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Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum geplanten Kohlekraftwerk am Standort Brunsbüttel

erstellt im Auftrag der Electrabel Kraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. KG von ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH Wilckensstr. 3, D-69120 Heidelberg Tel: 06221-4767-0, Fax: 06221-4767-19 Heidelberg, 02. September 2008

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Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum geplanten Kohlekraftwerk am Standort Brunsbüttel

erstellt im Auftrag der Electrabel Kraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. KG Heidelberg, 02. September 2008 Projektleitung: Bernd Franke Verfasser: Bernd Franke Benedikt Kauertz ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH Wilckensstr. 3, D-69120 Heidelberg Tel: 06221-4767-0, Fax: 06221-4767-19

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INHALT

ZUSAMMENFASSUNG .........................................................................................XVII

1 EINFÜHRUNG UND GRUNDLAGEN............................................................... 1

1.1 Aufgabenstellung ...................................................................................................................... 1

1.2 Methodik ................................................................................................................................... 2

1.3 Gesetzliche Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung .............................................. 4 1.3.1 Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz ......................................................... 4 1.3.2 Anforderungen des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe........................................................ 8

2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS........................................................... 15

2.1 Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen ...................................................................... 15

2.2 Technische Konzeption des Kraftwerks ............................................................................... 15

2.3 Allgemeine Angaben zu Standortgegebenheiten.................................................................. 22 2.3.1 Standortwahl und -beschreibung ....................................................................................... 22 2.3.2 Gebäudestruktur und landschaftsbauliche Aspekte........................................................... 23 2.3.3 Naturräumliche Gegebenheiten ......................................................................................... 24 2.3.4 Allgemeine klimatische Gegebenheiten ............................................................................ 31 2.3.5 Siedlungsstruktur............................................................................................................... 32

3 AUSWIRKUNGEN DURCH DEN BELASTUNGSASPEKT „LUFTSCHADSTOFFE“ ............................................................................... 38

3.1 Grundlagen zur Beurteilung von Luftschadstoffwirkungen .............................................. 38 3.1.1 Bestimmung des Untersuchungsgebietes .......................................................................... 38 3.1.2 Die Kenngrößen zur Immissionsbeurteilung..................................................................... 39 3.1.3 Grundlagen der Ausbreitungsmodellierung von Luftschadstoffen ................................... 49

3.2 Die Vorbelastungssituation durch Luftschadstoffe ............................................................. 54 3.2.1 Grundlage zur Ermittlung der Vorbelastung ..................................................................... 54 3.2.2 Bestehende Immissionsbelastungen im Untersuchungsgebiet .......................................... 55 3.2.3 Vorhabensbezogenes Messprogramm ............................................................................... 63 3.2.4 Vergleich mit der regionalen und überregionalen Immissionssituation ............................ 66 3.2.5 Ursachen der Immissionsbelastung im Beurteilungsgebiet ............................................... 70 3.2.6 Prognose der künftigen Entwicklung der Immissionsbelastung im Beurteilungsgebiet ... 72 3.2.7 Zusammenfassende Einschätzung der Luftvorbelastung................................................... 77

3.3 Die Zusatzbelastung mit Luftschadstoffen durch das Kohlekraftwerk............................. 77 3.3.1 Luftseitige Emissionen des Kraftwerks............................................................................. 77 3.3.2 Emissionsquelle Kamin ..................................................................................................... 77 3.3.3 Emissionen in der der Bau- und Stilllegungsphase ........................................................... 84

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3.3.4 Luftseitige Emissionen im Vergleich zum Stand der Kraftwerkstechnik und Minderungsmöglichkeiten ................................................................................................ 86

3.3.5 Die räumliche Verteilung der Zusatzbelastung ................................................................. 87

3.4 Beurteilung der Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung ......................................................... 95 3.4.1 Beurteilung von Stickstoffdioxid (NO2) im Beurteilungsgebiet ..................................... 100 3.4.2 Beurteilung von Schwefeldioxid (SO2) ........................................................................... 100 3.4.3 Beurteilung von Schwebstaub und Staubniederschlag.................................................... 101 3.4.4 Beurteilung der kurzzeitliche Auswirkungen.................................................................. 102

3.5 Beurteilung des Gefahrenpotenzials für Mensch, Tier und Pflanze durch Luftschadstoffe 103

3.5.1 Direkte toxische Wirkung auf den Menschen ................................................................. 103 3.5.2 Zusammenfassung: Auswirkungen der Zusatzbelastung auf die menschliche Gesundheit

........................................................................................................................................ 107 3.5.3 Auswirkungen der Luftschadstoffemissionen auf Flora und Fauna ................................ 107 3.5.4 Einwirkung auf die Landwirtschaft ................................................................................. 115 3.5.5 Zusammenfassung: Auswirkungen der Emissionen des Kraftwerks auf Fauna und Flora

........................................................................................................................................ 116

3.6 Zusammenfassung ................................................................................................................ 117

4 BELASTUNGSASPEKT „LÄRM“.................................................................121

4.1 Grundlagen des Lärmschutzes ............................................................................................ 121

4.2 Beurteilungsgrundlage von Geräuschimmissionen am Standort..................................... 122

4.3 Ermittlung der Lärm-Vorbelastung ................................................................................... 124

4.4 Ermittlung der Geräuschimmission.................................................................................... 125 4.4.1 Geräuschimmissionen des geplanten Kohlekraftwerks ................................................... 126 4.4.2 Besondere Geräuschimmissionen - Tieffrequente Geräusche ......................................... 127 4.4.3 Immissionen während der Bauphase ............................................................................... 128 4.4.4 Baurechtliche Betrachtung .............................................................................................. 128

4.5 Zusammenfassung ................................................................................................................ 129

5 EINWIRKUNG AUF BODEN.........................................................................130

5.1 Rechtliche Situation des Bodenschutzes; Beurteilungsinstrumente................................. 130

5.2 Schadstoffbelastung des vorhandenen Bodens am Standort ............................................ 133

5.3 Unmittelbare Auswirkungen auf den Boden am Standort durch den Bau ..................... 134

5.4 Mittelbarer Schadstoffeintrag durch Luftschadstoffe aus dem Betrieb.......................... 134

5.5 Zusammenfassung ................................................................................................................ 135

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6 EINWIRKUNG AUF GEWÄSSER .................................................................136

6.1 Rechtliche Situation der Wasserwirtschaft; Beurteilungsinstrumente ........................... 136

6.2 Entnahme von Wasser aus der Elbe ................................................................................... 137

6.3 Einleitung von Kühlwasser in die Elbe............................................................................... 138

6.4 Reaktionsprodukte aus der Ozonierung des Kühlwassers ............................................... 144

6.5 Umgang mit Niederschlagswasser....................................................................................... 144

6.6 Abwasserströme.................................................................................................................... 144

6.7 Umweltqualitätsnormen für Schwermetalle im Elbwasser .............................................. 145

6.8 Schadstoffbelastung im Elbwasser...................................................................................... 146

6.9 Abschätzung der Zusatzbelastung und Gesamtbelastung mit Metallen im Elbwasser.. 149

6.10 Abschätzung der Zusatzbelastung und Gesamtbelastung mit anderen Stoffen im Elbwasser ........................................................................................................................................... 151

6.11 Auswirkungen auf die Qualität der Sedimente.................................................................. 151

6.12 Auswirkungen auf das Grundwasser.................................................................................. 153

6.13 Zusammenfassung ................................................................................................................ 155

7 EINWIRKUNG AUF FAUNA UND FLORA/BIOLOGISCHE VIELFALT .......156

7.1 Rechtliche Grundlage und methodisches Vorgehen.......................................................... 156

7.2 Auswirkungen auf die aquatischen Lebensgemeinschaften.............................................. 156 7.2.1 Einflüsse durch die Errichtung der Kühlwasserentnahme- und Wiedereinlei-

tungsbauwerke in der Elbe.............................................................................................. 157 7.2.2 Einflüsse durch Kühlwasserentnahme aus der Elbe auf Fauna und Flora....................... 157 7.2.3 Einflüsse durch Kühlwassereinleitung in die Elbe auf Fauna und Flora......................... 159 7.2.4 Einflüsse durch Schadstoffeinleitung in die Elbe auf Fauna und Flora .......................... 160 7.2.5 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie zum Ausgleich der

Beeinträchtigungen ......................................................................................................... 160 7.2.6 FFH-Verträglichkeit des Vorhabens................................................................................ 161

7.3 Auswirkungen auf die terrestrischen Lebensgemeinschaften .......................................... 163 7.3.1 Einflüsse durch Luftschadstoffe ...................................................................................... 163 7.3.2 Einflüsse durch Flächeninanspruchnahme ...................................................................... 164

7.4 Zusammenfassung ................................................................................................................ 164

8 BELASTUNGSASPEKT „KLIMAWIRKSAME EMISSIONEN“ ....................167

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8.1 Wärmestrahlung des Kohlekraftwerks .............................................................................. 167

8.2 Abgasfahne............................................................................................................................ 167

8.3 Global wirksame Emissionen (Treibhausgase) .................................................................. 168

8.4 Zusammenfassung ................................................................................................................ 169

9 WEITERE UMWELTAUSWIRKUNGEN........................................................170

9.1 Umgang mit Reststoffen und nicht vermeidbaren Abfällen ............................................. 170

9.2 Betriebsbedingte Transporte ............................................................................................... 170

9.3 Umweltauswirkungen durch Lichtemissionen................................................................... 172

9.4 Umweltauswirkungen durch elektromagnetische Felder ................................................. 173 9.4.1 Einführung....................................................................................................................... 173 9.4.2 Emissionspotenzial der Anlage ....................................................................................... 176

9.5 Belastungsaspekte „Flächeneingriff“ und „Landschaftsbild“.......................................... 177

9.6 Beurteilung der Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter .............................. 178 9.6.1 Tourismus........................................................................................................................ 178 9.6.2 Land- und forstwirtschaftliche Nutzung.......................................................................... 179 9.6.3 Kulturdenkmale ............................................................................................................... 179

9.7 Auswirkungen des nicht-bestimmungsgemäßen Betriebs................................................. 179

10 BETRACHTETE HANDLUNGSALTERNATIVEN.........................................180

11 WECHSELWIRKUNG MIT ANDEREN VORHABEN ....................................182

11.1 Vorhaben in der Standortumgebung.................................................................................. 182

11.2 Kumulative Auswirkungen auf die Luftqualität ............................................................... 183

11.3 Kumulative Auswirkungen auf die Wasserqualität .......................................................... 186

11.4 Weitere kumulative Auswirkungen .................................................................................... 186

12 AUSWIRKUNGEN DURCH DEN BAU UND BETRIEB DER KOHLEKRAFTWERK AUF DIE EINZELNEN SCHUTZGÜTER..................187

12.1 Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut „Mensch“.......................................... 188 12.1.1 Menschliche Gesundheit ................................................................................................. 189 12.1.2 Soziale und kulturelle Aspekte........................................................................................ 190

12.2 Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut „Biotope, Tiere und Pflanzen“ ....... 191

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12.3 Auswirkungen auf das Schutzgut „Boden“........................................................................ 192

12.4 Auswirkungen auf das Schutzgut „Wasser“ ...................................................................... 193

12.5 Auswirkungen auf die Schutzgüter „Luft und Klima“ ..................................................... 194

12.6 Auswirkungen auf das Schutzgut „Landschaft“ ............................................................... 194

12.7 Beurteilung von Wechselwirkungen ................................................................................... 194

13 EMPFEHLUNGEN.........................................................................................195

14 QUELLENVERZEICHNIS..............................................................................196 Anhang Errichtung eines Steinkohlekraftwerks am Standort Brunsbüttel, Abhandlung

nach den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie für den Oberflächenwasser-körper „Elbe (Übergangsgewässer)“ in der Flussgebietseinheit Elbe

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ABBILDUNGEN

Abb. 1.2-1 Schematische Darstellung der Auswirkungen der Emission von Luftschadstoffen auf die einzelnen Schutzgüter als Beispiel des Vorgehens in der ersten Bearbeitungsstufe der UVU ..............................................................3

Abb. 1.2-2 Schematische Darstellung der Auswirkungen auf das Schutzgut „Mensch“ aus den verschiedenen Belastungsaspekten des Kohlekraftwerks als Beispiel für die Vorgehensweise der Diskussion in der zweiten Bearbeitungsstufe der UVU ...................................................................................4

Abb. 2.2-1 Vereinfachtes Verfahrensschema des geplanten Kohlekraftwerks [Fichtner, 2008]....................................................................................................16

Abb. 2.2-2 Ansicht des geplanten Kohlekraftwerks von Osten ....................................18 Abb. 2.2-3 Elektrischer Wirkungsgrad (netto) von Kohlekraftwerken in Europa

nach Baujahr [Quelle: Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Großfeuerungs- anlagen, IPPC, 2006] ................................................................22

Abb. 2.3-1 Lageplan des Geländes..............................................................................23 Abb. 2.3-2 Bodenkarte des Standorts ..........................................................................26 Abb. 2.3-3 Lage der Natura 2000-Gebiete mit Immissionsradius nach TA Luft für

einen 180 m hohen Schornstein [ARSU/ NWP, 2008a].......................................29 Abb. 2.3-4 Häufigkeitsverteilung der Windrichtungen der Station Brunsbüttel im

Jahr 2001; differenziert nach den Windgeschwindigkeitsklassen der TA Luft [TÜV Nord 2008b]................................................................................................32

Abb. 2.3-5 Bauleitplanerische Ausweisung im Flächennutzungsplan..........................34 Abb. 2.3-6 Übersicht über die in der Wander- und Freizeitkarte

Meldorf/Brunsbüttel des Landesvermessungsamts Schleswig-Holstein ausgewiesenen Freizeitmöglichkeiten .................................................................35

Abb. 2.3-7 Nutzungen am Standort..............................................................................37 Abb. 3.1-1 36x36 km Berechnungsgebiet um den Standort [TÜV Nord 2008a] ..........39 Abb. 3.1-2 Der Ausbreitungsvorgang einer Luftbeimengung .......................................49 Abb. 3.1-3 Ausprägung der Abgasfahnen bei unterschiedlichen typischen

Ausbreitungssituationen ......................................................................................52 Abb. 3.2-1 Lage der LÜSH-Messstation Brunsbüttel ...................................................55 Abb. 3.2-2 Grafische Darstellung der Jahresmittelwerte für SO2, PM10 und NO2

an der Station Brunsbüttel in den Jahren 2000 bis 2007, angegeben in Prozent Ausschöpfung des jeweiligen Jahres-Immissionswert der TA Luft [2002]...................................................................................................................57

Abb. 3.2-3 Lage der Messstation Brunsbüttel, Gorch-Fock-Straße [StUA Itzehoe, 2002a]..................................................................................................................58

Abb. 3.2-4 Tagesmittelwerte für Stickstoffdioxid in Brunsbüttel, Gorch-Fock-Straße und Industriegebiet [StUA Itzehoe, 2002a] ..............................................58

Abb. 3.2-5 Lage der Messstation Brunsbüttel-Schleuse ..............................................59

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Abb. 3.2-6 Lage der Messstellen BE 1 und BE 3 des vorhabensbezogenen Messprogramms ..................................................................................................64

Abb. 3.2-7 Jahresmittelwerte Schwefeldioxid an den Messstationen in Schleswig-Holstein ..............................................................................................66

Abb. 3.2-8 Jahresmittelwerte Schwebstaub an den Messstationen in Schleswig-Holstein................................................................................................................67

Abb. 3.2-9 Jahresmittelwerte Stickstoffdioxid an den Messstationen in Schleswig-Holstein ..............................................................................................67

Abb. 3.2-10 Jahresmittelwerte für Ozon an den Messstationen in Schleswig-Holstein................................................................................................................68

Abb. 3.2-11 Jahresmittelwerte für Blei im Feinstaub (PM10) an den Messstationen in Schleswig-Holsteins, ng/m3..............................................................................68

Abb. 3.2-12 Jahresmittelwerte für Cadmium im Feinstaub (PM10) an den Messstationen in Schleswig-Holsteins, ng/m3 .....................................................69

Abb. 3.2-13 Jahresmittelwerte für Arsen im Feinstaub (PM10) an den Messstationen in Schleswig-Holsteins, ng/m3 .....................................................69

Abb. 3.2-14 Jahresmittelwerte für Nickel im Feinstaub (PM10) an den Messstationen in Schleswig-Holsteins, ng/m3 .....................................................70

Abb. 3.2-15 Straßenverkehr in Deutschland. Entwicklung der Fahrleistung, der CO-, CO2-, NOx- und HC-Emissionen..................................................................76

Abb. 3.3-1 Lage der Emissionsquellen (Prinzipienskizze) ...........................................78 Abb. 3.3-2 Lage der Referenzpunkte (Referenzpunkte 15-17 und 20 liegen

außerhalb) ...........................................................................................................87 Abb. 3.3-3 Immissions-Jahres-Zusatzbelastung IJZ für Stickstoffdioxid durch das

geplante Kohlekraftwerk (ohne Kohleentladung und Schiffsemissionen), Angaben in µg/m3 [TÜV Nord 2008b] ..................................................................88

Abb. 3.3-4 Immissions-Jahres-Zusatzbelastung IJZ für Schwefeldioxid durch das geplante Kohlekraftwerk (ohne Kohleentladung und Schiffsemissionen), Angaben in µg/m3 [TÜV Nord 2008b] ..................................................................89

Abb. 3.3-5 Immissions-Jahres-Zusatzbelastung IJZ für Schwebstaub (PM10) durch das geplante Kohlekraftwerk (ohne Kohleentladung und Schiffsemissionen), Angaben in µg/m3 [TÜV Nord 2008b] ..................................89

Abb. 3.3-6 Immissions-Jahres-Zusatzbelastung IJZ für Schwebstaub (PM10) durch das geplante Kohlekraftwerk im Nahbereich (ohne Kohleentladung und Schiffsemissionen), Angaben in µg/m3 [TÜV Nord 2008b] ...........................90

Abb. 3.3-7 Immissions-Jahres-Zusatzbelastung IJZ für Staubniederschlag durch das geplante Kohlekraftwerk (ohne Kohleentladung und Schiffsemissionen), Angaben in g/m2*d [TÜV Nord 2008b].................................90

Abb. 3.3-8 Immissions-Jahres-Zusatzbelastung IJZ für Staubniederschlag durch das geplante Kohlekraftwerk im Nahbereich (ohne Kohleentladung und Schiffsemissionen), Angaben in g/m2*d [TÜV Nord 2008b].................................91

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Abb. 3.4-1 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung mit Stickstoffdioxid im Jahresmittelwert (Angaben in % des Jahres-Immissionswertes nach TA Luft [2002]), Maximalwert der Vorbelastung Brunsbüttel-Schleuse...................100

Abb. 3.4-2 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung mit Schwefeldioxid im Jahresmittelwert (Angaben in % des Jahres-Immissionswertes nach TA Luft [2002]), Maximalwert der Vorbelastung Brunsbüttel-Schleuse...................101

Abb. 3.4-3 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung mit PM10-Schwebstaub im Jahresmittelwert (Angaben in % des Jahres-Immissionswertes nach TA Luft [2002]), Maximalwert der Vorbelastung in Brunsbüttel im Jahr 2003 .........102

Abb. 3.4-4 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Staubniederschlag im Jahresmittelwert (Angaben in % des Jahres-Immissionswertes nach TA Luft [2002]), Maximalwert der Vorbelastung in Brunsbüttel im Jahr 2003 .........102

Abb. 3.5-1 Ausschöpfung des NOx-Jahres-Immissionswertes der TA Luft [2002] für Vegetation (30 µg/m³) durch Vorbelastung und maximale Zusatzbelastung im Beurteilungsgebiet.............................................................111

Abb. 3.5-2 Ausschöpfung des SO2-Jahres-Immissionswertes der TA Luft [2002] für Ökosysteme (20 µg/m³) durch Vorbelastung und maximale Zusatzbelastung im Beurteilungsgebiet.............................................................111

Abb. 3.5-3 Lage der Bodenproben des Messprogramms vom Juli 2007 ...................114 Abb. 4.3-1 Aufstellungsplan mit Immissionsaufpunkten [Currenta, 2008]..................125 Abb. 6.2-1 Lage der Wasserentnahme- und Wiedereinleitungsbauwerke in der

Elbe [Fichtner, 2008]..........................................................................................138 Abb. 6.3-1 Wassertemperatur der Elbe in Brunsbüttel und Stade (Tagesmittel,

min/max) ............................................................................................................139 Abb. 6.3-2 Varianz der Tagestemperatur in Brunsbüttel (Mittelwert und 95%

Vertrauensbereich .............................................................................................140 Abb. 6.3-3 Mittlere (oben) und maximale (unten) tiefengemittelte

Temperaturänderungen [BAW 2007].................................................................141 Abb. 6.3-4 Mittlere (oben) und maximale (unten) tiefengemittelte

Temperaturänderungen einschließlich Vorbelastung [BAW 2007] ....................142 Abb. 6.3-5 0,5 K-Grenze des mittleren vorhabensbedingten Temperaturanstiegs

[BAW, 2007].......................................................................................................143 Abb. 6.11-1 Quecksilber- und Cadmiumfrachten in die Nordsee (BLMP 2003)...........152 Abb. 6.11-2 Schwermetallgehalte im Baggergut der Tideelbe in die Nordsee (BfG

2003) 152 Abb. 9.2-1 Überörtliche Erschließung des Kraftwerksstandortes...............................172 Abb. 9.5-1 Das geplante Kohlekraftwerk, Ansicht von Osten ....................................177 Abb. 9.5-2 Das geplante Kohlekraftwerk, Ansicht von der anderen Elbseite.............177 Abb. 9.5-3 Das geplante Kohlekraftwerk, Luftbild von Süden....................................178

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TABELLEN

Tab. 2.2-1 Umweltrelevante Kenngrößen zur Anlage [Fichtner, 2008]........................19 Tab. 2.3-1 Übersicht über die erfassten Biotoptypen am Standort Brunsbüttel...........27 Tab. 3.1-1 Immissionswerte der TA Luft [2002] ...........................................................41 Tab. 3.1-2 Immissionsgrenzwerte, Toleranzmargen, und Zielwerte der 22.

BImSchV in der Fassung vom 05. März 2007 .....................................................43 Tab. 3.1-3 Ozonwerte der 33. BImSchV vom 11. Sept. 2002......................................44 Tab. 3.1-4 Maßstäbe zur Beurteilung der Belastung durch Luftschadstoffe (JM =

Jahresmittelwert; 98-P= 98-Perzentilwert; TM = Tagesmittelwert; xh = x-Stundenwert) .......................................................................................................48

Tab. 3.2-1 Immissionsbelastung – Jahresmittelwerte der Station Brunsbüttel 1999-2007............................................................................................................56

Tab. 3.2-2 Ergebnisse des orientierenden Messprogramms am Standort Brunsbüttel-Schleuse 2004/2005.........................................................................59

Tab. 3.2-3 Ergebnisse des LÜSH-Messprogramms am Standort Brunsbüttel für Ozon 60

Tab. 3.2-4 Schwermetalle im Schwebstaub an der Messstation Brunsbüttel, 1994 bis 2004 ......................................................................................................60

Tab. 3.2-5 Ergebnisse der Messungen für Partikelniederschlag und die Inhaltsstoffe an den Messstellen in Brunsbüttel und Westerbüttel ......................62

Tab. 3.2-6 Messwerte in Brunsbüttel für Benzol und Benzo(a)pyren in der Außenluft .............................................................................................................63

Tab. 3.2-7 Untersuchungsumfang des vorhabensbezogenen Messprogramms .........64 Tab. 3.2-8 Ergebnisse des vorhabensbezogenen Messprogramms Juni 2007

bis Mai 2008 [TÜV Nord 2008a] ..........................................................................65 Tab. 3.2-9 Im Europäischen Emissionskataster (EPER) verzeichneten

Emissionen von Luftschadstoffen im Jahr 2004 aus Betrieben im 100 km Umkreis um den Standort ....................................................................................71

Tab. 3.2-10 EU-Abgasgrenzwerte für Pkw ab 2000 in g/km..........................................75 Tab. 3.3-1 Emissionsgrenzwerte für das beantragte Kohlekraftwerk ..........................78 Tab. 3.3-2 Parameter für den Abluftkamin...................................................................79 Tab. 3.3-3 Ableitung der Reingaskonzentration auf der Basis von

Maximalangaben zum Schadstoffgehalt in der Steinkohle ..................................80 Tab. 3.3-4 Eingangsdaten und ermittelte Massenströme für Stoffe, die über den

Kamin des Kohlekraftwerks abgeleitet werden [TÜV 2008b]...............................81 Tab. 3.3-5 Emissionen des Hilfsdampferzeugers [TÜV 2008b] ...................................82 Tab. 3.3-6 Staubemissionen aus Kohleumschlag und Silos [TÜV 2008b]...................83 Tab. 3.3-7 Emissionen durch Schiffsverkehr [TÜV 2008b] ..........................................83

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Tab. 3.3-8 Emissionsmassenströme in die Luft (Volllastbetrieb, konservative Annahmen) ..........................................................................................................85

Tab. 3.3-9 Maximale Zusatzbelastungen IJZ, Immissionswerte IJW und Anteile der Zusatzbelastung am Immissionswert für gasförmige Schadstoffe und Schwebstaub am Ort der maximalen Beaufschlagung, verursacht durch die Emissionen des Kraftwerkes (Dampferzeuger) ohne Kohleentladung und Schiffsemissionen [TÜV Nord, 2008b].................................................................92

Tab. 3.3-10 Maximale Zusatzbelastungen IJZ, Immissionswerte IJW und Anteile der Zusatzbelastung am Immissionswert für Staubniederschlag am Ort der maximalen Beaufschlagung, verursacht durch die Emissionen des Kraftwerkes (Dampferzeuger) ohne Kohleentladung und Schiffsemissionen [TÜV Nord, 2008b]...............................................................................................93

Tab. 3.3-11 Maximale Zusatzbelastungen IJZ, Immissionswerte IJW und Anteile der Zusatzbelastung am Immissionswert für gasförmige Schadstoffe und Schwebstaub am Ort der maximalen Beaufschlagung, verursacht durch die Emissionen des Kraftwerkes (Dampferzeuger) sowie durch Kohleentladung und Schiffsemissionen [TÜV Nord, 2008b]..........................................................94

Tab. 3.3-12 Maximale Zusatzbelastungen IJZ, Immissionswerte IJW und Anteile der Zusatzbelastung am Immissionswert für Staubniederschlag am Ort der maximalen Beaufschlagung, verursacht durch die Emissionen des Kraftwerkes (Dampferzeuger) sowie durch Kohleentladung und Schiffsemissionen [TÜV Nord, 2008b].................................................................95

Tab. 3.4-1 Konservativ ermittelte Vor- und Zusatz- und Gesamtbelastung für Schadstoffe in der Außenluft und im Staubniederschlag.....................................97

Tab. 3.4-2 Konservative Abschätzung der Ausschöpfung des jeweiligen Beurteilungswerts durch Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung aufgrund der Emissionen von Kamin sowie durch Umschlag und Lagerung............................98

Tab. 3.4-3 Bewertung weitere Schadstoffe..................................................................99 Tab. 3.5-1 Krebsrisiko durch inhalative Zusatzbelastung aus dem Betrieb des

EKB 106 Tab. 3.5-2 Jährliche Strahlenbelastung am maximalen Immissionsort nach 70

Jahren Akkumulation; Angaben in µSv/a effektive Dosis nach [Zeevaert 2006] 106

Tab. 3.5-3 Maßstäbe zur Beurteilung der Belastung der Vegetation durch Luftschadstoffe ..................................................................................................110

Tab. 3.5-4 Ergebnisse des Bodenmessprogramms vom Juli 2007 ...........................115 Tab. 3.5-5 Stickstoff-Eintrag in [g/ha·a] verursacht durch die Emissionen des

Kraftwerkes ohne Kohleentladung und Schiffsemissionen [TÜV Nord 2008b]................................................................................................................116

Tab. 3.5-6 Ausschöpfung der Depositionswerte für Grünland für das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen nach TA Luft durch Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung...............................................................................................116

Tab. 3.6-1 Gesamtübersicht über die Beurteilung von Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung durch die Schadstoffe im Einzelnen .....................................119

Tab. 4.1-1 Geräuschempfinden .................................................................................122

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ifeu-Institut Heidelberg Seite xi

Tab. 4.2-1 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm/VDI 2058 für Gewerbe- und Industrielärm, Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV und Orientierungswerte nach DIN 18005 (Pegel in dB(A)) .......................................124

Tab. 4.4-1 Immissionsrichtwerte und Beurteilungspegel (Tag und Nacht) an den Immissionsorten [Currenta, 2008]......................................................................127

Tab. 4.4-2 Immissionsrichtwerte und Beurteilungspegel (Tag und Nacht) an den Immissionsorten für die Bauphase [Currenta, 2008a] .......................................128

Tab. 5.1-1 Orientierungswerte nach UVPVwV Anhang 1 Punkt 1.3 ..........................131 Tab. 5.1-2 Nach BBodSchV zulässige zusätzliche jährliche Frachten an

Schadstoffen über alle Wirkungspfade ..............................................................132 Tab. 5.4-1 Zusatzbelastung des Bodens und zusätzliche jährliche Frachten an

Schadstoffen......................................................................................................135 Tab. 6.6-1 Beantragte Einleitungen aus dem geplanten Kohlekraftwerk in die

Elbe (gerundete Werte) .....................................................................................145 Tab. 6.7-1 Beantragte maximale Frachten von Stoffen im Abwasser des

geplanten Kohlekraftwerks, die in die Elbe eingeleitet werden (gerundete Werte) ................................................................................................................146

Tab. 6.8-1 Maßstäbe für die Bewertung der Wasserqualität [µg/l].............................146 Tab. 6.8-2 Maßstäbe für die Bewertung frischer Sedimente [mg/kg].........................147 Tab. 6.8-3 Schwermetalle in filtriertem Elbwasser (Strom-km 694) in der Nähe

des Standorts Brunsbüttel [µg/l].........................................................................147 Tab. 6.8-4 Jahresmittelwerte im Elbwasser an der Messstelle Brunsbütteler

Außendeich........................................................................................................148 Tab. 6.8-5 Jahresmittelwerte 2006 der Schwermetallgehalte der Elbe und

Nebenflüsse und Bewertung nach den Umweltqualitätsnormen (UQN) der EG-WRRL (Quelle: ARGE Elbe 2007, S. 26) ...................................................149

Tab. 6.9-1 Vor- und Zusatz- und Gesamtbelastungen für Metalle im Elbwasser [µg/l] 150

Tab. 6.11-1 Vor- und Zusatz- und Gesamtbelastungen für weitere Inhaltsstoffe des Abwassers ..................................................................................................151

Tab. 6.11-2 Jahresmittelwerte der Metallgehalte in frischen Sedimente an den Messstationen Grauerort und Cuxhaven [mg/kg] ..............................................153

Tab. 6.12-1 Ergebnisse der Grundwasserbeprobung [Harder, 2007a]........................155 Tab. 7.2-1 Gehalte an Chlorophyll im Elbwasser [µg/l]....................................................159 Tab. 7.4-1 Eingriffsbilanzierung Biotoptypen für das immissionsschutzrechtliche

Verfahren [ARSU/NWP 2008b]..........................................................................165 Tab. 8.3-1: Jahresfrachten der Treibhaus wirksamen Gase aus dem

Kohlekraftwerk (Volllast), gerundete Werte (ohne Vorkette) .............................168 Tab. 9.1-1 Beim Betrieb des Kohlekraftwerks anfallende Abfallarten und –

mengen..............................................................................................................170 Tab. 9.2-1 Verkehrsaufkommen ................................................................................171

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Seite xii ifeu-Institut Heidelberg

Tab. 9.2-2 Ergebnisse der Verkehrszählung in Brunsbüttel-Süd...............................172 Tab. 9.3-1 Immissionswerte für die mittlere Vertikal-Beleuchtungsstärke EV an

Fenstern von Wohnungen .................................................................................173 Tab. 9.4-1 Biologische Wirkungen verschiedener Stromdichtebereiche bei 50 Hz

(nach [Bernhardt 1990]).....................................................................................174 Tab. 9.4-2 Grenzwerte der 26. BImSchV für ortsfeste Niederfrequenzanlagen ........175 Tab. 11.2-1 Konservativ abgeschätzte Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung in der

Außenluft im Jahresmittel durch das EKB (inkl. Schiffsentladung und Schiffsemissionen), die geplante IHKW Anlage sowie die SWS-Kraftwerke.....184

Tab. 11.2-2 Konservativ abgeschätzte Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung in der Außenluft im Jahresmittel durch das EKB (inkl. Schiffsentladung und Schiffsemissionen), die geplante IHKW Anlage sowie die SWS-Kraftwerke.....185

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GLOSSAR

Akkumulation Anreicherung

Eluat Aus einem Festkörper durch ein Lösemittel (z.B. Wasser) heraus ge-löste oder heraus gewaschene Stoffe

Emission Ausstoß von Substanzen, Lärm, u.a. aus einer Emissionsquelle (z.B. Autoauspuff, Abgasschornstein)

exotherm Energie – in aller Regel Wärme – freiwerdend

Gauß-Krüger-Netz Bezugskoordinaten der topographischen Landkarten

Grenzwert gesetzlich festgelegter Höchstwert für Schadstoffe, Strahlung und sonstige Emissionen oder Immissionen

Individualrisiko Risiko auf einen Menschen bezogen

inert reaktionsträge

Immission Einwirkung von Schadstoffen in der Luft, Strahlung, Lärm u.a. auf die Umwelt

Ingestion Aufnahme mit Nahrungsmitteln

Inhalation Aufnahme mit der Atemluft

maximaler Aufpunkt geografischer Punkt, an dem mit den höchsten Zusatzbelastungen zu rechnen ist

kanzerogen Krebs erzeugend

Kollektivrisiko Risiko über die jeweilige Gesamtheit addiert

Mutagenität Schädigung der Erbsubstanz

Ökotoxizität Schädliche Wirkung auf die gesamte Umwelt (meist auf Lebensräu-me, Ökosysteme oder Biotope bezogen)

orale Aufnahme Aufnahme durch Verzehr oder Einatmung

Richtwert Gesetzlich nicht bindender Wert, der aber in der Praxis eingehalten werden soll

TA Lärm Technische Anleitung Lärm, 6. Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Anleitung zum Lärmschutz)

TA Luft Technische Anleitung Luft, 1. Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

Toxizität Giftigkeit

Perzentilwert gibt die Stelle in einer Häufigkeitsverteilung an, die von einer be-stimmten Prozentzahl aller Messwerte überschritten wird (z.B. liegen beim 95-Perzentilwert 95% der Messwerte darunter und 5% der Messwerte darüber)

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

B(a)P Benzo(a)pyren; ein Vertreter der Stoffgruppe der polyzyklischen Koh-lenwasserstoffe

BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

BImSchV Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

BTX Benzol, Toluol, Xylole; verwandte Stoffgruppe, aromatischen Kohlen-wasserstoffen zugehörig

Corg organischer Kohlenstoff

DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft

DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke

DTVw durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke

EKB Electrabel Deutschland AG

EKB Electrabel Kraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. KG

FFH Flora-Fauna-Habitat, Schutzraum zur Erhaltung der natürlichen Le-bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

HC Kohlenwasserstoffe

IUFRO International Union of Forest Research Organisations

IJV Immissions-Jahres-Vorbelastung, Kenngröße der Vorbelastung nach TA Luft, Jahresmittelwert, der aus allen Stundenmittelwerten gebildet wird

ITV Immissions-Tages-Vorbelastung, Kenngröße der Vorbelastung nach TA Luft, Überschreitungshäufigkeit (Zahl der Tage) des (zulässigen) Konzentrationswertes für 24-stündige Immissionseinwirkung

ISV Immissions-Stunden-Vorbelastung, Kenngröße der Vorbelastung nach TA Luft, Überschreitungshäufigkeit (Zahl der Stunden) des (zu-lässigen) Konzentrationswertes für 1-stündige Immissionseinwirkung

IJZ Immissions-Jahres-Zusatzbelastung, Kenngröße der Zusatzbelastung nach TA Luft, arithmetischer Mittelwert aller berechneten Einzelbei-träge an jedem Aufpunkt

ITZ Immissions-Tages-Zusatzbelastung, Kenngröße der Zusatzbelastung nach TA Luft, aus den berechneten Daten abgeleiteter höchster Ta-gesmittelwert

ISZ Immissions-Stunden-Zusatzbelastung, Kenngröße der Zusatzbe-lastung nach TA Luft, berechneter höchster Stundenmittelwert für je-den Aufpunkt

KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

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KWK Kraft-Wärme-Kopplung

MAK Maximale Arbeitsplatzkonzentration; Wert des Immissionsschutzes aus dem Konzept der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der den lebenslang geringeren Aufenthalt am Arbeitsplatz berücksichtigt

MIK Maximale Immissionskonzentration; Begriff aus dem Luftreinhalte-konzept des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI)

ng Nanogramm; 0,000 000 001 g; 10-9 g

Nm3 Normkubikmeter, Abgasvolumen im Normzustand bei 0°C und Atmo-sphärendruck (273 K, 1013 mbar)

NMVOC "Non-Methane-Volatile-Organic-Compounds": Summenwert für flüch-tige organische Verbindungen ohne Methan

NOAEL “No Observed Adverse Effect Level“; Niveau nicht beobachtbarer nachteiliger Effekte; schwächere Definition als beim NOEL - Wert

NOEL “No Observed Effect Level“; Niveau nicht beobachtbarer Effekte; gibt die Grenze einer Schadstoffzufuhr an, bei der im Tierversuch kein Ef-fekt mehr beobachtet werden konnte; aus ihm wird der ADI-Wert ab-geleitet

PAH/PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (engl. Hydrocarbons); Stoffklasse organischer Verbindungen aus den Elementen Kohlen-stoff und Wasserstoff

pg Picogramm; 0,000 000 000 001 g; 10-12 g

PM10 Schwebstaub mit einem aerodynamischen Durchmesser < 10 µm

ppm parts per million; Konzentrationsangabe: Anzahl Teilchen pro Million Teilchen

RfC Reference Concentration for chronic inhalation exposure; tägliche Expositionskonzentration (Aufnahme durch Inhalation bzw. über die Haut) bei deren Unterschreitung kein Gesundheitsrisiko erwartet wird

RfD Reference Dose for chronic oral exposure; tägliche orale Aufnahme-dosis bei deren Einhaltung kein Gesundheitsrisiko erwartet wird

RLS 90 Richtlinie für Lärmschutz an Straßen

TOC Total Organic Carbon; Gesamtorganischer Kohlenstoffgehalt

TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRL Tochterrichtlinie (zur Luftqualitätsrahmen-Richtlinie der EU)

VDI Verein Deutscher Ingenieure

WKS Waldklimastationen

UBA Umweltbundesamt (Deutschland)

US EPA Environmental Protection Agency; Umweltamt der USA

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UVP Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPVwV UVP-Verwaltungsvorschrift

WHO World Health Organisation; Weltgesundheitsorganisation

2,5 E-05 Exponentialschreibweise bei Computern (Beispiel); mathematische Schreibweise: 2,5 * 10-5; in Ziffern ausgedrückt: 0,000025

ZEHNERPOTENZEN IM INTERNATIONALEN EINHEITENSYSTEM P = peta- = 10 15 = 1.000.000.000.000.000

T = tera- = 10 12 = 1.000.000.000.000

G = giga- = 10 9 = 1.000.000.000

M = mega- = 10 6 = 1.000.000

k = kilo- = 10 3 = 1.000

m = milli- = 10 -3 = 0,001

µ (u) = micro- = 10 -6 = 0,000 001

n = nano- = 10 -9 = 0,000 000 001

p = pico- = 10 -12 = 0,000 000 000 001

f = femto- = 10 -15 = 0,000 000 000 000 001

a = atto- = 10 -18 = 0,000 000 000 000 000 001

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ifeu-Institut Heidelberg Seite xvii

Zusammenfassung

Für das geplante Kohlekraftwerk der Electrabel Kraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. KG (EKB) am Standort Brunsbüttel wurde vom IFEU-Institut eine Umweltverträglichkeits-untersuchung (UVU) erstellt. Das Kohlekraftwerk wird mit einem im Vergleich mit bestehen-den Kohlekraftwerken hohen elektrischen Wirkungsgrad errichtet. Die maximale elektrische Leistung (netto) beträgt rund 830 MW, die maximale Feuerungswärmeleistung rund 1.800 MW. Eine wirtschaftlich vertretbare Möglichkeit zur Abwärmenutzung besteht nicht.

Der Untersuchungsumfang wurde mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt. Als Beurtei-lungsgebiet für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit wurde ein Gebiet von 24 km x 24 km gewählt, der deutlich über dem Radius nach TA Luft (50-faches der Schornsteinhöhe von 180 m) liegt.

Zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit wurden alle wichtigen Belastungsaspekte be-rücksichtigt. Dabei wurde, wie bei einer Großfeuerungsanlage zu erwarten ist, den Luft-schadstoffen ein großer Stellenwert gegeben. Hierzu wurde insbesondere die Wirkung auf den Menschen sowie auf Pflanzen und Tiere abgeschätzt.

Die Zusatzbelastung durch aus dem Betrieb des geplanten Kohlekraftwerks freigesetzten Schadstoffemissionen mit der Abluft wurde mit anerkannten Modellen ermittelt und an-hand der gesetzlich verbindlichen Grenz- und Richtwerte als auch mit anderen Bewertungs-maßstäben internationaler Gremien beurteilt. Die Vorbelastung durch Luftschadstoffe in der Standortumgebung ist als gering bis mäßig einzustufen, denn die Immissionswerte der TA Luft werden deutlich unterschritten. Die Zusatzbelastung ist gemessen an den Luftrein-haltestandards und Wirkungsschwellen bei allen betrachteten Stoffen als gering einzustufen. Bei den meisten betrachteten Schadstoffen werden die Irrelevanzschwellen der TA Luft bzw. des LAI unterschritten Bei allen Schadstoffen ist sichergestellt, dass die Immissionswerte der TA Luft bzw. des LAI in der Summe von Vor- und Zusatzbelastung nicht überschritten wer-den. Die gesundheitlichen Wirkungen der durch das Kohlekraftwerk freigesetzten Luftschad-stoffe (einschl. des zusätzlichen Krebsrisikos) werden als gering eingestuft.

Die Auswirkungen auf landwirtschaftliche Produkte über die Luft ist nach Vorgaben der TA Luft als nicht erheblich einzustufen. Durch die Luftschadstoffe wird die Schadstoffbelastung des Bodens nur unerheblich beeinflusst.

Die Einleitung von Abwärme in die Elbe führt auch im ungünstigsten Fall nur zu einer ge-ringen Temperaturerhöhung, die Durchmischungszone mit Temperaturerhöhungen über 2 K ist klein. Die zulässige Maximaltemperatur am Rande der Durchmischungszone von 28°C wird nicht überschritten. Durch die mit dem Abwasser emittierten Stoffe ändert sich auch unter Berücksichtigung der Einträge über die Luft die Schadstoffbelastung der Elbe nur geringfügig, die EU-Zielwerte für Umweltqualitätsnormen werden eingehalten. Die Einwir-kungen auf das Schutzgut Wasser werden als gering bewertet.

Durch die mit dem Abwasser emittierten Stoffe auch unter Berücksichtigung der Einträge über die Luft ändert sich die Schadstoffbelastung frischer Sedimente nur unerheblich, die Umweltqualitätsnormen werden eingehalten.

Die Vorbelastung durch Lärm kann im Standortumfeld als mittel eingestuft werden. Durch den bestimmungsgemäßen Betrieb des Kohlekraftwerks werden die zulässigen Immissions-

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Seite xviii ifeu-Institut Heidelberg

richtwertanteile an den nächstgelegenen Wohngebäuden unterschritten. Das Kohlekraftwerk stellt damit keine Belästigung dar. Auch der zu erwartende zusätzliche Verkehrslärm durch den spezifischen Verkehr von und zum Anlagenstandort ist als nicht erheblich einzustufen. Während der Bauphase Baulärm werden die einzuhaltenden Immissionsrichtwerte für den Tag- bzw. Nachtzeitraum unterschritten.

Direkte oder indirekte nachteilige Wirkungen des Kohlekraftwerks auf Flora und Fauna wer-den sowohl für die Schadstoffemissionen mit der Abluft als auch für die Entnahme und Ein-leitung von Kühlwasser als gering bis mäßig eingeschätzt. Nachhaltige Schädigungen der vorhandenen Lebensgemeinschaften und Arten sind unter Beachtung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Minderung und zum Monitoring nicht zu erwarten.

Das Landschaftsbild wird durch das Kohlekraftwerk beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung ist allerdings unvermeidbar, da das Kohlekraftwerk zwangsläufig einen für Industrieanlagen typischen optischen Eindruck hinterlässt. Zudem wird sich die geplante Anlage in einem ausgewiesenen Industriegebiet beffinden. Ein Ausgleich und Ersatz des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Auch die Auswirkungen auf die anderen Schutzgüter sind als gering bis mittel zu bewerten: Für die im Kohlekraftwerk anfallenden Abfälle ist eine Verwertung oder ordnungsgemäße Beseitigung vorgesehen; weitere Abwasserströme werden einer Kläranlage zugeführt bzw. ordnungsgemäß entsorgt, signifikante Veränderungen des Grundwassers sind nicht zu er-warten. Durch die Einwirkung der elektromagnetischen Felder in der Umgebung des Koh-lekraftwerks ist keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten.

Die Auswirkungen des geplanten Kohlekraftwerks durch Emissionen aus dem Anlagenbe-trieb auf das Kleinklima in der Umgebung des Standorts werden als niedrig eingestuft. Die CO2-Emissionen aus dem geplanten Kohlekraftwerk betragen etwa 0,9% der in Deutsch-land für das Jahr 2020 angestrebten Gesamtemissionen (bzw. 2,8% bei Erreichen des Ziel-werts für das Jahr 2050); die Auswirkungen auf das globale Klima werden somit als hoch eingestuft. Zur Erreichung des angestrebten Ziels für die Gesamtemissionen dient die Limi-tierung von CO2-Emissionen über den Handel mit Emissionszertifikaten, dem auch das ge-plante Kohlekraftwerk unterliegt. Es befindet sich damit im Wettbewerb um die zum jeweili-gen Zeitpunkt wirtschaftlichste Methode der Erzeugung von elektrischem Strom bei gleich-zeitiger Erfüllung der Emissionsminderungsziele.

Die Wechselwirkungen zwischen den Einwirkungen der verschiedenen Schutzgüter wurden bei der Betrachtung der einzelnen Einwirkungen berücksichtigt (z.B. Eintrag von Luftschad-stoffen in Boden). Da die zu erwartenden Einwirkungen weit unterhalb der Wirkungsschwel-len liegen, können negative Wechselwirkungen ausgeschlossen werden. Erhebliche Wech-selwirkungen mit anderen Vorhaben sind nicht gegeben.

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Umweltverträglichkeitsuntersuchung Electrabel Kraftwerk Kohlekraftwerk Brunsbüttel Brunsbüttel GmbH & Co. KG

ifeu-Institut Heidelberg Seite 1

1 Einführung und Grundlagen

1.1 Aufgabenstellung

Die Electrabel Kraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. KG (EKB) beabsichtigt, auf dem Gelände der Fa. Bayer AG in Brunsbüttel ein Steinkohlekraftwerk der 800 MW-Klasse zu errichten und zu betreiben. Nach derzeitigem Planungsstand soll die Anlage im Jahr 2012 in Betrieb genommen werden.

Das Kraftwerk soll in das öffentliche Netz einspeisen und somit einen Beitrag zur Versor-gungssicherheit in Deutschland leisten. Zusätzlich wird der Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt durch ein derartiges Neubauprojekt gefördert.

Mit der vorgesehenen Leistung fällt das Kraftwerk unter Ziffer 1.1 der Spalte 1 des Anhangs der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und ist damit eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Für die Entnahme von Oberflächengewässer bzw. das Einleiten von Abwasser ist ein wasserrechtliches Verfahren nach dem Landeswassergesetz (LWG) durchzuführen.

Für die geplante Durchflusskühlung ist es erforderlich, Wasser aus der Elbe zu entnehmen und nach Durchlaufen der Kühlaggregate des Kraftwerks wieder in die Elbe einzuleiten. Zu-dem sind während der Bauzeit temporäre Grundwasserabsenkungen und -haltungen not-wendig. Hierzu werden von der EKB in separaten Verfahren Erlaubnisse beantragt. Die vor-gelegte UVU ist sowohl für das BImSchG-Verfahren als auch für das wasserrechtliche Ver-fahren Entnahme von Oberflächengewässer bzw. das Einleiten von Abwasser vorgesehen und wird jeweils in einer gleichlautenden Fassung verwendet. Hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen an die Antragsunterlage aus Sicht des LWG/WRRL ist der UVU das Doku-ment „Errichtung eines Steinkohlekraftwerks am Standort Brunsbüttel, Abhandlung nach den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie für den Oberflächenwasserkörper „Elbe (Über-gangsgewässer)“ in der Flussgebietseinheit Elbe“ als Anlage beigefügt.

Für das geplante Kraftwerk ist eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) durchzufüh-ren. Das IFEU-Institut wurde von EKB mit der Erstellung der UVU beauftragt. Am 31. Januar 2006 wurde auf dem Scoping-Termin des Staatlichen Umweltamts Itzehoe der notwendige Untersuchungsrahmen der UVU auf der Grundlage eines von der Fa. Fichtner vorgelegten Vorschlages erörtert. Das Staatliche Umweltamts Itzehoe hat den Antragsteller mit dem Un-terrichtungsschreiben vom 07. April 2006 über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen informiert. Ziel der UVU ist somit die Prognose und Darstellung der Umweltauswirkungen der Errichtung und des Betriebs des Kohlekraftwerks unter den Gesichtspunkten, die im vorge-schlagenen und mit dem Unterrichtungsschreiben präzisiertem und ergänztem Untersu-chungsrahmen notwendig sind.

Die UVU ist integraler Bestandteil der Antragsunterlagen des Antragstellers und baut insbe-sondere auf folgende Fachgutachten auf:

• technische Planung (Planungsgemeinschaft Tractebel/Fichtner • Immissionsprognose (TÜV Nord, Hamburg) • Vorbelastungsmessungen (TÜV Nord, Hamburg),

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Electrabel Kraftwerk Umweltverträglichkeitsuntersuchung Brunsbüttel GmbH & Co. KG Kohlekraftwerk Brunsbüttel

Seite 2 ifeu-Institut Heidelberg

• Vorbelastungsmessung Schall (Currenta, Dormagen) • Schalltechnische Untersuchung (Currenta, Dormagen) • Fachgutachten zu den Auswirkungen der Kühlwassereinleitung in die Elbe (Bundes-

anstalt für Wasserbau, Hamburg) • FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (NWP mbH und ARSU GmbH, Oldenburg) • Landschaftspflegerischer Begleitplan - LBP (NWP mbH und ARSU GmbH, Olden-

burg) • ergänzende Biotoptypkartierung im Rahmen der FFH-VU (NWP mbH und ARSU

GmbH, Oldenburg) • Baugrundgutachten (Institut für Geotechnik Hochschule Bremen) • Bodengutachten (U/C-tec Umweltconsulting + Technologie GmbH, Walldorf) • Biotoptypenkartierung am Kraftwerksstandort (IFEU, Heidelberg) • UVP-Vorprüfung zur Grundwasserhaltung am Kraftwerksstandort (IFEU, Heidelberg)

1.2 Methodik

Der vorgelegte Untersuchungsrahmen der UVU basiert auf den Anforderungen und Vorga-ben der EU-Richtlinie, dem Bundesgesetz sowie der Verwaltungsvorschrift zum UVPG. Dar-über hinaus werden die Anforderungen des Landes Schleswig-Holstein an eine UVP berück-sichtigt (Landes-UVP-Gesetz in der Fassung vom 28.05.2005). Dies gilt insbesondere für die „Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der Umweltverträglich-keitsuntersuchung (§ 2a d. 9. BImSchV)“ des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe vom 07. April 2006.

Das vorliegende Gutachten gliedert sich in 12 Kapitel, wobei dieses erste Kapitel der allge-meinen Einführung dient. In Kapitel 2 werden die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingun-gen inkl. der wichtigsten vom Träger des Vorhabens geprüften technischen Verfahrens-alternativen, die Anlagentechnik und die allgemeinen Standortgegebenheiten dargestellt.

Eine Abschätzung der Auswirkungen unter dem Belastungsaspekt „Luft“ erfolgt in Kapitel 3, unter dem Belastungsaspekt „Lärm“ in Kapitel 4 und unter dem Belastungsaspekt „Klima-wirksame Emissionen“ in Kapitel 8. Die Einwirkungen auf Fauna und Flora, auf den Boden und auf Gewässer werden in Kapitel 5-7 dargestellt. Weitere Umweltauswirkungen wie mög-liche Einwirkungen durch elektromagnetische Felder, mögliche Belastungen von Kultur- und Sachgütern, durch den Flächeneingriff, durch Veränderung des Landschaftsbildes oder durch Abfallaufkommen des geplanten Kohlekraftwerks werden in Kapitel 9 berücksichtigt.

Nach den Erfahrungen unseres Institutes hat sich gezeigt, dass eine Diskussion der Auswir-kungen auf die Umwelt durch das Kohlekraftwerk entlang der verschiedenen Schutzgüter wie Boden, Wasser, Luft etc. nicht sehr praktikabel ist und sich selten transparent darstellen lässt. Insofern wird dagegen eine zweigestufte Konzeption gewählt.

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ifeu-Institut Heidelberg Seite 3

Abb. 1.2-1 Schematische Darstellung der Auswirkungen der Emission von Luftschad-stoffen auf die einzelnen Schutzgüter als Beispiel des Vorgehens in der ersten Bearbeitungsstufe der UVU

Aus-wirkungen durch

Luftschadstoffe

Schadstoffeintragin den Boden

Schadstoffeintragin die Gewässer

Gefahrenpotentialfür den Menschen

Flora und Fauna

indirekteAuswirkungen

ifeu-Institut Heidelberg

Erste Stufe

• Die erste Stufe ist in Abbildung 1.2-1 dargestellt. Mit der Beschreibung des Vorhabens (Kapitel 2) werden alle direkten und indirekten Emissionen bzw. Einwirkungen auf den Natur- und Landschaftshaushalt durch die Planungen benannt und in den nachfolgen-den Kapiteln 3 bis 9 diskutiert. So dient das Kapitel 3 der Diskussion der Luft getragenen Schadstoffe, die für die Planungen prognostiziert werden. Auf der Grundlage der Vorbe-lastungssituation (Kapitel 3.2) werden die Zusatzbelastungen quantifiziert (Kapitel 3.3) und in Abhängigkeit der spezifischen Ausbreitungsbedingungen am Standort die zu er-wartenden Immissionskonzentrationen in den einzelnen Teilbereichen des Untersu-chungsgebietes ermittelt. Die Beurteilung der Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung an-hand der Immissionswerte der TA Luft und anderer Richtwerte erfolgt in Kapitel 3.4. Die durch diese Konzentrationen zu erwartenden Auswirkungen sind Gegenstand der Dis-kussionen v.a. im Kapitel 3.5, hierbei sind die verschiedenen Schutzgüter betroffen. Analog wird mit den übrigen Emissionen (z.B. Lärm) oder Einwirkungen auf den Natur- und Landschaftshaushalt verfahren.

Um die Emissionen der Anlage in die Atmosphäre im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit bewerten zu können, sind daher folgende Schritte (siehe auch Abbildung 1.2-2) nötig. Am Beispiel Luftschadstoffe sind dies:

• Feststellung der Vorbelastung • Feststellung des Inventars der zu behandelnden Stoffe (soweit sinnvoll) • Ermittlung der von der Anlage ausgehenden Emissionen • Darstellung der Ausbreitung in der Atmosphäre und Erstellung einer Immissionsprog-

nose • Einordnung der Ergebnisse der Immissionsprognose

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• Vergleich der berechneten Zusatzimmission mit der Vorbelastungssituation vor Ort, Vergleich mit verschiedenen Grenz-, Richt-, Leit- und Orientierungswerten

Abb. 1.2-2 Schematische Darstellung der Auswirkungen auf das Schutzgut „Mensch“ aus

den verschiedenen Belastungsaspekten des Kohlekraftwerks als Beispiel für die Vorgehensweise der Diskussion in der zweiten Bearbeitungsstufe der UVU

Auswirkungen auf Schutzgut

Mensch

durch Abwässer durch Luftschadstoffe

Auswirkungen über

Landschaftsbild

durch Geruch

Auswirkungen über Mikroklima

durch Abfälle

Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

durch Lärm

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Zweite Stufe

• In dem zweiten Untersuchungsschritt werden die für die einzelnen Schutzgüter ermittel-ten Auswirkungen der einzelnen Belastungsaspekte zusammengeführt (Kapitel 12). So resultieren die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Kapitel 12.1) im Standortum-feld aus den im Detail ausgeführten Wirkungen z.B. der „Luft getragenen Schadstoffe“ (v.a. Kapitel 3.6) und der Lärmimmissionen (Kapitel 4.4). Alle diese Belastungsaspekte werden zusammengeführt und zu einer abschließenden Einschätzung der Auswirkungen auf die Menschen im Standortumfeld aggregiert. Analog wird mit den anderen Schutzgü-tern verfahren. Dieser prinzipielle Ansatz ist in Abbildung 1.2-2 anhand des Schutzgutes „Mensch“ dargestellt.

1.3 Gesetzliche Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung

1.3.1 Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz

Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) orientiert sich an den Vorgaben des Bundesgesetzes zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27. Juli 2001, der Verwaltungsvorschrift zum UVPG (UVPVwV vom 18. September 1995), der 1. Verwaltungsvorschrift zum Bundes-

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Immissionsschutzgesetz: TA Luft - Technische Anleitung Luft vom 24. Juli 2002 und sonsti-ger einschlägiger Vorschriften.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne der Gesetzgebung ist ein unselbständiger Teil der Verwaltungsverfahren zur Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben. Eine be-stimmte Abfolge von Schritten im Verwaltungsverfahren soll den Zielen gerecht werden.

Häufig führt dabei das Wort "Prüfung" zu dem Missverständnis, dass die Umweltverträglich-keit einer Maßnahme geprüft werden könne und ihre Verwirklichung mit "ja" oder "nein" zu entscheiden wäre. Vielmehr ist jedoch der im UVPG festgeschriebene Zweck einer UVP nach § 1: „sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben zur wirk-samen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen

1. die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden, und

2. das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung so früh wie möglich bei allen behörd-lichen Entscheidungen über die Zulässigkeit berücksichtigt wird.“

In den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 in der Anlage 1 aufgelisteten bzw. entsprechend klassifizierten Vorhaben. Nach Nr. 1.1.1 Anlage 1 ist die

„Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warm-wasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstof-fen in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, Gasturbine, Verbrennungsmotoranlage, sonstige Feuerungsanlage), einschließ-lich des jeweils zugehörigen Dampfkessels, mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 200 MW UVP-pflichtig“.

§ 4 UVPG regelt den Vorrang anderer Rechtsvorschriften. Im hier vorliegenden Fall handelt es sich um eine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungs-pflichtige Anlage. Genehmigungspflichtig nach Bundes-Immissionsschutzgesetz sind grund-sätzlich die Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen.

Gemäß Nr. 1.1 im Anhang der nach § 4 BImSchG erlassenen Verordnung über genehmi-gungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unterliegen

„Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungsein-richtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, Gasturbinenanlage, Verbren-nungsmotoranlage, sonstige Feuerungsanlage), einschließlich zugehöriger Dampfkessel, mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr“

der Genehmigungspflicht im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG (§ 2 Abs. 1 der 4. BImSchV). Das immissionsschutzrechtliche Verfahren gewährt einen gerichtlich einklagbaren Anspruch auf die Genehmigung, wenn die Voraussetzungen vorliegen (§ 6 BImSchG).

Näher bestimmt werden die Anforderungen zum Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG in der 9. BImSchV, der Verordnung über das Genehmigungsverfahren. Gemäß § 1

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(2) der 9. BImSchV ist, wenn für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage die Durchfüh-rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich (UVP-pflichtige Anlage) ist,

„die Umweltverträglichkeitsprüfung jeweils unselbständiger Teil der in Absatz 1 genannten Verfahren. Soweit in den in Absatz 1 genannten Verfahren (hier: Ver-fahren bei der Erteilung einer Genehmigung) über die Zulässigkeit des Vorha-bens entschieden wird, ist die Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschrif-ten dieser Verordnung und den für diese Prüfung in den genannten Verfahren ergangenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften durchzuführen.“

Nach § 1a (Gegenstand der Prüfung der Umweltverträglichkeit) der 9. BImSchV umfasst das Prüfverfahren nach § 1 Abs. 2 die

„Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Genehmi-gungsvoraussetzungen sowie der für die Prüfung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bedeutsamen Auswirkungen einer UVP-pflichtigen Anlage auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter, sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern“.

Angaben zu Antragsinhalt und Antragsunterlagen finden sich in den §§ 3 und 4 der 9. BImSchV. Über Unterlagen, die voraussichtlich bei UVP-pflichtigen Vorhaben beizubrin-gen sind, kann sich der Träger des Vorhabens nach § 2a von der Genehmigungsbehörde (hier: Staatliches Umweltamt Itzehoe) unterrichten lassen. Die eigentliche Umweltverträglich-keitsprüfung wird von der Zulassungsbehörde (auf der Basis der eingereichten Unterlagen) vorgenommen.

In Bezug auf den voraussichtlichen Untersuchungsumfang für eine Umweltverträglichkeits-untersuchung bestehen derzeit vom Gesetzgeber nur rahmenhafte Vorgaben. Hier sind er-gänzend zu den in den §§ 4a bis 4d der 9. BImSchV genannten Unterlagen insbesondere die nach § 4e der 9. BImSchV geforderten zusätzlichen Angaben zur Prüfung der Umweltver-träglichkeit zu nennen. Die Vorgaben bezüglich zu erbringender Unterlagen des UVPG (in § 6 Abs. 3 und 4) sind zudem heranzuziehen, insofern die darin enthaltenen Angaben nicht bereits über die 9. BImSchV bestimmt sind (§ 6 Abs. 2 UVPG).

Im Wesentlichen umfassen die vom Träger des Vorhabens zur Durchführung der Umweltver-träglichkeitsprüfung voraussichtlich beizubringenden entscheidungsrelevanten Unterlagen damit die folgenden Aspekte:

• Beschreibung des Vorhabens mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Be-darf an Grund und Boden und den Zustand des Anlagengeländes.

• Beschreibung von Art und Menge der zu erwartenden Emissionen und Abfälle, insbe-sondere der Luftverunreinigungen, der Abfälle und des Anfalls von Abwasser sowie Angaben, die erforderlich sind, um erhebliche Beeinträchtigungen der Umwelt durch das Vorhaben feststellen und beurteilen zu können. Prognose der zu erwartenden Immissionen.

• Beschreibung der Maßnahmen, um Beeinträchtigungen der Umwelt zu vermeiden und zu vermindern; Beschreibung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens und der Umwelt nach allgemeinem Kenntnisstand und allgemein anerkannten Prüfmetho-den; Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten Verfahren. Vorgese-hene Maßnahmen zur Überwachung der Emissionen in die Umwelt.

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• Übersicht über die wichtigsten vom Träger des Vorhabens geprüften technischen Verfahrensalternativen zum Schutz vor und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelt-einwirkungen sowie zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor sonsti-gen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen. Die wesentli-chen Auswahlgründe sind mitzuteilen.

• Angaben zur Energieeffizienz, insbesondere über Möglichkeiten zur Erreichung hoher energetischer Wirkungs- und Nutzungsgrade, zur Einschränkung von Energieverlus-ten sowie zur Nutzung der anfallenden Energie.

Die Rechtsnormen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit liefern somit nur relativ undetaillier-te Rahmenvorgaben. Es fehlt eine ausführliche inhaltliche Beschreibung und eine genaue Festlegung der zu erhebenden Daten und geforderten Untersuchungen. Weiterhin werden keine Angaben über konkrete Prüfungsmethoden bzw. Bewertungsmaßstäbe gemacht.

Das Fehlen von genaueren Angaben zur Durchführung der UVP wird jedoch durch § 24 UVPG aufgefangen. Danach soll die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen über

"Kriterien und Verfahren, die zu dem in den §§ 1 und 12 genannten Zweck bei der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung von Umweltauswirkungen (§ 2 Abs. 1 Satz 2) zugrunde zu legen sind".

Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift liegt mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) vor. Von besonderer Bedeutung sind hierin die Kriterien und Verfahren für die Bewertung der Um-weltauswirkungen: (UVPVwV 0.6.1.1):

"Die Bewertung der Umweltauswirkungen (§§ 1, 2 Abs. 1 Satz 2 und 4 UVPG) ist die Auslegung und die Anwendung der umweltbezogenen Tatbestandsmerkmale der einschlägigen Fachgesetze (gesetzliche Umweltanforderungen) auf den ent-scheidungserheblichen Sachverhalt.

Außer Betracht bleiben für die Bewertung nichtumweltbezogene Anforderungen der Fachgesetze (z.B. Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder des Städtebaus) und die Abwägung umweltbezogener Belange mit anderen Belan-gen (z.B. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, Schaffung oder Erhalt von Ar-beitsplätzen).

Die gesetzlichen Umweltanforderungen sind

in der Regel im Wortlaut der Fachgesetze ausdrücklich formuliert (z.B. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG),

zum Teil im Wege der Auslegung aus den in den Gesetzen aufgeführten Ziel-setzungen und Belangen, z.B. aus dem Begriff ’Wohl der Allgemeinheit’ nach § 31 WHG in Verbindung mit § 1a Abs. 1 WHG sowie aus den ’Zielen des Na-turschutzes und der Landschaftspflege’ nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG, zu gewinnen."

Die Konkretisierung der gesetzlichen Umweltanforderungen wird wie folgt definiert (UVPVwV 0.6.1.2):

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"Wenn Fachgesetze oder deren Ausführungsbestimmungen für die Bewertung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens rechtsverbindliche Grenzwerte ent-halten oder sonstige Grenzwerte oder nicht zwingende, aber im Vergleich zu den Orientierungshilfen in Anhang 1 anspruchsvollere Kriterien vorsehen, sind diese Bestimmungen heranzuziehen (§ 4 UVPG). Soweit dies nicht der Fall ist, sind bei der Bewertung der Umweltauswirkungen die in Anhang 1 angegebenen Orientier-ungshilfen, die im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge (§§ 1, 2 Abs. 1 Satz 2 und 4 UVPG) eine Konkretisierung gesetzlicher Umweltanforderungen darstellen, heranzuziehen.“

Anhang 1 der UVPVwV enthält Orientierungshilfen für nachfolgend aufgeführte Fragen, die entsprechend in einer UVU aufzugreifen sind, ebenso wie die in Anhang 2 genannten Hin-weise für zu erbringende Untersuchungsunterlagen.

