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Institutioneller Kinderschutz in der Jugendhilfe der AWO Saarland Birgit Luhmann, AWO Saarland Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Saarland – Beteiligungs- und Beschwerdemanagement Fachtagung des Landesjugendamtes im Saarland am 22.08.2013

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Page 1: Institutioneller Kinderschutz in der Jugendhilfe der AWO ... · PDF fileBirgit Luhmann Diplom-Psychologin Wie haben wir uns dem Thema genähert? Gliederung: Bundeskinderschutzgesetz

Institutioneller Kinderschutz in der Jugendhilfe der AWO Saarland Birgit Luhmann, AWO Saarland

Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Saarland – Beteiligungs- und Beschwerdemanagement Fachtagung des Landesjugendamtes im Saarland am 22.08.2013

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Geschäftsbereich 1

HILFEN zur ERZIEHUNG Birgit Luhmann

Geschäftsbereich 2

JUGEND- SOZIALARBEIT Dieter Ehre

ambulante, teilstationäre und stationäre

Einrichtungen der Hilfen

zur Erziehung und Frauenhäuser

Jugendsozialarbeit, Schulkooperations-

projekte, Kindertages- betreuungen

Gesamtorganisation u. Verwaltung Peter Barrois

Gesamtorganisation

Verwaltung Qualitätsmanagement

Betriebstechnik

Aufbau SPN

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Wie haben wir uns dem Thema genähert?

Gliederung:

Bundeskinderschutzgesetz (2012)

Grundsätzliche Überlegungen

Täterstrategien

Prävention

Qualitäts-Ziel SPN 2012

Ausgewählte Ergebnisse des Prozesses im SPN

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Bundeskinderschutzgesetz inhaltliche Eckpfeiler

Hintergrund ist die Debatte um die Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauches in den Institutionen der 50. und 60. Jahre

und die Schlussfolgerungen des Runden Tisches zur Aufklärung

des sexuellen Kindesmissbrauches

Betriebserlaubnis gekoppelt an ein geeignetes Beteiligungs- und

Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche

Anspruch de Einrichtungen auf fachliche Begleitung in

Kinderschutzfragen durch die übergeordnete Landesbehörde

Kontinuierliche Qualitätsentwicklung als gemeinsame

verbindliche Aufgabe

Einhaltung fachlicher Standards in den Einrichtungen

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Mindeststandards

Strategie der Prävention:

Implementierung von Mindeststandards:

1. Vorlage eines verbindlichen Schutzkonzeptes

2. Durchführung einer einrichtungsinternen Analyse zu

arbeitsfeldspezifischen Gefährdungspotentialen und

Gelegenheitsstrukturen

3. Bereitstellung eines internen und externen Beschwerdeverfahrens

4. Notfallplan für Verdachtsfälle

5. Hinzuziehung eines/einer externen Beraters/Beraterin

Verdachtsfälle (z.B. Fachkraft für Kinderschutz)

6. Entwicklung eines Dokumentationswesens für Verdachtsfälle

7. Themenspezifische Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen

durch externe Fachkräfte

8. Prüfung polizeilicher Führungszeugnisse

9. Aufarbeitung und konstruktive Fehlerbearbeitung im Sinne der

Prävention und Rehabilitierungsmaßnahmen

(Unterarbeitsgruppe I des Runden Tisches Kindesmissbrauch, aus dem

Zwischenbericht des Runden Tisches, 2010)

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Klientenschutz beim SPN der AWO Saarland

Grundsätzliche Überlegungen:

Kinderschutz hat inhaltliche und institutionelle Aspekte.

Institutioneller Kinderschutz ist Leitungsaufgabe.

Leitungskräfte benötigen spezifisches Wissen und

eine entsprechende Haltung, um Kinderschutz wirkungsvoll

umzusetzen.

