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www.uni-osnabrueck.de
Das Betriebs-/Sozialpraktikum (BSP) Regelungen und Hinweise für die Studiengänge Zwei-Fächer-Bachelor und Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht
Herausgeber:
Universität Osnabrück: Zentrum für Lehrerbildung
Text:
Stefanie Fischer
Anschrift:
Zentrum für Lehrerbildung, Neuer Graben 27, 49074 Osnabrück Zentrales Fax: 0541-969-4807
Kontakt:
Elke Umlauf Antragsbearbeitung, Fragen zum Verfahren Raum 19/121 0541/ 969-4227 [email protected]
Stefanie Fischer Konzeption, BSP-Betreuung Raum 19/120 0541/ 969-4802 [email protected]
Osnabrück, September 2012
Sehr geehrte Studentinnen und Studenten,
Sie haben an der Universität Osnabrück Ihr Studium aufgenommen mit dem Ziel, sich für das
Lehramt an allgemein bildenden Schulen zu qualifizieren. Das Zentrum für Lehrerbildung
(ZLB) möchte Sie darin unterstützen, Ihren Weg durch das Studium erfolgreich zu gestalten.
Im Lehramtsstudium an der Universität Osnabrück sind mehrere Praxisphasen vorgesehen.
Die erste ist üblicherweise das vierwöchige Betriebs-/ Sozialpraktikum (BSP), das Sie im
Regelfall am Ende des ersten Studiensemesters absolvieren. Dieses Praktikum ist von den von
Ihnen gewählten Studienfächern unabhängig und wird ausschließlich durch das Zentrum für
Lehrerbildung betreut.
In der vorliegenden Broschüre haben wir alle notwendigen Informationen rund um das BSP
für Sie zusammengeführt. Bitte lesen Sie die Broschüre aufmerksam. Auch der Internetauftritt
des ZLB (http://www.uni-osnabrueck.de/zlb) hilft Ihnen bei der Orientierung und hält für Sie
Informationen zu den Lehramtstudiengängen und zu Ihren Ansprechpartnern bereit. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZLB beraten Sie gerne bei Nachfragen und
Sonderfällen.
Im Wintersemester bietet Ihnen das ZLB Veranstaltungen zur Information und Vorbereitung
auf das BSP an, für die Sie sich über Stud.IP anmelden. Bitte beachten Sie die Ankündigung
auf den Internetseiten des ZLB.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start und ein erfolgreiches Gelingen Ihres Studiums.
Dr. Yoshiro Nakamura Stefanie Fischer
Geschäftsführender Leiter des ZLB Konzeption BSP
Inhaltsverzeichnis
1 Was ist ein Betriebs-/ Sozialpraktikum?............................................................................. 1
2 Wer muss ein Betriebs-/ Sozialpraktikum absolvieren?..................................................... 1
2.1 Regelfall ...................................................................................................................... 1
2.2 Ausnahmeregelung für Studierende des Fachs Sport.................................................. 1
2.3 Regelung für Studierende des Lehramts an berufsbildenden Schulen (LbS).............. 2
2.4 Anrechnungsmöglichkeiten vorheriger Tätigkeiten.................................................... 2
2.5 Hinweis für Studienortwechsler .................................................................................. 3
3 Warum gibt es dieses Praktikum für Lehramtsstudierende? .............................................. 3
4 Wann wird das BSP abgeleistet? ........................................................................................ 5
4.1 Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht.............................................................. 5
4.2 Studierende des Zwei-Fächer-Bachelors, die das Gymnasiallehramt anstreben......... 5
5 Welche Bescheinigungen sind notwendig? ........................................................................ 6
5.1 Anmeldung .................................................................................................................. 6
5.2 Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme und der Leistungspunkte ...................... 7
5.3 Nachweis der erbrachten Studienleistung gegenüber dem Mehrfächerprüfungsamt (PATMOS) für BSP bis einschließlich SoSe 2011 ..................................................... 7
5.4 Nachweis der erbrachten Studienleistung gegenüber dem Mehrfächerprüfungsamt (PATMOS) für BSP ab WiSe 2011/12 ....................................................................... 8
5.5 Regelungen im Krankheitsfall..................................................................................... 8
6 Wonach richtet sich die Auswahl der Praktikumsstelle?.................................................... 8
6.1 Regelungen zum Ablauf des Praktikums und Rechtliches.......................................... 8
6.2 Ausrichtung Betriebspraktikum .................................................................................. 9
6.3 Ausrichtung Sozialpraktikum...................................................................................... 9
7 Wie wird das BSP vorbereitet?......................................................................................... 10
7.1 Vorbereitungsveranstaltung des ZLB........................................................................ 10
7.2 Formulieren eigener Erwartungen............................................................................. 10
7.3 Vorgespräch im Betrieb bzw. der sozialen Einrichtung............................................ 10
7.4 Beschäftigung mit den Inhalten des Praktikumsberichts .......................................... 10
8 Welche Anforderungen werden an den Praktikumsbericht gestellt?................................ 11
8.1 Inhaltliche Anforderungen ........................................................................................ 11
8.2 Formale Vorgaben..................................................................................................... 13
9 Wann erfolgt die Nachbesprechung?................................................................................ 13
9.1 Regelung für Praktika in KiTa, KiGa oder Krippe ................................................... 14
9.2 Regelung für alle anderen Praktika ........................................................................... 14
9.3 Regelung für Studienort- und Studiengangswechslerinnen und -wechsler............... 14
10 Termine und Fristen im Überblick ................................................................................... 15
11 Kontakt ............................................................................................................................. 15
