kw 07/2016 - der "riesaer."
DESCRIPTION
Das Amtsblatt der Großen Kreisstadt RiesaTRANSCRIPT
Kurz undbündig.Vortrag zur PolizeiIm „Vortrag am Dienstag“spricht Historiker MichaelSturm am Dienstag, 23. Feb-ruar, 17 Uhr im Stadtmuseumunter dem Thema „Polizei imWandel“ über Leitbilder undSelbstverständnis der Polizeiim 20. und 21. Jahrhundert. Über alle politischen System-wechsel hinweg war die Poli-zei für „Sicherheit und Ord-nung“ zuständig. Sie arbeitetedabei mit unterschiedlichenMethoden und auf wechseln-der rechtlicher Grundlage.Gibt es trotzdem Kontinuitäts-linien, die ein „deutsches“Verständnis von Polizei erken-nen lassen? Was galt derStaatsmacht als „Störung“und wie wurde es jeweils ver-folgt? Diesen Fragen möchteSturm nachgehen. Abschlie-ßend soll diskutiert werden,wie gesellschaftliche Ansprü-che die Polizei verändern. Die Veranstaltung findet imRahmen der Ausstellung„Ordnung und Vernichtung.Die Polizei im NS-Staat.“ statt.
Klassik & KunstZum Frühlingsbeginn lädt dieElbland Philharmonie Sach-sen in der neuen Kammermu-sikreihe „Klassik und Kunst“am Sonnabend, 2. April, zurReise ins Holzatelier Schwarzin Schleife ein. Abfahrt ist13 Uhr ab Riesa Kirchstraße.Nach einer Führung durch dasAtelier beginnt 15.45 Uhr dasKonzert des Kammermusiken-sembles mit Sandra Bohringund Beate Hoffmann. Siespielen Cello-Duette vonKlassik bis Jazz, aber auchExotisches. Karten zu 34 Euro (Bus undKonzert) oder 14 Euro (nurKonzert) sind bei der ElblandPhilharmonie, Kirchstraße 3 inRiesa, Tel. 03525/7226-0, er-hältlich.
Wenn das Wetter schönist, kommen auch in den
Winterferien bis zu 100 Besu-cher am Tag in den Kloster-tierpark am Riesaer Stadtpark.Sie können 163 Tiere in 55Arten beobachten und be-kommen auch jetzt Interessan-tes zu sehen. „Die Uhus unddie Kolkraben sind in der Balzund beginnen gerade mit demNestbau“, so TierparkleiterGerhard Herrmann. Und eineZiege zeigt sich gewaltig ge-rundet: „Das gibt hoffentlichdrei gesunde Zicklein imStreichelgehege, vielleichtsogar vier“, hofft der Chefauf tierischen Zuwachs.Natürlich wünscht sich Herr-mann vor allem wegen der Be-sucherzahlen baldige Früh-lingstemperaturen. 31.620Gäste zählte man im Vorjahrim Riesaer Tierpark, was eine
leichte Steigerung gegenüber2014 bedeutet. Zu dieser Bi-lanz trug natürlich das Tier-parkfest zum 50. Geburtstagder Einrichtung maßgeblichbei. „Dieser Tag war für Gästeund Mitarbeiter gleichermaßenein tolles Erlebnis“, so Ger-hard Herrmann.Die Tiere selbst stört der Win-
ter allerdings nicht, versichertder Tierparkleiter: „Das sindeuropäische Wildtiere, diekommen damit klar. Und dieAffen können jederzeit inswarme Haus.“ Selbst derStorch, der im Dezember aufeinem Gehöft nahe Großen-hain gefunden und in Riesaaufgenommen wurde, lässtsich von Minusgraden nichtschrecken. „Die Vögel ziehenja nicht wegen der Kälte in denSüden, sondern wegen deshier fehlenden Futterange-bots“, erklärt Herrmann.Riesas Tierpark ist wie die
meisten anderen Zoos undTiergärten nicht nur zum Tiere-Gucken da, sondern auch inArtenschutzprogramme invol-viert. So werden hier ge-schlüpfte Steinkäuze später imHarz ausgewildert. Seit meh-reren Jahren finden RiesaerZiesel eine neue Heimat imErzgebirge, dabei arbeitet manzurzeit mit dem Tierpark Nürn-berg zusammen.Eine wichtige Neuerwerbungdes Tierparks besitzt wederFell noch Federn, dafür jedochvier Räder und einen Motor.Der fast 25 Jahre alte, perma-
nent schwächelnde Multicarwurde endlich durch einneues Fahrzeug ersetzt. Damitentfallen mehrere tausendEuro Reparaturkosten pro Jahrund die Mitarbeiter könnenverlässlich die Gehege reini-gen und das Futter transpor-tieren.Der Riesaer Klostertierparköffnet täglich 9 Uhr. Bis EndeFebruar ist er bis 16 Uhr ge-öffnet, im März bis 17 Uhr. AbApril kann man Affen, Muff-lons, Uhus und den Karpfen imAquarium bis 18 Uhr einenBesuch abstatten. U.P.
Riesaer.NACHRICHTEN FÜR UNSERE STADT.
Ausgabe Nr. 07/2016 · Freitag, 19. Februar 2016
A M T S B L A T T D E R G R O S S E N K R E I S S T A D T R I E S A
Bilanz und Ausblick - im Riesaer Tierpark gibt’s auch im Winter einiges zu sehen
Runde Ziegen und verliebte Uhus
news.aus-riesa.de
5.897
Projekte im Erzgebirge und Harz
»
Michelle absolviert gerade ihr Freiwilliges Ökologisches Jahr – auch zur Freude von Pony Horst. Fotos: U.P.
Beim Jubiläum 2015 waren kleine Vierbeiner die großen Stars. Lang ersehnt ist der neue Multicar nun wichtiges Hilfsmittel.
