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Landeshaushaltsplan 2001/2002 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus Einzelplan 19 Freistaat Thüringen

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Landeshaushaltsplan 2001/2002

Förderung des Wohnungs- und Städtebaus

Einzelplan 19

Freistaat Thüringen

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19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus

Inhaltsverzeichnis

Seite

4Vorwort zum Einzelplan 19

6Einnahmen und Ausgaben Einzelplan 2001

8Einnahmen und Ausgaben Einzelplan 2002

10Sozialer WohnungsbauKapitel 19 03

28StädtebauKapitel 19 04

43Verpflichtungsermächtigungen des Einzelplans 2001

44Verpflichtungsermächtigungen des Einzelplans 2002

45Anlage I zu Einzelplan 19

46Anlage II zu Einzelplan 19

47Anlage III zu Einzelplan 19

49Anlage IV zu Einzelplan 19

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- 4 -

V o r w o r t z u m E i n z e l p l a n A Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen I. Aufgaben und Verwaltung Die Zuständigkeit für den Wohnungs- und Städtebau im Freistaat Thüringen liegt beim Thüringer Innenministerium. Sie wird dort von der Abteilung 7 – Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen wahrgenommen, der insgesamt 8 Referate zugeordnet sind. Vier davon sind für städtebauliche Angelegenheiten in den Bereichen Grundsatzfragen, Städtebau, Recht des Städtebaus, Städtebauförderung, Bautechnik/Normen und 4 für Wohnungsbauangelegenheiten in den Bereichen Wohnungswirtschaft, Förderung des sozialen Wohnungsbaus, Planung und Technik im Wohnungsbau und Wohnungsrecht zuständig. Der Freistaat Thüringen fördert den Wohnungs- und Städtebau in Thüringen einschließlich der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen mit erheblichen Mitteln in verschiedenen teils Bund- und Landes-, teils landeseigenen Programmen. Alle Einnahmen und Ausgaben für diese Leistungen werden im Einzelplan 19 veranschlagt. Über die Abwicklung der einzelnen Programme, die sich jeweils über mehrere Jahre erstrecken, geben die Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltstiteln bei den Kapiteln 19 03 und 19 04 Aufschluss. II. Aufbau

Der vorliegende Einzelplan 19 enthält im Einzelnen die Einnahmen und Ausgaben

1. Sozialer Wohnungsbau und Wohngeld (Kap. 19 03)

2. Städtebau (Kap. 19 04)

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- 5 -

B Gliederung der Einnahmen und Ausgaben

Ist 1999 2000 2001 2002

EUR EUR EUR EUR

0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel 0 0 0 0

1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 42.399.385 14.993.500 15.351.500 20.402.700

2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 58.376.057 56.242.100 65.189.700 65.189.700

3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen 110.020.429 96.880.600 88.895.500 85.052.100

Gesamteinnahmen 210.795.871 168.116.200 169.436.700 170.644.500

4 Personalausgaben 0 0 0 0

5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst 2.533.038 3.216.100 2.445.000 1.414.200

6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 230.502.575 207.468.900 202.328.000 171.518.600

7 Baumaßnahmen 0 0 0 0

8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 206.356.246 214.390.200 189.336.500 201.942.300

9 Besondere Finanzierungsausgaben 0 0 0 0

Gesamtausgaben 439.391.859 425.075.200 394.109.500 374.875.100

Überschuss(+)/Zuschuss(-) -228.595.988 -256.959.000 -224.672.800 -204.230.600

Haushaltsansatz

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0Einnahmen aus

Steuern und steuerähnlichen

Abgaben

1Verwaltungsein-

nahmen, Einnahmen aus Schuldendienst

und dgl.

- EUR - - EUR -

Kapitel

Summe

Einnahmen

Einnahmen

3

4Personal- ausgaben

7

- EUR -

2Einnahmen aus Zuweisungen

und Zuschüssen mit Ausnahme

für Investitionen

3Einnahmen aus Schuldenauf- nahmen, aus Zuweisungen

und Zuschüssen für Investitionen,

besondere Finanzierungsein-

nahmen

2 4 5

- EUR - - EUR -

6

- EUR -

1

- 6 -

Haushaltsübersicht 2001

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus

Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel

Einzelplan

65.189.700 126.175.00045.633.80015.351.5001903

43.261.70043.261.7001904

65.189.700 169.436.70088.895.50015.351.500Summe 2001

+358.000 +8.947.600 -7.985.100 +1.320.500Vgl. zu 2000

56.242.100 168.116.20096.880.60014.993.500Summe 2000

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+ Überschuss

- Zuschuss

Ausgaben

1413

- EUR - - EUR -

Summe

Ausgaben

8Sonstige

Ausgaben für Investitionen und

Investitions- förderungs- maßnahmen

11

- EUR -

10

- EUR -

7Baumaßnahmen

12

- EUR -

9Besondere

Finanzierungs- ausgaben

5Sächliche

Verwaltungs- ausgaben und Ausgaben für

den Schuldendienst

8

- EUR -

6Ausgaben für Zuweisungen

und Zuschüsse mit Ausnahme

für Investitionen

- EUR -

9

- 7 -

Haushaltsübersicht 2001

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus

Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel

Einzelplan

-115.762.10039.270.0002.445.000 200.222.100 241.937.100

-108.910.700150.066.5002.105.900 152.172.400

-771.100 -25.053.700-5.140.900 +32.286.200-30.965.700

-256.959.000214.390.2003.216.100 207.468.900 425.075.200

-224.672.800189.336.5002.445.000 202.328.000 394.109.500

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0Einnahmen aus

Steuern und steuerähnlichen

Abgaben

1Verwaltungsein-

nahmen, Einnahmen aus Schuldendienst

und dgl.

- EUR - - EUR -

Kapitel

Summe

Einnahmen

Einnahmen

3

4Personal- ausgaben

7

- EUR -

2Einnahmen aus Zuweisungen

und Zuschüssen mit Ausnahme

für Investitionen

3Einnahmen aus Schuldenauf- nahmen, aus Zuweisungen

und Zuschüssen für Investitionen,

besondere Finanzierungsein-

nahmen

2 4 5

- EUR - - EUR -

6

- EUR -

1

- 8 -

Haushaltsübersicht 2002

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus

Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel

Einzelplan

65.189.700 124.868.70039.276.30020.402.7001903

45.775.80045.775.8001904

65.189.700 170.644.50085.052.10020.402.700Summe 2002

+5.051.200 -3.843.400 +1.207.800Vgl. zu 2001

65.189.700 169.436.70088.895.50015.351.500Summe 2001

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+ Überschuss

- Zuschuss

Ausgaben

1413

- EUR - - EUR -

Summe

Ausgaben

8Sonstige

Ausgaben für Investitionen und

Investitions- förderungs- maßnahmen

11

- EUR -

10

- EUR -

7Baumaßnahmen

12

- EUR -

9Besondere

Finanzierungs- ausgaben

5Sächliche

Verwaltungs- ausgaben und Ausgaben für

den Schuldendienst

8

- EUR -

6Ausgaben für Zuweisungen

und Zuschüsse mit Ausnahme

für Investitionen

- EUR -

9

- 9 -

Haushaltsübersicht 2002

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus

Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel

Einzelplan

-95.767.00050.193.8001.414.200 169.027.700 220.635.700

-108.463.600151.748.5002.490.900 154.239.400

-1.030.800 +12.605.800-30.809.400 +20.442.200-19.234.400

-224.672.800189.336.5002.445.000 202.328.000 394.109.500

-204.230.600201.942.3001.414.200 171.518.600 374.875.100

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Einnahmen

Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Angaben in EUR

Titel

- 10 -

FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002

HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.

