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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN FÜR DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AALEN STADT AALEN – GEMEINDE ESSINGEN - GEMEINDE HÜTTLINGEN (MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN) ERLÄUTERUNGSBERICHT Stadtplanungsamt 02.05.2000 22.10.2001 11.07.2002

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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN FÜR DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AALEN

STADT AALEN – GEMEINDE ESSINGEN - GEMEINDE HÜTTLINGEN

(MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN)

ERLÄUTERUNGSBERICHT

Stadtplanungsamt 02.05.2000 22.10.2001 11.07.2002

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

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ERLÄUTERUNGSBERICHT

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN FÜR DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AALEN

STADT AALEN – GEMEINDE ESSINGEN - GEMEINDE HÜTTLINGEN

(MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN) Impressum Herausgeber: Stadt Aalen

Marktplatz 30 D-73430 Aalen

Bearbeitung: Flächennutzungsplan: Stadtplanungsamt Aalen

Hans-Jürgen Rasp (Dipl.-Ing.) Siegfried Waldenmaier (GIS) Anke Patzelt (Textverarbeitung) Eva Petereit (Textverarbeitung) Tanja Sachse (Textverarbeitung/GIS)

Landschaftsplan: Grünflächen- und Umweltamt Aalen

Robert Jenewein (Dipl.-Ing. FH) -federführend-

Stand: 02.05.2000

31.07.2000 ergänzt 22.10.2001 geändert 11.07.2002 geändert 28.08.2002 wirksam

© Stadtplanungsamt Aalen Nachdruck und sonstige Vervielfältigungen, auch auszugsweise, nur mit Quellenangaben des Her-ausgebers.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 - Erläuterungsbericht Seite 2

Vorwort des Oberbürgermeisters Für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hütt-lingen liegt seit 1983 ein erster gemeinsamer Flächennutzungsplan vor. Dieser Plan wurde in den vergangenen Jahren fortentwickelt und in seinen Zielen und Inhalten an neue Anforderungen ange-passt; dabei konnten sich zahlreiche gesellschaftliche Gruppen (z.B. Bürger/Bürgerinnen, sonstige Beteiligte oder Betroffene, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden) zu dieser planerischen Fortschreibung äußern. Bauleitplanung ist nicht nur die Ausfüllung einer städtebaulichen Entwick-lung im rechtstechnischen Sinn, sie ist ein wichtiger Beitrag zur gebauten, menschenwürdigen Um-welt und Ausdruck des sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Handelns der Ge-meinde. Im Rahmen der umfassenden kommunalen Daseinsvorsorge stellt der Flächennutzungsplan (FNP) als Vorbereitender Bauleitplan einen städtebaulichen Zielplan dar, eine Angebotsplanung, um die beabsichtigte weitere Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde auf der Grundlage des Baugesetzbuches bis zum Zieljahr 2010 festzulegen. Durch den Flächennutzungs-plan - nicht nur Bauflächenplan- werden wesentliche Entscheidungen und zukunftsweisende städ-tebauliche Entwicklungen vorbereitet; er dient als maßgebliche Grundlage für Bebauungspläne (Ver-bindliche Bauleitpläne), in denen verschiedene Baugebiete, Nutzungsarten und Folgeeinrichtungen festgesetzt werden, und die als Rechtsnorm große Außenwirkung entfalten. Danach ist über den städtischen Grunderwerb, die Bodenordnung und Erschließung eine bedarfsgerechte kontinuierliche Baulandbereitstellung zu gewährleisten. Der neue Flächennutzungsplan, einschließlich integriertem Landschaftsplan (Bearbeitung: städtisches Grünflächen- und Umweltamt), ist das Ergebnis der Be-arbeitung im Stadtplanungsamt, mehrfacher verwaltungsseitiger Abstimmungen sowie zahlreicher Beratungen und Beschlüsse der politischen Gremien. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst drei Gemeinden mit einer Wohnbevölke-rung von ca. 78.000 Ew und einer Gemarkungsfläche von insgesamt ca. 22.370 ha. Die Neufassung des Flächennutzungsplans (Stand: 02.05.2000), einschließlich integriertem Landschaftsplan, ent-hält ein Planungspotential von insgesamt ca. 515 ha. Zur Sicherstellung der Wohnraumversorgung bis mindestens zum Jahr 2010 werden insgesamt ca. 190 ha geplante Wohnbauflächen (Stadt Aalen: ca. 150 ha) ausgewiesen. Ergänzend zu diesen Wohnbauflächen werden ca. 35 ha Gemischte Bauflächen (Stadt Aalen: ca. 30 ha) vorgesehen, um auch den zukünftigen Flächenbedarf für weitere Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen zu berücksichtigen. Im Interesse der gewerblichen Wirtschaft und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen wer-den ca. 120 ha neue Gewerbliche Bauflächen (Stadt Aalen: ca.85 ha) dargestellt. Als neue Sonder-bauflächen für spezielle Nutzungsarten wie Gartenhausgebiete, Erweiterung Fachhochschule, Erwei-terung Berufsschulzentrum, Kliniken- werden insgesamt ca. 55 ha (Stadt Aalen: ca. 45 ha) ausgewie-sen. Zur Flächensicherung für öffentliche Einrichtungen und Anlagen werden ca. 15 ha Gemeinbedarfsflä-chen und ca. 25 ha Ver- und Entsorgungsflächen dargestellt. Zur Sicherstellung von wohnergänzen-den Nutzungen sowie im Interesse von Naherholung und Freizeit erfolgt die Ausweisung von ca. 80 ha neuer Grünflächen.

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Einen hohen Stellenwert wurde bei der Erstellung des neuen Flächennutzungsplans dem Land-schafts- und Umweltschutz eingeräumt. Die noch weitgehend intakte Landschaft des Raums Aalen kann nur dann langfristig erhalten werden, wenn zwischen den besiedelten und wirtschaftlich ge-nutzten Gebieten und den ökologisch wichtigen Natur- und Ausgleichsräumen ein ausgewogenes Verhältnis besteht. Der Gesichtspunkt des gerechten Ausgleichs unterschiedlicher Raumansprüche sowie die Nachhaltigkeit von städtebaulichen Planungen wurden daher in besonderem Maße be-rücksichtigt. Mit der Integration des Landschaftsplans, der aufgrund seiner Bedeutung und seines Umfangs vom städtischen Grünflächen- und Umweltamt in einem separaten Planwerk bearbeitet wurde, erhalten nunmehr seine Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege die gleiche Verbindlichkeit wie die Ziele des Flächennutzungsplans, womit letztlich eine verbesserte ökologische Qualität der Flä-chennutzungsplanung gewährleistet werden soll. Nach einer intensiven inhaltlichen Bearbeitung, einer beispielhaften Darstellung mittels eines zu-kunftsorientierten geografisch-technischen Informationssystems (GIS) und einem breiten demokra-tischen Beteiligungsverfahren liegt nun ein zukunftsweisendes Planwerk vor, dass für die weitere Entwicklung des Mittelzentrums Aalen und des Raumes Aalen insgesamt von maßgeblicher Bedeu-tung ist. Ich möchte daher allen Mitwirkenden meinen Dank aussprechen. Zugleich würde ich mir auch wei-terhin eine engagierte und sachliche Mitwirkung aller Bürger/Bürgerinnen an der Bauleitplanung für die Zukunft unserer Gemeinden wünschen. Aalen, den 31.07.2000 Ulrich Pfeifle Oberbürgermeister

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1. ÜBERSICHTEN

1.1 Inhaltsverzeichnis 1.2 Verzeichnis: Tabellen 1.3 Verzeichnis: Abbildungen / Pläne 1.4 Quellenangaben 1.5 Träger öffentlicher Belange

1.6 Nachbargemeinden und angrenzende Verwaltungsgemeinschaften

1.7 Verfahrensdaten: Fortschreibung des Flächennutzungsplans

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1.1 Inhaltsverzeichnis

1. Übersichten 5

1.1. Inhaltsverzeichnis 7

1.2. Verzeichnis: Tabellen 11

1.3. Verzeichnis: Abbildungen / Pläne 14

1.4. Quellenangaben 15

1.5. Träger öffentlicher Belange / Sonstige Beteiligte 17

1.6. Nachbargemeinden und angrenzende Verwaltungsgemeinschaften 21

1.7. Verfahrensdaten: Fortschreibung des Flächennutzungsplans 22

2. Vorbemerkungen zum Flächennutzungsplan 25

2.1. Rechtliche Grundlagen 27

2.2. Wesen und Wirkungen des Flächennutzungsplans 30

2.3. Bisherige Vorbereitende Bauleitplanung 34 2.3.1. Erster gemeinsamer Flächennutzungsplan (FNP 1990) 34 2.3.2. Teiländerungen des Flächennutzungsplans 36

2.4. Anlass und Verfahren der FNP-Fortschreibung 37 2.4.1. Anlass zur Flächennutzungsplan-Fortschreibung 37 2.4.2. Durchführung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 39

2.5. Kartengrundlagen und Plandarstellungen 48 2.5.1. Bisheriger Flächennutzungsplan 48 2.5.2. Neuer Flächennutzungsplan 48

2.6. Landschaftsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen 52 2.6.1. Rechtsgrundlagen für die Landschaftsplanung 52 2.6.2. Landschaftsplan 53

2.7. Nutzungskonflikte zwischen Landschaftsplan und Flächennutzungsplan sowie Vorschläge zu deren Bewältigung 56

2.7.1. Vorbemerkungen 56 2.7.2. Nutzungskonflikte im Bereich der Stadt Aalen 58 2.7.2.1. Aalen-Kernstadt 58 2.7.2.2. Aalen-Weststadt 61 2.7.2.3. Aalen-Waldhausen 62 2.7.2.4. Aalen-Ebnat 63 2.7.2.5. Aalen-Unterkochen 64 2.7.2.6. Aalen-Dewangen 65

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2.7.2.7. Aalen-Fachsenfeld 66 2.7.2.8. Aalen-Wasseralfingen 68 2.7.2.9. Aalen-Hofen 70 2.7.3. Nutzungskonflikte in der Gemeinde Essingen 72 2.7.4. Nutzungskonflikte in der Gemeinde Hüttlingen 74

3. Bestehende Situation 77

3.1. Lage im Raum 79

3.2. Verwaltungsraum/Planungsraum 82

3.3. Geschichtliche Entwicklung 84

3.4. Siedlungsstruktur und bisherige städtebauliche Entwicklung 85 3.4.1. Siedlungsstruktur 85 3.4.2. Bestehende Siedlungsflächen 86 3.4.3. Bisherige Siedlungsentwicklung 86 3.4.4. Bisherige Entwicklung der Wohnbevölkerung 88 3.4.5. Siedlungsdichten 90 3.4.6. Altersstruktur 90 3.4.7. Wirtschaft und Beschäftigung 93 3.4.8. Fremdenverkehr 95 3.4.9. Kfz-Bestand und Motorisierungsgrad 96

3.5. Daten zum Planungsraum 97

3.6. Sonstige Planungsvorgaben 127 3.6.1. Flurbereinigungsverfahren 127 3.6.1.1. Flurbereinigungsverfahren Waldhausen und Ebnat 128 3.6.1.2. Flurneuordnung der Flur Beuren 128 3.6.2. Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Aalen 129 3.6.3. Kindergartenbedarfsplan der Stadt Aalen 130 3.6.4. Sozialplan der Stadt Aalen 131 3.6.5. Stadtleitbild für die Stadt Aalen 134 3.6.6. Einzelhandelsgutachten für die Stadt Aalen 135

4. Landesplanerische Vorgaben 137

4.1. Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 139

4.2. Landesplanerische Beurteilung des neuen Flächennutzungsplans 147 4.2.1. Stellungnahme zum FNP-Vorentwurf 147 4.2.2. Stellungnahme zum FNP-Entwurf 149 4.2.3. Regionalbedeutsamer Schwerpunkt für Gewerbe- und Dienstleistungsein-

richtungen östlich von Hüttlingen 150

4.3. Regionalplan Ostwürttemberg 151 4.3.1. Regionalplan in Ostwürttemberg 151 4.3.2. Gliederung des Regionalplans Ostwürttemberg 155 4.3.3. Wesentliche Inhalte für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen 156

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5. Grundkonzeption des Flächennutzungsplans 181

5.1. Eckdaten für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung 183 5.1.1. Bevölkerungsprognose 183 5.1.1.1. Überörtliche Aussagen 183 5.1.1.2. Zukünftige Bevölkerungsentwicklung in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 188 5.1.2. Bauflächenbedarf „Wohnen“ 191 5.1.3. Siedlungsdichte 194 5.1.4. Bauflächenbedarf „Gewerbe und Wirtschaft“ 196

5.2. Gesamtkonzeptionelle Zielvorstellungen 199 5.2.1. Raumordnerische Leitvorstellungen 199 5.2.2. Städtebauliches Gesamtkonzept für den Raum Aalen 202 5.2.3. Zusammenfassung 205

5.3. Planungspotential für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen 207

6. Planungen für Teilräume der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 213

6.1.1. Aalen-Kernstadt 215 6.1.2. Aalen-Weststadt 229 6.1.3. Aalen-Waldhausen 239 6.1.4. Aalen-Ebnat 247 6.1.5. Aalen-Unterkochen 257 6.1.6. Aalen-Dewangen 267 6.1.7. Aalen-Fachsenfeld 275 6.1.8. Aalen-Wasseralfingen 281 6.1.9. Aalen-Hofen 293

6.2. Gemeinde Essingen 301

6.3. Gemeinde Hüttlingen 313

7. Planungen für Sachbereiche 321

7.1. Wohnbauflächen (W) 323 7.1.1. Wohnbauentwicklung 323 7.1.2. Konzept für die Wohnbauflächenentwicklung 324 7.1.3. Geplante Wohnbauflächen 326

7.2. Gemischte Bauflächen (M) 328 7.2.1. Funktion der Gemischten Bauflächen 328 7.2.2. Konzept für die Entwicklung von Gemischten Bauflächen 331 7.2.3. Geplante Gemischte Bauflächen 332

7.3. Gewerbliche Bauflächen (G) 334 7.3.1. Städtebauliche Gewerbestruktur 334 7.3.2. Konzept für die Gewerbeflächen 336 7.3.3. Geplante Gewerbliche Bauflächen 338

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7.4. Sonderbauflächen 340 7.4.1. Sondergebiete, die der Erholung dienen (SE) 340 7.4.2. Sonstige Sondergebiete (SO) 341 7.4.3. Konzept für weitere Sonderbauflächen 343 7.4.4. Geplante Sonderbauflächen 344

7.5. Gemeinbedarf 347 7.5.1. Vorbemerkungen 347 7.5.2. Bisherige Entwicklung 348 7.5.3. Öffentliche Verwaltung und Einrichtungen 348 7.5.4. Kulturelle Einrichtungen 351 7.5.5. Soziale Einrichtungen 358

7.6. Verkehr 367 7.6.1. Verkehrssituation 367 7.6.2. Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Aalen 369 7.6.3. Verkehrskonzeption 373 7.6.4. Straßenverkehr (Bestehendes klassifiziertes Straßennetz) 375 7.6.5. Schienenverkehr 376 7.6.6. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 377 7.6.7. Radwege 378 7.6.8. Straßenplanungen 380

7.7. Ver- und Entsorgung 383 7.7.1. Elektrizitätsversorgung 383 7.7.2. Gasversorgung 385 7.7.3. Wasserversorgung 387 7.7.4. Entwässerung 392 7.7.5. Entsorgung 399 7.7.6. Fernmelde- / Nachrichten- / Funkeinrichtungen 402 7.7.7. Ölfernleitungen 402

7.8. Landschaftsplanung 405

7.9. Sanierungsgebiete 412

7.10. Denkmalschutz 413

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1.2 Verzeichnis: Tabellen

Tab. 1: Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 36 Tab. 2: FNP-Vorentwurf vom 11.12.1992 (I) 41 Tab. 3: FNP 2005 – Vorentwurf vom 11.12.1992 (II) 42 Tab. 4: FNP 2005 – Vorentwurf vom 11.12.1992 (II) 42 Tab. 5: FNP-Vorentwurf vom 07.07.1994 43 Tab. 6: FNP-Entwurf vom 30.07.1997 44 Tab. 7: FNP-Entwurf vom 28.07.1999 46 Tab. 8: FNP-Entwurf vom 02.05.2000 47 Tab. 9: Zuordnung der Nutzungsarten 49 Tab. 10: Räumliche Gliederung der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 82 Tab. 11: Planungspotential und bauliche Realisierung (1983-1996) 87 Tab. 12: Entwicklung der Wohnbevölkerung 88 Tab. 13: Vorgaben für siedlungsdichten 90 Tab. 14: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort 93 Tab. 15: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer (1995) im Vergleich 94 Tab. 16: Gemeindeflächen und Gemarkungsflächen 99 Tab. 17: Gebietseinteilung für den Flächennutzungsplans 100 Tab. 18: Bestehende Siedlungsflächen 101 Tab. 19: Flächenerhebung 2001 (Stadt Aalen) 102 Tab. 20: Flächenerhebung 2001 (Gemeinde Essingen) 104 Tab. 21: Flächenerhebung 2001 (Gemeinde Hüttlingen) 106 Tab. 22: Flächenerhebung 2001 (Verwaltungsgemeinschaft Aalen) 108 Tab. 23: Wohnbevölkerung 1979-1999 110 Tab. 24: Verteilung der Wohnbevölkerung 111 Tab. 25: Geburtsfälle (Ortsansässige) 112 Tab. 26: Sterbefälle (Ortsansässige) 113 Tab. 27: Bevölkerungsentwicklung 1979-1999 114 Tab. 28: Bevölkerungsdichte 115 Tab. 29: Siedlungsdichte 116 Tab. 30: Bestehende Wohngebäude und Wohnungen 117 Tab. 31: Fertiggestellte Wohneinheiten 118 Tab. 32: Belegungsziffer 119 Tab. 33: Sozialversicherungspflichtig-Beschäftigte am Wohnort 120 Tab. 34: Sozialversicherungspflichtig-Beschäftigte am Arbeitsort 120 Tab. 35: Berufspendler 121 Tab. 36: Bestand an Kraftfahrzeugen / Pkw 122 Tab. 37: Motorisierungsgrad 123 Tab. 38: Übernachtungen 124 Tab. 39: Strukturdaten-Übersicht 125 Tab. 40: Gliederung und Wohnbevölkerung des Mittelbereichs Aalen 163 Tab. 41: Voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung 1998 bis 2010 187 Tab. 42: Mögliche Zukünftige Bevölkerungsentwicklung 193 Tab. 43: Gegenüberstellung des Planungspotentials in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen206

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Tab. 44: Zusammenstellung des Planungspotentials im Flächennutzungsplan (Stand: 02.05.2000) 208 Tab. 45: Entwicklung der Siedlungsflächen 209 Tab. 46: Verteilung des Planungspotentials im Flächennutzungsplan 210 Tab. 47: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Kernstadt 221 Tab. 48: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Kernstadt 223 Tab. 49: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungspan Stadtbezirk Aalen-Kernstadt 224 Tab. 50: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Weststadt 233 Tab. 51: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Weststadt 234 Tab. 52: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Weststadt 235 Tab. 53: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Waldhausen 241 Tab. 54: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Waldhausen 242 Tab. 55: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Waldhausen 243 Tab. 56: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Ebnat 251 Tab. 57: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Ebnat 252 Tab. 58: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Ebnat 253 Tab. 59: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Unterkochen 261 Tab. 60: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Unterkochen 262 Tab. 61: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Unterkochen 263 Tab. 62: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Dewangen 269 Tab. 63: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Dewangen 270 Tab. 64: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Dewangen 271 Tab. 65: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Fachsenfeld 276 Tab. 66: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Fachsenfeld 277 Tab. 67: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Fachsenfeld 278 Tab. 68: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Wasseralfingen 287 Tab. 69: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Wasseralfingen 288 Tab. 70: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Wasseralfingen 289 Tab. 71: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Hofen 295 Tab. 72: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Hofen 296 Tab. 73: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Hofen 297 Tab. 74: Planungen in der Gemeinde Esssingen 307 Tab. 75: Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Essingen 308 Tab. 76: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Gemeinde Essingen 309 Tab. 77: Planungen in der Gemeinde Hüttlingen 316 Tab. 78: Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Hüttlingen 317 Tab. 79: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Gemeinde Hüttlingen 318

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Tab. 80: Geplante Wohnbauflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 327 Tab. 81: Geplante Gemischte Bauflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 333 Tab. 82: Geplante Gewerbliche Bauflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 339 Tab. 83: Geplante Sonderbauflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 345 Tab. 84: Öffentliche Verwaltung und Einrichtungen 349 Tab. 85: Schülerzahl an allgemeinbildenden schulen 351 Tab. 86: Schulische Einrichtungen 353 Tab. 87: Kindergärten 360 Tab. 88: Kirchliche Einrichtungen 364 Tab. 89: Geplante Gemeinbedarfsflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 365 Tab. 90: Wasserbehälter 390 Tab. 91: Kläranlagen 396 Tab. 92: Regenüberlaufbecken (RÜB) 397 Tab. 93: Geplante Ver- und Entsorgungsflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 403 Tab. 94: Geplante Grünflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 408 Tab. 95: Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 412 Tab. 96: Eingetragene Kulturdenkmale 414 Tab. 97: Bodendenkmale der Vor- und Frühgeschichte 415 Tab. 98: Kulturdenkmale – Archäologie des Mittelalters 417

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 14

1.3 Verzeichnis: Pläne / Abbildungen

Abb. 1: § 1 BauGB 29 Abb. 2: § 5 BauGB 33 Abb. 3: Übersicht über die Einteilung des FNP-Planungsatlas 51 Abb. 4: Regionen und Landkreise 79 Abb. 5: Angrenzende Gemeinden und Verwaltungsräume 81 Abb. 6: Räumliche Gliederung der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 83 Abb. 7: Entwicklung der Wohnbevölkerung in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen 89 Abb. 8: Altersgliederung der Bevölkerung in Baden-Württemberg 91 Abb. 9: Bevölkerungspyramide für die Stadt Aalen (1999) 92 Abb. 10: Wesen und Grundlagen der Stadt Aalen 133 Abb. 11: Landesplanerische Raumkategorien 145 Abb. 12: Region Ostwürttemberg 153 Abb. 13: Regionalplan Ostwürttemberg (Strukturkarte) 175 Abb. 14: Regionalplan Ostwürttemberg (Raumnutzungskarte) 177 Abb. 15: Regionalplan Ostwürttemberg (Legende zur Raumnutzungskarte) 179 Abb. 16: Künftige Entwicklung der Bevölkerung in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2050*) 185 Abb. 17: Menschliche Grundfunktionen 201 Abb. 18: Flächennutzungsplan für Aalen-Kernstadt (M. 1:15.000) 227 Abb. 19: Flächennutzungsplan für Aalen-Weststadt (M. 1:15.000) 237 Abb. 20: Flächennutzungsplan für Aalen-Waldhausen (M. 1:15.000) 245 Abb. 21: Flächennutzungsplan für Aalen-Ebnat (M. 1:15.000) 255 Abb. 22: Flächennutzungsplan für Aalen-Unterkochen (M. 1:15.000) 265 Abb. 23: Flächennutzungsplan für Aalen-Dewangen (M. 1:15.000) 273 Abb. 24: Flächennutzungsplan für Aalen-Fachsenfeld (M. 1:15.000) 279 Abb. 25: Flächennutzungsplan für Aalen-Wasseralfingen (M. 1:15.000) 291 Abb. 26: Flächennutzungsplan für Aalen-Hofen (M. 1:15.000) 299 Abb. 27: Flächennutzungsplan für die Gemeinde Essingen (M. 1:15.000) 311 Abb. 27a Flächennutzungsplan für die Gemeinde Essingen (M. 1:15.000) 312 Abb. 28: Flächennutzungsplan für die Gemeinde Hüttlingen (M. 1:15.000) 319

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1.4 Quellenangaben

1. Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg Innenministerium Baden-Württemberg (Stuttgart) 12.12.1983

2. Regionalplan Ostwürttemberg 2010 Regionalverband Ostwürttemberg (Schwäbisch Gmünd) 03.04.1996

3. Stadtleitbild für die Stadt Aalen Image-Broschüre der Stadt Aalen 10/1994

4. Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Aalen Dr. Brenner + Münnich - Beratende Ingenieure VBI (Aalen) mit SEP Stadt Entwicklung Planung (München) 08/1995

5. Sozialplan der Stadt Aalen Städt. Sozialamt 06/1997

6. Kindergarten-Bedarfsplan der Stadt Aalen 1993-1996 Städt. Sozialamt / Stadtplanungsamt 28.10.1993

7. Markt- und Standortgutachten für die Stadt Aalen Gfk-Marktforschung (Nürnberg) 10/1996

8. Die Flächennutzungsplanung - Bestandsaufnahme und Perspektive für die Kommunale Praxis Difu-Beiträge zur Stadtforschung / Nr.20 Deutsches Institut für Urbanistik (Berlin) 1996

9. Technikunterstützte Informationsverarbeitung bei der Stadt Aalen Sitzungsvorlage des städt. Organisationsamtes 05/1997

10. Landschaftsplanung in Baden-Württemberg ( 1 + 2 ) Richtlinien für Kommunale Landschafts- und Grünordnungspläne BWGZ-Nr. 19 v. 15.10.1980

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 16

11. SCHULVERWALTUNG B.-W. "Blick ins nächste Jahrtausend: Entwicklung der Schülerzahlen an den öffentlichen Schulen" Heft 6/1997 / S.123f

12. Baden-Württemberg in Wort und Zahl Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Heft 5/1997

13. Strukturdaten der Region Ostwürttemberg WiRO Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg Schwäbisch Gmünd, 03/1997

14. Radverkehr Aalen – Maßnahmenkatalog Tiefbauamt Aalen, 03/1993

15. Wirtschaftsmagazin der Stadt Aalen 07/1997

16. Baden-Württemberg in Wort und Zahl (Landesinformationssystem 1/2000) Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Heft 3/2000

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Seite 17

1.5 Träger öffentlicher Belange / Sonstige Beteiligte

Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 21 Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart

Landratsamt Ostalbkreis -Umwelt und Gewerbeaufsicht IV/42 Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen

Regionalverband Ostwürttemberg Universitätspark 1 73525 Schwäbisch Gmünd

Autobahnbetriebsamt Heidenheim Bergstr. 4, 89518 Heidenheim

Landratsamt Ostalbkreis -Baurecht und Naturschutz IV/41 Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen

IHK Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg Ludwig-Erhardt-Str. 1, 89520 Heidenheim

Landratsamt Ostalbkreis -Wald und Forstwirtschaft III Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen

Handwerkskammer Ulm Olgastr. 72, 89073 Ulm

Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Berg-bau Baden-Württemberg Albertstr. 5, 79104 Freiburg

Oberfinanzdirektion Stuttgart Talstr. 40, 70188 Stuttgart

Regierungspräsidium Stuttgart - Ref. 25, Denkmalpflege Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart

Arbeitsamt Aalen Julius-Bausch-Str. 12, 73430 Aalen

Polizeidirektion Aalen Böhmerwaldstr. 20, 73431 Aalen

Landratsamt Ostalbkreis -Flurneuordnung und Landentwicklung IV/45 Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen

Landratsamt Ostalbkreis -Landwirtschaft IV/44 Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen

Landratsamt Ostalbkreis -Vermessung und Geoinformationen II/23 Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen

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Deutsche Post Bauen GmbH NL Frankfurt Büro Karlsruhe Postfach 2206, 76010 Karlsruhe

Kommunalverband f. Jugend und Soziales Baden-Württemberg Postfach 106022, 70049 -Stuttgart

T-Com PTJ 23 Produktionsmanagement Pfaffenweg 35, 89231 Neu-Ulm

Süddeutscher Rundfunk Neckarstr. 230, 70190 Stuttgart

Landratsamt Ostalbkreis -Schulen und Bildung II/21 Stuttgarter Straße 41

Regierungspräsidium Stuttgart Straßenwesen und Verkehr Bezirksstelle Ellwangen Marktplatz 3, 73479 Ellwangen

Fachhochschule Aalen Beethovenstr. 1, 73430 Aalen

Landesamt für Straßenwesen Baden-Württemberg Krailenshaldenstr. 44, 70469 Stuttgart

Wehrbereichsverwaltung V (Stuttgart) Heilbronner Str. 186, 70191 Stuttgart

RBS Regional-Bus-Stuttgart GmbH -Außenstelle Aalen- Bahnhofstraße 24, 73430 Aalen

DB Service Immobilien GmbH Niederlassung Karlsruhe Bahnhofstraße 5, 76137 Karlsruhe

OVA Aalen Gartenstr. 127-129, 73430 Aalen

Bundesvermögensamt Stuttgart Olgastraße 13, 70182 Stuttgart

Omnibusverkehr Beck & Schubert Habsburger Str. 6, 73432 Aalen

Staatl. Hochbauamt II Ulm (Bund) Grüner Hof 2, 89073 Ulm

Omnibusunternehmen Lang Dorfstraße 36, 73453 Leinroden

Staatl. Vermögens- und Hochbauamt Schwäbisch Gmünd Rektor-Klaus-Str. 76, 73525 Schwäbisch Gmünd

Zweckverband Landeswasserversorgung Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart

Staatl. Liegenschaftsamt Ulm Griesbachstr. 30, 89073 Ulm

Stadtwerke Aalen Zweckverband Rombachgruppe Im Hasennest 9, 73433 Aalen

Deutscher Wetterdienst Am Scharrenberg 17, 70376 Stuttgart

Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung Rathaus, 89551 Königsbronn

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

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Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg Blaufelder Str. 23, 74564 Crailsheim

Wasserverband Kocher-Lein Kirchbachhalde 8, 73553 Alfdorf

Zweckverband Abwasserklärwerk Niederalfingen Rathaus Aalen, 73430 Aalen

EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG ODR Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen

Abwasserzweckverband Lauter-Rems Rathaus Heubach Hauptstr. 53, 73540 Heubach

EnBW Regional AG Kriegsbergstr. 32, 70174 Stuttgart

GOA Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH Graf-von-Soden-Straße 7, 73525 Schwäbisch Gmünd

RWE Rheinisch Westfälische Elektrizitätswerk-AG Kruppstr. 5, 45128 Essen

BEB Erdgas und Erdöl GmbH Riethorst 12, 30659 Hannover

GVS Gasversorgung Süddeutschland GmbH Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart

Zweckverband Gewerbegebiet Dauerwang Geschäftsstelle (Herr Maier) Marktplatz 30, 73430 Aalen

Deutsche Transalpine Ölleitung GmbH (TAL) Truderinger Str. 9, 81677 München

Stadt Aalen -Ordnungsamt -Bauordnungsamt -Stadtwerke -Freiwillige Feuerwehr

Fernleitungsbetriebsgesellschaft FBG Hohlstr. 12, 55743 Idar-Oberstein

Touristikgemeinschaft Ostalb-Limes

Marktplatz 2, 73430 Aalen

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 20

Kirchen Ev. Kirche Kath. Kirche Ev. Kirchenpflege Wilhelm-Merz-Str. 13, 73430 Aalen

Kath. Gesamt-Kirchenpflege Friedrichstr. 53, 73430 Aalen

Ev. Pfarramt Aalen Dekanstr. 4, 73430 Aalen

Kath. Pfarramt Salvator Bohlstr. 3, 73430 Aalen

Ev. Pfarramt Unterrombach Fuchsweg 24, 73434 Aalen

Kath. Pfarramt St. Maria Marienstr. 5, 73431 Aalen

Ev. Kirchengemeinde Fachsenfeld (für Fachsenfeld, Dewangen u. Hüttlingen) Waiblinger Str. 15, 73434 Aalen

Ökumenisches Gemeindezentrum Peter und Paul Auf der Heide 3, 73431 Aalen

Ev. Pfarramt Unterkochen (für Unterkochen und Ebnat) Kopernikusstr. 9, 73432 Aalen

Kath. Pfarramt St. Bonifatius Weilerstr. 109, 73434 Aalen

Ev. Pfarramt Wasseralfingen Bismarckstr. 89, 73433 Aalen (auch für Hofen)

Kath. Pfarramt Unterkochen Vorderer Kirchberg 30, 73432 Aalen

Ev. Pfarramt Essingen Kirchgasse 14, 73457 Essingen

Kath. Pfarramt Dewangen Leintalstr. 22, 73434 Aalen

Kath. Pfarramt Ebnat Graf-Hartmann-Str. 18, 73432 Aalen

Ev. Kirchengemeinde Aalen Martinskirche, Pfarramt IV Zebertstraße 39, 73431 Aalen (für Waldhausen und Lauchheim) Kath. Pfarramt Fachsenfeld

Kirchstr. 38, 73434 Aalen Kath. Pfarramt St. Nikolaus

Deutschordenstr. 12, 73432 Aalen Kath. Pfarramt Wasseralfingen

Stephansplatz 7, 73433 Aalen Kath. Pfarramt St. Georg

Pfarrgasse 3, 73433 Aalen Kath. Pfarramt Essingen

Heerweg 19, 73457 Essingen Kath. Pfarramt Hüttlingen

Goldshöfer Str. 1, 73460 Hüttlingen

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 21

1.6 Nachbargemeinden und angrenzende Verwaltungsgemeinschaften

Bürgermeisteramt Essingen Rathausgasse 9, 73457 Essingen

Bürgermeisteramt Königsbronn Herwartstr. 2, 89551 Königsbronn

Bürgermeisteramt Hüttlingen Schulstr. 10, 73460 Hüttlingen

Bürgermeisteramt Lauchheim Hauptstr. 28, 73466 Lauchheim

------------------------- Bürgermeisteramt Abtsgmünd Rathausplatz 1, 73453 Abtsgmünd

Bürgermeisteramt Mögglingen Hauptstr. 29, 73563 Mögglingen

Bürgermeisteramt Bartholomä 73566 Bartholomä

Bürgermeisteramt Neresheim Hauptstr. 20, 73450 Neresheim

Bürgermeisteramt Bopfingen Marktplatz 1, 73438 Bopfingen

Bürgermeisteramt Neuler Hauptstr. 3, 73491 Neuler

Bürgermeisteramt Heidenheim Grabenstr. 15, 89522 Heidenheim

Bürgermeisteramt Oberkochen Postfach 1349, 73447 Oberkochen

Bürgermeisteramt Heubach Hauptstr. 53, 73540 Heubach

Bürgermeisteramt Rainau Schlossberg 12, 73492 Rainau

Bürgermeisteramt Heuchlingen 73572 Heuchlingen

Bürgermeisteramt Steinheim Hauptstr. 24, 89555 Steinheim am Albuch

Bürgermeisteramt Westhausen

73463 Westhausen

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bopfingen mit den Gemeinden Kirchheim/Ries und Riesbürg, Rathaus Marktplatz 1, 73441 Bopfingen

Gemeindeverwaltungsverband „Kapfenburg“ Jahnstraße 2, 73463 Westhausen

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Ellwan-gen, Rathaus Postfach 1354, 73473 Ellwangen

Gemeindeverwaltungsverband „Rosenstein“ Rathaus, 73540 Heubach

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Heidenheim mit der Gemeinde Nattheim Rathaus, 89552 Heidenheim

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 22

1.7 Verfahrensdaten: Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Aufstellungsbeschluss für FNP-Änderung 15.03.1989 Gem. Ausschuss der VG Aalen (§ 1)

Erste Vorstellung und Beratung des neuen FNP 2000 (1. Vorentwurf des Stadtplanungsamtes vom 04.04.1989 für die Gesamtstadt Aa-len)

20.04.1989 GR Aalen (§ 531)

Vorstellung und Beratung des FNP 2010 für die ganze Verwaltungsgemeinschaft Aa-len (Vorentwurf vom 13.11.1990)

29.11.1990 WiA Aalen 20.12.1990 GR Essingen 05.12.1990 GR Hüttlingen

Vorstellung und Beratung des FNP 2005 (Vorentwurf vom 26.02.1991) mit erstem Vorentwurf des Landschaftsplans vom 08.03.1991

09.04.1991 GR Aalen 18.04.1991 GR Aalen 26.04.1991 GR Aalen 11.12.1992 Billigung des FNP 2005 (Vorentwurf vom 11.12.1992) durch Beschluss des Gem.

Ausschusses der VG Aalen (§ 3) 22.03.1993 Beginn des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens

(Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden)

Beteiligung der Bürger: 21.06.1993 Stadt Aalen 22.06.1993 Stadt Aalen 14.06.1993 Gemeinde Essingen 15.06.1993 Gemeinde Hüttlingen

Beratungen über die "Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens" (Sitzungsvorlage vom 07.07.1994 des Stadtplanungsamtes)

24.08.1994 GR und ORe der Stadt Aalen 25.08.1994 GR und ORe der Stadt Aalen

(§ 156 - 159) 15.09.1994 GR Essingen (§ 181) 19.09.1994 GR Hüttlingen 28.11.1994 Zustimmung des Gem. Ausschusses der VG Aalen zur "Auswertung des frühzeitigen

Beteiligungsverfahrens" (Sitzungsvorlage vom 11.11.1994) (FNP: § 1 / LP: § 2)

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 23

30.07.1997 Abschluss der Arbeiten zur Fertigung des FNP-Entwurfs und LP-Entwurfs Ortsübliche Bekanntmachung der 1. öffentlichen Auslegung

25.02.1998 Amtsblatt der Stadt Aalen (StadtInfo) 28.02.1998 Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen 28.02.1998 Amtsblatt der Gemeinde Hüttlingen 09.03.1998 1. öffentliche Auslegung des FNP-Entwurfs vom 30.07.1997 bis (mit integriertem LP-Entwurf) einschl. Erläuterungsbericht 09.04.1998

Beratungen über die Auswertung der Bedenken und Anregungen (Sitzungsvorlagen vom 05.05.1999, 27.05.1999 / 23.07.1999)

15.07.1999 GR und ORe der Stadt Aalen (§ 141/142) 22.07.1999 GR Essingen 22.07.1999 GR Hüttlingen 28.07.1999 Gem. Ausschuss der VG Aalen (§ 4)

(Zustimmung zum „Ergebnis der Prüfung“ und Billigung der FNP-Neufassung)

Ortsübliche Bekanntmachung der 2. öffentlichen Auslegung: 15.09.1999 Amtsblatt der Stadt Aalen (StadtInfo) 11.09.1999 Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen 11.09.1999 Amtsblatt der Gemeinde Hüttlingen 23.09.1999 2. öffentliche Auslegung des FNP-Entwurfs vom 28.07.1999 bis (mit integriertem LP-Entwurf) 07.10.1999 ab 25.02.2000 Vereinfachtes Änderungs- und Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB

Beratungen über die Auswertung der Bedenken und Anregungen (Sitzungsvorlagen vom 20.01.2000 / 03.04.2000)

13.03.2000 OR Unterkochen (§ 17) 14.03.2000 OR Wasseralfingen (§ 16) 22.03.2000 OR Fachsenfeld (§ 21) 27.03.2000 OR Hofen (§ 14) 29.03.2000 OR Ebnat (§ 16) 30.03.2000 OR Dewangen (§ 28) 06.04.2000 ATUS Aalen (§ 545) 13.04.2000 GR Aalen (§ 91) 13.04.2000 GR Essingen 09.03.2000 GR Hüttlingen 02.05.2000 Gem. Ausschuss der VG Aalen (§ 1)

(Zustimmung zum „Ergebnis der Prüfung“ und Billigung des geänderten FNP-Entwurfs)

Ortsübliche Bekanntmachung der 3. öffentlichen Auslegung

24.05.2000 Amtsblatt der Stadt Aalen (StadtInfo) 27.05.2000 Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen 27.05.2000 Amtsblatt der Gemeinde Hüttlingen

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05.06.2000 3. öffentliche Auslegung des FNP-Entwurfs vom 02.05.2000 bis (mit integriertem LP-Entwurf) 19.06.2000

Beratungen über die Auswertung der Bedenken und Anregungen sowie Feststellung des Flächennutzungsplans (mit integriertem Landschaftsplan) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen vom 02.05.2000 und Billigung des Erläuterungsberichtes vom 02.05.2000/ergänzt am 31.07.2000 (Sitzungsvorlage vom 31.07.2000/01.09.2000)

09.11.2000 ATUS Aalen (§ 638) 16.11.2000 GR Aalen (§ 265) 26.10.2000 GR Essingen (§ 149) 09.11.2000 GR Hüttlingen 21.11.2000 Gem. Ausschuss der VG Aalen (§ 2)

-Feststellungsbeschluss- 22.11.2000 Mitteilung: „Ergebnis der Prüfung“ 09.03.2001 Antrag auf Genehmigung des FNP beim Regierungspräsidium Stuttgart 08.06.2001 Genehmigung des FNP für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen

(mit sechs ausgenommenen Planungen) 22.10.2001 Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen (§ 1)

(Ergänzte Auswertung / Erneute Abwägung) — Ergänzender Feststellungsbeschluss —

25.10.2001 Mitteilung: „Ergebnis der Prüfung“ 20.12.2001 1. Antrag auf Nachgenehmigung des FNP beim Regierungspräsidium Stuttgart 18.03.2002 2. Antrag auf Nachgenehmigung des FNP beim Regierungspräsidium Stuttgart 25.03.2002 Nachgenehmigung von zwei Planungen des FNP für die VG Aalen

(drei Planungen von der Genehmigung weiterhin ausgenommen) 11.04.2002 ATUS Aalen (§ 535) 18.04.2002 GR Aalen (§ 71) 25.04.2002 OR Dewangen (§ 507) 30.04.2002 OR Wasseralfingen (§ 511) 15.05.2002 OR Fachsenfeld (§ 520) 18.06.2002 Nachgenehmigung der geplanten Wohnbaufläche „Treppach-West“ 27.06.2002 ATUS Aalen (§ 557) 04.07.2002 GR Aalen (§ 123) 11.07.2002 Gem. A. d. VG Aalen (§ 1) — Beitrittsbeschluss —

Öffentliche Bekanntmachung der FNP-Genehmigung: 28.08.2002 Stadt Aalen (Amtl. Bekanntmachungen: StadtInfo) 24.08.2002 Gemeinde Essingen (Mitteilungsblatt) 24.08.2002 Gemeinde Hüttlingen (Amtsblatt) 28.08.2002 Wirksamwerden des „Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aa-

len“ in der Fassung vom 02.05.2000 / 22.10.2001 / 11.07.2002

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2. VORBEMERKUNGEN ZUM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN

2.1 Rechtliche Grundlagen 2.2 Wesen und Wirkungen des Flächennutzungsplans 2.3 Bisherige Vorbereitende Bauleitplanung 2.4 Anlass und Verfahren der FNP-Fortschreibung 2.5 Kartengrundlagen und Plandarstellungen

2.6 Landschaftsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen

2.7 Konflikte zwischen Landschaftsplan und Flächennutzungsplan sowie Vorschläge zu deren Bewältigung

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

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2.1 Rechtliche Grundlagen

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie das Raumordnungsgesetz des Bundes bilden den programmatischen und zum Teil organisatorischen Rahmen für die Raumordnung, die sowohl übergeordnete und koordinierende Fachplanung als auch gesellschaftspolitische Aufgabe ist. So enthält § 2 ROG verbindliche Grundsätze, an denen sich Planungen und Maßnahmen zur räumli-chen Ordnung zu orientieren haben. Ziel ist dabei die Schaffung und Sicherung von Lebensräumen, in denen sich der Mensch geistig, körperlich und seelisch gesund entwickeln kann. Das Städtebaurecht fällt in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und ist in Art. 74 Nr. 18 GG (Grundgesetz) für das "Bodenrecht" und Art. 75 Nr. 4 GG für die "Bodenverteilung - Raumordnung" festgelegt und ist damit bundeseinheitlich geregelt. Maßgebliches Städtebau-Gesetz ist das Bauge-setzbuch (BauGB), das ab 01.07.1987 das Bundesbaugesetz (in Kraft getreten am 30.06.1961) er-setzt und seit 01.01.1998 in aktueller Neufassung vorliegt. Die Bauleitplanung ist ein Teil des öffentlichen Baurechts. Zum öffentlichen Baurecht gehören sämt-liche rechtlichen Regelungen über die Nutzung von Grund und Boden durch bauliche Anlagen. Die Aufgabe der Bauleitplanung besteht in der Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Sie legt damit die rechtliche Qualität des Bodens (Bauland, Bauerwar-tungsland, Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen usw.) fest. Die Bauleitplanung ist somit das planungsrechtliche Instrument einer vorausschauenden Umweltplanung und eines vorsorgenden Umweltschutzes, in deren Mittelpunkt der Mensch mit seinen vielfältigen Ansprüchen steht. Die wichtigsten Planungsleitsätze sind in § 1 Abs.5 BauGB formuliert:

"Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und ei-ne dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln."

Gegenüber dem Bundesbaugesetz wurden in das Baugesetzbuch eine Reihe neuer zu berücksichti-gende Anforderungen und Ziele eingeführt:

�� sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden ��Belange des Naturhaushalts �� Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile ��Bevölkerungsentwicklung, Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und Be-

dürfnisse der Familien sowie der jungen und alten Menschen und der Behinderten ��Sport, Freizeit, Erholung �� Belange der Wirtschaft mit ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer

verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung �� Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen ��Sicherung von Rohstoffvorkommen ��Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege

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In die aktuelle Fassung des Baugesetzbuches vom 18.08.1997 sind einige neue planerische Grund-sätze aufgenommen worden:

�� Förderung kostensparenden Bauens

��Umweltschützende Belange

��Berücksichtigung der Eingriffs-/Ausgleichsthematik Das Baugesetzbuch geht von einer Zweistufigkeit der Bauleitplanung (§1 - §13) aus:

�� Flächennutzungsplan (FNP) als Vorbereitender Bauleitplan (§5 - §7)

�� Bebauungsplan (BPl.) als Verbindlicher Bauleitplan (§8 - §13)

Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bauleitplänen sind mehrere Gebote zu beachten:

�� Planungspflicht § 1 Abs.3 BauGB �� Anpassungsgebot

(Ziele der Raumordnung und Landesplanung) § 1 Abs.4 BauGB �� Abstimmungsgebot

(Bauleitpläne benachbarter Gemeinden) § 2 Abs.2 BauGB �� Bodenschutzklausel § 1a Abs.1 BauGB �� Abwägungsgebot § 1 Abs.6 BauGB �� Entwicklungsgebot § 8 Abs.2 BauGB

(Bebauungspläne aus FNP) Träger der Bauleitplanung sind die Gemeinden (§ 2 Abs.1 BauGB). Sie stellen Bauleitpläne in eigener Verantwortung auf. Die Bauleitplanung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde und ist durch Art. 28 Abs.2 Satz 1 GG (kommunale Selbstverwaltungsgarantie) geschützt. Die Gemeinden haben damit im Rahmen ihrer Planungshoheit das Recht und die Pflicht, Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist (§ 1 Abs.3 BauGB "Aufgabe und Grundsätze der Bauleitplanung"). Als Folge der kommunalen Gebietsreform Mitte der 70er Jahre entstand die Flächenstadt Aalen mit 7 Stadtbezirken. Am 01.01.1975 wurde die "Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Aalen" (VG Aalen) gebildet, die aus der Stadt Aalen und den beiden angrenzenden Gemeinden Essingen und Hüttlin-gen besteht. Die Stadt Aalen (erfüllende Gemeinde) erfüllt gem. der Vereinbarung vom 18.06.1974 für die Gemeinden Essingen und Hüttlingen die Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbands (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft). Die erfüllende Gemeinde erfüllt dabei anstelle der Nach-bargemeinden in eigener Zuständigkeit die Vorbereitende Bauleitplanung (Erfüllungsaufgabe). Maßgebliches und beschließendes Gremium ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsge-meinschaft.

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Aufgrund der -neuen- siedlungsstrukturellen Situation, der veränderten funktionellen Verflechtun-gen und der erweiterten raumstrukturellen Möglichkeiten wurde 1979 ein "gemeinsamer Flächen-nutzungsplan" gem. § 204 BBauG aufgestellt; damit sollten die städtebauliche Entwicklung durch eine nachbarschaftliche Planungskoordination besser gesteuert und ein gerechter Ausgleich der verschiedenen Belange ermöglicht werden. Das Ergebnis dieser "Gemeinschaftslösung" ist ein einheitlicher, die einzelgemeindlichen Pla-nungsgrenzen überspringender Flächennutzungsplan. Die Planungshoheit der beteiligten Gemein-den für ihr eigenes Gemeindegebiet bleibt erhalten. Abb. 1: § 1 BauGB

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2.2 Wesen und Wirkungen des Flächennutzungsplans

Im Rahmen der zweistufigen kommunalen Bauleitplanung stellt der Flächennutzungsplan (FNP) den "Vorbereitenden Bauleitplan" dar. Der Flächennutzungsplan ist ein raumwirksamer Ziel- und Leitplan, der darlegt, wie aufgrund der politischen Willensbildung im Gemeinderat die städtebauliche Neuordnung und Fortentwicklung verlaufen soll. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte "Art der Bodennutzung" nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Er ist bezüglich der baulichen und sonstigen Nutzungen das maßgebliche Planungsinstrument; im Sinne einer geordne-ten städtebaulichen Entwicklung ist es Aufgabe des Flächennutzungsplans, die Verträglichkeit un-terschiedlicher Nutzungen durch eine entsprechende räumliche Verteilung sicherzustellen. Er ist ein integrierendes Planwerk, in dem methodisch und organisatorisch eine Vielzahl von räum-lich, fachlich und zeitlich voneinander abhängigen planerischen Aktivitäten zusammengefasst und koordiniert werden müssen. Der Flächennutzungsplan stellt eine Angebotsplanung dar, trifft aber bezüglich der maßnahmenbezogenen Umsetzung oder hinsichtlich der Reihenfolge der Verwirkli-chung keine abschließende Regelung. Der Geltungsbereich des -gemeinsamen- "Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen" umfasst das gesamte Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen; der zugehörige Landschaftsplan wird integriert. Die Geltungsdauer von Flächennutzungsplänen beträgt in der Regel 10 - 15 Jahre, weil nur für diesen Zeitraum die "voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde" hinreichend konkret absehbar sind. Zum Zwecke einer kontinuierlichen Stadtplanung ist der Flächennutzungsplan als Gesamtplanung durch-aus auf Langfristigkeit angelegt; d.h. er wird nicht nach Ablauf eines Zieljahres unwirksam. (Im Hin-blick auf verschiedene Daten und Prognosen musste bei der Ausarbeitung des FNP-Entwurfs ein Bezugsjahr zugrundegelegt werden. Die Planungen beziehen sich auf das Zieljahr 2010. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan und hat keine unmittelbare rechtsver-bindliche Außenwirkung, z.B. für Grundstückseigentümer, Bauherren und Planer; seine Rechtsnatur ist weder Rechtsnorm (wie der Bebauungsplan als örtliche Satzung) noch Verwaltungsakt. Er ist da-her nicht anfechtbar; eine Normenkontrolle ist nicht zulässig. Der Flächennutzungsplan der VG Aa-len wird vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft festgestellt und muss gem. § 6 Abs.1 BauGB dem Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmi-gung vorgelegt werden. Nach § 6 Abs.5 BauGB ist die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen; damit wird der Flächennutzungsplan wirksam. Für öffentliche Planungsträger, die an der FNP-Fortschreibung beteiligt gewesen sind, kann der Flä-chennutzungsplan eine Bindungswirkung entfalten; sie haben ihre Planungen dem Flächennut-zungsplan anzupassen, soweit sie ihm nicht im Verfahren widersprochen haben (§ 7 BauGB). Für die Gemeinde selbst entfaltet der Flächennutzungsplan aber stets Bindungswirkung, da sie gem. § 8 Abs.2 BauGB verpflichtet ist, Bebauungspläne aus diesem zu entwickeln (Entwicklungsgebot).

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Der Flächennutzungsplan schafft also noch kein Baurecht und hat grundsätzlich keine unmittelbare Auswirkung gegenüber dem -bauwilligen- Bürger. Er muss deshalb auf der zweiten Stufe der Bau-leitplanung durch eine weitere, detaillierte Planung konkretisiert werden. Die Präzisierung und Um-setzung des Flächennutzungsplans erfolgt in der Regel durch den verbindlichen Bauleitplan, den Bebauungsplan, sowie durch Vorhaben- und Erschließungspläne (§ 12 BauGB). Der Bebauungsplan wird als gemeindliche Satzung beschlossen (§ 10 BauGB). Nach § 34 Abs.4 Satz 1 kann die Gemeinde bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammen-hang bebaute Ortsteile festlegen (Festlegungs- und Abrundungssatzung), wenn diese Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sind. Das Vorliegen eines Flächennutzungsplans ist Voraussetzung für den Erlass einer solchen Satzung, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Gegenüber dem Bürger kann der Flächennutzungsplan bei nicht-privilegierten Vorhaben im Außen-bereich mittelbare Wirkung entfalten. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs.3 BauGB. Jede öffentliche bodennutzungsrelevante Planung hat Auswirkungen auf die Verwertbarkeit, den Grundstückswert und die Nutzungsmöglichkeiten. Ein Flächennutzungsplan selbst kann weder Bau-landqualität begründen noch entziehen. Änderungen von Darstellungen im Flächennutzungsplan können daher keinen "Planungsschaden" zur Folge haben.

��Agrarland

��Bauerwartungsland wirksamer Flächennutzungsplan vorhanden

��Rohbauland Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

��Baureife Grundstücke nach Bodenordnung und Herstellung der Erschließungsanlagen

Der Inhalt von Flächennutzungsplänen ist in § 5 BauGB vorgegeben; der Darstellungskatalog ist nicht abschließend. Die Darstellungen und Inhalte des Flächennutzungsplans müssen sich am Grundsatz der Erforder-lichkeit orientieren. Damit soll gewährleistet werden, dass sich auch im Flächennutzungsplan der Umfang der Darstellungen an den Grundsätzen der Bauleitplanung des § 1 BauGB orientiert. Dies gilt insbesondere für die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die Planungsgrundsätze des § 1 Abs.5 BauGB und das Erfordernis der gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander. Flächennutzungspläne enthalten in erster Linie Darstellungen, die Ausdruck der planerischen Ent-scheidungen der Gemeinde sind. Sie geben den ordnenden und gestaltend wirkenden Planungswil-len und die Entwicklungsziele für das gesamte Gemeindegebiet wieder. Daneben enthalten die Plä-ne in der Regel auch Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke. Kennzeichnungen sind solche Planzeichen, die Hinweise zu besonderen Eigenschaften von Flächen geben (z.B. Einwirkungen aus dem Untergrund oder aus der Nachbarschaft).

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Nachrichtlich übernommen werden solche Flächennutzungen, die bereits nach anderen fachgesetz-lichen Vorschriften verbindlich geregelt sind, die also zu ihrer Verwirklichung keiner Darstellung mehr im Flächennutzungsplan bedürfen und auf deren Inhalte die Gemeinde auch keinen planeri-schen Einfluss mehr hat. Bestehen solche Planungen noch nicht in rechtlich verbindlicher Form, so sind sie im Flächennutzungsplan zu vermerken. Hierbei ist von Bedeutung, dass der Flächennutzungsplan als Vorbereitender Bauleitplan nicht nur der Regelung der baulichen Nutzungen dient, sondern eine Vielzahl weiterer Bodennutzungen (z.B. Grünflächen, Wald, Flächen für die Landwirtschaft, landschaftspflegerische Maßnahmeflächen, Flä-chen für Aufschüttungen und Abgrabungen, usw.) zu berücksichtigen hat. Ergänzend zu § 5 BauGB wirken auf den Inhalt des Flächennutzungsplans die Baunutzungsverord-nung (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, BauNVO 1990) und die Planzeichen-verordnung (Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhal-tes, PlanzVO 1990). Während die Baunutzungsverordnung im wesentlichen Vorschriften über Art und Maß der baulichen Nutzung enthält, regelt die Planzeichenverordnung die Planzeichen und Planunterlagen, die für Bauleitpläne zu verwenden sind.

___________________________________ Gem. § 5 Abs. 5 BauGB ist dem Flächennutzungsplan ein Erläuterungsbericht beizufügen. Der Erläu-terungsbericht wird vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft beschlossen; er ist aber nicht Bestandteil des Flächennutzungsplans selbst, er nimmt auch nicht an der Genehmigung teil. Das Stadtplanungsamt Aalen ist mit der Ausarbeitung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen beauftragt.

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Abb. 2: § 5 BauGB

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2.3 Bisherige Vorbereitende Bauleitplanung

2.3.1 Erster gemeinsamer Flächennutzungsplan (FNP 1990)

Bereits vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23.06.1960 gab es im Raum Aalen Planungen zur Bodennutzung, wobei besonders zu erwähnen wären der Stadtbauplan-Entwurf für die Oberamtsstadt Aalen vom 28.04.1930 und der Raumordnungsplan Aalen vom 11.05.1940, sowie die beiden rechtskräftigen Baugebietspläne von Aalen (17.06.1960) und Wasseralfingen (03.05./21.06.1956). Der konkrete Planungsanlass für einen Flächennutzungsplan ergab sich durch die Verwaltungs- und Gebietsreform (Eingemeindungen), der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Aalen und der daraus resultierenden enormen Vergrößerung des Planungsraumes Mitte der 70er Jahre. Dabei mussten Integrationsprobleme der neuen Flächenstadt Aalen ebenso gelöst werden wie die Erarbeitung eines räumlich-funktionellen Gesamtkonzeptes für die Verwaltungsgemeinschaft unter Einbeziehung der wesentlich verbesserten gemeinsamen Entwicklungsmöglichkeiten nötig war. Aber auch die Frage der zukünftigen zentralörtlichen Bedeutung der Stadt Aalen, und die z.T. negative Entwicklung der Bevölkerungszahl, verbunden mit einer regionalbedingten wirtschaftlichen Strukturschwäche, machten die Aufstellung des Flächennutzungsplans dringend erforderlich. Erstes Ergebnis einer neuen Planungskonzeption für die zukünftige städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den Raum Aalen war der sog. Überbrückungs-Flächennutzungsplan (Entwurf vom 22.11.1974) für die Stadt Aalen mit den Stadtbezirken Unterrombach, Waldhausen, Ebnat, Unterko-chen, Dewangen, Fachsenfeld (Billigungsbeschluss des Gemeinderates vom 20.02.1975). Es folgte der erste Flächennutzungsplan-Vorentwurf 1977 - 1990 für das Gebiet der Verwaltungsge-meinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen. Dort waren ca. 260 ha neue Wohnbauflächen und ca. 190 ha Gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. Dieser Vorentwurf wurde im Einklang mit der "Entwicklungsplanung Raum Aalen" und dem darin enthaltenen Kapitel "Entwicklungsplan Landschaft" ausgearbeitet und auf den Regionalplan-Entwurf abgestimmt. Nach einer intensiven Überarbeitungsphase und Vorabstimmung mit Trägern öffentlicher Belange wurde der Vorentwurf des Flächennutzungsplans 1979 - 1990 in den Gemeinderäten ( Aalen am 08.11.1978, Essingen am 15.03.1979, Hüttlingen am 12.02.1979 ) vorgestellt, beraten und grundsätz-lich gebilligt. Das -überarbeitete- städtebauliche Konzept sah vor, dass ca. 150 ha neue Wohnbauflächen als Hauptkontingent konzentriert dem Kernbereich Aalen-Mitte, Aalen-Weststadt, Wasseralfingen und Unterkochen zugeordnet werden und weitere ca. 70 ha auf die äußeren Aalener Stadtbezirke verteilt werden; in Anlehnung an den Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemein-schaft vom 18.03.1976 ( Aufteilung der neuen Wohnbauflächen im Verhältnis 197:16:21) sind weitere ca. 40 ha auf die Gemeinden Essingen und Hüttlingen verteilt worden.

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Die erste öffentliche Auslegung erfolgte vom 05.06. - 06.07.1981. Nachdem inhaltliche Änderungen in nahezu allen Sachbereichen erforderlich wurden -vor allem bei den Bauflächen und Straßenpla-nungen- wurde eine zweite Auslegung notwendig, die vom 09.08. - 09.09.1982 erfolgte. Nach ordnungsgemäßem Abwägen hatten sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben, die die Grundzüge der Flächennutzungsplanung berührten. Nach Prüfung der eingegangenen Bedenken und Anregungen hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft am 28.02.1983 den Flä-chennutzungsplan festgestellt. Folgendes Planungspotential war darin enthalten: Wohnbauflächen 247 ha Gemischte Bauflächen 38 ha Gewerbliche Bauflächen 183 ha Sonderbauflächen 99 ha Gemeinbedarfsflächen 40 ha Ver-/ Entsorgungsflächen 43 ha Grünflächen 100 ha __________________________________________ Summe 750 ha __________________________________________ Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Flächennutzungsplan in der maßgeblichen Fassung vom 29.06.1982 mit Erlass vom 21.07.1983, Nr. 13-2210-Fl.N.Pl. VG Aalen, genehmigt, wobei im Bereich der Gemeinde Essingen zwei Teilbereiche ausgenommen wurden. Nach entsprechenden Bekanntmachungen wurde der erste gemeinsame Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen mit dem Zieljahr 1990 am 07.08.1983 wirksam.

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2.3.2 Teiländerungen des Flächennutzungsplans

Die umfangreiche Grundlagenermittlung und Datenbeschaffung, die intensive Planbearbeitung, der großflächige Planungsraum mit deutlichen Strukturunterschieden und das mehrfache Beteiligungs-verfahren bewirkten eine erhebliche Dauer des FNP - Aufstellungsverfahrens; daher zeichnete sich bereits 1983, auch aufgrund mehrerer Bebauungsplanverfahren und von aktuellen Einzelvorhaben, ein Ergänzungs- und Anpassungserfordernis für Teilbereiche für den gerade wirksam gewordenen Flächennutzungsplan ab. Elf einzelne FNP - Änderungsverfahren wurden zum Abschluss gebracht: Tab. 1: Teiländerungen des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Aalen

Aufstellungsbeschluss Wirksam ab

_____________________________________________________________________________________ 1. Treppach-Nord (Wasseralfingen) - 28.09.84 2. Auffahrtsbühl / Bühlfeld (Ebnat) - 29.09.84 3. Hüttenbuck (Waiblingen) 10.02.84 09.11.85 5. Südlich der Kappelbergschule (Hofen) - 28.09.84 7. Sumpf (Kernstadt Aalen) 10.02.84 09.11.85 9. Schlössle-Neugarten (Lauterburg) 10.02.84 28.09.84 10. Streichhoffeld I (Essingen) 10.02.84 23.11.85 12. Roggenbühl I (Hüttlingen) 10.02.84 09.11.85 14. Nördlich der Königsberger Straße 18.03.85 03.05.86 (Unterkochen) 15. Westlich der Daimlerstraße (Weststadt) 18.03.85 12.04.86 19. Bereich Goldshöfe (Hofen/Hüttlingen) 06.07.90 16.07.92

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2.4 Anlass und Verfahren der FNP-Fortschreibung

2.4.1 Anlass zur Flächennutzungsplan-Fortschreibung

Anders als der Bebauungsplan, der die bauliche Nutzung für den Rechtsverkehr verbindlich und zeitlich unbegrenzt festlegt, ist der Flächennutzungsplan in seinen Darstellungen nicht auf Dauer, sondern auf Fortschreibung angelegt. Der Auftrag des Gesetzes geht dahin, die Art der Bodennut-zung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Die danach erforderliche "Voraussicht" ist, um überhaupt noch begründbar zu sein, auf einen bestimm-ten Zeitraum - in der Regel auf 10 bis 15 Jahre - beschränkt. Die Darstellungen der Flächennutzungs-pläne beziehen sich deshalb immer zunächst auf einen bestimmten Zeithorizont. Mit Ablauf dieser Zeit wird der Flächennutzungsplan allerdings nicht obsolet. Er bleibt wirksam, unabhängig davon, ob sich die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Plans getroffenen Prognosen und Annahmen bestätigt haben oder nicht. Es bleibt insoweit den Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit überlassen, den Flächennutzungsplan daraufhin zu überprüfen, ob er dem gesetzlichen Auftrag, die Art der Bo-dennutzung nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustel-len, noch genügt (s. Quelle Nr.8). Es ist daher geboten, dass die Gemeinden in der Regel nach Ab-lauf des Prognosehorizonts ihre Bedarfsprognosen und Planungsziele überprüfen und den Flächen-nutzungsplan entsprechend fortschreiben. Eine Vielzahl von Anlässen begründeten die Fortschreibung des ersten Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen, obwohl sich das städtebauliche Gesamtkonzept durchaus bewährt hat und im Jahr 1990 noch ein erheblicher Restansatz an geplanten, aber unbebauten Bauflächen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan vorhanden war. Dies zeigt einmal, dass die Nachfrage nach Baugrundstücken "mäßiger" war als ursprünglich angenommen, und zum anderen, dass eine ausreichende planerische Handlungs- und Entwicklungsreserve berücksichtigt worden war. Für zahl-reiche Gebiete sind Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren gewesen; für andere Baugebiete sind noch Bodenordnung und Erschließung erforderlich. Hauptproblem ist aber stets der geringe Anteil an städtischen Flächen und damit die nicht ausreichende Verfügbarkeit (von preiswerten) Bau-grundstücken durch die Kommune gewesen. Zahlreiche unterschiedlichste Planungsanlässe konnten nicht mehr in Einzeländerungsverfahren weiterverfolgt werden, da wegen des Abwägungsgebotes die städtebaulichen Gesamtzusammen-hänge zu berücksichtigen sind. Verschiedene Bebauungspläne, überwiegend im bestehenden Siedlungsbereich, konnten nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden, weil Umnutzungen im Bestand oder Erwei-terungen am Siedlungsrand erforderlich wurden; im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolg-te eine Harmonisierung der Nutzungsarten. Eine Überarbeitung der Inhalte des wirksamen Flächen-nutzungsplans war auch erforderlich, weil Ende der 70er Jahre Vorgaben für die Bodennutzung aus den beiden Ortsbausatzungen (Baugebietspläne für Aalen und Wasseralfingen) in den Vorbereiten-den Bauleitplanung berücksichtigt wurden, die nicht mehr aktuellen Verhältnissen entsprechen bzw. nicht mehr tragfähig sind für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung.

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Nachdem viele Baugebiete aus dem wirksamen Flächennutzungsplan baulich realisiert worden sind, musste die weitere bauliche Entwicklung vorbereitet werden unter Zugrundelegung neuer aktuali-sierter städtebaulicher Leitbilder. Insbesondere neue kommunale Planungsvorgaben, sonstige Fachplanungen, und auch ein gewandeltes Verständnis für eine "ökologisch-verantwortbare, öko-nomisch-tragfähige und sozial-ausgewogene nachhaltige Stadtentwicklung" im Sinne einer "Loka-len Agenda 21" sind zu beachten gewesen. Auch für andere Fachplanungen (z.B. Abwasser- und Regenwasserbeseitigung, Kläranlagen, Ver-kehrsentwicklungsplanung, Sozialplan, Kindergarten-Bedarfsplan, Schulplanung, Flurbereinigung) wurden neue bauleitplanerische Vorgaben erforderlich, um Bedarf, Maßnahmen und Auswirkungen rechtzeitig abschätzen und planen zu können. Neue Rechtsgrundlagen (z.B. Änderungen des BauGB, § 8a BNatSchG, Bodenschutzgesetz Baden-Württemberg, Wassergesetz Baden-Württemberg) und vor allem die Aufstellung des Landschafts-plans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen machten eine grundlegende Überprüfung bisheriger Inhalte des Flächennutzungsplans und die Erarbeitung neuer Planungsansätze und städtebaulicher Ziele erforderlich. Auch der -seinerzeit nicht vorhersehbare- Bevölkerungszuwachs durch Aus- und Übersiedler sowie sonstige Einwanderer seit Mitte der 80er Jahre stellte Kommunen vor sehr schwierige Aufgaben; die Verschärfung des Wohnungsproblems hatte Auswirkungen auf die Nachfrage nach Wohnraum und Wohnbauland. Nachdem das Thema "Zuwanderung" internationale Hindergründe hat und Deutsch-land (auch der Ostalbkreis) begehrtes Einwanderungsland ist, musste bei der Ausweisung von Wohnbauflächen dieser zusätzliche Bedarf berücksichtigt werden. Allerdings müssen Bebauungs-pläne durch Festsetzung entsprechender Bauformen und Bebauungsdichten differenzierter auf die unterschiedlichen Nachfragegruppen reagieren.

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2.4.2 Durchführung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Im Hinblick auf das Zieljahr 1990 des bisherigen, seit 1983 wirksamen Flächennutzungsplans (FNP 1990) wurde 1989 nach entsprechenden Vorarbeiten das formelle Bauleitplanverfahren eingeleitet: Am 15.03.1989 fasste der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft den Aufstellungs-beschluss für die Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans für das Gebiet der Ver-waltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen mit dem Ziel-jahr 2000. Im Vorfeld der Neufassung des Flächennutzungsplans wurden vom Stadtplanungsamt, insbesonde-re für Bauflächen, längerfristige und alternative Entwicklungsmöglichkeiten untersucht und aufge-zeigt unter verstärkter Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, der Erhaltung der natürli-chen Lebensgrundlagen und der erforderlichen Grün- und Freiflächen; Grundlage dazu bildeten vor-ausschauende Konzepte zu Bevölkerungsverteilung, Nutzungsstruktur, Besiedlung, Wohnfolgeein-richtungen, Standorte von Arbeitsplätzen und Erschließung. Anhand des 1. Vorentwurfs des FNP 2000 ( M. 1:10.000) i.d. F. vom 04.04.1989 des Stadtplanungs-amtes wurde dem Gemeinderat Aalen am 20.04.1989 die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung vorgestellt, und die einzelnen Planungen, insbesondere die neuen Baugebiete, mittels differenziert dargestellter Nutzungskonzepte (M. 1:2.500) für die Siedlungsbereiche erläutert. Aufgrund der vor-aussehbaren Bedürfnisse bis zum Zieljahr 2000 enthielt dieser erste Vorentwurf für die Gesamtstadt Aalen ein (unbebautes, aber) bebaubares Planungspotential von ca. 150 ha Wohnbauflächen, ca. 35 ha Gemischten Bauflächen und ca. 120 ha Gewerblichen Bauflächen; hinzuzurechnen war ein er-hebliches Baulückenpotential. Ab Mai 1989 wurden dieser Vorentwurf und die vorgesehenen Planungen für die einzelnen Stadtbe-zirke in den Ortschaftsräten erläutert und beraten. Für Waldhausen und Ebnat erfolgte zusätzlich die Abstimmung mit dem Flurbereinigungsverfahren. Mehrfache Beratungen in den Gremien, unter-schiedliche weitere Einzelanlässe sowie verwaltungsseitige Besprechungen und Abstimmungen hatten eine ständige Überarbeitung und Änderung des FNP -Vorentwurfs zur Folge, wobei stets Standortalternativen gesucht und untersucht wurden. Die Gemeinde Hüttlingen hatte mit Schreiben vom 07.06.1990 beantragt, den Flächennutzungsplan im Bereich zwischen dem Bahnhof Goldshöfe und östlich des Hüttlinger Gewerbegebietes "Bol-zensteig III" dahingehend zu ändern, dass die dort geplante Gewerbliche Baufläche (ca. 54 ha) ent-fällt und die Waldflächen und landwirtschaftlichen Flächen gesichert werden. Zur Änderung des Flächennutzungsplans im "Bereich Goldshöfe" wurde am 06.07.1990 vom Gemeinsamen Ausschuss der Aufstellungsbeschluss für eine FNP-Einzeländerung gefasst; sie ist ab 16.07.1992 wirksam. Im Hinblick auf den komplexen Planungsprozess, die absehbare lange Verfahrensdauer und die übliche FNP-Geltungsdauer wurde als neues Zieljahr das Jahr 2010 zugrundgelegt. Der überarbeitete -und erweiterte- Vorentwurf des FNP 2010 i.d.F. vom 15.06.1990 für die Stadt Aalen basierte auf den Ergebnissen der verwaltungsinternen Abstimmung am 06.06. und 08.06.1990. Dieser Vorentwurf für die zukünftige Flächennutzung wurde am 05.07.1990 im Gemeinderat Aalen vorgestellt und beraten. Zu einigen Planungen wurden eine Überprüfung bzw. Ergänzungen gewünscht.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 40

Insgesamt hatten die geplanten Bauflächen für die Stadt Aalen folgenden Umfang (Restansatz aus wirksamen FNP/Neudarstellung): Wohnbauflächen ca. 210 ha ( 114 / 96 ) Gemischte Bauflächen ca. 35 ha ( 10 / 25 ) Gewerbliche Bauflächen ca. 197 ha ( 64 / 133) Sonderbauflächen ca. 34 ha ( 24 / 10 ) Nach der Weiterbearbeitung wurde der -um die Bereiche Essingen und Hüttlingen ergänzte- neue Vorentwurf (M. 1:10.000) vom 13.11.1990 für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aa-len im Wirtschaftsausschuss der Stadt Aalen am 29.11.1990, im Gemeinderat Hüttlingen am 05.12.1990 und im Gemeinderat Essingen am 20.12.1990 vorberaten. Dieser Vorentwurf FNP 2010 enthielt bis zum Zieljahr 2010 folgende geplanten Bauflächen für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen (Restansatz aus wirksamen FNP / Neudarstellung): Wohnbauflächen ca. 270 ha ( 147 /123 ) Gemischte Bauflächen ca. 45 ha ( 12 / 33 ) Gewerbliche Bauflächen ca. 227 ha ( 90 / 137 ) Sonderbauflächen ca. 52 ha ( 38 / 14 ) Im Februar 1991 fanden Gespräche statt mit Vertretern des Regierungspräsidiums, Ref. Raumord-nung, und des Regionalverbandes Ostwürttemberg, die der landesplanerischen Vorabstimmung dienen sollten. Dabei wurde das Jahr 2005 als Zieljahr für den neuen Flächennutzungsplan vorgege-ben, nachdem auch der Regionalplan entsprechend fortgeschrieben werden sollte und die Flächen-nutzungspläne auf Landesebene vergleichbar bleiben sollten. Der Vorentwurf des FNP 2005 (Plan und Erläuterungsbericht) vom 26.02.1991 für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen wurde im April 1991 im Gemeinderat Aalen beraten - zusammen mit dem ersten Vorentwurf des Landschaftsplans für die Stadt Aalen vom 08.03.1991. Danach wurden auch die Vorentwürfe des Landschaftsplans für die Gemeinden Essingen und Hütt-lingen in den dortigen Gemeinderäten (17.10.1991 / 12.12.1991) vorgestellt und beraten. Verschiedene Beschlüsse der Gremien bzw. Entwicklungen im Rahmen von Bebauungsplanverfah-ren oder beantragte Änderungen aufgrund von Einzelanlässen seit Anfang 1991 machten mehrere Überarbeitungen und Ergänzungen des FNP 2005 (Vorentwurf) erforderlich. Die Gemeinderäte (Aalen am 01.07.1992 und 25.08.1992 / Essingen am 25.06.1992 / Hüttlingen am 06.07.1992) hatten den aktualisierten Vorentwurf des FNP 2005 mit Landschaftsplan behandelt und die Vorberatungen abgeschlossen. Am 11.12.1992 erfolgte der Billigungsbeschluss durch den Gemeinsamen Ausschuss der Verwal-tungsgemeinschaft für den Vorentwurf des FNP 2005, einschließlich Erläuterungsbericht, i.d. ergänz-ten Fassung vom 11.12.1992 (§ 3); zugleich wurde der Landschaftsplan-Vorentwurf vom 30.10.1992 zur Kenntnis genommen.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 41

Dieser FNP-Vorentwurf enthielt folgenden Umfang an geplanten Bauflächen: Tab. 2: FNP-Vorentwurf vom 11.12.1992 (I)

Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen

Gewerbl. Bauflächen

Sonderbauflächen

Stadt Aalen 204,2 (102,7) 34,3 (19,8) 172,4 (122,3) 36,3 (7,9) Gde. Essingen 36,3 (7,1) 3,0 (0,5) 64,5 (40,5) 17,1 (8,7) Gde. Hüttlingen 28,2 (15,9) 4,8 (2,1) 10,4 - 1,2 -

Verw. Gemeinschaft 268,7 (125,7) 42,1 (22,4) 247,3 (162,8) 54,6 (16,6)

Angaben in ha

( ) davon Neuausweisungen

Ab 22.03.1993 erfolgte gem. § 4 Abs.1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Be-lange; zugleich wurden die städt. Ämter um Stellungnahme zum FNP 2005 gebeten. Auch die be-nachbarten Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften wurden gem. § 2 Abs.2 BauGB beteiligt. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Neufassung des Flächennutzungsplans sowie der Auf-stellung des Landschaftsplans wurde im Juni 1993 durchgeführt: 14.06.1993 Gde. Essingen (Rathaus) 15.06.1993 Gde. Hüttlingen ( Rathaus) 21.06.1993 Stadt Aalen (Rathaus) 22.06.1993 Stadt Aalen (Rathaus) Bei diesen Veranstaltungen erläuterten Vertreter der Stadtverwaltung die Ziele der Vorbereitenden Bauleitplanung (FNP 2005 und Landschaftsplan) i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB, und gingen auf die Pla-nungen und Auswirkungen im einzelnen ein. Neben dieser Unterrichtung wurde den Bürgern Gele-genheit zu Äußerungen und Erörterungen gegeben. Nach Vorliegen der Stellungnahmen wurde mit der Zusammenstellung und Auswertung begonnen; dabei wurde auch eine Vielzahl von sonstigen Einzelanlässen und privaten Änderungswünschen einbezogen. Im Frühjahr 1994 erfolgte eine verwaltungsseitige Abstimmung (Aalen: April 1994 / Es-singen: 29.06.1994 / Hüttlingen: 27.06.1994) der Ergebnisse der Prüfung. Trotz der Vielschichtigkeit und Schwierigkeit der Gesamtplanung sowie der Häufung von Einzeländerungsanlässen und Be-denken wurde eine baldige Beratung im Anschluss an die Sommerpause für erforderlich gehalten, um die Kontinuität der FNP- Diskussion zu wahren. Die Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsver-fahrens sowie die Vorschläge der Verwaltung nach Abwägung der unterschiedlichen Belange wur-den in der Sitzungsvorlage vom 07.07.1994 des Stadtplanungsamtes für den Flächennutzungsplan dargestellt und zusammengefasst; besonders gewichtige Themenbereiche bzw. Probleme von grundsätzlicher Bedeutung wurden einzeln ausführlich abgehandelt. Auf die grundsätzlichen Aus-führungen (S. 11) der Sitzungsvorlage wird hingewiesen. Wesentliche Änderungen und neu einge-brachte Plangebiete wurden durch Plandarstellungen im einzelnen dokumentiert. Zeitgleich erfolgte die Auswertung zum Landschaftsplan durch das Grünflächen- und Umweltamt der Stadt Aalen.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 42

Die folgende Tabelle stellt das Planungspotential an Bauflächen des gebilligten FNP - Vorentwurfs vom 11.12.1992 dem Verwaltungsvorschlag vom 07.07.1994 gegenüber: Tab. 3: FNP 2005 - Vorentwurf vom 11.12.1992 (II)

Mit Bebauungsplan

Darstellung im wirksamen FNP 1990

Neuausweisung FNP 2005

Summe

Wohnbauflächen 58,1 84,9 125,7 268,7 Gemischte Bauflächen 7,8 11,9 22,4 42,1 Gewerbl. Bauflächen 52,4 32,1 162,8 247,3 Sonderbauflächen 31,8 6,2 16,6 54,6

Verw. Gem. Aalen 150,1 135,1 327,5 612,7

Angaben in ha

Tab. 4: FNP 2005 - Vorentwurf vom 07.07.1994

Mit Bebauungsplan

Darstellung im wirksamen FNP 1990

Neuausweisung FNP 2005

Summe

Wohnbauflächen 60,4 58,3 71,5 190,2 Gemischte Bauflächen 6,0 10,6 15,7 32,3 Gewerbl. Bauflächen 50,4 25,9 71,1 147,4 Sonderbauflächen 26,0 6,4 15,2 47,6

Verw. Gem. Aalen 142,8 101,2 173,5 417,5

Angaben in ha

Es obliegt der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit (Zuständigkeit und Verantwortung), auf-grund der bauleitplanerischen Konzeption, einschließlich der Landschaftsplanung, für die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung und aufgrund der vorgebrachten Äußerungen zu einer umfassenden, integrierenden Betrachtungsweise zu gelangen und eine gerechte Abwägung der un-terschiedlichen, z.T. auch entgegengesetzten Belange durchzuführen. Bezogen auf den Vorentwurf des FNP 2005 der Verwaltungsgemeinschaft Aalen bedeutet dies, unter dem "Gebot der Konfliktlösung" einen Ausgleich zu finden zwischen den vom gemeinsamen Aus-schuss der Verwaltungsgemeinschaft am 11.12.1992 gebilligten Planungen und den Interessen der Träger öffentlicher Belange sowie sonstiger privater Berührten. Im Vorentwurf des FNP 2005 waren 157 Einzelbaugebiete enthalten mit einer Gesamtfläche von 613 ha (davon Neuausweisungen: 328 ha). Dieses Spannungsfeld wird sehr deutlich, nachdem zu ca. 2/3 der geplanten Bauflächen kriti-sche Stellungnahmen vorgebracht worden sind. Aufgrund der mehrfachen Beratungen in den politischen Gremien seit 1989 und sonstiger vielfältiger privater Änderungswünsche zum FNP 2005 erfuhr dieser Plan eine ständige Vergrößerung des Pla-nungskontingents durch neue Bauflächen bzw. durch Ausdehnung bisheriger Plangebiete. Diese "Entwicklung" hat aber die Gelegenheit geboten, zu dieser "umfassenden Form des FNP - Vorent-wurfs" die Stellungnahmen aller Träger öffentlicher Belange zu den unterschiedlichen Planungsvor-stellungen und Einzelinteressen einzuholen. Zumindest hat dieses Vorgehen die Möglichkeit für die Gemeinderäte geboten, unter Alternativen auswählen zu können, um mehr Handlungsspielraum zu gewinnen und um später Einfluss auf die Reihenfolge der Verwirklichung nehmen zu können.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 43

Die politischen Beratungen über die "Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens" zum FNP - Vorentwurf ( § 156-159) und LP-Vorentwurf (§160) fanden statt am 24./25.08.1994 bei einer ge-meinsamen öffentlichen Sondersitzung aller Ortschaftsräte und Gemeinderäte der Stadt Aalen. Der Beschluss zum FNP-Verfahren lautete: 1. Der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens als Ergebnis der Prüfung (siehe Anlage

des Stadtplanungsamtes vom 07.07.1994 mit den vorstehend beschlossenen Änderungen) wird zugestimmt.

2. Die Ergebnisse sind dem weiteren Flächennutzungsplanverfahren Zugrundezulegen. 3. Die Vertreter der Stadt Aalen im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft wer-

den ermächtigt, der "Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens" zuzustimmen. 4. Das Stadtplanungsamt, zusammen mit dem Grünflächen- und Umweltamt, wird beauftragt, den

Entwurf des "FNP 2005" -einschließlich Erläuterungsbericht- für die öffentliche Auslegung zu fertigen.

Der Gemeinderat Essingen behandelte am 15.09.1994 (§ 181 / § 182) und der Gemeinderat Hüttlin-gen am 19.09.1994 die o.a. Auswertungen und stimmte dem Verwaltungsvorschlag -mit einigen Än-derungen- im wesentlichen zu. In der Sitzungsvorlage vom 11.11.1994 wurden die von den Gemeinderäten beschlossenen Änderun-gen und Ergänzungen (d.h.Abweichungen von der Verwaltungsvorlage vom 07.07.1994) wiederge-geben und die maßgeblichen Planungen tabellarisch in aktualisierter Form zusammengefasst. In der öffentlichen Sitzung am 28.11.1994 stimmte der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemein-schaft Aalen einstimmig der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens (FNP: § 1/LP: § 2) zu; zugleich wurde die Integration des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan beschlossen. Das Planungspotential hatte danach folgenden Umfang: Tab. 5: FNP - Vorentwurf vom 11.11.1994

Mit Bebauungsplan

Darstellung im wirksamen FNP 1990

Neuausweisung FNP 2005

Summe

Wohnbauflächen 60,4 64,5 79,6 204,5 Gemischte Bauflächen 6,0 11,1 14,1 31,2 Gewerbl. Bauflächen 48,9 25,9 69,5 144,3 Sonderbauflächen 26,0 6,4 12,1 44,5

Verw. Gem. Aalen 141,3 107,9 175,3 424,5

Mit Bebauungsplan

Darstellung im wirksamen FNP 1990

Neuausweisung FNP 2005

Summe

Gemeinbedarfsflächen 2,7 15,0 10,5 28,2 Ver-/Entsorgungsflächen - 4,0 3,6 7,6 Grünflächen 7,5 33,0 24,6 65,1

Angaben in ha

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 44

Nachdem das frühzeitige Beteiligungsverfahren abgeschlossen war, wurde mit der fachlichen Durcharbeitung begonnen und der FNP - Entwurf gefertigt bzw. weiterbearbeitet (einschl. Erläute-rungsbericht) in Abstimmung mit dem Landschaftsplan - Entwurf. Dabei erfolgte die grafische Bear-beitung des Planwerkes ab Juni 1993 digital mittels eines geografisch-technischen Informationssys-tems (GIS). Aufgrund der Größe des Planungsraumes, des Bearbeitungsmaßstabes, weiterer Ände-rungsanlässe sowie der digitalen Erfassung dauerte diese Bearbeitungsphase bis Ende Juli 1997. Nach den entsprechenden ortsüblichen Bekanntmachungen wurden der Entwurf des neuen Flä-chennutzungsplans vom 30.07.1997 und der integrierte Entwurf des Landschaftsplans, jeweils mit Erläuterungsbericht, gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.03.1998 bis 09.04.1998 während der üblichen Dienststunden erstmals öffentlich zur Einsichtnahme in den Rathäusern von Aalen, Essin-gen und Hüttlingen ausgelegt. Der Auslegung lagen folgende Entwurfsunterlagen i.d. Fassung vom 30.07.1997 zugrunde:

�� FNP-Planungsatlas (M. 1:5.000/75 Kartenblätter) �� FNP-Erläuterungsbereicht (323 Seiten) �� FNP-Übersichtsplan (M. 1:20.000) mit separater Legende �� LP-Planungsatlas (M. 1:5.000/75 Kartenblätter) �� LP-Erläuterungsbericht (513 Seiten) �� LP-Übersichtsplan (M. 1:20.000) mit separater Legende �� LP-Thematische Karte (M. 1:15.000): Konflikte, Maßnahmen, Natur- und

Landschaftsschutz Tab. 6: FNP-Entwurf vom 30.07.1997

Mit Bebauungsplan

Darstellung im wirksamen FNP 1990

Neuausweisung FNP 2005

Summe

Wohnbauflächen 61,1 45,5 77,2 183,8 Gemischte Bauflächen 8,6 15,1 14,0 37,7 Gewerbl. Bauflächen 37,9 20,1 64,3 122,3 Sonderbauflächen 26,7 15,3 18,4 60,4

Verw. Gem. Aalen 134,3 96,0 173,9 404,2

Mit Bebauungsplan

Darstellung im wirksamen FNP 1990

Neuausweisung FNP 2005

Summe

Gemeinbedarfsflächen 3,1 4,2 9,2 16,5 Ver-/Entsorgungsflächen 0,1 2,0 25,0 27,1 Grünflächen 11,5 26,2 45,0 82,7

Angaben in ha

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 45

Während der öffentlichen Auslegung haben ca. 80 Bürgerinnen und Bürger in den Flächennutzungs-plan-Entwurf und Landschaftsplan-Entwurf Einsicht genommen. Die gesamte Auswertung der im Jahr 1998 vorgebrachten Bedenken und Anregungen (und auch sonstiger Planungsanlässe) durch die Stadtverwaltung Aalen wurde im Mai 1999 abgeschlossen. Viele Einzelfälle und laufende Bebauungsplan-Verfahren sind zu berücksichtigen gewesen. Insgesamt sind von 87 Absendern Schreiben eingegangen; 76 Schreiben haben Anregungen und Bedenken sowie verwertbare Hinweise enthalten. In einigen Schreiben wurden mehrere Einzelthemen angesprochen. Insgesamt sind 312 Einzelpunk-te angesprochen worden, die abgehandelt werden mussten. Als „Weitere Änderungsanlässe außerhalb der öffentlichen Auslegung“ wurden zusätzlich 32 Einzel-themen behandelt, die sich im wesentlichen während der Dauer der Ausarbeitung des FNP-Entwurfs ergeben haben und auf eine Änderung/Ergänzung des FNP-Entwurfs abzielen; sie wurden als „Dar-legung durch Stadtverwaltung“ bezeichnet. Weiterhin wurden ca. 60 Bebauungsplan-Verfahren berücksichtigt, die eine Anpassung des FNP-Entwurfs erforderlich machten. In der Sitzungsvorlage 6199/006 vom 05.05.1999 sind ca. 240 Themen abgehandelt worden; als „Ergebnis der Prüfung“ der Abwägung wurde jeweils ein Beschlussvorschlag für die politischen Gremien formuliert. Die Anlage „Planausschnitte aus dem überarbeiteten FNP-Entwurf“ vom 05.05.1999 gehört zur Vorlage 6199/006 „Auswertung der Bedenken und Anregungen zum Flächen-nutzungsplan-Entwurf und Landschaftsplan-Entwurf für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen“. Hier wurden die 60 Plangebiete oder Bereiche wiedergegeben, wo der FNP-Entwurf vom 30.07.1997 aufgrund des „Ergebnis der Prüfung“ geändert werden sollte, d.h. die Grundzüge der Planung betrof-fen sind; die farbigen Planausschnitte haben die von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Dar-stellungen beinhaltet. In der ergänzenden Sitzungsvorlage 6199/007 vom 27.05.1999 sind 7 neue Anträge aus dem Jahr 1999 zur Änderung des FNP-Entwurfs behandelt worden. Bei einigen Themen haben die Gemeinderäte von Aalen, Essingen und Hüttlingen vom Verwaltungs-vorschlag abweichende Beschlüsse gefasst bzw. es wurden neue Planungen beschlossen; dies er-forderte eine erneute Änderung des FNP-Entwurfs. In der weiteren Sitzungsvorlage 6199/013 vom 23.07.1999 wurden diese 21 Fälle aufgelistet. Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.1999 der Gesamtauswertung zugestimmt und die Neufassung des FNP-Entwurfs (Stand: 28.07.1999), einschließlich integriertem Landschaftsplan, gebilligt.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 46

Tab. 7: FNP-Entwurf vom 28.07.1999

Mit Bebauungsplan

Darstellung im wirksamen FNP 1990

Neuausweisung FNP 2005

Summe

Wohnbauflächen 191,5 Gemischte Bauflächen 32,9 Gewerbl. Bauflächen 117,5 Sonderbauflächen 54,0

Verw. Gem. Aalen 395,9

Mit Bebauungsplan

Darstellung im wirksamen FNP 1990

Neuausweisung FNP 2005

Summe

Gemeinbedarfsflächen 14,0 Ver-/Entsorgungsflächen 25,3 Grünflächen 80,6

Angaben in ha

Insgesamt ca. 50 FNP-Änderungen berührten die Grundzüge der Planungskonzeption, so dass für diese Plangebiete eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich wurde. Auf der Grundlage des FNP-Entwurfs vom 30.07.1997, einschl. integriertem Landschaftsplan, und des zugehörigen Erläuterungsberichtes sowie der beschlossenen „Ergebnisse der Prüfung“ der wäh-rend der ersten öffentlichen Auslegung im Frühjahr 1998 vorgebrachten Bedenken und Anregungen erfolgte die Überarbeitung der Pläne und die Fertigung einer textlichen Kurzfassung (Erläuterungen) zum Zwecke einer zweiten öffentlichen Auslegung des neuen FNP-Entwurfs i.d. Fassung vom 28.07.1999, die vom 23.09. bis 07.10.1999 erfolgte. Der neue Entwurf des Flächennutzungsplans, einschließlich Landschaftsplan, in der Fassung vom 28.07.1999 enthielt ein Planungspotential von insgesamt 516 ha (Bauflächen: 396 ha). Trotz Reduzierung bzw. Streichung einiger Bauflächen ist infolge Neuaufnahme neuer Plangebiete das Planungspotential bei den Gemischten Bauflächen, Gewerblichen Bauflächen und Sonderbau-flächen nur geringfügig weniger geworden; der Umfang der Wohnbauflächen hat sich sogar leicht erhöht. Nach der zweiten FNP-Auslegung hat sich im Zusammenhang mit der Auswertung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen gezeigt, dass in einigen Bereichen neue Planänderungen notwendig werden, die aber auf die Grundzüge der Planung keinen Einfluss haben. Insoweit wurde im Sinne einer Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung ein vereinfachtes Beteiligungs- und Ände-rungsverfahren nach § 13 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 47

Nach Vorberatung in den Ortschaftsräten im März 2000 haben die Gemeinderäte der Stadt Aalen, der Gemeinde Essingen und Gemeinde Hüttlingen anhand der Sitzungsvorlage 6100/002 vom 20.01.2000 die Auswertung der Anregungen zum Flächennutzungsplan-Entwurf (mit integriertem Landschaftsplan-Entwurf) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen nach der zweiten öffentlichen Auslegung behandelt. Zusätzlich wurde bei der Stadt Aalen anhand der Tischvorlage 6100/013 die Auswertung der während des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB, die Stadt Aalen betreffend, eingegangenen Stellungnahmen behandelt. Im Rahmen dieser Vorberatung haben alle drei Gemeinderäte der jeweiligen Gesamtauswertung zugestimmt, wobei in fünf Bereichen –abweichend von den Beschlussempfehlungen der Stadtver-waltung- FNP-Änderungen beschlossen worden sind. In der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Aalen am 02.05.2000 erfolgte die abschließende Beschlussfassung (Zustimmung zur geänderten Gesamtauswertung der 2. FNP-Auslegung sowie Billigung der FNP-Neufassung) anhand der Sitzungsvorlagen 6100/002, 6100/013 und 6100/016. Tab. 8: FNP-Entwurf vom 02.05.2000

Mit Bebauungsplan

Darstellung im wirksamen FNP 1990

Neuausweisung FNP 2005

Summe

Wohnbauflächen 191,8 Gemischte Bauflächen 33,1 Gewerbl. Bauflächen 120,2 Sonderbauflächen 54,0

Verw. Gem. Aalen 399,1

Mit Bebauungsplan

Darstellung im wirksamen FNP 1990

Neuausweisung FNP 2005

Summe

Gemeinbedarfsflächen 12,6 Ver-/Entsorgungsflächen 24,9 Grünflächen 78,5

Angaben in ha

Wegen sechs Änderungen musste der FNP-Entwurf in der gebilligten Fassung vom 02.05.2000 zum 3. Mal öffentlich ausgelegt werden; dies erfolgte vom 05.06. bis 19.06.2000. Im Juli 2000 wurde die Auswertung der eingegangenen Anregungen durchgeführt; das „Ergebnis der Prüfung“ enthält die Sitzungsvorlage 6100/026 vom 31.07.2000.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 48

2.5 Kartengrundlagen und Plandarstellungen

2.5.1 Bisheriger Flächennutzungsplan

Der erste Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen wurde in "traditioneller" Art gefertigt: alle Inhalte wurden per Hand mit Tusche auf eine Transparent-Lichtpause gezeichnet; Ver-vielfältigungen erfolgten nur in Schwarz-Weiß. Farbige Planfassungen mussten handcoloriert wer-den. Kartengrundlage bildeten vergrößerte Topographische Karten (M. 1:10.000) des Landesvermes-sungsamtes Baden-Württemberg (Bearbeitungsstand: 1972). 25 Einzelblätter wurden benötigt und mussten zusammengeklebt werden, um den FNP-Geltungsbereich (Format: 2,30 x 2,45 m) darzustel-len. Um den Gesamtplan handhabbar zu machen und zum Zwecke der Verteilung und Öffentlichkeitsar-beit wurde ein Farbdruck (M. 1:25.000) hergestellt. Aufgrund des kleinen Maßstabes, der generalisierenden und nicht mehr aktuellen Kartengrundlage hatten die Darstellungen der unterschiedlichen Nutzungsarten einen recht hohen Abstraktionsgrad und eine z.T. nicht ausreichende Inhaltsdichte, bezogen auf die -steigenden- Anforderungen.

2.5.2 Neuer Flächennutzungsplan

Die konzeptionellen Vorüberlegungen zur generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans En-de der 80er Jahre sowie die Erarbeitung eines neuen FNP-Vorentwurfs erfolgten noch auf den Plan-unterlagen (M. 1:10.000) des wirksamen Flächennutzungsplans, wobei im wesentlichen neue Plan-gebiete außerhalb der Siedlungsbereiche behandelt wurden. Gleichzeitig wurden aber auch im Be-standsbereich alle Nutzungen überprüft und, soweit absehbar und erforderlich, den aktualisierten Zielen für die städtebauliche Neuordnung und Entwicklung angepasst. Seit Anfang der 90er Jahre wurde die Bearbeitung des Flächennutzungsplans aufgrund der Erfahrun-gen bezüglich der immer wieder geforderten größeren Aussageschärfe und Inhaltsdichte sowie um eine Harmonisierung von Plan-Maßstäben zu erzielen im Interesse einer besseren Lesbarkeit, Ver-gleichbarkeit von Inhalten und Überlagerbarkeit, umgestellt: es wurden nur noch amtliche Flurkarten (M. 1:2.500) verwendet, denen stets der aktuelle Katasterbestand zugrunde liegt. Dies hatte zur Fol-ge, dass eine wesentlich größere Differenzierung von Nutzungsarten möglich war bzw. erforderlich wurde, dass genauere Angaben (Brutto-/ Netto-Daten) zur Verfügung gestellt und dass grundstücks-bezogene Daten wesentlich schneller und aussagekräftiger ausgetauscht werden konnten. Begünstigend kam hinzu, dass wesentlich verbesserte Planungsgrundlagen zur Verfügung standen: z.B. sehr umfangreiche Bestandserhebungen aus der Landschaftsplanung (z.B. Realnutzungskartie-rung, Baum-Kataster, Grünflächen-Kataster, Altlasten-Kataster), entzerrte Ortho-Luftbilder (M. 1:2.500), sonstige Luftbilder, Rahmenpläne für Teilbereiche.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

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Die generelle Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist daher eine komplette Neufassung; diese "zweite Generation" des Flächennutzungsplans weist gegenüber der Erstaufstellung des FNP 1990 bezüglich Aktualität, Genauigkeit und Inhaltsdichte eine erhebliche Steigerung auf. Insbesondere die integrierten Inhalte des Landschaftsplans tragen zu einer maßgeblichen Qualitätsverbesserung bei. Durch den größeren Maßstab, die Überprüfung der Bebauung und sonstigen baulichen Nutzungen sowie eigene Erhebungen konnte eine differenziertere Abgrenzung zwischen dem bebauten - unbe-planten Innenbereich und dem Außenbereich erzielt werden. Neu ist die differenzierte Darstellung von zusammenhängenden -und zu erhaltenden- Grünflächen und Grünbeständen. Die unterschiedlichen Bodennutzungen werden in der Regel flächig (>0,1 ha) dargestellt; ansonsten werden durch ein Symbol (Planzeichen) Nutzungsart und Standort bestimmt. Bezüglich der baulichen Nutzung wird überwiegend nur die "allgemeine Art der baulichen Nutzung (Bauflächen)"dargestellt; damit bleibt der nachfolgenden verbindlichen Bebauungsplanung ein grö-ßerer Spielraum, um bedarfs- und immissionsgerecht Festsetzungen zu treffen. Als Baugebiete wer-den aufgrund der besonderen Zweckbestimmungen und z.T. Auswirkungen gem. § 10 "Sondergebie-te, die der Erholung dienen -SE-" und § 11 " Sonstige Sondergebiete -SO -" gem. Baunutzungsver-ordnung dargestellt; ebenso die geplanten Gewerbegebiete auf dem Härtsfeld wegen der Lage in großflächigen Wasserschutzgebieten. Tab. 9: Zuordnung der Nutzungsarten

Dargestellte Nutzungsart im Flächennutzungsplan

BAUFLÄCHE

Festgesetzte Nutzungsart im Bebauungsplan

BAUGEBIET

BauNVO

W Wohnbaufläche WS Kleinsiedlungsgebiet § 2 WR Reines Wohngebiet § 3 WA Allgemeines Wohngebiet § 4 WB Besonderes Wohngebiet § 4a M Gemischte Baufläche MD Dorfgebiet § 5 MI Mischgebiet § 6 MK Kerngebiet § 7 G Gewerbliche Baufläche GE Gewerbegebiet § 8 GI Industriegebiet § 9 S Sonderbaufläche SE Sondergebiet zur Erholung § 10 SO Sonstiges Sondergebiet § 11

Insgesamt stellen alle Darstellungen "Brutto-Flächen" dar, um den grundsätzlichen FNP- Charakter (...in den Grundzügen...) zu erhalten. Bei der tabellarischen Darstellung des jeweiligen Planungspotentials im Erläuterungsbericht wurde nach Rechtsqualität und Verfahrensstand der Plangebiete unterschieden: Spalte 1: Rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorhanden (Unbebautes Plangebiet) Spalte 2: zusätzlicher Restansatz aus dem wirksamen FNP Spalte 3: Neuausweisung bei FNP-Fortschreibung

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Trotz der klaren Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungsarten kann keine rechtlich-verbindliche "Parzellenschärfe" abgeleitet werden: insbesondere die Beurteilung von Einzelvorhaben gem. § 34 BauGB richtet sich allein nach den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen , und der Rahmen des Ent-wicklungsgebotes gem. §8 Abs.2 BauGB kann abschließend nur im Bebauungsplanverfahren ausge-lotet werden. Nutzungen im Zusammenhang bebauter Ortsteile gem. § 34 BauGB, Bereiche mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB) sowie Flächen mit Festlegungs-/ Abrundungssatzungen werden als Bestandsnutzun-gen dargestellt. Im Kap.6 "Planungen für Teilräume" dieses Erläuterungsberichtes sind in der jeweils letzten Tabelle die Gebiete erfasst, wo die neue städtebauliche Entwicklungskonzeption von Bebauungsplan-Festsetzungen abweicht; hier wird eine Überprüfung und eine Änderung von Bebauungsplänen er-forderlich. Die Lage von Haupt- Ver- und Entsorgungsleitungen wird nur außerhalb der Siedlungsbereiche do-kumentiert, um die Darstellungsklarheit im Siedlungsbereich zu erhalten. Diese Leitungen werden differenziert nach Eigentümern / Betreibern erfasst und gekennzeichnet. Generell wird unterschieden zwischen bestehenden Nutzungen und geplanten Nutzungen; dies wird zeichnerisch durch differenzierte Planzeichen verdeutlicht ( Plangebiete: nur farbige Umrandung). Im April 1993 wurde bei der Stadt Aalen ein Geographisch-Technisches Informationssystem (GIS), entwickelt von der Firma IBB Langenfeld, eingeführt, das in das EDV-Gesamtnetz der Stadtverwal-tung Aalen, einschl. Stadtwerke Aalen, integriert ist. Das bedeutet, dass die Sachdatenbanken der techn. Verwaltung direkt von PC-Arbeitsplätzen bedient und genutzt werden können (s.a. Quelle Nr.9). Das Stadtmessungsamt ist zuständig für den Aufbau und die Fortführung eines digitalen Kartenwer-kes, das allen Fachämtern mit ihren spezifischen Fachanwendungen tagesaktuell zur Verfügung steht. Die Hybride Datenverarbeitung, eine Mischung aus gescannten, digitalisierten und gerechneten Koordinaten, erlaubt es, an den unterschiedlichsten Stellen im Stadtgebiet mit verschiedenen An-wendungen zu beginnen. Im Zuge von normalen und regelmäßigen Aufnahmen wird eine gescannte in eine gerechnete Karte überführt. Im Juni 1993 erfolgte die Umstellung der Bearbeitung des Flächennutzungsplans und Landschafts-plans auf das GIS; d.h. der komplette FNP-Entwurf wurde mittels EDV gefertigt. Alle Inhalte gem. § 5 BauGB wurden einzeln, getrennt nach Bestand und Planung, in eigenen Bildebenen digital erfasst und sind beliebig überlagerbar und auswertbar; insgesamt werden ca. 150 Bildebenen benötigt. Die Ausgabe erfolgt mittels Farb-Plottern - maßstabsunabhängig. Das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat eine Größe von 22.369 ha und besteht aus ca. 50.300 Flurstücken (Aalen: ca. 37.900 / Essingen: ca. 7.000 / Hüttlingen: ca. 5.400). Der Flächennutzungsplan wird als Planungsatlas mit 75 Einzelblättern (66x55 cm) - plus Legende und Übersichtsblatt - im Maßstab 1:5.000 hergestellt. Die digitale Erfassung wurde im Juli 1997 ab-geschlossen. Zusätzlich wird ein Übersichtsplan (M. 1:20.000) für die gesamte Verwaltungsgemeinschaft gefer-tigt.

