formen der ambulantisierung und ihre · pdf filehier liegt ein erster großer unterschied...
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Formen der Ambulantisierung
und ihre Finanzierung
???
Folie: 1 www.Context-seminare.de
Stephan Dzulko Stand 03.07.2015
„Ambulantisierung“ ?? !! ??
Ein Wort – viele Bedeutungen: • Selbständigere und biographiebezogene,
weitestgehend nicht institutionalisierte Ver-
sorgung, die den Schwerpunkt auf „Wohnen“
und nicht auf „Versorgung“ legt, mit möglichst
großer Annäherung an eine Bezugsversorgung
• Errichtung von Ambulanten Wohnformen zur
Vermeidung oder Verzögerungen von
Heimunterbringungen
• Ambulante (Ambulantisierte) „Heime“
Folie: 2
Die stationäre Pflege ist stark trägerorientiert
und in erster Linie auf die pflegerische
Versorgung ausgerichtet. Die pauschale
Befürchtung Pflegebedürftiger und ihrer
Angehörigen, dass eine stationäre
Unterbringung eine zu starke Unterordnung in
institutionalisierte Strukturen erzwingt und ein
selbstbestimmtes Leben nicht ermöglicht, führt
oft zu einer Ablehnung von stationären
Unterbringungsformen. Folie: 3
§ 45 f PNG
(Pflege-Neuausrichtungsgesetz 2013) Weiterentwicklung neuer Wohnformen
§ 45 f PNG Begründung
In ihrer veränderten Lebenslage wünschen
viele Menschen, die pflegebedürftig geworden
sind, oft lediglich Hilfestellungen, um im
Bereich der stationären Pflege einen durch
Selbständigkeit geprägten Lebens- und
Wohnstil soweit wie möglich behalten zu
können.
Folie: 4
§ 45 f PNG Begründung
Für die erforderlichen Hilfestellungen im Alltag
wünschen sie eine mehr auf das individuelle
Wohnen bezogene Unterbringung mit
Wahlmöglichkeiten der Hilfe- und
Pflegebausteine, die sie in ihrer speziellen
Situation für erforderlich halten.
Folie: 5
§ 45 f PNG Begründung Dies kann durch Wohngemeinschaften, wie sie
in den §§ 38a und 45e vorgesehen sind,
sichergestellt werden.
Gebraucht werden daneben aber auch
Angebote, die darüber hinausgehen, ohne
das Ausmaß einer Vollversorgung im
Pflegeheim zu erreichen. In diesem Segment
sollen die Träger ihre hohe Professionalität
und Qualität bereitstellen und zwar in dem
Umfang, in dem Bewohner dies benötigen und
wünschen.
Folie: 6
§ 45 f PNG Begründung
Insofern bedarf es „ambulantisierter“
Betreuungsformen, die bewohnerorientiert
vor hochprofessionellem,
institutionengestütztem Hintergrund modulhaft
individuelle Versorgung anbieten, die
bedarfsweise in Anspruch genommen werden
kann.
Folie: 7
§ 45 f PNG Begründung
Die Träger von stationären Einrichtungen
sollen ermutigt werden, Konzepte in diesem
Sinne zu entwickeln und umzusetzen.
Hier liegen Chancen, die stationäre Pflege zu
ergänzen, ohne deren Existenz zu gefährden.
Aber auch andere geeignete Träger, die bisher
nicht im stationären Bereich engagiert waren,
sowie die Wissenschaft sollen motiviert
werden, überzeugende Konzepte zu
entwickeln.
Folie: 8
ambulante oder ambulantisierte
Wohnformen im Alter und bei
Behinderung • Privatwohnung
• Betreutes Wohnen Daheim
• Betreutes Wohnen für Jung und Alt
• Dezentrales Betreutes Wohnen
• Betreutes Wohnen (klassisch)
• Wohngemeinschaft, Wohngruppe
• „Intensiv-Betreutes-Wohnen (IBW)“
Ambulantes (ambulantisiertes) Heim
„Intensiv-Betreutes-Wohnen“
(IBW) oder:
„Betreutes Wohnen für
Menschen mit pflegerischem
Unterstützungsbedarf“
(BW-MPU)
• Ambulantisierte Wohnform
vollständig ambulante Abrechnung
• i.d.R. Regelungen des Betreuten Wohnens
• Eigenes Appartement oder (kleine) Wohnung
• Schwerpunkt liegt auf Wohnen und Leben
(… nicht auf Pflege), aber ...
