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Für den Dentalbereich Steht für Individualismus. PriCheck

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Für den Dentalbereich

Steht für Individualismus.

PriCheck

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3

1 VORWORT 42 ANAMNESE 6 Anamnese in Schritten 8 Patientenverwaltung 10 Anamnesebogen 11 Formularvorschau 12 Elektronische Signatur 13 Windows Client 14 WorkflowAnamneseerhebung 15

3 HONORARVEREINBARUNG 17 Mehrkosten bei Füllungen 18

Private Behandlungsvereinbarung 20

Vergütungshöhe 22

Verlangensleistungen 24

Formular 80/81 26

4 PATIENTENAUFKLÄRUNG 285 E-SIGNATUR 31 Arten von elektronischen Signaturen 32

Sicherheit 34

6 FEATURES 367 TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN 37

Inhaltsverzeichnis

4

Vorwort

Das grundlegende In-

strumentarium einer

digitalen Praxis ist die

Praxissoftware; ohne diese wäre eine

digitale Praxis nicht realisierbar. Die

Praxissoftware bildet das Zentrum

der Praxis, der Server ist das Herz,

derjenige Ort an dem die in die Soft-

wareeingepflegtenDatengespeichert

werden und wo sämtliche andere

Software zentral abgelegt wird.

Eine digitale Praxis vom Patient-en Check-In bis zum Patienten Check-Out

Der erste Kontakt des Patienten mit

der Praxis und somit auch der erste

Eindruck entstehen meist über die

Praxiswebsite. Die Seite sollte daher

mit besonderem Augenmerk und

Sorgfalt aufgebaut und publiziert

werden.

Eine zu simple oder gar veraltete

Website lässt die Frage der Fort-

schrittlichkeit des Praxisinventars und

der Behandlungsmethoden aufkom-

men und ist weniger überzeugend im

Wettbewerb.

Auch beim physisch ersten Kontakt

des Patienten mit der Praxis, bei der

Aufnahme eines jeden neuen Pati-

enten, gibt es Gelegenheiten, den

Patienten glaubhaft von der Innovati-

onskraft der Praxis zu überzeugen.

Wer die Aufnahme der Patientenda-

ten digital erfasst, kann neben dem

Vorteil der stetigen Lesbarkeit der

Anmeldedaten auch den Vorteil des

Zeitgewinns nutzen.

PriCheck ermöglicht die Aufnahme

einer digitalen Anamnese, die der

Patient selbständig ausfüllen, digital

unterschreiben und an den PriCheck

Server absenden kann.

EffizientandieserStelleistdieInteg-

ration von PriCheck in das Praxisnetz-

werk. Die vom Patienten auf diese Art

stets leserlich eingegebenen Daten

können so direkt automatisch an den

5

PriCheck Server übermittelt und in die Praxissoftware

implementiert werden und sind sofort verfügbar.

Keine unleserlichen Schriften, Zeitgewinn am Empfang

und die Gewährleistung ordentlich in der Praxissoftware

abgelegter Anamneseformulare sprechen für sich.

Was sollte bei einer digitalen Anmeldung weiter-hin beachtet werden?

PriCheck kann selbstverständlich an das Praxis-CI ange-

passt werden.

Es unterstützt verschiedene Fremdsprachen, als Werbe-

plattform der Praxis, dem Ausfüllen und Unterzeichnen

von Anamnesebögen, Honorarvereinbarungen und Auf-

klärungsformularen sowie Patientenfallpräsentationen.

Zu diesen Funktionen lassen sich viele weitere Funktio-

nen anreihen.

Hat der Patient sich digital angemeldet, kann die Be-

handlung beginnen. Der behandelnde Arzt kann sich

die Anamnesedaten und Co. von jedem Bildschirm aus

ansehen und sich auf den Patienten einstellen.

PatientenkommunikationIst die Diagnose gestellt, wird der Patient über die vorge-

sehenen Behandlungsmaßnahmen aufgeklärt.

Wie kann man diese dokumentieren?

