lebensmittelüberwachung jahresbilanz 2010

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Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung w L L E E B B E E N N S S M M I I T T T T E E L L Ü Ü B B E E R R W W A A C C H H U U N N G G , , V V E E R R B B R R A A U U C C H H E E R R S S C C H H U U T T Z Z U U N N D D V V E E T T E E R R I I N N Ä Ä R R W W E E S S E E N N J J A A H H R R E E S S B B I I L L A A N N Z Z 2 2 0 0 1 1 0 0

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Jahresbilanz 2010 Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz undVeterinärwesen 2010: Jeder zweite überprüfte Betrieb mit Mängeln

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Page 1: Lebensmittelüberwachung jahresbilanz 2010

Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung w

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Jahresbilanz 2010 - Amt für öffentliche Ordnung Dienststelle Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen

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Herausgeberin:

w Landeshauptstadt Stuttgart

Referat Recht, Sicherheit und Ordnung

Amt für öffentliche Ordnung

Dienststelle Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen 70178 Stuttgart, Hauptstätter Straße 58

Telefon (0711) 216 – 88 590

Telefax (0711) 216 – 88 605

E-Mail: [email protected]

Internet: www.stuttgart.de

Autorin: Dr. Eike Drees

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Jahresbilanz 2010 - Amt für öffentliche Ordnung Dienststelle Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen

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1. Amtliche Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen................ 4

1.1 Kontrollen in Betrieben.............................................................................................. 4

1.2 Probenahmen ............................................................................................................. 6

1.3 Schnellwarnungen ..................................................................................................... 7

1.4 Verbraucherbeschwerden und lebensmittelbedingte Erkrankungen..................... 7

1.5. Verwaltungsmaßnahmen........................................................................................... 8

1.6 Vorbeugender Verbraucherschutz durch Information und Beratung..................... 9

1.7 Ausbildung der Lebensmittelkontrolleure................................................................ 9

2. Tierseuchenbekämpfung........................................................................................... 9

2.1 Anzeigepflichtige Tierseuchen.................................................................................. 9

2.2 Landwirtschaftliche Nutztierhaltungen....................................................................10

2.3 Zeugnisse für Tiere im Reiseverkehr und für Exportwaren ...................................11

3. Überprüfungen zum Arzneimittelrecht ....................................................................11

4. Tierschutz / Schutz vor Tieren..................................................................................11

5. Struktur und Organisation der Dienststelle.............................................................12

6. Ein Blick in die Zukunft.............................................................................................13

7. Zahlenübersicht ........................................................................................................15

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Jahresbilanz 2010 - Amt für öffentliche Ordnung Dienststelle Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen

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Vorwort

Im zurückliegenden Jahr sah sich die Dienststelle Lebensmittelüberwachung, Verbrau-cherschutz und Veterinärwesen mit großen Herausforderungen konfrontiert. Letztlich ist es jedoch trotz der Umstrukturierung der Lebensmittelüberwachung unter schwieri-gen Bedingungen gelungen, den Verbraucherschutz auf hohem Niveau beizubehalten.

Nachdem Ende des Jahres 2009 vier der letzten fünf abgeordneten Polizeibeamten in den Polizeidienst zurückkehrten, war nur noch ein Polizeibeamter als Lebensmittelkon-trolleur im Einsatz. Da die Ausbildung der neuen Kontrolleure, die für diese Stellen vor-gesehen waren, jedoch erst zum Ende des Berichtszeitraumes abgeschlossen wurde, entstand für das Jahr 2010 eine erhebliche Personallücke. Die brisante Situation ver-anlasste den Gemeinderat kurzfristig zu handeln. Hierfür möchte ich an dieser Stelle auch im Namen des Verbrauchers nochmals meinen Dank aussprechen. Durch die konsequente Reaktion des Gemeinderates wurde eine kurzfristige Verpflichtung von geeigneten Mitarbeitern für den befristeten Zeitraum von einem Jahr ermöglicht.

Weitere Personallücken konnten jedoch nicht geschlossen werden, weil es deutsch-landweit zu wenig ausgebildete Lebensmittelkontrolleure gibt.

Angesichts dieser Entwicklung ist die trotz allem gute Bilanz aus dem vergangenen Jahr hervorzuheben. Ein Ergebnis, dem ein besonders engagierter Einsatz der Mitar-beiterinnen und Mitarbeitern der Dienststelle Lebensmittelüberwachung, Verbraucher-schutz und Veterinärwesen zu Grunde liegt und für das ich meine besondere Anerken-nung zum Ausdruck bringen möchte.

Ein hohes Engagement dieser Mitarbeiter wird mit Blick auf die anstehenden Neuerun-gen in der Lebensmittelüberwachung und der Verbraucherinformation weiterhin not-wendig sein.

Die in diesem Bericht zusammengefassten Zahlen und Fakten unterstreichen die Wich-tigkeit einer wirkungsvollen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung. Sie geben uns aber auch Hinweise darauf, welche negative Entwicklung eintreten könnte, wenn es uns nicht gelingt, dem Personalmangel wirksam entgegenzutreten.

Es steht außer Frage, dass der Verbraucherschutz auch weiterhin oberste Priorität hat und auf hohem Niveau gehalten werden muss.

Dr. Martin Schairer

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Jahresbilanz 2010 - Amt für öffentliche Ordnung Dienststelle Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen

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1. Amtliche Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen

1.1 Kontrollen in Betrieben

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser besagt ein Sprichwort und die Ergebnisse aus der Lebensmittelüberwachung bestätigen diese alte Weisheit. Daher werden Betriebe, in denen Lebensmittel bzw. Bedarfsgegenstände hergestellt, behandelt oder abgege-ben werden, regelmäßig und risikoorientiert überprüft.

Um dies zu ermöglichen sind Unternehmer gesetzlich verpflichtet, ihren jeweiligen Be-trieb bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren zu lassen.

Werden Lebensmittel tierischer Herkunft gehandelt, so ist zudem je nach Menge, Pro-dukt und Vermarktung zusätzlich eine gesonderte Zulassung des Betriebes nach EU-Bestimmungen notwendig.

