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Optimal beraten ins Staatsexamen! (LA 2011) 09.01.2015 Marte Türschmann, M.A. Geschäftsführerin Zentrales Prüfungsamt IQF-Projekt „Optimal beraten!“ [email protected] +49 6221 477-641 1

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Optimal beraten ins Staatsexamen! (LA 2011)

09.01.2015

Marte Türschmann, M.A.

Geschäftsführerin Zentrales Prüfungsamt

IQF-Projekt „Optimal beraten!“

[email protected]

+49 6221 477-641

1

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Übersicht * 1. Voraussetzungen: Modulprüfungen und Studienleistungen

2. Die Prüfungen im 1. Staatsexamen

3. Meldung zur Prüfung

4. Übersicht: Von der Anmeldung bis zur Zulassung zur Prüfung

5. Besondere Prüfungsbedingungen

6. Rücktritt und Unterbrechung einer Prüfung

7. Nicht bestanden?

8. Wiederholung der Prüfung

9. Zeugnis

10. Ausblick Referendariat

11. Informationen

12. Ihre Fragen?

09.01.2015 2 * Alle Angaben in dieser Präsentation sind sorgfältig zusammengestellt, rechtsverbindliche

Informationen entnehmen Sie bitte die entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen!

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Voraussetzungen: Modulprüfungen und

Studienleistungen

1. Staatsexamen

Studienstufe 3 Modulprüfungen & Studienleistungen

Studienstufe 2

Modulprüfungen & Studienleistungen

Studienstufe 1

Modulprüfungen (AVoP) & Studienleistungen

09.01.2015 3

Landeslehrer-

prüfungsordnungen

Akademische

Prüfungs-

und

Studien-

ordnungen

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MoP

3 EW

HF 1 Deu/

Mat

HF 2

n.V.

Komp.

Deu/

Mat

Weit.

n.V.

Komp.

MoP

2 EW Psych

HF 1 Deu/

Mat

HF 2

AVoP Bildungswissenschaften

(EW, Psych, GF)

HF 1 Deu/

Mat

HF 2

Voraussetzungen Grundschule

ÜSB Schul-

praxis

Studien-

leistungen

je

Modul-

stufe

+

P r ü f u n g s l e i s t u n g e n

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Voraussetzungen Werkreal-/Haupt-/Realschule

ÜSB Schul-

praxis

Studien-

leistungen

je

Modulstufe

+

P r ü f u n g s l e i s t u n g e n

MoP

3 EW HF NF 1 NF 2

MoP

2 EW Psych HF NF 1 NF 2

AVoP Bildungswissenschaften

(EW, Psych, GF) HF NF 1 NF 2

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Voraussetzungen Sonderpädagogik

ÜSB Schul

praxis

Studien

leistung

en

je

Modul-

stufe

MoP

3

KB

Mat

FR 1

Diagn.

HF 3 FR 1

Psych.

EW KB

Deu Fach HF 2

FR 1

Päd.

FR 2 Päd.

oder

Psych.

MoP

2

SG 2

Med

EW Fach SG 1

Soz.

SoPäd

Dienst

FR 1

Did.

FR 2

Did.

AVoP

Bildungwissen-

schaften

(EW, Psych, GF)

Fach FR 1

P r ü f u n g s l e i s t u n g e n

+

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Voraussetzungen Aufbau Sonderpädagogik

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Die Prüfungen im 1. Staatsexamen

Wissenschaftliche Arbeit

§16 GPO I / WHRPO I

§17 SPO I

Mündliche Prüfungen

§17 GPO I / WHRPO I

§18 SPO I

09.01.2015 8

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Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit (WA)

• Zweck Nachweis, ein Thema, auch in Form eines Projekts, selbstständig wissenschaftlich

bearbeiten und auswerten zu können

• Fach (gegebenenfalls unter Einbezug fächerverbindender Aspekte)

