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Westfälische Wilhelms-Universität Münster Institut für Politikwissenschaft Hauptseminar: Strategien für eine nachhaltige Entwicklung - Perspektiven für Deutschland WS 2002 / 2003 Prof. Dr. Paul Kevenhörster Flexible Mechanismen des Kyoto-Protokolls Eine Analyse der Positionen nationaler Akteure zum nachhaltigen Klimaschutz Vorgelegt von: Christian Nuernbergk Stiftsherrenstr. 19 48143 Münster (Westf.) Telefon: 0251 / 4842496 Magister-Nebenfach Politikwissenschaft (5. FS)

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Westfälische Wilhelms-Universität Münster Institut für Politikwissenschaft

Hauptseminar: Strategien für eine nachhaltige Entwicklung

- Perspektiven für Deutschland WS 2002 / 2003

Prof. Dr. Paul Kevenhörster

Flexible Mechanismen des Kyoto-Protokolls

Eine Analyse der Positionen

nationaler Akteure zum nachhaltigen Klimaschutz

Vorgelegt von:

Christian Nuernbergk

Stiftsherrenstr. 19 48143 Münster (Westf.) Telefon: 0251 / 4842496

Magister-Nebenfach Politikwissenschaft (5. FS)

Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung...................................................................................................................... 03 2. Umweltpolitische Instrumentarien…………………………………......................... 05 3. Klimaschutz im Kyoto-Protokoll................................................................................ 07

3.1 Rahmenregelungen des Kyotoprotokolls......................................................... 07

3.1.1 Klimaschutz in den Entwicklungsländern......................................... 10 3.2 Flexible Mechanismen..................................................................................... 11

3.2.1 Internationaler Emissionsrechtehandel (EH)..................................... 12 3.2.2 Clean Develop Mechanism (CDM)................................................... 13 3.2.3 Joint Implementation (JI)…………………………........................... 13

4. Standpunkte nationaler Akteure................................................................................ 14 5. Diskussion und Schlussbetrachtung........................................................................... 19 Literatur........................................................................................................................... 22

- 3 -

1. Einleitung „Das Klima kann nicht auf ein besseres Wetter warten“ titelt eine

Themenausgabe der Zeitung ‚Das Parlament’ zu den „Zukunftsaufgaben

Energie und Klimaschutz“ (Sattler 2001: 1).

Es besteht zweifellos Handlungsbedarf in der Klimaschutzpolitik, national wie

international. Der Zwischenstaatliche Ausschuss über Klimaänderungen

(IPCC, Intergovernmental Panel on Climate Change) stellt in seinem dritten

Sachstandsbericht aus dem Jahre 2001 fest, dass sich das Klima regional wie

global geändert habe und nennt verschiedene Indizien für diese Feststellung:

unter anderem der weltweite Temperaturanstieg, die Veränderungen der

Niederschläge und der Anstieg des Meeresspiegels (vgl. IPCC 2001: 4ff.).

Obwohl diese Warnsignale anderes vermuten lassen, scheint sich fast überall

auf der Welt der Trend zu steigenden Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO2)

fortzusetzen (vgl. ebd.) und das trotz der Tatsache, dass gerade die Zunahme an

Treibhausgasemissionen1 mit großer Wahrscheinlichkeit für den Klimawandel

verantwortlich ist. Heute liegt die CO2-Konzentration mit einem Messwert von

370ppm in der Atmosphäre höher als in den letzten 420.000 Jahren. Um

mittelfristig wenigstens eine Stabilisierung dieses Wertes bei 450ppm zu

erreichen, müssen die globalen Emissionen in ein bis zwei Jahrzehnten zu

sinken beginnen (vgl. IPCC 2001: 17). Der Treibhauseffekt ist als global zu

bezeichnen, weil es ökologisch irrelevant ist, wo die Emissionen getätigt

werden.

Selbst wenn nur der Anstieg der Emissionen gebremst werden soll, sind

drastische Maßnahmen erforderlich. Klimatologen fordern jedoch, dass die

Emissionen nach einer Stabilisierung weiter abnehmen und auf einen sehr

kleinen Anteil der heutigen Emissionen zurückgefahren werden (vgl. Stroh

2002). Diese Herausforderung kann nur durch eine internationale

Klimaschutzpolitik, an der sich alle Länder beteiligen, bewältigt werden.

Eine entscheidende Grundlage dieser Zusammenarbeit bildet die UN-

Klimarahmenkonvention (UNFCCC, United Nations Framework Convention

on Climate Change) die 1992 in Rio de Janeiro verabschiedet worden war.

1 Zu den Treibhausgasen gehören CO2, Methan (CH4), N2O, Hydrofluorkohlenwasserstoffe, Perfluorkohlenwasserstoffe und Sulfur-Hexafluorid.

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Ziel der Klimarahmenkonvention ist es, die „Stabilisierung der

Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu

erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems

verhindert wird“ (Art. 2, UNFCCC).

In den Folgejahren gab es eine Reihe von Konferenzen der Vertragsstaaten, die

die Konvention ratifiziert haben. Sie dienten dem Ziel, die Umsetzung bzw. die

Konkretisierung der Ziele der Klimarahmenkonvention zu forcieren. Auf der

dritten Vertragsstaatenkonferenz 1997 in Kyoto wurde ein Protokoll

angenommen, in dem sich die Industrie- und Transformationsländer zur

Reduktion, d.h. zur Begrenzung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichteten.

Das Kyoto-Protokoll ist der erste internationale Vertrag zum Schutz der

Umwelt, der zudem Mechanismen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit

zwischen den Staaten vorsieht. Diesen sogenannten flexiblen Mechanismen –

Zertifikatehandel zwischen Industriestaaten (International Emissions Trading,

IET), Gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzprojekten (Joint

Implementation, JI) und Mechanismus zur Umweltgerechten Entwicklung

(Clean Development Mechanism, CDM) – unterliegen sehr verschiedene

Konzepte und daraus ergeben sich differenzierbare Anwendungsgebiete, Ziele

und Funktionen (vgl. Hennicke/Langrock 2002: 7).

