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Lernunterlage
Sprechfunker im
Digitalfunk
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Abkürzungsverzeichnis Digitalfunk AAG Allgemeine Anrufgruppe AGA Air Ground Air (Luft – Boden – Luft Kommunikation) ASDN Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen BDBOS Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben BS; TBS Basisstation; TETRA Basestation BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik CDD Configuration and Data Distribution Server DMO Direct Mode Operation DWS Dispatcher Work Station DXT Digital exchange for TETRA DXTT Digital exchange Transit for TETRA ETSI Europäisches Institut für Normung in der Telekommunikation FMS Funkmeldesystem FRT Fixed Radio Terminal GAN Gruppe Anforderungen an das Netz (Mindeststandard) GPS Global Positioning System GSSI Group Short Subscriber Identity HF Hochfrequenz HKZ Hochkapazitätszelle HRT Handheld Radio Terminal ISSI Individual Short Subscriber Identity KSDN Koordinierende Stelle Digitalfunk Niedersachsen mBS Mobile Basisstation MRT Mobile Radio Terminal NKZ Normalkapazitätszelle NMC Network Management Center OPTA Operativ –Taktische – Adresse PTT Push-To-Talk (Sendetaste) SDS Short Data Service TBZ Taktisch-Betriebliche Zusammenarbeit TDMA Time Division Multiple Access (Zeitschlitzverfahren) TEI TETRA Equipment Identity TETRA Terrestrial Trunked Radio TMO Trunked Mode Operation TTB Taktisch-Technische Betriebsstelle UHD User Help Desk VSDN Vorhaltende Stelle Digitalfunk Niedersachsen Hinweise:
Alle Rechte vorbehalten
Nachdruck, auch auszugsweise, für gewerbliche Zwecke verboten Stand: September 2014
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Inhaltsverzeichnis: 1. Rechtliche Grundlagen ........................................................................................... 4 1.1 Betriebliche Grundlagen.......................................................................................... 5 1.1.1 Betriebsorgane ....................................................................................................... 5 1.1.2 BDBOS ................................................................................................................... 5 1.1.3 KSDN ...................................................................................................................... 5 1.1.4 ASDN ...................................................................................................................... 6 1.1.5 VSDN ...................................................................................................................... 6 1.1.6 TTB ......................................................................................................................... 6 1.1.7 Netzbetreiber .......................................................................................................... 6 1.2 Dokumentation ........................................................................................................ 7 1.3 Sicherheitsmanagement ......................................................................................... 7 1.3.1 BOS – Sicherheitskarte ........................................................................................... 7 1.4 Service und Logistik ................................................................................................ 7 2. Physikalische und Netzspezifische Grundlagen ...................................................... 8 2.1 Eigenschaften von Funkwellen................................................................................ 8 2.2 Was ist TETRA 25? ................................................................................................ 8 2.3 Netzarchitektur ........................................................................................................ 9 2.4 Funkversorgungskategorien ...................................................................................10 2.5 Betriebsarten .........................................................................................................10 2.5.1 TMO.......................................................................................................................10 2.5.2 DMO ......................................................................................................................10 2.5.3 DMO Repeater .......................................................................................................11 2.5.4 TMO – DMO Gateway ...........................................................................................11 2.6 Leistungsmerkmale ................................................................................................12 2.6.1 Gruppenruf.............................................................................................................12 2.6.2 Einzelgespräch ......................................................................................................12 2.6.3 Statusmitteilung .....................................................................................................12 2.6.4 Statusbelegung ......................................................................................................12 2.6.5 SDS .......................................................................................................................12 2.6.6 Notruf .....................................................................................................................13 2.6.7 Hilferuf ...................................................................................................................13 2.6.8 Katastrophen- und Durchsageruf ...........................................................................13 2.7 Zeitschlitzverfahren ................................................................................................13 2.7.1 TMO Gruppenruf ....................................................................................................14 2.7.2 TMO Direktruf ........................................................................................................14 3. Rufgruppen ............................................................................................................15 3.1 Statische Rufgruppen ............................................................................................15 3.2 Dynamische Rufgruppen ........................................................................................15 3.3 Rufgruppenzone ....................................................................................................16 3.4 TMO Rufgruppen für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ............17 3.4.1 Landkreis / kreisfreie Stadt .....................................................................................17 3.4.2 Niedersächsische Sonderrufgruppen .....................................................................17 3.4.3 Niedersächsische Reserverufgruppen ...................................................................17 3.4.4 Bundesweite Rufgruppen .......................................................................................17 3.4.5 Andere Bundesländer und andere BOS .................................................................17 3.5 DMO Rufgruppen ...................................................................................................18 4. Adressierung ..........................................................................................................19 4.1 TEI .........................................................................................................................19 4.2 ISSI ........................................................................................................................19 4.3 OPTA .....................................................................................................................19 4.3.1 Rufnamen im BOS-Funk ........................................................................................20 4.3.2 Örtliche Zuordnung ................................................................................................20 4.3.3 Fahrzeug- und Funktionskennung ..........................................................................20 5. Sprechfunkbetrieb ..................................................................................................22
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5.1 Formaler Sprechfunkverkehr ..................................................................................23 6. Kartenkunde ..........................................................................................................25 6.1 UTM (Universale Transversale Mercartor-Projektion) ............................................26 6.2 ED 50 / WGS 84 ....................................................................................................26 6.3 Ermitteln von Koordinaten ......................................................................................28 Kopiervorlage Planzeiger .....................................................................................................30 Kopiervorlage Buchstabiertafel .............................................................................................31 Verpflichtungsniederschrift ...................................................................................................32
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1. Rechtliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen des Sprechfunkverkehrs der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden von der Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenminister und den Innenministern der Länder geregelt.
Zu den BOS gehören unter anderem:
Polizei der Länder
Polizei des Bundes und Technisches Hilfswerk
In der Erweiterung des Katastrophenschutzes mitwirkende Behörden und Organisationen
Bundeszollverwaltung
Kommunale Feuerwehren, anerkannte Werkfeuerwehren und sonstige öffentliche Feuerwehren
Katastrophenschutzbehörden der Länder
Behördliche Träger der Notfallrettung (z.B. DRK, ASB, JUH, MHD, DLRG, etc.)
Im Digitalfunk BOS können Endgeräte verschiedener Hersteller zum Einsatz kommen. Um die Interoperabilität dieser Endgeräte sicherzustellen, dürfen gemäß BDBOS-Gesetz im Tetra Netz nur jene verwendet werden, die von der BDBOS zertifiziert worden sind.
Die Durchführung des Sprechfunkverkehrs im Bereich der Feuerwehr wird durch die DV 810.3 –Sprechfunkdienst geregelt.
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1.1 Betriebliche Grundlagen
1.1.1 Betriebsorgane
Zur Sicherstellung des Aufbaus, des Betriebs und der Funktionsfähigkeit des bundesweiten Digitalfunknetzes ist es erforderlich, eine auf die Thematik abgestimmte und bundesweit einheitliche Aufbau- und Ablauforganisation zu schaffen.
