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Informationsblatt zur Änderung/Fortschreibung des Krankenhausplans NRW 2015 Folgende Änderungen werden im Krankenhausplan 2015 vorgenommen Ergänzung des Anhang F des Krankenhausplans NRW 2015 um die Ausweisung von besonderen Aufgaben von Zentren bestehend aus einer Präambel für besondere Aufgaben von Zentren und die jeweiligen Checklisten zur Ausweisung von besonderen Aufgaben von Zentren: 1. Präambel für besondere Aufgaben von Zentren: Besondere Aufgaben von Zentren und Schwerpunkte werden durch Ausweisung und Festlegung im Krankenhausplan des Landes NRW festgestellt (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 i.V.m. Satz 4 KHEntgG). Dabei werden die Auswahlkriterien und besonderen Aufgaben umfassend im Krankenhausrahmenplan beschrieben. Bei vollständiger Erfüllung dieser Anforderungen und Durchführung eines Verfahrens nach § 14 KHGG NRW erfolgt die Feststellung durch einen Bescheid nach § 16 KHGG NRW an den einzelnen Krankenhausträger unter Verweis auf den Rahmenplan. Die vollständige Erfüllung der besonderen Aufgaben ist somit Auswahlkriterium, soweit nicht im Rahmen des Verfahrens nach § 14 KHGG NRW für einzelne Zentren aufgrund regionaler Besonderheiten Einschränkungen notwendig sind. Die besonderen Aufgaben orientieren sich an der Anlage zur Zentrumsvereinbarung („Vereinbarung gemäß § 9 Absatz 1a Nummer 2 KHEntgG zur Konkretisierung der besonderen Aufgaben nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 KHEntgG (Zentrumsvereinbarung)“). Auf der Grundlage der Rahmenvorgaben nach § 13 KHGG NRW legt das zuständige Ministerium als regionale Planungseinheit für die planerische Festlegung Besonderer Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten je nach Aufgabenstellung das Land, die Regierungsbezirke oder Versorgungsgebiet fest. So wird eine überörtliche Planung und Abstimmung bedarfsgerechter Angebote ermöglicht, wobei es Zentren mit (zuschlagsberechtigt) und ohne (nicht zuschlagsberechtigt) besondere Aufgaben geben kann. Detaillierte Ausführungen finden sich in den einzelnen Checklisten der Zentren. Über die Checklisten hinaus bleiben die aus unserer Sicht notwendigen Qualitätsvorgaben des G-BA unberührt. Das bedeutet, dass die Vorgaben des G-BA, z.B. bei Mindestmengen bei Transplantationen, die Checklisten ergänzen. Im Folgenden werden die Auswahlkriterien, Besonderen Aufgaben, Planungsebenen und Bedarfsparameter für die einzelnen Bereiche ausgeführt.

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Page 1: Informationsblatt zur Änderung/Fortschreibung des ... · Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung] Vorhaltung

Informationsblatt zur Änderung/Fortschreibung des Krankenhausplans NRW 2015

Folgende Änderungen werden im Krankenhausplan 2015 vorgenommen

Ergänzung des Anhang F des Krankenhausplans NRW 2015 um die

Ausweisung von besonderen Aufgaben von Zentren bestehend aus einer

Präambel für besondere Aufgaben von Zentren und die jeweiligen Checklisten

zur Ausweisung von besonderen Aufgaben von Zentren:

1. Präambel für besondere Aufgaben von Zentren:

Besondere Aufgaben von Zentren und Schwerpunkte werden durch Ausweisung und

Festlegung im Krankenhausplan des Landes NRW festgestellt (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2

Nr. 4 i.V.m. Satz 4 KHEntgG).

Dabei werden die Auswahlkriterien und besonderen Aufgaben umfassend im

Krankenhausrahmenplan beschrieben. Bei vollständiger Erfüllung dieser

Anforderungen und Durchführung eines Verfahrens nach § 14 KHGG NRW erfolgt

die Feststellung durch einen Bescheid nach § 16 KHGG NRW an den einzelnen

Krankenhausträger unter Verweis auf den Rahmenplan.

Die vollständige Erfüllung der besonderen Aufgaben ist somit Auswahlkriterium,

soweit nicht im Rahmen des Verfahrens nach § 14 KHGG NRW für einzelne Zentren

aufgrund regionaler Besonderheiten Einschränkungen notwendig sind.

Die besonderen Aufgaben orientieren sich an der Anlage zur Zentrumsvereinbarung

(„Vereinbarung gemäß § 9 Absatz 1a Nummer 2 KHEntgG zur Konkretisierung der

besonderen Aufgaben nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 KHEntgG

(Zentrumsvereinbarung)“).

Auf der Grundlage der Rahmenvorgaben nach § 13 KHGG NRW legt das zuständige

Ministerium als regionale Planungseinheit für die planerische Festlegung Besonderer

Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten je nach Aufgabenstellung das Land, die

Regierungsbezirke oder Versorgungsgebiet fest. So wird eine überörtliche Planung

und Abstimmung bedarfsgerechter Angebote ermöglicht, wobei es Zentren mit

(zuschlagsberechtigt) und ohne (nicht zuschlagsberechtigt) besondere Aufgaben

geben kann.

Detaillierte Ausführungen finden sich in den einzelnen Checklisten der Zentren.

