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Küstenlandschaft vor Großenbrode und vorgelagerte Meeresbereiche In Kürze: Typ: FFH Gebiet DE1632-392 Andere Ausweisungen: HELCOM BSPA 177, IBA 018, EU VS Gebiet 1633-491 Lage: östlich Wagrien, westliche Mecklenburger Bucht, westliche Ostsee Größe: 1739 ha Meldung durch: S-H Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume SCI seit: 13.11.2007. Lt. Landesregierung FFH- Gebiet seit 08.01.2010 1 Schutzgüter:: Vielfältige, in weiten Teilen naturnahe Küstenlebensräume u. a. mit bedeutenden Steinriffen und dem nördlichsten Vorkommen des Sumpfschneiderieds in Schleswig-Holstein. Schweinswal Gebietsspezifische Maßnahmen: keine Gebietsbeschreibung 2 Das FFH-Gebiet in einer Größe von 1739 ha umfasst die Großenbroder Küste einschließlich des Großenbroder Moores sowie die Meeresbereiche östlich und nördlich der Wagrischen Halbinsel. Das FFH Gebiet ist bis zu 5 m tief (lt. Seekarte). Die Großenbroder Küste zeichnet sich durch einen kleinflächigen Wechsel verschiedener, gut erhaltener Küstenlebensräume aus. Weite Teile des Küstenabschnittes werden von Steilküsten (1230) eingenommen, vor denen sich Strandwälle, Dünen, Spülsäume (1210), bewachsene Kiesstrände (1220) bzw. Sandstrände erstrecken. Sowohl die Steilküsten als auch die von Primär- (2110), Weiß- (2120) und dem prioritären Lebensraumtyp der Graudünen (2130) gebildeten Dünenbereiche sind weitgehend ungestört. In den Strandwall- und Dünenbereichen sowie an den Strandseen (1150, prioritärer Lebensraumtyp) sind Salzwiesen (1330), und Salzröhrichte Abb. 1: Miesmuschelbänke machen das FFH-Gebiet „Küstenlandschaft vor Großenbrode und vorgelagerte Meeresbereiche“ attraktiv für überwinternde Meeresenten. vorhanden. Kleinflächig kommt auf Sand- oder Schlammflächen das Quellerwatt (1310) vor. Der im Osten angrenzende marine Flachwasserbereich (1160) weist Bestände von Seegras und Algen auf. Hier sind auch ausgedehnte geröllreiche Riffe (1170) ausgebildet. Schweinswale nutzen das Gebiet zur Nahrungssuche. Die Wasserflächen des Gebietes stellen wichtige Nahrungs-, Rast- und Überwinterungslebensräume für Küstenvögel dar. Das übergreifende Schutzziel ist die Erhaltung der vielfältigen, dynamischen und ostseetypischen Küstenlandschaft. Hierzu gehören sowohl die seeseitigen Ausprägungen mit Flachwasserbereichen, Miesmuschelbänken und artenreichen Riffen sowie Spülsäumen als auch die Steilküsten mit vorgelagerten Geröllfeldern, Sandstrände mit Dünen- abschnitten, Strandwälle und Strandseen. Steckbrief Natura 2000 Gebiete Ostsee, FFH Großenbrode 1 Sabine Christiansen, Elke Körner Endfassung Steckbriefe Mittwoch, 16. Januar 2013 1 http://www.umweltdaten.landsh.de/public/natura/daten/detail.php?&smodus=short&g_nr=1632-392 2 http://www.umweltdaten.landsh.de/public/natura/pdf/gebietssteckbriefe/1632-392.pdf

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Küstenlandschaft vor Großenbrode und vorgelagerte Meeresbereiche

In Kürze:Typ: FFH Gebiet DE1632-392Andere Ausweisungen: HELCOM BSPA 177,

IBA 018, EU VS Gebiet 1633-491Lage: östlich Wagrien, westliche Mecklenburger

Bucht, westliche OstseeGröße: 1739 haMeldung durch: S-H Ministerium für

Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

SCI seit: 13.11.2007. Lt. Landesregierung FFH-Gebiet seit 08.01.20101

Schutzgüter:: Vielfältige, in weiten Teilen naturnahe Küstenlebensräume u. a. mit bedeutenden Steinriffen und dem n ö rd l i c h s t e n Vo r k o m m e n d e s Sumpfschneiderieds in Schleswig-Holstein. Schweinswal

Gebietsspezifische Maßnahmen: keine

Gebietsbeschreibung2

Das FFH-Gebiet in einer Größe von 1739 ha umfasst die Großenbroder Küste einschließlich des Großenbroder Moores sowie die Meeresbereiche östlich und nördlich der Wagrischen Halbinsel. Das FFH Gebiet ist bis zu 5 m tief (lt. Seekarte).Die Großenbroder Küste zeichnet sich durch einen kleinflächigen Wechsel verschiedener, gut erhaltener Küstenlebensräume aus. Weite Teile des Küstenabschnittes werden von Steilküsten (1230) eingenommen, vor denen sich Strandwälle, Dünen, Spülsäume (1210), bewachsene Kiesstrände (1220) bzw. Sandstrände erstrecken. Sowohl die Steilküsten als auch die von Primär- (2110), Weiß- (2120) und dem prioritären Lebensraumtyp der Graudünen (2130) gebildeten Dünenbereiche sind weitgehend ungestört. In den Strandwall- und Dünenbereichen sowie an den Strandseen (1150, prioritärer Lebensraumtyp) sind Salzwiesen (1330), und Salzröhrichte

Abb. 1: Miesmuschelbänke machen das FFH-Gebiet „Küstenlandschaft vor Großenbrode und vorgelagerte Meeresbereiche“ attraktiv für überwinternde Meeresenten.

vorhanden. Kleinflächig kommt auf Sand- oder Schlammflächen das Quellerwatt (1310) vor. Der im Osten angrenzende marine Flachwasserbereich (1160) weist Bestände von Seegras und Algen auf. Hier sind auch ausgedehnte geröllreiche Riffe (1170) ausgebildet. Schweinswale nutzen das Gebiet zur Nahrungssuche. Die Wasserflächen des Gebietes stellen wichtige Nahrungs-, Rast- und Überwinterungslebensräume für Küstenvögel dar. Das übergreifende Schutzziel ist die Erhaltung der vielfältigen, dynamischen und ostseetypischen Küstenlandschaft. Hierzu gehören sowohl die seeseitigen Ausprägungen mit Flachwasserbereichen, Miesmuschelbänken und artenreichen Riffen sowie Spülsäumen als auch die Steilküsten mit vorgelagerten Geröllfeldern, Sandstrände mit Dünen-abschnitten, Strandwälle und Strandseen.