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Abb. 3: Übersicht über die Einteilung des FNP-Planungsatlas

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2.6 Landschaftsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen

2.6.1 Rechtsgrundlagen für die Landschaftsplanung

Die rechtliche Ausgestaltung durch die Naturschutzgesetzgebung des Bundes und der Länder findet auf drei Stufen statt: Als Landschaftsrahmenprogramm für den Bereich des Landes, als Landschaftsrahmenplanung für Teile des Landes (Regionen) und als Landschaftsplan (Gemeindegebiet) bzw. als Grünordnungsplan (Baugebiet) oder als Landschaftspflegerischer Begleitplan für die örtlichen Erfordernisse und Maß-nahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Einzelvorha-ben anderer Planungsträger (z.B. Straßenbau). Die Landschaftsplanung ist ein Instrument zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Rahmen der Vorbereitenden Bauleitplanung. Ausgangspunkt ist § 1 Abs.1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), der wie folgt lautet:

"Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass

1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts

2. die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter

3. die Pflanzen- und Tierwelt sowie

4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des

Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind."

§ 1 Abs.1 des Landesnaturschutzgesetzes (NatSchG) betont diesen Gesichtspunkt noch, indem die-se Ziele "durch Naturschutz und Landschaftspflege" verfolgt werden sollen. Die bundesgesetzlichen Regelungen sind grundsätzlich Rahmenvorschriften für die Länder. Die unmittelbar geltenden Bun-desvorschriften sind in § 4 S.3 BNatSchG aufgezählt. Ihr Rahmen wird durch das Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg ausgefüllt. Nach § 1 Abs.3 NatSchG sowie § 1 Abs.2 BNatSchG sind die Ziele des Naturschutzes untereinander und gegen die sonstigen Anforderungen der Allgemeinheit an Natur und Landschaft abzuwägen. Dieser § 1 Abs.2 NatSchG enthält also ein dem § 2 Abs.2 des Raumordnungsgesetzes (BROG) oder § 1 Abs.6 des Baugesetzbuches (BauGB) vergleichbares Abwägungsgebot bei einer Konkurrenz unter den Zielen des Naturschutzes ebenso wie bei einer Konkurrenz mit sonstigen Anforderungen der Allgemeinheit an Natur und Landschaft (z.B. Siedlung, Verkehr oder Abbau von Bodenbestandtei-len). Bei Zielkonflikten mit anderen Nutzungsinteressen sind die Ansprüche des Naturschutzes grundsätzlich nicht dominierend, es wird vielmehr eine Abwägung vorgeschrieben. Die Abwägungs-erheblichkeit von Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ergibt sich in besonderem

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Maße aus den konkreten, örtlichen Verhältnissen, die im Landschaftsplan zu ermitteln und zu be-werten sind (s. Quelle Nr. 10).

2.6.2 Landschaftsplan

Landschaftspläne sollen nach dem Gesetz "Maßnahmen" zur Verwirklichung der im Landschafts-rahmenprogramm und in den Landschaftsrahmenplänen aufgeführten Zielsetzungen enthalten (§ 7 Abs.2 S.4 NatSchG). Sie sind der raumbezogene landschaftsökologische Beitrag zur Bauleitplanung. Der Landschaftsplan (LP) ist dem Flächennutzungsplan (und der Grünordnungsplan (GOP) dem Be-bauungsplan) zuzuordnen. Folgerichtig werden diese Pläne (nach § 9 Abs.1 NatSchG) von den Trä-gern der Bauleitplanung in eigener Verantwortung ausgearbeitet. Prinzipiell bestehen sowohl der Landschaftsplan als auch der Grünordnungsplan und der land-schaftspflegerische Begleitplan aus einem Grundlagen- und einem Ziel- und Maßnahmenteil. Der Grundlagenteil sollte umfassend, aber problemorientiert aufbereitet sein. Insbesondere beim Land-schaftsplan sollte er eine objektive Datenbasis sein, die auch bei späteren Planungsentscheidun-gen wieder herangezogen werden kann. Der Landschaftsplan (LP) konkretisiert die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Land-schaftspflege für den örtlichen Planungsraum (Verwaltungsgemeinschaft Aalen); als ökologischer und gestalterischer Fachplan wird er -soweit erforderlich und geeignet- in den Flächennutzungsplan (FNP) übernommen (§ 9 Abs.1 NatSchG). Der Inhalt des Landschaftsplans wird, soweit erforderlich und geeignet, in den Flächennutzungsplan übernommen. Der Landschaftsplan wird in einem sepa-raten Planwerk dargestellt. Dieses Planwerk wird, bis auf die Darstellung von „bestehenden Konflik-ten zwischen LP und FNP oder anderen Planungsträgern“ bzw. das im zugehörigen LP-Erläuterungsbericht enthaltene Kapitel 3 „Nutzungskonflikte und Vorschläge zu deren Bewältigung„ voll in den Flächennutzungsplan integriert. Der Landschaftsplan nimmt damit als Beiplan zum Flä-chennutzungsplan an dessen Rechtwirksamkeit teil. Von der Integration in den Flächennutzungs-plan ausgeschlossen bleiben des weiteren folgende, im Landschaftspan speziell gekennzeichnete „Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen“: M AA-Ost 05 in Aalen-Kernstadt sowie M ESS 18 und M ESS 43a in Essingen. Durch die Übernahme von -städtebaulich begründeten- Darstellungen des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan nehmen diese an dessen Rechtswirkungen teil und müssen von anderen öffentlichen Planungsträgern berücksichtigt werden. Durch diese erweiter-ten bodennutzungsrelevanten Inhalte kann der Flächennutzungsplan stärker als bisher als Instru-ment des vorsorgenden Umweltschutzes in Bezug auf die vielschichtigen Landschaftsbelange ein-gesetzt werden. Der Landschaftsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist vom städt. Grünflächen- und Um-weltamt bearbeitet worden und stellt ein eigenes Planwerk mit Erläuterungsbericht dar. Die graphi-sche Darstellung des Landschaftsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen erfolgt, neben ver-schiedenen Thematischen Karten, vor allem in Form eines Planungs-Atlas im Maßstab 1:5.000. Das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft wurde hierzu entsprechend dem Blattschnitt der Flurkarte FK 5000 in insgesamt 75 Teilblätter eingeteilt, analog zur Blatteinteilung des Flächennutzungsplans.

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Nachdem nicht alle Inhalte des Landschaftsplans im Flächennutzungsplan dargestellt werden kön-nen bzw. brauchen, wurden folgende fachlichen Inhalte digital in einzelnen Bildebenen (Bestand und Planung) erfasst und in den Flächennutzungsplan überspielt:

��Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete

�� § 24a NatSchG - Biotope in geplanten Bauflächen

��Naturdenkmale (flächenhaft/Einzelobjekt)

��Geschützte Grünbestände (Planung)

�� Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

��Grünflächen (differenziert nach Zweckbestimmung)

�� Flächen für die Landwirtschaft und für Wald

��Wasserflächen und Wasserläufe

��Wasserschutzgebiete

��Überschwemmungsgebiete

��Hochwasserrückhaltebecken

��Veränderter Untergrund (ehem. Auffüllgelände)

��Altablagerungen/Altstandorte im Siedlungsbereich Bedeutsam für die weitere Bauleitplanung sind die vielschichtigen Inhalte des Landschaftsplans bezüglich der am 01.05.1993 in Kraft getretenen §§ 8a - 8c BNatSchG, die die Anwendung der natur-schutzrechtlichen Eingriffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung neu geregelt haben. Nachdem i.d.R. jede Inanspruchnahme der freien Landschaft, d.h. die Umnutzung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in -überwiegend- bauliche Nutzungen einen "Eingriff" darstellt, sind im Rahmen des umfassenden Abwägungsgebotes mit besonderem Gewicht die naturschutzrechtlichen Forderungen "Vermeidung-Minimierung-Ausgleich-Ersatzmaßnahmen" zu berücksichtigen. Auf die näheren Aus-führungen des Landschaftsplans wird verwiesen (s.a. folgendes Kap. 2.7.1). Nahezu alle Plangebiete werden bei baulicher Realisierung einen Eingriff in Natur und Landschaft zur Folge haben (z.B. Geländeveränderungen, Bebauung, Versiegelung des Bodens, Veränderungen des Oberflächenwasserabflusses, Verminderung der Grundwasserneubildungsrate, Beeinträchti-gung des Landschaftsbildes, Einfluss auf Kleinklima, Beseitigung von Grünbeständen und Biotopen, usw.).

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Im Rahmen des Abwägungsvorgangs und unter Zugrundelegung eines städtebaulichen Ordnungs-modells für den Raum Aalen erfolgte die Darstellung der unterschiedlichen Nutzungsarten: der Bau-flächen und der Grünflächen, sowie der land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Zusätzlich werden aus dem Landschaftsplan Inhalte von naturschutzrechtlicher und planungsrechtlicher Bedeutung übernommen. Zahlreiche geplante landschaftspflegerische Maßnahmeflächen sind geeignet, um dort "Ersatzmaßnahmen" durchführen zu können, soweit die -primär vorzusehende- Ausgleichsrege-lung in den einzelnen Plangebieten selbst nicht ausreichend berücksichtigt werden kann. Insoweit ist der neue Flächennutzungsplan eine wichtige Grundlage für Bebauungspläne und Grünordnungs-pläne; dabei sind Zuordnungsmöglichkeiten aus dem räumlichen und fachlichen Bezug "Ort und Art des Eingriffs ⇨ Ersatzmaßnahme" abzuleiten.

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2.7 Nutzungskonflikte zwischen Landschaftsplan und Flächennutzungsplan sowie Vorschläge zu deren Bewältigung

2.7.1 Vorbemerkungen

Aufgabe der Landschaftsplanung ist unter anderem auch die Durchführung einer ökologischen und gestalterischen Verträglichkeitsuntersuchung (siehe "Richtlinien über die Ausarbeitung von Land-schaftsplänen und Grünordnungsplänen", MELUF BW 1979) der vorhandenen und geplanten Nut-zungsansprüche im Planungsraum, um bereits auf der Ebene der Vorbereitenden Bauleitplanung das Konfliktpotential der einzelnen Planungen beurteilen zu können. Darüber hinaus besteht für bestimmte Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVP-Gesetzes (LUVPG BW vom 12.12.1991). Für die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen besteht seit Inkrafttreten des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22.04.1993 und der damit verbundenen Einfügung der §§ 8a-c in das Bundes-Naturschutz-gesetz ein sogenanntes Vermeidungs- und Minimierungsgebot sowie für nicht vermeidbare Eingriffe die in § 8 (9) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegte Ausgleichs- und Ersatzpflicht. Bereits im Landschaftsplan-Vorentwurf wurden die wichtigsten dieser Konflikte kurz beschrieben. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu diesem Thema einge-gangenen Stellungnahmen wurden vom Grünflächen- und Umweltamt der Stadt Aalen ausgewertet. Dem Ergebnis der Auswertung wurde vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen in seiner Sitzung vom 28.11.1994 (§ 2) zugestimmt. Einige Konfliktpunkte konnten im laufen-den Verfahren bereits gelöst werden (Verzicht auf einzelne Planungen etc.). Andere waren im Land-schaftsplan-Entwurf nicht mehr zu nennen, da die betreffenden Verfahren bis zur Bearbeitung des Landschaftsplan-Entwurfs vom 30.07.1997 abgeschlossen und die Projekte vollständig realisiert waren. Zahlreiche Konflikte mussten jedoch aus landschaftsplanerischer Sicht auch im LP-Entwurf vom 30.07.1997 weiterhin kritisch gewürdigt werden bzw. mussten durch die Neuaufnahme von Plangebieten in den FNP- Entwurf neu behandelt werden. In einigen Fällen ergab sich die Neudarstellung von Konfliktbereichen aus dem genaueren Bearbei-tungsmaßstab und der größeren Bearbeitungstiefe des Landschaftsplan-Entwurfs (Flurkarte, parzel-lenscharf) gegenüber dem auf der Basis der Topographischen Karte bearbeiteten LP-Vorentwurf. Für die Integration des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan ist dies jedoch ohne Bedeutung, da der Landschaftsplan durch den oben genannten Beschluss bezüglich der nicht ausräumbaren, in der Sitzungsvorlage des Grünflächen- und Umweltamtes 6794/027 vom 17.11.1994 ausdrücklich genannten Konflikte, lediglich zur Kenntnis genommen wurde und hier (im Gegensatz zur beschlos-senen Integration aller übrigen Aussagen des Landschaftsplans in den FNP) nur gutachterlichen Charakter hat. Diese Vorgehensweise wurde während dem gesamten weiteren Verfahren bis zum Feststellungsbeschluss von Flächennutzungsplan und Landschaftsplan am 21.11.2000 beibehalten (siehe Punkt 3 des Beschlussantrags der Sitzungsvorlage Nr. 6100/026 vom 31.07.2000).

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

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Während der mehrere Jahre andauernden Bearbeitungszeit von Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsplan (LP) haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Thematik „Eingriff / Ausgleich und Ersatz“ folgendermaßen geändert: In der seit dem 01.01.1998 geltenden Neufassung des Baugesetzbuchs (BauGB) wird der sog. "Baurechtskompromiss" (§§ 8a-c BNatSchG, alte Fassung) weitgehend unmittelbar im BauGB geregelt (§ 8a BNatSchG wurde neu formuliert, §§ 8 b-c gestrichen). Der neue § 1a BauGB fasst die umweltschützenden Belange in der Abwägung zusammen, integriert die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung des alten § 8a BNatSchG in das Planungsrecht und ent-wickelt sie weiter. Wesentlichste Änderung gegenüber der bisherigen Regelung ist dabei die Erleich-terung des Ausgleichs an anderer Stelle als am Eingriffsort sowie der Refinanzierung (§ 1a (2) Nr.2 und (3), §§ 135a-c BauGB). Nachdem mit der neuen Rechtslage auch eine zeitliche Entkopplung der Ausgleichsmaßnahmen ermöglicht wurde (§ 135 a Abs. 2 Satz 2 BauGB), haben einige Kommunen Überlegungen zur Einrichtung eines sogenannten Ökokontos angestellt bzw. solche Konten bereits eingerichtet. Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Aalen haben bislang aus verschiedenen Gründen kei-ne derartige Regelung getroffen. Der Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Aalen bietet jedoch mit seiner flächendeckenden Maßnahmenkonzeption, die gemäß dem Feststellungsbe-schluss vom 21.11.2000 in den Flächennutzungsplan integriert ist und somit an dessen Rechtswirk-samkeit teilnimmt, eine hervorragende Zusammenstellung sinnvoller Flächen für landschaftspflege-rische Maßnahmen, auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann. Falls die Realisierung einer landschaftspflegerischen Maßnahme, z.B. im Zusammenhang mit einer geplanten Baufläche, sinn-voll erscheint bzw. für diese Baufläche als Ausgleich dienen könnte, wird dies in den Beschreibun-gen der einzelnen Konfliktbereiche jeweils erwähnt. Der Landschaftsplan macht allerdings keine generelle Zuordnung bestimmter Ausgleichsmaßnahmen zu jedem einzelnen Baugebiet. Weitere Hinweise zum Thema "landschaftspflegerische Maßnahmen und Ökokonto" finden sich am Anfang des Kapitels "5.1.4 – Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen" im Erläuterungsbericht zum Landschaftsplan.

_____________________ Die einzelnen Konfliktbereiche werden zunächst für den Bereich der Stadt Aalen pro Stadtbezirk (Kapitel 2.7.2) und anschließend für die Gemeinde Essingen (Kapitel 2.7.3) und die Gemeinde Hütt-lingen (Kapitel 2.7.4) aufgelistet. Da während der mehrfachen Beratungen des FNP- Entwurfs in den politischen Gremien (bis zur 3. öffentlichen Auslegung des FNP- Entwurfs) sowohl einzelne Konflikt-bereiche durch entsprechende politische Beschlüsse entfallen als auch neue Konfliktbereiche hin-zugekommen sind, werden die pro Stadtbezirk bzw. pro Gemeinde während des Verfahrens entfal-lenen, neu hinzugekommenen und daraus resultierend die somit weiterhin bestehenden Nutzungs-konflikte aufgelistet. Als "entfallen" wurden hierbei allerdings nur die Bereiche gewertet, bei denen seit der ersten Nennung des Konfliktbereichs im Landschaftsplan- Entwurf vom 30.07.1997 durch einen politischen Beschluss erreicht wurde, eine bestehende oder geplante Beeinträchtigung von Natur- und Landschaft zu verhindern (z.B. durch die Aufhebung eines bestehenden Bebauungs-plans). Somit werden die bereits zu Beginn des Verfahrens genannten Konfliktbereiche, für die z.B. der entsprechende Bebauungsplan zwischenzeitlich Rechtskraft erlangt hat (oder die zwischenzeit-lich weitgehend bebaut sind) nicht automatisch als "entfallen" gewertet. Die tabellarischen Be-schreibungen dieser "weiterhin bestehenden Nutzungskonflikte" bleiben im Landschaftsplan ent-

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halten, da hierin häufig Verweise auf weitere Maßnahmen oder Verfahren (z.B. "als Ausgleich für das Baugebiet x sollte der Bachlauf y renaturiert werden") enthalten sind, die evtl. noch nicht abge-schlossen oder auch zukünftig noch von Bedeutung sind. Im Hinblick auf die bekannten unterschiedlichen Raumansprüche, deren Auswirkungen sowie die Nutzungskonflikte erfolgte eine ökologisch-gestalterische Beurteilung der heutigen und der geplan-ten Bodennutzung und der Folgen einer Umnutzung, bezogen auf die Landschaftspotentiale

��Boden ��Klima �� Immissionssituation ��Oberflächengewässer ��Grundwasser �� Landschaftsbild ��Arten- und Biotoppotential / Naturschutz �� Erholungspotential ��Biotisches Ertragspotential

Im folgenden sind die bestehenden und potentiellen Nutzungskonflikte, differenziert nach Nut-zungsarten, aufgelistet. Im Erläuterungsbericht zum Landschaftsplan werden diese Nutzungskonflik-te ausführlich erläutert.

2.7.2 Nutzungskonflikte im Bereich der Stadt Aalen

2.7.2.1 Aalen-Kernstadt

Aalen-Mitte Während des Verfahrens entfallene Nutzungskonflikte: K AA-Mitte 07 Wohnbaufläche südlich Mauerstraße Die Fläche wird im FNP und Landschaftsplan gemäß Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Aalen vom 28.07.1999 zukünftig als geplante Grünfläche „Mauerstraße Süd“ mit ca. 0,3 ha dargestellt. Der Bebauungsplan (Plan-Nr. II-07/2) soll aufgehoben werden.

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Während des Verfahrens neu hinzugekommene Nutzungskonflikte: K AA-Mitte 08 Wohnbaufläche Eibenweg-Nord Die Fläche wird im FNP und Landschaftsplan gemäß Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Aalen vom 02.05.2000 zukünftig als geplante Wohnbaufläche „Eibenweg-Nord“ mit ca. 0,5 ha dargestellt. Der bislang für den Bereich bereits bestehende Bebauungsplan „Bohl-Hofstätt II“ (Plan-Nr. 03-03/1) mit der dort festgesetzten „Fläche für Gemeinbedarf“ muss ge-ändert werden.

________________________ Somit weiterhin bestehende Nutzungskonflikte: K AA-Mitte 01 Geplante Sonderbaufläche Erweiterung Fachhochschule im Burren K AA-Mitte 02 Geplante Baufläche Gärtnerei Königer K AA-Mitte 03 Gemeinbedarfsfläche Ostalbklinikum (Unbebaute Teilfläche im Süden) K AA-Mitte 04 Geplante Gemeinbedarfsfläche Tännich-Nord (Erweiterung Ostalbklinikum) K AA-Mitte 04a Geplante Verlängerung der Steinbeisstraße bis zum Gelände des Ostalbklinikums K AA-Mitte 05 Wohnbaufläche im Tännich (unbebaute Teilfläche östlich Platanenweg) K AA-Mitte 06 Geplante gemischte Baufläche südlich Eichwaldstraße K AA-Mitte 08 Wohnbaufläche Eibenweg-Nord Aalen-Süd Im Bereich Aalen-Süd sind im Landschaftsplan auch nach der 3. öffentlichen Auslegung des Flä-chennutzungsplans keine Nutzungskonflikte dargestellt. Aalen-Ost Während des Verfahrens entfallene Nutzungskonflikte: K AA-Ost 04 Geplantes Sondergebiet für Erholung „Campingplatz Hirschbachtal“ Das geplante Sondergebiet für Erholung zur Errichtung eines Campingplatzes im Hirschbachtal wur-de gemäß Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Aalen vom 28.07.1999 aus dem Flächennutzungsplan gestrichen.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 60

K AA-Ost 12 Hangzone westlich der Eichendorffstraße / nördlich der Gerokstraße Die Hangzone westlich der Eichendorffstraße wird gemäß Beschluss des Gemeinsamen Ausschus-ses der Verwaltungsgemeinschaft Aalen vom 28.07.1999 im Flächennutzungsplan zukünftig als ge-plante Grünfläche "Eichendorffstraße-West" mit 0,4 ha dargestellt. Während des Verfahrens neu hinzugekommene Nutzungskonflikte: Im Bereich Aalen-Ost sind bis zur 3. öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans keine Nut-zungskonflikte neu hinzugekommen.

_____________________________ Somit weiterhin bestehende Nutzungskonflikte: K AA-Ost 01 Überlagerung Wohnbaufläche und LSG Albtrauf (Winkenhaldeweg 61)

Lt. Landratsamt Ostalbkreis wurde das Gebäude Winkenhaldeweg 61 am 21.03.1986 vor in Kraft treten der LSG-Verordnung (05.04.1986) genehmigt; das Wohnhaus wurde somit rechtmäßig erstellt und genießt Bestandsschutz inner-halb des Landschaftsschutzgebietes. Eine Herausnahme des Grundstücks aus dem Landschaftsschutzgebiet hält das Landratsamt deshalb nicht für erforder-lich. Die Darstellung der geplanten LSG-Änderung wird aber im FNP und LP beibehal-ten.

K AA-Ost 02 Geplante Wohnbaufläche Weiße Steige, westliche Teilfläche K AA-Ost 03 Geplante Wohnbaufläche und geplante Gemischte Baufläche Weiße Steige, östliche Teilfläche K AA-Ost 05 Geplante Gemischte Baufläche Hirschbachstraße-Süd (ehemaliges Klaus-Gelände) K AA-Ost 06 Geplante Wohnbaufläche Galgenberg - Ost K AA-Ost 07 Wohnbaufläche südlich Hallenbad (unbebaute Teilfläche) K AA-Ost 08 Wohnbaufläche und Gemischte Baufläche südlich der Galgenbergstraße (unbebaute Teilfläche im Bereich östlich der Grünbaum-Brauerei) K AA-Ost 09 Geplante Wohnbaufläche Schlatäcker K AA-Ost 10 Geplante Wohnbaufläche Grauleshofschule - West K AA-Ost 11 Wohnbaufläche Taufbach - West (unbebaute Teilfläche) K AA-Ost 13 Geplante Wohnbaufläche Pelzwasen - Ost

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 61

2.7.2.2 Aalen-Weststadt

Während des Verfahrens entfallene Nutzungskonflikte: K AA-West 05 Geplante Gemeinbedarfsfläche (Kindergarten) Weilerstraße-West Anstelle der ehemals geplanten Fläche für einen Kindergarten und Spielplatz am westlichen Orts-rand von Hofherrnweiler wird dort (entsprechend der vorhandenen Nutzung) gemäß Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Aalen vom 28.07.1999 im Flächennut-zungsplan zukünftig "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt. Nachdem nördlich der Schraden-bergstraße keine Wohnbebauung mehr vorgesehen ist, soll der Bebauungsplan (Plan Nr. 09-02/7) geändert werden. K AA-West 07 Geplante Ver-/Entsorgungsfläche Umspannwerk westlich der Stadtgärtnerei Die Geplante Ver-/Entsorgungsfläche "Umspannwerk westlich Stadtgärtnerei" wird im Flächennut-zungsplan gemäß Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Aalen vom 28.07.1999 zukünftig nicht mehr dargestellt. K AA-West 09 Geplante Ver-/Entsorgungsfläche (Gasspeicher) südlich Lauchhof Gemäß Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Aalen vom 28.07.1999 wird anstelle der Planung beim Lauchhof im Flächennutzungsplan zukünftig in den "Ko-cherwiesen" (nordwestlich der Scherrenmühle) im Stadtbezirk Aalen-Fachsenfeld eine geplante "Versorgungsfläche Gasspeicher" mit 0,5 ha neu dargestellt. Während des Verfahrens neu hinzugekommene Nutzungskonflikte: Im Bereich Aalen-Weststadt sind bis zur 3. öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans keine Nutzungskonflikte neu hinzugekommen.

__________________________ Somit weiterhin bestehende Nutzungskonflikte: K AA-West 01 Geplante Querspange zwischen K 3326 und B 29-neu nördlich Nesslau K AA-West 02 Geplante Wohnbaufläche Hahnenbergstraße-Nord K AA-West 03 Geplante Wohnbaufläche Wehrleshalde K AA-West 04 Geplante Gemeinbedarfsfläche Erweiterung Schule und Sporthalle am Talweg K AA-West 06 Geplante Wohnbaufläche Sauerbachstraße-West

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K AA-West 08 Gewerbliche Baufläche Mantelhof K AA-West 10 Geplantes Sondergebiet (Klinik) Osterbucher Steige nordöstlich Thermalbad 2.7.2.3 Aalen-Waldhausen

Während des Verfahrens entfallene Nutzungskonflikte: Im Bereich Aalen-Waldhausen sind bis zur 3. öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans keine Nutzungskonflikte entfallen. Während des Verfahrens neu hinzugekommene Nutzungskonflikte: Im Bereich Aalen-Waldhausen sind bis zur 3. öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans keine Nutzungskonflikte neu hinzugekommen.

______________________________ Somit weiterhin bestehende Nutzungskonflikte: K Waldh 01 Geplante Gemeinbedarfsfläche Schulerweiterung an der Hochmeisterstraße K Waldh 02 Geplante Wohnbaufläche Nordwestliche Ortsmitte Waldhausen K Waldh 03 Geplante Gemischte Baufläche Waldhausen-West K Waldh 04 Geplante Wohnbaufläche (incl. Gemeinbedarfsflächen) Schießmauer K Waldh 05 Geplantes Gewerbegebiet Geißberg

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Seite 63

2.7.2.4 Aalen-Ebnat

Während des Verfahrens entfallene Nutzungskonflikte: Im Bereich Aalen-Ebnat sind bis zur 3. öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans keine Nut-zungskonflikte entfallen. Während des Verfahrens neu hinzugekommene Nutzungskonflikte: Im Bereich Aalen-Ebnat sind bis zur 3. öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans keine Nut-zungskonflikte neu hinzugekommen.

______________________________ Somit weiterhin bestehende Nutzungskonflikte: K Ebnat 01 Steinbruch - Erweiterung Fa. Traub K Ebnat 02 Nordumfahrung Ebnat K Ebnat 03 Geplantes Regenrückhaltebecken im Gewann Stumpf K Ebnat 04 Geplante Wohnbaufläche Hölläcker K Ebnat 05 Geplante Wohnbaufläche Krautgärten K Ebnat 06 Geplante Gewerbliche Baufläche Nördlich der Jurastraße K Ebnat 07 Geplantes Gewerbegebiet Schindgasse K Ebnat 08 Geplante Wohnbauflächen am ehem. Härtsfeld-Bahnhof (Nord u. Süd) K Ebnat 09 Geplante Wohnbaufläche Auchtwiesen III K Ebnat 10 Geplante Wohnbaufläche Herbstgartenweg K Ebnat 11 Geplante Gemischte Baufläche Niesitz-Süd K Ebnat 12 Geplante Gemischte Baufläche Niesitz-Südost K Ebnat 13 Geplantes Regenrückhaltebecken im Gewann Kohlhaufeld westlich Niesitz

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2.7.2.5 Aalen-Unterkochen

Während des Verfahrens entfallene Nutzungskonflikte: Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat bezüglich dem Bereich der Papierfabrik Palm in Aalen-Neukochen in seiner Sitzung am 02. 05. 2000 folgenden Beschluss ge-fasst: "Der Bereich der Papierfabrik Palm in Aalen-Neukochen wird gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan- Entwurf ausgenommen. Im Erläuterungsbericht zum FNP-Entwurf sind die Gründe darzulegen. Dieser Bereich mit ca. 22 ha wird im zu ändernden FNP-Entwurf als "Weißer Fleck" (nur Kartengrundlage) dargestellt. Hier gelten weiterhin die Darstellungen des seit 1983 wirk-samen Flächennutzungsplans. Es wird eine zeitnahe Konfliktlösung angestrebt, um zu einem baldigen städtebaulichen Gesamt-konzept zu gelangen. Der FNP wird zu gegebener Zeit an die Ergebnisse aus dem erforderlichen Be-bauungsplan-Verfahren, einschließlich qualifiziertem Grünordnungsplan, angepasst." Durch diesen Beschluss sind nun folgende, bislang dargestellten Nutzungskonflikte im Land-schaftsplan nicht mehr darzustellen: K Uko 02 Gewerbliche Baufläche der Fa. Palm (Teilbereich mit vorhandener Parkanlage) K Uko 03 Geplante Gewerbliche Baufläche Neukochen K Uko 04 Gewerbliche Baufläche der Fa. Palm (Teilbereich östlich B 19 mit großem

Gehölzbestand) Während des Verfahrens neu hinzugekommene Nutzungskonflikte: Im Bereich Aalen-Unterkochen sind bis zur 3. öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans keine Nutzungskonflikte neu hinzugekommen.

______________________ Somit weiterhin bestehende Nutzungskonflikte: K Uko 01 Geplante Gemischte Baufläche und geplante Wohnbaufläche Pfromäcker K Uko 05 Wohnbaufläche Kellersteige – Nord K Uko 06 Wohnbaufläche Langäcker K Uko 07 Geplante Gemischte Baufläche Knöcklingstraße – Nord K Uko 08 Geplante Wohnbaufläche Heulenbergweg - Nord

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Seite 65

K Uko 09 Geplante Wohnbaufläche Hungerbühl K Uko 10 Gewerbliche Baufläche der Fa. RUD (2 Teile mit großer Parkanlage und

Grünbeständen) K Uko 11 Geplante Gewerbliche Baufläche RUD - Süd 2.7.2.6 Aalen-Dewangen

Während des Verfahrens entfallene Nutzungskonflikte: K Dew 01 Geplante Gartenhausgebietserweiterung Halde bei Rodamsdörfle Die Darstellung eines geplanten Gartenhausgebiets (SE-G) "Rodamsdörfle Halde-NW" mit 3,4 ha im FNP-Entwurf wird gemäß Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Aalen vom 28.07.1999 aufgegeben. K Dew 10 Geplante Wohnbaufläche Reichenbach-NW (Sonnenhalde) Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat in seiner Sitzung am 28.07.1999 beschlossen: "Die geplante Wohnbaufläche "Reichenbach-NW" wird nicht weiterverfolgt. Die Begrenzung der ge-planten "landschaftspflegerischen Maßnahmenfläche Dew. 12" und des geplanten "Landschafts-schutzgebiets Welland" wird landschaftsgerecht an den heutigen Siedlungsrand verlegt." Während des Verfahrens neu hinzugekommene Nutzungskonflikte: Im Bereich Aalen-Dewangen sind bis zur 3. öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans keine Nutzungskonflikte neu hinzugekommen.

_______________________ Somit weiterhin bestehende Nutzungskonflikte: K Dew 02 Geplante Gemischte Baufläche Rodamsdörfle-Nordwest K Dew 03 Geplante Gemischte Baufläche Bernhardsdorf-Süd K Dew 04 Geplante Wohnbaufläche Beckenhalde-Nord K Dew 05 Geplante Wohnbaufläche und geplante Gewerbliche Baufläche Birkäcker

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 66

K Dew 06 Geplante Gemischte Baufläche Leintalstraße K Dew 07 Geplante Bauflächen Stollwiesen K Dew 12 Weihnachtsbaumkulturen bei Schultheißenhöfle K Dew 13 Geplante Ver- /Entsorgungsfläche (Deponie für Bauschutt und Erdaushub)

südwestlich Hammerstadt 2.7.2.7 Aalen-Fachsenfeld

Während des Verfahrens entfallene Nutzungskonflikte: K Faf 02 Geplante Erweiterung Sportgelände Waiblingen Die Darstellung der geplanten Grünfläche „Erweiterung Sportgelände“ in Waiblingen im FNP- Entwurf wird gemäß Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Aalen vom 28.07.1999 aufgegeben. K Faf 04 Geplante Wohnbaufläche Hohfeld-West Die Darstellung der geplanten Wohnbaufläche "Hohfeld-West" mit 3,0 ha im FNP-Entwurf wird ge-mäß Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Aalen vom 28.07.1999 aufgegeben. K Faf 07 Geplante Wohnbaufläche Sandfeld - Ost in Fachsenfeld Die Darstellung der geplanten Wohnbaufläche "Sandfeld-Ost" im FNP- Entwurf wird gemäß Be-schluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Aalen vom 28.07.1999 auf-gegeben zugunsten einer Grünfläche. Die geplante "landschaftspflegerische Maßnahmenfläche M Faf 08" wird in der Hangzone nach Norden erweitert.

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Seite 67

Während des Verfahrens neu hinzugekommene Nutzungskonflikte: K Faf 08 Geplante Gemischte Baufläche Waiblingen - Nord Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat in seiner Sitzung am 28.07.1999 beschlossen, dass am nördlichen Ortsrand von Waiblingen eine geplante Gemischte Baufläche mit 1,5 ha im FNP-Entwurf neu dargestellt wird und dass die geplante "landschaftspflege-rische Maßnahmenfläche M Faf 01" an den zukünftigen Siedlungsrand angepasst wird. Auch nach der zweiten öffentlichen Auslegung des FNP-Entwurfs hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat in seiner Sitzung am 02.05.2000 beschlossen, dass die Gemischte Baufläche mit 1,5 ha im FNP-Entwurf dargestellt bleibt, dass die geplante "landschafts-pflegerische Maßnahmenfläche M Faf 01" an den zukünftigen Siedlungsrand angepasst wird und dass die Aufstellung eines Bebauungsplans mit qualifiziertem Grünordnungsplan erforderlich wird. K Faf 09 Geplante Wohnbaufläche Hofäcker III in Waiblingen Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat in seiner Sitzung am 28.07.1999 beschlossen, dass im FNP-Entwurf im Bereich des Flst. 560 am Rande des Wohngebiets "Hofäcker" eine geplante Wohnbaufläche "Hofäcker III" mit 0,12 ha neu dargestellt wird und dass die geplante "landschaftspflegerische Maßnahmenfläche M Faf 04" an das zukünftige Baugrund-stück angepasst wird. Auch nach der zweiten öffentlichen Auslegung des FNP-Entwurfs hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat in seiner Sitzung am 02.05.2000 beschlossen, dass "die kleine geplante Wohnbaufläche "Hofäcker III" im FNP-Entwurf dargestellt bleibt.

_______________________ Somit weiterhin bestehende Nutzungskonflikte: K Faf 03 Geplante Gemeinbedarfsfläche Gemeindezentrum Steine K Faf 05 Geplante Wohnfläche Hohfeld-Süd K Faf 06 Geplante Gewerbliche Baufläche Mittelfeld III K Faf 08 Geplante Gemischte Baufläche Waiblingen–Nord K Faf 09 Geplante Wohnbaufläche Hofäcker III in Waiblingen

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 68

2.7.2.8 Aalen-Wasseralfingen

Während des Verfahrens entfallene Nutzungskonflikte: Im Bereich Aalen-Wasseralfingen sind bis zur 3. öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans keine Nutzungskonflikte entfallen. Während des Verfahrens neu hinzugekommene Nutzungskonflikte: K Wass 17 Geplante Wohnbauflächen und geplante Gemischte Bauflächen in Affalterried Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat in seiner Sitzung am 28.07.1999 bezüglich neuer Bauflächen in Affalterried beschlossen: "Nördlich der Mäderhofstraße (westlicher Abschnitt) wird eine Wohnbaufläche "Mäderhofstraße-Nord" mit 0,7 ha im FNP-Entwurf dargestellt. Nördlich der Bebauung an der Mönchsbuchstraße / Mäderhofstraße (östlicher Abschnitt) wird eine geplante Wohnbaufläche "Affalterried-Nord" mit 1,0 ha im FNP-Entwurf dargestellt. Zur Abrundung werden südlich der Mönchsbuchstraße (östlicher Ab-schnitt) und südlich der Onatsbachstraße zwei Teilflächen als geplante Gemischte Bauflächen mit zusammen ca. 0,5 ha im FNP-Entwurf dargestellt. Die geplante "landschaftspflegerische Maßnah-menfläche M Wass 07" wird an die neue Darstellung der Siedlungsflächen angepasst." K Wass 18 Geplante Gewerbliche Baufläche Lederhosen-West Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat in seiner Sitzung am 02.05.2000 beschlossen: "Zwischen Kocher und Stiewingstraße, westlich des Betriebsgeländes der Stadtwerke Aalen, wird eine geplante Gewerbliche Baufläche "Lederhosen-West" mit 0,9 ha im FNP-Entwurf dargestellt. Entlang des Kochers erfolgt auf den Flst. 2819 – 2821 die Darstellung eines 10 m breiten Gewässer-randstreifens als Grünfläche (ab Böschungsoberkante = Grundstücksgrenze). Entsprechend der Bauvoranfrage (November 1999) wird nur die südliche Teilfläche des Flst. 2821 in die Gewerbliche Baufläche einbezogen. Der nördliche Teil des Flst. 2811 sowie ein Streifen entlang des Kochers wird als Ausgleichsfläche in die geplante "landschaftspflegerische Maßnahmenfläche M Wass 16" mit einbezogen und als Grünfläche dargestellt."

______________________ Somit weiterhin bestehende Nutzungskonflikte: K Wass 01 Geplante Wohnbaufläche Treppach-West K Wass 02 Gemischte Bauflächen mit Streuobstbeständen in Onatsfeld K Wass 03 Geplante Gemeinbedarfsfläche Nördlich Schloß (Turn- /Festhalle) K Wass 04 Wohnbaufläche mit großen Gehölzbeständen südwestlich Eichelberg

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 69

K Wass 05 Geplante Wohnbaufläche Am Sattel K Wass 06 Geplanter Durchstich der K 3325 (Mönchsbuchstraße) in Affalterried K Wass 07 Geplantes Sondergebiet (Erweiterung Berufliches Schulzentrum) im Weidenfeld,

westliche Teilfläche K Wass 08 Geplantes Sondergebiet (Erweiterung Berufliches Schulzentrum) im Weidenfeld,

östliche Teilflächen K Wass 09 Gewerbliche Baufläche mit parkartigen Grundstücken an der Wilhelmstraße K Wass 10 Geplante Ver- / Entsorgungsfläche Hasennest (Erweiterung Kläranlage) und Geplante Gewerbliche Baufläche SHW – Süd K Wass 11 Geplante Gewerbliche Baufläche Lederhosen-Ost (bisher: Gemeinbedarfsfläche) K Wass 12 Wohnbaufläche (bestehende Bebauung) an der Schaffnerstraße (nordöstlich

Freibad Spiesel) im LSG Albtrauf Lt. Landratsamt Ostalbkreis ist der Bebauungsplan „Wiesendorf“ bereits vor Aus-weisung des Landschaftsschutzgebiets im Jahr 1966 in Kraft getreten. Das auf dem Flst. 500 erstellte Wohnhaus Schaffnerstraße 13 wurde rechtmäßig erstellt und genießt Bestandsschutz, da es am 30.09.1970 vor Erlass der LSG-Verordnung genehmigt wurde. Eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet hält das Landratsamt deshalb nicht für erforderlich.

K Wass 13 Geplantes Sondergebiet Röthardt-NW (Asthmaklinik) K Wass 14 Geplante Wohnbaufläche Röthardt-NW K Wass 15 Geplante Wohnbaufläche Röthardt-Nord K Wass 16 Geplante Wohnbaufläche Röthardt-Süd K Wass 17 Geplante Wohnbauflächen und geplante Gemischte Bauflächen in Affalterried K Wass 18 Geplante Gewerbliche Baufläche Lederhosen-West

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 70

2.7.2.9 Aalen-Hofen

Während des Verfahrens entfallene Nutzungskonflikte: K Hofen 02 Geplantes Gartenhausgebiet Haldenfeld Die Darstellung des geplanten "Gartenhausgebietes Haldenfeld" mit 1,0 ha wurde im FNP-Entwurf gemäß Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Aalen vom 28.07.1999 gestrichen. Während des Verfahrens neu hinzugekommene Nutzungskonflikte: K Hofen 11 Geplante Wohnbaufläche Brunnenwiesen - Ost Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat in seiner Sitzung am 28.07.1999 beschlossen, dass (anstelle der von der Stadtverwaltung zunächst vorgeschlagenen geplanten Wohnbaufläche "Dorfäcker" mit 2,5 ha) im Bereich "Brunnenwiesen-Ost" eine geplante Wohnbaufläche mit 3,6 ha neu in den FNP-Entwurf aufgenommen wird. K Hofen 12 Geplante Wohnbaufläche Mühlfeld - Nord Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat in seiner Sitzung am 28.07.1999 beschlossen, dass nördlich des Mühlweges eine geplante Wohnbaufläche "Mühlfeld-Nord" mit 0,7 ha neu im FNP-Entwurf dargestellt wird. Die geplante "landschaftspflegerische Maß-nahmenfläche M Hofen 06" wird an das Plangebiet angepasst. Auch nach der zweiten öffentlichen Auslegung des FNP-Entwurfs hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat in seiner Sitzung am 02.05.2000 beschlossen, dass die geplante Wohnbaufläche "Mühlfeld-Nord" mit 0,7 ha im FNP-Entwurf beibehalten wird.

___________________________ Somit weiterhin bestehende Nutzungskonflikte: K Hofen 01 Geplante Wohnbaufläche Diözesanstraße-Süd K Hofen 03 Geplante Verlängerung der Dorfstraße bis zur B 29 bei Oberalfingen K Hofen 04 Geplante Gewerbliche Baufläche Kellerhaus in Oberalfingen K Hofen 05 Geplante Gewerbliche Bauflächen Letten-Ost und Letten-West in Oberalfingen K Hofen 06 Geplante Wohnbaufläche Panoramaweg in Oberalfingen K Hofen 07 Wohnbaufläche Burgstraße in Oberalfingen

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K Hofen 08 Geplante Gewerbliche Baufläche Brühl in Attenhofen K Hofen 09 Geplante Wohnbauflächen in Attenhofen (5 Teilflächen) K Hofen 10 Geplantes Gartenhausgebiet Rote Steige südlich Attenhofen K Hofen 11 Geplante Wohnbaufläche Brunnenwiesen – Ost K Hofen 12 Geplante Wohnbaufläche Mühlfeld - Nord

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 72

2.7.3 Nutzungskonflikte in der Gemeinde Essingen

Während des Verfahrens entfallene Nutzungskonflikte: K Ess 09 Geplante Kleintierzuchtanlage Baierhof / Schießberg Gemäß Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Aalen vom 28.07.1999 wird der Standort "Baierhof / Schießberg" für eine Kleintierzuchtanlage nicht mehr wei-terverfolgt. Statt dessen ist im Tonnenbachtal, nordwestlich des Friedhofs, ein neuer Standort für eine Kleintierzuchtanlage vorgesehen (auf dem Flst. 449/5). Siehe neuer Konfliktbereich K ESS 18. Während des Verfahrens neu hinzugekommene Nutzungskonflikte: K Ess 03 Vergrößerung des Konfliktbereichs: Geplante Gewerbliche Baufläche Streichhoffeld Süd

(Ziegelwerk Trost) durch Erweiterung der geplanten Gewerblichen Baufläche nach Norden

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat in seiner Sitzung am 02.05.2000 bezüglich dem Bereich Streichhoffeld-Nord beschlossen: "Die geplante Gewerbliche Baufläche "Streichhoffeld" mit bisher 10,5 ha wird nach Norden erweitert auf insgesamt ca. 14,5 ha. Sie wird umgeben von einer Grünfläche, einschließlich geplanter land-schaftspflegerischer Maßnahmenfläche." K Ess 17 Geplante zusätzliche Erweiterung des Campingplatzes Hasenweide in Lauterburg Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat in seiner Sitzung am 28.07.1999 bezüglich dem Campingplatz in Lauterburg beschlossen: "Im FNP-Entwurf wird die Erweiterungsfläche für den "Campingplatz Hirtenteich" (SE-C) entspre-chend dem FNP-Vorentwurf mit insgesamt 1,5 ha dargestellt. " Diesen Beschluss hat der Gemeinsa-me Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen auch in seiner Sitzung am 02.05.2000 nochmals bestätigt. K Ess 18 Geplante Kleintierzuchtanlage Tonnenbachtal Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat in seiner Sitzung am 28.07.1999 beschlossen, dass südlich des Gartenhausgebiets Schießberg eine geplante Grünfläche "Kleintierzuchtanlage im Tonnenbachtal" mit 0,35 ha im FNP-Entwurf neu dargestellt wird. K Ess 19 Geplante Gewerbliche Baufläche Bühläcker in Lauterburg Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat in seiner Sitzung am 28.07.1999 beschlossen, dass im Bereich "Bühläcker" am südlichen Ortsrand von Lauterburg eine geplante Gewerbliche Baufläche im FNP-Entwurf dargestellt wird. In seiner Sitzung am 02.05.2000 hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen bestätigt, dass am südlichen Ortsrand von Lauterburg die geplante Gewerbliche Baufläche "Bühläcker" mit 0,4 ha im FNP-Entwurf dargestellt bleibt.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

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Somit weiterhin bestehende Nutzungskonflikte: K Ess 01 Geplante Gemischte Baufläche Kellerfeld-Ost in Forst K Ess 02 Geplante Erweiterung des Tonabbaus der Fa. Trost (Streichhoffeld-Nord) K Ess 03 Geplante Gewerbliche Baufläche Streichhoffeld (Ziegelwerk Trost) und neu hinzugekom-

mene Erweiterung nach Norden Mit Erlass vom 08.06.2001 hat das Regierungspräsidium Stuttgart festgestellt, dass die Planungen im Bereich „Streichhoffeld-Nord“ nicht genehmigungsfähig sind. Nach dem ergänzenden Feststellungsbeschluss des Gemeinsamen Aus-schusses am 22.10.2001 wurde der nicht genehmigungsfähige Bereich „Streich-hoffeld-Nord“ der Gemeinde Essingen mit insgesamt ca. 6,8 ha (4,3 ha geplante Gewerbliche Baufläche und 2,5 ha umgebende Grünfläche, einschl. landschafts-pflegerischer Maßnahmefläche) im Flächennutzungsplan mit dem Vermerk „Von der Genehmigung gem. § 6 Abs. 3 BauGB ausgenommener Bereich“ sowie mit ei-ner entsprechenden farblichen Kennzeichnung (rote Balken) versehen.

K Ess 04 Geplanter 4 - spuriger Ausbau der B 29 K Ess 05 Geplante Gemeindeverbindungsstraße Gewerbegebiet Stockert ⇨ Gewerbegebiet Dauer-

wang II

K Ess 06 Geplante Gemeindeverbindungsstraße Sportgelände Pfählen ⇨ Heerweg - Ost (Osttangente Essingen) K Ess 07 Geplante Gewerbliche Baufläche und Sondergebiete Dauerwang II K Ess 08 Gemischte Baufläche im Ortsteil Dauerwang K Ess 10 Geplante Gemischte Baufläche, Gemeinbedarfsfläche und Schulsportanlagen im Gewann

Brühl

K Ess 11 Wohngebiet Östlich des Heerwegs, Erweiterung Sportgelände Pfählen K Ess 12 Geplante Wohnbaufläche Teußenbergweg - Nord K Ess 13 Geplante Wohnbaufläche Ried K Ess 14 Wohngebiet Neugarten in Lauterburg K Ess 15 Geplante Wohnbaufläche Schafhalde in Lauterburg K Ess 16 Geplante Wohnbaufläche und geplante Gemischte Baufläche Gänsberg-Süd in Lauterburg K Ess 17 Geplante zusätzliche Erweiterung des Campingplatzes Hasenweide in Lauterburg K Ess 18 Geplante Kleintierzuchtanlage Tonnenbachtal K Ess 19 Geplante Gewerbliche Baufläche Bühläcker in Lauterburg

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2.7.4 Nutzungskonflikte in der Gemeinde Hüttlingen

Während des Verfahrens entfallene Nutzungskonflikte: K Hütt 06 Geplante Wohnbaufläche Rötelflecken III Gemäß Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Aalen vom 28.07.1999 wird die bislang geplante Wohnbaufläche "Rötelflecken III " im FNP-Entwurf nicht mehr dargestellt. Während des Verfahrens neu hinzugekommene Nutzungskonflikte: K Hütt 17 Geplante Wohnbaufläche Speidel Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat in seiner Sitzung am 28.07.1999 beschlossen, dass im FNP-Entwurf als Ersatz für die in Hüttlingen gestrichenen Wohn-bauflächen eine neue Wohnbaufläche "Speidel" mit 4,0 ha zwischen Lengenfelder Straße und Bu-chener Straße neu dargestellt werden soll. Nördlich anschließend wird im Verlauf der Mulde mit Wassergraben als Ausgleichsfläche eine neue landschaftspflegerische Maßnahmenfläche darge-stellt, in die auch die Gehölzbestände und die Grünzone entlang der Buchener Straße einbezogen werden. In seiner Sitzung am 02.05.2000 hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen (nach der zweiten öffentlichen Auslegung des FNP-Entwurfs) beschlossen, dass die geplante Wohnbaufläche "Speidel" am nordöstlichen Ortsrand von Hüttlingen mit ca. 4,0 ha im FNP-Entwurf dargestellt bleibt.

____________________ Somit weiterhin bestehende Nutzungskonflikte: K Hütt 01 Geplante Gemischte Baufläche Brandwasen III in Sulzdorf K Hütt 02 Geplante Wohnbaufläche Eisenäcker K Hütt 03 Geplante Wohnbaufläche Wasserstall V K Hütt 04 Geplante Wohnbaufläche Kapellenweg - Nord in Niederalfingen K Hütt 05 Wohngebiet Vogtstraße in Niederalfingen K Hütt 07 Geplante Wohnbaufläche Brühl K Hütt 08 Geplante Wohnbaufläche Fuchsloch - West

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K Hütt 09 Wohngebiet Nördlich Seitsberger Weg K Hütt 10 Geplante Gemeinbedarfsfläche Kocherstraße K Hütt 11 Geplante Gemischte Baufläche Wasseralfinger Straße K Hütt 12 Geplante Wohnbaufläche Heiligenwiesen-Süd K Hütt 13 Geplante Gewerbliche Baufläche Bolzensteig IV, nördliche Teilfläche K Hütt 14 Geplante Gewerbliche Baufläche Bolzensteig IV, südliche Teilfläche K Hütt 15 Geplante Gemischte Baufläche Seitsberg-Nord (Sandäcker) K Hütt 16 Geplante Wohnbaufläche Seitsberg–Süd K Hütt 17 Geplante Wohnbaufläche Speidel

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3. BESTEHENDE SITUATION

3.1 Lage im Raum 3.2 Verwaltungsraum / Planungsraum 3.3 Geschichtliche Entwicklung

3.4 Siedlungsstruktur und bisherige städtebauliche Entwicklung

3.5 Daten zum Planungsraum 3.6 Sonstige Planungsvorgaben

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3.1 Lage im Raum

Der Planungsraum, d.h. die Verwaltungsgemeinschaft Aalen, liegt

�� im Land Baden-Württemberg �� im Regierungsbezirk Stuttgart �� im Zentrum der Region Ostwürttemberg �� im Ostalbkreis.

Die Stadt Aalen befindet sich im Schnittpunkt zweier landesplanerischer Entwicklungsachsen sowie überregionaler Verkehrswege (Straßen, Eisenbahn-Knotenpunkt). Die Entfernung zu den nächsten Oberzentren und Großstädten Ulm und Stuttgart beträgt ca. 70 km. Aalen ist mit ca. 66.000 Ew die größte Stadt zwischen Stuttgart und Ingolstadt, Ulm und Würzburg. Abb. 4: Regionen und Landkreise

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Die Stadt Aalen liegt am Nordrand der Schwäbischen Alb zwischen den Landschaftsteilen Härtsfeld, Albuch und Welland; es ist eine "Stadtlandschaft am Kocherursprung". Der sternförmige Siedlungs-bereich (Kernbereich) liegt in den Tallagen von Kocher und Sauerbach/Aal (verlängertes Remstal). Das Planungsgebiet ist gekennzeichnet durch eine sehr bewegte Topographie: die karstige Hochflä-che des Härtsfeldes, der größtenteils bewaldete Albuch, das hügelige Welland, der Z-förmige schrof-fe Albtrauf. Die Höhendifferenz beträgt ca. 380 m: - Unteres Kochertal bei Waiblingen: 378 m ü.N.N. - Grünenberg bei Unterkochen: 733 m ü.N.N. - Bärenberg bei Lauterburg: 755 m ü.N.N. - Rathaus Aalen: 430 m ü.N.N. Die Siedlungsstruktur ist polyzentrisch. Siedlungsbereiche sind aufgrund ihrer Größe und natürli-chen Gliederung eingebettet in eine äußerst reizvolle, abwechslungsreiche Landschaft, die das Er-scheinungsbild des Planungsraumes positiv bestimmt. Große, zusammenhängende landwirtschaftliche Nutzflächen und Waldgebiete prägen das Land-schaftsbild und die Funktion des Raumes; diese Freiräume sind ein bedeutendes natürliches Poten-tial zur Naherholung und dienen als wichtige ökologische Ausgleichsräume. Bestimmte Bereiche haben aufgrund ihrer Eignung überregionalen Erholungs- und Freizeitwert. Der Raum Aalen ist in eine attraktive Landschaft eingebunden, die Urlaubsanforderungen genügt. In der Verwaltungsgemeinschaft werden ca. 84 % der Gemarkung land- und forstwirtschaftlich ge-nutzt. Während die Flächen für die Landwirtschaft in den Tallagen, unteren flachgeneigten Hangla-gen und auf den Hochflächen liegen, sind vor allem die Bergkuppen und oberen steilen Hanglagen bewaldet. Die Verwaltungsgemeinschaft Aalen befindet sich in Nachbarschaft zu 15 Städten und Gemeinden:

��Rainau ��Westhausen �� Lauchheim ��Bopfingen ��Neresheim ��Heidenheim ��Königsbronn ��Oberkochen ��Steinheim am Albuch ��Bartholomä ��Heubach ��Mögglingen ��Heuchlingen ��Abtsgmünd ��Neuler

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Abb. 5: Angrenzende Gemeinden und Verwaltungsräume

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3.2 Verwaltungsraum / Planungsraum

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet von drei Gemeinden (Stadt Aa-len, Gemeinde Essingen, Gemeinde Hüttlingen) mit einer Gesamtfläche von ca. 224 qkm und einer Wohnbevölkerung von ca. 78.100 Ew (Stand: 01.01.2000). Die Stadt Aalen ist bevölkerungsmäßig mit ca. 66.000 Ew die größte Stadt in der Region Ostwürt-temberg und steht an 15. Stelle in Baden-Württemberg. Nach der Größe des Gemeindegebietes be-findet sich die Flächenstadt Aalen mit 146 qkm an 9. Stelle in Baden-Württemberg. Die Gesamtstadt Aalen -untergliedert in 9 Stadtbezirke- umfasst im verdichteten Kernbereich Aalen-Kernstadt, Aalen-Weststadt (Unterrombach/Hofherrnweiler), Aalen-Unterkochen und Wasseralfin-gen. Zu den äußeren Stadtbezirken mit überwiegend ländlicher Prägung zählen Dewangen und Fachsenfeld im Welland, Ebnat und Waldhausen auf dem Härtsfeld sowie Hofen. Neben den 7 Stadtbezirken (ehem. selbständige Gemeinden) werden aus siedlungsstrukturellen und statistischen Gründen die "Kernstadt Aalen" und die sich aus den Stadtteilen Unterrombach und Hofherrnweiler zusammensetzende "Weststadt" als Stadtbezirke behandelt. Allerdings wurde im Kernbereich eine teilweise Neuabgrenzung erforderlich, nachdem die Besiedlung sich nicht an althergebrachten Gemarkungsgrenzen orientiert und die heutige Siedlungsstruktur, Fachpläne und auch die EDV aktuelle Auswertebezirke benötigen. Die Verwaltungsgemeinschaft Aalen umfasst darüber hinaus die Gemeinden Essingen mit ca. 6.400 Ew und Hüttlingen mit ca. 5.700 Ew. Die räumliche Ausdehnung der Verwaltungsgemeinschaft Aalen beträgt in West-Ost-Richtung ca. 23,1 km und in Nord-Süd-Richtung ca. 19,8 km. Tab. 10: Räumliche Gliederung der Verwaltungsgemeinschaft Aalen

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Aalen

1. Stadt Aalen 2. Gemeinde Essingen 3. Gemeinde Hüttlingen

11 Kernstadt 21 Essingen 31 Hüttlingen 12 Weststadt 22 Dauerwang 32 Niederalfingen 13 Waldhausen 23 Forst 33 Seitsberg 14 Ebnat 24 Lauterburg 34 Sulzdorf 15 Unterkochen 16 Dewangen 17 Fachsenfeld 18 Wasseralfingen 19 Hofen

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Abb. 6: Räumliche Gliederung der Verwaltungsgemeinschaft Aalen

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3.3 Geschichtliche Entwicklung

Die Anfänge der Stadt Aalen gehen zurück bis zur Römerzeit: Um 120 n.Chr. entstand am Rande der heutigen Kernstadt Aalen auf der Schillerhöhe das größte römische Reiterkastell am Limes zwischen Rhein und Donau. Die Verkehrsbeziehungen und der besondere Landschaftscharakter waren maß-gebend für die weitere Besiedlung: ab Mitte des 3. Jahrhunderts siedelten die Alemannen im Raum Aalen, um 839 erfolgt die erste urkundliche Erwähnung einer Siedlung (Hammerstadt) auf Aalener Markung; um 1136 taucht zum ersten Mal der Name des Dorfes Alon bzw. Alun auf. Um 1245 n.Chr. wurde die eigentliche Stadt Aalen von den Staufern gegründet. Der sich bis in unser Jahrhundert erhaltene klare Stadtgrundriss der Altstadt spricht für eine geplante und neu angelegte spätmittelalterliche Stadt. Nachdem die Stadt 1360 durch Kaiser Karl IV zur Freien Reichsstadt erhoben worden war, konnte sich Aalen aufgrund besonderer Rechte zu einem angesehenen Gemeinwesen entwickeln. Im Drei-ßigjährigen Krieg wurde es durch den großen Stadtbrand von 1634 größtenteils zerstört. 1802 kam die Stadt Aalen zum Herzogtum Württemberg und verlor die Reichsfreiheit; anschließend wurde Aalen Sitz eines Oberamtes. Die rasch einsetzende Industrialisierung im 19. Jh. führte zu einem -lang ersehnten- baulichen und wirtschaftlichen Aufschwung: Mit dem Bau der Württ. Staatseisenbahn wurde Aalen ab 1861 Kreu-zungspunkt wichtiger Strecken. Vor allem das produzierende metallverarbeitende Gewerbe bekam neue richtungsweisende Impulse und ließ den Raum Aalen zu einem der wichtigsten Wirtschafts-räume des Landes werden. Wirtschaftskraft und Einwohnerzahl wuchsen in ungewöhnlichem Maß. Nach dem 2. Weltkrieg erfolgte ein weiterer Schub der Stadtentwicklung: als Folge des Flüchtlings-stroms entstanden zahlreiche neue Wohngebiete mit erheblichen Ausdehnungen; damit verbunden war ein starkes Wachstum der Bevölkerung. Wohlstand in den 60er und 70er Jahren und eine neue Wanderungswelle in den 80er Jahren führten zu überproportionaler Nachfrage nach Wohnungen und Wohnbauland. 1938 wurde die Gemeinde Unterrombach nach Aalen eingemeindet. Der Zusammenschluss der Stadt Aalen mit den Gemeinden Waldhausen (1970), Ebnat (1972), Dewangen, Fachsenfeld und Un-terkochen (1973) sowie Wasseralfingen mit Hofen (1975) ließ als Folge der Kommunalen Gebietsre-form Mitte der 70er Jahre eine große Flächenstadt mit 14.642 ha entstehen. Aalen ist seit 1947 Große Kreisstadt und Sitz der Kreisverwaltung des 1973 neugebildeten Ostalb-kreises. Am 01.01.1975 wurde die "Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Aalen" (VG Aalen) gebildet, die aus der Stadt Aalen und den beiden angrenzenden Gemeinden Essingen und Hüttlingen besteht.

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3.4 Siedlungsstruktur und bisherige städtebauliche Entwicklung

3.4.1 Siedlungsstruktur

Die Verwaltungsgemeinschaft Aalen wird gebildet aus der Stadt Aalen mit einer Gemarkungsfläche von 14.649 ha und den beiden Gemeinden Essingen (5.850 ha) und Hüttlingen (1.870 ha). Die Flä-chenstadt Aalen entstand Mitte der 70er Jahre und besteht aus der ursprünglichen Stadt Aalen und 7 eingemeindeten Teilorten (Stadtbezirke). Es liegt daher keine gewachsene, homogene Siedlungs-struktur vor, sondern je nach geschichtlicher und wirtschaftlicher Entwicklung sowie aufgrund der unterschiedlichen landschaftlichen Verhältnisse entstanden sehr unterschiedliche Siedlungsberei-che - mit großen Abständen untereinander. Raumstruktureller Schwerpunkt ist der "Kernbereich Aalen", bestehend aus der Kernstadt Aalen, Weststadt (Unterrombach/Hofherrnweiler), Unterkochen und Wasseralfingen mit insgesamt ca. 1.700 ha Siedlungsfläche, der entsprechend der topographischen Situation und Hauptverkehrser-schließung eine sternförmige Struktur hat. Überhaupt erfolgte die Besiedlung und die Ausbildung städtischer Strukturen entlang der Kocherachse von Unterkochen über Aalen nach Wasseralfingen, wobei die Nutzung der Wasserkraft die Voraussetzung war für eine gewerblich-wirtschaftliche Ent-wicklung. Deswegen ist auch heute noch dieses gewerblich geprägte Siedlungsband in Süd-Nord-Richtung bestimmend für das Siedlungsgefüge, wobei sich die Ortsmitten weiterentwickelt haben zu Versorgungs- und Dienstleistungsschwerpunkten. Die Wohnbauentwicklung vollzog sich überwiegend seitlich dieses Gewerbebandes hangaufwärts. Nach 1960 bildete sich eine Ost-West-Achse heraus, zunächst durch neue Wohngebiete (Hüttfeld, Grauleshof), dann vor allem durch die neue Gewerbezone Aalen-West. Infolge der günstigen städtebaulichen Randbedingung haben sich die früheren Ortschaften Unter-rombach und Hofherrnweiler zu einem Siedlungsschwerpunkt "Weststadt" entwickelt, der von der Kernstadt durch das Rombachtal getrennt wird. Ca. 8 km südöstlich der Aalener Altstadt liegen auf der Hochfläche des Härtsfeldes die beiden Ort-schaften Waldhausen und Ebnat mit bereichsweise noch dörflicher Prägung, allerdings mit großflä-chigen Anlagerungen von Neubaugebieten nach 1970 an die Ortskerne. In Ebnat hat sich am östli-chen Ortsrand darüber hinaus eine umfangreiche gewerbliche Entwicklung vollzogen. Im hügeligen Welland liegen ca. 6 km nordwestlich der Aalener Altstadt die Ortschaften Dewangen und Fachsenfeld, in denen sich ebenfalls in den letzten vier Jahrzehnten eine stürmische Wohnbau-entwicklung vollzogen hat. Die gleiche Entwicklung ist sowohl in Essingen, ca. 6 km westlich von Aalen, als auch in Hüttlingen, ca. 6 km nördlich von Aalen, zu verzeichnen, wobei in Essingen entlang der Bahnlinie und B 29 in-zwischen umfangreiche Gewerbeflächen das Siedlungsgefüge prägen.

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In der Baustruktur sind die historische Aalener Altstadt sowie die Dorfkerne in den Teilorten noch deutlich ablesbar. Baustrukturell sind die Baugebiete mit überwiegender Wohnbebauung im Kern-bereich von Aalen als kleinstädtisch einzustufen, wobei der Anteil an freistehenden Ein- und Zwei-familienhäusern mit maximal zwei Geschossen hoch ist. In den äußeren Stadtbezirken (im "ländli-chen" Raum) herrscht eine sehr aufgelockerte Wohnbebauung vor. Lediglich die zentralen Bereiche als Einkaufs-, Dienstleistungs- und Versorgungsschwerpunkte ha-ben ein städtisches Erscheinungsbild und weisen verdichtete Wohnquartiere und auch mehr als zweigeschossige Bebauung auf.

3.4.2 Bestehende Siedlungsflächen

Die Siedlungsflächen (brutto) in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen haben eine Größe von ca. 2.900 ha (Anteil der Stadt Aalen: ca. 2.400 ha = 82,3 %); dies sind 13,0 % der gesamten Gemar-kungsfläche (22.362 ha) aller drei Gemeinden. Unter „Siedlungsflächen“ werden alle im Zusammenhang bebauten Ortsteile zusammengefasst, einschließlich Verkehrsflächen, Gemeinbedarfsflächen, Ver- und Entsorgungsflächen und Grünflä-chen, sowie alle klassifizierte Straßen und Bahnanlagen im Außenbereich (s.a. Tab. 18). Nicht einbezogen werden Plangebiete aus dem Flächennutzungsplan innerhalb der Siedlungsberei-che.

3.4.3 Bisherige Siedlungsentwicklung

Seit der erstmaligen Aufstellung des gemeinsamen Flächennutzungsplans für die Verwaltungsge-meinschaft Aalen (FNP 1990) haben sich die Siedlungsbereiche erheblich ausgedehnt; umfangrei-che Planungen zur Stadterneuerung im Innenbereich wurden realisiert bzw. stehen noch an. Durch zahlreiche öffentliche und private Baumaßnahmen seit Beginn der 80er Jahre konnte das Mittelzentrum Aalen seine zentralörtliche Bedeutung stärken und seine Attraktivität als Wohnstand-ort mit einem breitgefächerten Arbeitsplatzangebot und als Dienstleistungs- und Versorgungs-schwerpunkt steigern.

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Für einen großen Teil der im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten geplanten Bauflächen wurden Bebauungspläne aufgestellt, aber auch im Innenbereich, die -nach der Bodenordnung und Erschließung- abschnittsweise baulich realisiert worden sind. Zusätzlich erfolgten in bestehenden Siedlungsbereichen umfangreiche Modernisierungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen. Die Versorgung der Bevölkerung mit wohnergänzenden Spielplätzen, Sportstätten, Kindergärten, Schulen und Freizeiteinrichtungen wurde verbessert; Friedhöfe wurden erweitert. Das Straßennetz erfuhr z.T. wesentliche Ergänzungen und Erweiterungen: Autobahn A 7 mit Zubrin-ger Ebnat-NO (L 1084), Westumgehung Aalen (B 29–neu), Umgehung Hammerstadt (K 3326), K 3332 (Erlau, Ortsmitte Unterkochen), Ausbau L 1080 bei Geiselwang, neue Gemeindeverbindungsstraße Hammerstadt-Onatsfeld, Ausbau wichtiger innerörtlicher Hauptverkehrsstraßen. Die Anbindung an das Autobahnnetz (Dez. 1987) verbesserte erheblich die Erreichbarkeit des Raumes Aalen. Die Zusammenstellung des Planungspotentials an Bauflächen im seit 1983 wirksamen Flächennut-zungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen stellt den Planungsstand von 1982 dar und die danach erfolgte Bebauung: Tab. 11: Planungspotential und bauliche Realisierung (1983 - 1996)

Planungs- potential

1982

Bebauung

1983-1996

Anteil

%

Inanspruchnahme p.a.

Wohnbauflächen 247 155 63 % 11,1 Gemischte Bauflächen 38 14 37 % 1,0 Gewerbliche Bauflächen 183 73 40 % 5,2

Angaben in ha

In der vorstehenden Auswertung ist -nur- die bauliche Realisierung von Plangebieten in den 14 Jahren von 1983 bis 1996 erfasst, die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellt waren. Nicht einbezogen sind die Bebauung größerer Baulücken bzw. Bebauungsplangebiete im Innenbe-reich bzw. Erweiterungen aufgrund von FNP-Einzeländerungen. Das bedeutet, dass der Bedarf an Neubauflächen (ohne Einzelvorhaben im Bestandsbereich gem. § 34 BauGB) um ca. 15 % (ge-schätzt) höher anzusetzen ist:

Wohnbauflächen 12,8 ha/a Gemischte Bauflächen 1,2 ha/a Gewerbliche Bauflächen 6,0 ha/a

Obwohl viele FNP-Plangebiete baulich umgesetzt worden sind, hat noch ein umfangreicher "Restan-satz an Plangebieten" (ohne Bebauungsplan!) bestanden, der bei der Fortschreibung des Flächen-nutzungsplans wieder aufgegriffen und in Ansatz gebracht wurde:

Wohnbauflächen ca. 46 ha Gemischte Bauflächen ca. 15 ha Gewerbliche Bauflächen ca. 20 ha Sonderbauflächen ca. 15 ha

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Innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Aalen wurden in 21 Jahren (1979-1999) ca. 10.500 Wohn-einheiten fertiggestellt, d.h. pro Jahr wurden durchschnittlich ca. 500 WE errichtet (s. Tab. 31); dabei sind erhebliche Schwankungen zu verzeichnen (1993:717 WE, 1988:247 WE). Insgesamt gab es innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ca. 34.800 Wohnungen (1998) in ca. 17.150 Wohngebäuden (s. Tab. 30). Von 1980 - 1998 hat sich der Wohnungsbestand um ca. 6.650 Wohneinheiten ( + 23,6 %) erhöht (Stadt Aalen: + 22,2 %; Gemeinde Essingen: + 48,3 %; Ge-meinde Hüttlingen: + 20,4 %).

3.4.4 Bisherige Entwicklung der Wohnbevölkerung

Bis zum Jahre 1936 verlief die Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Aalen relativ stetig: Die Ein-wohnerzahl erhöhte sich langsam von 2.456 Ew (1813) auf 13.426 (1936). Erst die Kriegsfolgen (Flüchtlingsströme) und mehrere Eingemeindungen führten zu einem sprunghaften Wachstum. Seit dem 22.06.1975 besteht die neue Flächenstadt Aalen mit seinerzeit 64.770 Ew. In den 21 Jahren (1979-1999) seit der Aufstellung des ersten gemeinsamen Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat sich die Wohnbevölkerung kontinuierlich von 72.848 Ew auf 78.074 Ew (Stand: 01.01.2000) erhöht; dies entspricht einer Zunahme um 7,2 % (+5.226 Ew) oder durchschnittlich um jährlich 0,34 % (+ 249 Ew). Die relativen Wachstumsraten waren dabei sehr unterschiedlich (s. Tab. 27):

Stadt Aalen + 4,5 % Gemeinde Essingen + 36,0 % Gemeinde Hüttlingen + 13,9 %

Bevölkerungsabnahmen sind in den Stadtbezirken Kernstadt, Unterkochen, Wasseralfingen und Hofen zu verzeichnen. Die Gegenüberstellung von Geburtsfällen und Sterbefällen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ergibt in diesem Zeitraum (1979 - 1999) einen positiven Saldo (+ 2.692Ew bzw. 128 Ew p.a.); der positive Wanderungssaldo beträgt + 2.534 Ew bzw. 121 Ew p.a. (s. Tab. 27). Tab. 12: Entwicklung der Wohnbevölkerung

Stadt Aalen

Gemeinde Essingen

Gemeinde Hüttlingen

Verw. Gem. Aalen

01.01.1979 63.175 4.694 4.979 72.848 01.01.2000 66.016 6.385 5.673 78.074 Veränderung: Ew % Ew p.a.

+ 2.841 + 4,5 + 135

+ 1.691 + 36,0 + 81

+ 694 + 13,9 + 33

+ 5.226 + 7,2 + 249

Auswertung: Stadtplanungsamt Aalen

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01.

200

0

Jahr

Woh

nbev

ölke

rung

(Ew

)Abb. 7: Entwicklung der Wohnbevölkerung in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen

In der Verwaltungsgemeinschaft Aalen haben am 01.01.2000 78.074 Einwohner gelebt. Der Tabelle 24 (Kap. 3.5) ist die räumliche Bevölkerungsverteilung zu entnehmen:

Stadt Aalen 66.016 Ew = 84,6 % (86,7 %)* Gem. Essingen 6.385 Ew = 8,2 % (6,4 %)* Gem. Hüttlingen 5.673 Ew = 7,2 % (6,9 %)*

* Anteile von 1979

Im verdichteten "Kernbereich Aalen" (Kernstadt, Weststadt, Unterkochen, Wasseralfingen) leben 51.606 Ew (66,1 % der Verwaltungsgemeinschaft Aalen bzw. 78,2 % der Stadt Aalen). Die Wohnbevölkerung in den "äußeren Stadtbezirken" von Aalen beträgt 14.410 Ew (18,5 % der Ver-waltungsgemeinschaft Aalen). In den beiden Gemeinden Essingen und Hüttlingen leben 12.058 Ew (15,4 % der Verwaltungsge-meinschaft Aalen).

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3.4.5 Siedlungsdichten

Die Siedlungsdichte oder auch Bevölkerungsdichte (Wohnbevölkerung/Siedlungsfläche) ist die maßgebliche Bemessungsgröße, um das Maß der baulichen Nutzung und die Haustypen festzule-gen. Entsprechend der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen (städtisch ausgeprägter Verdich-tungsbereich in den Tallagen von Kocher und Aal / noch ländlich geprägte Stadtbezirke auf dem Härtsfeld und im Welland) schwanken daher die Werte zwischen ca. 16 Ew/ha (brutto) in Waldhau-sen und Ebnat, ca. 24 Ew/ha in Dewangen und ca. 33 Ew/ha in der Kernstadt Aalen. Der bestehende Durchschnittswert für die Stadt Aalen und auch die Verwaltungsgemeinschaft Aalen beträgt ca. 27 Ew/ha (s. Tab. 29). Tab. 13: Vorgaben für Siedlungsdichten

Wirksamer FNP 1990

Verwaltungs-vorschlag

vom 30.10.1992

Ansatz des RP Stuttgart

Gebilligte Werte für FNP-Entwurf

Stadt Aalen (Kernbereich) 60 70 70 Stadt Aalen (äußere Stadtbezirke)

35 45 55

Gem. Essingen/Hüttlingen 40 50 35-50 55 Verw. Gem. Aalen 51 50 60 60

Angaben in Ew/ha (brutto)

3.4.6 Altersstruktur

Die bisherige Bevölkerungsentwicklung und die neueren Bevölkerungsprognosen lassen erhebliche Veränderungen in der altersmäßigen Zusammensetzung erwarten. Nach einer Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg im "Staatsanzeiger " vom 02.06.1997 wird es im Jahr 2010 in Baden-Württemberg erstmals mehr Menschen über 60 Jahre als junge Leute unter 20 Jahre geben. Seit Bestehen des Landes lebten im Südwesten stets mehr junge als alte Menschen. Mit Beginn des kommenden Jahrhunderts wird sich dieses Verhältnis umkehren. Danach wird der Anteil der jungen Generation von heute 22 Prozent zunächst langsam auf 20 % im Jahr 2010 sinken und längerfristig (2030) auf 16 bis 18 Prozent abnehmen. Gleichzeitig wird der Bevölkerungsanteil der älteren Menschen von gegenwärtig 20 Prozent über 25 Prozent (2010) auf rund ein Drittel um das Jahr 2030 ansteigen. Für sozial- und altenpolitische Planungszwecke ist zu berücksichtigen, dass innerhalb der wachsenden Gruppe der älteren und alten Menschen die Zahl Hochbetagter überdurchschnittlich stark zunehmen dürfte. Da die Altersgruppe der Hochbetag-ten ein erhebliches Risiko aufweise, hilfs- oder pflegebedürftig zu sein, ergäben sich daraus Heraus-forderungen für den gesamten Pflegesektor und die Rentenkasse. Da die Zahl der Geburten voraussichtlich weiter abnehmen werde, ist es wichtig, dies bei der lan-desweiten Kindergartenplanung zu berücksichtigen.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 91

Abb. 8: Altersgliederung der Bevölkerung in Baden-Württemberg Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

Baden-Württemberg in Wort und Zahl

Heft 10/1999

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Abb. 9: Bevölkerungspyramide für die Stadt Aalen (1999) Bevölkerungspyramide nach Alter, Geschlecht, und Staatsangehörigkeit für die Stadt Aalen

Stand: 31.12.1999

Quelle: städt. Organisationsamt

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

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3.4.7 Wirtschaft und Beschäftigung

Im Raum Aalen setzte durch den Erzabbau und die Verhüttung eine frühe Industrialisierung ein; die Nutzung von Wasser und der Wasserkraft sowie der Ausbau der Schienenwege führten im letzten Jahrhundert zu einem beachtlichen wirtschaftlichen Aufschwung. Die Verwaltungsgemeinschaft Aa-len ist überwiegend durch mittelständische Betriebe geprägt, wobei der metallverarbeitende Bereich vorherrscht und die längste Tradition hat. In Aalen findet die Gewerbestruktur neben einigen Großbetrieben der Industrie eine abgerundete Ergänzung durch viele mittlere Betriebe der unterschiedlichsten Branchen. Natürlich dominiert auch heute noch die Metallverarbeitung, wobei moderne Techniken und hochwertiger Maschinenbau die Erzgewinnung und -verhüttung früherer Jahre abgelöst haben. Doch auch die Industriezweige Optik, Papier und Textil sind wichtige Träger einer vielschichtigen Wirtschaftsstruktur und genesen z. T. internationalen Ruf. Dazu kommen junge, aufstrebende Unternehmen im High-Tech-Bereich. Der Dienstleistungssektor hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Besonders zu erwähnen ist dabei der Fremdenverkehr. Die Stadt Aalen ist mit ihrer attraktiven Innenstadt Ein-kaufszentrum in der Region und die Fachgeschäfte des Einzelhandels sind wichtiger Bestandteil des Wirtschaftsstandorts und Mittelzentrums Aalen. (s. Quelle 15) Tab. 14: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort

Stadt Aalen Gemeinde Essingen Gemeinde Hüttlingen 1980 1990 1998 1980 1990 1998 1980 1990 1998

Vers.pflichtig Beschäftigte insg. 26.587 28.259 28.185 730 975 1.278 518 659 618

nach Wirtschaftsbereichen: Produzierendes Gewerbe (%) 67,0 61,8 57,1 71,9 65,2 46,7 71,4 66,6 55,0 Handel und Verkehr (%) 14,2 13,3 13,1 11,2 15,1 23,0 13,1 9,4 10,2 Sonstige (Dienstleistungen) (%) 18,8 24,9 29,8 16,8 19,7 30,3 15,1 24,0 34,8

nach Stellung im Beruf: Arbeiter (einschl. Auszub.) (%) 62,0 55,3 51,3 65,1 61,8 52,3 72,6 69,2 56,8 Angestellte (einschl. Ausz.) (%) 38,0 44,7 48,7 34,9 38,2 47,7 27,4 30,8 43,2 Auszubildende zusammen (%) 8,6 8,3 6,7 10,0 8,2 7,8 9,3 11,7 8,9

Quelle: Statistisches Landesamt (LIS)

Übersichts- und Vergleichsdaten

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Die sozialversicherungspflichtig – Beschäftigten am Arbeitsort (Verwaltungsgemeinschaft Aalen) haben sich von 1980–1998 von 27.835 Erwerbspersonen um 2.246 ( + 8,1 %) auf 30.081 Erwerbs-personen erhöht (s. Tab. 33 und 34). Einer Wohnbevölkerung von insgesamt ca. 78.000 Ew (01.01.1998) in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen standen ca. 30.000 Beschäftigte gegenüber. Der folgenden Übersicht (Tab. 15) ist zu entnehmen, dass in der Stadt Aalen der Anteil der Arbeit-nehmer im Verarbeitenden Gewerbe mit 47,2 % wesentlich höher liegt als der Landesdurchschnitt mit 40,5 %, dass aber die Wirtschaftsabteilung Dienstleistungen mit 16,3 % deutlich niedriger be-setzt ist als auf Landesebene mit 22,4 %. Die Gegenüberstellung der Berufspendler für die Stadt Aalen (1999) zeigt, dass ca. 5.100 Erwerbstä-tige mehr einpendeln als auspendeln, was die Bedeutung des Mittelzentrums Aalen als wirtschaftli-cher Schwerpunkt mit einem umfassenden Arbeitsplatzangebot im ostwürttembergischen Raum unterstreicht (s. Tab. 35). Tab. 15: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer (1995) im Vergleich Quelle: WIRO, Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg

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3.4.8 Fremdenverkehr

Freizeit, Naherholung und Urlaub werden auch in Zukunft eine wesentliche Rolle für die Bevölkerung spielen. Daher sind die Hotellerie/Gastronomie und die Tourismusbranche von nicht zu unterschät-zender wirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere auch im Hinblick auf die Schaffung von Arbeits-plätzen; ihre Angebote und Leistungen sind - neben landschaftlichen und klimatischen Qualitäten und sonstigen kulturellen oder gesundheitsfördernden Einrichtungen- wichtig für die Attraktivität eines Ortes. Die steigende Zahl der Übernachtungen (s. Tab. 38) ist ein Indiz für die zunehmende Beliebtheit des Raumes Aalen sowohl für Geschäftsreisende als auch für Urlauber. Obwohl Aalen weder typischer Fremdenverkehrsort noch Kurort ist, hat sich in dieser Hinsicht in den letzten Jahren eine sehr vor-teilhafte Entwicklung vollzogen und das weitere Entwicklungspotential in "ökologischer" Richtung ist als gut einzustufen. Grundvoraussetzung für alle touristischen Aktivitäten, insbesondere auch für den Landschaftstourismus, bleiben dabei die Erhaltung einer intakten Natur, einer abwechslungs-reichen Landschaft mit hohem Erlebniswert und von gesunden Umweltbedingungen. Der eigentliche touristische Aufbruch der Stadt Aalen begann Anfang der 80 er Jahre. Zu der landschaftlich äußerst reizvollen Lage am Rand der Schwäbischen Alb wurde als städtebauliche Maßnahme ab 1978 die Innenstadt Schritt für Schritt saniert, umgestaltet und verkehrsberuhigt sowie eine attraktive Fuß-gängerzone mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten eingerichtet. Es erfolgte quantitativ und qualita-tiv eine erhebliche Verbesserung des Angebotes im Hotel- und Gaststättengewerbe. Neben zahlreichen Hotels und Gasthöfen sowie privaten Vermietern bieten folgende Einrichtungen Übernachtungsmöglichkeiten an: Jugendherberge Aalen, Naturfreundehaus Braunenberg, Camping-platz Hirtenteich in Lauterburg und das Schullandheim in der Marienburg in Niederalfingen. Es entstand eine Reihe von Einrichtungen, die kulturelle und touristische Aushängeschilder für Aa-len geworden sind und z.T. hohe Besucherzahlen aufweisen: 1981 Erweiterung des Limesmuseums 1985 Eröffnung der Limes-Thermen 1987 Einweihung des Besucherbergwerks "Tiefer Stollen" 1989 Einrichtung eines Heilstollens im Besucherbergwerk (Stollentherapie) 1991 Gründung des Theaters der Stadt Aalen 1992 Eröffnung der Sommerfreilichtsaison im Rahmen des Kultur-Delta-Süd 1994 Eröffnung des Kulturzentrums Altes Rathaus mit Spielstätte des Theaters der Stadt Aalen, Galerie des Kunstvereins und Kleinkunstcafé 1996 Neugestaltung des Museums am Markt Eröffnung des Museums für Stadtgeschichte - Kunst - Technik in Wasseralfingen 1999 Eröffnung von Schloss Fachsenfeld Neben dem Zweig "Städtetourismus" verspricht der "gesundheitsorientierte Fremdenverkehr" ein weiteres wichtiges Marktsegment in der touristischen Entwicklung zu werden. Ansätze dazu beste-hen bereits mit dem Therapieangebot in den Limes-Thermen, vornehmlich auf ambulanter Basis, und der Atemwegstherapie im "Tiefen Stollen". Eine Prädikatisierung von Röthardt als "Ort mit Heilstollenkurbetrieb" ist nach der Änderung des Kurortegesetzes von Baden-Württemberg möglich geworden. Mit dem Neubau des Betriebs- und Therapiegebäudes (1996) am Stolleneingang wurde ein weiterer Schritt in diese Richtung getan. Die Endstufe der Entwicklung stellt die Errichtung eines Gesundheitszentrums für Atemwegserkrankungen auf dem im Flächennutzungsplan vorgesehenen Gelände "Steinhalde" bei Röthardt dar.

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3.4.9 Kfz-Bestand und Motorisierungsgrad

Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat sich in den letzten Jahren der Bestand an Kraft-fahrzeugen stark erhöht: waren im Jahr 1982 32.431 Kraftfahrzeuge zugelassen, so sind es 1999 52.081 Kraftfahrzeuge gewesen. Die Zunahme um 19.650 Kfz. (+ 60,6 %) in 18 Jahren entspricht ei-nem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von fast 3,4 % (s. Tab. 36). Der Anstieg des PKW-Bestandes betrug +15.000 PKW´s (+52,7%) Eklatant angestiegen ist der KfZ-Bestand in der Gemeinde Essingen ( + 88,2%) und Hüttlingen (+ 84,1%). Die Zunahme des Kraftfahrzeugbestandes (1982 - 1999) beträgt im einzelnen:

Stadt Aalen + 15.757 Kfz. + 56,4 % Gemeinde Essingen + 2.130 Kfz. + 88,2 % Gemeinde Hüttlingen + 1.763 Kfz. + 84,1 % Verwaltungsgemeinschaft Aalen + 19.650 Kfz. + 60,6 %

Auch im Ostalbkreis ist der Bestand der zugelassenen Kraftfahrzeuge im Jahr 1999 auf eine neue Rekordzahl angestiegen (241.678 KfZ. zum 31.12.1999). Die durchschnittliche jährliche Kfz.-Zuwachsrate in den letzten 10 Jahren (1990–1999) betrug ca. 2,8 % im Ostalbkreis. Die Ausweitung des Kfz-Bestandes ist bedingt durch die positive Bevölkerungsentwicklung und den steigenden Motorisierungsgrad. Der Motorisierungsgrad (KfZ./1000 EW) in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen und der Stadt Aalen entspricht im wesentlichen dem von Baden-Württemberg. Mit 636 KfZ. pro 1000 Einwohner (1997) ist Baden-Württemberg innerhalb Deutschlands überdurchschnittlich motorisiert (und liegt auf „Rang 3“). Der Motorisierungsgrad (Stand: 01.07.1999)) betrug in der Region Ostwürttemberg 669 und im Ost-albkreis 678. In der Verwaltungsgemeinschaft Aalen stieg der Motorisierungsgrad in den letzten 18 Jahren (1982 – 1999) von 442 auf 668 um ca. 51 % (s. Tab. 37). Diese Daten und Entwicklungen zeigen die Bedeutung des Kraftfahrzeuges in einem ländlich struk-turierten Raum und einer weitläufigen Flächenstadt. Zugleich wachsen mit dem steigenden motori-sierten Individualverkehr die verkehrlichen, städtebaulichen und umweltbezogenen Probleme.

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3.5 Daten zum Planungsraum

Tab. 16: Gemeindeflächen und Gemarkungsflächen Tab. 17: Gebietseinteilung für den Flächennutzungsplan Tab. 18: Bestehende Siedlungsflächen Tab. 19: Flächenerhebung 2001 (Stadt Aalen) Tab. 20: Flächenerhebung 2001 (Gemeinde Essingen) Tab. 21: Flächenerhebung 2001 (Gemeinde Hüttlingen) Tab. 22: Flächenerhebung 2001 (Verwaltungsgemeinschaft Aalen) Tab. 23: Wohnbevölkerung 1979 - 1999 Tab. 24: Verteilung der Wohnbevölkerung Tab. 25: Geburtsfälle (Ortsansässige) Tab. 26: Sterbefälle (Ortsansässige) Tab. 27: Bevölkerungsentwicklung 1979 - 1999 Tab. 28: Bevölkerungsdichte Tab. 29: Siedlungsdichte Tab. 30: Bestehende Wohngebäude und Wohnungen Tab. 31: Fertiggestellte Wohneinheiten Tab. 32: Belegungsziffer Tab. 33: Sozialversicherungspflichtig-Beschäftigte am Wohnort Tab. 34: Sozialversicherungspflichtig-Beschäftigte am Arbeitsort Tab. 35: Berufspendler Tab. 36: Bestand an Kraftfahrzeugen / Pkw Tab. 37: Motorisierungsgrad

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Tab. 38: Übernachtungen Tab. 39: Strukturdaten - Übersicht

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Tab. 16: Gemeindeflächen und Gemarkungsflächen

Nr. Stadtbezirke der Stadt Aalen Fläche Anteil ha %

.11 Kernstadt 2122,4384 14,5.12 Weststadt 923,9573 6,3.13 Waldhausen 2428,2624 16,6.14 Ebnat 2108,9805 14,4.15 Unterkochen 2144,8174 14,6.16 Dewangen 1653,6849 11,3.17 Fachsenfeld 395,0637 2,7.18 Wasseralfingen 1612,1113 11,0.19 Hofen 1259,2944 8,6

.1 Stadt Aalen 14648,6103 100,0

Nr. Gemeinden Fläche Anteil ha %

.1 Stadt Aalen 14648,6103 65,5.2 Gemeinde Essingen 5850,0665 26,2.3 Gemeinde Hüttlingen 1870,9410 8,4.4 Verwaltungsgemeinschaft Aalen 22369,6178 100,0

0

2

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14

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Stadtbezirke der Stadt Aalen

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%)

65,5 26,2 8,40

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Gemeinden

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%)

Quelle: Stadtmessungsamt Aalen / Staatl. Vermessungsamt Aalen( Liegenschaftskataster )

Auswertung: Stadtplanungsamt AalenStand: 31.12.99Az.621.21 FNP-Tabellen und Diagramme

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 100

Tab. 17: Gebietseinteilung für den Flächennutzungsplan

Nr. Stadtbezirke der Stadt Aalen Fläche Anteil ha %

.11 Kernstadt 1.598 10,9.12 Weststadt 1.444 9,9.13 Waldhausen 2.429 16,6.14 Ebnat 2.110 14,4.15 Unterkochen 2.138 14,6.16 Dewangen 1.656 11,3.17 Fachsenfeld 394 2,7.18 Wasseralfingen 1.621 11,1.19 Hofen 1.259 8,6

.1 Stadt Aalen 14.649 100,0

Nr. Gemeinden Fläche Anteil ha %

.1 Stadt Aalen 14.649 65,5.2 Gemeinde Essingen 5.850 26,2.3 Gemeinde Hüttlingen 1.870 8,4

.4 Verwaltungsgemeinschaft Aalen 22.369 100,0 Quelle: Stadtmessungsamt Aalen / Staatl. Vermessungsamt Aalen Auswertung: Stadtplanungsamt Aalen Stand: 02.05.2000 Az. 621.21 FNP-Tabellen und Diagramme

65,5 2 6 ,2 8,40

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 101

Tab. 18: Bestehende Siedlungsflächen

Nr. Stadtbezirke der Stadt Aalen Fläche Anteil ha %

.11 Kernstadt 784 32,7.12 Weststadt 321 13,4.13 Waldhausen 147 6,1.14 Ebnat 183 7,6.15 Unterkochen 215 9,0.16 Dewangen 130 5,4.17 Fachsenfeld 133 5,6.18 Wasseralfingen 396 16,5.19 Hofen 87 3,6

.1 Stadt Aalen 2.396 100,0

Nr. Gemeinden Fläche Anteil ha %

.1 Stadt Aalen 2.396 82,3.2 Gemeinde Essingen 311 10,7.3 Gemeinde Hüttlingen 206 7,1.4 Verwaltungsgemeinschaft Aalen 2.913 100,0

0,0

5,0

10,0

15,0

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25,0

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35,0

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Stadtbezirke der Stadt Aalen

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%)

7,110,782,30,0

10,020,030,040,050,060,070,080,090,0

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Gemeinden

Ant

eil (

%)

Auswertung: Stadtplanungsamt AalenStand: 02.05.2000Az.621.21 FNP-Tabellen und Diagramme

Def.: Unter " Siedlungsflächen" werden alle im Zusammenhang bebauten Ortsteile zusammengefaßt, einschließlich

Verkehrsflächen, Gemeinbedarfsflächen, Ver- und Entsorgungsflächen und Grünflächen, sowie klassifizierte

Straßen und Bahnanlagen im Außenbereich.

