immolife wiesbaden / mainz | ausgabe 31

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Das aktuelle Immobilienmagazin in Mainz / Wiesbaden Kostenlos zum Mitnehmen 31 | 2013 März - Mai 2013 IMMOBILIEN HENKE Beratung . Verkauf . Vermietung MIETWOHNUNGEN EIGENTUMSWOHNUNGEN HÄUSER, VILLEN, GRUNDSTÜCKE BÜRO-, LADEN- UND GEWERBEFLÄCHEN AUSLANDS- UND ANLAGEIMMOBILIEN UNTERNEHMENSKÄUFE- UND VERKÄUFE BETEILIGUNGEN [email protected] WWW.IMMOBILIEN-HENKE.DE 10 X IN HESSEN SEIT 1984 60313 FRANKFURT/M.-CITY BRÖNNERSTRASSE 17 (ZEIL) TELEFON: 0 69 – 95 40 90 01 TELEFAX: 0 69 – 95 40 90 03 65183 WIESBADEN BURGSTRASSE 2 – 4 TELEFON: 06 11 – 341 87 62 TELEFAX: 06 11– 342 87 64 61381 FRIEDRICHSDORF/TS. IM DAMMWALD 34 TELEFON: 0 61 72 – 499 81– 0 TELEFAX: 0 61 72 – 499 81– 20 61231 BAD NAUHEIM FRIEDRICH-EBERT-PLATZ 4 TELEFON: 0 60 31 – 86 74 00 TELEFON: 0 60 32 – 86 74 02 Spanien, Marbella, Málaga Villa, 1875 m² Wohn-/Nfl., 4193 m² Grundstück, Pool, etc. 9.700.000,- € Spanien, Guadalmina Baja, Málaga Villa, 1300 m² Wohn-/Nfl., 4000 m² Grundstück, Pool, etc. 5.500.000,- € Spanien, Guadalmina Baja, Málaga Villa, 1380 m² Wohn-/Nfl., 2346 m² Grundstück, Pool, etc. 6.500.000,- € Spanien, Marbella, Málaga Villa, 428 m² Wohn-/Nfl., 1716 m² Grundstück, Pool, etc. 9.900.000,- € Spanien, San Pedro de Alcántara Villa, 800 m² Wohn-/Nfl., 2600 m² Grundstück, Pool, etc. 9.000.000,- € Spanien, Los Monteros, Málaga Villa, 1118 m² Wohn-/Nfl., 2700 m² Grundstück, Pool, etc. 7.950.000,- € Spanien, La Quinta, Málaga Villa, 1119 m² Wohn-/Nfl., 5370 m² Grundstück, Pool, etc. 8.000.000,- € Spanien, Hacienda las Chapas Villa, 653 m² Wohn-/Nfl., 3300 m² Grundstück, Pool, etc. 2.400.000,- € Spanien, Las Brisas, Málaga Villa, 885 m² Wohn-/Nfl., 4796 m² Grundstück, Pool, etc. 6.500.000,- € Spanien, El Paraiso, Málaga Villa, 1000 m² Wohn-/Nfl., 3000 m² Grundstück, Pool, etc. 4.750.000,- € Spanien, Estepona, Málaga Villa, 1028 m² Wohn-/Nfl., 30000 m² Grundstück, Pool, etc. 9.000.000,- € Spanien, Nueva Andalucia Villa, 3360 m² Wohn-/Nfl., 9500 m² Grundstück, Pool, etc. 7.500.000,- €

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Immobilienmagazin für Wiesbaden und Mainz

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Page 1: Immolife Wiesbaden / Mainz  |  Ausgabe 31

Das aktuelle Immobilienmagazin in Mainz / Wiesbaden

Kostenlos zum Mitnehmen31 | 2013 März - Mai 2013

IMMOBILIEN HENKEBeratung . Verkauf . Vermietung

● MIETWOHNUNGEN ● EIGENTUMSWOHNUNGEN ● HÄUSER, VILLEN, GRUNDSTÜCKE● BÜRO-, LADEN- UND GEWERBEFLÄCHEN ● AUSLANDS- UND ANLAGEIMMOBILIEN

● UNTERNEHMENSKÄUFE- UND VERKÄUFE ● BETEILIGUNGEN

[email protected]