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1http://www.umweltdaten.landsh.de/public/natura/daten/detail.php?&smodus=short&g_nr=1632-392 2 http://www.umweltdaten.landsh.de/public/natura/pdf/gebietssteckbriefe/1632-392.pdf

FFH SchutzgüterDer marine Teil des FFH-Gebietes ist nahezu vollständig als Riffgebiet ausgewiesen (1230 ha, entspricht 70 % der Gesamtfläche). Nur ein küstennaher Flachwasserstreifen (135 ha) ist als LRT 1160 ausgewiesen, mit seinen Beständen von Seegras und Makrophyten.

Riffe1, Makrophyten2 und Miesmuschelbänke3

1 Rote Liste, FFH LRT 1170, HELCOM, Bern Konvention, BNatschG §30

2 Rote Liste, FFH LRT 1130, 1140, 1150, 1160, 1170, HELCOM, Bern Konvention, BNatschG §30

3 Rote Liste, FFH LRT 1140, 1170, HELCOM, OSPAR, BNatschG §30

Die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes3 nennen ausdrücklich den Erhalt der wegen ihrer Strömungsexposition besonders ursprünglichen und artenreichen Steinriffe im Bereich des Fehmarn Sundes, sowie die dort vorkommenden Miesmuschelbänke. (Leider konnten keine näheren Beschreibungen dafür gefunden werden.) Im Flachwasserbereich jenseits des meist mit Hartsubstrat befestigten Ufers dominieren im nördlichen Teil bis Großenbrode Geröllflächen (bis 75 % Bedeckung), die in den tieferliegenden Bereichen durch Sandflächen (50 %) abgelöst werden (Fürhaupter et al., 2008). Die Rote Liste Rotalge Furcellaria lumbricalis fehlt heute im Arteninventar Dies führte zu einer schlechten Bewertung nach WRRL (Fürhaupter et al., 2009).

Große, flache Meeresarme und -buchten1 mit Seegraswiesen3 und Miesmuschelbänken4

1(Rote Liste, FFH LRT 1160, HELCOM)2 Rote Liste, FFH LRT 1140, OSPAR, HELCOM, Bern Konvention, BNatschG §303(Rote Liste, FFH LRT 1110,1130,1140,1150, 1160, OSPAR, HELCOM, Bern Konvention, BNatschG §30)4 Rote Liste, FFH LRT 1140, 1170, HELCOM, OSPAR, BNatschG §30 Der gesamte Küstenbereich des FFH-Gebietes ist durch relativ dichten Bewuchs mit Seegräsern (Zostera marina, Z. noltii, Ruppia spp.) auf Sandflächen und Blasentang auf allen verfügbaren Hartsubstraten gekennzeichnet

(Fürhaupter et al., 2008). Zostera noltii/Ruppia spp. besiedeln speziell die geschützten Bereiche, während Zostera marina entlang des ganzen Küstenabschnitts ab etwa 2.5 m in relativ hohen Bedeckungsgraden vorkommt. Areale in denen das Seegrass mit Algen gemischt auftritt werden mit der gemeinen Meersaite (Chorda filum) gebildet (Fürhaupter et al., 2008). In den 1990er Jahren war Seegras bis in eine Tiefe von 6 m regelmäßig im Gebiet zu finden (BMLP, 2000). Kleine Steine dienen als Substrat für Makroalgen, die Rhizome des Seegrases sind häufig von Miesmuscheln bewachsen.

Schweinswale (Phocoena phocoena)(Rote Liste, FFH 1351, Anhang II, IV, OSPAR, HELCOM, Bern Konvention, Bonn Konvention, CITES)

Der Bereich östlich von Fehmarn scheint nach den langjährigen Monitoringflügen kein besonderer Dichteschwerpunkt von Schweinswalen zu sein, aber es wurden im Frühjahr und Sommer Sichtungen von Kälbern gemacht (Siebert et al., 2012). Auch die Sichtungsdatenbank des BfN zeigt hier keine Daten. Dennoch ist anzunehmen, daß die struktur- und biomassereichen Flachwasser-gebiete östlich von Wagrien attraktive Nahrungsgebiete für Schweinswale sind. Der gesamte Raum um Fehmarn wird sehr häufig von Schweinswalen frequentiert, wie akustische Überwachung mit PODs, Flugzählungen und andere Sichtungen ergaben (Gilles et al., 2010; Siebert et al., 2006). Im Bereich Fehmarn Belt wurde ein ganzjähriger Dichteschwerpunkt festgestellt (Teilmann et al., 2008). Die östliche Kieler Bucht-Howachter Bucht ist in etwa die östlichste Verbreitung der Schweinswale im Winter, und ist vom Frühjahr bis insbesondere im Herbst einer der Dichteschwerpunkte in der westlichen Ostsee (Herr, 2009). Es ist unwahrscheinlich, daß der tiefe Fehmarn Sund eine Ausbreitungsgrenze für Schweinswale darstellt.

