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„Das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.“ Konzept zur Kompetenzbilanzierung Im Rahmen des Projektes Entwicklung, Erprobung und Implementierung eines Verfahrens zur Kompetenz- bilanzierung mit dem Ziel vertikaler Durchlässigkeit in die Ausbildung der Alten- pflegehilfe in NRW im Projekt „AQUA – Abschlussorientierte Nachqualifizierung in Gesundheits- und Pflegeberufen“ der DRK-gem. Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbH Kurztitel: Kompetenzbilanzierung AQUA Projektleiterin Prof‘in Gertrud Hundenborn Dipl. Berufspäd. Kerstin Seifert M.A. Wissenschaftliche Mitarbeiterin Stand: Dezember 2012

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„Das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.“

Konzept zur Kompetenzbilanzierung

Im Rahmen des Projektes

Entwicklung, Erprobung und Implementierung eines Verfahrens zur Kompetenz-bilanzierung mit dem Ziel vertikaler Durchlässigkeit in die Ausbildung der Alten-pflegehilfe in NRW

im Projekt „AQUA – Abschlussorientierte Nachqualifizierung in Gesundheits- und Pflegeberufen“ der DRK-gem. Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbH

Kurztitel: Kompetenzbilanzierung AQUA

Projektleiterin Prof‘in Gertrud Hundenborn

Dipl. Berufspäd. Kerstin Seifert M.A. Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Stand: Dezember 2012

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Projektleiterin Gertrud Hundenborn Kompetenzbilanzierung AQUA

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Impressum Das Konzept zur Kompetenzbilanzierung AQUA wurde im Rahmen des Projektes Entwick-lung, Erprobung und Implementierung eines Verfahrens zur Kompetenzbilanzierung mit dem Ziel vertikaler Durchlässigkeit in die Ausbildung der Altenpflegehilfe in NRW im Pro-jekt „AQUA – Abschlussorientierte Nachqualifizierung in Gesundheits- und Pflegeberufen“ der DRK-gem. Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbH vom März 2012 bis Dezember 2012 entwickelt.

Projektleiterin Prof in Gertrud Hundenborn Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung (dip) e.V., Köln Autorinnen Dipl. Berufspäd. Kerstin Seifert M.A. Prof in Gertrud Hundenborn unter Mitarbeit von Dipl. Pflegepäd. Peter Scheu M. A.

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Projektleiterin Gertrud Hundenborn Kompetenzbilanzierung AQUA

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung ........................................................................................................... 5

1. Bildungs- und beschäftigungspolitische Hintergründe ................................. 6

2. Grundlagen einer abschlussorientierten modularen Nachqualifizierung ...... 8

2.1 Zielsetzung und Zielgruppen ....................................................................... 8

2.2 Qualitätsmaßstäbe zur Struktur und zur Durchführung einer abschlussorientierten Nachqualifizierungsmaßnahme .................................. 9

3. Abschlussorientierte Nachqualifizierung in Gesundheits- und Pflegeberufen

- AQUA ....................................................................................................... 11

3.1 Ziel und Umsetzungsstrategie im Projekt AQUA ............................................11

3.2 Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte ..............................................................12

3.2.1 Fachberatung ....................................................................................12 3.2.2 Entwicklung eines modularen Systems von Nachqualifizierungsangeboten .13

4. Ziele des abschlussorientierten Nachqualifizierungsangebots für

Bildungsinteressierte ohne pflegeberufliche Erfahrung ............................. 15

5. Das Konzept zur Kompetenzbilanzierung AQUA ......................................... 18

5.1 Kompetenzverständnis ..............................................................................18

5.2 Methoden und Instrumente........................................................................19

5.2.1 Schriftliche Befragung mittels Fragebogen .............................................19 5.2.2 Teilnehmende Beobachtung .................................................................21 5.2.3 Einzelgespräch ...................................................................................22

5.3 Der Ablauf des Kompetenzbilanzierungsverfahrens AQUA ..............................23

5.3.1 Phase 1 .............................................................................................23 5.3.2 Phase 2 .............................................................................................25 5.3.3 Phase 3 .............................................................................................28

5.4 Voraussetzungen der beteiligten Personengruppe .........................................28

5.4.1 Voraussetzungen der Bilanzierungsteilnehmer/innen ..............................28 5.4.2 Voraussetzungen der Fachkräfte aus dem Bereich Begleitung, Betreuung

und Pflege ..................................................................................29 5.4.3 Voraussetzungen der Bilanzierenden .....................................................30

6. Erprobung des Kompetenzbilanzierungsverfahrens AQUA ......................... 31

7. Empfehlungen für die weitere Umsetzung des Konzeptes .......................... 33

Literatur ........................................................................................................... 34

8. Anlagen ..................................................................................................... 35

Anlage 1: Muster Anschreiben Fragebogen Selbsteinschätzung ....................... 36

Anlage 2: Items Selbsteinschätzung ................................................................. 38

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Anlage 3: Muster Anschreiben Fragebogen Fremdeinschätzung ....................... 47

Anlage 4: Items Fremdeinschätzung ................................................................ 49

Anlage 5: Handreichung zur Auswertung Phase 1 ............................................ 58

Anlage 6: Auswertungsbogen Phase 1 .............................................................. 66

Anlage 7: Situationsschilderung zur Gruppen- und Einzelaufgabe .................... 68

Anlage 8: Gruppen- und Einzelaufgabe ............................................................. 69

Anlage 9: Ablauf Lese-Schreib-Probe................................................................ 70

Anlage 10: Muster Arbeitsblatt Lese-Schreib-Probe ......................................... 71

Anlage 11: Beobachtungsbogen Gruppen- und Einzelaufgabe .......................... 72

Anlage 12: Beobachtungsbogen Einzelgespräch ............................................... 74

Anlage 13: Auswertungsbogen Phase 2 ............................................................ 75

Anlage 14: Dokumentation Kompetenzbilanzierungsergebnis .......................... 80

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Einleitung

Das vorliegende Konzept zur Kompetenzbilanzierung wurde im Zeitraum von Mai bis De-zember 2012 vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. (dip) im Auf-trag der DRK-gem. Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbH ent-wickelt und erprobt. Grundlage ist der zwischen dem dip als Auftragnehmer und dem DRK Borken als Auftraggeber im Rahmen des Projektes „AQUA – Abschlussorientierte Nachqualifizierung in Gesundheits- und Pflegeberufen“ geschlossene Kooperationsvertrag vom 29.02.2012.

Die Ausführungen zum Konzept beginnen mit einer Einbettung des Projektes Kompetenz-bilanzierung AQUA in aktuelle bildungs- und beschäftigungspolitische Zusammenhänge in Deutschland, die Grundlage für das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierten Programms „Perspektive Berufsabschluss“ sind. Mit dem Programm wird das Ziel verfolgt, den Anteil junger Erwerbspersonen an der Zahl der an- und ungelernten Erwerbspersonen dauerhaft zu senken. Im Förderschwerpunkt „Abschlussorientierte mo-dulare Nachqualifizierung“ des Programms konnte sich die DRK-gem. Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbH mit dem Projekt AQUA erfolgreich plat-zieren.

Entsprechend schließt sich den Ausführungen die Darlegung grundlegender Informatio-nen zur abschlussorientierten modularen Nachqualifizierung und die Beschreibung des Projektes AQUA an. Diese Vorklärungen dienen einer Einbettung der Kompetenzbilanzie-rung AQUA in Zielsetzung und Ausrichtung von abschlussorientierten Nachqualifizie-rungsangeboten für Bildungsinteressierte ohne pflegeberufliche Erfahrung und damit ei-ner besseren Nachvollziehbarkeit des Konzeptes. Kapitel 5 geht zunächst auf das dem Kompetenzbilanzierungsverfahren zugrunde liegende Kompetenzverständnis und die dar-aus abgeleiteten Bilanzierungskriterien ein. Die Darstellung der entwickelten Instrumente und die Beschreibung des Verfahrensablaufs schließen sich an. Den Abschluss des Kapi-tels bilden die Zugangsvoraussetzungen für die verschiedenen beteiligten Personengrup-pen am Verfahren der Kompetenzbilanzierung.

Kapitel 6 beschreibt die Erprobung des Verfahrens. Kapitel 7 spricht Empfehlungen im Zusammenhang mit der weiteren Implementierung des Verfahrens zur Kompetenzbilan-zierung und seiner Übertragung auf andere Bildungsgänge aus.

Den größten Umfang des vorliegenden Konzeptes nehmen die zahlreichen Anlagen ein. Hier sind alle entwickelten Materialien in der Form enthalten, wie sie im Rahmen der Er-probung des Kompetenzbilanzierungsverfahrens verwendet wurden.

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1. Bildungs- und beschäftigungspolitische Hintergründe

Gewinnung, Ausbildung und Weiterbildung von Fachkräften sind für eine nachhaltige ökonomische Entwicklung eines Landes von entscheidender Bedeutung. Die Auswirkun-gen des demografischen Wandels in Deutschland führen jedoch bereits heute zunehmend in verschiedenen Branchen dazu, dass der Fachkräftebedarf nur durch den Einsatz be-sonderer Qualifizierungsanstrengungen gedeckt werden kann.

Die entsprechenden Qualifizierungsangebote sind oft auf die Belange des einzelnen Ler-nenden zugeschnitten und gehen mit einem hohen Zeit- und Personaleinsatz einher. Mit Blick auf den zukünftigen Fachkräftebedarf und einen hohen Anteil von Beschäftigten und Arbeitslosen, die nicht über eine ausreichende formale Qualifikation verfügen, erscheint dieser Einsatz jedoch gerechtfertigt (vgl. Projektträger im DLR e. V., S. 7).

Personen ohne ausreichende formale Qualifikation werden häufig als An- und Ungelernte bezeichnet. Es handelt sich um solche erwerbsfähigen Personen, die nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnungen oder sonstigen normativen Grund-lagen auf Bundes- oder Landesebene keinen anerkannten Berufsabschluss sowie keinen Fachhochschul- oder Hochschulstudienabschluss vorweisen können (vgl. ebenda; vgl. BIBB Report 17/2012: Forschungs- und Arbeitsergebnisse aus dem Bundesinstitut für Berufsbildung).

Der Anteil der Erwerbspersonen, die im Jahr 2007 keine berufliche Ausbildung vorweisen konnten, lag insgesamt bei ca. 5,3 %. Diese Personen fehlen nicht nur als qualifizierte Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt, sie unterliegen insgesamt auch einem deutlich höheren Risiko von Arbeitslosigkeit und den damit verbundenen ökonomischen und sozialen Fol-gen. Im Zuge der Globalisierung entsteht ein höheres Risiko der Arbeitslosigkeit für die-sen Personenkreis dadurch, dass immer mehr Arbeitsplätze für An- und Ungelernte ab-gebaut oder in so genannte Billiglohnländer verlagert wurden. Entsprechend stiegen seit Beginn der 1980er-Jahre die Arbeitslosenquoten dieser Personen überdurchschnittlich an. 2009 war die Arbeitslosenquote aller ungelernten Erwerbspersonen mit 21,9 % mehr als dreimal so hoch wie bei Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (vgl. BIBB Re-port 17/2012: Forschungs- und Arbeitsergebnisse aus dem Bundesinstitut für Berufsbil-dung).

Von besonderer Bedeutung für den Bildungs- und Beschäftigungsbereich ist die Gruppe der jüngeren an- und ungelernten Erwerbspersonen. Diese Personen können durch an-gemessene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in ihrer beruflichen Entwicklung so ge-festigt werden, dass sie dem Arbeitsmarkt im Idealfall noch für mehrere Jahrzehnte als qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen und damit ihr individuelles Erwerbsleben absichern können (vgl. ebenda).

Mit dem Programm „Perspektive Berufsabschluss“ hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dieser Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener ge-widmet, die aus eigener Kraft nicht den Weg von der Schule in die Ausbildung schaffen bzw. geschafft haben. Gefördert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und von der Europäischen Union aus Mitteln des Europäischen Sozial-fonds. Projektträger ist das Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrttechnik (DLR).

Erklärtes Ziel des Programms ist es, durch strukturelle Veränderungen die Zahl jüngerer Erwerbspersonen ohne beruflichen Abschluss dauerhaft zu senken. Zum Erreichen dieses Ziels sollen sowohl Maßnahmen zur Optimierung des regionalen Übergangsmanagements

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zur Förderung von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf unterstützt als auch An-gebote der abschlussbezogenen modularen Nachqualifizierung für an- und ungelernte junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund in Regelstrukturen verankert wer-den (vgl. BMBF).

In diesem Sinne werden im Zeitraum von 2007 bis 2013 im Förderschwerpunkt „Regio-nales Übergangsmanagement“ an 55 Standorten verschiedene bereits bestehende Unter-stützungsleistungen abgestimmt und ausgebaut, damit Jugendlichen nach Beendigung der Schulausbildung der Übergang in eine Berufsausbildung leichter gelingen kann. Im zweiten Förderschwerpunkt „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ werden im gleichen Zeitraum durch 42 Projekte geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, um an- und ungelernten jungen Erwachsenen mit und ohne Beschäftigung einen nachträgli-chen Berufsabschluss zu ermöglichen. Das Projekt „Abschlussorientierte Nachqualifizie-rung in Gesundheits- und Pflegeberufen“ der DRK-gemeinnützigen Gesellschaft für Sozia-le Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbH gehört zu den Projekten des zweiten Förder-schwerpunktes. Vor einer detaillierten Vorstellung des Projektes AQUA werden vertiefen-de Erläuterungen zu den Grundlagen einer abschlussorientierten modularen Nachqualifi-zierung gegeben.

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2. Grundlagen einer abschlussorientierten modularen Nachqualifizierung

Zur Unterstützung der insgesamt 42 regionalen Projekte im Förderschwerpunkt „Ab-schlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ wurde im Rahmen des BMBF-Programms „Perspektive Berufsabschluss“ ein Begleitprojekt initiiert. Der in diesem Begleitprojekt von der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) erstellte Bericht wurde unter dem Titel „Hinweise und Anregungen zur abschlussorientierten Nachqualifizierung für die Zulassung zur Externenprüfung“ 2011 veröffentlicht. An seiner Erstellung waren Experten aus der beruflichen Praxis beteiligt, die ihre Expertise in Form von Erfahrungen und konkreten Projektunterlagen einbringen konnten. Die nachfolgenden grundlegenden Erläuterungen beziehen sich maßgeblich auf den Bericht der ZWH. Hierbei ist zu beden-ken, dass es sich um die Beschreibung idealtypischer Ansätze handelt, die bei der Umset-zung in die Praxis an die gegebenen Bedingungen anzupassen sind.

2.1 Zielsetzung und Zielgruppen

In den Berufen, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt sind, führt eine erfolgreich durchlaufene abschlussorientierte Nachqualifizierung gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungs-gesetz bzw. § 37 Abs. 2 Handwerksordnung (HwO) zur so genannten „Externenprüfung“. Entsprechend bereitet sie in rechtlich anders geordneten Berufsfeldern (z. B. Altenpflege) auf die Abschlussprüfung gemäß den dort geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen vor (vgl. BMBF).

Mit der Externenprüfung erhalten Erwerbspersonen einen Zugang zu den regulären Ab-schluss-/Gesellenprüfungen, die zwar im Vorfeld keine entsprechende typische Ausbil-dung durchlaufen, ihre berufliche Handlungsfähigkeit aber auf andere Weise erworben haben. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Erwerbsperson über einen ausrei-chenden Zeitraum in der betreffenden Branche in angemessener Weise beruflich tätig gewesen ist. Nach Ermittlung der vorhandenen beruflichen Kompetenzen und abhängig vom Ergebnis der Kompetenzbilanz, der Teilnahme an einem individuell gestalteten Qua-lifizierungsangebot, bewältigen diese Personen dieselben Prüfungsanforderungen wie re-gulär Auszubildende am Ende des Ausbildungsprozesses.

Bei den Zulassungsvoraussetzungen für eine Externenprüfung werden zwei Zielgruppen unterschieden. Zu der größeren Zielgruppe zählen Erwerbspersonen, die bereits umfas-sende Berufserfahrungen in einem Beruf nachweisen können, die in der Regel mindestens die anderthalbfache Zeit der regulären Ausbildungsdauer umfassen. Diese Personen kön-nen mit dem entsprechenden Nachweis ihre Zulassung zur Externenprüfung bei der zu-ständigen Stelle direkt beantragen. Sie erhalten meist auch die Möglichkeit einer intensiv begleiteten Prüfungsvorbereitung.

Eine wesentlich kleinere Gruppe umfasst Erwerbspersonen, die aufgrund unregelmäßiger bzw. nicht zusammenhängender Beschäftigungsverläufe oder im Ausland erworbener Qualifikationen den Nachweis umfassender Berufserfahrungen nicht hinreichend erbrin-gen können. Für diese Zielgruppe ist es zunächst relevant zu erkennen, in welcher Bran-che ein beruflicher Abschluss sinnvoll und möglich ist. Dann gilt es zu klären, ob, in wel-cher Art und in welchem Umfang ergänzende Qualifizierungsangebote auf dem Weg einer Zulassung zur Externenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anders geordneten Be-rufsfeld erforderlich sind. Eine grundlegende Klärung hinsichtlich ihrer Eignung für eine Zulassung zur Externenprüfung können An- und Ungelernte bei den zuständigen Stellen vornehmen lassen. Mittlerweile bieten zunehmend auch Bildungsträger in regionalen Pro-

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jekten diese Leistungen an. Der Anbietervielfalt entsprechend findet sich im Rahmen der Nachqualifizierungsangebote ein breites Spektrum an Strukturen und Anforderungen.

2.2 Qualitätsmaßstäbe zur Struktur und zur Durchführung einer abschlussorientier-ten Nachqualifizierungsmaßnahme

Angesichts der Angebotsfülle im Bereich der abschlussorientierten Nachqualifizierung war es in dem von der ZWH durchgeführten Begleitprojekt ein zentrales Anliegen, relevante Qualitätsaspekte zu benennen, die sich u. a. auf die Strukturierung und Durchführung der abschlussorientierten Nachqualifizierung beziehen. Für die Angebote der Förderinitia-tive „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ ist die Nutzung modularer Quali-fizierungsmodelle richtungweisend. Die Begründung verweist darauf, dass modulare Kon-zepte den Voraussetzungen der Teilnehmenden besser gerecht werden können. Module als in sich abgeschlossene kompetenz- und lernergebnisorientierte Lehr-Lern-Einheiten machen Qualifizierungen überschaubarer, was sich motivationsfördernd auf die Teilneh-menden auswirken kann. Zur Gewährleistung der Qualität sollen Module zeitlich und fachlich so strukturiert sein, dass sie komplexe und voneinander abgrenzbare Handlungs-felder abbilden. Die Inhalte aller Module sollten zum Erreichen des Ausbildungsziels bei-tragen und outcomeorientiert als Lernergebnisse formuliert sein.

Für die Durchführung einer Nachqualifizierungsmaßnahme beschreibt der Bericht der ZWH fünf aufeinander aufbauende Ablaufschritte. Den Einstieg in die Nachqualifizierung stellt ein Erstgespräch dar. Thematische Schwerpunkte des Gespräches sind in der Regel die Klärung der Erwartungen, das Sammeln erster Eindrücke hinsichtlich der Vorausset-zungen sowie die Darlegung und Information über das weitere Vorgehen. Bei der Ermitt-lung der Voraussetzungen werden zentrale personenbezogene Daten, wie Kontaktdaten und die berufsbiografisch relevanten Daten, genutzt. Als Nachweisdokumente kommen hierfür u. a. Schulzeugnisse, Ausbildungszeugnisse, Qualifizierungszertifikate, Arbeits-zeugnisse, Studiennachweise oder auch Arbeitsverträge in Betracht. Anhand dieser und weiterer Nachweisdokumente kann eine individuelle Arbeits- oder Berufsbiografie erstellt werden, die als Grundlage für alle weiteren Entscheidungen und Prozessschritte relevant ist. Die Thematisierung von Aspekten wie Motivation, Eigeninitiative, soziales Umfeld, gesundheitliche Eignung, Mobilität oder Finanzierung einer abschlussorientierten Nach-qualifizierung können darüber hinaus Gegenstand des Erstgespräches sein.

Die Kompetenzbilanzierung und Ermittlung des ergänzenden Qualifizierungsbedarfs stellt den zweiten Ablaufschritt der Nachqualifizierung dar. In diesem Zusammenhang wird die Kompetenzbilanzierung als Abgleich der erforderlichen beruflichen Handlungskompeten-zen, bezogen auf einen konkreten Beruf, mit den vorhandenen Kompetenzen des Bilan-zierungsteilnehmers verstanden. Bei den vorhandenen Kompetenzen kann es sich um formal oder informell erworbene Kompetenzen handeln. Bei der Gestaltung von Kompe-tenzbilanzierungen lassen sich Unterschiede feststellen, die sich im Wesentlichen auf die Fragen beziehen, welche Kompetenzen erfasst und welche Verfahren genutzt werden sollen.

Entscheidend für die Durchführung einer Kompetenzbilanzierung ist die eindeutige Darle-gung der für ein Handlungs- oder Tätigkeitsfeld erforderlichen Kompetenzen. Als Quelle hierfür gelten Ausbildungsordnungen, Rahmenlehrpläne und sonstige tragfähige curricu-lare Dokumente. Den dort beschriebenen Kompetenzen werden die festgestellten Kompe-tenzen des Teilnehmers gegenübergestellt. Anhand des Ergebnisses dieses „Soll-Ist-Vergleiches“ wird mit Blick auf das Qualifizierungsziel der weitere Qualifizierungsbedarf

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festgelegt. Da in diesen Bewertungsschritt nur die Kompetenzen einfließen können, die auch tatsächlich beim Teilnehmer festgestellt wurden, kommt sowohl den Bewertungskri-terien als auch den Voraussetzungen der Bilanzierenden eine große Bedeutung zu.

