der regionale flächennutzungsplan: potenziale, probleme und lösungsansätze
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Robert Koch: Der Regionale Flachennutzungsplan: Potenziale, Probleme und Losungsansatze
Robert Koch
Der Regionale Plachennutzungsplan:Potenziale, Probleme und Losungsansatze
The Regional Land Use Plan:potentials, problems and proposed solutions
Kurzfassung
Der Regionale Plachennutzungsplan wurde als neuer Plantyp eingefuhrt, urn die beideninhaltlich und planungssystematisch eng miteinander verkniipften Ausgangsplanezusammenzufiihren und das Planungssystem zu vereinfachen. Die gesetzlich bestimmtegesamtregionale Uberplanung und die Beachtung derVorschriften von ROGund BauGB erhoht die Komplexitat derart, so dass sich Lander, Regionen und Kommunen bisher zuruckhalten. Dabei lielsen sich bei einer flexiblen und kreativen Handhabung des neuen Plans,etwa unter Einbeziehung teilraumlicher Modelle, regionsspezifische Losungen finden, wiesie im Rahmen einer Befragung von Stadt- und Regionalplanern ermittelt wurden. Ein wirklicher Fortschritt ist allerdings erst bei einer gemeinsamen Konzeption im Konsens allerKommunen zu erwarten.
Abstract
The "RegionalLand UsePlan" (or "Regional Masterplan" - Gm. Regionaler Plachennutzungsplan) has been introduced to link regional and urban planning. Legislation (Section 9 VI ofthe German Federal Regional Planning Act - Raumordnungsgesetz-ROG) requires this planto be applied to entire regions and to comply with regional (ROG) and urban planning law(the Federal Building Code - Baugesetzbuch-BauGB). Due to its complexity, the Lander,regions and municipalities have not yet implemented regional masterplans. However, suchplans could be simplified by suitable modifications, such as different levels ofplanning scalesand concepts, as proposed by interviewed planners, since better results and efficiency andgreater acceptance of this new plan type will depend significantly on closer co-operationamong the municipalities in terms ofplanning concepts and strategies.
1 Ausgangsbedingungen und Fragestellung
Seit dem 1.1.1998 eroffnet § 9 Abs. 6 ROG die Moglichkeit, "in verdichteten Raumen oder bei sonstigenraumstrukturellen Verflechtungen"! einen Plan aufzustellen, der die Funktion eines Regionalplans und einesgemeinsamen Flachennutzungsplans zugleich iibernimmt ("Regionaler Flachennutzungsplan", im Folgenden "RFP"), sofern die einschlagigen Vorschriftenbeider Plane nach ROG und BauGB erfullt sind. Einewesentliche Voraussetzung hierfiir ist, dass die Regionalplanung vollstandig kommunal verfasst ist, alsodurch .Zusammenschlusse von Gemeinden und Gemeindeverbiinden erfolgt" (so der Gesetzeswortlaut).
Aus dieser gesetzlichen Regelung ergeben sich drei Erfordernisse, die eine grundlegende Neuerung des bis-
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herigen Planungssystems darstellen: Der neue Plantypzielt in seinem Anwendungsgebiet auf Raume mit intensiven raumstrukturellen Verflechtungen ab, wie sieinsbesondere in verdichteten Raumen zu finden sind.Allerdings sind die meisten Planungsregionen aus verschiedenen Strukturraumtypen zusammengesetzt, diesich gegenseitig erganzen und ausgleichen sollen. Daher kommt es der regionalen Raumordnung unter derPramisse der bestehenden Planungsregionen zu, die Integration der verschieden strukturierten Teilraume mitihren spezifischen Ordnungs- und Entwicklungsbedarfen zu leisten.
Weiterhin muss der neue Plan den Funktionen, Inhalten und Aufstellungsverfahren beider Ausgangsplane
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gerecht werden. Insofern stellt der RFP zumindest demGesetz nach eher einen kombinierten denn einen integrierten und wirklich neuen Plantyp dar.' Schlielslichmiissen zur Wahrung einer ausreichenden kommunalen Mitbestimmung im Entscheidungsorgan des Planungsverbands alle Gemeinden mit Sitz und Stimmevertreten sein, urn einen Ausgleich fur die Abgabe derFlachennutzungsplanung an den Verband zu schaffen.
Wichtigstes Ziel der Neuerung des Planungssystems istdessen Vereinfachung, da zwei Planungsebenen zusammengefasst werden. Eine Zusammenfuhrung istjedoch nicht nur aus der formalen Reduzierung derFtinfstufigkeit der deutschen Raumplanung sinnvoll,sondern liegt insbesondere hinsichtlich der intensivenVerflechtungen in verdichteten Stadtregionen nahe:Physische, okologische und finanzielle Restriktionen,etwa in Form von Flachenknappheit, Konkurrenzenbzw. Unvertraglichkeiten zwischen (nattirlichen)Raumfunktionen und Nutzungen, wie sie im ortlichenund uberortlichen Kontext auftreten, sowie ein hohes(Erschliefsungs-)Risiko .einzelgemeindlicher Gewerbegebiete engen den prinzipiell gegebenen kommunalenPlanungs- und Handlungsspielraum faktisch erheblichein. Somit sind kommunale und regionale Entwicklungeng aufeinander bezogen und angewiesen. Daher verwundert es nicht, dass sich Regional- und Flachennutzungsplane in Verdichtungsraumen planungssystematisch und -inhaltlich tiberschneiden sowie gegenseitigerganzen, Die zwischengemeindlichen Verflechtungenund Abstimmungsbedarfe sind dort derart stark ausgepragt, dass Flachennutzungsplanen schon heuteeine erhebliche uberortliche Bedeutung zukornmt.'Dies ist nicht zuletzt bei der verbandlichen Flachennutzungsplanung durch den Umlandverband Frankfurt, den Stadtverband Saarbrticken sowie die badenwtirttembergischen Nachbarschaftsverbande der Fall.So sind z. B. im Plachennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe uberortlich relevante Zielsetzungen derart verankert, dass unterhalb der Gemeindeebene Zentrenkategorien unterschieden undlokalisiert werden.' Aber auch in der Regionalplanungwerden verstarkt Flachenkennzetchnungen bzw. normative Ausweisungen der Siedlungsentwicklung", etwain Form von Vorranggebieten fur die Funktionen Wohnen und Gewerbe", eingesetzt, urn diese Nutzungen zusichern und damit eine gebietsbezogene Standortvorsorge zu betreiben.
Dabei kommen die unterschiedlichen, jedoch komplementaren Funktionen von Regional- und Plachennutzungplanen zum Tragen: Wahrend erstere uberortlichbedeutsame Raumfunktionen und -nutzungen in Formvon abwagungsrelevanten Grundsatzen, verbindlichenZielen und raumlichen Ausweisungen ordnen, sichern
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und somit Bntwicklungsmoglichkeiten schaffen bzw.offenhalten, bereiten letztere die sich aus der beabsichtigten stadtebaulichen Entwicklung ergebendenBodennutzungen in den einzelnen Gemeinden anhand flachendeckender Darstellungen und textlichenErlauterungen vor.' Folglich stehen sich verbindlicheRahmenvorgaben zu einer moglichst abgestimmtensowie ausgewogenen Regionalentwicklung einerseitsund gemeindliche Vorstellungen einer geordneten Entwicklung mit einer verwaltungsinternen Bindung" andererseits gegentiber.
