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Kantonsrat 29./30. Juni 2005 869 Ordentliche Sommersitzung vom 29./30. Juni 2005 Vorsitz: Kantonsratspräsident Josef Märchy, Schwyz Entschuldigt für 29.6.: KR Isidor Betschart, KR Vreny Stössel Entschuldigt für 30.6.: KR Ernst Mettler, KR Robert Schuler, KR Vreny Stössel Protokoll: Margrit Gschwend, Schwyz Sitzungsdauer: Mittwoch 09.00 bis 11.30 Uhr Donnerstag 09.00 bis 14.15 Uhr Geschäftsverzeichnis Mittwoch, 29. Juni 2005 1. Wahl des Kantonsratspräsidenten 2. Staatsrechnung des Jahres 2004 (Eintretensdebatte und Detailberatung; (RRB Nr. 540/2005) 3. Kantonsratsbeschluss über die Nachkredite I zur Staatsrechnung 2005 (RRB Nr. 556/2005) 4. Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Konzessionsübertragung für die Nutzung der Wasserkraft an der Muota in Hinteribach von der Spinnerei Ibach an das Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz (RRB Nr. 572/2005) Donnerstag, 30. Juni 2005 5. Wahl des Vizepräsidenten und von drei Stimmenzählern des Kantonsrates 6. Bestellung von Kommissionen: a) Kommission für die Vorberatung der Vo lksschulverordnung b) Kommission für die Vorberatung einer Teilrevision des Steuergesetzes c) Kommission für die Vorberatung einer Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Ab- stimmungen 7. Rechenschaftsbericht der kantonalen Gerichte über die Rechtspfle ge im Jahr 2004 8. Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2004 der Kantonalbank 9. Geschäftsbericht des Bürgschaftsfonds 10. Änderung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung (RRB Nr. 474/2005)

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Kantonsrat

29./30. Juni 2005 869

Ordentliche Sommersitzung vom 29./30. Juni 2005 Vorsitz: Kantonsratspräsident Josef Märchy, Schwyz Entschuldigt für 29.6.: KR Isidor Betschart, KR Vreny Stössel Entschuldigt für 30.6.: KR Ernst Mettler, KR Robert Schuler, KR Vreny Stössel Protokoll: Margrit Gschwend, Schwyz Sitzungsdauer: Mittwoch 09.00 bis 11.30 Uhr Donnerstag 09.00 bis 14.15 Uhr Geschäftsverzeichnis

Mittwoch, 29. Juni 2005 1. Wahl des Kantonsratspräsidenten 2. Staatsrechnung des Jahres 2004 (Eintretensdebatte und Detailberatung; (RRB Nr. 540/2005) 3. Kantonsratsbeschluss über die Nachkredite I zur Staatsrechnung 2005 (RRB Nr. 556/2005) 4. Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Konzessionsübertragung für die Nutzung der

Wasserkraft an der Muota in Hinteribach von der Spinnerei Ibach an das Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz (RRB Nr. 572/2005)

Donnerstag, 30. Juni 2005 5. Wahl des Vizepräsidenten und von drei Stimmenzählern des Kantonsrates 6. Bestellung von Kommissionen:

a) Kommission für die Vorberatung der Vo lksschulverordnung b) Kommission für die Vorberatung einer Teilrevision des Steuergesetzes c) Kommission für die Vorberatung einer Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Ab- stimmungen

7. Rechenschaftsbericht der kantonalen Gerichte über die Rechtspflege im Jahr 2004 8. Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2004 der Kantonalbank 9. Geschäftsbericht des Bürgschaftsfonds 10. Änderung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung (RRB Nr. 474/2005)

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11. Rechenschaftsbericht des Regierungsrates über die Staatsverwaltung im Jahr 2004 12. Bericht der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission der Fachhochschule Zen-

tralschweiz Vorstösse – Interpellation I 13/04 von KR Marco Steiner: Südanflüge – Vermögensverlust infolge

Fluglärm, eingereicht am 2. November 2004 – Interpellation I 1/05 von KR Andreas Meyerhans: Beschwerdeentscheide der Regierung –

Verfahrensdauer generell, Vorzugsbehandlung von Beschwerden gegen vormundschaftliche Massnahmen, eingereicht am 4. Januar 2005

– Interpellation I 11/05 von KR Franz Bissig: Prinzip der Öffentlichkeit in der Kantonalen Ver-waltung, eingereicht am 21. März 2005

Verhandlungsprotokoll Mittwoch, 29. Juni 2005 KRP Dr. Martin Michel: Herr Landammann, geschätzte Herren Regierungsräte, verehrte Damen und Herren Kantonsräte des eidgenössischen Standes Schwyz, ich begrüsse Sie herzlich zur heutigen Session und bitte Sie, sich für ein kurzes Gebet zu erheben. Besonders begrüssen darf ich heute die Sekundarschulklasse 3a von Schwyz mit ihrer Lehrerin Da-niela Rey. Sie wollen dabei sein, wenn ihr neuer Schwyzer Kantonsratspräsident gewählt wird. Be-grüssen darf ich auch speziell Frau Emi Lally. Sie ist die ehemalige Kantonsratspräsidentin des Kan-tons Zürich, mit dem wir in den letzten Jahren einen guten Kontakt hatten. Sie hat ihr Amt inzwi-schen bereits niedergelegt und hat jetzt Zeit, um eine unserer Kantonsrats-Sitzungen zu verfolgen. 371 Tage ist es her, seit Sie mir mit beeindruckenden 98 Stimmen Ihr Vertrauen geschenkt, mich zu Ihrem Präsidenten erkoren und hier oben auf den Bock gesetzt haben. Mit Freude und Stolz, mit vielen Ideen und mit noch mehr Vorsätzen habe ich dieses Amt angetreten. Ich habe Ihnen gegen-über mit der mir eigenen, schrillen Tonalität meine Vorstellungen geäussert und meine Erwartungen mitgeteilt. Meine fordernde Stimme hat sich bis heute noch nicht gelegt, nur haben Sie sich mitt-lerweile daran gewöhnt. „Man wird uns an unseren Taten messen“, habe ich Ihnen prophezeit und mich selber davon nicht ausgenommen. Heute gilt es, die Bilanz über unsere Taten zu ziehen. Ziel 1, keine Pendenzen: Ich darf konstatieren, der Rat hat gut gearbeitet. Wir haben ein rechtes Pensum an Geschäften erledigt, und zwar gewissenhaft erledigt. Ich erinnere nur an das Regierungspro-gramm, wo wir in wenigen Stunden über siebzehn Vorstösse behandelt haben. Tatsächlich darf ich heute das Präsidium ohne Pendenzen übergeben, ja sogar so, dass heute noch nicht gewiss ist, ob im September eine Sitzung stattfinden kann. Ziel 2, kurz und knapp: Der Rat hat diszipliniert gear-beitet. Die einzelnen Räte waren gut vorbereitet und haben ihre Ideen grossmehrheitlich sec und klar vorgetragen. Das hat zu einer abwechslungsreichen und doch aufschlussreichen Behandlung der Traktanden beigetragen. All jenen aber, denen ich nach sieben Minuten das Votum gestört habe, das waren siebzehn Redner, oder denen ich nach zehn Minuten beim Schlusssatz geholfen habe, das waren fünf Redner, all denen möchte ich heute in aller Form erklären, dass es mir überhaupt nicht Leid tut und dass ich dies jederzeit wieder so machen würde. Es bleibt dabei, ein guter Gedanke kann auch in fünf Minuten geäussert werden. Ziel 3, Repräsentation des Rates beim Bürger: Es hat mir grosse Freude bereitet, bei jeder Veranstaltung und bei jeder Begegnung den eidgenössischen

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Stand Schwyz zu vertreten und den Bürgern politische Gedankenstösse zu geben. Ich bin es denn auch nie müde geworden, die Bürger aufzurufen, in unserer Gemeinschaft echte Lösungen zu prä-sentieren, statt nur immer zu lamentieren. Ich habe alle stets angehalten, ihre Visionen umzusetzen, statt Vorschläge der andern einfach zu verhindern. Schliesslich habe ich immer wieder gefordert, Selbstverantwortung als Teil der Freiheit zu tragen und nicht nur nach staatlichen Fesseln zu schreien. Ich habe das Gefühl, dass meine oft mahnenden und kritischen Worte hie und da Enga-gement provoziert und zum Mitdenken angeregt haben. Ziel erreicht. Auch in diesem Rat selber habe ich Sie in jeder Session genötigt, meine „Worte zum Tag“ anzuhören. Ich habe auch mir fünf Minuten zugestanden, um einige allgemeine Anstösse zu geben, die mit der Session in einem enge-ren Zusammenhang standen. Ich werde mich auch heute erfrechen, Ihnen noch einmal zwei mir wichtige Gedanken mitzuteilen. Den ersten Gedanken widme ich der Gewaltentrennung. Staatliche Strukturen müssen immer wieder überprüft und angepasst werden. Unsere heutigen Demokratiedefi-zite, wie Stimmabstinenz, Verwaltungsstaat oder Richter-Rechtsprechung schreien förmlich nach einem Überdenken unserer Institutionen und deren Aufgaben. Ein paar Beispiele nach meinem Dafürhalten: a) Die strafgerichtlichen Kompetenzen der Bezirke und des Kantons sind völlig verzettelt. Sie

verhindern eine einheitliche Praxis. b) Die Festlegung der Zahl der Richter in der Verfassung bindet die Rechtsprechung unnötig. c) Die Verteilung von Aufgaben und Kompetenzen zwischen Gemeinden, Bezirken und Kan-

ton ist noch nicht ausgereift. d) Den WOV-Ämtern fehlt eine wirksame Kontrolle, den Konkordaten eine demokratische

Legitimation. e) Staatliche Reglementitis und deren Administration lähmen die wirtschaftliche Entfaltung

und hemmen das Wachstum. f) Die kantonalen staatskirchenrechtlichen Organe sind überdimensioniert und ineffizient. g) u.v.a.m. Was sich jedoch bestens bewährt hat, ist die Gewaltentrennung. Das System von Checks und Balan-ces erachte ich heute noch als eines der besten Instrumente zu Hebung der Gerechtigkeit und der Ordnung in unserer Gesellschaft. Dies verlangt jedoch, dass sich die Gewalten ihrer Aufgabe bewusst sind und diese auch wahrnehmen. Jede Gewalt muss die für sie nötigen Werkzeuge und Mittel besit-zen, um ihre Kontrolle gewissenhaft wahrnehmen zu können. Jede Gewalt muss die anderen und deren Funktion vorbehaltlos respektieren. Heute kranken wir meines Erachtens an einer Verwischung der Gewalten. Insbesondere die Legislative ist unter Druck. Unsere Gesetze werden heute allzu oft durch die Gerichte modifiziert, und so setzen die Gerichte selber Recht. Unsere Gesetze werden heute meistens von der Regierung, wenn nicht sogar von der Verwaltung geschaffen. Und wir, die Legislative, genehmigen sie mit zustimmendem Nicken. Regierung und Gerichte mehren so laufend ihren Einfluss auf die Gesetzgebung. Auch in Bezug auf unsere Aufsichtsfunktion sind wir zu large. Unsere Mittel einerseits und die komplexen Aufgaben andererseits gestatten keine echte Kontrolle. Um dem Postulat der Gewaltentrennung zu genügen, sind vor allem wir Parlamentarier gefordert, uns der Gesetzgebung wieder beherzter anzunehmen und in der Kontrolle schärfer zu sein. Wir müs-sen noch viel kritischer werden, damit aus dem gesunden Streit zwischen den Gewalten für den Bür-ger die beste Möglichkeit resultiert. Den zweiten Gedanken widme ich der Selbstverantwortung. Der Staat wird immer mächtiger, die Freiheit des Bürgers schwindet. Unter dem Vorwand, den Schwä-cheren mit staatlicher Einflussnahme helfen zu wollen, stellen wir immer mehr Regeln und Mittel zur Verfügung. Dabei übersehen wir, dass wir die Bürger von ihrer Selbstverantwortung entfremden. Warum soll ein Arbeitgeber, ein Vermieter, ein Patron noch gütig und solidarisch sein, wenn ihm die Güte vom Staat verordnet und die Solidarität abbesteuert wird? Oder warum soll sich ein Arbeitneh-mer, ein Mieter, ein Arbeitsloser, ein so genannt „Schwächerer“ bemühen, wenn ihm der Staat auch ohne jedes eigene Bemühen hilft? Das Zurückdrängen der Selbstverantwortung entfesselt eine ge-fährliche Spirale. Staatsinterventionismus setzt falsche Anreize. Diese führen zu Veränderungen in der Gesellschaft und erfordern dann wieder neue staatliche Regeln. Dabei übersehen wir, dass wir mit dem verordneten Wohlstand oftmals mehr Unwohlsein schaffen. Eine eigentliche Kehrtwende in diesem Bereich ist nicht einfach möglich. Dennoch sollten wir versuchen, diesen Prozess unserer

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zunehmenden Entmündigung etwas zu bremsen und zu verlangsamen. Es gibt hierfür auch immer wieder positive Beispiele, wie das der Frau Emmenegger aus Lachen, die einen Teil ihres nicht mehr selbstbenutzten Wohnraumes für eine Kinderkrippe zur Verfügung stellt. Damit bietet sie den im Spital tätigen Müttern eine echte Chance, ihren Beruf auszuüben und dennoch Mutter zu sein. Sie tut dies ohne eigene Vergütung, ohne Staatsauftrag und ohne staatliche Leistung. Wir müssten wie-der wagen, Freiraum zu schaffen, damit wieder Platz für Selbstverantwortung entsteht. Wir müssten vermehrt den Mut aufbringen, bei Auswüchsen nur die Spitze zu brechen und nicht für alles neue Hürden zu erstellen. Wir müssten auch vermehrt verzichten, immer nur die so genannten kleinen und mittleren Einkommen fördern zu wollen, vor allem dann, wenn die Förderung aus staatlichen Giesskannen mit Wasser aus den Teichen des Gewerbes und der Wirtschaft geschehen soll. Weit sinnvoller scheinen mir geschickte Anreize für die Betriebe und die Arbeitgeber, ihre Vermögen in der Schweiz zu belassen, hier zu investieren und hier Produktions- und Arbeitsplätze zu schaffen. Weit sinnvoller scheint mir auch, der zunehmenden Respektlosigkeit vor Leib und Leben, vor Hab und Gut sowie vor der Freiheit und der Würde anderer mit eigener Zivilcourage zu begegnen. Weit sinnvoller scheint mir schliesslich, in klaren aber weiten Grenzen jedem die Freiheit und die Indivi-dualität zu gestatten und so Zufriedenheit und Wohlstand zu erhalten. Vor diesem Hintergrund sollte meines Erachtens die Förderung der Selbstverantwortung zum Kredo eines jedes Parlamentariers gehören. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, mein Präsidialjahr ist Vergangenheit. Es war ein interessantes, lehrreiches und erlebnisreiches Jahr. Ich danke Euch allen, dass Sie mir diese Begeg-nungen mit unseren Bürgerinnen und Bürgern und diese Bekanntschaft mit unserem liebenswerten Kanton Schwyz ermöglicht haben. Mein Dank ereilt vorab meine Familie und meine Mitstreiter im Anwaltsbüro. Für sie war dieses Jahr mit einigen Umtrieben behaftet. Dank empfangen auch all meine Bekannten und Freunde, die mich stets kritisch begleitet und auch stets gestützt haben. Dank erhalten die Medienschaffenden für das geflissentliche Weghören und der Bauernverband, der Sie in jeder Znünipause mit einem anderen Produkt aus dem Kanton Schwyz gestärkt hat. Dank entbiete ich Robert Portmann für sein Geweibel, Margrit Gschwend für die differenzierte Wiedergabe meiner Äusserungen und Staatsschreiber Peter Gander für seine bewundernswerte Geduld, mich gewähren zu lassen. Dank gebührt im Besonderen dem Landammann und seinen Mannen in der Regierung für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit. Herzlich Danke sage ich schliess-lich meiner Ratsleitung und Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Kantonsrates, für Ihr stetes Streben und ehrliches Bemühen zum Frommen unseres Kantons Schwyz. Genehmigen Sie alle meinen ehrlichen Ausdruck aufrichtiger Hochachtung. Ich gestehe, ich bin mächtig stolz, Ihr Präsident gewesen zu sein. Danke. 1. Wahl des Kantonsratspräsidenten KR Stefan Aschwanden: Als Fraktionschef der CVP habe ich die grosse Ehre, Ihnen den neuen Kan-tonsratspräsidenten vorzuschlagen, aber dem „alten“ möchte ich vorher schon noch ein paar Dinge sagen. Er hat die Laudatio, wie wir es gewohnt sind, selber schon gehalten, und mit seiner ausge-zeichneten Amtsführung hat er sich ein Denkmal gesetzt, das ihm gebührt, wie man es bei seinem Amtsantritt gesagt hat. Die CVP-Fraktion hat ihn damals einstimmig gewählt. Wir sind auch jetzt wieder geschlossen der Ansicht, dass Du, Martin, eine ausgezeichnete Amtsführung hinter dir hast. Wir danken dir für den grossen Einsatz, wir danken dir von der CVP-Fraktion ausdrücklich auch da-für, dass wir neben der Sonntagspredigt immer auch noch eine Mittwochspredigt hören durften. Wir danken dir, dass sie meistens nicht eine Viertelstunde gedauert hat, sondern ab und zu auch etwas weniger. Sie ist allerdings meistens in eine Kapuzinerpredigt ausgeartet und kam weniger als Froh-botschaft daher, die wir ab und zu auch gerne gehört hätten. Wir von der CVP sind eher für weniger Gesetze. Mit unseren zehn Geboten hätten wir durchaus leben können. In diesem Jahr hast du aber noch etwa dreissig andere darauf gehäuft. Aber wir werden uns bemühen, wenigstens einen Teil davon einzuhalten. Ich darf aber sagen, materiell und inhaltlich unterstützen wir deine Ausführun-gen und stehen voll dahinter. In der Tonalität, das hast du selber gesagt, hätten wir ab und zu eine etwas sanftmütigere Stimme erwartet. Aber du hast dich wahrscheinlich etwas von deinem Bruder leiten lassen, was das Auftreten in diesem Rat anbelangt. Dein Bruder hat wahrscheinlich gesagt,

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historisch gesehen oder als echter Schwyzer musst du den Haudegen markieren, und den hast du sehr gut markiert. Recht herzlichen Dank nochmals, Martin, und jetzt komme ich zur Frohbotschaft. Im Namen der CVP-Fraktion habe ich die Ehre, Ihnen Josef Märchy, den jetzigen Vizepräsidenten, zum neuen Kantonsratspräsidenten vorzuschlagen. Josef Märchy ist am 16. Februar 1963 in Schwyz geboren, hat im hiesigen Kollegium die Matura Typus B absolviert, ist also noch Lateiner. Er hält uns dann vielleicht keine Sonntags- oder Mittwochspredigt, sondern liefert uns lateinische Rechtssprü-che, aber das wäre ja auch etwas für Martin Michel. Josef Märchy hat den Beruf als Metallbau-schlosser im elterlichen Betrieb erlernt und später die elterliche Kunst- und Bauschlosserei über-nommen. Er hat drei bis fünf Mitarbeiter, also einen typischen KMU-Betrieb. Im Jahr 1992 heiratete er Yolanda Moser, und zusammen haben sie vier Kinder. Das ist glaube ich Voraussetzung, damit man im Ort Schwyz CVP-Kantonsrat oder CVP-Kantonsrätin wird. Seit Ostern 2005 wohnt er im Feldli. Josef Märchy geht davon aus, dass er heute zum Kantonsratspräsidenten gewählt wird, denn den Sitz hat er bereits bezogen. Er ist eines Ratspräsidenten durchaus würdig. Er war engagiert in kirchlichen Kreisen, im Turnverein, bei der Japanesengesellschaft, beim Gewerbeverein lokal und kantonal. Er war Gemeinderat und Gemeindepräsident und ist seit 1996 Kantonsrat. Ich glaube, auch er ist eine ausgezeichnete Persönlichkeit, und ich möchte Ihnen ans Herz legen, ihn zu wäh-len. Abstimmung KR Josef Märchy wird mit 93 zu 0 Stimmen zum neuen Kantonsratspräsidenten gewählt. KRP Dr. Martin Michel: Ich möchte dem neuen Kantonsratspräsidenten Josef Märchy herzlich zu seiner Wahl gratulieren. Er hat vorher aus dem Votum eines Fraktionssprechers gehört, dass dieser Rat förmlich schreit nach einer Kapuzinerpredigt. Er verlangt und sehnt sich nach der Peitsche eines Haudegens. Du wirst es ganz sicher auf deine eigene Art machen. Ich räume den Platz. KRP Josef Märchy übernimmt den Vorsitz. Der Rat gratuliert dem neuen Präsidenten mit einem kräftigen Applaus, und eine Delegation der Gemeinde Schwyz überbringt die Glückwünsche der Gemeinde. KRP Josef Märchy: Liebe Yolanda, liebe Familie, sehr geehrter Herr Landammann, Herren Regie-rungsräte, Herr Gemeindepräsident mit Delegation, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich danke Gemeindepräsident Beat Bürgler und der Delegation von Schwyz ganz herzlich für die Gratulation und die guten Wünsche zu meiner Wahl. Ich danke auch den Tambouren für ihren rassigen Auftritt und den Trachten für die schöne Umrahmung. Besonders freut es mich, dass meine Frau Yolanda, meine Kinder und meine Mutter sowie weitere Verwandte anwesend sind. Auch ihnen möchte ich recht herzlich danken für ihre Gratulationen. Ich lade alle Gratulanten ein, zu meinem Eintretensvo-tum hier zu bleiben und bitte sie, Platz zu nehmen, soweit dies möglich ist. Meine geschätzten Ratskolleginnen und -kollegen, ich danke Ihnen ganz herzlich für das Vertrauen, das Sie mir mit der Wahl zum Kantonsratspräsidenten erwiesen haben. Ich nehme die Wahl gerne an. Es ist für mich eine grosse Ehre, den Vorsitz des Parlaments des Standes Schwyz für ein Jahr übernehmen zu dürfen. Ich freue mich auf diese Aufgabe und werde mich bemühen, die Ratssitzun-gen sachlich und speditiv zu leiten. Ich bin offen für konstruktive Kritik und bitte Sie auch um Nachsicht, sollte mir ein Lapsus unterlaufen. Natürlich freue ich mich auch auf die vielen interes-santen Begegnungen, die ich im Laufe des kommenden Jahres als Präsident unseres Parlamentes haben werde. Dir, Martin Michel, danke ich für die gute Zusammenarbeit und für deine engagierte, kompetente Ratsführung. Als Präsident des eidgenössischen Standes Schwyz hast du die Sitzungen im Rat nur leiten können. Von nun an hast du wieder die Gelegenheit, wortgewaltig in die Debatten einzugreifen. Meine Damen und Herren, mit der Einladung zu meiner Präsidentenfeier habe ich ver-sucht, mein Präsidialjahr anzukünden. Die Fünftklasskolleginnen und –kollegen meiner ältesten Tochter hatten den Auftrag bekommen, ein neues Wappen für den Kanton Schwyz zu entwerfen, natürlich ohne damit unser bisheriges Kantonswappen in Frage zu stellen. Der Rahmen war vorgege-

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ben, aber der Inhalt konnte frei gestaltet werden. Das Ergebnis ist, wie Sie sehen können, recht far-benfroh und vielfältig ausgefallen. So stelle ich mir auch mein Präsidialjahr vor: frisch, farbig, un-voreingenommen und tolerant, ganz im Sinne von „Das Gute bewahren, jedoch offen sein für Neues“. Die Arbeit für die Öffentlichkeit beziehungsweise für das Gemeinwohl hat mich schon früh fasziniert. Ich habe es auch als Pflicht empfunden, dazu meinen Beitrag zu leisten. Seit bald zwan-zig Jahren engagiere ich mich an vorderster Front in der Politik, zuerst als Gemeinderat und Ge-meindepräsident von Schwyz und jetzt als Kantonsrat. Die Aufgaben im öffentlichen Leben werden immer komplexer und unsere Bürgerinnen und Bürger kritischer. Das ist an sich positiv zu werten. Mehr Sorgen bereitet mir die Demontage der Politik und ihre Ausrichtung auf Tagesopportunismus. Es fehlt die lange Sicht. Das Kredo der politischen Arbeit darf auch nicht heissen provozieren, distanzieren, relativieren und schliesslich verharmlosen. Diese Art von Politik führt die Gesellschaft und auch das Land über kurz oder lang ins Abseits. Die gegenseitigen Schuldzuweisungen, insbe-sondere bei den Politikern in Bezug auf die Miseren in unserem Land, sind nicht gerade förderlich für das Vertrauen des Volkes in die von ihm gewählte Führung. Die Entzweiung von Volk und politi-scher Führung darf nicht weiter gefördert werden, denn ein gewählter Mandatsträger gehört nach wie vor zum Volk. Er ist lediglich bestimmt, das Volk zu vertreten und in seinem Namen die Geschicke des Landes für eine bestimmte Zeit in die Hand zu nehmen. Sein Auftrag und seine Aufgabe ist es, unser Land, unseren Kanton auf die künftigen Aufgaben und Herausforderungen optimal vorzuberei-ten, damit unser Kanton im Wettbewerb mit den anderen Kantonen und Regionen bestehen kann. Die Entscheidungsträger verdienen dafür auch die entsprechende Achtung, den nötigen Respekt und einen anständigen Umgang. „Werner, schau vorwärts und nicht hinter dich!" Dieser Satz hat heute ebenso seine Berechtigung wie vor 700 Jahren. Auch heute verlangt die Politik kluge Köpfe mit Weitblick und Sachverstand. Nicht Show und flotte Sprüche sind gefragt. Einsatzwille und der Wille, mehrheitsfähige Lösungen zu erarbeiten, sind die entscheidenden Qualifikationen, die heute mehr denn je nötig sind. Mit guter und seriöser Arbeit im Rat und in den Kommissionen, mit offener In-formationspolitik und nicht zuletzt mit fairem und ehrlichem Umgang unter uns Kantonsrätinnen und Kantonsräten können und sollen wir der Politik wieder den richtigen Stellenwert geben. Und schliesslich ist mir noch etwas wichtig, nämlich der richtige Sprachgebrauch. Dazu habe ich kürzlich einen Text gelesen, der immer noch aktuell ist, und den ich Ihnen nicht vorenthalten will. Da stand: "Konfuzius wurde einmal gefragt, womit er beginnen würde, wenn er ein Land zu verwalten hätte. 'Ich würde den Sprachgebrauch verbessern' antwortete er. Seine Zuhörer waren erstaunt. 'Das hat doch nichts mit unserer Frage zu tun', sagten sie, 'was soll die Verbesserung des Sprachgebrauchs?' Der Meister antwortete: 'Wenn die Sprache nicht stimmt, so ist das, was gesagt wird, nicht das, was gemeint ist; ist das, was gesagt wird, nicht das, was gemeint ist, so kommen die Werke nicht zu-stande; kommen die Werke nicht zustande, so gedeihen weder Moral noch Kunst; gedeihen Moral und Kunst nicht, so trifft die Justiz nicht; trifft die Justiz nicht, so weiss die Nation nicht, wohin Hand und Fuss setzen. Das ist es, worauf es ankommt.‘“ Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich nun auf eine gute Zusammenarbeit und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ich danke allen Gratulanten, die mir die Ehre erwiesen haben und lade sie nun ins „Wysse Rössli“ zu einem Znüniplättli ein. 2. Staatsrechnung des Jahres 2004 (Eintretensdebatte und Detailberatung; RRB Nr. 540/2005, Anhang 1, gedruckter Bericht siehe Akten des Kantonsrates) RR Dr. Georg Hess, Vorsteher des Finanzdepartements, hält das Eintretensreferat (siehe Akten des Kantonsrates). KR Hans Messerli, Präsident der Staatswirtschaftskommission (Stawiko), hält das Eintretensreferat der Stawiko (siehe Akten des Kantonsrates).

