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GEMEINDE SONNENSTEIN Amtsblatt Jahrgang 8 Samstag, den 17. Februar 2018 Nummer 2 20 Jahre Karneval in Bockelnhagen Mehr dazu finden Sie im Innenteil.

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GEMEINDE SONNENSTEIN

Amtsblatt

Jahrgang 8 Samstag, den 17. Februar 2018 Nummer 2

20 Jahre Karneval in Bockelnhagen

Mehr dazu finden Sie im Innenteil.

Amtsblatt der Gemeinde Sonnenstein - 2 - Nr. 2/2018

Gemeinde Sonnenstein

Anschrift

Gemeinde SonnensteinOT Weißenborn-LüderodeBahnhofstraße 1237345 Sonnenstein

Telefon: ............................................................... 036072 / 831-0Telefax: ............................................................. 036072 / 831-32E-Mail: .......................buergerbuero@gemeinde-sonnenstein.deInternet: .................................... www.gemeinde-sonnenstein.de

Sprechzeiten der Verwaltung

Montag 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 UhrDienstag 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 UhrFreitag 09:00 – 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Bürgermeisters

Dienstag 15:00 – 18:00 Uhr

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 UhrDonnerstag 09:00 – 12:00 UhrFreitag 09:00 – 12:00 Uhr

Sprechzeiten Jugend und Familie/Kindergärten

Montag 09:00 – 12:00 UhrDienstag 14:00 – 18:00 Uhr

Annahmestelle für Bioabfälle und Elektrokleingeräte

(OT Weißenborn-Lüderode, gegenüber Sportplatz)Freitag 14:00 - 17:00 UhrSamstag 10:00 - 15:00 Uhr

Bibliothek

(OT Weißenborn-Lüderode, Hauptstraße 80)Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr

Redaktionsschluss- und Erscheinungstermin nächste AusgabeRedaktionsschluss ErscheinungsterminFreitag, 09. März 2018 Samstag, 17. März 2018Freitag, 20. April 2018 Samstag, 28. April 2018

Ansprechpartner: Frau FrickeTel.: 036072/83113E-Mail: [email protected]

Wichtiger Hinweis an die TextlieferantenBitte schicken Sie die Textbeiträge per E-Mail an [email protected]. Pro Beitrag können maximal 2 Bilder abgedruckt werden.

Wir freuen uns auf Ihre Beiträge und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung.Ihre Redaktion

RufnummernPolizei ................................................................................... 110Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst ................................. 112Rettungsleitstelle ............................................... 03606/5066780Krankentransport ................................................... 03606/19222Havariedienste:Wasser- und Abwasserzweckverband ................. 036076/569-0„Eichsfelder Kessel“Erdgas/Eichfeldgas ................................................ 036074/3840VersorgungsunterbrechungThüringer Energienetze /Strom ........................ 0361 7390-7390Kinder- undJugendtelefon ...................................................... 0800/0080080Frauenschutzwohnung ....................................... 03605/518798Giftnotruf ............................................................... 0361/730730Zahnärztlicher Notdienst ..................................... 0180/5908077Kassenärztlicher Notdienst ............................................ 116117

Impressum

Amtsblatt der Gemeinde SonnensteinHerausgeber: Gemeinde Sonnenstein, OT Weißenborn-Lüderode, Bahnhofstraße 12, 37345 Sonnenstein, Tel.: 036072/831-0, Fax: 036072/83132, E-Mail: [email protected]: www.gemeinde-sonnenstein.deVerlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,Tel.: 03677 2050-0, Fax: 03677 205021Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Textteil: Bürgermeister der Gemeinde Sonnenstein, Herr TrappeAnsprechpartnerin: Frau Fricke, Tel.: 036072/83113, E-Mail: [email protected] für den Anzeigenteil: David Galandt, erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffent lichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die zurzeit gültige Anzeigenpreis-liste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Verlagsleiter: Mirko ReiseErscheinungsweise und Bezugsmöglichkeiten:Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird kostenlos an die Haus-halte der Gemeinde Sonnenstein verteilt. Im Bedarfsfall können Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inklusive Porto und 7 % MwSt.) beim Verlag (siehe oben) bestellt und bezogen werden.Für Veröffentlichungen Dritter wird keine Gewähr übernommen. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

Amtsblatt der Gemeinde Sonnenstein - 3 - Nr. 2/2018

im Bürgerbüro der Gemeinde Sonnenstein, Bahnhofstr.12, in Sonnenstein OT Weißenborn-Lüderode öffentlich aus und kön-nen eingesehen werden.Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung.Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und wer-den sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.

