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Informationen zum Ausbau der Windenergie Kreis Schleswig-Flensburg Friedrich-Wilhelm Wenner 08.12.2015 Gemeinde Husby

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Informationen zum Ausbau der Windenergie

Kreis Schleswig-FlensburgFriedrich-Wilhelm Wenner08.12.2015 Gemeinde Husby

21.01.15 Urteil: Unwirksamkeit der Teilfortschreibungen Wind

05.02.15 Erlass LLUR

23.02.15 Gemeinsamer Beratungserlass von MIB und MELUR

27.02.15 SHGT: Handreichungen zur planungsrechtlichen Steuerung

12.03.15 Branchenverband Windenergie

30.03.15 erste Kriterienliste des Landes

01.04.15 Nichtzulassungsbeschwerde Land S-H

23.06.15 Erlass leitet Verfahren zur Teilfortschreibung des LEP 2010 und Teilaufstellung der RP ein

26.08.15 Beratungserlass

Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

Ziele der Landesplanung:

• Die Energiewende weiter vorantreiben; den Ausbau von Windkraft kontinuierlich

fortsetzen.

• Konzentrationsplanung auf Vorranggebiete, um „Wildwuchs“ zu vermeiden.

• Kommunale Ebene von der ihr obliegenden Konzentrationsplanung entlasten.

• Weitgehende Akzeptanz in der Bevölkerung erwirken.

• Rechtssicherheit für Investoren und Antragsteller, aber auch für betroffene

Gemeinden schaffen.

Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

Aktueller Stand:

• Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen bis zum 5. Juni 2017

vorläufig unzulässig

• Ausschluss von Windkraftanlagen außerhalb der ehemaligen Eignungsgebiete.

• Ausnahmen nur nach § 18 a Abs. 2 des LaPlaG

Zukünftig:

• Ausschluss von Windkraftanlagen (auch Repowering) außerhalb der

Vorranggebiete.

Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

Ablaufplan von Genehmigungs- und Ausnahmeverfahren:

• Die Ausnahmegenehmigung nach dem LaPlaG ist Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens.

• Genehmigungsbehörde bleibt das LLUR.

• Landesplanung teilt dem LLUR ihr Prüfungsergebnis im Benehmen mit den beteiligten Fachbehörden förmlich mit.

Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

• Nicht förmliches Verfahren (Windkraftanlagen bis 50 m hoch) Baugenehmigungsbehörde

• Vereinfachtes Verfahren (WKA höher als 50 m unter 20 Anlagen) LLUR ohne Öffentlichkeitsbeteiligung

• Förmliches Verfahren (WKA höher 50 m, mehr als 20 Anlagen) LLUR mit Öffentlichkeitsbeteiligung und UVP-Pflicht

• Ausnahmen nach § 18 a Abs. 2 LaPlaG LLUR hat der Landesplanungsbehörde alle Anträge vorzulegen!

Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

1. Sprechen Tabukriterien gegen eine Genehmigung?

2. Prüfung der Abwägungskriterien (BImSchG-Verfahren):– Votum der Fachbehörde– evtl. Vorlage eines Fachgutachtens– Kriterien im planerischen Gesamtkontext:

-> Die Fläche ist immer im Hinblick auf ihre mögliche Ausweisung als zukünftiges Vorranggebiet für Windenergienutzung zu prüfen!

Dies kann dazu führen, dass Anträge solange zurückgestellt werden müssen, bis die Regionalplanung entsprechend vorangeschritten ist.

Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

Verfahren der Landesplanung zur Steuerung der Windenergienutzung:

• Festlegung harter und weicher Tabukriterien (z. B. Abstände zu Siedlungsgebieten) = Tabuzonen• Übrig bleiben Potenzialflächen („Goldkarte“)• Festlegung von Abwägungskriterien, mit denen die Potenzialflächen abgeglichen

werden (= Reduzierung der Flächen von derzeit ca. 7% auf ca. 1,7% der Landesfläche)

• Als Ergebnis entstehen die Vorranggebiete (mit der Wirkung von Eignungsgebieten) in den Regionalplänen

Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

Informationen unter:https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landesplanung_raumordnung/windeignungsflaechen_ausweisung/landesplanung_windenergie_planungserlass.html

Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

Potenzial-flächen

ehem.Eignungs-gebiete

… Zwischenergebnis

Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

… und Reaktionen

Empfehlung des Kreises

Örtliche Konkretisierung der Abwägungskriterien zur Unterstützung der

landesplanerischen Erhebungen, z.B.:

• Konversionsflächen

• Langfristige bauliche Entwicklung

• Freihaltezonen (durch Windkraft nicht beeinträchtigte Blickrichtungen)

• Umgebungsbereich Denkmalschutz

• Artenschutz („Wissen vor Ort“)

• Naherholung

entspricht einer vorgezogenen Stellungnahme zur Teilfortschreibung Wind

Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

Vielen Dank.