörper – Nachprägende Wirkung bei Abriss – Nachprägende Wirkung bei Leerstand – Ungenehmigte bauliche Anlagen

6. Das Einfügensgebot

– Rahmenrechtsprechung Bundesverwaltungsgericht – Überschreiten des zulässigen Rahmens – § 34 Abs. 3 a BauGB

7. Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (§ 34 Abs. 3 BauGB)

8. Satzungen nach § 34 BauGB

9. Baunachbarrecht im Sinne von § 34 BauGB

– Gebietsbewahrungs-/Gebietserhaltungsanspruch – Doppelhausrechtsprechung – Gebot der Rücksichtnahme – Lärm, Gerüche, Lichtimmissionen – Erdrückende Wirkung – Einsichtnahmemöglichkeiten, Verschattung u.a. – Zumauern von grenzständigen Fenstern – Kommunalnachbarklage – Verlust von Nachbarrechten

NEU

Öffentliches Baurecht

Page 131: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

131Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

RA Prof. Dr. Stefan Pützenbacherist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner im Frankfurter Büro der Kanzlei Kapell-mann und Partner Rechtsanwälte mbB. Seine Schwer-punkte sind das öffentliche Baurecht, das Umwelt-recht sowie das gewerbliche Mietrecht und das Immobilienrecht. Der Referent ist Honorarprofessor

für Baurecht an der Frankfurt University of Applied Sciences. Er ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen, Vorträgen und Semina-ren ausgewiesen. Für die Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „IMR Immobilien- & Mietrecht“ ist er als ständiger Mitarbeiter tätig.

Teilnehmerkreis

Projektleiter, Bauleiter, Projektsteuerer, Planer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, insbesondere bei größeren Vorhaben, Bauträger, Sanierungsträger, Architekten und Ingenieu-re, Vertreter von Städten und Gemeinden.

Ziel

Das Seminar zeigt die Grundlagen des Bauplanungs- und Bauord-nungsrechts auf, wie es in der Praxis mittlerer und größerer Bauvor-haben von Bedeutung ist. Die Betonung liegt auf der Darstellung der öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Planung von Bauleistungen, in der Genehmigungsphase und während der Bau-ausführung. Hierbei soll auch auf die das Bauplanungs- und Bauord-nungsrecht flankierenden Rechtsgebiete (Umweltrecht, Denkmal-schutz) eingegangen werden. Fallbeispiele aus dem Bereich der Immobilienprojektentwicklung sowie des Bauens im Bestand runden die Veranstaltung ab.

Referent: RA und FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.

Datum: Montag, 15.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

KOMPAKTKURS: Öffentliches Baurecht

Themen

1. Bauleitplanung

– Abgrenzung zur überörtlichen Planung – Flächennutzungsplan und Bebauungsplan – Aufstellungsverfahren und Rechtsschutzmöglichkeiten

2. Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 29 ff. BauGB

– Plankonformität und Ausnahmen/Befreiungen – Vorhaben nach § 34 BauGB – Bauen im Außenbereich

3. Planungsrechtliche Hürden beim Bauen im Bestand

– Zulässigkeit geänderter Nutzungen – Sanierungsgebiete – Problemkreis Sondergebiete

4. Planungsrecht in der Immobilienprojektentwicklung

– Städtebauliche Verträge – Zulässige Inhalte – Rechtliche Schranken

5. Bauordnungsrecht/Denkmalschutzrecht

– Brandschutz und Bestandsschutz – Baulärm – Einbindung von Denkmalschutzbehörden im Baugenehmigungsverfahren

Öffentliches Baurecht

Was Architekten, Ingenieure und private Baurechtler unbedingt wissen müssen!

Page 132: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

132 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vÖffentliches Baurecht

RA Dr. Till Kemper, M.A.ist Rechtsanwalt und Mediator. In einer überregiona-len Sozietät berät er in Fragen des privaten wie öf-fentlichen Baurechts sowie Umwelt- und Vergabe-rechts. Aufgrund seines Studiums der Archäologie liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Kulturgü-terschutzrecht. Als Mediator ist er für die Mediations-

stelle für Wirtschaftssachen der IHK Lahn-Dill sowie für Bausachen der IngK Wiesbaden/RAK Frankfurt tätig. Er verfasste zahlreiche Bei-träge für die Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“, „IMR Im-mobilien- und Mietrecht“ und „VPR Vergabepraxis & -recht“, ist Au-tor des Handbuchs „Bauen und Planen im Bestand“, Mitautor des „Handbuchs Denkmalschutz und Denkmalpflege“ (Martin/Krautz-berger, 4. Aufl.) und zahlreicher anderer Fachbeiträge sowie Lehrbe-auftragter der Universität Tübingen und der THM Gießen.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Auftragnehmer, Bau- und Projektleiter, Archi- tekten und Ingenieure, Rechtsanwälte und Baujuristen, Behörden-mitglieder.

Ziel

Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die wichtigsten Rege-lungen zu Errichtung und Betrieb von Baustellen. Hierbei werden so-wohl die Probleme nebst den haftungs- und vergütungsrechtlichen Folgen erörtert, die sich aus dem Bauablauf selbst ergeben, als auch Störungen von außen, wie Nachbarinterventionen oder behördliche Verfügungen. Vertragliche Lösungsoptionen werden ebenso aufge-zeigt wie organisatorische Präventionsmaßnahmen. Der Fokus liegt somit nicht so sehr auf den üblicherweise viel diskutierten Mangel-problemen, sondern auf dem praktischen Ablauf.

Themen

1. Öffentlich-rechtliche Anforderungen an die Baustelle und ihren Betrieb

– Regelungswerke (BImSchG, LBO, Vekehrssicherungspflichten, StVO, LDSchG, BaustellenVO, AnBest, BDSG etc.) – Interventionen von Nachbarn – Interventionen von Behörden – Rechtsschutz – Haftungs- und vergütungsrechtliche Folgen

2. Zivilrechtliche Anforderungen an die Baustelle und ihren Betrieb

– Regelungswerke (BGB, VOB/B, Nachbarrechtsgesetzte, Verkehrssicherungspflichten) – Interventionen von Nachbarn – Interventionen von anderen Gewerken, am Bau Beteiligten – Rechtsschutz – Haftungs- und vergütungsrechtliche Folgen

3. Rechtssichere Integration in die Vergabe und Gestaltung bzw. Abwicklung von Architekten- und Bauunternehmerverträgen

– Vergabe: Verschiebe-, Eventual-, Bedarfspositionen und Co. – Bauvertrag: Bauzeitenplan, Kommunikationsregeln, Sanktionen etc. – Handhabung in der Praxis: Schriftverkehr während der Baustelle, Nachtragsverhandlungen etc.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Vergaberecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.M.

Datum: Mittwoch, 07.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die rechtssichere BaustelleÖffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Anforderungen

Page 133: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

133Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vÖffentliches Baurecht

RA Dr. Till Kemper, M.A.ist Rechtsanwalt und Mediator. In einer überregiona-len Sozietät berät er in Fragen des privaten wie öf-fentlichen Baurechts sowie Umwelt- und Vergabe-rechts. Aufgrund seines Studiums der Archäologie liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Kulturgü-terschutzrecht. Als Mediator ist er für die Mediations-

stelle für Wirtschaftssachen der IHK Lahn-Dill sowie für Bausachen der IngK Wiesbaden/RAK Frankfurt tätig. Er verfasste zahlreiche Bei-träge für die Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“, „IMR Im-mobilien- & Mietrecht“ und „VPR Vergabepraxis & -recht“, ist Autor des Handbuchs „Bauen und Planen im Bestand“, Mitautor des „Handbuchs Denkmalschutz und Denkmalpflege“ (Martin/Krautz-berger, 4. Aufl.) und zahlreicher anderer Fachbeiträge sowie Lehrbe-auftragter der Universität Tübingen und der THM Gießen.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Auftragnehmer, Bau- und Projektleiter, Archi-tekten und Ingenieure, Rechtsanwälte und Baujuristen, Behörden-mitglieder.

Ziel

Insbesondere bei Baumaßnahmen im Rahmen der zunehmenden In-nenstadtverdichtung kommt es durch die räumliche Nähe von Bau-stelle und Wohn- oder Arbeitsstätte, aber auch durch die verwende-te Technik und Methodik am Bau zunehmend zu Problemen mit Baulärm. Die ständige Verfügbarkeit von Handy-Apps zur Lärmmes-sung wirkt fördernd auf das Konfliktpotenzial. Kommt es zum be-hördlichen Einschreiten etwa aufgrund einer Anwohnerbeschwerde, reicht die Bandbreite von möglichen Anordnungen bloßer Informati-onspflichten bis hin zum Baustopp. Das Seminar beleuchtet die Pro- blematik des Baulärms aus rechtlicher und grundlegender techni-scher Sicht. Das Seminar wird Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, sowohl bei der Planung eines Bauvorhabens eventuellen Baulärm-Pro-blemen vorzubeugen, als auch im Fall von Nachbarbeschwerden oder behördlichen Anordnungen rechtssicher zu reagieren.

Themen

1. Was ist Baulärm?

– Aus technischer Sicht – Aus rechtlicher Sicht (öffentlich-rechtlich und zivilrechtlich) – Aus tatsächlicher Sicht – Präventions- und Gegenmaßnahmen

2. Rechtsgrundlagen zum Umgang mit Baulärm

– BImSchG in Verbindung mit der 32. BImSchV – AVV Baulärm vs. TA Lärm – Öffentliches Baurecht – Gefahrenabwehrrecht – Verwaltungskostenrecht

3. Behördliches Einschreiten

– Rechtsgrundlage – Handlungsmöglichkeiten der Behörden: Was ist verhältnis- mäßig? – Vollstreckung: Probleme der Durchsetzung behördlicher Anordnungen – Reaktionsmöglichkeiten des Adressaten behördlicher Anordnungen – Kosten

4. Rechtsschutzmöglichkeiten

– Rechtsschutzmöglichkeiten des betroffenen Nachbarn gegen Baulärm – Rechtsschutzmöglichkeiten des betroffenen Bauherrn gegen behördliche Maßnahmen und Nachbarn – Probleme der Rechtswegewahl

5. Auswirkungen auf das Auftraggeber-/Auftragnehmer-Verhältnis

– Hinweis- und Beratungspflichten – Mehrkosten – Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Vergaberecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.M.

Datum: Donnerstag, 29.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Baulärm von A bis ZRechtsgrundlagen, AVV Lärm – Messverfahren, Beschränkungenund Auflagen – Rechtsschutz – Lösungswege

Page 134: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

134 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vImmobilien-, Miet- und WEG-Recht

Notar Dr. Gregor Bastyist als Notar mit der Gestaltung insbesondere von Kauf- und Bauträgerverträgen befasst. Er ist durch sein Standardwerk „Der Bauträgervertrag“ sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge bekannt.

Teilnehmerkreis

Fach- und Führungskräfte aus der Immobilien- und Kreditwirt-schaft, Bauträger, Projektentwickler, Anwaltsnotare und Notare, Steuerberater, Makler, Rechtsanwälte.

Ziel

Ziel des Seminars ist der sichere Umgang mit dem Grundstückskauf-vertragsrecht.

