geräuschemissionsangaben von maschinen eu-richtlinien und

56
1 Dr. P. Kurtz, Geräuschemissionsinformationen nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG AKuGEM 1 Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und ihr Zweck Patrick Kurtz Dr.-Ing. P. Kurtz

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Page 1: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

1 Dr. P. Kurtz, Geräuschemissionsinformationen nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG AKuGEM

1

Geräuschemissionsangaben von Maschinen

– EU-Richtlinien und ihr Zweck Patrick Kurtz

Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 2: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Während der Anteil schwerer Gehörschäden sinkt, bleibt ein breiter

Sockel mittlerer GS

Verlauf der Berufskrankheit „Lärmschwerhörigkeit“ von 1980 - 2015

2 AKuGEM

2 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 3: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

• Gesundheitsgefährdende Expositionen durch Lärm betreffen in

Deutschland oberhalb eines Tages-Lärmexpositionspegels LEX,8h

von 80dB(A) etwa 4 - 5 Mio Beschäftigte!

• Laut BiBB – BAuA Erwerbstätigenstudie von 2012 fühlen sich 24%

aller Beschäftigten stark durch Lärm belastet. Nur 44,9 % fühlen sich

nie durch Lärm belastet.

Ein paar Zahlen zum Lärm

3 AKuGEM

3 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 4: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Schallemissionen durch die Benutzung von

Maschinen

• Lärmminderung an der Quelle der Geräuscherzeugung, also

beim Verursacher!

• Information über das verbleibende Risiko durch Information

über die Geräuschemission - „Buy Quiet“ ermöglichen!

Grund für die hohe Lärmexposition von Arbeitnehmern

Marktkräfte zur Lärmminderung anregen

4 AKuGEM

4 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 5: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Emission Immission Exposition

Regelungen zur Lärmminderung

und Verantwortliche

Hersteller Arbeitgeber

Artikel 114 EU-Vertrag Artikel 153 EU-Vertrag

Regelungen zur Lärmminderung an Arbeitsplätzen in Europa und Verantwortliche

5 AKuGEM

5 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 6: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Artikel 114

freier Warenaustausch, Produktanforderungen

Maschinen-

Richtlinie

(2006/42/EG)

Geräte- und Produkt-

sicherheitsverordnung (ProdSV)

Outdoor-

Richtlinie

(2000/14/EG)

Spielzeug-Richtlinie (2009/48/EG)

PSA-Verordnung ((EU) 2016/425)

Einzuhaltende

Anforderungen

Vertrag zur Gründung der Europäischen Union

6 AKuGEM

6 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 7: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

LärmVibrations-

ArbSchV

Arbeitsschutzgesetz

Artikel 153 Gesundheitsschutz, Schutz der Arbeitnehmer

Arbeitsschutzrahmenrtl.

(89/391/EWG)

Phys. Agenzien-Richtl.: “Lärm” (2003/10/EG) “Vibrationen” “opt. Strahlung”;“elektromag. Felder”

Mindestanforderungen

Arbeitsmittelbenutzungsrtl. (2009/104/EG)

Betriebssicherheits-

verordnung

Vertrag zur Gründung der Europäischen Union

7 AKuGEM

7 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 8: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Immission Exposition

Verantwortungsbereich der Arbeitgeber

8 AKuGEM

8 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 9: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Arbeitsschutzgesetz

§ 4 Allgemeine Grundsätze

Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und

Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung

möglichst gering gehalten wird.

Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und

Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkennt-

nisse zu berücksichtigen

Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig

zu anderen Maßnahmen

Gefahren sind an der Quelle zu bekämpfen

Arbeitsschutzgesetz

9 AKuGEM

9 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 10: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

(1) Der Arbeitgeber trifft die erforderlichen Vorkehrungen,

damit die den Arbeitnehmern im Unternehmen bzw. Betrieb

zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel für die jeweiligen

Arbeiten geeignet sind oder zweckentsprechend angepasst

werden, so dass bei der Benutzung die Sicherheit und der

Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet sind.

Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie (2009/104/EG)

10 AKuGEM

10 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 11: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

3 Grundlagen der Beschaffung von Arbeitsmitteln

(1)Die Auswahl von Arbeitsmitteln bestimmt wesentlich, ob sie bei

ihrer vorgesehenen Verwendung die Sicherheit und den Schutz der

Gesundheit von Beschäftigten gewährleisten. Eine falsche Auswahl

kann zu erhöhten Gesundheits- oder Unfallrisiken für die

Beschäftigten führen. Korrekturen sind häufig nachträglich nicht

mehr oder nur mit hohem Aufwand über betriebliche Maßnahmen

nach der Gefährdungsbeurteilung möglich.

