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Gesundheit und Sicherheit am ArbeitsplatzGrenzwerte für Lärm und Vibrationen
EU-Arbeitsschutz-Richtlinien in nationales deutsches Recht umgesetzt
Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz
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Gesundheit und Sicherheit am ArbeitsplatzArbeitsschutz-Richtlinien zum Schutz vor Lärm und Vibrationen
Bei der Herstellung von Spitzenwerkzeugen zur Oberflächenbearbeitung und
zum Trennen orientiert sich PFERD an den grundlegenden Erforder nissen von
Sicherheit, Gesundheit des Werkers und Ökologie. Als Premium hersteller ist es
unser Ziel, Werkzeuge und Fertigungsverfahren ergonomisch und ökologisch für
den Anwender weiterzuentwickeln.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, über neue Erkenntnisse und Möglich keiten
zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Anwender von PFERD-Werkzeugen
umfassend zu informieren.
Arbeitsschutz-Richtlinien der Europäischen Union (EU)
In der EU wurden Mindestanforderungen zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm (2002/44/EG) und Vibration (2003/10/EG)
festgelegt. Diese wurden in Deutschland durch die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm
und Vibrationen“ (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung) vom 06. März 2007 in nationales Recht umgesetzt.
Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften regeln in der Bundesrepublik
Deutschland Arbeitsschutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Der Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, das Leben
und die Gesundheit der Menschen bei der Arbeit zu schützen, ihre Arbeitskraft
zu erhalten und Arbeit menschengerecht zu gestalten. Darunter fällt auch
die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren.
Zuständig für die gesetzliche Ausgestaltung des Arbeitsschutzes ist der Staat.
Allerdings sind Bund und Länder in ihrer Gesetzgebung von der Europäischen
Union (EU) abhängig. Die Europäische Union harmonisiert die Bestimmungen
des Arbeitsschutzes der Mitgliedsstaaten und hat weitgehende Grundlagen und
Aktivitäten zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geschaffen. Die EU-Richtlinien
zum Arbeitsschutz sind für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und müssen von ihnen
umgesetzt werden.
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Gesundheit und Sicherheit am ArbeitsplatzLärmbelastung kann unserer Gesundheit Schaden zufügen
Lärm ist unerwünschter Schall (z.B. Maschinengeräusch, Ton, Knall, laute Musik,
störender Sprachschall), der zu Hörbeeinträchtigungen oder zu gesundheitlichen
Schäden führen kann.
Lärmschwerhörigkeit steht an der Spitze der Statistik von Berufs krank heiten.
Starker Lärm am Arbeitsplatz kann das Gehör der Beschäftigten schädigen.
In Deutschland sind ca. 5 Millionen Arbeitnehmer gehör gefährdendem Lärm
ausgesetzt.
So funktioniert das Ohr
Unser Gehör beruht auf einem faszinierendem Mechanismus:
Jedes Geräusch besteht aus Schwingungen. Diese werden als Wellen durch die
Luft übertragen und von unserem Ohr aufgenommen und verarbeitet. Wir hören.
Das Ohr leitet die Tonwellen durch den Gehörgang bis zum Trommelfell. Dadurch
gerät dieses in Schwingungen. Die Schwingungen übertragen sich über die
Gehörknöchelchen (Hammer, Amboss und Steigbügel) auf die Flüssigkeit in der
Hörschnecke, dem eigentlichen Gehörorgan.
Auf dieser Flüssigkeit bilden sich Wellen, ähnlich denen, die ein ins Wasser
geworfener Stein auslöst. So gelangen die Schwingungen in das Innenohr. Das
Innenohr ist mit feinen Sinneszellen (Haarzellen) besetzt. Diese Härchen wandeln
am Ende der Kette die mechanische Schwingung in elektrische Impulse um. Über
den Hörnerv werden sie in das Gehirn geleitet, und dort entsteht das eigentliche
Hörbild.
Nerv
Hammer
Schnecke
Amboss und SteigbügelTrommelfell
Ohrmuschel
Gehörgang
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Gesundheit und Sicherheit am ArbeitsplatzVerstärkter Lärmschutz am Arbeitsplatz vorgeschrieben
Gesundheitliche Folgen hoher Lärmbelastung
Bei hoher Lärmbelastung, bei aufgedrehter Musik oder lautem Straßen verkehr
werden die Härchen niedergedrückt. Sie leiten dann so lange schlechter bis sie
sich wieder aufgerichtet haben. Ein Explosionsknall oder viele Jahre Dauerlärm
am Arbeitsplatz können sie ganz knicken oder abbrechen lassen. Die Folge ist ein
Hörverlust, der nicht reparabel ist, weil die Härchen nicht mehr nachwachsen.
