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47. Jahrgang Donnerstag, 23. Mai 2019 Nummer 21 MITTEILUNGSblATT dER GEMEINdE HEROldSTATT Sie haben die WAHL! Jede Stimme ZÄHLT! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am kommenden Sonntag sind wir aufgefordert, das europäische Parlament, den Kreistag des Alb-Donau-Kreises sowie den Gemeinderat neu zu wählen! Sie haben die Möglichkeit, sich aktiv am politischen Geschehen zu beteiligen und gleichzeitig die Frei- heit, wählen gehen zu können. Es geht um die zukünftige Gestaltung Europas, des Alb-Donau-Kreises sowie unserer liebens- und lebenswerten Gemeinde Heroldstatt. Europa steht häufig in der Kritik. Seine Leistungen dagegen werden viel zu oft verschwiegen. Es hat nicht nur über Jahrzehnte den Frieden zwischen vormals verfeindeten Nationen gesichert, son- dern Freundschaft und gegenseitiges Verständnis unter seinen Mitgliedsstaaten gefördert. Alle haben vom einheitlichen Wirtschaftsraum Europa profitiert. Nur gemeinsam sind die europäischen Staaten ein bestimmender Faktor im Weltgeschehen, nur ge- meinsam können sie dazu beitragen, die hier und weltweit anstehenden ökonomischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen. Es gibt keine Alternative zum Zusammenwirken der europäischen Staaten, wie schwierig das auch im Einzelfall ist. Ohne die Europäische Union wäre eine Verständigung noch viel schwieriger. Wir können mitwirken an der Entwicklung einer Europäischen Union, einer die sich der Eigenverant- wortung der nationalen Staaten und ihrer Regionen bewusst ist und die die Menschenrechte schützt. Und mindestens genauso wichtig ist es, die Interessen der Einwohnerschaft von Heroldstatt, und auch die der Laichinger Alb, im Kreistag so umfänglich als möglich, zu vertreten. Nur so können wir auf kreis- bezogener Ebene mitbestimmen und Einfluss auch auf Angelegenheiten vor Ort und der Region nehmen. Deshalb sind die Bewerber auch hier auf eine umfangreiche Wahlbeteiligung von Ihnen angewiesen. Im Heroldstatter Gemeinderat zeichnet sich bei dieser Kommunalwahl ein großer Wechsel ab, da sich die Hälfte der bisherigen Gemeinderäte nicht mehr zur Wahl gestellt hat. Erfreulicherweise haben sich viele Bürgerinnen / Bürger aus Heroldstatt bereit erklärt, von ihrem pas- siven Wahlrecht Gebrauch zu machen, und kandidieren für das Amt des Gemeinderats. Für unsere zukunftsweisenden Aufgaben braucht es ein starkes Gremium. Demokratie lebt von einer regen Bürgerbeteiligung. Gestalten Sie die Zukunft der Gemeinde Heroldstatt mit und nehmen Sie Ihr Wahlrecht in Anspruch. Eine umfassende Wahlbeteiligung spiegelt das Meinungsbild einer starken Bürgerschaft wider! Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Für eine gute Demokratie ist Wahlrecht = Wahlpflicht! Ihr Michael Weber Bürgermeister

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  • 47. Jahrgang Donnerstag, 23. Mai 2019 Nummer 21

    Mitteilungsblatt der geMeinde Heroldstatt

    Sie haben die WAHL! Jede Stimme ZÄHLT!

    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

    am kommenden Sonntag sind wir aufgefordert, das europäische Parlament, den Kreistag des Alb-Donau-Kreises sowie den Gemeinderat für unser Heroldstatt neu zu wählen!

    Sie haben die Möglichkeit, sich aktiv am politischen Geschehen zu beteiligen und gleichzeitig die Freiheit, wählen gehen zu können. Es geht um die zukünftige Gestaltung Europas, des Alb-Donau-Kreises sowie unserer liebens- und lebenswerten Gemeinde Heroldstatt.

    Europa steht häufig in der Kritik. Seine Leistungen dagegen werden viel zu oft verschwiegen. Es hat nicht nur über Jahrzehnte den Frieden zwischen vormals verfeindeten Nationen gesichert, sondern Freundschaft und gegenseitiges Verständnis unter seinen Mitgliedsstaaten gefördert. Alle haben vom einheitlichen Wirtschaftsraum Europa profitiert. Nur gemeinsam sind die europäischen Staaten ein bestimmender Faktor im Weltgeschehen, nur gemeinsam können sie dazu beitragen, die hier und weltweit anstehenden ökonomischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen. Es gibt keine Alternative zum Zusammenwirken der europäischen Staaten, wie schwierig das auch im Einzelfall ist. Ohne die Europäische Union wäre eine Verständigung noch viel schwieriger. Wir können mitwirken an der Entwicklung einer Europäischen Union einer die sich der Eigenverantwortung der nationalen Staaten und ihrer Regionen bewusst ist und die die Menschenrechte schützt.

    Und mindestens genauso wichtig ist es, die Interessen der Einwohnerschaft von Heroldstatt,

    und auch die der Laichinger Alb, im Kreistag so umfänglich als möglich, zu vertreten. Nur so

    können wir auf kreisbezogener Ebene mitbestimmen und Einfluss auch auf Angelegenheiten

    vor Ort und der Region nehmen. Deshalb sind die Bewerber auch hier auf eine umfangreiche Wahlbeteiligung von Ihnen angewiesen.

    Im Heroldstatter Gemeinderat zeichnet sich bei dieser Kommunalwahl ein großer Wechsel

    ab, da sich die Hälfte der bisherigen Gemeinderäte nicht mehr zur Wahl gestellt hat.

    Erfreulicherweise haben sich viele Bürgerinnen / Bürger aus Heroldstatt bereit erklärt, von

    ihrem passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen, und kandidieren für das Amt des

    Gemeinderats. Für unsere zukunftsweisenden Aufgaben braucht es ein starkes Gremium.

    Demokratie lebt von einer regen Bürgerbeteiligung. Gestalten Sie die Zukunft der Gemeinde

    Heroldstatt mit und nehmen Sie Ihr Wahlrecht in Anspruch.

    Eine umfassende Wahlbeteiligung spiegelt das Meinungsbild einer starken Bürgerschaft

    wider!

    Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

    Für eine gute Demokratie ist Wahlrecht = Wahlpflicht!

    Ihr

    Michael Weber

    Bürgermeister

    Sie haben die WAHL! Jede Stimme ZÄHLT!

    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

    am kommenden Sonntag sind wir aufgefordert, das europäische Parlament, den Kreistag des Alb-Donau-Kreises sowie den Gemeinderat neu zu wählen!

    Sie haben die Möglichkeit, sich aktiv am politischen Geschehen zu beteiligen und gleichzeitig die Frei-heit, wählen gehen zu können. Es geht um die zukünftige Gestaltung Europas, des Alb-Donau-Kreises sowie unserer liebens- und lebenswerten Gemeinde Heroldstatt.

    Europa steht häufig in der Kritik. Seine Leistungen dagegen werden viel zu oft verschwiegen.Es hat nicht nur über Jahrzehnte den Frieden zwischen vormals verfeindeten Nationen gesichert, son-dern Freundschaft und gegenseitiges Verständnis unter seinen Mitgliedsstaaten gefördert. Alle haben vom einheitlichen Wirtschaftsraum Europa profitiert.Nur gemeinsam sind die europäischen Staaten ein bestimmender Faktor im Weltgeschehen, nur ge-meinsam können sie dazu beitragen, die hier und weltweit anstehenden ökonomischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen. Es gibt keine Alternative zum Zusammenwirken der europäischen Staaten, wie schwierig das auch im Einzelfall ist. Ohne die Europäische Union wäre eine Verständigung noch viel schwieriger.Wir können mitwirken an der Entwicklung einer Europäischen Union, einer die sich der Eigenverant-wortung der nationalen Staaten und ihrer Regionen bewusst ist und die die Menschenrechte schützt.

    Und mindestens genauso wichtig ist es, die Interessen der Einwohnerschaft von Heroldstatt, und auch die der Laichinger Alb, im Kreistag so umfänglich als möglich, zu vertreten. Nur so können wir auf kreis-bezogener Ebene mitbestimmen und Einfluss auch auf Angelegenheiten vor Ort und der Region nehmen. Deshalb sind die Bewerber auch hier auf eine umfangreiche Wahlbeteiligung von Ihnen angewiesen.

    Im Heroldstatter Gemeinderat zeichnet sich bei dieser Kommunalwahl ein großer Wechsel ab, da sich die Hälfte der bisherigen Gemeinderäte nicht mehr zur Wahl gestellt hat.Erfreulicherweise haben sich viele Bürgerinnen / Bürger aus Heroldstatt bereit erklärt, von ihrem pas-siven Wahlrecht Gebrauch zu machen, und kandidieren für das Amt des Gemeinderats. Für unsere zukunftsweisenden Aufgaben braucht es ein starkes Gremium.Demokratie lebt von einer regen Bürgerbeteiligung. Gestalten Sie die Zukunft der Gemeinde Heroldstatt mit und nehmen Sie Ihr Wahlrecht in Anspruch.

    Eine umfassende Wahlbeteiligung spiegelt das Meinungsbild einer starken Bürgerschaft wider!

    Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!Für eine gute Demokratie ist Wahlrecht = Wahlpflicht!

    IhrMichael WeberBürgermeister

  • Rathaus-InformationGemeindeverwaltung Rathaus

    Am Berg 1, 72535 Heroldstatt Telefon 0 73 89/90 90-0, Telefax 90 90-90

    ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr Donnerstag 14.00 bis 18.30 Uhr Kranke und gehbehinderte Mitbürger kön nen mit den jewei-ligen Sachbearbei tern Termine für Hausbesuche vereinbaren.