1
1 Was ist ein Betriebs-/ Sozialpraktikum?
Das Betriebs-/ Sozialpraktikum ist ein vierwöchiges Praktikum, das Sie wahlweise in einem
wirtschaftlich ausgerichteten Betrieb bzw. Unternehmen oder in einer sozialen Einrichtung
absolvieren. Gemäß der Niedersächsischen MasterVO-Lehr (= Verordnung über
Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen) vom 8.11.2007 ist ein Praktikum in einem
Betrieb, in einer sozialen Einrichtung oder in einem Sportverein für alle Studierenden mit Ziel
Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit Schwerpunkt Grundschule, Lehramt an Grund- und
Hauptschulen mit Schwerpunkt Hauptschule, Lehramt an Realschulen sowie Lehramt an
Gymnasien vorgeschrieben. Die das BSP betreffenden Vorgaben finden Sie in den folgenden
Kapiteln.
2 Wer muss ein Betriebs-/ Sozialpraktikum absolvieren?
2.1 Regelfall
Das BSP ist verbindlich vorgeschrieben für alle Studierenden, die an der Universität
Osnabrück eingeschrieben sind in den Studiengängen
Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht (BEU)
2-Fächer-Bachelor
mit dem Ziel eines Lehramts an allgemein bildenden Schulen. Als Studierende, die dem
Regelfall zuzuordnen sind, können Sie grundsätzlich nicht von der Ableistung des BSP befreit
werden. Es können aber Tätigkeiten von Ihnen Anrechnung finden, die dem BSP gleichwertig
sind ( Kapitel 2.4). Von der Anrechnung ausgeschlossen sind Tätigkeiten mit dem
Schwerpunkt Unterrichten (Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe, Förderunterricht, Musikunterricht
für Einzelschüler u.ä.).
2.2 Ausnahmeregelung für Studierende des Fachs Sport
Als Studierende des Fachs Sport müssen Sie an Stelle des BSP ein Praktikum in einem
Sportverein absolvieren. Dieses Praktikum wird vom Fachgebiet Sport betreut. Für die
Vorgaben wenden Sie sich bitte an die Vertreter des Fachs. Genaueres finden Sie unter:
http://www.sport.uni-osnabrueck.de/Main/Vereinspraktikum.
2
2.3 Regelung für Studierende des Lehramts an berufsbildenden Schulen (LbS)
Als Studierende des Bachelors Berufliche Bildung brauchen Sie kein BSP abzuleisten.
2.4 Anrechnungsmöglichkeiten vorheriger Tätigkeiten
Folgende Tätigkeiten können auf Antrag als dem BSP gleichwertig angerechnet werden:
eine abgeschlossene Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf;
eine durchgängige mindestens sechsmonatige Beschäftigung (mindestens 50 % Arbeitszeit – keine stunden- oder wochenweise Tätigkeit bzw. Wochenendbeschäftigung);
die selbständige Führung eines Haushalts mit verantwortlicher Betreuung mindestens eines Kindes unter 16 Jahren (die Erziehungsbedürftigkeit ist durch Geburtsurkunde nachzuweisen) oder Pflege einer pflegebedürftigen Person (die Pflegebedürftigkeit sowie die eigene Pflegetätigkeit ist durch Bescheinigung der Pflegekasse bzw. des behandelnden Arztes nachzuweisen);
ein Sozial- oder Betriebspraktikum gemäß MasterVO-Lehr oder ein gleichwertiges Praktikum, das im Rahmen eines anderen Studiengangs oder an einer anderen Hochschule absolviert wurde;
die selbständige Leitung von Kinder- und Jugendgruppen über die Dauer von mindestens einem Jahr (auch Gruppen in Musik- und Sportvereinen, im außerunterrichtlichen Nachmittagsangebot der offenen Ganztagsschulen und vergleichbare Arbeiten);
die erfolgreiche Teilnahme am Projekt „Balu und Du“ über mindestens ein Jahr;
ein mindestens halbjähriger Au-pair-Aufenthalt;
ein mindestens halbjähriger Wehr- oder Zivildienst;
ein mindestens halbjähriger Bundesfreiwilligendienst;
ein Freiwilliges Soziales/Ökologisches/Kulturelles/Berufsorientierendes Jahr.