(aber: ohne Plangebiete des FNP innerhalb der Siedlungsbereiche)

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 102

Tab. 19: Flächenerhebung 2001 (Stadt Aalen)

Flächenerhebung nach Art der Nutzungen

Kreis: OstalbkreisGemeinde: 1. Stadt Aalen Regionalkennziffer

Nutzungsart FNP- Bestand Planung Summe

Schlüssel ab 93

Bauflächen 100 1363,1 299,7 1662,8 Wohnbauflächen 110 741,4 151,0 892,4 Gemischte Bauflächen 120 327,6 29,5 357,1 Gewerbliche Bauflächen 130 232,1 77,3 309,4 Sonderbauflächen 160 62,0 41,9 103,9 Sondergebiete, die der Erholung dienen: 161 28,3 23,6 51,9

Campingplatzgebiete 0,0 0,0 0,0Ferienhausgebiete 0,0 0,0 0,0Gartenhausgebiete 26,4 23,6 50,0Wochenendhausgebiete 1,9 0,0 1,9

Sonstige Sondergebiete: 162 33,7 18,3 52,0Berufl. Schulzentrum 9,7 6,6 16,3Einkaufszentrum/großfl. Handelsbetriebe 3,9 0,0 3,9Fachhochschule (FHS) 6,0 8,2 14,2Gartencenter 0,0 0,0 0,0Klinik 0,0 3,5 3,5Thermalbad mit Hotel 6,6 0,0 6,6Verbrauchermärkte/Fachmärkte 7,5 0,0 7,5

Flächen für den Gemeinbedarf 200 82,8 7,8 90,6Öffentliche Verwaltung 201 5,0 0,0 5,0

KKulturelle Einrichtungen 202 0,8 0,0 0,8 VVersammlungshallen 203 0,9 0,0 0,9

Schulen 204 27,1 1,7 28,8Kirchliche Einrichtungen 205 10,7 1,3 12,0Soziale Einrichtungen 206 0,6 0,1 0,7Kindergärten/Kindertagesstätten 207 9,6 2,0 11,6Jugendhaus/Jugendherberge 208 0,6 0,0 0,6Altenheime 209 6,1 0,0 6,1Gesundheitliche Einrichtungen 210 7,8 1,1 8,9Sportliche Einrichtungen 211 5,5 1,6 7,1Hallenbad 212 0,7 0,0 0,7Feuerwehr 213 2,1 0,0 2,1Bauhof/Betriebshof 214 5,3 0,0 5,3

Verkehrsflächen 300 446,7 13,6 460,3Straßenverkehr 310 411,7 13,6 425,3

Autobahn 312 18,0 0,0 18,0Hauptverkehrsstraßen 313 137,5 9,1 146,6Ortsstraßen 314 255,0 4,5 259,5öffentliche Parkplätze 311 1,2 0,0 1,2

Bahnanlagen 330 34,7 0,0 34,7Luftverkehr 340 0,3 0,0 0,3

Angaben in ha

1 3 6 0 8 8 8

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 103

Flächenerhebung nach Art der Nutzungen

Nutzungsart FNP- Bestand Planung Summe

Schlüssel ab 93

Flächen für die Ver- und Entsorgung 400 19,9 24,3 44,2Elektrizität 401 1,9 0,0 1,9Gas 402 0,9 0,5 1,4Wärme 403 0,1 0,0 0,1Wasser 404 2,3 0,0 2,3Abwasser 405 10,8 4,0 14,8Erdölprodukte 406 0,8 0,0 0,8Abfall 407 2,6 0,0 2,6Ablagerung (Erddeponie) 408 0,0 19,8 19,8Nachrichten 409 0,5 0,0 0,5

Grünflächen 500 466,1 70,5 536,6Parkanlagen 510 26,1 20,0 46,1Dauerkleingärten 520 16,3 7,8 24,1Grabeland 503 2,5 0,0 2,5Kleintierzuchtanlagen 504 2,8 1,3 4,1Hundesportplätze 505 3,8 0,0 3,8Sportplätze 530 50,3 6,0 56,3Reitanlagen 507 5,5 2,4 7,9Tennisanlagen 508 13,9 0,5 14,4Schießanlagen 509 1,4 0,5 1,9Freibäder 506 6,3 0,7 7,0Spielplätze 511 11,2 9,9 21,1Festplätze 512 5,8 1,1 6,9Zeltplatz 513 0,0 0,0 0,0Minigolfanlagen 514 0,2 0,3 0,5Friedhöfe 540 22,6 12,1 34,7Sonstige Grünflächen 590 297,4 7,9 305,3

Flächen für die Land- und Forstwirtschaft 600 11794,7 1,4 11796,1Landwirtschaft 610 6285,4 0,0 6285,4Forstwirtschaft/Wald 620 5509,3 1,4 5510,7

Wasserflächen 700 11,5 0,0 11,5

Flächen für Aufschüttungen/Abgrabungen/ 800 17,2 8,4 25,6Gewinnung von Bodenschätzen

Aufschüttungen 810 0,0 0,0 0,0Gewinnung von Bodenschätzen: 820 17,2 8,4 25,6

Sandgruben 821 12,2 0,0 12,2Steinbrüche 822 5,0 8,4 13,4Tonabbau 823 0,0 0,0 0,0

Sonstige Flächen 900 21,3 0,0 21,3

Landschaftspflegerische Ausgleichsflächen 910 0,0 0,0 0,0

Bodenfläche insgesamt 999 14223,3 425,7 14649,0

Angaben in ha

Rechtsgrundlage: Agrarstatistikgesetz v. 25.06.1998 Bundesstatistikgesetz v. 22.01.1987 / 16.06.1990

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 104

Tab. 20: Flächenerhebung 2001 (Gemeinde Essingen)

Flächenerhebung nach Art der Nutzungen

Kreis: OstalbkreisGemeinde: 2. Gemeinde Essingen Regionalkennziffer

Nutzungsart FNP- Bestand Planung Summe

Schlüssel ab 93

Bauflächen 100 174,8 70,2 245,0 Wohnbauflächen 110 72,8 18,2 91,0 Gemischte Bauflächen 120 52,2 1,9 54,1 Gewerbliche Bauflächen 130 35,3 37,1 72,4 Sonderbauflächen 160 14,5 13,0 27,5 Sondergebiete, die der Erholung dienen: 161 14,5 6,5 21,0

Campingplatzgebiete 2,4 1,4 3,8Ferienhausgebiete 1,1 1,1Gartenhausgebiete 12,1 4,0 16,1Wochenendhausgebiete 0,0

Sonstige Sondergebiete: 162 0,0 6,5 6,5Berufl. Schulzentrum 0,0Einkaufszentrum/großfl. Handelsbetriebe 0,0Fachhochschule (FHS) 0,0Gartencenter 4,1 4,1Klinik 0,0Thermalbad mit Hotel 0,0Verbrauchermärkte/Fachmärkte 2,4 2,4

Flächen für den Gemeinbedarf 200 5,6 4,2 9,8Öffentliche Verwaltung 201 0,3 0,3

KKulturelle Einrichtungen 202 0,0 VVersammlungshallen 203 0,0

Schulen 204 2,4 2,2 4,6Kirchliche Einrichtungen 205 1,0 1,0Soziale Einrichtungen 206 0,0Kindergärten/Kindertagesstätten 207 0,7 0,4 1,1Jugendhaus/Jugendherberge 208 0,0Altenheime 209 0,5 0,5Gesundheitliche Einrichtungen 210 0,0Sportliche Einrichtungen 211 0,4 0,6 1,0Hallenbad 212 0,0Feuerwehr 213 0,6 0,6Bauhof/Betriebshof 214 0,2 0,5 0,7

Verkehrsflächen 300 52,6 9,3 61,9Straßenverkehr 310 43,8 9,3 53,1

Autobahn 312 0,0Hauptverkehrsstraßen 313 13,5 6,6 20,1Ortsstraßen 314 30,1 2,7 32,8öffentliche Parkplätze 311 0,2 0,0 0,2

Bahnanlagen 330 8,8 8,8Luftverkehr 340 0,0 0,0 0,0

Angaben in ha

1 3 6 0 2 1

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 105

Flächenerhebung nach Art der Nutzungen

Nutzungsart FNP- Bestand Planung Summe

Schlüssel ab 93

Flächen für die Ver- und Entsorgung 400 22,8 0,0 22,8Elektrizität 401 0,0Gas 402 0,3 0,3Wärme 403 0,0Wasser 404 2,9 2,9Abwasser 405 0,0Erdölprodukte 406 0,0Abfall 407 19,5 19,5Ablagerung (Erddeponie) 408 0,0Nachrichten 409 0,1 0,1

Grünflächen 500 55,2 6,7 61,9Parkanlagen 510 4,7 4,7Dauerkleingärten 520 3,6 3,6Grabeland 503 0,0Kleintierzuchtanlagen 504 0,4 0,4Hundesportplätze 505 0,0Sportplätze 530 7,1 1,6 8,7Reitanlagen 507 1,5 1,5Tennisanlagen 508 2,5 2,5Schießanlagen 509 0,7 0,7Freibäder 506 0,0Spielplätze 511 0,7 2,1 2,8Festplätze 512 1,3 1,3Zeltplatz 513 0,0Minigolfanlagen 514 0,0Friedhöfe 540 1,9 0,8 2,7Sonstige Grünflächen 590 32,5 0,5 33,0

Flächen für die Land- und Forstwirtschaft 600 5.429,9 0,0 5.429,9Landwirtschaft 610 2.560,2 2.560,2Forstwirtschaft/Wald 620 2.869,7 2.869,7

Wasserflächen 700 6,1 0,0 6,1

Flächen für Aufschüttungen/Abgrabungen/ 800 0,0 12,6 12,6Gewinnung von Bodenschätzen

Aufschüttungen 810 0,0 0,0 0,0Gewinnung von Bodenschätzen: 820 0,0 12,6 12,6

Sandgruben 821 0,0Steinbruch 822 0,0Tonabbau 823 12,6 12,6

Sonstige Flächen 900 0,0 0,0 0,0

Landschaftspflegerische Ausgleichsflächen 910 0,0 0,0 0,0

Bodenfläche insgesamt 999 5.747,0 103,0 5.850,0

Angaben in ha

Rechtsgrundlage: Agrarstatistikgesetz v. 25.06.1998 Bundesstatistikgesetz v. 22.01.1987 / 16.06.1990

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 106

Tab. 21: Flächenerhebung 2001 (Gemeinde Hüttlingen)

Flächenerhebung nach Art der Nutzungen

Kreis: OstalbkreisGemeinde: 3. Gemeinde Hüttlingen Regionalkennziffer

Nutzungsart FNP- Bestand Planung Summe

Schlüssel ab 93

Bauflächen 100 119,0 31,3 150,3 Wohnbauflächen 110 73,6 23,2 96,8 Gemischte Bauflächen 120 31,6 1,7 33,3 Gewerbliche Bauflächen 130 12,3 5,7 18,0 Sonderbauflächen 160 1,5 0,7 2,2 Sondergebiete, die der Erholung dienen: 161 1,5 0,7 2,2

Campingplatzgebiete 0,0Ferienhausgebiete 0,0Gartenhausgebiete 1,5 0,7 2,2Wochenendhausgebiete 0,0

Sonstige Sondergebiete: 162 0,0 0,0 0,0Berufl. Schulzentrum 0,0Einkaufszentrum/großfl. Handelsbetriebe 0,0Fachhochschule (FHS) 0,0Gartencenter 0,0Klinik 0,0Thermalbad mit Hotel 0,0Verbrauchermärkte/Fachmärkte 0,0

Flächen für den Gemeinbedarf 200 4,4 0,2 4,6Öffentliche Verwaltung 201 0,2 0,2

KKulturelle Einrichtungen 202 0,7 0,7 VVersammlungshallen 203 0,0

Schulen 204 0,9 0,9Kirchliche Einrichtungen 205 0,7 0,7Soziale Einrichtungen 206 0,1 0,2 0,3Kindergärten/Kindertagesstätten 207 0,5 0,5Jugendhaus/Jugendherberge 208 0,0Altenheime 209 0,0Gesundheitliche Einrichtungen 210 0,0Sportliche Einrichtungen 211 0,7 0,7Hallenbad 212 0,0Feuerwehr 213 0,1 0,1Bauhof/Betriebshof 214 0,5 0,5

Verkehrsflächen 300 39,0 0,5 39,5Straßenverkehr 310 39,0 0,5 39,5

Autobahn 312 0,0Hauptverkehrsstraßen 313 14,6 14,6Ortsstraßen 314 24,1 0,5 24,6öffentliche Parkplätze 311 0,3 0,3

Bahnanlagen 330 0,0 0,0 0,0Luftverkehr 340 0,0 0,0 0,0

Angaben in ha

1 3 6 0 3 3

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 107

Flächenerhebung nach Art der Nutzungen

Nutzungsart FNP- Bestand Planung Summe

Schlüssel ab 93

Flächen für die Ver- und Entsorgung 400 10,3 0,6 10,9Elektrizität 401 8,5 8,5Gas 402 0,0Wärme 403 0,0Wasser 404 0,4 0,4Abwasser 405 1,4 0,6 2,0Erdölprodukte 406 0,0Abfall 407 0,0Ablagerung (Erddeponie) 408 0,0Nachrichten 409 0,0

Grünflächen 500 33,2 1,1 34,3Parkanlagen 510 0,0Dauerkleingärten 520 2,1 2,1Grabeland 503 0,0Kleintierzuchtanlagen 504 0,2 0,9 1,1Hundesportplätze 505 0,0Sportplätze 530 5,2 5,2Reitanlagen 507 0,0Tennisanlagen 508 0,5 0,5Schießanlagen 509 0,5 0,5Freibäder 506 1,2 1,2Spielplätze 511 1,3 1,3Festplätze 512 0,0Zeltplatz 513 0,2 0,2Minigolfanlagen 514 0,0Friedhöfe 540 1,3 1,3Sonstige Grünflächen 590 20,9 20,9

Flächen für die Land- und Forstwirtschaft 600 1.628,2 0,0 1.628,2Landwirtschaft 610 1.127,3 1.127,3Forstwirtschaft/Wald 620 500,9 500,9

Wasserflächen 700 2,2 0,0 2,2

Flächen für Aufschüttungen/Abgrabungen/ 800 0,0 0,0 0,0Gewinnung von Bodenschätzen

Aufschüttungen 810 0,0 0,0 0,0Gewinnung von Bodenschätzen: 820 0,0 0,0 0,0

Sandgruben 821 0,0Steinbruch 822 0,0Tonabbau 823 0,0

Sonstige Flächen 900 0,0 0,0 0,0

Landschaftspflegerische Ausgleichsflächen 910 0,0 0,0 0,0

Bodenfläche insgesamt 999 1.836,3 33,7 1.870,0

Angaben in ha

Rechtsgrundlage: Agrarstatistikgesetz v. 25.06.1998 Bundesstatistikgesetz v. 22.01.1987 / 16.06.1990

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 108

Tab. 22: Flächenerhebung 2001 (Verwaltungsgemeinschaft Aalen)

Flächenerhebung nach Art der Nutzungen

Kreis: OstalbkreisGemeinde: 4. Verwaltungsgemeinschaft Aalen Regionalkennziffer

Nutzungsart FNP- Bestand Planung Summe

Schlüssel ab 93

Bauflächen 100 1656,9 401,2 2058,1 Wohnbauflächen 110 887,8 192,4 1080,2 Gemischte Bauflächen 120 411,4 33,1 444,5 Gewerbliche Bauflächen 130 279,7 120,1 399,8 Sonderbauflächen 160 78,0 55,6 133,6 Sondergebiete, die der Erholung dienen: 161 44,3 30,8 75,1

Campingplatzgebiete 2,4 1,4 3,8Ferienhausgebiete 0,0 1,1 1,1Gartenhausgebiete 40,0 28,3 68,3Wochenendhausgebiete 1,9 0,0 1,9

Sonstige Sondergebiete: 162 33,7 24,8 58,5Berufl. Schulzentrum 9,7 6,6 16,3Einkaufszentrum/großfl. Handelsbetriebe 3,9 0,0 3,9Fachhochschule (FHS) 6,0 8,2 14,2Gartencenter 0,0 4,1 4,1Klinik 0,0 3,5 3,5Thermalbad mit Hotel 6,6 0,0 6,6Verbrauchermärkte/Fachmärkte 7,5 2,4 9,9

Flächen für den Gemeinbedarf 200 92,8 12,2 105,0Öffentliche Verwaltung 201 5,5 0,0 5,5

KKulturelle Einrichtungen 202 1,5 0,0 1,5 VVersammlungshallen 203 0,9 0,0 0,9

Schulen 204 30,4 3,9 34,3Kirchliche Einrichtungen 205 12,4 1,3 13,7Soziale Einrichtungen 206 0,7 0,3 1,0Kindergärten/Kindertagesstätten 207 10,8 2,4 13,2Jugendhaus/Jugendherberge 208 0,6 0,0 0,6Altenheime 209 6,1 0,5 6,6Gesundheitliche Einrichtungen 210 7,8 1,1 8,9Sportliche Einrichtungen 211 6,6 2,2 8,8Hallenbad 212 0,7 0,0 0,7Feuerwehr 213 2,8 0,0 2,8Bauhof/Betriebshof 214 6,0 0,5 6,5

Verkehrsflächen 300 538,3 23,4 561,7Straßenverkehr 310 494,5 23,4 517,9

Autobahn 312 18,0 0,0 18,0Hauptverkehrsstraßen 313 165,6 15,7 181,3Ortsstraßen 314 309,2 7,7 316,9öffentliche Parkplätze 311 1,7 0,0 1,7

Bahnanlagen 330 43,5 0,0 43,5Luftverkehr 340 0,3 0,0 0,3

Angaben in ha

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 109

Flächenerhebung nach Art der Nutzungen

Nutzungsart FNP- Bestand Planung Summe

Schlüssel ab 93

Flächen für die Ver- und Entsorgung 400 53,0 24,9 77,9Elektrizität 401 10,4 0,0 10,4Gas 402 1,2 0,5 1,7Wärme 403 0,1 0,0 0,1Wasser 404 5,6 0,0 5,6Abwasser 405 12,2 4,6 16,8Erdölprodukte 406 0,8 0,0 0,8Abfall 407 22,1 0,0 22,1Ablagerung (Erddeponie) 408 0,0 19,8 19,8Nachrichten 409 0,6 0,0 0,6

Grünflächen 500 554,5 78,3 632,8Parkanlagen 510 30,8 20,0 50,8Dauerkleingärten 520 22,0 7,8 29,8Grabeland 503 2,5 0,0 2,5Kleintierzuchtanlagen 504 3,0 2,6 5,6Hundesportplätze 505 3,8 0,0 3,8Sportplätze 530 62,6 7,6 70,2Reitanlagen 507 7,0 2,4 9,4Tennisanlagen 508 16,9 0,5 17,4Schießanlagen 509 2,6 0,5 3,1Freibäder 506 7,5 0,7 8,2Spielplätze 511 13,2 12,0 25,2Festplätze 512 5,8 2,4 8,2Zeltplatz 513 0,0 0,2 0,2Minigolfanlagen 514 0,2 0,3 0,5Friedhöfe 540 25,8 12,9 38,7Sonstige Grünflächen 590 350,8 8,4 359,2

Flächen für die Land- und Forstwirtschaft 600 18852,8 1,4 18854,2Landwirtschaft 610 9972,9 0,0 9972,9Forstwirtschaft/Wald 620 8879,9 1,4 8881,3

Wasserflächen 700 19,8 0,0 19,8

Flächen für Aufschüttungen/Abgrabungen/ 800 17,2 21,0 38,2Gewinnung von Bodenschätzen

Aufschüttungen 810 0,0 0,0 0,0Gewinnung von Bodenschätzen: 820 17,2 21,0 38,2

Sandgruben 821 12,2 0,0 12,2Steinbrüche 822 5,0 8,4 13,4Tonabbau 823 0,0 12,6 12,6

Sonstige Flächen 900 21,3 0,0 21,3

Landschaftspflegerische Ausgleichsflächen 910 0,0 0,0 0,0

Bodenfläche insgesamt 999 21806,6 562,4 22369,0

Angaben in ha

Rechtsgrundlage: Agrarstatistikgesetz v. 25.06.1998 Bundesstatistikgesetz v. 22.01.1987 / 16.06.1990

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 111

Tab. 24: Verteilung der Wohnbevölkerung

Nr. Stadtbezirke der Stadt Aalen Wohnbevölkerung Anteil Ew %

.11 Kernstadt 26.076 39,5 .12 Weststadt 8.837 13,4 .13 Waldhausen 2.415 3,7 .14 Ebnat 3.143 4,8 .15 Unterkochen 5.095 7,7 .16 Dewangen 3.148 4,8 .17 Fachsenfeld 3.640 5,5 .18 Wasseralfingen 11.598 17,6 .19 Hofen 2.064 3,1

.1 Stadt Aalen 66.016 100,0 Nr. Gemeinden Wohnbevölkerung Anteil Ew %

.1 Stadt Aalen 66.016 84,6 .2 Gemeinde Essingen 6.385 8,2 .3 Gemeinde Hüttlingen 5.673 7,3 .4 Verwaltungsgemeinschaft Aalen 78.074 100,0

Quelle: -Stadt Aalen (EDV-Einwohnerwesen/Jahresfortschreibung 1999) -Angaben des BMA Essingen und BMA Hüttlingen

Auswertung: Stadtplanungsamt Aalen Stand: 01.01.2000 Az. 621.21 FNP-Tabellen und Diagramme

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 115

Tab. 28: Bevölkerungsdichte

Nr. Stadtbezirke der Stadt Aalen Wohn- Gemarkungs- Bevölkerungs-bevölkerung fläche dichte

Ew ha Ew / ha .11 Kernstadt 26.076 2.123 12,28.12 Weststadt 8.837 924 9,56.13 Waldhausen 2.415 2.428 0,99.14 Ebnat 3.143 2.109 1,49.15 Unterkochen 5.095 2.145 2,38.16 Dewangen 3.148 1.654 1,90.17 Fachsenfeld 3.640 395 9,22.18 Wasseralfingen 11.598 1.612 7,19.19 Hofen 2.064 1.259 1,64

.1 Stadt Aalen 66.016 14.649 4,51

Nr. Gemeinden Wohn- Gemarkungs- Bevölkerungs-bevölkerung fläche dichte

Ew ha Ew / ha .1 Stadt Aalen 66.016 14.649 4,51.2 Gemeinde Essingen 6.385 5.850 1,09.3 Gemeinde Hüttlingen 5.673 1.870 3,03.4 Verwaltungsgemeinschaft Aalen 78.074 22.369 3,49

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Auswertung: Stadtplanungsamt AalenStand: 01.01.2000Az.621.21 FNP-Tabellen und Diagramme

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 116

Tab. 29: Siedlungsdichte

Nr. Stadtbezirke der Stadt Aalen Wohn- Bestehende Siedlungs- bevölkerung Siedlungsfläche dichte Ew ha Ew / ha

.11 Kernstadt 26.076 784 33,3

.12 Weststadt 8.837 321 27,5

.13 Waldhausen 2.415 147 16,4

.14 Ebnat 3.143 183 17,2

.15 Unterkochen 5.095 215 23,7

.16 Dewangen 3.148 130 24,2

.17 Fachsenfeld 3.640 133 27,4

.18 Wasseralfingen 11.598 396 29,3

.19 Hofen 2.064 87 23,7

.1 Stadt Aalen 66.016 2.396 27,6

Nr. Gemeinden Wohn- Bestehende Siedlungs- bevölkerung Siedlungsfläche dichte Ew ha Ew / ha

.1 Stadt Aalen 66.016 2.396 27,6.2 Gemeinde Essingen 6.385 311 20,5

.3 Gemeinde Hüttlingen 5.673 206 27,5

.4 Verwaltungsgemeinschaft Aalen 78.074 2.913 26,8 Auswertung: Stadtplanungsamt Aalen Stand: 01.01.2000 Az. 621.21 FNP-Tabellen und Diagramme

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 118

Tab. 31: Fertiggestellte Wohneinheiten Geschätzte Verteilung: ca. 70 % in Neubaugebieten gem. FNP / ca. 30 % in Bestandsgebieten

Quelle: Jahresberichte der Stadt Aalen (Wohnungsbaustatistik)

Informationssystem B.-W. (SRDB)

Angaben des BMA Essingen und BMA Hüttlingen

Auswertung: Stadtplanungsamt Aalen

Az. 621.21 FNP-Tabellen

Jahr Stadt Gemeinde Gemeinde Verw.Gem.Aalen Essingen Hüttlingen Aalen

1979 450 43 48 5411980 381 74 55 5101981 447 45 50 5421982 543 46 30 6191983 610 36 36 6821984 426 28 35 4891985 304 19 12 3351986 312 16 21 3491987 378 20 15 4131988 201 28 18 2471989 443 36 28 5071990 286 24 60 3701991 493 14 36 5431992 602 43 58 7031993 620 38 59 7171994 562 86 63 7111995 526 95 48 6691996 253 27 44 3241997 383 37 20 4401998 408 67 22 4971999 266 44 29 339

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Tab. 32: Belegungsziffer Quelle: Volkszählung 1987

Auswertung: Stadtplanungsamt Aalen

Az. 621.21 FNP-Tabellen

Nr. Stadtbezirke der Stadt Aalen

.11 Kernstadt 25.544 11.319 2,3.12 Weststadt 7.385 2.968 2,5.13 Waldhausen 2.021 658 3,1.14 Ebnat 2.436 855 2,8.15 Unterkochen 5.519 2.277 2,4.16 Dewangen 2.858 1.032 2,8.17 Fachsenfeld 3.318 1.184 2,8.18 Wasseralfingen 11.498 4.718 2,4.19 Hofen 1.997 732 2,7

.1 Stadt Aalen 62.576 25.743 2,4

Nr. Gemeinden

.1 Stadt Aalen 62.576 25.743 2,4.2 Gemeinde Essingen 5.234 1.852 2,8.3 Gemeinde Hüttlingen 5.127 1.827 2,8.4 Verwaltungsgemeinschaft Aalen 72.937 29.422 2,5

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Wohn- Wohnungen Personen /Wohnungbevölkerung

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 120

Tab. 33: Sozialversicherungspflichtig-Beschäftigte am Wohnort

Jahr Stadt Gemeinde Gemeinde Verw.Gem.

Aalen Essingen Hüttlingen Aalen

1991 24.798 2.131 2.179 29.108 1992 25.200 2.114 2.127 29.441 1993 24.435 2.116 2.099 28.650 1994 23.827 2.134 2.088 28.049 1995 23.680 2.171 2.062 27.913 1996 23.250 2.223 2.090 27.563 1997 22.875 2.295 2.097 27.267 1998 22.885 2.308 2.126 27.319

1999 22.734 2.333 2.056 27.123

(einschl. Berufsauspendler)

Tab. 34: Sozialversicherungspflichtig-Beschäftigte am Arbeitsort Quelle: Arbeitsamt Aalen

Angaben des BMA Essingen und BMA Hüttlingen

Arbeiter, Angestellte und Auszubildende in gewerblichen und kaufmännischen Berufen

(keine Beamte, Selbständige, geringfügig Beschäftigte)

Auswertung: Stadtplanungsamt Aalen

Az. 621.21 FNP-Tabellen

Jahr

1979 656 4911980 730 5181981 26.546 823 505 27.8741982 25.904 844 481 27.2291983 808 5261984 843 5491985 840 5821986 26.079 867 539 27.4851987 26.639 916 585 28.1401988 931 6061989 26.906 911 589 28.4061990 28.259 975 659 29.8931991 29.324 1.070 682 31.0761992 29.531 1.067 680 31.2781993 28.684 1.073 683 30.4401994 28.125 1.116 665 29.9061995 28.115 1.193 621 29.9291996 27.854 1.188 605 29.6471997 27.917 1.233 623 29.7731998 28.185 1.278 618 30.0811999 27.837 1.597 620 30.054

(einschl. Berufseinpendler)

Stadt Gemeinde Gemeinde Verw.Gem.Aalen Essingen Hüttlingen Aalen

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Tab. 35: Berufspendler Berufsauspendler

Berufseinpendler

Quelle: Arbeitsamt Aalen

(Basis: Sozialversicherungspflichtig-Beschäftigte)

Auswertung: Stadtplanungsamt Aalen

Az. 621.21 FNP-Tabellen

Jahr

1992 7.078 1.666 1.8411993 7.039 1.673 1.8131994 7.014 1.684 1.8011995 7.075 1.707 1.8031996 7.188 1.780 1.8471997 7.100 1.843 1.8651998 7.270 1.886 1.8961999 7.621 1.904 1.823

GemeindeHüttlingen

StadtAalen

GemeindeEssingen

Jahr

1992 11.443 624 3991993 11.321 634 4031994 11.312 666 3781995 11.510 729 3621996 11.792 745 3621997 12.142 781 3911998 12.570 856 3881999 12.724 1.081 387

GemeindeHüttlingen

StadtAalen

GemeindeEssingen

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 122

Tab. 36: Bestand an Kraftfahrzeugen / Pkw

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

Auswertung: Stadtplanungsamt Aalen

Az. 621.21 FNP-Tabellen

Jahr

Kfz davon Kfz davon Kfz davon Kfz davoninsgesamt Pkw insgesamt Pkw insgesamt Pkw insgesamt Pkw

1982 27.920 24.556 2.414 2.027 2.097 1.859 32.431 28.4421983 28.753 25.147 2.596 2.158 2.183 1.934 33.532 29.2391984 - - - - - - - -1985 30.332 20.024 2.764 2.271 2.369 2.072 35.465 24.3671986 - - - - - - - -1987 34.125 29.625 3.089 2.530 2.694 2.373 39.908 34.5281988 34.715 30.380 3.143 2.588 2.766 2.423 40.624 35.3911989 35.575 31.062 3.184 2.598 2.851 2.515 41.610 36.1751990 37.285 32.545 3.338 2.720 3.029 2.671 43.652 37.9361991 38.216 33.321 3.500 2.838 3.129 2.756 44.845 38.9151992 39.016 33.849 3.614 2.916 3.237 2.809 45.867 39.5741993 39.600 34.151 3.692 2.977 3.315 2.840 46.607 39.9681994 40.341 34.490 3.775 3.060 3.389 2.852 47.505 40.4021995 41.400 35.174 3.972 3.215 3.501 2.926 48.873 41.3151996 42.076 35.586 4.113 3.308 3.655 3.026 49.844 41.9201997 42.341 35.726 4.226 3.401 3.758 3.116 50.325 42.2431998 42.720 35.860 4.358 3.470 3.753 3.080 50.831 42.4101999 43.677 36.658 4.544 3.611 3.860 3.173 52.081 43.442

Stadt Gemeinde Gemeinde Verw.Gem.Aalen Essingen Hüttlingen Aalen

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 123

Tab. 37: Motorisierungsgrad

Def.: Motorisierungsgrad (Kfz. / 1000 Ew)

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

Bevölkerungsstatistik der Gemeinden

Auswertung: Stadtplanungsamt Aalen

Az. 621.21 FNP-Tabellen

Jahr

Kfz. insgesamt / Pkw 1982 27.920 24.556 2.414 2.027 2.097 1.859 32.431 28.442Wohnbevölkerung 1982Motorisierungsgrad 1982 442 389 477 401 407 361 442 388

Kfz. insgesamt / Pkw 1996 42.076 35.586 4.113 3.308 3.655 3.026 49.844 41.920Wohnbevölkerung 1996Motorisierungsgrad 1996 632 535 684 550 655 543 638 537

Kfz. insgesamt / Pkw 1999 43.677 36.658 4.544 3.611 3.860 3.173 52.081 43.442Wohnbevölkerung 1999Motorisierungsgrad 1999 662 556 721 573 676 556 668 557

Stadt Gemeinde Gemeinde Verw.Gem.Aalen Essingen Hüttlingen Aalen

63.128 5.058 5.155 73.341

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 124

Tab. 38: Übernachtungen

Quelle: Touristik-Service Aalen

BMA Essingen und BMA Hüttlingen

Auswertung: Stadtplanungsamt Aalen

Az. 621.21 FNP-Tabellen

Jahr

1984 53.484 6.6001985 53.416 6.1891986 60.566 6.4931987 62.759 9.6081988 66.623 12.7841989 71.117 14.4291990 83.889 18.2651991 84.864 15.1871992 87.015 14.4581993 81.855 11.904 17.302 111.0611994 99.347 11.462 15.114 125.9231995 120.785 8.843 15.818 145.4461996 119.823 11.373 14.979 146.1751997 119.468 11.406 15.583 146.4571998 132.600 11.938 12.926 157.4641999 134.727 10.419 13.173 158.319

Stadt Gemeinde Gemeinde Verw.Gem.Aalen Essingen Hüttlingen Aalen

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 127

3.6. Sonstige Planungsvorgaben

3.6.1. Flurbereinigungsverfahren

3.6.1.1. Flurbereinigungsverfahren Waldhausen und Ebnat

Zwecks Bereitstellung von Land in großem Umfang (Autobahnbau BAB A 7) hat das Landesamt für Flurbereinigung und Siedlung Baden-Württemberg (heute: Landesamt für Flurneuordnung und Land-entwicklung) durch Flurbereinigungsbeschluss vom 25. Januar 1983 die Flurbereinigungsverfahren

��Aalen-Ebnat (A 7) und

��Aalen-Waldhausen (A 7) nach §§ 1, 37 und 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurBG) angeordnet. Ausgenommen aus den Flurberei-nigungsgebieten sind die Stadtteile Aalen-Ebnat und Aalen-Waldhausen sowie die gesamte Flur Beuren. Bei Anordnung umfassten die Gebiete eine Fläche von

�� ca. 1 302 ha (Aalen-Ebnat) und

�� ca. 1 764 ha (Aalen-Waldhausen). Der Streckenabschnitt der BAB A 7 von der Anschlussstelle Feuchtwangen bis zur Anschlussstelle Heidenheim wurde am 18. Dezember 1987 offiziell dem Verkehr übergeben. Die Baumaßnahmen für das neue landwirtschaftliche Wegenetz wurden im Jahr 1989 beendet, womit auch gleichzeitig der Besitzübergang auf die Stadt Aalen verbunden war. 1995 wurde der Wunschtermin abgehalten. Mit Wirkung vom 31. Oktober 1996 wurden die beteilig-ten Grundstückseigentümer der auf den Gemarkungen Aalen-Ebnat und Aalen-Waldhausen gelege-nen Grundstücke in den vorläufigen Besitz ihrer Abfindungsgrundstücke eingewiesen. Für beide Verfahren wurde der Flurbereinigungsplan aufgestellt. Seine Bekanntgabe für das Verfah-ren Aalen-Ebnat (A7) ist im Mai 2000 erfolgt, für das Verfahren Aalen-Waldhausen (A7) wird sie im Herbst 2000 erfolgen. Mit dem Flurbereinigungsplan werden u. a. auch Landkreis- bzw. Gemeindegrenzänderungen mit

��der Stadt Heidenheim,

��der Stadt Neresheim (Gemarkung Elchingen),

��der Stadt Lauchheim (Gemarkung Hülen) vollzogen.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 128

Nach § 188 BauGB sind die Flurbereinigungsbehörde und die Gemeinde verpflichtet, ihre das Ge-samtgebiet betreffenden Absichten frühzeitig aufeinander abzustimmen. Damit soll zum einen ge-währleistet sein, dass über den Zeitraum von 20 Jahren nach der Zuteilung die städtebauliche Erwei-terung der im Flurbereinigungsverfahren vollzogenen Neuordnung des ländlichen Raumes ange-passt ist, zum anderen im Flurbereinigungsverfahren in den städtebaulichen Entwicklungsgebieten den bestehenden Eigentumsverhältnissen und einer sinnvollen landwirtschaftlichen Nutzung Rech-nung getragen wird. Mit Beschluss vom Oktober 1982 hat die Stadt Aalen die aus § 188 BauGB bestehende Verpflichtung aufgegriffen und die Fortschreibung der städtebaulichen Entwicklung durch Beschluss vom 23. No-vember 1989 festgeschrieben. Danach sind auf der Gemarkung Ebnat die folgenden Bereiche als Entwicklungsgebiete vorgesehen:

�� südlich Auffahrtsbühl zwischen K 3317 und dem nördlich des Betonspur-weges 315 bzw. 323 liegenden Erdweg sowie östlich Wirtschaftsweg 316,

�� südlich der geplanten Nordumgehung zwischen der Unterkochener Straße, nördlich der bestehenden Bebauung und westlich des Krautgartenweges.

Auf der Gemarkung Waldhausen sind Entwicklungsgebiete vorgesehen:

��Südl. Erweiterung Gewerbegebiet Geißberg, westlich der BAB (A 7) zwi-schen den Wirtschaftswegen 308 und 309.

�� Zukünftiges Wohngebiet zwischen Marienburgstraße und Wirtschaftsweg 462, südlich der Simmisweiler Straße

3.6.1.2. Flurneuordnung der Flur Beuren

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 09.07.1998 wurde beim Amt für Flurneuordnung und Landent-wicklung Ellwangen der Antrag auf Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens auf der Flur Beuren im Stadtbezirk Aalen-Waldhausen gestellt. Laut Mitteilung des AFL Ellwangen ist mit der Verfahrensanordnung ab dem Jahr 2001 zu rechnen.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 129

3.6.2. Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Aalen

Im Jahr 1993 wurde der Auftrag für die Erarbeitung eines Verkehrsentwicklungsplans (VEP) für den Kernbereich Aalen vergeben. Wesentliche Aufgabe des Verkehrsentwicklungsplanes Aalen ist es gewesen, eine Verkehrskonzep-tion zu entwickeln, welche eindeutige Prioritäten setzt und einer Verträglichkeitsorientierung des Stadtverkehrs genügt. Aufgrund der Bedeutung des Verkehrsgeschehens für die soziale und wirt-schaftliche Entwicklung der Gesamtstadt sind dabei folgende, teilweise konkurrierende Prämissen zu berücksichtigen:

��Stärkung der kommunalen Wirtschaftskraft Aalens durch Sicherung der notwendigen Verkehrsbeziehungen im Innenstadtbereich und in der An-bindung an das übergeordnete Straßennetz; Verbesserung der Standort-qualität für die gewerbliche Wirtschaft.

�� Erhaltung und Verbesserung der Teilnahmemöglichkeiten der Bevölkerung am Verkehr und Sicherung einer möglichst hohen Selbstbestimmtheit.

��Verminderung der Belastungen und Beeinträchtigungen der Verkehrsaus-wirkungen; Verbesserung der Umweltbedingungen und der Sicherheit im Verkehr.

��Steigerung der Attraktivität in den Bereichen der Kernstadt und den Stadt-teilen

��Sicherung und Schaffung von optimalen Wohn- und Arbeitsbedingungen

�� Erhaltung landschaftlicher und ökologischer Gegebenheiten. Der Gemeinderat fasste am 14.11.1995 folgenden Beschluss (§ 219):

Die vom Gutachter innerhalb des Verkehrsentwicklungsplans vorgelegten Planungskon-zepte, insbesondere die Planungsempfehlung (Kap.7) und das Realisierungskonzept (Kap.8), werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie sind geeignet, den Rahmen für die verkehrliche und städtebauliche Weiterentwicklung in Aalen aufzuzeigen.

Insgesamt zeigt der VEP Aalen differenzierte Lösungsmöglichkeiten zur Bewältigung der -zunehmenden- Verkehrsprobleme auf. Insbesondere werden die Zusammenhänge zwischen Sied-lungsentwicklung/Bauweise, funktionellen Monostrukturen und Verkehrsfolgelasten aufgezeigt. Deutlich wird ein pragmatisches Umdenken gefordert: weniger motorisierten Individualverkehr, mehr umweltverträgliche Verkehrsabwicklung, mehr Lebensqualität und soziale Verträglichkeit. Die im Planungskonzept (Aug.1995) enthaltenen Einzelmaßnahmen sind - soweit FNP -relevant- in den Flächennutzungsplan aufgenommen worden (bzw. waren schon vorher enthalten).

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3.6.3. Kindergarten-Bedarfsplan der Stadt Aalen

Die Sorge um die nachwachsende Generation ist eine wichtige und zentrale Aufgabe der Kommu-nalpolitik. Der Kindergarten-Bedarfsplan der Stadt Aalen stellt daher ein unverzichtbares Planungs-instrument dar für die erste Phase außerhäuslicher Kinderbetreuung und beinhaltet maßgebliches Informationsmaterial. Im Gegensatz zur Schulplanung ist bei der Kindergartenplanung eine länger-fristig gültige Bedarfsbemessung nur schwer möglich, da von der Geburt bis zum Eintritt in den Kin-dergarten lediglich drei Jahre vergehen. Die Neuauflage des "Kindergarten-Bedarfsplans 1993-1996" und das darin enthaltene Planungskon-zept ist sowohl für die Träger der Kindergärten bezüglich Standortwahl, Größe der Einrichtungen und zukünftiger Investitionsplanung als auch für die kommunale Bauleitplanung und Finanzplanung von großer Bedeutung. Damit diese Planungsgrundlage aktuell und realitätsbezogen bleibt, ist:

�� ein regelmäßiger Vergleich der tatsächlichen mit der prognostizierten Ent-wicklung,

�� eine systematische Ermittlung des Handlungsbedarfs,

�� eine rechtzeitige Vorbereitung einer Fortschreibung erforderlich. Die Bedeutung des Kindergarten-Bedarfsplans und vor allem seiner Umsetzung ist zu sehen vor dem Hintergrund, dass sich die wesentliche Entwicklung des Menschen in den ersten Lebensjahren vollzieht; insbesondere das soziale Verhalten wird durch die Qualität der Umgebung des Kindes mitbestimmt. Daher sind materielle und ideelle Verbesserungen im Kindergartenbereich gute "Zu-kunftsinvestitionen" für Staat und Gesellschaft. Der Gemeinderat hat am 28.10.1993 (§ 212) die Neufassung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Aalen verabschiedet und folgenden Beschluss gefasst:

1. Der vom Sozialamt und Planungsamt gemeinsam für die Gesamtstadt ausgearbeitete "Kinder-

garten-Bedarfsplan 1993-1996", bestehend aus Textteil, Bestandskartierung und Planungskon-zept 1996, wird gutgeheißen und festgestellt.

2. Die Neuauflage des "Kindergarten-Bedarfsplans 1993-1996" ersetzt den "Kindergarten-Bedarfsplan 1988".

3. Der "Kindergarten-Bedarfsplan 1993-1996" wird den Trägern der Kindergärten als Grundlage und Entscheidungshilfe für die Kindergartenplanung empfohlen. Er soll auch dazu beitragen, den durch § 24 Abs. 1 des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes ab 01.01.1996 eingeräum-ten Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besser verwirklichen zu helfen.

4. Bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist der "Kindergarten-Bedarfsplan 1993-1996" zu berücksichtigen.

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Seite 131

3.6.4. Sozialplan der Stadt Aalen

Die Neufassung und Ergänzung des erstmals im Jahr 1988 herausgegebenen Sozialplans für die Stadt Aalen wurde am 24.07.1997 vom Gemeinderat abschließend beraten (§ 149). Der Beschluss lautete: 1. Der als Anlage beigefügte, vom Städt. Sozialamt ausgearbeitete, neugefasste und ergänzte

Sozialplan für die Stadt Aalen wird gutgeheißen.

2. Die Neufassung des Sozialplanes soll künftig bei den jeweiligen Planungen und Entscheidun-gen im Sozial- und Jugendbereich sowie im Gesundheitswesen der Stadt entsprechend berück-sichtigt werden.

3. Allen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, den Vereinen, Verbänden und Organisationen im Sozial- und Jugendbereich und im Gesundheitswesen sowie den betroffenen kirchlichen und behördlichen Stellen ist zur Information und Orientierung eine Fertigung des Sozialplans zur Verfügung zu stellen.

Der Sozialplan beinhaltet umfangreiche Darstellungen aller bestehenden Einrichtungen und Dienste des Sozial-, Jugend- und Gesundheitswesen der Stadt Aalen; darüber hinaus enthält er Aussagen, Handlungsoptionen und Entscheidungsempfehlungen. Als vorrangige Ziele des Sozialplans sind zu nennen (Quelle Nr.5 / Vorwort):

��Schaffung einer Arbeitsgrundlage für Planungen und Umsetzungen im So-zialbereich,

��Analyse der sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung,

��Benachteiligungen sozial schwächerer Bevölkerungsgruppen nicht zuzu-lassen,

��Armut und Arbeitslosigkeit im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten mildern und bekämpfen,

��Bedingungen zu selbstständiger Lebensgestaltung und unabhängiger Le-bensführung verbessern,

�� seniorengerechte Angebote in der Altenhilfe sichtbar machen und zukünf-tigen Entwicklungen aufzeigen,

��Anstöße zur Planung von sozialen Hilfen und Einrichtungen geben,

��Gesundheit und Rehabilitation verbessern,

��Untersuchung und Verbesserung der Wohnsituation

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Nachdem sich gerade im Sozialbereich häufig die Grenzen bei der Durchsetzung sozialer und ju-gendpolitischer Belange zeigen, städtebauliche und finanzwirtschaftliche Gesichtspunkte des öfte-ren dominieren, ist es besonders wichtig, durch die Neufassung des Sozialplanes den kommunalen Mandatsträgern, allen freien und öffentlichen Trägern der Sozialarbeit und den beteiligten Behörden und Dienststellen ein brauchbares Orientierungsinstrument und Grundlagenkonzept über das ge-samte Sozialwesen der Stadt, einschl. den Bereichen Jugendpflege und Gesundheitsförderung, an die Hand zu geben. Sie sollen daraus erkennen können, welche Problembereiche, Mängel und Lü-cken in diesen Feldern bestehen und wo im Zusammenhang mit der Siedlungs-, Wohnungs-, Kultur-, Verkehrs- und Umweltpolitik soziale Belange die erforderliche Berücksichtigung finden können oder ihnen mindestens eine besseres Verständnis hierfür entgegengebracht werden kann. Der Sozialplan soll nicht zuletzt auch eine verlässliche Grundlage für Zukunftsentscheidungen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur der Stadt Aalen sowie für die mittel- und langfristigen Planungen in den Bereichen Soziales, Jugend und Gesundheitswesen sein. Sozialplanung kann aber nicht isoliert von den Sozialämtern allein betrieben werden, sondern sie muss eingebunden werden in das Handeln der eigentlich sachplanerische tätigen Ämter, wie Stadt-planungsamt, Grünflächen- und Umweltamt, Wohnungsbauträger und Sanierungsstellen. Diese Fachplanungsämter und -stellen müssen sensibilisiert werden, sozialplanerische Aspekte in ihren Planungen mit zu berücksichtigen und die Sozialämter in ihre Fachplanung einzubinden. Aufgabenfelder der örtlichen Sozialplanung sind beispielsweise:

�� Freizeitangebote in den größeren Wohnsiedlungen im Sinne von Gemein-wesen-, Nachbarschafts- und Jugendarbeit.

��Aktivierung von Selbsthilfe bei der Schaffung von Einrichtungen, vor allem in Problemwohngebieten im Wohnumfeld von Jugendlichen, Arbeitslosen, Senioren, Aussiedlern, Ausländern. (Quelle Nr.5, S.307, Abschließende Betrachtungen)

Die Neuauflage des Sozialplans der Stadt Aalen ist derzeit in Vorbereitung. Im folgenden Schaubild werden die rechtlichen Grundlagen für die Sozialplanung wiedergegeben. (Quelle Nr.5, S.22).

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Seite 133

Abb. 10: Wesen und Grundlagen der Sozialplanung

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3.6.5. Stadtleitbild für die Stadt Aalen

In den Jahren 1993/1994 wurde eine Stadtkonzeption für die zukünftige Entwicklung der Stadt Aalen unter maßgeblicher Beteiligung der FHS Rheinland-Pfalz in Mainz erarbeitet; das "Stadtleitbild" stellt dabei den -ersten- normativen Teil der Stadtkonzeption Aalen dar. Es enthält das Selbstver-ständnis der Stadt sowie Oberziele für die Bereiche Wirtschaft, Verkehr, Umwelt, Soziales, Jugend, Wohnen, Gesundheit, Bildung, Kultur, Freizeit, internationale Kontakte, Stadtverwaltung. Als über-geordnete Aussage des Stadtleitbildes Aalen für die Vorbereitende Bauleitplanung ist folgende Ziel-formulierung von wesentlicher Bedeutung:

��Als zentrale Zukunftsaufgaben der Stadt sehen wir,

��die Lebensqualität für die Einwohnerinnen und Einwohner zu sichern und auszubauen,

��die Wirtschaftskraft zu stärken,

��die natürliche Umwelt zu erhalten und

��die Attraktivität der Stadt weiter zu erhöhen.

��Dabei hat das Gemeinwohl Vorrang vor Einzelinteressen. In einem zweiten Schritt der Stadtkonzeption sollen dann die Oberziele in Form von Teilzielen, Stra-tegien und Maßnahmen konkretisiert werden. (Quelle Nr. 3 ). Zunächst wurden im Rahmen der Imageanalyse die Einwohner von Aalen, die Umlandbewohner und die Einpendler, aber auch die Unternehmen und Vereine repräsentativ befragt. In einer regionalwirt-schaftlichen Analyse wurden die wirtschaftlichen Verflechtungen von Aalen mit dem größeren Um-feld untersucht. Diese Situationsanalyse mit ihren subjektiven Aussagen und objektiven Feststellungen zu Stär-ken/Schwächen, Chancen/ Risiken sowie Wettbewerbsvorteilen und -nachteilen war Grundlage für die Arbeit des Initiativkreises, der von Oktober 1993 bis April 1994 ein Stadtleitbild erarbeitet hat unter der Vorgabe "ganzheitliches Denken" und "Gesamtkonzeption für die Flächenstadt Aalen". Im Initiativkreis waren neben Vertretern des Gemeinderates und der Verwaltung überwiegend "ex-terne" Repräsentanten der verschiedensten Bevölkerungsgruppen vertreten. Der Gemeinderat hat das Stadtleitbild Aalen in seiner Sitzung vom 7. Juli 1994 mit überwältigender Mehrheit als Grundla-ge für zukünftige Entscheidungen beschlossen.

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3.6.6. Einzelhandelsgutachten für die Stadt Aalen

Der Wirtschaftsausschuss hat am 05.06.1996 (§ 587) beschlossen, für das Gesamtgebiet der Stadt Aalen eine Untersuchung zum Einzelhandel durchzuführen; die GfK Marktforschung (Nürnberg) wur-de beauftragt, ein Markt- und Standortgutachten zu erarbeiten. Ziel der Untersuchung sollte sein, die gewachsenen Einzelhandelsstrukturen zu bewerten und zukünftige Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandel aufzuzeigen. Im Vordergrund steht dabei eine ausgewogene Handelsentwick-lung zwischen

�� langfristiger, zukunftsorientierter Sicherung der Innenstadt, ��Nahversorgung in den Stadtteilen und �� attraktiven Fachmarktangeboten an städtebaulich verträglichen Standorten

(s.a. Quelle Nr. 7). Die Funktion der Stadt Aalen, ihre Verflechtung mit dem Umland sowie die regionale Wettbewerbssi-tuation stellen maßgebliche Einflussfaktoren für die Versorgungsstruktur im Einzelhandel dar; im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans kann unmittelbar auf neue Tendenzen bzw. Erfordernisse bezüglich Standortentscheidungen (Art der Bodennutzung) reagiert werden. Die Stadt Aalen liegt im Zentrum des Städtedreiecks Schwäbisch Gmünd, Heidenheim, Ellwangen und nimmt damit im Ostalbkreis eine herausragende zentrale Stellung ein. Diese zentralörtliche Bedeutung gilt es zu bewahren und weiter auszubauen. Mit entscheidend für diese Zentralität ist ein leistungsfähiger Einzelhandel, der in der Lage ist, Kauf-kraft zu binden und darüber hinaus regionale Kaufkraft anzuziehen. In Aalen zeigt sich -wie in vielen anderen Städten- die Tendenz, Einzelhandelsfunktionen am Rande der Stadt anzusiedeln und diese Tendenz wird durch Umnutzungen gewerblicher Immobilien zusehends verstärkt. Dazu kommt das Problem in der Innenstadt, dass zwar der fußläufige Bereich eine sehr große Ausdehnung hat, ande-rerseits aber die Möglichkeit größerer zusammenhängender Verkaufsflächen kaum gegeben ist. Immer wieder werden der Gemeinderat und die Verwaltung vor die Frage gestellt, Ansiedlungen von Einzelhandel im Hinblick auf die Innenstadtrelevanz zu beurteilen. Die städtebauliche/verkehrliche Weiterentwicklung der Innenstadt und der Übergangsbereiche muss in den kommenden Jahren be-trieben werden. Dazu sind insgesamt verlässliche Unterlagen erforderlich, um eine zukunftsorien-tierte städtebauliche Neuordnungskonzeption erarbeiten zu können. Deshalb ist es sinnvoll, eine insgesamt umfassende Untersuchung des Einzelhandels der Stadt Aa-len zu betreiben. Dabei sollten folgende Themen analysiert werden:

��Angebot des Einzelhandels in Aalen ��Kaufkraftbindung ��Aufteilung des Einzelhandels in Innenstadt, Stadtteilzentren und Randbereiche ��Defizite �� Einzelhandelslagen im Hinblick auf die künftige Verkehrsführung ��Größe der Fußgängerzone, weitere Ausdehnung �� Erschließung der Innenstadt - Parkplätze ��usw.

Die Ergebnisse des Einzelhandelsgutachtens (Oktober 1996) wurden am 07.11.1996 dem Gemeinde-rat (§ 212) und der Öffentlichkeit vorgestellt.

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4. LANDESPLANERISCHE VORGABEN

4.1 Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg

4.2 Landesplanerische Beurteilung des neuen Flächennutzungsplans

4.3 Regionalplan Ostwürttemberg

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4.1. Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg

Gemäß § 1 Abs. 4 BBauG sind Bauleitpläne der Gemeinden den Zielen der Raumordnung und Lan-desplanung anzupassen. Landesentwicklungsplan, Landesentwicklungsbericht sowie der Regional-plan Ostwürttemberg enthalten sowohl Aussagen zur Struktur (Bestandsdaten, Analysen und Prog-nosen) als auch allgemeine Grundsätze und spezielle Entwicklungsziele für Teilräume des Landes.

____________________________________ Dem ersten gemeinsamen Flächennutzungsplan für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen (wirksam ab 07.08.1983) lag der Landes-entwicklungsplan vom 22.06.1971 (LEP 1971) und der Regionalplan Ostwürttemberg vom 10.12.1979 (RP 1980) zugrunde. Der Landesentwicklungsplan vom 12.12.1983 (LEP 1983) bindet nach Maßgabe des Raumordnungs-gesetzes und des Landesplanungsgesetzes die öffentlichen Planungsträger von Bund, Land und Gemeinden. Die weitere Konkretisierung der rahmensetzenden Inhalte des Landesentwicklungs-plans (Plansätze) erfolgt in den Regionalplänen. Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans war seinerzeit notwendig geworden, weil sich die wichtigsten Rahmenbedingungen wie Bevölkerungsentwicklung, wirtschaftliche Lage, Arbeitsmarkt und Energiesituation grundlegend verändert hatten. Darüber hinaus hatten sich aber auch die ge-sellschaftlichen Wertvorstellungen stark gewandelt: Neben der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hat der Umweltschutz immer größere Bedeutung erhalten. So rückten der Schutz des Waldes, die Scho-nung der Landschaft und der Grundsatz "Ausbau vor Neubau" in den Vordergrund; die raumbedeut-samen Teile des Landschaftsrahmenprogramms haben über den Landesentwicklungsplan verbindli-chen Charakter erhalten. Obwohl der derzeitig gültige Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg aus dem Jahr 1983 noch auf einem Datenmaterial aus den 60er/70er Jahren beruht und auch am 01.01.1998 ein neues Raumordnungsgesetz (ROG vom 18.08.1997) in Kraft getreten ist, kann der Zeitpunkt einer Neufas-sung des Landesentwicklungsplanes nicht abgesehen werden. Es ist noch kein formelles Verfahren zur LEP-Fortschreibung eingeleitet worden.

____________________________________ Im folgenden werden die maßgeblichen Inhalte (Ziele und Begründung dazu) des Landesentwick-lungsplans (LEP 1983) für die Region Ostwürttemberg wiedergegeben: (s. Quelle Nr. 1):

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Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Region Ostwürttemberg (gem. LEP 1983, S. 34)

3.3 Region Ostwürttemberg

Ostwürttemberg Zur Region Ostwürttemberg gehören die Landkreise Heidenheim und Ost-albkreis

Allgemeines 3.3.1 Die Region Ostwürttemberg, geprägt durch Ostalb-Klinikum mit Entwicklungsziel Vorland, durch Ellwanger Berge und Frickenhofer Höhe, ist in

ihrer Entwicklung so zu fördern, dass 3.3.11 durch Vermehrung und Verbesserung der nichtlandwirtschaftli- chen Erwerbsgrundlagen die Bevölkerung, insbesondere der natürlichen Bevölkerungszuwachs, in der Region gehalten wird und Zuwanderungen aufgenommen werden können; 3.3.12 der Leistungsaustausch innerhalb der Region und mit anderen insbesondere mit den Regionen Mittlerer Neckar, Donau-Iller und Franken sowie mit den benachbarten bayerischen Wirt- schaftsräumen und Regionen, verstärkt wird; 3.3.13 sie am allgemeinen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Fortschritt im Lande teilnimmt; 3.3.14 der Mangel an Arbeitsplätzen im Dienstleistungsbereich ge- mildert wird.

Zentrale Orte 3.3.2 Im Netz der Zentralen Orte des Landes sind auszubauen

3.3.21 als Mittelzentrum die Städte Aalen, Ellwangen (Jagst), Heidenheim an der Brenz und Schwäbisch Gmünd 3.3.22 als Unterzentren die Städte und Gemeinden Bopfingen, Gerstetten, Giengen an der Brenz, Heubach und Neresheim.

Entwicklungsachsen 3.3.3 Die weitere großräumige Siedlungsentwicklung ist nach Maßgabe des

Plankapitels 1.6 auf die Entwicklungsachsen auszurichten: a) (Schorndorf-) Schwäbisch Gmünd-Aalen-Bopfingen (-Nördlingen), b) (Crailsheim-) Ellwangen-Aalen-Heidenheim-Giengen

(-Ulm/Neu-Ulm), c) Giengen (-Dillingen).

Erholungsräume 3.3.4 Schwäbische Alb, Ellwanger Berge und Frickenhofer Höhe sind schwer-

punktmäßig als Erholungsräume auszubauen. Im Albvorland sind vor allem Einrichtungen für die Naherholung zu fördern.

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Begründung zum LEP für die Region Ostwürttemberg (gem. LEP 1983, S. 254 - 257)

Zu 3.3 Region Ostwürttemberg

Zur Region Ostwürttemberg gehören die Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis. Ostwürttemberg Raum und Bevölkerung Die Region Ostwürttemberg liegt im Osten des Landes und grenzt an Bayern. Sie ist 2139

qkm groß und hatte mit 400 000 Einwohnern am 1. Januar 1983 die geringste Einwohnerzahl von allen Regionen des Landes. Bereits vor der landesweiten Trendumkehr im Jahre 1974, d. h. noch während der letzten allgemeinen Wachstumsphase von 1970 bis 1974, nahm die Be-völkerung in dieser Region stark ab, insbesondere die Gruppe der unter 25-jährigen. Dies ist u. a. ein Indiz für einen Mangel an qualifizierten Arbeitsplätzen, deren Zahl sich infolge der veränderten Wirtschaftsbedingungen überdies stark verringert hat. Charakteristisch für die Erwerbsstruktur der Region ist dennoch der relativ hohe Industriebesatz und der im Gegen-satz dazu nur schwach entwickelte Dienstleistungssektor (vgl. Tabellen 15-17).

Tabelle 15 Region Ostwürttemberg Bevölkerungsentwicklung 1961 – 1983

Ausländer Veränderung Jahr Bevölkerung insgesamt insgesamt in %

Bevölk. je qkm

Jahr abs. in %

1961 354 633 5 485 1,5 166,2 61/70 41430 11,7 1970 396 063 22 651 5,7 185,6 70/83 3540 0,9 1974 401 803 29 188 7,3 187,9 70/74 5740 1,4 1978 395 016 26 618 6,7 184,8 74/78 - 6787 - 1,7 1983 399 603 31 724 7,9 186,9 78/83 4587 1,2 1961 und 1970 VZ-Daten, alle übrigen Daten jeweils 1.1. des Jahres Tabelle 16 Altersstrukturen 1970 und 1983 Bevölkerung nach Altersgruppen in % 1970 bis

unter 6 6 –

unter 18 18 –

unter 21 21 –

unter 45 45-

unter 65 65 und

alter insgesamt 10,4 20,2 4,2 32,4 21,2 11,7 Deutsche 10,3 20,6 4,1 30,7 22,0 12,3 Ausländer 11,8 13,4 5,9 59,7 7,9 1,2 1983 bis

unter 6 6 –

unter 18 18 –

unter 21 21-

unter 45 45-

unter 65 65 und

älter Insgesamt 6,9 19,0 5,4 32,0 22,5 14,2 Deutsche 6,4 18,5 5,4 31,1 23,4 15,3 Ausländer 12,4 25,1 4,9 43,1 12,7 1,9 VZ 1970 und 1.1.1983 Tabelle 17 Versicherungspflichtig Beschäftigte 1874 - 1982

Veränderungen insg.

Jahr Beschäftigte insgesamt

Land und Forst

Produz. Gewerbe

Dienstl. Bereich

Jahr

abs. in % 1974 143 611 1 425 104 279 37 905 74/76 - 10

287 - 7,2

1976 133 324 1 317 93 942 38 057 76/78 1 130 0,8 1978 134 454 1 473 93 366 39 599 78/80 6 050 4,5 1980 140 504 1 760 96 962 41 636 80/82 - 2 831 - 2,0 1982 137 673 1 868 93 893 41 911 74/82 - 5 938 - 4,1 Alle Daten jeweils 30.6. des Jahres. Quelle: Statistisches Landesamt

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Abb. 11: Landesplanerische Raumkategorien

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4.2. Landesplanerische Beurteilung des neuen Flächennutzungsplans

4.2.1. Stellungnahme zum FNP-Vorentwurf

Das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 21, hat am 05.08.1993 zum FNP-Vorentwurf der Verwal-tungsgemeinschaft Aalen eine Stellungnahme abgegeben; zusätzliche Angaben erhält der Erlass vom 08.10.1993:

Allgemeines Die Siedlungsentwicklung für die Verwaltungsgemeinschaft ist bis zum Zieljahr 2005 des Flächennutzungsplans nach den Vorgaben des Landesentwicklungs-plans und des Regionalplans Ostwürttemberg auszurichten. Danach ist bei der Ausweisung von Bauflächen auf das Schwerpunktprinzip -wie Lage in Entwick-lungsachsen, Zentralorten und in Orten mit verstärkter Siedlungsentwicklung- zu achten. Bei der Bedarfsbemessung von Siedlungsflächen sind die im Flächennutzungsplan 1983 noch verfügbaren Bauflächen in Ansatz zu bringen. Wohnbauflächen Nach der vom Regierungspräsidium allgemein angewandten Bedarfsmethodik er-gibt sich für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ein Wohnbauflächenbedarf von insgesamt 192 ha. Davon entfallen auf das Mittelzentrum Aalen 164 ha, auf die Gemeinden Essingen und Hüttlingen je 14 ha. Die Flächen im Vorentwurf der Fort-schreibung des Flächennutzungsplans sind auf die o.a. Bedarfswerte zu reduzie-ren. Bei der Bedarfsmethodik oder Bedarfsbemessung wird von einem pauschalen Zu-wachs von 10 - 15 % der bestehenden Einwohnerzahl für den Zeitraum von 15 Jah-ren des FNP ausgegangen. In diesem Wert sind alle Bedarfsfaktoren - wie natürli-che Bevölkerungsentwicklung, Innerer Bedarf, Wanderungsgewinn und ein Aus-siedlerzuschlag enthalten. Die Wohndichte für das Mittelzentrum Aalen sollte im Durchschnitt mit 60 Ew/ha angenommen werden. Die Werte für Gemeinden ohne Zentralortfunktion werden mit 35-50 Ew/ha ange-setzt.

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Gewerbeflächen Die Bedarfswerte für Gewerbeflächen werden für die Verwaltungsgemeinschaft Aa-len mit ca. 100 - 120 ha festgesetzt. Davon für Aalen mit 80 - 100 ha, für die Ge-meinden Essingen und Hüttlingen mit je 10 ha. Die darüber hinausgehenden Gewerbeflächen sind entsprechend zu reduzieren. Im Falle Aalen wird darauf hingewiesen, dass die Werte unter Einbeziehung der im Flächennutzungsplan 1983 enthaltenen Gewerbefläche "Goldshöfe" zu verstehen sind; gegen eine Herausnahme des Gewerbegebietes "Goldshöfe" im Flächennut-zungsplan 1983 werden Bedenken erhoben. Hierzu wird verwiesen auf die RP-Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplan 1983 im Bereich "Goldshö-fe" vom 14. 09. 1990. Ausgangspunkte für die Bedarfsschätzung von Gewerbeflächen sind die Anzahl der aus dem Bevölkerungszuwachs zu erwartenden Erwerbspersonen (alle Er-werbstätigen und Erwerbslose) und die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung). Im Durchschnitt ist von einer Erwerbsquote von 50 % auszu-gehen. Das heißt, dass bei einem Einwohnerzuwachs von 1000 Ew. ca. 500 neue Arbeitsplätze zugrundegelegt werden können. Als Arbeitsplatzdichte wird ca. 50 Apl/ha angenommen. Sondergebiete Zur Ausweisung eines Sondergebietes "Hollandgärtner" in Essingen wird verwie-sen auf die RP-Stellungnahme vom 26. 10. 1989. Die darin geforderte Vorlage der Nachweise steht noch aus.

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4.2.2. Stellungnahme zum FNP-Entwurf

In Übereinstimmung mit dem Regionalplan Ostwürttemberg 2010, zur besseren interkommunalen Vergleichbarkeit und aufgrund des verbleibenden Planungszeitraums wurde das Jahr 2010 als neues Zieljahr für den Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen festgelegt. Das Regierungspräsidium Stuttgart, Sachgebiet Raumordnung, bemerkt in seiner Stellungnahme vom 29.10.1999 zum FNP-Entwurf vom 28.07.1999, dass es positiv bewertet werde, dass das Ziel-jahr des Flächennutzungsplans von ursprünglich 2005 auf 2010 angehoben wurde. Die Siedlungsentwicklung für die VG Aalen sei bis zum Zieljahr des neuen FNP im Jahr 2010 nach den Vorgaben des LEP 1983 und des neuen Regionalplans (RPL) Ostwürttemberg, der am 08.01.1998 für verbindlich erklärt wurde, auszurichten. Danach sind die Grundsätze und Ziele im RPL und LEP zu beachten. Eine schwerpunktmäßige Siedlungsentwicklung für das Mittelzentrum Aalen sei vorgese-hen. Nach einer Bedarfsschätzung des Regierungspräsidiums Stuttgart können für die Laufzeit des neuen Flächennutzungsplans insgesamt für die VG Aalen folgende Werte angenommen werden:

Wohnbauflächen: ca. 200 ha Gewerbeflächen: ca. 120 ha

Tatsächlich seien im FNP (Stand: 28.07.1999) folgende Ausweisungen vorgenommen worden:

Wohnbauflächen: ca. 207 ha (einschließlich M-Anteil) Gewerbeflächen: ca. 134 ha (einschließlich M-Anteil)

Gegen diese Überschreitungen würden im Hinblick auf das vorgerückte Basisjahr 1999 und den verbleibenden Planungszeitraum von ca. 10 Jahren keine Bedenken erhoben. Überdies könne die Überschreitung der Gewerbeflächen mit dem im RPL (PS 2.5.4) ausgewiesenen regional bedeutsamen Standort für Gewerbe- und Dienstleistung im Teilort Ebnat begründet werden. Der Regionalverband Ostwürttemberg stellt in seinem Schreiben vom 19.10.1999 fest, dass die ge-änderten und ergänzten Planungen im überarbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplanes grund-sätzlich den Zielen und Grundsätzen des Regionalplanes 2010 entsprechen. Zum Umfang und der räumlichen Verteilung der geplanten Wohnbauland- und Gewerbeflächenausweisung verweise man auf die Stellungnahme des Regionalverbandes vom 23.04.1998, die für die vorgesehene Laufzeit des Flächennutzungsplanes bis zum Jahr 2010 erging. Hinsichtlich der neu bzw. vergrößert ausgewiesenen Wohnbau- bzw. Gewerbeflächen gehe man davon aus, dass die an „schutzbedürftige Bereiche für Landwirtschaft und Bodenschutz“ (Plansatz 3.2.2) heranreichenden Flächen landschaftsverträglich in die Umgebung eingebunden werden. Dem Umfang der geplanten Bauflächen (W: ca. 192 ha, M: ca. 33 ha, G: ca. 118 ha) im FNP-Entwurf (Stand: 28.07.1999) ist von Seiten der Raumordnungsbehörden im wesentlichen zugestimmt wor-den.

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4.2.3. Regionalbedeutsamer Schwerpunkt für Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen östlich von Hüttlingen

Das Regierungspräsidium Stuttgart, Sachgebiet Raumordnung, hat darauf hingewiesen, dass im Regionalplan Ostwürttemberg 2010 für diesen Bereich ein „regional bedeutsamer Schwerpunkt für Gewerbe- und Dienstleistungen als Ziel der Raumordnung (PS 2.5.3)“ ausgewiesen sei. Im FNP 2010 sei diese Zielvorgabe nicht berücksichtigt worden. Dagegen würden Bedenken erhoben. Eine Be-gründung sollte vorgelegt werden. Der Regionalverband Ostwürttemberg hatte Bezug genommen auf die Stellungnahme vom 23.04.1998 im Hinblick auf das Ziel des Regionalplans, als neu zu erschließenden Standort regio-nalbedeutsamen Schwerpunkt für Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen Standorte im Bereich Autobahnanschlussstelle A7/B29 (Goldshöfe/Kellerhaus), wie in der Strukturkarte räumlich konkret dargestellt, auszuweisen. Anhand der Sitzungsvorlage 6100/002 vom 20.01.2000, Kapitel 3.12.4, Seite 118/119 (Ergebnis der Prüfung/ Auswertung der 2. FNP-Auslegung) hat der Gemeinsame Ausschuss der VG Aalen am 02.05.2000 folgenden Beschluss gefasst:

„Den o.a. Bedenken und Anregungen, im Bereich Goldshöfe zu-sätzliche Gewerbliche Bauflächen (Gemeinde Hüttlin-gen/Stadtbezirk Aalen-Hofen) auszuweisen, kann nach erneuter Abwägung der unterschiedlichen Belange nicht gefolgt werden.“

Das Regierungspräsidium Stuttgart teilt in seinem Erlass vom 17.05.2000 bezüglich der Ausführun-gen der VG Aalen mit: Nachdem es im Raum Aalen in den nächsten 10 Jahren keinen Bedarf für ein solches großflächiges und abgesetzt gelegenes Gewerbegebiet gebe und eine solche Planung offensichtlich derzeit nicht erforderlich sei, stelle das Regierungspräsidium als höhere Raumordnungsbehörde seine bisherigen Bedenken bezüglich der fehlenden Gewerbeflächenausweisung an diesem Standort zurück. Solange der Standort als regional bedeutsamer Schwerpunkt im Regionalplan ausgewiesen ist, dür-fe jedoch keine anderweitige Planung erfolgen, die eine spätere Verwirklichung des regionalplaneri-schen Ziels „Schwerpunkt für Gewerbe und Dienstleistungen“ unmöglich machen würde.

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4.3. Regionalplan Ostwürttemberg

4.3.1. Regionalplanung in Ostwürttemberg

Der Regionalplan Ostwürttemberg 1980 ist seit 1981 in Kraft. Die Verbandsversammlung des Regio-nalverbands Ostwürttemberg hat auf ihrer Sitzung am 11.07.1990 beschlossen, den Regionalplan Ostwürttemberg fortzuschreiben; am 09.05.1994 wurde der Fortschreibungsentwurf gebilligt. Anfang 1995 haben die Gemeinderäte der Stadt Aalen sowie der Gemeinden Essingen und Hüttlin-gen den Entwurf des neuen Regionalplans Ostwürttemberg beraten und Stellungnahmen abgege-ben. Das Ergebnis der Prüfung durch den Regionalverband wurde am 14.08.1996 der Stadt Aalen mitgeteilt. Der neue Regionalplan 2010 für die Region Ostwürttemberg wurde nach 5-jähriger intensiver Pla-nungsarbeit von der Verbandsversammlung am 03.04.1996 als Satzung beschlossen und am 29.09.1997 vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg für verbindlich erklärt. Er ersetzt damit den bisher gültigen Regionalplan Ostwürttemberg aus dem Jahr 1980 und ist ab 08.01.1998 verbind-lich. Die Verbindlicherklärung umfasst die mit „Z“ gekennzeichneten Ziele und die mit „G“ gekennzeich-neten Grundsätze im Textteil, die zugehörigen zeichnerischen Darstellungen in der Raumnutzungs-karte sowie in der Strukturkarte in Verbindung mit deren Legenden. An der Verbindlichkeit nehmen nicht teil: Die mit „V“ gekennzeichneten Vorschläge und die mit „N“ gekennzeichneten nachrichtlichen Übernahmen im Textteil, in der Raumnutzungskarte und der Strukturkarte, ferner die Begründung des Regionalplans einschließlich zugehöriger Tabellen und Karten. Von der Verbindlichkeit ausgenommen sind die nachstehenden Ziele und Grundsätze im Textteil, in der Raumnutzungskarte und in der Strukturkarte; diese Plansätze dokumentieren jedoch den politi-schen Willen der Region Ostwürttemberg.

1. Plansatz 1.9,

2. im Plansatz 2.1.3 alle den Gemeindenahmen folgenden Zusätze sowie der letzte Satz dieses Plansatzes,

3. im Plansatz 2.1.4 alle den Gemeindenahmen folgenden Zusätze sowie der letzte Satz dieses Plansatzes,

4. Plansatz 2.4,

5. im Plansatz 2.5.6 der Satzteil „i.d.R. für den Bedarf ihres Nahbereiches“,

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6. Plansatz 4.1.2.5,

7. im Plansatz 4.3.1.2 die Sätze 2 und 3,

8. Plansatz 4.3.1.3,

9. Plansatz 4.3.3.4. Der Regionalplan 2010 für die Region Ostwürttemberg enthält Aussagen zu Mittelzentren und zur Wahrnehmung oberzentraler Funktionen durch Mittelzentren (Plansätze 2.1.0, 2.1.1, 2.1.2.1). Diese Aussagen stehen unter dem Vorbehalt etwaiger anderweitiger Regelung durch den Landesentwick-lungsplan.

____________________________________ Mit Schreiben vom 20.06.1996 hat der Regionalverband Ostwürttemberg die Verwaltungsgemein-schaft Aalen in Kenntnis gesetzt, dass am 03.04.1996 die Verbandsversammlung des Regionalver-bands Ostwürttemberg eine Teilfortschreibung (Plankapitel 3.2.6 - Schutzbedürftige Bereiche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe) beschlossen habe. Durch diese Teilfortschreibung des Regionalplans sollen

�� schutzbedürftige Bereiche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Planjahr 2010) verbindlich ausgewiesen und

��Bereiche zur Sicherung von Rohstoffvorkommen (nach 2010) nachrichtlich dargestellt werden.

Nach dem Landes-Rohstoffkonzept soll der Abbau von oberflächennahen Rohstoffen als Wirt-schaftsgut mittel- sowie langfristig gesichert und geordnet werden. Dazu ist erforderlich, dass ihre raumordnerische Absicherung gegenüber konkurrierenden Nutzungen vorgenommen werde. Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Aalen werden durch das Rohstoffsicherungskonzept drei Bereiche berührt:

��Stadtbezirk Aalen-Ebnat: Steinbruch westlich Affalterwang

��Stadtbezirk Aalen-Wasseralfingen: Sandgruben auf dem Bürgle

��Gemeinde Essingen: Tonabbaugelände Streichhoffeld-Nord Die Genehmigung der Teilfortschreibung des Regionalplans 2010 „Rohstoffsicherung“ erfolgte am 29.09.1997.

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Abb. 12: Region Ostwürttemberg

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4.3.2. Gliederung des Regionalplans Ostwürttemberg

Der Regionalplan Ostwürttemberg besteht aus folgenden Kapiteln: Kapitel 1 Grundsätze für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Region Ostwürttemberg Kapitel 2 Regionale Siedlungsstruktur Kapitel 3 Regionale Freiraumstruktur Kapitel 4 Infrastruktur Die Inhalte des Regionalplans werden in vier Kategorien untergliedert - mit unterschiedlichen Rechtsfolgen:

Ziele ( Z ) sind Aussagen, die sachlich und räumlich bestimmt oder bestimm-bar sind. Die Ziele sind aufeinander abgestimmt und dürfen sich in ihren Fest-legungen nicht widersprechen. Nach der Verbindlichkeitserklärung des Regio-nalplans sind Ziele der Raumordnung und Landesplanung von den Behörden (Bund, Land, Kreis), den Gemeinden und sonstigen öffentlichen Planungsträ-gern bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. Grundsätze ( G ) sind allgemeine Entwicklungs- und Ordnungsprinzipien oder fachliche Gesichtspunkte. Nach verbindlicher Erklärung des Regionalplans sind sie von den öffentlichen Planungsträgern im Rahmen des ihnen zuste-henden Ermessens bei ihren Planungen und Maßnahmen gegeneinander und untereinander abzuwägen. Vorschläge ( V ) ergänzen die im Regionalplan dargestellten Ziele und Grund-sätze. Sie werden nicht für verbindlich erklärt. Die öffentlichen Planungsträger sollen sich aber bei ihren Planungen und Maßnahmen mit ihnen auseinander-setzen. Nachrichtliche Übernahmen ( N ) der Landesplanung und der Fachplanung. Im Hinblick auf das Anpassungsangebot gem. § 1 Abs.4 BauGB sind gerade die konkretisierten Ziele für die Vorbereitende Bauleitplanung von maßgebli-cher Bedeutung. Die für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen wesentlichen Inhalte des neuen Re-gionalplans Ostwürttemberg i.d.F. vom 03.04.1996 werden im folgenden - aus-zugsweise- unmittelbar und ausführlich wiedergegeben, z.T. zusammengefasst, wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die Flächennutzungsplanung und wei-tere Stadtentwicklung (s. Quelle Nr.2).

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4.3.3. Wesentliche Inhalte für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen

1. Grundsätze und Ziele für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Region Ostwürt-temberg

1.1 (G) Die Region Ostwürttemberg ist als Wirtschafts- und Lebensraum strukturell und räumlich

so zu entwickeln, dass alle Teilräume der Region die Entwicklungschancen, die sich aus der Verbesserung der Verkehrserschließung, der Energieversorgung sowie der sozialen und kulturellen Infrastruktur ergeben, nutzen und so am allgemeinen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fortschritt der Region und des Landes teilnehmen können. Da-bei sollen sich alle Teilräume der Region entsprechend ihrer besonderen Eignung und ih-rer bereits vorhandenen individuellen Ausstattung wirtschaftlich und kulturell entwickeln und so in gegenseitiger Ergänzung und durch Leistungsaustausch der gesamten Regi-onsbevölkerung gute und vielfältige Lebens- und Entwicklungsbedingungen bieten.

Begründung Die Region Ostwürttemberg ist mit einer Fläche von 2 139 km² die zweitkleinste und mit einer Einwohnerzahl von 445 300 Einwohnern (Stand: 9/1994) die kleinste Regi-on des Landes Baden-Württemberg. Sie besteht aus zwei Landkreisen �� dem Ostalbkreis mit einer Fläche von 1 512 km² und 308 800 Einwohnern

und �� dem Landkreis Heidenheim mit einer Fläche von 627 km² und einer Einwohner-

zahl von 136 500.

Verwaltungsmäßig wird die Region Ostwürttemberg untergliedert in 18 Verwaltungs-räume mit 53 Städten und Gemeinden. Wirtschaftlich wird die Region geprägt durch: �� Überdurchschnittlich stark vertretene Land- und Forstwirtschaft mit teilweise un-

günstigen landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen, doch guten forstwirt-schaftlichen Ergebnissen.

�� Eine vielfältige und hohe Industrialisierung, die mit einem Beschäftigtenanteil von 63 % im produzierenden Sektor weit über dem Landesdurchschnitt von 51 % liegt.

�� Einen Mangel an tertiären Einrichtungen und Arbeitsplätzen. Der Dienstleis-tungssektor der Region liegt mit 36 % deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 49 %.

�� Eine reizvolle Erholungslandschaft mit ausbaufähigem Fremdenverkehr.

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Jahrzehntelang hat die wirtschaftliche Entwicklung der Region unter einer nicht aus-reichenden infrastrukturellen Ausstattung, insbesondere einer völlig unzureichen-den Verkehrserschließung auf Schiene und Straße, gelitten. Erst in den vergangenen 15 bis 20 Jahren hat sich die Region durch eine Vielzahl strukturverbessernder Maß-nahmen wie �� den durchgehenden Ausbau der Bundesautobahn A 7 als wichtigste Hauptver-

kehrsstraße in Nord-Süd-Richtung,

�� den zweibahnigen Ausbau der B 29 von Stuttgart bis nach Schwäbisch Gmünd als Hauptverkehrsstraße in West-Ost-Richtung,

�� die Verbesserung der Schienenverkehrserschließung durch die Regional-schnellbahn Stuttgart-Aalen-Ellwangen, die Eilzugtaktverkehre Ulm–Heidenheim-Aalen-Ellwangen-Crailsheim bzw. Aalen-Bopfingen-Nördlingen so-wie der Interregiolinie Stuttgart - Schwäbisch Gmünd-Aalen-Ellwangen-Nürnberg,

�� dem vollständigen Ausbau des Gasfernleitungsnetzes der Region,

�� der kontinuierlichen Verbesserung der sozialen und kulturellen Infrastruktur so-wie

�� Stadt- und Dorfsanierungsmaßnahmen in allen Teilen der Region

von einem ehemals strukturell benachteiligten, schlecht erschlossenen Landes- teil zu einem insgesamt gut ausgestatteten und erschlossenen, attraktiven Wohn- und Erwerbsstandort in Baden-Württemberg entwickelt. Im Laufe von Jahrzehnten hat sich in der Region Ostwürttemberg eine polyzentrische Versorgungsstruktur herausgebildet, bei der alle Teile der Region von den vier Mit-telzentren Aalen, Ellwangen, Heidenheim und Schwäbisch Gmünd und einem dich-ten Netz von leistungsfähigen Unter- bzw. Kleinzentren mit sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Gütern und Dienstleistungen vom Grundbedarf bis zum spezialisier-ten und hochspezialisierten Bedarf sehr ausgewogen versorgt werden. Die dezentrale, polyzentrische Siedlungs- und Versorgungsstruktur der Region Ost-württemberg hat in guter funktionaler Abstimmung der Versorgungszentren der Regi-on miteinander zu einer sehr ausgewogenen Versorgung der gesamten Regionsbe-völkerung von der Grundversorgung bis zur Versorgung mit hochspezialisierten Gü-tern und Dienstleistungen geführt. Die in einem zentralen Achsenbereich liegenden Mittelzentren der Region vermitteln in ihrer Gesamtheit ein oberzentrales Versor-gungsangebot für die Bevölkerung der Region. Gleichzeitig werden aber durch die Funktionsteilung und die topographische Situation die ausgesprochenen Verdich-tungsnachteile großstädtischer Ballungsräume vermieden.

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Regionalpolitisches Ziel ist es daher, dass sich auch in Zukunft alle Teilräume der Region entsprechend ihrer besonderen Eignung und ihrer bereits vorhandenen indi-viduellen Ausstattung in fruchtbarem Wettbewerb miteinander weiterentwickeln.

1.4 (G) Alle Teile der Region sollen die verbesserten regionalen Standortvoraussetzungen dazu nutzen, zusätzliche Arbeitsplätze im industriell-gewerblichen, insbesondere aber im Dienstleistungsbereich zu schaffen, um so möglichst allen Bürgern der Region, insbe-sondere auch den besonders gut ausgebildeten Arbeitskräften und Jugendlichen, eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen und attraktiven beruflichen Aufstiegsmöglich-keiten innerhalb der Region zu bieten. Hierzu müssen in der Region ausreichend große Siedlungsflächen für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen (s. Plansatz 2.5.3 (Z) und Plansatz 2.5.4 (Z)) bereitgestellt werden.

Begründung: Die Wirtschaft von Ostwürttemberg ist durch eine deutlich über dem Landesdurch-schnitt liegende Industriedichte von fast 220 Industriebeschäftigten je tausend Ein-wohner (Land: 190/1.000 EW) und einer Vielzahl stark exportorientierter Firmen ge-kennzeichnet. Weit über die Region hinaus bekannt sind die Schmuckwarenindustrie in Schwäbisch Gmünd, die Carl-Zeiss-Werke in Oberkochen, die eisenschaffende und eisenverarbeitende Industrie mit den Schwäbischen Hüttenwerken und der Fir-ma Alfing Kessler in Aalen-Wasseralfingen, der Firma Voith in Heidenheim und der Zahnradfabrik Friedrichshafen in Schwäbisch Gmünd sowie die Firma Varta und Holzmühle in Ellwangen. Abgerundet wird die Palette der ostwürttembergischen In-dustrielandschaft durch Bekleidungs- und Textilindustrie mit den Firmen Triumph und Susa in Heubach, Pelo-Pilz in Aalen, in Giengen mit der Firma Steiff und Filzfab-rik Giengen sowie in Heidenheim mit den Firmen Paul Hartmann AG und CF Plouc-quet. Maschinenbau, Elektrotechnik, Fahrzeugbau sowie Feinmechanik und Optik sind die dominanten Branchen, die mit einem Anteil von weit über 60 % die tragende Säule der ostwürttembergischen Wirtschaft bilden. In der Eisen- und Metallindustrie reicht das Angebotsspektrum von Turbinen und Großgetrieben über Lenkungen und Kur-belwellen bis hin zu Gesenkschmiede-Erzeugnissen, Ketten und Armaturen, in der Elektroindustrie von Batterien über Bauelemente bis zu Haushaltsgeräten. Der Fahr-zeugbau ist durch hochspezialisierte Unternehmen des Karosseriebaus und Kfz-Teilebaus repräsentiert, während in der Feinmechanik und Optik Erzeugnisse für Medizin, Produktion sowie Wissenschaft und Forschung hervorragenden Ruf in aller Welt genießen. Bedeutendste Branche im Konsumgüterbereich ist eine starke Textil- und Bekleidungsindustrie mit hochwertiger Oberbekleidung wie Sport- und Freizeit-mode, Stoffen und Gewebe.

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Die Wirtschaft von Ostwürttemberg ist aber auch gekennzeichnet durch ein hohes Defizit an Arbeitsplätzen in Dienstleistungsbereichen, insbesondere bei Banken, Versicherungen und Behörden. Mit 125 Beschäftigten pro tausend Einwohner liegt Ostwürttemberg deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 182 Dienstleistungsar-beitsplätzen pro tausend Einwohner. Besorgniserregend ist, dass die Zunahme an Arbeitsplätzen im zukunftsträchtigen Dienstleistungsbereich ebenfalls deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegt, aufbauend auf dem genannten niedrigen Niveau. Die Arbeitslosenquote der Region liegt trotz umfangreicher struktureller Verbesse-rungen immer noch um 0,3 bis 0,6 % über dem Landesdurchschnitt. Besonders hoch liegt sie im strukturschwachen Teilraum längs der baden-württembergisch-bayerischen Landesgrenze von Wört über Stödtlen, Unterschneidheim, Bopfingen, Neresheim bis nach Dischingen, obwohl auch hier in den vergangenen Jahren deutli-che Verbesserungen in der Versorgung mit Arbeitsplätzen eingetreten sind. Eine ebenfalls überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote weist seit einigen Jah-ren der Mittelbereich Schwäbisch Gmünd auf, eine Folge der hier besonders hohen Bevölkerungszunahme verbunden mit einem starken Abbau von Arbeitsplätzen. Zum Abbau des bereits jetzt vorhandenen Defizits an Arbeitsplätzen und zur Versor-gung der vielen Neubürger von Ostwürttemberg müssen an besonders geeigneten Standorten zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Hierfür bestehen im indus-triell-gewerblichen Bereich durch Aktivierung des in den Firmen der Region vorhan-denen eigenen Entwicklungspotentials, aber auch durch Neuansiedlung von Betrie-ben, gute Erfolgschancen. Schwieriger wird es sein, die dringend erforderlichen zu-sätzlichen Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich zu schaffen. Ostwürttemberg braucht diese Arbeitsplätze, damit besonders gut ausgebildete Jugendliche und be-sonders fähige, strebsame Arbeitskräfte in der Region einen ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz finden und nicht in andere Räume abwan-dern müssen.

1.5 (G) Verdichtungen von Wohn- und Arbeitsstätten sind schwerpunktmäßig im Zuge der Ent-wicklungsachsen (Schorndorf - Schwäbisch Gmünd - Aalen - Nördlingen bzw. Crailsheim - Ellwangen - Aalen - Heidenheim - Ulm) und in den Zentralen Orten sowie an verkehrlich besonders gut erschlossenen Standorten vorzunehmen. Im Zuge der Entwicklungsachsen sind die Siedlungsgebiete durch funktionsfähige, ökologisch wirksame Freiräume zu gliedern. Eine ungegliederte Bandstruktur der Besiedlung ist zu vermeiden.

1.6 (G) Die Städte und Gemeinden in den Achsenzwischenräumen, abseits der vorhandenen und

geplanten Siedlungsverdichtungen, sollen das für die Befriedigung des Eigenbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung erforderliche Wohn- und gewerbliche Bauland ausweisen. Dabei sollen innerhalb des Gemeindegebietes Siedlungsschwerpunkte möglichst nahe an den Versorgungskernen gebildet werden. Einer Zersiedlung der Landschaft ist entge-genzuwirken.

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1.8 (G) Die durch die verbesserte strukturelle Situation der Region stark anwachsenden Ansprü-che an den Raum sind sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Die Bereitstellung von Flä-chen für Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen sowie die weitere Verbesserung der Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur sind auf das für die angestrebte Entwicklung der Region erforderliche Maß zu begrenzen. Durch städtebauliche Neuordnungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der alten Ortslagen und durch die Modernisierung von Wohnungen in erhaltenswerter Bau-substanz ist die Neuausweisung von Wohn- und gewerblichem Bauland einschränken.

2. Regionale Siedlungsstruktur

2.1 Zentrale Orte

Aufgaben und Stufen Zentraler Orte

2.1.0 (G) Zentrale Orte sollen über ihren eigenen Bedarf hinaus andere Orte bzw. Ortsteile ihres

Verflechtungsbereiches mit sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Gütern und Dienst-leistungen versorgen. Neue überörtliche Versorgungsangebote sollen in den Versorgungskernen der Zentralen Orte gebündelt, sie können in planerisch besonders begründeten Fällen aber auch au-ßerhalb der Versorgungskerne bereitgestellt werden. Die Versorgungskerne sollen zentral gelegen und von den Wohnorten des Verflechtungs-bereiches unter zumutbarem Zeit- und Kostenaufwand erreichbar sein. Zentrale Orte sol-len als Ziel- und Verknüpfungspunkt des Nahverkehrs gesichert bzw. ausgebaut werden. Die Stufung der Zentralen Orte in Ober-, Mittel-, Unter- und Kleinzentren und die Abgren-zung bzw. Größe ihrer zugehörigen Verflechtungsbereiche soll die unterschiedlichen Ver-sorgungsaufgaben berücksichtigen und gleichzeitig der Sicherung einer ausreichenden Tragfähigkeit der Versorgungsangebote auf der jeweiligen Qualitätsstufe dienen. Der Grad der Zentralität - Oberzentrum (OZ), Mittelzentrum (MZ), Unterzentrum (UZ) oder Kleinzentrum (KZ) - ist abhängig von Anzahl und Qualität der zentralörtlichen Einrichtun-gen, der Größe des Einzugsgebietes bzw. der Größe der zu versorgenden Bevölkerung, aber auch von der Lage im Raum, insbesondere der räumlichen Nähe zu anderen Zentra-len Orten.

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Für jede Stufe eines Zentralen Ortes gibt es einen Verflechtungsbereich, für den der Zentrale Ort die Versorgungseinrichtungen vorhält. Unter- und Kleinzentren sind der Versorgungskern von Nahbereichen. Mittelzentren versorgen ihren Nahbereich und darüber hinaus einen Mit-telbereich, der aus mehreren Nahbereichen anderer Zentraler Orte besteht. Der Verflech-tungsbereich eines Oberzentrums ist in der Regel das Gebiet einer gesamten Region mit al-len Mittel- und Nahbereichen.

2.1.1 (Z) Oberzentrum - Oberzentrale Versorgung

Die oberzentrale Versorgung der Region Ostwürttemberg mit Gütern und Dienstleistun-gen des hochspezialisierten Bedarfs soll von den vier Mittelzentren der Region in funk-tionaler Abstimmung und Ergänzung durchgeführt werden. Die funktionale Abstimmung und Ergänzung der Mittelzentren in Bezug auf neue oberzentrale Einrichtungen und neue hochqualifizierte Dienstleistungen ist zu sichern und weiter zu entwickeln (s. a. Plansatz 2.1.2.1).

Begründung Die Region Ostwürttemberg ist die einzige der 12 Regionen Baden-Württembergs, die kein ausgewiesenes Oberzentrum hat. Die oberzentrale Versorgung der Region erfolgt in funktionaler Abstimmung und Ergänzung der vier Mittelzentren in Bezug auf oberzentrale Einrichtungen und hochqualifizier-te Dienstleistungen. Dies hat in der Vergangenheit zu einer sehr ausgewoge-nen, gleichmäßigen Versorgung der Regionsbevölkerung, z. B. im Einzelhan-del, im Gesundheitswesen, im Bildungswesen, insbesondere auch im Hoch-schulbereich mit der Fachhochschule für Technik in Aalen, der Berufsakademie in Heidenheim sowie der Pädagogischen Hochschule und Fachhochschule für Graphik und Design in Schwäbisch Gmünd, geführt. Die Ausweisung bzw. Ent-wicklung eines Oberzentrums in Ostwürttemberg würde die Versorgungssitua-tion der Regionsbevölkerung auf dem Gebiet hochqualifizierter Leistungen nicht verbessern.

2.1.2 (N) Mittelzentren und Mittelbereiche

Nach Plansatz 3.3.21 des Landesentwicklungsplans sind in der Region Ostwürttemberg als Mittelzentrum ausgewiesen und weiter auszubauen:

�� Die Stadt Aalen mit 125 200 Einwohnern (Stand: 9/1994) im Mittelbereich, ge-

bildet aus den Nahbereichen Aalen, Abtsgmünd, Bopfingen, Kapfenburg, Ne-resheim und Oberkochen. (s. a. Tabelle 40: Gliederung des Mittelbereiches Aa-len).

�� Die Stadt Ellwangen (Jagst) mit 49 800 Einwohnern im Mittelbereich, gebildet aus den Nahbereichen Ellwangen und Tannhausen / Unterschneidheim.

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�� Die Stadt Heidenheim an der Brenz mit 136 500 Einwohnern im Mittelbereich, gebildet aus den Nahbereichen Dischingen, Gerstetten, Giengen, Heidenheim, Herbrechtingen, Königsbronn, Sontheim/Niederstotzingen und Steinheim.

�� Die Stadt Schwäbisch Gmünd mit 133 800 Einwohnern im Mittelbereich, gebil-det aus den Nahbereichen Gschwend, Leintal/Frickenhofer Höhe, Lorch, Ro-senstein, Schwäbisch Gmünd und Schwäbischer Wald.

Die Verflechtungsbereiche der vier Mittelzentren (Mittelbereiche) sind in der Strukturkar-te dargestellt.

2.1.2.1 (Z) Die vier Mittelzentren der Region haben außerdem die Aufgabe, neben der Grundversor-

gung für ihren Nahbereich und den gehobenen und spezialisierten Bedarf an Gütern und Dienstleistungen für ihren Mittelbereich auch alle Teile der Region, in funktioneller Ab-stimmung miteinander, ausgewogen mit Gütern und Dienstleistungen des hochspeziali-sierten Bedarfs (oberzentrale Einrichtungen) zu versorgen (s. a. Plansatz 2.1.1).

2.1.3 (Z) Unterzentren

Im Netz der Zentralen Orte der Region sind als Unterzentren ausgewiesen und weiter auszubauen die Städte und Gemeinden: Bopfingen, Giengen, Gerstetten, Herbrechtingen, Heubach, Lorch und Neresheim.

2.1.4 (Z) Kleinzentren

Im Netz der Zentralen Orte der Region Ostwürttemberg sind folgende Städte und Ge-meinden als Kleinzentren ausgewiesen und weiter auszubauen: Abtsgmünd, Dischingen, Gschwend, Königsbronn, Leinzell, Mutlangen, Oberkochen, Steinheim a. A., Unterschneidheim. Als Doppelzentrum auf der Stufe eines Kleinzentrums (kooperierende Kleinzentren) werden ausgewiesen: Westhausen/Lauchheim und Sontheim/Niederstotzingen.

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Tab. 40: Gliederung und Wohnbevölkerung des Mittelbereichs Aalen

Gemeinde zentralörtliche Funktion

Wohnbevölkerung (Ew)

Nahbereich Wohnbevölkerung (Ew)

Aalen MZ 66.066 )

Essingen - 6.385 ) Aalen 78.124

Hüttlingen - 5.673 )

Abtsgmünd KZ 7.266 Abtsgmünd 7.266

Bopfingen UZ 12.498 )

Kirchheim a. R. - 2.000 ) Bopfingen 16.780

Riesbürg - 2.282 )

Lauchheim ) 4.453 )

DZ ) Kapfenburg 10.251

Westhausen ) 5.798 )

Neresheim UZ 8.206 Neresheim 8.206

Oberkochen KZ 8.296 Oberkochen 8.296

128.923 128.923

Quelle: Regionalplan Ostwürttemberg

Amtsblatt des Ostalbkreises

Auswertung: Stadtplanungsamt Aalen

Stand: 31.12.1999

Def.: MZ Mittelzentrum UZ Unterzentrum KZ Kleinzentrum DZ Doppelzentrum (Kooperierende Kleinzentren)

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2.2 Entwicklungsachsen

2.2.1 (Z) Entwicklungsachsen des Landesentwicklungsplanes

Die in Plansatz 3.3.3 des Landesentwicklungsplanes für die Region Ostwürttemberg vorgegebenen Entwicklungsachsen werden durch Nennung der Städte und Gemeinden mit Gemeindeteilen im Verlauf der Entwicklungsachsen wie folgt ausgewiesen: Entwicklungsachse (Schorndorf -) Schwäbisch Gmünd-Aalen–Bopfingen (- Nördlingen): Verlauf über Gemarkungsflächen von Lorch, Schwäbisch Gmünd, Böbingen, Mögglin-gen, Essingen, Aalen, Hüttlingen, Westhausen, Lauchheim, Bopfingen, Riesbürg. Entwicklungsachse (Crailsheim -) Ellwangen-Aalen–Heidenheim-Giengen (- Langenau - Ulm/Neu Ulm): Verlauf über Gemarkungsflächen von Jagstzell, Ellwangen (Jagst), Rainau, Hüttlingen, Aalen, Oberkochen, Königsbronn, Heidenheim a. d. Brenz, Herbrechtingen, Giengen, Hermaringen, Sontheim a. d. Brenz, Niederstotzingen.

2.3 Siedlungsbereiche

2.3.0 Allgemeine Grundsätze

2.3.0.1 (G) Die weitere großräumige Siedlungsentwicklung der Region Ostwürttemberg ist vorrangig

auf Siedlungsbereiche an den Entwicklungsachsen mit ihren leistungsfähigen Bandinfra-strukturen - Schiene, Straßen und Trassen der Energieversorgung- sowie auf Siedlungs-bereiche der Zentralen Orte mit ihren besonders guten sozialen und kulturellen Versor-gungseinrichtungen auszurichten. Dabei soll eine bandartige Siedlungsentwicklung ver-mieden werden (siehe Plansatz 3.1: Regionale Grünzüge und Grünzäsuren).

2.3.0.2 (G) In den Siedlungsbereichen ist anzustreben

eine gezielte Zunahme der Bevölkerung durch Binnen- und, soweit erforderlich, durch Außenwanderungsgewinne, eine gezielte Vermehrung der Arbeitsplätze durch Neuansiedlung und Erweiterung, ein gezielter Ausbau der zentralörtlichen Einrichtungen im Versorgungskern des Zentra-len Ortes.

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Begründung: Ziel der Siedlungsentwicklung ist eine ökologisch verträgliche Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten, die dazu beiträgt, räumliche Strukturen mit gesun-den Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie ausgewogene wirtschaftliche, so-ziale und kulturelle Verhältnisse zu erhalten, zu verbessern oder zu schaffen. Zur Verwirklichung dieses Zieles soll zur Ordnung der Siedlungsentwicklung längs und außerhalb der Entwicklungsachsen sowie zur Vermeidung der Land-schaftszersiedlung und unnötigen Verkehrsaufkommens eine schwerpunkt-mäßige Siedlungsentwicklung in solchen Standorten (Siedlungsbereichen) stattfinden, die von der sozialen und kulturellen Versorgungsinfrastruktur die besten Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Die Entwicklungsachsen dienen der Konzentration der Siedlungsentwicklung entlang leistungsfähiger Bandinfrastrukturen, bestehend aus den Schienen-strecken für den Fernverkehr der Deutschen Bahn AG, im Takt verkehrender Nahverkehrssysteme wie der Regionalschnellbahn Stuttgart-Schwäbisch Gmünd-Aalen-Ellwangen, den Eilzugtaktverkehren Ulm-Heidenheim-Aalen-Ellwangen-Crailsheim bzw. Aalen-Bopfingen-Nördlingen, den Straßen für den überregionalen Verkehr B 29 Stuttgart-Schwäbisch Gmünd-Aalen-Nördlingen, B 290/B 19/A 7 Crailsheim, Aalen, Heidenheim, Ulm, der Bundesautobahn A 7 und aus den Trassen für die Energieversorgung mit elektrischem Strom und Ferngas. Die Zentralen Orte an und abseits der Entwicklungsachsen, aber auch einige Hauptorte an den Entwicklungsachsen, sind aufgrund ihrer sozialen, kulturel-len und Versorgungsinfrastruktur, ihrer bisherigen Siedlungsentwicklung, ihrer Verkehrserschließung sowie der bestehenden oder geplanten Bündelung wei-terer Infrastruktureinrichtungen im besonderen Maße für eine verstärkte Sied-lungsentwicklung (Siedlungsbereiche) geeignet.

2.3.1(Z) Siedlungsbereiche zur Aufgliederung der Entwicklungsachsen Zur räumlichen Ausformung der Entwicklungsachse und zur Verwirklichung des Kon-zentrationsprinzips werden als Siedlungsbereiche ausgewiesen: a) Die Zentralen Orte an den Entwicklungsachsen

mit "Weiteren Siedlungsbereichen" in nachfolgend ausgewiesenen Teilorten, wenn im zentralörtlichen Versorgungskern die Entwicklungsmöglichkeiten für die ange-strebte schwerpunktmäßige Siedlungsentwicklung nicht ausreichen.

Für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen trifft dies auf das Mittelzentrum Aalen zu: Aalen mit "Weiteren Siedlungsbereichen" in den Teilorten Dewangen, Ebnat, Fachsen-feld, Hofherrnweiler, Unterkochen, Waldhausen und Wasseralfingen.

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b) "Weitere Siedlungsbereiche" in den Versorgungskernen von Gemeinden an der Ent-wicklungsachse: Mögglingen, Böbingen, Essingen, Hüttlingen

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Die Zentralen Orte, ihre Verflechtungsbereiche, die Raumkategorien sowie die Entwick-

lungsachsen sind in der Strukturkarte für die Region Ostwürttemberg dargestellt (Abb. 13).

2.5 Schwerpunkte für Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen

2.5.1 (G) Die gewerbliche Wirtschaft ist in ihrer räumlichen und sektoralen Struktur so zu entwi-

ckeln, dass ein möglichst ausgewogenes Wirtschaftswachstum in allen Teilen der Region Ostwürttemberg erreicht wird und für die Bevölkerung vielseitige und krisenfeste Er-werbsgrundlagen erhalten oder geschaffen werden. Insbesondere soll das Defizit an Ar-beitsplätzen im Dienstleistungsbereich abgebaut werden.

2.5.2 (G) Für die Verwirklichung dieses Zieles soll die Standortgunst der regionalen Haupterschlie-

ßungsstraßen A 7 und B 29 und der regionalen Schienenstrecken Stuttgart-Schwäbisch Gmünd-Aalen-Nördlingen und Crailsheim-Ellwangen-Aalen-Heidenheim-Ulm genutzt wer-den.