10 X IN HESSEN SEIT 1984 60313 FRANKFURT/M.-CITY BRÖNNERSTRASSE 17 (ZEIL)TELEFON: 0 69 – 95 40 90 01 TELEFAX: 0 69 – 95 40 90 0365183 WIESBADEN BURGSTRASSE 2 – 4TELEFON: 06 11 – 341 87 62 TELEFAX: 06 11 – 342 87 6461381 FRIEDRICHSDORF/TS. IM DAMMWALD 34TELEFON: 0 61 72 – 499 81 – 0 TELEFAX: 0 61 72 – 499 81 – 2061231 BAD NAUHEIM FRIEDRICH-EBERT-PLATZ 4TELEFON: 0 60 31 – 86 74 00 TELEFON: 0 60 32 – 86 74 02

Spanien, Marbella, Málaga Villa, 1875 m² Wohn-/Nfl .,

4193 m² Grundstück, Pool, etc.9.700.000,- €

Spanien, Guadalmina Baja, Málaga Villa, 1300 m² Wohn-/Nfl .,

4000 m² Grundstück, Pool, etc.5.500.000,- €

Spanien, Guadalmina Baja, Málaga Villa, 1380 m² Wohn-/Nfl .,

2346 m² Grundstück, Pool, etc.6.500.000,- €

Spanien, Marbella, Málaga Villa, 428 m² Wohn-/Nfl .,

1716 m² Grundstück, Pool, etc.9.900.000,- €

Spanien, San Pedro de Alcántara Villa, 800 m² Wohn-/Nfl .,

2600 m² Grundstück, Pool, etc.9.000.000,- €

Spanien, Los Monteros, MálagaVilla, 1118 m² Wohn-/Nfl .,

2700 m² Grundstück, Pool, etc.7.950.000,- €

Spanien, La Quinta, Málaga Villa, 1119 m² Wohn-/Nfl .,

5370 m² Grundstück, Pool, etc.8.000.000,- €

Spanien, Hacienda las Chapas Villa, 653 m² Wohn-/Nfl .,

3300 m² Grundstück, Pool, etc.2.400.000,- €

Spanien, Las Brisas, Málaga Villa, 885 m² Wohn-/Nfl .,

4796 m² Grundstück, Pool, etc.6.500.000,- €

Spanien, El Paraiso, Málaga Villa, 1000 m² Wohn-/Nfl .,

3000 m² Grundstück, Pool, etc.4.750.000,- €

Spanien, Estepona, Málaga Villa, 1028 m² Wohn-/Nfl .,

30000 m² Grundstück, Pool, etc.9.000.000,- €

Spanien, Nueva Andalucia Villa, 3360 m² Wohn-/Nfl .,

9500 m² Grundstück, Pool, etc.7.500.000,- €

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Aktuelle Angebote / Wiesbaden

02 31 | 2013

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Aktuelle Angebote / Gesuche / Wiesbaden

31 | 2013 03

■ G E S U C H E A N L A G E O B J E K T E

Erbschaft soll neu angelegt werden!Kleines, aber feines Mehrfamilienhaus (ca. 8 Parteien) in oder um Wies-baden herum für Kapitalanleger gesucht. Kaufpreis +/- € 1.200.000,-.

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■ G E S U C H E W O H N U N G E N

Familie (44, 39, 10, 8) und Katze Morlesuchen eine hübsche 4-Zimmer-Eigentumswohnung mit ca. 90 – 120 m²in Wiesbaden. Kaufpreis +/- € 250.000,-

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Aktuelle Angebote

04 31 | 2013

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Landhausvilla als Refugium der Ruheauf großem parkähnlichem GrundstückWohnfl äche: ca. 335 m² Nutzfl äche: ca. 180 m²Grundstück: ca. 2.488 m² Doppelcarport Zimmer: 7 Bezugstermin: Nach AbspracheBaujahr: 2004 Kaufpreis: 869.000 €*Lage: Wiesbaden ist über die B 417 in nur ca. 12 PKW-Minuten erreichbar. Idstein ist nur ca. 8 km (A3 -Anschluss) entfernt. Zum Airport Rhein-Main sind es ca. 20 PKW-Minuten. Damit sind Sie verkehrsgünstig angebunden an sämtliche Infrastrukturen des täglichen Lebens.

Galeriehaus in herrlicher Blicklage von Taunusstein-HahnDerzeitige Wfl . ca. 240 m² Grundstück ca. 759 m²Baujahr: 1978 Kaufpreis: 470.000 €*Lage: Taunusstein-Hahn, bietet eine gute Verkehrsanbindung nach Wiesbaden und zur A 3 (ca. 10 Auto-Min. bis Wiesbaden, Mainz 20 Min., Airport ca. 25 Min., Frankfurt ca. 30 Min.). Für eine Stadt mit rd. 28.000 Einwohnern verfügt Taunusstein über ein überdurchschnittliches Angebot an Einkaufsmöglichkeiten.