Kontrollen in registrierten Lebensmittelbetrieben

Die Überwachung registrierter Lebensmittelbetriebe erfolgt in der Regel durch Le-bensmittelkontrolleure. Diese werden bei den Kontrollen besonders risikoreicher Be-triebe durch Amtstierärzte unterstützt. In Einzelfällen werden auch andere Sachver-ständige wie Lebensmittelchemiker, Handelsklassenkontrolleure oder Weinkontrolleure hinzugezogen.

Im Anschluss an jede planmäßige Routinekontrolle soll für den kontrollierten Betrieb eine seit 2010 geltende, landeseinheitliche Risikobeurteilung erfolgen, aus der sich dann die jeweilige Kontrollfrequenz ergibt. In diese Beurteilung fließen u.a. die jeweili-gen lebensmittelspezifischen Risiken, betriebliche Eigenkontrollen, das Ergebnis der Betriebskontrolle und die getroffenen Maßnahmen ein.

Nach den Ergebnissen der durchgeführten Risikobeurteilung wäre im Jahr 2010 ge-genüber den Vorjahren eine deutliche Steigerung der Betriebskontrollzahlen notwendig gewesen. Im Ergebnis haben sich jedoch sowohl die Zahl der durchgeführten Betriebs-kontrollen als auch die Zahl der kontrollierten Lebensmittelbetriebe verringert. Weniger als 47 % der über 11.000 in Stuttgart registrierten Lebensmittelbetriebe wurden kontrol-liert. Die Hauptursache hierfür liegt in der angespannten Perso-nalsituation. Seit dem Wechsel eines Lebensmittelkontrolleurs zu einem Landratsamt, Mitte des Jahres 2010, konnte diese Stelle mangels geeigneter Bewerber nicht wiederbesetzt werden.

Bei den Betriebsüberprüfungen wird besonderes Augenmerk auf die Betriebs- und Personalhygiene, den Umgang mit Lebensmitteln sowie Eigenkontrollmaßnahmen ge-legt.

Überprüft wurde auch die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Dabei stellten die Le-bensmittelkontrolleure allein 1.335 Verstöße hinsichtlich der Zusatzstoffkennzeichnung fest. Die diesbezügliche Beratung der betroffenen Lebensmittelunternehmer war zum Teil sehr zeitaufwändig. Nicht immer waren die Betriebsverantwortlichen von der Not-wendigkeit zur richtigen Kennzeichnung zu überzeugen. Da einige Zusatzstoffe für Al-lergiker jedoch gesundheitlich bedenklich sein können, sind strenge gesetzliche Vor-gaben einzuhalten. Verstießen Lebensmittelunternehmer vorsätzlich gegen die Kenn-zeichnungsvorschriften, so wurde der Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergelei-

Bedenkliche Entwick-lung: Während die Kon-trollen zurückgingen, nahmen die Beanstan-dungen zu.

42%

44%

46%

48%

50%

52%

54%

2007 2008 2009 2010

Kontrollquote in %

Beanstandungsquote im %Beanstandungsquote in %

Kontrollquote in %

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tet. Inzwischen liegt eine erste Verurteilung eines betroffenen Lebensmittelunterneh-mers zu 30 Tagessätzen vor.

Von den insgesamt 5.125 kontrollierten Lebensmittelbetrieben wurden 53 % beanstan-det. Dabei waren die Gründe für die Verstöße überwiegend im Bereich der unsachge-mäßen Behandlung von Lebensmitteln und der Betriebshygiene zu finden.

Zumeist handelte es sich um geringfügige Mängel. Allerdings waren die Beanstandun-gen in 66 Fällen so gravierend, dass die betroffenen Betriebe zeitweise geschlossen werden mussten.

In 226 Fällen wurden zum Teil größere Mengen von Lebensmitteln, die nicht mehr zum Verzehr geeignet waren, aus dem Verkehr genommen und entsorgt. Dies betraf so-wohl bereits offensichtlich verdorbene als auch falsch oder ekelerregend behandelte Lebensmittel.

Die Ursachen für die massiven lebensmittelrechtlichen Verstöße waren vielschichtig. Abgesehen von den notwendigen Fachkenntnissen, mangelte es dem einen oder an-deren Lebensmittelunternehmer bereits an der finanziellen Grundausstattung.

Die möglichen Auswirkungen zeigt folgendes Beispiel aus der Gastronomie: Der Betreiber eines Pizzaservices war schon mit einer privaten Insolvenz in seine Selbst-ständigkeit gestartet. Entsprechend fehlte ihm das Geld, um regelmäßig frische Lebensmittel einzukaufen. Auch Fachpersonal war für ihn vermutlich nicht erschwinglich, sodass

ungeschulte Mitarbeiter eingesetzt wurden. Aufgrund der zahlreichen Mängel, die im-mer wieder nur kurzfristig abgestellt wurden, waren zahlreiche Maßnahmen angefan-gen von der Beratung, über Anordnungen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen bis letzt-lich zur Strafanzeige notwendig. Schließlich konnte der Verbraucherschutz nur dadurch gewährleistet werden, dass dem Betreiber die Gewerbeausübung untersagt wurde.

Die Kontrollen zur Einhaltung der Preisangabenverordnung wurden gegenüber dem Vorjahr, bedingt durch die angespannte Personalsituation, um ca. 40 % auf etwa 900 Kontrollen reduziert. Die Beanstandungsquote lag bei ca. 9 %. Die daraus resultieren-den Maßnahmen reichten von einer Beratung oder Belehrung bis zur Ordnungswidrig-keitenanzeige.

Um eine Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und der Lebensmittelhygiene in den Betrieben zu erreichen, setzen die Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure ver-mehrt auf die Beratung der Lebensmittelunternehmer. Dies erhöht zwar kurzfristig den Kontrollaufwand, führt aber langfristig zu weniger Beanstandungen. Ergänzt wird diese Vorgehensweise durch die Gebührenerhebung für Kontrollen, die über das übliche Maß hinausgehen. Führen Beratung und Belehrung nicht zum Ziel, muss der Lebens-mittelunternehmer aufwandsabhängig Kontrollgebühren zahlen.

