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Raiffeisenbank Westallgäu eG
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum(Single Euro Payments Area – SEPA)
Stand: Oktober 2012
Information für Firmenkunden und Vereine
Übersicht
Ziele und Beteiligte
Der „SEPA-Raum“
Zeitplan
Neuerungen im Überblick
IBAN und BIC
SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente
• Europäische Überweisung
• Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate
• Kartenzahlungen
Ihre Vorteile
Was ist zu tun?
Wieso, weshalb, warum?
Hintergründe und Ziele
Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes
• Stärkung der europäischen Wirtschaft
• Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente
• Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA)
SEPA auf einen Blick
Bargeldlose Euro-Zahlungen
• von einem einzigen Konto
• national und grenzüberschreitend
EU-Zahlungsverkehr:
• einfach
• sicher
effizient
SEPA betrifft Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen
Wer hat‘s erfunden?
Beteiligte und Umfeld
Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union
Der „S€PA-Raum“ im Überblick
Die „Migration“
Der Zeitplan zur Umsetzung
28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens
31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste
2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens
1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt
31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“
9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr)
=> Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis-
Lastschriftverfahren
1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren
=> Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden
=> Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 „XML-Pflicht“
1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet
=> Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)
SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste!
Gesetzliche Vorgaben
• Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012.• Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten.
• Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014 mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis Februar 2016.
• Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.
Jeder ist betroffen
Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.)
Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb Deutschlands abwickeln
heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten
heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen
Kontonummer und BLZ werden international
IBAN und BIC
Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).
DE02 720 690 36 1234 5678 90ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)
Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.Beispiel: GENO DEF1 BOI• IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die
automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.
• „IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.
Der Vordruck für die €uro-Überweisung
Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)
Neues Beleg- erkennungs-merkmal „16“
Zahlungenauch innerhalb Deutschlands
Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro
IBAN des Kontoinhabers/
Zahlers
IBAN und BIC des Zahlungs-
empfängers
Neuer Name zur Unter- scheidung
Kleine, aber feine Unterschiede
Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)
Inlandsüberweisung* €uro-Überweisung
Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
Betragsgrenze keine keine
Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl- Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers
- IBAN/BIC des Zahlungsempfängers
Belege Beleg: „Überweisung“ (BS 20)
Beleg: „€URO-Überweisung“ (BS 16)
Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022
*noch bis 1. Februar 2014 *noch bis 1. Februar 2014
Kriterien des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensEuropäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar (8 Modelle wurden diskutiert)
Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland
Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D)
Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln
Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen
• bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und
• bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)
Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)
Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID
zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)
fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)
DE 02 ZZZ 01234567890ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)
Ohne Mandat geht‘s nicht
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
Praktischer Umgang mit Mandaten
Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate
Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch)
Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor
fragen Sie Ihren Berater!
Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug
Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank
Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug
Die „Migration“
Seit 9. Juli 2012 alles möglich
Inkasso-Kunden können seit 9. Juli 2012 auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migrieren!
Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen.
Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen.
„Kombi-Mandate“ sind nicht mehr notwendig.
Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf „SEPA-Lastschriftmandate“ anpassen.