(2) Der Arbeitgeber hat nach § 5 BetrSichV Arbeitsmittel zur Verfügung

zu stellen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen

Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind.

Bekanntmachung zur Betriebssicherheit, BekBS 1113

11 AKuGEM

11 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 12: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Lärmminderung • §7(2)

- Auswahl von Arbeitsmitteln die möglichst wenig Lärm erzeugen

Gefährdungsbeurteilung • §3(1)

- nach §5 des ArbSchG hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen,

ob die beschäftigten Lärm ... ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten.

- Der Arbeitgeber kann sich die notwendigen Informationen beim Hersteller

oder Inverkehrbringer von Arbeitsmitteln oder bei anderen ohne weiteres

zugänglichen Quellen beschaffen

Gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers nach

der LärmVibrationsArbSchV

12 AKuGEM

12 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 13: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte

LEX,8h LpC,peak

unterer Auslösewert 80 dB(A) 135 dB(C)

oberer Auslösewert 85 dB(A) 137 dB(C)

Expositionsgrenzwert in Verbindung mit dämmender Wirkung des persönlichen Gehörschutzes

Max. Expositions-

werte unterhalb Gehörschutz

85 dB(A)

Max. Expositions-

werte unterhalb Gehörschutz

137 dB(C)

LärmVibrationsArbSchV §6 und §8 - Auslöse- und „Grenzwerte“ für Lärm

13 AKuGEM

13 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 14: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

untere/obere Auslösewerte (LEX,8h) (LpC,peak)

> 80 dB(A) > 135 dB(C)

> 85 dB(A) > 137 dB(C)

Informations- und Unterweisungspflicht ()

Gehörschutz zur Verfügung stellen x

Angebot für eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

x

Pflichtuntersuchung des Gehörs durch Arzt bzw. unter Verantwortung des Arztes

()

Sicherstellen das Gehörschutz getragen wird

()

Lärmminderungsprogramm x

Lärmbereichskennzeichnung Abgrenzung bzw. Zugangseinschränkung, sofern technisch möglich und durch

Expositionsrisiko gerechtfertigt

x (wo ≥

85 dB(A) sein können)

LärmVibrationsArbSchV - Anforderungen

14 AKuGEM

14 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 15: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Hersteller

Emission

Verantwortungsbereich der Maschinenhersteller

15 AKuGEM

15 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 16: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Grundlegende Forderungen

1.5.8. Lärm

Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass

Risiken durch Luftschallemission insbesondere an der

Quelle so weit gemindert werden, wie es nach dem Stand des

technischen Fortschritts und mit den zur Lärmminderung

verfügbaren Mitteln möglich ist.

Der Schallemissionspegel kann durch Bezugnahme auf

Vergleichsemissionsdaten für ähnliche Maschinen bewertet

werden.

EG – Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

16 AKuGEM

16 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 17: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

In der Betriebsanleitung sind anzugeben

Emissions-Schalldruckpegel LpA am Arbeitsplatz, wenn er

über 70 dB(A) liegt. Ist er niedriger, ist < 70dB(A) anzugeben.

Schallleistungspegel LWA der Maschine, wenn der LpA am Arbeitsplatz

über 80 dB(A) liegt.

Emissions-Spitzenschalldruckpegel LpC,peak am Arbeitsplatz,

wenn dieser Wert über 130dB(C) beträgt.

Die jeweilige Messunsicherheit ist anzugeben!

Geräuschemissionsangaben nach

EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

17 AKuGEM

17 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 18: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

1.7.4.3 Verkaufsprospekte

Verkaufsprospekte in denen die Maschine beschrieben wird,

dürfen in Bezug auf die Sicherheits- und Gesundheitsschutz-

aspekte nicht der Bedienungsanleitung widersprechen.

Verkaufsprospekte in denen die Leistungsmerkmale der

Maschine beschrieben werden, müssen die gleichen Angaben

zu Emissionen enthalten wie die Betriebsanleitung.

Informationen zur Geräuschemission in

Verkaufsprospekten – Zusätzliche Informationen

18 AKuGEM

18 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 19: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Ist eine „Global“ Approach Richtlinie und damit erfolgt im Prinzip keine

weitere Konkretisierung in Normen im Gegensatz zur MR

Kennzeichnung durch den garantierten Schallleistungspegel,

dynamische Grenzwerte für 22 Maschinengruppen,

Messverfahren mit Bezug auf die Grundnorm DIN EN ISO 3744

gilt für 57 Maschinenarten, z.B. für: Erdbaumaschinen, Aufbruchmaschi-

nen, Straßenfertiger, Verdichtungsmaschinen, Kettensägen, Rasenmäher,

Kompressoren, Laubsauger und -bläser etc.

„Outdoor- Richtlinie“ 2000/14/EG zur

Geräuschemission von im Freien zu verwendenden

Geräten und Maschinen - 32 BImschV

19 AKuGEM

19 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 20: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

EG-Maschinenrichtlinie

(2006/42/EG)

ProdSV

• Minimierungsgebot

- Lärmminderung an der Quelle

- Maschinen so konstruieren,

dass sie möglichst leise sind

• Information zu Restgefahren

(Geräuschemissionsangabe)

Phys. Agenzien-Richtl.“Lärm”

(2003/10/EG)

LärmVibrationsArbSchV

• Gefährdungsbeurteilung z.B. auf

Grundlage von Herstellerangaben

• Lärmminderung durch Auswahl

leiser Maschinen und Arbeits-

verfahren

Bau leiserer Maschinen,

Auswahl leiser Maschinen

ermöglichen

Geringere Lärmexposition der

Arbeitnehmer

Lärmminderung in der EU

20 AKuGEM

20 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 21: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Emission

Schallleistungspegel LWA in dB(A)

Emissions-Schalldruckpegel

am Arbeitsplatz der Maschine LpA in dB(A)

Emissions-Spitzenschalldruckpegel LpCpeak in dB(C)

Schalldruckpegel LpA in dB(A)

Tages-Lärmexpositionspegel LEX,T in dB(A)

Spitzenschalldruckpegel LpCpeak in dB(C)

In der Verantwortung des Maschinenherstellers

In der Verantwortung des Arbeitgebers

Immission

Exposition

21 AKuGEM

21 Dr.-Ing. P. Kurtz

Schalltechnische Kenngrößen

Page 22: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Schalldruckpegel

Schallpegel

Geräuschpegel Lärmpegel

Lautstärke

A-Schallpegel

C-bewerteter Spitzenschalldruckpegel

Emissions-Schalldruckpegel Schallleistungspegel

Tages-Lärmexpositionspegel Messflächenschalldruckpegel

C-bewerteter „Emissions“-Spitzenschalldruckpegel

Bei Schallpegeln alles klar?

22 AKuGEM

22 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 23: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

LEX,8h = LpAeq,T + 10 log (T/8h)

Tageslärmexpositionspegel LEX,8h

• gilt für eine Arbeitsschicht von T = 8h,

• ist A-bewertet,

• ist zu messen nach DIN EN ISO 9612,

• Der Wert für kürzere oder längere Arbeitsschichten T ergibt sich aus der obigen Gleichung

Kenngröße zur Beschreibung der Lärmexposition am Arbeitsplatz

23 AKuGEM

23 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 24: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Weber: arbeitet 8 Stunden unter 96 dB(A)

LEX,8h = 96dB(A)

Webmeister: arbeitet 60 min bei 95 dB(A) und

420 min bei 80 dB(A)

LEX,8h= 10 log 1

480 min 10

9,5

60 min + 108,0

420 min dB(A)

LEX,8h= 86 dB

Tages-Lärmexpositionspegel Beispiele 1

24 AKuGEM

24 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 25: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Elektriker: arbeitet bei 75 dB(A) in der Werkstatt, einmal pro Schicht erfolgt für 12

min ein Kontrollgang in einer gekapselten Anlage bei einem Schalldruckpegel von

115 dB(A)

LEX,8h= 10 log 1

480 min 10

11,5

12 min + 107,5

468 min dB(A)

LEX,8h= 98,99 dB(A)

Bei Annahme, dass nur 12 min unter Lärm bei 115 dB(A) gearbeitet wird:

LEX,8h= 10 log 1

480 min 10

11,5

12 min + 100

468 min dB(A)

LEX,8h= 98,98 dB(A)

Tages-Lärmexpositionspegel Beispiele 2

25 AKuGEM

25 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 26: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

1 Minute bei 112 dB(A) bedeutet

LEX,8h > 85dB(A)

Tages-Lärmexpositionspegel - Merken!