Besonders groß war der Beratungs- und Kontrollaufwand im Zusammenhang mit den 1.894 Neuanmeldungen von Lebensmittelbetrieben. Um den Schutz des Verbrauchers von Beginn an zu gewährleisten, wurden diese Betriebe unmittelbar nach ihrer Eröff-nung kontrolliert.

Kontrollen in nach EU-Recht zugelassenen Betrieben, Zulassung von Betrieben

Im Jahr 2010 besaßen in der Landeshauptstadt 57 Lebensmittelbetriebe eine Zulas-sung für den EU-weiten Handel mit Lebensmitteln tierischer Herkunft. Neben fünf gro-

Keine besondere Gaumenfreude! Diese verdorbe-nen Champig-nons in einer schleimigen Brühe wurden als Pizzabelag bereitgehalten.

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ßen Fleischzerlege- und Produktionsbetrieben waren dies Großküchen, Metzgereien, Caterer oder Großhandelsunternehmen.

Die Überwachung dieser Betriebe erfolgte aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben überwie-gend durch die Amtstierärzte. Kontrollfrequenzen wurden für alle Betriebe nach den landeseinheitlichen Vorgaben berechnet. Da nur die Betriebe eine Zulassung erhalten, die gewisse bauliche Voraussetzungen erfüllen und sowohl Eigenkontrolle, Personal-schulung und Hygienestandards gewährleisten, sind für die Risikoeinstufung beson-ders die Produktrisiken und die Handelsmengen von Bedeutung. Die Intervalle der ge-bührenpflichtigen Kontrollen reichen daher von wöchentlich bis jährlich.

1.2 Probenahmen

Sowohl im Bereich der Lebensmittel als auch der Bedarfsgegenstände wie z.B. Kos-metikartikel, Kleidung, Spielzeug, Geschirr etc. werden von den Lebensmittelkontrol-leuren regelmäßig Proben in verschiedensten Betrieben genommen und zur Untersu-chung an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA) weiterge-leitet. Dies dient zum einen der Übersicht über die am Markt gehandelten Produkte und ihres evtl. vorhandenen Gefährdungspotentials, zum anderen dient es der Beweissi-cherung im Zusammenhang mit Betriebskontrollen, Verbraucherbeschwerden oder le-bensmittelbedingten Erkrankungen.

Im Jahr 2010 wurden die Probenahmen gegenüber dem Vorjahr verringert, um die Ar-beitszeit verstärkt für Betriebskontrollen zu nutzen.

Insgesamt wurden von den Lebensmittelkontrolleuren 2.507 Proben verschiedenster Lebensmittel und Bedarfsgegenstände erhoben und zur Untersuchung weitergeleitet. Die entsprechend der Einwohnerzahl der Landeshauptstadt gesetzlich vorgeschriebe-ne Probenmenge beträgt 3.300 Proben. Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernäh-rung und Verbraucherschutz hat mittlerweile die prekäre Personalsituation einzelner Unterer Verwaltungsbehörden im Bereich der Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-überwachung erkannt. Als entlastende Maßnahme wurde daher für die Stadt Stuttgart, begrenzt auf den Berichtszeitraum, das Probensoll um 10 % abgesenkt. Aber auch diese Vorgabe konnte letztlich nicht erfüllt werden.

Die Beanstandungsquote lag mit 13,4 % deutlich niedriger als in den Vorjahren. Die Beanstandungsgründe reichten von einer falschen Kennzeichnung bis hin zur beste-henden Gesundheitsgefahr durch das jeweilige Lebensmittel bzw. den jeweiligen Be-darfsgegenstand.

In den letzten Jahren wurden im Zusammenhang mit dem Verzehr von Speisen, die Thunfischkonservenkomponenten enthielten, wiederholt Personenerkrankungen regist-riert. Um das Risiko zu verifizieren und die Ursachen zu ergründen, wurden in den Mo-naten Mai bis Juli in insgesamt 53 Betrieben Proben erhoben und zur Untersuchung an das CVUA weitergeleitet. Beprobt wurde offen in der Küche oder in Kühleinrichtungen gelagerter Thunfisch aus Konserven in Restaurant-, Pizzaservice- und Imbissbetrie-ben. Zum Vergleich wurde der Inhalt der jeweils in den Betrieben vorgefundenen un-geöffneten Konservendosen ebenfalls untersucht. Das Ergebnis war beeindruckend. Erwartungsgemäß war keine der ungeöffneten Konserven zu beanstanden. Demge-genüber wurden jedoch etwa 34 % der in den Betrie-ben behandelten oder offen gelagerten Thunfischpro-dukte beanstandet. Sie waren, vermutlich infolge un-hygienischer Behandlung oder unsachgemäßer Lage-rung, mit Bakterien kontaminiert worden. In einigen Fällen waren bereits deutliche sensorische Abwei-chungen erkennbar. Überraschend und erfreulich war, dass in keiner der untersuchten Proben ein zu hoher

66%

34%

ohne Beanstandung mit Beanstandung

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Gehalt an biogenen Aminen gefunden wurde. Biogene Amine, wie z. B. Histamin, gel-ten als Hauptursache für Erkrankungen nach Thunfischverzehr.

1.3 Schnellwarnungen

Ein besonderes Instrument des Verbraucherschutzes sind die sogenannten EU-Schnellwarnungen. Hierbei handelt es sich um Mitteilungen über Produkte wie Le-bensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände oder Futtermittel, von denen Gesund-heitsgefahren für Mensch oder Tier ausgehen. Behörden, in deren Zuständigkeitsbe-reich Betriebe mit den betroffenen Produkten beliefert wurden, werden auf diesem Weg unterrichtet, um schnellstmöglich handeln zu können.

Im Jahr 2010 war die Landeshauptstadt von 176 EU-Schnellwarnungen betroffen. Ge-warnt wurde sowohl vor gefährlichen Bedarfsgegenständen und Kosmetika, wie z.B. Nagellack mit verbotenem Farbstoff, als auch vor bedenklichen Lebensmitteln, wie z.B. mit Salmonellen kontaminierten Gewürzmischungen.