Die engen Bezuge zwischen den beiden Planebenensind insbesondere durch das Gegenstromprinzip vorgegeben. Danach unterliegen die Flachennutzungsplane dem Anpassungsgebot an Ziele der Raumordnung(§ 1 Abs. 4 BauGB) und fugen sich in ihrer Funktion furdie teilraumliche .Entwicklung, Ordnung und Sicherung" in die "Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraums" ein (§ 1 Abs. 3 1. Halbs. ROG). Im Gegenzug sind die Flachennutzungsplane bei der Aufstellungvon Regionalplanen in der Abwagung wiederum alsDarstellung der .Gegebenhetten und Erfordemisse"der Teilraume im Hinblick auf die .Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums" zu berucksichtigen (§ 1 Abs. 3 2. Halbsatz LY.m. § 9 Abs. 2 Satz 2ROG).
Zudem hat der Gesetzgeber durch die Novellierung desPlanungsrechts die Zusammenfuhrung der beidenAusgangsplane vorbttreitet, indem er sie gestarkt hat.Urn etwa ftir vorzeitige Ausgleichsmalsnahmen diehierfur erforderlichen Bereiche bzw. Flachen sicherzustellen, wurde die Moglichkeit einer entsprechendenFestlegung oder Darstellung auf den Regional- (§ 7 Abs.2 Satz 2 ROG) bzw. Flachennutzungsplan (§ 5 Abs. 2aBauGB) hochgezont. Dies erhoht die strategische Bedeutung beider Plane ~ls Instrumente der Umweltvorsorge.? Dartiber hinaus entfallt die Genehmigungsund Anzeigepflicht von Bebauungsplanen, wenn sieaus dem Plachennutzungsplan entwickelt sind, wasdessen Stellenwert als gemeindliche Gesamtplanungund Koordinationsinstrument der gemeindlichen Entwicklung hervorhebt. Schliefslich ermoglicht § 35 Abs. 3BauGB die Konzentration bestimmter Nutzungen wieWindkraftanlagen im Aufsenberelch unter Ausschlussan anderer Stelle als dort entgegenstehender offentlicher Belang; damit entspricht diese Darstellungsformregionalplanerischen Eignungsgebieten (§ 7 Abs. 4 Satz1 Nr. 3 ROG). Gerade die Ausgleichsregelung bildet dieGrundlage fur eine uberortliche bzw. regionale Losung,die der Aufwertung zusammenhangender Freiraumbereiche mit einem hohen Natur- und Landschaftspotenzial zu .Regionalparks" dient.'? Der RFP wtirdeeine solche Zielsetzung erheblich erleichtern, da er
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eine grofsraumige Koordination der Raumfunktionenund eine kleinraumige vertragliche Zuordnung vonNutzungen bewerkstelligen konnte, die angesichts derunterschiedlichen Anspriiche an Freiraume haufig zuNutzungskonflikten fiihren,
Die Konkretisierung regionaler Ziele durch flachenbezogene Darstellungen und somit die Sicherung regional bedeutsamer Nutzungen und Funktionen auf dereinen, und die uberortlich abgestimmte Koordinationvon Flachen auf der anderen Seite konnen zu denStarken des RFP gerechnet werden. Auf Grund desplanimmanenten Abstimmungs- und Konzeptfindungsprozesses diirften Reibungsverluste deutlich vermindert werden, wie sie sonst haufig im Zuge derAnpassung der Bauleit- an die Regionalplanung vorkommen. Allerdings stehen diesen Griinden die eingangs genannten, mit der Implementierung des RFPverbundenen Neuerungen gegeniiber, die gewisse EinfUhrungsschwierigkeiten erwarten lassen. Daher wirdhier angenommen, dass die bisherigen Erfahrungen inder interkommunalen bzw. regionalen Abstimmungund Kooperation eine besondere Herausforderung furdie Einfiihrung des RFP darstellen, aber eine wichtigeVoraussetzung fiir eine derart enge planerische Zusammenarbeit sind. Doch auch bei diesbeziiglich giinstigausgepragten regionalen Strukturen diirfte die Anwen dung des RFP erheblich davon abhangen, welcheVorteile die beteiligten regionalen Akteure dem neuenPlan beimessen.
So wird im Folgenden die bisherige Praxis der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit erortert, bevor dann auf Potenziale und Probleme (Vorund Nachteile) des RFP eingegangen wird. Die dabeivorgetragenen Erkenntnisse beruhen auf Ergebnisseneiner Befragung von Stadt - und Regionalplanern, die infiinf Regionen West- (Frankfurt, Mannheim, Karlsruheund Miinchen) sowie Ostdeutschlands (Dresden)durchgefiihrt wurde, urn die Akzeptanz des neuenPlantyps zu ermitteln." Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen sollten u.a, wegen der fehlenden Reprasentativitat nicht verallgemeinert werden, sondern vielmehrals Beitrag zur Diskussion iiber die Implementierungdes neuen Plans und die Weiterentwicklung der Planung auf regionaler Ebene insgesamt verstanden werden.
2 Bisherige Praxis der interkommunalenund regionalen Zusammenarbeit
Da der neue Plan vielfaltige Aspekte der Regional- undKommunalentwicklung entsprechend den engen Verflechtungen miteinander verbindet, setzt dies ein intensives Zusammenwirken der beteiligten Akteure vor-
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aus. So gesehen ist eine partielle Abstimmung nichtausreichend, vielmehr erfordert der neue Plan eine gemeinsame Konzeptfindung.
Doch zeigte die Untersuchung, dass sich die planerische Zusammenarbeit zumeist im formellen interkommunalen Abstimmungsverfahren nach § 2 Abs. 2BauGB erschopft, wobei darin hauptsachlich nur aneinander angrenzende Nutzungen einbezogen werden." Dabei wurde deutlich, dass planerische Abstimmung nicht nur kleinraumige Vertraglichkeitensicherstellen sollte. Vielmehr erstreckt sich das in denGesprachen thematisierte Abstimmungserfordernisetwa auf die gemeindegrenzeniiberschreitende Zuordnung von Siedlungsgebieten zu Infrastruktureinrichtungen wie Haltepunkten des Schienenpersonennahverkehrs, urn dessen Auslastung zu erhohen, oder aufdie Schaffung ausreichender Erholungsmoglichkeitenin der planenden Gemeinde zur Entlastung der Nachbargemeinde. Erstaunlicherweise fiihrt selbst eine verbandliche Flachennutzungsplanung nicht immer zueiner vertieften, d.h. konzeptionellen Abstimmung;vielfach wurden bei der Erstaufstellung des .gemeinsamen" Flachennutzungeplans grofstenteils die bereitsbestehenden einzelgemeindlichen Entwiirfe in die Gesamtplanung eingebracht."