Hohe Schalldruckpegel, auch über einen kurzen Zeitraum,

bestimmen den Mittelwert!

26 AKuGEM

26 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 27: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Schalldruckpegel am Arbeitsplatz

27 AKuGEM

27 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 28: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Nur die roten Schallanteile bestimmen den Emissions-Schalldruckpegel!

Emissions-Schalldruckpegel

• Schallreflexionen werden nicht berücksichtigt • Fremdgeräusch wird nicht berücksichtigt • Nur der Schall von der Maschine der direkt zum Arbeitsplatz strahlt wird berücksichtigt!

28 AKuGEM

28 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 29: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

• Der Emissions-Schalldruckpegel LpA ist der im akustischen Freifeld (kein Beitrag durch

Schallreflexionen, keine Berücksichtigung von Fremdschall) gemessene Schalldruckpegel

• Der LpA ist am vom Hersteller vorgesehenen, der Maschine zugeordneten, Arbeitsplatz

(Bedienerplatz, Steuerstand, Kontrollstand etc.) zu messen

• Ist kein Arbeitsplatz vorgesehen, ist in etwa 1m Entfernung an verschiedenen Stellen um

die Maschine herum zu messen und der höchste Wert und seine Position anzugeben

• Der LpA ist A-bewertet und mit einem Schalldruckpegelmesser der Klasse 1 zu messen

• Der Emissions-Schalldruckpegel an einer Maschine sollte nach Norm gemessen werden,

oder es ist genau zu beschreiben unter welchen Bedingungen und wo gemessen wurde

• Der Emissions-Schalldruckpegel liegt meist um 2 - 4 dB unterhalb des am Aufstellungsort

in der Industrie vor der Maschine gemessenen Schalldruckpegel

Emissions-Schalldruckpegel LpA

29 AKuGEM

29 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 30: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Ein Teppichboden wird in einem leeren Raum mit Hilfe eines Staubsaugers gereinigt. Es ist laut! (hoher Schalldruckpegel)

Schallleistungspegel I

30 AKuGEM

30 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 31: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Nun ist der Raum möbliert und der gleiche Staubsauger wird zur Reinigung des Teppichbodens verwendet. Es ist jetzt aber leiser! (niedrigerer Schalldruckpegel)

Hat sich der Staubsauger in seiner Eigenschaft Schall zu erzeugen verändert? NEIN!

Schallleistungspegel II

31 AKuGEM

31 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 32: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

• Der Schallleistungspegel LWA beschreibt die von einer Maschine pro Sekunde im

Mittel in die Umgebung abgegebene Schallenergie

• Der LWA ist unabhängig von der Umgebung in dem die Maschine betrieben wird

• Der LWA wird in dB(A) angegeben und sollte nicht mit einem Schalldruckpegel

verwechselt werden

• Der LWA kann nicht direkt gemessen werden, sondern wird aus gemessenen

Schallfeldgrößen (Schalldruckpegel, Schallintensitätspegel, etc.) nach genormten

Verfahren berechnet

• Der LWA dient dem Vergleich der Geräuschemission von Maschinen der gleichen

Art und ist die entscheidende Größe für die Schallprognose

Schallleistungspegel III

32 AKuGEM

32 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 33: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

- Hallraumverfahren

- Schalldruckquadrat-Hüllflächenverfahren

- Schallintensitätsverfahren

- Ermittlung aus Körperschallmessungen

Messverfahren zur Ermittlung des Schallleistungspegels

33 AKuGEM

33 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 34: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Gedachte Hüllfläche S

Mikrofone messen den

Schallenergiefluss pro

Teilfläche I von der

Maschine

Intensität I =

Leistung W = Intensität I · Fläche S

Schallleistung - Hüllflächenmessverfahren

Fläche S

𝑳𝑾 = 𝑳𝒑 + 𝟏𝟎 ∙ 𝒍𝒐𝒈𝑺

𝟏𝒎𝟐 𝒅𝑩

Leistung W

34 AKuGEM

34 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 35: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Abtastpfade

Hüllflächenflächenformen nach ISO 3744

35 AKuGEM

35 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 36: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Der ermittelte Schallleistungspegel ist unabhängig von der Größe der Hüllfläche

𝑳𝑾𝑨 = + 𝑳𝒑𝑨 𝟏𝟎 ∙ 𝒍𝒐𝒈𝑺

𝟏𝒎𝟐 𝑳𝑾𝑨 = + 𝑳𝒑𝑨 𝟏𝟎 ∙ 𝒍𝒐𝒈𝑺

𝟏𝒎𝟐

36 AKuGEM

36 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 37: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Annahme: Schallleistungspegel einer Handkreissäge beträgt LW = 108 dB

Frage: Wie hoch ist etwa der Schalldruckpegel Lp in 5m Entfernung?