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

3 Faktoren, die außer dem gesetzlichen Auftrag

(BuKiSchG) uns auf den Plan gerufen haben, dass wir uns

intensiv mit dem Thema „institutioneller Kinderschutz“

befassen:

• Mitarbeiter sind 1. Ansprechpartner für Kinder, die

Übergriffe erlebt haben (Fachkompetenz ist gefragt)

• Tatsache, dass Organisationstrukturen entscheidend

sind (Organisationsentwicklung)

• Wissen über Täter und ihre Strategien ist grundlegend, um den Schutz für Kinder zu erhöhen

(spezifisches Wissen)

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Mitarbeiter/innen als 1. Ansprechpartner

Fakt:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der

Einrichtungen werden von den Mädchen und

Jungen ins Vertrauen gezogen werden.

Auftrag:

Kinder schützen.

Notwendigkeit:

Qualifikationen ermöglichen

und Ressourcen bereitstellen!

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Institutionelle Rahmenbedingungen

Organisationsstrukturen haben einen entscheidenden Einfluss,

ob Täter ihre Übergriffe unbemerkt und somit

„geschützt“ ausführen können,

oder ob sie Gefahr laufen, aufzufallen und sich für

ihre Taten verantworten müssen.

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Täterstrategien

Sexueller Missbrauch ist immer ein geplanter Vorgang!

• sorgfältige Planung und Vorbereitung der Tat

• Testung möglicher Opfer

Das bedeutet:

Es handelt sich um eine

• gezielte Entscheidung des Täters

• für eine Tätigkeit im pädagogischen Bereich.

• Es findet eine gezielte Auswahl der Institution statt.

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Entscheidung und Auswahl eines Opfers

Die Auswahl des Opfers findet nach bestimmten Kriterien

statt.

Es findet eine gezielte Suche nach besonders

verletzlichen Kindern statt.

Das bedeutet:

Je mehr Defizite ein Kind in Bezug auf

Sicherheit, Zuwendung, Anerkennung,

Liebe und Wärme aufweist,

desto größer ist die Gefahr für dieses Kind,

Opfer sexueller Übergriffe zu werden. (vgl. Conte 1989, Enders 1995, Bullens 1995, Fegert und Wolff 2003

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Erkenntnis: Kinder mit einem Defizit an Liebe, Anerkennung, Sicherheit und

Selbstbewusstsein habe ein erhöhtes Risiko, Opfer von Übergriffen zu werden

Entscheidung: wir tun alles in unserer Macht stehende, um Kinder stark zu

machen. Und zwar auf allen Ebenen:

Organisationsebene Mitarbeiterebene Kinder-& Jugendlichen-Ebene

Regeln: werden unter Beteiligung erstellt (Selbstverpflichtungserklärung, Gruppenregeln, Umgangsregeln)

Verfahren bei Verstoß gegen Regelwerk

Möglichkeiten des Aufzeigens von Verstößen gegen vereinbarte Regeln Beschwerde:

Prävention:

Intervention:

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Prävention

Organisation Mitarbeiterteams Kinder & Jugendliche

Leitbild und Qualitäts-

politik

Fortbildungen, Supervision,

Reflexionsräume schaffen

Partizipation

ermöglichen & fördern

Beschwerdemanagement

im QM spezifizieren

Kultur des Hinsehens

etablieren

Kinderrechte

bekanntmachen

Erweiterte

Führungszeugnisse

Kollegialen Diskurs anstoßen Gruppenregeln

gemeinsam entwickeln

Bewerberverfahren

abstimmen

Eindeutige Abläufe,

transparente Entscheidungen

Vertrauensperson

benennen

Vertrauensperson

benennen

Kultur der Kommunikation Altersspez. sexualpäd.

