eingliederungsbericht 2020 jobcenter landkreis münchen
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Weil Einsatz sich auszahlt!
Eingliederungsbericht 2020
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Eingliederungsbericht 2020
Jobcenter Landkreis München
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Inhalt 1. Einleitung ...................................................................................................................................... 5
2. Arbeitsmarkt- und Ausbildungssituation 2020 ............................................................................... 6
2.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ................................................................................ 6
2.2 Arbeitslosigkeit im Landkreis München .................................................................................... 6
2.3 Bedarfsgemeinschaften im Landkreis München ...................................................................... 6
2.4 Ausbildungsstellenmarkt .......................................................................................................... 8
3. Ziele des Jobcenters ................................................................................................................... 10
3.1 Zielerreichung 2020 ............................................................................................................... 10
3.2 Zielvereinbarung 2021 ........................................................................................................... 11
3.2.1 Zielvereinbarung mit dem Bayerischen Staatsministerium .............................................. 11
4. Ressourcen (Finanzen / Personal) .............................................................................................. 14
4.1 Finanzen ............................................................................................................................... 14
4.2 Organisation 2020 ................................................................................................................. 16
5. Arbeitsmarkt- und Integrationsmaßnahmen ................................................................................ 17
5.1 Angebote für integrationsnahe Bewerber*innen ..................................................................... 17
5.1.1 Eingliederungszuschuss (EGZ) und Maßnahmen bei einem Arbeitgeber ........................ 17
5.1.2 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) .............................................................. 19
5.1.3 Maßnahmen nach § 45 SGB III – Vermittlung in eine sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung .......................................................................................................................... 20
5.1.4 Arbeitgeberservice im Jobcenter Landkreis München ..................................................... 22
5.1.5 Stellenportal „JobZentrale“ (www.jobzentrale-lkm.de) ..................................................... 23
5.2 Angebote für Bewerber mit mehreren Vermittlungshemmnissen ........................................... 24
5.2.1 Maßnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt - Arbeitsgelegenheiten (AGH) ..................... 25
5.2.2 Förderung nach §§16e, i SGB II – Umsetzung des Teilhabechancengesetzes ............... 26
5.2.3 Beteiligung an den Maßnahmen des MBQ ...................................................................... 29
5.2.4 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ........................................................... 29
5.3 Angebote für bestimmte Zielgruppen ..................................................................................... 32
5.3.1 Jugendliche und junge Erwachsene ................................................................................ 32
5.3.2 Selbstständige ................................................................................................................ 33
5.3.3 Menschen mit Migrationshintergrund .............................................................................. 34
5.3.4 Menschen mit Behinderung ............................................................................................. 36
5.3.5 Alleinerziehende ............................................................................................................. 37
5.4 Angebote im Bereich der sozial-integrativen Leistungen ....................................................... 38
6. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................................ 39
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1. Einleitung Das Jahr 2020 war geprägt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Innerhalb eines Jahres ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von 3.470 auf 3.823
gestiegen, ebenso hat sich die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von 4.646
auf 5.121 erhöht. Die Arbeitslosenquote ist von 0,7 auf einen Wert von 0,8 leicht angestiegen.
Durch die Sozialschutz-Pakete wurde der Zugang zu SGB-II-Leistungen für die Menschen in
Deutschland vereinfacht.
Insbesondere für Freiberufler, Solo-Selbständige und Kleinunternehmer hat sich 2020 die
finanzielle Situation drastisch verschlechtert, weil sie durch die Corona-Krise ihre
Selbständigkeit nicht oder nur teilweise ausüben konnten.
Bei den selbständigen Leistungsempfängern ist die Fallzahl um mehr als das Dreifache
angestiegen. Bis zum Beginn der Corona Pandemie bezogen rund 80 Selbständige SGB-II
Leistungen, diese Anzahl ist auf rund 270 bis Ende 2020 angestiegen.
Für 2021 werden wieder sinkende Fallzahlen bei Selbständigen mit SGB-II-
Leistungsansprüchen erwartet.
Trotz der in 2020 angespannten Situation am Arbeitsmarkt ist bei den Jugendlichen eine
positive Entwicklung zu verzeichnen. Mit einer Quote der Jugendarbeitslosigkeit von 0,5% im
SGB II belegt das Jobcenter Landkreis München bundesweit einen der Spitzenplätze.
Allerdings ist festzustellen, dass Hybrid-Unterricht, fehlende soziale Kontakte sowie fehlende
Angebote der Berufsorientierung Jugendliche stark belasten. Plätze für Schülerpraktika
waren schwer zu finden, da Betriebe und Schulen keine Angebote machen konnten.
Besonders stark waren die Auswirkung der Corona Pandemie am Arbeitsmarkt zu spüren.
Die Firmen waren aufgrund der wirtschaftlichen Einschränkungen gezwungen viele
Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken bzw. viele Mitarbeiter zu entlassen. Gleichzeit konnten
nur deutlich weniger Personen im Arbeitsmarkt integriert werden.
Gegenüber 2019 mit 1.202 Integrationen konnten 2020 nur 849 Integrationen gezählt werden.
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2. Arbeitsmarkt- und Ausbildungssituation 2020 2.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Im Landkreis München wurden zum Stichtag 31.12.2020 insgesamt 242.114
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gezählt, im Vorjahr waren es 242.536 Beschäftigte.
In diesem Zeitraum ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten um 0,2 %
(422) gesunken. 2.2 Arbeitslosigkeit im Landkreis München Die Zugänge bzw. Abgänge der nach dem SGB II anspruchsberechtigten Personen im
Jobcenter Landkreis München weisen eine große Dynamik auf: 2020 haben sich 1.836
Personen arbeitslos gemeldet, im gleichen Zeitraum konnten 1.674 Personen ihre
Arbeitslosigkeit beenden.
Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, fiel im Landkreis München
im Rechtskreis SGB II im Jahr 2020 mit 0,8 % weiterhin überaus günstig aus. 2.3 Bedarfsgemeinschaften im Landkreis München Das Jobcenter Landkreis München betreute im Jahr 2020 im Durchschnitt 3.719
Bedarfsgemeinschaften mit 4.967 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und 2.272 nicht
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, davon 2.254 Kinder unter 15 Jahre.
Ø 2019 Ø 2020 Zunahme
von 2019 zu 2020
Bedarfsgemeinschaften 3.640 3.719 79 Personen in BG 7.390 7.352 -38 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 4.906 4.967 61 darunter Alleinerziehende 825 804 -21 darunter Ausländer 2.629 2.538 -91 nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte
2.355 2.272 -83
darunter Kinder unter 15 Jahre 2.329 2.254 -75
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Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Mit Jahresbeginn 2021 waren 1.226 erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder 26,7 %
erwerbstätig. Von den 1.087 abhängig Beschäftigten gingen 68,8 % einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach ohne dadurch ihre Hilfebedürftigkeit
beenden zu können.
Stand Januar 2021 27,7 % der abhängig erwerbstätigen Alg-II-Bezieher im Landkreis München erzielen ein
Erwerbseinkommen von mehr als 1.300 Euro, bayernweit beträgt dieser Anteil 16,5%.
Stand Januar 2021 Das durchschnittliche monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit für eine
Bedarfsgemeinschaft beträgt im Landkreis München 891 Euro, in Bayern sind es 758 Euro,
bundesweit 715 Euro. Somit verfügen die Bedarfsgemeinschaften im Landkreis München wie
auch in den Jahren zuvor im Vergleich über relativ hohe Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
allerdings ohne Auswirkung auf die Beendigung des Bezugs von SGB-II-Leistungen.
Demgegenüber steht der ebenso sehr hohe durchschnittliche Bedarf an Leistungen für
Unterkunft und Heizung mit 711 Euro für eine Bedarfsgemeinschaft. Zum Vergleich: im
bayerischen Durchschnitt sind es 466 Euro, bundesweit sind es 445 Euro. Stand Dezember 2020
ausgew ählteRegionen
erw erbsfähigeLeistungs-berechtigte
(ELB)erw erbstätige
ELB 1) Anteil in %
abhängigerw erbstätige
ELB
Sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigte Anteil in % in Vollzeit Anteil in %
Deutschland 3.910.814 861.200 22,0 786.980 482.078 61,3 108.176 22,4
Bayern 296.060 67.327 27,1 61.240 39.278 64,1 9.987 25,4
München 5.351 1.226 26,7 1.087 748 68,8 228 30,5
absolut in % an Sp. 3 absolut
in % an Sp. 3 absolut
in % an Sp. 3
Deutschland 3.910.814 861.200 786.980 354.053 45,0 324.445 41,2 108.481 13,8
Bayern 296.060 67.327 61.240 25.150 41,1 25.966 42,4 10.124 16,5
München 5.351 1.226 1.087 416 38,3 370 34,0 301 27,7
ausgew ählte Regionen
erw erbsfähigeLeistungs-berechtigte
(ELB)
erw erbstätigeELB
abhängigerw erbstätige
ELB
dar. nach Höhe des Bruttoerwerbseinkommens 2)
< 450 Euro > 450 - < 1300 Euro > 1300 Euro
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2.4 Ausbildungsstellenmarkt Die Situation auf dem Münchner Ausbildungsmarkt (Stadt und Landkreis München) hat sich
für Jugendliche weiterhin positiv entwickelt. Erneut gab es mehr freie Ausbildungsplätze als
Bewerber. So wurden der Agentur für Arbeit München vom 01. Oktober 2019 bis zum 30.
