rentenmodell 21 jh_st_märz_2017

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Page 1: Rentenmodell 21 jh_st_märz_2017
Page 2: Rentenmodell 21 jh_st_märz_2017

1. Betrachtung der aktuellen Situation.

2. Betrachtung der zukünftigen Situation.

3. Rentenmodell für das 21. Jahrhundert.

Page 3: Rentenmodell 21 jh_st_märz_2017

1. Betrachtung der aktuellen Situation.

Generationenvertrag von 1957

Page 4: Rentenmodell 21 jh_st_märz_2017

1. Betrachtung der aktuellen Situation.

Die 3 Säulen der Altersvorsorge.

Page 5: Rentenmodell 21 jh_st_märz_2017

1. Betrachtung der aktuellen Situation.

Bevölkerung, Erwerbsfähigkeit und Erwerbtätigkeit

81.3

53.8

0102030405060708090

Ges.Bevölkerung

Erwerbsfähig Erwerbstätig

81,3 Mio

53,8 Mio.

43,5 Mio.

Page 6: Rentenmodell 21 jh_st_märz_2017

1. Betrachtung der aktuellen Situation.

Erwerbtätigkeit

43.5

1.7

31.7

1.3

8.64.1

23.1

0

10

20

30

40

50

Erwerbst. Beamte, Alo,Selbstst., Agf

ges. Soz.Verspfl.

davon TZ/VZ

43,5 Mio.

31,7 Mio.

10 Mio.

23,1 Mio.

4,7 Mio

Page 7: Rentenmodell 21 jh_st_märz_2017

1. Betrachtung der aktuellen Situation.

Mehr-Klassen-System bei der Altersversorgung!

1. Beamtenversorgung.

2. Berufsständische Versorgung.

3. Private Altersvorsorge.

4. Versorgung der gesetzlich Versicherten.

Page 8: Rentenmodell 21 jh_st_märz_2017

1. Betrachtung der aktuellen Situation.

Zwei-Klassen-Recht!

Die ersten drei Klassen unterliegen rechtsstaatlichen Prinzipien

und dem Grundgesetz.

Die Versorgung der gesetzlich Versicherten unterliegt

ausschließlich dem Gestaltungswillen der Gesetzgebung.

Für die GRV gilt das GG nicht, siehe BVerfG vom 7.02.2007.

Kein Kapitalschutz der eingezahlten Beiträge in der GRV.

Page 9: Rentenmodell 21 jh_st_märz_2017

1. Betrachtung der aktuellen Situation.

Versicherungsfremde Leistungen der gRV!

z. B. Bestandsschutz für die neuen Bundesländer.

Ersatzzeiten für z. B. Kindererziehung, Ausbildung usw.;

Umschulungen für Rehabilitanten.

Alles Leistungen, die den Einzelnen zustehen und mit

Rechtsansprüchen gedeckt sind. Das stellen wir nicht in Frage.

ABER: alles Leistungen, die von der Allgemeinheit zu tragen

sind, und nicht von den gesetzlich Versicherten alleine.

Page 10: Rentenmodell 21 jh_st_märz_2017

1. Betrachtung der aktuellen Situation.

Versicherungsfremde Leistungen der gRV!

2015 wurden von der gRV ca. 81,2 Mrd. € an

versicherungsfremden Leistungen bezahlt.

Der sogenannte „Bundeszuschuss“ an die gRV zum Ausgleich

der versicherungsfremden Leistungen war im Jahr 2015 nur

62,4 Mrd. € hoch.

Vorsichtig gerechnet wurden der gRV seit 1957 die Summe von

ca. 748.000.000.000.-€ vorenthalten.

Quelle: adg-ev.de

Page 11: Rentenmodell 21 jh_st_märz_2017

2. Betrachtung der zukünftigen Situation.

Reformvorhaben der Regierenden!

Private Vorsorge stärken: in erster Linie gut für die

Versicherungskonzerne.

Rentenkürzung: Berechnungsgrundlagen der

Regelaltersrente anpassen.

Und natürlich mit dem Damoklesschwert des „Demographischen

Wandels“ drohen.

Betrachten wir also einmal den „Demographischen Wandel“.

Page 12: Rentenmodell 21 jh_st_märz_2017

2. Betrachtung der zukünftigen Situation.

Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung in der BRD, 2010 bis 2050.

Durchschnittliche Geburtenrate konstant bei 1,4 Kindern je Frau.

Jährlicher Wanderungssaldo + 200.000

Renteneintrittsalter in Regelrente: 2020 66 Jahre

2030 68 Jahre

2040 69 Jahre

2050 70 Jahre

Page 13: Rentenmodell 21 jh_st_märz_2017

2. Betrachtung der zukünftigen Situation.

Bevölkerungsentwicklung in der BRD, 2010 bis 2050.

100% 100% 100% 100% 100%

61% 61% 60% 59% 60%

22% 22% 23% 25% 24%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

120%

2010 2020 2030 2040 2050

Bev. Ges.

Erwerbsfähig

Rentenalter

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Hauptkritikpunkte der PIRATEN am jetzigen System der gRV:

Beitragsfremde Leistungen werden nur unzureichend ausgeglichen.

Beitragsbemessungsgrenze.

Gleichheitsgrundsatz und Eigentumsschutz sind ausgehebelt.

Nur abhängig beschäftigte Arbeitnehmer zahlen ein.

So schafft man Altersarmut!

Es muss JETZT gehandelt werden.

Page 15: Rentenmodell 21 jh_st_märz_2017

3. Rentenmodell für das 21. Jahrhundert

Neugestaltung des Rentensystems - unsere Forderungen:

Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständischen

Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst,

werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt.

Die Beitragsbemessungsgrenze entfällt.

Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge,

ausgenommen Altersvorsorge, werden zur Zahlung von

Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird

ausgenommen.

Page 16: Rentenmodell 21 jh_st_märz_2017

3. Rentenmodell für das 21. Jahrhundert

Neugestaltung des Rentensystems - unsere Forderungen:

Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von

Mindest- bis Maximalrente.

Die Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne

direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den

gesetzlichen Rahmen.

Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden.

Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die

Preissteigerung berücksichtigt, angehoben.

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