Referent: Notar Dr. Gregor Basty, München

Datum: Dienstag, 23.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Eden Hotel Wolff, München Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Immobilien kaufen und verkaufen

Themen

1. Einführung

– Kaufvertrag unter Privaten – Grundstückskaufvertrag Unternehmer/Verbraucher – Beurkundungsumfang – Kosten und Steuern

2. Angebot und Annahme

– Bindungsfristen – Angebot an noch zu benennende Dritte

3. Kaufpreis

– Regelungen zum Kaufpreis – Anzahlung – Kaufpreisberechnungs- und Nachbewertungsklauseln – Umsatzsteuer

4. Sicherung der Vertragsteile

– Die Abwicklung über Notaranderkonto – Sicherung bei der Direktabwicklung – Sicherung des Verkäufers – Sicherung des Käufers

5. Haftung

– Regelungen zur Beschaffenheit – Haftungsausschluss, -beschränkung – Altbau, Neubau, Teilsanierung – Grenzen der Haftungsbeschränkung – Bedeutung vorvertraglicher Erklärungen, Altlasten – Abtretung von Mängelansprüchen – Rechtsmängel

6. Besitz, Nutzen, Lasten

– Zeitpunkt des Besitzübergangs – Bestehende Mietverhältnisse – Wirksamkeit bestehender Mietverhältnisse (insbesondere Probleme des Projektentwicklers) – Übernahme bestehender Mietverhältnisse

Fallstricke bei der Gestaltung des notariellen Immobilienkaufvertrags

Page 135: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

135Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vImmobilien-, Miet - und WEG-Recht

RiOLG Wolfgang Dötschist Richter am OLG Köln. Seine Interessenschwerpunk-te liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfahrens- und allge-meinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften, Kommentaren und Fachbüchern und er ist Mitglied des Redaktionsbeirats der „Zeit-

schrift für Miet- und Raumrecht“ sowie ständiger Mitarbeiter im „Mietrechtsberater“, der „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „IMR Immobilien- und Mietrecht“ sowie des juris-Praxisreports. Daneben ist Herr Dötsch fortlaufend in der Referendarausbildung sowie Rich-ter-, Verwalter-, Beirats- und Anwaltsfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders geschärft.

Teilnehmerkreis

Rechtsanwälte, WEG-Verwalter, juristisch interessierte Mitarbeiter von Bauträgern und bauträgerfinanzierenden bzw. den Erwerb vom Bauträger finanzierenden Kreditinstituten.

Ziel

Ist das Baumängelgewährleistungsrecht für sich genommen oft schon komplex genug, drohen dem Praktiker gerade im Zusammen-spiel mit Wohnungseigentum (WEG) besondere Risiken und Haf-tungsgefahren, die leider auch vielen Juristen nicht immer geläufig sind. Wer hier wann wie welche Ansprüche aus einem Bauvertrag geltend machen kann, wie es zu der für den Werkvertrag elementa-ren Abnahme des Werks kommt (oder auch nicht) und was eigentlich ein „Nachzügler“ ist, kann für das Obsiegen/Unterliegen in einem vermeintlich noch so einfachen Bauprozess schnell zur zentralen Fra-ge werden. Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer anhand anschau-licher und eingängiger Beispiele und einer Vielzahl von praktischen Beispielfällen aus der Rechtsprechung mit den wichtigsten Fragestel-lungen aus diesem Bereich vertraut zu machen und für die besonde-ren Probleme und Gefahren sowohl im Baurecht als auch im Woh-nungseigentumsrecht zu sensibilisieren. Denn auch die letzte Baurechtsnovelle hat hier keine Klärung gebracht. Das Ganze wird mit einigen prozessualen Hinweisen angereichert. Zudem werden Hinweise auf den Stand etwaiger weiterer Gesetzgebungsverfahren (Stichwort: „Vergemeinschaftung“ der Abnahme) gegeben.

Referent: RiOLG Wolfgang Dötsch, Brühl

Datum: Montag, 19.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Baumangel und WEG

Themen

1. Einführung

– Vertragsrecht versus ordnungsgemäße Instandsetzung im Sinne des § 21 WEG – Grundlagen des Bauträgervertrags – „Geborene“ und „gekorene“ Ausübungsermächtigung nach § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG

2. Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum anhand typischer Beispiele

3. Einzelne Mängelansprüche

– Individuelle Ausübungsbefugnis der Eigentümer – Ausschließliche bzw. konkurrierende Ausübungsbefugnis des Verbands; prozessuale Folgen einer Vergemeinschaftung – Sonderproblem: Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte – Taktische Überlegungen – Verjährung und selbständiges Beweisverfahren

4. Beschluss und Beschlussmängel im Überblick

– Erforderliche Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft – Beschlussmängelklage (§ 46 WEG) – Folgen einer Beschlussanfechtung; prozessuale Besonderheiten – Einstweiliger Rechtsschutz

5. Exkurs: Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft im Überblick

6. Abnahme

– Typische Klauselgestaltungen und AGB-Kontrolle – Rechtsfolgen unwirksamer Klauseln; grundsätzlich keine stillschweigende Abnahme – „Nachzüglerproblematik“ – Bedeutung des § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG für die Abnahme mit Darstellung des aktuellen Streitstandes 7. Prozessrecht: Typische Fragen im Überblick

8. Speziell: Der Prozessvergleich in WEG-Sachen

Rechtliche Probleme und Haftungsgefahren bei der Durchsetzung werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche in Bauträgergestaltungen

Page 136: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

136 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vImmobilien-, Miet- und WEG-Recht

RA Thomas Hannemannist Rechtsanwalt in Karlsruhe mit Schwerpunkt Immo-bilienrecht. Er ist Vorsitzender der Arbeitsgemein-schaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen An-waltverein, Mitherausgeber der NZM und Heraus- geber sowie Autor verschiedener vor allem miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Fachbücher, u. a. im

Verlag C.H. Beck.

Teilnehmerkreis

Fachkräfte der Immobilienwirtschaft, Leiter und Mitarbeiter von Im-mobilienabteilungen bei Banken, Projektentwickler, Versicherungen und Fondsunternehmen, Immobilienverwalter, Mieter und Vermie-ter von Gewerbeflächen, Center-Manager, Makler, Rechtsanwälte.

Ziel

Das Gewerberaum-Mietrecht ist zum großen Teil Richterrecht, da sich im BGB nur wenige Vorschriften mit Gewerbemieträumen be-schäftigen. Die Rechtsprechung und Rechtsfortbildung wird so stän-dig vorangetrieben. Auf dem aktuellen Stand zu sein, wenn es da- rauf ankommt, ist nicht immer einfach, aber entscheidend, wenn es darum geht, rechtssicher Gewerberaummietsachen zu bearbeiten und Verträge zu gestalten.

Der Referent wird unter Einbeziehung neuester Rechtsprechung die aktuellen Brennpunkte des Gewerberaummietrechts darstellen, um Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter zu vermeiden und z.B. die Gefahr formunwirksamer Verträge oder unwirksamer Mietvertragsklauseln zu minimieren. Selbstverständlich werden die Teilnehmer ausreichend Gelegenheit haben, dem Referenten Fragen aus ihrer täglichen Praxis zu stellen.

Referent: RA Thomas Hannemann, Karlsruhe

Datum: Mittwoch, 28.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Gewerberaummietrecht

Themen

1. Gesetzliche Schriftform, u. a.:

– Darstellung der umfangreichen BGH-Rechtsprechung – Die schriftformkonforme Regelung wesentlicher Vertrags- bestandteile – Einbeziehung von Anlagen in den Vertrag – Die Gestaltung von Nachträgen zum Mietvertrag 2. Gewerbe-Miet-AGB, u. a.:

– Was lässt sich noch wirksam in einem vorformulierten Vertrag vereinbaren? – Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsklauseln – Preisklauseln – Schriftform(heilungs)klauseln

3. Rechte und Pflichten der Parteien währen des bestehenden Mietverhältnisses, u. a.:

– Analoge Anwendung des § 566 BGB – § 565 BGB: Anwendungsbereich; Tod der Werkmiet- wohnung?

4. Nebenkosten

– Die wirksame Umlage von Nebenkosten im Mietvertrag – Wichtige Hinweise zur Nebenkostenabrechnung

5. Konkurrenzschutz und Betriebspflichten

6. Gewährleistung

– Dreh- und Angelpunkt: Vertrags- bzw. Nutzungszweck – Auswirkungen des § 906 BGB?

7. Vertragsbeendigung und Abwicklung des beendeten Miet- verhältnisses

– Neues zu § 546a BGB

8. Verjährungsfragen

Insbesondere Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen der Rechtsprechung

Page 137: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

137Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vImmobilien-, Miet- und WEG-Recht

RiBGH a. D. Dr. Detlev Fischerwar von 1996 bis 2002 Mitglied des u. a. für Makler-recht zuständigen 15. Zivilsenats des OLG Karlsruhe und anschließend Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen beim LG Karlsruhe, von 2005 bis 2015 Richter am BGH (IX. Zivilsenat). Von 1995 bis 2017 Lehrbeauftragter an der Hochschule Technik und

Wirtschaft Karlsruhe; seit 2005 Dozent für Maklerrecht am Deut-schen Anwaltsinstitut in Bochum. Zahlreiche Veröffentlichungen zum Auftragsrecht und zur Rechtsberaterhaftung (u. a. Kommentie-rung der §§ 662 – 675 BGB in Bamberger/Roth, BGB, 3. Aufl. 2012) sowie zum Maklerrecht (u. a. halbjährliche NJW-Rechtsprechungsbe-richte; Maklerrecht anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung, 4. Aufl. 2017).

Teilnehmerkreis

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsan-wälte mit dem Arbeits- oder Interessenschwerpunkt Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie insbesondere Maklerrecht, Im-mobilienunternehmen mit Tätigkeitsschwerpunkt im Maklerbe-reich, Makler.

Ziel

Das Maklerrecht ist angesichts seiner völlig lückenhaften gesetzli-chen Regelung ein Rechtsgebiet, dessen eigentliche Konturen sich erst durch die hierzu ergangene Rechtsprechung und Rechtsfortbil-dung ergeben. Das Seminar befasst sich mit der aktuellen Rechtspre-chung des Maklerrechtssenats des Bundesgerichtshofs und gibt zu-gleich einen umfassenden Überblick über die obergerichtliche Judikatur. Der Schwerpunkt liegt auf dem Bereich des Immo-bilienmaklerrechts, aus dem die meisten Entscheidungen stammen.

Themen

1. Einführung

2. Begründung und Beendigung des Maklervertrags

– Nichtigkeit des Maklervertrags – Konkludenter Vertragsabschluss – Ausdrückliches Provisionsbegehren – Einzelfragen zur Provision – Widerruf des Maklervertrags bei Fernabsatz u. a.

3. Maklerleistung

– Nachweisleistung – Vermittlungsleistung

4. Hauptvertrag

– Nichtigkeit – Verträge mit aufschiebender Bedingung – Verträge mit Genehmigungserfordernis – Wirtschaftliche Identität (Kongruenz) – Echte und unechte Verflechtung

5. Kausalität zwischen Maklerleistung und Hauptvertrag

6. Nebenpflichten im Maklervertrag

– Nebenpflichten des Maklers – Nebenpflichten des Kunden – Rechtsfolgen bei Pflichtverstößen

7. Verwirkung der Maklerprovision nach § 654 BGB

– Normzweck: Strafcharakter – Einzelne Anwendungsbereiche (Fallgruppen)

8. Besonderheiten des Wohnungsvermittlungsrechts (WoVermittG)

– Form des Wohnungsmaklervertrags – Nachweis oder Vermittlung nur bei Auftrag – Anwendungsbereich und Umgehungstatbestände des Bestellerprinzips – Sonderregelungen für den Provisionsanspruch

9. Prozessuale Fragen

Referent: RiBGH a. D. Dr. Detlev Fischer, Karlsruhe

Datum: Freitag, 30.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Maklerrecht kompaktGrundsätzliches – aktuelle Rechtsprechung – Entwicklungen

Page 138: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

138 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vFortbildung für Fachanwälte

RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleitist seit Januar 2013 Mitglied des für Bau- und Archi-tektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundes-gerichtshofs. Er ist Honorarprofessor der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.