• GS

• in den Hauptfächern oder

• den Kompetenzbereichen oder

• den Bildungswissenschaften

• WHRS

• in dem Hauptfach oder

• den Nebenfächern oder

• den Bildungswissenschaften

• Sopäd

• in den sonderpädagogischen Grundlagen oder

• den studierten sonderpädagogischen Handlungsfeldern oder

• in der ersten oder zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung oder

• im gewählten Fach (ggf. mit Einbezug fachrichtungsübergreifender Aspekte)

09.01.2015 9

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Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit • Anmeldung

• zweimal im Jahr (Februar und Juli) (vgl. Meldetermine)

• WICHTIG: §15 (GPO I, WHRPO I)/ § 16 (SPO I) • Meldung zur Wissenschaftlichen Arbeit = Eintritt in die Staatsprüfung

• Die Prüfung wird an der Hochschule abgelegt, an der die Zulassung im Studiengang

für das entsprechende Lehramt besteht

Ein Hochschul- oder Fachwechsel ist damit nach der Anmeldung zur Prüfung

nicht mehr möglich.

• Thema

• „Tätigkeitsfeldsbezug“ (Bildungs- und Erziehungsauftrag)

• Festsetzung des Themas i.d.R. in Absprache mit dem Erstkorrektor

• Genehmigung des Themas vor der Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen

durch das Prüfungsamt (vgl. Meldetermine)

• Bearbeitungszeit

4 Monate, auf Antrag bei bes. begründeten Ausnahmen max. 2 Monate

Verlängerung

09.01.2015 10

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Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit • Optional:

• ergänzender etwa 20-minütiger, hochschulöffentlicher Demonstrationsvortrag

oder eine Projektpräsentation

• Bewertung geht in die Note der wissenschaftlichen Arbeit ein

• Die Wahl ist spätestens bei Vorlage der Arbeit dem Prüfungsamt mitzuteilen!

• Korrektoren

• es sind zwei BetreuerInnen vorzuschlagen

• Angabe und Unterschrift beider BetreuerInnen auf Anmeldeformular

• Formalia

• i.d.R. Deutsche Sprache

• gedruckt & gebunden in 2 Exemplaren

• einschl. je einer CD (PDF-Dokument)

• Bewertung

• Vergabe von 10 LP, Bewertung fließt in die Gesamtnote mit ein

• schriftliches Gutachten beider BetreuerInnen

• Note wird mit dem Zeugnis bekannt gegeben

09.01.2015 11

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Mündliche Prüfungen

09.01.2015 12

Grundschule Werkreal-/Haupt-

/Realschule Sonderpädagogik

Erziehungswissenschaft

30 Minuten (3 LP)

Erziehungswissenschaft

30 Minuten (3 LP)

Erziehungswissenschaft

30 Minuten (3 LP)

Psychologie

20 Minuten (2 LP)

Psychologie

20 Minuten (2 LP)

Hauptfach 1 (Vertiefter Kompetenzbereich

Deutsch oder Mathe)

30 Minuten (3 LP)

Hauptfach

30 Minuten (3 LP)

Fach

30 Minuten (3 LP)

Hauptfach 2 (Vertiefter Kompetenzbereich 2)

30 Minuten (3 LP)

Nebenfach 1

30 Minuten (3 LP)

Erste Sonderpäd. FR Pädagogik/ Psychologie/

Diagnostik

je 40 Minuten (insg. 9 LP)

Nebenfach 2

30 Minuten (3 LP)

Zweite Sonderpäd. FR Pädagogik oder Psychologie

Schwerpunktthemen aus 2 wählbaren

Bereichen: Did./Päd., Psych./Diag.

40 Minuten (3 LP)

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Mündliche Prüfungen

• zwei mdl. PrüferInnen und ein/e Prüfungsvorsitzende/r

• bei der Anmeldung Angabe von Wunschkommissionen

kein Anspruch auf bestimmte PrüferInnen!