SeevögelS. EU Vogelschutzgebiet „Östlich Wagrien“.Nach (Mentjes and Gabriel, 1999) ist das Flachwassergebiet vor Großenbrode einer der

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am stärksten von Entenbeifang betroffenen Stellplätzen rund um Fehmarn.

Schutzstatus des GebietesDas Vorschlagsgebiet „Küstenlandschaft vor G r o ß e n b r o d e u n d v o r g e l a g e r t e Meeresbereiche“ (DE1632-392) wurde 2007 erstmals als „Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung“ (SCI) anerkannt (2008/25/EG, vgl. Anhang 1) und muß demnach bis 2013 als FFH Schutzgebiet ausgewiesen werden. Laut Landesregierung ist das Gebiet seit 8.10.2010 unter gesetzlichem FFH Gebietsschutz (s. Fußnote 1). Die FFH-Ausweisung erfordert jedoch die Festlegung und das Wirksamwerden von Maßnahmen nach Artikel 6 FFH (1992). Das überlappende EU Vogelschutzgebiet „Östlich Wagrien“ zum Schutz der durch die FFH Schutzgüter im Wasser und an Land angelockte Stand- und Rastvogelfauna besteht ebenfalls seit 2004. Es gibt bislang keine gebietsspezifischen Schutzmaßnahmen. Schleswig-Holstein strebt an, Maßnahmen über Managementpläne zu konkretisieren (Landesregierung Schleswig-Holstein, 2012). Allgemein besteht der nach EU FFH-Richtlinie (1992, Ar. 6) vorgesehene Schutz (umgesetzt nach § 33 des Bundesnaturschutz-gesetzes in Verbindung mit § 24 Abs. 1 LNatschG). Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen sind unzulässig, wenn sie zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können (§§ 28 und 29 LNatSchG). Die erforderliche Prüfung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten mit den Erhaltungszielen erfolgt nach § 25 LNatschG (2010). Die o. g. allgemeinen Bestimmungen des gesetzlichen Schutzes gelten nicht, soweit ein sonstiger gleichwertiger Schutz besteht (§ 29 Abs. 2 Satz 7 LNatSchG). Die fischereiwirtschaftliche Bodennutzung im Rahmen der guten fachlichen Praxis gilt in der Regel nicht als Verstoß gegen das Verbot des § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG (§ 24 Abs. 1 LNatschG).

Erhaltungsziele4

Das übergreifende Erhaltungsziel ist die Erhaltung eines vergleichsweise vollständigen, durch die exponierte Lage dynamischen, ostseetypischen Küstenökosystems mit marinen Flachwasserbereichen, Miesmuschelbänken und Riffen Biotopkomplexes aus den kontinental geprägten Kliffs mit den vorgelagerten besonders blockreichen Strandwällen, Geröllstränden, Riffen der Flachwasserbereiche sowie des küstenfernen Fehmarn Sundes unter anderem als Lebensraum des Schweinswals. Im Hinblick auf die wechselseitigen Beziehungen der Lebensraumtypen sollen die lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen in weitgehend natürlichen Gewässern und weitgehend natürlicher Bodenstruktur und -dynamik einschließlich der Flachwasserbereich und Uferzonen erhalten werden.Das Gebiet ist zu 70 % als Riff (1170) ausgewiesen, und 8 % sind „Flache große Meeresarme und Buchten“ mit Flachwasser-zonen und Seegraswiesen (1160) ausgewiesen. Außerdem der Schweinswal.Die Riffe im FFH-Gebiet sollen natürliche, von mechanischer (anthropogener) Störung weitgehend freie und morphologisch ungestörte Bereiche sein. Dies gilt sowohl für den Meeresgrund wie für periodisch trockenfallende Flachwasserzonen mit Hartsubstraten wie Fels, Kreide, Findlingen, Steinen, natürlichen Muschelbänken und der zu Sandbänken vermittelnden Mischbestände.Im Lebensraumtyp„ Große, flache Meeresarme und -buchten“ (1160) sollen Die Biotopkomplexe und ihre charakteristischen Strukturen und Funktionen mit z. B. Riffen, Sandbänken und Watten, sowie Seegraswiesen und ihre Dynamik erhalten werden.Zugunsten des Schweinswales soll das FFH-Gebiet als naturnahes Gewässer erhalten werden, insbesondere die produktiven Flachwasserzonen unterhalb von 20 m Tiefe. Störungsarme Bereiche mit geringer Unterwasserschallbelastung als Kalbungs- und Aufzuchtgebiete sollen ebenso zu lebensfähigen Beständen und natürlichem Reproduktons-vermögen der Schweinswale beitragen wie

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intakte Nahrungsfischbestände. Die Schadstoffbelastung der Küstengewässer ist zu minimieren.

Derzeitiger ökologischer ZustandDer Gesamtzustand der Küstengewässer im Gebiet östlich von Wagrien wurde gemäß den Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie als aktuell „mäßig“ bewertet (Voß et al., 2010). Die Einzelwertungen für Phytoplankton und Großalgen und Seegräser sind jeweils „gut“, für Makrozoobenthos „mäßig“.Im Rahmen der Berichtspflichten nach FFH RL Artikel 17 an die Europäische Kommission erheben die Bundesländer und der Bund (BfN, in der AWZ) den Erhaltungszustand der Natura 2000 Schutzgüter in ihren Zuständigkeits-bereichen. Die Bewertung erfolgt nach (Krause et al., 2008). Demnach haben alle Lebensraum-typen des FFH Gebietes einen günstigen Erhaltungszustand (Gemperlein, 2008). Der Erhaltungszustand des Schweinswals in Schleswig-Holstein ist ungünstig (U2, Gemperlein, 2008), wie auch national (BfN, 2007), dort infolge eines ungünstigen Zustands der Population (U2), aber auch des Habitats (U1).