Riesaer. Ausgabe Nr. 07/2016 vom 19. Februar 2016
SEITE 2 A M T S B L A T T D E R G R O S S E N K R E I S S T A D T R I E S A
Die Stadtbibliothek informiert: Neue Ausstellung in den KunstGängen in Vorbereitung
„Die Essenz ist das Licht”
Neuer Mietspiegel in Vorbereitung
Auskünfte erbetenDie Stadt Riesa erarbeitet
aktuell einen neuen Miet-spiegel. Er gibt Auskunft überortsübliche Mieten des frei fi-nanzierten Wohnungsbausund trägt dazu bei, Vermietervor unwirtschaftlich niedrigenund Mieter vor ungerechtfer-tigt hohen Mieten zu schützen. Im so genannten Tabellenmiet-spiegel werden Wohnungen
nach Baualter und Größe inKlassen zusammengefasst,um für jede einzelne Klassedurchschnittliche Mietpreisepro Quadratmeter Wohnflä-che angeben zu können.Für den Mietspiegel werdennur Vermieter bis 8. April umAuskünfte gebeten, weil ge-naue Angaben über Art undUmfang von Modernisierungen
sowie die energetische Quali-tät der Gebäude erhoben wer-den sollen. Die Teilnahme istfreiwillig. Alle Vermieter wer-den um Mitwirkung gebeten,um eine repräsentative Über-sicht zu erhalten. Die Antwor-ten werden anonymisiert aus-gewertet. Die Einhaltung allerdatenschutzrechtlichen Be-stimmungen wird versichert.
Begleitet wird die Erstellungdes Mietspiegels von einer Ar-beitsgruppe aus Stadtverwal-tung und Interessenvertreternder örtlichen Mieter und Ver-mieter. Rückfragen sind bei Il-ka Günther (Tel. 03525-700236) und Heike Enderlein (Tel.03525-700 435) möglich. DerFragebogen ist auch unterwww.riesa.de zu finden. U.P.
Die Stadtbibliothek Riesabereitet derzeit eine neue
Ausstellung in den KunstGän-gen der Erwachsenenbiblio-thek und in der Kinder- undJugendbibliothek vor: „Aben-teuer Fotografie – die Essenzist das Licht“. Ab Freitag, den18. März, werden Fotografienvon Peter Hase, geboren1938, in den beiden Einrich-tungen im Haus am PoppitzerPlatz zu sehen sein. Peter Hase beschäftigt sichseit dem Eintritt in den Ruhe-stand 2005 intensiver mitseinem Hobby – der Fotogra-fie. Er sagt: „Fotografierenwar für mich schon immer in-teressant und eine Freude.“ Inden letzten Berufsjahren be-schäftigte er sich mit der Ar-chitekturfotografie. Seit 2006ist er Mitglied im FotoclubMeißen und konnte seine
Kenntnisse über Fotografiestetig erweitern. „Neben Por-trät-, Makro- und Experimen-tal-Fotografie ist für mich dieLandschaft doch am vielsei-tigsten und somit meine Lei-denschaft“, betont er. AmDonnerstag, 17. März, findet19 Uhr die Ausstellungseröff-nung in der StadtbibliothekRiesa statt. Eingeladen sindalle Freunde der Fotografieund der Kunst, der Eintritt istfrei. Die Ausstellung ist biszum 16. Juni geöffnet.
Januar-PreisrätselDas Jahr 2016 begann miteiner guten Beteiligung vonMädchen und Jungen zwi-schen zwei und 16 Jahrenam Monatspreisrätsel derKinder- und JugendbibliothekRiesa. 67 Mädchen und 37Jungen lösten die kniffligen
Fragen richtig. Aus den 104richtigen Auflösungen wurdendrei Buchgewinner gezogen.Jasmin Stangner, 11 Jahrealt, und Stella Kramer, 5 Jahrealt, beide aus Riesa, sowie
Malina Schubert, 9 Jahre alt,aus Canitz können je ein Buchzu den Öffnungszeiten in derEinrichtung am PoppitzerPlatz abholen. Gespendetwurden die Bücher vom Bü-
cherfreunde Riesa e.V. DasFebruar-Monatspreisrätselliegt bereits in allen Bibliothe-ken in der Stadt aus. AnfangMärz werden wieder dreiBuchgewinner gezogen.
Solche wundervollen Bilder sind ab 17. März in den KunstGängen zu bewundern. Foto: P. Hase
Komfortabel und bezahlbar wohnen ist vielerorts in Riesa möglich.
Das Verkehrsschild „Ende der Autobahn” ordnet keine Geschwindigkeitsbegrenzung an
Das Verkehrsschild „Ende der Autobahn” (Zeichen 330.2 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 Straßenverkehrsord-nung) ordnet keine Geschwindigkeitsbeschränkung an. Es zeigt lediglich an, dass die besonderen Regelnfür die Autobahn nicht mehr gelten.
Sachverhalt: Der Fahrer eines Pkw fuhr von der Autobahn ab, sah und passierte das Verkehrsschild„Ende der Autobahn”. In Höhe eines Fußweges ergab eine Geschwindigkeitskontrollmessung, dass derBetroffene 76 km/h schnell fuhr. Nach Auffassung der zuständigen Bußgeldbehörde galt an dieser Stelleeine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, da sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ge-legen ist. Aufgrund dieses Geschehens verurteilte das Amtsgericht den Betroffenen wegen fahrlässigerÜberschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu einerGeldbuße von 120 Euro. Dabei verwies es darauf, dass dem Betroffenen ein fahrlässiger Vorstoß vorzu-werfen sei. Er habe nach dem Passieren des Verkehrsschildes „Ende der Autobahn” die innerorts zulässigeHöchstgeschwindigkeit von 50 km/h einhalten müssen, ohne dass es darauf ankomme, ob nach dem Schild„Ende der Autobahn” noch ein weiteres, die Geschwindigkeit regelndes Schild oder ein Ortseingangsschildaufgestellt gewesen sei.
