der weg durch den zivilprozess im berufungsverfahren
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Marius Breucker: „Der Weg durch den Zivilprozess im Berufungsverfahren“Oft ist es lohnender, einen Konflikt kaufmännisch ohne Gerichtsverfahren zu lösen. „Viele Unternehmen fürchten ein Gerichtsverfahren, da sie dann die Sache nicht mehr unter Kontrolle haben“, weiß Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker. Manchmal jedoch lässt sich ein Prozess nicht vermeiden. Dann ist es wichtig, die wesentlichen Abläufe eines Gerichtsverfahrens zu kennen, um rechtzeitig die Weichen richtig zu stellen.TRANSCRIPT
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Der Weg durch den Zivilprozess im Berufungsverfahren
Oft ist es lohnender, einen Konflikt kaufmnnisch ohne Gerichtsverfahren zu lsen. Viele Unternehmen frchten ein Gerichtsverfahren, da sie dann die Sache nicht mehr unter
Kontrolle haben, wei Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker aus der Stuttgarter Kanzlei Wterich Breucker. Manchmal jedoch lsst sich ein Prozess nicht vermeiden. Dann ist es
wichtig, die wesentlichen Ablufe eines Gerichtsverfahrens zu kennen, um rechtzeitig die
Weichen richtig zu stellen.
Ein Gerichtsverfahren kann ein Marathonlauf sein. Auch wer in erster Instanz obsiegt, kann sich
nicht sicher sein, dass dieser Sieg von Dauer ist. Vielmehr muss man von Anfang an auch ein
mgliches Berufungsverfahren ins Kalkl ziehen.
Gefhrlich: Zu Unrecht gewonnene erste Instanz
Mit das schlimmste was in einem Prozess passieren kann, ist eine zu Unrecht gewonnene erste Instanz, erklrt Marius Breucker und ergnzt: Der Gegner kann in Berufung gehen und im Falle des Erfolges smtliche Verfahrenskosten auch die der ersten Instanz erstattet verlangen. Aufgabe des Anwaltes ist es, auch bei einem scheinbar gnstigen Verlauf der ersten Instanz den
Mandanten rechtzeitig auf solche Risiken hinzuweisen. So kann ein unerwnschter Pyrrhus-Sieg
noch durch entsprechende prozessuale Manahmen oder durch Abschluss eines Vergleiches aus
einer starken Position heraus vermieden werden. Nach Abschluss der ersten Instanz ist ein
ergangenes Urteil in tatschlicher und rechtlicher Hinsicht zu analysieren.
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Tatbestand
Beide Parteien auch die in erster Instanz obsiegende prfen, ob die tatschlichen Feststellungen des Gerichts der Tatbestand Fehler oder Lcken aufweisen. Sollte dies der Fall sein, muss die betroffene Partei innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Urteils einen
Antrag auf Tatbestandsberichtigung stellen.
Der gerichtlich festgestellte Sachverhalt kann in einem Berufungsverfahren bedeutsam sein: Das Berufungsgericht hat seiner Entscheidung grundstzlich die erstinstanzlich festgestellten
Tatsachen zugrunde zu legen, erlutert Marius Breucker. Dies soll der Vereinfachung und Beschleunigung des Berufungsverfahrens dienen. So muss eine erstinstanzliche Beweisaufnahme
nicht zwingend wiederholt werden. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit
oder Vollstndigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begrnden oder wenn neue
Tatsachen auftauchen, darf und muss das Berufungsgericht vom festgestellten Tatbestand
abweichen.
In der Praxis nehmen die Gerichte oftmals im Tatbestand im brigen auf den Vortrag der Parteien in den Schriftstzen Bezug. Diese Bezugnahme kann das Berufungsgericht zum Anlass
nehmen, den Sachverhalt erforderlichenfalls in einer eigenen Beweisaufnahme zu klren.
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Urteilsgrnde
Nach den tatschlichen Feststellungen sind die Urteilsgrnde, also die rechtliche Wrdigung des Gerichts, auf mgliche Fehler zu berprfen. Hier geht es um die Frage, ob das Gericht die
einschlgigen Gesetze gesehen und den Tatbestand darunter richtig subsumiert hat.