Das Ausfüllen eines handschriftlichen Aufklärungsfor-

mulars ist nicht mehr zeitgemäß. Ist man heute in der

Lage, die Patientenaufnahme per iPad zu tätigen, so liegt

auch das Ausfüllen von Aufklärungsformularen mittels

PriCheck nicht fern. Auch dieses Formular wird dank

Einbindung in das Praxisnetzwerk direkt im PriCheck

Server gespeichert und kann sofort in die Patientenkar-

tei übernommen werden.

DatensicherungEin nicht zu vernachlässigendes Thema ist die Datensi-

cherung. Auch hier stehen verschiedenste Konzepte zur

Verfügung.

Es können Paketlösungen angeboten werden, die die

Datensicherung einschließen.

Aber auch eine Datensicherung mittels eigenem Praxis-

Server ist sehr beliebt.

RésuméDie Mannigfaltigkeit von PriCheck ist immens und der

Einsatz in der Praxis richtet sich ganz nach dem jewei-

ligen Bedarf. Jeder Praxisgründer oder –inhaber sollte

nacheinereingehendenProfilanalyseseineigenesKon-

zept der digitalen Praxis realisieren.

Letztendlich muss das Praxiskonzept auch gelebt wer-

den, denn es bildet das Fundament für das Arbeiten am

und mit dem Patienten.

Insgesamt gibt es viele Vorteile von PriCheck gegenüber

der analogen Praxis:

• Präzision

• Zeitgewinn

• Ordnung

• Marketing

• Fortschritt

• VollelektronischerWorkflow

• Papierlos

• Einheitliche Struktur

Die digitale Praxis gewinnt durch all die positiven

Faktoren – vor allem Zeitgewinn, verbesserte Ordnung

undvereinfachterWorkflow–zunehmendanpositivem

Image. Ihre Vorteile unterstützen einen optimierten

Workflow,schaffenZeitfürdenPatientenundverhelfen

dadurch auch zu zufriedenen Patienten.

6

AnamneseBefreien Sie Ihre Patienten

von mehrseitigen papierge-

stützten Fragebögen!

Mit PriCheck lassen sich alle nötigen

Informationen Ihrer Patienten kinder-

leicht sammeln und verarbeiten.

Die mobile Applikation PriCheck

lässt sich auf touchbasierten Tablets

wie dem iPad installieren. Durch

die ausgereifte Technik ist PriCheck

Ihre mobile Schnittstelle zu Ihrer

Praxissoftware. So lassen sich Daten

spielend transferieren.

Die automatische Eintragung der aus

der Versicherungskarte ausgelesenen

Daten spart Ihren Mitarbeitern und

Patienten wertvolle Zeit. So sind ledig-

lich vorgefertigte Antwortfelder aus-

zufüllen bzw. auszuwählen. Innerhalb

von wenigen Schritten erhalten Sie

einen komplett ausgefüllten Anam-

nesebogen inklusive der Unterschrift

Ihres Patienten.

Warum sollte man sich mit „Kleinigkei-

ten“ aufhalten? Die Verarbeitung und

Archivierung ausgefüllter Anamnese-

bögen ist zeitaufwändig und stiehlt

Ihnen Platz für wichtige Dokumente.

Es ist beeindruckend, wie sehr

Handheld Geräte und mobile Ap-

plikationen Einzug in unser Leben

gefunden haben. Ihre Patienten und

Kollegen werden von dem reibungs-

losen Ablauf der Datenaufnahme

begeistert sein. Touchscreen-Geräte

wie das iPad punkten durch intuitive

Bedienung per Fingerspitze oder Stift.

Dies macht die Nutzung der PriCheck

App schnell und leicht für Jedermann.

Testen Sie PriCheck und begeistern

Sie Ihre Patienten und Mitarbeiter!

iPad-Unterschrift und Archivierung

Die Unterschrift auf einem

mobilen Gerät kann auch in

rechtlicher Hinsicht einen

vergleichbaren Ersatz zum

Papierdokument darstellen,

da geeignete Geräte relevante

Charakteristika der Handschrift

erfassen.

In diesem elektronischen Pro-

zess kann zu jedem Zeitpunkt

der Stand der Anamnese des

Patienten abgefragt werden.

Verzögerungen der Praxisab-

läufedurchnichtauffindbare

Dokumente lassen sich somit

vermeiden.

7

8

SCHRITT 1Die Patientendaten stehen automatisch in

der PriCheck App zur Verfügung und einzelne

Patienten können via Name oder ID schnell

gefunden werden.

