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BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG ENERGIEEFFIZIENZ UND ERNEUERBARE ENERGIEN▪ DANIEL BÜCHEL ▪ 26.04.2017
ENERGIESTRATEGIE 2050 UND VOLKSABSTIMMUNG ZUM 1. MASSNAHMENPAKET AM 21. MAI 2017
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ENERGIEVERBRAUCH NACH SEKTOREN
Quelle: Überblick über den Energieverbrauch der Schweiz im Jahr 2015(Auszug aus der Gesamtenergiestatistik 2015, BFE)
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SEKTORKOPPLUNG (SK) UND ENERGIEVERBRAUCH
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2016), Grünbuch Energieeffizienz, S. 26; bei den Energieträgern adaptiert auf die Schweiz)
erneuerbare Energien (Wasser und neue erneuerbare)Kernkraft
fossile Energien
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ENTWICKLUNG DER STROMPREISEN DEN LETZTEN JAHREN
82.52
120.17
72.33 71.29 70.55
59.5955.15
44.9341.55 38.67
0
20
40
60
80
100
120
140
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Jahrespreis SFr./MWh
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SITUATION DER SCHWEIZER STROMWIRTSCHAFT
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AKTUELLES EUROPÄISCHES MARKTUMFELD:HOHE UNSICHERHEITEN BEI INVESTITIONEN IN KRAFTWERKETiefere Energienachfrage aufgrund Wirtschafts-/Eurokrise und Vorgaben Energieeffizienz + 20 %
Alte Kohlekraftwerke bestimmen den Strompreis: Tiefe Gaspreise in den USA aufgrund Förderung von Schiefergas Schiefergas USA verdrängt US-Kohle (tiefe Kohlepreise) –
US-Kohle verdrängt EU-Gas CO2-Preis sehr tief aufgrund einem Überangebot an EU-ETS-Zertifikaten
Alte Kohlekraftwerke produzieren am günstigsten und verdrängen konventionelle (Gross-)Kraftwerke aus dem Markt
Subventionierte erneuerbare Energien verdrängen konventionelle Kraftwerke und nicht-subventionierte EE aus dem Markt (Merit Order-Effekt)
Überkapazitäten belasten Wasserkraft
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GLOBALER, JÄHRLICHER ZUBAU VON KRAFTWERKKAPAZITÄTEN PRO TECHNOLOGIE, 2013-2030 (GW)
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ZUSTAND ÜBERTRAGUNGSNETZ
Das Netz ist bereitsstark ausgelastet:Bei 24% der Messungen,die 2013 durchgeführtwurden, war das Netzüber das Sicherheitslimitbelastet
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INTERNATIONAL BEFINDET SICH DIE STROMWIRTSCHAFT IN EINER GRUNDLEGENDEN TRANSFORMATION
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NEUE MARKTAKTEURE
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ENERGIEPOLITIK: DARUM GEHT ES
Versorgungssicherheit
Umweltverträglichkeit Wirtschaftlichkeit
Technische Sicherheit
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HERAUSFORDERUNG: NEUE ERNEUERBARE ENERGIEN
Überlastung durch nicht vorhersehbare Lastsprünge, Rückgang regelbarer Kraftwerksleistung
zunehmende Entkoppelung von Erzeugung und Verbrauch
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HERAUSFORDERUNG: VERSORGUNGSSICHERHEIT UNDINTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT
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HERAUSFORDERUNG: STROMABKOMMEN OFFENE FRAGEN
• Stromtechnische Fragen: „Licht am Ende des Tunnels“
• Vollständige Marktöffnung und Marktpreis
• Erneuerbaren-Direktive
• Horizontale Fragen: Wettbewerbsrecht, Umweltrecht, Beihilfen
• Institutionelle Fragen
• Zwischenhalt: wie lange?
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HERAUSFORDERUNG: 2.SCHRITT DER MARKTÖFFNUNG
StromVG sieht einen zweiten Schritt der Marktöffnung vor, der zu einer vollständigen Marktöffnung führt.
Dieser Schritt unterliegt dem fakultativen Referendum, braucht also eine hinreichend breite Zustimmung.
Vernehmlassung wurde im Oktober 2014 lanciert.
