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Geschäftsbericht 2009 Gemeinsam stark

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Geschäftsbericht 2009

Gemeinsam stark

Impressum

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 BerlinPostfach 12 02 64, 10592 Berlin

Telefon: (030) 40 05 - 0Telefax: (030) 40 05 - 15 90E-Mail: [email protected]

Koordination:Dr. Roland Stahl (Pressesprecher)

Redaktion:Alexandra Bodemer, Meike Ackermann, Franziska Knöppke, Andreas Graumann

Design, Fotografie:www.wiedemeier-kommunikation.de

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I n h a l t

2 Impressum 4 Vorwort

Choreografie6 Die politische Bühne13 Versorgung im Rampenlicht 19 In Szene gesetzt: die Öffentlichkeitsarbeit der KBV

Repertoire23 Balanceakt Honorarreform28 Qualitätsgesicherte Performance32 Neu im Programm35 Hand in Hand zu individuellen Konzepten39 Versicherte integrieren und beteiligen41 Sicher im Netz45 Spot on: ausgewählte Projekte

Ensemble49 Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin51 Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung54 Die Kooperationsgemeinschaft Mammografie

Zugabe

58 Ausgewählte Zahlen zur Qualitätssicherung62 Entwicklung der Medizinischen Versorgungszentren63 Kennzahlen der vertragsärztlichen Versorgung72 Ausgewählte Publikationen74 Organigramm76 Abkürzungsverzeichnis

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Vorwort

Disziplin, Selbstbeherrschung und absolute Konzentration auf das Wesentliche – das sind Tugenden, die ein Ar-tist in sich vereinen muss. Für den Geschäftsbericht 2009 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben

wir uns in die Welt der Akrobatik und des Varietés begeben. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie deshalb nicht nur einen Überblick über ausgewählte Aktivitäten der KBV im Jahr 2009 bis zum Beginn des Jahres 2010, sondern auch Einblicke in das Universum der Künstler, die ihre Körper an die eigenen Grenzen und manchmal auch darüber hinaus bringen. Sicherlich eine ganz eigene Welt, und doch gibt es gewisse Parallelen zu der unsrigen.

Akrobatik im übertragenen Sinne war es zum Teil auch, was der KBV im vergangenen Jahr abverlangt wurde. Denn sie bewegt sich nicht im luftleeren Raum, sondern ist als politischer Akteur auf die Kooperation ihrer Ver-handlungspartner angewiesen. Das betrifft insbesondere die Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung. In zahlreichen und mitunter kräftezehrenden Verhandlungen hat die KBV 2009 ihren Kurs auf das aus ihrer Sicht beste Ziel verfolgt. Doch ähnlich wie auf dem Hochseil war es das eine oder andere Mal nötig nachzujustieren, um das Gleichgewicht zu halten. So gab es im Laufe des Jahres einige Korrekturbeschlüsse zu der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Honorarreform. Aber auch die Arbeit an den weiteren Stufen hin zu einer leistungs- und morbiditätsorientierten Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen nahm die KBV in Angriff. Dabei hat sie mit einer konzertierten Aktion die Berufsverbände kontinuierlich in die Entscheidungsprozesse eingebunden.

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Mit dem Tag der Niedergelassenen hat die KBV eine weitere Plattform für der Vertragsärzte und Vertragspsychothe-rapeuten geschaffen. Die Veranstaltung fand 2009 zum ersten Mal in Berlin statt und ging 2010 bereits in die zweite Runde. Neben fachlicher Fortbildung bot sie den Niedergelassenen die Chance, sich über das umfangreiche Service-angebot der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu informieren und Fragen an Gesundheitspolitiker zu stellen.

Ihre gesundheitspolitischen Forderungen hat die KBV im Bundestagswahljahr 2009 auf verschiedenen Veranstal-tungen – vom Tag der Niedergelassenen, über den ebenfalls erstmals ausgerichteten Kassenärztetag bis hin zu ihren öffentlichen Vertreterversammlungen – sowie in diversen Publikationen, etwa einem Papier zur Neuausrich-tung der ambulanten Versorgung, dargelegt. Wesentliche Punkte waren und sind der Erhalt der ärztlichen Tätigkeit als freier Beruf, mehr Gestaltungsspielraum für die Selbstverwaltung, ein ungeteilter Sicherstellungsauftrag für die KVen, eine klare Wettbewerbsordnung und eine Neuausrichtung der Arzneimittelversorgung.

Doch die KBV fordert nicht nur, sie leitet aktiv Veränderungen ein und fördert die Nachhaltigkeit im Gesundheits-wesen. Zwei Beispiele hierfür sind die Online-Initiative und neue Instrumente für eine moderne Bedarfsplanung, die Sie ebenfalls in diesem Bericht kennenlernen werden. Sie werden feststellen: Manchen Balanceakt musste die KBV meistern, vielleicht auch den einen oder anderen Salto mortale. Den Blick hat sie jedoch stets nach vorne gerichtet und die Zukunft fest im Visier.

Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstands, und Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV

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Die politische Bühne

Schon zu Beginn des Bundestagswahljahres 2009 stand fest, dass es darauf ankommen würde, frühzeitig poli-tisch Stellung zu beziehen und Vorschläge zu unterbreiten, die die zukünftige Gestaltung des Gesundheitswe-

sens im Blick haben. Auf der Vertreterversammlung im Mai präsentierten KBV und KVen deshalb ein gemeinsames Strategie- und Forderungspapier. „Wir wollen eine gerechte, sichere, planbare und strukturierte Versorgung und die dafür notwendigen Spielräume“, betonte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler.

In dem Papier hatten KBV und KVen die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die sie als Voraussetzung ansehen, um Versorgungssicherheit und Versorgungsgerechtigkeit auch in Zukunft für alle Menschen zu gewährleisten. Würden die Forderungen nicht umgesetzt, sei das KV-System dauerhaft nicht mehr in der Lage, seinem Sicherstel-lungsauftrag nachzukommen, da die Kluft zwischen einem beinahe unbegrenzten Leistungsversprechen und der finanziellen Ausstattung immer größer werde. Einige der wichtigsten Punkte lauteten: Ärztliche und psychothera-peutische Tätigkeit muss als freier Beruf erhalten bleiben. Gegenüber dem Diktat der Ökonomie besteht das Primat der Medizin. Demzufolge sind eine übermäßige Fremdkapitalisierung – etwa in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) – und der Einfluss von Nichtmedizinern auf die Behandlung einzudämmen. Statt einer „Medizin light“ bedarf es neuer Wege der Aufgabenteilung und Kooperation in der Versorgung. Der Staat soll sich auf das Setzen von Rahmenbedingungen beschränken und der ärztlichen Selbstverwaltung den Gestaltungsspielraum lassen, der ihr ursprünglich zugedacht ist, statt sie nur noch als Vollstrecker hoheitlicher Aufgaben zu benutzen.

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Die KBV will die Gesundheitsversorgung der Zukunft gestalten. Doch dazu braucht sie Bewegungsfreiheit.

Des Weiteren verlangte der KV-Verbund, den Sicherstellungsauftrag wieder vollständig in seine Hand zu legen. Der Wettbewerb könne dazu dienen, Versorgungsverbesserungen in ergänzenden Verträgen zu erproben. Dafür bedürfe es allerdings dringend einer klaren Wettbewerbsordnung. Weitere Forderungen betrafen die Qualitätssicherung und -förderung in der vertragsärztlichen Versorgung, die Weiterentwicklung der Vergütungssystematik sowie eine Neuausrichtung der Arzneimittelversorgung. Da die Vertragsärzte aufgrund von Rabattverträgen zwischen Kran-kenkassen und Pharmaherstellern sowie zahlreicher anderer Steuerungsinstrumente kaum noch Einfluss auf die Ausgabengestaltung haben, müssen sie von der Kostenverantwortung befreit werden, fordert die KBV. Diese soll vollständig auf Kassen und Hersteller übergehen, während die Ärzte für die Indikation und das Therapiemanage-ment zuständig bleiben.

Auch innerhalb ihres Verbunds konstatierten KBV und KVen Reformbedarf. Wettbewerb und Zentralisierung mach-ten es dringend erforderlich, dass das KV-System sich den veränderten Rahmenbedingungen anpasse, um die Herausforderungen erfolgreich bestehen zu können, so die Feststellung. Dazu brauche es eine Organisationsreform. Deren Ziel solle unter anderem sein, eine Partnerschaft auf Augenhöhe in der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene zu erlangen, um in gleicher Weise handlungsfähig zu sein wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Des Weiteren gelte es, das Subsidiaritätsprinzip konsequent umzusetzen. Aufgaben, die zu ihrer optimalen Erfüllung Arztnähe erfordern, müssen regional angesiedelt sein; Aufgaben, die eine bun-

Die politische Bühne

Nur eigne Kraft weiß fremde Kraft zu würdigen.

Julius Waldemar Grosse

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deseinheitliche Umsetzung erfordern, hingegen zentralisiert werden. Um erfolgreich am Wettbewerb teilnehmen zu können, müsse das KV-System mit bundesweit agierenden Krankenkassen deutschlandweit gültige Verträge abschließen können, ohne dass Partikularinteressen dies verhindern.

Die Gelegenheit, diese und andere Forderungen mit den KV-Mitgliedern zu diskutieren und letzteren zu ermögli-chen, selbst mit der Politik in einen Dialog zu treten, schuf die KBV im Frühsommer 2009: Am 29. Mai feierte der Tag der Niedergelassenen seine Premiere. Als Forum der Begegnung und des politischen, aber auch fachlichen Aus-tauschs speziell für die Vertragsärzte und -psychotherapeuten sowie deren Praxispersonal, fand er im Rahmen des Hauptstadtkongresses Medizin und Gesundheit in Berlin statt (siehe Seite 22).

Während der Tag der Niedergelassenen eine Veranstaltung für die ärztliche Basis war, richtete sich der Deutsche Kassenärztetag, den die KBV am 1. September 2009 ebenfalls erstmalig organisierte, vor allem an die Mitglieder der KV-Vertreterversammlungen, der Berufsverbände und an andere berufspolitisch Interessierte. Was kann, was muss die Politik tun, um das Gesundheitswesen zu modernisieren, ohne es zu demontieren? Bleibt die Solidarität zugunsten des Wettbewerbs auf der Strecke? Diese und andere Fragen erörterten die Vorsitzenden beziehungswei-se Sprecher der Bundestagsfraktionen und Parteien sowie Bischof Dr. Wolfgang Huber, damaliger Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche Deutschland.

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„Sie haben die Wahl.“ Unter dieser Überschrift beschritt die KBV etwa einen Monat vor der Bundestagswahl einen ungewöhnlichen Weg – sie veröffentlichte einen eigenen „Stimmzettel“. Nicht für eine konkrete Partei, sondern mit Inhalten, die die Ärzte und Psychotherapeuten beim Urnengang bedenken sollten. Zu den Wahlprüfsteinen der KBV gehörten erneut der Erhalt und Schutz des freien Berufs, ein geordneter Wettbewerb, eine leistungsorientierte Einzelvergütung, eine Arzneimitteltherapie ohne Regressrisiko sowie mehr Gestaltungsspielraum für die ärztliche Selbstverwaltung.

Nach der Bundestagswahl mahnte der KBV-Vorstand einmal mehr den Bedarf einer nachhaltigen Gesundheitsre-form an, die sich nicht in einer reinen Kostendiskussion erschöpft, sondern das System auch strukturell zukunfts-fest macht. Der neuen Regierung sicherte er konstruktive Mitarbeit zu. Die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele bewertete die KBV grundsätzlich positiv. Wesentliche ihrer Forderungen hatten dort Widerhall gefunden. Dazu gehörten die Absage an ein zentralistisch gesteuertes Gesundheitssystem, der Erhalt der ärztlichen Freiberuflichkeit und des Leistungskataloges sowie die Teilhabe aller Versicherten an einer qualitativ hochwertigen wohnortnahen Versorgung, unabhängig von Einkommen und sozialem Status. Scharf kritisierte die KBV jedoch die verpasste Chan-ce der Koalition, in der hausärztlichen Versorgung einen echten Wettbewerb, wie ihn die Politik eigentlich gefordert hatte, zuzulassen, indem sie den Paragrafen 73b Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) unangetastet und damit das faktische Monopol des Hausärzteverbandes bestehen ließ.

Die politische Bühne

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Im Januar 2010 veröffentlichte die KBV ihre gesundheitspolitischen Vorschläge zu einer Neuausrichtung der ambu-lanten medizinischen Versorgung. Dabei mahnte sie vor allem eine Reform der Bedarfsplanung an, um dem regional bereits bestehenden Ärztemangel entgegenzuwirken. Dazu gehören eine intelligente Versorgungssteuerung, zu der die KBV selbst bereits innovative Instrumente entwickelt hat (siehe Seite 45), verstärkte sektorenübergreifende Kooperationen und ein Fonds, der Geld für die Erprobung von Versorgungsinnovationen bereitstellt.

Nicht nur in Berlin, auch auf der europäischen Bühne spielt die KBV die Rolle einer politischen Gestalterin. Wichtigs-tes Thema in Brüssel aus Sicht der KBV war im Jahr 2009 die Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheits-versorgung. Dabei geht es um das Recht der Versicherten, im Ausland ambulante und stationäre Gesundheitsleis-tungen in Anspruch zu nehmen. Die KBV unterstützt dieses Vorhaben, denn sie ist davon überzeugt, dass das hohe Niveau der hiesigen Versorgung auch ausländischen Patienten zugute kommen sollte. Aber: Die drohende Verein-heitlichung der Qualitätsstandards in der Europäischen Union (EU) auf dem Niveau des schwächsten Mitgliedsstaa-tes ist eine Gefahr, vor der die KBV ausdrücklich warnt.

Die Europäische Kommission hat 2009 ein Grünbuch Gesundheitsberufe veröffentlicht, um beispielsweise zu klären, wie angesichts des demografischen Wandels Arbeitskräfte im Gesundheitswesen effizient eingesetzt werden kön-

nen. Die KBV hat dazu eine Stellungnahme abgegeben, in der sie unter anderem für intelligente Delegationsmodelle plädiert.

Ein weiteres Thema, das die KBV auf europäischer Ebene beschäftigt, ist die Richtlinie zur Regelung der Patienten-information bei verschreibungspflichtigen Medikamenten. Deren Ziel ist, die teilweise erheblichen Unterschiede beim Zugang zu Patienteninformationen innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten zu reduzieren. Gleichzeitig sollen eine hohe Qualität, Objektivität und Verlässlichkeit der Arzneimittelinformationen gewährleistet sein. Die EU-Kommission will einheitliche Rahmenbedingungen vorgeben, unter denen auch die Industrie Patienten unmittelbar über verschreibungspflichtige Präparate informieren darf. Die KBV warnt vor einer Vermischung von Information und Werbung. Ihre Position hat sie unter anderem in einer gemeinsamen Stellungnahme der deutschen Ärzteschaft und verschiedener Patientenverbände dargelegt und auf diversen Veranstaltungen mit Europapolitikern in Brüssel erläutert.

