SchweizerischeFachstelle
fürbehindertengerechtes
Bauen
• Centre suisseInformationsuulletin pourk‘la constmction
Nr. 7/86 Juni 1986 adapteaux handicapes
Centro svizzeroper
la costruzioneadatta
agil handicappati
Inhalt: Seite
Vorwort
Regionale Beratungsstellen 1
- Treffen der Bauberater 1986 1- Tätigkeitsberichte 1985 regionaler Beratungs- 2
stellen: Bern, Genf, St.Gallen, Tessin, Zürich- Jahresbericht 1985 der Beratungsstelle für be- 15
hindertengerechtes Bauen des SIV- Jahresbericht 1985 der Stiftung zur Förderung 19
einer behindertengerechten baulichen Umwelt- Schweiz. Fachstelle: Statistische Zusammen- 23
stellung der Anfragen und Beratungen 1982-1985
Koordination 25
- Rundschreiben der Baudirektoren—Konferenz 26
Grundlagen 29
- Subvention baulicher Massnahmen für Behinderte 30- Querschnittlähmung: Höhe der Rückenmarksverlet- 32
zung und deren Auswirkungen
Technische und andere Hinweise 33
- Sonderschau über elektr. Kommunikationssysteme 33- Kurs: Fragen der Farbgestaltung und Beleuchtung 33
für Sehbehinderte- Grossflächen—Lichtschalter 34
Literatur 37
- Literaturliste für den Praktiker 37
Neugasse 136 CH-8005 Zürich Teleron 01/445444 Postcheckkonto 80-4616-2
Vorwort
Liebe Bauberaterinnen und Bauberater,Liebe Leserinnen und Leser
Es ist zur Tradition geworden, in der Sommer-Ausgabe des Bulletins die Tätigkeitsberichte der verschiedenen Beratungsstellenzu publizieren. Obwohl jetzt die Zeit des Zurückblickens vorbeiist, lohnt sich dieser kurze “Blick über den Gartenhag“. Darinspiegeln sich die unterschiedlichen Voraussetzungen und Arbeitsweisen dieser Stellen wieder: Anlass zu Anregungen, Rückfragenoder Bestätigung.
Die Erfahrung zeigt, dass Bauberater nicht nur mit bautechnischen Fragen konfrontiert werden, sondern auch mit Problemender Finanzierung. Die Subventionsmöglichkeiten durch die Invalidenversicherung bei Anpassungen sind bekanntlich sehr beschränkt. Gerade deshalb müssen diese wenigstens ausgenützt werden. Die Fachstelle hat die gesetzlichen Leistungen zusammengestellt. Später sollen auch noch die viel zahlreicheren Finanzierungsmöglichkeiten seitens privater Werke publiziert werden.
Der Informations— und Erfahrungsaustausch ist dank dem Informationsbulletin, dank den Tagungen und dank vielen einzelnen Kontakten erfreulich in Gang gekommen. Auch seitens der Kantoneist ein zunehmendes Interesse feststellbar. Ausdruck davon istein Rundschreiben der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren—Konferenz, in welchem die Aufgaben der Kantone im Bereich des behindertengerechten Bauens ausführlichbeschrieben ist und die Schweizerische Fachstelle mit ihremKonzept anerkannt und empfohlen wird. Das bedeutet zweifellosauch eine Rückenstrkung für die bestehenden wie auch die imAufbau begriffenen regionalen Beratungsstellen.
Seit dem 29. April arbeiten wir in den neuen Büroräumen an derNeugasse 136. Dank etwas mehr Platz und einer eigenen Infrastruktur haben sich unsere Arbeitsbedingungen spürbar verbessertIn unserer Nachbarschaft befindet sich nun die Geschäftsstelledes Vereins integriertes Wohnen für Behinderte, was uns einendirekten fachlichen Austausch ermöglicht. Vom 4. Geschoss ausblicken wir über das SBB-Areal mit den ein- und ausfahrendenZüge in die ganze Schweiz: Ausdruck der Verbundenheit, aber auchdes Bewegtseins. Ich denke ein gutes Omen!
Matthias HürlimannFachstellenleiter
Informationsbulletin 7/86 Schweizerische Fachstelle FUc behindertengerechtes Bauen
Regionale Beratungsstellen
Bauberatertreffen 1986 für die deutsche Schweiz und den Tessin
Das Bauberatertreffen wird dieses Jahr in Basel, voraussichtlichin der zweiten Hälfte September, stattfinden.Das Programm wird wiederum 3 Schwerpunkte aufweisen:— Erfahrungs-und Meinungsaustausch zwischen Fachleuten des be
hindertengerechten Bauens.- Vorstellung der regionalen Bestrebungen zur Verwirklichung
des behindertengerechten Bauens im Kanton Basel-Stadt.- Präsentation von Neuigkeiten: Sicherheitsvorkehren für Behin
derte in der Hotellerie. Ergebnisse von Tests verschiedenerLichtsignalanlagen für Blinde und Sehbehinderte.
Treffen 1986 der “Commissions des barrires architecturalesT‘
Bei der Zusammenkunft 1985 in Neuenburg wurde beschlossen, auchdie Treffen der französischen Schweiz jährlich durchzuführen.1986 wird nun das Treffen im November in Sion, Kt. Wallis stattfinden. Es wird von der T1Groupe barrires architecturales du Valaisromand“ zusammen mit der Schweiz. Fachstelle organisiert werden.
Das Tagungsprogramm mit den genauen Daten wird den Bauberaternund regionalen Arbeitsgruppen baldmöglichst zugestellt werden.Die Schweiz. Fachstelle hofft wiederum an beiden Treffen einezahlreiche und rege Teilnehmerschaft begüssen zu können.
Tätigkeitsberichte 1985 Seite 2
Die uns zugekommenen Berichte geben, jeder auf seine Weise,interessante Einblicke in die Arbeit einiger regionaler Beratungsstellen. Die Fachstelle legt auf die Veröffentlichung dieser Berichte grossen Wert, da sie in vielerlei Hinsicht von Interesse sind. Den bereits auf dem Gebiet tätigen Lesern erlaubtes ihre eigene Arbeit weniger isoliert zu beurteilen. Denjenigen, welche an der Gründung oder am Aufbau von Beratungsstellenarbeiten, vermitteln sie Vorstellungen und Anregungen und ermöglicht es Vergleiche der unterschiedlichen Modelle und Arbeitsweisen von regionalen Beratungsstellen.Den Verfassern, welche sich die Mühe für solche Rückblicke aufdas vergangene Jahr nehmen, danken wir herzlich dafür.
Erfreulich ist zudem, dass uns die Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen des 51V erstmals ihren Jahresbericht zum Abdruck zugesandt hat. Dieser Informationsaustausch ist die besteVoraussetzung für eine aktive Koordination in der Schweiz.
Wir hoffen mit diesen Beispielen wiederum weitere Beratungsstellen anregen zu können, im nächsten Jahr ebenfalls einen kurzenBericht einzusenden.
Schweizerische Fachstelle fUr behindertengerechtes Bauen InForiationsbu11etin 7/86
Beratungsstelle für Bauen für Behinderte
Service d‘information pour un mode de construire adapt aux handicaps
K l 0 Arbeitsgemeinschaft bernischet Kranken- und Invaliden-Selbsthilfe-Organisationen
Communaute de travail des organisations bernoises de malades et handicapes
Effingerstrasse 55, 3008 Bern
Sekretanat Tel. 031 546491
JAHRESBERICHT 1985
Beim Verfassen dieses Jahresberichtes kommt mir ein Testberichtin die Hände, worin ein Waschautomat und ein Wäschetrockner mitblindengerechten Bedienungselementen vorgestellt wird. Zusätzlichzu diesen Bedienungselementen wird ein Tonbandgerät mitgeliefert,wobei eine Tonbandkassette dem Sehbehinderten die erforderlichenBedienungsinformationen liefert.
Das Gerät wird vorerst in der BRD serienmässig hergestellt. Eswäre erfreulich, wenn bei weitern pparaten des täglichen Gebrauches an die Pnforderungen Sehbehinderter gedacht würde. 1einvor einigen Jahren gestelltes Pnliegen an den grössten Kochgerätehersteller, konnte wegen fehlender serienmässiger Fabrikationnicht berücksichtigt werden.