Fiir die selektive planerische Interaktion zwischen denKommunen gibt es verschiedene Griinde. Der wichtigste liegt in der allseits hoch eingeschatzten kommunalen Planungshoheit, die eine geringe Konfliktbewaltigungsbereitschaft nach sich zieht und daher nur einegeringe Abstimmungstiefe zulasst, was sich im Ergebnis haufig in Minimalkonsensen niederschlagt ("Diewollen sich gegenseitig nicht weh tun", so ein befragterStadtplaner). Wo diese "stille Ubereinkunft" nichtbesteht, ist die mangelnde Abstimmung haufig durchVorbehalte zwischen Kernstadt und Umlandgemeinden motiviert, die jeweils wiederum einen grolstmoglichen Planungsspielraum fiir sich beanspruchen. Insbesondere zentralortliche Ausweisungen oder sonstigegemeindebezogene Funktionsfestlegungen sind Anlassfur unterschiedliche Auffassung in der Entwicklungsintensitat, wobei der jeweils anderen Seite eineunverhaltnismafslge Ausweisungspraxis vorgehaltenwird. Eine dritte Variante ist, den Abstimmungsbedarfvon vornherein wegen unzureichender Verflechtungen(grolse Entfernung, geringe Betroffenheit) als geringeinzustufen.
Allerdings gibt es auch positive Ansatze fur eine intensivere planerische Zusammenarbeit zwischen denKommunen. Zu diesem Zweck wurden vereinzeltStadt-Umland-Gesprachsrunden eingerichtet, urn sichgegenseitig iiber Entwicklungsvorstellungen zu informieren und planerische Konzeptionen auszutauschen.
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Dabei machen sich wiederum Ungleichgewiehte zwischen Kernstadten und Umlandgemeinden bemerkbar, wenn erstere auf ihren Kompetenzvorsprung inPlanungsfragen verweisen, dem letztere aus Sieht derKernstadte nieht viel entgegenzusetzen hatten, Immerhin lieBen kleine Gemeinden in den Gesprachendurchblicken, dass sie im Gegenzug die Hinweise undRatschlage der Kernstadte stets in ihre planerischen Erwagungen einbezogen. Weiter gediehen ist die Koordination im Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim, fur den ein gemeinsames Leitbild in denBereiehen Verkehr, Wirtschaft und Einzelhandel erarbeitet wird.
An dieser Stelle ist eigentlich das Engagement der Regionalplanung gefragt. Abgesehen von ihrer klassischen Planungsfunktion konnte sie dabei auf die siehzunehmend etablierenden Aufgabenfelder der Information, Beratung und Moderation zuruckgreifen."Doch stehen viele Kommunen einem Engagement derRegionalplanung auf interkommunaler Ebene ablehnend gegeniiber. Dahinter verbirgt sieh nicht zuletzteine grundsatzliche Abwehr von regionalplanerischenOrdnungsvorstellungen, wie die Regionalplanungiiberhaupt als staatliche und somit kontrollierendebzw. restringierende Institution wahrgenommen wird.So werden Instrumente wie Eigenentwieklung oderFreiraumschutz denn auch haufig als .Neganvplanung" gescholten. Daher verwundert es nieht, wennbei einer verbandlichen FlachennutzungsplanungKonflikte zuerst auf dieser Ebene verbleiben und erstbei schwer Iosbaren Interessensgegensatzen oder regional bedeutsamen Planungsproblemen die Regionalplanung hinzugezogen wird."
Von der interkommunalen planerischen Abstimmungzu trennen ist allerdings die Kooperation in Form vonProjekten. Zur Bewaltigung der damit verbundenenkomplexen Aufgaben (wie Koordinierung, planerischeAusgestaltung, Unterstiitzung bei Genehmigungs- undanderen behordlichen Verfahren) wurde der Regionalplanung in den Gesprachen seitens der Stadtplanereine hohe (potenzielle) Eignung bescheinigt, nieht zuletzt in der Rolle als Moderatorin einer regionalen Entwieklung. Jedoch setzt sieh diese nicht nur ausselektiven Projekten mit einer hohen Akzeptanz undpositiven AuBenwirkung zusammen, so dass einpositives Zusammenwirken von regionaler und(inter)kommunaler Ebene umfassendere Formen verlangt, was den konkreten Ziel- und Raumbezug betrifft.So konnte hier beispielsweise ein regionales Flachenmanagement" weiterfiihren, das bestimmten Nutzungen wie Wohnen und Gewerbe geeignete regionaleStandorte zuordnet und die Ausbildung einer funktionsraumlichen Arbeitsteilung einschlieBlich der entsprechenden Kooperationsstrukturen ermoglicht. Dies
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ware eine Weiterentwieklung, wie sie nieht zuletztdurch den RFP erleiehtert wiirde, doch eine funktionierende und konzeptionelle Abstimmung zwischen denKommunen zwingend voraussetzen wiirde.
3 Vor- und Nachteile des neuen Plantypsaus Sieht der Planungspraxis
Wie oben dargelegt, wiirde der RFP bei einer tatsachlichen Verzahnung von regionaler und kommunaler Planungskonzeption einen Fortschritt bedeuten, da ernieht nur iiber die Konkretisierung Nutzungskonfliktebewaltigen, sondern auch eine ganzheitliehe undnachhaltige Regionalentwieklung errnoglichen konnte,Jedoch sind die raumlichen, inhaltliehen undorganisatorischen Anforderungen an den neuen Planso betrachtlich, dass eine Einfiihrung nur bei einemdeutliehen Uberwiegen seiner Vorteile als erstrebenswert gelten durfte." 1m Folgenden werden die wiehtigsten Argumente Pro und Contra, wie sie in der Untersuchung ermittelt wurden und in der Ubersichtwiedergegeben sind, erortert und zueinander in Beziehung gesetzt. Dabei wurden fur einige Nachteile Losungsmoglichkeiten aufgezeigt, die auch aufserhalbdes neuen Plantyps zur Anwendung kommen konntenim Hinblick auf eine effektivere Planung auf regionalerEbene.
3.1 Neuerung des Planungssystems
Die augenfalligste Neuerung des Planungssystemsdurch den RFP ist die' Einsparung einer Planungsebene. Dieses formale Argument lasst sich auch inhaltliehmaterialisieren. So konnten eng miteinander verbundene Bereiche wie die Siedlungs- und Landschaftsplanung durch die Zusammenfuhrung beider Planebenenstarker eingebunden werden und fachlich zusammengehorige Bereiehe wie die Landschaftsrahmen- undLandschaftsplanung miteinander verschmolzen werden, was in den Gesprachen als Fortschritt beurteiltwiirde. Dabei fallt allerdings auch die von den befragten Regionalplanern teilweise gesehene Gefahr einersteigenden gemeindlichen Einflussnahme auf die Regionalplanung ins Gewicht, die nur durch eine eigenstandige regionale Ebene vermieden werden konne(s.u.3.3).
