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Formen der Ambulantisierung und ihre Finanzierung ??? Folie: 1 www.Context-seminare.de Stephan Dzulko Stand 03.07.2015

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Formen der Ambulantisierung

und ihre Finanzierung

???

Folie: 1 www.Context-seminare.de

Stephan Dzulko Stand 03.07.2015

„Ambulantisierung“ ?? !! ??

Ein Wort – viele Bedeutungen: • Selbständigere und biographiebezogene,

weitestgehend nicht institutionalisierte Ver-

sorgung, die den Schwerpunkt auf „Wohnen“

und nicht auf „Versorgung“ legt, mit möglichst

großer Annäherung an eine Bezugsversorgung

• Errichtung von Ambulanten Wohnformen zur

Vermeidung oder Verzögerungen von

Heimunterbringungen

• Ambulante (Ambulantisierte) „Heime“

Folie: 2

Die stationäre Pflege ist stark trägerorientiert

und in erster Linie auf die pflegerische

Versorgung ausgerichtet. Die pauschale

Befürchtung Pflegebedürftiger und ihrer

Angehörigen, dass eine stationäre

Unterbringung eine zu starke Unterordnung in

institutionalisierte Strukturen erzwingt und ein

selbstbestimmtes Leben nicht ermöglicht, führt

oft zu einer Ablehnung von stationären

Unterbringungsformen. Folie: 3

§ 45 f PNG

(Pflege-Neuausrichtungsgesetz 2013) Weiterentwicklung neuer Wohnformen

§ 45 f PNG Begründung

In ihrer veränderten Lebenslage wünschen

viele Menschen, die pflegebedürftig geworden

sind, oft lediglich Hilfestellungen, um im

Bereich der stationären Pflege einen durch

Selbständigkeit geprägten Lebens- und

Wohnstil soweit wie möglich behalten zu

können.

Folie: 4

§ 45 f PNG Begründung

Für die erforderlichen Hilfestellungen im Alltag

wünschen sie eine mehr auf das individuelle

Wohnen bezogene Unterbringung mit

Wahlmöglichkeiten der Hilfe- und

Pflegebausteine, die sie in ihrer speziellen

Situation für erforderlich halten.

Folie: 5

§ 45 f PNG Begründung Dies kann durch Wohngemeinschaften, wie sie

in den §§ 38a und 45e vorgesehen sind,

sichergestellt werden.

Gebraucht werden daneben aber auch

Angebote, die darüber hinausgehen, ohne

das Ausmaß einer Vollversorgung im

Pflegeheim zu erreichen. In diesem Segment

sollen die Träger ihre hohe Professionalität

und Qualität bereitstellen und zwar in dem

Umfang, in dem Bewohner dies benötigen und

wünschen.

Folie: 6

§ 45 f PNG Begründung

Insofern bedarf es „ambulantisierter“

Betreuungsformen, die bewohnerorientiert

vor hochprofessionellem,

institutionengestütztem Hintergrund modulhaft

individuelle Versorgung anbieten, die

bedarfsweise in Anspruch genommen werden

kann.

Folie: 7

§ 45 f PNG Begründung

Die Träger von stationären Einrichtungen

sollen ermutigt werden, Konzepte in diesem

Sinne zu entwickeln und umzusetzen.

Hier liegen Chancen, die stationäre Pflege zu

ergänzen, ohne deren Existenz zu gefährden.

Aber auch andere geeignete Träger, die bisher

nicht im stationären Bereich engagiert waren,

sowie die Wissenschaft sollen motiviert

werden, überzeugende Konzepte zu

entwickeln.

Folie: 8

ambulante oder ambulantisierte

Wohnformen im Alter und bei

Behinderung • Privatwohnung

• Betreutes Wohnen Daheim

• Betreutes Wohnen für Jung und Alt

• Dezentrales Betreutes Wohnen

• Betreutes Wohnen (klassisch)

• Wohngemeinschaft, Wohngruppe

• „Intensiv-Betreutes-Wohnen (IBW)“

Ambulantes (ambulantisiertes) Heim

„Intensiv-Betreutes-Wohnen“

(IBW) oder:

„Betreutes Wohnen für

Menschen mit pflegerischem

Unterstützungsbedarf“

(BW-MPU)

• Ambulantisierte Wohnform

vollständig ambulante Abrechnung

• i.d.R. Regelungen des Betreuten Wohnens

• Eigenes Appartement oder (kleine) Wohnung

• Schwerpunkt liegt auf Wohnen und Leben

(… nicht auf Pflege), aber ...