Ziel der nachfolgenden Arbeit soll es sein, die Instrumente die das Kyoto-

Protokoll vorsieht, in ihrer Wirkungsweise zu beleuchten. In einem zweiten

Schritt sollen die Positionen wichtiger nationaler Akteure wie z.B. der

Bundesregierung, der Parteien und Nichtregierungsorganisationen zu den

flexiblen Mechanismen dargestellt werden. Die vorliegende Arbeit konzentriert

sich bei der Bewertung der Instrumente vor allem auf die Leitfrage, ob mit

ihrer Durchsetzung und Anwendung in der Klimaschutzpolitik eine nachhaltige

Entwicklung verbunden und erreichbar ist. „Nachhaltigkeit“ ist hierbei mit der

mittelfristigen Stabilisierung und Reduktion der Treibhausgasemissionen in

einem „effizienten“ Maß verknüpft, um positive Wirkungsbeiträge auf das

Klima erzielen zu können. Damit verbunden ist insbesondere die Frage, ob es

politische Hemmnisse bei der Durchsetzung dieses Prozesses gibt.

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2. Umweltpolitische Instrumentarien

In diesem Abschnitt soll zum besseren Verständnis und zur Einordnung der im

Kyoto-Protokoll vorgesehenen Mechanismen ein Überblick über das

umweltpolitische Instrumentarium gegeben werden.

Zunächst folgt eine Beschreibung des Begriffs der nachhaltigen Entwicklung:

Es ist darunter eine Entwicklung zu verstehen, „die den Bedürfnissen der

heutigen Generationen entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger

Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren

Lebensstil zu wählen“ (Geres 2000: 61).

Im Sinne des Nachhaltigkeitskonzepts sollen umweltpolitische Instrumente

daher dynamisch und zeitperiodenübergreifendend wirken. Die Instrumente

müssen so ausgestaltet sein, dass sie möglichst flexibel einsetzbar sind. Dabei

muss immer von einer begrenzten Anpassungsfähigkeit der menschlichen,

ökonomischen und sozialen Systeme ausgegangen werden. Deshalb müsse bei

der Instrumentwahl zur Zielerreichung die ökonomische Effizienz als der

ökologischen Effizienz gleichrangiges Kriterium berücksichtigt werden (vgl.

Geres 2000: 75f.).

Umweltpolitik trachtet danach, dem Menschen eine Umwelt zu sichern, wie er

sie für ein gesundes und menschenwürdiges Leben braucht. Dabei muss zum

einen der Naturhaushalt der Erde mit Boden, Luft und Wasser, Tier- und

Pflanzenwelt vor zerstörerischen Eingriffen des Menschen geschützt werden,

und zum anderen schon entstandene Schäden behoben werden (vgl. Simonis

2001a: 3). Sie kann das entweder durch eine entsprechende Gestaltung der

Handlungsbedingungen erreichen oder indem sie die Akteure motiviert.

Zur Durchsetzung einer effektiven (nachhaltigen) Umweltpolitik bedarf es der

Auswahl und Anwendung geeigneter Instrumente. Angesichts der

Unterschiedlichkeit der Aufgaben (Schadensbehebung, Schutz der

Umweltgüter, gesundheitliche Vorsorge), des medialen Einsatzbereiches, der

divergierenden Akteursinteressen und der Kreativität von Politik im

allgemeinen, ist das Spektrum möglicher umweltpolitischer Instrumente

weitgreifend.

- 6 -

Zur Komplexitätsreduktion ist die Trennung in Auflagen oder Standards,

Steuern und Sonderabgaben, Zertifikate, Verhandlungslösungen und Umwelt-

haftung möglich (vgl. Simonis 2001a: 7).

Unter Auflagen wird die Vorgabe bestimmter Normen verstanden, deren Nicht-

Einhaltung zu Sanktionen, vor allem zu Zahlungen an die öffentliche Hand

führt. Auflagen sind also dem Ordnungsrecht zuzurechnen und treten in der

Umweltpolitik aller Länder in vielen Varianten auf, insbesondere als

Emissions- und Immissionsbeschränkungen oder als Produkt- und

Prozessstandards (vgl. ebd.).

Steuern und Sonderabgaben sind marktorientierte Instrumente, die eine

wichtige Alternative zur traditionellen Auflagenpolitik darstellen. Mit Steuern

oder Sonderabgaben wird für die Nutzung von Umweltressourcen ein Preis

vorgegeben beziehungsweise verändert (Preislösung), der das Verhalten der

Akteure beeinflussen soll. Während Sonderabgaben zweckgebunden zur

Behandlung oder Beseitigung von Umweltschäden eingesetzt werden,

unterliegen Steuern im allgemeinen dem Non-Affektationsprinzip, das heißt,

dass ihre Verwendung in keiner Beziehung zu ihrer Erhebung stehen muss; sie

können und sollen aber dazu verwendet werden, andere Steuern zu ersetzen. So

besteht der Grundgedanke der ökologischen Steuerreform beispielsweise darin,

die Lenkungsfunktion von Abgaben und die Finanzierungsfunktion von

Steuern miteinander zu verbinden (vgl. Simonis 2001a: 7). Mit Hilfe der

Abgabenlösung auf umweltbelastende Produkte kann es zu einer

Internalisierung externer Kosten kommen, wodurch technischer Wandel

stimuliert wird. Somit haben Abgaben häufig eine strukturpolitische Wirkung

(vgl. Jänicke /Kunig /Stitzel 2000: 104).

Zertifikate dienen dazu, ein insgesamt als zulässig angesehenes und

vereinbartes Maß an Umweltbelastung für einen bestimmten Bereich

(beispielsweise die zulässigen CO2-Emissionen eines Landes) vorzugeben und

handelbar aufzuteilen. Im Gegensatz zur Preislösung (Steuern und

Sonderabgaben) stellen Zertifikate daher eine Mengenlösung dar. Preis- und

Mengenlösungen sind idealtypische Ausprägungen marktwirtschaftlicher

Umweltpolitik: Entweder die Preise bestimmter Umweltnutzungen werden mit

Hilfe einer Abgabe fixiert, und es wird dem Markt überlassen, wieviele

Emissionen sich bei diesen Preisen noch rechnen (=Preislösung), oder es

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werden die insgesamt zulässigen Emissionsmengen kontingentiert, und es wird

dem Markt überlassen, welche Preise von Umweltnutzungen sich unter diesen

Umständen herausbilden (=Mengenlösung). Während in der nationalen

Umweltpolitik bisher meist die Preislösung vorgezogen wurde (in Deutschland

beispielsweise die Abwasserabgabe), wird in der internationalen

Umweltpolitik, insbesondere in der Klimapolitik im Zusammenhang mit der

Umsetzung des hier zu besprechenden Kyoto-Protokolls, die Mengenlösung

(handelbare Emissions-Zertifikate, Joint Implementation, Clean Development

Mechanism) diskutiert (vgl. Simonis 2001a: 7f.). Kooperative Instrumente wie

Absprachen und Verhandlungen, insbesondere Branchenabkommen und

Verbandslösungen und informales Verwaltungshandeln haben in den letzten

Jahren an Bedeutung gewonnen (vgl. Jänicke /Kunig /Stitzel 2000: 105).