3.2 Ilberlegungen zur inhaltlichenund raumlichen Ausgestaltung
Ein wesentlicher Punkt des neuen Plans ist angesiehtsdes gesetzlichen Erfordernisses einer gesamtregionalen Planung" und der inhaltliehen Verkniipfung beiderAusgangsplane die Ausgestaltung des RFp, also diePlangenauigkeit und -inhalte. Hier ist wiederum die
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Vor- und Nachteile einer zusammengefassten Regional- und Fllichennutzungsplanung
Kriterium Positive Auffassung Negative Auffassung
Neuerungen im • Einsparung einer Planebene • Zwischenebene zwischen Staat undPlanungssystem insgesamt • Vereinfachung insbesondere bei Verkntipfung Kommunen sinnvoll durch eigenstandige
mit Funktionalreform bzw. bei Zusammen- Regionalplanung, da diese nieht allein durch
fassung gleieher fachlicher Bereiehe unter- Kommunen betrieben werden konne
schiedlicher Ebenen, z.B, Landschaftsrahmen-und Landschaftsplanung
Plangenauigkeit und • Neuer Plan ermogliche die Beschrankung • Keine ausreiehende Plangenauigkeit erwartet,-inhalte auf Kernelemente urn daraus Bebauungsplane ableiten zu
• Flachenhafte Definition von Grunzugen konnen
• Bessere Uberplanbarkeit und somit Steuerung • lnhaltliehe Entfernung von den einzelnen,
von Randbereiehen insbesonders kleineren Gemeinden
• Flexible Handhabung der Planscharfe bzw.angesiehts der notwendigen Generalisierung
Mafsstablichkeit durch detaillierte Planung in • Problem der unterschiedlichen
besonders ordnungs- und entwieklungs- Aussagescharfen je nach raumstrukturellen
bedtirftigen Bereichen Erfordernissen, schwierige Uberplanbarkeitdes landlichen Raums
• Bei hohem Detaillierungsgrad evtl. haufigeAnderungen des Plans erforderlieh
• Flachennutzungsplanung fungiere in derPraxis nur noch als Nutzungskataster, da jenach Vorhaben nur eine selektive Beachtungstattfande
Mitwirkung der Gemeinden • Gemeindliche Verantwortung fur tiber- • Evtl. Uberforderung der Gemeindengeordnete Belange, Selbstbindung • Gefahr des mangelnden regionalen Bewusst-
• GroEere Akzeptanz regionaler Ziele bei den seins bei den GemeindenGemeinden • Mitbestimmung von Gemeinden, die von
• Verstarkter Druck zu interkommunaler/m den Belangen anderer nieht beruhrt seienAbstimmung bzw. Ausgleieh, damit auch und auch tiber keine ausreiehende Orts-grofserer Argumentationsaufwand der kenntnis verfugtenGemeinden (mehr Objektivitat, gegen • Ungleichheit der Partner (Kernstadt undVerhinderungsplanung) Umlandgemeinden), geringer Stellenwert
der Entwieklungsvorstellungen periphergelegener Kleingemeinden
• Misstrauen der Gemeinderate gegenuberOrtsplanern, die zusatzlich regionale Zieleumsetzen mussten
Gremien- und • Verschlankung der bisherigen Organe • Keine Verringerung des Abstimmungs- undPersonalaufwand machbar Gremienaufwands erkennbar, da beide
• Rationeller Personaleinsatz moglich Planebenen inhaltlieh weiterhin vorhanden
• Abstimmungsaufwand fur bisher eigen-seien
standige Plane benen entfallt • GroEer regionaler Planungsapparat("Riesenbtiro") sei zusammen mitverbleibenden Ortsplanern keine schlankeVewaltung
Planungsergebnis • Flachenhafte Konkretisierung regionaler Ziele • Gegenstromprinzip inhaltlicher Artbzw. konsensuale Planung und Umsetzung (kommunales Entwieklungsstreben versusregionaler Belange unter Berticksiehtigung regionale Ordnungsfunktion) wiirde leer-kleinraurniger Verflechtungen laufen
• Nachhaltige Siedlungs- und Grilnflachen- • Minimalkonsens ("die wollen sieh niehtverteilung nur im regionalen Rahmen moglich untereinander weh tun") oder Wunsch-
• Kompetente Planung fur kleinere Gemeinden katalog einzelgemeindlicher Vorstellungenvorherzusehen/nicht auszuschliefsen, evtl.blieben dabei wiehtige raumstrukturelleFragen auf der Strecke
• Keine Neuerung tiber die bisherigenAusgangsplane zu erwarten
Quelle: Eigene Zusammenfassung der Ergebnisse
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Starke des zusammengefassten Plans hervorzuheben,der regionale Ziele flachenhaft konkretisiert, wie z.B.multifunktionale Griinziige mit ihren Nutzungskonkurrenzen, und so eine planinharente Umsetzung desAnpassungsgebots herstellt. Damit liefsen sich nachMeinung einzelner Planer nicht zuletzt Randbereiche(etwa groBer Stadte) besser iiberplanen. Auch wurdeeine angepasste Planscharfe je nach Ordnungs- undEntwicklungsbedarf fur moglich gehalten." Dem wurde von Kritikern entgegengehalten, dass der neue Plantyp der Obersichtlichkeit halber Generalisierungenbeinhalten miisse, so dass daraus schwerlich Bebauungsplane abgeleitet werden konnten und auch sonsteine zu stark vereinfachte Darstellung der Nutzungsstrukturen kleinerer Gemeinden befiirchtet wurde. Unterschiedliche Planscharfen wurden insofern als Problem aufgefasst, als etwa landliche Raume, auf die derPlan nicht zugeschnitten sei, dadurch ins Hintertreffengelangen konnten, Aber auch eine hohe Planscharfewurde insofern kritisch beurteilt, da sie zu zahlreichenPlananderungen bzw. Zielabweichungsverfahren" fiihren konne, Oberhaupt wurde der Flachennutzungsplanung vereinzelt nur eine geringe Bedeutung zuerkannt,da sie lediglich als beschreibendes bzw. die tatsachliche Entwicklung nachvollziehendes Instrument aufgefasst wurde ("Nutzungskataster"). Angesichts derunterschiedlichen regionalen Planungserfordernissesoll hier nicht naher auf konkrete Planelemente bzw.Ausweisungen eingegangen werden. Immerhin wurdein den Gesprachen mehrfach herausgestellt, dass imRFP Erlauterungen der Pldchennutzungsplanung zuZielen der Siedlungsentwicklung aufgewertet werdenkonnten, Darin wurde insbesondere ein Schritt zur inhaltlichen Zusammenfuhrung beider Ausgangsplanegesehen, wie er dariiber hinaus als weitestgehend abgewogene Vorgabe an die verbindliche Bauleitplanungnotwendig sein diirfte. Gleichwohl konnen einzelnePlanaussagen bzw. Ausweisungen von vornherein mitdem Status eines Vorbehalts, also Grundsatzes, versehen werden, wenn iiber die Nutzung fur den gesamtenzeitlichen Planungshorizont keine endgiiltige Entscheidung getroffen werden kann oder soll."