September 2020 insgesamt 11.112 Ausbildungsstellen gemeldet, 1.565 weniger als im
Vorjahr (12.677). 1.590 Stellen blieben nach wie vor unbesetzt: 241 mehr als vor einem Jahr.
Zeitgleich gibt es 182 unversorgte Bewerber, 35 mehr als im Vorjahr.
6.994 Bewerber suchten über die Agentur für Arbeit einen Ausbildungsplatz, davon 1.303
aus dem Landkreis München, das waren 466 bzw. 11 weniger als im Vorjahreszeitraum.
Zahl der Ausbildungsstellen: 11.112 Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen: 1.590 Zahl der Bewerber: 6.994 Zahl der unversorgten Bewerber: 182
Die Vermittlung in Ausbildungsstellen für die Bewerber aus dem Rechtskreis SGB II im
Landkreis München wurde der Agentur für Arbeit München durch eine
Verwaltungsvereinbarung übertragen. Die Agentur für Arbeit ist durch ihre originäre Aufgabe
der Berufsorientierung, die bereits in den Schulen beginnt, für die jugendlichen
Schulabgänger die erste Ansprechpartnerin bei der Suche nach einer geeigneten
Ausbildungsstelle, bei der Beratung zum Besuch weiterführender oder berufsbildender
Schulen oder bei der Unterstützung durch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.
Die jugendlichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die bei der Arbeitsagentur Bewerber
um Ausbildungsstellen sind, erhalten von den Beratern und Vermittlern qualifizierte
Vorschläge von Ausbildungsbetrieben die ihre Ausbildungsstellen dem Arbeitgeberservice
gemeldet haben. Die Vorschläge berücksichtigen die Anforderungen an die Ausbildungsstelle
sowie die Leistungsfähigkeit der Ausbildungssuchenden. Die Unternehmen in München und im Umland wissen, dass die Fachkräftesicherung durch
eigene Ausbildung immer wichtiger, aber auch immer schwieriger wird. Das Angebot an
Ausbildungsplätzen hält sich insgesamt stabil. Die Schere zwischen den betrieblichen
Anforderungen und den sozialen Kompetenzen bzw. auch kognitiven Fähigkeiten der
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Jugendlichen geht weiter auseinander. Darum ist es besonders wichtig, auch vermeintlich
schwächeren „Kandidaten“ eine Chance zu geben. Unterstützungsangebote wie die
„assistierte Ausbildung (AsA)“ und „ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)“ können hier ein
hilfreiches Instrument sein, um den Ausbildungserfolg für beide Beteiligten (Auszubildende
und Arbeitgeber) zu sichern.
Der Landkreis München hat auf seiner Homepage zudem einen Link bereitgestellt
www.landkreis-muenchen.de/themen/schule-bildung-beruf/berufswelten-im-landkreis-
muenchen/
mit Informationen zu allen Themen der Berufswahl und beruflichen Orientierung.
Neben dem Click auf die Berufsberatung der Agentur für Arbeit München und JiBB haben
Schulabgänger auf dieser Seite auch die Möglichkeit, über den „Berufswahlpass“ ein
persönliches Profil zu erstellen, Berufs- und Studienfelder zu erkunden und
Ausbildungsberufe in der „Azubi-Welt“ kennenzulernen.
Ergänzt wird das Angebot durch den Selbsteinschätzungstest „CheckU“ sowie ein
Bewerbungstraining über bwt.planet-beruf.de.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das Projekt JiBB (Jugend in Bildung
und Beruf), eine Kooperation der Agentur für Arbeit, der Landeshauptstadt München, der
Regierung von Oberbayern sowie dem Landkreis München. Jungen Menschen wird hier eine
zentrale Anlaufstelle geboten, die in allen Fragen rund um Schule, Ausbildung, Beruf,
Studium wie auch in persönlichen Problemlagen kompetent berät und begleitet.
Das Jobcenter Landkreis München ist im JiBB mit einer Fallmanagerin für die Zielgruppe u25
vor Ort vertreten.
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3. Ziele des Jobcenters Die Leistungsfähigkeit aller Jobcenter in Deutschland wird gemäß § 48 a Abs. 1 SGB II nach
Kennzahlen gemessen. Anhand dieser Kennzahlen werden mit jedem Jobcenter nach § 48
b Abs. 1 SGB II Zielvereinbarungen geschlossen. Der Erfolg eines Jobcenters wird am
Erreichen dreier Ziele gemessen:
Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit.
Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Jedes Jobcenter versucht diese Ziele auf vielfältige Art und Weise zu erreichen.
3.1 Zielerreichung 2020 Für das Jahr 2020 hatte der Landkreis München mit dem Bayerischen Staatsministerium für
Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) eine Zielvereinbarung nach § 48 b Abs.
1 Nr. 4 SGB II abgeschlossen.
Für das Ziel 1 „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wurde kein konkreter Zielwert, aber
ein Monitoring vereinbart. Im Ergebnis ist 2020 die Summe der Leistungen zum
Lebensunterhalt im Vergleich zum Vorjahr um 2,5% angestiegen.
Für das Ziel 2 „Verbesserung der Integrationen in Erwerbstätigkeit“ wurde vereinbart,
dass die Integrationsquote um maximal 3,0 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Somit hätte
eine Integrationsquote von 23,6 % erreicht werden sollen. Als Integrationsquote ist nach der
Rechtsverordnung zu § 48 a SGB II die Kennzahl zu verstehen, die das Verhältnis von
Integrationen der letzten zwölf Monate zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten in dem jeweiligen Zeitraum misst. Mit einer Anzahl von 849
Integrationen im Jahr 2020 wurde eine Integrationsquote von 17,2 % erreicht und die
Zielvorgabe somit verfehlt.
Erfreulich ist allerdings das Ergebnis bei den „nachhaltigen Integrationen“. Nachhaltig ist eine
Integration, wenn eine Person mindestens zwölf Monate nach Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen Arbeit noch in einer Beschäftigung ist.
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Nach aktueller Auswertung sind 57,8 % der in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
integrierten Personen nach einem Jahr noch in Beschäftigung.
Für das Ziel 3 „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ wurde vereinbart, dass
der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern im Vergleich zu 2019
gleichbleibend ist.
2020 sank der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern im Vergleich zum
Vorjahr um 4,0 %. Das Ziel wurde erreicht. 3.2 Zielvereinbarung 2021 3.2.1 Zielvereinbarung mit dem Bayerischen Staatsministerium Für das Jahr 2021 hat der Landkreis München mit dem Bayerischen Staatsministerium für
Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) die Zielvereinbarung nach § 48 b Abs.
1 Nr. 4 SGB II wie folgt abgeschlossen:
Ziel 1 Verringerung der Hilfebedürftigkeit. Ziel ist es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt unabhängig von
der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II aus eigenen Mitteln und Kräften
bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird.
Für die Nachhaltung der Erreichung dieses Ziels wird im Vergleich zum Vorjahr die
Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen eines Monitorings
beobachtet.
Weiterhin soll im Monitoring die Qualität der Integrationen betrachtet werden. Hierzu wird der
Anteil an bedarfsdeckenden Integrationen beobachtet.
Außerdem wird im Rahmen eines Monitorings besonderes Augenmerk auf die Zahl der
Langzeitleistungsbeziehenden, die seit vier Jahren oder länger als erwerbsfähige
Leistungsberechtigte im Hilfebezug sind, gelegt.
Ziel 2 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit. Ziel ist es, die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Dies soll vor allem durch
Integrationen in Erwerbstätigkeit erfolgen. Zielindikator für dieses Ziel ist die
Integrationsquote.
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Das Ziel ist im Jahr 2021 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters Landkreis
München um mindestens 20,0 % im Vergleich zum Vorjahr steigt.
Die Integration geflüchteter Frauen und Männer stellt auch im Jahr 2021 eine
Herausforderung dar und soll im Vermittlungsprozess angemessen berücksichtigt werden.
Ziel 3 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.
Ziel ist die Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug. Der Prävention und
Beendigung des Langzeitleistungsbezugs bzw. der Langzeitarbeitslosigkeit kommt weiterhin
eine besondere Aufmerksamkeit zu. Die Erreichung dieses Ziels setzt längerfristige
Eingliederungsstrategien und darauf konzentrierte Ressourcen voraus. Um
Langzeitleistungsbezug zu vermeiden, sind mit neuen Leistungsbeziehenden unter
Berücksichtigung des Verlaufs der Pandemie und der bisherigen Tätigkeit einzelfallbezogen
Perspektiven für eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu erörtern und rechtzeitig
entsprechende Strategien zu entwickeln.
Ebenso stellt der erfolgte Übergang von geflüchteten Personen in den
Langzeitleistungsbezug auch im Jahr 2021 eine Herausforderung dar, die bei der Arbeit des
Jobcenters nach wie vor angemessen zu berücksichtigen ist.