SCRITT 3Die Stammdaten des Patienten werden, sofern

vorhanden, von der Patientenmanagement-

software übernommen und können vom Pati-

enten überprüft und ergänzt werden.

SCHRITT 2Nach Auswahl des Patienten können Sie ein

Foto hinzufügen oder einen Anamnesebogen

für den Patienten erstellen.

Anamnese

9

SCHRITT 4DieintuitiveOberflächehilftIhrenPatien-

ten, Ihnen per Touchscreen den derzeitigen

Gesundheitszustand und etwaige chronische

Erkrankungen mitzuteilen.

SCHRITT 6Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift und fertig

ist der voll ausgefüllte Anamnesebogen alá

PriCheck!

SCHRITT 5Optional kann der Patient während der Ana-

mneseeinFotovonsichaufnehmen(Selfie),

welches direkt dem Patientendatensatz zuge-

ordnet wird.

alá PriCheck

10

DiePatientenverwaltungbietetZugriffaufIhrePatientendaten,welchedank

der integrierten Suchmöglichkeit und der strukturierten Ansicht ein sofortiges

AuffindendesgewünschtenPatientenermoglicht.NebendenPatientendaten

steht Ihnen hier auch die Dokumentenmappe des Patienten zur Verfügung, in

derallehinterlegtenDokumentedesgewähltenPatientenvorzufindensind.

Patientenverwaltung

11

Anamnesebogen

Das Ausfüllen des Anamensebogens ist besonders intuitiv und einfach gestal-

tet, um den Anforderungen unterschiedlicher Personen- und Altersgruppen

gerechtzuwerden. So lässt sich bequem zwischen den einzelnen Seiten des

Bogens wechseln und das Beantworten der Fragen ist ein Kinderspiel. Auch

Sprachbarrieren gehören dank PriCheck der Vergangenheit an.

12

Die Formularvorschau zeigt das aus Ihren Angaben generierte Dokument

übersichtlich an. Dank der farblichen Hervorhebung lassen sich Ihre Antworten

leicht kontrollieren. Sie können hier in Ruhe das Formular nochmals vollständig

durchgehen oder auch mit einem Tap direkt zum Unterschriftenfeld gelangen.

Formularvorschau

13

Elektronische Signatur

Der Patient erteilt seine Zustimmung durch die eigenhändige Unterschrift in

das digitale Dokument. Dies erfolgt ohne zeitraubenden Medienbruch direkt

am iPad. Wenn Sie mehr als einen Versuch benötigen, ist dies kein Problem: Sie

können stets Ihre Unterschrift zurücksetzen und neu beginnen.

14

Der PriCheck Windows Client ist das Gegenstück zur PriCheck App für Ihren

Praxiscomputer.HierfindenSievielevertrauteElementewieder,sodassSie

sichschnellzurechtfinden.SämtlicheDokumentestehenauchim

Windows Client zur Verfügung und können nach Wunsch betrachtet und

exportiert werden.

Windows Client

15

PriCheck bietet Ihnen einen modernen, papierlosen und medienfreien Work-

flow,welcherIhrenPraxisalltagfürSieundIhreMitarbeitervereinfacht.

Workflow Anamneseerhebung

Patient auswählen

Patient beantwortet Fragen und erstellt Foto

Elektronische Unterschrift

Elektronische Archivierung(PriCheck Server)

Arzt greift mobil oder am Praxis-PC aufInformationen zu

Durchführung des Patientengesprächs

16

17

Honorarvereinbarung

Will die/der Zahnärztin/

Zahnarzt bei einer zahn-

ärztlichen Leistung mit

dem Honorar von der Gebührenord-

nungabweichen(§2GOZ),sobedarf

es für diese „Abdingung“ der vorheri-

gen Aufklärung des Patienten.

Aufklärung über Bedeutung und AuswirkungenDer Patient muss wissen, was er ver-

einbart und welche Konsequenzen es

für ihn hat. Hierzu muss der Patient

insbesondere über die Bedeutung

und die Auswirkungen der Vereinba-

rung einer von der GOZ abweichen-

den Honorarvereinbarung aufgeklärt

werden, d. h. er muss darüber infor-

miert werden, in-wieweit das Honorar

von der GOZ abweicht.