𝑳𝒑 = 𝑳𝑾 − 𝟏𝟎𝒍𝒐𝒈𝟐𝝅𝑹𝟐

𝟏𝒎𝟐

𝑳𝑾 = 𝑳𝒑 + 𝟏𝟎𝒍𝒐𝒈𝟐𝝅𝑹𝟐

𝟏𝒎𝟐 dB

Schallleistungspegel - Schalldruckpegel

𝟏𝟎𝒍𝒐𝒈𝟐𝝅 𝟓𝒎 𝟐

𝟏𝒎𝟐 𝒅𝑩 = 𝟐𝟐𝒅𝑩 𝑳𝒑 = 𝟏𝟎𝟖 − 𝟐𝟐 = 𝟖𝟔 𝒅𝑩

37 AKuGEM

37 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 38: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Der Schalldruckpegel an einem Messpunkt in einem Raum ist die Summe aus

Direktschall, Reflexionsschall und Fremdschall, was natürlich auch für Mess-

punkte auf der Hüllfläche gilt.

AApAWA KKm

Slog´LL 2121

10

Fremdgeräuschkorrektur

Umgebungskorrektur

Außerhalb von akustischen Freifeldern werden auf der Hüllfläche also zu hohe

Werte für die Schalldruckpegel gemessen mit in der Folge zu hoher

ermittelter Schallleistungspegel !

In der Praxis ist die daher die Anwendung von

Korrekturen erforderlich!

K2A 0-4 dB in üblicher Industrieumgebung;

K1A 0 dB wenn Fremdgeräusch gering

Schallleistungsmessung in der Praxis

38 AKuGEM

38 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 39: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Die ideale Messumgebung zur Ermittlung der Geräuschemissionskenngrößen!

39 AKuGEM

39 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 40: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Der preisgünstigste Freifeld-Messraum!

40 AKuGEM

40 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 41: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

EN ISO 3740 - 3747

EN ISO 9614-1…-3

Schalldruckpegel-Messmethoden zur Ermittlung der

Schallleistung in verschiedenen Schallfeldern

Schallintensitätsmessverfahren zur Ermittlung der

Schallleistung

Messverfahren zum Emissions-Schalldruckpegel EN ISO 11201 - 11205

EN ISO 4871 Angabe- und Nachprüfungsverfahren von

Geräuschemissionswerten

Geräuschemissionsmessverfahren (B-Normen)

Geräuschemissionsangabe und Nachprüfung

Maschinenspezifische Geräuschtestcodes (C-Normen) Etwa 900 Geräuschtestnormen zur Konkretisierung von: • zu verwendende Mess- und Angabeverfahren (B-Normen) • Messpunktanordnungen, Betriebs- und Aufstellungsbedingungen

Normen für eine sachgerechte Geräuschemissionsangabe

41 AKuGEM

41 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 42: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Die Anwendung von genau einem Geräuschtestverfahren, das von allen

Herstellern einer Maschinengruppe angewendet wird, schafft die Grundlage dafür,

dass Einkäufer in die Lage versetzt werden die Geräuschemissionswerte von

Maschinen verschiedener Hersteller zu vergleichen!

• Die Anwendung von im europäischen Amtsblatt unter der Maschinenrichtlinie

gelisteten Normen löst die „Vermutungswirkung“ aus, d.h. es wird vermutet,

dass der Hersteller dann die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie erfüllt.

• B-Normen zur Geräuschemission beschreiben die grundlegenden Mess-,

Angabe- und Nachprüfungsverfahren.

• Die B-Normen werden durch C-Normen ergänzt, die als maschinenspezifische

Sicherheitsnormen Geräuschtestverfahren enthalten.

• Im Einzelfall existieren separate maschinenspezifische Geräuschtestnormen

Normen als Eckpfeiler europäischer Binnenmarktrichtlinien!

