die besteuerung von vereinen. seite 2 von 51 inhaltsübersicht 1.grundlagen 2.voraussetzungen der...

51
Die Besteuerung von Vereinen

Upload: hartman-strick

Post on 06-Apr-2015

108 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Die Besteuerung von Vereinen

Page 2: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 2 von 51

Inhaltsübersicht

1. Grundlagen

2. Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen

3. Tätigkeitsbereiche des Vereins und deren steuerliche Folgen

4. Risiko: Verlust der Gemeinnützigkeit

5. Umsatzsteuerliche Fragestellungen

6. Vergünstigungen ehrenamtlich tätiger Personen

7. Aufgaben und Risiken des Vereinsvorstands

Page 3: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 3 von 51

Inhaltsübersicht

1. Grundlagen

1.1 Kennzeichen des Vereins

1.2 Kapitalausstattung des Vereins

1.3 Steuerbegünstigte Vereine

Page 4: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 4 von 51

1.1 Kennzeichen des Vereins

– Körperschaft i.S.d. Körperschaftsteuergesetzes– Organe: Vorstand und Mitgliederversammlung– Eingetragene und nicht eingetragene Vereine– Vereinssatzung – Mindestanforderungen– Mitglieder – Mindestanzahl

Page 5: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 5 von 51

1.2 Kapitalausstattung des Vereins

Mitgliedsbeiträge und Spenden– Steuerbegünstigungen für Spender bzw. Mitglied nur möglich bei Zahlung

an steuerbegünstigten Verein– Mitgliedsbeiträge sind steuerlich nicht abzugsfähig, wenn sie an Vereine

gehen,• die den Sport fördern oder• der kulturellen Betätigung (vorrangig Freizeitgestaltung) dienen oder• sich der Heimatpflege widmen oder• der Förderung der Tier-, Pflanzenzucht, des Karnevals, des

Modellflugs oder des Hundesports dienen.

Page 6: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 6 von 51

1.3 Steuerbegünstigte Vereine

= Vereine, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen– Gemeinnützigkeit (+) bei selbstloser Förderung der Allgemeinheit

auf materiellem, geistigen oder sittlichen Gebiet– Mildtätigkeit (+) bei selbstloser Unterstützung von Personen, die

infolge körperlichen, geistigen, seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen oder deren Bezüge nicht höher als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe sind

– Kirchliche Zwecke (+) bei selbstloser Förderung einer Religionsgemeinschaft

Page 7: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 7 von 51

Inhaltsübersicht

2. Grundlagen

2.1 Gemeinnützigkeit

2.2 Ausschließlichkeit

2.3 Unmittelbarkeit

2.4 Selbstlosigkeit

2.5 Mustersatzung

2.6 Spendenabzug

Page 8: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 8 von 51

2.1 Gemeinnützigkeit – Voraussetzungen (§ 52 AO)

1. Förderung der Allgemeinheit– Mitgliederkreis offen und unbestimmt, (-) bei begrenztem

Personenkreis– (-) bei besonders hohen Mitgliedsbeiträgen (faktischer Ausschluss)– (-) bei nur im Ausland tätigen Körperschaften– Nicht ausreichend: Mittelzuführung an Körperschaft des öffentlichen

Rechts

2. Auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet– Katalog der gemeinnützigen Zwecke

Page 9: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 9 von 51

2.1 Gemeinnützigkeit – Katalog der begünstigten Zwecke

Katalog der begünstigten Zwecke (§ 52 Abs. 2 AO) z.B.:– Förderung von Wissenschaft und Forschung– Förderung der Religion (Ausnahme: Scientologykirchen)– Förderung des/der öffentlichen Gesundheitswesens/-pflege– Förderung von Kunst und Kultur– Förderung von Denkmalschutz, -pflege– Förderung der Erziehung und des Brauchtums– Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege– Förderung des Tierschutzes– Förderung des Sports– Förderung des Schutzes von Ehe und Familie

Page 10: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 10 von 51

2.2 Ausschließlichkeit

Der Verein muss ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.– Schädlich ist bereits die Verfolgung eines nicht gemeinnützigen Zwecks– Ausnahmen:

• Gesetzlich normierte unschädliche Betätigungen (§ 58 AO)• Unterhaltung eines untergeordneten wirtschaftlichen

Geschäftsbetriebes

Page 11: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 11 von 51

2.3 Unmittelbarkeit

Unmittelbare Verfolgung der satzungsmäßigen Zwecke– (+) bei eigener Zweckverwirklichung– Unschädlichkeit der Einschaltung von Hilfspersonen, wenn deren