2.5.3 (Z) Als neu zu erschließender bzw. ausbaufähiger regional bedeutsamer Schwerpunkt für

Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen (über 30 ha) wird u. a. ausgewiesen und in der Raumnutzungskarte dargestellt: Mittelzentrum Aalen: Standorte im Bereich der Autobahnanschlussstelle A 7/B 29

2.5.4 (Z) Als neu zu erschließender bzw. ausbaufähiger regional bedeutsamer Standort für Ge-

werbe- und Dienstleistungseinrichtungen (bis etwa 30 ha) wird u. a. ausgewiesen und in der Raumnutzungskarte dargestellt: Mittelzentrum Aalen: Standort im Bereich der Autobahnanschlussstelle

A 7/L 1084 (Ebnat) 2.5.5 (Z) Die Ausweisung von regional bedeutsamen Schwerpunkten bzw. Standorten für Gewer-

be- und Dienstleistungseinrichtungen schließt nicht ein Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe sowie überörtliche Ver- und Entsorgungsanlagen mit Ausnahme von Möbel-, Bau- und Gartenbaumärkten entsprechend Plansatz 2.6.2 Abs. 2.

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2.6 Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Han-delsbetriebe

2.6.1 (N) Nach Plansatz 2.2.34 des Landesentwicklungsplanes sollen großflächige Einzelhandels-

betriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher nur an solchen Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden, wo sie sich nach Größe und Einzugsbereich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen. Des weiteren dürfen sie weder durch ihre Lage oder Größe noch durch ihre Folgewirkungen das städtebauli-che Gefüge, die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungskernes oder die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich beeinträchtigen.

2.6.2 (Z) Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Han-

delsbetriebe für Endverbraucher sind nur in den Mittel- und Unterzentren der Region zu-lässig. Sie dürfen nur in den zentralörtlichen Versorgungskernen errichtet werden. Möbel-, Bau- und Gartenbaumärkte können in den regionalbedeutsamen Schwerpunkten bzw. Standorten für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen (Plansatz 2.5.3 und 2.5.4 mit Ausnahme im Kleinzentrum Lauchheim/Westhausen), ausnahmswei-se auch innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie auch an Ortsrändern der Mittel- und Unterzentren erstellt werden.

2.6.3 (Z) Kleinzentren und nichtzentrale Orte kommen als Standorte für Großformen des Einzel-

handels nicht in Betracht.

Begründung: Verbraucher- und Fachmärkte mit innenstadtrelevantem Warensortiment in Ortsrandlage oder "auf der grünen Wiese" behindern die Entwicklung der traditionellen Stadt- und Ortszentren, da sie zu einer städtebaulich uner-wünschten Schwächung des innerörtlichen Einzelhandels führen und dadurch auch den Erfolg der mit öffentlichen Mitteln geförderten Stadtsanierungs- und Dorferneuerungsmaßnahmen mindern oder ganz zunichte machen können. Sie gefährden zudem besonders die mittelständische Struktur des Einzelhandels und damit die Nahversorgung in den kleineren Gemeinden im ländlichen Raum. Des weiteren fördern sie die Zersiedelung der Landschaft, benötigen umfang-reiche Flächen in Gewerbe- und Industriegebieten und führen zu einer Verlage-rung der Zielpunkte des Verkehrs.

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3. Regionale Freiraumstruktur

3.1 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren

3.1.1 (Z) Regionale Grünzüge

Die in der Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzüge längs der Entwick-lungsachsen bilden ein zusammenhängendes regionales Grünsystem. Ihre in der Regel landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen sind als ökologische Aus-gleichsflächen und zur Pflege des für Ostwürttemberg typischen Landschaftsbildes zu erhalten. Sie dürfen daher keiner weiteren Beeinträchtigung dieser Funktionen, insbe-sondere durch eine Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, ausgesetzt werden. Gleichzei-tig soll vor allem einer Beeinträchtigung des Bodens, des Wassers, der Luft und der Tier- und Pflanzenwelt sowie einer Minderung ihrer Erholungsfunktion entgegengewirkt wer-den. Die parzellenscharfe Abgrenzung der Regionalen Grünzüge erfolgt in der kommu-nalen Landschafts- und Bauleitplanung.

Begründung: Die Regionalen Grünzüge stellen in Zuordnung zu den Entwicklungsachsen und ihren Siedlungsbereichen zusammenhängende schutzbedürftige Teile von Frei-räumen dar, die noch umfangreiche, vielfältige Landschaftsstrukturen aufwei-sen. Häufig enthalten sie markante Bestandteile der ostwürttembergischen Na-tur- und Kulturlandschaft. Die Regionalen Grünzüge dienen in unmittelbarer Zuordnung zu den Entwick-lungsachsen und den großflächigen Siedlungsbereichen der Region als ökolo-gische Ausgleichsflächen. Sie sollen insbesondere den von der Besiedlung ausgehenden Belastungen auf die Landschaft entgegenwirken und daher weit-gehend von einer weiteren Siedlungsentwicklung freigehalten werden. Die Kriterien für die räumliche Abgrenzung der Regionalen Grünzüge ergeben sich aus den vielfältigen, sich häufig überlagernden Funktionen der Land-schaft. Bei ihrer Abgrenzung wurden berücksichtigt die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Biotopschutzes und der Wasserwirtschaft, die Eignung der Landschaftsräume für die Nah- und Ferienerholung, die Belange des Regional- und Kleinklimas und der Schutz des Landschaftsbildes. Bei der Ausweisung der großflächigen Regionalen Grünzüge konnte es nicht ausblei-ben, dass bereits eine Vielzahl kleinerer und gelegentlich auch größerer Ein-griffe vorhanden ist.

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Nicht eingeschränkt wird in den Grünzügen die kleinteilige Weiterentwicklung von Weilern, Gehöften und auch sonst bestehender Gebäude und Betriebe, ei-ne landschaftsverträgliche Freiraumnutzung in Form von öffentlichen Sport- und Grünflächen, sowie eine vorübergehende Nutzung durch den Abbau ober-flächennaher Rohstoffe. Auf eine landschaftsgerechte Standortwahl und eine gute landschaftliche Einbindung ist dann allerdings besonders zu achten. Die in der Raumnutzungskarte dargestellte Abgrenzung der Grünzüge stellt in der Regel den mindestens zu sichernden Bereich dar. Ihre parzellenscharfe Ausformung erfolgt in der kommunalen Landschafts- und Bauleitplanung. Die Regionalen Grünzüge sind dabei als Ziele der Raumordnung und Landespla-nung zu beachten.

3.1.2 (Z) Grünzäsuren

Die in der Raumnutzungskarte dargestellten Grünzäsuren sollen im Zusammenwirken mit den Regionalen Grünzügen ausreichende Freiräume zwischen aufeinanderfolgenden Siedlungsbereichen sichern. Sie dienen gleichzeitig der Vernetzung der Regionalen Grünzüge und sollen die ökologischen Ausgleichsfunktionen der wohnungsnahen Land-schaftsbereiche erhalten und verbessern. In den Grünzäsuren finden daher keine Sied-lungs- und Gewerbeentwicklungen oder sonstige Beeinträchtigungen dieser Funktionen statt. Die parzellenscharfe Abgrenzung der Grünzäsuren gegen die Siedlungsbereiche erfolgt in der kommunalen Landschafts- und Bauleitplanung.

Begründung: Grünzäsuren sind kleinere, möglichst unbebaute schutzbedürftige Teile von Freiräumen. Sie dienen als siedlungsnahe, ökologische Ausgleichsräume und zur Gliederung zusammenhängender bebauter Siedlungsbereiche insbesonde-re im Zuge der Entwicklungsachsen. Von besonderer Bedeutung sind sie als Gliederungselemente in den Tälern von Rems, Brenz, Kocher, Jagst und Eger. Die Grünzäsuren erfüllen als Verbindungsglieder der Regionalen Grünzüge in der Regel mehrere wichtige ökologische Funktionen, wie Biotop-, Arten-, Klima- und Wasserschutz. Zusätzlich zum Schutz und Erhalt der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie der ortsnahen Erholungslandschaften tragen die Grünzäsuren durch die Gliederung der Siedlungsbereiche längs der Entwicklungsachsen auch wesent-lich bei zum Schutz von historischen Wirtschaftsformen, wie z. B. den Streu-obstwiesen und Wacholderheiden oder von morphologisch prägenden Elemen-ten wie kleinen Bergkuppen, Steilhängen, Mulden und auch Bachläufen. Da-durch wird häufig ein typisches Orts- und Landschaftsbild geschützt, die Iden-tität eines Ortsbildes erhalten oder die individuelle Ausdruckskraft historischer Siedlungskerne hervorgehoben.

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In den Grünzäsuren findet daher keine Siedlungs- und Gewerbeentwicklung statt. Die Eigenentwicklung bestehender Gebäude und Betriebe ist nur in ei-nem Umfang zulässig, der den ökologischen und landschaftsplanerischen Zie-len der Grünzäsur nicht entgegensteht. Die in der Raumnutzungskarte dargestellte Abgrenzung der Grünzäsuren stellt in der Regel den mindestens zu sichernden Bereich dar. Die parzellenscharfe Ausformung der Grünzäsuren erfolgt bei der Erstellung der kommunalen Land-schafts- und Bauleitplanung.

Im Zuge der Entwicklungsachsen in der Region Ostwürttemberg werden 22 Grünzäsuren ausgewiesen; innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Aalen liegen drei Grünzäsuren: Grünzäsur 10 Lage: Nordöstlich Essingen, südwestlich Aalen-Weststadt Breite: rd. 400 m

Ziel der Grünzäsur: Abgrenzung und Gliederung der stark expandierenden Sied

lungsbereiche Essingen und Aalen sowie Verhinderung bandarti- ger Siedlungsstrukturen; Trennung Aalener und Essinger Sied- lungs- und Gewerbegebiete durch Sicherung einer Grünbrücke zwischen Welland und Albtrauf mit ökologischen und kleinklima tischen Ausgleichsfunktionen sowie typischem Landschaftsbild; Erhalt landwirtschaftlicher Vorrangbereiche.

Begründung: Der landwirtschaftliche Vorrangbereich westlich Aalen mit intensiver land- und gartenbaulicher Nutzung sowie großen Grünland- und ökologisch bedeutsa-men Gehölz- und Streuobstbiotopen dient als wichtiges Frischluftentstehungs-gebiet und ist ein bedeutendes Bindeglied zwischen den reich strukturierten Teilen der Regionalen Grünzüge Welland und Albtrauf mit charakteristischer Ausprägung des Landschaftsbildes.

Grünzäsur 11 Lage: Südlich Hüttlingen, nordöstlich Aalen-Wasseralfingen/ - Hofen/- Attenhofen Breite: rd. 1 000 m Ziel der Grünzäsur: Abgrenzung und Gliederung der Siedlungsbereiche Wasseralfin- gen-Hofen-Hüttlingen und Unterbrechung der bandartigen Siedlungsstruktur von Unterkochen über Aalen und Wasseralfin- gen bis Hüttlingen. Erhalt und Sicherung ausreichend großer, relativ unbelasteter und reichstrukturierter Freiräume mit land-

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schaftsökologischen Ausgleichsfunktionen sowie Erhalt einer wichtigen Grünbrücke des entwicklungsbandbegleitenden Regionalen Grünzugs.

Begründung: Der reich strukturierte, naturnahe Landschaftsraum zwischen Wasseralfingen und Hüttlingen mit hochwertigen Bach-, Streuobst-, Grünland- und Gehölzbio-topen erfüllt neben wichtigen ökologischen und klimatischen Ausgleichsfunk-tionen (Wasserschutz-, Frischluftentstehungsgebiet) auch landschaftsästheti-sche und damit Erholungsfunktionen (Landschaftsbild) und bildet ein Binde-glied zwischen den Regionalen Grünzügen westlich und östlich des Städte-bandes Aalen-Wasseralfingen-Hüttlingen.

Grünzäsur 12 Lage: Westlich Hüttlingen, südöstlich Niederalfingen Breite: rd. 300 m Ziel der Grünzäsur: Gliederung und Abgrenzung der Siedlungsbereiche von Nieder-

alfingen und Hüttlingen sowie Verhinderung und Unterbrechung der bandartigen Siedlungsstruktur von Unterkochen über Aalen,

Wasseralfingen und Hüttlingen bis Niederalfingen. Erhalt eines relativ naturnahen Kochertalabschnitts.

Begründung: Der siedlungsarme, relativ naturnahe, landwirtschaftlich (Grünland) geprägte Kochertalabschnitt mit bewaldeten Keuperhängen und charakteristischem Landschaftsbild soll aus ökologischen, landschaftsästhetischen und kleinkli-matischen Gründen erhalten bleiben.

3.2.4 Schutzbedürftige Bereiche für die Erholung

3.2.4.1 (Z) Die in der Raumnutzungskarte ausgewiesenen schutzbedürftigen Bereiche für die Erho-

lung stellen Landschaftsräume dar, die sich aufgrund ihrer landschaftlichen Eigenart und Vielfalt sowie ihrer natürlichen Schönheit und des Bestandes an herausragenden Kulturdenkmalen (Bau- und Bodendenkmale) für die naturnahe Erholung besonders eig-nen. Diese Landschaftsräume sind im Einklang mit den Erfordernissen der Land- und Forstwirtschaft sowie anderer landschaftlicher Funktionen wie des Denkmalschutzes, des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Biotopschutzes für die landschaftsbezo-gene, ruhige Erholung zu sichern. Eingriffe, z. B. durch Siedlungsbau- und Infrastruk-turmaßnahmen, welche die Erholungseignung der Landschaft beeinträchtigen, sind zu vermeiden.

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Wichtige großflächige Erholungsräume in der Region Ostwürttemberg sind folgende in der Raumnutzungskarte dargestellten Teilräume: �� Teile des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald �� die Kaiserberge �� der Albtrauf von der Regionswestgrenze bis zur Kocher-Brenz-Achse �� das Welland westlich von Aalen �� das Leintal mit Nebentälern �� der Raum Gschwend und Frickenhofer Höhe �� das Kochertal von der Regionswestgrenze bis nach Niederalfingen �� die Ellwanger Berge und das Ellwanger Seenland mit Virngrund �� Bereich Schloß Baldern/Zöbinger Forst �� der Albtrauf vom Kochertal bis zum Ries einschließlich der Vorberge �� das Härtsfeld mit den Schwerpunkten Raum Neresheim, Egautal, Raum Dischingen

sowie dem Riesrand �� der Albuch mit Steinheimer Becken und Trockentalzügen �� die Gerstetter Alb mit Hungerbrunnental �� die Talsysteme an der Unteren Brenz.

Weitere für die Naherholung bedeutende Räume sind die Regionalen Grünzüge und

Grünzäsuren sowie unter Berücksichtigung ökologischer Belange die schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege.

4. Infrastruktur

4.1 Verkehrswesen 4.1.1 Straßenverkehr

4.1.1.3 (N) Aus dem Generalverkehrsplan 1986 des Landes Baden-Württemberg werden die Bundes-

autobahn A 7, die B 29 und die B 297 als Bestandteil des Straßennetzes für den groß-räumigen und überregionalen Verkehr (Kategorie I) übernommen.

4.1.1.4 (Z) Die in der Raumnutzungskarte dargestellte Trasse der B 29, die von Schwäbisch Gmünd bis Aalen als zweibahnige und weiter bis Nördlingen als einbahnige Straße unter Umge-hung der bebauten Ortsteile ausgebaut werden soll, um so in ihrer Leistungsfähigkeit und Qualität verbessert zu werden, ist zu sichern.

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4.1.1.7 (N) Aus dem Generalverkehrsplan des Landes werden folgende Straßen als Bestandteil der Straßen für den regionalen und überregionalen Hauptverkehr (Kategorie II nach GVP 1986) übernommen: B 19 Gaildorf - Aalen - Heidenheim - Herbrechtingen B 290 Aalen - Ellwangen - Crailsheim L 1084/ Unter-/Oberkochen - A 7 Ebnat (neuer Albaufstieg ggf. L 2033 B 29 a) - Neresheim - Dischingen - Dillingen/Lauingen L 1165/ Essingen-Bartholomä-Böhmenkirch - Geislingen L 1221

4.1.1.8 (V) Es wird vorgeschlagen, bei der Fortschreibung des Generalverkehrsplans u. a. folgende

Straßenzüge in die Kategorie II "Straßen für den regionalen und überregionalen Verkehr" zu übernehmen: L 1080 (Aalen) - A 7 (Waldhausen)

Begründung: Dieser Straßenzug stellt eine wichtige Verbindung des Mittelzentrums Aalen zur Autobahnanschlussstelle A 7 dar.

4.1.1.10 (V) Es wird vorgeschlagen, u. a. für folgende Straßen- bzw. Straßenabschnitte der Straßen für den regionalen und überregionalen Hauptverkehr (Kategorie II nach GVP 1986) neue Trassen zu planen und verkehrsgerecht auszubauen: Neutrassierung der L 1084 (Unter-/Oberkochen) - Autobahn A 7 (Ebnat) -Neuer Albaufstieg (B 29 a)-

Begründung: Die L 1084 stellt die direkte Verbindung von der B 19 im stark industrialisierten Kocher-Brenz-Tal mit dem Härtsfeld und über die Autobahnanschlussstelle Aa-len/Oberkochen mit der Bundesautobahn A 7 dar. Wegen der zu hohen Stei-gungen, enger Kurvenradien und insbesondere wegen der nicht verkehrsge-rechten Ortsdurchfahrt von Unterkochen hat die Straßenbauverwaltung nach eingehender Erörterung mehrerer Trassenvarianten die sogenannte „Variante 6 f“ in ihr Straßennetzkonzept übernommen. Diese neue Trasse ist aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes wohl kaum noch durchsetzbar. Eine neue Trasse möglichst in engerer Anlehnung an die bestehende Landesstraße sollte daher untersucht werden.

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4.1.2 Schienenverkehr

4.1.2.5 (Z) Als Voraussetzung für die Verbesserung bzw. Ergänzung des heute bestehenden Ange-

botes im großräumigen und überregionalen Schienenverkehr nach Plansatz 4.1.2.2 und 4.1.2.3 sind die Strecken

�� (Friedrichshafen) - Ulm - Heidenheim - Aalen - Ellwangen - (Crailsheim) und

�� Aalen - Bopfingen - (Nördlingen)

durch zweigleisigen Ausbau und die Strecke

�� Ulm - Heidenheim - Aalen

durch Elektrifizierung

in ihrer Leistungsfähigkeit und Qualität zu verbessern. -Von der Verbindlichkeit ausgenommen-

4.1.2.6 (Z) Hierfür sind die in der Raumnutzungskarte dargestellten Trassenverbreiterungen zu

sichern.

Begründung: Durch die Einführung der Regionalschnellbahn Stuttgart - Aalen teilweise bis Ellwangen im verdichteten Stundentakt, die Einrichtung des Eilzugstunden-takts zwischen Ulm - Heidenheim und Aalen mit Verlängerung im Zweistunden-takt über Aalen hinaus nach Ellwangen - Crailsheim bzw. Bopfingen - Nördlin-gen - Donauwörth sowie der Einführung des Interregioverkehrs Stuttgart - Aalen - Nürnberg ist die Grenze der Leistungsfähigkeit unseres regionalen Schienen-netzes inzwischen teilweise erreicht. Für weitere von der Region dringend ge-forderte Verbesserungen wie die Einführung des Integralen Taktfahrplanes, zu-sätzlicher Interregiolinien Stuttgart - Aalen - München und Friedrichshafen - Ulm - Heidenheim - Aalen in Richtung Berlin, Dresden oder Leipzig, aber auch für eine Steigerung und Verbesserung des Schienengüterverkehrs, ist dringend der Ausbau o. g. Schienenstrecken erforderlich. Bei der Planung des Integralen Taktfahrplanes auf der Brenzbahn hat sich deutlich gezeigt, dass der Integrale Taktfahrplan nur dann zu einer weiteren Verbesserung der Schienenverkehrserschließung führt, wenn zuvor die Brenz-bahn zumindest stufenweise zweigleisig ausgebaut wird.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 175

Abb. 13: Regionalplan Ostwürttemberg (Strukturkarte)

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Abb. 14: Regionalplan Ostwürttemberg (Raumnutzungskarte)

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Abb. 15: Regionalplan Ostwürttemberg (Legende zur Raumnutzungskarte)

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5. GRUNDKONZEPTION DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS

5.1 Eckdaten für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung 5.2 Gesamtkonzeptionelle Zielvorstellungen 5.3 Planungspotential für die Verwaltungsgemeinschaft

Aalen

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5.1 Eckdaten für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung

5.1.1 Bevölkerungsprognose

5.1.1.1 Überörtliche Aussagen

Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern mit besonders hohen Bevölkerungszunahmen: 1996 hatte Baden-Württemberg den höchsten Bevölkerungsanstieg (ca. 55.100 Ew = 28 %) unter den 16 Bundesländern. Seit 1991 hat die Einwohnerzahl von Baden-Württemberg um fast 1 % jähr-lich zugenommen. In dem Artikel "Die Bevölkerungsentwicklung in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2040" (Quelle Nr. 12, Heft 5/1997, S. 218 f) wird ausgeführt, dass ein tiefgreifender demographischer Wandel bevorsteht:

�� Seit 1990 ist die Geburtenhäufigkeit deutlich rückläufig. Ein grundlegender Wandel im generativen Verhalten (d.h. merklich höhere durchschnittliche Kinderzahlen je Frau) ist nicht absehbar.

��Neben dem beginnenden allgemeinen Überalterungsprozess der Bevölkerung ist vor allem der überproportionale Anstieg der Zahl hochbetagter Menschen etwa ab 2010 von Bedeutung.

��Die höchste Gesamtbevölkerung (nach der "mittleren" Variante der Bevölkerungsvor-ausberechnung) ist etwa für das Jahr 2010 zu erwarten (ca. 10,70 Mio. Ew). Die Zahl der Einwohner in Baden-Württemberg würde -aufgrund des unterstellten Rückgangs der Bevölkerung ab 2010 - erst um 2025/2030 unter den Stand von 1995 (10,32 Mio.Ew) sinken.

Wichtigste -und am schwierigsten zu prognostizierende- Bemessungsgröße ist das Wanderungsver-halten, insbesondere aufgrund von grenzüberschreitenden Entwicklungen. Lt. Bericht des Statisti-schen Landesamtes Baden-Württemberg (Staatsanzeiger vom 09.05.1992) wird der zukünftige Wan-derungssaldo des Landes aller Voraussicht nach stark von den politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in den neuen Bundesländern und in Osteuropa beeinflusst werden. Zwar war 1991 ein relativ starker Rückgang der Zahl von Aussiedlern zu verzeichnen, doch sei denkbar, dass die ökonomischen und nationalen Probleme in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion wieder zu einem erneuten Anstieg der Aussiedlerzahlen führen. Als weiterer Unsicherheitsfaktor komme die Verwirk-lichung des EG-Binnenmarktes (ab 1993) mit der damit verbundenen Niederlassungsfreiheit für Selbständige und Arbeitnehmer hinzu. Die mögliche Ausweitung der Europäischen Gemeinschaft und besonders der Beitritt oder die Assoziierung der Türkei und der Staaten Osteuropas könnte dar-über hinaus noch weitreichende Folgen haben.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 – Erläuterungsbericht Seite 184

Laut Ergebnisse des Mikrozensus vom April 1999 (Baden-Württemberg in Wort und Zahl, Heft 5/2000) lebten im April 1999 in Baden-Württemberg rund 10,4 Mill. Einwohner. Im Laufe der 80er- und 90er-Jahre hat die Bevölkerungszahl im Land um 1,2 Mill. Personen –das sind rund 13 %- zuge-nommen. Überdurchschnittlich stark angestiegen ist die Gruppe der 20- bis unter 65-Jährigen -also der Personen, die in der Regel aktiv am Erwerbsleben teilnehmen (erwerbsfähige Bevölkerung)- mit einem Plus von über 21 %. Auch die Senioren im Alter von 65 und mehr Jahren liegen mit einem Zu-wachs von rund 20 % deutlich über dem Landeswert, während die jüngere Bevölkerung der unter 20-Jährigen ein Minus von knapp 8 % aufzuweisen hat. Damit lässt sich für Baden-Württemberg eine Verschiebung der Altersstruktur feststellen, die zu Fol-ge hatte, dass der Anteil der unter 20-Jährigen an der Gesamtbevölkerung im Laufe der 80er- und 90er Jahre deutlich rückläufig war (von knapp 28 % auf rund 23 %), während im Gegenzug sowohl die Gruppe der Personen im erwerbsfähigen Alter (von 57 % auf 61 %) als auch die der Älteren (von 15 % auf 16 %) anteilsmäßig größer geworden ist. Aufgrund der Ergebnisse der 9. koordinierten Bevölkerungsvorausberechung (Baden-Württemberg in Wort und Zahl, Heft 3/2000) ist kurz- und mittelfristig ein weiterer Anstieg der Bevölkerungszahl – langfristig aber Bevölkerungsrückgang zu erwarten. „Die Bevölkerungszahl Baden-Württembergs wird bis zur Mitte des ersten Jahrzehnts des neuen Jahrhunderts ansteigen (s. Abb. 16). Um das Jahr 2005/2006 läge die Einwohnerzahl mir rund 10,535 Mill. bis 10,551 Mill. Menschen um knapp 110.000 bis 115.000 Personen höher (+ 1 %) als zum Jah-resende 1998 (10,426 Mill. Einwohner). Damit würde sich das Bevölkerungswachstum im Vergleich zu den vergangenen 90er Jahren deutlich abschwächen. Zwischen Anfang 1990 und Ende 1998 hat-te die Bevölkerungszahl um rund 800.000 Personen (+ 8,3 %) zugenommen –wesentlich mitbedingt durch Zuwanderungen aufgrund der politischen Umwälzungen in Südost- und Osteuropa, einen starken Zuzug von Spätaussiedlern und die Ost-West-Wanderungen in Deutschland. Sollten jedoch die Zuwanderungen auch nach 2005/2006 noch deutlich ansteigen –wie in Variante 2 angelegt-, so könnte um die Jahre 2011 bis 2013 eine Einwohnerzahl von ungefähr 10,587 Mill. Menschen erreicht werden. Das wären 1,4 % mehr als 1998. Auf längere Sicht ist demgegenüber mit Bevölkerungsrückgängen zu rechnen. Die zunehmenden Sterbefallüberschüsse in der Bilanz aus Geburten und Sterbefällen würden bei Eintreten moderater Wanderungsgewinne (Variante 1) bereits in der zweiten Hälfte des laufenden Jahrzehnts zu einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung führen. Nach einem allmählichen Beginn dürfte dieser Ab-wärtstrend nach 2020/2025 verstärkt fortsetzen.“

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 185

Abb. 16: Künftige Entwicklung der Bevölkerung in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2050*)

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Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat Anfang 2000 eine aktualisierte „Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Baden-Württemberg bis 2010“ veröffentlicht (s. Quelle 16). Dar-in wird u.a. folgendes ausgeführt: „Die Zu- oder Abnahme der Bevölkerungszahl einer Region wird bis heute –im Sinne einer „Abstim-mung mit den Füßen“- als wesentlicher Indikator für die Attraktivität oder für regionale Defizite he-rangezogen. In den letzten Jahren wird diese Auffassung dahingehend relativiert, dass Bevölke-rungswachstum nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile bzw. Probleme mit sich bringen kann. Zu denken ist hier beispielsweise daran, dass mit zunehmender Verdichtung auch die Umweltbelas-tung steigt. Unabhängig davon, wie diese Bewertung letztlich ausfällt: für planerische Entscheidungen ist es von entscheidender Bedeutung, wie sich die Bevölkerung in Zukunft entwickeln wird. Denn Veränderun-gen im Bevölkerungsstand üben großen Einfluss auf das wirtschaftliche, soziale und ökologische Gefüge einer Region aus.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 – Erläuterungsbericht Seite 186

Ausgangspunkt für die aktuelle Vorausrechung bildet die Bevölkerung zum 31. Dezember 1998; der Prognosehorizont reicht bis zum Jahr 2010. Die Annahmen zur künftigen Geburten- und Sterblich-keitsentwicklung sowie zum Wanderungsverhalten sind mit denjenigen der Landesprognose ent-sprechend der 9. koordinierten Bevölkerungsvorausrechnung (Variante: Mittlere Zuwanderung) ab-gestimmt, die vom Statistischen Bundesamt gemeinsam mit den Statistischen Landesämtern erar-beitet wurde. Diese Prognose geht von einer Konstanz des derzeitigen Fruchtbarkeitsniveaus und einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung bis zum Jahr 2010 aus. Außerdem unterstellt sie einen jährlichen Wanderungsgewinn in Höhe von knapp 20.000 Personen. Aufbauend auf dieser 9. koordinierten Bevölkerungsvorausrechnung bestand die Aufgabe auf klein-räumiger Ebene darin, die Geborenen, Gestorbenen, Wegziehenden und Zuziehenden über die Grenzen Baden-Württembergs den Gemeinden auf plausible Weise zuzuordnen und auch die Wan-derungsströme zwischen den Gemeinden des Landes adäquat abzubilden. Die im folgenden im Vordergrund stehende, als Basisvariante bezeichnete Vorausrechnung geht hierbei von einem Sta-tus-quo-Ansatz aus. Eine Auswertung der Ergebnisse zeigt, dass sich im Zeitraum 1998 bis 2010 die baden-württembergische Bevölkerung -verglichen mit früheren Zeiträumen- nur noch mäßig um 0,8 % er-höhen wird. Die schon beobachtbaren regional unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklungen wer-den sich aber auch zukünftig fortsetzen. Auch die sogenannte „Stadt-Umland-Wanderung“ wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen: Wäh-rend die Bevölkerungszahl in den Ober- und Mittelzentren Baden-Württemberg bis zum Jahr 2010 sogar geringfügig zurückgehen wird (- 0,4 %), ist für die Umlandgemeinden -auch aufgrund einer günstigeren Geburten-Gestorbenen-Relation- immerhin ein Plus von 1,9 % zu erwarten. Hauptursa-che dieser sich allerdings abschwächenden Stadt-Land-Wanderung werden die in den Zentren rela-tiv hohen Wohnungskosten bleiben. Im Gegenzug hat sich die Verkehrsanbindung im ländlichen Raum an die wirtschaftlichen Zentren des Landes stetig verbessert. Zu den Gewinnern werden damit weiterhin die Ländlichen Räume und die Randzonen mit einem Bevölkerungswachstum von 2,5 % bzw. 1,6 % gehören, während die Verdichtungsbereiche und Verdichtungsräume mit einem Plus von 0,5 % bzw. einem Minus von 0,9 % relativ an Gewicht verlieren werden.“ Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, dass die Bevölkerung im Ostalbkreis bis zum Jahr 2010 voraussichtlich um –mindestens- ca. 2.200 EW (+ 0,7 %) zunehmen wird.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 187

Tab. 41: Voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung 1998 bis 2010 Quelle: Baden-Württemberg in Wort und Zahl

Heft 3/2000

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 – Erläuterungsbericht Seite 188

5.1.1.2 Zukünftige Bevölkerungsentwicklung in der Verwaltungs-gemeinschaft Aalen

Die Abschätzung der Bevölkerungsentwicklung ist von erheblicher Bedeutung für die Stadtentwick-lung, für die Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen sowie für Folgeeinrichtungen (z.B. Infra-struktur wie Kindergärten, Schulen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Verkehr, ÖPNV, Grünflä-chenbedarf, usw.), d.h. für alle planerischen Überlegungen und strategischen Entscheidungen von Verwaltung und politischen Gremien. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans und der allgemeinen vorausschauenden Daseinsvorsorge muss daher im öffentlichen Interesse eine optimierte Standortsicherung für alle Nutzungsarten in angemessenem Umfang betrieben werden, um der abzusehenden Bevölkerungsentwicklung und den raumbezogenen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Die Abschätzung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen basiert auf der bestehenden Wohnbevölkerung (Hauptwohnsitz innerhalb der Verwaltungsgemein-schaft Aalen) zum 01.01.1995 und der in den letzten Jahren erfolgten Bevölkerungsentwicklung. Die Wohnbevölkerung der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat sich –abweichend von verschiede-nen anderen Gemeinden und Raumeinheiten– positiv entwickelt. So hat die Wohnbevölkerung in 21 Jahren (1979-1999) um 5.226 Ew (+ 7,2 %) zugenommen; das sind durchschnittlich pro Jahr ca. 250 Ew (+ 0,34 % p.a.) gewesen. Überproportionalen Anstieg wies der Bevölkerungszuwachs zwischen 1989 und 1993 auf (s. Kap. 3.4.4., Abb. 07). Seit 1994 ist die Gesamtbevölkerungszahl (ca. 78.000 Ew) relativ konstant geblieben. Die natürliche Bevölkerungsentwicklung (Geburtsfälle – Sterbefälle) weist im selben Zeitraum (1979-1999) einen Geburtenüberschuss von 2.692 Ew (+ 0,17 % p.a./ca. + 130 Ew p.a.) auf, der durch den Wanderungsgewinn von 2.534 Ew (+ 0,17 % p.a./ca. + 120 Ew p.a.) ergänzt bzw. verdoppelt wurde (s. Tab. 27). Auch die Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung in der letzten Dekade (1990-1999) zeigt eine positive Entwicklung: In diesen 10 Jahren hat die Wohnbevölkerung von 75.239 Ew (01.01.1990) auf 78.074 Ew (01.01.2000) um 2.835 Ew (+ 3,8 %, d.h. + 0,38 % p.a./ca. + 280 Ew p.a.) zugenommen. Die natürliche Bevölkerungsentwicklung ist in den Jahren 1990 bis 1999 durch einen deutlichen Geburtenüberschuss von 1.429 Ew (143 Ew p.a.) gekennzeichnet (s. Kap. 3.5, Tab. 25, 26). In den letzten 5 Jahren (1995-1999) ging der Geburtenüberschuss auf durchschnittlich ca. 100 Ew pro Jahr zurück (absolut: + 489 Ew). Bei der Abschätzung der weiteren Bevölkerungsentwicklung im Raum Aalen werden bis zum Jahr 2010 folgende Annahmen zugrundegelegt:

�� Aufgrund der Altersstruktur (die geburtenstarken Jahrgänge aus den 60er Jahren sind -noch- in der Phase der Familiengründungen) wird bis zum Jahr 2010 von einem wei-ter anhaltenden Geburtenüberschuss ausgegangen; allerdings in deutlich reduzier-tem Umfang.

�� Aufgrund der speziellen Struktur im ländlichen Raum dürfte der Anstieg der Ein- und Zweipersonenhaushalte nicht so stark sein wie insgesamt landesweit prognostiziert.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 189

�� Selbst wenn man von einer –sich abzeichnenden- leichten Einschränkung der Ein-kommenssituation privater Haushalte ausgeht, dürfte auch weiterhin ein „gesicherter allgemeiner Wohlstand“ zu unterstellen sein, so dass aus diesen Gründen keine we-sentliche Veränderung des generativen Verhaltens zu erwarten ist.

��Die Verwaltungsgemeinschaft Aalen liegt am Schnittpunkt zweier Entwicklungsach-sen gemäß Landesentwicklungsplan. Hier ist eine gute Ausstattung mit öffentlicher und privater Infrastruktur vorhanden; im Flächennutzungsplan sind die bauleitplane-rischen Voraussetzungen (umfangreiche Bauflächenausweisungen) für die weitere Stadtentwicklung enthalten (aufstrebendes Mittelzentrum Aalen). Diese Standortvor-teile -ohne die Einschränkungen und Belastungen, wie sie in Ballungsgebieten vor-liegen- werden ergänzt durch eine attraktive Landschaft mir hohem Freizeit- und Nah-erholungswert. Die ausgewiesenen neuen Gewerblichen Bauflächen stellen eine wichtige öffentliche Vorausleistung dar für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und für eine weitere Bevölkerungszunahme.

��Der Veröffentlichung „Baden-Württemberg in Wort und Zahl“ (Heft 1/1993) ist zu ent-nehmen, dass im Jahr 1991 das Verhältnis „Geburtenüberschuss“ (20.400 Personen) zu „Wanderungsüberschuss“ (159.400 Personen) 1:8 auf Landesebene betrug; aus-schlaggebender Faktor der Bevölkerungszunahme ist die Wanderungsbewegung ge-wesen.

��Nachdem innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Aalen insgesamt, und ausgeprägt bei der Stadt Aalen, ein positiver Wanderungssaldo vorliegt und eine „verstärkte Siedlungsentwicklung“ des Mittelzentrums Aalens angestrebt wird, muss mit einem höheren Wanderungsgewinn gerechnet werden.

Aufgrund der o.a. Annahmen und unter Berücksichtigung der aktuellen na-türlichen Bevölkerungsentwicklung wird für die Jahre 1995-2010 nur noch mit einem positiven jährlichen Saldo (d.h. Geburtenüberschuss) von ca. 80 Personen gerechnet, was einem Zuwachs von ca. 1.200 Personen ent-spricht. Für die Jahre 1995-2010 wird ein jährlicher Wanderungsgewinn von ca. 150 Personen zugrundegelegt, was einem Zuwachs von ca. 2.250 Personen ent-spricht.

Es wird davon ausgegangen, dass die „wahrscheinliche Bevölkerungszu-nahme“ für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen bis zum Jahr 2010 ca. 3.450 Personen beträgt bzw. betragen kann, so dass dann der Bevölkerungsstand in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen bei ca. 81.500 Ew liegen dürfte; dies würde einer Zunahme gegenüber 1995 (78.072 Ew) um ca. 4,4 % entspre-chen.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 – Erläuterungsbericht Seite 190

Abweichend von dieser Abschätzung der Bevölkerungsentwicklung im Rahmen der Neufassung des Flächennutzungsplans liegen Informationen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg vor; am 06.12.1999 hatte es aktuelle Unterlagen (EILDIENST Nr. 377/99) zur Bevölkerungsentwick-lung (1998-2010) veröffentlicht. Neu und von maßgeblicher Bedeutung für die Vorbereitende Bau-leitplanung sind die Daten „Regionalisierte Bevölkerungsvorausrechnung für die Großen Kreisstäd-te“ (Basisvariante). Das Statistische Landesamt bemerkt bezüglich der Bewertung der Ergebnisse, dass diese „Voraus-rechnungen“ keine „Vorhersagen“ seien. Das heißt, dass das Statistische Landesamt mit den jetzt vorgelegten regionalisierten Bevölkerungsvorausrechnungen nicht vorhersagt, wie sich die Bevölke-rung im Jahr 2001 tatsächlich auf dem Gebiet von Baden-Württemberg verteilen wird. Vielmehr wer-den die Entwicklungen aufgezeigt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, wenn die recht stabilen regionalen Verhaltensmuster bei der Binnenwanderung, dem Geburtenverhalten und der Sterblichkeit konstant bleiben und wenn bis zum Jahr 2010 per Saldo etwa 230.000 Menschen (+ 0,8 %) über die Landesgrenze nach Baden-Württemberg zuziehen würden. Für den Ostalbkreis wird ein Bevölkerungszuwachs von 0,7 % (+ 2.200 Ew) erwartet. Die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist lt. Landesentwicklungsplan 1983 als „Verdichtungsbereich“ eingestuft (s.a. Strukturkarte zum Regionalplan Ostwürttemberg 2010, Abb. 13). Für diese Raumka-tegorie wird nur ein geringes Bevölkerungswachstum von + 0,5 % erwartet, so dass im Jahr 2010 die Wohnbevölkerung ca. 78.400 Ew betragen dürfte. Für die Stadt Aalen wird auf der Grundlage der sogenannten Basisvariante ein Rückgang um 2.056 Personen (- 3,1 %) von 65.887 Ew (1998) auf 63.831 Ew im Jahr 2010 errechnet.

_______________________ Trotz dieser unterschiedlichen Einschätzung der voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung im Raum Aalen werden die im bisherigen FNP-Verfahren getroffenen Annahmen beibehalten, insbeson-dere jetzt am Ende des Planungsprozesses. Im Rahmen der Vorbereitenden Bauleitplanung muss dem Gesichtspunkt „Daseinsvorsorge“ bei der Ausweisung neuer Wohnbauflächen hoher Stellen-wert eingeräumt werden, d.h. ein -eventuell- planerisches Überangebot legt deutlich die Entwick-lungsrichtung fest und hat längerfristig eine erhöhte Planungssicherheit und Flexibilität zur Folge.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 191

5.1.2 Bauflächenbedarf „Wohnen“

Die Ausweisung neuer Wohnbauflächen (W) und Gemischter Bauflächen (M) basiert für den Flä-chennutzungsplan auf den voraussehbaren Bedürfnissen und der beabsichtigten, weiteren städte-baulichen Entwicklung für das Mittelzentrum Aalen und die Verwaltungsgemeinschaft Aalen. Es ist Aufgabe der Vorbereitenden Bauleitplanung, zur Deckung des Wohnungsbedarfs Bauflächen in aus-reichendem Umfang und in geeigneter Lage auszuweisen, um eine geordnete städtebauliche Ent-wicklung sicherzustellen. Baulandknappheit, mangelnde Verfügbarkeit und hohe Grundstückspreise widersprechen diesem Grundsatz und beeinträchtigen eine sozialgerechte Bodennutzung. Die aktualisierte Bedarfsermittlung erfolgt aufgrund folgender Daten und Prognoseansätze: Die Wohnbevölkerung in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hatte in 16 Jahren (01.01.1979: 72.848 Ew/ 01.01.1995 : 78.072 Ew) um 5.224 Ew (+ 7,2 %) zugenommen (d.h. 0,45 % p.a./+ ca. 330 Ew p.a.) Bezogen auf die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist von folgenden Daten auszugehen: Die Wohnbevölkerung in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen hat in den letzten 10 Jahren (01.01.1990 : 75.239 Ew/01.01.2000 : 78.074 Ew) um 2.835 Ew (+ 3,8 %) zugenommen (d.h. 0,38 % p.a./+ ca. 280 Ew p.a.) Für die nächsten 15 Jahren (1995-2010) errechnet sich bei folgenden Annahmen ein Bauflächenbe-darf für –rechnerisch- ca. 11.700 Ew:

�� Auflockerungsbedarf 8 % �� positive natürliche Bevölkerungsentwicklung 2 % ��Wanderungsgewinn 4 % �� planerischer Handlungsspielraum 1 %

_____________ 15 % Die Annahme von zusammen 15 %, bezogen auf die Wohnbevölkerung von 78.072 Ew in der Verwal-tungsgemeinschaft Aalen (Stand 01.01.1995), führt bei einer -bestehenden- durchschnittlichen Sied-lungsdichte (Bevölkerung/Siedlungsfläche) von ca. 50 Ew/ha (Brutto) zu einem Bedarf an neuen Wohnbauflächen und Gemischten Bauflächen von ca. 235 ha. Das im vorliegenden Flächennutzungsplan (Stand: 02.05.2000) enthaltene Planungskontingent entspricht im wesentlichen diesem Prognoseansatz: ca. 192 ha Wohnbauflächen und ca. 33 ha Ge-mischte Bauflächen, wobei davon an sich nur 50 % (ca. 17 ha) für eine Wohnbebauung anzusetzen wäre. Der Regionalverband Ostwürttemberg hat für die Laufzeit des Flächennutzungsplans bis zum Jahr 2010 für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen einen Bauflächenbedarf für die weitere Wohnraumver-sorgung von ca. 200 ha ermittelt.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 – Erläuterungsbericht Seite 192

Der o.a. sogen. "Auflockerungsbedarf" (Innerer Bedarf) setzt sich aus folgenden Komponenten zu-sammen, die in ihren Auswirkungen und Veränderungen nur schwer vorherzusagen sind:

�� Verringerung der Belegungsziffer (Ew/WE) bzw. der Haushaltsgröße

�� neue Haushaltsgründungen durch Heranwachsen von geburtenstarken Jahrgängen

�� steigende Wohnflächenansprüche (qm/Ew)

�� steigende Zahl von Zweitwohnungen

�� veränderte Sozialstruktur

�� verändertes Freizeitverhalten und größere Anforderungen an wohnungsnahe Freiräume

�� erforderliche Wohnraumreserve

�� Ersatzbedarf: bedingt durch Abbruch und Wegfall von Wohneinheiten infolge von Umnutzungen, Modernisierungen, Sanierungsmaßnahmen und Verkehrsplanungen

_________________________

Im Flächennutzungsplan sind ca. 191 ha geplante Wohnbauflächen und insgesamt ca. 33 ha geplan-te Gemischte Bauflächen dargestellt. Darin enthalten ist auch der „Restansatz“ aus dem wirksamen FNP 1990. Mittels nach Örtlichkeit differenzierter Werte der Brutto-Siedlungsdichte (Ew/ha) erfolgt die Berechnung der Einwohner, die sich in Neubaugebieten niederlassen können. Zusätzlich werden die Einwohner berücksichtigt, die in neu geschaffenen Wohnungen in Bestandsgebieten (Innenbe-reich) ein Zuhause finden können; dieser geschätzte Anteil umfasst Baulückenschließungen und bauliche Nachverdichtungen sowie den "Überhang", d.h. zukünftige Einwohner von noch im Bau befindlichen Wohngebäuden in Neubaugebieten, die flächenmäßig im Flächennutzungsplan schon nicht mehr aufgeführt werden (s.a. Kap. 6) Aufgrund dieser Vorgaben und Annahmen besteht mittelfristig in der Verwaltungsgemeinschaft Aa-len ein Potential an Baumöglichkeiten für ca. 14.400 Ew (Stadt Aalen: 11.600 Ew). Die Gesamtbevölkerung in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen könnte dann nach Realisierung aller FNP-Neubaugebiete und der angesetzten Baulückenschließungen ca. 86.200 Ew betragen (s. Tab. 42). Insgesamt mussten die Bevölkerungs-Zielzahlen nach unten korrigiert werden aufgrund geringerer Siedlungsdichten (Ew/ha) in Bebauungsplänen und eines abzusehenden geringeren Geburtenüber-schusses. Bei der Wohnbauflächenermittlung (1995) ist außerdem der erhöhte Anteil für Grün- und Freiflächen aufgrund der Eingriffs-/Ausgleichsregelung noch nicht berücksichtigt worden. Bei einer mittleren Belegungsziffer von 2,4 Ew/WE könnten insgesamt ca. 6.000 Wohneinheiten errichtet werden.

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5.1.3 Siedlungsdichte

Über die Siedlungsdichte oder auch Wohndichte (Ew/ha) kann die städtebauliche Struktur maßge-bend beeinflusst werden (s.a. Kap. 3.4 und Tabelle Nr. 29). Bei der Berechnung der Dichtewerte (Ew/ha) muss die Bezugsgröße berücksichtigt werden: bestehende Siedlungsfläche insgesamt (Verwaltungsgemeinschaft Aalen: ca. 27 Ew/ha), Wohnbauflächen und Gemischte Bauflächen (70 % -Anteil) ca. 52 Ew/ha (Brutto), (Stand: 01.01.2000). Für die große Flächenstadt Aalen und Verwaltungsgemeinschaft Aalen mit kleinräumig sehr unter-schiedlichen Siedlungsstrukturen und Funktionen sowie den landschaftlichen/topographischen Rahmenbedingungen ist es nicht sinnvoll und nahezu unmöglich, vereinheitlichende Siedlungsdich-ten vorzugeben. Jeder Stadtbezirk, jedes neue Baugebiet hat seine eigenen räumlichen und ortsbe-zogenen Standortbedingungen, die individuell beim städtebaulichen Entwurf berücksichtigt werden müssen. Im Textteil Kap. 6 "Planungen für Teilräume" werden daher den unterschiedlichen Bauge-bieten differenzierte Siedlungsdichten zugrundegelegt. Die Qualität eines Bebauungsvorschlags hängt dabei weniger von der Einhaltung vorgegebener Siedlungsdichten ab, vielmehr sind andere städtebauliche und landschaftsplanerische Leitbilder wichtiger; die bauliche Realisierung führt häu-fig genug zu völlig anderen Werten, und im Laufe der Jahre/Jahrzehnte verändern sich die Dichtewer-te weiter. Im Hinblick auf die -zunehmend problematischere- Ausdehnung der Siedlungsbereiche, die Bedeu-tung der freien Landschaft für Landwirtschaft, Natur und Freizeit, die Bodenschutzklausel im BauGB, das Kleinklima sowie die neue naturschutzrechtliche Eingriffsregelung sollte im Rahmen der Vorbe-reitenden Bauleitplanung gegenüber dem wirksamen Flächennutzungsplan eine Erhöhung der an-zusetzenden Siedlungsdichten erfolgen. Dies sollte zu einer besseren Ausnutzung der Grundstücke und zu einem sparsameren Umgang mit Grund und Boden führen und eine vermehrt städtische Bauweise fördern; als Folge sollte eine mehr zweigeschossige (und mehrgeschossige) Bebauung angestrebt werden sowie kleinere Grundstücke für Einfamilienhäuser vorgesehen werden. Unter Berücksichtigung der sich verschärfenden Anforderungen an neue Baugebiete, des Sparsam-keitsgrundsatzes (auch beim Bodenverbrauch) und der Wirtschaftlichkeit bei der weiteren Sied-lungsentwicklung wurden daher im FNP-Entwurf folgende Durchschnittswerte für die zukünftigen Siedlungsdichten vorgegeben; sie sollten bei der Verbindlichen Bauleitplanung beachtet werden: Kernbereich Aalen 70 Ew/ha Kernstadt Aalen Weststadt Unterkochen Wasseralfingen Äußere Stadtbezirke Aalen 55 Ew/ha Waldhausen Ebnat Dewangen Fachsenfeld Hofen Gemeinde Essingen /Gemeinde Hüttlingen 55 Ew/ha

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 195

Die Erfahrungen der letzten Jahre im Rahmen der Verbindlichen Bauleitplanung haben aber deutlich gezeigt, dass sowohl die angenommenen Siedlungsdichten aus der Sicht der Landes- und Regio-nalplanung (s. Kap. 3.4.5 und 4.2) als auch die vom Gemeinsamen Ausschuss seinerzeit gebilligten Dichtewerte zu hoch angesetzt waren und damit im Raum Aalen nicht realisierbar sind. Dies hat unterschiedliche Ursachen:

�� Schwierige topographische Verhältnisse, landschaftlich exponierte Lagen sowie die erforderliche Berücksichtigung benachbarter/angrenzender Siedlungsstrukturen las-sen keine dichtere/höhere Bebauung zu.

��Die -z.T. wechselnde- Marktlage ist zu berücksichtigen; die Planung von Hausgrup-pen, Mehrfamilienhäusern oder zwingend zweigeschossiger Bauweise lässt sich häu-fig gegen die tatsächliche Nachfrage von Bauwilligen und Grundstückseigentümern nicht durchsetzen.

��Der Verringerung der Grundstücksgröße sind auch Grenzen gesetzt; der Wunsch der Bauherrn nach größerem privatem Freiflächenanteil, insbesondere in den äußeren Stadtbezirken, wird häufig artikuliert.

��Bei der bisherigen Wohnbauflächen –Bedarfsermittlung sind die Auswirkungen der ab 01.05.1993 neu eingeführten naturschutzrechtlichen Eingriffs-/ Ausgleichsrege-lungen noch nicht berücksichtigt (z.B. benötigte Ausgleichsflächen); d.h. dies kann innerhalb der Plangebiete zu einem vermehrten Flächenabzug führen und damit wird die bauliche Ausnutzbarkeit insgesamt verringert.

�� In einigen Gemischten Bauflächen sind neue Nutzungen entstanden bzw. projektiert, die in der Regel zu Lasten des angestrebten Wohnens realisiert wurden bzw. werden. Dadurch beinhalten einige Gemischte Bauflächen weniger Wohneinheiten als ur-sprünglich vorgesehen (z.B. neue Waldorfschule; DRK-Altenhilfezentrum; Supermärk-te; sonstige Betriebe).

Aufgrund dieser unterschiedlichen Ursachen und Einflüsse müssen die zugrundezulegenden Brutto-Wohndichten (Ew/ha) für die FNP-Neubaugebiete entsprechend den differenzierten örtlichen Ver-hältnisse z.T. reduziert werden. Das hat u.a. zur Folge, dass die sich daraus ergebenen Bevölke-rungs-Zielzahlen nach unten korrigiert werden müssen (s.a. Tab. 42).

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 – Erläuterungsbericht Seite 196

5.1.4 Bauflächenbedarf "Gewerbe und Wirtschaft"

Der Raum Aalen und die Stadt Aalen sind durch qualitätsvolle landschaftliche Gegebenheiten ge-prägt; eine sehr bewegte Topographie bestimmt die Bodennutzung, d.h. auch jede bauliche Nut-zung. Diese naturräumlichen Randbedingungen haben große Auswirkungen auf die weitere Sied-lungsentwicklung, insbesondere für Gewerbe und Wirtschaft. Unbebaute ebene Flächen sind Man-gelware; Hangzonen sind aufwendig zu erschließen, schwierig zu bebauen und innerbetrieblich zu nutzen. Hydrologische, geologische und immissionsschutzrechtliche Randbedingungen erschweren häufig eine weitere gewerbliche Entwicklung. Die vorhandene polyzentrische Siedlungsstruktur der Verwaltungsgemeinschaft Aalen und die gro-ßen Entfernungen der Siedlungsbereiche untereinander schaffen weitere Beeinträchtigungen und Probleme (z.B. Verkehrsaufkommen, Transportwege, Bodenpreise, Baustruktur, Bodenverbrauch). Im Kernbereich des Mittelzentrums Aalen ist eine an sich anzustrebende verstärkte Siedlungsent-wicklung nicht mehr möglich; der Ausweisung neuer gewerblicher zusammenhängender Bauflächen in Tallage stehen vielfältige Belange entgegen. Daher sollen hier alle Möglichkeiten der Stadterneue-rung (Umnutzung, Ausbau vor Neubau) und Innenentwicklung ausgenutzt werden, damit die Vorteile der vorhandenen öffentlichen und privaten Infrastruktur ausgeschöpft werden. Die Bildung einer raumordnerisch nachteiligen Bandstruktur in den Entwicklungsachsen soll dabei nicht gefördert werden. Gerade wegen diesen begrenzten räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten wurde die Verwaltungs-gemeinschaft Aalen geschaffen, um im Interesse der Stärkung des "Zentralen Ortes Aalen" und un-ter Schonung der Umwelt und freien Landschaft zu einem Interessenausgleich und zu speziellen Funktionszuweisungen zu gelangen. Gewerbliche Nachverdichtung bzw. Baulückenschließungen stellen aber erfahrungsgemäß nur mäßig wirksame Maßnahmen dar; daher müssen ersatzweise für die Erfüllung des Bauflächenbedarfs (u.a. infolge von Sanierungsmaßnahmen und neuen Umstruk-turierungszielen sowie der Sicherung von Grün- und Freiflächen) zusätzliche Bauflächen an anderen geeigneten Standorten zur Verfügung gestellt werden. Neben neuen Wohnbauflächen müssen daher -dezentral- in den äußeren Stadtbezirken vermehrt neue Gewerbliche Bauflächen ausgewiesen werden, vorzugsweise für den örtlichen Bedarf. Neue Arbeitsstätten -in der Nähe von Wohngebieten in überschaubaren, in sich abgerundeten Siedlungs-einheiten- sollen dabei zu einer Verbesserung der Wirtschafts- und Erwerbsstruktur und zu einer Verringerung des Pendlerberufsverkehrs beitragen; zusätzlich werden die Wahlmöglichkeiten zwi-schen verschiedenen Arbeitsplätzen verbessert. Im Gegensatz zu Wohngebieten lassen sich bei Gewerbeplanungen keine verbindlichen Arbeits-platzdichten (Flächenbedarf pro Arbeitsplatz) zugrundelegen, sind doch die Verhältnisse je Branche und Betrieb sehr unterschiedlich; außerdem ist eine Festlegung von Arbeitsplatzdichten im Rahmen der Verbindlichen Bauleitplanung nicht möglich. Verschiedene Einflussfaktoren bestimmen grund-sätzlich den Bedarf an Gewerblichen Bauflächen. Trotz -vorrangiger- Bestandssicherung machen bestehende Betriebe eine Nachfrage geltend, die sich aus der Fortentwicklung von Produktions-technologien (mit steigendem Flächenbedarf je Arbeitsplatz), dem vermehrten Anspruch an betrieb-lichen Reserveflächen, dem verbesserten Stellplatzangebot für Beschäftigte und Kunden, vermehr-tem Freiflächenbedarf für Gestaltung und entwässerungstechnische Maßnahmen (z.B. Regenwas-serpuffung) ergibt. Gewerbeplanung darf aber nie nur "nachfrageorientiert" sein, sondern muss

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durch eine vorausschauende Überplanung und Bereitstellung von festgesetzten Gewerbegebieten zu einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung beitragen; hierzu ist eine aktive kommunale Boden-vorratspolitik Voraussetzung. Der Wirtschaftsstandort Aalen soll gestärkt werden, was neue Gewer-beansiedlungen erfordert. Der Flächenbedarf für neue Gewerbliche Bauflächen resultiert auch aus der Tatsache, dass bestehende Gewerbegebiete zusehends durch nicht-produzierende Betriebe „zweckentfremdet“ werden. Auch muss berücksichtigt werden, dass früher gewerblich-industriell genutzte Bereiche umgewandelt wurden und heute von Handels- und Dienstleistungsbetrieben genutzt werden, teilweise mit zusätzlicher Wohnbebauung, und dass weitere Umstrukturierungen in den Versorgungsschwerpunkten abzusehen sind. Es obliegt der Gemeinde aufgrund ihrer Planungshoheit, unter Beachtung einer „nachhaltigen städ-tebaulichen Entwicklung" für das gesamte Wirtschaftsgeschehen Vorsorge zu treffen, damit sich Betriebe am richtigen Standort und im erforderlichen Umfang erweitern oder neu ansiedeln können. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei der städtebaulichen Überplanung, Eigentumsverhältnisse, Bodenordnung, Erschließung und Bebauung von Gewerbegebieten muss der kommunale Hand-lungsspielraum hoch angesetzt werden, damit die vorhandenen positiven Standortfaktoren für die gewerbliche Wirtschaft und den Arbeitskräftemarkt -bei Bedarf und Nachfrage- ausgeschöpft werden können. Insbesondere die unzureichende Verfügbarkeit von gewerblichen Baugrundstücken stellt ein gravierendes Hemmnis für eine zügige Wirtschaftsförderung dar. Daher ist das "Flächen-Angebot" des Flächennutzungsplans für die gewerbliche Wirtschaft von maßgeblicher Bedeutung und schafft Planungssicherheit für die weitere Stadtentwicklung; im Flä-chennutzungsplan werden hierzu die Weichen gestellt. Um die Arbeitsplatzsituation, vornehmlich im Wirtschaftsbereich Produzierendes Gewerbe, langfris-tig zu sichern und zu verbessern und die Wirtschaftskraft des Raumes Aalen zu stärken, erfolgt im Rahmen der Vorbereitenden Bauleitplanung die Darstellung von insgesamt ca. 120 ha geplanter Gewerblicher Bauflächen für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen (Stadt Aalen: ca. 86 ha) zum Zwe-cke des Eigenbedarfs (Ersatz- und Erweiterungsflächen), für strukturpolitisch angestrebte Neuan-siedlungen entsprechend der zentralörtlichen Bedeutung, und als Reserveflächen sowie unter Be-achtung eines erforderlichen Handlungsspielraums für die weitere Überplanung, bedarfsgerechte Bereitstellung und Erschließung von neuem gewerblichem Bauland. Für die Stadtentwicklung hat die Bevölkerungsentwicklung nicht nur qualitative und quantitative Aspekte, sondern sie hat auch Auswirkungen auf die Siedlungsstruktur, auf den Wohnungsmarkt, auf die Ver- und Entsorgung, auf die Verkehrsbelastung und auf die öffentliche und private Infra-struktur. Die zentrale Bedeutung von dem Mittelzentrum Aalen hängt aber in erster Linie nicht von der Einwohnerzahl ab, sondern von den zentralen Funktionen dieser Stadt, die für Aalen selbst und das Umland angeboten werden. Ebenso hängt die Wirtschaftskraft einer Stadt nicht in erster Linie von der Einwohnerzahl ab, sondern von der Quantität, Qualität und Struktur des Arbeitsplatzange-botes. Die Zahl der Einwohner/-innen stellt jedoch ein mehr oder weniger großes Nachfragepotential für die am Ort angebotenen Güter und Dienstleistungen dar. Auch das Image und die Bedeutung einer Stadt sind nicht so sehr von der Einwohnerzahl abhängig, sondern eher von der zentralen Be-deutung, die sich aus der Wirtschaftskraft, aus der Lage und den zentralen Angeboten mit überörtli-cher Bedeutung ergeben.

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Die Gemeinde Hüttlingen hatte am 07.06.1990 beantragt, den wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich zwischen dem Bahnhof Goldshöfe und östlich des Hüttlinger Gewerbegebietes „Bolzensteig III“ dahingehend zu ändern, dass die dort geplante Gewerbliche Baufläche „Bolzensteig/Goldshöfe“ entfällt und die bestehenden Waldflächen und landwirtschaftlichen Flächen erhalten werden. Am 06.07.1990 fasste der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft den Aufstellungs-beschluss für die Einzeländerungen des Flächennutzungsplans im „Bereich Goldshöfe“, wonach die bisher dort geplante Gewerbliche Baufläche mit ca. 54 ha aufgegeben werden sollte; diese FNP-Änderung ist seit dem 16.07.1992 wirksam. Aufgrund des ausgewiesenen umfangreichen gewerblichen Planungspotentials im Flächennut-zungsplans und unter Berücksichtigung einer angestrebten vermehrten Innenentwicklung (städte-bauliche Neuordnung) wird bis zum Jahr 2010 kein Bedarf gesehen, um im Bereich Goldshöfe zu-sätzlich Gewerbliche Bauflächen auszuweisen (s.a. Kap. 6.3).

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5.2 Gesamtkonzeptionelle Zielvorstellungen

5.2.1 Raumordnerische Leitvorstellungen

Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge stellt der Flächennutzungsplan als Vorbereitender Bauleitplan einen städtebaulichen Zielplan dar, um die beabsichtigte weitere Bodennutzung und Stadtentwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde festzulegen. Der Flächen-nutzungsplan ist daher ein bedeutsames Planungsinstrument, um auf Gemeindeebene die maßgeb-lichen Grundsätze und Ziele der Raumordnung zu konkretisieren. Bereits im Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland sind, neben den Grundrechten, bodenrechtsrelevante Artikel enthalten:

�� Art. 14: Eigentum, Erbrecht, Enteignung �� Art 15: Sozialisierung �� Art. 20a: Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen �� Art. 28: Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung �� Art. 74: Konkurrierende Gesetzgebung des Bundes.

Im § 1 des neuen Raumordnungsgesetzes vom 25.08.1997 sind u.a. folgende Leitvorstellungen der Raumordnung formuliert:

��Unterschiedliche Anforderungen an den Raum sind aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte sind auszugleichen.

�� Es ist Vorsorge zu treffen für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen.

�� Leitvorstellung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirt-schaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Dabei sind 1. die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft und in der Verantwor-

tung gegenüber künftigen Generationen zu gewährleisten,

2. die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln,

3. die Standortvoraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklungen zu schaffen,

4. Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offen zu halten,

5. die prägende Vielfalt der Teilräume zu stärken,

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6. gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen herzustellen,

7. die räumlichen und strukturellen Ungleichgewichte zwischen den bis zur Herstel-lung der Einheit Deutschlands getrennten Gebiete auszugleichen.

Der Flächennutzungsplan muss als integrierendes Planwerk den Anforderungen des § 1 BauGB (Auf-gabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung) gerecht werden, d.h. es ist eine Vielzahl von un-terschiedlichsten Belangen, Interessen und Fachplanungen zu berücksichtigen und zu koordinieren; im städtebaulichen Rahmen ist eine Konfliktbewältigung vorzunehmen, und die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Vorbereitende Bauleitplanung stellt eine komplexe raumordnerische Querschnittsaufgabe dar und ist eine der wichtigsten Selbstverwaltungsaufgaben einer Gemeinde, um die eigene Entwicklung zu steuern. Im Flächennutzungsplan werden die Weichen gestellt, nicht nur für die räumliche Konkretisierung von Bodennutzungen und für die Entwicklung von Bodenwerten, sondern vor allem für die Anforderun-gen der Eigentümer und Nutzer, für die Beziehungen zwischen unterschiedlichen Nutzungsarten und für die vielfältigen Auswirkungen und Folgen. Materiell-inhaltlich unterliegt die Zuordnung der einzelnen Nutzungsarten einem raumordnerischen Optimierungsgebot; zugleich entsprechen die zahlreichen Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger und sonstigen Betroffenen sowie die politischen Beratungen dem demokratischen Grundverständnis in einem sozialen Rechtsstaat. Im Flächennutzungsplan wird für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städ-tebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Im Sinne eines "humanen Städtebaus" sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozi-algerechte Bodennutzung gewährleistet und dazu beigetragen werden, eine menschenwürdige Um-welt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Durch den Flächennutzungsplan - nicht nur Bauflächenplan - werden Entscheidungen und zukunfts-weisende städtebauliche Entwicklungen vorbereitet; er dient als Grundlage für die Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne). Anschließend ist über den städtischen Grunderwerb, die Bodenord-nung und Erschließung eine bedarfsgerechte, kontinuierliche Baulandbereitstellung zu gewährleis-ten. Im Flächennutzungsplan sind die räumlich-planerischen Grundlagen zu schaffen für eine ausgewo-gene Siedlungs- und Freiraumstruktur; es werden ausgeglichene wirtschaftliche, infrastrukturelle, soziale, ökologische und kulturelle Verhältnisse angestrebt. Der strikte Grundsatz der "Trennung von Funktionen" hat sich städtebaulich nicht bewährt; vermehrt sollten zukünftig wieder -verträgliche- Mischnutzungen ermöglicht werden. Im Schaubild "Menschli-che Grundfunktionen" (s. Abb. 17) sind die Funktionszusammenhänge aufgezeigt; jede Hauptnut-zung hat jeweils eigene Standortanforderungen. Eine Änderung der Haupttätigkeit ist stets mit ei-nem Ortswechsel verbunden; d.h. die Verbindungslinien entsprechen den Verkehrswegen.

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Abb. 17: Menschliche Grundfunktionen

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5.2.2 Städtebauliches Gesamtkonzept für den Raum Aalen

Die räumlich-funktionelle Entwicklungskonzeption für den Raum Aalen ist einerseits bestimmt von einer zweckmäßigen Aufgabenverteilung innerhalb des Planungsraumes, insbesondere für die Funk-tionen Wohnen und Arbeiten, andererseits wird eine gerechte Chancenverteilung angestrebt. Eine gemeinsame städtebauliche Planung in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen soll eine möglichst sparsame und schonende Nutzung des nicht vermehrbaren Grund und Bodens gewährleisten. Das längerfristige Entwicklungskonzept für die Flächennutzung geht daher von einer Ausschöpfung sämtlicher geeigneter (!) baulicher Entwicklungsmöglichkeiten im Kernbereich im Zuge der stern-förmig verlaufenden Entwicklungsachsen aus, wobei allerdings gerade hier die möglichen Erweite-rungsflächen für Wohnen und Gewerbe begrenzt sind. Ziel der Siedlungsentwicklung ist eine ökologisch verträgliche Anordnung und Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten, die dazu beiträgt, räumliche Strukturen mit gesunden Lebens- und Ar-beitsbedingungen sowie ausgewogenen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnissen zu erhalten, zu verbessern oder zu schaffen. Das städtebauliche Gesamtkonzept des gemeinsamen Flächennutzungsplans für die Verwaltungs-gemeinschaft Aalen basiert auf der Erkenntnis, dass im Kernbereich (Aalen-Kernstadt, Weststadt, Wasseralfingen, Unterkochen) die an sich anzustrebende verstärkte Siedlungsentwicklung nicht mehr möglich ist und die Grenzen der Belastbarkeit abzusehen sind. Hier müssen die natürlichen Lebensgrundlagen und die naturräumlichen Elemente (wie Grünflächen, Grünzüge im Verlauf von Tälern, Gewässer, Landschaftsbild, klimatische Faktoren) verstärkt berücksichtigt werden sowie die Anforderungen an den "zentralen Versorgungsbereich" für das -aufstrebende- Mittelzentrum Aalen (Handel, Dienstleistungen, Freizeit, soziale und kulturelle Einrichtungen, Verwaltungen), die sich aus der weiteren Siedlungstätigkeit und Bevölkerungsentwicklung ergeben und die "mitwachsen" müssen. Im Kernbereich müssen daher vordringlich alle Möglichkeiten der Stadterneuerung und Innenent-wicklung (Grundsatz: Ausbau/Umbau vor Neubau) genutzt werden, damit die Vorteile der vorhande-nen öffentlichen und privaten Infrastruktur ausgeschöpft werden können. Der Bildung einer raum-ordnerisch unerwünschten Bandstruktur in den Entwicklungsachsen sowie entlang der Kochertal-achse nach Abtsgmünd soll entgegengewirkt werden. Entsprechend der Standortgunst und städtebaulichen Struktur muss die Bebauung von Neubauge-bieten im Kernbereich Aalen zukünftig eine höhere bauliche Dichte aufweisen. Stadtentwicklungsplanung darf sich aber nicht nur auf die Überplanung und Erschließung von Neu-baugebieten am derzeitigen Siedlungsrand (Außenentwicklung) beschränken, sondern eine laufen-de Beobachtung und Fortentwicklung der bestehenden Siedlungsbereiche (Innenentwicklung) ist unabdingbar, um ein allmähliches "städtebauliches Abgleiten" zu verhindern. Als Ausgleich für die begrenzten baulichen Entwicklungsmöglichkeiten im Kernbereich erfolgt, auch bedingt durch die polyzentrische Siedlungsstruktur, die Größe der Flächenstadt Aalen sowie der großen Entfernungen untereinander, dezentral in den äußeren Stadtbezirken von Aalen eine über-proportionale Ausweisung von neuen Wohnbauflächen und auch Gewerblichen Bauflächen, um langfristig funktionsfähige Siedlungseinheiten (mit ca. 4000 - 5000 Ew) zu erhalten, die erforderlich

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sind, um eine tragfähige, ausgelastete Infrastruktur und verbrauchernahe Versorgung zu sichern. Zusätzlich bedürfen die Ortskerne einer Neuordnung und attraktiveren Gestaltung. Erweiterungsflächen werden vorzugsweise den Hauptorten zugeordnet, wobei eine Abrundung der Siedlungsbereiche angestrebt wird, um die Entfernungen zum Ortskern und zur Schule nicht aus-ufern zu lassen. Kleine Teilorte und Weiler erhalten i.d.R. keine neuen Bauflächen; der geltend ge-machte "Eigenbedarf" ist bei bodenordnenden Maßnahmen zu berücksichtigen (s.a. kommunale Bodenpolitik der Stadt Aalen). Die beiden Gemeinden Essingen und Hüttlingen haben sich in den letzten Jahren baulich stark ent-wickelt und stellen voll funktionsfähige Siedlungseinheiten dar; die räumlichen Besonderheiten und die Eigendynamik dieser Gemeinwesen bieten günstige Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklung und funktionelle Stärkung, z.T. in Ergänzung des Kernbereichs von Aalen. Neben den gesamtstädtischen Erfordernissen einer gesteuerten geordneten Siedlungsentwicklung sind auch die speziellen örtlichen Entwicklungsmöglichkeiten auf der Basis einer gesunden Eigen-ständigkeit berücksichtigt worden. Dafür sind teilweise städtebauliche Teilkonzepte bzw. Rahmen-planungen erarbeitet worden, die die zukünftige Funktion des jeweiligen Teilraumes wiederspiegeln. Die örtlich prägenden Elemente sind zu bewahren und weiterzuentwickeln, um die "Besonderheit und Identität eines Ortes" zu erhalten. Ein integriertes Grün- und Freiflächenkonzept -Verzahnung Landschaft und Siedlungsbereiche- soll zur städtebaulichen Gliederung und Nutzung siedlungsnaher Naherholungsbereiche beitragen. Die Landschaftsplanung macht darüber hinaus vielfältige und differenzierte Aussagen zu "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft". Aufgrund der ständig problematischer werdenden Neuausweisungen von Bauflächen, der sich ver-schärfenden Raumansprüche, und der Folgekosten des weiteren Siedlungswachstums soll vorrangig eine verstärkte Innenentwicklung und städtebauliche Erneuerung (z.B. Umstrukturierungen, Flä-chenrecycling, Umnutzungen, Nachverdichtungen, Baulückenschließungen) erfolgen. Neue Bauflächen werden überwiegend an bestehende größere Siedlungsbereiche angelagert unter Berücksichtigung der Grundsätze für eine städtebauliche Gliederung, Zuordnung und Abstimmung der einzelnen Nutzungen. Zusammenhängende Wohnquartiere in möglichst immissionsarmen Lagen und guter Zuordnung zu Wohnfolgeeinrichtungen sollen erhalten werden; flankierend muss die Qualität des Wohnumfeldes gesichert bzw. verbessert werden. Zur besseren baulichen Ausnutzung, zum sparsameren Umgang mit Grund und Boden sowie zum Zwecke einer vermehrt städtischen Bauweise sollte eine angemessene Erhöhung der durchschnittli-chen Siedlungsdichte (Brutto) angestrebt werden. Insgesamt sollten im Hinblick auf den nicht vermehrbaren Grund und Boden alle vertretbaren Mög-lichkeiten ausgeschöpft werden, um Nutzungen zu stapeln oder zu komprimieren, Mehrfachnutzun-gen zu fördern bzw. Nutzungszeiten aufeinander abzustimmen, um den Flächenverbrauch einzu-schränken; dies kann auch zu einer Einsparung von Kosten führen.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 – Erläuterungsbericht Seite 204

Durch gezielte Zuordnung von Mischgebieten und Gewerbegebieten zu den größeren Siedlungsbe-reichen soll die örtliche Versorgungs-, Wirtschafts- und Arbeitsplatzstruktur verbessert und stabili-siert werden. In den Versorgungskernen ist der Bedarf an Geschäftsflächen, von Dienstleistungsbetrieben und z.T. sonstigen kerngebietstypischen Nutzungen zu berücksichtigen; das macht Umstrukturierungen er-forderlich, um die Nutzungsvielfalt, Attraktivität und den Erlebniswert der Ortsmitten weiter verbes-sern zu können. Durch die Erweiterung bestehender Gewerbegebiete in den äußeren Stadtbezirken sowie in Essin-gen und Hüttlingen soll primär der örtliche Eigenbedarf gedeckt werden. Zusätzlich ist vorgesehen, bei Ebnat eine schwerpunktmäßige gewerbliche Entwicklung zu ermöglichen, um die Erschließungs-vorteile bei der Autobahnanschlussstelle, die günstigen topographischen Verhältnisse sowie die gute Zuordnung zum ausbaufähigen Ort Ebnat selbst auszuschöpfen. Die Ausweisung von zusätzlichen Sonderbauflächen soll auf den unabweisbaren Bedarf beschränkt werden, um eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden und um Fehlentwicklungen in der Ein-zelhandelsversorgung entgegenzuwirken. Die städtebauliche Gestaltung (z.B. Stadteingänge, Ortsränder, Straßenräume, Stadtbild, Gewässer-zonen, Grünordnung, landschaftliche Einbindung) bedarf der verstärkten Berücksichtigung, um das Image und die Identität des Raumes Aalen zu stärken. Als Folge der beabsichtigten Siedlungsentwicklung und zukünftigen Bevölkerungsverteilung sind ergänzende Gemeinbedarfseinrichtungen erforderlich; auch im Bereich der Ver- und Entsorgung sind Ausbaumaßnahmen abzusehen bzw. sind Reserveflächen zu sichern. Erweiterungsflächen werden überwiegend bestehenden Einrichtungen angegliedert; Neubauten (z.B. Kindergärten) werden zugehörigen Nutzungen zugeordnet. Die gute und sichere Erreichbarkeit aller Teilräume und öffentlicher Einrichtungen ist sicherzustel-len; umweltverträglichere Verkehrsarten sind zu fördern. Den baulichen Nutzungen sind differenzierte Grün- und Freiflächen in ausreichender Größe und mit qualitätsvoller Gestaltung und Begrünung zuzuordnen. Für Erholung in Natur und Landschaft sowie für Freizeit und Sport sind geeignete Gebiete und Standorte zu sichern. Natur und Landschaft, einschließlich Gewässer und Wald, sind zu schützen, zu pflegen und zu ent-wickeln. Dabei ist den Erfordernissen des Biotopverbundes Rechnung zu tragen. Die Naturgüter, insbesondere Wasser und Boden, sind sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen; Grundwas-servorkommen sind zu schützen. Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind auszugleichen. Für den vorbeugenden Hochwasserschutz ist zu sorgen, vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und überschwemmungsgefährdeten Bereichen. Der Schutz der Allge-meinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 205

Bei der weitergehenden Überplanung von Bauflächen und baulichen Realisierung sollte folgende Reihenfolge eingehalten werden:

�� Plangebiete mit qualifiziertem Bebauungsplan sind vorrangig umzusetzen (Boden-ordnung, Erschließung)

��Der -genehmigte- Restansatz aus dem wirksamen Flächennutzungsplan wird über-nommen und ist mittels Bebauungsplänen zu aktivieren; städtischer Grunderwerb und Bodenordnung sind rechtzeitig durchzuführen.

�� Für neuausgewiesene Plangebiete mit relativ geringem Konfliktpotential können an-schließend -bedarfsgerecht- Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.

5.2.3 Zusammenfassung

Ziel der Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist es, auf der Grundlage des Baugesetzbuches die weitere städtebauliche Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen für die Verwal-tungsgemeinschaft Aalen vorzubereiten. Der Flächennutzungsplan vom 02.05.2000 / 22.10.2001 / 11.07.2002, einschließlich integriertem Landschaftsplan (Bearbeitung: Grünflächen- und Umwelt-amt) ist das Ergebnis der Bearbeitung im Stadtplanungsamt Aalen, mehrfacher verwaltungsseitiger Abstimmungen sowie zahlreicher Beratungen und Beschlüsse der politischen Gremien. Der quantitative Umfang der geplanten Bauflächen und sonstigen neuen Infrastruktur sowie deren qualitative Standorteignung werden an der städtebaulichen und landschaftspflegerischen Fach-Verantwortbarkeit gemessen. Das weitere Siedlungswachstum muss dort seine Grenzen haben, wo die Beeinträchtigungen der natürlichen Lebensgrundlagen, der landschaftlichen und ökologischen Zustände erheblich sind, und Eingriffe auch nicht wirksam ausgeglichen werden können bzw. wo unwirtschaftliche Folgekosten und städtebaulich unvertretbare Auswirkungen abzusehen sind. Die Flächengrößen (in ha) für die einzelnen Nutzungsarten (Planungspotential) entsprechen im we-sentlichen dem Bearbeitungsstand von 1995/96 als Basis für die erste FNP-Auslegung (1998) und für die Abschätzung der Bevölkerungsentwicklung. Zur Sicherstellung der Wohnraumversorgung für die nächsten 10-15 Jahre werden für die Verwal-tungsgemeinschaft Aalen ca. 191 ha Wohnbauflächen, davon ca. 73 ha als Neudarstellung, ausge-wiesen. Schwerpunkte der Wohnbauentwicklung sind die Kernstadt Aalen, Waldhausen, Ebnat, De-wangen, Fachsenfeld, Essingen und Hüttlingen. Für ca. 70 ha liegen bereits rechtsverbindliche Be-bauungspläne vor. Auch der Ausbau und die erforderlichen Entwicklungen der Dienstleistungs- und Versorgungsfunkti-onen werden berücksichtigt, indem ergänzend zu den Wohnbauflächen ca. 33 ha als geplante Ge-mischte Bauflächen dargestellt werden, davon ca. 10 ha neu, überwiegend den zentralen Ortslagen zugeordnet oder als Übergang zu gewerblichen Nutzungen. Nachdem im Kernbereich von Aalen die regionalplanerisch vorgesehene "verstärkte Siedlungsent-wicklung" nicht bzw. nur bedingt verwirklicht werden kann, müssen dezentral in den äußeren Stadt-bezirken vermehrt, d.h. über den Eigenbedarf hinausgehende Gewerbliche Bauflächen ausgewiesen werden; neue Arbeitsstätten in enger Zuordnung zu den Wohngebieten sollen außerdem zu einer wirtschaftlichen Strukturverbesserung beitragen und einer Monostruktur entgegenwirken.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 – Erläuterungsbericht Seite 206

Um die Arbeitsplatzsituation, vornehmlich im Wirtschaftsbereich produzierendes Gewerbe, langfris-tig zu sichern, zu verbessern und die Wirtschaftskraft des Raumes Aalen zu stärken, erfolgt im Rah-men der Vorbereitenden Bauleitplanung die Darstellung von insgesamt ca. 116 ha geplanten Ge-werblichen Bauflächen für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen. Von diesem Planungspotential sind ca. 63 ha bereits in qualifizierten Bebauungsplänen enthalten; ca. 14 ha beträgt der weitere Restan-satz aus dem wirksamen Flächennutzungsplan; neu ausgewiesen werden ca. 39 ha. Schwerpunkte der Gewerbeansiedlung sind Aalen-Weststadt, Ebnat, Hofen und Essingen. Es ist davon auszugehen, dass aus diesem Flächenangebot -je nach Bedarf und Erforderlichkeit- Gewerbegebiete abschnittsweise verwirklicht werden; es sollte in Zukunft darauf geachtet werden, dass Gewerbegebiete vorzugsweise Betrieben des produzierenden Gewerbes vorbehalten bleiben; sonstige nicht wesentlich störende Tertiärnutzungen sollten sich in Misch- und Kerngebieten ansie-deln. Die geplanten Sonderbauflächen mit insgesamt ca. 54 ha gliedern sich in "Sondergebiete, die der Erholung dienen" (SE) -hierzu zählt vor allem der Restansatz an noch freien und festgesetzten Gar-tenhausgebieten- und "Sonstige Sondergebiete" (SO). Insgesamt werden ca. 8 ha Sonderbauflächen neu ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan enthält insgesamt ca. 13 ha geplante Gemeinbedarfsflächen und ca. 25 ha geplante Ver- und Entsorgungsflächen. Der Umfang der geplanten Grünflächen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Aalen beträgt insge-samt ca. 78 ha. Tab. 43: Gegenüberstellung des Planungspotentials in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen Geplante Nutzungsarten

Wirksamer Flächennutzungsplan

Neuer Flächennutzungsplan

Wohnbauflächen 247 191 Gemischte Bauflächen 38 33 Gewerbliche Bauflächen 183 116 Sonderbauflächen 99 54 Gemeinbedarfsflächen 40 13 Ver-/Entsorgungsflächen 43 25 Grünflächen 100 78

Summe 750 510

Angaben in ha

In der vorstehenden Tabelle ist vergleichsweise das Planungspotential aus dem wirksamen Flä-chennutzungsplan und dem neuen Flächennutzungsplan gegenübergestellt. Plangebiete mit insge-samt ca. 510 ha beinhalten nicht nur umfangreiche Entwicklungschancen, sondern erfordern noch einen erheblichen Aufwand bei der weiteren Überplanung, der bodenordnenden Umsetzung sowie der Erschließung. Das im neuen Flächennutzungsplan enthaltene, aufgezeigte und zu aktivierende Planungspotential für Wohnbebauung ist geeignet, dass in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen Wohnraum für ca. 14.400 Ew geschaffen werden kann (s. Tab. 42).

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 207

5.3 Planungspotential für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen

Tab. 44: Zusammenstellung des Planungspotentials im Flächennutzungsplan Tab. 45: Entwicklung der Siedlungsflächen Tab. 46: Verteilung des Planungspotentials im Flächennutzungsplan

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 209

Tab. 45: Entwicklung der Siedlungsflächen Nr. Stadtbezirke der Stadt Aalen Bestand* Planung Summe Veränderung FNP %

.11 Kernstadt 784 68 852 8,7 .12 Weststadt 321 57 378 17,8 .13 Waldhausen 147 41 188 27,9 .14 Ebnat 183 69 252 37,7 .15 Unterkochen 215 23 238 10,7 .16 Dewangen 130 48 178 36,9 .17 Fachsenfeld 133 33 166 24,8 .18 Wasseralfingen 396 43 439 10,9 .19 Hofen 87 29 116 33,3

.1 Stadt Aalen 2.396 411 2.807 17,2

Nr. Gemeinden Bestand* Planung Summe Veränderung FNP %

.1 Stadt Aalen 2.396 411 2.807 17,2 .2 Gemeinde Essingen 311 65 376 20,9

.3 Gemeinde Hüttlingen 206 33 239 16,0

.4 Verwaltungsgemeinschaft Aalen 2.913 509 3.422 17,5

Angaben in ha

* ohne Plangebiete des FNP innerhalb der Siedlungsbereiche

Auswertung: Stadtplanungsamt Aalen Az.621.21 FNP-Tabellen und Diagramme

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 – Erläuterungsbericht Seite 210

Tab. 46: Verteilung des Planungspotentials im Flächennutzungsplan

Nr.Stadtbezirke Bestehende Planungspotential Wohn- Bevölkerungs- der Siedlungsfläche W + M bevölkerung zunahme Stadt Aalen 01.01.95 1995-2010

ha % ha % Ew % Ew %.11Kernstadt 784 32,7 39 21,9 26.599 39,9 3.420 29,5.12Weststadt 321 13,4 17 9,7 8.719 13,1 1.495 12,9.13Waldhausen 147 6,1 22 12,3 2.282 3,4 1.035 8,9.14Ebnat 183 7,6 21 11,9 3.012 4,5 1.240 10,7.15Unterkochen 215 9,0 17 9,5 5.415 8,1 1.000 8,6.16Dewangen 130 5,4 18 9,9 3.252 4,9 895 7,7.17Fachsenfeld 133 5,6 17 9,5 3.464 5,2 840 7,3.18Wasseralfingen 396 16,5 16 8,7 11.931 17,9 1.115 9,6

.19Hofen 87 3,6 12 6,5 1.951 2,9 535 4,6

.1Stadt Aalen 2.396 100,0 179 100,0 66.625 100,0 11.575 100,0

Nr.Gemeinden Bestehende Planungspotential Wohn- Bevölkerungs-

Siedlungsfläche W + M bevölkerung zunahme 01.01.95 1995-2010

ha % ha % ha % Ew %.1Aalen 2.396 82,3 179 79,9 66.625 85,3 11.575 80,5.2Essingen 311 10,7 20 9,0 5.902 7,6 1.375 9,6.3Hüttlingen 206 7,1 25 11,1 5.545 7,1 1.420 9,94.Verw.gem. Aalen 2.913 100,0 224 100,0 78.072 100,0 14.370 100,0

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6. PLANUNGEN FÜR TEILRÄUME DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AALEN

6.1 Stadt Aalen 6.11 Aalen-Kernstadt 6.12 Aalen-Weststadt 6.13 Aalen-Waldhausen 6.14 Aalen-Ebnat 6.15 Aalen-Unterkochen 6.16 Aalen-Dewangen 6.17 Aalen-Fachsenfeld 6.18 Aalen-Wasseralfingen 6.19 Aalen-Hofen 6.2 Gemeinde Essingen 6.3 Gemeinde Hüttlingen

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6.11 Stadtbezirk Aalen-Kernstadt

Der Stadtbezirk Aalen-Kernstadt liegt sowohl im geographischen Zentrum der Gesamtstadt Aalen als auch der Verwaltungsgemeinschaft Aalen; er bildet den Schwerpunkt des Mittelzentrums Aalen in allen Funktionsbereichen. Dieser Stadtbezirk liegt am Zusammenfluss von Kocher und Aal, am mar-kanten Versatz des Albtraufs (Aalener Bucht) und wird durch die drei sternförmig in den Tallagen verlaufenden Bahnstrecken strukturell geprägt. Die Anfänge der Besiedlung gehen bis in die Zeit der Besatzung durch die Römer zurück: die landschaftliche Situation und die günstige Verkehrslage am Schnittpunkt von bedeutenden Ver-kehrswegen veranlassten die Römer, um 150 n.Chr. ein großes Kastell zum Schutz des Limes zu er-richten. Aalen selbst stellt eine staufische Stadtgründung (um 1244) dar und war von 1360 bis 1802 Freie Reichsstadt. Ab 1803 gehörte Aalen zum Königreich Württemberg und wurde Sitz eines Ober-amtes. Im Jahr 1826 lebten in Aalen ca. 2500 Ew; das Gemeindegebiet hatte eine Größe von ca. 1650 ha. Der prägnante trapezförmige Altstadtgrundriss (ca.5,3 ha) hat sich bis heute erhalten; bis ins 19. Jahrhundert beschränkte sich der Städtebau auf diese Fläche zwischen den ehem. Stadtgräben. In der städtebaulichen Struktur ist die historische Siedlungsentwicklung ablesbar: Im Anschluss an die Altstadt erfolgte in den Tallagen entlang des Kochers recht früh eine gewerblich/industrielle Nutzung, wobei das Wasser und die Wasserkraft sowie die Verkehrserschließung maßgeblich Ein-fluss hatten. Durch den Anschluss an das Eisenbahnnetz (1861) wurde die Wirtschaftsstruktur er-heblich verbessert; Aalen war um 1900 einer der bedeutenden Eisenbahnknotenpunkte in Württem-berg geworden. Im Gefolge der kontinuierlich verbesserten Infrastruktur entstanden zahlreiche neue Betriebe, wurden Arbeitsplätze geschaffen, erfolgte Bevölkerungswachstum und dehnten sich die Wohngebiete aus. Die Bildung der Großen Kreisstadt Aalen sowie die kommunale Gebietsreform 1975 (ca.65.200 Ew., 14641 ha) hatten einen außergewöhnlichen Entwicklungsschub zur Folge: die neue große Flächen-stadt Aalen erfuhr ein kräftiges Wachstum und bildet seitdem den Mittelpunkt der Region Ostwürt-temberg. Die Altstadt von Aalen stellt die Mitte und das Herz des zentralen Versorgungsbereichs dar, dessen umfangreiche -öffentliche und private- Infrastrukturausstattung der Deckung des periodischen und aperiodischen, auch höherwertigen, Bedarfs für einen großen Einzugsbereich dient. Sanierungs-maßnahmen der öffentlichen Hand und vielfältige private Investitionen haben seit 1978 der Innen-stadt Aalen zu einer erheblichen gestalterischen und funktionellen Aufwertung und großen Attrakti-vität verholfen und zu einem unverwechselbaren Gepräge beigetragen. Neben dieser zentralörtlich bedeutsamen Versorgungsfunktion besteht die Hauptfunktion der Kern-stadt Aalen im Angebot an qualifizierten Arbeitsplätzen, in zunehmendem Maße im Bereich Handel und Dienstleistungen, und natürlich als Wohnstandort. Die einzelnen Wohngebiete schließen sich, zum großen Teil in fußläufiger Entfernung, an das Stadtzentrum an, so dass viele Einwohner die Vorteile der städtischen Nähe, Dichte, Funktionsmischung und Urbanität nutzen können.

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Heute ist die Innenstadt von mehreren Wohngebieten umgeben, überwiegend an den Hängen bzw. auf den Höhenrücken, z.T. noch gut gegliedert durch einzelne Täler mit Gewässern und Grünzügen; dadurch wird eine optimale Freiraumversorgung sichergestellt und eine harmonische Verzahnung Besiedlung/Landschaft erzielt. Im Anschluss an die Innenstadt, entlang der Bahngleise, verlaufen überwiegend gewerblich genutz-te Zonen, wobei jedoch in den letzten 15 Jahren deutliche Umstrukturierungen zu Handel und Dienst-leistungen stattgefunden haben - und noch abzusehen sind, einschl. der Tendenz zu neuer Wohn-bebauung in Innenstadtnähe. Der Bereich zwischen südlichem Innenstadtrand (Bahnlinie) und Burgstallstraße / Walkstraße hat sich zu einem Einkaufsschwerpunkt entwickelt und wird durch großflächige Einzelhandelsbetriebe geprägt. Eine ähnliche Nutzungsänderung hat sich im Bereich Lederhosen-Süd vollzogen. Gemeinbedarfseinrichtungen liegen entsprechend ihrer Funktionen dezentral im Siedlungsbereich. Schwerpunkte der öffentlichen Infrastruktur bilden die Behörden am südlichen Innenstadtrand, die Schulzentren Greut, Remonte und Galgenberg sowie das Ostalb-Klinikum (ehem. Kreiskranken-haus). Die Fachhochschule Aalen (FHS Aalen) am westlichen Rand der Kernstadt stellt eine wichtige, überörtlich bedeutsame Bildungseinrichtung dar. Neben den charakteristischen gliedernden Tälern gibt es innerhalb der Kernstadt Aalen einige Grün-flächen mit Parkcharakter, die eine innerörtliche Naherholungsfunktion wahrnehmen (Stadtgarten, Stadtpark, ehem. St. Johann-Friedhof, Schillerhöhe, Burgstall) und als Grüne Lunge dienen. Kocher und Aal durchfließen als Hauptgewässer die Kernstadt und bilden Ansatzpunkte für weiter-führende Grünzüge; insbesondere mit den Bächen aus den Seitentälern bilden diese Gewässer ein ausgeprägtes Entwässerungssystem mit großer ökologischer Bedeutung. Im Rahmen der Vorbereitenden Bauleitplanung und der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung sowie aufgrund der bestehenden Siedlungsstruktur erfolgt eine, z.T. vom Liegenschaftskataster ab-weichende, differenzierte Abgrenzung des Stadtbezirks Aalen-Kernstadt und der sich anschließen-den Siedlungsschwerpunkte im Verlauf der Entwicklungsachsen:

Westen: Westumgehung Aalen (B 29-neu); östlicher Abschnitt der Robert-Bosch-Straße; Siemensstraße; Osterbucher Steige

Norden: Steinbeisstraße; Lederhosen-Querspange Süden: FW. 123 und östlicher Abschnitt der Kochertalstraße als südliche

Begrenzung des Gewerbegebietes Erlau

Der so laut Flächennutzungsplan-Gliederung festgelegte Stadtbezirk Aalen-Kernstadt hat eine Ge-markungsfläche von ca. 1598 ha und eine Wohnbevölkerung von ca. 26.300 Ew. Die Siedlungsfläche beträgt insgesamt ca. 784 ha (gem. Flächenerhebung 2001). Durch die drei Bahnstrecken wird der Stadtbezirk Aalen-Kernstadt in drei große Siedlungsbereiche gegliedert:

Mitte: Innenstadt, Hüttfeld, Greut, Bohl-Hofstätt, Tännich, Lederhosen Oststadt: Rötenberg, Heide, Galgenberg, Blümert, Grauleshof, Zebert, Pelz-

wasen, Himmlingen Südstadt: Zochental, Triumphstadt, Gewerbezone Aalen-Süd, Gewerbegebiet

Obere Bahnstraße

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

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Aufgrund der topographischen und landschaftlichen Gegebenheiten sind die Ausdehnungsmöglich-keiten für eine weitere Siedlungsentwicklung in der Kernstadt Aalen beschränkt. Die bauliche Aus-lastung des Landschaftsraumes im Bereich der Kernstadt, ökologische und landwirtschaftliche Vor-rangflächen sowie Immissionsbelastungen lassen die Neuausweisung von Wohnbauflächen am Siedlungsrand nur noch in sehr maßvollem Umfang zu. Ein übereiltes Zubauen von Grün- und Frei-flächen im Innenbereich würde negative Auswirkungen auf die erforderliche Grünflächenversorgung, die städtebauliche Gliederung sowie die klimatischen und ökologischen Verhältnisse haben. Andererseits bietet der große Siedlungsbereich vielfältige Möglichkeiten der baulichen und sonsti-gen Nutzungen (Schließung von geeigneten Baulücken, Ersatzbauten, vertikale / horizontale Nach-verdichtungen, Umstrukturierungen), die allerdings stadtplanerisch nicht unmittelbar gesteuert werden können. Gerade aber im Bereich der Kernstadt Aalen sollten alle Möglichkeiten der städte-baulichen Neuordnung genutzt und aktiviert werden, um aufgrund der vorhandenen Infrastruktur, von Fühlungsvorteilen, der Nutzungsvielfalt, der baulichen Dichte und des Potentials an Bevölke-rung (Nutzer, Verbraucher, Arbeitnehmer) der Innenentwicklung hohe Priorität einzuräumen. Daher befindet sich das Hauptkontingent an Plangebieten im bestehenden Siedlungsbereich; ge-genüber dem wirksamen Flächenutzungsplan werden in der Kernstadt Aalen nur 10,0 ha Bauflächen außerhalb des Siedlungsrandes neu ausgewiesen. Bei baulicher Realisierung der geplanten FNP-Neubaugebiete sowie aufgrund von Baulückenschlie-ßungen und Nachverdichtungen bzw. Umstrukturierungen (geschätzte Zunahme bis zum Jahr 2010: ca. 550 Ew) können sich im Bereich der Kernstadt Aalen insgesamt noch ca. 3.400 Ew ansiedeln, so dass von einer Bevölkerungs-Zielzahl von insgesamt ca. 27.600 Ew ausgegangen werden kann. Für die Wohnbauentwicklung werden 29,2 ha bereitgestellt, wobei lediglich das Gebiet Schlat- äcker/Galgenberg-Ost mit zusammen 14,6 ha einen größeren Entwicklungsbereich darstellt. Für die meisten kleineren Wohngebiete liegen Bebauungspläne vor oder befinden sich im Verfahren. Durch die Darstellung von 10,0 ha zu aktivierender Gemischter Bauflächen im Innenbereich werden an innenstadtnahen Standorten Möglichkeiten zur Nutzungsmischung und baulichen Verdichtung aufgezeigt. Aufgrund der besonderen Lagevorteile und der Immissionsbelastung sollen die Gebiete nordwestlich der Burgstallstraße, an der Alten Heidenheimer Straße sowie an der Ecke Friedrich-straße/Eichwaldstraße vorzugsweise Geschäfts- bzw. Büronutzungen bzw. andere Dienstleistungs-betriebe aufnehmen. Neben den bereits erfolgten Umstrukturierungen (Wegfall bzw. Verlagerung von industriellen Nut-zungen, Gewerbebrachen, neue Freiflächen, großflächige Handelsbetriebe, Nutzungsänderungen zu hochwertigeren Dienstleistungen) bedürfen die ehemaligen Gewerbezonen der städtebaulichen Neuordnung, um längerfristigen Nutzungsansprüchen gerecht zu werden. Insbesondere müssen dabei die Stärkung und Konzentration des Dienstleistungssektors, die Verträglichkeit unterschiedli-cher Nutzungen sowie gestalterische und grünordnerische Erfordernisse berücksichtigt werden. Durch diese geplanten Umnutzungen im Anschluss an die Innenstadt, sowohl im Norden wie auch im Süden, werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die zentralörtli-che Bedeutung von Aalen als aufstrebendes Mittelzentrum auch zukünftig zunehmen kann.

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Die Summe der in Ansatz gebrachten noch bebaubaren gewerblichen Baulücken beträgt ca. 6,3 ha; sie liegen im Verlauf der Gewerbezone Aalen-Süd und entlang der Oberen Bahnstraße. Zusätzlich besteht ein erhebliches Potential, wenn aufgrund der zentralen Lage und von städtebaulichen Ge-sichtspunkten Stellplatzflächen überbaut oder Bereiche mit "Unternutzung oder nachgeordneter Bausubstanz" intensiver genutzt würden. Aufgrund der beengten landschaftlichen Verhältnisse, unterschiedlichen Nutzungsarten und Schutzbedürftigkeiten sowie fehlender Flächenreserven können in der Kernstadt nur begrenzt noch bebaubare Gewerbliche Bauflächen dargestellt werden. Die funktionelle Ergänzung muss daher an anderer geeigneter Stelle innerhalb der Gesamtstadt Aalen erfolgen, um die Funktion Aalens als dynamischer Wirtschaftsschwerpunkt im Raum Ostwürttemberg erhalten und stärken zu können. Die Fachhochschule Aalen (FH) mit 2.200 Studenten (SS 2000) hat an ihrem derzeitigen Standort im Hüttfeld keine Erweiterungsmöglichkeiten. Um für abzusehende Bauvorhaben und zukünftige Ent-wicklungen ausreichende Flächenreserven zur Verfügung stellen zu können, wird im nahegelegenen Bereich Burren, an der neuen Anschlussstelle der B 29-neu, ein geplantes Sonstiges Sondergebiet - Erweiterung FH -mit 8,2 ha ausgewiesen. Mehrere kleinere geplante Gemeinbedarfsflächen dienen der Erweiterung bzw. funktionellen Ergän-zung vorhandener Einrichtungen (Turnhalle bei der Langertschule; Tännich-Nord beim Ostalb-klinikum; soziale Einrichtungen beim Kindergarten an der Wilhelm-Merz-Straße). Nachdem im bestehenden Gelände des Ostalb-Klinikums in den letzten Jahren erhebliche Um- und Ausbaumaßnahmen erfolgt sind und kein großflächiger Erweiterungsbedarf abzusehen ist, werden die bisher vorgesehenen überdimensionierten Planungen im Weidenfeld, die einen sehr großen Eingriff in einen schützenswerten Landschaftsraum zur Folge gehabt hätten, nicht weiterverfolgt. Außerdem hat diese große, noch zusammenhängende Freifläche eine wichtige Klimafunktion, dient als Naherholungsgebiet und städtebaulich gliedernde Grünzäsur und hat auch für das Landschafts-bild hohe Bedeutung. Westlich des Hallenbads wurde das neue Finanzamt errichtet, nachdem der bisherige Standort am östlichen Innenstadtrand wegen dringender Verkehrsplanungen aufgegeben werden muss. Auf-grund der Bevölkerungsentwicklung steigt -noch- die Anzahl der kindergartenfähigen Kinder; als Standort für einen neuen Kindergarten wird in den Schlatäcker eine Gemeinbedarfsfläche ausgewie-sen. Durch den Bau der regionalbedeutsamen B 29-neu (Westumgehung Aalen), zwischen Aalen- Kern-stadt und der Weststadt, wird die Verbindung vom Remstal zum Autobahnanschluss bei Westhau-sen hergestellt; außerdem soll diese Netzergänzung zur Entlastung der Ortsdurchfahrten im Kernbe-reich Aalen beitragen. Neue Anschlussstellen liegen im Bereich Aalener Dreieck und Burren im Wes-ten der Kernstadt (Baubeginn: Okt. 1993/Fertigstellung: Juli 2001). Die geplante "Weidenfeld-Querspange" war ursprünglich dabei wesentlicher Bestandteil dieser Kon-zeption; nachdem dieser neue Straßenzug erheblich in Natur und Landschaft eingreifen würde, dazu nachhaltige Auswirkungen auf das wichtige Naherholungsgebiet Rohrwang und den Bereich des Ostalb-Klinikums/Berufl. Schulzentrums haben würde, wurde diese Planung bis auf weiteres zu-rückgestellt, da eine bauliche Realisierung in einem überschaubaren Zeitraum unwahrscheinlich ist.