Landhausvilla für Naturliebhaberauf großem parkähnlichem GrundstückWohnfl äche: ca. 187,96 m² Nutzfl äche: ca. 175 m²Grundstück: ca. 1.912 m² Zimmer: 6 ½Garage: Doppelgarage Baujahr: 1976Kaufpreis: 350.000 €*Lage: Taunusstein-Hambach, bietet eine gute Verkehrsanbin-dung nach Wiesbaden und zur A 3 (ca. 15 Auto-Min. bis Wies-baden, Mainz 25 Min., Airport ca. 25 Min., Frankfurt ca. 30 Min.).

*Die Käuferprovision beträgt 5,95 % (inklusive gesetzlicher MwSt. von z.Z. 19 %) des Kaufpreises und ist vom Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages zu zahlen.

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Empfehlungen

31 | 2013 05

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Empfehlungen

06 31 | 2013

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31 | 2013 07

Buchvorstellung

Was haben Mode, Autos, Einrichtung und Immobilien ge-meinsam? Beim Kauf spielen Emotionen und der erste Ein-druck eine wichtige Rolle! Home Staging ist eine Auff orderung, zum Verkauf stehende Immobilien aus der Sicht des potentiellen Käufers zu sehen und die Kaufentscheidung mit Hilfe von Maßnahmen, die in anderen Branchen nicht mehr weg zu denken sind, sehr ef-fektiv zu beeinfl ussen.

Kein Mensch verkauft seinen Gebrauchtwagen ungewaschen und voll mit persönlichen Dingen und eventuell noch mit dem Altpapier der letzten Wochen im Koff erraum. Auch Kekskrümel und Hundehaare werden entfernt und sogar noch Ledergeruch aufgesprüht. Jeder Autoverkäufer weiß, dass sein Auto dann bessere Chancen auf dem Gebrauchtwagenmarkt hat, wenn es möglichste neuwertig aussieht. Warum das so ist? Der Käufer eines Gebrauchtwagens erwirbt ein für ihn neues Auto und es sollte deshalb möglichst auch diesen Eindruck machen. Schließ-lich will er auch auf dieses Auto stolz sein – obwohl es „nur“ ein gebrauchtes ist.

Kein Einrichtungs- bzw. Möbelhaus scheut die Mühe, Musterzim-mer zu gestalten und die Kunden damit zu inspirieren. Anspre-chend und gekonnt dekorierte Schaufenster wecken Sehnsüchte nach geschmackvollem Wohnen oder gutem Aussehen. Keiner fühlt sich übrigens getäuscht, wenn alle Schaufensterpuppen Größe 34 tragen. Ist ja auch klar, dass man mit Größe 40 anders aussieht, aber darum geht es gar nicht. Wir wollen halt einfach verführt werden.

Sollte das nicht beim Produkt „Immobilie“ genauso sein? Wie-so müssen Immobiliensuchende – im Fall von unbewohnten Im-mobilien – kahle, unrenovierte und schlecht beleuchtete Räume oder im Fall von noch bewohnten Immobilien – mit Schuhen zugestellte Flure, hochgeklappte Toiletten-Deckel, ungemachte Betten und die „persönlichen Vorlieben“ der Vorbesitzer in Kauf nehmen? Dafür gibt es doch wirklich keinen Grund, denn die in solchen Fällen erforderliche „Fantasie“ haben die wenigsten Kaufi nteressenten – und werden nicht zu Käufern.

Vor dem Hintergrund, welcher Aufwand in anderen Lebensbe-reichen betrieben wird, um Konsumenten in Kauf-Stimmung zu

bringen, treten die Autorinnen als Home Staging Profi s dafür ein, dass Kaufi nteressenten von Immobilien ebenfalls den bestmögli-chen ersten Eindruck erhalten und „verzaubert“ werden.

Für wen ist dieses Buch geeignet? Mit seinen zahlreichen Beispielen aus der Praxis ist das Buch für alle Verkäufer von Immobilien ein Gewinn: Das unterhaltsam verpackte Wissen über die Zusammenhänge von Emotions- bzw. Motivationsstrukturen und Kaufentscheidungen bringt sowohl private Verkäufer als auch Immobilienmakler weiter.

