geräuschemissionsangaben von maschinen eu-richtlinien und
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1 Dr. P. Kurtz, Geräuschemissionsinformationen nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG AKuGEM
1
Geräuschemissionsangaben von Maschinen
– EU-Richtlinien und ihr Zweck Patrick Kurtz
Dr.-Ing. P. Kurtz
Während der Anteil schwerer Gehörschäden sinkt, bleibt ein breiter
Sockel mittlerer GS
Verlauf der Berufskrankheit „Lärmschwerhörigkeit“ von 1980 - 2015
2 AKuGEM
2 Dr.-Ing. P. Kurtz
• Gesundheitsgefährdende Expositionen durch Lärm betreffen in
Deutschland oberhalb eines Tages-Lärmexpositionspegels LEX,8h
von 80dB(A) etwa 4 - 5 Mio Beschäftigte!
• Laut BiBB – BAuA Erwerbstätigenstudie von 2012 fühlen sich 24%
aller Beschäftigten stark durch Lärm belastet. Nur 44,9 % fühlen sich
nie durch Lärm belastet.
Ein paar Zahlen zum Lärm
3 AKuGEM
3 Dr.-Ing. P. Kurtz
Schallemissionen durch die Benutzung von
Maschinen
• Lärmminderung an der Quelle der Geräuscherzeugung, also
beim Verursacher!
• Information über das verbleibende Risiko durch Information
über die Geräuschemission - „Buy Quiet“ ermöglichen!
Grund für die hohe Lärmexposition von Arbeitnehmern
Marktkräfte zur Lärmminderung anregen
4 AKuGEM
4 Dr.-Ing. P. Kurtz
Emission Immission Exposition
Regelungen zur Lärmminderung
und Verantwortliche
Hersteller Arbeitgeber
Artikel 114 EU-Vertrag Artikel 153 EU-Vertrag
Regelungen zur Lärmminderung an Arbeitsplätzen in Europa und Verantwortliche
5 AKuGEM
5 Dr.-Ing. P. Kurtz
Artikel 114
freier Warenaustausch, Produktanforderungen
Maschinen-
Richtlinie
(2006/42/EG)
Geräte- und Produkt-
sicherheitsverordnung (ProdSV)
Outdoor-
Richtlinie
(2000/14/EG)
Spielzeug-Richtlinie (2009/48/EG)
PSA-Verordnung ((EU) 2016/425)
Einzuhaltende
Anforderungen
Vertrag zur Gründung der Europäischen Union
6 AKuGEM
6 Dr.-Ing. P. Kurtz
LärmVibrations-
ArbSchV
Arbeitsschutzgesetz
Artikel 153 Gesundheitsschutz, Schutz der Arbeitnehmer
Arbeitsschutzrahmenrtl.
(89/391/EWG)
Phys. Agenzien-Richtl.: “Lärm” (2003/10/EG) “Vibrationen” “opt. Strahlung”;“elektromag. Felder”
Mindestanforderungen
Arbeitsmittelbenutzungsrtl. (2009/104/EG)
Betriebssicherheits-
verordnung
Vertrag zur Gründung der Europäischen Union
7 AKuGEM
7 Dr.-Ing. P. Kurtz
Immission Exposition
Verantwortungsbereich der Arbeitgeber
8 AKuGEM
8 Dr.-Ing. P. Kurtz
Arbeitsschutzgesetz
§ 4 Allgemeine Grundsätze
Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und
Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung
möglichst gering gehalten wird.
Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und
Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkennt-
nisse zu berücksichtigen
Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig
zu anderen Maßnahmen
Gefahren sind an der Quelle zu bekämpfen
Arbeitsschutzgesetz
9 AKuGEM
9 Dr.-Ing. P. Kurtz
(1) Der Arbeitgeber trifft die erforderlichen Vorkehrungen,
damit die den Arbeitnehmern im Unternehmen bzw. Betrieb
zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel für die jeweiligen
Arbeiten geeignet sind oder zweckentsprechend angepasst
werden, so dass bei der Benutzung die Sicherheit und der
Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet sind.
Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie (2009/104/EG)
10 AKuGEM
10 Dr.-Ing. P. Kurtz
3 Grundlagen der Beschaffung von Arbeitsmitteln
(1)Die Auswahl von Arbeitsmitteln bestimmt wesentlich, ob sie bei
ihrer vorgesehenen Verwendung die Sicherheit und den Schutz der
Gesundheit von Beschäftigten gewährleisten. Eine falsche Auswahl
kann zu erhöhten Gesundheits- oder Unfallrisiken für die
Beschäftigten führen. Korrekturen sind häufig nachträglich nicht
mehr oder nur mit hohem Aufwand über betriebliche Maßnahmen
nach der Gefährdungsbeurteilung möglich.
(2) Der Arbeitgeber hat nach § 5 BetrSichV Arbeitsmittel zur Verfügung
zu stellen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen
Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind.
Bekanntmachung zur Betriebssicherheit, BekBS 1113
11 AKuGEM
11 Dr.-Ing. P. Kurtz
Lärmminderung • §7(2)
- Auswahl von Arbeitsmitteln die möglichst wenig Lärm erzeugen
Gefährdungsbeurteilung • §3(1)
- nach §5 des ArbSchG hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen,
ob die beschäftigten Lärm ... ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten.
- Der Arbeitgeber kann sich die notwendigen Informationen beim Hersteller
oder Inverkehrbringer von Arbeitsmitteln oder bei anderen ohne weiteres
zugänglichen Quellen beschaffen
Gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers nach
der LärmVibrationsArbSchV
12 AKuGEM
12 Dr.-Ing. P. Kurtz
Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte
LEX,8h LpC,peak
unterer Auslösewert 80 dB(A) 135 dB(C)
oberer Auslösewert 85 dB(A) 137 dB(C)
Expositionsgrenzwert in Verbindung mit dämmender Wirkung des persönlichen Gehörschutzes
Max. Expositions-
werte unterhalb Gehörschutz
85 dB(A)
Max. Expositions-
werte unterhalb Gehörschutz
137 dB(C)
LärmVibrationsArbSchV §6 und §8 - Auslöse- und „Grenzwerte“ für Lärm
13 AKuGEM
13 Dr.-Ing. P. Kurtz
untere/obere Auslösewerte (LEX,8h) (LpC,peak)
> 80 dB(A) > 135 dB(C)
> 85 dB(A) > 137 dB(C)
Informations- und Unterweisungspflicht ()
Gehörschutz zur Verfügung stellen x
Angebot für eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
x
Pflichtuntersuchung des Gehörs durch Arzt bzw. unter Verantwortung des Arztes
()
Sicherstellen das Gehörschutz getragen wird
()
Lärmminderungsprogramm x
Lärmbereichskennzeichnung Abgrenzung bzw. Zugangseinschränkung, sofern technisch möglich und durch
Expositionsrisiko gerechtfertigt
x (wo ≥
85 dB(A) sein können)
LärmVibrationsArbSchV - Anforderungen
14 AKuGEM
14 Dr.-Ing. P. Kurtz
Hersteller
Emission
Verantwortungsbereich der Maschinenhersteller
15 AKuGEM
15 Dr.-Ing. P. Kurtz
Grundlegende Forderungen
1.5.8. Lärm
Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass
Risiken durch Luftschallemission insbesondere an der
Quelle so weit gemindert werden, wie es nach dem Stand des
technischen Fortschritts und mit den zur Lärmminderung
verfügbaren Mitteln möglich ist.
Der Schallemissionspegel kann durch Bezugnahme auf
Vergleichsemissionsdaten für ähnliche Maschinen bewertet
werden.
EG – Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
16 AKuGEM
16 Dr.-Ing. P. Kurtz
In der Betriebsanleitung sind anzugeben
Emissions-Schalldruckpegel LpA am Arbeitsplatz, wenn er
über 70 dB(A) liegt. Ist er niedriger, ist < 70dB(A) anzugeben.