111 11 51.100 51.100411 Bürgschaftsentgelte 51.100120.235

Erläuterungen:

Die nach der Verwaltungsvereinbarung vom 15.03.1991 gewährten Bürgschaften durch Bund und Land zur Sicherung der Finanzierung von Mietwohnungsbauten im Beitrittsgebiet nach Art. 3 des Einigungsvertrages laufen aus.Mit der Übertragung der Grundstücke auf die Wohnungsunternehmen werden die Darlehen dinglich gesichert.

111 12 12.800 12.800411 Verwaltungseinnahmen 12.80025.283

Die Kosten für Sachverständigengutachten in Zustimmungs-Genehmigungsverfahren dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden.

112 03 0 0411 Geldleistungen, insbes. nach §§ 7 und 25 Abs.1 WoBindG und nach §§ 4 und 11 des Thür. Belegungsrechtegesetz

0355

Die Ist-Einnahmen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei Titel 893 12 und 893 16.

119 41 511.300 511.300411 Rückzahlungen von Überzahlungen 5.511.30016.890.703

Erläuterungen:

Rückzahlungen von Zinsverbilligungsmitteln aus Schlussrechnungen der Vorjahre.

119 51 0 766.900411 Vermischte Einnahmen 766.9001.178.810

162 01 2.147.400 2.096.300411 Zinsen aus Baudarlehen für den Wohnungsbau (Bund-Länder-Programme)

2.045.2002.237.611

Erläuterungen:

Veranschlagt sind alle Zinsrückflüsse aus öffentlichen und nicht öffentlichen Baudarlehen.

162 02 562.400 562.400411 Zinsen aus Baudarlehen für den Wohnungsbau (Landesprogramme)

562.400583.284

Erläuterungen:

Veranschlagt sind alle Zinsrückflüsse aus Landesbaudarlehen.

182 01 8.487.400 8.589.700411 Tilgung aus Baudarlehen für den Wohnungsbau (Bund-Länder-Programme)

8.692.00011.926.586

Erläuterungen:

Veranschlagt sind alle Tilgungsrückflüsse aus öffentlichen und nicht öffentlichen Baudarlehen.

182 02 2.709.800 2.761.000411 Tilgung aus Landesbaudarlehen 2.761.0003.332.589

Erläuterungen:

Veranschlagt sind alle Tilgungsrückflüsse aus Landesbaudarlehen.

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Angaben in EUR

Titel

- 11 -

FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002

182 03 0 0411 Tilgung aus Landesbaudarlehen mit IfG-Bindung 00

Die Ist-Einnahmen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei Titel 893 12, 893 16, 893 24.

Erläuterungen:

Veranschlagt sind alle Tilgungsrückflüsse aus Landesbaudarlehen mit IfG-Bindung.

14.482.200 15.351.500Summe HGr. 1: 20.402.70036.295.457

HGr. 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

231 51neu

56.242.100 65.189.700233 Anteil des Bundes an den Miet- und Lastenzuschüssen nach dem Wohngeldgesetz

65.189.70058.376.057

Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben beiTitel 681 31.

Erläuterungen:

Nach § 34 des Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer Gesetze (BGBl. I S. 2671) ist das Wohngeld, das vom Freistaat gezahlt wurde, vom Bund zur Hälfte zu erstatten.

231 52neu

233 Einmaliger Heizkostenzuschuss 0

Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Titel 681 32.

Erläuterungen:

Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses auf der Grundlage des Gesetzes vom 20.12.2000.

Weggefallene oder umgesetzte Titel

(241 51) 233 Anteil des Bundes an den Miet- und Lastenzuschüssen nach dem Wohngeldgesetz

umgesetzt nach 19 03 / 231 51

56.242.100 65.189.700Summe HGr. 2: 65.189.70058.376.057

HGr. 3: Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen

331 01 54.078.800 45.633.800411 Finanzhilfen des Bundes für Maßn. des sozialen Wohnungs- baus sowie der Modernisierung und Instandsetzung

38.774.40062.217.575

Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Titel 663 08, 663 09, 893 13, TG 71, TG 72.

Erläuterungen:

Der Bund stellt den neuen Ländern gemäß Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen für Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung sowie der Modernisierung und Instandsetzung zur Verfügung. Der Freistaat setzt die Fördermittel als Darlehen, Zinszuschüsse und Zuschüsse ein.Die Auszahlung erstreckt sich über einen Zeitraum bis zu 7 Jahren.

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Angaben in EUR

Titel

- 12 -

FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002

331 02neu

0411 Finanzhilfen des Bundes für Maßnahmen zur Wohneigentumsbildung in der Innenstadt im Rahmen der VV-Städtebau 2002 (Stadtumbau Ost)

501.900

Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Titel 893 14.

Erläuterungen:

Der Bund stellt in den neuen Bundesländern gemäß Verwaltungsvereinbarung-Städtebau im Rahmen des Stadtumbauprgramms Ost Finanzhilfen zur Wohneigentumsbildung in der Innenstadt zur Verfügung. Der Freistaat Thüringen setzt die Fördermittel als Zuschüsse ein. Die Auszahlung erstreckt sich über einen Zeitraum von 8 Jahren.

331 16 45.000 0411 Finanzhilfen des Bundes zur Wohneigentumsförderung für Neubaumaßnahmen

02.765.578

54.123.800 45.633.800Summe HGr. 3: 39.276.30064.983.153

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Ausgaben

Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Angaben in EUR

Titel

- 13 -

FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002

Die Ausgaben sind bei den Titeln der Hauptgruppe 8, bei Titel 663 08 und bei Titel 663 09 gegenseitig deckungsfähig.

HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

526 01 0 0411 Gerichts- und ähnliche Kosten 00

526 02 20.500 56.200411 Kosten für Sachverständige 25.6000

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

Betrag: 0 0

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

30.700 30.700

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

30.700 30.700

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

Die Mittel sind vorgesehen, um anhand analytischer wohnungspolitischer, betriebswirtschaftlicher, sozialpolitischer und städtebaulicher Untersuchungen in Stadt- bzw. Wohngebieten und Wohnungsunternehmen Konsequenzen für die Neugestaltung von Förderungskonzepten und Fachpolitikgrundsätzen zu entwickeln.

531 01 51.100 127.800411 Veröffentlichungen 127.8000

Erläuterungen:

2001EUR

2002EUR

1. Öffentlichkeitsarbeit 102.300 102.300

2. Andere Veröffentlichungen 25.500 25.500

127.800 127.800Summe

Die Veröffentlichungen und die Öffentlichkeitsarbeit betreffen Arbeitsmethoden und Ergebnisse zu den Programmen der wohnungs- und städtebaulichen Förderung, insbesondere zur Weiterentwicklung der Programmstrukturen im Bereich des wohnungswirtschaftlichen Stabilisierungsprogrammes.