Insgesamt ergeben sich in der Konsequenz zwei Alternativen, die den Zuschnitt des Planungsraums betreffen: Ein gesamtregionaler Plachennutzungsplan" diirfte vor dem Hintergrund der inhaltlichen Komplexitatund Planungserfordernisse unterschiedlicher Raumenur schwer zu realisieren sein. Andernfalls konnte dergemeinsame Plachennutzungsplan nur fur die besonders ordnungsbediirftigen Verdichtungsraume aufgestellt und in den iibergreifenden Regionalplan fur dieGesamtregion integriert werden, die somit einen Planbilden wurden." Unabhangig davon, in welcher Formder landliche Raum von dem neuen Plantyp abgedeckt
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werden soll, konnten dart spezifische Instrumente wieStadtenetze oder das ganzheitliche Konzept einerintegrierten Entwicklung greifen, urn entsprechendeKooperationsstrukturen zu schaffen bzw. zu fordern."
3.3 Mitwirkung der Gemeinden
In den Gesprachen spielte weiterhin die wichtige organisatorische Neuerung der Mitwirkung aller am RFPbeteiligten Gemeinden eine grofse Rolle. Positiv hervorgehoben wurde dabei die gemeindliche Verantwortung auch fiir regionale Belange, die eine hohere Akzeptanz der selbstgesetzten uberortlichen Zieleerhoffen liefse im Gegensatz zur oben (2.) dargelegtenAblehnung regionalplanerischer Ordnungsvorstellungen. Mit der kommunalen Organisationsform verbunden wurde ferner die positiv bewertete Notwendigkeiteiner verstarkten interkommunalen Abstimmung undgegenseitigen Kontrolle, die ein kommunales Einzelkampfertum verhindern und statt dessen eineniibergemeindlichen Ausgleich bewirken salle.
Andererseits wurde damit gerechnet, dass die Gemeinden einern solchen Anspruch nicht gewachsen seinkonnten, weil sie iiber ein mangelndes regionales Bewusstsein verfugten und nur ihre eigenen Interessen inden Vordergrund stellten. Eine solche Haltung ware beiUngleichgewichten im Stadt-Umland-Verhaltnis nichtauszuschliefsen, Ferner hatten die einzelnen Gemeinden iiber weiter entfernte mitzubestimmen und konnten so wiederum ihre Interessen im Rahmen eines.Kuhhandels" durchsetzen, ganz zu schweigen vonmangelnden Ortskenntnissen.
In grofsen und heterogen strukturierten Regionen sindderartige Probleme nicht auszuschliefsen, aber bei gutern Willen durchaus zu losen. So konnten, wie in Gesprachen vorgeschlagen, die Regionen in Teilraumemit besonders engen raumstrukturellen Verflechtungen gegliedert werden. Die dart einzurichtendenkommunalen Teilraumverbiinde hatten die Aufgabe,stringente regionalplanerische Vorgaben (Ziele einschliefslich Orientierungswerte) umzusetzen bzw. bauleitplanerisch zu konkretisieren. Eine ahnliche Konstruktion bestand bereits beim inzwischen aufge16stenNachbarschaftsverband Stuttgart, in dem einzelne.Tetlberetchsausschusse" fur die Erarbeitung von Teilentwiirfen des gemeinsamen Flachennutzungsplanszustandig waren." Insofern erscheint eine teilraumliche Planung durchfiihrbar. Allerdings miisste die funktionale Einheit der Region mit ihren internen Austauschbeziehungen gewahrt bleiben, wofiir wirklichstringente und durchsetzbare Ziele der Regionalplanung zu sorgen hatten,
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3.4 Gremien- und Personalaufwand
Die direkte Vertretung aller Gemeinden im zentralenBeschlussorgan hat, wie oben festgestellt, einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidungsmechanismen indem fiir den RFP zustandigen Planungsverband. Folglich wurde von den befragten Planern auch derorganisatorische Ablauf in Form des Gremien- undPersonalaufwands angesprochen.
Dem inhaltlichen Erfordernis einer kombinierten Regional- und Plachennutzungsplanung entsprechendwurde zum Teil keine Verringerung des Abstimmungsund Gremienaufwands erwartet. Vielmehr wurde indiesem Sinne bei einer weiterhin getrennten Ortsplanung ein insgesamt zu grofser Planungsapparat kritisiert, der dem Ziel einer schlanken Verwaltung nichtgerecht werde.
Von den Befurwortern des Plans dagegen wurden imHinblick auf die organisatorische Komplexitat Losungsvorschlage unterbreitet. Danach solle die Planungsversammlung von den einzelnen Kommunenzahlenmafsig nicht mehr nach der jeweiligen Gemeindegrofse beschickt werden, sondern dieser durch dieentsprechende Gewichtung der Stimmen bei einersonst gleichen Anzahl von Gemeindevertretern Rechnung getragen werden. Abgesehen von einer vereinfachten Entscheidungsfindung wurde von einer solchen Regelung erhofft, dass weniger Personen alsvielmehr Inhalte im Vordergrund stiinden und die Gemeindevertreter statt Partikular- die Interessen der jeweils ganzen Kommunen vorzubringen hatten, Weiterhin wurde die Bildung einer Lenkungsgruppe,bestehend aus einzelnen Planern, angeregt, die fiir dieVorstrukturierung von Entscheidungen verantwortlichwaren. Daruber hinaus konnten sie die Funktion einerverbandsinternen Konfliktmoderation wahrnehmen.
Aus Sicht des Verfassers eroffnen sich weitere organisatorische Losungen, wenn andere regionale Akteureherangezogen werden und in Form eines Planungsbeirats mitwirken." Insgesamt kann dem Einwand einerzu unubersichtlichen Entscheidungsfindung angesichts der verbandlichen Strukturen generell entgegnetwerden, dass der Anspruch einer umfassenden Konfliktbewaltigung und ausgewogenen bzw. nachhaltigenStadt- sowie Regionalentwicklung, der tiber das heutepraktizierte hinausgeht, mit einem kleineren Planerstab nicht einzulosen sein wird. Doch konnten Reibungsverluste insgesamt vermindert werden, wenn dieplanerische Abstimmung und Koordination innerhalbeiner Planungsebene stattfindet, d.h. Konflikte friihzeitig erkennbar werden und unter Beteiligung kommunaler und regionaler Akteure gelost werden, anstattlange verdeckt zu bleiben und dann bei allmahlicherVerscharfung eine Blockade auszulosen. Daher sind
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die genannten organisatorischen Regelungen durchaus angemessen, urn die Komplexitat des neuen Planszu begrenzen und gleichzeitig das Autgabenbewaltigungs- und Problemlosungspotenzial effizient zu nutzen.
3.5 Ergebnis der Planung
Von den befragten Planern thematisiert wurde nichtzuletzt das Ergebnis der Planung. Daraus lasst sich eine- wenn auch eingeschrankte und deshalb vorlaufige Beurteilung des neuen Plans ableiten.
Im Gegensatz zu der oben im Rahmen der Planinhalteangefiihrten Benachteiligung kleinerer Gemeinden imneuen Plan wurde ihnen bezuglich des Planungsergebnisses eine vorteilhafte Planung durch den fur den RFPzustandigen Verband bescheinigt, die mit dessen hoheren Kompetenzen begrundet wurde. Weiterhin unterstrichen die befragten Planer nochmals die flachenhafte Konkretisierung regionalplanerischer Ziele in einemkonsensualen Verfahren, welche die Grundlage fiir eineRealisierung regionaler Belange bilden solle und einenachhaltige Entwicklung erst ermogliche.