VizePräsLG Dr. Mark Seibelist Vizepräsident des Landgerichts Siegen und leitet dort eine Baukammer. Zuvor war er Richter am Ober-landesgericht Hamm (Bausenat). Von Dezember 2010 bis Dezember 2013 war er wissenschaftlicher Mitar-beiter im u. a. für das Bau- und Architektenrecht zu-ständigen VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in

Karlsruhe. Zudem ist er Mitherausgeber der Zeitschrift „IBR Immobi- lien- & Baurecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „BauR“, „ZfBR“ und „Der Bausachverständige“ (dort auch Mitglied des Beirats) sowie Autor bzw. (Mit-)Herausgeber zahlreicher Werke (u. a. Mitautor im Zöller, Standard-Kommentar zur ZPO [ab der 32. Auflage]).

RAin Dr. Birgit Franz ist Partnerin der Bau- und Vergaberechtssozietät Lei-nemann Partner Rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät seit mehr als 15 Jahren Bauunternehmen eben-so wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Ver-gaberechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftrag-

geber wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Das Handelsblatt zählt Frau Dr. Franz zu DEUTSCHLANDS BESTEN AN-WÄLTEN 2017 im Rechtsgebiet Baurecht.

RiOLG Dr. Georg Rehbein hat sich zum Thema „Das Anordnungsrecht des Auf-traggebers“ promoviert. Er war zunächst als beisit-zender Richter und dann in der Zeit von 2009 bis 2016 als Vorsitzender einer Zivilkammer schwerpunktmä-ßig mit der Bearbeitung von Bausachen befasst. In-zwischen ist er stellvertretender Vorsitzender eines

Bausenates beim Oberlandesgericht Köln. Darüber hinaus wirkt er als Mitautor bei den Kommentaren „Bau- und Architektenrecht“ (Hrsg. Glöckner – v. Berg), dem „Handbuch des Baurechts“ (Hrsg. Klein-Möller/Merl) sowie als ständiger Mitarbeiter bei der Zeitschrift „IBR Immobilien- Baurecht“ mit.

RA Dr. Andreas Berger ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düs-seldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Mönchengladbach und München. Er ist u. a. Mitherausgeber und Mitau-tor des Fuchs/Berger/Seifert, Beck‘scher HOAI- und

Architektenrechtskommentar, 1. Aufl. 2016, sowie Mitherausgeber und Mitautor des Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum Neuen Bauvertragsrecht, 1. Aufl. 2018.

Datum: Freitag, 09.11.2018, 09:30 – 19:15 Uhr, und Samstag, 10.11.2018, 09:00 – 17:00 UhrOrt: Radisson Blu Hotel, Mannheim Preis: 599,– Euro zzgl. 19% MwSt. (15 Zeitstunden) 499,– Euro zzgl. 19% MwSt. (10 Zeitstunden)

26. IBR-Fortbildungsveranstaltung

Prof. Dr. techn. Ralph Bartschist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Er ist ferner Part-ner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PART-NERSCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bau-wirtschaft mbB in München, das auf das technische Vertragsmanagement und die baubetriebliche Bera-

tung spezialisiert ist. Herr Prof. Dr. Bartsch ist Autor zahlreicher Ver-öffentlichungen zu baubetrieblichen und bauwirtschaftlichen The-men sowie Autor des VOB-Kommentars von Althaus/Heindl, „Der öffentliche Bauauftrag“, 2. Aufl. 2013, Verlag C.H. Beck/ibr-online.

VorsRiOLG Dr. Markus Wessel ist seit Anfang 2016 Vorsitzender Richter eines Bause-nats (einschl. Architektenhaftung) am Oberlandesge-richt in Celle. Zuvor war er Vorsitzender einer (auch: Berufungs-)Kammer mit Spezialzuständigkeit für die Entscheidung über Honoraransprüche von Architek-ten und Ingenieuren. Davor war er als Richter am

Oberlandesgericht Celle über sechseinhalb Jahre Mitglied eines Fachsenats für Bau- und Architektenrecht. Herr Dr. Wessel ist zudem Vorsitzender des Niedersächsischen Berufsgerichtshofs für Architek-ten. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Bau- und Immo-bilienrecht hervorgetreten und veröffentlicht regelmäßig in der Zeit-schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“.

RiOLG Wolfgang Dötsch ist Richter am Oberlandesgericht Köln. Seine Interes-senschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungsei-gentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfah-rens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften und Fachbü-chern, u. a. ist er Mitautor im „BeckOK-WEG“ und

„BeckOK-MietR“ sowie Mitglied des Redaktionsbeirats der „Zeit-schrift für Miet- und Raumrecht“ und ständiger Mitarbeiter im „Mietrechtsberater“, der „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „IMR Immobilien- und Mietrecht“ sowie des juris-Praxisreports.

RA Dr. Stephan Bolz ist Rechtsanwalt in Mannheim, Schriftleiter der Zeit-schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und des Inter-net-Dienstes „IBR-ONLINE“ sowie Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Hochschule Darmstadt. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichun-gen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im

Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die §§ 640, 644 und 646 im Kom-mentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.).

für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht gemäß § 15 FAO (15 oder 10 Zeitstunden)Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht

Page 139: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

139Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

Fortbildung für Fachanwälte

Teilnehmerkreis

Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte mit dem Arbeits- oder Interessenschwerpunkt Bau- und Architektenrecht.

Ziel

Gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung der Rechtsanwaltskammern muss, wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, seit 01.01.2015 jähr-lich an der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen „hö-rend oder dozierend teilnehmen“.

Mindestens 15 Zeitstunden hat der Fachanwalt der Rechtsanwalts-kammer unaufgefordert nachzuweisen, wobei höchstens fünf Zeit-stunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, so-fern eine Lernkontrolle erfolgt.

Während unserer Veranstaltung greifen innerhalb von 15 Zeitstun-den neun hochkompetente und renommierte Referenten aktuelle Fragestellungen aus der Praxis des Bau- und Architektenrechts auf, um neue Erkenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln und diese zu diskutieren.

Hinweis

Die Gesamtveranstaltung umfasst 15 Zeitstunden gemaß § 15 FAO. Teilnehmer, die nur 10 Zeitstunden besuchen wollen, haben die Wahl zwischen den verschiedenen Vorträgen. Es können auch Einzelvor-träge nach Stunden Ihrer Wahl gebucht werden.

Programm

Freitag, 09.11.2018

09:30 – 11:30 Uhr Aktuelle Fragen des Bau- und Architekten- rechts in der neueren Rechtsprechung des BGH (Prof. Dr. Andreas Jurgeleit)

11:30 – 11:45 Uhr Kaffeepause

11:45 – 13:15 Uhr „Allgemein anerkannte Regeln der Technik“ – Bedeutung für die Baumangelbeurteilung und aktuelle Entwicklungen (Dr. Mark Seibel)

13:15 – 14:15 Uhr Mittagessen im Restaurant

14:15 – 15:45 Uhr Vergütung nach neuem Bauvertrags- recht – Fluch oder Segen? (Dr. Birgit Franz)

15:45 – 16:00 Uhr Kaffeepause

16:00 – 17:30 Uhr Vertragsgestaltung nach neuem Architekten- recht (Dr. Andreas Berger)

17:30 – 17:45 Uhr Kaffeepause

17:45 – 19:15 Uhr Die Einstweilige Verfügung nach § 650d BGB (Dr. Georg Rehbein)

Samstag, 10.11.2018

09:00 – 11:00 Uhr Nachtragskalkulation und -prüfung auf Grundlage des Neuen Bauvertragsrechts (§ 650a bis c BGB) (Prof. Dr. Ralph Bartsch)

11:00 – 11:15 Uhr Kaffeepause

11:15 – 13:15 Uhr Der Architekt vor Gericht – materielle und prozessuale Fallstricke bei der Geltend- machung von Architektenhonorar (Dr. Markus Wessel)

13:15 – 13:45 Uhr Mittagessen – Snack/Stehimbiss

13:45 – 15:15 Uhr Streitverkündung im Bauprozess – Praxispro- bleme und ihre Lösungen (Wolfgang Dötsch)

15:15 – 15:30 Uhr Kaffeepause

15:30 – 17:00 Uhr Werden § 2 Abs. 7 und 8 VOB/B eigentlich richtig verstanden? (Dr. Stephan Bolz)

ca. 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung

v

Datum: Freitag, 09.11.2018, 09:30 – 19:15 Uhr, und Samstag, 10.11.2018, 09:00 – 17:00 UhrOrt: Radisson Blu Hotel, Mannheim Preis: 599,– Euro zzgl. 19% MwSt. (15 Zeitstunden) 499,– Euro zzgl. 19% MwSt. (10 Zeitstunden)

26. IBR-Fortbildungsveranstaltungfür Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht gemäß § 15 FAO (15 oder 10 Zeitstunden)Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht

Page 140: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

140 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

Das Mandat in Bausachen

Referent: RA und Notar, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Stephan Kleinjohann, Rosdorf

Datum: Montag, 10.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Grundlagenwissen für junge Bauanwälte

Bauprozess | Sachverständige

RA und Notar Dr. Stephan Kleinjohannist seit 1987 als Rechtsanwalt beim Landgericht Göt-tingen zugelassen und seit 1996 Notar. Seit Beginn seiner Berufstätigkeit ist er besonders mit dem Bau- und Architektenrecht befasst. Der Schwerpunkt sei-nes Notariats liegt dementsprechend im Immobilien- und Bauträgerrecht. Herr Dr. Kleinjohann war zehn

Jahre lang intensiv in die Referendarausbildung als Arbeitsgemein-schaftsleiter einbezogen; von ihm stammen viele Unterrichtseinhei-ten, die auch heute noch vom Niedersächsischen Justizministerium ausgegeben werden. Herr Dr. Kleinjohann begleitet insbesondere viele öffentliche Auftraggeber aus Südniedersachsen bei ihren Pro-jekten, dort ist er auch für die Weiterbildung der Mitarbeiter zu-ständig.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar richtet sich an Berufskollegen, die auf dem Weg zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht das Know-how für die überzeugende Erstberatung suchen bzw. vertiefen wollen.

Ziel

Wer als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht erfolgreich sein will, muss unmittelbar nach der Mandatsannahme Wege zur Kon-fliktbewältigung aufzeigen, die dem Mandanten deutlich machen, dass er bei einem Fachmann gelandet ist. Dementsprechend ist das Ziel des Seminars, den Teilnehmern für typische Beratungssituatio-nen praxistaugliches Basiswissen zu vermitteln.

Themen

1. Die Abnahme

2. Die Werklohnforderung

– Aus Auftragnehmersicht – Aus Auftraggebersicht – Das Sicherungsverlangen

3. Das Architektenhonorar

– Mindesthonorar – Wiederholungsleistungen

4. Der Baumangel

– Geltendmachung eines Mangels – Beratung des Auftragnehmers

5. Verjährungsfragen

– Werklohnforderungen nach BGB, VOB/B und HOAI – Haftung des Werkunternehmers – Haftung des Architekten – Gesamtschuldnerausgleich

6. Das Mandat gegen den Bauträger

– Der nichtige Bauträgervertrag – Unzulässige Vorauszahlungen – Mängel am Sondereigentum – Mängel am Gemeinschaftseigentum

7. Die Haftung des Baustoffhändlers

– Mängelrecht – Verjährung – Die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht

8. Die unerlässliche Ordnung im Bauprozess

– Die Werklohnklage – Die Schadensersatzklage – Einreden/Einwendunge

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist imSeminarpreis enthalten.