• Bewertung der Ausgleichbarkeit eines Eingriffes in Natur und Landschaft • Bewertung der Auswirkungen auf Fließgewässer • Bewertung der Auswirkungen auf die stoffliche Bodenbeschaffenheit • Bewertung der Auswirkungen auf die Luftbeschaffenheit (hier ist insbesondere die TA

Luft heranzuziehen) Als weitere Rechtsgrundlage sind die Vorgaben durch das Bundesnaturschutzgesetz und insbesondere durch die Flora und Fauna Habitat (FFH-)Richtlinie einzubeziehen.

1.3.2 Anforderungen des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe

Das Scoping ist ein wesentlicher Verfahrensschritt der Umweltverträglichkeitsprüfung. Gem. § 5 UVPG unterrichtet die zuständige Behörde, in diesem Fall das Staatliche Umweltamt Itzehoe (StUA) den Vorhabenträger über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen.

Der Scoping-Termin fand am 31.01.2006 statt, Basis war das Scoping-Papier vom 31.11.2005. Das StUA legt in seinem Schreiben vom 07.04.2006 den voraussichtlichen Un-tersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung fest und unterrichtet die ü-ber Inhalt und Umfang der voraussichtlich beizubringenden Unterlagen für die Umweltver-träglichkeitsprüfung nach §§ 2a, 4e der 9. BImSchV in Verbindung mit § 5 UVPG. In einer Besprechung am 02.04.2007 in Itzehoe wurden aufgrund der konkretisierten Kraftwerkspla-nung weitere Details für den Untersuchungsrahmen festgelegt.

Daraus ergaben sich folgende für die UVU wichtige Aspekte:

• Die Summationswirkung der Einzelvorhaben (Stromanbindung, Einleitung von Ab-wasser etc.) ist zu berücksichtigen.

• Die geprüften technischen Verfahrensalternativen (§ 4e, Abs. 3 9. BImSchV), hier insbesondere der Rauchgasreinigung, sind unter Berücksichtigung des neu definier-ten Standes der Technik (Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren ... zur Be-grenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden ...) zu bewerten.

• Die Standortauswahl ist zu begründen. • Die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung sind zu berücksichtigen. • Minderungsmaßnahmen sind in der UVU darzustellen.

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Die speziellen Anforderungen des staatlichen Umweltamtes Itzehoe sind in den nachfolgen-den Übersichten angegeben. Die Linke Spalte gibt dabei die Anforderung des StUA Itzehoe an, wie sie im Benachrichtigungsschreiben formuliert wurde, die rechte Spalte gibt die Fund-stelle in der UVU an oder verweist auf den BImSchG- oder WHG-Antrag.

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Allgemeines: Anforderungen des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe

Fundstelle in der UVU bzw. im BImschG-Antrag

Benennung des genauen Antragsgegenstandes mit genauer Abgrenzung zu anderen parallel lau-fenden oder nachgeschalteten Verfahren (funkti-onaler Zusammenhang: z.B. Kohleumschlag),

• BImSchG-Antrag, Kap. 1 • UVU Kap. 1.1 Aufgabenstellung • UVU Kap. 2.2 Technische Konzeption

des Kraftwerks • UVU Kap. 2.3.5 Siedlungsstruktur/ bishe-

rige und geplante Nutzungen am Stand-ort

• UVU Kap. 11 Wechselwirkungen mit an-deren Vorhaben

Angaben über den Bedarf an Grund und Boden (für genaue Angaben Verweis auf Genehmi-gungsantrag),

• BImSchG-Antrag, Kap. 13.1 • VEP inkl. Begründung • UVU Kap. 2.3.2 Gebäudestruktur und

Landschaftsbauliche Aspekte Abgrenzung des beantragten Vorhabens zu an-deren Vorhaben im Untersuchungsraum z. B.:

• Anpassung der Fahrrinne der Elbe • Biomassekraftwerk auf Total-Gelände; • Kupferumschlag

Es gilt Konkrete Projekte = beantragte Projekte und das Prioritätsprinzip (der erste Antrag wird bevorzugt behandelt)

• BImSchG-Antrag, Kap. 1.2 • UVU Kap. 2.3.5 Siedlungsstruktur/ bishe-

rige und geplante Nutzungen am Stand-ort

• UVU Kap. 11 Wechselwirkungen mit an-deren Vorhaben

Verfahrensfließbild und kurze Beschreibung der Anlagen (mit den wichtigsten technischen Bau- und Betriebsmerkmalen) und des Verfahrens

• BImSchG-Antrag, Kap. 3.1 • UVU Kap. 2.2 Technische Konzeption

des Kraftwerks

kurze Begründung der Standortauswahl, • BImSchG-Antrag, Kap. 1 • UVU Kap. 2.3.1 Standortwahl und -

beschreibung kurze Begründung der Verfahrensauswahl mit Darstellung der geprüften Alternativen,

• UVU Kap. 10 Betrachtete Handlungsal-ternativen

Aussagen zur Transportlogistik und zum zeitli-chen Anlagenbetrieb,

• UVU Kap. 2.2 Technische Konzeption des Kraftwerks und insbesondere

• UVU Kap. 2.2.3 Ver- und Entsorgung, Andienung

Betrachtung einer Nullvariante • UVU Kap. 10 Betrachtete Handlungsal-ternativen

Beschreibung der Bauphase • BImSchG-Antrag Kap. 2.6

Angaben zu Betriebsstörungen • BImSchG-Antrag Kap. 6.2

Angaben zu den Maßnahmen nach einer mögli-chen Betriebseinstellung

• BImSchG-Antrag Kap. 8

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Allgemeine Beschreibung der Einsatzstoffe und der Betriebsmittel - Chemikalienrecht-liche Belange Anforderungen des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe

Fundstelle in der UVU bzw. im BImschG-Antrag

Angaben zu allen gehandhabten Stoffen, ein-schließlich aller chemikalienrechtlich erforderli-chen Einstufungen.

• BImSchG-Antrag Kap. 3.8 • z.T. auch in UVU Kap. 6.7 Umgang mit

wassergefährdenden Stoffen

Emissionen über den Luftpfad - Luftschadstoffe Anforderungen des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe

Fundstelle in der UVU bzw. im BImschG-Antrag

Angaben zur Art der Emissionen, Emissionskon-zentrationen, Massenströme.

• BImSchG-Antrag Kap. 4

• UVU Kapitel 3.3.1 bis 3.3.3

Beschreibung der Maßnahmen zur Reduzierung luftpfadgebundener Emissionen.

• BImSchG-Antrag Kap. 5.1

• UVU Kapitel 3.3.4

Immissionsprognose (Ausbreitungsrechnung) für die durch die Anlage emittierten luftverunreini-genden Stoffe (nach TA Luft), Ergebnis

Sind im Ergebnis der Untersuchungen Auswir-kungen durch Emissionen über die Grenzen des Beurteilungsgebietes hinaus zu erwarten, ist der Untersuchungsrahmen entsprechend zu erwei-tern.

• BImSchG-Antrag Kap. 15.5

• UVU Kapitel 3.3.5

Beschreibung von Maßnahmen zur Kontrolle und Erfassung der Emissionen (Überwachung), (Ver-weis auf Genehmigungsunterlagen)

• BImSchG-Antrag Kap. 5

Schornsteinhöhenberechnung • BImSchG-Antrag Kap. 15.5

Bewertung der Belastungssituation und der Aus-wirkungen des Vorhabens im Bereich der Auf-punkte mit der höchsten Zusatzbelastung

• UVU Kapitel 3.5 bis 3.6

Emissionen über den Luftpfad - Lärm Anforderungen des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe

Fundstelle in der UVU bzw. im BImschG-Antrag

Auflistung der Lärmquellen, inkl. der emittieren-den Nebeneinrichtungen und des Anlagen-verkehrs, (Verweis auf Genehmigungsunterlagen)

• BImSchG-Antrag Kap. 4.5 • UVU Kap. 4.4. Ermittlung der Ge-

räuschemissionen mit Kap. 4.4.1 Ge-räuschimmissionen des geplanten Koh-lekraftwerks

Es ist für diesen Standort eine anlagen- und standortbezogene, detaillierte Schallemissions-/Immissionsprognose nach Nr. A.2.3 TA Lärm

• BImSchG-Antrag Kap. 15.2

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zu erarbeiteten und den Unterlagen beizufügen.

Abschätzung der Beeinträchtigungen in der Bau-phase

• UVU Kapitel 4.4.3

Emissionen über den Luftpfad - Geruch Anforderungen des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe

Fundstelle in der UVU bzw. im BImschG-Antrag

Relevanzprüfung der Geruchsemissionen • BImSchG-Antrag Kap. 4.7

Schutzgut Klima Anforderungen des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe

Fundstelle in der UVU bzw. im BImschG-Antrag

Angaben der technischen Anlagendaten, Bewer-tung der vorhabensbedingten CO2-Emissionen in Schleswig-Holstein, Deutschland und global

• BImSchG-Antrag Kap. 1.2

• UVU Kapitel 8.3

Beschreibung der kleinklimatischen Veränderun-gen durch Abwärme

• UVU Kapitel 8.1

Schutzgut Wasser Anforderungen des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe

Fundstelle in der UVU bzw. im BImschG-Antrag

Angaben zur Kühlwasserentnahme • BImSchG-Antrag Kap. 3.1.4

• UVU Kapitel 6.2

Bewertung der Auswirkungen hinsichtlich der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

• UVU Anhang zur UVU

Angaben zum Entwässerungskonzept (Grund-stücksentwässerung)

• BImSchG-Antrag Kap. 12.8

• UVU Kapitel 6.7

Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers und Entsorgung des Sanitär- und Prozessab-wassers.

• BImSchG-Antrag Kap. 10

• UVU Kapitel 6.5 und 6.6

Betrachtung zur Beeinflussung des betroffenen Gewässerabschnitts durch Einleitung aufbereite-tem Kühlwassers

• BImSchG-Antrag Kap. 15.12

• UVU Kapitel 6.3

Beschreibung und Bewertung der Auswirkung auf das Grundwasser

• UVU Kapitel 6.7

kurze technische Beschreibung der befestigten Betriebsfläche bezüglich Abdichtung zum Grund-wasser, Medienbeständigkeit usw. (Verweis auf Genehmigungsantrag)

• BImSchG-Antrag 10.3

Relevanzprüfung, ob durch die Pfahlgründung ein • BImSchG-Antrag 2.6

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verminderter Grundwasserschutz besteht

Schutzgut Tiere und Pflanzen Anforderungen des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe

Fundstelle in der UVU bzw. im BImschG-Antrag

Beschreibung der Ist-Situation • UVU Kapitel 2.3 • BImSchG-Antrag Kap. 15.8 FFH-

Verträglichkeitsuntersuchung Aussagen zur Beeinflussung des Zugverhaltens der Avifauna (soweit vorhanden)

• BImSchG-Antrag Kap. 15.8 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

Auswirkungen auf die Schutzgüter im Allgemeinen (Schutz vor erheblichen Nachteilen, insbes. Schutz der Vegetation und von Ökosystemen)

• UVU Kapitel 7

Auswirkungen auf die FFH-/EU-Vogelschutzgebiete im Besonderen unter Verwen-dung, so weit wie möglich, lebensraumtyp- und artspezifischer Wirkungswerte (z.B. für FFH-Gebiet „Vaaler Moor/Herrenmoor“)

• BImSchG-Antrag Kap. 15.8 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

Auswirkungen durch Lichtimmissionen (insbeson-dere Lockwirkung auf Insekten; verbal argumenta-tiv)

• BImSchG-Antrag Kap. Kap. 4.7 • UVU Kapitel 9.3

Auswirkungen durch Lärm / Schall auf die Tierwelt (verbal argumentativ)

• UVU Kapitel 12.2

Biotop- und Habitatverlust durch Flächenverbrauch und -versiegelung

• BImSchG-Antrag, Kap. 13.1 • BImSchG-Antrag Kap. Kap. 13.2 • VEP inkl. Begründung • UVU Kap. 2.3.2 Gebäudestruktur und

Landschaftsbauliche Aspekte Erweiterte FFH-Vorprüfung nach Maßgabe der Erhaltungsziele unter Berücksichtigung der o.g. Auswirkungen sowie Aussagen zu den Vorha-benswirkungen auf die Biotopsituation im Umfeld der Anlage. Führt die Vorprüfung zum Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, so ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ge-mäß §§ 34 ff BNatSchG und § 20 e LNatSchG durchzuführen

• FFH-Verträglichkeitsuntersuchung durch-geführt; BImSchG-Antrag, Kap. 15.8

Verkehrsbelastung Anforderungen des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe

Fundstelle in der UVU

Angaben zu den Transportwegen (auch topogra-phische Darstellung).

• UVU, Kapitel 9.2

Angaben zum Verkehrsaufkommen vor und nach der Vorhabensverwirklichung (An-/Abtransport; Transportmenge/Fahrzeug; Fahrzeuge/Tag;

• BImSchG-Antrag 1.2 • UVU Kapitel 9.2

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LKW/Schiene/ Schiff).

Schutzgut Boden Anforderungen des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe

Fundstelle in der UVU bzw. im BImschG-Antrag

Beschreibung der Ist-Situation (Baugrundgut-achten)

• BImSchG-Antrag Kap. 15.1

Untersuchungen entsprechend dem Konzept der Critical Loads

• BImSchG-Antrag Ka. 15.9 • UVU Kapitel 3.5.3.2

Schutzgut Landschaft Anforderungen des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe

Fundstelle in der UVU bzw. im BImschG-Antrag

Photodokumentation • BImschG-Antrag 13.2

Vorhabensvisualisierung • BImschG-Antrag Kap. 12.3.1.5 • UVU Kapitel 9.5

Beschreibung der im Umfeld vorhandenen Nah-erholungsgebiete mit Entfernungsangaben und kartographischen Darstellung

• UVU Kapitel 2.3.5

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter Anforderungen des Staatlichen Umweltamtes Itzehoe

Fundstelle in der UVU bzw. im BImschG-Antrag

Beschreibung der im Umfeld vorhandene Denk-male und der Auswirkung durch den Kraftwerks-betrieb verursachten Immissionen auf die Denk-male

• UVU Kapitel 9.6.3

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2 Beschreibung des Vorhabens

2.1 Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen

Im Rahmen des liberalisierten Strommarktes ist es Ziel der Electrabel Deutschland AG, eine weitgehend unabhängige Stromversorgung sicher zu stellen, um damit auch in der Lage zu sein, gegenüber ihren Kunden eine unabhängige Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Am Standort Brunsbüttel ist von der EKB eine Monoblock-Anlage vorgesehen, die eine elektrische Netto-Leistung in Höhe von 830 MWel und eine Feuerungswärmeleistung von 1.800 MW erreichen soll. Im Grundlastbetrieb wird die Anlage mit einer auf die Nennleis-tung bezogenen Auslastung von maximal 8.760 Jahresbetriebsstunden gefahren werden. Der erzeugte Strom soll in das 380 kV-Netz eingespeist werden. Die Anbindung an das Stromnetz erfolgt über ein Erdkabel, das separaten Zulassungsverfahren unterliegt.

Zur Energieerzeugung wird Import-Steinkohle eingesetzt. Die tatsächlichen Steinkohlemen-gen hängen von dem Heizwert der jeweiligen Kohlesorten ab und unterliegen zum Teil er-heblichen Schwankungen. Als realistisches Brennstoffband kann eine Spanne von 21 bis 29 MJ/kg angesehen werden [Fichtner, 2008]. Das Kraftwerk wird im ganzjährigen, kontinuierli-chen Dauerbetrieb eingesetzt. Als Betriebszeit gilt daher 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, Montag bis Sonntag, Januar bis Dezember.

2.2 Technische Konzeption des Kraftwerks

Das Kraftwerk wird nach dem Verfahren konventioneller Wärmekraftwerke, bestehend aus einer Dampferzeugeranlage mit Steinkohlefeuerung, Rauchgasentstickungsanlage mit Kata-lysator, Elektrofilter, Rauchgasentschwefelungsanlage sowie Dampfturbosatz und Nebenan-lagen konzipiert. Das Kraftwerk ist für den durchlaufenden Betrieb mit planmäßigen Stillstän-den für Revisions- und Wartungsarbeiten vorgesehen [Fichtner, 2008]. Ein vereinfachtes Verfahrensschema des geplanten Kohlekraftwerks ist in Abb. 2.2-1 dargestellt. Die folgende Beschreibung der technischen Konzeption des Kraftwerks beruht auf den Ausführungen der technischen Planung [Fichtner, 2008].

Brennstoffversorgung

Vom Kohleanleger aus erfolgt ein Band-Transport zum Kohlelager, welches sich auf einem benachbarten Grundstück südwestlich des Kraftwerksgeländes befinden wird. Neben der Lagerung erfolgen auf dem Kohlelagerplatz außerdem die erforderlichen Misch- und Ein-walzvorgänge, bevor die so aufbereitete Kohle über ein weiteres Transportband zum Tages-bunker befördert wird, welcher sich auf dem Kraftwerksgelände befindet. Von dort aus ge-langt die Kohle zu den Kohlemühlen, die mit gravimetrischer Kohlezuteilung und Rotations-sichtern ausgestattet sein werden. Zur Hilfsfeuerung beim Anfahren des Kraftwerks wird Heizöl EL eingesetzt, welches in einem Tank einem Volumen von 3.000 m³ auf dem Kraft-werksgelände gelagert wird.

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Abb. 2.2-1 Vereinfachtes Verfahrensschema des geplanten Kohlekraftwerks [Fichtner, 2008]

Dampferzeugung

Die im Feuerraum freigesetzte Wärme aus der Verbrennung der Steinkohle überträgt sich über das Rohrsystem des Dampferzeugers auf das Wasser und erzeugt Dampf, der mit ho-hem Druck und hoher Temperatur zur Dampfturbine geleitet wird. Die Energie des Dampfes wird in der Dampfturbine in mechanische Energie umgewandelt, so dass die Turbinenwelle den Generator antreiben kann. Die vom Generator erzeugte elektrische Energie wird über einen Transformator in das Höchstspannungsnetz eingespeist.

Der aus der Dampfturbine austretende abgearbeitete Dampf schlägt sich im Kondensator bei einem niedrigen Druck von wenigen Millibar nieder. Die dabei freiwerdende Kondensations-wärme wird an das Kühlwasser übertragen. Wasserverluste im Wasserdampfkreislauf wer-den durch Deionat (entmineralisiertes Wasser) aus der Wasseraufbereitungsanlage ausge-glichen. Über die Kondensat- und Speisewasserpumpen wird das Wasser wieder mit hohem Druck dem Dampferzeuger zugeführt. Damit ist der Wasser-Dampfkreislauf geschlossen.

Rauchgasreinigung, Kalksteinsystem, Gipsbehandlung, Flug- und Kesselasche

Um die Bildung von Stickstoffoxiden (NOx) von vorn herein zu vermindern, wird die Feue-rungsanlage mit Maßnahmen zur primären Stickstoffoxid-Reduzierung ausgestattet. Als se-kundäre Stickstoffoxidminderungsanlage hinter der Kesselanlage befindet sich die so ge-nannte DeNOx-Anlage (selektive katalytische Reduktionsanlage, SCR-Anlage). Als Redukti-onsmittel wird dort Ammoniakwasser eingesetzt, durch die chemische Reaktion der Stoffe entsteht dabei aus Stickoxid unschädlicher Stickstoff und Wasserdampf. Ein hochwirksamer

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Elektrofilter sorgt anschließend dafür, dass der im Rauchgas enthaltene Staub nahezu voll-ständig abgeschieden wird.

Dem Elektrofilter nachgeschaltet sind das Saugzuggebläse und die Rauchgasentschwefe-lungsanlage. Bei dem hier eingesetzten Nasswaschverfahren werden die Rauchgase im Wäscher mit einer Kalksteinsuspension als Absorptionsmittel im kombinierten Gegen-/Gleichstrom besprüht. Beim Waschvorgang mit der Absorptionslösung verbinden sich die Schwefeloxide des Rauchgases mit dem Kalk-Absorbens zu Calciumsulfit, das im Wäscher-sumpf durch die Eindüsung von Luft zu Calciumsulfat (Gips) oxidiert wird. Gleichzeitig wer-den im Wäscher auch Fluor- und Chlorwasserstoff abgeschieden und der Reststaubgehalt im Rauchgas weiter reduziert. Nach der Reinigung werden die Rauchgase über einen eige-nen Schornstein abgeleitet.

Für die Wasserver- und -entsorgung des Blocks des Kraftwerkes sind entsprechende Was-seraufbereitungsanlagen vorgesehen bzw. bereits am Standort vorhanden. Die anfallende Flugasche aus dem Elektrofilter und der Gips (Calciumsulfat) aus der Rauchgasentschwefe-lungsanlage werden in der Baustoffindustrie eingesetzt und ersetzen dadurch die Umwelt-auswirkungen des Abbaus von natürlichen Gipsvorkommen. Das geplante Kraftwerk unter-schreitet mit seinen Rauchgasemissionen die gesetzlichen Anforderungen der 13. BImSchV deutlich. Die Überwachung erfolgt nach Maßgabe der 13. BImSchV sowohl durch kontinuier-liche als auch durch Einzelmessungen.

Architektur

Das Kohlekraftwerk Brunsbüttel gliedert sich in folgende Gebäudeteile:

• Kesselhaus mit Kohlebunkeranbau und Treppentürmen, • Maschinenhaus, • Schaltanlagengebäude, • Elektrofilteranlage, • Saugzug, • Rauchgasentschwefelungsanlage, • Wasser-/Abwasseraufbereitungsanlage und Kühlwasserpumpenhaus. • Kohlekreislager

Die Transformatoren werden neben dem Maschinenhaus aufgestellt. Die Warte wird in das Verwaltungsgebäude integriert. Zusätzliche bauliche Anlagen sind:

• Werkstätten und Lager • Verwaltungsgebäude • Sozialräume (Toiletten, Duschen, Umkleideräume) • Kantine • Straßen und Parkplätze • Gleisanlagen • Lager und Entladeanlagen für Kohle, Heizöl und Ammoniakwasser • Vollentsalzungsanlage zur Erzeugung von Zusatzwasser für Wasser-Dampf-System • Kühlwassersystem einschließlich Kühlwasserentnahme- und Einleitbauwerke

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Sämtliche Anlagen mit Ausnahme des Elektrofilters, des REA-Absorbers und der Silos, Block- und Eigenbedarfstrafo und kleinere Nebenanlagen werden eingehaust. Eine Ansicht des Kohlekraftwerkes von Osten zeigt Abb. 2.2-2.

Abb. 2.2-2 Ansicht des geplanten Kohlekraftwerks von Richtung West, Schleuse des NOK

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Technische Daten der Anlage

In Tab. 2.2-1 sind umweltrelevante technische Daten des Kraftwerkes Brunsbüttel zusam-mengestellt. Die Zahlenwerte sind Betriebswerte und beziehen sich auf Dauerbetrieb bei Volllast, -10°C Umgebungstemperatur und den Brennstoff Steinkohle.

Tab. 2.2-1 Umweltrelevante Kenngrößen zur Anlage [Fichtner, 2008]

Parameter Einheit Wert Blockdaten bei Durchlaufkühlung Feuerungswärmeleistung MWth ca. 1.800 Elektrische Nettoleistung MWel ca. 830 Betriebszeiten h/a Max. 8.760 Heizwert Hu Steinkohle MJ/kg > 22 Nettowirkungsgrad (reine Stromerzeugung) % >46 % Bekohlungsanlage Leistung Kohleeinlagerung t/h 1.040 Dampferzeuger Brennstoffverbrauch Steinkohle t/h 295 Abgasvolumenstrom, Norm, feucht *) Nm³/h 2.467.228 Abgasvolumenstrom, Norm, trocken *) Nm³/h 2.129.042 Restsauerstoffgehalt im Rauchgas % ca. 4,07 Schornsteinhöhe über Flur m 180 Austrittsdurchmesser des Schornsteins m 8,0 Abgastemperatur an Kaminmündung °C 53 Austrittsgeschwindigkeit der Abgase m/s 16,3 Kühlung Kühlwasserdurchsatz m³/s 30 Abwärme in Elbe (Durchlaufkühlung) MWth 840 Kühlwasseraufwärmung im Durchlaufbetrieb K 7 Rauchgasreinigung Kalksteinmehlverbrauch t/h 12,4 Ammoniakwasserverbrauch t/h 2,2 Erzeugte Flugasche t/h 45,0 Erzeugte Gips (feucht) t/h 21,9 *) bei einem Restsauerstoffgehalt von 4,07%

Abwasser

Zur Kühlung des geplanten Kohlekraftwerks in Brunsbüttel wird bei Elbekilometer 695,3 eine Wassermenge von bis zu 30 m³/s entnommen und wieder in die Elbe eingeleitet. Im Dampf-turbinenkondensator und in den Kühlern des sog. Hilfskühlwassersystems wird das Kühl-wasser um maximal 7 K erwärmt [Fichtner, 2008] Weiterhin werden zusätzlich ca. 0,5 m³/s

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Wasser der Elbe im Falle einer Fischrückführung entnommen. Dieses Wasser würde jedoch nicht aufgeheizt und dient lediglich dazu, die durch die Kühlwasserentnahme eingesaugten Fische zeitnah der Elbe zurückzuführen.

Abwasser fällt sowohl als erwärmtes Kühlwasser, als auch aus den folgenden Quellen an:

• Abspritzwasser aus der Kühlwasserreinigung • Kondensatreinigungsanlage (sog. KRA) • REA-Abwasser Behandlung (sog. RAA) • Wasser-/Dampfsystem (Verwurfkondensate) • Betriebsabwasseraufbereitung (sog. BAA) • Schmutzwasser (Sanitärabwasser) • Regen- / Oberflächenentwässerungssystem • Flächenentwässerung der Gebäude • Ggf. Löschwasser

Für die Entsorgung der oben aufgeführten Abwasserströme stehen insgesamt acht Wege zur Verfügung:

• Ablaufleitung Siebbandabspritzwasser • Ablaufleitung Rückspülwasser Debris-Filter • Kühlwasserableitungen zur Elbe über Kraftschlussbecken und Einleitbauwerk • Niederschlagsentwässerung der Kraftwerksfläche zur Elbe über Feuerlöschwasser-

rückhaltebecken und Kraftschlussbecken zur Elbe • Niederschlagsentwässerung der Kohlekreislager über Siel (Vorfluter0202) • Prozesswasserableitung über Kraftschlussbecken zur Elbe • Schmutzwasser zur Kläranlage im Bayer Industriepark über neues Leitungssystem • Externe Entsorgung über Tankwagen.

Zusätzlich zur Kühlwasserentnahme und -wiedereinleitung wird eine kontinuierliche Abwas-sermenge von maximal 420 m3/h zur Direkteinleitung in die Elbe beantragt. Flächen, bei de-nen mit Anfall ölbelasteter Abwässer zu rechnen ist, werden über Ölabscheider entwässert.

Abfälle

Aus dem Kraftwerksprozess verbleiben die folgenden Abfälle:

• Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub • Wässrige flüssige Abfälle zur externen Entsorgung • Öl aus Ölabscheider • Filterstäube aus der Kohlefeuerung (trocken) • Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form

inkl. 10% Feuchtigkeit • Rechengut • Schlämme und Filterkuchen • Ammoniumhaltige Regenerate aus der Kondensatreinigung • Aufbereitetes Abwasser (s.o.)

Die anfallenden Abfälle werden entsprechend den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) entsorgt und – soweit möglich – einer Verwertung zugeführt.

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Anbindung und Verkehr

Electrabel hat den Standort Brunsbüttel in erster Linie deshalb ausgewählt, weil aufgrund der vorhandenen Hafeninfrastruktur (Elbehafen Brunsbüttel) eine günstige Kohlelogistik möglich ist und die Nähe zur Elbe eine Durchlaufkühlung ermöglicht. Der unmittelbar am Grundstück angrenzenden Bahnanschluss bietet zudem die Infrastruktur zur Anlieferung von Hilfsstoffen sowie zum Abtransport von Nebenprodukten und Abfällen. Alternativ können die Hilfsstoffe und Nebenprodukte auch auf dem Wasserweg an- und abtransportiert werden, da der Elbe-hafen Brunsbüttel auch über einen Binnenschiffsanleger verfügt. Die Anbindung an das über-regionale Straßennetz ist ohne eine Orts- oder Wohngebietsdurchfahrt gegeben. Außerdem ermöglicht die geringe Entfernung zur Schaltanlage der Vattenfall Europe Transmission GmbH beim Umspannwerk Brunsbüttel eine landschaftsschonende Stromanbindung, die aufgrund der geringen Wegstrecke voraussichtlich als Erdkabel ausgeführt wird.

Anlieferung von Betriebsmitteln

Folgende Einsatzstoffe werden zum Betrieb des Kohleblocks benötigt:

• Steinkohle als Hauptbrennstoff und leichtes Heizöl als Anfahrbrennstoff sowie für den Betrieb der Hilfskessel

• Kalksteinmehl zum Betrieb der Rauchgasentschwefelungsanlage • Ammoniakwasser zur Reduktion der Stickoxidemission und zur Speisewasserkonditi-

onierung • Wasser für den Wasser-Dampf- und Kühlkreislauf sowie die Rauchgasentschwefe-

lung • Chemikalien für die Wasser- und Abwasseraufbereitung • Schmier- und Hydrauliköle

Energieeffizienz, Abwärmenutzung und Klimaschutz

Durch den hohen Wirkungsgrad (>46%) ist der Kraftwerksprozess mit deutlich geringeren CO2-Emissionen im Vergleich zu bestehenden Kohlekraftwerken verbunden. Der hohe Wir-kungsgrad wird vor allem durch die hohen Dampfparameter am Dampfturbineneintritt, den niedrigen Kondensatordruck und hohe innere Wirkungsgrade von Dampfturbine, Generator und Transformator erreicht. Die Anlage nimmt damit eine Spitzenposition bei der Effizienz ein, wie Abb. 2.2-3 zeigt.

Nach §7 der 13. BImSchV hat der Betreiber bei der Errichtung einer Anlage Maßnahmen zur Kraft-Wärme-Kopplung durchzuführen, es sei denn, dies ist technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig. Die Möglichkeit zur Abwärmenutzung wurde vom Antragsteller einge-hend geprüft. Eine wirtschaftlich vertretbare Option hierzu besteht derzeit nicht. Eine nach-trägliche Auskopplung von Abwärme ist prinzipiell technisch möglich.

Für eine evtl. zukünftige CO2-Abscheidung ist am Standort Platz vorhanden. Eine nachträgli-che Einbindung einer solchen Anlage ist in den Planungen für das Kohlekraftwerk mitberück-sichtigt. Allerdings führt die Abtrennung von CO2 aus dem Rauchgas (Abtrennen nach der Verbrennung) zu einem zusätzlichen Brennstoffverbrauch, reduziert damit den Wirkungsgrad und erhöht die Stromerzeugungskosten. Die Technik zur CO2-Abscheidung ist derzeit nicht großtechnisch verfügbar. Außerdem ist die Möglichkeit einer dauerhaften CO2-Speicherung ungeklärt.

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Abb. 2.2-3 Elektrischer Wirkungsgrad (netto) von Kohlekraftwerken in Europa nach Bau-jahr [Quelle: Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Großfeuerungs- anlagen, IPPC, 2006]

geplantes Kraftwerk der EBDL in Brunsbüttel

2.3 Allgemeine Angaben zu Standortgegebenheiten

2.3.1 Standortwahl und -beschreibung

Der Standort des geplanten Kohlekraftwerkes liegt im Industriegebiet Süd im Osten der Stadt Brunsbüttel. Eigentümer der Fläche ist die Firma Bayer AG, die am Standort Brunsbüttel ei-nen Industriepark betreibt. Das Areal umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 23 ha, die laut FNP als Industriegebiet ausgewiesen ist (Fichtner 2005). Das Vorhaben wird durch einen Vorhaben- und Erschließungsplan baurechtlich gesichert.

Südlich vom Standort schließt sich der Hafenbereich als SO-Fläche an, nach Westen geht das GI in ein GE über, um dann im Bereich des Nord-Ostsee-Kanals wieder als SO-Fläche zu enden. Ein ökologischer Ausgleich für die Inanspruchnahme der Fläche erfolgt im bauleit-planerischen Verfahren.

Der Standort liegt in einer Höhe von ca. 2 m über NN im Industriegebiet Elbehafen Brunsbüt-tel. Die Fläche wird im Westen und Süden durch die Gleistrassen des Elbehafens, im Norden durch die K75 und im Osten durch eine weitere Erschließungsstrasse des Elbehafens be-grenzt. Der Flächenbedarf der Kraftwerksbauten bemisst sich auf ca. 8,8 ha ohne Kohlerund-lager. Eine genaue Flächenbilanzierung ist den Antragsunterlagen zu entnehmen, diesen sind auch entsprechende Detailpläne beigefügt. Einen Übersichtsplan zeigt Abb. 2.3-1. Die nächste Wohnbebauung befindet sich in ca. 425 m Entfernung, die nächstgelegene Schule

geplantes Kraftwerk der EKB in Brunsbüttel

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ist ca. 490 m, der nächstgelegene Sportplatz ca. 500 m entfernt von der Grundstücksgrenze des Kraftwerksstandorts.

Abb. 2.3-1 Lageplan des Geländes

Die direkte verkehrliche Erschließung des Standorts ist gesichert. Für Lkw und Pkw ist ein Zugang über die K75 möglich, das Schienennetz des Elbehafens grenzt unmittelbar an die Süd- und Westgrenze des Areals, der sich direkt anschließende Elbehafen ermöglicht die Erschließung des Standorts über den Wasserweg. Die technische Erschließung kann ggf. über den Bayer Industriepark erfolgen.

2.3.2 Gebäudestruktur und landschaftsbauliche Aspekte

Nach derzeitigem Planungsstand ist eine Monoblock-Anlage vorgesehen, die eine elektri-sche Netto-Leistung in Höhe von 830 MWel bei einer Feuerungswärmeleistung von 1.800 MW erreichen soll. Im Grundlastbetrieb wird die Anlage mit einer auf die Nennleistung bezo-genen Auslastung von maximal 8.760 Jahresbetriebsstunden gefahren werden. Der erzeugte Strom soll über ein Erdkabel und die Schaltanlage der Vattenfall beim Umspannwerk Bruns-büttel am AKW Brunsbüttel in das 380 kV-Netz eingespeist werden.

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Bei der geplanten Anlage soll ein Durchflusskühlsystem eingesetzt werden. Das für die Durchflusskühlung benötigte Kühlwasser kann aus dem Tide-Bereich der Elbe entnommen und nach Aufnahme der Prozesswasserwärme wieder in den Vorfluter eingeleitet werden. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Unterlage lagen die Planungen zur Lage der Kühl-wasserentnahme- und Kühlwassereinleitpunkte noch nicht in ihrer endgültigen Fassung vor. Nachfolgend werden daher die Planungen soweit bekannt vorgestellt.

Für die Realisierung der Durchflusskühlung ist jeweils für die Wasserentnahme und für die Rückleitung eine Kühlleitung mit einem Durchmesser von ca. 3 m herzustellen. Auf dieser Basis ergibt sich bei einer Kühllast von 830MW und einer Aufwärmspanne von max. 7 K ein Kühlwasserbedarf von 30 m³/s. Die Wasserentnahme und -einleitung erfolgt westlich des Elbhafens über jeweils zwei Rohre mittels eines speziellen Bauwerks je Rohr. Die Bauwerke liegen ca. 130 m vom Ufer entfernt. Die Wasserpumpe für die Wasserentnahme befindet sich direkt beim Kraftwerk.

Die beiden Entnahmebauwerke liegen in einer Wassertiefe von ca. 13 m. Sie bestehen aus Beton mit einer Wandstärke von 1,20 m, einer Höhe von insgesamt 26 m (incl. 6 m Grün-dung) und einem Durchmesser von 15 m. Um die Bauwerke herum wird jeweils ein Kolk-schutz angelegt. Die Entnahmebauwerke sind sechseckig und haben auf jeder Seite ein Ein-lauffenster mit einer Größe von 6,40 m x 2,50 m durch die das Wasser ins Innere strömen kann, von wo aus es über die Rohre in den Kühlkreislauf geleitet wird. Die Entnahmege-schwindigkeit wird 0,3 m/s betragen. Vor den Einlauffenstern werden Grobrechen mit einem Gitterabstand von 10 cm angebracht, um ein Eindringen von grobem Material zu verhindern. Vor der Pumpe befinden sich Grob- und Feinsiebe mit einer Maschenweite von 2 mm um weiteres Feinmaterial aus dem Wasser herauszusieben.

Die Wassereinleitung erfolgt über ein Einleitbauwerk, das sich in einer Wassertiefe von 5 m befindet, mit einer Geschwindigkeit von 0,5 m/s. Im Jahresdurchschnitt wird die Temperatur-differenz zwischen Entnahme- und Einleittemperatur voraussichtlich max 7° K betragen. Die maximale Einleittemperatur beträgt 30°C; die maximale Temperatur am Rande der Durchmi-schungszone beträgt 28°C. Für die Brauchwasserversorgung des Kraftwerkes wird voraus-sichtlich bei einem durchschnittlichen Bedarf in Höhe von etwa 1.500 m³/h benötigt. Zusätz-lich besteht ein Trinkwasserbedarf in Höhe von etwa 50 m³/h für das Kraftwerk, der von der Bayer AG bezogen wird. Das benötigte Brauchwasser wird voraussichtlich aus der Elbe ent-nommen und aufbereitet. Eine Alternative dazu stellt die Wasserlieferung durch die Bayer AG dar.

2.3.3 Naturräumliche Gegebenheiten

Der Kraftwerksstandort befindet sich im Süd-westlichen Landesteil von Schleswig-Holstein rechtsseitig der Elbe bei Brunsbüttel (Brunsbüttelkoog) in der Elbflussmarsch im Elbauebe-reich der Unterelbe. Dieser Landschaftsraum ist durch die Geest- und Marschlandschaften gekennzeichnet, die das Gebiet auch morphologisch einteilen: Geestgebiete liegen immer Höher als Marschgebiete.

Als jüngste Ablagerung gilt das Watt, welches im Tidebereich liegt. Als nächst ältere Ablage-rung tritt die Marsch auf, die generell eine flache Morphologie ohne größere Höhenunter-schiede ausbildet. Die holozänen Ablagerungen der Marsch entstanden durch Meeresüber-

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flutungen und Ablagerung von carbonat- und sulfidreichen Sedimenten mit primärerer orga-nischer Substanz. Bei der anschließenden Bodenbildung entstanden durch zuerst reduzie-rende Bedingungen schwarze Böden und später durch oxidative Vorgänge und durch Aus-süßung zuerst Kalkmarschen und später Kleimarschen bis hin zur Dwogmarsch. Beispiel ist die Wilstermarsch.

Im Bereich der Marsch haben sich auch Niedermoore gebildet, die durch Entwässerung bis unter Meerespiegelhöhe absacken können, wie im Wilstermarsch bei Neuendorf-Sachsenbande, wo mit – 3,54 m unter NN die topografisch tiefste Stelle Deutschlands liegt. Der Grundwasserspiegel liegt bei 0 m bis max. 1 m unter Geländeoberkante. Das Wasser kann lokal noch salinare Einflüsse haben, insbesondere nahe der Küstenlinie.

Die nächst älteren geologischen Schichten werden durch die pleistozänen glazialen Ablage-rungen der Geest gebildet wie die Ditmarscher Geest. Hierzu gehören insbesondere die Grund- und Endmoränen sowie die Sandergebiete, aber auch fluviatile und äolische Ablage-rungen werden angetroffen. Auch in den Geestgebieten kommen Moore vor. Vorherrschende Böden sind Gleye, Podsole und Braunerden. In den Geestgebieten tritt bereits eine stärkere morphologische Differenzierung auf. Der Grundwasserspiegel schwankt je nach Morphologie von ca. 1 m bis > 10 m unter Gelände.

Der tiefere Untergrund wird von den Sedimenten der Kreide und des Keupers gebildet. Eine Besonderheit des norddeutschen Tieflandes stellen die Salzstöcke und Salzkissen dar, die durch halotektonische Vorgänge gebildet wurden und stellenweise ältere Gesteine (z.B. Rot-liegendes / Zechstein aus dem Perm bei Elmshorn) an die Erdoberfläche verfrachtet haben. Grundwässer im Bereich der halotektonischen Strukturen zeigen salinare Einflüsse (I/U-tec, 2007).

Das Baugelände

Die typischen Bodenarten in der Region Brunsbüttel sind erdgeschichtlich betrachtet sehr jung und fallen entstehungsgeschichtlich in die Phase des Holozäns, welches vor ca. 12.000 Jahren begann und bis heute andauert. Unterlagert werden diese holozänen Schichten durch die geologischen Strukturen des Pleistozäns (Eiszeitalter) welches in seinen Anfängen bis zu 1,8 Mio. Jahre zurückreicht und vor ca. 11.500 Jahren endete. Beide Epochen gehö-ren ins Neogen, welches die aktuelle Periode des derzeitigen Erdzeitalters, des Känozoikum darstellt.

Typische Hauptbodenarten in der Umgebung des Standorts sind Schluffe, Tone vermengt mit Torfe, in der Regel mit organischen und organogenen Anteilen und/ oder Einschalungen sowie schluffige Feinsande (Wattsande). Die Schluffe und Tone haben wechselhafte Neben-bestandteile wie Feinsand, Schluff und Ton, örtlich auch Torf. Sie werden ortsüblich als Klei bezeichnet.

Der Standort wurde in der zweiten Hälfte des 20. Jhds. zur hochwassersicheren Nutzung mit tonreichen Kleiauffüllungen, die örtlich mit sandreichen Aufspülungen überlagert sind künst-lich aufgeschüttet. Unter dieser Aufspülung sind die natürlich entstandenen holozänen Schichten, die vornehmlich die Bodenarten Klei, torfiger Klei, Torf und Wattsand bestehen, zu finden. Diese Komponenten bilden in vielfach verschiedenen Formationen eine häufig wechselnde Makrostruktur, die im bodenmechanischen Sinne nicht als homogen anzusehen ist, unter geo- und bautechnischen Aspekten jedoch durchaus als Einheit zu betrachten ist.

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Abb. 2.3-2 Bodenkarte des Standorts

Die Basis der Marschböden ist in Tiefen zw. 18 m und 20 m unterhalb der Geländeoberkante zu erwarten. Darunter befinden sich die pleistozänen Schichten mit örtlich bis zu 40 m dicken Elbsanden, die z.T. mit steinigen Kieslagen und Kiesen durchsetzt sind. Im Raum Brunsbüt-tel erreichen diese glazifluviatilen Sande mit ihrer steinig-kiesigen Basis eine Dicke von etwa 10 m, in einer Tiefe von bis zu -34,5 m unter NN. Darunter wurde bei den durchgeführten Probebohrungen Geschiebelehm erbohrt, welcher Teil des Grundmoränenmaterials ist (Insti-tut für Geotechnik Bremen, 2007).

Zur orientierenden Altlastenrecherche wurden bodenchemische Analysen an Proben aus Bohrsondierungen auf dem Kraftwerksgelände durchgeführt. Danach sind in keiner der un-tersuchten Proben Überschreitungen der Prüfwerte des BBodSchV6, Anhang 2, gemessen worden, gemäß BBodSchG besteht demnach kein Handlungsbedarf (Institut für Geotechnik Bremen, 2007). Die holozänen Schichten am Standort weisen keine ausreichende Tragfä-higkeit für das Kraftwerksbauwerk auf. Daher sind Pfahlgründungen erforderlich, die bis in die pleistozänen Schichten reichen (Institut für Geotechnik Bremen, 2007).

Die Grundwasserverhältnisse

Die holozänen Weichschichten sind nur gering wasserdurchlässig. Auf bzw. in diesen Böden bilden sich Stau- und Schichtenwasserstände, die von der Niederschlagsintensität und von

Legende:

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den örtlichen Drainage- und Vorflutverhältnissen abhängig sind. Den eigentlichen Grund-wasserleiter bilden die pleistozänen Sande (Schmelzwassersande), in denen das Grund-wasser unter den Marschböden gespannt ist, der entspannte Grundwasserspiegel steigt bis zur Geländenähe an. Das Grundwasserregime im Bereich des Baufeldes wird von der Elbti-de beeinflusst (Institut für Geotechnik Bremen, 2007).

Somit steht der Grundwasserspiegel im Bereich Brunsbüttel Elbehafen bei ca. 1,5 m über NN. Das Grundwasservorkommen gehört zum Grundwasserkörper Nord-Ostsee-Kanal – Marschen mit einer Gesamtgröße von 275,36 km². Es wird weder als mengenmäßig noch aufgrund seines chemischen Zustands als gefährdet eingestuft. Bei der Baudurchführung müssen ggf. Grundwasserhaltungs- und somit auch Grundwasserentspannungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Die Vegetation am Standort

Die potenzielle natürliche Vegetation in den Elbmarschen sind Atlantische Buchenwälder mit der Rotbuche (Fagus sylvatica) als dominanter Laubholzart. Je nach Standort können noch Eichen und Hainbuche (Carpinus betulus) beigemischt sein. Die Elbmarschen sind seit ihrer Entstehung besiedelt und stark anthropogenen überprägt. Die im Plangebiet anzutreffenden Biotoptypen sind in Tab. 2.3-1 aufgelistet [ARSU/NWP 2008b].

Besondere Wertigkeiten des Schutzgutes Pflanzen/ Biotoptypen liegen im Bereich der Elbe, der extensiv genutzten Grünlandflächen sowie weiterer Feuchtbiotope (Feuchtgebüsch, Tümpel, Landröhricht). Es sind auch gesetzlich besonders geschützte Biotope vorhanden.

In der näheren Umgebung des Standorts befinden sich neun ausgewiesene Natura 2000 (FFH-) Gebiete (Abb. 2.3-3), die vom TA Luft Kreis ganz oder teilweise erfasst werden. Im Folgenden sind die Gebiete kurz charakterisiert und hinsichtlich ihrer Schutz und Erhal-tungsziele beschrieben:

1. Die beiden FFH-Gebiete Unterelbe und Schleswig-Holsteinisches Elbästuar (2323-392) gehören zur Landschaft Elbeästuar, die den Unterlauf der Elbe ab Ham-burg bis zur Mündung in die Nordsee bei Cuxhaven umfasst. Das Gebiet ist durch die Gezeiten, die eine halbtägig richtungswechselnde Strömung erzeugen und das Was-ser stark verbracken, geprägt. Der Tidenhub beträgt etwa 2,8 m, wodurch die Brack-wasserwatten an den Ufern regelmäßig trocken fallen. Zwischen Glückstadt und Hamburg befinden sich noch einige Elbinseln, welche im Zuge der Elbvertiefung aus Sandbänken zu Inseln aufgeschüttet wurden. In der Elbe und dem Mündungstrichter wird Fischerei betrieben, ansonsten liegt der Nutzungsschwerpunkt auf der Schiff-fahrt, der Berufs-, wie auch der Freizeitschifffahrt [ARSU/ NWP, 2008a].

Tab. 2.3-1 Übersicht über die Biotoptypen am Standort Brunsbüttel [ARSU/NWP 2008a]

Kürzel Biotoptyp Wertstu-fe

Besonders geschützt?a)

KWb Brackwasser-Watt 4 ja

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KNr Brackwasser-Röhricht der Nordsee 4 ja WBw Weidenfeuchtgebüsch 3 ja WGf Gebüsche und Gehölze feuchter bis frischer Standorte 3 HF Feldhecke 2

HGb herausragender Einzelbaum, Baumgruppe 3 HGr Baumreihe 2 bis 3 FFx ausgebauter Fluss 4 FG künstliche Fließgewässer, Gräben 3 FT Tümpel, Flutmulde 3 ja NR Landröhricht 3 ja GM mesophiles Grünland 4 GN seggen- und binsenreiche Nasswiese 5 ja GF artenreiches Feucht- und Nassgrünland 4 GFf Feuchtgrünland mittlerer Artenvielfalt 3 GI artenarmes Intensivgrünland 2

RHf halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte 3 RHm halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte 3 RHt halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte 3 SIi Industrieflächen 1 SIk Kläranlage 1 SVs Straßenverkehrsfläche 0 SVb Bahn-, Gleisanlage (genutzt) 2 SVk Hafenanlage 1 SVv sonstige Verkehrsanlage 1 SVd Damm, Deich (Küstenschutz) 2 SAs Aufschüttungsfläche 2

a) nach § 25 LNatSchG (i.d. Fassung vom 15. März 2007).

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Abb. 2.3-3 Lage der Natura 2000-Gebiete mit Immissionsradius nach TA Luft für einen 180 m hohen Schornstein [ARSU/ NWP, 2008a]

2. Das FFH-Gebiet Unterelbe in Niedersachsen (2018-331) umfasst Außendeichsflä-chen im Ästuar der Elbe mit Brack- und Süßwasserwatten, Röhrichten, feuchten Weidelgras-Weiden, kleinflächig außerdem Weiden- Auwaldfragmente, Salzwiesen, artenreiche Mähwiesen, Hochstaudenfluren, Altarme u.a. Landschaftselemente. Es ist geschützt als Teil des bedeutendsten Ästuars an der deutschen Nordseeküste mit einem Vorkommen mehrerer Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie [ARSU/ NWP, 2008a].

3. Das FFH-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Elbästuar (2323-392) und angrenzen-de Flächen umfasst das gesamte schleswig-holsteinische Elbästuar mit Nebenflüs-

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sen bestehend aus dem eigentlichen Elbstromlauf mit angrenzenden Überflutungsbe-reichen. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus der Bedeutung der Unterelbe zusam-men mit den tidebeeinflußten Unterläufen ihrer Nebenflüsse als größtes und am bes-ten erhaltenes Ästuar Deutschlands [ARSU/ NWP, 2008a].

4. Das FFH-Gebiet Oederquarter Moor gehört zur Landschaftseinheit der Stader Elb-marschen und umfasst rund 84 ha. Die Stader Elbmarschen sind überwiegend durch Grünlandnutzung und Viehwirtschaft geprägt. Sie haben mit ihren Feuchtgrünländern und Mooren eine besondere Bedeutung für Wiesen- und Wasservögel (BfN o. J.-b). Das Schutzgebiet ist ein relativ naturnahes Hochmoor in den Harburger Elbmar-schen. In den Kernflächen treten vor allem entwässerte Moorheide-Stadien und se-kundäre Birken-Moorwälder sowie kleinflächig naturnahe Hochmoorvegetation auf. Im übrigen Gebiet dominiert artenarmes Moorgrünland. Die Schutzwürdigkeit be-gründet sich durch die größte Hochmoor-Restfläche mit typischer Vegetation in den Harburger Elbmarschen. Das Oederquarter Moor wurde 1985 als Naturschutzgebiet ausgewiesen [ARSU/ NWP, 2008a].

5. Das FFH-Gebiet Vaaler Moor und Herrenmoor (2022-302) gehört zur Landschaft Wilstermarsch. Diese Landschaftseinheit liegt z. T. mehr als 3 m unter dem Meeres-spiegel und ist aufgrund der schlechten Entwässerungsmöglichkeiten durch Grün-landwirtschaft geprägt. Von den ehemals weit verbreiteten Randmooren sind nur noch wenige Flächen, wie die Vaaler Moorniederung im Norden der Wilstermarsch, in einem halbwegs naturnahen Zustand. Das Gebiet Vaaler Moor und Herrenmoor setzt sich aus einem ein Mosaik aus isolierten Hochmoorresten in unterschiedlichen De-gradationsstadien, Röhrichten, Feuchtgrünland und Sukzessionsflächen auf Spülflä-chen sowie Sandheiden im Bereich der Geestkante Das Herrenmoor bei Kleve wur-de 1995 als Naturschutzgebiet unter Schutz gestellt [ARSU/ NWP, 2008a].

Das FFH-Gebiet umfasst zwei atlantisch geprägte, degenerierte Hochmoore in der Elbmarsch. Sie sind als Elbrandmoor eine moortypologische Besonderheit von lan-desweiter Bedeutung mit guten Renaturierungsbedindungen und –ansätzen. Der Nordost-Rand des Gebietes ist zudem Teil des geowissenschaftlich schützenswerten Objektes 'Kliff südlich von Nutteln' [ARSU/ NWP, 2008a].

6. Das FFH-Gebiet NSG Kudensee (2021-301) ist auf Grund der Entfernung zum Vor-haben nur mittelbar durch Immissionen betroffen. Als übergreifendes Erhaltungsziel wird der „Erhalt des Kudensees als Gesamtökosystem eines eutrophen Marschsees mit flachen Seebuchten sowie großflächigen Röhrichtzonen, Bruchwaldresten und Weidengebüschen, insbesondere auch als Lebensraum einer vielfältigen Vogelfauna“ angegeben (Amtsblatt S-H vom 2.10.2006).

7. Das FFH-Gebiet Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn (2020-301) ge-hört zu der ackergeprägten, offenen Kulturlandschaft der Dithmarscher Marsch. Es handelt sich um ein erdgeschichtlich herausragendes Gebiet mit bis zu 30 Meter ho-hen Kliffs mit vorgelagertem Nehrungsystem, die mit Dünensanden überlagert wer-den. Zwischen dem Kliff und den Donns befinden sich Vermoorungen [ARSU/ NWP, 2008a].

Die Landschaft bei St. Michaelisdonn ist geprägt durch unterschiedliche Landschafts-typen und eine Vielzahl von Lebensraumkomplexen. An der Geestkante finden sich

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vor allem trockenmagere Biotope wie Mager- und Borstgrasrasen. Im Westen schließt sich die Niederung der Friedrichshöfer Au mit artenreichen Feuchtgebüsch- und Nie-dermoorlebensräumen an [ARSU/ NWP, 2008a].

8. Das Vogelschutzgebiet Vorland von St. Margarethen (2121-402) besteht überwie-gend aus beweidetem Grünland mit Brackwassereinfluss und im Ostteil treten zudem ausgedehnten Röhrichte auf. Das Gebiet ist ein bedeutendes Brutgebiet für Wachtel-könig und Blaukehlchen sowie ein wichtiges Rastgebiet für Nonnengänse [ARSU/ NWP, 2008a].

9. Zum Vogelschutzgebiet Unterelbe bis Wedel (2323-401) gehören große Flächen des Elbästuars. Hauptgebiete sind das NSG Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland und angrenzenden Flächen, Teile der Wedeler Marsch, das NSG Neßsand, das NSG Eschhallen, das NSG Vagensand; die Mündung von Pinnau und Stör sowie die Watt-flächen bei Glückstadt und Neufeld. Das Gebiet hat eine Bedeutung als Brutgebiet für Greifvögel, Blaukehlchen und Flussseeschwalben, als Rastgebiet für Limnikolen, Seeschwalbe sowie Enten und als Überwinterungsgebiet u.a. für Nonnengans [ARSU/ NWP, 2008a].

10. Das Vogelschutzgebiet Unterelbe (2121-401) umfasst außendeichs den Ästuarbe-reich der Unterelbe mit tidebeeinflussten Brack- u. Süsswasserbereichen, Salzwie-sen, Röhrichten und extensiv genutzte Feuchtgrünlandbereiche, binnendeichs wer-den große Bereiche landwirtschaftlich als Acker- und Grünlandstandort genutzt. Das Gebiet ist ein wichtiges niedersächsisches Brut-und Rastgebiet, insbesondere als Winterrastplatz und Durchzugsgebiet für nordische Gänse, andere Wasservögel und Limikolen sowie als Brutplatz für Arten des Grünlands, der Salzwiesen und Röhrichte [ARSU/ NWP, 2008a].

Sowohl die mögliche Beeinträchtigung von FFH-Gebieten als auch potenzielle Eingriffe in die Naturschutzgebiete wurden in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung gepüft. Die Ergebnisse des Gutachtens werden im Kapitel zu Einwirkungen auf Flora und Fauna dargestellt.

Weitere Flächen, die als Naturdenkmale oder geschützte Landschaftsbestandteile ausge-wiesen sind, sind im Untersuchungsgebiet nicht bekannt.

2.3.4 Allgemeine klimatische Gegebenheiten

Die klimatischen Verhältnisse in Schleswig-Holstein werden größtenteils bestimmt durch die Lage zwischen sub-tropischen Gebieten im Süden und den kalten Bereichen Nordeuropas. Dadurch ergibt sich ein Klima mit gemäßigt warmen Temperaturzonen in der Westwindzone. Als Küstenland in einer Grenzregion zwischen dem europäischen Kontinent im Süden und Osten sowie dem Atlantischen Ozean mit dem warmen Golfstrom im Westen ist Schleswig Holstein bei meist westlichen Winden geprägt von einem maritimen Einfluss mit einer das gesamte Jahr über recht milden und verhältnismäßig feuchten Witterung. Abb. 2.3-4 zeigt die Windrichtungscharakteristik am Standort Brunsbüttel.

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Abb. 2.3-4 Häufigkeitsverteilung der Windrichtungen der Station Brunsbüttel im Jahr 2001; differenziert nach den Windgeschwindigkeitsklassen der TA Luft [TÜV Nord 2008b]

Die Jahressumme des Niederschlags im langjährigen Mittel (1951-2000) beträgt in Brunsbüt-tel 770 mm. Die Jahresdurchschnittstemperatur im Standortumfeld liegt bei etwa 8,6°C, die relative Feuchtigkeit liegt im Mittel bei ca. 80% (Fichtner und Tractebel 2005).

2.3.5 Siedlungsstruktur

Das Bereich des Kraftwerksstandorts ist bereits durch den FNP bauleitplanerisch gesichert. Die Vorhabenfläche selbst liegt in einem als Industriegebiet (GI) ausgewiesenen Bereich. Südlich an das Grundstück schließt sich das Hafengebiete (SO-Hafen) an. Weiter westlich in Richtung Nord-Ostsee-Kanal befindet sich ein als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesener Be-reich der auch den bebauten Ortsteil Brunsbüttel Ost einschließt. Die Bereiche der Schleuse des Nord-Ostsee-Kanals und des Binnenhafens Brunsbüttel sind wieder als Sondergebiete (SO) dargestellt (siehe auch Abb. 2.3-5).

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Parallel zum Genehmigungsantrag wird ein Vorhaben- und Erschließungsplan als vorhaben-bezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB entwickelt. Die Fläche wird als Industriegebiet festgesetzt, die Zulässigkeit des Kraftwerksvorhabens wird somit bauleitplanerisch gesichert.

Der Untersuchungsraum liegt innerhalb des vom Regionalplan des Landes Schleswig-Holstein für den Planungsraum IV abgedeckten Gebietes. Der Regionalplan IV (Schleswig-Holstein Süd- West) vom 13. Dezember 1983, der das Gebiet der Stadt Brunsbüttel ein-schließt, ist 2005 fortgeschrieben worden und in der aktuell gültigen Fassung im April 2005 in Kraft getreten Brunsbüttel wird darin als „wichtigster Industriestandort im Planungsraum“ und als „ein wesentlicher Eckpfeiler des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein“ bezeichnet. Die dort aufgrund der Lage am Nord-Ostsee-Kanal und an der Elbe gegebenen guten Standortbedingungen sollen verstärkt für eine industriell-gewerbliche Weiterentwicklung ge-nutzt werden. In der Fortschreibung 2005 des Regionalplans ist das circa 2.000 Hektar gro-ße Industrie und Gewerbeareal zwischen dem Nord-Ostseekanal und der Elbe, das in seiner Rolle als Kerngebiet der industriellen Entwicklung gestärkt werden soll, gemäß Ziffer 5.1 LROPl als Vorranggebiet dargestellt. Ein an die wirtschaftliche Lage angepasster weiterer Ausbau des Industrieareals in Brunsbüttel wird zur Stärkung der industriell-gewerblichen Ausstattung des Wirtschaftsraums angestrebt.

Ungeachtet einer Priorität für den Ausbau des Entwicklungscluster „Chemie, Mineralöl“ bei der Wirtschaftsförderung soll die Wirtschaft außerdem durch die Verbesserung der wirt-schaftsnahen Infrastruktur sowie durch eine stärkere Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur, insbesondere in den stark von einzelnen Wirtschaftszweigen und Unternehmen abhängigen Teilregionen des Planungsraums gefördert werden. In diesem Zusammenhang ist außerdem zu beachten, dass laut Regionalplan der Planungsraum mit den Kernkraftwerken Brunsbüttel und Brokdorf für die regionale und überregionale Stromerzeugung von großer Bedeutung ist. Vor diesem Hintergrund werden die vorhandenen Großkraftwerksstandorte auch für langfris-tig eventuell erforderliche Neubaubaumaßnahmen als konventionelle Standorte regionalpla-nerisch gesichert. Dabei sollen neben den überregionalen und regionalen Energieversor-gungsunternehmen sowie den kommunalen Energieversorgern auch „private Dritte eine si-chere, umweltverträgliche und preisgünstige Energieversorgung sicherstellen (Fichtner 2005).

Brunsbüttel selbst ist als Mittelzentrum mit teilweise noch zu entwickelnden Funktionen aus-gewiesen. Mittelzentren sollen gemäß der Landesentwicklungsgrundsätze für die Verflech-tungsbereiche mehrerer Unterzentren oder ländlicher Zentralorte oder Teilen von diesen differenzierte Versorgungsmöglichkeiten zur Deckung des gehobenen (längerfristigen) Be-darfs bieten.

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Abb. 2.3-5 Bauleitplanerische Ausweisung im Flächennutzungsplan

Naherholung in der Umgebung des Standorts

In der unmittelbaren Standortumgebung befinden sich keine ausgewiesenen Naherholungs-gebiete. der nächstgelegene Sportplatz ca. 500 m entfernt von der Grundstücksgrenze des Kraftwerksstandorts. Eine Übersicht über die in der Wander- und Freizeitkarte Mel-dorf/Brunsbüttel des Landesvermessungsamts Schleswig-Holstein ausgewiesenen Freizeit-möglichkeiten bietet Abb. 2.3-6. Parallel zur K75 nördlich des Standortes führt der Elberad-weg. Der nächstgelegen Sportboothafen befindet sich ca. 1,6 km Entfernung im Westen. In ca. 2,5 km Entfernung im Nordwesten befindet sich ein Reiterhof. Der nächstgelegene Cam-pingplatz befindet sich ca. 4,5 km westlich am Stadtrand von Brunsbüttel. Die nächstgelege-ne Badestelle an der Nordsee befindet sich in ca. 20 km Entfernung am Kaiser-Wilhelm-Koog (Badestelle 162 des Landes Schleswig-Holstein).

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Abb. 2.3-6 Übersicht über die in der Wander- und Freizeitkarte Meldorf/Brunsbüttel des Landesvermessungsamts Schleswig-Holstein ausgewiesenen Freizeitmög-lichkeiten

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Nutzungen am Standort

Derzeit werden der Kraftwerksstandort selbst sowie die übrigen Freiflächen im umliegenden Bereich landwirtschaftlich genutzt. Etwa 425 m weiter westlich liegt der Ortsteil Brunsbüttel-Ost, der östlich des Nord-Ostsee-Kanals in der Nähe des Industriegebiets liegt. Nördlich des Grundstückes befindet sich das Areal des Bayer Industrieparks. Die Bayer AG ist seit 1973 am Standort Brunsbüttel vertreten. Auf dem 420 ha großen Gelände zwischen Elbe und Nord-Ostsee-Kanal sind acht Firmen angesiedelt. Die Bayer Material Science AG (BMS AG) produziert Isocyanate als Vorprodukt für Polyurethan-Schaumstoffe. Die neu gegründete Firma Lanxess stellt Kautschukchemikalien als Alterungsschutzmittel für Kautschukprodukte sowie ein Vorprodukt für Pflanzenschutzmittel her. Für Investoren besteht die Möglichkeit, auf den freien Werksflächen eigene Produktionsanlagen zu errichten. Der so geschaffene Industriepark Bayer Brunsbüttel besteht z.Zt. aus acht Partnerfirmen:

• DyStar Textilfarben GmbH & Co. Deutschland KG • IndustriePark Logistik GmbH • F. A. Kruse jun. GmbH&Co. KG • Lanxess Deutschland GmbH • Linde AG • 3B Biofuels GmbH & Co. KG • SCHEFFUSS GmbH • Bayer Gastronomie GmbH

Östlich des Standortes befindet sich die Sondermüllverbrennung der Firma SAVA Sonderab-fallverbrennungsanlagen GmbH inkl. Kläranlage sowie das Windrad 5M der Firma REpower Systems. Dabei handelt es sich um eine Versuchsanlage für Offshorewindkraftanlagen, die im Jahre 2004 am Standort Brunsbüttel errichtet wurde. Die Anlage hat eine Nennleistung von fünf Megawatt (MW), eine Rotorblattlänge von 63 m und einen Rotordurchmesser von 126 m. Der Turm ist 120 m hoch; insgesamt erreicht das Windrad eine Höhe von 183 m. Noch weiter östlich befindet sich das AKW Brunsbüttel und das Umspannwerk der E.ON. Beide wurden zwischen 1970 und 1976 errichtet, das AKW soll im Jahr 2009 abgeschaltet werden. Östlich davon beginnt das Europäische Vogelschutzgebiet „Deichvorland St. Margarethen“, dessen Fläche seit Ende 2006 auch Teil des FFH-Gebietes „Schleswig Holsteinsches El-bästuar“, das auch große Teile der Elbe nicht aber des Elbufers in Brunsbüttel einschließt. Auf Niedersächsischer Seite befindet sich das FFH-Gebiet „Unterelbe in Niedersachsen“. Abb. 2.3-7 zeigt die räumliche Verteilung der Nutzungen am Standort.

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Abb. 2.3-7 Nutzungen am Standort

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3 Auswirkungen durch den Belastungsaspekt „Luftschad-stoffe“

3.1 Grundlagen zur Beurteilung von Luftschadstoffwirkungen

3.1.1 Bestimmung des Untersuchungsgebietes

Im Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung und damit in Verbindung stehenden rechtlichen Regelungen (EG-Richtlinie, IVU-Richtlinie und UVPVwV) ist für die Beurteilungsfläche der Umwelt und ihrer Bestandteile keine definierte Größe festgelegt.