533 01 5.100 17.900012 Sachaufwand der Ausbildung, Prüfung und Fortbildung Außenstehender

17.900220

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Angaben in EUR

Titel

- 14 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu533 01

Ansatz 2002

Erläuterungen:

Für den Bereich Wohngeld:Entgelte für Referenten für Wohngeldschulungen (zweimal im Jahr) aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen.Entgelt für Referenten für Schulung zu neuen Rahmengesetzen im Wohnungsbau.Für den Bereich Wohnungsbau:Hier tagen im Wechsel der Ausschuss für Wohnungswesen ARGEBAU, um die Beschlüsse der Bauministerkonferenz vorzubereiten. Für derartige Veranstaltungen entstehen Kosten für Raummieten, Veranstaltungsservice etc.

2001EUR

2002EUR

1. Entgelte für Referenten für Wohngeldschulungen 1.500 1.500

2. Entgelte für Referenten für Schulung zu neuen Rahmengesetzen im Wohnungsbau

1.100 1.100

3. Kosten für den Ausschuss für Wohnungswesen ARGEBAU 15.300 15.300

17.900 17.900Summe

538 01 1.963.400 1.067.100411 Sonstige Dienstleistungen und Gestattungen 66.9001.908.653

Erläuterungen:

Hier werden Ausgaben für Arbeiten nachgewiesen, die durch eigene Kräfte nicht erledigt werden können und daher an Dritte vergeben werden.

Kostenerstattung an die Thüringer Aufbaubank für die Durchführung der Aufgaben gemäß Rahmenvereinbarung im Bereich der Wohnungsbauförderung.

538 60 1.176.000 1.176.000012 Benutzerentgelte an das Landesrechenzentrum für den Betrieb DV-Verfahren der Landesverwaltung

1.176.000621.834

Einsparungen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Tit. 981 01.

Erläuterungen:

Benutzerentgelte an das Landesrechenzentrum für den Betrieb des landeseinheitlichen Online DV-Verfahrens zur Berechnung und Zahlbarmachung des Wohngeldes.

544 01 0 0411 Rückzahlungen vereinnahmter Beträge nach Schluss des Haushaltsjahres

00

561 01 0 0411 Zinsausgaben an den Bund 02.332

3.216.100 2.445.000Summe HGr. 5: 1.414.2002.533.038

HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

632 01 227.700 250.700411 Verwaltungskostenerstattungen an Länder 251.000440.957

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Angaben in EUR

Titel

- 15 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu632 01

Ansatz 2002

Erläuterungen:

2001EUR

2002EUR

1. Anteil an den Kosten der Geschäftsstelle ARGEBAU 10.200 10.300

2. Anteil an den Kosten beim Institut für Bautechnik Berlin 214.500 214.600

3. Anteil an den Kosten des Deutschen Instituts für Normung e.V. 26.000 26.100

250.700 251.000Summe

661 01 0 715.800411 Zinszuschüsse im Rahmen des Wohnungsbauprogramms der KfW

1.738.4000

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

507.700807.200807.200

5.676.600

2.761.0002.761.000

20.958.800

Betrag: 7.798.700 26.480.800

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

161.900 161.900

393.200 507.700 900.900

624.500 807.200 4.192.700

4.290.800 807.200 7.859.000

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

5.676.600 26.635.400

5.470.400 7.798.700 39.749.900

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

2.761.000

2.761.000

20.958.800

26.480.800

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

VE der Jahre 2000 und 2001 wurde aktualisiert.

Das Wohnraum-Modernisierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau dient der Kreditfinanzierung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Vermietern und eigengenutztem Wohnraum sowie von Aus-, An- und Umbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Mietwohnungen in bestehenden Gebäuden in den neuen Ländern.

662 01 5.100 5.100411 Kosten der Zinshilfen für Wohnungsunternehmen und private Vermieter nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz

5.10023.008

Erläuterungen:

Nach § 8 des Altschuldenhilfegesetzes vom 26.06.1993 (BGBl. I, S. 944 ff ) tragen der Bund und der Freistaat jeweils die Hälfte der Kosten der Zinshilfe für die auf Altverbindlichkeiten zu zahlenden Zinsen.

663 08 39.369.500 30.217.400411 Zinsverbilligte Baudarlehen für Eigenwohnraum Bund-Landes-Programm

19.372.10054.960.223

Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 01 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Angaben in EUR

Titel

- 16 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu663 08

Ansatz 2002

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

7.158.100635.000 7.167.500

2.054.600

Betrag: 7.793.100 9.222.100

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

10.225.800 9.111.800 19.337.600

7.158.100 7.158.100

635.000 7.802.500

2.054.600

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

10.225.800 9.111.800 7.793.100 36.352.800

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

7.167.500

2.054.600

9.222.100

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

VE der Jahre 2000 und 2001 wurde aktualisiert.

Zur Schaffung von Wohneigentum fördert der Freistaat den Neubau von Eigenheimen und den Erwerb von Eigentumswohnungen mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen. Der Kreditrahmen wird jeweils in einer Globalbürgschaft in Höhe von 62 Mio. EURO im Haushaltsgesetz 2001 und 82 Mio. EURO im Haushaltsgesetz 2002 gesichert.Art und Umfang der Förderung ist in der Wohnungsbauförderrichtlinie Eigenwohnraum (WFBR-Eigenwohnraum, StAnz.11/1999 und 14/2000) geregelt.

663 09 53.685.600 38.653.700411 Zinsverbilligte Baudarlehen zur Modernisierung und Instandsetzung - Bund-Landes-Programm -

17.281.70057.004.578

Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 01 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.

Gemäß § 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushaltes Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind.

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Angaben in EUR

Titel

- 17 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu663 09

Ansatz 2002

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

751.400

Betrag: 751.400 0

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

7.209.200 9.766.800 16.976.000

751.400 751.400

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

7.209.200 9.766.800 751.400 17.727.400

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

VE der Jahre 2000 und 2001 wurde aktualisiert.

Die Erläuterungen erhalten folgende Fassung:Die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden fördert der Freistaat mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen. Die Ausreichung der Mittel erfolgt nach der ThürModR-Mietwohnungen und der ThürModR-Eigenwohnraum (StAnz. 11/1999 und 14/2000).Der Kreditrahmen wird jeweils in einer Globalbürgschaft in Höhe von 87 Mio. EUR im Haushaltsgesetz 2001 und 164 Mio. EUR im Haushaltsgesetz 2002 gesichert.

681 01 0411 Schadenersatzleistungen (im Allgemeinen) 03.464

681 31 112.484.200 130.379.400233 Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz 130.379.400116.680.320

Ausgaben dürfen bis zur Höhe des veranschlagten Betrages geleistet werden, wenn bei Titel 231 51 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.

Erläuterungen:

vgl. Erläuterungen zu Titel 231 51

681 32neu

0233 Einmaliger Heizkostenzuschuss 0

Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Titel 231 52 geleistet werden.

Erläuterungen:

Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses auf der Grundlage des Gesetzes vom 20.12.2000.

