große koalition transparenzregister - ey.comfile/ey-tlm... · merischen alltagsgeschäft. nun aber...
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02 / 2018
TransparenzregisterUnternehmen müssen die wirtschaftlich Berechtigten melden. Das kann problematisch sein.
Große KoalitionÜberblick über die steuerpolitische und unternehmens-rechtliche Agenda. Plus Interview Volker Kauder.
Die Blockchain- RevolutionWie die neue Technologie unser alltägliches Wirtschaftsleben verändern kann
2 EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
EY in Sofia
EY
Mitarbeiter in Sofia 282
TAX 109
Assurance 150
Transaction 23
• Auf Seite 64 finden Sie einen Rundgang mit Milen Raikov.
8.000 Jahre Geschichte
Bedeutendster Wirtschaftszweig ist noch die Industrie mit 16 Prozent. Aufstrebend sind Shared Service Center, CallCenter und ITBetriebe, die für die größten Konzerne der Welt ServiceLeistungen erbringen.
Da UK im Zuge des Brexit auf den Vorsitz der EURatspräsidentschaft verzichtete, übernahm Bulgarien einen Turnus früher.
Der monatliche Durchschnittslohn beträgt 549 Euro und liegt damit um fast ein Drittel höher als im bulgarischen Mittel ( 416 Euro ).
ImRaumSofiagibtesmehrals30heißeMineralquellenmitmehrals33°C.
Archäologische Funde zeigen, dass es bereits vor 8.000 Jahren eine steinzeitliche Siedlung gab.IhrenjetzigenNamenerhieltSofiaim14.Jahrhundert.
Balgarska-Armija-Stadion
Alexander-Newski-Kathedrale
Universität Sofia
Rotunde des Heiligen Georg
Nationaltheater „Iwan Wasow“
Heilige Sofia
EY Bulgarien
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3EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
der Umgang mit disruptiven Entwicklungen gehört zum unternehmerischen Alltagsgeschäft. Nun aber bahnt sich ein Umbruch der besonderen Art an, nämlich der Einsatz der BlockchainTech nologie,
die viele bisher nur mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen verbinden. Welche vielfältigen Möglichkeiten die BlockchainTechnologie in der Wirtschaft bietet – und vor allem bieten kann – möchte Ihnen das Tax & Law Magazine in dieser Ausgabe darlegen. Ein Team aus Tax, Advisory und Law hat Beispiele aus den verschiedenen Unternehmensbereichen von Automotive über Consumer Products und Energy bis Global Trade zusammengetragen. Es geht über das Begreifen der neuen Technologie hinaus um das Abwägen von Chancen und Risiken sowie um das Erkennen von neuen Geschäftsfeldern und auch darum, sich als Head of Tax, Law oder CFO frühzeitig zu beteiligen.
Ein halbes Jahr nach der Bundestagswahl hat die neue Regierung in Berlin ihre Arbeit aufgenommen. Die Erwartungen sind aus unternehmerischer Sicht gedämpft, die im Koalitionsvertrag skizzierten Maßnahmen zur Verbesserung des Standorts Deutschland sind überschaubar. Dennoch bemüht sich die Koalition um eine optimistische Perspektive, so etwa der Vorsitzende der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, Volker Kauder, im Interview ab Seite 30. Vor fast fünf Jahren habe ich bei EY als Managing Partner Tax die Leitung der Steuerabteilung Deutschland, Österreich und der Schweiz übernommen. Mein Vorgänger York Zöllkau wurde damals zum EMEIA Tax Executive Leader mit der Verantwortung für Europa, Middle East, India und Africa ( EMEIA) berufen. Nun steht wieder ein Wechsel an, und ich darf erneut den Staffelstab von York Zöllkau übernehmen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, York einmal mehr für seinen kraftvollen Einsatz bei EY zu danken und ihm eine wunderbare Zeit im künftigen ( Un) Ruhestand zu wünschen.
Mein Nachfolger als Managing Partner Tax für Deutschland, Österreich und der Schweiz wird Dr. Henrik Ahlers. Ich möchte Sie bitten, ihm auch Ihr Vertrauen zu schenken. An dieser Stelle danke ich Ihnen herzlich für Ihr reges Interesse am Tax & Law Magazine und hoffe, dass Sie uns weiterhin gewogen bleiben.
Es grüßt Sie
Ihre Ute BenzelManaging Partner Tax / Germany Switzerland Austria
4 EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
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16 Ein Experiment eines Handelsriesenzeigte anhand von Mangos, wie schnell sich Lieferketten zurückverfolgen lassen – einer der Vorteile von Blockchain.
26 Mit viel Verzögerung hat die Koalition ihre Arbeit aufgenommen. Wir beleuchten den
Koalitionsvertrag und CDU / CSUFraktionschef Volker Kauder macht Unternehmen Hoffnung.
2 EYinSofia
3 Editorial Ute Benzel
4 Inhaltsverzeichnis
Spots 6 Finanzausschuss des Bundestages
8 Bier / Staatsplus / Bilanzpolizei / Spenden
9 FußballWM
13 Interview Dr. Monika Wünnemann ( BDI )
14 Personalien
15 CityTax
Top16 Blockchain Welche Chancen die neue
Technologie Unternehmen in den verschiedenen
Branchen bietet
20 GoBD
25 Bitcoin
Tax26 Große Koalition Überblick über die Agenda
30 Volker Kauder Interview
32 Digitale Dienstleistungen EUSteuerplan
34 Quellensteuer EuGHUrteil
36 SchweizMehrwertsteuer-Pflicht
5EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
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9 WM 2018 :
Fußball und Steuern
46
54 Das Handelsregister reicht nicht, Unternehmen müssen sämtliche wirtschaftlich Berechtigten einem Transparenzregister melden.
38 Darlehensausfall Verlustverrechnung
39 Kassenkontrolle Nachschau
40 Fiskalzins Sechs Prozent
41 Grunderwerbsteuer Share Deals
42 Altersteilzeit Rückstellungen
43 Asset Deals Zinsfalle
44 EY-Gipfelgespräch Politik und Wirtschaft
Sektoren46 Health Digitalisierung
48 Health USSteuerreform
50 Real Estate Erschließungen
51 Real Estate Immobilienfonds
52 Energy Strom und Energienovelle
Law54 Transparenzregister Erste Erfahrungen
56 Arbeitsrecht Entgelttransparenz und Mutterschutz
58 Arbeitszeit Sonntagsruhe
360°60 wavespace EY growth and innovation centers
64 Mein Sofia
65 Publikationen / Impressum
FinanzausschussDer Arbeitsbereich des Finanzausschusses deckt sich – Ausnahme : Haushaltspolitik – mit den Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen. Der Ausschuss berät die ihm vom Plenum des Deutschen Bundestags überwiesenen Vorlagen, insbesondere Gesetzentwürfe der Bundesregierung, der Fraktionen und des Bundesrates, aber auch Anträge der Fraktionen, Berichte der Bundesregierung sowie Vorlagen der Europäischen Union.
Paul-Löbe-Haus
6 EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
Spots
Der Finanzausschuss im DeutschenBundestag
BAND DES BUNDES
BERLIN
Das Paul-Löbe-HausNördlich vom Reichstagsgebäude liegt das PaulLöbeHaus, benannt nach dem letzten demokratischen Reichstagspräsidenten der Weimarer Republik. Das langgestreckte Gebäude beherbergt zahlreiche Abgeordnetenbüros und verschiedene Sitzungssäle. Es zählt zusammen mit dem Kanzleramt und dem MarieElisabeth LüdersHaus ( ein weiteres Bundestagsgebäude ) zum „Band des Bundes“, das die beiden früher durch die Mauer getrennten Teile der Hauptstadt über die Spree hinweg verbindet.
7EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
Spots
Bettina Stark-WatzingerFinanzausschuss
Vorsitzende
FDP
Dr. Florian ToncarObmann und Sprecher
Frank SchäfflerBerichterstatter u. a. für
Finanzmarktthemen
Markus HerbrandKatja Hessel
Bündnis 90 / Die Grünen
Lisa PausObfrau und Sprecherin
Dr. Danyal BayazDr. Gerhard Schick
Stefan Schmidt
Die Linke
Fabio De Masi Obmann und Sprecher
Jörg Cezanne Berichterstatter u. a. für
Finanzmarktthemen, indirekte Besteuerung
Hubertus ZdebelMichael Leutert
AfD
Albrecht GlaserObmann und Sprecher
Franziska GminderKay Gottschalk
Dr. Bruno HollnagelStefan Keuter
CDU / CSU
Dr. Hans MichelbachObmann
Antje TillmannSprecherin
Fritz GüntzlerBerichterstatter u. a. für
Unternehmensteuern und Grundsteuer
Thomas de MaizièreBerichterstatter u. a. für
Zölle
Christian Freiherr von Stetten
Berichterstatter u. a. für Erbschaftsteuer
Sebastian BrehmDr. Carsten Brodesser
Uwe FeilerOlav Gutting
Matthias HauerSepp Müller
Alexander RadwanJohannes SteiningerDr. Hermann-Josef
Tebroke
SPD
Yasmin FahimiBerichterstatterin u. a. für
Einkommensteuer
Cansel KiziltepeBerichterstatterin u. a. für
Erbschaftsteuer, GKKB
Lothar BindingObmann und Sprecher
Bernhard DaldrupMetin Hakverdi
Sarah RyglewskiMichael Schrodi
Dr. Jens Zimmermann
Ingrid Arndt-BrauerBerichterstatterin u. a. für
Umsatzsteuer
Sitzungssaal E 400DieSitzungendesFinanzausschussesfindenstetsim Saal E 400 statt – öffentlich oder nicht öffentlich, je nachdem, wie sensibel die Themen sind. Zur Meinungsbildung lädt der Finanzausschuss regelmäßig Experten ein, die von den Fraktionen empfohlen werden. In der vergangenen Legislatur periode gab es 122 Sitzungen, davon rund 50 öffentliche Anhörungen. Die Beratungen der Ausschüsse sind grundsätzlich nicht öffentlich. Der Ausschuss kann beschließen, für Sitzungen oder Agendapunkte die Öffentlichkeit zuzulassen.
Die MitgliederDie Zusammensetzung des Finanzausschusses spiegelt die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag wider. Derzeit gibt es 41 Mitglieder. Vorsitzende ist Bettina StarkWatzinger ( FDP ), ihr Stellvertreter Albrecht Glaser gehört der AfD an. Welche Partei den Vorsitz in welchem der 23 Bundestagsausschüsse erhält, wird in einem rechnerischen Zugriffsverfahren verhandelt. Lediglich der Vorsitz des Haushaltsausschusses geht traditionell an die stärkste Oppositionsfraktion, in dieser Legislaturperiode ist es die AfD.
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8 EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
Spots
Cheers !Die USSteuerreform kommt auch den dortigen Brauern zugute. Bierproduzenten mit einer Abfüllmenge bis zu 60.000 Barrel werden dabei besonders entlastet, denn mit dem TCJA sind nur noch 3,50 USDollar statt zuvor 7 USDollar pro Barrel zu entrichten. Ab einer Menge von 60.000 Barrell wurde die Abgabe um zwei US Dollar
reduziert ( von 18 auf 16 USDollar ). Auch in anderen wichtigen Bier produzierenden Ländern gibt es eine nach Ausstoß gestaffelte Verbrauchsteuer. In Deutschland werden die kleinen Brauereien aber nicht ganz so bevorzugt wie in den USA. In Österreich und der Schweiz liegen die Steuern auf Bier durchweg höher.
Bilanzpolizei auf SpurensucheDieDeutschePrüfstellefürRechnungslegung(DPR)findetbeiderKontrolle von Bilanzen immer weniger Fehler. 2017 hat die DPR, auch Bilanzpolizei genannt, insgesamt 99 Prüfungen abgeschlossen undkamaufeineFehlerquotevon15Prozent.DiemeistenFehlerfanden sich bei den Prüfungen, die auf besonderen Verdacht oder auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) durchgeführt wurden.
Vor allem bei der Bilanzierung von M&ADeals und Goodwill sowie latenten und tatsächlichen Steuern schlichen sich Fehler bei kleineren Unternehmen ein.
Spenden per Crowdfunding Wer mit Spenden gemeinnützige Arbeiten unterstützen will, kann dies auch über modernes Crowdfunding tun. Tritt das CrowdfundingPortal lediglich als Geldsammelstelle für einen Projektveranstalter auf, der eine gemeinnützige Körperschaftist,underfülltdasfinanzierteProjektsteuerbegünstigte Zwecke, kann ein Spender Steuern sparen. Dafür brauchen SteuerpflichtigeeineSpendenbescheinigungvomProjektveranstalter. Ist das CrowdfundingPortal selbst eine Förderkörperschaft oder gemeinnütziger Projektveranstalter, reicht bei Spenden bis 200 Euro der Kontoauszug als Nachweis.
Sattes Plus für Vater StaatWegen der guten Konjunktur hat die öffentliche Hand in Deutschland zum vierten Mal in Folge einen Überschuss erzielt, und zwar rekordmäßige 36,6 Milliarden Euro. Einnahmen von 1,475 Billionen Euro standen Ausgaben von 1,438 Billionen Euro gegenüber. Die Länder machten ein Plus von 16,2 Milliarden Euro, gefolgt von den Sozialversicherungen ( 10,5 Milliarden ) und den Kommunen ( 8,8 Milliarden ). Der Bund kam 2017 nur auf einen Überschuss von 1,1 Milliarden Euro, wobei sich die Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer mit 7,3 Milliarden Euro dämpfend auswirkte.
Finanzierungssalden der staatlichen EbenenAngaben in Milliarden Euro
Staat gesamt Bund Länder Gemeinden Sozialversicherung
Quelle : Bundesministerium der Finanzen
Quelle : Eigene Recherche
2013
2015
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36,6
9,7
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2017
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Biersteuer nach Ausstoß
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20.00025.000
35.00040.000
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Österreich Schweiz
Deutschland
( entspricht 60.000 Barrel )
USA vor TCJA USA nach TCJA
Fußball-WM 2018Do. 14.6. 17:00 Uhr, Moskau / Luschniki
Russland – Saudi-Arabien
:
Fr. 15.6. 17:00 Uhr, Sankt Petersburg
Marokko – Iran
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Sa. 16.6. 15:00 Uhr, Moskau / Spartak
Argentinien – Island
:
So. 17.6. 17:00 Uhr, Moskau / Luschniki
Deutschland – Mexiko
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Sa. 16.6. 12:00 Uhr, Kasan
Frankreich – Australien
:
Sa. 17.6. 14:00 Uhr, Samara
Costa Rica – Serbien
:
Gruppe A Gruppe EGruppe C Gruppe GGruppe B Gruppe FGruppe D Gruppe HMo. 18.6. 17:00 Uhr, Sotschi
Belgien – Panama
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Di. 19.6. 14:00 Uhr, Saransk
Kolumbien – Japan
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Sa. 30.6. 20:00 Uhr, Sotschi
Achtelfinale 1Sieger A – Zweiter B
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Punkte Tore
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Fr. 6.7. 16:00 Uhr, Nischni Nowgorod
Viertelfinale 1Sieger Achtelfinale 1 – Sieger Achtelfinale 2
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Di. 10.7. 20:00 Uhr, Sankt Petersburg
Halbfinale 1Sieger Viertelfinale 1 – Sieger Viertelfinale 2
:
Mi. 11.7. 20:00 Uhr, Moskau / Luschniki
Halbfinale 2Sieger Viertelfinale 3 – Sieger Viertelfinale 4
:
So. 15.7. 17:00 Uhr, Moskau / Luschniki
FinaleSieger Halbfinale 1 – Sieger Halbfinale 2
:
Fr. 6.7. 20:00 Uhr, Kasan
Viertelfinale 2Sieger Achtelfinale 5 – Sieger Achtelfinale 6
:
Sa. 7.7. 20:00 Uhr, Sotschi
Viertelfinale 3Sieger Achtelfinale 3 – Sieger Achtelfinale 4
:
Sa. 7.7. 16:00 Uhr, Samara
Viertelfinale 4Sieger Achtelfinale 7 – Sieger Achtelfinale 8
:
Sa. 14.7. 16:00 Uhr, Sankt Petersburg
Platz 3Verlierer Halbfinale 1 – Verlierer Halbfinale 2
:
Mo. 2.7. 16:00 Uhr, Samara
Achtelfinale 5Sieger E – Zweiter F
:
So. 1.7. 16:00 Uhr, Moskau / Luschniki
Achtelfinale 3Sieger B – Zweiter A
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Sa. 30.6. 16:00 Uhr, Kasan
Achtelfinale 2Sieger C – Zweiter D
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So. 1.7. 20:00 Uhr, Nischni Nowgorod
Achtelfinale 4Sieger D – Zweiter C
:
Di. 3.7. 16:00 Uhr, Sankt Petersburg
Achtelfinale 7Sieger F – Zweiter E
:
Mo. 2.7. 20:00 Uhr, Rostow am Don
Achtelfinale 6Sieger G – Zweiter H
:
Di. 3.7. 20:00 Uhr, Moskau / Spartak
Achtelfinale 8Sieger H – Zweiter G
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Tax & Law Magazine 02 / 2018Ze
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Di. 19.6. 17:00 Uhr, Moskau / Spartak
Polen – Senegal
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Fr. 15.6. 14:00 Uhr, Jekaterinburg
Ägypten – Uruguay
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Fr. 15.6. 20:00 Uhr, Sotschi
Portugal – Spanien
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Sa. 16.6. 21:00 Uhr, Kaliningrad
Kroatien – Nigeria
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Mo. 18.6. 14:00 Uhr, Nischni Nowgorod
Schweden – Südkorea
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Sa. 16.6. 18:00 Uhr, Saransk
Peru – Dänemark
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So. 17.6. 20:00 Uhr, Rostow am Don
Brasilien – Schweiz
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Mo. 18.6. 20:00 Uhr, Wolgograd
Tunesien – England
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Di. 19.6. 20:00 Uhr, Sankt Petersburg
Russland – Ägypten
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Mi. 20.6. 14:00 Uhr, Moskau / Luschniki
Portugal – Marokko
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Do. 21.6. 20:00 Uhr, Nischni Nowgorod
Argentinien – Kroatien
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Fr. 22.6. 14:00 Uhr, Sankt Petersburg
Brasilien – Costa Rica
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Sa. 23.6. 14:00 Uhr, Moskau / Spartak
Belgien – Tunesien
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So. 24.6. 17:00 Uhr, Jekaterinburg
Japan – Senegal
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Sa. 23.6. 17:00 Uhr, Rostow am Don
Südkorea – Mexiko
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Do. 21.6. 14:00 Uhr, Samara
Dänemark – Australien
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Sa. 23.6. 20:00 Uhr, Sotschi
Deutschland – Schweden
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Do. 21.6. 17:00 Uhr, Jekaterinburg
Frankreich – Peru
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Mi. 20.6. 17:00 Uhr, Rostow am Don
Uruguay – Saudi-Arabien
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Mi. 20.6. 20:00 Uhr, Kasan
Iran – Spanien
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Fr. 22.6. 17:00 Uhr, Wolgograd
Nigeria – Island
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Fr. 22.6. 20:00 Uhr, Kaliningrad
Serbien – Schweiz
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So. 24.6. 14:00 Uhr, Nischni Nowgorod
England – Panama
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So. 24.6. 20:00 Uhr, Kasan
Polen – Kolumbien
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Mo. 25.6. 16:00 Uhr, Samara
Uruguay – Russland
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Mo. 25.6. 20:00 Uhr, Kaliningrad
Spanien – Marokko
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Di. 26.6. 20:00 Uhr, Rostow am Don
Island – Kroatien
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Mi. 27.6. 16:00 Uhr, Jekaterinburg
Mexiko – Schweden
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Di. 26.6. 16:00 Uhr, Moskau / Luschniki
Dänemark – Frankreich
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Mi. 27.6. 20:00 Uhr, Moskau / Spartak
Serbien – Brasilien
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Do. 28.6. 20:00 Uhr, Kaliningrad
England – Belgien
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Do. 28.6. 16:00 Uhr, Samara
Senegal – Kolumbien
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Mo. 25.6. 16:00 Uhr, Wolgograd
Saudi-Arabien – Ägypten
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Mo. 25.6. 20:00 Uhr, Saransk
Iran – Portugal
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Di. 26.6. 20:00 Uhr, Sankt Petersburg
Nigeria – Argentinien
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Mi. 27.6. 16:00 Uhr, Kasan
Südkorea – Deutschland
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Di. 26.6. 16:00 Uhr, Sotschi
Australien – Peru
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Mi. 27.6. 20:00 Uhr, Nischni Nowgorod
Schweiz – Costa Rica
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Do. 28.6. 20:00 Uhr, Saransk
Panama – Tunesien
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Do. 28.6. 16:00 Uhr, Wolgograd
Japan – Polen
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1 Olympiastadion Luschniki
2 Spartak-StadionUnternehmen, die am Bau von genehmigten Sportstätten mit einer Kapazität von mindestens 12.000 Zuschauern in der russischen Hauptstadt beteiligt sind, zahlen lediglich 10 Prozent der fälligen Vermögen steuer für einen Zeitraum von zehn Jahren und werden zudem auch bei der Grundsteuer entlastet ( nur 20 Prozent 2014 – 2017, 27 Prozent ab 2018 ). Grund für die Aufnahme der Zuschauerzahl ist die Errichtung eines angeschlossenen Sport und Veranstaltungsbereichs mit 12.000 Plätzen.
Spartak-Stadion ( „Otkrytie Arena“ ) Neubau, 45.360 Zuschauer, Kosten rd. 380 Millionen Euro
Olympiastadion Luschniki Modernisierung & Umbau, 81.000 Zuschauer, 445 Millionen Euro
Hinweis : Die regionale Vermögensteuer wird auf das NettoAnlagevermögen erhoben.
6 Olympiastadion Sotschi ( „Fischt“ )
WersichandenoffiziellenInvestitionsvorhaben der Regionalregierung beteiligt, zahlt nur 13,5 statt 17 Prozent Gewinnsteuer und ist für drei Jahre von der Vermögensteuer befreit.
Umbau nach Winterspielen, 43.700 Zuschauer, 750 Millionen Euro ( gesamt )
11 Kasan-ArenaSteuerpflichtigedürfeneinenredu-zierten Vermögensteuersatz von 0,1 Prozent statt 2,2 Prozent im Falle von Investitionen in Immobilien nutzen, sofern diese für Sportzwecke genutzt werden.
Neubau, 44.981 Zuschauer, 465 Millionen Euro
8 Kosmos-Arena ( Samara )Unternehmen, die in Sportstätten mit einer Kapazität von mindestens 44.000 Zuschauern investieren, sind bis Ende 2018 von der Vermögen steuer befreit. Wer sich an Projekten mit mindestens 100 Millionen Rubel ( rd. 1,5 Mio. Euro ) beteiligt, darf den reduzierten Gewinnsteuersatz in Anspruch nehmen ( 13,5 statt 17 Prozent ).
Neubau, 44.981 Zuschauer, 285 Millionen Euro
3 Sankt-Petersburg-StadionInvestitionen in Immobilien mit Sport oder FitnessBezug können bei der Vermögensteuer angerechnet werden. Zusätzlich gibt es Ermäßigungen bei der Gewinnsteuer und Grundsteuer, sofern z. B. Investitionen in die ModernisierungvonGebäudenfließen.
Neubau, 68.000 Zuschauer, 930 Millionen Euro
7 Wolgograd-ArenaAm Bau von Sportstätten ( > 35.000 Zuschauern ) beteiligte Unternehmen sind teilweise von der Vermögensteuer befreit. Bis zum Jahr 2025 gilt ein reduzierter Gewinnsteuersatz von 10 statt 17 Prozent für in die Region investierende Unternehmen.
