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Prüfungsverfahren 1. Staatsexamen Einstieg und Ablauf Sonderpädagogik LA 2011 24.04.2015 Prof. Dr. Karin Terfloth Leitung Außenstelle Landeslehrerprüfungsamt Sonderpädagogik Marte Türschmann, M.A. Geschäftsführerin Zentrales Prüfungsamt 1

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Prüfungsverfahren

1. Staatsexamen

Einstieg und Ablauf

Sonderpädagogik LA 2011

24.04.2015

Prof. Dr. Karin Terfloth

Leitung Außenstelle Landeslehrerprüfungsamt

Sonderpädagogik

Marte Türschmann, M.A.

Geschäftsführerin Zentrales Prüfungsamt

1

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Übersicht * 1. Voraussetzungen: Modulprüfungen und Studienleistungen

2. Die Prüfungen im 1. Staatsexamen

3. Meldung zur Prüfung

4. Übersicht: Von der Anmeldung bis zur Zulassung zur Prüfung

5. Besondere Prüfungsbedingungen

6. Rücktritt und Unterbrechung einer Prüfung

7. Nicht bestanden?

8. Wiederholung der Prüfung

9. Zeugnis

10. Ausblick Referendariat

11. Informationen

12. Ihre Fragen?

24.04.2015 2 * Alle Angaben in dieser Präsentation sind sorgfältig zusammengestellt, rechtsverbindliche

Informationen entnehmen Sie bitte die entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen!

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Voraussetzungen Sonderpädagogik grundständig

ÜSB Schul

praxis

Studien

leistung

en

je

Modul-

stufe

MoP

3

KB

Mat

FR 1

Diagn.

HF 3 FR 1

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P r ü f u n g s l e i s t u n g e n

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Voraussetzungen Aufbau Sonderpädagogik

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Voraussetzungen Erweiterungsstudium im Umfang einer 1. FR

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Voraussetzungen Erweiterungsstudium im Umfang einer 2. FR

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Voraussetzung Ergänzungsstudium

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Voraussetzung Diagnostisches Gutachten

• MOP 3 in der 1. Fachrichtung

Dringende Empfehlung:

• Grundständig Studierende

– Beginn des Gutachtens möglichst bereits im 6. Semester

– Der Abgabetermin für das diagnostische Gutachten ist jeweils am Ende der

Prüfungswoche eines Semesters (Anfang Februar für das WiSe, Ende Juli für das

SoSe) bei den Modulverantwortlichen für den Studienschwerpunkt Diagnostik.

– Der spätmöglichste Abgabetermin für Studierende, die nach dem 9. Semester

ihre 1. Staatsprüfung ablegen wollen, ist im 8. Semester.

• Aufbaustudierende

– Diagnostisches Gutachten in ihrem 3. Studiensemester anfertigen

– Der Abgabetermin für das diagnostische Gutachten ist am 1.12. im WiSe bzw. am

1.6. im SoSe

• Erweiterungs- und Ergänzungsstudierende

– Abgabetermin am 31.12. im WiSe bzw. am 30.6. im SoSe

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Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit (WA)

• Zweck

Nachweis, ein Thema, auch in Form eines Projekts, selbstständig

wissenschaftlich bearbeiten und auswerten zu können

• Thema

• „Tätigkeitsfeldbezug“ (Bildungs- und Erziehungsauftrag)

• Festsetzung des Themas i.d.R. in Absprache mit dem Erstkorrektor

• Genehmigung des Themas vor der Anmeldung zu den mündlichen

Prüfungen durch das Prüfungsamt (vgl. Meldetermine)

• Themenbezug (auf Anmeldeformular anzugeben Ausweisung auf dem Zeugnis)

– in den sonderpädagogischen Grundlagen oder

– den studierten sonderpädagogischen Handlungsfeldern oder

– in der ersten oder zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung oder

– im gewählten Fach

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Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit • Eröffnung des Prüfungsverfahrens mit der WA

• Anmeldung

• zweimal im Jahr (Februar und Juli) (vgl. Meldetermine)

• WICHTIG: § 16 SPO I

– Die Prüfung wird an der Hochschule abgelegt, an der die

Zulassung im Studiengang für das entsprechende Lehramt besteht

Ein Hochschul- oder Fachwechsel ist damit nach der

Anmeldung zur Prüfung nicht mehr möglich.

• Bearbeitungszeit

4 Monate, auf Antrag bei bes. begründeten Ausnahmen max. 2 Monate

Verlängerung

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Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit • Optional:

• ergänzender etwa 20-minütiger, hochschulöffentlicher Demonstrationsvortrag oder eine

Projektpräsentation

• Bewertung geht in die Note der wissenschaftlichen Arbeit ein

• Wunsch ist mit formlosem Antrag bei der Vorlage der Arbeit dem Prüfungsamt mitzuteilen!