205.772.100 200.222.100Summe HGr. 6: 169.027.700229.112.551

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Angaben in EUR

Titel

- 18 -

FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002

HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

863 03 0 0411 Baudarlehen für den Neubau von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau Landesprogramm

0404.675

863 04 0 0411 Baudarlehen und Baukostenzuschüsse zur Wiederherstellung von ehemaligen GUS-Wohnungen - Landesprogramm

0201.598

863 05 94.600 84.400411 Baudarlehen und Zuschüsse zur Schaffung von Wohneigentum - Bund-Landes-Programm -

71.60098.219

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

Betrag: 0

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

84.400 84.400

71.600 71.600

66.500 66.500

51.100 51.100

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

241.300 241.300

514.900 514.900

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

Der Freistaat fördert die Schaffung von Wohneigentum einschließlich Maßnahmen der organisierten Gruppenselbsthilfe mit Baudarlehen, Aufwendungszuschüssen und Beihilfen. Die Förderung erfolgt nach den Maßgaben der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1992 (StAnz. 23/1992 und StAnz. 14/1993) sowie nach der Förderung des Wohnungsbaus, 1. ThürBauR (StAnz. 23/1992 und StAnz. 14/1993).

893 04 0 0411 Baudarlehen und Baukostenzuschüsse für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen - Bund-Landes-Programm -

00

Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 01 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.

893 12 8.692.000 10.225.800411 Gewährung von Zuschüssen Landesprogramm

8.692.0004.192.593

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Tit. 112 03 und Tit. 182 03 geleistet werden.Ausgaben dürfen nur für Maßnahmen im Rahmen des IfG geleistet werden.vgl. Vermerk bei Kap. 17 03 Titel 331 03

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Angaben in EUR

Titel

- 19 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu893 12

Ansatz 2002

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

3.067.8002.556.500 4.090.300

2.556.500

Betrag: 5.624.300 6.646.800

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

5.112.900 5.112.900

1.533.900 3.067.800 4.601.700

2.556.500 6.646.800

2.556.500

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

6.646.800 5.624.300 18.917.900

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

4.090.300

2.556.500

6.646.800

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

Der Freistaat gewährt Zuschüsse zur Instandsetzung der gebäudebezogenen Freiflächen. Diese Mittel sind zusätzlich zur Modernisierung von Wohnungen gebäudebezogen an die Wohnungsunternehmen auszureichen. Die Gewährung erfolgt nach der ThürModR-Mietwohnungen (StAnz. 11/1999 und 14/2000).

893 13 11.406.900 4.919.700411 Baudarlehen zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen - Bund-Landes-Programm -

30.514.8000

Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 01 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Angaben in EUR

Titel

- 20 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu893 13

Ansatz 2002

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

2.236.40014.658.8007.899.100

Betrag: 2.236.400 22.557.900

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

2.284.800 2.284.800

2.236.400 2.236.400

14.658.800

7.899.100

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

2.284.800 2.236.400 27.079.100

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

14.658.800

7.899.100

22.557.900

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

VE der Jahre 2000 und 2001 wurde aktualisiert.

Der Freistaat gewährt Baudarlehen zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen.Die Mittel sind bestimmt für Wohnungen in Gebäuden an deren Erhalt ein städtebauliches und wohnungsrechtliches Interesse besteht.Die Förderung erfolgt nach der ThürModR-Mietwohnungen.

893 14neu

0411 Förderung der Wohneigentumsbildung in der Innenstadt (Stadtumbau Ost)

1.003.800

Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 02 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Angaben in EUR

Titel

- 21 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu893 14

Ansatz 2002

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

1.003.8001.003.8005.018.600

Betrag: 0 7.026.200

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

1.003.800

1.003.800

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

5.018.600

7.026.200

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

1.003.800

1.003.800

5.018.600

7.026.200

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

Gefördert wird im Rahmen des Stadtumbauprogramms Ost der Ersterwerb vorhandenen Wohnraums zur Selbstnutzung in besonderen Gebietskulissen mit Zuschüssen.Die Förderung erfolgt nach der ThürEig-Altbauquartiere.

893 16 2.045.200 255.600411 Beihilfen zur Behebung von Wohnungsnotständen Landesprogramm

02.300.813

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Tit. 112 03 und Tit. 182 03 geleistet werden.Ausgaben dürfen nur für Maßnahmen im Rahmen des IfG geleistet werden.vgl. Vermerk bei Kap. 17 03 Titel 331 03

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Angaben in EUR

Titel

- 22 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu893 16

Ansatz 2002

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

Betrag: 0 0

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

255.600 255.600

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

255.600 255.600

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

Der Freistaat gibt Zuwendungen zur Behebung außerordentlicher Wohnungsnotstände und für die Anpassung von Wohnungen an die Bedürfnisse von behinderten und kranken Personen. Die Förderung erfolgt nach der ThürBeihilfe (StAnz. 11/1997, StAnz. 13/1998, StAnz. 11/1999 und 14/2000).

893 18 388.600 332.300411 Aufwendungszuschüsse für den Neubau von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau Landesprogramm

265.900324.670

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

Betrag: 0

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

332.300 332.300

265.900 265.900

250.500 250.500

214.700 214.700

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

505.600 505.600

1.569.100 1.569.100

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

zur Verpflichtungsermächtigung:

Page 23: Freistaat Thüringen · 2019-03-30 · 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zusch üssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen 110.020.429 96.880.600

Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Angaben in EUR

Titel

- 23 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu893 18

Ansatz 2002

Erläuterungen:

Die Mittel werden zur Verbilligung der Einzelmieten auf die jeweils geltende Mietgrenze bewilligt. Sie werden nach der gültigen Förderrichtlinie eingesetzt.

893 19 475.500 439.700411 Aufwendungszuschüsse zur Wiederherstellung von ehemaligen GUS-Wohnungen Landesprogramm

398.800593.099

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

Betrag: 0

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

439.700 439.700

398.800 398.800

329.800 329.800

255.600 255.600

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

598.700 598.700

2.022.700 2.022.700

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

Die Mittel werden zur Verbilligung der Einzelmieten auf die jeweils geltende Mietgrenze bewilligt. Sie werden nach der gültigen Förderrichtlinie eingesetzt.

893 20 0 0411 Baudarlehen und Baukostenzuschüsse zur Verbesserung von Wohngebäuden, die in Block- und Plattenbauweise errichtet wurden -Landesprogramm-

00

893 23 1.533.900 0411 Erwerb kommunaler Wohnungen Landesprogramm

03.272.268

893 24 1.022.600 0411 Zuschüsse zu Vorhaben der Mietermodernisierung Landesprogramm

01.241.849

893 26neu

1.789.500411 Zuschüsse zur Wohnungsmarktstabilisierung und Sanierung von Wohnungsquartieren

2.556.500

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Angaben in EUR

Titel

- 24 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu893 26

Ansatz 2002

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

2.556.5004.857.300

Betrag: 7.413.800 0

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

2.556.500 2.556.500

4.857.300 4.857.300

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

7.413.800 7.413.800

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

Der Freistaat gewährt Zuschüsse zur Wohnungsmarktstabilisierung und Sanierung von Wohnquartieren. Die Gewährung erfolgt nach Teil IV ThürModR-Mietwohnungen.

32.258.200 21.223.000Aus Titelgruppen 6.690.40034.483.767

57.917.500 39.270.000Summe HGr. 8: 50.193.80047.113.552

HGr. 9: Besondere Finanzierungsausgaben

981 01 0 0991 Abführungen an andere Kapitel des Landeshaushaltsplanes 00

Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Tit. 538 60 geleistet werden.