Zusätzlichmussderbetreffende

Patient, mit dem eine abweichen-

deVereinbarunggetroffenwurde,

darüber informiert werden, dass eine

Erstattung seitens des Kostenträgers

möglicherweise nicht gegeben ist.

Liegt eine derartige Aufklärung nicht

vor, ist der Patient nicht an die Verein-

barung gebunden. Die Vereinbarung

muss stets zwischen Zahnärztin/Zahn-

arzt und Patient persönlich geschlos-

sen werden.

Es ist erforderlich, solche Vereinba-

rungen schriftlich zu schließen.

Vereinbarungen

• Mehrkosten bei Füllungen

• Private Behandlungsver-

einbarungen BMV-Z/EKV-Z

• Vergütungshöhe

• Verlangensleistungen

• Formular 80/81 für

Auslandsversicherte

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Hinweis

• bei Kassenpatienten

• für Mehrkosten bei Füllungen die über die Füllungsleistung der gesetzlichen Krankenkasse hinaus

gehen und medizinisch notwendig sind.(z. B. dentinadhäsive Mehrschichtfüllung, Einlagefüllun-

gen)

• nicht für den Austausch intakter Füllungen, in diesem Fall ist eine „Private Behandlungsvereinba-

rung BMV-Z/EKV-Z erforderlich

• schriftlicheVereinbarungspflicht,vorErbringenderLeistung

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Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGBV) Ärztliche und zahnärztliche Behandlung„Die zahnärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherken-

nung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen

Kunst ausreichend und zweckmäßig ist; sie umfasst auch konservierend-chirurgische Leistungen und

Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Supra-

konstruktionen erbracht werden. wählen Versicherte bei Zahnfüllungen eine darüber hinausgehen-

de Versorgung, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. In diesen Fällen ist von den Kassen die

vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung abzurechnen. In Fällen des Satzes 2

ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt und dem Versi-

chertenzutreffen.DieMehrkostenregelunggiltnichtfürFälle,indenenintakteplastischeFüllungen

ausgetauscht werden.“

§ 28Abs. 2

Satz 1–5

20

Hinweis

• bei Kassenpatienten

• für Leistungen die der gesetzlich Versicherte wünscht, die jedoch z.B. aufgrund der Richtlinien

keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse darstellen oder im Katalog der gesetzlichen

Krankenkasse nicht enthalten sind.

• (z. B. Professionelle Zahnreinigung, Implantologie, Funktionsdiagnostik, Zusatzleistungen bei Wur-

zelkanalbehandlungen,WurzelkanalbehandlungenaußerhalbderRichtlinienetc.)

• schriftlicheVereinbarungspflicht,vorErbringenderLeistung

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Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) Rechte und Pfl ichten des Vertragszahnarztes(5) Der Vertragszahnarzt darf von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern:

a) im Falle des § 8 Abs. 2,

b) Wenn Versicherte bei Zahnfüllungen eine über die ausreichende und zweckmäßige hinausgehende

Versorgung wählen, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. In diesen Fällen ist von den Kassen die

vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung abzurechnen und vor Beginn der Be-

handlungeineschriftlicheVereinbarungzwischendemZahnarztunddemVersichertenzutreffen.Die

Mehrkostenregelung gilt nicht für Fälle, in denen intakte plastische Füllungen ausgetauscht werden.

c)WennVersicherteeinenüberdieRegelversorgunggemäߧ56Abs.2SGBVhinausgehenden

gleichartigenZahnersatzwählen,habensiedieMehrkostengegenüberdenin§56Abs.2Satz10SGB

V aufgelisteten Leistungen selbst zu tragen. Die Krankenkassen haben die bewilligten Festzuschüsse in

denFällenzuerstatten,indeneneinevonderRegelversorgungnach§56Abs.2SGBVabweichende,

andersartige Versorgung durchgeführt wird.

d) Wenn und soweit der Versicherte klar erkennbar verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu wer-

den. Hierüber ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vertrags-

zahnarztunddemVersichertenzutreffen.ImÜbrigensollsichderVertragszahnarztdenWunschdes

Versicherten, die Behandlung auf eigene Kosten durchführen zu lassen, schriftlich bestätigen lassen.

ausgetauscht werden.“

Ersatzkassenvertrag-Zahnärzte (EKV-Z)Rechte und Pfl ichten der Vertragszahnärzte(7) Der Vertragszahnarzt rechnet gegenüber dem Versicherten die Eigenanteile an den Kosten der

Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen sowie der kieferorthopädischen Behandlung ab.