Das Ziel ist im Jahr 2021 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an
Langzeitleistungsbeziehenden des Jobcenters Landkreis München im Vergleich zum Vorjahr
gleichbleibt.
Ziel 4 Gleichstellung von Frauen und Männern Das Prinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende ist auch in der Zielsteuerung - entsprechend der Vorgabe in § 1 Absatz 2
Satz 3 SGB II - zu verfolgen. Um eine ursachengerechte Analyse zu betreiben, werden die
spezifischen Integrationsquoten von Frauen und Männern in Abhängigkeit vom jeweiligen
Bedarfsgemeinschaftstyp beobachtet.
gleichstellungspolitische Ziele sollen dabei berücksichtigt werden:
a) die Hilfebedürftigkeit von Frauen soll verringert oder überwunden werden,
b) die Integration von Frauen in Erwerbstätigkeit soll verbessert werden.
Das Ziel ist erreicht, wenn sich der Abstand zwischen der Integrationsquote von Frauen und
Männern verringert.
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Zur Erreichung dieses Zieles ist eine an der Bedarfsgemeinschaft orientierte ganzheitliche
Beratung von Frauen auch mit Blick auf ihre Beteiligung an arbeitsmarktpolitischen
Maßnahme sowie ein besonderes Augenmerk auf Erziehende mit Kindern unter drei Jahren
zu verfolgen.
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4. Ressourcen (Finanzen / Personal) 4.1 Finanzen Für das Haushaltsjahr 2020 standen dem Jobcenter Landkreis München insgesamt
12.845.921 Euro (2019 waren es 12.998.545 Euro) an Bundesmitteln für die
Eingliederungsleistungen und die Verwaltungsausgaben zur Verfügung. Davon waren für
Eingliederungsleistungen 5.568.472 Euro (2019 waren es 5.762.050 Euro) inkl. Leistungen
nach den §§ 16e, 16f, 16h und 16i SGB II vorgesehen.
Für die Verwaltungskosten standen Bundesmittel in Höhe von 7.277.449 Euro (2019 waren
es 7.236.495 Euro) zur Verfügung. Der kommunale Finanzierungsanteil an den
Verwaltungskosten für das Jobcenter beträgt 15,2 % (§ 46 Abs. 3 SGB II).
Aus dem Eingliederungsbudget wurde 2020 ein Betrag i. H. von 1.000.000 Euro in das
Verwaltungsbudget umgeschichtet.
Budget 2019 Budget 2020 Veränderung zu 2019Eingliederungsleistungen 5.762.050 5.568.472 -193.578Verwaltungskosten 7.236.495 7.277.449 40.954Gesamtbudget 12.998.545 12.845.921 152.624
-2.000.000
0
2.000.000
4.000.000
6.000.000
8.000.000
10.000.000
12.000.000
14.000.000
Bundesmittel Jobcenter Landkreis München 2019-2020
Eingliederungsleistungen Verwaltungskosten Gesamtbudget
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Finanzielle Aufwendungen 2020 Bund
Die folgende Tabelle stellt die Ausgaben des Jobcenters Landkreis München dar, wie sie mit
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgerechnet und im Rahmen des zur
Verfügung gestellten Budgets erstattet werden.
Ausgaben 2020 IST-Betrag Arbeitslosengeld II 24.797.351,64 € Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 2.987.402,47 € Leistungen nach § 16i SGB II (Passiv-Aktiv-Transfer) 178.970,54 € Gesamt 27.963.724,65 € Verwaltungskosten vor Abzug des KFA 9.923.212,67 € Kommunaler Finanzierungsanteil (KFA) 15,2 % 1.508.328,33 € Verwaltungskosten nach Abzug des KFA 8.414.884,34 € Gesamtausgaben nach Abzug des KFA 36.378.608,99 €
Kreis Die Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung betrugen im Jahr 2020 insgesamt
23.447.841,32 Euro. Für einmalig zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung einer
Wohnung, bei Schwangerschaft und Geburt, für Darlehen für Mietkautionen und die
Regulierung von Mietschulden wurden 890.862,18 Euro aufgewendet. Der Landkreis
München trägt die Kosten für die Unterkunft und Heizung. An den oben genannten
Nettoausgaben beteiligte sich der Bund im Jahr 2020 mit 72,1 %, das ist ein Betrag von
16.905.893,59 Euro. Die Ausgaben für Bildung und Teilhabe beliefen sich 2020 auf
759.899,94 Euro.
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4.2 Organisation 2020
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5. Arbeitsmarkt- und Integrationsmaßnahmen Auch die Arbeitsmarkt- und Integrationsmaßnahmen waren 2020 maßgeblich von den
Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Auf den ersten Lockdown im März reagierten
die verschiedenen Bildungs- und Sozialträger zunächst mit großer Verunsicherung, was
verschiedentlich dazu führte, dass Angebote vollständig eingestellt wurden. Regelmäßige
telefonische Kontakte durch die Mitarbeitenden des Jobcenters mit den einzelnen Trägern,
die rasche Umstellung auf alternative Lernmethoden und die Einführung wirksamer
Hygienekonzepte beruhigte die Situation jedoch rasch. Vor allem AVGS- und FbW-
Maßnahmen konnten zügig auf virtuelles Lernen umgestellt und durch die fachkundigen
Stellen entsprechend zertifiziert werden. Lediglich Maßnahmen mit hohen praktischen
Anteilen mussten unterbrochen werden. Ebenso konnten Elemente nicht fortgeführt werden,
die vor allem durch gegenseitige persönliche Unterstützung und Stärkung sowie durch
Teamstrategien geprägt waren.
Schwierigkeiten zeigten sich vor allem bei Personen, die nicht über genügend technische
Infrastruktur verfügten und/oder deren Kompetenz zu deren Nutzung zu gering war. Ebenso
herausfordernd zeigten sich die überwiegend digitalen Angebote für Menschen, denen es
nicht leicht fällt, sich eigenverantwortlich und selbstständig Lerninhalte zu erschließen. Bei
diesem Personenkreis genügte auch die virtuelle Unterstützung nicht, um von den Angeboten
zielgerecht profitieren zu können.
Trotz dieser insgesamt für alle Seiten neuen Situation konnten in fast allen Bereichen gute
Auslastungen der Maßnahmen erreicht werden.
5.1 Angebote für integrationsnahe Bewerber*innen 5.1.1 Eingliederungszuschuss (EGZ) und Maßnahmen bei einem Arbeitgeber
Arbeitgeber können zum Ausgleich von Minderleistungen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
erhalten, wenn sie arbeitsuchende Menschen einstellen, deren Vermittlung erschwert ist und
deren Eingliederung deshalb zusätzliche Aufwendungen erfordert. Dies liegt insbesondere
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oft bei gesundheitlichen Einschränkungen, geringer Qualifikation, langer Arbeitslosigkeit oder
unzureichenden Deutschkenntnissen vor.
Durch die Reduzierung des finanziellen Risikos auf Seiten der Arbeitgeber erhalten
Menschen mit Vermittlungshemmnissen eine Chance, rasch und direkt wieder in den ersten
Arbeitsmarkt einzusteigen und so ihre Fähigkeiten „on the job“ zu entwickeln. Damit sorgt der
Eingliederungszuschuss für einen effektiven und zügigen Wechsel der Lebensumstände der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
2020 wurden 15 Personen mit einem Eingliederungszuschuss gefördert, die Anzahl der
Förderungen ist seit 2012 (68 Personen) bis 2019 (13 Personen) kontinuierlich
zurückgegangen. Dieses niedrige Niveau der Förderinstrumentennutzung ist vor allem auf
die vorherrschende Vollbeschäftigung im Landkreis München zurückzuführen. Menschen, die
in der hiesigen Arbeitsmarktlage keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, weisen oft zahlreiche
und schwerwiegende Vermittlungshemmnisse auf, die mit einem Entgeltzuschuss für den
Arbeitgeber allein nicht ausgeglichen werden können. Umso wertvoller sind daher die
längerfristig teil- und vollgeförderten Beschäftigungsverhältnissen nach den §§16e/i SGB II,
die eine soziale Teilhabe und berufliche Integration für Langleistungsbeziehende bzw.
langzeitarbeitslose Menschen ermöglichen.
Die Entwicklung des Eingliederungszuschusses im Jobcenter des Landkreises München
stellt sich wie folgt dar:
Kalenderjahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Anzahl der Neu-Förderungen1 68 30 26 32 31 28 30 13 15
Mittelumfang in €2 165.000 74.000 117.811 84.516 155.103 98.026 193.227 116.597 51.448
1 Gezählt werden hier diejenigen Fälle, die im Jahr 2020 neu bewilligt worden sind (ohne Reha). 2 Die Summe bezieht sich auf alle Förderfälle, die im Jahr 2020 ausgezahlt worden sind, inkl. der Förderzusagen der vergangenen Jahre (ohne Reha-Fälle).
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Im Jahr 2020 wurden nur drei der 15 geförderten Arbeitsverhältnisse vorzeitig durch den
Arbeitgeber gekündigt. Damit waren rund 80 % der mit Eingliederungszuschuss geförderten
Personen auch sechs Monate nach Beendigung der Förderung weiterhin in ihren
Beschäftigungsverhältnissen tätig.