Empfindlichkeit der Schutzgüter gegenüber BelastungenDie im FFH Gebiet ausgewiesenen Schutzgüter sind allgemein besonders empfindlich bezüglich der Eingriffe durch Fischerei (hier allgemein) und der Eutrophierung der Küstengewässer (vgl. Anhang 2). Jeder Lebensraumtyp und jede Tier und Pflanzenart hat jedoch ein spezifisches Empfindlichkeitsmuster welches sich nicht quantifizieren oder miteinander vergleichen lässt.

Riffe und assoziierte Flora und FaunaDie Steingründe rund um Fehmarn waren Ziel der Steinfischerei, und Interviewpartner von (Bock, 2003). Obwohl bereits seit Ende des 19. Jahrhunders die Steinentnahme im Flachwasser bis 6 m gesetzlich verboten war könnten auch dort weiter Steine „geerntet worden sein (Karez and Schories, 2005). Zeitweilig könnte dadurch das Substrat für Epifauna und -flora verknappt worden sein. Es wurde jedoch beobachtet, daß Abrasion neues Hartsubstrat aus dem Sediment freilegt (Bock, 2003; Bock et al., 2003; Bohling et

al., 2009).Die wesentlichen Gefährdungen der Makrophytenbestände sind Licht- und Sauerstoffmangel, Substratverlust und invasive Arten (Hiebenthal et al., 2012): Der Lebensraum für Makrophyten hat infolge der durch die Eutrophierung zunehmenden Trübung/abnehmenden Wasserklarheit in den letzten Jahrzehnten stark abgenommen: zum Beispiel reicht der Fucusgürtel der Küsten nur noch bis in maximal 3 m Wassertiefe, statt wie noch in den 1970er Jahren bis in 10 m Wassertiefe (s. Zusammenfassung in Hiebenthal et al., 2012). Grundschleppnetzfischerei und Dredgen gefährden alle Makrophytenbestände außerhalb der Blocksteingründe und außerhalb der 3 sm Verbotszone (2008).Die Miesmuschelbänke der Ostsee werden außer durch Sauerstoffmangelsituationen und chemische Verschmutzung auch durch Grundfischerei stark beschädigt, unterliegen aber auch starken natürlichen Fluktuationen. (Hiebenthal et al., 2012). Außerdem sind sie sehr empfindlich gegen Ölverschmutzung, die sowohl Wachstum und Immunsystem der Miesmuscheln beeinträchtigt, als auch die Artenzusammensetzung der assoziierten Lebensgemeinschaft verschiebt: Seepocken, Braun- und Rotalgen, Schnecken und andere Weidegänger sterben besonders schnell (Hiebenthal et al., 2012). Warme Winter, Abnahme der Salinität, Verringerung des pH-Wertes und verstärkte Stürme als Folge der Klimaerwärmung führen einzeln und gemeinsam zu einer Beeinträchtigung des derzeitigen Wachstumspotentials von Miesmuscheln in der Ostsee (Hiebenthal et al., 2012).Insbesondere die mit Seegras, Makrophyten-beständen und Miesmuschelbänken assoziierte Lebensgemeinschaft reagiert artspezifisch sehr empfindlich auf klimabedingte Verschiebungen der Wasser-temperaturen, der Stratifizierung, Häufigkeit von Sauerstoffmangelereignissen und Stürmen, und/oder auf ein Ansinken des pH-Werts wodurch es schnell zu Verschiebungen in den Lebensgemeinschaften kommen kann. Sehr empfindliche Arten können so vollkommen verschwinden (Hiebenthal et al., 2012; Zander, 2008; Zettler et al., 2000).

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SchweinswaleDie häufigste messbare Todesursache von Schweinswalen ist Ersticken in Stellnetzen (Siebert et al., 2012). Die modernen Monofilamentnetze stehen am Grund und sind für Schweinswale nicht oder nur schwer zu orten. Die Nahrungsgründe für Schweinswale und die besten Fangplätze für Grundfische überlappen sich naturgemäß, so daß es auf produktiven flachen Bänken zu den höchsten Beifangereignissen kommt (vgl. Konflikt-regionen von (Herr, 2009)). Zusätzlich konkurrieren Schweinswale und Fischer um dieselbe Resource (Herr, 2009; Siebert et al., 2012). Akustische Vergrämer (Pinger) können entweder zu Gewöhnung und damit Wirkungslosigkeit oder zu Biotopverlust und auch Hörschäden führen (Siebert et al., 2012). Außerdem können die Pingergeräusche durch die ganz normale akustische Belastung der Gewässer maskiert werden (Müller mündl. Mitt. an EK).Akustische Belastungen durch Schallemissionen (sowohl Dauerlärm zum Beispiel durch Schiffe Sonar und seismische Exploration wie auch Einzelereignisse durch Explosionen) können Schweinswale je nach Entfernung von der Schallquelle beeinträchtigen bis körperlich verletzen und in jedem Fall in ihrem Orientierungssinn beeinträchtigen (Siebert et al., 2012). Es wird noch nach einer akzeptablen Belastungsobergrenze, bzw. Verfahren zur Minimierung der Schallemissionen gesucht.Die chemische Belastung der Meere und damit der Nahrungsorganismen für Schweinswale kann zu einer Leistungsminderung des Immunsystems und damit höherer Krankheitsanfälligkeit der Schweinswale führen und ist damit eine weitere schwer quantifizierbare Belastung für die Schweinswalpopulation (Siebert et al., 1999).

Nutzungen/Belastungen/Gefährdungen/

AllgemeinDie maßgeblichen Belastungen im Gebiet sind die Berufsfischerei, die stationäre Fischerei und der Angelsport und der Schiffsverkehr. Sehr

beeinflusst ist das Gebiet durch durch den Wassersport (siehe auch Standarddatenbogen5).

BerufsschifffahrtDer Lübeck-Gedser-Weg liegt weit ab südöstlich. Nördlich in direkter Nachbarschaft passiert die Schiffahrt durch den Fehmarnsund. Hauptnutzer der Wasserfläche ist die Fischerei, Freizeitschifffahrt und die kleine Passagier-schifffahrt.