Neubau, 45.568 Zuschauer, 330 Millionen Euro
10 Nischni-Nowgorod-StadionWer in von der Regionalregierung genehmigte Projekte mehr als 40 Milliarden Rubel ( rd. 565 Millionen Euro ) investiert, zahlt nur 4,5 statt 17 Prozent Gewinnsteuer. Investitionen in WMSportstätten sind von der Vermögensteuer befreit. Es gibt auch eine Grundsteuerbefreiung für Hotels, die eine spezielle Akkreditierung haben.
Neubau, 44.442 Zuschauer, 220 Millionen Euro
5 Rostow-ArenaSofern Investitionen in 2018 abgeschlosseneBauprojekteflossen,sinddiese von der Vermögensteuer befreit. Wer mehr als drei Milliarden Rubel ( 42 Millionen Euro ) investiert, zahlt fünf Jahre lang 12,5 statt 17 Prozent Gewinnsteuer.
Neubau, 45.000 Zuschauer, 270 Millionen Euro
9 Mordowia-Arena ( Saransk )Investoren zahlen den ermäßigten Gewinnsteuersatz von 13,5 statt 17 Prozent. Wer aus Anlass der WM speziell in den Flughafen investiert, wird für diese Investitionen von der Vermögensteuer befreit.
Neubau, 45.015 Zuschauer, 250 Millionen Euro
12 Zentralstadion (Jekaterinburg )Unternehmen, die Sportstätten mit einer Kapazität von mindestens 5.000 Zuschauern bauen, sind für den Zeitraum 2012 bis 2018 von der Vermögensteuer für diesen Teil der Investitionen befreit.
Umbau, 35.696 Zuschauer, 180 Millionen Euro
4 Kaliningrad-StadionUnternehmen mit Investitionen in das Stadion und die Infrastruktur sowie Trainingszentren sind von der Vermögensteuer befreit, die in Kaliningrad bei 2,2 Prozent liegt.
Neubau, 35.000 Zuschauer, 354 Millionen Euro
Sonderwirtschaftszonen existieren in folgenden Bereichen :
Industrie und Produktion Hightech und Innovation Logistik Tourismus
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WM 2018 in Russland : Anreize für den Fußball
FürdieallevierJahrestattfindendenWeltmeister-schaften schließt der Internationale Fußballverband FIFA milliarden schwere Vereinbarungen mit Konsortialunternehmen und handelt mit dem jeweiligen Austragungsland steuerliche Vergünstigungen aus. Diesmal ist es jedoch nicht ganz so einfach : das Finanzministerium in Moskau erklärte sich lediglich bereit, die FIFAPartner und Lieferanten von der Mehrwertsteuer zu befreien.
Allerdings gibt es seit 2007 zahlreiche russische Sonderwirtschaftszonen ( SWZ ), die ohnehin mit Investitionsanreizen locken und in denen sich zahlreiche AustragungsortefürdieWeltmeisterschaftsspielebefinden.Dazuzählen je nach SWZ Steuerermäßigungen, Zollerleichterungen für Einfuhrgüter, langfristige Garantien für gleichbleibende Rahmenbedingungen, die Bereitstellung preisgünstiger Grundstücke und bürokratische Erleichterungen auch bei der Steueradministration. Damit die Stadien samt zugehöriger Infrastruktur bis zur FußballWM im Juni rechtzeitig fertig werden, bieten die föderalen Regierungen den Investoren zusätzliche Anreize.
Eine Übersicht hat Tax & Law mit Unterstützung von Anastasia Stepanova ( [email protected] ), Grigory Talanov ( [email protected] ) und Tobias Lüpke ( [email protected] ) erstellt.
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Mautstation in Trondheim
Tägliche City-Tax
Bergen• 45 – 225 NOK
( 4,90 – 25,00 € )• Betrag variiert, bei beson
ders hohem Verkehrsaufkommen dürfen nur Fahrzeuge mit ( un) gerade endendem Nummernschild in den Stadtkern
• Erste europäische Stadt mit CityTax seit 1985 zur Finanzierung des Straßenbaus
Oslo• 32,00 NOK ( 3,50 € )• Gibt es seit 1990 zur Finan
zierung des Straßenbaus
Trondheim• 9,00 – 32,00 NOK ( 0,95 – 3,40 € )• Fahrzeughalter brauchen
ein Guthabenkonto, von dem die Maut via Scan des Nummernschilds abgebucht wird
• Variiert stark nach Uhrzeit und Zufahrtsstraße
Stockholm• 11,00 – 30,00 SEK
( 1,00 – 3,00 € )• Der höchste Betrag einer
Durchfahrt an einer der 18 Mautstationen gilt pro Tag, ist uhrzeitabhängig und wird durch Scan des Nummernschilds dem Fahr zeughalter in Rechnung gestellt
Göteborg• 9,00 – 22,00 SEK
( 0,90 – 2,20 € )• Analog zu Stockholm,
jedoch mit komplexeren Bezahlstationen und mit Einmalgebühren regelung : Es gilt der höchste Betrag aller in 60 Minuten durchfahrenen Mautstationen
Durham• 2,00 £ ( 2,25 € )• Teststadt für Londons Modell,
von 10:00 – 16:00 Uhr werktags muss bezahlt werden
London• 11,50 – 21,50 £
( 14,90 – 24 € )• Congestion Charge mit
rd. 11,50 £, seit 10 / 2017 zzgl. ToxityCharge von rund 10 £, sofern Euro4 Standards nicht erfüllt werden. Anwohner erhalten einen 90prozentigen Rabatt für das erste Fahrzeug.
• Weitere Verschärfung ab 2019 beschlossen
Bologna• 5 €• Zur Einfahrt am Tage ist
ein UmweltTicket in Supermärkten oder Verkaufsstellen zu erwerben
Mailand• 5 €• Gilt innerhalb des Stadt
mauerrings „Cerchia dei Bastoni“
• Tickets sind tagsüber fällig und in zahlreichen Geschäften / Automaten zu erwerben
Steuern und Abgaben gegen StickoxideIm Kampf gegen die verkehrsbedingte Luftverschmutzung greifen die betroffenen Städte in Europa zu unterschiedlichen Maßnahmen. Während man in Deutschland bisher versucht, das Problem mit dem Einrichten von Umweltzonen in den Griff zu bekommen, setzen andere Städte, wie das norwegische Bergen, darauf, an manchen Tagen nur Autos mit ( un) gerade endendem Nummernschild das Fahren zu erlauben. Eine weitere Alternative ist die CityMaut oder CityTax. Die betrachteten Abgaben reichen von zwei Pfund in Durham pro Tag über einmalige 4,90 Euro in Paris bis zu 21,50 Pfund pro Tag in London. Tax & Law zeigt für ausgewählte Länder, wo es solche Abgaben gibt und wie teuer es für Autofahrer werden kann.
Quellen : Eigene Recherche, Europäische Kommission
14 EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
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Das EY Führungsteam Tax für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Tax Technology and Transformation
Ralph [email protected]
International Tax Services & Transfer Pricing
Oliver [email protected]
Business Tax Services
Martin Brandscheidmartin.brandscheid @de.ey.com
Managing Partner Tax Austria
Andreas [email protected]
People Advisory Services
„ Unsere Aufgabe ist es, unsere Mandanten sicher und risikobewusst durch den Dschungel der internatio nalen Steuergesetze zu führen und mögliche Potenziale auszuschöpfen.“ Ein langjähriges Credo unseres neuen GSA Tax Leaders, Dr. Henrik Ahlers, der auf Ute Benzel folgt. Sie übernimmt ab Sommer 2018 die Leitung EMEIA Tax von York Zöllkau. Mit Henrik Ahlers im GSA-Team außerdem neu dabei sind Ija Ramirez und Martin Brandscheid.
LawDr. Christian [email protected]
Global Compliance and Reporting
Petra [email protected]
Indirect Tax Services & Customs
Peter [email protected]
GSA Tax Leader
Dr. Henrik [email protected]
Transaction Tax
Claudia [email protected]
Global Accounts
Prof. Dr. Stefan Kö[email protected]
Family Business
Prof. Dr. Michael [email protected]
Tax Sector Segment Leader
Dr. Dirk Brüninghausdirk.brueninghaus @de.ey.com
Managing Partner Tax Switzerland
Daniel [email protected]
Mid Market Segment Leader
Harald [email protected]
15EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
Spots
BDISteuerexpertin Dr. Monika Wünnemann über fehlende Antworten und Risiken des Koalitionsvertrags.
Wo sehen Sie aus Sicht der Wirtschaft die größten Pluspunkte im Koalitionsvertrag ?
Wünnemann : Aus Sicht der Wirtschaft ist der Koalitionsvertrag steuerpolitisch eine Enttäuschung. Es fehlen strukturelle Maßnahmen des Unternehmensteuerrechts, um den Investitionsstandort Deutschland nachhaltig steuerlichzuflankieren.DiehalbherzigeAbschaffungdesSolidaritätszuschlags und die deutschfranzösische Initiative zum Unternehmesteuerrecht reichen als Antwort auf die internationalen Herausforderungen des Steuerwettbewerbs nicht aus.
Viele Länder verbessern die steuerlichen Bedingungen für ihre Wirtschaft. Wird der Koalitionsvertrag dieser Entwicklung im Ausland gerecht ?
Wünnemann : Der Koalitionsvertrag sieht keine Reaktion auf den globalen Steuerwettbewerb vor, obwohl sich dieser nach der USSteuerreform sowie erwarteten Steuersenkungen in der EU massiv verschärft. Als Industrie und Exportland kann sich Deutschland dem nicht entziehen.
Wo müsste am ehesten nachgebessert werden ?
Wünnemann : Eine international vergleichbare Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland sollte ein zentrales Ziel in dieser Legislaturperiode sein. Dauerhaft wird sich Deutschland keine höhere Steuerbelastung als andere Industriestaaten leisten können.
Daneben sind strukturelle Reformen des Unternehmensteuerrechts erforderlich. Dringender Handlungsbedarf besteht bei der Gewerbesteuer, die im Kontext europäischer Harmonisierung als Sonderweg Deutschlands nicht mehr zu rechtfertigen ist. Außerdem ist eine Reform des Außensteuerrechts notwendig, um Auslandsinvestitionen nicht zu benachteiligen. Schließlich ist eine Anpassung des Zinssatzes an die Niedrigzinsphase überfällig.
Und wenn sich steuerpolitisch nichts weiter mehr tut – welche Nachteile könnten dem Standort Deutschland drohen ?
Wünnemann : Noch zahlen die deutschen Unternehmen den Großteil ihrer weltweiten Steuerlast in Deutschland. Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist Deutschland mittelfristig als Hochsteuerland anzusehen. Wenn sich die steuerlichen Rahmenbedingungen im inter nationalen Vergleich nicht verbessern, drohen eine Abwanderung
der Gewinne ins Ausland und ein Verlust von Steuersubstrat in Deutschland.
Der Koalitionsvertrag sieht eine steuerliche Förderung von F & E vor, bleibt aber in der Ausgestaltung noch vage. Wie sollte diese Förderung bestmöglich ausgestaltet werden ?
Wünnemann : Die bisher im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung ist ein erster Einstieg, greift aber zu kurz. Gerade große Unternehmen sind Treiber neuer Innovationen und eine steuerliche F & EFörderung darf nicht auf kleine und mittlere Unternehmen begrenzt sein.
Der Vorschlag ist daher, eine Steuergutschrift von 10 Prozent für Personalaufwand einzuführen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Damit wird ein Anreiz gesetzt, F & ETätigkeiten weiterhin in Deutschland anzusiedeln und gleichzeitigdiefiskalischeWirkungbegrenzt.
Wie bewerten Sie aus Sicht des BDI die gegen wärtigen EU- / OECD-Initiativen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft ?
Wünnemann : Es ist zu befürchten, dass hierbei Kollateralschäden für die deutsche Industrie entstehen. Kurz fristige Lösungen wie die Ausgleichsteuer und langfristige Überlegungen zur Einführung einer digitalen Betriebsstätte treffen nicht ausschließlich die digitale Wirtschaft. Vielmehr wird die deutsche Industrie mitten in dem Prozess, ihre Produkte zu digitalisieren, genauso betroffen sein. Mögliche Doppelbesteuerungsrisiken und zusätzliche Bürokratie für die Unternehmen sind die Folge.
„Antworten auf den globalen Steuerwettbewerb gefordert“
Dr. Monika Wünnemann ist seit Februar 2018 Abteilungsleiterin Steuern und Finanzpolitik beim Bundesverband der Deutschen Industrie ( BDI ) und folgt auf Berthold Welling. Zuvor verantwortete sie beim Verband der Automobilindustrie die Abteilung Steuern und Zölle. Die Rechtsanwältin ist Autorin zahlreicher Fachpublika tionen.
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Mit einem Paukenschlag machte die nächste technologische Revolution zum Jahreswechsel auf sich aufmerksam. Bis dato nur Insidern vertraut,
versetzte eine Kryptowährung Spekulanten in aller Welt in einen Rausch und Regierungen in Unruhe. Vor allem aber ließ der BitcoinHype aufblitzen, wie sehr die dahinter steckende BlockchainTechnologie das Potenzial hat, unser wirtschaftliches und alltägliches Leben in den nächsten Jahren zu revolutionieren. Tatsächlich schießen Start-upsausdemBlockchain-Boden,findenUnternehmen erste Einsatzmöglichkeiten in ihrer täglichen Praxis, bieten Beratungsunternehmen ihre Dienste für die verschiedensten Branchen an. Auch im Steuerbereich kann die neue Technologie die Arbeitsabläufe schneller, transparenter und sicherer machen. In den USA etwa nimmt die Zollbehörde an einem Pilotprojekt der Automobilbranche teil, um Außenhandelsgeschäfte mit Hilfe von Blockchain in Echtzeit lückenlos zu dokumentieren. Bei den dänischen Zoll und Steuerbehörden geht es darum, per Blockchain die Ab läufe um die KfzErfassung und Besteuerung zu vereinfachen und gleichzeitig den Verbraucherschutz zu verbessern ( keine Manipulation von Tachoständen mehr möglich ). In den arabischen Golfstaaten, die gerade erst ein Mehrwertsteuersystem eingeführt haben, gibt
es Überlegungen, den elektronischen Zahlungsverkehr auf die neue Technologie umzustellen und so ohne zeitliche Verzögerung Umsatzsteuervoranmeldungen und erstattungen zu verrechnen ; Unternehmen hätten keine CashFlowNachteile mehr, Umsatzsteuerbetrug wäre innerhalb solcher Systeme kaum noch möglich.
Und auch die neue große Koalition hat das Potenzial der BlockchainTechnologie erkannt und verankert die Entwicklung einer umfassenden BlockchainStrategie fest im Koalitionsvertrag. In der deutschen Steuerverwaltung stößt BlockchainderweilnochaufSkepsis.ImBundesfinanz-ministerium heißt es, man verfolge die neue Technologie aufmerksam und schätze durchaus die Vorteile einer unverfälschbaren Datenübermittlung und Aufbewahrung in Echtzeit. Jedoch sehe man auch Risiken einer möglichen ManipulationundInfiltrationimBesonderendurcheinebegrenzte Anzahl an Teilnehmern (Knoten).
Dezentral,transparent,unveränderlich
Die BlockchainTechnologie besitzt das Potenzial, die zunehmend vernetzte und digitale Welt nochmals grundlegend zu verändern. Für Unternehmen ergeben sich zahlreiche Anwendungschancen.
Verpackung
Farm
Mangoernte in Mirandópolis (Brasilien). Per Blockchain lässt sich die Lieferkette auch von Mangos von der Farm bis ins Geschäft in Sekundenschnelle verfolgen.
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Transport
Grenzübergang
Verarbeitung
Distributions zentrum
Geschäft
Verbraucher
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DieheutenochsichereKryprografierungkönntekünftigdurch Quantencomputer geknackt werden. Damit sei der Datenschutz nicht gewährleistet und das in Deutschland so wichtige Steuergeheimnis gefährdet. Für das BundesfinanzministeriumbedeutendieseRisiken,dassBlockchain ( derzeit ) nicht den grundsätzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung von Daten in der Abgabenordnung bzw. den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff ( GoBD ) genüge. Gleichwohl sollten sich CEOs, CFOs, CIOs und Head of Taxes auch in der deutschen Wirtschaft tunlichst mit Blockchain befassen. Zu groß wäre ansonsten das Risiko, vom ungeahnten technischen Fortschritt überrollt und international abgehängt zu werden. Zwar sind in allen möglichen Einsatzbereichen noch Hürden zu nehmen, um die Technologie produktiv und sicher verwenden zu können. Doch der rasante Aufstieg der Kryptowährungen
zeigt, dass Blockchain keine spinnerte Vision ist und Vorreiterdurchausprofitierenkönnen.
Viele Hürden sind nicht technologischer Natur, sondern haben mit Akzeptanz, Regulierung, Organisation oder Governance zu tun. Dabei will die Bundesregierung trotz bestimmter Bedenken offen für die neue Technologie sein. Laut Koalitionsvertrag gehe es darum, „innovative Technologien wie Distributed Ledger ( Blockchain ) [ zu ] erproben“. Konkret wird die BlockchainTechno logie als einer von mehreren Forschungsschwerpunkten im Bereich Digitalisierung genannt. Nachbar Österreich ist schon einen Schritt weiter und nutzt Blockchain für erste Anwendungen im öffentlichen Bereich – die Stadt Wien sichert seit Dezember 2017 alle Open Government Data ( OGD ) Dokumente auf vier öffentlichen Blockchains.
Eine Blockchain kann buchhalterisch mit einem digitalen Hauptbuch verglichen werden, in dem Informationen wie Produktmerkmale, Transaktionen und Bearbeitungs
1 Neue Datentransaktionen werden in Form von Hashs, die als digitaler Fingerabdruck fungieren, an alle Knoten (Rechner) gesendet.
2 Diese Daten werden in Blocks zusammengefasst, die jeweils im Header wesentliche und eindeutige Informationen und eine zufällig gewählte Variable ( „Nonce“ ) enthalten. Dadurch entsteht eine Blockkette.
3 Start Mining Jeder Knoten versucht vor Übermittlung der gesammelten Blöcke, einen passenden Arbeitsnachweis zu erbringen ( „proof-of-work“ * ) und seinen PlatzinderBlockchainzufindenundein kryptographisches Rätsel zu lösen. Er sucht nach der längsten BlockKette.
Wie die Blockchain funktioniert
*„Proofofwork“: Jeder Knoten nimmt einfach an, dass die längste Blockchain im Umlauf die echte ist, alle anderen sind Fälschungen. Denn in die längste Blockchain muss logischerweise die meisteRechenpowergeflossensein,das heißt, die meisten Knoten müssen daran mitgearbeitet haben. Diese innovativeArtderKonsensfindungist das herausragende Merkmal der Blockchain. Weitere Consensus Algorithmen sind z. B. „proofofstake“ oder
„proofofauthority“.
Block 3 Header
Hash vorh. Block = 2
HashBaum Transaktions
daten 3
Block 2 Header
Hash vorh. Block = 1
HashBaum Transaktions
daten 2
Block 1 Header
Hash vorh. Block = 0
HashBaum Transaktions
daten1
19EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
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Lieferanten & Logistik
Die papierhafte Abwicklung dauert heute teilweise länger als das Löschen der Ware. Die BlockchainTechnologie kann diesen Prozess erheblich beschleunigen, da alle Parteien parallel auf die Plattform zugreifen können.
Logistiker können ein intelligentes Netzwerk mit Kunden und deren Lieferanten aufbauen. Digitale Dokumente sind einfacher und schneller zu verarbeiten, wodurch auch die Quote der Leerfahrten drastisch sinken dürfte.
Im internationalen Handel müssen Dokumente erstellt, beschafft, verschickt, gesichtet, geprüft und archiviert werden. Die Digitalisierung dieser Schritte über die Blockchain schafft mehr Transparenz, ver meidet Fehlerquellenundvereinfachtdieverschachtelten Prozesse.
Zahlungsströme
Das geschlossene System erhöht die Transparenz, indem Benachrichtigungen in jeder Transaktionsphase parallel an alle Transaktionspartner versendet werden.
Kunden
Smart Contracts, die auf der BlockchainTechnologie basieren, ermöglichen automatische Verträge, die bei bestimmten Ereignissen in Kraft treten.
4 Wenn ein Knoten das kryptographi-sche Rätsel gelöst hat ( indem er die richtige Nonce ermittelt hat ), sendet er die Lösung an alle Knoten.
5 Alle Knoten validieren die Lösung ( Nonce ) und akzeptieren den neuen Block erst dann, wenn er sämtliche Datentransaktionen beinhaltet und diese gültig sind.
Ende Mining 6 Knoten drücken ihre Akzeptanz des Blocks dadurch aus, indem sie daran arbeiten, den nächsten Block in der Kette zu erzeugen, wobei der Hash des akzeptierten Blocks als der vor herige Hash verwendet wird. Jedoch gibt es nie eine deterministische Aussage, welche Kette gerade gültig ist.
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methoden chronologisch in Datenblöcken erfasst werden. Mittels kryptographischer Verfahren werden diese Datenblöcke verschlüsselt und verkettet, wodurch sich eine aufeinander aufbauende, permanente und unveränderliche Aufzeichnung aller Informationen ergibt. Dabei besitzt der jeweils letzte Datenblock eine direkte Verknüpfung ( „Hash“ ) zum vorhergehenden Block – die Aneinanderreihung ergibt die Blockchain bzw. das gesamte Hauptbuch. Die Besonderheit besteht darin, dass identische Kopien bzw. relevante Daten des digitalen Hauptbuches dezentral bei allen Teilnehmern eines BlockchainNetz werkes ( Produzenten, Zwischenhändler, Kunden … ) z. B. auf mobilen Endgeräten vorliegen. Mittels Smart Contracts kann die Blockchain automatisierte Aktionen bei Eintritt einer vordefiniertenBedingungausführen,z.B.dieelektronischeAnweisung einer Zahlung. Blockchain ist folglich viel mehr als Bitcoin, die Technologie besitzt das Potenzial, die zunehmend vernetzte und digitale Welt nochmals grundlegend zu verändern. Manche stellen die Entwicklung von Blockchain sogar auf eine Stufe wie die Einführung des Internets.
Für Unternehmen ergeben sich – unabhängig von der Steuerfunktion – schon jetzt realistische Perspektiven und praktische Einsatzmöglichkeiten, ob in der Supply Chain, beim WarenTracking, in der Datenverarbeitung, im Vertrieb oder in ganz neuen Interaktionsformen mit Dritten. Hier darf die Steuerfunktion nicht unbeteiligt an der Seiten auslinie stehen. Es wäre fatal, wenn sich neue dauer hafte Unternehmensstrukturen entwickeln, bei denen die ertrag und umsatzsteuerlichen oder zollrechtlichenErfordernissekeineBerücksichtigungfinden. Welche unternehmerischen Optionen sich durch Blockchain schon heute oder in Zukunft bieten, möchte das Tax & Law Magazine im Folgenden für verschiedene Branchen schlaglichtartig beleuchten.
Anforderungen der GoBDDie Buchführung muss vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein. Ist die Ausgangsbasis schlecht, hilft auch die Blockchain nicht. Die deutsche Finanzverwaltung hat noch Bedenken hinsichtlich der Anwendung von Blockchain.
Korrektheit der DatenWie in jeder anderen Form der Buchführung können auch in der Blockchain falsche Daten gespeichert werden. Die Finanzverwaltung stellt den Vorteil von Blockchain dahingehend in Frage, als dass sie weiterhin grundsätzlich prüfen muss, ob die gespeicherten Daten überhaupt der Realität entsprechen.