Die EU-Gesundheitspolitik erfordert ein ständiges Monitoring durch die KBV, um Auswirkungen von auf europä-ischer Ebene getroffenen Entscheidungen auf nationale Belange abschätzen zu können. Doch nicht nur auf dem politischen Parkett in Brüssel, auch in Berlin beobachtet und begleitet die KBV kontinuierlich das Geschehen. Die

Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten. Katharina von Siena

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Die politische Bühne

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Stabsabteilung Politik hat den Dialog mit der Politik 2009 intensiviert und diese regelmäßig über die Aktivitäten der KBV unterrichtet. Die Abteilung trägt nicht nur Informationen nach außen, sondern auch nach innen. Denn für eine zielgerichtete Positionierung des KV-Verbunds gegenüber der Politik ist es wichtig, gemeinsam über umfassende Informationen zu verfügen und die politischen Botschaften zeitnah untereinander abzustimmen. Dies unterstützt die KBV mit einem Politik-Reporting via Intranet, welches die Stabsabteilung installiert hat und kontinuierlich pflegt. Sie bildet somit eine Informationsschnittstelle, vor allem zwischen den Vorständen und Mitgliedern der Vertreter-versammlungen von KBV und KVen.

Eine weitere Schnittstelle für einen verbesserten Informationsfluss hat die KBV im Oktober 2009 mit der Stabs-abteilung Informationsservice eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, die Kommunikation mit den Vertragsärzten und -psychotherapeuten zu verbessern und die KVen mit strukturierten und leicht verständlichen Informationen zu unterstützen. Das Themenspektrum reicht von der Honorarreform über die neuen Kodierrichtlinien bis hin zur Online-Initiative. So bereitet die Stabsabteilung Informationsmaterial für Praxen vor, erstellt Checklisten und Hinter-grundinformationen. Die KBV will einen Service bieten, indem sie Informationsangebote zu überregionalen Themen bereitstellt und den KVen vor Ort damit die Arbeit erleichtert. Das Angebot stößt auf regen Zuspruch, wie etwa das große Interesse der Niedergelassenen an dem Flyer „Der Vorsorge-Checker“ zeigt, den die Stabsabteilung Informati-onsservice im Frühjahr 2010 im Rahmen der Präventionsinitiative der KBV für die Praxen entwickelt hat.

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Versorgung im Rampenlicht

2009 legte der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“ ein Sondergut-achten vor. Darin betonte er die wachsende Bedeutung der hausärztlichen Versorgung sowie die Notwendigkeit,

die verschiedenen Versorgungsangebote miteinander zu verzahnen und insbesondere in strukturschwachen Regionen sicherzustellen. Dieses Ziel hat sich auch die KBV auf die Fahne geschrieben. Sie will die Ausbildung und anschließende Tätigkeit als Hausarzt für junge Mediziner attraktiver machen. Ende 2009 schloss die KBV deshalb mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband sowie im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK) eine Vereinbarung zur Förderung der Allgemeinmedizin. Diese ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.

Junge Ärzte, die eine allgemeinmedizinische Weiterbildung machen, erhalten nun besondere Unterstützung. Dazu gehört ein größeres Angebot an Weiterbildungsstellen, eine angemessene Vergütung sowie eine intensivere sekto-renübergreifende Zusammenarbeit. Insgesamt wollen die Verbände mindestens 5.000 allgemeinmedizinische Wei-terbildungsstellen pro Jahr fördern. Der Unterschied in der Bezahlung, abhängig davon, ob die Weiterbildung in einer Praxis oder im Krankenhaus stattfindet, soll aufgehoben werden. Bei drohender oder bereits bestehender hausärztli-cher Unterversorgung soll der Förderbetrag noch einmal aufgestockt werden. Zur besseren Organisation, Vermittlung und Abstimmung der Weiterbildung werden in den Bundesländern Koordinierungsstellen eingerichtet. Diese sind auch für die Evaluation und Qualitätssicherung des Förderprogramms zuständig.

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In einem anderen Bereich haben die Ärzteverbände ebenfalls gemeinsam Flagge gezeigt. Mitte 2009 machten Berichte über Einweiserprämien Schlagzeilen – unzulässige Zuwendungen an Ärzte, damit diese Patienten in bestimmte Krankenhäuser vermitteln. KBV, DKG und BÄK reagierten prompt. Gemeinsam erklärten sie, dass für Be-stechung und Korruption im Gesundheitswesen kein Platz sein darf. Gleichzeitig erinnerten sie daran, dass der Ge-setzgeber selbst die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Niedergelassenen und Kliniken erweitert habe, um die Versorgung zu optimieren. Monetäre Anreize und unverhältnismäßige Gegenleistungen seien jedoch nicht akzepta-bel. Solche Verstöße seien mit allen Mitteln zu ahnden, so die Verbände. Ihren Landesorganisationen empfahlen sie die Einrichtung von Clearingstellen zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Die erste dieser Stellen nahm Anfang November 2009 in Bremen ihre Arbeit auf.

Eine starke Belastung für Vertragsärzte ist der immense bürokratische Aufwand in den Praxen. Dieser war einer der Gründe für die bundesweiten Proteste, die Ärzte und ihre Mitarbeiter im Jahr 2006 und danach zu Zehntausenden auf die Straßen trieben. Bürokratieabbau und bessere Regulierung sind daher ein wichtiges Anliegen der KBV, um den Vertragsärzten und -psychotherapeuten mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabe zu verschaffen: die Behandlung von Patienten statt deren Verwaltung. Dazu ist es zunächst einmal nötig, die Stellen zu identifizieren, an denen Bürokratie vermeidbar ist sowie deren Kosten zu beziffern. Im Januar 2010 beschloss der Vorstand der KBV, als eine Maßnahme hierzu das Standard-Kosten-Modell (SKM) einzuführen. Mit ihm lässt sich ermitteln, wie viel Aufwand

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an Zeit beziehungsweise Geld durch Informationspflichten entsteht, etwa durch das Ausfüllen eines Formulars. Die KBV hat mithilfe des SKM-Verfahrens die Voraussetzungen für eine belastbare Ermittlung der Bürokratiekosten in Arztpraxen geschaffen. Das Verfahren will sie in den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) einbringen. Ihr Ziel ist, dass bei Entscheidungen über Richtlinien sowie Vorgaben der ärztlichen und gemeinsamen Selbstverwaltung künf-tig auch die Bürokratiekosten berücksichtigt werden.

Wirtschaftlichkeitsreserven zu realisieren war auch eines der Ziele in der Arzneimittelpolitik der KBV des Jahres 2009. Deshalb hat sie sich weiterhin für das Konzept der Leitsubstanzen eingesetzt. Mit Erfolg: Im Herbst 2009 vereinbarte sie mit dem GKV-Spitzenverband, dass zwölf der 14 Arzneimittelgruppen mit Leitsubstanzen auch 2010 bestehen bleiben. Gleichzeitig empfahl sie, den Arzt von der Richtgrößenprüfung auszunehmen, wenn er regional festgesetzte Vorgaben erreicht. Diese Regelung entspricht dem Ziel der KBV, Vertragsärzte vom Regressdruck zu befreien und langfristig ganz aus der Preisverantwortung zu entlassen, da diese dem schwindenden ärztlichen Ein-fluss auf die Kosten einer Verordnung nicht mehr gerecht wird.

Die Arzneimittelabteilung der KBV bietet seit Ende 2008 den Arzneimittel-Infoservice im Internet an (www.arz-neimittel-infoservice.de). Im November 2009 schaltete sie dort ein neues Fortbildungsangebot. Es ermöglicht den Vertragsärzten, sich zeitnah, zuverlässig und unabhängig über Anwendungsgebiete, Nutzen und Wirksamkeit neuer

Ein Starker weiß mit seiner Kraft hauszuhalten, nur der Schwache will über seine Kraft hinaus wirken. Georg Christoph Lichtenberg

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Ob gegen Hausärztemangel, gegen zu viel Bürokratie oder für mehr Prävention – auch 2009 hat die KBV zahlreiche Schritte für eine leistungsfähige ambulante Versorgung getan.

Versorgung im Rampenlicht

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Wirkstoffe zu informieren und mit ihrem neuen Wissen gleichzeitig online Fortbildungspunkte zu sammeln. Außer-dem können die Nutzer einen Newsletter abonnieren, um sich über aktuelle Entwicklungen auf dem Arzneimittel-markt zu informieren. Die KBV hat das Angebot, das von den Vertragsärzten sehr gut angenommen wird, mittler-weile auf andere verordnete Leistungen erweitert.

Nach langen Verhandlungen gelang es der KBV und dem GKV-Spitzenverband Mitte 2009, die ambulante Versor-gung von Krebspatienten sowie von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen wieder auf eine sichere Basis zu stellen. Zum Ende des Jahres 2008 hatten die Krankenkassen die bestehenden Vereinbarungen zur Onkologie und Sozialpsychiatrie gekündigt. Der Grund war, dass sie ihr Verhandlungsmandat an den neuen Spitzenverband abge-ben mussten. Seitdem gab es lediglich regionale Übergangsregelungen.

Die neue Onkologievereinbarung schafft seit dem 1. Oktober 2009 erstmals einen bundesweit einheitlichen Rah-men für die ambulante Behandlung. Neu an ihr sind die unter kritischer Überprüfung stehenden Voraussetzungen, unter denen Niedergelassene zulasten der Kassen Krebspatienten behandeln können: Grundsätzlich können nur Internisten mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie sowie Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung medikamen-töse Tumortherapie oder einer analogen Qualifikation teilnehmen. Weiterhin sieht die neue Regelung Mindestmen-gen vor, die die Ärzte erbringen müssen. Damit die bereits an bisherigen Onkologievereinbarungen beteiligten Ärzte

sowie neu niedergelassene ebenfalls teilnehmen können, gibt es Übergangsregelungen für die Zulassung. Um eine flächendeckende Versorgung auch in strukturschwachen Gebieten sicherstellen zu können, sind außerdem regiona-le Anpassungen der Mindestmengen möglich. Die Vergütung für die onkologische Versorgung wurde je Region für Primär- und Ersatzkassenversicherte vereinheitlicht.

Die Sozialpsychiatrievereinbarung regelt die Vergütung wie folgt: Pro Behandlungsfall zahlen die Kassen 163 Euro pro Quartal, ab dem 351. Fall jeweils 122,25 Euro. Dafür sind mindestens drei Patientenkontakte pro Quartal vorge-schrieben. Die Vereinbarung, gültig seit 1. Juli 2009, ermöglicht es niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern, ein Praxisteam aus Heilpädagogen und Sozialarbeitern zusammenzustellen. Damit die Patienten die notwendige Zuwendung erhalten, sieht die Sozialpsychiatrievereinbarung eine Obergrenze vor: Pro Praxis mit einem sozialpsych-iatrisch zugelassenen Arzt dürfen im Quartal nicht mehr als 400 Patienten behandelt werden, um die Versorgungs-qualität zu halten. Auch hier sind Ausnahmen möglich, wenn sonst die Versorgung in einigen Gebieten nicht mehr sichergestellt wäre.

Ein besonderes Anliegen der KBV ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Sie soll es sterbens-kranken Patienten ermöglichen, in ihrer häuslichen Umgebung von besonders qualifizierten Teams versorgt zu werden. Die SAPV ist, nicht zuletzt auf Betreiben der KBV hin, seit 2008 verordnungsfähig. Der Gesetzgeber hat

Konzentration ist das Geheimnis der Stärke in Politik, Krieg, Geschäft, mit anderen Worten: in allen menschlichen Angelegenheiten Ralph Waldo Emerson

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Versorgung im Rampenlicht

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die Umsetzung der SAPV allerdings den einzelnen Kassen im Wettbewerb übertragen. Bis Mitte 2010 gab es kaum derartige Verträge oder entsprechend qualifizierte Leistungserbringerteams. Die KBV wertet dies als Beleg, dass der kassenübergreifende Kollektivvertrag, der eine schnelle Umsetzung bundesweit ermöglicht hätte, im Interesse einer guten Versorgung bestehen bleiben muss.

Rascher Handlungsbedarf bestand 2009 bei einem weiteren Thema: der Neuen Influenza, auch Schweinegrippe genannt. Um deren Ausbreitung zu verhindern, erließ das Bundeskabinett im Sommer 2009 eine Verordnung, die die GKV zur Kostenübernahme der Schutzimpfung für gesetzlich Versicherte verpflichtete. Die KBV vereinbarte dazu eine Finanzierungsregelung. Außerdem traf sie Vorkehrungen für den Pandemiefall, indem sie Informationsmaterialien für Praxen, KVen und Patienten erstellte und die Impfung der Bevölkerung organisatorisch vorbereitete.

Die Gesundheit der Bundesbürger zu fördern, ist das Motiv für eine Präventionsinitiative, die die KBV Anfang 2010 gestartet hat. Deren wichtigstes Ziel ist es, die Teilnahmeraten an Früherkennungsuntersuchungen, insbesondere zur Krebsprävention, zu steigern. Dies will die KBV unter anderem mit gezielten Informationen der Versicherten in den Praxen erreichen. Im Rahmen des nationalen Krebsplanes will sie, ergänzend etwa zum Mammografie-screening, weitere Vorsorgeprogramme mit einem modifizierten Einladungsverfahren etablieren. Hier sind auch die Berufsverbände der betroffenen Fachrichtungen, wie Dermatologen, Urologen und Hausärzte, eingebunden.

Es gibt nichts Besseres als Selbstbeherrschung. Wer andere besiegt, ist stark. Wer sich selbst

besiegt, ist mächtig. Laotse

In Szene gesetzt: die Öffentlichkeitsarbeit der KBV

2009 war für die KBV ein turbulentes Jahr. Die Honorarreform trat in Kraft und machte so manchen Balanceakt erforderlich. Die Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit war es dabei, die Vertreter der Fachpresse, aber auch über-

regionaler Medien mit Informationen über die umstrittenen Neuerungen zu versorgen und die hochkomplexen Zusammenhänge der vertragsärztlichen Vergütung zielgruppengerecht zu vermitteln. Die KBV lud 2009 zu insgesamt 14 Pressegesprächen ein, auf denen der Vorstand den Journalisten Rede und Antwort stand. Vier davon widmeten sich allein den Auswirkungen der Honorarreform. Weitere wichtige Themen waren neben der ärztlichen Honorierung die qualitätsorientierte Vergütung, die Entwicklung bei den MVZ, die Telematik, der Ärztemangel, die neuen Onlineangebote der KBV, neue Qualitätsstandards in der ambulanten Versorgung sowie die Verträge der KBV-Vertragswerkstatt. Sehr viele Anfragen, gerade auch aus dem Bereich der Tages- und Publikumspresse, gab es zur Neuen Influenza (sogenannte Schweinegrippe) und der Impfung. Im Jahr 2009 versandte die KBV insgesamt über 70 Pressemitteilungen, um die Redaktionen der Nachrichtenagenturen, der Tages- und Fachzeitungen, des Fernsehens und des Hörfunks zu informieren.

Nicht nur die Pressevertreter stehen im Fokus der Öffentlichkeitsarbeit der KBV. Mit einer Reihe von Publikationen prä-sentiert sich die KBV ihren verschiedenen Zielgruppen. Ihr umfangreicher Internetauftritt www.kbv.de bietet vielseitige Informationen und Services an. Er umfasst etwa 1.500 Seiten und konnte 2009 monatlich bis zu 1,2 Millionen Zugriffe verzeichnen. Das gedruckte Magazin KBV Klartext liefert quartalsweise Hintergrundin formationen aus der KBV und

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der Gesundheitspolitik. Es erhielt im Jahre 2009 ein neues Gesicht. Eine Reihe von Newslettern, wie der wöchentliche kompakte gesundheitspolitische Informationsservice, die regelmäßigen Nachrichten sowohl aus der Telematik als auch über Qualität in Praxen und der Newsletter für Patienten bieten den verschiedenen Teilöffentlichkeiten der KBV zielgerichtete Informationen. Und letztlich zählt auch dieser Geschäftsbericht zur Öffentlichkeitsarbeit, weil die KBV ihre Leser wissen lassen möchte, wo ihre Tätigkeitsschwerpunkte innerhalb des abgelaufenen Jahres lagen.