Darüber hinaus darf der Vertragszahnarzt von einem Versicherten eine Vergütung für Leistungen, die

im BEMA enthalten sind, nur fordern, wenn der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich

wünscht, die Behandlung auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Der Vertragszahnarzt soll sich den

Wunsch des Versicherten, die Behandlung auf eigene Kosten durchführen zu lassen, schriftlich bestä-

tigen lassen. Die gesetzlichen Mehrkostenregelungen bleiben unberührt.

§ 4Abs. 5

§ 7Abs. 7

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Hinweis

• Privatleistungen(auchbeimgesetzlichVersicherten)

• VereinbarungspflichtvorBehandlungsbeginn

• NotwendigbeiallenLeistungen,dieoberhalbdes3,5fachenbzw.unterhalbdes1,0fachenStei-

gerungsfaktor bemessen werden

• EntbindetvonderBegründungspflichtnach§5Abs.2GOZbeiÜberschreitungdes2,3fachen

Faktors.DasÜberschreitenistjedochaufVerlangendesZahlungspflichtigenschriftlichzubegrün-

den.

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Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)Abweichende Vereinbarung(1)DurchVereinbarungzwischenZahnarztundZahlungspflichtigemkanneinevondieserVerordnung

abweichendeGebührenhohefestgelegtwerden.DieVereinbarungeinerabweichendenPunktzahl(§5

Absatz1Satz2)odereinesabweichendenPunktwertes(§5Absatz1Satz3)istnichtzulässig.Notfall-

und akute Schmerzbehandlungen dürfen nicht von einer Vereinbarung nach Satz 1 abhängig gemacht

werden.

(2) Eine Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 1 ist nach persönlicher Absprache im Einzelfall zwischen

ZahnarztundZahlungspflichtigemvorErbringungderLeistungdesZahnarztesschriftlichzutreffen.

Dieses muss neben der Nummer und der Bezeichnung der Leistung, dem vereinbarten Steigerungs-

satz und dem sich daraus ergebenden Betrag auch die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung

der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.

WeitereErklärungendarfdieVereinbarungnichtenthalten.DerZahnarzthatdemZahlungspflichtigen

einen Abdruck der Vereinbarung auszuhändigen.

§ 2

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Hinweis

• SchriftlicheVereinbarungspflichtvorerbringenderLeistung-mitDatum,UnterschriftZahnarzt

undZahlungspflichtiger

• Angabe von Gebührennummern und Steigerungssätzen ist nicht zwingend

• Pauschbetrag ist möglich

• Heil- und Kostenplan muss die Feststellung enthalten, dass es sich um eine Leistung auf Verlan-

gen handelt und eine Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet ist

• KennzeichnungspflichtalsVerlangensleistungaufderRechnung

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Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)Abweichende Vereinbarung(3) Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 2 und ihre Vergütung müssen in einem Heil- und Kostenplan

schriftlich vereinbart werden. Der Heil- und Kostenplan muss vor Erbringung der Leistung erstellt

werden; er muss die einzelnen Leistungen und Vergütungen, sowie die Feststellung enthalten, dass es

sich um Leistungen auf Verlangen handelt und eine Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet ist.

§ 6 Abs. 1 bleibt unberührt.

§ 2

26

Hinweis

• Europäische Krankenversichertenkarte kopieren oder Muster 80 ausfüllen

• Muster 81 ordnungsgemäß aus füllen lassen

• Beides unverzüglich an die vom Patienten gewählte Krankenkasse schicken

• Kopie der Krankenkarte sowie des Ausweises kann in PriCheck zur Sicherheit hinterlegt werden

