amtlicher schulanzeiger - bayern · versetzungen und zuweisungen innerhalb des regierungsbezirks...

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U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G B 1162 Amtlicher Schulanzeiger FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN Nr. 01 Januar 2009 Landkreis Deggendorf Grafenau Landkreis Kelheim Landkreis Dingolfing- Landau Landkreis Freyung- Grafenau Landkreis Landshut Stadt Landshut Stadt Passau Landkreis Regen Landkreis Rottal-Inn Landkreis Straubing- Bogen Stadt Straubing Landkreis Deggendorf Landkreis Passau - Schule aktuell - Mental Top - Kulturfondsprojekt Bayern Gedächtnispfad I M P U L S E P R O J E K T E

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Page 1: Amtlicher Schulanzeiger - Bayern · Versetzungen und Zuweisungen innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern in einen anderen ... Verfahren zur Erlangung des MODUS-Status 22

U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T

E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G

B 1162

Amtlicher Schulanzeiger FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN

Nr. 01 Januar 2009

Landkreis

Deggendorf

Grafenau

Landkreis

Kelheim

Landkreis

Dingolfing-

Landau

Landkreis

Freyung-

Grafenau

Landkreis

Landshut

Stadt

Landshut

Stadt

Passau

Landkreis

Regen

Landkreis

Rottal-Inn

Landkreis

Straubing-

Bogen

Stadt

Straubing

Landkreis

Deggendorf

Landkreis

Passau

- Schule aktuell -

Mental Top -

Kulturfondsprojekt Bayern

Gedächtnispfad

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 01/2009 ____

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Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt an Hauptschulen nach der Lehramtsprüfung II (LPO II) 2009 3 Anstellungsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2009 der Fachlehrer nach der FPO II 4 Anstellungsprüfung (II. Prüfung) der Förderlehrer 2009 4 Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen 2009: Kolloquium und mündliche Prüfungen (§§ 19 und 20 LPO II) 5 Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2010 nach der Lehramts- prüfungsordnung II 6 Versetzungen und Zuweisungen in andere Regierungsbezirke 8 Versetzungen und Zuweisungen innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern in einen anderen Schulamtsbezirk/an eine andere Förderschule 11 Versetzungen und Zuweisungen innerhalb eines Schulamtsbezirks an eine andere Schule 14 Förderschulen - freie Stellen für Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer - Direktbewerbung 16 Stand des Förderschulwesens im Regierungsbezirk Niederbayern im Schuljahr 2008/09 18 Langfristige Sommerferienregelung 2011 bis 1017 18 Regionaler Schulentwicklungstag 2009 am 07.03.2009 19 Änderung der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern 20 Verfahren zur Erlangung des MODUS-Status 22 Informationen der Bezirksschwerbehindertenvertretung im Geschäftsbereich der Regierung von Niederbayern 23 Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX für die Geschäftsbereiche Volks-, Förder- und beruf- liche Schulen einschließlich der Staatlichen Schulämter im Regierungsbezirk Niederbayern 24 Organisation der Praktika für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I - Hinweis 28 Organisation des Betriebspraktikums und des Orientierungspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I - Hinweis 28 Organisation der Praktika für das Lehramt für Sonderpädagogik und für das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I 29 Aufhebung der Bekanntmachung über die Organisation der Praktika für das Lehramt an beruf- lichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I 29 Dritte Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug der Volksschulordnung; Formulare 29 Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (Berufsschulordnung - BSO) 29 Schulordnung für die Berufliche Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschulen - (Fachober- und Berufsoberschulordnung - FOBOSO) 29 Schulordnung für die Berufsfachschulen für Musik (Berufsfachschulordnung Musik - BFSO Musik 29 Siebte Verordnung zur Änderung der Fachschulordnung 29 Aktion Tagwerk 2009 „Dein Tag für Afrika“ am 23. Juni 2009 30

Allgemeine Bekanntmachungen

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Medien-Neuerscheinungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel haben uns zahlreiche Grüße und Wünsche erreicht, für die ich mich im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Schulen an der Regie-rung von Niederbayern herzlich bedanke. Diese Wünsche sind Ausdruck Ihrer Verbundenheit mit der Schulabteilung, gleichzeitig werte ich sie als Zeichen Ihrer Bereitschaft, mit uns gemeinsam die anstehenden Aufgaben anzunehmen. Mit den besten Wünschen für ein gutes, erfolgreiches und gesundes Jahr 2009, Josef Schätz Bereichsleiter Schulen

Stellenausschreibungen

Fachberatung/Fachbetreuung Volksschule 30 Funktionsstellen für Förderschulen 31 Sonstige Stellen 33

Fort- und Weiterbildung

Schulreferat / RPS - Regensburg 34 Schulreferat / RPS - Passau 35 Bildungswerk und Akademie des BLLV e.V.; Programmübersicht 1. Halbjahr 36

Wettbewerbe

Schulmeisterschaft im Schach 40 Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2009 in Texterfassung (PC/MS mit Korrektur), Textorganisation (Autorenkorrektur - Kategorie 1 und 2) und Kurzschrift 41

ab Seite 42

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Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt an Hauptschu-len nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) 2009

Kolloquium und mündliche Prüfung die Prüfungsteile Kolloquium und mündliche Prüfung werden zu folgenden Zeiten abgelegt: 1. Kolloquium:

Donnerstag, 23.04.2009 und Freitag, 24.04.2009 Prüfungsorte: Hauptschule Plattling, Georg-Eckl-Straße 16 Hauptschule Dingolfing, Dr.-Martin-Luther-Platz 7 Die Prüfungszeit beträgt 30 Minuten. Die zu bearbeitende Situation wird dem Prüfling ca. 30 Minuten vor Beginn des Kolloquiums ausgehändigt. Die Prüflinge werden rechtzeitig in Kenntnis gesetzt, an welchem Ort und zu welchem Termin ihr Kollo-quium stattfindet.

2. Mündliche Prüfung:

Die drei mündlichen Prüfungen (Prüfungszeit je etwa 20 Minuten) werden in der Zeit von Dienstag, 02.06.2009 bis Freitag, 05.06.2009, 08.00 – 18.00 Uhr durchgeführt.

Prüfungsort: Landshut, Gebäude der Hauptschule Schönbrunn, Am Schallermoos 15 (Nähe Sparkas-senarena), Tel. 0871/951262.

Die Einteilung in den mündlichen Prüfungen ist den Anschlägen in der Eingangshalle zu entnehmen.

Für das Kolloquium und die mündlichen Prüfungen sind keine Hilfsmittel zugelassen. Schreibpapier (ein-schließlich Konzeptpapier) wird gestellt. Bei Verhinderung ist § 12 LPO II zu beachten. Danach ist eine Ver-hinderung unverzüglich schriftlich beim Prüfungsamt nachzuweisen, im Falle der Krankheit durch amtsärztli-ches Zeugnis oder durch das Zeugnis eines vom Prüfungsamt allgemein oder für den Einzelfall benannten Arztes. Das ärztliche Zeugnis muss auch eine Aussage über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Prüfungs-unfähigkeit enthalten. Die Prüfungsteilnehmer haben sich an den Prüfungstagen mit Personalausweis oder Reisepass auszuwei-sen. Wer sich nicht ausweisen kann, läuft Gefahr, von der Prüfung ausgeschlossen zu werden. Die Schulleitungen werden gebeten, diese Ausschreibung der Prüfung jedem Prüfungsteilnehmer zur Kennt-nis zu geben und einen Nachweis darüber dem staatlichen Schulamt vorzulegen. Der Leiter des Prüfungsamtes Wolfer, Ltd. Regierungsschuldirektor Anstellungsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2009 der Fachlehrer nach der FPO II

Klausur und mündliche Prüfung die Prüfungsteile Klausur und mündliche Prüfung werden zu folgenden Zeiten abgelegt: 1. Klausur:

Montag, 06.04.2009, 08.30 Uhr – 12.30 Uhr, Pädagogik einschließlich der Pädagogischen Psychologie Prüfungsort: Landshut, Großer Sitzungssaal der Regierung von Niederbayern, Hauptgebäude, Regie-rungsplatz 540, II. Stock, Tel. 0871/808-1051

Allgemeine Bekanntmachungen

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Die Prüfungsteilnehmer werden gebeten, sich am 06.04.2009 um 07.45 Uhr zur Auslosung der Arbeits-platznummern und Prüfung der Ausweise vor dem Sitzungssaal einzufinden.

2. Mündliche Prüfung:

Die mündlichen Prüfungen werden in der Zeit von Dienstag, 02.06.2009 bis Freitag, 05.06.2009, durch-geführt. Jeder Prüfling erhält dazu noch gesonderte Mitteilung.

Prüfungsort: Landshut, Gebäude der Hauptschule Schönbrunn, Am Schallermoos 15 (Nähe Sparkas-senarena), Tel. 0871/951262.

Die Einteilung in den mündlichen Prüfungen ist den Anschlägen in der Eingangshalle zu entnehmen.

Für die Klausur und die mündlichen Prüfungen sind keine Hilfsmittel zugelassen. Schreibpapier (einschließ-lich Konzeptpapier) wird gestellt. Bei Verhinderung ist § 8 FPO II zu beachten. Danach ist eine Verhinderung unverzüglich schriftlich beim Prüfungsamt nachzuweisen, im Falle der Krankheit durch amtsärztliches Zeug-nis oder durch das Zeugnis eines vom Prüfungsamt allgemein oder für den Einzelfall benannten Arztes. Das ärztliche Zeugnis muss auch eine Aussage über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Prüfungsunfähigkeit enthalten. Die Prüfungsteilnehmer haben sich an den Prüfungstagen mit Personalausweis oder Reisepass auszuwei-sen. Wer sich nicht ausweisen kann, läuft Gefahr, von der Prüfung ausgeschlossen zu werden. Die Schulleitungen werden gebeten, diese Auschreibung der Prüfung jedem Prüfungsteilnehmer zur Kennt-nis zu geben und einen Nachweis darüber dem staatlichen Schulamt vorzulegen. Der Leiter des Prüfungsamtes Wolfer Ltd. Regierungsschuldirektor Anstellungsprüfung (II. Prüfung) der Förderlehrer 2009 der schriftliche Teil der Zweiten Prüfung für Förderlehrer/innen findet statt am

Montag, 06.04.2009, 08.30 Uhr – 11.00 Uhr, 1. Aufsichtsarbeit Prüfungsort: Landshut, Großer Sitzungssaal der Regierung von Niederbayern, Hauptgebäude, Regie-rungsplatz 540, II. Stock, und Dienstag, 07.04.2009, 08.30 – 11.00 Uhr, 2.Aufsichtsarbeit Prüfungsort: Landshut, Kleiner Sitzungssaal der Regierung von Niederbayern, Ämtergebäude, Gestüts-straße 10, II. Stock. Die Prüfungsteilnehmer/innen werden gebeten, sich an beiden Tagen um 07.45 Uhr zur Auslosung der Arbeitsplatznummern und Prüfung der Ausweise vor dem Prüfungsraum einzufinden.

Für die schriftlichen Prüfungen sind keine Hilfsmittel zugelassen. Schreibpapier (einschließlich Konzeptpa-pier) wird gestellt. Bei Verhinderung ist § 17 FöLPO II zu beachten. Danach ist eine Verhinderung unverzüg-lich schriftlich beim Prüfungsamt nachzuweisen, im Falle der Krankheit durch amtsärztliches Zeugnis oder durch das Zeugnis eines vom Prüfungsamt allgemein oder für den Einzelfall benannten Arztes. Das ärztliche Zeugnis muss auch eine Aussage über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Prüfungsunfähigkeit enthalten. Die Prüfungsteilnehmer/innen haben sich an den Prüfungstagen mit Personalausweis oder Reisepass aus-zuweisen. Wer sich nicht ausweisen kann, läuft Gefahr, von der Prüfung ausgeschlossen zu werden. Die Schulleitungen werden gebeten, diese Auschreibung der Prüfung jedem Prüfungsteilnehmer zur Kennt-nis zu geben und einen Nachweis darüber dem staatlichen Schulamt vorzulegen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Wolfer Ltd.Regierungsschuldirektor

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Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen 2009: Kolloquium und mündliche Prüfungen (§§ 19 und 20 LPO II) Zur KMBek vom 2. Januar 2008 Az. IV.8-5 S 8154-4.131 111 1. Das Kolloquium nach § 19 LPO II findet für alle sonderpädagogischen Fachrichtungen am 21. April

2009, in der Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik zusätzlich am 22. April 2009 am Sonderpä-dagogischen Förderzentrum Landshut-Land, Am Sportpark 6, 84030 Ergolding statt.

2. Die mündlichen Prüfungen nach § 20 LPO II werden an der Pestalozzischule, Privates Förderzentrum

für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Jürgen-Schumann-Straße 18, 84034 Landshut wie folgt abgenommen:

2.1 Montag, 25. Mai 2009, ab 8.00 Uhr

Prüfungsteilnehmer/innen der Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik (Seminare Halmbacher und Uttendorfer)

2.2 Dienstag, 26. Mai 2009, ab 8.00 Uhr

Prüfungsteilnehmer/innen der Fachrichtungen Geistigbehindertenpädagogik und Gehörlosenpädagogik/Schwerhörigenpädagogik (Seminare Halmbacher und Uttendorfer bzw. Gruber)

2.3 Mittwoch, 27. Mai 2009, ab 8.00 Uhr

Prüfungsteilnehmer/innen der Fachrichtung Sprachbehindertenpädagogik (Seminar Söhl)

2.4 Donnerstag, 28. Mai 2009, ab 8.00 Uhr

Prüfungsteilnehmer/innen der Fachrichtung Lernbehindertenpädagogik (Seminare Eichinger und Grünert)

2.5 Freitag, 29. Mai 2009, ab 8.00 Uhr

Prüfungsteilnehmer/innen mit Erweiterungsfach Lernbehindertenpädagogik und Sprachbehinderten-pädagogik

2.5 Es wird gebeten, das gewählte Fach in Didaktik mit Formblatt über die Seminarleitung bis 13.02.2009

mitzuteilen. Die Einzeltermine werden den Prüfungsteilnehmer/innen schriftlich oder gegen Nachweis mündlich bekanntgegeben.

3. Für das Kolloquium und die mündlichen Prüfungen sind keine Hilfsmittel zugelassen. Schreibpapier

(einschließlich Konzeptpapier) wird gestellt.

Die Mitnahme eines Mobiltelefons ist als unerlaubtes Hilfsmittel anzusehen. Bei Verhinderung ist § 12 LPO II zu beachten. Danach ist eine Verhinderung unverzüglich schriftlich beim Prüfungsamt nachzuweisen, im Falle der Krankheit durch amtsärztliches Zeugnis oder durch das Zeugnis eines vom Prüfungsamt allgemein oder für den Einzelfall benannten Arztes. Das ärztliche Zeugnis muss auch eine Aussage über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Prüfungsfähigkeit enthal-ten. Die Prüfungsteilnehmer/innen haben sich an den Prüfungstagen mit Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Wer sich nicht ausweisen kann, läuft Gefahr, von der Prüfung ausgeschlossen zu wer-den.

4. Die Leiter/innen der Einsatzschulen werden um Kenntnisnahme gebeten. 5. Die Leiter/innen der Studienseminare werden gebeten, die Prüfungsteilnehmer/innen über die Termi-

ne und die Vorgaben dieser Ausschreibung durch Aushändigung einer Kopie dieser Ausschreibung nachweislich in Kenntnis zu setzen. Der Nachweis ist zum Seminarakt zu nehmen.