Schallleistungspegel LWA der Maschine, wenn der LpA am Arbeitsplatz
über 80 dB(A) liegt.
Emissions-Spitzenschalldruckpegel LpC,peak am Arbeitsplatz,
wenn dieser Wert über 130dB(C) beträgt.
Die jeweilige Messunsicherheit ist anzugeben!
Geräuschemissionsangaben nach
EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
17 AKuGEM
17 Dr.-Ing. P. Kurtz
1.7.4.3 Verkaufsprospekte
Verkaufsprospekte in denen die Maschine beschrieben wird,
dürfen in Bezug auf die Sicherheits- und Gesundheitsschutz-
aspekte nicht der Bedienungsanleitung widersprechen.
Verkaufsprospekte in denen die Leistungsmerkmale der
Maschine beschrieben werden, müssen die gleichen Angaben
zu Emissionen enthalten wie die Betriebsanleitung.
Informationen zur Geräuschemission in
Verkaufsprospekten – Zusätzliche Informationen
18 AKuGEM
18 Dr.-Ing. P. Kurtz
Ist eine „Global“ Approach Richtlinie und damit erfolgt im Prinzip keine
weitere Konkretisierung in Normen im Gegensatz zur MR
Kennzeichnung durch den garantierten Schallleistungspegel,
dynamische Grenzwerte für 22 Maschinengruppen,
Messverfahren mit Bezug auf die Grundnorm DIN EN ISO 3744
gilt für 57 Maschinenarten, z.B. für: Erdbaumaschinen, Aufbruchmaschi-
nen, Straßenfertiger, Verdichtungsmaschinen, Kettensägen, Rasenmäher,
Kompressoren, Laubsauger und -bläser etc.
„Outdoor- Richtlinie“ 2000/14/EG zur
Geräuschemission von im Freien zu verwendenden
Geräten und Maschinen - 32 BImschV
19 AKuGEM
19 Dr.-Ing. P. Kurtz
EG-Maschinenrichtlinie
(2006/42/EG)
ProdSV
• Minimierungsgebot
- Lärmminderung an der Quelle
- Maschinen so konstruieren,
dass sie möglichst leise sind
• Information zu Restgefahren
(Geräuschemissionsangabe)
Phys. Agenzien-Richtl.“Lärm”
(2003/10/EG)
LärmVibrationsArbSchV
• Gefährdungsbeurteilung z.B. auf
Grundlage von Herstellerangaben
• Lärmminderung durch Auswahl
leiser Maschinen und Arbeits-
verfahren
Bau leiserer Maschinen,
Auswahl leiser Maschinen
ermöglichen
Geringere Lärmexposition der
Arbeitnehmer
Lärmminderung in der EU
20 AKuGEM
20 Dr.-Ing. P. Kurtz
Emission
Schallleistungspegel LWA in dB(A)
Emissions-Schalldruckpegel
am Arbeitsplatz der Maschine LpA in dB(A)
Emissions-Spitzenschalldruckpegel LpCpeak in dB(C)
Schalldruckpegel LpA in dB(A)
Tages-Lärmexpositionspegel LEX,T in dB(A)
Spitzenschalldruckpegel LpCpeak in dB(C)
In der Verantwortung des Maschinenherstellers
In der Verantwortung des Arbeitgebers
Immission
Exposition
21 AKuGEM
21 Dr.-Ing. P. Kurtz
Schalltechnische Kenngrößen
Schalldruckpegel
Schallpegel
Geräuschpegel Lärmpegel
Lautstärke
A-Schallpegel
C-bewerteter Spitzenschalldruckpegel
Emissions-Schalldruckpegel Schallleistungspegel
Tages-Lärmexpositionspegel Messflächenschalldruckpegel
C-bewerteter „Emissions“-Spitzenschalldruckpegel
Bei Schallpegeln alles klar?