Datenvolumen Beim Einsatz der Bockchain würden in der Praxis aufgrund der Datenvolu men oft nur die Hashes, nicht aber die für die Steuerberechnung zugrundelie genden Daten selbst gesichert (Bemessungsgrundlage, Daten zum Steuer schuldner, Ort und Zeitpunkt der Steuerentstehung).
Datenmanipulation Die Finanzbehörden problematisieren, dass bei einem begrenzten Teilnehmerkreis an einer Blockchain nicht auszuschließen ist, dass eine Mehrheit an Teilnehmern / Knoten erreicht wird, um die Daten in einer Blockchain zu manipulieren.
Datenschutz Es gibt zudem Bedenken, dass selbst schwierigste Verschlüsselungscodes in einigen Jahren durch neue Supercomputer geknackt werden können und damit das Steuergeheimnis von in der Blockchain gespeicherten Daten gefährdet sei.
Protokoll Die GoBD verlangen, dass Änderungen von Daten protokolliert werden. Das ist in einer Blockchain natürlich realisierbar. Wenn aber Daten manipuliert werden, ist die Änderung nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Das ist allerdingskeinBlockchain-spezifischesProblem.
Cloud-Speicherung Laut Abgabenordnung müssen steuerliche Aufzeichnungen / Daten in Deutschland geführt und gespeichert werden. Nur mit vorheriger Bewilligung der Finanzbehörden und bestimmten Bedingungen darf die Führung im Ausland erfolgen. Insbesondere der Zoll will regelmäßig exakt die Orte der Datenspeicherung wissen. Bei Ein satz einer Schwarmdatenbank (Cloud) für die BlockchainSpeicherung ist zu beachten, dass deutsche Steuergesetze ggf. zusätzlich eine lokale Datenspeicherung erfordern.
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AutomotiveMit Blockchain lassen sich Parkräume in Innenstädten bewirtschaften,FahrzeugflottenverwaltenunddieStromrechnungen fürs Elektrofahrzeug autonom aus der eigenen digitalen Brieftasche bezahlen. Beim Auto kann die Produkthistorie fälschungssicher festgehalten werden, beispielsweise lassen sich Halter, Tacho meterstände, Wartungsprotokolle,Ersatzteile,Gewährleistungspflichten und Qualitätsprotokolle aus der Pro duktion wie auf einer digitalen Perlenkette unveränderbar aneinanderreihen. In der Automobilproduktion macht die BlockchainTechno logie im Zusammenspiel mit Künstlicher Intelligenz genauere Fehleranalysen als bisher möglich. Im Service lassen sich Schäden oder Materialermüdung festhalten, Fahrzeuge können punktgenau vorausschauend gewartet und eine Unfallhistorie nach gehalten werden. Bei den immer wichtigeren Mobilitätsdienstleistun gen erlaubt die Nutzung von Blockchain echte Peer toPeerInteraktionen zwischen Eigentümern ohne einen dritten Intermediär. EY hat eine Plattform namens Tesseract aufgebaut, die sich im Wesentlichen um die Themen Finanzierung ( Fractional Ownership ) und Abrechnungspro zesse
zwischen Fahrzeugnutzern und haltern kümmert. Bei der EYPlattform dient die BlockchainTechnologie dazu, die Fahrten zu protokollieren und Transaktionen zwischen den Eigentümern, Betreibern und Serviceanbietern über ein nutzungsbasiertes SingleSourceZahlungssystem automatisch abzuwickeln. Die verwendete Krypto währung ist mit einem 1:1 Link zur jeweiligen Landeswährung verbunden. Nutzer müssen im Voraus ( „PrePaid“ ) Kryptogeld kaufen und können dann auf der Plattform agieren. Bei einem aktuell laufenden Projekt in Hong Kong geht es darum, auf einer TesseractPlattform die multimodale Customer Journey nutzerfreundlich abzubilden. Während ein Mobilitätskunde heute für Bus, Bahn, Fahrrad, Car Sharing oder Ride Sharing meist separate Apps verwenden muss, ist es das Ziel von Tesseract, auf einer BlockchaindieInformationsflüsse(ReservierungenundBestätigungen)undFinanzflüssenzwischendenAnbieternPeertoPeer ablaufen zu lassen.
Eine Blockchain-basierte Plattform bietet Kunden eine Rundum- Mobilitätsbetreuung
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EnergyDie BlockchainTechnologie könnte den Stromhandel revolutionieren, indem regionale und selbst nachbarschaftliche Transaktionsplattformen ebenso kleinteilige wie komplexe Prozesse automatisieren, koordinieren und steuern. Die Initiative Brooklyn Microgrid zählt zu den Pionieren und steuert seit gut einem Jahr einen dezentralen PeertoPeerStromhandel in New York. Betreiber von Solar anlagen auf den Dächern verkaufen ihren Strom an Haushalte in der Nachbarschaft und lassen klassische Versorger außen vor. Das verkürzt die Lieferkette, spart Kosten und Margen, und als isoliertes Netzwerk könnte Brooklyn Microgrid selbst im Fall eines großen Blackouts autark weiter funktionieren. Eine dezentrale digitale Plattform auf BlockchainBasis kann frische Impulse für die Energiewende in Deutschland geben, indem Sonnen und Windenergieerzeuger durch Automatisierung, Matchmaking ( i. S. v. Marktteilnehmer verbinden ) und Datensynchronisierung zu lokalen Versorgernaufsteigen.AuchlassensichGreen-Energy-Zertifikate auf der Blockchain dokumentieren und handeln – transparent,fälschungssicherundinEchtzeitverifizierbar,wieein Pilotprojekt des holländischen Unternehmens Gasunie zusammen mit EY im vorigen Jahr zeigte. In Berlin bietet das Wiener Startup Grid Singularity eine auf Blockchain basierende Datenanalyse und Serviceplattform an, die nebendemHandelvonEnergieundUmweltzertifikatenauch das Management von Smart Grids, also intelligenten Stromnetzen, ermöglichen soll.
Consumer Products & RetailFür Verbraucher verspricht die Blockchain nahezu vollständige und unverfälschbare Produkttransparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Auf dem Weg vom Produzenten über verarbeitende Betriebe sowie Groß und Einzelhändler bis zum Kunden ( „from farm to fork“ ) lassen sich sämtliche Produktions und Verarbeitungs schritte dokumentieren. Eine Rückverfolgbarkeit ist für Kunden in sämtlichen Konsumgüterbereichen von Relevanz, ob bei Lebensmitteln ( Qualität, Herkunft ) oder im Bereich der Luxusgüter ( Echtheit ). Erste Pilotprojekte im Bereich Consumer Products & Retail zeigen das Potenzial. So hat EY mit einem Winzer eine Lösung entworfen, um den Produktionsvorgang des Weins auf der Blockchain nachzuverfolgen und unverfälscht und transparent zu speichern. KaumeinVerpackungsetikettwirdsohäufigundgenaugelesen, wie das eines Weines. Durch die Speicherung der Daten in einer Blockchain, wird der Kauf eines Weines noch mehr zur Lektüre.
Eine Rückverfolgbarkeit ist insbesondere bei Lebensmitteln wichtig, wo es um Gesundheitsschutz geht und wo Verstöße zu heftigen Verbraucherreaktionen führen können. Ein Beispiel dafür ist der FipronilSkandal im Sommer 2017, als sich die Suche nach Ausmaß und Ursprung der mit dem Insektizid belasteten Hühnereier über Wochen und Monate hinzog. Mit Hilfe der BlockchainTechnologie hätte der Lebensmittelskandal wesentlich schneller aufgearbeitet werden können, wie ein vielbeachteter Versuch eines amerikanischen Einzelhandelskonzerns zeigt. In Kooperation mit IBM war es möglich, mittels einer eigenen Blockchain die Herkunft von zwei Mangos in einem kalifornischen Laden innerhalb von zwei Sekunden bis zum Produzenten im südlichen Mexiko zurückzuverfolgen. Ein konventioneller Test zuvor hatte 6 Tage, 18 Stunden und 26 Minuten gedauert.
Strom vom Nachbarn : Solaranlage in Brooklyn, New York
Ergänzend zu den auf das Etikett gedruckten Fakten lassen sich mittels QR-Code präzise Informationen zu sämtlichen Arbeits-schritten der Weinproduktion abrufen, von der Aussaat der Pflanzen bis zur Abfüllung dieser spezifischen Flasche
Origin Cantin a Volpone, Ordona (Fg), Italy
Particle cultivation 53/46
Grapes harvest 5.– 9. 10. 2016
Fermen tation tank #22
Lot production 6500 bottles
In the bottle 22. 2. 2017
Water consumption 549 l/bottle
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HealthEHealth, vernetzte medizinische Geräte und die vom neuen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ebenfalls angestrebte Einführung einer elektronischen Patientenakte sprechen für die sichere BlockchainTechnologie. Möglicherweise lassen sich auch deutliche Kostenersparnisse im Gesundheitssystem realisieren. Im Projekt Pillenfee geht es um chronisch kranke Patienten und die Möglichkeit, Rezepte mit Hilfe von Blockchain kostensparend zu verlängern. Ein Patient kann per App einen Antrag stellen, der behandelnde Arzt entscheidet dann aufgrund seiner Erfahrung mit dem Patienten, dem letzten Eindruck oder per Video Chat ( schließlich gehen die meisten chronisch kranken Patienten ohnehin nicht ins Arztzimmer und müssen im Wartezimmer auf die Unterschrift warten ). Der Patient bekommt eine Bestätigung und kann sein Rezept in einer Apotheke per QR Code Scan einlösen oder direkt bei einer OnlineApotheke bestellen, während die Abrechnung automatisch mit der jeweiligenKrankenkasseerfolgt.Dieskönntebeiflächendeckender Anwendung Kostenersparnisse in Milliardenhöhe mit sich bringen. Für Pharmaunternehmen eröffnen sich Anwendungsbereiche gerade in Forschung und Entwicklung sowie im SupplyChainManagement. Bei der Entwicklung neuer Medikamente könnten Aufsichtsbehörden durch einen Prüfungsknoten direkt mit den Pharmaunternehmen verbunden sein und auf eine identische, nicht manipulierbare Datengrundlage zurückgreifen. Beim Transport von MedikamentenbestehenebenfallsstrengeAuflagenundDokumentationspflichtenfürPharmaunternehmenunddie daran beteiligten Logistikdienstleister. Eine Blockchain kann für eine gemeinsame Dokumentation mit stets synchronen und vertrauenswürdigen Daten sorgen. EY bietet mit der EY OpsChain eine Lösung an, um komplette Lieferketten und Produkthistorien einschließlich aller relevanten Dokumente und Nachweise schnell in die Blockchain zu bringen ( Purchase2Pay ). EY OpsChain kann mit bestehenden Systemen verknüpft werden und damit Daten zwischen verschiedenen Akteuren in der Supply-Chaineffizientaustauschen.Produktewerdenals digitale Token auf der Blockchain repräsentiert, Attribute wie Liefertermin, Zahlungsziele oder auch Temperatur daten können fortlaufend eingebunden werden. Gemeinsam vereinbarte Smart Contracts überwachen beispielsweise die Kühlkette und stoßen gegebenenfalls notwendige Maßnahmen automatisch an.
Pillenproduktion nach individueller Vorgabe
Technology / Media / TelecomDas Projekt „Sophia“ von Hanson Robotics verbindet die neueste Forschung aus den Bereichen Künstliche Intelligenz und Blockchain. Sophia gilt als einer der menschenähnlichsten Roboter, der bislang entwickelt wurde. Die Künstliche Intelligenz (KI) greift auf Daten eines offenen Marktplatzes mit dem Namen SingularityNET zurück. Dort kann jeder seine eigene KIEntwicklung mittels dem kryptowährungsbasierten Smart Contract Repository als Codeschnipsel hochladen. Gemäß dem dezentralen Leitgedanken soll so die Intelligenz von Robotern wie Sophia oder anderen Softwareprogrammen gemeinschaftlich vorangetrieben werden. Social Media stehen zueinander in starkem Wettbewerb. Um Nutzer zum ( Mit)Teilen von Inhalten in der Community zu ermuntern, bietet die Plattform Steemit.com ein spezielles Belohnungssystem auf BlockchainBasis an. Mitglieder können ihren eigenen Content kreieren, bewerben oder andere kommentieren und dabei virtuelles Geld verdienen. Diese Steam – heißer Dampf – genannte Währung kann problemlos via Bitcoin in Euro umgetauscht werden. Wer im Ausland unterwegs ist und das Internet auf einem mobilen Gerät kostengünstig nutzen möchte, könnte einen Vertrag mit einem globalen Betreiber von Demand via Smart Contracts abschließen, statt die derzeitigen Roamingdienste nutzen zu müssen. Via Blockchain könnten Nutzer auch selbstbestimmte Kundenpräferenzen für Prepaid oder PostpaidDienste in verschlüsselten Userprofilenhinterlegen,sichKontoständeinEchtzeitanzeigen lassen und das Abrechnungssystem auf Anfrage leicht ändern. Horrende Rechnungen nach Dienstreisen oder Urlaub außerhalb der EU würden zur Vergangenheit gehören. Nur ein Beispiel dafür, wie die Blockchain bestehende Geschäftsmodelle verändern könnte.
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WelthandelDie BlockchainTechnologie besitzt die Fähigkeiten für eine Revolution des Welthandels. Bisher müssen dutzende Dokumente an verschiedenen Orten erstellt, beschafft, verschickt, gesichtet, geprüft und archiviert werden. Der administrative Prozess dauert gelegentlich länger als der Transport der Ware. In Zukunft könnte eine dezentrale und allen Marktteilnehmern zugängliche Datenbank sämtliche Transaktionen in Echtzeit abspeichern. Noch interessanter wird die Technologie für den internationalen Handel durch eine Integration des Internets der Dinge, wie es beispielsweise bei der Kryptowährung IOTA möglich ist: Alle am Logistikprozess beteiligten Gegenstände und Geräte wie Container, Lkw, Kräne oder Zollstellen werden mit Sensoren, GPS und anderen IoT Geräten ausgestattet. Sie kommunizieren untereinander ohne menschliches Eingreifen, alles wird kryptographisch, dezentral gespeichert. Der mögliche Automatisierungsgrad ist enorm bis hin zu der Option, dass angeschlossene Geräte Zahlungen direkt untereinander auszuführen – der Container von Firma A bezahlt den LKW von Firma B.
Für den Welthandel kann die Blockchain zum integrierten, fälschungssicheren Geschäftsbuch mit Inhalten der Finanzbuchhaltung, Warenwirtschaft und Logistik werden. Sie erlaubt eine grenzüberschreitende Überwachung und
DokumentationvonWarenflüssenauszoll-undumsatzsteuerlicher Sicht, die richtigen Zollabgaben werden berechnet und auch die Frage nach der Verfügungsmacht zur Erlangung des Abzuges der Einfuhrumsatzsteuer stellt sich dann nicht mehr. Wendet man zudem statistische Analyseverfahren an, können genauere Prognosen über die künftigen Warenströme erstellt und diese entsprechend optimiert werden.
Grundsätzlich sind die beschriebenen Technologien GoBDkonform : Vollständigkeit, Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Klarheit, Richtigkeit und die zeitlichen AnforderungensindperDefinitionderBlockchaingegeben. Die Bedenken der Finanzverwaltung sollten ein Ansporn sein, den Datenschutz noch weiter zu verbessern. Am Ende muss die Politik entscheiden, wie sehr sie die Einführung und Fortentwicklung der BlockchainTechnologiestaatlicherseitsflankierenundfördernmöchteoder bei anderen aufstrebenden Kryptoverfahren ansetzt. Möglicherweise kommt es zu einem international abgestimmten Vorgehen. So wie die Finanzminister der führenden Nationen beim G20Treffen Mitte März in Buenos Aires beschlossen, gemeinsame Regeln für die Nutzung von Blockchain an den Finanzmärkten zu entwickeln, könnten sie dies auch für den Bereich Steuern und Zölle anstreben.
Die G20 Finanzminister sprachen bei ihrem Treffen Mitte März in Buenos Aires auch über die Blockchain- Technologie
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Kryptogeld : Welche Steuern ? Wie bilanzieren ?Wer beim An und Verkauf von virtuellen Währungen wie Bitcoins, Altcoins, Litecoins, Tokens, Utility Tokens oder Ethereum ein glückliches Händchen hat, muss den Fiskus beteiligen. Derartige Gewinne sind steuerpflichtigesonstigeEinkünfteausprivatenVeräußerungsgeschäften, wenn das erworbene Kryptogeld innerhalb eines Jahres entweder in Euro zurückgetauscht oder in andere virtuelle Währungen gewechselt wird. Auch wer mit Bitcoins Waren oder Dienstleistungen bezahlt, realisiertausSichtdesFiskuseinsteuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft, wenn der Erwerb weniger als ein Jahr zurückliegt.
Schürft jemand eine Kryptowährung mittels Mining selbst, wird es schwieriger. Beim Verkaufkannessichnichtumeinsteuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft handeln, da es am Erwerb fehlt. Der MiningProzess selbst kann allerdingseinkommensteuerpflichtigsein.Widmen sich Privatpersonen im Rahmen einer gelegentlichen Tätigkeit dem Mining, kann es sich um Einkünfte aus sonstigen Leistungen handeln. Wenn ein Unternehmen Bitcoins anschafft oder herstellt, passiert das im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit. Entsprechende Gewinne gehören dann zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, gegebenenfalls anfallende Kosten für das Mining mindern als Betriebsausgaben die Steuer.
Über die Umsatzsteuer bei KryptowährungenhatsichdasBundesfinanzministerium
ebenfalls Gedanken gemacht. Wer konventionelle Währungen in Bitcoin und Co. tauscht, zahlt dafür laut BMFSchreiben vom 27. Februar 2018 keine Umsatzsteuer. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs fallen Bitcoins unter die Umsatzsteuerbefreiung für gesetzliche Zahlungsmittel, wenn sie bei Transaktionen als Zahlungsmittel akzeptiert werden und ausschließlich Zahlungszwecken dienen. Auch beim Mining ist Umsatzsteuer kein Thema.
Anders ist es hingegen bei den Anbietern von Wallets (elektronische Geldbörsen), in denen Bitcoins gespeichert und verwahrt werden. Wer dafür Gebühren verlangt, unterliegtderhiesigenUmsatzsteuerpflicht,wennder Leistungsort in Deutschland ist. Game Währungen, die in Onlinespielen als virtuelles Zahlungsmittel genutzt werden, sieht das BundesfinanzministeriumandersalsKryptowährungen nicht auf einer Stufe mit gesetzlichen Zahlungsmitteln. Für virtuelles Spielgeld gibt es keine Umsatzsteuerbefreiung.
Für Unternehmen stellen sich im Umgang mit Kryptowährungen auch bilanzrechtliche Fragen. Wer virtuelles Geld als Zahlungsmittel von seinen Kunden akzeptiert und es nicht direkt über einen Drittanbieter wieder in konventionelle Währung tauschen möchte, muss die Kryptowährung in seiner Bilanz ab bilden. Das gleiche gilt für Unternehmen, die Bitcoins als Geldanlage zu Spekulationszwecken erworben haben.
Aber in welchem Bilanzposten sind Kryptowährungen unterzubringen? Ihrer Art nach lassensiesichwederohneWeiteresdenliquiden Mitteln noch den Wertpapieren oder Forderungen zuordnen. Strebt das Unternehmen nur eine kurzfristige Haltedauer an und plant es eine Veräußerung der Kryptowährung innerhalb eines Jahres, erscheint eine Bilanzierung als sonstiger Vermögensgegenstand sachgerecht. Sollen die Bitcoins langfristig dem Geschäftsbetrieb dienen, sind sie als erworbene immaterielle Vermögensgegenstände im Anlagevermögen zu bilanzieren und in den Folgejahren auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen. Wertminderungen können mittels außerplanmäßiger Abschreibungen oder Teilwertabschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert berücksichtigt werden. Eine planmäßige Abschreibung scheidet hingegen aus, da die Bitcoins – ebenso wie Wertpapiere und Finanzanlagen – ihrer Art nach kein abnutzbares Anlagevermögen sind.
Tax
Florian Buschbacher Partner Tax Technology & Analytics Leader
florian.buschbacher @de.ey.com
Ralph DollPartner Tax Technology & Transformation Leader
Richard J. AlbertPartner Global Trade
Advisory
Michael SpäthBlockchain Advisory Leader Germany
Law
Dr. Jyn Schultze-Melling Partner
jyn.schultzemelling @de.ey.com
Jonas JüngerBlockchain Lead AUT
26 EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
Der Koalitionsvertrag zeigt wenig Ehrgeiz in der Steuerpolitik, mehr dagegen im Arbeits und Verbraucherrecht. Ein Überblick.
Auf 175 Seiten haben die Unterhändler von CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag festgeschrieben, wie sie in den nächsten dreieinhalb Jahren
Deutschland regieren möchten. Unter der Überschrift „Eine neue Dynamik für Deutschland“ beschwören die Koalitionäre jedoch mehr, als sich aus den für Unternehmen relevanten Kapiteln zur Steuerpolitik, zum Arbeits und Gesellschaftsrecht sowie dem Verbraucherschutz erwarten lässt. Steuerentlastungen will die Koalition weitgehend natürlichen Personen vorbehalten. Unternehmensteuern spielen dagegen nur eine Nebenrolle. Von der größten steuerlichen Entlastungsmaßnahme beim Solidaritätszuschlag ab 2021werden voraussichtlich allenfalls kleinere Personengesellschaften bzw. deren Anteilseigner profitieren.ZwarbekenntsichdieneueBundesregierunggrundsätzlich zu einem weltweit wettbewerbsfähigen Steuer und Abgabensystem für Deutschland. Eine strategische Antwort auf die USSteuerreform oder die Steuersenkungen in europäischen Nachbarländern wie Frankreich und Belgien gibt sie aber nicht. Immerhin besteht noch eine Chance auf Nachbesserungen, da die Par teien zur Mitte der Legislaturperiode eine Evaluierung vereinbart haben, die auch eine Option für neue Vor haben umfasst.
I. Unternehmensteuern
• Die steuersystematisch ambitionierteste Maß nahme ergäbe sich aus einer EUweiten gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage sowie Mindestsätzen bei den Unternehmensteuern, für die sich die GroKo ausspricht. Im Vorgriff darauf will die Bundes
regierung gemeinsam mit Frankreich konkrete Schritte zur Verwirklichung eines deutschfranzösischen Wirtschaftsraums vereinbaren. Diese sollen neben einer Angleichung der Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer auch Regelungen im Unternehmens und Konkursrecht umfassen.
• Ein in der Höhe nicht genau bestimmtes Budget ist für eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung vorgesehen, das Volumen dürfte aber weniger als 500 Millionen Euro jährlich betragen. Die Förderung soll sich insbesondere an kleine und mittelgroße Unternehmen richten und an den Personal und Auftragskosten ansetzen.
• Um Investitionen in die Digitalisierung anzukurbeln, sollen für entsprechende Innovationsgüter die steuerlichen Abschreibungstabellen überarbeitet werden. Für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge ist eine auf fünf Jahre befristete SonderAfA von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung angedacht.
• Start-ups sollen in den ersten beiden Jahren nach Gründung von der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden. Auf der Agenda stehen ferner eine Vereinfachung des Antrags, Genehmigungs und Besteuerungsverfahrens ( „OneStopShop“ ) und nicht näher beschriebene steuerliche Anreize zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital.