Bei den Verfahren wird grundsätzlich zwischen Verfahren zur Selbstbewertung bzw. –einschätzung und Verfahren zur Fremdbewertung bzw. –einschätzung unterschieden. Ist es bei der Selbstbewertung die Person selbst, die anhand vorher festgelegter Kriterien und Standards ihre Kompetenzen einschätzt, wird sie bei der Fremdbewertung durch an-dere Personen vorgenommen. In der Kompetenzbilanzierung werden häufig beide Ansät-ze kombiniert (ZWH 2011 a, S. 26). Die Methoden, die im Rahmen von Kompetenzbilan-zierungsverfahren eingesetzt werden, sind ebenfalls sehr vielfältig und reichen u. a. von schriftlichen Aufgaben, standardisierten Tests, mündlichen Befragungen, Interviews bis hin zu Verhaltensbeobachtungen, Simulationen und Arbeitsproben.

Der dritte Ablaufschritt besteht in der Erstellung eines individuellen Qualifizierungsplans. Die Praxis hat gezeigt, dass diese Pläne nicht nur maßgeblich von den individuellen Be-darfen der Teilnehmenden, sondern auch wesentlich von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln abhängen. Anders als bei Umschulungsmaßnahmen, die aufgrund der Ausrichtung an einer bestimmten Gruppengröße kostendeckend durchgeführt werden können, sind Qualifizierungsmaßnahmen innerhalb der Nachqualifizierung in der Regel auf die Bildungsbelange Einzelner ausgerichtet.

Die Feststellung und Dokumentation der in der Nachqualifizierung erworbenen Kompe-tenzen und eine zusätzliche gezielte Prüfungsvorbereitung stellen die Ablaufschritte vier und fünf dar. Bezogen auf die Dokumentation erworbener Kompetenzen verweist der Bericht der ZWH darauf, die Dauer und den Inhalt sowie eventuelle Fehlzeiten der Teil-nehmenden festzuhalten. Die Durchführung spezieller Testungen zur Feststellung des Kompetenzerwerbs im Verlauf der Nachqualifizierung bzw. zu deren Ende wird von den Teilnehmenden im Sinne einer Vorbereitung auf die Externenprüfung bzw. anderweitige Abschlussprüfungen als hilfreich eingestuft. Hier ist der Übergang zur gezielten Prüfungs-vorbereitung (Schritt 5), die ebenfalls von den Beteiligten als sinnvoll erachtet wird, flie-ßend. Art und Weise der gezielten Prüfungsvorbereitung ist abhängig von den in den je-weiligen Prüfungsordnungen beschriebenen Anforderungen.

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3. Abschlussorientierte Nachqualifizierung in Gesundheits- und Pflegeberu-fen - AQUA

Das Projekt „Abschlussorientierte Nachqualifizierung in Gesundheits- und Pflegeberufen“ der DRK-gemeinnützigen Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbH ist ein Projekt im zweiten Förderschwerpunkt des Programms „Perspektive Berufs-abschluss“. Träger des Projektes AQUA ist der DRK-Kreisverband Borken e. V., der mit seiner Einrichtung „DRK- Soziale Arbeit und Bildung gGmbH“ für die Umsetzung aller hauptamtlich geführten Wohlfahrtsaufgaben zuständig ist Die nachfolgenden Ausführun-gen zur Zielsetzung des Projektes AQUA, zur Umsetzungsstrategie sowie zu zwei Arbeits-schwerpunkten, die im Hinblick auf die Entwicklung eines Verfahrens zur Kompetenzbi-lanzierung von besonderem Interesse sind, beziehen sich auf die entsprechenden Kapitel im Rahmen des unveröffentlichten Zwischenberichtes des Projektes AQUA (vgl. DRK-gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbH, Stand 25.06.2012).

3.1 Ziel und Umsetzungsstrategie im Projekt AQUA

Ziel des Projektes AQUA ist es zum einen an- und ungelernten Erwachsenen nachträglich einen Berufsabschluss zu ermöglichen und zum anderen einen Beitrag zur Erhöhung der Fachkraftquote in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen des Kreises Borken zu leis-ten.

Diese Ziele sollen dadurch erreicht werden, dass Rahmenbedingungen für eine ab-schlussorientierte Nachqualifizierung in der Altenpflege geschaffen werden,

• die unter Anrechnung gesetzlicher möglicher Verkürzungen

• anschlussfähiger modularisierter Bildungsgänge im Bereich der pflegerischen Assis-tenz

• (beruflicher) Erfahrungen und (ausländischer) Abschlüsse,

einen Übergang in eine staatlich anerkannte Altenpflegeausbildung ermöglichen, um nachträglich den Abschluss „staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in“ zu erlangen – ggf. über den Zwischenschritt der Altenpflegehilfeausbildung (vgl. ebenda).

Die Umsetzungsstrategie zur Realisierung der gesetzten Ziele sieht durch die Einrichtung eines entsprechenden Casemanagement im Kreis Borken/Coesfeld den Aufbau strategi-scher und operativer Netzwerke vor. Das Casemanagement ist in die Arbeitsfelder Sys-temmanagement und Fallmanagement aufgegliedert. Während das Systemmanagement der Projektsteuerung und insbesondere dem Aufbau und der Koordination von Kooperati-ons-, Unterstützungs- und Beratungsstrukturen dient, fokussiert das individuelle Fallma-nagement die Entwicklung, Förderung und Stärkung beruflicher, sozialer und kultureller Kompetenzen An- und Ungelernter mit und ohne Beschäftigung sowie mit und ohne Mig-rationsgeschichte im Gesundheits- und Pflegebereich.

Dieser Komplexität entsprechend ist im Projekt AQUA eine Fülle von Projekt- bzw. Ar-beitsschwerpunkten entstanden. Hierzu zählen beispielsweise die Einrichtung eines Pro-jektbeirats, die Datenerhebung zur Ermittlung unternehmensspezifischer und mitarbei-terspezifischer Bedarfe in den Kreisen Borken und Coesfeld, die Einrichtung von Fachbe-ratung in den benannten Kreisen und die Entwicklung eines modularen Systems von Nachqualifizierungsangeboten.

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Die Fachberatung informiert Bildungsinteressierte über die abschlussorientierte Nachqua-lifizierung. Dieser Schritt geht der Kompetenzbilanzierung voraus. Darüber hinaus stellen ausgewählte curriculare Regelungen einen zentralen Bezugspunkt im Entwicklungspro-zess des Kompetenzbilanzierungskonzeptes dar. Deshalb werden diese ausgewählten Arbeitsschwerpunkte im Folgenden vertiefend beschrieben.

3.2 Ausgewählte Arbeitsschwerpunkte

3.2.1 Fachberatung

Für die Fachberatung wurden im Bezirk der Agentur für Arbeit Coesfeld zwei regionale Fachberatungsstellen zur abschlussorientierten Nachqualifizierung, jeweils eine in den Kreisen Borken und Coesfeld, eingerichtet. An beiden Standorten ist jeweils ein/eine Dip-lom- Sozialpädagoge/Diplom- Sozialpädagogin als Bildungsberater/Bildungsberaterin be-schäftigt.

Eine originäre Aufgabe der Bildungsberatung ist die Information über konkrete Nachquali-fizierungsangebote in der Pflege und die Beratung, Begleitung und Vernetzung der Un-ternehmen in der Pflegebranche mit pflege- und bildungsinteressierten an- und ungelern-ten Menschen, die für eine abschlussorientierte Nachqualifizierung in Frage kommen. Ziel ist es, das Fallmanagement an den Schnittstellen, Unternehmen – Bildungsinteressier-te/Teilnehmende – Bildungsträger während des gesamten Nachqualifizierungsprozesses zu gewährleisten und somit eine kontinuierliche Begleitung sicherzustellen. Zu den auf der Unternehmensebene eingesetzten Verfahren zählen Informationsveranstaltungen, Unternehmensworkshops und Unternehmensberatungen. Auf der Ebene des einzelnen Bildungsinteressierten werden vorrangig Einzelberatungsgespräche durchgeführt. In der kultursensiblen Beratung erhalten die Bildungsinteressierten individuelle Informationen und differenzierte Interventionsstrategien zu Themen der Anerkennung ausländischer Ausbildungs- und Berufsabschlüsse und die Prüfung der Verwertbarkeit in Deutschland für einen Bildungsweg, Aufenthaltsrecht und Kontaktaufnahme zu den zuständigen offizi-ellen Stellen.

Die Einzelberatung umfasst u. a., unter Berücksichtigung der unterschiedlichen kulturel-len Lebensformen und kulturellen Vorstellungen, ein Kompetenzfeststellungsverfahren als Grundlage für die Planung, Entwicklung und Erstellung eines individuellen Qualifizierungs- oder Förderfahrplanes. Kompetenzfeststellung wird im Projekt AQUA in Abgrenzung zur Kompetenzbilanzierung als eine Ermittlung der persönlichen und beruflichen Ausgangssi-tuation der Bildungsinteressierten ohne pflegeberufliche Erfahrungen in Bezug auf ihre Eignung für eine Qualifikation/einen Berufsabschluss in der Altenpflege verstanden. Be-sonderes Ziel ist es dabei, eine differenzierte Auswahl für den Beginn eines Bildungswe-ges in der Altenpflege zu treffen, um individuelle Bildungsfahrpläne zu erstellen und wei-terbildungsbegleitende Hilfen zu verankern.

Die Kompetenzfeststellung findet in mehreren Schritten statt. Zunächst werden mittels des ProfilPASSes1 mit den Bildungsinteressierten aus ihren Biografien gemeinsam erar- 1 Der ProfilPASS wurde 2001 im Rahmen des Aktionsprogramms „Lebensbegleitendes Lernen für alle“ entwickelt und erprobt. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung – BMBF und dem Europäi-schen Sozialfond - ESF unterstützt. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung und das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung. Der ProfilPASS strebt die Feststellung insbesondere informell erworbener Kompetenzen als Grundlage der individuellen beruflichen Orien-tierung an. Eine begleitende professionelle Beratung durch geschultes Personal unterstützt den Prozess der biografischen Selbstexploration zur individuellen Orientierung im Berufsleben auf der Grundlage des lebenslan-gen Lernens (vgl. DRK-gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbH 2012).

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beitete Kompetenzen dokumentiert, reflektiert und mit den aktuellen Anforderungen des Berufsbildes in der Altenpflege verglichen. Der ProfilPASS ist in diesem Zusammenhang als erster Schritt für Bildungsinteressierte zu sehen, die sich beruflich neu orientieren möchten, also noch keine Erfahrungen in der Pflege vorweisen können. Die Selbstein-schätzung, das Herausarbeiten der eigenen Kompetenzen ist somit der Einstieg in eine neue Berufswegplanung. Dieser Einstieg in eine professionelle Bildungsberatung ist für die Zielgruppen der Menschen mit Migrationsbiografie, ungelernte und erwerbslose Men-schen mit der Ausrichtung auf eine Qualifikation/Berufsausbildung in der Altenpflege, gegebenenfalls über die anschlussfähigen Tätigkeitsprofile Alltagsbegleiter/in in der Al-tenhilfe, Betreuungskraft in der Pflege und Helfer/in in der Pflege, leicht zugänglich und zielgerichtet. Für die Zielgruppe der Menschen mit Migrationsbiografie ist es darüber hin-aus von besonders hoher Bedeutung, dass biografisch relevante Erfahrungen durch die Dialogfähigkeit des ProfilPASSes reaktiviert und rekonstruiert werden können.

Optional kann sich an die Erstellung eines individuellen ProfilPASSes eine berufsspezifi-sche Eignungsfeststellung für die Ausbildung in der Altenpflege als zweiter Schritt des Kompetenzfeststellungsverfahrens anschließen. Ein vier-wöchiges Praktikum in einer sta-tionären oder ambulanten Einrichtung der Altenpflege unter Beteiligung der Praxisanlei-tung in den Unternehmen stellt den dritten und letzten Schritt des Kompetenzfeststel-lungsverfahrens dar. Als Arbeitsergebnis erhalten die Teilnehmenden eine mündliche Rückmeldung im Rahmen eines Feedbackgespräches und eine schriftliche Rückmeldung in Form einer zusammenfassenden Aussage zur Eignung für eine pflegerische Tätigkeit in der Pflege: Altenpflege (AP) und Altenpflegehilfe (APH).

3.2.2 Entwicklung eines modularen Systems von Nachqualifizierungsangeboten

Bei der Entwicklung eines modularen Systems von Nachqualifizierungsangeboten stellen modular strukturierte Curricula den zentralen Ausgangspunkt für alle weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte dar. Mit Abschluss des Projektes „Modell einer gestuften und modularen Altenpflegequalifizierung“ wurden erstmals im November 2011 Modulhandbü-cher für die Ausbildungen in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe vorgelegt. Das Ko-operationsprojekt zwischen der Fachhochschule Bielefeld und dem deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. (im Folgenden „dip“) wurde im Zeitraum von 2008 bis 2011 durchgeführt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie vom Ministerium für Gesundheit, Soziales, Familie und Frauen des Landes NRW gefördert.

Die Modulhandbücher für die Bildungsgänge zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger und zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer wurden an mehrere Bildungseinrichtungen in NRW erprobt und evaluiert; sie sind inzwischen nachhaltig implementiert. Die Modul-handbücher als zentrale Planungs- und Steuerungsinstrumente modularer Bildungspro-zesse sind in zwei Teile gegliedert. Teil A umfasst den Begründungsrahmen. Er beinhaltet neben Ausführungen zu den Hintergründen und dem Konzept der Modularisierung die zentralen Entscheidungen, die für die Transformation eines lernfeldbezogenen Konzeptes in ein modulares System getroffen worden sind. Teil B stellt den Kern des Handbuchs dar und beschreibt – bezogen auf das jeweilige Berufsprofil – in einer einheitlichen Darle-gungsform die verschiedenen Module des Bildungsgangs, die den vier Lernbereichen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen zugeordnet sind und meist weiter in Modulein-heiten unterteilt sind. Die Anlagen beinhalten verschiedene Übersichts- und Begleitdoku-

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mente, die einerseits einen Nachvollzug der getroffenen Entscheidungen ermöglichen und andererseits Planung und Nachweisführung unterstützen.

Dieses in der Praxis bewährte modulare Konzept soll im Projekt AQUA für die weitere Konzeptualisierung und Umsetzung eines modularen Systems von Nachqualifizierungsan-geboten mit Ausrichtung auf (Berufs-) Abschlüsse in der Ausbildung zum/zur Altenpfle-ger/Altenpflegerin und zum/zur Altenpflegehelfer/Altenpflegehelferin in NRW genutzt werden.

Darüber hinaus ist es erklärtes Ziel im Projekt AQUA, die bislang wenig beachtete Naht-stelle zwischen niedrigschwelligen beruflichen Bildungsangeboten2 und einem ersten staatlich geregelten Bildungsgang im Sinne vertikaler Durchlässigkeit in den Blick zu nehmen und auch für diese Bereiche modulare Nachqualifizierungsangebote vorzuhalten. Hierdurch soll Bildungsinteressierten der Einstieg in eine pflegeberufliche Ausbildung mit dem Ziel des Abschlusses einer Ausbildung zum/zur Altenpfleger/Altenpflegerin erleich-tert werden.

Da bislang trotz der Fülle an Bildungsangeboten kaum geeignete modularisierte Curricu-lummaterialien zur Ausgestaltung von Nachqualifizierungsangeboten zur Verfügung stan-den, wurde das dip in einem Kooperationsvertrag durch die DRK- Soziale Arbeit und Bil-dung gGmbH als Träger des Projektes AQUA mit der wissenschaftlichen Begleitung der Modularisierung von drei anschlussfähigen Bildungsgängen beauftragt. Über einen curri-cularen Transformationsprozess und mit hohen Anteilen curricularer Neukonstruktion entwickelte das dip im Zeitraum von Januar bis August 2012 auf der Grundlage bereits vorhandener, bis dahin jedoch nicht in modularisierter und damit prüf- und zertifizierba-rer Form vorliegender Curriculummaterialien ein modulares Bildungskonzept, das seit August 2012 als „Modulhandbuch für die Bildungsgänge Alltagsbegleiter/in in der Alten-hilfe / Betreuungskraft in der Pflege / Helfer/in in der Pflege“ vorliegt. Um die vertikale Durchlässigkeit zu unterstützen, orientiert sich das Modulhandbuch der drei Bildungsgän-ge strukturell und inhaltlich an den Modulhandbüchern für die einjährige Altenpflegehil-feausbildung (Scheu, Hundenborn, Seifert, Kühn-Hempe, Rosen 2011) und die dreijähri-ge Altenpflegeausbildung (Kühn-Hempe, Hundenborn, Scheu 2011) aus dem Projekt „Modell einer gestuften und modularisierten Altenpflegequalifizierung“.

Für die Ausarbeitung nachhaltiger Konzepte der abschlussorientierten Nachqualifizierung für jeden einzelnen der benannten Bildungsgänge wurde im Projekt AQUA frühzeitig eine Expertengruppe eingerichtet, die sich aus Projektverantwortlichen und Bildungsexpertin-nen aus dem Bereich der Altenpflegequalifizierung zusammensetzt. Als Teil der Gesamt-konzeption ist die Entwicklung eines Nachqualifizierungsangebotes für Erwerbspersonen ohne oder mit nur geringfügigen pflegeberuflichen Erfahrungen anzusehen. Auf die mit diesem spezifischen Nachqualifizierungsangebot verbundenen Zielsetzungen wird im fol-genden Kapitel näher eingegangen.

2 Niedrigschwellige berufliche Bildungsangebote sind hier im Sinne kurzzeitiger Bildungsangebote zu verstehen, die an Zielgruppen mit besonderen Lernvoraussetzungen ausgerichtet sind. Diese Angebote werden zumeist von Bildungsanbietern aus dem privatrechtlichen Bereich vorgehalten und sie unterliegen in der Regel nicht landes- oder bundesrechtlichen normativen Vorgaben.

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4. Ziele des abschlussorientierten Nachqualifizierungsangebots für Bildungs-interessierte ohne pflegeberufliche Erfahrung

Im Sinne der übergeordneten Zielsetzung des Projektes AQUA (siehe Kap.3) verfolgen die Verantwortlichen mit der Entwicklung eines abschlussorientierten Nachqualifizie-rungsangebotes für Bildungsinteressierte ohne pflegeberufliche Erfahrungen mehrere Ziele. Zum einen soll Erwerbspersonen, die bisher keine beruflichen Erfahrungen im Be-reich der Begleitung, Betreuung und Pflege sammeln konnten, jedoch als pflegende An-gehörige tätig waren, die Möglichkeit eröffnet werden, unter Berücksichtigung ihrer be-reits informell erworbenen Kompetenzen einen Abschluss in einem oder mehreren nied-rigschwelligen Bildungsgängen zu erwerben. Entsprechendes gilt für alle weiteren Er-werbspersonen, die relevante pflegerische Kompetenzen außerhalb einer beruflichen Tä-tigkeit erworben haben und ein grundsätzliches Interesse an einer beruflichen Entwick-lung im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe haben. Perspektivisch soll bei diesen Personen über die Abschlüsse niedrigschwelliger pflegerischer Bildungsangebote das In-teresse an einer Berufsausbildung geweckt und ihr Weg in die Ausbildung der Altenpfle-gehilfe in NRW erleichtert werden.

Die Möglichkeiten einer erleichterten vertikalen Durchlässigkeit in die Altenpflegehil-feausbildung werden über normative Grundlagen geregelt. Für die Altenpflegehilfeausbil-dung in NRW stellen das Gesetz zur Durchführung des Altenpflegegesetzes und zur Aus-bildung in der Altenpflegehilfe (Landesaltenpflegegesetz – AltPflG NRW) vom 27. Juni 2006 und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Altenpflegehilfeausbildung (APRO–APH) vom 23. August 2006 die entscheidenden normativen Grundlagen dar. Hin-sichtlich der Entwicklung eines Nachqualifizierungsangebotes sind insbesondere die Zu-gangsvoraussetzungen und die Vorgaben im Zusammenhang mit einer Verkürzung der Ausbildung von Bedeutung. Diese sind in der APRO-APH wie folgt geregelt:

㤠2 Zugangsvoraussetzung

(1) Voraussetzung für die Zulassung zur Qualifikation in der Altenpflegehilfe sind:

1. die Vollendung des 16. Lebensjahres,

2. die persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung einer berufli-chen Tätigkeit in der Altenpflegehilfe und

3. der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand oder die durch das durchführende Fachseminar bescheinigte Eignung auf der Grund-lage einer besonders erfolgreichen Teilnahme an mindestens zwei Baustei-nen von je zwei bis drei Monaten des nordrhein-westfälischen Werkstatt-jahres, Bereich Altenhilfe.

(2) Zu der Qualifizierung in Teilzeit kann zugelassen werden, wer die Vorausset-zungen des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 erfüllt.

(3) Sofern ein Zeugnis nach Absatz 1 nicht an einer deutschen Schule erworben wurde, sind zusätzlich umfassende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

(4) Eine Zulassung zur Ausbildung ist ausgeschlossen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber bereits früher eine Prüfung in der staatlichen Altenpflegehilfe end-gültig nicht bestanden hat.

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(5) Abweichend von Absatz 1 Nr. 3 können andere Bewerber zugelassen werden in vom zuständigen Ministerium gebilligten oder durchgeführten Modellprojekten.“

„§ 5 Verkürzung der Ausbildung

(1) Die Ausbildungsdauer kann um bis zu zehn Monate bzw. bei Teilzeitausbildung um bis zu 20 Monate verkürzt werden. Den Antrag auf Verkürzung kann stellen, wer eine mindestens einjährige Qualifikationsmaßnahme in der Pflege nachweisen kann, die folgende Kriterien erfüllt:

1. Mindestens 500 Stunden theoretische Ausbildung,

2. mindestens 600 Stunden praktische Ausbildung im Altenpflegebereich,

3. eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung und

4. innerhalb von sieben Jahren nach dieser Abschlussprüfung eine Beschäf-tigung als Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer im Umfang einer Voll-zeitbeschäftigung von mindestens 12 Monaten.