5.1.2 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches
Instrument, um die Beschäftigungschancen derjenigen zu verbessern, deren Vermittlung in
Arbeit bislang vor allem an fehlenden aktuellen beruflichen Fachkenntnissen gescheitert ist.
Zwar haben viele Leistungsbeziehende im Laufe ihrer Berufsbiografie eine Ausbildung
absolviert, doch liegt diese häufig schon länger zurück oder entspricht nicht mehr den
aktuellen Anforderungen. Mit Hilfe einer gezielten Qualifizierung wird das vorhandene Wissen
aktualisiert und den Erfordernissen des Arbeitsmarktes angeglichen.
Dies ist insbesondere zur Vermeidung langfristiger Arbeitslosigkeit von Bedeutung. Darüber
hinaus trägt die Weiterbildungsförderung aktiv zur Bekämpfung des akuten
Fachkräftemangels bei. Gerade auch für den Personenkreis der Berufsrückkehrenden etwa
aufgrund von Erziehungs- oder Betreuungszeiten kann eine Qualifizierungsmaßnahme den
erfolgreichen Wiedereinstieg in Erwerbstätigkeit erheblich erleichtern.
Im Jahr 2020 kam diesem Förderinstrument eine weitere Bedeutung zu: Während manche
Branchen pandemiebedingt massive Rückgänge zu verzeichnen hatten (z.B. Gastronomie,
Messebau, Friseure etc.), meldeten andere Segmente einen anhaltend hohen
Personalbedarf. Die Integrationsfachkräfte beraten selbstverständlich auch immer
marktsensibel und deshalb waren Fortbildungen zum Berufskraftfahrer (17 Förderungen), im
Bereich Betreuungs- und Pflegeberufe (7 Förderungen) und im Bereich der
Sicherheitsdienste (8 Förderungen) besonders beliebt.
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Jobcenter Landkreis München hat sich wie
folgt entwickelt:
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Kalender-jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anzahl der Förderungen 109 111 100 100 62 76 49 62 66 Mittel- umfang in € 385.000 499.000 404.960 495.247 353.318 342.023 389.649 251.641 573.038
Erwähnenswert ist ein Weiterbildungsangebot des Trägers Fermida. Über einen Zeitraum von
12 Monaten wird hier intensiv auf die IHK-Prüfung zum Berufskraftfahrer bzw. zum Busfahrer
vorbereitet. Zielgruppe sind vor allem Migrant*innen mit geringen Deutschkenntnissen, die in
regulären Fahrschulen dem Unterricht nicht genügend folgen könnten.
Nach einer Vorschaltmaßnahme mit Eignungsprüfung konnten 12 Teilnehmer mit
Migrationshintergrund für diese am Arbeitsmarkt gefragte Ausbildung gewonnen werden.
Aufgrund der Lockdown-Regelungen konnten jedoch zum Teil praktische Fahrstunden und
Prüfungen nicht durchgeführt werden. Daher musste bei 10 Teilnehmern die Maßnahme um
rund fünf Monate verlängert werden, so dass in 2021 Mehrkosten in Höhe von 43.000 Euro
entstehen werden.
Der Arbeitgeberservice im Jobcenter Landkreis München (siehe auch 5.1.4) unterstützt
Teilnehmende an Fortbildungsmaßnahmen in Form eines Absolventenmanagements.
Diejenigen, die eine Weiterbildung erfolgreich absolviert haben, werden verstärkt zu
Gesprächsterminen eingeladen 2020 vor allem telefonisch und per E-Mail und erhalten
passgenaue, auf die Qualifizierung zugeschnittene Stellenangebote, um sie rasch in
Erwerbstätigkeit zu integrieren und den Erfolg der Weiterbildungsförderung zu garantieren.
5.1.3 Maßnahmen nach § 45 SGB III – Vermittlung in eine sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung
Jobbüro - Vermittlungsmaßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit
Nebenverdienst:
Leistungsberechtigte, die bereits einen Nebenverdienst ausüben, konnten durch die
Maßnahme „Jobbüro“ bei dem Träger Peter Schnabl Fort- und Weiterbildung unterstützt
werden. Dieses Förderinstrument verfolgt das Ziel entweder den Nebenverdienst in eine Teil-
bzw. Vollzeitbeschäftigung auszuweiten bzw. parallel oder anstelle der geringfügigen
Beschäftigung die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit zu erreichen. Die
Teilnehmenden werden individuell in Gruppencoachings (diese sind 2020 entfallen) bzw.
21
Einzelcoachings bei ihrer Arbeitssuche unterstützt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die
vom Maßnahmenträger zur Verfügung gestellten PCs nach Bedarf für ihre Stellensuche zu
nutzen oder sich z. B. in Office-Anwendungen weiterzubilden.
Die wöchentliche Stundenanzahl variiert bei jeder/m Teilnehmenden. Diese hängt davon ab,
wie viele Stunden pro Woche eine bereits bestehende geringfügige Beschäftigung ausgeübt
wird. Die Maßnahme wird intensiv vom Fallmanagement genutzt und ist unverändert gut
ausgelastet mit einer entsprechend guten Erfolgsquote. Trotz der coronabedingten
Einschränkungen (u.a. Entfall der Gruppenangebote) sank deshalb die Zahl der
Teilnehmenden nur unerheblich von 47 (2019) auf 45 (2020).
Bewerbercenter: Das Bewerbercenter ist als Sofort-Angebot für Neu-Antragstellende eine schnelle und
unbürokratische Unterstützung. Es befindet sich direkt vor Ort im Jobcenter Landkreis
München und wird seit 2012 durch externe Träger betrieben, die u. a. durch PCs
Selbstarbeitsplätze dort anbieten. Im Jahr 2020 wurde diese Maßnahme neu
ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt das Berufliche Fortbildungszentrum der bayerischen
Wirtschaft (bfz), das zum 01.10.2020 diese Aufgabe übernommen hat. Bei der
Neuausschreibung wurde insbesondere Wert auf die unterstützte Begleitung von
Bewerbungsprozessen, auf die Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen, die
Durchführung verschiedener Workshops und eine enge Zusammenarbeit mit dem
Arbeitgeberservice und dem Fallmanagement gelegt. Auch der sogenannte Antragsservice
wurde wie in der vorherigen Ausschreibung wieder eingerichtet. Über diesen Dienst erhalten
Ratsuchende nicht nur eine neutrale Unterstützung bei sämtlichen Anträgen auf
Sozialleistungen, sondern können auch Anliegen zur Niederschrift geben, wenn sie hierbei
Hilfe benötigen. Neu hinzugekommen ist zudem eine mobile Übersetzungshilfe in den
Sprachen Englisch und Arabisch. Diese mobile Übersetzungshilfe soll während der
Öffnungszeiten dabei mithelfen, dass Menschen, die der deutschen Sprache noch nicht
mächtig sind, ihr Anliegen hinreichend klären können.
Da das Bewerbercenter neben den Einzelcoachings vor allem durch die Begleitung in der
offenen Nutzung der zur Verfügung gestellten PCs lebt, wurden die ursprünglich, vor der
Corona-Pandemie angesetzten Teilnehmerzahlen massiv unterschritten. Der Träger hat sein
Angebot ebenfalls auf alternative Coachingformen umgestellt. Durch die pandemiebedingte
22
Einstellung der persönlichen Präsenz im Landratsamt konnte die Zielgruppe des
Bewerbercenters bestenfalls digital erreicht werden.
5.1.4 Arbeitgeberservice im Jobcenter Landkreis München
Der Arbeitgeberservice des Jobcenters ist der direkte Draht zum Arbeitsmarkt der
Metropolregion München. Zentrale Aufgabe des dreiköpfigen Teams ist die Kontaktpflege zu
den verschiedenen Arbeitgebern. So erfahren die Integrationsfachkräfte unmittelbar, welche
Bedarfe die einzelnen Unternehmen aktuell und perspektivisch haben. Dies schließt die
Erhebung von konkreten Jobangeboten ebenso ein wie den Bedarf an Aus- und
Weiterbildungen. Auf diese Weise kann der Arbeitgeberservice jederzeit das
Fallmanagement des Jobcenters mit tagesaktuellen Stellenangeboten und
Vermittlungsvorschlägen versorgen, aber auch Hinweise geben, welche Bereiche aktuell und
zukünftig einen besonderen Bedarf aufweisen.
Die Pandemie wirkte sich 2020 in verschiedenen Branchen besonders nachteilig auf den
Arbeitsmarkt aus. Zahlreiche Soloselbstständige, Gastronomen, Künstler, Schausteller und
Zirkusleute, Vertreter der Flug- und Reisebranche, Floristen, Gewerbetreibende in den
Bereichen Kosmetik und Friseurwesen, aber auch Angestellte im Messebau, im örtlichen
Einzelhandel oder in Fitness- und Gesundheitssparten mussten ihre Tätigkeiten einstellen.
Der Teil, der bislang über Kurzarbeit aufgefangen werden konnte, wird von der Agentur für
Arbeit betreut. Bei den Personen die 2020 coronabedingt im Jobcenter Leistungen
beantragen mussten, handelt es sich neben den Selbstständigen auch um Bezieher von
Kurzarbeitergeld.