• Bis Ende 2018 steht die Umsetzung der EU-Anti-Steuer vermeidungsrichtlinie (ATAD ) an. Die Koali
Hoffen auf die zweite Halbzeit
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tion sieht Umsetzungsbedarf insbesondere bei der zeitgemäßen Ausgestaltung der Hinzurechnungsbesteuerung, eine Ergänzung von Hybridregelungen und eine Anpassung der Zinsschranke. Ein Referentenentwurf könnte noch vor der Sommerpause kommen. Die Koalition unterstützt EUMaßnahmen für eine bessere Besteuerung der digitalen Wirtschaft insbesondere der Internetkonzerne.
• Das Erhebungs und Erstattungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer an Flug und Seehäfen soll optimiert werden. Ziel ist offenbar, dass Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr entrichten, sondern erst im Zuge der UmsatzsteuerVoranmeldung verrechnen. Von diesem Wahlrecht der MehrwertsteuerSystemrichtlinie machen z. B. die Niederlande, Belgien und Österreich bereits Gebrauch.
• Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel im Internet sollen Betreiber von elektronischen
Marktplätzen für Ausfälle in Anspruch genommen werden, wenn sie den Handel unredlicher Unternehmer nicht unterbinden. Daneben sollen die Plattformbetreiber über die bei ihnen aktiven Händler Auskunft erteilen. Vermutlich will die Koalition auf Druck der Länder bereits vor 2021 handeln. Ab dann schreibt die kürzlich geänderte EUMehrwertsteuerSystemrichtlinie eine entsprechende Haftung für Lieferungen aus Drittländern mit einem Sachwert bis 150 Euro zwingend vor.
• Auf europäischer Ebene will sich die Koalition für die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuer satzes bei gewerblich gehandelten Kunstgegenständen, EBooks, EPapers und anderen elektronischen Informationsmedien einsetzen. Außerdem wollen sie den ermäßigten Steuersatz für Printmedien verteidigen.
• Wie schon die Vorgängerregierungen unterstützt auch die neue Große Koalition die Einführung einer substanziellen Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext.
Bundespräsident Frank Walter Steinmeier überreicht Bundeskanzlerin Angela Merkel am 14. März die Ernennungs-urkunde für ihre vierte Amtszeit
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• Zur Förderung des freifinanzierten Wohnungs neubaus im mittleren Mietsegment soll es bis Ende 2021 eine SonderAfA in Höhe von fünf Prozent pro Jahr zusätzlich zur linearen AfA geben. Für die energetische Gebäudesanierung ist ein Wahlrecht zwischen einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens und einer Zuschussförderung geplant. Um Bauland zu mobilisieren, sollen Kommunen steuerliche Maßnahmen ergreifen dürfen, möglicherweise in Form einer Grundsteuer C.
II. Recht
• Je nach Unternehmensgröße sollen die Unternehmen künftig nur eine bestimmte Zahl von Mitarbeitern sach-grundlos befristet beschäftigen dürfen ( bei mehr als 75 Mitarbeitern maximal 2,5 Prozent ). Die sachgrundlose Befristung wäre nur noch für jeweils 18 Monate ( bisher zwei Jahre ) zulässig und dürfte nur einmal verlängert werden ( bisher bis zu drei Mal ).
• Befristete Anstellungsverträge sollen künftig nicht mehr für Mitarbeiter zulässig sein, wenn diese insgesamt fünf Jahre oder länger im Unternehmen gearbeitet haben – und zwar auch dann nicht, wenn ein Sachgrund für die Befristung existiert. Ob der Arbeit
nehmer einen Vertrag mit dem Unternehmen hatte oder nur als Leiharbeiter dort eingesetzt war, soll keine Rolle spielen.
• Arbeitnehmer sollen künftig besser in Teilzeit arbeiten und danach zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Allerdings sollen diese Ansprüche nur in Firmen mit mindestens 45 Mitarbeitern gelten. Unternehmen mit bis zu 200 Beschäftigten sollen mindestens einem von 15 Mitarbeitern die befristete Teilzeit ermöglichen. Die Tarifparteien können abweichende Regelungen vereinbaren.
• Im Verbraucherschutz sollen bei vielen Betroffenen ( wie beim Dieselskandal ) spätestens ab November 2018 gerichtliche Musterfeststellungsklagen möglich sein. Das würde für den einzelnen Verbraucher die finanziellen Risiken einer Klage abmildern.
• Die Aufsicht über Inkassounternehmen soll verstärkt und das Inkassorecht verbraucherfreundlich weiterentwickelt werden. Durch die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes – ein Abmahner kann ortsunabhängig an jedem beliebigen Gericht am Ort der Tatbegehung ( oft überall ) Klage einreichen – soll ein Missbrauch des Abmahnrechts verhindert werden.
Bundeskanzlerin Angela Merkel mit ihrem neuen Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz
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Hermann Gauß Head of Tax Policy GSA [email protected]
Roland Nonnenmacher roland.nonnenmacher @de.ey.com
Jörg Leißner [email protected]
• Das bislang geltende Opportunitätsprinzip bei Ord-nungswidrigkeiten ( es liegt im Ermessen der zuständigen Behörde, ob ein Unternehmen, dessen Mitarbeiter sich strafbar gemacht hat, ebenfalls verfolgt wird ) soll durch eine bundesweit einheitliche Rechtsanwendung ersetzt werden. Auch soll es künftig klare Verfahrensregelungen geben, die dazu beitragen sollen, die Rechtssicherheit der betroffenen Unternehmen zu erhöhen.
• Nach Ansicht der Koalitionsparteien ist die Bußgeld-obergrenze von bis zu zehn Millionen Euro für kleinere Unternehmen zu hoch und für große Konzerne zu niedrig. Künftig sollen sich die Geldsanktionen an der Wirtschaftskraft des Unternehmens orientieren, bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz soll die Höchstgrenze bei zehn Prozent des Umsatzes liegen. Eine Veröffentlichung von Sanktionen soll zusätzlich abschreckenden Charakter haben und dazu beitragen, dass Unternehmen ihr ComplianceManagement weiter intensivieren werden.
• Die Koalition setzt sich für eine europäische Harmonisierung der Regelungen über die grenzüberschrei tende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften ( SitzverlegungsRichtlinie ) und die Europäische Privat gesellschaft
( SPE ) unter Wahrung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Unternehmensmitbestimmung, der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter ein. Das Thema der Harmonisierung der Regelungen über die grenzüberschreitende Sitzverlegung wird auf europäischer Ebene bereits seit längerem diskutiert.
• Das Personengesellschaftsrecht soll reformiert und an die Anforderungen eines modernen, vielfältigen Wirtschaftslebens angepasst werden. Unklar ist, welche konkreten Änderungen geplant sind. Eine Expertenkommission soll gesetzliche Vorschläge für eine grundlegende Reform erarbeiten. Insoweit ist zu erwarten, dass zumindest Veränderungen im Bereich der Publizität der rechtsfähigen BGBAußengesellschaft anstehen werden sowie eine Angleichung bestimmter gesetzlicher Normen an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
• Die Koalition will schließlich prüfen, ob zur Erleichterung von Forschungskooperationen eine neue Rechtsform eingeführt werden soll, da in der Praxis nicht immer eine geeignete Rechtsform für die Zusammenarbeit in der Forschung besteht.
Scholz’ Staatssekretäre
Die SPDBundestagsabgeordneten Bettina Hagedorn ( Haushaltsexpertin ) und Christine Lambrecht ( Finanzexpertin ) sind Parlamentarische Staatssekretärinnen, sie lösen Jens Spahn und Dr. Michael Meister ( beide CDU ) ab und unterstützen Minister Scholz nach außen bei der Wahrnehmung seiner Arbeit.
Werner Gatzer : Staatssekretär, der neben seiner langjährigen Verantwortung für den Haushalt (Abteilung II ) auch die Zuständigkeit für die Zentralabteilung ( Z ) und Abteilung VIII ( Privatisierungen, Beteiligungen und Bundesimmobilien ) übernimmt. Der Kölner kehrt nach einem kurzen Abstecher bei der Bahn AG zurück in die Berliner Wilhelmstraße.
Dr. Jörg Kukies : Staatssekretär für die Themen Europa ( E ) und Finanzmarktpolitik ( VII ). Der einstige JusoLandeschef war bis zu seiner Berufung durch Scholz 17 Jahre in leitender Position bei der Investmentbank Goldman Sachs tätig.
Wolfgang Schmidt : Staatssekretär für die Koordinierung der SPDgeführten Ministerien, zuständig für Abteilung L ( Strategie und Kommunikation ) und Abteilung I ( Finanzpolitische und volkswirtschaftliche Grundsatzfragen ; Internationale Finanz und Währungspolitik ). Der langjährige Vertraute von Scholz war zuvor Hamburgs Bevollmächtigter beim Bund und der EU.
Dr. Rolf Bösinger : Staatssekretär und zuständig für die Abteilungen III ( Zoll ; Umsatz steuer ; Verbrauchsteuern ), IV ( Steuerabteilung ) sowie V ( Föderale Finanzbeziehungen, Staats und Verfassungsrecht, Rechtsangelegen heiten ; HistorikerKommission ). Der Ökonom war zuletzt Hamburger Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation.
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Volker Kauder, Vorsitzender der CDU / CSUBundestagsfraktion, über die Führung von Politikern, den Koalitionsvertrag und Perspektiven für die Wirtschaft.
„Wir werden Milliarden investieren“
Sie sind seit 2005 Vorsitzender der CDU / CSU-Bundes-tagsfraktion und haben dieses Amt länger inne als jeder andere vor Ihnen. Wie schafft man es, so eine große Gruppe von Politikern zu managen und dann auch noch mit einem Koalitionspartner für parlamentarische Mehrheiten zu sorgen ?
Kauder : Eine Fraktion ist eine selbstbewusste Gruppe von frei gewählten Abgeordneten. Aber jeder Abgeordnete weiß natürlich auch, welcher Partei er angehört, und dass wir nur dann Anliegen durch den Bundestag bringen können, wenn wir zusammenstehen. Darauf kann man als Fraktionsvorsitzender sehr gut aufbauen. Man muss den Zusammenhalt aber auch fördern, indem man zuhört und Diskussionen ermöglicht. Am Ende müssen die Meinungen gebündelt und Entscheidungen herbeigeführt werden. Ohne dies geht es nicht. Da wir eine die Regierung tragende Fraktion sind, ist klar, dass wir die Regierung, deren Mitglieder ja in der Regel auch Mitglieder der Fraktion sind, grundsätzlich unterstützen müssen. Es kann keinen Dauerstreit zwischen Regierung und Regierungsfraktion geben. Das würden die Wähler nicht verstehen. Allerdings ist ebenso klar, dass am Ende die Fraktionen und das Parlament die Gesetze machen.
Wie würden Sie Ihren Managementstil beschreiben und wo sehen Sie Ähnlichkeiten bzw. Unterschiede zum Führen eines Unternehmens ?
Kauder : Auf einen Nenner gebracht lautet mein Prinzip : Führung durch Kameradschaft. Das mag auch ein Motto für manchen Manager sein. Denn auch ein Unternehmensführer sollte nie die Bodenhaftung verlieren, er sollte für Diskussionen mit allen Firmenangehörigen offen sein. Die Klugen in der Wirtschaft machen das auch. Ich kenne deren viele in meinem Wahlkreis.
Die Regierungsbildung hat sich diesmal über fast ein halbes Jahr hingezogen. Glauben Sie an das Sprichwort „Ende gut, alles gut“ ?
Kauder : Die Regierungsbildung hat in der Tat sehr lange gedauert. Wir von der Union waren ab dem ersten Tag
nach der Bundestagswahl bereit, eine Regierung zu bilden. Leider ist aus den JamaikaVerhandlungen die FDP letztlich ausgestiegen. Die SPD brauchte dann eine gewisse Zeit, um sich zur großen Koalition durchzuringen. Es ist gut, dass wir nun endlich eine handlungsfähige Regierung haben. Nun müssen wir aber auch durchstarten und versuchen, die verlorene Zeit wieder aufzuholen.
Aus der Wirtschaft kommt viel Kritik am Koalitionsvertrag. Was sagen Sie zu den Befürchtungen, dass die Wirtschaft zu sehr belastet und dass zu wenig investiert werde ?
Kauder : Wir werden Milliarden in die Zukunft investieren. Wir haben ehrgeizige Ziele beim Breitbandausbau, für die Digitalisierung der Schulen, bei Forschung und Wissenschaft. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Von den Ergebnissen wird die Wirtschaftprofitieren.DasDeutscheInstitut für Wirtschaftsforschung hat kürzlich davon gesprochen, dass die Koalition mit ihren Maßnahmen die Konjunktur nochmals ankurbeln
werde. Die neue Regierung werde den Aufschwung in die Verlängerung schicken. Das ist doch eine gute Nachricht – auch für die Wirtschaft.
Amerikaner, Briten, Franzosen, Chinesen senken die Unternehmensteuern und rollen für ihre Wirtschaft den roten Teppich aus. Bereitet es Ihnen nicht Sorgen, dass Deutschland im internationalen Standortwettbewerb zurückfallen könnte ?
Kauder : Die Bundeskanzlerin wird mit dem französischen Präsidenten über diese Frage beraten. Deutschland und Frankreich sollten hier in der Tat eine gemeinsame Position erarbeiten. Es bringt nichts, wenn in Europa nun auch ein Wettbewerb um die niedrigsten Unternehmenssteuersätze entstünde. Und auch die Wirtschaft sollte immer bedenken:Unternehmenkönnennurflorieren,wenndieStandortfaktoren insgesamt stimmen. Dazu gehört eben auch eine gute Infrastruktur, eine gute Justiz sowie gute Schulen und Hochschulen. All das gibt es nicht zum Null tarif, auch wenn wir wissen, dass die Wirtschaft Freiheit zum Handeln braucht.
„ Die schwarze Null muss gehalten, die Stabilitätskriterien für den Euro dürfen nicht aufgeweicht werden.“
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Koalitionsverträge sind ja nicht in Stein gemeißelt. Wo sehen Sie mögliche Ansatzpunkte, um im Laufe der Legislaturperiode gegebenenfalls die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern ?
Kauder : Zunächst gilt der Koalitionsvertrag. Ich kann heute – da der Vertrag gerade erst geschlossen ist – schlecht Maßnahmen ankündigen, die darüber hinausgehen. Das wäre unseriös. Ich glaube aber, dass uns das Thema der Digitalisierung noch viel stärker, als wir dies im Koalitionsvertrag vorhergesehen haben, beschäf tigen wird. Die Digitalisierung wird das Wirtschaften und unser aller Leben grundlegend verändern. Das Tempo ist rasant. Wir als Europäer, wir als Deutsche müssen versuchen, Schritt zu halten. Gleichzeitig müssen wir die Digitalisierung gestalten, damit wirklich alle Menschen aus ihr einen Nutzen ziehen.
Viele in der Union bedauern, dass das Bundesfinanzministerium nach acht Jahren wieder von einem SPD- Politiker geleitet wird. Wie wird die Unionsfraktion im Bundes-tag darauf in der Finanz- und Haushaltspolitik reagieren können und wollen ?
Kauder : Im Koalitionsvertrag gibt es dazu feste Absprachen. Die schwarze Null muss gehalten, die Stabilitätskriterien für den Euro dürfen nicht aufgeweicht werden. Ich vertraue dem neuen Finanzminister Olaf Scholz voll und ganz, dass er dies umsetzen wird. Außerdem hat in allen Haushaltsfragen der Bundestag das letzte Wort – und die CDU / CSUBundestagsfraktion ist die größte Fraktion im Haus.
Europa und die Welt scheinen unruhiger zu werden, und im Bundestag selbst gibt es mit der AfD eine neue Fraktion. Müssen wir uns insgesamt auf volatilere Zeiten einstellen ?
Kauder : Überall auf der Welt und in Europa haben die Populisten Zulauf, leider auch in Deutschland. Viele Menschen sehnen sich nach einfachen Antworten, weil die Welt immer komplizierter wird und sie ihren weiteren Lebensverlauf nicht überblicken können. Wir werden in dieser Wahlperiode alles versuchen, die Menschen davon zu überzeugen, dass die einfachen Antworten keine Lösungen sind, auch nicht für ihr persönliches Wohlergehen. Dazu müssen wir unsere Politik erläutern. Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass wir Wähler zurück gewinnen können, die sich jetzt für Parteien an den Rändern entschieden haben. Denn nicht wenige haben die neue rechtsgerichtete Partei im Bundestag nur aus Protest und nicht aus Überzeugung gewählt.
Muss Deutschland seine Rolle in Europa angesichts der neuen Herausforderungen neu justieren ?
Kauder : Wir müssen Europa stärken. Hierzu werden wir uns mit Frankreich eng abstimmen. Eine Stärkung Europasbedeutetnichtzwangsläufig,dasswirmehrAufgabenauf die EUEbene verlagern oder neue europäische Institutionen schaffen müssen, auch nicht in der Euro Zone. Die Mitgliedstaaten bleiben das Herz Europas, aber diese Staaten müssen bei der Gestaltung Europas enger zusammenwirken. Sie müssen allerdings auch akzeptieren, dass viele Aufgaben bereits an die EU übertragen wurden. Als ein wichtiges Projekt für die EU in den nächsten Jahren sehe ich die Verbesserung des Schutzes der Außen grenzen an. Die europäische Grenzschutzagentur Frontex muss noch effektiver arbeiten können. Der Grenzschutz muss in Zukunft eine der Kernaufgaben der EU werden, weil Terror und Kriminalität an den Grenzen nicht Halt machen.
Welche drei Projekte würden Sie gern in Europa noch realisieren wollen ?
Kauder : Eines habe ich gerade genannt. Wir müssen uns auch mit Blick auf die Verteilung der Lasten infolge des Flüchtlingszuzugs weiter um eine Lösung bemühen. Die Staaten der EU müssen sich einfach solidarischer verhalten.
Volker Kauder wurde 1949 in Hoffenheim geboren und verbrachte Kindheit und Schulzeit in Singen am Hohentwiel. Mit 17 Jahren trat er in die Junge Union ein und wurde 1990 in den Bundestag gewählt. Als treuer Begleiter der Bundeskanzlerin hält er nun auch im vierten Turnus von Angela Merkel die Schwesterparteien als Fraktionsvorsitzender zusammen und das „C“ im Namen hoch.
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Dass digitale Konzerne oft nur wenige Anknüpfungspunkte für die traditionelle Ertragsbesteuerung in einem Land bieten, ist nicht neu. Die
OECD sollte im Rahmen ihres Projekts gegen sogenannte aggressive Steuergestaltung und Gewinnverschiebung ( BEPS ) in den Jahren 2013 bis 2015 auch hierfür Lösungen erarbeiten. Doch während die Staatengemeinschaft rasch eine ganze Reihe von Besteuerungslücken schließen konnte, blieben ausgerechnet die zentralen Fragen zur Besteuerung der Digitalwirtschaft ungeklärt. Im Oktober 2015 erklärte die OECD, dass sie noch fünf lange Jahre bis 2020 brauchen würde, um sich in diesem Punkt zu einigen. Seitdem wächst die Ungeduld bei all jenen, die schneller losschlagen wollen. Auch ein am 16. März 2018 vorgelegter Zwischenbericht brachte keine eindeutige Positionsbestimmung der OECDArbeitsgruppe, sie stellte aber verschiedene Instrumente zur Besteuerung digitaler Dienstleistungen mit ihren Vor und Nachteilen vor. Die EUKommission ist derweil entschlossen, das Thema nicht mehr auf die lange Bank zu schieben. Am 21. März 2018 legte sie ein Paket mit Vorschlägen zur stärkeren Besteuerung der Digitalwirtschaft vor. Ab 2020 sollen bestimmte digitale Dienstleistungen übergangsweise mit einer eigenständigen Digital Services Tax ( DST ) belegt werden. Mittelfristiges Ziel ist unterdessen die Einführung einer virtuellen Betriebsstätte mit digitaler Präsenz als neuem Anknüpfungspunkt für Ertragsteuern, nach deren Einführung die DST auslaufen soll.
Schnelle Lösung
Zunächst aber will die EUKommission eine Digitalsteuer einführen – als sogenannter „Quick Fix“ oder Übergangslösung. Die DST soll mit einem Satz von drei Prozent auf die Gesamtbruttoerträge aus bestimmten entgeltlich erbrachten digitalen Dienstleistungen abzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger ähnlicher Steuern erhoben werden. Erfasst werden u. a. die Verwertung von Nutzerdaten durch den Verkauf von Onlinewerbung ( z. B. Google, Facebook ), der Verkauf der Nutzerdaten sowie Plattformen, die gegen Entgelt Waren oder Dienstleistungen zwischen den Nutzern vermitteln ( z. B. Airbnb ).
Doppelbesteuerung
SteuerpflichtigsindnachdemVorschlagderEU-Kommis-sion Unternehmen, deren jährlicher Gruppen umsatz 750 Millionen Euro übersteigt, wovon 50 Millionen auf steuerbare Datenumsätze in der EU entfallen müssen. UmnichtinKonfliktmitdenEU-GrundfreiheitenunddenWTORegeln zu geraten, erfasst die DST neben grenzüberschreitenden Dienstleistungen auch rein inländische Umsätze. Die EUKommission erwartet von den Mitgliedstaaten, dass sie die DST ertragsteuerlich als Betriebsausgabe anerkennen. Damit soll eine Doppelbesteuerung abgemildertwerden.Verpflichtendvorgeschriebenwirddies allerdings nicht.
Die Digitalwirtschaft kennt keine Grenzen. Das ist ein Problem für den Fiskus. Die EU will nun gegensteuern – mit umstrittenen Maßnahmen.
Steuern für die digitale Welt
Digitale Unternehmen wachsen schnell.Durchschnittliches Umsatzwachstum der TopDigital-Firmenbeträgtjährlich14%.Anderemultinationale Unternehmen wachsen zwischen 0,2%und3%.
Digitale Unternehmen sind weniger physisch präsent.Nur50%derTochtergesellschaftendigitalerUnternehmen sind im Ausland ansässig, verglichenmit80%beitraditionellenmulti-nationalen Unternehmen.
Digitale Unternehmen zahlen niedrigere Steuersätze.Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen zahlen durchschnittlich die Hälfte der effektiven Steuersätze von Unternehmen mit traditionellen Geschäftsmodellen.
EU-Daten über die digitale Wirtschaft
Quelle : Europäische Kommission
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Ärger mit den USA
Nach den Vorstellungen der EUKommission soll das europäische Gesetzgebungsverfahren für die DST bis Ende 2018 und damit rechtzeitig vor den EUWahlen im Mai 2019 abgeschlossen sein. Nach der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten soll die DST ab 2020 EUweit erhoben werden. Sie soll auslaufen, wenn die langfristige Lösung einer digitalen Betriebsstätte greift. Allerdings sind sich die Europäer keineswegs einig. Eine EU Steuer, die vornehmlich USKonzerne belasten dürfte, könnte die Handelsstreitigkeiten mit den USA eskalieren lassen. Außerdem haben die Amerikaner mit Ihrer Steuerreform zu Jahresbeginn nicht nur den Steuersatz für Unternehmen massivgesenkt,sondernimGegenzugvieleSchlupflöchergeschlossen. Die Zeiten, in denen USDigitalkonzerne auf ihre Auslandsaktivitäten so gut wie keine Steuern zahlen, dürften damit ohnehin vorbei sein. Vor diesem Hintergrund dürfte die neue EUSteuer umso mehr für Stirnrunzeln im Weißen Haus sorgen.