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Eintretensdebatte KR Marco Steiner: Hat die Staatsrechnung nun gut abgeschlossen oder schlecht? Das ist wie mit dem halb vollen und dem halb leeren Glas; es kommt auf den Blickwinkel an. Gegenüber dem Bud-get schliesst die Laufende Rechnung um 63.2 Mio. Franken oder 49 Prozent besser ab. In allen Departementen, das konnten wir in der Stawiko klar feststellen, wurde mit den Mitteln haushälte-risch umgegangen. Dafür gebührt dem Regierungsrat und der Verwaltung unsere Anerkennung. Trotzdem: Der Aufwandüberschuss beträgt stolze 66.8 Mio. Franken, und das Eigenkapital sinkt auf 391.8 Mio. Franken. Ich möchte hier an unsere Motion 11/03 erinnern „Den Kanton Schwyz zum ausgeglichenen Haushalt führen“, die vom Parlament deutlich erheblich erklärt wurde. Diese fordert, dass bis zum Jahr 2007 eine ausgeglichene Rechnung vorzuweisen ist. Ein weiterer Punkt dieser Motion war auch die Personalplafonierung, ausgenommen bei der Polizei. Auch Paragraf 4 der Ver-ordnung über den Finanzhaushalt verlangt, dass die Laufende Rechnung mittelfristig auszugleichen ist. Die FDP-Fraktion erkennt eine sanfte, leichte Trendwende am Horizont. Der Aufwand stieg fünf Prozent weniger stark an als die Erträge. Offenbar zeigt das Massnahmenpaket I langsam Wirkung, und dies trotz der Übernahme der Finanzierung der Regionalspitäler von 35.8 Mio. Franken. Auf der Ertragsseite fallen vor allem die Mehreinnahmen bei den direkten Bundessteuern von rund 20 Mio. Franken positiv auf. Bei verschiedenen WOV-Ämtern stellt die FDP-Fraktion fest, dass budgetierte Positionen, beispielsweise im Strassenwesen, wohl im nächsten Jahr, also im Jahr 2005 wirksam werden. Das verbessert zwar die Rechnung 2004, wird sich aber in der Rechnung 2005 negativ auswirken. Hingegen begrüsst die FDP-Fraktion, dass die Investitionen des Kantons weiterhin hoch gehalten werden. Die Steuerquote stieg im vergangenen Jahr um 0.8 Punkte, und auch die Staats-quote stieg um 1.2 Punkte. Diese Entwicklung, vor allem die der Steuerquote, darf aus der Sicht der FDP-Fraktion nicht weiter anhalten. Wir wollen die Steuerattraktivität des Kantons Schwyz nicht aufs Spiel setzen und erwarten deshalb bis in zwei Jahren eine ausgeglichene Laufende Rechnung. In diesem Sinn sind wir gespannt, wie sich das Massnahmenpaket II auf das Budget 2006 auswirken wird. Schon Abraham Lincoln, der 6. Präsident der USA sagte einmal: „Man kann nicht Wohlstand schaffen, indem man mehr ausgibt als man einnimmt.“ Die FDP-Fraktion ist einstimmig für Geneh-migung der Staatsrechnung 2004. KR Rolf Güntensperger: Wir sind eigentlich spät dran. Ein halbes Jahr nach dem Rechnungsab-schluss sprechen wir über Geschäftsfelder und Geldflüsse, die bis zu eineinhalb Jahre zurück liegen. Da könnte man auch von kaltem Kaffee sprechen. Trotzdem: Wie der Finanzchef und der Präsident der Stawiko bereits erwähnt haben, stiegen im Jahr 2004 die Erträge stärker als die Aufwände. Das eingeleitete Sparpaket zeigt auch im Abschluss 2004 bereits deutlich seine Wirkung. Höhere Steu-ernachträge verstärkt mit höheren Erträgen der National- und der Kantonalbank sowie die gestiege-nen Anteile aus den Bundessteuern haben dazu geführt, dass das Defizit nur halb so hoch ist, wie ursprünglich budgetiert war. Die Steuererhöhung hat die höheren Kosten der Spitalbewirtschaftung jedoch nicht wettmachen können. Trotzdem beneiden uns andere Kantone nach wie vor um das fast 400 Mio. schwere Eigenkapital. Alle diese Tatsachen wären eigentlich erfreulich. Da aber auch die CVP-Fraktion erkennt, dass beim Aufwand in Zukunft grössere Erhöhungsgefahren bestehen, müssen die weiteren Vorkehrungen der Regierung zur sorgfältigen Haushaltsführung eingehalten werden. Ich verweise auf den Massnahmenplan II, der vor allem im Jahr 2006 seine Entlastungsspuren hinter-lassen soll. Persönlich erlaube ich mir die Bemerkung, dass ich gespannt bin, wie wir dann die kommende Budgetphase im Jahr 2006 erleben werden. Die CVP-Fraktion dankt an dieser Stelle allen Verwaltungsangestellten und dem Regierungsrat für diesen positiven Beitrag zum Wohle unserer Kantonsbevölkerung und zur Genesung unseres Staatshaushalts. Eintreten ist obligatorisch. KR Max Ronner: Die SVP-Fraktion nimmt die Rechnung 2004 zur Kenntnis und ist für Eintreten. Der Rechnungsabschluss 2004 zwingt uns wider Erwarten kein dreistelliges Millionendefizit auf. Mit einem Fehlbetrag von 66 Mio. Franken steht die Rechnung im Vergleich zum Voranschlag ganz an-ständig da, was aber nicht heisst, dass uns der Regierungsrat hier einen guten Rechnungsabschluss

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präsentiert. Was bedeutet dieses 66-Millionen-Defizit, verteilt auf die Schwyzer Bevölkerung: Es heisst, dass wir pro Kopf rund 470 Franken mehr ausgegeben als eingenommen haben. Das Eigen-kapital hat per Ende 2004 noch knapp 392 Mio. Franken betragen. Wir sind also nicht mehr weit von der Schwankungsreserve von 300 Mio. Franken entfernt, und das entspricht einer Forderung der SVP-Fraktion, die schon lange auf dem Tisch liegt. Allerdings haben wir uns das in Form von Steuer-erleichterungen vorgestellt und nicht in Form von strukturellen Defiziten. Aber wenn Parlamentsmit-glieder den Finger aufhalten unter dem Motto „Das müssen wir den anderen Kantonen geben.“ oder „Diese neuen gebundenen Ausgaben müssen wir in Kauf nehmen.“ oder „Das Geld muss jetzt ein-fach verteilt sein.“ kommen wir nie in die schwarzen Zahlen. Dies erst recht nicht, wenn die gleichen Ratsmitglieder an der gleichen Sitzung den gleichen Finger als Mahnfinger erheben gegen neue ge-bundene Ausgaben. So verliert das Parlament immer mehr an Glaubwürdigkeit. Ich komme nun zu den Hauptmerkmalen der Rechnung 2004. Neben Lastenverschiebungen von den Bezirken zum Kanton, Entlastungsprogrammen des Bundes, höheren Investitionen, weniger Steuerrückzahlungen und Anteilen an Bundessteuern gibt es nichts mehr zu ergänzen. Zu erwähnen wäre da noch die Steigerung des Aufwandes von sage und schreibe fünf Prozent sowie die siebenprozentige Er-tragssteigerung. Da wurden die fünf Prozent wahrscheinlich leichter ausgegeben als die sieben Prozent eingenommen wurden. Wir müssen aber auch das Positive sehen. Laut Regierungsrat Hess hat die Diskussion um einen sparsamen Mitteleinsatz zu einem stärkeren Kostenbewusstsein bei den Kader- und Verwaltungsangestellten geführt. Dies sowie die ausgesetzte Reallohnerhöhung im Jahr 2004 haben dazu beigetragen, dass die Aufwandsteigerung nur fünf Prozent beträgt. Zudem hat der Kanton immer noch die zwei sprudelnden Geldquellen Nationalbank und Kantonalbank, die letztes Jahr wieder mehr als 42 Mio. Franken an die Staatskasse abgeliefert haben. Auch dank ihnen stie-gen die Einnahmen schneller als die Ausgaben. Ob das gut ist, bleibe dahingestellt. Es kommt im-mer darauf an, wo diese Einnahmen generiert werden. Ein grosser Hoffnungsschimmer für die Zu-kunft ist der Massnahmenplan II. Dieser geht genau in die Richtung, die von den Stawiko-Mitglie-dern der SVP-Fraktion für das Budget 2004 verlangt wurde. Die Kantonsräte Urech, Ruoss und Wat-tenhofer forderten lineare Kürzungen. Der Regierungsrat und der grosse Teil des Parlaments haben damals von unrealistisch und unüberlegt gesprochen. Und jetzt? Jetzt geht der Regierungsrat mit dem Massnahmenplan II in genau diese Richtung. Er verlangt von der Verwaltung lineare Kürzungen, die zu einem ausgeglichenen Staatshaushalt beitragen sollen. Das heisst für mich, dass die Vor-schläge der SVP, auch wenn sie das Parlament ablehnt, früher oder später doch umgesetzt werden und dass wir durchaus eine lernfähige Regierung haben. Das sind gute Zeichen für die Zukunft. KR Dr. Patrick Schönbächler: Die SP-Fraktion hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Auf-wandüberschuss in der Staatsrechnung 2004 um 65 Mio. Franken geringer ausgefallen ist als bud-getiert war. Der Regierungsrat und die kantonale Verwaltung haben im vergangenen Jahr gut gewirt-schaftet und das bereits zusammengestauchte Budget 2004 um ein weiteres Prozent unterschreiten können. Gleichzeitig hat eine Ertragssteigerung von satten sieben Prozent gegenüber dem Jahr 2003 realisiert werden können. Trotz diesem positiven und viel versprechenden Trend wird aber nach wie vor gejammert, eigentlich zu Unrecht. Das politische Erinnerungsvermögen reicht offenbar nicht all-zu weit zurück. Im Jahr 2002 hat der Kantonsrat zwecks gezieltem Abbau der halben Milliarde Eigenkapital eine Senkung des Steuerfusses um zehn Steuereinheiten beschlossen. Gleichzeitig hat er aber den Neuen Finanzausgleich eingeführt, die Krankenkassen-Prämienverbilligung auf einen schweizerischen Durchschnitt angehoben und die Wettbewerbsfähigkeit bei der kantonalen Besol-dung hergestellt. Im Jahr 2004 hat der Kanton noch zusätzlich die Spitalfinanzierung übernommen. Ich denke, irgendetwas geht natürlich am Schluss nicht mehr auf. Wenn heute zur Antwort gegeben wird, es beständen beim Kanton strukturelle Defizite, die es abzubauen gelte, der Verwaltungsappa-rat sei aufgebläht, die sozialen Errungenschaften seien übertrieben usw., so ist das auf Grund des Geschilderten nicht ganz richtig und dem Bürger Sand in die Augen gestreut. Ungeachtet der Mehr-kosten, die dem Kanton durch die bürgerliche Mehrheit überbunden wurden, sowie der Absicht, das Eigenkapital gezielt zu reduzieren, versuchen heute vor allem die rechtsbürgerlichen Kreise, das Ganze auf Kosten von Bildung, Gesundheit, Umweltschutz und auf dem Buckel der Staatsange-stellten wieder auszugleichen. Wir haben es heute gehört, die FDP-Seite will die Ausgaben den

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Einnahmen angleichen. Man will entgegen den Intentionen des Jahres 2002 jetzt einfach den Fünfer und das Weggli. Gleichzeitig ist das kantonale Gewerbe im vergangenen Jahr durch die kan-tonalen Investitionen von 84 Mio. Franken - überspitzt gesagt - subventioniert worden. Ich relativiere sogleich: Wegen der Konjunkturflaute macht dieses antizyklische Verhalten absolut Sinn. Aber auf der einen Seite schöpft man das Geld aus und versucht gleichzeitig mit allen Mitteln, den Steuer-fuss künstlich tief zu halten. Auf der anderen Seite sollen die Leistungen für Bildung, Gesundheit, Umweltschutz und Staatspersonal abgebaut und Sparmassnahmen durchgeführt werden. Die untere und die mittlere Schicht der Schwyzerinnen und Schwyzer sollen diese Rechnung also letztlich be-gleichen. Die SP-Fraktion kann sich mit dieser Politik und dieser Etikette „Massnahmenpläne“ nach wie vor nicht einverstanden erklären. Sie hat ihre Kritik bereits bei der Debatte über den Massnah-menplan geäussert. Die SP-Fraktion ist der Ansicht, dass der Kanton Schwyz finanziell sehr gut da-steht. Sie ist durchaus dafür, dass mit den vorhandenen Mitteln haushälterisch umgegangen wird, jammern ist aber fehl am Platz. Wir appellieren an die ursprünglichen Absichten aus dem Jahr 2002, als wir der Steuerfusssenkung zugestimmt haben. Dass sogar auf Vorrat gejammert wird, zeigt übrigens der Umstand, dass der Kanton Schwyz in diesem Jahr 186 Mio. Franken aus den Golder-trägen geschenkt bekommen wird, und dass der Anteil an den direkten Bundessteuern 15 bis 20 Mio. Franken höher ausfallen wird als in den vergangenen Jahren. Hinzu kommt die Kapazität in Form der im Jahr 2002 versprochenen Wiederanhebung des Steuerfusses um zehn Steuereinheiten. Nichtsdestotrotz: Regierung und Verwaltung sind mit den finanziellen Mitteln haushälterisch um-gegangen und haben ein hohes Kostenbewusstsein entwickelt. Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons für die geleisteten Dienste. Die SP-Fraktion nimmt die Rechnung mit den grundsätzlich kritischen Bemerkungen positiv zur Kenntnis und stimmt ihr einstimmig zu. KR Roland Urech: Die Ertragsseite hat mit sehr guten plus sieben Prozent zur Verbesserung der Staatsrechnung beigetragen. Hätte die Aufwandseite anstatt mit einer Steigerung von fünf Prozent ebenfalls einen positiven Beitrag geleistet, beispielsweise mit minus 2.9 Prozent wie im Jahr 2003, hätten wir sogar eine ausgeglichene Rechnung erreicht. Wir haben es vorher von Regierungsrat Hess und Kantonsrat Ronner gehört: Wir von der SVP haben im Dezember 2003 eine Kürzung des Auf-wandes um 5 Prozent verlangt. Das war für die anderen Fraktionen aber jenseits von Gut und Böse. Jetzt hören Sie es selber, dass wir in diese Richtung gehen müssen. Was aber ist passiert? KR Schönbächler, wir jammern nicht, aber es sind achtzehn Monate ins Land gezogen und wir ha-ben nichts getan, achtzehn wichtige Monate. Wenn Sie ein Massnahmenpaket beschliessen und es nachher umsetzen wollen, dann wissen Sie alle, dass das wie ein Tanker im Meer ist. Bis es greift und wirkt, dauert es wieder etliche Monate. Unser Aufwandüberschuss ist zwar um rund die Hälfte tiefer ausgefallen als budgetiert war, aber die Finanzsituation ist trotzdem nach wie vor unbefriedi-gend. Am Montag habe ich das Finanzdepartement darüber orientiert, dass ich heute Auskunft dar-über wünschen werde, welche konkreten Massnahmen zur Realisierung der Haushaltstrategie auf der Aufwandseite dazu geführt haben, dass der Aufwand um 10.2 Mio. Franken gegenüber dem Voran-schlag 2004 reduziert werden konnte. Regierungsrat Hess hat zu Beginn verschiedene Positionen erwähnt, aber das war sehr allgemein. Also: Was ist auf Grund der Massnahmenstrategien entstan-den, und wo ist einfach etwas übertragen worden, das dann im nächsten Jahr realisiert werden muss? Eine klare Teilung oder eine Wirkung des Massnahmenplans haben wir bis jetzt eigentlich noch nicht gesehen. Als alt Regierungsrat Franz Marty bei den Finanzen noch das Sagen hatte, galt beim damaligen Parlament das Kredo, das Eigenkapital bis auf 300 Mio. Franken abzubauen. Jetzt haben wir noch 92 Mio. Franken Reserven, die wir verbrauchen können, dann unterschreiten wir diese Limite. Die heutige Regierung und das heutige Parlament haben eine andere Philosophie. Man will das Eigenkapital zwar abbauen, aber der Weg zum Verzehr dieses Eigenkapitals führt zur Mittel-mässigkeit des Kantons Schwyz. Anstatt zu agieren und die Attraktivität selber bestimmen zu kön-nen, verfällt der Kanton Schwyz ins Reagieren und muss somit fremd- oder sachbestimmt den Lö-sungen hinterher rennen. Aus den oben erwähnten Gründen und im Wissen, dass es nichts nützt, denn das Geld ist ja ausgegeben, werde ich an der Schlussabstimmung die Rechnung 2004 ableh-nen.

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KR Ruedi Sutter: Das politische Gedächtnis ist tatsächlich leicht strapaziert. Die SVP-Fraktion und vorher auch KR Urech zitieren jetzt die Budgetdebatte 2003. Es ist tatsächlich so, dass die anderen Fraktionen den Vorschlag der SVP-Fraktion als unrealistisch bezeichnet haben. Anlässlich der ersten Stawiko-Sitzung haben die SVP-Mitglieder 90 Mio. Franken zu streichen gewünscht. Es ist im Ver-lauf der Debatte, bei der wir fragten, wo denn diese 90 Mio. Franken zu streichen seien, keine kon-krete Antwort gekommen. Sie sind dann während der Sitzung auf 45 Mio. herunter gefahren, aber nach wie vor ohne irgendeinen Hinweis, wo das Geld einzusparen ist. Heute ist es so, dass Regie-rungsrat Hess mit dem Massnahmenpaket II eine zehnprozentige Kürzung vorschlägt. Aber dabei muss man etwas präzisieren. Vorgeschlagen ist, dass in gewissen Konten, wo es durchaus Sinn macht, geprüft werden soll, wo eine Kürzung in Aussicht genommen werden kann. Das geht in die von uns immer wieder angeregte Richtung. Wir sind sehr wohl für einen massvollen und zweck-mässigen Einsatz der Mittel und für das haushälterische Umgehen mit den vorhandenen Finanzen. Solchen Überprüfungen stehen wir sehr positiv gegenüber. Ich möchte es einfach relativieren, dass jetzt quasi die Geschichte zeigen soll, dass dieser Weg der richtige sei. RR Dr. Georg Hess: Ich danke vorerst für die gute Aufnahme der Rechnung 2004 bei den einzelnen Fraktionen. Aus meiner Sicht ist denn auch nicht mehr viel beizufügen. Herzlich bedanken möchte ich mich für die attestierte Lernfähigkeit des Regierungsrates, muss jedoch eine kleine Präzisierung anbringen. Wir haben stets gesagt, die erste Phase sei die gezielte Reduktion, und wenn das nicht greife, könne man über generelle Kürzungen diskutieren. Das haben wir jetzt in einer verhältnis-mässigen Art und Weise für das Budget 2006 getan. Etwas erschrocken bin ich über die Bemerkun-gen von KR Urech in Bezug auf das Eigenkapital. Ich erinnere ihn daran, das ist auch nachzulesen in den Protokollen, dass mein Vorgänger immer gesagt hat, der Kanton Schwyz sollte etwa einen Jahressteuerertrag als Schwankungsreserve haben, bevor er wieder anfange, die Steuern zu senken. Für den Fall, dass die Konjunktur einen Einbruch erleide, könne er von diesen Schwankungsreserven profitieren und müsse nicht gleich wieder bei den Steuern anziehen. Was wir erleben seit 2003, nämlich einen 100-Millionen-Einbruch bei der direkten Bundessteuer, ist meines Erachtens eine konjunkturelle Schwäche, die es durchaus auch in der Philosophie von Franz Marty rechtfertigt, einen Bezug aus der Schwankungsreserve vorzunehmen. Das ist ja die Strategie, die der Regierungs-rat verfolgt. Nachher versuchen wir, die Schwankungsreserve wieder aufzubauen, bevor wir im Par-lament überhaupt über Steuerreduktionen diskutieren. Als oberster Personalchef möchte ich mich zudem herzlich bedanken für die wohlwollenden und lobenden Worte über unsere Verwaltung, über unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie haben tatsächlich in ein paar saure Äpfel beissen müs-sen, wobei die Grafensteiner zwar sauer, aber durchaus schmackhaft sind. Ich danke also an dieser Stelle und bitte meine Regierungskollegen, diesen Dank in ihre Departemente zu tragen. Es kommt ja selten vor, dass so im Chor von rechts bis links ein Dank an die Angestellten ausgesprochen wird. Ich danke auch der Stawiko für ihre exemplarische, seriöse Prüfung der Rechnung 2004. Ich bin sehr zuversichtlich gestimmt im Hinblick auf die wahrscheinlich schwierige und entscheidende De-batte über das Budget 2006. Eintreten ist obligatorisch. Detailberatung