2009 war nicht nur ein Jahr kommunikativer Herausforderungen, sondern auch ein Jahr der Novitäten. Um die Zielgruppe der Ärzte und Psychotherapeuten besser zu erreichen und mehr Service zu bieten, hat die KBV gemein-sam mit den KVen ein eigenes Web-TV und die Veranstaltung „Tag der Niedergelassenen“ ins Leben gerufen. Beide vermitteln berufspolitische Informationen sowie konkreten Mehrwert für den beruflichen Alltag von Vertragsärzten und -psychotherapeuten.

Mit ihrem Web-TV namens KV-on haben die KBV und die KVen neue Wege in der Kommunikation beschritten. KV-on will die Palette der bereits etablierten Publikationen der KBV und der KVen um ein modernes Medium ergänzen und die Ärzte und Psychotherapeuten noch schneller und zeitgemäßer ansprechen. Die Vorstände der KBV und der KVen können das Onlineangebot nutzen, um ihre Positionen per Videobotschaft zu verbreiten oder Missverständ-nisse, etwa über die Honorarverteilung, auszuräumen. Die Nutzer haben auf www.kv-on.de die Möglichkeit, sich mit

In Szene gesetzt: die Öffentlichkeitsarbeit der KBV

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Filmbeiträgen zu aktuellen gesundheitspolitischen Fragen sowie zu berufsspezifischen Themen zu informieren. Die KVen können die Videopodcasts für ihre eigenen Websites übernehmen oder sie mit einem regionalen Beitrag oder Statement ergänzen. Die kurzen Filmbeiträge verbreiten die KBV und die KVen aber nicht nur über KV-on. Auch auf ihren jeweiligen Websites und auf dem Videoportal www.youtube.com/kbv4u sind sie online abrufbar.

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2009 beschritt die KBV neue Wege in der Kommunikation.

Auf der Veranstaltung „KBV kontrovers“ diskutierten der Vorstand der KBV, Dr. Carl-Heinz Müller (rechts), und DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum (links) das Thema Ambulant versus stationär. (Foto: Ackermann)

Ein Höhepunkt des ersten Tages der Niedergelassenen war die Diskussion des KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Köhler (2. von rechts) mit Gesundheitspolitikern über die Zukunft der Versorgung. (Foto: bildschön/Rafalzyk)

Der Wille ist des Menschen höchste Kraft. Esaias Tegnér

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Der „Tag der Niedergelassenen“ feierte am 29. Mai 2009 seine Premiere in Berlin. Erstmals boten die KBV und die KVen auf dem Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit ein gemeinsames Programm speziell für niedergelas-sene Ärzte und Psychotherapeuten an. Hunderte Besucher nutzten die Gelegenheit zur Information und fachlichen Fortbildung. Daneben fanden politische Debatten über die Zukunft der Gesundheitsversorgung statt: Auf dem Mes-sestand im sogenannten Speaker’s Corner und auf dem Podium vor großem Publikum. Dort diskutierte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler mit Gesundheitspolitikern die Frage „Ambulante Versorgung 2020: verplant, verkauft, verstaatlicht?“.

Mit „KBV kontrovers“ findet zweimal im Jahr eine Veranstaltung statt, auf der ebenfalls Vertreter aus Politik, Wis-senschaft und Verbänden strittige Themen aus dem Gesundheitswesen diskutieren. Am 29. April 2009 lautete das Motto: „Arzt für alle Kassen: Gerecht versorgt in die Zukunft?“. Auf der zweiten Veranstaltung am 29. Oktober ging es um Kooperation und Konfrontation zwischen dem ambulanten und stationären Sektor.

Auf den öffentlichen Sitzungen der KBV-Vertreterversammlung, im März in Mainz und im Dezember in Berlin, bot das Pressebüro vor Ort den zahlreichen Journalisten eine Anlaufstelle. Im November 2009 haben sich die KBV und die KV Nordrhein, wie in den Vorjahren auch, auf der Medica in Düsseldorf, der weltweit größten Fachmesse der Me-dizinbranche, präsentiert. An ihrem Gemeinschaftsstand informierten sie dort über das KV-SafeNet, „Qualität und Entwicklung in Praxen – QEP®“ und die Online-Arztbibliothek.

In Szene gesetzt: die Öffentlichkeitsarbeit der KBV

* KV-SafeNet steht nicht mit der Fima Safenet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.

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Balanceakt Honorarreform

Eine neue Welt eröffnete sich den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten pünktlich zum Jahreswechsel 2008/2009: Am 1. Januar trat die Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung in Kraft. Tatsächlich kam die

Honorarreform jedoch nicht über Nacht, sondern wurde akribisch, in manch zähen Verhandlungsrunden mit den Kassen und von langer Hand vorbereitet. Langjährige Forderungen der Ärzteschaft hatten mit der Reform erstmals in der Gesetzgebung Niederschlag gefunden: feste Preise für die vertragsärztliche Vergütung, das Ende der Budge-tierung in Form der Honorarkoppelung an die Grundlohnsumme, eine deutliche Aufstockung des Gesamthonorar-volumens sowie die Angleichung der Vergütung in den neuen Bundesländern an das Westniveau. Obgleich die KBV das Erreichen dieser Ziele bereits im ersten Halbjahr 2008 konzeptionell vorbereitet hatte, war sie bei vielen großen und kleineren Schritten auf dem Weg dorthin auf die Kooperation ihrer Vertragspartner angewiesen. Das Gremium dazu, der Bewertungsausschuss von Ärzten und Krankenkassen, konnte in den wesentlichen Fragen keine Einigkeit erzielen und musste letztendlich den Schlichter entscheiden lassen.

Dennoch hat sich die KBV in für sie wichtigen Punkten durchgesetzt, etwa bei der Erreichung eines im Vergleich mit den bisherigen Kopfpauschalenbudgets höheren bundesdurchschnittlichen Honorarzuwachses und bei der deutli-chen Annäherung der Vergütungen in den östlichen Bundesländern an das Niveau im Westen. Insgesamt erzielte sie im ersten Halbjahr 2009 ein Plus von 886 Millionen Euro (6,1 Prozent mehr) gegenüber dem ersten Vorjahreshalb-jahr. Gegen die Argumente der KBV fiel hingegen der Beschluss zur Berechnung der sogenannten Regelleistungs-

Balanceakt Honorarreform

Strebe nach Ruhe, aber durch das Gleichgewicht, nicht durch den Stillstand deiner Tätigkeit. Friedrich von Schiller

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volumen (RLV), also der Leistungsmenge, die zu festen Preisen ohne Abstaffelung vergütet wird. Das beschlossene (von den Krankenkassen favorisierte) Modell fallzahlbasierter RLV benachteiligte systematisch diejenigen Praxen, die kleine Fallzahlen, aber ein weitreichendes Leistungsangebot aufweisen. Deshalb hatte die KBV ursprünglich ein volumenbezogenes Modell vorgeschlagen, das große Fallzahlen berücksichtigt. Das Bundesministerium für Gesund-heit (BMG) bestätigte erst Ende November die Rechtsposition der KBV, wonach regionale Zuschläge zum Orientie-rungswert für besonders förderungswürdige Leistungen (etwa zur Prävention, für belegärztliche Leistungen und für ambulante Operationen) außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) möglich sein müssen. Als die Klarstellung des BMG kam, waren die meisten Schiedsverfahren in den Ländern allerdings bereits abgeschlossen – zulasten der Honorarvolumen in den jeweiligen KVen.

Am 15. Januar 2009 einigten sich KBV und Kassen im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) auf eine Konvergenz-regelung. Danach kann jede KV gemeinsam mit den Krankenkassen vor Ort für den Zeitraum vom 1. April 2009 bis 31. Dezember 2010 Regelungen vereinbaren, um erhebliche Honorarverluste beziehungsweise -zuwächse bei einzelnen Arztgruppen auszugleichen. Darüber hinaus beschlossen die Verhandlungspartner auf Bundesebene weitere Kor-rekturen. So wurde die Fallzählung im RLV von Arzt- auf Behandlungsfälle umgestellt. Weitere Leistungen wurden aus den RLV ausgegliedert, unter anderem Bronchoskopie, Zahnarztnarkosen und Gesprächsleistungen in der Psy-chiatrie. Ganz neu hinzu kam der Bereich delegierbarer Leistungen. Dieser erlaubt es Hausärzten fortan, bestimmte

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Aufgaben, etwa die Anlage einer Langzeitblutdruckmessung, an dafür qualifizierte medizinische Fachangestellte zu übertragen, welche den Patienten in seiner häuslichen Umgebung versorgen.

Am 20. Mai 2009 traf der EBA Beschlüsse zur sogenannten Währungsreform des Einheitlichen Bewertungsmaß-stabs (EBM). Diese habe eine neue Perspektive für die Weiterentwicklung der Honorare eröffnet: Vorausgesetzt, dass die Kalkulationsgrundlagen des EBM überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, könnten die Verhandlungs-partner im Sommer 2010 einen Beschluss zur Anhebung des Orientierungswertes auf den kalkulatorischen Punkt-wert des EBM in Höhe von 5,1129 Cent treffen.

Für das Jahr 2010 hat der EBA im September 2009 folgende Maßnahmen beschlossen: die Herausnahme der Dialy-sesachkostenpauschalen aus der MGV, die Verlängerung der regionalen Zuschläge für besonders förderungswürdi-ge Leistungen über Ende 2009 hinaus (die Kassen hatten hiergegen geklagt) und einen Fahrplan für den Umgang mit Verlagerungseffekten vom stationären in den ambulanten Sektor. Von 2009 auf 2010 vereinbarten Kassen und KBV eine lineare Honorarsteigerung in Höhe von 3,8 Prozent über alle Leistungsbereiche hinweg, davon zwei Prozent über die MGV. Bezüglich der Finanzierung von Innovationen einigten sie sich darauf, dass neue Leistungen mindes-tens zwei Jahre außerhalb der MGV vergütet und erst dann in diese überführt werden. Als nicht umsetzbar kriti-sierte die KBV hingegen den Beschluss, die Orientierungswerte für die ärztliche Vergütung bei festgestellter Über-

Die Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung ist ein Kraftakt, der Ausdauer und Umsicht erfordert.

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beziehungsweise Unterversorgung in einer Region zu verändern. Dieses Vorhaben setze Fehlanreize, verursache ein Übermaß an Bürokratie und sei nicht umsetzbar, da es mit den Instrumenten der Honorarsteuerung nicht kompati-bel sei, so die Begründung. Eine Übergangsregelung für 2010 sieht vor, lediglich bei Unterversorgung Zuschläge zum Orientierungswert zu ermöglichen.

Im Juli 2009 legte die KBV die noch vorläufigen Honorarzahlen für das erste Quartal vor. Demnach lag das durch-schnittliche Plus je Praxis in 14 KVen bei 7,4 Prozent. Es gab jedoch zum Teil deutliche Schwankungen bis hin zu Ver-lusten sowohl innerhalb der Fachgruppen als auch zwischen ihnen. „Wir befinden uns mitten auf der Strecke hin zu einer adäquaten Vergütung. Doch der Weg bleibt schwer und holprig“, so das Fazit des KBV-Vorstandsvorsitzenden.

Eine Herausforderung auf diesem Weg waren die widerstreitenden Ansichten der KBV und des GKV-Spitzenverban-des bei der Frage, wie sich Selektivverträge, die einzelne Kassen ohne KV abschließen, auf die Gesamtvergütung auswirken. Die Kassen wollten im Schlichtungsverfahren mit der Stimmenmehrheit gegen das entschiedene Votum der KBV durchsetzen, dass alle Ärzte für die Finanzierung von Sonderverträgen einzelner Kassen bezahlen sollen – selbst dann, wenn sie nicht selbst an diesen Verträgen teilnehmen. Daraufhin verließen die KBV-Vertreter unter Protest die entsprechende Sitzung des EBA. „Es kann nicht sein, dass ein Arzt in Köln dafür bezahlen muss, dass die Krankenkassen mit dem Kollegen in Düsseldorf Sonderverträge abschließen, die nur einem bestimmten Patienten-

Balanceakt Honorarreform

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kreis zugute kommen. Dieses Geld fehlt für die Behandlung der überwiegenden Zahl von Patienten, die nicht an solchen Sonderversorgungsmodellen teilnehmen. Die Mehrheit müsste also Nachteile zugunsten einer Minderheit in Kauf nehmen. Einen solchen Raubbau zulasten der flächendeckenden Patientenbehandlung werden wir mit allen Mitteln bekämpfen“, bekräftigte KBV-Chef Köhler. Erst knapp elf Monate später, im Dezember 2009, erzielten die Verhandlungspartner unter Vermittlung des Schlichters einen Kompromiss. „Wir haben uns für diesen Kompromiss eingesetzt, damit die Honorarbereinigung unter geordneten Bedingungen stattfinden und ein Chaos verhindert werden kann“, erklärte Köhler. Die Übereinkunft sieht einen Schutzschirm für Ärzte vor, dergestalt, dass das Hono-rar für die RLV einer Arztgruppe, deren Mitglieder an Selektivverträgen teilnehmen, unabhängig von der Anzahl der Selektivverträge und der Anzahl der dort eingeschriebenen Versicherten insgesamt um maximal 2,5 Prozent sinken darf. Wird dieser Wert überschritten, ist der darüber hinausgehende Mehrbetrag ausschließlich von denjenigen Ärz-ten zu schultern, die auch tatsächlich an Sonderverträgen teilnehmen. Grundsätzlich gilt: Ärzte, die ihre Patienten im Selektivvertrag versorgen, erhalten für diese kein Honorar mehr über das RLV. Die Vergütung erfolgt über den Selektivvertrag. Das RLV wird deshalb um die Leistungen reduziert, die diese Patienten vor der Einschreibung in einen Selektivvertrag in der Praxis in Anspruch genommen haben. Die Bereinigung gilt für alle Verträge zur haus-arztzentrierten Versorgung, für besondere ambulante Versorgungsformen und zur Integrierten Versorgung (Para-grafen 73b, c und 140a SGB V).

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Qualitätsgesicherte Performance

Als Verhandlungspartner der Krankenkassen trifft die KBV Vereinbarungen und erstellt Richtlinien, um die Qualität der ambulanten Versorgung sicherzustellen. Einige dieser Qualitätsstandards haben einen direkten

Einfluss auf die Arbeit der Vertragsärzte und -psychotherapeuten und gehen über deren Facharztqualifikation hinaus. Sie müssen ihrer KV nachweisen, dass sie die jeweils geltenden persönlichen, apparativen und organisatori-schen Voraussetzungen erfüllen. Aber auch nachdem die Vertragsärzte und -psychotherapeuten eine Genehmigung bekommen haben, prüfen die KVen stichprobenhaft und stehen beratend zur Seite.

Ein Hauptaugenmerk der KBV lag im Jahre 2009 auf der Ultraschalldiagnostik, einem der wichtigsten bildgeben-den Verfahren. Am 1. April 2009 trat dazu eine neue Vereinbarung in Kraft. Sie sieht die regelmäßige Prüfung der Ultraschallsysteme von etwa 70.000 Vertragsärzten vor, regelt die fachliche Qualifikation der Ärzte und die Anfor-derungen an ihre Dokumentation. Bis zum 31. März 2010 haben die KVen den Typ und das Baujahr der verwendeten Systeme registriert. Bis zum 31. März 2013 folgt eine Abnahmeprüfung aller Geräte. Auch darüber hinaus werden sie regelmäßig getestet.