Der Antrag auf Verkürzung nach diesem Absatz muss bis zum 31. Dezember 2012 gestellt sein.

(2) Einen Antrag auf Verkürzung um 6 bis 10 Monate kann stellen, wer mindes-tens 12 Monate an der Ausbildung zur Altenpflegefachkraft teilgenommen hat und dieser Zeitraum bei Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegt.

(3) Vornoten nach den §§ 3, 4, 6 und 7 werden bei verkürzten Ausbildungen nur insoweit erteilt, als eine Benotung im Rahmen der verkürzten Ausbildung erfolgen konnte.

(4) Die zuständige Behörde entscheidet über die gestellten Anträge und den Um-fang der Verkürzung.“

Gemäß den Ausführungen in § 5 kommt eine Verkürzung der Altenpflegehilfeausbildung nur für diejenigen Bildungsinteressierten in Betracht, die bereits über pflegeberufliche Erfahrungen im benannten Umfang verfügen. Die Zielgruppe im Rahmen des benannten Nachqualifizierungsangebots erfüllen die erforderlichen Verkürzungstatbestände somit nicht. Mithin kommt eine Verkürzung der Ausbildung als ein Weg der erleichterten verti-kalen Durchlässigkeit in die Altenpflegehilfeausbildung in NRW nicht in Betracht. Für die-sen Kreis der Bildungsinteressierten stellt sich somit die Frage nach einer Erleichterung des Zugangs in eine Altenpflegehilfeausbildung, weshalb die Zulassungsvoraussetzungen näher zu beleuchten sind.

Die Zugangsvoraussetzungen sind mit der Altersangabe und der persönlichen und ge-sundheitliche Eignung der Bildungsinteressierten in § 2 APRO-APH ebenfalls eindeutig geregelt. Allerdings bestehen hinsichtlich des erforderlichen Bildungsstandes durch die Ausführungen in § 2 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 5 Spielräume in den Anforderungen. Durch die Nutzung dieser Spielräume kann für die Zielgruppe von Bildungsinteressierten ohne pflegeberufliche Erfahrung und ohne den Nachweis eines geeigneten Bildungsstandes zu Beginn der Ausbildung der Einstieg in einen pflegeberuflichen Bildungsweg erleichtert werden. Bezüglich dieser Gestaltungsspielräume steht der Projektträger AQUA im engen

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Kontakt und Austausch mit den Verantwortlichen im Ministerium für Gesundheit, Emanzi-pation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA).

Für die Entwicklung des im folgenden Kapitel dargstellten Konzeptes zur Kompetenzbilan-zierung AQUA war neben der Berücksichtigung der landesspezifischen normativen Vorga-ben die Ausrichtung an den allgemeinen Projektzielen (siehe Kapitel 3.1) und den spezifi-schen Zielsetzungen eines abschlussorientierten Nachqualifizierungsangebots für Bil-dungsinteressierte ohne pflegeberufliche Erfahrung (s. o.) maßgeblich.

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5. Das Konzept zur Kompetenzbilanzierung AQUA

Im Februar 2012 wurde zwischen der DRK-gem. Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bil-dung im Kreis Borken mbH als Träger des Projektes AQUA und dem Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip) in Köln ein Kooperationsvertrag zur „Entwick-lung, Erprobung und Implementierung eines Verfahrens zur Kompetenzbilanzierung mit dem Ziel der vertikalen Durchlässigkeit in die Ausbildung der Altenpflegehilfe in NRW“ abgeschlossen. Das folgende Kapitel stellt das im Kooperationszeitraum von Mai bis De-zember 2012 entstandene Konzept zur Kompetenzbilanzierung (im Folgenden Kompe-tenzbilanzierung AQUA) dar.

Kompetenzbilanzierung wird in diesem Konzept, wie bereits in Kapitel 2 ausgeführt, als ein Schritt innerhalb einer komplexen Maßnahme zur Nachqualifizierung verstanden, die insgesamt bis zu fünf Schritte umfasst. Zum Verständnis des Konzeptes Kompetenzbilan-zierung AQUA ist deshalb immer wieder der Bezug auf und die Einbettung in die übrigen Schritte vorzunehmen.

Die nachfolgenden Unterkapitel stellen zunächst das dem Kompetenzbilanzierungsverfah-ren zugrunde liegende Kompetenzverständnis und die hieraus abgeleiteten Bilanzie-rungskriterien dar. Die Beschreibung der entwickelten Instrumente und des Verfahren-sablaufs schließen sich an. Das Kapitel endet mit den erforderlichen Voraussetzungen für die unterschiedlichen Personengruppen, die am Verfahren der Kompetenzbilanzierung beteiligt sind.

5.1 Kompetenzverständnis

In Kapitel 4 wurde bereits ausführlich dargelegt, dass sich das Nachqualifizierungsange-bot, in dessen Rahmen das Kompetenzbilanzierungsverfahren AQUA zum Einsatz kom-men soll, an bildungsinteressierte Erwerbspersonen richtet, die keine oder nur geringfü-gige pflegeberufliche Erfahrung haben. Die bereits vorhandenen Kompetenzen sind vor dem Hintergrund der erforderlichen Qualifikationen zu bewerten. Aussagekräftige curricu-lare Ausarbeitungen sind als tragfähige Grundlage für die Entwicklung der notwendigen Bewertungskriterien anzusehen.

Zu den Qualifikationen, die im so genannten niedrigschwelligen Bereich der Pflegebildung häufig angeboten werden, zählen u. a. Abschlüsse als Alltagsbegleiter/in, Betreuungs-kraft nach § 87b SGB XI und Pflegehelfer/in. Mit dem vom dip für den Projektträger ent-wickelten „Modulhandbuch für die Bildungsgänge Alltagsbegleiter/in in der Altenpflege, Betreuungskraft in der Pflege und Helfer/in in der Pflege“ liegen Curriculummaterialien vor, die den Anforderungen der Prüf- und Zertifizierbarkeit genügen (vgl. Scheu, Seifert, Hundenborn 2012). Das Modulhandbuch arbeitet die grundlegenden Aufgaben- und Ver-antwortungsbereiche pflegerischen Handelns im Bereich der Assistenz heraus und be-schreibt detailliert die für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich erforderlichen Wis-sens- und Könnensbestände. Die beschriebenen Tätigkeitsprofile, die mit den einzelnen Modulen verbundenen Handlungskompetenzen und ihre Konkretisierung über Lernergeb-nisse können somit als Grundlage für den angestrebten Soll-Ist-Vergleich zwischen nach-zuweisenden und bereits erworbenen Kompetenzen herangezogen werden.

Weitere Ausführungen zum Kompetenzverständnis sowie zum modularen Konzept für die drei Bildungsgänge sind dem Modulhandbuch selbst zu entnehmen.

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5.2 Methoden und Instrumente

Gemäß den Beispielen guter Praxis gehört zum Verfahren der Kompetenzbilanzierung die Kombination von Methoden der Selbst- und Fremdeinschätzung sowie von verschiedenen Methoden zur Beurteilung theoretischer Kenntnisse und praktischer Fähigkeiten. Darüber hinausgehende konkrete Methoden- und Instrumentenempfehlungen werden nicht gege-ben. Entscheidend sind vielmehr deren Auswahl entsprechend der Zielsetzung sowie ihr korrekter Einsatz. Zu den im Rahmen von Nachqualifizierungsangeboten eingesetzten Methoden gehören in der Regel Tests, Beobachtungen, Befragungen, Arbeitsproben und Fachgespräche (vgl. ZWH 2011a, S. 124f).

Bei der Auswahl der Methoden für die Kompetenzbilanzierung AQUA waren neben den oben benannten Beispielen guter Praxis Handhabbarkeit und Umsetzbarkeit von zentraler Bedeutung. So bestand von Beginn an der Anspruch, dass der Zielgruppe der Nachquali-fizierung, also an- und ungelernten Erwerbspersonen mit erwartbaren Lernbeeinträchti-gungen, mit und ohne Migrationshintergrund, ein möglichst einfacher Zugang zu den Me-thoden eröffnet wird. Deshalb sind bspw. bei der Formulierung von Aufgabenstellungen eine einfache und eindeutige Wortwahl sowie einfache Satzkonstruktionen zu wählen, und die Nähe der beschriebenen Situationen zum Berufsalltag einer Assistenzkraft aus dem Bereich der Begleitung, Betreuung und Pflege ist zu gewährleisten.

Weiterhin war es wichtig, dass sich die Bilanzierenden die ausgewählten Methoden und den Umgang mit den entwickelten Materialien nach einer entsprechenden Schulung zügig aneignen und die Kompetenzbilanzierung nach dem entwickelten Konzept selbstständig durchführen können. Für beide Seiten – sowohl für die Bildungsinteressierten als auch für die Bildungseinrichtung – musste der Aufwand für die Kompetenzbilanzierung vertretbar begrenzt bleiben. Deshalb wurden für das Kompetenzbilanzierungsverfahren AQUA eine schriftliche Befragung mittels Fragebogen, eine Beobachtung und ein Einzelgespräch als Methoden ausgewählt. Diese werden in den folgenden drei Unterkapiteln detailliert be-schrieben.

5.2.1 Schriftliche Befragung mittels Fragebogen

Fragebögen können als Instrumente zur Erhebung von Daten im Rahmen einer Erhebung oder Studie eingesetzt werden. Neben die klassische Form von Fragebögen in Papierver-sion treten mittlerweile zunehmend Erhebungen in digitaler Form. Grundvoraussetzung ist bei beiden Formen die eindeutige Formulierung der Items, die wegen einer klaren Be-antwortung jeweils nur eine Fragestellung beinhalten sollten. Je nach Befragungsziel können Items offen oder geschlossen formuliert sein. Offen formulierte Items regen den Befragten dazu an, mit eigenen Worten zu antworten, was insbesondere dann sinnvoll sein kann, wenn die Untersuchenden aufgrund geringer Kenntnisse über die Zielgruppe keine oder nicht ausreichend umfassende Antwortalternativen vorgeben können. Diese Vorgabe einer festen Anzahl von Antwortmöglichkeiten ist bei geschlossenen Items erfor-derlich, die häufig in einer Likert-Skala erfasst werden. Bei der Erstellung von Fragebö-gen ist auf deren Umfang zu achten, damit Interesse und Motivation beim Befragten nicht nachlassen, was ungünstigen Einfluss auf Vollständigkeit und Qualität der Daten haben kann. Auch das Phänomen der sozialen Erwünschtheit ist als ein die Datenqualität beeinflussender Faktor zu bedenken (vgl. LoBiondo-Wood, Haber 2005, S. 477ff).

Im Verfahren der Kompetenzbilanzierung AQUA wird die schriftliche Befragung in Papier-form durchgeführt, und zwar als Kombination von Selbsteinschätzung durch die Bilanzie-rungsteilnehmenden und als Fremdeinschätzung durch Fachkräfte aus dem Beschäfti-gungsbereich der Begleitung, Betreuung und Pflege von Menschen. Die Wahl der Ant-

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wortkategorie bei der Beantwortung der Items kann durch zahlreiche Faktoren beein-flusst werden. Hierzu zählen u. a. die individuellen Fähigkeiten korrekt und vollständig zu lesen, die Aussage in den Items richtig zu erfassen und auszulegen. Des Weiteren hängt die Qualität der Beurteilungen auch von der Alltagsnähe und Beobachtbarkeit der zu be-urteilenden Eigenschaften ab (vgl. Schuler Braunschweig 2006; S. 34ff). Deshalb wurde auch mit Blick auf den erwartbar hohen Anteil von Bilanzierungsteilnehmenden mit Mig-rationshintergrund bei der Entwicklung der Items großer Wert auf ein einfaches Sprach-niveau gelegt, etwa durch die Verwendung kurzer, überschaubarer Sätze und die weitge-hende Vermeidung von Fach- und Fremdworten. Bei der Beschreibung von Aufgaben und Tätigkeiten wurde ebenfalls auf die Kürze und Nachvollziehbarkeit der Ausführungen ge-achtet.

Nicht zuletzt wird die Beantwortung der Items, insbesondere bei der Selbsteinschätzung, vom Selbstkonzept der Befragten beeinflusst. Insgesamt ist zwar angesichts der zahlrei-chen Einflussfaktoren bei der Beurteilung der Ergebnisse Vorsicht geboten (vgl. ebenda), jedoch liegt der eigentliche Zweck einer Selbst- und Fremdeinschätzung im Abgleich der Einschätzungsergebnisse. Das Ziel besteht also darin, Unterschiede zwischen den Ein-schätzungen aufzudecken und diese in einem Fachgespräch aufzugreifen, das im weite-ren Verlauf des Kompetenzbilanzierungsverfahrens stattfindet. In der Beurteilung durch eine Fachkraft aus dem Bereich der Begleitung, Betreuung und Pflege liegt auch die Chance der Rückmeldung von Lernleistungen und Wissensständen, die zur weiteren Ge-staltung des Lernweges und zur Auswahl individueller Fördermöglichkeiten genutzt wer-den kann (vgl. ebenda; S. 52ff). Zur Erreichung dieser Ziele ist es zwingend erforderlich, dass Bilanzierungsteilnehmer und Fachkräfte auf eine gemeinsame Beurteilungsgrundla-ge in Form gemeinsamer Praxiszeiten zurückgreifen können. Auf diese und weitere Vo-raussetzungen wird in Kapitel 5.4 eingegangen.

Der Fragebogen besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist als Anschreiben und Einleitung zu verstehen. Ausgerichtet auf die jeweiligen Adressatengruppen erhalten die Befragten hier Informationen zum Hintergrund und zur Handhabung des Fragebogens. Die Einlei-tung ist kein Ersatz für eine detaillierte Information der Befragten und beschränkt sich daher auf zentrale Angaben. Je nach Organisation der beteiligten Einrichtungen kann die Vorgehensweise bei Verteilung und Rücklauf der Fragebögen variieren. Deshalb sind die als Anlage 1 und 3 angefügten Anschreiben bzw. Einleitungen in die Fragebögen zur Selbst- und Fremdeinschätzung als Muster zu verstehen, die als Orientierung für einrich-tungsspezifische Schreiben dienen können.

Der zweite Teil des jeweiligen Fragebogens umfasst die Datenerhebung als Selbst- bzw. Fremdeinschätzung (siehe Anlage 2 und 4). Ausgerichtet auf die beiden unterschiedlichen Zielpersonen der Befragung werden zunächst in drei Punkten allgemeine Angaben zur Person erhoben. Sie dienen in erster Linie dazu, die Selbsteinschätzung und Fremdein-schätzung für die Auswertung zweifelsfrei einander zuordnen zu können. Entsprechend werden neben dem Namen der jeweils ausfüllenden Person (beim Fragebogen zur Selbst-einschätzung zusätzliche Abfrage des Geburtsdatums und der Anschrift) auch der Name des vorgesehenen Fremd-Einschätzers bzw. der Name des Fremd-Einzuschätzenden, der Name der Einrichtung, in der beide gemeinsam tätig sind/waren, und der Zeitraum der Zusammenarbeit erfragt.

Im Anschluss an die Erhebung der persönlichen Daten folgt die eigentliche Kompetenz-einschätzung. Die insgesamt 65 Items wurden aus 12 Modulen des Modulhandbuchs für die drei Bildungsgänge entwickelt. Der Aufteilung in bildungsgangübergreifende Grundla-genmodule und bildungsgangspezifische Aufbaumodule folgend wurden die Items in die

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Kompetenzschwerpunkte „Übergreifende Kompetenz“ (Item 4 – Item 25), „Kompetenz-schwerpunkt Alltagsbegleitung“ (Item 26 – Item 38) und „Kompetenzschwerpunkt Be-treuung und pflegerische Unterstützung“ (Item 39 – Item 693) untergeteilt (vgl. Scheu, Seifert, Hundenborn 2012). Auf eine Ausweisung der einzelnen Module innerhalb der Kompetenzschwerpunkte wurde bewusst verzichtet, da diese Informationen für die Be-fragten nicht von Bedeutung sind und ggf. zu Irritationen hätten führen können.

Zur Beantwortung der ausschließlich geschlossenen Fragestellungen steht den Befragten eine Vierer-Likert-Skala mit den Antwortalternativen „trifft voll und ganz zu “ / „“ / „“ / „ trifft nicht zu “ zur Verfügung. Von Formulierungen wie „trifft eher zu“ oder „trifft eher weniger zu“ wurde im Fragebogen bewusst kein Gebrauch gemacht. Stattdes-sen wurden selbsterklärende Piktogramme verwendet. Für den Fall, dass den Befragten die Beantwortung einer Frage nicht möglich ist, steht auch hierfür eine Antwortalternati-ve zur Verfügung. Abschließend haben sowohl die Bilanzierungsteilnehmer im Rahmen der Selbsteinschätzung als auch die Fachkräfte im Rahmen der Fremdeinschätzung die Möglichkeit, in einem freien Feld Anmerkungen zu formulieren. Diese können sich z. B. auf die Beantwortung einzelner Items, auf die vorgenommene Kompetenzeinschätzung als solche oder auch auf den Zeitraum der Zusammenarbeit und die jeweiligen Verant-wortungsbereiche und Aufgaben in einer Einrichtung beziehen.

5.2.2 Teilnehmende Beobachtung

Als zweite Methode wird eine teilnehmende Beobachtung eingesetzt. Grundsätzlich sollen Beobachtungen herausfinden, wie sich der Beobachtete unter bestimmten Bedingungen verhält. Beobachtungen, die auf ein gezieltes (wissenschaftliches) Erkenntnisinteresse ausgerichtet sind, unterscheiden sich von alltäglichen Beobachtungen u. a. dadurch, dass sie mit der beabsichtigten Zielsetzung übereinstimmen, systematisiert durchgeführt so-wie dokumentiert werden und im Zusammenhang mit Konzepten oder wissenschaftlichen Theorien stehen. Die Methoden der Beobachtung werden u. a. nach den verschiedenen Rollen des Beobachters unterschieden, was zu einer Einteilung in verdeckte und offene Beobachtung, mit oder ohne Intervention durch den Beobachtenden führt. Werden die Beobachtungen offen und ohne Intervention durchgeführt, wird dies auch als teilneh-mende Beobachtung bezeichnet. Eine weitere Unterscheidung liegt mit der Einteilung in strukturierte und unstrukturierte Beobachtungen vor. Während unstrukturierte Beobach-tungen versuchen, durch eine offene Herangehensweise Situationen im generellen Sinne zu erfassen, wird bei der strukturierten Beobachtung im Vorfeld festgelegt, was beobach-tet wird und wie die Beobachtungen festgehalten werden. Hierzu werden standardisierte Instrumente entwickelt. Zur Gewährleistung ihres korrekten Einsatzes sind in der Regel Schulungen erforderlich (vgl. LoBiondo-Wood, Haber 2005, S. 472ff).

Ausgangspunkt für die teilnehmende Beobachtung im Rahmen des Kompetenzbilanzie-rungsverfahrens AQUA stellen eine Gruppen- und Einzelaufgabe auf der Grundlage einer mehrdimensionalen Situationsschilderung aus dem Bereich der stationären Altenhilfe dar (siehe Anlage 7). Die Situationsschilderung enthält insgesamt 11 Kurz-Schilderungen, von denen die Mehrzahl auf den Aufgaben- und Verantwortungsbereich von Alltagsbeglei-tern/innen in der Altenhilfe, Betreuungskräften oder Helfern/innen in der Pflege ausge-richtet ist (vgl. Scheu, Seifert, Hundenborn 2012). Zwei der beschriebenen Situationen entfallen in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich einer Pflegefachkraft. Diese bei-den Kurz-Schilderungen wurden in die Auflistung aufgenommen, um die Kenntnisse der

3 Die Nummerierung der Items beginnt mit der Abfrage der persönlichen Daten. Daraus ergibt sich am Ende die Gesamtzahl von 69 Items.

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Bilanzierungsteilnehmenden hinsichtlich des eigenen Aufgaben- und Verantwortungsbe-reiches in Abgrenzung zum Aufgaben- und Verantwortungsbereiches einer Pflegefachkraft abbilden zu können.

Der Arbeitsauftrag an die Gruppe (siehe Anlage 8) ist so konzipiert, dass zunächst in der Gruppe eine Klärung darüber herbei zu führen ist, wer welche der sich aus der Situati-onsschilderung ergebenden Aufgaben übernimmt. Dabei gilt es einerseits den eigenen Aufgaben- und Verantwortungsbereich einer Assistenz- und Hilfskraft im Unterschied zu einer Fachkraft zu berücksichtigen, andererseits sollte neben der Ausrichtung an den ei-genen Vorlieben und Neigungen auch die Dringlichkeit bestimmter beschriebener Situati-onsanteile in die Auswahl einbezogen werden. Nach Beendigung der Aufgabenverteilung soll jede/r einzelne Teilnehmende ihre/seine Aufgabe so ausarbeiten, dass sie/er an-schließend in der Lage ist, dem Plenum zu schildern, wie sie/er diese Aufgabe im Stati-onsalltag erfüllen würde. Dabei sind die Erläuterungen in die Arbeitsschritte Vorberei-tung, Durchführung und Nachbereitung aufzugliedern.

Die Beobachtungsschwerpunkte liegen bei diesem Verfahren auf der Ermittlung fach-übergreifender Kompetenzen in den Dimensionen Kontaktfähigkeit und sprachliche Aus-drucksfähigkeit, Teamfähigkeit, Zeitmanagement, Vorstellung der eigenen Aufgabe. Des Weiteren wird die Fähigkeit zur Abgrenzung des eigenen Aufgaben- und Verantwortungs-bereichs von dem einer Pflegefachkraft in den Blick genommen. Das methodische Vorge-hen entspricht dem einer strukturierten teilnehmenden Beobachtung, da den Beobach-tenden zur Dokumentation ihrer Beobachtungen ein Beobachtungsbogen und ein Auswer-tungsbogen zur Verfügung stehen. Die konkrete Durchführung der Beobachtung ein-schließlich der Dokumentation wird in Kapitel 5.3.2 näher beschrieben.