Einer derartigen ganzheitlichen und ausgewogenenPlanung wurde von Seiten der Kritiker entgegengehalten, dass das Gegenstromprinzip (s.o. 1.) leerliefe,wenn Kommunen sowohl tiber regionale als auch tiberkommunale Belange zu entscheiden hatten, Dabeiwurde unterstellt, dass sich das kommunale Entwicklungsstreben gegentiber der regionalen Ordnungsfunktion durchsetzen wiirde.
Dieses Argument lasst sich allerdings entkraften, wenneiner kommunal getragenen Regionalplanung eine kritische und engagierte Landesplanung gegentiber sttinde, die fruhzeitig, d. h. schon wahrend der Planaufstellung beteiligt wurde und so ggf. als Korrektiv einer vonkommunalen Interessen dominierten Planung wirkenkonnte." So konnte der oben (2.) beschriebene Minimalkonsens verhindert werden. Was die als unzureichend antizipierte inhaltliche Neuerung gegentiberden Ausgangsplanen anbelangt, wird es m. E. auf diePlanungspraxis und die zu Grunde liegende Konzeption ankommen. Eine additive Aneinanderreihungregional- und flachennutzungsplanerischer Inhaltebringt freilich keinen Fortschritt. Dariiber hinauskonnte jedoch der neue Plan dazu genutzt werden,differenzierte Leitbilder umzusetzen wie das der funktionsraumlichen Einheit von Stadtregionen. DerenAusgestaltung konnte z. B. tiber regionale Zentrenkonzepte" erfolgen, die auf Grund des Flachenbezugs desneuen Plans raumliche Ziele innerhalb der Gemeindenumfassen wiirden und so, abgesehen von der Vorbeugung (tiberjortlicher Nutzungskonflikte, Standortqualitaten besser auspragen konnten,
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Neben der vertikalen Verzahnung der Raumplanungliegt es nach meinem Daflirhalten nahe, auch einehorizontale Verkniipfung vorzunehmen, indem wichtige Fachplanungen wie Generalverkehrs- und Landschaftsplanung dem Planungsverband zugeordnetwerden. Dies diirfte maBgeblich dazu beitragen, Planungsablauf und Planungsergebnis im Hinblick aufeine ausgewogene Entwicklung der Raumfunktionenund Raumnutzungen zu effektivieren. Dem Gedankender kooperativen Regionalentwicklung entsprache ferner die Umsetzung der Planung durch strategischwichtige Tragerschaftsaufgaben wie OPNV; Wirtschaftsforderung, Landschaftsentwicklung und Erholung." Die erfolgreiche Verkniipfung von Planungund Tragerschaftsaufgaben ware insofern niitzlich, alssich damit regional bedeutsame Projekte steuern lieBen, die Wettbewerbsfahigkeit gegeniiber anderenRegionen gestarkt wiirde und das politische Gewichtder Planung erhoht wurde, zumal deren Umsetzungmit einem F6rdermittel verbunden ware."
Auch wenn diese Vorschlage iiber den eigentlichen RFPhinausgehen, so stellen sie doch eine wesentliche Erganzung im Hinblick auf die aktive Gestaltung derRegionalentwicklung dar. Der RFP mit seiner kommunalen und regionalen Komponente bildet hierfiir einegeeignete Plattform zur Koordination der Entwicklungauf der Grundlage einer vertieften interkommunalenKooperation.
4 Fazit
Die relativ strikten bundesrechtlichen Vorgaben mitden hohen inhaltlichen und raumlichen Anforderungen an den RFP einerseits und die festgestellten Defizite der regionalen Zusammenarbeit andererseits konnen zu dem Schluss fuhren, der neue Plan sei nichtpraktikabel. Jedoch sollte dabei nicht iibersehen werden, dass sich alle antizipierten Probleme losen lassen,sofern "von unten" derWille zur interkommunalen undregionalen Abstimmung, Koordination und Kooperation gegeben ist. Dies setzt allerdings "von oben" die Zulassigkeit einer flexiblen und problemadaquaten Auslegung und Handhabung der gesetzlichen Vorschriftvoraus, soll der neue Plan nicht bereits vor seinerEinflihrung obsolet werden. Eine offene, regionsspezifische und ggf. teilraumliche L6sung ist nicht nurmit dem Charakter von § 9 Abs. 6 ROGals .Experlmentierklausel'?' vereinbar, sondern angesichts der vielfaltigen regionalen Ausgangsbedingungen geradezu notwendig.
Vordiesem Hintergrund verstehen sich die obigen Ausflihrungen auch als Diskussionsbeitrag zur Erneuerungder regionalen Raumplanung und nicht nur als Beur-
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teilung der Anwendungschancen des RFP. Diese konnten z.B. bei einer schrittweisen Einfiihrung des neuenPlans erhoht werden. Aus Sicht des Verfassers ist es zuiiberlegen, iiber die Bildung einer Gemeindekammerzunachst die organisatorischen Voraussetzungen fureine engere Einbindung der Kommunen zu schaffenund den dadurch kommunalisierten regionalen Planungsverband durch die Obertragung von Fachplanungen und Tragerschaftsautgaben materiell zu starken. Die idealerweise gegebene Kombination auskommunaler Verantwortung und Vertrauen in dieKompetenz des Verbands wiirde diesen fur die Bauleitplanung qualifizieren. So konnte der regionale Planungsverband entweder (zunachst) als Dienstleisterfur Flachennutzungsplane fungieren oder (spater) sogar deren Tragerschaft zugewiesen bekommen. Einesolche sukzessive Implementierung des RFPdiirfte denspezifischen raumlichen und institutionellen Gegebenheiten eher gerecht werden als ein Maximalvorschlag im Sinne einer Patent- bzw. Paketlosung, derenweitreichende Neuerungen eher abschrecken. Hierfiirist vor allem eine vorn regionalen Konsens getrageneL6sung erforderlich, urn eine tatsachliche Weiterentwicklung regionaler Planung und deren Umsetzung zuerreichen.
Anmerkungen
0)Zu denken ist dabei etwa an Braunkohle (sanierungs)gebiete wieden Siidraum von Leipzig oder an komplexe Fremdenverkehrsraume mit intensiven Nutzungskonflikten wie die Insel Riigen(Vorschlag des Arbeitskrei,Ses der Akademie flir Raumforschungund Landesplanung zum !RFP). In Frage karnen dariiber hinausetwa auch polyzentrale Raume mit ausgesprochen schwach ausgepragten hierarchischen Abstufungen, wo es besonders urneine funktionsteilige Entwicklung mit einer entsprechenden Flachensicherung geht. Dies trifft z. B. auf den Raum zwischenChemnitz und Zwickau zu.