Tätigkeit wie eigenes Wirken des Vereins einzustufen ist

Page 12: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 12 von 51

2.4 Selbstlosigkeit

Voraussetzungen– Keine primäre Verfolgung eigenwirtschaftlicher Interessen– Zeitnahe Mittelverwendung nur für satzungsmäßige Zwecke des Vereins– Keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln an die Mitglieder– Bei ihrem Ausscheiden dürfen Mitglieder höchstens ihre eingezahlten

Kapitalanteile bzw. den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückerhalten

– Keine Begünstigung von Personen durch zweckfremde Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen

– Vermögensbindung des Vereinsvermögens bei Auflösung

Page 13: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 13 von 51

2.4.1 Zeitnahe Mittelverwendung

– Ausschließlich für satzungsmäßige steuerbegünstigte Zwecke des Vereins

– Unabhängig von der Herkunft der Mittel – Zeitnah: Bildung von Rücklagen nur eingeschränkt zulässig– Mittelabfluss bis zum Ende des Folgejahres (§ 11 EStG)– Bei Verstoß:

• Nachversteuerung grds. nur im Rahmen der Festsetzungsverjährung• Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Page 14: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 14 von 51

2.4.2 Vermögensbindung

– Normierung der Vermögensbindung in der Satzung für die• Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins und• den Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

– Keine Ausnahmen, aber Übergangsregelung– Nicht erlaubter Verwendungszweck: Übertragung auf ausländische

Körperschaft– Bei Verstoß: Nacherhebung der Steuern für die letzten zehn Jahre!

Page 15: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 15 von 51

2.5 Mustersatzung

Einführung einer Mustersatzung durch das JStG 2009– Beschränkung auf die steuerlich notwendigen

Satzungsbestimmungen– Nur geringfügige Modifikationen gegenüber

der bisherigen Mustersatzung der Finanz-verwaltung

– Kein Zwang zur wörtlichen Übernahme des Satzungstextes

Page 16: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 16 von 51

2.6.1 Spenden – Definition und Voraussetzungen

Spenden

= Freiwillige unentgeltliche Aufwendungen für steuerbegünstigte Zwecke

Tatsächliche Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke

Spendenempfänger: steuerbefreiter Verein (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Nachweis: – Freistellungsbescheid– vorläufige Bescheinigung bei Neugründung

Page 17: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 17 von 51

2.6.2 Nachweis

Nachweis der Spende – Durch Bescheinigung auf amtlichem Vordruck– Neu: elektronische Zuwendungsbestätigung

(§ 50 Abs. 1a EStDV)• Frist zur Datenübermittlung: 28.02. des

Folgejahres (erstmals 28.02.2010)• Mitteilung der Identifikationsnummer

durch den Spender

Page 18: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 18 von 51

2.6.2 Nachweis (Fortsetzung)

– Vereinfachter Zuwendungsnachweis• Bei Katastrophen• Bei Zuwendungen bis 200 €

– Verzicht auf Vorlage der Bestätigung bei Spenden bis 100 € zulässig.

Page 19: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 19 von 51

2.6.3 Sonderfälle

Sachspenden:– Ansatz grds. mit gemeinem Wert– Genaue Bezeichnung des Werts und der Sache in der Bescheinigung

Aufwandsspenden:– Verzicht auf einen zeitlich vorher entstandenen Erstattungsanspruch– Vermutung der unentgeltlichen Tätigkeit für Vereinsmitglieder– Abgekürzte Geldspende

Page 20: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 20 von 51

Inhaltsübersicht

3. Tätigkeitsbereiche des Vereins und deren steuerliche Folgen

3.1 Ideeller Bereich

3.2 Vermögensverwaltung

3.3 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

3.4 Zweckbetrieb

Page 21: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 21 von 51

3.1 Ideeller Bereich

– Tätigkeitsbereich zur Erfüllung der steuerbegünstigten Satzungszwecke– Einnahmen des Vereins stammen aus

• Spenden• Mitgliedsbeiträgen• Zuschüssen

– Keine Ertragsbesteuerung

Page 22: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 22 von 51

3.2 Vermögensverwaltung

– Fruchtziehung aus dem nicht unmittelbar der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke dienenden Vermögen• z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen oder • aus Vermietung und Verpachtung

– Abgrenzung zu Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb nach den einkommensteuerrechtlichen Regelungen

– Keine Ertragsbesteuerung – Möglichkeit der Befreiung von der Abgeltungsteuer

Page 23: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 23 von 51

3.3 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

– Tätigkeiten des Vereins, die auch von anderen Gewerbetreibenden angeboten werden

– Beispiele:• Verkauf von Getränken bei Vereinsfesten• Werbeeinnahmen• selbst betriebene Vereinsgaststätte

– Pro Verein ein einheitlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb!• Saldierung von Gewinnen und Verlusten

möglich, aber nur in diesem Bereich!• Risiko: Aberkennung der Gemeinnützigkeit!

