Über das leben hinaus freude schenken - brücke · le pont · 2016. 7. 4. · vielleicht finden...
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Arbeit in Würde Entwicklungszusammenarbeit, die wirkt
Über das Leben hinaus Freude schenkenTestament-Ratgeber
Vielleicht finden auch Sie das Glück darin, anderen Menschen Freude zu machen und Menschen, die Hilfe brauchen, zu unterstützen. Dann zählen Sie zu den Glücklichen, die loslassen und schenken können. Und Sie sind mit Menschen über geografische, kulturelle und soziale Grenzen hinweg in einer unsichtbaren Freundschaft verbunden. Von dieser Verbundenheit leben Menschen, die ohne Hilfe keine Zukunft sehen. Von dieser Solidarität lebt die Hoffnung für die Welt.
SchEnkEn mAchT FREudE
Positiv in die Zukunft schauendank Ihrer Unterstützung.
Liebe Leserin, lieber Leser
Irgendeinmal müssen wir das, was wir erreicht haben, aus den Händen geben. Das ist keine einfache Angelegenheit. Viele Dinge sind einem lieb geworden; sie loszulassen, erfordert Überwindung.
Wenn Sie sich mit der Regelung Ihres Nachlasses beschäftigen, werden Sie überlegen, wer bekommen soll, was Ihnen gehört. Wer sind die gesetzlichen Erben? Wen möchten Sie zusätzlich begünstigen? Wer ist auf ihre Hilfe angewiesen?
Vielleicht waren Sie schon immer eine grosszügige Person, auch Menschen gegenüber, die sie gar nicht kennen, von denen Sie aber wissen, dass sie Unterstützung brauchen. Mit einem Legat können Sie Ihre Verbundenheit mit Menschen in Not noch einmal bekräftigen und über das Leben hinaus viel Positives bewirken.
Brücke · Le pont leistet Hilfe zur Selbsthilfe an benachteiligte Menschen in Afrika und Lateinamerika. Gerne geben wir Ihnen Auskunft über unsere Projekte und darüber, wie wir die Spenden einsetzen und kontrollieren.
Mit der Broschüre, die Sie in der Hand halten, geben wir Ihnen einige Grundinformationen zum Thema Testament. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir auf Ihre persönlichen Fragen eingehen und – falls Sie es wünschen – Ihnen eine juristische Fachperson vermitteln können.
Franziska TheilerGeschäftsleiterin Brücke · Le pont
PFLichTTEiLE und FREiE QuoTE
Das Erbrecht regelt die Erbverteilung und schreibt für die Verwandten des Erblassers Pflichtteile vor. Es handelt sich dabei um prozentuale Anteile des gesetzlichen Erbteils, der den Erben und Erbinnen nicht entzogen werden darf.
Wenn kein Testament vorhanden ist, geht das Erbe ganz an Ehemann/Ehefrau und Kinder bzw. ihre Nachkommen. Sind keine Kinder da, erben nebst dem Ehegatten die Eltern bzw. Geschwister. Fehlen Ehegatte und Verwandte geht das Erbe an den Staat.
Mit einem Testament kann der Erblasser über einen Teil – die freie Quote – frei verfügen und z.B. Hilfswerke begünstigen. Dieser Teil ist unterschiedlich gross, je nachdem welche gesetzlichen Erben noch da sind.
Pflichtteile für vorhandene gesetzliche Erben Freie QuoteEhemann/Ehefrau 1/4, Nachkommen 3/8 3/8Ehemann/Ehefrau 3/8, Eltern 1/8 1/2Ehemann/Ehefrau 3/8, Geschwister 0/4 5/8Nachkommen 3/4 1/4Kein Ehegatte, keine Kinder, Eltern vorverstorben alles
Von Gesetzes wegen sind unverheiratete LebenspartnerInnen nicht erbberechtigt. Wer seine unverheiratete Partnerin oder Partner begünstigen will, muss dies im Testament oder Erbvertrag ausdrücklich so anordnen.
