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Fahrschule Easy Drive GbR Feidikstr. 29b, 59065 Hamm Soester Straße 245, 59071 Hamm Alte Salzstraße 32, 59069 Hamm Jupiterstraße 30, 59067 Hamm Büro: 02385 / 706855 A. Slischka: 0178 / Autofahren mit Handicap? Mobil trotz: Schlaganfall Hör- und Sprachstörung Arm- oder Beinamputationen Querschnittlähmungen Hirnschädigungen Contergan Schädigungen etc. Frank Vieten und Andreas Slischka (vl) Inhaber der Fahrschule EASY DRIVE. Andreas Slischka: -Fahrlehrer seit 1991 -Kraftfahreignungs- berater seit 2009 -mehrjährige Erfahrungen und Fortbildungen im Bereich der Handicap Ausbildung Frank Vieten: -Fahrlehrer seit 1992 -mehrjährige Erfahrung im Bereich Handicap Ausbildung

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Page 1: Fahrschule Easy Drive GbR Feidikstr. 29b, 59065 Hamm Soester Straße 245, 59071 Hamm Alte Salzstraße 32, 59069 Hamm Jupiterstraße 30, 59067 Hamm Büro: 02385

Fahrschule Easy Drive GbR

Feidikstr. 29b, 59065 HammSoester Straße 245, 59071 HammAlte Salzstraße 32, 59069 HammJupiterstraße 30, 59067 Hamm

Büro: 02385 / 706855A. Slischka: 0178 / 7872751F. Vieten: 0178 / 7872752

www.easy-drive-hamm.de

Autofahren mit Handicap?

Mobil trotz:SchlaganfallHör- und SprachstörungArm- oder BeinamputationenQuerschnittlähmungenHirnschädigungenContergan Schädigungenetc.

Frank Vieten und Andreas Slischka (vl)Inhaber der Fahrschule EASY DRIVE.

Andreas Slischka:-Fahrlehrer seit 1991-Kraftfahreignungs-berater seit 2009 -mehrjährige Erfahrungen und Fortbildungen im Bereich der Handicap Ausbildung

Frank Vieten: -Fahrlehrer seit 1992 -mehrjährige Erfahrung im Bereich Handicap Ausbildung

Page 2: Fahrschule Easy Drive GbR Feidikstr. 29b, 59065 Hamm Soester Straße 245, 59071 Hamm Alte Salzstraße 32, 59069 Hamm Jupiterstraße 30, 59067 Hamm Büro: 02385

Darf ich wieder Autofahren?Es stellt sich die Frage, ob bei einem Handicap wieder Auto gefahren werden kann und darf?

Sehr oft ist die Kraftfahrtauglichkeit durchaus wieder gegeben. Viele Betroffene fahren problemlos Auto ohne jede Einschränkung. Dennoch kommt es vor, dass Autofahren nicht mehr möglich ist. Zum Schutz des Betroffenen und der anderen Verkehrsteilnehmer/innen ist dann ein klares „Nein“ erforderlich, so schwerwiegend die eingeschränkte Mobilität für den betroffenen Menschen auch sein mag.

Mache ich mich strafbar?Zu erst einmal ist jeder Mensch eigenverantwortlich. An die Eigenverantwortung werden aber strenge Maßstäbe gesetzt. Wer sich im Fall eines Handicaps ohne weiteres wieder ans Steuer setzt, geht große Risiken ein. Die Gefahr ist, dass das Fahren als illegal gewertet wird und unter Umständen strafrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen hat.

Was soll ich tun?Sie sollten der zuständigen Führerscheinstelle eine Mitteilung über ihre Erkrankung oder Behinderung machen. Die Führerscheinstelle ordnet dann die notwendigen Gutachten an und wird gegebenenfalls den Führerschein mit Auflagen und Beschränkungen versehen. Mit diesem Verfahren gehen Sie keinerlei Risiko ein. Ganz im Gegenteil, die Kraftfahrtauglichkeit ist jetzt amtlich festgestellt worden, notwendige Auflagen und

Beschränkungen wurden in den Führerschein eingetragen. Niemand kann Ihnen jetzt ein Fehlverhalten vorwerfen.

Wer prüft und entscheidet?Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sieht beim Fahrerlaubnisantrag folgendes Verfahren vor:Fachärztliches (d.h. mind. Neurologisches und ggf. psychologisches sowie augenärztliches) und/oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Die Ärztinnen und Ärzte müssen einen Befähigungsweis zur „Verkehrsmedizinischen Begutachtung“ haben.Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr.Bei der Beurteilung, ob (noch oder wieder) Kraftfahrtauglichkeit gegeben ist, gibt es kein „ganz oder gar nicht“, sondern es wird genau abgewogen welche Einschränkungen hinnehmbar oder ausgleichbar sind. Auch bei eingeschränkter Tauglichkeit hat man einen Rechtsanspruch auf die Fahrerlaubnis, die ggf. mit Auflagen und Beschränkungen versehen sind.

Wir helfen Ihnen!

Durch jahrelange Erfahrung mit Fahrschülern mit Handicap sind wir speziell geschult und verfügen über langjährige Erfahrung. Sie werden unter fachkundiger Anleitung wieder an das Autofahren herangeführt.Diverse Zusatzeinrichtungen•Automatik•Linksseitiges Gaspedal•Lenkraddrehknopf•Handbedienung für Gas und Bremse

Stehen Ihnen in unserem Fahrzeug zur Verfügung.Wird eine Begutachtung bei einem Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich, so ist in aller Regel eine Fahrprobe mit einem Fahrlehrer notwendig. Wir begleiten Sie und bereiten Sie qualifiziert auf diese Begutachtung vor.

Auf Wunsch beraten wir Sie in Behörden-angelegenheiten, bei der Beschaffung der Gutachten, bei Finanzierungsfragen durch Kostenträger und bei der notwendigen Fahrzeugumrüstung bzw. Anschaffung.

Lassen Sie sich beratenIn der Fahrschule EASY DRIVE wurden bisher Menschen mit folgenden Handicaps in Theorie und Praxis ausgebildet:•Halbseitige Lähmung (Hemiplegie)•Bein- oder Armamputierte•Kleinwuchs•Spina Bifida•Schlaganfall•Hirntumor•Hör- und Sprachschädigungen•Schädel-Hirn-Trauma

Mit allen nicht vertrauten Handicaps setzen wir uns bei Bedarf, intensiv auseinander.

Wir beraten Sie umfassend und finden für Ihr Handicap die richtige Lösung Ihrer neuen Mobilität.