informationen zum qualifikationsverfahren 2017 · getränkekunde 60 min. - warenkunde, lagerung,...
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Chefexpertin Elsbeth Müller-Tschan
Entwurf
10. April 2015
Informationen zum Qualifikationsverfahren 2017
Geht an alle Lernende der Abschlussklassen des Berufes Restaurationsangestellte/-angestellter EBA, welche das Qualifikationsverfahren im Kanton Thurgau absolvieren.
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Inhalt
Begleitbrief ...........................................................................................................................3 Wichtige Adressen und Telefonnummern ............................................................................4 Informationen im Internet .....................................................................................................5 Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten an kantonalen Abschlussprüfungen .........6 Praktisches Qualifikationsverfahren...................................................................................10
Tagesablauf ..............................................................................................................11
Qualifikationsverfahren Berufskenntnisse schriftlich .........................................................12 Qualifikationsverfahren Berufskenntnisse mündlich ..........................................................13 Übersicht/Gewichtung/Notenzusammensetzung der Qualifikationsbereiche....................14
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Begleitbrief
Frauenfeld, im Mai 2017 Sehr geehrte Kandidatinnen Sehr geehrte Kandidaten Das Qualifikationsverfahren (QVF) 2017 steht vor der Tür. Von der Prüfungskommis-sion aus, wollen wir mit dieser Broschüre Ihnen einige wichtige Informationen zum Ablauf und den möglichen Aufgaben Ihres bevorstehenden Qualifikationsverfahrens aufzeigen. Wichtige Grundlagen sind:
Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten an kantonalen Abschlussprüfungen
Wegleitung für das Qualifikationsverfahren Die Prüfungen finden an folgenden Tagen statt: Praktisches QVF: 07. Juni 2017 Schriftliches QVF: 12. Juni 2017 Mündliches QVF: 15. Juni 2017 Ihr persönliches Aufgebot dazu erhalten Sie in der Woche 18. Wir wünschen Ihnen an dieser Stelle schon heute viel Erfolg für die Prüfungen. Freundliche Grüsse Elsbeth Müller-Tschan Mark Stefan Ziegler Chefexpertin Chefexperte-Stellvertretung
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Wichtige Adressen und Telefonnummern
Bei kurzfristige Abmeldungen
Praktisches Qualifikationsverfahren:
Telefonische Abmeldung bei der Chefexperting
Mündliches und schriftliches Qualifikationsverfahren:
Telefonische Abmeldung bei der Prüfungsleitung und Chefexpertin
Bei frühzeitigen Abmeldungen:
Christian Koch Elsbeth Müller-Tschan
Arztzeugnis
Sofort an die entsprechenden Stellen (praktisch/mündlich/schriftlich) zuhanden der Prüfungskommission faxen.
Originalzeugnis per Post an:
Christian Koch Kanton Thurgau Departement für Erziehung und Kultur Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Christian Koch Prüfungsleiter, Ausbildungsberater Schlossmühlestrasse 9 CH-8510 Frauenfeld Tel. +41 (0)58 345 59 42 Fax +41 (0)58 345 59 31 @: [email protected] www.abb.tg.ch Die Prüfungskommission legt nach Eingang der Krankheitsmeldung und Rückspra-che einen neuen Prüfungstermin fest.
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Informationen im Internet
www.hotelgastroformation/thurgau.ch
• Wegleitung für Kandidaten • Prüfungsdaten • Prüfungsinformation – Anfangs Mai • Angebotskarten – Anfangs Mai • Kandidatenaufgebote – Mitte April www.hotelgastroformation.ch
• Wegleitung für das Qualifikationsverfahren • Bildungsplan • Rahmenlehrplan • Lern- und Leistungsdokumentation • Protokoll praktisches QV
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Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten
an kantonalen Abschlussprüfungen
Ausgabe 2017
Prüfungsaufgebote
Die Prüfungsfächer, -orte, -daten und -zeiten sowie die Expertenzuteilungen sind ver-bindlich. Umteilungen werden nur in speziellen Ausnahmefällen auf ein schriftliches, eingehend begründetes Gesuch hin vorgenommen, das unmittelbar (innert Wochen-frist) nach Erhalt des Prüfungsaufgebots einzureichen ist.