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Weiterverfolgt -weil unverzichtbar im Straßennetz- werden die Teilabschnitte "Neßlau - B 29 neu" und die "Lederhosen-Querspange" zwischen Friedrichstraße (K 3311) und Bahnhofstraße (z.Z. B 19/29; später: L 1029). In diesem Zusammenhang ist auch die neue Haupterschließung des Ost-alb-Klinikums von Nordosten über die verlängerte Steinbeisstraße zu sehen, nachdem die bisherige Zufahrt über die Hopfenstraße bezüglich der Beeinträchtigung von Wohngebieten und sozialen Ein-richtungen und vor allem wegen der unzulänglichen Straßenführung als nicht mehr geeignet einzu-stufen ist. Zur Verbesserung des innerörtlichen Straßennetzes, zur Entlastung der Innenstadt von Durchgangs-verkehr und zur gestalterisch/funktionellen Aufwertung der Hauptgeschäftszone wird die Verlage-rung der Hauptdurchgangsstraße im Zuge der B 19/29 aus der Bahnhofstraße an die Bahnlinie, mit Unterquerung (Tunnel) des Bahnhofsvorplatzes und des Postamt-Betriebshofes, erforderlich (Bau-beginn: Sep. 1999). Nach dem Bau des neuen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB-Einweihung: 28.05.1997) vor dem Bahnhof Aalen soll die Umgestaltung und Verkehrsberuhigung des Nördlichen Stadtgrabens erfolgen. Als Ersatzmaßnahme und zur Ergänzung des Straßennetzes ist der Durch-stich Schleifbrückenstraße zur Friedrichstraße konzipiert. Der neue durchgehende Straßenzug östlich der Bahnlinie erfüllt eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen Unterkochen, Aalen-Oststadt und Wasseralfingen und dient der Entlastung der Innenstadt Aalen vom Durchgangsverkehr; er ist in den letzten Jahren in weiten Strecken ausgebaut worden. Der letzte Abschnitt zwischen der Hirschbachstraße und der Rötenbergstraße wurde im Mai 2000 fertiggestellt. Der Bahnübergang Walkstraße soll beseitigt werden; die noch zu beschließende Ersatzstrecke wird in den FNP übernommen. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse wird die Verlegung der Julius-Bausch-Straße und ein Aus-/Umbau der Burgstallstraße erforderlich. Gerade die Kernstadt Aalen als zentraler Bereich der Flächenstadt Aalen liegt inmitten einer herrli-chen, abwechslungsreichen Landschaft, die für die Naherholung und Freizeitbetätigung größte Be-deutung besitzt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Einrichtungen von überörtlicher Bedeutung. Die Qualität dieser "Stadtlandschaft am Kocherursprung" stellt das naturräumliche Kapital des Raumes Aalen dar und verhilft ihm zu einem anerkannten positiven Erscheinungsbild. Dieses Image ist ein maßgeblicher Standortfaktor für Betriebe und Arbeitnehmer. Bisher ist es -im wesentlichen- gelungen, durch die Beachtung von Prinzipien der städtebaulichen Gliederung und von ökologischen Zusammenhängen eine harmonische Verzahnung von Siedlungs-bereichen und freier Landschaft zu erzielen. Die nachhaltige Sicherung dieser "ausgeglichenen Nachbarschaft" ist auch in Zukunft ein wichtiges städtebauliches Planungsziel. Da es im Kernbereich von Aalen selbst wenig nutzbare und erlebbare Parkanlagen und Grünflächen gibt, und auch die Schaffung neuer größerer Grünanlagen mit Aufenthaltsqualität z.Z. unmöglich ist, wird für die vorhandenen "Grüninseln" (Stadtgarten, Alter Friedhof, Schillerhöhe) im Zusammenhang mit der Kocherzone, der Aal und der Altstadt ein Grünordnungskonzept erforderlich, das die Benut-zung attraktiver macht, die fußläufige Erreichbarkeit verbessert und zu einer funktionellen Vernet-zung führt.

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In diesem Zusammenhang ist auch die geplante Grünfläche (ca.0,15 ha) am Kocher, zwischen Han-delshof und Wilhelm-Merz-Straße, zu sehen, die in Zukunft ein wichtiges grünordnerisches Binde-glied darstellen soll zwischen dem Einkaufsschwerpunkt beidseits der Wilhelm- Merz- Straße und dem Innenstadtbereich; außerdem sind in diesem Bereich Renaturierungsmaßnahmen angebracht. Dies hat längerfristig eine Verlagerung der beiden Kleinbetriebe zur Folge, deren räumliche und er-schließungstechnische Situation heute als unzureichend einzustufen ist. Die mächtige Baumgruppe an der Krähenstraße, westlich des Arbeitsamtes, stellt einen außerge-wöhnlichen Grünbestand im Innenstadtbereich dar, der als Grünfläche gesichert werden soll; dies erfordert die Einschränkung der -z.Z. möglichen- baulichen Nutzung. Auch im Bereich Pelzwasen, westlich der Eichendorffstraße, beim Gütle an der Jahnstraße sowie südlich der Mauerstraße sollen Grünflächen mit markanten Gehölzbeständen gesichert werden. Die Gliederung der unterschiedlichen Nutzungen (Gewerbe, Wohnen) entlang der Bahnlinie Aalen-Ulm sowie die Situation als südlicher Stadteingang erfordern den Erhalt und die Ergänzung vorhan-dener Grünflächen und Grünbestände. Im Rahmen des städtebaulichen Neuordnungskonzeptes für die Sanierungsmaßnahme "Gewerbepark Ulmer Straße" vom 09.03.1995 wurden die grünordneri-schen und gestalterischen Ziele formuliert; daher werden die Geländestreifen seitlich der Bahnstre-cke, zwischen Ulmer Straße und Alte Heidenheimer Straße, als "Grünzug" dargestellt, wobei lang-fristig die bauliche Nutzung aufzugeben ist, Stellplätze in grünordnerisch ansprechender Gestaltung und geringem Versiegelungsgrad jedoch möglich sein sollen. Ebenso sollen Grün- und Freiflächen entlang des Kochers aufgrund ihrer Bedeutung planerisch gesichert werden. Spielplätze sind wichtige Wohnfolgeeinrichtungen und ergänzen das innerörtliche Freiraumangebot; aufgrund des Fehlbedarfs an geeigneten Grünflächen sowie der weiteren Ausdehnung von Wohnge-bieten werden folgende weiteren Standorte ausgewiesen: Bereich Mitte: Ludwigstraße-Süd, Gelände Rieger, Heinrich-Rieger-Straße-Ost, Westl. der

Fackelbrückenstraße Bereich Oststadt: Galgenberg-Ost, Tannenwäldle-West, Hegelstraße-Ost, Südl. Spenglerstraße,

Westl. Grauleshofschule, Zebertstraße-Ost, Taufbach-West, Walkstraße-Ost, Gütle-Nord

Bereich Südstadt: Mährenstraße-Süd, Westerfeld. Am östlichen Rand der Triumphstadt (Westerfeld) wurde am 14.02.1996 ein Bebauungsplan-Verfahren eingeleitet, um eine neue Dauerkleingartenanlage zu schaffen, die als Ersatz vorgesehen ist für die Anlage Mühlwiesen in Unterkochen, die nicht mehr weiterbetrieben werden kann. Im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung wird zukünftig eine Ausdehnung des Waldfriedhofs im Rohrwang erforderlich; westlich des Stadionweges wird eine Erweiterungsfläche von 3,1 ha darge-stellt. Die Wald-Umwandlungserklärung muss noch bei der Körperschaftsforstdirektion beantragt werden.

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Tab. 47: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Kernstadt Bereich Mitte Planungen Bebauungsplan

vorhanden Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Wohnbauflächen Ludwigstraße-Süd 1,0 Platanenweg 0,7 Gelände Königer 3,5

Gelände Rieger 0,7 Eibenweg-Süd 0,3 Eibenweg-Nord 0,5

6,7

Gemischte Bauflächen Heinrich-Rieger-Str.-Ost 0,9 Gelände Königer 2,5

Gelände Rieger 0,7 Friedrichstraße/ 0,6 Eichwaldstraße

4,7

Gewerbliche Bauflächen - Sonderbauflächen Burren (Erw.FH) 3,5 Burren (Erw.FH) 4,7 8,2 Gemeinbedarfsflächen Tännich-Nord 1,1

Erw. Krankenhaus Östl.Wilh.-Merz-Str. 0,1 Soziale Einrichtung

1,2

Ver-/Entsorgungsflächen - Grünflächen Ludwigstraße-Süd 0,1

Spielplatz Heinrich-Rieger-Str.-Ost 0,1 Spielplatz

Stadionweg-West 3,1 Erw.Waldfriedhof

Krähenstraße-Nord 0,2 Grünfläche Lederhosen 3,8 Parkanlage Mauerstr.-Süd 0,3 Grünfläche Gelände Rieger 0,1 Spielplatz Gelände Königer 0,2 Spielplatz

7,9

Angaben in ha

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 222

Bereich Oststadt Planungen Bebauungsplan

vorhanden Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Wohnbauflächen Taufbach-West 1,0 Taufbach-Ost 1,6 Grauleshofschule-West 0,6

Schlatäcker 7,1Galgenberg-Ost 7,5

Weiße Steige 2,2 Pelzwasen-Ost 2,0Winkenhaldeweg- 0,1 Nord

22,1

Gemischte Bauflächen Hirschbachstr.-Süd 1,1 Weiße Steige 0,5 1,6 Gewerbliche Bauflächen - Sonderbauflächen - Gemeinbedarfsflächen Schlatäcker 0,3

Kindergarten 0,3

Ver-/Entsorgungsflächen - Grünflächen Jahnstraße (Gütle) 0,3

Grünfläche

Grauleshofschule- 0,2West Spielplatz Taufbach-West 0,4 Spielplatz Zebertstraße- Ost 0,3 Spielplatz Tannenwäldle-West 0,9 Spielplatz Eichendorffstr.-West 0,4 Grünfläche

2,5

Angaben in ha Bereich Südstadt

Planungen Bebauungsplan vorhanden

Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Wohnbauflächen Sumpf 0,4 0,4 Gemischte Bauflächen Burgstallstr.-NW 3,7 3,7 Gewerbliche Bauflächen Obere Bahnstraße 2,8

Burgstallstr.-SO 3,5 6,3

Sonderbauflächen - Gemeinbedarfsflächen Langertschule 0,2

Turnhalle 0,2

Ver-/Entsorgungsflächen - Grünflächen Mährenstr.-Süd 0,3

Spielplatz Ulmer Straße 0,9

Grünfläche Wilh.-Merz-Str./ Kocher 0,2 Grünfläche Westerfeld I 0,8 Dauerkleingärten Burgstallstr.-SO 0,1 Grünfläche

2,3

Angaben in ha

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 223

Tab. 48: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Kernstadt

Wohnbevölkerung (01.01.1995) 26.291 Ew

8% - Auflockerung (1995 - 2010) - 2.103 EwNeue Bevölkerung aus FNP-Gebieten + 2.870 EwBaulückenschließungen/Nachverdichtungen (geschätzt) + 550 Ew

Zieljahr 2010 27.608 Ew

Neubaugebiete im Flächennutzungsplan

Plangebiete Größe(ha)

Wohndichte- Brutto-(Ew/ha)

Bevölkerung

Wohnbauflächen (W):

Gelände Königeer 3,5 100 350Taufbach-Ost 1,6 65 100Taufbach-West 1,0 65 65Ludwigstraße-Süd 1,0 150 150Platanenweg 0,7 80 55Eibenweg-Süd 0,3 60 20Eibenweg-Nord 0,5 150 75Westl. Grauleshofschule 0,6 80 50Schlatäcker 7,1 70 500Galgenberg-Ost 7,5 60 450Weiße Steige 2,2 45 100Sumpf 0,4 45 20Pelzwasen-Ost 2 50 100Winkenhaldeweg-Nord 0,1 100 10

Gemischte Bauflächen (M):

Gelände Rieger 1,4 220 310Östl. Heinrich-Rieger-Straße 0,9 100 90Hirschbachstraße-Süd 1,1 - -Nordwestl. Burgstallstraße 3,7 40 150Weiße Steige 0,5 60 30Gartenstraße-Süd (Gelände Königer) 2,5 90 225Friedrichstr./Eichwaldstraße 0,6 35 20

Summe 39,2 2.870

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 224

Tab. 49: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Kernstadt

Nr. Bereich Festsetzung nach Bebauungsplan

Darstellung im Flächennutzungsplan

Begründung für neue städtebauliche Ziele

I Bereich zwischen Bahnli-nie und Wilhelm-Merz-Straße, nordwestlich der Walkstraße

Industriegebiet Gemischte Baufläche Industrielle Nutzungen in Innenstadtrandlage städ-tebaulich nicht mehr ver-tretbar. Vorhandene kerngebietsty-pische Nutzungen erhalten und stärken. Strukturveränderung zugunsten Mischnutzungen zur funktionellen / gestalteri-schen Verbesserung des zentralen Versorgungsbe-reichs städtebaulich erfor-derlich.

Teilbereich zwischen Wilhelm-Merz-Straße und Julius-Bausch-Straße, nordwestlich der Burg-stallstraße

Industrie- und Gewerbe-gebiete nach Ortsbausat-zung Aalen im Planbe-reich 07-02

s.o.

II Zwischen Ziegelstraße und Jahnstraße

Allgem. Wohngebiet Gemischte Baufläche Erhaltung und Förderung von Mischstrukturen an diesem "Brückenkopf" der Oststadt

III Alte Heidenheimer Straße 20, 20/B, 20/1, 20a/1, 22 Ketteler Straße 5

Mischgebiet Grünfläche Wohnen im / am Verkehrs-knoten nicht mehr zumut-bar. Flächenbedarf für Ausbau von Straßen/Wegen. Vergrößerung der vorhan-denen Parkanlage / Grün-fläche

IV Bereich südwestlich des bestehenden Finanzamtes

Kerngebiet/ Verkehrsplanungen

Neue Straßenplanungen Geänderte Erschließungs-konzeption nach VEP

V Nördl. THG Grünfläche: Turn- und Spielplatz

Gemeinbedarfsfläche Neue Turnhalle

VI Nördl. Krähenstraße Kerngebiet Grünfläche Sicherung von erhaltens-werten Grünbeständen in Innenstadtnähe (große Kastanien-Baumgruppe)

VII Zwischen Gartenstr. und Mauerstraße

Straßenplanungen Baulinien

Wohnbaufläche / Ge-mischte Baufläche, Grün-fläche

Zusätzl. Erschließungsstra-ßen nicht mehr erforder-lich. Sicherung von Grünflächen und Grünbeständen.

VIII Nördl. Rohrwangstraße Mischgebiet Wohnbaufläche Erhaltung der ausschließli-chen Wohnnutzung

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 225

Nr. Bereich Festsetzung nach

Bebauungsplan Darstellung im Flächennutzungsplan

Begründung für neue städtebauliche Ziele

IX Großes Greut Gelände für Sportanlagen Unterschiedliche Grünflä-chen; Wald; Jugendherberge

Differenzierte Darstellung der bestehenden Nutzun-gen (keine Erweiterungen mehr)

X Westl. Zeppelinstraße Allgem. Wohngebiet Gemeinbedarfsfläche (Kindergarten)

Vorhandener Waldorf-Kindergarten

XI Friedrichstr./Eichwaldstr. Gewerbegebiet Gemischte Baufläche GE passt funktionell und gestalterisch nicht in Wohnumfeld. Unbebautes Grundstück (z.T. Parkplatz) lässt hö-herwertige Umstrukturie-rung zu. Sicherung von Grünbeständen.

XII Städt. Gaswerk südlich der Schelmenstraße

Industriegebiet (Versorgungsfläche Gas-werk)

Ver-/Entsorgungsfläche Grünfläche

Darstellung und Sicherung der bestehenden Nutzun-gen

XIII Schelmenstraße 1+3 Schelmenstraße 4a/4b

Industriegebiet (Versorgungsfläche Gas-werk)

Grünfläche Erhaltung und Vernetzung von Grünflächen im Hirschbachtal

XIV Zwischen Walkstraße und Sandstraße Nordwestl. Sandstraße (ca.30 m)

Mischgebiet Wohnbaufläche Tatsächliche Nutzung; kein GE mehr auf Nachbar-grundstück (heute: Alten-heim). MI ist nicht mehr erforder-lich und wird auch nicht mehr angestrebt. Siche-rung eines guten Wohnum-feldes.

XV Nordwestl. Jahnstraße ("Gütle")

Allgem. Wohngebiet (nicht überbaubare Flä-che)

Gemeinbedarf: Jugendeinrichtung Grünfläche

Tatsächliche Nutzung Erhaltung der Grünanlage mit Baumbestand

XVI Hegelstraße 27/29 Allgem. Wohngebiet Gemeinbedarf (Schule) Tatsächliche Nutzung (städt.Musikschule)

XVII Schlatäcker-Ost Öffentliche Anlage (Kindergarten)

Wohnbaufläche Nutzungen werden im neu-en Bebauungsplan geregelt

XVIII Westl. Grauleshofschule Gemeinbedarf (Schule) Gemeinbedarfsfläche (Kindergarten) Wohnbaufläche Grünfläche/Spielplatz Landwirtschaftliche Fläche

Tatsächliche Nutzungen Neue Nutzungen lt. Bebau-ungsplan.

XIX Östl. Hölderlinstraße (17, 19, 21) Gerokstraße 39a

Allgem. Wohngebiet Grünfläche Erhaltung der Grünfläche im steilen Hangbereich sowie Sicherung der Ge-hölzbestände

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 226

Nr. Bereich Festsetzung nach

Bebauungsplan Darstellung im Flächennutzungsplan

Begründung für neue städtebauliche Ziele

XX Östl. Ulmer Straße (Nr.109) bis Fußgänger-steg (Erlau)

Baulinie Grünfläche Wohnen aufgrund der Im-missionen und gewerbli-chen Nachbarschaft nicht mehr vertretbar. Erfordernis der städtebau-lichen Gliederung und Sicherung von Freiflächen, insbesondere im Zusam-menhang mit Gewässern (begrünte Stellplätze sollen zulässig sein).

XXI Bereich zwischen B 19 und Ulmer Straße, süd-östlich des Industrieglei-ses

Industriegebiet Gewerbl. Baufläche (kein GI) und Grünflächen

Aktualisierung und Diffe-renzierung der Nutzungsar-ten. Sicherung von Grünbe-ständen und Freiflächen

XXII Westl. Brandenburger Straße

Allgem. Wohngebiet Gemeinbedarf (BfA-Verwaltungsschule)

Tatsächliche Nutzung

XXIII Nördl. Pommernstraße Allgem. Wohngebiet mit Pflanzbindungen / Pflanz-geboten

Grünfläche Sicherung der Ortsrandein-grünung

XXIV Südl. Mährenstraße (Halde-Ost)

Wochenendhausgebiet Grünfläche Erhaltung von unbebauten Bereichen vor Waldrand am Albtrauf

XXV Eibenweg-Nord/ westl. Zepplinstraße

Gemeinbedarfsfläche Wohnbaufläche Öffentliche Einrichtung nicht mehr erforderlich. Baulückenschließung in geeigneter Lage.

XXVI Östl. der Grünbaum-Brauerei

Baulinien Straßenplanung

W/M geplanter geschützter Grünbestand

Sicherung der Gehölzbe-stände

XXVII Südöstl. der Walkstraße, südwestl. der Ulmer Straße

Industriegebiet (nach OBS)

Gemischte Baufläche Grünflächen

Umstrukturierungen bereits erfolgt bzw. städtebaulich erstrebenswert. Sicherung von Grünbestän-den.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

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Abb. 18: Flächennutzungsplan für Aalen-Kernstadt (M. 1: 15.000)

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6.12 Stadtbezirk Aalen-Weststadt

Die "Weststadt" wird gebildet aus den großen Stadtteilen Hofherrnweiler, Unterrombach und der Gewerbezone Aalen-West, wobei die Trennung von der Kernstadt Aalen im Zuge der B 29-neu (West-umgehung im Rombachtal) und Osterbucher Steige verläuft und den landschaftlichen und sied-lungsstrukturellen Verhältnissen entspricht. Weiterhin gehören eine Anzahl kleinerer Teilorte (Ham-merstadt, Mädle, Mantelhof, Oberrombach, Rauental, Thermalbad/Hotel) zur "Weststadt", die als eigener Siedlungsbereich (Stadtbezirk) im Rahmen der Vorbereitenden Bauleitplanung behandelt wird. Die Weststadt liegt unmittelbar westlich der Aalener Kernstadt und hat gem. Liegenschaftskataster eine Gemarkungsfläche von ca. 920 ha sowie eine Wohnbevölkerung von insgesamt ca. 8.800 Ew. Die bestehende Siedlungsfläche, einschl. der Gewerbezone Aalen-West mit Mantelhof und den be-bauten Bereich Thermalbad/Hotel, beträgt insgesamt ca. 321 ha (lt. Flächenerhebung 2001). Der "Stadtbezirk Weststadt" lt. FNP-Gliederung hat eine Größe von 1444 ha. Die Weststadt stellt einen inhomogenen Siedlungsbereich dar mit sehr unterschiedlichen Struktur-merkmalen: Hofherrnweiler und Unterrombach sind Schwerpunktbereiche für Wohnsiedlungen, ein-schließlich der Ortsmitten als Versorgungszentren für den örtlichen Bedarf; die Gewerbezone Aalen-West stellt im Verlauf einer landesplanerischen Entwicklungsachse die westliche Verlängerung des Gewerbebandes südlich der Bahnlinie in der Aalener Kernstadt dar und beinhaltet außer echten, gewerblichen Nutzungen mehrere Bereiche mit großflächigen Einzelhandelsbetrieben bzw. mit ei-nem Einkaufszentrum; schließlich liegen einige Teilorte mit dörflicher Prägung in verstreuter Lage im landschaftlich hochwertigen Welland. Die ehem. Dörfer Hofherrnweiler, Unterrombach und Neßlau bildeten den Ansatz für die starke Wohnbauentwicklung nach 1945. Die Nähe zur Kernstadt, die gute verkehrliche Anbindung, geeigne-te Flächenreserven, sowie die landschaftlich reizvolle Lage haben das Entstehen eines neuen be-deutsamen Wohnstandortes gefördert. Da die Ausdehnungsmöglichkeiten der Kernstadt Aalen aufgrund überwiegend topographischer Ver-hältnisse und schützenswerter Landschaftsbereiche beschränkt sind und der Bereich Hofherrnwei-ler/Unterrombach günstige Entwicklungsmöglichkeiten für weitere Wohnbebauung bietet, soll die Weststadt dementsprechend weiterentwickelt werden. Sie soll neben Unterkochen und Wasseralfin-gen den dritten Siedlungsschwerpunkt an den „Talenden“ der Kernstadt Aalen mit der Hauptfunkti-on Wohnen bilden. Ein städtebaulicher Wettbewerb (1979) zeigte eine neue städtebauliche Konzep-tion auf, damit eine funktionsfähige, städtische Siedlungseinheit entstehen konnte; insbesondere wurde das Zusammenwachsen der Stadtteile Hofherrnweiler und Unterrombach/Bühl-Neßlau ange-strebt unter Beachtung der erforderlichen Freiraumversorgung und besonderen landschaftlichen Situation.

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Im zentralen Bereich "Steinertgasse/Wehrleshalde" stehen noch ca. 12,7 ha für eine Wohnbebauung zur Verfügung, wovon ca. 5,2 ha in einem Bebauungsplangebiet liegen. Das zukünftige Wohngebiet Wehrleshalde musste auf ca. 7,5 ha beschränkt werden, nachdem die Ausdehnung der angrenzen-den ehemaligen Mülldeponie (Altlastbereich), die spezielle topographische Situation mit z.T. geolo-gisch sehr problematischen Stellen (Rutschhang), die vorhandenen Streuobstbestände sowie das empfindliche Landschaftsbild zu berücksichtigen waren. Diese geplante Wohnbaufläche wird so begrenzt, dass sie im wesentlichen überbaubar sein wird, wobei die kleinklimatische Situation im Rahmen der Bebauungsplanung noch zu berücksichtigen ist. Bei Einhaltung der jetzt vorgesehenen nördlichen Bebauungsgrenze wird der notwendige Sicher-heitsabstand von 50 m zu der Deponie eingehalten. Die ehemalige städt. Mülldeponie "Lettenklin-ge" befindet sich derzeit in der letzten Erkundungsstufe. Es ist absehbar, dass in Teilbereichen eine Sanierung wird stattfinden müssen. Durch Aufgabe und Umstrukturierung einer ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle in der Orts-mitte von Unterrombach (östlich der Wellandstraße) können noch auf ca. 0,8 ha Wohngebäude in verdichteter Bauweise errichtet werden, was als Kompensation für die Minder-Inanspruchnahme von wertvollen Landschaftsbereichen am westlichen Ortsrand zu werten ist. Kleinere Baugebiete (Hahnenbergstraße-Nord, Sauerbachstraße-West, Hammerstadt-NW, Hammer-stadt-Ost ) mit zusammen ca. 3,8 ha dienen der baulichen Abrundung und überwiegenden Wohn-nutzung. Außer in den neuen Bauflächen kann eine Wohnbebauung in zahlreichen Baulücken erfolgen, eben-so innerhalb von städtebaulich vertretbaren Abrundungen der Siedlungsbereiche. In diesem vor-handenen Wohnbaupotential können sich mittelfristig noch ca. 400 Ew niederlassen, so dass von einer Bevölkerungs-Zielzahl von insgesamt ca. 9.800 Ew ausgegangen werden kann. Die -z.T. noch landwirtschaftlich geprägten- Teilorte wie Mantelhof, Mädle und Oberrombach sollen ihren dörflichen Gebietscharakter und ihren heutigen Siedlungsumfang beibehalten; eine weitere bauliche Entwicklung würde zu einer unerwünschten Zersiedlung der freien Landschaft führen. Le-diglich für Rauental ist eine Abrundung vorgesehen. Ergänzend zur beabsichtigten Wohnbauentwicklung werden die städtebaulich vertretbaren Entwick-lungsreserven im Sauerbachtal, im Verlauf der landesplanerischen Entwicklungsachse Aalen-Schwäbisch Gmünd-Stuttgart mit guten Infrastrukturvorteilen für die gewerbliche Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen in optimaler Zuordnung zu den sonstigen Siedlungsbereichen, ge-nutzt. In zwei bereits festgesetzten Gewerbegebieten in der Gewerbezone Aalen-West (Froschkrägel; Mantelhof) können noch ca. 4,7 ha gewerblich genutzt werden. Im festgesetzten gemeinsamen "Gewerbegebiet Dauerwang I" stehen insgesamt noch ca. 10,6 ha für eine bauliche Nutzung zur Verfügung; die Erschließung ist im Herbst 1992 begonnen worden. Der auf die Stadt Aalen entfallende Zweckverbandsanteil (50 %) beträgt 5,3 ha. Aufgrund der Standortvorteile (Lage im Raum, funktionelle Verflechtung, Erschließung, Topographie) in der Entwicklungsachse Stuttgart-Schwäbisch Gmünd-Aalen sowie wegen der Nachfrage nach hochwertigen Baugrundstücken sollte die "Gewerbezone Aalen-West"/"Gewerbegebiet Dauerwang I" nach Westen erweitert und bis zum "Hollandgärtner" ausgedehnt werden. Das "Gewerbegebiet Dauerwang II", einschließlich Teilbereich Geisswiesen, wird insgesamt ca. 7,1 ha umfassen.

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Getrennt durch einen Grünzug im Zuge der Mulde und des Wasserlaufs soll sich der Bereich des bestehenden Hollandgärtners (Sonstiges Sondergebiet-Gartencenter mit Freizeitpark) mit 4,1 ha (netto) sowie ein neues "Sonstiges Sondergebiet - Verbrauchermarkt/Fachmarkt (Baumarkt)" mit insgesamt 2,4 ha (netto) anschließen (Zweckverbandsanteil der Stadt Aalen: 1,2 ha). Aufgrund des Eingriffs in einen Landschaftsraum mit vielfältigen Funktionen werden wirksame Maßnahmen zum Ausgleich und zur Randeingrünung sowie Durchgrünung dieses gewerblichen Neubaugebietes er-forderlich. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Dauerwang hat am 27.01.1997 den Entwurf des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Dauerwang II" (Plan-Nr. 08-01/4) vom 23.12.1996 ge-billigt; ab 24.02.1997 erfolgte die öffentliche Auslegung. Die in diesem Zusammenhang vom Regie-rungspräsidium Stuttgart geforderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Sicherung einer Grünzäsur wurde am 12.02.1997 vom Regierungsvizepräsident Dr. Rapp unterzeichnet; der Vertrag ist damit rechtsverbindlich abgeschlossen. Darin verpflichten sich die Stadt Aalen und die Gemeinde Essingen, den Bereich zwischen der jetzi-gen Zufahrt zum Hollandgärtner bzw. der westlichen Grenze dieses Betriebsgeländes und dem im Jahr 1983 genehmigten Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbegebiet Stockert als Grünzäsur zu belassen (s.a. Erläuterungen zur Gemeinde Essingen). Im Bereich Viehweide, südlich von Hammerstadt, ist ein größeres Gartenhausgebiet (SE-G) bereits bebauungsplanmäßig festgesetzt, in dem noch ca. 4 ha für eine Freizeitnutzung zur Verfügung ste-hen. In Zusammenhang mit dem Thermal-Mineralbad und Hotel an der oberen Osterbucher Steige sowie aufgrund der landschaftlichen Situation (Naherholungsgebiet) wird im Anschluss an das bestehen-de Sondergebiet ein neuer Klinikstandort (SO-K) mit ca. 1,3 ha ausgewiesen, um den Bau von ge-sundheitsorientierten Einrichtungen zu ermöglichen. Die Zunahme der Bevölkerung hat zur Folge, dass auch der Bedarf an öffentlicher Infrastruktur und Gemeinbedarfseinrichtungen steigt: dies erfordert die Ausweisung von Erweiterungsflächen für die Hofherrnschule mit neuer Turnhalle und einem Stadtteil- und Familienzentrum sowie von einem neuen Kindergartenstandort ( Wehrleshalde-Ost). Im Hinblick auf die beabsichtigte Siedlungsentwicklung im Bereich der Weststadt haben die Stadt-werke Aalen darauf hingewiesen, dass aufgrund des zu erwartenden größeren Strombedarfs ein zusätzliches Umspannwerk für den neuen Lastschwerpunkt Weststadt notwendig werden wird. Eine Flächensicherung im Flächennutzungsplan konnte aber nicht erfolgen. Nachdem die Auffüllung der Erddeponie Mäderhof im Jahre 1996 im wesentlichen abgeschlossen war, wurde es aufgrund des Bedarfs an Ablagerungsvolumen für Erdaushub und Rest-Bauschutt, einschl. Recyclingeinrichtungen, erforderlich, einen neuen Standort zu suchen. Nach einer Umwelt-verträglichkeitsstudie hat sich der Bereich südwestlich von Hammerstadt, östlich der Hüttenhöfe, aufgrund der topographisch und erschließungstechnischen Voraussetzungen als geeignet heraus-kristallisiert. Die weitere Planung soll von der GOA fortgeführt werden. Im Flächennutzungsplan wird eine geplante "Deponie für Erdaushub und Bauschutt" mit ca. 19,8 ha nachrichtlich vermerkt; sie liegt im Bereich der Gemarkung Aalen (Flur Hammerstadt) und Dewangen (Flur Hüttenhöfe).

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Durch den Ausbau (Baubeginn: Oktober 1993) der B 29-neu (Westumgehung Aalen) mit neuem Er-schließungssystem für die Weststadt werden die Verkehrsverhältnisse neu geordnet. Drei neue An-schlusspunkte (südöstlich Hammerstadt, Rombacher Straße und Dauerwang) verbessern außerdem die Anbindung an das überörtliche Straßennetz. Dazu erforderlich ist der Bau einer neuen Quer-spange von der K 3326 südöstlich von Hammerstadt nach Osten zur B 29-neu; hierdurch soll vor allem die Ortsmitte von Unterrombach vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Um die Verkehrsbeziehung nach Westen (Richtung Remstal) zu berücksichtigen, wird eine neue Ver-bindungsstraße von der Schulze-Delitzsch-Straße, über die Nägeleshofstraße und entlang der Bahn-linie, bis zur zukünftigen Anschlussstelle Dauerwang (B 29) vorgesehen. Der Stadtbezirk Aalen-Weststadt liegt im Südosten des Wellands, das einen noch recht einheitli-chen Landschaftsraum bildet; aufgrund seiner Bedeutung für Natur und Landschaft soll das "Wel-land" zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden. Das Vorverfahren für die Unterschutzstellung wurde im Juli 1994 vom Landratsamt Ostalbkreis wieder aufgegriffen; anschließend erfolgte zusam-men mit der Stadtverwaltung Aalen und den anderen betroffenen Gemeinden die Abstimmung der Abgrenzung des geplanten Landschaftsschutzgebietes. Die Berücksichtigung der charakteristischen topographischen Verhältnisse, die Bedeutung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie die Erhaltung des Landschaftsbildes müssen daher bei der weiteren Besiedlung Vorrang haben. Um diese großen, zusammenhängenden Außenbereichsflä-chen, die auch für Naherholungszwecke und als ökologische Ausgleichsflächen größte Bedeutung besitzen, zu erhalten, werden neue Bauflächen im wesentlichen nur in Anlehnung an bestehende größere Siedlungsbereiche mit einer tragfähigen Infrastrukturausstattung ausgewiesen. Besondere Beachtung finden stadträumlich gliedernde Grünzäsuren (Rombachtal, Sauerbachtal, Heuchelbach-tal - einschließlich Verbindung mit den zahlreichen Seitentälern) zwischen Siedlungsbereichen; die Freihaltung der Tallagen entlang der Bachläufe und die Sicherung von Frischluftentstehungsflä-chen/-schneisen sind im verdichtet bebauten und immissionsmäßig höher belasteten Kernbereich unverzichtbar. Spielplätze sind wichtige Wohnfolgeeinrichtungen und ergänzen das innerörtliche Freiraumangebot; aufgrund des Fehlbedarfs an geeigneten Grünflächen im Siedlungsbereich werden folgende weite-ren Standorte ausgewiesen: Südl. Sauerbachstraße, Talweg-West, Wehrleshalde-Ost, Wellandstra-ße-Ost, Hermelinstraße-West, nördl. Hahnenbergstraße. Zusätzlich werden Erweiterungen von Sportanlagen vorgesehen südlich der Rombachhalle, einschließlich Vergrößerung des Freibadge-ländes, sowie östlich des Bohnensträßles. Die steigende Bevölkerungszahl bedingt die Erweiterung des Friedhofs an der Hofherrnstraße um ca. 3,0 ha. Zur funktionellen Ergänzung des neuen "Heil-badbereiches" und zur landschaftlichen Einbindung werden östlich und westlich der "Limesther-men" Grünflächen mit ca. 4,4 ha als geplante Parkanlagen ausgewiesen. Für die Hochwasserschutzplanung im Einzugsgebiet der Aal hat der Wirtschaftsausschuss der Stadt Aalen im November 1993 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt seit Herbst 1995 vor. Das Abflussvermögen der Aal entspricht in der Kernstadt Aalen nur etwa einem 10-jährlichen Hoch-wasser. Für die erforderliche 50-100 jährliche Hochwassersicherheit wird daher im Bereich Dürrwie-sen, südlich der Gartenstraße, ein Hochwasserrückhaltebecken mit rund 120.000 m³ Speichervolu-men vorgeschlagen. Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren wurde 1999 eingeleitet. Sofern das erforderliche Rückhaltevolumen am Standort Dürrwiesen nicht vollständig geschaffen werden kann, soll zusätzlich der Standort am Sofienhof aktiviert werden. Beide Planungen werden als "Hochwasserrückhaltebecken" im Flächennutzungsplan nachrichtlich vermerkt.

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Tab. 50: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Weststadt

Planungen

Bebauungsplan vorhanden

Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Wohnbauflächen Steinertgasse-Nord 5,2 Sauerbachstr.-West 0,9

Wehrleshalde 7,5 Hahnenbergstr.-Nord 1,3

14,9

Gemischte Bauflächen Hammerstadt-NW 1,2 Hammerstadt-Ost 0,4 Wellandstr.-Ost 0,8

2,4

Gewerbliche Bauflächen Froschkrägel 3,1 Mantelhof 1,6 Dauerwang I 5,3 (ZV-Anteil) Dauerwang II 3,5 (ZV-Anteil)

13,5

Sonderbauflächen Viehweide (SE-G) 4,0 Geißwiesen (SO-V) 1,2 (ZV-Anteil)

Osterbucher Steige 1,3 (SO-K)

6,5

Gemeinbedarfsflächen Talweg: Erw. Schule 0,3 Sporthalle/ Stadtteilzentrum 0,5

Wehrleshalde 0,3 Kindergarten

1,1

Ver-/Entsorgungsflächen Hammerstadt-SW 4,4 Deponie

4,4

Grünflächen Biberweg-Ost: Sportplatz 1,0 Erw. Freibad 0,7 Wellandstr.-Ost 0,2 Spielplatz

Osterbucher Steige 4,4 Parkanlage Sauerbach 0,6 Spielplatz Bohnensträßle-Ost 3,4 Erw. Sportgelände Hofherrnstraße-West 3,0 Erw. Friedhof

Talweg-West 0,3 Spielplatz Wehrleshalde-Ost 0,3 Spielplatz Hermelinstr.-West 0,1 Spielplatz

14,0

Angaben in ha

Def.: SO-K Sondergebiet (Klinik)

SO-V Sondergebiet (Verbrauchermarkt/Fachmarkt)

SE-G Gartenhausgebiet

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Tab. 51: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Weststadt Wohnbevölkerung (01.01.1995) 9.046 Ew

8% - Auflockerung (1995-2010) - 724 EwNeue Bevölkerung aus FNP-Gebieten + 1.095 EwBaulückenschließungen/Nachverdichtungen (geschätzt) + 400 Ew

Zieljahr 2010: 9.817 Ew

Neubaugebiete im Flächennutzungsplan:

Plangebiete Größe Wohndichte Bevölkerung-Brutto-

(ha) (Ew/ha) (Ew)

Wohnbauflächen (W):

Steinertgasse-Nord 5,2 75 390Wehrleshalde 7,5 55 410Hahnenbergstraße-Nord 1,3 45 60Sauerbachstraße-West 0,9 100 90

Gemischte Bauflächen (M):

Hammerstadt-NW 1,2 35 40Hammerstadt-Ost 0,4 40 15Wellandstraße-Ost 0,8 110 90

Summe 17,3 1.095

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Tab. 52: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Weststadt Nr. Bereich Festsetzung nach

Bebauungsplan Darstellung im Flächennutzungsplan

Begründung für neue städtebauliche Ziele

I Thermalbad NO Parkanlage Sondergebiet Vorhandener Parkplatz Neue Klinik

II Hofherrnstraße 1 – 35 Weilerstraße 15, 17, 19, 18, 20, 23, 26-36 Im Unterfeld 2 Remsweg 1 Bohnensträßle 1

Allgem. Wohngebiet Allgem. Wohngebiet Allgem. Wohngebiet Allgem. Wohngebiet Allgem. Wohngebiet

Gemischte Baufläche Gemischte Baufläche Gemischte Baufläche Gemischte Baufläche Gemischte Baufläche

Zentraler Versorgungsbe-reich von / für Hofherrn-weiler mit zukünftig ver-stärkter Nutzungsmi-schung

III Nördl. Schradenbergstraße Allgem. Wohngebiet Straßenplanung: Verlän-gerung der Weilerstraße

Fläche für die Landwirt-schaft

Straßenplanung aufgege-ben

IV Nördl. Stadtgärtnerei Straßenplanung: Verlän-gerung der Schulze-Delitzsch-Straße

Grünfläche entlang Gewässer

Straßenplanung aufgegeben

V Wellandstraße 48 Albatrosweg 24

Mischgebiet Wohnbaufläche Landwirtschaftlicher Be-trieb aufgegeben. Klarere Trennung W / M.

VI Südl. Hasenweg Grünfläche Wohnbaufläche Baulückenschließung städtebaulich erwünscht

VII Östl. Milanweg Grünfläche (Rasenspielfeld)

Spielplatz/Bolzplatz tatsächliche Nutzung

VIII Nordöstl. Mantelhof Gewerbegebiet Fläche für die Landwirt-schaft

Berücksichtigung von grünordnerischen und ökologischen Belangen

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

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Abb. 19: Flächennutzungsplan für Aalen-Weststadt (M. 1:15.000)

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6.13 Stadtbezirk Aalen-Waldhausen

Der Stadtbezirk Aalen-Waldhausen liegt im Osten der Flächenstadt Aalen auf der Hochfläche des Härtsfeldes; er hat eine Gemarkungsfläche von ca. 2430 ha und eine Wohnbevölkerung von ca. 2.400 Ew. Zu Waldhausen gehören die Teilorte Arlesberg, Bernlohe, Beuren, Bastelburg, Geiselwang und Simmisweiler. Die bestehende Siedlungsfläche beträgt insgesamt ca. 147 ha (lt. Flächenerhe-bung 2001). Im gesamtstädtischen Konzept wird die Funktion des Stadtbezirks Waldhausen sowohl durch die -im Kernort zu stärkende- Wohnnutzung als auch durch die zu sichernde landwirtschaftliche Nut-zung bestimmt. Für den Eigenbedarf von Waldhausen (Auslagerungen und Erweiterungen) soll in Zukunft eine Entwicklung von gewerblichen Nutzungen ermöglicht werden; dabei müssen Ein-schränkungen aufgrund der Lage in einem ausgedehnten Wasserschutzgebiet beachtet werden. Die kompakte Siedlungsstruktur von Waldhausen selbst (als ehemaliges Straßendorf mit Hofstellen entlang der heutigen Deutschordenstraße) wird geprägt durch gemischte Nutzungen entlang der Ortsdurchfahrt (Deutschordenstraße) der L 1080, an die sich seitlich ausgedehnte Wohngebiete anschließen: im Norden das "Heidfeld" und im Süden das "Grießfeld". Im Osten von Waldhausen, zwischen dem Krummen Tal und der Autobahn, hat sich an der Geiß-bergstraße ein Ansatz gewerblicher Nutzungen gebildet. Die anderen Ortsteile liegen in einigem Abstand ringförmig um den Kernort und sind überwiegend noch von landwirtschaftlicher Nutzung und dörflicher Baustruktur geprägt. In Brastelburg vollzieht sich z.Z. durch die zunehmende Wohn-bebauung ein Strukturwandel. Das klare Gliederungsschema von Waldhausen bildet die Grundlage für die weitere Siedlungsent-wicklung und Funktionsverteilung: die mittig gelegene Deutschordenstraße soll in ihrer Versor-gungsfunktion gestärkt und umgestaltet werden, so dass vielfältigere Einkaufsmöglichkeiten ge-schaffen und mehr Dienstleistungen angeboten werden können. Der Rückgang der landwirtschaftli-chen Betriebe begünstigt diese Umstrukturierung im Ortskern. Ebenso ist beabsichtigt, südwestlich der Kirche einen neuen "Dorfplatz" als zukünftige Ortsmitte mit ergänzender Bebauung anzulegen. Um die fußläufige Erreichbarkeit des Ortskerns zu verbessern, sind Ergänzungen im Wegenetz erfor-derlich. Die beabsichtigte Siedlungsentwicklung und Abgrenzung der Ortslagen ist auf das Flurbereini-gungsverfahren, das der Flurneuordnung und Sicherung landwirtschaftlicher Existenzen dient, ab-gestimmt. Als Bevölkerungs-Zielzahl ist von ca. 3.150 Ew auszugehen. Die Entwicklungsreserven für die weitere Wohnbebauung liegen im Südwesten von Waldhausen im Anschluss an den bestehenden Siedlungsrand: dort werden 13,3 ha neue Wohnbauflächen (Grieß-feld V/Schießmauer) und 2,2 ha neue Gemischte Bauflächen westlich der Marienburgstraße darge-stellt.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 240

In Brastelburg hat 1994 die Bebauung des Neubaugebietes im "Grundfeld" begonnen; ca. 1,7 ha sind noch bebaubar. Zwei größere innerörtliche Baulücken (am östlichen Ipfweg und an der westlichen Sebastianstraße) mit zusammen ca. 2,0 ha eignen sich in hervorragender Weise für eine angemessen verdichtete Wohnbebauung in der Ortsmitte. Auch die Bebauung der beiden Eckgrundstücke an der nördlichen Achalmstraße (bisher Grünflächen) würde zu einem geschlosseneren Ortsbild beitragen; die Stand-ortvorteile für eine bauliche Nutzung übertreffen dabei den Freizeitwert und die grünordnerische Funktion erheblich. In den dörflich geprägten Ortsteilen wird keine weitere bauliche Entwicklung angestrebt; der örtliche Eigenbedarf kann durch eine Bebauung von Baulücken erfolgen. Südöstlich des bestehenden Gewerbegebietes an der Beurener Straße wird zur Erweiterung das Ge-werbegebiet Geißberg mit 7,5 ha entlang der Autobahn ausgewiesen. Aufgrund der freien Lage kann nur eine kleingliedrige Baustruktur (kleinere Gewerbebetriebe und Handwerker) für den örtlichen Bedarf realisiert werden; dabei wird eine wirkungsvolle Ein- und Durchgrünung zur landschaftlichen Einbindung erforderlich. Lagerkapazitäten, ohne entsprechende Arbeitsplätze, sollen nicht geschaf-fen werden. An wohnergänzenden Gemeinbedarfseinrichtungen werden im Hinblick auf eine langfristige Stand-ortsicherung vorgesehen Erweiterungsflächen bei der Schule (1,3 ha) sowie ein Standort für Kinder-garten/kirchliche Einrichtungen (0,7 ha) an der westlichen Albstraße; erforderliche Stellplätze und grünordnerische Belange werden berücksichtigt. Aufgrund der örtlichen Bedeutung der Kapellen in den Ortsteilen für die Dorfgemeinschaft sollten diese Bauwerke auch unter ortsbildprägender - stadtgestalterischer Sicht den nötigen Freiraum und eine angemessene grünordnerische Einbindung erfahren; die entsprechende Flächenausweisung als Gemeinbedarfsflächen unterstützt diese Funktionen (Orts-Mittelpunkt, Treffpunkt). Neben der Erhaltung großflächiger, zusammenhängender land- und forstwirtschaftlicher Flächen soll der Erholungs- und Freizeitwert des Härtsfeldes gesichert werden. Weitere Grünflächen - Festplatz und Parkplatz (1,1 ha) östlich der Schule und neue Spielplätze (südlich Sebastianstraße, östlich Klosterstraße, nördlich Ipfweg, südwestlich Achalmstraße, südlich und westlich Schießmauer, west-lich Marienburgstraße) - ergänzen das innerörtliche Freiraumangebot. In der Zwischenzone zwischen dem Eichwald und dem zukünftigen Siedlungsrand soll der Grünraum erhalten und zukünftig differenziert genutzt werden: im südlichen Bereich wird eine geplante Dauer-kleingartenanlage mit ca. 2,2 ha ausgewiesen, im mittleren Bereich eine Parkanlage mit ca. 1,2 ha und südlich des Hohenberger Weges ein Spielplatzbereich mit ca. 0,4 ha. Aufgrund der unbefriedigenden Nachbarschaft vom Reitgelände zur Kirche und zum Friedhof sowie der räumlichen Enge wird am Rande des Krummen Tals ein neuer Standort für eine Reitanlage (Reit-halle, Turnierplatz usw.) mit 2,4 ha als geplante Grünfläche dargestellt. Eine Erweiterung des Friedhofs um 0,9 ha nach Norden wird im Hinblick auf die zukünftige Bevölke-rungsentwicklung erforderlich und wird planerisch berücksichtigt.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

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Ca. 300 m südlich des Wohngebietsrandes "Grießfeld V" beginnt das ausgedehnte Steinbruchge-lände (einschließlich Schotterwerk) der Firma Traub im Bereich Gäßlesäcker/Unterer Stumpf. Der Abbau von Kalkstein erfolgt z.Z. im westlichen Teil des Steinbruchgeländes; im Süden befindet sich eine größere Abraumhalde. Im nördlichen Abschnitt ist die Verfüllung nahezu abgeschlossen. Das Steinbruchgelände wird in Abstimmung mit dem Flurbereinigungsverfahren als "Fläche für die Gewinnung von Bodenschätzen (Kalkstein)" dargestellt. Dabei wird unterstellt, dass eine unverzüg-liche weitere landschaftsgerechte Auffüllung und Rekultivierung erfolgt, damit diese Flächen wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden können. Betrieb und Erweiterungen des Steinbruchs dürfen sich nicht nachteilig auf die geplante Wohnbe-bauung im Südwesten von Waldhausen auswirken, die für eine geordnete städtebauliche Entwick-lung unverzichtbar ist. Im Zusammenhang mit dem Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung der geplanten Erweiterung des Steinbruchs wurde in einer gutachterlichen Untersuchung vom 03.09.1993 und 17.01.1994 nachgewiesen, dass eine Beeinträchtigung der Gebäude und Menschen im neuen Wohn-gebiet "Grießfeld V" ausgeschlossen ist. Tab. 53: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Waldhausen Planungen Bebauungsplan

vorhanden Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Wohnbauflächen Brastelburg 1,3 Ipfweg-Ost 0,9 Grießfeld V/2.Abschn. 5,4

Sebastianstr.-West 1,1 Grießfeld V/1. Abschn. 0,6 Simmisw. Str.-Nord 2,8

Schießmauer 7,3 19,4

Gemischte Bauflächen Brastelburg 0,4 Waldhausen-West 2,2 2,6 Gewerbegebiete Geißberg 7,5 7,5 Sonderbauflächen - Gemeinbedarfsflächen Hochmeisterstr. 1,3

Schulerweiterung Albstr.-West: Gemeindezentr. 0,4 Kindergarten 0,3

2,0

Ver-/Entsorgungsflächen - Grünflächen Grießfeld V/2.Abschnitt 0,2

Spielplatz Südl.Sebastianstr. 0,1

Spielplatz Nördl. Ipfweg: Parkanlage 0,2 Spielplatz 0,1 Östl.Schule 1,1 Festplatz Geißberg 2,4 Reitanlage Heidfeld 0,9 Erw.Friedhof Albstr.-West 0,5 Grünfläche Eichwaldäcker: Dauerkleingarten- anlage 2,2 Parkanlage 1,2 Spielplatz 0,4 Waldhausen-West 0,1 Spielplatz

9,4

Angaben in ha

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Tab. 54: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Waldhausen

Wohnbevölkerung (01.01.1995) 2.282 Ew

8%-Auflockerung (1995 - 2010) - 183 EwNeue Bevölkerung aus FNP-Gebieten + 955 EvBaulückenschließung/Nachverdichtungen (geschätzt) + 80 Ew

Zieljahr 2010: 3.134 Ew

Neubaugebiete im Flächennutzungsplan

Plangebiete Größe(ha)

Wohndichte- Brutto -(Ew/ha)

Bevölkerung(Ew)

Wohnbauflächen (W):

Brastelburg 1,3 35 45Ipfweg-Ost 0,9 50 45Sebastianstraße-West 1,1 40 45Grießfeld V / 2. Abschnitt 5,4 45 245Grießfeld V / 1. Abschnitt 0,6 45 30Schießmauer 7,3 45 330Simmisweiler Straße-Nord 2,8 40 110

Gemischte Bauflächen (M):

Brastelburg 0,4 35 15Waldhausen-West 2,2 40 90

Summe 22 955

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Tab. 55: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Waldhausen Nr. Bereich Festsetzung nach

Bebauungsplan Darstellung im Flächennutzungsplan

Begründung für neue städtebauliche Ziele

I Nikolausstr. 2 Allgem. Wohngebiet Gemischte Baufläche Mischnutzung im Bereich der neuen Ortsmitte

II Deutschordenstr. 12+16 Allgem. Wohngebiet Gemeinbedarfsfläche (kirchl.Einrichtungen)

Tatsächl. Nutzung (Pfarrhaus und Kindergar-ten)

III Südl. Deutschordenstr. / westl. und östl. Achalmstr.

Grünflächen Gemischte Baufläche Schließung der Baulücken in zentraler Lage

IV Deutschordenstr.19 (Flst.85)

Allgem. Wohngebiet/ Dorfgebiet

Gemeinbedarfsfläche (Rathaus)

Tatsächl. Nutzung

V Südl. Deutschordenstr. 13-17

Allgem.Wohngebiet/ Dorfgebiet

Grünfläche Sicherung von Grün- und Freiflächen am richtigen Standort

VI Ipfweg/Härtsfeldstraße Verkehrsfläche Nur Verbindungsweg zur Deutschordenstr.

Reduzierter Erschließungs-aufwand, Verkehrsberuhi-gung

VII Härtsfeldstr.29/ Albstr. 119 Mischgebiet Wohnbaufläche Tatsächl.Nutzung/ klare Gliederung der Nutzungsart Wohnen

VIII Albstraße-West Allgem.Wohngebiet Gemeinbedarf (Kindergarten)

Standortsicherung für öf-fentliche Einrichtung (Bebauungsplan 22-02/4)

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Abb. 20: Flächennutzungsplan für Aalen-Waldhausen (M. 1:15.000)

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6.14 Stadtbezirk Aalen-Ebnat

Der Stadtbezirk Aalen-Ebnat liegt im Südosten der Flächenstadt Aalen auf der Hochfläche des Härts-feldes; er hat eine Gemarkungsfläche von ca. 2.110 ha und eine Wohnbevölkerung von ca. 3.150 Ew. Zu Ebnat gehören die Teilorte Affalterwang und Niesitz. Die bestehende Siedlungsfläche beträgt insgesamt ca. 183 ha (lt. Flächenerhebung 2001). Die Siedlungsstruktur von Ebnat (ca. 620 m ü.N.N.) selbst ist durch eine kompakte Form gekenn-zeichnet; die unterschiedlichen Nutzungsbereiche weisen eine klare Ordnung auf: um den alten Ortskern -im wesentlichen entlang der Ebnater Hauptstraße- mit ländlichem Erscheinungsbild und ausgeprägter Mischnutzung haben sich ringförmig mehrere Wohngebiete entwickelt. Am östlichen Rand des Ortskerns sind Gemeinbedarfseinrichtungen sowie Sport- und Freizeitanlagen zusammen-gefasst worden. Östlich der Thurn-und-Taxis-Straße /Niesitzer Straße liegen ausgedehnte Gewerbe-flächen, z.T. mit großformatigen Industrieanlagen. Große, zusammenhängende landwirtschaftliche Nutzflächen umgeben die Siedlungsbereiche. Affal-terwang und Niesitz sind überwiegend dörflich strukturiert. Im gesamtstädtischen Konzept erfüllt Ebnat mehrere Funktionen: die ausgeprägte Wohnnutzung soll weiter gestärkt und ausgebaut, sowie die landwirtschaftliche Nutzung gesichert werden. Zugleich soll die gewerbliche Nutzung überproportional entwickelt werden auch unter regionalplanerischen Erfordernissen. Den im wesentlichen günstigen topographischen und auch landschaftlichen Ver-hältnissen sowie Erschließungsvorteilen stehen jedoch die Einschränkungen aufgrund der Lage in einem ausgedehnten Wasserschutzgebiet von überörtlicher Bedeutung, mit den damit verbundenen Problemen der Oberflächenwasserableitung, gegenüber. Aufgrund von Standortvorteilen und der guten Infrastrukturausstattung ist Ebnat trotzdem als ein "Ort mit verstärkter Siedlungsentwicklung" einzustufen; dabei wird berücksichtigt, dass Ebnat aufgrund der Nähe und räumlichen Zuordnung eine Ergänzungsfunktion für Unterkochen zu erfüllen hat. Neben dem erheblichen Baulücken- und Nachverdichtungspotential im Ortskern von Ebnat liegen die Flächenreserven für weitere Wohnbe-bauung im Nordwesten und Südwesten. Als Bevölkerungs-Zielzahl ist von ca. 4.000 Ew. auszuge-hen. Die beabsichtigte Siedlungsentwicklung ist auf das Flurbereinigungsverfahren, das der Flurneuord-nung und Sicherung landwirtschaftlicher Existenzen dient, abgestimmt. Die innerörtlichen unbebauten Bereiche Herbstgartenweg (2,0 ha) und östlich der Münzstraße (1,2 ha) -Bereiche um den ehemaligen Härtsfeldbahn-Bahnhof- sollen durch eine verdichtete Wohnbe-bauung geschlossen werden; hier befinden sich zwei Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren ("Misch- und Wohngebiet auf dem Gelände des ehemaligen Härtsfeldbahnhofs"/"Wohngebiet süd-lich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofs").

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Der Abrundung des Siedlungsbereichs im Nordwesten von Ebnat dient das neue Wohngebiet Be-ckenwiesen (4,7 ha Restansatz). Durch die Ausweisung neuer Wohnbauflächen in den Krautgärten sowie am Hölläcker, nördlich der Unterkochener Straße, mit zusammen 7,3 ha soll die vorhandene Wohnsiedlung am Hohenberger Weg ergänzt und abgerundet werden. Im Bereich Auchtwiesen III wird im südwestlichen Anschluss an das Neubaugebiet eine Wohnge-bietserweiterung mit 4,0 ha vorgesehen; dabei wird der durchgehende Grünstreifen zwischen Wald und Siedlungsrand erhalten. Durch beide Neubauflächen, im Nordwesten und im Südwesten von Ebnat, wird zukünftig abschlie-ßend der neue Ortsrand bestimmt; aufgrund der landschaftlichen Situation und einsehbaren Lage wird eine sorgfältige Gestaltung des Siedlungsrandes sowie eine gute landschaftliche Einbindung erforderlich. Die geplanten und bereits festgesetzten Gemischten Bauflächen im Krautgartenfeld (1,2 ha) und im Bühl (0,3 ha) sollen wohnergänzenden Nutzungen im Dienstleistungssektor/Handwerkerbereich dienen und stellen Übergangsbereiche zu gewerblichen Nutzungsarten dar. Hier soll primär der Be-darf für örtliche Kleinbetriebe gedeckt werden. Um einem ortsansässigen Gewerbebetrieb (Metallverarbeitung) Erweiterungsmöglichkeiten zu bie-ten, wird im Südosten von Niesitz eine geplante Gemischte Baufläche mit 0,19 ha neu dargestellt. Im Hinblick auf geltend gemachten Eigenbedarf soll am südlichen Ortsrand von Niesitz eine bauli-che Abrundung erfolgen; diesem Ziel dient die Darstellung einer neuen Gemischten Baufläche mit 0,4 ha (Niesitz-Süd), die zur Ortsrandeingrünung von einer -neu anzulegenden- Streuobstwiese um-geben ist. Um die überwiegend verkehrlichen und raumstrukturellen Standortvorteile für eine Gewerbeneuan-siedlung sowie zur Betriebsverlagerung oder -erweiterung bestehender Betriebe zu nutzen, werden im Nordosten von Ebnat, nahe der Autobahnanschlussstelle, zwei neue Gewerbegebiete ausgewie-sen, die abschnittsweise und bedarfsorientiert realisiert werden können: Nördlich der Jurastraße (17,8 ha) und an der Schindgasse (4,1 ha). Beide Gebiete sollen den Charakter eines qualitätsvollen Gewerbeparks erhalten und bedürfen einer intensiven landschaftlichen Einbindung. Durch die direk-te Anbindung an das klassifizierte Straßennetz sowie die Neugestaltung der Ortseingänge wird die Erschließungssituation erheblich aufgewertet. In den bestehenden Gewerbegebieten östlich und westlich der Niesitzer Straße können noch ca. 2,8 ha bebaut werden. Im Gewann Karrenhau liegt ein größeres festgesetztes Gartenhausgebiet (13,3 ha), das bisher nur z.T. genutzt bzw. bebaut ist; ca. 10 ha werden noch in Ansatz gebracht (SE-G). Aufgrund der abzusehenden Bevölkerungsentwicklung wird im Bereich Beckenwiesen ein neuer Kindergartenstandort (0,3 ha), zusätzlich ein Spielplatz (0,1 ha), ausgewiesen. Ebenso ist die Erwei-terung des Friedhofs um 0,6 ha erforderlich. Im Anschluss an den neuen Kindergarten an der Ober-kochener Straße wird zur Verbesserung der Infrastruktur eine Gemeinbedarfsfläche (0,3 ha) für kirchliche (oder soziale) Einrichtungen ausgewiesen.

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Die geplante Nordumgehung Ebnat -als Teil des Autobahnzubringers vom Kochertal zur Autobahn-anschlussstelle- stellt eine notwendige Netzergänzung dar, wodurch die Ortsdurchfahrt von Ebnat verkehrlich entlastet werden soll. Diese Straßenplanung ist im Bundesverkehrswegeplan im "vor-dringlichen Bedarf (1994-2012)" eingestuft. Für die Nordumgehung Ebnat ist die Linienführung nach § 16 Fernstraßengesetz mit Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr, vom 04.10.1983 und des Bundesministeriums für Verkehr vom 19.09.1983 als B 29a erfolgt. Grundlage für die Linienbestimmung war ein Vorentwurf des Straßenbauamts Ellwangen. Dieser Vorentwurf für die Nordumfahrung Ebnat ist auch Grundlage für die Flächenzuweisung für diese Straße im Zweck-flurbereinigungsverfahren für den Bau der A 7. Um zukünftig unnötigen Durchgangsverkehr aus der Unterkochener Straße/Jurastraße fernzuhalten und um zu einer Neugestaltung des wichtigen Ortseingangs aus Richtung Aalen/Unterkochen zu gelangen, wird ein neuer Anschluss (Ebnat-NW) an die Umgehungsstraße vorgesehen. Die Erddeponie im ehemaligen Steinbruch nordöstlich von Ebnat diente bis 1996 der Ablagerung von Erdaushub; nach der Rekultivierung soll wieder eine landwirtschaftliche Nutzung bzw. eine Re-naturierung für Naturschutzzwecke erfolgen. Westlich von Affalterwang liegt im Gewann "Gäßlesäcker" der ausgedehnte Bereich des Steinbruchs der Firma Traub. Das derzeitige Betriebsgelände, einschließlich genehmigtem Abbaubereich, hat eine Größe von ca. 5,0 ha; es wird als "Fläche für die Gewinnung von Bodenschätzen (Kalkstein)" dargestellt. In Abstimmung mit dem Flurbereinigungsverfahren und der beabsichtigten städtebauli-chen Entwicklung in Waldhausen liegen die zukünftigen Abbaubereiche südlich des heutigen Stein-bruchs; hier stehen ca. 8,3 ha für einen Kalksteinabbau zur Verfügung. Ziel der Rekultivierungsarbei-ten ist die Wiederherstellung der ursprünglichen topographischen Verhältnisse und eine landwirt-schaftliche Nutzung; vorhandene Abraumhalden und sonstige landschaftstuntypische Auffüllungen sind zu beseitigen. Betrieb und Erweiterungen des Steinbruchs dürfen sich nicht nachteilig auf die geplante Wohnbe-bauung im Norden von Ebnat auswirken, die für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unver-zichtbar ist. Zum Schutz des Grundwassers und zur Sicherung der Grundwasserneubildung sind hohe Aufwen-dungen bei der Beseitigung der Abwässer und Oberflächenwässer zu erwarten - und zwar sowohl im bestehenden Siedlungsbereich als auch bei Ausweitung der Baugebiete auf den Karstflächen des Härtsfeldes, wo außerdem natürliche Vorfluter fehlen. Im Zuge der Regenwasserbehandlung in Ebnat wird ein Retentions-Bodenfilter (RBF) am Standort östlich der Kläranlage, westlich von Niesitz, erforderlich. Mit dem Bau wurde im April 1999 begon-nen. Zur Pufferung der anfallenden Regenwassermengen aus dem Neubaugebiet nördlich der Jurastraße mit überwiegend gewerblicher Nutzung wird wegen fehlender Entlastungsmöglichkeit ein Regen-rückhaltebecken (RRB) erforderlich; als Standort wird der Bereich am Krautgartenweg vorgesehen. Zur Aufnahme und Speicherung des Oberflächenwassers von der zukünftigen Umgehungsstraße wird im Bereich Stumpf ein Regenrückhaltebecken (RRB) erforderlich.

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Teil des Grün- und Freiflächenkonzeptes für Ebnat ist die weitgehende Erhaltung und Umgestaltung des bestehenden durchgehenden Grünzuges entlang der ehemaligen Trasse der Härtsfeldbahn; er soll von der Ortsmitte nach Norden die Verbindung zur freien Landschaft herstellen und der Gliede-rung unterschiedlicher Nutzungen dienen. In diesem Grünzug (nördlicher Abschnitt) werden ver-schiedene Freizeitnutzungen (wie Spielplatz/Bolzplatz, Parkanlage, Kleingärten, neues Vereinsge-lände) zusammengefasst. Bei der Bebauung des ehemaligen Bahnhofsgeländes ist auf einen hohen Grünflächenanteil zu achten. Spielplätze sind wichtige Wohnfolgeeinrichtungen und ergänzen das innerörtliche Freiraumangebot; aufgrund des Fehlbedarfs an geeigneten Grünflächen werden folgende weitere Standorte ausgewie-sen: Hölläcker, nördlich Schulsportanlage, Herbstgartenweg-West, östlich der Oberkochener Straße. Unmittelbar nördlich der geplanten Wohnbebauung Krautgärten liegt derzeit das -angepachtete- Vereinsgelände des Ebnater Schättere Clubs (ESC). Für den Fall, dass eine Verträglichkeit beider Nutzungen auf Dauer nicht gewährleistet werden kann, ist vorsorglich ein Ersatzgelände (Grünfläche mit ca. 0,6 ha) "Vereinsgelände (ESC)" ausgewiesen worden. Die Übergangszone zwischen zukünftiger Wohnbebauung im Nordwesten und geplanter Nord- Um-gehung dient teilweise als Grünbereich (Obstbaumwiesen, extensive landwirtschaftliche Nutzung, ggf. Lärmschutzwall) der landschaftlichen Einbindung am zukünftigen Ortsrand von Ebnat. Dieser Bereich soll als Reservefläche für spätere Freizeitnutzungen bzw. auch für weitere Wohnbebauung zur Verfügung stehen. Auch von Süden her soll sich zur städtebaulichen Gliederung ein Grünzug von der freien Landschaft möglichst weit in die Ortsmitte hineinziehen; dazu wird östlich der Oberkochener Straße eine Grün-fläche mit 2,4 ha (u.a. mit Spielplatz/Bolzplatz) ausgewiesen. Die vorhandenen bzw. zu reaktivie-renden kleineren Grünanlagen in der Ortslage sollen entsprechend vernetzt werden. Zur zukünftigen Bedarfsdeckung wird im Anschluss an die bestehende Dauerkleingartenanlage Be-ckenwiesäcker eine Erweiterungsfläche (ca. 0,8 ha) vorgesehen.

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Seite 251

Tab. 56: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Ebnat Planungen Bebauungsplan

vorhanden Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Wohnbauflächen Beckenwiesen 4,7 Herbstgartenweg 2,0 Östl. Münzstraße 1,2 Hölläcker 3,4 Krautgärten 3,9 Auchtwiesen III 4,0

19,2

Gemischte Bauflächen Bühl 0,3Krautgartenfeld 1,2

Niesitz-Südost 0,2 Niesitz-Süd 0,4

2,1

Gewerbegebiete Bühl 0,9Niesitzer Straße-Ost 1,9Jurastraße-Nord 17,8

Schindgasse 4,1 24,7

Sonderbauflächen Karrenhau (SE-G) 10,0 10,0 Gemeinbedarfsflächen Beckenwiesen 0,3

Kindergarten Schindgasse 0,4 Feuerwehr

Oberkochener Straße 0,3 Kirchl. Einrichtung

1,0

Ver-/Entsorgungsflächen Stumpf (RRB) 1,1 Niesitz-West (RBF) 2,4 Krautgartenweg(RRB) 0,1

3,6

Grünflächen Beckenwiesen 0,1 Spielplatz Krautgartenweg 0,6 Spielplatz Krautgartenfeld: Parkanlage 2,7 Vereinsgelände (ESC) 0,6

Beckenwiesäcker 0,8 Erw. Dauerkleing.

Sportplatzweg 0,1 Spielplatz Bürgerstraße 0,3 Parkanlage/Hülbe Herbstgartenweg: Parkanlage 0,2 Spielplatz 0,3 Oberkochener Str. 2,4 Grünfläche/Spielplatz Elchinger Straße 0,6 Erw.Friedhof

8,7

Angaben in ha

Def.: SE-G Gartenhausgebiet

RRB Regenrückhaltebecken

RBF Retentionsbodenfilter

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Tab. 57: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Ebnat Wohnbevölkerung (01.01.1995) 3.012 Ew

8% - Auflockerung (1995-2010) - 240 EwNeue Bevölkerung aus FNP-Gebieten + 940 EwBaulückenschließungen/Nachverdichtungen (geschätzt) + 300 Ew

Zieljahr 2010: 4.012 Ew

Neubaugebiete im Flächennutzungsplan:

Plangebiete Größe Wohndichte Bevölkerung-Brutto-

(ha) (Ew/ha) (Ew)

Wohnbauflächen (W):

Beckenwiesen 4,7 39 185Herbstgartenweg 2,0 45 90Östl. Münzstraße 1,2 60 70Hölläcker 3,4 45 155Krautgärten 3,9 45 175Auchtwiesen III 4,0 50 200

Gemischte Bauflächen (M):

Bühl 0,3 40 15Krautgartenfeld 1,2 30 35Niesitz-Süd 0,4 30 15Niesitz-Südost 0,2 - -

Summe 21,3 940

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Tab. 58: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Ebnat Nr. Bereich Festsetzung nach

Bebauungsplan Darstellung im Flächennutzungsplan

Begründung für neue städtebauliche Ziele

I Westl. Friedhof (Flst. 1435)

Allgem. Wohngebiet Grünfläche "Friedhof" Erforderliche Erweiterung des Friedhofs

II Ebnater Hauptstraße 2, Flst. 1435 + 1435/2

Allgem. Wohngebiet Gemischte Baufläche Umstrukturierung entlang Ebnater Hauptstraße im innerörtlichen Versor-gungsbereich zu Mischnut-zungen/Nutzungsvielfalt

III Ebnater Hauptstraße 1, Flst.912/1, 912/2, 935/4, 917/1

Eingeschränktes Gewerbegebiet

Gemischte Baufläche Umstrukturierung entlang Ebnater Hauptstraße zu Mischnutzungen/ Nutzungsvielfalt

IV Südlich Jurastraße, westl. Turn-und-Taxis-Straße

Eingeschränktes Gewerbegebiet

Gemischte Baufläche Einheitliche Nutzungsstruk-tur entlang Jurastraße

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Abb. 21: Flächennutzungsplan für Aalen-Ebnat (M. 1:15.000)

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6.15 Stadtbezirk Aalen-Unterkochen

Der Stadtbezirk Aalen-Unterkochen liegt im Süden der Flächenstadt Aalen, wobei sich der Sied-lungsbereich in den Tallagen von Schwarzem und Weißem Kocher befindet; er hat eine Gemarkungs-fläche von ca. 2140 ha und eine Wohnbevölkerung von ca. 5.100 Ew. Zu Unterkochen gehören die Teilorte Glashütte und Neuziegelhütte. Die bestehende Siedlungsfläche beträgt insgesamt ca. 215 ha (lt. Flächenerhebung 2001). Die T-förmige Siedlungsstruktur von Unterkochen ist stark topographisch geprägt: während sich in den Talauen, entlang von Gewässern und Verkehrswegen, vor allem gewerbliche Nutzungen entwi-ckelt haben, sind die Wohngebiete die Hänge hinaufgewachsen. Unterkochens prägnante Lage am Durchbruch des Kochers durch den Albtrauf wird weiter bestimmt durch die umgebenden Berge mit Bewaldung der Kuppen. Unterkochen grenzt unmittelbar an die Kernstadt Aalen; die Aalener Innenstadt und die Ortsmitte von Unterkochen liegen nur ca. 3 km auseinander. Im gesamtstädtischen Konzept bildet Unterko-chen einen Siedlungsschwerpunkt: aufgrund der Nähe zur Kernstadt Aalen, der vorhandenen guten Infrastruktur sowie des breiten Arbeitsplatzangebotes soll Unterkochen weiterentwickelt werden; neben der Eigenentwicklung soll Unterkochen eine Ergänzungsfunktion für die Kernstadt Aalen wahrnehmen in den Bereichen Handel/Dienstleistungen, Gewerbe und Wohnen. Aufgrund der ge-wachsenen Siedlungsstruktur und der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung sind weitere Struktur-verbesserungen und vor allem Neuordnungsmaßnahmen im Bestand erforderlich. Die Bereitstellung zusätzlicher Bauflächen ist erforderlich, um Bevölkerung, Arbeitsplätze sowie öffentliche und priva-te Infrastruktureinrichtungen zu sichern. Die zukünftige Siedlungsentwicklung von Unterkochen ist aber aufgrund der topographischen und landschaftlichen Gegebenheiten stark eingeschränkt; die Immissionen von Verkehrswegen sowie von Gewerbe- und Industriebetrieben bilden weitere Beeinträchtigungen für die Wohnbauentwick-lung und Qualität des Wohnumfeldes. Damit ist eine "verstärkte Siedlungsentwicklung", d.h. die Bebauung größerer neuer Bauflächen, nicht realisierbar. Die Wohnbautätigkeit wird sich daher in Unterkochen konzentrieren müssen auf die Neuordnung des Ortskerns, die Schließung von geeigne-ten Baulücken sowie auf eine städtebaulich und landschaftlich vertretbare Abrundung des Sied-lungsbereichs. In diesem vorhandenen Wohnbaupotential können sich noch ca. 850 Ew niederlas-sen, so dass von einer Bevölkerungs-Zielzahl von ca. 6.000 Ew ausgegangen werden kann. Das Grün- und Freiflächenkonzept sieht für Unterkochen eine möglichst weitgehende Sicherung vorhandener, für die städtebauliche Gliederung und Gestaltung unverzichtbarer Bereiche vor, insbe-sondere entlang der Gewässer. Der Erhaltung wirkungsvoller Frischluftschneisen einschließlich ihrer Entstehungsflächen zur Gewährleistung eines verträglichen Stadtklimas kommt aufgrund der Talla-ge, der baulichen Dichte und der z.T. hohen Immissionsbelastung in Unterkochen eine erhebliche Bedeutung zu. Belange des Gewässerschutzes, der Renaturierung, der ökologischen Verbesserung sowie des Hochwasserschutzes bedürfen einer besonderen Beachtung.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 258

In mehreren Baugebieten mit rechtsverbindlichen Bebauungsplänen können noch ca. 5 ha für eine Wohnbebauung genutzt werden. Das Neubaugebiet Pfromäcker mit insgesamt 8,9 ha ist in Unterkochen die einzige größere, zusam-menhängende Erweiterungsfläche und für eine geordnete städtebauliche Entwicklung längerfristig unverzichtbar; es stellt eine bereits früher konzipierte Fortsetzung des bestehenden Wohngebietes Langäcker (Bebauungsplan, gen. 31.10.1952) dar; gleichzeitig soll der zukünftige nördliche Ortsrand von Unterkochen am Fuß des Heulenbergs und am Rand einer wichtigen Grünzäsur neu gestaltet und abgerundet werden. Das Planungsgebiet befindet sich aber im Einwirkungsbereich von nicht unerheblich emittierenden Betrieben, Anlagen und Verkehrswegen. Das Planungskonzept sieht in Anlehnung an den Entwurf zur 6. FNP-Änderung vom 11.01.1984 eine streifenweise Festsetzung der Baugebiete östlich der Aalener Straße (K 3332) sowie deren Gliede-rung vor. Östlich der Kreisstraße befindet sich im unteren flachen Hangbereich ein Gewerbegebiet in der baulichen Realisierung. Hangaufwärts schließen sich eine geplante Gemischte Baufläche mit ca. 3,6 ha und eine Wohnbaufläche mit ca. 5,3 ha an; diese Nutzungen können erst bei Vorliegen zuläs-siger Immissionswerte realisiert werden. Im Bereich Hungerbühl, südöstlich der Kutschenwegschule, wird eine neue Wohnbaufläche mit 1,9 ha neu ausgewiesen; die Planung erfolgt aufgrund der landschaftlichen Situation in reduzierter Grö-ße und betrifft nur noch die Muldenlage. Dieses Plangebiet liegt im Einwirkungsbereich der Landes-straße (L 1084) von Unterkochen nach Ebnat und ist nur bei unabweisbarem Bedarf zu realisieren. Nördlich des Heulenbergweges wird zur städtebaulichen Einbindung der Terrassenhäuser und zur Ausnutzung der vorhandenen Straße und des Südhangs eine abrundende Wohnbebauung vorgese-hen; die weitere Überplanung muss vorbehaltlich der Verträglichkeit zwischen Wohnnutzung und gewerblichen Immissionen aus der Talaue erfolgen. Die landschaftlichen Belange sind in besonde-rem Maße zu berücksichtigen. Für den Ortskern von Unterkochen wurde 1979 ein städtebauliches Gesamtkonzept erarbeitet als Grundlage für alle Maßnahmen zur Erneuerung und Entwicklung des Ortskerns. Die Sanierungsmaß-nahmen sind größtenteils abgeschlossen: der Ortskern ist erheblich aufgewertet worden. Dazu bei-getragen haben insbesondere die Verlagerung des Durchgangsverkehrs, die Verbesserung des Wohnumfeldes und der öffentlichen Räume, die Stärkung des Ortskerns als Versorgungszentrum und kommunikativer Mittelpunkt durch entsprechende Bebauung und Umgestaltungen, die Schaf-fung von neuem Wohnraum und die Errichtung von Neubauten in städtischen Bauformen. Aufgrund der begrenzten weiteren Entwicklungsmöglichkeiten am Siedlungsrand kommt dem Be-reich Eisenschmiede im Osten von Unterkochen zukünftig besondere Bedeutung zu für eine Innen-entwicklung und städtebaulichen Umstrukturierung: die Bereiche eines Gewerbebetriebes in Insel-lage und mit beengten Erschließungsverhältnissen sowie eine landwirtschaftliche Hofstelle bieten sich an für eine zukünftige hochwertige und städtische Wohnbebauung - in der Nähe von Schulzent-rum, Freizeitanlagen und Naherholungseinrichtungen; daher wird der gesamte Bereich als Wohn-baufläche dargestellt. Die unbebaute Fläche nördlich der Knöcklingstraße, zwischen Kocher und der Wohnbebauung ent-lang der Bahnlinie, ist aufgrund der zentralen Lage gut geeignet für eine zukünftige bauliche Misch-nutzung. Durch die Nähe zur Ortsmitte ist eine kompakte Wohnbebauung sowie die Ansiedlung von Dienstleistungsbetrieben zur städtebaulichen Nachverdichtung gerechtfertigt.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 259

In Unterkochen sind mehrere namhafte Industriebetriebe ansässig. In der Kochertalsohle werden -im Anschluss an zwei Großbetriebe- gewerbliche Erweiterungsflächen vorgesehen. Erhaltenswerte Grünbestände und erforderliche Freiflächen zur Gestaltung und Gliederung der "Gewerbezone Un-terkochen" sind zu berücksichtigen. Der Bereich Papierfabrik Palm in Neukochen, zwischen der Kernstadt Aalen und Unterkochen gele-gen, stellt städtebaulich ein nicht unerhebliches Spannungsfeld dar. Unterschiedliche Anlässe, Ver-änderungen und neue Entwicklungen haben sich 1999 abgezeichnet und bedürfen einer neuen kon-zeptionellen Überplanung. Insbesondere abzusehende sehr flächenintensive bauliche Erweiterun-gen (als notwendige Ersatzmaßnahmen für vorhandene Papiermaschinen mit zugehörigen Funkti-onsbereichen) im Bereich der Papierfabrik Palm müssen räumlich konkretisiert werden; die Rah-menbedingungen sind noch nicht hinreichend geklärt. Für das neue Gewerbegebiet östlich des Ko-chers wird ein Bebauungsplan-Verfahren erforderlich, ebenso wird ein wasserrechtliches Verfahren eingeleitet werden müssen. Nachdem in Hinblick auf die betrieblichen Interessen der Papierfabrik Palm (Offenhalten von ver-schiedenen Entwicklungsmöglichkeiten) und die öffentlichen Anforderungen (z.B. Umweltschutz, Hochwasserschutz, Gewässerrenaturierung, Landschaftspflege) kein Kompromiss gefunden werden konnte bezüglich einer Aktualisierung des FNP-Entwurfs (d.h. auch noch keine gerechte Abwägung erfolgen konnte) und auch eine Verzögerung des FNP-Verfahrens insgesamt als nicht vertretbar an-gesehen wurde, hat man sich auf folgende Lösung verständigt:

��Der Bereich der Papierfabrik Palm in Aalen-Neukochen wird gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan ausgenommen. Dieser Be-reich mit ca. 21,3 ha wird im Flächennutzungsplan als „Weißer Fleck“ (nur Kartengrundlage) dargestellt. Hier gelten weiterhin die Darstellungen des seit 1983 wirksamen Flächen-nutzungsplans.

�� Es wird eine zeitnahe Konfliktlösung angestrebt, um zu einem baldigen städtebaulichen Gesamtkonzept zu gelangen.

��Der Flächennutzungsplan wird zu gegebener Zeit an die Ergebnisse aus dem erforderlichen Bebauungsplan-Verfahren, einschließlich qualifizier-tem Grünordnungsplan, angepasst.

Im Anschluss an die Sporthalle an der Kocherburg-Realschule wird eine Abrundung der Gemeinbe-darfsfläche um 0,4 ha vorgesehen, um absehbare bauliche Erweiterungen im Sporthallenbereich zu ermöglichen. Unterkochen hat zwei Umgehungsstraßen: die B 19 und die bahnparallele Trasse (K 3332) zur Um-fahrung der Ortsmitte; damit wird die Ortslage selbst von quartierfremdem Durchgangsverkehr ent-lastet. Straßenplanungen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan (Verlegung der Aalener Straße westlich der Dorfmühle; Durchstich vom Bahnhof zur Waldhäuser Straße; Querspange südlich der Firma Wöhr zur Knöcklingstraße) werden beibehalten; bei ihrer weiteren Planung und ggf. Realisie-rung müssen städtebauliche Erforderlichkeit und Umweltverträglichkeit überprüft werden.

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Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren 47-01/3 (Bereich zwischen Aalener Straße und B 19) hat der Gemeinderat am 13.06.1996 die südliche Verlängerung der Kochertalstraße von der Sutorstraße bis zur Firma Wöhr gutgeheißen, um die Erschließung der gewerblichen Bau-grundstücke sicherzustellen; diese Straßenplanung wird in den Flächennutzungsplan wieder aufge-nommen. Nicht mehr vorgesehen ist ein neuer Autobahnzubringer sowie ein vierspuriger Ausbau der B 19. Insoweit wird die nach einem Linienfestlegungsverfahren gem. BFernStrG bestimmte Trasse (Varian-te 6f) nicht mehr nachrichtlich vermerkt. Realisierbar erscheint z.Z. zwischen B 19 und Autobahnan-schlussstelle Ebnat (A7) nur eine Verbesserung der bestehenden L 1084 (Ebnater Steige), wobei der Ausbaustandard im Rahmen eines verkehrstechnischen Entwurfs noch zu klären ist. Als Voraussetzung für die Verbesserung bzw. Ergänzung des Schienenverkehrs wird der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke Aalen-Heidenheim-Ulm sowie deren Elektrifizierung erforderlich; daher werden entsprechende Trassenverbreiterungen berücksichtigt. Das zweite Gleis muss östlich ange-lagert werden. Vorgesehen ist die Beseitigung der Bahnübergänge südlich und nördlich der Fa. Wöhr; Ersatzmaß-nahmen befinden sich in der Planung. Das Tal am oberen Weißen Kocher und am Häselbach stellt einen attraktiven Freiraum für Naherho-lung und Freizeit dar, der auch über Unterkochen hinaus von Bedeutung ist; dieser Bereich soll durch grünordnerische Maßnahmen und sonstige Freizeit-Nutzungen ergänzt werden (z.B. Spiel-platz/Bolzplatz im Hungerbühl; Spielplatz beim Festplatz; Minigolf; Erweiterung der Schulsportanla-ge, ggf. mit Parkplatz). Das markante bauliche Ensemble auf dem Kirchberg mit Wallfahrtskirche soll durch weitere grün-ordnerische Maßnahmen in seiner städtebaulichen Bedeutung hervorgehoben werden. Diesem Ziel dient auch die geplante Parkanlage mit 1,8 ha am Südhang des Kirchberg; zugleich soll dadurch eine wichtige Grünzäsur und Luftschneise gesichert werden. Aufgrund des vorhandenen und weiteren abzusehenden Bedarfs werden für Unterkochen mehrere neue Spielplätze ausgewiesen: Pfromäcker (2 x), Langäcker, Kirchberg-Ost, Knaupes-Ost. Nachdem es in der Ortsmitte von Unterkochen und im Bereich der Wohnbebauung entlang der Knöcklingstraße keinen Kinderspielplatz gibt und auch das Kocherufer einer grünordnerischen Auf-wertung bedarf, wird das Gelände des heutigen Bauhofs als zukünftige "Grünfläche und Spielplatz" ausgewiesen. Die vorhandene Dauerkleingartenanlage Mühlwiesen am Kocher musste aufgrund des geltend ge-machten Eigenbedarfs der benachbarten Papierfabrik aufgegeben werden. Als Ersatz wird im Be-reich östlich der Triumphstadt ein neuer Standort "Westerfeld II" mit 1,2 ha ausgewiesen (Anteil des Stadtbezirks Unterkochen).

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Die Erhaltung von Grünflächen und Gehölzbeständen entlang des Kochers ist von wesentlicher Be-deutung für den Stadtbezirk Unterkochen: die städtebaulich erforderliche Gliederung der gewerbli-chen Bandstruktur sowie ökologische, grünordnerische und wasserwirtschaftliche Belange sind aufgrund der großflächigen baulichen Nutzung in besonderem Maße zu berücksichtigen. Auch die Grünfläche nordwestlich der Dorfmühle, zwischen Verkehrswegen und Wohngebiet Langäcker, muss im Zusammenhang mit dem Neubau der Ortsdurchfahrt (K 3332), der geplanten Querspange zur Knöcklingstraße, der Kocherverlegung und der Neuordnung der Erschließung entsprechend umges-taltet und aufgewertet werden, damit sie funktionsfähig und für die Bewohner nutzbar und erlebbar wird. Die beiden Wohngebäude (Aalener Straße 33 und 35) stehen dieser städtebaulichen und grün-ordnerischen Neuordnungskonzeption entgegen; aufgrund der Insellage und auch Verkehrs- und Immisionssituation ist eine Bestandssicherung auf Dauer nicht zu vertreten. Im Hinblick auf die angestrebte Bevölkerungsentwicklung wird längerfristig eine Erweiterung des Friedhofs erforderlich, die nur in östliche Richtung geplant werden kann. Daher müssen die beiden Wohngebäude am Rochusweg in die öffentliche Grünfläche "geplante Friedhofserweiterung" einbe-zogen werden. Tab. 59: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Unterkochen

Planungen

Bebauungsplan vorhanden

Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Wohnbauflächen Langäcker II 1,4Kutschenweg-Ost 0,6Kellersteige-Nord 0,6Knaupes 1,0

Pfromäcker 5,3 Hungerbühl 1,9 Heulenbergweg-Nord 0,4

11,2

Gemischte Bauflächen Langäcker II 0,6Südl. PWA 0,7

Pfromäcker 3,6 Knöcklingstr.-Nord 0,8

5,7

Gewerbliche Bauflächen (Neukochen) ..... RUD-Süd 1,0

1,0

Sonderbauflächen - Gemeinbedarfsflächen Hungerbühl 0,4

Erw. Sporthalle 0,4

Ver-/Entsorgungsflächen - Grünflächen Waldhäuser Straße 0,6

Erw. Schulsport Kirchberg-Süd 1,8 Parkanlage

Westerfeld II 1,2 Dauerkleingärten Hungerbühl 0,4 Spielplatz Knöcklingstraße: Spielplatz 0,2 Grünfläche 0,3 Langäcker 0,1 Spielplatz Elisabethenstraße 0,5 Erw.Friedhof

5,1

Angaben in ha

Hinweis: Geplante Gewerbliche Baufläche „Neukochen“ mit ca. 3,0 ha aus FNP ausgenommen!

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Tab. 60: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Unterkochen

Wohnbevölkerung (01.01.1995) 5.415 Ew

8%-Auflockerung (1995 - 2010) - 433 EwNeue Bevölkerung aus FNP-Gebieten + 850 EwBaulückenschließungen / Nachverdichtungen (geschätzt) + 150 Ew

Zieljahr 2010: 5.982 Ew

Neubaugebiete im Flächennutzungsplan:

Plangebiete Größe(ha)

Wohndichte-Brutto)(Ew/ha)

Bevölkerung(Ew)

Wohnbauflächen (W):

Langäcker II 1,4 90 130Kutschenweg-Ost 0,6 80 50Kellersteige-Nord 0,6 35 20Knaupes 1 36 35Pfromäcker 5,3 40 210Hungerbühl 1,9 40 75Heulenbergweg-Nord 0,4 75 30

Gemischte Bauflächen (M):

Langäcker II 0,6 65 40Südl. PWA 0,7 120 85Pfromäcker 3,6 35 125Knöcklingstraße-Nord 0,8 65 50

Summe 16,9 850

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Tab. 61: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Unterkochen Nr. Bereich Festsetzung nach

Bebauungsplan Darstellung im Flächennutzungsplan

Begründung für neue städtebauliche Ziele

I Langäcker II zwischen Aalener Straße und Himm-linger Weg

Allgemeines Wohnge-biet/Mischgebiet

Neuabgrenzung WA/Mi Einfachere Erschließung

Laufendes Bebauungsplan-Verfahren(40-02/1) und bestehende Verkehrsflä-chen werden berücksichtigt

II Rathaus Unterkochen Kerngebiet Gemeinbedarfsfläche (Verwaltung)

Tatsächliche Nutzung

III Östl. Sporthalle Gemeinbedarfsfläche (Schule und Sporthalle)

Grünfläche (Schulsportanlage)

Keine weitere Bebauung neben Häselbach zur Frei-haltung der Talaue

IV Bauhof (Knöcklingstraße) Gewerbegebiet Grünfläche/Spielplatz Verbesserung des Wohn-umfeldes Bedarf für öffentliche Grün-flächen. Umgestaltung des Kocher-ufers.

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Abb. 22: Flächennutzungsplan für Aalen-Unterkochen (M. 1:15.000

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6.16 Stadtbezirk Aalen-Dewangen

Der Stadtbezirk Aalen-Dewangen liegt im Westen der Flächenstadt Aalen am Rande des Wellands; er hat eine Gemarkungsfläche von ca. 1650 ha und eine Wohnbevölkerung von ca. 3.150 Ew. Zu De-wangen gehören die Teilorte Bernhardsdorf, Hüttenhöfe, Reichenbach und Rodamsdörfle. Die be-stehende Siedlungsfläche beträgt insgesamt ca. 130 ha (lt. Flächenerhebung 2001). Dewangen erfüllt die Doppelfunktion sowohl als Wohnstandort, auch zur Ergänzung der Kernstadt, mit einem guten Wohnumfeld als auch als Stadtbezirk mit noch ausgeprägter landwirtschaftlicher Nutzung; beiden Nutzungen liegt das natürliche Potential der Landschaft (Welland) zugrunde. Das Welland stellt mit seinem charakteristischen Erscheinungsbild einen wichtigen schützenswerten Naturraum dar, der für die ökologischen und klimatischen Verhältnisse sowie auch für die Erho-lungsfunktion von besonderer Bedeutung ist und in seiner Eigenart zu erhalten ist. Die Siedlungsstruktur von Dewangen selbst zeichnet sich durch eine -topographisch bedingte- klare Gliederung aus. An den Ortskern in Muldenlage schließen sich drei größere Wohngebiete an, die durch Grünzüge im Verlauf von Gewässern getrennt sind: Schwarzfeld im Osten, Scheurenfeld im Südosten und Krähenfeld im Westen. Die Entwicklungsreserven für weitere Wohnbebauung liegen im Norden; die Standortvorteile (sonnige Hochfläche) sollen dort genutzt und die städtebaulichen Gliederungselemente weiterentwickelt werden. Als Bevölkerungs-Zielzahl ist von ca. 3.900 Ew. aus-zugehen. Im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Rotfeld beim Wasserturm werden für den Eigenbedarf gewerbliche Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen. Das Gebiet Beckenhalde-Nord mit ca. 7,5 ha soll im Anschluss an die bestehende Wohnbebauung als hochwertiges Wohngebiet den Siedlungsansatz nördlich des Ortskerns ergänzen und abrunden. Nächster Schwerpunkt des Wohnungsbaus wird der Bereich Birkäcker sein mit ca. 7,0 ha im Nord-osten von Dewangen; durch die relativ ebenen Geländeverhältnisse, die vorhandene verkehrliche Anbindung sowie die Nähe zur Grundschule und zu den Sport- und Freizeiteinrichtungen sind sehr günstige Voraussetzungen gegeben. Zur baulichen Abrundung, zur Schaffung von Wohnraum in zentraler Lage und zur Gewährleistung des erforderlichen Ausbaus von Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen sowie sonstiger Infrastruktur in der Ortsmitte werden neue Gemischte Bauflächen mit zusammen 0,6 ha ausgewie-sen in den Stollwiesen und am Spitzwaldweg. Aufgrund des geltend gemachten Eigenbedarfs werden in den Teilorten Rodamsdörfle (0,3 ha) und Bernhardsdorf (0,7 ha) kleinere Erweiterungsflächen ausgewiesen; der Dorfgebietscharakter ist zu berücksichtigen.

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Im Gewerbegebiet Rotfeld II stehen noch 0,8 ha für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung. Im Bereich Birkäcker-Ost, an der Kreuzung der Kreisstraßen, wird ein neues Gewerbegebiet mit ca. 3,9 ha ausgewiesen. Damit sollen vorzugsweise ortsansässigen Betrieben Auslagerungs- oder Erweite-rungsmöglichkeiten geboten werden; durch die vorgesehene Ansiedlung von kleingliedrigen Hand-werksbetrieben und Gewerbebetrieben mit wirkungsvoller Ein- und Durchgrünung soll die land-schaftliche Einbindung erleichtert werden. Zwischen den zukünftigen Neubaugebieten Beckenhalde-Nord und Birkäcker wird ein Standort gesi-chert für einen Kindergarten (0,3 ha) und einen Spielplatzbereich (0,4 ha). Die Erweiterung und der Ausbau der Kläranlage im Haldenbachtal erfolgte 1995/1996. Im Anschluss an das bestehende Sportgelände östlich der Rotfeldstraße werden Grünflächenerwei-terungen (Sportgelände, Tennisanlage, Dauerkleingärten, Kleintierzuchtanlage) um insgesamt ca. 4,0 ha vorgesehen, die das Freizeitangebot erheblich verbessern werden. Als weitere Wohnfolgeeinrichtungen sind neue Spielplätze an folgenden Standorten vorgesehen: Beckenhalde-Nord, Birkäcker, Schwarzfeld-Süd, Stollwiesen, Bachwiesen. Durch die angestrebte Bevölkerungsentwicklung in Dewangen wird eine Erweiterung des bestehen-den Friedhofs erforderlich in Richtung Rathaus um ca. 0,4 ha; zusammen mit der neuen Grünfläche (Freiraumöffnung) entlang der alten Fachsenfelder Straße (Parkanlage/Spielplatz) soll von Norden der Grünzug aus der Rotsold-Mulde bis in die Ortsmitte geführt werden. Ebenso soll der Grünzug im Verlauf des -bisher verdolten- Gewässers, zwischen dem Ortskern und der höher gelegenen Wohnbebauung südlich der Steinhalde/Beckenhalde, mit seinen markanten Grünbeständen erhalten bzw. wieder hergestellt werden. Die vorgesehene Grünfläche im Bereich Birkäcker, zwischen zukünftiger Wohnbebauung und ge-werblicher Nutzung, dient der städtebaulichen Gliederung und ist geeignet, ein Becken zur Regen-wasserrückhaltung aufzunehmen. Im Hinblick auf eine eindeutige und übersichtlichere Verkehrsführung ist die geplante Kurvenbegra-digung der K 3239 ( Dewangen-Reichenbach ) beim Abzweig nach Bernhardsdorf erforderlich.

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Tab. 62: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Dewangen Planungen Bebauungsplan

vorhanden Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Wohnbauflächen Stollwiesen 1,0 Stollwiesen 0,6 Birkäcker 7,0Beckenhalde-Nord 7,5

16,1

Gemischte Bauflächen Stollwiesen 0,5 Bernhardsdorf-Süd 0,7Rodamsdörfle-NW 0,3Spitzwaldweg-Nord 0,1

1,6

Gewerbliche Bauflächen Rotfeld II 0,8 Birkäcker-Ost 3,9 4,7 Sonderbauflächen Rodamsdörfle (SE-G) 4,0 4,0 Gemeinbedarfsflächen Krähenfeld 0,2

Kindergarten Birkäcker-West 0,3

Kindergarten 0,5

Ver-/Entsorgungsflächen Hüttenhöfe-SO 15,4 Deponie

15,4

Grünflächen

Stollwiesen 0,2 Spielplatz

Rotfeldstr.-Ost: Erw.Sportgelände 0,8 Dauerkleingärten 1,4Birkäcker-Ost 0,7 Grünfläche Birkäcker-West 0,4 Spielplatz Nordöstl.Rathaus 0,4 Erw. Friedhof

5,7

Angaben in ha

Def.: SE-G Gartenhausgebiet

KTZA Kleintierzuchtanlage

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Tab. 63: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Dewangen

Wohnbevölkerung (01.01.1995) 3.252 EW

8%-Auflockerung (1995 - 2010) - 260 EwNeue Bevölkerung aus FNP-Gebieten + 825 EwBaulückenschließungen / Nachverdichtungen (geschätzt) + 70 Ew

Zieljahr 2010: 3.887 Ew

Neubaugebiete im Flächennutzungsplan:

Plangebiete Größe(ha)

Wohndichte-Brutto)(Ew/ha)

Bevölkerung(Ew)

Wohnbauflächen (W):

Stollwiesen 1,6 60 95Birkäcker 7 45 315Beckenhalde-Nord 7,5 45 340

Gemischte Bauflächen (M):

Stollwiesen 0,5 50 25Rodamsdörfle-NW 0,3 45 15Bernhardsdorf-Süd 0,7 40 30Spitzwaldweg-Nord 0,1 50 5

Summe 17,7 825

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Tab. 64: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Dewangen

Nr. Bereich Festsetzung nach Bebauungsplan

Darstellung im Flächennutzungsplan

Begründung für neue städtebauliche Ziele

I Talraum zwischen Schwarzfeld und Scheurenfeld

Fläche für Landwirtschaft Grünfläche Sicherung des Talraumes aus landschaftspfleger. Gründen (Extensivierung der lw. Nutzung)

II Schulsportanlage westlich Rotfeldstraße

Gemeinbedarfsfläche (Schule/Kindergarten)

Sportanlage Spielplatz

Sicherung der Grünflächen mit tatsächlicher Nutzung

III ehem. Treppacher Str. 2 Allgem. Wohngebiet Grünfläche (Friedhof) Anpassung an tatsächliche Nutzung (Parkplatz)

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Abb. 23: Flächennutzungsplan für Aalen-Dewangen (M. 1:15.000)

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6.17 Stadtbezirk Aalen-Fachsenfeld

Der Stadtbezirk Aalen-Fachsenfeld liegt im Nordwesten der Flächenstadt Aalen am Rande des Wel-lands; er hat eine Gemarkungsfläche von ca. 395 ha und eine Wohnbevölkerung von ca. 3.650 Ew. Zu Fachsenfeld gehören die Teilorte Himmlingsweiler und Waiblingen. Die bestehende Siedlungsflä-che beträgt insgesamt ca. 133 ha (lt. Flächenerhebung 2001). Fachsenfeld erfüllt innerhalb der gesamtstädtischen Funktionsverteilung die Hauptfunktion als Wohnstandort; die günstigen Rahmenbedingungen sollen für eine weitere Stärkung der Wohnfunk-tion genutzt werden. Als Bevölkerungs-Zielzahl ist von ca. 4.000 Ew auszugehen. Neben dem Aus-bau der Ortsmitte als Ortszentrum und der ergänzenden Umstrukturierung der Wasseralfinger Straße als "Versorgungs- und Dienstleistungsachse" zwischen den großen Wohngebieten –Hohfeld / Mit-telfeld im Westen und Sandfeld im Osten- ist die Schaffung von gewerblichen Arbeitsplätzen erfor-derlich. Dies führt zu einer Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, steigert die Vielfalt im Arbeits-platzangebot und wirkt insgesamt einer Monostruktur entgegen. Die gewerbliche Funktionsergän-zung im Bereich Mittelfeld soll hauptsächlich der örtlichen Eigenentwicklung dienen, darüber hin-aus aber auch offen sein für kleinere Gewerbe- und Handwerksbetriebe aus dem Bereich Welland. Schwerpunkt des Wohnungsbaus wird zunächst der "Bereich Schloßäcker/Buchäcker" mit insge-samt 13,4 ha sein, der sich unmittelbar nordwestlich an die Ortsmitte anschließt; im Anschluss an Rathaus und Feuerwehr wird durch die dargestellte Gemischte Baufläche auch der weitere Bedarf an Handels- und Dienstleistungsbetrieben berücksichtigt. Die geplante Wohnbaufläche Hohfeld-Süd mit 1,7 ha stellt eine Erweiterung des Neubaugebietes Hohfeld dar und dient der Abrundung der Ortslage; die Nähe zur Ortsmitte sowie die günstige Hang-lage (Südorientierung) haben diese Ausweisung begünstigt. Am südlichen Ende der zukünftigen Fachsenfelder "Versorgungsachse" im Verlauf der Wasseralfin-ger Straße wird im Mittelfeld, am Übergang zum Gewerbegebiet, eine Gemischte Baufläche mit 0,6 ha zur funktionellen Ergänzung und baulichen Abrundung ausgewiesen. Das bestehende Gewerbegebiet Mittelfeld erfährt eine Ergänzung im Norden um 1,5 ha und eine Erweiterung im Süden um ca. 6,2 ha. Im Hinblick auf die angestrebte Bevölkerungszunahme werden auch zusätzliche Gemeinbedarfsein-richtungen erforderlich: am nördlichen Rand der Ortsmitte wird ein neuer Kindergartenstandort(mit anschließendem Blockheizkraftwerk) und ein Gemeindezentrum bei der Ev. Kirche ausgewiesen.