Volkswirtschaftsdepartement; Landwirtschaftsamt

KR Karl Fisch: Mir geht es um Konto 23180.319.00, Verschiedener Aufwand. Vorher möchte ich aber noch KR Schönbächler eine Antwort geben. Ich finde es daneben, wenn er suggeriert, die KMUs hätten quasi Subventionen bekommen; 80 Milliönli seien an sie verteilt worden. Das ist total daneben. Ich denke, die Aufträge, die mit diesen 80 Millionen ausgelöst wurden, sind unter konkur-renzfähigen Bedingungen vergeben worden. Es haben auch einige ausserkantonale Anbieter den Zu-schlag bekommen. Mancher Kleinunternehmer im Kanton Schwyz hatte noch nie einen Auftrag des Kantons. KR Schönbächler sollte einmal darüber nachdenken, was Subventionen überhaupt sind,

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bevor er unter diesem Titel einfach sagt, die KMUs hätten welche erhalten. Ich hoffe, dass er sich das hinter die Ohren schreibt. Und nun zu meinem Thema „Verschiedener Aufwand“: Dieser wird bekanntlich mit einem Spezialfonds bestritten, der per Ende 2004 noch einen Betrag von 26 000 Franken ausweist. Budgetiert waren 50 000 Franken und ausgegeben hat man rund 733 000 Fran-ken. Ich habe aber nirgends nachlesen können, was mit diesem Betrag alles finanziert wurde und was eventuell für das Jahr 2005 vorgesehen ist. Will man etwa wieder 700 000 Franken ausgeben, und woher würde man das Geld nehmen? Dazu hätte ich gerne eine Erklärung, vor allem, weil dieser Fonds tatsächlich fast auf Null zusammengeschrumpft ist. LA Kurt Zibung: Bei diesem Betrag ist ein Fehler unterlaufen, den wir bereits in der Stawiko erläutert haben. Der richtige Betrag lautet 427 948.65 Franken. Das ganze Konto wird heute aber abgebucht über das Laboratorium der Urkantone. Wir sind da bekanntlich ein Konkordat eingegangen und des-halb ist hier auch nichts mehr verbucht. Die ganze buchhalterische Angelegenheit ist beim Laborato-rium angesiedelt, und wir überweisen die Beträge, die wir einnehmen. Sie sehen das auf Seite 28. Dort ist ein Fondsbezug enthalten, aber auch die entsprechenden Einnahmen. Aus diesen Einnah-men bestreiten wir die laufenden Aufwände, die hier anfallen. Es besteht also keine Gefahr, dass dieser Fonds nicht mehr ausreichen würde. Er hat entsprechende Einnahmen, die ausreichen müs-sen für die erforderlichen Ausgaben im Bereich der Kontrollen. Natürlich können sie nicht mit die-sem ausgewiesenen Fondsbestand beglichen werden, aber dieser Fonds wird wieder geäufnet. KR Josef Reichmuth: Genau um diesen Fonds geht es auch mir. LA Zibung hat nun erklärt, warum in der Rechnung keine Zahlen mehr enthalten sind, während sie im Voranschlag noch aufgeführt waren. In diesen Fonds fliessen Gemeinde-, Bezirks- und Kantonsbeiträge, Beiträge der Schlachtbe-triebe, der Tierhalter usw. Ich möchte einfach bitten, dass in Zukunft bei Vorlagen zu diesem Thema, die auf den Parlamentstisch kommen, mehr Transparenz geboten wird. Wir wollen in Zu-kunft klar sehen, was wohin geht. Dann habe ich noch eine konkrete Frage. Wir hatten in dieser Spezialfinanzierung ein Polster von 175 000 Franken im Voranschlag als Verwaltungsaufwand, der meines Erachtens schlussendlich ins Landwirtschaftsamt geflossen ist. Sind da Stellenprozente ge-schaffen worden, oder gehe ich von einer falschen Annahme aus, und wie werden die Leute allen-falls beschäftigt? LA Kurt Zibung: Das Landwirtschaftsamt hat vorher mit dem Veterinärdienst die ganze Überwachung der Tierseuchen wahrgenommen und deshalb ist ein gewisser Aufwand angefallen. Das erübrigt sich jetzt, weil es beim Laboratorium der Urkantone angesiedelt ist. Aus diesem Grund ist auch kein Be-trag mehr ins Landwirtschaftsamt geflossen. Das alles ist jetzt beim Laboratorium der Urkantone und ist im Gesamtbetrag enthalten, den wir hier ausweisen. Aber wie vorher erwähnt, lautet der richtige Betrag auf 427 948.65 Franken, und über das Landwirtschaftsamt läuft jetzt nichts mehr. Militär- und Polizeidepartement KR Hermann Betschart: Beim Konto 26310, Feuerschutz, ist ersichtlich, dass der Ertrag im Jahr 2003 200 000 Franken betrug, und in der Rechnung 2004 sind es 260 000 Franken. Wohin geht dieser Gewinn und wo wird er verbucht? Besteht für den Feuerschutz nicht auch eine Spezialfinan-zierung, die ein ausgeglichenes Budget präsentieren muss? Seite 76 bei den Konten 362.00 und 362.10 ist festzustellen, dass die Beiträge an die Gemeinden und an die Stützpunktfeuerwehren nicht erhöht worden sind. Wohin also geht der Gewinn und warum wurden die Beiträge nicht erhöht? LS Alois Christen: Dieser so genannte Gewinn geht natürlich in die Staatsrechnung. Sie wissen, dass wir jetzt die Übungsanlage im Wintersried bauen für 8 Mio. Franken, und da brauchen wir auch Geld, um das zu bezahlen. Die Rechnung muss also nicht genau ausgeglichen sein. Wir müssen auch bei den Beiträgen an die Gemeinden aus Spargründen etwas zurückhaltend sein. Zudem wei-sen alle Gemeinden mit einer Ausnahme in ihren Konten für die Feuerwehren, also bei der sachbe-zogenen Steuer, namhafte Rückstellungen aus. Das mit den Beiträgen ist also nicht so tragisch.

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KR Armin Camenzind: Der Korpsbestand der Kantonspolizei wies Ende 2004 176.5 Stellen aus bei einem Soll von 182 Stellen. 5.5 Stellen waren demnach vakant. Ich spreche jedoch die rund 350 Personen an, die nirgends auf der Sollliste der Kapo auftauchen, aber trotzdem täglich eine sehr wichtige Funktion auf den Strassen wahrnehmen. Ich meine damit die Schülerlotsen und die Pa-trouilleure, welche die Sicherheit vor allem der kleineren Kinder gewährleisten. Diese müssen von uniformierten Verkehrsinstruktoren ausgebildet und dann begleitet werden. Ich habe die Staatsrech-nung durchsucht nach einem Posten „Verkehrsinstruktoren“ oder „Verkehrserziehung“, aber ich wurde nicht fündig. Bekannt ist, dass Verkehrsinstruktor Reichmuth letztes Jahr intern gewechselt hat. Somit verbleiben Verkehrsinstruktor Holdener und Verkehrsinstruktorin Hollenstein. Diese sind im ganzen Kanton zuständig für die Lotsenausbildung, aber auch für die Verkehrserziehung aller anderen 17 000 Schulkinder im Kanton Schwyz. Ich mache zwei Feststellungen und schiebe noch eine Frage nach. Die Transparenz in Sachen Verkehrserziehung oder Verkehrsinstruktion ist in der Staatsrechnung zu optimieren. Dann müsste mindestens die Hälfte der 5.5 vakanten Stellen in die Verkehrserziehung investiert werden, wenn man diese Aufgabe wirklich verantwortungsvoll wahrneh-men will. Hat übrigens der Leserbrieftitel, den ein Schulleiter von Wangen am 6. Juni 2005 veröf-fentlicht hat, seine Berechtigung? Der Titel lautet: „Die Verkehrserziehung wird immer mehr zum Stiefkind.“ Ist es tatsächlich so im Kanton Schwyz? LS Alois Christen: Die Fragen sind sicher berechtigt. Bei der Verkehrserziehung befinden wir uns zurzeit in einer Zwischenphase von 250 Stellenprozenten, steigern aber demnächst wieder auf 300 Stellenprozente. Dafür werden ab September also wieder drei Personen im Einsatz sein. Es ist na-türlich positiv zu erwähnen, wie das auch KR Camenzind getan hat, dass diese Schülerdienste ihre Sache gut machen. Wir sind sehr froh, dass wir mit ihnen zusammen arbeiten können. Das Ganze läuft über das Konto 313.30, Prävention, und das wird der Punkt sein, den KR Camenzind gemeint hat. Es wird nicht speziell ausgewiesen. Wir unterstützen beispielsweise auch das Puppentheater mit einigen tausend Franken. Sogar die Kleinen lernen „luege, lose, laufe“. Das ist eine sehr gute Ak-tion, die auch ihre Wirksamkeit hat, wenn das mit uniformierten Polizisten passiert. Im Kanton Zü-rich war das ausgelagert, ist aber jetzt wieder zurück genommen worden und obliegt der Kantonspo-lizei. Im Unterschied zu uns müssen das im Kanton Zürich aber die Gemeinden bezahlen, nämlich 170 Franken pro Lektion. Das wollen wir nicht den Gemeinden anhängen. Wir haben das nach wie vor im Budget enthalten, wenn auch in einem etwas reduzierten Budget wegen den Sparmassnah-men. Wir werden diesen Dienst aber weiterhin leisten. Finanzdepartement KR Roland Urech: Seite 95 sehen Sie die Position 27270, Abschreibungen und Fondierungen, und bei 330.15 Abschreibungen auf Anlagen des Finanzvermögens. Da sind 44 808 Franken ausgewie-sen. Das ist mir nicht ganz klar. Wenn Sie die Rechnung auf Seite 148 betrachten, sehen Sie dort unter „Anlagen“ Aktien und Anteilscheine. Bei der Position „Swiss International Air Lines AG“ sind 44 808 Aktien erwähnt und vorne werden 44 808 Franken Aufwand verbucht. Heisst das, dass diese Aktien mit einem Franken bewertet und total abgeschrieben worden sind? Wenn ja, ist mir etwas nicht klar. Wir haben hinten einen Bilanzwert per Ende Dezember von 358 464 Franken. Wenn man alles abschreibt, hätte man den ganzen Betrag abschreiben und nicht nur die Aktienan-zahl mit einem Franken bewerten müssen. RR Dr. Georg Hess: Bei der Swiss wird dieser Aktienhandel gemäss Offerte im Jahr 2005 abgehan-delt. Die Offerte ist mittlerweile im Haus und der Verkauf wird auch getätigt werden, und zwar so, dass wir tatsächlich zu viel abgeschrieben haben. Wie es aussieht, werden wir aus den vorhandenen Swissaktien mehr lösen, als wir jetzt in den Büchern haben. Wir haben im Jahr 2004 vorsichtshalber auf einen Franken abgeschrieben.

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Baudepartement KR Paul Fischlin: Auf Seite 110, Konto 28420.318.20, Aufsicht kleine Stauanlagen, würde mich interessieren, warum im Jahr 2003 nichts enthalten war und in der vorliegenden Rechnung 12 400 Franken? RR Lorenz Bösch: Das beruht auf einer Entwicklung im Bundesrecht. Dort unterscheidet man zwi-schen so genannten grossen Stauanlagen, darunter können Sie sich die grossen Stauseen vorstellen, und kleinen Stauanlagen, zu denen unter Umständen auch Geschiebesammler bei einzelnen Bächen gehören. Die kleinen Stauanlagen werden jetzt auf Grund des eidgenössischen Wasserrechts einer periodischen Überprüfung auf ihre Festigkeit oder Aufgabenerfüllung unterzogen. Innerhalb dieser Aufgabe sind wir jetzt daran, die Aufsicht über die kleinen Stauanlagen in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen durchzuführen, damit die Kosten für die einzelnen Kantone möglichst gering gehalten werden. Diese Entwicklung hat im letzten Jahr ihren Anfang genommen. Es ist aber absehbar auf Grund von erneuten Änderungen des Bundesrechts, dass diese Aufgabe eventuell wieder an den Bund zurück delegiert werden kann. So ist das zu verstehen, was unter diesem Titel ausgegeben wurde.

Investitionsrechnung Baudepartement KR Xaver Schnüriger: Nachdem KR Schönbächler von 84 Mio. Franken „Subventionen“ gesprochen hat, habe ich auf Seite 133 gesehen, dass im Voranschlag 2004 103 Mio. Franken vorgesehen wa-ren. Ersichtlich ist auch, dass gewisse Vorhaben verschoben wurden. Werden sie im neuen Jahr aus-gelöst, oder ist da ein gewisser Spareffekt vorhanden? Es geht immerhin um einen Minderaufwand von rund 20 Mio. Franken. Wie viel davon soll in diesem Jahr wieder investiert werden? RR Lorenz Bösch: Sie sehen auf Seite 133 auch, dass wir erstmals seit einigen Jahren im Bereich des Tiefbaus mehr ausgegeben haben, als budgetiert war. Andere Jahre habe ich jeweils die Frage beantworten müssen, warum wir weniger ausgegeben haben. Beim Hochbau ist der Minderaufwand allein darauf zurückzuführen, dass bei den zwei grossen Bauvorhaben Sicherheitsstützpunkt und Pädagogische Hochschule Zentralschweiz wegen Verzögerungen beim Baubeginn über das Jahr hin-aus Zahlungspläne angepasst werden mussten. Dadurch wurde im Jahr 2004 weniger ausbezahlt im Rahmen der Zahlungspläne der laufenden Projekte. Also werden diese Summen im Jahr 2005 an-fallen oder verschoben teilweise auch im Jahr 2006. Tiefbauten; Verwaltungsvermögen KR Roland Urech: Im Vorfeld der Abstimmung über die Abschreibung der Strassenbauschuld hiess es immer, mit der LSVA usw. bringe man die Strassenbauschuld dann relativ schnell zum Ver-schwinden. Sowohl im Jahr 2004 als auch im Jahr 2003 ist festzustellen, dass es wirklich nur sehr langsam geht. Werden wir es überhaupt einmal erleben dürfen, dass die Strassenbauschuld abge-baut wird? RR Lorenz Bösch: Vor ungefähr einem Jahr haben wir das Strassenbauprogramm behandelt. Dieses Strassenbauprogramm, das eine rollende Planung über fünfzehn Jahre beinhaltet, geht davon aus, dass bei einer Realisierung all dieser relativ bedeutenden Vorhaben die Strassenbauschuld bis gegen 70 Mio. Franken anwachsen wird. Das haben Sie so zur Kenntnis genommen; darüber wurde disku-tiert. Wir haben eine erste Überarbeitung des Strassenbauprogramms vorgenommen und der Kom-mission für Bauten, Strassen und Anlagen vorgelegt. Wir halten ungefähr an diesem Level fest und versuchen jetzt mit gewissen Anpassungen oder mit Strecken von Projekten, eine Erhöhung der Mo-torfahrzeugsteuern über die Teuerung hinaus zu vermeiden. Wenn wir diese Vorhaben realisieren

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wollen, dann kommen wir nicht umhin, einen gewissen gezielten Ausbau der Strassenbauschuld in den nächsten fünf bis zehn Jahren in Kauf zu nehmen. Keine weiteren Wortbegehren Schlussabstimmung Der Rat genehmigt die Staatsrechnung 2004 mit 94 zu 3 Stimmen. 3. Kantonsratsbeschluss über die Nachkredite I zur Staatsrechnung 2005 (RRB Nr. 556/2005, Anhang 2) KR Rolf Güntensperger, Sprecher der Staatswirtschaftskommission, hält das Eintretensreferat (siehe Akten des Kantonsrates). Eintretensdebatte KR Dr. Erwin Nigg: Die FDP-Fraktion ist für Genehmigung der Nachkredite. Detailberatung

Erziehungsdepartement KR Peppino Beffa: Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Kosten für die Lehrerfortbildung, die hier mit fast 1 Mio. Franken als Zusatzkosten enthalten sind, eine Entlastung bringen bei einem anderen Posten oder sind das einfach zusätzliche Kosten der PHZ? RR Walter Stählin: Es ist so, wie KR Beffa sagt. Wir haben per 1. Februar die Lehrerfortbildung vom Erziehungsdepartement an die PHZ, Teilschule Schwyz ausgelagert. Der gleiche Betrag wird als Entlastung in der Staatsrechnung 2005 wieder enthalten sein. Es ist also kostenneutral. Finanzdepartement KR Peppino Beffa: Beim Konto 27420, Liegenschaftsschätzungen, bewegt sich der Nachkredit doch in einer bestimmten Höhe. Wir wissen, dass die landwirtschaftlichen Schätzungen seit bald einem Jahr laufen. Es sind aber noch keine Verfügungen draussen wegen EDV-Problemen. Ist damit zu rechnen, dass es dann, wenn der grosse Brocken kommt, nämlich die nichtlandwirtschaftlichen Schätzungen, auch zu Verzögerungen und Mehrkosten kommt, oder hat man aus den Fehlern ge-lernt? RR Dr. Georg Hess: Wir bemühen uns, aus Fehlern zu lernen. Das Problem im Bereich der landwirt-schaftlichen Schätzungen war ein Programmierungsproblem respektive eine Zusammenführung von Daten. Wir mussten uns entscheiden, die Umprogrammierung jetzt vorzunehmen, damit nachher eine deutliche Vereinfachung bei den Veranlagungen entsteht. Deshalb haben wir uns zur Umpro-grammierung entschieden, was zu dieser halbjährigen Verzögerung geführt hat. Das geht aber nicht zu Lasten der Landwirte, denn die Schätzungen laufen weiter. Es ist nachher eine reine Frage der Datenverarbeitung. Bei den nichtlandwirtschaftlichen Schätzungen ist ein ganz anderes Projekt aufgegleist. Da sind wir gerade daran, die rund dreissig nebenamtlichen Schätzer zu rekrutieren und einen Projektleiter anzustellen. Keine weiteren Wortbegehren

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Schlussabstimmung Der Rat genehmigt die Vorlage mit 89 zu 0 Stimmen. 4. Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Konzessionsübertragung für die Nutzung der Wasserkraft an der Muota in Hinteribach von der Spinnerei Ibach an das Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz (RRB Nr. 572/2005, Anhang 3) KR Karl Hefti, Präsident der Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen, hält das Eintretensrefe-rat (siehe Akten des Kantonsrates). Eintretensdebatte KR Peppino Beffa: Im Namen der CVP-Fraktion halte ich Folgendes fest: Die Spinnerei Ibach hat ihren Betrieb eingestellt und kann den Strom nicht mehr brauchen. Sie will die Konzessionsrechte deshalb übertragen auf das Elektrizitätswerk des Bezirkes Schwyz (EBS). Die Vorteile dieser Übertra-gung bestehen darin, dass eine weitere Nutzung der sauberen Muota durch ein Kleinkraftwerk sowie die Gewinnung von erneuerbarer Energie möglich wird. Der neue Betreiber, das EBS, gewährleistet einen sicheren Betrieb und korrekten Unterhalt. Wir haben uns auch mit der Problematik der Rest-wassermenge auseinander gesetzt. Nachdem es sich aber um eine Konzessionsübertragung und nicht um eine neue Konzession handelt, besteht keine Möglichkeit, zu intervenieren. Dem soll bei einer Neuaushandlung Ende der 20er Jahre Rechnung getragen werden. Wir sind einstimmig für Genehmigung der Vorlage. KR Adi Riedweg: Nachdem im Bezirk Schwyz im April 2005 diesem Geschäft sehr eindeutig zuge-stimmt wurde, sieht auch die FDP-Fraktion keinen Grund, sich anders zu verhalten und stimmt der Vorlage einstimmig zu. KR Toni Holdener: Wenn jedes Geschäft an der Fraktionssitzung nur so lange dauern würde wie die-ses, wären wir immer zu früh zu Hause. Da es sich um eine formelle Sache handelt, der vom Wasser-rechtsgesetz her nichts im Wege steht, stimmt die SVP-Fraktion dem Geschäft ebenfalls einstimmig zu. KR Otto Kümin: Leider, weil es sich nur um eine Übertragung handelt, können wir nichts sagen zur ökologischen Aufwertung dieses Teilstücks der Muota. Sie wissen, dass die Muota in Sachen Rest-wasser und Fischerei ein Sorgenkind ist in unserem Kanton. Das weiss insbesondere auch KRP Josef Märchy als Verwaltungsratsmitglied. Jetzt wird auf Seite 2 des Berichts immerhin ausgeführt, es werde im Rahmen des Sanierungsplans auch dieses Teilstück geklärt, es würden Untersuchungen gemacht, welche Auflagen man hier im Rahmen der Sanierungsmassnahmen allenfalls machen könnte. Wenn wir diese Konzession schon so schnell und unspektakulär übertragen, nähme es mich wunder, ob der zuständige Departementsvorsteher bereits sagen kann, wie es mit diesen Untersu-chungsarbeiten aussieht. Ist etwas zu erhoffen in Sachen ökologische Aufwertung? Ich denke, es wäre würdig, in diesem Rahmen etwas Substanz zu liefern. RR Lorenz Bösch: Ich kann dazu keine Ausführungen in der gewünschten Klarheit machen. Der entsprechende Bericht befindet sich in der Abschlussphase und wird, wenn es so weit ist, die nötigen Aussagen dazu liefern. Eintreten ist unbestritten.

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Detailberatung Keine Wortbegehren Schlussabstimmung Der Rat genehmigt die Vorlage mit 97 zu 0 Stimmen. KRP Josef Märchy: Wir haben heute einen Freudentag in mehrfacher Hinsicht. So viel mir bekannt ist, haben wir zwei Geburtstagskinder unter uns. Es sind RR Walter Stählin, der auch schon etwas über dreissig wird, und KR Elena Jakob. Beiden gratuliere ich herzlich, und allen wünsche ich einen interessanten Fraktionsausflug. Donnerstag, 30. Juni 2005 KRP Josef Märchy: Guten Morgen miteinander; ich begrüsse Sie zum zweiten Sitzungstag der Som-mersession und bitte Sie, sich zu einem kurzen Gebet zu erheben. Speziell heisse ich die beiden Gerichtspräsidenten Dr. Martin Ziegler, Kantonsgericht, und lic. iur. Werner Bruhin, Verwaltungsgericht, willkommen. Als ausserordentliche Stimmenzählerinnen für das kommende Wahlgeschäft bezeichne ich KR Mari-anne Betschart und KR Elena Jakob. Wir dürfen hier ruhig die Frauen zum Zuge kommen lassen, denn es zeichnet sich ab, dass die Ratsleitung wiederum ein reines Männergremium sein wird. 5. Wahl des Vizepräsidenten und von drei Stimmenzählern des Kantonsrates

a) Vizepräsident: KR Andreas Barraud: Die SVP-Fraktion schlägt KR Dr. Karl Roos zum Vizepräsidenten vor. Dr. Karl Roos, geboren 1954, gehört seit 1996 dem Kantonsrat an. Er wohnt in Trachslau, ist selbstständig und führt die Engel-Apotheke in Einsiedeln. Ich denke, mit den Zähler-Jahren als erster und zweiter Stimmenzähler hat er sein Soll für den Vizepräsidenten erfüllt. Ich bitte Sie, ihm Ihre Stimme zu geben. Abstimmung KR Dr. Karl Roos wird mit 91 zu 0 Stimmen zum Vizepräsidenten gewählt.

b) Stimmenzähler: KR Ruedi Sutter: Ich reagiere offenbar reflexartig, denn ich darf Ihnen heute zum sechsten Mal die gleiche Person vorschlagen. Andy Tschümperlin hat sich jetzt wirklich jahrelang herauf gedient. Er war sehr zuverlässig als Ersatzstimmenzähler, und jetzt schlage ich ihn zum ersten Stimmenzähler vor. Mittlerweile ist er nicht nur sehr zuverlässig, sondern auch sehr schnell. Er brauchte im Durch-schnitt 22.5 Sekunden, um die beiden Blöcke auszuzählen, und tat das in den fünf Jahren immer zügiger. Er ist also ausserordentlich zuverlässig; ich empfehle ihn zur Wahl. KR Stefan Aschwanden: Die CVP-Fraktion schlägt Ihnen als zweiten Stimmenzähler KR Pius Schuler vor.