Nachteilsausgleich § 7 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)
Ein Nachteilsausgleich wird nur gewährt, wenn vor Prüfungsbeginn eine entspre-chende Weisung der zuständigen kantonalen Stelle vorliegt. Diese ist am entspre-chenden Prüfungstag vorzuweisen. Anträge auf einen Nachteilsausgleich müssen deshalb rechtzeitig (zusammen mit der Prüfungsanmeldung) an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt gerichtet werden.
Militärdienst
Kandidaten im Militärdienst erhalten gegen rechtzeitige Vorweisung des Prüfungsauf-gebotes den erforderlichen Urlaub. Der Kommandant muss auch genügend Zeit für die Hin- und Rückreise bewilligen.
Material- und Werkzeuge
Sofern dem Aufgebot keine spezielle Material- und/oder Werkzeugliste beiliegt, sind die berufsüblichen Werkzeuge mitzubringen.
Hilfsmittel
Die erlaubten Hilfsmittel werden mit dem Aufgebot bekanntgegeben, sofern solche erforderlich sind. Alle Hilfsmittel sind von den Prüfungsabsolventen selbst zu be-schaffen. Ein Austausch unter den Kandidaten ist nicht gestattet. Jeder Prüfling trägt die Verantwortung für die ein-wandfreie Anwendbarkeit. Die Benützung von Hilfsmit-teln entbindet den Prüfungskandidaten nicht davon, den Lösungsweg der Aufgabe lückenlos darzustellen.
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Verhinderung bei Krankheit oder Unfall § 9 und 10 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)
Kandidaten und Kandidatinnen, die sich unmittelbar vor oder während der Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage fühlen die Prüfung zu absolvieren, sind verpflichtet, sich sofort bei einem anwesenden Prüfungsexperten zu melden. Kandidaten und Kandidatinnen, die infolge Unfall oder aus andern wichtigen Grün-den nicht zur Prüfung antreten können, haben dies unverzüglich der Prüfungsleitung zu melden und zu belegen.
Kandidaten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Prüfung antreten oder diese nach Absprache mit dem(n) Experten verlassen, haben die Prüfungskommission so-fort schriftlich (unter Beilage eines ärztlichen Zeugnisses) zu orientieren. Auf nach den Prüfungen gemeldete Krankheiten kann nicht mehr eingegangen werden.
Ein Aufgebot für eine allfällige Nachprüfung (sofern möglich) erfolgt nach dem durch den Kandidaten schriftlich bestätigten Wegfall des Hinderungsgrundes. Die Prüfungskommission entscheidet über den Zeitpunkt der Nachprüfung. Sofern die Prüfungseinrichtungen nicht mehr zur Verfügung stehen, kann die Durchführung der Prüfung auf die nächste Prüfungsperiode verschoben werden.
Nicht erschienen, unentschuldigte Abwesenheit § 11 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)
Erscheint ein Kandidat / eine Kandidatin aus unwichtigem Grund nicht zur Prüfung, wird die Prüfung als ungültig erklärt. Die Abschlussprüfung gilt damit, da der Noten-durchschnitt nicht berechnet werden kann, als nicht bestanden. Entstandene Kosten werden dem / der Kandidatin in Rechnung gestellt.
Nicht erschienen, entschuldigte Abwesenheit § 9 RQV Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)
Erscheint ein Kandidat / eine Kandidatin aus wichtigem Grund nicht zur Prüfung, ist der Grund schriftlich zu belegen. Als entschuldbare Gründe gelten z.B. Krankheit o-der Unfall, Todesfall im engeren Umfeld oder Mutterschaft.