Am 1. Juli 2009 trat eine neue Vereinbarung zur ambulanten Behandlung von HIV/Aids-Patienten in Kraft. Deren Versorgung stellt eine besondere Herausforderung dar. Die behandelnden Ärzte müssen sich kontinuierlich über neue Therapieoptionen für die verschiedenen Stadien des Krankheitsbildes informieren. Das betrifft vor allem die

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medikamentöse Therapie, die aufgrund der Fortschritte der Forschung ständig angepasst werden muss. Ziel der Ver-einbarung ist es, die spezialisierte Versorgung von HIV/Aids-Patienten weiter zu fördern sowie künftig eine flächen-deckende Versorgung nach einheitlichen Qualitätsstandards zu gewährleisten.

Zur Sicherung der Qualität bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs dienen auf Initiative der KBV fortan Jahresstatistiken der Zervixzytologie. Die Labore dokumentieren alle Untersuchungsergebnisse und schicken sie ihren KVen. Von diesen erhalten sie einen Feedbackbericht, der es ihnen erlaubt, ihre Ergebnisse im Vergleich mit den La-boren ihres KV-Bereiches zu beurteilen. Eine Qualitätssicherungsvereinbarung für die Histopathologie im Hautkrebs-screening soll künftig einer einheitlichen Dokumentation und damit einer besseren Vergleichbarkeit dienen. Patholo-gen können außerdem die Qualität ihrer histopathologischen Befunde aus dem Mammografiescreening überprüfen. Dazu erhalten sie jährlich eine Auswertung und können sich so direkt mit ihren Kollegen vergleichen. Ausgewählte Fälle werden zudem in den Fortbildungen besprochen, die die Ärzte alle zwei Jahre absolvieren.

Seit Anfang 2010 regelt eine bundesweite Richtlinie die Qualität von Athroskopien. Den Anstoß hierzu gaben die Ergebnisse der bisher freiwillig von verschiedenen KVen durchgeführten Prüfungen. Die KVen prüfen die Qualität der Gelenkspiegelung, indem sie stichprobenhaft die Schrift- und Bilddokumentationen nach bundeseinheitlichen Maßstäben beurteilen.

Geprüfte Qualität ist ein Markenzeichen der ambulanten Versorgung in Deutschland. Die KBV hilft dabei, dass die Vertragsärzte bei ihrer Arbeit stets eine gute Figur machen.

Lerne Konzentration und wende sie in jeder Weise an. So verlierst du nichts. Wer das Ganze hat, hat auch die Teile.

Swami Vivekânanda

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Qualitätsgesicherte Performance

In mittlerweile sechs sogenannten Disease-Management-Programmen (DMP) erhalten chronisch Kranke eine struk-turierte Versorgung. Studien belegen, dass sich die Versorgungsqualität seit Einführung dieser Programme im Jahre 2002 verbessert hat. Vor allem eine kontinuierliche Teilnahme, regelmäßige Untersuchungen, die Vereinbarung von Therapiezielen und gezielte Informationen führten zu den positiven Ergebnissen. Inzwischen nehmen 5,5 Millionen Patienten daran teil (Stand: Dezember 2009). Der GBA, dem Vertreter der KBV angehören, erarbeitet die DMP und aktualisiert sie regelmäßig. Seit 2009 ergänzt das Modul „chronische Herzinsuffizienz“ das DMP für koronare Herz-erkrankungen. Auch das Programm für Brustkrebs unterliegt mittlerweile der elektronischen Dokumentation. Somit erfolgt nun die Dokumentation aller DMP ausschließlich per EDV. Eine elektronische Dokumentation gibt es bei der Dialyse schon seit 2007. Dort regelt die Richtlinie zur Qualitätssicherung die Datenerfassung und -übermittlung. Ohne viel Aufwand werden die Dokumentationen automatisch erstellt und auf Knopfdruck an die KVen weitergelei-tet. Dieses Verfahren soll auch bei künftigen Qualitätssicherungsverfahren zum Einsatz kommen.

Qualitätsmanagement ist mittlerweile ein fester Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Seit dem 1. Januar 2006 sind Vertragsärzte und -psychotherapeuten gesetzlich dazu verpflichtet, ein solches einzuführen. Seit 2005 bieten die KBV und die KVen das Qualitätsmanagementsystem QEP® an. Damit ist es möglich, Vorgänge und Ar-beitsabläufe in Praxen, MVZ und anderen Kooperationsformen besser zu planen und zu strukturieren. 2009 wurde QEP® Testsieger der Stiftung Warentest, die Qualitätsmanagementsysteme auf ihre Patientenorientierung hin über-

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prüfte. Mehr als 350 Praxen haben sich inzwischen nach Einführung eines Qualitätsmanagements freiwillig nach QEP® zertifizieren lassen. Mit dem Sozialpädiatrischen Zentrum der Charité in Berlin hat im März 2010 erstmals auch eine Klinikeinrichtung das QEP®-Zertifikat erhalten.

Die Versorgungsqualität lässt sich dank des KBV-Projektes AQUIK® – Ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzah-len nun messen, darstellen und objektiv vergleichen. Ein während des Projekts erarbeiteter Satz von 48 Indikatoren konzentriert sich vor allem auf die Ergebnisqualität ärztlicher Leistungen. Ein Wettbewerb um Qualität und eine Grundlage für eine qualitätsorientierte Vergütung ärztlicher Leistungen ist mit AQUIK® nun möglich. Es ergänzt die bisherigen Qualitätsinstrumente der KBV, die überwiegend die Struktur- und Prozessqualität abbilden. Für die Erhe-bung der Qualitätsindikatoren gilt es künftig, eine entsprechende IT-Infrastruktur aufzubauen.

Eine kontinuierliche Fortbildung ist für Vertragsärzte und -psychotherapeuten selbstverständlich. Seit dem 1. Juli 2004 ist zusätzlich gesetzlich geregelt, dass sie innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte gegenüber ihrer KV nachweisen müssen. Diese Frist endete erstmals am 30. Juni 2009. 97,36 Prozent aller Nachweis-pflichtigen erfüllten die Vorgabe. Punkte sammeln können sie etwa durch die Teilnahme an Qualitäts zirkeln, mit dem Studium von Fachliteratur oder durch die Nutzung von Online-Fortbildungen. Letztere bietet zum Beispiel auch der Arzneimittel-Infoservice der KBV an.

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Neu im Programm

Verhandlungsgeschick bewies die KBV im Jahr 2008 erneut bei der Neuaufnahme von Leistungen in den Katalog der GKV. Langwierig, aber vorerst nur partiell erfolgreich waren die Beratungen zur Brachytherapie, einem

Verfahren zur Behandlung von Prostatakrebs. Das Prostatakarzinom ist mit jährlich über 58.000 neuen Fällen die häufigste Krebserkrankung bei Männern. Als Behandlungsmethode der ersten Wahl gilt bei einem lokal begrenzten Tumor die radikale Entfernung der Prostata (Prostatektomie). Diese Operation ist jedoch oftmals mit schweren Fol-gen wie Harn- oder Stuhlinkontinenz sowie Impotenz verbunden. Eine mögliche Alternative ist die Brachytherapie. Bei dieser Form der Strahlentherapie werden einmalig kurz wirksame strahlende Partikel in unmittelbarer Nähe des Tumors injiziert, die ihn zerstören sollen. Der Patient kann anschließend nach Hause gehen.

Krankenhäuser wenden diese Therapie bereits seit mehreren Jahren stationär oder auch ambulant an – vertrags-ärztlich war sie jedoch nur im Rahmen von Einzelverträgen möglich. Bereits vor fünf Jahren warb die KBV im GBA für eine Aufnahme der Brachytherapie in den GKV-Leistungskatalog. Eine Einigung konnte damals jedoch nicht erzielt werden, da den Krankenkassen die vorhandenen Studien zur Nutzenbewertung der Therapie nicht ausreichten. Dieses Argument führten die Kassen auch bei einer erneuten Beratung des Themas im GBA im Jahr 2009 an. Doch zum ersten Mal überhaupt ließen sie sich darauf ein, auf Kassenkosten eine langfristige Studie durchzuführen, um den ambulanten Nutzen der Brachytherapie zu belegen. Diese Entscheidung könnte auch für weitere Verhandlungen wegweisend sein. Im Dezember 2009 hat der GBA dem Grobkonzept für die Studien zugestimmt, Ende 2010 will er

prüfen, ob die Kassen tätig geworden sind. Für die Patienten ergeben sich schon während der Studienphase Vorteile. Denn wenn sie sich nicht im Krankenhaus behandeln lassen möchten, können sie ambulant an einem der Modellver-suche teilnehmen. Ein Vorläufer zur Entscheidung der Krankenkassen, die Studie zur Brachytherapie zu finanzieren, war die Apheresebehandlung, bei der Patienten mit einer isolierten Erhöhung des Lipoproteins (a) eine Blutwäsche erhalten, die die schädlichen Fette aus dem Blut filtert. Hier schuf der GBA auf Initiative der KBV bereits im September 2008 einen Präzedenzfall. Er erweiterte die Indikationsliste für eine Apheresetherapie, obwohl es zu der Therapie in diesem bestimmten Fall noch keine überzeugenden Nutzenstudien gab. Eine Studie soll jetzt parallel zur Behandlung der Patienten stattfinden. Ohne diese Therapie erleiden die Betroffenen durch die extrem hohe Konzentration der Blutfette oft schon im Alter von 30 Jahren Herzinfarkte und Schlaganfälle.

Im Jahr 2009 hat der GBA mit der Prüfung der drei anerkannten Verfahren in der ambulanten Psychotherapie begonnen. Vertreter der Psychotherapeuten hatten darum gebeten, nachdem der GBA die Aufnahme der Gesprächspsychotherapie in den GKV-Leistungskatalog zwar geprüft, sich dann aber dagegen entschieden hatte. Nun stehen auch die tiefenpsy-chologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie auf dem Prüfstand.

Bereits im Jahr 2008 hat das BMG den nationalen Krebsplan ins Leben gerufen. Dessen Ziel ist die Verbesserung der Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Versorgung Krebskranker. Die KBV ist mit von der Partie und hat Mitte

Anmut ist ein großer Glanz von innen. Rainer Maria Rilke

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Kraftakt: Die KBV hat im GBA zähe Verhandlungen geführt, um neue Methoden zur Früherkennung und Therapie in den Leistungskatalog aufzunehmen.

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Neu im Programm

2009 an der nationalen Krebskonferenz teilgenommen. Die KBV möchte das Bestreben des nationalen Krebsplans weiterentwickeln und dessen Anregungen aufgreifen. Ergänzend dazu hat die KBV eine Präventionsinitiative gestar-tet. Im Rahmen dieser Initiative stellt sich die KBV ein im Vergleich zum Mammografiescreening modifiziertes Ein-ladungsverfahren für Früherkennungsuntersuchungen auf Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs vor. Sie möchte gemeinsam mit den KVen und Berufsverbänden die Ärzte motivieren, ihre Patienten noch mehr als bisher für Vorsor-geuntersuchungen zu sensibilisieren. Hierzu arbeitet sie mit den Berufsverbänden und den Präventionsbeauftrag-ten der KVen zusammen. Als grundlegende Information für die Patienten hat die KBV zudem einen Präventionsflyer mit dem Namen „Der Vorsorge-Checker“ herausgegeben, der eine kompakte Übersicht über alle GKV-Präventions-leistungen gibt.

Ein unvorhergesehenes aber dennoch wichtiges Thema des Jahres 2009 war die Neue Influenza (sogenannte Schweinegrippe). Diese hat das Gesundheitswesen und somit auch die KBV und die KVen im vergangenen Jahr in Atem gehalten. Die KBV hat frühzeitig eine Praxisbroschüre mit Verhaltenstipps für Ärzte aufgelegt und über ihre Website Infomaterialien auch für KVen und Patienten bereitgestellt. Diverse Fragen zur Neuen Grippe, die sich im Laufe des vergangenen Jahres stellten, konnte die KBV in enger Zusammenarbeit mit der Pandemiekommission des Robert-Koch-Instituts (RKI) lösen. Gemeinsam mit dem BMG hat die KBV die Vorbereitung der Impfung gegen die Neue Grippe organisiert und die KVen aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu treffen.

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Hand in Hand zu individuellen Konzepten

Gemeinsame Stärke beweisen die KBV und die KVen immer wieder. Zum Beispiel in der Arbeitsgemeinschaft (AG) Vertragskoordinierung. Die KBV hat diese im Jahr 2007 gemeinsam mit 15 KVen gegründet. Ziel der AG ist

es, bundesweite Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach Paragraf 73b SGB V und zur besonderen ambu-lanten ärztlichen Versorgung nach Paragraf 73c SGB V zu schließen. Dabei geht es in erster Linie um die Entwicklung passgenauer Versorgungskonzepte für die Versichertenstruktur der jeweiligen Krankenkasse.

Damit die Koordination der ergänzenden Verträge sowie die Information der KVen über die Verträge, deren Umset-zungsstand und über laufende Verhandlungen noch besser wird, ist bei der KBV im Jahr 2009 eine Geschäftsstelle für die AG Vertragskoordinierung eingerichtet worden. Neben den 15 beteiligten KVen sind auch die KVen Bayern und Baden-Württemberg assoziiert und setzen die Verträge um. Die AG ist eine eigenständige Gesellschaft bür-gerlichen Rechts. Acht Verträge werden dort zwischenzeitlich umgesetzt, mit der Entwicklung einer Software zur Vertragsverwaltung können alle KVen webbasiert sowohl teilnehmende Versicherte als auch Ärzte betreuen.

Bereits im Jahr 2005 hat die KBV – unterstützt durch die KVen – die Vertragswerkstatt eingerichtet, um besondere Versorgungskonzepte zu entwickeln. Die Grundlage dieser Verträge ist vorrangig der Paragraf 73c SGB V, der mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz) eingeführt wurde.

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Hand in Hand zu individuellen Konzepten

Er schafft die rechtliche Grundlage, Konzepte zu entwickeln, die besonderen Versorgungsbedürfnissen Rechnung tragen. Die KBV-Vertragswerkstatt nutzt diese Möglichkeit und bietet besondere Vertragsprogramme an, deren Ziel eine qualitätsgesicherte optimierte Patientenversorgung ist. Die Programme zeichnen sich durch eine versorgungs-pfadgestützte, gezielte interdisziplinäre Zusammenarbeit aller an der Versorgung beteiligten Gesundheitsberufe aus. Im Mittelpunkt stehen daher weniger einzelne Leistungen als vielmehr das koordinierte patientenzentrierte Zusammenwirken aller Beteiligten im Rahmen eines krankheitsbezogenen Behandlungsteams unter ärztlicher/psy-chotherapeutischer Leitung. Damit diese Konzepte möglichst praxisnah sind, bindet die KBV bei der Erarbeitung die ärztlichen Berufsverbände sowie Selbsthilfeorganisationen mit ein.

Im Berichtszeitraum hat die Vertragswerkstatt jeweils ein Konzept für Patienten mit rheumatoider Arthritis, chro-nisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD), Blutgerinnungsstörungen (Hämophilie) sowie eines für die qualitäts-gesicherte neuropsychiatrische Versorgung entwickelt.

Zu den neuropsychiatrischen Erkrankungen zählen Demenz- und Suchterkrankungen, Parkinson, Multiple Sklerose und Epilepsie sowie affektive Störungen, wie Depression. In Deutschland leiden mehrere Millionen Menschen unter diesen Krankheitsbildern. Der Vertrag enthält unter anderem den Aufbau indikationsübergreifender interdiszipli-närer Versorgungsnetzwerke. Betroffene Patienten im häuslichen Umfeld zu versorgen und zu stabilisieren sowie

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Gemeinsam mit den KVen und anderen Akteuren des Gesundheitswesens möchte die KBV die Versorgung chronisch Kranker verbessern.