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Patientenaufklärung

Mit PriCheck Aufklärung

füllt der Patient den

ihm zugewiesenen

Aufklärungsbogen digital an einem

touchbasierten Tablet-Computer aus

undsiehtggf.einenAufklärungsfilm

an. Der Arzt greift anschließend mit

PriCheck auf diese Inhalte zu und

kann sich ein Bild über das aus der

AnamneseabgeleiteteRisikoprofildes

Patienten machen. Dabei hat der Arzt

nicht nur die Möglichkeit Inhalte an-

zusehen, sondern kann sie auch edi-

tieren oder neu erfassen. Wie bei der

papierbasierten Aufklärung nimmt er

Eintragungen in den Bogentext vor

oder erläutert wichtige Vorgehenswei-

sen verständlich anhand von Einzeich-

nungen in die Bilder. Der Patient wird

durch das mobile Gerät immer in den

Entstehungsprozess eingebunden.

Abschließend unterschreiben Arzt

und Patient das Dokument elektro-

nisch. Dieses wird dann als PDF-A

an ein Langzeitarchiv in der Praxis

übergeben.

VoraussichtlicheVerfügbarkeit

ZweitesHalbjahr 2015

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30

Unser Partner für die elektronische Signatur

• Authentizität und Integrität der Aufklärungsbögen

• Archivierung elektronischer Dokumente ohne Medienbruch

• Von Schriftsachverständigen genauso auswertbar wie eine Papierunterschrift

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Signaturgesetz (SigG)Begriffsbestimmungen(1) Elektronische Signaturen: Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten

beigefügtoderlogischmitihnenverknüpftsindunddiezurAuthentifizierungdienen,...

(2) Fortgeschrittene elektronische Signaturen: Elektronische

Signaturen nach Nummer 1, die

a) ausschließlich dem Signaturschlü ssel-Inhaber zugeordnet sind,

b)dieIdentifizierungdesSignaturschlüssel-Inhabersermoglichen,

c) mit Mitteln erzeugt werden, die der Signaturschlü ssel-Inhaber unter seiner alleinigen Kontrolle

halten kann, und

d) mit den Daten, auf die sie sich beziehen, so verknü pft sind, dass eine nachträ gliche Verä nderung

der Daten erkannt werden kann, ...

(3) Qualifi zierte elektronische Signaturen: Elektronische Signaturen nach Nummer 2, die

a)aufeinemzumZeitpunktihrerErzeugunggültigenqualifiziertenZertifikatberuhenund

b) mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt werden,

§ 2

e-Signatur

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Arten von elektronischenSignaturen

EINFACHE ELEKTRONISCHE SIGNATUR (EES)

+ Beispiele: eingescannte Unterschrift, Email, Paketempfang u. A. DHL

+ Sie hat keine Anforderungen, z. B. an Sicherheit

+ wenig Beweiswert, für formfreie Vorgänge

FORTGESCHRITTENE ELEKTRONISCHE SIGNATUR (FES)

+ Beispiele: PGP für eMail, ePads u. A. IKEA

+ Sie ist ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet

+ SieermoglichtdieIdentifizierungdesUnterzeichners

+ Sie wird mit Mitteln erstellt, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann

+ Sie ist so mit den Daten, auf die sie sich bezieht, verknüpft, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten

erkannt wird

+ Sehr hoher Beweiswert für formfreie Vorgänge

QUALIFIZIERTE ELEKTRONISCHE SIGNATUR (QES)

+ Sie beinhaltet die 4 Anforderungen der FES

+ SieerfordertdenEinsatzqualifizierterZertifikate

+ SiebedarfderNutzungeinersicherenSignaturerstellungseinheit(SSEE)

+ Höchster Beweiswert, ersetzt die Schriftform

+ KaumAnwendunginderPraxis(u.A.aufwendig,geschlossenerBenutzerkreis,Akzeptanz)

Hinweis

• Grundsä tzlich sind alle Rechtsgeschä fte in Deutschland formfrei außer das Gesetz regelt etwas

anderes

• 95%(Schätzung)dervertraglichenVereinbarungenunterliegenderFormfreiheit,derTextform

und der gewillkü rten Schriftform

• Fü r alle formfreien Vereinbarungen, fü r die Textform und die gewillkü rte Schriftform ist EES und

FES einsetzbar

33

Umsetzungsvarianten

QES “lediglich“ eine technische Umsetzung auf Basis von Smartcards

FES kann unterschiedlich realisiert werden:• FESaufBasisvonZertifikaten(PGPEmail)

• FESaufBasisvonbiometrischenDaten(ePad)

Erfü llung der Anforderungen des SigG durch Bi-ometrie• Sie ist ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet.