Das Buch ist darüberhinaus nutzbar für jedermann/frau, auch generell Einrichtungsinteressierte profi tieren von den vielen prak-tischen Tipps. Die überschaubar gehaltenen Maßnahmenvor-schläge überfordern nicht und animieren zum Sofort-Umsetzen. Deshalb auch ideal als Geschenk!

Home Staging - Wie man Menschen in Immobilien verliebtEin Praxishandbuch für Verkäufer von Immobilien

192 Seiten, 307 farbige Bilder und zahlreiche Checklisten. Format 17 x 24 cm, Hardcover, Blottner Verlag 24,90 €

Mehr erfahren über die Autorin:Code scannen oderwww.tina-humburg.tel

Nachgefragt bei Tina Humburg, Autorin aus Wiesbaden: „Die Herausforderung sah und sehe ich darin, Immobilienverkäufer dafür zu sensibilisieren, was Kaufi nteressenten wirklich wollen, welche Bedürfnisse und Wünsche sie haben und wie man sie als Verkäufer „abholt“. Wir wissen heute, dass Lage, Größe und Preis lediglich Vorauswahl-kriterien sind, dass die Entscheidung selbst aber im weitesten Sinne durch gute Gefühle ausgelöst wird. Unser Buch zeigt auf anschauliche Weise, wie diese im Zusammenhang mit dem neuen Zuhause zustande kommen bzw. was man als Verkäufer aktiv dafür tun kann.“

Die gelernte Werbe- und studierte Dipl.-Kauff rau wagte als eine der ers-ten in Deutschland vor fünf Jahren mit dieser neuen Dienstleistung den berufl ichen Neustart. Sie gründete den Berufsverband für Home Staging in Deutschland, hält Vorträge, veranstaltet Seminare und Workshops und leitet in Wiesbaden eine Home Staging-Agentur.

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Empfehlungen

08 31 | 2013

§

Weist ein gewerblicher Immobilienmakler in einer Verkaufsanzeige, die auf einer Online-Plattform zu sehen ist, deutlich auf Provision hin, kann dies – auch stillschweigend – zu einer Provisionsforderung des Immobilienmaklers gegen den Erwerber führen.Der Bundesgerichtshof hat inzwischen in einer maklerfreundlichen Entscheidung die bisherige Rechtsprechung klargestellt und festge-stellt, dass ein eindeutiges Provisionsverlangen des Maklers durchaus auch zu einem Provisionsanspruch zu seinen Gunsten führen kann.

Der Fall: Die Klägerin, eine gewerblich tätige Immobilienmaklerin, ver-öff entlichte in einem Internet-Portal eine Immobilienanzeige. Angeboten wurde die Möglichkeit, einen Kaufvertrag über ein Baugrundstück zu schließen. Hierbei war in der Anzeige u. a. die Grundstücksgröße sowie der Kaufpreis exakt bezeichnet, darüber hinaus war ausdrücklich und eindeutig der Hinweis enthalten „Provision 5,95 %“.

Ein Erwerbsinteressent rief daraufhin die Maklerin an und bekundete In-teresse, das Grundstück zu kaufen. Eine Mitarbeiterin der Maklerin nannte daraufhin die Anschrift des Objek-tes sowie die Kontaktdaten des Verkäufers.Es wurde ein Besichtigungstermin vereinbart, zu dem Besichtigungster-min unterzeichnete der spätere Käufer auch einen Objektnachweis. In diesem Objektnachweis war die Verpfl ichtung zusätzlich enthalten, bei Vertragsabschluss für Nachweis oder Vermittlung eine Maklerprovision in Höhe von 5,95 % einschließlich Mehrwertsteuer, errechnet aus dem Kaufpreis, zu zahlen. Einige Zeit darauf kaufte der Erwerber sodann das Grundstück. Die Mak-lerin forderte daraufhin von ihm Provision.