2. Schritt der Marktöffnung bringt wohl Wahlfreiheit für Kleinkonsumenten auf 1.1.2018.
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HERAUSFORDERUNG: NETZINFRASTRUKTUR
Netzinfrastruktur ist z.T. am Ende des Lebenszyklus Herausforderung besteht in der kostenoptimierten Bewirtschaftung der Anlagen und
Netzkomponenten.
Mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz bei Bauvorhaben (Netz- und Kraftwerksbau – PV, Wind)
Kann Vorhaben verhindern oder massgeblich verzögern.
ICT und Smart Grids: Die Möglichkeiten sind ”unbegrenzt” aber schwierig vorraussehbar
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WARUM BRAUCHT ES EINE ENERGIESTRATEGIE 2050?
Energiestrategie2050
Bevölkerungs-wachstum
Infrastruktur
Versorgungssicherheit
Preis und Markt
Klimawandel
Umwelt, Natur, Landschaft
Ausstieg aus der
Kernenergie
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ENERGIESTRATEGIE 2050: STOSSRICHTUNGEN1. Energieeffizienz erhöhen; Energieverbrauch senken; Stromverbrauch stabilisieren.
2. Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen; soweit erforderlich: Restbedarf durch fossile Stromproduktion und Importe decken.
3. Um- und Ausbau der elektrischen Netze und Energiespeicherung vorantreiben.
4. Energieforschung verstärken.
5. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wahrnehmen.
6. Internationale Zusammenarbeit im Energiebereich intensivieren.
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ERLASSÄNDERUNGEN UND DIE ENERGIESTRATEGIE 2050
Energiestrategie 2050
Erste Phase Zweite Phase (ab 2021)
Erstes Mass-nahmenpaket
Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem
Aktionsplankoordinierte
Energieforschung
StrategieStromnetze
Energie-perspektiven
2050
parlament.Initiative12.400
Verhandlungen mit der EUzum Stromabkommen
RevisionStromVG
ZweiterMarktöffnungs-
schritt
EnV: Geräte
Netz-zuschlag
EnV: Heizun-
gen
EnV: KEV
EnV: Geräte
Netz-zuschlag
Netz-zuschlag
EnV: KEV
EnV: KEV
Strom-VV
StrombörseMarket
Coupling
Marktdesign, Kapazitätsmärkte
SachplanGeol.
Tiefenlager
Gasmarkt-gesetz
Revision SEFV
Volksinitiative Atomausstieg
Volksinitiative STEFFI
Volksinitiative Energie- statt Mwst
KHV Totalrevision
Konzept ECH
bereits beschlossen
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ENERGIESTRATEGIE 2050WO STEHEN WIR?
4. September 2013 Bundesrat verabschiedet Botschaft zum ersten Massnahmenpaket
30. September 2016 Schlussabstimmung
21. Mai 2017 Volksabstimmung
1. Januar 2018 Inkrafttreten Gesetzesrevisionen und Verordnungen
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ENERGIESTRATEGIE 2050WAS LÄUFT BEREITS?
EnergieforschungAktionsplan «Koordinierte Energieforschung Schweiz» –Swiss Competence Centers for Energy Research
Innovationsförderung Förderung von Pilot-, Demonstrations- und
Leuchtturmprojekten durch das BFE Unterstützung bei Markteinführung durch EnergieSchweiz Wettbewerbliche Ausschreibungen
Parlamentarische Initiative 12.400 Erhöhung Netzzuschlag auf 1.5 Rp./kWh Teilweise bis vollständige Rückerstattung für
stromintensive Unternehmen Eigenverbrauchsregelung
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
4000
4500
5000
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
GWh
Erneuerbare Energien - Strom (ohne Wasserkraft)
Sonne (PV)
Geothermie
Wind
Holz
Biogas
Abfall (50% EE)
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ERSTES MASSNAHMENPAKETDREI STOSSRICHTUNGEN
Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Gebäude Mobilität Industrie Geräte
Massnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien Förderung Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen
Atomausstieg Keine neuen Rahmenbewilligungen Schrittweiser Ausstieg – Sicherheit als einziges Kriterium
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Durchschnittlicher Energieverbrauch pro Person
