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Umsetzung des Umsetzung des Professoren-Professoren-
besoldungsreformgesetzesbesoldungsreformgesetzes --
Gestaltungsfragen Gestaltungsfragen auf Landes- und Hochschulebeneauf Landes- und Hochschulebene
Prof. Dr. Detlef Müller-BölingProf. Dr. Detlef Müller-Böling CHE Centrum für HochschulentwicklungCHE Centrum für Hochschulentwicklung
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Elemente der Dienstrechtsreform
Dienstrechtsreform
Ausgestaltung und Handhabung?
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Professorenbesoldung
Profilbildung der Hochschulen
leistungs- und funktionsdifferenzierte Gehälter
wettbewerbsfähige und flexible Vergütungsstrukturen
Ziele
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Kernelemente der Reform
Ämter W 2 (3.724 €)und W 3 (4.522 €)
Leistungsbezügestatt
Alterszulagen
Berufungs-/Bleibever-handlungen für W2 und W3
Keine Stufungen,Deckelung bei B 10
(+ Ausnahmen)
Zulage aus Drittmitteln
Bestandsschutz C-Profs
Wettbewerbsregulierung durch„Vergaberahmen“
Absenkungsschutz
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Chancen aus CHE-SichtStärkung des internen undexternen Wettbewerbs zwi-schen Hochschulen undHochschullehrern durchstärkere Leistungsorientierungder Professorenbesoldung
Steigerung der internatio-nalen Attraktivität der Hochschulen für Wissen-schaftler durch Gehälter und Arbeits-bedingungen
Stärkung der Wissenschaft-lichkeit durch wissenschafts-adäquate Anreize und Karrierepfade
Nutzung der Leistungsbezüge zur Setzung von Leistungs-anreizen im Hinblick auf das eigene Profil
Stärkung der Finanz-autonomie derHochschulen; Leistungsbezogene Bemessung von Professorengehältern
Stärkung der Personal-autonomie der Hoch-schulen
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Gefahren aus Sicht des CHE
Fixierung auf Kriterienkataloge
Ausblendung nicht-monetärer Anreize
mangelnde Integration in übergreifende Reformziele
Verregelung der Vergabe der Leistungsbezüge
sensibles und überlegtes Handeln erforderlich,
um Chancen zu nutzen und Risiken zu vermeiden!
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Umsetzung: Fragen über Fragen
Wie wird die Einhaltung des Vergaberahmens auf Landesebene gesichert?
Wie soll die Verteilung der Personalmittel an die Hochschulen erfolgen?
We entscheidet über Leistungsbezüge für Hochschuleitungen?
Soll es für Berufungszulagen einen extra Fonds geben?
Soll der Vergaberahmen einmalig erhöht werden?
Soll eine jährliche Erhöhung des Vergaberahmens erfolgen?
Soll der Vergaberahmen auf die Hochschulen herunter-gebrochen werden?
Wie erfolgt die Verteilung der Leistungsbezüge innerhalbder Hochschule?
Wer entscheidet über die Vergabe der Leistungsbezüge?
Soll die Vergabe der Leistungsbezüge diskretionär oderformelgebunden erfolgen?
Wie können Profilelemente der Hochschule durch die Ver-gabe von Leistungsbezügen gefördert werden?
Welche weiteren nicht-monetären Anreize kommen er-gänzend in Frage?
Sollen Leistungsbezüge befristet oder unbefristet vergebenwerden und an den Besoldungsanpassungen teilnehmen?
Soll aus Mitteln privater Dritter eine Forschungs- und Lehr-zulage vergeben werden?
Werden W2-/W3-Professuren gleichermaßen an Unis undFH‘s geschaffen? Wie werden Leitungsmitglieder besoldet?
Inwieweit sollen Leistungsbezüge ruhegehaltsfähig sein?
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Folgerungen
Besoldungsreform beginnt erst !
Entscheidung über Erfolg oder Misserfolg
fällt bei Umsetzung in den Ländern und
den Hochschulen
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3 Fragenkomplexe
Entscheidungsgegenstände
Entscheidungsebene undEntscheidungsorgane
Entscheidungsverfahren
WAS ?WAS ?
WER ?WER ?
WIE ?WIE ?