Auch wenn persönliche Kontakte 2020 nur bedingt möglich waren und der Großteil der
Kommunikation auf digitalem Weg stattfand hat der Arbeitgeberservice rasch auf die
Veränderungen am Arbeitsmarkt reagiert und den anhaltend hohen Fachkräftebedarf des
Großraum Münchens in seinen Veränderungen aufgegriffen. So konnten neben den
klassischen Vermittlungsfeldern v.a. auch Vermittlungen in dem sonst eher schwierigen
Betreuungs- und Pflegebereich und im öffentlichen Nahverkehr erzielt werden. Aber auch im
Lager, im Handel, bei Zustelldiensten oder in Speditionen gelangen Stellenbesetzungen.
23
Zu den Aufgaben des Arbeitgeberservice gehört auch die Teilnahme an Messe- und
Großveranstaltungen. Einerseits geht es dabei um Kontaktpflege zu Arbeitgebern und um
Bedarfserhebungen. Ein anderer Schwerpunkt ist die Einladung und Vorbereitung
potenzieller Interessenten aus dem Kreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die
direkt von den Kontakten auf Jobmessen und Fachveranstaltungen profitieren können.
In den ersten beiden Monaten des Jahres 2020 konnten so in Zusammenarbeit mit der
Wirtschaftsförderung und dem Bereich Bildung im Landratsamt zwei Ausbildungsmessen im
Landkreis mit einem eigenen Stand begleitet werden. Zudem fand eine Fachveranstaltung zu
Pflege- und Betreuungsberufen statt, die der Arbeitgeberservice ebenfalls für die
Leistungsbeziehenden im Jobcenter des Landkreises München nutze. Die weiteren
geplanten Veranstaltungen mussten coronabedingt ausfallen. 5.1.5 Stellenportal „JobZentrale“ (www.jobzentrale-lkm.de)
Bei der Internetplattform „JobZentrale“ handelt es sich um einen Online-Service für alle
Menschen im Landkreis München, die eine Arbeit suchen oder sich beruflich verändern
wollen. Auf einen Klick werden hier für den gesamten Großraum München alle
veröffentlichten Jobangebote sowie Ausbildungs- und Praktikumsstellen aus Zeitungen,
Firmenhomepages und Online- Stellenbörsen tagesaktuell zusammengetragen und
übersichtlich aufbereitet dargestellt. Die Stellenanzeigen können auch im Original aufgerufen
oder nach Städten und Gemeinden sortiert angezeigt werden. Damit wird für jede Stadt und
jede Gemeinde im Landkreis München innerhalb der JobZentrale ihr Arbeitsmarkt vor Ort
transparent. Darüber hinaus bietet die JobZentrale die Möglichkeit, das ausgewählte
Stellenangebot in mehr als 60 unterschiedlichen Sprachen anzeigen und ausdrucken zu
lassen.
Nachfolgende Grafik zeigt beispielsweise die Top 10 Berufsfelder in welchen Arbeitgeber des
Großraums München in den letzten 24 Monaten Stellen zu besetzen hatten (Stand Februar
2021).
24
Die JobZentrale ist ein „offener Service“ und kann von allen Bürger*innen und Institutionen
im Landkreises München kostenlos genutzt werden. Mit einer durchschnittlichen monatlichen
Auslastung ca. 2.800 Nutzern erfreut sich die JobZentrale seit ihrer Einführung 2016
anhaltend großer Beliebtheit.
5.2 Angebote für Bewerber mit mehreren Vermittlungshemmnissen Als Vermittlungshemmnis bezeichnet man jede Art von Einschränkung, die eine
Arbeitsaufnahme verhindern kann. Beispiele hierfür sind gesundheitliche Einschränkungen,
die sich auf die Arbeitsleistung auswirken, Suchtprobleme, fehlende Berufskenntnisse,
fehlende Schulbildung bzw. -abschlüsse, Schulden oder auch Sprachprobleme.
Langzeitleistungsbezug mit all seinen negativen Begleiterscheinungen wie dem
Strukturverlust und der sozialen Isolation zählt ebenfalls zu den Vermittlungshemmnissen.
Als langzeitleistungsbeziehend gilt, wer innerhalb des zurückliegenden Zeitraums von 24
Monaten mehr als 21 Monate ununterbrochen Leistungen nach dem SGB II erhalten hat.
Die Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden hat sich im Durchschnitt von 2017 bis 2020
wie folgt entwickelt: 2.861 (2017), 3.117 (2018), 3.154 (2019) und 3.016 (2020). Diese
Personen bilden die Zielgruppe für die in 5.2 dargestellten Maßnahmen.
25
5.2.1 Maßnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt - Arbeitsgelegenheiten (AGH) Eine Arbeitsgelegenheit ist eine Maßnahme, in der die Teilnehmenden ausschließlich
zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten ausüben
dürfen. Arbeitsgelegenheiten bieten Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen eine
Möglichkeit, schrittweise an den Arbeitsmarkt herangeführt zu werden. Auch die
Wiederaufnahme einer Tagesstruktur wird durch die Ausübung einer Arbeitsgelegenheit
unterstützt. Im Rahmen der Beschäftigung in einer Arbeitsgelegenheit können ggf.
verlorengegangene soziale und persönliche Kompetenzen im geschützten Rahmen
wiedererworben werden.
Des Weiteren erhalten die Teilnehmenden die Möglichkeit über ihre Tätigkeit
arbeitsmarktrelevante Kenntnisse zu erwerben und dadurch Integrationsfortschritte zu
erzielen. Angesichts der großen Anzahl von arbeitsmarktfernen Personen im Leistungsbezug
gewinnen die Arbeitsgelegenheiten weiterhin an Bedeutung.
Die sogenannte „3-in-5-Regelung“ ermöglicht bei Arbeitsgelegenheiten seit Ende 2016 eine
erneute Zuweisung nach Ablauf des 24-monatigen Zeitraumes um maximal zwölf weitere
Monate.
2020 waren auch die AGH-Plätze von den coronabedingten Einschränkungen betroffen. Zum
ersten Lockdown schlossen einige Träger ihre Einrichtungen vorrübergehend, so dass die
Teilnehmenden keine Möglichkeit hatten, ihre Beschäftigung fortzusetzen. Nach anfänglicher
Unsicherheit und in Rücksprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit
und Soziales (StMAS) wurden jedoch rasch wirksame Hygienekonzepte entwickelt, so dass
die betroffenen Maßnahmeteilnehmer nach kurzer Zeit wieder zurückkehren konnten.
Aufgrund der vorliegenden multiplen Vermittlungshemmnisse der Zielgruppe ist
erfahrungsgemäß eine erhöhte Fluktuation zu verzeichnen. Deshalb kann ein
Auslastungsgrad von 100% nur teilweise erreicht werden. Dennoch gelang es 2020 von den
139 zur Verfügung stehenden Plätzen 75 zu besetzen. Damit konnte eine Auslastung von
53,5% erreicht werden. Lediglich Personen, die zur Hochrisikogruppe gehörten, beendeten
ihre Teilnahme.
26
Als Arbeitsgelegenheiten stehen dem Jobcenter z.B. Stellen im sozialen Einzelhandel, im
Recyclingbereich, als Verwaltungs- und Hausmeisterhelfer zur Verfügung. Größere
Kontingente bieten die nachfolgend aufgelisteten Einrichtungen an:
Name Platzzahl Besetzt (gerundet)
Auslastung (gerundet)
Anderwerk 20 12 60% Bonusmarkt 10 5 50% Packmas 50 34 68% Sauberer Norden 14 11 79% Viva Clara 10 4 40% Weißer Rabe 10 7 70% KBO 10 5 50% Regenbogen Arbeit 4 1 25%
(Stand Januar 2021)
Als Ausgleich für tatsächlich angefallene Mehraufwendungen während der Maßnahme (z.B.
für höhere Verpflegungskosten) erhielten die AGH-Teilnehmenden 2020 pro geleisteter
Stunde 2,00 Euro als sogenannte Mehraufwandentschädigung plus Fahrtkostenersatz bei
Fahrtkosten die die Tarifzone M überschreiten.
5.2.2 Förderung nach §§16e, i SGB II – Umsetzung des Teilhabechancengesetzes
Mit dem Teilhabechancengesetz vom 01.01.2019 hat der Gesetzgeber ein wirksames
Instrument für Personen geschaffen, wo die „klassischen“ Ansätze bislang nicht zum
gewünschten Erfolg geführt haben. Bei der Förderung handelt es sich in erster Linie um
umfangreiche Lohnkostenzuschüsse, die die Möglichkeiten des Eingliederungszuschusses
(EGZ; siehe 5.1.1) wesentlich übersteigen – sowohl finanziell als auch bzgl. der möglichen
Förderhöchstdauer. Neu ist zudem, dass die Förderung an keine nachgewiesene
Minderleistung geknüpft ist. Die Förderung nach §16e SGB II richtet sich an arbeitsmarktferne
Langzeitarbeitslose, die trotz vermittlerischer Unterstützung und unter Einbeziehung der
übrigen Eingliederungsleistungen nach dem SGB II seit mindestens zwei Jahren arbeitslos
sind.