    Öffentliche Einrichtungen in der GemeindeKinderhaus HeroldstattAm Berg 3/1 Telefon 9 08 94-0 Grundschule Telefon 1213 Adolf-Dietz-Straße 23 Telefax 1227 Grundschule/Betreuung Telefon 90 65 76 Telefax 90 66 18Bücherei Telefon 9078-70, Telefax 9078-71 Öffnungszeiten Montag 15.00 bis 18.00 Uhr Dienstag 10.00 bis 11.00 Uhr Mittwoch 15.30 bis 18.30 Uhr Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr Feuerwehrgerätehaus Telefon 90 61-44 Bauhof Telefon 12 12Bauhofleiter Eisele Tel.01 62/9 14 10 01Berghalle Telefon 12 15Hausmeister Lehmann Tel. 01 72/5 91 69 65 Klärwärter Thielsch Telefon 0172/6372013

    NotruftafelNotruf (Unfall, Überfall) 110 Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Notruf 112Krankentransporte (07 31) 1 92 22 Polizei Laichingen (0 73 33) 95 09 60 Polizei Ehingen (0 73 91) 58 80 Krankenhaus Blaubeuren (0 73 44) 17 00 Störungsdienst Wasser Zentralwarte Langenau (0 73 45) 96 38 21 20Störungsdienst Strom (Albwerk Geislingen) (0 73 31) 2 09-7 77 Störungsdienst Gas (08 00) 0 82 45 05 Giftnotruf Freiburg (07 61) 1 92 40Praxis Dr. med. H. Zimmermann (0 73 89) 6 61Alb-Apotheke Heroldstatt (0 73 89) 6 08

    Ärztlicher Bereitschaftsdienst:Ulm (Allgemeiner Notfalldienst) Bundeswehrkrankenhaus, Oberer Eselsberg 40, 89081 UlmMo.-Fr. 18-22 Uhr / Sa., So. FT 8-23 UhrEhingen (Allgemeiner Notfalldienst) Kreiskrankenhaus/Ge-sundheitszentrum Hopfenhausstr. 2, 89584 EhingenSa., So., FT 8-22 Uhr

    Kinderärztlicher Notfalldienst:0180 6073100

    Ärztlicher Notdienst für Kinder und Jugendliche:Zentrale Notfallpraxis an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugend-liche, Eythstraße 24, 89075 UlmÖffnungszeiten:Montag bis Freitag: 19 – 22 UhrSamstag, Sonn- und Feiertag: 9 – 21 UhrZu diesen Zeiten können Eltern mit ihren Kindern ohne Voranmeldung in die Praxis kommen.Außerhalb dieser Zeiten übernimmt die Universitätsklinik für Kinder und Jugendliche die Versorgung.Patienten, die nicht in die Notfallpraxis kommen können, wenden sich bitte unter der zentralen Telefonnummer 116 117 an den dienstha-benden Arzt. Diese Rufnummer gilt auch, wenn ein Patient zu den Zeiten des Notdienstes außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis ärztliche Hilfe benötigt. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht mit dem Rettungsdienst zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen zu rufen ist. Dazu gehö-ren insbesondere Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt, starke Blutungen, Atemnot oder Vergiftungen. In diesen Fällen ist sofort die 112 anzurufen.

    Notdienst-Apotheken: am 25. Mai 2019Stadt-Apotheke Laichingen, Radstraße 3, Tel. 07333 75 35am 26 Mai 2019Rats-Apotheke Blaubeuren, Karlstraße 1, Tel. 07344 62 60

    Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst im Alb-Donau-Kreis zu erfragen unter der Telefonnummer 0 18 05/9116 01.

    Ambulanter Pflegeservice Laichingen: Der Wochenenddienst ist über die Telefon-Nr. 07333/802168 erreichbar.

    Leerung HausmüllabfuhrDienstags im 14-tägigen RhythmusNächste Leerung Dienstag, 28.05.2019

    Leerung Blaue TonneAusnahme Samstags im 4-wöchigen RhythmusNächste Leerung Samstag, 01.06.2019

    Leerung BereitstellungstonneAusnahme Samstags im 4-wöchigen RhythmusNächste Leerung Samstag, 15.06.2019Die Tonnen für Hausmüll, Blaue Tonne oder Bereitstellungstonnemüssen ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitstehen.

    SperrmüllSperrmüll kann einmal jährlich im Rathaus - Bürgerbüro - an-gemeldet werden. Über den genauen Abfuhrtermin werden Sie direkt über die Firma Braig informiert.Die Gebühr für die Entsorgung beträgt pro Kilo 0,50 €.

    Müllbehälter für Hausmüll Wenn Sie auf einen neuen größeren oder kleineren Müllbehälter umsteigen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit. Neue Behälter können im Bürgerbüro erworben werden.

    MüllsäckeBei ausnahmsweise höherem Anfall von Müll können im Rat-haus, Bürgerbüro, pro Jahr bis zu 5 Müllsäcke zum Preis von je 1,50 € erworben werden.

    Blaue Tonne und BereitstellungstonneBlaue Tonne und Bereitstellungstonne können zu den Öffnungs-zeiten im Recyclinghof abgeholt werden.

    Öffnungszeiten im RecyclinghofDienstag u. Donnerstag 17.30 – 19.00 Uhr, Samstag 9.00 – 12.00 Uhr

    Öffnungszeiten Übergabestelle für Elektroalt-geräte bei der Fa. Braig in Ehingen-BerkachDienstag u. Freitag 12.00 – 18.00 Uhr, Samstag 8.00 – 13.00 Uhr

    Organisation der Müllabfuhr Die Müllabfuhr wird durch die Firma Braig aus Ehingen durchge-führt. Für den Fall, dass Ihre Mülltonne einmal nicht geleert wird, bitten wir Sie, sich direkt mit der Firma Braig, Tel. 07391/77030 in Verbindung zu setzen. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Kneer Tel. 909016 und Frau Schnitker Tel. 909017 vom Bürgerbüro jederzeit gerne zur Verfügung.

  • 23. Mai 2019, Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 3

    Herausgeber:Bürgermeisteramt, 72535 Heroldstatt, Am Berg 1

    Verantwortlich für den amtlichen Teil:Bürgermeister Weber oder sein Vertreter im AmtBeiträge an [email protected]

    Verantwortlich für den Anzeigenteil:Fink GmbH, Druck und Verlag,

    Postfach 7140 · 72784 Pfullingen (Sandwiesenstraße 17) Telefon 0 7121/97 93-0 · Telefax 0 7121/97 93 93

    Samstag, 25. Mai 2019Vorplatz BerghalleBeginn 19.30 Uhr

    www.av-tkennabeuren.de

    Serenadenkonzert

    Albverein-TrachtenkapelleEnnabeuren e.V.

    TRACHTENKAPELLE ENNABEURENJUGENDKAPELLE

    Herzliche Einladung zum

    Für Getränke ist gesorgt!Lassen Sie doch den Abend

    gemütlich bei uns ausklingen!

    Das Konzert findet nur bei trockenem Wetter statt. Bei Regenwetter müssen wir das Konzert leider absagen.Bei unsicherer Witterung gerne informieren unter 0 73 89/ 90 70 700.

    JUGENDKAPELLE:• „Leuchtfeuer“, Kurt Gäble• „Dynamite“, arrangiert Paul Murtha TRACHTENKAPELLE:

    • „Allgäuland“ - Konzertmarsch, Kurt Gäble• „Polkafreude“, Peter Leitner• „Ein Sommermärchen“ - Walzer, Stefan Rundel• „So schön ist Blasmusik“, Erich Becht• „Feuerfest!“ - Polka francaise, Josef Strauß• „My Fair Lady“ - Medley aus dem Musical, Frederick Loewe

    Bitte um Beachtung!In der Kalenderwoche 22 (Himmelfahrt) ist vorgezogener Redaktionsschluss.Bitte denken Sie daran, Ihre Beiträge für das Mitteilungsblatt einen Tag früher, d.h. bis Sonntag 24.00 Uhr in das Portal einzustellen.Der Abgabeschluss für die Anzeigen ist ebenfalls ein Tag früher.Fink Verlag

  • 4 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 23. Mai 2019, Nummer 21

    Informationen zur Wahl des Europäischen

    Parlaments, des Kreistags und des Gemeinderats

    Anfang Mai erhielten Sie die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Kreistagswahl. So ist es Ihnen

    möglich, die Stimmzettel zu Hause in aller Ruhe auszufüllen. Beachten Sie hierzu bitte unbedingt die

    den Stimmzetteln beigefügten Merkblätter, damit Ihre Stimmen auch gewertet werden können.

    Bei der Kreistagswahl des Alb-Donau-Kreises sind im Wahlkreis VI Laichingen 6 Mitglieder zu wählen.

    Sie haben 6 Stimmen. Es liegen 5 Wahlvorschläge und somit 5 Stimmzettel vor. Da Verhältniswahl

    stattfindet, sind nur die auf den Stimmzetteln aufgeführten Kandidaten wählbar. Sie können einem

    Kandidaten 1, 2 oder 3 Stimmen geben (kumulieren).

    Bitte beachten Sie, Ihre Stimmabgabe ist ungültig, wenn Sie auf den von Ihnen verwendeten

    Stimmzetteln insgesamt mehr als 6 Stimmen abgeben.

    Bei der Gemeinderatswahl in Heroldstatt sind 10 Mitglieder zu wählen. Jeder Wähler hat somit

    insgesamt 10 Stimmen. Es liegen 3 Wahlvorschläge und somit 3 Stimmzettel vor. Sie können

    wiederum einem Kandidaten 1, 2 oder 3 Stimmen geben. Die Höchststimmenzahl 10 darf jedoch nicht

    überschritten werden.

    Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und die ausgefüllten Stimmzettel für die Kreistags-

    und Gemeinderatswahl in das Wahllokal im Rathaus, Sitzungssaal, Am Berg 1 mit.

    Im Wahllokal sind weitere Stimmzettel vorrätig, falls solche noch benötigt werden (z.B. wenn ein

    Stimmzettel verschrieben wurde). Hier erhalten Sie auch die amtlichen Wahlumschläge in grün für die

    Kreistagswahl und in eosinrot für die Gemeinderatswahl. Das Wahllokal ist von 8.00 bis 18.00 Uhr

    geöffnet.

    Die Stimmzettel für die Europawahl werden im Wahllokal ausgehändigt. Ein Musterstimmzettel hängt

    im Eingangsbereich des Wahllokales aus. Sie haben 1 Stimme.

