neubau eines staates. staats- und verwaltungsrechtliche untersuchung des königreichs westfalen....

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Neubau eines Staates. Staats- und verwaltungsrechtliche Untersuchung des Königreichs Westfalen. (Schriften der Akademie für Deutsches Recht) by Johannes Weidemann; Hans Frank Review by: Felix Boesler FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 4, H. 3 (1937), pp. 516-517 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40908129 . Accessed: 14/06/2014 22:17 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 185.44.77.82 on Sat, 14 Jun 2014 22:17:12 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

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Neubau eines Staates. Staats- und verwaltungsrechtliche Untersuchung des KönigreichsWestfalen. (Schriften der Akademie für Deutsches Recht) by Johannes Weidemann; HansFrankReview by: Felix BoeslerFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 4, H. 3 (1937), pp. 516-517Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40908129 .

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516 Literatur.

kommensteuer im besonderen. Das dem Werke vorausgeschickte Geleitwort von Johannes Popitz faßt die Grundgedanken des Werke mit gewohnter Meisterschaft zusammen und weist ihm den richtigen Ort in der geistesgeschicht- lichen Entwicklung der Finanzwissenschaft an. Louise Sommer.

Johannes Weidemann, Neubau eines Staates. Staats- und verwaltungsrechtliche Untersuchung des Königreichs Westfalen. (Schriften der Akademie für Deutsches Eecht. Herausgegeben von Eeichsminister Dr. Hans Frank.) Felix Meiner Verlag, Leipzig 1936. 86 Seiten. Weidemann hat - wie er im Vorwort seiner Schrift über das König-

reich Westfalen selbst angibt - diese anläßlich und unter dem Eindruck des französischen Ruhreinfalles im Jahre 1923 niedergeschrieben, als „die Gefahr der zwangsweisen Gründung eines westlichen Sonderstaates im Körper Deutschlands unmittelbar drohte". So ist aus einem unmittelbaren persönlichen Erleben des Problems die Staats- und verwaltungsrechtliche Untersuchung des Königreiches Westfalen entstanden, das, als ,,die schmachvolle und merkwürdige Erscheinung eines fremden Reiches mitten in Deutschland, sinnfällig den Höhepunkt fran- zösischer Machtentfaltung in dem jahrhundertelangen Drängen nach Beherr- schung Mitteleuropas darstellt und zugleich die tiefste Unterdrückung des deut- schen Volkes bedeutet". Daneben zeigt Weidemann in seinem Gegenstand ein besonders interessantes Objekt in der Richtung auf, daß hier Gelegenheit ge- boten wird, ,,den völligen, von Grund auf erfolgten Neubau eines Staates zu be- obachten, die Gedanken des Gesetzgebers zu verfolgen und das, was in der Wirklichkeit aus ihnen geworden ist".

Das gibt zugleich auch - nach Weidemanns Darlegung - „inner- politische Anregungen mancher Art und dient außerdem einer der wichtigsten wissenschaftlichen Aufgaben unserer Zeit, der fortgesetzten Vertiefung der nationalsozialistischen Staatslehre". Es bedürfe hierzu der „Herausarbeitung der Unterschiede des nationalsozialistischen Führer-, Volks- und Rechtsstaates gegen- über Staatsgebilden, die manche äußere Ähnlichkeit aufweisen, aber doch grund- sätzlich wesensverschieden sind, also vor allem des Vergleichs mit dem unum- schränkten Staate des 18. Jahrhunderts, mit dem faschistischen Reiche und dem sog. „totalen Staate" aus den Gelehrtenstuben einer volksfremden Wissen- schaft".

Aus dem Angeführten geht die allgemeine historisch- politische Bedeutung des von Weidemann in großer Klarheit dargestellten und in echt wissen- schaftlichem Geiste untersuchten Stoffes deutlich hervor. Dem finanzwissen- schaftlich Interessierten gibt die Schrift daneben noch eine Fülle von Anregungen, insbesondere zur Grundlegung einer finanzgeschichtlichen Darstellung der Periode 1806 - 1812, die - wie an anderer Stelle in Kürze gezeigt werden wird - eine der interessantesten Epochen der preußischen Finanzpolitik war: eine Epoche der „Erfüllungspolitik", die sowohl hinsichtlich der Maßnahmen des Unter- drückers als auch bezüglich der inneren und äußeren Haltung des „erfüllungs- willigen" Staates geradezu erschütternde Parallelen zur Zeit nach 1918 heraus- fordert. Wenn Weidemann den „schwerwiegenden inneren Zwiespalt zwi- schen der liberalen Gebärde des Staatengründers Napoleon und seinem wirklichen Handeln" darlegt - und zeigt, wie dieser vorgab „das deutsche Volk aus den Fesseln des unumschränkten Staates erlösen und es frei und glücklich machen zu wollen", es tatsächlich aber einer „schrankenlosen Entrechtung und Ausbeu- tung preisgegeben" hat, so klingt in der Tat „nach diesem schon damals ange- gebenen Tone das deutsche Schicksal der Kriegs- und Nachkriegszeit gewaltig mit". Mit diesen Feststellungen ist der Schlüssel für die Neubetrachtung eines in seinen Auswirkungen so überaus weittragenden Abschnittes preußisch-deut- scher Geschichte gegeben. Seine finanzgeschichtliche Untersuchung wird weitere