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KR Meinrad Bisig: Die FDP-Fraktion schlägt als Ersatzstimmenzähler KR Christoph Pfister, Tuggen, vor. Abstimmung Die drei Vorgeschlagenen werden mit 92 zu 0 Stimmen gewählt. 6. Bestellung von Kommissionen Auf Vorschlag der Fraktionen werden folgende Mitglieder gewählt: a) Kommission für die Vorberatung der Volksschulverordnung

KR Gmür Alois, Einsiedeln, Präsident KR Bähler Silvia, Merlischachen KR Camenzind Armin, Küssnacht KR Ebnöther Heinz, Freienbach KR Inderbitzin Peter, Steinen KR Lalli Romy, Brunnen KR Nötzli Sabine, Freienbach KR Riedweg Ady, Schwyz KR Schwyter Elmar, Lachen KR Steimen Petra, Wollerau KR Vanomsen Verena, Freienbach

b) Kommission für die Vorberatung einer Teilrevision des Steuergesetzes KR Urech Roland, Goldau, Präsident KR Bisig Meinrad, Gross KR Bissig Franz, Brunnen KR Ehrler Beat, Küssnacht KR Güntensperger Rolf, Reichenburg KR Kennel Kuno, Arth KR Lottenbach Max, Lauerz KR Meisinger Markus, Immensee KR Ruoss Paul, Tuggen KR Schnüriger Xaver, Brunnen KR Stössel Vreny, Schindellegi

c) Kommission für die Vorberatung einer Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstim-mungen KR Notter Patrick, Einsiedeln, Präsident KR Aschwanden Stefan, Goldau KR Helbling Max, Steinerberg KR Kennel Kuno, Arth KR Langenegger Annemarie, Brunnen KR Marty Peter, Lachen KR Dr. Nigg Erwin, Gersau KR Schuler Pius, Rothenthurm KR Schuler Xaver, Seewen KR Schwiter Karin, Lachen KR Sturm Georges, Wilen

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7. Rechenschaftsbericht der kantonalen Gerichte über die Rechtspflege im Jahr 2004 (gedruck-ter Bericht siehe Akten des Kantonsrates) KR Dr. Andreas Hubli, Präsident der Rechts- und Justizkommission, hält das Eintretensreferat (siehe Akten des Kantonsrates). KR Peppino Beffa: Im Namen der CVP-Fraktion halte ich fest, dass wir die hervorragende Arbeit der beiden Gerichte grundsätzlich loben. Sowohl die Pendenzenlage als auch die Qualität der Entscheide kann als gut, ja sogar als sehr gut bezeichnet werden. Das zeigt auch die Zahl der Fälle, die an die nächste Instanz weitergezogen und dort bestätigt wurden. Im Rechenschafts-bericht ist auch festzustellen, dass die Darstellung der Ergebnisse verbessert werden konnte, wo-mit diese langfristig auch besser interpretiert und im Mehrjahresvergleich einander gegenüber gestellt werden können. Bei folgenden Punkten sehen wir aber noch einen gewissen Handlungs-bedarf: Beim Bezirksgericht March ist die relativ hohe Zahl der Pendenzen nicht optimal. Dann könnten das Kantonsgericht und das Verhöramt etwas besser harmonieren. Die Kompetenz und vor allem die Aufsicht des Kantonsgerichtspräsidenten über das Verhöramt sind ebenfalls zu optimieren. Die CVP-Fraktion unterstützt sodann die Absicht, dass die Revision der Kantonsver-fassung voranzutreiben und umgehend an die Hand zu nehmen ist. Wir denken, dass die Zahl der Richter, aber auch deren Wahl durch unser Gremium, das Parlament, vorgenommen werden soll-te. Damit würde sichergestellt, dass wir langfristig genügend Richter haben und dass man sie flexibler nach Bedarf wählen kann. Als wichtigsten Vorteil erachten wir, dass der Kantonsrat auch über die fachliche Kompetenz kantonsweit den besseren Überblick hat, ob die richtigen Richter gewählt werden. So haben wir auch kompetente Leute, die als Richter amten. Ich danke allen Instanzen für ihren Einsatz. Die CVP-Fraktion ist einstimmig für Genehmigung des Rechen-schaftsberichts. KR Xaver Schuler: Die SVP-Fraktion hat die Rechenschaftsberichte der Schwyzer Gerichte geprüft und ausführlich darüber diskutiert. Da der Kommissionspräsident die Fakten bereits ausführlich dargelegt hat, werde ich nur die grundsätzlichen Gedanken der SVP-Fraktion äussern. Bereits zu Beginn ist anzumerken, dass die Schwyzer Gerichte sehr gut gearbeitet haben. Dass beim Kan-tonsgericht der Pendenzenberg abgetragen und die Verfahrensdauer gesenkt werden konnte, er-achtet die SVP-Fraktion als sehr positiv. Beim Straf- und Jugendgericht ist leider festzustellen, dass wie im Vorjahr die Belastung stark zugenommen hat. Dass bei einer so starken Belastungs-zunahme auch der Pendenzenberg wächst, ist nicht verwunderlich. Vielmehr wären die dafür verantwortlichen gesellschaftlichen Ursachen zu bekämpfen. Das aber ist ein anderes Thema. Bei der Staatsanwaltschaft gehen auch immer mehr Anklageerhebungen ein, so dass auch dort die Belastung zugenommen hat. Dort gilt das gleiche Fazit wie beim Jugend- und Strafgericht. Auf der Bezirksstufe ist Folgendes festzuhalten: Mehrheitlich konnten die Pendenzen abgebaut werden, und dies zum Teil trotz der Zunahme von neuen Gerichtsfällen. Weiter ist ersichtlich, dass in Ausserschwyz die Zahl der neuen Fälle eher gestiegen ist, beispielsweise beim Bezirksge-richt March, während sie in Innerschwyz eher rückläufig war. Es wird sicher interessant sein, die kommende Entwicklung zu beobachten. Dass die Vermittlerämter im Kanton Schwyz einen gros-sen Teil der Fälle, die an sie gelangen, selber erledigen können, spricht für grosses Engagement und fachliche Kompetenz der zuständigen Personen. Deshalb wird sich die SVP-Fraktion dagegen wehren, wenn man die Vermittlerämter etwa abwerten sollte, wie das beim Bundesamt für Justiz zurzeit überlegt wird. Beim Verwaltungsgericht ist positiv anzumerken, dass die Verfahrensdauer gesenkt werden konnte. Die Anliegen der Gerichte in Bezug auf die Veränderung bei den Wahlen ins Kantonsgericht sowie die Aufhebung der limitierten Richterzahlen in der Kantonsverfassung stossen bei der SVP-Fraktion auf offene Ohren. Im Namen der SVP-Mitglieder des Justizaus-schusses sowie der ganzen SVP-Fraktion spreche ich Kantonsgerichtspräsident Dr. Martin Ziegler, Verwaltungsgerichtspräsident Werner Bruhin und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseren besten Dank aus für ihre Arbeit. Die SVP-Fraktion empfiehlt einstimmig Genehmigung der Rechenschaftsberichte.

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KR Dr. Martin Michel: Die FDP-Fraktion hat die Rechenschaftsberichte der Gerichte erfreut zur Kenntnis genommen. Wir müssen ihnen attestieren, dass sie guten Einsatz und seriöse Arbeit geleistet haben. Nicht nur den Gerichten, sondern auch der Staatsanwaltschaft und dem Ver-höramt müssen wir zugestehen, dass sie viel unternommen haben, um die Pendenzen zu bewälti-gen. Das Gleiche trifft auch zu auf die Konkurs- und Betreibungsämter, auf die Notariate und Grundbuchämter. Auch sie haben in diesem Berichtsjahr sehr gute Arbeit geleistet. Drei Erkennt-nisse aus diesem Bericht erwähne ich trotzdem. Erstens: Es reicht schlicht nicht mehr, einfach in die Hände zu spucken und noch mehr anzupacken. Es müssen Reformen erfolgen. Diese Refor-men müssen bessere Strukturen schaffen, damit die Pendenzen der Gerichte und der anderen Behörden besser bewältigt werden können. Entsprechende Vorschläge liegen auf dem Tisch und sollten behandelt werden, und zwar so, dass ihre Wirkung bereits in der nächsten Legislatur einfliessen kann. Zweitens: Die Zahl der Straffälle steigt. Das ist vermutlich ein Zeichen der Zeit, das nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Auch künftig werden zunehmend Straffälle beurteilt werden müssen. Das betrifft die Verhörämter, die Bezirksämter, das betrifft die Strafge-richtsbarkeit und auch die Staatsanwaltschaft. Hier müssen wir uns überlegen, wie wir weiterge-hen wollen. Die Pendenzen des Verhöramtes sind zwar nicht alarmierend, aber sie sind sicher nicht befriedigend. Da wäre eine bessere Kontrolle eine der Möglichkeiten. Die Optimierung die -ser Kontrolle kann man sich zwar überlegen, aber die grosse Hoffnung liegt auch hier in einer Reform. Wir haben bereits eine erheblich erklärte Motion, die eine Anpassung der Strafprozess-ordnung verlangt, die Abhilfe schaffen könnte. Drittens: Hier spreche ich die Vermittler an. Diese haben eine hervorragende Arbeit geleistet; ich wiederhole: hervorragend. Über 50 Prozent der Fälle, die bei ihnen gelandet sind, haben sie erledigt. Es würde eine unheimliche Belastung der Gerichte bedeuten, müssten sie sich auch dieser Fälle annehmen. Die Vermittler haben das getan auf einfache, redliche und gute Art und Weise. Ihnen gebührt ein ganz spezieller Dank und ich bitte, dieses Lob an die entsprechenden Instanzen weiterzuleiten. Die FDP-Fraktion empfiehlt, die Rechenschaftsberichte mit Zustimmung zur Kenntnis zu nehmen. KGP Dr. Martin Ziegler: Eigentlich gäbe es nicht mehr viel beizufügen nach so vielen lobenden Worten. Ich danke dem Rat für die wohlwollende Aufnahme des Berichts über unsere Tätigkeit. Ich danke insbesondere auch dem Präsidenten des Justizausschusses, Dr. Andreas Hubli, der zusammen mit seinem Team eine sehr genaue und fachkundige Prüfung unserer Geschäftstätig -keit vorgenommen hat. Ich darf sagen, es ist angenehm und konstruktiv, auf dieser Ebene disku-tieren zu können, auch wenn man nicht in allen Punkten immer gleicher Meinung ist. Ich danke auch den drei Fraktionssprechern, die sich gemeldet haben, für ihre Hinweise und Feststellungen sowie für ihr Lob. Dem CVP-Sprecher kann ich sagen, dass wir natürlich sehr froh sind, wenn die Bemühungen im Zusammenhang mit der Revision der Justizverfassung positiv aufgenommen wer-den. Das gilt übrigens auch für die anderen Sprecher. Was die Pendenzenlage beim Bezirksge-richt March betrifft, so muss ich festhalten, dass diese nicht unbefriedigend ist. Die reinen Pen-denzen weisen sogar eine gute Kennzahl auf, wenn man sie vergleicht mit den Neueingängen. Das würde nämlich bedeuten, dass die Verfahrensdauer bei jedem Fall bei durchschnittlich drei bis viel Monaten liegt, und das ist eine sehr gute Kennzahl. Eine Einschränkung trifft jedoch auf die Tatsache zu, dass das Bezirksgericht March sehr viele alte Fälle hat, und diese alten Penden-zen müssen forciert abgebaut werden. So hätten wir in Zukunft nämlich auch dieses Problem erledigt. Mit der jetzigen Kadenz des Bezirksgerichts March könnten die Verfahren dann inner-halb einer befriedigenden Frist erledigt werden. Dass so viele alte Pendenzen vorliegen, ist darauf zurückzuführen, dass man beim Anstieg der Neueingänge vor einigen Jahren zu spät reagiert hat. Das Resultat sehen wir. Den gleichen Fehler wollen wir jetzt nicht mehr machen, deshalb habe ich auch angeregt, ohne jedoch direkt eingreifen zu können, dass man diese ausserordentlichen älteren Fälle mit Aushilfskräften zu bewältigen versucht. Zur Aufsicht über das Verhöramt muss ich sagen, dass dem Kantonsgericht eigentlich keine direkte Aufsicht zusteht. Aufsichtsbehörde ist die Staatsanwaltschaft. Das Kantonsgericht hat eine mittelbare Aufsicht über die Staatsan-waltschaft. In der heutigen Gesetzgebung ist es leider so, dass der Staatsanwaltschaft nur eine generelle Aufsicht zukommt und ich denke, das müsste unbedingt korrigiert werden bei der nächsten Gesetzesrevision. Ansonsten ist es nicht möglich, dass die Staatsanwaltschaft über das Verhöramt eine wirksame Aufsicht ausüben kann. Das Kantonsgericht kann direkt also nichts tun.

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Wir können nur beobachten. KR Schuler danke ich für die lobenden Worte. Es trifft zu, dass wir bei der Strafjustiz eine Belastungszunahme zu verzeichnen haben. Daraus schliessen, dass die Kriminalität allgemein am Zunehmen sei, kann man aber nicht direkt. Es kann auch sein, dass mit der besseren Ausstattung der Kantonspolizei mehr Anzeigen eingehen. Demzufolge fallen auch mehr Verfahren an. Selbstverständlich ist das längerfristig zu beobachten. Was wir fest-gestellt haben, sind gewisse Verlagerungen im Bereich der Kriminalität, wie das auch der Presse zu entnehmen war. Wir stellen vor allem bei der Jugendkriminalität eine Zunahme der Gewalt-tätigkeiten fest. Dort wird es wichtig sein, dass man der Jugendanwaltschaft und den Untersu-chungsbeamten in Kinderstrafsachen be i der Revision entsprechende Instrumente in die Hand gibt. Zutreffend ist selbstverständlich, wie es auch die Fraktionssprecher erwähnten, dass die Vermittler eine ausgezeichnete Arbeit leisten. Deshalb haben wir vom Kantonsgericht aus beim Bundesamt für Justiz interveniert. Eine Antwort haben wir nicht bekommen, aber ich hoffe, dass es doch eine gewisse Wirkung gezeigt hat. Natürlich sind die Auffassungen gesamtschweizerisch verschieden. Vor allem in der Westschweiz werden andere Systeme angewandt, und von dort her kommt auch ein gewisser Druck, man solle die Kompetenzen der Vermittler einschränken. Wir hoffen aber, dass dieser Fehler im Vorentwurf der eidgenössischen Zivilprozessordnung noch korrigiert werden kann, spätestens in der parlamentarischen Beratung. FDP-Sprecher Dr. Martin Michel danke ich für die drei Erkenntnisse. Sie decken sich im Wesentlichen mit unseren eige-nen Feststellungen. Steigende Straffälle, gute Arbeit der Vermittler, aber auch Reformen, die notwendig sind. Mit der Reform auf Verfassungsstufe dürfen wir nicht mehr länger zuwarten. Wir sind darauf angewiesen, sie möglichst auf die nächste Legislatur hin in Kraft setzen zu können, sonst sind uns die Hände gebunden mit dem zu engen Verfassungskorsett. Die Richterzahl ist 1 : 1 in der Verfassung festgelegt. Diese gehörte an sich in die Gerichtsordnung, während die Grund-aufgaben der Justizbehörde in der Verfassung verankert sein müssten. Darüber steht nichts. Es liegt also ein gewisser Zeitdruck vor. Das Parlament und das Volk müssten nicht nur die Verfas-sungsrevision, also eine Teilrevision über die Bühne bringen, sondern auch die Gerichtsordnung entsprechend anpassen. Sie wissen aber auch, wie weit die Legislaturperiode bereits fortge-schritten ist und wie eng der Zeitrahmen wird, damit das noch gelingen kann für die nächste Legislatur. Ich bin dem Parlament sehr dankbar, vor allem auch der Rechts- und Justizkommis-sion, dass man dieses Problem erkannt hat und bemüht ist, es zügig an die Hand zu nehmen. Wir sind jetzt auch im Gespräch mit dem Justizdepartement, damit eine Vorlage möglichst bald auf-gelegt und das Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden kann. Schlussabstimmung Der Rechenschaftsbericht des Kantonsgerichts wird mit 94 zu 0 Stimmen und der des Verwal-tungsgerichts mit 96 zu 0 Stimmen genehmigt. 8. Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2004 der Kantonalbank (gedruckter Bericht siehe Akten des Kantonsrates) KR Beat Ehrler, Präsident der kantonsrätlichen Aufsichtskommission, hält das Eintretensreferat (siehe Akten des Kantonsrates). Im Anschluss daran gibt er bekannt, dass die SVP-Fraktion den Geschäftsbericht mit einem Dank an die Bankbehörden genehmige. KR Paul Ruoss: Ich kann mich den Worten von KR Ehrler voll anschliessen. Ich will auch keinen Zahlenberg mehr vorführen, aber ein paar Punkte scheinen mir in diesem Bericht sehr wichtig. Die Schwyzer Kantonalbank (SKB) ist nicht nur eine gute und gesunde Bank, sondern auch eine vorbildliche Arbeitgeberin. Immerhin sind 450 Personen bei diesem Unternehmen angestellt. Zudem bietet die SKB 40 Lehrstellen an, was doch ein recht grosser Bestand ist in unserem Kan-ton. Umfragen bei den Angestellten haben übrigens ergeben, dass sie eine tiefe Verbundenheit mit dieser Bank, mit dieser Firma empfinden, und das bedeutet auch Stabilität für die Firma. Das zeigt sich auch bei den Fluktuationszahlen, die relativ gering sind im Vergleich zu anderen Unter-nehmen. Das vorgegebene Motto der Geschäftsleitung, nämlich „kundennah, zuverlässig, kompe-

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tent und innovativ“, ist von den Mitarbeitenden auch umgesetzt worden. Die Bank zeigt sich heute selbstbewusst, frisch und dynamisch. Sie ist zudem nicht nur bei den Angestellten verwur-zelt, sondern auch bei unseren KMUs und natürlich auch bei den Privatpersonen, im Hypothekar-geschäft usw. Auch dort ist eine Zunahme festzustellen. Diese Leute haben also sehr gut gearbei-tet. Unsere Kantonsbank hält auch jedem Quervergleich stand und muss sich nicht scheuen, ge-messen zu werden an anderen Kantonalbanken. Bei allen relevanten Kontroll- oder Messpunkten besetzt sie Spitzenplätze. Unsere Bank kann sich also gesamtschweizerisch sehen lassen. Die CVP-Fraktion nimmt vom Bericht positiv Kenntnis. Sie hat ihn geprüft und wird ihn genehmigen. KR Meinrad Bisig: Die FDP-Fraktion hat mit Freude von diesem guten Ergebnis Kenntnis genom-men und gratuliert der SKB zu diesem guten Abschluss. Allerdings ist auch festzuhalten, dass die Ertragssteigerung nur deshalb erfolgen konnte, weil auf der einen Seite weniger Wertberichtigun-gen zurückgestellt werden mussten und auf der anderen Seite auch grössere ausserordentliche Erträge verbucht werden konnten. Trotzdem dürfen wir festhalten, dass die SKB eine sehr gute Eigenkapitalbasis vorweist, nämlich per 31. Dezember 855 Mio. Franken, und das ist für den Kanton Schwyz nicht unbedeutend. Es entspricht einem Deckungsgrad des Eigenkapitals von weit über 200 Prozent; die eidgenössische Bankenkommission verlangt 120 Prozent. Unsere SKB hat also wiederum ein gutes Betriebsergebnis erzielt. Ihre Finanzlage darf als sehr gesund bezeichnet werden. Wir dürfen weiter zur Kenntnis nehmen, dass von Seiten der Revisionsstelle keinerlei Vorbehalte oder irgendwelche Beanstandungen vorliegen. Der Kanton Schwyz muss also nicht befürchten, dass die Staatsgarantie von der Schwyzer Kantonalbank beansprucht werden muss. Die FDP-Fraktion empfiehlt, die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht 2004 zu genehmigen mit dem besten Dank an die verantwortlichen Organe und die Mitarbeitenden der SKB. KR Andreas Marty: Wir haben es bereits gehört; die SKB hat auch im letzten Jahr hervorragend gearbeitet und sogar einen Rekord-Reingewinn von 96 Mio. Franken erzielt. Die SP-Fraktion gra-tuliert zu diesem ausgezeichneten Geschäftsabschluss. Nach dem Gewinnvortrag sind somit die Eigenmittelreserven auf 855 Mio. Franken gestiegen. Dort inbegriffen sind 160 Mio. Franken Dotationskapital. Dass in Anbetracht der hohen Eigenmittelreserven das Dotationskapital gekürzt werden soll, ist verständlich. Erfreulich ist auch die Diskussion über eine höhere Gewinnabliefe-rung an den Kanton. Mit Befriedigung haben wir weiter zur Kenntnis genommen, dass die SKB kürzlich in einer grösseren Wirtschaftszeitung als sehr KMU-freundlich ausgezeichnet wurde. Das ist vor allem auf das Neuunternehmer-Konto mit Kredit bis 100 000 Franken zurückzuführen. Ebenfalls erfreulich ist, dass die SKB relativ viele Lehrlinge ausbildet. Seit kurzem bietet unsere Staatsbank auch eine schweizerische Exklusivität im Anlagebereich an. Als erste und einzige Bank offeriert sie den so genannten Vanguard-Fonds. Das ist international einer der grössten und bekanntesten Indexfonds-Anbieter. Diese Fonds sind für langfristige Anlagen gedacht, haben we-nig Spesen und sind breit abgestützt. Seit kurzem engagiert sich die SKB aber auch im Kleinkre-ditgeschäft. Kleinkredite sind schon für viele Menschen zur Schuldenfalle geworden. Die SP-Fraktion wird dieses cashgate-Engagement deshalb kritisch beobachten. In den vergangenen Wochen wurde in der Presse das Thema „Zinsen der variablen Hypotheken“ breit diskutiert. Es hat sich herausgestellt, dass die Zinssätze der variablen Hypotheken allgemein zu hoch sind. Die Festhypotheken sind seit längerer Zeit deutlich tiefer. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die variablen Zinssätze nicht auch gesenkt werden. Wie es der Name sagt, sind sie variabel und dürf-ten bei einer Änderung im Zinsumfeld auch wieder angepasst, also auch wieder angehoben wer-den. Wenn sich heute ein Kunde zum Abschluss einer solchen Hypothek entscheidet, so ist das seine Sache. Das Problem ist allerdings, dass der variable Zinssatz der ersten Hypothek als Refe-renz-Zinssatz an die Mieten gekoppelt ist. Die vor kurzem erfolgte Zinssenkung bei mehreren Kan-tonalbanken hat die SKB bereits vor zwei Jahren vollzogen und war deshalb zwei Jahre lang stets ein viertel Prozent günstiger. Es wäre schön, wenn die SKB wiederum mit einer Zinsanpassung vorangehen würde. Damit wären eigentlich auch alle anderen Banken aufgefordert, eine erneute Senkung weiterzugeben. Die SP-Fraktion ist also erfreut über den guten Geschäftsabschluss und gratuliert den verantwortlichen Leuten. Wir danken auch allen Angestellten und wünschen der Bank weiterhin eine gute Hand bei ihren Entscheidungen. Die SP-Fraktion ist für Genehmigung des Geschäftsberichts.