10 Nachrichten
Waschmaschine:
An Blindegedacht
Eine Waschmaschine undeinen Wschetrockner, diesich sowohl tr sehbehinderte als auch für völlig erblindete Benutzer eien,gibt es seit kurzem vonAEG. Der Oko-Lavamat8000(900 Umdrehungen proMinute) und der mit Abluftsystem arbeitende Lavathemi 8000 haben blinden-gerechte Bedienungselemente mit fühlbaren Markierungen und hörbaren Rasterstellungen. Uber eine serienmäßig mitgelieferte Tonbandkassene erhält der Benutzer die für die Bedienungnotwendigen Informaüonen. Diese Geräte könnenauch von Behinderten bedient werden, die die Blindenpunktschrift nicht be
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Die Markierungen sollen Sehbehinderren und Blinden helfen.
herrschen. Nach Auskunft Mark, der Wschetrocknerdes Herstellers kostet die ist für 1100 Mark zu haben.Waschmaschine etwa 1400
Schweizerische Fachstelle Fiic behindertengecechtes Bauen2 Infoc.ationsbulletin 7/86
KlO Bern
Zahlen zum Jahresbericht
Bauten die nach Baugesetz behindertengerecht ausgefUhrt werdensollten:
Einsprachen Zurückgezo- Beschwerdengene Einspr.
mittelland (Gysin) 110 27 25 % 1 2
Oberland (Barben) soBiel/Bernerjura (mollet) 29 4 13%
Seeland (Stocker) 25
Gesamt 224 35
In den Einspracheverhandlungen musste ich eine Einsprache zurUckziehen, weil bei diesem Objekt die Puflagen zu Gunsten Behinderterden Kostenrahmen gesprengt hätten (usbau Werkstatt in Show-Roomim DG). mit usnahme von 2 Bausinsprachen, eine in der Stadt Bernund eine in der Gemeinde münchenbuchsee, konnten mit den Beteiligtennachträgliche Lösungen erarbeitet werden. Bei den zwei nicht erledigten Einsprachen, erhoben wir Baubeschwerde. In beiden Fällenwurde diese abgelehntq wobei im Falle der Gemeinde rlUnchenbuchseedie Beratungsstelle die Pnwaltskosten der Gegenpartei Ubernehmenmusste.
Die Behandlung von Baubeschwerden Uberschreitet die Fähigkeitder Bauberater. Der \Jorstand der KIO-rbeitsqemeinschaft bewilligte den Seizug eines Pnwa1tes. In Herrn Pierre-lain Schranz,FUrsprecher in Bern, erhielten wir einen Rechtsbeistand, der sichengagiert fUr die Belange der Behinderten einsetzt und sich imBaurecht spezialisiert hat. -
In Fällen von Umbauten und Nutzungsänderungen, speziell bei Um-bauten in Gebäuden unter Denkmalschutz, können unsere Pnliegenkaum, oder nur mit unverhältnismässigem ufwand durchgeführtwerden. InS Fällen musste ich als Bauberatar der Bewilligungsbehörde beantragen, auf die gesetzlichen nforderungen zu Gunsten Behinderter zu verzichten, da der ufwand im \ierhältniszu den Gesamtbaukosten unzumutbar gewesen wäre.
Im weitern verlangten verschiedene Behörden einen Bericht überBauprojekts, nämlich:
Statthalteramt Schwarzenburg: Turnhalle Lanzenhäusern,Spital Schwarzenburg,Polizeiposten Guggisberg
Statthalteramt Trachselwald: Umbau Dändlikerhaus,Sanierung Schützenstube Wyssachen,mshrzweckgebäude Walterswil
Schweizerische Fachseelle Fr behindertenqecechtes Bauen lnFocmationsbulletin 7/86 3
KTO Bern— 3
Statthalteramt Signauin Langnau: ausbau Eisstadion Langnau
Hochbauemt des Kantons Bern: Neubau Wohnheim KlO Bern,Neubau Pathologie Bern
Hochbauamt der Stadt Bern: Neubau Turnhalle f1atte,Umbau f1eer-Gebude für SchuldirektionSanierung Ferienheim Hartlisberg
Einwohnergemeinde Belc: Einbau Polizeiposten
Bauamt Langenthal: Stiftung ganzheitliche medizin,Kulturelles Zentrum “Chrämerhus“,Umbau Warenhaus Nordmann G,Neubau Ersparniskasse Parwangen
8auamt Lützeiflüh: Zugang Kirche Lützeiflüh
Bauamt Zollikofen: Umgebungsgestaltung SIBP
Gemeinde Koppigen: Ueberschreiten der Z wegen Einbauten zu Gunsten Behinderter
Weitere Beratungen: 3 Einbauten von ufzügen in Privathäusern,Prztpraxis in Bremgarten,2 Beratungen für Einfamilienhäuser,Umbau mehrfamilienhaus in delbcden
Bei dieser Liste handelt es sich nicht um eine abschliessende ufzählung, sondern lediglich um die wichtigsten Berichte.
ls Bauberater unterliegt unsere eigene rbeit einer VermehrtenKritik hinsichtlich usgestaltung zu Gunsten Behinderter. Um diesenach möglichkeit auszuschliessen, verlangen wir gegenseitig eineUeberprüfung der eigenen Projekte. Für meine Kollegen hatte ich zubegutachtn:
Herr H. monet: Umbau und Sanierung Volkshaus in Biel
Herr W. Barben: Neubau Hotel Restaurant Forellensee, Zweisimmen.
In den Vorjahren wurden vermehrt Gastwirtschaftsbetriebe saniertund umgebaut. Nach dem neuen Gastuirtschaftsgesetz sind auchToilettenanlagen für Behinderte zu erstellen. Weil diese nforderung öfters von den entsprechenden Bauherren abgeieht wurde, hatsich Kollege W. Barben über den Volkswirtschaftsdirektor, HerrnRegierungsrt Dr. B. müller, an den Wirteverband gewandt und dieserist bereit, bei den Wirtefachprüfungen unter dem Titel “betriebliche Voraussetzungen‘? diese anforderungen einzubeziehen.
TnfaciationsbuUetjn 7/85 Schweizerische chstei1e ür ehindec:engerechtes Sauen
KlO Oern 4 —
Der SCB (Schlittschuhclub Bern) hat die Absicht, für Rollstuhifahrergeeignete Plätze bereitzustellen. Zusammen mit rollstuhifahrendenSCS-Fans konnten wir Lösungen erarbeiten. Leider sollen diesePlätze erst auf die Saison 8/87 bereitgestellt werden.Anders beimSCL (Schlittschuhclub Langnau) der im Zusammenhang mit der Sanierung der Eissporthalle in Langnau gute Plätze für Rollstuhifahrereingerichtet hat. Die Lösungen in den bestehenden Anlagen sindnicht immer einfach und Kompromisse unvermeidlich. Den technischenBerater der beiden Clubs danke ich für ihre tlithilfe.
Die Integration Behinderter in das Leben umfasst auch die Bereitstellung von Arbeitsplätzen. Als Bauberstungsstelle waren wir ander von der ASKIO durchgeführten Tagung anwesend.
Die Fachtagung in Luzern, Durchgeführt von der SchweizerischenFachstelle für behindertengerechtes Bauen, war dem Gedankenaustausch gesamtschweizerischer Probleme gewidmet. Ein speziellerSchwerpunkt bildete die Anforderung technischer 1assnahmen fürHörgeschädigte.
Das Sekretariat der IV-Regionalstelle in Bern verlangte im Auftragdes Versicherungsgerichtes ein Gutachten über Baukosten bereitsausgeführter Arbeiten zu Gunsten Behinderter. Dieser Auftrag warmit Schwierigkeiten verbunden, da die Ausführungszeit 5 Jahrezurücklag. Rückfragen an die beteiligten war nicht mehr möglich,da sie sich kaum mehr erinnern konnten, oder nicht mehr erreichbar waren.
Bei der Vernehmiassung zur Revision der Norm SNV 521 500 des CR8trafen sich die Bauberater, zusammen mit Vertretern der BBK underarbeiteten eine umfangreiche Stellungnahme, wobei die langjährigeErfahrung für behindertengerechtes Bauen ihren Niederschlag fand.
Heute ist meine Berufsarbeit wesentlich geprägt durch die 8erater-tätigkeit. Wenn ich ab und zu aus Kreisen Behinderter vernehmendarf, dass es dann hlgeklaDpt?l habe, nun könne er selbständig die“Beiz“ aufsuchen, erfüllt mich dieses Kompliment mit Genugtuung.Wenn wir uns als Berater im Baubewilligungsverfahren einschaltenund uns oftmals bei den Bauherren unbeliebt machen, dürfen wir dochauf das Ergebnis stolz sein. riemen Kollegen und der Sekretärindanke ich für ihre im Berichtsjahr geleistete umfangreiche Arbeitund die mir gewährte Unterstützung.
Der Leiter der Beratungsstelle
Albert Gysin
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Schweizerische Fachstelle Füc behindertengerechtes Bauen InFormationsbuiletin 7/86
BeratungssteUe für Bauen für Behinderte
Service d‘information pour un mode de construire adapt aux handicaps
I{ 7 0 Arbeitsgemeinschaft bernischer Kranken- und Invaliden-Selbsthilfe-Organisationen
Communaute de travail des organisations betnoises de m&ades et handicapes
Leitet: Albert Gysin, Architekt HTL. SIA, Effingerstrssse 55 — 8etn — Telefon 031 254855
Sachbearbeiter/Conseiller en constructlorl: 1let Henri, arch. FL c/o Atelier COCPL?ERue des Marchaux 10 2502 3ienne
R A P P 0 R 1 D E L E X E R C 1 C E 1985
Pendant 1 ‘anne 1985, 33 demandes de permis de construire ontexamines paur Bienne et sa rgion, 1e Laufonais ainsi que le ]ura bernois.
Les permis consu1ts se rpartissent de la faon suivante:
Restaurants/Hötels 19 demandes
Magasins/administration 5
Bätiments publics 3
Industrie 1
PTT 3 1
Sports 1
Divers 1
Le 95% des demandes relatives ä des restaurants concernent des transformati ans.
Dans la plus grande partie des cas une solution convenable a p0 tretrouve. Les exigences accrues des services de 1 hygine publiquelors de ces transformations empchent scuvent de trouver une solution au problme des WC dans la mesure 00 ces services refusent1 ‘utilisation conjointe des WC dits “normaux“ avec les WC paurhandi caps.