5.2.3 Einzelgespräch

Nach der schriftlichen Befragung und der teilnehmenden Beobachtung der Gruppen- und Einzelaufgabe wird in der Abfolge das Einzelgespräch als dritte Methode eingesetzt. Ge-genstand und Ablauf des Gesprächs sind abhängig von den Ergebnissen der beiden vo-rangegangen Bilanzierungsschritte. Dies setzt ein hohes Maß an inhaltlicher und metho-discher Kompetenz und Flexibilität der Bilanzierenden voraus, damit das Gespräch zum Nutzen des Bilanzierungsteilnehmers/der Bilanzierungsteilnehmerin, auch hinsichtlich des angestrebten Abschlusses, geführt werden kann. Damit trotz der gebotenen individuellen Gesprächsausrichtung ein gewisses Maß an Vergleichbarkeit und Kalkulierbarkeit für alle Beteiligten besteht, wurden verschiedene Gesprächselemente beschrieben, aus denen der Bilanzierende für die Gestaltung des Einzelgesprächs auswählen kann.

Bei den zur Wahl stehenden Elementen handelt es sich um den Austausch bezogen auf die vorangegangenen Bilanzierungsschritte. Dabei können sowohl fachliche Aspekte the-matisiert werden als auch personale und sozial-kommunikative Schwerpunkte ins Auge gefasst werden. Speziell bei den Bilanzierungsteilnehmern, die sich für einen Abschluss im Bildungsgang „Helfer/in in der Pflege“ interessieren, sind die besonderen Handlungs-kompetenzen aus Pflichtmodul 7, „Bei der Begleitung von Menschen mit besonderer Ver-laufsdynamik mitwirken“ gesondert in den Blick zu nehmen, da diese in den beiden vo-rangegangenen Bilanzierungsschritten nur bedingt thematisiert werden. Als weitere Ge-sprächselemente kommen die Durchführung einer Lese-Schreib-Probe und die Demonst-ration einer typischen manuellen Technik aus dem Bereich der Begleitung, Betreuung und Pflege in Betracht.

Die Lese-Schreib-Probe soll zeigen, inwieweit die/der Bilanzierungsteilnehmende relevan-te Aussagen von Texten erfassen und mit eigenen Worten korrekt wiedergeben kann. Da

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der Umgang mit der Klientendokumentation wichtiger Bestandteil der Tätigkeit als All-tagsbegleiter/in in der Altenhilfe, Betreuungskraft oder Helfer/in in der Pflege ist, ist es nahe liegend, kurze Auszüge einer Pflegedokumentation als Leseprobe auszuwählen und kurze Dokumentationseinträge als Schreibprobe zu erbitten. Damit kann gleichzeitig überprüft werden, inwieweit die Teilnehmenden in der Lage sind, aus den Informationen der Situationsschilderungen und Dokumentationseinträge Rückschlüsse auf ihren eigenen Aufgabenbereich abzuleiten.

Die Demonstration einer typischen manuellen Technik dient der Überprüfung von Aussa-gen aus der Fragebogenerhebung, die die Einschätzung einer sorgfältigen Arbeitsweise betreffen. In allen drei Tätigkeitsprofilen ist hygienisches Arbeiten gleichermaßen bedeut-sam. Für die Überprüfung der manuellen Geschicklichkeit bzw. der Sorgfalt bietet sich daher die Demonstration einer Händedesinfektion durch die Teilnehmenden an. Im Fokus der Beobachtung stehen dabei die korrekte Durchführung der Händedesinfektion sowie ein sorgfältiger Umgang mit den zur Verfügung gestellten Materialien. Voraussetzung für die Beobachtung ist neben einem präzisen Arbeitsauftrag die Bereitstellung des erforder-lichen Händedesinfektionsmittels. Alternativ können zur Überprüfung dieser Kriterien vergleichbare Arbeitsaufträge herangezogen werden, die sich gleichermaßen an den Tä-tigkeitsprofilen und den Voraussetzungen der Teilnehmenden orientieren.

5.3 Der Ablauf des Kompetenzbilanzierungsverfahrens AQUA

Bei der Kompetenzbilanzierung AQUA handelt es sich um ein geschlossenes, stark struk-turiertes und mehrphasiges Verfahren. Für die korrekte Umsetzung des Konzeptes ist neben der Beherrschung der verwendeten Methoden die Einhaltung der konzeptionell vorgesehenen Reihenfolge bei der Durchführung unabdingbar. Die drei in der Abfolge aufeinander aufbauenden Phasen werden in den folgenden drei Unterkapiteln beschrie-ben.

5.3.1 Phase 1

Die Durchführung der Kompetenzbilanzierung AQUA beginnt im Anschluss an das Erstge-spräch durch den/die Bildungsberater/Bildungsberaterin mit den Bilanzierungsteilneh-menden. Dabei spielt der zeitliche Abstand zwischen der Durchführung des Erstgesprä-ches und dem Beginn der Kompetenzbilanzierung nur bedingt eine Rolle. Es kann unmit-telbar im Anschluss an das Gespräch mit der Kompetenzbilanzierung begonnen werden oder mit einigen Tagen bis zu wenigen Wochen Abstand. Zu bedenken gilt es bei der Pla-nung allerdings, dass die Bilanzierungsteilnehmer genügend Zeit haben die im Erstge-spräch kommunizierten Informationen für sich zu überdenken. Weiter gilt es zu berück-sichtigen, dass der Zeitraum zwischen dem Gespräch und dem weiteren Ablauf nicht so groß ist, dass Detailinformationen wieder in Vergessenheit geraten können.

Vor Beginn der Kompetenzbilanzierung muss zwingend geklärt sein, dass sowohl die Bi-lanzierungsteilnehmenden als auch die Fachkräfte zur Fremdeinschätzung die erforderli-chen Voraussetzungen erfüllen (siehe Kapitel 5.4). Sind die entsprechenden Nachweise erbracht, kann die Kompetenzbilanzierung mit der schriftlichen Befragung zur Selbst- und Fremdeinschätzung begonnen werden.

Der Ablauf der ersten Phase ist durch die vier Schritte Bereitstellung/Verteilung, Beant-wortung, Rücklauf und Auswertung der Fragebögen gekennzeichnet. Zu Beginn der ers-ten Phase erhalten die Befragten die entsprechenden Fragebögen. Die Verteilung kann auf dem Postweg, im Rahmen eines individuellen Vorbesprechungstermins mit den Be-

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fragten oder bei einer allgemeinen Informationsveranstaltung erfolgen. Im Rahmen der Erprobung hat es sich als sinnvoll erwiesen, den Zeitraum für den Rücklauf durch eine Abgabefrist zu begrenzen. Den Befragten sollte jedoch mindestens eine Woche Zeit zur Beantwortung und Rücksendung zur Verfügung stehen. Mit einem kürzeren Zeitraum wird ggf. eine Belastungssituation erzeugt, die sich ungünstig auf die Beantwortung aus-wirken kann, bei einer längeren Zeitspanne geraten die Fragebögen ggf. in Vergessen-heit.

Die Beantwortung der Fragebögen erfolgt eigenverantwortlich und selbstgesteuert. Be-reits bei der Entwicklung wurde daher großer Wert auf Verständlichkeit und Nachvollzieh-barkeit der Fragestellungen und Antwortmöglichkeiten gelegt. Die Phase der Fragebo-genbeantwortung sollte dennoch mit dem Angebot verbunden werden, dass im Bedarfs-fall ein Ansprechpartner in der Bildungseinrichtung zur Verfügung steht, auf dessen Un-terstützung die Befragten zurückgreifen können.

Bei der Terminierung der Rückgabefrist sollte zudem darauf geachtet werden, dass bis zum Beginn der zweiten Phase der Kompetenzbilanzierung ausreichende Zeit für die Auswertung der Fragebögen vorhanden ist. Inwiefern der Rücklauf der Fragebögen struk-turiert und vorgegeben wird, liegt im Ermessen der verantwortlichen Bildungseinrichtung. Unabhängig von der getroffenen Wahl, sowohl hinsichtlich der Verteilung als auch des Rücklaufs der Fragebögen, gilt es aus Gründen der Nachweisbarkeit und der Transparenz die Prozesse zu dokumentieren.

Da die aus der Befragung gewonnenen Daten als Ausgangspunkt für die Durchführung und Auswertung aller weiteren Verfahrensschritte dienen, ist es unabdingbar, dass alle Beteiligten vor Beginn der Phase 2 die ausgefüllten Fragebögen vorlegen. Bezogen auf die Auswertung der Fragebögen wurde bereits darauf hingewiesen, dass neben dem in-haltlichen Aussagegehalt der gewählten Antworten insbesondere der Grad der Überein-stimmung zwischen den Antworten der Selbsteinschätzung und der Fremdeinschätzung im Fokus der Aufmerksamkeit steht. Entsprechend ist der Auswertungsbogen zur Phase 1 (siehe Anlage 6) schwerpunktmäßig auf die Erfassung von Übereinstimmungen und Ab-weichungen in den Einschätzungen ausgerichtet. Der nachstehenden Abstufung folgend legen die Bilanzierenden den Grad der Übereinstimmung für die Items zu jedem Modul vor und übertragen ihre Ergebnisse anschließend in die dafür vorgesehene Übersicht. Abschließend können die Bilanzierenden Bemerkungen notieren, die im Hinblick auf den weiteren Verlauf des Bilanzierungsverfahrens bzw. die Ergebnisfestlegung relevant sind.

Grad der Übereinstimmung Auswertungsergebnis

Ab 50% übereinstimmende positive Einschätzungen | Hinreichend positive Über-

einstimmung

Ab 50% übereinstimmende negative Einschätzungen | Hinreichend negative Über-

einstimmung

Gleichmäßige Verteilung der Übereinstimmung von positi-ver und negativer Einschätzung

Hinreichend neutrale Ein-schätzung

Ab 50% von einander abweichende positive und negative Einschätzungen

Hinreichend abweichende Einschätzung

Zu mehr als 50% der Items wurde von einem der Einschätzenden keine Einschätzung vorgenommen

Kann ich nicht Beurteilen bzw. ohne Einschätzung

Zahl der Einschätzungen nicht ausreichend

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Eine direkte Ausweisung der Module, wie sie zur Auswertung der Fragebögen erforderlich ist, erfolgt in beiden Fragebögen nicht. Auf eine solche Information innerhalb der Frage-bögen wurde bewusst verzichtet, um die Befragten nicht durch zusätzliche Angaben zu irritieren. Da die Anordnung der Items der Reihenfolge der bildungsgangübergreifenden Grundlagenmodule und der bildungsgangspezifischen Aufbaumodule im Modulhandbuch für die drei Bildungsgänge entspricht, konnte durch das Einfügen von Leerzeilen ein Strukturelement zur Bündelung modulzugehöriger Items eingefügt werden. Hierdurch erhalten die Bilanzierenden einen Anhaltspunkt, welche Items zusammengehören und jeweils ein Modul abbilden. Obwohl konzeptionell vorausgesetzt wird, dass die Bilanzie-renden mit der Handhabung und Umsetzung der curricularen Grundlagen der drei Bil-dungsgänge vertraut sind, wurde zusätzlich eine Handreichung zur Auswertung der Fra-gebögen erarbeitet (siehe Anlage 5). Die Handreichung entspricht vom Umfang und In-halt den Fragebögen. Im Unterschied dazu sind hier allerdings die gebündelten Items mit der jeweiligen Modulbezeichnung überschrieben und farblich abgesetzt.

Als Vorgehensweise bei der Auswertung hat es sich im Rahmen der Erprobung bewährt, die Antworten aus dem Bogen der Selbsteinschätzung in den Bogen der Fremdeinschät-zung mit einem andersfarbigen Stift zu übertragen und dann abzugleichen. Andere Vor-gehensweisen sind ebenfalls möglich, solange sie die Ermittlung der erforderlichen Er-gebnisse nicht beeinflussen oder beeinträchtigen. Zudem erscheint es sinnvoll zur Absi-cherung der Ergebnisse in einem qualitativen Verfahren, die Auswertung von zwei Bilan-zierenden vornehmen zu lassen. Dies gilt generell für alle Auswertungsschritte innerhalb des Kompetenzbilanzierungsverfahrens AQUA. Mit der Festlegung der Ergebnisse aus der Befragung endet die Phase 1 der Kompetenzbilanzierung.

5.3.2 Phase 2

In der zweiten Phase der Kompetenzbilanzierung AQUA erfolgt zuerst die teilnehmende Beobachtung bei der Bearbeitung der Gruppen- und Einzelaufgabe. Da sich hierbei viel-fältige Beobachtungsaspekte ergeben, ist es sinnvoll, die Anzahl der zu Bilanzierenden auf eine Gruppengröße von jeweils maximal 6 Personen zu beschränken. Zu große Grup-pen bergen die Gefahr, relevante Informationen zu überhören oder zu übersehen. Die Zahl der Beobachtenden bzw. Bilanzierenden sollte entsprechend zwischen 2 und 3 Per-sonen pro Gruppe liegen. Je nach Gruppengröße und Aufgabenstellung ist eine Bearbei-tungszeit von ca. 60 Minuten angezeigt. Eine Ausweitung der Bearbeitungszeit ist mit Blick auf die starke Beanspruchung der Beobachter und die zeitlichen Ressourcen in den Bildungseinrichtungen zu vermeiden.

Da sich die Bilanzierungsteilnehmer in der Regel nicht kennen, empfiehlt sich nach der Begrüßung eine kurze Vorstellungsrunde aller Anwesenden. Eine Erläuterung der Zielset-zung, des geplanten Ablaufs und der zur Verfügung gestellten Materialien für die Bearbei-tung der Gruppenaufgabe schließen sich an. Sodann erfolgt Verteilung von Situations-schilderung und Aufgabenstellung an die zu Bilanzierenden. Nach der Aufforderung zum Durchlesen der verteilten Materialien und der Klärung offener Fragen beginnen die Grup-penmitglieder mit der Bearbeitung. Gruppe und Einzelpersonen sollten dabei möglichst unbeeinflusst von den Bilanzierenden agieren. Die Beobachtung durch die Bilanzierenden erstreckt sich über den gesamten Zeitraum und endet erst, wenn alle Gruppenmitglieder das Ergebnis der von ihnen bearbeiteten Einzelaufgabe vorgestellt haben.

Die Durchführung der Gruppenaufgabe erfolgt sinnvollerweise in einem abgeschlossenen Raum mit ausreichend Sitzgelegenheiten und Tischen. An Materialien wird für die zu Bi-lanzierenden eine entsprechende Anzahl von Kopien der Situationsschilderung und der

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Aufgabenstellung benötigt, für die Bilanzierenden zusätzlich der Beobachtungsbogen Gruppen- und Einzelaufgabe (siehe Anlage 11) und der Auswertungsbogen Phase 2 (sie-he Anlage 13) für jeden/jede Teilnehmenden/Teilnehmende.

Im Beobachtungsbogen Gruppen- und Einzelaufgabe werden zunächst das Datum der Durchführung der Gruppenaufgabe, der Name des/der Bilanzierungsteilnehmenden und die Namen der Bilanzierenden festgehalten. Anschließend steht den Bilanzierenden in Teil A ein Ankreuzfeld zur Ermittlung fachübergreifender Kompetenzen zur Verfügung. Insge-samt 13 Aussagen können Antworten mittels der bekannten Vierer-Likert-Skala mit den Antwortalternativen „trifft voll und ganz zu “ / „“ / „“ / „ trifft nicht zu “ zuge-ordnet und damit Kontaktfähigkeit und sprachliche Ausdrucksfähigkeit, Teamfähigkeit, Zeitmanagement und Güte der Vorstellung der eigenen Aufgabe einschätzt werden. Im Teil B wird in drei Ausprägungen der Kenntnisstand des Bilanzierungsteilnehmers hin-sichtlich seines eigenen Aufgaben- und Verantwortungsbereiches und des einer Pflege-fachkraft eingeschätzt. Der Bogen bietet abschließend Raum für eigene Anmerkungen.

Der Bogen ist als Teil der Beobachtungsdokumentation zu verstehen. Er wird durch ein freies Protokoll über Ablauf und Besonderheiten in der Durchführung ergänzt, das für jeden/jede Bilanzierungsteilnehmer/Bilanzierungsteilnehmerin zu erstellen ist. Beobach-tungsbogen und freies Protokoll sind in einfacher Form ausreichend. Allerdings sollte durch die Angabe der Namen bzw. die Unterschriften der beiden Bilanzierenden die Über-einstimmung in den Ausführungen bestätigt werden.

Nach Ausfüllen des Gruppenbogens und Anfertigung des freien Protokolls wird der Aus-wertungsbogen Phase 2 ausgefüllt. Auch hier werden zunächst Name des/der Bilanzie-rungsteilnehmers/Bilanzierungsteilnehmerin und Namen der Bilanzierenden festgehalten. Danach werden Gruppenaufgabe und Einzelgespräch als Gegenstand der Auswertung eingetragen. Anschließend werden die Auswertungsschritte als Anleitung für die Bilanzie-renden beschrieben. Dabei beziehen sich die Punkte 1 und 2 auf die Auswertung der Er-gebnisse der teilnehmenden Beobachtung der Gruppenaufgabe und die Punkte 3 und 4 auf die Auswertung des Einzelgespräches.

Da Inhalt und Ablauf des Einzelgespräches maßgeblich von den vorangegangenen Bilan-zierungsschritten abhängen, wird der Auswertungsbogen für die Phase 2 nach der Grup-penaufgabe bereits soweit ausgefüllt, wie Erkenntnisse als Einschätzungsgrundlage vor-liegen. Auf der Grundlage des sich daraus ergebenden Zwischenstandes leiten die Bilan-zierenden relevante Informationen für den weiteren Bilanzierungsverlauf ab.

Der Auswertungsbogen soll – bezogen auf die Module des Modulhandbuchs für die drei Bildungsgänge - festhalten, ob der Bilanzierungsteilnehmende während der Phase 2 rele-vante Aussagen zu den im Modul ausgewiesenen Handlungskompetenzen gemacht hat oder entsprechend beobachtbares Verhalten zeigt. Je nach angestrebtem Abschluss kann dies nur für die Module eines Bildungsganges bedeutsam sein oder darüber hinaus für weitere / sämtliche Module, falls Interesse an mehreren oder allen Abschlüssen besteht. Auch hier wird die Einschätzung mittels einer Vierer-Likert-Skala vorgenommen, mit den Antwortalternativen „trifft voll und ganz zu “ / „“ / „“ / „ trifft nicht zu “. Zu-sätzlich besteht für die Bilanzierenden bei jedem Modul die Möglichkeit, mit „nicht beur-teilbar“ zu antworten, und zu jedem Modul können abschließende Bemerkungen vorge-nommen werden.

Die Reihenfolge, in der die Einschätzungen zu den einzelnen Modulen vorgenommen wer-den soll, orientiert sich an der Reihenfolge der Moduldarstellung im Modulhandbuch. Ent-sprechend werden zuerst die Einschätzungen zu den lehrgangsübergreifenden Kompeten-

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zen der Bildungsgänge 1, 2 und 3 vorgenommen. Daran schließen sich die folgenden Ein-schätzungen an: lehrgangsspezifische Kompetenzen Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe, lehrgangsübergreifende Kompetenzen B 2 Betreuungskraft in der Pflege und B 3 Helfer/in in der Pflege, lehrgangsspezifische Kompetenzen B 2 Betreuungskraft in der Pflege und lehrgangsspezifische Kompetenzen Helfer/in in der Pflege.

Am Ende des Auswertungsbogens Phase 2 können die Bilanzierenden ihren Gesamtein-druck in Form einer erkennbaren Tendenz für einen anzustrebenden Abschluss in einem oder mehreren Bildungsgängen festhalten. Nach dem vollständigen Durchlauf der Phase 2, also im Anschluss an das Einzelgespräch, werden die vorgenommen Einschätzungen mit Datum und Unterschrift der Bilanzierenden bestätigt.

Am Einzelgespräch nehmen ein Bilanzierungsteilnehmer und zwei Bilanzierende teil. Da-bei obliegt einem der Bilanzierenden die Gesprächsführung. Der zweite Bilanzierende ist schwerpunktmäßig für die Protokollierung zuständig, er kann sich bei Bedarf aber auch in das Gespräch einbringen. Das Protokoll wird anhand des Beobachtungsbogens Einzelge-spräch (siehe Anlage 12) erstellt und durch ein freies Protokoll zum Inhalt und zum Ab-lauf des Gespräches ergänzt. Der Beobachtungsbogen Einzelgespräch sieht den Eintrag des Durchführungsdatums sowie des Teilnehmernamens und der Namen der Bilanzieren-den vor. Dann werden, vergleichbar mit dem Bogen zur Beobachtung der Gruppe, zur Ermittlung der fachübergreifenden Kompetenzen, Kontaktfähigkeit und sprachliche Aus-drucksfähigkeit, Zeitmanagement, Lese- und Schreibfähigkeit sowie manuelle Geschick-lichkeit und Sorgfalt insgesamt 10 Einschätzungen vorgenommen. Abschließend bietet auch dieser Bogen Raum für Bemerkungen.

Die Durchführung des Einzelgespräches sieht vor, dass nach der Begrüßung des Bilanzie-rungsteilnehmers/der Bilanzierungsteilnehmerin eine kurze Erläuterung der Zielsetzung und des Gesprächsablaufs erfolgt. Anschließend gestaltet der für die Gesprächsführung verantwortliche Bilanzierende den Ablauf des Gespräches aufgrund der im Vorfeld vorge-nommenen Planung. Hierbei steht die Klärung noch offener oder unklarer modulbezoge-ner Bilanzierungsanteile im Vordergrund. Die Durchführung der Lese-Schreib-Probe und die Demonstration einer typischen manuellen Technik können einbezogen werden.

In Anlage 9 wird eine eigene Ablaufbeschreibung für die Durchführung der Lese-Schreibprobe zur Verfügung gestellt. Danach soll der/die zu Bilanzierende zuerst einen Textauszug laut lesen, anschließend mit eigenen Worten wiedergeben und eine kurze Situationsschilderung schriftlich zusammenfassen. Hierfür wird dem/der Bilanzierungs-teilnehmer/Bilanzierungsteilnehmerin ein Arbeitsblatt zur Verfügung gestellt. Der Zeit-aufwand für die Bearbeitung der Aufgabe liegt bei ca. 10 Minuten.