Hinsichtlich solcher kooperativer Instrumente betonen Verursacher die

notwendige Flexibilität der Anpassung an ökologische Erfordernisse und

versuchen so ordnungsrechtlichen Maßnahmen des Staates durch freiwillige

Selbstverpflichtungen zuvorzukommen oder diese ganz zu vermeiden. Hier

zeigt sich dann die vermeintliche oder tatsächliche Stärke von Verursacher

einerseits und Umweltbehörde andererseits.

3. Klimaschutz im Kyoto-Protokoll

In diesem Abschnitt soll zunächst das Kyoto-Protokoll in seinen Grundzügen

dargestellt werden. Dabei wird auch auf ökonomische und politische

Entwicklungen eingegangen. In einem zweiten Schritt werden die flexiblen

Mechanismen erörtert.

3.1 Rahmenregelungen des Kyoto-Protokolls

Nach langen Verhandlungen verpflichteten sich die Industrieländer 1997 auf

der Konferenz in Kyoto dazu, ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008

bis 2012 insgesamt um mindestens 5,2% unter das Niveau von 1990 zu senken.

Als Treibhausgase werden folgende Stoffe geregelt: Kohlendioxid (CO2),

Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlen-

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wasserstoffe (H-FKW, HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW, PFC)

und Schwefelhexafluorid (SF6)2 (vgl. UNFCCC 1997).

Der Fünfjahres-Zeitraum von 2008 bis 2012 wurde gewählt, um die Wirkung

von außergewöhnlichen Ereignissen und Einflüssen zu reduzieren. Somit gilt

das Ziel für die Gesamtheit aller fünf Jahre (vgl. Betz et al. 2002: 6).

Die Europäische Gemeinschaft und Deutschland sind die Verpflichtung

eingegangen, ihre Emissionen um insgesamt 8% zu vermindern. Innerhalb der

Europäischen Union hat sich Deutschland im Rahmen der Aufteilung dieser

Minderungsverpflichtung auf die einzelnen EU-Staaten – das sogenannte

burden sharing – ein Minderungsziel von –21% gesetzt. Davon wurden bereits

bis zum Jahre 2000 ca. –19% erreicht (vgl. BMU 2002a: 42).

Den Vertragsstaaten wird nach der Erfüllung der Verpflichtung zur Reduktion

umgekehrt ein Recht zur Emission der verbleibenden Menge an

Treibhausgasen zugestanden. Die jedem Vertragsstaat bewilligten Emissionen

werden Assigned Amount Units (AAUs) genannt.

Das Kyoto-Protokoll tritt in Kraft, nachdem es von 55 Staaten ratifiziert

worden ist, die zusammen mindestens 55% der CO2-Emissionen der

Industrieländer auf sich vereinigen (Basisjahr 1990). Die meisten Länder

wollten das Kyoto-Protokoll jedoch erst ratifizieren, wenn ein festes Regelwerk

dazu vorliegt. Dies wurde auf der Vertragsstaatenkonferenz 6bis in Bonn im

Juni 2001 im Groben beschlossen, und in Marrakesch auf der

7. Vertragsstaatenkonferenz wurden noch technische Details geklärt

(November 2001). Kritiker beklagen jedoch die zunehmende „Aufweichung

des Protokolls“ innerhalb dieser Verhandlungsprozesse (vgl. Smid 2002), siehe

hierzu im einzelnen Abschnitt 4 dieser Arbeit.

Nachdem die USA im März 2001 unter der Federführung der neuen Bush-

Administration erklärt hatten, das Kyoto-Protokoll nicht mitzutragen, bedeutete

diese Haltung, dass mindestens die EU, die osteuropäischen Staaten, Japan und

Russland ratifizieren müssten. Dies hat innerhalb der letzten Verhandlungs-

runden zu wesentlichen Zugeständnissen an Australien, Kanada, Russland und

Japan geführt (vgl. Stroh 2002).

2 Die Gase können über ihr Erwärmungspotenzial in CO2-Äquivalente umgerechnet werden (Betz et al 2002: 6)

- 9 -

Deutschland hat seine Ratifikationsurkunde des Kyoto-Protokolls am 31. Mai

2002 gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten bei den Vereinten

Nationen hinterlegt. Auch Japan, Neuseeland, Norwegen, Island, die meisten

osteuropäischen Staaten sowie Brasilien, China und Indien haben bereits

ratifiziert. Mit der Unterzeichnung durch Kanada im Dezember 2002 ist das

Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls in greifbare Nähe gerückt. Unterzeichnet

Russland das Protokoll wie auf dem Nachhaltigkeitsgipfel von Johannesburg

angekündigt, steht dem Protokoll nichts mehr im Wege (vgl. BMU 2002b).

Die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und des Kyoto-

Protokolls können in vier Gruppen unterteilt werden:

1. Annex I (UNFCCC): Industrie- und Transformationsländer (d.h.

ehemalige Planwirtschaften), die sich unter anderem zur Förderung von

nationalen Politiken und Maßnahmen zur Emissionsminderung

verpflichtet haben: EU-Staaten, USA, Japan Russland, Polen.

Eine komplette Länderliste ist auf der Internetseite

http://www.unfccc.de/resource/conv/annex1.htm abrufbar

2. Annex II (UNFCCC): Industrieländer, die sich zu bestimmten

Leistungen verpflichtet haben, zum Beispiel zu finanzieller Hilfe für

Entwicklungsländer. Transformationsländer wie z.B. Russland gehören

ausdrücklich nicht zu Annex II

3. Non-Annex (UNFCCC): Alle nicht in Annex I aufgeführten

Vertragsstaaten, die die Klimarahmenkonvention ratifiziert haben.

Dabei handelt es sich um nahezu alle Entwicklungs- und

Schwellenländer der Welt. Eine Ratifikationsliste ist auf folgender

Internetseite abrufbar: http://www.unfccc.de/resource/conv/ratlist.pdf

4. Annex B (Kyoto-Protokoll): Alle Vertragsstaaten, die sich ein

Quantified Emission Limitation or Reduction Commitment gesetzt

haben.

Im nachfolgenden Teil dieser Arbeit werden die Annex-I-Staaten als Industrie-

und die Non-Annex-Staaten als Entwicklungsländer bezeichnet.