Konzepte

Dokumentationsregeln Alles ist ansprechbar, keine

Tabus

Lifeskills vermitteln

Kinder stark machen

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Q-Ziel 2012 im Geschäftsbereich Hilfen zur Erziehung

„Kinder und Jugendliche in den SPN-

Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung sind sicher

vor sexueller und psychischer

Gewalt.“

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Mitarbeiterbrief

Information über Hintergrund

Werben für Mitarbeit am

Organisationsentwicklungsprozess

Enttabuisierung des Themas - Möglichkeiten schaffen

zu sprechen

Handlungssicherheit geben - Fortbildungen anbieten

Notwendigkeit zur Entwicklung von Präventions- und

Interventionsansätzen verdeutlichen

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Projektgruppe im SPN

• alle Leitungskräfte der stationären und teilstationären

Einrichtungen(28) und teilweise auch der ambulanten

Zentren (3)

• zwischen Herbst 2011 und Mai 2013

• 6 Tagesveranstaltungen mit externer Referentin

• 1 Klausurtagung intern

Thema: institutioneller Kinderschutz

• zusätzlich 2 x 25 Basismitarbeiterinnen und Mitarbeiter an

5 Terminen zu pädagogischen Themen im

Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, psychischer

und physischer Gewalt auch unter Peers

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

SPN-Dossier Kinderschutz Inhaltsverzeichnis

Präambel: Grundsätzliche Überlegungen zum Kinderschutz und

unserem pädagogischen Handeln

Selbstverpflichtungserklärung aller Mitarbeitenden

Wissen über Täterstrategien

Prävention

Kinderrechte

Partizipation

sexualpädagogische Konzepte

Intervention

Beschwerdemöglichkeiten für Kinder

Ablauf bei vagem Verdacht auf Missbrauch

Ablauf bei konkretem Verdacht auf Missbrauch

Thematisierung der Grundsätze von institutionellem

Kinderschutz im Bewerberauswahlverfahren

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Es folgen Beispiele von Arbeitspapieren aus

dem SPN.

Erarbeitet mit Beteiligung aller

Leitungskräfte aus dem Bereich der HzE.

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Selbstverpflichtungserklärung SPN MitarbeiterInnen

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen lebt durch vertrauensvolle Beziehungen von Menschen

untereinander. Durch diese Beziehungen wollen wir jungen Menschen Selbstbewusstsein

vermitteln, ihre Identität stärken und sie befähigen, eine gesunde Beziehung zu sich selbst und zu

anderen zu entwickeln und zu leben. Das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und in die

Beziehung zu anderen Menschen soll gestärkt werden.

Aus diesem Grund halte ich mich an folgende Grundsätze:

1. Ich verpflichte mich, alles in meiner Macht Stehende zu tun, dass Kinder und Jugendliche in

unseren Einrichtungen vor Gefahren und Übergriffen bewahrt werden. Deshalb schütze ich Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt und beachte die gesetzlichen

Vorschriften.

2. Ich respektiere die Gefühle der Kinder und Jugendlichen. Ich nehme die individuellen

Grenzsetzungen und die Intimsphäre der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr und

ernst. Ich erkenne an, dass jeder Mensch ein Individuum mit eigener Persönlichkeit ist. Ich

respektiere die Kinder und Jugendlichen und bringe ihnen Wertschätzung und Vertrauen

entgegen.

3. Ich gestalte die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent und gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Mit den Eltern der

betreuten Kinder arbeite ich vertrauensvoll zusammen, respektiere sie in ihrer

Verantwortung und informiere sie über unsere Grundsätze für das Kindeswohl.

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Selbstverpflichtungeserklärung SPN MitarbeiterInnen

4. Mir ist bewusst, dass es ein Machtgefälle zwischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einerseits

und Kindern und Jugendlichen andererseits gibt. Mit der mir übertragenen Verantwortung in der

Mitarbeit gehe ich sorgsam und bewusst um. Insbesondere missbrauche ich meine Rolle als

Mitarbeiter oder Mitarbeiterin nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen.

5. Ich verzichte auf verbales und nonverbales abwertendes Verhalten. Ich beziehe aktiv Stellung gegen gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten.

6. Konflikte löse ich gewaltfrei. Ich bemühe mich stets um beschreibende und nicht wertende

Äußerungen aus der Ich-Perspektive. Wenn Konflikte eskaliert sind, sorge ich für eine Atmosphäre,

die eine Rückkehr ohne Niederlage ermöglicht.

