rentenmodell 21 jh_st_märz_2017
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1. Betrachtung der aktuellen Situation.
2. Betrachtung der zukünftigen Situation.
3. Rentenmodell für das 21. Jahrhundert.
1. Betrachtung der aktuellen Situation.
Generationenvertrag von 1957
1. Betrachtung der aktuellen Situation.
Die 3 Säulen der Altersvorsorge.
1. Betrachtung der aktuellen Situation.
Bevölkerung, Erwerbsfähigkeit und Erwerbtätigkeit
81.3
53.8
0102030405060708090
Ges.Bevölkerung
Erwerbsfähig Erwerbstätig
81,3 Mio
53,8 Mio.
43,5 Mio.
1. Betrachtung der aktuellen Situation.
Erwerbtätigkeit
43.5
1.7
31.7
1.3
8.64.1
23.1
0
10
20
30
40
50
Erwerbst. Beamte, Alo,Selbstst., Agf
ges. Soz.Verspfl.
davon TZ/VZ
43,5 Mio.
31,7 Mio.
10 Mio.
23,1 Mio.
4,7 Mio
1. Betrachtung der aktuellen Situation.
Mehr-Klassen-System bei der Altersversorgung!
1. Beamtenversorgung.
2. Berufsständische Versorgung.
3. Private Altersvorsorge.
4. Versorgung der gesetzlich Versicherten.
1. Betrachtung der aktuellen Situation.
Zwei-Klassen-Recht!
Die ersten drei Klassen unterliegen rechtsstaatlichen Prinzipien
und dem Grundgesetz.
Die Versorgung der gesetzlich Versicherten unterliegt
ausschließlich dem Gestaltungswillen der Gesetzgebung.
Für die GRV gilt das GG nicht, siehe BVerfG vom 7.02.2007.
Kein Kapitalschutz der eingezahlten Beiträge in der GRV.
1. Betrachtung der aktuellen Situation.
Versicherungsfremde Leistungen der gRV!
z. B. Bestandsschutz für die neuen Bundesländer.
Ersatzzeiten für z. B. Kindererziehung, Ausbildung usw.;
Umschulungen für Rehabilitanten.
Alles Leistungen, die den Einzelnen zustehen und mit
Rechtsansprüchen gedeckt sind. Das stellen wir nicht in Frage.
ABER: alles Leistungen, die von der Allgemeinheit zu tragen
sind, und nicht von den gesetzlich Versicherten alleine.
1. Betrachtung der aktuellen Situation.
Versicherungsfremde Leistungen der gRV!
2015 wurden von der gRV ca. 81,2 Mrd. € an
versicherungsfremden Leistungen bezahlt.
Der sogenannte „Bundeszuschuss“ an die gRV zum Ausgleich
der versicherungsfremden Leistungen war im Jahr 2015 nur
62,4 Mrd. € hoch.
Vorsichtig gerechnet wurden der gRV seit 1957 die Summe von
ca. 748.000.000.000.-€ vorenthalten.
Quelle: adg-ev.de
2. Betrachtung der zukünftigen Situation.
Reformvorhaben der Regierenden!
Private Vorsorge stärken: in erster Linie gut für die
Versicherungskonzerne.
Rentenkürzung: Berechnungsgrundlagen der
Regelaltersrente anpassen.
Und natürlich mit dem Damoklesschwert des „Demographischen
Wandels“ drohen.
Betrachten wir also einmal den „Demographischen Wandel“.
2. Betrachtung der zukünftigen Situation.
Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung in der BRD, 2010 bis 2050.
Durchschnittliche Geburtenrate konstant bei 1,4 Kindern je Frau.
Jährlicher Wanderungssaldo + 200.000
Renteneintrittsalter in Regelrente: 2020 66 Jahre
2030 68 Jahre
2040 69 Jahre
2050 70 Jahre
2. Betrachtung der zukünftigen Situation.
Bevölkerungsentwicklung in der BRD, 2010 bis 2050.
100% 100% 100% 100% 100%
61% 61% 60% 59% 60%
22% 22% 23% 25% 24%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
120%
2010 2020 2030 2040 2050
Bev. Ges.
Erwerbsfähig
Rentenalter
Hauptkritikpunkte der PIRATEN am jetzigen System der gRV:
Beitragsfremde Leistungen werden nur unzureichend ausgeglichen.
Beitragsbemessungsgrenze.
Gleichheitsgrundsatz und Eigentumsschutz sind ausgehebelt.
Nur abhängig beschäftigte Arbeitnehmer zahlen ein.
So schafft man Altersarmut!
Es muss JETZT gehandelt werden.
3. Rentenmodell für das 21. Jahrhundert
Neugestaltung des Rentensystems - unsere Forderungen:
Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständischen
Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst,
werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt.
Die Beitragsbemessungsgrenze entfällt.
Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge,
ausgenommen Altersvorsorge, werden zur Zahlung von
Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird
ausgenommen.
3. Rentenmodell für das 21. Jahrhundert
Neugestaltung des Rentensystems - unsere Forderungen:
Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von
Mindest- bis Maximalrente.
Die Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne
direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den
gesetzlichen Rahmen.
Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden.
Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die
Preissteigerung berücksichtigt, angehoben.