Das Hören ist einer der Hauptsinne unseres Gehirns, Lärm belästigungen wirken
ablenkend. Konzentrationsverlust und Ermüdung, verminderte Arbeitsleistung
durch Erhöhung der Beanspruchung des Organismus, mangelnde Konzentration,
Aufmerksamkeit und eine Störung der sprach lichen Kommunikation sind die Folge.
Eine Heilung von Schwerhörigkeit ist nicht möglich; auch Hörgeräte können nur
eine begrenzte Verbesserung erreichen. Daher ist es wichtig, sich vor Lärm zu
schützen.
Vorschriften und Auslösewerte
Wenn Schallpegel gemessen werden, wird ein Filter verwendet, der die
Eigenschaften des Gehörs simuliert. Dieser Filter wird als A-Filter bezeichnet. Schall
wird üblicher weise in Dezibel = dB(A) gemessen.
Im Februar 2003 veröffentlichten das Europäische Parlament und der Europäische
Rat die EG-Richtlinie 2003/10/EG. Diese Richtlinie regelt, in welchem Maße
Beschäftigte Lärm ausgesetzt sein dürfen. Wie schon in der alten Richtlinie wird
auch in der neuen Richtlinie vor allem die Pflicht zur technischen Lärmminderung
betont.
In der deutschen Umsetzung dieser Richtlinie in der Lärm- und Vibrations-
Arbeitsschutzverordnung werden zwei Werte für den Tagesexpositionspegel
unterschieden: Der untere Auslösewert von 80 dB(A) sowie der obere Auslösewert
von 85 dB(A). Bei Erreichen bzw. Überschreiten dieser Werte werden Maßnahmen
erforderlich, die der Tabelle „Präventionsmaßnahmen im Überblick“ auf Seite 5
entnommen werden können.
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Gesundheit und Sicherheit am ArbeitsplatzPräventionsmaßnahmen gegen Lärm
Präventionsmaßnahmen
Bei Überschreiten des unteren Auslösewertes muss dem Arbeitnehmer Gehör-
schutz zur Verfügung gestellt werden. Die Benutzung ist aber erst beim Erreichen
oder Überschreiten des oberen Auslösewertes vorgeschrieben. Zu den Pflichten des
Arbeitnehmers gehört das Tragen von Gehörschutz in Lärmbereichen, die extra als
solche gekennzeichnet werden müssen.
Maschinen stellen die Hauptgeräuschquellen am Arbeitsplatz dar. Insofern ist
die Forderung nach Lärmminderung an der Quelle, d.h. bei den ein gesetzten
Maschinen, ein wesentlicher Faktor im Konzept der Lärm minderung.
Präventionsmaßnahmen im Überblick
Unterer/oberer Auslösewert (LEX, 8h) > 80 dB (A) > 85 dB (A)
Informations- und UnterweisungspflichtX
(> 80 dB(A))
Gehörschutz zur Verfügung stellen X
Anspruch auf vorbeugende audiometrische Untersuchung, wenn Bewertung und Mes-sung auf ein Gesundheitsrisiko hindeuten
X
Anspruch auf Gehöruntersuchung durch den Arzt
X
Gehörschutz-TragepflichtX
(> 85dB(A))
Lärmminderungsprogramm X
Lärmbereichskennzeichnung X
Abgrenzung bzw. Zugangseinschränkung, sofern technisch möglich und durch Expo-sitionsrisiko gerechtfertigt
X wo > 80 dB(A)
sein können
Führen einer Gesundheitsakte, falls Bewer-tung und Messung auf eine Gefährdung schließen lassen
(X) (X)
Als Premiumhersteller arbeitet PFERD ständig an der
Entwicklung lärmreduzierter Werkzeuge und präferiert
in der eigenen Fertigung möglichst geräuscharme
Maschinen und Arbeitsverfahren.