42 AKuGEM

42 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 43: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

www.nora.kan.de

NoRA Normen-Recherche Arbeitsschutz

Ein Angebot der Kommission Arbeitsschutz und Normung ( KAN )

und der

DIN Software GmbH, produziert aus der DITR-Datenbank.

Die monatlich aktualisierte Datenbank enthält Informationen zu

6559 Normen.

Liste der harmonisierten Normen

43 AKuGEM

43 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 44: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Holzbearbeitungsmaschine Zapfenschneidmaschine, Typ 8/v

Angegebener Zweizahl - Geräuschemissionswert – EN ISO 4871

A - bewerteter Schalleistungspegel, LWA

in dB re 1 pW

Unsicherheit KWA in dB

A - bewerteter Emissions-Schalldruckpegel, LpA,

in dB re 20 mPa

Unsicherheit KpA in dB

Die Werte wurden ermittelt nach der Geräuschtestnorm ISO 7960 unter

Anwendung der Grundnormen EN ISO 3744 und EN ISO 11204.

Leerlauf Last

96 100

2 2

82 88

3 3

Sachgerechte Geräuschemissionsangabe

44 AKuGEM

44 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 45: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Kettensäge mit Verbrennungsmotor, Typ Ruckzuck

Angegebener Einzahl - Geräuschemissionswert nach EN ISO 4871

A - bewerteter

Schallleistungspegel LWAd

in dB re 1 pW

A - bewerteter Emissions-

Schalldruckpegel, LpA,

in dB re 20 mPa

Unsicherheit KpA

Die Werte wurden ermittelt nach 2000/14/EG und ISO 7182 unter Anwendung der

Grundnormen EN ISO 3744 und EN ISO 11204.

Last

102

88

3

In der

Betriebsanleitung

Auf der Maschine

Geräuschemissionsangabe zur Erfüllung der Anforderungen der Outdoor-Richtlinie

45 AKuGEM

45 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 46: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Geräuschemissionslabel außen auf dem Maschinengehäuse entsprechend „Outdoor“- Richtlinie

46 AKuGEM

46 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 47: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

- Bei der Entwicklung der Maschine wurden lärmmindern-

de Maßnahmen angewendet!

- Das Betriebsgeräusch beträgt 79 dB(A).

- Schalldruckpegel 58 dB(A)

Betriebsgeräusch 60 dB(A)

- Schalldruckpegel 86 dB(A)

Schallleistungspegel 93 dB(A)

Außengeräusch 114 dB(A)

Geräuschemissionsangaben in der Praxis

47 AKuGEM

47 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 48: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

• war eine Studie um die Lärm bezogenen Inhalte der Betriebsanleitungen der im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angebotenen/verfügbaren Maschinen zu prüfen

• Zusammenarbeit von 14 Mitgliedstaaten

• Mehr als 1500 gesammelte Handbücher über 40 Maschinentypen von 800 verschiedenen Maschinenherstellern

der Betriebsanleitungen entsprachen nicht den lärmrelevanten wesentl. Anforderungen der

Maschinenrichtlinien 98/37/EG und 2006/42/EG

80%

NOMAD

48 AKuGEM

48 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 49: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

49 AKuGEM

49 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 50: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

50 AKuGEM

50 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 51: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Schallleistungspegel von 24 verschiedenen pneumatisch

angetriebenen Schraubern.

70

75

80

85

90

95

100

2 4 6 8 10

maximaler Schraubendurchmesser in mm

LW

A in

dB

(A)

Vergleichsemissionsdaten

51 AKuGEM

51 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 52: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Verteilung der Geräuschemissionswerte von Schreddern, Hächslern

52 AKuGEM

52 Dr.-Ing. P. Kurtz

ODELIA OutDoor Equipment Noise LImit Assessment Final Study Report for European Commission Directorate-General for Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs

Page 53: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Verteilung der Geräuschemissionswerte von Laubbläsern

ODELIA OutDoor Equipment Noise LImit Assessment Final Study Report for European Commission Directorate-General for Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs

53 AKuGEM

53 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 54: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Lärmminderungspotential durch die Auswahl leiser

Maschinen -

Geräuschemissionswerte von Müllsammelfahrzeugen

54 AKuGEM

54 Dr.-Ing. P. Kurtz

Page 55: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

Dr.-Ing. Patrick Kurtz AKuGEM, Schalltechnische Beratung zur Geräuschemission von Maschinen EU HAS Noise Consultant E-Mail: [email protected]

Page 56: Geräuschemissionsangaben von Maschinen EU-Richtlinien und