Der Bundesgerichtshof hatte nun die Frage zu entscheiden, ob ein sol-cher Provisionsanspruch durch die Maklerin zu Recht geltend gemacht wird. Unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung stellte der Bun-desgerichtshof in einer Revisionsentscheidung abschließend klar, dass ein eindeutiges Provisionsverlangen durchaus, insbesondere sich auch an den Erwerber, richten kann. Im Einzelnen traf der Bundesgerichtshof dazu folgende Feststellung:

Wenn hinreichend deutlich und klar aus den Umständen und den Formu-lierungen zu entnehmen ist, dass die Anzeige, wie im Internet-Portal ver-öff entlicht ist, ein eindeutiges Provisionsverlangen enthält, so kann das allein ausreichen, um die Grundlage für einen Maklervertrag zwischen den Parteien zu bilden. Erforderlich ist, dass auf der Grundlage dieses eindeutigen Provisionsverlangen Tätigkeiten der Maklerin durch den Er-werbsinteressenten in Kenntnis dieses Provisionsverlangens entgegen genommen werden. Eine Provisionsabrede, so der Bundesgerichtshof in den Entscheidungsgründen, kann stillschweigend auch durch schlüssi-ges Verhalten getroff en werden. Die Rechtsprechung stellt daran jedoch sehr strenge Anforderung (vgl. BGH Urteil vom 22.09.2005, NJW 2005, 3779 f).

Derjenige, der sich an einen Makler wendet, der mit „Angeboten“ wer-bend im geschäftlichen Verkehr auftritt erklärt damit noch nicht schlüssig seine Bereitschaft zur Zahlung einer Maklerprovision für den Fall, dass ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt. Üblicherweise durfte bisher ein Interessent annehmen, dass der Makler das Objekt von dem Verkäufer an die Hand bekommen hat und deshalb mit der Weiter-gabe von Informationen eine Leistung für den Verkäufer erbringen will. Ohne weiteres braucht der Kaufi nteressent in einem solchen Fall nicht damit zu rechnen, dass der Makler auch von dem Kaufi nteressenten eine solche Provision erwartet oder verlangen wird. Selbst die Besichtigung zusammen mit einem Makler reicht üblicherweise nicht aus, schlüssig ei-nen konkludenten Vertragsabschluss anzunehmen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16.11.2006, NJW-RR 2007, 400 f).

Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Makler den Kaufi nteressenten un-missverständlich auf eine von ihm im Erfolgsfall zu zahlende Käuferpro-vision hingewiesen hat. Ein Interessent, der Interesse hat ein Grundstück zu kaufen und der in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens bei-spielsweise in einem Objektnachweis oder Exposé die Dienste des Mak-lers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den im Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Ab-schluss eines Maklervertrages annehmen will (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, Urteil 06.12.2001, NJW 2002, 1817).

Andernfalls muss ausdrücklich durch den Interessenten vor Inanspruch-nahme der Maklerdienste deutlich gemacht werden, dass er eine solche Willenserklärung nicht abgeben will. Der Bundesgerichtshof nahm an, dass in der Internetanzeige des Mak-lers im vorliegenden Fall ein klarer Hinweis auf Provision enthalten war, der auch als Käuferprovision zu verstehen war.Zwar ist die Veröff entlichung der Anzeige in dem Internet-Portal selbst noch kein Angebot im Rechtssinne, jedoch kann eine aufgrund eines sol-chen Inserates veranlasste Kontaktaufnahme des Interessenten mit dem Makler zum Abschluss einer Maklervertrages führen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Provisionsverlangen des Maklers im Inserat ausdrücklich und unmissverständlich zum Ausdruck kam. Der Hinweis auf eine fällig werdende Maklerprovision reicht dazu nach Auff assung des Bundesge-richtshofes in der hier besprochenen Entscheidung aus. Erhält der Inter-essent daraufhin Namen und Anschrift des Verkäufers (um also Vertrags-gespräche aufnehmen zu können), reicht dies in aller Regel.

Der Bundesgerichtshof führt dazu weiter in den Entscheidungsgründen wie folgt aus:„Wie das unmissverständliche Provisionsbegehren erklärt wird, ist da-bei grundsätzlich gleichgültig; der entsprechende Hinweis in einer Zei-tungs- oder Internetanzeige genügt jedenfalls gegenüber den Kunden, die sich auf diese Anzeige melden, wobei die Umstände des jeweiligen Einzelfalles für die Bewertung der Eindeutigkeit des Provisionsverlangens ausschlaggebend sind. Der Bundesgerichtshof hat danach in der hier besprochenen Entschei-dung zugunsten der Maklerin entschieden, das Provisionsverlangen war rechtmäßig, die Forderung war begründet. Der Sachverhalt und die wesentlichen Erläuterungen zu den Entschei-dungsgründen sind nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen vom 03.05.2012 – III ZR 62/11 – zitiert. Die Entscheidung ist aus der Sicht der Makler eher günstig, sie führt dazu, dass ein Provisionsverlangen auch in Zeitungsanzeigen und Internetan-zeigen klar und deutlich ausgewiesen sein soll, was dann die Durchset-zung eines solchen Anspruches später erheblich erleichtern dürfte.

