Ökologische baubegleitung (Öbb) was ist das? wer macht …...unterstützung bei der submission...
TRANSCRIPT
1
Ökologische Baubegleitung (ÖBB)Was ist das?
Wer macht das?Gibt es Standards?
Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Ökol.Hans-Peter Henter
Gewässer-NachbarschaftenRegionaler Erfahrungsaustausch
Gewässer-NachbarschaftPfrimm, Seebach und Eisbach
30.10.2012, Grünstadt
2
Gliederung
Wesentliche Grundlagen:•Merkblatt DWA-M 619 Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und –ausbau – Gelbdruck•Erfahrungen mit der ÖBB seit ca. 13 Jahren
Ökologische Baubegleitung (ÖBB)
Was ist das?
Wer macht das?
Gibt es Standards?
Beispiele
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das?
Beispiel der ÖBB im Planfeststellungsbeschluss...(11) Zur Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten Bauabwicklung, insbesondere zur Berücksichtigung des vorsorgenden Biotop- und Artenschutzes, ist eine landschaftsökologische Baubegleitung von einer fachkundigen Person, die der zuständigen Aufsichtsbehörde vorab schriftlich zu benennen ist, durchführen zu lassen. Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die Überwachung der genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischenMaßnahmen einschließlich der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
3
...(11) Zur Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten Bauabwicklung, insbesondere zur Berücksichtigung des vorsorgenden Biotop- und Artenschutzes, ist eine landschaftsökologische Baubegleitung von einer fachkundigen Person, die der zuständigen Aufsichtsbehörde vorab schriftlich zu benennen ist, durchführen zu lassen. Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die Überwachung der genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischenMaßnahmen einschließlich der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
Welche Leistungen leiten sich daraus ab?
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das?
ProjektphaseAusführungsplanungErstellung der VergabeunterlagenVor Baubeginn / BaustelleneinrichtungBauüberwachungRückbau und Rekultivierung des BaufeldesDokumentationUnterhaltung
4
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das?
Ausführungsplanung
Aufbereiten der Genehmigungsunterlagen und Bestimmungen für die
Ausführungsplanung und Ausschreibung
Überprüfung der ökologischen Ausführungsplanung (LAP) hinsichtlich
Ausgleichs-, Ersatz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen aus der
Genehmigung, insbesondere vegetationstechnische Maßnahmen sowie
Bodenschutzmaßnahmen, Tabuflächen / Schutzgebiete, einzuhaltende Fristen
Dokumentation des Ist-Zustandes auf Grundlage vorliegender Unterlagen und
ergänzender Geländebegehungen
Überprüfung der technischen Ausführungsplanung hinsichtlich Einhaltung aller
ökologisch relevanten Genehmigungsauflagen, insbesondere aller technischen
Bauweisen mit Bedeutung für die ökologische Durchgängigkeit, die
Besiedelbarkeit des Gewässers und seiner Ufer sowie zur typspezifischen Dynamik
Prüfung zusätzlicher Eingriffsminimierung im Zuge der Detailplanung (Optimierung)
Kennzeichnung aller umweltrelevanten Arbeitsschritte im Baustellenablaufplan
Prüfung des Baustelleneinrichtungsplans (Zufahrten, Lagerflächen, Depots für
wassergefährdende Stoffe)
Prüfung von Fäll- und Rodungsplänen
Prüfung des Wasserkonzeptes (Baustellenentwässerung, Wasserhaltung)
Prüfung des (Boden-) Entsorgungs- und – Verwertungskonzeptes
5
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das?
6
Erstellung der
Vergabeunterlagen
Beratung bei der Übernahme von Auflagen aus der
Genehmigung/Planfeststellung in die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere:
Baubeschreibung, Bauablauf
Beratung bei fachbezogenen Leistungspositionen wie Errichtung von Bauzäunen,
Einzelbaumschutz, fachgerechter Umgang mit Boden, vegetationstechnische
Arbeiten
Unterstützung bei der Submission umweltrelevanter Bautätigkeiten
Vor Baubeginn /
Baustelleneinrichtung
Erarbeitung eines verständlichen Pflichtenheftes mit den wesentlichen Inhalten
der Genehmigung (v.a. der Auflagen) zur Information der Baufirmen /
verantwortlichen (techn.) Baustellenleiter. Erarbeitung einer Zusammenfassung des
Pflichtenheftes in Form einer „Anweisung für das Baupersonal“.
Ggf. Erarbeitung eines Alarmplanes für den „Havariefall“.
Durchführung von Zustandsfeststellungen für spätere
Beweissicherungsverfahren, ggf. Veranlassung der Entnahme von Boden- und
Gewässerproben, etc.