Über die Checklisten hinaus bleiben die aus unserer Sicht notwendigen

Qualitätsvorgaben des G-BA unberührt. Das bedeutet, dass die Vorgaben des G-BA,

z.B. bei Mindestmengen bei Transplantationen, die Checklisten ergänzen.

Im Folgenden werden die Auswahlkriterien, Besonderen Aufgaben, Planungsebenen

und Bedarfsparameter für die einzelnen Bereiche ausgeführt.

Page 2: Informationsblatt zur Änderung/Fortschreibung des ... · Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung] Vorhaltung

2. Checklisten:

a) Zentrum für Seltene Erkrankungen

Auswahlkriterien

Anforderungskatalog NAMSE Typ A

(zukünftig) Zertifizierung durch das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit

Seltenen Erkrankungen bzw. einem neu zu gründenden Verein NAMSE e. V.

Teilnahme am Netzwerk NRW-ZSE

Besondere Aufgaben

Leistungen der Zentren, die die Kernkriterien und Qualitätsziele des

Anforderungskatalogs an Zentren (Typ A, Version 2.0, Stand: 14.12.2015, siehe

www.namse.de) inklusive außergewöhnlich vorhandener Fachexpertise zur

Behandlung von seltenen Erkrankungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst

und aktuellem medizinischen Standard erfüllen einschließlich Lotsenfunktion

(interdisziplinäre Fallkonferenzen, fachspezifische Kolloquien) [Buchst. e) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Durchführung von einrichtungsinternen und externen Fortbildungsveranstaltungen

unter Berücksichtigung multidisziplinärer und multiprofessioneller Aspekte im

Rahmen des nationalen Aktionsbündnisses für Menschen mit seltenen

Erkrankungen (NAMSE) [Buchst. f) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Unterstützung anderer Leistungserbringer durch Bereitstellung gebündelter

interdisziplinärer Fachexpertise in Form von Prüfung und Bewertung von

Patientendaten anderer Leistungserbringer und Abgabe von

Behandlungsempfehlungen [Buchst. g) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Management eines Netzwerkes von Krankenhäusern [Buchst. h) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Strukturierter Einsatz von Personal mit besonderen Qualifikationserfordernissen

in Schnittstellenbereichen der stationären Versorgung [Buchst. i) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Zusammen mit anderen Aufgaben: Erarbeitung fachübergreifender

Behandlungskonzepte und Behandlungspfade oder Erstellung von Standard

Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher, vorhandener Fachexpertise in

besonderen Versorgungsbereichen im Sinne des Netzwerkes NRW-ZSE [Buchst.

l) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Planungsebene und Bedarf

Land, derzeit ausreichende Bedarfsdeckung durch Einrichtungen im Netzwerk NRW-

ZSE

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b) Zentrum für HBO (Hyperbare Sauerstofftherapie)

Auswahlkriterien

Die Ausweisung von Zentren für HBO (Hyperbare Sauerstofftherapie) richtet sich

nach den Strukturvorgaben zur HBO-Behandlung im Rahmen der

Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen vom Juli 2015 (MGEPA NRW 211-

0506.50 vom 28.07.2015, Anlage 1).

Dort werden Zentren für HBO (Hyperbare Sauerstofftherapie) definiert und die

Anforderungen an diese Zentren geregelt.

Besondere Aufgaben

regelmäßige, strukturierte, zentrumsbezogene Fort- oder

Weiterbildungsveranstaltungen (kostenloses Angebot, nicht fremdfinanziert),

sofern diese der fallunabhängigen Informationsvermittlung über

Behandlungsstandards und Behandlungsmöglichkeiten dienen [Buchst. c) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Unterstützung anderer Leistungserbringer im stationären Bereich durch

Bereitstellung gebündelter interdisziplinärer Fachexpertise in Form von Prüfung

und Bewertung von Patientendaten anderer Leistungserbringer und Abgabe von

Behandlungsempfehlungen [Buchst. g) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Zusammen mit anderen Aufgaben: Erarbeitung fachübergreifender

Behandlungskonzepte und Behandlungspfade oder Erstellung von Standard

Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher technischer Angebote (vgl.

Anlage 1) [Buchst. k) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher, vorhandener Fachexpertise in

besonderen Versorgungsbereichen (vgl. Anlage 1) [Buchst. l) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Planungsebene und Bedarf

Aus der im Jahr 2015 vorgenommen Erhebung ergibt sich derzeit ein Bedarf von je

einem Zentrum für HBO pro Landesteil mit der Möglichkeit zur kooperativen

Aufgabenwahrnehmung

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c) Zentrum für hochkontagiös erkrankte Patienten

Auswahlkriterien

Sonderisolierstation entsprechend der infektiologischen Versorgungsstufe C

(hermetische Abschirmung) laut dem Stufenkonzept des Seuchenalarmplans

NRW mit der Möglichkeit einer maximalen intensiv-medizinischen Betreuung

Aufnahme in den „Ständigen Arbeitskreis der Kompetenz- und

Behandlungszentren für hochkontagiöse und lebensbedrohliche Erkrankungen

(STAKOB)“ am Robert Koch-Institut (RKI)

Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Infektionsschutz (KI) am

Landeszentrum Gesundheit (LZG)

