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Gutachten Bürohaus mit PKW-Abstellplätze
Liegenschaft
1060 Wien, Linke Wienzeile 130a
GUTACHTEN
zum Zwecke der Feststellung des Verkehrswertes nachstehend
angeführter Liegenschaft
GB 01009 Mariahilf, EZ 1444, Bezirksgericht Innere Stadt Wien
für
JP Immobilien Invest ZWEI GmbH
1060 Wien, Lehargasse 7
JP Immobilien Anleihe II 1060 Wien, Linke Wienzeile 130a
JP Immobilien Invest ZWEI GmbH 2
1 Allgemeine Angaben
1.1 Auftrag
Die Bewertung der Liegenschaft erfolgt über Auftrag der JP Immobilien Invest
ZWEI GmbH, 1060 Wien, Lehargasse 7, zum Zwecke der Ermittlung des Ver-
kehrswerts bzw. Aktualisierung des Gutachtens vom 31.03.2018 der Liegen-
schaft 1060 Wien, Linke Wienzeile 130a mit dem darauf situierten Büroge-
bäude.
1.2 Befundaufnahme
Die Befundaufnahme wird von den allgemein beeideten und gerichtlich zertifi-
zierten Sachverständigen, Herrn Ing. Dr. Josef Praschinger unter Mitwirkung
von Frau DI Lydia Unger und Herrn Mag. Thomas Praschinger, Die Sachver-
ständigen, 8010 Graz, Friedrichgasse 6, durchgeführt.
1.3 Liegenschaft
EZ 1444, KG 01009 Mariahilf
Bezirksgericht Innere Stadt Wien
1060 Wien, Linke Wienzeile 130a
1.4 Eigentümer
GRUNDBUCH Auszug aus dem Hauptbuch KATASTRALGEMEINDE 01009 Mariahilf EINLAGEZAHL 1444 BEZIRKSGERICHT Innere Stadt Wien ******************************************************************************* Letzte TZ 10726/2016 Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl. II, 143/2012 am 07.05.2012 ************************************* A1 ************************************** GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 829/1 GST-Fläche 792 Bauf.(10) 615 Bauf.(20) 177 Linke Wienzeile 130A Legende: Bauf.(10): Bauflächen (Gebäude) Bauf.(20): Bauflächen (Gebäudenebenflächen) ************************************* A2 ************************************** 1 a 11672/2011 Eröffnung der Einlage für Gst 829/1 aus EZ 804 2 a 11672/2011 Bauplatz (auf) Gst 829/1 3 a 395/2014 RECHT des Gehens und Fahrens über Gst 829/2 für Gst 829/1 4 a 395/2014 RECHT der Duldung der Öffnungen in der Feuermauer, einschließlich des Verzichtes auf die Ausübung des Widerrufsrechtes gem § 101 Abs 3 Wiener Bauordnung ob Gst 829/2 für Gst 829/1 5 a 395/2014 RECHT der Errichtung, des Betriebes, der Erhaltung und der Nutzung von Ver- und Entsorgungsleitungen ob Gst 829/2 für Gst 829/1 ************************************* B *************************************** 1 ANTEIL: 1/1 JP Immobilien Invest ZWEI GmbH (FN 357280m) ADR: Lehargase 7, Wien 1060 d 4862/2013 IM RANG 3561/2013 Kaufvertrag 2013-03-22 Eigentumsrecht
JP Immobilien Anleihe II 1060 Wien, Linke Wienzeile 130a
JP Immobilien Invest ZWEI GmbH 3
e 2095/2014 Bestellung zum gemeinsamen Vertreter gem. § 15a Abs 3 KuratorenG: Dr. Michael Mauler, geb. 1952-05-19, Krongasse 14, 1050 Wien (HG Wien - 54 Nc 1/14p) f 10726/2016 Adressenänderung
2 Befund
2.1 Allgemeines
2.1.1 Unterlagen
Dem Sachverständigen werden nachstehend angeführte Unterlagen zur Verfü-
gung gestellt, bzw. erhoben:
- Grundbuchsauszug
- Katasterplan
- Lageplan
- Factsheet Asset JP Immobilien
- Topographie JP März 2019
- Mietzinsliste März 2019
- Unterfertigter Mietvertrag vom 8.5.2019, Mietbeginn 1.5.2019
- Erhebungen im Grundbuch
- Vergleichspreissammlung
- Liegenschaftsbewertungsgesetz
- ÖNORM 1802 Liegenschaftsbewertung
- Liegenschaftsbewertung Heimo Kranewitter, 7. Auflage
- Besichtigung an Ort und Stelle
- Fotodokumentation
2.1.2 Bewertungsstichtag
31.03.2019
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2.2 Gutsbestand