• SieermoglichtdieIdentifizierungdesUnterzeichners.

• Sie wird mit Mitteln erstellt, die der Unterzeichner unter

seiner alleinigen Kontrolle halten kann.

Erfü llung der Anforderung des SigG durch Zertifi -kat/Signaturschlü ssel• Sie ist so mit den Daten, auf die sie sich bezieht,

verknü pft, dass eine nachträ gliche Verä nderung der

Daten erkannt wird.

Merkmale eDocBox

eSignatur der eDocBox ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur

Basis der eSignatur sind biometrischen Daten

Einhaltung von Standards (ISO PDF, BiPRO 262)• einheitlicheVerifikationderDokumentenintegrität

• einheitliche Feststellung des Signaturstatus eines Dokumentes (welche

• Unterschriftensindgeleistet/offen?)

• Investitionssicherheit, da keine proprietä re Lö sung

34

Sicherheit

• Komplette Datenü bertragung wird

verschlü sselt

• UnterstützungdiverserAuthentifi-

zierungsoptionen

• Zuverlä ssige Erkennung von

Manipulationen (mit Standardpro-

dukten!)

• Keine Speicherung von

unverschlü sselten Rohdaten (zu

keinerZeit)

• „Geschlossenes System“ (vgl. Bi-

PRONorm262)

• Erfü llung der Anforderungen der

BiPRO Norm 262 (Signierung,

• Schlüsselhinterlegung,Prozess)

Prozess SignaturgeräteSignaturgeräte Nutzer

• Ausfü hrung ausschließlich signier-

ter, von Apple autorisierter Apps

(JD)

• Mindestvoraussetzung IOS 6 (Auf-

grunddiv.Sicherheitsaspekte)

• Nutzung der

Hardwareverschlü sselung

• Nutzung der Keychain und „doub-

le“ Encryption

• Voraussetzung ist Passwortschutz

des Gerä tes (mit mind. 6 alphanu-

merischenZeichen)

• Devicemanagment

(Passwortstä rke, Remote and Local

Wipe,Ortung)

Hinweis

• ISO-konform:PDF/A-1nachISO19005:2005

• Zertifi kate:UnterstützungvonX.509/PKCS#7• Schreib-Charakteristik: Nicht nur das Bild in der Unterschrift, sondern die gesamte Biometrie

wird im Dokument gespeichert. Die Verschlü sselung erfolgt ü ber den RSA-Standard und der pri-

vateSchlüsselistsicherhinterlegt(z.B.beieinemNotar).

35

Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten (VVG)(1) Die Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten durch den Versicherer darf nur bei Ä rzten,

KrankenhäusernundsonstigenKrankenanstalten,PflegeheimenundPflegepersonen,anderenPer-

sonenversicherern und gesetzlichen Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behö rden

erfolgen; sie ist nur zulä ssig, soweit die Kenntnis der Daten fü r die Beurteilung des zu versichernden

RisikosoderderLeistungspflichterforderlichistunddiebetroffenePersoneineEinwilligungerteilt

hat.

(2) Die nach Absatz 1 erforderliche Einwilligung kann vor Abgabe der Vertrags- erklä rung erteilt wer-

den.DiebetroffenePersonistvoreinerErhebungnachAbsatz1zuunterrichten;siekannderErhe-

bung widersprechen.

(3)DiebetroffenePersonkannjederzeitverlangen,dasseineErhebungvonDatennurerfolgt,wennjeweils in die einzelne Erhebung eingewilligt worden ist.

(4)DiebetroffenePersonistaufdieseRechtehinzuweisen,aufdasWiderspruchsrechtnachAbsatz2

bei der Unterrichtung.

§ 213

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller

eigenhä ndig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeich-

net werden.

(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden

ü ber den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genü gt es, wenn jede Partei

die fü r die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.

(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus

dem Gesetz ein anderes ergibt.

(4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt

§ 126

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Features

RÖNTGENBILDAN-ZEIGE

In der Patientenansicht werden

die jeweiligen Röntgenbilder

angezeigt.