Sur les 33 demandes examines, 15 ont reconnues conformes. Dans4 cas limpossibilit de trauver des solutions raisonnables sur lesplans techniques et conamiques a dü tre constate. Quatre procdures d‘opposition ont ncessaire a]ors que paur 10 demandes desdiscussions pralables ont permis de carriger les projets.
Ce detnier fait rjouissant dmontre la sensibilisation progressivefaite au niveau des architectes. Cette sensibilisation se peroitga1ement au niveau des autorits. Certains Services communaux etune Prfecture font depuis peu parvenir directernent au Conseilleren constructions taute demande de permis de construire.
Bienne, 29 avril 1986.
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d&couvrir la lgislation en rnatire de construction dans les autres cantons.
Citons encore les relations ‘internationales“ tablies par la Comit‘ avec Bar—
celone, avec Prague, par exemples.
RAPPORT D‘ACTIVITES DE CA COMMISSIÖN ARCHITECTURE.
L‘anne 1985 a un redmarrage de la Commission Architecture qui s‘est vue
“renfloue“ suite i l‘appel de renfort 1ancl‘anne prcdente.
Les efforts conjugus de ces nouvelles forces se sont concentrs sur des sujets
inportants, tels quc
— travaux de l‘Aroport,— travaux de la Gare de Cornavin,— travaux de l‘A&ogare de Caintrin,— surveillance damnagements de Centres sportifs comme ceux de Varemb, de
Richemont, du Boulodrome,— surveillance de l‘am&nagement du Centre de loisirs de Th6nex,
L‘6pital Beau—Sjour a fait appel la comptence de la Commission Architecture
et du Prsident pour tudier l‘am nagement d‘un W.C. type, test, sur la base du—
quel tous les W.C. adapts de lHopital Beau Sjour seront rainnags.
La Commission Architecture a encore suivi de prs l‘tude relative la rnovation
de 1‘Eglise St Gervais,a visit en dtails les h6tels Penta et Richemont, suscitant
des amliorations d‘accessibilit.
Diffrentes tudes ont faites pour le compte de Pro Infirmis.
La traverse de la rade, sujet genevois d‘actualits s‘il en est a fait l‘objet
de nombreuses dmarches.
Des relations ont tablies avec le bureau de conception du Palexpo en vue des
futures extensions, ainsi quavec l‘UBS pour son nouveau Centre aux Acacias.
Le projet relatif la circulation (pitons et autos) dans la Vieille—Ville a
tudi conjointement avec la Ville de Genve, de mme que l‘immense projet du bäti—
ment de Sciences III.
Ii faudrait encore citer diffrentes interventions, conseils ou contr6les, ici ou
1, (groupes scolaires par exemples, bureaux d‘architectes, projets d‘ascenseurs),
paraissant bien peu 1 ct de tout ce qui a &t numr prcedemment et qui ont
traits par la Commission Architecture, dbordante d‘activits.
Pour 1985—86, les objectifs de la Commission Architecture sont les suivants
— une meilleure information 1 teus les milieux concern&s,
— une surveillance systdnatique de la Feuille d‘Avis Officielle et le contröle
des immeubles dhabitation,
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VEREINIGUNG DAS BAiND
SELBSTHILFEWERK DER KRANKEN UND BEHINDERTEN VOM BUND ANERKANNTE INSTITUTiONBERATUNGSSTELLE FÜR BEHINDERTEN GERECHTES BAUEN
Bandgruppe St. GallenPräsident:Herbert WohlfartPostfach 5709007 St. GallenTel. 071/27 41 52
Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum
Jhtsbericht 1985 der Beratungsstelle für behindertengerechtes
Baues, St.Gallen
1. Geschichtliches
Anlässlich der Vernehmiassung zur Revision des St.Gallischen Sau—
gesetzes im Jahre 1973, mussten wir leider feststellen, dass sich
niemand f weder Pl noch SIV noch sonstwer) um die diesbezüglichen
Belange Behinderter kümmerte.Schon im Bau-G 1972 wurde bei öffent
lichen Bauten Rücksichtnahme auf Behinderte empfohlen. Wir wollten
aber nicht mehr länger auf den guten Willen der Architekten ange
wiesen sein. So baten wir den Parteisekretär der CVP üm ein Ge
spräch mit ihren Vertretern im Kantcnsrat, wobei wir an jüngsten
Beispielen zeigten. welche Fehler wieder begangen wurdenNachdem
wir einenen entsprechenden Gesetzestext-Entwur-f vorgeschlagen
hatten, versprach man uns, sich dafür einzusetzen. Dieser wurde
dann vom grossen Rat in leicht veränderter Form angenommen und am
1. Sept. 1983 in Kraft gesetzt.
Dmit wir diese Bemühungen des Gesetzgebers untersützen konnten,
gründeten wir, vom der Vereinigung Das Bande die Beratungsstelle
für behindertengerechtes Bauen St.Gallen.
Die Stadt St.Gallan stellt uns wöchentlich ihr Bau—Bulletin, welches
die eingegangenen Baugesuche enthält, zu, sodass wir recht effizi
ent arbeiten können.
andere Baugesuche entnehmen wir der Tgespresse oder dem Amtsblatt—
Scheizecische Eachstelle PUr benindertengecechtes Bauen Infociiationsbulletin 7/86
Das Band St.Gallen
2. Tätigkeit
Bei Bauten mit Publikumsverkehr Qberpr3fen wir die Baupläne und
stellen nachher unsere Anträge an die Baupolizsikommission.Wendet
sich ein Architekt eder Bauherr mit einer Anfrage an uns,so ver
einberen wir immer einen Termin. Nur so lässt sieh. u. E. eine
umfassende Beratung anbieten
Allzu oft entdeckten in öffentlichen Gebäuden WC—Anlagen, bei
denen falsche oder gar keine Haltegriffe angebracht sind, das
gleiche gilt fcir die Anordnung der Spiegel und Lavabos. Sprechen
wir Architekten auf diese tlängel an, wird uns erklärt,diese Anga-
ben den Leitfaden des 61V entnommen zu haben. Da dieser von Bau-
Fachleuten verfasst und fast jedes jahr neu aufgelegt wird, ist
es uns völlig unverständlich, dass er immer dieselben Fehler
aufweist.
Stellen wir bei Bauten fr Betagte fest, dass z.B. Sanitär—
räume icht behindertengerecht fStahltasse statt Bleiwanne usw.)
eingerichtet werden sollen, wenden wir uns an den Präsidenter
der Baukommission und machen ihn auf diese Fehler aufmerksam.
In Zusammenarbeit mit der Fa. Hermann Keller AG, Sanitärplanar.
konnten wir erreichen, dass im Ausstellungsraum der Fa. Sanitas AG
eine behindertengerechte Dusche mit WC mcl. dem entsprechenden
Zubehör ausgestellt ist
3. Ausb lick
Seit geraumer Zeit mussten wir feststelien,dass den Gemeinden.
oft der nut fehlt, bei Bauten mit Publikumsverkehr die BenGtzbar—
keit eines Gebäudes vorzuschreiben (kein Aufzug). Aus diesem Grunde
wadten wir uns erneut an die CVP mit dem Resultat, dass Dr David
in der nlai—Session des Grossen Rates ine niotion einreichte, die
sowohl vom Regierungs— als auch vom Grossen Rat einstimmig gut
geheissen wurde.
Am 22 nai 198B findet die GrGndungsversammlung der KlO oOstschweiz
statt. Durch eine Anglisderung an diese kann erreicht werden, dass
sich unsere Stelle auf breiteste Behindartenkreise abstOtzen kann—
So hoffen Wir mit Hilfe der Politiker, den Gedanken des behinder—
tengerechten Bauens witerzutragen.
12 nforiationsbu11ein 7/86 Schweizerische Fachste1e Füc behindectengerechtes Bauen
CONSULENZÄ BARRIERE ÄRCHITETTONICHE FTIA
Dopo anni di lavoro portato avanti sie dal comitato, sia dal segreta—nato con mezzi limitati, nei 1985 si potuto dare un nuovo irnpulsoalla consulenza per una costruzione adatta agli andicappati.
E‘ stata difatti costituita una Commissione di esperti composta da 3architetti e da 3 andicaopati, che ha Dotuto affrontare ii terna conbasi compietamente diverse, assicurate dalla professiona1it degiiarchitetti mernbri. L‘organizzazione rnolto semplice: la commissione‚ per conto della FTIÄ, a disposizione di tutte le persone confrontatecon probiemi legati ad una costruzione senza barriere (andicappati,progettisti, committenti, amministratonj di stabiii, assistentisociall, autonitä, ecc. ) sia per la venifica di progetti, sia per laproposta di soiuzioni adatte.
Ii lavoro svoito durante l‘anno stato concentrato essenzialmentesuiPimpostazione di base e sufl‘informazione degii interessati, ivicompresa una visita al Centro svizzero per ia costruzione adatta agilandicappati (FABB)Grande importanza stata data anche all instaurazione di un contattodiretto con i‘autonit cantonale direttamente interessata, ossia iiDipartiment6 pubbliche costruzioni.
Anche la nicerca di una soiuzione per coter conoscere gi in fase dipubblicazione i nuovi progetti ha portato, grazie alle collaborazionedelle FÄBB, ad un valido sbocco e la verifica ha potuto essere resaoperativa dalPinizic 1986.