    Bitte falten Sie den Stimmzettel – nach Ihrer Kennzeichnung – so, dass der Text innen liegt, da bei der

    Europawahl keine Wahlumschläge verwendet werden.

    Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie bis Freitag, 24. Mai 2019, 18.00 Uhr im Rathaus,

    Zimmer 1 Briefwahl beantragen. Bitte verwenden Sie für die Antragstellung die Rückseite Ihrer

    Wahlbenachrichtigung. Im Falle plötzlicher Erkrankung kann auch noch am Wahltag im Wahllokal bis

    15.00 Uhr ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden.

    Es sollte die Briefwahl so rechtzeitig beantragt werden, dass gewährleistet ist, dass die Wahlbriefe

    rechtzeitig -spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr- beim Gemeindewahlausschuss Heroldstatt eingehen.

    Empfehlenswert ist der Einwurf im Briefkasten des Rathauses oder die Abgabe im Wahllokal.

  • 23. Mai 2019, Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 5

    Rathaus geschlossen

    Das Rathaus, die Bücherei und der Bauhof bleiben amFreitag, 31. Mai 2019 geschlossen!

    Um Beachtung wird gebeten.

    Alb-Donau-Kreis

    Bekanntmachung der Gemeinde Heroldstatt Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) hat der Gemein-derat am 08.04.2019 folgende Haushaltssatzung für das Haus-haltsjahr 2019 beschlossen:

    § 1Haushaltsplan

    Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit:1. den Einnahmen und Ausgaben von je 12.070.000 € davon im Verwaltungshaushalt 8.900.000 € im Vermögenshaushalt 3.170.000 €.2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit- aufnahmen für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 €3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 1.480.000 €

    § 2Kassenkredite

    Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 850.000 €

    § 3Steuersätze

    Die Hebesätze werden (entsprechend der Hebesatzsatzung vom 27.11.2017) festgesetzt1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v. H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 325 v. H., der Steuermessbeträge;2. für die Gewerbesteuer auf 360 v. H. der Steuermessbeträge.

    § 4Sonstige Bestimmungen

    Neue Vorhaben des Vermögenshaushaltes, die mit Zuweisungen Dritter finanziert werden sollen, dürfen erst begonnen werden, wenn die Bewilligungsbescheide bzw. verbindliche Zusagen über die Höhe und den Zeitpunkt der Bereitstellung der Zuweisung vorliegen.

    Wochenmarkt jeden Donnerstag in Heroldstatt!

    von 14.30 bis 18.00 Uhr in der Neuen Ortsmitte

    zumKinderhausfest

    am 26.05.2019

    von

  • 6 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 23. Mai 2019, Nummer 21

    § 5Sperrvermerke

    Bei den nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen wird ein Sperrvermerk angebracht:HH. Stelle Bezeichnung Gesamtaufwand -in €-_________________________________________________________2.7980.9501. Breitbandkonzeption FTTB Ausbau Gewerbegebiet 895.000Der Maßnahmevollzug steht unter dem Vorbehalt der Beschluss-fassung des Gemeinderates über die Konzeption für den Bau und Betrieb sowie der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Für die Aufhebung des Sperrvermerkes ist der Gemeinderat zuständig.

    § 6Übertragbarkeit

    Planansätze zur Unterhaltung der Anlagen, Gebäude und Einrich-tungen in folgenden Bereichen werden zur Bildung von Haushalts-resten (§ 19 Abs. 2 GemHVO) für übertragbar erklärt:Gemeindestraßen 1.6300.510000., Feldwege 1.7850.510000. und 1.7850.510100., Berghalle 1.5611.500000. und Abwasser-beseitigung 1.7000.500000.

    § 7Deckungsfähigkeit

    Gem. § 18 Abs. 2 GemHVO werden die Gruppierungen 1. 540 000 - 540 799 2. 550 000 - 550 799 3. 650 000 - 650 799der Unterabschnitte 1. 0200 10. 2100 19. 7200 2. 0220 11. 2150 20. 7500 3. 0300 12. 3520 21. 7681 4. 0500 13. 3662 22. 8101 5. 0600 14. 4000 23. 7710 6. 1100 15. 4643 24. 8150 7. 1110 16. 5611 25. 8550 8. 1120 17. 6000 26. 8800 9. 1300 18. 7000 27. 5470für gegenseitig deckungsfähig erklärt.Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 der Gemein-deordnung unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 in der Zeit

    von Montag, dem 27.05.2019 bis Mittwoch, dem 29.05.2019und von Montag, dem 03.06.2019 bis Donnerstag, dem 06.06.2019je einschließlich auf dem Rathaus während der üblichen Dienst-stunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 30.04.2019, Az.: 04-902.41/Heroldstatt, die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinde-rat am 08.04.2019 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haus-haltsplan für das Haushaltsjahr 2019 bestätigt.Heroldstatt, den 23.05.2019Michael WeberBürgermeister

    Sitzung des GemeinderatesEinladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Mon-tag, 27. Mai 2019 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Am Berg 1.Tagesordnung:1. Bekanntgaben2. Beschaffung von normgerechter Ausstattung für das HLF 103. Neubau eines Mehrfamilienhauses sowie zwei Einfamilienhäu-

    ser, Wörthstr. 14, 14/1, 14/2, Flst. 340, 3414. Annahme von Spenden5. VerschiedenesDie Einwohnerschaft ist zu der Sitzung eingeladen.Michael WeberBürgermeister

    Bekanntmachung der Jahresrechnung für das Jahr 2017Die Verbandsversammlung des GVV Laichinger Alb hat am 09. Mai 2019 die Jahresrechnung 2017 gem. §95 Abs. 2 der Ge-meindeordnung i. V. mit §18 des Gesetzes über Kommunale Zu-sammenarbeit wie folgt festgestellt:

    1. Die Jahresrechnung 2017 wird festgestellt mit Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben von je 945.421,26 € davon - im Verwaltungshaushalt 794.288,87 € - im Vermögenshaushalt 151.132,39 €.

    2. Die Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO (ordentl. Tilgung und Kredit- beschaffungskosten) wird festgestellt auf -,- €. Die tatsächliche Zuführung an den Vermögens- haushalt beträgt 40.298,90 €.

    3. Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögens- haushaltes war eine Entnahme aus der Allg. Rücklage notwendig in Höhe von 80.620,07 €

    Hiervon entfielen auf die Allgemeine Rücklage ohne Zweckbindung (Zuführung) 5.971,76 € und mit Zweckbindung (Entnahme) 86.591,83 €.

    4. Kreditaufnahmen wurden 2017 nicht vorgenommen. Veranschlagt waren in der Haushaltssatzung -,-- €.

    5. Haushaltsreste werden keine gebildet.

    6. Der Schuldenstand zum 31.12.2017 wird mit -,-- € festgestellt.

    7. Der Stand der Allgemeinen Rücklage einschließlich Zweckbindung beläuft sich zum 31.12.2017 auf 43.360,26 €. Davon entfallen auf zweckgebundene Rücklagen 0,00 €.

    8. Die Kapitalbeteiligungen belaufen sich zum 31.12.2017 auf -,-- €.9. Von den gesamten über- und außerplanmäßigen Ausgaben

    - siehe Nr. V des Rechenschaftsberichtes - wird zustimmend Kenntnis genommen.

    Auf die für jeden Einzelfall vorliegenden Einzelbeschlüsse wird hierzu verwiesen.

    10.

    C:\Users\benzd\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\UJZ0LP9F\Veröffentlichung Jahresrechnung 2017 mit Logo und Grafik.doc

    5. Haushaltsreste werden keine gebildet. 6. Der Schuldenstand zum 31.12.2017 wird mit -,-- € festgestellt. 7. Der Stand der Allgemeinen Rücklage einschließlich Zweckbindung beläuft sich zum 31.12.2017 auf 43.360,26 €. Davon entfallen auf zweckgebundene Rücklagen 0,00 €. 8. Die Kapitalbeteiligungen belaufen sich zum 31.12.2017 auf -,-- €. 9. Von den gesamten über- und außerplanmäßigen Ausgaben - siehe Nr. V des Rechenschaftsberichtes - wird zustimmend Kenntnis genommen. Auf die für jeden Einzelfall vorliegenden Einzelbeschlüsse wird hierzu ver- wiesen.

    10.

    Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt Soll-Einnahmen 794.288,87 € 151.132,39 € 945.421,26 € Neue Haushaltseinnahmereste - € - € - € Zwischensumme 794.288,87 € 151.132,39 € 945.421,26 € Absetzung: Haushaltseinnahmereste - € - € - € vom Vorjahr Bereinigte Soll-Einnahmen 794.288,87 € 151.132,39 € 945.421,26 € Soll-Ausgaben 794.288,87 € 151.132,39 € 945.421,26 € Neue Haushaltsausgabereste - € - € - € Zwischensumme 794.288,87 € 151.132,39 € 945.421,26 € Absetzung: Haushaltsausgabereste - € - € - € vom Vorjahr Bereinige Soll-Ausgaben 794.288,87 € 151.132,39 € 945.421,26 € Differenz = Fehlbetrag - € - € - €

    Heroldstatt, 23.05.2019 Klaus Kaufmann Bürgermeister Verbandsvorsitzender

    Heroldstatt, 23.05.2019

    Klaus KaufmannBürgermeisterVerbandsvorsitzender

  • 23. Mai 2019, Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 7

    Alb-Donau-Kreis

    Öffentliche BekanntmachungFlächennutzungsplan Gemeindeverwaltungsverband Lai-chinger Alb1.-4. und 6.-15. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flä-chennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb für die Flächen1. Änderung "LS-S1 Steinwoll", Stadt Laichingen, Gemar-

    kung Suppingen2. Änderung „LM-S2 Heidehof“, Stadt Laichingen, Gemar-

    kung Machtolsheim3. Änderung „L-Gem1 Kindertagesstätte“, Stadt Laichingen,4. Änderung „L-W1 Bleichberg“, Stadt Laichingen,6. Änderung „W-S1 Laichenfeld“, Gemeinde Westerheim,