Besondere Aufgaben

interdisziplinäre Fallkonferenzen für stationäre Patienten anderer Krankenhäuser,

wenn diese zwischen den Krankenhäusern schriftlich vereinbart sind:

- Durchführung von fachspezifischen Kolloquien,

- Durchführung von interdisziplinären Fallkonferenzen mit anderen

Krankenhäusern, Beratung von Ärzten anderer Krankenhäuser, sofern

diese nicht bereits als Konsiliarleistung abrechenbar ist

[Buchst. a) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

regelmäßige, strukturierte, zentrumsbezogene Fort- oder

Weiterbildungsveranstaltungen (kostenloses Angebot, nicht fremdfinanziert),

sofern diese der fallunabhängigen Informationsvermittlung über

Behandlungsstandards und Behandlungsmöglichkeiten dienen [Buchst. c) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Unterstützung anderer Leistungserbringer im stationären Bereich durch

Bereitstellung gebündelter interdisziplinärer Fachexpertise in Form von Prüfung

und Bewertung von Patientendaten anderer Leistungserbringer und Abgabe von

Behandlungsempfehlungen [Buchst. g) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Strukturierter Einsatz von Personal mit besonderen Qualifikationserfordernissen

in Schnittstellenbereichen der stationären Versorgung [Buchst. i) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Zusammen mit anderen Aufgaben: Erarbeitung fachübergreifender

Behandlungskonzepte und Behandlungspfade oder Erstellung von Standard

Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher technischer Angebote

Sonderisolierstation an einzelnen Standorten [Buchst. k) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher, an einzelnen Standorten

vorhandener Fachexpertise in besonderen Versorgungsbereichen vgl.

Seuchenalarmplan NRW [Buchst. l) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Planungsebene und Bedarf

Land, nach derzeitiger Einschätzung ist ein Zentrum ausreichend.

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d) Onkologische Spitzenzentren

Auswahlkriterien

Orientierung an den Kriterien der Deutschen Krebshilfe für CCC, im

Besonderen:

fachübergreifende interdisziplinäre Onkologie für alle Tumorerkrankungen

(seltene onkologische Erkrankungen oder seltene hochkomplexe

Konstellationen bei häufigen onkologischen Erkrankungen) mit zentraler

Anlaufstelle für Krebspatienten

Einrichtung von interdisziplinären Konferenzen („Tumor Boards“) und

Tumorsprechstunden

Entwicklung und/oder überregionale Umsetzung von Behandlungspfaden im

Sinne von Leitlinien/ Netzwerk-SOP`s (onkologische und palliative)

Aufnahme von Patienten in klinische Studien und Entwicklung von

Forschungsprogrammen zur engen Verzahnung von Forschung und Klinik

translationale Forschung (Grundlagenforschung, klinische Forschung und die

Verbindung der beiden Vorgenannten in einer Einrichtung)

Nachweis eines Qualitätssicherungssystems

psychoonkologische und palliative Versorgung/ palliative SOP`s

Einbindung von Krebs-Selbsthilfeorganisationen

elektronisches Dokumentationssystem für eine institutionen- und

standortübergreifende Datennutzung

überregionale Tumorgewebebank

Besondere Aufgaben

interdisziplinäre Fallkonferenzen für stationäre Patienten anderer Krankenhäuser,

wenn diese zwischen den Krankenhäusern schriftlich vereinbart sind:

- Durchführung von fachspezifischen Kolloquien,

- Durchführung von Tumorboards,

- Durchführung von interdisziplinären Fallkonferenzen mit anderen

Krankenhäusern, Beratung von Ärzten anderer Krankenhäuser, sofern

diese nicht bereits als Konsiliarleistung abrechenbar ist

[Buchst. a) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

regelmäßige, strukturierte, zentrumsbezogene Fort- oder

Weiterbildungsveranstaltungen (kostenloses Angebot, nicht fremdfinanziert),

sofern diese der fallunabhängigen Informationsvermittlung über

Behandlungsstandards und Behandlungsmöglichkeiten dienen [Buchst. c) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Unterstützung anderer Leistungserbringer im stationären Bereich durch

Bereitstellung gebündelter interdisziplinärer Fachexpertise in Form von Prüfung

und Bewertung von Patientendaten anderer Leistungserbringer und Abgabe von

Behandlungsempfehlungen [Buchst. g) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Page 8: Informationsblatt zur Änderung/Fortschreibung des ... · Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung] Vorhaltung

Management eines Netzwerkes von Krankenhäusern [Buchst. h) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Strukturierter Einsatz von Personal mit besonderen Qualifikationserfordernissen

in Schnittstellenbereichen der stationären Versorgung (Psychoonkologie) [Buchst.

i) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Zusammen mit anderen Aufgaben: Erarbeitung fachübergreifender

Behandlungskonzepte und Behandlungspfade oder Erstellung von Standard

Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher, an einzelnen Standorten

vorhandener Fachexpertise in besonderen Versorgungsbereichen Onkologie,

Psychoonkologie und Palliativmedizin [Buchst. l) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Planungsebene und Bedarf:

Land, aus derzeitiger Sicht sollen maximal fünf onkologische Spitzenzentren

benannt werden.