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dB(A)µPa
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Beispiele für SchalldruckpegelSchalldruckpegel (dB)
Schalldruckpegel werden in der linearen physikalischen Druckein-
heit Pascal gemessen. Das menschliche Ohr kann Schallvorgänge
in einem kaum vorstellbar großen Schalldruckbereich erfassen. Um
hier mit besser über schaubaren, kleineren Zahlenwerten operieren
zu können, werden die Intensitäten von Schallereignissen in Dezibel
(dB) angegeben. Beim Dezibel handelt es sich um eine logarith-
mische Größe.
Auch das menschliche Gehör hat eine annähernde logarithmische
Empfindlichkeit. Dies führt dazu, dass ein um 10 dB höherer
Schalldruckpegel doppelt so laut empfunden wird. Eine
Verdoppelung der Gehörgefährdung findet schon bei einem um 3
dB höheren Pegel statt.
Quelle: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 06.03.2007
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Gesundheit und Sicherheit am ArbeitsplatzVibrationsbelastung kann unserer Gesundheit Schaden zufügen
Vibrationen sind mechanische Schwingungen, die bei dauerhafter Über tragung
auf das Hand-Arm-System (Hand-Arm-Vibrationen) oder auf den gesamten
Körper (Ganzkörper-Vibrationen) die Gesundheit des Menschen gefährden.
Vibrationen können zu Durchblutungsstörungen, Knochen- oder Gelenkschäden,
neurologischen oder Muskelerkrankungen, Rücken schmerzen und Schädigungen
der Wirbelsäule führen.
Gesundheitliche Folgen hoher Vibrationsbelastung
Die Wirkung von Vibrationen hängt von der Frequenz und Stärke ab. Der nieder-
frequente Anteil führt zu Muskel- und Skeletterkrankungen (Schädigung der
Gelenke).
Die hochfrequenten Anteile schädigen das periphere Gefäß- und Nerven system
(Durchblutungsstörungen der Finger und Hände bis hin zu Taubheit und Verlust
der Greifkraft). Bereits geringe Vibrationsbelastungen können Beschwerden und
eingeschränkte Produktivität hervorrufen.
Wirkung von Vibrationen für den menschlichen Körper
Die Wirkung von Schwingungen wird mit dem Ziel erforscht, Grenzwerte zu
begründen, deren Einhaltung den Schutz der Gesund heit gewährleisten. Die Be-
einträchtigung von Leistungsfähigkeit und Befinden durch Schwingungen, isoliert
oder in Kombination mit Lärm, sind ebenfalls Gegenstand humanexperimenteller
Unter suchungen, für die hochmodern ausgerüstete Laboratorien zur Verfügung
stehen.
Die Gefährdung der Gesundheit durch Vibrationsbelastung ist von der
Einleitungsstelle (z.B. Füße, Gesäß, Hände) in den menschlichen Körper, der
Höhe der Vibrations einwirkung und einer sich über Jahre hinweg fortsetzenden
täglichen Wiederholung der Vibrationseinwirkung abhängig.
Folgende Unterscheidung wird dabei getroffen:
Ganzkörper-Vibrationen Vibrationseinwirkung über die Füße (stehend) oder das Gesäß (sitzend) z.B. ausgehend von Fahrzeugen, Erdbaumaschinen, Gabelstaplern, Traktoren usw.
Hand-Arm-Vibrationen Vibrationseinwirkung über die Hände z.B. ausgehend von handgehaltenen und handgeführten vibrierenden Werkzeugen, Geräten, Maschinen oder Werkstücken sowie möglicherweise von Bedienelementen an mobilen und stationären Maschinen.
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Gesundheit und Sicherheit am ArbeitsplatzVerstärkter Vibrationsschutz ist am Arbeitsplatz vorgeschrieben
Vorschriften und Auslösewerte
Im Juli 2002 veröffentlichte das Europäische Parlament die EG-Richtlinie 2002/44/EG. Sie enthält Mindestvorschriften zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen). Die Richtlinie kennt einen Auslöse- und einen Grenzwert.
Nach dieser Verordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, u.a. die Schwingungsbela-stung am Arbeitsplatz zu ermitteln. Als gefährdet sind Arbeitsplätze zu bewerten, an denen andauernde Schwingungsbelastungen in Form von Hand-Arm-Schwin-gungen oder Ganzkörper-Schwingungen auftreten.
Präventionsmaßnahmen
Wird der Auslösewert von 2,5 m/s² bei Hand-Arm-Vibrationen überschritten, so
ist der Arbeitgeber verpflichtet, in einem Maßnahmenplan zu beschreiben, mit
welchen Mitteln und in welchem Zeitraum die Belastung der Werker verringert
werden soll.