7. Ich werde Situationen ansprechen, die mit unserem Verhaltenskodex nicht in Einklang stehen,

um ein offenes Klima in der Gruppe zu schaffen und zu erhalten.

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Selbstverpflichtungeserklärung SPN MitarbeiterInnen

8. Im dienstlichen Kontakt kommt es zu einem intensiven Austausch über Gefühle und

Bedürfnisse, wodurch eine große Nähe entstehen kann. Ich verzichte bewusst auf private Kontakte zu den betreuten Kindern und Jugendlichen und deren Familien.

9. Ich achte auf Anzeichen der Vernachlässigung oder Gewalt bei Kindern und Jugendlichen. Ich

informiere bei begründetem Verdacht meinen direkten Vorgesetzten und leite ein

Kinderschutzverfahren nach § 8a SGB VIII ein.

10. Ich habe die relevanten Gesetzestexte und den Text zum Schutz von Kindern, Jugendlichen

und Mitarbeitenden gelesen und verpflichte mich, nach diesen Grundsätzen zu arbeiten.

Unterschrift der Mitarbeiterin Datum

………………………………….. ………………………..

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in Anlehnung an: Ev. Jugendhilfe Schweicheln

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche

Alle Menschen haben sowohl Rechte als auch Pflichten, auch alle Kinder und Jugendliche.

Wenn jemand gegen deine Rechte verstößt, kannst du dich beschweren.

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

deine Bezugsbetreuerin oder dein Bezugsbetreuer ist immer für dich da.

du kannst auch darüber mit der Einrichtungsleitung sprechen, wenn dir das lieber ist.

wenn du lieber schreiben willst, gibt es einen Briefkasten in jeder Gruppe mit dem Ausdruck

„Kummerkasten“, der einmal in der Woche von der Einrichtungsleitung geleert wird.

Es gibt auch eine Vertrauensstelle, an die du dich schriftlich oder telefonisch wenden kannst,

wenn du dich an niemandem aus der Einrichtung wenden möchtest.

So erreichst du die Vertrauensstelle:

Adresse: AWO-Vertrauensperson –persönlich-

Postfach

66424 Homburg

Email: [email protected]

Telefon: 0800 100 200 3

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Nur Klarheit und Eindeutigkeit in Abläufen

gibt in krisenhaften Situationen

Handlungssicherheit für alle Beteiligten.

Ablaufschema bei Verdacht

Rehabilitieren bei falschem Verdacht

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

• von allen getragener Prozess

• Arbeitsgruppe unter Beteiligung verschiedener

Delegationsebenen

• intensive fachliche Beschäftigung mit dem

Thema

• Zeitspanne, nicht singuläre Veranstaltung

• externe Begleitung (SOS, G.Obereicher)

• angestoßen und unterstützt durch Leitung des

Geschäftsbereiches

• Sprecherlaubnis – raus aus Tabuzone

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

• Zeitmanagement: Kollision mit Alltagsaufgaben

• alte Geister in den Köpfen der Mitarbeiter

• Tabuzonen als sie noch unausgesprochen waren

• Angst der Mitarbeiter

vor falschen Verdächtigungen?

vor Denunziationen durch Kollegen

vor einem Klima des Misstrauens

als ungenügend bewertet zu werden

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

• Verankerung in der Struktur der Organisation

• inhaltlich-fachliches Durcharbeiten

erforderlich

• Erarbeiten eines fundierten Verständnisses der

Intention von institutionellem Kinderschutz

• Person als AnsprechpartnerIn benennen

(Vertrauensperson / Kinderschutzbeauftragte)

• Thema muss kontinuierlich aktualisiert werden

(Fortbildungen, Veranstaltungen, Leitbild …)

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Birgit Luhmann Diplom-Psychologin

Institutioneller Kinderschutz

Danke für Ihr Interesse!