Page 24: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 24 von 51

3.3 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – Besteuerung

Besteuerung Voraussetzung

Ertragsbesteuerung Einnahmen > 35.000 € im Jahr

Körperschaftsteuerpflicht Gewinn > 5.000 €

Gewerbesteuerpflicht Gewerbeertrag > 5.000 €

Page 25: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 25 von 51

Inhaltsübersicht

3.4 Zweckbetrieb

3.4.1 Gesetzlich geregelte Zweckbetriebe

3.4.2 Allgemeine Voraussetzungen des Zweckbetriebs

3.4.3 Besonderheiten bei Sportvereinen

Page 26: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 26 von 51

3.4.1 Gesetzlich geregelte Zweckbetriebe

Gesetzlich geregelt sind u.a.:– Einrichtungen der Wohlfahrtspflege– Krankenhäuser– Alten- und Pflegeheime– Mensen und Cafeterien an Hochschulen, Schulen– Behindertenwerkstätten– Fürsorge für Blinde und Körperbehinderte– Lotterien und Ausspielungen– Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen– Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen

Page 27: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 27 von 51

3.4.2 Allgemeine Voraussetzungen des Zweckbetriebs

– Gesamtrichtung: • satzungsmäßige Zwecke• geringfügige satzungsfremde Tätigkeiten (max. 10 %) sind

unschädlich– Unverzichtbarkeit

• Zweckbetrieb als einziges Mittel zur Zweckerreichung• bloß mittelbare Zweckverwirklichung genügt nicht

– Verbot der Wettbewerbsverzerrung:• bloße Möglichkeit der Wettbewerbsverzerrung genügt• konkreter Nachweis nicht erforderlich

Page 28: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 28 von 51

3.4.3 Besonderheiten bei Sportvereinen

Voraussetzungen eines Zweckbetriebs bei Sportvereinen– Vorliegen einer sportlichen Veranstaltung

• weite Auslegung • auch Training ausreichend

– Einnahmen höchstens 35.000 €• bei Einnahmen > 35.000 € liegt ein steuerpflichtiger

wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor• Einnahmen aus Eintrittsgeldern zu Turnieren, Start- und

Teilnahmegebühren– kein Verzicht auf diese Regelung durch den Sportverein

Page 29: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 29 von 51

3.4.3 Besonderheiten bei Sportvereinen – Verzicht

Folgen des Verzichts:– Bindungswirkung für den Verein: mindestens 5 Veranlagungszeiträume– Jede einzelne Veranstaltung ist zu prüfen– Zweckbetrieb nur zu bejahen, wenn kein bezahlter vereinseigener oder

vereinsfremder Sportler an der Veranstaltung teilgenommen hat

Page 30: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 30 von 51

3.4.3 Besonderheiten bei Sportvereinen – Sportlerbegriff

Begrifflichkeit „Sportler“ Definition

Vereinseigener SportlerSportler, der für den eigenen Verein antritt

Vereinsfremder SportlerSportler, der einem anderen oder keinem Sportverein angehört

Bezahlter SportlerSportler, der eine Vergütung über eine Aufwandsentschädigung hinaus erhält.

Page 31: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 31 von 51

3.4.3 Besonderheiten bei Sportvereinen – Sportlerbegriff

Vereinseigener bezahlter Sportler (+) bei– Vergütung oder andere Vorteile über Aufwandsentschädigung hinaus– Vom Verein oder Drittem– Für seine sportliche Betätigung, die Benutzung seiner Person, seines

Namens oder Bildes oder für seine sportliche Betätigung zu Werbezwecken

Vereinsfremder bezahlter Sportler (+) bei– Vergütung oder andere Vorteile über Aufwandsentschädigung hinaus– Vom Verein selbst oder vom Dritten mittelbar auf Veranlassung des

Vereins

Page 32: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 32 von 51

3.4.3 Besonderheiten bei Sportvereinen – Werbeleistungen

Werbeleistungen von Sportvereinen:– Z.B. Anzeigen in der Vereins- oder Programmzeitschrift, Bandenwerbung

usw.– Ausdrücklich kein Zweckbetrieb, sondern wirtschaftlicher

Geschäftsbetrieb• grds. steuerpflichtig• Gestaltung: Verpachtung des Werberechts an einen Dritten, der

seinerseits die einzelnen Werbeverträge abschließt = steuerfreie Vermögensverwaltung

• Vorsicht: Drittem muss ein angemessenerGewinn (10 %) verbleiben.