0 0Summe HGr. 9: 00

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Titelgruppen

Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Angaben in EUR

Titel

- 25 -

FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002

Ausgaben

TGr. 71 Mietwohnungsbau Bund-Landes-Programm

Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 01 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

Betrag: 0 0

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

15.774.200 3.337.200 19.111.400

3.359.300 1.597.800 4.957.100

2.323.800 923.400 3.247.200

1.643.800 300.100 1.943.900

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

6.589.600 6.589.600

29.690.700 6.158.500 35.849.200

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

zur Verpflichtungsermächtigung:

863 71 411 Baudarlehen für Mietwohnungen 26.075.900 16.000.200 2.199.70028.672.935

Erläuterungen:

Der Freistaat fördert den Mietwohnungsneubau, den Um- und Ausbau vorhandener Bausubstanz mit Baudarlehen, Aufwendungszuschüssen und Beihilfen nach der Wohnungsbauförderrichtlinie, WBFR Mietwohnungen (StAnz. 11/1997, StAnz. 13/1998, StAnz. 11/1999 und 14/2000). Die Mittel sind bestimmt zur Förderung von Wohnraum, insbesondere für kinderreiche Familien, alleinstehende Elternteile mit Kindern, Schwerbehinderte, ältere Menschen, Aussiedler, die Beseitigung von Wohnungsnotständen und für den Wohnungsbau im Rahmen von Stadt- und Dorferneuerungsmaßnahmen.Es gelten die Einkommensgrenzen nach den jeweiligen Festlegungen in den Förderrichtlinien des Freistaates.

893 71 411 Aufwendungszuschüsse für Mietwohnungen 3.526.100 3.111.200 2.757.4003.229.320

Erläuterungen:

Die Mittel werden zur Verbilligung der Einzelmieten auf die jeweils geltende Mietgrenze durch Aufwendungszuschüsse für den 1. Förderweg und durch Zusatzförderung für die Einkommensorientierte Förderung bewilligt. Sie werden nach der gültigen Förderrichtlinie eingesetzt.Vgl. Erläuterungen zu Titel 863 71.

Nachrichtlich: Summe TGr. 71 29.602.000 19.111.400 4.957.10031.902.254

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Angaben in EUR

Titel

- 26 -

FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002

TGr. 72 Eigenwohnraum Bund-Landes-Programm

Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 01 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

Betrag: 0 0

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

2.111.600 2.111.600

1.733.300 1.733.300

1.314.000 1.314.000

976.100 976.100

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

1.374.800 1.374.800

7.509.800 7.509.800

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

zur Verpflichtungsermächtigung:

863 72 411 Baudarlehen für Eigentumsmaßnahmen 0 0 0204.517

893 72 411 Aufwendungszuschüsse für Eigentumsmaßnahmen 2.656.200 2.111.600 1.733.3002.376.996

Erläuterungen:

Die Fördermittel werden nach Förderrichtlinien des Freistaates eingesetzt.

Nachrichtlich: Summe TGr. 72 2.656.200 2.111.600 1.733.3002.581.513

Nachrichtlich: Summe Ausgaben der Titelgruppen 32.258.200 21.223.000 6.690.40034.483.767

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Abschluss

Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 03 Sozialer Wohnungsbau

Titel

- 27 -

FZ Zweckbestimmung

Angaben in EUR

Ansatz 2002

Einnahmen

14.482.200 15.351.500 20.402.700HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.

36.295.457

56.242.100 65.189.700 65.189.700HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

58.376.057

54.123.800 45.633.800 39.276.300HGr. 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen 64.983.153

124.848.100 126.175.000 124.868.700Gesamteinnahme159.654.667

Ausgaben

3.216.100 2.445.000 1.414.200HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

2.533.038

205.772.100 200.222.100 169.027.700HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

229.112.551

57.917.500 39.270.000 50.193.800HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

47.113.552

0 0 0HGr. 9 Besondere Finanzierungsausgaben

0

266.905.700 241.937.100 220.635.700Gesamtausgabe278.759.141

-142.057.600 -115.762.100 -95.767.000Überschuss (+) / Zuschuss (-)-119.104.474

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Einnahmen

Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau

Angaben in EUR

Titel

- 28 -

FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002

HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.

119 41 0 0441 Rückzahlungen von Fördermitteln wegen nicht zweckent-sprechender Verwendung im Bereich der Städtebauförderung

0222

Die Ist-Einnahmen dienen zur Verstärkung der Ausgabenbei Titel 883 01.

Erläuterungen:

Bei diesem Titel werden die von den Kommunen zurückgezahlten Fördermittel vereinnahmt, die sich als Rückforderungen aufgrund der Unwirksamkeit, Rücknahme oder dem Widerruf von Zuwendungsbescheiden ergeben.

119 42 0 0441 Rückzahlungen von Städtebaufördermitteln aus Zwischen- oder Endabrechnungen in Bund-Landes-Programmen

05.707.469

Die Ist-Einnahmen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei Titel 883 01, 883 19 und 883 20.

Erläuterungen:

Bei diesem Titel werden die von den Kommunen zurückgezahlten Fördermittel vereinnahmt, die sich als Rückforderungen aufgrund von Zwischen- oder Endabrechnungen in Bund-Landes-Programmen ergeben.

119 43 511.300 0441 Rückzahlungen von Städtebaufördermitteln aus Zwischen- oder Endabrechnungen in Landesprogrammen

0721

Erläuterungen:

Bei diesem Titel werden die von den Kommunen zurückgezahlten Fördermittel vereinnahmt, die sich als Rückforderungen aufgrund von Zwischen-, oder Endabrechnungen aus Landesprogrammen ergeben.Der Ansatz ist geschätzt.

119 51 0 0441 Zinsen wegen nicht zweckentsprechender Verwendung von Fördermitteln

0395.517

Die Ist-Einnahmen dienen zur Verstärkung der Ausgaben bei Titel 883 01.

511.300 0Summe HGr. 1: 06.103.928

HGr. 3: Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen

331 01 22.209.200 23.070.000441 Finanzhilfen des Bundes für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

23.615.70025.145.530

Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Titel 883 01.

Erläuterungen:

Der Bund gewährt dem Freistaat Finanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen aufgrund von Verwaltungsvereinbarungen.

331 02 560.900 1.211.800441 Finanzhilfen des Bundes für Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt -

1.838.00093.464

Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Titel 883 24.

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau

Angaben in EUR

Titel

- 29 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu331 02

Ansatz 2002

Erläuterungen:

Der Bund gewährt dem Freistaat Finanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen aufgrund von Verwaltungsvereinbarungen.

331 03neu

0441 Zuweisung des Bundes für Stadtumbau Ost 2.408.900

Einnahmen dürfen für Ausgaben bei Titel 883 25 verwendet werden.

Erläuterungen:

Der Bund gewährt dem Freistaat Finanzhilfen zur Förderung von Rückbaumaßnahmen dauerhaft leer stehender Wohnungen und zur Aufwertung von Stadtquartieren.

331 07 16.233.500 16.176.300441 Zuweisungen des Bundes für städtebaulichen Denkmalschutz 16.129.10016.417.276

Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Titel 883 07.

Erläuterungen:

Der Bund gewährt dem Freistaat Zuweisungen zur Förderung des städtebaulichen Denkmalschutzes nach Verwaltungsvereinbarungen.

331 08 0 0441 Zuweisungen des Bundes für den Experimentellen Wohnungs-und Städtebau

065.445

Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Titel 883 10.