• Für Klientel mit höherem Hilfebedarf
• Viele Angebote der zusätzlichen
Tagesstrukturierung und Betreuung
• Ggf. Einbeziehung einer Tagespflege
Folie: 11
• Ggf. überwiegend / ständig (Fach-)Personal
anwesend aber …
• Eigenverantwortung für den Einkauf not-
wendiger Leistungen bleibt beim Mieter
• Vollständige pflegerische Infrastruktur
vorhanden
• Eventuell notwendige Pflege erfolgt im
Appartement
• Umzug in eine klassisch stationäre
Einrichtung meist nicht erforderlich
• Also ... quasi Ambulantes „Heim“
Folie: 12
Aber… !!! ??? !!!
• Mieter behält alle Rechte und Pflichten für
sein eigenes Leben
• Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft wird
vom Mieter selbst gesteuert (oder Betreuer)
und wenn möglich Mieternah (dezentral)
• Mieter soll ausdrücklich auch das Gefühl
haben, dass er souverän ist und Herr (Frau)
über seinen Tagesablauf bleibt und Herr
(Frau) des Geschehens ist
• Pflege und Betreuungspersonal ist Gast
(… und auf einmal ist klopfen oder
klingeln selbstverständlich …) Folie: 14
Hier liegt ein erster großer Unterschied zum
klassischen Heim:
• Mieter ist selbständig und soll sich auch so
fühlen
• Wohnen und Leben steht im Vordergrund –
nicht die pflegerische Versorgung
• Die Tagesstruktur und Beschäftigung wird
nicht künstlich geschaffen sondern durch die
Notwendigkeiten des normalen Lebens
vorgegeben
• Betreuung ist nicht „Beschäftigung“
sondern Freizeit nach der Pflicht Folie: 15
„Wohngemeinschaften“
• Ambulantisierte Wohnform
vollständig ambulante Abrechnung
• Schwerpunkt liegt auf dem gemeinsamen
Wohnen / Leben (nicht auf Pflege), aber ...
• Gewohnte Tagesstruktur inkl. Hauswirtschaft
• Intensiv begleitete individuelle Tagesstruktur
durch Präsenzkräfte
• Ggf. rund-um-die-Uhr Personal anwesend
• Pflegerische Infrastruktur über Pflegedienst
Folie: 17
„Wohngemeinschaften“
• Mieter / Angehörige steuern das
gemeinsame Wohnen so weit wie möglich
selbst Uhrzeiten etc.), z.B. moderiert durch
eine Person (ggf. des Pflegedienstes)
• Gemeinsamkeit und individuelle
Rückzugsmöglichkeit – aber im Vordergrund
steht die Gemeinsamkeit (ist somit nicht für
jeden geeignet)
• Gemeinsame Verantwortung für das
geschehen (nicht vorrangig
fremdverantwortet)
Folie: 18
„Wohngemeinschaften“
• Eigenverantwortung bleibt auch bei
dementiell erkrankten Menschen so weit wie
möglich für alle Belange des täglichen
Lebens erhalten
• Hauswirtschaft bewohnernah (begleitetes
gemeinsames Kochen, Wäscheversorgung,
Hausreinigung soweit möglich gemeinsam
mit Präsenzkraft)
• Sehr geeignet für dementiell erkrankte
Menschen
Folie: 19
Vom Pflegeheim zum
Mietshaus mit Appartements
und Wohngemeinschaften
(am 30.04. / 01.05.2012) Folie: 20
Derzeitiger Trend:
• Pflege- und Betreuungszentren mit
verschiedenen Versorgungszweigen (z.B.