2.2.1 Grundbuch
Gemäß dem vorliegenden Grundbuchsauszug besteht die Einlagezahl aus
nachstehend angeführtem Grundstück:
EZ 1444
GRUNDBUCH Auszug aus dem Hauptbuch KATASTRALGEMEINDE 01009 Mariahilf EINLAGEZAHL 1444 BEZIRKSGERICHT Innere Stadt Wien ******************************************************************************* Letzte TZ 10726/2016 Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl. II, 143/2012 am 07.05.2012 ************************************* A1 ************************************** GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 829/1 GST-Fläche 792 Bauf.(10) 615 Bauf.(20) 177 Linke Wienzeile 130A Legende: Bauf.(10): Bauflächen (Gebäude) Bauf.(20): Bauflächen (Gebäudenebenflächen) ************************************* A2 ************************************** 1 a 11672/2011 Eröffnung der Einlage für Gst 829/1 aus EZ 804 2 a 11672/2011 Bauplatz (auf) Gst 829/1 3 a 395/2014 RECHT des Gehens und Fahrens über Gst 829/2 für Gst 829/1 4 a 395/2014 RECHT der Duldung der Öffnungen in der Feuermauer, einschließlich des Verzichtes auf die Ausübung des Widerrufsrechtes gem § 101 Abs 3 Wiener Bauordnung ob Gst 829/2 für Gst 829/1 5 a 395/2014 RECHT der Errichtung, des Betriebes, der Erhaltung und der Nutzung von Ver- und Entsorgungsleitungen ob Gst 829/2 für Gst 829/1 ************************************* B *************************************** 1 ANTEIL: 1/1 JP Immobilien Invest ZWEI GmbH (FN 357280m) ADR: Lehargase 7, Wien 1060 d 4862/2013 IM RANG 3561/2013 Kaufvertrag 2013-03-22 Eigentumsrecht e 2095/2014 Bestellung zum gemeinsamen Vertreter gem. § 15a Abs 3 KuratorenG: Dr. Michael Mauler, geb. 1952-05-19, Krongasse 14, 1050 Wien (HG Wien - 54 Nc 1/14p) f 10726/2016 Adressenänderung ************************************* C *************************************** 5 a 395/2014 DIENSTBARKEIT des Gehens und Fahrens gem Pkt I. 2 a) Servitutsvertrag 2014-01-09 über Gst 829/1 für Gst 829/2 6 a 395/2014 DIENSTBARKEIT der Duldung der Öffnungen in der Feuermauer einschließlich des Verzichtes auf die Ausübung des Widerrufsrechtes gem § 101 Abs 3 Wiener Bauordnung gem Pkt I. 2 b) Servitutsvertrag 2014-01-09 ob Gst 829/1 für Gst 829/2 7 a 395/2014 DIENSTBARKEIT der Errichtung, des Betriebes, der Erhaltung und der Nutzung von Ver- und Entsorgungsleitungen gem Pkt I 2 c) Servitutsvertrag 2014-01-09 ob Gst 829/1 für Gst 829/2 8 a 3130/2014 Pfandbestellungsurkunde 2014-01-28 PFANDRECHT EUR 60.800.000,-- 3,75 % Z für Anleihegläubiger der Teilschuldverschreibungen der Pfandbestellerin (§ 12 KuratorenG, RGBl.Nr. 1874/49 i.d.F. BGBl. 1991/10) b 3130/2014 Vollstreckbarkeit gem § 3 NotO c 3130/2014 Simultanhaftung mit EZ 1486 GB 01002 Alsergrund EZ 3279 GB 12114 Krems EZ 917 GB 12132 Stein EZ 661 GB 01010 Neubau 9 a 3550/2014 Pfandbestellungsurkunde 2014-01-28 PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 28.910.000,-- für LF 1-3 Immobilienentwicklungs und -verwertungs GmbH (FN
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239645w) b 3550/2014 Simultanhaftung mit EZ 1486 GB 01002 Alsergrund EZ 3279 GB 12114 Krems EZ 917 GB 12132 Stein *********************************** HINWEIS *********************************** Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS. ******************************************************************************* Grundbuch 08.04.2019 08:09:49
Anmerkung:
Auf die im Grundbuch angemerkten Pfandrechte wird hingewiesen. Diese ha-
ben bei der Ermittlung des Verkehrswertes keine Berücksichtigung erfahren.