Bild 1: Übersicht Betriebsorgane
1.1.2 BDBOS
Der Hauptsitz der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) befindet sich in Berlin. Die Aufgabe der BDBOS ist es, den Aufbau, den Betrieb und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit eines digitalen Sprech- und Datenfunksystems für die Feuerwehren und Rettungsdienste, Polizeien von Bund und Ländern, Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Zollbehörden und Nachrichtendienste zu gewährleisten. Die BDBOS gewährleistet die bundesweite Einheitlichkeit des neuen Funksystems, das den gegenwärtigen, inzwischen technisch veralteten Analogfunk ablöst. Nach dem von Bund und Ländern verfolgten Konzept zur Einführung des Digitalfunks übernimmt die BDBOS die Gesamtkoordinierung dieses Projektes. Die Interessen der Nutzer werden BOS – übergreifend auf diese Weise durch die BDBOS gebündelt wahrgenommen.
1.1.3 KSDN
Die Koordinierende Stelle Digitalfunk Niedersachsen (KSDN) befindet sich im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport in Hannover. Sie ist die Verbindungsstelle zur BDBOS und führt auf der Arbeitsebene die strategische Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern, sowie mit Ministerien, Kommunen, Behörden, Organisationen und Verbänden auf Landesebene.
BDBOS
ASDN
KSDN
TTB
VSDN
Netzbetreiber
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Die KSDN vertritt die BOS - übergreifende Interessenlage in Niedersachsen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- strategische Steuerung des BOS Digitalfunk - Verantwortlichkeit in allen Grundsatzangelegenheiten - usw.
1.1.4 ASDN
Ein zentrales Betriebsorgan für den alltäglichen Betrieb im Digitalfunk ist die Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN). Hier werden die operativ - taktischen Anforderungen aller BOS des Landes Niedersachsen koordiniert. Dieses beinhaltet z.B.:
- Teilnehmermanagement - Konfiguration der Endgeräte - BOS – Sicherheitskarten – Management - landesweite Leitstellenanbindung - Verwaltung der Rufgruppen des Landes Niedersachsen - usw.
Die ASDN hat BOS - übergreifende Weisungsbefugnisse für alle BOS, die sich im Netzabschnitt Niedersachsen „aufhalten“. Dieses gilt auch für Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern. Sie kann direkt an die BDBOS oder an den Netzbetreiber herantreten. Ebenso steht sie in Kontakt mit den autorisierten Stellen anderer Bundesländer und der KSDN. Die ASDN ist 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche besetzt. Bei der ASDN befindet sich die zentrale Störungsannahmestelle des Landes Niedersachsen, der User Help Desk (UHD). Erreichbarkeit am Ende der Lernunterlage. Der Sitz befindet sich bei der Zentralen Polizeidirektion in Hannover.
1.1.5 VSDN
Bei der Vorhaltenden Stelle Digitalfunk Niedersachsen (VSDN) werden spezielle Einsatzmittel für den Digitalfunk gelagert. Dort können zum Beispiel mobile Basisstationen oder spezielle Messmittel abgerufen werden. Die Anzahl der einzurichtenden VSDN ist nicht beschränkt. Sie unterliegen den Anweisungen der ASDN.
1.1.6 TTB
Die Taktisch – Technischen – Betriebsstellen (TTB) befinden sich einmalig in jedem Bereich einer Polizeidirektion. Sie unterstützen die ASDN bei der Aufgabenerfüllung in ihrem Zuständigkeitsbereich. Durch eine spezielle Software kann die TTB in Abläufe des Digitalfunks eingreifen.
1.1.7 Netzbetreiber
Die Firma Alcatel - Lucent hat am 1. April 2010 im Auftrag der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) den technischen Netzbetrieb des Digitalfunknetzes übernommen.
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1.2 Dokumentation
Eine Aufzeichnung von einsatzbezogenen Verbindungsdaten und Verbindungsinhalten eines jeden Kommunikationsvorgangs ist möglich. Es gibt jedoch aus datenschutzrechtlichen Belangen keine permanente Dokumentation von Gesprächsinhalten in den Funktionsmerkmalen „Telefonie“ und „Einzelruf“. Die Möglichkeit besteht jedoch bei konkreter Gefahr für Leib oder Leben des Teilnehmers bzw. bei strafprozessualen Anlässen. Die Aufzeichnung erfolgt für jede Form der Nachrichtenübermittlung (Sprache, Daten, Text).
1.3 Sicherheitsmanagement
Das Digitalfunknetz der BOS verfügt über einen sehr hohen Sicherheitsstandard. Zur Abwehr von externen Angriffen auf das Funknetz gibt es eine Vielzahl von Sicherheitsvorkehrungen. Am Funkverkehr dürfen z.B. nur registrierte und somit dem Funknetz bekannte Endgeräte teilnehmen. Zudem ist die Inbetriebnahme der Endgeräte nur mittels einer Sicherheitskarte des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) (BOS – Sicherheitskarte, ähnlich einer SIM – Karte beim Handy) möglich. Darüber hinaus findet eine Ende – zu – Ende Verschlüsselung statt. Sabotageversuchen, wie z.B. das Zerstören von relevanten Netzkomponenten, wird mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen an den jeweiligen Standorten (z.B. Zaun, elektronischer Überwachung) entgegengewirkt.
1.3.1 BOS – Sicherheitskarte
Auf der BOS – Sicherheitskarte sind unter anderem Netzzugangsdaten, gerätespezifische Kennungen und Berechtigungen enthalten. Auch die Operativ-taktische Adresse (OPTA), aus der sich der Funkrufname ableitet, ist dort hinterlegt. Die BOS – Sicherheitskarte ist einem Endgerät zugeordnet. Wird die Karte in einem anderen Endgerät verwendet, ist dieses der ASDN auf dem Dienstweg anzuzeigen. Auf der BOS – Sicherheitskarte ist ein Kryptozertifikat und der Kryptoschlüssel einprogrammiert. Der Verlust einer Karte ist der ASDN sofort mitzuteilen, damit diese ggf. gesperrt werden kann. Sobald ein Digitalfunkgerät in eine zivile Werkstatt verbracht wird, ist die BOS – Sicherheitskarte zu entfernen und sicher zu verwahren. Dieses kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Fahrzeug mit Digitalfunkgerät in einer zivilen Werkstatt instand gesetzt werden muss.
1.4 Service und Logistik
Auch im Digitalfunk werden die vorhandenen Service- und Logistikstrukturen genutzt. Jedoch ist es erforderlich die Endgeräte bei Bedarf neu zu programmieren (Softwareupdate). Dazu gibt es an verschiedenen Stellen (z.B. der FTZ) geeignete Programmierstationen. Diese sind über eine Internetverbindung mit einem zentralen Server verbunden, bei dem die neue Software hinterlegt ist und darüber abgerufen werden und in die Endgeräte eingespielt werden kann.
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Reflexion direkter Empfang FunkschattenFunkschatten Reflexion direkter Empfang FunkschattenFunkschatten
2. Physikalische und Netzspezifische Grundlagen
2.1 Eigenschaften von Funkwellen
Die Funkwellen (elektromagnetische Wellen) breiten sich geradlinig aus. Sie können durch feste Gegenstände oder durch bestimmte Luftschichten der Atmosphäre abgelenkt (reflektiert) werden. Die Stärke der Funkwellen nimmt mit zunehmender Entfernung sehr schnell ab.
Die Reichweite ist abhängig von:
Der Frequenz (tiefe Frequenz größere Reichweite)
Dem Gelände (Abschirmung durch Gebäude, Wälder, Berge, ...)