Krankenhausaufenthalte zu reduzieren sind Ziele des Versorgungsprogramms. Mit der Netzwerkbildung werden zudem Wartezeiten reduziert und Angehörige entlastet.

Etwa ein Prozent der Bevölkerung leidet unter rheumatoider Arthritis. Frauen sind dreimal häufiger davon betrof-fen als Männer. Die chronische Erkrankung führt bei den Betroffenen zu starken Einschränkungen im Alltag. Das Versorgungsprogramm ermöglicht ein frühes Eingreifen: Je eher die Erkrankung erkannt wird und die Behandlung beginnt, desto geringer sind die gesundheitlichen Einschränkungen. Auf der Grundlage von Behandlungs- und Medikationspfaden bietet der Vertrag unter anderem ein Koordinationskonzept für die verschiedenen Versorgungs-ebenen und die häusliche Betreuung, beispielsweise durch die Bildung von spezialisierten Rheumatoide-Arthritis-Teams.

Das COPD-Konzept ist speziell zugeschnitten auf Patienten mit einem ausgeprägten Krankheitsbild und setzt dort ein, wo das gleichnamige Disease-Management-Programm aufhört, nämlich dann, wenn eine Langzeit-sauerstofftherapie erforderlich wird. Ziel des Vertrages ist, das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen sowie die Diagnose, Therapie und Betreuung der Betroffenen nach internationalen Leitlinien sicherzustellen. Hausärzte und Lungenfachärzte arbeiten strukturiert und eng zusammen, etwa wenn es um die Absprache der Medikation geht.

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Das Hämophilie-Konzept umfasst aufgrund der Vergleichbarkeit der Behandlungsweise alle Blutgerinnungsstörun-gen. Ziele sind die möglichst wohnortnahe ambulante Versorgung der Patienten, die Förderung der Selbstbehand-lung durch das Spritzen der fehlenden Gerinnungsfaktoren sowie das rechtzeitige Erkennen von Komplikationen. Vorgesehen ist unter anderem eine enge Kooperation des jeweiligen Hausarztes mit weiteren Facharztgruppen und nichtärztlichen Leistungserbringern. Die auf die Krankheit spezialisierten Ärzte müssen bestimmte Qualitätsnach-weise erbringen, für das Praxispersonal sind entsprechende Fortbildungen vorgesehen.

Hand in Hand zu individuellen Konzepten

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Kleinigkeiten sind es, die Perfektion ausmachen, aber Perfektion ist alles andere als eine Kleinigkeit. Sir Frederick Henry Royce

Versicherte integrieren und beteiligen

Die KBV ist vielseitig und meistert so manchen Spagat. Sie orientiert sich bei ihrer Arbeit – über die Belange der Vertragsärzte und -psychotherapeuten hinaus – an den Bedürfnissen der gesetzlich versicherten Patienten.

Deren ambulante medizinische Versorgung gilt es wohnortnah und bedarfsgerecht zu gewährleisten. Aus diesem Grund beteiligt die KBV Patientenvertreter an verschiedenen Prozessen. Zum Patientenbeirat, in dem Selbsthilfe-organisationen, Verbraucher- und Patientenverbände repräsentiert sind, pflegt die KBV einen engen Kontakt. Die Vertreter des seit 2006 bestehenden Gremiums machen dem KBV-Vorstand konkrete Vorschläge zu verschiedenen Themen. Im Jahre 2009 berieten sie beispielsweise zur Qualitätssicherung und zur Arzneimittelversorgung.

Patientenvertreter haben auch die Möglichkeit, bei der Entwicklung neuer Versorgungskonzepte in der KBV-Ver-tragswerkstatt mitzuwirken. Zudem sind regelmäßig bei der KBV stattfindende Patiententagungen eine Plattform, bei der sich Patienten, niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, Vertreter der KVen sowie die gesetzlichen Krankenkassen austauschen können. Im September 2009 stand das Versorgungsproblem von Demenzerkrankungen auf der Agenda einer solchen Tagung, die die KBV gemeinsam mit der KV Berlin organisierte. Die Resonanz übertraf die Erwartungen der Veranstalter: Über 200 Ärzte und Psychotherapeuten nahmen an der Veranstaltung teil, um mit Experten und Patientenvertretern die künftige Versorgung der Betroffenen und die Betreuung deren Angehöri-ger zu diskutieren.

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Versicherte integrieren und beteiligen

In dem Arbeitskreis „Patientenorientierung im KV-System“ engagiert sich die KBV gemeinsam mit vielen KVen für die Belange von Patienten. Gemeinsam diskutieren sie aktuelle Themen wie Arztbewertungsportale oder die Barrie-refreiheit in Praxen.

Für die KBV sind die Patienten eine wichtige Zielgruppe. Sie will, dass die gesetzlich Versicherten mit ihren Dienst-leistungen möglichst zufrieden sind. Dieses Ziel hat die KBV in ihrem Leitbild verankert. Deshalb ist es bedeutend zu wissen, was die Patienten denken, damit die KBV die Versorgung weiter optimieren kann. Aus diesem Grund organisiert die Stabsstelle Patientenorientierung regelmäßig Befragungen von Versicherten, um deren Meinung zur Versorgungslage und zu gesundheitspolitischen Themen zu erfahren. Die Befragung im Jahr 2009 knüpfte an frühe-re Erhebungen an. Ein Komplex betraf die sogenannten Hausarztmodelle. Die Umfrage ergab, dass die Versicherten, die daran teilnehmen, keine Verbesserung der Versorgung wahrgenommen haben. Wichtig ist den meisten Patienten, dass sie immer durch denselben Arzt behandelt werden. Dass mehrere Ärzte am selben Ort, etwa in ei-nem MVZ, erreichbar sind, hat für die meisten Befragten hingegen keine Priorität. Die Mehrheit der Befragten fühlt sich im Krankheitsfall in Deutschland aber gut versorgt und hat damit den Vertragsärzten und -psychotherapeuten ein gutes Zeugnis ausgestellt.

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Sicher im Netz

Im Gesundheitswesen spielt Spitzentechnologie nicht nur bei medizinischen Geräten eine Rolle. Eine ausgefeilte technische Infrastruktur soll Ärzten den Arbeitsalltag und Patienten den Arztbesuch erleichtern. Ein Teil dieser

Infrastruktur ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die bereits seit einigen Jahren ein Thema in der KBV und der Gesundheitspolitik ist. Nachdem die Vorbereitungen zur Einführung der eGK in der ersten Jahreshälfte 2009 ein gutes Stück vorangekommen waren – in der Startregion Nordrhein wurden knapp 70 Prozent der KV-Mitglieder mit neuen Kartenlesegeräten ausgestattet, und mit 95 Prozent Marktabdeckung sind die Softwarehäuser für die eGK fast vollständig zertifiziert – beschloss die schwarz-gelbe Koalition bei ihrem Regierungsantritt ein Moratorium.

Unklar und strittig war vor allem, welche Daten die eGK speichern soll. Ende April 2010 haben sich Ärzteorganisa-tionen, der GKV-Spitzenverband, Apotheken und Krankenhäuser geeinigt: Die eGK soll zunächst die sogenannten Stammdaten der Versicherten – zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse – enthalten. Außer-dem werden auf ihr Daten vermerkt, die für die Behandlung des Patienten im Notfall lebensnotwendig sein kön-nen. Zusätzlich soll der elektronische Arztbrief etabliert werden. Zurückgestellt haben die Verhandlungspartner das ursprüngliche Vorhaben, auch Rezepte elektronisch auf die eGK zu laden.

Ein wesentliches Ergebnis der Bestandsaufnahme ist die klare Aufgabenteilung, die es nun unter den Gesellschaf-tern der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) gibt. Denn in gemeinsamen

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Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig, bringt man die großen

Vorhaben zum Scheitern. Konfuzius

Sicher im Netz

Gesprächen im Frühjahr 2010 haben die Gesellschafter, also die Spitzenverbände von (Zahn-)Ärzten, Apothekern und Krankenkassen, nicht nur die geplanten Funktionen der eGK kritisch hinterfragt, sondern auch ihre eigene Arbeitsweise. Sie einigten sich auf eine klare Aufgabenteilung. Demnach haben die Leistungserbringer die alleinige Verantwortung für die medizinischen Anwendungen, die Kostenträger sind für die administrativen Anwendungen verantwortlich. So kann nun endlich effizient und strukturiert an der flächendeckenden Einführung der eGK gear-beitet werden, meint die KBV. Die Gesellschafter der gematik haben außerdem einen Schlichter benannt, der bei unterschiedlichen Interessen vermitteln soll: den ehemaligen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Klaus Theo Schröder.

Einen Beschluss zu einer möglichen verpflichtenden Online-Lösung fassten die Gesellschafter nicht. Die KBV spricht sich nach wie vor für eine Freiwilligkeit in diesem Bereich sowohl für Ärzte als auch für Patienten aus. Sinnvoller als eine verpflichtende Regelung sei es, spezielle Anreize für die Teilnahme zu schaffen.

Trotz des Moratoriums hat die KBV große Fortschritte bei der Zertifizierung der Softwarehäuser für die eGK ge-macht. Rund 95 Prozent aller Softwarehäuser sind mittlerweile zertifiziert.

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Mit digitalen Lösungen will die KBV den Arbeitsalltag in den Praxen erleichtern.

Ein weiteres großes Thema des Berichtsjahres war die Online-Initiative der KVen. Deren Ziel ist es, schnellstmöglich alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten online an ihre KV anzubinden, da die Online-Abrechnung ab dem Jahr 2011 verpflichtend ist. Mehr zu diesem Thema auf Seite 46.

Da es für die Vertragsärzte und -psychotherapeuten fast schon ein Kunststück ist, sich ohne fachkundige Hilfe für die richtige IT-Ausstattung in ihrer Praxis zu entscheiden, hat die KBV 2009 einen Leitfaden zu den „Anforderungen an Hard- und Software in der Praxis“ entwickelt. Dieser gibt den Ärzten einen Überblick über die verschiedenen IT-Möglichkeiten samt ihrer Vor- und Nachteile. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele und mithilfe einer Checkliste ist es einfacher, die individuell beste Lösung zu finden. Dieser Leitfaden ist auf der Website der KBV unter www.kbv.de/25718.html zu finden.

Auch mit den neuen Ambulanten Kodierrichtlinien haben sich die IT-Experten der KBV beschäftigt. So haben sie Im-plementierungsvorgaben zur Programmierung der Praxisverwaltungssoftware (PVS) herausgegeben. Diese Vorga-ben verstehen sich als Service für die Vertragsärzte und -psychotherapeuten und sind von den Softwarehäusern zur Vorbereitung auf die Kodierrichtlinien umzusetzen. So kann die PVS den Arzt beim richtigen Kodieren seiner Diagno-sen bestmöglich unterstützen.

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Langfristig möchte die KBV alle PVS-Hersteller dazu bringen, medizinische Daten so strukturiert abzulegen, dass sie in der Folge weitgehend maschinell auswertbar sind. So könnten beispielsweise Datengrundlagen für Qualitätsindi-katoren unmittelbar aus den Systemen zur Verfügung gestellt werden, ohne dass der Arzt mit weiteren mühsamen Dateneingaben belastet wird. Auch soll der Datenaustausch von einer PVS zu anderen Systemen ermöglicht werden. Dies versetzt den Arzt einerseits in die Lage, Spezialsoftware mit bisher in seinem System nicht vorhandenen Funkti-onalitäten einzusetzen. Andererseits würde ihm dies einen unkomplizierten Wechsel seines Praxisverwaltungs-systems erlauben.

Sicher im Netz

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Spot on: ausgewählte Projekte

eGIS und die KVA – Hilfsmittel für die sektorenübergreifende BedarfsplanungUm auch in Zukunft die flächendeckende wohnortnahe Rund-um-die-Uhr-Versorgung zu gewährleisten, muss frühzeitig erkennbar sein, wo welche Ärzte gebraucht werden. Dazu bedarf es neuer Instrumente. Die KBV hat be-reits eines entwickelt: die kleinräumige Versorgungsanalyse (KVA). Dieses Computerprogramm berücksichtigt unter anderem die Standorte und Kapazitäten von Ärzten, die verkehrstechnische Infrastruktur sowie die Zahlen und die Morbiditätsrisiken der Einwohner unterschiedlicher Regionen. Anhand dieser Daten ermittelt sie, welcher Vertrags-arztsitz in einer Region besonders dringend besetzt werden muss und welche Folgen eine Niederlassung für Kolle-gen und die Patientenversorgung in der Umgebung hat. Die KVen nutzen die KVA online seit Juni 2007.

Doch die KBV denkt weiter, nämlich an eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung. Als Basis für eine sektoren-übergreifende KVA hat sie das elektronische Gesundheitsinformationssystem (eGIS) entwickelt. Alle relevanten Daten zu Fragen des Gesundheitswesens werden auf einer Softwareplattform zusammengeführt. Anhand dieser Daten sollen in knapp zwei Jahren Analysen möglich sein, die dann zur Grundlage für eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung werden können. Die Beschaffung aller nötigen Zahlen und Informationen ist ein langwieriger Prozess. Die KBV hat sich vorgenommen, innerhalb von vier Jahren sektorenübergreifend alle Daten eingepflegt zu haben. Das heißt, bis Ende 2011.

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Spot on: ausgewählte Projekte

Im Idealfall entwickelt sich eGIS zu einem wichtigen Instrument der sektorenübergreifenden kleinräumigen Be-darfsplanung, wie die KBV sie fordert. Demnach sichern künftig Kooperationen zwischen den KVen und den Kran-kenhäusern die Versorgung der Patienten. So könnten beispielsweise die KVen Vertragsärzte zur Unterstützung an Kliniken vermitteln. Diese Ärzte behielten ihren Status als Freiberufler und könnten auch ihre eigenen Patienten während eines stationären Aufenthalts betreuen.

Sicher im Netz mit der Online-InitiativeWer mit der Zeit geht, ist online. Das gilt auch für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten. Doch der Gesetz-geber hat Regeln für den Datenschutz und die elektronische Übermittlung medizinischer Daten festgelegt. Diese einzuhalten, ist ohne eine spezielle Infrastruktur praktisch unmöglich. Aus diesem Grund haben die KBV und die KVen die KV-Online-Initiative ins Leben gerufen. Deren Ziel ist es, alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeu-ten in Deutschland online mit ihrer jeweiligen KV zu vernetzen. Nicht zuletzt, weil die Online-Abrechnung ab dem 1. Quartal 2011 verpflichtend ist. Um die Online-Anbindung zu erreichen, haben die KBV und die KVen drei verschiede-ne Optionen entwickelt. Zwei von ihnen haben Zugang in das geschützte Netzwerk der KVen, in dem diese verschie-dene Anwendungen für die Nutzer anbieten. Dazu zählt neben der elektronischen Abrechnung beispielsweise die

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elektronische DMP-Dokumentation. Ein wichtiges Element ist zudem der E-Mail-Dienst. Er ermöglicht es den Ärzten und Psychotherapeuten, mit ihren Kollegen in ganz Deutschland in Kontakt zu treten und sich auszutauschen.