Page 141: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

141Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

VorsRiLG a.D. Prof. Jürgen Ulrichwar mehr als 36 Jahre lang an diversen Gerichten als Richter im Einsatz. Ihm ist die erste Honorarprofessur der Hochschule in Bochum verliehen worden; hier lehrt er das Fach „Ziviles Baurecht“. Seit nun beinahe zwei Jahrzehnten befasst sich der Referent intensiv mit dem Recht der Sachverständigen sowie der prak-

tischen Arbeit der privaten und der gerichtlichen Sachverständigen. Das von ihm bearbeitete Standardwerk „Der gerichtliche Sachver-ständige“ ist in der 12. Auflage erschienen; ebenfalls von ihm stammt das - bei ibr-online veröffentlichte und im Verlag C.H. Beck zusätzlich in Papierform erschienene - Werk „Selbständiges Beweisverfahren mit Sachverständigen“. Von Prof. Ulrich finden sich ferner zahlreiche Aufsatzveröffentlichungen und IBR-Entscheidungsbesprechungen zu den speziellen Themen des Sachverständigenrechts und dem Recht des selbständigen Beweisverfahrens. Gemeinsam mit Dipl.-Ing. Werner Seifert, ö.b.u.v. Sachverständiger, fungierte Prof. Ulrich mehrfach als Leiter des Arbeitskreises VI „Sachverständigenrecht“ der Deutschen Baugerichtstage in Hamm. Prof. Ulrich ist der Vorsit-zende der Bauschlichtungskammer bei der Handwerkskammer Dort-mund und der Bauschlichtungskammer bei der Handwerkskammer Südwestfalen.

Teilnehmerkreis

Rechtsanwälte, Sachverständige, Bauleiter, Architekten und Ingeni-eure.

Ziel

Insbesondere aufgrund der rasant fortschreitenden technischen Ent-wicklung und Spezialisierung werden Bausachverhalte immer kom-plexer und komplizierter. In beinahe jedem Bauprozess benötigt der Richter zur Klärung bzw. Prüfung der technischen Gegebenheiten fallbezogenen technischen Sachverstand mindestens eines Fach-manns (= Sachverständigen). Eine im Jahre 1982 veröffentlichte – auch empirische – Untersuchung hat für die Zeit der damaligen Erhe-bung offenbart, dass Richter in beinahe 95% der Fälle den von ihnen ausgesuchten gerichtlichen Sachverständigen folgen. Jüngere Arbei-ten zu diesem Thema fehlen zwar; es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die gegenwärtigen Verhältnisse nicht anders dar-stellen. Weiterhin gilt der von Quack bereits im Jahre 1993 formulier-te Satz: „Verlorene Gutachten sind ... verlorene Prozesse.“ Einige In-sider schreiben dem gerichtlichen Sachverständigen die Rolle des Urteilsdiktierers, Richters ohne Robe, des nicht-richterlichen Ober-lehrers zu. Früher und heute wird von anderen – bisweilen auch den-selben – gefordert, den Sachverständigen entsprechend seiner fakti-schen Funktion – im wahren Sinne: optisch – neben den Juristen auf der Richterbank zu platzieren und damit aus der Rolle des Beweis-mittels zu lösen.

Der Referent geht ein auf die spezielle Funktion der Sachverständi-gen in der juristischen Wirklichkeit. Anhand der Stationen des Bau-rechtsstreits (u. a. Vorbereitung mit privaten Gutachtern, Relevanz eines vorgeschalteten selbständigen Beweisverfahrens, angemesse-ne Kontrolle der Person des gerichtlich ausgewählten Sachverständi-gen, Begleitung seiner Findung der Befundtatsachen, Prüfung des gelieferten Gutachtens, strategische Vorbereitung und Durchfüh-rung der mündlichen Anhörung – jeweils mit Erörterung der diver-sen Befangenheitssituationen – und schließlich rechtzeitige und dann auch kritische Analyse seiner Kostenrechnung) werden die ver-schiedenen Phasen des Verhältnisses Gericht – Sachverständiger – Partei/Rechtsanwalt kritisch und mit konkret formulierten Verhal-tenshinweisen erörtert.

Die Teilnehmer erhalten ein insbesondere die jüngere Rechtspre-chung darstellendes umfassendes Konzept mit formulierten Prakti-ker-Tipps.

Themen

1. Grundsätzliches zur Rolle und Funktion des Sachverständigen in der juristischen Wirklichkeit

2. „Stationen“ des Sachverständigenbeweises mit dazu passenden anwaltlichen Einflussnahmen: Schwierigkeit beim Einsatz von Privatgutachten vor dem und während des Rechtsstreits; anwaltliche Aktivitäten im Vorfeld der richterlichen Gutachter- beauftragung

3. Chance auf Abänderung des Beweisbeschlusses

4. Mittelbare Einflussnahme des Rechtsanwalts auf die richterliche Auswahl

5. Anwaltliche und die Vorarbeiten des Sachverständigen begleitende Aktivitäten

6. Anwaltliche Maßnahmen ab Gutachtenerhalt

7. Reaktionen des Anwalts auf Gutachtenmängel

8. Spezielles zur Berufung in Bausachen

9. Besonderheiten „geliehene Gutachten“: Vergleich

10. Rechtzeitige Prüfung – und taktische Schlüsse aus – der Kostenrechnung des gerichtlichen Sachverständigen

Referent: VorsRiLG a.D. Prof. Jürgen Ulrich, Dortmund

Datum: Donnerstag, 22.11.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Anwaltliche Strategien im SachverständigenrechtZum effektiven Umgang mit Gutachte(r)n

Bauprozess | Sachverständige

Page 142: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

142 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleitist seit Januar 2013 Mitglied des für Bau- und Archi-tektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundes-gerichtshofs. Er ist Honorarprofessor der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.

VorsRiOLG Ulrich Schröderist seit März 2017 Vorsitzender Richter am Oberlan-desgericht Frankfurt a.M. und dort schwerpunktmä-ßig mit privatem Baurecht befasst. Er hält seit Jahren viele Vorträge zum privaten Baurecht für Richter, Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure. Seit An-fang 2010 betreut er in der „NJW“-Redaktion das pri-

vate Baurecht. Seit März 2016 fungiert er zudem als Mitherausgeber der „NZBau“. Sein besonderes Interesse gilt der Verbesserung der Kooperation zwischen den an Bauprozessen beteiligten Berufsgrup-pen.

Teilnehmerkreis

Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauher-ren, Bauträger, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Auftragge-ber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Baujuristen.

Ziel

Die Teilnehmer werden über die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Bau- und Architektenrecht sowie im dazugehö-rigen Zivilprozessrecht informiert. Dazu werden die wichtigsten ak-tuellen Urteile des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte aus diesen Rechtsgebieten vorgestellt und mit ihren Auswirkungen für die Praxis erläutert.

Themen

Teil I: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

1. Allgemeines Werkvertragsrecht mit VOB/B, z. B.: Zustandekommen des Vertrags; Inhalt des Vertrags (Ausle- gung); Besonderheiten im öffentlichen Vergabeverfahren

2. Vergütungsrecht nach BGB und VOB/B

3. Recht der Sicherheiten, z. B.: Gesetzliche Sicherheiten; Sicherheiten in AGB; Wirksamkeitsfragen

Referenten: RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Karlsruhe; VorsRiOLG Ulrich Schröder, Frankfurt a.M.

Datum: Freitag, 07.12.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

4. Sachmängelrecht – Recht der Leistungsstörungen, z. B.: Ansprüche vor und nach Abnahme; Probleme der Verjährung

5. Architekten- und Ingenieurrecht (Gewährleistung und Honorar), z. B.: Leistungspflichten in verschiedenen Stadien eines Bauprojekts; Folgen von Pflichtverletzungen

6. Bauträgerrecht/WEG, z. B.: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht; Probleme im Zusam- menhang mit der Abnahme und mit Abnahmeklauseln

7. Prozessrecht des VII. Zivilsenats, z. B.: Diverses zum selbständigen Beweisverfahren; Streitverkündung und Streithilfe

Teil II: Aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte

1. Vergütung, z. B.: Zustandekommen des Bauvertrags, Fälligkeit, Höhe und Verjährung der Werklohnforderung, Besonderheiten in Leistungsketten

2. Sicherheiten, z. B.: Bauhandwerkersicherungshypothek, Bauhandwerkersicherung, vertraglich vereinbarte Sicherheiten

3. Leistungsstörungen und Mängel, z. B.: Sonderkündigungsrechte, Mängelhaftung, Nebenpflichtverlet- zungen, Bauzeitfragen, Vertragsstrafen

4. Prozessrecht, z. B.: Klagearten, Substantiierungsanforderungen, Prozesskostenhilfe, gerichtliche Hinweispflichten, Kosten, Rechtsmittel, besondere Verfahrensarten

5. Architektenrecht, z. B.: Zustandekommen des Vertrags, Schwarzarbeit, Honorar- und Haftungsfragen

6. Besonderheiten des Bauträgerrechts, z. B.: Konkludente Abnahme bei unwirksamer Abnahmeklausel

7. Sonstiges Recht mit Baubezug

Bauprozess | Sachverständige

Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

Auch am14.11.2018 in

Hamburg und am 28.11.2018 in Düsseldorf.

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht

Page 143: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

143Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

RA Dr. Lutz Nepomuckist assoziierter Partner der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüs-sel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mön-chengladbach und München. Er verteidigt Personen und Unternehmen in Wirtschafts- und Steuerstraf-verfahren. Des Weiteren berät Dr. Nepomuck in Fra-

gen strafrechtlicher Compliance. Dies umfasst Aufbau und Optimie-rung von Compliance-Systemen, Risikoanalysen, Inhouse-Schulungen, den Entwurf von Verhaltensrichtlinien, die Durchführung systemati-scher Korruptions-Audits sowie verdachtsbezogener Internal Investi-gations. Aufgrund der starken Verwurzelung der Kanzlei Kapell-mann und Partner in der Bauindustrie bildet die Strafverteidigung und Compliance-Beratung in diesem Bereich einen Praxisschwer-punkt von Hern Dr. Nepomuck. Er hält zudem regelmäßig Vorträge/Seminare und veröffentlicht zu Themen des Wirtschaftsstrafrechts und der strafrechtlichen Compliance.

Teilnehmerkreis

Verantwortliche der Bereiche Recht und Compliance, Geschäftsfüh-rer, kaufmännische Leiter, Aufsichtsräte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte.