Der Antennenhöhe (je höher die Antenne, desto größer die Reichweite)
Der Sendeleistung (je höher die Sendeleistung, desto größer die Reichweite)
Ausrichtung der Antenne (größere Reichweite, wenn die Antenne senkrecht steht)
2.2 Was ist TETRA 25?
Terrestial Trunked Radio (TETRA) verwendet einen Frequenzbereich von 380 bis 410 MHz mit einer Bandbreite von 25 KHz und arbeitet mit einem 4:1 Time Division Multiple Access (Zeitschlitzverfahren). TETRA – BOS ist ein auf die BOS in Deutschland zugeschnittenes Digitalfunknetz im TETRA – Standard.
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2.3 Netzarchitektur
Im Digitalfunk gibt es ein Funknetz für alle BOS in ganz Deutschland. Die Netzarchitektur und die Netzstruktur des Digitalfunknetzes sind mit der eines Mobilfunknetzes vergleichbar. Wird ein Endgerät eingeschaltet, bucht es sich in die nächste Basisstation ein. Beim Anmeldevorgang werden die Daten des Endgerätes in einer Datenbank abgeglichen, ob dieses zur Teilnahme am Digitalfunk berechtigt ist. Die Basisstationen sind an eine Vermittlungsstelle (DXT = Digital exchange for TETRA) angebunden. Die Vermittlungsstellen sind redundant angebunden und über eine Transitvermittlungsstelle (DXTT = Digital exchange Transit for TERTRA) vernetzt.
Bild 2: Schematischer Netzaufbau des Digitalfunknetzes
ca. 480 Stück in Niedersachsen
6 Stück in Niedersachsen
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Datenbank
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4 Stück in Deutschland
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2.4 Funkversorgungskategorien
Durch die bundesweite Gruppe Anforderungen an das Netz (GAN) wurde ein Mindeststandard für die Funkversorgung festgelegt. Der Mindeststandard umfasst eine flächendeckende Funkversorgung für Fahrzeugfunkgeräte (MRT = Mobile Radio Terminal) und eine flächendeckende Funkversorgung der Siedlungs- und davon eingeschlossenen Verkehrsflächen für Handfunkgeräte (HRT = Handheld Radio Terminal) in Kopftrageweise außerhalb von Gebäuden. Dieser Standard darf in Deutschland nicht unterschritten werden und wird in Niedersachsen eingehalten.
Bild 3: Funkversorgungskategorien
2.5 Betriebsarten
2.5.1 TMO
Die Betriebsart Trunked Mode Operation (TMO) dient dem Aufbau einer Funkverbindung zwischen zwei oder mehreren Endgeräten unter Nutzung der Netzinfrastruktur. Diese stellt die Standardbetriebsart des Digitalfunks dar. Im TMO können alle Leistungsmerkmale genutzt werden.
2.5.2 DMO
Direct Mode Operation (DMO) ist der Direktbetrieb zwischen den Endgeräten ohne Nutzung des Digitalfunknetzes. Diese Betriebsart ermöglicht die Kommunikation auch ohne Bezug zur Basisstation. Um die Frequenzzuteilung, sowie die Synchronisation der Zeitschlitze auch ohne eine Basisstation im DMO zu gewährleisten, übernimmt eines der beteiligten Funkgeräte diese Aufgabe (MASTER). Alle anderen beteiligten Funkgeräte sind
Kategorie 2 HRT in Gürtelhöhe außerhalb von Gebäuden
Kategorie 1 HRT in Kopfhöhe außerhalb von Gebäuden
Kategorie 0 MRT 3 Watt 3 dB Gewinn- antenne
Kategorie 3 HRT in Kopfhöhe innerhalb von Gebäuden
Kategorie 4 HRT in Gürtelhöhe innerhalb von Gebäuden
steigende Anforderungen an den Netzausbau
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SLAVES. Die Funktion des MASTERs übernimmt das Funkgerät, bei dem die Sendetaste gedrückt wird. Da kein Funknetz vorhanden ist, können nicht alle Leistungsmerkmale verwendet werden.
2.5.3 DMO Repeater
Zur Vergrößerung der Reichweite im DMO kann ein HRT oder MRT als Repeater eingesetzt werden. Dafür muss das Endgerät über dieses Leistungsmerkmal (Lizenz) verfügen. Der Repeater ist vergleichbar mit einer Relaisstelle im Analogfunk. Es kann nur ein Repeater pro DMO – Rufgruppe geschaltet werden.
Bild 4: Beispiel: HRT als Repeater
2.5.4 TMO – DMO Gateway
Eine Überleitung von TMO zu DMO wird durch ein Gateway erreicht. Dieses ist nur mit einem MRT möglich. Damit das Endgerät als Gateway arbeiten kann, ist eine Lizenz erforderlich. Bei der parallelen Nutzung von mehreren Gateway, kann es zu Störungen im Digitalfunknetz kommen. Daher ist der Betrieb der ASDN zu melden.
Bild 5: Beispiel: MRT als Gateway
DMO Verbindung zum Repeater
keine Direkte DMO Verbindung
DMO Verbindung zum Repeater
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4ghi 5jkl 6mno
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2.6 Leistungsmerkmale
2.6.1 Gruppenruf
Ein Gruppenruf ist eine Punkt zu Mehrpunkt Verbindung. Die Gesprächsabwicklung findet zwischen mehreren Teilnehmern unter Verwendung der Verkehrsart Wechselverkehr statt. Sobald ein Teilnehmer die Sendetaste drückt, ist die Sendetaste der anderen Teilnehmer dieser Rufgruppe gesperrt. Durch das Halten der Sendetaste reiht sich der Teilnehmer in eine Warteschlange ein. Wenn in der Rufgruppe nicht mehr gesprochen wird, erhält der erste Teilnehmer aus der Warteschlange die Möglichkeit das Gruppengespräch zu führen.
2.6.2 Einzelgespräch
Die Einzelgespräche sind Punkt zu Punkt Verbindungen. Es können Gespräche zwischen zwei Teilnehmern geführt werden, ohne das andere mithören. Die Einzelgespräche unterscheiden sich in Direktruf und Telefonie. Der Direktruf findet im TETRA Netz im Halbduplex statt. Bei der Telefonie ist es möglich, wenn die Berechtigung vorhanden ist, in das öffentliche Fernsprechnetz zu telefonieren.
2.6.3 Statusmitteilung
Von jedem Endgerät können Statusmitteilungen versendet werden. Dabei wird der taktische Zustand des Einsatzmittels beschrieben. Der Status kann an ein vordefiniertes Ziel (z.B. Leitstelle), an ein bestimmtes Endgerät oder an eine Rufgruppe gesendet werden.
2.6.4 Statusbelegung
0 = Priorisierter Sprechwunsch 1 = Einsatzbereit auf Funk 2 = Einsatzbereit auf Wache 3 = Einsatzauftrag übernommen 4 = Am Einsatzort eingetroffen 5 = Sprechwunsch (einsatzbezogen) 6 = Nicht einsatzbereit 7 = Einsatzgebunden 8 = eingeschränkt verfügbar 9 = Handquittung / Fremdanmeldung
2.6.5 SDS
Der Short Data Service ist vergleichbar mit einer SMS beim Handy. Die Kurzmitteilung kann an ein bestimmtes Endgerät oder an eine Rufgruppe versendet werden.