• Korrektoren

• es sind zwei BetreuerInnen vorzuschlagen

• 1 Betreuung aus dem Institut für Sonderpädagogik und mind. 1 Betreuung professoral

• Angabe und Unterschrift beider BetreuerInnen auf Anmeldeformular

• Formalia

• i.d.R. Deutsche Sprache

• Doppelseitig gedruckt & gebunden in 2 Exemplaren

• einschl. je einer CD (PDF-Dokument)

• Bewertung

• Vergabe von 10 LP, Bewertung fließt in die Gesamtnote ein

• schriftliches Gutachten beider BetreuerInnen

• Note wird mit dem Zeugnis bekannt gegeben

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Mündliche Prüfungen

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Sonderpädagogik

1 Prüfung Erziehungswissenschaft

30 Minuten (3 LP)

1 Prüfung Fach

30 Minuten (3 LP)

3 Prüfungen Erste Sonderpädagogische Fachrichtung

Pädagogik/ Psychologie/ Didaktik

je 40 Minuten (insg. 9 LP)

1 Prüfung Zweite Sonderpädagogische Fachrichtung

Schwerpunktthemen aus 2 wählbaren Bereichen: Did./Päd., Psych./Diag.

40 Minuten (3 LP)

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Mündliche Prüfungen

• zwei mdl. PrüferInnen und ein/e Prüfungsvorsitzende/r

• kein Anspruch auf bestimmte PrüferInnen!

• Einzelprüfungen ggf. Teilnahme als Zuhörer von Studierende desselben Studienganges möglich

• dürfen die Prüfung nicht zur selben Prüfungsperiode ablegen

• nur mit Zustimmung des Prüflings und der Mitglieder des Prüfungsausschusses

• Genehmigung durch das Prüfungsamt

• Wahl der Schwerpunktthemen: Gegenstand und näherer Umkreis

des Themas der wissenschaftlichen Arbeit bleiben außer Betracht

• Bewertung unmittelbar im Anschluss an die mdl. Prüfung, auf

Wunsch Mitteilung der Note

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Mündliche Prüfungen: Inhalte und Schwerpunkte

Erziehungswissenschaft jeweils ca. 50% der Prüfungszeit

• je einen Schwerpunkt aus den Kompetenzfeldern Erziehen und

Unterrichten

• Überblick im Sinne einer Gesamtschau (vgl. Kompetenzen in der

Anlage der LLPO)

• thematische Bezüge zu sopäd. Konzepten und Aspekte der

individuellen Bildungsplanung

Schwerpunktthemen müssen bei der Anmeldung mit angegeben

werden

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Mündliche Prüfungen: Inhalte und Schwerpunkte Sonderpädagogik

Fach (nach § 6 Abs. 2)

• zwei Schwerpunktthemen aus dem Bereich der inhaltsbezogenen Kompetenzen und

fachdidaktischen Kompetenzen (ca. 50% der Prüfungszeit)

• Überblick über das Fach (restliche Zeit)

Erste Sonderpädagogische Fachrichtung

• zwei Schwerpunktthemen (ca. 50% der Prüfungszeit)

• Überblick im Sinne einer Gesamtschau (restliche Zeit)

Auf den Bereich bezogene Kompetenzen aus den sonderpädagogischen Grundlagen

sowie aus den studierten sonderpädagogischen Handlungsfeldern werden hierbei

einbezogen.

Zweite Sonderpädagogische Fachrichtung

• zwei Schwerpunktthemen (Did./Päd./Psych./Diagn.) (ca. 50% der Prüfungszeit)

• Überblick im Sinne einer Gesamtschau hinsichtlich der Kompetenzen in den

Bereichen Pädagogik, Didaktik, Psychologie und Diagnostik zu widmen (restliche

Zeit)

Schwerpunktthemen müssen bei der Anmeldung mit angegeben werden

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Orientierung für die Schwerpunktformulierung

• Sichten Sie hierfür das MHB – Kompetenzen und Inhaltsbeschreibung

– es kann eine spätere Konkretisierung im Rahmen der

Prüfungsvorbesprechungen erfolgen

• Beispielformulierung

– Pädagogik

z.B. Konzepte der Frühförderung im Förderschwerpunkt…

– Didaktik

z.B. Didaktische Aspekte rezeptiver Sprachstörungen…

– Psychologie

z.B. Verhaltensauffälligkeiten im Kontext von geistiger Behinderung…

– Diagnostik

z.B. Diagnostik früher mathematischer Basiskompetenzen…

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Exemplarischer Ablauf für den Prüfungsdurchgang im Herbst 2015