Entscheidung: Die von dem Betroffenen gegen die amtsgerichtliche Verurteilung eingelegte Rechts-beschwerde war erfolgreich. Der 5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm hat daserstinstanzliche Urteil mit Beschluss vom 24.11.2015 (Az.: 5 RBs 34/15) aufgehoben. Das OLG Hamm ent-schied, dass die Feststellungen des Amtsgerichts keine Verurteilung des Betroffenen wegen fahrlässigerÜberschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften rechtfertigenkönnen. Das Amtsgericht habe lediglich festgestellt, dass der Betroffene das Verkehrsschild „Ende derAutobahn” passiert habe. Dieses zeige lediglich an, dass die besonderen Regelungen für die Autobahnfortan nicht mehr gelten sollten. Es enthalte keine Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung. DasAmtsgericht habe daher aufklären müssen, ob der Betroffene ein Ortseingangsschild passiert habe oderaber der Charakter einer geschlossenen Ortschaft am Ort der Geschwindigkeitskontrolle offensichtlichund eindeutig gewesen sei. Wenn eine Ortstafel fehle, beginne die geschlossene Ortschaft da, wo die ein-deutig geschlossene Bauweise erkennbar anfange. Die Bußgeldsache sei daher vom Amtsgericht erneut zuverhandeln und zu entscheiden.
Martin Volkmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Sebastian Lohse Martin Volkmann Danny Graßhoff Maria Mühle Gundula HauptmannRechtsanwalt Rechtsanwalt Rechtsanwalt Rechtsanwältin Steuerberaterin
BSKP RiesaHauptstraße 44 · 01589 Riesa
Telefon 03525 -5032 -0 · [email protected]
DR. BROLL · SCHMITT · KAUFMANN & PARTNERS T E U E R B E R A T E R · W I R T S C H A F T S P R Ü F E R · R E C H T S A N W Ä L T E
- Anzeige - - Anzeige -
A M T S B L A T T D E R G R O S S E N K R E I S S T A D T R I E S A SEITE 3
D I E R I E S E N K O L U M N E
Am 22. Februar 1943wurden Hans und SophieScholl ermordet. Sie hattengegen das NS-Regime pro-testiert und waren verratenworden. Die Geschwistersetzten sich für Meinungs-freiheit und gegen eine men-schenfeindliche Diktatur ein,nicht aus irgendwelchenparteipolitischen Gründen,sondern aus tiefer mensch-licher Überzeugung. Ihr 73. Todestag ist Anlass,uns zu erinnern, wo dieWurzeln unserer Demokratieliegen. In Zeiten gegenseiti-ger Beschimpfungen wärees hilfreich, wenn wir, auchbei verschiedenen Meinun-gen zu aktuellen Themen,mal „runterfahren“ und wie-der sachlich streiten. Im hu-manistischen Sinn, einfach,weil es „vernünftig“ ist…Viele Mitglieder des RiesaerStadtrats werden die Erinne-rung an die GeschwisterScholl mit einer kleinen Ge-denkzeremonie wachhalten.Auch über Parteigrenzenhinweg, denn in Grundfra-gen humanistischen Den-kens sollten wir uns unver-ändert einig sein meint der Riesaer Riese.
Riesaer Stadtverwaltung bittet die Bevölkerung um Mithilfe
Baumfrevler unterwegs?
Steuern über und unter dem Plan
Ausgeglichenes ErgebnisDie Steuereinnahmen der
Stadt Riesa im Jahr 2015fielen unterschiedlich „erfolg-reich“ aus. Bei den kommunalen Anteilenan der Einkommenssteuer er-reichte Riesa 6,5 MillionenEuro und beim Anteil an derUmsatzsteuer knapp 1,4 Mio.Euro. „Hier fehlt aber jeweilsnoch die Jahresendabrech-nung. Mit den dort zu erwar-tenden Einnahmen liegen wirdann insgesamt um 210.000Euro über dem Planwert“, er-klärte Adelheid Härig von derKämmerei vor dem Finanzaus-schuss.
Verfehlt wurden die geplantenEinnahmen bei der Gewerbe-steuer, die am schwierigstenzu kalkulieren ist. Dem Plan-ansatz von 12,4 MillionenEuro standen 10,5 Mio. EuroErtrag gegenüber. Allerdingsgab die Stadt bei Personal-zahlungen und Sachkosteninsgesamt 1,24 MillionenEuro weniger aus. Hinzu ka-men geringere Erstattungenan städtische Gesellschaftenals geplant. „In der Endab-rechnung werden wir deshalbein ausgeglichenes Ergebniserreichen“, so Adelheid Härig.
U.P.
Die Mitarbeiter des Stadt-bauamtes müssen derzeit
eine Häufung illegaler Baum-fällungen im Riesaer Stadtge-biet feststellen. Nahezu täg-lich werden an verschiedenenStellen offenkundig abgeholz-te Bäume vorgefunden, diezudem den Verkehr auf Stra-ßen und Wegen behindern.Am Freitag, 12. Februar, fan-den Kollegen der Wasser-schutzpolizei am ElberadwegHöhe Schäferweg eine gefäll-te Winterlinde, deren Kroneauf dem Radweg lag. „Da ha-ben wir anfangs noch den Bi-ber im Verdacht gehabt“, soKerstin Bannorth vom Sach-gebiet Grünflächenunterhal-tung des Rathauses. „Aberdie Spuren sahen ganz an-ders aus als ein Biberverbiss.Der Stamm ist auch nie gradeabgesägt, sondern immer wildumgehauen.“
Am Sonnabend und Sonntagwurden dann am Feldweg
zwischen Pochra und Großrü-geln zwei gefällte Pappeln ge-funden, die ebenfalls überdem Weg lagen. Am Montag,15. Februar meldete dieFeuerwehr Riesa eine umge-hauene Eiche im Windschutz-streifen am Spielplatz Apfel-plantage. Am Dienstag fandder Straßenwärter des Stadt-bauamtes eine gefällte Eicheam Krähenhüttenweg. DieBäume wurden nur in etwa ei-nem Meter Höhe umgehauenund immer vollständig überdem Weg oder Straße liegen-gelassen. Es ist also auch ei-ne Gefahr für die Sicherheit.Die Stadt hat bereits Anzeigegegen Unbekannt erstattet
und bittet nun zugleich dieRiesaer Bevölkerung umMithilfe: Wer kann Angabenmachen zu folgenden myste-riösen Baumfällungen imStadtgebiet Riesa? Wer hatetwas gesehen oder wem istetwas Ungewöhnliches auf-gefallen?Entsprechende Informationenkönnen bitte an die Stadtver-waltung Riesa, Stadtbauamt,Friedrich-Engels-Straße 13,Telefon 03525/700291 oderan [email protected] weitergegeben wer-den. Natürlich ist auch dieRiesaer Polizei in diesem FallAnsprechpartner.