Die darüber hinaus angemerkten Dienstbarkeiten betreffen das Nachbargrund-
stück. Diese sind als für innerstädtische Liegenschaften üblich anzusehen und
beeinträchtigen die Nutzung der Bewertungsliegenschaft nicht, sodass diese
als nicht wertbeeinflussend anzusehen sind.
2.2.2 Einheitswert
Der Einheitswert wurde nicht erhoben, da dieser Wert für die Ermittlung des
Verkehrswertes nicht relevant ist.
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2.3 Grundstück
2.3.1 Lage
Die Bewertungsliegenschaft befindet sich im 6. Wiener Stadtbezirk „Mariahilf“.
Vom Stadtzentrum kommend erreicht man die Liegenschaft über die Opern-
gasse, von welcher man nach Osten in die Friedrichstraße abzweigt, welche in
die Linke Wienzeile einmündet. Der Linken Wienzeile stadtauswärts folgend er-
reicht man nahe der Kreuzung mit der Reinprechtsdorferstraße die bewertungs-
gegenständliche Liegenschaft.
2.3.2 Beschaffenheit und Nutzung
Die Bewertungsliegenschaft umfasst ein als rechteckförmig zu bezeichnendes
ebenes Grundstück, dessen Hauptfront zur Linken Wienzeile orientiert ist. Das
Grundstück erstreckt sich von dieser Richtung Nordwesten. Das Gebäude um-
fasst ein unterkellertes Bürohaus mit fünf Obergeschossen. Im Hof befindet sich
ein weiteres eingeschossiges Gebäude.
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Die Erschließung erfolgt über den im Erdgeschoss auf der östlichen Seite situ-
ierten Eingangsbereich. Die Zufahrt zur der Im Kellergeschoss gelegenen Tief-
garage und zum Innenhof mit PKW-Abstellplätzen erfolgt über die Nachbarlie-
genschaft Mollardgasse 33.
Das gesamte Objekt wird nunmehr an einen Mieter vermietet, wobei diesem
entsprechend dem übergebenen Mietvertrag die Nutzung des Gebäudes zu je-
dem gesetzlich zulässigem Zweck (ausgenommen nicht familien- und kinder-
freundlicher Betrieb) gestattet ist.
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2.3.3 Aufschließung
Die Liegenschaft ist entsprechend der Stadtzentrumslage sehr gut aufgeschlos-
sen. Die Beseitigung der Fäkalien und Schmutzwässer erfolgt über Einleitung
in den städtischen Schwemmkanal. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über An-
schluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz. Die Mehrungsbeseitigung (Müll-
abfuhr) erfolgt durch die Stadtgemeinde Wien. Die Stromversorgung erfolgt
durch das zuständige EVU, die Beheizung über Fernwärme.
2.3.4 Flächenwidmung
Die Bewertungsliegenschaft ist im Flächenwidmungsplan der Stadt Wien im Be-
reich der Linken Wienzeile als „Gemischtes Baugebiet“, Bauklasse IV, ge-
schlossene Bauweise, innere Fluchtlinien und dahinter als „Gemischte Bauge-
biet, Geschäftsviertel“ Bauklasse I, geschlossene Bauweise ausgewiesen. Wei-
ters gilt die besondere Bestimmung: Schutzzone, Wohnzone.
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2.4 Gebäude
2.4.1 Allgemeines
Das Gebäude wurde in Massivbauweise errichtet, ist unterkellert und umfasst
ein Erdgeschoss und fünf Obergeschosse. Die Fassade besteht aus Alu-Plat-
ten. Die Fenster, Portale und Fensterbänke sind ebenfalls in Alu ausgeführt,
wobei zum Sonnenschutz zusätzlich Jalousien angebracht sind. Im Dachraum
befindet sich eine Klimaanlage.