Page 9: Informationsblatt zur Änderung/Fortschreibung des ... · Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung] Vorhaltung

e) Zentrum überregionale Stroke Unit

Auswahlkriterien

Abteilung für Neurologie, Neurochirurgie, Wahrnehmung eines

gefäßchirurgischen und kardiologischen Versorgungsauftrages gemäß den

Vorgaben des Krankenhausplans.

24/7/365 Verfügbarkeit neuroradiologischer Kompetenz für angiografische

Diagnostik und bei Bedarf unverzügliche endovaskuläre Therapie

24/7/365 Verfügbarkeit CT/CT-Perfusion, MRT/MR-Angiografie

Intensivstation

Stroke Unit mit mind. 10 Betten

Abschluss eines zentrumsübergreifenden Kooperationskonzeptes für die

Weiterbildung

Die unter den Aufzählungspunkten genannten Angebote müssen an einem Standort

vorgehalten werden.

Besondere Aufgaben

interdisziplinäre Fallkonferenzen für stationäre Patienten anderer Krankenhäuser,

wenn diese zwischen den Krankenhäusern schriftlich vereinbart sind:

- Durchführung von fachspezifischen Kolloquien,

- Durchführung von interdisziplinären Fallkonferenzen mit anderen

Krankenhäusern, Beratung von Ärzten anderer Krankenhäuser, sofern

diese nicht bereits als Konsiliarleistung abrechenbar ist

[Buchst. a) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Regelmäßige, strukturierte, zentrumsbezogene Fort- oder

Weiterbildungsveranstaltungen (kostenloses Angebot, nicht fremdfinanziert),

sofern diese der fallunabhängigen Informationsvermittlung über

Behandlungsstandards und Behandlungsmöglichkeiten dienen [Buchst. c) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Unterstützung anderer Leistungserbringer im stationären Bereich durch

Bereitstellung gebündelter interdisziplinärer Fachexpertise in Form von Prüfung

und Bewertung von Patientendaten anderer Leistungserbringer und Abgabe von

Behandlungsempfehlungen [Buchst. g) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Management eines Netzwerkes von Krankenhäusern [Buchst. h) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Strukturierter Einsatz von Personal mit besonderen Qualifikationserfordernissen

in Schnittstellenbereichen der stationären Versorgung [Buchst. i) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Zusammen mit anderen Aufgaben: Erarbeitung fachübergreifender

Behandlungskonzepte und Behandlungspfade oder Erstellung von Standard

Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher technischer Angebote

Intensivstation und Stroke Unit (s.o.) an einzelnen Standorten [Buchst. k) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Page 10: Informationsblatt zur Änderung/Fortschreibung des ... · Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung] Vorhaltung

Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher, an einzelnen Standorten

vorhandener Fachexpertise in besonderen Versorgungsbereichen Team aus

Neurologie, Neuroradiologie, Neurochirurgie, Gefäßchirurgie, Kardiologie (s.o.)

[Buchst. l) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Planungsebene: Regierungsbezirk

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f) Herzzentrum

Auswahlkriterien Erwachsene

Abteilung für Herzchirurgie und Kardiologie an einem Standort

konventioneller und Hybrid-OP

Herzkathetermessplatz

Intensivstation mit der Möglichkeit einer maximalen intensiv-medizinischen

Betreuung

Herz-Lungen-Maschine (HLM), auch als mobiles Gerät für den Transport im

Rettungswagen

temporäre Herzunterstützungssysteme

Durchführung von Herztransplantationen oder Kunstherzversorgung

Abschluss eines zentrumsübergreifenden Kooperationskonzeptes für die

Weiterbildung

Einrichtung eines EMAH-Zentrums

Auswahlkriterien Kinder

Einhaltung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über

Maßnahmen zur Qualitätssicherung der herzchirurgischen Versorgung bei

Kindern und Jugendlichen gemäß § 136 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V (Richtlinie zur

Kinderherzchirurgie, KiHe-RL)

Intensivstation mit der Möglichkeit einer maximalen intensiv-medizinischen

Betreuung

Einrichtung eines EMAH-Zentrums

Besondere Aufgaben

interdisziplinäre Fallkonferenzen für stationäre Patienten anderer Krankenhäuser,

wenn diese zwischen den Krankenhäusern schriftlich vereinbart sind:

- Durchführung von fachspezifischen Kolloquien,

- Durchführung von interdisziplinären Fallkonferenzen mit anderen

Krankenhäusern, Beratung von Ärzten anderer Krankenhäuser, sofern

diese nicht bereits als Konsiliarleistung abrechenbar ist

[Buchst. a) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

regelmäßige, strukturierte, zentrumsbezogene Fort- oder

Weiterbildungsveranstaltungen (kostenloses Angebot, nicht fremdfinanziert),

sofern diese der fallunabhängigen Informationsvermittlung über

Behandlungsstandards und Behandlungsmöglichkeiten dienen [Buchst. c) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Unterstützung anderer Leistungserbringer im stationären Bereich durch

Bereitstellung gebündelter interdisziplinärer Fachexpertise in Form von Prüfung

und Bewertung von Patientenakten anderer Leistungserbringer und Abgabe von

Behandlungsempfehlungen [Buchst. g) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Management eines Netzwerkes von Krankenhäusern [Buchst. h) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Page 12: Informationsblatt zur Änderung/Fortschreibung des ... · Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung] Vorhaltung

Strukturierter Einsatz von Personal mit besonderen Qualifikationserfordernissen

in Schnittstellenbereichen der stationären Versorgung [Buchst. i) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Zusammen mit anderen Aufgaben: Erarbeitung fachübergreifender

Behandlungskonzepte und Behandlungspfade oder Erstellung von Standard

Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher technischer Angebote SOP`s/

HLM an einzelnen Standorten [Buchst. k) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher, an einzelnen Standorten

vorhandener Fachexpertise in besonderen Versorgungsbereichen Herzteam aus

der Herzchirurgie und Kardiologie [Buchst. l) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Planungsebene und Bedarf

Landesteil; je Landesteil max. zwei Zentren.