Nach TA Luft [2002] erfolgt die Ermittlung der Gesamtbelastung (Summe aus Vor- und Zu-satzbelastung für die zu beurteilenden Schadstoffe) an Beurteilungspunkten. Diese sind nach TA Luft Nr. 4.6.2.6 so festzulegen: „dass eine Beurteilung der Gesamtbelastung an den Punkten mit mutmaßlich höchster relevanter Belastung für dort nicht nur vorübergehend ex-ponierte Schutzgüter auch nach Einschätzung der zuständigen Behörde ermöglicht wird“. Für eine entsprechende Festlegung ist demnach zunächst die Kenntnis der Vor- und Zu-satzbelastung durch die relevanten Schadstoffe erforderlich.

Die Aufpunkte mit maximaler berechneter Zusatzbelastung an den relevanten Immissions-orten werden durch eine Ausbreitungsrechnung unter Verwendung des Partikelmodells AUSTAL2000 ermittelt, das eine Umsetzung von Anhang 3 der TA Luft [2002] darstellt. Das dem Programm zugrunde liegende Modell ist in der Richtlinie VDI 3945 Blatt 3 (Ausgabe September 2000) beschrieben. Das Rechengebiet für eine einzelne Emissionsquelle ist nach Anhang 3 der TA Luft das Innere eines Kreises um diese Quelle, dessen Radius das 50-fache der Schornsteinbauhöhe ist. Das Raster zur Berechnung von Konzentration und De-position ist so zu wählen, dass Ort und Betrag der Immissionsmaxima mit hinreichender Si-cherheit bestimmt werden können, was in der Regel bei einer horizontalen Maschenweite welche die Schornsteinbauhöhe nicht überschreitet der Fall ist. Die Ergebnisse der Berech-nung sind mit Punktwerten gleichzusetzen.

Zur Ermittlung der Vorbelastung kann auf Vorwissen zurückgegriffen werden (Ergebnisse von Messstationen aus den Immissionsmessnetzen der Länder oder sonstiges Vorwissen wie vergleichbare Messergebnisse oder Abschätzung der Belastungsstruktur vorhandener Emittenten insbesondere unter Berücksichtigung des möglichen Einflusses von niedrigen Quellen) oder es ist eine, in der Regel einjährige, Messkampagne durchzuführen. Beurtei-lungsgebiet zur Ermittlung der Vorbelastung ist die Fläche, die sich vollständig innerhalb ei-nes Kreises um den Emissionsschwerpunkt mit einem Radius, der dem 50-fachen der tat-sächlichen Schornsteinhöhe entspricht, befindet und in der die Zusatzbelastung im Aufpunkt mehr als 3% des Langzeitkonzentrationswertes (Jahres-Immissionswert der TA Luft [2002]) beträgt.

Für das hier untersuchte, geplante Kohlekraftwerk ist eine bauliche Kaminhöhe H von 180 m vorgesehen. Anhand der vorangehend gegebenen Ermittlungsvorschrift für Beurteilungs- und Rechengebiet der Vor- und Zusatzbelastung ergibt sich daraus für das Beurteilungs-gebiet eine Fläche mit dem Radius von 9 km um den Emissionsschwerpunkt. In der Immissi-onsprognose wurde der Immissionsschwerpunkt außerhalb dieses Bereiches ermittelt. Dem-

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zufolge wird der Untersuchungsraum auf 36x36 km ausgedehnt. Das erweiterte Beurtei-lungsgebietes zeigt Abb. 3.1-1.

Abb. 3.1-1 36x36 km Berechnungsgebiet um den Standort [TÜV Nord 2008a]

3.1.2 Die Kenngrößen zur Immissionsbeurteilung

Die Beurteilung der zusätzlichen Belastung durch Schadstoffemissionen aus dem An-lagenbetrieb erfolgt im Rahmen dieser Untersuchung primär anhand der Vorgaben der TA Luft. Danach wird die durch eine zu beurteilende Anlage zu erwartende Gesamtbelastung ermittelt. Als Beurteilungsmaß zur Einordnung der sich daraus ergebenden Immissions-belastung werden die Immissionswerte nach TA Luft [2002] herangezogen. In Ergänzung zu dieser Beurteilung werden weitere Grenz-, Richt- oder Leitwerte z.B. aus der Gesetzgebung anderer Staaten bzw. aus dem internationalen Kontext beschrieben, anhand derer sich Vor- und Zusatzbelastung ebenfalls beurteilen lassen.

Beurteilung nach TA Luft [2002]

Die TA Luft ist die 1. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Um-

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welteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und findet vorwiegend in der Beurteilung von Anträgen zu Anlagen in behördlichen Genehmigungsverfahren Anwendung.

Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind Immissionswerte formuliert, die auch als Orientierungswerte zur Beurteilung der allgemeinen Luftbelastung herangezogen werden. Im Falle des Anlagenneubaus oder der Anlagenänderung ist die Einhaltung dieser Immissi-onswerte durch die zuständige Behörde zu prüfen. Prüfgröße ist die Summe aus Vor- und Zusatzbelastung an festgelegten Beurteilungspunkten (Gesamtbelastung).

Dabei sind Immissionskenngrößen der Vorbelastung: die Immissions-Jahres-Vorbelastung (IJV, aus Stundenmittelwerten gebildeter Jahresmittelwert), die Immissions-Tages-Vorbelast-ung (ITV, Überschreitungshäufigkeit des Konzentrationswertes für 24-stündige Immissions-einwirkung) und die Immissions-Stunden-Vorbelastung (ISV, Überschreitungshäufigkeit des Konzentrationswertes für 1-stündige Immissionseinwirkung). Diese sind, soweit für die jewei-ligen Schadstoffe entsprechende Immissionswerte festgelegt sind, zu erheben.

Die Kenngröße für die Immissions-Jahres-Zusatzbelastung (IJZ) ist der arithmetische Mittel-wert aller berechneten Einzelbeiträge an jedem Aufpunkt. Die Kenngröße der Immissions-Tages-Zusatzbelastung (ITZ) ist bei Verwendung einer mittleren jährlichen Häufigkeitsvertei-lung der meteorologischen Parameter das 10-fache der für jeden Aufpunkt berechneten a-rithmetischen Mittelwerte IJZ, bei Verwendung einer repräsentativen Zeitreihe der höchste berechnete Tagesmittelwert. Die Kenngröße für die Immissions-Stunden-Zusatzbelastung (ISZ) ist der maximale berechnete Immissionsbeitrag für jeden Aufpunkt.

Die in der TA Luft [2002] formulierten Immissionswerte entsprechen den Vorgaben der Stu-fe I der 1. Tochterrichtlinie (TRL) 1999/30/EG des Rates vom 22.4.1999 (Richtlinie über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft, ABL.L163 29/06/1999 S.41) die zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie "Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität" (96/62/EG, „Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie“) erlassen wur-de. Sie haben Grenzwertcharakter, sind allerdings, da es sich bei der TA Luft um eine Ver-waltungsvorschrift handelt, nur für Verwaltungen bei Entscheidungen in Genehmigungsver-fahren rechtlich bindend.

Die Immissionswerte unterscheiden sich in solche "zum Schutz der menschlichen Gesund-heit", "zum Schutz vor erheblichen Belästigungen", "zum Schutz vor erheblichen Nachteilen, insbesondere Schutz der Vegetation und von Ökosystemen" und "zum Schutz vor schädli-chen Umwelteinwirkungen durch Schadstoffdepositionen".

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Tab. 3.1-1 Immissionswerte der TA Luft [2002]

Stoff/Stoffgruppe Konzentration[µg/m³]

Mittelungszeitraum Zulässige Überschrei-tungshäufigkeit im Kalen-

derjahr / Schutzgut Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Schwefeldioxid 50 125 350

Kalenderjahr 24 Stunden 1 Stunde

- 3

24 Stickstoffdioxid 40

200 Kalenderjahr 1 Stunde

- 18

Benzol 5 Kalenderjahr - Tetrachlorethen 10 Kalenderjahr - Schwebstaub (PM10) 40

50 Kalenderjahr 24 Stunden

- 35

Blei 0,5 Kalenderjahr - Cadmium 0,02 Kalenderjahr

Immissionswerte zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation Schwefeldioxid 20 Kalenderjahr

und Winter (1.10.-31.3.)

Ökosysteme

Stickstoffoxid als NO2 30 Kalenderjahr Vegetation Immissionswerte zum Schutz vor erheblichen Nachteilen

Fluorwasserstoff und anorg. gasf. Fluorverb. (als F)

0,4 Kalenderjahr

Ammoniak 75 350

Kalenderjahr 24 Stunden

Stoff/Stoffgruppe Deposition Mittelungszeitraum Immissionswerte zum Schutz vor erheblichen Belästigungen

Staubniederschlag (nicht gefährdender Staub)

0,35 g/(m².d) Kalenderjahr

Immissionswerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Schadstoffdeposition

Arsen und anorganische Arsenverbindungen (als As)

4 µg/(m².d) Kalenderjahr

Blei und anorganische Bleiverbindungen (als Pb)

100 µg/(m².d) Kalenderjahr

Cadmium und anorganische Cadmiumverbindungen (als Cd)

2 µg/(m².d) Kalenderjahr

Nickel und anorganische Nickelverbindungen (als Ni)

15 µg/(m².d) Kalenderjahr

Quecksilber und anorganische Quecksil-berverbindungen (als Hg)

1 µg/(m².d) Kalenderjahr

Thallium und anorganische Thalliumverbindungen (als Tl)

2 µg/(m².d) Kalenderjahr

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Auch mit der Novellierung der TA-Luft werden allerdings weitere wichtige Schadstoffe nicht immissionsseitig geregelt (z.B. Beryllium) bzw. für wichtige Schadstoffe wird lediglich auf Immissionswerte in EU-Richtlinien verwiesen (PAH, Arsen, Nickel, Quecksilber). Auch gilt weiterhin, dass die in der TA Luft [2002] angegebenen Immissionswerte trotz Aktualisierung nicht notwendigerweise dem aktuellen Kenntnisstand der Wirkungsforschung entsprechen. Folglich werden, das Medium Luft und damit in Wechselwirkung stehende Schutzgüter betreffend, auch weiter gehende Beurteilungskriterien herangezogen.

Beurteilung nach Bundesimmissionsschutz-Verordnungen

Neben den Vorgaben in der TA Luft [2002] finden sich zur Beurteilung der Luftbelastung in Verordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Vorgaben zu Immissions- bzw. Konzentrationswerten in der Außenluft.

So zunächst in der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz [22. BImSchV], in der letztgültigen Fassung vom 05. März 2007. Die Novellierung der 22. BImSchV war durch EU-Vorschriften bedingt. So durch die 1. Tochterrichtlinie (TRL) 1999/30/EG zur 1996 verab-schiedeten Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie der EG (96/62/EG), die bis zum 19. Juli 2001 nati-onal umgesetzt werden musste und die Grenzwerte zum Schutz vor schädlichen Umwelt-einwirkungen zu den Schadstoffen Schwefeldioxid, Schwebstaub, Stickstoffdioxid und Blei im Schwebstaub enthält. Ebenso finden sich in der 22. BImSchV die Vorgaben der 2. TRL zur Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie der EG, der Richtlinie 2000/69/EG des Rates vom 16. Nov. 2000 umgesetzt (Abl. EG vom 13.12.2000 Nr. L 313 S. 12). Diese beinhaltet Grenzwerte für den Schutz der menschlichen Gesundheit bezüglich Kohlenmonoxid und Benzol, für die bis-her keine Grenzwerte in EU-Richtlinien geregelt waren.

Die in der 1. und 2 TRL zur Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie formulierten Grenzwerte finden sich weitgehend identisch in der novellierten 22. BImSchV in nationales Recht umgesetzt; sie stimmen auch mit den Immissionswerten der TA Luft überein. In der 22. BImSchV nicht ent-halten ist allerdings der in der 1. TRL aufgeführte Stufe 2 Wert für PM10. Danach ist ab dem 01.01.2010 ein Jahresmittelwert von 20 µg PM10/m³ einzuhalten (Toleranzmarge 10 µg/m³ ab 1.1.2005 mit jährlicher Reduzierung dessen um 2 µg/m³) und der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ darf dann nur noch maximal 7 Mal im Kalenderjahr überschritten werden. Die gültigen Immissionsgrenzwerte und Toleranzmargen der 22. BImSchV sind in Tab. 3.1-2 aufgeführt.

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Tab. 3.1-2 Immissionsgrenzwerte, Toleranzmargen, und Zielwerte der 22. BImSchV in der Fassung vom 05. März 2007

Mittelungs-zeitraum

Grenzwert Zul. Über-schr. Kal-enderjahr

Gültigkeit ab

Toleranzmarge 1) a) bei Inkrafttreten b) jährliche Reduzierung

Grenzwerte für den Schutz der menschlichen Gesundheit SO2

1 Stunde 350 µg/m³ 24 mal 1.01.2005 a) 90 µg/m³ b) 30 µg/m³

24 Stunden 125 µg/m³ 3 mal 1.01.2005 Keine Alarmschwelle: 500 µg/m³ Stundenmittel, gemessen an 3 aufeinander folgenden Std. Bis zum 31. Dez. 2004 sind auch die alten Grenzwerte der 22. BImSchV einzuhalten

NO2 1 Stunde 200 µg/m³ 18 mal 1.01.2010 a) 80 µg/m³ b) 10 µg/m³

Kalenderjahr 40 µg/m³ - 1.01.2010 a) 16 µg/m³ b) 2 µg/m³

Alarmschwelle: 400 µg/m³ Stundenmittel, gemessen an 3 aufeinander folgenden Std. Bis zum 31. Dez. 2009 ist auch der alte Grenzwert der 22. BImSchV einzuhalten (200

µg/m³ 98-Perzentil aller Stundenmittelwerte über 1 Jahr) PM10 24 Stunden 50 µg/m³ 35 mal 1.01.2005 a) 15 µg/m³

b) 5 µg/m³ Kalenderjahr 40 µg/m³ - 1.01.2005 a) 4,8 µg/m³

b) 1,6 µg/m³ Blei 2) Kalenderjahr 0,5 µg/m³ - 1.01.2005 a) 0,3 µg/m³

b) 0,1 µg/m³ bis 1.01.2005 oder 2)

Benzol Kalenderjahr 5 µg/m³ - 1.01.2010 a) 5 µg/m³ b) 1 µg/m³ ab 1.01.2006

CO höchster 8-Stunden-Mittelwert

10 mg/m³ - 1.01.2005 a) 6 mg/m³ b) 2 mg/m³

Grenzwerte für den Schutz von Ökosystemen SO2 Kalenderjahr

und Winter (1.10.-31.3.)

20 µg/m³ - 18.09.2002 keine

Grenzwerte für den Schutz der Vegetation NOx Kalenderjahr 30 µg NOx/m³ - 18.09.2002 keine

Zielwerte Arsen Kalenderjahr 6 ng/m³ - 31.12.2012 keine Cadmium Kalenderjahr 5 ng/m³ - 31.12.2012 keine Nickel Kalenderjahr 20 ng/m³ - 31.12.2012 keine Benzo(a) pyren

Kalenderjahr 1 ng/m³ - 31.12.2012 keine

1) Die Toleranzmarge gilt ab Inkrafttreten der Richtlinie und wird jährlich linear um einen definierten Prozentsatz reduziert. Zum Zeitpunkt, ab dem der jeweilige Grenzwert einzuhalten ist, entfällt die Toleranzmarge.

2) Oder 1.01.2010 in unmittelbarer Nachbarschaft bestimmter industrieller Quellen an Standorten, die durch jahrzehntelange industrielle Tätigkeit belastet worden sind, wenn diese Gebiete mit einer angemessenen Erklärung dem BMU mitgeteilt wur-den. In diesen Fällen beträgt der Grenzwert ab 1.01.2005 1,0 µg/m³. Die Toleranzmarge beträgt dann 0,4 µg/m³ und vermin-dert sich ab sofort bis 1.01.2010 um jährlich 0,05 µg/m³.

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Bei Überschreitung dieser Kenngrößen ist ein Luftreinhalteplan zu erstellen, dessen Maß-nahmen eine künftige Einhaltung der Immissionswerte sicherstellen müssen. Zudem sind bei der Gefahr der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten und/oder Alarmschwellen Akti-onspläne zu erstellen, die Maßnahmen zur Beschränkung oder Aussetzung von Tätigkeiten vorsehen können, die zur Gefahr der Überschreitung beitragen.

Aus Tab. 3.1-2 wird ebenfalls deutlich, dass für Stickstoffdioxid bis zum 31.12.2009 auch noch die Grenzwerte der alten 22. BImSchV einzuhalten sind. Für Schwefeldioxid ist darin die Belastung als Jahresmittel der Tagesmediane bzw. Winterhalbjahresmittel (1.10.-31.3.) der Tagesmediane und als 98-Perzentil der im Jahr gemessenen Tagesmittelwerte fest-gelegt. Die formulierten SO2-Grenzwerte sind in Abhängigkeit der jeweiligen Schwebstaub-belastung definiert1. Die weiter gültigen Grenzwerte sind für Stickstoffdioxid der 98-Perzentil-Wert von 200 µg/m³, für Schwebstaub sowohl der Tagesmittelwert von 150 µg/m³ als auch der 95-Perzentil-Wert von 300 µg/m³.

In der 33. BImSchV findet sich die Umsetzung der Richtwerte für Ozon gemäß Richtlinie 2002/3/EG vom 12. Feb. 2002. Die entsprechenden Schwellenwerte finden sich in Tabelle Tab. 3.1-3. Tab. 3.1-3 Ozonwerte der 33. BImSchV vom 11. Sept. 2002

Schutzgut Parameter Zielwert für 2010 1) Zielwerte für Ozon

Schutz der menschli-chen Gesundheit

Höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages 2)

120 µg/m³; darf an höchstens 25 Ta-gen pro Kalenderjahr überschritten werden; gemittelt über 3 Jahre

Schutz Vegetation AOT40 3), ber. aus 1-Stunden-Mittelwerten von Mai bis Juli

18.000 µg/m³.h gemittelt über 5 Jahre

Langfristige Ziele für Ozon 4) Schutz der menschli-chen Gesundheit

Höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages während eines Ka-lenderjahres

120 µg/m³

Schutz Vegetation AOT40, ber. aus 1-Stunden-Mittelwerten von Mai bis Juli

6.000 µg/m³.h

Informations- und Alarmschwelle für Ozon Parameter Schwelle Informationsschwelle 1-Stunden-Mittelwert 180 µg/m³ Alarmschwelle 5) 1-Stunden-Mittelwert 240 µg/m³

1) Die Einhaltung der Zielwerte wird ab diesem Datum beurteilt, d.h. 2010 wird das erste Jahr sein, dessen Daten zur Berechnung der Einhaltung der folgenden 3 oder 5 Jahre herangezogen werden.

2) Der höchste 8-Stunden-Mittelwert der Konzentration eines Tages wird ermittelt, indem die gleitenden 8-Stun-den-Mittelwerte geprüft werden, welche aus 1-Stunden-Mittelwerten berechnet und stündlich aktualisiert wer-den. Jeder auf diese Weise errechnete 8-Stunden-Mittelwert gilt für den Tag, an dem dieser Zeitraum endet, d.h. der erste Berechnungszeitraum für jeden einzelnen Tag umfasst die Zeitspanne von 17 Uhr des vorange-

1 Jahresmittel der Tagesmediane 80 µg/m3 bei Jahresmittel der Tagesmediane für Schwebstaub > 150 µg/m3 Jahresmittel der Tagesmediane 120 µg/m3 bei Jahresmittel der Tagesmediane für Schwebstaub ≤ 150 µg/m3 Wintermittel der Tagesmediane 130 µg/m3 bei Wintermittel der Tagesmediane für Schwebstaub > 200 µg/m3 Wintermittel der Tagesmediane 180 µg/m3 bei Wintermittel der Tagesmediane für Schwebstaub ≤ 200 µg/m3 Jahreswert 98-Perzentil 250 µg/m3 bei Jahreswert 98-Perzentil für Schwebstaub > 350 µg/m3 Jahreswert 98-Perzentil 350 µg/m3 bei Jahreswert 98-Perzentil für Schwebstaub ≤ 350 µg/m3

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gangenen Tages bis 1 Uhr des betreffenden Tages, während für den letzten Berechnungszeitraum jeweils die Stunden von 16 Uhr bis 24 Uhr des betreffenden Tages zu Grunde gelegt werden.

3) AOT40 bedeutet die Summe der Differenz zwischen Konzentrationen über 80 µg/m³ (40ppb) als 1-Stunden-Mittelwerte und 80 µg/m³ während einer gegebenen Zeitspanne unter ausschließlicher Verwendung der 1-Stunden-Mittelwerte zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends MEZ an jedem Tag.

4) Als Zieldatum wird das Jahr 2020 herangezogen. 5) Zum Zwecke der Anwendung des Artikel 7 der Richtlinie (Pläne für kurzfristige Maßnahmen) ist die Über-

schreitung der Alarmschwelle während drei aufeinander folgender Stunden zu messen oder vorherzusagen.

Beurteilung nach EU-Richtlinien

Durch die Novellierung der 22. BImSchV zum 11.09.2002 wurden die wesentlichen EU-Vorschriften zur Luftreinhaltung, die 1. und 2. TRL der Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie (s. a. Beschreibung in voran stehendem Abschnitt), in nationales Recht umgesetzt. Da die Grenz-werte der EU-Richtlinien sich weitgehend in der 22. BImSchV wieder finden, werden sie an dieser Stelle nicht mehr zusätzlich aufgeführt. Es erfolgt lediglich eine allgemeine Erläute-rung zu den EU-Vorgaben.

Alle in der 1. TRL vorgeschlagenen Grenzwerte basieren auf Luftqualitätsleitlinien der Welt-gesundheitsorganisation (WHO), die gemäß Vereinbarung zwischen EU-Kommission und WHO-Regionalbüro für Europa erarbeitet wurden. Die Richtlinie ersetzt die bisherigen Grenzwerte; bei den Partikeln ersetzen neue Grenzwerte für Feinstaub (PM10) die beste-henden Grenzwerte für Schwebstaub (Suspended Particulate Matter – SPM). Für die Über-gangszeit sind zeitlich abnehmende unterschiedliche Toleranzmargen festgelegt, um schritt-weise das Erreichen der Grenzwerte sicher zu stellen. Für Gebiete, in denen die Schadstoff-konzentrationen in der Luft den jeweiligen Grenzwert zuzüglich der zeitlich befristeten Tole-ranzmarge überschreiten, ist die Erstellung von Aktionsplänen vorgeschrieben.

Die Richtlinie legt neben Grenzwerten zum Schutz der menschlichen Gesundheit auch Grenzwerte für den Schutz von Ökosystemen (SO2) und für den Schutz der Vegetation (NOx als NO2) fest. Diese beziehen sich auf größere, besonders zu schützende Bereiche, die weitgehend unbeeinflusst durch menschliche Aktivität sind, wie z.B. Naturschutzgebiete. Die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind so festgelegt, dass bei ihrer Ein-haltung nach gegenwärtigem Kenntnisstand gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Das gilt auch für empfindliche Personen.

Weitere Maßstäbe zur Immissionsbeurteilung

Die voran stehenden Ausführungen machen deutlich, dass die Immissionswerte der TA Luft [2002] zwar den Leitwerten der WHO entsprechen, zu denen ausgesagt wird, dass mit deren Einhaltung nach aktuellem Kenntnisstand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu er-warten sind, auch nicht bei empfindlichen Personen, allerdings werden mit der TA Luft [2002] bisher nicht alle gesundheitlich relevanten Schadstoffe durch Immissionswerte beurteilbar. So wird wie erwähnt z.B. für die Schadstoffe PAH, Arsen, Nickel und Quecksilber auf Immis-sionswerte der EU-Richtlinien verwiesen, die bisher noch nicht festgelegt wurden. Es werden daher, sowie zum Zwecke der vergleichenden Gegenüberstellung, weitere Grenz-, Richt- oder Leitwerte herangezogen. Diese entstammen dem Regelwerk anderer Staaten oder in-ternationalen Vorgaben. Teilweise weichen diese Werte von den Immissionswerten der TA Luft [2002] ab bzw. beinhalten Werte, die weder in der TA Luft [2002] noch in den EU-Richtlinien aufgeführt sind. Grundsätzlich ist beim Vergleich allerdings auf den unter-schiedlichen statistischen Bezug der Werte zu achten. Insbesondere bei Kurzzeitwerten gilt, dass die maximalen Tagesmittelwerte im allgemeinen eine strengere Anforderung darstellen

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als ein gleich hoher 98-Perzentil-Wert, der definitionsgemäß nur in 2% der Jahresstunden (d. i. an rd. 175 Stunden) überschritten werden darf.

Die erwähnten Luftqualitätsleitlinien der WHO wurden erstmals 1987 auf Grundlage toxikolo-gischer und ökologischer Befunde entwickelt. Neben den Leitwerten für toxische Verunreini-gungen der Luft existieren auch Leitwerte zum Schutz der Vegetation. Beide haben empfeh-lenden Charakter und sind nicht rechtsverbindlich. Die in nachfolgender Tabelle genannten Werte sind den „Guidelines for Air Quality“ der WHO des Jahres 2000 entnommen. Diese stimmen mit den entsprechenden Richtwerten der TA Luft sowie der 22. BImSchV überein. Allerdings umfassen die Leitlinien der WHO Richtwerte für die Parameter Mangan und Quecksilber, die nicht in der TA Luft bzw. der 22. BImSchV enthalten sind.

Die in der Schweiz gültigen Qualitätsanforderungen basieren auf der im Dezember 1985 vom Schweizer Bundesrat [1985] und Bundesamt für Umweltschutz [BUWAL 1986] erlasse-nen und am 1.3.1986 in Kraft getretenen Luftreinhalteverordnung (LRV). Diese ist hinsicht-lich der darin enthaltenen strengen Immissionsgrenzwerte (IGW) für Europa vorbildlich und wurde zuletzt im Jahr 2000 aktualisiert. Nach Artikel 14 des Schweizer Umweltgesetzes von 1983 wurde festgelegt, dass die Immissionen:

• Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume nicht gefährden,

• die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören, • die Bauwerke nicht beschädigen und • die Fruchtbarkeit des Bodens, die Vegetation und die Gewässer nicht beein-

trächtigen dürfen.

Besonders bemerkenswert ist dabei, dass auch die Wirkungen der Immissionen auf Per-sonengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere berücksichtigt werden müssen (Art. 13 des schweizerischen Umweltschutzgesetzes). Die Unsicherheiten in der Wirkungsforschung auf der einen und die hohen Anforderungen des Gesetzes auf der anderen Seite haben die Schweizer dazu veranlasst, "angemessene Si-cherheitsfaktoren" bei den Grenzwerten mit zu berücksichtigen. Bei der gesundheitlichen Wirkung von Schwefeldioxid stützt sich die Schweiz im Wesentlichen auf die mit der WHO vergleichbaren Immissionswerte. Die strengeren Werte in der LRV kommen vor allem durch die Berücksichtigung der Wirkung von Schwefeldioxid auf die Vegetation zustande.

Nach dem aktuellen Stand der Luftsituation werden in den Ballungszentren der Schweiz die gesetzten Ziele meist nicht erreicht. Bei Überschreitung von einem oder mehreren Grenzwer-ten besteht nach der LRV eine „übermäßige Immission". In einem solchen Fall muss ein E-missionsminderungskonzept („Maßnahmenplan“) für die entsprechende Region erarbeitet werden. Ist darüber hinaus die Errichtung einer Anlage geplant, die zu neuen Schadstoff-emissionen führt, muss diese im Maßnahmenplan berücksichtigt werden. Die Genehmigung kann dann erteilt werden, wenn binnen fünf Jahren die Maßnahmen insgesamt eine Einhal-tung der Grenzwerte erwarten lassen. Der hier angegebene Schweizer Immissionswert für PM10 im Jahresmittel von 20 µg/m3 ist strikter als in der TA Luft [2002] und entspricht dem bislang nicht rechtsverbindlichen Zielwert der 1. TRL 1999/30/EG für das Jahr 2010.

In den USA werden Standards sowohl für PM10 als auch für Partikel mit einem aerodynami-schen Durchmesser kleiner 2,5 µm (PM2,5) festgelegt. Für PM10 sind National Ambient Air Quality Standards von 50 µg/m³ als Jahresmittel und 150 µg/m³ als Tageswert vorgegeben.

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Für PM2,5 wird davon ausgegangen, dass diese Feinstaubfraktion die vor allem toxisch wirksame ist. PM2,5 machen etwa 50% aller Partikel von <10 µm aus. Als Grenzwert ange-setzt werden Konzentrationen von 15 µg/m3 im Jahresmittel und 65 µg/m3 als Tagesmittel.

Eine Empfehlung von Grenzwerten zum Schutz empfindlicher Pflanzen war das Ergebnis einer vom Umweltbundesamt 1988 ausgerichteten Fachtagung des UN-ECE-Workshops „Critical Levels/Critical Loads“. Die dabei festgelegten Werte für Schwefeldioxid und Stick-stoffdioxid stellen die bislang schärfsten Immissionsbegrenzungen für diese Schadgase dar; die Werte entsprechen den nunmehr in der novellierten TA Luft [2002] enthaltenen Werte zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation.

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) gibt mit den Richtlinien VDI 2310 Richtwerte als Ent-scheidungshilfen bei der Beurteilung von Luftverunreinigungen und zur Ableitung gesetzli-cher Normen an. Diese verfügen jedoch über keine immissionsrechtliche Verbindlichkeit. Zum Schutz des Menschen werden maximale Immissionskonzentrationen (MIK-Werte) so festgelegt, dass „Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen, für den Menschen, insbesondere auch für Kinder, Kranke und Alte bei ihrer Einhaltung" vermieden werden. Durch die Novellierung der TA Luft haben die MIK-Werte im Vergleich zu den darin geregel-ten Schadstoffen allerdings an Schärfe verloren. Auch der Vorteil von Vergleichswerten für kurzfristig auftretende Immissionsspitzen wird mit der TA Luft [2002] aufgeholt. Entsprechend wird auf eine gesonderte Darstellung dieser Werte an dieser Stelle verzichtet.

Zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen hat der Län-derausschuss für Immissionsschutz (LAI), weitgehend auf der Basis von Bewertungen sei-nes Unterausschusses "Wirkungsfragen", ebenfalls Immissionen begrenzende Werte vorge-schlagen. Die in nachfolgender Tabelle zitierten Werte entsprechen je nach Parameter dem Stand 9/96 bzw. 10/97. Obwohl diese Vorschläge zu einzelnen Schadstoffen von dem Un-terausschuss bereits seit 1993 erarbeitet wurden, sind diese noch nicht von der Umweltmi-nisterkonferenz in irgendeiner Form verabschiedet worden. Unterschieden werden Zielwerte für die großräumige Luftreinhalteplanung und Orientierungswerte für die Sonderfallprüfung nach TA Luft. Den Bewertungsmaßstäben für Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid liegen Leitwerte aus den Richtlinien 80/779/EWG und 85/203/EWG zu Grunde. Die Bewertungs-maßstäbe für die Krebs erzeugenden Stoffe entstammen der LAI-Studie "Krebsrisiko durch Luftverunreinigungen" von 1992. Die hierunter genannten Zielwerte basieren auf einem Ge-samtrisiko durch die Einwirkung dieser Stoffe von 1 : 2.500 bei 70jähriger Exposition, die Orientierungswerte auf einem analogen Risiko von 1 : 1.000.

Die in Wien ansässige IUFRO (International Union of Forest Research Organisations) hat 1979 Immissionswerte festgelegt, die dem Schutz und der vollen Leistungsfähigkeit des Waldes dienen sollen. Dabei wird zwischen Anforderungen an allgemeine Standorte und an kritische bzw. extreme Standorte unterschieden (z.B. Gebirgswald).

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Tab. 3.1-4 Maßstäbe zur Beurteilung der Belastung durch Luftschadstoffe (JM = Jahres-mittelwert; 98-P= 98-Perzentilwert; TM = Tagesmittelwert; xh = x-Stundenwert)

Schadstoff Bezug/ Einheit

LRV (CH)

WHO (2006) global

UN ECE (1988) a)

LAI - Ziel-werte

IUFRO

(1979) a)

JM 30 20 50 25 TM 20 Schwefeldioxid

in µg/m³ 98-P 100 b) 150 c)

JM 30 40 30 50 98-P 100 b) 95 b) Stickstoffdioxid

in µg/m³ 1h 200 JM 0.3 Fluorwasserstoff

in µg/m³ 97,5-P 0,9c)

JM 20 20 PM10-Schwebstaub in µg/m³ TM 50 f) 50

JM 10 PM2,5-Schwebstaub in µg/m³ TM 25

8h 10 1h

Kohlenmonoxid

in mg/m³ 30 Min 30

Ozon in µg/m³ 8h 100 Staubniederschlag JM mg/(m2

*d) 200 Arsen in ng/m³ JM 5 (13d))

JM µg/m3 0.5 Blei

µg/(m2*d) 100

JM ng/m3 1.5 1,7 (4d)) Cadmium

µg/(m2*d) 2

Chrom in ng/m³ JM 17e) Mangan in µg/m³ JM Nickel in ng/m³ JM 10e)

JM µg/m³ 0,05 d) Quecksilber

µg/(m2*d) 1 d)

JM µg/m³ 1 Thallium

µg/(m2*d) 2

JM 0.02 Vanadium in µg/m³

TM JM µg/m³ 50

Zink µg/(m2*d) 400

BaP in ng/m³ JM 1,3 (3d)) JM pg I-TE/m3 0,15

Dioxine/Furane pg I-TE/(m2

*d) 15d) Benzol in µg/m³ JM 2,5 (6d)) a) Schutzziel Pflanzen, b) als 95-Perzentil, c) als 97,5-Perzentil in der Vegetationszeit, d) Vorschlag Orientierungswert für Son-derfallprüfung TA Luft für krebserzeugende Stoffe, e) Beurteilungswerte LAI-Beschluss Ansbach 1997, f) darf höchstens einmal pro Jahr überschritten werden

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3.1.3 Grundlagen der Ausbreitungsmodellierung von Luftschadstoffen

Atmosphärische Ausbreitungsmodelle sind das Bindeglied zwischen der Information über die luftseitige Freisetzung eines Schadstoffes (Emission) und der Beurteilung der zu erwarten-den Konzentration in der Umgebung des Freisetzungsortes (Immission). Ausbreitungs-modelle, die für die Immissionsprognose eingesetzt werden, müssen den Anforderungen der TA Luft [2002] Anhang 3 genügen.

Abb. 3.1-2 Der Ausbreitungsvorgang einer Luftbeimengung

Die atmosphärische Ausbreitung von Luftschadstoffen wird durch folgende Phänomene be-stimmt: die Advektion, das ist die Verfrachtung einer Schadstofffahne durch das Strömungs- bzw. Windfeld und die Diffusion, das ist die Verbreiterung und damit die Verdünnung der Fahne durch Mischungsprozesse. Abbildung 3.1-2 soll diese Prozesse veranschaulichen.

Die Ausbreitung und die Verdünnung einer Luftbeimengung vom Freisetzungs- zum Immis-sionsort wird durch die Advektion und Diffusion bestimmt. Advektive Prozesse transportieren Luftbeimengungen als Ganzes längs des Wind- bzw. des Strömungsfeldes (Pfeillänge gibt die Windgeschwindigkeit wieder). Diffusive Prozesse führen abhängig von der Schichtungs-stabilität zu einer mehr oder weniger großen Aufweitung der „Abluftfahne“ (Schraffur), d.h. zu einer zunehmenden Verdünnung längs des Ausbreitungsweges.

Eine repräsentative Datengrundlage über die atmosphärischen Ausbreitungsverhältnisse am Standort und ein numerisches Modell, das den Transport der von der Anlage freigesetzten Stoffe unter Berücksichtigung der Ausbreitungsverhältnisse möglichst realitätsnah beschreibt sind Grundlage der Berechnung der Zusatzbelastung.

Im Folgenden sollen zunächst allgemein die meteorologischen Grundlagen beschrieben werden, die den Ausbreitungsvorgang einer Abgasfahne beeinflussen. Anschließend werden die meteorologischen Verhältnisse am Standort des Kohlekraftwerks beschrieben und wie für diese Gegebenheiten die Ausbreitung der Abgasfahne adäquat modelliert werden kann.

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3.1.3.1 Meteorologische Grundlagen

Die Ausbreitungsbedingungen eines atmosphärisch freigesetzten Schadstoffes werden nicht nur durch die Windrichtung und -geschwindigkeit, sondern auch durch die atmosphärische Schichtung (Stabilität) bestimmt. Die Stabilität ist von ausschlaggebender Bedeutung für den vertikalen Schadstofftransport sowie für die Vermischung und Verdünnung von Abgasfahnen mit Umgebungsluft. Sie wird an ausgewählten Stationen standardmäßig vom Deutschen Wetterdienst (DWD) anhand der Parameter Bedeckungsgrad (Bewölkung) und Windge-schwindigkeit bzw. durch Radiosondenaufstieg ermittelt. Da die Bestimmung der Stabilität sehr aufwendig ist, gibt es Ausbreitungsklassenstatistiken nur für eine begrenzte Zahl von Standorten.

Zur Durchführung einer Berechnung der Immissionskonzentrationen müssen standortspezifi-sche meteorologische Daten vorhanden sein. Nach den Vorgaben der TA Luft [2002] handelt es sich dabei grundsätzlich um Stundenmittel für die Windgeschwindigkeit, die Windrichtung und in der Regel die Ausbreitungsklasse nach Klug/Manier zur Bestimmung der Stabilität der atmosphärischen Schichtung.

Atmosphärische Stabilität

Zur Klassifizierung der Schichtungsstabilität der Atmosphäre dienen üblicherweise die Stabi-litätsklassen nach Klug und Manier, die folgendermaßen definiert sind:

Klasse I sehr stabil

Klasse II stabil

Klasse III/1 leicht stabil bis neutral (indifferent)

Klasse III/2 leicht labil bis neutral (indifferent)

Klasse IV labil

Klasse V sehr labil

Welchen Einfluss die Stabilität der atmosphärischen Schichtung auf die Ausbreitung einer Abgasfahne haben kann, ist in nachfolgender Abbildung schematisch dargestellt. In den bei-stehenden Koordinatensystemen ist jeweils die zugehörige beobachtete Veränderung der Temperatur mit der Höhe (durchgezogene Linie) im Vergleich zum trockenadiabatischen Temperaturänderungsbetrag2 (gestrichelte Linie) dargestellt. Von neutraler oder indifferenter Schichtung spricht man, wenn die beobachtete Temperaturabnahme mit der Höhe dem adi-abatischen Temperaturgradienten entspricht.

Im Falle von Typ a in der Abbildung der „Looping“-Abgasfahne, handelt es sich um eine „labi-le“ Schichtung der Atmosphäre. In diesem Fall ist der Betrag der beobachteten Temperatur-abnahme höher als der der adiabatischen Temperaturänderung. Bewegt sich nun ein Luftpa-ket (vom Schnittpunkt der beiden Geraden) aufwärts, ändert sich seine Temperatur gemäß

2 Dieser beschreibt wie sich die Temperatur eines Luftpaketes beim Aufstieg mit der Höhe ändert unter der

Voraussetzung, dass adiabatische Bedingungen herrschen (d.i. es findet kein Wärmeaustausch dieses Luft-paketes mit der Umgebung statt) und dass eine Phasenänderung des Wasserdampfes im Luftpaket ausge-schlossen ist („trocken“). Dann nimmt die Temperatur mit der Höhe alle 100 m ca. um 1°C ab.

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dem trockenadiabatischen Änderungsbetrag, und nimmt damit in diesem Fall weniger stark ab als die beobachtete Temperatur mit der Höhe. Entsprechend ist dieses Luftpaket gegen-über seiner Umgebung wärmer und wird weiter aufsteigen so lange diese Bedingung, dass die Umgebungstemperatur geringer ist als die eigene Temperatur, gegeben ist. Umgekehrt gilt: sinkt ein Luftpaket, so ist es in diesem Fallbeispiel stets kälter als die Umgebung und sinkt daher von selbst weiter.

Bei stabilen Schichtungen (Typ b, schwach stabil) nimmt die Temperatur weniger als adiaba-tisch mit der Höhe ab. Im Extremfall der sehr stabilen Schichtung wie bei Typ c kommt es zu einer Temperaturzunahme mit der Höhe, zu einer Inversion. Grundsätzlich gilt bei stabiler Schichtung, dass ein Luftpaket, das ja beim Auf- oder Absteigen eine trockenadiabatische Temperaturänderung erfährt, beim Aufsteigen stets kälter und beim Absteigen wärmer als seine Umgebung ist und somit in beiden Fällen eine entgegengerichtete Kraft erfährt, die es wieder in seine Ausgangslage zurückbringt.

Sehr stabile Schichtungen treten üblicherweise in den Nachtstunden bei geringer Windge-schwindigkeit und geringer Wolkenbedeckung auf. Grundsätzlich neutrale bis labile Schich-tungen dominieren tagsüber.

Die in der Abbildung dargestellten Ausbreitungstypen d und e stellen Mischsituationen dar, bei denen sich in Abhängigkeit von der Höhe des Emittenten zu der Lage der Inversions-schicht unterschiedliche Ausbreitungsbedingungen ergeben. Bei Ausbreitungstyp d liegt die Inversion am Boden auf, und der Emittent reicht über die Schichtdicke hinaus, die Emissio-nen treten in eine dort herrschende labile Schichtung ein und werden in der Höhe schnell verdünnt; sie erreichen den Boden quasi nicht. Die Ausbreitungssituation f ergibt sich, wenn sich nachts entstandene Bodeninversionen bei beginnender Sonneneinstrahlung vom Boden abheben und die ganze Inversionsschicht in die Höhe steigt. Alle Emissionen werden damit unterhalb des "Deckels" freigesetzt und bleiben "im Topf drin".

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Abb. 3.1-3 Ausprägung der Abgasfahnen bei unterschiedlichen typischen Ausbreitungssi-tuationen

Typ b: Coning

Typ a: Looping

Typ c: Fanning

Typ d: Lofting

Typ e: Fumigation

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3.1.3.2 Meteorologische Verhältnisse am Standort

Wie in Kapitel 2.4 bereits dargestellt, weist das Umfeld des Standortes keine starke Gliede-rung des Geländes auf. Nach Anhang 3 Nummer 11 der TA Luft [2002] sind Unebenheiten des Geländes in der Regel nur zu berücksichtigen, falls innerhalb des Rechengebietes Hö-hendifferenzen zum Emissionsort von mehr als dem 0,7-fachen der Schornsteinbauhöhe (hier: 126 m) und Steigungen von mehr als 1 : 20 auftreten. Die Steigung ist dabei aus der Höhendifferenz über eine Strecke zu bestimmen, die dem 2-fachen der Schornsteinbauhöhe (hier: 120 m) entspricht. Die Prüfung dieser Frage im Rahmen einer Immissionsprognose durch den TÜV Nord ergab, dass Geländeunebenheiten im vorliegenden Fall nicht berück-sichtigt werden müssen. Auf eine Modellierung des Geländes kann somit verzichtet werden.

3.1.3.3 Ausbreitungsrechnung

Die Berechnung erfolgte gemäß dem in Anhang 3 der TA Luft [2002] angegebenen Verfah-ren mit den Programmsystem AUSTAL2000, das entsprechende Gutachten ist Bestandteil der Antragsunterlagen. Das Rechengebiet wurde als das Innere eines Kreises um die Schornsteine definiert, dessen Radius das 50-fache der Schornsteinbauhöhe ist. Das Raster zur Berechnung der Immissionskonzentrationen wurde mit einer Maschenweite von 180 m (= Schornsteinbauhöhe) festgelegt. Ort und Betrag der Immissionsmaxima können bei dieser Maschenweite mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden. Auf Grund der topografischen Gegebenheiten wird das Untersuchungsgebiet als eben betrachtet, auf eine modelltechni-sche Abbildung des Geländes wurde verzichtet.

Die effektive Quellhöhe wurde gemäß Richtlinie VDI 3782 Blatt 3 (Ausgabe Juni 1985) be-stimmt. Maßgeblich hierfür ist der emittierte Wärmestrom, der wiederum vom Abgasvolumen-strom und der Abgastemperatur abhängt. Für die Berechnung der Umwandlung von NO in NO2 wurden die in Richtlinie VDI 3782 Blatt 1 (Ausgabe Oktober 1992) angegebenen Um-wandlungszeiten (die von der jeweiligen meteorologischen Situation abhängen) verwendet. Im Abgasstrom wurde konservativ eine Verteilung von 10% NO2 und 90% NO angesetzt.

Für Staub wurde die Korngrößenverteilung nach unterschiedlichen Quellen (Dampferzeuger, Staubfilter der Silos, Staubfilter bei Kohleumschlag und Kohleumschlag) differenziert; für die Hauptquelle Dampferzeuger wurde der PM10-Anteil mit 90% abgeschätzt.

Des Weiteren ist eine Berücksichtigung von Bebauung mittels eines diagnostischen Strö-mungsmodells nach TA Luft Anhang 3, Punkt 10 notwendig, da die Schornsteinhöhe mit 180 m weniger als das 1,7-fache der höchsten nahe gelegenen Gebäude (Kesselhaus) be-trägt. Die Rauhigkeitslänge wird mit z0 = 0,2 m angesetzt, wodurch der Einfluss der umge-benden Bebauung ausreichend berücksichtigt ist.

Die Konzentration an den Aufpunkten wird als Mittelwert über ein vertikales Intervall vom Erdboden bis 3 m Höhe über dem Erdboden berechnet, sie ist damit repräsentativ für eine Aufpunkthöhe von 1,5 m über Flur. Die so für ein Volumen bzw. eine Fläche des Rechengit-ters berechneten Mittelwerte gelten als Punktwerte für die darin enthaltenen Aufpunkte. Die vom Partikelmodell benötigten meteorologischen Grenzschichtprofile und die hierzu benötig-ten Größen (Windrichtung in Anemometerhöhe, Monin-Obukhov-Länge, Mischungsschicht-

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höhe, Rauhigkeitslänge und Verdrängungshöhe) wurden gemäß Richtlinie VDI 3783 Blatt 8 und entsprechend den in Anhang 3 der TA Luft [2002] festgelegten Konventionen bestimmt.

3.2 Die Vorbelastungssituation durch Luftschadstoffe

Eine wesentliche Größe zur Einschätzung der Gesamtbelastung durch das geplante Kohle-kraftwerk ist die bestehende Vorbelastung im Beurteilungsgebiet. Der Hauptschwerpunkt der Erhebung liegt dabei auf der Schadstoffbelastung der Luft, da primär in diesem Medium die Zusatzbelastungen durch ein Kohlekraftwerk zu erwarten sind. Nachfolgend wird alleine die bestehende Vorbelastungssituation für die Luft diskutiert, die Vorbelastungssituation in den Immissionsmedien Wasser und Boden wird in den entsprechenden Unterkapiteln themati-siert.

3.2.1 Grundlage zur Ermittlung der Vorbelastung

Rechtsgrundlage zur Prüfung der Schutzpflicht bildet bei dem geplanten Vorhaben die TA Luft [2002]. Nach Nr. 4.1 soll die Bestimmung von Immissionskenngrößen wie Lang- und Kurzzeitwerte der Vor- oder der Zusatzbelastung (IJV, IJZ, etc.) bei Schadstoffen für die Im-missionswerte festgelegt sind entfallen:

a) wegen geringer Emissionsmassenströme, b) wegen einer geringen Vorbelastung oder c) wegen einer irrelevanten Zusatzbelastung.

Für das geplante Kohlekraftwerk liegen nur die Emissionen von Stickstoffoxiden, Staub und Schwefeldioxid, Quecksilber und Arsen über den Bagatellmassenströmen der TA Luft (Nr. 4.6.1.1; Tabelle 7). Somit wäre streng genommen nur für diese Parameter die Bestimmung der Zusatzbelastung notwendig. Für alle Luftschadstoffe ergibt die Immissionsprognose zur Ermittlung der Zusatzbelastung, dass die errechnete Zusatzbelastung lag in allen Fällen deutlich unterhalb der Irrelevanzgrenze des jeweiligen Immissions-Jahreswertes liegt. Somit wäre streng genommen keine Bestimmung der Vorbelastung notwendig.

In den folgenden Kapiteln werden Kenndaten zur Vorbelastung für die relevanten Luftschad-stoffe anhand verfügbarer Quellen zusammengestellt, obwohl dies nach Maßgabe der TA Luft nicht erforderlich ist. Darüber hinaus wird vom Antragsteller in Abstimmung mit der Ge-nehmigungsbehörde ein Messprogramm zur Ermittlung der Vorbelastung mit Luftschadstof-fen durchgeführt.

Insgesamt dienen für eine Einschätzung der ermittelten Vorbelastungssituation

• Messergebnisse aus den Luftqualitätsmessungen des Landes Schleswig-Holstein insbesondere die Ergebnisse der zum Standort nächstgelegenen Stationen

• bundesweit bestimmte Messergebnisse aus ländlichem, städtischem und industriel-lem Umfeld

In Kapitel 3.2.4 wird die bestehende Vorbelastungssituation auf dem Hintergrund der beste-henden Emissionssituation (Hausbrand, Kraftwerk, Verkehr, Industrie und Kleingewerbe) analysiert, ihre Ursachen ermittelt und eine qualitative Abschätzung als Prognose über die

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zukünftige Entwicklung im Untersuchungsgebiet geleistet. Die Aussagen zur Ursache der bestehenden Belastungssituation beruhen auf

• Angaben zur Anlagenstruktur und Emissionen der in den Emissionskatastern erfass-ten genehmigungsbedürftigen Anlagen

• Angaben zum Endenergieverbrauch und Emissionen der nicht genehmigungsbedürf-tigen Feuerungsanlagen

• Angaben zu Emissionen des Verkehrs

Die sich anschließende Prognose der Entwicklung der Belastungssituation dient der Ein-schätzung der Vorbelastungssituation zu einem Zeitpunkt, an dem das geplante Kohlekraft-werk in Betrieb ist. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Einschätzung der Vorbe-lastungssituation.

3.2.2 Bestehende Immissionsbelastungen im Untersuchungsgebiet

In ca. 3 km Entfernung des Standortes Brunsbüttel werden Immissionsbelastungen der Au-ßenluft durch die kontinuierlich betriebenen Messstation des Staatlichen Umweltamts Itzehoe erfasst. Die in diesem Kapitel dargestellten Werte basieren auf den Messberichten [StUA Itzehoe 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007]. Die räumliche Lage der Messstation ist Abbildung 3.2-1 zu entnehmen.

Abb. 3.2-1 Lage der LÜSH-Messstation Brunsbüttel

Quelle: StUA Itzehoe [2006a]

Vorbelastung durch anorganische Luftschadstoffe

Tab. 3.2-1 gibt einen Überblick über die mittlere Jahresbelastung mit anorganischen Luft-schadstoffen sowie für Ozon für die Jahre 1999 bis 2007 an der Station Brunsbüttel-Holstendamm.

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Tab. 3.2-1 Immissionsbelastung – Jahresmittelwerte der Station Brunsbüttel 1999-2007

Parameter 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007Schwefeldioxid (SO2) Schwefeldioxid (SO2) Jahresmittelwert, µg/m3 6 5 5 5 5 5 6 5 6

Anzahl Überschreitungen des 1-h-Werts für SO2

0 0 0 4 12

Anzahl Überschreitungen des 24-h-Werts (für SO2)

0 0 0 0 1

Stickoxide (NOx) Stickstoffdioxid (NO2), Jahresmit-telwert, µg/m3 17 16 15 17 18 16 16 15 15

Zahl der Überschreitungen des 1-h-Werts für NO2

0 0 0 0 0

Stickstoffmonoxid (NO), Jahresmittelwert, µg/m3 4 4 3 4 4 4 4 3 3,5

Summe Stickoxide (NOx als NO2), Jahresmittelwert, µg/m3 23 22 20 23 24 22 22 20 20

Schwebstaub Schwebstaub, Jahresmittel, µg/m3 20 29 25

Schwebstaub (PM10), Jahresmittel, µg/m3 22 26 21 22 23 20

Anzahl Überschreitungen des 24-h-Werts für PM10 31 6 8 11 5

Daraus wird ersichtlich, dass die Jahresmittelwerte für Schwefeldioxid insgesamt deutlich unterhalb dem nach TA Luft [2002] genannten Jahres-Immissionswert von 50 µg/m³ zum Schutz der menschlichen Gesundheit liegen. Wie auch aus der nachfolgenden Abbildung deutlich wird, kann somit die Belastung mit Schwefeldioxid in der Umgebung des Standortes als unproblematisch angesehen werden. Der höchste ermittelte Jahresmittelwert von 6 µg/m³ im Jahr 2005 entspricht 12% des Immissionswertes der TA Luft [2002] und selbst der Jah-res-Immissionswert der TA Luft [2002] zum Schutz von Ökosystemen von 20 µg/m³ würde nur zu 30% ausgeschöpft werden.

Die Luftbelastung durch Kohlenmonoxid hat sich in den letzten Jahren in Gesamtdeutsch-land so deutlich entspannt, dass in der Regel keine zwingende Notwendigkeit mehr zur Reg-lementierung für diesen Schadstoff besteht. Entsprechend ist Kohlenmonoxid nicht mehr in der TA Luft [2002] geregelt. Nach der alten TA Luft [1986] war ein Jahres-Immissionswert von 10 mg/m³ vorgeschrieben; in der 22. BImSchV gilt seit 1.1.2005 ein Grenzwert von 10 mg/m³ für das 8-Stunden-Mittel. Aus der lufthygienischen Überwachung in Schleswig-Holstein wurde im Jahr 2006 als Maximalwert in der Bahnhofstrasse in Kiel 0,83 mg/m3 ge-messen, der Grenzwert für das der 22. BImSchV wurde in keinem 8-Stunden-Mittel des Jah-res überschritten [StUA Itzehoe, 2007]. Die Belastung mit Kohlenmonoxid im Beurteilungs-gebiet kann als unproblematisch angesehen werden.

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Abb. 3.2-2 Grafische Darstellung der Jahresmittelwerte für SO2, PM10 und NO2 an der Station Brunsbüttel in den Jahren 2000 bis 2007, angegeben in Prozent Aus-schöpfung des jeweiligen Jahres-Immissionswert der TA Luft [2002]

0%

20%

40%

60%

80%

100%

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

Aus

schö

pfun

g TA

Luf

t [20

02] i

n % SO2

NO2PM10

Etwas anders gestaltet sich dieses Bild für die Belastung mit Feinstaub, angegeben als PM10. Hier schöpft der höchste ermittelte Jahresmittelwert von 26 µg/m³ im Jahr 2003 den Jahres-Immissionswert der TA Luft [2002] von 40 µg/m³ zu 65% aus. Der Tages-Immissionswert für PM10 von 50 µg/m³, der nach TA Luft [2002] maximal 35 mal überschrit-ten werden darf, wurde im Jahr 2003 an 31 Tagen überschritten; im Jahr 2007 an 5 Tagen. Tendenziell kann damit und unter Beachtung der ermittelten Jahreswerte davon ausgegan-gen werden, dass es in der Standortumgebung zu keinen Überschreitungen des Tages-Immissionswertes der TA Luft [2002] kommt. Insgesamt kann damit die Vorbelastung durch PM10 in der Umgebung des Standortes als erhöht angesehen werden.

Günstiger als bei PM10 stellt sich die Situation bezüglich der Belastung durch Stickstoffdi-oxid dar. Hier wurde der Jahres-Immissionswert der TA Luft [2002] durch den höchsten er-mittelten Jahresmittelwert von 27 µg/m³ im Jahr 2003 an der Station 45% ausgeschöpft. Die maximalen 1-h-Mittelwerte überschritten in keinem Jahr den Stunden-Immissionswert der TA-Luft [2002] von 200 µg/m³ (zulässige Überschreitungshäufigkeit 18 mal). Damit werden die Immissionswerte der TA Luft mit der gegebenen Vorbelastung sicher eingehalten.

Ergebnisse der orientierenden Messungen 2000/2001 und 2004/2005

Von Oktober 2000 bis März 2001 wurden an der Messstation Brunsbüttel, Gorch-Fock-Straße orientierende Messungen durchgeführt [StUA Itzehoe 2002a]. Die Lage der Messsta-tion Gorch-Fock-Straße ist in Abb. 3.2-3 dargestellt; die Ergebnisse für Stickoxide in Abb. 3.2-4 zusammengefasst. Für Kohlenmonoxid lag der höchste 8-h-Mittelwert in der Messwa-gen Gorch-Fock-Straße bei 1,01 mg/m3 und damit deutlich unter dem ab 2005 gültigen Grenzwert der 22. BImSchV. Der Konzentrationsverlauf für Stickstoffdioxid ist an beiden Standorten ähnlich. Es ergeben sich teilweise leichte Unterschiede in der Höhe der Konzent-rationen, die standortbedingt sind. Die Messstation im Industriegebiet steht auf völlig unbe-

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bautem Gelände, der Standort des Messwagens war dagegen von Wohnbebauung mit dem entsprechenden KFZ-Verkehr der Anwohner beeinflusst.

Abb. 3.2-3 Lage der Messstation Brunsbüttel, Gorch-Fock-Straße [StUA Itzehoe, 2002a]

Abb. 3.2-4 Tagesmittelwerte für Stickstoffdioxid in Brunsbüttel, Gorch-Fock-Straße und Industriegebiet [StUA Itzehoe, 2002a]

Im Rahmen der lufthygienischen Überwachung Schleswig-Holsteins (LÜSH) wurden im Zeit-raum Dezember 2003 bis November 2005 Messungen an insgesamt 16 Standorten im Be-reich der Nord-Ostsee-Kanal-Schleusen und von Kaianlagen in Kiel, Brunsbüttel, Lübeck-Travemünde und Lübeck-Siems durchgeführt. Ziel dieses Messprogramms war es, die Luft-

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schadstoffsituation an dem jeweils untersuchten Standort einzuschätzen und Hinweise auf die Notwendigkeit umfangreicherer Ermittlungen zu geben. Die Lage der Messstation Bruns-büttel-Schleuse ist in Abb. 3.2-5 dargestellt; die Ergebnisse in Tab. 3.2-2 zusammengefasst.

Bei den Schwefeldioxidkonzentrationen ist der Jahresmittelwert an der Schleuse mit 16 bzw. 17 µg/m3 deutlich über dem Wert an der LÜSH-Station im Industriegebiet mit 5 bzw. 6 µg/m3. Der Einfluss des Schiffsverkehrs an den gemessenen Werten im Bereich der Schleuse in Brunsbüttel ist deutlich zu erkennen. Bei den Stickstoffdioxidkonzentrationen ist der Jahres-mittelwert an der Schleuse mit 23 bzw. 24 µg/m3 ebenfalls über dem Wert an der LÜSH-Station im Industriegebiet mit 15 bzw. 16 µg/m3. Dies ist auf den Einfluss des Schiffs- und Strassenverkehrs zurückzuführen.

Abb. 3.2-5 Lage der Messstation Brunsbüttel-Schleuse

Tab. 3.2-2 Ergebnisse des orientierenden Messprogramms am Standort Brunsbüttel-

Schleuse 2004/2005

2004 Schwefeldioxid [μg/m³]

Stickstoffdoxid [μg/m³] 2005 Schwefeldioxid

[μg/m³] Stickstoffdi-oxid [μg/m³]

Dez 2003 31 29 Dez 2004 27 38 Jan 2004 21 29 Jan 2005 22 25 Feb 2004 11 21 Feb 2005 13 26

März 2004 17 29 März 2005 3 26

April 2004 12 22 April 2005 17 27 Mai 2004 7 15 Mai 2005 11 19 Juni 2004 10 15 Juni 2005 9 16 Juli 2004 10 18 Juli 2005 7 15 Aug 2004 18 22 Aug 2005 14 15 Sep 2004 20 24 Sep 2005 18 24 Okt 2004 29 29 Okt 2005 31 29 Nov 2004 11 19 Nov 2005 36 26

Mittelwert 16 23 Mittel-wert 17 24

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Vorbelastung durch Ozon

Ozon wird ebenfalls and der Stationen Brunsbüttel gemessen. Die Werte sind in Tab. 3.2-3 zusammengestellt.

Tab. 3.2-3 Ergebnisse des LÜSH-Messprogramms am Standort Brunsbüttel für Ozon

Jahr Jahresmittel-wert, µg/m3

Anzahl Über-schreitungen des 8-h-Werts von 120 µg/m3

Anzahl Über-schreitungen des 8-h-Werts von 110 µg/m3

Anzahl Über-schreitungen des 1-h-Werts von 180 µg/m3

Ozon AOT 40, µg/m3 * h

1998 52 12 0 1999 54 30 2 2000 49 14 1 11.031 2001 49 14 13 1 8.624 2002 52 13 29 0 10.471 2003 52 24 40 1 13.099 2004 50 11 - 0 4.176 2005 50 5 - 0 7.682 2006 50 17 - 1 14.966

Vorbelastung durch Schwermetalle im Schwebstaub

An der Station Brunsbüttel wurden in den Jahren 1999 und 2000 auch Schwermetalle im Schwebstaub gemessen. Nachfolgend sind die ermittelten Konzentrationen aufgeführt. Die maximal gemessenen Konzentrationen von Blei und Cadmium liegen deutlich unterhalb der Grenzwerte nach TA Luft [2002]. Die Belastung mit Blei im Schwebstaub schöpft den TA Luft Grenzwert von 0,5 µg/m³ maximal zu 2.4% aus, die Belastung mit Cadmium im Schwebstaub den TA Luft Grenzwert von 0,02 µg/m³ maximal zu 1.7%. Ebenso liegen die maximal gemes-senen Konzentrationen von Arsen, Nickel und Antimon deutlich unter den Zielwerten der 22. BImSchV. Die Belastung mit Arsen im Schwebstaub schöpft den Zielwert von 6 ng/m³ maxi-mal zu 23% aus, die Belastung mit Nickel im Schwebstaub schöpft den Zielwert von 20 ng/m³ maximal zu 17% aus; bei Antimon wird der Zielwert von 20 ng/m³ zu maximal zu 4.5% ausgeschöpft. Die Belastung mit Schwermetallen am Standort ist als unkritisch anzusehen.

Tab. 3.2-4 Schwermetalle im Schwebstaub an der Messstation Brunsbüttel, 1994 bis 2004

Parameter 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004Blei, Jahresmittel, ng/m3 20 19 19 15 13 12 12 10 8,1 9,3 6,1

Cadmium Jahresmittel, ng/m3 0,44 0,49 0,51 0,42 0,34 0,34 0,33 0,19 0,3 0,3 0,18

Arsen, Jahresmittel, ng/m3 2,1 1,9 1,8 1,4 2 1,2 0,6 1 0,8 1,4 1,0

Nickel, Jahresmittel, ng/m3 3,4 5 3,5 3 3,4 3,5 3,4 3,1 3,3 2,9 3,0

Antimon, Jahresmittel, ng/m3 0,7 0,7 1 0,9 0,5 0,7 0,8 0,9 0,7

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Vorbelastung durch Partikelniederschlag

Staubniederschlagsmessungen geben einen Anhaltspunkt für die Belastung von Böden durch Luft getragene Schadstoffe. Nach TA Luft [2002] sind hier neben dem Staubnieder-schlag selbst einige Schwermetalle und deren Verbindungen reglementiert (s. Kap. 3.1.2). In Tab. 3.2-5 sind die Ergebnisse der Untersuchungen in Brunsbüttel aus den Jahren 2000 bis 2007 zusammen gestellt. Neben der Messstation Brunsbüttel wurden bis 2002 auch Mes-sungen an zwei weiteren Standorten auf dem Gelände der Bayer AG durchgeführt (Bruns-büttel 1 und 2). Weiterhin sind die Messwerte der Messstelle Westerbüttel nordwestlich von Brunsbüttel dargestellt. Als Schwermetalle im Staubniederschlag wurden die Metalle Arsen, Blei, Cadmium und Nickel ermittelt, für die ebenfalls nach TA Luft reglementierten Schwer-metalle Quecksilber und Thallium liegen keine Messwerte vor.

Vorbelastung durch organische Schadstoffe

Neben den klassischen anorganischen Luftschadstoffen wurden in Brunsbüttel an auch or-ganische Luftschadstoffe erfasst. In Tab. 3.2-6 sind die verfügbaren Messergebnisse für Benzol und Benzo(a)pyren zusammengefasst aufgeführt.