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Als weitere Wohnfolgeeinrichtungen sind neue Spielplätze am nördlichen und westlichen Rand des Neubaugebietes Schloßäcker/Buchäcker, im Hohfeld-Süd und Sandfeld-West beim Festplatz vorge-sehen. Beim Rathaus soll ein begrünter "Rathausplatz" mit Öffnung zum Neubaugebiet geschaffen werden. Westlich des Gewerbegebietes Mittelfeld III wird eine geplante Grünfläche „Schießanlage“ darge-stellt, um für den Schützenverein einen neuen Standort planungsrechtlich zu sichern. Nachdem die Belegungskapazität des Friedhofs an der Pleuerstraße begrenzt ist und keine Erweite-rungsmöglichkeiten vorhanden sind, soll im Hinblick auf die weitere Bevölkerungsentwicklung der Friedhof an der Ev. Kirche entlang der Waiblinger Straße um ca. 1,0 ha erweitert werden. In den Kocherwiesen, nördlich der Scherrenmühle, ist die Ausweisung einer geplanten Ver- und Ent-sorgungsfläche erforderlich geworden, um einen neuen Gasspeicher verlegen zu können. Tab. 65: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Fachsenfeld Planungen Bebauungsplan

vorhanden Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Wohnbauflächen Schloßäcker/Buchäcker 12,7 Hohfeld-Süd 1,7 Hofäcker III (Waibl.) 0,1

14,5

Gemischte Bauflächen Schloßäcker 0,7 Mittelfeld III 0,6 Waiblingen-Nord 1,5

2,8

Gewerbliche Bauflächen Mittelfeld II 1,5 Mittelfeld III 6,2 7,7 Sonderbauflächen Scherrenberg (SE-G) 4,0 4,0

Gemeinbedarfsflächen Schloßäcker 0,2

Kindergarten Steine 0,3

Gemeindezentrum 0,5

Ver-/Entsorgungsflächen Kocherwiesen 0,5 Gasspeicher

0,5

Grünflächen

Rathausplatz 0,1 Grünfläche Schloßäcker-Nord 0,1 Spielplatz Buchäcker-West: Spielplatz 0,3 Grabeland 0,2

Mittelfeld-West 0,5 Schützenhaus Steine 1,0 Erw.Friedhof Hohfeld 0,4 Spielplatz

2,6

Angaben in ha

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Tab. 66: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Fachsenfeld

Wohnbevölkerung (01.01.1995) 3.464 Ew

8%-Auflockerung (1995 - 2010) - 277 EwNeue Bevölkerung aus FNP-Gebieten + 690 EwBaulückenschließungen / Nachverdichtungen (geschätzt) + 150 Ew

Zieljahr 2010: 4.027 Ew

Neubaugebiete im Flächennutzungsplan:

Plangebiete Größe(ha)

Wohndichte-Brutto)(Ew/ha)

Bevölkerung(Ew)

Wohnbauflächen (W):

Schloßäcker/Buchäcker 12,7 42 530Hohfeld-Süd 1,7 45 75Hofäcker III (Waiblingen) 0,1 50 5

Gemischte Bauflächen (M):

Schloßäcker 0,7 55 40Mittelfeld III 0,6 40 25Waiblingen-Nord 1,5 10 15

Summe 17,3 690

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Tab. 67: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Fachsenfeld Nr. Bereich Festsetzung nach

Bebauungsplan Darstellung im Flächennutzungsplan

Begründung für neue städtebauliche Ziele

I Im Loh: 1, 1/2, 1/3, 1/1, 1/4, 3, 5, 7; 740/2, 749/1

Allgem. Wohngebiet Gemischte Baufläche Erwerbsgartenbaubetrieb im Gebiet. Gewerbliche Nutzungen und Emissionen in Nach-barschaft. Pufferfunktion für weitere gewerbliche Entwicklung im Mittelfeld III.

II Wasseralfinger Straße: 26, 30, 32, 34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48, 50, (41), 43, 45, (47), 49, 51, 53, 55, 57, 57/1;

Allgem. Wohngebiet Gemischte Baufläche Versorgungsachse zwi-schen Wohngebieten mit zukünftig verstärktem An-gebot an Handels- und Dienstleistungseinrichtun-gen.

III Richthofenstraße: 1 Allgem. Wohngebiet Gemischte Baufläche IV Mittelfeldstraße: 203/13 Allgem. Wohngebiet Gemischte Baufläche Benachbarte Schreinerei

Teil der beabsichtigten Mischstruktur.

V Kellstraße: 907 Gemeinbedarf (Ev. Gemeindezentrum)

Wohnbaufläche Neuer Standort für Gemein-dezentrum bei Ev. Kirche vorgesehen.

VI Westl. Frankeneichstraße Dorfgebiet Wohnbaufläche Tatsächliche, neue Nutzun-gen.

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Abb. 24: Flächennutzungsplan für Aalen-Fachsenfeld (M. 1:15.000)

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6.18 Stadtbezirk Aalen-Wasseralfingen

Der Stadtbezirk Aalen-Wasseralfingen schließt sich unmittelbar nördlich an die Kernstadt Aalen an, wobei der Hauptsiedlungsbereich von Wasseralfingen selbst im Talraum des Kochers sowie an den angrenzenden Hanglagen liegt. Wasseralfingen insgesamt hat gem. Liegenschaftskataster eine Ge-markungsfläche von ca. 1610 ha sowie eine Wohnbevölkerung von ca. 11.600 Ew. Zum Stadtbezirk Wasseralfingen gehören die Teilorte Affalterried, Onatsfeld, Treppach, Röthardt und Weidenfeld. Wasseralfingen stellt bevölkerungsmäßig den zweitgrößten Stadtbezirk innerhalb der Gesamtstadt Aalen dar. Die bestehende Siedlungsfläche -bei Berücksichtigung der Neuabgrenzung aufgrund der siedlungs-strukturellen Verhältnisse im Bereich Steinbeisstraße/Lederhosen-Querspange- beträgt insgesamt ca. 396 ha (lt. Flächenerhebung 2001). Wasseralfingens Entwicklung wurde durch eine traditionsreiche Industrie im Kochertal, den Bergbau und die frühe Bedeutung als Wirtschaftsstandort bestimmt; insbesondere der Ausbau des Schie-nennetzes (1861) und der sonstigen Infrastruktur hatte ein sprunghaftes Wachstum zur Folge. Was-seralfingen ist ein Standort mit hoher Arbeitsplatzzentralität; die Siedlungsstruktur wird stark ge-prägt durch die landschaftlichen Gegebenheiten: In der Talsohle des Kochers liegen die Ortsmitte von Wasseralfingen selbst als zentraler Versorgungsbereich sowie Bereiche gewerblicher Nutzung; dabei prägen zwei bedeutsame Großbetriebe (Schwäbische Hüttenwerke, Alfing-Kessler-Werke) den südlichen Bereich von Wasseralfingen. Seitlich hangaufwärts schließen sich ausgedehnte Wohnge-biete an. Abseits vom Hauptort liegen inmitten größerer zusammenhängender Außenbereichsflächen mit großer Bedeutung für die Landwirtschaft, für Natur- und Landschaftsschutz und auch als Erholungs- und ökologischer Ausgleichsraum die z.T. noch dörflich geprägten Teilorte Affalterried, Onatsfeld und Treppach im Welland, Weidenfeld sowie Röthardt. Insbesondere stellt Röthardt aufgrund seiner äußerst exponierten Lage auf einer markanten Geländeterrasse am Fuße des Braunenbergs einen Teilort dar, der bezüglich des Orts- und Landschaftsbildes und seiner Eignung als zukünftiger "Kur-ort und Fremdenverkehrsschwerpunkt" nur sehr behutsam weiterentwickelt werden kann. Zwischen den Siedlungsverdichtungen Aalen und Wasseralfingen liegt eine wichtige gliedernde Grünzäsur (Weidenfeld/Schnepfenteich und Appenwang/Buckelgarten/Hinterfeld). Unmittelbar südwestlich der Ortsmitte reicht der landwirtschaftlich genutzte Katzenberg als letzter noch unbe-bauter Höhenrücken bis an das Kochertal. Mehrere Waldstücke (Rohrwang, Mönchsbuch, Appen-wang, Buckelgarten, Rötenberg, Braunenberg) befinden sich in der Nähe des Siedlungsrandes. Der Albtrauf (Braunenberg als Landschaftsschutzgebiet) mit seinen bewaldeten Bergkuppen und davor-liegenden landwirtschaftlichen Flächen beherrscht die naturräumliche Situation. Der Kocher stellt als Hauptgewässer ein bedeutsames landschaftsprägendes Element dar.

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Nach dem städtebaulichen Konzept für die Gesamtstadt Aalen soll der Hauptort Wasseralfingen als dritter, nördlicher Siedlungsschwerpunkt innerhalb des Kernbereichs und zur Ergänzung der Aalener Innenstadt weiterentwickelt werden; neben der Hauptfunktion Wohnen soll vor allem die Versor-gungsstruktur (Einzelhandel, Dienstleistungen, soziale und kulturelle Einrichtungen) verbessert werden. Durch die Bereitstellung von neuen Bauflächen, Schließung von Baulücken und Umstruktu-rierungen werden Ansiedlungsmöglichkeiten sowohl für die Wohnbevölkerung als auch für Betriebe geschaffen. Die weitere Siedlungsentwicklung von Wasseralfingen ist aber aufgrund der topographischen und landschaftlichen Gegebenheiten eingeschränkt; städtebaulich geeignete Standorte für eine Wohn-nutzung stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Immissionen beeinflussen die weitere Wohnbauentwicklung und die Qualität des Wohnumfeldes; Beeinträchtigungen ergeben sich insbe-sondere durch Emissionen vom Verkehr sowie von Industrieanlagen. Bei Nutzung des vorhandenen Wohnbaupotentials können sich noch ca. 1.100 Ew niederlassen, so dass von einer Bevölkerungs-Zielzahl von ca. 12.100 Ew ausgegangen werden kann. Wasseralfingen ist ein bedeutender Gewerbe- und Industriestandort innerhalb der Flächenstadt Aa-len; die beiden Großbetriebe haben überörtliche Bedeutung. Siedlungsstruktur, Topographie sowie landschaftliche Belange lassen in Wasseralfingen selbst aber nur begrenzte gewerbliche Erweite-rungen zu; durch Umstrukturierungen im Bereich zwischen Bahnlinie und Stiewingstraße, insbeson-dere südlich der Schafgasse, können sich zusätzliche dienstleistungsorientierte Nutzungen entwi-ckeln mit kleingliedriger Baustruktur zur funktionellen Ergänzung der Ortsmitte. Bei dem verdichteten Siedlungsbereich und topographisch bewegten Gelände kommt den Grünflä-chen, Waldflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen besondere Bedeutung zu. Sie stellen nicht nur ein wichtiges städtebauliches Gliederungs- und Gestaltungselement dar, sondern sie erfül-len unmittelbar stadtnahe Erholungs- und Freizeitfunktion; darüber hinaus erfüllen sie aufgrund der Nähe von Industriebetrieben eine wichtige ökologische Ausgleichsfunktion. Das Grün- und Freiflä-chenkonzept sieht daher eine Sicherung vorhandener Grünbestände vor, insbesondere entlang der Gewässer, außerdem eine Verbindung zwischen einzelnen Grünflächen - soweit noch möglich. Da-bei bedürfen die Belange des Gewässerschutzes, der Renaturierung der Gewässer, der ökologischen Verbesserung sowie des Hochwasserschutzes einer besonderen Beachtung. Die Erhaltung wir-kungsvoller Frischluftschneisen, einschließlich ihrer Entstehungsflächen, ist aufgrund der dichten Bebauung in Wasseralfingen und für die Qualität des Kleinklimas und des Wohnumfeldes unver-zichtbar. Neben der -vorrangig zu nutzenden- Möglichkeit der Bebauung von Baulücken bzw. der städtebauli-chen Nachverdichtung werden ca. 15 ha Neubauland für eine Wohnbebauung ausgewiesen: der Schwerpunkt liegt dabei im Erweiterungsgebiet Schäle-Hardt II am westlichen Ortsrand von Wasse-ralfingen mit 7,1 ha. Zwischen Schafgasse und Maiergasse, unmittelbar im Zentrum, sollen die Standortvorteile für eine verdichtete Bebauung genutzt werden; hier werden ca. 120 Ew neuen Wohnraum finden. Dieses Gebiet dient darüber hinaus der Kompensation der aufgegebenen Pla-nung "Wohnbaufläche Mönchsbuch" bei Westheim.

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Zur Abrundung des Siedlungsbereichs in Verlängerung der nördlichen Adenauerstraße und der Spitzwegstraße wird am Sattel ein neues Wohngebiet mit ca. 1,9 ha ausgewiesen; es wird zukünftig ganz dem Stadtbezirk Wasseralfingen zugeordnet. Umgekehrt wird aufgrund der Funktionszugehö-rigkeit der Bereich des Kleinspielfeldes an der Kappelbergschule und des neuen Wohngebietes süd-lich der Diözesanstraße dem Stadtbezirk Hofen zugeordnet. Aufgrund der empfindlichen Situation von Röthardt kann dort eigentlich nur eine bauliche Eigen-entwicklung stattfinden bzw. können nur Nutzungen zugelassen werden, die dem gesundheitsorien-tierten Fremdenverkehr dienen und mit einem zukünftigen Kurbetrieb vereinbar sind. Insgesamt werden 2,4 ha für eine abrundende Wohnbebauung vorgesehen. Bei der weiteren Überplanung der Wohngebietserweiterung am Roßäckerweg (Röthardt-Nord) muss die in Nachbarschaft verlaufende Hochspannungsfreileitung (110 KV) Beachtung finden. Am nordwestlichen Ortsrand von Röthardt wird im Bereich Steinhalde ein "Sondergebiet Asthma-Klinik" (SO-K) mit ca. 2,2 ha ausgewiesen, um die standortbedingten Vorteile (Klima, Stollen, Land-schaft) für Speläotherapien (Heilkuren für Atemwegserkrankungen in Höhlen oder Stollen) zu nut-zen; vorgesehen ist der Bau eines Gesundheitszentrums. Am Westrand von Treppach wird eine zweite Erweiterungsstufe für Wohnbebauung mit 1,3 ha aus-gewiesen. Nachdem diese Neubebauung aufgrund der besonderen topographischen Verhältnisse nicht mehr landschaftsgerecht eingebunden werden kann, außerdem in Treppach keine sonstige Infrastrukturausstattung vorhanden ist und sich das neue Plangebiet im Einwirkungsbereich einer Hochspannungsfreileitung (110 KV) befindet, kann eine weitere Überplanung erst bei Vorliegen ei-nes unabweisbaren Eigenbedarfs erfolgen. Außerdem muss eine geplante 380 KV-Leitung (EnBW) berücksichtigt werden. Fünf innerörtliche Bereiche mit zusammen ca. 6,6 ha dienen der gewerblichen Eigenentwicklung von Wasseralfingen: an der Ellwanger Straße soll primär der sanierungsbedingte Auslagerungsbedarf gedeckt werden; durch Neuordnung und Umstrukturierung sollen angrenzende Betriebe Erweite-rungsmöglichkeiten erhalten. Um zukünftige Entwicklungen im Bereich des Beruflichen Schulzentrums, einschl. IHK-Bildungszentrum, offenzuhalten und um auch sportliche Einrichtungen (z.B. Sportplatz, Großsport-halle) ansiedeln zu können, werden im Weidenfeld ca. 6,6 ha zusätzliche Sondergebietsflächen (SO-B) ausgewiesen. Als Folge der Siedlungs- und Bevölkerungszunahme werden zusätzliche Gemeinbedarfseinrichtun-gen erforderlich: Im nördlichen Anschluss an das Schloss wird eine neue Fläche für Gemeinbedarf (0,6 ha) ausgewiesen für die Errichtung einer Mehrzweckhalle (Turn- und Festhalle), so dass sich im Urkern von Wasseralfingen ein kultureller und kommunikativer Mittelpunkt ausbilden kann mit ho-hem Freizeitwert und vielfältig nutzbaren Freiflächen. Der Bereich Lederhosen/Hasennest, mittig zwischen Aalen-Kernstadt und Wasseralfingen gelegen, stellt einen Schwerpunkt technischer Infrastruktureinrichtungen (Umspannwerk der EnBW, Be-triebshof der Stadtwerke, Kläranlage) dar. Zur Erweiterung der Kläranlage wird im östlichen An-schluss eine geplante Ver- und Entsorgungsfläche mit 0,4 ha ausgewiesen (Reservefläche).

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 284

Für den Bereich zwischen dem Betriebshof der Stadtwerke und der Kläranlage Hasennest war be-reits im wirksamen FNP 1990 eine geplante "Entsorgungsfläche (Müllverschwelungsanlage )" darge-stellt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 01.07.1993 die immissionsschutzrechtliche Genehmi-gung für die Errichtung und den Betrieb einer Pyrolyse- und Kalzinieranlage im Gewann Lederhosen erteilt. Die Baugenehmigung erfolgte am 20.06.1995. Der Bereich zwischen der Bahnlinie und der Stiewingstraße (K 3311), nördlich der Lederhosen-Querspange, wird aufgrund des siedlungsstrukturellen Zusammenhangs im Rahmen der Stadtent-wicklungsplanung dem Stadtbezirk Wasseralfingen zugeordnet, d.h. die Abgrenzung zwischen Aa-len-Kernstadt und dem Stadtbezirk Aalen-Wasseralfingen verläuft im Zuge der Steinbeisstraße und der neuen Querspange. Im Bereich Rötenberg, südlich des Salchenhauses, betreiben die Schwäbischen Hüttenwerke GmbH (SHW) ihre "Werksdeponie Hirschklinge" zur Ablagerung von Kupolofenschlacke und Gießereisand. Die Erweiterung und Rekultivierung wurde am 05.02.1991 vom Regierungspräsidium Stuttgart plan-festgestellt; die Auffüllung dürfte voraussichtlich bis zum Jahr 2005 abgeschlossen sein. Danach soll dieser Bereich wieder als Wald genutzt werden. Die dichte Bebauung, die z.T. ungegliederten Nutzungsbereiche sowie unzureichende Uferzonen entlang von Gewässern erfordern die Sicherung von Freiflächen und Grünbeständen und ihre Einbe-ziehung in ein Grün- und Freiflächenkonzept. Der Grünzug entlang des Kochers -mit vielfältigen grünordnerischen Elementen und z.T. noch unbebauten Flächen- soll möglichst durchgehend in wirkungsvoller Breite erhalten oder wiederhergestellt sowie gestaltet werden, vernetzt mit sonstigen Grünflächen und Bachläufen aus den Seitentälern. Die Flussaue des Kochers im Bereich Lederho-sen/Hasennest sowie zwischen Wasseralfingen und Heimatsmühle (bzw. Hüttlingen) ist im Hinblick auf den erforderlichen Hochwasserschutz und zu verbessernde ökologische Verhältnisse von jegli-cher Bebauung freizuhalten; es werden eine Renaturierung des Kochers sowie die Anlage von Feucht- bzw. Überschwemmungsgebieten vorgeschlagen. Nachdem verstärkt Baulücken geschlossen und innerörtliche Freiflächen, z.T. mit erhaltenswerten Grünbeständen, bebaut werden, kommt der Sicherung und Gestaltung von öffentlichen Grünflächen vermehrt größte Bedeutung zu. Insbesondere sollen Parkanlagen in charakteristischen Lagen den Freizeitwert stärken und zu einem neuen Image führen, wobei die Aufenthaltsqualität für die Naher-holung und ökologische Bedeutung vorrangig zu verbessern sind. Größere Parkanlagen werden da-her, auch als integratives Element, ausgewiesen in zentraler Lage am Schloss und Kocher, auf dem Höhenrücken des Eichelbergs sowie zwischen dem Wasseralfinger Friedhof und Hofen. Vorausset-zung im Bereich des Schlosses ist die langfristige Aufgabe der Bebauung auf der Kocherinsel (Schloßstraße 2, 3; Im Kies 2, 4, 10, 12); diese Gebäude behalten zunächst Bestandsschutz. Spielplätze sind wichtige Wohnfolgeeinrichtungen und ergänzen das innerörtliche Freiraumangebot; aufgrund des Fehlbedarfs an geeigneten Grünflächen werden folgende weiteren Standorte ausge-wiesen: Schloß, Schäle-Hardt (West), Anton-Hegele-Straße, Eichelberg, Röthweg. Als weitere wohnergänzende Nutzungen sind am Eichelberg eine Dauerkleingartenanlage (0,9 ha) und im Spiesel eine Minigolfanlage (0,3 ha) geplant.

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Für die erforderliche Erweiterung und Umgestaltung des Friedhofs werden zwischen Wasseralfingen und Hofen noch ca. 2,4 ha neue Grünflächen vorgesehen; zusätzlich ist die Schaffung einer Parkan-lage mit ca. 2,3 ha geplant. Entsprechend dem Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Alfing“ (Plan-Nr. 77-05) ist süd-lich des Werksgeländes eine geplante Aufforstungsfläche mit ca. 1,4 ha im Flächennutzungsplan dargestellt. Für Wasseralfingen liegen Planungen und Gutachten zur Neuordnung und Erneuerung der Ortsmitte vor; entsprechend der Funktion Wasseralfingens im gesamtstädtischen Konzept wird danach die Erhaltung und Stärkung sowohl der Wohnnutzung als auch der Geschäftsnutzung (Handel) sowie der Dienstleistungen angestrebt. Weitere Maßnahmen beziehen sich auf eine völlige Neuordnung der Verkehrsverhältnisse. Diesem Ziel dient der Bebauungsplan "Sanierung Ortsmitte von Wasseral-fingen" (rechtsverbindlich ab 04.11.1993); dieser Bereich ist seit 1987 im Sanierungsprogramm ent-halten und befindet sich noch in der Durchführung. Das Rückgrat der neuen Straßennetzgestaltung und Voraussetzung für die Verkehrsberuhigung in der Ortsmitte von Wasseralfingen ist die bahnparallele Neutrassierung der Ortsdurchfahrt (zukünf-tig: L 1029), weil diese Lösung den zentralen Versorgungsbereich am konsequentesten umgeht und entlastet, eine nahezu ideale Bündelung von Verkehrswegen erreicht und eine klare Verkehrskon-zeption ermöglicht; dazu gehören auch neue bzw. verbesserte Ost-West-Verbindungen (Lederhosen-Querspange, Durchbruch Sonnenbergstraße, Querspange südlich vom Friedhof). Diese bahnparalle-le Straße ist im Mai 1997 für den Verkehr freigegeben worden. Durch die im Bau befindliche Westumgehung von Aalen (B 29-neu), die Wasseralfingen im Westen umgehen wird, soll der regionale Durchgangsverkehr aus der Ortsmitte abgezogen werden; zugleich erfolgt über die K 3325 bei Affalterried und die K 3311 bei Hüttlingen (Albanuskling) die neue über-örtliche Verkehrsanbindung von Wasseralfingen. Die B 29-neu (Baubeginn: Okt. 1993) soll voraus-sichtlich im Juli 2001 fertiggestellt sein. Konzeptioneller Bestandteil der Planung für eine stadtnah geführte Umgehungsstraße im Rombach-tal war ursprünglich die sog. "Weidenfeld-Querspange" zwischen der K 3326 (Hammerstadt) und der Bahnhofstraße; damit sollten die Stadtmitten von Aalen und Wasseralfingen von überörtlichem Ver-kehr und Durchgangsverkehr entlastet werden. Diese Trasse würde aber einen erheblichen Eingriff in einen wichtigen Landschaftsraum mit Erholungsfunktionen darstellen. Die Planung wird daher zurückgestellt, bis die Auswirkungen abzusehen sind, die der Verkehr auf der Westumgehung auf die übrigen Straßenzüge haben wird. Auch wäre dann erst eine gerechte Abwägung zwischen städ-tebaulichen, verkehrlichen, ökologischen und forstwirtschaftlichen Aspekten möglich. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Bereich Affalterried wird eine Neutrassierung der K 3325 (modifizierter Durchstich bei der Kapelle) sowie ein Ausbau der K 3237 von Onatsfeld / Ge-meindeverbindungsstraße nach Hammerstadt erforderlich. Mit dem Straßenbau ist im Okt. 1999 begonnen worden.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 286

Im Jahr 1998 wurden im Zusammenhang mit aktuellen gewerblichen Bauvorhaben und verschiede-nen Grundstücksveräußerungen verkehrsplanerische Untersuchungen zur Verbesserung der Netz-struktur des Straßennetzes zwischen Aalen und Wasseralfingen durchgeführt. Nachdem der Ge-meinderat am 23.09.1999 den Beschluss über eine „Neue Querspange nördlich SHW zwischen K 3311 (Stiewingstraße) und Wilhemstraße“ gefasst hat, ist es zweckmäßig im Hinblick auf eine Neuordnung und Anpassung der planungsrechtlichen Verhältnisse, bereits jetzt die neue Straßen-planung zu berücksichtigen. Nachdem aber die Straßenplanung noch nicht hinreichend konkretisiert ist, wird sie im Flächennut-zungsplan nur „nachrichtlich vermerkt“ und mit einem textlichen Hinweis versehen. Nach Realisierung dieser neuen Querspange soll die bisherige Straßenverbindung (Stiewingstraße), die das SHW-Werksgelände teilt, aufgegeben werden. Unter dem Braunenberg liegt im Bereich Röthardt/Fürsitz ein ausgedehntes ehemaliges Bergbauge-biet (Abbau von Eisenerz); unter Röthardt verläuft ein verzweigtes Stollensystem. Das Besucher-bergwerk "Tiefer Stollen" ist ein starker Magnet unter den Fremdenverkehrseinrichtungen der Stadt Aalen und beherbergt auch den Asthmatherapiestollen. Im Hinblick auf die gestörten Untergrund-verhältnisse wird die Abgrenzung des Altbergbaubereiches "Braunenberg" mit insgesamt ca. 180 ha im Flächennutzungsplan gekennzeichnet, um auf eine etwaige Bergschadensgefährdung hinzuwei-sen. Der Bereich Bürgle/Brausenried stellt aufgrund der geologischen Verhältnisse (Goldshöfer Sande) ein wichtiges Sandabbaugebiet für den Raum Aalen dar. Die bestandskräftig vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg genehmigten Sandgewinnungsbereiche wer-den im Flächennutzungsplan als "Fläche für die Gewinnung von Bodenschätzen (Sandgrube)" dar-gestellt.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 287

Tab. 68: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Wasseralfingen Planungen Bebauungsplan

vorhanden Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Wohnbauflächen Schäle-Hardt 7,1 Mäderhofstr.-Nord 0,7 (Affalteried)

Sattel 1,9 Röthardt-Süd 1,3 Röthardt-Nord 0,7 Röthardt-NW 0,2 Affalterried-Nord 1,0 Treppach-West 1,3

14,2

Gemischte Bauflächen Schafgasse-Ost 0,7 Röthardt-NW 0,2 Affalterried-Mitte 0,5

1,4

Gewerbliche Bauflächen Ellwanger Straße 1,0 Lederhosen-Ost 2,4 SHW-Süd 1,5 Hasennest-Nord 0,8

Lederhosen-West 0,9 6,6

Sonderbauflächen Weidenfeld (SO-B) 6,6 Erw.BSZ/ Großsporthalle

Röthardt-NW (SO-K) 2,2 8,8

Gemeinbedarfsflächen Kolpingstraße 0,3 Kirchl.Einrichtung

Nördl. Schloß 0,6 Turn-/Festhalle

0,9

Ver-/Entsorgungsflächen Hasennest 0,4 Erw.Kläranlage

0,4

Grünflächen Eichelberg: Dauerkleingärten 0,9 Spielplatz 0,4 Parkanlage 2,4 Südl./Westl. Schloß 0,9 Parkanlage

Röthweg 0,2 Spielplatz Östl. Schloß: Parkanlage 0,3 Spielplatz 0,1 Spiesel 0,3 Minigolfanlage Kappelbergstraße-Ost: Erw.Friedhof 2,4 Parkanlage 2,3 Treppach-West 0,2 Spielplatz Affalterried-Mitte 0,2 Spielplatz Onatsfeld 0,1 Spielplatz Probsteistr.-Süd 0,2 Spielplatz

10,9

Angaben in ha

Def.: SO-B Sondergebiet: Berufl. Schulzentrum (BSZ)

SO-K Sondergebiet (Klinik)

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Tab. 69: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Wasseralfingen

Wohnbevölkerung (01.01.1995) 11.925 Ew

8%-Auflockerung (1995 - 2010) - 954 EwNeue Bevölkerung aus FNP-Gebieten + 865 EwBaulückenschließungen / Nachverdichtungen (geschätzt) + 250 Ew

Zieljahr 2010: 12.086 Ew

Neubaugebiete im Flächennutzungsplan:

Plangebiete Größe(ha)

Wohndichte-Brutto)(Ew/ha)

Bevölkerung(Ew)

Wohnbauflächen (W):

Schäle-Hardt II 7,1 60 425Sattel 1,9 50 95Röthardt-Süd 1,3 35 45Röthardt-Nord 0,7 35 25Röthardt-NW 0,4 35 15Treppach-West 1,3 40 50Mäderhofstraße-Nord 0,7 40 30Affalterried-Nord 1 40 40

Gemischte Bauflächen (M):

Schafgasse-Ost 0,7 170 120Affalterried-Mitte 0,5 40 20

Summe 15,6 865

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Seite 289

Tab. 70: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Wasseralfingen Nr.

Bereich Festsetzung nach

Bebauungsplan Darstellung im Flächennutzungsplan

Begründung für neue städtebauliche Ziele

I Westerhaldenstraße Süd (Treppach)

Dorfgebiet Wohnbaufläche Vorhandene Wohngebäude

II Kolpingstraße 9, 11, 13 und 10, 12, 14 Alexanderstr. 3, 5 und 2, 4 Bismarckstr. 81, 83

Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet

Gemischte Baufläche Gemischte Baufläche Gemischte Baufläche

Bereich mit Versorgungs-funktion in zentraler Lage. Lärmbelästigung durch Verkehrswege. Mischstruktur mit Puffer-effekt

III Karl-Kopp-Straße 1 Spielplatz Wohnbaufläche Baulückenschließung Großer Spielplatzbereich in der Nähe

IV Spieselstraße/Erzweg (Wohnbebauung) Dauerkleingartenanlage Bestehende Nutzung (Bebauungsplan-Änderung 77-01 im Verfahren)

V Weidenfeld-West (Wohngebäude) Landwirtschaftl. Fläche (Außenbereich)

keine weitere bauliche Ent-wicklung. Erhaltung von Freiflächen (Grünzäsur)

VI Schäle-Hardt-Nord Gemeinbedarfsfläche (Kindergarten)

Wohnbaufläche Verlegung des KiGa-Stand -ortes in Schlossstrasse. Bebauungsplan-Änderung abgeschlossen.

VII Anton-Hegele-Straße (Nord)

Parkplatz/Verkehrsgrün Grünfläche/Spielplatz Bedarf für wohnungsnahen Spielplatz

VIII Südwestl. Eichelberg, östl. Bismarckstraße

Straßenplanung Baulinien

Wohnbaufläche geplanter geschützter Grünbestand

Sicherung der Grünbestände Straßenplanung soll aufge-geben werden.

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Abb. 25: Flächennutzungsplan für Aalen-Wasseralfingen (M. 1:15.000)

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6.19 Stadtbezirk Aalen-Hofen

Der Stadtbezirk Aalen-Hofen liegt im Norden der Flächenstadt Aalen am Fuß des Albtraufs; er hat eine Gemarkungsfläche von ca. 1260 ha und eine Wohnbevölkerung von ca. 2.050 Ew. Zu Hofen gehören die Teilorte Attenhofen und Oberalfingen. Die bestehenden Siedlungsfläche beträgt ca. 87 ha (lt. Flächenerhebung 2001). Hofen liegt an mehreren Verkehrswegen sowie im Verlauf von landesplanerischen Entwicklungsach-sen, in denen eine verstärkte Siedlungsentwicklung, vor allem im Bereich der gewerblichen Wirt-schaft, unter Wahrung der landschaftlichen Belange angestrebt werden soll. Aufgrund der Funkti-onsteilung innerhalb des Verwaltungsraumes Aalen soll Hofen sowohl als Standort für "Wohnen" als auch für "gewerbliche Arbeitsstätten" weiterentwickelt werden unter Erhaltung der landwirtschaftli-chen Nutzung als dritter Hauptfunktion. Die Siedlungsstruktur von Hofen selbst ist in drei Bereiche zu unterteilen: der alte Ortskern entlang der Dorfstraße mit noch dörflicher Prägung, der Wohnbezirk südlich der Albblickstraße/ des Mühl-weges -als erste große Erweiterungsfläche- und das Neubaugebiet Brunnenwiesen, das der Abrun-dung der Ortslage von Hofen dient und seit 1993 bebaut wird. Als Bevölkerungs- Zielzahl ist von ca. 2.350 Ew. auszugehen. Wegen der günstigen Erschließungsverhältnisse, der guten Ausdehnungsmöglichkeiten für Wohn-bebauung sowie zur Ausnutzung vorhandener Infrastruktur wird im Hauptort Hofen selbst das Hauptkontingent an Wohnbauflächen - in enger Zuordnung an den Ortskern- ausgewiesen; damit wird das ehemalige Straßendorf ergänzt und abgerundet: in den Brunnenwiesen sind noch ca. 4 ha bebaubar; südlich der Diözesanstraße bilden der Südhang sowie die vorhandene Straße günstige Voraussetzungen für eine neue abrundende Wohnbebauung (0,4 ha). Im ersten FNP-Entwurf waren für den Stadtbezirk Aalen-Hofen neben kleineren Abrundungsflächen nur die Wohnbaufläche „Brunnenwiesen“ neu dargestellt, für die bereits ein Bebauungsplan vorlag; die Bebauung ist recht fortgestritten. Um eine kontinuierliche bedarfsgerechte und nachfrageorien-tierte Wohnbauentwicklung zu gewährleisten, wurden die beiden Plangebiete „Mühlfeld-Nord“ (0,7 ha) und „Brunnenwiesen-Ost“ (3,6 ha) nachträglich in den Flächennutzungsplan aufgenommen. In den Ortsteilen Attenhofen und Oberalfingen werden kleinere Abrundungsflächen vorgesehen mit insgesamt 2,9 ha. Bei der weiteren Überplanung der Wohngebietsabrundung am Panoramaweg in Oberalfingen ist die in der Nähe verlaufende Hochspannungsfreileitung (380 KV) zu beachten.

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Die Standortvorteile in der Entwicklungsachse sowie die günstigen topographischen Verhältnisse sollen für eine weitere gewerbliche Entwicklung genutzt werden; insgesamt werden 14,1 ha ausge-wiesen. Die bestehenden gewerblichen Ansätze in Attenhofen an der Knappenstraße werden um 3,7 ha (Brühl) erweitert. Das Gewerbegebiet Letten I in Oberalfingen soll um insgesamt 0,7 ha vergrößert werden; die -bisherigen- Krautgärten sollen umgenutzt und als gegliedertes Gewerbegebiet festge-setzt werden. Mit dem Erweiterungsgebiet Letten-West soll die gewerbliche Nutzung am Ortsrand einen Abschluss und eine grünordnerische Gestaltung finden. Beim Kellerhaus wird eine größere gewerbliche Baufläche mit 9,7 ha ausgewiesen; dadurch sollen die "Insellage" zwischen verschie-denen Verkehrswegen und die Standortvorteile für eine gewerbliche Bebauung genutzt werden. Dieser Bereich ist außerdem dafür geeignet und vorgesehen, um auch den weiteren Flächenbedarf der gewerblichen Wirtschaft von Wasseralfingen zu decken. Ein -im wesentlichen bestehendes- Gartenhausgebiet (SE-G) in landschaftlich reizvoller Lage "Rote Steige" mit 1,6 ha südlich von Attenhofen soll planungsrechtlich gesichert werden. Aufgrund der beengten Verhältnisse und der Bevölkerungsentwicklung wird für den bestehenden Kindergarten östlich der Pfarrgasse eine Erweiterungsfläche vorgesehen. Die B 29-neu verläuft am nördlichen Rand des Stadtbezirks Hofen; nördlich von Oberalfingen erfolgt die Anbindung der heutigen Bundesstraße (Nördlinger Straße). Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Aufhebung mehrerer Bahnübergänge und zur Verbesse-rung der Erschließungsverhältnisse für Hofen selbst ist die Verlängerung der Dorfstraße nach Nord-osten Richtung Oberalfingen vorgesehen, einschließlich neuer Verknüpfung mit der alten B 29 (zu-künftig: L 1029) westlich von Oberalfingen. Die frühere B 290 (heute: Gemeindeverbindungsstraße) zwischen Oberalfingen und Hüttlingen bzw. Rainau-Buch (K 3320) stellt im überörtlichen Straßennetz eine wichtige und unverzichtbare Ver-kehrsverbindung dar. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Beseitigung verschiedener Bahn-übergänge im Bereich des Bahnhofs Goldshöfe ist eine Neutrassierung mit Unterfahrung der Bahn-gleise, einschließlich Anbindung des Bahnhofsgebäudes, geplant. Aufgrund der Netzfunktion dieser Verbindungsstraße ist die Stadt Aalen der Auffassung, dass eine Umwidmung zu einer Kreisstraße gerechtfertigt ist. Mit der Ausdehnung der Siedlungsbereiche wächst der Bedarf an Grünflächen und Freizeiteinrich-tungen. Bei der Kapelle an der Ahelfinger Straße in Oberalfingen wird eine kleine Parkanlage als Treffpunkt und Ortsmittelpunkt ausgewiesen. Als Ersatz für die beabsichtigte Umnutzung der Kraut-gärten (Im Letten) wird zwischen Burgstraße und Bachlauf am südlichen Ortsrand von Oberalfingen eine neue Dauerkleingartenanlage (0,5 ha) vorgesehen. Die Grünfläche zwischen dem Sportplatz der Kappelberg-Schule und der Barbarastraße soll der Er-weiterung von sportlichen Einrichtungen dienen; sie wird bereits teilweise als Parkplatz genutzt. Spielplätze sind wichtige Wohnfolgeeinrichtungen und ergänzen das innerörtliche Freiraumangebot; aufgrund des Fehlbedarfs an geeigneten Grünflächen werden folgende weiteren Standorte ausge-wiesen: Barbarastraße-Süd, Opalstraße-Ost, Malmstraße-Ost (Attenhofen), Dolomitstraße-Nord (At-tenhofen), Letten (Oberalfingen).

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

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Im Frühjahr 2000 wurde ein naturschutzrechtliches Verfahren eingeleitet für ein geplantes „Natur-schutzgebiet Goldshöfer Sande“ (ca. 46 ha) mit einem anschließenden geplanten „Landschafts-schutzgebiet Hügelland um Hofen“ (ca. 60 ha). Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat sich am 31.05.2000 für eine Reduzierung des geplanten Landschaftsschutzgebietes im westlichen und nörd-lichen Anschluss an die Ortslage von Hofen ausgesprochen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 19.12.2000 die Rechtsverordnung erlassen; sie ist am 10.03.2001 in Kraft getreten. Tab. 71: Planungen im Stadtbezirk Aalen-Hofen Planungen Bebauungsplan

vorhanden Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Wohnbauflächen Brunnenwiesen 4,0 Letten II 0,7

Attenhofen 1,0 Diözesanstr.-Süd 0,4 Panoramaweg 0,3 Brunnenwiesen-Ost 3,6 Mühlfeld-Nord 0,7

10,7

Gemischte Bauflächen Letten II 0,7 Letten III 0,2 0,9 Gewerbliche Bauflächen Brühl 3,7 Kellerhaus 5,1 Kellerhaus 4,6

Letten-Ost 0,3 Letten-West 0,4

14,1

Sonderbauflächen Rote Steige (SE-G) 1,6 1,6 Gemeinbedarfsflächen Pfarrgasse 0,1

KiGa-Erw. 0,1

Ver/Entsorgungsflächen - Grünflächen

Letten II 0,1 Spielplatz

Burgstraße: Dauerkleingärten 0,5 Grünfläche 0,2 Kapelle (Oberalf.) 0,1 Parkanlage Barbarastraße 0,2 Erw.Sportplatz Attenhofen 0,1 Spielplatz Brunnenwiesen-Ost 0,4 Spielplatz

1,6

Angaben in ha

Def.: SE-G Gartenhausgebiet

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Tab. 72: Bevölkerungsentwicklung in Aalen-Hofen

Wohnbevölkerung (01.01.1995) 1.951 Ew

8%-Auflockerung (1995 - 2010) - 156 EwNeue Bevölkerung aus FNP-Gebieten + 455 EwBaulückenschließungen / Nachverdichtungen (geschätzt) + 80 Ew

Zieljahr 2010: 2.330 Ew

Neubaugebiete im Flächennutzungsplan:

Plangebiete Größe(ha)

Wohndichte-Brutto)(Ew/ha)

Bevölkerung(Ew)

Wohnbauflächen (W):

Brunnenwiesen 4,0 35 140Letten II 0,7 45 30Attenhofen 1,0 45 45Diözesanstraße-Süd 0,4 50 20Panoramaweg 0,3 45 15Brunnenwiesen-Ost 3,6 40 145Mühlfeld-Nord 0,7 30 20

Gemischte Bauflächen (M):

Letten II 0,7 40 30Letten III 0,2 50 10

Summe 11,6 455

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Tab. 73: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Stadtbezirk Aalen-Hofen Nr. Bereich Festsetzung nach

Bebauungsplan Darstellung im Flächennutzungsplan

Begründung für neue städtebauliche Ziele

I Barbarastr. 4,6,8 Allgem. Wohngebiet Grünfläche (Erw. Sportplatz)

Bedarf an weiteren Freiflä-chen und Stellplätzen

II Ahelfinger Str. 22 Mischgebiet Gemeinbedarfsfläche (Kindergarten)

Tatsächl. Nutzung

III Krautgärten ( Im Letten/Ahelfinger Str.)

Dauerkleingartenanlage Gewerbl. Baufläche Abrundung eines beste-henden Gewerbegebietes Erweiterungsbedarf eines angrenzenden Betriebs

IV Burgstraße Allgem. Wohngebiet Grünfläche Sicherung von Streuobstbe-ständen und vorhandener Ortsrandeingrünung

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

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Abb. 26: Flächennutzungsplan für Aalen-Hofen (M. 1: 15.000)

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6.2 Gemeinde Essingen

Die Gemeinde Essingen liegt westlich von Aalen am Beginn des Remstales; sie hat eine Gemar-kungsfläche von ca. 5850 ha und eine Wohnbevölkerung von ca. 6.400 Ew. Zu Essingen gehören die Teilorte Dauerwang, Forst und Lauterburg. Die bestehende Siedlungsfläche beträgt insgesamt ca. 311 ha. Essingen hat ein sehr ausgedehntes Gemeindegebiet, das naturräumlich geprägt wird durch große zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen und Wälder beiderseits des Remstals und auf dem Albuch sowie durch die bewegte Topographie und abwechslungsreiche Landschaft (Welland, Albtrauf, Albuch). Remstal und Sauerbachtal verlaufen in West-Ost-Richtung und bilden einen durchgängigen Talraum mit unterschiedlichen Funktionen. Der Hauptort Essingen liegt auf einer Geländeterrasse im Bereich der Wasserscheide beider Gewäs-ser. Essingen selbst hat sich in wenigen Jahren von einem Bauerndorf in eine attraktive Wohnge-meinde gewandelt. Um die historische Ortsmitte, die im Rahmen von umfangreichen Sanierungs-maßnahmen ab 1980 erheblich umgestaltet und funktionell als Wohnstandort und zentraler Versor-gungsbereich aufgewertet wurde, entstanden großflächige Wohngebiete: beidseits der Bahnhof-straße im Norden (Krähenbühl und Mittelgreisfeld), im Bereich Oberburg/ Pfählen im Osten und zuletzt im Bereich Ried im Süden von Essingen. Auch in Lauterburg, auf der Hochfläche des Albuchs, hat sich eine deutliche Wohnbauentwicklung vollzogen. Die Teilorte Dauerwang, Forst und Lauterburg sind noch überwiegend dörflich bzw. landwirtschaft-lich strukturiert, wobei Lauterburg im Bereich Freizeit und Erholung funktionell eine besondere Rolle spielt. Entlang der Hauptverkehrsachse (Bahnlinie, B 29) mit überregionaler Bedeutung ist aufgrund der Erschließungsvorteile und günstigen topographischen Verhältnisse eine deutliche gewerbliche Ent-wicklung in Gang gesetzt worden, was zu einer spürbaren Strukturverbesserung beigetragen hat. Der Bereich nördlich der Bahnlinie wird dabei durch zwei größere Industriebetriebe (Ziegelwerk und Schrottverwertungsanlagen) geprägt. Die starke bauliche Entwicklung in Essingen, verbunden mit einem überproportionalen Einwohner-zuwachs und vermehrtem Arbeitsplatzangebot, machte einen Ausbau bzw. Neubau zahlreicher In-frastruktureinrichtungen erforderlich (z.B. Rathaus mit Tiefgarage, Feuerwehrgerätehäuser in Essin-gen, Lauterburg und Forst, Kindergärten, Sportgelände, Erweiterung des Friedhofs in Essingen mit Aussegnungshalle, Grund- und Hauptschule, Gasversorgung, Wasserbehälter Oberburg und Dauer-wang, Abwasserbeseitigungsanlagen).

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Die Funktion der Gemeinde Essingen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft wird bestimmt durch die Bedeutung als Wohnstandort, die Standortgunst in der Entwicklungsachse für die Wirtschaft sowie durch das "Kapital Landschaft" im Bereich Lauterburg für den Fremdenverkehr. Aufgrund der Größe und Ausstattung mit öffentlicher und privater Infrastruktur stellt Essingen eine voll funktionsfähige Siedlungseinheit dar -mit weiteren guten Entwicklungsmöglichkeiten- sowohl für eine Wohnbebauung als auch für gewerbliche Nutzungen, wobei aufgrund der empfindlichen landschaftlichen Situation erhöhte ökologische Anforderungen berücksichtigt werden müssen. We-gen der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken sowie zur Vorbereitung einer geordneten weiteren Besiedlung erfolgt eine bedarfsgerechte Ausweisung neuer Bauflächen. Durch abgerundete, ge-schlossene Wohnsiedlungsbereiche mit klar begrenzten Ortsrändern soll einer übermäßigen Inan-spruchnahme und Zersiedelung von freier Landschaft entgegengewirkt werden. Dadurch werden -auch überörtlich- bedeutsame Grünzäsuren in ausreichender Breite erhalten; ebenso sollen zu-sammenhängende land- und forstwirtschaftliche Flächen und Landschaftsteile gesichert werden. Als Bevölkerungs-Zielzahl ist von ca. 6.800 Ew auszugehen. Der Schwerpunkt der Wohnungsbautätigkeit liegt zukünftig im Osten des Hauptortes Essingen: 10,7 ha stehen dort für eine Wohnbauentwicklung zur Verfügung; die Neubaugebiete nördlich des Teußenbergweges und östlich des Heerweges stellen notwendige Ergänzungen des Siedlungsbe-reichs dar - in optimaler Zuordnung zum neuen Spiel-, Sport- und Freizeitbereich "Erlenhalde". Im Brühl, nördlich der Ortsmitte an der Rems, soll nach Verlagerung eines Gartenbaubetriebes eine standortgerechte Umnutzung erfolgen: 2,5 ha werden als Wohnbaufläche neu ausgewiesen, südlich davon schließen sich Reserveflächen für schulische Einrichtungen an. Quer durch die geplante Wohnbaufläche verlaufen zwei Fernwasserleitungen. Der Zweckverband Landeswasserversorgung weist darauf hin, dass der Leitungs- und Kabelbereich durch einen Bauverbotsstreifen von beider-seits 8 m zu schützen sei. Außerdem seien Geländeveränderungen (Aufschüttungen und Abgrabun-gen) und alle den Bestand und den Betrieb der Anlagen gefährdenden Handlungen und Nutzungen auf einem Geländestreifen von 4 m beiderseits der Leitungen verboten. Die Teilorte und Weiler sollen im wesentlichen ihren dörflichen Charakter und ihre vorrangige Funk-tion für die Landwirtschaft bewahren; wegen meist fehlender Infrastruktur soll im wesentlichen die jetzige Einwohnerzahl gehalten werden. Lauterburg und Forst als ehemalige Straßendörfer sollen aber abgerundet werden, um geschlossene Siedlungsbereiche zu erhalten. Lauterburg wird östlich der Ortsmitte durch das Wohngebiet Neugarten/Schafhalde mit 2,5 ha ergänzt. Im Bereich Gäns-berg-Süd wird eine Erweiterungsfläche mit 1,5 ha vorgesehen. Diese Planungen erfolgen im Interes-se der örtlichen Eigenentwicklung. Die anderen kleineren Abrundungsflächen wie Ried-Süd, Ried-West, Brunnenfeld, Kellerfeld-Ost und Dauerwang entsprechen dem örtlichen Bedarf. Auf den dargestellten geplanten Bauflächen können sich insgesamt ca. 1.130 Ew. ansiedeln. Durch die Sanierung der "Ortsmitte Essingen" wurde nicht nur die Ortsdurchfahrt der Landesstraße (L 1165) verkehrsgerecht ausgebaut (1995/96) und völlig neu gestaltet, sondern zugleich wurde die Ortsmitte als zentraler Einkaufs-, Wohn- und Kommunikationsbereich aufgewertet. Viele Sanie-rungsmaßnahmen (z.B. Bereich Rathausgasse mit Rathausneubau, zahlreiche Wohn- und Ge-schäftsgebäude) sind bereits fertiggestellt worden.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

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Ergänzend zur beabsichtigten Wohnbauentwicklung werden die städtebaulich vertretbaren Entwick-lungsreserven im Sauerbachtal, im Verlauf der landesplanerischen Entwicklungsachse Aalen-Schwäbisch Gmünd-Stuttgart mit guten Infrastrukturvorteilen für die gewerbliche Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen in optimaler Zuordnung zu den sonstigen Siedlungsbereichen, ge-nutzt. Im festgesetzten „Gewerbegebiet Dauerwang I" (Zweckverband) stehen insgesamt noch ca. 10,6 ha für eine bauliche Nutzung zur Verfügung; die Erschließung ist im Herbst 1992 begonnen worden. Der auf die Gemeinde Essingen entfallende Zweckverbandsanteil (50 %) beträgt 5,3 ha. Aufgrund der Standortvorteile (Lage im Raum, funktionelle Verflechtung, Erschließung, Topographie) in der Entwicklungsachse sowie wegen der Nachfrage nach hochwertigen Baugrundstücken ist die "Gewerbezone Aalen-West"/"Gewerbegebiet Dauerwang I" nach Westen erweitert und bis zum "Hol-landgärtner" ausgedehnt worden. Das "Gewerbegebiet Dauerwang II", einschließlich Teilbereich Geisswiesen, umfasst insgesamt ca. 7,1 ha. Getrennt durch einen Grünzug im Zuge der Mulde und des Wasserlaufs soll sich der Bereich des bestehenden Hollandgärtners (Sonstiges Sondergebiet-Gartencenter mit Freizeitpark/(SO-G)) mit 4,1 ha (netto) sowie ein neues "Sonstiges Sondergebiet - Verbrauchermarkt/ Fachmarkt (Baumarkt)/(SO-V)" mit insgesamt 2,4 ha (netto) anschließen (Zweckverbandsanteil für die Gemeinde Essingen: 1,2 ha). Trotz großer ökologischer Bedenken von Regionalverband Ostwürttemberg, Landratsamt und Natur-schutzbehörden haben die Stadt Aalen und die Gemeinde Essingen die Planung "Dauerwang II" für erforderlich gehalten. Aufgrund des erheblichen Eingriffs in Natur und Landschaft (Reduzierung ei-ner überörtlich bedeutsamen Grünzäsur, Entstehen einer raumordnerisch nachteiligen Bandstruktur, wichtiger Bereich für die Qualität des örtlichen Klimas, hohe Bedeutung für die Landwirtschaft, Landschaftsbild) wurde im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vom 27.03.1995) den ökologischen Belangen besondere Bedeutung beigemes-sen; insbesondere erfolgte eine großzügige flächenhafte Eingrünung, Gewässer wurden geöffnet und umgestaltet. Die Zuständigkeit des Zweckverbandes "Gewerbegebiet Dauerwang" zwischen der Gemeinde Essingen und der Stadt Aalen ist um den Bereich "Dauerwang II" erweitert worden; die Vereinbarung ist am 25.03.1995 rechtswirksam geworden. Aufgrund einer Besprechung am 25.09.1989 beim Innenministerium Baden-Württemberg hat das Regierungspräsidium Stuttgart mit Erlass vom 26.10.1989 (21-24-47.36 VVG Aalen) mitgeteilt, dass die Ausweisung des Sondergebietes "Baumarkt" mit dem Landesentwicklungsplan dann noch in Einklang gebracht werden kann, wenn u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Stadt Aalen und die Gemeinde Essingen haben sich durch öffentlich-rechtliche Ver-einbarung gegenüber dem Regierungspräsidium zu verpflichten, die restliche Grünzäsur zwischen der derzeitigen Zufahrt bzw. der westlichen Grenze des Geländes "Hollandgärt-ner" und dem im genehmigten Flächennutzungsplan ausgewiesenen geplanten Gewer-begebiet "Stockert" uneingeschränkt zu sichern. Dabei ist auf jegliche siedlungsstruktu-relle Ausformung der im fortzuschreibenden Regionalplan Ostwürttemberg als regional-planerisches Ziel gemäß § 8 LplG auszuweisenden Grünzäsur zu verzichten.

Die Stadt Aalen hat einen entsprechenden Entwurf (20.11.1995) für einen "Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sicherung einer Grünzäsur" gefertigt; er ist zwischen den Beteiligten (RP Stuttgart, Stadt Aalen, Gemeinde Essingen) abgestimmt worden.

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Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Dauerwang hat am 27.01.1997 den Entwurf des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Dauerwang II" (Plan-Nr. 08-01/4) vom 23.12.1996 ge-billigt; ab 24.02.1997 erfolgte die öffentliche Auslegung. Die in diesem Zusammenhang vom Regie-rungspräsidium Stuttgart geforderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Sicherung einer Grünzäsur wurde am 12.02.1997 vom Regierungsvizepräsident Dr. Rapp unterzeichnet; der Vertrag ist damit rechtsverbindlich abgeschlossen. Darin verpflichten sich die Stadt Aalen und die Gemeinde Essingen, den Bereich zwischen der jetzi-gen Zufahrt zum Hollandgärtner bzw. der westlichen Grenze dieses Betriebsgeländes und dem im Jahr 1983 genehmigten Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbegebiet "Stockert" als Grünzä-sur zu belassen. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Dauerwang II“ ist am 23.09.1998 in Kraft getreten. In den festgesetzten Gewerbegebieten Stockert und Sauerbach-Ost I stehen noch ca. 4,6 ha für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung. Die Erweiterungsfläche Sauerbach-Ost II stellte eine betriebs-bedingte Planung dar und wird inzwischen baulich genutzt. Im Bereich Streichhoffeld-Süd auf Gemarkung Essingen, nördlich der Bahnlinie, befindet sich das Ziegelwerk der Fa. Trost GmbH+Co und ein zugehöriger Tonabbaubereich. Soweit Abbaugenehmi-gungen vorliegen und sich der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Streichhoffeld" in der Aufstellung befindet, erfolgte bisher im FNP-Entwurf die Darstellung einer geplanten Gewerblichen Baufläche „Streichhoffeld-Süd“ mit ca. 10,5 ha. Dieser Bereich wird im wesentlichen für den Neubau des Zie-gelwerkes benötigt; das Werk soll die modernste Ziegelei in Europa werden; eine Verdoppelung der Produktion ist vorgesehen. Der Gemeinderat Essingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2000 den Grundsatzbe-schluss gefasst, die Ansiedlung der Firma allbeton Röser GmbH & CoKG (Mutlangen) im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Streichhoffeld“ zu ermöglichen. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans nach Norden zu erwei-tern und den Flächenutzungsplan-Entwurf der Verwaltungsgemeinschaft Aalen entsprechend der neuen Abgrenzung der Erweiterungsfläche zu ändern. Laut Bebauungsplan-Vorentwurf beträgt der Gesamtumfang der Bebauungsplanerweiterung ca. 6,2 ha Bruttofläche, die Nettobaufläche (bebau-bare Fläche) soll ca. 3,2 ha betragen. Die Ansiedlung der Firma allbeton im „Gewerbe- und Industriegebiet Streichhoffeld“ ist von überört-licher Bedeutung, auch für den Landkreis. Da die Ansiedlung der Firma allbeton baldmöglichst pla-nungsrechtlich gesichert werden muss, wurde eine Aufnahme der Erweiterungsfläche im laufenden Flächennutzungsplan – Fortschreibungsverfahren erforderlich. Die geplante gewerbliche Baufläche „Streichhoffeld“ mit bisher 10,5 ha ist daher nach Norden erweitert worden auf insgesamt ca. 14,5 ha. Diese Darstellung steht allerdings im Widerspruch mit bisher erteilten Genehmigungen. Bis heute liegt keine aktuelle, abgestimmte Gesamtkonzeption vor, bei der die unterschiedlichen fachgesetz-lichen Verfahren (z. B. Bundesbaugesetz, Landesplanungsgesetz, Landesberggesetz, Landesnatur-schutzgesetz, Wassergesetz, Landesbauordnung) harmonisiert sind sowie aufgrund der eine raum-ordnerische/stadtplanerische Beurteilung und bauleitplanerische Abwägung erfolgen kann. Maß-gebliche Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (Landratsamt Ostalbkreis; Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau; staatl. Forstamt) liegen nicht vor.

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Im Rahmen der Auswertung der im Juni/Juli 2000 eingegangenen Anregungen ist es aufgrund der vorhandenen Unterlagen bzw. fehlender Informationen nicht mehr möglich gewesen, einen umfas-senden Abwägungsvorgang durchzuführen. Trotzdem ist die Stadtverwaltung der Auffassung , dass die zuletzt beschlossene Erweiterung der geplanten Gewerblichen Baufläche nach Norden, bezogen auf den gesamten bisher vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplans, nur von untergeordneter Bedeutung für die „Gesamtthema-tik“ ist. Alle sonstigen Probleme und Konflikte können erst auf den nachfolgenden Planungsstufen (Bebau-ungsplan, bergrechtliches Verfahren) verbindlich gelöst werden. Mit Erlass vom 08.06.2001 hat das Regierungspräsidium Stuttgart festgestellt, dass die Planungen im Bereich „Streichhoffeld-Nord“ nicht genehmigungsfähig sind. Nach dem ergänzenden Feststel-lungsbeschluss des Gemeinsamen Ausschusses am 22.10.2001 wurde der nicht genehmigungsfähi-ge Bereich „Streichhoffeld-Nord“ der Gemeinde Essingen mit insgesamt ca. 6,8 ha (4,3 ha geplante Gewerbliche Baufläche und 2,5 ha umgebend Grünfläche, einschl. landschaftspflegerischer Maß-nahmefläche) im Flächennutzungsplan mit dem Vermerk „Von der Genehmigung gem. § 6 Abs. 3 BauGB ausgenommener Bereich“ sowie mit einer entsprechenden farblichen Kennzeichnung (rote Balken) versehen. Die Firma Trost (Ziegelwerk) beabsichtigt, in größerem Umfang westlich der L 1080 in Richtung Nor-den Ton abzubauen. Die Lage und die Abgrenzung des zukünftigen Tonabbaugebietes wurde mit dem Regionalverband Ostwürttemberg, der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Stuttgart, dem örtlichen Naturschutzbeauftragten, dem Landratsamt Ostalbkreis und der Gemeinde Essingen abgestimmt. Für den weiteren Tonabbau selbst wird ein bergrechtliches Genehmigungsver-fahren (Rahmen- und Hauptbetriebspläne) erforderlich. Im Rahmen des bergrechtlichen Genehmi-gungsverfahrens wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert. Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates Essingen vom 15.09.1994 und dem Abgrenzungs-plan vom 22.04.1997 wird im Bereich Streichhoffeld-Nord ein "geplantes Tonabbaugebiet" mit ca. 12,6 ha im Flächennutzungsplan dargestellt. Die Gemeinde Essingen hat mit Schreiben vom 29.03.1999 beantragt, am südlichen Ortsrand von Lauterburg den FNP-Entwurf zu ändern: Der Gemeinderat Essingen habe sich mit der Ausweisung einer neuen Gewerbefläche in Lauterburg befasst; ein Kfz-Betrieb (Reparaturwerkstatt und Autoser-vice) solle aus der Ortslage an den Ortsrand verlegt werden. Nach mehreren Beratungen will die Gemeinde Essingen auch weiterhin an dieser Planung festhalten und den Interessen eines ortsansässigen Gewerbebetriebs Vorrang einräumen. Grünordnerische Maßnahmen und Ausgleichsregelungen bleiben der Verbindlichen Bauleitung vorbehalten. Am südlichen Ortseingang von Lauterburg, östlich der L 1165 (Albstraße), wird daher eine geplante Gewerbliche Baufläche (G) „Bühläcker“ mit ca. 0,4 ha dargestellt. Der Albuch mit seinen Waldflächen und der abwechslungsreichen Landschaft bildet die natürliche Grundlage zur Nutzung als Freizeit- und Naherholungsraum. Der Bereich Lauterburg mit seinen Fremdenverkehrseinrichtungen (z.B. Campingplatz Hasenweide, Skizentrum Hirtenteich) soll maß-voll entwickelt und touristische Einrichtungen gestärkt werden. In diesem Zusammenhang sind die Erweiterung des Campingplatzes (SE-C) um 1,4 ha, ein neues Ferienhausgebiet (SE-F) mit 1,1 ha so-wie ein Spielplatz geplant, wobei aufgrund der empfindlichen landschaftlichen Situation auf der exponierten Hochfläche besondere Anforderungen an Gestaltung und Grünordnung zu stellen sind.

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Die Ausweisung des Gartenhausgebietes Schießberg (SE-G) westlich von Essingen berücksichtigt vorhandene Einrichtungen und die Nachfrage nach Grundstücken, auf denen Freizeitnutzungen aus-geübt werden können; ca. 4,0 ha sind noch nicht entsprechend Bebauungsplan baulich genutzt. Die weitere Besiedlung und zunehmende Bevölkerung bedingen einen zusätzlichen Bedarf an Wohnfolgeeinrichtungen. Daher werden folgende Einrichtungen und Freizeitanlagen berücksichtigt und die Standorte dargestellt: ergänzende Gemeinbedarfsflächen für eine Turnhalle in Lauterburg, für eine Schulerweiterung im Brühl mit anschließendem neuen Schulsportgelände, für ein Altenzent-rum östlich der Schulstraße am Rande der Ortsmitte von Essingen sowie für einen neuen Bauhof im Stockert. Zwei Standorte für neue Kindergärten (Pfählen; Burgstraße in Lauterburg) werden ausge-wiesen. Festplätze sind geplant in Essingen (Erlenhalde-Ost), Forst und Lauterburg. Spielplätze sind weitere wichtige Wohnfolgeeinrichtungen und ergänzen das innerörtliche Freiraum-angebot; aufgrund des Fehlbedarfs an geeigneten Grünflächen und Spielplätzen werden folgende weitere Standorte/Bereiche ausgewiesen: Erlenhalde-West, Pfählen (West), Ried, Brühl, Forst (Kel-lerfeld), Lauterburg (Neugarten und Gänsberg). Im Bereich Tonnenbachtal, im Anschluss an das Gartenhausgebiet Schießberg, soll eine Kleintier-zuchtanlage (KTZA) errichtet werden; dazu wird eine geplante Grünfläche mit ca. 0,4 ha neu ausge-wiesen. Für die beiden Friedhöfe (Weilerfeld in Essingen, Kirchhofäcker in Lauterburg) werden Erweiterungs-flächen vorgesehen. Das Landratsamt Ostalbkreis als Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, das "Welland" als Land-schaftsschutzgebiet festzulegen; davon berührt wird die Essinger Gemarkung nördlich der Bahnli-nie.

Essingens überörtliche Verkehrssituation wird bestimmt durch die B 29 (Stuttgart-Schwäbisch Gmünd-Aalen-Nördlingen) in West-Ost-Richtung und die L 1080/1165 (Abtsgmünd-Essingen-Steinheim a.A.-Ulm) in Nord-Süd-Richtung. Essingens Anbindung an das übergeordnete Straßennetz wird in Zukunft verändert; aufgrund eines Verkehrsgutachtens der Gemeinde Essingen sowie der abzusehenden Verkehrsbelastung sind folgende Straßenplanungen vorgesehen: vierspuriger Aus-bau der B 29 mit kreuzungsfreiem Anschluss der L 1080/1165 westlich des Bahnhofs Essingen sowie der Ortsdurchfahrt Mögglingen nördlich von Hermannsfeld gem. Vorentwurf vom 31.05.1988 (RP Stuttgart, Abs. IV, Ref. 44), neue Anschlussstelle Dauerwang, neue Gemeindeverbindungsstraße nach Aalen und Osttangente Essingen. Durch die geplante „Osttangente Essingen“ zwischen dem Sportgelände Pfählen und der Gemeindeverbindungsstraße „Stockert-Ost“ soll ein zweiter verkehr-licher Anschluss nach Norden geschaffen werden, um die einzige Anbindung (Bahnhofstraße) von Essingen an die B 29 zu entlasten und um die Ortsmitte von Verkehr aus dem neuen großen Sied-lungsbereich im Osten freizuhalten. Diese Planung beruht auf einem Verkehrsgutachten (Untersu-chungen zur Straßennetzgestaltung von Essingen) der Gemeinde Essingen aus dem Jahr 1981. Auf dieser Straßenplanung basiert auch die seinerzeit eingeleitete Siedlungsentwicklung nach Osten (und die Verkehrsbeziehungen Richtung Aalen). Neue Feldwegbrücken über die vierspurige B 29-neu sind vorgesehen im Bereich westlich des Hol-landgärtners und in nördlicher Verlängerung der Brühlgasse.

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Tab. 74: Planungen in der Gemeinde Essingen

Planungen Bebauungsplan vorhanden

Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Wohnbauflächen Teußenbergweg-Nord I 2,0 Neugarten (Lbg.) 0,7 Brunnenfeld (Forst) 0,3 Heerweg-Ost 3,0 Ried-West 0,2

Teußenbergweg- 5,7 Nord II Schafhalde (Lbg.) 1,8 Ried-Süd 0,8

Brühl 2,5 Gänsberg-Süd (Lbg.) 1,2

18,2

Gemischte Bauflächen Humboldtstraße-Nord 0,4 Kellerfeld-Ost (Forst) 0,8

Dauerwang-West 0,4 Gänsberg-Süd (Lbg.) 0,3

1,9

Gewerbliche Bauflächen Sauerbach-Ost I 1,1 Stockert 3,5 Dauerwang I 5,3 (ZV-Anteil) Dauerwang II 3,5 (ZV-Anteil)

Streichhoffeld-Süd 10,5 Bühläcker(Lbg.) 0,4

24,3

Sonderbauflächen Schießberg (SE-G) 4,0 Geißwiesen (SO-G) 4,1 Geißwiesen (SO-V) 1,2 (Baumarkt) (ZV-Anteil) Hasenweide (Lbg.) 0,8 (SE-C)

Hasenweide (Lbg.) 1,1 (SE-F) Hasenweide (Lbg.) 0,6 (SE-C)

11,8

Gemeinbedarfsflächen Gänsberg (Lbg.) 0,6 Turnhalle Stockert 0,5 Bauhof

Brühl 2,2 Erw. Schule Schulstraße 0,5 Altenzentrum Pfählen 0,3 Kindergarten Burgstraße (Lbg.) 0,1 Kindergarten

4,2

Ver-/Entsorgungsflächen - Grünflächen Erlenhalde-Ost 0,9

Festplatz Erlenhalde-West 1,1 Spielplatzbereich Kellerfeld (Forst): Spielplatz 0,2 Festplatz 0,2 Neugarten (Lbg.): Spielplatz 0,2 Festplatz 0,2

Brühl: Schulsportgel. 1,6 Spielplatz 0,3 Kirchhofäcker (Lbg.) 0,2 Erw. Friedhof

Weilerfeld 0,6 Erw. Friedhof Gänsberg-Süd (Lbg.) 0,5 Grünfläche Tonnenbachtal 0,4 KTZA Hasenweide (Lbg.) 0,3 Spielplatz

6,7

Angaben in ha

Def.: SO-G Sondergebiet (Gartencenter)

SO-V Sondergebiet (Verbrauchermarkt/Fachmarkt)

SE-C Campingplatzgebiet

SE-F Ferienhausgebiet

SE-G Gartenhausgebiet

KTZA Kleintierzuchtanlage

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Tab. 75: Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Essingen

Wohnbevölkerung (01.01.1995) 5.902 Ew

8%-Auflockerung (1995 - 2010) - 472 EwNeue Bevölkerung aus FNP-Gebieten + 1.125 EwBaulückenschließungen / Nachverdichtungen (geschätzt) + 250 Ew

Zieljahr 2010: 6.805 Ew

Neubaugebiete im Flächennutzungsplan:

Plangebiete Größe(ha)

Wohndichte-Brutto)(Ew/ha)

Bevölkerung(Ew)

Wohnbauflächen (W):

Teußenbergweg-Nord I 2,0 65 130Neugarten (Lbg.) 0,7 40 30Brunnenfeld (Forst) 0,3 70 20Heerweg-Ost 3,0 60 180Ried-Süd 0,8 60 50Riedweg-West 0,2 50 10Teußenbergweg-Nord II 5,7 60 340Schafhalde (Lbg.) 1,8 50 90Brühl 2,5 50 125Gänsberg-Süd (Lbg.) 1,2 65 80

Gemischte Bauflächen (M):

Humboldtstraße-Nord 0,4 60 25Kellerfeld-Ost 0,8 40 30Dauerwang-West 0,4 40 15Gänsberg-Süd (Lbg.) 0,3 - -

Summe 20,1 1.125

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Tab. 76: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Gemeinde Essingen Nr. Bereich Festsetzung nach

Bebauungsplan Darstellung im Flächennutzungsplan

Begründung für neue städtebauliche Ziele

I Bereich des Schlosses (nördlich der Hauptstraße)

Grünfläche (Parkanlage) Gemischte Baufläche Überwiegende bauliche Nutzung

II Bahnhofstr. 49, 51, 40 Limesstraße 10-24 Breslauer Straße 23-35 Heerweg 75

Allgem. Wohngebiet Gemischte Baufläche Ortsdurchfahrt der L 1165 als Haupterschließungs-straße/ Versorgungsachse mit vorhandenen (er-wünschten) Mischnutzun-gen (Handwerksbetrie-be/Geschäfte/ Dienstleistungen)

III Schulstraße 20 Gemeinbedarfsfläche (Schule)

Gemischte Baufläche Schulgebäude abgebrochen

IV Zwischen Schulstraße und Lindensteige

Allgem. Wohngebiet Gemeinbedarfsfläche (Altenzentrum)

Neues Planungsziel. Erforderliche Einrichtung in zentraler Lage

V Falkenbergstraße-West Straßenverbindung zwi-schen Lindensteige und Seltenbach

Wohnbaufläche Vorhandene Bebauung. Straßenplanung aufgege-ben

VI Daimlerstraße-Ost Gewerbegebiet Gemeinbedarfsfläche (Bauhof)

geplanter neuer Bauhof

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Abb. 27: Flächennutzungsplan für die Gemeinde Essingen (M. 1:15.000)

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Abb. 27 a: Flächennutzungsplan für den Bereich Lauterburg (M. 1:15.000)

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6.3 Gemeinde Hüttlingen

Die Gemeinde Hüttlingen liegt nördlich der Stadt Aalen; sie hat eine Gemarkungsfläche von ca. 1870 ha und eine Wohnbevölkerung von ca. 5.650 Ew. Zu Hüttlingen gehören die Teilorte Niede-ralfingen, Seitsberg und Sulzdorf (mit Lengenfeld). Die bestehende Siedlungsfläche beträgt insge-samt ca. 206 ha. Im Gesamtkonzept für die Verwaltungsgemeinschaft wird die Funktion von Hüttlingen einmal durch die -im Hauptort zu stärkende- Wohnnutzung als auch durch die zu sichernde landwirtschaftliche Nutzung in den Teilorten bestimmt. Der gut ausgestattete Versorgungskern sowie zahlreiche mittel-ständische Betriebe sollen in ihrer Bedeutung, auch im Sinne eines verbesserten Arbeitsplatzange-botes, gestärkt werden, um eine verbrauchernahe Versorgung (Handel, Dienstleistungen, Handwerk) zu gewährleisten. Die Maßnahme "Sanierung Ortsmitte von Hüttlingen" wurde 1983 in das Landessanierungspro-gramm aufgenommen. Durch die Sanierungsmaßnahmen ist die Ortsmitte neu gestaltet und in ihrer Funktion als zentraler Geschäfts-, Wohn- und Kommunikationsbereich erheblich aufgewertet wor-den. Landschaftlich wird die Gemeinde Hüttlingen geprägt durch das reizvolle Kochertal mit mehreren Seitentälern und die anschließenden Hochflächen mit zusammenhängenden land- und forstwirt-schaftlichen Flächen: im Norden um Sulzdorf/Ober- und Mittellengenfeld, im Osten der Bereich Sandbuck/Eichwald und im Westen der Bereich Hasenbühl/Seitsberg. Hüttlingen selbst liegt am landschaftlich markanten "Kocherknie". Hüttlingen hat sich in kurzer Zeit von einem Dorf zu einer beliebten Wohngemeinde gewandelt. Während die historische Ortsmitte und der heutige zentrale Versorgungsbereich in der Talaue liegt, haben sich hangaufwärts drei große Wohngebiete entwickelt: Heiligenwiesen/Fuchsloch im Westen, Letten/Michelswiesen im Osten und Wasserstall im Norden. In den "Kocherwiesen" und im Bereich "Bolzensteig" vollzog sich ergänzend eine gewerbliche Entwicklung, was zu einer spürbaren Struk-turverbesserung beigetragen hat. Die Teilorte sind trotz zunehmender Wohnbebauung überwiegend noch landwirtschaftlich strukturiert. Aufgrund der Größe und Ausstattung mit öffentlicher und privater Infrastruktur stellt Hüttlingen eine voll funktionsfähige Siedlungseinheit dar - mit durchaus guten weiteren Entwicklungsmöglichkeiten. Wegen der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken sowie zur Vorbereitung der weite-ren Besiedlung erfolgt eine bedarfsgerechte Ausweisung neuer Bauflächen; sie erfolgt durch städte-baulich geeignete und landschaftlich vertretbare Anlagerungen von Neubaugebieten an bestehende Wohngebiete. Als Bevölkerungs-Zielzahl ist von ca. 6.500 Ew auszugehen.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 314

Der Schwerpunkt der Wohnungsbautätigkeit liegt zukünftig im Norden von Hüttlingen: im Neubau-gebiet Wasserstall IV stehen noch ca. 1,3 ha für eine Bebauung zur Verfügung. Im direkten An-schluss stellen die Bereiche Wasserstall V (2,5 ha), Eisenäcker (ca. 7,2 ha) und Speidel (4,0 ha) auf-grund ihrer günstigen topographischen Situation und guten Zuordnung zu den Gemeinbedarfsein-richtungen am nördlichen Rand der Ortsmitte von Hüttlingen geeignete Standorte für eine weitere Wohnbauentwicklung dar. Als Ersatz für die in Hüttlingen gestrichenen bzw. reduzierten Wohnbauflächen soll das Wohngebiet Wasserstall nach Osten weiterentwickelt werden. Zwischen Lengenfelder Straße und Buchener Stra-ße wird daher im Flächennutzungsplan eine neue geplante Wohnbaufläche „Speidel“ dargestellt. Für die beiden Gebiete Seitsberger Weg-Nord (ca. 1,2 ha) und Vogtstraße (1,2 ha) in Niederalfingen liegen bereits Bebauungspläne vor; es erfolgten dort bisher keine bodenordnende Maßnahmen. Für das Plangebiet nördlich des Seitsberger Weges liegt der Bebauungsplan „Fuchsloch“ vor, der seit 10.01.1975 rechtsverbindlich ist. Im einem Umfang von ca. 1,8 ha (3 Teilflächen) wurde er bisher nicht baulich realisiert. Aufgrund der topographischen und geologischen Verhältnisse (Hangan-schneidungen, Wasseraustritte, starke Neigungen, z.T. gefährlicher Knollenmergel-Rutschhang) wä-re der Ausbau der Erschließungsanlagen sehr aufwendig und problematisch. Das Plangebiet soll reduziert werden; die genaue Größe und Lage kann erst nach Auswertung einer geologischen Untersuchung (Auftragsvergabe 11/1998) und nach Erarbeitung eines neuen städte-baulichen Konzeptes erfolgen. Eine Reihe kleinerer Wohnbauflächen bzw. gemischter Bauflächen dient der baulichen Abrundung und funktionellen Ergänzung; sie entsprechen dem deutlich geltend gemachten örtlichen Eigenbe-darf: in Hüttlingen selbst (Brühl, Heiligenwiesen-Süd, Fuchsloch- West) sowie in den Teilorten Nie-deralfingen (Kapellenweg-Nord), Seitsberg (Seitsberg-Süd, Sandäcker) und Sulzdorf (Brandwasen III). Ein ortsansässiger Betrieb beabsichtigt, im Bereich Törleswiesen, zwischen Wasseralfinger Straße (B 19) und Kocher, einen Holzmarkt mit entsprechenden Verkaufsräumen und Lagerhallen zu errich-ten. Durch die Ausweisung einer neuen Gemischten Baufläche (1,0 ha) am südlichen Ortsrand wer-den dazu die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen; grünordnerische und wasserwirt-schaftliche Belange sind aufgrund des angrenzenden Gewässers in besonderem Maße zu berück-sichtigen. Durch die Bereitstellung weiterer gewerblicher Bauflächen in Hüttlingen soll die Schaffung von Pro-duktionsstätten sowie von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, auch zur Verbesserung der örtlichen Wirtschaftsstruktur, ermöglicht werden. Die Größe von ca. 5,7 ha insgesamt entspricht dem örtlichen Bedarf; der Schwerpunkt der zukünftigen gewerblichen Entwicklung liegt im Osten von Hüttlingen im Bereich Bolzensteig. Mit dem Gewerbegebiet Kocherwiesen III hat die Gewerbezone von Hüttlingen, westlich des Kochers, ihren südlichen Abschluss gefunden. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde auch die bisherige gewerbliche Entwicklungskonzeption neu überdacht. Zielsetzung für die zukünftige gewerbliche Entwicklung ist es, bestehende Gewerbezonen in den Entwicklungsachsen vorzugsweise zu nutzen, d.h. auch neu zu ordnen, nachzuverdichten bzw. abzurunden, und zusätzliche neue Gewerbegebiete den Sied-lungseinheiten unmittelbar zuzuordnen.

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Das Konzept der dezentralen Gewerbegebiete zur Deckung des örtlichen Eigenbedarfs entspricht der polyzentrischen Siedlungsstruktur und den landschaftlichen Gegebenheiten und Erfordernissen. Die topographischen und landschaftlichen Verhältnisse stehen großflächigen Betrieben größtenteils entgegen. Aufgrund der abgesetzten Lage und des Freiraumkonzepts entspricht der ehemals geplante, groß-flächige „Industriestandort Goldshöfe“ nicht den gemeindlichen voraussehbaren Bedürfnissen, der gewerblichen Nachfrage, den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege sowie des Umwelt-schutzes. Eine nachhaltige „positive“ städtebauliche Entwicklung wäre nicht gegeben. Über 30 Jahre lang gab es für den Bereich Goldshöfe keine konkrete Nachfrage nach gewerblichem Bauland im größerem Umfang. Aufgrund des ausgewiesenen umfangreichen Planungspotentials im Flächennutzungsplan (ca. 120 ha) und unter Berücksichtigung einer angestrebten vermehrten In-nenentwicklung (städtebauliche Neuordnung) wird bis zum Jahr 2010 kein weiterer Bedarf gesehen, um im Bereich Goldshöfe zusätzlich Gewerbliche Bauflächen auszuweisen. Eine erneute Abwägung der unterschiedlichen Belange hat dafür keine Erforderlichkeit ergeben. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in seinem Erlass vom 17.05.2000 (Az. 21-24-47.36/Aalen) folgendes mitgeteilt:

„Nachdem eine solche Planung offensichtlich derzeit nicht erforderlich ist, stellt das Re-gierungspräsidium als höhere Raumordnungsbehörde seine bisherigen Bedenken bezüg-lich der fehlenden Gewerbeflächenausweisung an diesem Standort zurück. Solange der Standort als regional bedeutsamer Schwerpunkt im Regionalplan ausgewiesen ist, darf jedoch keine anderweitige Planung erfolgen, die eine spätere Verwirklichung des regio-nalplanerischen Ziels „Schwerpunkt für Gewerbe und Dienstleistungen“ unmöglich ma-chen würde.“

Die Ausweisung des Gartenhausgebietes Bilz an der Buchener Straße berücksichtigt vorhandene Einrichtungen und die Nachfrage nach Grundstücken, auf denen Freizeitnutzungen ausgeübt werden können; ca. 0,7 ha können dort noch baulich genutzt werden. Hüttlingens überörtliche Verkehrssituation wird geprägt durch die B 19 (Aalen-Schwäbisch Hall), die im Straßennetz funktionell ergänzt wird durch die K 3311 zum Mittelzentrum Aalen. Die B 29-neu (Westumgehung Aalen) verläuft unmittelbar südlich von Hüttlingen; im Kochertal, beim Albanus, erfolgt die Verknüpfung beider Bundesstraßen. Am südlichen Rand der Ortsmitte, zwischen Kocherstraße und Kocher, wird eine öffentliche Fläche mit ca. 0,2 ha für soziale Einrichtungen vorgesehen, um z.B. Einrichtungen für die Altenbetreuung und Jugendarbeit, einschließlich erforderlicher Freiflächen, zu ermöglichen. Ein Regenüberlaufbecken (0,1 ha) befindet sich im Bolzensteig in der Planung. Für die Kläranlage bei Niederalfingen ist eine Erweiterungsfläche vorgesehen. Das bestehende Betriebsgelände des EnBW-Umspannwerkes an der Goldshöfer Straße wird als "Fläche für Versorgungsanlagen-Elektrizität" dargestellt; ein Erweiterungsbedarf ist nicht erkennbar.

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Im Bereich des Sportgeländes / Freibades in Niederalfingen beabsichtigt die Gemeinde Hüttlingen, einen Zeltplatz (ca. 0,3 ha) einzurichten. Die bestehende Kleintierzuchtanlage beim Bauhof soll westlich der Buchener Straße eine Erweiterung (0,9 ha) erfahren. Spielplätze sind wichtige Wohnfolgeeinrichtungen und ergänzen das innerörtliche Freiraumangebot; aufgrund des Fehlbedarfs an geeigneten Grünflächen wird im Benehmen mit dem Bürgermeisteramt Hüttlingen folgender weitere Standort ausgewiesen: Eisenäcker-Nord. Evtl. erforderliche Ergänzun-gen der Spielplätze in anderen Neubaugebieten erfolgen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen. Das Landratsamt Ostalbkreis als Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, das „Schlierbachtal mit Seitentälern“ bei Niederalfingen als Landschaftsschutzgebiet festzulegen (Entwurf vom 09.03.1988/BNL). Das „Mittelbachtal“ zwischen Hüttlingen und Hofen soll aufgrund seiner Schutzwürdigkeit zum Na-turschutzgebiet erklärt werden; das formelle Verfahren ist durch die Untere Naturschutzbehörde einzuleiten. Tab. 77: Planungen in der Gemeinde Hüttlingen Planungen Bebauungsplan

vorhanden Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Wohnbauflächen Wasserstall IV 1,3 Seitsberger Weg-Nord 1,2 Vogtstraße (N'alf.) 1,2 Wasserstall V 2,5 Fuchsloch-West 0,8

Brühl 1,7

Eisenäcker 7,2 Heiligenwiesen-Süd 1,3 Kapellenweg-Nord 0,4 (N'alf.) Seitsberg-Süd 1,6 Speidel 4,0

23,2

Gemischte Bauflächen Sandäcker (Seitsberg) 0,3 Brandwasen III 0,4 (Sulzdorf) Wasseralfinger Str. 1,0

1,7

Gewerbliche Bauflächen Bolzensteig III 2,1 Bolzensteig IV 3,6 5,7 Sonderbauflächen Bilz (SE-G) 0,7 0,7 Gemeinbedarfsflächen Kocherstraße 0,2

Soziale Einrichtung 0,2

Ver-/Entsorgungsflächen Bolzensteig (RRB) 0,1 Kocherwiesen (N'alf.): Erw. Kläranlage 0,4 PW Buchhalde 0,1

0,6

Grünflächen Niederalfingen 0,2 Zeltplatz Buchener Straße 0,9 KTZA

1,1

Angaben in ha

Def.: SE-G Gartenhausgebiet

PW Pumpwerk

KTZA Kleintierzuchtanlage

RRB Regenrückhaltebecken

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Tab. 78: Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Hüttlingen

Wohnbevölkerung (01.01.1995) 5.545 Ew

8%-Auflockerung (1995 - 2010) - 444 EwNeue Bevölkerung aus FNP-Gebieten + 1.270 EwBaulückenschließungen / Nachverdichtungen (geschätzt) + 150 Ew

Zieljahr 2010: 6.521 Ew

Neubaugebiete im Flächennutzungsplan:

Plangebiete Größe(ha)

Wohndichte-Brutto)(Ew/ha)

Bevölkerung(Ew)

Wohnbauflächen (W):

Seitsberger Weg-Nord 1,2 50 60Vogtstraße (N´alf.) 1,2 50 60Wasserstall IV 1,3 45 60Wasserstall V 2,5 45 115Brühl 1,7 90 155Eisenäcker 7,2 50 360Fuchsloch-West 0,8 45 35Heiligenweisen-Süd 1,3 55 70Kapellenweg-Nord (N´alf.) 0,4 70 30Seitsberg-Süd 1,6 45 70Speidel 4,0 50 200

Gemischte Bauflächen (M):

Wasseralfinger Straße 1 20 20Brandwasen III (Sulzdorf) 0,4 40 20Sandäcker (Seitsberg) 0,3 45 15

Summe 24,9 1.270

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Tab. 79: Abweichende Planinhalte: Bebauungsplan – Flächennutzungsplan Gemeinde Hüttlingen Nr. Bereich Festsetzung nach

Bebauungsplan Darstellung im Flächennutzungsplan

Begründung für neue städtebauliche Ziele

I Östlich Buchener Straße Gewerbegebiet Gemeinbedarfsfläche (Bauhof) Grünfläche (Kleintierzuchtanlage)

Tatsächliche Nutzung Tatsächliche Nutzung

II Turnstr. 16, 18, 20 Buchener Str. 2, 4, 6 Buchener Str. 12, 14, Turnstr. 22 Lengenfelder Str. 6, 8, 10

Mischgebiet Mischgebiet Gewerbegebiet Gewerbegebiet Mischgebiet

) ) ) Wohnbaufläche ) )

Tatsächliche Nutzung. Sicherung eines qualitäts-vollen Wohnumfeldes.

III Jahnstr. 31 Gemeinbedarf (Schule) Wohnbaufläche Vorhandenes Wohnhaus IV Bachstr. 14–18

(Flst.103/1) Gemeinbedarf Gemischte Baufläche Kein neuer Rathausstand-

ort mehr vorgesehen. V Wasseralfinger Str. 13/15 Mischgebiet Straßen mit Verkehrsgrün Neue Straßenführung

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Abb. 28: Flächennutzungsplan für die Gemeinde Hüttlingen (M. 1:15.000)

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7. PLANUNGEN FÜR SACHBEREICHE

7.1 Wohnbauflächen (W) 7.2 Gemischte Bauflächen (M) 7.3 Gewerbliche Bauflächen (G) 7.4 Sonderbauflächen (S) 7.5 Gemeinbedarf 7.6 Verkehr 7.7 Ver- und Entsorgung 7.8 Landschaftsplanung 7.9 Sanierungsgebiete 7.10 Denkmalschutz

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7.1 Wohnbauflächen (W)

7.1.1 Wohnbauentwicklung

Jahrhundertelang war die Siedlungstätigkeit in Aalen beschränkt auf die mittelalterliche Altstadt (Größe: ca. 200 x 350 m). Erst im 19. Jahrhundert wurde infolge der Industrialisierung und des Be-völkerungswachstums dieser Rahmen überschritten; eine ringförmige Erweiterung begann in den anschließenden Bereichen außerhalb der Stadtgräben. Nach 1870 (Gründerzeit) wurde westlich der Friedrichstraße die erste planmäßige Erweiterung mit Rastererschließung geplant; östlich der Bahnlinie entstanden Eisenbahnersiedlungen. In den 20er und 30er Jahren entstanden mehrere Wohngebiete in aufgelockerter Bebauung, die den Ansatz für eine weitere Wohnbauentwicklung bildeten. Nach dem II. Weltkrieg wurde die Erschließung größerer Wohngebiete erforderlich, um das Problem der Flüchtlingsansiedlung zu lösen: es entstanden die Kleinsiedlungsbereiche Blümert, Zebert, Burgstall, Hüttfeld-Nord und Greut mit überwiegend frei-stehenden Einfamilienhäusern. Sozialer Geschosswohnungsbau erfolgte im Bereich Rötenberg und nordwestlich der Schillerhöhe. Im Westen wurde, neben Hofherrnweiler, in den 50er/60er Jahren das Hüttfeld großflächig erschlos-sen und bebaut. Ab 1960 wurde die Triumphstadt als Siedlung für Werksangehörige konzipiert und gebaut. Die Gebiete Grauleshof, Zochental, Bohl-Hofstätt und Rötenberg-Heide stellen weitere grö-ßere Stadterweiterungen dar. Nach 1960 verlief in den Stadtbezirken und in Essingen und Hüttlingen die Wohnbauentwicklung ebenso stürmisch wie in der Kernstadt, wobei dort um die ursprünglich dörflich strukturierten Orts-kerne großflächige Wohngebiete angelagert wurden und sich zunehmend Wohngemeinden entwi-ckelt haben. Lediglich in Wasseralfingen und Unterkochen haben sich größere Bereiche mit indus-triell-gewerblicher Nutzung erhalten. Bezüglich der Bauformen, der Bauweisen und Bevölkerungsdichten sowie dem Ortsbild ist der Raum Aalen durchaus als "ländlich bzw. kleinstädtisch strukturiert" einzustufen. Im seit 1983 wirksamen Flächennutzungsplan (FNP 1990) waren für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen insgesamt 247 ha als geplante Wohnbauflächen (Stadt Aalen: 204 ha) dargestellt; davon wa-ren seinerzeit 84 ha bereits in Bebauungsplänen festgesetzt (Stadt Aalen: 72 ha). Von den im FNP 1990 dargestellten Plangebieten sind in 14 Jahren (1983 - 1996) insgesamt ca. 155 ha bebaut worden; der durchschnittliche jährliche Neubauflächenbedarf hat ca. 13 ha betragen. Zusätzlich wurden im bestehenden Siedlungsbereich zahlreiche Erweiterungs- und Neubauvorha-ben realisiert. In allen Siedlungsbereichen besteht ein erhebliches Potential an Baulücken, die sich nahezu aus-schließlich in privatem Eigentum befinden.

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Innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Aalen wurden in 21 Jahren (1979 - 1999) ca. 10.500 Wohn-einheiten fertiggestellt, d.h. pro Jahr wurden durchschnittlich ca. 500 WE errichtet (s.a. Tab. 31). Heute bestehen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ca. 890 ha (netto) Wohnbauflächen (lt. Flä-chenerhebung 2001). Bestehende Wohnbauflächen Stadt Aalen 741 ha Gemeinde Essingen 73 ha Gemeinde Hüttlingen 74 ha Verwaltungsgemeinschaft Aalen 888 ha

7.1.2 Konzept für die Wohnbauflächenentwicklung

"Wohnen", "Erwerbstätigkeit" und "Sich Versorgen" sind die bedeutendsten Grundfunktionen des Menschen. Die daraus resultierenden Bedürfnisse und Ansprüche haben Raumbezug und erheblichen Einfluss auf die Bauleitplanung. Daher sind im Rahmen der Vorbereitenden Bauleitplanung die Belange, die das Wohnen bestimmen, von zentraler Bedeutung und sind bei der Abwägung qualitativ und quan-titativ sehr sorgfältig zu behandeln. Wie bereits in Kap. 5.1.2 "Bauflächenbedarf Wohnen" dargelegt, erfolgt die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen nach den voraussehbaren Bedürfnissen und unter Berücksichtigung der beabsich-tigten weiteren städtebaulichen Entwicklung. Bei der räumlichen Verteilung und Zuordnung werden kompakte, überschaubare Siedlungsbereiche angestrebt mit guten Wohnumfeldbedingungen; neue Wohngebiete sollen städtebaulich integrierbar sein und landschaftlich harmonisch eingebunden werden können. Die Nähe zu Versorgungseinrichtungen (Ortskern, Läden, Dienstleistungen) und sonstigen Infrastruktureinrichtungen (Kindergarten, Schule, Spielplätze, Grün- und Freiflächen, Hal-testellen des ÖPNV) erleichtert die Erreichbarkeit; kurze, sichere und angenehm gestaltete Wege begünstigen den Fußgänger- und Radfahrverkehr, welche umweltschonende Verkehrsarten darstel-len. Die differenzierten Wohnbedürfnisse unterschiedlicher Gruppen (s. § 1 Abs.5 BauGB) sind zu beachten bei der Verbindlichen Bauleitplanung. Nachdem in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen schon für ca. 65 ha Verbindliche Bauleitpläne (Be-bauungspläne) vorliegen (Stadt Aalen: ca. 50 ha), ist dieses Planungskontingent aufgrund der Rechtsgrundlage absolut vorrangig baulich umzusetzen: d.h. Bodenordnung und Erschließungs-maßnahmen sind zügig durchzuführen.

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Obwohl viele Plangebiete aus dem FNP 1990 baulich umgesetzt worden sind, besteht noch ein um-fangreicher Restansatz an Plangebieten (ohne Bebauungsplan), der bei der Fortschreibung des Flä-chennutzungsplans wieder aufgegriffen wurde und in Ansatz gebracht wird; dies sind insgesamt über 50 ha. Für diese Plangebiete sind -vor der Überplanung von neuausgewiesenen Wohnbauflä-chen- städtebauliche Konzepte auszuarbeiten und Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Sind diese Potentiale und Reserven ausgeschöpft, wobei dem Grundsatz "Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden" ein hoher Stellenwert beizumessen ist, sollten aus der Spalte 3 "FNP-Neuausweisungen" (s. Kap. 7.1.3 Geplante Wohnbauflächen) zunächst die -relativ- konfliktfreien Plangebiete überplant werden. Begleitend zu dieser am wirklichen Bedarf orientierten "Reihenfolge der Verwirklichung von Plange-bieten" sind verstärkt alle Möglichkeiten zu nutzen und zu fördern, um im bestehenden Siedlungs-bereich städtebaulich geeignete (!) Baulücken zu schließen bzw. um sozialverträgliche Nachverdich-tungspotentiale zu aktivieren.

______________________ Im Hinblick auf die eingeschränkten städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten und die Problema-tik der Verfügbarkeit von Baugrundstücken hat der Gemeinderat der Stadt Aalen am 26.06.1997 (§ 126) einem Konzept "Kommunale Baulandpolitik/Sozialer Wohnungsbau/Eigentumsförderung" zu-gestimmt. Ausgangspunkt für dieses bedeutsame stadtentwicklungspolitische Ziel war die Erkenntnis, dass der Preis von Baugrundstücken einer der wesentlichen Kostenfaktoren beim Eigenheimbau ist und nahezu der einzige ist, der direkt durch die Kommune beeinflusst werden kann. Gefragt ist deshalb eine aktive Bodenpolitik, mit dem Ziel, dass die Stadt frühzeitig über möglichst viel Bauland verfügt, welches sie gezielt und zu vernünftigen Preisen vergeben kann. Die neue Baulandpolitik zielt darauf ab, Häuser und Wohnungen durch günstigere Grundstückskos-ten für jeden billiger zu machen. Mit Zuschüssen für den Bau und Erwerb von neuen bzw. den Er-werb von gebrauchten Häusern oder Wohnungen soll gezielt Personenkreisen zu Wohnungseigen-tum verholfen werden, die sich dies sonst nicht leisten könnten.

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7.1.3 Geplante Wohnbauflächen

Aufgabe des Flächennutzungsplans ist es, im Rahmen der Kommunalen Daseinsvorsorge und unter Beachtung des Grundsatzes eines "humanen Städtebaus" sowie einer „nachhaltigen städtebauli-chen Entwicklung“ u.a. folgende Belange zu berücksichtigen gem. § 1 Abs.5 BauGB:

��die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Sicherheit der Wohnbevölkerung

��die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung bei Vermeidung einseitiger Bevölkerungsstruk-turen

��die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung

��die Bevölkerungsentwicklung

��die Bedürfnisse der Familien, der jungen und alten Menschen und der Behinderten

��die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile

��die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und um den erforderlichen kommunalpolitischen Handlungsspielraum zu sichern, werden im Flächennutzungsplan insgesamt ca. 191 ha geplante Wohnbauflächen für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen dargestellt (Stadt Aalen: ca. 150 ha). Für ca. 70 ha noch bebaubarer Wohngebiete liegen bereits rechtsverbindliche Bebauungspläne vor (Stadt Aalen: 57 ha); zusätzlich besteht ein Restansatz aus dem bisherigen Flächennutzungsplan von ca. 48 ha (Stadt Aalen: ca. 38 ha). Die neu ausgewiesenen Wohnbauflächen haben eine Größe von insgesamt ca. 73 ha (Stadt Aalen: ca. 55 ha). Die ca. 191 ha geplanten Wohnbauflächen verteilen sich auf fast 80 Plangebiete. Aufgrund der poly-zentrischen Siedlungsstruktur in der Verwaltungsgemeinschaft erfolgt eine breite Streuung des Planungspotentials, um in allen größeren Siedlungsbereichen eine kontinuierliche bauliche Ent-wicklung zu gewährleisten. Zwar werden im Kernbereich nur ca. 70 ha (= 36 %) Wohnbauflächen ausgewiesen, was aber durch höher anzustrebende Bevölkerungsdichten (Ew/ha) kompensiert wer-den kann.