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2.6.6 Notruf
An jedem Endgerät befindet sich eine Notruftaste. Durch drücken dieser Taste wird die bestehende Gruppenkommunikation unterbrochen und ohne Betätigung der Sendetaste sendet und empfängt das Gerät automatisch für einen fest definierten Zeitraum. Wenn das Endgerät mit GPS (Global Positioning System) ausgestattet ist, werden dabei die GPS Koordinaten und der Status an die Heimatleitstelle übermittelt. Die Sprache bleibt in der geschaltete Rufgruppe die am Endgerät eingestellt ist. Der Notruf darf nur bei Gefahr für Leib und Leben ausgelöst werden. Befindet sich das Endgerät im DMO werden keine Daten versendet. Der Notruf kann nur von dem auslösenden Gerät, oder einer dafür berechtigten Stelle beendet werden.
2.6.7 Hilferuf
Über die Allgemeine Anrufgruppe (AAG) kann ein Hilferuf abgesetzt werden. Dabei wird ein Direktruf zur nächsten BOS – spezifischen Leitstelle aufgebaut. Der Hilferuf wird angewendet, wenn keine Gefahr für das eigene Leib und Leben besteht. Der Zweck kann eine Hilfestellung, zum Beispiel Lotsendienst oder Anmeldung sein. Momentan steht dieses Leistungsmerkmal nicht zur Verfügung.
2.6.8 Katastrophen- und Durchsageruf
Dieses sind Sprachdurchsagen von besonders berechtigten Endgeräten an Teilnehmer. Wobei der Katastrophenruf gesprächsunterbrechende Wirkung hat. Damit sind landes- und bundesweite Sprachdurchsagen möglich. Die räumliche Begrenzung dieses Funktionsmerkmales oder eine Beschränkung auf einen speziellen Teilnehmerkreis ist ebenfalls möglich.
2.7 Zeitschlitzverfahren
In einer Basisstation befinden sich mindestens 2 Hochfrequenzträger (HF – Träger). Jeder HF – Träger hat 4 Zeitschlitze. Somit stehen in einer Basisstation als Niedrigkapazitätszelle (NKZ) 8 Zeitschlitze zur Verfügung. Basisstationen als Hochkapazitätszellen (HKZ) sind mit 4 HF – Trägern ausgerüstet. Ein Zeitschlitz wird immer für die Datenübermittlung z.B. Anmeldevorgang, SDS, Status usw. belegt. Dadurch stehen 7 bzw. 15 Zeitschlitze für Sprachkommunikation bereit. Es findet eine bedarfsorientierte Zuweisung von freien Zeitschlitzen durch das System statt und keine feste Zuordnung von Zeitschlitzen zu den BOS.
Seite 14
2.7.1 TMO Gruppenruf
Jede aktiv genutzte TMO Rufgruppe belegt einen Zeitschlitz in der Basisstation, in der sich ein Endgerät mit geschalteter TMO Rufgruppe befindet.
Bild 6: Beispiel TMO Gruppenruf
Innerhalb der Basisstation 1 senden gleichzeitig ein Funkgerät der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei in ihrer zugewiesenen Rufgruppe. Jede Rufgruppe belegt einen Zeitschlitz. In der Basisstation 1 ist ein weiteres Endgerät mit der Feuerwehrrufgruppe in Betrieb. Es wird aber kein weiterer Zeitschlitz belegt. In Basisstation 2 und 3 hört jeweils ein Endgerät die Feuerwehrrufgruppe mit. Dadurch wird in jeder Basisstation ein Zeitschlitz benötigt. In der Basisstation 2 ist kein Endgerät, das die Rufgruppe des Rettungsdienstes geschaltet hat, daher wird kein Zeitschlitz belegt. Gleichermaßen verhält es sich in der Basisstation 3 mit der Rufgruppe der Polizei.
2.7.2 TMO Direktruf
Das Einzelgespräch im Wechselverkehr benötigt ebenfalls nur einen Zeitschlitz innerhalb einer Basisstation in der das Funkgerät eingebucht ist.
Bild 7: Beispiel TMO Direktruf
F P R
Basisstation 1
HF 1 HF 2
P F
Basisstation 2
HF 1 HF 2
R F
Basisstation 3
HF 1 HF 2
MENÜ
4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + #
1 ? 2abc 3def
4ghi 5jkl 6mno4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + # * = 0 + #
1 ? 2abc 3def1 ? 2abc 3def
MENÜ
4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + #
1 ? 2abc 3def
4ghi 5jkl 6mno4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + # * = 0 + #
1 ? 2abc 3def1 ? 2abc 3def
MENÜ
4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + #
1 ? 2abc 3def
4ghi 5jkl 6mno4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + # * = 0 + #
1 ? 2abc 3def1 ? 2abc 3def
MENÜ
4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + #
1 ? 2abc 3def
4ghi 5jkl 6mno4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + # * = 0 + #
1 ? 2abc 3def1 ? 2abc 3def
MENÜ
4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + #
1 ? 2abc 3def
4ghi 5jkl 6mno4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + # * = 0 + #
1 ? 2abc 3def1 ? 2abc 3def
MENÜ
4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + #
1 ? 2abc 3def
4ghi 5jkl 6mno4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + # * = 0 + #
1 ? 2abc 3def1 ? 2abc 3def
MENÜ
4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + #
1 ? 2abc 3def
4ghi 5jkl 6mno4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz7pqrs 8tuv 9wxyz
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4ghi 5jkl 6mno
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uv9wxyz7pqrs
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ef
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bc
3d
ef
F P R
Basisstation 1
HF 1 HF 2
P
Basisstation 2
HF 1 HF 2
R
Basisstation 3
HF 1 HF 2
MENÜ
4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + #
1 ? 2abc 3def
4ghi 5jkl 6mno4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + # * = 0 + #
1 ? 2abc 3def1 ? 2abc 3def
MENÜ
4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + #
1 ? 2abc 3def
4ghi 5jkl 6mno4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + # * = 0 + #
1 ? 2abc 3def1 ? 2abc 3def
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4ghi 5jkl 6mno
7pqrs8t
uv9wxyz
* =0
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7pqrs8t
uv9wxyz
* =0
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uv9wxyz7pqrs
8t
uv9wxyz
* =0
+# * =
0
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7pqrs8t
uv9wxyz
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7pqrs8t
uv9wxyz
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7pqrs8t
uv9wxyz7pqrs
8t
uv9wxyz
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7pqrs 8tuv 9wxyz7pqrs 8tuv 9wxyz
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4ghi 5jkl 6mno
7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + #
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7pqrs 8tuv 9wxyz7pqrs 8tuv 9wxyz
* = 0 + # * = 0 + #
1 ? 2abc 3def1 ? 2abc 3def
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3. Rufgruppen Eine Rufgruppe ist eine technische Zusammenfassung aus organisatorischen oder taktischen Gründen von Teilnehmern im Digitalfunknetz. Jede Rufgruppe ist einmalig und wird von der jeweiligen Autorisierten Stelle Digitalfunk festgelegt. In Niedersachsen ist die ASDN dafür zuständig. Hier einige Beispiele und deren Bedeutung: F_UE_1 = Hauptarbeitsrufgruppe Feuerwehr Uelzen R_CE_1 = Hauptarbeitsrufgruppe Rettungsdienst Celle K_NI_2 = Ausweichrufgruppe Katastrophenschutz Nienburg P_HI_1 = Hauptarbeitsrufgruppe Polizeiinspektion Hildesheim ZusArb_DH = Zusammenarbeitsrufgruppe aller BOS im Landkreis Diepholz K_PD_BS = Katastrophenschutz Polizeidirektion Braunschweig T_HB_GHBN_1 = THW Geschäftsbereich Bremen TBZ_112_UNI = Taktisch Betriebliche Zusammenarbeit für planbare Lagen TBZ_345_BOS = Taktisch Betriebliche Zusammenarbeit für sofort Lagen
3.1 Statische Rufgruppen
Die statischen Rufgruppen sind fest in dem Funkgerät einprogrammiert. Alle in dem Endgerät programmierten Gruppen können durch den Anwender geschaltet werden. Jedes niedersächsische Endgerät der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes verfügt über die gleiche Programmierung. Die Polizei, der Verfassungsschutz und Sondereinheiten der Polizei haben eigenständige Programmierungen.