Örtliche Prüfungsleiterin für das Lehramt an Sonderschulen Birgit Haran Sonderschulrektorin

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Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2010 nach der Lehramtsprüfungsordnung II Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 11. November 2008 Az.: VII.2-5 S 9153-7.113 415

I. Die Studienreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2008 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Au-gust 2007 (GVBl S. 584, KWMBl I S. 305), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2010 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öf-fentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428) teil. Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt: - Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 2. März 2009 bis 17. Juli 2009 an den Seminarschulen, - die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit vom 4. Januar 2010 bis 7. Mai 2010 an

den Einsatzschulen, - die Kolloquien in der Zeit vom 1. März 2010 bis 7. Mai 2010 an den Seminarschulen, - die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 15. März 2010 bis 21. Mai 2010 an den Seminarschulen. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fris-ten zu beachten.

II. Studienreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2008 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdiens-tes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzule-gen. Die Studienreferendarinnen und -referendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schu-len bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in ei-nem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

III. An der Zweiten Staatsprüfung 2010 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2009 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 4. Januar 2010 bis 7. Mai 2010 ab. Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I. Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 9. Oktober 2009 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.

IV. Zur Zweiten Staatsprüfung 2010 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2009 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbes-serung wiederholen wollen (§ 16 Abs. 2 i.V.m. § 11 LPO II). Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerber(innen), die die Zweite Staatsprüfung 2009 bestanden haben, 1. sich bis spätestens 25. September 2009 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 4.

Dezember 2009 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

2. der Meldung sind beizufügen:

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- eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung, - gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei DoppeInamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender

Nachweis), - gegebenenfalls der Nachweis, dass der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berech-

tigt ist, - eine Erklärung des Bewerbers, dass für ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer

psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung seiner An-gelegenheiten bestellt ist

und 3. mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausar-

beit angerechnet haben wollen. Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 9. Oktober 2009 einzuholen. Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten. Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 4. Januar bis 7. Mai 2010 (Prüfungslehrproben) ab. In begründeten Fällen (z.B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

Kufner Ministerialdirigent

KWMBeibl 2008 S. 222' Versetzungen und Zuweisungen in andere Regierungsbezirke Formblatt: Antrag auf Versetzung bzw. Zuweisung von Niederbayern in einen anderen Regierungsbezirk Bei Anträgen auf Versetzung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern in einen an-deren Regierungsbezirk sowie Anträgen auf Einstellung von Lehramtsanwärtern, Fachlehreranwärtern, För-derlehreranwärtern und Studienreferendaren für das Lehramt an Sonderschulen (Prüflinge 2009) und die Verwendung von Bewerbern aus den Wartelisten in einem anderen Regierungsbezirk zum Schuljahr 2009/2010 wird gebeten, Folgendes zu beachten: 1. Alle Anträge sind ausschließlich mit dem in diesem Schulanzeiger veröffentlichten Formblatt (Kopiervor-

lage), das im Internet unter der Adresse http://www.regierung.niederbayern.bayern.de (Menü: „Wir für Sie / Schulen / Downloads“) abgerufen werden kann,

a) für Lehrer an Volksschulen über die Schulleitung beim zuständigen Schulamt b) für Lehrer an Förderschulen (einschließlich Sonderberufsschulen) bei der Schulleitung

bis spätestens 6. März 2009 in dreifacher Ausfertigung vorzulegen.

Die Regierung von Niederbayern weist darauf hin, dass sich der Versetzungsantrag lediglich auf einen anderen Regierungsbezirk bezieht. Über die tatsächliche Zuweisung zu einem Schulamtsbezirk / zu ei-ner Förderschule entscheidet die aufnehmende Regierung. Über einen konkreten Einsatz an einer Grund- oder Hauptschule entscheidet das Staatliche Schulamt.

Lehramtsanwärter, Fachlehreranwärter, Studienreferendare und Förderlehreranwärter können Gesuche um Zuweisung in einen anderen Regierungsbezirk nur dann einreichen, wenn sie sich noch im ersten Jahr des Vorbereitungsdienstes befinden. Die Anträge sind auf dem Dienstweg beim Seminarbeauftragten (Regierungsschulrat Karpfinger) an der Regierung von Niederbayern einzureichen. Einsatzwünsche von Lehramtsanwärtern im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes werden in den zu-ständigen Seminaren erfasst und gesammelt über die Staatlichen Schulämter an die Regierung von Niederbayern weitergeleitet.

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Entsprechend einem Beschluss des bayerischen Landtages vom 19. Juli 1984 sind dabei Familienzu-sammenführungen vorrangig zu berücksichtigen. Als Familienzusammenführung gilt allgemein nur die Zusammenführung verheirateter Partner. Sofern die Gesuche mit Familienzusammenführung begrün-det werden, muss ihnen eine amtliche Bestätigung des Einwohnermeldeamtes über den Wohnsitz des Ehegatten und eine Bescheinigung des Arbeitgebers des Ehegatten, dass er sich in ungekündig-ter Stellung befindet, beigegeben werden. Bei bevorstehender Eheschließung ist daneben eine entsprechende Bestätigung des Standesamtes erforderlich. Wegen der Vielzahl der Anträge muss die Eheschließung bis spätestens 1. Juni 2009 bei der Regierung durch Heiratsurkunde nachgewiesen sein.

2. Verspätet eingehende Gesuche werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. 3. Die Anträge sind auf dem Dienstweg in dreifacher Ausfertigung mit dem Formblatt für Versetzungen

- siehe Anlage im Schulanzeiger - vollständig ausgefüllt einzureichen. Dort ist zusätzlich anzugeben, seit wann der Bewerber im Regierungsbezirk Niederbayern tätig ist. Diese Angabe bezieht sich auf die Zeit nach der 2. Staatsprüfung.

4. In die Versetzungsliste können grundsätzlich nur die Antragsteller aufgenommen werden, die ab Beginn

des kommenden Schuljahres im aufnehmenden Regierungsbezirk ganzjährig (Voll- oder Teilzeit) Dienst leisten. Zuweisungen von Prüfungsteilnehmern und Wartelistenbewerbern ohne gleichzeitige Einstellung erfolgen nicht.

Zusätzlicher Hinweis:

Bewerbung von Lehrkräften, die nur im Versetzungsfall die Beurlaubung bzw. Elternzeit beenden:

Notwendiges Verfahren hierzu: ► Diese Lehrkräfte müssen neben dem angeführten Antrag auch einen Antrag auf vorzeitige Beendi-

gung der Beurlaubung oder Elternzeit bzw. Antrag auf Teilzeit stellen. Dieser Antrag muss bis spä-testens 15. Mai 2009 der Regierung vorliegen.

► Auch aus dem Antrag auf vorzeitige Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit oder Teilzeit muss deutlich ersichtlich sein, dass die beantragte Beschäftigung nur für den Fall der Versetzung gilt.

5. Bei gleichzeitiger (alternativer) Antragstellung auf Versetzung in einen weiteren Regierungsbezirk sind

für jeden gewünschten Regierungsbezirk gesondert die notwendigen Unterlagen einzureichen. Dabei ist die Rangfolge der Versetzungswünsche zu kennzeichnen (Erstwunsch bzw. Zweitwunsch).

6. Wir bitten um Verständnis, dass die Regierung von Niederbayern aus Gründen der Verwaltungsverein-

fachung bei Gesuchen um Versetzung oder Zuweisung in einen anderen Regierungsbezirk keine Bestä-tigung über den Erhalt des Antrages erteilt.

Entstehende Nachteile aus eventuell nicht vollständig ausgefüllten Anträgen oder/und nicht beige-legten bzw. nicht fristgerecht nachgereichten Belegen gehen zu Lasten des Antragsstellers. Änderungen zu den gemachten Angaben im Antrag sind der Regierung unverzüglich mitzuteilen (Eheschließung, Schwangerschaft etc.). Änderungen, die der Regierung am 1. Juni 2009 nicht vorlie-gen, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Kreuzt ein Antragsteller an "Eine Versetzung ist nur gewünscht, wenn der Einsatz in dem/den ange-gebenen Schulamtsbereich/en bzw. an dieser(n) Förderschule(n) möglich ist.", bekundet er damit unmissverständlich, dass er einen Verbleib im bisherigen Regierungsbezirk einer Versetzung vor-zieht, falls sein Einsatzwunsch nicht zu realisieren ist. Alle Versetzungsanträge, die zunächst wegen fehlender Tauschpartner abgelehnt werden müssen, wird die Regierung erfassen und dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorlegen. Das Staatsministerium wird prüfen, ob und inwieweit über die Vereinbarungen der Regierungen hinaus Verset-zungen möglich sind. Eine Entscheidung ist jedoch erst im Rahmen des Lehrerausgleichs, d.h. gegen Ende Juli 2009 möglich. Soweit Antragsteller aus Niederbayern auf diese Weise nachträglich berücksichtigt werden können, erhalten sie zu gegebener Zeit Bescheid. Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Personalplanung schriftliche Erklärungen auf Rücknahme des bisherigen Versetzungsantrags nur bis 1. Juni 2009 annehmen können. Josef Schätz Bereichsleiter Schulen

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Versetzungen und Zuweisungen innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern in einen anderen Schulamtsbezirk / an eine andere Förderschule Formblatt: Antrag auf Versetzung bzw. Zuweisung innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern in einen anderen Schulamtsbezirk / an eine andere Förderschule Bei Anträgen auf Versetzung bzw. Zuweisung von Lehrern, Fachlehrern, Förderlehrern und Sonderschulleh-rern sowie Anträgen auf Zuweisung von Lehramtsanwärtern, Fachlehreranwärtern, Förderlehreranwärtern und Studienreferendaren für das Lehramt an Sonderschulen innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern für das Schuljahr 2009/2010 wird gebeten, Folgendes zu beachten: 1. Auch für das Schuljahr 2009/2010 können Anträge auf Versetzung bzw. Zuweisung an andere Schulen

innerhalb des Regierungsbezirks aus persönlichen Gründen bei der Regierung von Niederbayern ge-stellt werden.

Lehramtsanwärter, Studienreferendare, Fachlehreranwärter und Förderlehreranwärter können Gesuche um Zuweisung an eine andere Schule im Regierungsbezirk Niederbayern nur dann einreichen, wenn sie sich noch im ersten Jahr des Vorbereitungsdienstes befinden. Die Anträge sind auf dem Dienstweg beim Seminarbeauftragten an der Regierung von Niederbayern (Regierungsschulrat Karpfinger) einzureichen. Einsatzwünsche von Lehramtsanwärtern im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes werden in den zu-ständigen Seminaren erfasst und gesammelt über die Staatlichen Schulämter an die Regierung von Niederbayern weitergeleitet.

Bei der Entscheidung über Versetzung bzw. Zuweisung hat die Regierung in erster Linie den Personal-bedarf der einzelnen Staatlichen Schulämter / Förderschulen zu berücksichtigen. Sie muss dafür sorgen, dass an allen Volks- und Förderschulen des Regierungsbezirks möglichst gleiche Bedingungen gegeben sind. Dazu gehört u.a. eine gleichmäßige Verteilung der Lehrer auf alle Städte und Landkreise im Rah-men der durch die Klassenbildung gegebenen Notwendigkeiten. Über einen konkreten Einsatz an einer Grund- oder Hauptschule entscheidet das Staatliche Schulamt / an einer Förderschule die Regierung.

Soweit möglich, wird die Regierung auch in Zukunft familiäre und soziale Verhältnisse der Antragsteller berücksichtigen. Dienstliche Gründe haben jedoch grundsätzlich Vorrang vor persönlichen Gründen.

2. Alle Anträge sind ausschließlich mit dem in diesem Schulanzeiger veröffentlichten Formblatt (Kopiervor-

lage), das im Internet unter der Adresse http://www.regierung.niederbayern.bayern.de (Menü: „Wir für Sie / Schulen / Downloads“) abgerufen werden kann,

a) für Lehrer an Volksschulen über die Schulleitung beim zuständigen Schulamt b) für Lehrer an Förderschulen (einschl. Sonderberufsschulen) bei der Schulleitung

bis spätestens 15. April 2009 einzureichen.

In begründeten Ausnahmefällen können Gesuche um Versetzung bzw. Zuweisung an andere Schulen noch bis 15. Mai 2009 über das Schulamt nachgereicht werden. Gesuche, die nach den vorstehend ge-nannten Terminen eingehen, können in der Regel für das Schuljahr 2009/2010 nicht mehr berücksichtigt werden. Die Gesuche sind auf dem Dienstweg dreifach vorzulegen.

Zusätzlicher Hinweis:

Bewerbung von Lehrkräften, die nur im Versetzungsfall die Beurlaubung bzw. Elternzeit beenden:

Notwendiges Verfahren hierzu:

► Diese Lehrkräfte müssen neben dem unten angeführten Antrag auch einen Antrag auf vorzeitige

Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit bzw. Antrag auf Teilzeit stellen. Dieser Antrag muss bis spätestens 15. Mai 2009 der Regierung vorliegen.

► Auch aus dem Antrag auf vorzeitige Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit oder Teilzeit muss

deutlich ersichtlich sein, dass die beantragte Beschäftigung nur für den Fall der Versetzung gilt.

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3. Bei allen Anträgen ist das entsprechende Formblatt zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Staatl. Schulämter / Schulleiter der Förderschulen prüfen, ob die Angaben in den Versetzungsgesu-chen vollständig sind und ob die ggf. erforderlichen Unterlagen beiliegen.

4. Wir bitten um Verständnis, dass die Regierung von Niederbayern aus Gründen der Verwaltungsverein-

fachung bei Gesuchen um Versetzung bzw. Zuweisung an eine andere Schule innerhalb des Regie-rungsbezirks keine Bestätigung über den Erhalt des Antrages erteilt.

5. Die Regierung von Niederbayern beabsichtigt, alle Versetzungen bzw. Zuweisungen bis zum Ende des

Schuljahres, spätestens aber bis Mitte August 2009 durchzuführen. Vorsorglich wird jedoch darauf hin-gewiesen, dass sich wegen der Vielzahl der Personalvorgänge die Entscheidung über den zukünftigen Dienstort auch verzögern kann und deshalb nicht alle dienstlichen Benachrichtigungen vor Beginn der Sommerferien mitgeteilt werden können.

Josef Schätz Bereichsleiter Schulen

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Versetzungen und Zuweisungen innerhalb eines Schulamtsbezirks an eine andere Schule Formblatt: Antrag auf Versetzung bzw. Zuweisung innerhalb des Schulamtsbezirks an eine andere Schule Bei Anträgen auf Versetzung bzw. Zuweisung von Lehrern und Lehramtsanwärtern, Fachlehrern und Fach-lehreranwärtern, Förderlehrern und Förderlehreranwärtern an Volksschulen innerhalb eines Schulamtsbe-zirks für das Schuljahr 2009/2010 wird gebeten, Folgendes zu beachten: 1. Alle Anträge sind ausschließlich mit dem in diesem Schulanzeiger veröffentlichten Formblatt (Kopiervor-

lage), das im Internet unter der Adresse http://www.regierung.niederbayern.bayern.de (Menü: „Wir für Sie / Schulen / Downloads“) abgerufen werden kann, über die Schulleitung beim zuständigen Schul-amt bis 4. Mai 2009 einzureichen.