SiEbEn SchRiTTE zum TESTAmEnT
1. Rechtzeitig beginnenDie Nachlassregelung sollte rechtzeitig und sorgfältig angegangen werden. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen.
2. begünstigtenkreis bestimmenGehen Sie in Gedanken die Menschen und Institutionen durch, die Ihnen etwas bedeuten und die Sie begünstigen wollen bzw. müssen. Falls Sie zusätzliche Informationen über eine gemeinnützige Organisation benötigen, setzen Sie sich mit ihr in Verbindung.
3. zuteilung vornehmenÜberlegen Sie in Ruhe, wie Sie die Prioritäten setzen wollen. Was liegt Ihnen am Herzen? Wer vertritt Ihre Ideale am besten? Wer braucht Ihre Unterstützung am ehesten? Informieren Sie sich bei Institutionen. Brücke · Le pont gibt Ihnen gerne Auskunft.
4. Testamentsentwurf erstellenMachen Sie einen Entwurf. Überprüfen Sie, ob Sie an alles gedacht haben. Lassen Sie etwas Zeit verstreichen und lesen Sie den Entwurf nochmals durch. Nehmen Sie allenfalls Korrekturen vor.
5. in geeigneter Form begünstigenBegünstigungen an Hilfswerke können mit einem fixen Betrag oder mit einem prozentualen Anteil am Erbe gemacht werden.
6. Testament rechtsgültig aufsetzenEin Testament muss handschriftlich verfasst und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Bei komplizierten Vermögensverhältnissen empfiehlt sich die Beratung durch einen Notar.
7. Testament hinterlegen, begünstigte informierenDeponieren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort, eventuell bei einem Notar oder bei Ihrer Wohngemeinde. Informieren Sie eine Vertrauensperson, wo Ihr Testament aufbewahrt wird.
bEiSPiELE von TESTAmEnTEn
Schreiben Sie Ihr Testament rechtzeitig, schon in jungen Jahren! So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche zum Tragen kommen und – falls Sie alleinstehend sind und keine Nachkommen haben – Ihr Vermögen nicht an den Staat geht.
AnTWoRTEn AuF häuFigE FRAgEn
Wer hat Anspruch auf Pflichtteile?Ehemann/Ehefrau, Kinder und Eltern haben Anspruch auf Pflichtteile. Wenn sie nicht eingehalten werden, können die berechtigten Erben das Testament anfechten.Wenn Sie Mühe haben, die Pflichtteile zu berechnen, empfiehlt es sich, eine Fachperson beizuziehen.
ich bin alleinstehend. Was kann ich tun?Vergewissern Sie sich, dass Sie keine pflichtteilsgeschützten Erben haben. Wenn dies der Fall ist, können Sie über Ihr gesamtes Vermögen frei verfügen und Personen und Hilfswerke begünstigen.
Was kann ich einer gemeinnützigen organisation vermachen?Gemeinnützige Organisationen können Sie mit Geldbeträgen, Immobilien, Wertschriften, Kunstgegenständen, Wertsachen, Versicherungsleistungen (Lebensversicherung) begünstigen, und zwar mit fixen Beträgen oder mit prozentualen Anteilen.
Wie ändere ich mein Testament?Sie können Ihr Testament jederzeit ändern. Am besten schreiben Sie es neu. Widerrufen Sie auf dem neuen Testament Ihren bisher letzten Willen. Wenn Sie nur Änderungen und Ergänzungen anbringen, müssen auch diese handschriftlich erfolgen und Ort, Datum und Unterschrift enthalten.
Wie kann ich sicherstellen, dass mein Testament berücksichtigt wird?Schreiben Sie eine «Anordnung im Todesfall», in der Sie festhalten, wie Sie Ihre Bestattung wünschen und wo Sie Ihr Testament aufbewahren oder deponiert haben. Es empfiehlt sich, diese Anordnung auf dem Zivilstandsamt Ihrer Wohngemeinde zu hinterlegen.
bEgÜnSTigung EinES hiLFSWERkS
Mit einem Legat für ein oder mehrere Hilfswerke setzen Sie ein schönes Ausrufezeichen hinter Ihr Leben. Sie zeigen, dass Ihnen die Solidarität mit Menschen auf der Schattenseite des Lebens wichtig ist. Wagen Sie also diesen Schritt!