Anmeldung WA 10 und 11. Februar 2015

Genehmigung und Beginn der

Bearbeitungsfrist

17. Februar 2015

Anmeldung mündliche Prüfungen 11./12. und 13. Mai 2015

Letzter Nachreichtermin/Zulassung 16. Juli

Zeitraum der mündl. Prüf. 2. FR 27.07 - 04.09.2015

Zeitraum der mündl. Prüf. 1. FR. 07.09 - 16.10.2015

Zeitraum der mündl. EW ab 19. Oktober

Zeitraum der mündl. Fach ab 19. Oktober

Zeugnistermin 13. November 2015

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Vorziehen von Erziehungswissenschaft und Fach

Voraussetzungen:

• Frühestens ab dem 7. Fachsemester

• Anmeldezeiträume: Mai/ November (s. Homepage ZPA)

• genehmigtes Thema der Wissenschaftlichen Arbeit muss vorliegen (paralleles Anmelden der WA und der mdl. Prüfungen ist nicht möglich, aber z.B.

Anmeldung der WA im Februar, dann Anmeldung Examen im Mai)

• bestandene studienbegleitende Modulprüfungen in den

Studienbereichen Erziehungswissenschaft und im Fach nach § 6

Absatz 2 (Prüfungen aus Modul 2 und 3 aus den anderen Studienbereichen (z.B. Sonderpäd.

Förderschwerpunkte) müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden sein)

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Meldung zur Prüfung

• Die Anmeldung ist postalisch oder persönlich möglich

Persönliche Anmeldung

• Terminvergabe nur bei der Anmeldung zum Staatsexamen

• Einloggen in Stud.IP

• Personensuche: Marte Tuerschmann

• Terminvergabe, Auswahl entsprechendes Lehramt und Eintragen für

einen Termin

• Mehrfachanmeldungen sind nicht möglich!

• Terminänderung: Termin selbstständig austragen, neuen Termin

auswählen und vereinbaren

• Achtung: Es werden nur freie Termine angezeigt, wenn noch kein

Termin vereinbart wurde!

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Meldung zur Prüfung (Zulassungsvoraussetzungen)

Abiturzeugnis/Zeugnis das zur Zulassung berechtigt

Nachweis der studienbegleitenden Modulprüfungen (Studienbuch)

Nachweis über Teilnahme an den Grundlagen des Sprechens nach § 9 SPO I

(Studienbuch) nicht erforderlich für Aufbau-, Erweiterung- und Ergänzung

Nachweis über die akademische Vorprüfung liegt dem

Prüfungsamt

vor

Nachweis über bestandenes Integriertes Semesterpraktikum,

Orientierungs-/ Einführungs- und Professionalisierungspraktikum (vom Praktikumsamt ausgestellte Bescheinigung)

Nachweis über ein vom Prüfungsamt genehmigtes Thema für die Wissenschaftliche

Arbeit

liegt dem

Prüfungsamt

vor

Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Internes Meldeblatt Deutsch

(nur

Deutsch-

Studierende)

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Meldung zur Prüfung (Anmeldeunterlagen)

Meldeunterlagen (gemäß § 15 SPO I):

1. Personalbogen mit Lichtbild

2. ein eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit Angaben über die bisher

abgelegten Prüfungen (tabellarisch, max. 1 Seite)

3. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo und mit welchem Ergebnis eine

Prüfung für ein Lehramt bereits ganz oder teilweise abgelegt wurde

4. Nachweise nach § 14 SPO I (Zulassungsvoraussetzungen)

5. die Angabe der gewählten Schwerpunkte für die Prüfungsteile der

mündlichen Prüfung nach § 18 SPO I

Anmeldeunterlage unter Formulare & Downloads für das Lehramt

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Nach der Meldung zur Prüfung

Prüfungsanmeldung rückgängig machen

• Bis zu einem bestimmten Stichtag kann die Anmeldung rückgängig

gemacht werden (vgl. Termine Homepage)

• Was braucht es?

Formloser Antrag an das LLPA (erneute Anmeldung im nächsten

Prüfungsdurchgang möglich)

Nachreichen von Leistungsnachweisen

• Nachreichen der Nachweise (MoP/ Praktikum) bis zu einem festgelegten

Stichtag (vgl. Termine Homepage)

• Wichtig: Wir erinnern Sie nicht daran, wenn Sie noch etwas nachreichen

müssen – das liegt in Ihrem Verantwortungsbereich!