Bei Erreichen des Grenzwertes von 5,0 m/s² bei Hand-Arm-Vibrationen ist eine
weitere Beschäftigung mit schwingungsbelastenden Arbeiten nicht zulässig.
Gleiches gilt auch bei Ganzkörper-Vibrationen (siehe Tabelle).
Zunächst werden Dauer und Höhe der Vibrationsbelastung ermittelt. Innerhalb
eines Bezugzeitraums von 8 Stunden wird der sogenannte Tagesexpositionswert
ermittelt.
Überall dort, wo mit vibrierenden Werkzeugen oder Maschinen gearbeitet
wird, müssen die neuen Richtlinien berücksichtigt werden. Vom Arbeitgeber
wird verlangt, dass er die Vibrationsbelastung seiner Mitarbeiter kennt, erfasst
und – falls erforderlich – Gegenmaßnahmen einleitet.
Auslöse- und Grenzwerte
Expositionsgrenz- und Auslösewerte für
Vibrationen
Hand-Arm-Vibrationen (HAV)
Ganzkörper-Vibrationen (GKV)
Tages-Vibrations-expositionswert A(8)
Tages-Vibrations-expositionswert A(8)
Auslösewert A(8) = 2,5 m/s² A(8) = 0,5 m/s²
Expositions grenzwert A(8) = 5,0 m/s² A(8) = 0,8 m/s² Z-Richtung (Vertikal)
A(8) = 1,15 m/s² X-/Y-Richtung (Horizontal)
Quelle: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 06.03.2007
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PFERDERGONOMICS bietet Lösungen für
Geringere Vibrationen
Reduzierten Lärm
Verminderte Staubbelastung
Optimierte Haptik beim Arbeiten.
ERGOSCAN
Haben Sie Fragen zu ergonomischen Einflüssen an Ihrem Arbeitsplatz? Die erfahrenen Außendienstmitarbeiter von PFERD beraten Sie gerne.
Die Technische Kundenberatung von PFERD führt auf Anfrage Messungen der Lärm- und Vibrationsbelastung gemäß nationaler und internationaler Normen vor Ort bei Ihnen durch.
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PFERDERGONOMICSDer Mensch steht im Mittelpunkt
■Geringere Vibrationen
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Weitere Informationen und geeigne-te PFERD-Werkzeuge finden Sie im Prospekt „PFERDERGONOMICS – Der Mensch steht im Mittelpunkt“.
Gesundheit und Sicherheit am ArbeitsplatzVorgaben zum Vibrationsschutz
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Als Premiumhersteller von Werkzeugen für den Handeinsatz ist PFERD sich
der Verantwortung bewusst. Die langjährige Erfahrung unserer Technischen
Kundenberater und unser direkter Kontakt mit den Anwendern vor Ort tragen
dazu bei, dass wir bei der Entwicklung und Fertigung alles daransetzen, um
beim Einsatz von PFERD-Werkzeugen entstehende Vibrationsbelastungen zu
minimieren.
PFERD steht Ihnen für weitere Beratung gerne zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie uns an.
Bei Erreichen des Auslösewertes:
Vibrationsminderungsprogramm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen ausarbeiten und durchführen (§10 LärmVibrationsArbSchV).
Die Beschäftigten hinsichtlich möglicher Gesundheits-gefährdungen unterrichten, unterweisen und arbeits-medizinisch beraten (§11 LärmVibrationsArbSchV).
Den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen anbieten (§14 LärmVibrationsArbSchV).
Bei Erreichen des Expositions grenzwertes:
Unverzüglich Gründe ermitteln und weitere Maßnahmen ergreifen, um die Exposition auf einen Wert unterhalb der Expositionsgrenzwerte zu senken (§10 LärmVibrationsArbSchV).
Für die Beschäftigten regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (z.B. nach G46) veranlassen (§14 LärmVibrationsArbSchV).
Weitergehende Informationen und Unterstüzung erhalten Sie auch von den zuständigen Berufsgenossenschaften.
Grundlage für die in dieser Broschüre getroffenen Aussa-gen ist die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ in der Fassung vom 18.12.2008.
www.pferd.com · [email protected]
PFERD-Qualität ist zertifiziert nach EN ISO 9001.