U.P.
Freitag, 26. Februar 2016,ab 18.30 Uhr Tischreservierung erbeten
Schlachtefest und Verkauf
W U R S TW U R S T - U N D - U N D S C H I N K E N S P E Z I A L I TS C H I N K E N S P E Z I A L I T ÄÄ T E NT E Njeden Do. und Fr. jeweils von 9 - 18 Uhrim Verkaufswagen Riesapark (Händlermeile)
Inh. Andrea BollowAn der Heide 15 · 04874 Belgern OT Wohlau
Tel./Fax 034224 49344
Mobil 0175 9222963
Sonntag, 28. Februar 2016, ab 13.30 Uhr Großes Skatturnier
FF rr auentaauenta gsklagskla tsctsc h 6. März 2016, 15 Uhrh 6. März 2016, 15 UhrKK afaf ff ee • Kee • K ucuc hen • Männerhen • Männer shosho ww
UnkUnk ostenbeitrostenbeitr aa g: 5,55 Eurog: 5,55 EuroTiscTisc hrhr esereser viervier ung bis ung bis 2. März 20162. März 2016 erbeten!erbeten!
Ab 18 Uhr Abendbrot dazu sind die Männer willkAb 18 Uhr Abendbrot dazu sind die Männer willk ommen!ommen!
Die Wasserschutzpolizei wurde am vergangenen Freitag auf diese gekappte Winterlinde am Elbufer auf-merksam. An den Folgetagen wurden weitere wild gefällte Bäume entdeckt. Foto: Wasserschutzpolizei
Am Feldweg zwischen Pochra und Großrügeln. Foto: Stadt Riesa
A M T S B L A T T D E R G R O S S E N K R E I S S T A D T R I E S ASEITE 4
Riesaer. Ausgabe Nr. 07/2016 vom 19. Februar 2016
20 Jahre Tanzhauptstadt Riesa
Große Show im November„mini“-Meisterschaften im Tischtennis
Luis Bruchholz gewinnt Ortsentscheid
Der Sieger des RiesaerOrtsentscheides der
Tischtennis-mini-Meister-schaften heißt Luis Bruchholz.Der Neunjährige setzte sich inseiner Altersgruppe und inder Altersgruppe der 11- bis12-Jährigen durch. Im Finalegewann Luis gegen MikeStollberg nach spannendenBallwechseln mit 3:1 Sätzen.Damit qualifizierte er sich fürdie mini-Meisterschaft aufVerbands- und Landesebene.Den dritten Platz belegteHenry Herrmann. In der Sporthalle der Grund-schule am Rathausplatz zeig-ten Mädchen und Jungs unterden Augen ihrer Eltern se-henswerte Spiele. „Es wareine großartige Veranstal-
tung“, freute sich der Abtei-lungsleiter Tobias Kern vomSC Riesa. „Die Kinder hattenvor allem Spaß am Tischten-nis, und einige haben ihr Ta-lent deutlich bewiesen.” Dersiebenjährige Felix Kerstanwar der jüngste Teilnehmer. Wer zehn Jahre alt ist oderjünger, dem winkt nach ent-sprechender Qualifikation aufVerbandsebene sogar dieTeilnahme am Bundesfinaleim bayrischen Rosenheim.Zusammen mit einem Eltern-teil sind die besten „Minis“dann Gast des DeutschenTischtennis-Bundes.Wer jetzt Lust bekommen hat,den Schläger zu schwingen,für den organisiert die Abtei-lung Tischtennis des SC Rie-
sa jeden Dienstag und Freitagab 16 Uhr ein Schnuppertrai-ning. Unter kompetenter An-leitung lizensierter Trainerwerden Bewegungsabläufeund Grundtechniken kindge-recht beigebracht. Anmeldun-gen sind telefonisch oder perE-Mail ([email protected]) möglich.Die mini-Meisterschaften sinddie erfolgreichste Breiten-sportaktion im deutschenSport. In 32 Jahren habenknapp 1,4 Millionen Kinder inganz Deutschland daran teil-genommen Der Bremer Bas-tian Steger, Deutscher Meis-ter und Medaillengewinner beiWeltmeisterschaften, hat soden Weg in die Weltklassebegonnen. (Info: SCR)
Als im Mai 1997 die Euro-pameisterschaft der For-
mationen im Showdance mit650 Tänzern in der Stadthalle„stern“ stattfanden, war nichtabsehbar, welch unglaublicheEntwicklung diese Veranstal-tung nehmen würde. Heute –knapp 20 Jahre später – istdie Elbestadt Riesa weit mehrals ein fester Begriff in der in-ternationalen Tanzwelt. Riesaist die Welt-Tanzhauptstadt.„Das ist nicht irgendeine Flos-kel“, sagt Michael Wendt, Prä-sident der International DanceOrganization (IDO). „Riesabietet mehr als 3.500 Sport-lern aus aller Welt ein Zuhau-se. Man trifft sich mit Freundenund Konkurrenten aus allerWelt in der SACHSENarenaund geht seinem liebstenHobby nach“, ergänzt derIDO-Präsident.