Zusätzlicher Hinweis:

Bewerbung von Lehrkräften, die nur im Versetzungsfall die Beurlaubung bzw. Elternzeit beenden:

Notwendiges Verfahren hierzu:

► Diese Lehrkräfte müssen neben dem angeführten Antrag auch einen Antrag auf vorzeitige Beendi-

gung der Beurlaubung oder Elternzeit bzw. Antrag auf Teilzeit stellen. Dieser Antrag muss bis spä-testens 15. Mai 2009 der Regierung vorliegen.

► Auch aus dem Antrag auf vorzeitige Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit oder Teilzeit muss

deutlich ersichtlich sein, dass die beantragte Beschäftigung nur für den Fall der Versetzung gilt. 2. Über Versetzungen bzw. Zuweisungen innerhalb des bisher zuständigen Schulamtes entscheidet das

dortige Schulamt in eigener Zuständigkeit. Derlei Anträge sind deshalb über die Schulleitung beim eige-nen Staatlichen Schulamt einzureichen und werden dort bearbeitet.

Josef Schätz Bereichsleiter Schulen

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Förderschulen - freie Stellen für Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer - Direktbewerbung Um die Förderschulen bei ihrer Personalplanung zu unterstützen, aber auch um den Lehrkräften die Möglichkeit zu ge-ben, möglichst in Aufgabenbereichen tätig zu werden, die der eigenen Neigung und Kompetenz entsprechen, führt die Regierung von Niederbayern das Direktbewerbungsverfahren bei Besetzungen von Sonderschullehrer-/Sonderschullehrerinnenstellen auch zum Schuljahr 2009/2010 durch. Gesichert zu besetzende Stellen werden auf der Homepage der Regierung von Niederbayern - Förderschulen – spätestens ab Mai ausgeschrieben. (Internet: „Regierung von Niederbayern / Wir für Sie / Schulen / Förderschulen / Zu besetzende Sonderschulleh-rer- / Sonderschullehrerinnenstellen zum Schuljahr 2009/2010“) Dieses Verfahren gilt jedoch nur für - Versetzungen innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern - Beamte auf Lebenszeit und Beamte auf Probe - Lehrkräfte, die im Schuljahr 2009/10 tatsächlich Unterricht erteilen Bewerbung von Lehrkräften, die nur im Versetzungsfall die Beurlaubung bzw. Elternzeit beenden: Notwendiges Verfahren hierzu: ► Diese Lehrkräfte müssen neben dem unten angeführten Antrag (Direktbewerbung) auch einen Antrag auf vorzeitige

Beendigung der Beurlaubung oder Elternzeit bzw. Antrag auf Teilzeit stellen. Dieser Antrag muss bis spätestens 31. Mai der Regierung vorliegen.

► Aus beiden Anträgen muss deutlich ersichtlich sein, dass die beantragte Beschäftigung nur für den Fall der Verset-

zung gilt. Folgendes Verfahren gilt allgemein zur Direktbewerbung: 1. Die Schulleitung klärt zusammen mit dem zuständigen Referenten im Sachgebiet Förderschulen, ob ein gesicherter

Lehrerbedarf besteht. 2. Die Schulleitung legt den Entwurf einer stichpunktartigen Beschreibung (Vordruck für den Entwurf wird den Schulen

per E-Mail zugeleitet) der zu besetzenden Stelle der Regierung von Niederbayern zur Ausschreibung auf der Home-page der Regierung vor.

3. Die Ausschreibung muss das konkrete Anforderungsprofil enthalten (vor allem gewünschte Qualifikationen, vorge-

sehene Aufgaben, Einsatzbereiche, Angaben zum Stundenmaß). 4. Die zu besetzenden Stellen werden durch das Sachgebiet 41 ausschließlich auf der Homepage der Regie-

rung ausgeschrieben. 5. Die interessierten Lehrkräfte richten ihre Bewerbung mit dem Formblatt „Direktbewerbung an eine andere Schule

innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern“ nur auf elektronischem Weg mit allen erforderlichen Angaben über die Schulleitung an die Regierung. Diese leitet die Bewerbung mit einer Stellungnahme, die die Angaben der Lehrkraft bestätigt und gegebenenfalls ergänzt, an die angestrebte Schule weiter.

Formblätter zur Bewerbung sind im Internet unter „Regierung von Niederbayern / Schulen / Wir für Sie / Downloads“ oder bei den Schulleitungen der Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung bzw. der Schule für Kranke erhältlich.

Eine allgemeine Bewerbung um eine nicht ausgeschriebene Stelle in einer bestimmten Region kann bei diesem Ver-fahren nicht berücksichtigt werden.

6. Die Schulleitung erarbeitet einen Besetzungsvorschlag. Wesentliches Kriterium einer Reihung ist die bestmögliche

Abdeckung des in der Stellenausschreibung definierten Anforderungsprofils der Stelle. Der Schulleitung wird emp-fohlen, mit den Bewerbern Kontakt aufzunehmen und sich im Gespräch ein abschließendes Bild zu machen. Bei gegebener Eignung haben Lehrkräfte, die ihre Bewerbung mit Familienzusammenführung begründen, Vorrang.

7. Nach den erfolgten Bewerbungsgesprächen legt die Schulleitung unverzüglich, spätestens jedoch bis 30. Juni der

Regierung einen gereihten und entsprechend begründeten Besetzungsvorschlag vor. Die

Regierung verständigt den Bewerber, die abgebende und die aufnehmende Schule bei erfolgter Stellenzusage. Unabhängig von diesem neuen Verfahren besteht auch weiterhin die Möglichkeit sich um nicht ausgeschriebene Stellen zu bewerben. Josef Schätz Bereichsleiter Schulen

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Direktbewerbung an eine andere Schule innerhalb des Regierungsbezirks Niederbayern

Stelle ausgeschrieben auf der Homepage der Regierung v. Niederbayern Nr.

2009/ 2010

an die Schule

Der Antrag ist in Dateiform (einschließlich Anlagen) spätestens zum festgesetzten Termin (siehe niederbayerischer Schulanzeiger und Homepage der Regierung) über die Schulleitung bei der Regierung einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Veränderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse nach Abgabe des Versetzungsantrages unverzüglich auf dem Dienst-weg der Regierung anzeigen müssen! Wir werden Versetzungszusagen wieder zurücknehmen, falls sich herausstellt, dass Sie den Dienst nicht oder nicht im genannten Umfang aufnehmen.

Angaben zur Person Name, Vorname Geb.-Datum Personenkennzahl (z.B. 02/140778/3)

Fam. Stand: ggf. Schwerbehinderung in % Zahl .d. Kinder, die im Haus-

halt d. Antragstellers/in leben: Alter der Kinder:

verh. nicht verh. Jahre Dienstbezeichnung:

derzeitige Schule (Name, Anschrift, Telefon):

derzeitige Wohnanschrift (Straße, PLZ, Wohnort), Telefon, Fax, Handy künftige Wohnanschrift (Straße, PLZ, Wohnort), Telefon, Fax

Dienstliche Angaben Lehramt (Ausbildung) Sonderpädagogische Fachrichtung Schulstufe Fächerverbindung

2. Lehramtsprüfung: Jahr: Anstellungsnote: Arbeitszeit (derzeit)

Vollzeit Teilzeit mit WoStd. beurlaubt bis

Arbeitszeit im kommenden Schuljahr

Vollzeit Teilzeit mit WoStd.

Besondere Lehrbefähigungen / Ausbildungen:

Anzahl der beigefüg-ten Anlagen

Weitere Bewerbungen ja nein

Antrag bei der Schulleitung eingereicht:

Ort, Datum:

Stellungnahme (abgebende Schulleitung) Ort, Datum: Schulleitung:

Entscheidung (aufnehmende Schulleitung)

Ort, Datum: Schulleitung:

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Stand des Förderschulwesens im Regierungsbezirk Niederbayern im Schuljahr 2008/09 1. Mobile Sonderpädagogische Hilfe im Rahmen der interdisziplinären Frühförderung

Zahl der nachhaltig geförderten Kinder 1118 Zahl der schulisch finanzierten Mitarbeiterstunden 745

im Rahmen der Familie/im Kindergarten Zahl der nachhaltig geförderten Kinder 1032 Zahl der schulisch finanzierten Mitarbeiterstunden 515

2. Schulvorbereitende Einrichtungen

Zahl der geförderten Kinder 671 Zahl der Gruppen 79 Summe der Unterweisungsstunden durch Heilpädagogische Unterrichtshilfen, Heilpädagogische Förderlehrer und Son-derschullehrer

2121

3. Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung

Zahl der Schüler 5417 Zahl der Klassen 472 Summe der Unterrichtsstunden aller eingesetzten Lehrkräfte 16779

4. Schule für Kranke

Zahl der Schüler 160 Zahl der Klassen 14 Summe der Unterrichtsstunden aller eingesetzten Lehrkräfte 396

5. Mobile Sonderpädagogische Dienste

Zahl der geförderten Schüler 2696 Summe der Unterrichtsstunden aller eingesetzten Lehrkräfte 1504

6. Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung Zahl der Schüler 1333 Zahl der Klassen 127 Summe der Unterrichtsstunden aller eingesetzten Lehrkräfte 1999

Langfristige Sommerferienregelung 2011 bis 2017 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Oktober 2008 Az.: III.4-5 S 4407-6.67 785 Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. Mai 2008 folgende Termine für die Sommerferien in Bayern 2011 bis 2017 fest. erster Ferientag letzter Ferientag (Mo oder Mi) 2011/12 30. Juli 2011 (Sa) 12. September 2011 (Mo) 2012/13 1. August 2012 (Mi) 12. September 2012 (Mi) 2013/14 31. Juli 2013 (Mi) 11. September 2013 (Mi) 2014/15 30. Juli 2014 (Mi) 15. September 2014 (Mo) 2015/16 1. August 2015 (Sa) 14. September 2015 (Mo) 2016/17 30. Juli 2016 (Sa) 12. September 2016 (Mo) 2017/18 29. Juli 2017 (Sa) 11. September 2017 (Mo)

Siegfried Schneider

Staatsminister

KWMBl 2008 S. 434, StAnz 2008 Nr. 48

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Regionaler Schulentwicklungstag 2009

Individuelle Förderung im Schulalltag erfolgreich gestalten

Regionaler Schulentwicklungstag

07.03.2009 Stadthalle und Hochschule Deggendorf von 09:30 – 15:00 Uhr

Anmeldung über FIBS bis 23.01.2009

Volksschule: 40.1-0635.1-422 Förderschule: 41-0635.1-438 Berufsschule: 42-0635.2-1425

Hauptreferat: Dr. Eva Troßbach-Neuner Von der „Verschiedenheit der Köpfe“

oder individuelles Lernen fördern

Schulen, die ihre Arbeit präsentieren (Planungsstand der Infoshops: 08.12.2008)

Schulart Name der Schule Thema, max. Teilnehmerzahl Volks-schule

Hans-Carossa-Grundschule Heining-Schalding Passau

Team-Teaching als eine mögliche Form der Differen-zierung zur individuellen Förderung der Schüler

Volks-schule

Volksschule Stallwang

Jahrgangsstufen übergreifende, leistungsdifferenzierte Lerngruppen Mathematik 5/6 -

Volks-schule

Hauptschule Theodor Heuss Deg-gendorf

Lions-Quest – Programm zum Erwachsen werden (Entwicklung der Sozialkompetenzen)

Volks-schule

Grundschule Bernried „Förderung auf Verdacht“ Bausteine individueller För-derung im Grundschulalltag

Volks-schule

Deggendorf – Grundschule St. Martin

Möglichkeiten der inneren und äußeren Öffnung

Förder-schule

SFZ Deggendorf SFZ Bogen

Die Vorbereitung der „AG Hauptschulabschluss“ des SFZ Deggendorf auf die Prüfung zum externen Erwerb des Hauptschulabschlusses in Zusammenar-beit mit der HS St. Martin Deggendorf

Förder-schule

SFZ Landshut-Land SFZ Landshut -Stadt

Selbst- und Fremdeinschätzung in offenen Unterrichts-formen am Beispiel differenzierter Beobachtungsbögen

Förder-schule

SFZ Landau SFZ Landshut Land

Portfolioarbeit – Ein pädagogisches Instrument der Leistungsbeurteilung

Förder-schule

FZ KME Passau

Job-Chance K: Eine Initiative zur individuellen berufli-chen Integration körperbehinderter Jugendlicher in Passau

Förder-schule

FZ GE Landau Individuelle Lern- und Leistungsbeschreibung am För-derzentrum im geistige Entwicklung mit Hilfe des Pro-grammes ILD (Individuelle Lerndokumentation)

Gym-nasium

Staatliche Schulberatungsstelle Hochbegabung – finden und fördern

Gym-nasium

Gymnasium Landau Internetfernsehen – ein Projekt mit der Hochschule Deggendorf

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Real-schule

Staatliche Realschule Pfarrkirchen Projektpräsentation

Real-schule

Staatliche Realschule Plattling Konzepte und Praxis individueller Förderung an der Conrad-Graf-Preysing-Realschule

Real-schule

Staatliche Realschule Landshut Sportklasse

Real-schule

Staatliche Realschule Ergolding Bilingualer Unterricht

Real-schule

Staatliche Realschule Straubing Bläserklasse

Berufs-schule

Staatliche Berufsschule II Landshut Trainingsraummethode

Berufs-schule

Staatliche Berufsschule Kelheim

Jugendliche ohne Ausbildungsplatz - Konzept der BS Kelheim Arbeit mit Tagesplänen, Teamteaching, Berufsaufga-bengesteuertes Lernen (BGL nach Prof. Dr. Mulder)

Berufs-schule

Berufliche Schulen Vilshofen Schul- und Krisenseelsorge in der Berufsschule;

Berufs-schule

Staatliche Berufsschule II Straubing Modellversuch segel-bs, spezielles Lernen im Einzelhandel, Lernbeispiele und Lerninhalte

Berufs-schule

Staatliche Berufsschule II Straubing

Modellversuch segel-bs, spezielles lernen im Einzelhandel, Lernbeispiele und Lerninhalte

Geplanter Tagesablauf 09:00 Uhr Stadthalle: Rahmenprogramm 09:30 Uhr Grußworte: Oberbürgermeisterin, Prof. Höpfl, Hauptreferat: Dr. Troßbach-Neuner Von der „Verschiedenheit der Köpfe“ oder individuelles Lernen fördern ab 11:30 Uhr Hochschule: Verlagsausstellung und Mittagsverpflegung 12:30 - 13:30 Uhr Infoshops 1. Runde 14:00 - 15:00 Uhr Infoshops 2. Runde Anmeldung für die Infoshops vor Ort am 07.03.2009. Änderung der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für Lehr-kräfte an staatlichen Schulen in Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 30. Oktober 2008 Az.: 11.5-5P 4010.2-6.106 782 Gemäß Art. 155 Halbsatz 2 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG), § 51 Abs. 6, § 54b der Laufbahn-verordnung (LbV) werden die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für Lehr-kräfte an staatlichen Schulen in Bayern vom 11. April 2005 (KWMBl I S. 132) im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen wie folgt geändert: 1. Abschnitt A Nr. 2.4.2 wird wie folgt geändert: 1.1 Am Ende von Nr. 2.4.2.1 wird folgender Absatz angefügt:

"Bei der Anlassbeurteilung 2009 der Lehrkräfte in der Besoldungsgruppe A 12 mit der Lehramtsbefähi-gung für Volks-, Grund- oder Hauptschulen erfolgt die Bewertung nach einem System mit sieben Bewer-tungsstufen. Bei den einzelnen Beurteilungsmerkmalen sind die Abkürzungen für die jeweilige Bewer-

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tungsstufe, wie sie für das Gesamtergebnis vorgesehen sind, anzugeben. Einer verbalen Beschreibung der Leistungs- und Persönlichkeitsmerkmale bedarf es nicht. "

1.2 In Nr. 2.4.2.2 wird 1.2.1 der Satz

"Leistung, die in allen Belangen von herausgehobener Qualität ist" um den Zusatz „(HQ)“,

1.2.2 der Satz "Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt" um den Zusatz, „(BG)",

1.2.3 der Satz

"Leistung, die die Anforderungen übersteigt" um den Zusatz „(UB)",

1.2.4 der Satz "Leistung, die den Anforderungen insgesamt entspricht" um den Zusatz „(EN)“,

1.2.5 der Satz "Leistung, die die Anforderungen im Wesentlichen erfüllt" um den Zusatz „(WE)“,

1.2.6 der Satz "Leistung, die Mängel aufweist" um den Zusatz „(MA)" und

1.2.7 der Satz . "Leistung, die insgesamt unzureichend ist" um den Zusatz ,“(IU)"

ergänzt. 2. In Abschnitt A Nr. 2.4.3 wird nach dem ersten Absatz folgender Absatz eingefügt:

"Bei der Anlassbeurteilung 2009 im Sinne von Abschnitt A Nr. 2.4.2.1 wird das Gesamtergebnis auf-grund der bei den Einzelmerkmalen vergebenen Bewertungsstufen festgelegt. Das Gesamtergebnis ist kurz zu begründen."