3.2 Dynamische Rufgruppen
Diese Rufgruppen sind nicht dauerhaft im Gerät einprogrammiert, sondern werden bei Bedarf über die Luftschnittstelle an die Endgeräte übertragen.
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3.3 Rufgruppenzone
Innerhalb von Niedersachsen und im Bundesland Bremen sind die niedersächsischen Rufgruppen freigeschaltet. Dadurch besteht unter anderem die Möglichkeit, überall in Niedersachsen die Heimatleitstelle zu erreichen. Grenzt ein niedersächsischer Landkreis an ein anderes Bundesland, können auch dort die Rufgruppen des eigenen Landkreises genutzt werden. Zusätzlich gibt es Rufgruppen die in ganz Deutschland freigeschaltet und in allen deutschen Endgeräten programmiert sind. Sollte die Netzbelastung zu groß werden, kann bei Bedarf durch die ASDN die Rufgruppenzone z.B. auf einen Landkreis verkleinert werden.
Bild 8: Schematische Darstellung der Rufgruppenzone Niedersachsen
Nordrhein- Westfalen
Hamburg
Nieder- lande
Hessen
Sachsen- Anhalt
Schleswig-Holstein
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3.4 TMO Rufgruppen für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
3.4.1 Landkreis / kreisfreie Stadt
Für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt steht dieselbe Anzahl an Rufgruppen zur Verfügung (Ausnahme Stadt und Region Hannover).
- 4 Rufgruppen für die Feuerwehr - 3 Rufgruppen für den Rettungsdienst - 2 Rufgruppen für den Katastrophenschutz - 1 Zusammenarbeitsrufgruppe für alle BOS - die Hauptarbeitsrufgruppe der zuständigen Polizeiinspektion(en) - die Hauptarbeitsrufgruppe der zuständigen Polizeidirektion
Über die Nutzung der Ausweichrufgruppen entscheidet der zuständige Landkreis bzw. die zuständige Leitstelle.
3.4.2 Niedersächsische Sonderrufgruppen
Für besondere Funktionen, Organisation oder Einsätze stehen weitere Rufgruppen bereit. Unter anderem sind dies:
- Rufgruppen für Einsätze auf Schiffen - Rufgruppen für kerntechnische Zwischenfälle der jeweiligen PD - Rufgruppen für Luftfahrzeuge (Rufgruppenordner „Luft“)
3.4.3 Niedersächsische Reserverufgruppen
Sollten die zur Verfügung stehenden Rufgruppen nicht reichen, stehen noch 30 weitere Rufgruppen als Landesreserve bereit. Die Rufgruppen mit den Endungen 1, 11 und 21 sind bundesweit freigeschaltet. Die Vergabe erfolgt durch die ASDN.
3.4.4 Bundesweite Rufgruppen
Auf Bundesebene sind Rufgruppen für die Taktisch Betriebliche Zusammenarbeit (TBZ) aller BOS eingerichtet. Diese befinden sich in allen in Deutschland genutzten Endgeräten. Die Rufgruppen TBZ_001 bis TBZ_299 sind für vorwiegend planbare Einsätze und die Rufgruppen TBZ_301_BOS bis TBZ_360_BOS sind für sofortige Einsätze vorgesehen. Die Autorisierte Stelle Digitalfunk des Bundes entscheidet über die Nutzung.
3.4.5 Andere Bundesländer und andere BOS
Von den angrenzenden Bundesländern hat die ASDN die Freigabe erhalten, ausgewählte Rufgruppen in die niedersächsischen Endgeräte einzuprogrammieren. Eine Kommunikation mit Leitstellen angrenzender Bundesländer ist somit sichergestellt. In besonders dringenden Fällen ist es möglich einige Autorisierte Stellen Digitalfunk der jeweiligen Bundesländer anzusprechen. Der Funkrufname lautet Tetra „Bundesland“, z.B. Tetra Bremen.
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Die Bundespolizei kann bei Bedarf über die Hauptarbeitsrufgruppe der jeweiligen Polizeiinspektion erreicht werden. Das THW als Bundesorganisation ist in Geschäftsbereiche und den Landesverband aufgeteilt. Die dazugehörigen Rufgruppen befinden sich in den Geräten.
3.5 DMO Rufgruppen
Rufgruppen im DMO gelten für alle BOS. Hierbei ist eine priorisierte Nutzung der jeweiligen BOS vorgesehen. Sollten zum Beispiel die DMO Rufgruppen der Feuerwehr nicht ausreichen, können auch Rufgruppen anderer BOS genutzt werden, vorausgesetzt diese BOS benötigt in diesem Augenblick diese Rufgruppe nicht. Sollte sie diese Rufgruppe benötigen, hat sie Vorrang. Folgende DMO Rufgruppen stehen zur Verfügung:
- Rufgruppen für Taktisch Betriebliche Zusammenarbeit (214 - 243) - Rufgruppe für Verbände auf dem Marsch (390) - Rufgruppen für die Feuerwehr (307 - 326) - Rufgruppen für den Katastrophenschutz (403 - 412) - Rufgruppen für die Polizei (507 - 526) - Rufgruppen für den Rettungsdienst (603 - 614) - Rufgruppen für Bundeseinheiten (714 - 754) - Rufgruppen für Objektfunkversorgung (OV1 - OV6) - Rufgruppen für Internationale Zusammenarbeit (Euro1 - Euro10)
Die Nutzung der Rufgruppen für Taktisch Betriebliche Zusammenarbeit ist mit der ASDN abzustimmen. Befindet sich ein Stern hinter der Rufgruppenbezeichnung (z.B. 309F*) können diese innerhalb der Schutzzone verwendet werden. Rufgruppen ohne Stern dürfen innerhalb der Schutzzone nicht verwendet werden. Die Schutzzone umfasst das Gebiet mit einem Radius von 150 km um die Radioastronomie Standorte in Effelsberg (NW), Westerbrok (NL) und Humain (B). In Niedersachsen sind folgende Landkreise / Kreisfreie Städte innerhalb der Schutzzone:
- Ammerland - Aurich - Cloppenburg - Delmenhorst - Diepholz - Emden - Emsland - Friesland - Grafschaft – Bentheim - Oldenburg (Stadt und Landkreis) - Osnabrück (Stadt und Landkreis) - Vechta - Wesermarsch - Wilhelmshaven - Wittmund
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4. Adressierung
4.1 TEI
Die Geräteidentifikationsnummer (TEI = TETRA Equipment Identity) wird vom Hersteller bei der Produktion des Gerätes dauerhaft in das Funkgerät einprogrammiert und kann nicht verändert werden. Sie dient der eindeutigen Identifizierung des Funkgerätes im Digitalfunknetz. Ohne Hinterlegung der TEI in der Datenbank der Netzinfrastruktur ist die Teilnahme am Funkverkehr nicht möglich. Der Verlust eines Endgerätes ist der ASDN mitzuteilen und über die TEI wird das Gerät für das Digitalfunknetz gesperrt.