331 11 0 0441 Finanzhilfen des Bundes für die Entwicklung von Wohngebieten

00

Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Titel 883 19.

331 12 3.753.200 2.803.600441 Zuweisungen des Bundes zur Förderung der städtebaulichen Weiterentwicklung großer Neubaugebiete

1.784.1003.315.561

Die Ist-Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben beiTitel 883 20.

Erläuterungen:

Der Bund gewährt dem Freistaat Zuweisungen für die Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung großer Neubaugebiete aufgrund von Verwaltungsvereinbarungen.

331 13 0 0441 Zuweisungen der EU zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative "URBAN"

00

Erläuterungen:

Die EU gewährt dem Freistaat Finanzhilfen für die Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative "URBAN" für die Stadt Erfurt.

42.756.800 43.261.700Summe HGr. 3: 45.775.80045.037.276

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Ausgaben

Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau

Angaben in EUR

Titel

- 30 -

FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002

HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

526 01 0 0441 Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten 00

Ausgaben dürfen in Höhe der Minderausgaben bei Titel 883 23 geleistet werden.

Erläuterungen:

Kosten für die Begleitforschung im Experimentellen Wohnungs- und Städtebau zur Erfassung von Daten durch Dritte.

0 0Summe HGr. 5: 00

HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

661 01 306.800 715.800441 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen 971.5000

Gemäß § 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind.

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

Betrag: 0

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

715.800 715.800

971.500 971.500

2.198.600 2.198.600

2.198.600 2.198.600

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

28.581.200 28.581.200

34.665.600 34.665.600

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

Der Freistaat übernimmt den Kapitaldienst für die Oper Erfurt aus einem Darlehen in Höhe von 40 Mio. DM.

661 02 1.390.000 1.390.100441 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen 1.519.4001.390.024

Gemäß § 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind.

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau

Angaben in EUR

Titel

- 31 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu661 02

Ansatz 2002

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

Betrag: 0

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

1.390.100 1.390.100

1.519.400 1.519.400

1.519.400 1.519.400

1.519.400 1.519.400

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

8.386.800 8.386.800

14.335.000 14.335.000

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Thüringen und der Stadt Suhl werden der Stadt einmalige Kapitaldiensthilfen in der Zeit von 1999 - 2008 gewährt.

1.696.800 2.105.900Summe HGr. 6: 2.490.9001.390.024

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau

Angaben in EUR

Titel

- 32 -

FZ Zweckbestimmung Ansatz 2002

HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

883 01 54.066.900 59.359.500441 Vorauszahlungen an Gemeinden für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Bund-Landes-Programm

62.533.70052.345.880

Mehrausgaben dürfen in Höhe der Ist-Einnahmen bei den Titeln119 41, 119 42 und 119 51 geleistet werden.Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 01 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.Gemäß § 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind.

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

16.382.90022.936.10013.106.4009.829.800

10.599.40014.839.20014.839.200

Betrag: 62.255.200 40.277.800

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

38.665.800 17.351.100 56.016.900

19.643.800 24.291.500 16.382.900 60.318.200

8.379.100 13.880.900 22.936.100 55.795.500

10.405.600 13.106.400 38.351.200

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

9.829.800 24.669.000

66.688.700 65.929.100 62.255.200 235.150.800

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

10.599.400

14.839.200

14.839.200

40.277.800

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

VE der Jahre 2000 und 2001 wurde aktualisiert.

Die Erläuterungen erhalten folgende Fassung:Bund und Freistaat gewähren den Städten und Gemeinden Finanzhilfen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung nach BauGB. Die Finanzhilfen sind zunächst Vorauszahlungen. Spätestens nach Abschluss der jeweiligen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme wird entschieden, ob die Mittel Darlehen oder Zuweisungen werden oder durch andere Fördermittel zu ersetzen oder zurückzuzahlen sind. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen. Der Mitleistungsanteil der Gemeinden beträgt 20 v.H.

883 04 14.571.800 12.066.500441 Vorauszahlungen an Gemeinden für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Landesprogramm

11.356.90014.477.025

Gemäß § 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind.

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau

Angaben in EUR

Titel

- 33 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu883 04

Ansatz 2002

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

4.601.6004.601.600 4.090.400

3.579.000

Betrag: 9.203.200 7.669.300

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

3.067.800 6.135.500 9.203.300

3.067.800 4.601.600 7.669.400

4.601.600 8.692.000

3.579.000

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

3.067.800 9.203.300 9.203.200 29.143.600

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

4.090.400

3.579.000

7.669.300

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

Die Erläuterungen erhalten folgende Fassung:Der Freistaat stellt die Mittel zunächst als Vorauszahlung zur Verfügung. Spätestens nach Abschluss der jeweiligen Sanierungsmaßnahme wird entschieden, ob die Mittel Darlehen oder Zuweisungen werden oder durch andere Fördermittel zu ersetzen oder zurückzuzahlen sind. Der Mitleistungsanteil der Gemeinden beträgt 20 v.H.

883 07 35.100.100 35.685.400441 Zuweisungen an Städte und Gemeinden für städtebaulichen Denkmalschutz - Bund-Landes-Programm -

35.588.00034.037.877

Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 07 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.Gemäß § 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind.

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau

Angaben in EUR

Titel

- 34 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu883 07

Ansatz 2002

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

8.532.70011.945.9006.826.3005.119.700

8.029.60011.241.40011.241.400

Betrag: 32.424.600 30.512.400

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

24.907.500 9.037.000 33.944.500

12.747.600 12.651.800 8.532.700 33.932.100

5.442.600 7.229.600 11.945.900 32.647.700

5.422.200 6.826.300 23.489.900

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

5.119.700 16.361.100

43.097.700 34.340.600 32.424.600 140.375.300

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

8.029.600

11.241.400

11.241.400

30.512.400

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

VE der Jahre 2000 und 2001 wurde aktualisiert.

Die Erläuterungen erhalten folgende Fassung:Der Bund gewährt dem Freistaat Zuweisungen zur Förderung von Maßnahmen im städtebaulichen Denkmalschutz aufgrund von Verwaltungsvereinbarungen.Der Mitleistungsanteil der Gemeinden beträgt 20 v.H.

883 10 0 0441 Zuweisungen des Bundes für den ExperimentellenWohnungs- und Städtebau Bundesprogramm

065.445

Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen bei Titel 331 08 geleistet werden.

Erläuterungen:

Die Einnahmen bei Titel 331 08 werden den betreffenden Gemeinden zur Finanzierungforschungsbedingter Ausgaben für den Wohnungs- und Städtebau zur Verfügung gestellt.

883 11 0 0441 Zuweisungen an Städte und Gemeinden zur Gebäudesiche-rung und zur Wiedergewinnung und Erhaltung von Wohnraum Landesprogramm

0436.183

883 12 19.429.100 19.429.100441 Zuweisungen an Städte und Gemeinden zur Wohnumfeld-verbesserung in Wohngebieten Landesprogramm

19.630.20021.357.582

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau

Angaben in EUR

Titel

- 35 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu883 12

Ansatz 2002

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

8.319.8004.591.700 8.692.000

5.041.100

Betrag: 12.911.500 13.733.100

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

7.669.400 5.112.900 12.782.300

5.112.900 8.319.800 13.432.700

4.591.700 13.283.700

5.041.100

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

7.669.400 10.225.800 12.911.500 44.539.800

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

8.692.000

5.041.100

13.733.100

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

VE der Jahre 2000 und 2001 wurde aktualisiert.