3. Abschnitt A Nr. 4.2 wird wie folgt geändert: 3.1 Nr. 4.2.1 Buchst. b erhält folgende Fassung:

"Die Beurteilungszeiträume werden durch das Staatsministerium festgelegt. Der Beurteilungszeitraum für die Anlassbeurteilung 2009 im Sinne von Abschnitt A Nr. 2.4.2.1 der Lehrkräfte in der Besoldungs-gruppe A 12 mit der Lehramtsbefähigung für Volks-, Grund- oder Hauptschulen beginnt am 1. Januar 2007 und endet am 31. März 2009."

3.1 Nr. 4.2.2 Buchst. b erhält folgende Fassung: "Bei der Anlassbeurteilung 2009 im Sinne von Abschnitt A Nr. 2.4.2.1 sind alle Lehrkräfte in der Besol-dungsgruppe A 12 mit der Lehrbefähigung für Volks-, Grund- oder Hauptschulen zu beurteilen. Die Re-gelungen über den Leistungsbericht (vgl. dazu Abschnitt B) sowie der Nr. 4.2.2 Buchst. c sind nicht an-zuwenden. Fachlehrerinnen bzw. Fachlehrer und Förderlehrerinnen bzw. Förderlehrer an Volksschulen und an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung werden bis zur Regelbeförderung periodisch beur-teilt. Darüber hinaus werden diese Lehrkräfte nur auf Antrag periodisch beurteilt. Die Regelungen über den Leistungsbericht (vgl. dazu Abschnitt B) bleiben unberührt. Eine Rückkehr vom Leistungsbericht zur periodischen Beurteilung einer Lehrkraft findet nur auf Antrag der Lehrkraft statt."

4. Abschnitt A Nr. 4.5.2 wird wie folgt geändert:# 4.1 Der Satz "Die Bestimmungen unter Nr. 4.5.1 Buchst. a bis d gelten mit folgenden Maßgaben auch ent-

sprechend für die Beurteilung von Lehrkräften an Volksschulen" wird gestrichen. 4.2 In Nr. 4.5.2 Buchst. a wird der Satz

"Die dienstlichen Beurteilungen der Lehrkräfte werden von Schulleiterin oder Schulleiter erstellt und un-terzeichnet." durch folgenden Satz ersetzt:

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"Die Anlassbeurteilungen 2009 im Sinne von Abschnitt A Nr. 2.4.2.1 der Lehrkräfte in der Besoldungs-gruppe A 12 mit der Lehramtsbefähigung für Volks-, Grund- oder Hauptschulen werden auf Vorschlag der Schulleiterinnen und Schulleiter durch die fachliche Leitung des Schulamts erstellt und unterzeich-net."

4.3 Am Ende der Nr. 4.5.2 wird nach Buchst. d folgender Satz eingefügt: "Vorbehaltlich der vorstehenden Maßgaben gelten die Bestimmungen unter Nr. 4.5.1 Buchst. a bis d ent-sprechend."

5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2008 in Kraft.

Erhard Ministerialdirektor

KWMBl 2008 S. 437 Verfahren zur Erlangung des MODUS-Status Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 27. Oktober 2008 Az.: III.1-5 S 4200.4-6.79 525 Gemäß Art. 82 Abs. 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen kann das Staatsministerium zur Verbesserung der Qualität von Unterricht und Erziehung einer Schule den Status einer MODUS-Schule zuerkennen, wenn ihre Eignung hierfür nach einer externen Evaluation festgestellt worden ist. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt hierzu Folgendes fest: 1. Zuerkennung des MODUS-Status 1.1 Schulen, die extern evaluiert werden, erhalten spätestens im Mai des vorangegangenen Schuljahres von

der Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung ein Informationsschrei-ben, in dem sie auf die Möglichkeit hingewiesen werden, bei entsprechenden Evaluationsergebnissen (siehe Punkt 1.3) den MODUS-Status zu erwerben. Hierfür ist eine AntragsteIlung der Schule bei der Qualitätsagentur bis zum Ende des laufenden Schuljahres, also vor Durchführung der externen Evalua-tion, erforderlich. Die Qualitätsagentur informiert das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus über die AntragsteIlung.

1.2 Die AntragsteIlung setzt eine innerschulische Entscheidungsfindung voraus. Diese hat die Schulleiterin

oder der Schulleiter herbeizuführen, indem sie/er die Mitglieder der Schulgemeinschaft in der für die je-weilige Schulart im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie in den Schulordnungen vorgeschriebenen Weise beteiligt und das Benehmen (bei staatlichen Schulen) bzw. das Einvernehmen (bei kommunalen Schulen) mit dem Aufwandsträger herstellt.

1.3 Das Evaluationsteam führt die externe Evaluation mit den dafür vorgesehenen Fragebögen, dem Daten-

blatt, dem Beobachtungsbogen für den Unterricht sowie den Interviewleitfäden durch. Die Ergebnisse werden in einem Formblatt "Evaluationsbericht" zusammengeführt. Zusätzlich dazu füllt das Evaluations-team anhand der bei der Evaluation gewonnenen Ergebnisse einen MODUS-Bogen nach dem als Anla-ge beigefügten Muster aus, auf dem die für die Zuerkennung des MODUS-Status entscheidenden Quali-tätskriterien angeführt sind. Voraussetzung für die Zuerkennung des MODUS-Status ist, dass die Schule auf dem MODUS-Bogen in den Kriterien mit den grau unterlegten Bewertungsfeldern mit 3 (Stärke) oder 4 (große Stärke) sowie in keinem Kriterium mit 1 (große Schwäche) bewertet worden ist. Bei den Krite-rien "Schulentwicklungsprozess " und "Qualitätssicherung " muss eine Bewertung mit 4 vorliegen.

1.4 Die Qualitätsagentur übermittelt den Evaluationsbericht und den MODUS-Bogen, sobald diese Doku-

mente vollständig anonymisiert sind, zusammen mit dem Antrag der Schule an das Staatsministerium zur Entscheidung. Besteht das Schulleitungsteam aus weniger als drei Personen, ist das schriftliche Einverständnis der betroffenen Personen für die Weitergabe dieser Daten an das Staatsministerium er-forderlich.

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1.5 Das Staatsministerium entscheidet anhand des Evaluationsberichts und des MODUS-Bogens über die Vergabe des MODUS-Status und verleiht diesen für einen Zeitraum von fünf Jahren. Ein Anspruch auf Zuerkennung besteht nicht.

1.6 Der Status kann um weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn die Schule im Rahmen einer erneuten

externen Evaluation nach dem beschriebenen Verfahren entsprechende Evaluationsergebnisse erzielt (siehe Punkt 1.3). Hierfür ist eine schriftliche Antragstellung der Schule bei der Qualitätsagentur erforder-lich, die - soll der MODUS-Status übergangslos erhalten bleiben - spätestens eineinhalb Jahre vor Ab-lauf des MODUS-Status erfolgen muss.

1.1 Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus kann im Rahmen der Schulaufsicht den Status der MO-

DUS-Schule aberkennen, wenn gewährte Freiräume die Qualität schulischer Arbeit beeinträchtigen bzw. die Gefahr besteht, dass die Maßgaben des Art. 82 Abs. 1 BayEUG missachtet werden.

2. Verfahren zur Anzeige von MODUS-Maßnahmen 2.1 Die Schulleitung ist dazu verpflichtet, dem Staatsministerium schriftlich jede Weiterentwicklungsmaß-

nahme bis spätestens zum 1. Juni vor Beginn des Schuljahres, in dem die Maßnahme begonnen werden soll, anzuzeigen. In der schriftlichen Anzeige sind Inhalt, Ziel und Dauer der Maßnahme anzuführen, ggf. die Vorschriften der Schulordnung zu benennen, von denen abgewichen werden soll, sowie ein Konzept zur internen Evaluierung der Maßnahme festzulegen.

2.2 Sollte eine Maßnahme ungeeignet sein, kann das Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Rah-

men der Schulaufsicht die Durchführung dieser Maßnahme untersagen. 3. Geltungsbereich

Diese Bekanntmachung gilt für alle staatlichen und kommunalen Schulen.

4. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2008 in Kraft.

Erhard Ministerialdirektor

KWMBl 2008 S. 434 Informationen der Bezirksschwerbehindertenvertretung im Geschäftsbereich der Regierung von Niederbayern Die Bezirksvertrauensperson der Schwerbehinderten im Geschäftsbereich der Regierung von Niederbayern, möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie die Schwerbehindertenvertretung

• bei Anträgen zur Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung • bei Anträgen auf Erhöhung des Grades der Behinderung oder bei Widerspruchsverfahren • bei der stufenweisen Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung oder nach einem Unfall • bei persönlichen oder allgemeinen Problemen an der Dienststelle • bei Anträgen auf Teilzeit, Altersteilzeit, begrenzter Dienstfähigkeit oder Ruhestandsversetzung

berät und außerdem

• zur Integrationsvereinbarung und zu den Fürsorgerichtlinien • zu Änderungen im Schwerbehindertenrecht • zu allen Fragen, die mit der Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung zusammenhängen

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informiert. Darüber hinaus achtet sie auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Selbstverständlich werden alle Gespräche absolut vertraulich behandelt. Bezirksvertrauensperson: Andrea Wagner Regierung von Niederbayern Zimmer 150 B Gestütsstr. 10 84028 Landshut Telefon: 0871/808-1655 Telefax: 0871/808-1629 E-Mail: [email protected] 1. Stellvertreter: Hans-Christoph Dannecker Staatl. Bauamt Passau Servicestelle Deggendorf Bräugasse 13 94469 Deggendorf Tel. 0991/386-521 Telefax: 0991/386-199 E-Mail: [email protected] 2. Stellvertreter (u. Vertrauensperson f. berufl. Schulen): Josef Renner Staatl. Berufsschule Pfarrkirchen Max-Breiherr-Str. 30 84347 Pfarrkirchen Tel. 08561/98750 oder 08725/7606 Telefax: 08561/987550 E-Mail: [email protected] 3. Stellvertreter: Ralf Thannemann Wasserwirtschaftsamt Landshut Seligenthaler Str. 12 84034 Landshut Tel. 0871/8528-117 Telefax: 0871/8528-119 E-Mail: [email protected] Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX für die Geschäftsbereiche Volks-, Förder- und berufliche Schulen einschließlich der Staatlichen Schulämter im Regierungsbe-zirk Niederbayern I. Präambel Die Bayerische Staatsregierung hat durch Ministerratsbeschluss vom 25.09.2001 die Förderung der beruf-lichen Integration behinderter Menschen zu einem zentralen Anliegen ihrer Behindertenpolitik gemacht. Nach Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des GG für die Bundesrepublik Deutschland darf niemand wegen seiner Be-hinderung benachteiligt werden. Artikel 118 a der Verfassung des Freistaates Bayern verstärkt dieses Benachteiligungsverbot. Menschen mit Behinderung sind in besonderem Maße auf den Schutz und die Solidarität von Staat und Gesellschaft angewiesen. Ihre Eingliederung in Arbeit und Ausbildung ist wesentlicher Ausdruck und gleichzeitig Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und wiederholt bekundeter politischer Wille. Es entspricht dem Selbstverständnis der Dienststellen- und Schulleitungen, schwerbehinderte Lehrkräfte dauerhaft zu beschäftigen und damit zum Abbau der Arbeitslosigkeit beizutragen. Die dauerhafte berufliche Integration behinderter Menschen ist nur durch eine partnerschaftliche Zusam-menarbeit aller Beteiligten möglich. Die Vorgesetzten begegnen den schwerbehinderten Menschen im Rahmen der gesetzlichen und verwaltungsmäßigen Möglichkeiten mit Rücksicht und Wohlwollen.

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Die Dienststellen- und Schulleitungen suchen die Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Partnern, wie Schwerbehindertenvertretung, Personalrat und Integrationsamt. Die Schwerbehindertenvertretung leistet ihren Beitrag zur Umsetzung dieser Vereinbarung und zur Bewäl-tigung schulischer Fragestellungen. Hierbei wird sie vom Personalrat unterstützt. Für die Umsetzung dieser Vereinbarung sind in erster Linie die Dienststellenleitungen, die Schulleitungen und die Beauftragten des Arbeitgebers zuständig. Die Dienststellen- und Schulleitungen gewährleisten in ihrem Bereich, dass die Personalsachbearbeiterinnen und -bearbeiter sich mit den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches IX, der Bekanntmachung des Bay. Staatsministeriums der Finanzen über die Fürsor-ge für schwerbehinderte Angehörige des öffentlichen Dienstes in Bayern (kurz „Fürsorgerichtlinien“) und alle weiteren zu deren Gunsten erlassenen Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen vertraut machen und diese umsetzen. Alle Dienststellenleitungen (Schulämter und Schulleitungen) werden durch die Bezirksschwerbehinderten-vertretung auf Anfrage im Schwerbehindertenrecht informiert. Gleiches gilt für die Personalvertretung. Um diesen Zielen und der besonderen sozialpolitischen Verantwortung eines öffentlichen Arbeitgebers Rechnung zu tragen, schließen die Regierung von Niederbayern, der Bezirkspersonalrat, der Personalrat für die Förderschulen und die Bezirksschwerbehindertenvertretung folgende Integrationsvereinbarung ab: II. Leitlinien zur Betreuung schwerbehinderter Menschen im schulischen Bereich Schwerbehinderte Menschen haben auf Grund zahlreicher Rechts- und Verwaltungsvorschriften im öffent-lichen Dienst eine besondere Rechtsstellung. Vor allem das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX), das Bayerische Beamtengesetz, die Lehrerdienstordnung, das Bayerische Personalvertretungsgesetz, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und die Fürsorgerichtlinien für schwerbehin-derte Angehörige des öffentlichen Dienstes in Bayern gewährleisten diesen Schutz. 1. Personenkreis Diese Vereinbarung gilt für schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX und für

gleichgestellte Menschen im Sinne von § 2 Abs. 3 SGB IX. Die den schwerbehinderten Menschen zustehenden Rechte gelten auch für die Gleichgestellten, sofern diese nicht ausdrücklich ausgenom-men sind (Zusatzurlaub, Ermäßigungsstunden, Ruhestandsversetzung). Beschäftigte, über deren Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderte oder auf Gleichstellung noch nicht entschieden ist, sind möglichst wie Schwerbehinderte zu behandeln.