Gemeinde Sonnenstein, 17. Februar 2018gez. TrappeBürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Sonnenstein

Landkreis Eichsfeld für das Haushaltsjahr 2018

Auf Grund der §§ 55 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreis-ordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO -), in der Fas-sung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBL. S. 41ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. April 2017 (GVBI. S. 91, 95) erlässt die Gemeinde Sonnenstein folgende Haus-haltssatzung:

§ 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2018 wird hiermit fest-gesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.488.300,00 €und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.241.900,00 €ab.

§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaß-nahmen sind nicht festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteu-ern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) 280 v. H.b) für Grundstücke (B) 390 v. H.2. Gewerbesteuer 395 v. H.

§ 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 900.000 €uro festgesetzt.

§ 6 Es gilt der von der Gemeinde Sonnenstein am 15. Dezember 2017 beschlossene Stellenplan.

§ 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

Sonnenstein, 31.01.2018 Gemeinde Sonnenstein gez. Trappe Bürgermeister Siegel

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Sonnenstein

Kommunalwahl in der Gemeinde Sonnenstein

am 15. April 2018

Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung

des Wahlausschusses der Gemeinde Sonnenstein

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am 13. März 2018 um 8:30 Uhr im Gemeindesaal, Ortsteil Weißenborn-Lüderode, Bahnhofstraße 13, 37345 Sonnensteinstatt.

Tagesordnung:Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Sonnenstein und Beschlussfassung über ihre Zulassung(gem. § 4 Abs. 5 Nr. 1, § 17 Abs. 4, § 24 Abs. 1 Satz 2 ThürKWG, § 22 ThürKWO)

Zu der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses lade ich Sie herzlich ein.

Sonnenstein, 17. Februar 2018gez. MüllerWahlleiterin

Hinweis: Die als gültig zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters werden voraussichtlich im nächsten Amtsblatt bekannt gemacht. Sollte dies aus terminlichen Gründen nicht möglich sein, so werden sie gemäß § 16 Abs. 4 der Hauptsat-zung der Gemeinde Sonnenstein spätestens am 24. März 2018 durch Aushang an den hierfür allgemein bestimmten Stellen (Verkündungstafeln) bekanntgemacht.

Zusätzlich können Sie die Bekanntmachung dann auf der Inter-netseite der Gemeinde Sonnenstein einsehen:

www.gemeinde-sonnenstein.de

Bekanntmachung Haushaltssatzung 2018

der Gemeinde SonnensteinMit Beschluss vom 15. Dezember 2017 Nr. 84-18/2017 hat der Gemeinderat der Gemeinde Sonnenstein die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom 22. Januar 2018 dieser Haushaltssatzung die rechtsaufsichtliche Würdi-gung erteilt.Die Satzung wird in vollem Wortlaut im Amtsblatt der Gemeinde Sonnenstein Jahrgang 8, Nummer 2 vom 17. Februar 2018 öf-fentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan 2018 und die Anlagen liegen entsprechend § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung

vom 19. Februar 2018 – 05. März 2018 während der allgemeinen Dienstzeiten

Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 UhrDienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 UhrMittwoch 09:00 Uhr - 12:00 UhrDonnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 UhrFreitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Amtsblatt der Gemeinde Sonnenstein - 4 - Nr. 2/2018

2. Im Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen Ein-wendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmäch-tigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hin-gewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Die rechtzeitig erhobenen schriftli-chen Einwendungen haben auch im Falle des Ausbleibens weiterhin Bestand.

Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Verhandlung be-endet.

3. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht er-stattet werden.