Questo irnpegno iniziale sta dando buoni frutti, dei cuali potremoraccontare rnegiio nel rapporto Der ii 1986, unitamente alle nuoveespenienze ed ai nuovi sviluppi che abbiamo intenzione di portare acompimento.
Lorenzo Giacoiinisegretario generale FTIÄ
Beilinzona, giugno 1986
Schweizerische Fachstelle PUr behindectenqerechtes 3auen fnformationsbulletin 7/86
Hochbauamt des Kantons ZürichBeratungsstelle für behindertengerechtes Bauen Direktion der öffentlichen Bauten
8090 Zürich
Walchestrasse 11
Telefon 01.2591111
Im Direkt,erkehr 01.259 29 .53.
Sachbearbeiter
Ttigkeitsbericht unserer Betatungsstelle über das Jahr ]985
Sehr geehrte Damen und Herren
Im ]ahre 1985 haben wir in 25 F11en hinsichtlich des behindertengerechten
Bauens direkt beraten oder Stellungnahmen abgegeben. Zudem prüfen wir bei
den subventionierten Bauten sämtliche Projekte auf ihre Behindertengängig—
keit.
Mit freundlichen Grüssen
Beratungsstelle fürbehindertengerechtes Bauen
‘‘?Bomm
Schweiz. Fachstelle fürbehindertengerechtes BauenNeugasse 136
8005 Zürich
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bz/ za Zürich. 1 3. Mai 1 986
1% tnfocationsbu11etin 7/86 Schweizcische Fachstelle FUr behindectengerechtes Bauen
Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen des Schweiz.
Invaiidenverbandes 51V
Jahresbericht 1985
1. A.ktivieruig der Sektiønen
Im steten Einsatz dafür, dass behindertenfreundliches Bauen
Allgemeingut wird, hat die Beratungsstelle im Berichtsjahr
grosse Anstrengungen unternommen, -n den Einsatz der Sek—
tionen beim Bau2n für Behinderte und Betagte zu fördern.
a) Instruktionskurs in Olten
Als erstes wurde deshalb 13.4.1985 ein ganztägiger
Instruktionskurs mit den Sektionen der deutschen und
französischen Schweiz durchgeführt. Grundlage für diese
Tagung bildeten unter anderem die Ergebnisse einer zu
vor durchgeführten Umfrage bei den Kantonen über den
Stand der gesetzlichen Vorschriften bezüglich behinder
tengerechtes Bauen.
5) Regionale Beratungsstellen schaffen
Von Anfang an war klar, das stärkere tivitäten der
Sektionen nur dann sinnvoll sind, wenn sie von Fach—
leuten ausgehen. Die bestehenden Strukturen vor allem in der
Westschweiz mit den ‘Commissionspour la suppression des
barrires architecturales“ haben zwar grosse Vorteile
für die Oeffent1ich:eitsarbcit und die Bewusstseins-
bildung. Ferner können auf diese Weise die Kräfte zahl
reicher Behindertenorganisationen mobil isiert werden.
Der grozse Nachteil dieser Strukturen liegt aber im
Parlamentarismus“ und oft im Fehlen kompetenter Fach
leute. Die Beratungsstellen des 61V sollen deshalb von
Fachleuten geleitet werden, denen nach Mg1ichkeit Sk
tionsmitglieder oder andere geeignete Helfer für Objekt
&bklrungen zur Seite stehen sollen. Für die zu schaf
fenden lokalen ratungsstellen wurde ein ?flichten.heft
./.
Schweizerische achste1Ie für behindertengerechtes Bauen tnfociaionsbu11etin 7/86
SIV Olten — 2 —
erarbeitet, das erfreulicherweise beim Bundesamt für
Sczi.1versicherimg gute Aufnehme gefunden hat. Gegen
Ende des Berichtsjahres zeichneten sich bereits die Koii—
turon zukünftiger Beratungsstellen in den Kantonen
Basel-Stadt und Basel-Landschaft, St. Gallen und in den
beiden Appenzell ab.
2. Kontakte zur Schweiz. Fachstelle für behindertenaerechtes Bauen
Erfreulicherweise haben sich im Berichtsjahr recht gute Be
ziehungen zur Schweizerischen Fachstelle für behindertenge—
rechtes Bauen in Zürich angebahnt. Nach einem ersten Kontakt
fand ein ausführlicher fachlicher Erfahrungsaustausch über
die Revision der SNV-Norm 521 500 statt.
3. SIV-interne Korissionen für behindertengerechtes Bauen
Ferner konnte im Berichtsjahr eine 31V-interne Fachkotission
für behindertengerechts Bauen ins Leben geruen werden, die
ihre Tätigkeit nach einem vom Zentralvorstand verabschie
deten Pflichtenheft bereits aufgenommen hat.
4. Mitarbeit bei der Norm SNV 521500 des CR3
Sch1ios1ich ist im Berichtsjahr die seit langem in Ueber
arbeitung begriffene Norm SNV 521500 des CR3 “Bauliche Mass
nahmen für Gehbehinderte“ ein weiteres Stück vorangekoinen:
Es wurde eine Facikonmission zusammengestellt, die den Ent
wurf der CR3 fr eine erneuerte Norm kritisch begutaciten
wird. Erfreu1icherweie arbeitet auch der 31V darin mit,
nachdem er sich zuvor an einem ‘Vernelimlassungsverfahren“
des CR3 beteiligt hat.
5. Qbjektbezogene Beratungen
Neben den al1tglichen telefonischen Beratungen ist die Be
ratungsstelle mehrfach von Amtsstellen zu Stellungnahmen
über bestimmte Bauvorhaben ersucht worden. Erfreulicher—
weise sind im abrigen die Toilettenanlagen an den Autobahn—
./.
16 tnforationsbu11etjn 7/86 Scweizr.scne Fachstelle Fic behinäecrengerecites Sauen
SPd Olten — 3 —
rastplätzen in den Kantonen Aargau, Graubünden und Zürich in
Zus uenarbeit mit der 51V-Beratungsstelle für behindertenge—
rechtes Bauen projektiert worden.
Die ?zahl an Objektbearbcitungen stieg gegenüber dem Be—
richtsj.hr 1984 ‘am rund 30%. Um die teilweise aufwendigen
DetaiI5eratuner in Grenzen zu halten, sind vermehrt auch
bestehende regionale Beratungsstellen, beispielsweise die
verschiedenen ilfsmittelberatungsstellen der SÄHB beige-
zogen worden.
Folgende Zahlen sind festzuhalten;
1985 1984
a. Telefonische Beratungen 210 150
b. Grcssre Detailabklrungen verbunden m±tBesprechungen, Planbegutachtungen, Stdlungnainen und Äbkl.rungen an Ort undStelle 76 68
c. Leitfaden zur Vermeidung architektonischer Hindernisse und Barrieren: abgegebene Exepiare 2‘200 1500
43% mehr als 1984 — davon gingen 20% anAmtsstellen, 16% an Firmen/Unternehmer,18% an Schulen, 14% an Einzelpersonen,11% an Behindertenorganisationen, 10% anSIV—Sektjonen und 11% ins Äus1an.)
6. cte1führer für Behinderte
Im Bc-richtsjahr konnte die Beratungsst11e die Heuptarbeit
für die Erneuerung des bekannten Hotelführers für Behinderte
leisten. So mussten über 300 ote1s nach Kriterien der Roh—
stuhlgngigkeit ausgewertet werden. Grosser Dank gcbQhrt an
dieser Stelle den Sektionen, die es ausgezeichnet verstanden,
it der Ueberprüfung gemeldeter otels hier ihre Dienste an
zubringen.
7. Oeffentlichkeitsarbeit
Äuch im Berichtsjahr hat die ertug5ste11e an diversen
Vransta1tun;en teiigonoen u.nd in Vortragen vor Fach
Scweizecische achste1Le Fc behinder:ngecchtes 8uen Informationsbulletin 7/86
SIV Olten
leuten, aber auch in Pressebeiträgen auf das Anliegen des
behindeTterigerechten Bauens hingewiesen. In der Invaliden
zeitung, dem offiziellen OTgan des Schweizerischen Invali
denverbandes, War die Beratuns stelle für behinderterge
rechtes Bauen regelmässig mit grossen und kleinen Beiträgen
VertTet er;.
8. Ausblick
Behindertengerechtes Bauen ist nach unseren Feststellungen
immer mehr “Frntarbeit und immer wenier eine Frage feh
lender Grundlagen oder Erkenntnisse. Objektbezogene rbeit
aber geschieht auf lokaler bzw. kantonaler Ebene, da die
Xantone und Gemeinden baurechtlich mit gewissen bundes-
rechtlichen Einschränkungen vor allem raumplanerischer,
ewässerschutzrechtIicier oder forst?clizeirechtiicher t
weitgehend autOnom sind. Ein Nachholbedarf besteht dort aber
entschieden auf gesetzgeberishem Gebiet: Griffige Bestim
mungen, die behindertengerechtes Bauen zwingend vorschreiben,
fehlen noch fast übeTall und müssen deshalb eingefflirt werden.
FÜr die kommenden Jre ist die Marschrichtung deshalb klar:
Der 51V wird entscheidendes Gewicht auf die stärkere Betei
ligung der Sektionen beim KamDf gegen architektonische
Barrieren legen müssen.
Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen:
sig. 3. 3chnnn
im April 1986/ch
tnfor.atjonsbujletjn 7/86 Schweizerische FachseLe Fc behinderengeceches Sauen
Stiftungzur Förderung
einerbehindertengerechten
baulichen Umwelt
Trägenn der
SchweizerischenFachste
behindertengerechtesJahresbericht 1985
Bauen
Vier Jahre nach der Gründung der Stiftung und dem Ärbeitsbeginnder Schweizerischen Fachstelle darf mit Recht von Erfahrungen undmanchen gesicherten Grundlagen gesprochen werden. Konkret: Dankeigenen Publikationen, Informationsmaterial und einem breiten Erfahrungsaustausch sind in den wichtigsten Bereichen der Grundlagen, der Information und Koordination Fortschritte sichtbar undspürbar geworden. Eine wachsende Anzahl von Anfragen betätigt,dass aktuelle und fundierte Informationen gefragt sind und beachtet werden. Anerkennung und Bekanntheit begünstigt aber auch Fortschritte bei der Koordination in der Schweiz.
Der Ausschuss und der Stiftungsrat trafen sich 1985 zu je einerSitzung, an der erstmals Madeline Buret als Vertreterin der ProInfirmis und der welschen Schweiz teilnahm. Priorität haben nachwie vor die Sicherung der finanziellen Mittel für die Schweiz.Fachstelle und die Bemühungen um die Beteiligung der Kantone. DieRestfinanzierung 1985 (ca. 40% des Budgets) konnte die Stiftungdurch Einnahmen der Fachstelle und mit Spenden abdecken.
Mit einem koordinierten Spendenaufruf an die Organisationen derAbsichtserklärung wurde eine erfreuliche Gesamtsumme von Franken95000.- erreicht. Zur erhofften Ueberbrückung des Defizits bisEnde 1986 reicht dieses Ergebnis allerdings nicht. Die Mittel biszur Sicherung der Finanzierung durch eine genügende Beteiligungder Kantone müssen weiterhin durch private Spenden gesucht werden.
Die Arbeit der Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtesBauen hat bewiesen, dass das zugrundeliegende Konzept und dessenAufgabenteilung richtig ist und auch zunehmend anerkannt wird.Verbesserungen sind trotzdem nur schrittweise zu erreichen undsind meist nicht spektakulär.
Bei den Grundlagen erschwerten die Mängel der in der Schweiz gebräuchlichen Normen und Richtlinien auch 1985 eine breite Informationsarbeit. Immerhin stehen der Fachstelle heute brauchbare eigene Publikationen zur Verfügung, doch können sie bei weitem nichtalle Bereiche abdecken. Es ist aber ermutigend, dass bei Baufachleuten und Bauliörden auch neue Anforderungen akzeptiert werden,wenn diese begründet und fachlich kompetent erscheinen. In dieserArt wurde die Reihe von Merkblättern und Checklisten fortgesetzt.und die Dokumentation konstruktiver Details erweitert.
Sch.eizecische achte1e Fiir beindecenqecechtes 8auen nfocmationsbu11etin 7/86 19
—2—
Der Entwurf des CR3 für die revidierte Norm SNV 521 500 wurde im
Sommer 1985 in die Vernelimlassung geschickt. Die Fachstelle hat
dazu eine umfassende Stellungnahme erarbeitet, welche Verbesse
rungsvorschläge im Aufbau, bei zahllosen Detailanforderungen, Sowie bei den Abbildungen enthält. Vorausgegangen waren umfangrei
che Vorabklärungen, so u.a. ein systematischer Vergleich zwischen
den Anforderungen der CRB-Norm und des SIV-Leitfadens. Die definitive Fassung wird 1986 von einer speziellen Kommission ausgearbei
tet werden, in der die Fachstelle dank der fundierten Stellungnah
me ein grosses Gewicht haben wird.
Im Aufgabenbereich Information war die Fachstelle erstmals miteinem Stand an der “SWISSEÄU 85“ im Februar in Basel oräsent. Dabei haben sich sowohl die Publikationen wie auch die zweiteiligeAusstellung mit dem Videofilm sehr bewährt. Insgesamt liessensich 171 3esucher persönlich informieren und beraten. Danebenhaben aber hunderte von Baufachleuten dank dem zentral plaziertenStand das Grundanliegen wahrgenommen und Unterlagen bezogen.
Wiederum trat die Fachstelle an mehreren öffentlichen Veranstaltungen mit Vorträgen und mit der Ausstellung auf. Im folgendensind die wichtigsten aufgeführt:
- Schlussveranstaltung der Auszeichnung behindertengerechterBauten 1984 am 28. März in Winterthur
- Tagung der ASKIO im GDI-Institut über Behindertenpolitik
Zudem erschienen mehrere Artikel und Hinweise auf unsere Publikati-onen, so z.B.
- im Info 2/85 über Konzepte im Wohnungsbau- im Paracontakt 2/85 über Wohnungen für Behinderte- Hinweis und Versand des Sanitär-Merkblatts
im Verbandsblatt des Schweiz. Sanitärverbandes (SSIV) im Mai- Hinweis und Versand des Sanitär-Merkblatts durch den Schwei
zerischen Gemindeverbandes im November
Das Informationsbulletin erschien im zweiten Jahrgang in drei Ausgaben auf deutsch und französisch. Die Beiträge stossen über dieKreise der Baufachleute hinaus auf grosses Interesse.
Die Verbesserung der Koordination in der Schweiz bleibt Schwerpunkt unserer Arbeit mit Behörden, Behindertenorganisationen undFachleuten. Die Tagungen der Bauberater fanden für die deutscheSchweiz am 29.8. in Luzern und für die Romands am 25.10 in Neuch.tel statt. Neben der wachsenden Beteiligung der Kantone (total 13)ist insbesondere die Vertretung der lokalen Behörden durch Regierungsrat Egli in Luzern und durch Kantonsbaumeister Dorier in Neuchätel bemerkenswert. Die Luzerner Arbeitsgruppe erhielt dank derTagung starke Impulse und wird sich demnächst als Träger einerregionalen Beratungsstelle konstituieren. Die Fachstelle konnteim Lauf des Jahres zudem Besuche kompetenter Delegationen der Beratungsstellen des Tessin und des Kt. Genf begrüssen.
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20 InFormatjonsbujletin 7/86 Schweizerische Fachstelle Fjc behindectengerecntes Bauen
—3—
Erfreulicherweise fand im Mai ein erstes Zusammentreffen mit demneuen Zentralsekretär des SIV statt, an dem die gemeinsamen Interessen und eine koordinierte Arbeitsweise im Vordergrund standen.Weitere Fachkontakte haben inzwischen die Zusammenarbeit verbessert und den Erfahrungsaustausch gefördert.
Auf Bundesebene fanden Kontakte statt zur Eidgenössischen Sport-schule in Magglingen (Normen für Soortbauten) und zum Bundesamtfür Wohnungswesen in Bern (Wohnbauforschung). Das Amt für Bundes-bauten war auch dieses Jahr am Bauberatertreffen vertreten. Mitden Bundesbahnen bestehen regelmässige Kontakte, die 1985 vornehmlich dem Wagenmaterial betrafen. In einer ausführlichen Besprechung mit Generaldirektor Eisenring im Oktober konnte die Fach-stelle verschiedene Probleme vorbringen, sodass wir inskünftigbei Schwierigkeiten direkt an die Generaldirektion gelangen werden. Der Abschluss eines Beratervertrages steht in Aussicht.
Anerkennung und Bekanntheit drücken sich in einer wachsenden Zahlvon Anfragen und Beratungen aus, welche wir infolge der Lücken imNetz der regionalen Beratungsstellen nur zum Teil weitervermitteln konnten. Insgesamt kamen 281 projektbezogene Anfragen an unsheran, wovon ein grosser Teil direkt beantwortet oder weitervermittelt werden konnte. Die Fachstelle bearbeitete 35 Projekteselbst.
Die Fachstelle musste sich mit einem neuentwickelten Pendelzugder SEB befassen, welcher in einer sehr fraglichen Aktion durcheine private Firma gestestet wurde, was in dem erwähnten Gesprächmit Generaldirektor Eisenring geklärt werden konnte. J. Manservertrat die Fachstelle in der Jury des Wettbewerbs für das neueParaplegiker-Zentrum in Nottwil LU, der est anfangs 1986 abgeschlossen wird.
Die Kontakte mit Spezialisten und Stellen im Ausland wickelt sichzur Hauptsache schriftlich über den Austausch von Erfahrungsberichten, Normen und Forschungsarbeiten ab. Die seltenen Gelegenheiten zu persönlichen Kontakten bringen aber oft wertvollere Ergebnisse. Dazu gehören 1985 ein Besuch einer Delegation der Fach-stelle in Mailand, wo sich das “Centro studie e consulenza invalidi‘ (CSCI) ebenfalls mit der Vermeidung baulicher Barrieren beschäftigt. Ein Besuch galt im November der internationalen RehaTagung in Düsseldorf, was neue Informationen Uber Produkte undKontakte mit deutschen Spezialisten ermöglichte. Im Dezember besuchte uns Professor Graeff, welcher am Virginia Polytechnic institute lehrt und sich momentan mit Hilfsmitteln im Sanitärbe—reich befasst. Neben dem fachlichem Austausch erhofft sich dieFachstelle wieder vermehrte Kontakte mit anderen Stellen in denUSA, welche im unserem Bereich tätig sind.