Vorabankündigung (Pre-Notification)
1. Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“
2. Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen
3. Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden
4. Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben
5. Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertrags- bedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden
z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit
die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag
Seite 18
Transaktionsfluss des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012
Einzugsermächtigungsverfahren1)
„Einzugsermächtigung“Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“„SEPA-Basis-Lastschrift“
Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“1) EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core)
Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv
AuflieferungAusführung / Fälligkeit
bei Sichtbei Sicht (D)
mit D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
Rückgabefristen
Widerspruch
• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - 8 Wochen nach Belastungsdatum• Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum
• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D - 8 Wochen nach Belastungsdatum• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum
Datenformat DTAUS(Kennzeichnung „05“)
XML(Kennzeichnung als „core“)
Mandat Einzugsermächtigung1)
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
SEPA-Lastschriftmandat2)
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
MandatsprüfungZahlstelle
nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich
Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendig
vorhanden /notwendig
1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012.2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)
„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“
Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012
Abbuchungsauftragsverfahren„Abbuchungsauftrag“
Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“„SEPA-Firmen-Lastschrift“
Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ EPC-Regelwerk „SEPA B2B Direct Debit“ (SDD B2B)
Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv
AuflieferungAusführung / Fälligkeit
bei Sichtbei Sicht (D)
mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
Rückgabefristen
Widerspruch
• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen
• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen
Datenformat DTAUS(Kennzeichnung „04“)
XML(Kennzeichnung als „B2B“)
Mandat Abbuchungsauftrag
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
MandatsprüfungZahlstelle
erforderlich;Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein
erforderlich;SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein
Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendig
vorhanden /notwendig
Exkurs: Kartenzahlungen
Neuerungen für Händler
Neue Verträge zur Kartenakzeptanz
ggf. Akzeptanzlogos für Karten prüfen
Neue Terminals(„electronic cash“ – EMV-Anwendung)
Seit dem 01.01.2011 müssen alle TerminalsEMV-fähig sein
Das Ziel: Jede Karte für jedes Terminal
Ihre Vorteile
Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei der Raiffeisenbank Westallgäu eG.
Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen.
Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst.
Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland.
Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen.
Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf die kompetente Unterstützung Ihrer Raiffeisenbank Westallgäu eG
Was ist zu tun?
Handlungsempfehlungen für Unternehmen I
Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)
Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen
Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an
Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC
Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit(IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar)
Prüfen Sie Ihre banking-Software auf SEPA-Fähigkeit
Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?
Zusätzlich bei Lastschrifteinzug:Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragenVereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuernAufbau der Mandatsreferenz festlegenEinzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeutenVorlauffristen bei der Einreichung beachtenVorabankündigung beachten
Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug:neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!)Bezogener muß dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!
Was ist zu tun?
Handlungsempfehlungen für Unternehmen II
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung
Zielbild 1:
ERP-System erzeugt bereits XML Lastschriften
Kreditor BankXML
in ERP-System gespeichert
ERP
XML
• Name, Anschrift, Gläubiger-ID des Kreditors und Debitors• Mandatsreferenz• IBAN / BIC des Debitors• Signaturdatum• Wiederholungsrhythmus (One-Off, First, Recurrent, Final)
Mandatsinformationen
1. Konto und BLZ werden mit IBAN und BIC ergänzt und in ERP Datenbank gespeichert.2. Datenbank des ERP-Systems wird mit Mandatsinformationen ergänzt.3. ERP-System erzeugt XML-Datei.4. XML-Datei wird durch EB-Software zur Bank übermittelt.
Profi cash / VR-NetWorld SW
SEPA Umsetzung in den Electronic Banking ProduktenExkurs: Firmenkunden wechseln auf SEPA
SEPA-ProdukteUmsetzung Electronic Banking-Produkte
Produkt / Anwendung SCT-Einzel-überweisung
SCT-Sammel- überweisung
SDD-Einzel-lastschrift
SDD-Sammel-lastschrift
Umwandlung Kto.Nr. / BLZ
In IBAN / BIC
FIDUCIA: eBanking – Private Edition
Ja Ja Nein Nein Ja, abhängig vom Einsatz des Konverter
FIDUCIA: eBanking – Business Edition
Ja Ja Ja Ja Ja, abhängig vom Einsatz des Konverter
VR-NetWorld V 4.3 Software
Ja Ja Ja Ja Ja
Profi cash V 10.0 Ja Ja Ja Ja Ja
GENO cash V 3.22 Ja Ja Ja Ja Ja
FIDUCIA HBCI Ja Ja Ja Ja
FIDUCIA EBICS Ja Ja Ja Ja
Für weitergehende Fragen und Informationen erreichen Sie unser Team Zahlungsverkehrunter der e-mail: [email protected] sprechen Sie Ihren persönlichen Berater an.
Besuchen Sie uns unter www. raiffeisenbank-westallgaeu.de
Sie haben uns Ihre Zeit geschenkt.
Wir danken Ihnen dafür!