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Tab. 3.2-5 Ergebnisse der Messungen für Partikelniederschlag und die Inhaltsstoffe an den Messstellen in Brunsbüttel und Westerbüttel

Messstelle und Parameter 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007Messstelle Brunsbüttel-Holstendamm

Summe Staubniederschlag, g/m2*d 0,042 0,066 0,062 0,047 0,051 0,048 0,045 0,066

Blei im Staubniederschlag, µg/m2*d 11,4 14,5 11,9 16,7 7,2 6,8 14,5 7,5

Cadmium im Staubniederschlag, µg/m2*d 0,11 0,14 0,17 0,12 0,11 0,09 0,08 0,1

Arsen im Staubniederschlag, µg/m2*d 0,17 0,36 0,49 0,43 0,22 0,35 0,35 0,3

Nickel im Staubniederschlag, µg/m2*d 3,32 4,87 3,12 7,46 6,09 2,81 3,61 4,1

Kupfer im Staubniederschlag, µg/m2*d 4,08 4,76 4,80 5,13 4,25 4,90 4,40

Antimon im Staubniederschlag, µg/m2*d 0,35 0,46 0,49 0,56 0,35 0,44

Messstelle Brunsbüttel 1 Summe Staubniederschlag, g/m2*d 0,046 0,042 0,049 Blei im Staubniederschlag, µg/m2*d 10,7 7,5 9,3 Cadmium im Staubniederschlag, µg/m2*d 0,19 0,11 0,11 Arsen im Staubniederschlag, µg/m2*d 0,29 0,42 0,37 Nickel im Staubniederschlag, µg/m2*d 2,5 4,5 2,3 Kupfer im Staubniederschlag, µg/m2*d 3,8 5,3 3,9 Antimon im Staubniederschlag, µg/m2*d 0,35 0,21 0,32

Messstelle Brunsbüttel 2 Summe Staubniederschlag, g/m2*d 0,078 0,094 0,11 Blei im Staubniederschlag, µg/m2*d 10,8 8,1 12,2 Cadmium im Staubniederschlag, µg/m2*d 0,22 0,21 0,13 Arsen im Staubniederschlag, µg/m2*d 0,19 0,36 0,40 Nickel im Staubniederschlag, µg/m2*d 1,7 2,2 1,7 Kupfer im Staubniederschlag, µg/m2*d 4,2 5,0 5,5 Antimon im Staubniederschlag, µg/m2*d 0,30 0,25 0,36

Messstelle Westerbüttel Summe Staubniederschlag, g/m2*d 0,039 0,045 0,048 Blei im Staubniederschlag, µg/m2*d 10,3 9,1 8,1 Cadmium im Staubniederschlag, µg/m2*d 0,10 0,13 0,11 Arsen im Staubniederschlag, µg/m2*d 0,25 0,49 0,42 Nickel im Staubniederschlag, µg/m2*d 1,3 1,5 1,1 Kupfer im Staubniederschlag, µg/m2*d 2,5 3,2 3,3 Antimon im Staubniederschlag, µg/m2*d 0,25 0,33 0,41

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Tab. 3.2-6 Messwerte in Brunsbüttel für Benzol und Benzo(a)pyren in der Außenluft

Parameter Ort und Zeit Mittelwert im Messzeitraum

Benzol Brunsbüttel, Gorch-Fock-Straße Oktober 2000-März 2001 1,0 µg/m3

Benzol Brunsbüttel, Industriegebiet Oktober 2000-März 2001 0,7 µg/m3

Benzo(a)pyren Brunsbüttel, Industriegebiet Januar – Dezember 2001 0,17 ng/m3

Benzo(a)pyren Brunsbüttel, Industriegebiet Januar – Dezember 2002 0,44 ng/m3

Benzo(a)pyren Brunsbüttel, Industriegebiet Januar – Dezember 2003 0,15 ng/m3

Von den angegebenen organischen Luftschadstoffen wird Benzol in der TA Luft [2002] zum Schutz der menschlichen Gesundheit reglementiert, der darin vorgegebene Jahres-Immis-sionswert beträgt 5 µg/m³. Dieser Wert wurde im Messzeitraum lediglich zu 20% ausge-schöpft und liegt ebenfalls unterhalb des vom LAI vorgeschlagenen Wertes zur Minderung des Krebsrisikos (2,5 µg/m³ bei einem Risiko von 1:2.500). Die im Jahr 2001 gemessene Konzentration von Benz(a)pyren von 0,2 ng/m3 schöpft den ab 2012 geltenden Zielwert der 22. BImSchV von 1 ng/m3 zu 20% aus. Insgesamt kann somit auf der Basis der vorliegenden Daten von einer geringfügigen Belastung der Außenluft mit organischen Schadstoffen aus-gegangen werden.

3.2.3 Vorhabensbezogenes Messprogramm

In Abstimmung mit dem STUA Itzehoe, Abteilung Lufthygienische Überwachung Schleswig-Holstein (LÜSH) wurde ein vorhabensbezogenes Messprogramm abgestimmt, das vom TÜV Nord Umweltschutz organisiert wird; die Ergo Forschungsgesellschaft, Hamburg wurde mit der Durchführung der Messungen beauftragt. Die Messungen fanden von Juni 2007 bis Mai 2008 über den Zeitraum von 12 Monate statt.

Folgende Komponenten wurden mit der angegebenen Häufigkeit untersucht:

• Staubniederschlag (StN) – Monatsmittelwerte • Schwermetalle im Staubniederschlag (StN) – Monatsmittelwerte für Arsen, Blei,

Cadmium, Chrom Kupfer, Nickel und Vanadium • PCDD/F im Staubniederschlag (StN) — Monatsmittelwerte • PCDD/F in der Außenluft - 2 Proben im Monat über je ca. 120 h • Schwebstaub PM10 (SSt) - 10 Tagesmittelwerte im Monat • Quecksilber (Hg) im Staubniederschlag (StN) - Monatsmittelwerte • Gasförmiges Quecksilber (Hg) - wöchentlich eine Probenahme über 24-48 h • Stickstoffdioxid (NO2) - Monatsmittelwerte

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Folgende Messpunkte wurde abgestimmt:

• BE1: Brunsbüttel; Jahnstraße 2, Schule Süd (siehe Abb. 3.2-6) • BE2: Brunsbüttel; LÜSH-Meßstation „Holstendamm" (siehe Abb. 3.2-1) • BE 3: Brunsbüttel; kommunale Kläranlage Ostertweute siehe Abb. 3.2-6)

Abb. 3.2-6 Lage der Messstellen BE 1 und BE 3 des vorhabensbezogenen Messpro-gramms

Das Untersuchungsprogramm ist in Tab. 3.2-7 beschrieben. Die Messergebnisse sind in Tab. 3.2-8 zusammengestellt.

Tab. 3.2-7 Untersuchungsumfang des vorhabensbezogenen Messprogramms

Art der Luftverunreinigung Messpunk-te

Dauer der Probe- nahme

Bestim-mungen je Mess-

punkt Feinstaub (PM10) BE 1, BE 3 24 Stunden 120 Hg gasförmig BE 1, BE 2 48 Stunden 52 PCDD / PCDF BE 1 120 Stunden 24 Staubniederschlag BE 1, BE 3 Monatsprobe 12 Schwermetalle im Staubniederschlag BE 1, BE 3 Monatsprobe 12 PCDD / PCDF in der Deposition BE 1 Monatsprobe 12 Quecksilber (Hg) als Inhaltsstoff der Deposition BE 1, BE 2 Monatsprobe 12 NO2 mittels Passivsammler BE 1, BE 2 Monatsprobe 12

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Tab. 3.2-8 Ergebnisse des vorhabensbezogenen Messprogramms Juni 2007 bis Mai 2008 [TÜV Nord 2008a]

Art der Luftverunreinigung Einheit BE1 BE2 BE3

Stickstoffdioxid (NO2) µg/m3 21 17 Feinstaub (PM10) µg/m3 17 16 Hg gasförmig ng/m3 1,4 1,4 PCDD / PCDF in Außenluft b) fg/m3 21 Blei im Feinstaub (PM10) ng/m3 4,4 5,6 Arsen im Feinstaub (PM10) ng/m3 0,26 0,37 Cadmium im Feinstaub (PM10) ng/m3 0,12 0,13 Kupfer im Feinstaub (PM10) ng/m3 7,0 53 Chrom im Feinstaub (PM10) ng/m3 1,0 1,0 Nickel im Feinstaub (PM10) ng/m3 4,3 5,0 Vanadium im Feinstaub (PM10) ng/m3 9,2 8,5 Staubniederschlag mg / (m2*d) 0,082 0,062 PCDD / PCDF, Deposition b) pg/(m2*d) 1,0 Quecksilber (Hg) Deposition µg / (m2*d) 0,05 a) 0,05 a) Blei im Staubniederschlag µg / (m2*d) 5,2 11,7 Arsen im Staubniederschlag µg / (m2*d) 0,28 0,49 Cadmium im Staubniederschlag µg / (m2*d) 0,16 0,19 Kupfer im Staubniederschlag µg / (m2*d) 54 75 Chrom im Staubniederschlag µg / (m2*d) 1,8 3,2 Nickel im Staubniederschlag µg / (m2*d) 2,4 3,5 Vanadium im Staubniederschlag µg / (m2*d) 3,9 3,9 a) halbe Nachweisgrenze als Rechenwert eingesetzt b) Angaben in WHO-TEQ

Die Beurteilung anhand der Beurteilungswerte aus 22. BlmSchV, TA Luft und LAI/WHO zeigt, dass alle Untersuchungsergebnisse deutlich unter 70 % des jeweiligen Beurteilungs-wertes liegen und ein großer Teil der Untersuchungsergebnisse unter 10 % des jeweiligen Beurteilungswertes liegt.

Bei Fortschreibung der Untersuchungsergebnisse in vergleichbarer Hohe ist an den Messor-ten für die untersuchten Schadstoffe keine solche Annäherung der Vorbelastung an die Be-urteilungswerte zu erwarten, dass es bei bestimmungsgemäßen Betrieb des Kraftwerkes zur Ausschöpfung und sicher nicht zur Überschreitung der Beurteilungswerte kommen kann.

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3.2.4 Vergleich mit der regionalen und überregionalen Immissionssituation

Die beschriebenen Messergebnisse geben einen Überblick über die lufthygienische Ist-Situation im Beurteilungsgebiet. Dieser Situation werden im Folgenden mit Daten an anderen Standorten in Schleswig-Holstein sowie anderen Räumen der Bundesrepublik gegenüberge-stellt. Dabei wird zu beurteilen sein, ob die im Beurteilungsgebiet gemessenen Belastungen eher als hoch, mittel (bzw. für die Raumsituation typisch) oder niedrig einzustufen sind.

Vergleich mit der Situation in Schleswig-Holstein

Der Vergleich der Jahresmittelwerte an den Messstationen in Schleswig-Holstein für die Pa-rameter Schwefeldioxid, Feinstaub (PM10), Stickstoffdioxid und Ozon sowie für Blei, Cadmi-um, Arsen und Nickel im Feinstaub (PM10) in Abb. 3.2-7 bis Abb. 3.2-14 erlaubt einen Über-blick über die räumliche und zeitliche Variabilität der lufthygienischen Situation in der Umge-bung des Beurteilungsgebiets. Die Grafiken sind dem Jahresbericht 2007 des STUA Itzeho-he entnommen [Staatliches Umweltamt Itzehoe 2008].

Abb. 3.2-7 Jahresmittelwerte Schwefeldioxid an den Messstationen in Schleswig-Holstein

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Abb. 3.2-8 Jahresmittelwerte Schwebstaub an den Messstationen in Schleswig-Holstein

Abb. 3.2-9 Jahresmittelwerte Stickstoffdioxid an den Messstationen in Schleswig-Holstein

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Abb. 3.2-10 Jahresmittelwerte für Ozon an den Messstationen in Schleswig-Holstein

Abb. 3.2-11 Jahresmittelwerte für Blei im Feinstaub (PM10) an den Messstationen in

Schleswig-Holsteins, ng/m3

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Abb. 3.2-12 Jahresmittelwerte für Cadmium im Feinstaub (PM10) an den Messstationen in Schleswig-Holsteins, ng/m3

Abb. 3.2-13 Jahresmittelwerte für Arsen im Feinstaub (PM10) an den Messstationen in

Schleswig-Holsteins, ng/m3

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Abb. 3.2-14 Jahresmittelwerte für Nickel im Feinstaub (PM10) an den Messstationen in Schleswig-Holsteins, ng/m3

Durch die Trendgrafiken wird der deutliche Rückgang der Belastung der Außenluft in den vergangenen 20 Jahren anschaulich belegt. Die Werte in Brunsbüttel liegen derzeit im mittle-ren Bereich der Messstationen Schleswig-Holsteins.

3.2.5 Ursachen der Immissionsbelastung im Beurteilungsgebiet

Immissionsmessungen, wie die vorangehend dargestellten, geben eine Zustandsbe-schreibung der Luftbelastung in einem bestimmten Raum wieder. Zur Klärung der Frage, auf welche Ursachen diese Belastungen zurückgehen, sind zunächst Erhebungen der Emissi-onsquellen notwendig. Für die Immissionssituation im Beurteilungsgebiet kommen prinzipiell folgende Quellengruppen in Frage:

• Emissionen aus dem Hausbrand, • Emissionen aus dem Kraftfahrzeugverkehr • Emissionen der Heizwerke und Heizkraftwerke • Emissionen aus Industrie und Gewerbe • Belastung über den Ferntransport (d.h. Schadstoffeintrag durch entfernt liegende

Quellen)

Eine exakte Verknüpfung der Emissionsquellen mit den bestehenden lokalen Luftbe-lastungen ist im Rahmen dieser UVU nicht durchführbar. Wohl aber können die genannten Quellgruppen an ihrer jeweils qualitativen und quantitativen Bedeutung an der gesamten Schadstofffreisetzung beurteilt werden. Zur Klärung der Frage, welche Quellen nun maßgeb-lich als Verursacher der im bodennahen Bereich messbaren Immissionen anzusehen sind, wäre eine genaue Analyse der Ausbreitungsdynamik aller in Frage kommender Emittenten

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erforderlich. Eine Einschätzung der kausalen Zusammenhänge zwischen Emittenten und Immissionen kann an dieser Stelle daher anhand von Analogieschlüssen und Plausibilitäts-überlegungen gegeben werden.

Emissionen von Luftschadstoffen genehmigungsbedürftiger Anlagen

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (4. und 11. BImSchV) sind die Betreiber zahlreicher Anla-gen in Schleswig-Holstein verpflichtet Emissionserklärungen abzugeben, der Abgaberhyth-mus ist auf 4 Jahre erhöht worden (früher alle 2 Jahre). Öffentlich zugängliche Daten aus dem Kataster liegen nur für die Quellen vor, die der Berichterstattung nach dem Europäi-schen Emissionskataster (EPER) unterliegen. Die Berichtspflicht setzt bei vergleichsweise hohen Emissionsmassenströmen ein, z.B. 10 t/a bei PM10 und 100 t/a bei NOx und SO2. Im 100 km Umkreis um den Standort befinden sich 16 Betriebe, die summierten Emissionsdaten sind in Tab. 3.2-9 zusammengestellt.

Tab. 3.2-9 Im Europäischen Emissionskataster (EPER) verzeichneten Emissionen von Luftschadstoffen im Jahr 2004 aus Betrieben im 100 km Umkreis um den Standort

Emissionen in t/a Parameter Betriebe im 25

km-Umkreis Betriebe im 100 km-

Umkreis 1,2-Dichlorethan (DCE) - - As und Verbindungen 0,28 0,10 Benzol - 4,0 Cd und Verbindungen 38 0,038 CH4 1.200 1.200 Chlor und anorganische Chlorverbindungen 59 102 CO - 11.200 CO2 2.130.000 5.049.000 Cr und Verbindungen - 0,14 Cu und Verbindungen - 0,14 Dichlormethan (DCM) - Fluor und anorganische Fluorverbindungen - 44 HCN - - HFC - - Hg und Verbindungen - 0,073 N2O 38 80 NH3 165 165 Ni und Verbindungen - 2,2 NMVOC 295 409 NOx 1.273 8.213 Pb und Verbindungen - - PCDD+PCDF (Dioxine+Furane) - - PFC - 19 PM10 - 470 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe - 0,10 SF6 - - SOx 5.710 10.596

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Emissionen aus anderen Quellen

Neben den nach EPER berichtspflichtigen Quellen sind weitere Quellen von Bedeutung:

• genehmigungspflichtige Quellen, die nicht berichtspflichtig unter EPER sind • nicht genehmigungspflichtige stationäre Quellen (z.B. Hausheizung) • verkehrsbedingte Emissionen (Strasse, Schiene, Schifffahrt, Flugverkehr) • weitere Quellen (z.B. Landwirtschaft)

Da hierfür ein Emissionskataster nicht vorliegt, können an dieser Stelle keine spezifischen Daten ausgewertet werden. In den Daten zur Vorbelastung von Luftschadstoffen ist der Bei-trag dieser Quellen erfasst.

Neben lokalen Verursachern von Immissionen kommt ebenso der Import von Schadstoffen durch Langstreckentransport in Frage. Der Ferneintrag von Luftschadstoffen spielt insbeson-dere für solche mit einer langen Aufenthaltswahrscheinlichkeitsdauer in Luft wie beispiels-weise Feinpartikel eine wichtige Rolle. So konnte eine Verursacheranalyse (1992) für Schwebstaub an der TU Berlin im Fachgebiet Luftreinhaltung nachweisen, dass bis zu 2/3 der gegebenen Schwebstaubimmissionsbelastung von Quellen außerhalb West-Berlins ver-ursacht wurden.

In einer ähnlichen Fallstudie von Paffrath et al. [1987] über den Beitrag zum Ferntransport von SO2 zur lokalen Luftverschmutzung in der Bundesrepublik, konnte u.a. für den Großraum Nürnberg nachgewiesen werden, dass die weit überdurchschnittlich hohen SO2-Belastungen im oberfränkischen Raum überwiegend durch Massenflüsse aus der ehemaligen CSSR und Sachsen verursacht wurden. Aus den Messungen schlossen Paffrath et al. [1987], dass gro-ße Teile der messbaren Gesamtfracht demnach dem Ferntransport entstammen.

In welchem Umfang Ferntransport Einfluss auf die Immissionssituation am Standort Bruns-büttel hat, kann im Rahmen dieser UVU nicht ermittelt werden, es ist jedoch anzunehmen, dass insbesondere für die Schadstoffe PM10, SO2 und auch NO2 ein anteiliger Import gege-ben ist.

3.2.6 Prognose der künftigen Entwicklung der Immissionsbelastung im Beurteil-ungsgebiet

Die vorangehenden Erläuterungen versuchen ein Bild über die derzeitige Belastungssituation im Beurteilungsgebiet zu vermitteln. Die Versuche zur Analyse der Emittentenstruktur im Untersuchungsgebiet konnten diese ermittelte Belastungssituation nur bedingt herleiten, da zum einen keine ausführlichen aktuellen Daten diesbezüglich vorliegen und zudem eine Ver-ursacheranalyse der Immissionsbelastung über den Rahmen der UVU hinausgeht.

Es stellt sich nun die Frage, inwieweit diese Daten auf die folgenden Jahre und damit auf den Zeitraum ab der Inbetriebnahme des Kohlekraftwerks übertragbar sind. Um dies zu prü-fen, soll an dieser Stelle eine Prognose der künftigen Immissionsentwicklung gegeben wer-den. Hierzu wird folgendermaßen vorgegangen:

• Zuerst werden anhand einer Beschreibung der bundesweit erkennbaren Großtrends (z.B. durch Einführung von Verordnungen und technischer Standards) die mut-maßlich eher kritischen Sektoren der Luftbelastung ausgewählt.

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• Dann werden anhand der vorliegenden Emissionserhebungen und Immissions-messungen aus verschiedenen Zeiträumen die bisher bei den einzelnen Schad-stoffen zu beobachtenden Entwicklungstrends im Untersuchungsgebiet herausge-arbeitet. Hierin wird auch die Frage nach künftig zusätzlichen Quellen im Untersu-chungsgebiet gestellt. Daraus kann in erster Näherung abgeleitet werden, ob die Belastung durch einen bestimmten Schadstoff in den letzten Jahren zugenommen hat und ob die vorangehend diskutierten Großtrends auch für das Betrachtungsge-biet zutreffen.

• Schließlich wird anhand der bekanntermaßen kritischen Quellengruppe Verkehr ei-ne Analyse der dort zu erwartenden Entwicklung des Schadstoffausstoßes erstellt.

Allgemeine Großtrends

Im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte wurden insbesondere durch die in diesem Zeitraum erlassenen Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz große Fortschritte im Be-reich der Luftreinhaltung erzielt. Als bemerkenswertes Beispiel ist hier das vielfach als Leit-parameter für Luftverschmutzung zitierte Schwefeldioxid anzuführen. Hierzu hat insbesonde-re die 1983 eingeführte Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) beigetragen, die eine beträchtliche Entschwefelung der deutschen Kohlekraftwerkanlagen nach sich gezogen hat. Ebenfalls deutliche Minderungen der Immissionsbelastung im Zuge von rechtlichen Re-gelungen (ebenfalls 13. BImSchV und v.a. Verschärfung der EU-Abgasvorschriften) wurden auch bei anderen Schadstoffen wie NO2 und Staub erreicht.

Mit der Novellierung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immis-sionsschutzgesetz, der TA Luft [1986], wurden Emissionsbeschränkungen für emittierende Anlagen jeglicher Art, soweit sie gewisse Massenströme überschreiten, eingeführt bzw. ver-schärft. Dabei wurden erstmals Schwermetalle und organische Stoffe einbezogen. Das Ge-nehmigungsrecht schreibt seither die Berücksichtigung der Auswirkungen von Planungen auf die Immissionssituation (Immissionsprognose) vor. Große punktuelle Emissionsquellen, wie Kohlekraftwerke oder große Produktionsanlagen, haben somit in den vergangenen Jahren ihre Frachten erheblich reduziert. Die novellierte TA Luft [2002] ebenso wie die erneute Ü-berarbeitung der Großfeuerungsanlagenverordnung beinhalten eine weitere Verschärfung der zulässigen Emissionsmassenströme durch genehmigungsbedürftige Anlagen. Dadurch ist auch für den zukünftigen Trend ein weiterer Rückgang der Luftbelastung durch diese E-mittentengruppe zu erwarten.

Über optimierte Verbrennungstechnik und Abgasreinigungsmaßnahmen an Großanlagen hinaus tragen u.a. auch verschiedene strukturelle Veränderungen bei der Energieversorgung zum rückläufigen Trend zahlreicher Luftschadstoffe (insbesondere SO2) bei. So wurden in zahlreichen Ballungsräumen Fernwärmesysteme eingerichtet. Dies hat zusammen mit einem gesteigerten Erdgasanteil bei der Versorgung der Haushaltungen zu einer deutlichen Minde-rung der Emissionen aus Hausbrand geführt. Die Novellierung der 1. BImSchV vom Dezem-ber 1993, wie auch die konsequente Umsetzung der Wärmeschutzverordnung von 1995 kann durch eine effizientere Energieausnutzung die Emissionen aus dem Hausbrand weiter senken.

Weitere Immissionsschutzverordnungen bzw. deren Novellierungen sind z.B. die 3. BImSchV vom September 1994 zuletzt geändert am 21. Dezember 2000 (BGBl. I Nr. 59 vom 28.12.2000 S. 1956), die den zugelassenen Schwefelgehalt von Diesel erheblich senkt (ab

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1996: 0,05%; bis dahin noch 0,2%). Nach einer weiteren Novellierung ist der Schwefelgehalt bei schwerem Heizöl auf 1% seit 2003 zu begrenzen, bei leichtem Heizöl soll der Wert ab 2008 auf 0,1% halbiert werden.

Nach der EU-Kraftstoffrichtlinie 98/70/EG wird der Schwefelgehalt in Otto- und Dieselkraft-stoffen weiter beschränkt werden. Gemäß Umsetzung in der 10. BImSchV (vom Dezember 1993 zuletzt geändert am 22. Dezember 1999 - BGBl. I Nr. 61 vom 31.12.1999 S. 2845) muss für beide Kraftstoffe ab dem 1. Januar 2005 europaweit ein maximaler Schwefelgehalt von 50 mg/kg eingehalten werden. Ottokraftstoff darf zusätzlich einen Aromatengehalt von 35 Vol% nicht überschreiten. Ansonsten gelten für die Kraftstoffbeschaffenheit die Vorgaben nach DIN EN 228 (vom Februar 2000) für Ottokraftstoff und nach DIN EN 590 (Februar 2000) für Dieselkraftstoff. Im Memorandum der Bundesregierung an die EU zur Einführung schwefelfreier Kraftstoffe verpflichtet sich Deutschland zudem ab dem 1. Oktober 2007 nur noch Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt < 10 ppm zu vermarkten. Ein „schwefelfreier“ Kraftstoff ist die Voraussetzung für weitere verbrennungstechnische Optimierungen am Fahrzeugmotor, die zu weiteren Emissionsminderungen v.a. bezüglich Stickstoffoxiden und Kohlenwasserstoffen führen. Ähnlich drastisch wie der Rückgang der Schwefeldioxidbelas-tung hat das strenge stufenweise umgesetzte Verbot des Einsatzes von verbleitem Otto-Kraftstoff zu einer erheblichen Reduzierung der Gesamtemission von Blei geführt.

Mit der 20. (vom Mai 98) und 21. BImSchV (vom Oktober 1992) werden Beschränkungen der Emissionen von leichtflüchtigen organischen Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen vorgeschrieben, sowie Kohlenwasserstoffemissionen (HC) bei der Betan-kung von Fahrzeugen begrenzt. Diese beiden Verordnungen haben zu einer Umrüstung so-wohl von Tankfahrzeugen wie auch Tankstellen geführt. Es wird allgemein geschätzt, dass 100.000 Tonnen der jährlich in der Bundesrepublik verbrauchten 2,7 Mio. Tonnen Otto-Kraftstoff auf dem Weg von den Raffinerien bis zur Tankstelle verdunsten bzw. durch Um-füllprozesse entweichen. Nochmals etwa die Hälfte wird beim Betanken der Kraftfahrzeuge an den Tankstellen freigesetzt3. Nach der 20. BImSchV sollen durch Gaspendelsysteme die Emissionen leichtflüchtiger Verbindungen beim Befüllen an Tankstellen weitgehend unter-bunden werden.

Beim Kfz-Verkehr selbst hat die Einführung des geregelten Drei-Wege-Katalysators als not-wendige Konsequenz der EU-Abgasrichtlinien trotz zunehmender Fahrleistung zu deutlichen Minderungen von Stickoxidemissionen, Kohlenwasserstoffen und Kohlenmonoxid aus dem Fahrzeugverkehr geführt. Die aktuellsten Emissionsgrenzwerte für Pkw finden sich in Tabelle 3.2-11. Die darin beschriebene Euro-3-Norm gilt seit 2000, die Euro-4-Norm soll ab 2005 für Neuwagen Verbindlichkeit haben. Allerdings dürften derzeitig auf den Markt gebrachte Neu-wagen bereits zu 70% der Euro-4-Norm genügen. Technisch ist mittlerweile auch die Einhal-tung des Grenzwertes für Partikel durch Rußfilter problemlos möglich. Bisher setzen viele Autohersteller auf motortechnische Maßnahmen zur Rußminderung; jedoch wurde kürzlich die Zusage der deutschen Automobilindustrie erreicht, sämtliche Diesel-Pkw mit Partikelfil-tern auszurüsten. Damit kann der mit EURO V zu erwartende Grenzwert für Dieselruß von 2,5 mg/m³ schon deutlich vor 2008 erreicht werden.

3 Laut Begründung des Regierungsentwurfs zur 20. BImSchV, BR-Drucksache 521/92

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Tab. 3.2-10 EU-Abgasgrenzwerte für Pkw ab 2000 in g/km

Schadstoff Euro-3-Norm seit 2000 Euro-4-Norm ab 2005 CO Otto:

Diesel: 2,3 0,64

Otto: Diesel:

1,0 0,5

HC + NOx Otto: Diesel:

- 0,56

Otto: Diesel:

- 0,3

NOx Otto: Diesel:

0,15 0,5

Otto: Diesel:

0,08 0,25

HC Otto: Diesel:

0,2 0,06

Otto: Diesel:

0,1 0,05

Partikel (PM) 0,05 0,025

Allgemein kann festgestellt werden, dass durch die genannten gesetzlichen Maßnahmen der vergangenen Jahre eine z.T. deutliche Emissionsminderung erzielt wurde. Dies gilt im We-sentlichen für die meisten Schadstoffgruppen. Eine Umkehr dieses Trends ist nicht zu erwar-ten. Vielmehr sprechen künftig umzusetzende Maßnahmen bzw. einzuhaltende Standards, gestützt durch entsprechende Emissionsprognosen dafür, dass weitere Emissionsminderun-gen und damit eine weitere Verbesserung der Luftqualität zu erwarten sind. Dies wird auch durch den Umstand unterlegt, dass die bundesdeutschen Regelungsstandards mittelfristig Einzug im östlich benachbarten Ausland halten, so dass auch Ferntransporte bzw. Importe von Luftschadstoffen rückläufig sein werden.

Trends der Emissionen und Immissionen im Untersuchungsgebiet

Für die Umgebung des Anlagenstandortes liegen keine spezifischen Emissionen des Stra-ßenverkehrs vor. Jedoch dürfte hier wie allgemein in Deutschland gelten, dass der Straßen-verkehr für NOx-Emissionen in ähnlicher Größenordnung verantwortlich zeichnet wie die ent-sprechenden Emissionen von genehmigungsbedürftigen Anlagen. Diese beiden Emittenten-gruppen sind damit hauptverantwortlich für die NOx-Belastung im Untersuchungsgebiet, der Beitrag aus Hausfeuerung ist demgegenüber gering. Hinsichtlich CO-Emissionen dürfte e-benfalls der Straßenverkehr in der Standortumgebung hauptverantwortlich sein.

Entwicklung der Schadstoffemissionen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen

Bezüglich der Emittentengruppe genehmigungsbedürftige Anlagen ist nach derzeitigem Kenntnisstand zu erwarten, dass weitere Emittenten (Industrieanlagen, Kraftwerke) für das Beurteilungsgebiet relevant werden könnten. Die lokale Emissionsstruktur kann sich ändern. Diese Änderungen werden jeweils in den Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sein.

Entwicklung der Schadstoffemissionen aus dem Kfz-Verkehr

Im Allgemeinen ist der Verkehr neben den typischen Verkehrsemissionen Ruß und Benzol auch der Hauptverursacher von CO-Emissionen und Mithauptverursacher für NOx-Emissionen. Des Weiteren bedeutend sind PM10-Emissionen. Eine signifikanten Erhöhung des Verkehrsaufkommens in der Standortumgebung ist nicht zu erwarten. Dem gegenüber steht allerdings hinsichtlich aller Fahrzeuggruppen ein Trend zur Minderung des Pri-märenergiebedarfs in Verbindung mit einer Verringerung des Schadstoffausstoßes. Die Ent-

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wicklungen bei der Schadstoffreduktion im Kfz-Abgas führen tendenziell zu einer Über-kompensation von anwachsenden Verkehrszahlen.

Als Beleg dafür ist in Abb. 3.2-15 die Entwicklung der Fahrleistung von 1980 bis zu dem Jahr 2020 als Trend-Szenario dargestellt. Die verschiedenen Linien zeigen die Entwicklung der Fahrleistung und der Emissionen von CO, CO2 (berechnet), NOx und HC. Die Abbildung ba-siert auf dem Daten- und Rechenmodell TREMOD: Schadstoffemissionen aus dem motori-sierten Verkehr in Deutschland 1980 bis 2020 im Auftrag des Umweltbundesamtes Berlin, das vom IFEU erstellt wurde.

Abb. 3.2-15 Straßenverkehr in Deutschland. Entwicklung der Fahrleistung, der CO-, CO2-, NOx- und HC-Emissionen.

0%

20%

40%

60%

80%

100%

120%

140%

160%

180%

200%

1990

1992

1994

1996

1998

2000

2002

2004

2006

2008

2010

2012

2014

2016

2018

2020

Fahrleistung CO2 CO NMHC NOx

Quelle: IFEU, berechnet mit TREMOD nach dem Inlandsprinzip

Da in Zukunft der Anteil von Fahrzeugen mit strikteren Emissionsstandards steigt, sind sin-kende Emissionen aus den Kfz und somit entsprechende Wirkung auf die Immissionen die Folge.

Entwicklung der Schadstoffemissionen aus dem Hausbrand

Eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Emissionssituation im Bereich des Haus-brandes kann für das Untersuchungsgebiet ebenfalls nur qualitativ abgeleitet werden. Allge-mein lässt sich feststellen, dass die Entwicklungen auf dem Bereich des Heizungssektors einen allgemeinen Stand erreicht hat, der nahe an die Brennwerttechnik herankommt, mit der eine vollständige Nutzung des Brennwertes des eingesetzten Primärenergieträgers er-möglicht wird. Eine Reduktion der Energieverluste auf etwa 10% ist Standard.

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3.2.7 Zusammenfassende Einschätzung der Luftvorbelastung

Gegenüber dem heutigen Stand ist für die Zukunft nicht von einer signifikanten Ver-schlechterung der Belastungssituation für das Untersuchungsgebiet auszugehen. So sind für die drei beschriebenen Emittentengruppen durch allgemeine Optimierungen eher Verbesse-rungen zu erwarten. Es ist daher davon auszugehen, dass die dargestellte derzeitige Immis-sionsbelastung auch für die folgenden Jahre repräsentativ ist und langfristig ein konservati-ves Bild der künftigen Vorbelastung zeichnet.

3.3 Die Zusatzbelastung mit Luftschadstoffen durch das Kohlekraftwerk

3.3.1 Luftseitige Emissionen des Kraftwerks

Die Zusatzbelastung durch das Kohlekraftwerk über luftgetragene Schadstoffe ist v.a. durch die Emissionen über den Kamin zu erwarten. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die nach der optimierten Verbrennung der Kohle als Standardbrennstoff nach der Rauchgasrei-nigung verbleibenden Luftschadstoffe, die über die Kamine abgeführt werden. Weitere Quel-len sind der Hilfsdampferzeuger sowie die Emissionen aus Kohletransport, -lagerung und -umschlag, ebenso wie aus dem Handling des Kalksteins und der Abfälle. Eine Übersicht über die Lage der Emissionsquellen ist Abb. 3.3-1 zu entnehmen.

3.3.2 Emissionsquelle Kamin

Kohlekraftwerke unterliegen den Bestimmungen der 13. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanla-gen) [13. BImSchV], die in ihrer jetzigen Form am 24. Juli 2004 in Kraft getreten ist. Für den vorliegenden Planungsfall werden die entsprechenden Emissionsgrenzwerte für Kohlekraft-werke mit einer Feuerungswärmeleistung >300 MW nach §3 der 13. BImSchV zugrunde ge-legt. Die in Tab. 3.3-1 zusammengestellten Antragswerte machen deutlich, dass die zulässi-gen Emissionsgrenzwerte für die Parameter Schwefeloxide, Stickstoffoxide, Staub und Koh-lenmonoxid beim Betrieb des Kraftwerks deutlich unterschritten werden; z.B. werden bei Stickstoffoxiden nur 40% der nach 13. BImSchV zulässigen Emissionen beantragt. Für die Ermittlung der Zusatzbelastung durch das Kraftwerk über luftgetragene Schadstoffe mittels einer Ausbreitungsrechnung bildet eine Reihe von physikalischen Parametern die notwendi-ge Grundlage. Dies sind in erster Linie die genauen Abgasmengen, die Abgastemperatur und die genaue Lage und Höhe der Emissionsquelle (Abgaskamin). Für die Ausbreitungs-rechnung wurde Maximallast mit Steinkohlefeuerung angenommen.

Die exakte Lage des Kamins sowie die bauliche Höhe sind in Tab. 3.3-2 aufgeführt. Die Er-mittlung der effektiven Quellhöhe erfolgte gemäß TA Luft [2002] Anhang 3, Nummer 6 ent-sprechend der VDI-Richtlinie 3782 Blatt 3 (Ausgabe Juni 1985); maßgeblich ist der emittierte Wärmestrom. Der für die Ausbreitungsrechnung relevante Abgasvolumenstrom ist in Tab. 3.3-2 aufgeführt. Zur Durchführung der Ausbreitungsrechnung ist zusätzlich der im Abgas enthaltene Wassergehalt zu berücksichtigen, da dieser zur physikalischen Ausbreitung in der Atmosphäre (Abgasfahnenüberhöhung) beiträgt. Die Austrittstemperatur an der Kaminmün-

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dung beträgt 53°C. Sie ist für das Abgasfahnenverhalten entscheidend, da sie den thermi-schen Auftrieb bestimmt.

Abb. 3.3-1 Lage der Emissionsquellen (Prinzipienskizze)

Tab. 3.3-1 Emissionsgrenzwerte für das beantragte Kohlekraftwerk

Schadstoff Tagesmittelwerte

13. BImSchV mg/Nm3

Beantragte Tagesmittelwerte

mg/Nm3

Halbstunden-mittelwerte

mg/Nm3 Stickstoffoxide (als NO2) 200 80 400 Schwefeloxide (als SO2) 200 70 400 Staub 20 10 40 Quecksilber 0,03 0,03 0,05 Kohlenmonoxid 200 175 400 Dioxine und Furane (Äquiv.) Mittelwert über die Probenahmezeit: 0,1 ng/Nm3 Bezug: Betriebszustand trocken, Bezugssauerstoff 6% O2

Für die Ermittlung der immissionsseitigen Jahresmittelwerte werden i. d. R. die emissionssei-tigen Tagesmittelwerte herangezogen. Insbesondere bei An- und Abfahrvorgängen sowie

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anderen besonderen Betriebszuständen (z. B. Wechsel der Kohlesorte) kann es zu kurzzei-tig erhöhten Emissionen kommen. Die Berechnung der Immissionen erfolgt daher mit dem Ansatz, dass an 500 h/a der Halbstundenmittelwert ausgeschöpft wird. Zur Ermittlung der Emissionsmassenströme für die Emissionen aus dem Dampferzeuger wurde ein Bezugs-O2-Gehalt von 6% angesetzt.

Tab. 3.3-2 Parameter für den Abluftkamin

Parameter Wert Einheit Lage der Quelle (im Gauß-Krüger-System) Rechtswert Hochwert

3.511.590 5.973.849

m m

Kaminhöhe 180 m Innendurchmesser 8,0 m Abgasvolumenstrom (trocken, Volllast) *) 2.403 Mio. Nm3/h Abgastemperatur an der Kaminmündung 53 °C

*) Bezugssauerstoffgehalt 6,0%

Neben den in der 13. BImSchV geregelten Schadstoffen sind weitere Stoffe zu betrachten. Dazu zählen zunächst die Stoffe, für die in Tabelle 7 der TA Luft [2002] Bagatellmassen-ströme festgelegt sind. Werden diese überschritten, sind dafür die Immissionskenngrößen zu bestimmen. Dazu zählen:

• Arsen und Verbindungen (als As) • Benzo(a)pyren • Benzol • Blei und Verbindungen (als Pb) • Cadmium und Verbindungen (als Cd) • Fluorwasserstoff (HF) und gasförmige F-Verbindungen (als F) • Nickel und Verbindungen (als Ni) • Tetrachlorethen • Thallium und Verbindungen (als Tl)

Darüber hinaus werden weitere Schadstoffe aus Kohlekraftwerken emittiert, so z.B. Chlor-wasserstoff, Chrom, Kupfer, Ammoniak, Zink, Kobalt, Mangan, Antimon, Vanadium, sowie geringfügige Mengen organischer und radioaktiver Stoffe. Zur Bestimmung der nicht in der 13. BImSchV geregelten Parameter wurden Angaben des Antragstellers und weitere Quellen verwendet.

Angaben des Antragstellers: Im BImSchG-Antrag werden folgende, nicht in der 13. BImSchV geregelten Emissionen angegeben: Chlorwasserstoff und andere anorganische Cl-Verbindungen: 10 mg/Nm3; Fluorwasserstoff und andere anorganische F-Verbindungen: 1 mg/Nm3 und Ammoniak: 10 mg/Nm3.

Ermittlung der Emissionen für weitere Parameter: In der Immissionsprognose des TÜV Nord wird die Emission von Benzol mit 0,008 mg/m³ geschätzt; für Benzo(a)pyren im Schwebstaub wurden 0,006 mg/m³ angesetzt. Für Chrom (VI) wird ein Anteil von 10% an

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Gesamtchrom angenommen. Zu den Emissionen von Tetrachlorethen liegen keine Daten vor; signifikante Emissionen sind nicht zu erwarten.

Die Emission von Schwermetallen kann aufgrund von Massenbilanzen abgeschätzt werden. Dabei wurden die in Tab. 3.3-3 zusammengestellten Daten für hohe Werte in Steinkohle aus dem „Leitfaden zur energetischen Verwendung von Abfällen in Zement- Kalk- und Kraftwer-ken in Nordrhein-Westfalen“ angesetzt [MUNLV 2005]. Dabei wurden vom TÜV Nord die jeweils höchsten Schwermetallgehalte in der Kohle aus Tab. 3.3-3 verwendet, die Schwer-metallgehalte wurden unter Verwendung der Transferfaktoren aus dem Stoffflussmodell NRW errechnet. Die Ergebnisse sind in Tab. 3.3-4 dargestellt. Die auf diese Weise errechne-ten Konzentrationen von Schwermetallen in der Abluft des Kohlekraftwerks sind deutlich hö-her (Faktor 4,3 bis 320) als die für die Ermittlung repräsentativer Werte in der internationalen Emissionsberichterstattung verwendeten Faktoren für moderne Kohlekraftwerke mit Staub-feuerung in Deutschland [IFEU, 2005]. Bei Quecksilber liegt der Erwartungswert bei 0,00083 mg/m3 und damit um einen Faktor 36 unterhalb des Antragswerts. Somit liegen die in der Immissionsprognose angenommenen Werte auf der konservativen Seite.

Tab. 3.3-3 Ableitung der Reingaskonzentration auf der Basis von Maximalangaben zum Schadstoffgehalt in der Steinkohle

Parameter

Konzen- tration in Kohle a) mg/kg

Transfer- faktor b)

%

Konzen-tration im Reingas mg/m3

Emissions-bericht-

erstattungd)

mg/m3 Antimon und Verbindungen (als Sb) 9 1,3% 0,014 0,00024 Arsen und Verbindungen (als As) 50 0,4% 0,025 0,0021 Blei und Verbindungen (als Pb) 270 0,3% 0,099 0,0038 Cadmium und Verbindungen (als Cd) 10 1,6% 0,020 0,000062 Chrom und Verbindungen (als Cr) 80 0,1% 0,0098 0,0014 Kobalt und Verbindungen (als Co) 40 0,1% 0,0049 0,0012 Kupfer und Verbindungen (als Cu) 60 0,1% 0,0074 0,0020 Mangan und Verbindungen (als Mn) 315 0,1% 0,038 0,0045 Nickel und Verbindungen (als Ni) 96 0,1% 0,012 0,0028 Thallium und Verbindungen (als Tl) 1,2 1,0% 0,0015 0,000082 Vanadium und Verbindungen (als V) 180 0,1% 0,022 k.A. Zinn und Verbindungen (als Sn) 10 2,5% 0,031 k.A.

Quellen: a) MUNLV 2005, S. 143, letzte Spalte; b) Transferfaktor Kohle->Reingas aus MUNLV 2005, S. 140, letzte Spalte; c) umgerechnet aus den Angaben des UBA in mg/TJ, Annahme: 2,4x106 Nm3/h, 6 TJ/h; d) Quelle: IFEU (2005)

Für die Abschätzung von Umweltwirkungen durch die Emission von Luftschadstoffen ist we-niger die Abgaskonzentration als der effektive Massenstrom (Fracht) von Bedeutung. Dieser errechnet sich aus der jeweiligen Konzentration und dem zugehörigen Abgasvolumenstrom. Beide Parameter sind abhängig vom jeweiligen Betriebszustand des Kohlekraftwerks. Die zur UVU beauftragte Ausbreitungsrechnung wurde für den ungünstigsten Lastfall für alle relevanten Schadstoffe durchgeführt. Die angesetzten Emissionsfrachten werden in Tab. 3.3-4 dargestellt. Die Bagatellmassenströme aus Tabelle 7 der TA Luft [2002] werden für alle genannten Parameter mit Ausnahme von Benzol und Tetrachlorethen überschritten. Für alle relevanten Parameter werden die Immissionskenngrößen der Zusatzbelastung ermittelt.

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Tab. 3.3-4 Eingangsdaten und ermittelte Massenströme für Stoffe, die über den Kamin des Kohlekraftwerks abgeleitet werden [TÜV 2008b]

Parameter

Konzent-ration im Reingasmg/Nm3

Herkunft des Werts

Fracht kg/h

Bagatell- massenstrom

TA Luft Tabelle 7

kg/h

In der 13. BImSchV limitiert

Stickstoffoxide (als NO2) 80 Antrag Electrabel 192,2 20

Schwefeloxide (als SO2) 70 Antrag Electrabel 168,2 20

Kohlenmonoxid 175 Antrag Electrabel 420,5 -

Staub 10 Antrag Electrabel 24,0 1

Quecksilber u. Verbindungen (als Hg) 0,03 13. BImSchV 0,072 0,0025

Dioxine und Furane (als I-TEQ) 0,0000001 13. BImSchV 2,4E-07 -

Nicht in der 13. BImSchV limitiert

Ammoniak 10 Antrag Electrabel 24,0 -

Antimon und Verbindungen (als Sb) 0,014 NRW Leitfaden 0,034 -

Arsen und Verbindungen (als As) 0,025 NRW Leitfaden 0,059 0,0025

Benzo(a)pyren 0,006 TÜV Nord 0,014 0,0025

Benzol 0,008 TÜV Nord 0,019 0,05

Blei und Verbindungen (als Pb) 0,099 NRW Leitfaden 0,24 0,025

Cadmium und Verbindungen (als Cd) 0,020 NRW Leitfaden 0,074 0,0025

Chlorwasserstoff und gasförmige an-organische Cl-Verbindungen (als Cl) 10 Antrag Electrabel 24,0 -

Chrom und Verbindungen (als Cr) 0,0098 NRW Leitfaden 0,024 -

Chrom (VI) 0,00098 NRW Leitfaden 0,0024 -

Fluorwasserstoff und gasförmige an-organische F-Verbindungen (als F) 1 Antrag Electrabel 2,4 0,15

Kobalt und Verbindungen (als Co) 0,0049 NRW Leitfaden 0,012 -

Kupfer und Verbindungen (als Cu) 0,0074 NRW Leitfaden 0,018 -

Mangan und Verbindungen (als Mn) 0,039 NRW Leitfaden 0,093 -

Nickel und Verbindungen (als Ni) 0,012 NRW Leitfaden 0,028 0,025

Tetrachlorethen 0 TÜV Nord 0 2,5

Thallium und Verbindungen (als Tl) 0,0015 NRW Leitfaden 0,0035 0,0025

Vanadium und Verbindungen (als V) 0,022 NRW Leitfaden 0,053 -

Zinn und Verbindungen (als Sn) 0,031 NRW Leitfaden 0,074 -

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3.3.2.1 Emissionen aus dem Hilfsdampferzeuger

Der Betrieb des mit Heizöl EL betriebenen Hilfsdampferzeugers wird für 3.000 h/a bei 60 Anfahrvorgängen beantragt. In der Regel werden Dampferzeuger und Hilfsdampferzeuger nicht parallel betrieben. Der durchgehende Betrieb des Dampferzeugers ohne Berücksichti-gung der Emissionen des Hilfsdampferzeugers stellt somit eine Abschätzung zur sicheren Seite dar. Es ist allerdings möglich, dass beim Anfahren des Dampferzeugers für jeweils ca. 1 Stunde sowohl der Dampferzeuger im Volllastbetrieb als auch der Hilfsdampferzeuger pa-rallel betrieben werden. Für diese 60 h/a werden für die Ermittlung der immissionsseitigen Jahresmittelwerte die emissionsseitigen Tagesmittelwerte des Hilfsdampferzeugers mit ei-nem Abgasvolumenstrom von 104.000 Nm3/h herangezogen.

Tab. 3.3-5 Emissionen des Hilfsdampferzeugers [TÜV 2008b]

Parameter Tagesmittelwert (mg/Nm3)

Halbstunden-mittelwert (mg/Nm3)

Fracht (t/a)

Kohlenmonoxid 80 160 0,5 Gesamtstaub ca. 0,1 a) -- 0,0006 Stickstoffoxide (als NO2) 250 500 1,1 Schwefeloxide (als SO2) ca. 50 b) -- 1,6

a) Erfahrungswert bei Einhaltung der Rußzahl 1 b) errechnet auf der Basis von eines Schwefelgehalts im Heizöl EL von 0,1 Gew-%

3.3.2.2 Emissionen aus weiteren Quellen

Der Kohleumschlag ist zwar nicht Bestandteil des Genehmigungsverfahrens für das Kraft-werk, in der Immissionsprognose werden aber die daraus resultierenden Immissionen eben-so wie durch die Kohlelagerung dargestellt. Dabei wurden folgende Quellen betrachtet:

• Diffuse Staubemissionen aus Kohleumschlag und -lagerung • Staubemissionen aus gefassten Quellen beim Kohleumschlag • Staubemissionen aus den Staubfiltern der Silos für Filterasche und Kalkstein

Die jährlich umgeschlagene Kohlemenge beträgt bei einem kontinuierlichen Volllastbetrieb maximal 2,6 Mio. t. Die Anlieferung der Kohle erfolgt über Schiff. Die vom TÜV Nord ermittel-ten Emissionen sind in Tab. 3.3-6 zusammengestellt. In der Summe beträgt die Staubemis-sion aus gefassten und diffusen Quellen 95,5 t/a, die Emissionen an PM10-Feinstaub betra-gen 21,5 t/a.

Bei der Berechnung der Schwermetallimmissionen werden auch die Schwermetall-Gehalte in den diffusen Emissionen sowie der gefassten Quellen des Umschlages von Kohle, Asche und Kalkstein berücksichtigt. Dabei wurden vom TÜV Nord die Werte für Kohle mit hohem Schwermetallgehalt verwendet. Das Gipssilo ist auf Grund der Feuchtigkeit der Materialien keine relevante Staubquelle. Die Emissionen aus den Ammoniakwasser- und Heizöltanks sind hier ebenfalls vernachlässigbar. Durch den Fahrzeugverkehr auf dem Betriebsgelände werden weitere Emissionen verursacht. Der Lkw-Verkehr auf dem Werksgelände ist eine

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anlagenbezogene Emission nach TA Luft. Bei dem hier betrachteten Kraftwerk werden Kohle in erster Linie per Schiff angeliefert und die Kraftwerks-Nebenprodukte per Bahn abtranspor-tiert. Die durch Lkw-Fahrten verursachten Emissionen können daher vernachlässigt werden.

Tab. 3.3-6 Staubemissionen aus Kohleumschlag und Silos [TÜV 2008b]

Quelle Anzahl der Quellen

Fracht (t/a)

Korngrößen- verteilung

Gefasste Quellen Staubemissionen aus gefassten Quellen beim Kohleumschlag 10 4,4

55% < 2,5 µm (PM-1) 45% 2,5-10 µm (PM-2) 10% 10-50 µm (PM-3)

Staubemissionen aus den Staubfil-tern der Silos für Filterasche 2 1,1 50% < 2,5 µm (PM-1)

50% 2,5-10 µm (PM-2)

Staubemissionen aus den Staubfil-tern der Silos für Kalkstein 1 0,046 50% < 2,5 µm (PM-1)

50% 2,5-10 µm (PM-2)

Diffuse Quellen Diffuse Staubemissionen aus dem Kohleumschlag aus dem Geneh-migungsantrag EKW

15 20,3 15% < 10 µm (PM2) 85% > 10 µm (PM-U)

Diffuse Staubemissionen aus dem Kohleumschlag aus den Anlagen im Elbhafen

5 34,6 15% < 10 µm (PM2) 85% > 10 µm (PM-U)

Als weitere externe Quelle (nicht Genehmigungsantrag EKB) wurden vom TÜV Nord die Emissionen aus dem Schiffsverkehr quantifiziert; die Daten sind in Tab. 3.3-7 zusammen gestellt.

Tab. 3.3-7 Emissionen durch Schiffsverkehr [TÜV 2008b]

Parameter An- und Ablege- vorgänge (t/a)

Während der Liegezeiten (t/a)

Summe (t/a)

Stickstoffoxide (als NO2) 2,7 39,6 42,2

Stickstoffmonoxid 1,6 23,2 24,8

Stickstoffdioxid 0,27 4,0 4,2

Schwefeloxide (als SO2) 0,90 4,7 5,6

Benzol 0,005 0,033 0,038

Feinstaub (PM10) 0,38 6,1 6,5

3.3.2.3 Emissionsfrachten

Die für die Summe aller betrachteten Quellen angesetzten Emissionsfrachten sind Tab. 3.3-8 zu entnehmen. Die maximalen Frachten (in kg/h) der betrachteten Luftschadstoffe treten beim Normalbetrieb auf. Sie errechnen sich aus dem maximalen Abgasvolumenstrom und

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dem Tagesmittelwert des jeweiligen Emissionsgrenzwerts. Beim Anfahren dürfen die Emis-sionswerte bis zum Halbstundenmittelwert ansteigen. Die Anfahrvorgänge sind in der Im-missionsprognose berücksichtigt.

Bei der Ermittlung der NO2-Immission ist zu berücksichtigen, dass nur ein Teil der NOx-Emissionen direkt als NO2 emittiert werden, der verbleibende Rest wird als NO emittiert und erst im Verlaufe der Zeit durch chemische Umwandlungsprozesse in NO2 umgewandelt. Als Anteil von NO2 im Abgas wurde basierend auf Erfahrungswerten mit vergleichbaren Anlagen der Wert von 10 % angesetzt. Die Umwandlung von NO in NO2 während der Ausbreitung wird gemäß TA Luft [2002] bzw. VDI-RL 3782 (vom Oktober 1992) ermittelt.

3.3.3 Emissionen in der der Bau- und Stilllegungsphase

Grundsätzlich ist durch den Bau des Kohlekraftwerks mit erhöhten Staub- und Schadstoff-emissionen und einem erhöhten Fahrzeugaufkommen durch die Anlieferung der Gebäude- und Anlagenteile zu rechnen. Aus Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten wird es wäh-rend der Bauphase über etwa 24 Monate hinweg zwischen 50 und 100 Fahrzeugan- und -abfahrten pro Tag geben.

Es wird davon ausgegangen, dass dieses zusätzliche Schwerverkehraufkommen zu keiner erheblichen Belästigung bzw. Benachteiligung der Umwelt führt und die zusätzlichen Emissi-onen, insbesondere aufgrund ihres befristeten Charakters als gering einzustufen sind. Den-noch wird während der Bauphase darauf geachtet werden, möglichst durch eine optimierte logistische Planung, die zusätzlichen Belastungen durch die Bauphase so gering wie mög-lich zu halten.

Bezüglich der Stilllegungsphase sind hierzu derzeit keine näheren Angaben möglich. Aller-dings werden nach der Betriebseinstellung vom Betreiber in Abstimmung mit den zuständi-gen Behörden diejenigen Maßnahmen ergriffen, die erforderlich und nach dem Stand der Technik jeweils möglich sind, um diesbezügliche Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering zu halten.

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Tab. 3.3-8 Emissionsmassenströme in die Luft (Volllastbetrieb, konservative Annahmen)

Parameter Kamina) t/a

Diffuse Quellenb)

t/a

Silos (gefasst)

t/a

Schiffs- verkehr

t/a

Summe t/a

In der 13. BImSchV geregelt Stickstoffoxide (als NO2) 1.685 - - 42,2 1.727

Schwefeloxide (als SO2) 1.473 - - 5,6 1.479

Kohlenmonoxid 3.684 - - - 3.684

Staub 210 54,6 3,8 6,5 266

- darunter PM10-Feinstaub 189 8,2 3,8 6,5 205

Quecksilber u. Verbindungen (als Hg) 0,63 0,0000073 0,0000098 - 0,63

Dioxine und Furane (als I-TEQ) 2,1 g/a - - - 2,1 g/a

In der 13. BImSchV nicht geregelt Ammoniak 210 - - - 210

Antimon und Verbindungen (als Sb) 0,30 0,00007 0,00007 - 0,30

Arsen und Verbindungen (als As) 0,52 0,0004 0,00043 - 0,52

Benzo(a)pyren 0,12 - - - 0,12

Benzol 0,17 - - 0,038 0,20

Blei und Verbindungen (als Pb) 2,1 0,0022 0,0022 - 2,1

Cadmium und Verbindungen (als Cd) 0,65 0,00008 0,000077 - 0,65

Chlorwasserstoff und gasförmige anorganische Cl-Verbindungen (als Cl) 210 - - - 210

Chrom und Verbindungen (als Cr) 0,21 0,0007 0,00063 - 0,21

- darunter Chrom VI 0,021 0,00007 0,000063 - 0,021

Fluorwasserstoff und gasförmige anorganische F-Verbindungen (als F) 21 - - - 21

Kobalt und Verbindungen (als Co) 0,11 0,00033 0,00034 - 0,11

Kupfer und Verbindungen (als Cu) 0,16 0,0005 0,00045 - 0,16

Mangan und Verbindungen (als Mn) 0,81 0,0026 0,0025 - 0,82

Nickel und Verbindungen (als Ni) 0,25 0,0008 0,00079 - 0,25

Thallium und Verbindungen (als Tl) 0,031 - - - 0,031

Vanadium und Verbindungen (als V) 0,46 0,000010 0,000010 - 0,47

Zinn und Verbindungen (als Sn) 0,65 0,0015 0,0016 - 0,65

a) Einschließlich der Emissionen aus 60 h/a gleichzeitigem Betrieb des Hilfsdampferzeugers. Für die in der 13. BImSchV geregelten Schadstoffparameter liegen die von EKB beantragten Tagesmittelwer-te deutlich unterhalb der Grenzwerte der 13. BImSchV (vgl. Tab. 3.3-1).

b) Davon entfallen 37% auf Emissionen, dem Kohleumschlag im Elbhafen zuzuordnen sind und kei-nen Bestandteil des Genehmigungsantrags darstellen.

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3.3.4 Luftseitige Emissionen im Vergleich zum Stand der Kraftwerkstechnik und Minderungsmöglichkeiten

Das Kohlekraftwerk entspricht verbrennungstechnisch dem Stand der Technik. Die Anforde-rungen aus der EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Um-weltverschmutzung vom 30. Oktober 1996 (IVU-Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) werden erfüllt. Darin wird die Genehmigung be-sonders umweltrelevanter Industrieanlagen auf der Grundlage eines medienübergreifenden Konzeptes beschrieben. Bei diesem Ansatz werden sowohl Emissionen in Luft, Wasser und Boden als auch abfallwirtschaftliche Aspekte, Ressourcen- und Energieeffizienz sowie die Vorbeugung von Unfällen erfasst. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insge-samt zu erreichen.

Ein wesentliches Element der Richtlinie ist die Forderung nach Anwendung der "Besten Ver-fügbaren Techniken" (BVT) bei allen neuen Anlagen, spätestens ab 2007 auch bei allen be-stehenden Anlagen. Die Besten Verfügbaren Techniken für Kohlekraftwerke wurden im IVU- Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Großfeuerungsanlagen [IPPC 2006] veröf-fentlicht. Darin sind zu Festlegungen erfolgt, die mit dem gewählten Konzept realisiert wer-den:

• Maßnahmen zur Minimierung von Feinstaub-Emissionen aus Lagerung und Handha-bung von Brennstoffen und Additiven (z.B. Verwendung von Be- und Entladeeinrich-tungen mit möglichst geringer Haldenfallhöhe des Brennstoffs zur Minderung der Ent-stehung von diffusen Emissionen)

• Thermischer Wirkungsgrad von 43 - 47% Der geplante Einsatz von schwefelarmem Brennstoff, Staubfeuerung und Elektrofilter ent-spricht ebenfalls BVT; dadurch lassen sich im Durchschnitt die BVT-Zielwerte von 5-10 mg/Nm3 (Staub), 20-150 mg/Nm3, (SO2) und 90-150 mg/Nm3 (NOx) voraussichtlich errei-chen. Der Minderungsgrad bei Quecksilberemissionen kann dabei bis zu 90 % betragen.

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3.3.5 Die räumliche Verteilung der Zusatzbelastung

Zur Ermittlung der Zusatzbelastung wurde mit dem Programm AUSTAL 2000 durch den TÜV Nord Hamburg berechnet [TÜV Nord 2008b]. Die Ausbreitungsrechnung wurde für alle in Tab. 3.3-4 ausgewiesenen Schadstoffe durchgeführt. Die Zusatzbelastungen durch die ge-plante Anlage wurden für das Beurteilungsgebiet bestimmt. Entsprechend den Kenngrößen der TA Luft [2002] werden die Zusatzbelastungen als mittlere Konzentrationswerte für die Beurteilungsfläche von 24 km x 24 km um die Emissionsquelle berechnet.

In Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde 20 zur Beurteilung der Immissionen Refe-renzpunkte festgelegt (vgl. Abb. 3.3-2). Daraus wurden 3 Beurteilungspunkte ausgewählt: die nahe gelegene Wohnbebauung in Brunsbüttel (BUP_1), der Ort der höchsten Vorbelastung (BUP_2) und der nächstgelegene Dauerarbeitsplatz (BUP_3).

Abb. 3.3-2 Lage der Referenzpunkte (Referenzpunkte 15-17 und 20 liegen außerhalb)

Die Darstellung der räumlichen Verteilung der Zusatzbelastung durch NO2 im Jahresmittel im Beurteilungsgebiet erfolgt in Abb. 3.3-3 .Die berechneten maximalen Jahresmittelwerte der Zusatzbelastungen liegen in ca. 10 km Entfernung in nordöstlicher Richtung. Das Nebenma-ximum liegt in etwa 6,5 km Entfernung ebenfalls in nordöstlicher Richtung.

Die Immissionsprognose für Schwefeldioxid ist sowohl unter dem Aspekt Schutz der menschlichen Gesundheit als auch Schutz von Vegetation und Ökosystemen relevant. Die

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Darstellung der räumlichen Verteilung der Zusatzbelastung durch SO2 im Jahresmittel im Beurteilungsgebiet erfolgt in Abb. 3.3-4.

Die räumliche Verteilung der Belastung durch PM10-Schwebstaub und Staubniederschlag ist in Abb. 3.3-5 und Abb. 3.3-7 dargestellt.

Die Immissionskenngrößen der TA Luft wurden für die jeweilige maximale punktbezogene Konzentration aus der Kombination aller Quellen (Kamin und bodennahe Quellen) aus der Immissionsprognose des TÜV [TÜV Nord 2008b] bestimmt. Die Maximalwerte für die bean-tragte Anlage sind in Tab. 3.3-9 und Tab. 3.3-10 aufgelistet; in Tab. 3.3-11 und Tab. 3.3-12 finden sich die Maximalwerte einschließlich der Kohleentladung und Schiffsemissionen.

Abb. 3.3-3 Immissions-Jahres-Zusatzbelastung IJZ für Stickstoffdioxid durch das geplan-te Kohlekraftwerk (ohne Kohleentladung und Schiffsemissionen), Angaben in µg/m3 [TÜV Nord 2008b]

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Abb. 3.3-4 Immissions-Jahres-Zusatzbelastung IJZ für Schwefeldioxid durch das geplan-te Kohlekraftwerk (ohne Kohleentladung und Schiffsemissionen), Angaben in µg/m3 [TÜV Nord 2008b]

Abb. 3.3-5 Immissions-Jahres-Zusatzbelastung IJZ für Schwebstaub (PM10) durch das geplante Kohlekraftwerk (ohne Kohleentladung und Schiffsemissionen), An-gaben in µg/m3 [TÜV Nord 2008b]

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Abb. 3.3-6 Immissions-Jahres-Zusatzbelastung IJZ für Schwebstaub (PM10) durch das geplante Kohlekraftwerk im Nahbereich (ohne Kohleentladung und Schiffs-emissionen), Angaben in µg/m3 [TÜV Nord 2008b]

Abb. 3.3-7 Immissions-Jahres-Zusatzbelastung IJZ für Staubniederschlag durch das ge-

plante Kohlekraftwerk (ohne Kohleentladung und Schiffsemissionen), Anga-ben in g/m2*d [TÜV Nord 2008b]

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Abb. 3.3-8 Immissions-Jahres-Zusatzbelastung IJZ für Staubniederschlag durch das ge-plante Kohlekraftwerk im Nahbereich (ohne Kohleentladung und Schiffsemis-sionen), Angaben in g/m2*d [TÜV Nord 2008b]

Für die Beurteilung der Gesamtbelastung innerhalb des Beurteilungsgebietes anhand der Immissionskenngrößen der TA Luft (Kapitel 3.1), wird die jeweilige maximale punktbezogene Konzentration herangezogen, für die Beurteilung der Vegetation und von Ökosystemen die die maximale punktbezogene Konzentration auf den entsprechenden sensiblen Flächen (FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete). Diese Werte werden auch der Bewertung von Auswir-kungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, menschliche Gesundheit sowie Tiere und Pflan-zen zu Grunde gelegt.