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KR Otto Kümin: Es ist verpönt, wenn sich kantonsrätliche Aufsichtsgremien in operative Belange ihrer Tochterinstitute einmischen. Ich bin mir dessen bewusst. Ich denke aber, nachdem die SKB im letzten Jahr ein Produkt herausgegeben hat im Bereich des Konsumkredits, also einsteigt in die Kleinkredite und Privatkredite, so ist das durchaus ein strategischer Entscheid der SKB, den ich mir zu kommentieren erlaube. Es geht um das Produkt „cashgate“, das die SKB den Privaten beispielsweise unter dem Stichwort „Cabrio-Geld“ für elf Prozent Jahreszins eben als schnelles Geld schmackhaft machen will. Damit betritt sie ein gesellschaftspolitisch heikles Feld, um nicht zu sagen, ein unappetitliches Feld. Denn diese Privatkredite sind massgeblich der Hintergrund der zunehmenden Überschuldung von immer mehr Privathaushalten. Nachdem wir gestern das Stichwort vom kurzen politischen Gedächtnis geprägt haben, so ist das auch bei diesem Thema angebracht. Ich erinnere den Rat daran, dass wir vor wenigen Jahren hier drin eine ausge-zeichnete Debatte hatten auf Grund einer flächendeckenden Untersuchung der SP-Fraktion zum Thema Verschuldung im Kanton Schwyz. Wir forderten mit einer Motion eine kantonale Stelle zur Schuldensanierung, konnten damit aber nicht durchdringen. Wenige Jahre später haben wir dann aber wie so oft doch Recht bekommen; bei den Sozialämtern und den Fürsorgebehörden der Ge-meinden konnte dieses Problem nicht mehr wegdiskutiert werden. Wie Sie sicher gehört haben, ist es jetzt dieses Jahr gelungen, in den Gemeinden einen Verein zur Schuldenberatung auf die Beine zu stellen, und der Kanton beteiligt sich daran. Also haben wir entweder ein kurzes Ge-dächtnis oder wir verhalten uns politisch widersprüchlich. Auf der einen Seite müssen wir mit öffentlichen Geldern Schuldensanierungs- und -beratungsstellen errichten, und auf der anderen Seite heizt eines unserer Tochterunternehmen das ganze Schuldenunwesen noch an. Ich denke, diesen Hinweis darf man hier machen. Ich möchte unsere kantonsrätliche Aufsichtskommission bitten, wie es in Bankkreisen üblich ist, diskret Einfluss dahingehend zu nehmen, dass die Kan-tonalbank zur Heilung dieses Schnäppchens, das sie hier zweifellos macht, die Ablieferung an den Kanton vielleicht etwas erhöhen würde. Damit könnte dann der doch eher bescheidene Kantonsbeitrag von 50 000 Franken an den Verein zur Schuldenberatung verdoppelt oder verdreifacht werden. Ich danke den Kollegen des fünfköpfigen Aufsichtsgremiums für ihr Entgegenkommen. Bankratspräsident Alois Camenzind: Ich danke Ihnen, dass ich erstmals die Gelegenheit habe, hier zu sein, um Red und Antwort stehen zu dürfen. Ich möchte vorerst den Chratten von Lob und Dankesworten entgegen nehmen, den ich dorthin weiterleiten werde, wo er hingehört, nämlich zu den Verantwortlichen der Geschäftsleitung, zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dies oder jenes möchte ich noch unterstreichen und auch auf die einzelnen Voten eingehen. Sie haben feststellen können, dass sich die SKB weiterhin auf Erfolgskurs befindet. Erwähnt worden ist aber auch der Margendruck, und das ist etwas, was uns zu schaffen macht. Das ist Konkurrenz, die hier aufwartet, sei es von den Grossbanken, welche die Regionen wieder entdeckt haben und mit neuen Geschäftsstellen versehen, sei es von den Raiffeisenkassen, die sehr stark sind auf dem Markt, oder die Postfinanz usw., um nur einige zu erwähnen. „Die Klage über die Schärfe des Wettbewerbs ist in Wirklichkeit meist nur eine Klage über den Mangel an guten Einfällen“, hat ein unbekannter Autor einmal gesagt. Deshalb will ich sofort aufhören zu jammern, sonst haben Sie das Gefühl, wir hätten zu wenig Einfälle in der SKB. Wesentlich scheint mir aber, dass wir die Kosten im Griff haben, und das sehen Sie anhand des sehr guten Verhältnisses zwischen Ge-schäftsaufwand und Bruttogewinn. Da belegen wir mit 40.7 Prozent Spitzenplätze im interkanto-nalen Bankenvergleich. Die Rückstellungen sind stark zurückgegangen, auch das ist erwähnt worden. Wir sind natürlich froh, wenn wir diesbezüglich mit möglichst tiefen Zahlen brillieren können. Erfreulich ist weiter, dass wir mit einem veränderten Kurs noch immer mit einem AA+ Rating bewertet wurden. Das ist entscheidend für den Kreditmarkt, und dazu tragen Sie und der Kanton auch einiges bei mit dem Finanzergebnis, das der Kanton jeweils ausweist. Vom Podest-platz bei der KMU-Freundlichkeit haben Sie bereits gehört, und auch über die Zufriedenheit der Angestellten muss ich nicht mehr viel sagen. Davon konnten Sie Kenntnis nehmen, ebenso von der Studie, die wir gemacht haben. Dort durften wir einen hohen Grad an Konstanz, Firmentreue und -verbundenheit gegenüber der Bank feststellen. Dieses Jahr werden wir eine Studie über die Kundenzufriedenheit durchführen. Wir wollen sehen und wissen, wie wir bei den Kunden an-

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kommen. Auf die Resultate sind wir gespannt und werden die Ergebnisse möglichst schnell um-setzen. Es ist bekanntlich immer schwierig, sich selber objektiv und sachlich einzuschätzen. Deshalb haben wir ja auch Prüfungsorgane. Es gibt aber auch Externe, die etwas zu sagen haben, und einen möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Es ist das Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ). Dort arbeiten Fachleute, die sich mit den Kantonalbanken befassen und sie unter die Lupe nehmen. Professor Bedomiano, selber auch Bankrat bei der Zürcher Kantonalbank, hat in der Studie unter anderem Folgendes festgehalten: „Die SZKB kann als eine stark verankerte, mittel-grosse, aber trotzdem familiäre und konservative Kantonalbank bezeichnet werden, die sich durch ein exzellentes und hoch entwickeltes Finanzmanagement auszeichnet und seit Jahren hervorra-gend wirtschaftet. Die konservative Strategie (dafür ist der Bankrat verantwortlich) darf als rea-listisch und als mit ihrem Potenzial übereinstimmend bezeichnet werden. Die SZKB konzentriert sich im Gegensatz zu einigen anderen Kantonalbanken auf organisches Wachstum und vergisst dabei ihre Kernkompetenzen insbesondere im Kanton Schwyz nicht.“ Ich meine, das sagt doch einiges aus. Ich freue mich mit der Kantonalbank und hoffe gerne, dass wir Ihnen als Eigentümer auch in Zukunft wieder anständige Zahlen mit entsprechend guten Ergebnissen liefern dürfen. Abschliessend danke ich dem Präsidenten und den Mitgliedern der kantonsrätlichen Aufsichts-kommission für die gute Zusammenarbeit sowie für die kompetente Aufsicht und Kontrolle. In Bezug auf die Kleinkredite möchte ich noch etwas anmerken. Darüber wurde ja gestern im Fern-sehen und in den Medien berichtet. Die Kantonalbanken haben sich im Zusammenhang mit einer neuen Aktiengesellschaft zusammengetan. Das ist ein normales Operationsgeschäft und wird schon länger betrieben. Nur haben wir es jeweils der Konkurrenz übergeben, GE-Kapital bei-spielsweise, der den grössten Marktanteil hat und uns dadurch auch automatisch Kunden weg-nahm. Es gibt zwei Komponenten in diesem Geschäftsbereich, wenn ich von Kleinkreditgeschäf-ten und von dieser neuen Aktiengesellschaft spreche, bei der die SKB übrigens nur eine ganz kleine Minderheitsbeteiligung hat von etwa fünf Prozent. Das Eine ist das Leasinggeschäft. Da richten wir uns primär an die KMUs. Es ist ein Bereich, den wir abdecken müssen. Das andere ist das Kleinkreditgeschäft, das selbstverständlich Komponenten enthält, die vielleicht nicht jedem Freude bereiten. Sie müssen sich aber bewusst sein, dass dieser Geschäftsbereich stark reguliert ist. Jugendlichen beispielsweise zwischen 18 und 25 Jahren dürfen nur Kredite bis zu 30 000 Franken gewährt werden mit der entsprechenden Pflicht zur Amortisation. Dann wird eidgenös-sisch überwacht, dass diese Leute nicht an mehreren Orten Kredite aufnehmen können. Die Kre-dite müssen gemeldet werden, und das wird überprüft. Sie sehen, es gibt eine relativ starke Re-gulierung in diesem Bereich. Es sind auch Merkblätter vorhanden, und man betreut solche Kre-ditnehmer. Tatsache ist auch, das verschiedene Kredite abgelehnt werden. Es ist sicher kein stra-tegisches Ei der Schwyzer Kantonalbank, sondern eine ganz normale Kooperation, die wir damit eingehen. Deshalb ist es auch nicht in der strategischen Stossrichtung der SKB zu finden. Schlussabstimmung Der Rat genehmigt Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2004 mit 91 zu 0 Stimmen. KRP Josef Märchy: Ich danke Bankratspräsident Alois Camenzind für seine Ausführungen. KR Bruno Knüsel möchte ich ebenfalls herzlich danken. Er ging heute Morgen schon früh auf die Bäume und hat uns für die Pause ganz frische Kirschen gepflückt. Greifen Sie also tüchtig zu. 9. Geschäftsbericht des Bürgschaftsfonds 2004 (gedruckter Bericht siehe Akten des Kantonsra-tes) KR Xaver Schnüriger, Sprecher der kantonsrätlichen Aufsichtskommission, hält das Eintretensre-ferat (siehe Akten des Kantonsrates). Keine Wortbegehren

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Schlussabstimmung Der Rat genehmigt den Geschäftsbericht mit 85 zu 0 Stimmen. 10. Änderung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung (RRB Nr. 474/2005, Anhang 4) KR Urs Vögtli, Präsident der vorberatenden Kommission, hält das Eintretensreferat (siehe Akten des Kantonsrates). Eintretensdebatte KR Max Lottenbach: Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass die Einsparung vertretbar ist. Ver-tretbar ist sie einerseits, weil die Mittel der Wohnbau- und Eigentumsförderung ja nach wie vor fliessen. Wer Leistungen bezieht aus der Zusatzverbilligung 1, gerät dadurch in keine finanzielle Notlage, denn die Kürzung trifft sie nicht sehr stark. Zudem befinden sich die Hypothekarzinsen auf einem so tiefen Niveau, auch in absehbarer Zeit, dass die Wirkung nicht so gross ist bei die-ser Zusatzverbilligung. Vertretbar ist die Einsparung aber auch deshalb, weil die Zusatzverbilli-gung 2 nach wie vor fliesst für Betagte, Behinderte oder Personen in dauernder Pflege. Die CVP-Fraktion ist für Eintreten und stimmt der Vorlage zu. KR Christoph Pfister: Die Situation auf dem Hypothekarmarkt ist seit längerer Zeit entspannt. Das begünstigt den Wohnungsbau auch für Personen mit geringem Einkommen. Vor diesem Hinter-grund erachtet die FDP-Fraktion die Rückführung der Zusatzverbilligung 1 auf die ursprüngliche Beitragsdauer von 11 Jahren als angemessen. Die Kostenreduktion für den Kanton ist aber nur ein kleiner Mosaikstein auf dem Weg zum ausgeglichenen Finanzhaushalt. Um das zu erreichen, müssen weitere Schritte folgen. Die FDP-Fraktion ist für Eintreten. KR Fritz Bruhin: Die SVP-Fraktion ist mehrheitlich für Annahme dieser Vorlage. Meine Vorredner haben die wichtigsten Punkte bereits beleuchtet. Auch wir sind der Meinung, dass die massiv gesunkenen Hypothekarzinsen genügend zur Entlastung von Mietern und Eigentümern beitragen. Allerdings ist festzuhalten, dass das WEG bereits bei der Einführung eine kleinere Fehlgeburt war. Man ging von stetig steigenden Löhnen aus, welche die Rückzahlung hätten ermöglichen sollen. Tatsache ist, dass es heute gerade umgekehrt läuft. Dafür wirken sich aber die tiefen Hy-pothekarzinsen aus. Im Rahmen des Massnahmenplans zur Realisierung der Haushaltstrategie 2005 bis 2008 ist diese Gesetzesänderung aber ein weiterer notwendiger Mosaikstein zur erfolg -reichen Umsetzung und wird von uns unterstützt und empfohlen. Ich bitte Sie, dieser Geset-zesänderung zuzustimmen. KR Herbert Kistler: Bei der Revision des WEG sprechen wir eigentlich auch von einem Auslauf-modell. Die Zeiten haben sich tatsächlich geändert: die Hypothekarzinsen sind tief und dadurch sind die Mieterinnen und Mieter sowie die Hauseigentümer weniger belastet. In dieser Vorlage liegt tatsächlich ein gewisses Sparpotenzial, und die angestrebten Sparmassnahmen dürften in einem erträglichen Rahmen liegen. Ich möchte an dieser Stelle aber den Hinweis machen, dass die SP-Fraktion dem Massnahmenplan zur Sicherung der Haushaltstrategie durchaus kritisch gegenüber steht, vor allem dann, wenn nur auf dem Rücken der Kleinen gespart werden soll und immer nur die Einen, nämlich die Mittel- und Unterschicht betroffen sind. Da ist Sparen etwas unsozial und inkonsequent. Im Parlament wird eigentlich immer gesagt, man wolle den Mittel-stand entlasten. Erstaunt hat die SP-Fraktion übrigens, dass der Mieterverband des Kantons Schwyz zu dieser Gesetzesrevision keine Meinung geäussert hat. Wir hoffen zudem, dass das Parlament bei künftigen Gesetzesänderungen in vielleicht wirtschaftlich schwierigeren Zeiten, oder wenn die Hypothekarzinsen wieder hoch sein sollten, auch so positiv gestimmt sein wird. Die SP-Fraktion kann mit dieser Revision leben, ist für Eintreten und unterstützt die Vorlage.

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Eintreten ist unbestritten. Detailberatung LA Kurt Zibung: Ich möchte auf die Vorlage nicht mehr gross eingehen. Ich danke einfach für die gute Akzeptanz, die sie gefunden hat. Es hat sich gezeigt, dass man nicht sparen kann, ohne dass es jemanden trifft. Das ist auch hier der Fall. Dessen muss man sich immer bewusst sein. Das Umfeld spricht hier aber ganz klar dafür, dass wir diese Massnahme ergreifen und diese Kor-rektur jetzt vornehmen. Ich danke der Kommission für ihre Arbeit und den Fraktionen für die gute Akzeptanz der Vorlage. Schlussabstimmung Der Rat verabschiedet die Vorlage mit 90 zu 0 Stimmen. 11. Rechenschaftsbericht des Regierungsrates über die Staatsverwaltung im Jahr 2004 (Ge-druckter Bericht siehe Akten des Kantonsrates) KR Hans Messerli, Präsident der Staatswirtschaftskommission, hält das Eintretensreferat (siehe Akten des Kantonsrates). Departement des Innern KR Kuno Kennel: Mir geht es um die Sozialhilfe. Seite 25 unter dem Titel 4.1, Individuelle Sozi-alhilfe, ist eine markante Steigerung in den letzten zwei Jahren festzustellen. Mich würden die Gründe interessieren, die zu dieser Zunahme geführt haben. Gibt es einen Lösungsansatz, um die Sozialhilfe wieder etwas zurückführen zu können? Besteht eventuell ein Zusammenhang mit den Ausführungen betreffend die Arbeitslosigkeit auf Seite 37? Sie trifft ja vor allem die jüngeren Leute bis zum 29. Altersjahr, und diese machen rund einen Drittel aus. Gibt es vielleicht auch Ansätze, um das Problem überregional lösen zu können? KR Cécile Blattmann: Seite 30 steht, dass vom Massnahmenplan „Luftreinhaltung“ im Jahr 2004 keine Projekte realisiert worden seien. Hat das mit der am 1. Januar 2004 gegründeten Interkantonalen Umweltagentur zu tun? Hat diese den Betrieb noch nicht voll aufgenommen oder liegen innerkantonale Gründe vor? Das Erste sollte eigentlich nicht der Fall sein, weil die Um-weltagentur ja schon vor der Gründung Leistungen im Luftmessnetz „InLuft“ über den Kanton hinaus erbracht hat. Interessant ist die Aussage im Bericht auch, weil anlässlich der Beratung im Kantonsrat über die Gründung dieser Umweltagentur grosser Druck gemacht wurde. Es hiess damals, die bestehende InLuft genüge den gestiegenen Anforderungen nicht mehr. Ist es auch heute noch so, nachdem kein Projekt realisiert worden ist? KR Max Lottenbach: Seite 28 beim Thema Gewässerschutz ist unter „Eingabereife Projekte“ zu lesen, dass das Projekt Klosterbächli abgeschlossen sei, und die Rede ist von mindestens drei Projekten bis Ende 2005. Wo liegen diese Projekte räumlich gesehen, und was wird dort eigent-lich vorgekehrt? Mich würde auch interessieren, wie das Ganze finanziert wird. Da wäre etwas mehr Transparenz von Nöten. KR Peter Häusermann: Wir haben es eingangs gehört, der vorliegende Bericht ist ein beachtliches Werk, das zeitlich und inhaltlich sehr anspruchsvoll ist. Ich hätte aber einen kleinen Verbesse-rungsvorschlag. Auf Seite 17 habe ich den Lead gelesen und fand es schon erstaunlich, wie die-ser zusammengesetzt ist. Dort werden die Einbürgerungen 2004 erwähnt, der Kantonstierarzt und die neue Spitalverordnung. Der Kanton Schwyz - und das erfüllt mich mit Stolz – verfährt als erster Kanton auf der Basis von APDRG, also nach dem Vertrag „All Patient Diagnosis Related Groups“. Das ist wirklich gesamtschweizerisch beachtlich. Ich hätte dieses Thema in den Lead

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aufgenommen anstelle von ein paar wenigen Dingen. Das würde beim Lesen darauf hinweisen, wo die interessanten Punkte zu finden sind. KR Adi Ochsner: Meine Frage geht ebenfalls in Richtung Massnahmenplan zur Luftreinhaltung. Wie bereits erwähnt, sind dort keine Projekte realisiert worden. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass das Beispiel des Bundesgerichtsentscheides über das Seedamm-Center zeigt, dass es beim Vollzug des Umweltschutzgesetzes offenbar noch massive Rückstände gibt. Wie steht es mit dem Fahrplan des Massnahmenplans? RR Armin Hüppin: Ich danke für das gute Durchlesen des Rechenschaftsberichts und beginne mit den Antworten gleich von hinten. Der Massnahmenplan zur Luftreinhaltung befindet sich eigentlich auf Kurs. Es liegt in seiner Zuständigkeit, dass der Regierungsrat die entsprechenden Massnahmen auslösen kann. Eine dieser Massnahmen haben wir hier diskutiert im Zusammen-hang mit dem Postulat betreffend die Partikelfilter. Da hatte der Rat ja das Gefühl, es sei nicht notwendig, in der vorgeschlagenen Art tätig zu werden. Wir sind aber auf Kurs. Das Votum von KR Cécile Blattmann hat ebenfalls einen Zusammenhang mit dem Massnahmenplan. Die InLuft als solche ist im April 2004 gestartet und führt ihren Auftrag ordnungsgemäss aus. Sie misst die Luftqualität, macht Monitoring, gibt Auskünfte usw. Dass im Bericht keine Massnahmen erwähnt werden, hängt damit zusammen, dass wir mit anderen Zentralschweizer Kantonen ein Projekt in der Luftreinhaltung gestartet haben. Es geht um die Prüfung von grossen Holzfeuerungen, und dieses Projekt konnte erst um die Jahreswende herum, also während der Heizperiode, gestartet werden. Deshalb ist es nicht in den Rechenschaftsbericht aufgenommen worden. Wir sind aber ganz normal auf Kurs. KR Häusermann, es ist vielleicht eine Angewohnheit des Schwyzers, dass er bei Dingen, mit denen er wirklich einmal brilliert, nicht sogleich das hellste Licht anzündet oder zu oberst auf den Berg steht und ruft: „Wir sind die Besten!“ Das mag ein Grund sein. Der Hauptgrund ist der, dass der Lead nach der Terminierung des Rechenschaftsberichts aufgebaut ist. Dabei werden die Schwerpunkte zuerst erwähnt, die nachher auch im Rechenschaftsbericht chronologisch so dargestellt sind. Ich nehme die Anregung aber gerne entgegen. KR Max Lotten-bach kann ich bekannt geben, dass ich ein Projekt im Kopf habe, das jetzt in Sattel gestartet wird im Bereich des Schlachtdenkmals am Morgarten. Bei diesen Projekten haben wir das Ziel, sie über den ganzen Kanton zu verteilen. Unsere Aufgabe besteht darin, die Bäche in ein natür-liches Umfeld zu legen, sie also zu renaturieren. Ein Beispiel bildet eben das Klosterbächli. Fi-nanziert werden diese Projekte hauptsächlich mit Subventionen. Den grössten Teil übernimmt der Bund, aber auch der Kanton leistet seinen Anteil wie auch beteiligte oder interessierte Kreise, wie beispielsweise die Fischerei. Wir haben zurzeit drei Projekte in Planung, wobei das in Sattel zuerst ausführungsreif sein wird. Wenn ich die Frage von KR Kennel richtig interpretiere, so meint er die Tabelle betreffend die Zuständigkeit zur Unterstützung von Bedürftigen. Dabei geht es nur darum, dass wir im Auftrag der Gemeinden Gelder für Schwyzer Bürger verschieben, die in anderen Kantonen bedürftig werden. Umgekehrt fordern wir auch Gelder ein von anderen Kan-tonen, deren Bürger im Kanton Schwyz bedürftig werden. Das entspricht Bundesrecht. Ich kann jetzt keine Aussage machen, die wissenschaftlich erhärtet ist, aber sicher hat diese Zunahme der Fälle damit zu tun, dass die Wirtschaftslage nicht gerade rosig ist und deshalb die Bedürftigkeit vermehrt auftritt. Generell ist zur ganzen Diskussion um die explodierenden Sozialhilfekosten zu sagen, dass die Zahlen im Kanton Schwyz bei einem Jahresmittel liegen von vier bis sechs Pro-zent der Aufwändungen der Gemeinden über zehn Jahre. Wir haben dieses Jahr also keine riesi-gen Abweichungen, aber der Kanton Schwyz tut auch einiges. Wir haben die SKOS-Richtlinien revidiert und setzen sie um als einer der ersten Kantone der Schweiz. Wir haben die interinsti-tutionelle Zusammenarbeit, das KIGA, dann ist das Volkswirtschaftsdepartement betroffen mit der RAV, wo wir mit der Ausgleichskasse zusammen arbeiten. Da läuft ein Projekt, das darauf ab-zielt, Personen möglichst schnell zu erfassen und in einen Integrationsprozess zu führen, die in den Kreis der Abhängigkeit geraten könnten, also in die Bedürftigkeit, sei es wegen Arbeitslo-sigkeit oder wegen Invalidität. Was möglich ist, tun wir. Die Zahl im Rechenschaftsbericht hier in eine feste Beziehung zu bringen, dürfte jedoch schwierig werden.