Die Demonstration einer typischen manuellen Technik setzt die Erläuterung des Auftrags und die Bereitstellung erforderlicher Materialien voraus. Die Durchführung einer hygieni-schen Händedesinfektion kann als Beispiel für die Auswahl vergleichbarer, in sich abge-schlossener Aufgabenstellungen gesehen werden. Hier sollte der erforderliche Zeitrah-men zur Durchführung nach Möglichkeit nicht mehr als 5 Minuten betragen.

Mit Blick auf einen störungsfreien Ablauf sollte auch das Einzelgespräch in einem abge-schlossenen Raum durchgeführt werden. Der Zeitaufwand hierfür sollte im Hinblick auf den gesamten Zeitaufwand für das Kompetenzbilanzierungsverfahren AQUA ca. 30 Minu-ten betragen. Auf der Grundlage der weiteren Erkenntnisse hinsichtlich der Kompetenzbi-lanz nehmen die Bilanzierenden abschließende Einträge in den Auswertungsbogen Phase 2 vor. Damit endet diese Phase.

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5.3.3 Phase 3

In der dritten und letzten Phase wird von den Bilanzierenden das Ergebnis der Kompe-tenzbilanzierung festgelegt. Abhängig von dem angestrebten Abschluss wird für jedes einzelne Modul des oder der betreffenden Bildungsgänge entschieden, ob der/die Bilan-zierungsteilnehmer/Bilanzierungsteilnehmerin zu der Modulabschlussprüfung zugelassen, bedingt zugelassen oder nicht zugelassen wird. Bei einer Zulassung kann der/die Interes-sent/Interessentin ohne weitere Beteiligung an einem Bildungsangebot an der betreffen-den Modulabschlussprüfung teilnehmen. Wird er/sie bedingt zugelassen, dann ist vor Teilnahme an der Modulabschlussprüfung die Teilnahme an einem individuell zugeschnit-tenen Bildungsangebot erforderlich. Lautet das Ergebnis dagegen nicht zugelassen, sind also die festgestellten Kompetenzlücken hinsichtlich des Moduls umfangreich, dann sollte der/die Bilanzierte zum Erwerb der erforderlichen Handlungskompetenz an dem regulä-ren Bildungsangebot teilnehmen.

Die Ergebnisse der Kompetenzbilanzierung werden in einem eigens dafür vorgesehenen Dokumentationsbogen festgehalten (siehe Anlage 14) und durch die Unterschriften der Bilanzierenden bestätigt. Es bleibt den Bilanzierenden bzw. der Bildungseinrichtung über-lassen, ob die Ergebnisse unmittelbar im Anschluss oder erst im zeitlichen Nachgang zum Einzelgespräch der Phase 2 festgelegt werden. Unabhängig von der Frage, wann die Er-gebnisse festgelegt werden, endet das Verfahren der Kompetenzbilanzierung AQUA mit der Festlegung der Bilanzierungsergebnisse. Die Mitteilung der Bilanzierungsergebnisse und die Planung des daraus resultierenden weiteren Bildungsweges sind Gegenstand der nächsten Schritte im Rahmen des Nachqualifizierungsangebotes zum Erwerb eines oder mehrerer Abschlüsse der drei Bildungsgänge.

5.4 Voraussetzungen der beteiligten Personengruppe

5.4.1 Voraussetzungen der Bilanzierungsteilnehmer/innen

Vor einer Teilnahme am Kompetenzbilanzierungsverfahren sind von den Bildungsinteres-sierten bestimmte Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Ausgangspunkt für dieses Zulassungsverfahren zur Kompetenzbilanzierung ist ein Erstgespräch durch den/die zu-ständige/n Bildungsberater/Bildungsberaterin (siehe Kapitel 2).

Im Rahmen dieses Gespräches kann der/die Bildungsinteressierte seine grundsätzliche Eignung und sein Interesse an einer Qualifizierung im Beschäftigungsbereich der Beglei-tung, Betreuung und Pflege von Menschen für sich klären. Ergeben sich aus den Ein-schätzungen des/der Bildungsberaters/Bildungsberaterin und des/der Interessen-ten/Interessentin deutliche Übereinstimmungen hinsichtlich der Eignung und des Interes-ses zur Qualifizierung in einem oder in mehreren Bildungsgängen, wird in einem nächs-ten Schritt geklärt, welche berufsbiografisch relevanten Nachweise erbracht werden kön-nen.

Hierzu gehört zwingend der Nachweis einer praktischen Tätigkeit im Bereich der Beglei-tung, Betreuung und Pflege von Menschen. Die Tätigkeit darf nicht länger als 3 Monate zurück liegen, damit die aus der Erinnerung abzurufende Selbsteinschätzung der berufli-chen Handlungsfähigkeit nicht durch andere Eindrücke überlagert wird. Zudem ist es er-forderlich, dass der/die Bildungsinteressierte kontinuierlich von einer Fachkraft aus dem Bereich Begleitung, Betreuung und Pflege von Menschen angeleitet worden ist. Die Pra-

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xistätigkeit sollte einen Arbeitszeitumfang von ca. 20 Wochenarbeitsstunden umfassen. Von dieser Empfehlung kann im begründeten Einzelfall abgewichen werden.

Liegen die Praxiszeiten länger als 3 Monate zurück und/oder werden die Zeiten prakti-scher Tätigkeit im Bereich der Begleitung, Betreuung und Pflege als nicht ausreichend eingeschätzt, dann ist ein Praktikum im Umfang von mindestens 120 Zeitarbeitsstunden zu absolvieren. Dieses kann in Vollzeit (3 Wochen) oder in Teilzeit (nicht länger als 6 Wo-chen) abgeleistet werden. Personen, die Erfahrungen in der Begleitung, Betreuung und Pflege von Angehörigen gesammelt haben, müssen einen entsprechenden Nachweis ihrer Tätigkeit erbringen. Dieser Nachweis kann von einem beteiligten Dienstleister, von einem betreuenden Mediziner oder einer sonstigen fachkundigen Person bestätigt werden, so-fern die Person in der Lage ist, Art und Umfang der Tätigkeit des/der Bildungsinteressier-ten zu beurteilen und eine Fremdeinschätzung im Sinne des Konzeptes vorzunehmen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, sind auch diese Bildungsinteressierten ge-halten, ein Praktikum im Bereich der Begleitung, Betreuung und Pflege abzuleisten. Zu-sätzlich zum Nachweis domänenspezifischer Berufserfahrungen können die Interessenten auch Nachweise beibringen, die allgemeine berufliche Erfahrungen sichtbar machen.

Eine weitere zentrale Voraussetzung zur Teilnahme stellt die Informiertheit des/der Bil-dungsinteressierten über die Kompetenzbilanzierung AQUA dar. Die Kenntnisse zur Ziel-setzung, zu den eingesetzten Methoden und Instrumenten, zum Ablauf, den beteiligten Personen sowie zu den erwartbaren Ergebnissen und den daraus resultierenden unter-schiedlichen Konsequenzen für den individuellen Lernweg sind erforderlich, damit die Interessenten einerseits eine selbstbestimmte Entscheidung über eine Teilnahme an der Kompetenzbilanzierung treffen und sich andererseits korrekt an der Datenerhebung be-teiligen können. Ob diese Informationen im Rahmen des Erstgespräches vermittelt wer-den oder Gegenstand eines separaten Gesprächs sind, kann je nach Organisationsstruk-tur durch den Bildungsanbieter einrichtungsspezifisch festgelegt werden.

5.4.2 Voraussetzungen der Fachkräfte aus dem Bereich Begleitung, Betreuung und Pflege

Mit der Einbindung von Fachkräften aus dem Bereich der Begleitung, Betreuung und Pfle-ge wird die Nutzung einer wesentlichen Expertise zur Beurteilung der informell erworbe-nen Kompetenzen der Teilnehmenden in die Kompetenzbilanzierung sichergestellt. Damit diese Expertise wirkungsvoll und angemessen zum Einsatz kommen kann, ist die Beteili-gung der Fachkräfte am Verfahren der Kompetenzbilanzierung ebenfalls an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden. Diese Voraussetzungen beziehen sich auf deren formale Qualifikation, die Beurteilungsgrundlage in Form von gemeinsamen Praxiszeiten mit dem/der zu Bilanzierenden und die Informiertheit zur Kompetenzbilanzierung AQUA im Allgemeinen und zur Rolle der Fachkräfte im Speziellen.

Konkret bedeutet dies, dass die zu beteiligenden Fachkräfte eine dreijährige Ausbildung im Bereich der Begleitung, Betreuung und Pflege absolviert haben oder einen entspre-chenden Studienabschluss vorweisen können. Dieser Anspruch leitet sich stellvertretend von § 3 Abs. 1 des Gesetzes für die Berufe in der Altenpflege ab. Demnach kann bei Al-tenpflegenden nach erfolgreicher Ausbildung vorausgesetzt werden, dass sie über das erforderliche Fachwissen verfügen, umfassend und geplant prozesshaft handeln können und in der Lage sind Pflegekräfte, die nicht Pflegefachkräfte sind, anzuleiten, zu beraten und zu unterstützen. Diese Kompetenzen werden als erforderliche Voraussetzungen zur Durchführung der Fremdeinschätzung angesehen.

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Hinsichtlich der gemeinsamen Praxiszeiten im Bereich der Begleitung, Betreuung und Pflege muss einerseits gewährleistet sein, dass Fachkräfte und zu Bilanzierende über-haupt in einem angemessenen Zeitrahmen zusammengearbeitet haben. Andererseits darf diese Praxiszeit nicht zu weit zurückliegen, damit die Beurteilungsmöglichkeit nicht be-einträchtigt ist. Abgeleitet von den erforderlichen Praxiszeiten der Teilnehmenden (s. o.) wird für die Beteiligung von Fachkräften vorausgesetzt, dass die gemeinsame Tätigkeit nicht länger als 3 Monate zurückliegt und ein Großteil der Arbeitszeiten gemeinsam ab-solviert wurde.

Die Informiertheit über die Kompetenzbilanzierung ist Voraussetzung, um die Bedeutung der getroffenen Urteile für das gesamte Verfahren und damit für den zu Bilanzierenden einschätzen zu können. Sie ist aber auch erforderlich, um mit den Instrumenten korrekt umgehen zu können und Anwenderfehler zu verringern. Art und Weise der Information sowie deren Durchführung liegen im Ermessen und der Verantwortung der Bildungsein-richtung, die das Kompetenzbilanzierungsverfahren durchführt.

5.4.3 Voraussetzungen der Bilanzierenden

Auch auf Seiten der Bilanzierenden ist die Vertrautheit mit dem Gesamtkonzept der Kompetenzbilanzierung AQUA unabdingbar. Dies schließt die Kenntnis der einzusetzen-den Methoden und Materialien, der Abläufe sowie der Organisations- und Dokumentati-onserfordernisse ein.

Darüber hinaus müssen die Bilanzierenden mit den Inhalten des Modulhandbuches als curriculare Grundlage der drei Bildungsgänge und deren Umsetzung als Bildungsangebot vertraut sein.

Weiter benötigen die Bilanzierenden Kenntnisse über den bisherigen Verlauf der Lernbe-ratung (Erstgespräch) und das mit der Kompetenzbilanzierung angestrebte Ziel des/der Bildungsinteressierten. Werden die Laufbahnberatung und die Kompetenzbilanzierung nicht von ein und derselben Person durchgeführt, ist durch einen kollegialen Austausch zwischen den beteiligten Personen der Informationsfluss zu gewährleisten. Im Vorfeld ist hier die Zustimmung des Bilanzierungswilligen zu einer Informationsweitergabe einzuho-len.

Eigene berufliche Erfahrungen der Bilanzierenden in der Begleitung, Betreuung und Pfle-ge von Menschen werden für die Kompetenzbilanzierung als wichtig angesehen und emp-fohlen, jedoch nicht zwingend vorausgesetzt.

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6. Erprobung des Kompetenzbilanzierungsverfahrens AQUA

Neben der Entwicklung eines Konzeptes zur Kompetenzbilanzierung sieht der Kooperati-onsvertrag die Implementierung in den Regelbetrieb eines Bildungsanbieters in der Regi-on Borken/Coesfeld sowie die Erprobung unter einrichtungsspezifischen Bedingungen vor. Von dieser Vereinbarung musste aufgrund interner Entwicklungen im Projekt AQUA früh-zeitig abgewichen werden. Im gegenseitigen Einvernehmen wurde stattdessen die Erpro-bung der Kompetenzbilanzierung auf einen Probedurchlauf des gesamten Kompetenzbi-lanzierungsverfahrens beschränkt.

An der Durchführung dieses Probedurchlaufs waren sechs potentielle Bilanzierungsteil-nehmerinnen, sechs Fachkräfte aus dem Bereich der Begleitung, Betreuung und Pflege als Fremdeinschätzende aus der Praxis und jeweils zwei Mitarbeiterinnen aus dem Projekt AQUA und dem Bildungsinstitut Münster e. V. (BIMS) als Bilanzierende beteiligt. Die Bi-lanzierenden waren zuvor in der Umsetzung bzw. Durchführung des Verfahrens in einer eintägigen Veranstaltung durch das dip geschult worden. Die Erprobung selbst wurde ebenfalls von einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin des dip begleitet.

Die Durchführung des Probedurchlaufs erfolgte arbeitsteilig. Die Erstgespräche mit den Bilanzierungsteilnehmerinnen und den Fremdeinschätzenden aus der Praxis zur Informa-tion über das Kompetenzbilanzierungsverfahrens wurden von einer der beiden Mitarbeite-rinnen des Projektteams AQUA durchgeführt. Im Anschluss daran erfolgte die Verteilung der Fragebögen zur Selbst- und Fremdeinschätzung. Für die Beantwortung stand den Befragten ein Zeitraum von ca. einer Woche zur Verfügung. Mit der Auswertung der Fra-gebögen, die ebenfalls von den Mitarbeiterinnen des Projektes AQUA durchgeführt wurde, endete der Durchlauf der Phase 1. Für die Auswertung wurden die Handreichungen und der Auswertungsbogen Phase 1 genutzt.

Die Durchführung der Phasen 2 und 3 erfolgte in einer Tagesveranstaltung in den Räu-men des DRK Borken. Bis auf die Fachkräfte zur Fremdeinschätzung waren an diesem Tag alle Beteiligten anwesend. Da die Phasen 2 und 3 des Kompetenzbilanzierungsver-fahrens nun federführend von den Mitarbeiterinnen des BIMS durchgeführt werden soll-ten, wurden zu Beginn des Tages, noch bevor die Bilanzierungsteilnehmerinnen anwe-send waren, die Bilanzierungsergebnisse sowie weitere für die Kompetenzbilanzierung relevante Informationen zwischen den Bilanzierenden ausgetauscht. Nach Begrüßung der Bilanzierungsteilnehmerinnen und Information über den geplanten Tagesablauf wurde zunächst die Gruppenaufgabe durchgeführt. Dabei konnte der vorgesehene Zeitrahmen von 60 Minuten zur Bearbeitung der Aufgabenstellungen eingehalten werden.

Die Einzelgespräche, die mit Blick auf die jeweils angestrebte pflegeberufliche Perspekti-ve und unter Berücksichtigung der bisherigen Bilanzierungs-Zwischenergebnisse indivi-duell gestaltet wurden, dauerten zwischen 20 und 30 Minuten. Für die Ermittlung des Bilanzierungsergebnisses und die Festlegung von Empfehlungen für den weiteren berufli-chen Werdegang als Phase 3 des Kompetenzbilanzierungsverfahrens wurden im Einzelfall bis zu 30 Minuten benötigt.

Zum Abschluss des Probedurchlaufs wurden die Beteiligten am Ende der Tagesveranstal-tung zur Handhabbarkeit und Umsetzbarkeit des Kompetenzbilanzierungsverfahrens AQUA von der wissenschaftlichen Mitarbeiterin des dip befragt. Die Bilanzierungsteilneh-merinnen gaben an, dass sowohl die Materialien als auch die durchgeführten Methoden für sie eindeutig und gut verständlich gewesen seien. Den Aufwand zur Beteiligung an

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dem Verfahren schätzten sie als gut leistbar und der Sache angemessen ein. Zudem be-stätigten alle Teilnehmerinnen, dass sie durch die Beteiligung bzw. Bilanzierung wichtige Informationen bezüglich ihres weiteren beruflichen Werdegangs erhalten haben. Diese bezogen sich je nach Teilnehmerin auf bereits vorhandene Kompetenzen und die gewon-nene Zuversicht, den eingeschlagenen Qualifizierungsweg meistern zu können, auf die Wahrnehmung noch bestehender Kompetenzlücken und die Einsicht eines weiteren Bil-dungsbedarfs sowie auf die grundsätzliche Weckung eines Bildungsinteresses im Bereich der Begleitung, Betreuung und Pflege.

Von Seiten der Bilanzierenden wurde ebenfalls bestätigt, dass sich das Konzept zur Kom-petenzbilanzierung gut handhaben lässt und, ggf. nach geringfügigen Anpassungen an spezifische Belange der jeweiligen Bildungseinrichtung, gut in die Organisationsstruktu-ren integriert werden kann. Die beiden Mitarbeiterinnen des BIMS bestätigten nach dem Probedurchlauf auch, dass für eine Umsetzung des Verfahrens die Kenntnis des modula-ren Bildungskonzeptes der drei Bildungsgänge zwingend erforderlich sei. Des Weiteren unterstrichen sie, dass eine Schulung zum Konzept Kompetenzbilanzierung unabdingbar für eine korrekte Umsetzung des Verfahrens sei.

Insgesamt hat der Erprobungsdurchlauf die Eignung der entwickelten Kompetenzbilanzie-rung AQUA bestätigt und dessen Handhabbarkeit und Umsetzbarkeit aus der Sicht aller an der Bilanzierung beteiligten Zielgruppen erwiesen. Die vom dip formulierten Voraus-setzungen wurden ebenfalls bestätigt. Geringfügige – auf der Grundlage der Erprobungs-erfahrungen vorgenommene – Anpassungen der verschiedenen Instrumente sind erfolgt, so dass das Konzept mit den entwickelten Verfahren, Instrumenten und Dokumenten, ggf. nach geringfügiger einrichtungsspezifischer Anpassung zur nachhaltigen Implemen-tierung eingesetzt werden kann.

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7. Empfehlungen für die weitere Umsetzung des Konzeptes

Mit der Kompetenzbilanzierung AQUA liegt ein tragfähiges Praxiskonzept im Rahmen des abschlussorientierten Nachqualifizierungsangebots für Bildungsinteressierte ohne pflege-berufliche Erfahrung vor. Zur nachhaltigen Implementierung des Konzeptes ist die Ge-währleistung bestimmter Rahmenbedingungen sinnvoll.

Kompetenzbilanzierung AQUA ist nicht als isoliertes Verfahren zu betrachten, sondern stets im Gesamtzusammenhang der abschlussorientierten Nachqualifizierung zu sehen. Deshalb bedarf es vor einer Kompetenzbilanzierung einer qualifizierten Lernberatung und im Anschluss einer individuellen Begleitung auf dem Weg zu einem Bildungsabschluss. Die im Modulhandbuch curricular beschriebenen drei Bildungsgänge sind als Regelange-bot der Bildungseinrichtung zu etablieren, damit die angestrebten Bildungsabschlüsse auch erreicht werden können. Außerdem erlangen die Bilanzierenden nur so die erforder-liche Sicherheit im Umgang mit den Modulen und den einzelnen Modulelementen. Diese ist nicht für die Gestaltung eines individuellen Lernangebotes unabdingbar, sondern auch als Grundlage für die Qualität des Bilanzierungsergebnisses.

Erst wenn die Bildungsgänge an einer Bildungseinrichtung eingeführt sind, macht die Ein-führung der abschlussorientierten Nachqualifizierung Sinn. Vorher sollten alle Personen, die von Seiten der Bildungseinrichtung in die Nachqualifizierung bzw. Kompetenzbilanzie-rung einbezogen werden, in den Grundlagen und der Umsetzung des Konzeptes Kompe-tenzbilanzierung AQUA geschult werden. Sinnvoll erscheint es auch, im Implementie-rungsprozess zumindest bis zur Beendigung eines ersten Durchlaufs eine Beratung und Begleitung durch fachkundige Personen in Anspruch zu nehmen.

Dieses verhältnismäßig aufwendige Verfahrens wird auch durch die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen aus dem Probedurchlauf gerechtfertigt. Dies sollte Ansporn sein, das Konzept möglichst zügig in die Pflegebildungslandschaft der Region Borken/Coesfeld zu implementieren und es über die Projektgrenzen hinaus auch anderen interessierten Bil-dungsanbietern zugänglich zu machen.

Die im Projekt Kompetenzbilanzierung AQUA gewonnen Erkenntnisse können zudem be-reits jetzt als Impulsgeber für die Entwicklung weiterer abschlussorientierter Nachqualifi-zierungen bewertet werden. Nach entsprechender Anpassung der Methoden an die An-forderungen in anderen Bildungsgängen ist eine Übertragung auf weitere (berufliche) Abschlüsse als richtungsweisend anzusehen. Die Bekämpfung des Fachkräftemangels und die Förderung Benachteiligter sind hierbei gleichermaßen intendiert.

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Literatur

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Altenpflegehilfeausbildung in NRW (APRO-APH) vom 23. August 2006.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Programmlinie Perspektive Berufsabschluss, Veröffentlicht im Internet (Website): http://www.perspektive-berufsabschluss.de Zugriff am 12.12.2012

BIBB Report, 6. Jahrgang, Heft 17, Januar 2012, Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.), Forschungs- und Arbeitsergebnisse aus dem Bundesinstitut für Berufsbildung, Erwerbstätigkeit ohne Berufsabschluss - Welche Wege stehen offen?, Veröffentlicht im Internet: http://www.bibb.de/de/60446.htm; Zugriff am 12.12.2012

DRK-gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbH, Unveröffentlichter Zwischenbericht des Projektes Abschlussorientierte Nachqualifizie-rung in Gesundheits- und Pflegeberufen, 2012.

Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Arti-kel 29 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S 2854).

Gesetz zur Durchführung des Altenpflegegesetzes und zur Ausbildung in der Altenpflege-hilfe (Landesaltenpflegegesetz – AltPflG NRW) vom 27. Juni 2006.

Kühn-Hempe C.; Hundenborn G.; Scheu, P. (2011). Modulhandbuch für die dreijährige Altenpflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Projektes „Modell einer gestuften und modularisierten Altenpflegequalifizierung“. Verfügbar unter: http://www.dip.de/materialien/berichte-dokumente/; Zugriff: 16.12.2012

LoBiondo-Wood, G.; Haber, J., Pflegeforschung, Methoden – Bewertung – Anwendung, München 2005.

Scheu, P.; Seifert, K.; Hundenborn, G., Modulhandbuch für die Bildungsgänge Alltagsbe-gleiter/in in der Altenhilfe, Betreuungskraft in der Pflege, Helfer/in in der Pflege. Bis-lang unveröffentlichtes Dokument, 2012

Scheu, P.; Hundenborn, G.; Seifert K.; Kühn-Hempe, C.; Rosen, S. (2011). Modulhand-buch für die einjährige Altenpflegehilfeausbildung in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Projektes „Modell einer gestuften und modularisierten Altenpflegequalifizierung“. Verfügbar unter: http://www.dip.de/materialien/berichte-dokumente/; Zugriff: 16.12.2012

Schuler Braunschweig, P., Selbst- und Fremdbeurteilung überfachlicher Kompetenzen bei jungen Erwachsenen, Abhandlung zur Erlangung der Doktorwürde an der Philosophi-schen Fakultät der Universität Zürich, Zürich 2006. Verfügbar unter: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&ved=0CEwQFjAC&url=http%3A%2F%2Fedudoc.ch%2Frecord%2F3619%2Ffiles%2Fzu07022.pdf&ei=sD3QULnMG4nStAaSioH4Bg&usg=AFQjCNEFTG_WN7RYk3ncbuLepHX-ET-5UQ&bvm=bv.1355534169,d.Yms; Zugriff am 18.12.2012

ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (Hrsg.), Praxishandreichung - Qua-litätsstandards und migrationsspezifische Instrumente zur Kompetenzfeststellung und Profiling, Düsseldorf 2007

ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (Hrsg.), Eignung von Kompetenz-feststellungsverfahren in der beruflichen Nachqualifizierung, Düsseldorf 2011 a.

ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (Hrsg.), Hinweise und Anregungen zur abschlussbezogenen Nachqualifizierung für die Zulassung zur Externenprüfung, Handreichung für regionale Projekte in der Nachqualifizierung, Düsseldorf 2011 b.

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8. Anlagen

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Anlage 1: Muster Anschreiben Fragebogen Selbsteinschätzung

Fragebogen zur Selbsteinschätzung im Rahmen des Projektes

Entwicklung, Erprobung und Implementierung eines Verfahrens zur Kom-petenzbilanzierung mit dem Ziel vertikaler Durchlässigkeit in die Ausbil-dung der Altenpflegehilfe in NRW

im Projekt „AQUA – Abschlussorientierte Nachqualifizierung in Gesund-heits- und Pflegeberufen“ der DRK-gem. Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbH

Kurztitel: Kompetenzbilanzierung AQUA

Projektleiterin

Prof in Gertrud Hundenborn

09. November 2012

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Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer,

nach einer umfassenden Beratung hinsichtlich Ihrer beruflichen Weiterentwicklung und den bestehenden Qualifizierungschancen haben Sie sich für die Teilnahme am Verfahren der Kompetenzbilanzierung in Bezug auf die anschlussfähigen Bildungsgänge Alltagsbe-gleiter/in in der Altenhilfe, Betreuungskraft in der Pflege und Helfer/in in der Pflege ent-schlossen. Nach einer umfassenden Information zum Ablauf und der Zielsetzung der Kompetenzbilanzierung durch Ihre Bildungsberaterin/Ihren Bildungsberater/den Bil-dungsträger erhalten Sie nun einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung. Mit der Beant-wortung der vorliegenden Fragen geben Sie uns Auskunft darüber, was Sie bereits im Hinblick auf die Begleitung, Betreuung und Pflege von Menschen gelernt haben. Es geht bei der Beantwortung nicht um die Beurteilung richtiger oder falscher Aussagen, sondern um Ihr tatsächliches Wissen und Können. Wir bitten Sie daher frei und ohne fremde Un-terstützung diese Fragen zu beantworten.

Die Fragen sind mit vorgegebenen Antwortalternativen verbunden. Bitte wählen Sie die Antwortmöglichkeit aus, die Ihrer Einschätzung nach am ehesten zutrifft und setzen Sie Ihr Kreuz in das entsprechende Kästchen:

Beispiel: Wenn Sie meinen, dass Sie dazu in der Lage sind, Auf-gaben die Ihnen von Fachkräften aus dem Bereich der Begleitung, Betreuung und Pflege übertragen werden sorgfältig und eigenverantwortlich zu erfüllen, würden Sie folgendermaßen antworten:

stimmt voll und

ganz

stimmt nicht

Kann ich nicht

beurteilen

Die Aufgaben die mir von Fachkräften übertragen wer-den, erfülle ich sorgfältig und eigenverantwortlich.

Sollten Sie zu einer Frage keine Antwort geben können, wählen Sie bitte das Feld „kann ich nicht beurteilen“.

Damit wir Ihnen später auch noch den richtigen Fragebogen zuordnen können, möchten wir Sie bitten, uns auf der ersten Seite des Fragebogens einige Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrer Tätigkeit im Bereich der Alltagsbegleitung, Betreuung und Pflege zu ma-chen. Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen bis zum 20.11.2012 an _______________ zurück. Hierfür steht Ihnen ein frankierter Rückumschlag zur Verfü-gung. Nur wenn uns Ihr ausgefüllter Fragebogen vorliegt, können wir das Verfahren der Kompetenzbilanzierung vollständig und aussagekräftig durchführen.

Bei Fragen zu diesem Selbsteinschätzungsbogen wenden Sie sich bitte an Ihre/Ihren zu-ständige/n Bildungsberater/in oder die zuständige Bildungseinrichtung, von der Sie die Materialien erhalten haben. Vielen Dank!

Page 38: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

38

Anlage 2: Items Selbsteinschätzung Hinweis: Bitte Deckblatt und Anschreiben in Ausdruck einfügen (siehe Muster Anlage 1)

Page 39: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

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Page 40: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

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I. Allgemeine Angaben

1. Name, Vorname

__________________________________________________________________

Geburtsdatum

__________________________________________________________________

Wohnort/Adresse

__________________________________________________________________

2. Fremdeinschätzung wird vorgenommen durch (Name, Vorname)

__________________________________________________________________

Name/Ort der Einrichtung, in der Sie zusammengearbeitet haben

__________________________________________________________________

3. Bitte geben Sie an, in welchem Zeitraum Sie zusammen gearbeitet haben bzw. seit

wann Sie zusammen arbeiten

__________________________________________________________________

Page 41: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

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II. Übergreifende Kompetenzen

(Bitte bewerten Sie alle Aussagen!)

stimmt voll und ganz

stimmt nicht

Kann ich nicht

beurteilen

4. Es fällt mir leicht mit den Menschen in meinem Arbeits-bereich in Kontakt zu kommen.

5. Ich unterscheide Gesprächssituationen mit Klienten und deren Angehörigen, mit Kollegen im Team und mit Vor-gesetzten und verhalte mich jeweils angemessen.

6. Ich verstehe mich im persönlichen Wohnumfeld der Kli-enten als Gast und verhalte mich entsprechend.

7. Ich beteilige mich aktiv an Dienstbesprechungen, indem ich eigene Beiträge einbringe und anderen aufmerksam zuhöre.

8.

Ich kenne meine Rolle und die damit verbundenen Auf-gaben und Verantwortungsbereiche als an- und unge-lernte/r Mitarbeiter/in in einer Einrichtung der Pflege, Betreuung und Unterstützung hilfebedürftiger Men-schen.

9. Die Aufgaben, die mir von Fachkräften übertragen wer-den, erfülle ich sorgfältig und eigenverantwortlich.

10. Ich informiere Fachkräfte gezielt und wertfrei über die von mir geleistete Arbeit und meine Beobachtungen.

11. Ich hole unverzüglich eine Fachkraft zu Hilfe, wenn ich im Rahmen meiner Arbeit in schwierige oder unbekann-te Situationen gerate.

12. Ich achte auf saubere Arbeitskleidung und festes Schuhwerk.

13. Ich kenne die Verletzungsgefahren, die durch das Tra-gen von Schmuck während der Arbeit entstehen.

14. Ich fordere die Unterstützung einer Fachkraft im Lern-prozess ein.

15. Ich bin motiviert mein eigenes Wissen und meine eige-nen Fähigkeiten zu erweitern.

16. Ich erkenne lebensgefährliche Veränderungen im Ver-halten oder Bewusstsein von Menschen.

17. Ich kann das Notrufsystem der Einrichtung betätigen und einen Notruf bei der Feuerwehr absetzen.

18. Bis zum Eintreffen der Fachkräfte wende ich Maßnah-men der Ersten Hilfe sicher an.

Page 42: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

(Bitte bewerten Sie alle Aussagen!)

stimmt voll und ganz

stimmt nicht

Kann ich nicht

beurteilen

19. Ich kenne das Pflege- und Betreuungskonzept meiner Einrichtung.

20. Ich kann meine Arbeit nach den Vorgaben des Pflege- und Betreuungskonzeptes meiner Einrichtung ausrich-ten.

21. Ich kenne die Schritte des Pflegeprozesses.

22. Bei der Unterstützung von Alltagsverrichtungen im Wohnumfeld berücksichtige ich individuelle Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Klienten.

23. Ich spreche meine Arbeiten mit den Klientinnen/Klienten ab, insbesondere wenn es Abweichungen vom gewohn-ten Ablauf gibt.

24. Ich kenne typische Sinneseinschränkungen bei älteren Menschen und berücksichtige deren Auswirkungen in meiner Arbeit.

25. Ich weiß, wie wichtig es ist, dass alte Menschen mög-lichst selbstständig und gesund bleiben und unterstütze sie darin.

Page 43: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

III. Kompetenzschwerpunkt Alltagsbegleitung

(Bitte bewerten Sie alle Aussagen!)

stimmt voll und ganz

stimmt nicht

Kann ich nicht

beurteilen

26.

Ich weiß um die Komplexität von individuellen Lebens- und Beziehungsstrukturen und bringe mich entspre-chend behutsam in neue Arbeits- und Aufgabenfelder ein.

27. Ich respektiere individuelle Ansichten und Gewohnheiten von Klienten und Angehörigen und berücksichtige diese bei meiner Arbeit.

28. Ich gehe sensibel und vertrauensvoll mit den Informati-onen über Klienten und deren Angehörige um.

29. Ich informiere mich über Kultur- und Freizeitangebote in meiner Umgebung und gebe diese Informationen auch an Klienten und Angehörige weiter.

30. Ich bin in der Lage in haushaltsüblichen Mengen bei der Beschaffung und Lagerung von Nahrungsmitteln mitzu-wirken.

31.

Ich beachte die erforderlichen Hygienevorschriften im Umgang mit Nahrungsmitteln und auch bei der Reini-gung und Pflege von Räumlichkeiten und Küchengerä-ten.

32. Ich kann Mahlzeiten nach den Wünschen der Klien-tin/des Klienten oder nach der Vorgabe einer Fachkraft schmackhaft und ansehnlich zubereiten.

33. Ich nutze die mir zur Verfügung stehenden Küchengerä-te sorgfältig und bin im Umgang damit sicher.

34. Ich bin in der Lage hauswirtschaftliche Tätigkeiten nach Anweisung selbstständig und vollständig durchzuführen.

35. Ich beachte bei meiner Arbeit die Grundsätze der Wirt-schaftlichkeit und des Umweltschutzes.

36. Ich setze Reinigungs- und Desinfektionsmittel sachge-mäß ein.

37. Ich gestalte meinen Arbeitsplatz nach den Vorgaben der Arbeitssicherheit.

38. Ich weiß um die Bedeutung des individuellen Wohnum-felds und gehe respektvoll mit dem Besitz anderer um.

Page 44: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

IV. Kompetenzschwerpunkt Betreuung und pflegerische Unterstützung

(Bitte bewerten Sie alle Aussagen!)

stimmt voll und ganz

stimmt nicht

Kann ich nicht

beurteilen

39. Ich kann die Versorgungsformen ambulante Pflege, teil-stationär Pflege und stationäre Pflege beschreiben.

40. Ich weiß, welche unterschiedlichen Aufgaben ich als Hel-fer/in in der Pflege in diesen verschiedenen Bereichen habe.

41. Ich kenne typische Alterserkrankungen und die Ein-schränkungen, die meistens damit einhergehen.

42. Ich unterstütze die Klienten durch Hilfestellung in ihren täglichen Routinen.

43. Ich erkenne Gefahrenquellen für die Klienten und kann diese selbstständig bzw. nach Rücksprache beseitigen.

44. Ich erkenne es wenn Klienten Schmerzen haben oder sich unwohl fühlen.

45. Unter Anleitung einer Fachkraft wirke ich bei der Durch-führung von Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen mit.

46. Hilfsmittel zur Mobilitätsförderung setze ich sicher und klientenbezogen ein.

47. Ich beachte die Grundlagen der Hygiene bei hauswirt-schaftlichen Aktivierungsmaßnahmen.

48. In Gesprächen mit den Klienten erfahre ich etwas über deren Lebensgeschichte und berücksichtige diese Infor-mationen bei deren Betreuung.

49. Ich beachte meine Verpflichtung zur Verschwiegenheit.

50. Ich erkenne es, wenn Menschen durch die Betreuungs-angebote überfordert sind und passe meine Arbeit ent-sprechend an.

51. Die Betreuung hilfebedürftiger Menschen bereitet mir Freude.

52. Ich fühle mich sicher im Umgang mit Menschen die an Demenz erkrankt sind.

53. Ich erkenne typische Verhaltensveränderungen der Kli-enten und kann damit umgehen.

54. Ich bin geduldig mit Menschen die an Demenz erkrankt sind.

55. Wenn ich mich überfordert fühle, wende ich mich an die Fachkraft und bitte um Unterstützung.

Page 45: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

(Bitte bewerten Sie alle Aussagen!)

stimmt voll und ganz

stimmt nicht

Kann ich nicht

beurteilen

56. Ich erkenne gefährdende Situationen und kann den Er-krankten und andere Menschen unter Beachtung gesetz-licher Vorgaben vor Schaden schützen.

57. Ich kenne die Bedeutung eines gesetzlichen Betreuers.

58. Die von mir geleistete Arbeit und relevante Beobachtun-gen dokumentiere ich selbstständig.

59. Relevante Informationen gebe ich in angemessener Weise mündlich an die Fachkräfte weiter.

60. Ich bereite meinen Pflegearbeitsplatz nach Anweisung einer Fachkraft selbstständig vor und räume diesen auch wieder auf.

61. Ich unterstütze Klienten beim Waschen und Anziehen und berücksichtige dabei deren individuelle Bedürfnisse.

62. Ich unterstütze die Fachkraft auch in besonderen Pfle-gesituationen, z. B. die Versorgung von Menschen mit Fieber.

63. Die Mitarbeit in der Pflege macht mir Spaß.

64. Ich erkenne Anzeichen von Scham und Unbehagen bei den Klienten und gehe sorgsam mit deren Intimsphäre um.

65. Ich beachte die Vorgaben der Händedesinfektion und führe die Händedesinfektion korrekt durch.

66. Ich habe bereits Erfahrungen in der Begleitung Sterben-der bzw. der Versorgung Verstorbener gemacht.

67. Ich kenne verschiedene Phasen des Sterbeprozesses.

68. Ich kenne den Unterschied zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe.

69. Ich kann in belastenden Situationen auch für mich sel-ber sorgen.

Page 46: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

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Anmerkungen

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

Page 47: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

1. 47

Anlage 3: Muster Anschreiben Fragebogen Fremdeinschätzung

Fragebogen zur Fremdeinschätzung im Rahmen des Projektes

Entwicklung, Erprobung und Implementierung eines Verfahrens zur Kom-petenzbilanzierung mit dem Ziel vertikaler Durchlässigkeit in die Ausbil-dung der Altenpflegehilfe in NRW

im Projekt „AQUA – Abschlussorientierte Nachqualifizierung in Gesund-heits- und Pflegeberufen“ der DRK-gem. Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbH

Kurztitel: Kompetenzbilanzierung AQUA

Projektleiterin

Prof in Gertrud Hundenborn

09. November 2012

Page 48: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

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Sehr geehrte Fachkraft aus dem Bereich Begleitung, Betreuung und Pflege, eine/r Ihrer Mitarbeiter/innen Herr / Frau_________________ mit der/dem Sie im Be-reich der Begleitung, Betreuung und Pflege zusammengearbeitet haben nimmt an einem so genannten Verfahren der Kompetenzbilanzierung teil. Dieses Verfahren dient dazu, das Wissen und Können Ihrer Mitarbeiterin/Ihres Mitarbeiters abzubilden, das sie/er un-abhängig von einer Ausbildung im Rahmen ihrer/seiner praktischen Tätigkeit im Bereich der Begleitung, Betreuung und Pflege erworben hat. Das Ziel ist es, Ihrer Mitarbeite-rin/Ihrem Mitarbeiter so den Einstieg in eine Qualifizierungsmaßnahme und/oder eine Pflegeausbildung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Wir möchten Sie daher bitten, den folgenden Fragebogen zur Einschätzung des Wissens und Könnens Ihrer Mitarbeiterin/Ihres Mitarbeiters sorgfältig und gewissenhaft auszufül-len. Die Fragen sind mit vorgegebenen Antwortalternativen verbunden. Bitte wählen Sie die Antwortmöglichkeit aus, die Ihrer Einschätzung nach am ehesten zutrifft und setzen Sie Ihr Kreuz in das entsprechende Kästchen:

Beispiel: Wenn Sie meinen, dass die Mitarbeiterin/der Mitarbei-ter dazu in der Lage ist, Aufgaben die ihr/ihm von Fachkräften übertragen werden sorgfältig und eigen-verantwortlich erfüllt, würden Sie folgendermaßen antworten:

stimmt voll und

ganz

stimmt nicht

Kann ich nicht

beurteilen

Die Aufgaben die ihr/ihm von Fachkräften übertragen werden, erfüllt sie/er sorgfältig und eigenverantwort-lich.

Sollten Sie zu einer Frage keine Antwort geben können wählen Sie bitte das Feld „kann ich nicht beurteilen“.

Damit wir im Laufe des Verfahrens die Fragebögen zur Fremdeinschätzung auch der pas-senden Person zuordnen können, möchten wir Sie bitten, uns auf der ersten Seite des Fragebogens sowohl den Namen der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters zu benennen für den Sie die Fremdeinschätzung vornehmen als auch noch einige wenige Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrer Tätigkeit im Bereich der Alltagsbegleitung, Betreuung und Pflege zu machen. Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen bis zum 20.11.2012 an _________________ zurück. Hierfür steht Ihnen ein frankierter Rückumschlag zur Ver-fügung. Bitte bedenken Sie, dass wir das Verfahren nur dann vollständig und aussage-kräftig durchführen können, wenn uns Ihr ausgefüllter Fragebogen fristgerecht vorliegt.

Bei Fragen zu diesem Fremdeinschätzungsbogen wenden Sie sich bitte an die/den zu-ständige/n Bildungsberater/in oder die zuständige Bildungseinrichtung, von der Sie die Materialien erhalten haben. Selbstverständlich werden alle von Ihnen gemachten Anga-ben vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen des Verfahrens zur Kompetenz-bilanzierung genutzt.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Page 49: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

49

Anlage 4: Items Fremdeinschätzung Hinweis: Bitte Deckblatt und Anschreiben in Ausdruck einfügen (siehe Muster Anlage 3)

Page 50: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

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Page 51: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

I. Allgemeine Angaben

1. Angaben zu Ihrer Person, Funktion/Position in der Einrichtung

Name, Vorname ___________________________________________

Funktion/Position ___________________________________________

Name/Ort der Einrichtung ___________________________________________

__________________________________________________________________

__________________________________________________________________

__________________________________________________________________

2. Fremdeinschätzung für

Name, Vorname ___________________________________________

3. Bitte geben Sie an, in welchem Zeitraum Sie zusammen gearbeitet haben bzw.

seit wann Sie zusammen arbeiten

__________________________________________________________________

Page 52: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

II. Übergreifende Kompetenzen

(Bitte bewerten Sie alle Aussagen!)

stimmt voll und ganz

stimmt nicht

Kann ich nicht

beurteilen

4. Der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter fällt es leicht mit Menschen in ihrem/seinem Arbeitsbereich in Kontakt zu kommen.

5.

Sie/er kann zwischen Gesprächssituationen mit Klienten und deren Angehörigen, mit Kollegen im Team und mit Vorgesetzten unterscheiden und sich jeweils angemes-sen verhalten.

6. Sie/er versteht sich als Gast im persönlichen Wohnum-feld der Klienten und verhält sich entsprechend.

7. Sie/er beteiligt sich aktiv an Dienstbesprechungen, in-dem sie/er eigene Beiträge einbringt und anderen auf-merksam zuhört.

8.

Sie/er kennt ihre/seine Rolle und die damit verbunde-nen Aufgaben und Verantwortungsbereiche als an- und ungelernte/r Mitarbeiter/in in einer Einrichtung der Pfle-ge, Betreuung und Unterstützung hilfebedürftiger Men-schen.