22 AKuGEM
22 Dr.-Ing. P. Kurtz
LEX,8h = LpAeq,T + 10 log (T/8h)
Tageslärmexpositionspegel LEX,8h
• gilt für eine Arbeitsschicht von T = 8h,
• ist A-bewertet,
• ist zu messen nach DIN EN ISO 9612,
• Der Wert für kürzere oder längere Arbeitsschichten T ergibt sich aus der obigen Gleichung
Kenngröße zur Beschreibung der Lärmexposition am Arbeitsplatz
23 AKuGEM
23 Dr.-Ing. P. Kurtz
Weber: arbeitet 8 Stunden unter 96 dB(A)
LEX,8h = 96dB(A)
Webmeister: arbeitet 60 min bei 95 dB(A) und
420 min bei 80 dB(A)
LEX,8h= 10 log 1
480 min 10
9,5
60 min + 108,0
420 min dB(A)
LEX,8h= 86 dB
Tages-Lärmexpositionspegel Beispiele 1
24 AKuGEM
24 Dr.-Ing. P. Kurtz
Elektriker: arbeitet bei 75 dB(A) in der Werkstatt, einmal pro Schicht erfolgt für 12
min ein Kontrollgang in einer gekapselten Anlage bei einem Schalldruckpegel von
115 dB(A)
LEX,8h= 10 log 1
480 min 10
11,5
12 min + 107,5
468 min dB(A)
LEX,8h= 98,99 dB(A)
Bei Annahme, dass nur 12 min unter Lärm bei 115 dB(A) gearbeitet wird:
LEX,8h= 10 log 1
480 min 10
11,5
12 min + 100
468 min dB(A)
LEX,8h= 98,98 dB(A)
Tages-Lärmexpositionspegel Beispiele 2
25 AKuGEM
25 Dr.-Ing. P. Kurtz
1 Minute bei 112 dB(A) bedeutet
LEX,8h > 85dB(A)
Tages-Lärmexpositionspegel - Merken!
Hohe Schalldruckpegel, auch über einen kurzen Zeitraum,
bestimmen den Mittelwert!
26 AKuGEM
26 Dr.-Ing. P. Kurtz
Schalldruckpegel am Arbeitsplatz
27 AKuGEM
27 Dr.-Ing. P. Kurtz
Nur die roten Schallanteile bestimmen den Emissions-Schalldruckpegel!
Emissions-Schalldruckpegel
• Schallreflexionen werden nicht berücksichtigt • Fremdgeräusch wird nicht berücksichtigt • Nur der Schall von der Maschine der direkt zum Arbeitsplatz strahlt wird berücksichtigt!
28 AKuGEM
28 Dr.-Ing. P. Kurtz
• Der Emissions-Schalldruckpegel LpA ist der im akustischen Freifeld (kein Beitrag durch
Schallreflexionen, keine Berücksichtigung von Fremdschall) gemessene Schalldruckpegel
• Der LpA ist am vom Hersteller vorgesehenen, der Maschine zugeordneten, Arbeitsplatz
(Bedienerplatz, Steuerstand, Kontrollstand etc.) zu messen
• Ist kein Arbeitsplatz vorgesehen, ist in etwa 1m Entfernung an verschiedenen Stellen um
die Maschine herum zu messen und der höchste Wert und seine Position anzugeben
• Der LpA ist A-bewertet und mit einem Schalldruckpegelmesser der Klasse 1 zu messen
• Der Emissions-Schalldruckpegel an einer Maschine sollte nach Norm gemessen werden,
oder es ist genau zu beschreiben unter welchen Bedingungen und wo gemessen wurde
• Der Emissions-Schalldruckpegel liegt meist um 2 - 4 dB unterhalb des am Aufstellungsort
in der Industrie vor der Maschine gemessenen Schalldruckpegel
Emissions-Schalldruckpegel LpA
29 AKuGEM
29 Dr.-Ing. P. Kurtz
Ein Teppichboden wird in einem leeren Raum mit Hilfe eines Staubsaugers gereinigt. Es ist laut! (hoher Schalldruckpegel)
Schallleistungspegel I
30 AKuGEM
30 Dr.-Ing. P. Kurtz
Nun ist der Raum möbliert und der gleiche Staubsauger wird zur Reinigung des Teppichbodens verwendet. Es ist jetzt aber leiser! (niedrigerer Schalldruckpegel)
Hat sich der Staubsauger in seiner Eigenschaft Schall zu erzeugen verändert? NEIN!