Stationär, Teilstationär, „ambulantisierte“
Wohnformen, Ambulant)
• Innerhalb der Versorgungszweige
differenzierte, individuell gestaltete
Versorgungsangebote oder
• Eigenständige kleine quartiersnahe Angebote
(zwischen 6 und 40 Mieter)
Folie: 21
• Bewohnernähere und mehr aufs Wohnen
bezogene Versorgungs- / Begleitmöglichkeit
• Individuellere flexiblere Leistungsgestaltung
• Deutlich höhere Leistungen der Kassen als
stationär
• Dadurch deutlich höhere „Personalschlüssel“
möglich
• Trotz pflegerischer Infrastruktur größtmögliche
Selbständigkeit und Eigenverantwortung
Warum ambulantisieren???
Folie: 22
• Kleinere wohnortnahe Einrichtungen möglich
(z.B. Wohngemeinschaften oder kleinere
Wohnanlagen)
• Gute Einbindung in Gesamtkonzepte möglich
Warum ambulantisieren???
Folie: 23
Ambulante Wohnformen sind gut mit anderen
Wohn- und Betreuungseinrichtungen
kombinierbar: z.B.
- Wohnen mit jungen Familien
- Kindergarten / KiTa
aber …
dies gilt in besonderem Maße für Einrichtungen
für dementiell erkrankte Menschen.
Bei geistig rüstigen Menschen gibt es
häufiger Akzeptanzprobleme mit der
Kombination Folie: 24
Leistungsrechtliche Übersicht stationär:
1. Pauschale der Pflegekasse
2. Leistungen des § 87b (zusätzliche
Betreuung)
3. Fertig!
Folie: 27
Leistungsrechtliche Übersicht:
1. Grundpflege / Hauswirtschaft /
Betreuung
2. Behandlungspflege
3. Tagespflege / Nachtpflege
4. Leistungen des § 45b SGB XI (für
allgemeine Betreuung, Hauswirtschaft,
Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege,
niedrigschwellige Betreuungs- und
Entlastungsangebote)
Folie: 28
Leistungsrechtliche Übersicht:
5. Verhinderungspflege
6. Kurzzeitpflege
7. Pflegehilfsmittel (SGB XI)
8. Wohngruppenzuschlag
Folie: 29
Kosten (Eigenanteil zu Kassenleistung):
Folie: 30
SGB XI
Stat.
SGB XI
Amb.
SGB V
Teilstat.
Stationär:
Ambulant:
Invest-
kosten
U + V
Rest
Pflege
Miete
+ NK
Haus-
halt
Betreu
-ung /
Pflege
Leistungsrechtliche Übersicht:
Bitte beachten:
Im Folgenden werden die
leistungsrechtlichen Ansprüche der
Versicherten aufgezeigt!
Dies ist nicht automatisch identisch mit
den abrechenbaren Summen!!!! Denn....
erst die Arbeit, dann das Geld!!!!
(oder: „leistungsbezogene Abrechnung“)
Folie: 31
Folie: 32
Leistung PS 0 Stationär Ambulant
ohne EA
Ambulant
mit EA
Sachleistung 231,00
Zusätzliche Betreuung Ca. 130,00 104,00 / 208,00
Tages-/Nachtpflege 231,00
Zusätzliche Betreuung TP § 87b
Pflegehilfsmittel SGB XI
Verhinderungspflege Ca. 134,00
Wohngruppenzuschlag 205,00
Kurzzeitpflege Ca.134,00
Behandlungspflege SGB V SGB V
Summen Ca.