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Tab. 3.3-9 Maximale Zusatzbelastungen IJZ, Immissionswerte IJW und Anteile der Zu-satzbelastung am Immissionswert für gasförmige Schadstoffe und Schweb-staub am Ort der maximalen Beaufschlagung, verursacht durch die Emissio-nen des Kraftwerkes (Dampferzeuger) ohne Kohleentladung und Schiffsemis-sionen [TÜV Nord, 2008b]

Schadstoff

Einheit IJZ IJW Anteil IJZ am

IJW in % Kohlenmonoxid CO µg/m3 0,96 - - Schwefeldioxid SO2 µg/m3 0,38 50 0,8 Stickstoffdioxid NO2 µg/m3 0,16 40 0,4 Stickoxide NOx µg/m3 0,44 30 - 1) Ammoniak NH3 µg/m3 0,035 - 2) Quecksilber Hg µg/m3 0,00011 0,05 3) 0,2 Fluorwasserstoff HF µg/m³ 0,0040 0,4 1,0 Chlorwasserstoff HCl µg/m³ 0,040 - - Benzol C6H6 ng/m³ 0,032 5 < 0,1 Schwebstaub PM10 µg/m3 0,042 40 0,1 Dioxine/Furane PCDD/F fg/m3 0,34 150 0,2 Benzo(a)pyren BaP ng/m3 0,020 1,0 2,0 Cadmium Cd ng/m3 0,066 5 1,3 Thallium Tl ng/m3 0,0050 - - Antimon Sb ng/m3 0,048 - - Arsen As ng/m3 0,083 6 1,4 Blei Pb ng/m3 0,34 500 0,1 Chrom, gesamt Cr ng/m3 0,033 17 0,2 Chrom (VI) Cr (VI) ng/m3 0,0033 1,7 0,2 Kobalt Co ng/m3 0,017 - - Kupfer Cu ng/m3 0,025 - - Mangan Mn ng/m3 0,13 - - Nickel Ni ng/m3 0,040 20 0,2 Vanadium V ng/m3 0,075 20 0,4 Zinn Sn ng/m3 0,10 - -

1) Nr. 4.4.3 TA Luft Irrelevanz 3 µg/m3 2) Anhang 1 TA Luft Irrelevanz 3 µg/m3 3) LAI

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Tab. 3.3-10 Maximale Zusatzbelastungen IJZ, Immissionswerte IJW und Anteile der Zu-satzbelastung am Immissionswert für Staubniederschlag am Ort der maxima-len Beaufschlagung, verursacht durch die Emissionen des Kraftwerkes (Dampferzeuger) ohne Kohleentladung und Schiffsemissionen [TÜV Nord, 2008b]

Schadstoff Einheit IJZ IJW Anteil IJZ am IJW in %

Staubniederschlag PM mg/(m2 x d) 0,030 350 < 0,1 Ammoniak NH3 kg/(ha x a) 0,13 - - Dioxine/Furane PCDD/F pg/(m2 x d) 0,25 15 1,7 *)

Benzo(a)pyren B(a)P µg/(m2 x d) 0,015 - - Cadmium Cd µg/(m2 x d) 0,049 2 2,4 Thallium Tl µg/(m2 x d) 0,0037 2 0,2 Quecksilber Hg µg/(m2 x d) 0,027 1 2,7 Antimon Sb µg/(m2 x d) 0,036 - - Arsen As µg/(m2 x d) 0,061 4 1,5 Blei Pb µg/(m2 x d) 0,25 100 0,2 Chrom, gesamt Cr µg/(m2 x d) 0,024 - - Kobalt Co µg/(m2 x d) 0,012 - - Kupfer Cu µg/(m2 x d) 0,018 - - Mangan Mn µg/(m2 x d) 0,096 - - Nickel Ni µg/(m2 x d) 0,029 15 0,2 Vanadium V µg/(m2 x d) 0,055 - - Zinn Sn µg/(m2 x d) 0,076 - -

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Tab. 3.3-11 Maximale Zusatzbelastungen IJZ, Immissionswerte IJW und Anteile der Zu-satzbelastung am Immissionswert für gasförmige Schadstoffe und Schweb-staub am Ort der maximalen Beaufschlagung, verursacht durch die Emissio-nen des Kraftwerkes (Dampferzeuger) sowie durch Kohleentladung und Schiffsemissionen [TÜV Nord, 2008b]

Schadstoff

Einheit IJZ IJW Anteil IJZ am

IJW in % Kohlenmonoxid CO µg/m3 0,96 - - Schwefeldioxid SO2 µg/m3 0,38 50 0,8 Stickstoffdioxid NO2 µg/m3 0,16 40 0,4 Stickoxide NOx µg/m3 0,44 30 1,5 Ammoniak NH3 µg/m3 0,035 - Quecksilber Hg µg/m3 0,00011 0,05 3) - Fluorwasserstoff HF µg/m³ 0,004 0,4 1,0 Chlorwasserstoff HCl µg/m³ 0,04 - - Benzol C6H6 ng/m³ 0,032 5 0,64 Schwebstaub PM10 µg/m3 0,5 40 1,25 Dioxine/Furane PCDD/F fg/m3 0,34 150 0,2 Benzo(a)pyren BaP ng/m3 0,02 1,0 2 Cadmium Cd ng/m3 0,066 5 1,3 Thallium Tl ng/m3 0,005 - - Antimon Sb ng/m3 0,048 - - Arsen As ng/m3 0,083 6 1,4 Blei Pb ng/m3 0,34 500 0,1 Chrom, gesamt Cr ng/m3 0,043 17 0,3 Chrom (VI) Cr (VI) ng/m3 0,0043 1,7 0,3 Kobalt Co ng/m3 0,022 - - Kupfer Cu ng/m3 0,032 - - Mangan Mn ng/m3 0,17 - - Nickel Ni ng/m3 0,052 20 0,3 Vanadium V ng/m3 0,099 20 0,5 Zinn Sn ng/m3 0,1 - -

1) Nr. 4.4.3 TA Luft Irrelevanz 3 µg/m3 2) Anhang 1 TA Luft Irrelevanz 3 µg/m3 3) LAI

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Tab. 3.3-12 Maximale Zusatzbelastungen IJZ, Immissionswerte IJW und Anteile der Zu-satzbelastung am Immissionswert für Staubniederschlag am Ort der maxima-len Beaufschlagung, verursacht durch die Emissionen des Kraftwerkes (Dampferzeuger) sowie durch Kohleentladung und Schiffsemissionen [TÜV Nord, 2008b]

Schadstoff Einheit IJZ IJW Anteil IJZ am IJW in %

Staubniederschlag PM mg/(m2 x d) 4,0 350 1,1 Ammoniak NH3 kg/(ha x a) 0,13 - - Dioxine/Furane PCDD/F pg/(m2 x d) 0,25 15 1,7 Benzo(a)pyren B(a)P µg/(m2 x d) 0,015 - - Cadmium Cd µg/(m2 x d) 0,049 2 2,5 Thallium Tl µg/(m2 x d) 0,0052 2 0,3 Quecksilber Hg µg/(m2 x d) 0,027 1 2,7 Antimon Sb µg/(m2 x d) 0,04 - - Arsen As µg/(m2 x d) 0,21 4 5,3 Blei Pb µg/(m2 x d) 1,1 100 1,1 Chrom, gesamt Cr µg/(m2 x d) 0,32 - - Chrom (VI) Cr (VI) µg/(m2 x d) 0,032 - - Kobalt Co µg/(m2 x d) 0,16 - - Kupfer Cu µg/(m2 x d) 0,24 - - Mangan Mn µg/(m2 x d) 1,25 - - Nickel Ni µg/(m2 x d) 0,38 15 2,5 Vanadium V µg/(m2 x d) 0,72 - - Zinn Sn µg/(m2 x d) 0,076 - -

3.4 Beurteilung der Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung

Um die Zusatzbelastungen vor dem Hintergrund der bestehenden Vorbelastung beurteilen zu können, wird für die verschiedenen Schadstoffe jeweils die maximale Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung in den Immissionskenngrößen der TA Luft dargestellt. Die Auswirkungen durch NOx auf Flora und Fauna werden im entsprechenden Kapitel gesondert behandelt (Kap. 3.5.3 und 3.5.4).

Die jeweils maximale Zusatzbelastung im langjährigen Mittel wurde im vorangegangenen Kapitel erörtert (s. Tab. 3.3-4). Aus der Beschreibung der Vorbelastungssituation in Kapitel 3.2 wurde der Maximalwert aus den Jahren 2003 bis 2007 bzw. aus den Vorbelastungs-messungen des TÜV gewählt. Auch wenn die genannten maximalen Aufpunkte der Vor- und

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Zusatzbelastung räumlich nicht übereinstimmen wird dennoch konservativ zur Ermittlung der Gesamtbelastung die Summe der jeweils maximalen Vor- und Zusatzbelastung gebildet.

Die ermittelten Kenngrößen werden anhand ihres jeweiligen Ausschöpfungsgrades der Im-missionswerte der TA Luft graphisch aufgetragen. Die sich für die jeweiligen maximalen Auf-punkte ergebende Vor- und Zusatzbelastung sowie die damit verbundene Ausschöpfung der Jahres-Immissionswerte nach TA Luft [2002] sind in Tab. 3.4-2 zusammengefasst. Eine Be-wertung weiterer Schadstoffe erfolgt in Tab. 3.4-3, die angesetzten Beurteilungswerte wer-den nur sehr geringfügig ausgeschöpft.

Für die beantragte Anlage mit 180 m hohem Schornstein unterschreiten die berechneten Immissionen die Irrelevanzwerte der TA Luft bzw. unterschreiten die Vorgaben des LAI. Dies gilt auch für die nach TA Luft erforderliche Mindesthöhe des Schornsteins von 129 m mit Ausnahme der Komponente Benzo(a)pyren [TÜV Nord 2008c]. Unter Berücksichtigung der Vorbelastung unterschreitet die Gesamtbelastung von Benzo(a)pyren die Immissionswerte der TA Luft. Somit ist sichergestellt, dass bei gleichen Emissionen die Einhaltung der Immis-sionswerte auch für die Mindestschornsteinhöhe gewährleistet ist.

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Tab. 3.4-1 Konservativ ermittelte Vor- und Zusatz- und Gesamtbelastung für Schadstoffe in der Außenluft und im Staubniederschlag

Parameter Einheit Wert für Vorbelastung

Vorbe-lastung

Zusatz- belastung

Gesamt- belastung

Zusatzbel.in % der Vorbel.

Schwefeldioxid (SO2) µg/m3 2004 (Schleuse) 17 0,38 17,4 2,2%

Stickstoffdioxid (NO2) µg/m3 2004 (Schleuse) 24 0,16 24,2 0,7% Summe Stickoxide (NOx als NO2)

µg/m3 2004 (Schleuse) 33 0,44 24,5 1,3%

Schwebstaub (PM10) µg/m3 2003 26 0,50 26,5 1,9%

Antimon ng/m3 2003 0,56 0,048 0,61 8,6%

Arsen ng/m3 2003 1,4 0,083 1,5 5,9%

Blei ng/m3 2003 9,3 0,34 9,6 3,7%

Cadmium ng/m3 2003 0,12 0,066 0,19 55%

Chrom ng/m3 2007/2008 (TÜV) 1,0 0,043 1,04 4,3%

Nickel ng/m3 2003 3,0 0,2 3,5 6,1%

Kupfer µg/m3 2003 0,053 0,032 0,085 60%

Quecksilber ng/m3 2007/2008 (TÜV) 2,3 0,11 2,4 4,8%

Vanadium ng/m3 2007/2008 (TÜV) 9,2 0,10 9,3 1,1% Benzo(a)pyren ng/m3 2003 0,44 0,02 0,46 4,5%

Benzol µg/m3 Gorch-Fock-Str 2000/2001 1,0 0,000032 1,0 0,0003%

PCDD/F (WHO-TEQ) fg/m3 2007/2008 (TÜV) 0,21 0,34 0,21 160% Staubniederschlag (STN) g/(m2*d) 2007/2008 (TÜV) 0,082 0,004 0,086 4,9%

Antimon im STN µg/(m2*d) 2007/2008 (TÜV) 0,56 0,052 0,61 9%

Arsen im STN µg/(m2*d) 2003 0,35 0,21 0,56 60%

Blei im STN µg/(m2*d) 2003 16,7 1,1 17,8 6,6%

Cadmium im STN µg/(m2*d) 2003 0,12 0,049 0,17 41% Chrom im STN µg/(m2*d) 2007/2008 (TÜV) 1,8 0,32 2,1 18% Nickel im STN µg/(m2*d) 2003 7,5 0,38 7,9 5,1% Kupfer im STN µg/(m2*d) 2007/2008 (TÜV) 54 0,24 54,2 0,44% Quecksilber im STN µg/(m2*d) 2007/2008 (TÜV) 0,05 0,027 0,08 54% Vanadium im STN µg/(m2*d) 2007/2008 (TÜV) 3,9 0,72 4,6 18% PCDD/F (TEQ) im STN pg/(m2*d) 2007/2008 (TÜV) 1,0 0,25 1,25 25%

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Tab. 3.4-2 Konservative Abschätzung der Ausschöpfung des jeweiligen Beurteilungs-werts durch Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung aufgrund der Emissionen von Kamin sowie durch Umschlag und Lagerung

Ausschöpfung des Beurteilungswerts durch Parameter Beurteilungswert

und Quelle Vor-belastung

Zusatz-belastung

Gesamt-belastung

Schwefeldioxid (SO2) 50 µg/m3 (TA Luft)

menschl. Gesundheit 34,0% 0,8% 34,8%

Schwefeldioxid (SO2) 20 µg/m3 (TA Luft)

Vegetation 85,0% 1,9% 86,9%

Stickstoffdioxid (NO2) 40 µg/m3 (TA Luft)

menschl. Gesundheit 60,0% 0,4% 60,4%

Summe Stickoxide (NOx als NO2)

30 µg/m3 (TA Luft) Vegetation 110% 1,5% 112%

Schwebstaub (PM10) 40 µg/m3 (TA Luft) 65,0% 1,3% 66,3%

Arsen 6 ng/m3 (TA Luft) 23,3% 1,4% 24,7%

Blei 500 ng/m3 (TA Luft) 1,9% 0,1% 1,9%

Cadmium 5 ng/m3 (TA Luft) 2,4% 1,3% 3,7%

Chrom 20 ng/m3 (TA Luft) 15,0% 0,3% 15,3%

Nickel 20 ng/m3 (TA Luft) 15,0% 0,3% 15,3%

Quecksilber 50 µg/m3 (LAI 2004) 4,6% 0,2% 4,8 %

Vanadium 50 µg/m3 (LAI 2004) 4,6% 0,2% 4,8 %

Benzo(a)pyren 1 ng/m3 (LAI 2004) 44% 2,0% 46%

Benzol 5 µg/m3 (TA Luft) 20% <0,1% 20%

PCDD/F (TEQ) 150 fg/m3 (LAI 2004) 0,14% 0,23% 0,37%

Staubniederschlag (STN) 0,35 g/(m2*d) (TA Luft) 23,4% 1,1% 24,6%

Arsen im STN 4 µg/(m2*d )(TA Luft) 8,8% 5,3% 14,0%

Blei im STN 100 µg/(m2*d) (TA Luft) 16,7% 1,1% 17,8%

Cadmium im STN 2 µg/(m2*d) (TA Luft) 6,0% 2,5% 8,5%

Nickel im STN 15 µg/(m2*d) (TA Luft) 50,0% 2,5% 52,5%

Quecksilber im STN 1 µg/(m2*d) (TA Luft) 5,0% 2,7% 7,7 %

PCDD/F (TEQ) im STN 4 pg/(m2*d) (LAI 2004) 25,0% 6,3% 31,3%

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Tab. 3.4-3 Bewertung weitere Schadstoffe

Schadstoff Einheit IJZ

µg/m3 Beurteilungs-wert (Quelle)

Ausschöpfung des Beurteilungswerts

Chlorwasserstoff µg/m3 0,040 100 (TA Luft 86) 0,04% Thallium ng/m3 0,0050 1.000 (Eikmann) 0,0005% Antimon ng/m3 0,048 80 (Eikmann) 0,06% Kobalt ng/m3 0,017 100 (Eikmann) 0,017% Kupfer ng/m3 0,025 1.000 (MAK/100) 0,0025% Mangan ng/m3 0,13 150 (WHO) 0,087% Zinn ng/m3 0,10 1.000 (MAK/100) 0,01%

Um durchgehend eine einheitliche Bewertung der jeweiligen Belastungen in Relation zu rechtlichen Maßstäben oder der Vorbelastung zu haben, wird im Folgenden die Zusatzbelas-tung in Abhängigkeit ihres Ausschöpfungsgrades rechtlicher Maßstäbe (hier der Immissions-kenngrößen der TA Luft) als:

• hoch (bei einer Ausschöpfung der TA Luft zu über 15%) • signifikant (bei einer Ausschöpfung zwischen 15% und 3%) • gering (bei einer Ausschöpfung um weniger als 3%) • sehr gering (bei einer Ausschöpfung um weniger als 0,05% )

bezeichnet. Zur weiteren Beurteilung wird die Zusatzbelastung in Relation zur Vorbelastung gesetzt, wobei eine Erhöhung letzterer jeweils als

• deutlich (um mehr als 15%) • signifikant (um 15% bis 3%) • gering (um weniger als 3%) • sehr gering (um weniger als 0,05% )

gewertet wird. Die Gesamtbelastung wird anhand einer Überprüfung, inwieweit durch die Zusatzbelastung eine erkennbare Veränderung hinsichtlich der Einstufung der Vorbelastung gegeben ist, bewertet:

• keine Veränderung ist festzustellen, wenn die Zusatzbelastung die Vorbelastung in einer vernachlässigbaren Größenordnung erhöht (Zusatzbelastung in Relation zur Vorbelastung sehr gering)

• gering ist die Veränderung, wenn die Erhöhung entweder in der Relation gering ist oder zwar „relativ“ hoch (signifikant oder deutlich), die Gesamtbelastung jedoch be-züglich Immissionsmaßstäben oder Vergleichswerten gleich wie die Vorbelastung einzustufen ist.

• deutlich ist die Veränderung, wenn sich die Bewertung der Gesamtbelastung gegen-über der Vorbelastung nach den entsprechenden Maßstäben verschlechtert.

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3.4.1 Beurteilung von Stickstoffdioxid (NO2) im Beurteilungsgebiet

Zur Illustration sind die für die Beurteilung herangezogenen Zahlenwerte in Abb. 3.4-1 dar-gestellt. Als höchster Wert für Stickstoffdioxid wurde der Messwert im Jahr an der Messstelle Brunsbüttel-Schleuse für den Zeitraum Dezember 2004 bis November 2005 eine Vorbelas-tung von 24 µg/m³ im Jahresmittel gemessen. Dieser schöpft den Jahres-Immissionswert der TA Luft [2002] von 40 µg/m³ zu 60% aus. Beurteilt man die ermittelte Vorbelastung am Maß-stab des Grenzwerts der Schweizer LRV von 30 µg/m³, so wird dieser zu 80% ausgeschöpft.

Die maximale Vorbelastung an Stickstoffdioxid wird um die maximale Zusatzbelastung von 0,18 µg/m³ im Jahresmittel erhöht. Dies entspricht einer Zunahme von etwa 0,5 % bezogen auf den Jahres-Immissionswert der TA Luft. Damit schöpft die rechnerische Gesamtbelas-tung den Immissionswert von 40 µg/m³ zu 60,5% aus. Der Anteil der maximalen Zusatzbe-lastung an der bestehenden maximalen Vorbelastung beträgt lediglich 0,8%. Damit wird ins-gesamt die Veränderung der Belastungssituation durch die Zusatzbelastung als gering er-achtet.

Mit einem prozentualen Anteil an der Jahres-Immissionskenngröße der TA Luft [2002] von rund 0,5% unterschreitet die Zusatzbelastung zudem deutlich den nach TA Luft [2002] soge-nannten „Irrelevanzwert“ von 3% (Nr. 4.2.2 TA Luft [2002]).

Abb. 3.4-1 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung mit Stickstoffdioxid im Jahresmittelwert (Angaben in % des Jahres-Immissionswertes nach TA Luft [2002]), Maximal-wert der Vorbelastung Brunsbüttel-Schleuse

60,0%

0,4%

60,4%

0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%

100%

Vorbelastung Zusatzbelastung Gesamtbelastung

Aus

schö

pfun

g TA

Luf

t [20

02] i

n %

3.4.2 Beurteilung von Schwefeldioxid (SO2)

Zur Illustration sind die für die Beurteilung herangezogenen Zahlenwerte in Abb. 3.4-2 dar-gestellt. Als höchster Wert für Schwefeldioxid wurde der Messwert im Jahr an der Messstelle Brunsbüttel-Schleuse für den Zeitraum Dezember 2004 bis November 2005 eine Vorbelas-tung von 17 µg/m³ im Jahresmittel gemessen. Dieser schöpft den Jahres-Immissionswert der TA Luft [2002] von 50 µg/m³ zu 34% aus. Beurteilt man die ermittelte Vorbelastung am Maß-stab des Jahres-Immissionswertes der TA Luft [2002] zum Schutz von Ökosystemen von 20 µg/m³, so wird dieser zu 85% ausgeschöpft.

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Die maximale Vorbelastung an Schwefeldioxid wird um die maximale Zusatzbelastung von 0,42 µg/m³ im Jahresmittel erhöht. Dies entspricht einer Zunahme von etwa 0,8% bezogen auf den Jahres-Immissionswert, der damit durch die Gesamtbelastung insgesamt zu 34,8% ausgeschöpft wird. Die ermittelte Gesamtbelastung liegt deutlich unterhalb dem Jahres-Immissionswert der TA Luft [2002] und auch deutlich unterhalb dem schärferen LRV-Wert (30 µg/m³ = 60% TA Luft).

Der Anteil der maximalen Zusatzbelastung an der bestehenden maximalen Vorbelastung beträgt 2,5%. Damit ist der Anteil der Zusatzbelastung an der Vorbelastung als gering einzu-stufen. Insgesamt liegt die Gesamtbelastung deutlich unterhalb des Jahres-Immissionswerts der TA Luft [2002] und wird somit ebenso als gering eingestuft.

Abb. 3.4-2 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung mit Schwefeldioxid im Jahresmittelwert (Angaben in % des Jahres-Immissionswertes nach TA Luft [2002]), Maximal-wert der Vorbelastung Brunsbüttel-Schleuse

34,0%

0,8%

34,8%

0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%

100%

Vorbelastung Zusatzbelastung Gesamtbelastung

Aus

schö

pfun

g TA

Luf

t [20

02] i

n %

3.4.3 Beurteilung von Schwebstaub und Staubniederschlag

Stäube sind disperse Verteilungen fester Stoffe in Gasen und bestehen in der Regel aus einem komplexen Gemisch von organischen und anorganischen Substanzen. Man unter-scheidet zwischen Grobstaub mit einer Partikelgröße >10 µm und Feinstaub mit einer Parti-kelgröße <10 µm.

Zur Illustration sind die für die Beurteilung herangezogenen Zahlenwerte in Abb. 3.4-3 dar-gestellt. Für PM10-Schwebstaub wurde als höchster Wert der Vorbelastung in Brunsbüttel eine Vorbelastung von 26 µg/m³ im Jahresmittel 2003 gemessen. Dieser schöpft den Jahres-Immissionswert der TA Luft [2002] von 40 µg/m³ zu 65% aus.

Die maximale Vorbelastung an PM10 wird um die maximale Zusatzbelastung von weniger als 0,034µg/m³ im Jahresmittel erhöht. Dies entspricht einer Zunahme von etwa 0,1% bezo-gen auf den Jahres-Immissionswert, der damit durch die Gesamtbelastung insgesamt zu 65,1% ausgeschöpft wird. Die ermittelte Gesamtbelastung liegt deutlich unterhalb dem Jah-res-Immissionswert der TA Luft [2002] und überschreitet den schärferen LRV-Wert (20 µg/m³ = 50% TA Luft).

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Der Anteil der maximalen Zusatzbelastung an der bestehenden maximalen Vorbelastung beträgt 0,1%. Damit ist der Anteil der Zusatzbelastung an der Vorbelastung als gering einzu-stufen. Insgesamt liegt die Gesamtbelastung deutlich unterhalb des Jahres-Immissionswerts der TA Luft [2002] und wird somit ebenso als gering eingestuft.

Abb. 3.4-3 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung mit PM10-Schwebstaub im Jahres-mittelwert (Angaben in % des Jahres-Immissionswertes nach TA Luft [2002]), Maximalwert der Vorbelastung in Brunsbüttel im Jahr 2003

65,0%

1,25%

66,3%

0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%

100%

Vorbelastung Zusatzbelastung Gesamtbelastung

Aus

schö

pfun

g TA

Luf

t [20

02] i

n %

Abb. 3.4-4 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Staubniederschlag im Jahresmittelwert

(Angaben in % des Jahres-Immissionswertes nach TA Luft [2002]), Maximal-wert der Vorbelastung in Brunsbüttel im Jahr 2003

3.4.4 Beurteilung der kurzzeitliche Auswirkungen

Neben der Beurteilung der Langzeitbelastung ist auch die kurzzeitliche Auswirkung zu prü-fen. Dies erfolgt anhand der Stunden- bzw. Tagesbelastung anhand der nach TA Luft vorge-schriebenen Immissionswerte:

NO2 200 µg/m³, darf maximal an 18 Stunden im Jahr überschritten werden (S18); SO2 350 µg/m³, darf maximal an 24 Stunden Tagen im Jahr überschritten werden (S24); PM10 50 µg/m³, darf maximal an 35 Tagen im Jahr überschritten werden (T35).

Für alle Parameter ist die Zusatzbelastung gemessen am Immissionswert als irrelevant ein-zustufen, deshalb ist die Bestimmung der Vorbelastung nach Maßgabe der TA Luft entbehr-lich. Die Kurzzeitbelastung der Außenluft durch das geplante Kohlekraftwerk ist somit als unkritisch einzustufen. Überdies hat sich für die Zahl der Überschreitungen des Tagesmittel-wertes von 50 μg/m³ aus Messdaten über die Jahre eine gut gesicherte Abhängigkeit der Überschreitungen der Tagesmittelwerte von 50 μg/m³ vom gemessenen Jahresmittelwert gezeigt. Mit einer unzulässigen Anzahl von Überschreitungen des Tagesmittelwertes ist da-nach erst bei PM10-Jahresmittelwerte von 28 μg/m³ und mehr zu rechnen [BaSt 2005]. Die-ser Wert wird in Brunsbüttel nicht erreicht.

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3.5 Beurteilung des Gefahrenpotenzials für Mensch, Tier und Pflanze durch Luftschadstoffe

In Kapitel 3.4 wurden die zu erwartenden Zusatzbelastungen mit Luftschadstoffen auf dem Hintergrund der bestehenden Vorbelastung diskutiert, indem für die verschiedenen Schad-stoffe jeweils die maximale Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung in den Immissionskenngrö-ßen der TA Luft dargestellt wurden. Daneben wurden relevante Relationen zu internationalen Richtgrößen (hier Schweizer LRV-Werte) ebenfalls aufgezeigt.

Nachfolgend werden die Auswirkungen der Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung mit Luft-schadstoffen auf den Menschen stoffspezifisch diskutiert. Die jeweilige Wirkung der Luft-schadstoffe für die eine Ausbreitungsrechnung durchzuführen war (NO2, SO2, PM10), wird anhand der maximal ermittelten diskutiert. Darüber hinaus werden anhand der festgestellten Vorbelastung im Beurteilungsgebiet (s. Kap. 3.2.2) bzw. anhand der zu erwartenden Emissi-onen des Kohlekraftwerks (s. Kap. 3.3.1) weitere Luftschadstoffe hinsichtlich ihrer möglichen Wirkung beurteilt (CO, Methan, NMVOC, N2O).

Die genannten, aus dem Betrieb des Kraftwerks zu erwartenden Emissionen, lassen sich folgendermaßen nach ihrer Schadwirkung einteilen:

• In Schadstoffe, mit einer toxischen Wirksamkeit - akut oder chronisch. Zu diesen zäh-len die „klassischen“ Luftschadstoffe Kohlenmonoxid, Stickstoffdioxid und Schwefeldi-oxid (zusammengefasst unter dem Begriff Reizgase) sowie Stäube.

• In Schadstoffe, die hinsichtlich einer Schädigung der menschlichen Gesundheit keine Relevanz aufweisen wie Methan und Distickstoffmonoxid.

3.5.1 Direkte toxische Wirkung auf den Menschen

3.5.1.1 Schadstoffe mit Wirkungsschwelle - Reizgase und Stäube

Die durch das Kohlekraftwerk emittierten Reizgase (CO, NO2, SO2) und Stäube zählen zu den Schadstoffen mit Wirkungsschwelle4. Vereinfacht lasen sich diese Schadstoffe unter-scheiden in

• akut-toxisch (bei kurzzeitiger Exposition mit vergleichsweise hohen Dosen) und • chronisch-toxisch (Langzeiteinwirkung geringerer Dosen).

Grundsätzlich kann jeder Schadstoff auf beide Wirkungsweisen wirksam werden.

Bei Schadstoffen mit einer Wirkungsschwelle, sind toxische Wirkungen erst nach Überschrei-ten einer bestimmten schadstoffspezifischen Schwellendosis festzustellen. Dadurch stellt eben diese Schwellendosis den geeigneten Maßstab zur Beurteilung des Gefahrenpotenzi-als für die menschliche Gesundheit dar. Die Festlegung von Immissionsgrenzwerten erfolgt im idealen Falle anhand dieser Größen.

4 Wobei neuere Untersuchungen darauf hinweisen, dass sich für NO2 keine eindeutige Wirkungsschwelle

definieren lässt (s. Folgetext).

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Allerdings ist die abschließende Feststellung von Schwellenwerten in der Praxis sehr schwie-rig. So handelt es sich bei den derzeit aktuellen, kürzlich verschärften Grenzwerten für NO2 und PM10 auch nicht um letztgültige Schwellenwerte. Sie basieren vielmehr auf Verdachts-momenten, wie der Wert von 40 µg/m³ für NO2, der in Folge epidemiologischer Hinweise auf vermehrte Atemwegsbeschwerden bei Kindern ab 50-75 µg/m³ vorgeschlagen wurde. Neue-re epidemiologische Untersuchungen stellen allerdings Effekte schon ab ca. 25 µg/m³ fest, allerdings wiederum ohne erkennbare Wirkungsschwelle. Hinzu kommt, dass sich in den letzten Jahren Verdachtsmomente auf eine Krebserzeugende Wirkung von NO2 verdichtet haben, was 2003 zur Einstufung in MAK-Gruppe 3B führte.

Aus gesundheitlicher Sicht wäre für eine abschließende Beurteilung eine Risikobetrachtung anzustellen. Für diese gibt es in Deutschland allerdings keine gesetzlichen Regelungen zur Höhe eines tolerierbaren Zusatzrisikos gibt. Es bleibt der Weg einer Annäherung zur Beurtei-lung der gesundheitlichen Risiken mit Hilfe der gegebenen Grenzwerte, ergänzt durch die grundsätzliche Forderung, Emissionen so weit wie möglich, d. h. soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar zu reduzieren.

Eine erste toxikologische Einschätzung erlaubt hier zunächst die Überprüfung von Vor-, Zu-satz- und Gesamtbelastung anhand der Kenngrößen der TA Luft [2002]. Diese entsprechen weitgehend den Vorgaben der 1. TRL 1999/30/EG zur Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie (s. Kap. 3.1.2), welche auf Basis aktueller toxikologischer Abwägungen festgelegt wurden und im Wesentlichen den Luftqualitätsleitlinien der WHO (Stand Oktober 1996) entsprechen. Da-durch gehören die neuen Immissionsrichtwerte mitunter zu den strengsten Vorgaben im in-ternationalen Vergleich. Lediglich die aktuellen Schweizer LRV-Werte schreiben schärfere Werte vor (s. Tab. 3.1-6).

Die LRV-Werte – und hier insbesondere NO2 - sind so festgelegt, dass sie auch Schutzab-stände zu besonders empfindlichen Betroffenenkreisen (Kleinkinder, Asthmatiker, u.a.) ein-halten. Auch die Richtwerte der o.g. 1. Tochterrichtlinie zum Schutz der menschlichen Ge-sundheit sind so festgelegt, dass bei ihrer Einhaltung nach gegenwärtigem Kenntnisstand gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Das gilt auch für empfindliche Personen.

Kohlenmonoxid (CO)

Für CO sind nach TA Luft [2002] keine Immissionswerte mehr vorgesehen, da sich allgemein die Luftbelastung durch CO in den letzten Jahren deutlich entspannt hat. Als Beurteilungs-maßstab dient der Richtwert der 2. TRL 2000/69/EG zur Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie, ein gleitendes 8-Stunden-Mittel von 10 mg/m³. Die CO-Belastung wird im Beurteilungsgebiet als unproblematisch eingestuft. Die Zusatzbelastung ist als unbedeutend einzustufen.

Schwefeldioxid (SO2)

Die Prüfung der maximalen Immissionsbelastung anhand der Immissionswerte der TA Luft [2002] wurde in Kapitel 3.4 bereits durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass die Immissi-onswerte für Schwefeldioxid in der Gesamtbelastung im Beurteilungsgebiet deutlich unter-schritten werden. Entsprechend ist durch die SO2-Gesamtbelastung im Beurteilungsgebiet kein Gefahrenpotenzial für die menschliche Gesundheit zu befürchten.

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Stickstoffdioxid (NO2)

Die Gesamtbelastung durch NO2 unterschreitet die Immissionswerte der TA Luft [2002] zum Schutz der menschlichen Gesundheit deutlich. Die maximale Zusatzbelastung durch den Betrieb des Kohlekraftwerks ist mit rund 0,8% bezogen auf den Jahres-Immissionswert der TA Luft [2002] als gering einzustufen. Sie liegt deutlich unter dem „Irrelevanzwert“ der TA Luft [2002] von 3%. Zudem wird im Gegensatz zur Langzeitbelastung der Immissionswert der Kurzzeitbelastung (Stundenmittelwert von 200 µg/m³) durch die maximale Vorbelastung eingehalten. Diese schöpft den Wert der zulässigen Überschreitungshäufigkeit bei weitem nicht aus, durch die Zusatzbelastung dürfte es zu keiner wesentlichen Erhöhung kommen.

Schwebstaub als PM10 bzw. Stäube

Die ermittelte Gesamtbelastung durch PM10 schöpft den Jahres-Immissionswert der TA Luft [2002] zu 66,3% aus, wobei der Anteil der Zusatzbelastung mit 1,3% sehr gering ist. Die Kenngröße zur Beurteilung der Kurzzeitbelastung, der Tages-Immissionswert, wird ebenfalls eingehalten (s. Kap. 3.4). Entsprechend ist durch die PM10-Gesamtbelastung im Beurtei-lungsgebiet gemessen an den gültigen Immissionswerten der TA Luft kein Gefahrenpotenzial für die menschliche Gesundheit zu befürchten. Die ermittelte Gesamtbelastung von Staub-niederschlag schöpft den Jahres-Immissionswert der TA Luft [2002] zu rund 25% aus. Dies ist jedoch nahezu ausschließlich durch die konservativ abgeschätzte Vorbelastung bestimmt. Der Anteil der maximalen Zusatzbelastung an der maximalen Vorbelastung liegt 4,9%. Ins-gesamt wird der Immissionswert der TA Luft [2002] von 350 mg/(m²*d) deutlich eingehalten, so dass keine erheblichen Nachteile zu befürchten ist.

Schwermetalle

Die aus den konservativ angesetzten Emissionswerten für Metalle ermittelten Zusatzbelas-tungen können gemessen an Beurteilungswerten als gering angesehen werden kann.

Organische Schadstoffe

Die Immissionen organischer Schadstoffe können gemessen an Beurteilungswerten als ge-ring angesehen werden kann.

Bewertung des Krebsrisikos

Die Bewertung des Krebsrisikos durch die Emissionen des geplanten Kohlekraftwerks EKB erfolgt auf der Basis der Immissionsprognose des TÜV Nord für den Ort der maximalen Im-mission. Als potenziell krebserzeugende Stoffe wurden Arsen, Benzol, Cadmium, Chrom (VI), Nickel, Benzo(a)pyren und PCDD/F identifiziert. Die Bewertung des Krebsrisikos erfolgt auf der Basis der Vorgehensweise des Länderausschusses für den Immissionsschutz (LAI, 2004). Die darin empfohlenen unit risk Werte beziffern das Krebsrisiko pro µg/m3; für PCDD/F wurde der in FOBIG (2006) abgeleitete unit risk Faktor verwendet. Die Werte für das unit risk basieren auf der Annahme einer lebenslangen (d.h. 70 Jahre langen) Expositi-on. In der Realität ist von deutlich niedrigeren Werten auszugehen, da die Emissionen kon-servativ abgeschätzt wurden und die Exposition auf die tatsächliche Laufzeit des Kraftwerks (ca. 40 Jahre) begrenzt ist. Die zugrunde gelegten Daten und das Ergebnis der Berechnung sind in Tab. 3.5-3 zusammengestellt. In der Summe der betrachteten Stoffe beträgt das zu-sätzliche Krebsrisiko 2,9 x 10-6 (= 1:350.000) und entspricht damit dem Minimierungsgebot des LAI (2004).

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Tab. 3.5-1 Krebsrisiko durch inhalative Zusatzbelastung aus dem Betrieb des EKB

Rechnerisches Krebsrisiko bei lebenslanger Exposition durch

Parameter Risikofaktor

unit risk pro µg/m3 Vorbelastung Zusatz-belastung Gesamt-

belastung Arsen 4 x 10-3 (a) 5,6 x 10-6 3,3 x 10-7 5,9 x 10-6

Benzol 9 x 10-6 (a) 9,0 x 10-6 2,9 x 10-10 9,0 x 10-6

Cadmium 1,2 x 10-2 (a) 1,4 x 10-6 5,9 x 10-7 2,0 x 10-6

Chrom (VI) 1,2 x 10-2 (a) 1,2 x 10-6 5,2 x 10-8 1,3 x 10-6

Nickel 7 x 10-4 (a) 2,1 x 10-6 1,4 x 10-7 2,2 x 10-6

Benzo(a)pyren 8,7 x 10-2 (a) 3,8 x 10-5 1,7 x 10-6 4,0 x 10-5

PCDD/F 1,4 (b) 2,4 x 10-7 4,8 x 10-10 7,7 x 10-7

Summe 5,8 x 10-5 2,9 x 10-6 6,1 x 10-5 a) LAI 2004; (b) FOBIG 2006

Radioaktive Stoffe

In geringen Mengen werden auch natürlich radioaktive Stoffe aus Kohlekraftwerken freige-setzt. Das sind im wesentlichen Nuklide U-238 und Th-232 Zerfallsreihe. Die daraus resultie-renden Immissionen können nach einem Bericht der Vereinten Nationen [UNSCEAR 2000] eingeschätzt werden. Die rechnerische Strahlenexposition für eine Person an der ungüns-tigsten Einwirkungsstelle über luftgetragene Stoffe beträgt demnach weniger als 0,4 µSv effektive Dosis pro Jahr; für eine Person die sich dauerhaft neben dem Flugaschesilo aufhal-ten würde beträgt die effektive Dosis 12 µSv pro Jahr. Die Auswirkungen durch Emissionen radioaktiver Stoffe eines modernen Kohlekraftwerke wurden am Beispiel einer Anlage in Langerlo (Belgien) quanitifiziert [Zeevaert 2006]. Die Ergebnisse sind in Tab. 3.5-2 zusam-mengestellt.

Tab. 3.5-2 Jährliche Strahlenbelastung am maximalen Immissionsort nach 70 Jahren Akkumulation; Angaben in µSv/a effektive Dosis nach [Zeevaert 2006]

U-238 Zerfallsreihe

Th-232 Zerfallsreihe Summe

Exposition durch Wolke - Externe Bestrahlung 3,0E-08 3,3E-08 6,2E-08 - Inhalation 3,9E-03 3,9E-03 7,9E-03 Exposition nach Deposition - Resuspension 4,8E-06 5,8E-06 1,1E-05 - Inhalation Radon 4,3E-05 0,0E+00 4,3E-05 - Externe Bestrahlung 2,2E-04 3,1E-04 5,3E-04 - Verzehr von Pflanzen 3,0E-02 3,8E-03 3,4E-02 - Verzehr von Milch und Fleisch 5,0E-03 3,6E-05 5,0E-03 Summe 3,9E-02 8,0E-03 4,7E-02

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Die maximale Strahlenbelastung wurde mit 0,05 µSv effektive Dosis pro Jahr über alle Belas-tungspfade berechnet. Zum Vergleich: der Grenzwert für die Exposition der Bevölkerung bei der genehmigungsbedürftigen Ableitung radioaktive Stoffe (§46 Strahlenschutzverordnung vom 20.07.2001), liegt bei 300 µSv pro Jahr. Die Exposition durch radioaktive Stoffe aus dem geplanten Kohlekraftwerk ist demnach als sehr gering einzustufen.

3.5.2 Zusammenfassung: Auswirkungen der Zusatzbelastung auf die menschliche Gesundheit

Bei der Abschätzung der Auswirkungen von Luftschadstoffemissionen des Kohlekraftwerks auf die menschliche Gesundheit wurden alle potenziell zu erwartenden relevanten Emissio-nen betrachtet. Dabei handelt es sich sowohl um Schadstoffe, die bei Überschreitung einer Schwelle eine akut-toxische und/oder chronisch-toxische Wirkung aufweisen als auch um Schadstoffe ohne Schwellenwert. Die mit den Immissionswerten der TA Luft [2002] vorgege-benen, vom aktuellen Kenntnisstand der toxikologischen Forschung begründeten Schwel-lenwerte durch die maximale Gesamtbelastung werden dabei deutlich unterschritten bleiben. Die Belastung mit diesen Schadstoffen kann unter Gesundheitsaspekten als unkritisch be-trachtet werden.

3.5.3 Auswirkungen der Luftschadstoffemissionen auf Flora und Fauna

Eine Reihe der oben angeführten Stoffe, die von einem Kohlekraftwerk emittiert werden, muss auch unter dem Aspekt ihrer Wirkung auf Flora, Fauna und das gesamte Ökosystem betrachtet werden. Dazu gehören primär Schwefeldioxid, Ammoniak, Stickoxide und das u.a. aus letzteren (und Sauerstoff) entstehende Ozon.

Die meisten wissenschaftlichen Untersuchungen, die den Einfluss der genannten Stoffe auf das Ökosystem analysieren, betreffen die Wirkung von SO2, NH3, NOx und O3 auf den Boden und besonders auf Pflanzen, da diese Substanzen - einzeln oder in Kombination - für die so genannten "Waldschäden", die in West- und Mitteleuropa beobachtet werden, mitverantwort-lich gemacht werden. Aufgrund der Fülle der zu diesem Komplex vorliegenden Daten, die auch Langzeituntersuchungen einschließen, soll hier ein Schwerpunkt gelegt werden.

Von vielen Luft getragenen Schadstoffen ist bekannt, dass sie negative Auswirkungen auf tierische Organismen haben. Daher werden tierische Organismen oft als Bioindikatoren für diese verwendet, sei es als Akkumulationsindikatoren oder als Reaktionsindikatoren auf Indi-viduenebene. Auch die Artenzusammensetzung z.B. einer Bodenbiozönose kann als Indika-tor für die Umweltqualität verwendet werden. Im aquatischen Bereich wird dies in Form des Saprobiensystems seit langem angewendet. Allerdings ergeben sich wesentliche Schwierig-keiten bei dem Versuch, mittels Faunenzusammensetzung terrestrischer Systeme auf die Umweltqualität zurück zu schließen. In terrestrischen Lebensgemeinschaften liegt kein ho-mogenes Gebilde vor, wie man es z.B. in großen Abschnitten von Fließgewässern vorfindet.

Im Folgenden werden die Zusatz- und Gesamtbelastungen mit Luftschadstoffen im Untersu-chungsgebiet unter Berücksichtigung der Empfindlichkeit der Lebensräume beurteilt. Als

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Seite 108 ifeu-Institut Heidelberg

Maßstäbe werden Hinweise aus der ökotoxikologischen Forschung und auf Flora und Fauna bezogene Immissionsrichtwerte herangezogen.

Die Empfindlichkeit dieser Pflanzengesellschaften gegenüber dem Eintrag von Luftschad-stoffen begründet sich im Wesentlichen auf zwei Wirkungsmechanismen:

1. Die direkte toxische Wirkung auf Pflanzen in Folge hoher Konzentrationen in Luft wie z.B. Blattschäden bzw. insbesondere Schäden der zumeist mit höherer Emp-findlichkeit reagierenden Nadelgehölze oder Flechten.

2. Die indirekte, chronische Wirkung in Folge langfristiger hoher Einträge (Depositi-on) von Stoffen mit Nährstoffeigenschaft (Eutrophierung) und/oder solchen die zur Versauerung führen, was in beiden Fällen eine Veränderung des besonderen Charakters der Vegetationsformen nach sich ziehen kann.

Situation im Untersuchungsgebiet

Im Zusammenhang mit der geplanten Kohlekraftwerks ergibt sich daraus, dass sowohl die direkten toxischen Wirkungen (NO2 und Ozon) als auch die indirekten Wirkungen betrachtet werden sollten.

3.5.3.1 Direkte toxische Wirkung auf Tiere und Pflanzen

Zur Beurteilung der direkten toxischen Wirkung wird zunächst die Vorbelastungssituation ermittelt, der dann die durch Luftschadstoffemissionen bedingte Zusatzbelastung aus dem Betrieb des Kohlekraftwerks gegenübergestellt wird. Die Beurteilung der Vor- und Zusatzbe-lastung beruht auf dem Vergleich der gegebenen Immissionsbelastung mit schutzgutbezo-genen Beurteilungsstandards (insbesondere Schutzgut Pflanzen). Zur Beurteilung der Luft-schadstoffbelastung auf die Schutzgüter Ökosysteme bzw. Vegetation sind grundsätzlich die Immissionswerte nach TA Luft [2002] zum Schutz der menschlichen Gesundheit ebenfalls geeignet. Darüber hinaus sieht die TA Luft [2002] Immissionswerte für Ökosysteme und Ve-getation für besonders zu schützende Bereiche wie z.B. Naturschutzgebiete vor, die von menschlichen Aktivitäten weitgehend unbeeinflusst geblieben sind (nach Nummer 4.4.1 sind relevante Beurteilungsgebiete solche in 20 km Entfernung von Ballungsräumen bzw. 5 km Entfernung von anderen bebauten Gebieten). Auch wenn diese Voraussetzungen für das gegebene Beurteilungsgebiet nicht vorliegen (es ist fraglich, wo dieses Kriterium strengge-nommen gilt), werden diese Immissionswerte zur Beurteilung herangezogen.

Des Weiteren liegen zur Beurteilung der (schwerpunktmäßig phyto-)toxischen Wirkungen für eine Reihe von Schadstoffen spezifische Richtwerte vor. Diese sind in Tabelle 3.5-1 neben den Werten der TA Luft [2002] aufgeführt. Darin ist der niedrigste Wert für Stickstoffdioxid durch Qualitätsstandards nach Kühling und Peters [1994] gegeben. Da der Immissionswert nach TA Luft [2002] für NOx gilt, dürfte letzterer im Vergleich der schärfere Wert sein.

Zur Ermittlung der Vor- und Zusatzbelastung im Beurteilungsgebiet selbst – hier befinden sich in der Nähe des Anlagenstandortes mehrere Waldgebiete – wird analog der Ermittlung des Gefährdungspotenzials für die menschliche Gesundheit vorgegangen. Als maximale Vorbelastung in diesem Gebiet wurden die höchsten Werte für Brunsbüttel in den Jahren 2000 bis 2006 herangezogen.

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Die Belastungswerte für die NOx-Vorbelastung in der Außenluft wurden auf der Basis der Messwerte aus dem Jahr 2004 an Brunsbüttel-Schleuse ermittelten NO und NO2-Belastung. Diese lag im Jahresmittel für NOx (als NO2 angegeben) bei 33 µg /m³. Der Immissionswert der TA Luft [2002] zum Schutz der Vegetation von 30 µg NOx/m³ wird an dieser Stelle über-schritten.

Die ermittelte Zusatzbelastung liegt an allen Immissionsorten mit maximal 0,44 µg NOx/m³ sehr deutlich unterhalb des von der TA Luft [2002] Nr. 4.4.3 festgelegten irrelevanten Zu-satzbelastungswerts von 3 µg NOx/m³. In Abb. 3.5-1 wird dies grafisch dargestellt, in wel-chem Maße die Jahres-Immissionswerte der TA Luft [2002] zum Schutz von Vegetation und Ökosystemen durch die jeweils ermittelte Vor- und die prognostizierten Zusatzbelastungen durch die Kohlekraftwerk ausgeschöpft werden. Eine in Hinblick auf die phytotoxische Wir-kung relevante Zusatzbelastung durch Stickoxide ist durch das geplante Kohlekraftwerk im Beurteilungsgebiet nicht zu erwarten. Überdies gilt umso mehr, wenn berücksichtigt wird, dass nur ein kleiner Teil des NOx im Beurteilungsgebiet als NO2 vorliegt und nur letzteres eine phytotoxische Wirkung aufweist.

Für die toxische Wirkung durch Schwefeldioxid liegt die maximale Vorbelastung bei 17 µg/m3 und damit unter dem Immissionswert für den Schutz von Ökosystemen und Vegetation. Die ermittelte Zusatzbelastung liegt an allen Immissionsorten mit maximal 0,38 µg SO2/m³ sehr deutlich unterhalb des von der TA Luft [2002] Nr. 4.4.3 festgelegten irrelevanten Zusatzbe-lastungswerts von 2 µg SO2/m³ (vgl. Abb. 3.5-2).

Für Ozon gilt die gleiche Schlussfolgerung, da seine Entstehung mit der Emission und Im-mission von Stickoxiden korreliert. Bei gegebener irrelevanter Zusatzbelastung von Stickoxi-den sowie nur geringfügigen NMVOC-Emissionen ist auch nur mit einer geringfügigen bo-dennahen zusätzlichen Ozonbildung zu rechnen.

Da mit zunehmender Ausbreitung der Schadgase ab Emissionsquelle es auch zu einer ent-sprechenden Verdünnung in der Atmosphäre kommt, liegt der entsprechende prozentuale Anteil der jeweils maximalen Gesamtbelastung außerhalb des Beurteilungsgebietes niedri-ger.

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Tab. 3.5-3 Maßstäbe zur Beurteilung der Belastung der Vegetation durch Luftschadstoffe

Schadstoff Mittelwert über Wert (µg/m3) Herkunft Schwefeldioxid Jahresmittel 20 TA Luft [2002] zum Schutz von Ökosystemen „ 25 IUFRO, Wälder extremer Standorte „ 30 WHO Leitwert z. Schutz der Vegetation „ 50 LRV Schweiz b) 7-Monatsmittel a) 50 MIK Schutz sehr empfindlicher Pflanzen Tagesmittel 100 WHO Leitwert z. Schutz der Vegetation 97,5-Perzentil a) 75 IUFRO, Wälder extremer Standorte 98-Perzentil 100 LRV Schweiz b) 97,5-Perzentil 250 MIK Schutz sehr empfindliche Pflanzen Jahresmittel <20 Kühling/UN ECE c) 24-h-Wert <70 Kühling/UN ECE c) Stickstoffdioxid Jahresmittel 30 e) TA Luft [2002] zum Schutz der Vegetation „ 30 LRV Schweiz b) „ 30 WHO Leitwert z. Schutz der Vegetation 7-Monatsmittel a) 350 MIK Schutz empfindliche Pflanzen 95-Perzentil 95 WHO Leitwert z. Schutz der Vegetation „ 100 LRV Schweiz b) Tagesmittel 80 LRV Schweiz b) Jahresmittel 20 Kühling/UN ECE d)

a) Während der Vegetationszeit b) Zum Schutz von Mensch, Tier, Pflanze, Lebensgemeinschaften und -räumen sowie Boden vor unschädlichen oder lästigen

Luftverunreinigungen. c) von Kühling und Peters [1994] empfohlener Schutzstandard für besonders empfindliche Pflanzen (Moose, Flechten) d) von Kühling und Peters [1994] empfohlenes Zielniveau zum Schutz der Pflanzen e) bezieht sich auf NOx gerechnet als NO2

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Abb. 3.5-1 Ausschöpfung des NOx-Jahres-Immissionswertes der TA Luft [2002] für Vege-tation (30 µg/m³) durch Vorbelastung und maximale Zusatzbelastung im Beur-teilungsgebiet

110,0%

1,5%

111,5%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

120%

140%

Vorbelastung Zusatzbelastung Gesamtbelastung

Aus

schö

pfun

g TA

Luf

t [20

02] i

n %

Abb. 3.5-2 Ausschöpfung des SO2-Jahres-Immissionswertes der TA Luft [2002] für Öko-

systeme (20 µg/m³) durch Vorbelastung und maximale Zusatzbelastung im Beurteilungsgebiet

85,0%

1,9%

86,9%

0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%

100%

Vorbelastung Zusatzbelastung Gesamtbelastung

Aus

schö

pfun

g TA

Luf

t [20

02] i

n %

3.5.3.2 Indirekte Wirkungen der Luftschadstoffe auf die umgebenden Lebensräume

Indirekte Schadstoffwirkungen ergeben sich aus dem Eintrag von Luftschadstoffen in Öko-systeme bzw. Vegetation. Je nach physikalisch-chemischer Beschaffenheit werden Luftver-unreinigungen in der Atmosphäre unterschiedlich weit verbreitet. Typische Verweilzeiten reaktiver Luftverunreinigungen wie SO2, NOx und NH3 in der Atmosphäre liegen zwischen einigen Stunden und einigen Tagen. In dieser Zeit können die Luftschadstoffe v.a. SO2 und NOx europaweit verteilt werden, bevor die Abscheidung durch Ablagerung (Deposition) wirk-sam wird. Freies Ammoniak reagiert relativ schnell mit anderen Stoffen zu sauer wirkenden Ammoniumsalzen, die wiederum i.d.R. vergleichsweise schnell ablagern, so dass es z.B.

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insbesondere in der Nähe von Tierhaltungsbetrieben zu sichtlich höheren N-Einträgen kommt.

Ablagerungsvorgänge unterscheiden sich grundsätzlich nach „trockener“ und „nasser“ Depo-sition. Erstere erfolgt in niederschlagsfreien Zeiträumen durch Sedimentation, Adsorption oder turbulente Diffusion und wird durch die Schadstoff spezifische mittlere Depositions-geschwindigkeit bestimmt. Bei letzterer werden Luftschadstoffe mit nassem Niederschlag (Regen, Schnee) „ausgeregnet bzw. ausgewaschen“ und folglich im Wesentlichen durch die Niederschlagsmenge bestimmt.

Dieser für die Luftqualität positive Vorgang der Selbstreinigung der Atmosphäre bleibt nicht ohne Wirkung auf andere Bereiche der Umwelt wie Böden, Oberflächengewässer und Vege-tation, insbesondere Wald. Insgesamt sind Waldökosysteme aufgrund der großen Oberflä-che und Rauhigkeit des Kronendaches deutlich stärker, je nach Baumart (Fichten deutlich mehr, Buchen kaum) im Mittel um das 1,5- bis 3-fache, durch Schadstoffeinträge beauf-schlagt als Freilandflächen5, da sie mit ihren Kronen die Atmosphäre regelrecht auskämmen. Der Eintrag von Spurenstoffen aus der Atmosphäre in Böden kann nützlich sein, wenn es sich um notwendige Nährstoffe für Pflanzen handelt. Er kann aber auch eine Belastung be-deuten, wenn der Nährstoffeintrag zu groß ist (Eutrophierung) oder sich dadurch die Milieu-bedingungen signifikant ändern (Versauerung).

Die Eutrophierung, das Überangebot an Nährstoffen (hier: Stickstoff), führt zunächst zu einem stärkeren Pflanzenwachstum, daneben aber auch zu einer Ausbreitung von Stickstoff liebenden Pflanzen und dadurch zu einem Verlust biologischer Vielfalt. Übersteigt das Ange-bot an Stickstoff den Bedarf der Pflanzen oder Wälder (Stickstoff-Sättigung), so wird dieses in Form von Nitrat ungenutzt mit dem Sickerwasser ausgetragen oder z.B. als Distickstoff-monoxid wieder an die Atmosphäre abgegeben. Mineralboden kann unverwerteten Stickstoff nicht speichern, entsprechend kann Nitrat ungehindert durchsickern und das Grundwasser belasten. Daneben kommt es auch zur Wiederfreisetzung von Stickstoff in die Atmosphäre in Form von Lachgas (N2O).

Beim Eintrag von Säuren in Böden werden diese zunächst durch vorhandene Nährkationen wie Calcium, Magnesium oder Kalium neutralisiert. Diese werden selbst gelöst und mit dem Sickerwasser ausgewaschen, es folgt Versauerung. Durch den Verlust dieser Nährstoffe kommt es neben der allmählichen Bodenversauerung auch zu Nährstoffmangel. Mit zuneh-mender Versauerung verändert sich die Bodenlösung, Schwermetalle die im Boden gepuffert gebunden sind, können ausgewaschen und an das Grundwasser abgegeben werden.

Zur Versauerung tragen im Wesentlichen die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickoxide und Ammoniak bei, die im atmosphärischen Niederschlag zu Sulfat (SO4

2-), Nitrat (NO3-) und

Ammonium (NH4+) umgesetzt werden. Bei der Bildung von Sulfat und Nitrat ist die Säurewir-

kung im Niederschlag direkt, während Ammonium erst nach Umsetzung im Boden zu Nitrat und der Aufnahme in die Pflanzen Säure bildend wirkt. Neben dieser nassen Deposition ist allerdings auch die trockene Deposition der Luftschadstoffe zu beachten. Diese ist landnut-zungsabhängig und meist größer als die Nassdeposition. Die Säureeinträge sind also um ein mehrfaches höher als die durch Messnetze erfassten Einträge durch Niederschläge. 5 Daten zur Umwelt 2000 des Umweltbundesamtes: „Wirkungen von atmosphärischen Stoffeinträgen auf das

Ökosystem Wald.“

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Die atmosphärischen Stickstoffeinträge erfolgen zum größten Teil in Form von Ammoni-ak/Ammonium- und Nitratstickstoff entweder nass oder trocken. Die Ammoniakemissionen sind durch die Landwirtschaft (Tierhaltung und Düngeranwendung) bedingt; als Hauptquelle für Nitrateinträge gelten verkehrsbedingte NOx-Emissionen. Der Eintrag von Säurebildnern ist bedingt durch die erhebliche SO2-Minderung der letzten Jahre deutlich rückläufig. Dies ist nachvollziehbar anhand eines beträchtlichen Rückgangs des Säuregrades der Niederschlä-ge sowie an deutlich geringeren Schwefeleinträgen.

In welchem Ausmaß Ökosysteme fähig sind eutrophierende oder versauernde Schadstoffe aufzunehmen, richtet sich allein nach den Eigenschaften des betrachteten Ökosystems. In EU-Luftreinhalteübereinkommen wurden sogenannte „critical loads“ festgestellt, welche die tolerierbare Konzentration bzw. Deposition beschreiben. Diese „kritischen Belastungen“ wer-den als Stofffrachten angegeben, d.h. als die Menge, die pro Fläche und Zeitraum im Öko-system deponiert werden kann, ohne dass nach bisherigem Wissensstand deutliche Schad-wirkungen auftreten.

Die Überschreitungen von Critical Loads stellen das langfristige Schadrisiko durch Depositi-on dar; sie sollen nachhaltig stabile ökochemische Randbedingungen für Ökosysteme si-cherstellen. Ausgegangen wird von Gleichgewichtsbedingungen im Boden. Tatsächlich kann es aber erhebliche zeitliche Verzögerungen zwischen dem Überschreiten oder Einhalten von critical loads und der jeweiligen sichtbaren Reaktion des Ökosystems geben, es kann Jahr-zehnte dauern, bis Ökosysteme auf Veränderungen der Critical Loads reagieren. Daher sind absolute Schadprognosen mittels critical loads-Überschreitungen prinzipiell nicht möglich.

Critical Loads für den eutrophierenden Stickstoff für Buchen- und Eichenbeständen liegen bei 10 kg N/(ha*a), bei Kiefernforste und schwachwüchsige Beständen bereits ab 10 kg N/(ha*a) [Gehrmann, 2004]. Dem Critical Load-Ansatz liegt der Vorsorgegedanke zugrunde; z.B. werden für basenreiche Standorte schärfere Limits angesetzt um eine Nivellierung auf niedrigem Niveau zu verhindern. Somit kann wie hier an einem Standort der Critical Load-Wert überschritten sein, ohne dass in den Bodenproben bereits kritische Werte erreicht wer-den.

Die Ausgangslage im Beurteilungsgebiet

Der Stickstoffeintrag im Beurteilungsgebiet beträgt auf der Basis langjährig ermittelter Daten des staatlichen Umweltamtes Itzehoe bei 12,75 kg N/(ha*a)6 und liegt damit im oberen Vier-tel des Landesdurchschnittes Schleswig-Holsteins sowie oberhalb der o.g. Werte für Critical Loads. Dabei ist Ammoniak aus der Intensivviehhaltung der wichtigste eutrophierende Luft-schadstoff.

Zur besseren Bewertung der Situation im Beurteilungsgebiet wurde an 8 Standorten von der Firma U/C-tec Umwelt Consulting & Technologie GmbH Bodenproben gezogen und auf rele-vante Parameter ausgewertet. Dabei wurde primär an den anhand der Ausbreitungsrech-nungen ermittelten Immissionsschwerpunkten im Radius von ca. 9 km um den Schornstein des geplanten Kraftwerkes Oberbodenproben genommen und analytisch untersucht. Die Lage der Bodenproben im Messprogramm zeigt Abb. 3.5-3. 6 Nitrat Stickstoff: 393 mg/(m²*a) + Ammonium – Stickstoff: 881 mg/(m²*a)

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Hierfür wurden am 12. und 13.07.2007 an acht Stellen auf einer jeweils 10 m² großen Fläche je fünf Bodenproben von 0 – 15 cm Tiefe entnommen und zu einer Mischprobe (MP 1 – 8) vereint. Es wurden zwei Gefäße mit 250 ml und 1.000 ml (Braunglas) befüllt. Die Probenah-mestellen sind im Lageplan mit den Ziffern 1 – 8 gekennzeichnet. Die Proben wurden dunkel und gekühlt zum Labor transportiert.

Die chemischen Analysen wurden vom Labor Dr. Wessling, Walldorf gemäß DIN / DEV Me-thoden durchgeführt. Die Proben wurden auf folgende Parameter analysiert:

• pH-Wert • Konzentration basischer Kationen (Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium) und Alu-

minium sowie Quecksilber im Eluat • Säurekapazität im Eluat.

Die Messergebnisse sind in Tab. 3.5-4 zusammengestellt. Die Ergebnisse können mit den von Wissenschaftlern in UN ECE Workshops festgelegten kritischen Werten verglichen wer-den: pH-Wert <4,0; Al in Bodenlösung >0,2 eq/m3 (entsprechend 1,8 mg/l) und das Verhält-nis Al/(Ca+Mg+K) >1,5 eq eq-1. Kritische Werte werden an keinem der Standorte beobachtet.

Dem Critical Load-Ansatz liegt der Vorsorgegedanke zugrunde; z.B. werden für basenreiche Standorte schärfere Limits angesetzt um eine Nivellierung auf niedrigem Niveau zu verhin-dern. Somit kann wie hier an einem Standort der Critical Load-Wert überschritten sein, ohne dass in den Bodenproben bereits kritische Werte erreicht werden. Abb. 3.5-3 Lage der Bodenproben des Messprogramms vom Juli 2007

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Tab. 3.5-4 Ergebnisse des Bodenmessprogramms vom Juli 2007

Messpunkt Parameter Einheit

1 2 3 4 5 6 7 8

pH-Wert -- 5,9 4,8 5,3 6,0 5,6 6,1 5,6 7,7

Aluminium im Eluat mg/l 0,33 0,48 0,60 0,51 0,56 0,44 0,92 0,12

Calcium im Eluat mg/l 6,1 5,3 4,3 5,5 1,7 3,8 2,1 15

Kalium im Eluat mg/l 0,4 0,6 0,3 2,0 2,5 4,6 1,3 3,5

Magnesium im Eluat mg/l 1,0 0,9 0,8 1,1 0,3 0,9 0,6 3,6

Natrium im Eluat mg/l 2,4 1,9 1,2 1,8 1,2 1,7 1,7 24

Quecksilber im Eluat µg/l < 0,2 < 0,2 < 0,2 < 0,2 < 0,2 < 0,2 < 0,2 < 0,2

Quecksilber mg/kg 0,2 < 0,2 < 0,2 < 0,2 < 0,2 < 0,2 < 0,2 < 0,2

Säurekapazität mmol/l 0,27 < 0,1 0,15 0,27 0,1 0,33 0,21 2,2

Al/(Ca+Mg+K) eq eq-1 0,22 0,35 0,63 0,02 0,33 0,14 0,62 0,01 Ermittlung der Zusatzbelastung durch Schadstoffdeposition

Der Eintrag eutrophierender Stickstoffverbindungen aus nasser und trockener Deposition wurde in der Immissionsprognose bestimmt. Die Zusatzbelastung liegt bis auf den Nabe-reich (ca. 1,2 km Umkreis um den Standort unter 0,4 kg N/ha*a. Zwar ergibt sich aufgrund der gegebenen Vorbelastung eine deutliche Überschreitung der Critical Load-Werte, der zu-sätzliche Beitrag durch das Kraftwerk an den lokal und regional wirksamen Einwirkungen ist allerdings als sehr gering einzustufen, wenn als unbedeutende Zusatzbelastung in Analogie zur TA Luft mit 10% Ausschöpfung des Critical Load Wertes angesetzt wird.

3.5.4 Einwirkung auf die Landwirtschaft

In Tabelle 8 der TA Luft [2002] sind Depositionswerte als Anhaltspunkte für das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen bei Ackerboden und Grünland festgelegt. Wie Tab. 3.5-6 zeigt, schöpfen die die konservativ ermittelte Vor- Zusatz- und Gesamtbelastung die Deposi-tionswerte für Grünland nur zu maximal 9,6% (im Fall von Blei) aus. Schädliche Einwirkun-gen auf landwirtschaftliche Produkte sind demzufolge nicht zu erwarten.

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Tab. 3.5-5 Stickstoff-Eintrag in [g/ha·a] verursacht durch die Emissionen des Kraftwerkes ohne Kohleentladung und Schiffsemissionen [TÜV Nord 2008b]

Tab. 3.5-6 Ausschöpfung der Depositionswerte für Grünland für das Vorliegen schädli-cher Umwelteinwirkungen nach TA Luft durch Vor-, Zusatz- und Gesamtbelas-tung

Depositionswerte als An-haltspunkte für die Sonder-

fallprüfung [µg/m2*d]

Ausschöpfung des Depositionswerts für Grünland in % durch die

Stoff

Ackerboden Grünland Vorbelastung Zusatz-belastung

Gesamt-belastung

Arsen 1.170 60 0,58% 0,35% 0,93%

Blei 185 185 9,0% 0,58% 9,6%

Cadmium 2,5 2,5 4,8% 2,0% 6,8%

Quecksilber 30 3 1,7% 0,90% 2,6%

Thallium 7 7 k.A. 0,07% k.A.

3.5.5 Zusammenfassung: Auswirkungen der Emissionen des Kraftwerks auf Fauna und Flora

Nach den zuvor dargestellten Zusammenhängen und den durch die zusätzlichen Emissionen des geplanten Kohlekraftwerkes maximal zu erwartenden Immissionen sind direkte toxische Wirkungen durch die Schadstoffemissionen der Kohlekraftwerk auf Fauna und Flora nicht zu

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befürchten. Dies gilt auch für die bestehende Belastung und damit die resultierende Ge-samtbelastung durch Schwefeldioxid und Stickstoffoxide.

Ebenso ist der zusätzliche Schadstoffeintrag durch Deposition von Emissionen des geplan-ten Kohlekraftwerks sowohl in den nahegelegenen Wald- bzw. Schutzgebieten als auch in den am Rand bzw. außerhalb des Beurteilungsgebietes liegende Wald- bzw. Schutzgebieten als gering einzustufen, so dass auch hier durch das Kohlekraftwerk keine indirekten chroni-schen Wirkungen auf Vegetation bzw. Ökosysteme zu befürchten sind. Analog zur Immissi-onsbelastung gilt, dass die Gesamtbelastung hinsichtlich des Schwefeleintrages allgemein im Toleranzbereich der „kritischen Belastung“ für Waldökosysteme liegt. Bezüglich des be-stehenden Stickstoffeintrages (Vorbelastung) werden die „critical loads“ überschritten. Je-doch gilt auch hier, dass der zusätzliche durch das Kohlekraftwerk verursachte Eintrag als gering zu betrachten ist.

3.6 Zusammenfassung

Als zentraler Belastungspfad eines Kohlekraftwerks wurde der Betrachtung des Komplexes „Luftschadstoffe“ großer Raum gewidmet. Im Folgenden werden die im Verlauf des Kapitels beschriebenen Auswirkungen von Luftschadstoffemissionen auf die einzelnen Schutzgüter betrachtet.

Schutzgut Luft

Die Betrachtungsgebiet stellt eine Fläche von 24 km x 24 km im Gauß-Krüger-Netz mit der Kohlekraftwerk im Mittelpunkt dar. Dieses Beurteilungsgebiet ist größer als nach den Erfor-dernissen der TA Luft. Darüber hinaus wurden bezüglich Flora und Fauna auch Gebiete über das Beurteilungsgebiet hinaus beurteilt. Für das gesamte Gebiet wurde eine Immissions-prognose auf folgender Grundlage durchgeführt:

• Eine Ermittlung der Vorbelastung mit Hilfe der im kontinuierlich betriebenen Luft-messstationen für gasförmige Schadstoffe und Staubniederschlag sowie darin enthal-tene Schwermetalle.