    (von der Genehmigung ausgenommen)7. Änderung „W-S2 Schuppen 440“, Gemeinde Westerheim,8. Änderung „W-M1 Arrondierung“, Gemeinde Westerheim,9. Änderung „W-V1 Versorgung“, Gemeinde Westerheim,10. Änderung „W-V2 Versorgung“, Gemeinde Westerheim,11. Änderung „M-Gr1 Breite III“, Gemeinde Merklingen,12. Änderung „M-Ver1 Park + Ride Bahnhaltepunkt“, Gemein-

    de Merklingen13. Änderung „N-M1 Herdsteig“, Gemeinde Nellingen,14. Änderung „N-W1, N-M2 Bruckäcker BA V“, Gemeinde Nel-

    lingen,15. Änderung „H-W1 Ob der Steige“, „H-LW1 Am Berg VII“

    Gemeinde Heroldstatt,In der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverban-des Laichinger Alb am 18.01.2018 wurde in öffentlicher Sitzung die 1.-4. und 6.-15. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb, beschlossen.Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Kreisentwicklung, Bauen, hat mit Erlass vom 16.08.2018, Az. 21. P/621.17 die 1.- 4. und 6.- 15. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennut-zungsplanes aufgrund von § 6 BauGB genehmigt.Von der Genehmigung ausgenommen wurde die 6. Änderung „W-S1 Laichenfeld“. Die Fläche wurde im Plan rot bandiert und durchkreuzt und in der Zeichenerklärung sowie in der Begründung erläutert.Der erneute Beschluss (Beitrittsbeschluss) der Verbands-versammlung zu dem durch den Genehmigungserlass vom 16.08.2018 geänderten Plan einschließlich der Begründung, wurde am 09.05.2019 gefasst.Die Änderungen befinden sich auf den Gemarkungen der Stadt Laichingen, Laichingen-Suppingen, Laichingen-Machtolsheim, sowie in den Gemeinden Westerheim, Merklingen, Nellingen und Heroldstatt.Maßgebend für die Genehmigungen sind die Pläne im Maßstab 1:5.000 (Nr. 1 - 7) vom 18.01.2018 / 09.05.2019, gefertigt vom Planungsbüro Künster Architektur + Stadtplanung, Bismarckstra-ße 25 in 72764 Reutlingen sowie die jeweiligen Begründungen ebenfalls mit Datum vom 18.01.2018 / 09.05.2019.Die 1.- 4. und 7.-15. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverban-des Laichinger Alb wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.Die 1.- 4. und 6.- 15. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 kann einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht beim Ge-meindeverwaltungsverband „Laichinger Alb“, Am Berg 1, Zimmer 10, 72535 Heroldstatt und bei der Gemeindeverwaltung Herold-statt, Am Berg 1, Zimmer 4 in 72535 Heroldstatt während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die 1.- 4. und 6.- 15. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 einschließ-lich der Begründung und dem Umweltbericht einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vergl. § 6 (5) BauGB).Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeich-neten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berück-sichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des

    Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Ver-fahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Flächennut-zungsplanfortschreibung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma-chung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverbandes Laichin-ger Alb geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-

    migung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder- der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO we-

    gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-

    schluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.

    Dienststunden des Gemeindeverwaltungsverbands Laichin-ger AlbMontag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 UhrDonnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr

    Dienststunden der Gemeindeverwaltung HeroldstattMontag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 UhrDonnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr

    Laichingen, den 23.05.2019

    Klaus KaufmannBürgermeisterVerbandsvorsitzender

    Öffentliche BekanntmachungBeteiligung der ÖffentlichkeitÖffentliche Auslegung5. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennut-

    zungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Lai-chinger Alb für die Flächen

    5. Änderung „L-W1 Lindensteig“ Stadt Laichingen,Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb hat am 09.05.2019 in öffentlicher Sitzung den Ent-wurf der 5. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächen-nutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb, gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.Der Entwurf der 5. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb wird mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 09.05.2019) von Montag, 03.06.2019 2019 bis Freitag, 05.07.2019 öffentlich ausgelegt. (Ort der Auslegung siehe unten).Innerhalb dieser Frist besteht bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Heroldstatt, Am Berg 1, Zimmer 4 in 72535 Heroldstatt und beim Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb in 72535 Heroldstatt, Am Berg 1, Zimmer 10, während der üb-lichen Dienststunden für jedermann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.Folgende nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverban-des Laichinger Alb wesentlichen umweltbezogenen Stellungnah-men liegen vor und werden ebenfalls ausgelegt:Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen- Stellungnahme des Landratsamts Alb-Donau-Kreis – Ländli-cher Raum, Kreisentwicklung –, Postfach 2820, 89070 Ulm vom 06.09.2016

  • 8 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 23. Mai 2019, Nummer 21

    Betroffene Themenkomplexe: Belange der Landwirtschaft, Forst und Naturschutz, Umwelt- und Arbeitsschutz, Altlasten, Immis-sionsschutzBetroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), 1a BauGB:Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbe-zogene Auswirkungen auf den Menschen.- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen, Abteilung 2, Referat 21 Raumordnung, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen vom 06.09.2016Betroffene Themenkomplexe: Belange der Landwirtschaft, Be-lange des Grundwasser- und BodenschutzesBetroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), 1a BauGB:Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbe-zogene Auswirkungen auf den Menschen.- Stellungnahme des Kreisbauernverband Ulm-Ehingen e. V., Dieselstraße 32, 89155 Erbach-Dellmensingen vom 24.08.2016Betroffene Themenkomplexe: Belange der LandwirtschaftBetroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), 1a BauGB:Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.Jedermann kann während der Auslegungsfrist Anregungen zum Bauleitplanvorentwurf schriftlich oder während den Dienststun-den beim Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb oder bei der oben genannten Gemeindeverwaltung zur Niederschrift vor-bringen. Bei schriftlich vorgebrachten Anregungen soll die vol-le Anschrift der Beteiligten und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollan-trag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen gel-tend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

    Dienststunden des Gemeindeverwaltungsverbands Laichin-ger AlbMontag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 UhrDonnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr

    Dienststunden der Gemeindeverwaltung HeroldstattMontag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 UhrDonnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr

    Laichingen, den 23.05.2019

    Klaus KaufmannBürgermeisterVerbandsvorsitzender

    Öffentliche BekanntmachungBeteiligung der ÖffentlichkeitÖffentliche Auslegung17. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennut-zungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichin-ger Alb für die Flächen17. Änderung „LF-M2 Steinge“ Stadt Laichingen-Feldstetten,Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb hat am 09.05.2019 in öffentlicher Sitzung den Ent-wurf der 17. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächen-nutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb, gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.

    Der Entwurf der 17. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb wird mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 09.05.2019) von Montag, 03.06.2019 bis Freitag, 05.07.2019 öffentlich ausgelegt. (Ort der Auslegung siehe unten).Innerhalb dieser Frist besteht bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Heroldstatt, Am Berg 1, Zimmer 4 in 72535 Heroldstatt und beim Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb in 72535 Heroldstatt, Am Berg 1, Zimmer 10, während der üb-lichen Dienststunden für jedermann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.Folgende nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverban-des Laichinger Alb wesentlichen umweltbezogenen Stellungnah-men liegen vor und werden ebenfalls ausgelegt:Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen- Stellungnahme des Landratsamts Alb-Donau-Kreis – Ländlicher Raum, Kreisentwicklung –, Postfach 2820, 89070 vom 13.07.2017Betroffene Themenkomplexe: Belange der Landwirtschaft, Forst und NaturschutzBetroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.Jedermann kann während der Auslegungsfrist Anregungen zum Bauleitplanvorentwurf schriftlich oder während den Dienststun-den beim Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb oder bei der oben genannten Gemeindeverwaltung zur Niederschrift vor-bringen. Bei schriftlich vorgebrachten Anregungen soll die vol-le Anschrift der Beteiligten und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollan-trag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen gel-tend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

    Dienststunden des Gemeindeverwaltungsverbands Laichin-ger AlbMontag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 UhrDonnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr

    Dienststunden der Gemeindeverwaltung HeroldstattMontag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 UhrDonnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr

    Laichingen, den 23.05.2019

    Klaus KaufmannBürgermeisterVerbandsvorsitzender

    Öffentliche BekanntmachungBeteiligung der ÖffentlichkeitÖffentliche Auslegung18. und 19. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flä-chennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb für die Flächen18. Änderung „H-SO und H-Aus Sportzentrum Heroldstatt“, Gemeinde Heroldstatt,19. Änderung „H-M und H-G Im Brunnengässle“, Gemeinde HeroldstattDie Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb hat am 09.05.2019 in öffentlicher Sitzung die Ent-würfe der 18. und 19. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.Die Entwürfe der 18. und 19. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungs-verbandes Laichinger Alb werden mit Begründung (jeweils mit

  • 23. Mai 2019, Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 9

    dem Datum vom 09.05.2019) von Montag 03.06.2019 bis Freitag 05.07.2019 öffentlich ausgelegt. (Ort der Auslegung siehe unten).Innerhalb dieser Frist besteht bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Heroldstatt, Am Berg 1, Zimmer 4 in 72535 Heroldstatt und beim Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb in 72535 Heroldstatt, Am Berg 1, Zimmer 10, während der üb-lichen Dienststunden für jedermann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.Folgende nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverban-des Laichinger Alb wesentlichen umweltbezogenen Stellungnah-men liegen vor und werden ebenfalls ausgelegt:Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen- Stellungnahme des Landratsamts Alb-Donau-Kreis – Ländli-cher Raum, Kreisentwicklung –, Postfach 2820, 89070 Ulm vom 06.03.2018Betroffene Themenkomplexe: Belange der Landwirtschaft, Be-lange des Forsts und NaturschutzBetroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen, Abteilung 2, Referat 21 Raumordnung, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen vom 05.03.2018Betroffene Themenkomplexe: Belange der Landwirtschaft, Be-lange des Forsts und NaturschutzBetroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.Jedermann kann während der Auslegungsfrist Anregungen zum Bauleitplanvorentwurf schriftlich oder während den Dienststun-den beim Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb oder bei der oben genannten Gemeindeverwaltung zur Niederschrift vor-bringen. Bei schriftlich vorgebrachten Anregungen soll die vol-le Anschrift der Beteiligten und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollan-trag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

    Dienststunden des Gemeindeverwaltungsverbands Laichin-ger AlbMontag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 UhrDonnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr

    Dienststunden der Gemeindeverwaltung HeroldstattMontag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 UhrDonnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr

    Laichingen, den 23.05.2019

    Klaus KaufmannBürgermeisterVerbandsvorsitzender

    Wir gratulieren und wünschen von Herzen Gesundheit und alles Gute:am 24. Mai 2019Frau Katharina Schiele, Justinger Weg 3zum 85. Geburtstag,

    am 25. Mai 2019Herrn Rudolf Leonhard Schauflinger, Adolf-Dietz-Straße 24zum 75. Geburtstag,am 26. Mai 2019Frau Irmgard Rosa Reyinger, Steinstetter Straße 48zum 85. Geburtstag,

    Bücherei an "Brückentagen" geschlossen- Pfingstferien geöffnetUnsere Bücherei bleibt an den "Brückentagen" Freitag, 31. Mai und 21. Juni, geschlossen. Während der Pfingstferien sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

    Großer Bücherflohmarkt vor den Pfingstferien in der Gemein-debüchereiWir brauchen Platz für unsere neuen Medien und veranstalten deshalb seit Montag, 20. Mai bis Freitag, 7. Juni jeweils wäh-rend und zu erweiterten Öffnungszeiten einen großen Floh-markt in der Bücherei. Zu Schnäppchenpreisen für Bücher ab 0,20 € über CDs, Hörspiele, Wii-Spiele und Gesellschaftsspiele bieten wir unsere aussortierten Medien an.Öffnungszeiten währen des Flohmarkts:Montags 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr,mittwochs von 15.30 Uhr - 18.30 Uhr, mreitags von 15.00 Uhr - 18.00 Uhr! (Brückentag, 31. Mai geschlossen!)Auf zahlreiche kleine und große Besucher/-innen freut sich das BüchereiteamLucia und Britta

    Erinnerung: Bezahltermin 23.05.2019Liebe Eltern,wir möchten Sie daran erinnern, dass die Teilnahmegebühr für das Feriendorf 2019 am Donnerstag, den 23.05.2019 zwischen 18:00 und 19:30 Uhr in der Seniorenbegegnungsstätte (Am Berg 16/1) zu bezahlen ist.Außerdem wollen wir an diesem Termin bereits Fahrdienste und Kuchenspenden abfragen. Es wäre für uns hilfreich, wenn Sie sich vorab Gedanken machen könnten, an welchen Tagen Sie uns im Feriendorf durch einen Fahrdienst oder einen Kuchen un-terstützen können. Vielen Dank!Liebe GrüßeIhr Organisationsteam 2019

  • 10 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 23. Mai 2019, Nummer 21

    Unterstützung bei Alphabetisierung und Haus-aufgaben gesuchtLiebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Heroldstatt,für ein syrisches Ehepaar, das gemeinsam mit seinen Kindern seit einiger Zeit bei uns in der Gemeinde lebt, suchen wir derzeit noch Unterstützung beim Spracherwerb. Konkret findet bereits ein eh-renamtlicher Deutsch- und Alphabetisierungsunterricht statt, der die beiden Personen auf einen zeitnah beginnenden Integrati-onskurs vorbereiten soll. Zur Entlastung und Unterstützung der ehrenamtlichen Sprachlehrerin suchen wir jedoch nach wie vor engagierte ehrenamtliche Deutschlehrer.Außerdem sind wir auch weiterhin auf der Suche nach Unterstüt-zerinnen und Unterstützern für eine bereits stattfindende Haus-aufgabenbetreuung für in Heroldstatt lebende Flüchtlingskinder.Wohnraum gesuchtWeiterhin suchen die Gemeinde und die ehrenamtlichen Helferin-nen und Helfer der Flüchtlinge im Ort händeringend nach freiem Wohnraum. Unterstützung bei der Vermittlung, bei der Abwick-lung und selbstverständlich auch eine fortwährende Begleitung während des Mietverhältnisses sind dabei gewährleistet.Sollten Sie direkt bei sich über freie Wohnflächen oder aber zu-mindest eine Idee zur Unterbringung von Flüchtlingsfamilien oder alleinstehenden jungen Menschen verfügen, wären wir über eine Mitteilung sehr dankbar.Melden Sie sich für alle drei Anliegen direkt beim Flüchtlingsbe-auftragten der Gemeinde Heroldstatt, Herrn Mastro, unter der Mo-bilnummer 0162 9288258 oder der Mailadresse [email protected]. Alternativ melden Sie sich auch gerne im Vorzimmer des Bürgermeisters, Herrn Weber, unter 07389 9090 11 bzw. 12.

    Heroldstatt-CaféAm 26.05.2019 von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr lädt der Arbeitskreis für Senioren zum Heroldstatt-Café ein.Auf einen gemütlichen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen freut sich das Arbeitskreis-Team und wünscht viel Spaß.

    ÜbungAm kommenden Montag, den 27. Mai findet um 20:00 Uhr eine Gesamtübung statt.

    Treffen der AltersabteilungDas Treffen der Altersabteilung am Donnerstag, 30. Mai fällt aus.Der Alterskommandant

    Wahlaufruf von Landrat Heiner Scheffold zur Kommunal- und Europawahl 2019Liebe Bürgerinnen und Bürger,am kommenden Sonntag, den 26. Mai werden bei den Kom-munalwahlen 2019 die Frauen und Männer gewählt, welche in den nächsten fünf Jahren im Gemeinderat, Ortschaftsrat und im Kreistag Ihre Interessen ehrenamtlich wahrnehmen. Wählen ge-hen können alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahre. Auch die Mitbürgerinnen und Mitbürger aus anderen EU-Staaten, die bei uns leben, können an der Wahl teilnehmen.

    Gleichzeitig wird in unserem Land und den 27 weiteren EU-Mit-gliedsstaaten das Europäische Parlament gewählt. In Deutschland sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren wahlberechtigt.Ich bitte Sie herzlich, an allen Wahlen teilzunehmen. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Wahlen und ein Wahlrecht zu haben sind ein Herzstück unserer Demokratie. Weltweit betrach-tet beneiden uns viele darum. Wer nicht wählen geht, legt sein Schicksal in die Hände derer, die zur Urne gehen. Und bei jeder Wahl geht es um Ihre Angelegenheiten – um unsere gemeinsamen Angelegenheiten.Im Gemeinderat, im Ortschaftsrat geht es um die Aufgaben und Vorhaben „vor der eigenen Haustür“, die Sie, die uns ganz unmit-telbar betreffen – und die eine Ortschaft, eine Gemeinde oder eine Stadt selbst in eigener Verantwortung regeln kann.Der Landkreis nimmt ebenfalls Aufgaben wahr, welche Sie als Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen – und zwar überwie-gend solche, welche die Leistungsfähigkeit der einzelnen Städte und Gemeinden übersteigen oder bei denen ein Ausgleich zwi-schen den Kommunen herbeigeführt werden soll. Das ist zum Beispiel die Ausgestaltung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs, die Kreisstraßen und Radwege, das Ge-sundheitswesen mit unseren Kreiskliniken und Gesundheitszent-ren, die Pflegeinfrastruktur mit den Pflegeheimen, ergänzt um den ambulanten Pflegeservice, viele sozialen Initiativen, die Aufgaben der Wirtschafts- und Tourismusförderung oder der Müllbeseiti-gung. Hierüber entscheiden die von Ihnen gewählten Repräsen-tantinnen und Repräsentanten im Kreistag.Diese kommunale Selbstverwaltung in den Städten, Gemeinden und Landkreisen ist in Baden-Württemberg sehr ausgeprägt. Sie ist ein Markenzeichen unseres Landes und trägt zu dessen Stärke bei.Eine ebenso große Bedeutung hat die Europawahl. In der Vergan-genheit war hier die Wahlbeteiligung meist gering. Wir haben aber allen Grund, für ein starkes Europa einzutreten. Denn zuallererst ist die Europäische Union eine Friedensunion, die seit ihrer Grün-dung die entscheidende Voraussetzung dafür schafft, dass wir in Europa in Frieden und Freiheit leben und unsere Zukunft hier vor Ort gemeinsam gestalten können. Allein das ist von unschätzba-rem Wert! Darüber hinaus trägt Europa entscheidend zu unserem Wohlstand bei. Und schließlich ist Europa auch im Kreisgebiet ganz unmittelbar spürbar. Zum Beispiel flossen im letzten Jahr rund 26 Millionen Euro an EU-Mitteln in die Landwirtschaft in un-seren Alb-Donau-Kreis sowie in kommunale, private und soziale Projekte in unseren Städten und Gemeinden.Die Kommunalwahlen und die Europawahl sind also wichtig! Und wie bei jeder demokratischen Wahl zählt jede Stimme – auch Ihre. Ihre Stimme sollte deshalb nicht fehlen. Deshalb bitte ich Sie, neh-men Sie an den Kommunal- und Europawahlen am kommenden Sonntag teil.

    Viel los an Brückentagen in den Zulassungs-stellenLandratsamt weist auf Online-Terminvereinbarung hinAn so genannten Brückentagen ist erfahrungsgemäß viel Betrieb in den Kfz-Zulassungsstellen. Das betrifft in diesem Jahr den 31. Mai (Freitag nach dem Himmelfahrtstag) und den 21. Juni (Freitag nach Fronleichnam). Die Wartezeiten sind dann erfahrungsgemäß länger.Wer an diesen Tagen nicht unbedingt zur Zulassungsstelle muss, sollte lieber auf einen anderen Tag ausweichen. Oder man nutzt vorab die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung über das Internet - unter www.zulassung-ulm.de.Dort sind online Terminreservierungen für die Zulassungsstelle im Landratsamt in Ulm ebenso möglich, wie für die Außenstellen in Ehingen und Langenau.

  • 23. Mai 2019, Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 11

    UNESCO-Welterbetag am 2. JuniWelterbestätte „Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb“ gestaltet erstmals den UNESCO-Welterbetag mit einem ProgrammAm 2. Juni 2019 nimmt die Welterberegion „Höhlen und Eiszeit-kunst der Schwäbischen Alb“ erstmalig an dem UNESCO-Welt-erbetag teil und gestaltet diesen Tag mit einem gemeinsamen Programm rund um das Thema Eiszeit.Das ausführliche Programm und die Fahrplaninformationen gibt es unter: https://welt-kultursprung.de/unesco-welterbetag/

    Pfarrer Dr. Thomas Knöppler, Kirchgasse 12, 72535 HeroldstattTelefon: 07389 / 560, Fax: 906 171, www.kirche-heroldstatt.deE-Mail: [email protected]

    Der Wochenspruch für die neue Woche:Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft noch seine Güte von mir wendet (Psalm 66,20).