Bei allen eingegangenen Meldungen wurden zum Teil umfangreiche Betriebskontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Rücknahme der betroffenen Produkte vom Markt erfolgt war. Die Überprüfungen vor Ort ergaben, dass bei 28 Kontrollen noch be-troffene Produkte im Verkauf vorgefunden wurden. Zum Teil waren die Rückrufe in den belieferten Betrieben nicht bekannt, zum Teil hatten die Betriebsverantwortlichen aber auch den Rückruf des Lieferanten einfach ignoriert. Dies zeigt deutlich, wie wichtig derartige Überwachungsmaßnahmen zum Schutz des Verbrauchers sind.

Von 39 Produkten, die in der Landeshauptstadt Stuttgart im Berichtsjahr beprobt wur-den, ging eine derartige Gefahr aus, dass EU-Schnellwarnungen eingeleitet oder ent-sprechende Folgemeldungen erstellt wurden.

Verbraucher, die sich über Schnellwarnungen informieren möchten, finden aktuelle Informationen im Internet auf der Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit un-ter www.bvl.bund.de

Unter den Auswahlpunkten „Aufgaben im Bereich Lebensmittel“ und „Europäische Schnellwarnsysteme“ können hier die vom Rückruf betroffenen Produkte eingesehen werden.

1.4 Verbraucherbeschwerden und lebensmittelbedingte Erkrankungen

Sowohl Meldungen über lebensmittelbedingte Personenerkrankungen als auch Verbraucherbeschwerden werden mit absoluter Priorität behandelt, um evtl. Gefahren für die Verbraucher auszuschließen oder ggf. zu beseitigen.

Im Berichtszeitraum gingen bei der Dienststelle 340 Verbraucherbeschwerden über verdorbene Lebensmittel, den unhygienischen Umgang mit Lebensmitteln, ekelhafte Zustände in Lebensmittelbetrieben oder Ähnliches ein. Dies ist die höchste Beschwer-derate der letzten vier Jahre. Eine Entwicklung, die sich auch in den bereits beschrie-benen zunehmenden Beanstandungen widerspiegelt. In allen Fällen erfolgten entspre-chende Kontrollen. Soweit erforderlich wurden Maßnahmen wie Probenahmen, Außer-verkehrnahme von Lebensmitteln bis hin zur Betriebsschließung ergriffen.

78 Verdachtsfälle von lebensmittelbedingten Personenerkrankungen wurden der Dienststelle gemeldet. In einigen Fällen waren mehrere Personen betroffen. Um der Ursache auf den Grund zu gehen, waren zumeist umfangreiche Untersuchungen von Speisekomponenten, auf die sich die Erkrankungsmeldung bezog, und Befragungen von Betroffenen erforderlich.

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Jahresbilanz 2010 - Amt für öffentliche Ordnung Dienststelle Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen

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Amt für öffentliche Ordnung

Dienststelle Lebensmittelüberwachung,

Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Hauptstätter Straße 58

70178 Stuttgart

Telefon (0711) 216 – 88 590

Telefax (0711) 216 – 88 605

E-Mail: [email protected]

Internet: www.stuttgart.de

Bürger, die Fragen haben oder Hinweise geben möchten, erhalten Auskünfte und In-formationen für den Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart beim

Verbraucher können in Verdachtsfällen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände auch di-rekt bei der Dienststelle abgeben. Diese leitet die Produkte dann zur Untersuchung an das zuständige Labor weiter.

Kosten für eine Untersuchung entstehen dem Beschwerdeführer nicht.

Was ist abzugeben?

Möglichst das gesamte verdächtige Lebensmittel oder der Bedarfsgegenstand zusam-men mit dem Kassenzettel, auf dem steht, wann und wo das Produkt gekauft wurde.

Wie ist das Lebensmittel zu lagern?

Das verdächtige Lebensmittel sollte möglichst bald gekühlt und bis zur Abgabe an die Beschwerdestelle kühl aufbewahrt werden (z.B. im Tiefkühlfach des Kühlschrankes).

1.5 Verwaltungsmaßnahmen

Aufgrund der angespannten Personalsituation konnten in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Verwaltungsvor-gänge nicht abgeschlossen werden. Daher wurde zum 01. Juli 2010 befristet für ein Jahr eine halbe Stelle für ei-ne Verwaltungsbeamtin geschaffen und besetzt. Hier-durch wurde ein Großteil der angestauten Verwaltungs-maßnahmen und Rückstände, insbesondere im Bereich von Ordnungswidrigkeitenverfahren und Gebührenerhe-bungen, abgearbeitet.

Die personelle Verstärkung war zudem notwendig, da durch die hohe Zahl der Bean-standungen auch die Anzahl der Maßnahmen wuchs, die durch Verwaltungsmitarbeiter veranlasst werden mussten. So wurden 312 Gebührenbescheide für Kontrollen, die über das übliche Maß hinausgingen, erstellt und hierbei Gebühren im Gesamtwert von ca. 30.000,-€ erhoben.

Die eingenommenen Buß- und Verwarnungsgelder beliefen sich auf etwa 66.000,- €.

In 106 Fällen erfolgten schriftliche Anordnungen, um Mängel abzustellen. Nicht immer führte dies auf Anhieb zum Erfolg, sodass in einigen Fällen der Verbraucherschutz nur mittels Zwangsgeldfestsetzungen durchgesetzt werden konnte.

Verstöße im Bereich der Lebensmittel-, Personal- und Betriebshygiene sowie die Be-anstandung von Lebensmitteln, z.B. aufgrund der Überschreitung von Rückstands-höchstmengen, wurden u.a. mit Verwarnungen und Bußgeldern in Höhe von 35,- € bis 2.400,- € sanktioniert.

Gebührenbescheide für besonders aufwändige Kontrollen

0

100

200

300

400

2007 2008 2009 2010

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101 Vorgänge wurden aufgrund der Schwere der festgestellten Verstöße oder weil der Verdacht von Personenerkrankungen im Zusammenhang mit dem Verzehr von Le-bensmitteln bestand, an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

1.6 Vorbeugender Verbraucherschutz durch Information und Beratung

Aufgrund der starken Nachfrage wurde die Schulung von Bürgern, die ehrenamtlich im Lebensmittelbereich, z. B. bei der Schulverpflegung tätig waren, beibehalten.