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Nachteilsausgleich und Schutzfristen § 5 SPO I

1. Mutterschutz und Studierende, mit einem Kind unter acht Jahren

(Personensorge, selber Haushalt, überwiegend allein versorgen)

2. Studierende, die mit einer pflegebedürftigen Person, (in gerader Linie

verwandt, leben im selben Haushalt, nachweislich allein versorgen)

3. Studierende mit länger andauernder Krankheit, chronischer Krankheit,

Behinderung

Bei 1 und 2: formloser Antrag

Bei 3: (Nachteilsausgleich erfolgt mit Antrag und Formular über die

Behindertenbeauftragte)

Genehmigung LLPA

Nachweispflicht & Angabe von Änderungen

Verlängerung der Fristen für Wiederholungsprüfungen um max. zwei Semester

einzelne Prüfungsleistungen können nach Ablauf der in der Prüfungsordnung hierfür

vorgesehenen Fristen abgelegt werden(max. Verlängerung drei Jahre)

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Rücktritt oder Unterbrechung einer Prüfung

§ 23 SPO I

• Notwendig: Vorliegen eines triftigen Grundes (z.B. Krankheit)

• Krankmeldung immer im Landeslehrerprüfungsamt

1. Telefonisch (ggf. auch auf AB sprechen), keine Krankmeldung per Mail

2. Nachweispflicht: Antrag und Ärztliches Zeugnis

Vorlage auf Homepage Downloads für das Lehramt

• Genehmigung durch Landeslehrerprüfungsamt erforderlich

genehmigter Rücktritt: Prüfung gilt als nicht unternommen

• ansonsten Bewertung des Prüfungsteils/ der Prüfungsteile mit

»ungenügend« (6,0))

• Nachholtermin

Prüfung muss spätestens in der nächsten Prüfungsperiode

begonnen oder fortgesetzt werden

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Nicht bestanden?

• Eine Prüfung ist nicht bestanden, wenn

• sie schlechter als 4,0 bewertet wird

• die Wissenschaftliche Arbeit nicht rechtzeitig abgegeben wird

• ggf. bei Täuschung/ Verwendung unerlaubter Hilfsmittel

schriftlicher Bescheid

• Eine Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die

Prüfungsleistung zum zweiten Mal nicht bestanden wird.

schriftlicher Bescheid

Verlust des Prüfungsanspruchs und Exmatrikulation

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Wiederholung der Prüfung § 24 SPO I

Mündliche Prüfung/ Wissenschaftliche Arbeit

• Einmalige Wiederholung des nicht-bestandenen Prüfungsteils

• frühestens während der nächsten,

• spätestens während der übernächsten Prüfungsperiode

• Bestandene Prüfungsteile bleiben gültig (Wiederholung zur

Notenverbesserung nicht möglich)

• Mehrere nicht bestandene Prüfungsteile einschl. wissenschaftlichen

Arbeit Wiederholung nur in einer der beiden möglichen Prüfungsperioden

(keine Aufteilung auf zwei Prüfungsperioden)

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Nicht bestanden?

Option Erweiterungsfach § 33 Abs. 5 SPO I

• Erweiterungsprüfung kann an die Stelle eines nicht bestandenen

Fachs treten wenn,

• im Fach (nach § 6 Absatz 2) wurde die Endnote »ausreichend« (4,0)

nicht erreicht und

• in einer Erweiterungsprüfung in einem weiteren Fach im Sinne von § 6

in derselben Prüfungsperiode mindestens »ausreichende« (4,0)

Leistungen

• Möglichkeit auch für Erweiterungsprüfung einer ersten

sonderpädagogischen Fachrichtung und/oder der Erweiterungsprüfung

einer zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung

Antrag beim Prüfungsamt!

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Zeugnis

• Wie erhalte ich mein Zeugnis?

• Abholung im Prüfungsamt

• Überreichung bei der Examensfeier

• Versand per Post (dazu vorab: 3,25 € in Briefmarken und ein

formloser Antrag mit aktueller Adresse)

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Ausblick Referendariat

• vorläufige Notenübersicht

• Für die Bewerbung in Baden-Württemberg wird k e i n e

vorläufige Notenübersicht ausgestellt (direkte elektronische

Übermittlung der Daten an das Regierungspräsidium)

Zeugnis kann direkt eingereicht werden

• Für andere Bundesländer/ für die berufliche Bewerbung etc.

Vorlegen eines Nachweises bzw. Kopie der Homepageseite des

entsprechenden Regierungspräsidiums

• Vorläufiges Zeugnis (Mehrfachausfertigung)

• In begründeten, nachzuweisenden Ausnahmefällen kann eine

gezeichnete Mehrfachausfertigung vor dem

landesweiteinheitlichen Zeugnistermin ausgegeben werden

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So erreichen Sie uns • Telefonisch: 477-555

Telefonhotline der Pädagogischen Hochschule

bitte ggf. mit dem Prüfungsamt verbinden lassen

• Sprechzeiten

Di./Mi./Do. 10:30 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Keplerstraße 87 (Altbau, Raum 007)

• Homepage http://www.ph-heidelberg.de/studium/zentrales-pruefungsamt.html

• Ihre AnsprechpartnerInnen Tandem I: Sonderpädagogik

Frau Elischer und N.N. (Raum 007a)

[email protected]

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Ihre Fragen?

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