Der Autor: Prof. Dr. jur. Peter Scholz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Notar. Er ist Partner der Anwaltssozietät Andreä, Pfeiff er, Rosa, Dr. Westenberger, Prof. Dr. Scholz in Wiesbaden. Seit langen Jahren ist er im notariellen und anwaltlichen Bereich auf den Gebieten des Immobilienrechts (Gewerberaummietrecht, Maklerrecht, Wohnraummietrecht, Wohnungseigentums-recht) tätig. Der Autor ist seit vielen Jahren hochqualifi zierter Dozent/Referent von immo-bilienrechtlichen Seminaren verschiedenster Seminarveranstalter sowie Professor an der Rhein-Main Hochschule, Wiesbaden.

Achtung: Änderung der Rechtsprechung zugunsten der MaklerVon Rechtsanwalt (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht) und Notar Prof. Dr. jur. Peter Scholz, Wiesbaden (Homepage: www.rechtsanwalt-wiesbaden.de / E-Mail: [email protected])

ANDREÄ • PFEIFFERROSA • WESTENBERGERSCHOLZ RECHTSANWÄLTENOTARERechtsanwalt und NotarProf. Dr. jur. Peter ScholzFachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht65187 WiesbadenBiebricher Allee 51 - 53Tel.: 06 11/9 89 19-0 Fax: 06 11/9 89 19-81/[email protected]

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Empfehlungen

31 | 2013 09

Grenzenlos denken – Schwebende KamineDer Kachelofenbaumeister Schmelzer ist Feuer und Flamme für Schwebende Kamine. Die handwerklich gefertigten De-sign-Öfen schweben im Raum anstatt wie herkömmliche Ka-mine auf dem Boden aufgebaut zu sein. Mit ihrer originellen Architektur sorgen die Schwebenden Kamine so für eine au-ßergewöhnliche Raumgestaltung und geben dem Wohnraum die einzigartige Wirkung von Freiheit.

Diese kreative Idee im Kaminbau wird unterstützt durch die ga-rantiert hochwertige Qualität der Kamineinsätze. Der Schweben-de Kamin überrascht also nicht nur von Außen durch seine aus-gefallene Ästhetik, sondern auch die inneren Werte überzeugen jeden Hausbesitzer mit ihrer hohen Qualität und Funktionalität. Das macht den Schwebenden Kamin zu etwas ganz Besonderem.

Eine Gruppe österreichischer und deutscher Ofenbauer hat sich zur Umsetzung und Vermarktung dieser Kamine zusammenge-schlossen, die durch eine ganz spezielle Technik gewissermaßen im Raum schweben können. Die besonders geschulten Ofenbau-er gestalten hochwertige Schwebende Kamine für Hausbesitzer mit einem Sinn für das Außergewöhnliche.

Dabei wird der Kamin ganz nach den Bedingungen des jeweili-gen Raumes entworfen – so ist jedes Stück ein wertvolles Unikat.

Kamine und Öfen kommen nie aus der Mode: Feuer ist und bleibt das Zentrum des häuslichen Lebens. Und das nicht nur auf funktionale Weise im Sinne von Öfen als Wärmeerzeuger, auch die ästhetische Seite des Feuers wird immer wichtiger. Neue Ka-min-Designs mit großen Glasfenstern erlauben den ungehinder-ten Blick auf das �ackernde Holzfeuer. Fortschrittliche Architek-turideen bringen Design und Feuer näher zusammen und bieten individuelle Möglichkeiten für eine stilvolle Inneneinrichtung. Umso besser also, wenn sich außergewöhnliches Design mit klas-sischer Funktionalität und herausragender Qualität verbinden lässt. Wie bei dem Kamin- und Kachelofenbaumeister Schmelzer.

Kachelofen- und Luftheizungsbau GmbHAm Finther Wald, Gebäude 5801, 55126 MainzTel.: 0 61 31 / 47 14 05, Fax: 0 61 31 / 47 96 62www.kachelofen-schmelzer.comTermine nach Absprache.

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Wiesbaden

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Naspa_Anzeige_F-Kunden_ACM_RZ:Layout 1 09.02.2011 9:02 Uhr Seite 1