Verspätetes Eintreffen am Prüfungsort § 11 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)
Bei verspätetem Eintreffen am Prüfungsort hängt der Anspruch auf eine ungekürzte Prüfungszeit oder einen neuen Prüfungstermin vom Grund der Verspätung ab. Bei verspätetem Eintreffen aus einem unwichtigen Grund (z.B. verschlafen) wird nur die restliche Prüfungszeit gewährt. Es erfolgt eine Teilbewertung, d.h. nicht ausge-führte Prüfungsteile werden mit der Note 1 bewertet. Trifft der Kandidat viel zu spät am Prüfungsort ein und / oder der Zutritt ist mit einer erheblichen Störung der anderen KandidatInnen verbunden, wird der Zutritt verwei-gert. Es wird die Note 1 erteilt.
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Identitätskontrolle
Alle Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich mit einem amtlichen Ausweis (Iden-titätskarte, Fahrausweis oder Pass) über ihre Identität ausweisen können.
Übertretung der Prüfungsordnung § 13 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)
Das Verwenden oder das Mitführen von unerlaubten Hilfsmitteln, sowie Abschreiben („spicken“) usw. führt zur Wegweisung von der Prüfung und zur Ungültigkeitserklä-rung im jeweiligen Fach. Die Abschlussprüfung gilt damit, da der Notendurchschnitt nicht berechnet werden kann, als nicht bestanden.
Erhebliches Stören der Prüfung § 11 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)
Ungebührliches Benehmen oder erhebliches Stören der Prüfung führt zur Wegwei-sung von der Prüfung. Nicht abgelegte Prüfungsteile werden mit der Note 1 bewertet. Je nach Schwere der Übertretung kann die Prüfungskommission die Prüfung im je-weiligen Fach als ungültig erklären. Im Falle der Ungültigkeitserklärung gilt die Ab-schlussprüfung damit, da der Notendurchschnitt nicht berechnet werden kann, als nicht bestanden.
Vorzeitiges Verlassen der Prüfung
Verlässt ein Kandidat / eine Kandidatin aus unwichtigen Gründen vor Prüfungsende die Prüfung erfolgt eine Teilbewertung, d.h. nicht ausgeführte Prüfungsteile werden mit der Note 1 bewertet.
Prüfungsergebnis
Die Prüfungsergebnisse werden den Kandidaten und den verantwortlichen Berufs-bildnern nach Eingang sämtlicher Prüfungsnoten durch die Prüfungskommission schriftlich mitgeteilt. Vorher werden keine Mitteilungen über den Verlauf und das Er-gebnis der Prüfung oder einzelner Prüfungsteile gemacht. Es werden keine telefoni-schen Auskünfte erteilt.
Zugewiesene Kandidaten aus anderen Kantonen oder Prüfungskreisen erhalten die Prüfungsergebnisse nur durch die zuständige Instanz ihres Lehrkantons.
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Für Kandidaten aus dem Kanton Thurgau
Einsprache
Gegen das Prüfungsergebnis kann bei der zuständigen Prüfungskommission innert 14 Tagen vom Erhalt der Mitteilung an schriftliche Einsprache erhoben werden. Die Ein-sprache muss einen Antrag und eine objektiv nachvollziehbare Begründung ent-halten. Beachten Sie, dass bei einer Ablehnung der Einsprache die Verfahrenskosten (Staatsgebühr sowie Schreib- und Zustellgebühren) in Rechnung gestellt werden. Es empfiehlt sich deshalb vorher die Akten einzusehen.
Wiederholung der Prüfung
Ungenügende Prüfungsfächer bzw. Qualifikationsbereiche können jeweils nach ei-nem Jahr, höchstens aber zweimal wiederholt werden.
Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden
Die Versicherung bei Personen- und Sachschäden ist Sache des Prüfungsabsolven-ten/Arbeitgebers.