RÖNTGENBILD-BEARBEITUNG*

Es besteht die Möglichkeit, die

Röntgenbilder mit dem Finger

oder einem Stift mit Anmerkun-

gen zu versehen.

ERSTELLUNG EINES RISIKOPROFILS*

Alle angekreuzten Fragen, werden

mit rot hervorgehoben und in der

Patientenansicht angezeigt.

ERSTELLUNG EINES PATIENTENFOTOS

Ermöglicht die eindeutige Wieder-

erkennung des Patienten.

ANAMNESEBOGEN EDITOR*

Dieser ermöglicht die eigenstän-

dige Erstellung sowie Speicherung

individueller Anamnesebögen.

VDDS-MEDIA-SCHNITTSTELLE

Die Dokumente stehen automa-

tisch in Ihrer Praxismanagement-

software direkt zur Verfügung,

sofern diese kompatibel ist.

• SichereArchivierung/AuffindbarkeitderDokumente

• Besser ausgefüllte Bögen durch Nutzung der elektroni-

schen Anamnese bei den Patienten

• Stand der Aufklärung des Patienten jederzeit verfügbar

• Nutzung bestehender IT-Infrastrukturen

• Keine Manipulation des Bogens nach der Unterschrift

möglich

• Entlastung des Personals

• Mobile, barrierefreie Arzt-Patienten-Kommunikation

• Leichtes Einsehen und Bearbeiten von Patienteninfor-

mationen für den Arzt

• Papiernahes, intuitives Arbeiten

• Arbeiten mit mobilen Geräten wie im privaten Umfeld

• Langzeitarchivierung mittels PDF-A-Dokumenten

• Mehrsprachige Anamnesebögen

• Ausfüllbar ohne jegliche Vorkenntnisse dank selbst

erklärenderOberfläche

• Sofortige Verfügbarkeit der Anamnese mobil und am PC

• Glaubwürdigkeit und Nachprüfbarkeit der elektroni-

schen Unterschrift

• Ideale Vorbereitung auf das Arzt-Patienten-Gespräch

• Einfache Anamnesebogen-Verwaltung

• Unleserliche Patientenhandschrift gehört der Vergan-

genheit an

• Ausfüllbar ohne jegliche Vorkenntnisse dank der selbst

erklärendenOberfläche

Vorteile von PriCheck

*VerfügbarabMitte2015

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TechnischeRahmenbedingungen

Für PriCheck ist die Installati-

on einer Serveranwendung

erforderlich. Diese kann

zentral auf Ihrem Praxisserver oder

einem Ihrer PCs erfolgen. An Ihren

Arbeitsplätzen kann bei Bedarf der

PriCheck Client installiert werden,

welcherdenZugriffaufdenServer

und dessen Einstellungen ermöglicht.

Die PriCheck App wird über einen

bereitgestellten Link auf Ihrem iPad

installiert.

Haben Sie sich für ein Paket mit

integrierter elektronischer Signatur

entschieden, muss zusätzlich die Sig-

naturlösung eDocBox auf dem Server

eingerichtet werden. Der Installations-

prozess ist technisch umfangreicher

und wird von unserem Team vorge-

nommen.

Für die Installation von PriCeck stellen

wir Ihnen detaillierte Installationsan-

leitungen zur Verfügung. Je nach Res-

sourcen oder Rahmenbedingungen in

Ihrer Praxis kann es hilfreich sein, die

Einführung von PriCheck durch unser

Serviceteam begleiten zu lassen.

Damit Sie komfortabel mit PriCheck

arbeiten können, beachten Sie bitte

unsere Systemvoraussetzungen:

• iPad 2 oder höher mit iOS 8.0 oder

höher

• Windows7oderhoher

• Mind. 2 GB freier Festplattenspei-

cherplatz für die Serveranwendung

• Mind.500MBfreierFestplatten-

speicherplatz für den PriCheck

Client

• Bestehende Internetverbindung

Kontakt für technische Fragen

[email protected]

Weitere

Informationen

PRICHECK.DE

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Notizen

39

Notizen

HERAUSGEBER

PRICONSParacelsusstraße 38 | 90431 Nürnberg

Tel.:+4991189354104E-Mail: [email protected]

Web: www.pricons.de