• Für Klientel mit höherem Hilfebedarf

• Viele Angebote der zusätzlichen

Tagesstrukturierung und Betreuung

• Ggf. Einbeziehung einer Tagespflege

Folie: 11

• Ggf. überwiegend / ständig (Fach-)Personal

anwesend aber …

• Eigenverantwortung für den Einkauf not-

wendiger Leistungen bleibt beim Mieter

• Vollständige pflegerische Infrastruktur

vorhanden

• Eventuell notwendige Pflege erfolgt im

Appartement

• Umzug in eine klassisch stationäre

Einrichtung meist nicht erforderlich

• Also ... quasi Ambulantes „Heim“

Folie: 12

Folie: 13

Beispiel 1

Aber… !!! ??? !!!

• Mieter behält alle Rechte und Pflichten für

sein eigenes Leben

• Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft wird

vom Mieter selbst gesteuert (oder Betreuer)

und wenn möglich Mieternah (dezentral)

• Mieter soll ausdrücklich auch das Gefühl

haben, dass er souverän ist und Herr (Frau)

über seinen Tagesablauf bleibt und Herr

(Frau) des Geschehens ist

• Pflege und Betreuungspersonal ist Gast

(… und auf einmal ist klopfen oder

klingeln selbstverständlich …) Folie: 14

Hier liegt ein erster großer Unterschied zum

klassischen Heim:

• Mieter ist selbständig und soll sich auch so

fühlen

• Wohnen und Leben steht im Vordergrund –

nicht die pflegerische Versorgung

• Die Tagesstruktur und Beschäftigung wird

nicht künstlich geschaffen sondern durch die

Notwendigkeiten des normalen Lebens

vorgegeben

• Betreuung ist nicht „Beschäftigung“

sondern Freizeit nach der Pflicht Folie: 15

„Wohngemeinschaften für

Menschen mit pflegerischem

Unterstützungs- und

Betreuungsbedarf

Folie: 16

„Wohngemeinschaften“

• Ambulantisierte Wohnform

vollständig ambulante Abrechnung

• Schwerpunkt liegt auf dem gemeinsamen

Wohnen / Leben (nicht auf Pflege), aber ...

• Gewohnte Tagesstruktur inkl. Hauswirtschaft

• Intensiv begleitete individuelle Tagesstruktur

durch Präsenzkräfte

• Ggf. rund-um-die-Uhr Personal anwesend

• Pflegerische Infrastruktur über Pflegedienst

Folie: 17

„Wohngemeinschaften“

• Mieter / Angehörige steuern das

gemeinsame Wohnen so weit wie möglich

selbst Uhrzeiten etc.), z.B. moderiert durch

eine Person (ggf. des Pflegedienstes)

• Gemeinsamkeit und individuelle

Rückzugsmöglichkeit – aber im Vordergrund

steht die Gemeinsamkeit (ist somit nicht für

jeden geeignet)

• Gemeinsame Verantwortung für das

geschehen (nicht vorrangig

fremdverantwortet)

Folie: 18

„Wohngemeinschaften“

• Eigenverantwortung bleibt auch bei

dementiell erkrankten Menschen so weit wie

möglich für alle Belange des täglichen

Lebens erhalten

• Hauswirtschaft bewohnernah (begleitetes

gemeinsames Kochen, Wäscheversorgung,

Hausreinigung soweit möglich gemeinsam

mit Präsenzkraft)

• Sehr geeignet für dementiell erkrankte

Menschen

Folie: 19

Vom Pflegeheim zum

Mietshaus mit Appartements

und Wohngemeinschaften

(am 30.04. / 01.05.2012) Folie: 20

Derzeitiger Trend:

• Pflege- und Betreuungszentren mit

verschiedenen Versorgungszweigen (z.B.