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3 Gestaltungsbereiche
Vergaberahmen
Formel
Land
Hochschule
Fachbereich
W2 / W3
Leistungs-zulage
Ermessen Antrag
En
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bene Entscheidungverfahren
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Landesebene(hochschulübergreifende Regelungen)
Hochschulebene(individuelle Lösungen)
Wissenschaftsministerien
Finanzministerien
Innenministerien
Hochschulleitung
Dekane
Hochschulrat
Kommissionen
Akademischer Senat
Fachbereichsräte
Entscheidungsebene
Entscheidungsfähigkeit
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Prinzip
Subsidiarität
objektive Restriktion
Altersversorgung
Hochschulen
Finanzminister
Entscheidungsebene
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3 Gestaltungsbereiche
Vergaberahmen
Formel
Land
Hochschule
Fachbereich
W2 / W3
Leistungs-zulage
Ermessen Antrag
En
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Entsch
eidungse
bene Entscheidungverfahren
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Entscheidungsgegenstände
auf verschiedenen Ebenen sind zu entscheiden
Vergaberahmen
Bemessung und
Verteilung
(Ruhegehalt-fähigkeit)
Ämter W2/W3
Ausbringung
der Ämter
Anteile proHochschul(art)
Einbeziehung von Hochschulleitungen
Leistungsbezüge
Zuständigkeitender Vergabe
Verfahren
Kriterien
Teilnahme anBesoldungs-anpassungen
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VergaberahmenVergaberahmen
verstehenverstehen
gestaltengestalten
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Vergaberahmen: verstehen
Ziele des Gesetzgebers: Wettbewerbsbegrenzung, Kostenneutralität, Schutz vor Ab-
senkung des Besoldungsschnitts
Instrument zur Regulierung des Besoldungsschnitts:Vergaberahmen
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Vergaberahmen: verstehen
Vergaberahmen als Restgröße:C-Ø (2001) x n (2003) - ( C- u. W-Grundgehälter (2003))
C-Gehalt
W- + C-Gehalt
Vergabe-rahmen
d.h.:nicht ex ante ermittelbar,
nicht steuerbar
Einfluss:AltersstrukturRisikofreude
Mobilität
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Vergaberahmen: verstehen
Einmalige Erhöhung auf höchsten Landesschnitt, danach jährlich Ø 2%, insges. bis zu 10% möglich
Einhaltung des Besoldungsschnittsauf Landesebene zwingend
Getrennte Bemessung des Besoldungsschnitts für FHs und Unis
Besoldungsausgaben maßgeblich, Ausgaben aus Drittmitteln unberücksichtigt
Teilnahme an Besoldungsanpassungen
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Kontrolle Besoldungsschnitt auf Hochschulebene?
Vergaberahmen: gestalten
Verteilungsfrage
Bemessungsfrage
BerechnungsmaßstabErhöhungErmittlung
Unterschied: Länder mit Stellenbewirtschaftung und Länder mit Globalhaushalten
kurzfristig:Ausgleich Berufungsfonds?
mittelfristigunvermeidbar
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W2/W3W2/W3
verstehenverstehen
gestaltengestalten
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W2/W3: verstehen
keine Verteilungsfrage - sondern Status und Autonomie
auch für Hochschulleitungen möglich
grundsätzlich an Fachhochschulen und Unis
neue Ämter: W2 (GG 3.724 €), W3 (GG 4.522 €)
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W2/W3: gestalten
Verhältnis von W2 und W3?
Land oder Hochschulen?Wer entscheidet
über Einrichtung
der Ämter?
Wie ausgestalten?
Wer vergibt?
Hochschulleitungen
in W?
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Verhältnis W2/W3: Optionen
Unis: W2 und W3, FHs: W2
Unis: W3, FHs: W2
Unis und FHs: W2 und W3, aber verschiedene Anteile
Unis: W3, FHs: W2 und W3 (begrenzt)
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Verhältnis W2/W3: entscheidungsrelevante Faktoren
Einstufung von Fachhochschulprofessoren
Mittel für Leistungsbezüge als Restgröße
Organisationskultur
Entscheidungsverfahren
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Alternative: Delegation W2/W3 an Hochschulen
Dienstherreneigenschaft und eigene Stellenpläne
Orientierung an Aufgabenprofil und Organisationskultur
Fachhochschulen und Universitäten formal - nicht finanziell - gleichgestellt
Erhöhung Personal- und Finanzautonomie
Konsequenzen für Altersruhegelder?