Bekanntmachung der Genehmigungsauflagen im Rahmen einer vorbereitenden
Baubegehung (Bauanlaufbesprechung), Durchführung von
Informationsveranstaltungen über die Inhalte des Pflichtenheftes
Mitwirkung an der Kennzeichnung/Absteckung umweltrelevanter Maßnahmen:
Markierung der Baufeldgrenzen, Tabuflächen, Rodungsbereiche, Behelfsbrücken-/
Baustraßen
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das?
Bauüberwachung
Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Vertretern der Umweltbehörden,
hierzu: Mitwirkung an Baustellenbesichtigungsterminen, ggf. Dokumentation,
Protokollführung
Abstimmung und Zusammenarbeit mit der technischen Bauleitung /
Bauoberleitung, hierzu: Mitwirkung an der Einbindung ökologisch begründeter
Maßnahmen in den Baustellenablauf
Durchführung von unangekündigten Routinebegehungen der Baustelle und
angrenzender Bereiche
Erstellen eines Umwelt-Bautagebuchs zur Dokumentation umweltrelevanter
Bauvorgänge
Formulierung von Aufforderungsschreiben (Beseitigung von Mängeln,
Unterlassung von Beeinträchtigungen)
Ggf. Mitwirkung bei Beweissicherungsverfahren, ggf. Veranlassung der
Entnahme von Boden- und Gewässerproben etc.
Ggf. Dokumentation und Bilanzierung zusätzlicher, unvorhergesehener
Umweltbeeinträchtigungen
Ggf. Mitwirkung beim Einholen von Zusatzgenehmigungen (Erstellung von
Genehmigungsunterlagen in Text und Karte)
7
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das?
8
Rückbau und
Rekultivierung des
Baufeldes
Mitwirkung bei der Durchführung und Abnahme von Rückbau- und
Rekultivierungsmaßnahmen Feststellung und Dokumentation umweltrelevanter
Mängel, Überwachung der Mängelbeseitigung
Dokumentation Effizienzkontrollen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Umfang, Art, Ziel)
Unterhaltung Vorgaben für die ökologische Gewässerunterhaltung und -entwicklung
Analyse des Ist-Zustandes
9
Brunner & Schmidweber 2007: 27, verändert
verbindliche Abstimmung
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) - Was ist das?
• ÖBB hat im Regelfall keine Weisungsbefugnis gegenüber den ausführendenUnternehmen; Weisungsbefugnis bleibt bei der Bauleitung
• ÖBB kann mit umfassenden Kommunikationsaufgaben ausgestattet werden undregelmäßig oder bei Bedarf mit Behörden in direkten Kontakt treten
Die ÖBB muss als Helfer bei der Umsetzung und nicht als Störer angesehen werden! Diese Position muss meistens bei
jeder Baumaßnahme erst erarbeitet werden!
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Wer macht das?
10
Als Auflage im Planfeststellungsbeschluss ist der Vorhabenträger für die Umsetzung verantwortlich
Schlüsselqualifikationen der ÖBB
• Kenntnisse des Naturschutz- und Umweltrechtes
• umfangreiches naturschutzfachliches Wissen
• bodenkundliche Kenntnisse
• bauvertragliches und -technisches Grundwissen
• praktische Baustellenerfahrung
• Erfahrungen in Projektmanagement und Koordination
• Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick
• Kenntnis des Gesamtprojektes,
• Kenntnis der lokalen Gewässermorphologie
• grundlegendes Verständnis der Hydraulik
• Kenntnis über Konstruktion und Ausführung der umzusetzenden
ingenieurbiologischen Bauweisen und Strukturmaßnahmen
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Wer macht das?
Berufsgruppen, die die ÖBB übernehmen:
• Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes
Biologe, Landespfleger, Geographen o. ä.
• Baubegleitung/Bauabwicklung
versierter Bauleiter (Bau- oder Umweltingenieur, Landespfleger,
Bodenkundler, Agraringenieur, Forstingenieur)
• Öffentlichkeitsarbeit
Landespfleger, Biologe, Geograph, Bauingenieur,
Bodenkundler, Agraringenieur, Forstingenieur
• Je nach Komplexität des Vorhabens sind mehrere Personen beteiligt
• Für die Abwicklung ist die Benennung einer verantwortlichen Person
als Ansprechpartner für den Vorhabenträger und die Bauleitung wichtig
11
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Gibt es Standards?
Nein!
Mit dem Merkblatt DWA-M 619 Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und –ausbau soll der mögliche Rahmen einer ÖBB beschrieben werden.