4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Thüringer LandesverwaltungsamtReferat 540Weimarplatz 499423 Weimar

Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der LiegenschaftsneuvermessungIn der Gemeinde Sonnenstein, Gemarkung Weißenborn, Flur 8, Flurstücke 77 und 79 wurde eine Liegenschaftsneuvermes-sung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl.S. 574) in der geltenden Fas-sung durchgeführt. Über die Liegenschaftsneuvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 28.02. bis 30.03.2018in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr

in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungs-ingenieur Thomas Merten, Brühler Herrenberg 6, 99092 Erfurt eingesehen werden.Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG in der geltenden Fassung wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Lie-genschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Lie-genschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch ein-gelegt wurde.RechtsbehelfsbelehrungGegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann inner-halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Öf-fentlich bestellten Vermessungsingenieur Thomas Merten, Brüh-ler Herrenberg 6, 99092 Erfurt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Erfurt, den 05.02.2018gez. Dipl.-Ing. (FH) Eckard BartensteinÖffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Schöffenwahl 2018 – Bewerben Sie sich!Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt.Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 4 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Mühlhausen und Landge-richt Mühlhausen als Vertreter des Volkes an der Rechtspre-chung in Strafsachen teilnehmen.

Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss schla-gen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vordoppelt so viele Kandidaten, wie Schöffen benötigt werden, vor. In der zweiten Jahreshälfte 2018 wird der Schöffenwahlausschuss aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen.

Bekanntmachung lt. Hauptsatzung der Gemeinde Sonnenstein

Bekanntmachung der Gemeinde Sonnenstein

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebau-ungsplanes Nr. 4 „Im Bärental“ der Gemeinde Sonnenstein OT Weißenborn-Lüderode gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Der Gemeinderat der Gemeinde Sonnenstein hat in seiner Sit-zung am 14.08.2017 die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebau-ungsplanes Nr. 4 „Im Bärental“ der Gemeinde Sonnenstein OT Weißenborn-Lüderode gefasst. In gleicher Sitzung wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit be-schlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Bärental“ der Ge-meinde Sonnenstein OT Weißenborn-Lüderode kann entspre-chend § 3 Abs. 1 BauGB, in Verbindung mit § 3 Thüringer Be-kanntmachungsverordnung in der Zeit

26. Februar 2018 bis 26. März 2018während der allgemeinen DienstzeitenMontag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 UhrDienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 UhrMittwoch 09:00 - 12:00 UhrDonnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 UhrFreitag 09:00 - 12:00 Uhr

im Bauverwaltungsamt der Gemeinde Sonnenstein OT Weißen-born-Lüderode, Bahnhofstraße 12, 37345 Sonnenstein eingese-hen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden.Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anre-gungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung sind unzulässig, soweit mit ih-nen Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag-steller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.gez. TrappeBürgermeister

Sonnenstein, den 17.02.2018

Bekanntmachungen anderer Behörden

Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren

für den Neubau der B 243 östl. Mackenrode- Groß-wechsungen,

Abschnitte: OU Holbach und OU GünzerodeIm Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o. g. Verkehrsbau-vorhaben wird ein Erörterungstermin durchgeführt.1. Der Erörterungstermin beginnt• für privat Betroffene, landwirtschaftliche Betriebe, Landwirt-

schaftsbehörden, Forstbehörde, Stadtverwaltung, Gemein-den und Landratsämter

am 28.02.2018 um 10:00 Uhr• für Verbände (anerkannt nach § 63 BNatSchG), Versorgungs-

unternehmen und sonstige Träger öffentlicher Belange am 01.03.2018 um 10:00 Uhrjeweils in der

Gaststätte „Am Hagen“ OT Günzerode Am Hagen 4 99735 Werther

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Anhörungs-behörde den Erörterungstermin bei Bedarf verlängern kann. Entsprechende Änderungen werden im Termin bekannt ge-geben.