    Samstag, 25. Mai 2019 18.00 Uhr Jugendkreis "United" im Gemeindehaus SontheimSonntag, den 26. Mai 2019 - Rogate10.00 Uhr Gottesdienst in EnnabeurenDer Projektchor der Chorgemeinschaft Heroldstatt gestaltet die-sen Gottesdienst mit. Er bringt zwei Gospels und zwei zeitgenös-sische Liedbeiträge zu Gehör.10.00 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus SontheimMittwoch, 29. Mai 201918.30 Uhr Jungschar "peace & fun" im Gemeindehaus SontheimDonnerstag, 30. Mai 2019 - Christi Himmelfahrt10.00 Uhr Gottesdienst in SontheimSonntag, 2. Juni 2019 - Exaudi10.00 Uhr Gottesdienst in Ennabeuren10.00 Uhr Kinderkirche im Gemeindehaus Sontheim11.00 Uhr Neuer Gottesdienst mit Taufe in Sontheim

    Pfarrbüro: Kirchgasse 12, 72535 Heroldstatt-Ennabeuren,E-Mail: [email protected], Telefon: 07389 / 560, Fax: 906 171,Öffnungszeit: freitags von 14.00 bis 16.30 Uhr(ausgenommen am 24. Mai 2019)

    Pfarrbüro: Lange Straße 88, 72535 Heroldstatt-Sontheim,E-Mail: [email protected], Telefon: 07389 / 326 ,Öffnungszeit: mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 UhrSprechzeit Pfarrer Knöppler: mittwochs von 9 bis 12 Uhr

    Katholisches Pfarramt, Kirchenplatz 3, 72589 WesterheimTel.: 07333-5412, Fax: 07333-6224E-Mail: [email protected]

    Öffnungszeiten Pfarrbüro in Westerheim:Montag, von 8 bis 11.30 UhrMittwoch von 8 bis 11.30 UhrFreitag von 13.30 bis 16.30 UhrPfarrer Karl Enderle: [email protected]

    KirchenpflegeFrau Ulrike HellgothE-Mail: [email protected]

    Besuchsdienst für Senioren in Heroldstatt:Senioren- und Krankenbesuch mit Krankenkommunion:Sr. Tonia-Maria, Tel. 07389-2449945

    GottesdienstordnungFreitag, 24. Mai09.00 Uhr MessfeierSonntag, 25. Mai10.30 Uhr Gemeindemessfeier (Hermine Reiss und verstorbene Angehörige)14.30 Uhr Maiandacht in der KapelleDonnerstag, 30. Mai – Christi Himmelfahrt – Hochfest10.00 Uhr Gemeindemessfeier; anschl. ÖschprozessionFreitag, 31. Mai09.00 Uhr Messfeier

    Gottesdienste in unserer SeelsorgeeinheitSamstag, 25. Mai:18.30 Uhr Vorabendmesse in Westerheim mit FahrzeugsegnungSonntag, 26. Mai:09.00 Uhr Westerheim, Wortgottesfeier09.00 Uhr Suppingen10.30 Uhr Ennabeuren10.30 Uhr Laichingen mit der Schola Gregoriana

    Namenstage25.05.: Gregor VII.26.05.: Alwin27.05.: Augustinus29.05.: Irmtrud

    EhevermeldungDas Hl. Sakrament der Ehe werden sich versprechen:Dr. Tonci Mikulic, Stuttgart, und Carolin Sophie Mikulic, geb. Mez-ger, Stuttgart.

    Fahrzeugsegnung in WesterheimAm kommenden Samstag, 25. Mai, findet im Anschluss an den Abendgottesdienst um 18.30 Uhr die Fahrzeugsegnung statt. Wenn wir unsere Fahrzeuge segnen lassen, dann erbitten wir den Segen Gottes vor allem für die Menschen, die die Fahrzeu-ge gebrauchen. Dieser Segen bedeutet aber auch Verpflichtung zur Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft im Straßenverkehr. Sie sind eingeladen, Ihre neuen Fahrzeuge, ob Fahrrad oder Auto, ob Rollator oder Traktor, segnen zu lassen.Es werden Christophorusanhänger zum Preis von 8.-- € und Christophorusplaketten zum Preis von 6.-- € angeboten.

    Freudenfest für junge Christen auf der LiebfrauenhöheAls Kommunionkinder der Seelsorgeeinheit wollen wir am Sonntag, 2. Juni an diesem Fest teilnehmen. Auf dem Programm stehen: Theater, Spiele, Basteln, Gesprächskreise, Begegnung mit Jesus und Maria, Feier der heiligen Messe. Für Mädchen und Jungen gibt es zum Teil verschiedene Angebote, aber auch für Erwachsene sind interessante Programmpunkte dabei. Auch Kommunionkinder früherer Jahrgänge sind willkommen.Die Busfahrt ermöglicht bleibende Gemeinschaftserlebnisse. Ab-fahrt: 7:30 Uhr Heroldstatt, Bushaltestelle Hülbenstraße, 7:40 Uhr Laichingen, kath. Kirche, Gartenstraße 18, 7:50 Uhr Westerheim, Bushaltestelle Rathaus (Richtung Donnstetten).Anmeldung bis 28. Mai an Pfarramt Maria Königin, Laichingen, Einzahlung des Kostenaufwands (Teilnahmegebühr + Fahrt-kosten 20,00 € pro Person) auf Konto: Sparkasse Ulm IBAN DE10630500000008604271 SOLADES1ULM, Verwendungs-zweck Kommunionkindertag + Name; Information: Sr. M. Rita, (07333) 6800; E-Mail: [email protected]

  • 12 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 23. Mai 2019, Nummer 21

    Gemeinschaftswanderung/LechwanderungAn alle Wanderfreunde in HeroldstattAm Sonntag, 02.06.2019 wollen wir zusammen mit den Ortsgrup-pen Sontheim und Granheim eine Rundwanderung um Ennabeu-ren unternehmen. Treffpunkt wird der Parkplatz am Rathaus sein. Eine Einkehr in Reginas Futterkiste ist geplant und ein Besuch des Heroldstatt Turms. Genaue Angaben zur Wanderung entnehmt ihr bitte der Veröffentlichung der OG Sontheim, die diese Wanderung durchführt. Wanderführer ist Werner Stahl. Beginn der Veranstal-tung wird auch von der OG Sontheim veröffentlicht. Voraussicht-lich 13.00 Uhr. Wir freuen uns auf viele Mitwanderer.Die Abrechnungen für die Lechwanderung vom 07. bis 11.07.2019 wurden an die Mitwanderer verteilt. Bitte die Zahlung gemäß dem Schreiben ausführen und die Zahlung an Wanderwart Horst Bong-scho melden. Vielen Dank.Für Fragen steht Wanderwart Horst Bongscho ab dem 29.05.2019 zur Verfügung

    Tag der ArtenvielfaltAm Sonntag, den 26.05. besuchen wir in Blaubeuren den Tag der Artenvielfalt. Diese Veranstaltung, die auf eine Initiative unseres früheren Naturschutzwartes, zusammen mit den anderen Natur-schutzverbänden in der Region, zurückzuführen ist, bekommt in der heutigen Zeit immer mehr Bedeutung. An verschiedenen Punkten wird von sehr guten Fachleuten die Natur und seine Be-wohner erklärt. Das "Blaubeurer Ried" zusammen mit dem Fluss Blau ist die perfekte Kulisse für diese Veranstaltung.Wir werden rund um diese Veranstaltung eine kleine Wanderung, auf sehr guten Wegen, machen.Wanderführer: Hans und Hedi SchönhoferAbfahrt : 13:00 Uhr an der Bushaltestelle Lange StraßeGäste und Mitwanderer, Naturliebhaber, Familien sind uns herzlich willkommen.

    Höhlenfest 2019Wir laden Sie schon heute zum diesjährigen Höhlenfest an Pfingst-sonntag an der Sontheimer Höhle recht herzlich ein.

    Zeltauf- und ZeltabbauAm Freitag, 07.06.2019 um 16 Uhr werden wir gemeinsam das Zelt für das Höhlenfest aufstellen. Der Zeltabbau ist am Montag, 10.06. 2019 um 9 Uhr. Wir freuen uns über jede helfende Hand.KuchenspendeWer uns einen leckeren Kuchen für das Höhlenfest spenden möchte, soll sich bitte bei Gisela Elhardt unter 07389/1312 mel-den.Euer Höhlenverein Sontheim e. V.

    JahreshauptversammlungTerminankündigung: Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 15.06.2019 um 19:30 Uhr statt.