Schon auf der ersten, von der UNFCCC organisierten Vertrags-

staatenkonferenz in Berlin 1995 haben sich die OECD-Staaten zu ihrer

besonderen Verantwortung für den Schutz der Erdatmosphäre bekannt. Mit der

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oben genannten Einteilung im Rahmen des Kyoto-Protokolls und der

Klimarahmenkonvention wurde die Trennung zwischen Treibhausgas-

reduzierenden Regionen und dem nicht-reduzierenden Teil der Welt

konkretisiert. Mit dieser Teilmengenbildung und den unterschiedlichen

nationalen Reduktionszielen, die vor allem mit Hilfe politischen

Verhandlungsgeschicks vereinbart wurden, entstehen umweltpolitische

Probleme (vgl. Smajgl 2002: 4).

Die unterschiedliche Belastung von Staaten liegt „in der bisherigen Nutzung

der Atmosphäre als Emissionsdeponie“ begründet (vgl. ebd.).

3.1.1 Klimaschutz in den Entwicklungsländern

Die Industrienationen emittierten im 20. Jahrhundert eine wesentliche höhere

Menge an Treibhausgasen als die Entwicklungs- und Schwellenländer.

Weltweit besteht eine enorme Ungleichverteilung im Energieverbrauch und

demzufolge auch in den CO2-Emissionen: Die Industrieländer verursachten

Ende der 90er Jahre etwa 60% der energiebedingten CO2-Emissionen, obwohl

sie nur etwa ein Viertel der Weltbevölkerung stellen (vgl. Stroh 2002).

Erst durch diese Ungleichverteilung, so führt SMAJGL an, sei eine „kritische

Grenze für die Belastung der Atmosphäre“ als Treibhausgasdeponie erreicht

worden (vgl. Smajgl 2002: 4). Damit rechtfertige sich politisch die Trennung

zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Gleichzeitig entstünden jedoch

aus umweltökonomischer Sicht problematische Teilmengen, die zu einer

leakage-Problematik zwischen den emissionsvermeidenden und den

unrestringierten Regionen dieser Welt führen könnten.

Unter den Ländern mit hohem Energieverbrauch hat Deutschland den

vierthöchsten Pro-Kopf-Verbrauch – nach den USA, Australien und Russland

(vgl. Stroh 2002). Demgegenüber haben die Entwicklungsländer einen

gewissen Nachholbedarf und ihr Energiebedarf wird in den nächsten Jahren

noch beträchtlich steigen, zumal auch die Bevölkerung weiter zunehmen wird.

Zugleich verfügen die Entwicklungsländer über die geringsten ökonomischen

Mittel, um den Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen, werden aber

diese Auswirkungen am stärksten spüren (vgl. ebd.).

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Die internationale Klimaschutzpolitik beruht auf dem Prinzip der

"gemeinsamen aber unterschiedlichen Verantwortung" (ebd.): In der ersten

Phase 2008-12 übernehmen nur die Industrieländer – als historische

Hauptverursacher des Klimawandels – Verpflichtungen zur Minderung ihrer

Treibhausgasemissionen. Jedoch können die Industrieländer auch

Klimaschutzmaßnahmen in den Entwicklungsländern finanzieren und

verpflichten sich zu einem Finanz- und Technologietransfer.

3.2 Einführung in die flexiblen Mechanismen

Das Kyoto-Protokoll sieht zur kostengünstigen Erfüllung der Verpflichtungen

verschiedene Flexibilisierungsmechanismen vor. Damit sind die sog. Flexiblen

Mechanismen gemeint, die einem einfachen Grundprinzip unterliegen:

Emissionssparende Maßnahmen können dort durchgeführt werden, wo sie am

kostengünstigsten sind. Die Konkretisierung der nachfolgend erläuterten

Mechanismen ist auf Vertragsstaatenkonferenzen 2001 in Bonn und

Marrakesch vorgenommen worden. SIMONIS nennt im Rahmen des Kyoto-

Protokolls noch weitere Mechanismen: Das Bubble-Konzept in Art. 4 und die

Anrechnung von „Senken“ in Art. 3. Unter dem Bubble-Konzept wird

verstanden, dass zwei oder mehrere Staaten ihre Verpflichtungen gemeinsam

erfüllen können – also das sogenannte burden sharing. Dieses Konzept wird

vor allem von der EU angestrebt, andere Regionen sind im Gespräch.

So streben die USA ebenfalls eine Verringerung ihrer Reduktionspflichten

innerhalb eines bubbles an (vgl. Smajgl 2002: 4f.). Das von den Vereinigten

Staaten angestrebte bubble insbesondere mit der Russischen Föderation, Japan,

Australien, Neuseeland, Kanada, Norwegen und Island bezeichnet man auch

als Umbrella Group. Innerhalb dieses bubbles ist ein freier Handel mit

Emissionsrechten, wie er zwischen den fünfzehn EU-Staaten zur Anwendung

kommen soll, vorgesehen. Aufgrund des einschneidenden Produktions-

rückganges in der Russischen Föderation liegen deren Emissionen jedoch

deutlich unter dem Stand von 1990. Diese produktionsbedingte

Emissionsverringerung stellt faktisch „Hot Air“ da; sie ist nicht mit

Vermeidungskosten verbunden. Mit Hilfe eines solchen Emissionshandels in

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der Umbrella Group müssten die USA ihre Reduktionspflichten letztlich kaum

verringern (vgl.ebd.).

„Senken“ im Zusammenhang mit Art. 3 bedeuten, dass die CO2-Bindung durch

die Aufforstung von Wäldern als Emissionssenkung angerechnet werden kann

(vgl. Simonis 2001b: 2). Art und Ausmaß der Berücksichtigung von Senken

sind jedoch im großem Maße strittig, wie im Diskussionsteil gezeigt werden

wird.

3.2.1 Internationaler Emissionsrechtehandel (EH)

Der Internationale Emissionshandel ist in Artikel 17 des Kyoto-Protokolls

vorgesehen. Den Annex-B-Ländern, also diejenigen Industrienationen, die sich

im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu einem Emissionsziel verpflichtet haben,

wird zugestanden, ungenutzte Emissionsrechte (AAUs, siehe Abschnitt 3.1) an

andere Annex-B-Länder zu verkaufen.

Ungenutzte Emissionsrechte können aber auch in andere Perioden übertragen

werden. Mit dem sogenannten banking wird verhindert, dass eine

Übererfüllung von Zielen durch Staaten zum jetzigen Zeitpunkt bestraft wird,

da dann bereits für eine anschließende Periode die Ziele als erfüllt gelten

können. Es besteht somit eine Substitutionsmöglichkeit in vor- und

nachgelagerte Perioden. Dieses gilt auch für die Bewältigung von Altlasten

(vgl. Smajgl 2002: 5).