Ziel

Die Baubranche ist aus verschiedenen Gründen in besonderem Maße anfällig für Gesetzesverstöße. Korruptionsdelikte und Kartellverstö-ße beschäftigen die staatlichen Verfolgungsbehörden und Gerichte regelmäßig. Doch auch der in der Bauindustrie häufige Einsatz von Fremdpersonal sowie Betrugssachverhalte bergen in der Praxis meist unterschätzte Risiken. Aufgrund einer Reihe gesetzlicher Änderun-gen drohen Strafen, Geldbußen, Registereinträge und Schadenersatz- ansprüche gegen Unternehmensverantwortliche heute mehr denn je. Insbesondere Vergabesperren können im worst case den wirt-schaftlichen Tod für Bauunternehmen bedeuten. Compliance-Maß-nahmen schützen vor diesen Folgen. In einer Zeit, in der Compli- ance-Systeme nicht nur bei Großunternehmen, sondern zunehmend auch im Mittelstand zum „Standard“ geworden sind, hinkt die Bauindustrie jedoch hinterher. Bauunternehmen mit ernsthaft be-triebenen Compliance-Systemen sind rar. Vor diesem Hintergrund ist es für Führungspersonen in der Baubranche unerlässlich, sich über die bestehenden Risiken zu informieren und diesen Präventionsmaß-nahmen entgegenzusetzen. Außerdem sollten Unternehmen für den Fall behördlicher Durchsuchungen gewappnet sein. Mitarbeiter sollten wissen, wie sie sich bei Überprüfungen durch Staatsanwalt-schaft, Kartellamt und Zoll verhalten sollten. Die Themen des Semi-nars werden anhand zahlreicher Fallbeispiele aus der Praxis anschau-lich vermittelt. Juristische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Referent: RA Dr. Lutz Nepomuck, Mönchengladbach

Datum: Mittwoch, 26.09.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Compliance-Risiken in der Baubranche

Themen

1. Einleitung 2. Rechtsrisiken bei Compliance-Verstößen

– Sanktions- und Haftungsrisiken für Täter, Geschäftsleitung und Unternehmen – Fehlendes oder mangelhaftes Compliance-System als Risiko – Vergabesperren und neues Wettbewerbsregister 3. Korruptionsdelikte

– Überblick Korruptionstatbestände und gesetzliche Neuerungen – Erscheinungsformen, Praxisfälle und Entdeckungsrisiken

4. Kartellverstöße

– Preis- und Angebotsabsprachen – Woran erkennt man Submissionsabsprachen? – Kartellrechtswidrige Bildung einer BIEGE/ARGE – Unzulässiger Informationsaustausch

5. Fremdpersonaleinsatz

– Scheinwerkverträge und Scheinselbständige – Mindestlohnverstöße auf Nachunternehmerebene – Durchgriffshaftung bei Schwarzarbeit und sonstigen Rechtsverstößen durch Nachunternehmer

6. Weitere baubranchentypische Delikte

7. Compliance-Maßnahmen als Mittel der Haftungsreduzierung

– Wesentliche Bestandteile eines Compliance-Systems – Baubranchenspezifische Elemente – Bedeutung von Compliance-Zertifizierungen

8. Richtiges Verhalten bei behördlichen Überprüfungen

– Durchsuchung von Staatsanwaltschaft und Kartellamt – (Verdachtsunabhängige) Überprüfungen durch den Zoll – Ermittlungen bei Arbeitsunfällen

Praxis- und Sonderthemen

Praxisrelevante Delikte – Haftungs- und Sanktionsrisiken – Compliance-Maßnahmen – Wettbewerbsregister und Vergabesperren – Verhalten bei Durchsuchungen und Arbeitsunfällen

NEU

Page 144: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

144 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vPraxis- und Sonderthemen

Effektives Konfliktmanagement unter Berücksichtigung des neuen BauvertragsrechtsWege aus der Eskalationsspirale: Konflikte lösen und vermeiden

Dr. Martin Stoltefußist seit mehr als zwei Jahrzehnten als Jurist im priva-ten Bau- und Vertragsrecht tätig, und zwar sowohl als “externer” Rechtsanwalt als auch als Unternehmens-jurist. Herr Dr. Stoltefuß hat eine Vielzahl komplexer Großbauvorhaben juristisch begleitet. Seit Beginn seiner Tätigkeit führt er regelmäßig Schulungen im

Bauvertragsrecht durch. Hierbei steht nie die Theorie, sondern stets die praktische Anwendbarkeit der Schulungsinhalte im Vordergrund.

Teilnehmerkreis

Projektleiter, Bauleiter, Architekten, Projektsteuerer, technische und kaufmännische Leiter und Mitarbeiter.

Ziel

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern dabei zu helfen, die während der Projektabwicklung immer wieder auftre-tenden Konflikte zu vermeiden oder zu lösen. Konflikte in Baupro-jekten haben vielfältige Ursachen und oft desaströse Folgen für die Finanzierung eines Projekts und die weitere Zusammenarbeit der Beteiligten. Sie führen Projekte in die wirtschaftliche „Sackgasse“ und verursachen jahrelange, kostenintensive gerichtliche Auseinan-dersetzungen. Dies gilt für sämtliche Phasen eines Bauprojekts. Auch das neue Bauvertragsrecht enthält für die Vertragsparteien wirt-schaftlich bedeutsame Möglichkeiten im Hinblick auf Kooperation und Kommunikation. Die praktische Umsetzung des neuen Rechts in der Baupraxis und das „Leben“ des Bauvertrags während des Pro-jektmanagements sind spannende Themen. Im Seminar werden Wege zum wirtschaftlichen Erfolg durch effektives Konfliktmanage-ment aufgezeigt, und zwar nicht theoretisch, sondern zu genau den Situationen, um die es in der Praxis geht. Eskalation, Druck- und Stresssituationen sind viel einfacher vermeidbar, als dies den Projekt-beteiligten häufig bewusst ist. Jeder vermiedene oder gelöste Kon-flikt ist bares Geld wert.

Referent: Dr. Martin Stoltefuß, Münster

Datum: Montag, 08.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Konflikte in der Baupraxis – Wie entstehen sie?

2. Wirksame Instrumente zur Konfliktvermeidung und -lösung

– Während der Vertragsverhandlung – Im Bauvertrag – Während der Projektabwicklung – In der VOB/B – Auf der Baustelle – Beim Mangelmanagement – Beim Nachunternehmermanagement – Im Dreiecksverhältnis zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Planer – Bei der Nachtragsverhandlung – Während der Gewährleistung

3. Der Bauvertrag als Kooperationsvertrag – Die Bedeutung der Kooperationsrechtsprechung für die Baupraxis

4. Konfliktmanagement auf Grundlage des neuen Bauvertragsrechts

Page 145: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

145Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

Arbeitsrecht für Bauunternehmer

RAin Melina Schäfer, LL.M.ist selbständige Rechtsanwältin in Heppenheim mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Bau- und Immobili-enrecht. Dabei berät sie ihre Mandanten insbesonde-re bei der Vertragsgestaltung und Vertragsabwick-lung. Als freie Mitarbeiterin unterstützt sie die Redaktion von „IBR-ONLINE“ und „VPR-ONLINE“ und

ist Ansprechpartnerin für das Vergaberecht. Ihre umfassenden Kenntnisse und Praxiserfahrungen im Arbeits- und Vertragsrecht – auch aus früheren Stationen in der Personalabteilung eines Energie-versorgers, bei einer europäischen Wirtschaftskanzlei und einem Arbeitgeberverband – gibt sie zudem als IHK-Dozentin an angehen-de Wirtschaftsfachwirte und Technische Betriebswirte weiter.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer und Personalverant-wortliche von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Hand-werksbetriebe und Arbeitgeber sowie alle mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen befassten Mitarbeiter im Baugewerbe.

Ziel

Das Seminar vermittelt Entscheidern im Baugewerbe branchenspezi-fische Grundlagen im Arbeitsrecht. Es sensibilisiert für arbeitsrechtli-che Problemstellungen und verdeutlicht Gefahren, die sich bei Nicht-beachtung des Arbeitsrechts ergeben können. Sie erhalten Tipps und Tricks für die Praxis, mit denen Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten besser nutzen und kostspielige Fehler vermeiden können.

Referentin: RAin Melina Schäfer, LL.M., Heppenheim

Datum: Dienstag, 16.10.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses

– Personalsuche – Stellenausschreibung – Vorstellungsgespräch

2. Begründung des Arbeitsverhältnisses

– Der Arbeitsvertrag – Vertragsarten und Vertragsgestaltung – Welche Regelungen gelten neben dem Arbeitsvertrag – Gesetzliche und tarifliche Besonderheiten im Baugewerbe

3. Rechtsfragen während des Arbeitsverhältnisses

– Fragen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit – Wissenswertes zum Urlaubsrecht – Arbeitnehmerschutzvorschriften – Betriebsrat und Mitbestimmung – Grundzüge der Haftung im Arbeitsverhältnis – Abmahnen – aber richtig

4. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

– Allgemeine Voraussetzungen und Kündigungsgründe – Sonderkündigungsschutz – Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen – Bedeutung des Arbeitszeugnisses

NEU

Praxis- und Sonderthemen

Page 146: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

146 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vPraxis- und Sonderthemen

RA Dr. Hans-Jochem Mayerist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Bühl. Er ist bekannt durch zahl-reiche Publikationen und Seminare zum anwaltlichen Gebührenrecht. Herr Dr. Mayer ist Mitglied im Ge-setzgebungs- und Fachausschuss „RVG und Gerichts-kosten“ im DAV. Der Referent ist Herausgeber und

Autor RVG-Kommentars Mayer/Kroiß (Nomos Verlag), Mitautor im Gerold/Schmidt RVG-Kommentar (Verlag C. H. Beck), Herausgeber des BeckOK Streitwert, Herausgeber des Beck-Fachdienstes Vergü-tungs- und Kostenrecht, Autor der Gebührenformulare, Bearbeiter des Gebührenkalkulators, Autor der Bände Arbeitsrecht in den For-mularbibliotheken Zivilprozess- und Vertragsgestaltung, Mitautor von Gallner/Mestwerdt/Nägele, Kommentar zum Kündigungsschutz-gesetz und Autor von „Das neue Gebührenrecht“. Herr Dr. Mayer ist Verfasser einer Vielzahl von Beiträgen in Fachzeitschriften.

Teilnehmerkreis

Alle Personen, die mit der Vereinbarung und Abrechnung von an-waltlichen Dienstleistungen im Baugewerbe zu tun haben.

Ziel

Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung bei der Vereinbarung und Abrechnung anwalt- licher Dienstleistungen von Bauanwälten.

Themen

I. Honorarvereinbarung

II. Geschäftsgebühr

1. Bemessung 2. Anrechnung u. a. bei Prozesstrennung und objektiver Klagehäufung

III. Gebühren im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren, u. a. VV 1010 RVG

IV. Selbstständiges Beweisverfahren

1. Abrechnungsfragen 2. Kostenerstattung

V. Aktuelle Rechtsprechung

Referent: RA und FA für Verwaltungsrecht, FA für Arbeitsrecht Dr. Hans-Jochem Mayer, Bühl

Datum: Mittwoch, 21.11.2018, 09:30 – 12:45 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 229,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Halbtagesseminar:Gebührenrecht für Bauanwälte

Page 147: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

147Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vPraxis- und Sonderthemen

RA Dr. Till Fischerist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehr-beauftragter für Baurecht an der Hochschule Darmstadt, Fachdozent für Bau- und Brandschutz-recht an der Ingenieurakademie Hessen, am Europä- ischen Institut für postgraduale Bildung (EIPOS), der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der

VDI Wissensakademie, der TÜV Nord Akademie, sowie der Denkmal- akademie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Herr Dr. Fischer ist überdies Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum öffentlichen und privaten Baurecht, sowie zum Brandschutzrecht und Denkmal-schutzrecht. Er ist Verfasser des Handbuchs „Rechtspraxis für Brand-schutzplaner“ sowie Mit-Kommentator des Beck‘schen VOB-Kom-mentars Teil C.

Teilnehmerkreis

Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bauleiter, Architekten, Ingeni-eure, Projektsteuerer, Bauunternehmer, Handwerker, kaufmänni-sches Personal bei Bauunternehmungen sowie Auftraggebern und Auftragnehmern, behördliche Mitarbeiter, Verantwortliche im Be-reich Facility Management.