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g) Perinatalzentrum

Auswahlkriterien

Die Ausweisung von Perinatalzentren richtet sich nach den Level 1-Anforderungen

der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur

Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen gemäß § 136

Absatz 1 Nummer 2 SGB V in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V

(Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene/QFR-RL), in Kraft getreten

am 25. August 2017.

Diese Richtlinie definiert ein Stufenkonzept der perinatologischen Versorgung. Sie

regelt verbindliche Mindestanforderungen an die Versorgung von bestimmten

Schwangeren und von Früh- und Reifgeborenen in nach § 108 SGB V zugelassenen

Krankenhäusern.

Alle Anforderungen des G-BA müssen erfüllt sein.

Abschluss eines zentrumsübergreifenden Kooperationskonzeptes für die

Weiterbildung.

Besondere Aufgaben

interdisziplinäre Fallkonferenzen für stationäre Patienten anderer Krankenhäuser,

wenn diese zwischen den Krankenhäusern schriftlich vereinbart sind:

- Durchführung von fachspezifischen Kolloquien,

- Durchführung von interdisziplinären Fallkonferenzen mit anderen

Krankenhäusern, Beratung von Ärzten anderer Krankenhäuser, sofern

diese nicht bereits als Konsiliarleistung abrechenbar ist

[Buchst. a) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

regelmäßige, strukturierte, zentrumsbezogene Fort- oder

Weiterbildungsveranstaltungen (kostenloses Angebot, nicht fremdfinanziert),

sofern diese der fallunabhängigen Informationsvermittlung über

Behandlungsstandards und Behandlungsmöglichkeiten dienen [Buchst. c) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Unterstützung anderer Leistungserbringer im stationären Bereich durch

Bereitstellung gebündelter interdisziplinärer Fachexpertise in Form von Prüfung

und Bewertung von Patientendaten anderer Leistungserbringer und Abgabe von

Behandlungsempfehlungen [Buchst. g) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Management eines Netzwerkes von Krankenhäusern [Buchst. h) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Strukturierter Einsatz von Personal mit besonderen Qualifikationserfordernissen

in Schnittstellenbereichen der stationären Versorgung [Buchst. i) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Zusammen mit anderen Aufgaben: Erarbeitung fachübergreifender

Behandlungskonzepte und Behandlungspfade oder Erstellung von Standard

Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Page 14: Informationsblatt zur Änderung/Fortschreibung des ... · Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung] Vorhaltung

Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher technischer Angebote an

einzelnen Standorten [Buchst. k) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung],

Abholtransporte

Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher, an einzelnen Standorten

vorhandener Fachexpertise in besonderen Versorgungsbereichen nach QFR-RL

[Buchst. l) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Planungsebene und Bedarf

Regierungsbezirk. Die Bedarfsfeststellung erfolgt wie bisher im Rahmen der

regionalen Planungskonzepte.

Page 15: Informationsblatt zur Änderung/Fortschreibung des ... · Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung] Vorhaltung

h) Zentrum für Schwerbrandverletzte

Auswahlkriterien

Intensivüberwachungs- und Behandlungseinheit mit mind. 4 Betten mit

Einzelzimmern und der Möglichkeit maximaler Intensivtherapie

(Schwerbrandverletztenstation)

chirurgischer Behandlungs-/Verbandsraum mit der Möglichkeit der Hydrotherapie

Operationseinheit innerhalb der Schwerbrandverletztenstation mit täglicher

Operationsmöglichkeit

Möglichkeit der kontinuierlichen bakteriologischen Überwachung oder enge

Kooperation mit einem externen bakteriologischen Labor

Möglichkeit zur kontinuierlichen Haemofiltration bzw. Dialyse

Verfügbarkeit von Kulturhaut

Ärztliche Leitung durch eine(n) Ärztin/Arzt für Plastische Chirurgie oder

Chirurgie/Unfallchirurgie bzw. für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Plastische

und Ästhetische Chirurgie mit der Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin und

Handchirurgie

weitere Dienste: Physiotherapie, Ergotherapie, psychologische Betreuung

Frührehabilitation

Nachsorgesprechstunde

Zusammenarbeit mit der „Zentralen Anlaufstelle für die Vermittlung von

Krankenhausbetten für Schwerbrandverletzte“ (ZA-Schwerbrandverletzte) der

Einsatzzentrale/Rettungsleitstelle der Feuerwehr Hamburg

Beteiligung am Verbrennungsregister der Deutschen Gesellschaft für

Verbrennungsmedizin (DGV)

vertraglich gesicherte Zusammenarbeit mit einem HBO-Zentrum

Besondere Aufgaben

interdisziplinäre Fallkonferenzen für stationäre Patienten anderer Krankenhäuser,

wenn diese zwischen den Krankenhäusern schriftlich vereinbart sind:

- Durchführung von fachspezifischen Kolloquien,

- Durchführung von interdisziplinären Fallkonferenzen mit anderen

Krankenhäusern, Beratung von Ärzten anderer Krankenhäuser, sofern

diese nicht bereits als Konsiliarleistung abrechenbar ist

[Buchst. a) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

regelmäßige, strukturierte, zentrumsbezogene Fort- oder

Weiterbildungsveranstaltungen (kostenloses Angebot, nicht fremdfinanziert),

sofern diese der fallunabhängigen Informationsvermittlung über

Behandlungsstandards und Behandlungsmöglichkeiten dienen [Buchst. c) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Abschluss eines zentrumsübergreifenden Kooperationskonzeptes für die

Weiterbildung

Unterstützung anderer Leistungserbringer im stationären Bereich durch

Bereitstellung gebündelter interdisziplinärer Fachexpertise in Form von Prüfung

und Bewertung von Patientendaten anderer Leistungserbringer und Abgabe von

Behandlungsempfehlungen [Buchst. g) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Page 16: Informationsblatt zur Änderung/Fortschreibung des ... · Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung] Vorhaltung

Management eines Netzwerkes von Krankenhäusern [Buchst. h) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Strukturierter Einsatz von Personal mit besonderen Qualifikationserfordernissen

in Schnittstellenbereichen der stationären Versorgung [Buchst. i) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Zusammen mit anderen Aufgaben: Erarbeitung fachübergreifender

Behandlungskonzepte und Behandlungspfade oder Erstellung von Standard

Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher technischer Angebote

Schwerbrandverletztenstation an einzelnen Standorten [Buchst. k) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher, an einzelnen Standorten

vorhandener Fachexpertise in besonderen Versorgungsbereichen Plastische

Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Ästhetische Chirurgie und Physiotherapie,

Ergotherapie, psychologische Betreuung [Buchst. l) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Planungsebene und Bedarf

Landesteile, die derzeit ausgewiesenen 10 Einrichtungen erscheinen

bedarfsdeckend

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i) Zentrum für Transplantation

Auswahlkriterien/Spezialisierung

Erfüllung aller organbezogener Anforderungen des TPG

o Richtlinien der Bundesärztekammer

o zukünftig Transplantationsregister

Einhaltung der Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen

Bundesausschusses gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V für

nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Mindestmengenregelungen,

Mm-R) für die Leber- und Nierentransplantation

transplantationsspezifische QM-Instrumente

Entnahme- und Transplantationsteams

Transplantationsambulanz(en)

Transplantationsbüro mit 24h/7 Tage-Besetzung

Besondere Aufgaben

interdisziplinäre Fallkonferenzen für stationäre Patienten anderer Krankenhäuser,

wenn diese zwischen den Krankenhäusern schriftlich vereinbart sind:

- Durchführung von fachspezifischen Kolloquien,

- Durchführung von interdisziplinären Fallkonferenzen mit anderen

Krankenhäusern, Beratung von Ärzten anderer Krankenhäuser, sofern

diese nicht bereits als Konsiliarleistung abrechenbar ist

[Buchst. a) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

regelmäßige, strukturierte, zentrumsbezogene Fort- oder

Weiterbildungsveranstaltungen (kostenloses Angebot, nicht fremdfinanziert),

sofern diese der fallunabhängigen Informationsvermittlung über

Behandlungsstandards und Behandlungsmöglichkeiten dienen [Buchst. c) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Unterstützung anderer Leistungserbringer im stationären Bereich durch

Bereitstellung gebündelter interdisziplinärer Fachexpertise in Form von Prüfung

und Bewertung von Patientendaten anderer Leistungserbringer und Abgabe von

Behandlungsempfehlungen [Buchst. g) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Management eines Netzwerkes von Krankenhäusern [Buchst. h) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Strukturierter Einsatz von Personal mit besonderen Qualifikationserfordernissen

in Schnittstellenbereichen der stationären Versorgung [Buchst. i) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Zusammen mit anderen Aufgaben: Erarbeitung fachübergreifender

Behandlungskonzepte und Behandlungspfade oder Erstellung von Standard

Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher technischer Angebote

SOP´s/HLM an einzelnen Standorten (Buchst. K) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung

Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher, an einzelnen Standorten

vorhandener Fachexpertise in besonderen organbezogenen

Page 18: Informationsblatt zur Änderung/Fortschreibung des ... · Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung] Vorhaltung

Versorgungsbereichen, Transplantationsteam [Buchst. l) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Planungsebene und Bedarf

Landesteil. Die bestehende Zahl an Transplantationsstandorten in NRW wird als

bedarfsgerecht betrachtet.

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j) Brustzentrum

Auswahlkriterien

Erfüllung aller Rahmenbedingungen für eine Anerkennung als Brustzentrum

entsprechend den Vorgaben aus dem Anhang des Krankenhausplans

Nordrhein-Westfalen.

Turnusgemäße erfolgreiche (Re-)Zertifizierung durch die Ärztekammer

Westfalen-Lippe nach den Bestimmungen aus Kapitel 5.3.5.3 b) des

Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen.