• Eine Abschätzung der Zusatzbelastung mit dem Partikelmodell AUSTAL2000 durch den TÜV Norddeutschland, Hamburg. Die meteorologischen Verhältnisse am Stand-ort wurden durch Daten der Messstation Brunsbüttel des DWD abgebildet; ein ent-sprechendes Gutachten für die Übertragbarkeit dieser Wetterdaten auf den Standort wurde eingeholt.

Die maximale Zusatzbelastung (höchster Punktwert des 60 m x 60 m Flächenrasters) wurde für das Jahresmittel für den Ostnordosten des Standortes ermittelt.

In Tab. 3.6-1 werden die Beurteilungen für Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung in Form einer Gesamtübersicht zusammengefasst. als Beurteilungsgrundlage für die Vorbelastung wird in Anlehnung an die TA Luft [2002] die maximal ermittelte Vorbelastung im Beurteilungsgebiet zu Grunde gelegt. Bei dieser maximalen Vorbelastung wird zunächst eine Einschätzung an-hand rechtlicher Bezugsgrößen (TA Luft [2002]) getroffen. Unterschieden wird dabei in

• sehr hohe (TA-Luft-Werte überschritten), • hohe (TA-Luft-Werte in erheblichem Maße, d.h.>70%, ausgeschöpft),

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• mittlere (TA-Luft-Werte deutlich unterschritten) und • niedrige (TA-Luft-Werte zu maximal 10% ausgeschöpft)

Vorbelastungen. Des weiteren wurde die Bandbreite der Vorbelastung im Beurteilungsgebiet Vergleichswerten aus anderen Messgebieten und bundesweit gegenübergestellt. Die Mess-werte im Beurteilungsgebiet werden eingeteilt in:

• hoch bzw. sehr hoch, wenn sie im Bereich bislang bekannter Spitzenbelastungen oder höher liegen,

• mittel, wenn sie im eher unteren Bereich von für Ballungsräume typischen Belastun-gen liegen,

• niedrig bzw. sehr niedrig, wenn sie typischen Werten für ländliche Räume bzw. ausgesprochene Reinluftgebiete entsprechen.

Die Beurteilung der Zusatzbelastung anhand rechtlicher Maßstäbe erfolgt analog:

• hoch (Ausschöpfung der TA Luft zu über 15%) • signifikant (Ausschöpfung zwischen 15% und 3%) • gering (Ausschöpfung um weniger als 3%) • sehr gering (Ausschöpfung um weniger als 0,05% )

Zur weiteren Beurteilung wird die Zusatzbelastung in Relation zur Vorbelastung gesetzt, wo-bei eine Erhöhung letzterer jeweils als

• deutlich (um mehr als 15%) • signifikant (um 15% bis 3%) • gering (um weniger als 3%) • sehr gering (um weniger als 0,05% )

gewertet wird. Die Gesamtbelastung wird anhand einer Überprüfung, inwieweit durch die Zusatzbelastung eine erkennbare Veränderung hinsichtlich der Einstufung der Vorbelastung gegeben ist, bewertet:

• keine Veränderung ist festzustellen, wenn die Zusatzbelastung die Vorbelastung in einer vernachlässigbaren Größenordnung erhöht (Zusatzbelastung in Relation zur Vorbelastung sehr gering)

• gering ist die Veränderung, wenn die Erhöhung entweder in der Relation gering ist oder zwar „relativ“ hoch (signifikant oder deutlich), die Gesamtbelastung jedoch be-züglich Immissionsmaßstäben oder Vergleichswerten gleich wie die Vorbelastung einzustufen ist.

• deutlich ist die Veränderung, wenn sich die Bewertung der Gesamtbelastung gegen-über der Vorbelastung nach den entsprechenden Maßstäben verschlechtert.

Aus der Übersicht in wird deutlich, dass deutliche bis signifikante Veränderungen im Ver-gleich zur Vorbelastung durch den Betrieb des geplanten Kohlekraftwerks zu erwarten sind. An der Einstufung der Gesamtbelastung gemessen an Immissionsmaßstäben ergeben sich jedoch keine Änderungen.

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Tab. 3.6-1 Gesamtübersicht über die Beurteilung von Vor-, Zusatz- und Gesamtbelas-tung durch die Schadstoffe im Einzelnen

Vorbelastung gemessen an

Zusatzbelastung gemessen an

Gesamt-belastung

Parameter Immissions-maßstäben

Vergleichs-werten

Immissions-maßstäben Vorbelastung

Änderung gegen

Vorbelastung

Stickstoffdioxid mittel mittel gering gering gering

Schwefeldioxid hoch mittel gering gering gering

Schwebstaub mittel mittel gering gering gering

Quecksilber in Luft niedrig mittel gering signifikant gering

Andere Metalle in Luft mittel mittel gering signifikant gering

Organische Schadstoffe in der Luft mittel mittel gering deutlich gering

Staubniederschlag mittel mittel gering signifikant gering

Quecksilber i. SN mittel mittel gering deutlich gering

Andere Metalle im Staubniederschlag mittel mittel signifikant a) deutlich gering

a) Ursache: Depositionswert von Arsen

Schutzgut Boden

Bei der Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden wurden die Immissionsrege-lungen der TA Luft [2002] bezüglich des Eintrages von Luftschadstoffen auf den Boden her-angezogen, sowie die Orientierungswerte der UVPVwV.

Durch den Betrieb des Kohlekraftwerks sind zu überwachende Bodeneinträge höchstens durch den Parameter Quecksilber zu erwarten. Für diesen wurde in Kap. 3.3.1 dargelegt, dass dessen Emissionsmassenstrom deutlich unter dem Bagatellmassenstrom der TA Luft [2002] liegt. Der maximal theoretisch denkbare jährliche Eintrag von Quecksilber in Boden bleibt unter 13% des Immissionswertes für Schadstoffdeposition der TA Luft [2002] von 1 µg/(m²*d).

Für den Eintrag von Nährstoffen in Boden gelten die gleichen Aussagen wie für die Belas-tung von Flora und Fauna durch Luftschadstoffe.

Schutzgut Wasser

Bei der Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut Oberflächenwasser dienen die all-gemeinen Güteanforderungen für Fließgewässer, bzw. die EG-Leitwerte für stehende Ge-wässer. Betroffen im Beurteilungsgebiet ist die Elbe.

Ähnlich wie bei Auswirkungen auf Flora und Fauna sind hier potenzielle Nährstoffeinträge von Interesse (Eutrophierung), betroffen hiervon sind Stickstoffeinträge durch die Luftbelas-tung mit NO2. In Anbetracht dessen, dass die durch das Kohlekraftwerk verursachte maxima-

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le Zusatzbelastung nur einen geringeren Anteil gegenüber der bestehenden Immissionsvor-belastung einnimmt, ist diesbezüglich nicht mit einer Verschlechterung der Gewässersituati-on zu rechnen. Nähere Ausführungen finden sich in Kapitel 6 (Einwirkungen auf Gewässer).

Schutzgut menschliche Gesundheit

Die Bewertung der Luftbelastung im Hinblick auf die menschliche Gesundheit ergab, dass in der Gesamtbelastung Wirkungsschwellen für gesundheitliche Beeinträchtigungen bezüglich der betrachteten Luftschadstoffe deutlich unterschritten bleiben.

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Eine Analyse der toxikologischen Wirkungen von Luftschadstoffen bzw. deren mittelbare Einwirkung durch Schadstoffdeposition konnte zeigen, dass die abgeschätzte Zusatzbelas-tung nach gängigen Beurteilungsmaßstäben bezüglich des Parameters Schwefeldioxid bzw. Schwefel keine Gefährdung für Tiere und Pflanzen darstellen. Die Erhöhung durch die Zu-satzbelastung ist in allen Fällen als gering einzustufen.

Transportvorgänge

Die Transporte zu und vom Kohlekraftwerk bestehen im Wesentlichen aus dem Antransport von Kalkstein und dem Abtransport von Asche und REA-Gips. Das damit insgesamt verbun-dene Transportaufkommen und die daraus resultierenden Emissionen an Luftschadstoffen kann als gering betrachtet werden.

Bau- und Stilllegungsphase

Luftschadstoffe werden während der Bau- und Stilllegungsphase vor allem über die Bau-fahrzeuge sowie die Fahrzeuge zum An- und Abtransport von Baumaterialien und Abfällen emittiert. Für die Bauphase werden die Fahrzeugbewegungen nur zu einer geringen Erhö-hung des bestehenden Schwerverkehrs führt. Insbesondere auch durch die zeitliche Be-grenzung ist somit insgesamt nicht mit nachteiligen Wirkungen für die Umwelt zu rechnen. Für die Stilllegungsphase können derzeit keine entsprechenden Angaben gemacht werden, allerdings wird sich diese an dann gültigen Rechtsmaßstäben messen.

Nicht bestimmungsgemäßer Betrieb

Am Standort befinden sich keine nach der 12. BImSchV (Anhang I) relevanten Mengen ge-fährlicher Stoffe. Es verbleiben die Maßnahmen zum allgemeinen Gefahrenschutz. Durch dadurch gewährleistete Umsetzung vorbeugender Maßnahmen sowie klarem Maßnahme-plan für Notfälle, sind grundlegende Voraussetzungen geschaffen, Gefahren sowie erhebli-che Umweltwirkungen zu verhindern oder zumindest zu begrenzen. Durch die Verbrennung von Kohle und Heizöl und die daraus resultierenden Produkte, ist auch im Falle einer durch nicht bestimmungsgemäßen Betrieb möglicherweise kurzfristig auftretenden Überschreitung der Emissionsgrenzwerte, keine akute Gefahr gegeben. Erhebliche nachteilige Einwirkungen durch Luftschadstoffe sind bei Befolgen der Maßnahmen des allgemeinen Gefahrenschutzes auch bei nicht bestimmungsgemäßem Betrieb nicht zu erwarten.

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4 Belastungsaspekt „Lärm“

In diesem Kapitel der UVU werden die Einwirkungen der vom Kohlekraftwerk ausgehenden Geräuschemissionen auf die Schutzgüter dargestellt und bewertet. Die Darstellung und Be-wertung beruht im Wesentlichen auf den Ausführungen der schalltechnischen Untersuchung der Currenta GmbH & Co. OHG, Dormagen.

In Kapitel 4.1 werden zunächst die Grundlagen des Lärmschutzes zusammengefasst. Im Kapitel 4.2 werden herangezogenen Beurteilungsgrundlagen aufgeführt. Die allgemeine Ge-räusch-Vorbelastung im Beurteilungsgebiet wird in Kapitel 4.3 charakterisiert. In Kapitel 4.3 wird die Lärmbelastung durch den Anlagenstandort einschließlich des Kohlekraftwerks dar-gestellt und diskutiert. Die Bewertung der Gesamteinwirkung von Geräuschen auf das Um-feld durch die Anlagen am Standort erfolgt dann zusammenfassend in Kapitel 4.4.

4.1 Grundlagen des Lärmschutzes

Als Lärm werden alle Schallereignisse bezeichnet, die das menschliche Wohlbefinden beein-trächtigen. Damit ist der Begriff Lärm subjektiv geprägt und nicht messtechnisch zugänglich. Messbar sind allerdings die auftretenden Geräusche und Schallereignisse. Ein Schallereignis stellt sich als kleinste Druckschwankung um den atmosphärischen Luftdruck dar; diese Schwingung wird vom Gehör wahrgenommen. Das Lautstärkeempfinden eines Schallereig-nisses wird dabei grundsätzlich durch ebendiesen Schalldruck und zudem durch die Fre-quenz bestimmt. Die Frequenz (Anzahl der Schwingungen pro Sekunde) bedingt die „Ton-höhe“. Je höher die Frequenz desto höher wird der Ton/Geräusch wahrgenommen.

Der Schalldruck an der Schmerzgrenze ist ca. 3 Mio. mal so groß wie der Schalldruck an der Hörschwelle. Zur Vereinfachung der Darstellung des Schalldruckpegels wird deshalb eine logarithmische Zahlenskala gewählt, die in Dezibel (dB) angegeben wird.

Da das menschliche Gehör tiefe Frequenzen (tiefe Töne) leiser wahrnimmt als hohe, werden die ermittelten Schalldruckpegel nochmals umgerechnet, um den Lautstärkeeindruck realist-ischer abbilden zu können. International wird in der Regel eine „A-Bewertung“ durchgeführt (Korrektur der Schallpegel nach einer bestimmten Bewertungskurve A, die Schallpegel mit tiefen Frequenzen nach unten korrigiert, da sie ja leiser wahrgenommen werden, dafür aber lauter wahrgenommene höhere Frequenzen tendenziell nach oben). Die resultierenden Schallpegel werden in dB(A) angegeben.

Die Dezibelskala der Lautstärke beginnt mit 0 dB(A) an der Hörschwelle und endet bei 130 dB(A) an der Schmerzgrenze. Von einem geschulten Ohr können Änderungen der Lautstär-ke um 1 dB(A) gerade noch wahrgenommen werden; eine Pegeländerung um 10 dB(A) ent-spricht etwa einer Verdopplung bzw. Halbierung der subjektiv empfundenen Lautstärke. Letztere bedeuten eine Verzehnfachung bzw. Reduktion auf ein Zehntel des Schalldruckes. In Tabelle 4.2-1 sind die Lautstärke und die zugehörige Geräuschempfindung einiger typi-scher Geräuscharten aufgeführt. Außer von der Lautstärke hängt die Lärmwirkung auch vom zeitlichen Verlauf eines Schallereignisses ab, entsprechend wird zur Bewertung ein zeitlich gemittelter Schallpegel, der so genannte Mittelungspegel herangezogen.

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Tab. 4.1-1 Geräuschempfinden

Lärmstufe Geräuschart Lautstärke Geräuschempfinden I

30 – 65 dB(A) Ticken einer leisen Uhr, feiner

Landregen, Flüstern 30 dB(A) sehr leise

Psychische Reaktion nahes Flüstern, ruhige Wohn-straße

40 dB(A) ziemlich leise

Unterhaltungssprache 50 dB(A) normal Unterhaltungssprache in 1 m

Abstand, Bürolärm 60 dB(A) normal

II 65 – 90 dB(A)

laute Unterhaltung, Rufen, Pkw in 10 m Abstand

70 dB(A) sehr laut

Physiologische Reaktion

Straßenlärm bei starkem Verkehr

80 dB(A) sehr laut

III lauter Fabriksaal 90 dB(A) sehr laut bis unerträglich 90 – 120 dB(A) Autohupen in 7 m Abstand 100 dB(A) sehr laut bis unerträglich Gehörschaden, Kesselschmiede 110 dB(A) sehr laut bis unerträglich Ohr-Schmerz Flugzeugmotor 120 dB(A) sehr laut bis unerträglich

130 dB(A) Schmerzschwelle

Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes ergibt sich aus Meinungsumfragen, dass der Straßenverkehrslärm mit Abstand als der größte Störfaktor empfunden wird, 50% der Bürger fühlen sich vor allem durch Straßenverkehrslärm belästigt, 20% der Bürger dadurch sogar stark beeinträchtigt. Untersuchungen und Modellrechnungen zufolge sind ca. 6 Mio. Bürger in den Städten Lärmwerten ausgesetzt, bei denen ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen aber auch Lern-, Konzentrations- und Schlafstörungen zu befürchten sind.

4.2 Beurteilungsgrundlage von Geräuschimmissionen am Standort

Gewerbe- und Industrielärm

Zur Erfassung und Beurteilung von Geräuschimmissionen aus Gewerbe und Industrie ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (GMBl. Nr. 26 vom 28.08.1998 S. 503) maßgebend. Die TA Lärm ist im vorliegenden Fall anzuwenden, da für das Vorhaben ein Änderungs-Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 16 (1) Satz 1 BImSchG durchzuführen ist (gemäß Unterrichtungsschreiben der Regierung Oberbayern vom 14.5.02).

Nach den Regelungen der TA Lärm werden die Geräuschimmissionen einer Anlage getrennt für den Tag und die Nacht ermittelt und beurteilt. Beurteilungszeitraum "tagsüber" ist die Zeit von 06.00 - 22.00 Uhr, der Beurteilungszeitraum "nachts" umfasst den Zeitraum von 22.00 - 06.00 Uhr. Der unter Berücksichtigung des Geräuschcharakters (Ton-, bzw. Impulshaltigkeit) sowie des zeitlichen Verlaufes ermittelte Beurteilungspegel einer Anlage wird durch Ver-gleich mit verschiedenen Immissionsrichtwerten, welche nach der Schutzwürdigkeit vorhan-dener Nutzungen im Einwirkbereich einer Anlage abgestuft sind, bewertet.

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Nach derzeitigem Kenntnisstand kann das Vorhandensein schädlicher Umwelteinwirkungen verneint werden, wenn die nach TA Lärm ermittelten Beurteilungspegel die Immissionsricht-werte der TA Lärm einhalten bzw. unterschreiten.

Straßenverkehrslärm

Für die Bewertung und Beurteilung von Straßenverkehrslärm werden im Allgemeinen hilfs-weise die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (Sechzehnte Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV vom 12.06.1990, BGBl 1, S. 1036) heran-gezogen, obwohl deren prinzipielle Anwendbarkeit und Gültigkeit auf den Neubau, bzw. die wesentliche Änderung von Verkehrswegen beschränkt ist.

Ebenso wie bei der Bestimmung der Beurteilungspegel nach TA Lärm bzw. VDI 2058 beruht das Berechnungsverfahren der 16. BImSchV auf der Bildung eines Mittelungspegels, bezo-gen auf den Tag (06.00 - 22.00 Uhr), bzw. die Nacht (22.00 - 06.00 Uhr).

In Tabelle 4.1-1 sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der VDI 2058 sowie die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV, die ebenso wie in der TA Lärm nach der Nutzung des betroffenen Gebietes abgestuft sind, und Orientierungswerte der DIN 18005, auf die in der Bauleitplanung abzustellen ist, zusammengestellt. Die Immissionsricht- und -grenzwerte sind als Tag-/ und Nachtwerte aufgeführt.

Immissionsrichtwerte für das Umfeld des Kohlekraftwerks

Planungsrechtlich liegen die untersuchten Immissionsaufpunkte (vgl. Abb. 4.3-1) in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet. Entsprechend der faktischen Nutzung des Gebiets ist die-ses jedoch eher als Mischgebiet einzustufen und auch als solches im Sinne der TA Lärm zu betrachten. Dementsprechend sind die in Tab. 4.2-1 nach TA Lärm Nr. 6.1 c) aufgeführten Grenzwerte maßgeblich, die für Mischgebiete tagsüber 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) betra-gen.

In die TA Lärm ist eine Relevanzklausel (TA Lärm Nr. 3.2.1 Abs. 2) integriert, nach welcher der Immissionsbeitrag einer Anlage dann als irrelevant anzusehen ist, wenn die von der An-lage ausgehende Zusatzbelastung die für das Gebiet geltenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm um mindestens 6 dB(A) an maßgeblichen Immissionsorten unterschreiten. Sind die Voraussetzungen der Relevanzklausel erfüllt, ist sichergestellt, dass der vorhandene Umge-bungslärm durch die neue Schallquelle nicht signifikant erhöht wird. Als maßgeblicher Im-missionsort ist der nach Nummer A.1.3 des Anhangs zur TA-Lärm zu ermittelnde Ort im Ein-wirkungsbereich der Anlage, an dem eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte am e-hesten zu erwarten ist. Für das von Currenta erstellte schalltechnische Gutachten wurden drei relevante Immissionsaufpunkte (Schule Brunsbüttel Süd, Gorch-Fock-Straße und Westerweute) im Westen und Nordwesten des Standortes ermittelt (vgl. Abb. 4.3-1).

Entsprechend der in Tabelle 4.2-1 nach TA Lärm Nr. 6.1 c) aufgeführten Immissionsrichtwer-te darf der der anteilige Emissionspegel des Kraftwerks unter Berücksichtigung der Rele-vanzklausel den Wert von maximal 39 dB(A) nachts nicht überschreiten.

Werden die in Tabelle 4.2-1 nach TA Lärm Nr. 6.1 c) aufgeführten Emissionsrichtwerte um mehr als 10 dB(A) unterschritten, so liegt der betrachtete Immissionsort außerhalb des Ein-wirkungsbereichs der Anlage.

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Tab. 4.2-1 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm/VDI 2058 für Gewerbe- und Industrielärm, Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV und Orientierungswerte nach DIN 18005 (Pegel in dB(A))

Immissionsrichtwerte gem. Nr. 6.1 TA Lärm (1998) bzw. Nr. 3.3.1 VDI 2058/1

Immissionsgrenzwerte gem. § 2 (1) 16. BImSchV

Orientierungswerte gem. Beiblatt 1 zu DIN 18005

a) in Industriegebieten 70/70 b) in Gewerbegebieten 65/50 4) in Gewerbegebieten 69/59 f) bei Kerngebieten (MK) u.

Gewerbegebieten (GE) 65/55 (50)

c) in Kerngebieten, Dorf-gebieten und Mischgebie-ten

60/45 3) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten

64/54 e) bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI)

60/50 (45)

d) bei besonderen Wohn-gebieten (WB)

60/45 (40)

c) bei Friedhöfen, Klein-garten- und Parkanlagen

55

d) in allgemeinen Wohn-gebieten und Kleinsied-lungsgebieten

55/40 2) in reinen und allge-meinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsge-bieten

59/49 b) bei allgemeinen Wohn-gebieten (WA), Kleinsied-lungsgebieten (WS) und Campingplätzen

55/45 (40)

e) in reinen Wohnge-bieten

50/35 a) bei reinen Wohnge-bieten (WR), Wochenend- u. Ferienhausgebieten

50/40 (35)

f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pfle-geanstalten.

45/35 1) an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Al-tenheimen

57/47

Anmerkung : Der Wert vor dem Schrägstrich gilt für den Beurteilungszeitraum Tag (6 – 22 Uhr), der Wert nach dem Schräg-strich für die Nacht (22 – 6 Uhr). Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z.B. 1.00 – 2.00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Der Immissionswert für den Tag gilt für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden.

Bei zwei angegebenen Nachtwerten (DIN 18005) soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräu-sche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten – damit stimmen die Orientierungswerte der DIN 18005 mit den Im-missionsrichtwerten der TA Lärm überein. Der höhere Nachtwert ist entsprechend für den Einfluss von Verkehrslärm zu be-rücksichtigen.

4.3 Ermittlung der Lärm-Vorbelastung

Eine Ermittlung der Lärm-Vorbelastung ist streng genommen nicht erforderlich, da wie nach-folgend gezeigt, die Geräuschimmission des Kraftwerks am nächstgelegenen Immission-saufpunkt mindestens 6 dB(A) unterhalb des nach TA Lärm geltenden Immissionsrichtswerts von 45 dB(A) liegt.

Ein Gutachten zur Umweltsituation in der Umgebung des ChemCost Park Brunsbüttel im Auftrag der egeb Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbh kommt zu der Einschätzung, dass sich die Lärmsituation komplex darstellt und die gemäß der Gebietsausweisung des Flächennutzungsplan geltenden Richtwerte eingehalten werden. Da sich die tatsächliche Nutzungssituation im Bereich des Ortsteils Brunsbüttel-Ost jedoch abweichend zur planeri-schen Ausweisung darstellt sind in diesem Bereich die Emissionsrichtwerte der TA-Lärm zugrunde zu legen, denn faktisch entspricht der Ortsteil Brunsbüttel-Ost eher einem Misch-gebiet als einem Gewerbegebiet [Currenta, 2008].

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Abb. 4.3-1 Aufstellungsplan mit Immissionsaufpunkten [Currenta, 2008]

4.4 Ermittlung der Geräuschimmission

Entsprechend den vorangegangenen Erläuterungen werden die Geräuschimmissionen durch das geplante Kohlekraftwerk ermittelt. Das geplante Kraftwerk besteht aus folgenden schall-technisch relevanten Komponenten:

• Kamin • Transformatoren • Kühlwasserpumpen • Bahnentladung • Förderbänder • Maschinenhaus • Kesselhaus • E-Filter • Rundlager für die Kohlelagerung • Antriebsstation auf dem Kraftwerksgelände • Förderbänder auf dem Kraftwerksgelände • Anlagenbezogener Verkehr

Zusätzlich werden folgende Komponenten, die nicht Genehmigungsgegenstand sind, mit betrachtet:

• Antriebstation außerhalb des Kraftwerkgeländes • Förderbänder außerhalb des Kraftwerkgeländes • Schiffsentladung

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An den Anlagenbauteilen sind bauliche Schallschutzmaßnahmen vorgesehen, welche die Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen ermöglicht. Für Fassaden sind u.a. folgen-de Aufbauten geeignet:

• massive Wände aus Mauerwerk oder Beton oder • zweischalige Ausführungen mit

o Innenschale aus Stahlblech C-Kassette o Füllung mit Mineralwollplatten o Außenschale aus Stahltrapezblech.

Bei den Dächern sind z. B. folgende Ausführungen geeignet:

• Stegzementdielen oder Betonfertigteile oder • zweischalige Aufbauten mit

o Innenschale aus Stahltrapezblech o aufgelegten Mineralwollplatten o Außenschale aus Kunststoffdachbahnen.

Die konkrete Umsetzung in Einzelmaßnahmen muss im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgen.

4.4.1 Geräuschimmissionen des geplanten Kohlekraftwerks

Die Ermittlung der an den maßgeblichen Immissionsorten wirksamen Geräuschimmissionen aufgrund des Betriebes des Kraftwerks erfolgte auf Basis der Angaben des Kraftwerksliefe-ranten. Die Angaben zum Schallleistungspegel der Anlage, zum baulichen Schallschutz und zum Logistikkonzept werden von den Lieferanten gewährleistet und sind Bestandteil der Ver-träge zwischen den Lieferanten und EKB. Sämtliche Ausgangsdaten der durchgeführten Berechnung beruhen bezüglich der akustischen Daten auf Erfahrungswerten und Messun-gen an vergleichbaren Anlagen. Ausgangspunkt sind die Schallleistungspegel der Anlagen-teile sowie Schall mindernde Elemente.

Die Schallemissionen des anlagenbezogenen Kfz-Verkehrs wurden nach RLS90 und für den Schienenverkehr nach Schall 03 errechnet. Der anteilige Immissionspegel des Kraftwerks wurde gemäß DIN ISO 9613-2 unter Verwendung der Software CadnaA bestimmt [Currenta, 2008]. Die detaillierten Ausgangsdaten finden sich in der schalltechnischen Untersuchung.

Die Einwirkungen auf die Immissionsorte wurden durch eine Ausbreitungsrechnung ermittelt. Grundlegende Wirkfaktoren in der Berechnung sind neben der Entfernung des Immissionsor-tes zur Emissonsquelle (d) der Schallleistungspegel der einzelnen Anlagenbauteile (Lw). Die-ser wird korrigiert durch die Richtwirkungskorrektur (Dc), die Dämpfung aufgrund geometri-scher Ausbreitung (Adiv), die Dämpfung aufgrund von Luftabsorbtion (Aatm), die meteorologi-sche Korrektur (Cmet), die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes (Agr) und die Dämpfung aufgrund von Abschirmung (Abar). Das Ergebnis der Berechnung wird als Schalldruckpegel am Immissionsort (LAeq) angegeben [Currenta, 2008]. Die emittierten Geräusche der Anlage besitzen keine Impulshaftigkeit und haben in der Umgebung auch keine subjektiv wahr-nehmbaren Einzeltöne. Es erfolgt also kein Impuls- und/ oder Tonzuschlag.

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Die Ergebnisse der Berechnungen für die drei Immissionsorte sind in Tab. 4.4-1 dargestellt. Als Schalldruckpegel am nächstgelegenen Immissionsort Westerweute werden 36 dB(A) (nachts) ermittelt. Damit erfüllt die Schallemission des Kraftwerks die Anforderungen der Relevanzklausel der TA Luft. Im Tagbetrieb liegen die Emissionsorte außerhalb des Einwir-kungsbereichs des Kraftwerks [Currenta, 2008].

Tab. 4.4-1 Immissionsrichtwerte und Beurteilungspegel (Tag und Nacht) an den Immissi-onsorten [Currenta, 2008]

Immissions-ort

Immissions-richtwert nach TA

Luft (Tag) [dB(A)]

zu erwartender Beurteilungspe-

gel (Tag) [dB(A)]

Immissions-richtwert nach TA Luft (Nacht)

[dB(A)]

zu erwartender Beurteilungspe-

gel (Nacht) [dB(A)]

Schule Bruns-büttel Süd 60 38 (39) *) 45 32 (34)

Gorch-Fock-Straße 55 31 (32) 45 24 (25)

Westerweute 60 39 (40) 45 34 (35) *) Werte in Klammern sind inklusive der Beiträge aus Bandanlagen und Antriebsstationen außerhalb des Kraftwerkgeländes sowie Schiffsentladung, die nicht Genehmigungsgegenstand sind. Werden zusätzlich die Schiffsentladung mit den erforderlichen Bandanlagen und Antriebssta-tionen bis zum Übergabeturm berücksichtigt, die nicht Bestandteil des Genehmigungsantra-ges ist, so werden die Anforderungen an die Irrelevanzklausel der TA Lärm an den maßgeb-lichen Immissionsorten dennoch erfüllt.

Der nach TA Lärm Nr. 7.4 zu untersuchende externe Anlagenverkehr auf öffentlichen Stra-ßen in einem Abstand von bis zu 500 m zum Betriebsgrundstück findet nur in Industrie- und Gewerbegebieten nach TA Lärm Nr. 6.1 a und b statt. Demnach ist eine weitergehende Be-trachtung des externen Anlagenverkehrs nicht erforderlich [Currenta, 2008].

4.4.2 Besondere Geräuschimmissionen - Tieffrequente Geräusche

Nach rechtlichen Vorgaben sind Geräusche dann als tieffrequent zu bewerten, wenn diese vorherrschende Energieanteile im Frequenzbereich unter 90 Hz aufweisen. Maßgebliche Immissionsorte befinden sich dabei entgegen der „herkömmlichen“ Betrachtung von wirksa-men Geräuschimmissionen innerhalb von schutzbedürftigen Räumen (bei geschlossenen Fenstern). Wegen vieler z.T. unbekannter Parameter lassen sich tieffrequente Geräusche nicht prognostizieren. Bei vielen Industrieanlagen werden gelegentlich Geräusche beobach-tet die auch zu Schäden an den Anlagen führen können. Obwohl tieffrequente Geräusche nicht auszuschließen sind, können diese in der Regel durch Sofortmaßnahmen abgestellt werden und gehören daher nicht zu den regelmäßigen Geräuschen derartiger Anlagen.

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4.4.3 Immissionen während der Bauphase

Während der Bauphase treten an den Immissionsorten Geräusch- und unter Umständen auch Erschütterungsimmissionen auf. Maßgebliche Immissionsrichtwerte sind u.a. der AVV-Baulärm entnehmbar, deren Zahlenwerte der TA Lärm entsprechen, d.h. tagsüber ist ein Immissionswert von 60 dB(A) einzuhalten. Geräusche können durch die Bauphase vor allem durch Baumaschinen sowie durch Schwerverkehr verursacht werden. Dem Stand der Tech-nik entsprechend sollten an der Baustelle nach Möglichkeit lärmarme Baumaschinen einge-setzt werden, die den Anforderungen der 15. BImSchV (Baumaschinenlärm-Verordnung) entsprechen.

Des Weiteren sind grundsätzlich Geräusche die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind auch zu vermeiden und bei unvermeidbaren Geräuschen sind alternative, weniger ge-räuschintensive Verfahren zu prüfen. Ansonsten sollten unvermeidbare besonders geräusch-intensive Tätigkeiten tagsüber innerhalb der üblichen Arbeitszeiten vorgenommen werden. Zudem ist die Möglichkeit der Errichtung von abschirmenden Maßnahmen in Richtung der Immissionsorte in Betracht zu ziehen sowie, falls organisatorisch und technisch möglich, eine hinsichtlich der Geräuschabstrahlung in Richtung der Immissionsorte optimierte Aufstellung der Baumaschinen zu berücksichtigen. Für die begrenzte Zeit der Bauphase erfolgte eine Betrachtung über die Auswirkung des Baulärms in einem gesonderten Gutachten [Currenta, 2008a]. Die Ergebnisse in Tab. 4.4-2 belegen, dass die jeweils einzuhaltenden Immissions-richtwerte für den Tag- bzw. Nachtzeitraum unterschritten werden.

Tab. 4.4-2 Immissionsrichtwerte und Beurteilungspegel (Tag und Nacht) an den Immissi-onsorten für die Bauphase [Currenta, 2008a]

Immissions-ort

Immissions-richtwert nach TA

Luft (Tag) [dB(A)]

zu erwartender Beurteilungspe-

gel (Tag) [dB(A)]

Immissions-richtwert nach TA Luft (Nacht)

[dB(A)]

zu erwartender Beurteilungspe-

gel (Nacht) [dB(A)]

Schule Bruns-büttel Süd 60 48 45 42

Gorch-Fock-Straße 55 38 45 32

Westerweute 60 48 45 43

4.4.4 Baurechtliche Betrachtung

In vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gelände des Kraftwerks ist eine Lärmemissi-onskontingentierung vorgesehen, die sich an der Einhaltung von Immissionsanteilen für maßgebliche Immissionsorte aus einer Gesamtplanung der Stadt Brunsbüttel ergeben. In [Currenta, 2008] wird der Nachweis geführt, dass die Lärmemissionskontingentierung auf Basis der angegebenen Immissionsanteile eingehalten wird. Dies gehe auf Lärmminde-rungsmaßnahmen zurück, die weit über den normalen Stand der Lärmminderungstechnik hinausgehen.

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4.5 Zusammenfassung

Die an den maßgeblichen Immissionsorten zulässigen Immissionsrichtwertanteile werden unter den im Schallschutzgutachten zu Grunde gelegten Voraussetzungen durch die Ge-räuschimmissionen des geplanten Kraftwerks einschließlich der bereits bestehenden Anla-gen eingehalten. Mit einem Schalldruckpegel von maximal 34 dB(A) in der Nacht (bzw. 35 dB(A) in der Nacht in Summation mit Bestandteilen, die nicht Gegenstand des Genehmi-gungsantrages sind) erfüllt das Vorhaben die Kriterien für die Anwendung der Relevanzklau-sel gem. Nr. 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm.

Die geplante Anlage erfüllt somit unter Berücksichtigung der zu Grunde gelegten Ausgangs-bedingungen und Einhaltung der formulierten Anforderungen bei antragsgemäßer Errichtung und Betrieb aus schalltechnischer Sicht die Genehmigungserfordernisse der TA Lärm.

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5 Einwirkung auf Boden

Böden sind dreidimensionale Ausschnitte der äußersten Erdkruste (Pedosphäre), die durch Boden bildende Prozesse geprägt sind und sich durch solche Vorgänge ständig weiter ver-ändern. Boden wird insbesondere von Stoffen und von der Flächennutzung beeinflusst. Die-se Stoffe werden aufgenommen, z.T. umgewandelt, transportiert, mobilisiert, angereichert und besonders an das Wasser und über Pflanzen und Trinkwasser auch an den Menschen weitergegeben. Strukturveränderungen wie Bodenverdichtung oder -vernässung stören die natürlich ablaufenden Prozesse und Funktionen des Bodens.

Einwirkungen durch das geplante Kohlekraftwerk auf den Boden unterteilen sich in unmittel-bare Auswirkungen sowie mittelbare Folgen des Betriebes des Kraftwerks. Da mit dem Be-trieb der Anlage kein unmittelbares Auf- oder Einbringen von Materialen verbunden ist, kommen für ersteren Aspekt hier insbesondere Einwirkungen auf den Boden durch Staub-entwicklung während der Bauphase in Betracht. Andere nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind durch den Bau nicht zu erwarten, unter Berücksichtigung dessen, dass der für das Kraftwerk vorgesehene Standort bereits durch den Vorhaben und Erschlie-ßungsplan (VEP) ökologisch ausgeglichen ist. Mittelbare Auswirkungen ergeben sich inner-halb des Beurteilungsgebietes insbesondere durch den potenziellen Eintrag von Luftschad-stoffen. Im Folgenden werden jeweils kurz die bodenrechtlichen Rahmenbedingungen, die bestehende Schadstoffbelastung des vorhandenen Bodens sowie die unmittelbaren und mit-telbaren Einwirkungen diskutiert.

5.1 Rechtliche Situation des Bodenschutzes; Beurteilungsinstrumente

Belange des Bodenschutzes werden durch das Bundes-Bodenschutzgesetz7 geregelt, dess en und Grundsatz es ist ist Zweck Darin wird ist § 1 der Zweck und Grundsatz es ist "nach-haltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden." (§ 1 BBodSchG)

Die natürlichen Funktionen des Bodens sind in § 2 BBodSchG näher bestimmt. Danach ist Boden Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Weiter ist er Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grund-wassers. Des Weiteren erfüllt der Boden wichtige Nutzungsfunktionen als Standort für die Land- und Forstwirtschaft oder Siedlung und Verkehr.

7 BBodSchG i.d.F. vom 17. März 1998, zuletzt geändert am 9. Dezember 2004 durch Artikel 3 des Gesetzes

zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts BGBl. I Nr. 66 vom 14.12.2004 S. 3214

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Die Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind auch grundsätzlich bezüglich des Ein-trages von Luftschadstoffen einschlägig (§ 3 Abs.1 Nr. 11 u. Abs. 3 BBodSchG). Allerdings wurde eine Verordnung gemäß § 8 (2) BBodSchG, die Werte über zulässige Zusatzbelas-tungen und Anforderungen zur Vermeidung und Verminderung von Stoffeinträgen festlegt, bisher noch nicht erlassen. Als Beurteilungsinstrument kann hier auf die TA Luft (Kabinetts-beschluss vom 12.12.2001) zurückgegriffen werden, die dem Eintrag von Luftschadstoffen auf den Boden durch erweiterte Immissionsregelungen Rechnung trägt. Unter Nummer 4.5 werden darin Jahres-Immissionswerte für die Schadstoffdeposition von Arsen, Blei, Cadmi-um, Nickel, Quecksilber und Thallium jeweils inkl. ihrer anorganischen Verbindungen festge-legt (siehe Tab. 3.1-1).

Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung gibt zudem die Allgemeine Verwal-tungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV vom 18.09.1995) eine Orientierungshilfe zur Bewertung der Auswirkungen auf die stoffliche Bodenbeschaffenheit. Darin sind in Abschnitt Nummer 1.3 des Anhangs 1 Orientie-rungswerte für Schwermetalle und zudem auch für die organischen Schadstoffe PAH und Benzo(a)pyren benannt. Die entsprechenden Werte sind Tab. 5.1-1 zu entnehmen.

Tab. 5.1-1 Orientierungswerte nach UVPVwV Anhang 1 Punkt 1.3

Orientierungswerte nach UVPVwV

Orientierungswert 60% bzw. 30% des Orientierungswerts

2% des Orientierungswerts

Stoffe

mg/kg mg/kg mg/kg

Arsen 40 24 0,8 Blei 100 60 2 Cadmium 1,5 0,9 0,03 Chrom 100 60 2 Kupfer 60 36 1,2 Nickel 50 30 1 Quecksilber 1 0,6 0,02 Thallium 1 0,6 0,02 Zink 200 120 4 PAH (Summe) 10 3 0,2 Benz(a)pyren 1 0,3 0,02

Danach ist davon auszugehen, dass die Bodenfunktionen nicht beeinträchtigt sind, wenn die aufgeführten anorganischen Parameter zu weniger als 60% und PAH zu weniger als 30% die angegebenen Werte ausfüllen. Bei höheren Stoffgehalten ist in der Regel eine Einzelfallprü-fung durchzuführen. Liegt die prognostizierte Zusatzbelastung des Bodens bei weniger als 2% der Orientierungswerte, so ist diese als „unbeachtlich“ einzustufen. Die Werte in der Ta-belle beziehen sich auf Böden mit mittlerem Tongehalt (ca. 12-18%) sowie auf einen nut-zungsspezifischen Humusgehalt und pH-Wert (bei Ackerböden ca. 2% Humus, pH 5,5 - 7). Alle Konzentrationsangaben in diesem Kapitel beziehen sich auf trockene Bodensubstanz.

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§ 8 (2) BBodSchG bildet die Ermächtigungsgrundlage für die Bundes Bodenschutz- und Alt-lastenverordnung (BBodSchV) vom 12 Juni 1999, zuletzt geändert am 23 Dezember 2004, die im Anhang 2 Prüf – und Vorsorgewerte, welche bei der Untersuchung und Bewertung von Altlastenverdachtsflächen Anwendung finden, definiert. Die Verordnung enthält bundes-weit zu beachtende rechtsverbindliche Standards zur Gefahrenabwehr und Vorsorge und trägt hierdurch zur Kalkulierbarkeit der mit Bodenbelastungen und Altlasten verbundenen Risiken bei. Widersprechende landesrechtliche Vorschriften oder Standards dürfen nicht mehr angewandt werden. Tab. 5.1-2 stellt die in Anhang 2 Nr. 5 der BBodSchV definierten zulässigen zusätzlichen jährlichen Frachten an Schadstoffen über alle Wirkungspfade nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 des BBodSchG in Gramm je Hektar dar.

Tab. 5.1-2 Nach BBodSchV zulässige zusätzliche jährliche Frachten an Schadstoffen über alle Wirkungspfade

Element Fracht [g/ha * a] Blei 400 Cadmium 6 Chrom 300 Kupfer 360 Nickel 100 Quecksilber 1,5 Zink 1.200

Die Liste der in der BBodSchV enthaltenen Prüfparameter wird durch das LAGA-Merkblatt „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/ Abfällen –Technische Regeln“ (LAGA TR 20) vom 6. November 2003 ergänzt. Anhand der LAGA-Werte ergeben sich verschieden Zuordnungsklassen für den zu erwartenden Bodenaushub, welche wiederum dessen Verwertungsmöglichkeiten in verschiedenen Einbauklassen bestimmen. es wird unterschieden zwischen:

• Uneingeschränkter Einbau - Verwertung von Bodenmaterial in bodenähnlichen An-wendungen (Einbauklasse 0)

• Eingeschränkter offener Einbau (Einbauklasse 1) • Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen (Einbau-

klasse 2) • Einbau in geschlossenen Kreisläufen

Bezüglich der Überbaubarkeit des Grundstücks und der damit einhergehenden Bodenver-siegelung sind die Bestimmungen des BauGB in der Fassung vom 23 September 2004, zu-letzt geändert am 27. Dezember 2006, als zielführend zu betrachten, welche auch für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der das Kraftwerk bauleitplanerisch absichert, zum tragen kommen. Die mit der Baurechtsnovelle 2004 deutlich erweiterte und ergänzte Boden-schutzklausel des § 1a Abs. 2 bestimmt nicht nur das mit Grund und Boden sparsam umzu-gehen ist, sondern bestimmt explizit das „Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde ins-besondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maß-nahmen zur Innenentwicklung zu nutzen (sind) sowie Bodenversiegelungen auf das notwen-dige Maß zu begrenzen (ist)“. Dies bedeutet einen konsequenten Vorrang der Innenentwick-

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lung in Form der Nachverdichtung bereits im Zusammenhang bebauter Ortsteile und des Flächenrecyclings.

Für die Ermittlung von Werten, welche die Überbaubarkeit von Grundstücken reglementie-ren, kann die BauNVO vom 23. Januar 1990, zuletzt geändert am 22. April 1993 herangezo-gen werden. § 17 BauNVO legt verbindliche Obergrenzen der Grundstücksüberbaubarkeit (Grundflächenzahl – GRZ) fest. Diese liegt im vorhabensbezogenen B-Plan 55 bei 1,0, dem-nach dürfen maximal 100 % der Grundstücksfläche überbaut werden. Ausnahmen von der GRZ können nur aufgrund besonderer städtebaulicher Gründen erfolgen und auch nur dann, wenn „sichergestellt ist, daß die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeits-verhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden, und sonstige öffentliche Belange nicht ent-gegenstehen“ (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauNVO).

5.2 Schadstoffbelastung des vorhandenen Bodens am Standort

Zur orientierenden Altlastenrecherche wurden Bodenproben am Standort des geplanten Kohlekraftwerks entnommen. Diese wurden einer chemischen Bodenanalyse unterzogen. Das Baugrundgutachten stellt in diesem Zusammenhang fest, dass in keiner der untersuch-ten Proben Überschreitungen der der Prüfwerte des BBodSchV, Anhang 2 gemessen wur-den. Gem. BBodSchG besteht demnach weder Handlungs- noch Sanierungsbedarf (Institut für Geotechnik Bremen, 2007).

Bei den Prüfparametern, die nach LAGFA TR 20 zu bewerten sind, wurden signifikante Kon-zentrationen von Sulfat und Chlorid sowie Cadmium und Arsen festgestellt.

Der Bodengutachter stellt fest, dass die Sulfat und Chlorid Konzentrationen als geogene Hin-tergrundbelastung der marin entstandenen Böden einzustufen ist und an der Nordseeküste regional verbreitet vorkommt (Institut für Geotechnik Bremen, 2007). Die Bodenproben die eine Cadmium Konzentration aufweisen sind aufgrund der analysierten Feststoffgehalte an Cadmium als LAGA Z2 Material einzustufen und sind daher entsprechend der Einbauklasse 2 (eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen) zu verwen-den.

Die Bodenproben die eine Arsen Konzentration aufweisen sind aufgrund der analysierten Feststoffgehalte an Arsen Cadmium als LAGA Z1 Material einzustufen und sind daher ent-sprechend der Einbauklasse 1 (eingeschränkter Einbau in technischen Bauwerken) zu ver-wenden (Institut für Geotechnik Bremen, 2007). Es sind keine Umweltauswirkungen durch den Aushub der Baugruben und der damit verbundenen Bodenbewegung zu erwarten, da der Boden keine Kontaminationen im Sinne des BBodSchG aufweist und keine vorhandenen Schadstoffe freigesetzt werden. Eventuell vorhandene Kampfmittel bzw. Kampfmittelrück-stände aus dem 2. Weltkrieg werden vom Staatlichen Kampfmittelräumdienst anhand von Luftbilder identifiziert und ggf. fachgerecht beseitigt.

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5.3 Unmittelbare Auswirkungen auf den Boden am Standort durch den Bau

Die möglichen Umweltauswirkungen, die durch den Bau der Anlage hervorgerufen werden, bleiben auf den Standort und die nächste Umgebung des Kraftwerks beschränkt. Die bau-rechtliche Genehmigungsfähigkeit des Kraftwerks wird durch einen vorhabenbezogenen Be-bauungsplan (VEP) sichergestellt. Somit finden durch Anwendung der Bodenschutzklausel des § 1a Abs. 2 BauGB die Belange des Bodenschutz bereits frühzeitig Eingang in die Ab-wägung.

Der Bau des Kraftwerks bzw. die Standortwahl steht im Einklang mit den Ansprüchen bzw. Leitzielen für den Bodenschutz, es wird angestrebt den weiteren Verlust an Substanz und Funktionsfähigkeit des Bodens u.a. durch Versiegelung zu minimieren. Es werden nur die unmittelbar notwendigen Flächen versiegelt, die sich auf einem als Industriegebiet ausge-wiesenen Gelände befinden; die Beanspruchung des Schutzgutes Boden wird minimiert.

Im Baugrundgutachten wird aufgrund der Tiefenlage der ausreichend tragfähigen Schichten am Standort eine empfiehlt eine Pfahlgründung. Einen ausreichend tragfähigen Baugrund bilden erst die Sandböden unter den holozänen Schichten, die ab Tiefen zwischen rd. 20,7 m und rd. 23,3 m unter GOK. Es kommen Ortbetonrammpfähle oder Stahlrohrrammpfähle in Betracht (Offshore kommen nur Stahlrammpfähle in Frage). Bei der Empfehlung des Gutach-ters wurden neben den bautechnischen und den wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch die zu erwartenden Auswirkungen durch die Pfahlgründungen evaluiert. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass Aufgrund der Distanz zwischen der Baufläche und der Nachbarbebau-ung keine Auswirkungen auf diese zu erwarten sind. Zur Minimierung der Pfahlanzahl und somit der voraussichtlichen Auswirkungen empfiehlt der Gutachter die Verwendung von Pfählen mit einem Durchmesser von mehr als 0,6 m (Institut für Geotechnik Bremen, 2007).

Während des Anlagenbaus sind Einträge in umgebende Böden im Wesentlichen nur durch Staubentwicklung zu erwarten. Diese entstehen einmal durch Aufwirbelungen zum anderen durch direkte Emissionen der eingesetzten Baumaschinen und Transportfahrzeuge. Durch Aufwirbelung sind vorwiegend vergleichsweise große Partikel betroffen mit einer nur sehr geringen Aufenthaltsdauer in der Luft und folglich einem sehr begrenzten Verteilungsradius. Die möglichen Einträge durch direkte Staubemissionen aus Transportfahrzeugen und Bau-maschinen während der Bauphase sind als gering anzusehen. Durch die zeitliche Befristung wird von keinen nachteiligen Auswirkungen für den Boden ausgegangen.

5.4 Mittelbarer Schadstoffeintrag durch Luftschadstoffe aus dem Betrieb

Die konservativ berechneten Zusatzbelastungen des Bodens am maximalen Immissionsort durch das Kraftwerk (incl. Kohletransport) wurde ein Betriebszeit von 40 Jahren, ein kontinu-ierlicher Schadstoffeintrag ohne Auswaschung in tiefere Bodenschichten (Anreicherungsho-rizont 15 cm, Bodendichte 1,5 g/cm³) zugrunde gelegt. Die Ergebnisse sind in Tab. 5.4-1 dargestellt und mit den Orientierungswerten der UVPVwV verglichen. Die prognostizierte Zusatzbelastung des Bodens beträgt maximal 0,21% (Cadmium) des Orientierungswerts und ist somit als „unbeachtlich“ einzustufen. Die nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 BBBodSchV zulässigen Frachten werden im Fall von Nickel maximal zu 6,6% ausgeschöpft.

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Tab. 5.4-1 Zusatzbelastung des Bodens und zusätzliche jährliche Frachten an Schadstof-fen

Stoff(gruppe)

Zusätzliche Gehalt im Boden nach 40

Jahren [mg/kg]

Zusätzlicher Gehalt im Boden in % des Orientierungswerts

nach UVPVwV

Eingetragene Fracht

[g / ha*a]

Eingetragene Fracht in % der

zulässigen Fracht nach BBodSchV

Arsen 0,014 0,034% 0,77 1,0%

Blei 0,071 0,071% 4,0 3,0%

Cadmium 0,00 0,21% 0,18 0,39%

Chrom 0,021 0,021% 1,2 0,24%

Kupfer 0,016 0,026% 0,88 1,4%

Nickel 0,025 0,049% 1,4 6,6%

Quecksilber 0,0018 0,18% 0,099 1,0%

Benz(a)pyren 0,0010 0,097% - -

5.5 Zusammenfassung

Die Einwirkung des geplanten Kohlekraftwerkes auf das Schutzgut Boden wird als gering eingeschätzt.

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6 Einwirkung auf Gewässer

Einwirkungen auf Gewässer wie Grundwasser und Fließgewässer können durch Abwasser-einleitung, sonstige Gewässerbenutzung sowie durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auftreten.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Kohlekraftwerk werden nachfolgende Aspekte unter-sucht:

• Entnahme von Kühlwasser aus der Elbe • Einleitung von Abwärme in die Elbe • Derzeitige und künftige Abwasserströme am Standort • Umgang mit Niederschlagswasser • Auswirkungen insbesondere in der Bauphase auf das Grundwasser • Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen

Im Folgenden werden jeweils kurz die wasserrechtlichen Rahmenbedingungen, die beste-hende wasserwirtschaftliche Situation und die mit dem Abwasser des Kohlekraftwerks ver-bundenen Folgen für Oberflächengewässer und andere Schutzgüter diskutiert.

6.1 Rechtliche Situation der Wasserwirtschaft; Beurteilungsinstrumente

Die wasserrechtliche Beurteilung erfolgt auf der Basis des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) des Bundes (19.08.2002) und des das Landeswassergesetz (LWG) des Landed Schleswig-Holstein (06.01.2004), sowie die dazugehörenden untergeordneten Regelwerke. Oberflächenwasser und Grundwasser sind - unabhängig von ihrer Nutzung als Trinkwasser - nach dem Besorgnisgrundsatz der §§ 26 (2) und 34 (2) des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vor nachhaltiger Veränderung als Folge der Lagerung bzw. Ablagerung von Stoffen zu schützen. § 34 (2) WHG fordert: „Stoffe dürfen nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachhaltige Ver-änderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist“. Eine schädliche Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser liegt bereits vor, wenn ihre Beschaffenheit verschlechtert wird. Dabei ist unerheblich, ob bestimmte Nutzungen beeinträchtigt werden. Nachteilig sind alle Veränderungen des (Grund-)Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht, die das Wasser von seinem natürlichen Zustand entfernen.

Mit der Indirekteinleiterverordnung (Verordnung über die Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser mit gefährlichen Stoffen in öffentliche Abwasseranlagen) ist eine wasserrechtliche Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser mit gefährlichen Stof-fen in öffentliche Abwasseranlagen eingeführt worden. Die Richtschnur für den Inhalt der Genehmigungen sind grundsätzlich die Anforderungen nach dem Stand der Technik aus den jeweils maßgeblichen Abwasserverwaltungsvorschriften nach § 7a Abs. 1 Satz 3 WHG. Indi-rekteinleiter fallen unter das kommunale Satzungsrecht, wobei beim Einsatz von gefährli-chen Stoffen die Indirekteinleiterverordnungen der Länder zum Tragen kommen. Demge-genüber leiten Direkteinleiter ihre Abwässer in der Regel nach einer entsprechenden Reini-gung unmittelbar in ein Gewässer ein, wofür eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

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Für das Einleiten von Abwässern in Oberflächengewässer bzw. in den Untergrund sind die in der Rahmenabwasserverwaltungsvorschrift festgelegten Mindestanforderungen einzuhalten.

Gemeinden können durch satzungsrechtliche Vorschriften die Abwassereinleitung in die Ka-nalisation einschränkend regeln [ATV 1992]. Es gilt, dass Abwasser nur eingeleitet werden darf, sofern dadurch - sowohl bezüglich der Beschaffenheit als auch der Menge - weder das Leben noch die Gesundheit der an diesen Anlagen beschäftigten Personen gefährdet oder beeinträchtigt, der bauliche Zustand der Anlage geschädigt, der Betrieb gestört oder er-schwert, noch der Vorfluter über das zulässige Maß hinaus verunreinigt oder nachteilig ver-ändert werden kann.

Für die Einleitung von Kühlwasser in die Elbe sind die Bestimmungen der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwV) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I Nr. 28 vom 22.06.2004 S. 1108) in Verbindung mit Anhang 31 (Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeugung) einzuhalten.

6.2 Entnahme von Wasser aus der Elbe

Der Betrieb des geplanten Kohlekraftwerks erfordert die Entnahme von Wasser in der Grö-ßenordnung von 30,5 m³/s zur Kühlwassernutzung (inkl. Fischrückführung) aus der Elbe. Das entspricht in etwa 4,3 % des von der ARGE Elbe langjährig ermittelten mittleren Elbab-flusses von 711 m³/s am Bezugspegel Neu Darchau (zum Bezugspegel sind sowohl noch die tidebedingten Wassermengen als auch die Elbzuflüsse hinter dem Pegel Neu Darchau zu addieren). Der geschätzte mittlere Abfluss der Elbe in Cuxhaven liegt z.B. bei 861 m³/s. Das Tidevolumen umfasst bei Brunsbüttel ca. 450 Mio. m3. Dies entspricht einem Durchfluss von ca. 20.000 m3/ s.

Die Wasserentnahme und -einleitung erfolgt westlich des Elbhafens über jeweils zwei Rohre mittels eines speziellen Bauwerks je Rohr. Die Bauwerke liegen ca. 200 m vom Ufer entfernt. Die Kühlwasserpumpen für die Wasserentnahme befinden sich direkt beim Kraftwerk.

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Abb. 6.2-1 Lage der Wasserentnahme- und Wiedereinleitungsbauwerke in der Elbe [Fichtner, 2008]

Die Wasserentnahme aus der Elbe erfolgt ca. 700 m westlich des Elbhafens in ca. 250 m Entfernung zum Ufer. Die vorgesehenen zwei Entnahmebauwerke werden als sechseckige Bauwerke aus Stahlbeton mit einem Durchmesser von ca. 15 m und einer Wandstärke von 1,20 m. Die Sohle gründet auf ca. - 21 m, es erfolgt eine Pfahlgründung. An jeder Seite der Bauwerke befindet sich ein Einlauffenster mit einer Größe von 6,4 m x 2,5 m, durch die das Wasser ins Innere strömen kann, von wo aus es über die Rohre in den Kühlkreislauf geleitet wird. Die Entnahmegeschwindigkeit wird 0,3 m/sec betragen. Die untere Kante der Einlauf-fenster liegt bei – 10,5 m NN. Vor den Einlauffenstern werden Grobrechen mit einem Gitter-abstand von 10 cm angebracht, um ein Eindringen von grobem Material zu verhindern. Vor der Pumpe befinden sich Grob- und Feinsiebe mit einer Maschenweite von 2 mm um weite-res Feinmaterial aus dem Wasser herauszusieben. Die Gewässersohle im Bereich der Ent-nahmebauwerke liegt bei ca. – 13 m NN und somit ca. 2,5 m unterhalb der Einlauffenster. Um die Entnahmebauwerke herum wird ein Kolkschutz in Form einer Steinschüttung ange-legt. Die obere Kante der Entnahmebauwerke liegt bei ca. 7 m NN, so dass die Bauwerke über die Wasseroberfläche hinausragen. Sie werden bestrahlt und mit nautischen Signalen versehen, um die Sicherheit der Schifffahrt zu gewährleisten.

6.3 Einleitung von Kühlwasser in die Elbe

Das Temperaturmaximum der Jahre 2000 bis 2004 in der Elbe lag bei 25,1° C am 09.08.2003, das Minimum bei 0,1° C am 18.12.2002. Der Verlauf der Wassertemperatur in den Jahren 2002 bis 2004 ist Abb. 6.3-1 zu entnehmen. Die Jahresmittelwerte lagen zwi-schen 11,03° C (2004) und 12,35° C (2003).

Entnahmebauwerk

Wiedereinleitungsbauwerk

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ifeu-Institut Heidelberg Seite 139

Abb. 6.3-1 Wassertemperatur der Elbe in Brunsbüttel und Stade (Tagesmittel, min/max)

0

5

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Abb. 6.3-2 zeigt die statistische Varianz der Tagestemperatur. Demnach werden in der Elbe regelmäßig tagesbedingte Temperaturschwankungen um ca. 2 K beobachtet.

Abb. 6.3-2 Varianz der Tagestemperatur in Brunsbüttel (Mittelwert und 95% Vertrauens-bereich

0,0

0,5

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1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

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(K)

Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) hat die Ausbreitung der Kühlwasserfahne des Kraftwerks mit Hilfe des Rechenmodells HVIEW2D im Einwirkungsbereich der Temperatur-erhöhung berechnet [BAW 2007]. Die Berechnungen gehen von einer durchschnittlichen Erwärmung des Kühlwasserstroms um 7 K aus. Die Einleitmenge beträgt 30 m³/s. Wasser-temperatur und Abflussmenge entspricht dem langjährigen gemessenen Mittel. Die Berech-nungen zeigen die Ausbreitung der Kühlwasserfahne in der Elbe ohne und mit Berücksichti-gung der derzeit gegebenen Wärmevorbelastung durch das Atomkraftwerk Brunsbüttel. Der minimal ausgewiesene Temperaturunterschied wurde mit 0,5 K festgelegt.

Bei der Konkretisierung der Planungen für die Kühlwasserleitungen ist eine Verschiebung des Kühlwasser-Auslaufbauwerks um rd. 40 m nach Westen gegenüber den von BAW zugrunde gelegten Layouts erforderlich geworden. Die BAW bewertet diese Änderung wie folgt:

„Durch die Planungsänderung wird das Auslassbauwerk etwas aus der Abschattung des Elbehafens herausgeschoben, so dass die Durchmischung der Kühlwasserfahne geringfügig verbessert und Wärmekonzentrationen tendenziell vermindert werden. Durch die Verringe-rung des Abstandes zwischen Auslass- und Einlaufbauwerk kann sich der Kühlwasserkurz-schluss geringfügig verstärken. Die Verschiebung um 40 m ist jedoch so klein, dass wesent-liche Veränderungen der Kühlwasserausbreitung gegenüber den Untersuchungen der BAW (Gutachten vom August 2007) nicht zu erwarten sind.“ [BAW 2008]

Aufgrund der tidebeinflußten Strömungs- und Wasserverhältnisse der Elbe bei Brunsbüttel ist die Kühlwasserfahne nicht statisch sondern variabel. Aus diesem Grund wurde die Simu-lation zu verschieden Tidezeiten durchgeführt (sinkender und bei steigender Wasserstand). Die Ergebnisse ohne und mit Vorbelastung sind in Abb. 6.3-3 und Abb. 6.3-4 dargestellt.

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Abb. 6.3-3 Mittlere (oben) und maximale (unten) tiefengemittelte Temperaturänderungen [BAW 2007]

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Abb. 6.3-4 Mittlere (oben) und maximale (unten) tiefengemittelte Temperaturänderungen einschließlich Vorbelastung [BAW 2007]

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Der Uferbereich zwischen der Mündung des Nord-Ostsee-Kanals und dem FFH- und Vogel-schutzgebiet St. Margarethen ist durchweg anthropogen überprägt und weist somit nur eine geringe ökologische Wertigkeit für die terrestrische Fauna und Flora auf. Die Auswirkungen auf die aquatischen Lebensformen in der Elbe durch die Kühlwassereinleitung ist in einem Fachgutachten der Planungsgemeinschaft ARSU/NWP im Detail bewertet worden [ARSU 2008].

Die 0,5 K-Grenze für die mittlere Ausdehnung der Kühlwasserfahne ist in Abb. 6.3-5 darge-stellt. Die Berücksichtigung der bereits vorhandenen Wärmebelastung der Elbe zeigt dass die vom Kohlekraftwerk der EKB ausgehende Wärmebelastung also nicht signifikant zur Verschlechterung der derzeitigen Situation beiträgt. Wenn die Restlaufzeit des AKW Bruns-büttel (voraussichtlich im Jahr 2009) abgelaufen ist, wird sich die Situation der Wärmebelas-tung in der Elbe am Standort und besonders im FFH- und Vogelschutzgebiet St. Margare-then voraussichtlich erheblich entspannen.

Abb. 6.3-5 0,5 K-Grenze des mittleren vorhabensbedingten Temperaturanstiegs [BAW, 2007]

Tem

p. in

°C

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6.4 Reaktionsprodukte aus der Ozonierung des Kühlwassers

Zur Vermeidung von Biofouling im Kühlwasser ist eine Ozonierung vorgesehen. Auch wenn im Auslauf des Kühlwassers kein Ozon mehr nachweisbar ist, können Reaktionsprodukte verbleiben. Relevant ist herbei die Bildung von Bromat aus Bromid, das im Elbwasser in An-hängigkeit von der Salinität zu finden ist. Bei einer Salinität von 3,5 % (Meerwasser) sind im Schnitt 67 mg Bromide im Liter Wasser; im Brackwasserbereich natürlich entsprechend we-niger; so wurde bei Brunsbüttel eine Salinität von bis zu 1,6 % gemessen. Die Bromatbildung ist dabei durch die Ozonzugabe im Kühlwasser limitiert. Bei einem maximalen Ozongehalt von 0,5 mg/l kann maximal 1,34 mg/l Bromat entstehen wenn unterstellt wird, dass Ozon ausschließlich mit Bromid reagiert. Die Konzentration liegt über dem Grenzwert der Trink-wasserverordnung (0,01 mg/l Bromat). Im Bereich Brunsbüttel wird die Elbe nicht für Trink-wasserzwecke genutzt. Eine Exposition des Menschen ist nur durch Verschlucken beim Schwimmen möglich. Für die Beurteilung der potenziellen Exposition wird davon ausgegan-gen, dass sich das Kühlwasser im Minimum im Verhältnis 1:10 mit Elbwasser vermischt hat. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 0,01 mg/l Bromat basiert auf der Annahme eines Trinkwasserkonsums von 2 l/d, entsprechend einer jährlichen Aufnahme von 7,3 mg. Für die konservative Abschätzung (1,34 mg/l Bromat im Kühlwasser), Vermischung im Elb-wasser im Verhältnis 1:10 müsste ein Schwimmer also mehr als 50 l Wasser verschlucken, um die gleiche Bromatmenge zu sich zu nehmen, die für den Konsum von Trinkwasser zu-lässig ist. Ein solcher Fall ist wenig realistisch. Die Beispielrechnung illustriert jedoch, dass das Bromatrisiko vernachlässigbar ist.

Zur Minimierung des Ozoneinsatzes ist ein Anti-biofouling Anstrich auf Silikonbasis ohne toxische Zusätze in den Zulaufleitungen zwischen der Entnahmestelle und dem Pumpen-haus sowie in den Kühlwasserdruckleitungen des Pumpenhauses vorgesehen. Die sehr glat-te Oberfläche verhindert, dass sich Algen, Muscheln, Seepocken und andere maritime Le-bewesen an den Rohrwände anhaften und durch die Strömung mitgerissen werden. Schädli-chen Auswirkungen auf die maritime Fauna und Flora sind durch den Anstrich nicht möglich.

6.5 Umgang mit Niederschlagswasser

Bei der Entsorgung des Niederschlagswassers wird auf die Beachtung des wasserrechtli-chen Gebotes der Niederschlagswasserbewirtschaftung eingegangen. Das Baugelände wird nur soweit wie nötig versiegelt; das anfallende Niederschlagswasser in Rückhaltebecken auf dem Gelände gesammelt und in den Vorfluter geleitet. Die Auslegung der Becken erfolgt auf der Basis ungünstiger Niederschlagsereignisse, wodurch der geregelte Wasserabfluss ge-währleistet ist.

6.6 Abwasserströme

Durch den Betrieb des geplanten Kohlekraftwerks treten neben dem Kühlwasser (30 m³/s) noch das Abwasser aus der Rauchgasreinigung (40 m³/h) als mengenmäßig bedeutsamer kontinuierlicher Abwasserstrom auf.