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Seite 327

Tab. 80: Geplante Wohnbauflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen Stadtbezirk/ Gemeinde

Bebauungsplan vorhanden

Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Kernstadt Ludwigstraße-Süd 1,0 Platanenweg 0,7 Gelände Königer 3,5 Taufbach-West 1,0 Taufbach-Ost 1,6 Grauleshofschule-West 0,6

Gelände Rieger 0,7Eibenweg-Süd 0,3Eibenweg-Nord 0,5Schlatäcker 7,1Galgenberg-Ost 7,5

Weiße Steige 2,2 Pelzwasen-Ost 2,0 Winkenhaldeweg- 0,1 Nord Sumpf 0,4

29,2

Weststadt Steinertgasse-Nord 5,2 Sauerbachstr.-West 0,9

Wehrleshalde 7,5 Hahnenbergstr.-Nord 1,3

14,9

Waldhausen Brastelburg 1,3 Ipfweg-Ost 0,9 Grießfeld V/2.Abschn. 5,4

Sebastianstr.-West 1,1 Grießfeld V/ 0,6 1. Abschn. Simmisweiler Str.-N 2,8

Schießmauer 7,3 19,4

Ebnat Beckenwiesen 4,7 Herbstgartenweg 2,0 Östl. Münzstraße 1,2 Hölläcker 3,4 Krautgärten 3,9 Auchtwiesen III 4,0

19,2

Unterkochen Langäcker II 1,4 Kutschenweg-Ost 0,6 Kellersteige-Nord 0,6 Knaupes 1,0

Pfromäcker 5,3 Hungerbühl 1,9 Heulenbergweg-N. 0,4

11,2

Dewangen Stollwiesen 1,0 Stollwiesen 0,6 Birkäcker 7,0 Beckenhalde-Nord 7,5

16,1

Fachsenfeld Schloßäcker/ 12,7 Buchäcker

Hohfeld-Süd 1,7 Hofäcker III (Waibl.) 0,1

14,5

Wasseralfingen Schäle-Hardt II 7,1 Mäderhofstr.-Nord 0,7 (Affalterried)

Sattel 1,9 Röthardt-Süd 1,3 Röthardt-Nord 0,7 Röthardt-NW 0,2 Affalterried-Nord 1,0 Treppach-West 1,3

14,2

Hofen Brunnenwiesen 4,0 Letten II 0,7

Attenhofen 1,0 Diözesanstr.-Süd 0,4Panoramaweg 0,3Brunnenwiesen-Ost 3,6 Mühlfeld-Nord 0,7

10,7

Stadt Aalen 56,6 38,3 54,5 149,4

Essingen Teußenbergweg-Nord I 2,0 Neugarten (Lbg.) 0,7 Brunnenfeld (Forst) 0,3 Heerweg-Ost 3,0 Ried-West 0,2

Teußenbergweg- 5,7 Nord II Schafhalde (Lbg.) 1,8 Ried-Süd 0,8

Brühl 2,5 Gänsberg-Süd (Lbg.) 1,2

18,2

Hüttlingen Wasserstall IV 1,3 Seitsberger Weg-Nord 1,2 Vogtstraße (N'alf.) 1,2 Wasserstall V 2,5 Fuchsloch-West 0,8

Brühl 1,7 Eisenäcker 7,2 Heiligenwiesen-Süd 1,3 Kapellenweg-Nord 0,4 (N'alf.) Seitsberg-Süd 1,6 Speidel 4,0

23,2

Verwaltungsgem. Aalen 69,8 48,3 72,7 190,8

Angaben in ha

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7.2 Gemischte Bauflächen (M)

7.2.1 Funktion der Gemischten Bauflächen

Die im Flächennutzungsplan dargestellten Gemischten Bauflächen (M) umfassen eine Vielzahl von Nutzungen und Funktionen, die in ihrer Mischung und räumlichen Zuordnung innerhalb des städte-baulichen Gefüges eine besondere Bedeutung haben. Neben der Wohnbebauung dienen "Mischgebiete (MI)" vor allem der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen; sie stellen einen wichtigen Standort für nicht wesentlich störende Betriebe dar. Zugleich sind sie -wie auch Kerngebiete- die Bereiche, in denen sich Arbeitsstätten (Handel, Dienstleistungsbetriebe, Handwerk, Gastronomie) befinden. Entsprechend der städtebaulichen Funktion von "zentralen Versorgungsbereichen" sieht die Bau-nutzungsverordnung gem. § 7 die Ausweisung von "Kerngebieten (MK)" vor. Kerngebiete dienen als Versorgungsschwerpunkte vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft und der Verwaltung; dazu gehören auch wesentliche Funktionen des Gemeinschaftslebens (sozialer Bereich, Bildung und Kultur, Gastronomie und Beherbergungsbe-triebe, Freizeitbranche, Vergnügungsstätten) sowie die Wohnnutzung. Durch die Ausweisung von "Dorfgebieten (MD)" soll im ländlichen Raum vorrangig die land- und forstwirtschaftliche bauliche Nutzung gesichert werden; zusätzlich ist eine allgemeine Wohnnutzung zulässig unter Beachtung der dörflichen Struktur und der Anforderungen der Wirtschaftsstellen.

_____________________________ Durch vielfältige Veränderungen (z.B. neue Wohn- und Geschäftshäuser, Neubauten für Behörden, umfangreiche Gebäudemodernisierungen, Verbesserung der gestalterischen Qualität im öffentli-chen Raum, Einrichtung der Fußgängerzone und von verkehrsberuhigten Bereichen, Ausbau des ÖPNV und von Straßen -mit Parkierungsbauwerken-, Kocherausbau, Begrünungsmaßnahmen) hat sich die Innenstadt Aalen und speziell der historische Altstadtbereich seit 1980 zu einem lebendi-gen, dynamischen Versorgungsbereich entwickelt; dadurch wurde eine wichtige Anpassung an neue bzw. geänderte Verhältnisse und Bedürfnisse erzielt. Zugleich wurde die Funktion und Bedeutung der Innenstadt als wirtschaftliches Zentrum eines größeren Verflechtungsbereichs gestärkt. Auch die Ortsmitten von Essingen und Hüttlingen haben durch Sanierungsmaßnahmen, Umgestal-tungen des öffentlichen Raumes sowie private Investitionen eine deutliche Aufwertung erfahren; eine ähnlich positive Entwicklung hat sich in den Ortsmitten von Unterkochen und Wasseralfingen vollzogen. Umfangreiche Gebiete sind großflächig umgenutzt worden: Umstrukturierungen von ursprünglich industriell-gewerblich genutzten Bereichen (G) zu gemischt genutzten Bereichen (M) erfolgten im Anschluss an die Versorgungsschwerpunkte: südlich der Aalener Innenstadt bis zur Walkstraße, südwestlich der Alten Heidenheimer Straße, zwischen Schleifbrückenstraße und Lederhosen-Querspange, westlich der Ortsmitte von Unterkochen.

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In der Gewerbezone Aalen-West führten Umnutzungen zu mehreren Standorten mit großflächigen Einzelhandelsbetrieben, die inzwischen mittels Bebauungsplänen als "Sonstige Sondergebiete" festgesetzt sind. Durch die Verringerung landwirtschaftlicher Betriebe und Umnutzungen haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Teilorte bzw. Weiler bezüglich der Nutzungsstruktur soweit verändert, dass die Wohnfunktion überwiegt. Heute bestehen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ca. 410 ha (netto) Gemischte Bauflächen (lt. Flächenerhebung 2001). Bestehende Gemischte Bauflächen Stadt Aalen 327 ha Gemeinde Essingen 52 ha Gemeinde Hüttlingen 32 ha Verwaltungsgemeinschaft Aalen 411 ha Die Gemischten Bauflächen, insbesondere in zentraler Lage, sind Kernstücke der Versorgungsein-richtungen. Seit Aufstellung des ersten Flächennutzungsplans haben sich die Geschäftsflächen im Einzelhandel und vor allem im großflächigen Handel erheblich ausgedehnt. Das INFRATEST-Einzelhandelsgutachten (1989) für die Stadt Aalen basierte auf den Ergebnissen der Handels- und Gaststättenzählungen von 1979 und 1985. Darin wurde eine überdurchschnittliche Geschäftsflächenexpansion (1979 - 1985) von 77.000 qm auf 131.300 qm (= + 70,5 %), ohne Wirt-schaftsgruppe 437 und 438 (Kfz.Branche), für die Stadt Aalen insgesamt festgestellt.

__________________________ Im Januar 1990 hat das Stadtplanungsamt Erhebungen zur Struktur des Einzelhandels durchgeführt; folgende Angaben dienen der Ergänzung der sonstigen gutachterlichen Erkenntnisse: Die "Altstadt von Aalen" (zwischen den Stadtgräben bzw. der Bahnhofstraße) mit einer Fläche von ca. 7,5 ha bildet das Herzstück des zentralen Versorgungsbereiches; dort konzentrierten sich Ein-zelhandelsgeschäfte kleinerer bis mittlerer Betriebsgröße mit insgesamt ca. 33.000 qm Geschoss-fläche. Altstadt plus anschließende Bereiche -begrenzt durch Bahnlinie, Friedrichstraße/Kocher und Cur-feßstraße- stellen die "Innenstadt von Aalen" mit insgesamt ca. 31 ha dar; hier befanden sich ca. 70.000 qm Einzelhandelsgeschossfläche, wobei drei Einzelhandelsgroßprojekte (Reichsstädter Markt, KAUFRING-Kaufhaus, GROSSO-Center) mit zusammen ca. 28.000 qm Geschossfläche darin enthalten sind. Die Ortsmitten von Wasseralfingen (ca. 10 ha) und von Unterkochen (ca. 5 ha) dienen als Subzentren der Nahversorgung dieser Siedlungsschwerpunkte, vorzugsweise mit tertiären Nutzungen, bzw. ent-halten vielfältige Arbeitsplätze. Die bestehende Einzelhandelsgeschossfläche betrug in Wasseral-fingen ca. 17.100 qm, in Unterkochen ca. 2.400 qm (Stand: 1990).

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 330

In den Ortskernen der äußeren Stadtbezirke bzw. den Gemeinden Essingen und Hüttlingen bestehen Einkaufsmöglichkeiten in ausreichendem Umfang; eine verbrauchernahe Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs ist gewährleistet. Insgesamt haben sich in den letzten Jahren mehrere großflächige Einzelhandelsbetriebe sowie sons-tige Verbraucher- und Fachmärkte angesiedelt bzw. sich entwickelt, die eine erhebliche Anzie-hungskraft, insbesondere auch auf Kunden aus dem Umland, ausüben, zumal sie ausschließlich auf das Einkaufsverhalten mit Pkw ausgerichtet sind.

____________________________ Seit Oktober 1996 liegt für die Stadt Aalen ein "Markt- und Standortgutachten" vor (Quelle Nr. 7), das aktuelle Daten und Aussagen zur Einzelhandelsstruktur beinhaltet: Der Handel in der Aalener Innenstadt ist gekennzeichnet durch viele kleinflächige Betriebe; insgesamt wurden hier 214 Einzel-handelsbetriebe mit ca. 46.000 qm Verkaufsfläche erfasst. Außerhalb der Innenstadt liegen insge-samt 290 Betriebe mit ca. 103.000 qm Verkaufsfläche; diese Zahlen unterstreichen die große Be-deutung des übrigen Stadtgebietes für die Versorgung der Bevölkerung. Darin enthalten sind sowohl die großflächigen Einzelhandelsbetriebe an Standorten wie "Lederhosen" und "Gewerbezone Aalen-West" wie auch die gewachsenen Ortszentren von Wasseralfingen, Unterkochen und Fachsenfeld sowie der Einzelhandel in den Stadtbezirken Ebnat, Waldhausen und Dewangen. Das Gfk-Gutachten definiert folgende Oberziele und Handlungsfelder für die zukünftige Einzelhan-delsversorgung:

�� Profilierung der Innenstadt von Aalen als multifunktionales Versorgungszentrum mit hoher Einkaufsattraktivität gegenüber den konkurrierenden Mittelstädten.

��Keine weiteren Gewerbegebiete für Fachmarktagglomerationen öffnen.

�� Ergänzung der drei bestehenden Einkaufsstandorte mit großflächigen Einzelhandels-betrieben außerhalb der Aalener Innenstadt mit modernen Absatzformen, aber dort keine weiteren innenstadtrelevanten Sortimente etablieren.

��Ausbau der Nahversorgung möglichst an integrierten Standorten fördern.

_______________________________ Die bestehenden Gemischten Bauflächen in zentraler Lage, einschließlich sonstiger angrenzender Nutzungen, stellen ein städtebaulich wichtiges Reservoir für notwendige Neuordnungsmaßnahmen dar, um die Funktion dieser Gebiete innerhalb der Gesamtstadt oder der Teilräume neuen oder veränderten Bedürfnissen anpassen zu können, um das Stadtbild neu zu gestalten, um zur Bele-bung beizutragen, und um die spezifischen Verhältnisse (Wohnumfeld, Flächenansprüche von Be-trieben, Bereinigung von Nutzungskonflikten, Verkehr, Sicherung von Grün- und Freiflächen usw.) zu verbessern.

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7.2.2 Konzept für die Entwicklung von Gemischten Bauflächen

Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung beeinflussen die Siedlungsentwicklung und Ver-sorgungsstruktur auf kommunaler Ebene. Grundsätze und Ziele hierzu enthält der neue Regional-plan Ostwürttemberg (s.a. Kap. 4.3/Ziff. 2.1). Entsprechend eines raumordnerischen Leitbildes sollen "Zentrale Orte" verschiedener Stufen als Versorgungszentren sowohl für die Ortsbevölkerung selbst als auch für das mit dem Zentralen Ort sozio-ökonomisch verbundene Umland gesichert und ausgebaut werden. Der "Zentrale Ort" ist dabei definiert als der Versorgungskern in einer Gemeinde, wobei die städte-bauliche Festlegung der räumlichen Abgrenzung dieses Versorgungskerns zur Planungshoheit der Gemeinde zählt. Der Grad der Zentralität hängt von Anzahl und Qualität der zentralörtlichen Einrich-tungen sowie von der zu versorgenden Bevölkerungszahl des Verflechtungsbereichs ab. "Zentralität" ist nach allgemeiner Begriffsbestimmung der "Bedeutungsüberschuss" eines Ortes gegenüber anderen Orten, wobei die Dienstleistungs- und Handelszentralität entscheidender Faktor, die Arbeitsplatzzentralität ein nachgeordneter Faktor ist. Die Funktionsfähigkeit und die Attraktivität der Stadt Aalen (Mittelzentrum) als zentrales Einkaufs-, Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum mit vielfältigen Bildungseinrichtungen sollen erhöht wer-den, die vorhandenen Standortvorteile für die gewerbliche Wirtschaft und den zunehmenden Dienst-leistungsbereich insbesondere durch eine gezielte Innenentwicklung genutzt werden, die Arbeits-platzzentralität ausgebaut werden und der Erlebniswert und die Gestaltungsqualität der zentralen Versorgungsbereiche verbessert werden. Insgesamt bilden gemischt-genutzte Bereiche aufgrund der unterschiedlichen Funktionen und der Nutzungsvielfalt interessante urbane Lebensräume, beinhalten eine kontinuierliche Entwicklungs-dynamik und haben in ihrem städtebaulichen Stellenwert an Bedeutung gewonnen ("Stadt der kur-zen Wege"). Der zentrale Versorgungskern des Mittelzentrums Aalen ist und bleibt die Innenstadt von Aalen, in der nicht nur der qualifizierte Einzelhandel sowie Banken und Versicherungen ihren Schwerpunkt haben, sondern wo auch wesentliche öffentliche Einrichtungen und Verwaltungen (Rathaus, Land-ratsamt, Amtsgericht, Museen, Kulturhaus, Arbeitsamt, Bahnhof) -ringförmig um die Altstadt ange-ordnet- liegen. Die historische Altstadt bildet das eigentliche Einkaufszentrum mit einer noch recht einheitlichen, kleingliedrigen städtebaulichen Struktur. Hier soll die Wohnnutzung erhalten und gestärkt werden. Die Wohnnutzung trägt maßgeblich zur Belebung der Innenstadt bei, auch außerhalb der Geschäftszeiten; dies setzt ein qualitätsvolles Wohnumfeld voraus. Neben Möglichkeiten der grundstücksbezogenen Umstrukturierung und Baulückenschließungen müssen jedoch auch eine längerfristig gesicherte Bedarfsdeckung sowie Reserveflächen für weitere oberzentrale Einrichtungen berücksichtigt werden. Die an die Innenstadt anschließenden Bereiche, die bereits kerngebietstypische Nutzungen enthalten, bieten gute Voraussetzungen für eine funkti-onale Ergänzung bzw. Erweiterung des wichtigsten Versorgungsschwerpunktes innerhalb der Region Ostwürttemberg.

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Auch die Sub-Versorgungszentren in den Siedlungsschwerpunkten Weststadt, Unterkochen und Wasseralfingen sowie in den Gemeinden Essingen und Hüttlingen sollen im Sinne einer dezentralen und verbrauchernahen Versorgung gestärkt werden; dazu gehören die ergänzenden sozialen, kultu-rellen und ideellen Mittelpunktsfunktionen ebenso wie die Schaffung einer unverwechselbaren ört-lichen Identität. Die verbrauchernahe Grundausstattung für Güter- und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs in den Teilorten (mit weniger als 5000 Ew.) bzw. in Wohngebieten soll erhalten und die örtliche Infra-struktur gesichert werden.

7.2.3 Geplante Gemischte Bauflächen

In zentraler Lage im Innenbereich sollen einmal vorhandene größere Baulücken bzw. Betriebsgelän-de, die für eine Neuordnung in Frage kommen, genutzt werden zum Ausbau tertiärer Nutzungen und in Kombination mit Wohnbebauung, zum anderen werden im ländlichen Raum angemessene bauli-che Erweiterungs- und Abrundungsmöglichkeiten für den örtlichen Eigenbedarf, einschließlich wohnergänzender Nutzungen, vorgesehen. Häufig erfordert auch die Immissionssituation die Abstu-fung unterschiedlicher Nutzungsarten und die Festsetzung von unempfindlicheren Baugebietstypen. Obwohl in den letzten Jahren der durchschnittliche jährliche Neubauflächenbedarf für Gemischte Bauflächen nur ca. 1,2 ha in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen betragen hat, kommt den Plange-bieten aufgrund ihrer meistens zentralen Lage mit Erschließungsvorteilen, ihren vielfältigen Nut-zungsmöglichkeiten, der höheren baulichen Dichte und des höheren Bodenwertes eine große Be-deutung zu, insbesondere auch für die Wohnbebauung. Im Rahmen des gesamtstädtischen Entwicklungskonzeptes und wegen des abzusehenden wach-senden Flächenbedarfs für tertiäre Nutzungen erfolgt daher die Darstellung von insgesamt ca. 33 ha neuen Gemischten Bauflächen für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen, verteilt auf fast 40 Plange-biete (Stadt Aalen: ca. 30 ha). Für ca. 13 ha davon liegen rechtsverbindliche Bebauungspläne vor; für ca. 20 ha befinden sich Bebauungspläne im Verfahren.

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Tab. 81: Geplante Gemischte Bauflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen Stadtbezirk/ Gemeinde

Bebauungsplan vorhanden

Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Kernstadt Heinrich-Rieger-Str.-Ost 0,9 Gelände Königer 2,5

Gelände Rieger 0,7Hirschbachstr.-Süd 1,1Burgstallstr.-NW 3,7

Friedrichstraße/ 0,6Eichwaldstraße Weiße Steige 0,5

10,0

Weststadt Hammerstadt-NW 1,2 Hammerstadt-Ost 0,4 Wellandstr.-Ost 0,8

2,4

Waldhausen Brastelburg 0,4 Waldhausen-West 2,2 2,6 Ebnat Bühl 0,3

Krautgartenfeld 1,2 Niesitz-Südost 0,2

Niesitz-Süd 0,4 2,1

Unterkochen Langäcker II 0,6Südl. PWA 0,7

Pfromäcker 3,6 Knöcklingstraße-N. 0,8

5,7

Dewangen Stollwiesen 0,5 Bernhardsdorf-Süd 0,7 Rodamsdörfle-NW 0,3 Spitzwaldweg-Nord 0,1

1,6

Fachsenfeld Schloßäcker 0,7 Mittelfeld III 0,6Waiblingen-Nord 1,5

2,8

Wasseralfingen Schafgasse-Ost 0,7 Röthardt-NW 0,2Affalterried-Mitte 0,5

1,4

Hofen Letten II 0,7 Letten III 0,2 0,9

Stadt Aalen 11,6 9,9 8,0 29,5

Essingen Humboldtstraße-Nord 0,4 Kellerfeld-Ost (Forst) 0,8

Dauerwang-West 0,4Gänsberg-Süd (Lbg.) 0,3

1,9

Hüttlingen Sandäcker (Seitsberg) 0,3 Brandwasen III 0,4 (Sulzdorf) Wasseralfinger Str. 1,0

1,7

Verwaltungsgem. Aalen 13,1 9,9 10,1 33,1

Angaben in ha

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7.3 Gewerbliche Bauflächen (G)

7.3.1 Städtebauliche Gewerbestruktur

Bedingt durch die landschaftlichen Verhältnisse erfolgten entlang des Kochers die ersten Industrie-ansiedlungen unter Nutzung der Gewässer und der Verkehrswege. Die Gewerbeentwicklung führte zu einer Schwerpunktbildung im Kernbereich Aalen entlang der sternförmigen Tallagen von Kocher und Sauerbach/Aal; diese drei, z.T. industriell geprägten, Gewerbezonen gehen unmittelbar von der Aalener Innenstadt aus. Durch die Konzentration von gewerblichen Arbeits- und Produktionsstätten mit insgesamt ca. 210 ha (netto) im Kernbereich von Aalen (Kernstadt, Weststadt, Unterkochen, Wasseralfingen) in den Entwicklungsachsen werden die zentralen Erschließungs- und Standortvor-teile optimal genutzt; zugleich stellen die sich anschließenden, gemischt genutzten Bereiche mit Handels- und Dienstleistungsbetrieben eine wesentliche wirtschaftsstrukturelle und funktionelle Ergänzung dar. Den äußeren Stadtbezirken und den beiden Gemeinden Essingen und Hüttlingen -früher landwirt-schaftlich geprägt, seit der Kommunalreform vorzugsweise als Wohnstandorte weiterentwickelt- sind kleinere Gewerbegebiete für den örtlichen Bedarf zugeordnet mit einer überwiegend kleinglied-rigen, mittelständischen Betriebsstruktur. In Ebnat in der Nähe der Autobahnanschlussstelle liegt ein großes Beton- und Fertigteilwerk von überörtlicher Bedeutung. In Essingen hat sich nördlich der Bahnlinie, abgesetzt von der Ortslage, eine gewerblich-industrielle Entwicklung vollzogen. Die Konzentration von Gewerbe- und Industrienutzung in den Tallagen hat aufgrund unterschiedli-cher Raumansprüche zu vielschichtigen Konflikten geführt. Vor allem Schwerindustrie mit Immissio-nen und großflächige Gewerbebetriebe liegen im traditionellen Gewerbeband entlang des Kochers zwischen Aalen und Unterkochen sowie zwischen Aalen und Wasseralfingen. Die neuere Gewerbe-zone Aalen-West weist eine mehr gemischt-gewerbliche Struktur mit Handelseinrichtungen und Dienstleistungsdurchsetzung auf. Die Einengung dieser Gebiete durch Topographie und Verkehrswege sowie die Anforderungen an Wohnqualität für die nahe gelegenen Wohngebiete und an ergänzende Freiräume und Grünflächen lassen wenig Spielraum für weitere gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten. Viele Betriebe selbst sind häufig beengt und leiden unter einer überalterten Gebäudesubstanz. Aufgrund unterschiedlicher Ursachen ist in den 70/80er Jahren eine erhebliche Zunahme von Son-dernutzungen (z.B. großflächige Einkaufszentren und Verbrauchermärkte, Möbelhäuser, Freizeitein-richtungen) zu verzeichnen, die mit den "klassischen" Baugebietsarten nicht mehr vereinbar sind und die die Ausweisung von Sondergebieten -mit steigendem Flächenbedarf und sonstigen städte-baulichen Auswirkungen- erforderlich gemacht haben. Durch die baurechtliche Zulassung mehrerer Einzelvorhaben (Einzelhandels-Großbetriebe) in den letzten Jahren (Angebotsseite) sowie durch ein verändertes Einkaufsverhalten (Nachfrageseite) hat sich die Versorgungsstruktur erheblich gewan-delt; negative Folgen sind der Rückzug des Einzelhandels aus der Fläche und erhebliche Verkehrs-ströme von und zu den Einkaufszentren - mit entsprechenden Belastungen der anliegenden Nutzun-gen. Insbesondere wurden Gewerbegebiete vermehrt in Anspruch genommen und umgenutzt durch

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Einzelhandelsbetriebe, Dienstleistungseinrichtungen sowie Sport- und Freizeitanlagen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche bzw. abseits der Verbraucherschwerpunkte (Wohngebiete); die-se Flächen wurden dem produzierenden Gewerbe entzogen. Die häufig nur eingeschossige Bauweise bedingt einen höheren Flächenbedarf bzw. Landverbrauch, und verringert die Reserveflächen. Bauliche Gestaltung und Grünordnung genügen i.d.R. nur mini-malen Ansprüchen. Brachliegende Industrieflächen und aufgegebene Produktionsstätten haben keinen nennenswerten Umfang bzw. befinden sich bereits in der Überplanung (Aufstellung von Bebauungsplänen), um städtebaulichen Missständen entgegenzuwirken (Flächenrecycling). Andererseits liegen zahlreiche gewerbliche Baulücken in nicht unerheblichem Umfang vor und Be-reiche mit "Unternutzungen" entsprechend der zentralen Lage. Im seit 1983 wirksamen Flächennutzungsplan (FNP 1990) waren für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen insgesamt 183 ha als geplante Gewerbliche Bauflächen (Stadt Aalen: 103 ha) dargestellt; da-von waren seinerzeit 58 ha bereits in Bebauungsplänen festgesetzt (Stadt Aalen: 48 ha). Von den im FNP 1990 dargestellten gewerblichen Plangebieten sind in 14 Jahren (1983 - 1996) ins-gesamt ca. 73 ha (Stadt Aalen: ca. 55 ha) bebaut bzw. gewerblich genutzt worden; d.h. der jährliche gewerbliche Neubauflächenbedarf hat ca. 6 ha betragen. Diese Bebauung erfolgte fast ausschließ-lich durch einheimische Gewerbebetriebe bzw. Investoren aus dem Raum Aalen. Zusätzlich erfolgten in bestehenden Gewerbezonen kontinuierlich umfangreiche Modernisierungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen. Zahlreiche Gewerbebetriebe konnten so die Standortvorteile im Kernbereich -in den Entwicklungsachsen- nutzen und ihre Produktionsstätten ausbauen. Heute bestehen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ca. 280 ha (netto) Gewerbliche Bauflächen (lt. Flächenerhebung 2001). Bestehende Gewerbliche Bauflächen Stadt Aalen 232 ha Gemeinde Essingen 35 ha Gemeinde Hüttlingen 12 ha Verwaltungsgemeinschaft Aalen 279 ha

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7.3.2 Konzept für die Gewerbeflächen

Im Vorfeld der Neufassung des Flächennutzungsplans wurden insbesondere für Gewerbliche Bauflä-chen längerfristige Entwicklungsmöglichkeiten untersucht und aufgezeigt unter verstärkter Berück-sichtigung der Belange des Umweltschutzes, der Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen und erfor-derlicher Grün- und Freiflächen. Im Hinblick auf den Bestandsschutz (soweit möglich) sowie aktuelle Bedürfnisse und Ziele der Stadterneuerung und Stadtentwicklung enthält das räumliche Gesamt-konzept einen neuen Ansatz für die bodenrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren wirtschaftli-chen Entwicklung. 1. In der Kernstadt Aalen sollen die zentralen Funktionen für den Verflechtungsbereich und das

weitere Umland erhalten und entwickelt werden. Die Zentralität ergibt sich aus den Versor-gungsaufgaben -wie privaten Handels- und Dienstleistungseinrichtungen, öffentlichen Einrich-tungen (soziale, kulturelle und technische Infrastruktur), Freizeiteinrichtungen sowie aus dem vielfältigen Angebot an Arbeitsplätzen, auch im Produzierenden Gewerbe. Dieser Bereich wird auch in Zukunft den wirtschaftlichen Schwerpunkt des Mittelzentrums Aalen bilden. Durch eine kontinuierliche Innenentwicklung und eine intensive Bestandspflege an geeigneten Standorten mit längerfristigen Perspektiven, auch im Zusammenhang mit gezielten städtebaulichen Erneu-erungsmaßnahmen, soll die Zentralität und Attraktivität Aalens im Bereich gewerblicher Ar-beitsstätten und Versorgung gestärkt werden.

2. Nachdem aufgrund der topographischen, siedlungsstrukturellen, ökologischen und klimati-schen Randbedingungen die Grenzen des Siedlungsflächenwachstums im Kernbereich abseh-bar sind, müssen alle Möglichkeiten einer Neuordnung und Umstrukturierung (Innenentwick-lung) genutzt werden (z.B. Baulückenschließungen, Nachverdichtungen, mehrgeschossige Bauweise, Umnutzungen). Die anzustrebende, vorrangige Bebauung von gewerblichen Baulücken soll dazu beitragen, dass an anderer städtebaulich, landschaftlich und wirtschaftsstrukturell ungünstigeren Stand-orten weitere Gewerbeflächen erschlossen werden müssen; zugleich dient dies dazu, den Land-verbrauch einzudämmen.

3. Aufgrund der besonderen Struktur einer so großen Flächenstadt wie Aalen ist generell vorgese-hen, für die äußeren Stadtbezirke bauliche Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen, um wegen der großen Entfernung zur Kernstadt auch dort eine ausreichende Grundausstattung mit öffent-lichen und privaten Infrastruktureinrichtungen zur angemessenen Versorgung der Bevölkerung, auch mit Arbeitsplätzen, zu ermöglichen (Eigenbedarf). Da außerdem im Kernbereich Aalen die -landesplanerisch erwünschte- verstärkte Siedlungs-entwicklung aufgrund begrenzter Möglichkeiten zur Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbege-biete nur bedingt verwirklicht werden kann, müssen ersatzweise für die Erfüllung des Bauflä-chenbedarfs (u.a. auch infolge von Sanierungsmaßnahmen und Umstrukturierungszielen sowie der Sicherung von Grün- und Freiflächen) zusätzliche Bauflächen an anderen geeigneten Standorten ausgewiesen werden. Neben neuen Wohnbauflächen werden dezentral z.T. in den äußeren Stadtbezirken und in Es-singen und Hüttlingen vermehrt auch neue Gewerbliche Bauflächen vorgesehen; damit sollen funktionsfähige, überschaubare und abgerundete Siedlungseinheiten entstehen. Neue Arbeits-stätten in der Nähe von Wohngebieten tragen zu einer Verringerung des Berufspendlerverkehrs

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bei. Durch eine abgestimmte Zuordnung und Anlagerung von neuen Mischgebieten und Gewer-begebieten an bestehende Siedlungsbereiche (Hauptorte) wird außerdem eine Verbesserung der örtlichen Wirtschafts-, Arbeitsplatz- und Versorgungsstruktur erzielt. In Ebnat und Hofen sollen durch ein gewerbliches Flächenüberangebot Chancen eröffnet wer-den, die sich aus dem Bau der Autobahn A 7 mit den beiden Anschlussstellen für den Raum Aa-len ergeben. Die ortsüblichen mittelstädtischen und mittelständigen Betriebsstrukturen und Baustrukturen sollten im Hinblick auf das charakteristische, aber häufig empfindliche Orts- und Landschafts-bild im Grundsatz beibehalten werden.

4. Bei Ebnat ist aufgrund der besonderen Funktionszuweisung im gesamtstädtischen Kontext vor-gesehen, eine schwerpunktmäßige gewerbliche Entwicklung zu ermöglichen, um die Erschlie-ßungsvorteile beim Autobahnanschluss -auch unter regionalplanerischen Gesichtspunkten-, die günstigen topographischen Verhältnisse sowie die gute Zuordnung zum ausbaufähigen Ort Ebnat selbst auszuschöpfen. Außerdem stellt der nahegelegene Verkehrslandeplatz Aalen/Elchingen einen positiven, nicht zu unterschätzenden Standortfaktor zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im ländlichen Raum (Härtsfeld) dar.

5. Der -genehmigte- Restansatz aus dem wirksamen Flächennutzungsplan wird übernommen und ist mittels Bebauungsplänen vorrangig zu aktivieren; städtischer Grunderwerb und Bodenord-nung sind rechtzeitig durchzuführen. Durch vermehrten städtischen Grundbesitz kann Bauland gezielter zur Verfügung gestellt und Einfluss auf die Reihenfolge einer bedarfsgerechten Realisierung und auf die Branchenstruktur ausgeübt werden.

6. Im Hinblick auf den nicht vermehrbaren Grund und Boden sollten alle Möglichkeiten ausge-schöpft werden, Nutzungen zu stapeln oder zu komprimieren, Mehrfachnutzungen zu fördern bzw. Nutzungszeiten aufeinander abzustimmen, um den Flächenverbrauch einzuschränken. Insbesondere sollten arbeitsplatzintensive Betriebe, in möglichst verdichteten Bauformen und mit umweltschonenden Produktionsweisen, angesiedelt werden.

7. In den zentralen Versorgungsbereichen ist der -auch mit der weiteren Stadtentwicklung- stei-gende Bedarf an Geschäftsflächen, von Dienstleistungsbetrieben, Gemeinbedarfsflächen, sons-tigen kerngebietstypischen Nutzungen sowie auch der Freiflächenbedarf für Freizeit, Naherho-lung und Stadtgestaltung zu berücksichtigen, was Umstrukturierungen von bisherigen Gewer-beflächen erforderlich macht, um die Nutzungsvielfalt, Attraktivität und den Erlebniswert verbessern zu können.

8. Da in vielen Bereichen und bestehenden Betrieben Strukturverbesserungen (Neuansiedlung, Verlagerung, Erweiterung, Erneuerung) infolge von substantiellen (Überalterung, Betriebsgröße) und funktionellen (Betriebsablauf, Nutzungsverträglichkeit, ungeeignete Standorte, fehlende Reserveflächen) Mängeln erforderlich sind, muss bei der Ausweisung von weiteren Gewerbli-chen Bauflächen und bei der Ansiedlung von Betrieben an den neuen Standorten auf Entwick-lungsmöglichkeiten für die zukünftigen Betriebe geachtet werden.

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9. Es sollte versucht werden, Gewerbegebiete vorzugsweise Betrieben des Produzierenden Ge-werbes, einschließlich zugehöriger Nutzungen bzw. auch neuen Technologien und z.B. Entwick-lungsfirmen und sonstigen "Dienstleistern", vorzubehalten; sonstige nicht wesentlich störende Tertiärnutzungen, insbesondere Einzelhandelsbetriebe, sind Misch- und Kerngebieten zuzuord-nen.

10. Aufgrund unterschiedlichster Voraussetzungen und Randbedingungen auf Unternehmerseite- auf die ein öffentlicher Planungsträger kaum oder nur mittelbaren Einfluss hat - ist eine verläss-liche Berechnung des gewerblichen Flächenbedarfs nicht möglich. Ansprüche an "Grundstücks-fläche je Arbeitsplatz (Arbeitsplatzdichte)" sind aufgrund fehlender Steuerungsmechanismen für Ansiedlungen nicht vorhersehbar; auch der Anteil an erforderlichen Lagerflächen, Stellplät-zen und Vorratsflächen sowie der Ersatzbedarf sind schwer abzuschätzen. Insoweit müssen bei der Ausweisung von neuen Gewerblichen Bauflächen auch der Vorrat an Reservegelände für die gewerbliche Wirtschaft sowie ein ausreichender Handlungsspielraum für den öffentlichen Pla-nungsträger Beachtung finden. Je nach Bedarf, Nachfrage und Erforderlichkeit können Gewer-begebiete, ggf. abschnittsweise, erschlossen und bebaut werden.

7.3.3 Geplante Gewerbliche Bauflächen

Aufgabe des Flächennutzungsplans im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge ist es, auch die Belange der Wirtschaft sowie die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen. Um die Arbeitsplatzsituation, vornehmlich im Wirtschaftsbereich Produzierendes Gewerbe, länger-fristig zu sichern und zu verbessern und die Wirtschaftskraft des Raumes Aalen zu stärken, erfolgt die Darstellung von insgesamt ca. 116 ha geplanter Gewerblicher Bauflächen für die Verwaltungs-gemeinschaft Aalen (Stadt Aalen: ca. 86 ha) zum Zwecke des Eigenbedarfs (Ersatz- und Erweite-rungsflächen), für strukturpolitisch erwünschte Neuansiedlungen entsprechend der zentralörtlichen Bedeutung, als Reservebauland, sowie unter Beachtung eines notwendigen Handlungsspielraums für die weitere Überplanung, Bereitstellung und Erschließung von neuem gewerblichem Bauland. Nur so kann langfristig die Funktion und Bedeutung des Raumes Aalen als dynamischer Wirtschafts-schwerpunkt in der Region Ostwürttemberg erhalten und gestärkt werden. Für ca. 63 ha noch bebaubarer Gewerbeflächen liegen rechtsverbindliche Bebauungspläne vor; zu-sätzlich besteht ein Restansatz aus dem wirksamen Flächennutzungsplan von noch ca. 14 ha. Die neuausgewiesenen Plangebiete haben eine Größe von insgesamt ca. 39 ha. Die 116 ha gewerbliches Planungspotential verteilen sich auf ca. 30 Plangebiete. Das Hauptkontin-gent neuer gewerblicher Bauflächen ist in Ebnat, Essingen, Weststadt und Hofen vorgesehen. Ca. 70 ha liegen unmittelbar an den Entwicklungsachsen. Die kleineren geplanten Gewerblichen Bauflächen stellen entweder Arrondierungen oder Ergänzun-gen bestehender Gewerbegebiete dar oder dienen jeweils primär der Erweiterung oder Umsiedlung von ortsansässigen Betrieben im Rahmen der Eigenentwicklung der Teilorte.

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Seite 339

Tab. 82: Geplante Gewerbliche Bauflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen Stadtbezirk/ Gemeinde

Bebauungsplan vorhanden

Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Kernstadt Obere Bahnstraße 2,8 Burgstallstr.-So 3,5

6,3

Weststadt Froschkrägel 3,1Mantelhof 1,6Dauerwang I 5,3 (ZV-Anteil) Dauerwang II 3,5 (ZV-Anteil)

13,5

Waldhausen Geißberg (GE) 7,5 7,5 Ebnat Bühl 0,9

Niesitzer-Straße-Ost 1,9 Jurastraße-Nord 17,8

Schindgasse (GE) 4,1 24,7

Unterkochen (Neukochen) .... RUD-Süd 1,0

1,0

Dewangen Rotfeld II 0,8 Birkäcker-Ost 3,9 4,7 Fachsenfeld Mittelfeld II 1,5 Mittelfeld III 6,2 7,7 Wasseralfingen Ellwanger Straße 1,0 Lederhosen-Ost 2,4

SHW-Süd 1,5 Hasennest-Nord 0,8

Lederhosen-West 0,9 6,6

Hofen Brühl 3,7 Kellerhaus 5,1 Kellerhaus 4,6Letten-Ost 0,3Letten-West 0,4

14,1

Stadt Aalen 47,4 10,8 27,9 86,1

Essingen Sauerbach-Ost I 1,1 Stockert 3,5 Dauerwang I 5,3 (ZV-Anteil) Dauerwang II 3,5 (ZV-Anteil)

Streichhoffeld-Süd 10,5 Bühläcker (Lbg.) 0,4

24,3

Hüttlingen Bolzensteig III 2,1 Bolzensteig IV 3,6 5,7

Verwaltungsgem. Aalen 62,9 14,4 38,8 116,1

Angaben in ha

Def.: GE Gewerbegebiet

ZV Zweckverband Gewerbegebiet Dauerwang

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7.4 Sonderbauflächen (S)

Nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) werden unter Sonderbauflächen bauliche Nutzungen erfasst und typisiert, die sich nicht den §§ 2 bis 9 BauNVO zuordnen lassen; es werden aufgrund der besonderen Zweckbestimmung zwei Kategorien gebildet: § 10 SE Sondergebiete, die der Erholung dienen § 11 SO Sonstige Sondergebiete Heute bestehen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ca. 78 ha (netto) Sonderbauflächen (lt. Flä-chenerhebung 2001). Bestehende Sonderbauflächen Stadt Aalen 62 ha Gemeinde Essingen 14 ha Gemeinde Hüttlingen 2 ha Verwaltungsgemeinschaft Aalen 78 ha

7.4.1 Sondergebiete, die der Erholung dienen (SE)

Funktion Mehr Freizeit, z.T. unbefriedigende Wohnumfeldbedingungen, fehlende Naherholungsgebiete sowie ein verändertes Mobilitätsverhalten bestimmen das vermehrte Bedürfnis der Bevölkerung, sich au-ßerhalb des Hauptwohnsitzes zeitweise zur Erholung aufzuhalten. Aufgrund dieser besonderen Zweckbestimmung, Nutzungs- und Baustruktur ermöglicht die BauNVO gem. § 10 die gezielte Aus-weisung von „Sondergebieten, die der Erholung dienen (SE)“, insbesondere Wochenendhausgebie-te, Gartenhausgebiete, Ferienhausgebiete und Campingplatzgebiete. Erforderlich ist bei diesen Baugebietstypen, dass sie der Erholung dienen und für Erholungszwecke Wohngelegenheiten be-reithalten; der zeitweilige Aufenthalt ist dabei prägendes Merkmal. Bisherige Entwicklung In den Jahren vor 1980 ist die Zahl der sogen. Kleinbauten im Außenbereich stark angewachsen; sie wurden häufig rechtswidrig errichtet. Bereiche mit einer Häufung von solchen baulichen Anlagen (Kleinbauten, Einfriedigungen) haben sich meist planlos, ungeordnet und nachteilig für die Natur und das Orts- und Landschaftsbild entwickelt, wodurch die freie Landschaft – deren Erhaltung und Funktionsfähigkeit im Interesse der Allgemeinheit ist- beeinträchtigt und zersiedelt wurde.

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Um einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zu erzielen, wurden durch die Aufstellung von Bebauungsplänen Ende der 70er Jahre bereits bestehende Gebiete berücksichtigt, die sich in städ-tebaulich und landschaftlich vertretbarer Lage befanden oder solche, die sich für eine Erweiterung eigneten. Damit wurden die bestehenden baulichen Anlagen im Außenbereich planungsrechtlich durch die Festsetzung als „Sondergebiete, die der Erholung dienen (SE)“ gem. § 10 BauNVO sankti-oniert ( Kleinbautenerlass v. 21.11.1978 des Innenministeriums Baden-Württemberg ). Bestehende Situation In der Verwaltungsgemeinschaft Aalen bestehen 15 rechtsverbindliche Bebauungspläne (mit insge-samt ca. 70 ha) mit festgesetzten Sondergebieten gem. § 10 BauNVO. Innerhalb des Geltungsbe-reichs der rechtverbindlichen Bebauungspläne befindet sich ein großes Flächenpotential (ca. 27 ha), das noch nicht baulich genutzt ist.

7.4.2 Sonstige Sondergebiete (SO)

Funktion und Rechtsgrundlagen Als „Sonstige Sondergebiete (SO)“ sind gem. § 11 BauNVO solche Gebiete darzustellen und festzu-setzen, die sich von den Baugebieten nach den §§ 2-10 BauNVO wesentlich unterscheiden. Die im Raum Aalen vorhandenen Sondernutzungen lassen sich in drei Kategorien einteilen:

��Bildungseinrichtungen (Fachhochschule, Berufliches Schulzentrum) �� Einrichtungen des Gesundheitswesens (Klinik, Thermalbad) ��Großflächige Einzelhandelsbetriebe

Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und auch sonstige großflächige Handelsbe-triebe zählen aufgrund ihrer besonderen Zweckbestimmung, ihres Erscheinungsbildes, ihres Stell-platzbedarfs, häufig fehlender Grünbestände sowie ihrer städtebaulichen Auswirkungen zu den Nutzungen, die i.d. Regel nur in „Sonstigen Sondergebieten (SO)“ gem. § 11 oder in „Kerngebieten (MK)“ gem. § 7 BauNVO i.d.F. vom 23.01.1990 zulässig sind. Nachdem die Geschossfläche die maß-gebliche Größe ist für „wesentliche – negative- Auswirkungen“, legt die BauNVO in § 11 Abs. 3 die Vermutungsgrenze bei 1200 m³ fest. Bei der Ansiedlung bzw. Erweiterung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben müssen neben der Berücksichtigung der Grundsätze und Ziele der Bauleitplanung in besonderem Maße die landespla-nerischen Vorgaben beachtet werden. Im Kapitel 2.2 „Siedlungsstruktur und Städtebau“ des Landesentwicklungsplans (1983) wird unter Plansatz 2.2.34 ausgeführt:

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„Großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für End-verbraucher sollen nur an solchen Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert wer-den, wo sie sich nach Größe und Einzugsbereich in das zentralörtliche Versorgungssys-tem einfügen; sie dürfen weder durch ihre Lage oder Größe noch durch ihre Folgewirkun-gen das städtebauliche Gefüge, die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungs-kernes oder die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich beein-trächtigen.“

Bisherige Entwicklung In dem seit 07.08.1983 wirksamen Flächennutzungsplan (FNP 1990) sind drei bestehende „Sonstige Sondergebiet (SO)“ dargestellt mit zusammen 5,1 ha:

��Neukauf (ehem.V-Markt) 1,0 ha ��Handelshof 0,9 ha ��Gentner-Einkaufszentrum 3,2 ha

Geplante Sonstige Sondergebiete waren vorgesehen für das Thermal-Mineralbad mit Hotel (8,3 ha) in Aalen und das Sport- und Freizeitzentrum (5,4 ha) in Essingen. Erweiterungsflächen für großflächige Einzelhandelsbetriebe waren nicht geplant. Ziel ist es gewe-sen, die Funktionsfähigkeit des mittelständigen Einzelhandels in den zentralen Versorgungsberei-chen zu erhalten und zu stärken sowie eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung in den Wohngebieten zu sichern. Seit 1980 erfolgten großflächige Umstrukturierungen auf ehem. gewerblich genutzten Bereichen:

�� Im Bereich Lederhosen, zwischen Aalen-Mitte und Wasseralfingen, liegt ein SO-Einkaufszentrum, einschl. Bau- und Gartenmarkt, und ein Elektro-Fachmarkt; die ge-samte Grundstücksfläche beträgt ca. 3,9 ha.

�� In der Gewerbezone Aalen-West liegen – neben dem Gentner-Einkaufszentrum und einem Bau- und Gartenmarkt - fünf SO-Bereiche für Möbel- und Einrichtungshäuser mit insgesamt ca. 7,8 ha Grundstücksfläche. Diese Nutzungen wurden planungs-rechtlich gesichert, weil Branchen mit großen Ausstellungs-, Verkaufs- und Lagerflä-chen sowie einem hohen Stellplatzbedarf sich kaum noch in Innenstadtnähe entwi-ckeln können

��Südlich der Aalener Innenstadt besteht ein Schwerpunkt von großflächigen Einzel-handelsbetrieben (Handelshof, Ostalb-Center, Dehner-Gartencenter) mit zusammen ca. 4,0 ha Grundstücksfläche.

Neben den drei großflächigen Einzelhandelsbetrieben (Kaufring-Kaufhaus, Reichsstädter Markt, Grosso-Center) mit zusammen ca. 1,7 ha in der Aalener Innenstadt bestehen außerhalb der Innen-stadt 13 großflächige Einzelhandelsbetriebe mit insgesamt ca. 15 ha (netto) Grundstücksfläche (Stand: 1995).

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7.4.3 Konzept für weitere Sonderbauflächen

Der Aalener Einzelhandel hat sich in den 80er Jahren hervorragend entwickelt und dazu beigetragen, die Zentralität des Mittelzentrums Aalen und die Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen; diese Ent-wicklung erfolgte auf der Grundlage öffentlicher Vorleistungen (Sanierungsplanungen und Bebau-ungspläne für die Innenstadt und Ortsmitten, Ausbau und Umgestaltung der Verkehrsflächen und des öffentlichen Raums, Verbesserung des ÖPNV, Schaffung von Stellplätzen) - und wegen des Feh-lens großflächiger Verbrauchermärkte in den Randgebieten der Stadt. Der leistungsfähige innerstäd-tische Einzelhandel trägt erheblich zu dem guten Versorgungsgrad bei; das „City-Erlebnis" verstärkt den Beliebtheitsgrad, ebenso das "Markt-Geschehen" mit unterschiedlichen Kommunikationsmög-lichkeiten. Diese Vielfalt und Einkaufsatmosphäre können Verbrauchermärkte i.d.R. nicht bieten. Zur Versorgung der Bevölkerung d.h. aller Bevölkerungsgruppen, mit Waren und Gütern des tägli-chen und nicht-täglichen Bedarfs gehört die Bereitstellung und Gewährleistung von entsprechenden Einkaufsmöglichkeiten in zumutbarer Entfernung; eine bedarfsgerechte Warenversorgung der Be-völkerung wird am ehesten durch einen differenzierten und breitgefächerten Einzelhandel erreicht. Die fortschreibende Ausweitung der Geschossflächen von großflächigen Einzelhandelsbetrieben hat in den letzten Jahren einen außerordentlichen Umfang gehabt mit der Folge, dass sich zahlreiche kleinere Einzelhandelsbetriebe bereits "aus der Fläche" zurückgezogen haben. Die Ausweisung wei-terer Sondergebiete für großflächige Einzelhandelsbetriebe und ähnliche Einrichtungen bzw. deren flächenmäßige Erweiterung mit innenstadtrelevantem Sortiment ist an sich nicht erforderlich, zumal sich bereits eine erhebliche "Kopflastigkeit" der Umsätze im periodischen Sektor von Einzelhan-delsgroßprojekten gegenüber mittelständischen Geschäften und mittleren Verbrauchermärkten ein-gestellt hat. Aufgrund des abzusehenden, unvermeidbaren Verdrängungswettbewerbs könnten bis-herige Sanierungserfolge beeinträchtigt und anstehende Sanierungsmaßnahmen nicht plangemäß fortgeführt werden; eine ausgewogene und leistungsfähige Nahversorgung der Bevölkerung wäre nicht mehr gewährleistet. Auch entsprechen der Flächenbedarf, die verkehrlichen Auswirkungen sowie die sonstigen städte-baulichen Beeinträchtigungen durch Einzelhandelsgroßprojekte nicht mehr einer nachhaltigen städ-tebaulichen Entwicklung und den voraussehbaren Bedürfnissen. Es wurden daher nur an zwei Standorten ( Lederhosen in Aalen-Kernstadt, Geißwiesen in Essingen) Erweiterungen für großflächige Einzelhandelsnutzungen vorgesehen; aber im Rahmen der Stadter-neuerung und Sanierung bieten sich vielfältige Möglichkeiten der Innenentwicklung und Schaffung neuer Geschäfts- und Wohnflächen sowie von attraktiven Arbeitsplätzen, um die Funktionsfähigkeit der Stadt- und Ortskerne zu erhalten und zu verbessern. Damit soll dem Grundsatz "Erneuerung hat Vorrang vor Neubau in peripherer Lage" Rechnung getragen werden, um sparsam mit Grund und Boden umzugehen. Das noch nutzbare Flächenpotential in festgesetzten "Sondergebieten zur Erholung (SE)" ist so groß, dass nur in geringem Umfang Erweiterungsflächen vorgesehen werden müssen, zumal kein aktueller Bedarf abzusehen ist. Nachfrage, anstehende Vorhaben bzw. Vorsorgeplanungen erfordern die Ausweisung von Flächen für Sondernutzungen in den Bereichen Bildung (Fachhochschule, Berufl. Schulzentrum) und Ge-sundheitswesen (zwei neue Klinik-Standorte).

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7.4.4 Geplante Sonderbauflächen

Im Hinblick auf eine Stärkung des "Einkaufsstandortes Lederhosen" zwischen Aalen-Kernstadt und Wasseralfingen und unter Berücksichtigung von Erweiterungsabsichten des bestehenden großflä-chigen Bau- und Gartenmarktes erfolgte nördlich der Eduard-Pfeiffer-Straße die -arrondierende- Dar-stellung eines "Sonstigen Sondergebietes-Fachmarkt" mit 0,64 ha (inzwischen Bestand). Damit sollen auch die Voraussetzungen geschaffen werden, um den Bereich Lederhosen weiter auf-zuwerten. Eine funktionelle und gestalterische Verbesserung ist erforderlich, zumal in diesem -gesamtstädtischen- zentralen Bereich wesentliche öffentliche Infrastruktureinrichtungen (Berufs-schulzentrum, IHK-Bildungszentrum, Ostalb-Klinikum, Ausbildungszentrum Bau, städt. Bauhof, Be-triebshof Stadtwerke) mit überörtlicher Bedeutung liegen. Vor dem Hintergrund der "langjährigen Vorgeschichte" und unter Berücksichtigung des aktuellen Investitionsvorhabens (Verlagerung und Neuansiedlung eines Baumarktes) wird im Bereich Geiß-wiesen in Essingen ein neues "Sonstiges Sondergebiet-Baumarkt" mit 2,4 ha ausgewiesen. Im süd-lichen Anschluss wird für die bestehende Anlage ein "Sonstiges Sondergebiet - Gartencenter mit Freizeitpark" mit 4,1 ha dargestellt. Die Fachhochschule Aalen (FH) stellt, zusammen mit dem Technologiezentrum, beide am Rande des Hüttfelds in Aalen, eine örtlich und überörtlich sehr bedeutsame Bildungseinrichtung dar. Um deren Ausbau und Entwicklungsmöglichkeiten zu berücksichtigen, wird im Burren, in der Nähe des beste-henden FH-Standortes (mit Hauptgebäude, Mensa, Wohnheim und Parkhaus), eine Erweiterungsflä-che mit ca. 8,2 ha als "Sonstiges Sondergebiet - FH" ausgewiesen. Die vorhandenen Bildungseinrichtungen im Weidenfeld, zwischen Aalen-Kernstadt und Wasseralfin-gen, benötigen längerfristig Entwicklungsflächen und funktionelle Ergänzungen, zumal sie einem überörtlichen Verflechtungsbereich dienen. Daher werden Erweiterungsflächen mit ca. 7,0 ha für das Berufliche Schulzentrum vorgesehen, wobei auch zukünftige Sportanlagen und eine Großsporthalle berücksichtigt werden. Durch die Ausweisung von zwei neuen Klinik-Standorten (Osterbucher Steige, Röthardt-NW) sollen vorhandene Einrichtungen besser ausgelastet bzw. ergänzt werden; dies ergibt sich aus den positi-ven Standortvoraussetzungen und dient der Schaffung von Arbeitsplätzen und Stärkung des Mittel-zentrums Aalen im Bereich "Medizinische Versorgung". Für eine Fläche von insgesamt ca. 27 ha innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Aalen liegen quali-fizierte Bebauungspläne vor, in denen "Sondergebiete, die der Erholung dienen (SE)" festgesetzt sind; zusätzlich besteht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan ein Restansatz von 3,3 ha.

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Tab. 83: Geplante Sonderbauflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen Stadtbezirk/ Gemeinde

Bebauungsplan vorhanden

Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Kernstadt Burren (Erw. FH) 3,5 Burren (Erw. FH) 4,7 8,2 Weststadt Viehweide (SE-G) 4,0

Geißwiesen (SO-V) 1,2 (ZV-Anteil)

Osterbucher Steige 1,3 (SO-K)

6,5

Waldhausen - Ebnat Karrenhau (SE-G) 10,0 10,0 Unterkochen - Dewangen Rodamsdörfle (SE-G) 4,0 4,0 Fachsenfeld Scherrenberg (SE-G) 4,0 4,0 Wasseralfingen Weidenfeld (SO-B) 6,6

Erw. BSZ/ Großsporthalle

Röthardt-NW (SO-K) 2,2 8,8

Hofen Rote Steige (SE-G) 1,6 1,6

Stadt Aalen 23,2 11,7 8,2 43,1

Essingen Schießberg (SE-G) 4,0 Geißwiesen (SO-G) 4,1 Geißwiesen (SO-V / 1,2 Baumarkt) (ZV-Anteil) Hasenweide (Lbg.) 0,8 (SE-C)

Hasenweide (Lbg.) 1,1 (SE-F) Hasenweide (Lbg.) 0,6 (SE-C)

11,8

Hüttlingen Bilz (SE-G) 0,7 0,7

Verwaltungsgem. Aalen 34,0 13,4 8,2 55,6

Angaben in ha

Def.: SE-C Campingplatzgebiet

SE-F Ferienhausgebiet

SE-G Gartenhausgebiet

SO-B Berufl. Schulzentrum (BSZ)

SO-F Fachhochschule (FH)

SO-G Gartencenter

SO-K Klinik

SO-V Verbrauchermarkt/Fachmarkt

ZV Zweckverband Gewerbegebiet Dauerwang

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7.5 Gemeinbedarf

7.5.1 Vorbemerkungen

Einrichtungen und Anlagen des Gemeinbedarfs dienen Nutzungen für öffentliche Zwecke; sie sind wesentlicher Teil der öffentlichen Infrastruktur und bestimmen in hohem Maße den Ausstattungs-standard einer Gemeinde zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Im Flächennutzungsplan sind die der Allgemeinheit dienenden baulichen Anlagen und Einrichtun-gen des Gemeinbedarfs darzustellen; sie umfassen im wesentlichen öffentliche Verwaltungsgebäu-de, Schulen, kirchliche Einrichtungen sowie sonstigen sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen. Infolge der wachsenden und sich z.T. wandelnden Aufgaben auf vielen Gebieten der Daseinsvorsor-ge, Leistungsausweitungen, sozialer Unverträglichkeiten sowie der steigenden Inanspruchnahme nimmt die Bedeutung von öffentlichen Gemeinbedarfseinrichtungen zu. Im Hinblick auf einen spar-samen Flächenverbrauch, einen wirtschaftlichen Betrieb, begrenzte öffentliche Investitionsmittel sowie eine gute Erschließung und Erreichbarkeit müssen Standortfragen und Entwicklungsmöglich-keiten im städtebaulichen Konzept im Interesse und zum Wohl der Allgemeinheit besonders und frühzeitig berücksichtigt werden. Einwohner- bzw. Benützerverteilung haben Einfluss auf die Versorgung mit öffentlichen Gemeinbe-darfseinrichtungen, die zugleich strukturbestimmend und auch integrierend im Stadtgefüge wirken. Dadurch besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen öffentlicher (und auch privater) Infra-struktur und Siedlungsstruktur (räumliche Verteilung der Wohnbauflächen, Dichtekonzeption, Bau-struktur, Erschließungssystem, Einzugsbereich) und Verkehrsaufkommen. Es ist das Ziel der Gemeinbedarfsplanungen, alle Bürger optimal mit Einrichtungen für Bildung so-wie für Sozial- und Gesundheitswesen zu versorgen; mit einer zukunftsorientierenden Konzentration dieser Einrichtungen in Siedlungsschwerpunkten sollen möglichst viele Einwohner gut versorgt wer-den. Dabei sollen die Lage der Einrichtungen so gewählt und die Größe jeweils so bemessen sein, dass sie möglichst wirtschaftlich und leistungsfähig sind und gleichzeitig auf die Anforderungen der Benutzer (zentrale Lage, kurze Wege, gute Erreichbarkeit, Überschaubarkeit der Einrichtung) abge-stimmt sind. Dabei sind Formen und Möglichkeiten der Mehrfachnutzung von Einrichtungen (z.B. zu Kommunikationszwecken oder zur Fortbildung) anzustreben.

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7.5.2 Bisherige Entwicklung

Während der Geltungsdauer des wirksamen Flächennutzungsplans (FNP 1990) sind zahlreiche öf-fentliche Einrichtungen erweitert, ausgebaut oder neu errichtet worden als Folge der baulichen Ent-wicklung, veränderten Bevölkerungsverteilung, erhöhten Nachfrage sowie erforderlichen Struktur-verbesserungen. Wichtige Maßnahmen waren z.B.:

�� Landratsamt, Arbeitsamt, Polizeidirektion, Ortschaftsgebäude Unterkochen, Rathaus Essingen, Rathaus Hüttlingen

��Berufsschulzentrum, Fachhochschule, Ausbildungszentrum Bau, IHK-Bildungszentrum, sonstige Schulen

��Stadthalle Aalen, diverse Turn- und Festhallen

�� Torhaus Aalen, Limesmuseum, Museum am Markt, Bürgerhaus mit Heimatmuseum Wasseralfingen, Thermalbad

��Kindergärten, Kindertagesstätte der AWO

��Altenheim Jahnstraße, Seniorenwohnanlage Albstift �� ��Kreiskrankenhaus Aalen (Ostalbklinikum)

Nach der "Flächenerhebung 2001" haben die bestehenden Gemeinbedarfsflächen in der Verwal-tungsgemeinschaft einen Umfang von ca. 93 ha (Stadt Aalen: ca. 83 ha, Gemeinde Essingen: ca. 6 ha, Gemeinde Hüttlingen ca. 4 ha).

7.5.3 Öffentliche Verwaltung und Einrichtungen

Die Große Kreisstadt Aalen ist Sitz des Landratsamtes Ostalbkreis sowie zahlreicher staatlicher Ein-richtungen (Bundes- und Landesbehörden) , die größtenteils in der Kernstadt Aalen gelegen sind. Das neue Aalener Rathaus bildet den südlichen Abschluss des Marktplatzes und bildet zugleich den Übergang am Südrand der Altstadt zu den beiden Behördenbauten Kreisverwaltung und Arbeitsamt (Schwerpunkt von öffentlichen Verwaltungen). Aufgrund der Eingliederungsvereinbarungen und dem Prinzip der Bürgernähe in der Kommunalver-waltung bestehen in den einzelnen Aalener Stadtbezirken Geschäftsstellen bzw. Bezirksämter (Ort-schaftsverwaltung), die in den ehemaligen Rathäusern untergebracht sind. Bauhöfe und Betriebshöfe stellen eine wichtige Komponente in der Versorgung mit technischer Inf-rastruktur dar; Standortsicherung und Entwicklungsmöglichkeiten müssen frühzeitig berücksichtigt werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Bauhöfe und auch die Feuerwehren neu strukturiert werden sollen.

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Tab. 84: Öffentliche Verwaltung und Einrichtungen

Stadtbezirk/Gemeinde Einrichtung Standort

Aalen-Kernstadt Bahnhof Aalen Bahnhofstraße Neues Rathaus Marktplatz 30 Altes Rathaus Marktplatz Arbeitsamt Julius-Bausch-Str. 12 Amtsgericht Stuttgarter Str. 9 Arbeitsgericht Stuttgarter Str. 7 Landratsamt Ostalbkreis Stuttgarter Str. 41 Staatl. Gesundheitsamt Ziegelstr. 27 Staatl. Veterinäramt Stuttgarter Str. 41 Eichamt Alfred-Delp-Str. 21 Staatl. Vermessungsamt Stuttgarter Str. 41 Finanzamt Bleichgartenstr. 17 Staatl. Forstamt Ziegelstr. 25 Polizeidirektion Böhmerwaldstr. 20 Bezirksnotariate 1-3 Marktplatz 23 Feuerwache Aalen und

Rettungszentrum Bischof-Fischer-Str. 121

Katastrophenschutzzentrum/ THW

Robert-Bosch-Straße

Landeszentralbank Ziegelstr. 10-12 Straßenmeisterei Gartenstr. 145 Zentraler Bauhof Aalen Oesterleinstraße Aalen-Weststadt Geschäftsstelle Wellandstr. 58 Aalen-Waldhausen Rathaus (Geschäftsstelle) Deutschordenstr. 19 Aalen-Ebnat Rathaus (Geschäftstelle) Graf-Hartmann-Str. 19 Feuerwache Härtsfeld Jurastraße Aalen-Unterkochen Bahnhof unterkochen Heidenheimer Straße Rathaus (Bezirksamt) Heidenheimer Str. 3 Feuerwache Heidenheimer Str. 40 Bezirksnotariat 4 Rathausplatz 1 Aalen-Dewangen Rathaus (Geschäftsstelle) Fachsenfelder Str. 6 Feuerwehrgerätehaus Leintalstr. 6a Aalen-Fachsenfeld Rathaus (Geschäftsstelle)

mit Feuerwehrgerätehaus Waiblinger Str. 1

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Stadtbezirk/Gemeinde Einrichtung Standort

Aalen-Wasseralfingen Bahnhof Wasseralfingen Schlegelstraße Rathaus (Bezirksamt) Stefanplatz 3 Feuerwache Maiergasse 43 Bezirksnotariat 5 Stefansplatz 3 Stadtwerke Aalen Im Hasennest 9 Aalen-Hofen Bahnhof Goldshöfe Haltepunkt Hofen Rathaus (Ortschaftsverwaltung)

mit Feuerwehrgerätehaus Dorfstr. 9

Gemeinde Essingen Bahnhof Essingen Rathaus Rathausgasse 9 Feuerwehrgerätehaus Bahnhofstraße Feuerwehrgerätehaus Lauterburg Feuerwehrgerätehaus Forst Zollamt Aalen Dauerwangstr. 7

Gemeinde Hüttlingen Rathaus mit Feuerwehrgerätehaus

Schulstr. 10

Erhebung: Stadtplanungsamt Aalen

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7.5.4 Kulturelle Einrichtungen

Die Fachhochschule Aalen (Hochschule für Technik und Wirtschaft) auf dem Hüttfeld in Aalen hat rund 2.550 Studenten (WS 2000/2001); folgende Studiengänge bestehen:

��Augenoptik ��Betriebswirtschaftslehre ��Chemie �� Elektronik/Technische Informatik ��Mikro- und Feinwerktech./Mechatronik �� Internationale Betriebswirtschaft ��Kunststofftechnik ��Allgemeiner Maschinenbau ��Optoeletronik ��Maschinenbau/Fertigungstechnik ��Oberflächentechnik/Werkstoffkunde ��Wirtschaftsingenieurwesen �� Informatik �� Polymer Technology (Master)

Aufgrund anstehender Vorhaben, Einführung neuer Studiengänge sowie zur Sicherung zukünftiger Entwicklungen werden in der Nähe des bisherigen FH-Standortes umfangreiche Erweiterungsflächen (Sondergebiet FH) im Burren vorgesehen. Die Stadt Aalen hat aufgrund ihrer Größe und Funktion als Mittelzentrum innerhalb der Region Ost-württemberg ein breit gefächertes Angebot an allgemein- und berufsbildenden Ausbildungsstätten. An den Grund- und Hauptschulen, 4 Realschulen, 3 Gymnasien und den Sonderschulen werden im Schuljahr 1996/97 innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft rund 9.100 Schüler unterrichtet. Diese Einrichtungen der Stadt Aalen und der Gemeinden Essingen und Hüttlingen werden ergänzt durch die drei berufsbezogenen Gymnasien (ca. 200 Schüler) und die Sprachheilschule des Landkreises sowie die Berufs- und Berufsfachschulen. Seit Januar 1980 ist das neue Berufsschulzentrum im Weidenfeld mit 98 Klassenräumen und 32 Werkstatt- und Übungsräumen in Betrieb. Tab. 85: Schülerzahlen an allgemeinbildenden Schulen

Grundschule* Hauptschule Realschule Gymnasium

Stadt Aalen 2.916 1.293 1.623 1.996 Gemeinde Essingen 330 119 - - Gemeinde Hüttlingen 295 177 - - Verwaltungsgemeinschaft Aalen 3.541 1.589 1.623 1.996

* ohne Fördereinrichtungen

Einige Schulen sind jeweils in Schulzentren (Greut, Remonte, Galgenberg, Unterkochen, Weidenfeld, Im Tal) zusammengefasst und bilden schulische Gemeinbedarfsschwerpunkte. Die Konzentration von Bildungseinrichtungen führt zu organisatorischen und pädagogischen Vorteilen, die u.a. auch der Verwirklichung der angestrebten Chancengleichheit dienen soll.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 352

Die Einzugsbereiche der -dezentralen- Grund- (r = 600 m) und Hauptschulen (r = 900 m) decken die Wohnsiedlungsbereiche größtenteils gut ab. Lediglich den Schülern aus den Gebieten Triumph-stadt, Pelzwasen und Tännich muss ein längerer Schulweg zugemutet werden. Realschulen und vor allem Gymnasien haben einen weiteren Einzugsbereich; deren Standorte orien-tieren sich in der Regel weniger an einzelnen Wohnquartieren, als an der gesamtstädtischen Struk-tur und an einem Verkehrskonzept. Während die vier Realschulen in Aalen, Unterkochen und Was-seralfingen eine gute "Streuung" aufweisen und den Bevölkerungsschwerpunkten zugeordnet sind, liegen die beiden Aalener Gymnasien sehr benachbart am Rande der Innenstadt; ihre Einzugsberei-che überlagern sich. Nach der Prognose des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg (01/1997) für die voraus-sichtliche Entwicklung der Schülerzahlen ist bis zum Schuljahr 2005/2006 von einer Steigerung um ca. 10 % auszugehen; d.h. dass bis dahin mehr Schüler unterrichtet werden müssen als im Schul-jahr 1996/97. Erst danach ist mit einem langsamen Rückgang der Schülerzahlen zu rechnen (s. Quelle Nr. 11). Die Schulraumversorgung ist nach erfolgten Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in allen drei Ge-meinden für die nächsten 10 Jahre gesichert. In Aalen und Hüttlingen werden voraussichtlich keine baulichen Erweiterungen notwendig. Die Gemeinde Essingen möchte in der Nähe der Parkschule Flächen für eine spätere Schulerweiterung im Brühl mit anschließendem Schulsportgelände sichern. Um funktionelle Ergänzungen (z.B. Turnhallen) zu ermöglichen und um Entwicklungsflächen bau-leitplanerisch zu sichern, werden an einigen Standorten geplante Gemeinbedarfsflächen ausgewie-sen. Gemeindeeigene Musikschulen ergänzen das schulisch-musische Angebot Das "Kulturzentrum Torhaus" liegt im Zentrum der Innenstadt von Aalen; in ihm sind die Stadtbü-cherei und die VHS Aalen zusammengefasst. Die Stadthalle Aalen, das Kulturzentrum Torhaus, die Sängerhalle und das Bürgerhaus in Wasseral-fingen, die kirchlichen Gemeindezentren sowie die Sport- und Mehrzweckhallen sind wichtige Stät-ten der Kommunikation, unverzichtbarer Rahmen für größere Veranstaltungen und das äußerst rege Vereinsleben. Im Bereich von Hallen besteht weiterer Bedarf; Standorte bzw. Erweiterungsflächen sind im Flächennutzungsplan berücksichtigt. Die Museen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Aalen stellen eine hochwertige Bereicherung des kulturellen Angebotes dar und geben Auskunft über die wechselhafte kulturhistorische Vergan-genheit sowie über Besonderheiten des Raumes Aalen. Folgende Museen sind z.T. nicht nur für die Ortsgeschichte von Bedeutung, sondern spiegeln die kulturelle und geschichtliche Entwicklung in übergeordnetem Zusammenhang wieder:

�� Limesmuseum mit römischem Parkmuseum und Reiterkastell ��Urweltmuseum ��Museum am Markt (Heimat- und Schubartmuseum) ��Museum Wasseralfingen ��Besucherbergwerk "Tiefer Stollen" ��Heimatmuseum Niederalfingen (Vogteigebäude)

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 353

Tab. 86: Schulische Einrichtungen

Stadtbezirk/Gemeinde Einrichtung Schultyp Klassen Schüler

Verwaltungsschule der Bundesanstalt für Arbeit

Fachhochschule Aalen FH Elektroausbildungszentrum Aalen

Überbetriebliches Ausbil-dungszentrum Bau

Deutsche Angestellten-Akademie (Bildungswerk der DAG)

Ostalbklinikum: -Schule für Kranke -Krankenpflegeschule -Kinderkrankenpflegeschule

VHS Ostalbkreis e.V. VHS Aalen e.V. Schubart-Gymnasium Gym 27 615 Theodor-Heuss-Gymnasium Gym 32 762 Uhland-Realschule RS 20 556 Galgenberg-Realschule RS 15 379 Schillerschule HS

GS 12 10

259 250

Bohlschule HS 13 274 Greutschule GS 16 383 Hofackerschule Hofackerschule

GS FS

4 1

81 17

Grauleshofschule GS 8 191 Langertschule GS 8 172 Hermann-Hesse-Schule E Hermann-Hesse-Schule F

EH FS

8 14

70 141

Städt. Musikschule

Aalen-Kernstadt

Hofherrnschule HS

GS 8 12

174 264

Rombachschule GS 8 168

Aalen-Weststadt

Grundschule GS 7 133 Aalen-Waldhausen

Aalen-Ebnat Gartenschule GS 8 184

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 354

Stadtbezirk/Gemeinde Einrichtung Schultyp Klassen Schüler

Kocherburg-Realschule RS 11 265 Kutschenwegschule HS 8 162 Friedensschule GS 8 199

Aalen-Unterkochen

Schwarzfeldschule GS 8 177 Aalen-Dewangen Hauptschule HS 5 107 Grundschule GS 8 185

Aalen-Fachsenfeld

Aalen-Wasseralfingen Kopernikus-Gymnasium Gym 27 619 Karl-Keßler-Realschule RS 17 423

Brauenbergschule HS GS

6 8

125 189

Talschule HS GS

9 8

192 177

Weitbrecht-Schule FS 8 92 IHK-Akademie der Wirt-

schaft für berufliche Wei-terbildung

IHK-Bildungszentrum für berufliche Ausbildung und Umschulung

Sprachheilschule Berufschulzentrum im Wei-

denfeld:

a) Gewerbliche Schulen Gewerbliche Berufschule in

den Berufsfeldern Metall-, Elektro-, Bau-, Holz- und Farbtechnik, Körperpflege

Berufsvorbereitungsjahr ein- und zweijährige Berufs-

fachschulen

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Seite 355

Stadtbezirk/Gemeinde Einrichtung Schultyp Klassen Schüler

Berufskollegs: - einjährig zum Erwerb der Fachhochschulreife - zweijährig für Datentechni- sche Assistenten - dreijährig für Technische Zeichner (dual)

Berufsaufbauschule Fachschule für Maschinen-technik in Tages- und Abendform sowie für Elektrotechnik

Technisches Gymnasium Gym 2 50

b) Kaufmännische Schulen Berufschule (Industrie, Großhandel, Banken, Kauffrau für Büro-kommunikation, Dienstleis-tungsfachkraft der DBP, Kaufmann im Einzelhandel)

Einjährige Berufsfachschule für Ausblidung der DBP

Wirtschaftsschule (Zweijährige Berufsfach-schule kaufm. richtung)

Berufskolleg I (Einjährige höhere Handelsschule)

Wirtschaftsgymnasium Gym 2 61 Telekolleg

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Stadtbezirk/Gemeinde Einrichtung Schultyp Klassen Schüler

c) Justus-von-Liebig-Schule (Haus- und Landwirtschaft-liche Schulen)

Hauswirtschaftliche Berufsschule

Landwirtschaftliche Berufsschule

Berufsvorbereitungsjahr

Einjährige hauswirtschaftli-che Berufsfachschule

Einjährige hauswirtschaft-lich-sozial-pädagogische Berufsfachschule (Berufs-kolleg I)

Zweijährige hauswirtschaft-lich-pflegerisch-sozial-pädagogische Berufsfach-schule

Zweijährige Berufsfach-schule für Gesundheit und Pflege

Ernährungswissenschaftli-ches Gymnasium

Gym 3 83

Zweijährige Berufsfach-schule zum Erwerb von Zu-satzqualifikationen, Agrar-informatik, Nebenerwerbs-landwirte, Ernährung, Erzie-hung

Kappelbergschule GS

FS 8 1

163 13

Aalen-Hofen

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 357

Stadtbezirk/Gemeinde

Einrichtung Schultyp Klassen Schüler

Parkschule HS GS

5 13

119 330

Gemeinde Essingen

Musikschule

Alemannenschule HS GS

8 13

177 295

Gemeinde Hüttlingen

Quelle: Städt. Schul-, Sport- und Kulturamt

Angaben des BMA Essingen und BMA Hüttlingen

Stand: Schuljahr 1996/1997

Def.: FH Fachhochschule

Gym Gymnasium

RS Realschule

HS Hauptschule

GS Grundschule

FS Förderschule

EH Erziehungshilfe

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 358

7.5.5 Soziale Einrichtungen

Entsprechend den Ausführungen des städt. Sozialplans (S. 21) stellt die Sozialplanung einen Pla-nungs- und Handlungsprozess dar, der sich in vier Bereiche aufgliedern lässt:

�� soziale Infrastrukturplanung �� kommunale Sozialpolitik �� soziale Kommunalpolitik �� aktive Gesellschaftspolitik

Danach darf soziale Gemeinwesenarbeit nicht nur soziale Defizite im Auge haben, sondern sie hat nach den Bedürfnissen der gesamten Bevölkerung, insbesondere nach Kontakt und Gemeinschafts-rechten, zu fragen. Dies bedeutet für die Vorbereitende Bauleitplanung, frühzeitig die Belange der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu erkennen und Aussagen zum Bedarf und zur räumlichen Verteilung solcher Einrichtungen zu treffen. Standorte für Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Senioren können unmittelbar berücksichtigt werden durch entsprechende Darstellungen von Ge-meinbedarfs- und Grünflächen.

_____________________________ Kindergärten, sonstige Kinderbetreuungseinrichtungen und kirchliche Einrichtungen sind wie Grund- und Hauptschulen größtenteils dezentral den einzelnen Wohngebieten und Stadtteilen zugeordnet; die insgesamt 53 Kindergärten in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen mit insgesamt 126 Gruppen werden überwiegend konfessionell betrieben. Bestehende Kindergärten Kindergärten Gruppen Stadt Aalen 43 105 Gemeinde Essingen 6 11 Gemeinde Hüttlingen 4 10 Verwaltungsgemeinschaft Aalen 53 126

Für die Stadt Aalen liegt ein "Kindergarten-Bedarfsplan 1993 - 1996" vor. Grundlage der Überlegun-gen zu dem "Planungskonzept 1996" ist die Tatsache, dass Infrastrukturplanung als Teil der Raum-planung auf zwei Grundprinzipien ausgerichtet ist: auf das Wirtschaftlichkeitsprinzip und auf das Gleichheitsprinzip. Infrastrukturplanung soll zum einen eine optimale Nutzung der bereits vorhan-denen Einrichtungen sicherstellen und mit einem relativ geringen Aufwand an Neuinvestitionen auskommen; zum anderen soll sie eine gleichwertige Versorgung aller städtischen Teilräume an-streben. Wie bei kaum einer anderen Infrastruktureinrichtung ist die unmittelbare, kleinräumige Zuordnung von Wohngebieten und Kindergärten aufgrund der zumutbaren Fußwegentfernung das wesentliche Planungskriterium. Daher steht die räumliche Verbesserung der Versorgungsfunktion sowie die langfristige Erhaltung bzw. Herstellung der Tragfähigkeit dieser sozialen Einrichtungen an vorderster Stelle. Dabei muss auch der Aspekt der kind- und benutzergerechten Erlebniswelt -im Rahmen einer überschaubaren und gut erreichbaren Umgebung- Beachtung finden.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 359

Das Versorgungskonzept für die Bevölkerung mit Kindergärten muss neben der grundsätzlichen Beachtung der städtebaulich-funktionellen Zuordnung (z.B. Verteilung der Bevölkerung, Einzugsge-biete, Lage im Fußwegnetz und zu Hauptverkehrsstraßen, Einbindung in Grünzüge, Verhältnis zu anderen sozialen Einrichtungen, Nutzungsstruktur) eine Realisierung in Stufen zulassen; auch sind bereits heute längerfristige Entwicklungsmöglichkeiten in die Gesamtüberlegungen mit einzubezie-hen. Neue Standorte für zukünftige Kindergärten, deren Erfordernis aufgrund der Bevölkerungs- und Sied-lungsentwicklung abzusehen ist, werden im Flächennutzungsplan dargestellt als geplante Gemein-bedarfseinrichtungen:

Aalen-Kernstadt: Schlatäcker Aalen-Weststadt: Wehrleshalde-Ost Aalen-Waldhausen: Albstraße-West Aalen-Ebnat: Beckenwiesen Aalen-Dewangen: Krähenfeld Birkäcker-West Aalen-Fachsenfeld: Schlossäcker Gemeinde Essingen: Pfählen Burgstraße (Lauterburg)

Drei Kindertagesstätten (Kindertagheim in der Hopfenstraße 51 der AWO, 1 Ganztagesgruppe im Kath. Kindergarten in der Fahrbachstraße 20, zwei Gruppen in der städt. Kindertagesstätte in der Wilhelmstraße 110 in Wasseralfingen) werden z.Z. betrieben. Im Bereich der südlichen Kernstadt von Aalen fehlt eine Kindertagesstätte mit differenziertem Betreuungsangebot. Nachdem sich in diesem Bereich eine Vielzahl von Betrieben befindet -mit ho-hem Anteil weiblicher Bediensteter-, unmittelbar nördlich der Bahnlinie Aalen-Stuttgart einige grö-ßere Behörden angesiedelt sind, ist ein unmittelbarer Bedarf gegeben. Die Standortfrage ist noch nicht abschließend geklärt. Vorhandene Einrichtungen für die Jugend sind die Jugendherberge im Rohrwang, das Haus der Ju-gend am südlichen Innenstadtrand, das Nachbarschaftszentrum Rötenberg, das CVJM-Heim an der Jahnstraße sowie der Jugendtreffpunkt in Wasseralfingen. Solche Einrichtungen sind, vorzugsweise im verdichteten Kernbereich, auszubauen bzw. als Neuanlage in Verbindung mit Freiflächen ent-sprechend dem Bedarf von Jugendlichen zu konzipieren und bei der Verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen. Für die Versorgung mit Einrichtungen der Altenhilfe stehen vier Altenheime in Aalen - (Jahnstraße, Zochental, Grauleshof) und in Wasseralfingen (Schimmelberg) - zur Verfügung. Neue Altenzentren sind in Essingen und Hüttlingen vorgesehen.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 360

Tab. 87: Kindergärten

Stadtbezirk/Gemeinde Standort/Bezeichnung Zahl der Gruppen

Träger

Aalen-Kernstadt Wilhelm-Merz-Str. 13 2 Evang. Kirchengem. Stuttgarter Str. 67

St. Vinzenz 2 Kath. Kirchengem.

Friedrichstr. 53

St. Josef 2 Kath. Kirchengem.

Zeppelinstr. 67

Waldorf-Kindergarten 2 Verein Freie Waldorfpä-

dagogik e.V. Aalen Hopfenstr. 51

AWO-Kindertagheim 7 Arbeiterwohlfahrt

Bischof-Fischer-Str. 135

Städt. KiGa im Greut 4 Stadt Aalen

Joseph-Haydn-Str. 18

St. Elisabeth 2 Kath. Kirchengem.

Erwin-Rommel-Str. 8 2 Evang. Kirchengem. Fahrbachstr. 20

St. Franziskus 4 Kath. Kirchengem.

Auf der Heide 1 2 Evang. Kirchengem. Jahnstr. 23

St. Maria 2 Kath. Kirchengem.

Humboldtstr. 14

St. Nikolaus 2 Kath. Kirchengem.

Kantstr. 76

Grauleshof 2 Evang. Kirchengem.

Bertha-von Suttner-Weg 2

Aufwind Kinderzentrum 1 Verein Aufwind e.V.:

(Verein zur Förderung Lernbehinderter)

Hölderlinstr. 15

St. Michael 2 Kath. Kirchengem.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 361

Stadtbezirk/Gemeinde Standort/Bezeichnung Zahl der Gruppen

Träger

Zebertstr. 39 Purzelbaum

2 Evang. Kirchengem.

Westpreußenstr. 19

St. Augustinus 1 Kath. Kirchengem.

Westpreußenstr. 21 1 Evang. Kirchengem. Warthelandstr. 83

Städt. KiGa Zochental 3 Stadt Aalen

Aalen-Weststadt Bonifatiusstr. 30

St. Martin 3 Kath. Kirchengem.

Adlerstr. 30

Adlernest 2 Evang. Kirchengem.

Dachsweg 2

St. Ulrich 3 Kath. Kirchengem.

Sandbergstr. 4/1

Sandbergnest 2 Evang. Kirchengem.

Milanweg 8

Städt. KiGa Milanweg 3 Stadt Aalen

Aalen-Waldhausen Deutschordenstr. 14

Maria vom guten Rat 4 Kath. Kirchengem.

Aalen-Ebnat Graf-Hartmann-Str. 16

St. Maria 3 Kath. Kirchengem.

Ochsenberger Str. 16

St. Martin 2 Kath. Kirchengem.

Aalen-Unterkochen Otto-Hahn-Str. 55 2 Evang. Kirchengem. Elisabethenstr. 7-9

St. Joseph 2 Kath. Kirchengem.

Zillerrieser Str. 42

Maria-Fatima 2 Kath. Kirchengem.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 362

Stadtbezirk/Gemeinde Standort/Bezeichnung Zahl der Gruppen

Träger

Aalen-Dewangen Stollbergstr. 5 St. Wendelin

2,5 Kath. Kirchengem.

Spitzwaldweg 14

Städt. KiGa Scheurenfeld 2 Stadt Aalen

An der Sonnenhalde 12

(Reichenbach) St. Otmar

1 Kath. Kirchengem.

Aalen-Fachsenfeld Pleuerstr. 4

Ave Maria 4 Kath. Kirchengem.

Mittelfeldstr. 10

Lebensbaum 2 Evang. Kirchengem.

Aalen-Wasseralfingen Urbanstr. 15

St. Maria 4 Kath. Kirchengem.

Kolpingstr. 16

Don Bosco 4 Kath. Kirchengem.

Bismarkstr. 87 2 Evang. Kirchengem. Philipp-Funk-Str. 121 2 Evang. Kirchengem. Schloßstr. 26

Städt. KiGa Hokuspokus 3 Stadt Aalen

Glückaufstr. 2

(Westheim) St. Barbara

2 Kath. Kirchengem.

Aalen-Hofen Pfarrgasse 4

St. Georg 2 Kath. Kirchengem.

Ahelfingerstr. 22

(Oberalfingen) St. Elisabeth

1 Kath. Kirchengem.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

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Stadtbezirk/Gemeinde Standort/Bezeichnung Zahl der Gruppen

Träger

Gemeinde Essingen Rathausgasse 21 1 Evang. Kirchengem. Wilhelm-Busch-Weg 3 2 Kath. Kirchengem. Pestalozziweg 4 2 Gemeine Essingen Hauptstr. 18 2 Evang. Kirchengem. Pfählenweg 2 Gemeinde Essingen Burgstr. 2

(Lauterburg) 2 Evang. Kirchengem.

Gemeinde Hüttlingen Uhlandstr. 10 3 Kath. Kirchengem. St.-Ulrich-Weg 1 2 Kath. Kirchengem. Jahnstr. 35 3 Kath. Kirchengem. St.-Ulrich-Weg 7

(Limeshalle) 2 Gemeinde Hüttlingen

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 364

Tab. 88: Kirchliche Einrichtungen

Stadtbezirk/Gemeinde Einrichtung Standort Sitzplätze

Aalen-Kernstadt Ev. Stadtkirche Alter Kirchplatz 1 960 Ev. Johanniskirche St.-Johann-Str. 1 150 Ev. Martinskirche Zebertstr. 37 230 Ev. Markuskirche Erwin-Rommel-Str. 12 380 Peter-und-Paul-Kirche

(ökum. Gem.zentrum) Auf der Heide 3 288

Ev. Gemeindehaus Friedhofstr. 5 400 Kath. St. Elisabeth-

Kirche Ziegelstr. 173 300

Kath. Marienkirche Marienstr. 5 880 Kath. Salvatorkirche Bohlstr. 5 950 Kath. St. Augustinus-

Kirche Langertstr. 116 280

Kath. Hlg-Kreuz-Kirche Joseph-Haydn-Str. 20 500 Kath. St.Michaels-Kirche Hölderlinstr. 13 250 Aalen-Weststadt Ev. Kirche Wellandstr. 65 350 Ev. Gemeindehaus Fuchsweg 24 200 Kath. St. Bonifatius-

Kirche weilerstr. 107 320

Kath. St. Thomas-Kirche Hermelinstr. 4 300 Kath. Gemeindehaus Dachsweg 2 200 Aalen-Waldhausen Kath. Kirche St. Nikolaus Deutschordenstr. 10 300 Aalen-Ebnat Kath. Kirche Ebnater Hauptstr. 12 350 Aalen-Unterkochen Ev. Kirche

Kath. St. Marien-Kirche Keplerstr. 4 Vorderer Kirchberg 32

280 330

Aalen-Dewangen Ev. Kirche Kath. Kirche St. Maria

Reichenbacher Str. 7 Leintalstr. 20

56 450

Aalen-Fachsenfeld Ev. Kirche Kath. Herz-Jesu-Kirche

Waiblinger Str. 19 Kirchstr. 36

120 600

Aalen-Wasseralfingen Ev. Kirche Wilhelmstr. 51 400 Kath. St. Stefanus-Kirche Wilhelmstr. 18 600 Kath. Stefanus-Kirchlein Maiergasse 39 80 Ev. Gemeindehaus Bismarckstr. 85 250 Aalen-Hofen Kath. Kirche St. Georg Pfarrgasse 1 350

Gemeinde Essingen Ev. Kirche Kirchgasse 16 640 Kath. Herz-Jesu-Kirche Heerweg 11 280 Kath. Gemeindehaus Heerweg 19 168 Ev. Kirche (Lbg.) Bäckergasse 14 350 Ev. Gemeindehaus Hauptstr. 1 200 Kapelle Forst 75

Gemeinde Hüttlingen Ev. Kirche Seitsberger Weg 8 210 Kath. Kirche Goldshöfer Str. 1 1.100 Kath. Gemeindehaus Pfarrgasse 4 100

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 365

Tab. 89: Geplante Gemeinbedarfsflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen Stadtbezirk/ Gemeinde

Bebauungsplan vorhanden

Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Kernstadt Langertschule 0,2 Turnhalle

Tännich-Nord 1,1 Erw. Krankenhaus Östl. Wilh.-Merz-Str. 0,1 Soziale Einricht.

Schlatäcker 0,3 Kindergarten

1,7

Weststadt Talweg: Erw. Schule 0,3 Sporthalle/ Stadtteilzentrum 0,5

Wehrleshalde 0,3 Kindergarten

1,1

Waldhausen Hochmeisterstr. 1,3 Schulerweiterung

Albstr.-West: Gemeindezentr. 0,4 Kindergarten 0,3

2,0

Ebnat Beckenwiesen 0,3 Kindergarten Schindgasse 0,4 Feuerwehr

Oberkochener Straße 0,3 Kirchl. Einrichtung

1,0

Unterkochen Hungerbühl 0,4 Erw. Sporthalle

0,4

Dewangen Krähenfeld 0,2 Kindergarten

Birkäcker-West 0,3 Kindergarten

0,5

Fachsenfeld Schlossäcker 0,2 Kindergarten

Steine 0,3 Gemeindezentr.

0,5

Wasseralfingen Kolpingstraße 0,3 Kirchl. Einrichtung

Nördl. Schloß 0,6 Turn-/Festhalle

0,9

Hofen Pfarrgasse 0,1 KiGa-Erw.

0,1

Stadt Aalen 1,6 4,2 2,4 8,2

Essingen Gänsberg (Lbg.) 0,6 Turnhalle Stockert 0,5 Bauhof

Brühl 2,2 Erw. Schule Schulstraße 0,5 Altenzentrum Pfählen 0,3 Kindergarten Burgstraße (Lbg.) 0,1 Kindergarten

4,2

Hüttlingen Kocherstraße 0,2 Soziale Einricht.

0,2

Verwaltungsgem. Aalen 2,7 4,2 5,7 12,6

Angaben in ha

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Seite 367

7.6 Verkehr

7.6.1 Verkehrssituation

Das Mittelzentrum Aalen und die Verwaltungsgemeinschaft liegen im Verdichtungsbereich gem. Landesentwicklungsplan, im Schnittpunkt von zwei Entwicklungsachsen; sie sind von noch ländlich strukturierten Gebieten umgeben. Entsprechend der topographischen Situation und polyzentrischen Siedlungsstruktur verlaufen die Hauptverkehrswege: Durch den Kernbereich führen zwei Bahnlinien (Stuttgart-Aalen-Nördlingen/Würzburg-Crailsheim-Aalen-Ulm) und die beiden Bundesstraßen B 19 (Würzburg-Aalen-Ulm) und B 29 ( Stuttgart-Aalen-Nördlingen); sie stellen eine wichtige Verbindung her zu anderen Wirtschaftsräumen und Ballungsgebieten. Die Autobahn A 7 verläuft am östlichen Rand der Verwaltungsgemeinschaft über die Hochfläche des Härtsfeldes und umgeht Waldhausen und Ebnat; durch sie wurde ab 1988 die verkehrliche Anbindung des Raumes Aalen und der Region Ostwürttemberg wesentlich verbessert, insbesondere an andere Oberzentren. Aalen stellt daher ei-nen Verkehrsknotenpunkt dar mit guter Verkehrsinfrastruktur. Das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist ausreichend mit Straßen ausgestattet und mit der Region verknüpft; es liegt ein überaus dichtes Netz von klassifizierten Straßen vor. Der Ausbaustan-dard des klassifizierten Straßennetzes (z.B. Ortsdurchfahrten, Steigungsverhältnisse, Linienführung, begleitende Rad- und Gehwege) ist nicht überall befriedigend; eine Verbesserung unter Beachtung städtebaulich und landschaftsökologischer Rahmenbedingungen ist stellenweise erforderlich, um die Funktion, die Verkehrssicherheit und Gestaltungsqualität des Straßenraumes, auch für Nicht-Autofahrer, zu erhöhen. Die Autobahn A 7 von Würzburg nach Ulm stellt im nationalen Fernstraßennetz eine wichtige Netzer-gänzung dar. Durch diese überregional / international bedeutsame Nord-Süd-Achse von Dänemark im Norden über Hamburg, Kassel, Würzburg nach Ulm und Kempten, über den Abzweig östlicher Bo-densee (Bregenz / Lindau) nach Österreich, Schweiz und Italien, sollten u.a. die Verdichtungsräume Frankfurt, Stuttgart und Nürnberg vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Diese erwartete groß-räumige Entlastung durch die neue A 7 ist eingetreten. Diese Autobahn hatte im Raum Aalen bereits im Jahr 1996 eine Gesamtspitzenbelastung von ca. 60.000 Kfz/Tag (DTV 1996: ca. 40.000 Kfz/Tag). Der Raum Aalen wird über zwei Anschlussstellen an die A 7 verkehrlich angebunden: Im Nordosten bei Westhausen (B 29) und im Osten bei Ebnat (L 1084). Durch die Inbetriebnahme des letzten Teilstückes der Autobahn am 18.12.1987 wurden im Raum Aa-len z.T. erhebliche Veränderungen des Verkehrsaufkommens bewirkt. Die Folge ist, dass die Zubrin-gerstraßen zu den Anschlussstellen der A 7 eine stärkere Verkehrszunahme erfahren hatten als die übrigen Hauptverkehrsstraßen.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 368

Durch den Ausbau der B 29 sollen die Verkehrsverhältnisse (Ortsumgehungen, Verbindungsfunkti-on) im Remstal zwischen dem Verdichtungsraum Stuttgart und der Region Ostwürttemberg (mit ü-berwiegend noch ländlicher Prägung und teilweise mit Strukturschwächen) verbessert werden. Die "schnellere" B 29 stellt die Verbindung zum Mittleren Neckarraum her, wodurch die Fahrzeiten dort-hin wesentlich verringert und der Warenaustausch sowie die Mobilität erhöht werden. Die B 29 soll, vom Westen kommend, bis zum Abzweig "Aalener Dreieck" vierspurig ausgebaut wer-den. Bei der Führung der B 29-neu im Raum Aalen ist die Funktion dieser Bundesfernstraße von ent-scheidender Bedeutung; sie hat -neben innerstädtischen Entlastungseffekten für Aalen und Wasse-ralfingen- überwiegend regionale Bedeutung. Während sich der Bau der zweiten Fahrbahn bis zum Aalener Dreieck an der bestehenden Trasse o-rientiert, wird westlich von Aalen-Kernstadt und Wasseralfingen sowie nördlich von Hofen eine Neu-trassierung (Westumgehung Aalen) erforderlich; dieser Streckenabschnitt ist planfestgestellt und seit Okt. 1993 im Bau (Inbetriebnahme voraussichtlich Juli 2001). Die B 29 (aus Westen kommend) und die B 19 (von Süden kommend) vereinigen sich heute im In-nenstadtbereich (Burgstallkreisel) und führen auf z.T. nicht ausreichend breiten und unübersichtli-chen Straßen nach Norden, wo sie sich in Wasseralfingen wieder trennen. Diese beiden stark befah-renen Fernverkehrsstraßen verlaufen in einem Straßenzug über die Hauptgeschäftsstraße der Aale-ner Innenstadt und durch Wasseralfingen hindurch. Die Überlastung des Straßennetzes im Kernbe-reich sowie die Überschneidung mehrerer Verkehrsarten - wobei der Ziel-/ Quell- und Binnenverkehr überwiegt -, die Vielzahl neuralgischer Punkte bezüglich der Verkehrsführung, die unzumutbare Be-lästigung von Wohngebieten und der Geschäftszonen sowie die unzureichenden Verhältnisse des ruhenden Verkehrs haben eine Überplanung des Verkehrssystems erforderlich gemacht.

__________________________ Während der Kernbereich in Y-Form von den beiden Bundesstraßen als -erheblich frequentierte- Durchgangsstraßen erschlossen wird, führen zu den äußeren Stadtbezirken Landes- und Kreisstra-ßen als Radialstraßen, die durch Tangentialstraßen ergänzt werden zur Verbindung der Siedlungsbe-reiche untereinander abseits der Entwicklungsachsen. Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung bilden die Landesstraßen untereinander oder im Zusam-menhang mit Bundesstraßen ein regional bedeutsames Straßenverkehrsnetz, das vorwiegend dem durchgehenden Verkehr innerhalb des Landes dient. Kreisstraßen (Landstraßen II. Ordnung) sind in ihrer Funktion dazu bestimmt, primär den überörtli-chen Verkehr zwischen benachbarten Kreisen oder innerhalb eines Kreises aufzunehmen; ferner soll durch Kreisstraßen die Anbindung der Gemeinden an überörtliche Verkehrswege sichergestellt wer-den. Maßgebend für die Lage der Hauptverkehrsstraßen sind die gewachsenen Siedlungsstrukturen so-wie die bewegte Topographie (Tallagen, Albaufstiege) im Raum Aalen gewesen. Die Verkehrsadern Straßen und Schiene bilden nicht nur die Vorraussetzung für eine weitere Entwicklung dieses Rau-mes innerhalb der Region Ostwürttembergs, sondern beeinflussen durch die Trassenkonzentration im Kernbereich und z.T. hohe verkehrliche Belastung jede Neuordnungsmaßnahme.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 369

Der Verkehrslandeplatz Elchingen stellt für den Raum Aalen/Heidenheim und die gewerbliche Wirt-schaft einen nicht unwesentlichen Standortfaktor dar. Auch für den Reise- und Sportflugverkehr ist dieser Flugplatz vom Bedeutung; er ist als besondere Infrastrukturausstattung zu beurteilen.

7.6.2 Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Aalen

Die Stadt Aalen hat im Jahr 1993 ein Ingenieurbüro beauftragt, einen Verkehrsentwicklungsplan (VEP) zu erarbeiten; das Untersuchungsgebiet umfasste dabei im wesentlichen den Kernbereich Aa-len. Die Aufgabenstellung ist im Analysenbericht vom April 1994 wie folgt beschrieben:

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 370

Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat am 21.04.1994, aus den Analysenergebnissen abgeleitete, verkehrliche Leitlinien erarbeitet und beschlossen. Sie werden untergliedert in folgende Kapitel:

Die grundsätzlichen Kapitel 13.1-13.3 der Verkehrlichen Leitlinien lauten im Einzelnen:

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 371

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 372

Der Gemeinderat fasste am 14.11.1995 folgenden Beschluss (§ 219):

"Die vom Gutachter innerhalb des Verkehrsentwicklungsplanes vorgelegten Planungs-konzepte, insbesondere die Planungsempfehlung (Ziffer 7) und das Realisierungskonzept (Ziffer 8), werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie sind geeignet, den Rahmen für die verkehrliche und städtebauliche Weiterentwicklung in Aalen aufzuzeigen."

Die im Rahmen der Vorbereitenden Bauleitplanung dargestellten Straßenplanungen werden durch den Verkehrsentwicklungsplan im wesentlichen als begründet und erforderlich beurteilt; teilweise befinden sich Straßenabschnitte bereits in der baulichen Realisierung.