(2)
So spricht auch Priebs in Anbetracht der gesetzlichen Regelungvon einer "Addition der Flachennutzungsplanung und der Regionalplanung" (vgl. Priebs, Axel: Regionaler Flachennutzungsplan.In: ARL-Mitteilungen (998) 2, S. 1-3, hier: S. 1)
(3)
Siehe etwa Kistenmacher, Hans: Aufgabenverstandnis und Erfordernisse einer leistungsfahigen Regionalplanung. Antworten aufwachsende Anforderungen. In: Akademie fur Raumforschungund Landesplanung (Hrsg.): Zukunftsaufgabe Regionalplanung.Wissenschaftliche Plenarsitzung 1995 in Chemnitz. - Hannover1995, S. 14-30
RuR 512000
Robert Koch: Der Regionale Flachennutzungsplan: Potenziale, Probleme und Losungsansatze
(4)
Nachbarschaftsverband Karlsruhe (Hrsg.): Flachennutzungsplan. Erlauterungsbericht zur genehmigten Planfassung 1985.Kurzfassung. - Karlsruhe 1985, S. 37 ff.
(5)
Geyer, Thomas: Siedlungsstruktur. In: Akademie fur Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.): Grundriss der Raumordnung. - Hannover 1999, S. 175-185
(6)
Kommunalverband Grolsraum Hannover (Hrsg.): RegionalesRaumordnungsprogramm fur den Grofsraum Hannover. - Hannover 1997, S. 29 ff.
(7)
Schmitz, Gottfried; Hesler, Alexander von; Grofs, Thomas: Modelle eines neuen Plantyps fur Verdichtungsraume. Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesministeriums fiir Raumordnung,Bauwesen und Stadtebau, Endbericht 1997. In: Akademie fUrRaumforschung und Landesplanung (Hrsg.): ARL-Arbeitsmateriai, 222, Hannover 1998, S. 12
(8)
Aus dem Flachennutzungplan sind die Bebauungsplane zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Aufserdern unterliegen offentliche Fachplanungen einer Anpassungspflicht gegenuber demFlachennutzungpslan, sofern diesem nicht widersprochen wird(vgl. § 7 Satz 1 BauGB).
(9)
Kistenmacher, Hans: Umweltvorsorge durch die Regional- undLandesplanung und ihre Bedeutung fur die Flachennurzungsplanung. In: Jacoby, Christian (Hrsg.): Strategische Umweltvorsorgein der Plachennutzungsplanung. - Berlin 1996, S. 15-35, hier:S. 27 und S. 35; Hinzen, Ajo u.a.: Umweltschutz in der Flachennutzungsplanung. - Wiesbaden, Berlin 1995, S. 75
(10)Rautenberg, Thomas: Regionalpark Rhein-Main. In: RaumPlanung 79 (1997), S. 296-298
(11)
Koch, Robert: Der Regionale Flachennutzungsplan, Ein neuerPlantyp fUr Verdichtungsraume und seine Einschatzung beiKommunen und Regionalplanung. Diplomarbeit im Aufbaustudiengang Umweltschutz und Raumordnung, StudienrichtungRaumliche Planung der Technischen Universitat Dresden. Dresden 1999. Die Arbeit wurde von Prof. Dr. Bernhard Mullerund PD Dr. Rainer Danielzyk betreut.
(12)Diese Feststellung findet auch sonst in der interkommunalenKooperation ihre Entsprechung, zumal gemeinsame Aufgaben jenach Erfordernis, d.h. Problemdruck, uberwiegend nur in.Zweck-verbanden" wahrgenommen werden, also die Losungvereinzelter technischer Sachverhalte angestrebt wird (vgl. Furst,Dietrich: Stadt und Region. In: Mading, Heinrich (Hrsg.): Stadtperspektiven. DIfU-Symposium 1993. = Deutsches Institut furUrbanistik (Hrsg.): Beitrage zur Stadtforschung 10, Berlin1994,S. 41-55, hier: S. 50)
RuR 5/2000
(13)
So auch Kilian, Michael; Muliers, Ernst: Moglichkeiten zur Bewaltigung von Stadt-Umland-Problemen in grofsstadtischen Verdichtungsraumen, In: Verwaltungsarchiv, 89. Jg. (1998) 1, S. 2569, hier: S. 48
(14)
Vgl. Diller, Christian: Die Regionalplanung als Moderatorin einernachhaltigen Entwicklung. In: Raumforschung und Raumordnung, 54. Jg. (1996) 4, S. 228-234
(15)
Vgl. Furst, Dietrich u.a.: Regionalverbande im Vergleich. Entwicklungssteuerung in Verdichtungsraumen. = Schriften zurkommunalen Wissenschaft und Praxis, Baden-Baden (1990) 4,S. 116 f.
(16)Siehe etwa Mensing, Klaus; Wittekind, Iurgen: InterkommunalesFlachenmanagement. In: Informationen zur Raumentwicklung(1997) 7, S. 481-493
(17)
Siehe Koch, Christina: Workshop .Regionaler Plachennutzungsplan". In: ARL-Nachrichten (1999) 4, S. 28 f.
(18)So ist in § 9 Abs. 6 Satz 3 die Moglichkeit einer teilregionalen Planung ausdrucklich ausgeschlossen. Daher wird die gesetzlicheRegelung so interpretiert, dass der RFP ein .emheitltches Konzept fur den regionalen Verflechtungsraum" darstelle (so Bielenberg, Walter; Erbguth, Wilfried; Runkel, Peter: Raumordnungsund Landesplanungsrecht des Bundes und der Lander. Kommentar, Bd. 2. - Bielefeld 1997, Lieferung XII1l997, J. 630, S. 21).
(19)So auch Horn, Inge: Das Regionale Flachennutzungskonzept. EinBeitrag zur Starkung der raumlichen Planung in Verdichtungsraumen, = Veroffentlichung des Lehr- und ForschungsgebietsRegional- und Landesplanung der Universitat Kaiserslautern. Kaiserslautern 1997, S. 107
(20)Aus Grunden der notwendigen Flexibilitat sind freilich geringfUgige Abweichungen vom Plan denkbar, sofern die Gesamtkonzeption hiervon nicht beeintrachtigt wird. Gerade die Flachennutzungsplanung bedarf angesichts der zunehmenden Ersetzung durch informelle Entwicklungskonzepte eines grofserenAusgestaltungsspielraums (vgl. Bunzel, Arno; Mayer, Ulrike: DieFlachennutzungsplanung. Bestandsaufnahme und Perspektivenfur die kommunale Praxis. = Deutsches Institut fur Urbanistik(DIfU) (Hrsg.): Beitrage zur Stadtentwicklung, 20, Berlin 1996).
(21)So konnte etwa zwischen verbindlichen Flachenausweisungenbzw. Entwicklungsrestriktionen und sog. .Plachenoptionen" unterschieden werden, wobei letztere zwar einen bedeutsamen Abwagungsbelang darstellen, aber ggf. noch disponibel bezuglichveranderter Rahmenbedingungen sind; vgl. Albert, Stephanie:Inhaltliche Ausgestaltung eines regionalen Plachennutzungsplans. Exemplarische Darstellung am Beispielraum Munchen
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Robert Koch: Der Regionale Plachennutzungsplan: Potenziale, Probleme und Losungsansatze
West. In: Raumforschung und Raumordnung (2000) 2-3, S. 139149, hier: S. 143 ff.; siehe auch Mitschang, Stephan: Flachennutzungsplanung. Ansatze fur ihre zukunftsorientierte Weiterentwicklung. In: RaumPlanung 86 (1999), S. 198-208, hier: S. 206 f.Anhand dieser Differenzierung bzw. Priorisierung konnte derFliichennutzungsplan eine starkere inhaltliche Akzentuierungund planungspraktische Relevanz erhalten.