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Für die Berechnung der zusätzlichen Frachten von Schwermetallen und Sulfid im Abwasser aus der Rauchgasreinigung wurden die Angaben im Genehmigungsantrag zugrunde gelegt. Neben dem Abwasser aus der Rauchgasreinigung treten weitere, überwiegend zeitlich be-fristete Abwasserströme auf, in denen lediglich im Elbwasser vorhandenen Stoffe nach Auf-konzentrierung wieder zurückgeführt werden, so das Rückspülwasser aus der Sandfiltration und das Konzentrat der Umkehrosmose. Die beantragten Abwasserströme sind in Tab. 6.6-1, die maximalen Frachten der Inhaltsstoffe sind in Tab. 6.7-1 zusammen gestellt. Das Abwasser wird vor der Einleitung in die Elbe mit dem Kühlwasser (30 m3/s) vermischt. Für sanitäre Abwässer sowie für normal verschmutzte Betriebsabwässer ist die Einleitung in die Kanalisation vorgesehen.

Tab. 6.6-1 Beantragte Einleitungen aus dem geplanten Kohlekraftwerk in die Elbe (gerundete Werte)

Abwasserstrom Volumen, m3/a Kühlwasser 942.0000.000 Abwasser aus der Rauchgasreinigung 350.000 Sandfiltration 204.000 Umkehrosmose 3.940.000 Regenerat der Mischbettfilter VEA 40.200 UF-Reinigung 96.400 Regenerat Anionenaustauscher KRA 2.300 Anfahr- und Verwurfkondensate 35.000 Filterrückspülwasser KRA 4.660 Beizabwässer 17.600 Reinigungslösung UO 144 Summe Einleitungen 947.000.000

6.7 Umweltqualitätsnormen für Schwermetalle im Elbwasser Umweltqualitätsnormen für die in das als Übergangsgewässer eingestufte Elbästuar emittier-ten Stoffe sind in der derzeit gültigen Verordnung des Landes Schleswig-Holstein zur Um-setzung der Wasserrahmenrichtlinie (LSH, 2003) nur für Cadmium und Quecksilber festge-legt. Sie sind identisch mit den Werten der Niedersächsischen Verordnung zum wasserrecht-lichen Ordnungsrahmen (NdV, 2004). Im Vergleich dazu enthält der Entwurf des Rats der Europäischen Union zu Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik [EU 2007] um den Faktor 5 (Cadmium) und um den Faktor 10 (Quecksilber) niedrigere Werte, die aller-dings nunmehr auf die gelöste Phase einer Wasserprobe bezogen sind (d.h. durch Filtration durch ein 0,45-µm-Filter oder eine gleichwertige Vorbehandlung). In [EU 2007] werden auch für Blei und Nickel Normwerte vorgeschlagen. In der nachfolgenden Bewertung werden vor-sorglich die im EU-Entwurf enthaltenen Werte angesetzt, da davon auszugehen ist, dass diese in Zukunft Gültigkeit erlangen werden. Bei den Schwermetallen, für die keine Umwelt-qualitätsnormen festgelegt bzw. vorgeschlagen sind (Chrom, Kupfer, Zink und Arsen) wer-

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den die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung 2001 zugrunde gelegt. Die entsprechenden Werte sind in Tab. 6.8-1 zusammen gestellt.

Tab. 6.7-1 Beantragte maximale Frachten von Stoffen im Abwasser des geplanten Koh-lekraftwerks, die in die Elbe eingeleitet werden (gerundete Werte)

Parameter Fracht, kg/a Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) 833

Arsen (As) 404

Cadmium (Cd) 19

Chrom (Cr) 193

CSB 53.440

Kupfer (Cu) 193

Eisen (Fe) 9

Fluor (F) 10.846

Quecksilber (Hg) 11

Ammoniak (NH4) 141

Nickel (Ni) 543

Phosphor (P) 105

Blei (Pb) 39

Sulfat 700.800

Sulfid 70

Sulfit 7.008

Vanadium (V) 140

Zink (Zn) 385

6.8 Schadstoffbelastung im Elbwasser Zur Schadstoffbelastung im Elbwasser liegen Ergebnisse von in der Regel 24 Stichproben pro Jahr am Messpunkt Bütteler Außendeich vor; die Werte der letzten 5 Jahre sind in Tab. 6.8-4 zusammengestellt. Die Umweltqualitätsnormen des Landes Schleswig-Holstein wurden erfüllt. Die Umweltqualitätsnormen im EU-Entwurf [2007] sind auf filtrierte Wasserproben bezogen. Aus diesem Grunde wurden in den Jahren 2006 und 2007 zusätzlich filtrierte Was-serproben gezogen. Die Ergebnisse in Tab. 6.8-3 zeigen dass in der Nähe des Standorts Brunsbüttel die EU-Umweltqualitätsnormen (Entwurf 2007) unterschritten werden.

Tab. 6.8-1 Maßstäbe für die Bewertung der Wasserqualität [µg/l]

Parameter Umweltqualitätsnorm Schleswig-Holstein

(LSH, 2003) a)

Umweltqualitäts-norm EU, Entwurf

(EU 2007) a)

Grenzwert für Trinkwasser

(TrinkwV 2001)

Chrom - - 50

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Kupfer - - 2.000

Nickel - 20 20

Zink - - 5.000

Blei - 7,2 10

Cadmium 1,0 0,2 5

Quecksilber 0,5 0,05 1

Arsen - - 10

a) Bezug: Jahresmittelwert

Tab. 6.8-2 Maßstäbe für die Bewertung frischer Sedimente [mg/kg]

Parameter Umweltqualitätsnorm Schleswig-Holstein

(LSH, 2003)a)

Chrom 640

Kupfer 160

Zink 800

Arsen 40

Tab. 6.8-3 Schwermetalle in filtriertem Elbwasser (Strom-km 694) [µg/l]

Parameter 2006 2007 Umwelt

qualitätsnorm Entwurf (EU 2007)

Nickel 1,9 1,4 20

Blei 0,2 0,25 7,2

Cadmium 0,025 <0,02 0,2

Quecksilber 0,0018 0,0019 0,05

Arsen 1,9 2,0 k.A.

Quelle: ARGE Elbe [2008]

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Tab. 6.8-4 Jahresmittelwerte im Elbwasser an der Messstelle Brunsbütteler Außendeich

Parameter Einheit 2002 2003 2004 2005 2006 Ammonium mg/l N 0,07 0,1 0,016 0,043 0,041 Nitrat mg/l N 3,4 3,1 3,3 3,2 2,9 Gesamt-N mg/l N 4,5 4 4,3 4,1 4 TOC mg /l C 13 10 12 12 12 DOC mg /l C 7 5,8 5,9 5,8 5,9 Sulfat mg/l SO4 123 324 237 184 Quecksilber µg/l 0,011 0,033 0,05 0,027 0,05 Cadmium µg/l 0,21 0,13 0,19 0,29 0,22 Blei µg/l 9,3 3,7 13 12 12 Zink µg/l 53 15 60 54 59 Kupfer µg/l 9 3,5 11 14 11 Chrom µg/l 4,2 1,5 7 5 6,2 Nickel µg/l 5,9 5,2 7,1 6 6,2 Eisen µg/l 3.220 2.350 4.520 3.580 4.200 Mangan µg/l 370 260 430 420 430 Arsen µg/l 5,3 4,9 6,5 6,2 6,1 Quelle: ARGE Elbe – Zahlentafeln 2002, 2003, 2004, 2005, 2006

(http://www.arge-elbe.de/wge/Download/DDaten.php)

In Tab. 6.8-5 sind die Jahresmittelwerte 2006 der Schwermetallgehalte der Elbe aus dem Gewässergütebericht der Elbe 2006 [ARGE Elbe 2007] zusammengestellt und nach den Umweltqualitätsnormen (UQN) der EG-WRRL bewertet. Die vorliegenden Messwerte der 5 Messstellen ergaben die Einstufung „guter chemischer Zustand“.

Die ARGE Elbe kommt in angesichts der gefundenen Quecksilberkonzentrationen in Elbefi-schen zum Schluss, die Bewertung „guter chemischer Zustand“ sei zu positiv. Die Metallge-halte in frischen Sedimenten erfüllen in Grauerort und Cuxhaven die Kriterien für guten öko-logischen Zustand, es ist davon auszugehen, dass diese Einstufung auch für Brunsbüttel zutrifft.

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Tab. 6.8-5 Jahresmittelwerte 2006 der Schwermetallgehalte der Elbe und Nebenflüsse und Bewertung nach den Umweltqualitätsnormen (UQN) der EG-WRRL (Quelle: ARGE Elbe 2007, S. 26)

6.9 Abschätzung der Zusatzbelastung und Gesamtbelastung mit Metallen im Elbwasser

Der Eintrag von Schwermetallen aus dem geplanten Kohlekraftwerk über den Luftpfad kann konservativ abgeschätzt werden, wenn unterstellt wird, dass die gesamte Emissionsfracht sich ausschließlich in die Elbe gelangt. Dabei wurden die konservativen Emissionsfrachten aus Tab. 3.3-8 und die mittlere Wasserführung der Elbe mit 711 m3/s zugrunde gelegt.

Neben dem Eintrag über die Luft ist der Emission von Stoffen mit dem Abwasser aus der Rauchgasreinigung (RGR) und anderen Quellen zu berücksichtigen. Das Abwasser wird vor der Einleitung in die Elbe mit dem Kühlwasser (30,2 m3/s) vermischt. Bei der Berechnung der Zusatzbelastung im wurde berücksichtigt, dass aufgrund der Tide erwärmtes Kühlwasser wieder eingesogen wird und somit auch in geringem Maße bereits emittierte Schadstoffe aus enthält. Die so berechneten Vor- und Zusatz- und Gesamtbelastungen für Metalle sind in Tab. 6.9-1 zusammengestellt und mit den Umweltqualitätsnormen verglichen.

Da die EU-Umweltqualitätsnormen im Entwurf [EU 2007] beziehen sich auf filtriertes Wasser. Hie wurde konservativ unterstellt, dass die Einträge aus der Luft und mit dem Abwasser aus ausschließlich in gelöster Form vorliegen und nicht sedimentieren.

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Tab. 6.9-1 Vor- und Zusatz- und Gesamtbelastungen für Metalle im Elbwasser [µg/l]

Nickel Blei Cadmi-um

Queck-silber Chrom Kupfer Arsen Zink

Vorbelastung unfiltriert a) 7,1 13 0,29 0,05 7,0 14 6,5 60

Vorbelastung filtriert b) 1,9 0,25 0,025 0,0019 2,0

Konservative Abschätzung aufgrund der Antragswerte für Abluft und Abwasser Zusatzbelastung EKB Luft 0,011 0,094 0,029 0,028 0,0094 0,0071 0,023 k.A.

Zusatzbelastung EKB Abwasser 0,22 0,04 0,022 0,012 0,22 0,22 0,46 0,44

Zusatzbelastung EKB in % der Vorbelastung 3,2% 1,1% 17,5% 80,0% 3,2% 1,6% 7,4% 0,7%

Gesamtbelastung unfiltriert 7,3 13,1 0,3 0,090 7,2 14,2 7,0 60,4

Gesamtbelastung filtriert 2,1 0,4 0,1 0,042 0,23 0,23 2,5

Beurteilungswerte UQN SH 2003 1 0,5

UQN EU Entwurf 2007 20 7,2 0,2 0,05 Grenzwert TwVO 2001 20 10 5 1 50 2.000 10 5.000

a) maximaler Jahresmittelwert (2002 bis 2006); b) maximaler Jahresmittelwert (2006/2007)

Die derzeit gültigen Umweltqualitätsnormen des Landes Schleswig-Holstein werden für Cadmium und Quecksilber sowohl im Falle der Vorbelastung als auch für die berechnete Gesamtbelastung deutlich unterschritten. Die für filtriertes Wasser errechneten Werte der Gesamtbelastung unterschreiten ebenfalls die vorgeschlagenen zukünftigen EU-Qualitätsnormen. Bei Arsen, Chrom, Kupfer und Zink liegt die konservativ ermittelte Gesamt-belastung deutlich unterhalb der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung.

Bei der Bewertung der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass das gewählte vereinfachte Rechenverfahren zu sehr konservativen Ergebnissen führt. Eine realistische Modellierung ist anderseits sehr komplex und aufwändig. Weiterhin wurden in der Immissionsprognose die Massenströme für Schwermetalle sehr konservativ angesetzt (vgl. Tab. 3.3-3). Ebenso wei-sen die Antragswerte zum Schwermetallgehalt des RGR-Abwassers einen erheblichen Si-cherheitsfaktor auf. So beträgt die nach Anhang 47 AbwV maximal zulässige Konzentration von Quecksilber im Abwasser 30 µg/l, während beispielsweise für das E.ON-Kraftwerk Wil-helmshaven im Mittel des Jahres 2006 eine Konzentration < 1 µg/l berichtet wurde (GAA Oldenburg, 2007). Die maximal zulässige Konzentration von Cadmium im RGR-Abwasser nach Anhang 47 AbwV beträgt 50 µg/l; von E.ON wurde 2006 ein Wert < 0,4 µg/l berichtet. Bei Blei sind 100 µg/l zulässig, von E.ON wurde 2006 ein Wert von 8,7 µg/l berichtet. Bei Nickel sind 500 µg/l zulässig, von E.ON wurde 2006 ein Wert von 12 µg/l berichtet.

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6.10 Abschätzung der Zusatzbelastung und Gesamtbelastung mit anderen Stoffen im Elbwasser

Die Zusatzbelastung durch Nitrat kann in analoger Weise wie die durch Schwermetalle be-wertet werden. Als Umweltqualitätsnorm ist für Schleswig-Holsteins (LSH, 2003) ein Wert von 50 mg/l festgelegt. Der maximale Jahresmittelwert in der Elbe betrug im Zeitraum 2002-2006 von 3,4 mg/l liegt bei 6,8% des Normwerts. Die mittlere Stickstoffdeposition im Beurtei-lungsgebiet durch Emissionen des geplanten Kohlekraftwerks über dem Luftweg beträgt we-niger als 1% der derzeitigen Vorbelastung. Mit dem Abwasser (Verwurfkondensat) ist ein Eintrag von Stickstoffverbindungen (gerechnet als N) in Höhe von 350 kg/a beantragt. Hier-aus ergibt sich eine Zusatzbelastung im Kühlwasserauslauf von < 0,001 mg/l. Eine signifi-kante Veränderung des Nitratgehalts im Elbwasser kann somit ausgeschlossen werden; die Umweltqualitätsnorm des Landes Schleswig-Holstein für Nitrat wird sicher eingehalten. Eine detaillierte Betrachtung ist Anhang 1 zur UVU zu entnehmen. Die Zusatzbelastungen im Elbwasser durch weitere Inhaltsstoffe des Abwassers sind ebenfalls als unproblematisch einzustufen; die Daten dazu sind zu entnehmen.

6.11 Auswirkungen auf die Qualität der Sedimente

Schwermetallgehalte in Sedimenten spiegeln die langfristige Belastung wieder und sinken nur langsam, wenn die Emissionen zurückgehen. Die mit der Elbe in die Nordsee ausgetra-genen Frachten sind in Abb. 6.11-1 am Beispiel von Quecksilber und Cadium dargestellt; die Grafiken belegen den deutlichen Rückgang der Schwermetalleinträge. Maßstab für die öko-toxikologische Bewertung der Belastung sind Richtwerte des BLABAK (Bund-Länder-Arbeitskreis Baggergut Küste), unterhalb derer das Baggergut auf beliebige Weise im Küs-tengebiet abgelagert werden kann. Eine Übersicht über die Belastung der Sedimente aus [BfG 2003] ist Abb. 6.11-2 zu entnehmen. Im Bereich Brunsbüttel liegen die Sedimentkon-zentrationen im Bereich der HABAK-Richtwerte. Bei Konzentrationen bis zu einem Faktor 5 des HABAK-Richtswerts ist die eingeschränkte Verwendung möglich. Die Zusatzbelastung des Elbwassers durch Emissionen des EKB wird die Qualität der Sedimente unter Zugrunde-legung der Erwartungswerte für die Emissionen mit Abluft und Abwasser nicht signifikant beeinflussen.

Tab. 6.11-1 Vor- und Zusatz- und Gesamtbelastungen für weitere Inhaltsstoffe des Ab-wassers

Parameter Vorbelastung bzw. Hintergrundkonzentration (mg/l)

Zusatzbelastung (mg/l)

Schwefel ca. 900 0,8 Ammonium 0,1 0,0002 CSB 7,6 0,059 AOX k.A. 0,0009 a) Eisen 4.520 0,00001 Fluor ca. 1.300 0,012 Vanadium 0,3 bis 3 0,0004

a) Der AOX Zielwert LAWA für Oberflächengewässer beträgt 0,025 mg/l

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Abb. 6.11-1 Quecksilber- und Cadmiumfrachten in die Nordsee (BLMP 2003)

Abb. 6.11-2 Schwermetallgehalte im Baggergut der Tideelbe in die Nordsee (BfG 2003)

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Frisch abgelagerte Sedimente erfüllen auf der Grundlage der Messdaten der ARGE Elbe in der Elbe an den Messstellen Grauerort und Cuxhaven die Anforderungen an den guten öko-logischen Zustand für die Parameter Arsen, Chrom, Kupfer und Zink (siehe Tab. 6.11-2). In erster Näherung ist davon auszugehen, dass die Zusatzbelastung im frischen Sediment pro-portional zu der Zusatzbelastung im unfiltrierten Wasser ist. Als Vorbelastung wurde konser-vativ der Maximalwert der Messstellen Grauerort und Cuxhaven (2002 bis 2006) zugrunde gelegt und die Gesamtbelastung auf Grundlage des Verhältnisses (Gesamtbelas-tung/Vorbelastung) aus Tab. 6.9-1 errechnet. Bei allen Parameter (Arsen, Chrom, Kupfer und Zink) erfüllt die konservativ errechnete Gesamtbelastung die Umweltqualitätsnorm. Bei der Bewertung des Ergebnisses für Arsen ist die konservative Abschätzung zu berücksichti-gen.

Tab. 6.11-2 Jahresmittelwerte der Metallgehalte in frischen Sedimente an den Messstatio-nen Grauerort und Cuxhaven [mg/kg]

Jahr Hg Cd Pb Zn Cu Cr Ni Fe Mn As Grauerort

2002 1,4 4,5 129 590 95 95 96 79400 3010 35 2003 1,1 2,6 85 410 63 69 41 37700 2340 27 2004 1 1,9 70 340 48 71 40 39000 2600 29 2005 1 1,5 98 410 51 65 33 40100 2560 32 2006 1,2 2 97 440 50 78 35 39000 2600 31

Cuxhaven 2002 0,59 2,2 97 290 52 143 80 43240 1620 31 2003 0,64 1,2 81 260 46 87 45 41100 1350 25 2004 0,61 1,1 66 240 39 85 39 43000 1310 28 2005 0,72 1,2 89 260 39 99 46 42600 1590 32 2006 0,69 1,2 86 270 37 92 39 42500 1550 30

Konservativ ermittelte Vorbelastung 1,4 4,5 129 590 95 143 96 79400 3010 35

Konservativ ermittelte Zusatzbelastung durch EKB 1,1 0,79 1,4 4,3 1,5 4,6 3,1 k.A. k.A. 2,6

Konservativ ermittelte Gesamtbelastung durch EKB 2,5 5,3 130 594 96 147 99 k.A. k.A. 38

Umweltqualitätsnorm UQN - - - 800 160 640 - - - 40

Quelle: ARGE Elbe – Zahlentafeln 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 (http://www.arge-elbe.de/wge/Download/DDaten.php)

6.12 Auswirkungen auf das Grundwasser

Das Baugrundgutachten des Instituts für Geotechnik in Bremen stellt fest, dass in Abhängig-keit von den Witterungsbedingungen und den örtlichen Drainage- und Vorflutverhältnissen

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sich auf den holozänen Schichten Stauwasser bildet, das bis über die GOK ansteigen kann. Sandige Zwischenlagen in den Kleisequenzen führen Schichtenwasser. Die Grundwasser-verhältnisse in dem Untersuchungsfeld werden von den tidebestimmten Wasserständen der Elbe beeinflußt. In den uferfernen Zonen ist nach den vorliegenden Meßdaten mit einem tidebedingten Anstieg des entspannten Grundwasserspiegels bis NN + rd. 1,5 m zu rechnen.

Für die Baugruben der Gebäude und Bauteile, deren Bauwerksunterkante mehr als 2,5 m unter der Geländeoberkante (GOK) liegen, muss aus Sicherheitsgründen das Grundwasser in den Elbsanden entspannt werden. Die maximalen Reichweiten der Grundwasserentspan-nungsmaßnahmen für Maschinenhaus, Absorbergebäude und das Wasseraufbereitungsge-bäude bleiben auf das Kraftwerksgelände beschränkt. Für die restlichen Baumassnahmen, insbesondere die Kühlwasserleitungen sowie das Pumpenhaus sind keine Grundwasserent-spannungen erforderlich. Im Bereich der Kohlekreislager wird ebenfalls mit Unterwasserbe-ton gearbeitet und daher wird man auch hier ohne Entspannungsmaßnahmen auskommen. Dies ist auch nötig um nicht die Klärbecken der Kläranlage in Mitleidenschaft zu ziehen. Von daher sind auch keine räumlichen Auswirkungen der Grundwasserhaltung zu erwarten.

Die Entwässerung der Baugruben erfolgt über eine Entwässerungsleitung über gegebenen-falls ein Absetzbecken bei starker Versandung direkt in den Siel, der parallel zur K75 Fähr-straße verläuft. Dieser mündet nach einem Schöpfwerk direkt in die Elbe. Sollte das geför-derte Wasser nicht belastet und auch nicht verunreinigt sein ist die Einleitung in die Elbe vorgesehen.

Die maximal zu Fördernde Grundwassermenge wird entsprechend der vorläufigen Ausfüh-rungsplanung auf 3,2 Mio. m³ pro Jahr abgeschätzt. Der Vorfluter kann aus hydraulischer Sicht die anfallenden Wassermengen bedenkenlos aufnehmen. Die Elbe führt am Bezugs-pegel Neu Darchau ca. 711 m³ Wasser pro Sekunde (langjähriges Mittel der ARGE-Elbe). Der konservativ geschätzte Tagesmittelwert der eingeleiteten Wassermenge erhöht den durchschnittlichen Abfluss der Elbe um 0,28 ‰ pro Tag und um 0,14 ‰ im Jahresmittel

Im Rahmen der Untersuchungen zur Beurteilung des Baugrunds und der Gründungsmög-lichkeiten wurde aus den Bodenzonen des Holozäns (Stauwasser) und des Pleistozäns (Grundwasserleiter) Ende Februar 2007 jeweils eine Grundwasserprobe entnommen und der chemischen Analyse gemäß DIN 4030-1 bzw. DIN EN 206-1 zugeführt (Harder 2007a). Die Ergebnisse sind in Tab. 6.7-1 zusammengestellt.

Die maximal festgestellte Ammoniumkonzentration im Grundwasser von 49 mg/l liegt deut-lich über dem Gehalt in der Elbe von ca. 0,05 mg/l (ARGE Elbe 2007). Da aber die einzulei-tende Wassermenge mindestens um einen Faktor 7.500 kleiner ist als die Wassermenge der Elbe im gleichen Zeitraum, liegt die Konzentration nach Vermischung < 0,006 mg/l und ist somit unbedenklich. Der Richtwert der Richtlinie „Zum Schutz der aquatischen Lebensge-meinschaft“ (EU-Richtlinie 78/659/EWG) (Ammonium < 0,2 mg/l) wird deutlich unterschritten.

Bei einem Auftreten von erhöhten Eisen- und/oder Mangangehalten erfolgt die Reduzierung über eine Zwangsbelüftung des geförderten Wassers. Nach dem Zwangsbelüften folgt eine adäquate Filterung bis zum erreichen der erforderlichen Werte.

An der Probe wurde das Betonangriffsvermögen bestimmt, als Ergebnis lässt sich vermer-ken, dass das Grundwasser am Standort als nicht angreifend beurteilt wird. Eine sonstige Grundwasserentnahme und Wiederversickerung z.B. für Betriebswasserzwecke ist nicht

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vorgesehen. Entsprechend ist dadurch keine Beeinträchtigung auf das Grundwasser gege-ben.

Tab. 6.12-1 Ergebnisse der Grundwasserbeprobung [Harder, 2007a]

Parameter Einheit Probe 1 Probe 2 Probe 3 Probe 4 pH-Wert 7,2 7,1 7,3 7,1 KMNO4-Verbrauch mg/l 15 22 13 26 Härte mg/l 51 42 51 51 Härtehydrocarbonat mg/l 28 61,6 31 50 Nichtcarbonathärte mg/l - - - - Magnesium (Mg2+) mg/l 130 110 110 140 Ammonium (NH4

+) mg/l 49 20 8,1 39 Sulfat (SO4

2-) mg/l 301 173 312 37 Chlorid (Cl-) mg/l 1360 1580 1160 1890 CO2 (Kalklösend) mg/l 8,0 < 5 < 5 < 5 Sulfit (S-2) mg/l < 0,04 < 0,04 < 0,04 < 0,04 Calcium mg/l 150 120 180 130 Säurekapazität, pH 3,4 mmol/l 10 22 11 18

6.13 Zusammenfassung

Die Einwirkung des geplanten Kohlekraftwerks auf das Schutzgut Wasser wird als gering bis mäßig eingeschätzt. Bei Ausschöpfung der beantragten Schadstofffrachten mit der Abluft und dem Abwasser sowie einer konservativer Berechnung werden signifikante Veränderun-gen (d.h. Zusatzbelastung > 10% der Vorbelastung) der Wasserqualität bei den Parametern Cadmium und Quecksilber prognostiziert.

Die Auswirkungen durch die Ausbreitung der Kühlwassereinleitung in die Elbe liegen im be-reich der täglichen Temperaturvarianz und sind vor dem Hintergrund der bereits vorhande-nen Vorbelastung als nicht signifikant einzustufen.

Die Kühlwasserentnahme ist aus hydraulischer Sicht unbedenklich. Es werden 4,2 % des mittleren Abflusses der Elbe am Bezugspegel Neu Darchau (11,3 % bei minimalen Abfluss-geschehen) für die Kühlwasserzwecke des Kraftwerks in Anspruch genommen.

Die Auswirkungen auf die aquatischen Lebensformen in der Elbe durch die Kühlwasserent-nahme und -einleitung ist in einem Fachgutachten der Planungsgemeinschaft ARSU/NWP Oldenburg im Detail bewertet worden.

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7 Einwirkung auf Fauna und Flora/biologische Vielfalt

Flora und Fauna werden durch die verschiedensten Faktoren beeinflusst. Neben natürlichen Einflussfaktoren (Witterung, Insektenfraß etc.) sind dies vom Menschen verursachte (anthro-pogene) Stoffeinträge, wobei den atmosphärischen Stoffeinträgen dabei eine Schlüsselrolle zukommt. Dies trifft insbesondere auf Einflüsse durch den Betrieb des geplanten Kohlekraft-werks zu, da bei dieser Anlage durch andere Austragspfade wie Abwasser oder Abfälle kei-ne relevanten Schadstoffemissionen zu erwarten sind. Dabei werden im Folgenden betrach-tet:

• Einwirkungen durch Emissionen mit der Luft • Einwirkungen durch Emissionen mit dem Wasser • Einwirkungen durch Lichtimmissionen

Das vorliegende Kapitel 7 ist, nach einer kurzen Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Thematik, unterteilt in die Betrachtung der Auswirkungen des Vorhabens auf die aquati-schen Lebensgemeinschafen und die Betrachtung der Auswirkungen des Vorhabens auf die terrestrischen Lebensgemeinschaften.

7.1 Rechtliche Grundlage und methodisches Vorgehen

Die Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Einwirkungen eines solchen Vorhabens auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen ist durch das BNatschG und LNatschG gegeben. Zusätzlich sind die Bestimmungen der FFH-Richtlinie (FFH-RL 92/43/EWG vom 21.05.1992) und der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG vom 02.04.1979) zu berücksichtigen. Das LNatSchG enthält sowohl Regelungen zur Eingriffsregelung als auch zur FFH-Verträglichkeitsprüfung.

In Hinblick auf die FFH-Verträglichkeit eines Vorhabens muss geprüft werden, ob eine erheb-liche Beeinträchtigung der Gebiete auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen sicher ausgeschlossen werden kann.

7.2 Auswirkungen auf die aquatischen Lebensgemeinschaften

Im Folgenden werden die Auswirkungen der Entnahme und Wiedereinleitung von Kühlwas-ser aus der Elbe auf die Organismen der aquatischen Lebensgemeinschaft dargestellt und bewertet. Abschließend werden kurz die Ergebnisse der Prüfung der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens hinsichtlich der Auswirkungen auf die schützenswerten aquatischen Organismen dargestellt. Bezüglich der Anforderungen an die Antragsunterlagen aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie sei an dieser Stelle an das beigefügte Dokument „Errichtung eines Steinkohlekraftwerks am Standort Brunsbüttel. Abhandlung nach den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie für den Oberflächenwasserkörper „Elbe (Übergangsgewässer)“ in der Flussgebietseinheit Elbe“ in der Anlage zur UVU verwiesen.

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7.2.1 Einflüsse durch die Errichtung der Kühlwasserentnahme- und Wiedereinlei-tungsbauwerke in der Elbe

Die Errichtung der notwendigen Infrastruktur für die Kühlwasserversorgung des Kraftwerks bedingt eine dauerhafte Flächenversiegelung, zumindest im Bereich der Ein- und Auslass-bauwerke und des Kolkschutzes. Im Bereich der Kühlwasserleitungen (einschließlich Fisch-Rückführung) werden 0,2 ha Wattfläche und Flusssohle für die Entnahme- und Auslaufbau-werke versiegelt, zusätzlich ca. 340 m2 Deichfläche für die Deichquerungs-Bauwerke. Der Bereich der Kühlwasserleitungen wird nur temporär während der Bauarbeiten in Anspruch genommen. Die Biotopverluste werden als erheblich eingestuft [ARSU/NWP, 2008b].

Durch den dauerhaften Flächenverlust werden ca. 3.420 m² vorhandenen Biozonösen der Benthosorganismen zerstört, die grundlegenden Lebensbedingungen der Organismen wer-den irreversibel verändert. Da die festgestellte Biozönose allerdings durch Arten- und Indivi-duenarmut gekennzeichnet ist und die Flächen nicht vollständig als Benthos-Lebensraum verloren gehen, werden die dauerhaften Lebensraumveränderungen nicht als erhebliche Beeinträchtigungen eingestuft [ARSU/NWP, 2008b].

Im Gegensatz zur aquatischen Fauna entstehen für Fische keine erheblichen Beeinträchti-gungen durch die direkte Flächeninanspruchnahme. Auch durch den temporären Baulärm sind weder für Fische, noch für Meeressäuger erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten [ARSU/NWP, 2008b].

7.2.2 Einflüsse durch Kühlwasserentnahme aus der Elbe auf Fauna und Flora

Das Maß der Beeinträchtigung der aquatischen Flora und Fauna wird vornehmlich durch drei Beeinträchtigungsfaktoren bestimmt. Bestimmend ist zunächst die Lage des Entnahmebau-werks im Bezug auf die Lage Hauptwanderwege und Hauptlebensräume der aquatischen Lebensformen in der Elbe. Um zu gewährleisten, dass die Kühlwasserentnahmebauwerke des geplanten Kohlekraftwerks außerhalb der Hauptwanderwege und Hauptlebensräume der Fische liegen, wurden die Ergebnisse des bereits während der Planung durchgeführten fi-schereibiologischen Gutachtens über die Wanderwege und Lebensräumen der Fische be-rücksichtigt.

Ein wesentlicher Faktor ist die Entnahme- bzw. Ansauggeschwindigkeit, mit der das Wasser in das Entnahmebauwerk eingezogen wird. Das Schädigungspotenzial steigt mit zunehmen-der Ansauggeschwindigkeit. Junge Fische und Fischlarven sind durch den Sog am Entnah-mebauwerk besonders gefährdet. Der Sog sollte also die durchschnittliche Schwimmge-schwindigkeit der am Standort vorhandenen Fische nicht überschreiten. Im vorliegenden Fall ist der dreistachelige Stichling mit 0,36 m/s der langsamste Fisch in der Elbe. Zum Schutz der aquatischen Lebensformen ist daher die Entnahmegeschwindigkeit an den Kühlwasser-entnahmebauwerken des geplanten Kohlekraftwerks auf 0,3 m/s beschränkt.

Als letzte und letztendlich auch entscheidende Bestimmungsgröße ist die Entnahmemenge zu betrachten. Die Zahl der durch die Kühlwasserentnahme geschädigten Organismen steigt linear mit der Entnahmemenge an. Die Kühlwasserentnahmemenge des geplanten Kohle-kraftwerks von 30 m/s wird vornehmlich durch die Feuerungsleistung bestimmt. Eine weitere

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Optimierung ist hier nicht möglich. Im Zuge der Planung wurde zwischen einer Aufwärm-spanne von 7 K (und damit einer höheren Umwälzung von Wasser) und einer Aufwärmspan-ne 10 K abgewogen (weniger Wasser Umwälzung von Wasser). Der Wert von 7 K wurde festgelegt, da der Temperaturstress insbesondere für die Fische geringer ist.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die entscheidende Bestimmungsgröße für die Schädigung der aquatischen Flora und Fauna, die Entnahmemenge, als gegebene Größe betrachtet werden muss, die nicht weiter optimierbar ist. Durch Bestimmung der optimalen Position des Entnahmebauwerks außerhalb der Hauptlebensräume und Wanderwege der Fische und der Beschränkung der Entnahmegeschwindigkeit auf 0,3 m/s sowie des Einsat-zes moderner Fischscheuchanlagen, ist es möglich, das Gefährdungspotenzial für die Flora und Fauna in der Elbe auf ein Mindestmaß reduzieren, so dass keine erheblichen nachteili-gen Umweltauswirkungen zu erwarten sind [ARSU/ NWP, 2008a]. So liegen im Nahbereich der Entnahmestelle die Strömungsgeschwindigkeit unter 0,15 m/s; Fischscheuchanlagen reichen bis in diesen Bereich hinein.

Das Ausmaß der Tötung von Fischen durch die geplante Kühlwasserentnahme ist nicht ver-lässlich quantifizierbar. So werden bspw. am AKW Brunsbüttel 33,5 m³/s Kühlwasser ent-nommen. Dabei wurden aufgrund der Hochrechnungen von (Sprengler, 2000) ca. 36 t/a Or-ganismen getötet, darunter 13,8 t/a juvenile Fische, 19,9 t/a adulte Fische und 2,3 t/a Kreb-se. Da beim geplanten Vorhaben die Kühlwasserentnahme in größerer Tiefe und Entfernung vom Ufer stattfindet, kann davon ausgegangen werden, dass durch die Entnahme von Kühl-wasser geringere Verluste an Organismen verbunden sind es als beim AKW Brunsbüttel der Fall war.

Im Sinne der Eingriffsregelung sind durch die Kühlwasserentnahme erhebliche Beeinträchti-gungen der Fischfauna prognostiziert, diese stellen aber keine erhebliche Beeinträchtigung von FFH-Erhaltungszielen im Sinne der FFH-Studie dar. Hinsichtlich der wirbellose Benthos-organismen und der aquatischen Flora wird durch die Entnahme von Kühlwasser keine er-hebliche Beeinträchtigung erwartet [ARSU/NWP, 2008b].

Bei der Kühlwassernutzung werden große Mengen an Phytoplankton (Algen) und Zooplank-ton eingesogen und getötet. Die Bestimmung der Mortalität erfolgt anhand von Gaumert (Wassergütestelle Elbe) im Genehmigungsverfahren zum Kohlekraftwerk Moorburg ange-wandten Methode [Gaumert 2008]. Die Menge an Phytoplankton lässt sich aus der Konzent-ration von Chlorophyll-a abschätzen. Die Daten aus den Jahren 2003 bis 2006 an den Mess-stationen Glückstadt (Strom-km 672) und bei Cuxhaven (Strom-km 727) sind in Tab. 7.2-1 zusammengestellt. Für die maximale Chlorophyll-Konzentration von 41 µg/l ergibt sich die Mortalität an eingesaugter pflanzlicher Biomasse mit maximal 2,1 t/d (Verhältnis Biomas-se : Chorophyll = 50 : 1; Mortalitätsrate 40%). Die Mortalität von Zooplankton wird mit maxi-mal 0,5 t/d abgeschätzt (Verhältnis Zooplankton : Phytoplankton = 10:1; Mortalitätsrate 100%). Die Mortalität von Fischeiern und –larven wird mit maximal 50 kg/d abgeschätzt (Verhältnis Fischeiern und –larven : Phytoplankton = 100:1; Mortalitätsrate 100%). Für das Kraftwerk Moorburg wurden demgegenüber auf der Basis 90-Perzentils für Chlorophyll-a in der Vegetationsperiode eine kraftwerksbedingte Mortalität von 33,3 t/d berechnet [Gaumert 2008]. Der Unterschied in den Standorten ergibt sich aus den unterschiedlichen Strömungs-verhältnissen und einer höheren Konzentration lebender Biomasse in der Elbe bei Hamburg.

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Tab. 7.2-1 Gehalte an Chlorophyll im Elbwasser [µg/l]

Feb Mai Juni Juli August November Glückstadt NE (ca. Strom-km 672)

2003 <10 <10 20 18 15 <10

2004 <10 <11 12 <14 <10 9 2005 14 12 12 10 10 8 2006 13 19 41 15 19 6

Cuxhaven (Strom-km 727) 2003 <10 12 <10 <10 <10 <10

2004 <10 <10 11 <6 <6 4 2005 6 41 5 8 13 <3 2006 <4 9 8 9 7 <3

Quelle: ARGE-Elbe, Zahlentafel Elbe 2003, 2004, 2005, 2006

7.2.3 Einflüsse durch Kühlwassereinleitung in die Elbe auf Fauna und Flora

Bei der Betrachtung der Auswirkungen auf die Flora und Fauna in der Elbe durch die Kühl-wasserwiedereinleitung sind zwei Faktoren zu untersuchen. Zum einen die möglichen Beein-trächtigungen der aquatischen Organismen durch die Erhöhung der Wassertemperatur, zum anderen die Auswirkungen des Sauerstoffdefizits, welche als sekundäre Auswirkung der Kühlwassereinleitung auftritt. Je nach Fischart können hohe Wassertemperaturen zum Ab-sterben einzelner Individuen führen. In der Elbe liegt die kritische Temperatur laut FFH-Gutachten bei > 25° C, laut Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser ist die Einleitung von Kühlwasser dann als unkritisch zu betrachten, wenn bei vollständiger Durchmischung eine maximale Wassertemperatur von 28° C eingehalten werden kann [ARSU/ NWP, 2008a].

Durch ein spezielles Design des Auslaufbauwerkes wird eine schnelle Durchmischung er-reicht. Einer Aufwärmung von über 1 K ist nur in der unmittelbaren Nähe des Auslaufbau-werkes zu erwarten. Der weitaus größte Bereich in der Kühlwasserfahne wird um unter 0,5 K erwärmt. Die durchschnittliche Tagestemperaturvarianz des Wassers beträgt wie in Kapitel 6 beschrieben, um die 2 K.

Zusammenfassend werden die Beeinträchtigungen der Fischfauna durch die Kühlwasserein-leitungen nur für den Nahbereich des Auslaufbauwerkes (Erwärmung von über 1,0 K) als erheblich eingestuft. [ARSU/NWP, 2008b].

Durch die Erwärmung werden keine erheblichen Beeinträchtigungen von Benthosorganis-men prognostiziert, da der Bereich nur von geringer Bedeutung ist für Benthosorganismen ist und da in der Wasserschicht direkt über dem Sediment kaum Temperaturerhöhungen zu erwarten sind [ARSU/NWP, 2008b]. Erhebliche Beeinträchtigungen von Pflanzen oder Bio-toptypen werden durch die Einleitung von Kühlwasser nicht prognostiziert, da im wesentli-chen Wasserflächen betroffen sind, die als Lebensraum für Pflanzen nur von untergeordne-ter Bedeutung sind, und da sich die Art (Zuordnung) des Biotoptyps durch die Wassereinlei-tung nicht verändert [ARSU/NWP, 2008b].

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Durch die Erhöhung der Temperatur der Elbe durch die Kühlwassereinleitung kann es zu einem zusätzlichen Sauerstoffdefizit in der Elbe kommen. Für den Maximalfall einer kraft-werksinduzierten Mortalität von 2,1 t/d Phytoplankton und 0,5 t/a Zooplankton ergibt sich die zusätzliche Sauerstoffzehrung (50% C-Gehalt in der Biomasse) zu 1,4 mg/l O2 im Auslauf des Kühlwassers. Im Bereich der Durchmischungszone (Temperaturerhöhung > 1 K) beträgt die mittlere zusätzliche Sauerstoffzehrung durch die Mortalität des Planktons ca. 0,2 mg/l O2.

Zusätzlich kann sich aufgrund der höheren Temperatur im Kühlwasserauslauf die Sauer-stoffzehrung organische Abbauprodukte aus Biomasse erhöhen, die mit dem Kühlwasserein-lauf eingesogen wurde. Der FFH-Gutachter empfiehlt die zusätzliche Anreicherung des Kühlwassers mit Sauerstoff um einem evtl. kraftwerksbedingten Sauerstoffdefizit vorzubeu-gen. Um zu vermeiden, dass für den Fall des Auftretens eines Sauerstofflochs vorhabensbe-dingte nachteilige Auswirkungen auf die Fischfauna entstehen, erfolgt eine Anreicherung mit Sauerstoff, sobald ein kritischer Sauerstoffwert von unter 6,0 mg/l O2 im Bereich Brunsbüttel festgestellt wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die zusätzliche Sauerstoffzehrung durch die Temperaturerhöhung ausgeglichen wird.

Werte unterhalb von 6 mg/l sind in den vergangenen Jahren in Brunsbüttel nur im Jahr 2003 beobachtet worden. Im heißen Sommer 2003 betrug der minimale Sauerstoffgehalt 5,2 mg/l O2 (2002: 6,7 mg/l O2; 2004: 8,2 mg/l O2; 2005: 7,5 mg/l O2; 2006: 6,9 mg/l O2). Aufgrund der zunehmenden Klimaänderung ist davon auszugehen, dass dieser Fall häufiger eintreten wird.

7.2.4 Einflüsse durch Schadstoffeinleitung in die Elbe auf Fauna und Flora

Wenn die Umweltqualitätsnormen für Wasser und frisches Sediment eingehalten werden, ist nicht von einer nachteiligen Veränderung durch die eingeleiteten Schadstoffe auf Fauna uns Flora auszugehen.

7.2.5 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie zum Ausgleich der Be-einträchtigungen

Folgende Maßnahmen sind im Landespflegerischen Begleitplan (LBP) zur Vermeidung und Minimierung der durch das Vorhaben hervorgerufenen erheblichen Beeinträchtigungen vor-gesehen:

• Lage des Entnahmebauwerks außerhalb der Tiefenbereiche, in denen eine Häufung der Fische zu erwarten ist

• Einhaltung einer Einsauggeschwindigkeit von maximal 0,3 m/s. • Einsatz elektrischer und akustischer Fischscheuchanlagen • Monitoring (Sauerstoffgehalt und Fischzusammensetzung) • Installation einer Fischentnahme mit Fischrückführung bei Bedarf • Beschränkung der Auslauftemperatur auf höchstens 30°C (Aufwärmdelta max. 7 K) • Sauerstoffanreicherung • Abwasserbehandlung

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Nicht vermeidbare und nicht weiter minimierbare Beeinträchtigungen werden nach Maßgabe des LBP ausgeglichen [ARSU/ NWP, 2008b].

7.2.6 FFH-Verträglichkeit des Vorhabens

Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung kommt zum Schluss „dass es nicht zu einer Beein-trächtigung der Erhaltungsziele mit Bezug auf die FFH-relevanten Lebensraumtypen und Arten kommt“ [ARSU/ NWP, 2008a] und begründet dies u.a. wie folgt:

• Der Lebensraumtyp Ästuar wird weder durch kleinräumige Änderung des Strömungs-regimes und der Sedimentdynamik noch durch die prognostizierte Temperaturerhö-hung erheblich beeinträchtigt. Bau- und anlagenbedingte Veränderungen der Boden-struktur und Morphodynamik sind lokal begrenzt und treten nur außerhalb des FFH-Gebiets auf. Die Erwärmung des Wasserkörpers (>1 K) und der Sedimente ist lokal begrenzt und liegt außerhalb des FFH-Gebietes. Innerhalb des FFH-Gebietes wird keine Temperaturerhöhung über 1 K erreicht. Geringe Strömungsveränderungen, Sedimentaufwirbelungen und Trübungen treten ebenso nur lokal begrenzt und au-ßerhalb des FFH-Gebiets auf.

• Eine durch die Kühlwasserentnahme und -einleitung verursachte betriebsbedingte erhebliche Beeinträchtigung des Erhaltungsziels „Erhalt und Förderung von vitalen, langfristig überlebensfähigen Populationen“ der FFH-relevanten Fischarten sowie der charakteristischen Fischarten der Elbe entsteht nicht.

• Das Schutzkonzept sieht umfangreiche Minderungsmaßnahmen vor, mit denen die Einsaugrate der Fische minimiert wird. Durch eine Überwachung durch ein begleiten-des Monitoring wird sichergestellt, dass im Falle der Feststellung bestandsbedrohen-der Organismenverluste FFH-relevanter Arten ein Risikomanagement durchgeführt werden kann. In diesem Fall sind weitere Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen vor-gesehen (z.B. Optimierung der Fischscheuchanlage, Fischrückführung).

• Es wird davon ausgegangen, dass bei der Finte die nicht gänzlich auszuschließende Tötung weniger adulter sowie junger Tiere keinen Einfluss auf den Erhaltungszustand der Population hat. Sollte es trotz des vorgesehenen Schutzkonzeptes zu einer Ent-nahme von Finten kommen, kann aufgrund des bestehenden guten Erhaltungszu-standes der Population und der Erzeugung großer Zahlen von Nachkommen (r-Strategie) davon ausgegangen werden, dass die Verluste wieder ausgeglichen wer-den und der Rückgang jeweils nur eine kurzzeitige Episode bleibt. Der günstige Er-haltungszustand der Art wird trotz der Verwirklichung des geplanten Vorhabens stabil bleiben. Ebenso ist davon auszugehen, dass unter Voraussetzung des Schutzkon-zeptes nur einzelne wandernde laichfähige Neunaugen durch die Wasserentnahme getötet werden. Eine Beeinträchtigung der Population oder Bestände in den Laichge-biete (FFH-Gebiete) der Neunaugen ist hierdurch nicht zu erwarten. Die Tötung ein-zelner Individuen des Nordseeschnäpels können durch die Anpassung der Besatz-maßnahmen ausgeglichen werden. Der Lachs ist in allen im Vorhabensbereich auf-tretenden Alterstadien sehr schwimmstark und hält sich zudem nicht im Bereich der Kühlwasserentnahme auf. Sollte es trotz des vorgesehenen Schutzkonzeptes zu ei-ner Entnahme von einzelnen Individuen kommen, so kann wie auch beim Nord-

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seeschnäpel durch die Anpassung der Besatzdichte ein Ausgleich geschaffen wer-den.

• Die Laichwanderungen und die Wanderkorridore der FFH-relevanten Fischarten wer-den nicht unterbrochen und die Hauptlaichgebiete werden nicht beeinträchtigt. Somit können negative Bestandsentwicklungen der FFH-relevanten Fischarten ausge-schlossen werden.

• Beeinträchtigungen der in der Nähe des Vorhabensbereichs vereinzelt auftretenden Seehunde, ihrer Nahrungsgrundlage sowie der Habitateigenschaften der FFH-Gebiete sind nicht zu erwarten.

• Beeinträchtigungen der Nahrungsgrundlage der Brut- und Gastvögel entstehen nicht. Die Störungsfreiheit der Brut- und Rastgebiete wird aufgrund der Entfernung der Schutzgebiete zum geplanten Standort nicht beeinflusst. Bau- und anlagenbedingte kommt es zu kleinräumigen und eher geringfügigen Sedimentaufwirbelungen und Trübungen, die aufgrund der zu erwartenden schnellen Durchmischung durch den Elbstrom und der natürlichen zeitlichen und räumlichen Dynamik des Erosions- und Sedimentationsgeschehens nicht zu erheblichen Veränderungen der betroffenen Le-bensraumtypen führen. Entsprechend ergeben sich hierdurch keine erheblichen Be-einträchtigungen der Erhaltungsziele der relevanten FFH-Arten und der charakteristi-schen Benthos- und Fischlebensgemeinschaften der Elbe.

• Auch für die Lebensraumtypen „natürliche eutrophe Seen“, „trockene europäische Heiden“, „artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden“, „magere Flach-landmähwiesen“, „lebendes Hochmoor“, „noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore“, „Übergangs- und Schwinggrasmoore“, „Torfmoor-Schlenken“, „alte bo-densaure Eichenwälder auf Sandebenen“ und „Morrwälder“ ist nicht zu erkennen, dass infolge der Durchführung des geplanten Vorhabens die Erhaltungszustände im Sinne von Artikel 1e FFH-Richtlinie nicht mehr als günstig betrachtet werden können, da die zusätzlichen Stickstoffemissionen weniger als 1% der Hintergrundbelastung ausmachen bzw. unterhalb der Irrelevantgrenze liegen und daher als nicht erheblich und für Auswirkungen nicht ursächlich einzustufen sind. Die Schadstoffdepositionen führen ebenfalls nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgebiete, da die zusätzlichen Belastungen als irrelevant einzustufen sind oder die Gesamtbelastung inkl. der Vorbelastung unterhalb der Erheblichkeitsschwelle liegt.

Kumulative Beeinträchtigungen mit anderen Plänen und Projekten konnten auf Grundlage der Bewertung der Umweltauswirkungen in den vorliegenden Fachgutachten für alle zu be-rücksichtigenden Vorhaben ausgeschlossen werden.

Zur Minimierung potentieller Beeinträchtigungen des günstigen Erhaltungszustands der Ar-ten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sind vom FFH-Gutachter [ARSU/ NWP, 2008a] fol-genden Minderungsmaßnahmen vorgesehen:

• Minimierung baubedingter Beeinträchtigungen durch Schallemissionen

• Einhaltung einer Einsauggeschwindigkeit von maximal 0,3 m/s.

• Lage des Entnahmebauwerks außerhalb der Tiefenbereiche, in denen eine Häufung der Fische zu erwarten ist

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• Einsatz von elektrischer und akustischer Fischscheuchanlagen

• Sauerstoffanreicherung bei kritischen Sauerstoffwerten (Sauerstoffgehalte unter 6 mg/l O2) in der Elbe

• Einrichtung einer zweckgebundenen Stiftung zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Gewässerökologie der Tideelbe und ihrer Nebenge-wässer

Als Maßnahme zum Risikomanagement sind vorgesehen:

• Monitoring (Sauerstoffgehalt und Fischzusammensetzung)

• Optimierung der Fischscheuchanlage, sowie bei Bedarf

• Installation einer Fischentnahme mit Fischrückführung.

7.3 Auswirkungen auf die terrestrischen Lebensgemeinschaften

Auswirkungen auf die terrestrischen Lebensgemeinschaften entstehen zum Einen durch die Einwirkungen der emittierten Luftschadstoffe des Kraftwerks auf die vorhandene Flora und Fauna, zum Anderen durch die Flächeninanspruchnahme und den damit verbundenen Le-bensraumverlust, der mit der Realisierung des Vorhabens einhergeht.

7.3.1 Einflüsse durch Luftschadstoffe

Die Einflüsse durch Luftschadstoffe auf die vorhanden Flora und Fauna muss in zwei Kate-gorien unterschieden werden. Einerseits sind die Belastungen durch die Emissionen die über den Kamin und den anlagenspezifischen Verkehr, die während der gesamten Betriebsdauer der Anlage freigesetzt werden zu untersuchen, andererseits sind die Auswirkungen der Luft-schadstoffe die während der Bauphase emittiert werden zu untersuchen.

Auswirkungen während des Betriebes

Auf die Auswirkungen auf Flora und Fauna durch Luftschadstoffe wurde bereits in Kapitel 3.5 ausführlich eingegangen. Darin wurden sowohl direkte Auswirkungen durch Luftschadstoffe als auch indirekte Wirkungen durch Schadstoffdeposition beurteilt, die zu Versauerung (SO2, NOx) bzw. Eutrophierung (NOx) führen. Die Auswirkungen sind als nicht signifikant einzustu-fen.

Auswirkungen in der Bauphase

Relevante Luftschadstoffemissionen während der Bauphase sind in erster Linie Staubemis-sionen bzw. Emissionen durch vermehrten Schwerlastverkehr. Durch diese vergleichsweise geringe Zusatzbelastung, die zudem auch deutlich zeitlich befristet ist, ist keine erhebliche Beeinträchtigung von Flora und Fauna zu erwarten.

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7.3.2 Einflüsse durch Flächeninanspruchnahme

Der Kraftwerksstandort wird durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan bauleitplane-risch gesichert. Die Flächeninanspruchnahme durch das Kraftwerk ist demnach nicht Ge-genstand des Verfahrens nach dem BImSchG. Die Fläche des Kraftwerksstandortes wird derzeit als Dauergrünland genutzt. Dem entsprechend gering ist die Wertigkeit der vorhan-denen Biotopstrukturen. Im Bereich der Kühlwasserleitungen ist die Flächeninanspruchnah-me nur temporär, die Vegetation kann nach Durchführung der Baumaßnahme wiederherge-stellt werden, ggf. jedoch nur mit geringerer Wertigkeit [ARSU/ NWP, 2008b].

Insgesamt sind, nach Aussage des LBP Ausgleichsmaßnahmen für folgende Biotoptypen erforderlich, da deren Verlust als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsrege-lung eingestuft wird:

• Kühlwasserleitungen • Baustellenflächen

Nicht vermeidbare und nicht weiter minimierbare Beeinträchtigungen werden nach Maßgabe des LBP ausgeglichen. [ARSU/ NWP, 2008b]. 7.4 Zusammenfassung

Die Auswirkungen des geplanten Kohlekraftwerks auf Fauna und Flora in der Umgebung des Standorts unter Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen werden als mäßig einge-stuft. Insgesamt droht auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie und § 30 LNatSchG keine Gefährdung der für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele. Die Entnahme von im Wasser lebender Organismen ist unvermeidlich, mit Hilfe der Vermeidungs- und Aus-gleichmaßnahmen werden die Auswirkungen jedoch erheblich minimiert. Tab. 7.4-1 zeigt eine Übersicht der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen der Biotopytpen im immissions-schutzrechtlichen Verfahren für die 99.930 m2 Kompensationsflächen erforderlich sind.

Hinsichtlich der terrestrischen Lebensgemeinschaften sind keine Beeinträchtigungen über den Luftpfad festzustellen, die gesetzlichen Grenzwerte werden, wie in Kapitel 3.5 beschrie-ben eingehalten. Bezüglich der Beeinträchtigungen durch die Flächeninanspruchnahme wird auf die Ausführungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum Kraftwerk verwiesen.

Wie in Kap. 8 des LBP dargelegt wird, sind Ausgleichsmaßnahmen für erhebliche Beein-trächtigungen die trotz der getroffen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung zu er-warten sind, im vorliegenden Fall nicht möglich. Es handelt sich um Maßnahmen zur sonsti-gen Kompensation.

Hinsichtlich der biologischen Vielfalt ist zu konstatieren, dass das Vorhaben nicht dazu ge-eignet ist, die Artendiversität am Standort nachhaltig zu verändern. Durch die unvermeidba-ren Eingriffe in Natur und Landschaft kann es zu geringfügigen Veränderungen in der Abun-danz und Verteilung der Arten kommen, die durch die Ersatzmaßnahmen jedoch an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden.

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Tab. 7.4-1 Eingriffsbilanzierung Biotoptypen für das immissionsschutzrechtliche Verfah-ren [ARSU/NWP 2008b]

Biotoptyp betroffene Flächengröße

Regelkompen-sationsfaktor

Beeinträchti-gungsintensität

Soll-Kompensa-tionsfläche

Kühlwasserleitungen – direkte dauerhafte Flächeninanspruchnahmen (Versiegelungen für Deichquerungen, Wasserentnahmebauwerke, Auslaufbauwerk) Brackwasser-Watt (KWb)

2.000 m2 1 : 3 100 % 6.000 m2

ausgebauter Fluss (FFx)

4.200 m2 1 : 1 100 % 4.200 m2

Deich (SVd) 340 m2 1 : 1 100 % 340 m2 Kühlwasserleitungen – direkte dauerhafte Flächeninanspruchnahmen (unterirdische Rohrlei-tungen) Brackwasser-Watt (KWb)

4.050 m2 1 : 3 50 % 6.075 m2

Gehölz feuchter Standorte (WGf)

100 m2 1 : 1,5 100 % 150 m2

ausgebauter Fluss (FFx)

2.100 m2 1 : 1 50 % 1.050 m2

Graben (FG) 120 m2 1 : 1 50 % 60 m2 mesophiles Grün-land (GM)

1.350 m2 1 : 2 50 % 1.350 m2

Feuchtbiotop-Komplex (GN+ GF+NR+WGf)

3.300 m2 1 : 3 100 % 9.900 m2

artenr. Feucht-grünland (GF)

3.600 m2 1 : 3 50 % 5.400 m2

artenarmes Feuchtgr. (GFf)

1.500 m2 1 : 2 50 % 1.500 m2

Intensivgrünland (GI)

2.600 m2 1 : 1 50 % 1.300 m2

halbrud. Gras- u. Staudenflur (RHf), teils mit Gehölzen

600 m2 1 : 1,5 50 % 450 m2

hr. Gras- u. Stau-denflur mittlerer Standorte (RHm)

600 m2 1 : 1 50 % 300 m2

Deich (SVd) 3.300 m2 1 : 1 50 % 1.650 m2 Kühlwasserleitungen – temporäre Flächeninanspruchnahmen und indirekte Auswirkungen Brackwasser-Watt (KWb)

10.600 m2 1 : 3 10 % 3.180 m2

Gehölz feuchter Standorte (WGf)

100 m2 1 : 1,5 100 % 150 m2

ausgebauter Fluss (FFx)

12.800 m2 1 : 1 10 % 1.280 m2

mesophiles Grün-land (GM)

1.800 m2 1 : 2 10 % 360 m2

Feuchtbiotop-Komplex (GN+ GF+NR+WGf)

4.400 m2 1 : 3 100 % 13.200 m2

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Biotoptyp betroffene Flächengröße

Regelkompen-sationsfaktor

Beeinträchti-gungsintensität

Soll-Kompensa-tionsfläche

artenr. Feucht-grünland (GF)

4.800 m2 1 : 3 10 % 1.440 m2

artenarmes Feuchtgr. (GFf)

2.000 m2 1 : 2 10 % 400 m2

Intensivgrünland (GI)

4.200 m2 1 : 1 10 % 420 m2

halbrud. Gras- u. Staudenflur (RHf), teils mit Gehölzen

800 m2 1 : 1,5 10 % 120 m2

hr. Gras- u. Stau-denflur mittlerer Standorte (RHm)

800 m2 1 : 1 10 % 80 m2

Deich (SVd) 4.400 m2 1 : 1 10 % 440 m2 Baustellenflächen – temporäre Flächeninanspruchnahmen Feuchtbiotop (WBw+NR)

4.440 m2 1 : 2 100 % 8.880 m2

Gehölz feuchter Standorte (WGf)

2.760 m2 1 : 1,5 100 % 4.140 m2

Graben (FG) 450 m2 1 : 1 50 % 225 m2

Intensivgrünland (GI)

72.250 m2 1 : 1 30 % 21.675 m2

feuchte halbrud. Gras- u. Stauden-flur (RHf)

6.500 m2 1 : 1,5 30 % 2.925 m2

hr. Gras- u.Staudenflur mittlerer Standor-te (RHm)

4.300 m2 1 : 1 30 % 1.290 m2

gesamt 167.160 m2 99.930 m2

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8 Belastungsaspekt „klimawirksame Emissionen“

Klimatische Wirkungen können durch verschiedene Arten von Emissionen auftreten. Im Fol-genden werden betrachtet:

• Wärmestrahlung der Anlage • Abgasfahne • global wirksame Emissionen (Treibhausgase)

8.1 Wärmestrahlung des Kohlekraftwerks

Durch jede Feuerungsanlage wird Energie und damit Wärme in die Umgebung freigesetzt. Die insgesamt erzeugte Wärme lässt sich anhand der Feuerungswärmeleistung der Anlage angeben. Sie beträgt im Falle des geplanten Kohlekraftwerks maximal 1.800 MWth; davon wird 830 MW, also ca. 46 % als Strom in bestehende Netze abgegeben. Diese Wärmemen-ge wird damit nicht vom Bauwerk, sondern anteilig beim Verbraucher am jeweiligen Nutzer-ort freigesetzt.

Von der Verlustwärme werden ca. 840 MW über das Kühlwasser und ca. 20 MW mit dem Abgas abgegeben. Der restliche verbleibende Anteil entfällt auf die Wärmestrahlung über die höheren Gebäudebereiche bzw. das Dach und Wärmestrahlung aus Abfällen und Neben-produkten. Kleinklimatische Veränderungen aufgrund der Wärmestrahlung des Gebäudes sind nicht zu erwarten.

8.2 Abgasfahne

Die Abgasfahne kann prinzipiell durch eine Förderung der Nebelbildung und durch eine zu-sätzliche Beschattung auf das lokale Klima Einfluss nehmen. Die Wassermenge im Abgas beträgt im Genehmigungslastfall 271 Mg/h. Bezogen auf den Normzustand, entspricht dieser Wert einem Wasserdampfgehalt von rund 109 g/Nm³ Abgas. Sobald das 53° C heiße Abgas in die Atmosphäre abgegeben wird, unterliegt es der Advektion, der Diffusion, der Verbreite-rung und damit der Verdünnung der Fahne durch Mischungsprozesse. Damit verbunden ist auch eine Abkühlung durch die kältere Umgebungsluft. Dies führt zu einer Übersättigung mit Wasserdampf und somit zur Kondensation und Dampffahnenbildung.

Ausgehend von der mittleren Jahrestemperatur von ca. 9° C beträgt die absolute Feuchte bei Sättigung etwa 9 g/m³. Für ungesättigten Wasserdampf errechnet sich daraus bei einer jähr-lichen mittleren relativen Feuchte von ca. 80% eine absolute Feuchte von etwa 7,2 g/m³. Weniger als 100% Luftfeuchtigkeit (und damit keine Kondensation) ist demnach nach einer Verdünnung um den Faktor 45 erreicht, d.h. nach Durchmischung von 1 m³ Abgas mit ca. 45 m³ Außenluft. Angesichts dieses Verhältnisses kann davon ausgegangen werden, dass die Abgasfahne bei entsprechender Außentemperatur und Luftfeuchte zwar in Kaminnähe und unmittelbarer Umgebung durchaus noch sichtbar sein kann, sich allerdings relativ schnell an das Umgebungsniveau anpassen wird. Aus diesem Grunde ist keine wesentliche Beschattung oder Nebelbildung durch den Abluftkamin des Kohlekraftwerks zu erwarten.

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8.3 Global wirksame Emissionen (Treibhausgase)

Atmosphärische Spurengase lassen energiereiche UV-Strahlung von der Sonne auf die Erd-oberfläche durch, reflektieren jedoch die auf der Erde daraus entstehende langwellige infra-rote Strahlung auf die Erdoberfläche zurück. Dadurch erwärmt sich die Atmosphäre. Dieser als Treibhauseffekt genannte Vorgang wird von Wissenschaftlern und Politikern seit vielen Jahren als eine der größten Umweltbedrohungen der Zukunft angesehen; Maßnahmen zur Emissionsminderung der klimarelevanten Gase sind erforderlich. Deshalb wird die Vorbelas-tungssituation als kritisch eingestuft. In erster Linie wird für diesen Effekt das Spurengas Kohlendioxid verantwortlich gemacht, doch tragen ebenso Methan, Fluorchlorkohlenwasser-stoffe, Distickstoffmonoxid und einige andere Gase dazu bei. Auch das geplante Kohlekraft-werk setzt die folgenden Klimagase frei:

• Kohlendioxid (CO²), die Leitsubstanz für die Klimagase, das Hauptprodukt bei der Verbrennung von Kohlenstoffverbindungen

• Distickstoffoxid (N2O, Lachgas), das allerdings wegen hoher Temperaturen nicht signifikant anfällt

• Methan (CH4), das ebenfalls nicht signifikant anfällt, da von einer vollständigen Verbrennung auszugehen ist

Die Verbrennung von Steinkohle bedingt die Entstehung von CO2. Die maximal freisetzbare CO2-Menge entspricht somit primär dem Äquivalent des vollständig verbrannten Kohlenstoffs (hundertprozentige Oxidation). Für den Betrieb des Kraftwerks werden die Treibhaus wirk-samen Emissionen auf Basis des Genehmigungslastfalls bewertet. Danach werden jährlich 5,62 Millionen t CO2 freigesetzt; hierfür sind Emissionszertifikate nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz erforderlich.

Die sich daraus ergebenden Jahresfrachten und umgerechneten CO2-Äquivalente sind in Tab. 8.3-1 enthalten. Dabei wurden allgemein anerkannte Faktoren zur Berechnung des Treibhauspotenzials in Form von CO2-Äquivalenten verwendet. Somit werden in Summe durch den theoretisch maximal möglichen Brennstoffeinsatz jährlich ca. 5.650.000 t CO2-Äquivalente durch das Kohlekraftwerk freigesetzt.

Tab. 8.3-1: Jahresfrachten der Treibhaus wirksamen Gase aus dem Kohlekraftwerk (Voll-last), gerundete Werte (ohne Vorkette)

Treibhausgas Jahresfracht

[t/a] Äquivalenzfaktor

[kg CO2-Äq/kg] Jahresfracht [in t CO2-Äq/a]

Kohlendioxid, fossil 5.620.000 1 5.620.000 Methan, fossil 227 21 4.800 Distickstoffmonoxid 79 310 25.000 Summe 5.650.000

Zur Veranschaulichung der Größenordnung des globalen Klimaeffektes durch das geplante Kraftwerk kann als Vergleichsgröße der so genannte Einwohnerdurchschnittswert (EDW) - die Menge, die im Schnitt ein Einwohner Deutschlands verursacht - herangezogen werden. Demgegenüber betrugen die klimawirksamen Emissionen in Deutschland im Jahr 2006 ca.