Stationär, Teilstationär, „ambulantisierte“

Wohnformen, Ambulant)

• Innerhalb der Versorgungszweige

differenzierte, individuell gestaltete

Versorgungsangebote oder

• Eigenständige kleine quartiersnahe Angebote

(zwischen 6 und 40 Mieter)

Folie: 21

• Bewohnernähere und mehr aufs Wohnen

bezogene Versorgungs- / Begleitmöglichkeit

• Individuellere flexiblere Leistungsgestaltung

• Deutlich höhere Leistungen der Kassen als

stationär

• Dadurch deutlich höhere „Personalschlüssel“

möglich

• Trotz pflegerischer Infrastruktur größtmögliche

Selbständigkeit und Eigenverantwortung

Warum ambulantisieren???

Folie: 22

• Kleinere wohnortnahe Einrichtungen möglich

(z.B. Wohngemeinschaften oder kleinere

Wohnanlagen)

• Gute Einbindung in Gesamtkonzepte möglich

Warum ambulantisieren???

Folie: 23

Ambulante Wohnformen sind gut mit anderen

Wohn- und Betreuungseinrichtungen

kombinierbar: z.B.

- Wohnen mit jungen Familien

- Kindergarten / KiTa

aber …

dies gilt in besonderem Maße für Einrichtungen

für dementiell erkrankte Menschen.

Bei geistig rüstigen Menschen gibt es

häufiger Akzeptanzprobleme mit der

Kombination Folie: 24

Muss eine ambulantisierte

Wohnform teurer sein als eine

klassisch stationäre

Einrichtung?

Folie: 25

Meist ja – aber …

nicht unbedingt für den Mieter

Folie: 26

Leistungsrechtliche Übersicht stationär:

1. Pauschale der Pflegekasse

2. Leistungen des § 87b (zusätzliche

Betreuung)

3. Fertig!

Folie: 27

Leistungsrechtliche Übersicht:

1. Grundpflege / Hauswirtschaft /

Betreuung

2. Behandlungspflege

3. Tagespflege / Nachtpflege

4. Leistungen des § 45b SGB XI (für

allgemeine Betreuung, Hauswirtschaft,

Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege,

niedrigschwellige Betreuungs- und

Entlastungsangebote)

Folie: 28

Leistungsrechtliche Übersicht:

5. Verhinderungspflege

6. Kurzzeitpflege

7. Pflegehilfsmittel (SGB XI)

8. Wohngruppenzuschlag

Folie: 29

Kosten (Eigenanteil zu Kassenleistung):

Folie: 30

SGB XI

Stat.

SGB XI

Amb.

SGB V

Teilstat.

Stationär:

Ambulant:

Invest-

kosten

U + V

Rest

Pflege

Miete

+ NK

Haus-

halt

Betreu

-ung /

Pflege

Leistungsrechtliche Übersicht:

Bitte beachten:

Im Folgenden werden die

leistungsrechtlichen Ansprüche der

Versicherten aufgezeigt!

Dies ist nicht automatisch identisch mit

den abrechenbaren Summen!!!! Denn....

erst die Arbeit, dann das Geld!!!!

(oder: „leistungsbezogene Abrechnung“)

Folie: 31

Folie: 32

Leistung PS 0 Stationär Ambulant

ohne EA

Ambulant

mit EA

Sachleistung 231,00

Zusätzliche Betreuung Ca. 130,00 104,00 / 208,00

Tages-/Nachtpflege 231,00

Zusätzliche Betreuung TP § 87b

Pflegehilfsmittel SGB XI

Verhinderungspflege Ca. 134,00

Wohngruppenzuschlag 205,00

Kurzzeitpflege Ca.134,00

Behandlungspflege SGB V SGB V

Summen Ca.