Senkung gegenüber Stand im Jahr 2000- 16% im Jahr 2020- 43% im Jahr 2035
Durchschnittlicher Stromverbrauch pro Person
Senkung gegenüber Stand im Jahr 2000- 3% im Jahr 2020- 13% im Jahr 2035
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ERSTES MASSNAHMENPAKETENERGIEEFFIZIENZ: ZIELE/RICHTWERTE
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Durchschnittliche inländische Produktion erneuerbare Energien ohne Wasserkraft
im Jahr 2020: 4’400 GWh
im Jahr 2035: 11’400 GWh
Wasserkraft
37’400 GWh im Jahr 2035
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ERSTES MASSNAHMENPAKETERNEUERBARE ENERGIEN: ZIELE/RICHTWERTE
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Netzzuschlag für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Gewässersanierungen
neu 2.3 Rp./kWh
inkl. 0.2 Rp. für Marktprämien an die bestehende Grosswasserkraft
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ERSTES MASSNAHMENPAKETNETZZUSCHLAG
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Verwendung der 2.3 Rappen Netzzuschlag
Zeitraum: Während der Dauer der Marktprämie für die Grosswasserkraft (2018 - 2022), d.h. gekürzte Einmalvergütungen, Geothermie-Beiträge und Investitionsbeiträge Kleinwasserkraft und Biomasse
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ERSTES MASSNAHMENPAKETNETZZUSCHLAG – VERWENDUNG
Einspeisevergütungen1.3 Rp./kWh
Einmalvergütungen PV0.2 Rp./kWh
Investitionsbeiträge Kleinwasserkraft und Biomasse
0.03 Rp./kWh
Investitionsbeiträge neue Grosswasserkraft
0.1 Rp./kWh
Marktprämien bestehende
Grosswasserkraft 0.2 Rp./kWh
Gewässersanierungen0.1 Rp./kWh
Rückerstattung Netzzuschlag 0.2 Rp./kWh
Wettbewerbliche Ausschreibungen 0.1 Rp./kWh
Geothermie-Erkundungsbeiträge und -Garantien 0.07 Rp./kWh
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Tiefere Voraussetzungen für Rückerstattung an stromintensive Unternehmen
Aufhebung der Verpflichtung, den rückerstatteten Netz-zuschlag teilweise für Energieeffizienz-Massnahmen einzusetzen
Geltendes Energiegesetz:
Mindestens 20% des Rückerstattungsbetrags müssen für Effizienz-Massnahmen eingesetzt werden.
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ERSTES MASSNAHMENPAKETNETZZUSCHLAG – RÜCKERSTATTUNG
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Umbau der heutigen KEV zu einem Einspeise-vergütungssystem mit Direktvermarktung
Bessere Marktintegration
Direktvermarktung als Grundsatz, Ausnahmen für kleine Anlagen
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ERSTES MASSNAHMENPAKETFÖRDERSYSTEM – DIREKTVERMARKTUNG
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Befristung der Förderung im Gesetz
Ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des ersten Massnahmenpakets keine neuen Verpflichtungen im Einspeiseprämiensystem
Ab dem Jahr 2031 keine neuen Investitionsbeiträge / Einmalvergütungen
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ERSTES MASSNAHMENPAKETBEFRISTUNG FÖRDERUNG
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Marktprämie für bestehende Kraftwerke
Ausgleich Differenz zwischen Gestehungskosten und tieferem Marktpreis
Kraftwerke erhalten für Elektrizität, die sie im freien Markt unter den Gestehungskosten verkaufen, eine Prämie von maximal 1 Rp./kWh
Finanzierung über Netzzuschlag (0.2 Rp./kWh)
Investitionsbeiträge für neue Kraftwerke
Beitrag wird im Einzelfall bestimmt, max. 40% der anrechenbaren Investitionskosten
Finanzierung über Netzzuschlag (max. 0.1 Rp./kWh)
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ERSTES MASSNAHMENPAKETGROSSWASSERKRAFT
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Förderuntergrenze Kleinwasserkraft bei 1 MW
Nur Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mindestens 1 MW können neu in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen werden.