    Kreisliga A – 27. Spieltag FV Asch-Sonderbuch - SC Heroldstatt (1:1)Leistungsgerechtes Unentschieden in AschDer 27. Spieltag der Kreisliga A führte den SCH zum FV Asch-Sonderbuch, die in der Tabelle zwei Punkte mehr auf dem Konto hatten. Aufgrund der Tatsache, dass der Abstand nach hinten all-mählich immer mehr schmilzt, war der SCH gezwungen, zu punk-ten. Die Partie startete beinahe ziemlich ungünstig für die Blau-Gelben. Nach einem Klärungsversuch hielt ein Ascher Stürmer den Fuß in die Quere und der Ball flog über Ingmar Kohn knapp am Pfosten vorbei. Kurz danach hatte Max Maute mit seinem strammen Schuss den ersten SCH-Abschluss. Im Anschluss war die Partie von vielen Ballverlusten von beiden Seiten geprägt und bis auf ein paar Distanzschüsse von Asch konnten keine weiteren besonderen Vorkomnisse in Hälfte eins notiert werden. Zur zwei-ten Halbzeit kam Lasse Enz für Lukas Deschenhalm und Dennis Schmid für Tim Halter. In Minute 55 ging zunächst Asch-Sonder-buch in Führung. Der SCH konnte den Ball nicht entscheidend klären, woraufhin das Heimteam zum Abschluss kam und der Schuss vom Innenpfosten ins Tor ging. Der SCH hatte jedoch die passende Antwort und glich im direkten Gegenzug durch Yannik Heckel aus. Sein Schuss ins linke untere Eck war unhaltbar für den Torwart. Im Anschluss war die Partie hart umkämpft, ohne dass sich den Zuschauern größere Torchancen boten. Der SCH als auch der FVAS hatten noch die ein oder andere brenzlige Si-tuation im jeweiligen 16er zu überstehen, zu einem weiteren Tor brachten es die Mannschaften aber nicht mehr. Damit trennten sich beide Teams leistungsgerecht mit 1:1. Da die Situation damit nach hinten noch nicht entschärft ist, benötigt der SCH bereits am Freitag gegen Bernstadt nochmals Punkte.Die 2. Mannschaft unterlag zuvor mit 3:1. Den Ehrentreffer erzielte Steffen Rösch.Bericht: Schiele Philipp

    Ankündigungen:Donnerstag, 23.05.2019 | 28. Spieltag | SC Heroldstatt – TSV Bernstadt2. Mannschaft 18:30 Uhr

    Freitag, 24.05.2019 | 28. Spieltag |

    SC Heroldstatt – TSV Bernstadt1. Mannschaft 18:30 Uhr

    JugendfußballErgebnisse vom letzten Wochenende:A-Junioren : SGM Heroldstatt – TSV Erbach 1:1B-Junioren: SGM Heroldstatt – SGM Dornstadt 4:1C-Junioren: SGM Neenstetten – SGM Heroldstatt 5:1D-Junioren: SGM Heroldstatt – SV Jungingen 3:2E-I-Junioren: SGM Heroldstatt – TSV Laichingen 5:1E-II-Junioren: SGM Heroldstatt – TSV Laichingen 0:9Spiele am kommenden Wochenende:A-Junioren: SGM Heroldstatt – TSV Langenau am Samstag, den 25.5.2019.Anspiel Sportgelände Feldstetten um 13.30 Uhr.B-Junioren: SGM Schießen/Roggenburg – SGM Heroldstatt am Sonntag, den 26.5.2019.Anspiel in Grafertshofen um 10.00 Uhr.C-Junioren: SGM Heroldstatt – SGM Herrlingen am Donnerstag, den 23.5.2019.Anspiel Sportzentrum Heroldstatt um 18.30 Uhr.

  • 23. Mai 2019, Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 13

    D-Junioren: TSV Blaustein II – SGM Heroldstatt am Samstag, den 25.5.2019.Anspiel in Blaustein um 12.00 Uhr.E-I-Junioren: SV Amstetten – SGM Heroldstatt am Freitag, den 24.5.2019.Anspiel in Amstetten um 18.00 Uhr.E-II-Junioren: SV Jungingen – SC Heroldstatt am Freitag, den 24.5.2019.Anspiel in Jungingen um 18.00 Uhr.

    BezirkspokalfinaleB-Junioren vom Bezirk Donau/IllerSGM Feldstetten/Heroldstatt/Laichingen – SGM Holzschwang am Donnerstag, den 30.5.2019.Das Pokalfinale findet auf dem Sportgelände des FV Ay statt.Anspiel ist um 14:00 Uhr.Zum Bezirks-Pokalfinale der B-Jugendlichen beabsichtigt die Fußballabteilung einen Fan Bus einzusetzen. Anmeldung bei Klaus Beck unter der Nummer 01727538948 bis spätestens 28.5.2019.Die B-Jugendlichen sollten natürlich eine beachtliche Zahl an Fans zur Unterstützung haben, also schnell anmelden und mit dem Bus oder Auto nach Ay (bei Senden). Es sollte auch an Fan-plakate, Tröten und sonstigen Unterstützungsutensilien nicht fehlen, bitte alles mitbringen, sodass eine gesunde Stadionbe-geisterung aufkommt.

    Spieltermine Folgende Spiele finden diese Woche statt:Mittwoch, den 22.05.2019 Heimspiel16:00 Uhr Kids Cup gegen TA SV Ringingen 1Samstag, den 25.05.2019 Heimspiel14:00 Uhr Herren 40 gegen TC Feuerstein-Hürbel 1Auswärts14:00 Uhr Herren 60 gegen TA VFB Ulm 1Sonntag, den 26.05.2019 Auswärts9:00 Uhr Damen 30 gegen TA SV Ohmenhausen 2Die Spielergebnisse können auf unserer Vereinseigenen Home-page unter www.tennis.sc-heroldstatt.de oder auf der WTB-Internetseite www.wtb-tennis.de nachgeschlagen werden.

    Spielberichte der MannschaftenKidsCup U12Den Gästen des SSV Ulm 1846 wurde zunächst die neue Sport-stätte mit den tollen Räumlichkeiten des Sportzentrums Herold-statt präsentiert.Dann ging es in die Matches:Zwei Einzel konnten quasi im Durchmarsch ungefährdet gewon-nen werden.Ein weiteres Einzel wurde im Match-Tie-Break für Heroldstatt ent-schieden und das verbleibende wurde knapp im Match-Tie-Break verloren. So war die Ausgangssituation mit einem Stand von 3:1 für die Doppel denkbar komfortabel. Beide Doppelpaarungen, das Einserdoppel Marisa Barth/Elli Weberruß sowie das Zweier Dop-pel mit Lukas Hartmann/Paul Frenzel spielten stark und konnten auch die verbleibenden beiden Punkte für den TA SC Heroldstatt sichern. Damit war der Gesamtsieg mit 5:1 ein klarer Sieg für die U12 Kids und ein toller, motivierender Start in diese Tennissaison. Für Heroldstatt spielten: Marisa Barth, Elli Weberruß, Luca Lacro-ce, Paul Frenzel und Lukas Hartmann

    Knaben U14Beim ersten Verbandsrundenspiel in 2019 gegen die TA Feldstet-ten wurde es gleich richtig spannend. In den Einzeln konnte nur Florian Enz klar punkten, die weiteren Jungs verloren teilweise sehr knapp. Luis Kley im Match-Tie-Break bei 13: 15 und Dennis Braun mit 3: 6 und 6:7. Hannes Mayer hatte seinen ersten Einsatz in der Knabenmannschaft und konnte dabei Erfahrungen sam-meln für die weiteren Spiele.Nach kurzer Pause und einer Stärkung am 3-Sterne Obst-Buffet konnte Heroldstatt nur mit einem Sieg in beiden Doppeln noch gewinnen. Nichts für schwache Nerven war das Doppel 1 von Luis und Dennis, es wurde lange um jeden Punkt gekämpft und ging mit 7:6 und 6:3 an Heroldstatt. Im Doppel 2 mit Florian und Emilio Nowak wurde es nach 6:2 im ersten Satz nochmal spannend, sie konnten dann mit 7:6 im zweiten Satz den Gesamtsieg für Herold-statt noch retten. Zufrieden und glücklich waren die Tennisspieler aus Feldstetten und Heroldstatt nach diesem Auftakt, hatte doch fast jeder ein Match gewonnen.Damen 1Vergangenen Sonntag waren die Heroldstatter Damen zu Gast bei den Damen der TA SV Amstetten. Beide Mannschaften ken-nen sich bereits aus den vergangenen Jahren und erlebten bei sonnigem Wetter einen sehr harmonisch und freundschaftlich ge-stimmten Spieltag. Mit von der Partie waren Teresa Knehr, Sandra Peters, Julia Füllemann sowie Julia Lorenz. Nach hart umkämpf-tem Ballwechsel musste Teresa Knehr ihr Match an Amstetten abgeben. Sandra, Julia und Julia dagegen gelang es, den Punkt für Heroldstatt zu erspielen. Somit stand es nach den Einzeln 3:1 und die Heroldstatter Damen versuchten, den Sieg nach den Doppeln möglichst perfekt zu machen. Das Doppel Teresa Knehr & Julia Lorenz gelang es schließlich, das Spiel im Match-Tie-Break für sich zu gewinnen und auch Sandra Peters & Julia Füllemann konnten den Punkt für Heroldstatt erspielen. Somit freuten sich die Heroldstatter Damen sehr über ihren 5:1 Sieg.Herren 40Die Herren 40-Mannschaft holten den zweiten Sieg im zweiten Verbandsrunden-Spiel, in einem spannenden Match konnte man mit 5:4 TA SV Burgrieden besiegen. Nach den Einzeln stand es 3:3, die Punkte für Heroldstatt konnten die Positionen 1-3 mit klaren 2-Satz-Siegen erringen, Thomas Klemm siegte 6:1,6:0, Thomas Schuster nach klarem ersten Satz ebenfalls 6:0,6:3 und Klaus Kley-Bosler ließ beim 6:1,6:1 seinem Gegner ebenfalls kei-ne Chance. Leider wurden die Einzel von Anton Kley-Bosler und Rainer Vollmer jeweils nach engen Match-Tiebreaks in drei Sätzen verloren, Steffen Färber musste dem besseren Gegner mit 2:6,0:6 den Vortritt lassen. Somit mussten die Doppel die Entscheidung bringen und zwei Neuzugänge Wolfram Schaupp und Ulrich Blan-kenhorn kamen zum Saisondebüt. Doppel 3 Steffen Färber / Wolf-ram Schaupp verloren in einem zeitweise engen Match trotzdem deutlich mit 1:6,1:6, Doppel 2 Klaus Kley-Bosler / Ulrich Blanken-horn besiegte den Gegner mit sehenswertem Tennis mit 6:0,6:0. Den finalen Punkt steuerte Doppel 1 Thomas Klemm / Thomas Schuster mit einem ungefährdeten 2-Satz-Sieg mit 6:2,6:1 zum Heimsieg bei.Im nächsten Heim-Spiel kommt der bisher ungeschlagene TC Feuerstein-Hürbel.Herren 60Am Samstag ging es zum ersten Spiel der Verbandsrunde zur TA TSG Achstetten . Hier erwartete uns die bekannt starke Mann-schaft, die letztes Jahr noch Herren 40 spielte.So ging es auf 4 Plätzen gleich zu allen Einzelspielen. Karl Ogger auf Nr.1 verlor 6:3 -6:3, Franz Apfel an 2 6:1-7:5, Eberhart Eckert an 3 6:2-6:1 und Walter Hilsenbeck an 4 6:2-6:0. Somit war das Match schon zu Gunsten des Gastgebers entschieden. Eine Er-gebnisverbesserung in den Doppeln zu erreichen war das Ziel. Leider unterlag Doppel1 mit Karl und Franz 6:4 und 6:1. Doppel 2 mit Eberhard und Walter machten es spannender, verloren aber leider nach 6:4 und 3:6 im Match Tier Break 10:6. Zum nächsten Spiel am 25.05. erwartet uns die Tennisabteilung VFB Ulm als Gast