Amtsblatt der Gemeinde Sonnenstein - 5 - Nr. 2/2018

Einladung zur Wahl des Ortsbrandmeisters und des stellv. Ortsbrandmeisters für die Gemeinde Sonnen-stein

Werte Kameradinnen und Kameraden,am Samstag, den 07.04.2018 findet um 19.00 Uhr im Gemein-desaal, OT Weißenborn-Lüderode, Bahnhofstraße 13, eine gemeinsame Jahreshauptversammlung für die Wahl des Orts-brandmeisters und seines Stellvertreters statt.Hierzu möchte ich alle Kameraden und Kameradinnen der Ein-satzabteilungen, den Bürgermeister, die Ortschaftsbürgermei-ster und den Gemeinderat herzlich einladen und um pünktliches Erscheinen bitten.Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälf-te der Angehörigen der Einsatzabteilungen anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit beginnt eine erneute Versammlung nach Ablauf von 15 Minuten ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwe-senden (§§ 14 und 15 unserer Feuerwehrsatzung).

Mit kameradschaftlichen Grüßengez. Robert Wildemannstellv. Ortsbrandmeister

Werden Sie Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 15. April 2018!Sehr geehrte Bürger,am 15. April 2018 findet die Wahl des Bürger-meisters sowie des Landrats statt.Wir suchen Freiwillige, die uns an diesem Tag bei der Durchführung der Wahl unter-stützen möchten.

Als kleine Anerkennung erhalten Sie für die Ausübung des Eh-renamtes einen Obolus in Höhe von 21 Euro.

Das erwartet Sie als Wahlhelfer:Der Wahlvorstand trifft sich am Wahltag um 7:30 Uhr im Wahl-raum. Es wird besprochen, welche Aufgaben welcher Wahl-helfer erledigt (z.B. Strichliste führen, Stimmzettel ausgeben). Die Wahlhelfer müssen i.d.R. nicht den ganzen Tag, sondern entweder vormittags oder nachmittags anwesend sein. Ab ca. 17:00 Uhr trifft sich der gesamte Wahlvorstand, um nach einem gemeinsamen Abendessen mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen.Vor der Wahl bieten wir eine Informationsveranstaltung an, auf der sich die Wahlhelfer über ihre Aufgaben und den Ablauf der Wahl informieren können. In jedem Wahllokal werden auch eini-ge erfahrene Wahlhelfer eingesetzt, denen der Ablauf der Wahl bereits vertraut ist.Die Mitglieder des Wahlvorstandes sollten Wahlberechtigte der Gemeinde sein, d.h. sie müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungper Telefon unter der Nummer 036072 - 83114 oder - 8310oder per E-Mail: [email protected]üllerWahlleiterin

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Sonnenstein wohnen und am 01.01.2019 zwi-schen 25 und 69 Jahre alt sein werden.Wählbar sind deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Frei-heitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern füh-ren kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivoll-zugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschen-kenntnis erwartet.Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteils-vorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhand-lung das Fragerecht zu.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachse-nenstrafsachen bis zum 15.04.2018 bei der

Gemeinde Sonnenstein Haupt- und Personalamt Frau Müller – persönlich – Weißenborn-Lüderode Bahnhofstraße 12 37345 Sonnenstein

Ein Formular finden Sie auf der Folgeseite oder es kann von der Internetseite der Gemeinde www.gemeinde-sonnenstein.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden oder im Bürgerbüro der Gemeinde Sonnenstein abgeholt werden.Bei weiteren Fragen können Sie sich gern unter der Telefon-nummer (036072) 831-14 oder 831-13 an mich oder Frau Fricke wenden.Andrea MüllerHaupt-/Personalamtsleiterin

Hinweis zu den Dauerkarten für das Freibad HolungenDie Dauerkarten für das Freibad gelten für die Dauer einer Saison. Beginn und Ende der Badesaison sowie der täglichen Badezeiten werden wie gehabt von der Gemeinde festgesetzt. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die Besitzer der Dauerkarten keinen Anspruch auf die Öffnung des Bades ab bzw. bis zu einem bestimmten Stichtag haben. Der Zeitpunkt der Eröffnung hängt unter anderem von der Witterung und dem Stand der vorbereitenden Arbeiten ab. Auch während der Sai-son kann es wie schon in den vergangenen Jahren aufgrund der Witterung, technischer Störungen oder personeller Engpässe zu Schließtagen kommen.Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen unseren Besuchern viele sonnige Tage, Erholung und Freude im Freibad.