2. Einstellung von schwerbehinderten Arbeitnehmern Sobald in einer Dienststelle oder Schule Stellen neu zu besetzen sind, ist die zuständige Schwerbe-

hindertenvertretung unverzüglich und umfassend zu informieren. Bei Stellenausschreibungen (intern und extern) ist zu vermerken, dass die Stelle für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet ist und dass schwerbehinderte Bewerber bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Arbeitnehmer im Verwaltungsbereich ist – unbeschadet einer etwaigen Stellenausschreibung – frühzeitig vor jeder Einstellung schriftlich mit der Agentur für Arbeit Verbindung aufzunehmen. Bei akademischen Berufen kann zusätzlich bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Bonn nachgefragt werden, ob geeignete schwerbehinderte Menschen gemeldet sind. Die schriftliche Anfrage ist der Schwerbehindertenvertre-tung in Kopie zuzuleiten. Die Schwerbehindertenvertretung sowie der Personalrat sind über die Vorschläge der Agentur für Arbeit und die vorliegenden Bewerbungen unmittelbar nach deren Eingang zu informieren. Schwerbehinderte/gleichgestellte Bewerber sind grundsätzlich zu Vorstellungsgesprächen einzula-den, es sei denn, dass zwischen der Dienststelle und der Schwerbehindertenvertretung Einverneh-men darüber besteht, dass die Bewerber für den freien Arbeitsplatz nicht in Betracht kommen oder, dass eine Einstellung aufgrund der in einer Einstellungsprüfung oder in einem Ausleseverfahren er-zielten Platzziffer ausscheidet. Die Schwerbehindertenvertretung hat bei Vorliegen von berücksichtigungsfähigen Bewerbungen schwerbehinderter/gleichgestellter Menschen das Recht, an allen Vorstellungsgesprächen im Zu-sammenhang mit der Stellenbesetzung teilzunehmen. Alle Bewerber können die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung ablehnen; sie sind hierauf zu Beginn des Vorstellungsgesprächs hinzuweisen. Sind die Schwerbehindertenvertretung oder der Personalrat mit der beabsichtigten Entscheidung nicht einverstanden, so ist die Entscheidung mit diesem unter Darlegung der Gründe zu erörtern. Dabei sind die betroffenen schwerbehinderten Bewerber zu hören. Eine Erörterung ist nicht erforder-lich, wenn die Dienststelle dem Vermittlungsvorschlag oder der Bewerbung des schwerbehinderten Bewerbers folgt.

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Die Schwerbehindertenvertretung ist über die getroffene Entscheidung unverzüglich und umfassend zu unterrichten. Der Personalrat ist zu beteiligen. Eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung unterbleibt nur dann, wenn schwerbehinderte Be-werber dies ausdrücklich ablehnen.

3. Einstellung von Beamten Bei der Einstellung von Beamten gelten die Vorgaben der Laufbahnverordnung (§ 14 Abs. 1 LbV). Die

Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat sind entsprechend Punkt 2. mit einzubeziehen.

4. Beschäftigung und Art der Tätigkeit Schwerbehinderte Menschen erfüllen ihre Dienstpflichten, soweit es ihre Behinderung zulässt, wie

jeder andere Beschäftigte. Schwerbehinderte Menschen haben gegenüber ihrem Arbeitgeber An-spruch auf

- Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiter-entwickeln können (dies gilt nicht, soweit die Erfüllung dieses Anspruchs für die Dienststelle nicht zumutbar ist oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre oder soweit beamten-rechtliche Vorschriften entgegenstehen).

- bevorzugte Berücksichtigung bei Maßnahmen der Weiterbildung zur Förderung ihresberuflichen Fortkommens,

- behindertengerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten, - Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen.

Anträge auf Teilzeitbeschäftigung schwerbehinderter Beschäftigter sollen vorrangig berücksichtigt

werden; teilzeitbeschäftigten schwerbehinderten Beschäftigten soll auf Wunsch ein bevorzugtes Rückkehrrecht zur Vollbeschäftigung ermöglicht werden. Auf § 81 Abs. 5 SGB IX wird verwiesen.

Eine Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung (stufenweise Wiederaufnahme der Tätigkeit) ist Schwerbehinderten auf ihr Verlangen zu genehmigen.

5. Berufliche Förderung und dienstliche Beurteilung Die Schwerbehindertenvertretung ist frühzeitig vor Erstellung der dienstlichen Beurteilung über das

Anstehen der dienstlichen Beurteilung und über das dem Beurteilenden bekannte Ausmaß der Behin-derung zu informieren. Dies gilt nicht, wenn schwerbehinderte Beschäftigte auf Befragen die Beteili-gung ablehnen. Die Information der Schwerbehindertenvertretung soll konkret über jeden einzelnen zu beurteilenden Beamten erfolgen. Dies gilt auch für Beamte auf Widerruf ab Beginn der Ausbildung. Die Schwerbehindertenvertretung kann Beurteilende ihrerseits über Wesen und Ausmaß der Behin-derung unterrichten. Bei der Vergabe von Leistungsprämien oder Leistungszulagen sind schwerbehinderte Beschäftigte angemessen zu berücksichtigen. Ihrer Leistung ist die Bewertung zuzuordnen, als wenn ihre Arbeits- und Leistungsfähigkeit nicht durch die Behinderung gemindert wäre.

6. Benachteiligung Schwerbehinderte Beschäftigte dürfen bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme im Rahmen der

Schul- und Unterrichtsorganisation nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. 7. Zusammenarbeit Es entspricht der Zielsetzung des SGB IX, dass die Dienststellenleitung, die Schwerbehindertenver-

tretung, der Beauftragte des Arbeitgebers und die Personalvertretung eng zusammenarbeiten.

8. Schwerbehindertenvertretung Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der in der Dienststelle beschäftigten schwer-

behinderten Menschen. Um ihr einen laufenden Überblick über den zu betreuenden Personenkreis zu gewähren, sind ihr unverzüglich Zu- und Abgänge von schwerbehinderten Menschen sowie Änderun-gen im Grad der Behinderung mitzuteilen. Die Schwerbehindertenvertretung ist in allen, insbesondere baulichen, organisatorischen und perso-nalrechtlichen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwer-behinderten Menschen als Gruppe betreffen, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten, vor einer Entscheidung zu hören und über die getroffene Entscheidung unverzüglich zu informieren (§ 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Weitere Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung sind vor allem im SGB IX und in den Fürsorgerichtlinien, sowie im Gleichstellungsgesetz des Bundes und des Landes Bayern niedergelegt.

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Ist eine erforderliche Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung unterblieben, ist der Vollzug der Maßnahme zunächst auszusetzen und die Beteiligung innerhalb von sieben Tagen nach der Ent-scheidung nachzuholen. Erst danach hat der Arbeitgeber endgültig zu entscheiden (§ 95 Abs. 2 Satz 2 SGB IX).

III. Maßnahmen zur schulischen Integration

(Die folgenden Punkte 2- 6 gelten auch für gleichgestellte Menschen im Sinne von § 2 Abs. 3 SGB IX.)

Im Rahmen der Schuljahresvorbereitung bietet die Schulleitung dem schwerbehinderten Beschäftigten rechtzeitig vor Erstellen des Einsatzplanes ein Gespräch über dessen Arbeitsbedingungen an. Die Schwerbehindertenvertretung kann am Gespräch teilnehmen.

1. Mehrarbeit Bei schwerbehinderten Beschäftigten sind die Anordnung und die Genehmigung von Mehrarbeit nur

mit deren Einverständnis zulässig. Nach § 124 SGB IX sind schwerbehinderte Menschen auf ihr Ver-langen von Mehrarbeit freizustellen. Mehrarbeit im Schuldienst liegt vor, wenn über die regelmäßige Unterrichtsverpflichtung hinaus Unter-richt erteilt wird. Jede Vertretungsstunde, auch während der Elternsprechstunde, gilt als Mehrarbeit. Bei Lehrern, deren Unterrichtspflichtzeit ermäßigt wurde, liegt Mehrarbeit vor, wenn die herabgesetzte Unterrichtszeit überschritten wird.

2. Pausenaufsicht Zur Pausenaufsicht sind schwer behinderte Beschäftigte nur mit ihrem Einverständnis einzuteilen.

3. Schulfahrten – Schullandheimaufenthalte – Wandertage – Unterrichtsgänge Schwerbehinderte Beschäftigte werden nur mit ihrem Einverständnis als Leitung oder Begleitperson

eingesetzt.

4. Sportfest - Schulsporttage - Schulfeste - schulische Veranstaltungen Bei Sportfesten, Schulsporttagen, Schulfesten und anderen schulischen Veranstaltungen sind die

berechtigten Belange der schwerbehinderten Beschäftigten zu berücksichtigen.

5. Unterrichtsverteilung – Klassenleitung – Stundenplan – Aufsichtsführung Auf die persönliche Situation der schwerbehinderten Beschäftigten ist bei der Unterrichtsverteilung,

Klassenleitung, Stundenplangestaltung und Aufsichtsführung besonders Rücksicht zu nehmen. Im Bereich der beruflichen Schulen soll auf Wunsch des Schwerbehinderten von einer Übernahme einer Klassenleitung, zumindest von der Leitung mehrerer Klassen abgesehen werden. Teilzeitbeschäftigten Schwerbehinderten soll auf Wunsch mindestens ein unterrichtsfreier Tag ermög-licht werden, soweit dies schulorganisatorisch möglich ist. Bei Jahresstundenabrechnung ist möglichst auf eine gleichmäßige wöchentliche Stundenbelastung über das gesamte Schuljahr zu achten.

6. Versetzungen – Abordnungen – Umsetzungen Für schwerbehinderte Beschäftigte ist es in der Regel schwieriger als für Nichtbehinderte, sich auf

einen anderen Arbeitsplatz umzustellen. Sie sollen daher grundsätzlich nur versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden, wenn ihnen dabei mindestens gleichwertige Arbeitsbedingungen oder berufliche Entwicklungsmöglichkeiten angeboten werden können. Betroffe- ne schwerbehinderte Beschäftigte und die zuständige Schwerbehindertenvertretung müssen frühzei-tig vorher gehört werden. Soweit schwerbehinderte Beschäftigte selbst einen begründeten Antrag auf Versetzung, Abordnung oder Umsetzung stellen, soll dem entsprochen werden. Die Schwerbehindertenvertretung ist nach § 95 Abs. 2 SGB IX zu beteiligen.

7. Mobile Reserve Der Einsatz schwerbehinderter Beschäftigter in der Mobilen Reserve ist nur mit deren Zustimmung

möglich. IV. Schlichtung Kann zwischen der Dienststelle/Schulleitung und der schwerbehinderten Person über Maßnahmen der beruflichen Integration keine Einigung erzielt werden, müssen auf Wunsch eines Beteiligten die Schwer-behindertenvertretung und der Personalrat hinzugezogen werden. Kann eine Verständigung nicht herbei-

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geführt werden, entscheidet die vorgesetzte Dienststelle nach Anhörung der örtlichen Vertrauensperson oder der Bezirksvertrauensperson. V. Bekanntgabe Diese Integrationsvereinbarung ist im Schulanzeiger zu veröffentlichen. Auf die Integrationsvereinbarung wird jährlich im Schulanzeiger hingewiesen. Die Veröffentlichung wird alle zwei Jahre wiederholt. Allen in den Geschäftsbereichen Volks- und Förderschulen, beruflichen Schulen und in den Staatl. Schul-ämtern beschäftigten schwerbehinderten Menschen sowie allen Dienststellen- und Schulleitungen wird ein Exemplar dieser Vereinbarung auf dem Dienstweg zur Verfügung gestellt. VI. In-Kraft-Treten Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Sie gilt zunächst für zwei Jahre. Nach Ablauf von zwei Jahren verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, sie wird fristgerecht gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Kalenderjahr. Bis zum Abschluss einer neuen Integrationsvereinbarung gilt diese Vereinbarung fort. Landshut, 21.11.2006 Regierung von Niederbayern gez. Dr. Walter Zitzelsberger Regierungspräsident Personalrat für Sonderschulen gez. Gerhard Schaller Vorsitzender

Bezirksschwerbe- hindertenvertretung gez. Andrea Wagner Bezirksvertrauensperson

Bezirkspersonalrat gez. Kurt Fischbacher Vorsitzender

Organisation der Praktika für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschlen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. September 2008 Az: III.8-5 S 4020-PRA.81 555 (Nähere Informationen siehe KWMBl Nr. 21 vom 19. November 2008.) Organisation des Betriebspraktikums und des Orientierungspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. September 2008 Az: III.8-5 S 4020-PRA.81 554 (Nähere Informationen siehe KWMBl Nr. 21 vom 19. November 2008.)

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Organisation der Praktika für das Lehramt für Sonderpädagogik und für das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. September 2008 Az: III.8-5 S 4020-PRA.81 558 (Nähere Informationen siehe KWMBl Nr. 21 vom 19. November 2008.) Aufhebung der Bekanntmachung über die Organisation der Praktika für das Lehramt an beruflichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. September 2008 Az: III.8-5 S 4020-PRA.81 559 (Nähere Informationen siehe KWMBl Nr. 21 vom 19. November 2008.) Dritte Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug der Volksschulordnung hier: Formulare Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 3. September 2008 Az: IV.4-5 S 7422-4.71614 (Nähere Informationen siehe KWMBl Nr. 21 vom 19. November 2008.) Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (Berufsschulordnung - BSO) vom 30. August 2008 (GVBl S. 631) (Nähere Informationen siehe KWMBl Nr. 21 vom 19. November 2008.) Schulordnung für die Berufliche Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschulen - (Fachober- und Berufsoberschulordnung - FOBOSO) vom 28. August 2008 (GVBl S. 590) (Nähere Informationen siehe KWMBl Nr. 21 vom 19. November 2008.) Schulordnung für die Berufsfachschulen für Musik (Berufsfachschulordnung Musik - BFSO Musik) vom 30. September 2008 (GVBl S. 806) (Nähere Informationen siehe KWMBl Nr. 22 vom 3. Dezember 2008.) Siebte Verordnung zur Änderung der Fachschulordnung vom 26. September 2008 (GVBl S. 787) (Nähere Informationen siehe KWMBl Nr. 22 vom 3. Dezember 2008.)