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Allgemeine Informationen
Praktisches Qualifikationsverfahren
Datum: 07. bis 15. Juni 2017
Sie werden für einen dieser Tage aufgeboten
Ort: GBW ÜK-Räumlichkeiten Froschkönig
Schützenstrasse 9
8570 Weinfelden
www.hgf.ch
Eintreffen: 07.30 Uhr
Tenü: Korrekte und vollständige Berufsbekleidung
Erlaubte Hilfsmittel: Servicelehrbuch
Lern- und Leistungsdokumentation
wird kontrolliert.
Allgemeines: Kein Natel während der Prüfung
Angebotskarten: Getränke- und Speisekarten
Abgabe Anfangs Mai
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Qualifikationsbereich (praktisch) Tagesablauf
Sämtliche Aufgaben werden kurz vor der Prüfung abgegeben.
Zeitplan QVF Restaurationsangestellte/-r
Ablauf Aufgaben Zeit
07.45 – 08.00
Eintreffen der Kandidatinnen und Kandidaten
Garderobe
Betreuung durch den Coach
08.00 – 08.15
Informationen
Materialien zeigen
Räume besichtigen
15’
08.15 – 08.30
Begrüssung durch die Prüfungsleitung
Vorstellen der Prüfungsleitung
Vorstellen der Experten
15’
08.30 – 09.15
Aufgabe 1
Tische decken
Servietten falten
Gästetisch für drei Personen decken
Internationales Grundgedeck
Tischdekoration
50’
09.15 – 09.30
Pause 15’
09.30 – 10.15
Aufgabe 2
Fertigung von Lebensmitteln und Getränken
Salate
Canapés (als Amuse bouche von Hand zu essen)
Spezialkaffee
45’
10.15 – 10.30
Aufgabe 3
Servicebesprechung
Angebot
Anrichteart
Weinservice
Mise en place
15’
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Ablauf Zeit
10.30 – 10.45
Kassen – Instruktion
Instruktionen über die Kasse
Bestell- und Bonwesen
Abrechnung
15’
10.45 – 11.30
Mittagessen der Lernenden 45’
11.30 – 11.45
Schluss mise en place
Letzte Arbeiten vor dem Gästeempfang
15’
11.45 – 12.00
Aufgabe 4
Gästeempfang und Aperitif
Aperitif Service
15’
12.00 – 14.00
Aufgabe 5
Service des Essens und Getränke für die Gäste
3-Gang Menü von der à la carte-Karte servieren
Rechnungswesen
Inkasso
120’
14.00 – 14.15
Aufgabe 6:
Aufräumarbeiten
15’
14.15 – 14.30
Verabschiedung durch die Prüfungsleitung
Verabschiedung der Experten
Feedback Qualifikationstag
15‘
Total 240‘
Angaben Minuten (fett) = Prüfungszeit
Auf den folgenden Seiten finden Sie mögliche Aufgaben für die praktischen Ar-beiten.
Änderungen vorbehalten!!
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Qualifikationsverfahren Berufskenntnisse
schriftlich
Datum: Montag, 12.Mai 2017
Vormittag
Im Detailaufgebot ersehen Sie die genaue Zeit und die Räum-lichkeit. (Detailaufgebot erhal-ten Sie Ende März)
Ort: GBW Weinfelden Schützenstrasse 9 8570 Weinfelden
Räumlichkeiten: Siehe persönliches Aufgebot
Tenü Privatkleidung
Erlaubte Hilfsmittel: Taschenrechner (kein Natel)
Schreibzeug (kein Bleistift)
Allgemeines: Kein Natel während der Prü-fung
Aufgaben
Position Zeit Aufgabenstellung
Pos. 1
Hygiene, Arbeitssi-cherheit; Brand- und Gesundheitsschutz, Werterhaltung, Logistik
60 Min.
- Persönliche-, Betriebliche-, Lebensmittelhygiene - Reinigung und Pflege von Materialien, Utensilien - Warenbewirtschaftung & Warenfluss etc. - Massnahmen, gesetzliche Grundlagen (Branchen-
lösung), etc.