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KR Max Ronner: RR Hüppin hat die SKOS-Richtlinien erwähnt. Diese gelten ab 1. April 2005. So viel ich weiss, ist aber kürzlich eine mündliche Weisung des Kantons an die Gemeinden ergan-gen, wonach sie die Richtlinien erst ab 1. Januar 2006 einführen sollen. Warum? KR Kuno Kennel: Eine meiner Fragen ist noch nicht beantwortet. Hat sich der Kanton schon eine überregionale Lösung überlegt im Zusammenhang mit den Fürsorgestellen, damit nicht jede Ge-meinde für sich separat eine Lösung erarbeitet? KR Xaver Schnüriger: Seite 26 steht, es seien für die nächste Zeit 85 Plätze bewilligt worden für behinderte Erwachsene. Kann man schon einen Zeitraster bekannt geben, wann allenfalls diese 85 Plätze geschaffen werden? Neun davon sind übrigens bereits realisiert. RR Armin Hüppin: Die Verzögerung bei der Einführung der SKOS-Richtlinien ist deshalb entstan-den, weil wir die Gemeinden relativ früh in die Schulung einbezogen haben. Diese SKOS-Richtli-nien sind ja nicht gerade eine sehr einfache Materie. Wir haben jedoch die Professionalität in den Gemeinden fördern wollen. Beim damaligen Wissensstand ging man davon aus, dass die Richtli-nien Mitte Jahr, also am 1. Juli in Kraft gesetzt werden können. Wir hatten in der Zwischenzeit jedoch Beschwerdefälle, die nach den neuen SKOS-Richtlinien beurteilt wurden mit Inkraftset-zung 1. April. Das ist vor allem in der Gemeinde Schübelbach zu einem Problem geworden. Ich werde nächste Woche selber nach Schübelbach gehen, um das Problem definitiv zu lösen und diese Diskrepanz aus der Welt zu schaffen. Was die überregionale Zusammenarbeit anbelangt, se-hen wir eine solche Zusammenarbeit eigentlich schon vom Kanton her, sei es für jüngere oder ältere Sozialhilfeempfänger. Damit könnten wir eine gewisse Professionalität bei der Betreuung erreichen und somit auch eine gute Betreuung. Man könnte damit auch Kosten sparen. Entspre-chende Vorschläge haben wir bereits eingebracht. Es ist aber nicht so einfach, im Kanton Schwyz verschiedene Gemeinden zusammenzubringen, um diese Problematik zu lösen. Das hat sich auch vor einigen Jahren gezeigt, als wir das Zivilstandswesen regionalisiert und professionalisiert ha-ben. Da hängen die Gemeinden halt doch irgendwie an ihren Aufgaben. Wir sind aber daran und weisen die Gemeinden jeweils auch bei den Kommunaluntersuchen darauf hin, dass eine Verbes-serung der Professionalität angezeigt wäre. KR Schnüriger kann ich mitteilen, dass wir hoffen, in den nächsten drei, vier Jahren diese Plätze realisieren zu können. Das hängt immer auch davon ab, wie die Planungs- und Bauphasen bei den Leistungserbringern verlaufen. Wie Sie wissen, sind wir ein Geldgeber, aber wir sind nicht selber Bauherr und Betreiber der Institutionen. Ein grosser Teil dieser Plätze könnte auch mit dem Neubau „Werken/Wohnen Ausserschwyz“ abge-deckt werden, der gemäss Planungshorizont bis zum Jahr 2009 sollte realisiert werden können. Volkswirtschaftsdepartement KR Peter Marty: Ich möchte mit etwas Positivem beginnen und Danke sagen dafür, dass die Be-merkungen, die wir letztes Jahr angebracht hatten, umgesetzt worden sind und zu einem besse-ren Ergebnis des Rechenschaftsberichts geführt haben. Es motiviert auch, wenn man sieht, dass die Regierung Anregungen umsetzt, damit man das weiterhin intensiv studiert und mögliche Massnahmen zur Verbesserung anpackt. Ich habe drei Bemerkungen, respektive zwei Bemerkun-gen und eine Frage. Erstens geht es mir um den Wirtschaftsrat. Auf Seite 34 ist zu lesen, dass der Wirtschaftsrat vier Mal getagt, sich intensiv mit dem Konzept „Wirtschaft und Wohnen“ aus-einander gesetzt habe und sich informieren liess über das Berufsinformationszentrum, den Inno-vationstransfer und die kantonale Wirtschaftsförderung. Wenn man das seriös machen will, dann reichen vier Sitzungen nicht. Dem Wirtschaftsrat sollte man entweder Leben einhauchen, ihm also Aufgaben zuteilen und entsprechende Resultate fordern, oder man soll ihn auflösen. Zwei-tens geht es mir um die Tourismusförderung. Mir ist es unverständlich, wie man eine langfristige Nachhaltigkeit erzielen kann, wenn aus Mitteln der Wirtschaftsförderung das Schweizerische Blasmusikfestival in Schwyz und Brunnen unterstützt wird. Wenn schon solche Projekte unter-stützt werden, dann ist das sicher nicht zu Lasten der Wirtschaftsförderung zu berappen, sondern allenfalls mit Mitteln der Kulturförderung. Beim letzten Punkt geht es um die landwirtschaftliche Bildung und Beratung, Seite 39. Ich bin erschrocken, als ich die Kosten pro Schüler errechnet

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habe. Die 65 Schülerinnen und Schüler der Landwirtschaftlichen Berufsschule und der Landwirt-schaftsschule kosten den Kanton rund 2.9 Mio. Franken. Dividiert durch die Anzahl Schülerinnen und Schüler ergibt das die satte Zahl von 45 000 Franken pro Jahr. Da steht ein wesentlich hö-herer Aufwand den anderen Berufsschulen im Kanton gegenüber. Ich frage den Regierungsrat, ob er da auch zum entsprechenden Pauschalbudget wechseln will, oder ob diese Schule allenfalls ins Erziehungsdepartement übersiedeln sollte. KR Roland Urech: Ich habe keine Frage, sondern eine Bemerkung. Seite 42 sehen Sie die Dar-stellung der Globalbudgets. Ich bitte das Volkswirtschaftsdepartement dafür zu sorgen, dass diese Darstellungen beim nächsten Rechenschaftsbericht richtig aufgezeigt werden. Die Minus- und Pluszeichen sind überall falsch. Damit ich nachher beim Baudepartement nicht mehr aufstehen muss, spreche ich auch gleich die Dienststelle Wasserbau an. Auch dort sind die Darstellungen falsch; die anderen sind korrekt. Die entsprechenden Ämter sollen bei den anderen nachsehen, wie es dargestellt wird. KR Karl Fisch: Mir geht es um die Optimierung der staatlichen Infrastrukturen und Leistungen, Seite 33. Ich bin mir bewusst, dass auch der Kanton, also der Staat dafür sorgen muss, dass die finanziellen Mittel am richtigen Ort eingesetzt werden, und dass der nötige Ertrag herausschaut. Auf der anderen Seite muss man aber bedenken, dass es schlussendlich zu einer Zweiklassenge-sellschaft führt, wenn nur die Orte mit Zentrumsfunktionen unterstützt werden. Die Randregionen würden benachteiligt. Ich bitte einfach, darauf das nötige Augenmerk zu richten, damit die Rand-regionen diesbezüglich doch auch ab und zu berücksichtigt werden. Man soll daran denken, dass es sie auch noch gibt. Dann habe ich noch eine Bemerkung zum Fremdenverkehr Seite 35. Vor einer Woche war im „Bote“ zu lesen, dass sich Thomas Baumgartner offenbar vom Swiss Knife Valley verabschieden will. Das Swiss Knife Valley ist ja in die Leistungsvereinbarung mit dem Vierwaldstättersee-Tourismus eingebunden. Weiter unten steht, die entsprechenden Leistungs-vereinbarungen seien im Jahr 2004 erneuert worden und würden die Jahre 2005 bis 2007 umfassen. Hat sich Thomas Baumgartner etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt oder kann er sich trotzdem in Richtung Zürich orientieren? Ich finde zwar die Stossrichtung nicht schlecht, denn vermutlich ist Zürich wirtschaftlich gesehen der bessere Standort. Nachdem aber Leis -tungsvereinbarungen vorhanden sind, würde mich interessieren, ob sie so ohne weiteres aufgelöst werden können, oder ob man da parallel fährt, bis die Leistungsvereinbarungen abgelaufen sind. KR Josef Reichmuth: Auf Seite 41, Produktegruppe 1, möchte ich positiv hervorheben, dass das Bundesamt für Landwirtschaft im kantonalen Landwirtschaftsamt eine Revision durchgeführt und diesem ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt hat. Es ist dort aber auch zu lesen, dass der Kostendek-kungsgrad von vorgesehenen 12 Prozent massiv überschritten wurde, und für das Jahr 2005 ist bereits eine Erhöhung der Abgaben in Kraft. Ich frage deshalb, ob die doch massiven Vorleistungen, die hier angefallen sind, in den künftigen Sparrunden berücksichtigt werden. LA Kurt Zibung: Vorerst besten Dank für die positive Aufnahme des Rechenschaftsberichts. Ich beginne bei KR Peter Marty. Der Wirtschaftsrat hat tatsächlich vier Mal getagt, davon zwei Mal unter meiner Leitung. Er ist frisch aufgegleist worden, und es sind auch verschiedene neue Per-sonen dabei. Wir sind daran, diesem Wirtschaftsrat eine andere Funktion zu geben. Er ist ja das beratende Gremium des Volkswirtschaftsdepartements und der Regierung in wirtschaftlichen Fragen. Das muss man hier sehen. Es ist nicht eine Kommission, die irgendwelche speziellen Aufgaben hat und eben ganz anders als eine Kommission im kantonsrätlichen Rahmen oder ein Erziehungsrat. Dieses Gremium muss sich also irgendwann informieren lassen darüber, was der Kanton tut. Das haben wir jetzt zu Beginn einmal umfassend getan, und zwar mit all den Quer-bezügen, die eben auch vorhanden sind. Die Zeit reichte durchaus. Man kann nämlich auch an einem Nachmittag zusammenkommen von 15.00 bis 21.00 Uhr, und in dieser Grössenordnung hat es auch stattgefunden. Das müssen wir schon den Leuten überlassen, die alles leiten. Wir haben eine sehr gute Informationsbasis geschaffen und sind jetzt daran, entsprechende Bera-tungsfunktionen aufzunehmen zur Umsetzung des Konzeptpapiers „Wirtschaft und Wohnen“. Das ist momentan die Hauptfunktion. In Bezug auf die Unterstützung des Blasmusikfestivals weise

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ich darauf hin, dass im Wirtschaftsförderungsgesetz enthalten ist, dass wir überregionale, inter-kantonale oder nationale Anlässe unterstützen können. Wir haben bekanntlich zwei Anlässe un-terstützt. Der eine war das Schauspiel auf dem Rütli zum Schiller-Jubiläum und der andere war dieses Blasmusikfestival im Talkessel von Schwyz. Da waren immerhin einige hundert Gäste aus der ganzen Schweiz anwesend, und das war tourismusmässig ein sehr nachhaltiges Projekt. Wir haben die Leute hergebracht, und Schwyz hat einen guten Namen bei der Organisation solcher Anlässe. Es ist sehr wichtig, dass wir sie mit volkswirtschaftlichen Mitteln unterstützen können. Sie wissen auch, wie stark der Kulturfonds alimentiert ist. Wenn es darum geht, grössere Vorha-ben zu unterstützen, macht er bald einmal die Kippe. Bei den Kosten pro Schüler an der Land-wirtschaftlichen Schule kommt es eben darauf an, wie man rechnet. Ich kann jetzt diese Rech-nung mit den 2.9 Mio. Franken hier nicht genau verfolgen. Natürlich ist ein Vergleich zwischen der landwirtschaftlichen Ausbildung und jener der anderen Berufsschülern nicht unbedingt äquivalent aus dem Grund, weil die Schüler der Landwirtschaftlichen Schule nur einen gewissen Teil des Jahres in der Schule sind. Sonst steht dieses Gebäude zum Teil leer. Man kann es nicht anders nutzen. Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass das Ganze jetzt zusammengebracht wird mit dem Berufsbildungszentrum. Der nächste Schritt war, die ganze landwirtschaftliche Ausbil-dung von der Verantwortung her ins Erziehungsdepartement zu übernehmen, aber die Berater bleiben beim Volkswirtschaftsdepartement angesiedelt. Das ist unser Projekt; so haben wir es aufgegleist. Dafür haben wir auch bereits einen Rektor gewählt, mit dem wir die ganze Sache betrachten. Zur Bemerkung von KR Urech betreffend die Vorzeichen halte ich fest, dass das wahrscheinlich ein Problem der Lese- oder Darstellungsart ist. Ich nehme das Anliegen jedoch gerne auf. Es ist aber ein Darstellungsproblem und kein inhaltliches. KR Fisch hat die Optimie-rung der staatlichen Leistungen angesprochen. Das ist ein Punkt aus dem Konzeptpapier „Wirt-schaft und Wohnen“. Der Regierungsrat hat klar gesagt, dass es nicht darum gehe, unseren Fi-nanzausgleich für die Randregionen irgendwo kürzen zu wollen. Es geht darum, dass wir auch potenzialorientierte Entscheide fällen müssen. Das ist nicht gegen die Randregionen gerichtet, aber wir müssen gewisse Konzentrationen vornehmen, weil wir nicht den ganzen Kanton gleich-mässig entwickeln können. Im Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr ist Herr Baumgartner angesprochen worden. Seine Meinung geht dahin, dass man sich mehr in Richtung Zürich orientieren und die Leistungsvereinbarung mit Luzern auflösen solle. Luzern hat bekanntlich ei-nen neuen Tourismusdirektor bekommen, und dieser hat ein neues Konzept für den Luzerner Tourismus auf die Beine gestellt. Dieses neue Konzept sieht eine bessere Einbindung der einzel-nen Regionen vor, sieht aber auch vor, den Vierwaldstättersee-Tourismus einzubinden in den Lu-zerner Tourismus. Damit wir nicht zwei parallel laufende Organisationen haben mit einem enor-men Verwaltungsaufwand, aber keine Mittel mehr vorhanden sind für das Marketing, ist das von der Idee her wahrscheinlich richtig. Die Frage ist einfach, was tourismusmässig besser ist, Luzern oder Zürich. Wie ich es beurteilen kann, hat Luzern tourismusmässig den besseren Namen, aber im Wirtschaftsbereich ist das natürlich Zürich. Jetzt gilt es abzuwägen, wo wir diese Leistungen einkaufen können und wo wir mit unseren Geldern die besten Leistungen bekommen. Daran sind wir jetzt. KR Reichmuth sagt, der Kostendeckungsgrad von 12 Prozent sei massiv übertroffen worden. Das hat damit zu tun, dass wir auch die Beiträge, welche die Landwirtschaft leistet, also die Direktzahlungen an unseren Verwaltungsaufwand, erhöht haben. Das war im Rahmen des Massnahmenpaketes vorgesehen. Auch in der Antwort auf eine entsprechende Interpellation wird das erwähnt. Wir wollen selbstverständlich versuchen, dass keine weiteren Sparrunden mehr auf Kosten der Landwirtschaft anfallen. Erziehungsdepartement Keine Wortbegehren Justizdepartement KR Dr. Andreas Hubli: Wie bei den Gerichten ist auch bei den Beschwerdeverfahren vor dem Re-gierungsrat eine starke Zunahme zu verzeichnen. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Qualität der Entscheide des Regierungsrates sehr gut ist. Das zeigt auch die Erfolgsbilanz jener

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Entscheide, die ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Es sind aber auch schon Fragen an mich gerichtet worden, welche die Verfahrensdauer betreffen ab Eingang der Beschwerde bis zum Entscheid des Regierungsrates. Zum Teil beträgt sie mehr als sechs Monate oder sogar mehr als ein Jahr. Ich weiss, dass man die Verfahrensdauer einer Beschwerde vor dem Regierungsrat nicht vergleichen kann mit der Verfahrensdauer beim Verwaltungsgericht, weil auf der Stufe Re-gierungsrat vielfach noch umfangreiche Sachverhalte abgeklärt werden müssen. Trotzdem bitte ich um Auskunft, ob der Regierungsrat Möglichkeiten sieht, Beschwerdeverfahren zu beschleu-nigen. Als weitere Bemerkung möchte ich positiv hervorheben, dass das Justizdepartement zu-sammen mit dem Baudepartement die Initiative bei der Siedlungs- und Verkehrsplanung über-nommen hat. Ich denke da an den Masterplan Höfe und neu auch für den Talkessel Schwyz. In diesem Bereich sind individuelle Gemeindelösungen nicht mehr zeitgemäss. Eine Koordination ist unerlässlich. Abschliessend möchte ich auch die Vorarbeiten des Justizdepartements im Bereich der Vorbereitung der Totalrevision der Kantonsverfassung, insbesondere auch den guten Grundlagenbericht verdanken. KR Karl Fisch: Beim Natur- und Landschaftsschutz ist positiv zu erwähnen, dass Pflegeeinsätze auch im Frondienst durchgeführt werden konnten mit Schulklassen und Asylbewerbern. Wenn ich die Rechnung betrachte, so hatten wir im Budget 280 000 Franken eingestellt. Selbstverständ-lich hat dann der Kantonsrat nochmals einen Kredit bewilligt und Ende Jahr 2004 waren es schliesslich 864 000 Franken, die für solche Pflegeeinsätze ausgegeben wurden. Ich frage mich schon, ob man beim Natur- und Landschaftsschutz überhaupt so viel unternehmen muss. Kann man denn das Ganze nicht einfach bleiben und allein wachsen lassen? Vielleicht haben wir dann wirklich einmal einen Urwald, der viel sehenswerter wäre als das, was wir jetzt tun. So viel Geld braucht man dafür doch nicht auszugeben. Überall haben wir Sparmassnahmen eingeführt, aber in diesem Bereich fährt man fast 300 Prozent hinauf. Da ist in Zukunft zu prüfen, ob es das überhaupt braucht. Wäre weniger nicht mehr? KR Xaver Schnüriger: Auf Seite 70 ist zu sehen, dass letztes Jahr beim Vollzug im Gefängnis Schwyz bedeutend mehr Belegungstage zu verzeichnen waren, nämlich insgesamt 480 Bele-gungstage mehr. Wie sieht das aus, ist der Sicherheitsstützpunkt bald zu klein oder variiert das so stark von Jahr zu Jahr? KR Josef Marty: Mir geht es um die Moorlandschaft Ibergeregg und die Nutzungsplanung. Laut Schreiben sind 23 Einsprachen eingegangen und basierend darauf nachher noch Beschwerden. Es heisst, zwei Einsprachen seien noch hängig. Ist das Ganze bald einmal abgeschlossen? Der Fall Ibergeregg ist bekanntlich schon ein älteres Postulat. RR Peter Reuteler: Zuerst danke ich KR Hubli für die guten Atteste. Ich möchte zum Beschwer-deverfahren an sich auf den Nachmittag verweisen, da wir dann eine entsprechende Interpellation zum gleichen Thema behandeln werden. Zwei, drei Sätze möchte ich dazu aber noch sagen. Wir werden alles daran setzen, um die Beschwerdefristen zu reduzieren. Ich muss aber nochmals betonen, dass wir primär materielle Entscheide fällen. KR Hubli hat ja auch bemerkt, dass die Qualität gut sei. Ein zweifacher Schriftenverkehr mit eventuellen Fristverlängerungen dauert in der Regel mindestens vier Monate. Deshalb haben wir die Schwelle, 75 Prozent der Beschwerden innerhalb von sechs Monaten zu erledigen, immer noch als Richtwert deklariert. Die letzten Zah-len von Ende Mai zeigen, dass wir bei 85 Prozent liegen über die letzten sechs Monate gesehen. Wir befinden uns also auf dem richtigen Weg. Ich möchte Sie aber doch auffordern, vielleicht auch einmal die andere Richtung zu betrachten, nämlich, wie wir denn Beschwerden verhindern könnten. Ich glaube, wir müssen dafür sorgen, dass man wieder etwas mehr miteinander kommu-niziert, damit es gar nicht zu einer Beschwerde kommt. Ich will Ihnen ein Beispiel geben. Ich habe die 29 Einsprachen gegen den Nutzungsplan Rothenthurm behandelt und werde alles daran setzen, Konsenslösungen herbeizuführen, damit wir nach der Erledigung der Einsprachen keine weiteren Beschwerden mehr bekommen. Damit trage ich sicher auch dazu bei, dass die Fälle nicht mehr zunehmen, sondern eher sinken. In Bezug auf die Masterpläne bedanke ich mich üb-rigens dafür, dass das realisiert werden kann zusammen mit dem Baudepartement und Regie-

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rungsrat Bösch. Wir haben bereits erfreuliche Resultate über diese Zusammenarbeit. KR Fisch geht es um die Behandlung der Schutzgebiete, wo wir mit Schulklassen oder Arbeitslosen tätig wurden. Es ist ja gerade unser Ziel, dass wir diese Gebiete möglichst so weit bringen, damit es dort so wächst, dass nichts mehr getan werden muss. Ich durfte das jetzt im Zusammenhang mit dem Nutzungsplan Rothenthurm kennen lernen. Der Idealfall wäre, die Extensivierung zu fördern und den ganzen Bereich des Hochmoors wieder so zu vernetzen, dass die notwendige Feuchtig-keit vorhanden ist und das Hochmoor wieder so funktionieren kann, wie es früher einmal funktio-niert hat. Dann fallen die Massnahmen automatisch weg. Wir hatten letztes Jahr ausserordent-liche Aufwände im Zusammenhang mit dem Projekt Frauenwinkel. Das ist jetzt abgeschlossen und konnte im Mai der Bevölkerung übergeben werden. Unser Ziel ist, hier sehr sorgfältig vor-zugehen. Wir müssen ja auch einen gesunden Kompromiss finden, einerseits mit den Schutzver-bänden, die uns forcieren, möglichst viele Flächen zu extensivieren. Wir haben auf der anderen Seite aber auch den Anliegen der Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Sie möchte natürlich möglichst alle Flächen bewirtschaften, um den Viehbestand halten zu können. Das beisst sich eben immer etwas. Ich habe aber jetzt beim Nutzungsplan Rothenthurm gesehen, dass die Bereitschaft vorhanden ist, gesunde Kompromisse auszuarbeiten. So kann jetzt idealerweise durch eine stärkere Vernetzung des Moorgebietes der Prozess wieder so eingeläutet werden, dass man hoffentlich diese Budgetzahlen reduzieren kann. KR Schnüriger hatte Fragen zum Gefäng-niswesen. Es ist so, dass in Biberbrugg primär das Untersuchungsgefängnis geplant ist, also für Gefangene in Untersuchungshaft. Dafür haben wir, wie es jetzt aussieht, genug Platz. Wir werden sogar in der Lage sein, eine gewisse Anzahl Plätze an andere Kantone zu vermieten. KR Pius Schuler: Ich habe noch etwas zur Moorlandschaft Rothenthurm. Auf Seite 70 steht Fol-gendes: „Ausserdem hat der Bundesrat die vom Kanton gewünschten Anpassungen am Moorland-schaftsperimeter in Kraft gesetzt.“ Ich möchte dem Kanton für die Unterstützung danken, dass man den Moorlandschaftsperimeter doch noch etwas abändern und eine Bauzone für öffentliche Bauten errichten konnte. Heute ist der Presse zu entnehmen, dass man in Rothenthurm eine Schule „Berg“ realisieren möchte. Diese Schule käme genau an den Standort zu stehen, bei dem sich der Kanton eingesetzt hat, damit der Moorlandschaftsperimeter geändert wird. Laut Presse sind sich alle betroffenen Gemeinden und Schulpräsidenten sowie auch der Bezirk einig, dass diese Schule in Rothenthurm realisiert werden soll. Der Ball liegt jetzt beim Regierungsrat, und ich hoffe auf einen positiven Entscheid. KR Josef Marty: Meine vorherige Frage ist noch nicht beantwortet. RR Peter Reuteler: Im Moment sind noch zwei Beschwerden hängig. Ich hoffe, dass sie in Kürze zum Abschluss gebracht werden können, so dass dort bald die Endphase eingeläutet wird. Ich hoffe, sie im zweiten Halbjahr noch erledigen zu können.