FischereiDie Berufsfischerei beansprucht einen Großteil der Fläche für ihre Aktivitäten. Davon nur ein Viertel für stationäre Fischerei. Da das Gebiet innerhalb der 3 sm Zone liegt und zudem innerhalb der10 m Tiefenlinie liegt, kann hier aber nicht mit Grundschleppnetzen gefischt werden. Hier wird hauptsächlich das pelagische Schleppnetz genutzt.Die „Küstenfischer Nord eG“ von Heilgenhafen mit ihren 30 Mitgliedsbetrieben vertreiben in einem Fischrestaurant ihren Fang. Zielfischarten sind Dorsch, Hering, Sprotte, Scholle, Flunder und Aal. Verarbeitung und Vertrieb vor Ort6. Einen groben Überblick über die stationäre Fischerei in 2005 liefert Abb. 2.

Abb 2: Sichtungen von Stellnetzen, Bundgarnen und treibenden Netzteilen in der westlichen Ostsee Jan-Sept 2005 (Ausschnitt aus Gilles et al., 2006). Grünes Rechteck: Bereich des FFH Staberhuk (s. Text).

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5 http://www.umweltdaten.landsh.de/public/natura/daten/detail.php?&smodus=short&g_nr=1632-392

6 http://www.fehmarnfisch.com/fischerei.html

Aber auch Angelsport bzw. Freizeitfischerei findet innerhalb des Schutzgebietes ganzjährig statt. Beliebt ist die Mole, die den Binnensee von der Ostsee trennt und mit ihrer ausgebaggerten Fahrrinne. Außerdem trifft man sich zum Freundschaftsangeln am Großenbroder Kaiende. Zielfischarten sind Dorsch, Plattfisch und Meerforelle.

Küstenschutz/ Bebauungen/ FahrrinnenSchutzdeiche gibt es bei Großenbrode, nördlich bis südlich Kellenhusen und bis Grömitz (Generalplan Küstenschutz, 2012). Buhnen säumen das Ufer. Eine lange Mole schützt die Einfahrt zum Großenbroder Binnensee. Betonnntes Fahrwasser in diesen Bereich hinein. Molen schützen auch den Hafen Großenbrode Fähre am Fehmarnsund.

TourismusViele Taucheinstiege liegen im Gebiet, es gibt Strandsegelvereine und Liegeplätze an Bojen vor dem Strand oder auf dem Strand ab Großenbrode die Küste längs bis Travemünde (siehe auch FV (5)). Kanufahren und Rudern kommt vor. Für Kiten und Surfen sind sehr beliebt Südstrand, Großenbrode, Dahme. Die Großenbroder Häfen (6 Stück) halten nahezu 1000 Liegeplätze bereit. Im Einzugsbereich liegen Burgstaaken mit über 300, Burgtiefe mit 600, und Grömitz mit 780 Liegeplätzen. Auch Heiligenhafen (1200 Liegeplätze) und die Häfen von Neustadt mit der großen Ancora Marina. Aber auch die Lübecker Segler sind hier unterwegs.

Konflikte mit SchutzgüternMechanische und akustische Störungen durch Fischerei und Schifffahrt setzen dem Schweinswal und der marinen Lebewelt zu. Seegraswiesen und Riffhabitate sind sehr empfindlich gegenüber Eutrophierung.Das Konfliktpotential zwischen Schweinswalen und der lokalen Stellnetzfischerei besteht ganzjährig. Das Konfliktpotential ist im Winter/Frühjahr erhöht, wenn die Fischerei auf Dorsch mit Stellnetzen und Angeln am intensivsten ist. Genauer verifizieren läßt sich das Konfliktpotential jedoch nicht. Denn es ist unklar, wie häufig sich zu dieser Zeit Schweinswale östlich von Wagrien und am Brodtener Ufer aufhalten. Strandfunde, die auch

an der Küste von Wagrien gemacht wurden, deuten auf Ersticken in Stellnetzen als relativ häufige Todesursache, insbesondere in den Wintermonaten (Herr, 2009).Es kommt zudem zu saisonalen Konflikten der Stellnetzfischerei mit überwinternden und rastenden Meeresenten. Dazu siehe Steckbrief zum Vogelschutzgebiet „Ostsee östlich Wagrien“ DE 1633 491.Die Schiffsbewegungen im Gebiet und der näheren Umgebung, auch Sportboote verursachen störenden Unterwasserlärm, der Schweinswale in ihrer körperlichen Fitness beeinträchtigt (Rolland et al., 2012).Das FFH-Gebiet Großenbrode liegt vollständig innerhalb der 3 sm Zone innerhalb derer Schleppnetzfischerei verboten ist (vgl. Anhang 4E). Dennoch zeigen die Karten von (Fock, 2008), daß unmittelbar außerhalb des FFH-Gebietes erhebliche Grundschleppnetzfischerei stattfindet. (Möglicherweise handelt es sich aber um Transitfahrten von Fischereifahrzeugen durch den Fehmarnsund???? Die Rasterauflösung ist recht grob). Die Molen und Seebrücken haben das Strömungsregime bereits verändert und stellen ein Konfliktpotential für den LRT „große flache Meeresarme- und buchten“ dar.Die chemische Belastung des Gewässterteils kann Meeressäuger und Meeresenten in ihrer Fitness beeinträchtigen. Des weiteren besteht nach wie vor ein hohes Konfliktpotential für Makroalgenbestände und Seegraswiesen durch den eutrophen Zustand der Küstengewässer und die daraus resultierende Limitierung der Eindringtiefe von Sonnenlicht.