Das Gebäude wurde in Massivbauweise errichtet. Zusätzlich zum Stiegenhaus,
dieses umfasst Stahlbetonstiege mit Terrazzobelag und Holzgeländer, ist ein
Personenaufzug vorhanden.
Das Dach wurde als flach geneigtes Satteldach mit Eterniteindeckung ausge-
führt. Die Innenwände sind zum überwiegenden Teil in Leichtbauweise ausge-
führt. Die Deckenuntersichten umfassen abgehängte Decken in Alu bzw. Holz-
paneelen.
Das Hofgebäude wurde ebenfalls in Massivbauweise errichtet und ist mit einem
Flachdach ausgeführt.
Das Gebäude umfasst:
- Kellergeschoss
- Erdgeschoss
- 1. – 5. Obergeschoss
Nutzfläche:
Nutzfläche 2.004,33 m²
PKW-Abstellplätze 15 Plätze
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Auf eine detaillierte Bau- und Ausstattungsbeschreibung wird aus Kostengrün-
den verzichtet. Alle für die Bewertung notwendigen Aufnahmen und Erhebun-
gen sind erfolgt.
2.4.2 Bauzustand
Der Bauzustand des Objektes entspricht dem Baualter und weist einen
„guten“
Erhaltungszustand auf.
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2.5 Mietzins
Entsprechend der nachstehend eingefügten Mietzinsliste wird für das gesamte
Gebäude nachstehende Miete vorgeschrieben. Diese entspricht einer Netto-
miete je m² Nutzfläche von € 6,98 monatlich.
Wie aus dem Auszug des Mietvertrages zu entnehmen ist, sind die Instandhal-
tungs- und Instandsetzungskosten von der Mieterin zu tragen und werden diese
daher bei der Ertragswertberechnung nicht in Ansatz gebracht.
Monatsnettomiete Mietzins
6,98
€ 14.000,00
fiktive Miete - Leerstehung
0,00 m² € 0,00
0,00
Summe Monatsnettomiete
€ 14.000,00
Jahresnettomiete
€ 168.000,00
Jahresnettomiete (gerundet) € 168.000,--
2.5.1 Auszug aus dem Mietvertrag
Gemäß den Bestimmungen des Mietvertrages wurde das Gebäude für unbe-
stimmte Zeit an die Mieterin vermietet, wobei die Vermieterin auf ihr Kündi-
gungsrecht verzichtet. Durch die Mieterin wurde ein Kündigungsverzicht bis
zum 30.04.2024 abgegeben.
Die Mieterin mietet die Liegenschaft zur Ausübung sämtlicher gesetzlicher zu-
lässiger Zwecke, wobei alle behördlichen Genehmigungen einschließlich allfäl-
liger Betriebsanlagengenehmigungen auf Risiko und Rechnung der Mieterin
einzuholen sind.
Die Mieterin hat alle Betriebs- und Nebenkosten zu tragen. Darunter sind auch
alle für die Errichtung, Verbesserung, Erhaltung, Instandhaltung, Instandset-
zung, Erneuerung und den ordnungsgemäßen Betrieb der Liegenschaft erfor-
derlichen Kosten anzusehen.
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3 Gutachten
3.1 Allgemeine Bewertungsgrundlagen
3.1.1 Der Verkehrswert einer Liegenschaft wird maßgeblich von den im Grundstücks-
verkehr herrschenden Wertvorstellungen bestimmt. Er ist ein Wert für jeder-
mann, losgelöst von allen persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Eigentü-
mers.
Für seine Ermittlung gelten ausschließlich objektive Gesichtspunkte.
Der Verkehrswert wird auch als gemeiner Wert oder als Marktwert bezeichnet.
3.1.2 Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im redlichen Geschäfts-
verkehr nach den Eigenschaften, der Beschaffenheit, der Lage und der Ver-
wendbarkeit des Bewertungsgegenstandes, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche
oder persönliche Verhältnisse, zu erzielen ist.
3.1.3 Der redliche Geschäftsverkehr ist der Handel auf dem freien Markt, bei dem sich
die Preise nach dem marktwirtschaftlichen Prinzip von Angebot und Nachfrage
bestimmen.
Er unterliegt den Gegebenheiten der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, der Si-
tuation auf dem Realitätenmarkt und dem Kapitalmarkt.
3.1.4 Bei der Wertermittlung sind alle tatsächlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Umstände zu berücksichtigen, die den Wert der Liegenschaft beeinflussen kön-
nen.
Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind bei der Wertermittlung
ebenso auszuschließen wie Affektionswerte, Spekulationsgesichtspunkte oder
sonstige subjektive Faktoren.
3.1.5 Für die Berechnung des Verkehrswertes stehen dem Sachverständigen unter-
schiedliche Bewertungsmethoden zur Verfügung.
Die gängigsten sind:
das Vergleichswertverfahren,
das Sachwertverfahren und
das Ertragswertverfahren.
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Es wird in jedem einzelnen Bewertungsfall zu prüfen sein, welche Bewertungs-
methode zielführend ist.
3.1.6 Der Bodenwert wird in der Regel vom ortsüblichen Kaufpreis für Grundstücke
abgeleitet.
Hierfür bietet sich das Vergleichswertverfahren an. Die zum Vergleich herange-
zogenen Bodenpreise müssen jedoch Grundstücke betreffen, die mit dem Be-
wertungsgrundstück hinsichtlich ihrer Lage, Beschaffenheit und Nutzungsmög-
lichkeit übereinstimmen.
Sie müssen im Wesentlichen die gleichen wertbeeinflussenden Faktoren besit-
zen wie die zu bewertende Grundfläche.
Darunter sind zu verstehen:
die allgemeine und besondere Lage,
der Erschließungszustand und die Erschließungskosten,
die Grundstücksform und die –gestalt,
eine bereits vorhandene Bebauung,
Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten,
die Bodenbeschaffenheit und eventuell geologische Überlegungen, die Entfer-
nung zum Ortszentrum, zur nächsten größeren Ortschaft, zu den nächsten öf-
fentlichen Versorgungseinrichtungen und privaten Bedarfsstellen, den öffentli-
chen Verkehrsmitteln, Überlandstraßen, Eisenbahnen usw.
Wenn die Eigenschaften der wertbeeinflussenden Faktoren der Vergleichs-
grundstücke von jenen des Bewertungsgegenstandes abweichen, so sind die
Differenzen durch schlüssige Zu- und Abschläge zu berichtigen
Preise, die auf den Wert der besonderen Vorliebe schließen lassen, sind
ebenso vom Preisvergleich auszuschließen wie Preise unter Verwandten und
Arrondierungskäufe.
3.1.7 Der Bauzeitwert wird von den Herstellungskosten abgeleitet. Die Herstellungs-
kosten umfassen alle Aufwendungen, die erforderlich sind, um ein dem Bewer-
tungsgegenstand gleiches Objekt an der gleichen Stelle, in gleicher Größe,
Konstruktionsart, Bauweise und Ausstattung am Wertermittlungsstichtag zu er-
richten.
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Der Herstellungswert wird in der Regel nach dem Kubikmeter umbauten Raum,
multipliziert mit einem angemessenen Preis €/m³, berechnet.
Bei Objekten mit unterschiedlichen Bewertungsmerkmalen, mit einer unter-
schiedlichen Bauweise, Ausstattung usw. wird zur Präzisierung der Herstel-
lungskosten eine Unterteilung mit den adäquaten Preisansätzen vorgenommen.
Bei Objekten mit einer einfachen Bauausführung kann der Nennwert auch nach
der verbauten Fläche, multipliziert mit einem angemessenen Preis €/m², be-
rechnet werden.
3.1.8 Von den Herstellungskosten wird für die bisherige Bestandsdauer des Bewer-
tungsgegenstandes und dessen Folgen ein Abschlag für die technische Wert-
minderung vorgenommen.
In diesem Abschlag kommen die Wertminderung des Herstellungswertes in-
folge des Alters, allfälliger Baugebrechen, von Baumängeln und Instandhal-
tungsmängeln zum Ausdruck.
Der Abschlag für die technische Wertminderung erfolgt als Prozentsatz des Her-
stellungswertes.
3.1.9 Die wirtschaftliche Wertminderung wird neben der technischen Wertminderung
zusätzlich durch einen Abschlag vom Herstellungswert berücksichtigt. Die wirt-
schaftliche Wertminderung umfasst alle jene Faktoren, welche eine verminderte
wirtschaftliche Nutzbarkeit des Bewertungsgegenstandes zum Bewertungszeit-
punkt und in der Restnutzung verursachen.