Schallleistungspegel II
31 AKuGEM
31 Dr.-Ing. P. Kurtz
• Der Schallleistungspegel LWA beschreibt die von einer Maschine pro Sekunde im
Mittel in die Umgebung abgegebene Schallenergie
• Der LWA ist unabhängig von der Umgebung in dem die Maschine betrieben wird
• Der LWA wird in dB(A) angegeben und sollte nicht mit einem Schalldruckpegel
verwechselt werden
• Der LWA kann nicht direkt gemessen werden, sondern wird aus gemessenen
Schallfeldgrößen (Schalldruckpegel, Schallintensitätspegel, etc.) nach genormten
Verfahren berechnet
• Der LWA dient dem Vergleich der Geräuschemission von Maschinen der gleichen
Art und ist die entscheidende Größe für die Schallprognose
Schallleistungspegel III
32 AKuGEM
32 Dr.-Ing. P. Kurtz
- Hallraumverfahren
- Schalldruckquadrat-Hüllflächenverfahren
- Schallintensitätsverfahren
- Ermittlung aus Körperschallmessungen
Messverfahren zur Ermittlung des Schallleistungspegels
33 AKuGEM
33 Dr.-Ing. P. Kurtz
Gedachte Hüllfläche S
Mikrofone messen den
Schallenergiefluss pro
Teilfläche I von der
Maschine
Intensität I =
Leistung W = Intensität I · Fläche S
Schallleistung - Hüllflächenmessverfahren
Fläche S
𝑳𝑾 = 𝑳𝒑 + 𝟏𝟎 ∙ 𝒍𝒐𝒈𝑺
𝟏𝒎𝟐 𝒅𝑩
Leistung W
34 AKuGEM
34 Dr.-Ing. P. Kurtz
Abtastpfade
Hüllflächenflächenformen nach ISO 3744
35 AKuGEM
35 Dr.-Ing. P. Kurtz
Der ermittelte Schallleistungspegel ist unabhängig von der Größe der Hüllfläche
𝑳𝑾𝑨 = + 𝑳𝒑𝑨 𝟏𝟎 ∙ 𝒍𝒐𝒈𝑺
𝟏𝒎𝟐 𝑳𝑾𝑨 = + 𝑳𝒑𝑨 𝟏𝟎 ∙ 𝒍𝒐𝒈𝑺
𝟏𝒎𝟐
36 AKuGEM
36 Dr.-Ing. P. Kurtz
Annahme: Schallleistungspegel einer Handkreissäge beträgt LW = 108 dB
Frage: Wie hoch ist etwa der Schalldruckpegel Lp in 5m Entfernung?
𝑳𝒑 = 𝑳𝑾 − 𝟏𝟎𝒍𝒐𝒈𝟐𝝅𝑹𝟐
𝟏𝒎𝟐
𝑳𝑾 = 𝑳𝒑 + 𝟏𝟎𝒍𝒐𝒈𝟐𝝅𝑹𝟐
𝟏𝒎𝟐 dB
Schallleistungspegel - Schalldruckpegel
𝟏𝟎𝒍𝒐𝒈𝟐𝝅 𝟓𝒎 𝟐
𝟏𝒎𝟐 𝒅𝑩 = 𝟐𝟐𝒅𝑩 𝑳𝒑 = 𝟏𝟎𝟖 − 𝟐𝟐 = 𝟖𝟔 𝒅𝑩
37 AKuGEM
37 Dr.-Ing. P. Kurtz
Der Schalldruckpegel an einem Messpunkt in einem Raum ist die Summe aus
Direktschall, Reflexionsschall und Fremdschall, was natürlich auch für Mess-
punkte auf der Hüllfläche gilt.