§16i SGB II fördert die Beschäftigung von Langzeitleistungsbeziehenden in regulären
Arbeitsverhältnissen. Voraussetzung für die Förderung ist hier ein mindestens sechs-jähriger
Leistungsbezug innerhalb der letzten sieben Jahre; bei Menschen mit Schwerbehinderung
27
oder für Bedarfsgemeinschaften mit Kind werden fünf Jahre Leistungsbezug innerhalb der
letzten sieben Jahre zugrunde gelegt.
Neben der finanziellen Förderung zeichnen sich diese neuen Förderinstrumente vor allem
durch ihren ganzheitlichen Ansatz aus. Zentraler Aspekt ist ein verpflichtendes
beschäftigungsbegleitendes Coaching. Über diesen Weg kann die betroffene Person, die den
Wiedereinstieg ins Erwerbsleben realisieren möchte, individuell und gezielt unterstützt
werden – etwa durch die Förderung von Kernkompetenzen oder den Abbau von inzwischen
entstandenen Ängsten und Hemmnissen. Ebenso wird auch der Arbeitgeber gefördert und
dabei unterstützt, Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien oder anderen
Herausforderungen erfolgreich ins Unternehmen einzubinden.
Im Unterschied zu Arbeitsgelegenheiten, die ausschließlich zusätzliche, im öffentlichen
Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten umfassen dürfen, handelt es sich
hierbei um eine Förderung, die auf reguläre Arbeitsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt
gerichtet ist. Personen, die aufgrund ihrer Einschränkungen kaum Möglichkeiten hätten
diesen regulären Arbeitsverhältnissen nachgehen zu können, wird mit dem neuen
Teilhabechancengesetz endlich ein entsprechender Weg eröffnet.
Auf einen Blick – Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten Förderung nach §16e Förderung nach §16i
Langzeitarbeitslose Zielgruppe Langzeitleistungsbeziehende
Seit mindestens 2 Jahren
arbeitslos
Förder-
Voraussetzung
Mindestens 6 Jahre
Leistungsbezug innerhalb der
letzten 7 Jahre bzw. 5 Jahre
Leistungsbezug bei
Schwerbehinderung oder BG
mit Kind
Lohnkostenersatz:
75% im 1 Jahr
50% im 2 Jahr
Förder-Möglichkeiten Lohnkostenersatz:
100% im 1.+ 2. Jahr
90% im 3. Jahr
28
Coaching:
Während der gesamten
Förderdauer
80% im 4. Jahr
70% im 5. Jahr
Coaching:
Während der gesamten
Förderdauer
Sonstiges:
Weiterbildungskosten bis 3.000
€
ja Nachbeschäfti-
gungspflicht
nein
Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber die Förderung nach §16e oder i SGB II beantragen. In
der ersten Förderphase haben bislang schwerpunktmäßig gemeinnützige Arbeitgeber und
Wohlfahrtsverbände entsprechende Mittel beantragt. Die geförderten Tätigkeiten lagen im
kaufmännischen Bereich, im Handel, Büro, Gemeindearbeit sowie Kinder- und Altenpflege.
Wurden Teilnehmende 2019 vorwiegend über Informationsveranstaltungen gewonnen,
gelang dies 2020 vor allem durch Einzelgespräche beim Fallmanagement. Zudem wurden
die Interessenten in einer Vorschaltmaßnahme mit intensivem Coaching auf ihre
Arbeitsaufnahme vorbereitet, um Abbruchswahrscheinlichkeiten schon um Vorfeld zu
minimieren.
Konnten im Jahr 2019 über §16e nur 3 Personen erreicht und gefördert werden, gelang dies
2020 bereits bei 8 Personen (+200%).
2019 wurden 35 §16 i Förderbescheide erlassen 2020 kamen weitere 13 Förderfälle hinzu.
Unter Berücksichtigung der Abbrüche (acht in 2019 davon drei wegen Arbeitsaufnahme am
1. Arbeitsmarkt und fünf aus gesundheitlichen Gründen); (sechs in 2020 davon einer wegen
Arbeitsaufnahme am 1. Arbeitsmarkt und fünf wegen erheblicher Fehlzeiten) ergibt sich
daraus eine Nettoteilnehmersteigerung von 27 in 2019 auf 42 in 2020 (+15).
29
Nachdem das beschäftigungsbegleitende Coaching bislang durch einen beauftragten
externen Dritten umgesetzt wurde, konnte das Jobcenter Landkreis München zum
01.10.2020 einen eigenen Coach einstellen.
Die Summe der aufgewendeten Mittel für diese beiden Förderinstrumente lag 2020 bei
insgesamt 664.949 Euro.
5.2.3 Beteiligung an den Maßnahmen des MBQ Das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm MBQ ist ein
arbeitsmarktpolitisches Instrument der Landeshauptstadt München mit dem Menschen deren
Beschäftigungsfähigkeit oder Vermittlungschancen beeinträchtigt sind durch geförderte
Projekte unterstützt werden. Ziel ist es, bestehende strukturell bedingte Hemmnisse für eine
Integration am Arbeitsmarkt abzubauen.
Seit 01.12.2012 besteht mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt
München (RAW) ein Kooperationsvertrag, der dem Landkreis München die Möglichkeit
eröffnet, sich am breiten Angebot der Maßnahmen des Münchner Beschäftigungs- und
Qualifikationsprogramms MBQ zu beteiligen. Hierbei besteht für das Jobcenter Landkreis
München keine Verpflichtung, Plätze zu belegen. Vielmehr kann je nach Förderbedarf der
Leistungsberechtigten und je nach Arbeitsmarktsituation die geeignete Maßnahme durch die
Fallmanager ausgewählt und besetzt werden. Diese Flexibilität hinsichtlich der
Teilnehmerzahl und der passgenauen Auswahl von Fördermaßnahmen erhöht die
Integrationswahrscheinlichkeit in den ersten Arbeitsmarkt.
Aufgrund dieser Kooperationsvereinbarung kann die Durchführung eigener kostenintensiver
Ausschreibungsverfahren reduziert werden.
2020 wurden 31 Personen in Maßnahmen des MBQ zugewiesen. 5.2.4 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) Nach § 16 Abs. 1 SGB II und § 45 Abs. 4 SGB III kann das Jobcenter an geeignete Personen
einen AVGS ausgeben, in dem die Inhalte und Ziele von Maßnahmen festgelegt sind. Die
Leistungsberechtigten wählen den Träger für ihre Maßnahme entsprechend der angebotenen
Leistungsinhalte selbst. Im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens werden sowohl die
Inhalte der angebotenen Maßnahme als auch der Preis geprüft und festgelegt. In
Deutschland gibt es eine Vielzahl von Zertifizierungsstellen, die nach der Anerkennungs- und
30
Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV) seit 01.04.2012 die Maßnahmen der
Anbieter prüfen und zertifizieren.
Die Inanspruchnahme von Aktivierungsgutscheinen stieg bis 2018 kontinuierlich an.
Kalenderjahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Anzahl der Förderungen 57 113 200 319 376 416 613
232 212
Der Rückgang an eingelösten AVGS im Jahr 2019 gegenüber den Vorjahren ist darauf
zurückzuführen, dass eine besonders intensiv genutzte Maßnahme für Jugendliche ab
diesem Zeitpunkt im Rahmen einer Vergabe neu konzipiert wurde. Der erneute Rückgang in
2020 lässt sich auf die coronabedingten Einschränkungen zurückführen, die es insbesondere
Personen mit geringen Deutsch- und/oder EDV-Kenntnissen erheblich erschwerten von den
alternativen, in der Regel virtuellen Lern- und Betreuungsmethoden zu profitieren.
Coaching und Profiling sind wesentliche Inhalte von AVGS-Maßnahmen. Diese dauern je
nach Inhalt zwischen zwei und fünf Monaten. Besonders häufig wurden im Jahr 2020
folgende AVGS-Maßnahmen von den Leistungsberechtigten in Anspruch genommen:
• Bewerbungscoaching (28 genutzte Gutscheine)
• Beschäftigungssuche nach § 16e/i (28 genutzte Gutscheine)
• Sozialcoaching (12 genutzte Gutscheine)
• Mobile Integrationshilfen für Migranten (28 genutzte Gutscheine)
• Jugendwerkstatt U25 (5 genutzte Gutscheine)
• Schritt für Schritt in Arbeit und Beruf (39 genutzte Gutscheine)
31
Eingliederungsleistungen
Eingliederungsleistungen 2019 2019 2020 2020 Teilnehmende Eingliederungsquote
(6 Monate nach Ende der
Maßnahme)
Teilnehmer
Eingliederungsquote (6 Monate nach
Ende der Maßnahme)
Förderung der beruflichen Weiterbildung
62 39% 66 37%
Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber
13 82% 15 86%
Arbeitsgelegenheiten 85 von 139 belegt
22% 75 von 139
belegt
21%
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
231 32% 212 32%
Maßnahmen bei beauftragten Trägern
1. Jobbüro 47 58% 45 31% 2. Bewerbercenter 2181 62
Arbeitsaufnahmen 525
bis Sept. 2020
9 Arbeitsaufnahmen
3. Verbundprojekt Arbeit 42 59% 31 47% Förderung nach §16e 3 5 Förderung nach §16i 35 11% 13 23%
32
5.3 Angebote für bestimmte Zielgruppen 5.3.1 Jugendliche und junge Erwachsene Die Pandemie hatte bisher statistisch betrachtet keine negativen Auswirkungen auf die
Zielgruppe u25. Im Jahresdurchschnitt 2019 wurden 843 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis 24 Jahren im Jobcenter Landkreis München
betreut, 2020 waren es 799. Die Anzahl der arbeitslosen u25 veränderte sich
unwesentlich: Im Jahresdurchschnitt 2019 waren es 103, der Wert für 2020 lag bei
108.