Ziel

Obwohl eines der ältesten baurechtlichen Sachgebiete überhaupt, ist das Brandschutzrecht erst in den letzten Jahren – dafür um so deutlicher – in den Fokus gerückt. Die Vernachlässigung der diesbe-züglichen Anforderungen und das mangelnde Problembewusstsein in den vergangenen Jahrzehnten führen heute zu massiven Unsicher-heiten auf der Ebene des Bauordnungsrechts sowie zu handfesten Haftungsproblemen im Bereich des privaten Baurechts, bis hin zum aktuellen Bauproduktenrecht. Die effektive und letztlich auch siche-re Beratung und Vertretung verlangt eine sachverhaltsorientierte Kenntnis maßgeblicher rechtlicher Kenntnisse und Strategien. Diese werden praxisbezogen anhand typischer Sachverhaltsszenarien dar-gestellt. Ziel ist somit die Vermittlung sowohl häufig gefragter Grundkenntnisse des Brandschutzrechts als auch das praktische „Handling“ häufig höchst sensibler und druckbehafteter Problem-situation im Bereich der brandschutz- und sicherheitsrechtlichen Be-ratung und Vertretung.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Till Fischer, Mannheim

Datum: Donnerstag, 06.12.2018, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Brandschutzrecht für Baujuristen

Themen

1. Begriff und Entwicklung des aktuellen Brandschutzrechts

2. Öffentlich-rechtliche Quellen und Grundlagen; Vorgehen bei Recherche und Prüfung; verwaltungsrechtliche und -prozes- suale Besonderheiten und deren Berücksichtigung

– Gebundene behördliche Entscheidung und Ermessen – Anforderungen bei Sonderbauten – Brandschutznachweise, Rolle der Nachweisberechtigten und Prüfsachverständigen

3. Die Beratung und Vertretung zur Erlangung der Baugeneh- migung bei Bestandsbauten mit brandschutzbezogenen Problematiken

4. Umgang mit brandschutzrechtlichen Auflagen/Nebenbestim- mungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens

5. Beratung und Vertretung bei bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügungen/(drohendem) bauaufsichtlichem Einschreiten

6. Die vertraglichen Leistungen im Brandschutzbereich

– des Objektüberwachers – des ausführenden Bauunternehmers

7. Die rechtliche Beurteilung mangelhafter Leistungen im Bereich des präventiven Brandschutzes bei Regel- und Sonderbauten

8. Die Beratung von Auftraggebern oder Auftragnehmern bei brandschutzbezogenen Mängel-/Schadensersatzansprüchen bzw. dementsprechenden Mängelvorwürfen

9. Die Beratung zur Haftungsvorsorge im Brandschutz gegenüber Architekten/Ingenieuren, Bauunternehmern

10. Die Beratung zur Haftungsvorsorge im Brandschutz gegen- über Bauherren und Gebäudeeigentümern.

11. Das aktuelle Bauproduktenrecht und dessen Auswirkungen auf die brandschutzbezogene Baupraxis

– Die neue Bauproduktenverordnung – Haftungsrisiken und -vorsorge im Bereich Vertrieb, Beratung, Ausschreibung und Ausführung

Page 148: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

148 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

Anmeldung/ZahlungSie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder – am besten – direkt über www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Ein-gang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmel-debestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristi-gen Seminaranmeldungen ist die Rechnung sofort fällig.

Commerzbank AG MannheimIBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/RabatteBei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwert-steuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Ta-gungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten. Geringfü-gige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Ra-batt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 25%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und PausenzeitenBitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündi-gungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Semi-naren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/ZertifikateÜber die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teil-nahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltun-gen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskam-mer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und In-genieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung – spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstal-tung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.

Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungs-ordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/HotelsMit der Anmeldebestätigung erhalten Sie nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bit-te nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungs-termin ab.

StornierungBitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veran-staltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Be-ginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständ-lich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Soll-te ein Seminar aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt von Seiten des Veranstalters abgesagt werden müssen, kann keine Haftung für bereits gebuchte Hotelreservierungen, Bahnver-bindungen, Flüge etc. übernommen werden.

ArbeitsmittelDas schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrecht-lich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

DatenWir informieren Sie gerne auch künftig über unsere Veranstaltungen. Zu diesem Zweck werden die erforderlichen Daten gespeichert.

Stand: 22.03.2018

IBR-Seminarzentrum MannheimNEUE ADRESSE:IBR-Seminarzentrum MannheimHeinrich-von-Stephan-Str. 3, 68161 Mannheim(in ca. 200 Meter Entfernung vom Hauptbahnhof Mannheim)

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:Sandra Koden, Tel.: 0621 - 120 32-18, E-Mail: [email protected] Grüßer, Tel.: 0621 - 120 32-19, E-Mail: [email protected] Kerstin Möller, Tel.: 0621 - 120 32-35, E-Mail: [email protected]

Nähere Infos und Anmeldung unter: www.ibr-seminare.de

Anmeldebedingungen und Tagungsmodalitäten

Allgemeine Geschäftsbedingungen IBR-SEMINARE

Page 149: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

149Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

Anmeldung Fax: 0621 - 2 83 83, E-Mail: [email protected] oder www.ibr-seminare.de | id Verlags GmbHNeue Adresse: Heinrich-von-Stephan-Str. 3, 68161 Mannheim | Kontakt bei Fragen: Sandra Koden, Tel.: 0621 - 120 32-18

Anmeldung IBR-SEMINARE

04.09. – Mannheim: 2-Tages-Seminar: Einführung in das Vergabe- 05.09.2018 recht (Dr. Martin Büdenbender)

06.09. – Mannheim: 2-Tages-Seminar: Einführung in die VOB/B 07.09.2018 (Dr. Stephan Bolz)

06.09. – Mannheim: 2-Tages-Seminar: Vergütung bei Sachnach- 07.09.2018 trägen und Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf (Dr. Maximilian R. Jahn und Dr.-Ing. Michael Mechnig)

07.09.2018 Düsseldorf: Nachtragsmanagement gemäß § 2 VOB/B und § 650c BGB n.F. (Frank A. Bötzkes)

07.09.2018 Düsseldorf: Hinzunehmende und nicht hinzunehmende Abweichungen am Bau (Prof. Dr.-Ing. Dr. rer. pol. Thomas Wedemeier)

10.09.2018 Mannheim: Das Mandat in Bausachen (Dr. Stephan Kleinjohann)

11.09.2018 Mannheim: INTENSIVKURS: HOAI für Auftraggeber (Dr. Andreas Berger) Auch am 21.11.2018 in Düsseldorf.

12.09.2018 Düsseldorf: Planernachträge nach BGB 2018 und HOAI 2013 (Prof. Dr. Heiko Fuchs)

12.09.2018 Mannheim: Die Vergabe von Architekten- und Ingenieur- leistungen (Dr. Tobias Hänsel) Auch am 29.11.2018 in Dresden.

13.09.2018 Düsseldorf: Bauträgerrecht 2018 kompakt (Prof. Thomas Karczewski) Auch am 13.11.2018 in Berlin.

13.09.2018 Düsseldorf: VOB/B für die Praxis (Dr. Martin Stoltefuß)

13.09.2018 Mannheim: NEU Digitalisierung und Datenschutz am Bau (Dr. Till Kemper)

13.09.2018 Mannheim: Rohdiamant Baurecht (Dr. Michael Terwiesche)

14.09.2018 Mannheim: NEU § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (Dr. Markus Johlen)

17.09.2018 Mannheim: NEU Die Vergabe von Facility Management- Leistungen (Prof. Dr.-Ing. Jochen Abel und Christoph Kaiser)

18.09.2018 Köln: Die Kalkulation – unverändert das Herzstück des Angebots (Dr. Birgit Franz und Dr.-Ing. Robert Tietz)

18.09.2018 Mannheim: Baustellendokumentation für Auftraggeber, Auftragnehmer und Bauüberwacher (Nils Warning)

19.09.2018 Berlin: Baumängel und Minderwertberechnungen aus technischer Sicht (Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche)

19.09.2018 Köln: Anti-Claim-Management für Auftraggeber (Dr. Andreas Berger und Dr.-Ing. Thomas Sindermann)

19.09.2018 Mannheim: VOB/C kompakt (Dr. Stefan Kaiser und Dr. Christian Leesmeister)

19.09.2018 Mannheim: Optimale Ingenieurverträge (Sabine Freifrau von Berchem)

20.09.2018 Berlin: Das Generalunternehmermodell – Reloaded (Prof. Dr. Klaus Eschenbruch und Dr. Jörg L. Bodden)

20.09.2018 Mannheim: Lücken im Leistungsverzeichnis (Jarl-Hendrik Kues) Auch am 15.11.2018 in Hamburg und am 21.11.2018 in München.

21.09.2018 Mannheim: Abrechnung und Aufmaß im Tief- und Erdbau nach VOB/B und VOB/C 2016 (Andreas Thiele)

24.09.2018 Mannheim: Auftragsvergabe nach der SektVO (Dr. Marc Opitz)

25.09.2018 Mannheim: INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B (Thomas Manteufel) Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden.

26.09.2018 Mannheim: NEU Compliance-Risiken in der Baubranche (Dr. Lutz Nepomuck)

26.09.2018 Mannheim: Beschaffungspraxis und Vergaberecht 2018 (Prof. Dr. Christopher Zeiss und Prof. Dr. Christian-David Wagner)

27.09.2018 Hamburg: „Mitgeplant, mitgebaut, mitgehaftet“ – Haftungsfragen bei mehreren Baubeteiligten (Prof. Thomas Karczewski)

27.09.2018 Leipzig: Der Generalplaner: Rechte, Pflichten, Vertrags- gestaltung (Frank Steeger)

27.09.2018 Mannheim: NEU BIM Basiskurs kompakt (Dirk Hennings)

28.09.2018 Hamburg: Die Gestaltung von Bauverträgen nach neuem Recht (Alexander Leidig) Auch am 06.11.2018 in Köln.

28.09.2018 Mannheim: Aufstellung und Prüfung des gestörten Bauablaufs am praktischen Beispiel (Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch)

08.10.2018 Mannheim: Effektives Konfliktmanagement unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts (Dr. Martin Stoltefuß)

Titel, VornameName

Firma/Gesellschaft

StraßeNummer

PLZOrt

TelefonTelefax

E-Mail

Firmen-stempel

DatumUnterschrift

Hiermit melde ich mich bzw. uns zu oben angekreuztem/n Seminar/en an: Bitte in Druckbuchstaben

IBR-SEMINARE 2. Halbjahr 2018

Page 150: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

150 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

09.10.2018 Düsseldorf: Neues Bauvertragsrecht für Bauunternehmer und Bauträger (Dr. Maximilian R. Jahn)

09.10.2018 Mannheim: NEU Aktuelles Vergaberecht im Gesundheits- wesen (Dr. Daniela Hattenhauer)

09.10.2018 Mannheim: NEU Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB (Jarl-Hendrik Kues)

09.10.2018 Nürnberg: Die Gestaltung von Bauträgerverträgen mit Bauvertragsrecht 2018 (Dr. Gregor Basty) Auch am 27.11.2018 in Mannheim.