Militär- und Polizeidepartement Keine Wortbegehren Finanzdepartement KR Georgette Küng: Ich habe eine Frage zum Stellenplan Seite 95. Mir sind die enormen Abwei-chungen zwischen den bewilligten und den besetzten Stellen in der Verwaltung und in den Schulen aufgefallen. Es geht insgesamt um 90 Stellen. Gemäss Staatsrechnung sind 11 Mio. Franken budgetierte Personalkosten nicht gebraucht worden. Gerade in der jetzigen Zeit, wo vie le Personen ohne Stelle sind, frage ich mich, warum diese Stellen nicht besetzt werden. Ist der Kanton als Arbeitgeber nicht lukrativ genug, oder sind die Anforderungen etwa zu hoch? RR Dr. Georg Hess: Dazu ist festzuhalten, dass wir an sich immer eine Differenz haben, die aber zugegebenermassen nicht so gross ist. Darin enthalten ist einmal die normale Fluktuation, weil wir das abbilden, was effektiv besetzt ist per Stichtag 1. Januar. Das heisst, all jene, die während

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der Kündigungsfrist von drei Monaten ausscheiden, also in den Monaten Oktober, November und Dezember, können wir meistens nicht innerhalb von drei Monaten ersetzen. Die Evaluation für die Nachfolge dauert etwas länger als diese drei Monate. Deshalb kommt es dort zu einer Differenz. Warum war diese Differenz im besagten Jahr deutlich höher als in anderen Jahren: Dazu muss ich einfach die ausserordentliche Situation erwähnen, dass wir per 1. Januar 2005 einen nicht zu unterschätzenden Wechsel im Bereich der Pensionskassenleistungen vorgenommen haben. Mit Stichtag Ende November 2004 hatten wir deshalb ausserordentlich viele vorzeitige Pensionie-rungen. Das ist der Hintergrund. Bei etwa 80 Stellen sind die Leute vorzeitig in Pension ge-gangen, die wir innerhalb des Zyklus Oktober, November, Dezember nicht ersetzen konnten. Wir sind uns aber bewusst, dass wir immer eine gewisse Differenz haben. Bei allem Verständnis für die Arbeitsuchenden und im Respekt vor der Situation ist es dem Regierungsrat jedoch ein Anlie-gen, dass eine Stelle erst dann besetzt wird, wenn die Anforderung und die Notwenigkeit ausge-wiesen sind. Jeder Departementsvorsteher ist gehalten, vor der Wiederbesetzung einer Stelle zu evaluieren, ob es diese Stelle noch braucht, oder ob man die Aufgaben eventuell in einer ande-ren, objektiv gesehen besseren Verteilung erfüllen könnte. Das führt vereinzelt dazu, dass bewil-ligte Stellen ein bis zwei Jahre nicht besetzt werden, wenn organisatorisch irgendetwas im Wan-del ist. Wir glauben, die Ratsmehrheit verlangt auch von uns, dass wir kritisch hinterfragen, ob es eine Stelle braucht oder nicht. Wo wir Schwierigkeiten haben und Vakanzen zum Teil bis zu zwei Jahren, ist bei den Spezialisten und Kaderstellen. Dort mangelt es tatsächlich immer mehr an der nötigen Attraktivität in Bezug auf den Lohn und die Arbeitssituation. Deshalb hat der Regierungs-rat dem Finanzdepartement den Auftrag erteilt, im Rahmen der Revision der Personal- und Besol-dungsverordnung zu überlegen, wie wir die Attraktivität in diesem Bereich mittelfristig wieder her-stellen können. Dann können wir auch diese Stellen wieder schneller besetzen. Je schneller wir sie mit guten Leuten besetzen können, desto besser sind Sie alle mit den Leistungen unserer Verwaltung zufrieden. Das ist auch das Ziel, das wir alle verfolgen. Abschliessend erlaube ich mir, den Rat auf einen Fehler aufmerksam zu machen, den ich bedaure. Seite 92 enthält Aussagen, die schon im Rechenschaftsbericht 2003 gemacht wurden. Ich bitte Sie, ab Punkt 3.3, Kredit-kontrolle, bis und mit Punkt 5, Beratungstätigkeit Gesundheit, zu streichen. Denn dieser Teil war wörtlich schon im Rechenschaftsbericht 2003 enthalten. Baudepartement KR Werner Kälin: Ich möchte über das Hochbauamt ein paar Ausführungen machen. Wenn ich diesen Bericht lese, ziehen sich die Wörter „Leistungsverzögerungen“, „Verschiebungen“ und „Abweichungen“ wie ein roter Faden durch den Bericht. Dann ist das Globalbudget der Produkte-gruppe „Liegenschaftsdienst“ um 34 Prozent unterschritten worden, was vielleicht den Finanzdi-rektor freut. Bei mir lässt das aber Fragen aufkommen bezüglich Management und Ressourcen. Es stellt sich auch die Frage, ob das Geld nicht vorhanden oder die Notwendigkeit nicht ausge-wiesen war. Dass die Leistungsverschiebungen auf die Einhaltung des Globalkredites für die Leistungsperiode 2004/05 keine Auswirkungen haben sollen, hat mich ebenfalls sehr erstaunt. Eine weitere Bemerkung ist, dass sich der Umsatz trotz höherem Verwaltungsaufwand massiv verringert hat und in Bezug auf die Pendenzen eigentlich kein Fortschritt erkennbar ist. Die Projekte und Aufgaben, vor allem die Führung, Steuerung und Koordination, also die Kernge-schäfte des Hochbauamtes, sind sehr anspruchsvoll, komplex und schwierig zu lösen. Das wird in Zukunft sicher nicht einfacher, sondern eher noch schwieriger. Auf Grund des Rechenschafts-berichts und weiteren Wahrnehmungen sehe ich einen ganz konkreten Handlungsbedarf bei der strategischen Führung, bei der Koordination und beim Konfliktmanagement im gesamten System, nicht nur beim Hochbauamt, sondern auch bei der Regierung und eventuell auch bei der Kom-mission für Strassen, Bauten und Anlagen. Ich will das an Beispielen erhärten. Sie erinnern sich, wie der Verpflichtungskredit von 2.2 Mio. Franken für die Berufsschule Goldau im hohen Bogen zurückgewiesen wurde, weil einfach von der Transparenz her – ebenfalls ein sehr wichtiges Thema – gewisse Unsicherheiten zu Tage getreten sind. Dann ist auch die direkte Vergabe an die Unternehmen vielen im Rat aufgestossen. Die Kantonsschule Nuolen habe ich so erlebt, dass dort immer wieder geplant und wieder versucht wurde, etwas zu entwerfen. Dass aber daneben die Fassade undicht ist, dass man das Geld besser dort hinein gesteckt hätte, das ist nicht

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passiert. Weiter wird im Bericht dargestellt, dass grosse Investitionsprojekte Verzögerungen erfahren hätten, aus welchen Gründen auch immer. Bei der Produktegruppe „Liegenschafts-dienst“ habe ich ungefähr vor einem Jahr auf die EKS-Richtlinien aufmerksam gemacht. Darüber ist auch im Protokoll berichtet worden. Wenn man den Rechenschaftsbericht liest, stellt sich her-aus, dass davon nicht viel umgesetzt wurde. Das Papier zu einer Bewirtschaftungsstrategie, zu dem wir einmal ein Postulat eingereicht hatten, ist laut Kommentar ebenfalls in Verzug geraten. Ich würde meinen, gerade für einen Kanton, der Immobilien besitzt, ist ein Immobilienmanage-ment einfach wichtig. Ich bin überzeugt, dass sich Kosten einsparen liessen, wenn man das vorausschauend macht und nicht von der Hand in den Mund lebt. Das Konzept, also Leitbild und Leitfaden für nachhaltiges Bauen, sei mit zeitlichem Verzug in Bearbeitung. Für mich kommt das so herüber, dass da echte Probleme bestehen. Gestern, vor dem Ausflug, habe ich beim Ver-kehrsamt Halt gemacht, ohne zu wissen, dass bereits ein Zeitungsartikel erschienen war. Ich habe mir das angesehen und bin mit Entsetzen wieder hinaus gegangen. Dort besteht seit drei Jahren das Problem, dass die Angestellten in diesem Haus wirklich leiden. Im Sommer 2003 wurden Messungen vorgenommen, und man hatte eine klare Mängelliste. Bis zum heutigen Tag hat man physisch rein nichts unternommen; man hat die Leute dort einfach schmoren lassen. Das finde ich einfach nicht in Ordnung. Ein brisantes Detail ist noch, dass ein ETH-Experte allen beteiligten Parteien klar gesagt hat, bevor das Ganze in Angriff genommen wurde, dass diese Lüftungsfenster nicht funktionieren, dass bei den Kastenfenstern eine mindestens zehn- bis fünfzehnfach grössere Öffnung vorhanden sein müsste. Man hat das nicht ernst genommen und einfach Kastenfenster eingebaut, die absolut nicht funktionieren. Als Ingenieur habe ich Er-fahrungen in solchen Angelegenheiten. Man kann die Schäden anmelden und die zuständigen Leute zur Rechenschaft ziehen. Wenn die Anlagen aber nicht funktionieren, muss auch der Bauherr wieder bezahlen. Im Klartext heisst das, dass die Kastenfenster nie so funktionieren werden, dass eine natürliche Lüftung entstehen kann. Sie müssen sich vorstellen, Sie hätten im Büro anstelle eines Fensters einen Backofen, der auf 45 oder 50 Grad gestellt ist. Sie haben im Büro am Morgen bereits Werte von 28 Grad, möchten öffnen, aber dann dringt die Hitze ein. Wollte man die Hitze mit einer Lüftungsanlage einfach abkühlen, wäre das ökologisch und ökonomisch total daneben. Ich kann Ihnen auch sagen, dass Sie diese Kastenfenster rügen können; es ist ein Mangel, alles o.k. Aber die mechanische Lüftungsanlage wird eine Wertver-mehrung sein. Das bedeutet, wir dürfen dort sicher nochmals 100 000 Franken in die Hand nehmen. Was ich nicht verstehen kann, ist die Tatsache, dass man dort drei Jahre lang nichts unternommen hat, dass man die Angestellten dort wirklich schmoren lässt. Sie müssen beden-ken, dass damit auch Kosten generiert werden. Mitarbeiter, die an Leistungsfähigkeit einbüssen, Mitarbeiter, die nach Hause geschickt werden müssen, damit sie dort arbeiten können, es gab Expertisen und es fanden Sitzungen statt. Das alles kostet auch Geld. Es sind bei einigen Dingen Kosten verursacht worden, die man übernehmen muss. Auf der einen Seite versucht man zu sparen, und hier gibt man das Geld eigentlich mit vollen Händen aus. Ich finde, die anstehenden Probleme sind zu analysieren und entsprechende Massnahmen dringend zu ergreifen. Ich bin auch der Meinung, dass man das Problem jetzt nicht polemisch angehen soll, sondern es ge-meinsam löst und von allen Seiten die nötige Unterstützung gewährt. Wenn man jetzt in einem Leserbrief einfach eine Person beschuldigt und sie quasi zum Rücktritt zwingt, so ist das von der menschlichen Seite her sicher nicht in Ordnung. Dieser Mensch hat Familie und Freunde, und wenn Derartiges in die Zeitung geschrieben wird, so ist das einfach falsch. Ich finde, es sollten alle miteinander dieses Problem lösen und zu einem guten Ergebnis führen. Ich bitte Regierungsrat Bösch, die nötigen Massnahmen zu ergreifen. KR Michael Stähli: Ich beziehe mich auf Seite 198, Dienststelle Vermessung. Schon vor einem Jahr sind in der Berichterstattung über diese Dienststelle offene Fragen aufgedeckt worden. Ich wies darauf hin, dass die Darstellung im Bericht nicht der tatsächlichen Situation des krass wett-bewerb- und marktfremden Konstrukts „Vermessungswesen im Kanton Schwyz“ wiedergibt. Nachdem die Wettbewerbskommission (WEKO) in diesem Zusammenhang schon mehrmals aktiv wurde, erstaunt es nicht, dass sie die Feststellung des Regierungsrates, es bestehe kein Hand-lungsbedarf, ebenfalls nicht teilt. Auch in einer Antwort auf eine Interpellation haben die Begriffe „Interessenkonflikte“, „Ungleichbehandlung“ und „Wettbewerbsverzerrung“ nicht widerlegt wer-

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den können. Wie auf Seite 108 zu entnehmen ist, ging im Herbst 2004 eine erneute Anfrage der WEKO ein. Wie beurteilt die WEKO die aktuelle Situation im Vermessungswesen des Kantons Schwyz? Wie sieht der Stand der Dinge aus betreffend die Inbetriebnahme des Geodatenservers, der einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Daten der amtlichen Vermessung gewährleisten soll? KR Urs Flattich: Mein Votum geht in die gleiche Richtung; es geht mir ebenfalls um die Dienst-stelle Vermessung. Im letzten Jahr ist mehrmals auf Missstände beim Vermessungswesen im Kan-ton Schwyz hingewiesen worden. Nach dem Rechenschaftsbericht zu beurteilen scheint aber alles in bester Ordnung zu sein. Gewisse Kommentare entsprechen aber nicht der Tatsache oder sind unvollständig. Bei Punkt 1, Produktegruppe amtliche Vermessung, ist die Rede von einer weiteren Anfrage der WEKO, und laut Kommentar steht alles zum Besten. Im Schreiben der WEKO vom September 2004 steht aber auch Folgendes: „Schliesslich hat das Sekretariat dem Rechenschaftsbericht des Regierungsrates 2003 an den Kantonsrat entnommen, dass der Regie-rungsrat der Ansicht ist, es würden im Kanton Schwyz keine wettbewerbsverzerrenden Verhält-nisse im Bereich der amtlichen Vermessung bestehen. Dabei beruft er sich auf die Resultate der Marktbeobachtung, die das Sekretariat im letzten Sommer durchgeführt hat. Wir möchten das Baudepartement erneut darauf aufmerksam machen, dass das Sekretariat eine solche Interpreta-tion der Resultate nicht teilt. Das Sekretariat hat in seinem Schreiben vom 26. November klar dargelegt, dass die aktuelle Regelung des amtlichen Vermessungswesens im Kanton Schwyz an-fällig ist auf Wettbewerbsverzerrung zu Lasten ausschliesslich privatwirtschaftlich tätigen Vermes-sungsunternehmen.“ Nach einer Stellungnahme des Regierungsrates hat die WEKO zwar zum damaligen Zeitpunkt auf weitere Empfehlungen verzichtet. Die WEKO hält sich aber weitere Schritte vor, sollten auch nach der Einführung des Geodatenservers immer noch Wettbewerbsver-zerrungen stattfinden. Das wird nach meiner Einschätzung zweifellos der Fall sein. Bei der Pro-duktegruppe „Geoinformation“ ist mir Folgendes aufgefallen: Bei Punkt 2.2 auf Seite 108 stehen unter anderem die folgenden zwei Sätze: „Zugleich wurden auch neue Produkte, wie Orthophotos auf dem Server aufgeschaltet.“ Oder: „Vorläufig werden mit dem GeoShop die digitalen Daten der Amtlichen Vermessung vertrieben.“ Damit wird suggeriert, der Geodatenserver sei bereits per Ende 2004 in Betrieb. Tatsache ist aber, dass er bis heute nicht in Betrieb, für die Öffentlichkeit also nicht zugänglich ist. Im Baudepartement, Dienststelle Vemessung, scheint einiges falsch zu laufen. Davon zeugen auch diverse Schriftenwechsel zwischen Baudepartement, der WEKO und privaten Vermessungsfirmen. Von diesen Problemen ist im Rechenschaftsbericht aber keine Rede. Was die Dienststelle Vermessung anbelangt, kommt bei mir deshalb kein Gefühl von blin-der Freude und Eierkuchen auf. Ich kann diesen Teil des Rechenschaftsberichts nicht gutheissen. Ich habe noch zwei Fragen dazu. Wann wird der Geodatenserver tatsächlich in Betrieb genommen? Sind weitere Massnahmen zur Behebung von Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten ausschliesslich privatwirtschaftlich tätiger Vermessungsfirmen geplant, wenn Ja, welche? KR Max Lottenbach: Auf Seite 103 geht es um Konzepte und Kontrollinstrumente, und meine Ausführungen sollen eher als Kritik oder Anregung aufgenommen werden. Im Kanton Schwyz ist es zum Standard geworden, dass bei Grossprojekten Generalunternehmen das Sagen haben. Man überlässt somit eigentlich das Gewinn- respektive das Verlustrisiko Anderen, und das macht im ersten Augenblick auch Sinn. Dabei geht allerdings vergessen, dass der Kanton die Vergabemög-lichkeit von Aufträgen verliert, dass das ansässige Gewerbe von Generalunternehmen in der Regel nicht berücksichtigt wird und dass die Arbeit auch in andere Kantone abfliesst. Nun sehe ich hier sogar, dass die Kontrollen auch noch extern vergeben werden, also ausserhalb des Amtes. Ich frage mich schlussendlich, welche Verantwortung denn hier noch wahrgenommen wird. Hat man auch einmal eine Kosten-/Nutzenanalyse gemacht, ob die Vergabe auch Sinn macht, volkswirt-schaftlich gesehen und in einer Gesamtschau? Ich wünsche mir für die Zukunft, dass vom Kanton mehr Führungsverantwortung übernommen und der Vergabespielraum von Aufträgen im Kanton grösser wird. Man kann ja auch einen Ertrag erwirtschaften zu Gunsten des eigenen Haushaltsbudget und nicht nur zu Gunsten eines Generalunternehmens. Ich habe einen subjekti-ven Eindruck. Eigentlich hat man die ängstliche und zögernde Meinung, mehr Verantwortung

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bringe mehr Angriffsfläche. Die positive Haltung hiesse jedoch: Mehr Verantwortung bringt auch mehr gute Lösungen in unserem Kanton. KR Adi Ochsner: Ich beziehe mich auf die Produktegruppe „Energie“. Auf Grund von früheren Vorstössen zur kantonalen Energiepolitik hat der Regierungsrat im Zusammenhang mit dem Elek-trizitätsmarktgesetz in Aussicht gestellt, eine kantonale Energiegesetzgebung in Angriff zu neh-men. Inzwischen ist die Nachfolgegesetzgebung auf Bundesebene im Anzug. Bekanntlich zählt der Kanton Schwyz zu den zwei einzigen Kantonen ohne Energiegesetz. Ich stelle nun erfreut fest, dass das Departement zurzeit mit der Entwicklung von Grundlagen zur Definition der Schwy-zer Energiepolitik beschäftigt ist. Mit der neusten Preisentwicklung im Bereich der fossilen Ener-gien können die erneuerbaren Energien wohl kaum mehr ausser Acht gelassen werden. Es wäre interessant zu wissen, wie der Fahrplan der künftigen Energiepolitik im Kanton Schwyz aussieht. RR Lorenz Bösch: Ich bin davon ausgegangen, dass zum Baudepartement ein paar Bemerkungen fallen werden und beginne mit der Beantwortung der Fragen hinten. Wir werden die ganze Ge-setzgebung im Bereich Energiemarkt auf Bundesebene verfolgen. Sie wissen alle, dass das höchst umstritten und sehr referendumsgefährdet ist. Im Rahmen des neuen Strommarktgesetzes ist davon auszugehen, dass den Kantonen eine gewisse Regelungs- und Aufgabenkompetenz zuge-wiesen wird, vor allem in der Frage der Netzdefinition im regionalen Bereich. Das wird sicher An-lass sein, um auch im Kanton Schwyz zu überlegen, ob in dieser Beziehung zusätzlich legiferiert werden muss. Wenn in diesem Bereich keine neuen Aufgaben auf den Kanton zukommen, ist davon auszugehen, dass ein eigenes kantonales Energiegesetz nicht erforderlich ist, weil die nöti-gen Grundlagen bereits in anderen Gesetzen vorhanden sind, beispielsweise im Planungs- und Baugesetz. Zudem ist der Kanton selber ja nicht Träger von Unternehmen der Energieproduktion. Auch wenn diese Aufgabe dem Kanton zugewiesen würde, wird von der Regierung her eine vor-sichtige Regeltätigkeit erfolgen. Bei der Frage „Förderung von erneuerbaren Energien“ verweise ich auf den Stand der Diskussionen, die bis jetzt stattgefunden haben. Man hat keine offensive Politik betrieben, sondern ist davon ausgegangen, dass sich die Technologien schlussendlich durchsetzen werden, wenn es die Marktverhältnisse entsprechend begünstigen. Die jüngsten Entwicklungen würden eigentlich dafür sprechen, dass sich die Marktkräfte so entwickeln, dass sich der Einsatz von erneuerbarer Energie zunehmend lohnt. Dann wird die Frage der spezifischen Förderung ohnehin anders zu betrachten sein als in der Vergangenheit. Da wird die von uns bisher verfolgte Politik auch eher belohnt werden. Die Äusserungen von KR Lottenbach erfordern einen kurzen Rückblick, warum die Situation so ist. Vorerst widerspreche ich der Aussage, im Kanton Schwyz sei es Standard, dass man die Projekte von Generalunternehmungen ausführen lasse. Die beiden Projekte Sicherheitsstützpunkt und Pädagogische Hochschule Zentralschweiz sind deswegen im Rat schon mehrmals diskutiert worden. Wir haben stets gesagt, diese beiden seien nun die Objekte, bei denen unter spezifischen Bedingungen eine Generalunternehmung zum Zuge komme. Bevor diese nicht abgeschlossen und abgerechnet seien, würden keiner weiteren Generalunternehmung Aufträge erteilt; diese würden im klassischen Rahmen abgewickelt. Das ist hier mehrmals betont worden. Dann ist bei der ganzen Diskussion um den Sicherheitsstützpunkt ja nicht zuletzt auch die politische Forderung gekommen, Grossprojekte sollen mit externem Controlling begleitet werden, damit man die Terminsicherheit, die Kostensicherheit usw. im Griff habe. Der Regierungsrat hat dem entsprochen und bei diesen beiden Projekten ein externes Controlling eingesetzt. Ich kann aus Erfahrung mit diesen beiden Projekten sagen, dass sich bei grossen Projekten der Einsatz voraussichtlich lohnt, nicht zuletzt auch deshalb, weil wir im Hochbauamt mit knappen Ressourcen fahren müssen. Würden wir sie auch noch damit belasten, könnten sie in anderen Bereichen nicht eingesetzt werden. Hingegen bei kleineren Projekten, wie bei der Einsatzzentrale der Polizei, werden wir das selbstverständlich wieder mit eigenen Kräften machen. Ich komme zur Vermessung. Tatsache ist, dass wir im Kanton Schwyz ein Vermessungssystem haben mit den so genannten Nachführungsgeometern, die nicht nur Nachführungsarbeiten erledigen, sondern auch andere Tätigkeiten ausführen dürfen. Dieses System kommt auch in fast allen anderen Kantonen zur Anwendung. Wenn es im Kanton Schwyz nicht wettbewerbskonform wäre, dann würde es auch in den meisten anderen Kantonen der Schweiz nicht den Wettbewerbsregeln entsprechen. Wir haben damals auf den zitierten Brief vom

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September, der auch auf Grund von oberflächlichen Informationen des Sekretariates der WEKO beantwortet wurde, von der WEKO auch zur Antwort bekommen, dass sie das nicht weiter ver-folge, dass sie die Ausführungen des Regierungsrates zur Kenntnis nehme, die Situation im Kan-ton Schwyz aber weiter verfolge. Ich muss einfach dem Eindruck widersprechen, es herrsche im Kanton Schwyz eine riesige Unzufriedenheit im Vermessungswesen. Wir hatten in einem speziel-len Fall langjährige Diskussionen über die Rolle und den Zustand des Vermessungswesens im Kanton Schwyz. Von einer allgemeinen Unzufriedenheit zu sprechen, ist ganz klar fehl am Platz. In Bezug auf den Geodatenserver haben wir gesagt, er werde im Verlauf des Sommers 2005 zur Verfügung stehen. Angesichts der momentanen Projektentwicklung wird er den Interessierten im September zur Verfügung gestellt werden. Dann sind wir der Meinung, werden die Wettbewerbs-nachteile, die man hier konstruieren kann, weitgehend beseitigt sein. Auf jeden Fall wird es uns recht sein, wenn die WEKO zu diesem Zeitpunkt die ganze Frage erneut beurteilt. Wir sind aber klar der Auffassung, dass wir den Anforderungen der WEKO nachkommen und dass das System dem Vergleich mit der übrigen Schweiz in Sachen Wettbewerbsbedingungen grösstmöglich stand-hält. Wenn man in diesem Bereich puren Wettbewerb will, dann muss der Rat bereit sein, ein anderes System zu wählen. Ein anderes System hiesse, einen Amtsgeometer einzusetzen, der als kantonaler Angestellter die Tätigkeiten des Nachführungsgeometers übernimmt. Es müsste also eine Stelle geschaffen werden in der kantonalen Verwaltung, damit mögliche kleinste Wettbe-werbsnachteile eliminiert werden können. Das wird letztendlich eine politische Diskussion erfor-dern. Nun komme ich zu den Ausführungen von KR Kälin und beziehe mich vorerst auf die Fra-gen betreffend das Verkehrsamt. Es ärgert mich selber, dass es nicht gelungen ist, die Mängel auf das Sommerhalbjahr hin zu beheben. Dass es nicht möglich war, hängt damit zusammen, dass wir uns in einem Mängelrügeverfahren befinden. Während dieses Verfahrens können wir nicht einfach voreilig irgendwelche Korrekturen am Gebäude vornehmen. Damit würden wir das ganze Verfahren der Mängelrüge, also die Zuweisung der Verantwortlichkeiten und letztendlich der Schadensbegleichung stören und eine saubere Lösung verunmöglichen. Ich habe im Moment grosse Hoffnung, dass wir das Verfahren in den nächsten Monaten abschliessen und den Schaden im Verlauf des Winterhalbjahres beheben können, damit das System dann im Sommerhalbjahr funktioniert. Sie begreifen, dass ich jetzt nicht näher auf all die Äusserungen eingehen kann, die KR Kälin vorgebracht hat. Ich will das Mängelrügeverfahren, die verschiedenen Diskussionen oder Gutachten hier nicht im Detail öffentlich ausbreiten und das Verfahren stören. Letztendlich hän-gen die Verantwortlichkeit, die nötigen Vorkehrungen und die Grösse des Schadens von einer möglichst einvernehmlichen Lösung mit den Planern, deren Versicherungen und uns als Bauherrn ab. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich nicht auf alle Details eingehe. Ich bin aber gerne bereit, das später mit der Kommission näher zu erläutern. Es ist ja nicht so, dass wir nicht den Willen hätten, das Problem zu lösen oder dass wir es verschlampen wollten. Wir haben im Gegen-teil die nötigen Massnahmen ergriffen. Das Mängelrügeverfahren ist im Gange, aber dieses Ver-fahren folgt gewissen Regeln und dauert jetzt zu meinem eigenen Verdruss zu lange. Aber das hängt natürlich nicht nur von uns allein ab, sondern vom ganzen Verfahren an sich. Es ist zu hoffen, dass es baldmöglichst zu einem Abschluss kommt, damit wir demnächst Sofortmassnah-men realisieren können, die mit dem Mängelrügeverfahren jedoch im Einklang stehen. Wir wollen nicht überflüssige und zusätzliche Kosten verursachen. Im Übrigen will ich auf den Leserbrief nicht eingehen, halte aber einfach fest, dass der Verfasser des Leserbriefes in der vergangenen Legislatur Stawiko-Delegationsleiter für das Baudepartement war. Als solcher war er sehr genau über die Details informiert, weil wir darüber schon damals diskutiert haben. So gesehen ist die Situation bezüglich Verkehrsamt nicht so neu. Wenn es im Hochbauamt im Jahr 2004 zu ver-schiedenen Verschiebungen gekommen ist, so muss ich einfach darauf hinweisen, dass ich über beschränkte personelle Ressourcen verfüge. In diesem Amt musste man wegen verschiedenen Projektentwicklungen, vor allem wegen Grossprojekten, und wegen Personalvakanzen, die ersetzt werden mussten, Prioritäten setzen. Ich habe in Absprache mit dem Hochbauamt ganz klar diese Prioritäten bei den laufenden Investitionsprojekten gesetzt. Das hat dazu geführt, dass andere Projekte, die KR Kälin erwähnt hat, wie Immobilienmanagement, nachhaltiges Bauen usw. in der Priorität eben nach hinten gerutscht sind. Wir versuchen aber, im laufenden Jahr so viel aufzuar-beiten, dass wir den Leistungsauftrag, der bis 2005 läuft, möglichst gut erfüllen. Wir wollen wie-der aufholen. In Bezug auf das Immobilienmanagement haben wir dem Rat ja in Aussicht ge-