(22)Eine gesamtregionale Losung wird von den Bearbeitern einesGutachtens zum RFP favorisiert (Schmitz, Gottfried; Hesler,Alexander von; Grofs, Thomas: Modelle eines neuen Plantyps fur
Verdichtungsraume, a.a.O, [sieh Anm. (7)])
(23)Eine solche teilraumliche Vertiefung ("Lupenmodell") schlagtder Arbeitskreis "Regionaler Fliichennutzungsplan" der ARL vor(vgl. Koch, Christina: Workshop .Regionaler F1iichennutzungsplan", a.a.O, [siehe Anm. (17)]. Auch aus juristischer Sicht wirdein Regional- und (teilraumlicher) Fliichennutzungsplan mit dergesetzlichen Regelung des Teilraumplanungsverbots fur vereinbar gehalten, sofern er als einheitlicher, d.h. zusamrnenhangender (Regional- )Plan mit einer stiidtebaulichen Konkretisierungdurch den Fliichennutzungsplan im verdichteten Raum erstelltwird (vgl. Spannowsky, Willi: Der .regionale Fliichennutzungsplan" als neues Instrument der raumlichen Ordnung des ortlichen und uberortlichen Raums. In: Umwelt- und Planungsrecht(1999) 11-12, S. 409-417, hier S. 413).
(24)Das Konzept der integrierten landlichen Entwicklung setzt ebenso wie das der Stiidtenetze auf endogene Potenziale des landlichen Raums und strebt die Auspriigung dessen Stiirkung an, urnseine Eigenstiindigkeit im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich zu fordern (vgl. Knieling, Iorg: Stiidtenetze undKonzeptionen der Raumordnung. Wirkungszusammenhiingeund MaBnahmen zur Optimierung der instrumentellen Ergiinzungsfunktionen. In: Raumforschung und Raumordnung, 55. Jg.(1997) 3, S. 165-175; Wirth, Peter: Nachhaltige Entwicklung landlicher Riiume in den neuen Bundeslandern, Ein einheitliches Innovationskonzept. In: Raumforschung und Raumordnung,54. Jg. (1996) 5, S. 334-344). Damit soli der spezifische Stellenwert und die planerische Gleichwertigkeit des landlichen Raumsgegeniiber dem verdichteten Raum sichergestellt werden.
(25)Siehe Fiirst, Dietrich u.a.: Regionalverbiinde im Vergleich, a.a.O.[siehe Anm. (15)], S. 93; Wentz, Martin: Frankfurt am Main unddie Region. Herausforderungen und Gestaltungsfahigkeit, In:ders. (Hrsg.): Region. Zukunft des Stadtischen, Bd. 5. - Frankfurtam Main 1994, S. 10-17, hier: S. 16 f.
(26)Ein solcher Planungsbeirat konnte Vertreter aus Wirtschaft, Umweltverbiinden und sonstigen gesellschaftlichen Interessengruppen umfassen und beratende sowie moderierende Funktion furdie Planungsversammlung ausiiben. Die Ausstattung des Planungsbeirats mit einem Initiativ- und Anhorungsrecht konntedazu beitragen, den Fokus von einer einzelgemeindlichen Betrachtungsweise hin auf eine raumlich und fachlich iibergeordnete Sicht zu lenken und so einer kommunalen Verkrustung entgegenzuwirken. Siehe etwa Aigner, Birgit; Miosga, Manfred:
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Stadtregionale Kooperationsstrategien. Neue Herausforderungen und Initiativen deutscher GroBstadtregionen. =MiinchnerGeograhische Hefte, 51, Regensburg 1994, S. 169
(27)Diese Forderung erhebt etwa Ringler, Harald: Der Regionale Fliichennutzungsplan als Chance. Das Dilemma in Baden-Wiirttemberg. In: Planerin (1999) 2, S. 40-42. Aus der Konstellation einer gestiirkten (inter)kommunalen Planungsebene wird gleichermaBen eine ausgepriigtere regionale Ausrichtung der landesplanerischen Vorgaben gefolgert (vgl. Bielenberg, Walter;Erbguth, Wilfried; Runkel, Peter: Raumordnungs- und Landesplanungsrecht ... , a.a.O. [siehe Anm. (18)]). In diese Richtunggeht auch der Vorschlag, die Genehmigungsbefugnis fur den RFPinsgesamt auf die oberste Landesplanungsbehiirde zu konzentrieren im Sinne einer .Bundelung der Kontrollverantwortung"gemiiB § 203 Abs. 3 BauGB, was nicht zuletzt auch eine erhebliche Verfahrensvereinfachung bedeuten wiirde (siehe Spannowsky, Willi: Der .regionale Fliichennutzungsplan" als neuesInstrument ... , a.a.O. [siehe Anm, (23)], S. 414 f.)
(28)Siehe dazu etwa Priebs, Axel: Zentrenkonzepte in Verdichtungsraumen, Probleme in der planerischen Praxis und aktuellerHandlungsbedarf. In: ders. (Hrsg.): Zentrale Orte, Einzelhandelsstandorte und neue Zentrenkonzepte in Verdichtungsriiumen.=Kieler Arbeitspapiere zur Landeskunde und Raumordnung, 39,Kiel (1999), S. 1-10
(29)Gerade fiir den Bereich Fremdenverkehr und Erholung ist dadurch ein inhaltlicher Zugewinn zu erwarten, zumal hierfur bisher keine eigenstiindige Fachverwaltung existiert. Ggf. ware allgemein zwischen der Koprdination der Aufgaben durch den regionalen Planungsverbancl. und deren Erfullung durch dezentraleOrganisationseinheiten (Zweckverbande usw.) je nach raumlichem Zuschnitt zu trennen.
(30)Insofern zielt eine derart intensivierte regionale Kooperationdarauf ab, den an sich innovativen Wettbewerb zwischen denKommunen im Hinblick auf eine regionale Strategie zu instrumentalisieren, d.h. die jeweiligen Potenziale und Stiirken zu biindeln und zu profilieren, im Sinne eines Leitbildes der "coopetition" (vgl. Saller, Raymond: Kommunale Kooperation innerhalbwestdeutscher Stadtregionen zwischen Anspruch und politischer Realitiit. In: Raumforschung und Raumordnung (2000) 2-3,S. 211-220, hier: S. 220).
(31)
Runkel, Peter: Zur geplanten Neuregelung des Rechts der Raumordnung. In: Umwelt- und Planungsrecht, 17. Ig. (1997) 1, S. 1-9,hier: S. 8
Dipl.-Ing. Robert Koch, M.A.Technische Universitiit Hamburg-HarburgProjektbiiro Dresdenc!o TUD, Gesellschaft furWissens- und TechnologietransferChemnitzer StraBe 48b01187 DresdenE-Mail: [email protected]
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