Auf drei unterschiedlichen Wegen können sich Ärzte und Psychotherapeuten online mit ihrer KV verbinden.Variante 1 (KV-SafeNet*) ist die von der KBV empfohlene Anbindungsvariante, die es dem Arzt oder Psychothera-peuten ermöglicht, über eine sogenannte Blackbox ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) aufzubauen und darüber Dienste in dem geschützten Netzwerk der KVen zu nutzen. Die Blackbox bekommt er von einem privaten Anbieter (Provider), der zuvor von der KBV geprüft und zertifiziert wurde. Variante 1 (KV-SafeNet*) richtet sich vor allem an Ärzte und Psychotherapeuten, die dauerhaft von allen PCs der Praxis auf die Anwendungen im geschützten Netz-werk der KVen zugreifen möchten. Die Sicherheit der Praxis-EDV vor Eingriffen von außen gewährleistet der Provider.

Variante 2 ist über eine spezielle Software zu erreichen. Diese baut, ähnlich wie die Blackbox bei Variante 1 (KV-Safe-Net*), ein VPN auf. Auch mit Variante 2 haben die Teilnehmer Zugriff auf die vielfältigen Leistungen der KVen im ge-schützten Netzwerk der KVen. Der E-Mail-Dienst ist ebenfalls verfügbar. Variante 2 richtet sich an Ärzte, die nur gele-gentlich auf das geschützte Netzwerk der KVen zugreifen möchten. Um die Sicherheit müssen sie sich selbst kümmern.

* KV-SafeNet steht nicht mit der Fima Safenet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.

Ein guter Abgang ziert die Übung. Friedrich von Schiller

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Einige KVen bieten neben Variante 1 (KV-SafeNet*) und Variante 2 noch eine Online-Variante im Internet an. Der Arzt oder Psychotherapeut erhält – ähnlich wie beim Online-Banking – einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem er sich in den Online-Bereich seiner KV einwählen kann. Eine Anbindung an das geschützte Netzwerk der KVen ist nicht möglich. Die KV kann jedoch als Treuhänder fungieren und die Daten des Arztes auf ihre Sicherheit prüfen und dann zeitversetzt in das geschützte Netzwerk der KVen übertragen.

Spot on: ausgewählte Projekte

* KV-SafeNet steht nicht mit der Fima Safenet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.

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Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin

Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) ist eine gemeinsame, 1995 gegründete Einrichtung der KBV und der BÄK. Es soll dabei mitwirken, eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in Deutschland

sicherzustellen. Diesem Ziel dienen unter anderem Patienteninformationen sowie Leitlinien, mit denen niedergelas-sene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Wahl der richtigen Therapie unterstützt werden. Bei seiner Arbeit setzt das ÄZQ auf die Kooperation mit in- und ausländischen Fachorganisationen sowie Patientenverbänden.

2009 hat sich das ÄZQ vorrangig mit dem Abschluss der Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) zu den Themen Herzinsuffizienz, Depression und Asthma (2. Auflage) beschäftigt. Somit stehen nun auch für die genannten Krank-heitsbilder evidenzbasierte sektorübergreifende Handlungsempfehlungen zur Verfügung, die als Grundlage von Verträgen zur integrierten Versorgung oder von DMP dienen können. An der Überarbeitung der NVL zu Asthma haben neun zusätzliche Fachgesellschaften mitgewirkt, darunter erstmals Apotheker und Physiotherapeuten. Als nächstes stehen NVL zu den folgenden Krankheitsbildern auf dem Programm: chronisch obstruktive Lungenerkran-kung (2. Auflage), chronische koronare Herzkrankheit (2. Auflage), Demenz sowie makrovaskuläre Komplikationen bei Typ-2-Diabetes. Weitere Informationen gibt es unter www.versorgungsleitlinien.de. Ein zweiter Schwerpunkt in der Arbeit des ÄZQ war die Entwicklung und Implementierung der Arztbibliothek. Seit September 2009 ist das Wissens-portal in seinem gesamten Umfang online – unter www.arztbibliothek.de. Es bietet niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten qualitätsgeprüftes und evidenzbasiertes Wissen aus verschiedenen hochwertigen Quellen:

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Soll etwas gelingen, so bedarf es bei allem Nachdenken noch eines sicheren Taktes, welcher nur durch frühe Übung und

Angewöhnung gewonnen wird. Johann Gottlieb Fichte

Behandlungsleitlinien, Praxishilfen, Patienteninformationen, Cochrane-Reviews und aktuelle Evidenzberichte. Weiterhin erhält der Nutzer Zugang zur Online-Datenbank der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin sowie zu Richtlinien und Gesetzesquellen.

Eine Neuheit stellt der Anforderungskatalog für Arztbewertungsportale dar, den das ÄZQ 2009 im Auftrag der KBV und der BÄK erarbeitet hat. Erfüllt das Portal die Anforderungen des Telemediengesetzes? Bietet es Schutz gegen Täuschungsmanöver und Schmähkritik? Anhand dieser Fragen sollen Patienten und Verbraucher befähigt werden, die Qualität von Arztbewertungsportalen, insbesondere im Hinblick auf datenschutzrechtliche und inhaltliche As-pekte, kritisch zu prüfen. Der Katalog ist seit Januar 2010 online – unter www.arztbewertungsportale.de. In diesem Jahr will das ÄZQ sein Angebot um einen Anforderungskatalog für Klinikbewertungsportale ergänzen.

Critical Incident Reporting System, kurz CIRS, heißt ein weiteres Projekt von KBV und BÄK, welches das ÄZQ verant-wortet. Unter www.cirsmedical.de haben Ärzte und Beschäftigte im Gesundheitswesen die Möglichkeit, Fehler, Beinahe-Schäden und kritische Ereignisse anonym zu melden. Experten aus medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden analysieren die eingegangenen Berichte und geben fachliche Kommentare und Hilfestellungen. Im Berichtsjahr hat das ÄZQ CIRSmedical.de technisch überarbeitet, inhaltlich erweitert und neue Kooperationspartner gewonnen.

Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin

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Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (ZI) ist das For-schungsinstitut der KBV und der KVen. Es liefert Daten und Studien zur vertragsärztlichen Versorgung, die

insbesondere den KVen dabei helfen sollen, den Stand der Versorgung zu bewerten und diese weiterzuentwickeln.

Ein Schwerpunkt des Instituts im Jahre 2009 war es, die Daten der Arzneiverordnungen ab 2007 bundesweit zu bündeln und für KVen sowie für Vertragsärzte sehr zeitnah nutzbar zu machen. Die KVen erhalten neben den Rohdaten ein durch das ZI erstelltes Verordnungsportal zur Vorbereitung von Vereinbarungen gemäß Paragraf 84 SGB V. Auf Basis der Daten können die KVen Vertragsärzten künftig etwa sechs Wochen nach dem Verordnungs-monat eine aktuelle Verordnungsübersicht gemäß Paragraf 305a SGB V übermitteln. Aus diesen Daten wird das ZI einen monatlichen Trendbericht zum Verordnungsgeschehen erstellen, der auf dessen Website abrufbar sein wird. Ergänzend wird dokumentiert, welche Patientengruppen welche Arzneimittel erhalten. Dank dieser Daten können nun weitere, bislang nicht verfügbare Parameter in die Darstellung des Verordnungsverhaltens einbezogen wer-den – etwa das Alter oder die Diagnose der Patienten oder Arzneiverordnungen in unterschiedlichen Regionen. Das Verfahren der Erhebung und Verarbeitung der Daten wurde mit den Datenschutzbeauftragten aller Bundesländer abgestimmt. Weiterhin hat das Forschungsinstitut im Jahr 2009 das Führungsdatenportal der KVen entwickelt. Die KVen erhalten hierdurch einen Überblick über die Abrechnungsdaten, die die Bundesebene zur Weiterentwicklung der Vergütung der vertragsärztlichen Versorgung erhalten hat. Das Portal stellt den KVen Kennzahlen zur Morbidität

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Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung

sowie zur Leistungsinanspruchnahme der Patienten mit Wohnort in ihrem Zuständigkeitsbereich zur Verfügung. Die KVen erhalten somit erstmals die Möglichkeit, anhand dieser Kennzahlen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt die Effekte des morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleichs für ihren Zuständigkeitsbereich nachzuvollziehen und die Wirkung morbiditätsorientierter Vergütungsregelungen zu ermitteln. Auch Vergleiche zwischen Ballungs-räumen und ländlichen Gebieten sowie von ländlichen Regionen untereinander lassen sich dank der Führungs-daten ziehen. Das Führungsdatenportal enthielt bis Ende 2009 die Abrechnungsdaten des Jahres 2007; die Daten aus dem Jahr 2008 folgen. Als KV-internes Controllinginstrument steht das Führungsdatenportal nur benannten Mitarbeitern der KVen offen, die es über das KV-SafeNet* (siehe Seite 47) einsehen können.

Für ihre Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen braucht die KBV verlässliches Zahlenmaterial zur Kosten-struktur in Arztpraxen. Bei der Festlegung des Orientierungswertes will sie die Veränderung der Kosten geltend machen. Das ZI untersucht hierfür mit einer repräsentativen Längsschnittstudie, dem sogenannten ZI-Praxis-Panel (ZIPP), wie hoch die Kosten sind, die in einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Praxis anfallen, und wie sie sich zwischen 2006 und 2008 verändert haben. Ingesamt sollen die Investitions- und Betriebskosten von bis zu 7.000 Praxen erhoben werden. Gelingt das, ist dies die größte repräsentative Stichprobe in Deutschland, die in einer Längsschnittstudie untersucht wird. Die Stichprobe ist nach Fachgruppen und Regionen (Kreistypen) geschichtet.

* Das KV-SafeNet steht nicht mit der Firma Safenet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.

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Mit einem eigenen Forschungsinstitut arbeiten KBV und KVen daran, die ambulante Versorgung weiterzuentwickeln.

Für die Umfrage hat das ZI an 35.000 Ärzte und Psychotherapeuten Fragebögen verschickt. Darin befinden sich Fragen zu den vorhandenen medizinischen Geräten, zur Personalausstattung und zur Arbeitszeit der Praxisinhaber und ihrer Mitarbeiter sowie zu Ausgaben und Einnahmen der Praxis. Um den Zusammenhang zwischen Kosten- und Leistungsstruktur analysieren zu können, sollen die Daten über die Praxiskosten pseudonymisiert mit den Abrechnungsdaten zusammengeführt werden. Indem Kosten und Leistungsdaten erstmalig zusammen betrachtet werden, lassen sich auch die Behandlungskosten definierter Patientengruppen ermitteln. Das ZI will die Befragung jährlich bei denselben Praxen wiederholen. Das Ziel ist es, somit ein Informationssystem aufzubauen, das Erkennt-nisse über die Entwicklung der Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung der Leistungsstruktur in der ver-tragsärztlichen Versorgung liefert.

Der Ärztemangel ist ein Thema, das 2010 politisch und medial große Aufmerksamkeit erregte. Die KBV hat diese Pro-bleme schon vor Jahren erkannt und arbeitet deshalb bereits an den Lösungen. Dies unterstützt das ZI durch beglei-tende Forschung. So liefert das Institut den einzelnen KVen beispielsweise Analysen zur kleinräumigen Entwicklung des Versorgungs- und Arztbedarfs unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen.

Das ist die Mission wahrer Kunst – uns zum Innehalten zu bewegen, damit wir etwas ein zweites Mal betrachten. Oscar Wilde

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Die Kooperationsgemeinschaft Mammografie

Anfang 2009 hat die letzte von insgesamt 94 Screeningeinheiten ihre Arbeit im Mammografiescreening aufge-nommen. Damit ist es der gemeinsamen Selbstverwaltung in vier Jahren Aufbauarbeit gelungen, das größte

europäische Programm zur Früherkennung von Brustkrebs flächendeckend einzuführen. Für mehr als zehn Millio-nen Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren besteht jetzt das Angebot zur Teilnahme am Mammografiescree-ningprogramm.

Im September 2009 veröffentlichte die Kooperationsgemeinschaft Mammografie den ersten Evaluationsbericht des Mammografiescreeningprogramms in Deutschland. Mit dem Beschluss zur Einführung des Programms im Jahr 2002 hatte der Gesetzgeber auch eine Datenerhebung verfügt, die Aufschluss über den Verlauf und die Ergebnisse des Screeningprogramms liefern soll. Wie in den Krebsfrüherkennungsrichtlinien vorgesehen, wurde der Bericht den Gremien des GBA zur Beratung übergeben.

Der Bericht fasst die Auswertungen von insgesamt 77 Screeningeinheiten aus den ersten drei Jahren des Pro-gramms von 2005 bis 2007 zusammen. Wie die Ergebnisse belegen, erfüllt das Programm die geforderten Erfolgs-parameter. So spürt das Mammografiescreening wesentlich häufiger kleine Tumore auf. Der Anteil der invasiven Karzinome von einer maximalen Größe bis zehn Millimeter liegt im Screening bei gut 30 Prozent. Vor Einführung des Mammografiescreenings waren es nur rund 14 Prozent. Bei mehr als zwei Drittel (76,7 Prozent) aller im Pro-

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gramm entdeckten invasiven Karzinome waren die Lymphknoten noch nicht befallen. Vor dem Screening lag der Wert mit 49 Prozent deutlich darunter. Für Frauen mit kleinen Tumoren, die nicht gestreut haben, bestehen sehr gute Heilungschancen. Die betroffenen Frauen profitieren außerdem von einer schonenderen und meistens brust-erhaltenden Therapie.

Seit dem Jahr 2009 präsentiert sich die Kooperationsgemeinschaft Mammografie mit einem völlig überarbeiteten Internetauftritt. Unter der neuen Internetadresse www.mammo-programm.de finden sich seitdem alle wesentlichen Informationen zum Mammografiescreening in einer übersichtlichen und nutzerfreundlichen Darstellung. Der neue Internetauftritt ist vor allem auf die Bedürfnisse interessierter Frauen zugeschnitten, die mehr über das Programm zur Brustkrebsfrüherkennung und zu seinen Hintergründen erfahren möchten. Zugleich bietet das Portal ein transparen-tes Informationsangebot, das auch den Anforderungen der Fachöffentlichkeit gerecht wird.

Die Kooperationsgemeinschaft Mammografie ist in gemeinsamer Trägerschaft der KBV und der gesetzlichen Kran-kenkassen verantwortlich für die Koordination, Qualitätssicherung und Evaluation des Mammografiescreeningpro-gramms. Fünf Referenzzentren in Berlin, Oldenburg, Marburg (Südwest), München und Münster haben als regionale Untergliederungen der Kooperationsgemeinschaft die Aufgabe, Ärztinnen und Ärzte sowie radiologische Fachkräfte aus den Screeningeinheiten zu beraten und bei deren Aufgaben zu unterstützen.