AApAWA KKm
Slog´LL 2121
10
Fremdgeräuschkorrektur
Umgebungskorrektur
Außerhalb von akustischen Freifeldern werden auf der Hüllfläche also zu hohe
Werte für die Schalldruckpegel gemessen mit in der Folge zu hoher
ermittelter Schallleistungspegel !
In der Praxis ist die daher die Anwendung von
Korrekturen erforderlich!
K2A 0-4 dB in üblicher Industrieumgebung;
K1A 0 dB wenn Fremdgeräusch gering
Schallleistungsmessung in der Praxis
38 AKuGEM
38 Dr.-Ing. P. Kurtz
Die ideale Messumgebung zur Ermittlung der Geräuschemissionskenngrößen!
39 AKuGEM
39 Dr.-Ing. P. Kurtz
Der preisgünstigste Freifeld-Messraum!
40 AKuGEM
40 Dr.-Ing. P. Kurtz
EN ISO 3740 - 3747
EN ISO 9614-1…-3
Schalldruckpegel-Messmethoden zur Ermittlung der
Schallleistung in verschiedenen Schallfeldern
Schallintensitätsmessverfahren zur Ermittlung der
Schallleistung
Messverfahren zum Emissions-Schalldruckpegel EN ISO 11201 - 11205
EN ISO 4871 Angabe- und Nachprüfungsverfahren von
Geräuschemissionswerten
Geräuschemissionsmessverfahren (B-Normen)
Geräuschemissionsangabe und Nachprüfung
Maschinenspezifische Geräuschtestcodes (C-Normen) Etwa 900 Geräuschtestnormen zur Konkretisierung von: • zu verwendende Mess- und Angabeverfahren (B-Normen) • Messpunktanordnungen, Betriebs- und Aufstellungsbedingungen
Normen für eine sachgerechte Geräuschemissionsangabe
41 AKuGEM
41 Dr.-Ing. P. Kurtz
Die Anwendung von genau einem Geräuschtestverfahren, das von allen
Herstellern einer Maschinengruppe angewendet wird, schafft die Grundlage dafür,
dass Einkäufer in die Lage versetzt werden die Geräuschemissionswerte von
Maschinen verschiedener Hersteller zu vergleichen!
• Die Anwendung von im europäischen Amtsblatt unter der Maschinenrichtlinie
gelisteten Normen löst die „Vermutungswirkung“ aus, d.h. es wird vermutet,
dass der Hersteller dann die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie erfüllt.
• B-Normen zur Geräuschemission beschreiben die grundlegenden Mess-,
Angabe- und Nachprüfungsverfahren.
• Die B-Normen werden durch C-Normen ergänzt, die als maschinenspezifische
Sicherheitsnormen Geräuschtestverfahren enthalten.
• Im Einzelfall existieren separate maschinenspezifische Geräuschtestnormen
Normen als Eckpfeiler europäischer Binnenmarktrichtlinien!
42 AKuGEM
42 Dr.-Ing. P. Kurtz
www.nora.kan.de
NoRA Normen-Recherche Arbeitsschutz
Ein Angebot der Kommission Arbeitsschutz und Normung ( KAN )
und der
DIN Software GmbH, produziert aus der DITR-Datenbank.
Die monatlich aktualisierte Datenbank enthält Informationen zu
6559 Normen.
Liste der harmonisierten Normen
43 AKuGEM
43 Dr.-Ing. P. Kurtz
Holzbearbeitungsmaschine Zapfenschneidmaschine, Typ 8/v
Angegebener Zweizahl - Geräuschemissionswert – EN ISO 4871
A - bewerteter Schalleistungspegel, LWA
in dB re 1 pW
Unsicherheit KWA in dB
A - bewerteter Emissions-Schalldruckpegel, LpA,
in dB re 20 mPa
Unsicherheit KpA in dB
Die Werte wurden ermittelt nach der Geräuschtestnorm ISO 7960 unter
Anwendung der Grundnormen EN ISO 3744 und EN ISO 11204.