Öffentliche und private Einheiten sind bei dem Emissionshandel nicht

vorgesehen. Sollten jedoch nur Staaten an einem Handel von Emissionsrechten

teilnehmen können, ist die Zahl der Marktteilnehmer niedrig. HENRICHS

verweist darauf, dass die Marktpreise dennoch niedrig bleiben dürften, da die

potentiellen Nachfrager von Emissionsrechten ihre eigenen

Emissionsverpflichtungen auch auf anderem Wege erfüllen könnten, indem sie

heimische Maßnahmen ergreifen oder die anderen Kyoto-Instrumente CDM

und JI nutzen (vgl. Henrichs 2000: 174).

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3.2.2 Clean Development Mechanism (CDM)

Der CDM ist nach Artikel 12 des Kyoto-Protokolls vorgesehen. Im Rahmen

des CDM beteiligt sich ein Industrie- oder Transformationsland bzw. ein

Unternehmen aus einem sog. Annex-I-Land an einem emissionssparenden

Projekt in einem Non-Annex-Land, also einem Entwicklungs- oder

Schwellenland. Der CDM stelle damit ein globales Instrument mit zwei

unterschiedlichen Teilnehmergruppen dar (vgl. Henrichs 2000: 174).

Es wird beispielsweise im Rahmen von Projekten vorgeschlagen,

Finanzierungen von regnerativen Energieformen oder von Effizienz-

verbesserungen bei der Stromerzeugung oder dem Energieverbrauch

vorzunehmen (vgl. Betz et al. 2002: 8). Die Anrechnung der gewonnenen

zertifizierten Reduktionsgutschriften (Certified Emission Reduction, CERs)

könnte rückwirkend vom Jahre 2000 an erfolgen. Der CDM soll nicht nur

Emissionsminderungen erbringen, sondern ausdrücklich die beteiligten

Entwicklungsländer in ihrem Weg hin zu einer nachhaltigen Entwicklung

unterstützen. Es wird darauf verwiesen, dass sich dieser Mechanismus dadurch

eindeutig von den anderen beiden unterscheidet (vgl. Betz et al 2002: 8).

Eine nachhaltige Entwicklung erfordert unter anderem Technologietransfers,

positive Human-Kapitaleffekte und ökologische Verbesserungen.

Unter den CDM kann auch der Aufbau von CO2-Senken, z.B. die Aufforstung

eines Waldes, fallen. Diese Projekte werden aber vorerst nicht registriert. Eine

Richtlinie zur Anrechnung von Senken soll bis zur 9. Vertragsstaatenkonferenz

im Jahr 2003 erarbeitet werden (vgl. Smajgl 2002: 11).

Das Kyoto-Protokoll sieht für den CDM vor, dass sich bei den

Emissionsreduktionen um tatsächliche, messbare und langfristige Beiträge zum

Klimaschutz handeln muss (vgl. Henrichs 2000: 175).

2.2.3 Joint Implementation (JI)

Joint Implementation (JI) ist in Artikel 6 des Kyoto-Protokolls vorgesehen.

Dabei beteiligt sich ein Annex-I-Land bzw. ein Unternehmen aus einem

solchen Land an der Finanzierung eines emissionssparenden Projektes in einem

anderen Annex-I-Land. Die Projekte sind den CDM-Projekten verwandt.

- 14 -

Anders als beim CDM können Emissionseinsparungen im Rahmen der Joint

Implementation erst ab 2008 dem Investorland oder dem investierenden

Unternehmen gutgeschrieben werden (vgl. Betz et al.: 8). Die Gutschrift

erfolgt durch sogenannte Emission Reduction Units (ERUs) und ermöglicht es,

Teile der eigenen Emissionsverpflichtungen zu erfüllen oder profitabel

weiterzuverkaufen. Joint Implementation ermöglicht auch kurzfristige Projekte

und unterscheidet sich so von dem CDM (vgl. Henrichs 2000: 175).

Die Einbeziehung von Unternehmen erweitert die Möglichkeiten von JI

beträchtlich, wirft aber andererseits die Frage auf, welchen Anreiz den

Unternehmen gegeben wird, an solchen Projekten teilzunehmen, wenn man

ihnen unterstellt, dass sie gewinnmaximierend handeln. In diesem Punkt wird

die Rolle einer nationalen, anreizorientierten Klimapolitik offensichtlich.

4. Standpunkte nationaler Akteure

In diesem Kapitel werden die Positionen wichtiger nationaler Akteure in der

Klimapolitik zu den flexiblen Mechanismen im Rahmen des Kyoto-Protokolls

Gegenstand einer kurzen Erörterung.

Grundsätzlich wird angenommen, dass nationale Klimapolitik dem Leitbild der

nachhaltigen Entwicklung gerecht werden muss. Die Probleme sind

vielschichtig und betreffen mehrere Politikbereiche. Klimapolitik ist somit als

Querschnittsaufgabe zu verstehen. Sie muss das Verursacher- und das

Vorsorgeprinzip zur Geltung bringen, wirksame Rahmenbedingungen für einen

strukturellen Wandel schaffen und auf einen längeren Zeithorizont ausgerichtet

sein (vgl. Geres 2000: 162). Das Verursacherprinzip im deutschen

Umweltrecht fordert, dass dem Urheber von Umweltschäden aus diesen

resultierende Lasten aufzuerlegen sind. Das Vorsorgeprinzip erfordert

vorausschauendes Handeln, welches dem Ziel folgt, Umweltschäden gar nicht

erst eintreten zu lassen. (vgl. ebd.: 155). Bei der Instrumentwahl muss sie

vorrangig den Kriterien der ökologischen und ökonomischen Effizienz, sowie

einer dynamischen Anreizwirkung und flexiblen Handhabung genügen (siehe

Abschnitt 2).

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Die Bundesregierung bedauert, dass sich einige große Industrieländer bisher

geweigert haben, dass Kyoto-Protokoll zu ratifizieren. Diese wollten ihre

Reduktionspflichten überwiegend im Ausland erbringen, wofür das Kyoto-

Protokoll mit „flexiblen Mechanismen“ und den „Senken“ Schlupflöcher biete

(vgl. BMU 2002c: 24). Es sei zwar grundsätzlich richtig, dass

Emissionsreduktionen überall auf der Erde der Umwelt nützen. Das Protokoll

werde aber „unglaubwürdig“, wenn entwickelte Länder ihre Ziele ohne

wesentliche Reduktionen im eigenen Land erfüllten. Somit bliebe eine in den

Industrieländern notwendige Umstellung auf eine nachhaltige Entwicklung aus.