Möglicherweise liegen Ihnen Kinder besonders am Herzen. Bedenken Sie, dass die Eltern am liebsten selber für ihre Kinder sorgen möchten. Darum unterstützt Brücke · Le pont vor allem Eltern und Jugendliche. Denn Berufsbildung und Massnahmen im Arbeitsbereich verbessern die Lebenssituation ganzer Familien: Die Kinder können in die Schule gehen und erhalten eine ausgewogenere Ernährung, medizinische Hilfe usw. Zudem geben die Eltern ihren Kindern mit ehrlicher Arbeit ein gutes Beispiel.
Eltern möchten selber für die Kinder sorgen können.
bRÜckE · LE PonT
Mit dem Programm «Arbeit in Würde» unterstützt Brücke · Le pont rund 35 Entwicklungsprojekte in Afrika und Lateinamerika. Sie geben benachteiligten Menschen die Möglichkeit, ihre berufliche Situation zu verbessern, damit sie von ihrer eigenen Arbeit würdig leben können. Das ist Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Schwerpunkte des Programms sind: – Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen – Berufliche Bildung – Durchsetzung der Arbeitsrechte
Die Projekte stammen aus örtlichen Initiativen und werden von lokalen Partnerorganisationen umgesetzt. Diese stehen der Zielbevölkerung nahe und kennen die sozialen, kulturellen und politischen Verhältnisse ihrer Länder bestens. Es sind dies: Bolivien, Brasilien, Nicaragua, El Salvador, Togo und Benin.
Nebst der wirtschaftlichen Entwicklung fördern die Projekte auch die Gleichberechtigung von Frau und Mann, die Rolle der Frauen in Familie und Gesellschaft sowie die Beteiligung der Menschen am sozialen und politischen Leben.
Brücke · Le pont ist das Hilfswerk der KAB (Katholischen ArbeitnehmerInnenBewegung) und von Travail.Suisse. Mit über 50 Jahren Erfahrung kennt es die Anforderungen der Entwicklungszusammenarbeit. Es setzt die Spenden gezielt und wirkungsvoll ein und kontrolliert die Verwendung der Gelder systematisch.
Brücke · Le pont trägt das Gütesiegel der ZEWO.
PRojEkTbEiSPiELE
berufsbildung für jugendlicheJugendiche aus armen Familien kommen mit ihrer schlechten Schulbildung nicht weit. Berufsbildung und Compterkurse öffnen ihnen Türen in die Arbeitswelt. Sie finden eine Anstellung oder werden mit ihren neuen Kenntnissen im informellen Sektor erfolgreich tätig.
Einkommensbildung für ErwachseneArbeitsstellen sind in Entwicklungsländern rar. Die meisten Leute arbeiten selbstständig. In den Projekten lernen sie neue Fähigkeiten und Methoden in Landwirtschaft, Verarbeitung, Handwerk und Vermarktung. Gemeinschaftliches Vorgehen erhöht die Erfolgschancen.
Förderung der Landwirtschaft in AfrikaIn Togo und Benin kämpfen die Kleinbauernfamilien mit Klimawandel, ausgelaugten Böden, importierten Billigprodukten. Neue Techniken in Produktion und Verarbeitung verbessern Qualität und Erträge. Die Ausrichtung am Markt garantiert für Absatz und sicheres Einkommen.
Arbeitsrechte für FabrikarbeiterinnenIn den (Textil)Fabriken von El Salvador sind die Arbeitsbedingungen hart und die Löhne miserabel. Die Arbeiterinnen lernen ihre Rechte kennen und sich gegen Missbrauch wehren. Die Partnerorganisationen verhandeln mit den Behörden, damit sie die Einhaltung der Gesetze überwachen und durchsetzen.
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