Die Gemeinden erhalten Finanzhilfen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände in Wohngebieten. Der Mitleistungsanteil der Gemeinden beträgt 25 v.H.

883 14 639.100 843.600441 Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Planungsleistungen Landesprogramm

766.900674.905

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau

Angaben in EUR

Titel

- 36 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu883 14

Ansatz 2002

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

306.800306.800

Betrag: 306.800 306.800

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

383.500 255.600 639.100

255.700 306.800 562.500

306.800

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

383.500 511.300 306.800 1.508.400

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

306.800

306.800

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

Förderung der städtebaulichen Planung in den Gemeinden bei überdurchschnittlichen Planungsanforderungen. Der Freistaat stellt den Gemeinden Zuweisungen bis zu 80 v.H. zur Verfügung.

883 15 2.106.400 977.400441 Sonderzuweisung an Gemeinden zur Absenkung des Mitleistungsanteils in der Städtebauförderung Landesprogramm

02.679.732

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

Betrag: 0 0

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

977.400 977.400

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

977.400 977.400

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

zur Verpflichtungsermächtigung:

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau

Angaben in EUR

Titel

- 37 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu883 15

Ansatz 2002

Erläuterungen:

Der Freistaat stellt zur Entlastung der Gemeinden zusätzliche Finanzhilfen als Vorauszahlung zur Verfügung. Damit wird die gemeindliche Mitleistung im Bund-Landes-Programm (Kapitel 1904 Titel 883 01) auf 25 v.H. verringert. Ab dem Programmjahr 1998 sind die Mittel zur Absenkung des Mitleistungsanteils auf 10 v.H. im Titel 883 01 veranschlagt.

883 19 0 0441 Vorauszahlungen an Städte und Gemeinden für städtebau-liche Entwicklungsmaßn. zur Entwicklung von Wohngebieten Bund-Landes-Programm

00

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen bei Titel 119 43 geleistet werden.Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 11 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.

883 20 8.444.700 6.334.000441 Zuweisungen an Städte und Gemeinden für Maßnahmen zur städtebaulichen Weiterentwicklung großer Neubaugebiete Bund-Landes-Programm

4.014.5007.460.757

Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 12 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

Betrag: 0 0

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

6.308.400 6.308.400

4.014.500 4.014.500

1.720.500 1.720.500

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

12.043.400 12.043.400

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

Bereitstellung von Finanzhilfen für Städte und Gemeinden zur Beseitigung städtebaulicher Missstände in Baugebieten der Block- und Plattenbauweise in großen Neubaugebieten. Parallel zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen sollen die zum Teil schwerwiegenden städtebaulichen Missstände vor allem in den Bereichen des ruhenden Verkehrs, der Freiflächen und des Gemeinbedarfs behoben werden. Damit kann langfristig zur Verbesserung der Wohnqualität für einen großen Teil der Bevölkerung beigetragen werden. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen. Der Mitleistungsanteil der Gemeinden beträgt 25 v.H.

883 21 17.895.200 11.856.900441 Vorauszahlungen an Städte und Gemeinden für strukturwirksame städtebauliche Maßnahmen Landesprogramm

7.669.40022.136.944

Gemäß § 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind.

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau

Angaben in EUR

Titel

- 38 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu883 21

Ansatz 2002

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

5.112.9002.556.500 3.579.000

3.067.800

Betrag: 7.669.400 6.646.800

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

3.676.200 4.601.600 8.277.800

5.112.900 5.112.900

2.556.500 6.135.500

3.067.800

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

3.676.200 4.601.600 7.669.400 22.594.000

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

3.579.000

3.067.800

6.646.800

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

Die Erläuterungen erhalten folgende Fassung:Die Finanzhilfen werden den Städten und Gemeinden für überproportionale Anforderungen zur Beseitigung erheblicher städtebaulicher Missstände und darüber hinaus zur Entlastung des kommunalen Anteils in den Programmen 883 01, 883 04 883 07, 883 12, 883 24 und 883 25 bereitgestellt. Die Förderung erfolgt nur in Ausnahmefällen bis zu 97,5 v.H., z.B. bei bedeutenden überörtlichen Maßnahmen, insbesondere bei der Bundesgartenschau und der Landesgartenschau.Darüber hinaus kann die Finanzhilfe zur Absenkung des kommunalen Mittleistungsanteils im Kapitel 1904 auf 15 v.H. verwendet werden, wenn die Gemeinde bedarfzuweisungsberechtigt nach Absch. II der VV Bedarfszuweisung vom 15.01.1998 in der jeweils gültigen Fassung ist.

883 22 2.244.700 0441 Zuweisungen der EU zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative "URBAN" EU-Programm

02.814.427

Erläuterungen:

Die EU gewährt dem Freistaat Finanzhilfen für die Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative "URBAN" für die Stadt Erfurt.

883 23 460.200 255.600441 Zuweisungen für den Experimentellen Wohnungs- und Städtebau Landesprogramm

306.800503.511

Einsparungen dienen zur Deckung der Ausgaben beiTitel 526 01.

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau

Angaben in EUR

Titel

- 39 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu883 23

Ansatz 2002

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

204.500204.500

Betrag: 204.500 204.500

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

153.400 153.400

204.500 204.500

204.500

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

153.400 204.500 562.400

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

204.500

204.500

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

Der Freistaat gewährt den Städten und Gemeinden Finanzhilfen für den Bereich des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus. Gefördert werden wissenschaftliche Planungskonzepte, neue Organisationsformen und deren landesweite Veröffentlichungen.

883 24 1.514.500 3.258.500441 Zuweisungen an Städte und Gemeinden "Soziale Stadt"Bund-Landes-Programm

4.823.400252.425

Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 02 entsprechende Ist-Einnahmen gegenüberstehen.

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau

Angaben in EUR

Titel

- 40 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu883 24

Ansatz 2002

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

1.759.0002.462.9001.407.3001.055.600

1.438.2002.013.5002.013.500

Betrag: 6.684.800 5.465.200

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

1.766.900 1.214.200 2.981.100

1.009.700 1.699.800 1.759.000 4.468.500

757.300 971.300 2.462.900 5.629.700

728.500 1.407.300 4.149.300

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

1.055.600 3.069.100

3.533.900 4.613.800 6.684.800 20.297.700

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

1.438.200

2.013.500

2.013.500

5.465.200

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

VE der Jahre 2000 und 2001 wurde aktualisiert.

Die Erläuterungen erhalten folgende Fassung:Bund und Freistaat gewähren den Städten und Gemeinden Finanzhilfen zur Förderung von Maßnahmen in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf entsprechend der Verwaltungsvereinbarungen. Das Programm wurde 1999 außerplanmäßig bei Titel 883 02 eingerichtet. Der Mitleistungsanteil der Gemeinden beträgt 20 v.H.

883 25neu

0441 Zuweisungen an Städte und Gemeinden Stadtumbau Ost 5.058.700

Ausgaben dürfen geleistet werden, wenn bei Titel 331 03 entsprechenden Ist-Einnahmen gegenüber stehen.Gemäß § 35 Abs. 2 ThürLHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für den selben Zweck veranschlagt sind.