• Einzelprüfungen ggf. Teilnahme als Zuhörer von Studierende desselben Studienganges möglich

• dürfen die Prüfung nicht zur selben Prüfungsperiode ablegen

• nur mit Zustimmung des Prüflings und der Mitglieder des Prüfungsausschusses

• Genehmigung durch das Prüfungsamt

• Wahl der Schwerpunktthemen: Gegenstand und näherer Umkreis

des Themas der wissenschaftlichen Arbeit bleiben außer Betracht

• Bewertung unmittelbar im Anschluss an die mdl. Prüfung, auf

Wunsch Mitteilung der Note

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Mündliche Prüfungen: Inhalte und Schwerpunkte

Erziehungswissenschaft (GS/ WHRS/ Sopäd)

jeweils ca. 50% der Prüfungszeit

• je einen Schwerpunkt aus den Kompetenzfeldern Erziehen und Unterrichten

• Überblick im Sinne einer Gesamtschau (vgl. Kompetenzen in der Anlage der

LLPO)

• Sopäd thematische Bezüge zu sopäd. Konzepten und Aspekte der

individuellen Bildungsplanung

Psychologie (nur GS/ WHRS)

jeweils ca. 50% der Prüfungszeit

• einen Schwerpunkt aus den Kompetenzfeldern Erziehen oder Unterrichten

• Überblick im Sinne einer Gesamtschau (vgl. Kompetenzen in der Anlage der

LLPO)

Schwerpunktthemen müssen bei der Anmeldung mit angegeben werden

09.01.2015 14

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Mündliche Prüfungen: Inhalte und Schwerpunkte Fach

Grundschule

• Bezug auf die Kompetenzen in der Anlage der LLPO

• zwei Schwerpunkte in den Vertiefungsfächern (max. etwa 50% der

Prüfungszeit)

• Überblick über das Hauptfach (restliche Zeit)

Werkreal-/Haupt-/Realschule

• Bezug auf die Kompetenzen in der Anlage der LLPO

• zwei Schwerpunkte (ca. die Hälfte der Prüfungszeit)

• Überblick über das Fach (restliche Zeit)

Schwerpunktthemen müssen bei der Anmeldung mit angegeben werden

09.01.2015 15

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Mündliche Prüfungen: Inhalte und Schwerpunkte Sonderpädagogik

Fach (nach § 6 Abs. 2)

• zwei Schwerpunktthemen aus dem Bereich der inhaltsbezogenen Kompetenzen und

fachdidaktischen Kompetenzen (ca. 50% der Prüfungszeit)

• Überblick über das Fach (restliche Zeit)

Erste Sonderpädagogische Fachrichtung

• zwei Schwerpunktthemen (ca. 50% der Prüfungszeit)

• Überblick im Sinne einer Gesamtschau (restliche Zeit)

Auf den Bereich bezogene Kompetenzen aus den sonderpädagogischen Grundlagen

sowie aus den studierten sonderpädagogischen Handlungsfeldern werden hierbei

einbezogen.

Zweite Sonderpädagogische Fachrichtung

• zwei Schwerpunktthemen (Did./Päd./Psych./Diagn.) (ca. 50% der Prüfungszeit)

• Überblick im Sinne einer Gesamtschau hinsichtlich der Kompetenzen in den

Bereichen Pädagogik, Didaktik, Psychologie und Diagnostik zu widmen (restliche

Zeit)

Schwerpunktthemen müssen bei der Anmeldung mit angegeben werden

09.01.2015 16

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Meldung zur Prüfung: Optionen bei der Anmeldung

Grundschule

Werkreal-/Haupt-

/Realschule

Sonderpädagogik

Anmeldung aller

vorgesehenen

mündlichen Prüfungen

EZW und Fach ab 7. Sem Mai 2015

allgemein:

Option 1: EZW und Fach ab 7. Sem

ab

November

2015*

Option 2: Erste und Zweite sopäd

FR

Option 3: Anmeldung aller

Prüfungen

09.01.2015 17

* Liegen alle Prüfungsleistungen bereits vor, ist eine Anmeldung der Prüfungen ohne Splitting ab Mai 2015 möglich.