130,00

1.039,00 –

1.143,00

Folie: 33

Leistung PS I Stationär Ambulant

ohne EA

Ambulant

mit EA

Sachleistung 1.064,00 468,00 689,00

Zusätzliche Betreuung Ca. 130,00 104,00 104,00 / 208,00

Tages-/Nachtpflege --- 468,00 689,00

Zusätzliche Betreuung TP --- § 87b § 87b

Pflegehilfsmittel --- SGB XI SGB XI

Verhinderungspflege --- Ca. 134,00 Ca. 134,00

Wohngruppenzuschlag --- 205,00 205,00

Kurzzeitpflege --- Ca. 134,00 Ca.134,00

Behandlungspflege --- SGB V SGB V

Summen 1.194,00 1.513,00 1.955,00 –

2.059,00

Folie: 34

Leistung PS II Stationär Ambulant

ohne EA

Ambulant

mit EA

Sachleistung 1.330,00 1.144,00 1.298,00

Zusätzliche Betreuung Ca. 130,00 104,00 104,00 / 208,00

Tages-/Nachtpflege --- 1.144,00 1.298,00

Zusätzliche Betreuung TP --- § 87b § 87b

Pflegehilfsmittel --- SGB XI SGB XI

Verhinderungspflege --- Ca. 134,00 Ca. 134,00

Wohngruppenzuschlag --- 205,00 205,00

Kurzzeitpflege --- Ca. 134,00 Ca.134,00

Behandlungspflege --- SGB V SGB V

Summen 1.460,00 2.865,00 3.173,00 –

3.277,00

Folie: 35

Leistung PS III Stationär Ambulant

ohne EA

Ambulant

mit EA

Sachleistung 1.612,00 1.612,00 1.612,00

Zusätzliche Betreuung Ca. 130,00 104,00 104,00 / 208,00

Tages-/Nachtpflege --- 1.612,00 1.612,00

Zusätzliche Betreuung TP --- § 87b § 87b

Pflegehilfsmittel --- SGB XI SGB XI

Verhinderungspflege --- Ca. 134,00 Ca. 134,00

Wohngruppenzuschlag --- 205,00 205,00

Kurzzeitpflege --- Ca. 134,00 Ca.134,00

Behandlungspflege --- SGB V SGB V

Summen 1.742,00 3.801,00 3.801,00 –

3.905,00

Aufbau des ambulantisierten

Wohnens :

Wohnen

(Miete)

Allgemeine

Betreuung

Hauswirtschaft Pflege Weitergehende

Betreuung

= Pflichtleistung = Wahlleistung

Tages-/Nacht-pflege

Aufbau des ambulantisierten

Wohnens :

Wohnen

(Miete)

Allgemeine

Betreuung &

Verwaltung

Hauswirtschaft Pflege Weitergehende

Betreuung

= Selbstzahler = ggf. Kostenträger

Tages-/Nacht-pflege

• Mietvertrag ( & NK)

• (evtl. allgemeiner Betreuungsvertrag – Notruf,

Beratung etc. – gekoppelt an Mietvertrag)

• Pflegevertrag (nicht gekoppelt)

• Betreuungs- und Dienstleistungsvertrag (nicht

gekoppelt) - Hoch & Sachleistung kappen oder

- Niedrig & Sachleistung spitz

• Ggf. Mieterbeschluss zu Haushaltsgeld (nicht

gekoppelt)

• Ggf. Gemeinschaftliche Beauftragung der

„Person“ nach § 38a SGB XI

Verträge:

Folie: 38

z.B.

• Höhere zur Verfügung stehende Beträge durch

die Leistungsträger

• Dadurch geringere Zuzahlungen der Mieter

oder

• Höheres Personalbudget bei gleicher

Zuzahlung der Mieter wie im Heim

Chancen / Vorteile:

Folie: 39

z.B.

• Große Konzeptfreiheit und Möglichkeit der

unmittelbaren Einflussnahme durch die

Bewohner

• Üblicherweise ist eine Einbindung von

Angehörigen in die Versorgung/Betreuung

leichter möglich (Kosten zu finanzieren über §

82b SGB XI und Nutzung des § 39 SGB XI)

• Hohe Akzeptanz bei Bewohnern/Angehörigen

durch höhere Pflege- und Betreuungsdichte

und größere Selbständigkeit

Chancen / Vorteile:

Folie: 40

z.B.

• Geringerer Auslastungsgrad (keine Vergütung

für Pflege und Betreuung bei Abwesenheit)

• Hoher Verwaltungsaufwand durch ambulante

Abrechnung

• Krankenkassen sperren und blockieren

manchmal

• Ggf. ambulant „üblicher Kampf“ um

Behandlungspflege

Risiken / Nachteile:

Folie: 41

• Bei ambulantisierten Wohnformen ist es

schwierig standardisierte Konzepte zu

erstellen

• Konzepte müssen einrichtungsindividuell

erarbeitet werden, abhängig u.a.

– von den vorhandenen oder geplanten

Räumlichkeiten,

– vom erwarteten Klientel,

– Vom Pflege-/Betreuungskonzept (z.B. Einbindung

von Angehörigen?)

Überlegungen zum Konzept:

Folie: 42

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Stephan Dzulko