Nun lädt das Team der FVGRiesa zum 20. Mal die ganzeWelt zum sportlichen Wett-kampf auf der großen Show-bühne der SACHSENarenaein. „Es ist ein grandioses Ju-biläum“, sagt FVG-Geschäfts-führerin Kathleen Kießling.„Nicht nur für unser Team,auch für die Stadt und die Re-gion ergeben die Tanzwocheneinen unschätzbaren Mehr-wert. Wir freuen uns unheim-lich auf die 20. Ausgabe die-ser tollen Veranstaltung undplanen natürlich einige Jubilä-umsüberraschungen.“Eine Veranstaltung über zweiJahrzehnte an einem Ort nichtnur zu behaupten, sondernstetig weiterzuentwickeln,sieht FVG-Prokurist ReinerStriegler als größte Leistung:„In der schnelllebigen Brancheist es enorm wichtig, dass mansich immer was Neues einfal-len lässt“, sagt er. „Wir haben
regelmäßig zu den Finals einevolle Halle und auch unter derWoche sind die Wettkämpfesehr gut besucht.” Im Vorjahrwaren die Besucherzahlen derbeiden Weltmeisterschaftenso gut wie lange nicht. Dieses treue Publikum kannsich erneut auf die bestenShow- und Stepptänzer derWelt freuen. Vom 21. bis 26.November findet die IDOShowdance-Weltmeister-schaft statt. Ab 29. Novembertanzen die Stepptänzer um dieWM-Titel. Die 20. Tanzwo-chen enden am 3. Dezembermit dem großen Finalabend.Karten sind bereits in der Rie-sa Information, im SZ-Treff-punkt, beim Wochenkurier, anden CTS-Vorverkaufsstellenund online erhältlich.Das Jubiläum stellt bei weitemnicht das Ende der Riesaer
Tanzgeschichte dar. „Auch2017 und 2019 werden beideWeltmeisterschaften in derArena ausgetragen“, sagtKathleen Kießling. 2018 müs-sen die Riesaer ebenfalls nichtohne Tanzen verbringen, denn„die Tapdance-WM sind bis2019 durchgängig bei unsvertraglich fixiert“, ergänztReiner Striegler. Für die FVGRiesa ist die Fortsetzung die-ser Traditionen zugleich Ehreund Verpflichtung.Das soll auch nach 2019 sobleiben: „Wenn sich eineStadt, eine Halle und das ge-samte Organisationsteamüber zwei Dekaden so profes-sionell bewährt und immerweiter entwickelt haben, gibtes keinen Grund, dies in Zu-kunft zu ändern. Wie man imEnglischen richtig sagt ‚Don’tchange a winning team‘“,blickt Michael Wendt vielver-sprechend voraus. (Info: FVG)
Teilnehmer und Helfer erlebten ein gelungenes, stimmungsvolles Tischtennisturnier. Foto: R. Görke
Weltklasse-Showtanz, hier Sloweniens Juniorinnen, gehört zu Riesa.
A M T S B L A T T D E R G R O S S E N K R E I S S T A D T R I E S A SEITE 5
Öffentliche BekanntmachungÖffentliche Ausschreibungen nach VOB/A
- Außenanlagen der Förderschule Riesa „An der Goethestraße”, 2. Bauabschnitt Gestaltung Pausenhof
- 1. Grundschule Riesa „Käthe Kollwitz” - 3. BA, Sanierung Hortgebäude Brandschutz und3.1. BA, Sanierung Hortgebäude raumakustische/energetische MaßnahmenLos 3-06, Allgemeine Bauleistungen
- 1. Grundschule Riesa „Käthe Kollwitz” - 3. BA, Sanierung Hortgebäude Brandschutz und3.1. BA, Sanierung Hortgebäude raumakustische/energetische MaßnahmenLos 3-08, Tischler
Die vollständigen Ausschreibungstexte werden auf eVergabe.de am 17.02.2016, aufVergabe24.de am 18.02.2016 und im Sächsischen Ausschreibungsblatt am24.02.2016 veröffentlicht.
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
- Werner-Heisenberg-Gymnasium Riesa und 1. Grundschule Riesa „Käthe Kollwitz” - Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik - PCs und Monitore
Der vollständige Ausschreibungstext wird auf eVergabe.de am 15.02.2016, auf Ver-gabe24.de am 16.02.2016 und im Sächsischen Ausschreibungsblatt am 17.02.2016veröffentlicht.
Für Anfragen steht Ihnen die Vergabestelle telefonisch unter 03525 700-308 und 700-309zur Verfügung.
Parkraum-einschränkungen
Montag, 22. Februar: Fr.-Mehring-Straße von Ste-ger- bis Dr.-Külz-Straße;A.-Bebel-Straße von Pau-sitzer bis Dr.-Külz-Straße;Felgenhauerstraße vonHospitalweg bis MeißnerStraße.Dienstag, 23. Februar: Fel-genhauerstraße von Meiß-ner bis Poppitzer Straße;Hospitalweg von Steger-bis Dr.-Külz-Straße; Straßeder Freundschaft von Pau-sitzer Straße bis Straße derEinheit. Donnerstag, 25. Februar:Pausitzer Straße von Goe-the- bis Hauptstraße; Klöt-zerstraße von R.-Breit-scheid- bis Bahnhofstraße;Karl-Marx-Ring von Klötzer-bis Berliner Straße.
I M P R E S S U MHerausgeber: FVG Riesa mbHAm Sportzentrum 5 · 01587 RiesaErscheinungsweise:wöchentlich, kostenlos für alle Haushalteim Stadtgebiet Riesaverantwortlich für den amtlichen Teil:Stadtverwaltung Riesa: Uwe Päsler Tel. 03525/700205 · Fax 03525/733832E-Mail: [email protected]: Uwe Päsler (verantw.) Heike Berthold (Tel. 03525/735060)E-Mail: [email protected] Czäczine (Tel. 03525/601255)Anzeigenleitung/Herstellung:polyprint Riesa GmbHGoethestraße 59 · 01587 RiesaTel. 03525/72710 · Fax 03525/727133E-Mail: [email protected] nächste Ausgabe:22.2.2016Verteilung:Bachmann DirektwerbungTel. 0157/33977724 · Fax 03525/739185E-Mail: [email protected]: Info-Telefon 03525/72710Fotonachweis: Heike Berthold, FotoliaDie nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 26.2.2016.