Bedingt durch neue gesetzliche Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung benötigt auch diese Personengruppe definierte Kenntnisse, insbesondere im Umgang mit Le-bensmitteln. Das Interesse der Ehrenamtlichen war so groß, dass letztlich nicht allen Anfragen entsprochen werden konnte. Trotzdem wurden in fünf Veranstaltungen ins-gesamt 316 ehrenamtlich tätige Bürger und Bürgerinnen geschult.

Auch die Mitwirkung bei Bauanträgen im Hinblick auf lebensmittelrechtliche Belange sowie die Information der Lebensmittelunternehmer bzw. Bauherren, die einen Neu- oder Umbau von Lebensmittelbetrieben planen, gehört zum vorbeugenden Verbrau-cherschutz. In Zahl und Umfang wurden diese Beratungen gegenüber den Vorjahren weiter reduziert. Im Berichtszeitraum waren die Amtstierärzte in 178 entsprechende Planungen einbezogen.

1.7 Ausbildung der Lebensmittelkontrolleure

Sechs Mitarbeiter haben zum Ende des Jahres ihre zweijährige Ausbildung als Le-bensmittelkontrolleure bei der Dienststelle erfolgreich abgeschlossen.

Fünf der neu ausgebildeten Lebensmittelkontrolleure verblieben bei der Stadt Stuttgart und ersetzten die bereits zum Ende des Jahres 2009 in den Polizeidienst zurückge-kehrten Beamten, bzw. die für den Übergangszeitraum des Jahres 2010 befristet ein-gestellten Mitarbeiter. Ein neu ausgebildeter Kontrolleur wechselte zu einem Land-ratsamt.

Die Ausbildung erfolgt zum überwiegenden Teil innerhalb des Amtes. Zusätzlich betei-ligten sich Amtstierärzte und Verwaltungsmitarbeiter, wie bereits in den Vorjahren, an der zentralen Ausbildung der Lebensmittelkontrolleure Baden-Württembergs und an den Prüfungen am Regierungspräsidium Stuttgart.

2. Tierseuchenbekämpfung

2.1 Anzeigepflichtige Tierseuchen

Ein Fall der anzeigepflichtigen, auch für den Menschen gefährlichen Papageienkrank-heit (Psittakose), trat im Berichtszeitraum im Stadtgebiet Stuttgart auf. Entsprechende Bestandssperren und Schutzmaßnahmen wurden veranlasst.

Die tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen routinemäßigen Untersuchungen der in Stuttgart ansässigen Schaf-, Ziegen-, Schweine- und Rinderbestände ergaben keinen Hinweis auf bestehende Tierseuchen.

Um auf einen jederzeit möglichen Tierseuchenausbruch vorbereitet zu sein, fand im Juli eine mehrtägige Tierseuchenübung statt.

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Simuliert wurde der Ausbruch der Europäischen Schweinepest im Regierungsbezirk Stuttgart. Koordiniert vom Regierungspräsidium Stuttgart wurden 13 Untere Verwal-tungsbehörden in die virtuelle Übung einbezogen.

Im Falle eines Seuchengeschehens sind sofortige Bekämpfungsmaßnahmen und die schnelle Informationsweitergabe an die betroffenen Behörden und Tierhalter wichtig, um eine Seuchenausbreitung zu verhindern.

Da bei einem Tierseuchengeschehen auch schnelles Verwaltungshandeln erforderlich ist, waren nicht nur die Amtstierärzte, sondern auch die Verwaltungsmitarbeiter stark gefordert. Von der Anordnung der Bestandssperre bis zur Freigabe der gesperrten Tierbestände mussten entsprechende Verwaltungsakte umgehend virtuell erfolgen.

Erfreulich war der weitere Rückgang illegal importierter Hunde. Hier scheint das kon-sequente Vorgehen gegen illegale Tierhändler erste Erfolge zu zeigen.

Soweit Quarantänemaßnahmen ergriffen werden mussten, waren diese zumeist auf-grund von Beißvorfällen durch Hunde mit ungewissem Impfschutz notwendig. Auch hier waren deutlich weniger Vorfälle zu verzeichnen, sodass im Berichtszeitraum ledig-lich 13 Tiere quarantänisiert und unter amtliche Beobachtung gestellt wurden.

2.2 Landwirtschaftliche Nutztierhaltungen

Im Vergleich zu ländlichen Bereichen ist die Anzahl der Nutztierhaltungen in einem Bal-lungsraum wie der Landeshauptstadt überschaubar.

Im Jahr 2010 waren in Stuttgart insgesamt 488 Nutztierhaltungen gemeldet. Allerdings wurden diese Tiere, von der Biene bis zum Pferd, zumeist als Hobbytiere gehalten. Le-diglich bei 31 Betrieben handelte es sich um landwirtschaftliche Nutztierhaltungen. Dies spiegelt sich in der Art der gehaltenen Tiere wider.

Mit 157 Geflügelhaltungen und 151 Imkereien standen die kleinsten Nutztiere an erster Stelle. 52 Pferde- und 50 Ziegenhaltungen sowie 45 Schafhaltungen waren gemeldet und lediglich 20 Haltungen von Rindern und 13 Schweinehaltungen.

Da Hobbytierhalter nicht immer über ausreichende Kenntnisse bezüglich ihrer Regist-rierungspflicht, gesetzlichen Bestimmungen über anzeige- oder meldepflichtige Erkran-kungen, vorgeschriebenen Impfungen und Ähnlichem verfügen, waren die Amtstierärz-te in diesem Bereich vor allem beratend tätig.

Ihr Augenmerk richteten die Veterinäre auch auf die Tiere des Schaubauernhofes des zoologisch-botanischen Gartens Wilhelma sowie Zirkusbetriebe, die in der Landes-hauptstadt ihr Gastspiel abhielten. Zu tierseuchenrechtlichen Beanstandungen kam es dabei nicht.