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995 Mio. t CO2-Äquivalent. Bei 82.348.399 Einwohnern in Deutschland (Stichtag 30.09.2006) entspräche die freigesetzte Menge an klimawirksamen Gasen umgerechnet auf einen Ein-wohner in Deutschland etwa 12,1 t CO2-Äquivalenten pro Einwohner und Jahr. Die Emissio-nen an CO2-Äquivalenten des geplanten Kohlekraftwerks entsprechen demnach 0,6 % der Gesamtemissionen in Deutschland bzw. den statistisch von 467.000 Einwohnern in Deutsch-land verursachten Emissionen an klimawirksamen Spurengasen.

Das Kohlekraftwerk wird pro Jahr im Volllastbetrieb ca. 7 Mrd. kWh elektrischen Strom er-zeugen; die spezifische Emission beträgt somit ca. 800 g CO2-Äq/kWh. Der Durchschnitts-wert für die Stromerzeugung in Deutschland im Jahr 2005 lag bei 606 g CO2-Äq/kWh. Das Ziel einer Minderung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40% gegenüber dem Stand von 1990 entspricht einem Zielwert von ca. 600 Millionen t CO2-Emissionen im Jahr 2020. Zur Erreichung einer 80%igen Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 müssen diese im Jahr 2050 auf ca. 200 Millionen t CO2-Emissionen begrenzt sein. Die CO2-Emissionen aus dem geplanten Kohlekraftwerk betragen etwa 0,9% der in Deutschland für das Jahr 2020 angestrebten Gesamtemissionen (bzw. 2,8% bei Erreichen der angestrebten 80%igen Reduktion im Jahr 2050).

Für eine evtl. zukünftige CO2-Abscheidung ist am Standort Platz vorhanden. Eine nachträgli-che Einbindung einer solchen Anlage ist in den Planungen für das Kohlekraftwerk mitberück-sichtigt. Allerdings führt die Abtrennung von CO2 aus dem Rauchgas (Abtrennen nach der Verbrennung) zu einem zusätzlichen Brennstoffverbrauch, reduziert damit den Wirkungsgrad und erhöht die Stromerzeugungskosten. Die Technik zur CO2-Abscheidung ist noch nicht großtechnisch verfügbar. Außerdem ist die Möglichkeit einer dauerhaften CO2-Speicherung ungeklärt.

8.4 Zusammenfassung

Die Auswirkungen des geplanten Kohlekraftwerks durch Emissionen aus dem Anlagenbe-trieb auf das Kleinklima in der Umgebung des Standorts werden als niedrig eingestuft. Die Auswirkungen auf das globale Klima sind als signifikant einzustufen. Die CO2-Emissionen aus dem geplanten Kohlekraftwerk werden einen signifikanten Beitrag an den angestrebten Gesamtemissionen in Deutschland ausmachen (0,9% im Jahr 2020 und 2,8% im Jahr 2050).

Zur Erreichung des angestrebten Ziels für die Gesamtemissionen dient die Limitierung von CO2-Emissionen über den Handel mit Emissionszertifikaten, dem auch das geplante Kohle-kraftwerk unterliegt. Es befindet sich damit im Wettbewerb um die zum jeweiligen Zeitpunkt wirtschaftlichste Art der Stromerzeugung bei gleichzeitiger Erfüllung der Emissionsminde-rungsziele.

Eine Reduktion der Emissionen durch CO2-Abscheidung ist noch nicht großtechnisch ver-fügbar. Außerdem ist die Möglichkeit einer dauerhaften CO2-Speicherung ungeklärt.

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9 Weitere Umweltauswirkungen

Die wesentlichen Umweltbereiche, die durch den Bau und Betrieb des Kohlekraftwerks be-einflusst werden können, wurden in den vorangegangenen Kapiteln ausführlich diskutiert. Das vorliegende Kapitel 9 greift Belastungsaspekte auf, die demgegenüber tendenziell eine vergleichsweise geringere Bedeutung haben.

9.1 Umgang mit Reststoffen und nicht vermeidbaren Abfällen

Beim Betrieb des Kohlekraftwerks fallen im Wesentlichen Abfälle durch den Verbrauch von Hilfsstoffen sowie als hausmüllähnliche Gewerbeabfälle an. Art und Umfang dieser Abfälle sind in Tab. 9.1-1 aufgelistet.

Die meisten der genannten Abfälle treten diskontinuierlich und in größeren zeitlichen Ab-ständen auf, je nach Nutzungszeit der jeweiligen Hilfsstoffe. Filtermaterialien fallen bei der Filterung der Ansaugluft für die Turbinen an und müssen etwa einmal pro Jahr ausgetauscht werden, da sie dann mit Verunreinigungen der Außenluft zugesetzt sind. Abfälle zur Beseiti-gung, werden ordnungsgemäß entsorgt. Maschinen- und Turbinenöle sowie Transformatoröl werden nach Ende ihrer Nutzungsdauer einer Altölverwertung zugeführt. Über die genannten Abfälle hinaus fallen noch sonstige Abfälle wie Mischschrott, Papier- und Pappeabfälle, ver-unreinigte Kunststoffverpackungen, sowie Paletten an. Der Anfall der hausmüllähnlichen Abfälle ist vergleichsweise gering. Insgesamt erfolgt die Entsorgung dieser Abfälle entspre-chend den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes über die verfügbaren Entsorgungswege.

Tab. 9.1-1 Beim Betrieb des Kohlekraftwerks anfallende Abfallarten und –mengen

Abfallart Menge (gerundet)

[t/a] Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub 44.000 Wässrige flüssige Abfälle zur externen Entsorgung 500 Öl aus Ölabscheider 500 Filterstäube aus der Kohlefeuerung (trocken) 394.000 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form inkl. 10% Feuchtigkeit

192.000

Rechengut 2.600 Schlämme und Filterkuchen 29.400 Ammoniumhaltige Regenerate aus der Kondensatreinigung 2.600

9.2 Betriebsbedingte Transporte

Der Betrieb des Kohlekraftwerks erfordert einerseits den Einsatz diverser Hilfs- und Einsatz-stoffe die zum Standort transportiert werden müssen, andererseits fallen auch eine Vielzahl von Reststoffen an, die entweder der Entsorgung zuzuführen sind oder in anderen Bereichen

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Verwendung finden (z.B. Flugasche kann im Straßenbau eingesetzt werden). Der An- und Abtransport der Einsatz- und Reststoffe sowie der Abfälle kann Wahlweise mit dem Schiff, der Bahn oder dem LKW erfolgen. Das Logistikkonzept vergleicht die verschiedenen Trans-portmöglichkeiten ohne Berücksichtigung ob der jeweilige Sender oder Empfänger den un-tersuchten Verkehrsträger be- oder entladen kann.

Tab. 9.2-1 Verkehrsaufkommen

Kalkstein Filter-asche

Brenn-kammer-

asche Gips Heizöl Ammoni-

ak Gesamt

Verbrauch t/h 12,3 45 5 21,9 84,2 Betriebszeit h 8760 8760 8760 8760 8760 Jahresmenge t/a 107748 394200 43800 191844 32367 19301 789260 LKW-Verkehr Betriebszeit täglich

h/T 16 16 16 16 16 16 16

Betriebszeit Tage/Woche

T/W 6 6 6 6 6 6 6

Transportkapa-zität LKW t 25 25 25 25 25 25 25

Anzahl LKW je Woche

83 304 34 148 25 15 609

Anzahl LKW täglich

13,8 50,7 5,7 24,7 4,2 2,5 101,5

Anzahl LKW stündlich

0,9 3,2 0,4 1,5 0,3 0,2 6,3

Zugverkehr Betriebszeit täglich

h/T 16 16 16 16 16 16 16

Betriebszeit Tage/Woche

T/W 6 6 6 6 6 6 6

Transportkapa-zität Waggon t 50 50 50 50 50 50 50

Anzahl Wag-gons / Zug

15 25 9 25 10 6 15

Waggons wö-chentlich

42 152 17 74 13 8 306

Züge wöchent-lich

2,8 6,1 1,9 3,0 1,2 1,2 16,1

Waggons täglich 6,9 25,3 2,8 12,3 2,1 1,2 50,6 Züge täglich 0,5 1,0 0,3 0,5 0,2 0,2 2,7

Nach Tab. 9.2-1 sind im Maximalfall pro Woche 16 Züge oder 101,5 LKW pro Tag zu erwar-ten. In der Realität wird sich die Situation voraussichtlich differenzierter darstellen, und die Transportmassen auf die verschiedenen Verkehrsträger aufsplitten. Den bestimmenden Fak-tor stellt dabei nicht zuletzt auch die Logistikeinrichtung des Senders oder des Empfängers dar. Als Worst-Case Szenario wird der Transport komplett per LKW angenommen. Dabei verteilen sich 101,5 LKW auf sechs Tage. Daraus errechnet sich ein zusätzlicher, kraft-werksbedingter LKW Anteil auf den Straßen von 6,3 LKW pro Stunde. Dies ergibt auch der vergleich mit den Ergebnissen der Verkehrszählung in Brunsbüttel-Süd am 15./16. Januar 2008, die in Tab. 9.2-2 zusammen gestellt sind. Die vergleichsweise kleine Zusatzbelastung

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wird nur geringe bis gar keine Auswirkungen auf die Luft- und Lärmsituation am Standort haben.

Tab. 9.2-2 Ergebnisse der Verkehrszählung in Brunsbüttel-Süd

Strasse Fahrtrichtung Anzahl Kfz Anzahl LKW K72 (Holstendamm) West (Kanal) 1542 143

Ost (Steinburg) 1364 197

K74 (Westzubringer) Süd (zur K72) 1745 220

Nord (Steinburg) 1582 183

K75 (Fährstrasse) West (Kanal) 1336 88

Ost (Steinburg) 1397 95 Zählung von 15.01.2008 12:00 Uhr bis 16.01.2008 12:00 Uhr

Abb. 9.2-1 Überörtliche Erschließung des Kraftwerksstandortes

Der Standort liegt in ca. 24 km Entfernung zur nächsten Autobahnausfahrt (A23). Die Stre-cke führt, wie Abb. 9.2-1 zeigt, durch keine im Zusammenhang bebauten Ortschaften.

9.3 Umweltauswirkungen durch Lichtemissionen

Der Betrieb des Kohlekraftwerks erfolgt im Tag-Nacht-Betrieb. Allein aus Gründen des Ar-beitsschutzes erfolgt deshalb eine Beleuchtung des Anlagengeländes über die Nachtzeiten, zumindest in den Bereichen, wo dies für den Betrieb erforderlich ist. Dadurch könnte im Nahbereich der Anlage der Tag-Nacht-Rhythmus von Lebewesen gestört werden.

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Zur Beurteilung von Lichtimmissionen wurde eine Richtlinie des Länderausschusses für Im-missionsschutz [LAI 1994] erarbeitet mit dem Ziel, für die Beurteilung möglicher „schädlicher Umwelteinwirkungen“ ein Beurteilungssystem zur Verfügung zu stellen. Gegenstand der Be-trachtungen sind Auswirkungen durch Lichtimmissionen auf Menschen durch Anlagen im Sinne des § 3 (5) BImSchG. Generell sind genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 5 BImSchG so zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Licht nicht hervorge-rufen werden können und dass Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen insbeson-dere durch Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung nach dem Stand der Technik getroffen werden. Als schädliche Umweltwirkungen sind durch Lichtimmissionen hauptsächlich Beläs-tigungen zu erwarten, physische Schäden können ausgeschlossen werden. Belästigungen sind möglich durch unerwünschte Aufhellung des Wohnbereiches (v.a. Schlaf- und Wohn-zimmer, Terrasse oder Balkon) oder durch störende Blendung bei Lichtquellen mit hoher Leuchtdichte in den oben genannten Wohnbereichen. Tab. 9.3-1 Immissionswerte für die mittlere Vertikal-Beleuchtungsstärke EV an Fenstern

von Wohnungen

Vertikal-Beleuchtungsstärke in lx Immissionsort 0600 bis 2200 Uhr 2200 bis 0600 Uhr Mischgebiete 3 1 Gewerbe-, Industriegebiete 15 5

In Tab. 9.3-1 sind Immissionswerte aufgeführt, die in Abhängigkeit von der Flächennutzung am Immissionsort nicht überschritten werden dürfen, sofern die Beleuchtungsstärke am Im-missionsort wesentlich durch die zu beurteilende Anlage bestimmt wird. Bei der Planung der Beleuchtungsanlagen ist sicherzustellen, dass die nächstgelegenen Anwohner zum Standort keinen belästigenden Wirkungen durch Lichtemissionen ausgesetzt sind. Schädliche Einwir-kungen auf Tiere (insbesondere Insekten und Vögel) können bei Berücksichtigung der Hin-weise in (LAI, 2000) vermieden werden.

9.4 Umweltauswirkungen durch elektromagnetische Felder

9.4.1 Einführung

Statische elektrische und magnetische Felder (Gleichfelder) von nennenswerter Feldstärke hat es schon immer auf der Erde gegeben. Luftbewegungen in der Atmosphäre sowie die ionisierende Wirkung kosmischer Strahlung in den höheren Luftschichten (Ionosphäre) er-zeugen ein elektrisches Gleichfeld zwischen Erdoberfläche und Ionosphäre. Wechselfeldan-teile bei Frequenzen wie sie in der Energieversorgung Verwendung finden, treten praktisch nicht auf. Die natürliche Hintergrundfeldstärke bei 50 Hz beträgt lediglich 0,1 mV/m. Das sta-tische magnetische Feld ist von seiner Wirkung auf eine Kompassnadel bekannt. Es ist zeit-lich nahezu konstant und beträgt in Deutschland ca. 42 µT (µT = Mikrotesla). Ursache des Gleichfeldes sind Kreisströme im Erdinneren. Extrem hohe Feldstärken können in der Nähe von Blitzen auftreten (bis zu 1 T, was zu Herzstillstand beim Menschen führen kann).

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Der Mensch ist heute zivilisatorisch bedingten elektromagnetischen Feldern ausgesetzt, de-ren Feldstärken die seit Urzeiten bedingten natürlichen Feldstärken teilweise übertreffen. Im niederfrequenten Bereich sind die technischen Feldquellen häufig erheblich stärker als die in der Umwelt natürlich auftretenden Felder. Es handelt sich dabei überwiegend um Energie-versorgungseinrichtungen, die zur Erzeugung und zur Verteilung elektrischer Energie dienen bzw. um die technischen Verbraucher selbst. Hierzu gehören industrielle Anlagen, private Installationen und Verbraucher (z.B. Haushaltsgeräte) sowie öffentliche Transportsysteme (z.B. U-Bahn, Fernbahn). Die Klärung der Wirkungsweise dieser Felder auf lebende Orga-nismen ist derzeit weltweiter Forschungsgegenstand, zumal mögliche gesundheitliche Fol-gen in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen kontrovers diskutiert werden.

Zusätzlich zu den Feldimmissionen großtechnischer Anlagen ist der Mensch heute im Haus-halt und an Arbeitsplätzen von einer Vielzahl von Quellen elektrischer und magnetischer Fel-der umgeben, deren Feldanteile sich summieren und deren Feldstärken die der zuvor ge-nannten Anlagen übertreffen können. Die Feldstärke ist dabei ganz wesentlich von der Ent-fernung zum Gerät abhängig sowie von dessen technischer Ausführung, welche für die gro-ße Streuung des Wertebereichs einzelner Gerätetypen verantwortlich ist.

Biologische Wirkung elektromagnetischer Felder

Ein äußeres magnetisches Feld induziert Wirbelströme im menschlichen Körper. Analog er-zeugt ein elektrisches Feld in Feldrichtung orientierte Ströme im menschlichen Körper, die z.B. unter einer Hochspannungsfreileitung vom Kopf zu den Füßen - und umgekehrt - fließen (Wechselfeld!). Diese feldinduzierten Ströme werden in niederfrequenten Feldern als über-wiegende Ursache für biologische Effekte angesehen. Ab bestimmten Schwellwerten erzeu-gen die Induktionsströme ebenso wie direkte Körperströme eine Reizwirkung, die den Orga-nismus schädigen können.

Tab. 9.4-1 Biologische Wirkungen verschiedener Stromdichtebereiche bei 50 Hz (nach [Bernhardt 1990])

Stromdichte [mA/m²]

Wirkung erforderl. magnetische Induktion bei 50 Hz [µT]

> 1.000 Extrasystolen und Kammerflimmern möglich, akute Ge-sundheitsschäden > 500.000

100 - 1.000 Bereich, in dem Reizwirkungen erregbarer Gewebe beobachtet werden; Gesundheitsgefahren möglich 50.000 - 500.000

10 - 100 Gut bestätigte Effekte; deutliche visuelle und nervöse Effekte; Berichte über beschleunigte Knochenbruchhei-lung

5.000 - 50.000

1 - 10 Berichte über subtile biologische Wirkungen 500 - 5.000

< 1 Abwesenheit gut gesicherter Effekte < 500

Obwohl empfindliche Personen elektrische Felder bereits ab 1 kV/m wahrnehmen können, sei es durch die Vibration von Körperhaaren oder aufgrund der Entladung von leitenden Ge-genständen über den menschlichen Körper, sind ernsthafte Gesundheitsschäden auch bei langfristiger Einwirkung nicht bekannt. In der wissenschaftlichen Literatur findet sich eben-

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falls eine Vielzahl epidemiologischer Studien, bezüglich eines möglichen Zusammenhangs zwischen der Feldexposition und dem Krebsrisiko bestimmter Personengruppen. Bislang lieferten die Studien trotz teilweise erheblichen Aufwandes widersprüchliche Ergebnisse. Direkte Vergleiche werden durch abweichende Untersuchungsbedingungen erschwert. Ü-bereinstimmend wird jedoch die Notwendigkeit weiterer Forschungsarbeiten unterstrichen, sowohl in der Epidemiologie als auch im Bereich der Wirkungsmechanismen.

Grenz- und Richtwerte

Zum Schutze der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen leiten sich aus diesem Basis-Vorsorgewert für die äußeren elektrischen und magnetischen Feldstärken die Grenzwerte ab, die seit dem 01.01.1997 in Deutschland durch die 26. Ver-ordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz [26. BImSchV] gesetzlich bindend sind. Die Grenzwerte für Niederfrequenzanlagen - im Sinne der Verordnung determiniert als "ortsfeste Anlagen zur Umspannung und Fortleitung von Elektrizität einer Spannung von 1000 Volt oder mehr" – sind in nachfolgender Tabelle zusammengestellt.

Unter bestimmten Bedingungen darf hiervon abweichend die magnetische Flussdichte kurz-zeitig und die elektrische Feldstärke kleinräumig die Werte um 100% überschreiten. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind Freileitungen, Erdkabel, Bahnstromober-leitungen und Elektroumspannanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass in ihrem Ein-wirkbereich in Gebäuden und auf Grundstücken, die nicht nur zum vorübergehenden Aufent-halt von Menschen bestimmt sind, bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung und unter Berücksichtigung von Immissionen durch andere Niederfrequenzanlagen die Grenzwerte der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte nicht überschritten werden.

Tab. 9.4-2 Grenzwerte der 26. BImSchV für ortsfeste Niederfrequenzanlagen

Frequenz in Hz Effektivwert der elektrischen Feldstärke und der magnetischen Flussdichte

elektrische Feldstärke in kV/m magnetische Flussdichte in µT 50 Hz-Felder 5 100 16 2/3 Hz-Felder 10 300

An Arbeitsplätzen, die nicht unter die 26. BImSchV fallen - Arbeitsplätze an denen bestim-mungsgemäß mit einem Auftreten von elektromagnetischen Feldern zu rechnen ist - gelten grundsätzlich die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften [BGFE 2001]. Dabei wird zwischen Expositionsbereich 1 (kontrollierten Bereiche, z.B. elektrische Betriebsstätten und vom Betreiber überprüfbare Bereiche) und Expositionsbereich 2 (alle Bereiche, in denen keine speziellen Zugangsregelungen getroffen werden) unterschieden. Die zulässigen Werte enthalten in allen Expositionsbereichen hohe Sicherheitsfaktoren und sind so festgelegt, dass selbst unter Zugrundelegung der ungünstigsten Expositionsbedin-gungen Gefährdungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder sicher vermieden werden. Die Strahlenschutzkommission des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kommt in ihrer im Juli 2001 verabschiedeten Empfehlung zu dem Schluss, dass das gegenwärtige Grenzwertkonzept in Deutschland ge-eignet und flexibel genug ist, um vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den im Alltag vorkommenden Expositionen zu schützen [SSK 2001].

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9.4.2 Emissionspotenzial der Anlage

Im geplanten Kohlekraftwerk werden in der Umgebung von Umspannanlagen und Kabel e-lektromagnetische Felder erzeugt. Der Anlagenbauer ist verpflichtet, die geltenden Unfall-verhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften einzuhalten, die auch den Schutz vor elektromagnetischen Feldern regeln. Die Electrabel Kraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co.KG (EKB) plant am Standort Brunsbüttel eine 380 kV-Kabeltrasse zur Anbindung des geplanten Kohlekraftwerks am Standort Brunsbüttel-Elbehafen an das 380 kV-Fernleitungsnetz über die ca. 2 km Luftlinie entfernte Schaltanlage der Vattenfall beim Um-spannwerk Brunsbüttel. Die Leitungslänge vom Trafo bis Beginn der Korridore innerhalb der Grundstücksfläche von EKB beträgt ca. 880 m.

An Netzstationen wird in der Regel die magnetische Flussdichte im Umkreis weniger Meter gemessen. Dies ist ausreichend, da in Entfernungen von mehr als 2-3 m in der Regel Felder der Niederspannungskabel überwiegen. Eine elektrische Feldstärke tritt in der Umgebung von Netzstationen nicht auf, da das elektrische Feld der Anlage von den Gebäudewänden abgeschirmt wird. In den für die Allgemeinbevölkerung zugänglichen Bereichen werden die Grenzwerte der 26. BImSchV unterschritten. Die Einhaltung dieser Grenzwerte sorgt nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand dafür, vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den im Alltag vorkommenden Expositionen zu schützen. Die Einwirkung durch die mit dem Be-trieb des geplanten Kraftwerks verbundenen elektromagnetischen Felder ist als unproblema-tisch einzustufen.

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9.5 Belastungsaspekte „Flächeneingriff“ und „Landschaftsbild“

Die Kompensation des Flächeneingriffs durch das geplante Kohlekraftwerk erfolgt im Verfah-ren durch den VEP. Die Ausgleichs- und sind Ersatzmaßnahmen sind Bestandteil des LBP. Die überbaute Fläche des vorgesehenen Baufeldes wird nur soweit notwendig versiegelt. Ein durch die Baumaßnahmen bedingter zusätzlicher negativer Einfluss auf Flora und Fauna ist, wie bereits beschrieben, nicht gegeben. Negative Einflüsse auf Schutzgüter, wie Boden, O-berflächengewässer und Grundwasser, Kultur- und Sachgüter bzw. Nutzungsstrukturen wer-den auf ein unvermeidliches Mindestmass reduziert.

Aufgrund der baulichen Veränderungen des Bestandes ist eine Beeinflussung des Land-schaftsbildes gegeben. Die architektonische Detailplanung der Anlage soll im Rahmen der Möglichkeiten des Baus einer industriellen Anlage das Ziel einer optimalen Einfügung ins Landschaftsbild berücksichtigen. Dies wird in den Abbildungen Abb. 9.5-1 bis Abb. 9.5-3 mit Fotomontagen illustriert.

Abb. 9.5-1 Das geplante Kohlekraftwerk, Ansicht von Osten

Abb. 9.5-2 Das geplante Kohlekraftwerk, Ansicht von der anderen Elbseite

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Abb. 9.5-3 Das geplante Kohlekraftwerk, Luftbild von Süden

Je nach Betrachter wird die Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch ein neues „Bauwerk“ recht subjektiv und damit unterschiedlich ausfallen (mit einer Bandbrei-te von positiv bis negativ für das gleiche Bauobjekt). Zu beachten ist dabei jedoch auch die Lage des Kraftwerks innerhalb der großflächigen Industrie- und Gewerbeansiedlung im Os-ten von Brunsbüttel und die damit einhergehende hohe Vorbelastung des Schutzgutes Land-schaft im Untersuchungsgebiet.

Die Beeinträchtigung der Landschaft durch die Sichtbarkeit eines 180 m hohen Schornsteins eines ca. 100 m hohen Kesselhauses und der Kohlekreislager ist als hoch einzustufen, die einzelne Anlage wird jedoch im Gesamtensemble nicht übermäßig dominant sein. Das ge-plante Kohlekraftwerk wird aufgrund der Durchflusskühlung mit Elbwasser keine sichtbare Abgasfahne haben; lediglich im Nahbereich des Kamins ist an Tagen mit hoher Luftfeuchtig-keit die Bildung kleiner Kaminschwaden möglich.

9.6 Beurteilung der Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

9.6.1 Tourismus

Brunsbüttel selbst bewirbt sich als Kanal- und Hafenstadt, deren touristisches Potenzial sich vornehmlich auf die Schleusenanlage und den Nord-Ostsee-Kanal sowie die Überseeschiffe und den Mündungstrichter der Elbe westlich von Brunsbüttel fokussiert. Das Industriegebiet

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auf der anderen Seite des Kanals, auf der das geplante Kohlekraftwerk entstehen soll, erfüllt für die Stadt keine touristische Funktion.

9.6.2 Land- und forstwirtschaftliche Nutzung

Das Grundstück am Kraftwerksstandort war ursprünglich eine Reservefläche für Werkserwei-terungen der Bayer AG in Brunsbüttel innerhalb eines bauleitplanerisch gesicherten Indust-riegebiets. Die Nutzung als Weidefläche für Rinder durch einen Landwirt war eine klassische Zwischennutzung der Brachfläche. Demnach werden durch die Bebauung der Fläche keine land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen in Anspruch genommen. Aufgrund der Er-gebnisse der detaillierten Betrachtungen in den vorhergehenden Kapiteln können weitere Beeinträchtigungen der Land- und Forstwirtschaft durch den Betrieb des Kohlekraftwerks ausgeschlossen werden.

9.6.3 Kulturdenkmale

Mögliche Auswirkungen auf Bau- und Kulturdenkmäler bestehen vor allem durch die Emissi-on von Luftschadstoffen wie NOx und SO2, die in Verbindung mit Wasser Säuren bilden, wel-che die verschiedenen Materialien angreifen. Allerdings sind die an Gebäuden oder Skulptu-ren vorkommenden Schadensmechanismen insgesamt sehr komplex, so dass ein verallge-meinerbarer Wirkungszusammenhang zwischen Schadstoffkonzentration und Schadenshö-he kaum hergestellt werden kann. Auch gibt es bisher zur Beurteilung der Wirkung von Luft-schadstoffen, im Gegensatz zu anderen Schutzgütern, für Kulturdenkmale bisher keine rechtlichen Vorgaben. Allerdings ist durch die geringe Zusatzbelastung der Außenluft aus den Emissionen des Kohlekraftwerks (Kap. 3) allgemein keine Verschlechterung durch Schadstoffe mit versauernder Wirkung, die korrosiv auf Gebäude wirken, zu befürchten.

9.7 Auswirkungen des nicht-bestimmungsgemäßen Betriebs

Gegen Betriebsstörungen ist die nach den geltenden Bestimmungen adäquate Vorsorge getroffen. Die Auswirkungen von kalkulierbare Betriebsstörungen und Beschreibung der A-larm- und Gefahrenabwehrplanung ist den Antragsunterlagen zu entnehmen. Durch die da-durch gewährleistete Umsetzung vorbeugender Maßnahmen sowie klarem Maßnahmeplan für Notfälle, sind grundlegende Voraussetzungen geschaffen, Gefahren sowie erhebliche Umweltwirkungen zu verhindern oder zumindest zu begrenzen. Durch die Verbrennung von Kohle und Heizöl und die daraus resultierenden Produkte, ist auch im Falle einer durch nicht bestimmungsgemäßen Betrieb möglicherweise kurzfristig auftretenden Überschreitung der Emissionsgrenzwerte, keine akute Gefahr gegeben. Erhebliche nachteilige Einwirkungen durch Luftschadstoffe sind bei Befolgen der Maßnahmen des allgemeinen Gefahrenschutzes auch bei nicht bestimmungsgemäßem Betrieb nicht zu erwarten.

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10 Betrachtete Handlungsalternativen

Für die Genehmigung eines Kohlekraftwerks nach BImSchG ist eine Prüfung von Alternati-ven zum Erreichen des Vorhabenszwecks nicht notwendig. Vorgeschrieben ist danach ledig-lich eine Übersichtsdarstellung der vom Vorhabensträger geprüften wichtigsten technischen Verfahrensalternativen zum Schutz vor und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwir-kungen (§ 4e, Satz 3 der 9. BImSchV).

Der Standort des geplanten Kohlekraftwerks erwies sich als vorteilhaft aus dem Vergleich untersuchter Alternativen. Ausschlaggebend waren dabei folgende Faktoren:

• Lage zu den Kunden der EKB • Planungsrechtliche Ausweisung als GI-Fläche • Möglichkeit der Brennstoffversorgung • Anbindung an das 380 kV Hochspannungsnetz • Möglichkeit der Durchflusskühlung

Eine weitergehende Untersuchung von Standortalternativen aus Schutz- und Vorsorgegrün-den gemäß Nr. 0.4.5 der UVPVwV ist nicht erforderlich.

Als geprüfte technische Verfahrensalternativen (§ 4e Abs. 3.9 BImSchV) wurde im Zuge der Entwicklung des Kraftwerkskonzeptes die Alternative mit einem 160 m hohen Nass-kühlturm geprüft. Die Option wurde aus mehreren Gründen verworfen:

• Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes würde mit einem Kühlturm größer als bei typischen Industriebauwerken sein.

• Der Schattenwurf des Kühlturmschwadens und der Gebäude des Kraftwerks würden eine Verkürzung der Sonnenscheindauer bewirken. Fernwirkungen treten insbeson-dere bei tiefen Sonnenständen morgens und abends auf. Längere Schwaden würden sich vorzugsweise morgens und im Winter ausbilden. Der Bereich, für den eine deut-liche Verringerung der jährlichen Sonnenscheindauer (mehr als 3%) errechnet wird, kann nach den Ergebnissen anderen Standorten bis zu mehreren km Entfernung erstrecken [Grontmij/DPU 2007].

• Der elektrische Wirkungsgrad des Kraftwerks würde um ca. 1% geringer sein (d.h. 45% statt 46%); d.h zur Erzeugung der gleichen Strommenge müssten jährlich ca. 25.000 t Kohle zusätzlich eingesetzt werden und es würden jährlich ca. 56.000 t CO2 zusätzlich emittiert.

Diesen Vorteilen stehen als Nachteile der Durchlaufkühlung der größere Kühlwasserbe-darf und der größere Wärmeeintrag in die Elbe gegenüber. Bei vergleichbaren Kohlekraft-werken mit Nasskühlturmbetrieb ist der Rohwasserbedarf mit ca. 0,6 m3/s um etwa einen Faktor 50 kleiner als bei der Frischwasserkühlung. Etwa ein Viertel des Kühlwassers (ca. 0,13 m3/s) verdunstet nicht und wird als Kühlturmabschlämmwasser dem Vorfluter zurückge-führt. Im Vergleich zur Durchlaufkühlung sind die zu erwartenden Auswirkungen auf aquati-sche Lebewesen durch die Kühlwasserentnahme (bei gleicher Lage des Entnahmebauwerks und gleicher Einströmungsgeschwindigkeit) somit um einen Faktor 50 geringer. Die in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung prognostizierten Verluste an Fischen und anderen Lebe-wesen würden ebenfalls um den Faktor 50 geringer ausfallen. Die Erwärmung der Elbe wür-

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de unterhalb von 0,1 K und damit im Rahmen der Messgenauigkeit liegen; erhebliche Aus-wirkungen auf die aquatische Lebensgemeinschaft durch den Wärmeeintrag könnten damit sicher ausgeschlossen werden.

Weiterhin wurden Optionen für die Ausgestaltung des Bauwerks für den Kühlwasserein-lauf untersucht. Die Verringerung der Einströmungsgeschwindigkeit im Einlaufbauwerk von 0,30 m/s auf 0,15 m/s durch Vergrößerung der Eintrittsöffnung ist zwar im Prinzip technisch möglich, hat aber den Nachteil dass die Einlassöffnung zu Nahe an die Oberfläche kommen würde (z.B. bei Wellenschlag durch Schiffe). Damit würde Luft eingesaugt werden. Die In-stallation eines Systems mit Spaltsieben, die durch Druckluft gereinigt werden (System Fa. Johnson), ist am geplanten Standort nicht möglich, da eine Entnahmefront von über 250 m Länge erforderlich würde. Dies steht im Konflikt mit den Anforderungen an den Be-trieb der Bundeswasserstrasse. Die Verkleinerung der Rechengröße von derzeit 10 cm x 10 cm ist im Prinzip technisch möglich, ist aber mit erheblichen Aufwendungen zur Reinigung der Siebe verbunden. Außerdem setzen sich die Feinsiebe sehr schnell zu, in der Folge steigt auch die Einströmgeschwindigkeit. Der durch o.g. Maßnahmen resultierende potenziel-le Nutzen, d.h. die Verringerung der Mortalität von Fischen, kann derzeit nicht verlässlich quantifiziert werden.

Hinsichtlich der Kühlwasserentnahmemenge wurde im Zuge der Planung zwischen einer Aufwärmspanne von 7 K (und damit einer höheren Umwälzung von Wasser) und einer Auf-wärmspanne von 10 K abgewogen haben (weniger Wasser Umwälzung von Wasser). Der Wert von 7 K wurde festgelegt, da der Temperaturstress insbesondere für die Fische gerin-ger ist.

Wie aus den vorgehenden Ausführungen ersichtlich ist die technische Konzeption des ge-planten Vorhabens das Resultat der Abwägung vieler Einzelfaktoren. Die gewählte Konzep-tion erfüllt die Anforderungen der IVU-Richlinie, die im Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Großfeuerungsanlagen [IPPC 2006] und im Referenzdokument über die bes-ten verfügbaren Techniken bei industriellen Kühlsystemen [IPPC/UBA 2001] zusammenge-stellt sind.

Im Rahmen des Logistikkonzeptes wurden verschiedene Transportszenarien miteinander verglichen. Die abschließende Wahl der verwendeten Transportmittel geschieht in Abhän-gigkeit der Logistikmöglichkeiten des Senders bzw. der Destination der Restprodukte.

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11 Wechselwirkung mit anderen Vorhaben

Die in dieser UVU prognostizierten Umweltauswirkungen, die sich durch die Realisierung des geplanten Kohlekraftwerks ergeben, können nicht isoliert betrachtet werden. So wie in den vorherigen Kapiteln die am Standort bestehende Vorbelastung (wie Z.B die Lärmvorbe-lastung am Standort) betrachtet wurde, so liegt der Betrachtungsschwerpunkt in diesem Ka-pitel auf den Wechselwirkungen mit anderen am Standort oder in der Nähe des Standorts geplanten Vorhaben.

11.1 Vorhaben in der Standortumgebung

In der näheren und ferneren Umgebung des Standorts sind zurzeit folgende Vorhaben ge-plant:

1. Die Vertiefung der Fahrrinne in der Elbe 2. Das Industrieheizkraftwerk der Industrieheizkraftwerk Brunsbüttel GmbH (IHKW) auf

dem Geländer der Bayer AG 3. Ein geplantes Kohlekraftwerk der Südweststrom (SWS) mit einer Kapazität von 2 x

800 MWe 4. Ein geplantes Kohlekraftwerk der Getec (Gesellschaft für Energietechnik und -mana-

gement) mit einer Kapazität von ca. 800 MWe

Die Schwierigkeit bei der Betrachtung von geplanten Vorhaben liegt zum einen in der Daten-verfügbarkeit und zum anderen in der Datenqualität. So gehen Lärm und Immissionsprogno-sen grundsätzlich entsprechend der gängigen Planungspraxis von einem konservativen Szenario aus, die Auswirkungen des realisierten Vorhabens liegen meist deutlich unter den genehmigten Werten.

Generell ist es sinnvoll, nur solche Vorhaben in die Betrachtung mit aufzunehmen, für die bereits ein Genehmigungsantrag gestellt wurde. Die Beschleunigung der Fließgeschwindig-keit Elbe im Bereich des Elbehafens und einem damit einhergehenden verstärkten Sedi-menttransport führt zu einer Absenkung der Elbsohle und einer weiteren Vertiefung der Elbe. Ein Zusammenhang mit den Auswirkungen auf die Elbe durch den Bau und Betreib des ge-planten Kohlekraftwerkes ist nicht gegeben. Belastungen durch den Betrieb des Kraftwerks bestehen vornehmlich in Form von Wärmeeintrag durch Kühlwassereinleitung in die Elbe. Eine schnellere Fließgeschwindigkeit verkürzt die Durchmischungsdauer. Negative Umwelt-auswirkungen durch Wechselwirkungen sind daher nicht gegeben.

Die für das EKB Kraftwerk notwendige Kohleinfrastruktur ist nicht Teil des Antrags nach dem BImSchG wurde jedoch in dieser UVU jedoch bereits in seinen Auswirkungen auf die rele-vanten Schutzgüter über die Wirkungspfade Luft und Lärm (Kapitel 3 und 4) berücksichtigt. Signifikante Wechselwirkungen mit den Umweltauswirkungen des Kraftwerks bestehen nicht.

Durch das geplante Industrieheizkraftwerk IHKW als auch durch die Kohlekraftwerke der SWS und Getec werden gasförmige Luftschadstoffe, Staub und Schwermetalle sowie orga-nische Stoffe freigesetzt. Die prognostizierten Zusatzbelastungen von Luftschadstoffen wur-den den Unterlagen für das IHKW im B-Plan-Verfahren entnommen [Zellermann 2007a]. Für das geplante Kohlekraftwerk der SüdWestStrom liegt ebenfalls Immissionsprognose vor [MÜLLER-BBM, 2007]. Für das Vorhaben der Getec, ein Kohlekraftwerk im Industriegebiet

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Brunsbüttel zu errichten, liegt eine vorläufige Immissionsprognose für einige Schadstoffe in den Scopingunterlagen vor [Zellermann 2007b].

11.2 Kumulative Auswirkungen auf die Luftqualität

Zur Einschätzung der Gesamtbelastung wurde ein konservatives Vorgehen gewählt. Aus den Immissionsprognosen für das Kraftwerk EKB, das IHKW sowie die Kohlekraftwerke der SWS) und getec wurden jeweils die Maximalwerte der Jahresmittelwerte (IJZ) aller betrach-teten Immissionsorte ausgewählt. Für alle Parameter, für die in der TA Luft [2002] bzw. in LAI [2004] Immissionswerte (IW) festgelegt sind und die in den Immissionsprognosen be-rücksichtigt wurden, wurden die Maximalwerte der Jahresmittelwerte addiert. In der Realität sind die Immissionsmaxima der beiden Kraftwerke nicht deckungsgleich; somit ist das Maxi-mum bei einer detaillierten Überlagerung der Ausbreitungsrechnungen kleiner als hier ermit-telt. Im nächsten Schritt wurde die errechnete Summe der Immissionswerte mit den Immissi-onswerten (IW) aus TA Luft [2002] und LAI [2004] verglichen.

Die konservativ ermittelte Zusatzbelastung durch Schadstoffe in der Außenluft schöpft in der Summe der Kraftwerke zwischen 0,64% und 53% der Immissionswerte der TA Luft bzw. des LAI aus. Die Irrelevanzschwelle der TA Luft (3% des Jahresmittelwerts für luftgetragene Stof-fe, 5% des Jahresmittelwerts für Staubniederschlag und 10% für die Summe von Stickoxi-den) wird für die meisten betrachteten Schadstoffe überschritten.

Für alle Parameter, bei denen die Zusatzbelastung in der konservativ errechneten Summe der Kraftwerke die Irrelevanzschwelle der TA Luft überschreitet, liegt die konservativ ermittel-te Gesamtbelastung deutlich unterhalb des jeweiligen Immissionswerts. Auch für alle weite-ren Parameter, für die Werte zur Vorbelastung vorliegen, liegt die Gesamtbelastung eben-falls deutlich unterhalb des jeweiligen Immissionswerts.

Bei einer realistischen Betrachtung auf Grundlage einer Ausbreitungsrechnung für beide Kraftwerke würde die maximale Zusatzbelastung geringer sein als hier errechnet.

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Tab. 11.2-1 Konservativ abgeschätzte Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung in der Außenluft im Jahresmittel durch das EKB (inkl. Schiffsentladung und Schiffsemissionen), die geplante IHKW Anlage sowie die SWS-Kraftwerke

IJZ

Schadstoff Einheit EKB IHKW SWS getec Summe IJW

Anteil IJZ am

IJW in %

maximale Vorbelas-

tung IJG

Anteil IJG am

IJW in % Schwefeldioxid µg/m3 0,38 0,16 1,2 0,77 2,5 50 5,0% 17 19,5 39%

Stickstoffdioxid µg/m3 0,16 0,10 0,30 0,22 0,8 40 2,0% 24 24,8 62%

Stickoxide µg/m3 0,44 0,65 1,2 k.A. 2,3 30 7,6% 33 35,3 118%

Ammoniak µg/m3 0,035 0,0032 0,026 k.A. 0,1 10 0,64% k.A. - -

Quecksilber µg/m3 0,00011 0,00010 0,00015 k.A. 0,00036 0,05 0,71% 0,0023 0,0 5,3%

Fluorwasserstoff µg/m³ 0,004 0,0032 0,0010 k.A. 0,0082 0,4 2,1% k.A. - -

Benzol ng/m³ 0,032 0,0032 0,048 k.A. 0,083 5000 0,002% 1000 1000 20%

Schwebstaub µg/m3 0,50 0,030 5,6 0,07 6,2 40 16% 26 32 81%

Dioxine/Furane fg/m3 0,34 0,32 0,51 k.A. 1,2 150 0,78% 0,21 1,4 0,92%

Benzo(a)pyren ng/m3 0,02 0,04 0,03 k.A. 0,086 1 8,6% 0,44 0,5 53%

Cadmium ng/m3 0,066 0,045 0,084 k.A. 0,20 5 3,9% 0,12 0,3 6,3%

Arsen ng/m3 0,083 0,048 0,34 k.A. 0,47 6 7,9% 1,4 1,9 31%

Blei ng/m3 0,34 0,80 10 k.A. 11,1 500 2,2% 9,3 20,4 4,1%

Nickel ng/m3 0,052 0,12 0,65 k.A. 0,82 20 4,1% 3,0 3,8 19%

Vanadium ng/m3 0,099 0,044 - k.A. 0,14 - - 9,2 9,3 -

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Tab. 11.2-2 Konservativ abgeschätzte Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung in der Außenluft im Jahresmittel durch das EKB (inkl. Schiffsentladung und Schiffsemissionen), die geplante IHKW Anlage sowie die SWS-Kraftwerke

IJZ

Schadstoff Einheit EKB IHKW SWS getec Summe IJW

Anteil IJZ am

IJW in %

maximale Vorbelas-

tung IJG

Anteil IJG am

IJW in % Staubnieder-

schlag mg/(m2 x d) 4,0 10,5 19 0,038 34 350 9,6% 82 116 33%

Dioxine/Furane pg/(m2 x d) 0,31 0,17 0,79 0,19 1,5 4 36% 1 2,5 61% Cadmium µg/(m2 x d) 0,049 0,025 0,37 k.A. 0,44 2 22% 0,12 0,6 28% Thallium µg/(m2 x d) 0,0052 0,0014 0,051 k.A. 0,06 2 2,9% k.A. - -

Quecksilber µg/(m2 x d) 0,027 0,037 0,074 k.A. 0,14 1 14% 0,05 0,2 19% Arsen µg/(m2 x d) 0,21 0,027 1,9 k.A. 2,1 4 53% 0,35 2,5 62% Blei µg/(m2 x d) 1,1 0,44 10 k.A. 12 100 12% 16,7 28,2 28%

Nickel µg/(m2 x d) 0,38 0,064 3,7 k.A. 4,1 15 28% 7,5 11,6 78%

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11.3 Kumulative Auswirkungen auf die Wasserqualität

Vom IHKW werden keine Abwässer in die Elbe eingeleitet. Zu den geplanten Einleitungen der Kraftwerke von SWS und getec liegen keine Angaben vor.

Die Auswirkungen auf die Wasserqualität der Elbe durch die Summe der Anlagen EKB, IHKW und SWS lassen sich konservativ auf Basis der Abschätzung in Kapitel 6.9 bewerten. Indem die berechneten Werte der durch EKB verursachten Zusatzbelastung durch das Ab-wasser mit dem Faktor 5 multipliziert werden (vier Kraftwerksblöcke mit ca. 800 MWe sowie das IHKW, das konservativ in den Auswirkungen mit einem Kohlekraftwerk gleichgesetzt wird).

Bei konservativer Rechnung würde durch die Zusatzbelastung in der Summe aller Vorhaben die Schadstoffbelastung der Elbe signifikant erhöhen, die Umweltqualitätsnormen im Entwurf der EU für Nickel, Blei, Cadmium und Quecksilber im Elbewasser würden jedoch eingehal-ten. Die Einhaltung der Umweltqualitätsnorm für frische Sedimente für Zink, Kupfer und Chrom ist gewährleistet; bei Arsen ist unter den gewählten vereinfachten Modellannahmen und konservativer Daten eine Überschreitung der Umweltqualitätsnorm nicht auszuschlie-ßen. Für eine abschließende Bewertung wird eine realistische Modellierung unter Berück-sichtigung der konkreten Antragsunterlagen für die kumuliert zu betrachtenden Vorhaben empfohlen.

11.4 Weitere kumulative Auswirkungen

Hinsichtlich der kumulativen durch die Lärmbelastung ist durch die Kontingentierung sicher gestellt, dass die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, ebenso wie die Belastungen durch das zusätzliche Verkehraufkommen. Hinsichtlich der Einwirkungen auf das Landschaftsbild sind erst nach Vorlage der Antragsunterlagen für die kumuliert zu betrachtenden Vorhaben möglich.

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12 Auswirkungen durch den Bau und Betrieb der Kohlekraftwerk auf die einzelnen Schutzgüter

Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen wurde ein medienübergreifender Ansatz gewählt, der nach den einzelnen Belastungswegen gegliedert ist. So werden beispielsweise in Kapitel 3 die Emissionen Luft getragener Schadstoffe des Kohlekraftwerks und die damit verbunde-nen Wirkungen auf die einzelnen Schutzgüter diskutiert, in Kapitel 4 die Auswirkungen durch Lärm, in Kapitel 7 die Auswirkungen auf Gewässer. Die durch die einzelnen Belastungswege ermittelten Auswirkungen auf die Schutzgüter werden im folgenden Kapitel aufgegriffen und zu einer abschließenden Wirkungseinschätzung zusammengeführt.

So dient beispielsweise Kapitel 12.1 der Diskussion der Auswirkungen auf das Schutzgut „Mensch“, resultierend aus den Belastungswegen Luftschadstoffe (Kapitel 3), Lärm (Kapitel 4), und in Kapitel 9 weitere Umweltauswirkungen wie der Flächeneingriff, die Emission von Licht und der Wirkung durch elektromagnetische Felder.

Zur abschließenden Einschätzung der Umweltauswirkungen durch Bau und Betrieb des Kraftwerks bedarf es einer medienübergreifenden bzw. alle Schutzgüter umfassenden Beur-teilung. Hierzu fehlen vergleichbare „Messlatten“ für eine quantitative Beurteilung. Deshalb wurde zum Vergleich der Beeinträchtigungen der Umweltschutzgüter eine qualitative - vier-stufige - Einstufung vorgenommen:

gering = die Einwirkung ist in Bezug auf die angesetzten Richtwerte von gerin-ger Relevanz und kann vernachlässigt werden

mäßig = die Einwirkung ist von mehr als geringer Relevanz, bleibt in Bezug auf die angesetzten Richtwerte jedoch deutlich unterhalb kritischer Größenordnungen

hoch = die Einwirkung ist relevant und erreicht in Bezug auf die angesetzten Richtwerte signifikante Wirkungsschwellen

kritisch = die Einwirkung überschreitet in Bezug auf die angesetzten Richtwerte signifikante Wirkungsschwellen

Die Ergebnisse sind in Tab. 12-1 übersichtsartig dargestellt und werden im Folgenden erläu-tert.

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Tab. 12-1 Zusammenfassende Matrix zur Bewertung der Umweltauswirkungen durch das geplante Kohlekraftwerk

Belastungs-aspekt

Luftschad-stoffe

Lärm Ab-wasser

Abfälle Licht, Wärme

Elektromagn. Felder

Flächen-verbrauch

Schutzgut

Mensch V mäßig mäßig - - - - - Z gering gering gering gering gering gering gering

G mäßig mäßig - - - - -

Tiere, V mäßig - mäßig - - - -

Pflanzen Z gering gering mäßig gering gering - gering

G mäßig - mäßig - -

Boden V mäßig - - - - - Z gering - - gering - - gering G mäßig - - - - -

Wasser V - - mäßig - - - Z gering - mäßig*) gering - - gering G - - mäßig - - - -

Luft V - - - - - - - Z - - - - - - - G - - - - - - - Klima V kritisch - - - - - - großräumig Z hoch - - - - - - G kritisch - - - - - - kleinräumig V - - - - - - - Z gering - - - gering - gering G - - - - - - - Land V - - - - - - - schaft Z - - - - - - mäßig G - - - - - - - sonstige V - - - - - - - Kultur- u. Z gering - - - - - gering Sachgüter G - - - - - - - V = Vorbelastung Z = Zusatzbelastung G = Gesamtbelastung *) unter Ansatz der Erwartungswerte

12.1 Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut „Mensch“

Als Ausdruck des anthropozentrischen Weltbildes steht bei der Bewertung von Umweltaus-wirkungen durch eine Anlage die Betroffenheit des Menschen im Vordergrund. Die Bewer-tungsmaßstäbe orientieren sich demzufolge meist an den Schutzbedürfnissen des Men-

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schen. In vielen Fällen geht damit notwendigerweise auch ein Schutz anderer Umweltkom-partimente einher. Daher setzt gerade die Beurteilung der Auswirkungen auf den Menschen die Betrachtung anderer Schutzgüter (v.a. Luft, Boden, Wasser) voraus.

12.1.1 Menschliche Gesundheit

Eine Einschränkung für die menschliche Gesundheit durch Errichtung und Betrieb des Kraft-werks kann im Wesentlichen über Luftschadstoffe und Lärm erfolgen. Daneben treten Wir-kungen über Lichtbeeinflussungen und elektromagnetische Felder auf. Die Möglichkeit von mittelbaren Wirkungen besteht außerdem über die Belastungswege „Abwasser“ und „Abfäl-le“. Hier kann aber davon ausgegangen werden, dass ein hinreichender Schutz für den Men-schen gegeben ist, wenn die Schutzmaßstäbe für die eher direkt betroffenen Schutzgüter „Boden“ und „Wasser“ hinreichend erfüllt werden.

Luftschadstoffe

Die Einschätzung der möglichen Gesundheitsrisiken durch Freisetzung von Luftschadstoffen (Emissionen) stellt eine der zentralen potenziellen Auswirkungen des Kraftwerks dar. Ihr wurde im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung eine entsprechend große Bedeu-tung beigemessen. Als relevante Stoffe wurden die folgenden Emissionsparameter bewertet: Stickoxide, Schwefeldioxid, PM10-Schwebstaub, Quecksilber und andere Schwermetalle sowie organische Schadstoffe wie Dioxine und Furane. Immissionsseitig ist das aus Vorläu-fersubstanzen fotochemisch gebildete Ozon von Bedeutung.

Die Bewertung der Luftbelastung im Hinblick auf die menschliche Gesundheit ergab, dass in der Gesamtbelastung Wirkungsschwellen für gesundheitliche Beeinträchtigungen bezüglich der betrachteten Luftschadstoffe deutlich unterschritten bleiben.

Die gesundheitlichen Wirkungen durch die über das Kohlekraftwerk freigesetzten Luftschad-stoffe werden insgesamt als gering eingestuft.

Lärm

Die durch verfügbare Messdaten bestimmte und anhand der Raumstruktur zu erwartende Vorbelastung durch Lärm kann im Standortumfeld als mäßig eingestuft werden. Als vor-handene Ursache ist in erster Linie der Verkehr anzusehen.

Die prognostizierten Schallemissionen aus dem bestimmungsgemäßen Betrieb des Kraft-werks erfüllen die Bestimmungen der Relevanzklausel der TA Lärm. Somit ist keine Erhö-hung der derzeitigen Lärmvorbelastung am Standort durch das Kraftwerk bzw. den anlagen-spezifischen Verkehr zu erwarten. Auch ist das prognostizierte Verkehrsaufkommen gering, für den während der Baumaßnahmen verstärkt auftretenden Lkw-Verkehr ist eine Über-schreitung der zulässigen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV auszuschließen. Unzu-

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lässig hohe Maximalpegel (einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen) sind bei bestimmungsge-mäßem bzw. regulärem Betrieb auszuschließen.

Nachteilige Einwirkungen durch Erschütterungen oder tieffrequente Geräusche sind an den relevanten Immissionsorten bei bestimmungsgemäßem Betrieb und Aufstellung bzw. Einrich-tung der Aggregate nach dem Stand der Technik nicht zu erwarten.

Die Vorbelastung für die Wohnbereiche in Standortnähe durch Schallimmissionen kann als mäßig beurteilt werden. Die zulässigen Immissionsrichtwertanteile werden beim bestim-mungsgemäßen Betrieb des Kraftwerks an den maßgeblichen Immissionsorten auch unter Berücksichtigung andere Anlagen eingehalten. Die Zusatzbelastung ist als gering anzuse-hen.

Licht

Durch den Betrieb des Kraftwerks über 24 Stunden pro Tag und die Beleuchtung des Anla-gengeländes verändert sich die Lichtimmissionen im direkten Standortumfeld nur wenig. Be-lästigende Wirkungen durch Lichtemissionen sind nicht zu erwarten.

In der Gesamtbetrachtung ergibt sich eine geringe Belastung durch das geplante Vorhaben.

Elektromagnetische Felder

Durch den Betrieb des Kraftwerks werden in der Umgebung von Umspannanlagen und Ka-bel elektromagnetische Felder erzeugt. Die maximale magnetische Flussdichte liegt deutlich unterhalb der Grenzwerte der 26. BImSchV; elektrische Feldkomponenten treten nicht auf.

In der Gesamtbetrachtung ergibt sich eine geringe Belastung mit elektromagnetischen Fel-dern durch das geplante Vorhaben.

12.1.2 Soziale und kulturelle Aspekte

Landschaftsbild

Das Landschaftsbild wird durch das Kraftwerk beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung ist al-lerdings unvermeidbar, da das Kraftwerksgebäude zwangsläufig einen für Industrieanlagen typischen optischen Eindruck hinterlässt. Zudem befindet sich die geplante Kraftwerk in ei-nem ausgewiesenen Industriegebiet. Zwar ist die Anlage weithin sichtbar, doch liegt sie in einem stark anthropogen überprägten Bereich in direkter Nachbarschaft weiterer hochaufra-gender Industriebauten.

In der Gesamtbetrachtung wird das Landschaftsbild durch das Vorhaben unter Berücksichti-gung der bereits vorhandenen anthropogenen Überprägung des Gebietes mäßig beeinflusst.

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Erholungspotenzial und Tourismus

Es ist nicht davon auszugehen, dass es zu erheblichen Veränderungen einer in der heutigen Situation vorhandener Erholungsnutzung kommen wird.

Kulturdenkmale

Durch die geringe Zusatzbelastung der Außenluft aus den Emissionen des Kraftwerks ist allgemein keine Verschlechterung durch Schadstoffe mit versauernder Wirkung, die korrosiv auf Gebäude wirken, zu befürchten.

In der ökologischen Gesamtbilanz kommt es überregional gesehen zu einer Verbesserung durch vermiedene Emissionen.

Der Einfluss auf die sozialen und kulturellen Aspekte ist insgesamt als gering anzusehen.

12.2 Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut „Biotope, Tiere und Pflanzen“

Folgende betroffene Einflussgebiete liegen teilweise im Beurteilungsgebiet:

• FFH-Gebiete Unterelbe und Schleswig-Holsteinisches Elbästuar (2323-392) • FFH-Gebiet Unterelbe in Niedersachsen (2018-331 • FFH-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Elbästuar (2323-392) • FFH-Gebiet Vaaler Moor und Herrenmoor (2022-302) • FFH-Gebiet NSG Kudensee (2021-301) • FFH-Gebiet Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn (2020-301 • Vogelschutzgebiet Vorland von St. Margarethen (2121-402) • Vogelschutzgebiet Unterelbe bis Wedel (2323-401) • Vogelschutzgebiet Unterelbe (2121-401)

Flächeninanspruchnahme

Erhebliche Auswirkungen auf Fauna und Flora durch den Flächeneingriff, die trotz der getrof-fen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung zu erwarten sind, werden durch die im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellten Maßnahmen ausgeglichen.

Kleinklima

Mit dem Bauwerk und dem Betrieb des Kraftwerks sind geringfügige Auswirkungen auf das Kleinklima verbunden. Die Auswirkungen auf das Schutzgut „Biotope, Tiere und Pflanzen“ sind als gering einzustufen.

Luftschadstoffe

Direkte toxische Wirkungen durch Emissionen von Luftschadstoffen aus dem Kraftwerk auf Flora und Fauna sind nicht zu befürchten.

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Entnahme von Kühlwasser

Die Entnahme von ca. 30 m3/s Kühlwasser aus der Elbe ist mit der Tötung von Fischen und anderen Wasserorganismen verbunden. Durch das vorgesehene Monitoring und darauf auf-bauende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden die Auswirkungen soweit re-duziert, dass insgesamt nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen der bestehenden Fisch-fauna im Hinblick auf die Schutz- und Erhaltungszielen der umliegenden Natura 2000-Gebiete zu rechen ist.

Abwärme

Die betriebsbedingten Beeinträchtigungen durch die Wasserentnahme und -einleitung rei-chen bis in die Schutzgebiete hinein. Durch die vorgesehen Vermeidungs- und Minimie-rungsmaßnahmen werden die Auswirkungen aber auf ein Minimum reduziert, so dass insge-samt nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen der bestehenden Fischfauna im Hinblick auf die Schutz- und Erhaltungszielen der umliegenden Natura 2000-Gebiete zu rechen ist.

Stoffeinträge in die Elbe

Aufgrund der Stoffeinträge in die Elbe (Abwasser aus der Rauchgasreinigung, Reaktionspro-dukte aus der Kühlwasserkonditionierung und indirekte Einträge über den Luftweg) sind kei-ne erheblich nachteilige Auswirkungen auf Fauna und Flora zu erwarten.

Lärm

Der Standort liegt in einem bereits seit Jahren Industriell genutzten Gebiet. Die Lärmemissi-onen werden durch das Kraftwerk nur im geringen Maße verstärkt, die Grenzwerte der TA Lärm werden sicher eingehalten. Eine schädliche Auswirkung auf Tiere ist nicht zu erwarten.

Licht

Die geringe zusätzliche Emission von Licht am Standort, bedingt durch die notwendige nächtliche Anlagenbeleuchtung, ist mit geringen Auswirkungen auf nachtaktive Fluginsekten und andere Tiere zu werten. Schädliche Einwirkungen auf Tiere (insbesondere Insekten und Vögel) können bei Berücksichtigung der Hinweise in (LAI, 2000) vermieden werden.

In der Gesamtbetrachtung ergibt sich für die Schutzgüter „Biotope, Tiere und Pflanzen“ eine mäßige Belastung.

12.3 Auswirkungen auf das Schutzgut „Boden“

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind über die Belastungswege Luftschadstoffe mög-lich; eine zusätzliche Flächenversiegelung findet nicht statt.

Zum Schutz des Bodens sind hier nach TA Luft vor allem Metalleinträge reglementiert, nach UVPVwV zusätzlich auch die organischen Schadstoffe Benzo(a)pyren und PAK. Aus dem Betrieb des Kohlkraftwerks sind keine signifikanten Emissionen dieser Stoffe zu erwarten; die Einwirkung des geplanten Kraftwerks durch Luftschadstoffe in den Boden ist somit als gering anzusehen.

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Während der Bauzeit sind geringfügige Einträge in umgebende Böden im Wesentlichen nur durch Staubentwicklung zu erwarten. Für die im Kraftwerk anfallenden Abfälle ist eine Ver-wertung oder sachgemäße Beseitigung vorgesehen, wodurch Einwirkungen auf Böden mi-nimiert werden.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind daher als gering einzustufen.

12.4 Auswirkungen auf das Schutzgut „Wasser“

Das Schutzgut "Wasser" ist durch Ableitung von Abwasser aus dem Kraftwerk durch Deposi-tion emittierter Luftschadstoffe, durch die Einleitung von Abwärme in die Elbe sowie indirekt durch Nutzung oder Ablagerung von Abfällen betroffen. Die Flächenversiegelung und damit verbundene Änderung des Grundwasserhaushaltes wird auf das Mindestmaß beschränkt. Der Einfluss auf die Qualität des Grundwassers ist gering.

Durch die mit dem Abwasser emittierten Stoffe ändert sich auch unter Berücksichtigung der Einträge über die Luft die Schadstoffbelastung der Elbe nur geringfügig, die EU-Zielwerte für Umweltqualitätsnormen werden eingehalten. Durch die mit dem Abwasser emittierten Stoffe ändert sich auch unter Berücksichtigung der Einträge über die Luft ändert sich die Schadstoffbelastung frischer Sedimente nur unerheblich, die Umweltqualitätsnormen werden eingehalten.8

Die Deposition von Luftschadstoffen, die von der Anlage emittiert werden, führt zu keinen signifikanten Veränderungen der Gewässerbelastung im Beurteilungsgebiet. In der ökologi-schen Gesamtbilanz kommt es überregional gesehen zu einer Verbesserung durch vermie-dene Emissionen.

Die Einleitung von Abwärme in die Elbe führt im ungünstigsten Fall zu einer Temperaturer-höhung von weniger als 2 K. Es ergeben sich keine erheblichen nachteiligen Einwirkungen auf das Schutzgut Wasser.

Indirekte Auswirkungen sind prinzipiell durch Schadstofffreisetzungen aus den durch den Betrieb des Kraftwerks anfallenden Abfällen möglich. Die Anforderungen des KrW-/AbfG werden eingehalten, die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Abfälle sind daher als gering einzustufen.

Insgesamt ist die Einwirkung des Kraftwerks auf das Schutzgut Wasser als mäßig zu be-zeichnen.

8 Eine Ausnahme stellt dabei Arsen dar: hierfür wird mit dem gewählten konservativen Rechenverfahren auf

Grundlage der Antragswerte für Emissionen mit Abluft und Abwasser eine Überschreitung der Umweltquali-tätsnorm prognostiziert; werden realistische Erwartungswerte für die Emissionen zugrunde gelegt, ergibt sich auch hier eine nur geringfügige Veränderung, sodass die Umweltqualitätsnorm sicher eingehalten werden können.

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12.5 Auswirkungen auf die Schutzgüter „Luft und Klima“

Die am Standort zu erstellenden Bauwerke, die auftretende Wärmeemission und die Freiset-zungen von Wasserdampf über die Kamine und Kühltürme führen lokal nur zu einer geringen Veränderung des Mikroklimas.

Die vom Kraftwerk emittierten Luftschadstoffe führen zu geringen Erhöhungen der Konzent-rationen an Luftschadstoffen im näheren Umkreis der Anlage. Die Emissionen klimarelevan-ter Spurengase entsprechen statistisch denjenigen von ca. 480.000 Einwohnern Deutsch-lands.

Die Auswirkungen des geplanten Kohlekraftwerks durch Emissionen aus dem Anlagenbe-trieb auf das Kleinklima in der Umgebung des Standorts werden als niedrig eingestuft. Die Auswirkungen auf das globale Klima sind hoch.

12.6 Auswirkungen auf das Schutzgut „Landschaft“

Das Kraftwerk wird in einem ausgewiesenen Gewerbe- und Industriegebiet gebaut. Der zu erwartende Flächeneingriff wird im parallel laufenden Bauleitplanverfahren berücksichtigt, ein Ausgleich findet durch den LBP satt. Die negative Beeinflussung des Landschaftsbildes durch den Neubau Kraftwerks mit einem 180 m hohen Kamin wird als hoch eingeschätzt, jedoch durch das stark anthropogen überprägte Umfeld des Industriegebietes relativiert.

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind somit als mäßig anzusehen.

12.7 Beurteilung von Wechselwirkungen

Die Wechselwirkungen zwischen den Einwirkungen der verschiedenen Schutzgüter sind bei der Betrachtung der einzelnen Einwirkungen bereits berücksichtigt worden (z.B. Eintrag von Luftschadstoffen in Oberflächengewässer). Offen geblieben ist dabei die Frage, ob in der Summe der Einwirkungen synergistische Wirkungen bestehen, die zu einer überproportiona-len Wirkung führen bzw. sich gegenseitig in der Wirkung aufheben. Aufgrund der Tatsache, dass die zu erwartenden Einwirkungen weit unterhalb der Wirkungsschwellen liegen, können derartige Wechselwirkungen praktisch ausgeschlossen werden.

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13 Empfehlungen

Wie aus den in Kapitel 12 beschriebenen prognostizierten Wirkungen der Kohlekraftwerks auf die einzelnen Schutzgüter ersichtlich wird, ist die Errichtung und der Betrieb der geplan-ten Anlage in der Regel mit geringen Umwelteinwirkungen verbunden, die deutlich unterhalb relevanter Wirkungsschwellen liegen.

Das gewählte technische Verfahren zeigt deutliche Vorteile auch unter ökologischen Krite-rien. Es ist sichergestellt, dass Emissionsminderungen zur Luftreinhaltung durch Primär-maßnahmen durchgeführt werden.

Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurde planbegleitend durchgeführt. Dadurch wurde bereits im Zuge der Planungen auf die Minimierung der Umwelteinwirkungen geachtet. Die vorliegende UVU enthält Hinweise, die bei der fortlaufenden Planung und Errichtung der An-lage berücksichtigt werden sollten.

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14 Quellenverzeichnis

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23. BImSchV 23. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten) vom 16. Dezember 1996 (BGBl. I Nr. 66 vom 20.12.1996 S. 1962)

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