Abschluss eines zentrumsübergreifenden Kooperationskonzeptes für die

Weiterbildung

Besondere Aufgaben

interdisziplinäre Fallkonferenzen für stationäre Patienten anderer Krankenhäuser,

wenn diese zwischen den Krankenhäusern schriftlich vereinbart sind:

- Durchführung von fachspezifischen Kolloquien,

- Durchführung von Tumorboards,

- Durchführung von interdisziplinären Fallkonferenzen mit anderen

Krankenhäusern, Beratung von Ärzten anderer Krankenhäuser, sofern

diese nicht bereits als Konsiliarleistung abrechenbar ist

[Buchst. a) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

regelmäßige, strukturierte, zentrumsbezogene Fort- oder

Weiterbildungsveranstaltungen (kostenloses Angebot, nicht fremdfinanziert),

sofern diese der fallunabhängigen Informationsvermittlung über

Behandlungsstandards und Behandlungsmöglichkeiten dienen [Buchst. c) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Unterstützung anderer Leistungserbringer im stationären Bereich durch

Bereitstellung gebündelter interdisziplinärer Fachexpertise in Form von Prüfung

und Bewertung von Patientendaten anderer Leistungserbringer und Abgabe von

Behandlungsempfehlungen [Buchst. g) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Management eines Netzwerkes von Krankenhäusern [Buchst. h) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Strukturierter Einsatz von Personal mit besonderen Qualifikationserfordernissen

in Schnittstellenbereichen der stationären Versorgung (Psychoonkologie) [Buchst.

i) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Zusammen mit anderen Aufgaben: Erarbeitung fachübergreifender

Behandlungskonzepte und Behandlungspfade oder Erstellung von Standard

Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Planungsebene und Bedarf

Versorgungsgebiet. Die Bedarfsfeststellung erfolgt wie bisher im Rahmen der

regionalen Planungskonzepte.

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Auszug Krankenhausplan NRW 2015 5.3.5 Brustzentren 5.3.5.1 Angebot 2010 Im Jahr 2010 standen für die stationäre Versorgung 49 Brustzentren zur Verfügung Diese verteilen sich auf 106 Standorte. In 49 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war mindestens ein Brustzentrum vorhanden. 5.3.5.2 Struktur 2015 5.3.5.3 Rahmenbedingungen für die Anerkennung als Brustzentrum Die Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Brustzentren sind von den Beteiligten der konzertierten Aktion und der Krankenhausplanung einvernehmlich verabschiedet worden. Brustzentren sollen demnach - alle notwendigen Kernleistungen wie Operationen, bildgebende Diagnostik, Strahlentherapie, Pathologie und Onkologie in interdisziplinärer Zusammenarbeit erbringen. - Die Leistungen können im Zusammenschluss mit mehreren Einrichtungen erfolgen. - Die Kernleistungen sind jedoch jeweils zentral durchzuführen. - Mit niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie mit weiteren Spezialistinnen und Spezialisten wie z. B. Psychotherapeutinnen und -therapeuten wird ein regionales Netzwerk gebildet, das von der Diagnose über die Behandlung bis zur Nachsorge alle Leistungen ermöglicht. - Mindestens 150 Operationen sind bei Neuerkrankungen pro Jahr und mindestens 50 Operationen je Operateurin bzw. je Operateur durchzuführen. - Die Leistungen können in begründeten Fällen auf mehrere Standorte verteilt werden, wenn in den Standorten jeweils mindestens 100 und je Operateurin bzw. Operateur mindestens 50 Operationen erbracht werden. - Mit ihren Kooperationspartnern verpflichten sie sich zu einem Qualitätsmanagement und zu einer umfassenden Patientendokumentation. - Sie kooperieren in Studien und bieten gemeinsam Fortbildungen für die beteiligten Berufsgruppen an. - Eine systematische und umfassende Information der Patientinnen und Patienten ist Standard. Diese werden in alle Therapieentscheidungen einbezogen. - Unter Beteiligung der Selbsthilfeorganisationen wird eine psychosoziale Begleitung und Beratung sowie die Weiterversorgung am Wohnort organisiert. Die vorgeschriebene Planzahl für Erstoperationen hat eine Konzentration auf rd. 50 Zentren anstelle von bis dato rd. 250 Krankenhäusern zur Folge. Der Einzugsbereich umfasst jeweils 360.000 bis 450.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Der grundsätzliche Zusammenhang zwischen höheren Fallzahlen und besseren Behandlungsergebnissen ist dabei international vielfach belegt. Die konkret angesetzten Fallzahlen orientieren sich an den EUSOMA-Forderungen. Sie werden bereits bei einer arbeitsorganisatorisch ohnehin gebotenen Besetzung mit zwei bis drei Operateurinnen oder Operateuren mit jeweils lediglich einer einschlägigen Operation pro Woche erfüllt. Bei mehreren Standorten werden sie deutlich übertroffen werden und dürften auch aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich sein. Bei künftig rd. 50 Zentren in NRW ist auch die ausreichende Wohnortnähe einer solchen spezialisierten Leistung gewährleistet. Die Vorgabe dieser Planzahl ist im Konsens mit den Beteiligten an der Krankenhausplanung ausnahmsweise möglich. Es handelt sich hierbei nicht um eine Struktur-, sondern um eine Leistungsvorgabe, die nur konsensual in den Krankenhausplan aufgenommen werden kann. Sollten die Vorgaben des G-BA davon abweichen, gebührt dessen Regelungen der Vorrang.