Ein besonderes Ereignis stellte das Landwirtschaftliche Hauptfest dar. Bei dieser Veranstaltung, die alle vier Jah-re stattfindet, wurden landwirtschaftliche Nutztiere aus ganz Baden-Württemberg, vom Alpaka bis zum Zeburind ausgestellt. Um sicherzustellen, dass keine kranken Tiere zur Ausstellung gelangten und in der Folge die landwirt-schaftlichen Tierhaltungen in ganz Baden-Württemberg gefährdeten, überwachten die Amtstierärzte an allen Aus-stellungstagen die Gesundheit der Tiere und überprüften entsprechende Zeugnisse. Zusätzlich wurden von allen Rindern, die zur Veranstaltung kamen, Blutproben genommen, um eine Infektion mit dem Rinder-Herpesvirus auszu-schließen. Bei diesem Virus handelt es sich um einen Erreger, der zwar für den Men-schen unbedenklich ist, in Rinderbeständen aber erhebliche Schäden anrichten kann.

Amtstierärztin bei der Überprüfung der ausgestellten Rinder.

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2.3 Zeugnisse für Tiere im Reiseverkehr und für Exportwaren

Ob gewerbliche Ausfuhr von Tieren und Waren, das internationale Verbringen von Tie-ren im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, der Versand von Tieren aus dem zoologisch-botanischen Garten Wilhelma oder der private außereuropäische Reisever-kehr mit Heimtieren - nichts geht ohne entsprechende Bescheinigungen durch den Amtstierarzt. Hierfür wurden in 224 Fällen sowohl Tiere als auch Waren in Augen-schein genommen, Transportfahrzeuge und Begleitdokumente überprüft, um letztlich die nötigen Zertifikate ausstellen zu können.

Tierhalter erhalten wichtige Informationen zum Thema „Tiere im Reiseverkehr“ auf der Internetseite der Landeshauptstadt:

www.stuttgart.de z.B. unter dem Suchbegriff „Reiseverkehr“

Für Reisen in Länder, die nicht der EU angehören, insbesondere wenn es sich um exotische Reiseziele handelt, sollte sich der Tierhalter zusätzlich an die jeweilige Bot-schaft des Reiselandes wenden. Hier erhält er die notwendigen Informationen zu den länderspezifischen Bestimmungen.

3. Überprüfungen zum Arzneimittelrecht

Auch Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, benötigen bisweilen tierärztliche Hilfe. Allerdings bestehen, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, strenge Vorgaben für die Anwendung von Arzneimitteln bei diesen Tieren. Schließlich möchten die Verbraucher weder antibiotikahaltige Eier noch hormonbelastetes Fleisch auf ihren Tellern finden.

Daher überprüfen die Amtstierärzte von der Hühnerhaltung bis zum Rindermastbetrieb stichprobenartig die Tierhaltungen. Sie richten ihr Augenmerk sowohl auf die Zulässig-keit der verwendeten Arzneimittel als auch auf die Einhaltung von Wartezeiten, also die vorgeschriebene Anzahl von Tagen, die nach der Arzneimittelanwendung vergehen müssen, bis Lebensmittel von dem behandelten Tier gewonnen werden dürfen. Die Anwendung von Arzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren sowie die ordnungs-gemäße Dokumentation wurden bei den Kontrollen der landwirtschaftlichen Betriebe stichprobenweise von den Amtstierärzten überprüft. Gravierende Verstöße wurden nicht festgestellt.

4. Tierschutz / Schutz vor Tieren

Die Zuständigkeit für die Bereiche Tierschutz und Schutz vor Tieren liegt bei der Dienststelle Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten (32-21). Die Amtstierärzte werden von dieser Dienststelle als Sachverständige zu Rate gezo-gen. Zudem beziehen sie Aspekte des Tierschutzes in ihre tierseuchenrechtlichen Kon-trollen mit ein.

Auf Anforderung begutachteten die Amtstierärzte 123 Tierhaltungen sowohl im Hinblick auf den Tierschutz als auch - soweit erforderlich - hinsichtlich der Gefährlichkeit der Tiere, besonders unter Berücksichtigung ihrer Haltungsbedingungen und der Sachkun-de der Tierhalter. Zudem erfolgten gutachterliche Stellungnahmen zu Anfragen bezüg-lich der Beurteilung von Tieren oder Tierhaltungen.

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Die Zahl der mittels Verhaltensprüfung zu beurteilenden so genannten Kampfhunde war im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Bei 15 Hunden wurde der Wesenstest durch-geführt. Alle Hunde bestanden diese Verhaltenprüfung.

Zusätzlich zu diesen rassebezogenen Tests wurde das Verhalten von 35 Hunden, die nicht einer Kampfhunderasse angehörten, aber durch aggressives Verhalten auffällig geworden waren, von den Amtstierärzten beurteilt. Gegenüber dem Vorjahr war somit eine Zunahme von etwa 40 % zu verzeichnen.

Soweit die Hunde hierbei verhaltensauffällig waren, erfolgte eine Stellungnahme über erforderliche Maßnahmen, wie Leinen- und Maulkorbzwang für den Hund oder die Empfehlung zum Besuch einer Hundeschule für Hund und Halter.

Im Bereich des Tierschutzes wurden die Amtstierärzte auch von der Polizei und Feu-erwehr angefordert. So kam es im Juni in einem kleinen landwirtschaftlichen Betrieb in Stuttgart-Möhringen zu einem Brand im Rinderstall. Der Amtstierarzt wurde von der Feuerwehr um Hilfe gebeten. Zum einen sollte das Leben der fünf im Stall befindlichen Mast-rinder gerettet werden, zum anderen ging von den aufgeregten Tieren auch ein erhebliches Risiko für die Brandbekämpfer aus. Im Falle einer panischen Flucht der Rinder hätte zudem eine erhebliche Gefahr für die Bürger und den Straßenverkehr bestanden. Letztendlich konn-ten alle fünf Tiere durch den tatkräftigen und besonnenen Einsatz des Amtstierarztes und der Feuerwehrmänner gerettet werden.

5. Struktur und Organisation der Dienststelle

In der Dienststelle waren im Jahr 2010 bis zu 41 Mitarbeiter beschäftigt, davon 7 Tier-ärzte und 18 Lebensmittelkontrolleure.

Die folgende Grafik gibt eine grobe Übersicht über die Aufgabenverteilung innerhalb der Dienststelle.