9. Die Aufgaben die ihr/ihm von Fachkräften übertragen werden, erfüllt sie/er sorgfältig und eigenverantwortlich.

10. Sie/er informiert Fachkräfte gezielt und wertfrei über die von ihr/ihm geleistete Arbeit und ihre/seine Beobach-tungen.

11. Sie/er holt unverzüglich eine Fachkraft zu Hilfe, wenn sie/er im Rahmen ihrer/seiner Arbeit in schwierige oder unbekannte Situationen gerät.

12. Sie/er achtet auf saubere Arbeitskleidung und festes Schuhwerk.

13. Sie/er kennt die Verletzungsgefahren, die durch das Tragen von Schmuck während der Arbeit entstehen.

14. Sie/er fordert die Unterstützung einer Fachkraft im Lernprozess ein.

15. Sie/er ist motiviert, das eigene Wissen und die eigenen Fähigkeiten zu erweitern.

16. Sie/er erkennt lebensgefährliche Veränderungen im Verhalten oder Bewusstsein von Menschen.

17. Sie/er kann das Notrufsystem der Einrichtung betätigen und einen Notruf bei der Feuerwehr absetzen.

18. Bis zum Eintreffen der Fachkräfte wendet sie/er Maß-nahmen der Ersten Hilfe sicher an.

Page 53: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

(Bitte bewerten Sie alle Aussagen!)

stimmt voll und ganz

stimmt nicht

Kann ich nicht

beurteilen

19. Sie/er kennt das Pflege- und Betreuungskonzept unse-rer Einrichtung.

20. Sie/er kann ihre/seine Arbeit nach den Vorgaben des Pflege- und Betreuungskonzeptes unserer Einrichtung ausrichten.

21. Sie/er kennt die Schritte des Pflegeprozesses.

22. Bei der Unterstützung von Alltagsverrichtungen im Wohnumfeld berücksichtigt sie/er individuelle Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Klienten.

23. Sie/er spricht ihre/seine Arbeiten mit den Klientin-nen/Klienten ab, insbesondere wenn es Abweichungen vom gewohnten Ablauf gibt.

24. Sie/er kennt typische Sinneseinschränkungen bei älte-ren Menschen und berücksichtige deren Auswirkungen in ihrer /seiner Arbeit.

25. Sie/er weiß, wie wichtig es ist, dass alte Menschen mög-lichst selbstständig und gesund bleiben und unterstützt sie darin.

Page 54: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

III. Kompetenzschwerpunkt Alltagsbegleitung

(Bitte bewerten Sie alle Aussagen!)

stimmt voll und ganz

stimmt nicht

Kann ich nicht

beurteilen

26.

Sie/er weiß um die Komplexität von individuellen Le-bens- und Beziehungsstrukturen und bringt sich ent-sprechend behutsam in neue Arbeits- und Aufgabenfel-der ein.

27. Sie/er respektiert individuelle Ansichten und Gewohn-heiten von Klienten und Angehörigen und berücksichtigt diese bei ihrer/seiner Arbeit.

28. Sie/er geht sensibel und vertrauensvoll mit den Infor-mationen über Klienten und deren Angehörige um.

29. Sie/er informiert sich über Kultur- und Freizeitangebote in ihrer/seiner Umgebung und gibt diese Informationen auch an Klienten und deren Angehörige weiter.

30. Sie/er ist in der Lage in haushaltsüblichen Mengen bei der Beschaffung und Lagerung von Nahrungsmitteln mitzuwirken.

31. Sie/er beachtet die erforderlichen Hygienevorschriften im Umgang mit Nahrungsmitteln und bei der Reinigung und Pflege von Räumlichkeiten und Küchengeräten.

32. Sie/er kann Mahlzeiten nach den Wünschen der Klien-tin/des Klienten oder nach der Vorgabe einer Fachkraft schmackhaft und ansehnlich zubereiten.

33. Sie/er nutzt die ihr/ihm zur Verfügung stehenden Kü-chengeräte sorgfältig und ist im Umgang damit sicher.

34. Sie/er ist in der Lage hauswirtschaftliche Tätigkeiten nach Anweisung selbstständig und vollständig durch-zuführen.

35. Sie/er beachtet bei ihrer/seiner Arbeit die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes.

36. Sie/er setzt Reinigungs- und Desinfektionsmittel sachgemäß ein.

37. Sie/er gestaltet ihren/seinen Arbeitsplatz nach den Vorgaben der Arbeitssicherheit.

38. Sie/er weiß um die Bedeutung des individuellen Woh-numfelds und geht respektvoll mit dem Besitz anderer um.

Page 55: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

IV. Kompetenzschwerpunkt Betreuung und pflegerische Unterstützung

(Bitte bewerten Sie alle Aussagen!)

stimmt voll und ganz

stimmt nicht

Kann ich nicht

beurteilen

39. Sie/er kann die Versorgungsformen ambulante Pflege, teil-stationäre Pflege und stationäre Pflege beschreiben.

40. Sie/er weiß, welche unterschiedlichen Aufgaben sie/er als Helfer/in in der Pflege in diesen verschiedenen Berei-chen hat.

41. Sie/er kennt typische Alterserkrankungen und die Ein-schränkungen, die meistens damit einhergehen.

42. Sie/er unterstützt die Klienten durch Handreichungen in ihren täglichen Routinen.

43. Sie/er erkennt Gefahrenquellen für die Klienten und kann diese selbstständig bzw. nach Rücksprache besei-tigen.

44. Sie/er erkennt es wenn Klienten Schmerzen haben oder sich unwohl fühlen.

45. Sie/er wirkt unter Anleitung einer Fachkraft bei der Durchführung von Betreuungs- und Aktivierungsmaß-nahmen mit.

46. Sie/er setzt Hilfsmittel zur Mobilitätsförderung sicher und klientenbezogen ein.

47. Sie/er beachtet die Grundlagen der Hygiene bei haus-wirtschaftlichen Aktivierungsmaßnahmen.

48. Sie/er berücksichtigt die Informationen, die sie/er bei Gesprächen mit den Klienten über deren Lebensge-schichte erfährt bei deren Betreuung.

49. Sie/er beachtet ihre/seine Verpflichtung zur Verschwie-genheit.

50. Sie/er erkennt es, wenn Menschen durch die Betreu-ungsangebote überfordert sind und passt ihre/seine Ar-beit entsprechend an.

51. Die Betreuung hilfebedürftiger Menschen bereitet ihr/ihm Freude.

52. Sie/er wirkt sicher im Umgang mit Menschen die an Demenz erkrankt sind.

53. Sie/er erkennt typische Verhaltensveränderungen der Klienten und kann damit umgehen.

54. Sie/er ist geduldig mit Menschen die an Demenz er-krankt sind.

55. Bei Anzeichen von Überforderung wendet sie/er sich an die Fachkraft und bitte um Unterstützung.

Page 56: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

(Bitte bewerten Sie alle Aussagen!)

stimmt voll und ganz

stimmt nicht

Kann ich nicht

beurteilen

56. Sie/er erkennt gefährdende Situationen und kann den Erkrankten und andere Menschen unter Beachtung ge-setzlicher Vorgaben vor Schaden schützen.

57. Sie/er kennt die Bedeutung eines gesetzlichen Betreu-ers.

58. Sie/er dokumentiert geleistete Arbeit und relevante Be-obachtungen selbstständig.

59. Relevante Informationen gibt sie/er in angemessener Weise mündlich an die Fachkräfte weiter.

60. Er/sie bereitet ihren/seinen Pflegearbeitsplatz nach An-weisung einer Fachkraft selbstständig vor und räumt diesen auch wieder auf.

61. Sie/er unterstützt Klienten beim Waschen und Anziehen und berücksichtigt dabei deren individuelle Bedürfnisse.

62. Sie/er unterstützt die Fachkraft auch in besonderen Pflegesituationen, z. B. bei der Versorgung von Men-schen mit Fieber.

63. Sie/er hat Freude an der Mitarbeit in der Pflege.

64. Sie/er erkennt Anzeichen von Scham und Unbehagen bei den Klienten und geht sorgsam mit deren Intim-sphäre um.

65. Sie/er beachtet die Vorgaben der Händedesinfektion und führt die Händedesinfektion korrekt durch.

66. Sie/er hat bereits Erfahrungen in der Begleitung Ster-bender bzw. der Versorgung Verstorbener gemacht.

67. Sie/er kennt verschiedene Phasen des Sterbeprozesses.

68. Sie/er kennt den Unterschied zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe.

69. Sie/er kann in belastenden Situationen auch für sich selbst sorgen.

Page 57: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

Anmerkungen

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

Page 58: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

58

Anlage 5: Handreichung zur Auswertung Phase 1

Handreichung zur Auswertung Phase 1 „Zuordnung der Items zu den Modulen der Bildungsgänge“

im Rahmen des Projektes

Entwicklung, Erprobung und Implementierung eines Verfahrens zur Kom-petenzbilanzierung mit dem Ziel vertikaler Durchlässigkeit in die Ausbil-dung der Altenpflegehilfe in NRW

im Projekt „AQUA – Abschlussorientierte Nachqualifizierung in Gesund-heits- und Pflegeberufen“ der DRK-gem. Gesellschaft für Soziale Arbeit und Bildung im Kreis Borken mbH

Kurztitel: Kompetenzbilanzierung AQUA

Projektleiterin

Prof in Gertrud Hundenborn

Version Dezember 2012

Page 59: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

I. Information für Mitarbeiter der Kompetenzbilanzierung

In dieser Handreichung zur Auswertung der Phase 1 sind die Items den Modulen der drei

Bildungsgänge als Übersicht zugeordnet. Demnach sind die lehrgansübergreifenden Mo-

dule PM 1 – PM 4 dem Bereich II Übergreifende Kompetenzen zugeordnet.

Die lehrgangsspezifischen Module des Bildungsganges Alltagsbegleiter/in in der Pflege

sind dem Bereich III Kompetenzschwerpunkt Alltagsbegleitung zugeordnet.

Das lehrgangsübergreifende Modul sowie die lehrgangsspezifischen Module der Bildungs-

gänge Betreuungskraft in der Pflege und Helfer/in in der Pflege sind dem Bereich IV

Kompetenzschwerpunkt Betreuung und pflegerische Unterstützung zugeordnet.

Page 60: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

II. Übergreifende Kompetenzen

(Bitte bewerten Sie alle Aussagen!)

trifft voll und ganz zu

trifft nicht zu

Kann ich nicht

beurteilen

PM 1 B 1-2-3 Beziehungen mit anderen Menschen gestalten

70. Der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter fällt es leicht mit Menschen in ihrem/seinem Arbeitsbereich in Kontakt zu kommen.

71.

Sie/er kann zwischen Gesprächssituationen mit Klienten und deren Angehörigen, mit Kollegen im Team und mit Vorgesetzten unterscheiden und sich jeweils angemes-sen verhalten.

72. Sie/er versteht sich als Gast im persönlichen Wohnum-feld der Klienten und verhält sich entsprechend.

73. Sie/er beteiligt sich aktiv an Dienstbesprechungen, in-dem sie/er eigene Beiträge einbringt und anderen auf-merksam zuhört.

PM 2 B 1-2-3 Die eigene Rolle reflektieren

74.

Sie/er kennt ihre/seine Rolle und die damit verbunde-nen Aufgaben und Verantwortungsbereiche als an- und ungelernte/r Mitarbeiter/in in einer Einrichtung der Pfle-ge, Betreuung und Unterstützung hilfebedürftiger Men-schen.

75. Die Aufgaben die ihr/ihm von Fachkräften übertragen werden, erfüllt sie/er sorgfältig und eigenverantwortlich.

76. Sie/er informiert Fachkräfte gezielt und wertfrei über die von ihr/ihm geleistete Arbeit und ihre/seine Beobach-tungen.

77. Sie/er holt unverzüglich eine Fachkraft zu Hilfe, wenn sie/er im Rahmen ihrer/seiner Arbeit in schwierige oder unbekannte Situationen gerät.

78. Sie/er achtet auf saubere Arbeitskleidung und festes Schuhwerk.

79. Sie/er kennt die Verletzungsgefahren, die durch das Tragen von Schmuck während der Arbeit entstehen.

80. Sie/er fordert die Unterstützung einer Fachkraft im Lernprozess ein.

81. Sie/er ist motiviert, das eigene Wissen und die eigenen Fähigkeiten zu erweitern.

PM 3 B 1-2-3 Menschen in Situationen vitaler Gefährdung unterstützen

82. Sie/er erkennt lebensgefährliche Veränderungen im Verhalten oder Bewusstsein von Menschen.

83. Sie/er kann das Notrufsystem der Einrichtung betätigen und einen Notruf bei der Feuerwehr absetzen.

84. Bis zum Eintreffen der Fachkräfte wendet sie/er Maß-nahmen der Ersten Hilfe sicher an.

Page 61: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

(Bitte bewerten Sie alle Aussagen!)

trifft voll und ganz zu

trifft nicht zu

Kann ich nicht

beurteilen

PM 4 B 1-2-3 Menschen bei ihrer Gesundheitserhaltung unterstützen und fördern

85. Sie/er kennt das Pflege- und Betreuungskonzept unse-rer Einrichtung.

86. Sie/er kann ihre/seine Arbeit nach den Vorgaben des Pflege- und Betreuungskonzeptes unserer Einrichtung ausrichten.

87. Sie/er kennt die Schritte des Pflegeprozesses.

88. Bei der Unterstützung von Alltagsverrichtungen im Wohnumfeld berücksichtigt sie/er individuelle Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Klienten.

89. Sie/er spricht ihre/seine Arbeiten mit den Klientin-nen/Klienten ab, insbesondere wenn es Abweichungen vom gewohnten Ablauf gibt.

90. Sie/er kennt typische Sinneseinschränkungen bei älte-ren Menschen und berücksichtige deren Auswirkungen in ihrer /seiner Arbeit.

91. Sie/er weiß, wie wichtig es ist, dass alte Menschen mög-lichst selbstständig und gesund bleiben und unterstützt sie darin.

Page 62: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

III. Kompetenzschwerpunkt Alltagsbegleitung

(Bitte bewerten Sie alle Aussagen!)

trifft voll und ganz zu

trifft nicht zu

Kann ich nicht

beurteilen

PM 5 B 1Sich in bestehende Beziehungsstrukturen einfügen

92.

Sie/er weiß um die Komplexität von individuellen Le-bens- und Beziehungsstrukturen und bringt sich ent-sprechend behutsam in neue Arbeits- und Aufgabenfel-der ein.

93. Sie/er respektiert individuelle Ansichten und Gewohn-heiten von Klienten und Angehörigen und berücksichtigt diese bei ihrer/seiner Arbeit.

94. Sie/er geht sensibel und vertrauensvoll mit den Infor-mationen über Klienten und deren Angehörige um.

95. Sie/er informiert sich über Kultur- und Freizeitangebote in ihrer/seiner Stadt und gibt diese Informationen auch an Klienten und deren Angehörige weiter.

PM 6 B 1 Bei der Ernährung und Nahrungszubereitung mitwirken

96. Sie/er ist in der Lage in haushaltsüblichen Mengen bei der Beschaffung und Lagerung von Nahrungsmitteln mitzuwirken.

97. Sie/er beachtet die erforderlichen Hygienevorschriften im Umgang mit Nahrungsmitteln und bei der Reinigung und Pflege von Räumlichkeiten und Küchengeräten.

98. Sie/er kann Mahlzeiten nach den Wünschen der Klien-tin/des Klienten oder nach der Vorgabe einer Fachkraft schmackhaft und ansehnlich zubereiten.

99. Sie/er nutzt die ihr/ihm zur Verfügung stehenden Kü-chengeräte sorgfältig und ist im Umgang damit sicher.

PM 7 B 1 Menschen bei der Alltagsbewältigung im Wohnraum und Wohnumfeld unterstützen

100 Sie/er ist in der Lage hauswirtschaftliche Tätigkeiten nach Anweisung selbstständig und vollständig durchzu-führen.

101 Sie/er beachtet bei ihrer/seiner Arbeit die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes.

102 Sie/er setzt Reinigungs- und Desinfektionsmittel sach-gemäß ein.

103 Sie/er gestaltet ihren/seinen Arbeitsplatz nach den Vor-gaben der Arbeitssicherheit.

104 Sie/er weiß um die Bedeutung des individuellen Woh-numfelds und geht respektvoll mit dem Besitz anderer um.

Page 63: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

IV. Kompetenzschwerpunkt Betreuung und pflegerische Unterstützung

(Bitte bewerten Sie alle Aussagen!)

trifft voll und ganz zu

trifft nicht zu

Kann ich nicht

beurteilen

PM 5 B 2-3 Menschen mit entwicklungs- und krankheitsbedingten Einschränkungen bei ihrer Selbstpflege unterstützen

105 Sie/er kann die Versorgungsformen ambulante Pflege, teil-stationäre Pflege und stationäre Pflege beschreiben.

106 Sie/er weiß, welche unterschiedlichen Aufgaben sie/er als Helfer/in in der Pflege in diesen verschiedenen Berei-chen hat.

107 Sie/er kennt typische Alterserkrankungen und die Ein-schränkungen, die meistens damit einhergehen.

108 Sie/er unterstützt die Klienten durch Handreichungen in ihren täglichen Routinen.

109 Sie/er erkennt Gefahrenquellen für die Klienten und kann diese selbstständig bzw. nach Rücksprache besei-tigen.

110 Sie/er erkennt es wenn Klienten Schmerzen haben oder sich unwohl fühlen.

PM 6 B 2 Bei der Tagesgestaltung von Menschen mit entwicklungs- und krankheits-bedingten Einschränkungen mitwirken

111 Sie/er wirkt unter Anleitung einer Fachkraft bei der Durchführung von Betreuungs- und Aktivierungsmaß-nahmen mit.

112 Sie/er setzt Hilfsmittel zur Mobilitätsförderung sicher und klientenbezogen ein.

113 Sie/er beachtet die Grundlagen der Hygiene bei haus-wirtschaftlichen Aktivierungsmaßnahmen.

114 Sie/er berücksichtigt die Informationen, die sie/er bei Gesprächen mit den Klienten über deren Lebensge-schichte erfährt bei deren Betreuung.

115 Sie/er beachtet ihre/seine Verpflichtung zur Verschwie-genheit.

116 Sie/er erkennt es, wenn Menschen durch die Betreu-ungsangebote überfordert sind und passt ihre/seine Ar-beit entsprechend an.

117 Die Betreuung hilfebedürftiger Menschen bereitet ihr/ihm Freude.

PM 7 B 2 Menschen mit Demenz betreuen und unterstützen

118 Sie/er wirkt sicher im Umgang mit Menschen die an Demenz erkrankt sind.

119 Sie/er erkennt typische Verhaltensveränderungen der Klienten und kann damit umgehen.

120 Sie/er ist geduldig mit Menschen die an Demenz er-krankt sind.

121 Bei Anzeichen von Überforderung wendet sie/er sich an

Page 64: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

die Fachkraft und bitte um Unterstützung.

(Bitte bewerten Sie alle Aussagen!)

trifft voll und ganz zu

trifft nicht zu

Kann ich nicht

beurteilen

122 Sie/er erkennt gefährdende Situationen und kann den Erkrankten und andere Menschen unter Beachtung ge-setzlicher Vorgaben vor Schaden schützen.

123 Sie/er kennt die Bedeutung eines gesetzlichen Betreu-ers.

124 Sie/er dokumentiert geleistete Arbeit und relevante Be-obachtungen selbstständig.

125 Relevante Informationen gibt sie/er in angemessener Weise mündlich an die Fachkräfte weiter.

PM 6 B 3 Bei der Pflege von Menschen mit entwicklungs- und krankheitsbedingten Einschränkungen mit wirken

126 Er/sie bereitet ihren/seinen Pflegearbeitsplatz nach An-weisung einer Fachkraft selbstständig vor und räumt diesen auch wieder auf.

127 Sie/er unterstützt Klienten beim Waschen und Anziehen und berücksichtigt dabei deren individuelle Bedürfnisse.

128 Sie/er unterstützt die Fachkraft auch in besonderen Pflegesituationen, z. B. bei der Versorgung von Men-schen mit Fieber.

129 Sie/er hat Freude an der Mitarbeit in der Pflege.

130 Sie/er erkennt Anzeichen von Scham und Unbehagen bei den Klienten und geht sorgsam mit deren Intim-sphäre um.

131 Sie/er beachtet die Vorgaben der Händedesinfektion und führt die Händedesinfektion korrekt durch.

PM 7 B 3 Bei der Begleitung von Menschen in Situationen besonderer Verlaufsdyna-mik mitwirken

132 Sie/er hat bereits Erfahrungen in der Begleitung Ster-bender bzw. der Versorgung Verstorbener gemacht.

133 Sie/er kennt verschiedene Phasen des Sterbeprozesses.

134 Sie/er kennt den Unterschied zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe.

135 Sie/er kann in belastenden Situationen auch für sich selbst sorgen.

Page 65: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

© dip Köln

Anmerkungen

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

Page 66: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

66

Anlage 6: Auswertungsbogen Phase 1

Auswertungsbogen Phase 1

Bilanzierungsteilnehmer/in:

Bilanzierende:

Gegenstand der Auswertung: Fragebogen zur Selbst- und Fremdeinschätzung

Auswertungsschritte

1. Nehmen Sie die beiden Fragebögen zur Selbst- und zur Fremdeinschätzung einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers zur Hand. Übertragen Sie die Ergebnisse der Selbsteinschätzung in das Beantwortungsfeld des entsprechenden Items in den Fragebogen zur Fremdeinschätzung. Nutzen Sie zur besseren Unterscheidbarkeit der beiden Einschätzungen beim Übertragen bitte einen andersfarbigen Stift. Füh-ren Sie die Übertragung für alle Items durch.

2. Nach der vollständigen Übertragung aller Einschätzungen aus dem Fragebogen zur Selbsteinschätzung in den Fragebogen zur Fremdeinschätzung haben Sie nun voraussichtlich zu jedem Item zwei Einschätzungsergebnisse vor Augen. Gleichen Sie nun für jedes Modul der drei Bildungsgänge die vorgenommenen Einschät-zungen hinsichtlich des Grades an Übereinstimmung miteinander ab. Welche Items, auf welches Modul bezogen sind, wird in der separaten Handreichung zur Auswertung Phase 1 ausgewiesen.