4.2 ISSI
Bei der Teilnehmerkennung (ISSI = Individual Short Subscriber Identity) handelt es sich um eine Art Telefonnummer. Die ISSI ist auf der BOS – Sicherheitskarte hinterlegt. Ohne die Teilnehmerkennung kann sich das Funkgerät nicht in das Netz einbuchen. Jedes Endgerät benötigt eine ISSI um unter anderem den Direktruf nutzen zu können. Die Zeichenlänge beträgt maximal 8 Dezimalstellen.
4.3 OPTA
Jedes Endgerät hat eine eigene Operativ – Taktische – Adresse. Sie ist auf der BOS – Sicherheitskarte gespeichert und wird beim drücken der Sendetaste übermittelt. Die OPTA besteht aus 24 alphanumerischen Stellen, aus denen sich der Funkrufname ableitet.
Bild 9: Schematischer Aufbau der OPTA
1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 23
3 4
A B C D - E F G 4.3
H
A = Bundes- oder Landeskennung B = BOS – Kennung C = Regionale Zuordnung D = Örtliche Zuordnung E = Fahrzeug- oder Funktionskennung F = Funktionszuordnung G = Ordnungskennung H = Ergänzung
Seite 20
4.3.1 Rufnamen im BOS-Funk
Beispiele:
BOS Rufname Abkürzung
Feuerwehr Florian FW
Technisches Hilfswerk Heros THW
Arbeiter-Samariter Bund Sama ASB
Deutsches Rotes Kreuz Rotkreuz DRK
Johanniter Unfallhilfe Akkon JUH
Malteser Hilfsdienst Johannes MHD
Deutsche Lebensrettungsgesellschaft
Pelikan DLR
Katastrophenschutzeinheiten Kater / Hydra / Leopold KAT
4.3.2 Örtliche Zuordnung
Beispiele:
01-09 Kreisfreie Städte, die Landeshauptstadt Hannover, die Städte Cuxhaven, Hameln Hildesheim und Göttingen
10-39 Gemeindekennziffer, Vergabe durch den Landkreis
40-48 DRK
49-56 JUH
57-63 MHD
64-70 ASB
71-77 DLRG
80-89 Kreisangehörige Einheiten, Einrichtungen und Fahrzeuge
99 Führungskräfte Kreisfeuerwehr
4.3.3 Fahrzeug- und Funktionskennung
00 Ortsfeste Funkstellen
01-09 Funktionskennungen
10-19 Einsatzleit- und Mannschaftstransportfahrzeuge
20-29 Tanklösch- und Sonderfahrzeuge
30-39 Hubrettungsfahrzeuge
40-49 Tragkraftspritzen- und Lösch(gruppen)fahrzeuge
50-59 Rüst- und Gerätewagen
60-69 Versorgungs- und Logistikfahrzeuge
70-79 ABC-, Betreuungs- und sonstige Fahrzeuge
80-89 Notfallrettung, Notarztsysteme
90-99 Krankentransport, vorübergehende Einrichtungen
Seite 21
Beispiele für die OPTA: FRT der Leitstelle des Landkreis Lüneburg (Gerät A) Gesprochener Funkrufname: Leitstelle Lüneburg MRT des NEF im Landkreis Verden – Standort Achim Gesprochener Funkrufname: Rotkreuz Verden 42-82-1 MRT des TSF der Feuerwehr Stadt Uelzen – Ortsfeuerwehr Hansen Gesprochener Funkrufname: Florian Uelzen 15-40-51 HRT Nr.1 des TSF der Feuerwehr Stadt Uelzen – Ortsfeuerwehr Hansen Gesprochener Funkrufname: Florian Uelzen 15-40-51-1 Hier können Sie „Ihre“ OPTA eintragen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 23
3 4
N I F W U E 1 5 - 4 0 T S F 5 1 A
1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 23
3 4
N I D R K V
E R 4 2 - 8 2 N E F 1 A
1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 23
3 4
N I L GI
L T S A
1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 23
3 4
N I F W U E 1 5 - 4 0 T S F 5 1 1
1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1 23
3 4
Seite 22
5. Sprechfunkbetrieb Im Bereich der Feuerwehr werden überwiegend die Nachrichtenarten Gespräch und Durchsage verwendet.
Die Einteilung der Nachrichten in eine der Vorrangstufen Einfach, Sofort, Blitz sowie Staatsnot wird vom Aufgeber der Nachricht bestimmt.
Einfachnachrichten: Erhalten vom Aufgeber keinen Vermerk.
Sofortnachrichten: Sie sind vom Aufgeber mit „Sofort“ zu kennzeichnen. Sie sind dringende Nachrichten, bei denen besondere Eilbedürftigkeit vorliegt und jede Verzögerung nachteilige Folgen haben würde.
Blitznachrichten: Sie sind vom Aufgeber mit „Blitz“ zu kennzeichnen. Sie sind sehr dringende Nachrichten und dürfen nur aufgegeben werden: Zum Schutz menschlichen Lebens, zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen, bei Katastrophen, und im dringenden Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Blitznachrichten unterbrechen bestehenden Fernmeldeverkehr niederer Vorrangstufen!
Staatsnotnachrichten: Sie sind vom Aufgeber mit „Staatsnot“ zu kennzeichnen und dürfen nur von der Bundesregierung und den Landesregierungen aufgegeben werden.
Staatsnotnachrichten unterbrechen bestehenden Fernmeldeverkehr niederer Vorrangstufen!
Im Feuerwehr-, Rettungsdienst- oder Katastropheneinsatz sind bei der Verwendung von Vorrangstufen strenge Maßstäbe anzulegen, da die überwiegende Anzahl der Nachrichten dem Schutz des menschlichen Lebens dient. Der Regelfall im Bereich der Feuerwehr sind Einfach-Nachrichten, die vom Aufgeber keinen Vermerk erhalten und in der Reihenfolge ihres Einganges übermittelt werden.
Um eine reibungslose Nachrichtenübermittlung zu gewährleisten ist besonders auf die Verkehrsabwicklung zu achten.
Den Sprechfunkverkehr so kurz wie möglich, aber so umfassend wie nötig abwickeln!