Dienststelle 23 Lebensmittelüberwachung,

Verbraucherschutz und Veterinärwesen

SSaacchhggeebbiieett 11

Lebensmittel- und Bedarfs-

gegenständeüberwachung Zulassung von Lebensmittelbe-

trieben Probenahme Preisangabenverordnung Lebensmittelhygieneberatung Tierseuchenbekämpfung Sachverständige im Tierschutz

und Schutz vor Tieren Tierarzneimittelüberwachung Qualitätssicherung

SSaacchhggeebbiieett 22

Verbraucherschutz/ Verbrau-

cherbeschwerden Schnellwarnungen Probenmanagement Überwachung Großmarkt Administrative Aufgaben Verwaltungsanordnungen,

Ordnungswidrigkeitenverfahren Erhebung von Kontrollgebühren Zulassungsbescheide Überwachung zu Energiekenn-

zeichnungsverordnungen

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Jahresbilanz 2010 - Amt für öffentliche Ordnung Dienststelle Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen

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6. Ein Blick in die Zukunft

Eine zeitnahe und übersichtliche Information des Verbrauchers über das Ergebnis von Betriebskontrollen soll dem Kunden schon bald bessere Vergleichsmöglichkeiten bie-ten. In einem bundeseinheitlichen System werden die Bewertungsgrundlagen und die Art der Veröffentlichung festgelegt, damit der Verbraucher die Beurteilung des Betrie-bes dann evtl. als Kontrollbarometer im Betrieb selber oder im Internet einsehen kann.

Was auf den ersten Blick recht einfach und vorteilhaft für die Verbraucherinformation aussieht, hat jedoch im Alltag zahlreiche Tücken.

Schon jetzt können aufgrund der geringen Zahl an Lebensmittelkontrolleuren und Amt-stierärzten weder die Probenahmen noch die Betriebskontrollen im vorgegebenen Um-fang durchgeführt werden. Bereits für die eigentliche risikoorientierte Überwachung der Lebensmittelbetriebe in den Kontrollfrequenzen, wie sie die Allgemeine Verwaltungs-vorschrift Rahmen-Überwachung (AVVRÜb) vorgibt, würden zusätzliche Lebensmittel-kontrolleure benötigt. Die Durchführung der Beurteilung vor Ort und der hierbei zwangsläufig anfallende zusätzliche Gesprächsbedarf mit dem Lebensmittelunterneh-mer wird weitere Arbeitszeit binden.

Ziel des Verbraucherschutzes muss weiterhin sein, an erster Stelle die besonders auf-fälligen und risikoreichen Betriebe zu überprüfen, um bestehende Gefahren zu erken-nen und abzuwenden. Mit der Einführung einer öffentlichen Bewertung, z.B. mittels Kontrollbarometer, kommen jedoch zusätzlich marktwirtschaftliche Aspekte ins Spiel. Hat ein Betrieb eine schlechte Beurteilung erhalten, so wird der Inhaber in der Regel fordern, dass nach Mängelbeseitigung die nächste Kontrolle mit entsprechend neuer Bewertung so bald wie möglich erfolgt. Zudem haben Unternehmer mit gut geführten Lebensmittelbetrieben ebenfalls ein Anrecht darauf, dass ihre Betriebe zeitnah kontrol-liert und bewertet werden. Schließlich kann eine gute Beurteilung auch als Werbung dienen. Angesichts einer derzeitigen Kontrollquote von unter 50 % ist dies jedoch ohne entsprechende Personalaufstockung nicht leistbar.

Eine problematische Personaldebatte ergibt sich auch mit Blick auf die deutschlandweit fehlenden Lebensmittelkontrolleure. So konnte die offene Lebensmittelkontrolleursstel-le bis heute nicht besetzt werden und der nächste Wechsel zweier Lebensmittelkontrol-leure, zum einen in ein anderes Bundesland zum anderen in ein anderes Landratsamt innerhalb Baden-Württembergs, erfolgt noch in diesem Jahr. Nach den bisherigen Er-fahrungen ist nicht zu erwarten, dass für die frei werdenden Stellen geeignete Bewer-ber gefunden werden. Denn trotz der zweifelsfrei großen Attraktivität der Stadt Stuttgart kann diese im Konkurrenzkampf mit anderen Gemeinden um geeignete Bewerber nur selten bestehen. Hohe Lebenshaltungskosten dürften hierfür nicht allein den Ausschlag geben. In einem Ballungsraum wie der Landeshauptstadt werden an die Lebensmittel-kontrolleure zudem besondere Anforderungen hinsichtlich Flexibilität und Einsatzbe-reitschaft gestellt. Schließlich muss u.a. auch bei den zahlreichen Großveranstaltungen und an Wochenenden der Verbraucherschutz gewährleistet sein.

Um die Fluktuation aufzufangen, wurden zwei neu auszubildende Lebensmittelkontrol-leure eingestellt. Da die Ausbildung jedoch zwei Jahre dauert, ist zu befürchten, dass für die Lebensmittelüberwachung in der Landeshauptstadt bis zum Jahr 2013 nicht wie vorgesehen 18, sondern lediglich 15 oder weniger Lebensmittelkontrolleuren zur Ver-fügung stehen.

Wie die Zahlen aus dem Berichtszeitraum zeigen, steigen die Beanstandungen trotz sinkender Kontrollzahlen. Die zunehmend festgestellten Verstöße verdeutlichen, dass nicht weniger, sondern mehr Kontrollen notwendig wären. Lebensmittelunternehmer, die bei angespannter Wirtschaftslage evtl. an Betriebsinstandhaltungen, Personal und Lebensmittelqualität sparen, können darauf hoffen, nicht kontrolliert zu werden. Gerade diese Umstände begünstigten in der Vergangenheit viele Lebensmittelskandale.

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Wichtigste Aufgabe ist es daher, die vorhandenen Personalkapazitäten so einzusetzen, dass Risikopunkte erkannt und Kontrollen entsprechend gebündelt werden. Da jedoch der größte Teil der ca. 11.000 Stuttgarter Betriebe von den Lebensmittelkontrolleuren und Amtstierärzten noch nicht risikobeurteilt werden konnte, ist dies nur bedingt mög-lich.