Im Bereich Forschung wurde 1985 die WC-Studie mit dem Institutfür Hygiene und Arbeitsphysiologie abgeschlossen und die Untersuchung der bestehenden Normen im Strassenbau in Zusammenarbeit mitdem Institut für Verkehr und Transporttechnik weitergeführt.
ScHeizerische ce11e r behndertengerec‘s 33u.n tnforiationsbulletin 7/86
—4—
Abschliessend möchten wir mitteilen, dass die Fachstelle auf Frühling 1986 in neue 3üroräumlichkeiten umziehen wird, da das CR3die bisher benützten Räume für den eLgenen Gebrauch benötigt.Nach über vierjähriger guter Nachbarschaft blicken wir mit Dankbarkeit auf die gute Zusammenarbeit mit Herrn Joss und seinenMitarbeitern zurück.
Die kontinuierliche und systematische Arbeit der SchweizerischenFachstelle bewirkt sichtbare und unsichtbare Fortschritte. Sichtbares, wie z.B. die neuen Behindertenabteile der Intercity—Züge,die in Gang gebrachte Norm-Revision oder die verbesserten Behinderten—Klosctts, stärkt unsere Arbeit. Das Unsichtbare, wie derpersönliche Erfahrungsaustausch, die Motivation von Architekten,Bauherren und Behörden, oder die Rückenstärkung der Arbeitsgruppen in den Regionen, ist aber eine Voraussetzung dazu und bildetunser Arbeitsfeld. Wir werden uns in Zukunft noch stärker bemühen, dieses Geleistete in der Oeffentlichkeit darzustellen. Damitstützen wir, neben unserer Tätigkeit, auch all jene, welche aufunspektakuläre Weise, konkret und im Kleinen an der Verwirkli-chung einer Umwelt ohne Barrieren arbeiten. Allen diesen Aktiven,welche an die Sache des behindertengerechten Bauens ihren Beitragleisten, danken wir.
Zürich, den 5. Juni 1986 Der Präsident:
Prof. W. Jaray )
Statistische Angaben für das Jahr 1985:
Versand von Publikationen: d f i
Kurzbeschreibungen: 3‘850 2‘OOO
Merkblatt 1: Sanitäranlagen 6‘SOO 2‘400 1‘900
Informationsbulletin (3 Ausgaben total) : 780 540
Postausgang:
Projektbezogene Briefe 719Administrative Briefe 116Briefe ins Ausland 93Massenversand 729
22 fnfociationsbulletin 7/86 Schweizerische Fachstelle Pür behindertengerechtes Bauen
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itet.
sigi maron
tscho schneider
des lebn aun sich is manchmal schön
doch muaß da mensch a scheiflen gehn
is so weit suacht er a klo
beim schneider tscho is a a so
nur wird aun diesem stillen ort
plotzmäßig leider immer gsport
nau klar denkt tscho wieder amoi
is d heisltür für mi zu schmal
des is da pflanz
in der ersten Instanz
tscho schreibt auns ministerium
und fragt die feinen herrn warum
können de türn net breiter sein
daun könnt er mit sein rollstuhl rein
die herrn bestätigen freihändig
dieses amt sei nicht zuständig
die kompetenzen seien leider
undsoweiter herr tscho schneider
des is da pflanz
in der zweiten instanz
tscho is hort und loßt net locker
schreibt dem nextn schreibtischhocker
der bestätigt noch an jahr
daß er des heisl anschaun war
er hölfert gern waun er nur wüßt
wos für den tscho aum besten ist
bis ers waß schickt er den akt
zum hofrat wurm im aundern trakt
des is da pflanz
in der dritten instanz
so vergengan jahr um Jahr
vermehrt wird die beamtenschor
der akt vom tscho kursiert ots iitz
und sichert tausend arbeitsplätz
des is da pflanz
in der vierten Instanz
da schneider tscho is endlich tot
und steht voll freud vorm lieben gott
der sagt mein sohn komm nur herein
nimm statt n klo den heiligenschein
und des is da pflanzAus; Soziales Design (150, Wien) in der letzten instanz
24 rnporsatjonsbulletjn 7/86 Schiweizecisohe achselie FOc behindettengerechtes Bauen
Koordination
Koordination Seite 26
Die Tätigkeit der Schweizerischen Fachstelle beruhte seit ihrerGründung auf dem Konzept einer Aufgabenteilung, welche eineoptimale Nutzung der beschränkten Mittel erlaubt und der föderalistischen Struktur der Schweiz entspricht. Die Kantone nehmenin diesem Rahmen eine zentrale Stellung ein, indem sie die gesetzlichen Grundlagen (Baugesetz) schaffen müssen und für derenDurchsetzung verantwortlich sind. Ergänzend zu wirksamen gesetzlichen Bestimmungen sind in mehreren Kantonen regionale Beratungsstellen geschaffen worden oder im Aufbau begriffen.
Bei der Finanzierung der notwendigen Stellen und Fachleutensollten sich unserer Meinung nach diese Verantwortlichkeitenspiegeln. Konsequenterweise unterstützen einzelne Kantone dieregionalen Beratungsstellen auch finanziell, da diese wesentliche Aufgaben für die Durchsetzung der Gesetze leisten.
Die Schweizerische Fachstelle übernimmt bei dieser Aufgabenteilung bekanntlich alle Funktionen, welche zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten nicht jeder Kanton für sich bearbeiten sollte.Dazu gehört in erster Linie die Erarbeitung von Grundlagen, welche ergänzend zur Norm gebraucht werden. Zudem gehört dazu dieFörderung des Erfahrungsaustauschs unter den Bauberatern undeine Koordination aller Anstrengungen in der Schweiz.
Die Einsicht in den Nutzen gut anwendbarer und aktueller Grundlagen und in die Notwendigkeit des Erfahrungsaustausclis und derKoordination ist im Laufe unserer nun 5-jährigen Tätigkeit spürbar gestiegen. Ausdruck der Anerkennung unseres Konzepts undunserer Arbeit ist ein kürzlich verbreitetes Rundschreiben derSchweizerischen Bau-, Planungs— und Umweltschutzdirektoren—Kon—ferenz, in dem alle Kantone zur Verbesserung der Grundlagen undzur Durchsetzung des behindertenger.echten Bauens aufgefordertwerden. Die Schweizerische Fachstelle wird zudem als gesamt-schweizerische Fachorganisation anerkannt und den Kantonenempfohlen. Diese engagierte Stellungnahme spiegelt einen deutlichen Meinungswandel in diesem Gremium, welcher durch derenPräsidenten und Sekretär gefördert wurde. In erster Linie istdies aber dem unermüdlichen Wirken unseres StiftungsratsmitgliedGotthelf Bürki, Baudirektor des Kantons Bern zu verdanken.
Diese Empfehlung kommt nicht nur der Arbeit der SchweizerischenFachstelle zugute, vielmehr schafft sie eine gute Voraussetzunggerade auch für die wichtige Tätigkeit der regionalen Beratungsstellen.
Schweizerische Fchste11e FUr behindertengerechtes Bauen InForationsbu11etin 7/86 25
Schw&zerische Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-KonferenzConfrence suisse des directeurs des travaux publlcs, de I‘amnagement du territo/re
et de la pro tection de I‘environnementConferenza svizzera dei direttori delle pubbtiche costruzioni, delta pianificazione
del territorio e delta protezione dell‘ambiente
An die Mitglieder derSchweiz. Bau-, Planungs- undUmweltschutzdi rektoren-Konferenz
Zürich, 16. Mai 1986/GG/eg
c
Behindertengerechtes Bauen - eine nötige Aufgabe
Eine Empfehlung der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz an die Kantone
1. Anlass für die Empfehlung
Obwohl in den letzten Jahren erfreuliche Fortschritte gemacht wurden, werden in öffentlich zugänglichen Gebäuden immer wieder unnötige bauliche Hindernisse geschaffen, die den Behinderten den Zugang und die Benützung erschweren oder gar verunmöglichen.
Lieber die Hälfte der Baugesetze anerkennen dieses Problem ausdrücklich undbeinhalten entsprechende Vorschriften, vorwiegend zu öffentlich zugängli- (chen Bauten. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass gesetzliche Grundlagenallein zur Durchsetzung nicht genügen.
Die Konferenz hat es stets als vornehme Aufgabe angesehen, das behinderten-gerechte Bauen zu fördern. Deswegen möchte sie mit dieser Empfehlung dieKantone verstärkt aufrufen, umgehend die entsprechenen Massnahmen zu ergreifen.
2. Empfehlung für Massnahmen auf kantonaler Ebene
a. Die Baugesetze sollen so revidiert werden, dass den Anliegen der Behinderten Rechnung getragen wird.
b. Es sind Richtlinien oder Empfehlungen zu formulieren, damit auch privateBauherrschaften motiviert werden.
Postfach 155, CH-8034 Zürich •Telefon O1/9B4l884Postcheck 80-40384
26 Inforiationsbulletin 7/86 Schweizerische Fachstelle Fur behindertengerechtes Bauen
-2-
c. Es ist dafür zu sorgen, dass der Verwaltung, den Bauherren und den Architekten eine kompetente regionale Beratungsstelle zur Verfügung steht(Ende 1985 bestanden 8 solche regionale Beratungsstellen).
d. Bei den Baubewilligungen und. Subventionserteilungen ist diesem Aspektbesondere Beachtung zu schenken.
e. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und die begrenzten Mittel optimaleinzusetzen, ist eine gesamtschweizerische Koordination und ein Erfahrungsaustausch zu fördern.