Bestehende nicht-gebietsspezifische MaßnahmenFür die Fischerei gilt allgemein die Schleswig-Holsteinische Küstenfischerei-Verordnung (2008) sowie die betreffenden EU Verordnungen. Diese sehen keine gebietsspezifischen Maßnahmen in den Schutzgebieten vor. Es gibt keine Pingerpflicht für die Stellnetzfischerei.Hobbyfischer dürfen nach Landesfischereigesetz in SH ab 2013 keine Langleine mehr verwenden (LFischG, 2011). Andere Geräte als die Handangel können nach § 4 bei der oberen Fischereibehörde beantragt und unter Nebenbestimmungen genehmigt werden.

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Für Meerforelle gilt eine Schonzeit von 1. Oktober bis 31. Dezember.Im Gebiet gilt die Freiwillige Vereinbarung Nr. 5 zwischen dem Landessportverband Schleswig-Holstein e. V (www.lsv-sh.de) und dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein. Ziel ist es, die Sportler über naturverträgliches Verhalten zu unterrichten, beispielsweise die Vermeidung von Rast- und Mausergebieten von Wasservögeln. Diesem angeschlossen sind u.a. Landes-Segler-Verband und Landes-Tauchsport-Verband.

Erste MaßnahmenvorschlägeDie Küstenlandschaft und vorgelagerte Meeresbereiche vor Großenbrode sind sowohl als FFH- als auch als Vogelschutzgebiet mit internationaler Bedeutung ausgewiesen worden. Die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes der Schutzgüter sollte hohe Priorität haben. Die Erhaltungsziele der Schutzgüter in den Schutzgebieten werden aus Sicht des WWF am ehesten durch die Einschränkung extraktiver Nutzung, sowie die Minimierung von Störungen und vor allem die Verbesserung der Wasserqualität erreicht. Mindestens die Hälfte der Schutzgebietsfläche (im Fall des Küstengebiets Großenbrode eher die Gesamtfläche) sollte Null-Extraktionsgebiet sein, auf der verbleibenden Fläche dürfen nur solche Extraktionsaktivitäten stattfinden, welche die Schutzgüter nicht beeinträchtigen. Das bedeutet u.a., Fischerei muß beifangfrei arbeiten, Sand- und Kiesgewinnung darf in Schutzgebieten nicht stattfinden.Es scheint nicht viele direkte Nutzer des Gebietes zu geben, jedoch ist die zeitliche und örtliche Auflösung der vorliegenden Informationen sehr unzureichend. Als erster Schritt empfiehlt sich daher eine genauere Nutzeranalyse, welche die saisonalen Konflikte im Gebiet klären kann:1. Wann und wo findet Stellnetzfischerei statt?

Welches Fanggerät wird eingesetzt?2. Wie häufig sind Angelboote während des

Winterhalbjahres im Gebiet?3. Findet Grundschleppnetzfischerei im FFH-

Gebiet statt?

4. Wieviele Schiffsbewegungen finden im Gebiet statt, wann und durch welche Fahrzeuge?

Hier erste Vorschläge für Maßnahmen auf der Basis derzeitigen Wissens:

Beifang- Die Stellnetzfischerei sollte möglichst

ganzjährig im gesamten FFH-Gebiet durch Fangtechniken ersetzt werden, die weder Schweinswal- noch Seevogelbeifang versursachen. Hauptkonfliktzeit mit Schweinswalen ist Frühjahr und Sommer (vgl. Anhang 4), die Hauptkonfliktzeit mit überwinternden Seevögeln reicht von Oktober bis April (vgl. Vogelschutzgebiet „Östlich Wagrien“). Beide Gruppen halten sich bevorzugt im Bereich der Flachwasserriffe rund um Fehmarn auf, die auch für die lokale Fischerei essentiell sind.

- Unterstützung bei der Erprobung und Einführung alternativer Fangtechniken: Langleinen, Fallen und evtl. Strandwaden und Bundgarne (Programm zur Wiedereinführung Bundgarne im Küstenbereich statt Stellnetze?) (vgl. Diskussion in Koschinsky and Strempel, 2011; Mentjes, 2000; Mentjes and Gabriel, 1999; MRAG et al., 2011). Hierzu gibt es bereits ein Projekt „Fisch vom Kutter“ der „Aktivregion Probstei“ welches im FFH-Gebiet Bottsand-Marzkamp die Direktvermarktung der Fischer vor Ort fördert und alternative Fischereigeräte wie Fischfallen, Pinger an den Stellnetzen und die Wiedereinführung der traditionell gebräuchlichen Strandwade testet.

Störungen Lebensräume und Arten- Wassersportarten mit Scheuchwirkung, wie

das Kitesurfen, aber auch Surfen, Segeln und Motorbootsport sollten saisonal (besonders in den Herbst- und Frühjahrsmonaten) aus besonders sensiblen Gebieten ausgeschlossen werden. Zur Ermittlung von Konfliktschwerpunkten muss die saisonale räumliche Verteilung der rastenden Seevögelund der Aktivitäten näherungsweise erhoben und kartiert werden.

- Vorschlag für Kooperation mit Tauchbasen im FFH Gebiet: Aufbauen einer Kooperation zur Teilnahme am Monitoring der Flachwasser-lebensräume - beispielsweise einmal jährlich

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Fototransekt zur Beurteilung der LRT Qualitätsentwicklung.

- Folgende Nutzungen sollten ausgeschlossen werden: Einbringen von Baggergut, mariner Bergbau (einschl. Öl- und Gasförderung), Windparks, Uferbebauungen inkl. Küstenschutz (Gosselck et al., 1998).

Wasserqualität- Die Verbesserung der Wasserqualität und die

Reduktion der Eutrophierung ist eine wichtige Grundlage für die Verbesserung der Wachstumsbedingungen für Seegraswiesen und Makroalgen, sowie der Nahrungs-grundlagen für Tauchenten.

Allgemeine Maßnahmen- Managementplan für FFH-Gebiet erstellen

(HELCOM, 20057 ), Monitoring und Maßnahmen umsetzen - vorzugsweise ein integrierter Managementplan für FFH- und Vogelschutzgebiet.