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stellt, dass wir ein professionelles, zeitgemässes Konzept bis Ende der Legislatur auf die Beine stellen wollen. Wir befinden uns jetzt bei der Erarbeitung der Grundlagen. Vorerst mussten wir interne Daten aufarbeiten, wozu wir nicht einfach ein externes Büro beiziehen konnten. Das mussten wir mit eigenen Ressourcen tun. Ein Experte hätte uns ohnehin gesagt, was wir intern dennoch tun müssen, und darauf haben wir verzichtet. Sobald die Grundlagen erarbeitet sind, können wir mit externen Aufträgen ein entsprechendes Managementsystem erarbeiten. Das ge-schieht ganz in dem Sinne, dass wir bei externen Expertenaufträgen auch finanzielle Überlegun-gen anstellen. So gesehen kann ich die Auffassung von KR Kälin nicht teilen, wonach das Hoch-bauamt quasi zu wenig strategische Führung übernehme oder nicht darauf hinwirke. Wir mussten einfach auf Grund der bescheidenen personellen Ressourcen gemessen an den Aufgaben, wegen den Schwierigkeiten, die entstanden sind, und auch wegen Personalwechsel im letzten Jahr die Prioritäten so setzen, dass die Investitionsprojekte im Vordergrund standen. Die Nebenprojekte, bei denen die zeitliche Dringlichkeit anders zu beurteilen war, mussten wir einer sekundären Prio-rität zuordnen. Im Übrigen werden wir uns mit dem Berufsschulprojekt nach der Sommerpause wieder befassen können. Dazu erwarte ich von der Kommission den versprochenen Fragenkatalog, damit wir das Ganze möglichst rasch aufarbeiten und das Projekt trotz allem zeitgerecht realisieren können. KR Urs Flattich: Ich könnte jetzt lange über die Problematik der amtlichen Vermessung referie-ren. Ich will den Rat aber nicht strapazieren und verzichte auf lange Ausführungen. Festhalten möchte ich aber ganz klar, dass ich die Ansicht von Regierungsrat Bösch in Bezug auf die Dienst-stelle Vermessung nicht teile. KR Stefan Aschwanden: Der Rechenschaftsbericht ist Rechnungslegung, wie wir es auch bei den Gerichten oder bei der Kantonalbank hatten. Der Regierungsrat legt uns Rechenschaft ab über die Staatsverwaltung. Wir haben zu prüfen, ob Regierung und Verwaltung den Intentionen des Kantonsrates nachgelebt haben, ob unsere Vorstösse und Gesetzesvorlagen verwirklicht oder um-gesetzt sind. Das ist unsere Aufgabe. Die CVP-Fraktion hat das geprüft und ich hätte im Vorfeld sehr gerne gesagt, dass wir von der CVP-Fraktion nichts dagegen haben, dass die Vorstösse ge-mäss Seite 11 des Rechenschaftsberichts abgeschrieben werden. Ich hätte einleitend als Frak-tionschef auch gerne beantragt, man solle vom Rechenschaftsbericht wie bei den Gerichten und bei der Kantonalbank zustimmend Kenntnis nehmen. Wie auch bei den Gerichten richte ich mei-nen Dank an den Regierungsrat und an die Verwaltung. Warum habe ich das nicht einleitend ge-tan: Ich bin gestoppt worden vom Fraktionsbericht der SVP. In diesem Fraktionsbericht habe ich dies und jenes gelesen, aber im Kern lautete er, die Regierung und die Verwaltung hätten den Intentionen des Parlaments in diesem Jahr nicht nachgelebt. Das hat mich aufgescheucht. So dachte ich mir, ich dürfe nicht schon zu Beginn loben, denn ganz sicher komme noch schweres Geschütz von der SVP-Fraktion, sinngemäss, die Regierung habe den Intentionen und Aufträgen des Parlaments nicht nachgelebt. Deshalb habe ich gewartet bis jetzt. Ich muss sagen, bis auf zwei, drei Dinge, die auch andere Fraktionen angesprochen haben, war nichts zu hören, wonach man hätte sagen können, die Regierung habe den Intentionen des Parlaments nicht nachgelebt. Wenn man schon solche Vorwürfe erhebt, sollte es nicht nur Schall und Rauch sein. Da erwarte ich als Parlamentarier substanzielle Kritik, und diese ist heute nicht gekommen. Ich komme des-halb zum ursprünglichen Antrag der CVP-Fraktion zurück; sie nimmt vom Rechenschaftsbericht zustimmend Kenntnis. Schlussabstimmung Der Rat genehmigt den Rechenschaftsbericht 2004 mit 91 zu 0 Stimmen und ist mit der bean-tragten Abschreibung von Vorstössen einverstanden.

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12. Bericht der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission der Fachhochschule Zen-tralschweiz (Anhang 5) KR Marco Steiner, Sprecher der Staatswirtschaftskommission, hält das Eintretensreferat (siehe Akten des Kantonsrates). KR Roland Urech: Ich habe zwei Wünsche an unsere Delegierten, damit sie das beim nächsten Bericht berücksichtigen können. Zum Einen haben wir vor uns den Bericht einer Fachhochschule, und wenn Sie die Grafiken betrachten, so sind sie erbärmlich. Von einer Fachhochschule erwarte ich etwas anderes. Das Zweite: Die Rede ist von 117 Mio. Franken Umsatz. Wir hatten 2 435 Studierende im Jahr 2003. Wenn man den Umsatz durch die Anzahl Studierende teilt, dann kommen wir auf 48 000 Franken pro Person. Auf Seite 18 wird ausgewiesen, dass die Kosten pro Studierenden bei 32 397 Franken liegen. In Zukunft sollte bei den Finanzen besser dargestellt werden, was zu den Kosten der Studierenden gerechnet wird und wo die Differenz liegt. KR Ruedi Sutter: Ich danke für die Berichterstattung, möchte zum Inhalt aber nichts wiederho-len. Uns sind jedoch zwei Dinge aufgefallen. Erwähnt wird die sehr erfreuliche Zahl von nur 2.8 Prozent FHZ-Absolventen, die keinen Arbeitsplatz gefunden haben. Es würde uns interessieren, ob das ein Zufall ist, oder ob eventuell der Standort in der Zentralschweiz ein Standortvorteil ist, eine Verankerung in der Region, dass diese Absolventen relativ leicht eine Stelle finden. Als Zwei-tes hat uns dieser Bericht gezeigt – deshalb halten wir ihn für einen sehr guten Bericht – dass die Hochschullandschaft enorm in Bewegung ist. Es würde uns interessieren, wie die FHZ den gros-sen Herausforderungen, die hier anstehen, überhaupt begegnet. Wir haben den Eindruck gewon-nen, dass sich die FHZ, also der Konkordatsrat sehr wohl bewusst ist, was hier alles in Bewegung ist. Wir glauben, dass diese Herausforderungen angenommen werden, dass man hier entspre-chende Strategien angeht. Der Bericht ist ja das äussere Zeichen unseres Einflusses, also des Einflusses des Parlaments auf die Entwicklung einer FHZ. Wir haben bereits beim Regierungs-programm erwähnt, dass die Demokratiedefizite bei Konkordaten ein Thema sind. Die erheblich erklärten Vorstösse müssten jetzt eigentlich Klarheit schaffen. KR Steiner hat erwähnt, wie die Zusammensetzung der Geschäftsprüfungskommission aussieht und welche Arbeit wir zu leisten haben. Es dürfte interessant sein zu sehen, welche weiteren Möglichkeiten wir haben, um die strategische Ausrichtung dieser Schulen begleiten zu können. Die SP-Fraktion nimmt den Bericht positiv zur Kenntnis. KR Marco Steiner: In Bezug auf die Zahlen, die KR Urech erwähnt hat, kann ich Folgendes sa-gen: Die Diplomstudiengänge haben rund 78 Mio. Franken gekostet. Verteilt auf die Studierenden macht das eben diese 32 000 Franken aus. Das andere sind Weiterbildung von 14.6 Mio., ange-wandte Forschung und Entwicklung von 11.6 Mio. sowie weitere Dienstleistungen. Das Ganze ist also schon ausgewiesen. Schlussabstimmung Der Bericht wird mit 86 zu 0 Stimmen genehmigt. 13. Interpellation I 13/04 von KR Marco Steiner: Südanflüge – Vermögensverlust infolge Fluglärm, eingereicht am 2. November 2004 (RRB Nr. 557, Anhang 6) KR Marco Steiner: Die Südanflüge sind bei uns ein Thema, das hier in dieser Region vielleicht weniger beachtet wird. Dem Regierungsrat danke ich für den ausführlichen Bericht, der auch verschiedene Aspekte mit einbezieht. Ich denke, das ist gut. Ich bin mir auch bewusst, dass wir in der Region Ausserschwyz sehr stark von der Agglomeration Zürich abhängen, und wir profitie-ren natürlich auch sehr stark vom Flughafen Zürich. Dessen sind wir uns bewusst. Alle Ausser-schwyzer Liegenschaftsbesitzer, die ihre Liegenschaft vor dem 30. Oktober 2003 erwarben,

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haben nie etwas vom Flugverkehr gehört. Es kommt mir vor, als würden während eines Spiels irgendwann die Spielregeln geändert. Ob der Fluglärm tatsächlich potenzielle Käufer abhält oder nicht, kann ich nicht darlegen, und es wäre auch verfrüht, darüber zu diskutieren. Auch die Immobilienmakler, mit denen ich gesprochen habe, können nicht nachvollziehen, ob es positiv oder negativ ist. Es gibt einfach Studien, die beweisen dies und andere beweisen das Gegenteil. Ich denke, man darf nicht polemisieren, aber man muss die weitere Entwicklung im Auge behal-ten. Ich begrüsse allerdings die Absicht des Schwyzer Regierungsrates sehr, dass er eine Ände-rung der Anflugschneise befürwortet. Es kann ja nicht sein, dass die Anflugschneise Süd, wo 150 000 Einwohner leben, derart stark beansprucht werden soll, wenn man sieht, dass im Nor-den 25 000 oder im Westen 37 000 Einwohner leben, die tangiert würden. Schon allein aus Sicherheitsgründen, aber auch der Gesundheit wegen muss man da reagieren können. In diesem Sinn bitte ich den Regierungsrat, alles zu unternehmen, damit das Anflugregime irgendwann geändert werden kann. Die Interpellation ist erledigt. 14. Interpellation I 1/05 von KR Andreas Meyerhans: Beschwerdeentscheide der Regierung – Verfahrensdauer generell, Vorzugsbehandlung von Beschwerden gegen vormundschaftliche Mass-nahmen, eingereicht am 4. Januar 2005 (RRB Nr. 634/2005, Anhang 7) KR Andreas Meyerhans: Ich danke dem Regierungsrat für die Antwort auf die Interpellation. Sie tippt die Probleme an, gibt aber eigentlich keine konkrete Antwort. Das habe ich bei diesem heiklen Thema erwartet. Trotzdem möchte ich noch drei Punkte aus der Sicht eines Kantons- und Gemeinderates einbringen. Einmal geht es mir vor allem um den Bereich Vormundschaft. Es ist natürlich klar, Regierungsrat Reuteler, dass wir eine Vernehmlassungsfrist haben, und die fol-gende Monatsfrist, die hier ein Jurist erwähnt, ist mir auch bekannt. Genau das ist das Problem, das die Praktiker draussen haben. Mit einem Rechtsmittel hat man erst die erste Frist, dann folgt die Vernehmlassungsfrist und später geht es nochmals weiter. Ich denke einfach, die Monatsfrist wäre eigentlich an dem Punkt anzusetzen, wo die Vernehmlassungsfrist verstrichen ist. Soviel einfach zur Präzisierung. Mehr gestört hat mich in der Antwort - das beziehe ich jetzt auf das Vormundschaftswesen - die relativ lockere Schreibweise: „Zudem bestehen durchaus die rechtli-chen Instrumente dafür, um bei Dringlichkeit auch im laufenden Beschwerdeverfahren sichernde Massnahmen anzuordnen.“ Ich weiss nicht, wer hier im Rat konkret weiss, was eine sichernde Massnahme im Vormundschaftswesen ist. Es ist nämlich der fürsorgerische Freiheitsentzug, FFE genannt. Jeder, der schon einmal in einem solchen Verfahren involviert war, weiss, dass das keine Leichtigkeit ist. Gerade deshalb ist es uns Gemeindevertretern ein Anliegen, dass solche Be-schwerdeverfahren vorwärts gehen. Es ist und bleibt ein Problem, dass wir auch Bürgerinnen und Bürger haben, die wir im Vormundschaftsbereich ab und zu mit härteren Massnahmen konfrontie-ren müssen. Wenn in diesem Zusammenhang auch noch ein fürsorgerischer Freiheitsentzug erfolgt, zieht das meistens automatisch eine Verlängerung des Verfahrens nach sich. Auf der ei-nen Seite kann sich aus einer Beschwerde heraus nochmals ein Problem ergeben. In diesem Sinn ist der Vorstoss auch lanciert worden. Ich glaube, der Regierungsrat ist sich des Problems bewusst, und ich danke auch dafür, dass er sich dazu bekennt. Ich möchte einfach davor warnen, dass man sich dann noch auf vier, fünf andere Massnahmen beruft. Wenn im Vormundschafts-wesen nämlich ganz klare Massnahmen eingeleitet werden, gibt es nicht mehr so viel Spielraum. Das möchte ich zu bedenken geben; das ist meine wichtigste Erkenntnis. Einen anderen Punkt hat KR Hubli heute bereits angesprochen, und Regierungsrat Reuteler hat auch schon eine ent-sprechende Antwort erteilt. Das Problem ist heute natürlich das, und das wissen alle hier, dass ein Beschwerdeverfahren uns alle blockiert. Es blockiert auch die Wirtschaft. Wir sehen das im-mer wieder im Submissionsverfahren. Regierungsrat Reuteler weiss ebenso wie ich, dass Be-schwerdeverhinderung durch Versöhnung oder mit dem Versuch, eine Verhandlungslösung zu finden, im Submissionsverfahren meistens nicht möglich ist. Es ist heute eine Tatsache, dass die Gemeinderäte bei jeder Vergabe der öffentlichen Hand zittern und hoffen, dass eine normale Submission stattfinden kann ohne Beschwerden. Es ist bekannt, dass dadurch so viele Verzöge-

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rungen entstehen. Im Bezirk Höfe sind drei Grossprojekte betroffen, und wir haben soeben in der Gemeinde Wollerau starke Verzögerungen wegen Beschwerden. Im Moment ist auch das Schul-haus „Weid“ in Pfäffikon stark in Verzug, und bereits in der ersten Phase der Sanierung des Schulhauses Leutschen ist auch schon wieder ein Beschwerdeverfahren hängig. Das ist kein Vor-wurf, das sind einfach Tatsachen. Wir sind also sehr daran interessiert, dass die Beschwerdever-fahren möglichst schnell vorangehen. Dafür kann der Regierungsrat aber sehr wenig, das möchte ich hier auch festhalten. In diesem Zusammenhang ist mir aufgefallen, und dafür danke ich der Regierung, dass sie unter Punkt 2.8 aussagt, der Personalbestand sei natürlich auch eine Frage. Wir sehen, die Belastung unserer Verwaltung nimmt auch in diesem Zusammenhang zu. Da möchte ich der Verwaltung gegenüber nochmals meinen herzlichen Dank aussprechen, denn die Kompetenz, die wir heute als Gemeinden in Sachen Auskunft erfahren, ist sehr hoch. Das fordert diese Leute auch. Beim Amt für Raumplanung ist das ausgewiesen im Rechenschaftsbericht un-ter „Vorabklärungen“ wie folgt: „Eine Zunahme der Vorabklärungen von Seiten der Gemeinden“. Das fordert die Verwaltung. Angesprochen wurde auch die Kantonsverfassung, und zudem gab es auch Krankheitsfälle. Wenn wir da eine gewisse Beschleunigung der Verfahren wollen, dann müs-sen wir uns bewusst sein, dass es einfach auch die entsprechenden personellen Ressourcen braucht. Das sind Feststellungen, die ich auf die Antwort noch machen wollte. RR Peter Reuteler: Ich danke KR Meyerhans bestens, möchte zwei Punkte aber noch kommentie-ren. Das Eine ist das Vormundschaftswesen. Das ist ein sehr ernsthaftes Anliegen, und es ist sehr schwierig, von Fall zu Fall immer die richtigen Entscheide zu treffen. Wir nehmen das sehr ernst; es soll also keine lockere Antwort gewesen sein. Sie soll aber auch zeigen, dass vor einem fürsor-gerischen Freiheitsentzug sehr seriöse Abklärungen getroffen werden, weil ein solcher sehr tragi-sche Faktoren auslösen kann. Der andere Punkt betrifft die Beschleunigung der Verfahren. Wir prüfen das jetzt im Rahmen der Revision des Planungs- und Baugesetzes. Innerhalb dieser Aus-legeordnung haben wir bekanntlich auch ein Postulat, wonach die Regierung als Rechtsmittelin-stanz in heiklen Angelegenheiten, wo es schneller gehen müsse, zu überprüfen sei. Das analysie -ren wir zurzeit. Wir werden im zweiten Halbjahr sicher sehen, welche Vor- und Nachteile bestehen und welches Verfahren man wählen will. Ich kann Ihnen versichern, dass wir vor allem dort, wo es um menschliche Angelegenheiten geht, die Fälle sehr schnell zu behandeln versuchen. Ich werde demnächst wieder mit der Phase der Zeugnis-Beschwerden konfrontiert. Da sind wir ebenfalls immer bestrebt, sie alle im Sommer zu behandeln, bevor die Schule wieder beginnt. Sollten noch irgendwo Unklarheiten bestehen, bin ich gerne bereit, Ihnen im Detail aufzuzeigen, wie es bei uns läuft. Immerhin sind es auch wir sieben Regierungsräte und der Staatsschreiber, die sich mit jeder Beschwerde, Woche für Woche sechs bis acht Fälle, zusätzlich beschäftigen. Das ist eine recht umfangreiche Angelegenheit. KR Christoph Pfister: Ich habe noch eine Ergänzung anzubringen. Es ist das Submissionswesen angesprochen worden. Wir haben vor kurzem das Submissionsgesetz geändert für dieses Jahr, und danach ist der Regierungsrat schon heute nicht mehr zuständig im Beschwerdeverfahren. Der Fall geht direkt ans Verwaltungsgericht. Dieser Schritt ist mit der interkantonalen Vereinbarung also bereits vollzogen. Die Interpellation ist erledigt. 15. Interpellation I 11/05 von KR Franz Bissig: Prinzip der Öffentlichkeit in der Kantonalen Ver-waltung, eingereicht am 21. März 2005, RRB Nr. 642/2005, Anhang 8) KR Franz Bissig: Der Regierungsrat hat im Regierungsprogramm die Absicht geäussert, das Prin-zip der Geheimhaltung zu ersetzen durch das Prinzip der Öffentlichkeit. Mit meiner Interpellation wollte ich vom Regierungsrat wissen, ob er bereits konkrete Vorstellungen hat respektive ob er schon weiss, wie das vor sich gehen soll und vor allem, welche Auswirkungen das haben könnte. In seiner Antwort schreibt der Regierungsrat im Wesentlichen, dass schon heute in vielen Berei-chen das Öffentlichkeitsprinzip gelte. Das Prinzip der Geheimhaltung ist demnach bereits an

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mehreren Stellen durchbrochen. Er schreibt weiter, dass die Grenzziehung zwischen Öffentlich-keitsprinzip und Geheimhaltung in einem gesetzlichen Erlass zu regeln sei. Der Gesetzgeber, also wir als Parlament, sind letztlich verantwortlich für die finanziellen Konsequenzen. Das Fazit dar-aus entspricht ungefähr der gleichen Selbsterkenntnis, die schon der griechische Philosoph So-krates hatte: „Ich weiss, dass ich nichts weiss.“, oder etwas angepasst an die Antwort des Regie-rungsrates: „Ich weiss, dass es die Regierung auch nicht weiss.“ Ich möchte ihr aber trotzdem danken für die prompte und schnelle Beantwortung der Interpellation. LA Kurt Zibung: Die Regierung weiss, was sie will, sie verrät es nur nicht. Die Interpellation ist erledigt. KRP Josef Märchy: Ich möchte Ihnen danken für die solide und speditive Arbeit von heute. Wir haben ein gerütteltes Mass durchgebracht dank Ihren kurzen und prägnanten Voten. Wenn es so weitergeht auch in den nächsten Sitzungen, ist das eine wahre Freude, hier den Vorsitz haben zu dürfen. Wir hatten gestern einen Freudentag, und wir haben auch heute einen Freudentag. Es scheint eine recht fruchtbare Zeit zu sein, denn unter uns befindet sich wieder ein Geburtstags-kind. Feiern kann heute KR Anna Niederberger. Herzliche Gratulation zum Geburtstag. Dann möchte ich dem Rat mitteilen, dass die Kantonsratssitzung vom September mangels Geschäfte ausfallen wird. Ich wünsche allen eine erholsame, schöne Sommerzeit. Geniessen Sie die Tage, widmen Sie sich ihren Familien und tanken Sie Energie, damit Sie sich wieder voller Tatendrang und Ideenreichtum für unseren Kanton einsetzen können. Danken möchte ich auch der kantona-len Bauernvereinigung für den feinen Znüni, der heute von KR Bruno Knüsel organisiert wurde. Wir sind mit der Bauernvereinigung so verblieben, dass sie uns etwa jede zweite Sitzung einen Znüni offerieren wird. Ganz herzlichen Dank für dieses Engagement; das ist eine sehr sympathi-sche Geste. Morgen steigt bekanntlich meine Kantonsratspräsidenten-Feier. Ich habe Sie alle eingeladen, aber es ist natürlich nicht allen möglich, herzukommen. Die anderen heisse ich schon jetzt recht herzlich in Schwyz willkommen. Das heisst, drei Tage hintereinander Schwyz, aber ich denke, Schwyz ist immer eine Reise wert. Damit will ich die Sommersession schliessen und wünsche allen eine gute Zeit. Kommen Sie gut nach Hause. Schwyz, 26. Juli 2005 Margrit Gschwend, Protokollführerin Genehmigung Die Ratsleitung hat dieses Protokoll genehmigt; Josef Märchy, Kantonsratspräsident