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a) Anerkennung von Brustzentren in der Krankenhausplanung Die Anerkennung von Brustzentren im Rahmen der Krankenhausplanung setzt die Erfüllung der genannten Vorgaben oder der Vorgaben des G-BA voraus. Das Planungsverfahren zur Anerkennung von Brustzentren folgt der Regelung des § 14 KHGG NRW, wonach durch regionale Planungskonzepte die Leistungsstrukturen, Planbettenzahlen und Behandlungsplätzen festgelegt werden. Die Verhandlungen mit den Krankenkassen können insoweit mit ggf. vorhandenen Kooperationspartnern geführt werden. Siehe auch Anhang "Rahmenbedingungen für eine Anerkennung als Brustzentrum" vom 31. Juli 2002. b) Zertifizierung Die in den Krankenhausplan aufgenommenen Brustzentren weisen im Abstand von 3 Jahren in einem Zertifizierungsverfahren nach, dass sie die in einem Anforderungskatalog festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen. Das konkrete Verfahren wurde in einem breiten Konsensusprozess mit den wesentlich Beteiligten abgestimmt. Dabei erfolgt eine Harmonisierung insbesondere auch mit den Verfahren und Vorgaben der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Senologie. Wesentliche Eckpunkte sind: Die Zertifizierung erfolgt landeseinheitlich. Sie wird erstmals ca. 1 Jahr nach Anerkennung des Brustzentrums im Krankenhausplan durchgeführt. Anerkannte Brustzentren unterziehen sich alle drei Jahre einem Rezertifizierungsaudit. In den zwei Jahren zwischen den Rezertifizierungsaudits unterziehen sich die Brustzentren einem zusätzlichen Überwachungsaudit, das Voraussetzung für die Rezertifizierung ist. Das Verfahren wird von der Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt. Die Auditorinnen und Auditoren müssen über die Qualifikation als Qualitätsmanager oder -managerin und über besondere fachspezifische Kenntnisse der Brustkrebsbehandlung verfügen. Auf das Konzept "Rahmenbedingungen für eine Anerkennung als Brustzentrum" (D

Anhang Ziffer 13) wird ergänzend verwiesen.

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k) Zentrum für Kinderonkologie

Auswahlkriterien:

Die Ausweisung von Zentren für Kinderonkologie richtet sich nach der Richtlinie des

Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die

stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen

Krankheiten gemäß § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V für nach § 108 SGB V

zugelassene Krankenhäuser (Richtlinie zur Kinderonkologie, KiOn-RL).

Diese GBA-Richtlinie definiert Zentren für die pädiatrisch-hämato-onkologische

Versorgung und regelt die Anforderungen an diese Zentren.

Besondere Aufgaben:

interdisziplinäre Fallkonferenzen für stationäre Patienten anderer Krankenhäuser,

wenn diese zwischen den Krankenhäusern schriftlich vereinbart sind:

- Durchführung von fachspezifischen Kolloquien,

- Durchführung von Tumorboards,

- Durchführung von interdisziplinären Fallkonferenzen mit anderen

Krankenhäusern, Beratung von Ärzten anderer Krankenhäuser, sofern

diese nicht bereits als Konsiliarleistung abrechenbar ist

[Buchst. a) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

regelmäßige, strukturierte, zentrumsbezogene Fort- oder

Weiterbildungsveranstaltungen (kostenloses Angebot, nicht fremdfinanziert),

sofern diese der fallunabhängigen Informationsvermittlung über

Behandlungsstandards und Behandlungsmöglichkeiten dienen [Buchst. c) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Leistungen der in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über

Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern

und Jugendlichen mit hämatoonkologischen Krankheiten vorgesehenen

Therapieoptimierungsstudien und der damit verbundenen einheitlichen

Referenzdiagnostik [Buchst. d) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Unterstützung anderer Leistungserbringer im stationären Bereich durch

Bereitstellung gebündelter interdisziplinärer Fachexpertise in Form von Prüfung

und Bewertung von Patientendaten anderer Leistungserbringer und Abgabe von

Behandlungsempfehlungen [Buchst. g) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Management eines Netzwerkes von Krankenhäusern [Buchst. h) der Anlage zur

Zentrumsvereinbarung]

Strukturierter Einsatz von Personal mit besonderen Qualifikationserfordernissen

in Schnittstellenbereichen der stationären Versorgung (Psychoonkologie) [Buchst.

i) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Zusammen mit anderen Aufgaben: Erarbeitung fachübergreifender

Behandlungskonzepte und Behandlungspfade oder Erstellung von Standard

Operating Procedure (SOP) für spezifische Versorgungprozesse [Buchst. j) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher technischer Angebote an

einzelnen Standorten) der Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

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Vorhaltung und Konzentration außergewöhnlicher, an einzelnen Standorten

vorhandener Fachexpertise in besonderen Versorgungsbereichen [Buchst. l) der

Anlage zur Zentrumsvereinbarung]

o 24/7/365 Versorgung

o zeitnah

o operative Kompetenz

o Kinderradiologie

o Kinderanästhesie

Planungsebene und Bedarf

Land, regionale Planungsverfahren maßgeblich.