Seit mehr als drei Jahren macht das Vereinigte Wirtschaftsforum auch mit Postkarten viel Druck bei Regie-rungen in Berlin und Dresden, um den Bau der B169 voranzutreiben. Karte Nr. 39 ging im Februar raus.
Vereinigtes Wirtschaftsforum schreibt an Politiker
B169 – macht Winterpause?
Herzlichen Glückwunsch!Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt gratuliert
zum 101. Geburtstag am 9. FebruarFrau Marie Lehmann undzum 90. Geburtstag am 11. Februar Herrn Ottokar Müller.
Zusteller/Innen gesuchtFür die Zustellung von Zeitungen suchen wir
ab sofort zuverlässige Zusteller/Innen (ab 13 Jahre) für
MerzdorfBei Interesse melden Sie sich bitte umgehend bei
Bachmann Direktwerbung, Tel. 0157/33977724, Fax 03525/739185
JETZT FÜR
MINDESTLOHN!
Sonnenschutz
Lauchhammer Str. 3001591 RiesaTel. 0 35 25 / 74 02 98info@ sonnenschutz-unger.dewww.sonnenschutz-unger.de
Fenster • Türen • Rolltore • Markisen • Rollläden • Raffstoren • Faltstores Vordächer • Insektenschutz • Klappläden • Sonnensegel • Terrassendächer
WAREMA MarkisenImmer voll im Trend.
Die Zeit ist günstig für Sie!Winterpreise für WAREMA
Kassetten-Markisenvom 01.12.2014 bis 19.03.2015
0000984233_1.indd 1 09.12.2014 14:16:46
A M T S B L A T T D E R G R O S S E N K R E I S S T A D T R I E S ASEITE 6
Riesaer. Ausgabe Nr. 07/2016 vom 19. Februar 2016
Öffentliche Bekanntmachung
Ländliche Neuordnung: TerpitzGemeinde: LiebschützbergVerfahrens-Nr.: N10/LN
I. Flurbereinigungsbeschluss
1. Anordnung
In der Gemeinde Liebschützberg wird aufgrund des § 86 Abs. 1 des Flur-bereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute geltenden Fassung i.V.m. § 1Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzesund zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpas-sungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429), in derheute geltenden Fassung die Durchführung eines vereinfachten Flurbereini-gungsverfahrens angeordnet.
2. Verfahrensgebiet
Zum Verfahrensgebiet gehören:
von der Gemarkung Gaunitzalle Flurstücke außer 52/1; 57; 61
von der Gemarkung Liebschützalle Flurstücke außer 241; 244; 245; 246; 247; 248; 249; 251; 252;
253; 254/4
von der Gemarkung Terpitzalle Flurstücke außer 83; 84; 86/2; 86/3; 86/4; 87; 88; 89; 90; 91; 92;
93; 94; 95; 96; 97; 98; 99; 100; 101; 102; 103; 104; 105; 106; 107; 108; 109; 133; 229; 230; 235; 236; 241; 242; 243; 248; 249; 252/1; 252/2; 275/1; 275/2; 276/1; 276/2; 279/1; 279/2; 281/1; 281/2; 283/1; 283/2; 286b; 286c;286d; 312;313; 328a; 331/2; 332/2; 333; 334; 335/2; 342; 345/1; 345/2; 352; 354; 362; 364; 365; 366/1; 367; 369/1; 371a; 372/1; 373/1; 373/2; 374a; 374b; 374c; 375/1, 375/2; 376; 377; 378; 379; 380; 381/7; 381/8; 381/12; 381/14; 381/16; 381/17; 381/18; 381/19; 381/20; 381/21; 381/22; 381/23; 382/1; 382/2;383/1; 383/2; 384/1; 384/3; 384/5; 384/6; 385/2; 385/5; 385/6; 385/7; 385/8; 385/9; 385/11; 385/12; 386/1; 386/3; 386/4; 387/1; 387/2; 387/3; 388; 389; 390; 391; 392; 393; 395
von der Gemarkung Clanzschwitzfolgende Flurstücke: 30; 132/1; 133/1; 133/2; 133/3; 134; 135; 136;
137; 138/1; 196
von der Gemarkung Klötitzfolgende Flurstücke: 160/2; 162; 164; 165; 166; 167; 167a; 168;
169; 170; 175; 290/2
von der Gemarkung Wellerswaldefolgende Flurstücke: 302a; 304/1;305a; 335; 336; 337; 338; 339;
340; 341; 342; 343; 344; 345/1; 346/1; 347; 348; 349; 350; 351; 351a; 351b; 351c; 351d; 351e; 352; 353; 354; 355; 355a; 355b; 355c; 355d; 356a; 357a; 359a; 359b; 360; 361; 415; 417; 418; 419; 420; 421; 422; 423; 423a; 423b;424; 425; 426; 427; 428; 429; 430; 431; 577/1;578; 580; 582
Das Verfahrensgebiet ist auf der vom Landratsamt Nordsachsen, Amt fürLändliche Neuordnung – Flurbereinigungsbehörde – gefertigten Gebiets-übersichtskarte im Maßstab 1: 25.000 die als Anlage zu diesem Beschlussbeigefügt ist, durch farbige Umrandung dargestellt. Die Gebietsübersichts-karte gehört nicht zum entscheidenden Teil dieses Beschlusses, sie dient derInformation über die Lage des gesamten Verfahrensgebietes.
Das festgestellte Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von ca.1026 ha.
3. Beteiligte
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, Ge-bäude und Anlagen sowie die den Grundstückseigentümern gleichstehendenErbbauberechtigten sind Teilnehmer am vereinfachten Flurbereinigungsver-fahren.
