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Lehrgang: Atemschutzgeräteträger Thema: Einsatzgrundsätze inkl. Atemschutzüberwachung Stand: 12/2011 Feuerwehr-Kreisausbildung Rheinland-Pfalz © Copyright 2007: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Bildquelle: LFKS Lehrgang: Atemschutzgeräteträger 4. Unterrichtseinheit: Atemschutz - Einsatzgrundsä 4.2 Einsatzgrundsätze inkl. Atemschutzüberwachung

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Lehrgang: AtemschutzgeräteträgerThema: Einsatzgrundsätze inkl. Atemschutzüberwachung

Stand: 12/2011

Feuerwehr-KreisausbildungRheinland-Pfalz

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Lehrgang: Atemschutzgeräteträger

4. Unterrichtseinheit: Atemschutz - Einsatzgrundsätze

4.2 Einsatzgrundsätze inkl. Atemschutzüberwachung

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Lehrgang: AtemschutzgeräteträgerThema: Einsatzgrundsätze inkl. Atemschutzüberwachung

Stand: 12/2011

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• Keine gültige Untersuchung nach

G 26.3

• Bei aktueller Erkrankung oder

Unwohlsein

• Unter Einfluss von Rauschmitteln

(Alkohol, Medikamente, Drogen …)

• Nach schwerer Krankheit

Wann ist ein Atemschutzgeräteträger nicht einsatzfähig?

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Allgemeine Einsatzgrundsätze:

• Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit

eigenverantwortlich.

• Atemschutzgeräte sind außerhalb des Gefahrenbereiches

an- und abzulegen.

• Vor dem Einsatz muss eine Einsatzkurzprüfung durchgeführt

werden.

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Allgemeine Einsatzgrundsätze:

• Zwischen zwei Atemschutzeinsätzen ist eine Ruhepause

einzulegen.

• Der Flüssigkeitsverlust der Einsatzkräfte ist durch geeignete

Getränke auszugleichen. Vor und während der Einnahme von

Speisen und Getränken ist die Hygiene zu beachten.

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Stand: 12/2011

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Einsatzgrundsätze:

Es wird immer truppweise (mind. 0/2/2) vorgegangen

• Truppmitglieder kontrollieren und unterstützen sich gegenseitig.• Der Truppführer überwacht die Einsatzbereitschaft sowie die

Behälterdrücke.

• Es sollen gleiche Atemschutzgeräte verwendet werden. • Abweichung nur in besonderen Situationen mit zusätzlicher Sicherung

(z.B. Einstieg in Schächte).

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Lehrgang: AtemschutzgeräteträgerThema: Einsatzgrundsätze inkl. Atemschutzüberwachung

Stand: 12/2011

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Einsatzgrundsätze:

Es wird immer ein Sicherheitstrupp

(mind. 0/2/2) gestellt.

• Je nach Risiko und personeller Stärke wird die Stärke des Sicherheitstrupps erhöht. (Bsp. Tunnelanlagen, Tiefgaragen)

• Beim Vorgehen über verschiedene Angriffswege sind mehrere Sicherheitstrupps zu stellen. Die Anzahl der Sicherheitstrupps ist eine lageabhängige Entscheidung des Einheitsführers.

• Auf den Sicherheitstrupp kann verzichtet werden, wenn eine Rettung des Trupps ohne Atemschutz vertretbar ist.

(z. B. Brandbekämpfung im Freien)

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Einsatzgrundsätze:

Bei jedem Atemschutzeinsatz (ASÜ) muss grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden.

• Aufgabe und Verantwortung des Gruppenführers• Name, Funkrufname, Uhrzeit beim Anschließen, Uhrzeit bei 1/3

und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit, Erreichen des Einsatzzieles und Beginn des Rückzuges werden registriert.

• Die ASÜ weißt nach einem und zwei Drittel der zu erwartenden Einsatzzeit auf die Beachtung der Behälterdrücke hin.

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• Für den Rückweg ist die doppelte Luftmenge des Hinweges einzuplanen.

• Die Einsatzdauer richtet sich nach der Einsatzkraft mit dem größten Atemluftverbrauch.

• Die Restdruckwarneinrichtung ist keine Orientierungshilfe.

Einsatzgrundsätze:Einsatzdauer

Beispieldarstellung

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• Die Einsatzzeit errechnet sich aus:

Anzahl, Größe und Fülldruck der Druckluftflaschen

Dem Luftverbrauch abhängig von der körperlichen Belastung

Eine ständige Überwachung des Atemluftvorrates ist daher zwingend erforderlich.

Einsatzgrundsätze:

Faktoren zur Berechnung der Einsatzzeit

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Anlegen des Atemschutzgerätes

• Atemschutzgeräte werden außerhalb des Gefahrenbereiches angelegt

• Einsatzkurzprüfung durchführen

• Lungenautomat wird vor Eintritt in den direkten Gefahrenbereich gegenseitig angeschlossen

(z.B. Rauchgrenze, Absperrgrenze…)• Gegenseitige Kontrolle vor Eintritt in den Gefahrenbereich

(Flammschutzhaube, Kragen, Hollandtuch, Visier entfernt, Funksprechprobe…) und Unterstützung

Flaschendruck (mind. 90%)HochdruckdichtprüfungRestdruckwarneinrichtung

Maskendichtprobe

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Lehrgang: AtemschutzgeräteträgerThema: Einsatzgrundsätze inkl. Atemschutzüberwachung

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