Bei der Beratung der jungen Menschen hat sich seit Beginn der Pandemie durchaus
eine Veränderung ergeben. Persönliche Beratungsgespräche müssen durch
telefonische Gespräche, E-Mail-Korrespondenz und in Einzelfällen durch
Videoberatungen ersetzt werden. Bei Personen, wo bereits ein Vertrauensverhältnis
bestand, funktioniert diese Art der Kommunikation durchaus. Bei den jungen
Menschen, die während der Pandemie erstmals SGB II–Leistungen beziehen zeigt
sich, dass es deutlich schwieriger ist, ein tragfähiges Arbeitsbündnis herzustellen. Wie
sich daher die letzten Monate herausgestellt hat, können alternative Kontakt-Formate
persönliche Gespräche durchaus ergänzen, allerdings nicht vollumfänglich ersetzen.
Der konkrete Bedarf an Beratung deckt sich grundsätzlich weiterhin mit den bisherigen
Erfahrungen. Konkret zielt die Beratung insbesondere weiterhin auf folgende Themen
ab: Erwerb eines Schulabschlusses, Verbesserung der Deutschkenntnisse, berufliche
Orientierung, Herstellung von Berufs- und Ausbildungsreife, Heranführung an den
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, gesundheitliche Stabilisierung, familiäre
Schwierigkeiten, Wohnungsthemen etc.
2020 wurde zusätzlich deutlich, dass ein Teil der jungen Menschen mit der
Gesamtsituation überfordert ist, sich immer mehr zurückzieht, mit den alternativen
Lernmethoden im schulischen Kontext nicht zurechtkommt, zum Teil auch im Bildungs-
sowie Sprachstand zurückfällt.
Nach wie vor gibt es immer wieder junge Menschen, die nicht erreicht werden können,
auf Anrufversuche, E-Mails, Briefe nicht reagieren. Dieses trifft auf ca. 5-10 % der im
Jobcenter Landkreis München betreuten jungen Menschen zu und deckt sich auch mit
den Erfahrungen des Jobcenters der Stadt München. Aufgrund der fehlenden
Möglichkeiten persönlicher Kontaktaufnahme wird deutlich, dass die
Herausforderungen steigen, da in der aktuellen Situation nur bedingt bis gar nicht auf
33
persönliche Einladungen, Beauftragungen von Außendiensten, etc. zurückgegriffen
werden kann.
Im Jobcenter Landkreis München stehen sieben 7 Fallmanager*Innen ausschließlich
für die Betreuung des u25 Klientel zur Verfügung.
Die Ausbildungsstellenvermittlung ist der Agentur für Arbeit München per
Verwaltungsvereinbarung übertragen.
Hinzu kommt die Kooperation des Landkreis München mit der Jugendberufsagentur
JiBB, die allen ratsuchenden jungen Menschen Unterstützung, nicht nur bei der
Ausbildungssuche anbietet. 2020 war das JiBB pandemiebedingt nicht für persönliche
Vorsprachen geöffnet, ist aber durch die JiBB-Hotline gut erreichbar.
Neben berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, Qualifizierungsangeboten,
Sprachkursen nutzt das Jobcenter Landkreis München auch intensiv individuelle
Einzelcoaching-Angebote, durch die junge Menschen bedarfsorientiert unterstützt und
gefördert werden.
Zusätzlich zu speziellen Angeboten wie Ausbildungsplatzbörsen werden junge
Menschen durch Standardangebote der Jugendhilfe und der Arbeitsagentur bei der
Ausbildungsplatzsuche unterstützt. Hierzu zählen Jugendhilfemaßnahmen sowie die
Jugendsozialarbeit an Schulen, die an allen weiterführenden Schulen im Landkreis
eingerichtet ist. Diese macht es sich zur Aufgabe, Jugendliche im Übergang Schule-
Beruf zu unterstützen und zu begleiten.
Auch die offene Jugendarbeit steht Jugendlichen mit Beratung und Unterstützung zur
Seite.
5.3.2 Selbstständige
Artikel 12 des Grundgesetzes bestimmt das Recht, Beruf Arbeitsplatz und
Ausbildungsstätte frei zu wählen. Somit können auch Selbständige bei entsprechender
Hilfebedürftigkeit SGB-II-Leistungen beziehen und bei Vorliegen der Voraussetzungen
finanzielle und beratende Unterstützung erhalten, siehe § 16c SGB II.
Wenn SGB II-Leistungsberechtigte eine selbstständige Tätigkeit planen werden Sie
zunächst beraten, welche Rahmenbedingungen für die geplante Selbstständigkeit zu
berücksichtigen sind.
34
Durch die Sozialschutz-Pakete wurde der Zugang zu SGB-II-Leistungen für
Selbständige vereinfacht.
Insbesondere für Freiberufler, Solo-Selbständige und Kleinunternehmer hat sich 2020
die finanzielle Situation drastisch verschlechtert, weil sie durch die Corona-Krise einen
Großteil ihrer Aufträge bzw. die Kunden verloren haben bzw. ihre Selbständigkeit
aufgrund der Pandemie nicht mehr ausüben konnten.
Bei den selbständigen Leistungsempfängern ist die Fallzahl um mehr als das
Dreifache angestiegen. Bis zum Beginn der Corona Pandemie bezogen rund 80
Selbständige SGB-II Leistungen, diese Anzahl ist auf rund 270 bis Ende 2020
angestiegen.
Für 2021 werden wieder sinkende Fallzahlen bei Selbständigen mit SGB-II-
Leistungsansprüchen erwartet.
5.3.3 Menschen mit Migrationshintergrund Im Landkreis München leben viele Bürger mit Migrationshintergrund, die auf
Leistungen des Jobcenters angewiesen sind. Mit Stand Dezember 2020 sind 51,0 %
der erwerbsfähigen Personen im Rechtskreis SGB II Ausländer.
Gemeldete erwerbsfähige Personen im Rechtskreis SGB II (Berichtsmonat Dezember 2020) Jahre 2020 2019 2018 Insgesamt 4.891 4.705 5.326
dar. Deutsche 2.384 2.171 2.427 Ausländer 2.491 2.507 2.866
dar. GIPS-Staaten 242 249 269 EU-8-Staaten 178 169 211 EU-2-Staaten 173 163 182 Kroatien 70 77 83 Balkan und osteurop. Drittstaaten 263 269 311 Nichteuropäische Asylherkunftsländer 1.025 1.047 1.267
GIPS-Staaten umfassen: Griechenland, Italien, Portugal, Spanien. EU-8-Staaten umfassen: Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen.
EU-2-Staaten umfassen: Bulgarien, Rumänien. Balkan und osteuropäische Drittstaaten umfassen: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Russische Föderation und Ukraine.
Die nichteuropäischen Asylherkunftsländer umfassen: Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia.
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Unzureichende Kenntnisse der deutschen Sprache und geringe berufliche
Qualifikation sind oftmals die Ursache für die Hilfebedürftigkeit. Der Landkreis
München als Standort hochqualifizierter Wirtschaftsunternehmen hat kaum Bedarf an
Arbeitnehmern, die sich nicht ausreichend verständigen können und aufgrund
fehlender Bildung, Ausbildung oder beruflicher Kenntnisse nicht den Anforderungen
entsprechen, die von Unternehmen an die potentiellen Arbeitnehmer gestellt werden.
Um diese Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt integrieren zu können, ist der Besuch eines
Integrationskurses unumgänglich. Die Integrationsfachkräfte arbeiten eng mit dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie den einzelnen
Sprachkursträgern zusammen. Diese Zusammenarbeit und die Durchführung von
Integrationskursen hat auch während der Pandemie gut funktioniert.
Parallel zur Teilnahme an Deutschkursen werden Leistungsberechtigte zum Beispiel
bei Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse begleitet. Im Falle eines
Nichtbestehens der B1-Prüfung gibt es die Möglichkeit, diese mindestens einmal
kostenfrei zu wiederholen. Vom BAMF ist ein maximales Stundenkontingent von 1.200
Stunden für das Erreichen des B1 Niveaus vorgesehen.
Wurde trotz Ausschöpfung des maximalen Kontingents nicht das B1-Niveau erreicht,
konnte das BAMF alternative Lösungen anbieten wie die Förderung im Rahmen von
berufsbezogenen Sprachkursen. Ziel ist weiterhin das Erreichen eines B1 Niveaus, da
dieses für eine erfolgreiche Arbeitssuche unbedingt erforderlich ist. Auch eine
Förderung der Deutschkenntnisse über das B1-Niveau hinaus ist möglich. Für eine
Berufsausbildung sind Sprachkenntnisse auf mindestens B2-Niveau erforderlich,
damit ein Erreichen eines Berufsabschlusses realisierbar ist. Für einen späteren
Ansatz im akademischen Bereich wäre das Vorliegen von C1-Kenntnissen notwendig.