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Aktion Tagwerk 2009 "Dein Tag für Afrika" am 23. Juni 2009 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20. Oktober 2008 Az: III.7-5 S 4430-6.105 861 Am 23. Juni 2009 findet der bundesweite Aktionstag der Aktion Tagwerk unter dem Motto "Dein Tag für Afri-ka" statt. Bei der Aktion Tagwerk können Schülerinnen und Schüler ihren Tagesarbeitslohn für Kinder- und Jugend-projekte spenden. Weitere Informationen sind unter www.aktion-tagwerk.de abrufbar. Der Veranstalter hat um den Hinweis gebeten, dass die Schulen den Aktionstag im Jahr 2009 auch an einem selbst gewählten Termin durchführen können. Die Entscheidung über einen möglichen Unterrichtsausfall wird in das pflichtgemäße Ermessen der Schullei-tung gestellt. Kufner Ministerialdirigent KWMBeibl2008 S. 211*

Volksschule

Fachberater/Fachberaterin für Handarbeit/Hauswirtschaft (E/G) im Landkreis Freyung-Grafenau Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Freyung-Grafenau ist ab dem Schuljahr 2009/10 eine Fachberater-stelle für Handarbeit/Hauswirtschaft (E/G) auf Widerruf zu besetzen. Der Fachberater/die Fachberaterin er-hält für seine/ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden gemäß Ziffer 3.3 der Bekanntmachung über die Unter-richtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen vom 10.05.1994 (KWMBl I S. 136), zuletzt geändert durch KMBek vom 28.05.2003 (KWMBl I S. 229) sowie KMS vom 17.05.2004. Für die Aufgaben der Fachberatung im Fach Handarbeit/Hauswirtschaft (E/G) gilt die Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern (KWMBek vom 08.05.1995 Nr. IV/5-P 7027-4/47 798, KWMBl I S. 205). Fachberater/Fachberaterin für den Kommunikations-technischen Bereich im Landkreis Rottal-Inn Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Rottal-Inn ist für das Schuljahr 2009/10 eine Fachberaterstelle für den Kommunikations-technischen Bereich zunächst für drei Schuljahre zu besetzen. Der Fachberater/die Fachberaterin erhält für seine/ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden gemäß Ziffer 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen vom 10.05.1994 (KWMBl I S. 136), zuletzt geändert durch KMBek vom 28.05.2003 (KWMBl I S. 229) sowie KMS vom 17.05.2004. Für die Aufgaben der Fachberatung im Kommunikations-technischen Bereich gilt die Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern (KWMBek vom 08.05.1995 Nr. IV/5-P 7027-4/47 798, KWMBl I S. 205).

Stellenausschreibungen

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Fachberater/Fachberaterin für Sport beim Staatlichen Schulamt im Lkr. Dingolfing Beim Staatlichen Schulamt im Lkr. Dingolfing ist die Stelle einer Fachberaterin bzw. eines Fachberaters für den Sport an Grund- und Hauptschulen zum 1. September 2009 neu zu besetzen. Diese wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Bewerben können sich Lehrer/innen an Volksschulen, die eine fachliche Ausbildung für den Sportunterricht nachweisen können (entweder Prüfungsnote in Sport im Zeugnis über die 1. Lehramtsprüfung oder erfolgrei-che Teilnahme an einem Grund- und Aufbaulehrgang bzw. Zusatzweiterbildungslehrgang in Sport ein-schließlich Schwimmen), Fachlehrer mit Sport in der Fächerverbindung und Lehrer an Grund- und Haupt-schulen, die nach LPO I Sport als nicht vertieftes Fach oder in der Fächerverbindung studiert haben. Erwar-tet wird ein überdurchschnittliches Engagement im Bereich des Sports (Fort- und Weiterbildung, Wettbe-werbswesen, Beratung im Sportstättenbau, Zusammenarbeit mit Sportvereinen) Der Fachberater/die Fachberaterin erhält für seine/ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden gemäß Ziffer 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen vom 10.05.1994 (KWMBl I S. 136), zuletzt geändert durch KMBek vom 28.05.2003 (KWMBl I S. 229) sowie KMS vom 17.05.2004.

Zusätzlicher Hinweis: Rektor/inn/en und Konrektor/inn/en können grundsätzlich nicht zu Fachberatern bestellt werden. Eine Versetzung in einen anderen Schulamtsbezirk wird durch die Bewerbung nicht begründet. Fachlehrern wird eine Stellenzulage gemäß BayBesO gewährt. Für die oben aufgeführten Fachberater-Stellen gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: 02.02.2009 2. Bei der Regierung: 09.02.2009

Förderschule

Im niederbayerischen Schuldienst werden vorbehaltlich evtl. zu treffender schulorganisatorischer Maßnahmen oder der Besetzung von Stellen mit überzähligen Funktionsträgern folgende Funktions-stellen zur Bewerbung ausgeschrieben:

RS vom 10.12.2008 Nr. B 4-5341-67

Sonderschulrektor/Sonderschulrektorin - Schulleiter/Schulleiterin

Schulstelle Schüler/Klassen

Stand: 01.10.2008 BesGr. Anforderungsprofil

Sonderpädagogisches Förderzentrum Deggen-dorf

SVE 2/21 Schule DFK 5/49 Jgst 3-9 11/134 Insgesamt: 16/183 MSH und MSD: 69 Lehrerstunden

A 15

Erforderlich: • Verwendungseignung für die Schulleitung

eines SFZ bzw. eines FZ in der letzten dienstlichen Beurteilung

• fachliche Qualifikation und berufliche Er-fahrung möglichst in einem der Förder-schwerpunkte Lernen, Sprache bzw. so-ziale und emotionale Entwicklung

• Führungskompetenz und Kommunikati-onsgeschick

• Kompetenz, in kollegialer Beratung, in Personal-, Organisations- und Unterrichts-entwicklung

• grundlegende EDV-Kenntnisse für Schul- und Personalverwaltung

• umfassende berufliche Erfahrung im stati-onären und möglichst auch im mobilen Einsatz an einem SFZ

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Staatliche Schule für Kranke im Regierungsbe-zirk Niederbayern � Sitz der Schulleitung: Klinik für Kinder- und Ju-gendpsychiatrie, Psycho-therapie und Psychosoma-tik im Bezirkskrankenhaus Landshut � Außenstellen: Kinderkrankenhaus Landshut Bezirkskrankenhaus Mainkofen Klinikum Deggendorf Kinderkrankenhaus Pas-sau Kinder- und Jugendpsy-chiatrie Passau Bezirkskrankenhaus Straubing

14/160 A 14 Z Erforderlich: • Befähigung zum Lehramt für Sonderpäda-

gogik • Verwendungseignung für die Schulleitung

einer Schule für Kranke in der letzten dienstlichen Beurteilung

• Umfassende berufliche Erfahrung im Un-terrichtseinsatz bei kranken Kindern und Jugendlichen

• Führungskompetenz und Kommunikati-onsgeschick im Umgang mit Lehrkräften verschiedener Schularten sowie mit Ärzten verschiedener medizinischer Fachrichtun-gen und ihren Mitarbeitern

• Kompetenz, in kollegialer Beratung, in Personal-, Organisations- und Unterrichts-entwicklung

• grundlegende EDV-Kenntnisse für Schul- und Personalverwaltung

Ergänzende Anmerkung: Der Bezirk Niederbayern als Träger der staatli-chen Schule für Kranke erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter der Schule für Kranke die Geschäftsführung des Vereins „Kranken Kindern helfen“ übernimmt.

Für die oben aufgeführten Funktionsstellen im Förderschulbereich gilt als Termin für die Vorlage der Gesuche: Bei der Regierung: 15.02.2009 Bewerbungen sind auf Formblatt "Wiederbesetzung der ...-Stelle" (erhältlich bei den Schulleitungen) vorzu-legen. Es muss damit gerechnet werden, dass Beförderungsstellen durch Beamte besetzt werden, die höhere als ihrem derzeitigen Dienstposten entsprechende Bezüge erhalten bzw. dass in Ausnahmefällen Stellen infolge schulorganisatorischer Gründe oder wegen Rückgangs der Schülerzahlen nicht mehr besetzt werden bzw. die Schülerzahl eine andere Bewertung der Beförderungsstelle erforderlich macht. Für die ausgeschriebenen Funktionsstellen können sich teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte bewerben. Die Ermä-ßigung der Unterrichtspflichtzeit darf bei Schulleitern nicht mehr als 4 Wochenstunden (bzw. 5 Wochenstun-den bei Teilnahme am verpflichtenden Arbeitszeitkonto) und bei Schulleiterstellvertretern nicht mehr als 6 (bzw. 7) Wochenstunden betragen (KMS vom 10.05.2004 Nr. IV.6-P 7020-4.33 636). Wegen der erheblich geringeren Zahl an beschäftigten Frauen in Schulleitungsfunktion werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Ehegatten von Schulleitern oder Stellvertretern dürfen grundsätzlich nicht an der betreffenden Schule ver-wendet werden, ebenso sonstige Angehörige im Sinne des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungs-verfahrensgesetzes, einschließlich von Verlobten, ggf. geschiedenen Ehegatten (Ziffer 3.2 der Beförderungs-richtlinien vom 15.03.2006). Falls solche Personen an der Schule beschäftigt sind, für die eine Bewerbung um eine Funktionsstelle abgegeben wird, ist dies in der Bewerbung unter Angabe des Angehörigkeits-verhältnisses schriftlich mitzuteilen. Die Stellen sind für die Besetzung mit schwer behinderten Menschen geeignet; schwer behinderte Bewerbe-rinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Umzugskostenvergütung kann nach Art. 2 des Bayer. Umzugskostengesetzes (BayRS 2032-5-1-F) nur ge-währt werden, wenn dies vor der Durchführung des Umzugs zugesagt worden ist.

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Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besetzung von frei werdenden Planstellen über die gesetzliche Wiederbesetzungssperre hinaus wegen der Genehmigung von Altersteilzeit für Funktionsinhaber noch ver-längern kann. Es wird erwartet, dass der Schulleiter seine Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt. Schätz Bereichsleiter Schulen

Sonstige Stellen

Religionspädagogisches Seminar der Diözese Regensburg Im Religionspädagogischen Seminar der Diözese Regensburg ist zum Schuljahresbeginn 2009/2010 die Stelle

einer Seminarrektorin/eines Seminarrektors zu besetzen. Der/Die Stelleninhaber/in ist in der Ausbildung und Betreuung der staatlichen Lehramtsanwärter an Grund- und Hauptschulen (Schwerpunkt Hauptschule) im Fach Katholische Religionslehre sowie in der Fortbildung kirchlicher und staatlicher Lehrkräfte im Bereich der Volksschulen tätig. Deshalb werden von den Bewerber/inne/n erwartet:

• Abgeschlossenes Studium (erstes und zweites Staatsexamen) für das Lehramt an Grund- bzw. Hauptschule mit Katholischer Religionslehre als Unterrichtsfach bzw. Diplomprüfung in Katholi-scher Theologie mit abgelegter zweiter Dienstprüfung

• Mehrjährige Erfahrung in der Schulpraxis (Grund- oder Hauptschule) und gute fachliche Qualifika-tion

• Bereitschaft zur Einarbeitung in alle Bereiche der Aus- und Fortbildung • Engagement, Flexibilität und Bereitschaft zu Kooperation und Verantwortung im Team • Kirchliche Unterrichtserlaubnis (Missio canonica) und persönliche Lebensführung nach den

Grundsätzen der Katholischen Kirche • Führerschein Klasse B und eigenes Kfz

Es wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber/in Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Anstellung und Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-) Diözesen. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 15.03.2009 zu richten an: Bischöfliches Ordinariat Referat Schule/Hochschule Niedermünstergasse 2 93047 Regensburg

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Schulreferat / RPS – Regensburg Kreatives Schreiben im Religionsunterricht Kreatives Schreiben kann die Anliegen eines zeitgemäßen Religionsunterrichts in vielerlei Hinsicht unterstüt-zen. Es fördert die Ausdruckskompetenz der Schülerinnen und Schüler und gibt ihnen die Möglichkeit, eige-ne Gedanken, Fragen und Vorstellungen zur Sprache zu bringen. Diese Fortbildung bietet die Möglichkeit, verschiedene Formen des kreativen Schreibens kennen zu lernen und durch praxiserprobte Beispiele aus der Grund- und der Hauptschule einen eigenen Zugang zu finden. Referentin: Claudia Rosenhammer, RLin i.K., Falkenstein Termin: Sa., 31.01.2009 Zeit: von 9:00 – 16:00 Uhr Ort: Bildungshaus Schloss Spindlhof, Regenstauf Leitung: Christian Herrmann, SR i.K., RPS Regensburg Zielgruppe: alle pastoralen Berufe, Religionslehrer/innen i.K., staatliche Lehrkräfte mit Missio canonica Kosten: 15.- Euro (Tagungsgebühr und Mittagessen) Anmeldung: über FIBS (Stichwortsuche: VS03) Keine Angst vor den Neuen Medien! Kinder und Jugendliche, unsere Schülerinnen und Schüler, verwenden wie selbstverständlich Medien, die uns Erwachsenen häufig völlig fremd sind und die uns teilweise auch Angst machen (z.B. sog. Killerspiele). Die Kenntnis vom Inhalt und vom Umgang mit diesen Medien, also z.B. mit Computerspielen, mit der Play-Station, mit Blogs, Chatrooms, mit „YouTube“ oder „MySpace“, mit virtuellen Welten wie „Second life“ und dem web 2.0, kann eine Hilfe sein, die junge Generation zu verstehen und Kompetenz in der Bewertung und im Umgang mit diesen Dingen zu entwickeln. Der Fortbildungstag vermittelt praxisbezogen und handlungsorientiert - u.a. durch den konkreten Umgang mit den Medien - grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten und gibt Orientierung bei deren Bewertung aus pädagogischer Sicht. Referentin: Corinna Fahnroth, RLin i.K., Mainburg Termin: Sa., 14.03.2009 Zeit: von 9:00 – 16:00 Uhr Ort: Diözesanzentrum Obermünster, Regensburg (Kolpingwerk) Leitung: Christian Herrmann, SR i.K., RPS Regensburg Zielgruppe: alle pastoralen Berufe, Religionslehrer/innen i.K., staatliche Lehrkräfte mit Missio canonica Kosten: 15.- Euro Anmeldung: über FIBS (Stichwortsuche: VS04) „Tage der Orientierung“ an Hauptschulen - Erfahrungsaustausch, Planung und Methoden - Diese Fortbildung will ein abwechslungsreicher, informativer und methodenreicher Nachmittag für alle sein, die „Tage der Orientierung“ (TdO) an ihrer Hauptschule schon machen oder machen möchten. Wir tauschen Erfahrungen aus, lernen Methoden für TdO kennen und besprechen Fragen zum Thema: Pla-nung, Zuschüsse und Anträge für TdO. Referent/in: Michael Pfister, Fachreferent für TdO an Hauptschulen Christine Stauß, Dipl.Rel.Pädin (FH), Jugendpflegerin in Landshut Termin: Mi., 18.02.2009 Zeit: 14:30 - 17:30 Uhr Ort: Kath. Jugendstelle Landshut Teilnehmerzahl: max. 15 Kosten: keine Anmeldung: FIBS (Stichwortsuche: SPL04) bzw. im Schulpastoralen Zentrum Landshut (0871/276676-0) Anmeldeschluss: 11.02.2009

Fort- und Weiterbildungen

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Schulreferat / RPS - Passau Der Veranstaltungskalender ist nach folgendem Schema aufgebaut:

Datum - Tag / Uhrzeit SCHULART

»THEMA« Abkürzungen: R Realschule - Untertitel - V Volksschule G Gymnasium (GS + HS) B Berufliche Schulen Referent(en) / Leitung F Förderschule A Alle Schularten

Ort SEN Seniorinnen/Senioren aller Schularten

� Anmeldung

Alle Veranstaltungen finden Sie in FIBS. (www.fibs.schule.bayern.de) Anmeldungen sind nur noch über FIBS möglich.