3. Massnahmen auf schweizerischer Ebene
Norm:
- Wichtigste Grundlage ist Norm SN 521 500 (zur Zeit in Revision).
- Fachstelle:
Obwohl viele Kantone eigene Fachleute besitzen, die diese Anliegenkennen, empfiehlt es sich, eine externe Stelle beizuziehen. Diese kenntdie Probleme umfassend und ist über Massnamen in allen Kantonen orientiert. In Ergänzung zu den zuständigen kantonalen Fachleuten und der regionalen Beratungsstelle gewährleistet der Beizug einer Fachstelle dierichtige und effiziente Durchführung der Massnahmen auf kantonaler Ebeneund erspart eigene Grundlagen- und Dokumentationsarbeit.
Die Konferenz kann folgende Fachstelle empfehlen (Beilage 1):
Schweizerische Fachstelle fürbehl ndertengerechtes BauenNeugasse 136
8005 Zürich
Telefon: 01 44 54 44
(neue Adresse ab 1.5.1986)
Die Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen nimmt gesamtschweizerische Aufgaben in den Bereichen Dokumentation, Information,Grundlagenerarbeitung, Ausbildung und Koordination wahr.
Träger der Fachstelle ist eine gemeinnützige schweizerische Stiftung.Vertreter der Konferenz in dieser Stiftung ist Gotthelf Bürki, Baudirektor des Kantons Bern (Beilage 2).
./.Schweizerische Fachsteile für behindectenqecechtes Bauen Infocationsbulletin 7/86 27
-3-
Die Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen ist von denSchweizerischen Behindertenorganisationen mit der Interessenwahrung Behinderten im Bauen beauftragt (Beilage 3).
Die Konferenz hat sich überzeugen können, dass die Fachstelle gute Arbeitleistet. Sie stellt den Kantonen gerne weitere Unterlagen zur Verfügung.
Schweiz. Bau-, Planungs- und Umweltschutz-direktoren-Konferenz
Der Delegierte in der Der Präsident: Der Sekretär:Stiftung zur Förderungeiner behindertengerechtenurnj
RR Gotthelf Bürki RR Ernst Neukom / Dr. George Ganz
Beilagen:
1. Prospekt2. Liste der Stiftungsratsmitglieder3. Absichtserkl ärung
2 Infor.ationsbulletin 7/86 Schweizerische Fachstelle FUr behindertengecechtes Bauen
Grundlagen
Subventionierung baulicher Massnahmen für Behinderte S. 30
Im Laufe der Beratungstätigkeit wird jeder Bauberater mit Fragen der Finanzierung von Neu— und Umbauten und Änpassungen fürbehinderte Personen konfrontiert. Die Subventionierungsmöglichkelten durch die Invalidenversicherung (IV) im baulichen Bereichsind sehr beschränkt. Es werden zudem Unterschiede gemacht, obder künftige Benützer einer existenzsichernden Tätigkeit nachgeht oder ob es sich um eine pflegebedürftige Person handelt.Im folgenden haben wir eine Zusammenstellung aller Subventionierungsmöglichkeiten für bauliche Aenderungen im Rahmen der IV -
Gesetzgebung gemäss Wegleitung, Stand 1.1.1986, gemacht.
Subventionen für neue Wohnungen und Einfamilienhäuser sind gemässWohn- und Eigentumsförderungsgesetz des Bundes möglich.
Querschnittlähmung: S. 32Höhe der Rückenmarksverletzung und deren Auswirkungen
Im Bulletin 4/85 haben wir erstmals eine Aufstellung über Ursachen und Auswirkungen von Körperbehinderungen gemacht. Wir möchten nun die begonnen Beschriebe weiterführen. Anhand eines Schemas wird eine differenzierte Einteilung von Querschnittlähmungenund deren Auswirkungen auf die betroffenen Personen dargestelltund beschrieben.
Schweizerische Fachstelle FiJr behindertengecechtes Bauen Informationsbulletin 7/86 29
Centre suisse Schweizerische Centro svizzeroFachstelle per
la constmction für la costmzioneadapt& behindertengerechtes adatta
aux handicaps Bauen agil handicappati
Subventionierungsmöglichkeit durch die Invalidenversicherung (IV)
für bauliche Aenderungen sowie dazugehörende Hilfsmittel
Auszüge aus der Wegleitung über die Abgabe von Hilfsmitteln
durch die Invalidenversicherung — Stand 1. Januar 1986
13 Hilfsmittel am Arbeitsplatz, zur Schulung und Ausbildung sowie
bauliche Vorkehren zur Ueberwindung des Arbeitsweges
Ziffer: 13.04 HVI
Bereich: Arbeitsplatz
Invaliditätsbedingte bauliche Aenderungen am Arbeitsplatz sowie (zur Ermöglichung der selbständigen Haushaltfiilirung.
Leistung: Zum Beispiel: Beiträge an das Anbringen von Haltestangen, Ent
fernen von Türschwellen, Erstellen von Rampen und Versetzen von
Türstöcken, sowie Ruflichtanlagen für Schwerhörige und Taube.
Einschränkung: Nicht als bauliche Aenderung im Sinne der IV gelten eigentliche
Umbauten, Einbau von Lifts, das Entfernen und Versetzen von
Wänden und Treppen, neue Bodenbeläge und Wände, Erstellen von
Garagen, Anbringen von automatischen Türöffnern, Gegensprech—
anlagen, etc.
Ziffer: 13.05 HVI
Bereich: Ärbeitsweg
Wenn damit die Ausübung einer existenzsichernden Tätigkeit er
möglicht wird.
Leistung: Nur: Beiträge an Hebebühnen, Treppenlifts, Rampen und das Ver
breitem der Eingangstüre am Wohnort.
Anmerkungen: - der Versicherte hat das Einverständnis des Hauseigentümers
oder aller Miteigentümer beizubringen.
- Besteht Anspruch auf einen Treppenlift, wird an dessen Stelle
jedoch ein Personenlift installiert, so kann daran ein Bei
trag gewährt werden.
Ziffer: 13.06 HVI
Bereich: Weg zur Arbeits— Schulung- oder Ausbildungsstätte finsb. Treppen)
Wenn damit die tägliche Zurücklegung des Weges von der Wohnung
zur Stätte der Tätigkeit ermöglicht wird.
Leistung: Nur: Für Treppenfahrstühle (Treppenraupe) am Wohnort, Ausnahme
siehe Anmerkungen.
Einschränkungen: - Versicherte, die sich nur über das Wochenende und während der
Ferien zu Hause aufhalten, sind vom Anspruch ausgeschlossen.
- Für externe Schüler einer Sonderschule für Körperbehinderte
und Versicherte, die in einer Eingliederungsstätte für Kör
perbehinderte als Externe untergebracht sind, beschränkt sich
der Anspruch auf die Versorgung zuhause.
30 Infocmationsbulletin 7/86 Schweizerische Fachstelle fUr behindertenqereches Bauen
Anmerkungen: — Zwei Treppenfalirstühle können abgegeben werden, wenn deren
unbedingte Notwendigkeit sowohl zuhause, wie auch an der
Ärbeits—, Schulungs— oder Ausbildungsstätte nachgewiesen ist,
z.B. bei Normalschulbesuch zuhause und in der Schule.
- Besteht Anspruch auf einen Treppenfahrstuhl, zieht der Ver
sicherte jedoch den Einbau eines Treppenhifts oder einer
Rampe vor, so wird daran ein Beitrag von Fr. 6‘OOO.- gewährt.
Ziffer: 13.07 HVI
Bereich: Beachtliche Tätigkeit im Aufgabenbereich
Wenn der Versicherte selbständig einen Haushalt führt.
Leistung: Nur: Jährliche Beiträge an Hebebühnen, Treppenlifts, Rampen.
Einschränkung: Gelegentliche Verrichtungen in einem sonst von einer anderen
Person geführten Haushalt geben keinen Anspruch auf Beiträge.
Anmerkung: Jährliche Beiträge sind auf 10% des Anschaffungspreises für
ein geeignetes Hilfsmittel in einfacher und zweckmässiger Aus
führung ohne Installations— und weitere Folgekosten beschränkt.
Das heisst: Die Erstfinanzierung muss vom Versicherten gelei
stet werden. Vom Anschaffungspreis werden ca. 90% in Tranchen
von 10% während 10 Jahren von der I zurückerstattet.
14 Hilfsmittel für die Selbstsorge
Ziffer: 14.01 HVI
Bereich: Automatische Zusätze zu Sanitäreinrichtungen in der Wohnung
Sofern ein Versicherter ohne diesen Behelf allein nicht zur
betreffenden Körperhygiene fähig ist.
Leistung: Nur: Für WC-Warmwasserdusclien, als Zusatzgeräte zu bestehenden
Klosetts, sowie Badelifter für den Einstieg in die Badewanne.
Einschränkung: Nicht unter diesen Begriff fallen WC-Sitzerhöhungen, Toiletten
stühle, Badewannensitze und alle übrigen Hilfmittel, die keine
Automatik aufweisen.