  • 14 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 23. Mai 2019, Nummer 21

    Junioren TA SV Burgrieden 1921Vergangenen Samstag traten die Heroldstatter Junioren zu ihrem zweiten Verbandsrundenspiel in dieser Saison an. Zu Gast auf den Autenrieth Kunststofftechnik Courts des Sportzentrum Herold-statts waren die Junioren des TA SV Burgrieden 1921. Max Peters gelang es, sein Match im Match-Tie-Break für sich zu gewinnen. Adrian Nowak, der den ersten Satz bereits souverän gewonnen hatte, musste den zweiten Satz nach einem 10:8 Satz Tie-Break dem Gegner überlassen und hatte auch im anschließenden Match-Tie-Break, den er 11:9 an Burgrieden abgegeben hat, das Glück nicht auf seiner Seite. Auch Aron Blankenhorn spielte ein hartumkämpftes Match, musste den Punkt jedoch dem Gegner überlassen. Ben Mangold jedoch gelang es deutlich, den Punkt für Heroldstatt zu erspielen. Somit stand es nach den Einzeln 2:2 und die Heroldstatter Jungs versuchten, möglichst beide Doppel zu gewinnen. Das Doppel Max Peters & Ben Mangold siegte im Match-Tie-Break und auch Adrian Nowak & Aron Blankenhorn konnten den Punkt für sich gewinnen. Somit siegte Heroldstatt 4:2.

    Mädchen VfB UlmVergangenen Freitag begann für die im vergangenen Jahr gegrün-dete Heroldstatter Mädchenmannschaft die zweite Verbandsrun-densaison. Zu Gast auf den Autenrieth Kunststofftechnik Courts des Sportzentrum Heroldstatts wurden die Mädchen der TA VfB Ulm 2 begrüßt. Mit von der Partie waren Marisa Barth, Anna En-derle, Anna-Aurora Mancuso sowie Emelie Aigner. Allen Vieren gelang es, ihr Einzel klar und deutlich für sich zu gewinnen. Somit stand der Sieg bereits nach den Einzeln fest. Doch damit wollten sich die Mädchen nicht zufrieden geben. In den Doppeln gelang es sowohl Anna Enderle & Anna-Aurora Mancuso als auch Emelie Aigner & Elli Weberruß, den Punkt für Heroldstatt zu erspielen. Mit diesem 6:0 Sieg lieferten die neu eingekleideten Heroldstatter Mädchen einen perfekten Start.

    Damen 30Am vergangenen Sonntag starteten die Damen 30 der TA SC He-roldstatt gegen die Damen 30 der TA TSV Riederich in die Ver-bandsrunde.Das erste Spiel war für die Heroldstatter Damen 30 ein voller Er-folg.Die gespielten Einzel von Tina Pilloni, Simone Hettrich, Brigitte Peters, Tanja Deschenhalm und Svenja Sailer konnten die Damen 30 für sich entscheiden.Somit war der Sieg nach den Einzeln bereits gesichert.Auch die anschließend gespielten Doppel von Tina Pilloni & Co-rinna Kassner, Simone Hettrich & Brigitte Peters und Tanja De-schenhalm & Svenja Sailer konnten die Damen 30 aus Heroldstatt gewinnen.Mit einem gelungenen 8:1 Saisonauftakt traten die Damen 30 zufrieden die Heimreise an.

    FBG Ulmer Alb w. V.:Veranstaltungen Sommer 2019Die Forstbetriebsgemeinschaft Ulmer Alb w. V. lädt alle Waldbe-sitzer und Interessierte am Freitag, den 05. Juli 2019 um 18:15 Uhr zu einem sommerlichen Waldbegang auf Gemarkung Öllingen ein. In einem Rundgang durch einen Privatwald möchten wir den Teilnehmern/Interessenten verschiedene Waldbilder, Pflegezu-stände und waldbauliche Maßnahmen zeigen und darüber auch diskutieren. Zum Abschluss steht ein kleines Vesper und Getränke bereit. Treffpunkt ist am Wasserturm in Öllingen.Am Freitag, den 12. Juli 2019 findet der diesjährige Ausflug statt. Ziel ist der Stadtwald der Stadt Baden-Baden, in dem wir uns über die dortige Weißtannen-Bewirtschaftung informieren.Nachmittags besichtigen wir den Biobetrieb der Familie Baumann und dessen Rinderzucht. Die Familie Baumann züchtet seit vie-len Jahren erfolgreich schottische Hochlandrinder in ganzjähri-ger Freilandhaltung auf rund 200 ha Grünland. Zum Betrieb ge-hört auch die Freilandhaltung von Legehennen und ein eigenes Schlachthaus mit Direktvermarktung. Für das leibliche Wohl am Ausflug ist wie immer bestens gesorgt. Anmeldungen zum Ausflug nimmt die Geschäftsstelle gerne entgegen (Tel. 07337/9247691, Mail: [email protected]).Abfahrtszeiten:6:00 Uhr: Ballendorf, Brunnenplatz6:30 Uhr: Merklingen, Aral-Tankstelle

    Zwei Konzerte in der MartinskircheIn der kommenden Woche lädt die evangelische Kirchenge-meinde zu zwei Konzerten in die Martinskirche Münsingen ein.Am Montag, 27. Mai erwartet die Zuhörer um 19.30 Uhr ein ab-wechslungsreiches Konzertprogramm, das von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften der Musikschule „KULTUR33“ gemeinsam gestaltet wird.Das zweite Konzert findet dann am Feiertag Christi Himmelfahrt, Donnerstag, 30. Mai um 19 Uhr statt. Das Vokalensemble „Rus-sische Seele“ aus St. Petersburg gastiert in der Martinskirche Münsingen.Zu beiden Konzerten ist der Eintritt frei, die Musiker bitten aber um eine Spende.

    Im Internet findet sich das gesamte Programm unterwww.vhs-lai.de.Fragen zum Angebot? - Gerne gibt das Team der vhs telefo-nisch Auskunft zum Programm unter 07333/92520-0.Anmeldungen sind möglich unter Tel. 07333/925200 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr, jederzeit online unter www.vhs-lai.de.Aus der Landschaft lesen lernen - ein Geologieseminar für ErwachseneNach einem Vortrag von 10.00 bis 12.00 Uhr von Siegfried Roth, Agrarwissenschaftler, Landschaftsökologe und Geschäftsführer des Geoparks Schwäbische Alb, gibt es eine Mittagspause, ent-weder mit Rucksackvesper oder mit Einkehr im Gasthaus Bären in Schelklingen –Hütten. Von 13.30 bis 16.00 wird eine geführte Wanderung den Vortrag in der Landschaft veranschaulichen.Samstag, 25. Mai, 10.00 - 16.00 UhrSchelklingen-Hütten; Informationszentrum, Mühlstraße 5Bitte mitnehmen: Gutes Schuhwerk, Wetter angepasste Kleidung, evtl. Getränke für die Wanderung, Verpflegung für die Mittags-pause oder Einkehr.Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt.Vorherige Anmeldung erforderlich.

  • 23. Mai 2019, Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 15

    Die Seele eines LandesSonntag, 02. Juni, 10.00 - 16.00 UhrWaldklassenzimmer, beim Wildschweingehege, Parkplatz Ende Silcherweg, LaichingenDIY – Do it yourself – Schönes aus den vhs-Kreativ-WorkshopsAcrylmalerei - Schnupperwochenende für EinsteigerGrundkurs mit Rose Lamparter.3 Kurstermine:Freitag, 24. Mai, 17.00 - 19.00 UhrSamstag, 25. Mai, 9.00 - 13.30 UhrSonntag, 26. Mai, 9.00 - 12.00 UhrAnne-Frank-Realschule Laichingen, Mörikestraße 10Zwischen Leinenweberwerkzeug und modernem Textildesign zum Miterleben und Mitmachen:„textil IMPULSE 2019 - Innovatives Arbeiten mit Textilien - Früher und HEUTE“Workshops im Weberei- und Leinenmuseum in Laichingen: Flechten mit DrahtSonntag, 2. Juni von 14.00 -16.30 Uhr wird das Flechten mit Draht vorgestellt, 7. Juli steht die alte Handwerkstechnik Klöp-peln im Fokus – dieses Mal neu und modern interpretiert von Klöppelkünstlerin Waltraud Steeb. Sonntag, 1. September belebt Christine Bischoff das Museum mit einem Spinn-Workshop und abschließend am 6. Oktober wird Andrea Lonhard Leinen, Filz und Schrift verbinden.Die Teilnehmergebühr für einen Workshop beträgt 25 €, Anmel-dungen nimmt die vhs unter Tel. 07333/92520-0 entgegen.Thailändische Küche: Leckere scharfe Gerichte aus dem Wok mit feiner SuppeDie Kursleiterin, gebürtige Thailänderin Pakwipa Strahl, stellt für diesen Kochkurs die besten Gerichte Thailands in einem feinem Menü zusammen.Freitag, 24. Mai, 18.00 - 21.45 UhrHeinrich-Kaim-Grundschule Schelklingen, Schulstraße 12Der Fröhliche Nix in Blaubeuren mit seinem Programm:Sa 25. Mai, 20 Uhr Walter Spira Der Ulmer Entertainer (13 €)So 26. Mai, 18 Uhr Midissage Gabi Rommel Mit Live-Musik, Häpp-chen und Sekt zur aktuellen Bilderausstellung ins Nix (Eintritt frei)

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