5. Februar 2009 - Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr A »PRIESTER MACHEN SCHULE« - Grundlegendes, Notwendiges, Hilfreiches für den Religionsunterricht - Ein religionspädagogischer Fortbildungstag für Geistliche

Spectrum Kirche, Haus Mariahilf, Passau

Anmeldung bis Montag, den 2. Februar 2009 beim Bischöflichen Schulreferat

4. März 2009 - Mittwoch 15:00 - 17:00 Uhr A »MICH, MEINE SACHE, MEIN UMFELD KREATIV GESTALTEN« - Supervisionsgruppe für Lehrerinnen und Lehrer aller Fachrichtungen - In Zusammenarbeit mit der Katholischen Erwachsenenbildung und den Staatlichen Schulämtern Passau und Freyung-Grafenau. Michael Konrad Reis, Ehe- Familien- und Lebensberater, Supervisor spectrum Kirche - Haus Mariahilf, Passau Das erste Treffen dient dem Kennenlernen der Arbeitsweise und der Entscheidungsfindung über die endgül-tige Teilnahme. - Insgesamt sind 8 Treffen vorgesehen.

Weitere Termine: 18.03.09 01.04.09 22.04.09 13.05.09 27.05.09 17.06.09 01.07.09

Teilnehmerzahl: 10 Personen bilden eine geschlossene Gruppe

Gebühr: 120.- € für alle 8 Treffen.

Zur Professionalität der Lehrerpersönlichkeit gehören in erster Linie Fachwissen, didaktisch-methodisches Können und pädagogische Kompetenz, ergänzt durch die im Laufe der Berufsjahre erworbenen Kenntnisse des sozialen und institutionellen Umfeldes „Schule“. In der schulischen Praxis wächst das Bedürfnis, das eigene unterrichtliche Handeln zu reflektieren mit dem Ziel, die professionelle Kompetenz zu erweitern. Die sozial-kommunikativen Bedingungen des Unterrichts spielen dabei eine zentrale Rolle, denn Unterricht ist wesentlich Beziehungsgeschehen. Darüber hinaus steht die Lehrerpersönlichkeit beruflich immer im Zent-rum kommunikativer Vorgänge. Kursgegenstand ist das eigene berufliche Handeln in anfordernden, konfliktreichen und belastenden Situati-onen im Feld Schule, aber auch Beratung zur Verbesserung des Unterrichtsgeschehens. Die Arbeit orientiert sich an Fallbeispielen und Erfahrungen, die die Teilnehmenden mitbringen. In geschütz-ter Atmosphäre werden vertiefte Einsichten und neue, erweiterte Handlungsspielräume möglich.

Anmeldung bis Mittwoch, den 25. Februar 2009

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4. - 5. März 2009 - Mittwoch bis Donnerstag A

»Wer betet, wird frei« - Kraft aus der Mitte für den Alltag der Schule - Spirituelle Begleitung von Lehrerinnen und Lehrern Domkapitular Josef Fischer Haus der Begegnung, Heilig Geist, Burghausen Kostenbeitrag: 35 €

Anmeldung bis Mittwoch, 25. Februar 2009 Bildungswerk und Akademie des BLLV e.V. Programmübersicht 1. Halbjahr

���� 2009/01 – Dieter Gaube et. al. Eingreifen statt wegschauen / Grundkurs Termin: 30.01. – 01.02.2009 Beginn 17:00, Ende ca. 13:00 Uhr Tagungsort: Vollmar-Akademie, Kochel Kosten: € 74,- inkl. Ü/V, € 15,- / pro Nacht im EZ ���� 2009/02 Dr. Oliver Reuter Plastizieren Termin: 09.02.2009, 14:30 – 17:30 Uhr Tagungsort: Universität Augsburg Kosten: € 20,- / Mitglieder BLLV oder BDK € 10,- ���� 2009/03 Stefanie Aufmuth Drucken Termin: 10.02.2009, 14:30 – 17:30 Uhr Tagungsort: Universität Augsburg Kosten: € 20,- / Mitglieder BLLV oder BDK € 10,- ���� 2009/04 Roland Kirschner, Florian Fischer, M.A. Rhetorik in schulischen Konfliktsituationen Termin: 13. – 15.02.2009 Beginn 17:00, Ende ca. 13:00 Uhr Tagungsort: Vollmar-Akademie, Kochel Kosten: € 74,- inkl. Ü/V, € 15,- / pro Nacht im EZ ���� 2009/05 Dr. Oliver Reuter Kunstwerke im Unterricht Termin: 16.02.2009, 14:30 – 17:30 Uhr Tagungsort: Universität Augsburg Kosten: € 20,- / Mitglieder BLLV oder BDK € 10,- ���� 2009/06 Stefanie Aufmuth Farbe Termin: 17.02.2009, 14:30 – 17:30 Uhr Tagungsort: Universität Augsburg Kosten: € 20,- / Mitglieder BLLV oder BDK € 10,- 2009/07 Dr. Dorothea Emmerl et.al. Fachtag U3: Keine Bildung ohne Bindung Termin: 06.03.2009, 15:00 – 18:00 Uhr Tagungsort: BLLV, München Kosten: € 15,- / Mitglieder € 10,-

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2009/08 Thomas Proft Goldschmieden Termin: 07.03.2009, 09:30 – 17:00 Uhr Tagungsort: BLLV, München Kosten: € 64,- / Mitglieder € 44,- zzgl. € 10,- Nebenkosten ���� 2009/09 Winfried Veeser Kommunikation mit muslimischen Kindern Termin: 07.03.2009, 09:30 – 16:30 Uhr Tagungsort: NLLV, Nürnberg Kosten: € 59,- / Mitglieder € 39,- ���� 2009/10 Maria Edin-Kroll Gewaltprävention in multiethnischen Klassen / Vortrag Termin: 13.03.2009, 16:00 – 18:30 Uhr Tagungsort: BLLV, München Kosten: € 10,- / Mitglieder € 5,- ���� 2009/11 Kathrin Imke Sonne in der Stimme / Kooperation mit IGP Termin: 21.03.2009, 10:00 – 17:00 Uhr Tagungsort: NLLV, Nürnberg Kosten: € 79,- / Mitglieder € 59,- ���� 2009/12 Dagmar Franz-Abbott Stimme und Körpersprache / Kooperation mit IGP Termin: 21.03.2009, 10:00 – 17:00 Uhr Tagungsort: BLLV, München Kosten: € 59,- / Mitglieder € 39,- ���� 2009/13 Dr. Rudolf Bauer Philosophieren mit Kindern Termin: 28.03.2009, 09:30 – 16:30 Uhr Tagungsort: BLLV, München Kosten: € 69,- / Mitglieder € 49,- ���� 2009/14 Gerhard Bachhuber Schmuck selbst gestalten / Werkstattseminar Termin: 28.03.2009, 09:00 – 17:00 Uhr Tagungsort: Schmuckeria, Nürnberg Kosten: € 80,- / Mitglieder € 60,- zzgl. Material 2009/15 Dr. Dorothea Emmerl et.al. Modulare Fortbildung: Fit werden für Kleinkinder Termin: Freitag und/oder Samstag, jeweils 09:00 – 17:00 Uhr 03./04.04.2009 29./30.05.2009 10./11.07.2009 30./31.10.2009 05.12.2009 19./20.02.2010 Tagungsort: BLLV, München Kosten: € 1.100,- / Mitglieder € 900,- ���� 2009/16 Gabriele Hertlein Kein Küsschen auf Kommando/ Vortrag Termin: 24.04.2009, 15:00 – 18:00 Uhr Tagungsort: BLLV, München Kosten: € 15,- / Mitglieder € 10,-

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���� 2009/17 Toni Gschrei Reden und dabei überzeugen Termin: 24. – 26.04.2009 Beginn 17:00, Ende ca. 13:00 Uhr Tagungsort: Vollmar-Akademie, Kochel Kosten: € 74,- inkl. Ü/V, € 15,- / pro Nacht im EZ ���� 2009/18 Sabine von Bleichert Mehr Respekt bitte! Termin: 25.04.2009, 09:30 – 16:30 Uhr Tagungsort: BLLV, München Kosten: € 69,- / Mitglieder € 49,- ���� 2009/19 Winfried Veeser Wenn im Unterricht nichts mehr geht Termin: 25.04.2009, 09:30 – 16:30 Uhr Tagungsort: NLLV, Nürnberg Kosten: € 59,- / Mitglieder € 39,- ���� 2009/20 N.N. Kindergarten-/Grundschultag Termin: 25.04.2009, 09:00 – 16:00 Uhr Tagungsort: Fachakademie für Sozialpädagogik, Seligenthal Kosten: € 10,- / Mitglieder kostenlos ���� 2009/21 Norbert Radlinger Entlastung durch kollegiale Beratung Termin: 28.04.2009, 15:00 – 18:00 Uhr Tagungsort: Bayernkolleg, Augsburg Kosten: € 30,- / Mitglieder € 20,- ���� 2009/22 Norbert Radlinger Entlastung durch kollegiale Beratung Termin: 05.05.2009, 15:00 – 18:00 Uhr Tagungsort: Bayernkolleg, Augsburg Kosten: € 30,- / Mitglieder € 20,- ���� 2009/23 Maria Edin-Kroll Migrantenkinder lernen anders / Vortrag Termin: 08.05.2009, 16:00 – 18:30 Uhr Tagungsort: BLLV, München Kosten: € 10,- / Mitglieder € 5,- ���� 2009/24 Renate U. Wiesmann Körpersprache – Ihr Auftritt Termin: 09.05.2009, 09:30 – 17:00 Uhr Tagungsort: BLLV, München Kosten: € 69,- / Mitglieder € 49,- ���� 2009/25 Dr. Christian Lehmann Kein Angst vor falschen Tönern Termin: 15./16.05.2009 15:00 – 18:00 / 09:30 – 17:00 Uhr Tagungsort: BLLV, München Kosten: € 89,- / Mitglieder € 69,- 2009/26 Hedi Pruy-Lange Führungsaufgabe Mitarbeitergespräche Termin: 16.05.2009, 09:30 – 16:30 Uhr Tagungsort: NLLV, Nürnberg Kosten: € 69,- / Mitglieder € 49,-

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���� 2009/27 Mahmut Gergerli Verhaltensmuster von türkischen Jugendlichen / Vortrag Termin: 19.06.2009, 15:00 – 17:00 Uhr Tagungsort: BLLV, München Kosten: € 10,- / Mitglieder € 5,- ���� 2009/28 Britta Loebell Schreibwerkstatt Termin: 20.06.2009, 09:30 – 16:30 Uhr Tagungsort: BLLV, München Kosten: € 69,- / Mitglieder € 49,- ���� 2009/29 Kathrin Imke Das Körper-Alphabet / Kooperation mit IGP Termin: 27.06.2009, 10:00 – 17:00 Uhr Tagungsort: NLLV, Nürnberg Kosten: € 59,- / Mitglieder € 79,- 2009/30 Mercedes Voss Blind schreiben am PC Termin: 27.06.2009, 09:30 – 14:30 Uhr Tagungsort: BLLV, München Kosten: € 64,- / Mitglieder € 44,- Hinweis: ���� = Zur Freigabe vorgesehen: Anerkennung des Kultusministeriums als eine die staatliche Lehrer-fortbildung ergänzende Maßnahme.

Anmelde- und Teilnahmebedingungen

Für alle Angebote ist eine schriftliche Anmeldung mit Einzugserlaubnis erforderlich. Die Anmeldung ist damit verbindlich. Sollte die Veranstaltung bereits belegt sein oder nicht zustande kommen, erfolgt umgehend eine entsprechende Nachricht. Eine schriftliche Platzbestätigung erfolgt spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung. Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Seminarbeginn. Sind noch freie Plätze vorhanden und findet das Seminar statt, nehmen wir Ihre Anmeldung auch kurzfristig auf. Bei Absagen bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine Unkosten: Abbuchungen per Einzugserlaubnis werden erst nach Ablauf dieses Zeitraumes eingeleitet. Bei späteren Absagen muss die jeweilige Teilnahmegebühr in voller Höhe berechnet werden, wenn keine Ersatzperson gestellt wird. Unsere Seminare sind in der Regel offen für alle Lehrer/innen, pädagogische Fachkräfte und Studen-ten/innen. Kursgebühren sind in der Regel als Fortbildungsveranstaltungen steuerlich absetzbar. Ermäßigungen – Gruppenrabatt und Treuebonus Sollte sich mehr als ein/e Teilnehmer/in aus einer Einrichtung/Schule zu einer Fortbildungsveranstaltung verbindlich anmelden, wird ein Gruppenrabatt von 20 % gewährt. Der Nachlass ist über eine Bescheinigung der Schulleitung/des Arbeitgebers zu erbringen. Diesen bitte per Post/Fax zusammen mit der Anmeldung an uns senden. Bei Rücktritten entfällt der Gruppenrabatt. Wer schon oft an unseren Kursen teilgenommen hat, erhält einen Treuerabatt: Jede 7. Fortbildungsveranstaltung ist gebührenfrei. Der Nachweis ist über Teilnah-mebescheinigungen zu erbringen, die uns zusammen mit der Anmeldung oder per Fax zugeschickt werden. So erreichen Sie uns:

Akademie des BLLV Bavariaring 37 80336 München Tel.: 089 721001-46 Fax 089 721001-834 [email protected] Online-Anmeldung: http://www.bllv.de/service/fortbildung.html

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Schulmeisterschaft im Schach „Eine Untersuchung von Dr. Marion Kauke belegt ein besseres Gedächtnis, Auffassungs- und Vorstellungs-vermögen schachspielender Kinder im Vergleich zu Schachunkundigen (entnommen aus der Informations-broschüre der Deutschen Schulschachstiftung e. V. zum Thema Schulschach). Es lässt sich belegen, dass mit Schulschach nicht nur die Entwicklung von Denkstrukturen gefördert wird, sondern auch ein Beitrag zu einer positiven sozialen Entwicklung geleistet werden kann.“ Die Niederbayerische Schulschach-Meisterschaft wird auch heuer vom Gymnasium Dingolfing ausge-richtet. Über die Teilnahme der Schüler gem. KMS v. 27.02.1995 Nr. VI/9-S 5402/28-8/28859 (KMS an die Kontakt-lehrer und Ministerialbeauftragten) entscheidet die Schulleitung. Termin: Mittwoch, 11.02.2008 Anreise bis 09.30 Uhr Turnierbeginn: 10.00 Uhr Ende: ca. 16.00 Uhr Spielort: Stadthalle Dingolfing Turniermodus: Kurzpartien, 5 Wertungsklassen, eine Mannschaft = 4 Spieler (1 Ersatzspieler möglich) System: richtet sich nach Teilnehmerzahl Spielberechtigung: Wertungsklasse I (WK I): Jahrgang 89und jünger*) (nur in Bayern) WK II/U17: Jahrgang 1992 WK III/U15: Jahrgang 1994 WK IV/U13: Jahrgang 1996 Mädchenteams WK Mädchen 1989 und jünger erwünscht WK Grundschulen: Klassen 1-4 (keine Jahrgänge) *) Auf Deutscher Ebene wird seit 1999 kein Wettbewerb durchgeführt – keine Qualifikation zum DSMW in WK I; kann nur Bayernmeister werden! Meldeschluss: 1. Februar 2009 (WK angeben). Spielmaterial: Je Mannschaft 2 Spielgarnituren mit funktionsfähigen Uhren (kennzeichnen!) Ohne Spielmaterial kann reguläre Teilnahme nicht garantiert werden. Kontakt: StD Kutschera Tel.: 08731/10 83 Fax: 08731/39 50 56 e-Mail: [email protected] Weitere Informationen zum Schulschach: www.nb-schach.de; www.schulschach-bayern.de; www.bayerische-schachjugend.de;

Wettbewerbe

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Herrn Gottlieb Kutschera Kreutfeld 26a 84177 Gottfriedingerschwaige Fax: 08731 / 39 50 56 [email protected] Die/das ____________________________________________________________________________