- Natura 2000 Gebiete und ggf. Zonierung und Befahrensregelungen in Seekarten ausweisen.

Beifang- Weiterentwicklung der Pinger-Technologie (z.

B. PAL Signale) und Handhabung bis zum Nachweis der Effektivität. Bis dahin individuelle Anpassung der Stärke der bisherigen Pingersignale an befahrenes Seegebiet, um bessere Effektivität zu gewährleisten

- Bis Ende 2013 Einführung der Pingerpflicht (als kurzfristige Übergangsmaßnahme bis 2020) für alle an der Stellnetzfischerei beteiligten Fahrzeuge in allen Teilgebieten der Ostsee, ggf. Unterstützung der Einführung durch Bereitstellung der Geräte (wie im Projekt von Müller 2012 geschehen). (vgl. ASCOBANS 2012 Empfehlung 4 und 9).

- Erhebung der räumlichen und zeitlichen Verteilung von Schweinswal Beifang: Verbesserte Umsetzung der bestehenden Meldepflicht für Walbeifänge durch z.B. Fortführen des anonymen „Abholdienstes“, wie im Projekt von Müller (2012) erprobt.

- Meldepflicht für mit gefangene Seevögel (sollte in die Küstenfischerei Verordnung aufgenommen werden)

- Zusammenarbeit mit den betroffenen Fischern/Fischereigenossenschaften stärken: Probleme vermitteln, Alternativen aufzeigen, Erprobungen und Umstellungen co-finanzieren, Beratung und Vernetzung bereitstellen

- Kopplung der Vergabe von Fischereilizenzen an eine progressive Verminderung von Beifang und Teilnahme an Monitoring-programmen

- Zertifizierung von Fischereien nur bei Nachweis der Beifangvermeidung, d.h. nicht für Stellnetzfischerei in der heutigen Form

- Bessere Vermarktung beifangfrei-gefangenen Fisches aus z. B. aus Angel- oder Fallenfischerei

- EC Aktionsplan zur Verminderung von Beifang für alle Fischereiformen, einschließlich Beobachterprogramm, Beifangberichtspflicht und Unterstützung für Vermeidungsmaßnahmen

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7http://www.helcom.fi/Recommendations/guidelines/en_GB/guide15_5/

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MRAG, Lamans s.a., Poseidon Aquatic Resource Management, 2011. European Commission Contribution to the preparation of a Plan of

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Anhang 1

Tab. A1: Schutzstatus und Schutzgüter im FFH Gebiet „ Küstenlandschaft vor Großenbrode und vorgelagerte Meeresbereiche “.

Instrument

Nr. Datum Name Größe (ha)

Schutzgüter

EU FFH RL

DE1632-392

08.01.2010 Küstenlandschaft vor Großenbrode und vorgelagerte Meeresbereiche1

1739 (1620 marine)

Vielfältige, in weiten Teilen naturnahe Küstenlebensräume u. a. mit bedeutenden Steinriffen und dem nördlichsten Vorkommen des Sumpfschneiderieds in Schleswig-Holstein. Schweinswal

EU VS RL

DE1633-491

01.09.2004 Ostsee östlich Wagrien1 39421 (39076 marine)

Eines der flächenmäßig international bedeutsamten Rast- und Überwinterungs-gebieten für Meeresenten in der westlichen Ostsee und Beltsee. Auch fürTauchenten, sowie Singschwan und Zwergsäger. Brutgebiet für Röhrichtbrüter und Zwergseeschwalben

HELCOM BSPA

177 03.01.2009 Staberhuk, Großenbrode Meeresbereiche, Ostsee östlich Wagrien, Sagas Bank2

46055 (43813 marine)

Bedeutendste Steilküsten u. Flachwasser-bereiche an der SO-Küste Fehmarns. Seeseitig sind die für den Schutz der Lebensräume des Anhang I wichtigsten Bereiche bis etwa über 10 m Wassertiefe einbezogen. Auschnitt des Brackwassermeeres mit den größten Riffen.

Important Bird Area IBA

18 2002 Östliche Bucht Fehmarn Sund3

2930 (100% Überlappung)

Vogelansammlungen globaler (A4i), und Europäischer (B1i, B2) Bedeutung, EU (C3), und andere Kriterien (C7)

Quellen: 1-Schutzgebietskataster Schleswig-Holstein 2-- HELCOM BSPA database http://bspa.helcom.fi/ 3- BirdLife Datazone http://www.birdlife.org/datazone/sitefactsheet.php?id=9101

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Anhang 2

Tab. A2: Empfindlichkeit der einzelnen im FFH Gebiet „Küstenlandschaft vor Großenbrode und vorgelagerte Meeresbereiche“ ausgewiesenen Lebensraumtypen (nach Hiebenthal et al., 2012) und Arten (Siebert et al., 2012) gegenüber Nutzungen und den Auswirkungen des Klimawandels. Die in den Quellen zuerst genannten Nutzungen (hier gewertet als die größten Gefährdungen) sind rot dargestellt.

Anthropogene Aktivitäten/Auswirkungen Klimawandel

flache, große Meeresarme und -

buchten

Riffe Seegras-wiesen

Makro-phyten-

bestände

Mies-muschel-

bänke

Schweinswal

AquakulturBejagungChemische BelastungEutrophierungExploration von RohstoffenFahrrinnen-vertiefungFischereiKüstenschutzmaß-nahmenKüsten-bebauungMilitärübungenOffshore-InstalationenSchiffs- und BootsverkehrSedimentabbau

Seismische ExplorationTechnische BauwerkeTourismusQuerverbauungen in FlüssenVerlegung von Pipelines und KabelnAuswirkungen KlimawandelMeeresspiegel-anstiegNiederschlags-änderungenOzeanversauerungTemperatur-änderungenZunahme an Stürmen

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Anhang 3

Tab. A3: Konfliktpotential der einzelnen im FFH-Gebiet „ Küstenlandschaft vor Großenbrode und vorgelagerte Meeresbereiche“ ausgewiesenen Schutzgüter mit den aus dem Gebiet bekannten Nutzungen auf der Basis der jeweiligen Sensitivität (Mendel et al., 2008, s. Anhang 2). Skala: Konflikt bekannt (dunkelgrau), Konflikt möglich (hellgrau, kein Konflikt (keine Farbe).