Pause
Pos. 2
Lebensmittelkunde
Getränkekunde
60 Min.
- Warenkunde, Lagerung, Zubereitungsarten, Vor-schriften
- Herstellung, Herkunft, Harmonie zu Speisen, Vor-schriften
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Qualifikationsverfahren Berufskenntnisse
mündlich
Datum: Donnerstag, 15. Juni 2017
Detailaufgebot erhalten Sie Mitte April
Ort: GBW Weinfelden Schützenstrasse9 8570 Weinfelden
Räumlichkeiten: Siehe persönliches Aufgebot
Tenü Korrekte Bekleidung Kleidung am mündlichen Quali-fikationsverfahren stilvoll und gepflegt.
Damen:
Bluse (nicht bauchfrei), Jupe, Rock, Kostüm, lange Hose, ge-schlossene Schuhe
Herren:
Hemd (kurz/langarm), Poloshirt, lange Hose (keine zerrissene Jeans), geschlossene Schuhe
Allgemeines: - Lern- und Leistungsdo-kumentation/Betriebsdossier
- Hilfsmittel sind keine
zugelassen
- Kein Natel während der Prüfung
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Aufgaben
Position Zeit Aufgabenstellung
Gästebetreuung und Verhalten
20 Min.
Teil 1 Persönliches Auftreten
- Wirkung, Auftreten, Verhalten
Teil 2 Umgangsformen und Anstandsregeln
- Umgangsformen, Regeln Mitarbeiter/Vorgesetzte/Gäste
Teil 3 Persönliche/betriebliche Hygiene
- Kriterien, Hilfsmittel, Checklisten, Gesetzliche Grundla-gen
Teil 4 Gästebedürfnisse und Verhalten
- Gästebedürfnisse erkennen bezogen auf Gästegruppen und Gästetypen
Teil 5 Gästebetreuung vom Empfang - Verabschiedung
- Ablauf, Kommunikation mit dem Gast, Serviceregeln, Reklamationen
Verkauf
20 Min.
Teil 1 Verkauf und Verkaufsförderung
- Verkaufsfördernde Ausdrücke, Verkauf aktiv/passiv, Spezialitäten und Aktionen, Verkaufstechniken, Ver-kaufshilfen, passende Empfehlungen, Zusatzverkäufe, Bestellungsaufnahme, Inkasso und Zahlungsmöglichkei-ten
Teil 2 Reservationen
- Reservationsannahme, Hilfsmittel und Reservationsfra-gen, Dekorationen für festliche Anlässe
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Übersicht/Gewichtung/Notenzusammensetzung
der Qualifikationsbereiche
Gebiet Position Thema Noten-anteil
Praktische Arbeiten
Fallnote!
Pos. 1
Pos. 2
Pos. 3
Pos. 4
Betriebsorganisation
Gästebetreuung und Verhalten
Verkauf
Speisen- und Getränkeausgabe, Fertigung
40%
Qualifikationsverfah-ren
Berufskenntnisse schriftlich
Mündlich
Pos. 1
Pos. 2
Pos. 3
Hygiene, Arbeitssicherheit und Gesundheits-schutz, Werterhaltung, Logistik
Lebensmittel- und Getränkekunde
Gästebetreuung und Verhalten, Verkauf
20%
Berufskundlicher Un-terricht
Erfahrungsnote – Durchschnitt aller Zeugnis-noten
20%
Allgemeinbildung Gemäss Rahmenlehrplan
VA und Durchschnitt aller Zeugnisnoten
20%
Die Resultate (Ausweise) werden in der Woche 26 an der Diplomfeier ausgehändigt.