Damit die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund mit und ohne
Fluchthintergrund auf dem ersten Arbeitsmarkt gelingen kann, bedarf es weit mehr als
die Suche nach einem geeigneten Integrationskurs. Die Fallmanager erarbeiten die
individuellen Handlungsbedarfe gemeinsam mit den Leistungsberechtigen und
begleiten sie bei den erforderlichen Schritten. Bei einem Teil der Zielgruppe ist die
Förderung einer Weiterbildung ausreichend für eine erfolgreiche Integration auf dem
Arbeitsmarkt. Bei der Festlegung eines möglichen Zielberufes spielen die aktuellen
Bedarfe an Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt eine entscheidende Rolle. Eine
Weiterbildung ist nur in einem Berufsfeld sinnvoll, in dem ein Bedarf an Arbeitskräften
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besteht. Die Fallmanager arbeiten intensiv mit dem Arbeitgeberservice zusammen.
5.3.4 Menschen mit Behinderung Im Jobcenter Landkreis München sind vier Fallmanager auf die Betreuung von
Menschen mit Behinderung spezialisiert. Zwei Fallmanager sind ausschließlich für die
soziale und berufliche Eingliederung von Rehabilitanden sowie für Menschen mit
einem Grad der Behinderung von 50 % oder mehr zuständig.
2020 betreuten sie 233 schwerbehinderte bzw. den schwerbehinderten gleichgestellte
Personen und Reha-Fälle sowie 114 Leistungsberechtige mit einem Grad der
Behinderung von unter 50 %.
Neben der regulären individuellen Beratungsarbeit in allen Lebenslagen kommt dem
Aufbau und der Pflege eines besonderen Netzwerkes an möglichen
Kooperationspartnern eine große Bedeutung zu. Ziel ist die Ausschöpfung aller
Möglichkeiten der beruflichen Reintegration für die betroffenen Personen. Die
Fallmanager kennen aufgrund der unterschiedlichen Vermittlungshemmnisse und den
damit verbundenen Herausforderungen entsprechende Hilfsangebote, um diese den
Betroffenen adäquat unterbreiten zu können.
Neben individuellen Einzelcoaching durch die Maßnahmeträger DAA und den
Integrationsfachdienst (IFD) gibt es eine gute Zusammenarbeit mit den IWL-
Werkstätten. Alle drei Fördermaßnahmen verfolgen das Ziel, die betroffenen
Menschen individuell und passgenau zu unterstützen. Hierbei kommt insbesondere
auch die Vermittlung in Praktika zum Einsatz. Betroffene Menschen erhalten dadurch
eine Chance, sich in der Praxis zu erproben um vorhandenen Potentiale zu erkennen
und zu nutzen.
In Fällen, in denen die körperliche oder auch psychische Leistungsfähigkeit massiv
beeinträchtigt ist können Rehabilitationsmaßnahmen angezeigt sein. Die
Notwendigkeit einer beruflichen Rehabilitation stellt i.d.R. die Bundesagentur oder der
Rententräger fest. Sollte eine Reha-Eigenschaft bei einem Leistungsberechtigten
festgestellt werden, wird nach Erst- und Wiedereingliederung unterschieden. Im
Dezember 2020 wurden im Jobcenter 68 Leistungsberechtigte Rehabilitanden betreut.
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Die Verantwortung für die berufliche Ersteingliederung liegt bei der Bundesagentur für
Arbeit. Für eine Wiedereingliederung ist das Jobcenter Landkreis München zuständig.
Hierbei ist eine intensive Zusammenarbeit des Landkreises mit der Agentur für Arbeit
von erheblicher Bedeutung.
Der betroffene Personenkreis erhält ein individuelles, bedarfsorientiertes
Unterstützungs- und Beratungsangebot, um eine berufliche Eingliederung in den
Arbeitsmarkt langfristig zu sichern. Für die Erreichung dieses Ziels stehen
rehaspezifische Maßnahmen, wie die berufliche Reintegration psychisch Kranker
(BeRePK) sowie betreute berufliche Umschulung (bbU) zur Verfügung. Beide
Maßnahmen erfreuen sich einer hohen Akzeptanz bei den Teilnehmern und zeichnen
sich als adäquate Wiedereingliederungsmaßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt aus.
5.3.5 Alleinerziehende Im Dezember 2020 waren bundesweit 637.637 alleinerziehende
Bedarfsgemeinschaften auf SGB-II-Leistungen angewiesen. Das entspricht einem
Anteil von 16,3 % an allen Bedarfsgemeinschaften.
Im Landkreis München waren zu diesem Zeitpunkt 818 Bedarfsgemeinschaften
alleinerziehend, was einem prozentualen Anteil von 21,4 % entspricht.
Die Gründe hierfür sind neben der Individualität des Einzelfalls vor allem die stetig
weiter steigenden Lebenshaltungskosten im Landkreis München. Da Alleinerziehende
häufig nur in Teilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und zudem vielfach
Frauen mit Berufen betroffen sind, in denen geringere Einkommen erzielt werden, ist
der Bezug von SGB-II-Leistungen unvermeidlich.
Um auf die besonderen Bedürfnisse der Alleinerziehenden gezielt eingehen zu
können, kümmert sich ein Team von vier Fallmanagern ausschließlich um diese
Zielgruppe.
Die Integrationsquote bei Alleinerziehenden ist 2020 mit 15,0 im Vergleich zum Vorjahr
mit 21,7 erheblich gesunken.
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Die Beratung und Unterstützung der Alleinerziehenden durch die Fallmanager konnte
im Jahr 2020 ausschließlich telefonisch bzw. web-basierend durchgeführt werden. Die
Alleinerziehenden waren von pandemiebedingten Schließungen der
Kinderbetreuungseinrichtungen besonders betroffen mit der Folge dass eine
Integration am ersten Arbeitsmarkt aussichtslos wurde.
5.4 Angebote im Bereich der sozial-integrativen Leistungen
Der Landkreis München stellt ein umfangreiches Angebot an flankierenden
Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Diese haben ihre Grundlage §16a SGB II,
darüber hinaus gibt es freiwillige Leistungen.
Folgende Leistungen werden im Landratsamt München angeboten:
• Betreuung minderjähriger Kinder durch Übernahme von Kosten für
Tageseinrichtungen und für die Kindertagespflege durch das Sachgebiet
Sozialhilfe und Wohnungswesen
• Fachstelle für pflegende Angehörige des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
• Schuldnerberatung der Caritas und durch den Verein Regenbogen e.V.
• Suchtberatung z.B. durch die Caritas Fachambulanz, das Blaue Kreuz
• Wohnungsnotfallhilfe – FOL der Arbeiterwohlfahrt
• Migrationsberatung der Inneren Mission und der Caritas
• Psychosoziale Betreuung durch die Beratungsstelle für werdende Eltern und
Eltern mit Kleinkindern bis 3 Jahre (AndErl)
• Psychosoziale Betreuung durch die Eltern- und Jugendberatungsstelle am
Orleansplatz mit Außenstellen in Haar, Kirchheim und im Isartal sowie durch
Vertreter des sozialen Außendienstes
• Interventionsstelle Landkreis München (ILM), die Fachstelle zur Hilfe und
Prävention bei häuslicher Gewalt
• Schwangerenberatung durch das Gesundheitsamt
• Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule zur Unterstützung bei der
Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse des Jugend-
migrationsdienstes
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6. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Jobcenters Landkreis München ist unter
Berücksichtigung der Medienlandschaft des Wirtschaftsraums in die allgemeine
Pressearbeit des Landratsamtes München integriert. Weiterhin wird sich das
Jobcenter Landkreis München an der Präsentation von Themen, die den Bereich des
SGB II im Landkreis München tangieren, beteiligen (z. B. Verbandstagungen,
Podiumsdiskussionen etc.). Der Bereich 0.0.3, Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit
des Landratsamtes München, übernimmt hier die Funktion des Ansprechpartners und
der Vertretung nach außen:
Landratsamt München
Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit
Mariahilfplatz 17
81541 München
E-Mail: [email protected]
Abkürzungen: AGH Arbeitsgelegenheit („1-Euro-Job“) EGZ Eingliederungszuschuss VB Vermittlungsbudget VGS Vermittlungsgutschein MAT Maßnahme beim Träger AVGS Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein VPA/MBQ Verbundprojekt Arbeit/Münchner Beschäftigungs-/Qualifizierungsprogramm FBW Förderung beruflicher Weiterbildung ESG Einstiegsgeld §16 c Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen abH ausbildungsbegleitende Hilfen BaE Berufsausbildung außerhalb von Einrichtungen EQ Einstiegsqualifizierung Jugendlicher, auslaufend FAV Förderung von Arbeitsverhältnissen KoA-VV Kommunalträgerabrechnungsverwaltungsvorschrift
Eingliederungsbericht 2020
2021
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