(Name der Schule meldet zur BSJ-Schulschach-Mannschaftsmeister in der WK ……… folgende Schüler/innen: WK _____________________________________ _____________________________________ _____________________________________ _____________________________________ Betreuer:

(Unterschrift ) Tel: FAX: e-Mail: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

(Bitte hier abtrennen) Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2009 in Texterfassung (PC/MS mit Korrektur), Textorganisation (Autorenkorrektur - Kategorie 1 und 2) und Kurzschrift Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 27. Oktober 2008 Az.: V.2-5 S 4306.3.15-6.114 210 Das Bayerische Schülerleistungsschreiben 2009 in Texterfassung (PC/MS mit Korrektur), Textorganisation (Autorenkorrektur - Kategorie 1 und 2) und Kurzschrift wird in der Zeit vom 16. bis 27. März 2009 an folgenden Schularten durchgeführt: • Berufsfachschulen für Büroberufe, für Kaufmännische Assistenten/Assistentinnen, für Fremdsprachen-

berufe und für IT-Berufe • Berufsschulen • Hauptschulen • Gymnasien • Realschulen • Wirtschaftsschulen Den Schulen wird eine rege Beteiligung am Schülerleistungsschreiben empfohlen. Die Durchführung obliegt dem Bayerischen Stenografenverband e.V., Amperstraße 1, 93057 Regensburg (Tel. 09 41/4 78 04, Fax: 0941/4 24 47, E-Mail: [email protected], Internet: www.bayerischer-stenografenverband.de. Erhard Ministerialdirektor KWMBeibl 2008 S. 212*

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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Besprechungen und Hinweise keine Genehmigung der betreffenden Bücher zum Unterrichtsgebrauch durch die Schüler darstellen. Die Rezension gibt nicht die Meinung der Regierung wieder. Erdt S./Obermeier K., DVD/Sport-Demo-CD: „Raus aus dem Alltag!“, Alltag Pur München, 15,- Euro zzgl. Versand-kosten Zum 15. Oktober 2008 ist diese Sport-Demo-CD mit Film- und Videoaufnahmen neu erschienen. Die dargestellten Übungen bringen Abwechslung in ihre Sportstunde. Die CD zeigt Übungen mit einfachen Alltagsmaterialien wie z.B. Bierdeckel und FIiegenklatscher. Konzeptionell verfolgen die Autorinnen die Idee, eine Sport-Demo-CD für Grundschullehrer zum Thema Bewegung mit Einsatz von Alltagsmaterialien anzubieten. Auch Alltagsmaterialien wie Zeitungen, Bananenkartons, ... lassen sich mit etwas Phantasie in Sportgeräte verwandeln - wie das geht wird Ihnen anschaulich auf der Sport-Demo-CD präsentiert. Die CD kann via Mail bei [email protected] bestellt werden. Ebenso möchten wir auf die Homepage www.alltaq-pur.de verweisen.

Lohfeld W. (Hrsg.), Gute Schulen in schlechter Gesellschaft, VS Verlag für Sozialwissenschaften, 209 S., ISBN 978-3-531-15837-2, 24,90 Euro Schulische Arbeit in ,Brennpunkten', in Stadtteilen mit ,besonderen Belastungen' oder ,Entwicklungsbedarf' stellt eine Herausforderung aus der pädagogisch-praktischen, der politischen und der pädagogisch-wissenschaftlichen Perspektive dar. Von besonderem Interesse sind Schulen, die Problembelastungen als konkrete Aufgaben ihrer pädagogischen Arbeit definieren. Schulen, die sowohl eine gute Schulatmosphäre schaffen als auch Schulerfolg für ihre Schüler und Schülerinnen ermöglichen. Von verschiedenen Seiten werden in diesem Band Schulen, Gesellschaft und Rahmenbedin-gungen für schulpädagogische Arbeit - und zwar regional, national und international - beleuchtet sowie der Stand der Forschung untersucht und vorgestellt. Inhalt Sozialstrukturelle Rahmenbedingungen - Sozialräumliche Einbindung von Schulen. Strukturelle Grenzen und institutionelle Chancen- Hauptschulpreis 2007: Deutschlands beste Schulen mit Hauptschulabschluss - Schulentwicklung in benachteiligten Regionen. Internationale Steuerungsstrategien - Zurück zur Praxis

Kolbe F.-U./Reh S./Fritzsche B., Ganztagsschule als symbolische Konstruktion. Fallanalysen zu Legitimationskur-sen in schultheoretischer Perspektive, VS Verlag für Sozialwissenschaften, 247 S., ISBN 978-3-531-15601-9, 24,90 Euro Ganztagsschulen entwerfen Kompensationsfiguren zur Legitimation bzw. als orientierungswirksames Sinnfundament. Diese bewegen sich zwischen der Begründungsfigur einer "ganzheitlichen" Schule als einer Art "Ersatzfamilie" einerseits und der Begründungsfigur als Ort eines notwendig zu optimierenden, nämlich ausgedehnten schulischen Lernens ande-rerseits. Einige Schulen verschreiben sich hohen Zielen einer grundlegenden Strukturtransformation ihrer historisch entstandenen Lern- und Schulkultur. Die Legitimationsanforderungen werden also durch symbolische Sinnkonstrukte bearbeitet. Diese stellen eine der entscheidenden Rahmungen für die Entwicklung der Lern- und Unterrichtskultur an Schulen mit ganztägigem Angebot dar. Der Band dokumentiert erste empirische Forschungen der Erziehungswissen-schaft zur Ganztagsschule. Becker H., Politik und Partizipation in der Ganztagsschule, Wochenschau-Verlag, 126 S., ISBN 978-3-899-74381-4, 16,80 Euro Der Band schildert die jüngsten empirischen Erkenntnisse über Kooperationen der außerschulischen politischen Ju-gendbildung mit Ganztagsschulen und zeigt, wie Politik und Partizipation ihren Platz in der Ganztagsschule finden kön-nen.

Reese Maike, Wie macht man gute Schule? Basiswissen zum schulinternen Qualitätsmanagement, 116 S., ISBN 978-3-472-06754-2, 20,- Euro Kurz und prägnant - alles was die Schulleitung über schulisches Qualitätsmanagement wissen muss. Schulen sind durch Planung und Einführung eines schulinternen Qualitätsmanagements stark gefordert. Das Praxisbuch erläutert anschaulich das notwendige Basiswissen. Die grundlegenden Verfahren und Prinzipien werden in kompakter Form vorgestellt. Dabei geht es nicht um universelle Lösungen für alle Schulen, sondern um Leitlinieneiner erfolgreichen und effizienten Gestaltung des schulinternen Qualitätsmanagements. Der Band hilft bei der Umsetzung dieser Ziele und gibt Antworten auf viele Fragen zu dem komplexen Thema. Das kom-pakte Praxisbuch bietet Tipps und Anregungen für die zentralen Aspekte des schulinternen Qualitätsmanagements.

Medien-Neuerscheinungen

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Blömeke/Herzig/Tulodziecki, Gestaltung von Schule. Eine Einführung in die Schultheorie und Schulentwicklung, Klinkhardt-Verlag, 339 S., ISBN 978-3-781-51502-4, 22,- Euro Die Gestaltung von Schule stellt eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe dar. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe sollte darauf gerichtet sein, zum einen dem Grundrecht des Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit und zum anderen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. In einem solchen Spannungsfeld geben Schultheorie und Schul-entwicklung wichtige Hinweise, wie die Schule als Institution gestaltet werden kann. In der vorliegenden Einführung wird das Handeln von Lehrerinnen und Lehrern vor dem Hintergrund komplexer instituti-oneller Einflüsse und Rahmenbedingungen thematisiert. Dabei geht es zunächst um historische und gesellschaftliche Grundlagen von Schule sowie um die Gestaltung des Schulsystems durch strukturelle und organisatorische Vorgaben sowie Richtlinien und Lehrpläne. Anschließend stehen Gestaltungsmöglichkeiten der Einzelschule im Rahmen von Schulentwicklung und unter Bezug auf die zentralen Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern - Unterricht und Diagnose sowie Erziehung und Bildung- im Mittelpunkt. Die Gestaltungsmöglichkeiten werden aus theoretischer, empirischer und historisch-systematischer Sicht bearbeitet. Leitend ist dabei die Perspektive, dass Schule auf der einen Seite eine ge-schichtlich, politisch, sozial und kulturell gestaltete Institution ist, dass auf der anderen Seite viele Aspekte der Schule aber auch vor Ort gestaltbar, das heißt veränderbar sind.

Baumgart F./Lange U. (Hrsg.), Theorien der Schule. 2. durchges. Auflage, Klinkhardt Verlag, 327 S., ISBN 978-3-781-51440-9, 17,40 Euro "Es kann also niemand sich für praktisch bewandert in einer Wissenschaft ausgeben und doch die Theorie verachten, ohne sich bloß zu geben, dass er in seinem Fache ein Ignorant sei." (Kant) Welches Wissen den Heranwachsenden beigebracht, wie sie erzogen werden und welche Berechtigungen sie durch den erfolgreichen Schulbesuch erhalten sollen, welche Leistungen von den Lehrkräften erwartet und wie die Schule als Insti-tution organisiert und kontrolliert werden soll - auf diese fundamentalen Fragen hat es im Verlauf der modernen Schul-entwicklung sehr unterschiedliche Antworten gegeben. Konkurrierende Schultheorien begleiten bis heute den Prozess der Schulentwicklung als systematische Beschreibung dessen, was Schulen leisten (sollten). Historische und aktuelle Schultheorien sind der Gegenstand dieses Studienbuches. Es hat also das generelle Ziel, ge-gensätzliche Interpretationen der Schule, ihrer Aufgaben und Wirkungen zu erschließen. Die Analyse dieser Theorien soll ein reflektiertes Verständnis der Institution Schule, ihrer Möglichkeiten und Grenzen anbahnen und damit theoreti-sche Grundlagen für das pädagogische Handeln vermitteln. Ausführliche Erläuterungen und Arbeitsaufgaben zu den Texten erleichtern die Lektüre und erschließen zugleich die Bedeutung der Theorien für die Analyse pädagogischer Praxis.

Hackenberg W., Geschwister von Menschen mit Behinderung, Reinhardt-Verlag, 160 S., ISBN 978-3-497-02625-6, 19,90 Euro Wie entwickeln sich Geschwister von Menschen mit Behinderung im Kindes-, Jugend und Erwachsenenalter? Mit wel-chen Risiken und Belastungen müssen sie umgehen? Welche Ressourcen können sie nutzen? Und welche Chancen bietet das Leben mit einer behinderten Schwester oder einem behinderten Bruder? Die Autorin analysiert die Situation der Geschwister, aber auch der ganzen Familie und der Eltern als Paar. Auf der Ba-sis der Geschwisterforschung und der Erkenntnisse zur Bedeutung eines behinderten Kindes für die Familie zeigt sie, wie die Geschwister professionell unterstützt werden können.

Riemann/Kleespies, Die Kunst des Alterns. Reifen und Loslassen, Reinhardt-Verlag, 163 S., ISBN 978-3-497-01955-7, 12,90 Euro Jenseits von Bevölkerungsentwicklung, Rentendiskussion und Jugendwahn befasst sich dieses Buch mit persönlichen Themen des Alterns - mit Fragen, Sorgen und Hoffnungen, die Menschen in der Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit beschäftigen.

Nicolas B./Reichenstetter F., Mein großes Puzzle-Bilderbuch. Erste Lieblingsmärchen, Arena Verlag, ISBN 978-3-401-09060-3, 9,95 Euro Sechs Lieblingsmärchen der Gebrüder Grimm, neu und zauberhaft von der Autorin nacherzählt. Zu jedem Märchen gehört ein großes, zwölfteiliges Puzzlebild zum Herausnehmen. Darunter erscheint dann ein zweites Überraschungsbild. Nach dem Spiel und Lesen können die Puzzleteile wieder in die Seiten "aufgeräumt" werden. Ein wahrhaft märchenhaf-ter Vorlese- und Spielspaß für Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter.

Schmachtl A., Tilda Apfelkern: Zusammen ist’s noch mal so schön! Arena-Verlag, 32 S., ISBN 978-3-401-09315-4, 5,95 Euro Wie wunderbar, dass wir Freunde sind! Denn mit dir zusammen steckt die ganze Welt voller Abenteuer - und alles wird durch dich sooooo viel bunter. Zusammen sind wir unschlagbar! Ein weiteres Werk der wunderbar illustrierten Kinderbuchreihe „Tilda Apfelkern“ - zum Vorlesen oder selber lesen.

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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 01/2009 ____

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Schmachtl A., Tilda Apfelkern: „Einfach unzertrennlich“, ISBN 978-3-401-09383-3, „Schön, dass du da bist“ ISBN 978-3-401-09211-9, „Oh du fröhliche“, ISBN 978-3-401-09258-4 Arena-Verlag, je 32 S., je Band 9,95 Euro Schön, dass du da bist! Die holunderblütenweiße Kirchenmaus mag nichts lieber als Besuch - und wenn sie ihre Freunde zum Tee einlädt, duftet das Dorf zwischen den Hügeln nach leckerem Kuchen. Doch eines Tages wartet vor Tilda Apfelkerns Tür ein ganz und gar unerwarteter Gast: Ein Ei! Tilda beschließt gleich, sich um dieses Ei zu kümmern. Denn ein Ei muss warm gehalten, gehegt und gepflegt werden, das weiß Tilda! Doch was sie nicht weiß: In dem Ei steckt eine große Überraschung ... Herzlich Willkommen bei Tilda Apfelkern! Eine wunderbare Kinderbuchreihe zum Vorlesen und selber lesen. Die einzel-nen Bände bestechen u.a. durch ihre liebevolle Illustration - nicht nur für Kinder, sondern auch für „große“ Leser!

Hoffmann I., Ensslin Naturwissen - Lebensräume entdecken. Band: Der Wald, Arena-Verlag, 64 S., ISBN 978-3-401-45224-1, 9,95 Euro Viele spannende Fakten und wichtige Informationen über unseren heimischen Wald vermittelt dieses abwechslungsrei-che Sachbuch für Grundschulkinder. Dazu gibt es jede Menge Mitmach-Tipps. ► Orientiert an den aktuellen Grundschullehrplänen ► Mit vielen Beschäftigungstipps, Waldküche und verblüffenden Extra-Informationen ► Mit Bestimmungsseiten und Kopiervorlage für ein Waldtagebuch

Görner B., Wie man Menschen für sich gewinnt, Kösel-Verlag, 207 S., ISBN 978-3-466-30778-4, 15,95 Euro Damit gewinnen Sie andere mit Leichtigkeit für sich und ihre Ideen. Bernd Görner zeigt mit vielen Beispielen, wie auch Sie beruflich überzeugend auftreten.

Först R., Ausstrahlung, Kösel-Verlag, 132 S., ISBN 978-3-466-34449-9, 17,95 Euro Selbstbewusst leben, authentisch sein, sich selbst und anderen mit Liebe und Respekt begegnen: Dieses Buch macht den Leser mit seiner Einzigartigkeit bekannt. Spielerische Übungen helfen, sich selbst zu erkennen und die Wirkung zu steigern. Im Rahmen der Erziehung zur Selbst- und Sozialkompetenz wird dem Leser auf seinem Weg geholfen, sein Potential zu entfalten. "Man kann einen Menschen nichts lehren. Man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entde-cken." - so eine Weisheit von Galileo Gallilei.

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