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Anhang

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Ausgewählte Zahlen zur Qualitätssicherung

Zuwachs an bundesweiten Vereinbarungen und Richtlinien zur Qualitätssicherung seit 1989

1999–2001

- ambulante Operationen- invasive Kardiologie- Magnetresonanztomografie

der Mamma (MRM)- Psychotherapie- ambulante Operationen- Arthroskopie- Dialyse- Herzschrittmacherkontrolle- Labor-Spezial- Langzeit-EKG- LDL-Apherese- Lithotripsie- MRT- Onkologie- otoakustische Emissionen- Psychotherapie- Röntgen- Schlafapnoe- Schmerztherapie- Sozialpsychiatrie- Substitution- Ultraschall- Zytologie

1995–1998

- Lithotripsie- otoakustische Emissionen- Stressechokardiografie - ambulante Operationen- Arthroskopie- Dialyse- Herzschrittmacherkontrolle- Labor-Spezial- Langzeit-EKG- LDL-Apherese- MRT- Onkologie - Psychotherapie- Röntgen- Schlafapnoe- Schmerztherapie- Sozialpsychiatrie- Substitution- Ultraschall- Zytologie

bis 1991

- Labor-Spezial- Magnetresonanz-

tomografie (MRT)- Psychotherapie- Röntgen- Ultraschall- Zytologie

1992–1994

- ambulante Operationen- Arthroskopie- Dialyse- LDL-Apherese- Onkologie- Schmerztherapie- Sozialpsychiatrie- Substitution- Ultraschall- Herzschrittmacherkontrolle- Labor-Spezial- Langzeit-EKG- MRT- Psychotherapie- Röntgen- Schlafapnoe- Ultraschall- Zytologie

geltende Vereinbarungen und Richtlinien

neue und überarbeitete Vereinbarungen und Richtlinien

Quelle: KBV

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2008–2009

- Athroskopie- Dialyse- Hautkrebsscreening (Pathologie)- HIV/Aids- Lp(a)-Apherese- Mammografiescreening- Osteodensitometrie- Positronen-Emissions-Tomografie

(PET)- Psychotherapie- Ultraschall- Vakuumbiopsie der Brust- Akupunktur- ambulante Operationen- Apheresen- Arthroskopie- Dialyse- DMP Asthma/COPD- DMP Brustkrebs- DMP Dm1- DMP Dm2- DMP KHK- Herzschrittmacherkontrolle- interventionelle Radiologie - invasive Kardiologie- Koloskopie- Labor-Spezial- Langzeit-EKG- Lithotripsie- Lithotripsie- Mammografie- Mammografiescreening- MRT/MRM- Onkologie- otoakustische Emissionen- PDT- medizinische Rehabilitation- Psychotherapie- Röntgen- Schlafapnoe- Schmerztherapie- Sozialpsychiatrie- Soziotherapie- Substitution- Ultraschall- Ultraschall der Säuglingshüfte- Zytologie

2006–2007

- Akupunktur- Dialyse- Herzschrittmacherkontrolle- interventionelle Radiologie- Koloskopie- Magnetresonanzangiografie (MRA)- Mammografie- Mammografiescreening- PDT- phototherapeutische Keratektomie- Zytologie- ambulante Operationen- Apheresen- Arthroskopie- DMP Asthma/COPD- DMP Brustkrebs- DMP Dm1- DMP Dm2- DMP KHK - Herzschrittmacherkontrolle- invasive Kardiologie- Koloskopie- Labor-Spezial- Langzeit-EKG- Lithotripsie- Mammografiescreening- MRT/MRM- Onkologie- otoakustische Emissionen- PDT- medizinische Rehabilitation- Psychotherapie- Röntgen/Mammografie- Schlafapnoe- Schmerztherapie- Sozialpsychiatrie- Soziotherapie- Substitution- Ultraschall- Ultraschall der Säuglingshüfte- Zytologie

2004–2005

- DMP Asthma/COPD- DMP Dm1- DMP Dm2- Mammografie- Mammografiescreening- medizinische Rehabilitation- Psychotherapie- Schlafapnoe- Schmerztherapie- Ultraschall der Säuglingshüfte- ambulante Operationen- Apheresen- Arthroskopie- Dialyse- DMP Brustkrebs- DMP Dm2- DMP KHK- Herzschrittmacherkontrolle- invasive Kardiologie- Koloskopie- Labor-Spezial- Langzeit-EKG- Lithotripsie- MRT/MRM- Onkologie- otoakustische Emissionen- PDT- Psychotherapie- Röntgen/Mammografie- Schlafapnoe- Schmerztherapie- Sozialpsychiatrie- Soziotherapie- Substitution- Ultraschall- Zytologie

2002–2003

- Apheresen- Dialyse- DMP Brustkrebs- DMP Diabetes mellitus Typ 2 (Dm2)- DMP koronare

Herzkrankheiten (KHK)- Koloskopie- Mammografie- photodynamische Therapie (PDT)- Soziotherapie- Substitution- ambulante Operationen- Arthroskopie- Dialyse- Herzschrittmacherkontrolle- invasive Kardiologie- Labor-Spezial- Langzeit-EKG- LDL-Apherese- Lithotripsie- MRT/MRM- Onkologie- otoakustische Emissionen- Psychotherapie- Röntgen- Schlafapnoe- Schmerztherapie- Sozialpsychiatrie- Substitution- Ultraschall- Zytologie

Instrumente der Qualitätssicherung in bundesweit geltenden Qualitätssicherungsvereinbarungen und -richtlinien

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AKKREDITIERUNG (Prüfung fachlicher, apparativer oder organisatorischer Voraussetzungen)

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EINGANGSPRÜFUNG (Fallsammlungs-, Präparateprüfung) ✓ ✓ ✓ ✓ ✓

KOLLOQUIUM (bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumen-tationsprüfung; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung)

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FREQUENZREGELUNG ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓

REZERTIFIZIERUNG ✓ ✓ ✓ ✓

PRAXISBEGEHUNG/ HYGIENEPRÜFUNG(als Option im Rahmen der Akkreditierung oder als regelhafte Prüfung)

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EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN/ DOKUMENTATIONSPRÜFUNG

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FORTBILDUNG/QUALITÄTSZIRKEL ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓

RÜCKMELDESYSTEME/ BENCHMARKBERICHTE (auch ergänzende ärztliche Beurteilung)

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BERATUNG (durch die Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen kollegialer Fachgespräche, auch Konsensuskonferenzen)

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§ 13

5 Ab

s. 1

§ 13

5 Ab

s. 2

§ 13

5 Ab

s. 1

§ 13

5 Ab

s. 2

§ 13

5 Ab

s. 2

§ 13

5 Ab

s. 2

§ 13

5 Ab

s. 2

AKKREDITIERUNG (Prüfung fachlicher, apparativer oder organisatorischer Voraussetzungen)

✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓

EINGANGSPRÜFUNG (Fallsammlungs-, Präparateprüfung) ✓ ✓ ✓ ✓ ✓

KOLLOQUIUM (bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumen-tationsprüfung; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung)

✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓

FREQUENZREGELUNG ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓

REZERTIFIZIERUNG ✓ ✓ ✓ ✓

PRAXISBEGEHUNG/ HYGIENEPRÜFUNG(als Option im Rahmen der Akkreditierung oder als regelhafte Prüfung)

✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓

EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN/ DOKUMENTATIONSPRÜFUNG

✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓

FORTBILDUNG/QUALITÄTSZIRKEL ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓

RÜCKMELDESYSTEME/ BENCHMARKBERICHTE (auch ergänzende ärztliche Beurteilung)

✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓

BERATUNG (durch die Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen kollegialer Fachgespräche, auch Konsensuskonferenzen)

✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓

( )

( )

( )

( )

( )

( )

( )

( )

( )

Anzahl

Quartal3/2005 4/2005 1/2006 2/2006 3/2006 4/2006 1/2007 2/2007 3/2007 4/2007 1/2008 2/2008 3/2008 4/2008 1/2009 2/2009 3/2009 4/2009

269

6684

118145

341

420

491

562

666

173210 232

268295

326

733

809

880

948

363402

429 451

1.023

1.088

1.1521.206

485 507 527554

1.257

1.3251.378

1.456

Quelle: KBV

Gesamtzahl der MVZ

MVZ unter Krankenhausbeteiligung

62

Entwicklung der Medizinischen Versorgungszentren

63

Kennzahlen der vertragsärztlichen Versorgung

Quelle: Bundesarztregister der KBV

Vertragsärzte in den Kassenärztlichen Vereinigungen zum 31. Dezember 2009

KassenärztlicheVereinigung

Vertrags-ärzte

insgesamt

Allgemein-/Praktische Ärzte/

Ärzte ohne Weiterbildung

Anästhe-sisten

Augen-ärzte

Chirurgen Gynäkologen HNO-Ärzte Dermato-logen

Internisten Kinder- ärzte

Mund-/Kiefer- und Gesichts-

chirurgen

Nervenärzte/Neurologen/Psychiater

Ortho- päden

ärztlichePsychothera-

peuten

Radiologen Urologen sonstigeVertrags-

ärzte

Baden-Württemberg 15.525 5.427 335 624 467 1.239 448 414 2.387 789 136 518 663 938 335 301 504

Bayern 19.937 7.274 569 811 627 1.510 594 526 2.865 858 175 748 931 925 453 412 659

Berlin 6.657 1.576 137 290 225 547 252 202 1.233 330 56 404 321 404 212 153 315

Brandenburg 3.193 1.122 46 146 130 268 109 82 554 177 10 104 123 80 75 69 98

Bremen 1.290 299 35 57 33 105 47 37 244 69 24 63 61 89 34 34 59

Hamburg 3.332 856 78 148 90 286 119 98 598 146 47 199 152 178 98 73 166

Hessen 8.937 3.084 243 372 315 706 278 232 1.309 402 64 295 387 561 203 188 298

Mecklenburg-Vorpommern 2.383 892 35 109 105 192 85 62 376 126 9 82 91 44 48 56 71

Niedersachsen 10.773 3.874 218 443 347 893 347 281 1.715 487 106 399 425 375 252 238 373

Nordrhein 14.442 4.033 380 628 459 1.265 526 420 2.657 687 141 649 655 626 416 342 558

Rheinland-Pfalz 5.639 2.033 129 228 185 439 161 156 900 267 33 225 251 169 147 130 186

Saarland 1.551 493 33 68 51 123 56 45 270 72 8 64 82 65 39 35 47

Sachsen 5.962 2.039 122 262 232 504 209 179 980 363 33 242 263 106 129 142 157

Sachsen-Anhalt 3.204 1.132 65 160 119 262 112 97 553 166 12 125 140 20 77 75 89

Schleswig-Holstein 4.209 1.454 104 170 139 332 124 116 688 201 45 137 176 168 102 88 165

Thüringen 3.193 1.165 65 147 113 266 107 92 504 173 23 106 136 44 80 73 99

Westfalen-Lippe 10.901 3.493 234 480 339 938 370 303 1.930 536 105 396 479 379 291 265 363

Bundesgebiet insgesamt 121.128 40.246 2.828 5.143 3.976 9.875 3.944 3.342 19.763 5.849 1.027 4.756 5.336 5.171 2.991 2.674 4.207

64

Kennzahlen der vertragsärztlichen VersorgungAn der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte nach ihrem Teilnahmestatus am 31. Dezember 2009 und 2008

teilnehmende Ärzte Vertragsärzte Partner-Ärzte angestellte Ärzte ermächtigte Ärzte

Arztgruppe 2009 2008 Veränd. 2009 2008 Veränd. 2009 2008 Veränd. 2009 2008 Veränd. 2009 2008 Veränd.

z. Vj. in % z. Vj. in % z. Vj. in % z. Vj. in % z. Vj. in %

Allgemeinärzte 35.123 34.905 0,6 33.308 33.523 –0,6 146 160 –8,8 1.631 1.183 37,9 38 39 –2,6

Praktische Ärzte/Ärzte ohne Weiterbildung 7.128 7.492 –4,9 6.786 7.175 –5,4 6 4 50,0 236 203 16,3 100 110 –9,1

Anästhesisten 3.822 3.775 1,2 2.793 2.752 1,5 35 36 –2,8 203 151 34,4 791 836 –5,4

Augenärzte 5.619 5.515 1,9 5.099 5.120 –0,4 44 52 –15,4 344 204 68,6 132 139 –5,0

Chirurgen 5.952 5.893 1,0 3.909 3.837 1,9 67 70 –4,3 143 98 45,9 1.833 1.888 –2,9

Gynäkologen 11.447 11.301 1,3 9.707 9.687 0,2 168 179 –6,1 564 437 29,1 1.008 998 1,0

HNO-Ärzte 4.287 4.258 0,7 3.903 3.910 –0,2 41 43 –4,7 143 104 37,5 200 201 –0,5

Dermatologen 3.700 3.654 1,3 3.253 3.257 –0,1 89 88 1,1 234 184 27,2 124 125 –0,8

Internisten 23.326 22.765 2,5 19.505 19.131 2,0 258 272 –5,1 995 671 48,3 2.568 2.691 –4,6

Kinderärzte 7.081 6.999 1,2 5.726 5.686 0,7 123 145 –15,2 371 296 25,3 861 872 –1,3

Kinder- und Jugendpsychiater 843 790 6,7 745 710 4,9 0 0 0,0 50 32 56,3 48 48 0,0

Laborärzte 973 887 9,7 869 800 8,6 0 0 0,0 44 22 100,0 60 65 –7,7

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen 1.107 1.087 1,8 1.027 1.016 1,1 0 0 0,0 33 21 57,1 47 50 –6,0

Nervenärzte/Neurologen/Psychiater 5.493 5.624 –2,3 4.695 4.831 –2,8 61 66 –7,6 142 107 32,7 595 620 –4,0

Neurochirurgen 708 633 11,8 555 491 13,0 0 0 0,0 35 18 94,4 118 124 –4,8

Nuklearmediziner 756 704 7,4 664 635 4,6 0 0 0,0 43 14 207,1 49 55 –10,9

Orthopäden 5.961 5.844 2,0 5.178 5.087 1,8 158 179 –11,7 228 192 18,8 397 386 2,8

Pathologen 852 796 7,0 697 659 5,8 0 0 0,0 69 43 60,5 86 94 –8,5

Ärztliche Psychotherapeuten 5.322 4.908 8,4 5.154 4.734 8,9 17 13 30,8 37 15 146,7 114 146 –21,9

Radiologen 4.105 3.857 6,4 2.918 2.788 4,7 73 71 2,8 335 207 61,8 779 791 –1,5

Urologen 3.004 2.986 0,6 2.621 2.616 0,2 53 56 –5,4 94 69 36,2 236 245 –3,7

übrige Arztgruppen 807 715 12,9 677 593 14,2 0 0 0,0 40 21 90,5 90 101 –10,9

Summe Arztgruppen 137.416 135.388 1,5 119.789 119.038 0,6 1.339 1.434 –6,6 6.014 4.292 40,1 10.274 10.624 –3,3

darunter: Hausärzte 60.374 58.095 3,9 57.302 57.726 –0,7 329 369 –10,8 2.743 0 0,0 0 0 0,0

fachärztlich tätige Internisten 8.342 7.634 9,3 7.670 7.424 3,3 203 210 –3,3 469 0 0,0 0 0 0,0

Quelle: Bundesarztregister der KBV

65

An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende psychologische Psychotherapeuten in den Kassenärztlichen Vereinigungen zum 31. Dezember 2009

Kassenärztliche Vereinigung

teilnehmende Psychotherapeuten

zugelassene Psychotherapeuten

ermächtigte Psychotherapeutenpsychologische Psychotherapeuten Ki.- u. Ju.-Psychotherapeuten Summe

insgesamt darunter weiblich insgesamt darunter weiblich insgesamt darunter weiblich insgesamt darunter weiblich insgesamt darunter weiblich

Baden-Württemberg 2.061 1.368 1.487 952 552 399 2.039 1.351 22 17

Bayern 2.402 1.685 1.888 1.305 474 352 2.362 1.657 40 28

Berlin 1.627 1.111 1.444 974 178 136 1.622 1.110 5 1

Brandenburg 231 155 175 112 48 37 223 149 8 6

Bremen 302 223 253 185 43 35 296 220 6 3

Hamburg 700 503 623 447 76 55 699 502 1 1

Hessen 1.712 1.227 1.400 989 310 236 1.710 1.225 2 2

Mecklenburg-Vorpommern 122 76 101 62 18 12 119 74 3 2

Niedersachsen 1.396 970 993 682 331 243 1.324 925 72 45

Nordrhein 2.123 1.485 1.850 1.253 270 230 2.120 1.483 3 2

Rheinland-Pfalz 607 408 456 303 142 101 598 404 9 4

Saarland 182 110 154 94 27 16 181 110 1 0

Sachsen 646 462 532 367 100 84 632 451 14 11

Sachsen-Anhalt 232 168 206 149 25 19 231 168 1 0

Schleswig-Holstein 446 302 358 244 78 52 436 296 10 6

Thüringen 267 182 202 137 53 39 255 176 12 6

Westfalen-Lippe 1.423 934 1.110 728 267 168 1.377 896 46 38

Bundesgebiet insgesamt 16.479 11.369 13.232 8.983 2.992 2.214 16.224 11.197 255 172