Die Teilnehmer bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemein-schaft entsteht mit dem Anordnungsbeschluss und ist eine Körperschaft desöffentlichen Rechts (§ 16 FlurbG), die den Namen
Teilnehmergemeinschaft Terpitz
führt und ihren Sitz in der Gemeinde Liebschützberg hat. Sie untersteht derAufsicht des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung.
Nebenbeteiligte sind u. a. Inhaber von Rechten an Grundstücken sowiedie Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grund-stücken, die zur Errichtung von Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereini-gungsgebietes mitzuwirken haben.
4. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Nach § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG i. V. m. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Ver-waltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollziehung dieses Be-schlusses angeordnet, mit der Folge, dass Widerspruch und Anfechtungs-klage keine aufschiebende Wirkung haben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Flurbereinigungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nachseiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit demersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlichoder zur Niederschrift beim
Landratsamt NordsachsenAmt für Ländliche Neuordnung
Hausanschrift: Postanschrift:Dr.-Belian-Straße 5 04855 Torgau04838 Eilenburg
oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landratsamtes Nordsach-sen
Schlossstraße 27, 04860 TorgauSüdring 17, 04860 TorgauFischerstraße 26, 04860 TorgauDr.-Belian-Straße 4 und 5, 04838 EilenburgRichard-Wagner-Straße 7a, 04509 DelitzschFriedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesemFall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischenSignatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einemPseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht er-möglicht, ist nicht zulässig.Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung mit einer qualifizier-ten elektronischen Signatur erfolgt über die E-Mail-Adresse [email protected] Schriftform kann auch durch Versendung eines elektronischen Doku-ments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes („absender-bestätigt”) ersetzt werden. Die Zugangseröffnung hierfür erfolgt über die E-Mail-Adresse [email protected].
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung bewirkt, dass Widerspruch undAnfechtungsklage gegen diesen Flurbereinigungsbeschluss keine aufschie-bende Wirkung haben (§ 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG i. V. m. § 80 Abs. 2 Satz1 Nr. 4 VwGO). Das bedeutet, dass der Flurbereinigungsbeschluss auchdann vollzogen werden kann, wenn er mit Widerspruch und Klage angegriffenwird.
des Landkreises Nordsachsen Landratsamt, Amt für Ländliche Neuordnung
Öffentliche Bekanntmachung
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Aussetzung derVollziehung beim
Landratsamt NordsachsenAmt für Ländliche Neuordnung
Hausanschrift: Postanschrift:Dr.-Belian-Straße 5 04855 Torgau04838 Eilenburg
oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landratsamtes Nordsach-sen
Schlossstraße 27, 04860 TorgauSüdring 17, 04860 TorgauFischerstraße 26, 04860 TorgauDr.-Belian-Straße 4 und 5, 04838 EilenburgRichard-Wagner-Straße 7a, 04509 DelitzschFriedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
oder die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchesbeim
Sächsischen Oberverwaltungsgericht
Hausanschrift: Postanschrift:Ortenburg 9 Postfach 444302625 Bautzen 02634 Bautzen
beantragt werden (§ 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG i. V. m. § 80 Abs. 4 Satz 1und Abs. 5 VwGO).
Eilenburg, den 1. Februar 2016
gez. WirschingAmtsleiterAmt für Ländliche Neuordnung
II. Hinweise zum Anordnungsbeschluss
1. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligungam Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind nach § 14 Abs. 1 FlurbG in-nerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung dieses Beschlussesschriftlich beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung,04855 Torgau oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Amt fürLändliche Neuordnung, Dr.-Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg als zuständigeFlurbereinigungsbehörde anzumelden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tagder öffentlichen Bekanntmachung.Auf Verlangen des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuord-nung hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer vom Landratsamt Nord-sachsen, Amt für Ländliche Neuordnung zu setzenden Frist nachzuweisen.Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird der Anmeldende nicht mehr beteiligt.Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet odernachgewiesen, so kann das Landratsamt Nordsachsen, Amt für LändlicheNeuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen(§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch ersicht-lichen Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenenFristenablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Laufgesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).
2. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung
Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Verfahrensge-biet erhebt das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung ausdem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, dieEintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichtigungenzu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die ent-sprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbe-schluss etc. vorzulegen.Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigungdes Grundbuches sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünsti-gungen vorgesehen.
3. Zeitweilige Eigentumsbeschränkungen
Von der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses bis zur Unanfechtbar-keit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende Eigentumsbeschränkungen:
a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Land-ratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung nur Änderungenvorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb ge-hören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG).
b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagendürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt fürLändliche Neuordnung errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder be-seitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG).
Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommenoder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Verfah-ren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Länd-liche Neuordnung kann den früheren Zustand auf Kosten der betreffendenBeteiligten wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist(§ 34 Abs. 2 FlurbG).
c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufer-gehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange,insbesondere des Naturschutzes und der Landespflege, nicht beeinträch-tigt werden, mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt fürLändliche Neuordnung beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG).Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Landratsamt Nordsach-sen, Amt für Ländliche Neuordnung Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34Abs. 3 FlurbG).
d) Von der Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses bis zur Ausführungs-anordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsge-mäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des LandratsamtesNordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung; die Zustimmung darf nur imEinvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden (§ 85 Nr. 5FlurbG).Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen,Amt für Ländliche Neuordnung vorgenommen worden, so kann es anord-nen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlich-tete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ord-nungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG).
Verstöße gegen die Anordnungen zu Ziffer 3, Buchstaben b), c) und d) sindOrdnungswidrigkeiten i. S. des § 154 FlurbG und können mit Geldbußen ge-ahndet werden. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungs-widrigkeiten (OWiG).
Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort desFlurbereinigungsbeschlusses mit Begründung und Gebietsübersichts-karte
Ländliche Neuordnung: Terpitz Gemeinde: LiebschützbergLfd.-Nr.: N10/LN
In der Stadtverwaltung Riesa, Stadtarchiv, Goethestraße 66, 01589 Riesaliegt ab dem 19. Februar 2016 während der Dienststundenmontags 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 14:00 Uhr dienstags 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhrmittwochs 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 14:00 Uhrdonnerstags 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhrfreitags 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
der Flurbereinigungsbeschluss bestehend aus:I. Flurbereinigungsbeschluss mit RechtsbehelfsbelehrungII. Hinweise zum AnordnungsbeschlussIII. BegründungGebietsübersichtskarte
zwei Wochen lang zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann aus.
Riesa, 9. Februar 2016
Tilo LindnerBürgermeister für Bau und Ordnung
A M T S B L A T T D E R G R O S S E N K R E I S S T A D T R I E S A SEITE 7
des Landkreises Nordsachsen Landratsamt, Amt für Ländliche Neuordnung
A M T S B L A T T D E R G R O S S E N K R E I S S T A D T R I E S ASEITE 8
Riesaer. Ausgabe Nr. 07/2016 vom 19. Februar 2016
Kino extraImmer montags präsentiertder Filmpalast Capitol in derKino-extra-Reihe einen beson-deren Film. Am 22. Februarwird „Das brandneue Testa-ment“ gezeigt.Gott lebt in Brüssel. Doch derAllmächtige ist kein weiserWeltenlenker, sondern ein Fa-milienvater, der im Bademan-tel durch die Wohnungschlurft und Frau und Tochtertyrannisiert. Ansonsten hocktGott vorm Computer und tüf-telt jene Gebote aus, die zuden Fragen führen, die dieMenschheit bewegen: Warumfällt der Toast immer auf dieMarmeladenseite, und wes-halb erwischt man im Super-markt grundsätzlich die lang-samste Schlange an derKasse? Dazu arrangiert er im-mer wieder Naturkatastrophenund Kriege. Höchste Zeit füreine Lektion, findet TochterÉa. Und hackt sich in GottesComputer ein. Die geheimsteDatei mit den Todesdaten allerMenschen ist schnell geöffnet.Ein paar Klicks später erfährtjeder Mensch auf Erden perSMS, wie lange er noch zu le-ben hat. Plötzlich denken alledarüber nach, was sie mit der
ihnen verbleibenden Zeit an-fangen wollen. Éa bricht auf,um sechs neue Apostel zu su-chen und ein brandneues Tes-tament zu schreiben. DochGott ist der Meinung, dass erinmitten des Chaos auch nochein Wort mitzureden hat...Ü Mo., 22. Februar,
17.15 und 20.15 Uhr
Der geilste TagAm Mittwoch, 24. Februar,lädt der Filmpalast Capitol zurLadies Preview der deutschenKomödie „Der geilste Tag“ mitMatthias Schweighöfer undFlorian David Fitz.Der kauzige, überambitionierte
Pianist Andi und der eher inden Tag lebende Benno, bei-de erst Mitte Dreißig, werdenbald sterben. Also beschlie-ßen sie nach anfänglichenSchwierigkeiten im Hospiz,den geilsten Tag ihres Lebenszu erleben.Sie ergaunern sich Geld undreisen nach Afrika. Ein Alb-
traum für den hypochondri-schen Andi, aber auch fürBenno eine große Herausfor-derung, da er sich dort zumersten Mal seiner Vergangen-heit stellen muss. Ü Mi., 24. Februar,
19.45 Uhr
Veranstaltungstipps
Heißmann & Rassau – Frankens beliebtestes Comedy-Duo zu Gast in Riesa
Spaß-Revue mit alltäglichen TückenEs ist eine in dieser Form
wohl einzigartige Erfolgs-geschichte. Zwei Freunde ste-hen seit Jugendtagen gemein-sam auf der Bühne. DieLeidenschaft zum Theaterbrachte beide nach der Aus-bildung zusammen. Heutesind sie Frankens erfolgreichs-tes und beliebtestes Comedy-Duo, welches auch weit überdie Grenzen Fürths hinaus be-kannt ist. Volker Heißmannund Martin Rassau gastierenmit ihrer neuen zweistündigenSpaß-Revue „Unterhaltungs-abend“ am Montag, 29. Feb-ruar ab 19.30 Uhr mit Tempo,Witz und Charme in derStadthalle „stern“. Dabei al-bern sich die Verwandlungs-künstler in vollkommen neuenRollen, aber auch legendärenKlassikern durch jede Mengeabsurde Situationen. Auch im 30. Jahr ihrer gemein-samen Bühnenkarriere verste-hen es die beiden Komiker im-
mer wieder aufs Neue, die Tü-cken des Alltags zu finden –und in ausgelassenen Sket-chen und heiteren Spielsze-nen zu entlarven. Natürlichdürfen die berühmt-berüchtig-ten fränkischen Witwen „Wal-traud und Mariechen“ nichtfehlen, die mit bissigen Kom-
mentaren eine ganz eigeneSicht auf die Dinge haben.Aber auch zahlreiche anderekuriose Charaktere und schrä-ge Vögel tauchen im Laufedes „Unterhaltungsabends“auf und machen die Show zueinem turbulenten Erlebnis fürdie ganze Familie.
Frankens Erfolgsduo: Heißmann & Rassau kommen in den „stern”.
„Der geilste Tag” ist am Mittwoch zur Ladies Preview zu sehen.
Arbeitgeber-Rangliste
Vitanas vorn dabeiIm Arbeitgeber-Ranking des
Wirtschaftsmagazins „Fo-cus“ belegte die Unterneh-mensgruppe Vitanas, die un-ter anderem in Riesa einSenioren Centrum führt, inder Branche „Gesundheit undSoziales“ den 10. Platz.Der „Focus“ ermittelte zusam-men mit dem Netzwerk „Xing”
und dem Portal „kununu” diebesten Arbeitgeber aus 22Branchen. Den Resultaten lie-gen über 70.000 Bewertun-gen von Arbeitnehmern zu-grunde. Sie beurteilten dasFührungsverhalten der Vorge-setzten, berufliche Perspekti-ven, das Gehalt und dasImage ihres Arbeitgebers.