10.10.2018 Düsseldorf: Der (Wieder-)Einstieg in das aktuelle Vergaberecht (Dr. Oliver Homann)

10.10.2018 Mannheim: EXPERTENSEMINAR: Gemeinkosten(unter)- deckung bei Sach- und Bauzeitnachträgen (Dr. Birgit Franz und Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch)

10.10.2018 Nürnberg: INTENSIVKURS: VOB/B für Auftraggeber (Dr. Florian Schrammel)

11.10.2018 Mannheim: Die Leistungsbilder der HOAI 2013: Was steckt hinter den Grund- und Besonderen Leistungen? (Prof. Dr. Heiko Fuchs und Werner Seifert)

12.10.2018 Mannheim: Tiefbaurecht für Nicht-Techniker (Prof. Dr.-Ing. Matthias Vogler)

15.10.2018 Mannheim: KOMPAKTKURS: Öffentliches Baurecht (Prof. Dr. Stefan Pützenbacher)

16.10.2018 Erfurt: WORKSHOP: Vergaberecht 2018 (Sven Grosse)

16.10.2018 Mannheim: NEU INTENSIVKURS für Bauherren und Bauträger: Bauprojekte richtig organisieren (Dr. Julian Linz und Cornelius Homann)

16.10.2018 Mannheim: NEU Arbeitsrecht für Bauunternehmer (Melina Schäfer)

17.10.2018 Erfurt: Baubetriebliche Ansprüche aus komplex- gestörten Bauabläufen (Dr.-Ing. Michael Mechnig und Dr. Paul Popescu)

17.10.2018 Mannheim: Vergaberecht kompakt mit VOB/A 2016 (Dr. Thorsten Schätzlein)

18.10.2018 Mannheim: Bauverzögerungen – Feststellen, Forderungen aufbauen, prüfen und bewerten (Manuel Biermann)

18.10.2018 Mannheim: Besonderheiten bei Planungsverträgen und Honorarberechnungen bei Umbauten (Klaus-Dieter Siemon)

19.10.2018 Mannheim: Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet (Frederic Jürgens) Auch am 08.11.2018 in Leipzig.

22.10.2018 Mannheim: eVergabe: Neue Pflichten für Auftraggeber und Bieter! (Prof. Dr. Christopher Zeiss und Prof. Dr. Christian-David Wagner)

22.10.2018 München: INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B (Thomas Manteufel) Auch am 25.09.2018 in Mannheim und am 30.11.2018 in Dresden.

23.10.2018 Mannheim: Die 10 häufigsten Streitpunkte bei der Abwick- lung von Architekten- und Ingenieurverträgen und wie man sie vermeidet (Jörn Bröker)

23.10.2018 Mannheim: Bauverträge mit Verbrauchern nach Bauver- tragsrecht 2018 (Dr. Maximilian R. Jahn)

23.10.2018 München: Immobilien kaufen und verkaufen (Dr. Gregor Basty)

24.10.2018 Mannheim: Der Planungswettbewerb (Dr. Tobias Hänsel und Matthias Horst)

24.10.2018 Mannheim: NEU VOB/B für Baukaufleute (Oliver Koos)

25.10.2018 Mannheim: BIM aus rechtlicher und technischer Sicht (Dirk Hennings und Dr. Alexander Wronna)

25.10.2018 Mannheim: Aufmaß und Abrechnung bei Hochbau- und Ausbauarbeiten (Albin Oswald)

26.10.2018 Mannheim: Kalkulationsgrundlagen, Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfung (Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch)

26.10.2018 Mannheim: Bauschäden von A bis Z (Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche)

05.11.2018 Mannheim: NEU Die rechtssichere Vergabe von IT-Leistungen (Tobias Osseforth)

06.11.2018 Köln: Die Gestaltung von Bauverträgen nach neuem Recht (Alexander Leidig) Auch am 28.09.2018 in Hamburg.

06.11.2018 Mannheim: INTENSIVKURS: HOAI für Architekten und Ingenieure (Prof. Dr. Heiko Fuchs)

07.11.2018 Köln: Brennpunkte des Vergaberechts (Dr. Oliver Homann)

07.11.2018 Mannheim: Pauschalpreisvertrag und Nachtragsvergütung (Dr. Maximilian R. Jahn)

IBR-SEMINARE 2. Halbjahr 2018

Anmeldung IBR-SEMINARE

Anmeldung Fax: 0621 - 2 83 83, E-Mail: [email protected] oder www.ibr-seminare.de | id Verlags GmbHNeue Adresse: Heinrich-von-Stephan-Str. 3, 68161 Mannheim | Kontakt bei Fragen: Sandra Koden, Tel.: 0621 - 120 32-18

Titel, VornameName

Firma/Gesellschaft

StraßeNummer

PLZOrt

TelefonTelefax

E-Mail

Firmen-stempel

DatumUnterschrift

Hiermit melde ich mich bzw. uns zu oben angekreuztem/n Seminar/en an: Bitte in Druckbuchstaben

Page 151: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

151Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

07.11.2018 Mannheim: Die rechtssichere Baustelle (Dr. Till Kemper)

08.11.2018 Leipzig: Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet (Dr. Michael Gross) Auch am 19.10.2018 in Mannheim.

08.11.2018 Mannheim: Versicherung und Haftung am Bau (Stefan Illies)

09.11. – Mannheim: 26. IBR-Fortbildungsveranstaltung für Fach- 10.11.2018 anwälte für Bau- und Architektenrecht gemäß § 15 FAO (Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Dr. Mark Seibel, Dr. Birgit Franz, Dr. Georg Rehbein, Dr. Andreas Berger, Prof. Dr. Ralph Bartsch, Dr. Markus Wessel, Wolfgang Dötsch und Dr. Stephan Bolz)

12.11.2018 Mannheim: Schallschutz von Innenbauteilen aus rechtlicher und technischer Sicht (Prof. Rainer Pohlenz)

13.11.2018 Berlin: Bauträgerrecht 2018 kompakt (Prof. Thomas Karczewski) Auch am 13.09.2018 in Düsseldorf.

13.11.2018 Mannheim: Ausschreibungsfehler und Bieterirrtümer (Manuel Biermann)

13.11.2018 Mannheim: Vertragsabwicklung mit Nachunternehmern (Dr. Martin Ludgen)

14.11.2018 Berlin: Vertragsgestaltung und Nachtragsmanagement des Planers (Frank Steeger)

14.11.2018 Hamburg: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht (Claus Halfmeier und Dr. Tobias Rodemann) Auch am 28.11.2018 in Düsseldorf und am 07.12.2018 in Mannheim.

14.11.2018 Mannheim: INTENSIVKURS: Die Prüf- und Hinweispflichten der Baubeteiligten (Dr. Peter Hammacher)

14.11.2018 Mannheim: Sichere Vergabe unterhalb des Schwellenwerts (Prof. Dr. Christopher Zeiss und Prof. Dr. Christian-David Wagner)

15.11.2018 Hamburg: Lücken im Leistungsverzeichnis (Eva Bouchon und Dr. Thomas Hildebrandt) Auch am 20.09.2018 in Mannheim und am 21.11.2018 in München.

15.11.2018 Mannheim: NEU Vergaberecht 2018 (Hermann Summa)

15.11.2018 Mannheim: Die Planungs- und Überwachungspflichten der Architekten und Ingenieure (Dr. Alexander Wronna)

15.11.2018 Hamburg: Nachträge wegen Bauablaufstörungen (Dr. Paul Popescu)

16.11.2018 Mannheim: VOB/B kompakt (Dr. Stephan Bolz)

19.11.2018 Düsseldorf: INTENSIVKURS: Gestörte Bauabläufe: Rechtliche und baubetriebliche Probleme und ihre Lösungen (Andreas J. Roquette und Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering)

19.11.2018 Mannheim: Baumangel und WEG (Wolfgang Dötsch)

20.11.2018 Mannheim: Der optimale Projektstart (Dr. Markus Vogelheim und Turadj Zarinfar)

21.11.2018 Düsseldorf: INTENSIVKURS: HOAI für Auftraggeber (Dr. Andreas Berger) Auch am 11.09.2018 in Mannheim.

21.11.2018 Mannheim: NEU Halbtagesseminar: Gebührenrecht für Bauanwälte (Dr. Hans-Jochem Mayer)

21.11.2018 Mannheim: Die Gestaltung von Architekten- und Ingenieur- verträgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht (Tobias Wellensiek)

21.11.2018 München: Lücken im Leistungsverzeichnis (Prof. Dr. Ralf Leinemann, Stephan Kaminsky und Dr. Christine Maurer) Auch am 20.09.2018 in Mannheim und am 15.11.2018 in Hamburg.

22.11.2018 Mannheim: Anwaltliche Strategien im Sachverständigen- recht (Prof. Jürgen Ulrich)

22.11.2018 München: Nachtragskalkulation und -prüfung auf Grundlage des Neuen Bauvertragsrechts (§ 650a bis c BGB) (Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch und Dr. Stephan Bolz)

26.11.2018 Mannheim: NEU WORKSHOP: Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens nach VgV und UVgO (Prof. Dr. Christian-David Wagner)

27.11.2018 Düsseldorf: NEU Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB (Dr. Stephan Bolz)

27.11.2018 Düsseldorf: Vergaberecht 2018 (Heinz-Peter Dicks)

27.11.2018 Mannheim: Die Gestaltung von Bauträgerverträgen mit Bauvertragsrecht 2018 (Dr. Gregor Basty) Auch am 09.10.2018 in Nürnberg.

27.11.2018 Mannheim: Halbtagesseminar: Unternehmenseinstieg und -nachfolge (Dr. Maximilian R. Jahn und Benjamin Schwarzfischer)

IBR-SEMINARE 2. Halbjahr 2018

Anmeldung IBR-SEMINARE

Anmeldung Fax: 0621 - 2 83 83, E-Mail: [email protected] oder www.ibr-seminare.de | id Verlags GmbHNeue Adresse: Heinrich-von-Stephan-Str. 3, 68161 Mannheim | Kontakt bei Fragen: Sandra Koden, Tel.: 0621 - 120 32-18

Titel, VornameName

Firma/Gesellschaft

StraßeNummer

PLZOrt

TelefonTelefax

E-Mail

Firmen-stempel

DatumUnterschrift

Hiermit melde ich mich bzw. uns zu oben angekreuztem/n Seminar/en an: Bitte in Druckbuchstaben

Page 152: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

152 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

28.11.2018 Düsseldorf: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts- hofs und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architekten- recht (Claus Halfmeier und Dr. Tobias Rodemann) Auch am 14.11.2018 in Hamburg und am 07.12.2018 in Mannheim.

28.11.2018 Mannheim: Gewerberaummietrecht (Thomas Hannemann)

28.11.2018 Mannheim: Halbtagesseminar: Das neue Kaufrecht in der Baupraxis (Frederic Jürgens)

29.11.2018 Dresden: Die Vergabe von Architekten- und Ingenieur- leistungen (Dr. Tobias Hänsel) Auch am 12.09.2018 in Mannheim.

29.11.2018 Mannheim: Bautechnik für Nicht-Techniker (Oliver Eschmann)

29.11.2018 Mannheim: Baulärm von A bis Z (Dr. Till Kemper)

30.11.2018 Dresden: INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B (Dr. Wolfgang Kau) Auch am 25.09.2018 in Mannheim und am 22.10.2018 in München.