12
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
Vorbereitende MaßnahmenMaßnahmen-Schutzgut-Matrix, Maßnahmenblätter
Umsetzung
Vor Maßnahmenbeginn
- Einhaltung der DIN 18920, der RAS-LP4 sowie der Baumschutzsatzung der Kommune
- Errichtung eines permanenten Zaunes zum Schutz der festgesetzten Erhaltungsgebiete (absolute Tabuflächen, vgl. Karte)
- In Kombination mit MB 1.2.6 (Hinweis auf baubedingte Sackgassen auf den Erholungsrouten) phasenweises Aufstellen von Bauzäunen in den entsprechenden aktuellen Bauabschnitten (Notwendigkeit in Abhängigkeit der jeweiligen Teilmaßnahmen) sowie Einzelbaumschutz (Verschalung Baumkronenschutz bzw. Schutz des Wurzelbereiches)
� Berücksichtigung der Richtlinien (DIN 18920, RAS-LP4, Baumschutzsatzung der Kommune) in der Ausschreibung
- Lageplan der Bauzäune, der Gehölzgruppen sowie des Einzelbaumschutzes ist der Aufsichtsbehörde mindestens 2 Wochen vor Baubeginn vorzulegen, falls er nicht schon Gegenstand des Baustelleneinrichtungsplanes ist.
Zeitrahmen vor Beginn der Bauarbeiten (s. Rahmenterminplan gemäß genehmigten Bauzeitenplan)
Verantwortender Bauherr / Bauüberwachung / ÖBB
Während der Maßnahme
Prüfung/Kontrolle des Schutzes der festgesetzten Erhaltungsgebiete und der Wirksamkeit von Einzäunungen, Baumkronenschutz, Schutz der Wurzelbereiche sowie Einzelbaumverschalungen
Zeitrahmen während der gesamten Bauzeit/-phase (s. Rahmenterminplan gemäß genehmigten Bauzeitenplan)
Verantwortender ÖBB
Nach Abschluss der Maßnahme
schadensfreier Rückbau
Zeitrahmen Nach Abschluss des Vorhabens (s. Rahmenterminplan gemäß genehmigten Bauzeitenplan)
Verantwortender Bauüberwachung / ÖBB
Maßnahme X.X Aufstellen von (Baum-)Schutzzäunen
Stammdaten
Schutzgut Pflanzen, Ökologische Vielfalt, Boden und Mensch
Ziel(e) bauzeitlicher Schutz angrenzender Flächen, Baumgruppen und Einzelbäume
Begründung - DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen)
- RAS-LP4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Land- schaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetati- onsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen
- Baumschutzsatzung der Kommune
- Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
- Abgrenzung des Bodenerhaltungsgebiets
- Konfliktvermeidung
Lokalisierung - Darstellung mit Karten-/Planausschnitt
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
ErdarbeitenAbstecken des Baufeldes, Baustraße, Abschieben des Oberbodens
14
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
GewässertrassierungAbstecken der Gewässertrasse in sensiblem Umfeld inkl. Festlegung der
Zufahrt der Baufahrzeuge,Anlage einer Sekundäraue
15
SchutzmaßnahmenSchutz von Kleingewässern (Wasserstände, Befahren mit Baufahrzeugen)
Schutz von Gehölzbeständen, Schutz vonTieren (z.B. alternative Nistmöglichkeiten)
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
16
BaumschutzÜbermäßige Übererdung des Stammfußes
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
17
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
Unvorhergesehens im BauablaufFällung zusätzlicher Gehölze, provisorische Gewässerüberfahrten, Müll in der bisherigen Gewässerböschung
18
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
GestaltungsmaßnahmenBeurteilung des Einbaus von Vegetationsmatten, Anpflanzungen,
Begleitung von Totholzeinbau
19
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
20
Abschließende BauarbeitenÜbertrag von Substrat (mit Organismen) in das neue Gerinne,
Wiederherstellung der temporärenBaustellenflächen
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
DokumentationEntwicklung des Gerinnes (Kiesbänke, Wirkung des Totholzes),
Vegetationsentwicklung, Schäden
21
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
Kommunikation und AbstimmungenBaustellenbegehungen, Baubesprechungen und Bauabnahme
22
Ökologische Baubegleitung (ÖBB) – Beispiele
23
Abschlussbericht
Folgende i.d.R. im Rahmen der ÖBB anfallenden Arbeitsschritte sind in den Bericht
aufzunehmen:
• Kurze Beschreibung der geplanten Baumaßnahme
• Kurze Beschreibung der durchgeführten Baumaßnahme unter besonderer
Beachtung der evtl. von der Planung abweichenden Ausführung
• ggf. Beschreibung besonderer Vorkommnisse (z. B. Fund von Bodendenkmälern;
Bodenverdichtungen außerhalb der Baustelleneinrichtungen) und deren
Konsequenzen
• Dokumentation der Termine (Listen; ggf. Tagesberichte, ggf. Protokolle)
• Dokumentation der Kommunikation mit den Beteiligten (insb. den Behörden;
Listen, ggf. Briefwechsel)
• Fotodokumentation der Baumaßnahme (digital)
Vielen Dank für die Einladungund Ihr Interesse!
24