Ausnahmen für Anlagen mit geringen Umweltauswirkungen
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ERSTES MASSNAHMENPAKETKLEINWASSERKRAFT
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Nutzung und Ausbau der erneuerbaren Energien liegen im nationalen Interesse
Bessere Ausgangslage bei der Interessenabwägung
Akzentverschiebung zugunsten der erneuerbaren Energien
Ausschluss von Neuanlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung und gewissen Reservaten
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ERSTES MASSNAHMENPAKETNATIONALES INTERESSE
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Erneuerbare Energien: Verkürzung + Vereinfachung Kantone müssen rasche Bewilligungsverfahren vorsehen «Guichet unique» beim Bund Frist für Gutachten der Eidgenössischen Natur- und
Heimatschutzkommission
Netze: Verfahrensbeschleunigung Verkürzung des Rechtsmittelverfahrens dank Beschränkung
Zugang ans Bundesgericht Ordnungsfristen für Sachplan- und Plangenehmigungs-
verfahren
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ERSTES MASSNAHMENPAKETBEWILLIGUNGSVERFAHREN
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Teilzweckbindung CO2-Abgabe für energetische Gebäudesanierung Maximalgrenze von heute 300 Millionen auf 450 Millionen
Franken pro Jahr erhöht (weiterhin 1/3 des Ertrags) Erhöhung CO2-Abgabe wie bis anhin bei Nichterreichen der
Zwischenziele (heute 84 Fr./t CO2)
Anpassungen Gebäudeprogramm Ausschüttung in Form von Globalbeiträgen, Verantwortung
für die Umsetzung liegt bei den Kantonen neue Auflagen an Kantone
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ERSTES MASSNAHMENPAKETGEBÄUDEPROGRAMM
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Ausweitung der steuerlichen Anreize zur energetischen Gebäudesanierung
Übertragbarkeit von energetischen Investitionskosten auf zwei nachfolgende Steuerperioden
Abzug der Rückbaukosten eines Ersatzneubaus
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ERSTES MASSNAHMENPAKETSTEUERANREIZE ZU GEBÄUDESANIERUNGEN
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Emissionsvorschriften: Verschärfung bei Personenwagen Absenkung bis Ende 2020 auf 95 g CO2/km Übereinstimmung mit EU
Ausweitung auf Lieferwagen und leichte Sattelschlepper Absenkung bis Ende 2020 auf 147 g CO2/km
Geltendes CO2-Gesetz:
Absenkung Emissionen von Personenwagen auf 130g CO2/km bis Ende 2015
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ERSTES MASSNAHMENPAKETMOBILITÄT
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Grundlagen für die Einführung von Smart Metering
Klare Rahmenbedingungen für die Einführung des Smart Meterings
Insbesondere auch der intelligenten Steuer- und Regelsysteme
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ERSTES MASSNAHMENPAKETSMART METERING
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Keine neuen Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke Kein Technologieverbot Bestehende Kraftwerke: Betrieb so lange, als Sicherheit
gewährleistet ist Bestimmungen zum Langzeitbetrieb auf Verordnungsstufe
Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstäbe Verbot löst geltendes Moratorium ab Verlängerung des Moratoriums bis im Juni 2020 (separate
Vorlage in Kraft)
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ERSTES MASSNAHMENPAKETKERNENERGIE – ATOMAUSSTIEG
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ERSTES MASSNAHMENPAKETWIE GEHT ES WEITER?
21. Mai 2017 Volksabstimmung
1. Januar 2018 Inkrafttreten
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ERSTES MASSNAHMENPAKETWIE GEHT ES WEITER?
Umfangreicher Revisionsbedarf auf Verordnungs-stufe als Folge des ersten Massnahmenpakets
Totalrevision der Energieverordnung
Teilrevisionen insbesondere der CO2-Verordnung und der Stromversorgungsverordnung
Fahrplan
Vernehmlassung 1. Februar bis 8. Mai 2017
Inkrafttreten am 1. Januar 2018
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ERSTES MASSNAHMENPAKETARGUMENTE DES BUNDESRATES
Das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050
stärkt die Versorgungssicherheit.
fördert eine saubere Energieversorgung der Schweiz.
schafft Investitionen und Arbeitsplätze im Inland.
gestaltet die Förderung von erneuerbaren Energiemarktnäher und befristet sie.
führt zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie.
Die Energiestrategie 2050 wird schrittweise umgesetzt. Das gibt der Schweiz die für den Umbau nötige Zeit.
BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG ENERGIEEFFIZIENZ UND ERNEUERBARE ENERGIEN▪ DANIEL BÜCHEL ▪ 26.04.2017 43
…UND ÜBRIGENS.Der Wandel in der Energiewirtschaft wird stattfinden
…. mit oder ohne Energiestrategie 2050.
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