Zur Bestimmung des Grades an Übereinstimmung nutzen Sie bitte die folgende Abstufung:

Grad der Übereinstimmung Auswertungsergebnis

Ab 50% übereinstimmende positi-ve Einschätzungen

| Hinreichend positive Überein-stimmung

Ab 50% übereinstimmende nega-tive Einschätzungen

| Hinreichend negative Über-einstimmung

Gleichmäßige Verteilung der Übereinstimmung von positiver und negativer Einschätzung

Hinreichend neutrale Ein-schätzung

Ab 50% von einander abweichende positive und negative Einschätzungen

Hinreichend abweichende Einschätzung

Zu mehr als 50% der Items wur-de von einem der Einschätzenden keine Einschätzung vorgenommen

Kann ich nicht Beurteilen

bzw. ohne Ein-schätzung

Zahl der Einschätzungen nicht ausreichend

3. Übertragen Sie abschließend für Phase 1 die von Ihnen ermittelten Auswertungs-

ergebnisse in die nachfolgende Übersicht.

Page 67: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

67

Übersicht Auswertungsergebnisse Phase 1

Modul Hinreichend positiv

Hinreichend negativ

Hinreichend neutral

Hinreichend abweichend

Nicht ausrei-chende Zahl

Lehrgangsübergreifende Kompetenzen B 1-2-3

PM 1

B 1-2-3

PM 2

B 1-2-3

PM 3

B 1-2-3

PM 4

B 1-2-3

Lehrgangsspezifische Kompetenzen B 1 - Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe

PM 5

B 1

PM 6

B 1

PM 7

B 1

Lehrgangsübergreifende Kompetenzen B 2 Betreuungskraft in der Pflege und B 3 Helfer/in in der Pflege

PM 5

B 2-3

Lehrgangsspezifische Kompetenzen B 2 – Betreuungskraft in der Pflege

PM 6

B 2

PM 7

B 2

Lehrgangsspezifische Kompetenzen B 3 - Helfer/in in der Pflege

PM 6

B 3

PM 7

B 3

Bemerkungen

Datum Unterschrift Bilanzierende

Page 68: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

68

Anlage 7: Situationsschilderung zur Gruppen- und Einzelaufgabe

Situationsbeschreibung

Bitte stellen Sie sich folgende Situation vor:

Es ist kurz vor 08.00 Uhr morgens und Sie beginnen Ihren Dienst auf dem Wohnbereich in dem Pflegeheim, in dem Sie tätig sind. Folgende Aufgaben sind zu erledigen:

1. Frau Melzer und Herr Bertram sitzen im Speiseraum und warten auf ihr Frühstück. Frau Melzer braucht etwas Unterstützung, ist aber ansonsten selbständig und orien-tiert. Leider hört Frau Melzer sehr schlecht. Herr Bertram ist nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt und blind. Er benötigt Hilfestellung beim Essen und Trinken.

2. Frau Schmitz ist bereits fertig mit dem Frühstück. Sie geht zwar sicher mit einem Rollator, möchte aber dennoch zurück in ihr Zimmer begleitet werden. Bevor Frau Schmitz in einer Stunde von ihrer Tochter abgeholt wird, möchte sie noch einige Din-ge in ihre Handtasche packen und vielleicht auch noch einmal zur Toilette gehen. Hierbei benötigt sie nur Unterstützung beim Öffnen und Schließen der Kleidung.

3. Frau Clemens, eine Diabetikerin, spricht Sie an und sagt, dass sie sich unwohl fühle. Ihr Insulin hat Frau Clemens laut ihrer Aussage auch noch nicht bekommen.

4. Herr Schwarz ist noch in seinem Zimmer. Er ist bereits gewaschen und angezogen und braucht nur noch einige kleinere Hilfestellungen bei der Zahnpflege und dem Kämmen. Anschließend erhält er sein Frühstück im Zimmer.

5. Herr Bittner liegt mit Fieber im Bett. Die Pflegefachkraft Frau Müller benötigt eine Hilfsperson bei der grundpflegerischen Versorgung von Herrn Bittner.

6. Frau Kleine, eine Bewohnerin mit Demenz sitzt weinend auf dem Flur und sucht ihre Katze. Frau Kleine hatte zeitlebens Katzen. Jetzt besitzt sie nur noch eine kleine graue Stoffkatze, die sie immer bei sich trägt. Oft vergisst sie diese Katze irgendwo auf dem Wohnbereich und wird dann sehr unruhig oder traurig.

7. Aus dem Zimmer von Frau Reichelt kommt das Rufsignal.

8. Jeden Morgen ab 09.30 Uhr wird für eine Stunde aus der aktuellen Tageszeitung vor-gelesen. Hierfür muss noch der Gemeinschaftsraum vorbereitet werden. Die Bewoh-ner, die nicht selbständig kommen können, werden abgeholt.

9. Die beiden Pflegewagen des Wohnbereiches müssen ausgewaschen und neu bestückt werden.

10. Die Medikamente müssen noch an einen Teil der Bewohner/innen ausgegeben wer-den.

11. Heute soll mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wohnbereichs gebacken wer-den. Der Sozialdienst hat die Einkaufsliste und das Geld zur Finanzierung des Ein-kaufs. Jemand muss die Einkäufe bis 10.00 Uhr erledigen.

Page 69: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

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Anlage 8: Gruppen- und Einzelaufgabe

Gruppenaufgabe (für 4 – 6 Personen)

Einigen Sie sich in der Gruppe, welche der aufgeführten Aufgaben der nachfolgenden Situationsbeschreibung zu Ihren Aufgaben als Alltagsbegleiter, Betreuungskräfte und Helfer in der Pflege gehören. Klären Sie dabei auch, welche Aufgaben nur von einer drei-jährigen Pflegefachkraft durchgeführt werden dürfen.

Verteilen Sie die Aufgaben, für die Sie sich in der Gruppe zuständig fühlen, und einigen Sie sich untereinander, wer welche Aufgaben, zu welchem Zeitpunkt jeweils durchführt.

Bestimmen Sie eine Gruppensprecherin/einen Gruppensprecher, die/der kurz das Ergeb-nis Ihrer Aufgabenverteilung vorstellt.

Für die Gruppenaufgabe stehen Ihnen 20 Minuten als Bearbeitungszeit zur Verfügung!

Einzelaufgabe

Teil 1:

Sie haben in der Gruppenphase die Verantwortung für eine oder mehrere Aufgaben übernommen. Falls Sie mehrere Aufgaben übernommen haben, wählen Sie bitte eine Aufgabe aus, die Sie nun weiter bearbeiten.

Wenn Sie sich für eine Aufgabe entschieden haben: Überlegen Sie bitte, welche Materialien Sie zur Bearbeitung Ihrer Aufgabe benötigen und wie Sie bei der Bearbeitung vorgehen. Beachten Sie hierbei die Schritte der

Vorbereitung

Durchführung

und Nachbereitung.

Für den ersten Teil der Einzelaufgabe stehen Ihnen 20 Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung!

Teil 2:

Stellen Sie nun Ihre Aufgabe und Ihre Überlegungen in der Gruppe vor. Begründen Sie dabei auch, warum Sie sich für diese Aufgabe entschieden haben.

Für den zweiten Teil der Einzelaufgabe stehen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern insgesamt ebenfalls 20 Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung!

Das Beobachterteam interessiert bei diesen Aufgaben insbesondere ihre Kontakt- und Teamfähigkeit, das Zeitmanagement, die Verteilung der Aufgaben und die Abfolge der Durchführung sowie die Bearbeitung Ihrer ausgewählten Aufgabe.

Page 70: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

70

Anlage 9: Ablauf Lese-Schreib-Probe

Ablauf der Lese-/Schreibprobe im Rahmen des Einzelgespräches 1. Kurze Hinleitung zur Durchführung der Lese-/Schreibprobe durch einen Bilanzie-

renden (Zielsetzung, Aufgabenabfolge, etc.)

2. Situationsschilderung zur Einleitung der Leseprobe vorgelesen durch einen Bilan-zierenden (ggf. zweimal vorlesen):

Sie sind bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Zu Ihrer morgendlichen Runde gehört der Auftrag, bei Frau Müller vorbei zu schauen und ihr bei kleineren Handreichungen im Alltag behilflich zu sein. Frau Müller ist eine ältere Dame mit leichten Gedächtniseinschränkungen. Seit einer Operation vor sechs Wochen sitzt Frau Müller im Rollstuhl. Sie benötigt nur wenig Hilfestellung im Alltag und ist weit-gehend selbstständig.

Entgegen sonstiger Gewohnheit begrüßt Sie Frau Müller heute mit einem Nachthemd bekleidet. Nachdem Sie in die Wohnung gekommen sind, möchte sich Frau Müller wieder ins Bett legen. Sie sind verwundert und werfen einen Blick in die Dokumentation. Dort finden Sie folgenden Eintrag durch die Pflegefachkraft vom Vortag.

Leseprobe für den Bilanzierungsteilnehmer:

„Morgen Vormittag kommt der Hausarzt von Frau Müller zur Wundvisite. Damit der Verband am Oberschenkel besser zugänglich ist, möchte sich Frau Müller erst nach dem Besuch von Dr. Schneider anziehen. Sie möchte den Unterstützungsbedarf morgen persönlich abstimmen.“

3. Herausgabe des Arbeitsblattes Pflegedokumentation an den Bilanzierungsteilneh-mer/die Bilanzierungsteilnehmerin

Aufforderung zur Bearbeitung des Arbeitsauftrages Leseprobe

Beantworten Sie mündlich folgende Fragen zum Auszug aus der Pflegedokumenta-tion:

Wie lauten die zentralen Aussagen in diesem Dokumentationseintrag?

Was resultiert daraus für Ihre Arbeit heute bei Frau Müller?

4. Bearbeitung des Arbeitsauftrages durch den Bilanzierungsteilnehmer/die Bilanzie-rungsteilnehmerin

5. Vergewisserung durch den Bilanzierenden nach Beendigung des Arbeitsauftrages Leseprobe

6. Situationsschilderung zur Einleitung der Schreibprobe und Fragestellungen vorge-lesen durch einen Bilanzierenden (ggf. zweimal vorlesen):

Sie haben den Unterstützungsbedarf mit Frau Müller geklärt. Frau Müller hat nach dem Verbandswechsel noch Schmerzen im Bein und möchte heute zunächst im Bett bleiben. Sie bittet darum, dass am Nachmittag noch mal jemand vom Pflege-dienst bei ihr vorbei schaut. Sie kann sich aber nicht mehr erinnern, ob Sie schon beim Pflegedienst angerufen hat, oder nicht.

Fragestellungen: Was tragen Sie zum Ende Ihres Besuchs bei Frau Müller in die Dokumentation ein? Was tun Sie darüber hinaus noch?

7. Aufforderung zur Bearbeitung des Arbeitsauftrages Schreibprobe

8. Bearbeitung des Arbeitsauftrages durch den Bilanzierungsteilnehmer/die Bilanzie-rungsteilnehmerin

9. Vergewisserung durch den Bilanzierenden nach Beendigung des Arbeitsauftrages Schreibprobe

10. Individuelle Fortsetzung des Einzelgespräches

Page 71: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

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Anlage 10: Muster Arbeitsblatt Lese-Schreib-Probe

Arbeitsblatt Lese-/Schreibprobe

Bilanzierungsteilnehmer/in:

Arbeitsauftrag Leseprobe

1. Lesen Sie bitte folgenden kurzen Eintrag in der Pflegedokumentation laut vor:

„Morgen Vormittag kommt der Hausarzt von Frau Müller zur Wundvisite. Damit der Verband am Oberschenkel besser zugänglich ist, möchte sich Frau Müller erst nach dem Besuch von Dr. Schneider anziehen. Sie möchte den Unterstützungsbe-darf morgen persönlich abstimmen.“

2. Beantworten Sie mündlich folgende Fragen zum Auszug aus der Pflege- dokumentation:

Wie lauten die zentralen Aussagen in diesem Dokumentationseintrag?

Was resultiert daraus für Ihre Arbeit heute bei Frau Müller?

Arbeitsauftrag Schreibprobe

1. Nehmen Sie hier Ihren Eintrag in die Pflegedokumentation vor.

Page 72: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

72

Anlage 11: Beobachtungsbogen Gruppen- und Einzelaufgabe

Beobachtungsbogen Gruppen- und Einzelaufgabe

Aufgaben durchgeführt am:

Bilanzierungsteilnehmer/in:

Bilanzierende:

A. Fachübergreifende Kompetenzen

trifft voll und

ganz zu

trifft nicht zu

Kontaktfähigkeit / sprachliche Ausdrucksfähigkeit

Drückt sich verständlich und nachvollziehbar aus Spricht von sich aus andere an Nimmt mit anderen Blickkontakt auf Teamfähigkeit Integriert unterschiedliche Meinungen zu einer gemeinsamen Lösung

Trägt zur zielorientierten Bearbeitung der Aufgabe bei Bringt eigene Ideen und Kenntnisse für das Gruppenergebnis ein Hilft anderen bei der Bearbeitung der Aufgabe Trägt zur Strukturierung bezüglich des Vorgehens zur Bewälti-gung der Gruppenaufgabe bei

Zeitmanagement Achtet auf die Zeit bei der Bearbeitung der Gruppenaufgabe Trägt zur Ergebnissicherung der Gruppenaufgabe im vorgesehe-nen Zeitfenster bei

Vorstellung der eigenen Aufgabe (Aufgabe Nr. _______ )

Stellt die Schritte der Vorbereitung, Durchführung und Nachbe-reitung nachvollziehbar dar

Stellt die ausgewählte Aufgabe deutlich und vollständig vor Geht strukturiert bei der Vorstellung vor („roter Faden“)

Page 73: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

73

B. Kenntnisse des eigenen und fremden Aufgaben- und Verantwortungsbereichs

Schätzt den eigenen Aufgaben- und Verantwortungsbereich an-gemessen ein

Kennt den Verantwortungs- und Aufgabenbereich von Pflege-fachkräften

Setzt Prioritäten zur Bearbeitung der Aufgaben und begründet diese

Bemerkungen

Page 74: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

74

Anlage 12: Beobachtungsbogen Einzelgespräch

Beobachtungsbogen Einzelgespräch

Einzelgespräch durchgeführt am:

Bilanzierungsteilnehmer/in:

Bilanzierende:

Fachübergreifende Kompetenzen

trifft voll und ganz

zu

trifft nicht zu

Kontaktfähigkeit / sprachliche Ausdrucksfähigkeit

Nimmt mit dem Gesprächspartner Blickkontakt auf

Drückt sich verständlich und nachvollziehbar aus

Zeitmanagement

Erfüllt die übertragenen Aufträge in einem angemessenen Zeitrah-men

Lese- und Schreibfähigkeit

Liest flüssig

Fasst die wesentlichen Aussagen des Textes korrekt zusammen

Formuliert schriftlich verständliche und angemessene Aussagen

Schreibt leserlich

Manuelle Geschicklichkeit und Sorgfalt

Geht geübt mit dem Material um

Führt den Auftrag korrekt durch

Geht sorgfältig mit dem Material um

Bemerkungen

Page 75: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

75

Anlage 13: Auswertungsbogen Phase 2

Auswertungsbogen Phase 2

Bilanzierungsteilnehmer/in:

Bilanzierende:

Gegenstand der Auswertung: Bearbeitung der Gruppen- und Einzelaufgabe und Einzel-gespräch

Auswertungsschritte:

Zur teilnehmenden Beobachtung der Bearbeitung der Gruppen- und Ein-zelaufgabe

1. Halten Sie Ihre Beobachtungen des Bilanzierungsteilnehmers/der Bilanzierungs-teilnehmerin bezüglich seiner/ihrer Beteiligung und Ausarbeitung der Aufgaben-stellungen protokollarisch fest. Hierzu steht Ihnen der Beobachtungsbogen Grup-pen- und Einzelaufgabe zur Verfügung. Ergänzen Sie die Angaben des Bogens in Form eines freien Protokolls, in dem Sie weitere, Ihnen relevant erscheinende Be-obachtungsanteile festhalten.

2. Nehmen Sie anschließend eine Einschätzung vor, in wie weit der Bilanzierungs-teilnehmer/die Bilanzierungsteilnehmerin hinsichtlich der in den curricularen Vor-gaben verankerten Handlungskompetenzen und Lernergebnissen relevante Aus-sagen machte bzw. beobachtbares Verhalten zeigte. Nutzen Sie hierfür die im Folgenden aufgeführte Übersicht. Das Feld Bemerkungen bietet Ihnen Raum, po-sitive, negative und sonstige Eindrücke zum jeweiligen Modul zu vermerken. Zu Ihrer Unterstützung können Sie bei Ihrer Einschätzung auf das Modulhand-buch für die drei Bildungsgänge zurückgreifen.

Zum Einzelgespräch

3. Halten Sie auch hier Ihre Beobachtungen protokollarisch fest. Hierzu steht Ihnen der Beobachtungsbogen Einzelgespräch zur Verfügung. Ergänzen Sie die Angaben des Bogens in Form eines freien Protokolls, in dem Sie weitere, Ihnen relevant erscheinende Beobachtungsanteile festhalten.

4. Nehmen Sie zu den Modulen, bei denen Sie bisher noch keine oder nur unvoll-ständige Einschätzungen vorgenommen haben, Ihre Einschätzung vor und ver-vollständigen Sie die Übersicht.

Page 76: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

76

Übersicht modulbezogene Auswertungsergebnisse Phase 2

Lehrgangsübergreifende Kompetenzen B 1-2-3

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin machte relevante Aussagen bzw. zeigte beobachtba-res Verhalten hinsichtlich der Handlungs-kompetenz im Modul

trifft voll

und ganz zu

trifft nicht zu

nicht be-

urteil-bar

PM 1 - B 1-2-3

Beziehungen mit anderen Menschen gestalten

Bemerkungen PM 2 - B 1-2-3

Die eigene Rolle reflektieren

Bemerkungen PM 3 - B 1-2-3

Menschen in Situationen vitaler Gefähr-dung unterstützen

Bemerkungen PM 4 B 1-2-3

Menschen bei ihrer Gesundheits-erhaltung unterstützen und fördern

Bemerkungen

Page 77: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

77

Lehrgangsspezifische Kompetenzen – B 1 Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin machte relevante Aussagen bzw. zeigte beobachtba-res Verhalten hinsichtlich der Handlungs-kompetenz im Modul:

trifft voll

und ganz zu

trifft nicht zu

nicht be-

urteil-bar

PM 5 – B 1

Sich in bestehende Beziehungsstruktu-ren einfügen

Bemerkungen PM 6 - B 1

Menschen bei der Ernährung und Nah-rungszubereitung unterstützen

Bemerkungen PM 7 - B 1

Menschen bei der Alltagsbewältigung im Wohnraum und Wohnumfeld unter-stützen

Bemerkungen

Page 78: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

78

Lehrgangsübergreifende Kompetenzen B 2 Betreuungskraft in der Pflege und B 3 Helfer/in in der Pflege

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin machte relevante Aussagen bzw. zeigte beobacht-bares Verhalten hinsichtlich der Hand-lungskompetenz im Modul:

trifft

voll und ganz zu

trifft nicht zu

nicht be-

urteil-bar

PM 5 - B 2-3

Menschen mit entwicklungs- und krankheitsbedingten Einschränkungen unterstützen

Bemerkungen

Lehrgangsspezifische Kompetenzen B 2 Betreuungskraft in der Pflege

PM 6 - B 2

Bei der Tagesgestaltung von Menschen mit entwicklungs- und krankheitsbe-dingten Einschränkungen mitwirken

Bemerkungen PM 7 - B 2

Menschen mit Demenz betreuen und unterstützen

Bemerkungen

Page 79: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

79

Lehrgangsspezifische Kompetenzen B 3 Helfer/in in der Pflege

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin machte

relevante Aussagen bzw. zeigte beobachtba-res Verhalten hinsichtlich der Handlungs-kompetenz im Modul:

trifft voll

und ganz zu

trifft nicht zu

nicht be-

urteil-bar

PM 6 - B 3

Bei der Pflege von Menschen mit ent-wicklungs- und krankheitsbedingten Einschränkungen mitwirken

Bemerkungen PM 7 – B 3

Bei der Begleitung von Menschen in Si-tuationen besonderer Verlaufsdynamik mitwirken

Bemerkungen

Gesamteindruck Tendenz für einen Bildungsgang erkennbar

Alltagsbegleiter/in der Altenhilfe

Betreuungskraft in der Pflege

Helfer/in in der Pflege

Bemerkungen

Datum:

Unterschrift Bilanzierende:

Page 80: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

80

Anlage 14: Dokumentation Kompetenzbilanzierungsergebnis

Kompetenzbilanzierungsergebnis aus Phase 1 und 2 zur Zulassung zu den Modulabschlussprüfungen

Bilanzierungsteilnehmer/in:

Bilanzierende:

Modul zugelassen Bedingt

zugelassen

Nicht

zugelassen Bemerkung

Lehrgangsübergreifende Kompetenzen B 1-2-3

PM 1 B 1-2-3

PM 2 B 1-2-3

PM 3 B 1-2-3

PM 4 B 1-2-3

Lehrgangsspezifische Kompetenzen B 1 - Alltagsbegleiter/in in der Altenhilfe

PM 5 B 1

PM 6 B 1

PM 7 B 1

Lehrgangsübergreifende Kompetenzen B 2 Betreuungskraft in der Pflege und B 3 Helfer/in in der Pflege

PM 5 B 2-3

Lehrgangsspezifische Kompetenzen B 2 – Betreuungskraft in der Pflege

PM 6 B 2

PM 7 B 2

Lehrgangsspezifische Kompetenzen B 3 - Helfer/in in der Pflege

PM 6 B 3

PM 7 B 3

Datum:

Unterschrift Bilanzierende:

Page 81: Konzept zur Kompetenzbilanzierung

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