Die Bundesregierung fordert daher nationale Maßnahmen auch dieser Länder

für den Klimaschutz (vgl. ebd.).

Die Bundesregierung schlägt zusammen mit den EU-Ministern eine

Obergrenze für die flexiblen Mechanismen vor: Jedes Industrieland solle

mindestens die Hälfte seiner Reduktionsverpflichtungen durch Maßnahmen im

eigenen Land erfüllen (vgl. ebd.:25).

Für die CDM-Projekte sieht die Bundesregierung zwei unterstützenswerte

Ziele: Zum einen sollen die Entwicklungsländer bei der Erreichung einer

nachhaltigen Entwicklung unterstützt werden, zum anderen soll den

Industrieländern geholfen werden, ihre eingegangen Verpflichtungen im

Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Für CDM-Projekte fordert die Bundesregierung

eine „Positivliste“, die in Betracht kommende unbedenkliche,

umweltverträgliche Projekte auf der Grundlage erneuerbarer oder

energiesparender Technologien vorsieht. Die Positivliste werde dafür sorgen,

dass Atomkraftprojekte und veraltete Technologien keinen Platz haben im

CDM (vgl. ebd.). Die GTZ-GmbH unterstütze mit dem „Klimaschutz-

programm für Entwicklungsländer (CaPP)“ schon jetzt Entwicklungsländer

beim Aufbau von Strukturen zur Abwicklung von CDM-Projekten. CDM-

Projekte in den Bereichen Wind, Sonne, Solarenergie, Wasserkraft und

Biomasse würden vorbereitet (vgl. Hennicke/Langrock 2002: 10). Zu den

„Senken“ äußert sich die Bundesregierung sehr kritisch:

„Noch problematischer ist es, über die Wälder hinaus zusätzlich senkenbezogene Aktivitäten einzubeziehen. Dazu kommt, dass die Potenziale bei Senken so groß erscheinen, dass bei entsprechender Anwendbarkeit viele Industriestaaten ihre Kyoto-Verpflichtungen vollständig über Senkenaktivitäten erfüllen könnten. Damit würde man zulassen, dass die Emissionen der Industrieländer um bis zu 20 Prozent steigen, anstatt wie im Protokoll vorgesehen um fünf Prozent zu sinken“ (BMU 2002c: 26)

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Die Bundesregierung fordert ferner, dass für den Fall einer Nichterfüllung

harte Sanktionen verhängt werden; Industrieländer dürften „nicht mogeln“

(vgl. ebd.: 27).

Als Oppositionsparteien vertreten Union und FDP eine in weiten Teilen

ähnliche Politik. Der Wirtschaftsrat der CDU fordert die Bundesregierung in

einer Stellungnahme jedoch dazu auf, dass selbstgesteckte Ziel, die CO2-

Emissionen bis von 1990 bis 2005 um 25% zu verringern, nicht weiter zu

verfolgen und sich stattdessen auf die Erfüllung der Kyoto-Vereinbarungen bis

zum Zeitkorridor 2008/2012 zu konzentrieren (vgl. Wirtschaftsrat der CDU

2000: 1). Damit seien „erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Standort

Deutschland“ verbunden. Nachhaltiger Klimaschutz erfordere technologie-

übergreifend wirkende Instrumente wie Selbstverpflichtungen und die flexiblen

Mechanismen. Die nationale Klimaschutzstrategie müsse daher auf Selbst-

verpflichtungen der deutschen Wirtschaft aufbauen. Die Einschränkung des

Einsatzes flexibler Mechanismen durch staatlich vorgegebene

Erfüllungsverpflichtungen im eigenen Land (Auflagen) verteuere den

Klimaschutz. Der Emissionsrechtehandel müsse weltweit nach den gleichen

Kriterien erfolgen, damit Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Im

Rahmen der projektbezogenen Maßnahmen sollten alle Energie-

versorgungstechnologien zur Verringerung von Treibhausgasemissionen

einschließlich der Kernenergie anerkannt werden (vgl. ebd.: 2).

Die Union drängt darauf, dass mittelfristig auch die Entwicklungs- und

Schwellenländer durch eigene, anspruchsvolle Emissionsziele in die

Klimaschutzverpflichtungen integriert werden, da laut IPCC bereits im Jahre

2020 wesentlich mehr Emissionen von den im Kyoto-Protokoll nicht erfassten

Staaten ausgingen. Die Union fordert, dass Unternehmen die Möglichkeit

erhalten, alle flexiblen Maßnahmen des Protokolls selbst zu nutzen. Kriterien

und Kontrollinstrumente sollten in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft

ausgearbeitet werden. Emissionsrechte sollten kostenlos zugeteilt werden. Für

eine anreizorientierte Politik müsse eine Anrechnung dieser projektbezogenen

Maßnahmen auf Selbstverpflichtungen gewährleistet sein. Die Union fordert –

und grenzt sich damit von der Regierung ab – dass Branchen und

Unternehmen, die Selbstverpflichtungen eingehen und flexible Instrumente

- 17 -

anwenden, keinesfalls durch zusätzliche Steuern (Ökosteuer) belastet werden

dürfen. Ebenfalls dürften diese Unternehmen auch von ordnungsrechtlichen

Vorschriften freigestellt werden, die den Energieverbrauch oder den

Treibhausgasausstoß betreffen. Durch die Steuern werde beispielsweise die

Kaufkraft der Konsumenten verringert, was die Anschaffung verbrauchsarmer

Fahrzeuge zurückstelle (vgl. ebd.: 3).

Die FDP kritisiert den „rot-grünen“ Stillstand, so sei die Nutzung von CDM

bisher nicht durch die Bundesregierung eingeführt worden. Wie die Union

fordern die Liberalen die Streichung der Ökosteuer, die durch einen CO2-

Zertifikatehandel ersetzt werden solle (vgl. Homburger 2003).

Für Deutschland müsse endlich ein klimapolitisches Gesamtkonzept unter

Nutzung der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls entwickelt werden,

welches mit den europäischen Initiativen zum Klimaschutz abzustimmen ist.