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Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau

Angaben in EUR

Titel

- 41 -

FZ Zweckbestimmung

noch zu883 25

Ansatz 2002

2002 bis zu2003 bis zu2004 bis zu2005 ff bis zu

davon fällig:

2001EUR

2002EUR

13.249.00018.548.60016.139.800

Betrag: 0 47.937.400

Verpflichtungsermächtigung:

Durch die 2000 ausgebrachte VE

(EUR)

Gesamtbelastung (EUR)

Durch die 2001 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die bis 1999 in Anspruch gen.

VE (EUR)

13.249.000

18.548.600

Belast. d. HH - Jahre

2001

2002

2003

2004

16.139.800

47.937.400

2005 ff.

Summen

1 2 3 4 6

Haushaltsbelastungen nach Jahren:

Durch die 2002 ausgebrachte VE

(EUR)

5

13.249.000

18.548.600

16.139.800

47.937.400

zur Verpflichtungsermächtigung:

Erläuterungen:

Bund und Freistaat gewähren den Städten und Gemeinden Zuweisungen zur Förderung von Maßnahmen im Programm Stadtumbau Ost. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen. Der Mitleistungsanteil der Gemeinden beträgt im Teil Aufwertungsmaßnahmen 20 v.H..

156.472.700 150.066.500Summe HGr. 8: 151.748.500159.242.694

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Abschluss

Ansatz 2001Ansatz 2000Ist 1999

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus19 04 Städtebau

Titel

- 42 -

FZ Zweckbestimmung

Angaben in EUR

Ansatz 2002

Einnahmen

511.300 0 0HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.

6.103.928

42.756.800 43.261.700 45.775.800HGr. 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen 45.037.276

43.268.100 43.261.700 45.775.800Gesamteinnahme51.141.204

Ausgaben

0 0 0HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

0

1.696.800 2.105.900 2.490.900HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

1.390.024

156.472.700 150.066.500 151.748.500HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

159.242.694

158.169.500 152.172.400 154.239.400Gesamtausgabe160.632.718

-114.901.400 -108.910.700 -108.463.600Überschuss (+) / Zuschuss (-)-109.491.514

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3 5 64 71 2

1.000 EUR

2005 ff.

Kap.

Bezeichnung

Ver-pflich-tungs-

ermächti-gungen

2002

Titel

2001 2003 2004

durch die Verpflichtungsermächtigung entstehende Rechtsverpflichtungen

- 43 -

Haushaltsübersicht 2001

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus

Verpflichtungsermächtigungen

Einzelplan

19 03 Sozialer Wohnungsbau508 807 807 5.6777.799661 01 Zinszuschüsse im Rahmen des Wohnungsbauprogramms

der KfW7.158 6357.793663 08 Zinsverbilligte Baudarlehen für

Eigenwohnraum Bund-Landes-Programm751751663 09 Zinsverbilligte Baudarlehen zur Modernisierung und

Instandsetzung - Bund-Landes-Programm -3.068 2.5575.624893 12 Gewährung von Zuschüssen

Landesprogramm2.2362.236893 13 Baudarlehen zur Modernisierung und Instandsetzung von

Mietwohnungen - Bund-Landes-Programm -2.557 4.8577.414893 26 Zuschüsse zur Wohnungsmarktstabilisierung und

Sanierung von Wohnungsquartieren

19 04 Städtebau16.383 22.936 13.106 9.83062.255883 01 Vorauszahlungen an Gemeinden für städtebauliche

Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Bund-Landes-Programm

4.602 4.6029.203883 04 Vorauszahlungen an Gemeinden für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Landesprogramm

8.533 11.946 6.826 5.12032.425883 07 Zuweisungen an Städte und Gemeinden für städtebaulichen Denkmalschutz - Bund-Landes-Programm -

8.320 4.59212.912883 12 Zuweisungen an Städte und Gemeinden zur Wohnumfeld-verbesserung in Wohngebieten Landesprogramm

307307883 14 Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Planungsleistungen Landesprogramm

5.113 2.5577.669883 21 Vorauszahlungen an Städte und Gemeinden für strukturwirksame städtebauliche Maßnahmen Landesprogramm

205205883 23 Zuweisungen für den Experimentellen Wohnungs- und Städtebau Landesprogramm

1.759 2.463 1.407 1.0566.685883 24 Zuweisungen an Städte und Gemeinden "Soziale Stadt"Bund-Landes-Programm

Zusammen: 163.278 22.14657.952 21.68361.500

Page 44: Freistaat Thüringen · 2019-03-30 · 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zusch üssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen 110.020.429 96.880.600

3 5 64 71 2

1.000 EUR

2005 ff.

Kap.

Bezeichnung

Verpflichtungs-ermächtigungen

2002

Titel

2001 2003 2004

durch die Verpflichtungsermächtigung

entstehende Rechtsverpflichtungen

- 44 -

Haushaltsübersicht 2002

19 Förderung des Wohnungs- und Städtebaus

Verpflichtungsermächtigungen

Einzelplan

19 03 Sozialer Wohnungsbau26.481 2.761 2.761 20.9597.799661 01 Zinszuschüsse im Rahmen des Wohnungsbauprogramms

der KfW9.222 7.168 2.0557.793663 08 Zinsverbilligte Baudarlehen für

Eigenwohnraum Bund-Landes-Programm751663 09 Zinsverbilligte Baudarlehen zur Modernisierung und

Instandsetzung - Bund-Landes-Programm -6.647 4.090 2.5575.624893 12 Gewährung von Zuschüssen

Landesprogramm22.558 14.659 7.8992.236893 13 Baudarlehen zur Modernisierung und Instandsetzung von

Mietwohnungen - Bund-Landes-Programm -7.026 1.004 1.004 5.019893 14 Förderung der Wohneigentumsbildung in der Innenstadt

(Stadtumbau Ost)7.414893 26 Zuschüsse zur Wohnungsmarktstabilisierung und

Sanierung von Wohnungsquartieren

19 04 Städtebau40.278 10.599 14.839 14.83962.255883 01 Vorauszahlungen an Gemeinden für städtebauliche

Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Bund-Landes-Programm

7.669 4.090 3.5799.203883 04 Vorauszahlungen an Gemeinden für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Landesprogramm

30.512 8.030 11.241 11.24132.425883 07 Zuweisungen an Städte und Gemeinden für städtebaulichen Denkmalschutz - Bund-Landes-Programm -

13.733 8.692 5.04112.912883 12 Zuweisungen an Städte und Gemeinden zur Wohnumfeld-verbesserung in Wohngebieten Landesprogramm

307 307307883 14 Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Planungsleistungen Landesprogramm

6.647 3.579 3.0687.669883 21 Vorauszahlungen an Städte und Gemeinden für strukturwirksame städtebauliche Maßnahmen Landesprogramm

205 205205883 23 Zuweisungen für den Experimentellen Wohnungs- und Städtebau Landesprogramm

5.465 1.438 2.014 2.0146.685883 24 Zuweisungen an Städte und Gemeinden "Soziale Stadt"Bund-Landes-Programm

47.937 13.249 18.549 16.140883 25 Zuweisungen an Städte und Gemeinden Stadtumbau Ost

Zusammen: 163.278 74.60779.871 70.212224.687