130,00
1.039,00 –
1.143,00
Folie: 33
Leistung PS I Stationär Ambulant
ohne EA
Ambulant
mit EA
Sachleistung 1.064,00 468,00 689,00
Zusätzliche Betreuung Ca. 130,00 104,00 104,00 / 208,00
Tages-/Nachtpflege --- 468,00 689,00
Zusätzliche Betreuung TP --- § 87b § 87b
Pflegehilfsmittel --- SGB XI SGB XI
Verhinderungspflege --- Ca. 134,00 Ca. 134,00
Wohngruppenzuschlag --- 205,00 205,00
Kurzzeitpflege --- Ca. 134,00 Ca.134,00
Behandlungspflege --- SGB V SGB V
Summen 1.194,00 1.513,00 1.955,00 –
2.059,00
Folie: 34
Leistung PS II Stationär Ambulant
ohne EA
Ambulant
mit EA
Sachleistung 1.330,00 1.144,00 1.298,00
Zusätzliche Betreuung Ca. 130,00 104,00 104,00 / 208,00
Tages-/Nachtpflege --- 1.144,00 1.298,00
Zusätzliche Betreuung TP --- § 87b § 87b
Pflegehilfsmittel --- SGB XI SGB XI
Verhinderungspflege --- Ca. 134,00 Ca. 134,00
Wohngruppenzuschlag --- 205,00 205,00
Kurzzeitpflege --- Ca. 134,00 Ca.134,00
Behandlungspflege --- SGB V SGB V
Summen 1.460,00 2.865,00 3.173,00 –
3.277,00
Folie: 35
Leistung PS III Stationär Ambulant
ohne EA
Ambulant
mit EA
Sachleistung 1.612,00 1.612,00 1.612,00
Zusätzliche Betreuung Ca. 130,00 104,00 104,00 / 208,00
Tages-/Nachtpflege --- 1.612,00 1.612,00
Zusätzliche Betreuung TP --- § 87b § 87b
Pflegehilfsmittel --- SGB XI SGB XI
Verhinderungspflege --- Ca. 134,00 Ca. 134,00
Wohngruppenzuschlag --- 205,00 205,00
Kurzzeitpflege --- Ca. 134,00 Ca.134,00
Behandlungspflege --- SGB V SGB V
Summen 1.742,00 3.801,00 3.801,00 –
3.905,00
Aufbau des ambulantisierten
Wohnens :
Wohnen
(Miete)
Allgemeine
Betreuung
Hauswirtschaft Pflege Weitergehende
Betreuung
= Pflichtleistung = Wahlleistung
Tages-/Nacht-pflege
Aufbau des ambulantisierten
Wohnens :
Wohnen
(Miete)
Allgemeine
Betreuung &
Verwaltung
Hauswirtschaft Pflege Weitergehende
Betreuung
= Selbstzahler = ggf. Kostenträger
Tages-/Nacht-pflege
• Mietvertrag ( & NK)
• (evtl. allgemeiner Betreuungsvertrag – Notruf,
Beratung etc. – gekoppelt an Mietvertrag)
• Pflegevertrag (nicht gekoppelt)
• Betreuungs- und Dienstleistungsvertrag (nicht
gekoppelt) - Hoch & Sachleistung kappen oder
- Niedrig & Sachleistung spitz
• Ggf. Mieterbeschluss zu Haushaltsgeld (nicht
gekoppelt)
• Ggf. Gemeinschaftliche Beauftragung der
„Person“ nach § 38a SGB XI
Verträge:
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z.B.
• Höhere zur Verfügung stehende Beträge durch
die Leistungsträger
• Dadurch geringere Zuzahlungen der Mieter
oder
• Höheres Personalbudget bei gleicher
Zuzahlung der Mieter wie im Heim
Chancen / Vorteile:
Folie: 39
z.B.
• Große Konzeptfreiheit und Möglichkeit der
unmittelbaren Einflussnahme durch die
Bewohner
• Üblicherweise ist eine Einbindung von
Angehörigen in die Versorgung/Betreuung
leichter möglich (Kosten zu finanzieren über §
82b SGB XI und Nutzung des § 39 SGB XI)
• Hohe Akzeptanz bei Bewohnern/Angehörigen
durch höhere Pflege- und Betreuungsdichte
und größere Selbständigkeit
Chancen / Vorteile:
Folie: 40
z.B.
• Geringerer Auslastungsgrad (keine Vergütung
für Pflege und Betreuung bei Abwesenheit)
• Hoher Verwaltungsaufwand durch ambulante
Abrechnung
• Krankenkassen sperren und blockieren
manchmal
• Ggf. ambulant „üblicher Kampf“ um
Behandlungspflege
Risiken / Nachteile:
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• Bei ambulantisierten Wohnformen ist es
schwierig standardisierte Konzepte zu
erstellen
• Konzepte müssen einrichtungsindividuell
erarbeitet werden, abhängig u.a.
– von den vorhandenen oder geplanten
Räumlichkeiten,
– vom erwarteten Klientel,
– Vom Pflege-/Betreuungskonzept (z.B. Einbindung
von Angehörigen?)
Überlegungen zum Konzept:
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