30.11.2018 Mannheim: Maklerrecht kompakt (Dr. Detlev Fischer)

03.12.2018 Mannheim: Umbau und Sanierung von Bestandsimmobilien (Prof. Dr. Heiko Fuchs)

03.12.2018 Mannheim: INTENSIVKURS: Baurecht für Bau- und Projekt- leiter (Philipp Hummel)

03.12.2018 Nürnberg: Brennpunkte des Architektenrechts (Prof. Dr. Mathias Preussner)

04.12.2018 Mannheim: Vergaberecht für Auftraggeber (Dr. Daniela Hattenhauer)

04.12.2018 Mannheim: EXPERTENSEMINAR: Eine kritische Auseinander- setzung mit der HOAI 2013 (Werner Seifert)

04.12.2018 Nürnberg: Die 10 wichtigsten Themen der Bauinsolvenz (Dr. Claus Schmitz)

05.12.2018 Mannheim: Bauablaufstörungen und Bauzeitverzögerungen (Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang)

05.12.2018 Mannheim: FIDIC kompakt (Dr. Jörn Zons)

06.12.2018 Mannheim: Brandschutzrecht für Baujuristen (Dr. Till Fischer)

06.12.2018 Mannheim: NEU Neuerungen zu hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten, hinnehmbaren oder zu beseitigenden Mängeln (Prof. Matthias Zöller)

07.12.2018 Mannheim: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht (Prof. Dr. Andreas Jurgeleit und Ulrich Schröder) Auch am 14.11.2018 in Hamburg und 28.11.2018 in Düsseldorf.

IBR-SEMINARE 2. Halbjahr 2018

Anmeldung IBR-SEMINARE

Anmeldung Fax: 0621 - 2 83 83, E-Mail: [email protected] oder www.ibr-seminare.de | id Verlags GmbHNeue Adresse: Heinrich-von-Stephan-Str. 3, 68161 Mannheim | Kontakt bei Fragen: Sandra Koden, Tel.: 0621 - 120 32-18

Titel, VornameName

Firma/Gesellschaft

StraßeNummer

PLZOrt

TelefonTelefax

E-Mail

Firmen-stempel

DatumUnterschrift

Hiermit melde ich mich bzw. uns zu oben angekreuztem/n Seminar/en an: Bitte in Druckbuchstaben

Page 153: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

153Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

Veranstaltungsorte in Mannheim

Veranstaltungsorte

Weitere Veranstaltungsorte

IBR-Seminarzentrum MannheimHeinrich-von-Stephan-Straße 368161 Mannheim Tel.: [email protected]

Radisson Blu HotelQ7, 2768161 MannheimTel. 0621-33650-0www.radissonblu.comEZ ab 139,– Euro inkl. Frühstück

Düsseldorf Leonardo Hotel City CenterLudwig-Erhard-Allee 340227 DüsseldorfTel.: 0211 - 777 1-0www.leonardo-hotels.comEZ ab 109,– Euro inkl. Frühstück

Düsseldorf Novotel City WestNiederkasseler Lohweg 17940547 DüsseldorfTel.: 0211 - 520 60-100www.novotel.comEZ ab 110,– Euro inkl. Frühstück

Erfurt Dorint Hotel am DomTheaterplatz 299084 ErfurtTel.: 0361 - 64 45-0www.dorint.com/erfurtEZ ab 138,– Euro inkl. Frühstück

Hamburg InterCityHotel Hbf.Glockengießerwall 14/1520095 Hamburg Tel.: 040 - 2 48 70-0 www.intercityhotel.comEZ ab 110,– Euro inkl. Frühstück

Berlin Pullman Hotel SchweizerhofBudapester Straße 25 10787 BerlinTel.: 030 - 26 96-0www.pullmanhotels.comEZ ab 147,– Euro inkl. Frühstück

Berlin InterCityHotel Hbf.Katharina-Paulus-Straße 510557 BerlinTel.: 030 - 288 755-0www.intercityhotel.comEZ ab 99,– Euro inkl. Frühstück

Berlin Maritim HotelStauffenbergstraße 2610785 BerlinTel.: 030 - 20 65-0www.maritim.deEZ ab120,– Euro inkl. Frühstück

Dresden Pullman Hotel NewaPrager Straße 2c01069 DresdenTel.: 0351 - 48 14-0www.pullman-dresden-newa.comEZ ab 109,– Euro inkl. Frühstück

Köln Dorint Hotel am HeumarktPipinstraße 150667 KölnTel.: 0221 - 28 06-0www.dorint.comEZ ab 149,– Euro inkl. Frühstück

Leipzig InterCityHotelTröndlinring 204105 LeipzigTel.: 0341 - 30 86 61-0www.intercityhotel.comEZ ab 139,– Euro inkl. Frühstück

München Eden Hotel WolffArnulfstraße 480335 MünchenTel.: 089 - 55115-0www.ehw.deEZ ab 144,– Euro inkl. Frühstück

Nürnberg Hotel Novotel NürnbergCentre VilleBahnhofstraße 1290402 NürnbergTel.: 0911 - 30035-0www.novotel.comEZ ab 149,– Euro inkl. Frühstück

IntercityHotel MannheimSchlossgartenstraße 168161 Mannheim Tel.: 0621-40 18 11-300www.intercityhotel.comEZ ab 109,– Euro inkl. Frühstück(Buchungscode: CINHL1)

SYTE Hotel MannheimTattersallstr. 268165 MannheimTel. 0621-490 767-0www.sytehotel.deEZ ab 139,– Euro inkl. Frühstück

Dorint Kongresshotel MannheimFriedrichsring 668161 MannheimTel. 0621-1251-0www.dorint.comEZ Mo.-Fr. ab 147,– Euro EZ Fr.-Mo. ab 110,– Eurojeweils inkl. Frühstück

Übernachtungsmöglichkeiten in Mannheim

Page 154: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

154 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

Anfahrtsbeschreibung IBR-Seminarzentrum Mannheim

Mit dem AutoVom Autobahnkreuz Mannheim: Wechseln Sie von der A6 auf die A656 in Richtung Mannheim-Neckarau, Mannheim-Mitte. Folgen Sie der A656 in Richtung MA-Zentrum. Biegen Sie hinter dem ADAC-Gebäude links ab in Richtung Barockschloss, Ludwigsha-fen, Universität, Hbf. Folgen Sie dem zweispurigen Verlauf der B37 für 1,8 km. Dann biegen Sie links ab in Rich-tung Parkhaus P2/Busbahnhof. Das IBR-Seminarzentrum befindet sich vor dem Parkhaus P2 auf der linken Seite. Wir empfehlen, das Fahrzeug hier abzustellen (gebührenpflichtig).

Mit dem FlugzeugAnreise ab Flughafen Frankfurt Fernbahnhof: mit der Bahn/ICE nach Mannheim-Hbf. ca. 30 Minuten.

Mit der BahnUnmittelbar nach Verlassen des Hauptbahnhofs in Richtung Innen-stadt gehen Sie nach rechts zum Park-haus P2/Busbahnhof. Das IBR-Seminar- zentrum befindet sich in ca. 200m Entfernung vor dem Parkhaus P2 auf der linken Seite.

Aus Richtung Ludwigshafen (A65, A650): Verlassen Sie die A650 an der Anschlusstelle (9) Ludwigshafen-Stadt in Richtung Mannheim und fahren Sie auf die B37. Weiter geradeaus auf die Konrad-Adenauer-Brücke (B38). Fah-ren Sie nach der Brücke rechts Rich-tung A656 (Heidelberg, Hbf.), dann halten Sie sich links und folgen der Beschilderung CC Rosengarten, Hbf. Dem Straßenverlauf folgen und nach ca. 750m rechts abbiegen Richtung Parkhaus P2/Busbahnhof. Das IBR-Se-minarzentrum befindet sich vor dem Parkhaus P2 auf der linken Seite. Wir empfehlen das Fahrzeug hier abzu-stellen (gebührenpflichtig).

IBR-Seminarzentrum Mannheim Heinrich-von-Stephan-Straße 3

Page 155: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

Neue IBR-SEMINARE 2. Halbjahr

Do., 13.09.2018 Mannheim

Di., 09.10.2018 Mannheim

Do., 16.10.2018 Mannheim

Mi., 24.10.2018 Mannheim

Di., 27.11.2018 Düsseldorf

Do., 06.12.2018 Mannheim

Do., 27.09.2018 Mannheim

Mo., 17.09.2018 Mannheim

Di., 09.10.2018 Mannheim

Mo., 05.11.2018 Mannheim

Mo., 15.11.2018 Mannheim

Do., 26.11.2018 Mannheim

Fr., 14.09.2018 Mannheim

Mi., 26.09.2018 Mannheim

Di., 16.10.2018 Mannheim

Recht am Bau | BauvertragDigitalisierung und Datenschutz am Bau(Dr. Till Kemper)

Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB(Jarl-Hendrik Kues)

INTENSIVKURS für Bauherren und Bauträger: Bauprojekte richtig organisieren (Dr. Julian Linz und Cornelius Homann)

VOB/B für Baukaufleute(Oliver Koos)

Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB(Dr. Stephan Bolz)

BautechnikNeuerungen zu hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten, hinnehmbarenoder zu beseitigenden Mängeln (Prof. Matthias Zöller)

Architekten und IngenieureBIM Basiskurs kompakt(Dirk Hennings)

VergabeDie Vergabe von Facility Management-Leistungen(Prof. Dr.-Ing. Jochen Abel und Christoph Kaiser)

Aktuelles Vergaberecht im Gesundheitswesen(Dr. Daniela Hattenhauer)

Die rechtssichere Vergabe von IT-Leistungen(Tobias Osseforth)

Vergaberecht 2018(Hermann Summa)

WORKSHOP: Vorbereitung und Durchführung eines Vergabe-verfahrens nach VgV und UVgO (Prof. Dr. Christian-David Wagner)

Öffentliches Baurecht§ 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich(Dr. Markus Johlen)

Praxis- und SonderthemenCompliance-Risiken in der Baubranche(Dr. Lutz Nepomuck)

Arbeitsrecht für Bauunternehmer (Melina Schäfer)

Page 156: Seminarprogramm - ibr-online.de · Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt ... Auch am 22.10.2018 in München und am 30.11.2018 in Dresden. ... (Dr. Michael Gross)

IBR-ONLINEWissen kompakt.

www.ibr-online.de Jetzt online anmelden und nach sofortiger Freischaltung 30 Tage kostenfrei testen!

id Verlag, Heinrich-von-Stephan-Str. 368161 Mannheim, Tel.: 0621 - 120 32-0

Aktuellste Entwicklungen imImmobilien- und BaurechtDerzeitiger Datenbestand (März 2018): Über 31.000 Urteilsbesprechungen

nach dem 1-Seiten-Prinzip Über 77.000 Urteile im Volltext

abrufbar. Zugriff auf über 1.000.000Entscheidungen über Internet-Links. Über 438 Gesetze und Regelwerke

zum Immobilien- und Baurecht. 17 Fachbücher und Kommentare,

z. B. Rolf Kniffka: Das gesetzliche Bauvertragsrecht. Fortlaufende Aktualisierungen. Über 800 Veröffentlichungen

zu den Themen Immobilien, Bauenund Recht, z. B. Gesetzentwürfe,Merkblätter, Rundschreiben undStellungnahmen.

Zahlreiche Mustertexte, z. B. kommentierte Formulare, Muster- schreiben und Vertragsmuster.

Recht am Bau Bauträgerrecht Architekten- und

Ingenieurrecht Vergaberecht Öffentliches Bau-

und Umweltrecht Immobilienrecht –

Kauf/Miete/WEG Versicherungsrecht Sachverständigenrecht Zivilprozess und

Schiedswesen

Im IBR-ONLINE-Abo enthalten: Fachzeitschrift IBR,VPR oder IMR freiHaus!

IBR Fachzeitschrift VPR Fachzeitschrift IMR Fachzeitschrift

Wissen kompakt.

IBR