Das bedeutet:
- strenge Funkdisziplin einhalten - Mikrofon ca. 10cm - 15cm vor dem Mund
- deutlich sprechen - nicht zu laut sprechen
- Höflichkeitsformeln unterlassen - nicht zu schnell sprechen
- Abkürzungen vermeiden - Personennamen vermeiden
- Teilnehmer mit „Sie“ anreden - Eigennamen ggf. buchstabieren
- Amtsbezeichnungen (Dienstgrade) vermeiden
Seite 23
5.1 Formaler Sprechfunkverkehr
Der Sprechfunkverkehr wird durch den Anruf eröffnet; er besteht aus
- dem Rufnamen der Gegenstelle
- dem Wort „von“
- dem eigenen Rufnamen
- gegebenenfalls der Ankündigung einer Nachricht
- der Aufforderung „kommen“
Beispiel: „Leitstelle Uelzen von Florian Uelzen 15-40-51 kommen.“
Der Anruf ist sofort durch die Anrufantwort zu bestätigen; sie besteht aus
- dem Wort „hier“
- dem eigenen Rufnamen
- der Aufforderung „kommen“
Beispiel: „Hier Leitstelle Uelzen, kommen.“
Anrufe an alle oder mehrere Sprechfunkbetriebsstellen erfolgen mit dem eigenen Rufnamen und dem Sammelruf
- an alle...
- an alle außer...
- an alle im Bereich...
Beispiele: „Leitstelle Celle an alle – Durchsage - ...“
„Leitstelle Celle an alle außer Florian Celle 20-40-12 Durchsage - ...“
Die angerufenen Sprechfunkbetriebsstellen werden einzeln zur Anrufantwort aufgefordert.
Der erweiterte Anruf wird angewendet, wenn eine Verbindung nicht sofort zu Stande kommt. Dabei ist der Anruf bis zu dreimal zu wiederholen.
Beispiel: „Leitstelle Niedersachsen von Florian Niedersachsen 08-11-1 - Leitstelle Niedersachsen von Florian Niedersachsen 08-11-1 - Leitstelle Niedersachsen von Florian Niedersachsen 08-11-1 - kommen.“
Kann die angerufene Sprechfunkbetriebsstelle die Nachricht nicht sofort aufnehmen, ist in der Anrufantwort „kommen“ durch „warten“ zu ersetzen.
Beispiel: „Hier Florian Niedersachsen 08-11-01 - warten“
Ist die angerufene Sprechfunkbetriebsstelle nicht in der Lage die Nachricht aufzunehmen, beantwortet sie den Anruf mit „Ich rufe zurück“.
Beispiel: „Hier Florian Niedersachsen 08-11-01 , - ich rufe zurück - Ende“
Das Gespräch wird mit dem Wort „Ende“ abgeschlossen.
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Muss bei der Durchgabe einer Nachricht buchstabiert werden, ist dies mit „Ich buchstabiere“ einzuleiten.
Beispiel: „ ... Calw – ich buchstabiere – Cäsar – Anton – Ludwig – Wilhelm - ...“
Sprech- oder Durchgabefehler sind sofort mit der Ankündigung „Ich berichtige“ zu berichtigen, dann ist mit dem letzten richtig gesprochenen Wort zu beginnen.
Bei Unklarheiten werden Rückfragen mit den Wörtern „Wiederholen sie“ eingeleitet.
Beispiel: „Wiederholen Sie alles nach ....“ „Wiederholen Sie alles zwischen ..... und .....“ „Wiederholen Sie alles vor .....“
Die sendende Sprechfunkbetriebsstelle beginnt die Wiederholung mit den Wörtern „ich wiederhole“.
Jede Frage ist mit dem Wort „Frage“ einzuleiten.
Beispiele: „Frage Standort - kommen“ „Frage Uhrzeit - kommen“
Bei sicheren Sprechfunkverbindungen und eingespieltem Sprechfunkverkehr kann eine verkürzte Verkehrsabwicklung angewendet werden.
Beispiel: „Florian Niedersachsen 08-11-01 von Leitstelle Niedersachsen - Verkehrsunfall Kreuzung Bremer Weg / Zugbrückenstraße - kommen“
„Hier Florian Niedersachsen 08-11-01- verstanden - Ende“
Sprechfunkbetriebsstellen haben sich beim Eintritt und beim Verlassen des Sprechfunkverkehrskreises an- bzw. abzumelden.
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6. Kartenkunde Zur schnellen Orientierung in unbekanntem Gelände dienen die Waldbrandeinsatzkarten im Maßstab 1:50000. Dies bedeutet, dass 1 cm auf der Karte 50000 cm (500 m) in der Natur entsprechen.
In der Karte sind im Abstand von 2 cm (entspricht 1 km im Gelände) waagerechte und senkrechte Linien eingedruckt, die von 00 bis 99 durchnummeriert sind. Diese Linien bilden ein 100-km-Quadrat, welches mit einer Buchstabenkombination bezeichnet wird.
Waagerechte Linien entsprechen 1 km Abstand
Hier: 53 und 54
Senkrechte Linien entsprechen 1 km Abstand
Hier: 07 und 08
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6.1 UTM (Universale Transversale Mercartor-Projektion)
Das UTM-Koordinatensystem wurde 1947 von der US-Armee entwickelt. Im Rahmen der Internationalisierung verdrängt es immer mehr die einzelnen nationalen Koordinatensysteme.
Es erfolgte eine weltweite Unterteilung in 60 Zonen mit jeweils 6° Längengraden und 22 Bänder Zwischen den Polen. Durch weitere Unterteilungen erhält man ein UTM – Gitter mit einer Kantenlänge von 100 km.
Der überwiegende Teil der Bundesrepublik Deutschland liegt in der Gitterzone „32 U“.
Eine UTM- Koordinate setzt sich wie folgt zusammen:
32U MC 3790 7987 Beispielkoordinate
32U Zonenfeld
MC 100 - km-Quadrat
3790 Ost - West
7987 Nord - West
Mit der vierstelligen Ost-/Nord-Wert Angabe erhält man eine Genauigkeit von 10 Meter.
Die beiden ersten Stellen der vierstelligen Ost-/Nord- Wert Angabe 3790 stehen für die Km vom Bezugspunkt nach Ost und Nord.
Der Bezugspunkt für die beiden ersten Stellen (km) der Ost-/Nord-Wert Angabe ist die linke untere Ecke eines 100-Km-Quadrates.
Die dritte Stelle der vierstelligen Ost-/Nord-Wert Angabe 3790 steht für 100 Meter der jeweiligen Kilometer-Angabe.
Die vierte Stelle der vierstelligen Ost-/Nord-Wert Angabe 3790 steht für 10 Meter der jeweiligen 100 Meter-Angabe.
Der Bezugspunkt für die dritte und vierte Stelle (100m, 10m) der Ost-/Nord-Wert Angabe ist die linke untere Ecke eines 1-Km-Quadrates.
6.2 ED 50 / WGS 84
Mit Wirkung zum 01.01.1994 hat das Bundesministerium der Verteidigung das weltweite geodätische Bezugssystem WGS 84 (World Geodetic System 1984) eingeführt.
Das bisherige Bezugssystem ED 50 (Europadatum 1950) wird hierdurch abgelöst.
Mit dem WGS 84 gibt es jetzt ein weltweit einheitliches Bezugssystem, welches sich weiterhin des UTM-Systems bedient und eine Grundvoraussetzung für die Nutzung des satellitengestützten Radionavigationssystem GPS (Global Positioning System) ist.