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Anmeldetermine

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* Liegen alle Prüfungsleistungen bereits vor, ist eine Anmeldung der Prüfungen ohne Splitting ab Mai 2015 möglich.

*

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Hinweise zum Vorziehen von Erziehungswissenschaft

und Fach im Lehramt Sonderpädagogik

Voraussetzungen:

• genehmigtes Thema der Wissenschaftlichen Arbeit muss

vorliegen (paralleles Anmelden der WA und der mdl. Prüfungen ist nicht möglich, aber

z.B. Anmeldung der WA im Februar, dann Anmeldung Examen im Mai)

• bestandene studienbegleitende Modulprüfungen in den

Studienbereichen Erziehungswissenschaft und im Fach

nach § 6 Absatz 2 (die AVOP in allen Studienbereichen, die Prüfungen aus Modul 2 und 3 aus

den anderen Studienbereichen (z.B. Sonderpäd. Förderschwerpunkte)

müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden sein)

09.01.2015 19

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Meldung zur Prüfung: Terminvergabe über Stud.IP

• Terminvergabe nur bei der Anmeldung zum Staatsexamen

• Einloggen in Stud.IP

• Personensuche: Marte Tuerschmann

• Terminvergabe, Auswahl entspr. Lehramt und Eintragen für einen

Termin

• Mehrfachanmeldungen sind nicht möglich!

• Terminänderung: Termin selbstständig austragen, neuen Termin

auswählen und vereinbaren

• Achtung: Es werden nur freie Termine angezeigt, wenn noch kein

Termin vereinbart wurde!

09.01.2015 20

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Meldung zur Prüfung (Anmeldeunterlagen)

Zulassungsvoraussetzungen GS WHRS Sopäd

Abiturzeugnis/Zeugnis das zur Zulassung berechtigt

Nachweis der studienbegleitenden Modulprüfungen (Studienbuch)

Nachweis über Teilnahme an den Grundlagen des Sprechens nach § 8

(GPOI/ WHRPO I)/ § 9 (SPO I) (Studienbuch)

Nachweis über Teilnahme am interdisziplinären Projekt nach § 8 GPO I

(Studienbuch)

Nachweis über die akademische Vorprüfung liegt dem Prüfungsamt vor

Nachweis über bestandenes Integriertes Semesterpraktikum,

Orientierungs-/ Einführungs- und Professionalisierungspraktikum (vom Praktikumsamt ausgestellte Bescheinigung)

Nachweis über ein vom Prüfungsamt genehmigtes Thema für die

Wissenschaftliche Arbeit liegt dem Prüfungsamt vor

Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Internes Meldeblatt Deutsch (nur Deutsch-Studierende)

09.01.2015 21

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Meldung zur Prüfung (Anmeldeunterlagen)

Meldeunterlagen (gemäß § 14 Abs. 4 GPO I, WHRPO I/ § 15 SPO I):

1. Personalbogen mit Lichtbild

2. ein eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit Angaben über die bisher

abgelegten Prüfungen (tabellarisch, max. 1 Seite)

3. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo und mit welchem Ergebnis eine

Prüfung für ein Lehramt bereits ganz oder teilweise abgelegt wurde

4. Nachweise nach § 13 GPO I, WHRPO I/ § 14 SPO I

(Zulassungsvoraussetzungen)

5. die Angabe der gewählten Schwerpunkte für die Prüfungsteile der

mündlichen Prüfung nach § 17 GPO I, WHRPO I/ § 18 SPO I

Anmeldeunterlage unter Formulare & Downloads für das Lehramt

09.01.2015 22

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Nach der Meldung zur Prüfung

Nachreichen von Leistungsnachweisen

• Es müssen noch nicht alle (Modulprüfungs-)Nachweise bei der Anmeldung

vorliegen

• Nachreichen der Nachweise bis zum einem festgelegten Stichtag (vgl.