Die Nutzung der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls sei kein

Selbstzweck. Die FDP ist jedoch davon überzeugt, dass deren Einsatz die

Erreichung des klimapolitischen Ziels bei gleichzeitiger Minimierung der

Kosten am besten garantiert. Darüber hinaus müssten jedoch die

wirtschaftlichen Chancen, die die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls

bieten, rechtzeitig genutzt werden. Nur die Länder, die sich als Standort für

internationale Klimabörsen und für Klimaschutzdienstleister profilierten,

könnten Einfluss auf die Gestaltung jener Spielregeln nehmen, die für

internationale Klimatransaktionen maßgeblich sind. Diese Länder könnten von

der Wertschöpfung besonders profitieren, die mit einem börsengestützten

Emissionszertifikatehandel verbunden sei. Die FDP tritt dafür ein, sowohl den

Börsenhandel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase als auch die

Anrechnung von Emissionsreduktionen aus Klimaschutzprojekten im Ausland

in Deutschland umgehend einzuführen. Weiterhin sei eine klimapolitische

Technologieoffensive erforderlich (vgl. ebd.).

Die Nichtregierungsorganisationen Germanwatch e.V. und Greenpeace

fordern, dass der Handel mit "heißer Luft" einzuschränken ist, deshalb müsse

die Menge Emissionen, die ein Land verkaufen kann, strikt begrenzt werden.

Der Handel mit Emissionszertifikaten sei ein Schlupfloch, durch das die

Emissionen von Treibhausgasen noch weiter ansteigen würden (vgl.

Greenpeace 2002).

- 18 -

Die beschleunigte Einführung modernerer Technologien in

Entwicklungsländern wäre zu begrüßen, aber es seien auch hier noch sehr viele

Fragen offen. Industrieländer könnten Hilfsprojekte benutzen, um schnell und

kostengünstig Emissionsguthaben in den Entwicklungsländern zu sammeln und

auf diesem Wege im eigenen Land Klimaschutzmaßnahmen zu umgehen (vgl.

ebd.). Greenpeace ist der Meinung, dass für Entwicklungshilfe in Form von

Klimaschutzprojekten bessere Kriterien entwickelt werden müssen. Nur

erneuerbare Energien oder Projekte, die zur Verbesserung der

Energieerzeugung und -nutzung eingesetzt werden, sollten auf diese Weise

gefördert werden. Eine unabhängige Überwachung und Zertifizierung der

Maßnahmen müsste außerdem sicherstellen, dass die Ziele auch tatsächlich

erreicht werden. Die Menge an Emissionsguthaben, die Industrieländer auf

diese Weise sammeln könnten, muss begrenzt sein.

Greenpeace fordert ferner, dass die Klimaschutzziele aus dem Kyoto-Protokoll

alle zwei Jahre überprüft werden.

Germanwatch befürchtet, dass im Rahmen des CDM „business-as-usual-

Projekte“, die ohnehin stattfänden, im großen Maßstab Zertifikate erhielten.

Im negativen Extremfall könnten fast alle Investitionen in

Entwicklungsländern, weil sie wegen des normalen technischen Fortschritts

energieeffizienter sind als alte Techniken im entsprechenden Land, Zertifikate

erhalten. Dieser Etikettenschwindel könnte begrenzt werden durch eine

Kombination von Regeln für „Zusätzlichkeit (Additionality),

Zulassungskriterien (Eligibility), Festlegung des Referenzszenarios (Baseline)

und eine Positivliste für CDM-Projekte“ (vgl. Bals 2000).

Germanwatch erkennt an, dass der nationale Emissionshandel in Deutschland

Druck oder Anreize brauche. Die Ökosteuer könne die Förderung von

freiwilligen Selbstverpflichtungen bewirken. Man müsse ein nationales

Emissionshandelssystem implementieren und den Branchen die Wahl zwischen

der Teilnahme an einem solchen System oder einer erweiterten Ökosteuer

geben. Emissionshandel und Ökosteuer stützten sich gegenseitig, so dass ein

Ausspielen verhindert werde (vgl. ebd.).

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert die Einführung einer Ökosteuer in

allen Annex-I-Ländern. Damit sollten die Lohnnebenkosten gesenkt werden,

- 19 -

um so eine „doppelte Dividende“ zu erzielen. Auch der Joint Implemenation

(JI) steht man aufgeschlossen gegenüber. Allerdings sollte nur ein begrenzter

Teil der Reduktionsverpflichtungen darüber umgesetzt werden, entscheidend

seien Maßnahmen im eigenen Land (vgl. Heuter 2000: 4).

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sieht in den flexiblen

Mechanismen des Kyoto-Protokolls die Möglichkeit, ökologische Ziele mit

höherer ökologischer und ökonomischer Effizienz zu erreichen. Der DIHK

warnt die Bundesregierung und die EU-Kommission, den CO2-

Emissionshandel durch überzogenen Bürokratismus und Kosten zu

konterkarieren. Die Transaktionskosten müssten niedrig bleiben und

Unternehmen mit zertifizierten Umweltmanagement-Systemen sollten bei der

Handelsteilnahme priviligiert werden. So wird für eine kostenlose

Erstallokation von Emissionsberechtigungen plädiert. Bisherige Maßnahmen

der deutschen Wirtschaft zur Reduzierung klimawirksamer Gase sollten vor

einem Handelsstart zur Vermeidung von Wettbewerbsproblemen so weit wie

möglich berücksichtigt werden. Der DIHK fordert die gleichzeitige

Verfügbarkeit aller Kyoto-Mechanismen und schließt umstrittene Treibhaus-

Senken eindeutig mit ein. Den Unternehmen sollte Wahlfreiheit bei den

Instrumenten gegeben werden (vgl. DIHK 2002).

5. Diskussion und Schlussbetrachtung

In diesem letzten Abschnitt wird auf die Eignung der flexiblen Mechanismen

und der im Kyoto-Protokoll getroffenen Vereinbarungen eingegangen. Ein

wichtiges Augenmerk liegt dabei auf der nationalen Klimaschutzpolitik .

Es gibt keinen Staat, der aufgrund der durch den Anstieg der Treibhausgase

hervorgerufenen Effekte wie etwa einem Klimawandel, einem

Meerespiegelanstieg oder erhöhter UV-Strahlung nicht enorm getroffen wäre.

Insofern lässt sich eine ökologische Interdependenz zwischen den Staaten

hinsichtlich der Qualität und des Schutzes ihrer Umwelt aufgrund gegenseitiger

ökologischer Beeinflussung feststellen. Deshalb sind formelle Absprachen

zwischen den Staaten unerlässlich.