Darber hinaus sind allgemeine Rechtsgrundstze etwa zur Auslegung von Vertrgen zu
bercksichtigen. Ergeben sich Widersprche zur herrschenden Rechtsprechung, sollte die
unterlegene Partei in Berufung gehen. Hierfr muss sie binnen eines Monats nach Zustellung des
Urteils einen Berufungsschriftsatz einreichen. Der Schriftsatz muss von einem Anwalt verfasst
und unterzeichnet werden, da sich jede Partei ab dem Landgericht zwingend durch einen
Rechtsanwalt vertreten lassen muss.
Nach Einlegung der Berufung hat der Berufungsklger einen weiteren Monat Zeit, um die
Berufung schriftlich zu begrnden. Anschlieend kann die Gegenseite hnlich wie bei der Klage in einer Berufungserwiderung antworten. Das Berufungsgericht kann nach Erhalt der Berufungserwiderung entweder einen Termin zur mndlichen Verhandlung bestimmen oder die
Parteien nochmals zu ergnzendem Vortrag auffordern. Sollte eine Berufung offensichtlich
aussichtslos sein, so kann das Berufungsgericht die Berufung durch Beschluss ohne mndliche
Verhandlung zurckweisen. Ansonsten wird eine mndliche Verhandlung hnlich die der ersten
Instanz durchgefhrt und anschlieend ein Termin zur Verkndung einer Entscheidung bestimmt. In diesem Termin kann das Gericht einen Hinweisbeschluss erlassen, Zeugen laden
oder die Fortsetzung der mndlichen Verhandlung anordnen. Das Berufungsgericht kann aber
auch, wenn alle tatschlichen Fragen geklrt sind und beide Parteien Gelegenheit hatten, ihre
Rechtsauffassungen darzulegen, ein Urteil verknden. Die Urteilsverkndung erfolgt regelmig
durch schriftliche Zustellung des Urteils per Post.
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Blauer Himmel oder Revision
Das Berufungsurteil kann das Verfahren beenden. Unter Umstnden besteht aber noch ein
weiteres Rechtsmittel. Dies hngt vom Instanzenzug ab: Hat nach einem erstinstanzlichen
Verfahren am Amtsgericht das jeweilige Landgericht im Berufungsverfahren entschieden, so ist
die Instanz endgltig beendet: ber dem Landgericht wlbt sich der blaue Himmel. Nach einem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht und einem Berufungsurteil durch das
Oberlandesgericht besteht die Mglichkeit der Revision zum Bundesgerichtshof. Diese ist
zulssig, wenn sie vom Berufungsgericht zugelassen wurde. Die Revision ist zuzulassen, wenn die
Rechtssache grundstzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung
einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung erfordern. Lsst das Oberlandesgericht die
Revision nicht zu, kann die unterlegene Partei hiergegen Beschwerde einlegen
(Nichtzulassungsbeschwerde). Ist die Revision zulssig, kann der Bundesgerichtshof das Verfahren im Ergebnis an das Oberlandesgericht zurckweisen oder aber, wenn die Sache
entscheidungsreif ist, selbst entscheiden. Damit hat das zivilrechtliche Verfahren seinen Abschluss
gefunden.
Wie gegen alle staatlichen Hoheitsmanahmen kann der Unterlegene gegen ein letztinstanzliches
Urteil das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dieses prft aber nicht das einfache Zivilrecht,
sondern nur einen etwaigen Versto gegen die Verfassung, namentlich die Grundrechte. Mit einer Verfassungsbeschwerde kann man etwa einen Versto gegen das Grundrecht auf rechtliches
Gehr geltend machen. Die meisten Verfassungsbeschwerden verlaufen jedoch erfolglos, weshalb
man alles daran setzen sollte, einen Zivilprozess im normalen Instanzenzug zu gewinnen, resmiert Marius Breucker.
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