Bis zu 150 Unternehmen betroffen
EUKommissar Pierre Moscovici wehrte sich daher gegen Vorwürfe, seine Behörde habe eine „GAFASteuer“ für Google / Amazon / Facebook / Apple vorgeschlagen. Laut Kommission wären 120 bis 150 EU und Drittstaatenkonzerne betroffen, die zusammen fünf Milliarden Euro DST zahlen müssten. Da darüber hinaus Staaten wir Irland und Luxemburg Bedenken äußern, scheinen Verzögerun
gen im Verfahren aktuell nicht ausgeschlossen. Die EU Kommission überlegt für diesen Fall, anstelle einer für alle Staaten verbindlichen Richtlinie nur eine Empfehlung für eine Koalition der Willigen zu beschließen, die die Digitalsteuer dann im Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit umsetzen.
Virtuelle Betriebsstätte
Als langfristige Lösung schlägt die EUKommission eine virtuelle Betriebsstätte vor. Damit will sie die Regeln der klassischen Ertragsbesteuerung stärker auf die Digitalwirtschaft zuschneiden. Eine solche virtuelle Betriebsstätte, auch digitale Präsenz genannt, könnte künftig entstehen, wenn ein Unternehmen in einem EUStaat mit digitalen Dienstleistungen entweder Umsätze von mindestens sieben Millionen Euro erzielt oder über mehr als 100.000 aktive Nutzer verfügt oder mehr als 3.000 Verträge über digitale Dienstleistungen mit gewerblichen Nutzern abschließt. Die für die digitale Betriebsstätte ausschlaggebenden digitalen Dienstleistungen sind wesentlich breiter gefasst als bei der DST. Erfasst würden beispielsweise auch Streaming oder der Download von EBooks. Damit die virtuelle Betriebsstätte auch gegenüberDrittstaatenwirksamwird,empfiehltdieEU-Kommission den Mitgliedstaaten, das Konzept lang fristig in ihr bestehendes Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen. Dies wäre allerdings vom Wohlwollen der jeweils anderen Staaten abhängig.
Ihre Ansprechpartner
Robert Polatzky [email protected]
Roland Nonnenmacher roland.nonnenmacher @de.ey.com
Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, bei der Vorstellung des Reformplans
„ Die digitale Wirtschaft stellt eine große Chance für Europa dar, und Europa bietet Digitalunternehmen enorme Ertragsmöglichkeiten. Diese Win-Win-Situation wirft allerdings rechtliche und steuerliche Bedenken auf. Unsere Vorschriften aus der Vor-Internet-Ära erlauben es den Mitgliedstaaten nicht, in Europa tätige Digitalunternehmen zu besteuern, wenn diese hier nur eine geringe oder keine physische Präsenz aufweisen. Dies entspricht einem ständig wachsenden schwarzen Loch für die Mitgliedstaaten, da ihre Steuerbasis schwindet. Aus diesem Grund schlagen wir neue Rechts-standards sowie eine Übergangs-steuer für digitale Tätigkeiten vor.“
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Der deutsche Fiskus legt großen Wert darauf, dass auch ausländische Gesellschafter und Lizenzgeber hierzulande Steuern zahlen, und greift dabei zum
Instrument der Quellensteuer. Bei Dividenden werden 25 Prozent Kapitalertragsteuer sowie bei Lizenzen 15 Prozent nebst Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent fällig. Besonders ärgerlich : der Vergütungsschuldner haftet für diese Steuern, wenn und soweit diese nicht oder nicht vollständig einbehalten und abgeführt worden sind.
Im Fall von EUAusländern kann die Quellensteuer zu einer unzulässigen Ungleichbehandlung gegenüber Inländern führen. Die EUMutterTochterRichtlinie ( § 43b EStG ) sowie EUZins und LizenzRichtlinie ( § 50g EStG ) sehen daher bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine vollständige Entlastung von der deutschen Quellen steuer für Dividenden und Lizenzen vor. Darüber hinaus kann sich ein Entlastungsanspruch nach dem jeweils einschlägigen DBA ergeben – und zwar in EU und Drittstaatenfällen. DerEntlastungsanspruchwirdjedochhäufig–undzwarauch in nicht missbräuchlichen Fällen – durch die nationale Missbrauchsvorschrift des § 50d Abs. 3 EStG eingeschränkt. Diese Regelung soll verhindern, dass durch die künstliche Zwischenschaltung einer EUGesellschaft die Begünstigung der EURichtlinien bzw. eines DBA missbräuchlich in Anspruch genommen wird und hierdurch ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden.
Die Entlastung vom deutschen Quellensteuerabzug auf der Grundlage der oben genannten Vorschriften ist an einen Antrag auf Freistellung bzw. Erstattung gebunden, den der ausländische Vergütungsgläubiger bzw. Gesellschafter beim Bundeszentralamt für Steuern ( BZSt ) stellen muss. Die Bonner Behörde lehnt diese Anträge allerdings – nicht selten nach langwierigen und zähen Verfahren – wegen der Missbrauchsvorschrift nach § 50d Abs.3EStGhäufigab–undzwarlautEuGHoffenbarhäufigeralstatsächlichnotwendig.
Der Europäische Gerichtshof hat nunmehr entschieden, dass § 50d Abs. 3 EStG in der bis 2011 anzuwendenden Fassung nicht mit der europäischen MutterTochterRichtlinie vereinbar ist ( C504/16 und C36/16 ). Zur Begründung heißt es, dass die Missbrauchsvorschrift bestimmte GruppenvonSteuerpflichtigenautomatischvomSteuer-
vorteil ausnehme, ohne dass die Finanzbehörde einen Anfangsbeweis oder ein Indiz für den Missbrauch beibringenoderderSteuerpflichtigedieMöglichkeiteinesGegenbeweises hätte. So kritisieren die Richter auch, dass eine vermögensverwaltende Tätigkeit der ausländischen Zahlungsempfängerin nicht per se als entlastungsschädlich eingestuft werden könne. Doch genau mit diesem Argument lehnt der Fiskus in Deutschland derzeit viele Anträge auf Entlastung von der Quellensteuer ab. Des Weiteren stellen die Luxemburger Richter fest, dass die Vorschrift gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Artikel 49 AEUV verstößt.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 wurde die Missbrauchsvorschriftzwaretwasentschärft,jedochbefindetsich diese Version derzeit ebenfalls auf dem Prüfstand in Luxemburg ( C440/17 ). Auch hier stehen die Chancen gut, dass der EuGH eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit und Unvereinbarkeit mit der MutterTochter Richtlinie fest stellen wird.
Konsequenzen für die Praxis
Nach dem Luxemburger Urteil kann das BZSt die Ablehnung der Quellensteuerentlastung nicht mehr mit Verweis auf die nationale Missbrauchsvorschrift begründen. Dies gilt zumindest dann, wenn eine Entlastung nach der MutterTochterRichtlinie beantragt wurde. In entsprechenden noch offenen Fällen für die Jahre 2007 bis 2011 solltendieSteuerpflichtigenunterBezugnahmeaufdiejüngste Rechtsprechung daher eine Erstattung der abgeführten Quellensteuer einfordern. Für offene EUFälle ab 2012 ist indes keine unmittelbare Berufung auf das EuGHUrteil möglich. Hier ist der Ausgang des vor dem EuGH anhängigen Verfahrens zur Missbrauchsvorschrift in der seit 2012 gültigen Fassung abzuwarten.
Nicht unmittelbar anwendbar ist das EuGHUrteil auch bei Lizenzzahlungen, denn die festgestellte Unvereinbarkeit mit EURecht bezieht sich ausschließlich auf eine Verletzung der MutterTochterRichtlinie und der Niederlassungsfreiheit. Lizenzzahlungen unterliegen hingegen dem Schutzbereich der Zins und LizenzRichtlinie und der Kapitalverkehrsfreiheit. Die Missbrauchsvorschrift ist hier trotz unionsrechtlicher Bedenken weiterhin anwendbar.
Die deutsche Missbrauchsvorschrift verstößt zumindest in ihrer Fassung von 2007 gegen EURecht, urteilt der EuGH.
Die Qual mit der Quellensteuer
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Das zur unionskonformen Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG in der alten und neuen Fassung am 4. April 2018 ergangene BMFSchreiben schränkt – man hatte es bereits befürchtet – eine Anwendung der jüngsten EuGHRechtsprechung auf Fälle ein, bei denen sich der Entlastungsanspruch nach § 43b EStG, also der MutterTochterRichtlinie, ergibt. Damit reduziert das Bundesministerium der FinanzendensachlichenundgeografischenAnwendungsbereich der EuGHRechtsprechung auf den kleinstmöglichen Rahmen ein. Die Chance, eine sinnvolle und gebotene Neufassung von § 50d Abs. 3 EStG für alle betroffenen Steuerpflichtigenzuschaffen,wurdehiermitvertan.
Es stellt sich in diesem Zusammenhang gleichwohl die Frage, ob diese Einschränkung den gleichheitsrecht lichen Gesichtspunkten gerecht wird. Denn es ist schwer nachvollziehbar, dass die vermögensverwaltende Tätigkeit einer französischen Muttergesellschaft zur Entlastung vom Kapitalertragsteuerabzug sachlich berechtigen soll, während derselben Gesellschaft im Rahmen derselben Amtsmissbrauchsvorschrift die Entlastung vom Quellensteuerabzug für Lizenzen versagt wird, weil sie nur eine vermögens verwaltende Tätigkeit ausübt. Nicht zuletzt aufgrund dieser systematischen Verwerfungen, die nunmehr zu einer stark fragmentierten Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG führen, dürfte dem aktuellen Rechtsstand keine allzu lange Halbwertzeit vorausgesagt werden.
Eine unmittelbare Berufung auf das EuGH Urteil kommt bei einer Quellensteuerentlastung nach DBA in EU und Drittstaatenfällen ebenfalls nicht in Betracht, auch wenn die Missbrauchsvorschrift hier gleichfalls eine ungerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungs bzw. Kapitalverkehrsfreiheit darstellen könnte. Zu beachten ist, dass die nationale Missbrauchsvorschrift keine Anwendung findet,wenndaseinschlägigeDBAeinespezielleMissbrauchsvorschrift enthält, wie z. B. das mit den USA.
Wer ist der Nutzungsberechtigte ?
Ungeachtet der Missbrauchsvorschrift ist in der Praxis festzustellen, dass das BZSt bei Anträgen auf Entlastung von Lizenzzahlungen nach der Zins und Lizenz Richtlinie oder einem DBA zunehmend kritisch hinterfragt, ob der Antragsteller lediglich zivilrechtlicher Rechteinhaber ist oder aber auch die Voraussetzung des sogenannten Nutzungsberechtigten erfüllt.
Der Begriff des Nutzungsberechtigten ist nicht gesetzlich definiert.CharakteristischistnachständigerRechtsprechungdesBundesfinanzhofes,dassderLizenzgeberdieMöglichkeit hat, Marktchancen zu nutzen und Leistungen zu variieren. Er muss in der Leistungskette eine eigene wirtschaftliche Funktion haben und hierbei auch ein Risiko tragen. Diese Voraussetzungen sollen nicht erfüllt sein, wenn• der Lizenzgeber wirtschaftlich gesehen lediglich eine
„cash collector“ Funktion hat und die Lizenzgebühren an den originären Rechteinhaber durchleitet.
• der originäre Rechteinhaber dem Lizenzgeber lediglich das Recht zur Sublizenzierung an einen bestimmten Lizenznehmer einräumt ( backtoback Strukturen ).
• der Lizenzgeber aus der Sublizenzierung keine Marge erzielt, auch wenn die Rechteüberlassung in ein profitables Leistungspaket eingebettet ist.
Verneint das BZSt die Nutzungsberechtigung, gibt es für den Antragsteller keine Anspruchsgrundlage für eine Quellensteuerentlastung und es bedarf keiner zusätzlichen Überprüfung der Missbrauchsvorschrift des § 50d Abs. 3 EStG. Die Vermutung liegt nahe, dass das BZSt mit der Verschiebung des Prüfungsschwerpunktes auf die Frage der Nutzungsberechtigung bereits die Schwächung des § 50d Abs. 3 EStG durch den EuGH antizipiert. Offenbar sollen die Entlastungsvorschriften auch künftig res triktiv angewendet werden.
Ihre Ansprechpartner
Tino Boller [email protected]
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36 EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
TAX
Nach bisherigem Recht unterlag ein Unter nehmen – unabhängig davon, ob dieses seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der Schweiz hat – einer Mehr
wertsteuerpflicht,wenndiesesinderSchweizeinenJahresumsatz von mehr als 100.000 Franken aus steuerbaren Leistungen erzielte. Seit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes ist ab dem 1. Januar 2018 hierfür der weltweite Umsatz entscheidend, wobei dann der erste erwirtschaftete Franken Umsatz in der Schweiz eine MWST-Pflichtbegründet.
Welche Leistungen sind betroffen ?
Steuerbare Leistungen in der Schweiz führen grundsätzlichzueinerRegistrierungspflicht.HierbeikannessichumLiefertatbestände oder Dienstleistungen handeln, welche den Ort der Leistung in der Schweiz haben. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass der Lieferungs begriff gemäß Schweizer MWSTRecht – im Vergleich zur Terminologie
des EURechts – weiter gefasst ist. In der Schweiz gilt als Lieferung beispielsweise auch das Überlassen eines Gegenstandes zum Gebrauch oder zur Nutzung ( u. a. Vermietung, Leasing ) wie auch das Abliefern eines Gegenstandes, an dem Arbeiten besorgt worden sind, auch wenn dieser Gegenstand dadurch nicht verändert, sondern bloß geprüft, geeicht, reguliert, in der Funktion kontrolliert oder in anderer Weise behandelt worden ist. Etwas überraschend ist für ausländische Unter nehmen somit, dass zum Beispiel die Vermietung von Gütern, Reparaturen, Wartungsleistungen oder die Installation von Maschinen als Lieferungen gelten.
Ausnahmen
EinePflichtzurEintragungindasMWST-Registeristjedoch nicht per se mit jeder in der Schweiz erbrachten Leistung gegeben. So ist ein ausländisches Unternehmen davon befreit, wenn dieses im Inland ausschließlich Leistungen erbringt, die als von der MWST befreit oder ausgenommenqualifizieren(z.B.Warenexporte,Finanztrans-aktionen etc. ). Des Weiteren greift eine Ausnahme von einerRegistrierungspflicht–wieauchnachbisherigemMWSTRecht – dann, wenn das ausländische Unternehmen ausschließlich Dienstleistungen ( z. B. Beratungsleistungen ) erbringt, die am Sitz des Leistungsempfängers steuerbar sind und dieser seinen ( Wohn)Sitz in der Schweiz hat. Dies gilt auch dann, wenn die maßgebende Umsatzgrenze von jährlich 100.000 Franken überschritten wird. Die entsprechenden Leistungen sind durch den Leistungsempfänger im Rahmen des BezugsteuerMechanismus ( sogenanntes Reverse ChargeVerfahren ) zu deklarieren, und das ausländische Unternehmen muss sich folglich nicht in der Schweiz für MWSTZwecke registrieren.
Aber auch bei den Dienstleistungstatbeständen gibt esAusnahmen,diedochzueinerRegistrierungspflicht
Aufgrund der verschärften Voraussetzungen müssen in der Schweiz insbesondere ausländische Unternehmen eineMehrwertsteuerpflichtgenauprüfen.
Büttel für den Fiskus
Entwicklung der Mehrwertsteuersätze in der SchweizAngaben in Prozent
Quelle : Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
1995
6,5 6,5
7,787,67,5
33,73,83,63,5
22,52,52,42,32
1996 1999 2001 2011 2018
Normalsatz Sondersatz Beherbergungsleistung Reduzierter Satz
37EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
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führen : Bei der Erbringung von Telekommunikations sowie elektronischen Dienstleistungen ist unbedingt die Anwendbarkeit einer Sonderregelung zu berücksichtigen, sofernsolcheLeistungenannichtmehrwertsteuerpflichtige Leistungsempfänger mit ( Wohn) Sitz in der Schweiz erbracht werden ( d. h. an Privatpersonen sowie Unternehmen, die nicht für Schweizer MWSTZwecke registriertsind).IndieserSachverhaltskonstellationfindetdasReverse ChargeVerfahren keine Anwendung und der ausländischeLeistungserbringeristverpflichtet,sichindasSchweizer MWSTRegister einzutragen. Eine EintragungspflichtbestehtauchhierabdemerstenFranken,vorausgesetzt das ausländische Unternehmen erwirtschaftet weltweit einen jährlichen Umsatz von mehr als 100.000 Franken. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der Schweiz keine MWSTPflichtbegründet,soferndiesesinderSchweizlediglichTelekommunikations oder elektronische DienstleistungenanmehrwertsteuerpflichtigeEmpfängererbringt.DerVollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch die Lieferung von Elektrizität in Leitungen, Gas über das Erdgasverteilnetz und Fernwärme durch ausländische UnternehmenkeineSchweizerMWST-Pflichtauslöst,soferndieseLeistungenanmehrwertsteuerpflichtigePersonenmitSitz im Inland erbracht werden.
Weitere negative Folgen
Unternehmen, die sich in der Schweiz mehrwertsteuerlich registrieren müssen, haben noch eine weitere Hürde
zu nehmen. Anders als zum Beispiel in Deutschland führt nämlich eine MWSTRegistrierung in der Eidgenossenschaft dazu, dass sämtliche Umsätze mit Ort in der Schweiz mit Schweizer MWST in Rechnung zu stellen sind, da die Bezugssteuer ( sogenannte Reverse Charge ) nur dannAnwendungfindet,wennderLeistendemitDomizilim Ausland keine Schweizer MWSTNummer inne hat. Für ein deutsches Unternehmen, das in der Schweiz registriert ist und damit eine Schweizer MWSTNummer hat, bedeutet dies, dass alle Rechnungen, die für Leistungen in der Schweiz gestellt werden mit Schweizer MWST ausgestellt werden müssen.
Und es könnte noch schlimmer kommen …
Ebenfalls wurde das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen ( RTVG ) revidiert, mit der Folge, dass ein neues Erhebungsmodel per Anfang 2019 eingeführt werden soll. Gemäß heutiger Gesetzeslage wird die Eidgenössische Steuerverwaltung ( ESTV ) für die Erhebung der Radio und Fernsehgebühren ( „RTV Gebühr“ ) von Unternehmen zuständig sein. Dies, da die Radio und Fernsehabgabe von Unternehmen, welche bei der ESTV im RegisterdermehrwertsteuerpflichtigenPersoneneingetragensind, erhoben wird und an den globalen Umsatz ( Weltumsatz ) anknüpft. Ob tatsächlich ausländische Unternehmen mit Schweizer MWSTRegistrierung zur Kasse gebeten werden, hängt nun davon ab, ob dieses Jahr noch Ausnahmeregelungen oder Einschränkungen von derAbgabepflichteingeführtwerden.
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Silke Hildebrandt-Stürmer silke.hildebrandtstuermer @ch.ey.com
Blick in die Bahnhofstraße in Zürich
38 EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
TAX
Wer sich für junge Entwickler oder Startups engagieren will, kann dies zum Beispiel durch Gewährung von Darlehen tun. Scheitert das
Vorhaben, treffen den Geldgeber mitunter herbe Verluste. Muss der Schuldner im schlimmsten Fall Insolvenz anmelden, sieht der Gläubiger sein Geld nie wieder – oder maximaleinenkleinenTeilausderInsolvenzquote.Fürden Gläubiger doppelt ärgerlich : Der Verlust aus dem Ausfall einer privaten Darlehensforderung hat sich bislang steuer lich nicht ausgewirkt, da die Rechtsprechung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen traditionell zwischen Vermögens und Ertragsebene unterschieden hat. Nur Erträge waren steuerlich relevant ; Veränderungen auf der Vermögensebene blieben außen vor – so wie der Komplettausfall einer Darlehensforderung. Nun hatderBundesfinanzhofabereinenParadigmenwechsel vollzogen. Wird das Darlehen nicht oder nur teilweise zurückgezahlt, ist das gleich zu behandeln wie der Verlust aus dem Verkauf einer Forderung ( BFHUrteil vom 24. Oktober 2017, VIII R 13/15 ).
Wenigstens ein Verlustvortrag
Dank des BFHUrteils kann ein Gläubiger den Darlehensausfall in seiner Steuererklärung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehen. Hat er im selben Jahr mit anderen Kapitalanlagen jedoch keinen Gewinn erzielt ( z. B. aus Dividenden oder Aktienverkäufen ), entsteht zumindest ein Verlustvortrag, der sich mit künf tigen Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnen lässt. Der SinneswandelbeimBFHistkonsequent,dennseitEinführung der Abgeltungsteuer werden steuerlich ansonsten alle Wertveränderungen von Kapitalanlagen erfasst.
Doch zu welchem Zeitpunkt ist sicher, dass man bei einem Darlehen keine Rückzahlung mehr erwarten kann ? Wer hier an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners denkt, der irrt. Denn für den BFH ist dies noch nicht endgültig genug, weshalb man sich bis zu einer Verlustberücksichtigung noch länger gedulden muss. Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aber mangels Masse abgelehnt, kann laut BFH ein Verlust als endgültig angesehen und steuerlich berücksichtigt werden.
Perspektive fürs Family Business
Spannend ist die Frage, wie künftig Verluste zu behandeln sind, wenn der Gläubiger selbst auf seine Forderung verzichtet. Denkbar wäre, dass solche Verluste nun ebenfalls steuermindernd wirken. Der BFH hat das offen gelassen. Auch für Gesellschafter eines Family Business eröffnet das Urteil möglicherweise neue Perspektiven : Erleiden Gesellschafter Verluste aus Finanzierungs hilfen zugunsten ihrer Kapitalgesellschaft, können diese nun vielleicht mit Gewinnen aus privaten Börsengeschäften des Gesellschafters verrechnet werden. Damit gäbe es für Familien unternehmer wieder Hoffnung auf Steuerentlastung, nachdem ein anderes, im letzten Jahr ergangenes Urteil zu diesem Thema eher unerfreulich ausgefallen war. Bezüglich der Aufwendungen eines GmbHGesellschafters aus einer Bürgschaftsinanspruchnahme hatte ein anderer Senat des BFH geurteilt, dass es sich nicht um nachträgliche Anschaffungskosten handle. Damit wirkte sich der Verlust im Rahmen von § 17 EStG nicht steuermindernd aus ( BFHUrteil vom 11. Juli 2017, IX R 36/15 ).
Darlehensausfälle können mit Kapitaleinkünften verrechnet werden, urteilt der BFH.
Vater Staat trägt Verlust mit
Hinweis :Die OFD NRW weist darauf hin, dass Bund und Länder noch keine Reaktion auf das BFHUrteil abgestimmt haben. Das Urteil wurde deshalb bislang nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht und ist aktuell von den Finanzämtern nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ( Kurzinformation vom 23. Januar 2018 ).
Fragen an [email protected]
Hessen23
Thüringen7
Sachsen15
Sachsen Anhalt
3Brandenburg
5
Berlin208
Bayern74
Saarland2
RheinlandPfalz13
Nordrhein Westfalen
36
Niedersachsen + Bremen
10
Hamburg39
SchleswigHolstein2 Mecklenburg
Vorpommern4
Baden Württemberg
34
Zahl der Start-ups, die 2017 Risikokapital erhalten haben
Quelle : EY Startup Barometer
39EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
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I m Kampf gegen Bargeldunterschlagung hat der Fiskus mit der KassenNachschau ein weiteres Kontrollinstrument eingeführt. Seit Anfang 2018 gelten hier
zu neue – und erweiterte – Vorschriften. Während in der Kassensicherungsverordnung vom September 2017 noch Fahrscheinautomaten und drucker, elektronische Buchhaltungsprogramme, Waren und Dienstleistungsautomaten, Geldautomaten, Taxameter und Wegstreckenzähler sowie Geld und Warenspielgeräte explizit ausgeschlossen wurden, sieht der nunmehr vor gestellte Entwurf eines Anwendungserlasses nun auch Kontrollen für App Systeme, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte und offene Ladenkassen vor.