Zusätzliche Aufgaben, wie die Überprüfung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben der Preisangabenverordnung in Nicht-Lebensmittelbetrieben, der Energieverbrauchskenn-zeichnungsverordnung und der PKW-Energiekennzeichnungsverordnung werden wei-terhin zurückgestellt.

Erfreulich ist der leichte Rückgang der EU-Schnellwarnungen im Berichtszeitraum. Sollte dieser Trend anhalten, könnten die Personalressourcen für die Bearbeitung der steigenden Zahl der Verbraucherbeschwerden eingesetzt werden.

Noch nicht abzuschätzen sind die Auswirkungen, die sich aus der atomaren Katastro-phe in Japan ergeben. Bereits jetzt erfolgen Probenerhebungen und Untersuchungen, um die derzeit bestehenden unbedenklichen radioaktiven Werte zu erfassen. Erst er-neute Untersuchungen in regelmäßigen Abständen werden zeigen, ob mit erhöhten ra-dioaktiven Belastungen in Nahrungsmitteln, Futtermitteln oder Bedarfsgegenständen zu rechnen ist.

Die personelle Unterstützung des Sachgebietes 2 durch eine Mitarbeiterin in Teilzeit-beschäftigung (50 %) ist nur bis zur Jahresmitte befristet vorgesehen. Sollte diese Stel-le danach nicht mehr besetzt werden, könnten insbesondere Gebühren- und Bußgeld-bescheide wiederum nur verzögert bearbeitet und zugestellt werden.

Im Bereich der Tierseuchenbekämpfung richtet sich die Aufmerksamkeit der Amtstier-ärzte insbesondere auf die Gefahr der Einschleppung hochkontagiöser Seuchen.

Sorge bereitet die weltweit zunehmende Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche (MKS). Diese Tierseuche ist für die menschliche Gesundheit zwar nur in Ausnahmefäl-len von Bedeutung, verursacht aber hohe Verluste in den Tierbeständen. Der letzte große Seuchenausbruch in Europa betraf im Jahr 2001 Großbritannien und breitete sich von dort in andere Mitgliedsländer aus. Berge von getöteten Nutztieren, die auf Feldern verbrannt wurden, beherrschten damals die Nachrichten. Nun ist diese ge-fürchtete Tierseuche, die massiv in Süd- und Nordkorea, aber auch in der Türkei gras-siert, wieder in einem EU-Land aufgetreten. Im südöstlichen Bulgarien wurde die Krankheit bei erlegten Wildschweinen festgestellt.

Eine Ausbreitung wird dadurch begünstigt, dass der Erreger nicht nur durch direkten Kontakt, sondern auch über Vektoren, Tierprodukte, wie z.B. Lebensmittel, und sogar über die Luft übertragen werden kann. Ein Ausbruch der MKS in der Bundesrepublik hätte verheerende Folgen.

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7. Zahlenübersicht

Zahlen zur Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung

Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Gesamtanzahl der LM-Betriebe 10.748 11.064 11.188 11.329 11.328 11.040

Gesamtzahl der kontrollierten registrierten Betriebe (Quote)

6.022 (56%)

6.254 (56,5%)

5.301 (47,4%)

5.659 (50%)

5.818 (51,4%)

5.125 (46,7%)

beanstandete registrierte Betriebe (Quote)

2.312 (38,4%)

2.357 (37,7%)

2.464 (46,5%)

2.753 (48,6%)

2.819 (48,5%)

2.752 (53,4%)

Kontrollen in reg. Betrieben, einschl. Nachkontrollen 9.530 10.878 9.241 9.725 9.556 9.022

Kontrollen mit Verstößen in registrierten Betrieben (Verstoßquote)

2.747 (30%)

2.969 (27,3%)

3.132 (33,5%)

3.406 (35%)

3.556 (36,5%)

3.572 (39,6%)

Betriebsbeschränkungen / Betriebsschließungen 57 77 69 78 67 66

Verkaufsbeschränkungen in registrierten Betrieben 183 283 225 258 301 226

Verbraucherbeschwerden 359 422 317 284 284 340

lebensmittelbedingte Erkrankungen 83 83 84 72 74 78

Bauberatungen 177 230 307 299 290 178

Anzahl der Schnellwarnungen gesamt 117 153 168 187 196 176

Zahl Probenahmen 2.756 2.490 3.069 2.629 2.777 2.507

Beanstandete Proben (Beanstandungsquote)

407 (14,8%)

435 (17,5%)

478 (15,6%)

417 (15,9%)

436 (15,7%)

335 (13,4%)

Verwaltungsmaßnahmen zur Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung

Anzahl der Anordnungen 70 71 100 67 117 106

Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen 333 231 425 402 443 412

Anzahl der Bußgeldbescheide 226 42 89 119 221 223

Anzahl Weiterleitungen an die Staatsanwaltschaft 136 102 108 91 104 101

Gesamtsumme der Buß- und Verwarnungsgelder 50.650,-€ 18.144,-€ 47.868,-€ 46.119,-€ 89.621,-€ 66.169,-€

Gebührenbescheide für aufwändige Kontrollen - - 48 175 264 312

Summe Gebühren für aufwändige Kontrollen - - 2.580,-€ 15.200,-€ 23.000,-€ 29.930,-€

- Gebühren für aufwändige Kontrollen wurden erstmals im Jahr 2007 erhoben

Tierschutz / Schutz vor Tieren

Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Überprüfungen von Tierhaltungen und Tiertransporten 108 163 98 92 107 123

Beratungen 31 52 72 59 47 62

Wesensprüfungen 35 34 36 27 48 50

davon nicht bestanden 3 0 2 0 0 0

Stellungnahmen und Gutachten 144 124 134 131 121 162

Gutachten im Verfahren einer Zucht- oder Handelserlaubnis 3 1 7 3 7 10

Tierseuchenbekämpfung

Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Zeugnisse für Tiere und Waren 385 388 187 296 327 224

gutachterliche Stellungnahmen / Berichte 172 202 157 185 175 181

überprüfte Tierhaltungen / Bestandsuntersuchungen 86 125 102 74 68 60

Anordnungen von Quarantänen als Tollwutvorsorgemaßnahme 24 18 14 31 22 13