Voraussetzungen fürverantwortliche Handhabung?
Voraussetzung
Vorteile
Fragen
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W für Hochschulleitungen:Gestaltungsfragen
Woher Mittel für höhere Vergütung?
Funktions-, Leistungs-,und Berufungs- und Bleibezulagen?
Vergaberahmen
Vergabeverfahren
Ausgestaltung
Bei Delegation an Hochschulen:Welche Organe - Hochschulrat?
Entscheidungsebene: Ministerium oder Hochschulen?
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3 Gestaltungsbereiche
Vergaberahmen
Formel
Land
Hochschule
Fachbereich
W2 / W3
Leistungs-zulage
Ermessen Antrag
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bene Entscheidungsverfahren
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LeistungsbezügeLeistungsbezüge
verstehenverstehen
gestaltengestalten
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Leistungsbezüge: verstehen
Ruhegehaltsfähigkeit über 40% hinaus möglich
Unbefristete und mehrfach vergebene Leistungsbezügebis 40% des Grundgehalts ruhegehaltsfähig
Funktionszulagen immer befristet, andere befristet oder unbefristet
3 Anlässe: Berufungs- und Bleibe, Leistungs- und Funktionszulagen
B10-Grenze kann überschritten werden
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Leistungsbezüge: übergreifend gestalten
Zuständigkeit: Land oder Hochschule (wer/was)?
globalisierter Vergaberahmen in der Hochschule?
zentrale/dezentrale Budgetierung?
Befristung grundsätzlich sinnvoll?
Verknüpfung mit nicht-monetären Anreizen?
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Funktionszulagen
Welche Funktionen?abschließender Katalog?
Land oderHochschulleitungenWER entscheidet?
WAS wird einbezogen?
Höhe?Festpreise?
Erfolgsabhängigkeit?
WIE wird belohnt?
relativ unkompliziert
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Berufungszulagen
Zuständigkeit für Vergabe:an Hochschulen?
Ausgleichsfonds im Land oder Globalhaushalt?
BefristungRuhegehaltsfähigkeit
Stufung („scales“)Zielvereinbarungen
WIE ?
WER ?
Berufungen vielfach beim Land
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Leistungszulagen i.e.S.
BefristungRuhegehaltsfähigkeit
Entscheidungsebene
GehaltsstufenBepreisung
EinmalzahlungDynamisierung
Leistungsdimensionen
Wer
Was
KriterienkatalogeVerfahrensregelnexterne Gutachter
Wie
neuralgischer Punkt
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3 Gestaltungsbereiche
Vergaberahmen
Formel
Land
Hochschule
Fachbereich
W2 / W3
Leistungs-zulage
Ermessen Antrag
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bene Entscheidungsverfahren
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Formel-Modell
Entscheidungsverfahren
Rechtssicherheit
Fachkulturen
Katalog Leistungsparameter
Profile der Hochschulen
Zulagen werden nach quantifizier-
barenKriterien vergeben
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Ermessens-Modell
Entscheidungsverfahren
individuelle Lösungen
Rechtssicherheit
große Flexibilität
Entscheidungsfähigkeit
„Hierarch“ entscheidet
nach qualitativen
Faktoren
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Antrags-Modell
Entscheidungsverfahren
Rechtssicherheit
Fachkulturen
Überschaubarkeit des Verfahrens
Profile der Hochschulen
W2 a, b, cW3 a, b, c
Einstufung alle x Jahre
auf Antrag
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3 Gestaltungsbereiche
Vergaberahmen
Formel
Land
Hochschule
Fachbereich
W2 / W3
Leistungs-zulage
Ermessen Antrag
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Entsch
eidungse
bene Entscheidungsverfahren
1.
Spielräume
offenlassenan Hochschulen
weitergebenWettbewerbProfilierung
2.
Detailsteuerung
vermeidenHochschulen
solltendiskretionärentscheiden
3.
Transparenz
durch Verfahrenstatt durch
Kriterienkatalogeoder
„Evaluitis“
immenser Lösungsraum
hochschulspezifische Lösungen
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