Page 33: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 33 von 51

4. Risiko: Verlust der Gemeinnützigkeit

Durch schädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb:– keine untergeordnete Bedeutung– keine satzungsmäßige Mittelverwendung– dauerhafte Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Folge der Aberkennung:– Vollständige Ertragsteuerpflicht– Wegfall des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Zweckbetriebe– Kein Spendenabzug mehr möglich– Wegfall der Begünstigungen für ehrenamtlich

Tätige

Page 34: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 34 von 51

4. Risiko: Verlust der Gemeinnützigkeit (Fortsetzung)

Vermeidung durch– ordnungsgemäße Zweckverfolgung– sorgfältige Aufzeichnungen– Ausgliederung durch Vergabe an Dritte

• Vermögensverwaltung (Verpachtung) anstelle eigener Tätigkeit• Vorsicht bei Ausgliederung in Tochtergesellschaften

– Einholung einer verbindlichen Auskunft vorab in Zweifelsfällen

Page 35: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 35 von 51

Inhaltsübersicht

5. Umsatzsteuerliche Fragestellungen

5.1 Mitgliedsbeiträge

5.2 Zuschüsse

5.3 Sponsoring

5.4 Steuerbefreiungen

5.5 Ermäßigter Steuersatz für Zweckbetriebe

5.6 Vorsteuer

Page 36: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 36 von 51

5.1 Mitgliedsbeiträge

Echte Mitgliedsbeiträge– kein Leistungsaustausch – nicht umsatzsteuerbarUnechte Mitgliedsbeiträge– zumindest teilweiser Leistungsaustausch – damit umsatzsteuerbarIndizien für unechte Mitgliedsbeiträge:– Die Beiträge dienen den Interessen der

Mitglieder– Die Beitragshöhe ist an die Leistungs-

inanspruchnahme gekoppelt

Page 37: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 37 von 51

5.2 Zuschüsse

– Echter Zuschuss: Nicht umsatzsteuerbar– Unechter Zuschuss

• Entgelt für die Leistung des Zuschusszahlenden oder (zusätzliches) Entgelt eines Dritten

• i.d.R. (+) bei innerem Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung

• z.B. Stilllegungsprämien, Gemeindezuschuss zur Durchführung einer Lichterwoche

Page 38: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 38 von 51

5.3 Sponsoring

– Umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch (+)– Beispiel: Überlassung von Werbemobilen

• tauschähnlicher Umsatz• Bemessungsgrundlage: (vereinfacht) Einkaufspreis des Fahrzeugs• Werbeleistung für den Verein:

wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Vermögensverwaltung

Page 39: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 39 von 51

5.4 Steuerbefreiungen (§ 4 UStG)

– Umsätze, die unter das Rennwett-, Lotteriegesetz fallen– Vermietung und Verpachtung von Grundstücken– Umsätze bei Krankenhäusern, Altenheimen usw. (§ 4 Nr.16 UStG)– Leistungen der amtlich anerkannten Wohlfahrtsverbände– Leistungen im Bereich Theater, Orchester, Tierparks etc. bei Vorliegen

einer Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde– Vorträge, Kurse u.ä. von gemeinnützigen Einrichtungen, wenn die

Einnahmen überwiegend der Unkostendeckung dienen– andere kulturelle, sportliche Veranstaltungen, bei denen das Entgelt eine

Teilnehmergebühr ist

Page 40: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 40 von 51

5.4 Steuerbefreiungen – Vermietung und Verpachtung

Umsatzsteuerbefreiung bei Vermietung und Verpachtung vonGrundstücken

– Keine Befreiung, wenn Vertrag besonderer Art vorliegt– Aufteilung bei gemischten Verträgen– Vermietung von Sportanlagen: Differenzierung nach

• langer Dauer: während Mietzeit ausschließlicherGebrauch durch Mieter Vermögensverwaltung

• kurzer Dauer: stundenweise Vermietung abhängig von Mietbedingungen im Vergleich zu Nichtmitgliedern

Page 41: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 41 von 51

5.5 Ermäßigter Steuersatz für Zweckbetriebe

Umsatzsteuerermäßigungwenn die tatsächlichen Leistungen nach ihrer Ausgestaltung und ihrerGesamtrichtung zur Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke bestimmtsind.– Der Zweckbetrieb darf nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher

Einnahmen dienen.– Der Verein muss mit dem Zweckbetrieb seine steuerbegünstigten

satzungsmäßigen Zwecke selbst verwirklichen.