Anmeldeunterlagen)

• Wichtig: Wir erinnern Sie nicht daran, wenn Sie noch etwas nachreichen

müssen – das liegt in Ihrem Verantwortungsbereich!

Prüfungsanmeldung rückgängig machen

• Bis zu einem bestimmten Stichtag kann Anmeldung rückgängig gemacht

werden (vgl. Terminblatt Anmeldeunterlagen)

• Was braucht es?

Formlosen Antrag an das LLPA (erneute Anmeldung im nächsten

Prüfungsdurchgang möglich)

09.01.2015 23

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Ablauf Zulassung zur Prüfung

09.01.2015 24

Überprüfung der

Zulassungs-

voraussetzungen

(Berücksichtigung

nachgereichter

Unterlagen)

Abmeldung möglich (i.d.R. bis

Nachreichtermin) Antrag formlos, schriftlich mit Unterschrift!

Bei Nicht-Zulassung (z.B. wegen fehlender Nachweise)

schriftlicher Bescheid

Anmeldung zum Staatsexamen

Zuteilung & Bekanntgabe der

Prüfungskommissionen

Veröffentlichung des vorläufigen Prüfungsplans

Bekanntgabe der zugelassenen Studierenden

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Übersicht: Anmeldung bis Zulassung zur Prüfung

09.01.2015 25

Tag der letzten Klausur: Aushang endgültiger Prüfungsplan

(nur zugelassene Studierende)

Bis zu diesem Stichtag (vgl. Terminübersicht):

Sie informieren sich selbstständig!

Danach: Keine Aktualisierung des Aushangs mehr,

sondern persönliche Information der Studierenden bei

jeder Änderung!

+

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Besondere Prüfungsbedingungen § 5 (GPO I/ WHRPO I/ SPO I)

• Studierende, mit einem Kind unter acht Jahren (Personensorge, selber

Haushalt, überwiegend allein versorgen)

• Studierende, die mit einer pflegebedürftigen Person, (in gerader Linie

verwandt, leben im selben Haushalt, nachweislich allein versorgen)

• Studierende mit länger andauernder Krankheit, chronischer Krankheit,

Behinderung (Nachteilsausgleich erfolgt mit Antrag und Formular über die

Behindertenbeauftragte) Genehmigung LLPA

Nachweispflicht & Angabe von Änderungen

Verlängerung der Fristen für Wiederholungsprüfungen um max. zwei

Semester

einzelne Prüfungsleistungen können nach Ablauf der in der

Prüfungsordnung hierfür vorgesehenen Fristen abgelegt werden(max.

Verlängerung drei Jahre)

09.01.2015 26

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Rücktritt oder Unterbrechung einer Prüfung

§ 22 ( GHPO I/ WHRPO I) bzw. § 23 (SPO I)

• Notwendig: Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit)

• Krankmeldung immer im Landeslehrerprüfungsamt

1. Telefonisch (ggf. auch auf AB sprechen), keine Krankmeldung per Mail

2. Nachweispflicht: Antrag und Ärztliches Zeugnis

Vorlage auf Homepage Downloads für das Lehramt

• Genehmigung durch Landeslehrerprüfungsamt

genehmigter Rücktritt: Prüfung gilt als nicht unternommen

• ansonsten Bewertung des Prüfungsteils/ der Prüfungsteile mit

»ungenügend« (6,0))

• Nachholtermin

Prüfung muss spätestens in der nächsten Prüfungsperiode

begonnen oder fortgesetzt werden

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Nicht bestanden?

• Eine Prüfung ist nicht bestanden, wenn

• sie schlechter als 4,0 bewertet wird

• die Wissenschaftliche Arbeit nicht rechtzeitig abgegeben wird

• ggf. bei Täuschung/ Verwendung unerlaubter Hilfsmittel

schriftlicher Bescheid

• Eine Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die

Prüfungsleistung zum zweiten Mal nicht bestanden wird.

schriftlicher Bescheid

Verlust des Prüfungsanspruchs und Exmatrikulation

09.01.2015 28

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Nicht bestanden?

Option Erweiterungsfach

• Erweiterungsprüfung kann an die Stelle eines nicht bestandenen

Fachs treten wenn,

• im Fach (nach § 6 Absatz 2) wurde die Endnote »ausreichend« (4,0)

nicht erreicht und

• in einer Erweiterungsprüfung in einem weiteren Fach im Sinne von § 6

in derselben Prüfungsperiode mindestens »ausreichende« (4,0)

Leistungen

• Möglichkeit auch für Erweiterungsprüfung einer ersten

sonderpädagogischen Fachrichtung und/oder der Erweiterungsprüfung

einer zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung

Antrag beim Prüfungsamt!

09.01.2015 29

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Wiederholung der Prüfung § 23 (GPO I/ WHRPO I)bzw. § 24 (SPO I)

Mündliche Prüfung/ Wissenschaftliche Arbeit

• Einmalige Wiederholung des nicht-bestandenen Prüfungsteils

• frühestens während der nächsten,

• spätestens während der übernächsten Prüfungsperiode

• Bestandene Prüfungsteile bleiben gültig (Wiederholung zur

Notenverbesserung nicht möglich)

• Mehrere nicht bestandene Prüfungsteile einschl. wissenschaftlichen

Arbeit Wiederholung nur in einer der beiden möglichen Prüfungsperioden

(keine Aufteilung auf zwei Prüfungsperioden)

09.01.2015 30

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Zeugnis

• Wie erhalte ich mein Zeugnis?

• Abholung im Prüfungsamt

• Überreichung bei der Examensfeier

• Versand per Post (dazu vorab: 3,25 € in Briefmarken und ein

formloser Antrag mit aktueller Adresse)

09.01.2015 31

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Ausblick Referendariat

• Linksammlung wird derzeit erstellt (Homepage: Nach

dem Studium)

• vorläufige Notenübersicht

• Für die Bewerbung in Baden-Württemberg wird k e i n e

vorläufige Notenübersicht ausgestellt (direkte elektronische

Übermittlung der Daten an das Regierungspräsidium)

Zeugnis kann direkt eingereicht werden

• Für andere Bundesländer/ für die berufliche Bewerbung etc.

Vorlegen eines Nachweises bzw. Kopie der Homepageseite des

entsprechenden Regierungspräsidiums

09.01.2015 32

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Wo informiere ich mich?

• Vortrag online

• Akademische Prüfungsordnungen und

Landeslehrerprüfungsordnungen, ggf.

Studienordnungen

• Homepage des Zentralen Prüfungsamts

• Nachfragen beim Prüfungsamt (Vorsicht: Informationen über Facebook & Co. –> es gelten nur die offiziellen Infos!)

09.01.2015 33

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So erreichen Sie uns

• Telefonisch: 477-555

Telefonhotline der Pädagogischen Hochschule

bitte ggf. mit dem Prüfungsamt verbinden lassen

• Sprechzeiten

Di./Mi./Do. 10:30 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Keplerstraße 87 (Altbau)

• Homepage http://www.ph-heidelberg.de/studium/zentrales-pruefungsamt.html

09.01.2015 34

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Ihre Ansprechpartnerinnen Staatsexamen

• Tandem I: Sonderpädagogik

Frau Back und Frau Elischer (Raum 007a)

[email protected]

• Tandem II: Grundschule

Frau Christou und Frau Pollok-Schmitt (Raum 010)

[email protected]

• Tandem III: Werkreal-/Haupt-/Realschule

Frau Angstmann und Frau Hummel (Raum 008)

[email protected]

09.01.2015 35

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Ihre Fragen?

09.01.2015 36