Ohne Voranmeldung !
Die Finanzämter können ohne Voranmeldung bei Betrieben prüfen, ob die Daten, die in einem Kassensystem oder sonstigen im Anwendungserlass genannten Geräten erfasst sind, den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. Geschäfte mit Bareinnahmen sind daher gut beraten, sich zügig auf die gesetzlichen Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kassensystemen einzustellen und nicht erst bis 2020 zu warten, wenn Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden. Bereits heute müssen Unternehmen mit Bargeldverkehr unterschied liche BMFSchreiben beachten. Das beginnt mit der Frage, ob die Geräte die Anforderungen erfüllen. Liegt die Verfahrensdokumentation zum eingesetzten Aufzeichnungssystem einschließlichderInformationenzurzertifiziertentechnischenSicherheitseinrichtung vor ? Auch sind Bedienungsanleitungen, Programmieranleitungen und Datenerfassungsprotokolle über durchgeführte Programmänderungen vorzulegen. Ungeachtet einiger noch offener Fragen ist die Finanzverwaltung bereits intensiv mit Nachschauen beschäftigt. Zu diesem Zweck sind Betriebsprüfer speziell geschult worden, um die Umsetzung der Form vorschriften auch in technisch anspruchsvollen Kassensystemen oder anderen Geräten kontrollieren zu können.
Daten auslesen
Bei der KassenNachschau handelt es sich nicht um eine besondere Form der Außenprüfung, sondern um ein
eigenständiges Instrument zur Kontrolle von Kassenaufzeichnungen. Insofern bedarf es eigener Regelungen zum Ablauf der KassenNachschau, die in einem BMFSchreiben vorgestellt werden. Schon vor 2020 kann ein Kassenprüfer beispielsweise verlangen, dass die auszulesenden Daten nach seinen Vorgaben maschinell ausgewertet oder die gespeicherten Unterlagen auf einem lesbaren Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Bis Ende 2019 braucht dies aber nicht über die geforderte einheitliche Schnittstelle zu erfolgen.
Die Finanzverwaltung macht ernst mit der Überprüfung von Kassensystemen.
Kontrolle der Kasse
Ihr Ansprechpartner
Dr. Thomas Hafner [email protected]
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Bald zehn Jahre ist es her, dass die Finanzkrise die Welt in Angst und Schrecken versetzte. Seither sind die Zinsen, ausgehend von den Zentral
banken, kräftig gesunken. Allein der deutsche Fiskus ließ sich davon nicht beeindrucken und hält stoisch an sechs Prozent bei Verzugs und Erstattungszinsen fest – seit 1961 übrigens. Besonders betroffen sind Unternehmen, weil Betriebsprüfungen in der Regel zu Steuernachzahlungen führen, und das leider erst nach vielen Jahren. Wegen der Diskrepanz zu den viel niedrigeren marktüblichen Zinsen wurden mehrfach Gerichte eingeschaltet. Ein nachvollziehbares Argument lautet dabei, dass es beim steuerlichenZinsnurdarumgehe,denLiquiditätsvorteilabzuschöpfen, den eine zeitlich verzögerte Steuerzahlung mit sich bringen kann.
Unglückliches Urteil
DerBundesfinanzhofhatimFebruarnunentschieden,dass die Argumente für die Verfassungsmäßigkeit auch in Zeiten sehr niedriger Marktzinsen tragen (Az. III R 10/16 ). Zur Begründung erstellte der zuständige dritte Senat eine Liste mit den Zinsspannen für die unterschiedlichsten Finanzprodukte, von Unternehmenseinlagen mit 0,15 Prozent bis zu Konsumentenkrediten von 14,7 Prozent.
Immerhin ist nicht von der Hand zu weisen : Ein SteuerpflichtigerhätteohnediespätereSteuerzahlungmög-licherweise einen Kredit aufnehmen müssen. Allerdings zeigte sich BFHPräsident Rudolf Mellinghoff nicht allzu glücklich mit der Entscheidung und verwies darauf, dass noch andere Verfahren zum Zinsthema anhängig seien.
Ähnliche Problematik bei Pensionsrückstellungen
Signalwirkung könnte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben, wo ein Verfahren anhängig ist, ob der Rechnungszinsfuß von sechs Prozent für Pensionsrückstellungen verfassungsgemäß ist (Az. 2 BvL 22/17 ). Sollte hier der Diskontierungsfaktor für verfassungswidrig erklärt werden, könnte dies auch für den etwas geringeren Abzinsungsfaktor von 5,5 Prozent für Rückstellungen und Verbindlichkeiten gelten. Ebenfalls offen ist die Frage, obdasBundesverfassungsgerichtdieSteuerpflichtvonErstattungszinsen bei gleichzeitiger Nichtabziehbarkeit von Nachzahlungszinsen absegnen wird oder hierin eine Ungleichbehandlung sieht (Az. 2 BvR 1711/15 ). Noch ist nicht bekannt, wann die Bundesverfassungsrichter darüber entscheiden wollen. Bis dahin kann der Fiskus kräftig vonseinerHochzinsstrategieprofitieren.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Andreas Bolik [email protected]
Beim hohen Nachzahlungszinssatz ist bisher keine Änderung in Sicht. Doch es gibt noch eine Reihe von Gerichtsverfahren, auch in Karlsruhe.
Sechs Prozent für den Fiskus
Die Entscheidung für einen einheitlichen und festen Zinssatz in Höhe von 0,5 Prozent monatlich fiel bereits im Jahre 1961. Damaliger Bundesminister der Finanzen war Frank Etzel ( CDU ), hier zu sehen im Februar 1958 als Gast der traditionellen Schaffermahlzeit in Bremen mit der obligatorischen Tonpfeife beim Kanasterrauchen ( im Bild 2. v. l., zwischen Hanns Seidel, bayerischer Ministerpräsident ; Wilhelm Kaisen, Bremer Senatspräsident ; Leopold Figl, österreichischer Außenminister ).
41EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
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Der Erwerb von mindestens 95 Prozent an einer grundbesitzenden Gesellschaft unterliegt der Grunderwerbsteuer. Vor diesem Hintergrund hatte
derBundesfinanzhofdarüberzuentscheiden,wie(mittelbare ) Beteiligungen an einer zwischengeschalteten Personengesellschaft gemäß § 1 Abs. 3 Grunderwerbsteuergesetz auszulegen sind. Nach bisher herr schender Auffassung war bei mittelbaren Beteiligungen – wie bei unmittelbaren auch – die sachenrechtliche Betrachtung maßgeblich, so dass auch ein vermögensmäßig nicht beteiligter Gesellschafter einen beachtlichen Anteil hielt. Hierdurch wurden bis Juni 2013 durch Zwischenschaltung einer Personengesellschaft sogenannte „RETT Blocker“Gestaltungen umgesetzt, bei denen der Erwerber wirtschaftlich ( nahezu ) sämtliche Anteile erwarb, ohne dabei Grunderwerbsteuer auszulösen. Der BFH entschied nun entgegen seiner bisherigen Rechtsauffassung, dass bei zwischengeschalteten Personengesellschaften die Beteiligung am Gesellschaftskapital maßgebend ist – so wie bei Kapitalgesellschaften auch ( Urteil vom 27. September 2017, II R 41/15 ). Nach dieser neuen Rechtsprechung kommt es im Falle von mittelbaren Beteiligungen an grundbesitzenden Gesellschaften gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG nicht mehr darauf an, ob eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft zwischengeschaltet ist, da in beiden Fällen die kapital oder vermögensmäßige Beteiligung maßgeblich ist. Mittelbare Beteiligungen seien rechtsformneu tral zu behandeln, so der BFH. In beiden Fällen ist jedoch auch weiterhin der Erwerb von mindestens 95 Prozent der Anteile an der zwischengeschalteten Gesellschaft erforderlich.
Kein Vertrauensschutz
Nach Auffassung des BFH sollen sich Betroffene auch nicht auf den allgemeinen Vertrauensschutz berufen können. Zumindest lehnten dies die Richter im vor liegenden Fall ab. Sie verwiesen insbesondere darauf, dass die vormals ergangene anderslautende Rechtsprechung ( II R 66 / 98 ) sich noch auf die alte, bis Ende 1999 geltende Rechts lage bezogen habe. Zudem seien die Erlasse der Finanzverwaltung zu dieser Rechtslage, insbesondere aus dem Jahr 2013, bei der seinerzeitigen Verwirklichung des Tatbestan
des noch nicht veröffentlicht gewesen und konnten damit keinen Vertrauensschutz begründen.
2011 bis 2013
Die praktischen Folgen des Urteils dürften sich auf Altfälle insbesondere zwischen Januar 2011 und Juni 2013 beschränken. Denn seit dem 7. Juni 2013 erfasst § 1 Abs. 3a GrEStG subsidiär bereits Steuergestaltungen unter Einsatz einer zwischengeschalteten Personengesellschaft. Damit sollten entsprechende Gesellschaftsstrukturen im Regelfall seit Juni 2013 nicht mehr aufgesetzt bzw. Anteilserwerbe nicht mehr mittels derartiger RETTBlocker umgesetzt worden sein. Für vor dem 1. Januar 2011 verwirklichte Rechtsgeschäfte sollte grundsätzlich die eingetretene Festsetzungsverjährung einer etwaigen Steuererhebung entgegenstehen. Sämtliche Vorgänge sollten jedoch im Einzelfall geprüft werden, auch vor dem Hintergrund einer möglichenAnzeigepflichtnach§§19,20GrEStG.
Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf das Urteil reagiert. Auf ein ähnliches BFHUrteil im Jahr 2014 zu sogenannten wechselseitigen Beteiligungen hatte die Finanzverwaltung noch mit einem Nichtanwendungserlass reagiert. Jedenfalls wurde das Urteil bisher noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Unternehmen, die entsprechende RETTBlocker insbesondere seit dem Jahr 2011 eingesetzt haben, sollten die seinerzeit erfolgten Transaktionen auf aktuellen Handlungsbedarf hin prüfen lassen.
Der BFH ändert seine Rechtsprechung über zwischengeschaltete Personengesellschaften.
Neue Sichtweise zu RETT-Blockern
Ihre Ansprechpartner
Heinrich Fleischer heinrich.fleischer @de.ey.com
Christian Schmidt christian.h.schmidt @de.ey.com
Aktuelle Grunderwerbsteuertarife
3,5% 4,5% 5,0% 6,0% 6,5%
42 EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
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Wenn Arbeitgeber mit Mitarbeitern eine Altersteilzeitvereinbarung treffen, kann das für die Beschäftigten mittelbar zu Rentenabschlägen
führen. Und zwar dann, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung der Altersteilzeit auch noch vorzeitig in Rente geht. Für jeden Monat vor Erreichen der abschlagfreien Altersgrenze muss der Betroffene ein Minus von 0,3 Prozent hinnehmen. Altersteilzeitvereinbarungen sehen daherhäufigAbfindungszahlungenvor,umdenNachteilaus der Rentenkürzung auszugleichen. Für diesen Nachteilsausgleich nehmen die Unternehmen üblicher weise Rückstellungen in der Bilanz vor. In einem Fall stritten Unternehmen und Finanzamt darüber, ab wann und in welcher Höhe Rückstellungen zu bilden sind. Der SteuerpflichtigehattedieRückstellungenfürdenNachteilsausgleich sofort mit dem Abschluss des Altersteilzeitvertrags in Höhe des vollen Barwerts passiviert. Das Finanzamt wollte aber nur eine ratierliche Ansammlung ab dem Beginn der Beschäftigungsphase akzeptieren – mit entsprechend niedrigeren Rückstellungen – und verwies auf das entsprechende BMFSchreiben vom 28. März 2007.
Münchner Entscheidung
DerFalllandetebeimBundesfinanzhof,derzudem überraschenden Ergebnis kam, dass zunächst gar keine Rückstellungsbildung erlaubt sei ( Urteil vom 27.09.2017, I R 53/15 ). Zwar hält es der BFH für wahrscheinlich, dasseineVerpflichtungzurAbfindungszahlungwegenRenten kürzung eintritt. Er sieht aber keine wirtschaftliche Verursachung in der Vergangenheit, weil nach seiner Einschätzung wirtschaftlicher Beweggrund für die Nachteilsausgleichszahlung die tatsächliche Rentenkürzung ist. Und diese tritt erst ein, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich in den Ruhestand geht. Für den BFH ist damit weder eine rechtliche Entstehung noch eine wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag gegeben und eine Passivierung daher unzulässig.
Zwar entsprechen die rechtlichen Würdigungen des BFH der ständigen Rechtsprechung. Es erscheint jedoch fraglich, ob die Münchner Richter den Sachverhalt wirklichkeitsnah einschätzen, wenn sie davon ausgehen, dass dieAbfindungszahlungwirtschaftlicherstimZeitpunktder Rentenkürzung verursacht wird. Das Gericht scheint
den Nachteilsausgleich ähnlich wie eine aufschiebend bedingteVerpflichtungzuverstehen.
Folgen für Unternehmen
Unternehmen,dievergleichbareAbfindungenfüreinenNachteilsausgleich leisten müssen, geraten durch die EntscheidungdesBundesfinanzhofesineineschwierigeSituation. Wer einen analogen Altfall hat, kann versuchen, mit Verweis auf das BMFSchreiben sich der Vertrauensschutzregelung des § 176 AO zu bedienen. Dann darf eine bereits passivierte Rückstellung in der jeweiligen Steuerbilanz bestehen bleiben. Bei Arbeitnehmern, deren Anspruch nach den Grundsätzen des BFHUrteils noch nicht entstanden ist, heißt es Abwarten. Übernimmt die Finanzverwaltung die Rechtsprechung, sind in aktuellen Bilanzen ggf. bereits gebildete Rückstellungen auszubuchen ( sofern noch kein Steuerbescheid vorliegt ) bzw. in neuen Fällen erst gar keine einzubuchen. Grundsätzlich vorstellbar wäre auch ein Nichtanwendungserlass des BMF. Wie die Finanzverwaltung letztlich auf das Urteil reagiert, ist allerdings noch offen, ebenso wie die Frage, ob der BFH seine recht überraschende Sichtweise auch auf vergleichbare Fälle übertragen wird.
Der BFH überrascht Unternehmen, die Mitarbeitern in Altersteilzeit einen Nachteilsausgleich gewähren.
Welche Rückstellung ? Gar keine !
Zwischen Arbeiten und RuhestandPflichtversichertedergesetzlichenRentenversicherunginAltersteilzeit
Quelle : Deutsche Rentenversicherung Bund ( 2017 )
2015
253.
397
2013
380.
768
2011
492.
366
2009
672.
489
2007
533.
625
2005
500.
289
2003
399.
035
200127
7.44
41999
120.
077
1997
14.9
84
Ihr Ansprechpartner
Dr. Andreas Bolik [email protected]
Controversy
Ihre Ansprechpartner
Jürgen Schimmele juergen.schimmele @de.ey.com
Lisa Stenkamp [email protected]
43EY TAX & LAW Magazine 02 / 2018
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B eim Erwerb eines Mitunternehmeranteils handelt es sich steuerlich um einen Asset Deal. Der Erwerber kauft nicht die Anteile an der Personengesellschaft,
sondern die anteiligen Wirtschaftsgüter, die sich im VermögenderMitunternehmerschaftbefinden.Sofern–wieregelmäßig der Fall – der vereinbarte Kaufpreis über dem übernommenen Kapitalkonto liegt, hat der Erwerber die so erworbenen stillen Reserven in einer positiven Ergänzungsbilanz fortzuentwickeln und abzuschreiben. Unklarheiten bestanden oftmals hinsichtlich der Abschreibungsart und dauer in der Ergänzungsbilanz : Ist die Abschreibung der Gesamthandsbilanz zu übernehmen oder kann das im Zeitpunkt des Erwerbs gültige Regelwerk zu einer abweichenden Abschreibung in der Ergänzungsbilanz führen ?
BFH-Urteil
DerBundesfinanzhof(BFH)hatsichineinemUrteilvom20. November 2014 erstmals dazu geäußert. Die Richter sehen die Gleichstellung zwischen Einzelunternehmer und Mitunternehmer im Vordergrund und vernachlässigen folglich die Einheitlichkeit der Abschreibung in Gesamthands und Ergänzungsbilanz. Diese Klarstellung durch den BFH ist grundsätzlich zu begrüßen. Problematisch sind jedoch die Altfälle.
Einseitige Rechtsauslegung
In ihrem BMFSchreiben vom 19. Dezember 2016 legt die Finanzverwaltung das Urteil jedoch recht einseitig aus : Bei Aufstellung einer positiven Ergänzungsbilanz sind für die steuerliche Abschreibung die auf das jeweils an teilig erworbene Wirtschaftsgut entfallenden gesamten Anschaffungskosten maßgebend. Zu diesen gesamten Anschaffungskosten gehört der Mehrwert gemäß Ergänzungsbilanz zuzüglich des in der Gesamthandsbilanz ausgewiesenen Buchwerts. Die Abschreibung des Erwerbers bezieht sich also nicht nur isoliert auf die in der Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Anschaffungskosten, sondern ist auch in der Gesamthandsbilanz anzuwenden. Das BFHUrteil ließe sich hingegen auch so interpretieren, dass die aufgrund des Erwerbs neu ermittelte Abschreibung nur für die Mehrwerte gilt, die in der Ergänzungsbilanz ausgewiesen sind. Somit wäre die Abschreibung in der Gesamthandsbilanz unverändert fortzuführen.
Teure Korrekturen
NebendemMehraufwand,derdenSteuerpflichtigendurchdie Ermittlung und Dokumentation der abweichenden steuerlichen Abschreibung trifft, bringt das BMFSchreiben noch weitere Stolpersteine mit sich. Da es keine Äußerungen zur zeitlichen Anwendung enthält, ist es in allen offenen Fällen anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass Ergänzungsbilanzen, die in noch nicht abschließend geprüften Veranlagungszeiträumen subjektiv richtig erstellt wurden, nun nach Anwendung des BMF Schreibens objektiv falsch sind. Objektiv falsche Gesamthands sowie auch Ergänzungsbilanzen sind deshalb in der ersten noch offenen Veranlagung zu berichtigen. Für die Korrektur der Abschreibungen aus Ergänzungsbilanzen muss dabei der anteilige Restbuchwert der steuerlichen Gesamthandsbilanz des Erwerbers zuzüglich seines Mehrwerts gemäß Ergänzungsbilanz ermittelt werden. Dieser ist über eine neugeschätzte Restnutzungsdauer zu verteilen. In Betriebsprüfungsfällen zeigt sich, dass die Finanzverwaltung vornehmlich Minderabschreibungen aufgreift und Steuerfestsetzungen für Altjahre anpasst. Aus den nachträglichen Steuerfestsetzungen können steuerliche Nachzahlungszinsen in teils beachtlichem Umfang entstehen.
Ein spätes BMFSchreiben sorgt bei Betriebsprüfungen für böse Überraschungen.
Asset Deals in der Abschreibungsfalle
Blick auf das Bundesministerium der Finanzen von der Niederkirchnerstraße
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Ein vertraulicher Gedankenaustausch zwischen Familienunternehmern, Ökonomen, Politikern und Beratern in exklusiver Runde – das EYGipfel
gespräch Familienunternehmen hat längst Tradition und fand zum elften Mal in der Frankfurter Villa Kennedy statt. Ute Benzel, seit 2013 Managing Partner Tax für Deutschland / Österreich / Schweiz und ab Juli 2018 zuständig für unsere EMEIARegion ( Europe, Middle East, India and Africa ), eröffnete die Veranstaltung am Abend des 6. März 2018 vor knapp 100 Teilnehmern. Am Wochenende zuvor hatte die SPD bekanntgegeben, dass sich die Mehrheit der Parteimitglieder für eine weitere große Koalition entschieden hatte. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD stand folglich im besonderen Fokus mit seiner Bedeutung für Familienunternehmen am Standort Deutschland. Dieser gerät nach den jüngsten Steuersenkungen in den USA, Frankreich und Großbritannien stärker unter Druck.
Ute Benzel eröffnet den Abend
Cem Özdemir im Gespräch mit Ute Benzel, Prof. Dr. Stefan Köhler und Hermann Gauß ( li. )
Familien. Steuern. Unternehmen.11. EYGipfelgespräch Familien unternehmen am 6. / 7. März 2018
Dr. Michael Meister ( CDU ) skizziert die finanz- und steuerpolitischen Herausforderungen für die neue Koalitionsregierung
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Auch BeinaheKoalitionär Cem Özdemir, bis vor kurzem Bundesvorsitzender von Bündnis 90 / Die Grünen, nahm am Gipfelgespräch teil. Der Bundestagsabgeordnete machte deutlich, dass das Verhältnis von Wirtschaft zu Umwelt nur durch ein „und“ verknüpft werden könne, nicht durch ein „oder“. Unternehmen und Gesellschaft seien gemeinsam gefordert, die globalen Herausforderungen anzunehmen : nachhaltig zu wirtschaften, die Digitalisierung zu gestalten und die Integration anzupacken. Dafür hätte das am Ende nicht zustande gekommene JamaikaRegierungsbündnis von Union, Grünen und FDP eine Blaupause sein können. Der CDUSpitzenpolitiker Dr. Michael Meister skizzierte
– noch in seiner Funktion als Parlamentarischer StaatssekretärbeimBundesfinanzminister–diekommendenHerausforderungen für die Steuer und Finanzpolitik in einem auch politisch immer stärker globalisierten Umfeld. Dr. Meister, ein ständiger Begleiter der Gipfelgespräche, ist inzwischen in gleicher Funktion im Bundesministerium für Bildung und Forschung tätig. Dr. Holger Schmieding, Chefvolkswirt der Berenberg Bank mit Sitz in London, ordnete Risiken und Chancen der wirtschaftlichen Entwicklung global und lokal ein und analysierte insbesondere den Brexit.
Prof. Dr. Michael Schaden ( EY ) und Dr. Olaf Holzkämper, CEO der CEWE KGaA, sprachen im Unternehmertalk über die digitale Transformation vom analogen Fotoprint zumdigitalenFotofinishsowiedienächsteEntwicklungs-stufe um Blockchain und Kryptowährungen. Weitere Trends und Entwicklungen der Digitalisierung wurden unter Leitung von Susanne von Petrikowsky ( EY ) diskutiert. Sven Oberle und sein EYTeam befassten sich mit regulato rischen Vorgaben, CarlJosef Husken, Dr. Philipp Steger und Helmut Rundshagen ( alle EY ) standen für das Thema Nachfolgeplanung Rede und Antwort.
Gibt es zwischen Wirtschaft – Umwelt ein „und“ oder ein „oder“ ? Die Familienunternehmer hören bei Cem Özdemir genau hin
Dr. Holger Schmieding, Chefvolkswirt der Berenberg Bank, analysiert die wirtschaftlichen Perspektiven
Dr. Holger Schmieding, Prof. Dr. Michael Schaden, Dr. Michael Meister und Hermann Gauß ( von re. nach li.) diskutieren über Trends der Weltwirtschaft
Cem Özdemir ( Bündnis 90 / Die Grünen )
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André Jonberg [email protected]
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Health 4.0 – ein neues Gesundheitswesen
Im Gesundheitssektor spielt die Digitalisierung eine immer größere Rolle, angefangen mit Gesundheitstracking und Wearables über digitale Gesundheitsnetz werke
hinweg bis hin zur Auswertungen riesiger Datenmengen für evidenzbasierte Diagnosen und Therapieverfahren. Die Digitalisierung wird die Gesundheitsversorgung schneller, effizienterundzuverlässigermachen.Leistungserbringer,Krankenversicherer und die MedTech / Pharmaindustrie tauschen künftig vermehrt Daten über integrierte Gesundheitsplattformen aus, um eine optimale Behandlung zu ermöglichen.
Die Rolle des Patienten ändert sich radikal. Er wird zur aktiven Mitarbeit animiert, hat rund um die Uhr Zugriff auf seine eigene Patientenakte, kann Informationen über seine Erkrankung und Behandlungsmethoden recherchieren, Röntgenaufnahmen anfordern, Arzttermine vereinbaren, sich über verfügbare Gesundheitsanwendungen informieren. All das sorgt dafür, dass der Patient immer weiter in den Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung rückt und auch Partizipationsansprüche stellt. Doch damit nicht genug, wer etwas auf sich hält, investiert in seine eigene Gesundheitsvorsorge ( sogenannter Zweiter Markt ).
Die Koalition will die digitalen Chancen im Gesundheitswesen fördern. Dazu zählen die Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte wie auch weniger Einschränkun
gen bei der Fernbehandlung ( Stichwort Telemedizin 2.0 ). Die Digitalisierung bietet auch angesichts der demografischenEntwicklungeineReihevonChancen,dieesim Gesundheitssektor zu ergreifen gilt.
Das betrifft natürlich auch den Pharmamarkt, der nicht nur einem unaufhörlichen Konzentrationsprozess unterliegt, sondern auf dem auch neue Player erscheinen. Es entstehen neue EcoSysteme durch Formen der Kooperation zwischen Wettbewerbern. Digitalisierung bedeutet auch Vernetzung ; sie bietet allen Beteiligten im Gesundheitswesen die Chance zusammenarbeiten – Anbieter von Gesundheitsleistungen, Kostenträger und neue, branchenfremde Mitspieler, die mit Lösungen im Bereich der Informations und Kommunikationstechnologien innovative Antworten auf alte und neue Fragestellungen im Gesundheitswesen geben.
Neben der interdisziplinären Kooperation gewinnt die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg an Bedeutung. Dies lohnt sich gerade aus deutscher Perspektive, dennbeimAufbaueineseffizientenGesundheitssystemskönnen wir uns von anderen Ländern noch einiges abschauen.DerGesundheitssektorbefindetsichineinemeinzigartigen Umbruch, es geht nun darum, den Wandel als Herausforderung zu verstehen und mitzugestalten.
LIFE SCIENCES
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Pharmaunternehmen sind von der USSteuerreform besonders betroffen und sollten entsprechend handeln.
Prüfen und ReagierenLIFE SCIENCES
Der Umbau des amerikanischen Steuersystems betrifft Pharmakonzerne in besonderem Maße. Dabei geht es nicht nur um die Folgen der allge
mein bekannten Maßnahmen des Tax Cuts and Jobs Act, den Präsident Donald Trump am 22. Dezember 2017 unterzeichnet hat. Vielmehr gibt es auch spezielle Punkte, die für den Pharmabereich gelten. Dazu zählt der Orphan Drug Credit ( ODC ), der Anreize für die Entwicklung von bestimmten Medikamenten schafft. Pharmakonzerne, die in den Genuss der Steuervergünstigung kommen, konnten bisher 50 Prozent der anfallenden Kosten für klinische Studien als Steuergutschrift geltend machen. Dieser Fördersatz sinkt für die Besteuerungsjahre, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen, auf 25 Prozent. Andererseits bleibt der Verkauf von bestimmten Medizingeräten für weitere zwei Jahre von der 2,3prozentigen Verbrauchsteuer befreit ( Medical Device Excise Tax ). Das entlastet die in diesem Bereich tätigen Pharma konzerne. WelchegrundlegendenKonsequenzendieUS-Steuer-reform für weltweit agierende ( Pharma) Konzerne hat – und wie sie darauf reagieren sollten – stellt das Tax & Law Magazine im Folgenden kursorisch dar.
Transition Tax auf ausländische Altgewinne
Bislang folgte das USSteuersystem dem Welteinkommensprinzip, so dass Unternehmen ihre im Ausland erwirtschafteten Gewinne in den USA erst bei Repatriierung ( unter Anrechnung der ausländischen Steuer ) versteuern mussten. An dessen Stelle tritt nun das Territorialitäts prinzip – mit der Folge, dass die aus dem Ausland empfangenen Dividenden künftig steuerfrei bleiben, wenn sie bereits mit mindestens zehn Prozent versteuert worden sind. Für die bisher erzielten, aber noch nicht repatriierten Gewinne gilt die sogenannte Transition Tax. Sie unterwirft die seit 1987 erwirtschafteten thesaurierenden Auslandsgewinne einer einmaligen Besteuerung. Für Barmittel gilt dabei ein Satz von 15,5 Prozent, während reininvestierte Gewinne mit acht Prozent besteuert werden. In beiden Fällen ist die Anrechnung ausländischer Steuern begrenzt.
Pharmakonzerne mit gesellschaftsrechtlichen Strukturen, in denen außerhalb der USA ansässige Gesellschaften von einer USGesellschaft gehalten werden ( HubStrukturen ), sollten aus diesem Grunde die nicht ausgeschütteten ausländischen Gewinne ermitteln, um die Steuerbelastung beziffern zu können. Unternehmen können die Besteuerung in den USA auf Antrag auf acht Jahre verteilen.
GILTI : Global intangible low-taxed income
Mit der Reform wird eine Art Hinzurechnungsbesteuerung geschaffen. Wenn sich die Gewinne der ausländischen Tochtergesellschaft nach USSteuergrundsätzen als besonders rentabel darstellen, indem diese eine sogenannte Routinerendite übersteigen, muss eine anteilige Versteuerung in den USA erfolgen. Die Schwelle der Routinerendite beträgt zehn Prozent der materiellen Vermögensgegenstände ohne Vorratsvermögen und Forderungen ( sogenannte QBAI ).
GILTI betrifft europäische Pharmakonzerne mit USTochtergesellschaften, wenn diese wiederum ausländische Tochtergesellschaften unterhalten. Typischerweise sollte das QBAI bei beherrschten ausländischen Tochtergesellschaften gering sein, so dass sich die neue Hinzurechnungsbesteuerung hier kaum auswirkt.
Gewinner und Verlierer der US-SteuerreformAus den Maßnahmen resultierende und geschätzte Änderungen der Steuerzahlungen auf Gewinne 2018 – 2027, Angaben in Prozent
Quelle : Penn Wharton Budget Model
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Bergbau HoldingGesellschaften Unterstützungsdienst und Entsorgung Unterkunft und Nahrung Sonstige Dienstleistungen Transport und Lagerung Bildung Großhandel Einzelhandel Land, Forstwirtschaft, Fischfang und Jagd Finanzen und Versicherung Bauwesen Information Immobilien und Mieten Fertigung Gesundheitsbranche und Sozialdienstleistungen Technische und professionelle Dienstleistungen
Kunst, Unterhaltung und Erholung
Versorgungsunternehmen
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Im Ausland gezahlte Steuern sind grundsätzlich zu 80 Prozent in den USA anrechenbar. Folglich ist keine Steuer auf das GILTI in den USA zu entrichten, wenn eine effektive Vorbelastung von durchschnittlich 13,125 ausländische Ertragsteuer vorliegt. Vor diesem Hintergrund ist anzuraten, die Einkünfte sämtlicher Auslandstochtergesellschaften der USKonzerngesellschaft kritisch zu betrachten. Dabei ist zu überprüfen, ob diese Einkünfte oberhalb einer Routinerendite liegen und gleichzeitig weder in den USA noch in ausreichendem Maße im Ausland der Besteuerung unterliegen. Sollte dies der Fall sein, ist eine Änderung der Beteiligungsstruktur zu erwägen.
FDII : Foreign Derived Intangible Income
Während GILTI Einkünfte bestraft, die mit im Ausland befindlichenimmateriellenWirtschaftsgüternerzieltwerden, schafft FDII eine Präferenzbesteuerung für Auslandseinkünfte aus im Inland belegene immaterielle Wirtschaftsgüter. Zukünftig müssen USGesellschaften diese Einkünfte nur mit 13,125 Prozent versteuern. Wie in den USA üblich, wird statt eines reduzierten Steuersatzes ein FDIIAbzug gewährt. Dadurch erhofft sich die USRegierung, dass Unternehmen ihre immateriellen Wirtschaftsgüter in die Staaten verlagern. KonkretwirdeinefiktiveÜberrenditederUS-Gesellschaftermittelt, wobei lediglich der mit Auslandsbezug erwirtschaftete Teil begünstigt ist. Dabei ist es irrelevant, ob diese Überrendite tatsächlich auf Nutzung immaterieller Wirtschaftsgüter beruht, so dass Lizenzeinkünfte der USGesellschaft für die Nutzung des FDIIPräferenzregimes nicht notwendig sind. Stattdessen wird angenommen,dassdiefiktiveÜberrenditeausderVerwendungvon im Inland belegenen immateriellen Wirtschafts gütern stammt. Insbesondere für Pharmakonzerne mit OutboundBeziehungen aus den USA heraus ist die Präferenzbesteuerung relevant. Diese Unternehmen sollten genau prüfen, inwieweit sie von der neuen FDIIRegelung profitierenkönnen.
BEAT : Base Erosion and Anti-Abuse Tax
Mit BEAT will die USRegierung verhindern, dass Konzerngesellschaften ihre steuerliche Bemessungsgrundlage reduzieren, indem sie Zahlungen an ausländische ( verbundene ) Unternehmen leisten. Die Sondersteuer wirdaufeinemodifizierteBemessungsgrundlageerhoben, welche das regulär zu versteuernde Einkommen der USKonzerngesellschaft um Base Erosion Payments erhöht. Diese Zahlungen an ausländische verbundene Unternehmen ( ab 25ProzentBeteiligung ) erfolgen für immaterielle Leistungen, z. B. Dienstleistungen, Lizenzen, Zinsen. Ausgenommen sind Kosten für den Warenbezug und für bestimmte Dienstleistungen. Da die Base Erosion Payments in den USA als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt werden, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen, weil der Emp
fänger die Zahlungen weiterhin versteuern muss. Für Pharmakonzerne mit hohen Volumina von konzerninternen Lizenzzahlungen und verrechenbaren ( Forschungs)Dienstleistungen hat BEAT eine hohe Relevanz. Angesichts der Ausnahmeregelungen für die Kosten des Warenbezugs und für bestimmte Dienstleistungen, sollten Unternehmen die Kostenstruktur der intern verrechneten Leistungen überprüfen und unter Umständen anpassen.
Vitaminspritze für die Health Industry ?
Die USSteuerreform ist mit seinen allgemeingültigen, aber auch mit seinen speziellen Vorschriften für den Gesundheitssektor als grundsätzlich wirtschaftsfreundlich einzustufen. Alleine das auf den Gesundheitssektor entfallende Einsparpotenzial bei der Steuerbelastung soll 2027 verglichen zu 2018 mehr als 20 Prozent betragen. Ein anderes Bild zeichnet sich für die Versicherungsbranche ab. Diese muss sich mittelbar, aufgrund der Änderung steuerlicher Rahmenbedingungen für die Gesundheitsvor sorge von USBürgern, neu ausrichten. In diesem Bündel verschiedener Maßnahmen ist u. a. die ab 2019 nun für alle geltende Schwelle zu nennen ( 10 Prozent des sogenanntenAGI),abwelcherqualifizierteMedizinund Arztkosten steuerlich berücksichtigt werden können. Vielmehr von politischer Brisanz ist die Abschaffung der ursprünglich durch Obamacare eingeführten Strafzahlung bei einem Verstoß gegen die Mindestabsicherung bei der Krankenversicherung. Im Vergleich zu den Prognosen mit Obamacare werden sich bis 2025 wohl 13 Millionen weniger USBürger eine solche Krankenversicherung leisten bzw. bevorzugt in individuelle Versicherungspro dukte investieren. Dadurch ist versicherungsmathematisch mit einer Erhöhung der Beiträge um etwa zehn Prozent zu rechnen.
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Christian Jahnke [email protected]
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D ie Erschließung von Grundstücken ist grundsätzlich Sache der Gemeinde. Sie kann jedoch die Aufgabe auf eine private Erschließungsgesell schaft,
Bauträger oder einzelne Bauwillige übertragen. Allerdings dürfen diese dann keinen Vorsteuerabzug aus den Erschließungsaufwendungen vornehmen – so lautet zumindest die aktuell herrschende Auffassung der Finanzverwaltung. Denn in der Regel müssen die Grundstücke mit den Erschließungseinrichtungen nach Abschluss der Arbeiten an die Gemeinde übertragen werden, wobei die Übertragung umsatzsteuerlich als unentgeltliche Wertabgabe gesehen wird, die den Vorsteuerabzug nicht zulässt. Nun stellt der Europäische Gerichtshof diese für die betroffenen Unternehmen sehr nachteilige und betriebswirtschaftlich kaum nachvollziehbare Rechtsauffassung jedoch in Frage.
Bezug zu späteren Umsätzen
Bereits vor zweieinhalb Jahren urteilte der EuGH, dass der Vorsteuerabzug möglich sein soll, wenn die Investitionsgüter ( im vorliegenden Fall eine Freizeit einrichtung )
zwar unmittelbar einer kostenfreien Nutzung durch die Öffentlichkeit zugänglich sind, die Auf wendungen aber dennoch wirtschaftlich den späteren steuerpflichtigenUmsätzendesErschließungsträgerszuzuordnen sind ( EuGHUrteil „Sveda“ vom 22. Oktober 2015, C126/14 ). Auf Grund einiger Besonderheiten des Urteilfalls – insbesondere wurde die Freizeiteinrichtung nicht an die öffentliche Hand übergeben, sondern es musste nur eine kostenfreie Nutzung garantiert werden – sah sich die Finanzverwaltung aber nicht dazu veranlasst, ihre Auffassung zu ändern.
Nun hat der EuGH seine Rechtsprechung zu dieser Frage weiter präzisiert. Die Luxemburger Richter kommen in einem bulgarischen Fall zu dem Ergebnis, dass aus Erschließungsmaßnahmen an einem fremden Grundstück zumindest dann ein Vorsteuerabzug möglich sein muss, wenn die Erschließungsmaßnahme zwingend notwendig dafürist,dassderSteuerpflichtigeUmsätzeausführenkann ( EuGHUrteil „Iberdrola“ vom 14. September 2017, C-132/16)DerBundesfinanzhofdürftedeshalbseine bisherige Rechtsprechung nicht ohne zumindest eine erneute Vorlage an den EuGH aufrechterhalten können.
Was tun ?
Gerade für Unternehmen aus der Einzelhandels oder Logistikbranche, die aus Aufwendungen zum Bau von Zufahrtstraßen, Kreisverkehren oder ähnlichen Maßnahmen bislang keinen Vorsteuerabzug geltend machen dürfen, hat die Rechtsprechung des höchsten europäischen Gerichts besondere Bedeutung. Für sie könnte es sich lohnen, die entsprechende Vorsteuer mit explizitem Hinweis auf die EuGHUrteile gegenüber ihrem Finanzamt geltend zu machen und diese Position in einem Rechtsbehelfsverfahren durchzusetzen.
Aufwendungen zur Erschließung von Grundstücken sind bisher nicht vorsteuerabzugsfähig. Luxemburg sieht das womöglich anders.
EuGH hilft beim Erschließen
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Martin Robisch [email protected]
REAL ESTATE
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E in geschlossener Immobilienfonds, der ein Hotel im Westerwald besaß, geriet in eine schwere wirtschaftlicheSchieflage.UmeinedrohendeInsolvenz
abzuwenden, sollte das Hotel verkauft werden. Ein entsprechender Verkaufsbeschluss der Fondsgeschäftsführung fand in der Gesellschafterversammlung jedoch nicht die erforderliche Mehrheit von 75 Prozent der Anteilseigner ; lediglich eine einfache Mehrheit stimmte mit „Ja“. Die Fondsgesellschaft veräußerte die Immobilie dennoch. Dagegen reichte ein Anteilseigner Klage ein – und verlor vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
Treuepflicht der Anleger
Nach Ansicht der Düsseldorfer Richter war die Veräußerung der Fondsimmobilie im Ergebnis rechtens. Zwar sei die laut Gesellschaftsvertrag erforderliche Mehrheit von 75 Prozent nicht erreicht worden. Da der Verkauf angesichts der prekären Finanzlage der Fondsgesellschaft aber „alternativlos“ gewesen sei, seien die Nein Stimmen der Anleger in JaStimmen umzuwidmen gewesen. Zur Begründung erklärte das Gericht : In einer derartigen wirtschaftlichenSchieflageträfedieAnteilseignerdiegesellschaftsrechtlicheTreuepflicht,dieInsolvenzabzuwendenund die hierfür erforderliche Entscheidung der Fondsgeschäftsführung zu unterstützen und mitzutragen. Die Nein-Stimmenseiendemgemäßpflichtwidrigabgegebenworden und hätten deshalb umdeklariert werden dürfen. Nach Auffassung des Gerichts sei daher im Ergebnis die für einen Verkauf der Fondsimmobilie erforderliche 75ProzentMehrheit zustande gekommen.
Signalwirkung
Unter den Anlegern geschlossener Immobilienfonds dürfte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit diesem Urteil keine Freude verbreiten. Unter Berufung hierauf lassen sich die Mehrheitsverhältnisse und Mitspracherechte der Anteilseigner künftig leichter umgehen und aushebeln. Auch rechtsdogmatisch ist das Urteil bedenklich. Wenn keine gesetzliche oder vertragliche Sonderreglungbesteht,sindfiktiveWillenserklärungengenerellunbeachtlich. Dies sehen die Düsseldorfer Richter nunmehr anders.
Allerdings ist der Fall nun beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe gelandet. Dort wird sich zeigen, ob das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf tatsächlich Bestand haben wird. Bis dahin sind Investments in geschlossene Immobilienfonds um ein Risiko reicher geworden und Anleger sollten dies bei ihrer Investitionsentscheidung im Hinterkopf behalten.
Geschäftsführer von geschlossenen Immobilienfonds können sich über ein Votum der Anleger hinwegsetzen.
Aus „Nein“ wird „Ja“
Ihre Ansprechpartner
Marco Winterer [email protected]
Christina Lorenz [email protected]
REAL ESTATE
Golfhotel Wiesensee im Westerwald mit Handicap
Immobilienvermögen inländischer geschlossener Fonds nach ImmobiliennutzungStand : Juli 2017
Quelle : Deutsche Bundesbank
25 Mrd. € insgesamt
Büro 48 %
Handel / Gastronomie 22 %
Wohnen 9 %
Hotel 6 %Industrie 1 %
gemischte Nutzung 14 %
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Aufgrund von EUVorgaben kommt es im Strom und Energiesteuerrecht zu den größten Veränderungen seit Jahren. In Deutschland trat Anfang
2018 das zweite Gesetz zur Änderung des Energie steuer und des Stromsteuergesetzes in Kraft, das sich auch in den entsprechenden Durchführungsverordnungen niederschlägt. Ein wesentlicher Teil bezieht sich dabei auf das Beihilferecht. So sind einige strom und energiesteuerliche Begünstigungen ausgeschlossen, wenn sich das betreffende Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeitenbefindet.Begünstigtemüssendeshalbseit2017eine Selbsterklärung abgeben, die Rechtsgrundlage dafür wurde nun nachgereicht. Außerdem konkretisiert der Gesetzgeber, wann sich ein Unternehmen in wirtschaftlichenSchwierigkeitenbefindet.Klargestelltwirdzudem,dass sich ein begünstigtes Unternehmen weder zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung noch im BegünstigungszeitrauminwirtschaftlichenSchwierigkeitenbefinden darf. Macht ein Unternehmen bei seinen Melde und ErklärungspflichtennachderEnergie-undStromsteuer-Transparenzverordnung ( EnSTransV ) falsche Angaben, kann das zu Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro führen.
KWK-Anlagen
Bei Anlagen mit KraftWärmeKopplung ( KWK ) gibt es endlicheineDefinitiondesVerwenderbegriffs,umbeikomplexer Beteiligtenstruktur die Person festzu stellen, die die Steuerbegünstigung nach §§ 53, 53a Energiesteuergesetz in Anspruch nehmen darf. Verwender ist danach diejenige Person, die die Energieerzeugnisse in derbegünstigtenAnlageeinsetzt.ObdieseDefinition tatsächlich für Klarheit sorgen wird, bleibt insbesondere bei Betriebsführungsmodellen abzuwarten. Eine vollständige Steuerentlastung ist in diesem Bereich neuerdings nur noch möglich, soweit der Entlastungbetrag eventuell erhaltende Investitionsbeihilfen übersteigt. Betreiber sollten deshalb im Detail prüfen, ob bei neueren AnlagenBeihilfenimSinnederNormgeflossensind.
Elektromobilität
Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ist Strom, der für Zwecke der Elektromobilität verwendet wird, ab diesem Jahr von der Steuerentlastung ausgenommen. Dies ist sicherlich konträr zum allgemeinen politischen Ziel, Elektromobilitätzufördern.EineDefinitioninderStromsteuerverordnung zeigt auf, was als Elektromobilität verstandenwerdenkann.VonderDefinitionausgeschlossensind danach Fahrzeuge, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind und die aufgrund ihrer Bauart und Funktionsweise auch nicht für den Straßenverkehr vorgesehen sind.SofallenE-GabelstaplernichtunterdieDefinitionund sind weiterhin steuerlich begünstigt.
Energiezähler
Um die Strom und Energiemengen für Entlastungszwecke zu ermitteln, reichte bisher oft eine sachgerechte, von einem Dritten nachvollziehbare Schätzung aus. Nun ist eine Abkehr von diesem Grundsatz festzustellen. Für bestimmte Prozesse und Verfahren ( § 9a Stromsteuergesetz, § 51 Energiesteuergesetz ) gibt es nun ein Messerfordernis, um die entlastungsfähigen Energie und Strommengen zu ermitteln. Betroffene Unternehmer sollten daher prüfen, ob sie weitere Mess oder Zähleinrichtungen benötigen.
Der stark regulierte Markt erlebt eine weitere gesetzliche Novellierung.
Neues zum Energiesteuerrecht
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Helge Schmidt [email protected]
Robert Böhm [email protected]
ENERGY
Sie. Steuern. Unternehmen.NSK 2018 Nationale Steuerkonferenz27. – 28. September 2018 Grandhotel Schloss Bensberg Kontakt : [email protected]
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Der schwere Weg zur Transparenz
Das seit Ende 2017 implementierte Transparenzregister bereitet vielen Unternehmen Kopfzerbrechen. Zahlreiche Daten, die sie melden müs
sen, sind nicht ohne Weiteres vorhanden. Oft müssen die Unternehmen zunächst einmal rechtlich prüfen, wer die wirtschaftlich Berechtigten in ihren Fällen sind. Zwar dürfte bei einer typischen FamilienGmbH & Co. KG mit standardmäßigen Gesellschaftsverträgen im Regelfall sogar keine Meldung erforderlich sein, weil alle relevanten Personen aus den Handelsregistereinträgen und den Gesellschafterlisten entnommen werden können. Problematisch wird es jedoch dann, wenn sich der Senior beispiels weise mit Sonderstimmrechten besonders abgesichert hat. Ist dies bei der Kommanditgesellschaft geschehen, muss er möglicherweise von dieser an das Transparenzregister gemeldet werden. Ist dies bei der KomplementärGmbH erfolgt, ist fraglich, ob dies auf die KG selbst „durchschlägt“ und er auch von dieser gemeldet werden muss. Diese sowie weitere Sonderfälle sind zu beachten, denn Fehler bei der Meldung zum Transparenzregister sind mit hohen Bußgeldern bewehrt, die schon in einfachen Fällen bis zu 100.000 Euro betragen können.