Umsatzsteuerbefreiung

bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung

Page 42: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 42 von 51

5.6 Vorsteuer

Zuordnung der Eingangsumsätze erforderlich:– Aufteilung der Vorsteuer, wenn der Eingangsumsatz sowohl im

unternehmerischen als auch im außerunternehmerischen Bereich Verwendung findet.

– Voraussetzungen der Vorsteuerpauschalierung (§ 23a UStG)• gemeinnütziger Verein• nicht buchführungspflichtig• steuerpflichtiger Vorjahresumsatz nicht größer als 35.000 €• Bindungswirkung für fünf Jahre

Page 43: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 43 von 51

5.6 Vorsteuer (Fortsetzung)

Steuervergütung als Ausgleich für die Nichtabzugsfähigkeit derVorsteuern im ideellen (nichtunternehmerischen) Bereich

– Steuerpflichtige Lieferung– Ausweis in Rechnung und gezahlt– Gegenstand in Drittlandsgebiet gelangt und dort zu humanitären,

karitativen, erzieherischen Zwecken eingesetzt– Kein Erwerb im Rahmen von wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb– Vergütung auf Antrag

Page 44: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 44 von 51

Inhaltsübersicht

6.1Vergünstigungen ehrenamtlich tätiger Personen

6.1 Steuerfreier Aufwendungsersatz

6.2 Übungsleiterpauschale

Page 45: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 45 von 51

6.1 Steuerfreier Aufwendungsersatz

Steuerbefreiung bis zur Höhe von 500 € im Jahr bei nebenberuflicherTätigkeit im Dienste eines steuerbegünstigten Vereins (§ 3 Nr. 26a EStG)

– Zusammenrechnung von mehreren Nebentätigkeiten– Abzug von Werbungskosten nur, soweit sie die 500 € übersteigen– Keine zeitanteilige Kürzung bei unterjährigem Beginn– Voraussetzungen:

• Regelung in der Satzung• Begünstigung für Tätigkeiten im ideellen

Bereich oder Zweckbetrieb• Selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit

Page 46: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 46 von 51

6.2 Übungsleiterpauschale

Übungsleiterpauschale = 2.100 € im Kalenderjahr

Voraussetzungen:– Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer– Für einen steuerbegünstigten Verein– Auch für Tätigkeiten im EU-Ausland zulässig

Page 47: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 47 von 51

Inhaltsübersicht

7. Aufgaben und Risiken des Vereinsvorstands

7.1 Aufgaben des Vereinsvorstands

7.2 Risiken des Vereinsvorstands

Page 48: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 48 von 51

7.1 Aufgaben des Vereinsvorstands

Geschäftsführung

– tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen

– keine satzungsfremde Tätigkeit, Treuepflicht gegenüber den Mitgliedern

– ordnungsgemäße Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen

– Aufzeichnung über die Vereinnahmung von Spenden, deren Verwendung, die Grundlagen der Bewertung von Sachzuwendungen, Aufbewahrung der Kopie der Bescheinigung

– Nachweispflicht für die satzungsmäßige Geschäftsführung durch

• Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben

• Vorlage eines Tätigkeitsberichts

• Nachweis über die Bildung und Auflösung von Rücklagen

Page 49: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 49 von 51

7.2 Risiken des Vereinsvorstands

– Gefährdung der Steuerbegünstigung des Vereins bei Pflichtenverstoß– Spendenhaftung bei Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten– Haftung für die Steuerschulden des Vereins– Haftung bei Treuepflichtverletzung gegenüber den Mitgliedern

Aber: Haftungserleichterung für ehrenamtliche, unentgeltlicheVorstandsmitglieder

– Haftung nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit– keine Haftung für Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags– Ausnahme von der Steuerhaftung kann vereinbart werden

Page 50: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 50 von 51

7.2 Risiken des Vereinsvorstands (Fortsetzung)

Zur Risikominimierung bieten sich folgende weitere Mittel an:– Abschluss einer Vereinshaftpflichtversicherung– Abschluss einer Vermögensschaden-

versicherung, ggf. mit einer D&O Versicherung– Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige

Page 51: Die Besteuerung von Vereinen. Seite 2 von 51 Inhaltsübersicht 1.Grundlagen 2.Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3.Tätigkeitsbereiche

Seite 51 von 51

Besteuerung der Vereine

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit