der europäische rat -...
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Der Europäische Rat
• Rolle: Bestimmung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen
Union ( Ausrichtung der EU Politik )
- Wirtschaftspolitische Koordination
- Leitliniengebung & Wahl- und Beschlussinstanz
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
- Keine Gesetzgeberische Kompetenz
- wählt den Präsidenten der Europäischen Kommision
- keine Alltagspolitik, zukunftsbestimmende Fragen
- vergibt Aufträge an EU- Ministerrat
- behandelt Probleme die auf Ministerebene nicht gelöst werden können
• Mitglieder: Staats- und Regierungschefs der EU-Länder, Präsident der Europäischen Kommission,
Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik,
• Vorsitz/Präsident: Donald Tusk (Für 2 ½ Jahre gewählt)
• Gegründet: 1974 (informelles Forum), 1992 (offizieller Status), 2009 (offizielles EU-Organ)
• Standort: Brüssel, Belgien
• Treffen: normalerweise 4x im Jahr, bei dringlichen Tagungen beruft der Präsident eine
außerordentliche Sitzeung ein, (Ab 1969 unregelmäßige treffen, erst 1980 vertraglich festgelegt)
• Vor Inkrafttretung des Lissabonner Vertrags, spielte er eine wichtige Rolle für die Entwicklung der
EU
• nach EU-Vertrag Art.15: ,,(1) Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung
erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten
hierfür fest. Er wird nicht gesetzgeberisch tätig.“
Der EU-Ministerrat (Rat der EU)
• Aufgaben: Legislative (neben dem EU-Parlament) -> Entscheidung über die
Vorschläge der
EU-Kommision, Koordinierung der Außen- und Sicherheitspolitik, Abschlüsse
internationaler Übereinkünfte
• Rolle: Vertretung der Regierung
• Mitglieder: Minister aus EU-Mitgliedsstaaten (je nach Politikfeld)
• Sitz: Brüssel
• Wahlverfahren: mindestens 55% (16) der Mitgliedsstaaten, die mind. 65 % der
Bevölkerung repräsentieren
• Vorsitz: EU- Ratspräsident (wechselt halbjährlich -> jedes Land stellt ihn)
• Wahlverfahren und Stimmgewichte:
Quellen:
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Europa/Funktion/eu_ministerrat/_
node.html, http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/council-eu/index_de.htm
Das europäische Parlament
– Sitz in Straßburg
– insgesamt 751 Sitze
- 1 Präsident (Martin Schulz), 14 Vizepräsidenten
- Jedes Land wird vertreten durch 6-96 Abgeordnete
– Abgeordnete der Mitgliedstaaten werden alle fünf Jahre gewählt
– (= größtes demokratisch gewähltes Organ der Welt)
– Aufgaben:
- beschließt Gesetze zusammen mit dem Rat auf Vorschlag der Komission
- wählt den Präsidenten der europ. Komission auf Vorschlag des europ.
Rats
- entscheidet über Ausgaben des EU-Haushalts zusammen mit dem Rat –
auf Vorschlag der Komission
- kontrolliert die europ. Institutionen:
- EP erhält regelmäßig Berichterstattungen über Arbeit und Vorhaben der
Komission (Bei Misstrauen kann Parlament den Gerichtshof informieren
und Rücktritt erzwingen)
Sitz: BrüsselGründung: 1952 bzw. Neugliederung 1967
Aufbau:• Präsidenten, welcher für 5 Jahre vom europ. Parlament gewählt und von den• Staats- und Regierungschefs bestimmt wird. Aktuell: Jean-Claude Juncker• Kabinett: bestehend aus Mitglieder der Kommission inkl. Berater• Kommision: jeweils einen Kommissar je Mitgliedsstaat, die jedoch ihre Tätigkeiten
nicht im politischen Sinne ihres Landes vertreten -> EU steht im Vordergrund• Verständigungssprachen: Französisch und Englisch• Generalsekretariat: Unterstützung der Kommission, Entwicklung neuer Strategien
Aufgaben:• Exekutive: Durchführung der Unionspolitik• „Hüterin der Verträge“, unabhängig von den Weisungen der Mitgliedsstaaten• Schlägt als einzige Institution Gesetze zur Abstimmung an den Rat bzw.
Bundesparlament vor• Überwachung von verabschiedeten Gesetzen und bei Verstoß Einleitung eines
Vertragsverletzungsverfahren• Verwaltung und Druchführung politischer und finanzieller Maßnahmen und den
Haushalt
Europäischer GerichtshofAllgemeine Infos:
- Sitz in Luxemburg
- oberstes Rechtsprechendes Organ in der EU
- Gründung: 1952, durch den Vertrag zur Gründung der
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Aufgaben:-zusammen mit dem Gericht der Europäischen Union und dem Gericht für den öffentlichen
Dienst der Europäischen Union bildet er das Gerichtssystem der EU;im politischen
Sinne also die Rolle der Judikativen
-entscheidet über die Auslegung des Eu-Rechts wenn:
-ein Staat das Gefühl hat ein anderer Staat oder eine andere Institution verstößt gegen
das EU-Recht
-Jeder der von den Entscheidungen der EU betroffen ist und sich ungerecht behandelt
fühlt(auch nicht Eu-Staaten)
-ein nationales Gericht unsicher ist über die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht kann es
eine Stellungsnahme der EuGH einholen
-bei Versäumnis des Parlaments, Rats und der Kommission verpflichtende
Entscheidungen zu treffen kann gegen diese Institutionen geklagt werden
Mitglieder:- ein Richter je EU-Mitgliedsstaat
- werden vom eigenen Land vorgeschlagen
- werden durch einen einstimmigen Beschluss der Regierungen der Mitgliedsstaaten ernannt
(nach einer Annhörung vor einem Expertenausschuss)
- Amtszeit: 6 Jahre (wiederwahl möglich)
- Alle 3 Jahre werden die hälfte der Mitglieder gewählt
- Qualifikationen: Unabhängig, müssen die in ihrem eigenen Land für eine Arbeit am Obersten
Gerichtshof nötigen Qualifikationen erfüllen
- Der Präsident wird alle drei Jahre von den Mitgliedern gewählt
- derzeitiger Präsident: Koen Lenaerts
Der europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
• Eingeführt mit den römischen Verträgen 1957
• Poliltikfelder wurden nach und nach ausgeweitet z.B. mit dem Vertrag von
Nizza (2000), in dem ihr Mandat um die Beschäftigungs und Sozialpolitik
erweitert wurde.
• Die EWSA versteht sich als „Brücke“ zur „organisierten europäischen
Zivilgesellschaft“
• Sie vertritt den Standpunkt europäischer Intresssengruppen zu den
Gesetzgebungsvorschlägen der EU, einigung für ein allgemeines Wohl.
• Mitglieder sind von ihren Regierungen unabhängig
Zusammensetzung:• 350 Mitglieder aus den 28 Eu-Migliedsstaaten
• Die Mitglieder werden vom Rat der EU auf vorschlag der Regierungen der
Mitgliedsstaaten ernannt
• Mitgliederanzahl eines Landes wird an Größe der Bevölkerung des jeweiligen
Landes festgelegt
• Die Mitglieder sind für 5 Jahre in diesem Amt tätig, wiederwahl ist möglich
• Sie werden in 3 gleich große Gruppen unterteilt, in Arbeitgeber, in
Arbeitnehmer und verschiedenen Interessensgruppen(Landwirte, Verbraucher,
Umweltorg. Etc.)
• Sie wählen aus diesen drei Gruppen für eine Amtszeit von 2,5 Jahren einen
Präsidenten und zwei Vizepräsidenten
Aufgaben:• beratende/prüfende Funktion
• vertritt offiziell den Standpunkt europäischer Interessensgruppen zu dem
Gesetzgebungsvorschlägen der EU
• Einigung für ein allgemeines Wohl
• gewährleisten, dass EU Politik und EU Gesetze den wirtschaftlichen und
sozialen Gegebenheiten angepasst sind.
• Eine partizipative EU fördern
• Werte der europäischen Integration, Demokratie und Zivilgesellschaft fördern.
Kritik:• unklare bestimmung der Mitglieder,
...da sie von Mitgliederstaaten vorgeschlagen werden
...da die Zivilgesellschaft nur bedingt vertreten wird
...da nur eine Brücke zur organisierten Zivilgesellschaft besteht (durch Vereine)
und damit nicht die gesamte Zivilgesellschaft mit einbezogen wird.
Historischer Verlauf der europ. Gemeinschaft
vorher 1944 1949 1951 1957 1963 1967 1972 1993 2002 2009 2014
vereinzelte Forderungen nach einem gemeinschaftlichen Europa durch Dichter,Philosophen und dem Volk v.a. nach Kriegen
Kriegsmächte möchten sich zusammenschließen, um in einem "europ. Bundesstaat" die wirtschaftlichen und handelspolit. Organisation mit dem Ziel Fortschritt, Demokratie und Frieden zu übernehmen. Völkervereinigung und Werkgemeinschaft waren im Vordergrund.→ Anfänge einer staatenübergreifenden, demokratischen Regierung
Gründung des Europarats mit Ziel, Zusammenarbeit Europas zu fördern in Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft. 47 europ. Staaten für Menschenrechte
Gründung europ. Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) durch Römische Verträge → u.A. Abschaffung Zölle, einfacherer Handel, freier Personen-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr. → erste org. Form von Welthandel,Gründung europ. Atomgemeinschaft
Euratom
Unterzeichnung Élysée-Vertrag → Beendigung der dt.-frz. Erbfeindschaft durch Bundeskanzler Adenauer und frz. Staatspräsident Charles de Gaulle, sollte dt.-frz. Zusammenarbeit fördern
Fusionsvertrag tritt in Kraft, beinhaltet Idee von gemeinsamen Rat und Kommission. Die Teilgemeinschaften EGKS, EWG und Auratom werden zu Europäischer Gemeinschaft (EG), neue Mitglieder (u.A. Dänemark, Irland, GB)
Währungsschlange:Festlegung Wechselkurse der Mitgliedswährungen(max. 2,25% Schwankung)
Europ. Währungseinheit (ECU): Währungen wurden in Verhältnis zueinander gebracht
Neue EU-Mitglieder 1973: Dänemark, Irland, GB
1979: Erste Parlamentswahl
Maastricht-Vertrag tritt in Kraft. Reorganisation Europas und Geburtsstunde der Europäischen Union, 3 Säulen: Verteidigungs-, Wirtschaftspolitik, Zusammenarbeit Justiz
2002: Gemeinsame Währungsunion mit dem Euro
2004: Erweiterung der EU: 10 neue Mitgliedsstaaten vom Osten Europas, u.A. Polen, Ungarn, Zypern
Vertrag von Lissabon → „Nachfolger gescheitertem Verfassungsvertrag 2006“Bürgerbegehren, doppelte Mehrheit, Einflüsse der Institutionen überarbeitet, Schaffung europ. auswärtigen Dienst, Auflösung EG
Schengenreform → Abkommen über Kontrollen der Binnengrenzen in Notsituationen(1985 wurde im Schengener Abkommen beschlossen, Grenzen zwischen Staaten abzuschaffen)
Plan zur Gründung europ. Gemeinschaft für Kohle&Stahl (EGKS) nach franz. Außenminister Robert Schuman. Beginn der Montanunion Europa, anfangs 6 Mitglieder