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In den einzelnen Organisationen ist in der Übergangsphase ein Mischbetrieb von ED 50 und WGS 84 nicht ausgeschlossen. Bei der Übermittlung einer Koordinate ist deshalb die Angabe des Bezugssystems empfehlenswert. Die vorhandenen Planzeiger können weiterhin verwendet werden.
Die Verschiebung der UTM-Gitter in Deutschland beträgt von ED 50 in WGS 84
ca. 90 m in Ost-West-Richtung
ca. 200 m in Nord-Süd-Richtung
Bei der Umrechnung von ED 50 in WGS 84 bei Karten 1:50.000 sind:
90 m (ca. 2 mm) in Ost-West zu subtrahieren
200 m (ca. 4 mm) in Nord-Süd zu subtrahieren
Umrechnung von Koordinatenangaben bei Karten 1:50.000
Zur Umrechnung der Koordinatenangaben verwendet man z.B. für eine sechsstellige Koordinatenangabe die aufgerundeten Werte 100 m in Ost-West-Richtung und 200 m in Nord-Süd-Richtung
Umrechnung ED 50 / WGS 84 an einer Beispielkoordinate:
Bezugssystem: ED 50 WGS 84
Zonenfeld: 32U 32U
100 km-Quadrat: MD MD
Koordinate: 298735 (ED 50) 297733 (WGS 84)
Koordinaten-Umrechnung:
32U MD 298735 (ED 50) 32U MD 297733 (WGS 84)
Umrechnungsfaktor: -1 -2 +1 +2
Ergebnis der Umrechnung:
32U MD 297733 (WGS 84) 32U MD 298735 (ED 50)
Hinweis:
Koordinaten werden per Funk wie folgt übermittelt:
MD 298735 = Martha Dora 298 735
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6.3 Ermitteln von Koordinaten
UTM
Es wird erst der Ostwert und dann der Nordwert ermittelt. ND + 935 + 526 = ND 935526 GPS Das Format der GPS Koordinaten der TETRA Handfunkgeräte wird angegeben als: Grad° und Bogenminute‘ mit Dezimalstellen. N = 52° 48.9040‘ E = 10° 23.2400‘
21‘
49‘
22‘ 23‘ 24‘ 25‘
50‘
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Bildverzeichnis: Bild 1: Übersicht Betriebsorgane ................................................................................ 5
Bild 2: Schematischer Netzaufbau des Digitalfunknetzes ........................................... 9 Bild 3: Funkversorgungskategorien .......................................................................... 10 Bild 4: Beispiel: HRT als Repeater ........................................................................... 11 Bild 5: Beispiel: MRT als Gateway ............................................................................ 11 Bild 6: Beispiel TMO Gruppenruf .............................................................................. 14
Bild 7: Beispiel TMO Direktruf ................................................................................... 14 Bild 8: Schematische Darstellung der Rufgruppenzone Niedersachsen ................... 16 Bild 9: Schematischer Aufbau der OPTA .................................................................. 19 Quellennachweis:
Internetauftritt der Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (www.bdbos.bund.de)
Internetauftritt für den Digitalfunk der BOS in Niedersachsen (www.digitalfunk.niedersachsen.de)
Betriebskonzept für den Digitalfunk der BOS in Niedersachsen
Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums: Digitalfunk; Operativ-Taktische Adressen und Funkrufnamen für den Brand- und Katastrophenschutz sowie den Rettungsdienst (www.nds-voris.de)
PDV 810
BOS Funkrichtlinie Servicerufnummer UHD: Der UHD steht bei Problemen im Digitalfunk jedem BOS Angehörigen unter der Telefonnummer 0511 9695-2000 mit Rat und Tat zur Seite.
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Kopiervorlage Planzeiger
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0
1
8
6
5
7
9
4
3
2
M = 1: 200.000 ( 10 km )
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1
8
6 5
7
9
4 3 2
1: 250.000 ( 10 km )
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1
8 6 5 7 9
4 3 2
1: 50.000 ( 1 km )
1: 25.000 ( 1 km )
Ost
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0
1
8
6
5
7
9
4
3
2
M = 1: 200.000 ( 10 km )
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1
8
6 5
7
9
4 3 2
1: 250.000 ( 10 km )
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1
8 6 5 7 9
4 3 2
1: 50.000 ( 1 km )
1: 25.000 ( 1 km )
Ost
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0
1
8
6
5
7
9
4
3
2
M = 1: 200.000 ( 10 km )
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1
8
6 5
7
9
4 3 2
1: 250.000 ( 10 km )
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 1
8 6 5 7 9
4 3 2
1: 50.000 ( 1 km )
1: 25.000 ( 1 km )
Ost
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Buchstabiertafel national
Buchstabiertafel international
Zahlen national international national international
1 eins one 6 sechs six 2 zwo two 7 sieben seven 3 drei three 8 acht eight 4 vier four 9 neun nine 5 fünf five 10 zehn ten
Bespiele für Zahlen: 2 zwo 23 zwo drei 11 eins eins 358 drei fünf acht 12 eins zwo 45287 Vier fünf zwo acht sieben 100 eins null null 1000 eins null null null
Kopiervorlage Buchstabiertafel
J Julius K Kaufmann L Ludwig M Martha N Nordpol O Otto Ö Ökonom P Paula Q Quelle R Richard S Samuel
Sch Schule T Theodor U Ulrich Ü Übermut V Viktor W Wilhelm X Xanthippe Y Ypsilon Z Zacharias
A Anton Ä Ärger B Berta C Cäsar CH Charlotte D Dora E Emil F Friedrich G Gustav H Heinrich I Ida
A Alfa B Bravo C Charlie D Delta E Echo F Foxtrot G Golf H Hotel I India
J Juliett K Kilo L Lima M Mike N November O Oscar P Papa Q Quebec R Romeo
S Sierra T Tango U Uniform V Victor W Whiskey X X-Ray Y Yankee Z Zulu
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Verpflichtungsniederschrift …………………………….
(Dienststelle)
Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nach § 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. 3. 1974 (BGBI. I S. 469, 547) in der jeweils geltenden Fassung
Frau/Herr ................................................................ geb. am .............................
beschäftigt/tätig bei ............................................................................................ wird auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer/seiner Obliegenheiten im Fernmeldedienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verpflichtet und erklärt:
”Mir wurde der Inhalt der folgenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuches bekanntgegeben:
– § 201 Abs. 3 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) – § 203 Abs. 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) – § 331 StGB (Vorteilsannahme) – § 332 StGB (Bestechlichkeit) – § 353 b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht) – § 358 StGB (Nebenfolgen)
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass es verboten ist, dienstliche Aufzeichnungen für nichtdienstliche Zwecke zu fertigen oder im persönlichen Gewahrsam zu haben.
Mir ist eröffnet worden, dass ich bei Verletzung meiner Pflichten im Fernmeldedienst strafrechtliche Verfolgung zu erwarten habe.
Ich habe eine Ausfertigung der Niederschrift und der vorstehenden Strafvorschriften erhalten.”
......................................................................., den ..................................... (Ort) (Datum)
Verpflichtet durch: ........................................................ ............................................................. (Unterschrift/Amtsbezeichnung) (Unterschrift der/des Verpflichteten)