Gerade im Bereich der Umwelt- und Klimaschutzpolitik ist die Koordination

aller Akteure für eine erfolgreiche Zusammenarbeit dringend notwendig. Ein

- 20 -

großes Problem für die Durchsetzung der entwickelten Programme ist jedoch,

dass deren konkrete Umsetzung durch die Staaten selbst erfolgt. So wird zum

einen die Koordination beeinträchtigt, zum anderen gerät die Umsetzung in den

Konfliktherd nationaler Interessen und wird erschwert wenn nicht gar

ausgesetzt. Dieses hat sich auch auf den Verhandlungen im Rahmen der

Vertragsstaatenkonferenzen gezeigt, die nicht zuletzt von einem Quasi-

Ausstieg der USA begleitet wurden.

Nur wenn man über genaue Kenntnisse der langfristigen Folgen von

Umweltschäden verfügt, kann deren Bekämpfung eventuell größeres

politisches Gewicht als kurzfristige ökonomische Interessen aufbringen. Vor

allem aber um sinnvolle Gegenmaßnahmen entwickeln zu können, ist eine

ausgiebige Forschung notwendig. Ein weiteres Problem stellt die Streuung der

umweltpolitischen Kompetenzen über die Vielzahl verschiedener

Organisationen dar.

Das Fehlen einer sanktionierenden Zentralinstanz im Bereich globaler

Umweltzerstörungen macht internationale Umweltregime3 nötig. Die

handelnden Akteure brauchen, um kooperieren zu können, eine

Orientierungshilfe wie die Klimarahmenkonvention und das Kyoto-Protokoll,

um ihre Handlungen aufeinander abstimmen zu können. Dies sollen

internationale Umweltregime leisten. Eine Überwachung, ob die Staaten sich

an die beschlossenen Programme, Regeln oder Normen halten und somit auch

eine Bestrafung von Vertragsbrüchen durch Sanktionen ist derzeit noch nicht

ausreichend durch die Vertragsstaatenkonferenzen spezifiziert worden.

Ein weiteres Problem innerhalb der Umwelt- und Klimaschutzpolitik ist, dass

sie einem ständigen technologischen und wissenschaftlichen Wandel

unterworfen ist. Die dynamische Entwicklung der Rahmenbedingungen muss

folglich in das Regime mit eingebaut werden. Um darum einen ständigen

Prozess der Konsensbildung aufrecht zu erhalten, sind regelmäßig tagende

Nachfolgekonferenzen der beteiligten Akteure notwendig. Diese Konferenzen

bewirken aber auch, dass die beschlossenen Regeln nicht frei interpretiert

werden können und eingehalten werden. Mit den flexiblen Mechanismen

kommen zum Teil Instrumente zum Einsatz, die unter sich dynamisch

veränderten Rahmenbedingungen eine sinnvolle Mittelwahl darstellen. Nur

3 Zum Begriff des Regime vgl. insbesondere Meyers 2000: 454f.

- 21 -

unter der Prämisse, dass die Vertragsstaatenkonferenzen klare Regeln für die

Kyoto-Mechanismen festlegen, werden diese im Sinne einer nachhaltigen

Entwicklung wirken können. BALS hat auf die Gefahr von „business-as-usual“-

Projekten (s.o.) hingewiesen. Man sieht hier, dass klare Regeln unabdingbar

sind. Die Bundesregierung hat sich entsprechend geäußert und vertritt die

nachvollziehbare Linie, dass eine Positivliste für zulässige Projekte eingeführt

werden muss. Ein nachhaltiges Energiesystem muss die Risiken, die z.B. von

der Kernenergie ausgehen, mit berücksichtigen und daraus Konsequenzen

ziehen. Die Internalisierung dieser Risikokosten ist allerdings auch mit einem

Zertifikatehandel oder einer Steuer nicht möglich.

Natürlich ist immer auf die ökonomische Verträglichkeit, auf die

Verhältnismäßigkeit der gewählten Mittel zu achten. Bei der Ausgestaltung

stellen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft eine sinnvolle Grundlage dar,

dieses konnte gezeigt werden. Selbstverpflichtungen können allerdings

Entscheidungsträger in Wirtschaftsunternehmen nicht von dem Widerspruch

befreien, dass sie letztlich an den Erträgen, die ihre Unternehmen

erwirtschaften, gemessen werden und nicht an ihren umweltpolitischen Zielen

(vgl. Geres 2000: 186). Andererseits müssen die Regelungen so getroffen

werden, dass es nicht möglich sein wird, ohne Vorsorgemaßnahmen im

eigenen Land einen Emissionshandel zu betreiben, damit der Handel mit hot

air vermieden wird. Überhaupt liegen viele Aufgaben im nationalen Bereich,

dort müssen Anreizinstrumente geschaffen werden, die die Volkswirtschaft

international wettbewerbsfähig erhalten und gleichzeitig ökologisch wirksam

sind. Der Emissionsrechtehandel kann diese Bedingungen erfüllen, wenn er

gleichsam kostengünstig und unter Vermeidung eines hohen

Verwaltungsaufkommens abgewickelt wird und wenn diejenigen

Marktteilnehmer belohnt werden, die sich nachhaltig ökologisch engagieren.

Es muss ergänzt werden, dass nach Artikel 17 des Kyoto-Protokolls alle

flexiblen Instrumente des Kyoto-Protokolls dem Grundsatz der

„Supplementarity“ unterliegen, also nur zusätzlich zu Aktionen im Inland in

Betracht kommen sollen (vgl. Hennicke/Langrock 2002: 4).

Neben Praktikabilitätsgründen werden auch Transaktionskostenprobleme dafür

sorgen, dass nur ein Teil des nationalen CO2-Reduktionszieles über die Kyoto-

Mechanismen erreicht werden wird (vgl. ebd.).

- 22 -

Projektbasierte Instrumente, wie der CDM oder JI haben gegenüber dem

Emissionsrechtehandel den Vorteil, dass eine präzisere Lenkungswirkung des

Technologie- und Wissenstransfers und eine damit anpassbare Integration in

die Nachhaltigkeitsstrategien von Investor- und Empfängerland möglich ist.

Letztlich muss es darum gehen, das vorhandene umweltpolitische

Instrumentarium, auf das im zweiten Abschnitt eingegangen wurde, mit den

flexiblen Kyoto-Mechanismen zu ergänzen, d.h. deren Integration in einem

Policy-Mix möglichst effizient im nationalen Rahmen umzusetzen.

Dennoch wird ein Akteur nur schwer gezwungen werden können, seine

Absichtserklärungen im Rahmen eines internationalen Umweltregimes

einzuhalten. Der im Regime festgehaltene ökologische Anspruch und die

Wirklichkeit, welche deutlich durch kurzfristige ökonomische Ansprüche und

Erfordernisse bestimmt wird, liegen deshalb weit auseinander.

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