Q & A-Liste
OffizielleAuskünfteerhaltenhilfesuchendeUnternehmenvom Transparenzregister nicht. Das Bundesverwaltungsamt, das das Transparenzregister beauf sichtigt, bietet lediglich im Internet eine Liste mit Fragen und Ant worten, aus der Betroffene mögliche Lösungen ihrer jeweiligen Fälle entnehmen können. Trotz der schwierigen Rechtsanwendung sind die Unternehmen nach dem Geldwäschegesetz(GwG)verpflichtet,diesogenanntenwirtschaftlich Berechtigten, also letztlich die Weisungsbefugten und wesentlichen Ausschüttungsberechtigten von Vermögensmassen, „unverzüglich“ zu melden. Das Transparenzregister geht zurück auf Empfehlungen der Financial Action Task Force ( FATF ), einer multinationalen Regierungsorganisation zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Diverse Register
Immerhin hat sich der deutsche Gesetzgeber bemüht, die neuenMeldepflichtenzubegrenzenunddenVerantwortlichen so das Leben zu erleichtern. So müssen die Unternehmen solche Informationen nicht an das Transparenzregister melden, die sich schon aus anderen Registern ergeben, insbesondere aus dem Handelsregister und dem Unternehmensregister. Allerdings ist nicht klar, wie eindeutig sich die Informationen aus diesen Registern ableiten lassen müssen. Offen bleiben in diesem Zusammenhang auch Fragen bei Strukturen, die ins Ausland reichen. Hinzu kommen Zweifelsfragen bei der Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten. Während die Regeln für Kapitalgesellschaften noch relativ klar sind, bestehen schon Schwierigkeiten bei der Einordnung des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft. Noch schwieriger wird es bei Stiftungen oder Trusts. Während eine Bank bei derIdentifikationnachdemGwGineinemsolchenFallschlicht alle Personen erfasst, die in der einen oder anderen Position hinter der Struktur stehen, ist dies unseres Erachtens nicht der geeignete Ansatz für eine Veröffentlichung im Transparenzregister.
Unternehmensindverpflichtet,diewirtschaftlichBerechtigtenzumelden. Das ist auch für Gutwillige leichter gesagt als getan.
Bis Ende Februar gab es 930 Anfragen auf Einsicht nahme, und 48.000 Unter nehmen haben eine Mitteilung über wirtschaftlich Berechtigte eingereicht, die nicht im Handelsregister stehen.
Der Bundesanzeigerverlag, der das Transparenzregister verwaltet, hat seinen Sitz im Neven Dumont Haus in Köln
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Nationale Unterschiede
Derzeit richten viele europäische Staaten ihre Transparenzregister ein. Die entsprechende EURichtlinie lässt den Mitgliedstaaten erhebliche Freiheiten bei der Umsetzung und sorgt damit für Unterschiede von Land zu Land. Ein Beispiel dafür ist die Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten bei einer mittelbaren Beteiligung an einem Unternehmen. Während auf der Grundlage der FATF Empfehlungen regelmäßig jeder als wirtschaftlich Berechtigter gilt, der direkt oder indirekt zu mehr als 25 Prozent an einem Unternehmen beteiligt ist bzw. mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert, gilt in Deutschland bei einer indirekten Beteiligung eine Schwelle von mehr als 50 Prozent. Solche Unterschiede führen bei Unternehmensgruppen, die in mehreren Ländern aktiv sind, dazu, dass in einigen Ländern bestimmte wirtschaftlichBerechtigtezuidentifizierenundzumeldensindundin anderen nicht.
Zugriff auf die Daten
Ein wesentlicher Diskussionspunkt bei der Novelle des deutschen GwG war die Frage, wer unter welchen Voraussetzungen Zugriff auf die Daten des Transparenzregisters haben soll. Hierzulande gelten insoweit lediglich die Mindeststandards, wonach das Transparenzregister nur zugänglich ist für Behörden, für Personen, die ihre KundennachdemGwGidentifizierenmüssen,undfüranderePersonen, die ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ nachweisen können. Dies sind zum Beispiel Journalisten und Wissenschaftler, die auf den einschlägigen Gebieten tätig sind. Zum Schutz der Privatsphäre dürfen wirtschaftlich Berechtigte ihre Daten im Transparenzregister vor dem letztgenannten Personenkreis sperren lassen, wenn
diese Informationen sie insbesondere der Gefahr einer schweren Straftat, wie Betrug, Geiselnahme, Erpressung, Nötigung oder Straftaten gegen Leib und Leben aussetzen würden. Eine solche Sperre wirkt aber nicht gegenüber Behörden, Banken, Versicherungen und Notaren. Derweil reichen wirtschaftliche Gründe für eine Sperrung nicht aus, wenn etwa ein Geschäftsmodell wesentlich darauf beruht, dass hinter verschiedenen Unternehmen unbekannterweise dieselben Personen stehen.
Neue Regeln ab 2019
In anderen Ländern sind die Transparenzregister dagegen öffentlich (z. B. in Dänemark) und sogar in das Handelsregister integriert. Bei hierzulande vertretenen Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, führt dies dazu, dass in Deutschland als vertraulich behandelte Informationen anderswo öffentlich zugänglich sind. Diese Unterschiede dürften allerdings in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören. Denn in Brüssel sitzen die Mitgliedstaaten bereits an den Arbeiten zur 5. EUGeldwäscherichtlinie, die 2018 in Kraft treten könnte und dann bis Ende 2019 von den Mitgliedstaaten umzusetzen wäre. Diese Richtlinie sieht allgemein vor, dass die Daten des Transparenzregisters (mit Ausnahme des Trustregisters) wie beim Handelsregister uneingeschränkt öffentlich zugänglich sein müssen. Ob allerdings ein öffentliches Transparenzregister mit den europäischen Grundfreiheiten und dem deutschen Verfassungsrecht in Einklang stünde, ist hoch umstritten und dürfte noch die Gerichte beschäf tigen. Gleichwohl sollte jeder, der an Unternehmen wesentlich beteiligt ist oder diese anderweitig beherrscht, ohne dass dies bisher der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt war, ein Konzept entwickeln, wie er künftig mit der Veröffentlichung dieser Informationen umgehen will.
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dpaI m Endspurt hatte die große Koalition in der abgelaufe
nen Legislaturperiode noch wichtige Gesetze zugunsten von weiblichen Beschäftigten verabschiedet. Dazu
zählen die Reform des Mutterschutzgesetzes und das Entgelttransparenzgesetz. Vor allem Letzteres hatte heftige Kontroversen hervorgerufen, auch wegen des damit verbundenen Aufwands bei der Lohnauskunft über und Schwierigkeiten bei der Vergleichbarkeit von Tätigkeiten. GleichwohlsindUnternehmenverpflichtet,seitBeginndieses Jahres die neuen Regeln zu befolgen.
Verlängerte Schutzfristen
Beim Mutterschutz gelten weiterhin die bekannten Fristen. Danach dürfen schwangere Frauen in den letzten sechs Wochen vor und ersten acht Wochen nach der Entbindung grundsätzlich nicht beschäftigen werden. Neu ist, dass sich die Schutzfrist nach Entbindung eines Kindes mit Behinderung auf Antrag der Mutter auf zwölf Wochen verlängern kann. Die verlängerte Schutzfrist galt bislang nur bei Früh und Mehrlingsgeburten. Neu ist auch ein Kündigungsschutz von vier Monaten bei Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehl geburt erleiden.
Gefährdungsbeurteilung
Für jeden Arbeitsplatz – unabhängig davon, ob dort eine Frau oder ein Mann beschäftigt wird – sind Arbeitgeber verpflichtet,eineanlassunabhängigeGefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei ist zu dokumentieren, ob und ggf. welche Gefährdung für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind besteht. Die Dokumentationspflichtentfällt,wenndieBeurteilungergibt,dasseskeineGefährdung gibt. Sobald eine Beschäftigte mitteilt, dass sie schwanger ist, muss der Arbeitgeber nicht nur die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Schutzmaßnahmen ergreifen, sondern der schwangeren Frau auch ein Gespräch über eine weitere Anpassung ihrer Arbeitsbedingungen anbieten.
Arbeitszeitliche Lockerung
Die Verbote von Mehr, Nacht, Sonn und Feiertags arbeit hat die Regierung in der Novelle des Mutterschutzgesetzes zwar grundsätzlich beibehalten. Allerdings dürfen schwangere und stillende Frauen nun auf ihren ausdrücklichenundjederzeitwiderruflichenWunschNachtarbeitbis 22 Uhr leisten, wenn nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht und keine Alleinarbeit vorliegt. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann unter diesen Voraus
Arbeitgeber müssen gegenüber weiblichen Mitarbeitern seit Anfang 2018 neue gesetzliche Regeln beachten.
Seit Beginn 2018 ist das Entgelttransparenzgesetz wirksam, das unter der Federführung der ehemaligen Familienministerin und heutigen Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns Manuela Schwesig ( SPD ) eingeführt wurde
Mehr Schutz, mehr Auskunft
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Ihre Ansprechpartner
Bärbel.Kuhlmann baerbel.kuhlmann @de.ey.com
Dr. Thomas Barth [email protected]
setzungen die Nachtarbeit genehmigen. Sonn und Feiertagsarbeit darf auch ohne behördliche Genehmigung angeordnet werden, wenn die Frau dies selbst möchte und keine unverantwortbare Gefährdung besteht. Ebenfalls ohne gesonderte Genehmigung kann die tägliche Arbeitszeit volljähriger Frauen auf maximal achteinhalb Stunden verlängert werden, solange die Arbeit 90 Stunden in der Doppelwoche nicht übersteigt.
Transparenz beim Entgelt
Beim heftig umstrittenen Entgelttransparenzgesetz ist es das erklärte Ziel, ungerechtfertigte Einkommensunterschiede zu beseitigen und dadurch die Gleichstellung von Frauen und Männern auch bei der Entlohnung durchzusetzen. Im Mittelpunkt steht der individuelle Auskunftsanspruch über Vergleichsentgelte von Kollegen für gleiche oder gleichwertige Tätigkeit, wobei sich der Auskunftsanspruch sowohl auf das Verfahren zur EntgeltfindungalsauchdasEntgeltselbstbezieht.Allerdingsist Gegenstand des Auskunftsanspruchs nicht etwa der Durchschnitt der ermittelten Vergleichsentgelte, sondern deren statistischer Median ; anzugeben ist also das Entgelt, das sich in der Mitte der Gehaltsspanne innerhalb der Vergleichsgruppebefindet.
Einschränkungen
Der individuelle Auskunftsanspruch besteht nur in Betrieben, wo mindestens 200 Mitarbeiter bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind. Aus Gründen des Datenschutzes müssen der Vergleichsgruppe überdies mindestens sechs Mitarbeiter angehören. Für tarifgebundene Arbeitgeber sieht das Entgelttransparenzgesetz im Übrigen keine Sanktion vor, wenn die Auskunft unterbleibt. Die Beschäftigten sind dann gezwungen, eine Auskunft gerichtlich durchzusetzen. Bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern führt eine unterlassene Auskunft derweil zur Vermutung, dass eine Benachteiligung vorliegt. In diesem Fall müsste der Arbeitgeber im arbeitsgerichtlichen Verfahren mit dem Mitarbeiter einen Entlastungsbeweisführen,dassdasGeschlechtbeiderLohnfindungkeine Rolle gespielt hat. Dieser Nachweis kann im Einzelfall schwierig sein, Klagen mit dem Ziel einer Lohnaufstockung wären dann erfolgreich. Ein Anspruch auf Anpassung des Gehalts an das maßgebliche Vergleichsentgelt bestünde. Die Diskriminierung beim Entgelt ist nicht bußgeldbewehrt.
Eine aktuelle Studie von EY gibt einen Einblick über die Bekanntheit, Notwendigkeit und Akzeptanz des neuen Entgelttransparenzgesetzes bei Arbeitnehmern. Befragt wurden rund 1.000 Fach und Führungskräfte von Unternehmen ab einer Größe von 200 Mitarbeitern.
Tax & Law präsentiert Ihnen die wesentlichen Ergebnisse.
1/8 Nur jeder Achte der Befragten will seinen indivi duellen Vergütungsanspruch geltend machen
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45 % der Befragten kennen das Entgelttransparenzgesetz …
70 % haben vom Gesetz auch aus den Medien erfahren
1/3 Rund 1/3 aus den internen InformationskanälenB
ekan
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… davon sind Frauen mit 40 % weniger informiert als Männer mit 52 %
Tabu-Thema Lohn ?
56 % der Befragten halten eine vollständige Lohntransparenz nicht für sinnvoll
34 % glauben, dass eine Offenlegung zu mehr Gerechtigkeit und Zufriedenheit führen würde
40 % sind der Meinung, eine vollständige Lohntransparenz würde zu Neid und Unruhe im Unternehmen führenN
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Quelle : EYStudie „Entgelttransparenz gesetz im Realitätscheck“, Befragung Februar 2018.
Die Studie senden wir Ihnen gerne auf Anfrage an [email protected] zu.
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LAW
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E in OnlineVersandhändler beschäftigte seine Mitarbeiter an zwei Adventsonntagen im Jahr 2015. Das vorweihnachtliche Geschäft boomte, der Ver
sandhändler hatte kurze Lieferzeiten versprochen und die Bezirksregierung Düsseldorf erteilte nach dem Arbeitszeitgesetz eine entsprechende Bewilligung. Dagegen klagte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass die Bewilligung des Arbeitseinsatzes bei dem OnlineVersandhändler rechtswidrig war und die Gewerkschaft in ihrem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit verletzt wurde ( Urteil vom 15. Januar 2018, 29 K 8347/15 ). Nach der Ansicht des Gerichts war es nicht ersichtlich, dass dem Online Versandhändler ohne die Bewilligung der Sonntags arbeit ein so großer Schaden entstanden wäre, dass dieser das Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe hätte überwiegen können. Vielmehr habe der OnlineVersandhändler den Lieferdruck durch sein Versprechen der „SameDay Delivery“ selbst herbeigeführt und es damit verpasst, dem Schutz der Sonntagsarbeit durch eine entsprechende Ausgestaltung des Geschäftsmodells genüge zu leisten.
Gesetzliche Regelung
Gemäß Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht an Sonn und gesetzlichen Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen von diesem Verbot sieht das Gesetz vor, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können ( z. B. in Krankenhäusern, in Gaststätten oder bei Verkehrsbetrieben, wie bei UBahnen oder an Bahnhöfen ). Darüber hinaus dürfen die zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer an bis zu fünf Sonn und Feiertagen im Jahr Arbeits einsätze bewilligen, wenn besondere Verhältnisse zur Ver hütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern. Allerdings liegt eine Unzumutbarkeit dann nicht vor, wenn andere zumutbare Maßnahmen anstatt der Sonn und Feiertagsarbeit ergriffen werden können, um den Schaden zu mildern. Gesetzliche Ausnahmen bestehen außerdem beim Sport und in Freizeit, Erholungs und
Der Trend zur ständigen Verfügbarkeit von Waren und Dienstleistungen kollidiert mit dem deutschen Arbeitszeitgesetz.
Sonntag herrscht Ruhe
Ihr Ansprechpartner
Dr. Yavuz Topoglu [email protected]
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LAW
Wer sonntags arbeitet In Prozent aller Beschäftigten
Quelle : Eurostat 2018 ( Umfrage der Europäischen Union 2016 )
EU 14,5 Euroraum 15,1
Vergnügungseinrichtungen, wie z. B. bei Fitnesseinrichtungen, Tierparks und Freizeitparks sowie beim Fremdenverkehr, wie z. B. bei Tourismusinformationen, Museen, Hotels und Stadtführungen.
Weihnachten ist absehbar
Auch in früheren Entscheidungen haben Verwaltungsgerichte die Bewilligung von Sonn und Feiertagsarbeit für Adventsonntage immer wieder für rechtswidrig erklärt, etwa das Oberverwaltungsgericht Münster ( Beschluss vom 18. Dezember 2015, 4 B 1465/15 ) und das Sächsi
sche Oberverwaltungsgericht ( Beschluss vom 11. Dezember 2015, 3 B 369/15 ). Unter anderem führten die Richter dabei an, dass es sich bei der Auftragszunahme im Weihnachtsgeschäft um ein jährlich wiederkehrendes und absehbares Ereignis handele.
Sonntagsarbeit in anderen europäischen Ländern
In anderen europäischen Ländern bestehen zum Teil ähnliche oder sogar stärkere Restriktionen als in Deutschland, zum Teil ist die Sonn und Feiertagsarbeit aber möglich.
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Mein Sofia
F ürvieleDeutscheistSofiaeinegroßeUnbekannte,doch wer europäische Geschichte erleben möchte, kann sie sich hier erlaufen. Einst von den Thrakern
vor 2.500 Jahren gegründet, war die Stadt später wegen ihrer heißen Quellen bei den Römern sehr beliebt. Aus dieser Zeit stammen die Ruinen in der Altstadt nahe der Statue der 1 Heiligen Sofia.
Zu den umliegenden mächtigen Gebäuden aus der kommunistischen Zeit gehören das ehemalige Parteigebäude sowie das größte Kaufhaus, das ZUM. Auch der Amtssitz des Präsidenten ist hier zu bewundern, dessen Innenhof ein Kleinod beherbergt : die 2 Rotunde des Heiligen Georg. Einst eine römische Kultstätte aus dem 4. Jahrhundert wurde sie erst zur Kirche und später zur Moschee umgewidmet.InnenfindensichRestedermittelalterlichen Wandbilder sowie Malereien der Osmanen. Die Rotunde gilt gemeinsam mit der Banja Bashi Moschee, der jüdische Synagoge und der Katholische Kathedrale als Sinnbild der Toleranz und des Friedens zwischen den Religionen in Bulgarien früher und heute.
Um die Atmosphäre der Stadt weiter aufzugreifen empfehle ich den Park vor dem 3 Nationaltheater, südlichderSofia-Statue.DasTheateristeinesderschönsten Gebäude der Stadt und wurde wie viele Gebäude im Zentrum Ende der 90er Jahre durch österreichische Architekten modernisiert. Dort werden nicht nur moderne Theaterstücke aufgeführt, die Regierung nutzt es auch für politische Veranstaltungen. Anfang 2018 fand die Eröffnungszeremonie anlässlich der EURatspräsident
schaft Bulgariens statt. Auf der anderen Seite des Parks ist die Nationalgalerie. Sie diente dem letzten bulgarischen König als Schloss. Heute können Sie dort mehr als 50.000 Kunstobjekte bestaunen.
Nur wenige Minuten Richtung Osten können Sie die 4 Alexander-Newski-Kathedrale bewundern, die von
einer Anhöhe mit ihrem goldenen Dach das Bild der Stadt prägt. Das Gotteshaus ist umgeben von einer Vielzahl historischer Gebäude : der aus römischer Zeit stammenden Sophienkirche, der 5 Universität, der Nationalversammlung und dem Museum für ausländische Kunst. Von der Bar auf dem Dach des Sense Hotels können Sie bei einem Cocktail die Aussicht auf diese Gebäude genießen.
NahebeimSportparkbefindetsichdas 6 Büro von EY. Nach dem Arbeitstag ist eine Runde Joggen durch den größten und schönsten Park der Stadt oder ein Fußballabend beim nahe gelegenen 7 ZSKA Sofia eine willkommene Abwechslung. Und wer hungrig geworden ist, sollte sich ein traditionelles Gericht wie den Schopska Salat nicht entgehen lassen. Er besteht aus Tomaten, Gurken, Paprika, Zwiebeln und Salzlaken käse, abgeschmeckt mit Gewürzen sowie Essig und Öl. Viele RestaurantsinSofiabietenausgezeichnetenServiceundschlagen die Brücke zwischen Ost und West.
Milen Raikov
• Milen ist Tax & Law Partner in Sofia für Bul garien, Mazedonien, Albanien und Kosovo. Zudem ist er seit 2011 Cochairman des Tax and Finance Commitee der American Chamber of Commerce in Bulgaria.
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НАРОДЕН ТЕАТЪР•ИВАН ВАЗОB•
С ОФИЙСКИ УНИВЕРСИТЕТ СВ . КЛИМЕНТ ОХРИДСКИ
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ImpressumHerausgeber Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungs gesellschaft Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungs gesellschaft
Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart
T +49 711 9881 15572 [email protected]
Redaktion Ute Benzel, Martina OrtmannBabel, Hermann Ottmar Gauß, Nico Schönberg
Neben den bei den Artikeln genannten Autoren wirkten u. a. folgende Kollegen an dieser Ausgabe mit : Andrea Egbringhoff, Verona Franke, Sabrina Kummer, Marcel Max, Stefan Przybilka, Sophia Schuhmann, Florian Zawodsky
Gestaltung Fuenfwerken Design AG, Wiesbaden / Berlin
Druck Druck und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG, Frankfurt ( Main )
Das nächste Tax & Law Magazine erscheint im Juli 2018
EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory
© 2018 Ernst & Young GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftAll Rights Reserved.
GSA AgencyFWE 0418029ED 18.04.2020
www.de.ey.com
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Publikationen
Bolik, Andreas Kummer, SabrinaBFH I R 53/15 : Neue Entwick-lungen zur wirtschaftlichen VeranlassungBetriebsBerater 2018, S. 624
Bolik, AndreasSelig, Carolin Kaum zu heben – Steuerfolgen der Realisierung stiller Lasten nach dem BMF-Schreiben vom 30.11.2017 NWB 2018, S. 851
Dietsch, David R.Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin-Mining MwStR 2018, S. 250
Carlson, PhilippKeine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bezug von Bauleistungen für GrundstückslieferungenMwStR 2018, S. 144
Dahlke, Jürgen Reiter, ChristianNeue Herausforderung für das Tax Compliance Management in Deutschland : der Straftat-bestand des britischen Corpo-rate Criminal OffenceBetriebsBerater 2017, S. 2283
Dahlke, JürgenUS Steuerreform – Auswirkun-gen auf das Tax Accounting deutscher UnternehmenBetriebsBerater 2018, S. 431
Domorakova, DominikaSlowakei : Änderung der DividendenbesteuerungIStRLB 2018, S. 26
Endert, VolkerBilanzierung bestrittener Steuer ansprücheBBKRechnungswesen 3/2018, S. 108
Greif, StefanUmsatzsteuerbefreiung bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Einrich-tungsgegenständenUmsatzsteuer direkt digital 1/2018, S. 13
Jansen, Bela Greger, VeronikaInvStG 2018 : Übergang zum neuen Recht, erste Praxis- und AnwendungsfragenBetriebsBerater 2018, S. 407
Prätzler, RobertEuropäische Kommission plant die große Mehrwertsteuer-reformStub 2018, S. 24
Prätzler, RobertUmsatzsteuerliche Organschaft im UmbruchBetriebsBerater 2018, S. 599
Riegel, Martin Amler, FalkDie tatsächliche Verständigung
– Entfallen der Bindungswirkung bei Fehlen oder Wegfall der GeschäftsgrundlageBetriebsBerater 2018, S. 605
Robisch, MartinGrenzüberschreitende Warenlieferungen über ein KonsignationslagerNWB 46/2017, S. 3486
Siegmund, Olaf Schmidt, Thomas-PatrickAuch die Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt RealteilungsgrundsätzenNWB 51/2017, S. 3926
KioskBei Interesse an zusätzlichen Infor-mationen oder der Zusendung einer der gelisteten Veröffentlichungen kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an [email protected].
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50 Jahre MehrwertsteuerVom Mauerblümchen zum Global Player
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