Darunter sind eine veraltete Bauweise, Anlage und Funktionsart, eine unwirt-
schaftliche Bauausführung oder eine persönliche Baugestaltung zu verstehen.
Weiters enthält die wirtschaftliche Wertminderung den verlorenen Bauaufwand,
welcher sich weder im Falle eines Verkaufes als Erlös erzielen lässt, noch im
Falle einer Vermietung oder Verpachtung eine angemessene Rendite abwirft.
Der verlorene Bauaufwand stellt somit einen Anpassungsfaktor dar, der vom
unmittelbaren Geschehen auf dem Realitätenmarkt abzuleiten ist.
Der Abschlag für die wirtschaftliche Alterung erfolgt ebenfalls als Prozentsatz
des Herstellungswertes.
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3.2 Wahl und Erläuterung der Wertermittlungsverfahren
Ermittlung:
Ziel des Gutachtens ist die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) der
beschriebenen Liegenschaft. Dieser wird durch den Preis bestimmt, der übli-
cherweise im redlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen
wäre. Dabei sind alle tatsächlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umstände,
die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Außergewöhnliche oder persön-
liche Verhältnisse haben jedoch außer Bedacht zu bleiben.
In der Bewertungslehre und in der Praxis ist bei Objekten wie dem vorliegenden
das Ertragswertverfahren als Methode zur Ermittlung des Verkehrswertes aner-
kannt.
Ertragswert:
Ausgangspunkt dieses Verfahrens ist der Reinertrag des Bewertungsgegen-
standes (im Sinne einer Ertragseinheit), der sich aus dem nachhaltig erzielbaren
Rohertrag, abzüglich des Bewirtschaftungsaufwandes (= Betriebskosten, In-
standhaltungs-, Instandsetzungs- und Restaurierungskosten, Verwaltungskos-
ten) sowie der Abschreibung und des Ausfallwagnisses ergibt.
Dieser Reinertrag ist um den Verzinsungsbetrag des Bodenwertes zu vermin-
dern, um den Reinertrag der baulichen Anlagen zu ermitteln. Letzterer wird zu
einem angemessenen Zinssatz auf die Restnutzungsdauer kapitalisiert und
ergibt so den Ertragswert der baulichen Anlagen.
(Bei einem Mietobjekt wie dem vorliegendem wird der Reinertrag aus dem Jah-
resnettomietzins abzüglich Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Restaurie-
rungskosten sowie Mietausfallwagnis ermittelt, die Abschreibung ist bereits in
dem anzuwendenden Vervielfältiger berücksichtigt).
Der Ertragswert des Gesamtobjektes ist schließlich die Summe aus Ertragswert
der baulichen Anlagen und Bodenwert.
Ein wesentlicher Punkt für die Ermittlung des Ertragswertes ist die Festlegung
des Kapitalisierungszinssatzes. Vom Sachverständigenverband werden fol-
gende Mittelwerte für den Ansatz des Kapitalisierungszinssatzes für Objekte
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hochwertig sehr gut gut mäßig
1,0 - 3,0 % 2,0 - 4,0 % 3,0 - 5,0 % 3,5 - 5,5 %3,0 - 5,5 % 4,0 - 6,0 % 4,5 - 6,5 % 5,0 - 7,0 %4,0 - 6,0 % 4,5 - 6,5 % 5,0 - 7,0 % 5,5 - 7,5 %4,5 - 7,5 % 5,0 - 8,0 % 5,5 - 8,5 % 6,0 - 9,0 %5,0 - 8,0 % 5,5 - 8,5 % 6,0 - 9,0 % 6,5 - 9,5 %5,0 - 9,0 % 5,5 - 9,5 % 6,0 -10,0 % 6,5 - 10,5 %
Forstwirtschaftliche Liegenschaft 1,0 % - 3,0 %
Geschäftsliegenschaft Einkaufszentrum, Supermarkt Gewerblich genutzte Liegenschaft Industrieliegenschaft
LiegenschaftsartLage
Wohnliegenschaft Büroliegenschaft
Landwirtschaftliche Liegenschaft 1,5 % - 3,5 %
Unter Beachtung der örtlichen Lage, der Verkehrserschließung sowie der Ge-
samtinfrastruktur wird der Kapitalisierungszinssatz im gegenständlichen Fall mit
4,5% angesetzt, eine bei der gegenständlichen Liegenschaft erzielbare Kapital-
verzinsung. Er orientiert sich an oben angeführten Feststellungen und den dem
Sachverständigen bekannten Marktverhältnissen in Bezug auf Art und Lage des
Objektes.