Quelle: Bundesarztregister der KBV

Anzahl der Vertragsärzte1, die zum jeweiligen Jahresende jünger als 40 Jahre waren

Kennzahlen der vertragsärztlichen Versorgung

AnzahlÄrzte

25.000

20.000

15.000

10.000

5.000

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

% Anteil am jeweiligen Gesamtbestand

18.66017.421

16.243 15.88015.019

13.43312.286

11.07810.014

9.0158.587

7.974 7.4446.720

6.073

17,4 16,0 14,7 14,1 13,3 11,7 10,6 9,5 8,5 7,6 7,2 6,7 6,2 5,6 5,0

1 ab 1999 einschließlich Partner-Ärzten, Quelle: Bundesarztregister der KBV66

Anzahl der Vertragsärzte1, die zum jeweiligen Jahresende 60 Jahre oder älter waren

% Anteil am jeweiligen Gesamtbestand

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

21.20420.068

18.242

16.577

14.372

12.00212.01311.366

10.8399.912

20.797 20.555

8,9 9,2 9,9 10,3 10,7 10,6 12,6 14,3 15,6 17,1 18,0 17,5

21.08521.830

23.705

17,2 17,5 18,1

AnzahlÄrzte

25.000

20.000

15.000

10.000

5.000

1 ab 1999 einschließlich Partner-Ärzten, Quelle: Bundesarztregister der KBV67

Zuwachsraten sowie Anteile der der Bedarfsplanung unterliegenden und der übrigen Arztgruppen

Kennzahlen der vertragsärztlichen Versorgung

Arztgruppen, die der Bedarfsplanung unterliegen

übrige Arztgruppen

Zuwachsraten der an der vertragsärzt lichen Versorgung teilnehmenden Arztgruppen (inkl. angestellte Ärzte)

Zuwachsraten gegen-über dem Vorjahr (in Prozent)

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Jahr

12

10

8

6

4

2

Anteile der nicht der Bedarfsplanung unterliegenden Arztgruppen an der vertragsärztlichen Versorgung (inkl. angestellte Ärzte)

2,9 3,0 3,13,3

3,5

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Jahr

4,0

3,5

3,0

2,5

2,0

1,5

1,0

0,5

Anteil (in Prozent)

3,84,1

4,4

5,64,5

4,8

6,1

7,4

9,2

0,90,5 0,6 0,2 0,4 0,5

9,3

0,8

9,3

1,7

68Quelle: Bundesarztregister der KBV

Quelle: Bundesarztregister der KBV

Verteilung der Vertragsärzte1 auf die hausärztliche2 und fachärztliche Versorgung

Hausärzte Fachärzte

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Jahr

30

0

20

10

40

50

6052,5

47,552,4

47,652,2

47,851,5 48,5 50,6 49,4 50,1 49,9 50,1 49,9 49,7 50,3 49,3 50,7 48,8 48,2 47,6

51,2 51,8 52,4

Anteil(in Prozent)

1 ab 1999 einschließlich Partner-Ärzte2 einschließlich Kinderärzte

69

70

Kennzahlen der vertragsärztlichen Versorgung

Altersstruktur der Hausärzte (ohne Kinderärzte) in den neuen Bundesländern zum 31. Dezember 2009

400

25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 Lebensalter

211

Anzahl

300

200

100

Vertragsärzte nach Arztgruppen zum 31. Dezember 2009

Summe der Vertragsärzte

Allgemeinärzte

Internisten

Gynäkologen

Praktische Ärzte/Ärzte o. Weiterbildung

Kinderärzte

Orthopäden

ärztliche Psychotherapeuten

Augenärzte

Nervenärzte/Neurologen/Psychiater

Chirurgen

HNO-Ärzte

Dermatologen

Radiologen

Anästhesisten

Urologen

119.789, darunter 42.897 Ärztinnen

33.308

19.505 9.707 6.786

5.726

5.178

5.154

5.099

4.695

3.909

3.903

3.253

2.918

2.793

2.621

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen 1.027

Laborärzte 869

Kinder- und Jugendpsychiater 745

Pathologen 697

übrige Arztgruppen 677

Nuklearmediziner 664

Neurochirurgen 555

71

Ausgewählte Publikationen

72

KLARTEXTDas Magazin der KBV. Erscheint jeweils zu Beginn des Quartals.

QualitätsberichtDie Qualitätsmaßnahmen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Erscheint jährlich.

Wussten Sie schon …… warum für gesetzlich Versicherte die Qualität in der Arztpraxis besonders hoch ist? (Broschüre)

WegweisendInformationsblatt zu Organisation, Aufgaben und Zukunftsperspektiven der Gesundheitsversorgung im KV-Verbund.

Flexibel und passgenauInformationsblatt zu den Vertragskon-zepten von KBV und KVen für hausarzt-zentrierte und besondere Versorgungs-formen.

Der Vorsorge-CheckerInformationsblatt zu Vorsorgeuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung und empfohlenen Impfungen.

Weitere KBV-Veröffentlichungen, Bestellinformationen sowie die Möglichkeit zum Herunterladen dieser und anderer Publikationen finden Sie im Internet unter www.kbv.de/publikationen/84.html.

73

Arzneimitteil-InfoserviceInformationsblatt zu den Diensten des KBV-Onlineangebotes rund um Arznei-mittelthemen.

InnovationsserviceDarstellung der KBV-Initiative zur rascheren Einführung von Innovationen in den GKV-Leistungskatalog.

KBV entwickelt Starter-Set ambulanter QualitätsindikatorenErgebnisse des Projekts „AQUIK® – Ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzahlen“.

GrunddatenZahlen und Fakten zur vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland. Erscheint jährlich.

ArztzahlstudieGemeinsame Studie der Bundesärztekammer und der KBV zur Altersstruktur und Arztzahlentwicklung.

FortbildungshefteInformationen zu Aufgaben und Funkti-onsweise der gemeinsamen Selbstver-waltung und der GKV. Reihe mit bislang 13 Heften.

74

Organigramm Stand: 1. Juni 2010

Stabsabteilung PolitikRA Stefan Gräf

Brüsseler BüroPetra Wilke-Holtheide (Europa-Beauftragte)

Gemeinsames VorstandsbüroRobert Schneider (Vorstandsassistent)Dr. Branko Trebar (Referent)

Stabsstelle PatientenorientierungKlaus Balke (Leitung)Dr. Adela Litschel

Persönliche Referentin VorstandBettina Stoll

Berater des Vorstands in strategischen IT-FragenDr. Bernhard Tenckhoff (Abteilungsleiter)

Stabsabteilung InformationsserviceAnnette Kurth (Leitung)Rafaela Graf

Vertreterversammlung der KBVDr. Andreas Hellmann (Vorsitzender der VV)

Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer (1. Stellvertreter)

Dipl.-Psych. Hans-Jochen Weidhaas (2. Stellvertreter)

Vorstand der KBVDr. Andreas Köhler (Vorsitzender)

Dr. Carl-Heinz Müller

Dezernat 1Innovation und Nutzenbe-wertung ärztlicher Leistun-gen, Prävention, ambulante Behandlung im Krankenhaus, PsychotherapieDr. Paul Rheinberger

Referat PräventionDr. Gabriele KewitzDr. Jörn Knöpnadel

Referat Ärztliche BehandlungDr. Ekkehard von PritzbuerDr. Katrin Wolf

Referat Ambulante Behand-lung im Krankenhaus (§ 116b SGB V)Dr. Jörn Knöpnadel

Referat PsychotherapieDr. Andreas Dahm

Dezernat 2Ambulante Qualitätsförderung und -darstellung

Dr. Rupert Pfandzelter

Abteilung QualitätssicherungDr. Andreas Walter (Leitung)Frank MichelHenning Thole

Referat Auswertung und EvaluationGabriele SanderBirte Bödeker

Ärztliches Zentrum für Qualität in der MedizinProf. Dr. Dr. Günter OllenschlägerDr. Christian Thomeczek

Seminar der KBV Leitung: Dr. Jürgen Bösche

Zentralinstitut Leitung: Dr. Dominik Graf von Stillfried

Dezernat 3Vergütung, Gebührenordnung und Morbiditätsorientierung

Dr. Bernhard RochellDr. Ulrich Casser (Fachdezernent)

Abteilung EBM- Gebührenordnung/VergütungDr. Thomas Reuhl (Leitung), Dr. Dieter Auch (Fachabteilungs-leiter), Dr. Martina Franzkowiak de Rodriguez, Joost Freye, Anna Maria Raskop, Catrin Schaefer, Dr. Roman Schiffner, Markus Stolaczyk

Abteilung Statistik, FKZ, ClearingverfahrenMatthias Sokoll (Leitung)Petra AbrahamStefan BiélkaMeike FlechnerKatharina GrundentalerBernd RomeikatAxel SchlicksbierBirgit ThomasAndreas Wenzk

Abteilung Morbiditäts-orientierung in der VergütungDr. Andreas Ryll (Leitung)Martin HanekElena MerinsDr. Patricia Klein

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Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten

Finanzausschuss der Vertreterversammlung

Beratender Fachausschuss Hausärzte

Beratender Fachausschuss Fachärzte

Beratender Fachausschuss Psychotherapeuten

RechtsabteilungRA Horst Dieter SchirmerDr. Gerhard Nösser (stellvertr. Leiter)

Ass. Barbara Berner (Fachabteilungsleiterin)

Ass. Corina Glorius

Dr. Marlies Hübner(Abteilungsleiterin BÄK)

Daniela Röhrig(Dipl.-Wirtschaftsjuristin)

Dr. Thomas Rompf

Ass. Jürgen Schröder(Fachabteilungsleiter)

Ass. Annabel Seebohm

Dezernat KommunikationDr. Roland Stahl

Presse/ÖffentlichkeitsarbeitTanja Hinzmann

RedaktionAlexandra Bodemer Meike Ackermann

Redaktion Web-TVNadine JahnzKristal Davidson

Online-RedaktionStephan TrümperFranziska Knöppke

Dezernat 4Verträge und Verordnungsmanagement

Dr. Lothar LieschkeDr. Bernhard Gibis

Abteilung Bedarfsplanung, Bun-desarztregister, DatenaustauschDr. Thomas Kopetsch (Leitung), Imeke Holthusen (Entbürokra-tisierung), Pascal Schöpe

Abteilung Flexible VertragsformenDr. Susanne Armbruster (Leitung), Heidi Hujer, Christian Oberthür, Regina Reuschenberg, Gesine Schierenberg

Referat Heil- u. Hilfsmittel,Rehabilitation, SoziotherapieCharlotte von Schorlemer,Martina Marx

Abteilung ArzneimittelDr. Sibylle Steiner (Leitung),Regina Hörsken (Fachabteilungs-leiterin), Dr. Peter Bartmann, Britta Bickel, Dr. Sabine Leitzke

Referat KrankenhausDorothy Mehnert

Dezernat 5Organisation, Finanzen und Personal

Dr. Thomas Liedtke (Leitung)Ass. Kerstin Kämpfe, Andreas Ullmann (Stellvertretung)

Organisation und PersonalAss. Kerstin Kämpfe (Leitung)

Referat Personalentwicklung Silke Pohlhaus (komm. Leitung)

Referat Personalbetreuung Susanne Gubela (Leitung)

Referat Projektkoordination und Projektberatung Eva Obermeyer (KAM) Lavinia Hodoroaba (KAM) Frank Hubrich (KAM)

Abt. GIMOGeschäftsführung KBV-Organe,GBA-Ausschüsse, Beratende FachausschüsseJochen Pflaumenbaum (komm. Leitung), Roland Ilzhöfer

Haushalt und FinanzenAndreas Ullmann (Leitung)

Beauftragter des Vorstands für die Gemeinsame Selbstverwal-tung und für SonderaufgabenDr. Thomas Liedtke

Dezernat 6Informationstechnik,Telematik und Telemedizin

Heinz-Theo ReyBernd Greve (Fachdezernent)

Peter Becker

EntwicklungRichard Welteroth (Leitung)Gernot Goldbeck

Betrieb und ServiceHolger Huckenbeck-Krohn (Leitung)

IT-QualitätPeter Sattler (Leitung)

Dezernat 7Sektorenübergreifende Qualitätsförderung und -darstellung

Dr. Franziska Diel

Abteilung Qualitäts-management und -instrumenteDr. Susanne Kleudgen (Fachabteilungsleiterin) Jürgen AsmuthDr. Friederike BurgdorfIngrid QuasdorfUlrike Schmitt

Abteilung indikations-bezogene Versorgungs-konzepteDr. Monika Mund(Fachabteilungsleiterin)Dr. Ludwig Hofmann

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Abkürzungsverzeichnis

AQUIK® Ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzahlen ÄZQ Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin BÄK Bundesärztekammer BMG Bundesministerium für Gesundheit BMV Bundesmantelvertrag CT Computertomografie COPD Chronic Obstructiv Pulmonary Disease (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft DMP Disease-Management-Programm EBA Erweiterter Bewertungsausschuss EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab eGIS elektronisches Gesundheitsinformationssystem eGK elektronische Gesundheitskarte EU Europäische Union FKZ Fremdkassenzahlungsausgleich GBA Gemeinsamer Bundesausschuss gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH

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GIMO Grundsatz, Informationsmanagement und Organisation GKV gesetzliche Krankenversicherung KAM Key Account Manager KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung KHK koronare Herzkrankheiten KVA kleinräumige Versorgungsanalyse KVen Kassenärztliche Vereinigungen MRA Magnetresonanzangiografie MRM Magnetresonanztomografie der Mamma MRT Magnetresonanztomografie MGV morbiditätsbedingte Gesamtvergütung MVZ Medizinisches Versorgungszentrum NVL Nationale Versorgungsleitlinien PDT photodynamische Therapie PVS Praxisverwaltungssoftware QEP® Qualität und Entwicklung in Praxen RKI Robert-Koch-Institut

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Abkürzungsverzeichnis

RLV Regelleistungsvolumen SAPV spezialisierte ambulante Palliativversorgung SGB V Fünftes Sozialgesetzbuch SKM Standard-Kosten-Modell VPN virtuelles privates Netzwerk ZI Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland ZIPP ZI-Praxis-Panel

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Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in diesem Bericht in der Regel die männliche Form der Berufsbezeichnung gewählt. Selbstverständlich ist hiermit auch die Ärztin beziehungsweise Psychotherapeutin gemeint.

Wir danken der GOP Varieté Essen GmbH & Co. KG und den Künstlern Alla Klyshta (Hula-Hoop), Lena Gutschank (Luftring, Kontorsion), Alexander Veligosha (Equilibristik), Svetlana und Konstantin Dementiev (Rola Rola, Partnerakrobatik), David Confal (Diabolo-Jonglage), Markus Furtner (Devilstick), den Zebras (Voltige Akrobatik), Frank Rossi (Bauchredner), Helmut Sanftenschneider (Moderation) aus dem Programm „Tierisch gut“ sowie dem Stagemanager Dimitri Petrosjan für die freundliche Unterstützung.

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 BerlinPostfach 12 02 64, 10592 Berlin

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