Anmerkung: An die Anschaffung vollständiger WC-Anlagen mit Warmwasserdusche
(z.B. Cbs o mat) wird ein Beitrag von Fr. l‘OOO.- geleistet.
Ziffer: 14.04 MVI
Bereich: Wohnung
Invaliditätsbedingte bauliche Aenderungen.
Leistung: Nur: Beiträge für das Anbringen von Haltestangen, Entfernen von
Türscliwellen oder Erstellen von Scliwellenrampen, Versetzen von
Türstöcken, die Installation von Ruflichtanlagen für hochgradig
Schwerliörige und Gehörlose sowie Rufanlagen für Taubblinde.
Einschränkung: In neuerstellten Eigenheimen können nur Haltestangen und Licht
signalanlagen bewilligt werden. Die ührigen Vorkeliren können
ohne Mehrkosten in der Bauplanung berücksichtigt werden. *
Anmerkung: ‚An oben aufgezählte Vorkeliren wird bei Einrichtungs— bez.
Anschaffungskosten bis zu Fr. l‘OOO.— ein Beitrag von 80% ge
währt. Die Beiträge an höhere Kosten werden im Einzelfall durch
das BSV festgelegt. Der Kostenbeitrag für Lichtsignalanlagen
für hochgradig Schwerhörige und Gehörlose beläuft sich: — für
Türklingel allein oder Türklingel kombiniert mit Schreibtelefon
auf Fr. 600.—; — für Schreibtelefone allein auf Fr. 250.—.
* Für neuerstellte oder erneuerte Eigenheime und Wohnungen verweisen wir auf
das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz. Auskünfte sind beim Bundesamt
für Wohnungswesen in Bern erhältlich.
Schweizerische Fachstelle F[ir behindertengerechtes Bauen Tnformationsbulletin 7/86
Quer schnittlähmung:Höhe der Rückenmarksverletzung und deren Auswirkungen
Die Höhe der Rückenmarksverletzung zeigt sich anhand der gelähmtenMuskelgruppen. So führt eine Verletzung des Halsmarks zu Lähmungen anden Armen, Händen, am Rumpf und an den unteren Extremitäten. Man sprichtin diesen Fällen von einer Tetraplegie. Eine Verletzung unterhalb desHalsmarks führt zu Lähmungen an den Beinen und eventuell des Rumpfes(Parapleqie) . Das Ausmass der Verletzungen zeigt sich in Form einervollständigen oder teilweisen Lähmung eines Muskels. Aufgrund der Befunde anlässlich einer neurologischen Untersuchung kann eine Zuteilung inverschiedene Gruppen erfolgen.
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Tetraplegie C4 - C5
Zwerchfellatmung, Hilflosigkeit schweren Grades, Elektrorollstuhl meist unentbehrlich, Motorisierung nicht möglich.
Tetraplegie C6 - C7
Zwerchfellatmung, Hilflosigkeit schweren bis mittleren Grades, Rollstuhlunentbehrlich, Hilfmittel für Händenötig, Motorisierung evtl. möglich.
Tetraplegie C8 - Tl
Zwerchfellatmung, Hilflosigkeit mitterenbis leichten Grades, Rollstuhl unentbehrlich, Zuschwunggang evtl. möglich,Oberschenkelapparate und Unterarmstöckebeidseits nötig, Äutofahren bei Handbedienung und automatischer Gangschaltungmöglich.
Paraplegie T2 - T5
Vermindertes Ätemvolumen, vollständigeUnabhängigkeit in allen täglichen Verrichtungen, Rollstuhl unentbehrlich,Zuschwunggang, Autofahren bei Handbedienung und automatischer Gangschaltungmöglich.
Parapleqie T6 - TlO
Vollständige Unabhängigkeit, Rollstuhlunentbehrlich, Zuschwunggang und Durchschwunggang möglich, beidseitige Oberschenkelapparate und Unterarmstöcke,Autofahren bei Handbedienung möglich.
Paraplegie Til - L3
Vollständige Unabhängigkeit, Rollstuhlunentbehrlich, Durchschwunggang undVierpunktegang möglich, beidseitigeBeinapparate und Unterarmstöcke nötig,Autofaliren bei Handbedienung möglich.
Auszug aus: paracontact Juni 1984
32 Infoc.ationsbulletin 7/86 Schweizerische Fachstelle fUc behindertengerechtes Bauen
tTechsche und andere Hinweise
Sonderschau an der EXMÄ
Die Schweiz. Hilfsmittel-Ausstellung für Behinderte und Betagte,EXMA wird diesen Herbst eine Sonderschau über Älarmsysteme, Steuerungen, Telefonsysteme und andere elektronische Kommunikationsmittel durchführen. Es werden Systeme und Apparate von verschiedenen Herstellern und Vertretern gezeigt und die Schweiz. Stiftung elektronischer Hilfsmittel für Behinderte wird ebenfallsvertreten sein. Die Schau wird Hilfsmittel zeigen, welche fürkörperbehinderte, seh— und hörbehinderte Personen geeignet sind.
Die Sonderschau findet vom 30. September bis 18. Oktober 1986 inder EXMÄ, VEBO-Zentrum, 4702 Oensingen statt.Öffnungszeiten: Di - Sa 9 - 12 und 14 - 17 Uhr.Nähere Auskünfte erhalten Sie über Telefon 062 76 27 67.
Kurs über:Fragen der Farbgestaltung und Beleuchtung für Sehbehinderte
Datum: 24/25. November 1986Ort: Muttenz BLKurssprache: deutsch
Dieser Kurs wird von der Schweiz. Zentralstelle für das Blinden—wesen, SZB, Ressort Fort- und Weiterbildung veranstaltet.Neben einem theoretischen Teil (Einführung ins Thema) wird fürden praktischen Teil (workshop) am meisten Zeit zur Verfügungstehen. Es ist vorgesehen, praktische Beobachtungen und Messungenin einem Altersheim und in einer Schule vorzunehmen. Als Kurs—leiter werden u.a. auch Beleuchtungstechniker und eine Fachlehrer-in für Farbgestaltung dabeisein.Das detaillierte Kursprogramm wird ab Ende September erhältlichsein. Wir bitten Interessenten(innen) sich für Auskünfte und Anmeldung direkt mit Frau E. Goergen, Ressort Fort- und Weiterbildung SZB, Rigistr. 10, 6410 Goldau, Tel. 064 82 29 06 in Verbindung zu setzen.
Grossflächen—Lichtschalter Seite 34
Im Zuge diverser Anpassungen für unsere neuen Büroräumlichkeitenhaben wir nach Lichtschaltern gesucht, welche eine einfache Bedienung durch Behinderte ermöglichen. Wir sind dabei auf mehrere Produkte von Grossflächenschaltern gestossen, die wir Ihnenim folgenden vorstellen möchten.Falls Ihnen andere geeignete Schaltertypen bekannt sind, wärenwir Ihnen für alifällige Hinweise dankbar.
Schweizerische Fachstelle fUc behindertengerechtes Bauen tnformationsbulletin 7/86 33
Grossflächen—Lichtschalter
Wipps chal ter
r
Grösse Druckfläche:Modell:
Hersteller/Vertrieb:
64 x 54 mmSWISSLUX lOÄ, 250V(auch als Doppelschalter)E. Schweizer AG8623 WetzikonTel. 01 930 70 05
Grösse Druckfläche:Modell:
Hersteller/Vertrieb:
(50 x 50 mmmosa5c mit breiter Wippe(auch als Doppelschalter)Xamax Legrand AG8050 ZürichTel. 01 311 67 67
Druc ks chal ter
lt_.ZGrösse Druckfläche: 46 x 46 mm (Modell: Presto 10 000 1OÄ, 220V
(auch als Doppelschalter)Hersteller/Vertrieb: Ämacher AG
4123 AllschwilTel. 061 63 45 45
Grösse Druckfläche: 50 x 50 mmModell: mosac Impulskontakte 6A
(auch als Doppelschalter)Hersteller/Vertrieb: Xamax Legrand AG
8050 ZürichTel. 01 311 67 67
34 Infoc.ationsbulletin 7/86 Schweizerische Fachstelle Fir behindertengerechtes Bauen
Grossflächen-Lichtschalter
Sen sor s c hai te r
Betätigung durch Hautkontakt (leichte Berührung).Nachteil: Sensorschalter können nicht mit StöckenProthesen oder andern Hilsmitteln betätigt werden.
Grösse Tastfläche:Modell: »
Hersteller/Vertrieb:
Grösse Tastfläche:Modell:
Hersteller/Vertrieb:
Grösse Tastfläche:Modell:
Hersteller/Vertrieb:
52 mmSensor-Schalter 60—600W(mit + ohne Dimmer)Feiler AG8810 HorgenTel. 01 725 65 65
50 x 50 mmSensor-Lichtregler(mit Dimmer)Amacher AG4123 ÄlischwilTel. 061 63 45 45
50 x 50 mmVarionic 220V(mit Dimmer)Xamax Legrand AG8050 ZürichTel. 01 311 67 67
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Schweizerische Fachstelle fUc behindertengerechtes Bauen Informationsbulletin 7/86 35
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Aus: Randicap physique et construction (L.P. Gcosbcis)
36 Inforationsbu11etin 7/86 Schweizerische Fachstelle Fuc behindertenqerichtes Bauen