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Literatur. 517

erschütternde Zeugnisse des der Befreiung vorangehenden furchtbaren Druckes eines nicht nur unerbittlichen, sondern auf Vernichtung des „Schuldners" aus- gehenden „Reparationsgläubigers" liefern. Sie wird zugleich zeigen, daß Geburts- und Sterbestunde des Liberalismus einander innerlich und äußerlich in geradezu verblüffender Weise entsprechen.

Welche Bedeutung für derartige Untersuchungen die Schrift Weide- manns hat, geht aus einigen Sätzen ihres Schlußwortes hervor, deren An- führung hier erfolgen möge, weil sie die Darstellungsweise Weidemanns besonders gut in Erscheinung treten lassen. Weidemann stellt dort fest, daß „rein staatsrechtlich betrachtet die Lösung der Aufgabe, in einem Volke einen fremden Staat zu gründen, in sehr geschickter Weise durchgeführt worden ist. Mit überlegener Staatskunst hat es Napoleon verstanden, einen Staat zu schaffen, dessen unumschränktes Wesen von einem liberalen Mantel verhüllt wurde, um trotz straffster Ausgestaltung der Staatsgewalt auch die Herzen der Untertanen zu gewinnen. Daß er nur Scheinverfassung bot, ist ihm - vom rein staatsrecht- lichen Gesichtspunkte aus - ebensowenig zum Vorwurf zu machen, wie etwa dem Fürsten Metternich im späteren Österreich die gänzliche Unterdrückung des Verfassungsgedankens; denn jedes Reich mit staatsfeindlicher Bevölkerung wird durch eine einflußreiche Volksvertretung sehr in seinem Bestände gefährdet und kann eigentlich nur unumschränkt beherrscht werden. Daß Napoleon trotzdem den gefährlichen Verfassungsgedanken für seine Zwecke ausbeutete, zeigt, wie kühn er die Einsätze in seinem europäischen Spiele wagte, wie sehr er auf seine Kraft vertraute und wie überlegen er die Formen des Staatsrechts zu handhaben wußte. Jedenfalls liegen im staatsrechtlichen Aufbau des Königreichs Westfalen zum wenigstens die Gründe für seinen inneren Zusammenbruch, wenn man von dem Umstand der Unwahrhaftigkeit und Heuchelei absieht, der durch die Scheinverfassung hineingebracht wurde, aber nur wenig verstimmend wirkte, da die Bevölkerung eine echte Verfassung noch gar nicht kannte. Eher schon ist die verfehlte Verwaltungsart und Innenpolitik dafür verantwortlich zu machen, die aus dem liberal sein wollenden Reiche einen Polizeistaat schlimmster Art schufen. Und die wichtigsten Ursachen für den inneren Zerfall des Königreichs Westfalen liegen überhaupt auf ganz anderem Gebiete. Sie sind vor allem in der Zerrüttung des Staatshaushaltswesens und der grenzenlosen sittlichen Verwahrlosung der herrschenden Kreise zu finden, letzten Endes auch in der ganzen politischen Un- möglichkeit dieses Staatsgebildes." Boesler.

Berliner Großkaufleute und Kapitalisten. Erster Band : Bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges. Von Hugo Kachel, Johannes Papritz und PaulWallich. Ber- lin 1934. Verlag von Gsellius. Veröffentlichungen des Vereins für Ge- schichte der Mark Brandenburg. Die drei Verfasser haben sich der dankenswerten Aufgabe unterzogen, die

händlerische und geldkreditorische Tätigkeit einer Reihe Berliner Großkaufleute und Kapitalisten bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges zu bearbeiten. Das Buch ist ein neuer Baustein zur Füllung der Lücke, die noch in der diesbezüg- lichen Literatur für Norddeutschland besteht.

Die Arbeit fußt vornehmlich auf sehr umfangreicher und ins einzelne gehen- der archivalischer Forschung. Sie führt zunächst kurz in die Wirtschaftsverhält- nisse der Mark und Berlins seit dem 14. Jahrhundert ein, um sich dann mit den händlerischen Schicksalen einzelner Personen und Familien zu befassen. Hier sind zwei Abschnitte zu unterscheiden: Die bis um das Ende des 16. Jahrhunderts reichende Zeit der in der Mark und in Berlin alteingesessenen Familien und die Folgezeit, in welcher Zugezogene im Handel- und Kreditwesen zur Bedeutung ge- langen. Als Zwischenglied sind einige Spekulanten und jüdische Hoffaktoren an- geführt.

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