3.3 Bewertung
Die Bewertung der Liegenschaft erfolgt im Sinne des Liegenschaftsbewertungs-
gesetzes nach dem Sachwertverfahren bzw. dem Vergleichswertverfahren und
dem Ertragswertverfahren. Aus diesen Werten ist, unter Berücksichtigung der
Marktverhältnisse, der Verkehrswert abzuleiten.
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3.4 Verkehrswert
3.4.1 Sachwert
Bodenwert
Die Bewertung der Grundstücke erfolgt entsprechend der Verkehrslage, der
Verwertbarkeit und Nutzungsmöglichkeit im Mittel und es sind alle vorhandenen
Aufschließungen und Anschlusskosten im nachstehenden Einheitspreis enthal-
ten. Bei der Bewertung werden Kaufvorgänge in zeitlicher Nähe und vergleich-
barer Lage herangezogen. Bei der Bewertung ist zu beachten, dass einerseits
ein Mittelwert der Preise aus dem Grundstücksverkehr herangezogen wird, und
andererseits Zu- und Abschläge bzw. eine Gewichtung des Grundstückspreises
unter Beachtung auf die örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen sind.
Nutzflächen
Hotel
2.004,33 m² je m² € 1.000,-- € 2.004.330,--
Summe Bodenwert € 2.004.330,--
Bauwert
Die Bewertung erfolgt nach m² Nettonutzfläche. In der Folge wird die technische
und wirtschaftliche Wertminderung in Abzug gebracht und so der Bauzeitwert
ermittelt.
Herstellungskosten (exkl. MWSt.):
Nutzfläche
2.004,33 m² je m² € 1.400,-- € 2.806.062,--
PKW-Abstellplätze
15 Pl. je Pl. € 15.000,-- € 225.000,--
Summe Herstellungskosten € 3.031.062,--
Bauzeitwert:
Für die technische und wirtschaftliche Wertmin-
derung wird unter Zugrundelegung einer Rest-
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nutzungsdauer von 80 Jahren, bei einem fikti-
ven Baualter von 50 Jahren, eine Lebensdauer
von 38,46% errechnet. Bei einer Zustandsnote
von 2,0 ergibt sich aufgrund der erweiterten
Wertminderungstabelle nach Ross eine Wert-
minderung von 39,99% € - 1.212.122,--
Summe Bauzeitwert € 1.818.940,--
Summe Sachwert (Bodenwert und Bauwert) € 3.823.270,--
3.3.1 Ertragswert
Für die Ertragswertrechnung wird die unter Punkt 2.5 angeführte Miete zu-
grunde gelegt.
Jahresnettomieteinnahmen € 168.000,--
abzüglich:
Erhaltungskosten (sind von der Mieterin zu tragen) € 0,--
Leerstehungsrisiko (Mietausfallwagnis) 3% € - 5.040,--
Liegenschaftsreinertrag € 162.960,--
Kapitalisierungszinssatz
Der Kapitalisierungszinssatz wurde im Sinne der Feststellungen mit 4,5% fest-
gelegt. Die Verzinsung des Bodenwertes ist vom Jahresnettomietenüberschuss
in Abzug zu bringen.
Jahresnettomietenüberschuss € 162.960,--
abzüglich Verzinsung des Bodenwertes:
bei einem Grundstückspreis von € 2.004.330,--
und einem Kapitalisierungszinssatz von 4,5% = € - 90.195,--
Reinertrag der baulichen Anlagen € 72.765,--
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Kapitalisierungszinssatz 4,5%, Faktor (Vervielfältiger) 21,57
Restnutzungsdauer 80 Jahre
21,57 x € 72.765,-- = Gebäudeertragswert € 1.569.541,--
Ertragswert der Liegenschaft
Gebäudeertragswert € 1.569.541,--
zuzüglich Bodenwert € 2.004.330,--
Ertragswert der Liegenschaft € 3.573.871,--
JP Immobilien Anleihe II 1060 Wien, Linke Wienzeile 130a
JP Immobilien Invest ZWEI GmbH 21
Fotodokumentation:
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