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Anhang 4

Östlich Wagrien - Küstenlandschaft Großenbrode

Schutz und Nutzung in den Gewässern östlich Wagrien. Legende mit Datenquellen siehe S. 16-17A. Bathymetrie und Schutzgebiete: EU Vogelschutzgebiet „Östlich Wagrien“ DE 1633-491 im Osten Fehmarns

(blau gestrichelt). Darin enthalten die EU FFH Gebiete „Staberhuk" DE1533-301 (1), Sagas Bank 1733-301 (2) und „Küstenlandschaft Großenbrode und vorgelagerte Meeresbereiche“ DE1632-392 (3) östlich des Fehmarn Sundes. Naturschutzgebiete in rot. Landseitige Schutzgebiete nicht gezeigt.

B. Geschützte Lebensräume: Lebensraumtypen Riff (grün schraffiert, EU Code 1110), Sandbank (gelb, EU Code 1110) und „Flache große Meeresarme und -buchten (schraffiert, EU Code 1160). Symbole bezeichnen Indikatorlebensräume (Seegras, Makroalgen, Kiesgründe mit Ophelia-Arten) an besonders wichtigen Orten.

C. Geschützte Arten nach EU FFH und EU VS-RL: Symbole bezeichnen Meeressäuger und Indikatoren für überwinternde Seevögel (Meeresenten, Tauchenten, Seetaucher) sowie Störe und Fische nach Annex II an besonders wichtigen Orten.

D. Stationäre Nutzungen sowie Jachthäfen und Surfspots als Indikatoren für Freizeitaktivität..E. Fischereiliche Nutzung: Gebiete mit Grundschleppnetzfischerei (Fock 2008) und Stellnetz-Schwerpunkte

(Darstellung unvollständig).F. Potentielle Konfliktgebiete zwischen Schutzgütern und derzeitiger Nutzung.

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A

2

1

3

B

C D

E

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Legende

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Quellen

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2009), 4 (Ed. 2012). N.V.-Verlag, Arnis3! Raumordnungsplan für die deutsche

ausschließliche Wirtschaftszone in der Ostsee (Textteil und Kartenteil), Anlageband zum BGBl. I 2009, Nr. 78, S. 3861 vom 18. Dezember 2009, S. 1 - 31, gesonderte Karte)

4! Böttcher et al. 2011: Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer – Bestandsaufnahme und Empfehlungen (Stand 2011). www.munition-im-meer.de.

5! Ostsee: Offshore Windparks. BSH / M5 - 27.03.2012

6! www.surfspot.de7! Fock 2008: Fisheries in the context of marine

spatial planning: Defining principal areas for fisheries in the German EEZ. Marine Policy 32: 728–739

8! Sonntag, N., et al., 2012. Seabirds, set-nets, and conservation management: assessment of conflict potential and vulnerability of birds to bycatch in gillnets. ICES Journal of Marine Science: Journal du Conseil. Doi: 10.1093/icesjms/fss030.

9! Ostsee: Plattformen, Leitungen, Sedimentgewinnung, Einbringung. BSH / M5 - 27.03.2012

10 !Ostsee: Sämtliche Nutzungen und Schutzgebiete. BSH / M5 - 27.03.2012

11! Fürhaupter, K., et al., 2008. Kartierung mariner Pflanzenbestände im Flachwasser der Ostseeküste – Schwerpunkt Fucus und Zostera. Außenküste der schleswig-holsteinischen Ostsee und Schlei. Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein Flintbek, p. 317

12 ! Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee - Kartenteil. BSH 2012

13 !Nordsee: Nutzungen und Schutzgebiete, Raumordnung und Veränderungssperre. BSH / M5 - 15.06.2012

14 !Herr, H., 2009. Vorkommen von Schweinswalen (Phocoena phocoena) in Nord- und Ostsee - im Konflikt mit Schifffahrt und Fischerei? . Dissertation, Universität Hamburg, p. 120.

15 !Mendel, B., et al., 2008. Artensteckbriefe von See- und Wasservögeln der deutschen Nord- und Ostsee. Verbreitung, Ökologie und Empfindlichekeiten gegenüber Eingriffen in ihren marinen Lebensraum. Bundesamt für Naturschutz, Bonn.

16 ! Sonntag, N., et al., 2006. Die Verbreitung von See- und Wasservögeln in der deutschen Ostsee im Jahresverlauf. Vogelwarte 44, 81-112.

17 Mendel, B., Garthe, S., 2010. Kumulative Auswirkungen von Offshore-Windkraftnutzung und Schiffsverkehr am Beispiel der Seetaucher in der Deutschen Bucht. In: Forschung für ein Integriertes Küstenzonenmanagement: Fallbeispiele Odermündungsregion und Offshore-Windkraft in der Nordsee Kannen, Schernewski, Krämer, Lange, Janßen, Stybel (Eds.)Coastline Reports 15 pp. 31-44.

18 Maschner, K. and J. Gessner (2011). Wiederaufbau ausgestorbener und gefährdeter Arten in der deutschen Ostsee am Beispiel der Ostseekegelrobbe (Halichoerus gryphus balticus) und dem Ostseestör (Acipenser oxyrhinchus)." Natur und Landschaft 9/10 (Schwerpunkt Meeresschutz): 451-457.

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Anhang 5

Saisonales Konfliktpotential zwischen Schweinswalen und der Stellnetzfischerei, Herr (2009)

Winter

Frühjahr

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Sommer

Herbst

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