Leerlauf Last
96 100
2 2
82 88
3 3
Sachgerechte Geräuschemissionsangabe
44 AKuGEM
44 Dr.-Ing. P. Kurtz
Kettensäge mit Verbrennungsmotor, Typ Ruckzuck
Angegebener Einzahl - Geräuschemissionswert nach EN ISO 4871
A - bewerteter
Schallleistungspegel LWAd
in dB re 1 pW
A - bewerteter Emissions-
Schalldruckpegel, LpA,
in dB re 20 mPa
Unsicherheit KpA
Die Werte wurden ermittelt nach 2000/14/EG und ISO 7182 unter Anwendung der
Grundnormen EN ISO 3744 und EN ISO 11204.
Last
102
88
3
In der
Betriebsanleitung
Auf der Maschine
Geräuschemissionsangabe zur Erfüllung der Anforderungen der Outdoor-Richtlinie
45 AKuGEM
45 Dr.-Ing. P. Kurtz
Geräuschemissionslabel außen auf dem Maschinengehäuse entsprechend „Outdoor“- Richtlinie
46 AKuGEM
46 Dr.-Ing. P. Kurtz
- Bei der Entwicklung der Maschine wurden lärmmindern-
de Maßnahmen angewendet!
- Das Betriebsgeräusch beträgt 79 dB(A).
- Schalldruckpegel 58 dB(A)
Betriebsgeräusch 60 dB(A)
- Schalldruckpegel 86 dB(A)
Schallleistungspegel 93 dB(A)
Außengeräusch 114 dB(A)
Geräuschemissionsangaben in der Praxis
47 AKuGEM
47 Dr.-Ing. P. Kurtz
• war eine Studie um die Lärm bezogenen Inhalte der Betriebsanleitungen der im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angebotenen/verfügbaren Maschinen zu prüfen
• Zusammenarbeit von 14 Mitgliedstaaten
• Mehr als 1500 gesammelte Handbücher über 40 Maschinentypen von 800 verschiedenen Maschinenherstellern
der Betriebsanleitungen entsprachen nicht den lärmrelevanten wesentl. Anforderungen der
Maschinenrichtlinien 98/37/EG und 2006/42/EG
80%
NOMAD
48 AKuGEM
48 Dr.-Ing. P. Kurtz
49 AKuGEM
49 Dr.-Ing. P. Kurtz
50 AKuGEM
50 Dr.-Ing. P. Kurtz
Schallleistungspegel von 24 verschiedenen pneumatisch
angetriebenen Schraubern.
70
75
80
85
90
95
100
2 4 6 8 10
maximaler Schraubendurchmesser in mm
LW
A in
dB
(A)
Vergleichsemissionsdaten
51 AKuGEM
51 Dr.-Ing. P. Kurtz
Verteilung der Geräuschemissionswerte von Schreddern, Hächslern
52 AKuGEM
52 Dr.-Ing. P. Kurtz
ODELIA OutDoor Equipment Noise LImit Assessment Final Study Report for European Commission Directorate-General for Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs
Verteilung der Geräuschemissionswerte von Laubbläsern
ODELIA OutDoor Equipment Noise LImit Assessment Final Study Report for European Commission Directorate-General for Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs
53 AKuGEM
53 Dr.-Ing. P. Kurtz
Lärmminderungspotential durch die Auswahl leiser
Maschinen -
Geräuschemissionswerte von Müllsammelfahrzeugen
54 AKuGEM
54 Dr.-Ing. P. Kurtz
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
Dr.-Ing. Patrick Kurtz AKuGEM, Schalltechnische Beratung zur Geräuschemission von Maschinen EU HAS Noise Consultant E-Mail: [email protected]