��Der VEP beinhaltet als wichtige Netzergänzung im nördlichen Innenstadtbereich im Zuge der Schleifbrückenstraße eine neue Querspange zwischen Bahnhofstraße und Friedrichstraße.

�� In einer zusätzlichen Untersuchung "Ortsumgehung Dewangen" (7/1994) kommt zum Ausdruck, dass bei einer zukünftig zu erwartenden max. Belastung von 1500 Kfz/24 h die verkehrliche Bedeutung der geplanten Umgehungsstraße im bestehenden Stra-ßennetz, einschließlich seiner vorgesehenen Änderungen, sehr gering ist.

Insgesamt zeigt der VEP differenzierte Lösungsmöglichkeiten in Aalen zur Bewältigung der -zunehmenden- Verkehrsprobleme auf. Insbesondere werden die Zusammenhänge zwischen Sied-lungsentwicklung/Bauformen, funktionellen Monostrukturen und Verkehrsfolgelasten aufgezeigt. Deutlich wird ein pragmatisches Umdenken gefordert: weniger motorisierter Individualverkehr, mehr umweltverträgliche Verkehrsabwicklung, mehr Lebensqualität und soziale Verträglichkeit. Vor diesem Hintergrund erfolgte nach der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (1993) eine Überprüfung aller vorgesehenen neuen Bauflächen im FNP- Vorentwurf, was z.T. zu er-hebliche Flächenreduzierungen führte. Angesichts der weiter steigenden Zahl der Kfz-Zulassungen im Ostalbkreis, der Bevölkerungsent-wicklung und der beabsichtigten Ausdehnung der Siedlungsbereiche muss daher aus stadtplaneri-scher Sicht mit Nachdruck angestrebt werden:

��Ausbau und bessere Nutzung des ÖPNV ��höhere bauliche Dichte zur Verringerung des Landschaftsverbrauchs und

Reduzierung von Weglängen �� verstärkte Innenentwicklung �� Erhaltung immissionsarmer Bereiche

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Seite 373

7.6.3 Verkehrskonzeption

Die Verkehrskonzeption geht für den Straßenverkehr aus von einem hierarchisch gestuften Straßen-netz, das mit einem System von Durchgangs-, Radial- und Tangentialstraßen die angestrebte Stadt-entwicklung fördern soll; dabei sind die zukünftige Siedlungsentwicklung, die Bevölkerungsvertei-lung und die Landschaftsplanung zu berücksichtigen. Verkehr und Verkehrsplanungen stehen im Dienste des Ziels der Erhaltung und Weiterentwicklung von lebenswerten Stadtstrukturen und der Sicherung von nicht unnötig belasteten Freiräumen. In Kenntnis der bisherigen Verkehrsentwicklung wird gegenüber dem bisherigen Flächennutzungsplan (FNP 1990) keine zusätzliche Erweiterung des Straßennetzes angestrebt, weil dadurch langfristig weder die Verkehrsprobleme noch die Umweltbe-lastungen reduziert werden können. Trotz des erhöhten Anteils des Individualverkehrs -als Folge der Siedlungsstruktur und Bevölkerungsverteilung in der Flächenstadt Aalen sowie der allgemeinen Ver-kehrszunahme- wird ein integriertes Verkehrskonzept unter Einbeziehung aller Verkehrsarten und -teilnehmer erforderlich, um wirtschaftlichere, umweltverträglichere und menschlichere Verkehrsver-hältnisse zu erzielen. Zahlreiche Straßenplanungen aus dem wirksamen FNP 1990 werden nicht mehr weiterverfolgt (s.a.Kap. 7.6.8). Zur Ergänzung des Verkehrsnetzes im Westen des Raumes Aalen ist als Umgehungsstraße- neben der bestehenden Autobahn A 7 im Osten- die Westumgehung Aalen (B 29-neu) geplant und im Bau seit Okt. 1993. Die vierspurig geplante B 29 -neu führt als Schnellverkehrsstraße in der Entwick-lungsachse Stuttgart-Aalen bis zum Rand der Kernstadt, verläuft dann zweispurig als kleinräumige Umgehungsstraße zwischen Aalen-Kernstadt und Weststadt nach Norden und wird bei Westhausen mit der A 7 verknüpft. Durch mehrere Anschlussstellen erfolgt die Anbindung des Raumes Aalen an das überörtliche Straßennetz. Die B 19 als Nord-Süd-Achse verläuft im Kochertal, in der Entwicklungsachse Aalen-Heidenheim-Ulm, und führt direkt in die Innenstadt von Aalen. Zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse im Kernbereich sind bahnparallele Tras-sen in Aalen-Kernstadt und in Wasseralfingen geplant bzw. befinden sich bereits in der baulichen Realisierung. Durch den Ausbau von Innenstadttangenten entlang der Bahnlinien sollen die Ver-kehrsströme übersichtlicher geführt und verkehrsberuhigte, funktionstüchtige Versorgungszentren geschaffen bzw. erhalten werden. Für die äußeren Stadtbezirke ist lediglich im Norden von Ebnat eine Umgehungsstraße vorgesehen. Eine flächenhafte Verkehrsberuhigung wird angestrebt zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens, der Geschwindigkeit und des Lärms, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zur Aufhebung der Trenn-wirkung für angrenzende Nutzungen sowie zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Lebens-qualität in innerstädtischen Bereichen. Beim Neubau, Ausbau oder Rückbau von Straßen sind auch die anderen Funktionen des öffentlichen Verkehrsraumes (z.B. Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, Gestaltungsqualität, Sicherheitsanforderungen, Aufenthaltsbereich, Erschließung) zu berücksichtigen.

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Die Qualität und Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Personennahverkehrs ist dahingehend zu verbessern, dass dem privaten PKW-Benutzer echte, attraktive Alternativen geboten werden, um -vermeidbaren- Individualverkehr zu reduzieren. Linienführung und Lage der Haltestellen sind so vor-zusehen, dass das Busangebot für die Fahrgäste einen optimierten Kompromiss darstellt bezüglich Erreichbarkeit, Fahrzeit und Umsteigemöglichkeiten. Die Übergangszonen zwischen Schiene-Straße-Fußgängerbereiche bedürfen einer sorgfältigen individuellen Gestaltung. Innenstädte müssen als zentrale Standorte für Dienstleistungen, Handel, Wohnen und kulturel-le/soziale Einrichtungen stets attraktiv bleiben, um ihrer Funktion gerecht zu werden; dazu gehören auch befriedigende Umweltverhältnisse. Das innerstädtliche Raumangebot für Verkehrseinrichtun-gen ist begrenzt. Es wird daher unumgänglich, aufgrund von z.T. sehr unbefriedigenden Verhältnis-sen den motorisierten Individualverkehr in den zentralen Versorgungsbereichen zu steuern; eine re-striktive Parkraumbewirtschaftung erscheint unumgänglich. Stellplatzangebote in flächenschonen-der Bauweise am Rand der Innenstadt sowie Zubringerbusse könnten diese Entwicklung unterstüt-zen. Die Einrichtung von weiteren Park-and-Ride-Anlagen in Nähe von DB-Haltepunkten würde die Umsteigebeziehungen verbessern. Fuß- und Radwegachsen sind auf den Hauptbeziehungen möglichst getrennt von stark belasteten Straßen, umweg- und steigungsoptimiert zu führen und in Grün- und Freiflächen einzubeziehen. Das Radwegenetz ist entsprechend der Siedlungsstruktur, den maßgeblichen Nutzungsschwerpunkten und der Lage von Freizeiteinrichtungen flächendeckend auszubauen. Durch die beabsichtigte, z.T. überproportionale bauliche Entwicklung der äußeren Stadtbezirke, ein-schließlich der Zuordnung von Mischgebieten und Gewerbegebieten, wird die Schaffung neuer Ar-beitsplätze "am Ort" ermöglicht; dadurch können der Berufspendlerverkehr und die damit verbun-denen Umweltbelastungen reduziert werden (Stadt der kurzen Wege).

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Seite 375

7.6.4 Straßenverkehr (Bestehendes klassifiziertes Straßennetz)

Autobahn A7 Hamburg-Kassel-Würzburg-Aalen-Ulm-Kempten Anschlussstellen: Westhausen (B 29) Ebnat-Ost (L 1084) Bundesstraßen B19 Würzburg Schwäbisch Hall- Abtsgmünd – Aalen -Oberkochen - Heidenheim B29 Stuttgart - Schwäbisch Gmünd – Aalen - Westhausen (A7) - Nördlingen Landesstraßen L 1075 Rodamsdörfle NW (L1080) – Laubach – Heuchlingen L 1076 Lauchheim (B29) – Waldhausen - Ebnat (L 1084) L 1080 Abtsgmünd (B19) – Dewangen – Forst - Essingen (Bahnhof/B29) Aalen (B19/Hochbrücke) – Waldhausen - Unterriffingen (L1070) L 1084 Unterkochen (B19) – Ebnat - Neresheim L 1165 Essingen (B29) – Lauterburg – Bartholomä - Steinheim a.A. Kreisstraßen K 3236 Hüttlingen (B19) - Neuler K 3237 Hüttlingen (B19) - Affalterried K 3238 Dewangen - Treppach K 3239 Heuchlingen - Reichenbach – Dewangen - Fachsenfeld K 3240 Laubach - Reichenbach - Dreherhof (L1080) K 3282 Mögglingen - Lauterburg (L1165) K 3283 Lautern - Essingen (L1165) K 3284 Rauental (L1080) - Unterrombach K 3285 Unterrombach - Aalen K 3286 Hofherrnweiler - Gewerbezone Aalen-West (B29) K 3287 Wasseralfingen - Röthardt - Aalen (B19) K 3288 Anbindung Hofen an B29 - alt K 3289 Vierwegzeiger (L1080) – Simmisweiler – Arlesberg - Waldhausen(L1080) K 3290 Simmisweiler - Waldhausen K 3291 Unterkochen - Brastelburg (L1080) K 3292 Unterkochen (L1084) - Oberkochen (B19) K 3311 Hüttlingen (B19) – Wasseralfingen - Aalen (B19) K 3317 Ebnat (L1084) - Großkuchen K 3320 Hüttlingen (B19) - Jägerhaus (Bhf Goldshöfe) - Rainau (B290) K 3325 Wasseralfingen (B19) – Treppach – Fachsenfeld - Waiblingen (B19) K 3326 Dewangen (L1080) – Unterrombach - Aalen K 3332 Aalen (B19 - Unterkochen (L1084)

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7.6.5 Schienenverkehr

Die Stadt Aalen wurde 1861 erstmals an das Eisenbahnnetz angeschlossen und stellt einen Eisen-bahnknotenpunkt dar, der früher funktionell und zu Zeiten der Eisenbahnreparaturwerkstätte und des Bahnbetriebswerkes Aalen wesentlich größere Bedeutung hatte. In Aalen kreuzen sich mehrere Strecken:

��Stuttgart - Schwäbisch Gmünd-Aalen–Goldshöfe -zweigleisig -elektrifiziert

��Goldshöfe-Nördlingen-Donauwörth (-Ingolstadt/Augsburg) -eingleisig -elektrifiziert

��Goldshöfe-Ellwangen-Crailsheim (-Nürnberg/Würzburg) -eingleisig -elektrifiziert

��Aalen-Heidenheim-Ulm (-Friedrichshafen) -eingleisig -nicht elektrifiziert

Innerhalb des Planungsgebietes liegen folgende Stationen:

��Bahnhof Aalen ��Bahnhof Goldshöfe

��Haltepunkt Unterkochen ��Haltepunkt Wasseralfingen ��Haltepunkt Hofen

Die Verbindung zu den Oberzentren Stuttgart, Nürnberg und Ulm sind als ausreichend zu bezeich-nen; dort erfolgt jeweils der Anschluss an das Intercity-Netz. Als Personennahverkehrsmittel erfüllt die DB auf o.a. Strecken (Kursbuch-Nr. 757, 786, 995) eine wichtige Verbindungsfunktion für die vier Mittelzentren in der Region Ostwürttemberg untereinan-der; außerdem werden diese Strecken aufgrund der Arbeitsplatz- und Bildungsstättenzentralität Aa-lens von starken Pendlerströmen benützt.

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Seite 377

Folgende Gewerbegebiete bzw. Industriebetriebe haben einen eigenen Gleisanschluss:

��Gewerbezone Aalen-Süd �� Firma Baustahl �� Fa. Wöhr �� Fa. Palm ��Schwäbische Hüttenwerke ��Alfing-Keßler-Werke �� Firma Trost �� Firma Scholz

Die Deutsche Bahn AG ist an einer weiteren Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen inner-halb des Planungsgebietes interessiert. Für folgende Streckenabschnitte liegen Planungen für Er-satzmaßnahmen vor:

��BÜ-Beseitigung Bohnensträßle (im Bau) ��Walkstraße in Aalen (in Vorbereitung) ��Unterkochen (Fa. Wöhr) ��Hofen/Oberalfingen ��Bahnhof Goldshöfe

Als Voraussetzung für die Verbesserung bzw. Ergänzung des Schienenverkehrs wird innerhalb des Planungsgebietes der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke Aalen-Heidenheim-Ulm (Brenzbahn) sowie deren Elektrifizierung erforderlich; entsprechende Trassenverbreiterungen müssen bei allen angrenzenden Planungen und baulichen Maßnahmen östlich der bestehenden Gleisanlagen berück-sichtigt werden.

7.6.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Der Raum Aalen wird durch folgende öffentlichen Verkehrsmittel bedient:

��Schienenverkehr (Deutsche Bahn AG) ��Busverkehr (OVA, Regionalbus Stuttgart, Beck und Schubert, Lang)

Aufgrund der besonderen Struktur des Raumes Aalen (Flächenstadt, Größe der Verwaltungsgemein-schaft, ländliche Struktur der Außenbezirke, Topographie) kommt dem Omnibus als Flächenver-kehrsmittel überdurchschnittliche Bedeutung zu. Die Buslinien wurden bisher nahezu ausschließlich als Halbmesserlinien betrieben. Der Bahnhofsvorplatz ist die Drehscheibe des öffentlichen Perso-nennahverkehrs geworden, nachdem dort am 02.06.1997 der neue Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) in Betrieb genommen worden ist. Am Bahnhof Aalen und Goldshöfe bestehen Park-and-Ride-Plätze. Ergänzt wird das Angebot im Personennahverkehr durch private Taxen (26 Konzessionen in Aalen, 2 Konzessionen in Essingen) sowie durch Mietwagen mit Fahrer (ca. 10 Fahrzeuge).

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Nach § 1 Abs. 5 Nr. 8 BauGB sind bei der Vorbereitenden Bauleitplanung auch die Belange des Ver-kehrs, insbesondere des öffentlichen Personennahverkehrs, zu berücksichtigen. Damit sind nicht nur technische Fragen der Erschließung und Verkehrsmittelwahl, sondern auch Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt, wie z.B. Lärm, Abgase, Sicherheitsaspekte, angesprochen. Ziel städtebau-licher Planung müsste daher eine Verminderung des Verkehrsaufkommens, vor allem des motori-sierten Individualverkehrs, sein. Eine Voraussetzung hierfür kann durch ein funktionierendes öffent-liches Personennahverkehrsnetz und eine darauf abgestimmte Siedlungsentwicklung geschaffen werden. Daher sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen für den ÖPNV geeignete Trassen, Halte-stellen, Umsteigemöglichkeiten sowie Park-and-ride- oder Bike-and-ride-Plätze zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollten die Nutzungen im Einzugsbereich von Haltestellen der öffentlichen Ver-kehrsmittel so verdichtet werden, dass für möglichst große Teile der Wohn- und Arbeitsbevölkerung kurze Wege von der Wohnung und vom Arbeitsplatz zur nächsten Haltestelle bestehen. Die Wirt-schaftlichkeit öffentlicher Verkehrsmittel erfordert einen entsprechend dichten Besatz im Einzugsbe-reich der Haltestellen (R=300 m). Im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Aalen (s. Quelle Nr. 4) ist im Analysenbericht (April 1994) und beim Planungskonzept (August 1995) detailliert das Thema ÖPNV behandelt wurden; insoweit wird auf die entsprechenden Aussagen des Gutachtens verwiesen. Das ÖPNV-Konzept beinhaltet Leitlinien und Vorschläge zur Verbesserung und Entwicklung des ÖPNV, vornehmlich des Busverkehrs; aber auch durch die vermehrte Einbeziehung des Schienen-verkehrs werden interessante Perspektiven aufgezeigt. Unbestritten ist die -erforderliche und ange-strebte- Steigerung des ÖPNV-Anteils an allen Verkehrsbewegungen (s.a. Kap. 7.6.2).

7.6.7 Radwege

Der Radverkehr ist, nach dem Fußgängerverkehr, die "umweltfreundlichste" Verkehrsart; seine An-forderungen sind bis vor wenigen Jahren nicht in angemessenem Umfang bei Verkehrsplanungen und Ausbaumaßnahmen berücksichtigt worden. Radverkehr soll und wird in Zukunft verstärkte Be-deutung erlangen: nicht nur aus energiewirtschaftlichen, umweltpolitischen und verkehrssicher-heitstechnischen Gründen heraus wird angestrebt, ein örtliches und regionales Radwegenetz zu konzipieren und auszubauen, sondern vor allem auch, um der Freizeitbeschäftigung "Radfahren zum Zwecke der Erholung und Gesundheit" Rechnung zu tragen. Seit 1992 liegt für die Stadt Aalen eine gebilligte Planung für ein Radverkehrsnetz vor. Im "Maßnah-menkatalog (s.a. Quelle Nr. 14) sind die maßgeblichen Grundsätze zur Radverkehrsplanung" enthal-ten.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 379

Auch im Verkehrsentwicklungsplan (s. Kap. 7.6.2) wird mittels entsprechender verkehrlicher Leitli-nien aufgezeigt, wie der Radverkehr gefördert werden kann (s. Quelle Nr. 4):

"Wichtigste Aufgaben der Radkonzeption sind die Ergänzung und Komplettierung des Radwegenetzes, die Beseitigung von Gefahrenpunkten und die allgemeine Attraktivitäts-steigerung in der Form, dass zukünftig dem Radverkehr ein größerer Anteil an allen We-gen in Aalen zukommt. Attraktivitätssteigerungen im Fahrrad- und Fußgängerverkehr sind notwendig, um die heute bereits vorhandenen Verkehrsbedürfnisse angemessen zu berücksichtigen und zu-sätzliche Potentiale zur Erhöhung des Anteils des nicht motorisierten Verkehrs zu aktivie-ren. Entscheidend für die Erreichung dieser Zielsetzung ist ein möglichst engmaschiges und durchgängiges, von Störungen des Kraftverkehrs (z.B. Parken) unbeeinträchtigtes Wege-system mit sicheren Überquerungsmöglichkeiten von Straßen und verlustzeitarmen Schaltungen an Lichtsignalanlagen. In Wohngebieten kann sicherer Straßenraum für den Fußgänger und Radfahrer bereits durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gewonnen werden. In bislang vom Kfz-Verkehr dominierten Straßen müssen Freiräume durch weitere Bündelung des Verkehrs im Vorbe-haltsnetz, reduzierte Fahrverkehrsflächen oder andere, geeignete Gestaltungsmaßnah-men geschaffen werden. .... Als wichtige Voraussetzung für eine Steigerung des Radverkehrs muss in möglichst kurzer Zeit ein geschlossenes und engmaschiges Netz aus sicheren, direkten und zügig befahr-baren Radwegen bzw. Radfahrstreifen geschaffen werden. Dabei sind gegebenenfalls Einbahnstraßen und Verbindungswege für Fußgänger einzubeziehen. Priorität kommt da-bei der Komplettierung des Radwegesystems in der Innenstadt sowie dem Anschluss aller Stadtbezirke zu. In Wohngebieten kann i.d.R. auf besondere Sicherungsmaßnahmen für den Radverkehr verzichtet werden. ....... Eine offensive, finanziell gut ausgestattete Werbung muss die Vorzüge des Radverkehrs ins Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer rücken."

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 380

7.6.8 Straßenplanungen

Bei der Aufstellung bzw. Neufassung des Flächennutzungsplans sind im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gem. § 1 Abs. 5 BauGB auch die "Belange des Verkehrs einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs" zu berücksichtigen und gem. § 5 Abs.2 Nr. 3 die bedeutsa-men "Verkehrsflächen" darzustellen. Sinn und Zweck der Vorbereitenden Bauleitplanung ist es, raumbedeutsame Fachplanungen auf Gemeindeebene zu konkretisieren und zu koordinieren. Daher sind Straßen als Teil des Verkehrskonzeptes untrennbar mit den unterschiedlichen Flächennutzun-gen verbunden. Verkehrserzeugende Nutzungen, Verbindungen untereinander und Verkehrswege müssen stets in ihrer gegenseitigen Abhängigkeit gesehen werden. Aalen-Kernstadt

��Westumgehung Aalen (B 29-neu) mit Anschlussstellen Aalener Dreieck und Burren

��Bahnparallele Trasse (Joh.-Gottfr.-Pahl-Straße) mit Verlängerung in Tunnellage vor dem Bahnhof Aalen zur Bahnhofstraße/Schleifbrückenstraße

��Ausbau der Braunenstraße /Charlottenstraße (abgeschlossen)

��Aus-/Umbau der Hirschbachstraße (K 3287) nördlich der Hochbrücke

�� Lederhosen-Querspange von der B 19/29 zur K 3311 (Teilausbau ab 12/1996)

��Verlängerung der Steinbeißstraße nach Westen zum Ostalbklinikum (neue Hauptzufahrt)

�� Ersatzstrecke für aufzuhebenden Bahnübergang Walkstraße (Planung noch nicht gebilligt.)

��Verlegung der Julius-Bausch-Straße (K 3311)

Aalen-Weststadt

��Westumgehung Aalen (B 29-neu) mit neuer zusätzlicher Anbindung nördlich der Bahnlinie von Hofherrnweiler an die Anschlussstelle Dauerwang/Aalen-West, Anschlussstelle Burren und Anschlussstelle Neßlau-Nord-Ost (neu!) mit Anbindung der neutrassierten K 3326 von Hammerstadt.

Aalen-Waldhausen

�� -keine-

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 381

Aalen-Ebnat

��Nordumgehung Ebnat mit neuer Anbindung der Unterkochener Straße und des Gewerbegebietes nördlich der Jurastraße

��Umbau der Einmündung Jurastraße / Thurn-und-Taxis-Straße Aalen-Unterkochen

��Durchstich Kirchberg (Tunnel) zwischen Heidenheimer Straße (K 3332) und Waldhäuser Straße (K 3291)

��Verlängerung der Kochertalstraße nach Süden im Bereich Neukochen

��Verbindungsstraße von der Aalener Straße (K 3332) zur Knöcklingstraße mit Bahnunterführung (Ersatzmaßnahme für aufzuhebende Bahnübergän-ge).

Aalen-Dewangen

��Kurvenbegradigung der K 3239 beim Abzweig nach Bernhardsdorf westlich Dewangen.

Aalen-Fachsenfeld

�� -keine- Aalen-Wasseralfingen

��Westumgehung Aalen (B 29 – neu) mit Anschlussstelle Affalterried-Ost

��Verlegung der B 19 südlich des Friedhofs (abgeschlossen)

��Neutrassierung der Ortsdurchfahrt (K 3325) bei der Kapelle in Affalterried (im Bau)

��Neue Einmündung der K 3237 in K 3325 südlich Onatsfeld (im Bau)

��Neue Querspange SHW-Nord zwischen Stiewingstraße und Wilhelmstraße (Wegfall der bisherigen Querspange)

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 382

Aalen-Hofen

��Westumgehung Aalen (B 29-neu) mit Einschleifung nördlich von Oberalfingen in die bestehende Bundes-straße (abgeschlossen)

��Neue Verbindungsstraße zwischen Hofen (Dorfstraße) nach Oberalfingen (Ersatzstrecke für aufzuhebende Bahnübergänge)

��Neue Verbindungsstraße vom Teilort Goldshöfe zur K 3320 beim Jägerhaus (Ersatzstrecke für aufzuhebende Bahnübergänge)

Gemeinde Essingen

��Ausbau der B 29 (Mögglingen - Essingen - Aalen) mit Anschlussstellen -Mögglingen/Hermannsfeld -Essingen (Bahnhof) -Dauerwang/Aalen-West

��Neue Gemeindeverbindungsstraße Aalen-West - L 1165 (Bahnhof Essingen)

��Osttangente Essingen Gemeinde Hüttlingen

��Westumgehung Aalen (B 29 - neu) mit Anschlussstelle bei Albanus-Kling an B 19 / K 3311 (abgeschlossen)

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 383

7.7 Ver- und Entsorgung

7.7.1 Elektrizitätsversorgung

Höchstspannungsleitungen Der Raum Aalen ist in das überregionale Elektrizitätsverbundsystem der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) -bisher: EVS- eingebunden. Über den räumlichen Geltungsbereich des Flächennutzungs-plans (Verwaltungsgemeinschaft Aalen) verlaufen mehrere Höchstspannungsleitungen. Drei Leitun-gen der EnBW (Anlage 321, 327 und 341) dienen der Einspeisung in das für die Versorgung des Ost-albkreises wichtige Umspannwerk Goldshöfe auf Gemarkung Hüttlingen. Anlage 321 (EnBW):

Hohenberg - Goldshöfe (220 KV)

Anlage 327 (EnBW):

Goldshöfe - Niederstotzingen (380 KV)

Anlage 341 (EnBW):

Kupferzell - Goldshöfe (380 KV)

_______________________

Die Landesregierung hat am 03.02 1981 die Fachplanung "Höchstspannungstrassen des Landes Ba-den-Württemberg" beschlossen, wonach voraussichtlich zusätzliche Höchstspannungsleitungen er-forderlich werden, um längerfristig eine ausreichende Energieversorgung zu gewährleisten. Der Raum Aalen ist von folgender Planung betroffen: Anlage 328 (EnBW): Bünzwangen - Lindach - Goldshöfe (380 KV) - geplant -

Diese Leitung soll ca. 50 m nördlich der bestehenden 110 KV-Leitung

(Anlage 417) verlegt werden.

Die weitere Übertragung der elektrischen Energie zu den Verbrauchsschwerpunkten erfolgt über nachstehende 110 KV-Hochspannungsleitungen der EnBW (überörtliches Verteilernetz): Anlage 404 (EnBW): Aufhausen - Goldshöfe (110 KV) Anlage 405 (EnBW): Hirschhof - Umspannwerk Aalen-Nord (110 KV) Anlage 412 (EnBW): Goldshöfe - Ellwangen (110 KV) Anlage 413 (EnBW): Birkhof – Erlau (Umspannwerk Aalen-Süd) (110 KV) Anlage 417 (EnBW): Goldshöfe - Lindach (110 KV) Anlage 421 (EnBW): Himmlingsweiler - Aalen (Umspannwerk Aalen-Nord) (110 KV) Zwei Bahnstromleitungen (110 KV) der Deutschen Bahn AG (DB) berühren das Gebiet der Verwal-tungsgemeinschaft: von Amstetten und von Osterburken führen die Freileitungen zum Umspannwerk Essingen (Oberer Sauerbach); von dort erfolgt die Einspeisung in das DB-Oberleitungsnetz.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 384

Die 380 KV-, 220 KV- und 110 KV-Leitungen werden im Flächennutzungsplan als Hauptversorgungs-leitungen nachrichtlich übernommen bzw. vermerkt. Die Energie-Versorgungsträger bitten darum, soweit im Bereich ihrer Anlagen Baugebiete oder ähnli-ches ausgewiesen würden, sie zu gegebener Zeit an den entsprechenden Bebauungsplan- bzw. Ge-nehmigungsverfahren zu beteiligen. Eine Bebauung bzw. eine Nutzung im Schutzstreifen der Leitungsanlagen könne nicht bzw. nur in beschränkter Weise und nur im Einvernehmen mit der EnBW erfolgen. Im Rahmen der Ausführungsplanung für Anpflanzungen im Umfeld von Versorgungsleitungen wer-den die jeweiligen Leitungsträger vorhabenbezogen um Stellungnahme gebeten. Die geforderten Si-cherheitsabstände werden in diesem Zusammenhang beachtet.

___________________________ Stadt Aalen Die Elektrizitätsversorgung im Stadtgebiet von Aalen erfolgt durch zwei Versorgungsunternehmen über das 20 KV-Leitungsnetz (Mittelspannungsnetz): Stadtwerke Aalen (SWA) und EnBW Ostwürt-temberg-Donau-Ries AG (EnBw-ODR). Die Stadtwerke Aalen beliefern folgende Stadtbezirke bzw. Stadtteile mit elektrischer Energie: Kern-stadt Aalen, Himmlingen, Hofherrnweiler, Unterrombach/Neßlau, Oberrombach, Rauental/Mädle, Hammerstadt und Unterkochen. Den Stadtwerken Aalen dienen die beiden Umspannwerke Aalen-Nord (Hasennest) und Aalen-Süd (Erlau) sowie fünf Schaltwerke (Jahnstraße 22, Gmünder Straße 20, Carl-Zeiss-Straße 30, Wellandstraße 40 in Unterrombach und Heidenheimer Straße 40/1 in Unterko-chen). Im Hinblick auf die beabsichtigte Siedlungsentwicklung im Bereich der Weststadt weisen die Stadt-werke Aalen darauf hin, dass aufgrund des zu erwartenden größeren Strombedarfs ggf. ein zusätzli-ches Umspannwerk für den neuen Lastschwerpunkt Weststadt notwendig werden wird. Die EnBW-ODR versorgt folgende Stadtbezirke bzw. Stadtteile: Waldhausen, Ebnat, Dewangen, Fachsenfeld, Wasseralfingen und Hofen. Gemeinde Essingen / Gemeinde Hüttlingen Die Stromversorgung der Gemeinde Essingen und der Gemeinde Hüttlingen erfolgt durch die EnBW-ODR über das 20 KV-Mittelspannungsnetz.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 385

7.7.2 Gasversorgung

Gasfernleitungen / Gashochdruckleitungen Mit dem Bau und der Inbetriebnahme im Jahr 1980 der ersten Gasfernleitung (Crailsheim-Scharenstetten) in der Region Ostwürttemberg wurde das Gasfernleitungssystem der Gasversorgung Süddeutschland (GVS) ergänzt und an die Transeuropäische Ferngasleitung der Mitteleuropäischen Gasleitungsgesellschaft (MEGAL) angeschlossen. Durch diese weitere Einspei-sung in das GVS-Leitungsnetz wurde die Versorgungssicherheit im Land Baden-Württemberg erhöht. Durch diese Gashochdruckleitung, einschließlich der Anschlußleitungen nach Crailsheim, Ellwan-gen, Aalen, Oberkochen/Königsbronn und Heidenheim, wurden diese Mittelstädte gleichzeitig an das Internationale Erdgasnetz angebunden. Folgende Gasfernleitungen und Gashochdruckleitungen verlaufen über das Gebiet der Verwaltungs-gemeinschaft Aalen:

a) Gasfernleitung der GVS (DN 500) Crailsheim-Fachsenfeld-Hüttenhöfe -Essingen-Bartholomä–Scharenstetten (nordwestlich Ulm)

b) Gasfernleitung der GVS (DN 250) Essingen-Mögglingen-Schwäbisch Gmünd

c) Anschlussleitung der GVS (DN 200) Essingen–Aalen

d) Anschlussleitung der GVS (DN 150) Essingen-Oberkochen/Königsbronn

e) Gasfernleitung der EnBW-ODR (DN 200) Waiblingen (bei Aalen)-Hüttlingen-Westhausen –Bopfingen

f) Gashochdruckleitung der EnBW-ODR (DN 100) Waiblingen (bei Aalen) – Abtsgmünd

g) Gashochdruckleitung der GEO (DN 150) Essingen (Blümle) - Ziegelwerk und nach Forst

h) Gashochdruckleitungen der SWA - Aalen - Unterrombach (DN 200) - Unterkochen - Glashütte - Ebnat - Waldhausen (DN 300) - Siegenbühl (B 19) - Waiblingen - Fachsenfeld - Dewangen (DN 200) - Fachsenfeld - Treppach (DN 200) - Wasseralfingen - Affalterried - Treppach (DN 300)

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 386

Die Verteilung erfolgt über drei Übergabestationen:

��Waiblingen (B 19) �� Essingen-West (B 29) �� Essingen (Blümle)

Weitere Planungen im Gashochdrucknetz sind derzeit nicht vorgesehen. Betreiber:

��Gasversorgung Süddeutschland GmbH (GVS), Stuttgart �� EnBW Ostwürttemberg-Donau-Ries AG (EnBW-ODR), Ellwangen ��Gasversorgung Essingen - Oberkochen GmbH (GEO), Oberkochen ��Stadtwerke Aalen (SWA), Aalen

Die Gasversorgungsunternehmen weisen eindringlich darauf hin, dass im Bereich eines 6,0 bis 10,0 m breiten Schutzstreifens Niveauveränderungen und Bautätigkeiten jeglicher Art ihrer aus-drücklichen Zustimmung bedürfen. Stadt Aalen Die Gasversorgung in Aalen geht zurück auf das Jahr 1865, als eine private Gasfabrik "zur Erleuch-tung der Königlich-Württ. Eisenbahn-Reparaturwerkstätten" gegründet wurde. Nach dem Aufkauf durch die Stadt Aalen 1866 erfolgte die systematische Verrohrung des Stadtgebietes. Bis 1966 ge-schah die Gaserzeugung auf Kohlebasis, ab 1966 wurde die Gasversorgung über eine Flüssiggas-Spaltanlage sichergestellt; 1980 erfolgte die Umstellung auf Erdgas. Die Gasversorgung in Aalen liegt bei den Stadtwerken Aalen. An das Gaswerk Aalen als zentrale Gasabgabestation sind folgende Stadtbezirke angeschlossen: Aa-len-Kernstadt, Unterrombach/Neßlau, Wasseralfingen, Unterkochen. Die netzseitige Gasversorgung vom Gaswerk Aalen erfolgt über folgende Hauptleitungsstränge: Gashochdruckleitung zum städtischen Bauhof, mit Abzweigungen zum Rettungszentrum Greut, zum Ostalbklinikum, nach Unterrombach/Neßlau und nach Wasseralfingen Eine Gashochdruckleitung führt vom Burgstallkreisel nach Unterkochen. Hofherrnweiler ist über eine Gashochdruckleitung direkt an die GVS-Anschlussleitung beim Lauch-hof angeschlossen. Waldhausen und Ebnat sind 1993 an das städtische Erdgasnetz angeschlossen worden; die Gas-hochdruckleitung zweigt in Unterkochen ab. Fachsenfeld (1987) und Dewangen (1988) sind mit einer Gashochdruckleitung an die GVS-Übergabestation bei Waiblingen, nördlich der Scherrenmühle, angeschlossen worden.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 387

Mit Ausnahme vom Stadtbezirk Hofen sind alle Stadtbezirke an das Erdgasnetz angeschlossen; der innerörtliche Ausbau des Rohrnetzes erfolgt nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten. Ein weiterer Ausbau des Gashochdruckleitungsnetzes ist vorläufig nicht vorgesehen. Gemeinde Essingen Die Gemeinde Essingen betreibt seit 1981 zusammen mit Oberkochen eine eigene Erdgasversor-gung. Der Abzweig der Anschlussleitung der GVS nach Oberkochen erfolgt von der Übergabestation beim Blümle in Essingen. Hier zweigen auch die innerörtlichen Hauptversorgungsleitungen (DN 150) ab, die nach Süden zum Wohngebiet Mittelgreisfeld und nach Norden entlang der Bahnhofstraße zu den Gewerbegebieten Sauerbach/Streichhoffeld sowie nach Forst führen. Gemeinde Hüttlingen Die Gemeinde Hüttlingen ist seit 1988 an die Gasfernleitung der EnBW-ODR Richtung Bopfingen an-geschlossen.

7.7.3 Wasserversorgung

Fernwasserleitungen Mehrere bedeutende Fernwasserleitungen durchqueren den Raum Aalen. Zwei Hauptleitungen (Druckleitung 1 und 2) des Zweckverbandes Landeswasserversorgung (ZLWV) aus dem Donauried (Wasserwerk Langenau und Egau-Wasserwerk bei Dischingen) verlaufen über Oberkochen zum Scheitelbehälter Osterbuch bei Essingen (Höhe: 540 m ü.N.N.) mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 42.000 cbm; hinzu kommt der Osterbuch-Stollen mit 12.000 cbm. Von dort führen zwei Hauptleitungen im Abstand von ca. 20 m über Essingen nach Stuttgart:

�� Fallleitung 1 (Nord): DN 900 �� Fallleitung 2 (Süd): DN 900

Der Leitungsbereich ist geschützt durch einen Bauverbotsstreifen von beiderseits je 8 m Breite; au-ßerdem besteht das Verbot von Geländeveränderungen (Aufschüttungen und Abgrabungen) sowie von alle den Bestand und den Betrieb der Anlagen gefährdenden Handlungen und Nutzungen auf einem Geländestreifen von 4 m beiderseits der Leitungen. Im Rahmen der Ausführungsplanung für Anpflanzungen im Umfeld von Versorgungsleitungen wer-den die jeweiligen Leitungsträger vorhabensbezogen um Stellungnahme gebeten. Die geforderten Sicherheitsabstände werden in diesem Zusammenhang beachtet.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 388

Der Raum Ellwangen wird über drei Zubringerleitungen des Zweckverbandes Landeswasserversor-gung von dem Wasserbehälter Osterbuch versorgt:

��Leitung Ellwangen 1 (West): DN 325 - DN 275 ��Leitung Ellwangen 2 (Ost): DN 600 - DN 500 ��Leitung Neuler (westl. Oberlengenfeld) DN 100

Nach Information des ZLWV vom 14.03.1991 muss wegen des steigenden Wasserbedarfs im nordost-württembergischen Raum und des Alters der Zubringerleitung Ellwangen 1 in absehbarer Zeit eine neue Wasserleitung gebaut werden, die voraussichtlich im Abstand von 5 m parallel zu den vorhan-denen Zubringerleitungen verlaufen wird. Dieses Vorhaben befindet sich in der Vorplanung; nähere Angaben über die neue Leitungstrasse können derzeit nicht gemacht werden.

_________________________ Eine abnehmereigene Wasserleitung (DN 600) des Zweckverbandes Wasserversorgung Nordostwürt-temberg (ZNOW) ist an die Fallleitung 1 des ZLWV angeschlossen und führt von Essingen (Hohenro-den) nach Nordwesten in Richtung Gaildorf. Der Zweckverband Wasserversorung Nordostwürttemberg (ZNOW) hat auf folgendes hingewiesen:

Im Trassenverlauf der o.a. Fernwasserleitung (DN 600) seien verschiedene „Maßnahme-flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ geplant. Sofern Arbeiten in den sich überlappenden Schutzbereichen für Gewässer und Land-schaft und dem Schutzstreifen entlang der Leitung vorgesehen sind, seien die beigefüg-ten Auflagen und Vorschriften im Schutzstreifenbereich, insbesondere die Punkte 3 und 4, zu beachten: 3. Innerhalb des Schutzstreifens der ZNOW-Anlagen sind Geländeveränderungen (Auf-schüttungen oder Abgrabungen, auch zeitlich begrenzte Lagerungen von Erd-, Bau- oder sonstigem Material) nicht erlaubt. Insbesondere das Herstellen oder Ändern von Bö-schungen, Stützmauern, Treppenanlagen, Fundamenten für Zaunanlagen, Terrassen, Hofbefestigungen, Park- und Stellplätzen, Lagerflächen, Gartenhäusern, Geräteschuppen, Gartenteichen und dergleichen, bedarf vor deren Ausführung der Genehmigung des ZNOW. 4. Bepflanzungen sind mit dem ZNOW abzustimmen. Hierzu werden die ZNOW-Anlagen vor Ort durch die ZNOW kostenlos abgesteckt und die Art und der Umfang der Pflanzung mit dem Grundstückseigentümer festgelegt. Zwischen der Hausmülldeponie Ellert und dem Hochbehälter Osterbuch der Landeswas-serversorgung liege noch die außer Betrieb genommene ZNOW-Fernwasserleitung (DN 600 mm). Vom Hochbehälter Osterbuch bis zur Bahnlinie wurde diese Leitungsanlage einschließlich Zubehör (Schächte, Entwässerungsleitungen, Fernmeldekabel etc.) dem Zweckverband Landeswasserversorgung übertragen. Zwischen der Kreuzung mit der Bahnlinie und der Hausmülldeponie Ellert sei die Leitungsanlage außer Betrieb.

_________________________

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 389

Stadt Aalen Die Wasserversorgung der Stadt Aalen erfolgt durch die Stadtwerke Aalen (SWA) aus eigenen Was-servorkommen, durch Bezug von der Landeswasserversorgung und von dem Zweckverband Härts-feld-Albuch-Wasserversorgung. Je nach topographischer Lage der Baugebiete (Hoch-/Niederzonen) ergeben sich aus hydraulischen Gründen verschiedene Wasserversorgungszonen mit jeweils eige-nem Leitungsnetz. Fremdwasser wird dabei bezogen

��direkt von dem Zweckverband Landeswasserversorgung (ZLWV) �� von dem Zweckverband Wasserversorgung Rombachgruppe (ZWR) �� (Wasserbezug durch den ZLWV) �� von dem Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung (ZHAW).

Die Wasserversorgung der Stadt Aalen ist als zufriedenstellend anzusehen. Der Bezug von Fremd-wasser ist auch in Zukunft sichergestellt. Die Modernisierung und die Erneuerung vorhandener tech-nischer Anlagen werden künftig stärkere Bedeutung erlangen. Im Bereich Neuziegelhütte (Unterkochen) wird möglicherweise eine Trinkwasseraufbereitungsanlage vorgesehen werden müssen. Unter der Voraussetzung, dass sich im Bereich Aalen-Mitte keine außergewöhnlichen Wasser-verbraucher ansiedeln, ist der Anschluss der geplanten neuen Wohn- und Gewerbegebiete an die vorhandenen Wasserversorgungszonen ohne die Bildung neuer Druckzonen und den Bau neuer Be-hälter möglich. Der Bedarf kann durch die eigenen Wasservorkommen und das Bezugsrecht bei der Landeswasserversorgung gedeckt werden. Dasselbe gilt für die Gebiete Hofherrnweiler-Unterrombach, Dewangen und Fachsenfeld. Hier müs-sen unter Umständen einige l/s-Bezugsrecht der Stadt Aalen von dem Zweckverbandes Landeswas-serversorgung intern auf das Bezugsrecht des Zweckverbandes Rombachgruppe übertragen werden. Die Versorgung der Gebiete Ebnat und Waldhausen ist durch den Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung gesichert. Die Wasservorkommen in Unterkochen reichen aus, die geplanten Neubaugebiete ausreichend zu beliefern; neue Druckzonen und Behälter sind nicht erforderlich. Insbesondere ist bei der Erschließungsplanung darauf zu achten, dass die erforderlichen minimalen Versorgungsdrücke vorhanden sind oder durch technische Maßnahmen sichergestellt werden kön-nen. Gemeinde Essingen Die Wasserversorgung in Essingen erfolgt überwiegend durch den Zweckverband Landeswasserver-sorgung. Lauterburg ist an den Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung angeschlossen. Forst wird durch den Zweckverband Wasserversorgung Rombachgruppe versorgt. Gemeinde Hüttlingen Die Wasserversorgung der Gemeinde Hüttlingen erfolgt sowohl aus eigenen Brunnen als auch durch den Zweckverband Landeswasserversorgung.

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 390

Tab. 90: Wasserbehälter

Nr. Stadtbezirke der Stadt Aalen Standort Inhalt

(m³)

Wasser- spiegelhöhe

(m ü. NN)

.11 Aalen-Kernstadt HB Langert 4.000 513,00 HB Kuhsteige 1.000 556,00 HB Osterbuchersteige 600 513,00 TB Heuchelbach 856 462,82 HB Heide 1.000 476,30 HB Grauleshof 200 560,00 HB Tannenwäldle 800 523,00 HB Himmlingen 40 567,89

.12 Aalen-Weststadt HB Osterbuch I (ZLWV) 10.000 540,00 HB Osterbuch II (ZLWV) 32.000 540,00 Osterbuch-Stollen

(ZLWV) 12.000 540,00

HB Falkenstein 100 570,00 HB Schradenberg 2.000 500,00 HB Mädle 1.000 531,00

.13 Aalen-Waldhausen WT Hohenberg 150 700,00 HB Hohenberg 3.640 675,32

.14 Aalen-Ebnat - -

.15 Aalen-Unterkochen HB Neuziegelhütte 3.000 482,00 SB Unterer Knöckling 100 460,00 HB Knöckling 600 515,00 HB Knaupes 500 550,50 HB Kocherursprung 500 515,00 SB Kocherursprung 60 500,30

.16 Aalen-Dewangen WT Dewangen 500 525,00 HB Dewangen 500 500,00 HB Freudenhöfle 100 502,60 HB Reichenbach 100 500,00

.17 Aalen-Fachsenfeld - -

.18 Aalen-Wasseralfingen HB Am Sturz 1.000 489,60 HB Erzgrube 600 525,21 HB Röthardt 250 593,60 SB Röthardt-Ost 30 508,81 HB Bürgle 240 445,21 HB Naturfreundehaus 30 689,21 WT Onatsfeld 500 518,42 HB Onatsfeld 1.200 489,60

.19 Aalen-Hofen HB Hofen 250 476,00 NZB Oberalfingen I 145 517,00 HB Oberalfingen II 50 553,00 HB Attenhofen 120 515,21

.1 Stadt Aalen Summe: 79.761

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht

Seite 391

Nr. Gemeinden Standort Inhalt

(m³)

Wasser- spiegelhöhe

(m ü. NN)

.1 Stadt Aalen 79.761

.2 Gemeinde Essingen HB Oberburg I 1.300 544,43 HB Oberburg II 500 544,43 HB Schießberg 100 495,00 HB Dauerwang I 500 529,17 HB Schnaitberg 22 525,00 HB Lauterburg 310 718,81 HB Bartholomä 890 709,65 HB Sixenhof 9 487,60 Summe: 3.631

.3 Gemeinde Hüttlingen HB Steighalde 200 452,66 HB Reutgasse 500 480,72 HB Reute 500 452,66 WT Langholz 400 480,72 HB Zwickhalde (N’alf.) 500 452,66 HB Breitfeld (Sulzdorf) 200 506,00 Summe: 2.300

.4 Verwaltungsgemeinschaft Aalen 85.692

Quelle: Stadtwerke Aalen

BMA Essingen und BMA Hüttlingen

Auswertung: Stadtplanungsamt Aalen

Def.: B Behälter

HB Hochbehälter

SB Sammelbehälter

TB Tiefbehälter

WT Wasserturm

NZB Niederzonenbehälter

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Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen v. 02.05.2000/22.10.2001/11.07.2002 — Erläuterungsbericht Seite 392

7.7.4 Entwässerung

Zu einer geordneten Abwasserbeseitigung und Oberflächenentwässerung gehören Anlagen zur Sammlung, zum Transport und zur Behandlung der Abwässer; ihre Anordnung und Bemessung sind dabei u.a. abhängig von der bestehenden und zukünftigen Art der Bodennutzung , dem Versiege-lungsgrad und der Topographie. Aufgrund der unterschiedlichen Planungszeiträume (Flächennut-zungsplan: 10 - 15 Jahre / Allgem. Kanalisationsplan: >50 Jahre) sowie besonderen Rahmenbedin-gungen (z.B. Verknappung der Investitionsmittel, Sanierung der Gewässer und Kanäle) müssen früh-zeitig die jeweiligen Planungsgrundsätze beachtet und die entsprechenden Maßnahmen aufeinan-der abgestimmt werden. Allgemeine Kanalisationspläne (AKP) stellen eine wichtige Voraussetzung für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung und die weitere Siedlungsentwicklung dar. Für den Großteil der bestehenden und geplanten Bauflächen liegen Allgemeine Kanalisationspläne vor. Diese müssen bei der konkre-ten Bauleit- und Entwässerungsplanung im Hinblick auf die u.g. Zielsetzung überarbeitet und detail-liert werden. Hieraus kann sich im Einzelfall eine Reduzierung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten gegenüber dem Flächennutzungsplan ergeben. Das Landratsamt (früher AWB) hat darauf hingewiesen, dass verschiedene Baugebiete in den Allge-meinen Kanalisationsplänen nicht bzw. nicht vollständig enthalten sind und dadurch eine ord-nungsgemäße Entsorgung in diesen Bereichen nicht gesichert sei. Die Entwässerungsmöglichkeiten müssen in diesen Bereichen bei der Verbindlichen Bauleitplanung untersucht werden. Bei Anschluss aller geplanten Baugebiete werde es zu einer Überlastung der vorhandenen Abwas-serreinigungsanlagen kommen. Im konkreten Bedarfsfall könne eine Erweiterung der Abwasserreini-gungsanlagen erforderlich werden. Nahezu alle größeren Siedlungsbereiche innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft (rd. 97% der Be-völkerung) sind an Sammelkläranlagen mit mechan.-biologischen Reinigungsstufen angeschlossen. Die Abwasserableitung erfolgt bisher überwiegend im Mischsystem; die dazu erforderlichen zahlrei-chen Regenüberlaufbecken (RÜB) zum Schutz der Gewässer vor stoßweiser Belastung bei Regen wurden im Zuge des "Kochersanierungsprogramms" in den Jahren 1985 - 1990 nahezu vollständig gebaut. Durch die zunehmende Besiedlung und die im Verhältnis hierzu schwachen Gewässer ist die Ab-wasserableitung an ihre Grenzen gestoßen und kann in der bisherigen Form nicht weitergeführt wer-den. Stand bisher der "Entwässerungskomfort" im Vordergrund mit der Tendenz, Niederschlagswas-ser möglichst vollständig und möglichst schnell von der Bebauung wegzuleiten, muss die Entwick-lung hingehen zu einem mehr naturgemäßen Umgang mit dem Niederschlagswasser. Stichworte hierzu sind Minimierung der Flächenversiegelung, dezentrale Versickerung oder Pufferung, Dachbe-grünung, Zisternen, usw. Das Landratsamt Ostalbkreis hat darauf hingewiesen, dass durch die vielen geplanten Wohn- und Gewerbegebiete im Laufe der Zeit eine starke Versiegelung von bisher offenen Flächen eintreten werde. Es werde sich eine Abflussverschärfung gegenüber dem derzeit vorhandenen Zustand ein-stellen. Das Eindringen von Regenwasser in den Untergrund und damit die Grundwasserneubildung werde vermindert. Der verstärkte Hochwasserabfluss könne zu Schäden am Gewässerbett führen und zu vermehrten Überschwemmungen beitragen.

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In allen nachfolgenden Bebauungsplänen seien daher Maßnahmen zur Minimierung der Versiege-lung und gegen Abflussvermehrung vorzusehen. Vor allem seien Maßnahmen zur Regenwasserrück-haltung darzulegen und vorzusehen. Aus wasser- und flussbaulicher Sicht müsse als Ziel erreicht werden, dass bei Starkregen aus einem bebauten Gebiet nicht mehr Regenwasser abfließt als aus der derzeit unbebauten Fläche. Im Kochertal und auch in den größeren Seitentälern, wie Rombach, Sauerbach, Hirschbach, Pflaum-bach, seien wieder Retentionsräume zu schaffen bzw. vorhandene zu erhalten sowie ggf. zu erwei-tern. Ziel muss daher sein eine Verringerung der zunehmenden Hochwassergefahr, eine Entlastung der Kanalnetze und Kläranlagen und der Erhalt der Grundwasserneubildung. Die Realisierung erfolgt derzeit überwiegend in Neubaugebieten durch entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen, muss aber längerfristig auch in bestehenden Gebieten greifen. Derart modifizierte Entwässerungs-systeme können die negativen Folgen auf den Wasserhaushalt mindern, jedoch nicht völlig ausglei-chen. Sie sind zudem aufwendig in der Herstellung und Unterhaltung.

______________________________ Die Abwasserreinigung erfolgt für die Kernstadt - mit Weststadt - in der Kläranlage Aalen-Hasennest (80.000 EW), die 1990 - 1995 ausgebaut und mit einer 3. Reinigungsstufe zur Stickstoff- und Phosphorelimiation versehen wurde. Waldhausen ist seit 1993 über eine Abwasserdruckleitung an die Ortskanalisation und Kläranlage Unterkochen angeschlossen. Im Jahr 1997 erfolgte der Anschluss von Affalterwang. Ebnat ist mit dem Teilort Niesitz an die Kläranlage "Im Kohlhau" angeschlossen, deren Leistungsfä-higkeit bisher ausreicht (3.500 EW). Zur Regenwasserbehandlung ist östlich der Kläranlage ein Re-tentionsbecken mit Bodenfilter vorgesehen; das Planfeststellungsverfahren wurde 1997 eingeleitet. Die Inbetriebnahme erfolgt 2001. Auf der Kläranlage Unterkochen (33.000 EW) wurde 1990 die Entfärbungsstufe in Betrieb genom-men; Besonderheit auf dieser Kläranlage ist der hohe Industrieabwasseranteil, bedingt durch die Einleitung der Fa. Lindenfarb. Die Kläranlage Dewangen (5.400 EW) wurde 1995 - 1997 erweitert und auf den neuesten technischen Stand gebracht. Die Abwässer von Wasseralfingen und Hofen mit Oberalfingen wie auch von Fachsenfeld werden in der Zweckverbandskläranlage Niederalfingen (37.000 EW) gereinigt. Mit dem 1997 beginnenden Ausbau dieser Kläranlage ist die Abwasserreinigung der angeschlossenen Aalener Stadtbezirke und von Hüttlingen sichergestellt. Lediglich der südöstliche Siedlungsbereich von Wasseralfingen selbst, zwischen Wilhelmstraße und Steinstraße, entwässert zur Kläranlage Hasennest. Die Gemeinde Essingen ist, mit Forst und Lauterburg, an den Abwasserzweckverband Lauter-Rems mit Kläranlage in Böbingen angeschlossen. Der Teilort Dauerwang sowie das Gewerbegebiet Dauer-wang werden in Richtung Aalen entwässert.

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Die Gemeinde Hüttlingen ist mit ihren Teilorten an die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Niederalfingen angeschlossen. Mit dem erforderlichen Ausbau (3. Reinigungsstufe) und einer Erwei-terung werde im Herbst 1997 begonnen.

_________________________ Verschiedene kleinere Teilorte und Weiler (mit rd. 3 % der Bevölkerung) sind z.Z. noch nicht an eine zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen. Für den Anschluss der Teilorte bis zum Jahr 2005 hat der Gemeinderat am 22.01.1998 einen Gemeinderatsbeschluss gefasst.

_________________________

Aus dem Sachbereich Entwässerung werden folgende Planungen berücksichtigt und im Flächennut-zungsplan dargestellt: Kläranlagen

�� Erweiterung Kläranlage Hasennest 0,4 ha �� Erweiterung Kläranlage Niederalfingen 0,4 ha

Abwasserkanäle �� Simmisweiler Waldhausen (Druckleitung DN 100) �� Reichenbach Bernhardsdorf Dewangen (z.T. Druckleitung DN 100) �� Rodamsdörfle Abtsgmünd (Druckleitung DN 100)

Regenüberlaufbecken / Pumpwerke ��Simmisweiler-Ost (RÜB mit PW) ��Bubenrain (PW) ��Rodamsdörfle (RÜB mit 50 m³/ PW) ��Reichenbach (PW und RÜB mit 110 m³) ��Rotsold (RÜB) ��SHW-Nord (RÜB mit 135 m ³) ��Westheim (RÜB mit 100 m ³) ��Attenhofen-SW (RÜB mit 85 m³) ��Buchhalde (PW) ��Bolzensteig (RÜB)

Regenrückhaltebecken �� Niesitz-West (Ebnat) 2,4 ha (mit Retentionsbodenfilter) �� Krautgartenweg (Ebnat) 0,1 ha �� Stumpf (Ebnat) 1,2 ha (für Nordumgehung Ebnat)

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Mit der zunehmenden Bebauung und Versiegelung steigt die Hochwasserintensität und -häufigkeit stark an. Zum Ausgleich sind Renaturierungsmaßnahmen an den Fließgewässern und die Auswei-sung von Überschwemmungsflächen zwingend erforderlich. Auf die näheren Ausführungen im Land-schaftsplan wird verwiesen. Für die Hochwasserschutzplanung im Einzugsgebiet der Aal hat der Wirtschaftsausschuss der Stadt Aalen im November 1993 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt seit Herbst 1995 vor. Das Abflussvermögen der Aal entspricht in der Kernstadt Aalen nur etwa einem 10-jährigen Hoch-wasser. Für die erforderliche 50-100 jährliche Hochwassersicherheit wird daher im Bereich Dürrwie-sen, an der Gartenstraße, ein Hochwasserrückhaltebecken mit rund 120.000 m³ Speichervolumen vorgeschlagen. Das Planfeststellungsverfahren wurde 1999 eingeleitet. Sofern das erforderliche Rückhaltevolumen am Standort Dürrwiesen nicht vollständig geschaffen werden kann, soll zusätz-lich der Standort am Sofienhof (Gde. Essingen) aktiviert werden. Beide Planungen werden als "Hochwasserrückhaltebecken" im Flächennutzungsplan nachrichtlich vermerkt.

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Tab. 91: Kläranlagen

Nr. Stadtbezirke der Stadt Aalen

Entwässerung zur Kläranlage

Standort Kläranlage

Fläche (ha)

Bemessungswerte (Einwohnerwerte)

Vorfluter

.11 Aalen-Kernstadt mit Aalen Hasennest 2,7 80.000 Kocher

.12 Aalen-Weststadt - -

.13 Aalen-Waldhausen Waldhausen/von

dort Ableitung zur

Kläranlage Unterko-

chen

Krummes Tal 0,5 Nur Vorreinigung

.14 Aalen-Ebnat Ebnat Kohlhau 2,3 3.500 Erdfall

(Niesitz-West)

.15 Aalen-Unterkochen Unterkochen Neu-

Ziegelhütte

1,5 33.000 Kocher

.16 Aalen-Dewangen Dewangen Haldenbachtal 0,5 5.400 Haldenbach

.17 Aalen-Fachsenfeld Niederalfingen - -

.18 Aalen-Wasseralfingen Niederalfingen - -

.19 Aalen-Hofen Niederalfingen - -

.1 Stadt Aalen 7,5

Nr. Gemeinden .1 Stadt Aalen 7,5

.2 Gemeinde Essingen Böbingen - - Rems

.3 Gemeinde Hüttlingen Niederalfingen Niederalfingen 1,3 43.000 Kocher

.4 Verw.gem. Aalen 8,8

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Tab. 92: Regenüberlaufbecken (RÜB)

Nr. Stadtbezirke der Stadt Aalen Bezeichnung Standort Inhalt (m³)

.11 Aalen-Kernstadt E 1 Zochental 154 E 2.1 Obere Bahnstraße 150 E 2 Gartenstraße 200 N 1 Kochertalstraße 185 N 2 Burgstallkreisel 200 D 4 Bohlschule 50 P 2 Hirschbachfreibad 240 P 3 Hirschbachstraße (Bahnhof) 100 R 6 Hegelstraße 150 05 Johann-Gottfried-Pahl-Str. 500 C 3 Hopfenstraße 250 B 1 Friedrichstraße 870 W Steinbeisstraße 242 H 2 Jakob-Schweiker-Straße 50 H 3 Richard-Wagner-Straße 50 J 2 Gartenstraße (Aal) 1.110 F 1 Obere Bahnstraße 150

.12 Aalen-Weststadt M 4 Oberrombacher Straße 150 K 1 Neßlauer Straße 75 K 2 Biberweg 200 K 5 Hofherrnstraße 150 I 1 Bonifatiusstraße 150 G 3 Stadtgärtnerei-West 1.400

.13 Aalen-Waldhausen RÜB-Süd Krummes Tal 1.200 RÜB-Nord Westl. GE „Beurener Str.“ 753

.14 Aalen-Ebnat Ebnat-Süd (Staukanal) 200 Affalterwang 50

.15 Aalen-Unterkochen Kläranlage Neu-Ziegelhütte 2.530 .16 Aalen-Dewangen Leintalstraße 675

Bachwiesen 490 Rodamsdörfle 50

.17 Aalen-Fachsenfeld Bodenbach 703 Steinbachstadion 450 Waiblingen 34

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Nr. Stadtbezirke der Stadt Aalen Bezeichnung Standort Inhalt (m³)

.18 Aalen-Wasseralfingen A 1 Karlstraße 138 A 2 Auguste-Kessler-Straße 150 A 3 Kläranlage Hasennest 750 O F Onatsfeld 50 A R Affalterried 50 K A Hüttlinger Straße 525 C 2 Binsengasse 150 M 3 Schafgasse 150 N 2 Urbanstraße 100 P 5 Maiergasse 175 P 1 Röthardt 50

.19 Aalen-Hofen Hofen 125 Oberalfingen 170

.1 Stadt Aalen Summe: 16.494

Nr. Gemeinden Bezeichnung Standort Inhalt (m³)

.1 Stadt Aalen 16.494

.2 Gemeinde Essingen I Brühl (Rems) 1.528 II Sulz (Bahnlinie) 87 III Erlenbach 220 Forst-Süd 28 Lauterburg 475 Summe: 2.338

.3 Gemeinde Hüttlingen I Obere Kocherwiesen 199 II Lindenstraße 247 III Bachstraße-Süd 235 IV Goldhöfer Straße 493 V Bachstraße-Nord 222 VI Schulstraße (Spielplatz) 263 VII Ölweg 153 VIII Fuchsloch-West (Graben) 188 31 Sulzdorf-Süd 108 114 Seitsberg-West 53 89 Niederalfingen-SW 165 Summe: 2.326

.4 Verwaltungsgemeinschaft Aalen 21.158

Quelle: Tiefbauamt Aalen

BMA Essingen und BMA Hüttlingen

Auswertung: Stadtplanungsamt Aalen

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Seite 399

7.7.5 Entsorgung

Der Landkreis Ostalbkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger betreibt im Rahmen der Über-lassungspflicht die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öf-fentliche Einrichtung. Die differenzierte Abfallentsorgung umfasst dabei die Verwertung und Beseiti-gung von Abfällen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedient sich der Landkreis der "Gesellschaft des Ostalbkreises für Abfallbewirtschaftung mbH" (GOA). Ziele der "Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirt-schaftssatzung)" i.d.Fassung vom 01.01.1997 sind in § 1 genannt: 1. Alle Personen sollen durch ihr Verhalten zur Verwirklichung der abfallarmen Kreislaufwirtschaft

beitragen. Dazu sollen sie insbesondere

��das Entstehen von Abfällen vermeiden, ��die Menge der Abfälle vermindern, ��die Schadstoffe in Abfällen geringhalten, �� zur stofflichen Verwertung der Abfälle beitragen, �� angebotene Rücknahmesysteme nutzen.

2. Abfälle sind so zu überlassen, dass ein möglichst großer Anteil stofflich verwertet werden kann.

3. Der Landkreis informiert und berät die Abfallerzeuger mit dem Ziel, eine möglichst weitgehende

Abfallvermeidung und -verwertung zu erreichen. Der Ostalbkreis ist bezüglich der Hausmüllentsorgung in zwei Einzugsgebiete aufgeteilt; entspre-chend ist die Anlieferung zu den beiden Kreismülldeponien Ellert bei Essingen und Reutehau bei Lippach organisiert. Hausmülldeponie Ellert: - Folgende Stadtbezirke bzw. Stadtteile von Aalen: Fachsenfeld,

Waiblingen, Himmlingsweiler / Dewangen, Rodamsdörfle, Rei-chenbach / Hammerstadt, Neßlau, Unterrombach, Oberrom-bach, Hofherrnweiler, Gewerbezone Aalen-West/ Treppach, Af-falterried, Onatsfeld

- Essingen Hausmülldeponie Reutehau: - Folgende Stadtbezirke bzw. Stadtteile von Aalen: Kernstadt Aa-

len, Unterkochen, Waldhausen, Ebnat, Wasseralfingen, Hofen - Hüttlingen

___________________________

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Der ehemalige Steinbruch nordöstlich von Ebnat diente zuletzt der Ablagerung von Erdaushub; die Auffüllung ist nahezu abgeschlossen. Nach der Rekultivierung soll wieder eine landwirtschaftliche Nutzung bzw. eine Renaturierung für Naturschutzzwecke erfolgen. Die Erddeponie Mäderhof, östlich von Hammerstadt, wurde 1999 geschlossen; die Rekultivierung ist abgeschlossen. Aktuell steht dem Raum Aalen nur noch die kreiseigene Bauschuttdeponie Gügling bei Schwäbisch Gmünd zur Verfügung. Diese soll jedoch kurz vor der Schließung sein. Die bereits errichtete und nach TaSi-Deponie Typ 1 gebaute "Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen" wird im Frühjahr 1997 er-öffnet, und steht dann auch den Bürgern aus der Verwaltungsgemeinschaft Aalen zur Anlieferung von Erdaushub und Bauschutt zur Verfügung. Nachdem Anfang der 90er Jahre absehbar war, wann die Kapazität der beiden Erddeponien im Be-reich der Stadt Aalen ausgeschöpft sein werden, wurde es aufgrund des Bedarfs an Ablagerungsvo-lumen für Erdaushub und Rest-Bauschutt, einschl. Recyclingeinrichtungen, erforderlich, einen neuen Standort zu suchen, zumal es Wunsch des Aalener Gemeinderats war, auf eigener Gemarkung den Bürgern eine Erddeponie zur Verfügung zu stellen. Nach grundsätzlichen Überlegungen und einer Umweltverträglichkeitsstudie hat sich der Bereich südwestlich von Hammerstadt, östlich der Hüt-tenhöfe, aufgrund der siedlungsstrukturellen, topographischen und erschließungstechnischen Vor-aussetzungen als geeignet herauskristallisiert. Das angestrebte Volumen liegt bei ca. 1,2 Mio cbm. Aufgrund der Größe der geplanten Deponie ist ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Geänderte gesetzliche Bestimmungen, die mit dem Inkrafttreten der TA Siedlungsabfall (TaSi) zu berücksichti-gen sind, haben zur Folge, dass bei Neuplanungen nur noch zwei Deponietypen errichtet werden dürfen. In vorliegendem Fall müsste eine Deponie nach dem Deponietyp 1 ausgeführt sein. Da der Aufwand für die Deponieerrichtung sehr hoch ist, lohnt dieser nur, wenn auch Bauschutt zur Ablage-rung vorgesehen ist. Gespräche mit der GOA hatten ergeben, dass die Errichtung und der Betrieb ei-ner Erd- und Bauschuttdeponie auf Aalener Gemarkung als sinnvoll erachtet werden. Vor dem Hin-tergrund der auf den Kreis übergegangenen Zuständigkeit in der Abfallbewirtschaftung wurde die Planung 1996 an die GOA übergeben. Im Flächennutzungsplan wird daher eine geplante "Deponie für Erdaushub und Bauschutt" mit ca. 19,8 ha nachrichtlich vermerkt; sie liegt im Bereich der Gemarkung Aalen (Flur Hammerstadt) und Dewangen (Flur Hüttenhöfe).

__________________________ Wertstoff-Container sind dezentral über die Siedlungsbereiche der Verwaltungsgemeinschaft ver-teilt. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind frühzeitig geeignete Standorte für Wertstoff-Container festzulegen.

___________________________

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Stadt Aalen Ab Januar 1980 steht dem Raum Aalen eine zentrale Hausmülldeponie im Ellert bei Essingen zur Ver-fügung, die vom Landkreis errichtet wurde und mittlerweile von der GOA betrieben wird. Das Ein-sammeln und der Transport ist auf die Stadt Aalen rückübertragen worden. Den Bauhöfen in Aalen und Unterkochen sind Recyclinghöfe angegliedert. In der Gesamtstadt Aalen bestehen 85 Standplätze für Wertstoff-Container.

__________________________ Für den Bereich zwischen dem Betriebshof der Stadtwerke und der Kläranlage Hasennest war bereits im wirksamen FNP 1990 eine geplante "Entsorgungsfläche (Müllverschwelungsanlage)" dargestellt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 01.07.1993 die immissionsschutzrechtliche Genehmi-gung für die Errichtung und den Betrieb einer Pyrolyse- und Kalzinieranlage (Demonstrationsanlage) im Gewann Lederhosen erteilt. Die Baugenehmigung erfolgte am 20.06.1995; Baubeginn war im Feb-ruar 1997. Für diese Pyrolyseanlage ist der befristete Demonstrationsbetrieb im großtechnischen Versuch vor-gesehen. Die Anlage soll im industriellen Maßstab die Tauglichkeit für den umweltfreundlichen Dau-erbetrieb der thermischen Zersetzung von vorsortierter Leichtfraktion aus Hausmüll demonstrieren und ein marktfähiges, umweltfreundliches Reststoffprodukt erzeugen. Die Menge an jährlich angeliefertem Fluff (vorsortierter, getrockneter und gepresster Hausmüll) wird mit ca. 9.800 t angegeben. Gemeinde Essingen Die Gemeinde Essingen wird voll durch die GOA entsorgt. Es bestehen 10 Standplätze für Wertstoff-Container. Im Ellert, auf den Gemarkungen Essingen und Mögglingen, befindet sich eine der beiden Kreismüll-deponien, die von der GOA betrieben wird. Gemeinde Hüttlingen Die Gemeinde Hüttlingen wird voll durch die GOA entsorgt. Es bestehen 8 Standplätze für Wertstoff-Container; im Gewerbegebiet Bolzensteig betreibt die GOA einen Wertstoffhof (Umschlagplatz).

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7.7.6 Fernmelde- / Nachrichten- / Funkeinrichtungen

Der "Fernsehturm Braunenberg" (142 m Höhe) mit Sendezentrum strahlt als Fernseh- und UKW-Sender das ARD-Programm sowie 5 Radioprogramme aus. Vier Fernseh-Umsetzer -Waldhausen (Hohenberg), Unterkochen (Heulenberg), Unterkochen (Lan-gert/Heiligengeist) und Hofen (Heimatsmühle)- dienen der Verbesserung der örtlichen Empfangsbe-dingungen. Beim Fernmeldeamt in Aalen steht ein Fernmeldeturm (81 m Höhe).

______________________ Über das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft verlaufen mehrere Richtfunkstrecken; daraus können sich ggf. Bauhöhenbeschränkungen ergeben.

7.7.7 Ölfernleitungen

Zwei parallel verlaufende Ölfernleitungen (Pipelines) durchqueren den Planungsraum von Reichen-bach im Westen nach Oberalfingen im Nordosten; dadurch ergeben sich Beschränkungen der bauli-chen und sonstigen Nutzungen. Der Schutzstreifen beträgt beiderseits der Leitungsachsen je 5,0 m; die Leitungen sind durch be-schränkte persönliche Dienstbarkeiten (Grundbuch) gesichert. Es wird darauf hingewiesen, dass der Schutzstreifen von jeglicher Bebauung (auch Bodenbefestigung) sowie tiefwurzelndem Bewuchs freizuhalten sei. Weiterhin sei ein Abstand von 20 m (zur Pipeline-Achse) zu bewohnten Gebäuden einzuhalten (Forderung des Regierungspräsidiums). Bei Planungen der öffentlichen Hand z.B. für Baugebiete oder neue Straßen werden durch gesetzli-che Verfahren (Bebauungsplan, Planfeststellung) die Rechtsgrundlagen geschaffen. Bei diesen Ver-fahren werden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, beteiligt; d.h. auch die Betreiber der Ölfernleitungen. Vor Ausführung jedweder Arbeiten im Pipeline-Bereich ist rechtzeitig vorher mit den Betreibern Kon-takt aufzunehmen, um entsprechende Sicherheitsmaßnahmen festlegen zu können. Es sei aus Si-cherheitsgründen grundsätzlich untersagt, Arbeiten im Schutzstreifen ohne Genehmigung durchzu-führen. Die „Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens der Ölleitung durch Dritte“ seien in jedem Fall zu beachten. Im Rahmen der Ausführungsplanung für Anpflanzungen im Umfeld von Versorgungsleitungen wer-den die jeweiligen Leitungsträger vorhabenbezogen um Stellungnahme gebeten. Die geforderten Si-cherheitsabstände werden in diesem Zusammenhang beachtet.

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Seite 403

Tab. 93: Geplante Ver- und Entsorgungsflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen Stadtbezirk/ Gemeinde

Bebauungsplan vorhanden

Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Kernstadt - Weststadt Hammerstadt-SW 4,4

Deponie 4,4

Waldhausen - Ebnat Stumpf (RRB) 1,1

Niesitz-West (RBF) 2,4 Krautgartenweg (RRB) 0,1

3,6

Unterkochen - Dewangen Hüttenhöfe-SO 15,4

Deponie 15,4

Fachsenfeld Kocherwiesen 0,5 Gasspeicher

0,5

Wasseralfingen Hasennest 0,4 Erw. Kläranlage

0,4

Hofen -

Stadt Aalen - 0,4 23,9 24,3

Essingen - Hüttlingen Bolzensteig (RRB) 0,1 Kochwiesen (N.alf.):

Erw. Kläranlage 0,4 PW Buchhalde 0,1

0,6

Verwaltungsgem. Aalen 0,1 0,4 24,4 24,9

Angaben in ha

Def.: RRB Regenrückhaltebecken

RBF Retentionsbodenfilter

PW Pumpwerk

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7.8 Landschaftsplanung

Das „Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft“ (Naturschutzgesetz Baden-Württemberg) hat die Landschaftsplanung als land-schaftsökologischen Beitrag zur Raumplanung im Jahr 1975 eingeführt. Im Rahmen von § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 NatSchG Baden-Württemberg haben die Träger der Bauleitplanung, sobald und soweit es zur Aufstellung, Ergänzung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen erforderlich ist, einen Landschaftsplan (und einen oder mehrere Grünordnungspläne) auszuarbeiten. Als Fachplan -in Baden-Württemberg allerdings ohne eigene Rechtsverbindlichkeit- ist der Land-schaftsplan dem Flächennutzungsplan zugeordnet. Nach § 9 Abs. 1 S. 4 NatSchG Baden-Württemberg sollen die Landschaftspläne und Grünordnungspläne, soweit erforderlich und geeig-net, in die Bauleitplanung aufgenommen werden. Eine auf -wie § 1 Abs. 5 S. 1 BauGB fordert- Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt sowie Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen ausgerichtete Bauleitplanung setzt voraus, dass die Gemeinde sich schon frühzeitig dieser Aufgabe stellt. Sie muss sich schon bei der Vorbereiten-den Bauleitplanung, nämlich bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans, Klarheit über die öko-logischen und sonstigen umwelterheblichen Gegebenheiten verschaffen und sorgfältig prüfen, wel-che Auswirkungen die mit der Bauleitplanung zu ermöglichenden Bodennutzungen darauf haben können und wie nachteilige Auswirkungen möglichst vermieden oder gering gehalten oder unver-meidbare Eingriffe ausgeglichen werden können. Zwar ist die Flächennutzungsplanung eine noch re-lativ globale Planung für das ganze Gemeindegebiet bez. die Verwaltungsgemeinschaft Aalen. Den-noch darf nicht verkannt werden, dass mit ihr, d.h. mit dem ihr zugrunde liegenden gesamträumli-chen Entwicklungskonzept wie auch mit einzelnen ihrer Darstellungen, entscheidende Weichen ge-stellt werden, die mit dem daraus später zu entwickelnden Bebauungsplan (vgl. § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB) ohne Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr umgestellt, sondern nur konkretisierend weiterentwickelt werden können. Zu leisten ist diese Aufgabe mit dem Instrument der Landschaftsplanung. Landschaftsplanung ist eine formalisierte und institutionalisierte Konkretisierung der Belange von Natur und Landschaft für die Bauleitplanung, insbesondere im Sinne des § 1a BauGB (Umweltschüt-zende Belange in der Abwägung). Die in ihr dargestellten Erfordernisse von Natur und Landschaft sind für die Bauleitplanung wichtige abwägungserhebliche Belange, die in ihr dargestellten konkre-ten Maßnahmen sind Vorschläge für zu treffende Darstellungen und Festsetzungen. Sie haben des-halb ein starkes (Eigen-)Gewicht, weil sie Ergebnis fundierter Bestandsaufnahmen und Bewertungen und Ergebnis bereits einer -wenn auch sektoralen, nämlich naturschutzumgreifenden- Abwägung sind. Das BauGB verpflichtet die Gemeinden, bei der Bauleitplanung die konkreten naturräumlichen Ge-gebenheiten und Erfordernisse von Natur und Landschaft zu erfassen und ihnen angemessen und sachgerecht Rechnung zu tragen. Es kommt darauf an, dass materiell die für die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt sowie für den Schutz und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrund-lagen wesentlichen örtlichen Gegebenheiten erfasst und ob daraus für den Inhalt der Bauleitplanung Konsequenzen gezogen worden sind, die den Anforderungen an eine gerechte Abwägung zwischen den öffentlichen und privaten Belangen (§ 1 Abs. 6 BauGB) genügen. Das hat Gegenstand der

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-möglichst frühzeitigen- Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung von Bauleitplänen (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen) zu sein. Im Hinblick auf die „Auswirkungen von Planungen“ sowie den „Abwägungsvorgang“ wird daher auf das Kapitel 3 „Nutzungskonflikte zwischen Landschaftsplan und Flächennutzungsplan sowie Vor-schläge zu deren Bewältigung“ im Erläuterungsbericht zum Landschaftsplan verwiesen; außerdem sind in den Sitzungsvorlagen „Auswertung der während der öffentlichen Auslegungen des Entwurfs des Flächennutzungsplans (mit integriertem Landschaftsplan) eingegangenen Bedenken und Anre-gungen“ der jeweilige Sachverhalt, die Bewertung sowie das „Ergebnis der Prüfung“ ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Eingriffe in Natur und Landschaft, nämlich Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung von Grund-flächen, die entweder die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können (§ 8 Abs. 1 BNatSchG), sind soweit wie möglich zu vermei-den oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Soweit das nicht möglich ist und der Eingriff als gegen-über den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig zu genehmigen ist, ist er auszugleichen. Soweit auch das nicht möglich ist, kommen -für den vorrangigen, nicht ausgleichba-ren Eingriff- Ersatzmaßnahmen in Betracht. Damit soll erreicht werden, dass land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. sonstige Freiflä-chen gemäß § 1a Abs. 1 BauGB nur im notwendigen Umfang für andere Nutzungen in Anspruch ge-nommen werden (sogen. Bodenschutzklausel).

_________________________ Nachdem nicht alle Inhalte des Landschaftsplans im Flächennutzungsplan dargestellt werden kön-nen bzw. brauchen, werden folgende bodenrechtlich relevanten Inhalte übernommen (s.a. Kapitel 2.6.2):

��Grünflächen (differenziert nach Zweckbestimmung)

�� Landwirtschaft

��Wald

��Wasserflächen/Wasserläufe

��Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete

�� § 24a NatSchG – besonders geschützte Biotope in geplanten Bauflächen

��Naturdenkmale (flächenhaft/Einzelobjekt)

��Geschützte Grünbestände (Planung)

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�� Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

��Wasserschutzgebiete

��Überschwemmungsgebiete

��Hochwasserrückhaltebecken

��Abbauflächen/Auffüllgelände

��Veränderter Untergrund (ehem. Auffüllgelände)

��Altablagerungen/Altstandorte im Siedlungsbereich (Altlasten)

Diese Themen sind wesentlicher Bestandteil des Landschaftsplans und werden dort ausführlich ab-gehandelt. Insoweit wird auf die entsprechenden Kapitel im Erläuterungsbericht zum Landschafts-plan hingewiesen. Dort werden auch weitere/weitergehende Aussagen zu den Themen Landschaft, Natur, Freiflächen, Ökologie, Umweltschutz, Geologie, Bodenschutz, Klimaschutz, usw. gemacht.

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Tab. 94: Geplante Grünflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen Stadtbezirk/ Gemeinde

Bebauungsplan vorhanden

Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Kernstadt Ludwigstraße-Süd 0,1 Spielplatz Heinrich-Rieger-Str.-Ost 0,1 Spielplatz Mährenstr.-Süd 0,3 Spielplatz

Stadionweg-West 3,1 Erw. Waldfriedhof Jahnstraße (Gütle) 0,3 Grünfläche

Krähenstraße-Nord 0,2 Grünfläche Lederhosen 3,8 Parkanlage Mauerstr.-Süd 0,3 Grünfläche Gelände Rieger 0,1 Spielplatz Gelände Königer 0,2 Spielplatz Grauleshofschule- 0,2 West Spielplatz Taufbach-West 0,4 Spielplatz Zebertstraße-Ost 0,3 Spielplatz Tannenwäldle-West 0,9 Spielplatz Eichendorffstr.-West 0,4 Grünfläche Ulmer Straße 0,9 Grünfläche Wilh.-Merz-Str./ Kocher 0,2 Grünfläche Westerfeld I 0,8 Dauerkleingärten Burgstallstr.-SO 0,1 Grünfläche

12,7

Weststadt Biberweg-Ost: Sportplatz 1,0 Erw. Freibad 0,7Wellandstr.-Ost 0,2 Spielplatz

Osterbucher Steige 4,4 Parkanlage Sauerbach 0,6 Spielplatz Bohnensträßle-Ost 3,4 Erw. Sportgelände Hofherrnstraße-West 3,0 Erw. Friedhof

Talweg-West 0,3 Spielplatz Wehrleshalde-Ost 0,3 Spielplatz Hermelinstr.-West 0,1 Spielplatz

14,0

Angaben in ha

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Stadtbezirk/ Gemeinde

Bebauungsplan vorhanden

Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Waldhausen Grießfeld V/2. Absch. 0,2 Spielplatz

Südl. Sebastianstr. 0,1 Spielplatz Nördl. Ipfweg: Parkanlage 0,2 Spielplatz 0,1Östl. Schule 1,1 Festplatz Geißberg 2,4 Reitanlage Heidfeld 0,9 Erw. Friedhof Albstr.-West 0,5 Grünfläche Eichwaldäcker: Dauerkleingarten- anlage 2,2 Parkanlage 1,2 Spielplatz 0,4Waldhausen-West 0,1 Spielplatz

9,4

Ebnat Beckenwiesen 0,1 Spielplatz Krautgartenweg 0,6 Spielplatz Krautgartenfeld: Parkanlage 2,7 Vereinsgelände (ESC) 0,6

Beckenwiesäcker 0,8 Erw. Dauerklein- gärten

Sportplatzweg 0,1 Spielplatz Bürgerstraße 0,3 Parkanlage/Hülbe Herbstgartenweg: Parkanlage 0,2 Spielplatz 0,3Oberkochener Str. 2,4 Grünfläche/ Spielplatz Elchinger Straße 0,6 Erw. Friedhof

8,7

Unterkochen Waldhäuser Straße 0,6 Erw. Schulsportanl.

Kirchberg-Süd 1,8 Parkanlage

Westerfeld II 1,2 Dauerkleingärten Hungerbühl 0,4 Spielplatz Knöcklingstraße: Spielplatz 0,2 Grünfläche 0,3Langäcker 0,1 Spielplatz Elisabethenstraße 0,5 Erw. Friedhof

5,1

Angaben in ha

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Stadtbezirk/ Gemeinde

Bebauungsplan vorhanden

Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Dewangen Stollwiesen 0,2 Spielplatz

Rotfeldstr.-Ost: Erw. Sportgelände 0,8 Erw. Tennisanlage 0,5 KTZA 1,3 Dauerkleingärten 1,4Birkäcker-Ost 0,7 Grünfläche Birkäcker-West 0,4 Spielplatz Nordöstl. Rathaus 0,4 Erw. Friedhof

5,7

Fachsenfeld Rathausplatz 0,1 Grünfläche Schloßäcker-Nord 0,1 Spielplatz Buchäcker-West: Spielplatz 0,3 Grabeland 0,2

Mittelfeld-West 0,5 Schützenhaus Steine 1,0 Erw. Friedhof Hohfeld 0,4 Spielplatz

2,6

Wasseralfingen Eichelberg: Dauerkleingärten 0,9 Spielplatz 0,4 Parkanlage 2,4 Südl./Westl. Schloß 0,9 Parkanlage

Röthweg 0,2 Spielplatz Östl. Schloß: Parkanlage 0,3 Spielplatz 0,1Spiesel 0,3 Minigolfanlage Kappelbergstraße-Ost: Erw. Friedhof 2,4 Parkanlage 2,3Treppach-West 0,2 Spielplatz Affalterried-Mitte 0,2 Spielplatz Onatsfeld 0,1 Spielplatz Probsteistr.-Süd 0,2 Spielplatz

10,9

Hofen Letten II 0,1 Spielplatz

Burgstraße: Dauerkleingärten 0,5 Grünfläche 0,2Kapelle (Oberalf.) 0,1 Parkanlage Barbarastraße 0,2 Erw. Sportplatz Attenhofen 0,1 Spielplatz Brunnenwiesen-Ost 0,4 Spielplatz

1,6

Stadt Aalen 8,2 22,0 40,5 70,7 Angaben in ha

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Stadtbezirk/ Gemeinde

Bebauungsplan vorhanden

Darstellung im wirksamen FNP

FNP Neuausweisung

Summe

Essingen Erlenhalde-Ost 0,9 Festplatz Erlenhalde-West 1,1 Spielplatzbereich Kellerfeld (Forst): Spielplatz 0,2 Festplatz 0,2 Neugarten (Lbg.): Spielplatz 0,2 Festplatz 0,2

Brühl: Schulsportgel. 1,6 Spielplatz 0,3 Kirchhofäcker (Lbg.) 0,2 Erw. Friedhof

Weilerfeld 0,6 Erw. Friedhof Gänsberg-Süd (Lbg.) 0,5 Grünfläche Tonnenbachtal 0,4 KTZA Hasenweide (Lbg.) 0,3 Spielplatz

6,7

Hüttlingen Niederalfingen 0,2 Zeltplatz Buchener Straße 0,9 KTZA

1,1

Verwaltungsgem. Aalen 11,0 24,1 43,4 78,5

Angaben in ha

Def.: KTZA Kleintierzuchtanlage

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7.9 Sanierungsgebiete

Das neue Baugesetzbuch enthält im Zweiten Kapitel „Besonderes Städtebaurecht“ Regelungen für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen; dies sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet werden soll und deren einheitli-che Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen. Die im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Aalen liegenden förmlich festgelegten Sanierungsge-biete sind in der Tab. 95 aufgelistet.

__________________________ Tab. 95: Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete in der Verwaltungsgemeinschaft Aalen

Gebietsbezeichnung Größe ha

Satzungsbeschluss

Stadt Aalen Ortsmitte Wasseralfingen 23,0 05.03.1987 Gemeinde Essingen Ortsmitte I 3,8 13.11.1980 Ortsmitte II Ortsmitte II, 1. Erweiterung

5,7 3,4

25.02.1993 24.06.1999

Gemeinde Hüttlingen Ortsmitte II 5,13 05.12.2002

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7.10 Denkmalschutz

Aufgrund des Wesens und der Funktion des Flächennutzungsplans als integrierendes Planwerk ist gem. § 5 Abs. 4 BauGB die Übernahme anderer Planungen oder sonstiger Nutzungsregelungen -festgestellte oder in Aussicht genommene- vorgesehen. Im Flächennutzungsplan besteht eine Ver-pflichtung zur nachrichtlichen Übernahme lediglich für "denkmalgeschützte Mehrheiten von bauli-chen Anlagen" (Gesamtanlagen oder Ensembles) gem. § 19 DSchG (Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg). Für die Praxis hat die Überlagerung dieser räumlich relevanten Informationen den Vorteil, dass sich sowohl Kommunen, Fachbehörden und Bürger als auch Gemeinderat rechtzeitig bei anstehenden Vorhaben ein Bild über Lage und Art eines Denkmals verschaffen können, und dass u.U. bodennut-zungsrelevante Überschneidungen vermieden werden. An der Erhaltung von Kulturdenkmalen -im Sinne des Denkmalschutzgesetzes- besteht aus wissen-schaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Man unterscheidet (einfache) "Kulturdenkmale" gem. § 2 DSchG mit der Schutzwirkung nach § 8 DSchG sowie "Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung" gem. § 12 DSchG mit zusätzlichem Schutz durch erfolgte Eintragung in das Denkmalbuch; darüber hinaus Gesamtanlagen (Ensembles) gem. § 19 DSchG und Grabungsschutzgebiete gem. § 22 DSchG. Neben der Eintragung in das Denkmalbuch gem. § 12 DSchG hat es sich als notwendig herausge-stellt, alle Kulturdenkmale in Listen zu erfassen. Die Aufnahme eines Gegenstandes in die Liste hat nur deklaratorische Bedeutung. Die rechtliche Qualifizierung als Kulturdenkmal ergibt sich unmittel-bar aus dam Gesetz. Die gemeindeweise angelegten Listen enthalten (neben beweglichen) unbe-wegliche Bau- und Kunstdenkmale sowie unbewegliche Bodendenkmale aus dem Bereich der Vor- und Frühgeschichte, des Mittelalters und der Naturkunde. Die listenmäßige Erfassung der Kulturdenkmale durch das Landesdenkmalamt ist nicht abgeschlos-sen. Im Hinblick auf die Unvollständigkeit der o.a. Listen und zur Wahrung einer besseren Übersichtlich-keit des Planes werden im Flächennutzungsplan nur die "eingetragenen Kulturdenkmale" nachricht-lich übernommen. Alle anderen -bekannten- Kulturdenkmale werden im Erläuterungsbericht im fol-genden aufgelistet. Eine Zusammenfassung aller Denkmale könnte in einem gesonderten "Fachplan Denkmalschutz" er-folgen. Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Aalen gibt es keine "Gesamtanlagen" gem. § 19 DSchG und keine "Grabungsschutzgebiete" gem. § 22 DSchG. Während sich Baudenkmale überwiegend innerhalb von Siedlungsbereichen befinden, liegen die Bodendenkmale größtenteils in der freien Landschaft. Lage und Häufigkeit geben dabei Aufschluss über die vielfältige vor- und frühgeschichtliche Siedlungstätigkeit und Lebensbedingungen in unse-rem Raum. Der Rätische Limes (Teufelsmauer) verläuft durch den nordwestlichen Planungsraum (südlich Rei-chenbach, Treppach, nördlich Hüttlingen) und stellt zusammen mit dem Bereich des ehem. römi-schen Reiterkastells auf der Schillerhöhe in Aalen ein bedeutsames Zeugnis aus der römischen Be-satzungszeit des 1. und 2. Jahrhunderts n. Chr. dar.

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Tab. 96: Eingetragene Kulturdenkmale

Stadtbezirk/Gemeinde Standort Bezeichnung

Aalen-Kernstadt Schillerhöhe Römerkastell Alter Kirchplatz 1 Ev. Stadtkirche v. 1766 St. Johann-Str. 1 Ev. St. Johanniskirche Reichsstädter Str. 1 ehem. Rathaus v. 1635 Radgasse 5 Fachwerkwohnhaus v. 1565 Östl., Nördl. u. Westl. Stadtgraben Stadtmauer Stadelgasse 18a/b Haus von 1761 Marktplatz 4 Altes Rathaus v. 1605 Gmünder Str. 4 Wohnhaus/Apotheke Friedhofstr. 2 Wohnhaus Aalen-Weststadt - - Aalen-Waldhausen Waldhausen (Eichwald) Vorgeschichtliches Grabhügelfeld Aalen-Ebnat Ebnater Hauptstr. 12 Kath. Pfarrkirche mit Kirchhofmauer Aalen-Unterkochen Vorderer Kirchberg 12 Kath. Pfarr- u. Wallfahrtskirche

St. Maria Vorderer Kirchberg 33 Barbarakapelle Vorderer Kirchberg Friedhof Aalen-Dewangen Dewangen Kath. Pfarrkirche St. Maria Reichenbach Kath. Dorfkapelle St. Otmar Rodamsdörfle-Süd Kath. Dorfkapelle St. Wendelin Rodamsdörfle-Ost Wegkapelle (mit Muttergottes) Aalen-Fachsenfeld Waiblinger Str. 19 Ev. Pfarrkirche v. 1591 Fachsenfeld Schloß v. 1824 Schlosspark Aalen-Wasseralfingen Ritter-Ulrich-Str. Kath. Stephanuskapelle Schloßstr. 10 Ehem. Wasserschloß Heisenberg Keltische Viereckschanze Aalen-Hofen Hofen Kath. Pfarrkirche St. Georg/

St. Laurentius Hofen Kath. Ottilienkapelle Oberalfingen Burg Hohenalfingen Oberalfingen Dorfkapelle St. Hubertus v. 1738

Gemeinde Essingen Kirchplatz Ev. Pfarrkirche Ortsmitte Schloß der Woellwarth Ortsmitte Schloß der Degenfeld Ortsmitte Amtshaus Hohenroden Schloß Hohenroden Lauterburg Burgruine Lauterburg Ev. Pfarrkirche

Gemeinde Hüttlingen Hüttlingen Kath. Pfarrkirche von 1501 Friedhof Marienkapelle Niederalfingen Ehem. Vogteigebäude v. 1539 Niederalfingen Schlosskapelle v. 1736 Niederalfingen Marienburg

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Tab. 97: Bodendenkmale der Vor- und Frühgeschichte

Stadtbezirk/Gemeinde Standort Bezeichnung

Aalen-Kernstadt 1. Am Westrand der Innenstadt Römisches Kastell und Zivilsiedlung 2. An der Kreuzung Turn- u.

Curfeßstraße Römische Siedlungsreste

3. Neue Breite (Südrand der Stadt)

Römische Siedlungsreste und Brunnen

4. Im Bereich der Julius-Bausch-Straße

Römische Siedlungsreste

5. Krähenbühl (Westl. der Burgstallstraße)

Römische Siedlungsreste und Verbrennungsplatz

6. Im Bereich der Pommern- und Mecklenburger Straße

Römische Siedlungsreste

7. Langert Vorgeschichtlicher Grabhügel 8. Ecke Marktplatz/Gmünder Str. Vorgeschichtliche Gräber 9. An der Ziegelstraße Merowingerzeitliche Gräber Aalen-Weststadt - - Aalen-Waldhausen 1. Tellenbuck Jungsteinzeitliche Siedlung 2. Heuweg/Gemeind Vorgeschichtliche Grabhügelgruppe 3. Eichwald, Eichwaldäcker,

Grießfeld Vorgeschichtliches Grabhügelfeld

4. Heide/Hägele Vorgeschichtliche Gabhügelgruppe Aalen-Ebnat 1. Ebnater Feld Vorgeschichtliches Grabhügelfeld 2. Wagrain Vorgeschichtliches Grabhügelfeld 3. Dachsbau Vorgeschichtlicher Grabhügel 4. Birkhäule Vorgeschichtlicher Grabhügel 5. Höllhau vorgeschichtliche Grabhügelgruppe Aalen-Unterkochen 1. Höhle „Hohler Stein“ Bronzezeitlicher Siedlungsplatz 2. Schlossbaufeld

(bei der Kocherburg) Keltischer Abschnittswall und bronze-zeitliche Siedlungsreste

3. Zwerenberg Vorgeschichtlicher Abschnittswall 4. Baierstein/Nördlinger Hau Vorgeschichtliche Grabhügel 5. Heulenberg Vorgeschichtlicher Grabhügel 6. Buchsteige Vorgeschichtlicher Grabhügel 7. Samental Merowingerzeitlicher Friedhof 8. Bol Merowingerzeitlicher Friedhof (?) 9. Bol Vorgeschichtliche Siedlung (?) Aalen-Dewangen 1. Krumfeld Jungsteinzeitliche Siedlung Aalen-Fachsenfeld - - Aalen-Wasseralfingen 1. Bürgle Jungsteinzeitliche Siedlung 2. Unterfeld

(Südrand von Röthardt) Jungsteinzeitliche Siedlung

3. Mittelfeld Bronzezeitliche Siedlungsreste 4. Katzenberg Hallstattzeitliche u. keltische Siedlung 5. Schanzäcker Keltische Viereckschanze 6. Appenwang (Wald) Hallsteinzeitliches Grabhügelfeld 7. Teufelsmauer Abschnitte des Rätischen Limes

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Stadtbezirk/Gemeinde Standort Bezeichnung

Aalen-Hofen 1. Sandäcker Mittelsteinzeitliche Siedlung 2. Halden Jungsteinzeitliche Siedlung

Gemeinde Essingen 1. Grubenhäule Bronze- und hallstattzeitliches Grabhügelfeld

2. Zwerchhalde/Oberwehrenfeld Vorgeschichtliche Grabhügel 3. Eichert Hallsteinzeitliches Grabhügelfeld 4. Falkenberg Vorgeschichtliche Befestigungsanlage

mit Abschnittswall 5. Schlossberg Vorgeschichtlicher Abschnittswall 6. Dauerwangfeld

(SW Hof Dauerwang) Römische Siedlungsreste

7. Sixenhof/Oberkolbenhof Abschnitt des Rätischen Limes 8. Westl. der Kirche Römische Siedlungsreste 9. Schlossgarten

(Nördl. des Ortes) Merowingische Reihengräber

10. In der Badgasse Merowingische Siedlungsreste 11. Am Berg Merowingische Reihengräber 12. Fuchsloch (Lauterburg) Bronze- und hallstattzeitliches Grabhü-

gelfeld 13. Weiherwiesen vorgeschichtliche Siedlungsreste

Römisches Kastell

Gemeinde Hüttlingen 1. Sandbuck Mittelsteinzeitliche Siedlungsreste 2. Hasenbühl Mittelsteinzeitliche Siedlung 3. Hengle

(Nördl. Straubenmühle) Jungsteinzeitliche und vorgeschichtli-che Siedlungsreste

4. Buchwiesen/Graben Abschnitt des Rätischen Limes 5. Brücklesholz Römischer Wachturm 6. Buxenberg Merowingischer Friedhof mit vorge-

schichtlichen und römischen Sied-lungsresten

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Tab. 98: Kulturdenkmale – Archäologie des Mittelalters

Stadtbezirk/Gemeinde Standort Bezeichnung

Aalen-Kernstadt 1. Burren Befestigungsanlage 2. Buckhau Befestigung 3. Burgstall 4. Winkenhalde ehem. Siedlung 5. Steige mittelalterliche Straßenführung beim

Grauleshof Aalen-Weststadt 1. Pompelhof mittelalterliche Siedlungsstelle 2. Hofherrnhaus mittelalterliche Siedlungsstelle 3. Mantelhof Herrensitz (14. Jht.?) Aalen-Waldhausen 1. Wöllerstein Befestigung 2. Wagenweiler ehem. Siedlung 3. Ettenberg ehem. Siedlung 4. Kirchenfeld abgegangene Kapelle? 5. Alte Straße 6. Beim Erbisbrünnle Siedlungsplatz 7. Mittelbuch ehemalige Siedlung 8. Hofstättle ehemalige Siedlung 9. Jungbuch ehemalige Siedlung 10. Ettenweiler ehemalige Siedlung 11. Bürgle ehemalige Siedlung Aalen-Ebnat 1. Maria bei der Eiche Kapelle 2. Siegenweiler Feld ehemalige Siedlung 3. Hofstättle ehemalige Hofsiedlung 4. Hagenbucher Feld ehemalige Siedlung Aalen-Unterkochen 1. Klause 2. Ruine Kocherburg 3. Stefansweiler Mühle 4. Glashau Glashütten vermutet Aalen-Dewangen 1. Trübenreute ehemalige Siedlung 2. Bubenrain 3. Emlesfeld 4. Kappelwiesen/Totenäcker 5. Höfenbrunnen 6. Faulherrnhof 7. Krummfeld Aalen-Fachsenfeld 1. Burgstall (Waiblingen) 2. Schloß mittelalterlicher Vorgängerbau Aalen-Wasseralfingen 1. Burgstall (Treppach) 2. Bürgle 3. Mäderhof 4. Schloß Wasseralfingen 5. ehem. Wilhelmsstollen 6. Erzhäusle 7. ehem. Tiefer Stollen 8. Winkenloch ehemalige Siedlung

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Stadtbezirk/Gemeinde Standort Bezeichnung

Aalen-Hofen 1. Eichholz ehemalige Siedlung 2. Heimatsmühle 3. Ruine Hohenalfingen 4. Stollen (SSO Attenhofen) Bergwerksanlage 5. Schanze

Gemeinde Essingen 1. Ellert ehemalige Siedlung 2. Burg Schnaitberg 3. Zollhof/Zollhaus 4. Streichhoffeld ehemalige Siedlung 5. Schindburren/Schafhaus ehemalige Siedlung 6. Baierhof 7. Schloß Hohenroden 8. Helenenhalde ehemalige Siedlung? 9. Schloß Essingen (nördlich) 10. Schloß Essingen (südlich) 11. Oberburg 12. ehem. Burg (Stürzel) 13. verlassene Erzgruben 14.Albstetter Feld ehemalige Siedlung 15. Tauchenweiler ehemalige Siedlung

Gemeinde Hüttlingen 1. Birkle ehemaliger Siedlungsplatz 2. Auszehnten ehemaliger Siedlungsplatz 3. Wasserstall ehemalige Wasserburg 4. Schloß Niederalfingen 5. Hasenhöfe ehemalige Siedlung

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