Den Vordruck „Antrag auf Anrechnung einer gleichwertigen Tätigkeit auf das Betriebs-/
Sozialpraktikum“1 können Sie auf den Internetseiten des ZLB herunterladen oder im Flur des
ZLB den Informationskästen entnehmen. Füllen Sie den Antrag aus und fügen Sie ihm die
notwendigen Nachweise bei (Zeugnisse, Bescheinigungen etc.). Im ZLB wird über die
Anerkennung auf Grundlage der eingereichten Unterlagen entschieden. Wenn Sie alle
notwendigen Unterlagen bis zum 17. Dezember einreichen, erhalten Sie bis zum 17. Januar
Bescheid, falls Ihr Anrechnungsantrag abgelehnt wurde. In diesem Fall haben Sie noch Zeit,
sich um eine Praktikumsstelle für das Betriebs-/ Sozialpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit
zu bemühen ( ab Kapitel 5).
1 http://www.uni-osnabrueck.de/ZLBDokumente/ BSP_Antrag_auf_Anrechnung_einer_gleichwertigen_Taetigkeit_-_Vers_20080320.pdf
3
Im Falle einer vollständigen Anrechnung erhalten Sie keine Benachrichtigung. Die
Bestätigung der Gleichwertigkeit wird elektronisch an das Mehrfächerprüfungsamt PATMOS
übermittelt ( Kapitel 5.4). In diesem Fall ist kein Praktikumsbericht zu erstellen.
Wenn die Voraussetzungen für eine vollständige Anrechnung als eine dem BSP gleichwertige
Tätigkeit nicht ausreichen, wird im Einzelfall geprüft, ob die Tätigkeit Ihnen als sogenannte
Praxisphase anerkannt werden kann. In diesem Fall erhalten Sie vom ZLB eine
Benachrichtigung über die Möglichkeit einer Anerkennung als Praxisphase. Ein
außerschulisches Praktikum, das Sie vor Studienbeginn absolviert haben und dessen Ende
nicht länger als 3 Monate vom Zeitpunkt Ihrer Beantragung auf Anrechnung zurückliegt,
kann Ihnen somit im Einzelfall und nur nach vorheriger Absprache mit dem ZLB als
Praxisphase anerkannt werden. Die Anerkennung als Praxisphase erfordert, dass Sie innerhalb
einer vom ZLB festgelegten Frist einen Praktikumsbericht einreichen und an einer
Nachbesprechung teilnehmen. Als Anerkennungsvoraussetzungen und für den Bericht gelten
dieselben Vorgaben wie für Studierende, die Ihr BSP absolvieren ( Kapitel 6, 8).
2.5 Hinweis für Studienortwechsler
Wenn Sie den Studiengang oder Studienort gewechselt haben, empfehlen wir Ihnen sich bald
nach dem Wechsel an das ZLB zu wenden, um zu klären, ob eine Durchführung des BSP
erforderlich ist oder eine vorherige Tätigkeit als gleichwertig anerkannt werden kann.
3 Warum gibt es dieses Praktikum für Lehramtsstudierende?
Während der Nutzen von Schulpraktika für Sie vermutlich außer Frage steht, mögen Sie sich
fragen, was Sie im BSP für Ihren angestrebten Beruf lernen können. Es mag Sie erstaunen,
dass das Praktikum Lernen auf mehreren Ebenen ermöglicht. Das setzt jedoch voraus, dass
Sie zunächst eine Fragehaltung entwickeln bezogen auf das, womit Sie sich gerade und
zukünftig beschäftigen.
Selbstbeobachtung und Selbstreflexion
Das BSP bietet Ihnen eine Gelegenheit, sich in einer für Sie neuen, zeitlich begrenzten
Situation bewusst zu erleben und zu beobachten. Sie können sich ihre Neigungen, Interessen
und Vorurteile vergegenwärtigen und mehr über Ihre Eigenschaften und Eigenheiten sowie
Ihre bevorzugten Handlungsweisen und Strategien lernen. Für Ihr weiteres Studium,
insbesondere für die weiteren Praktika, ist es vorteilhaft diese Wahrnehmung bei der Planung
4
und Einordnung Ihrer eigenen Lern- und Erfahrungsprozesse zu berücksichtigen. Denn Ihre
Erkenntnisse zeigen Ihnen, wo Sie in Ihrer persönlichen Entwicklung stehen, und helfen
Ihnen zu definieren, was Sie – auch in Hinblick auf die zukünftige Lehrerrolle – gerne
erreichen möchten. Sie können sich entscheiden, wie Sie Ihr Studium zur persönlichen
Weiterentwicklung nutzen möchten. Dieser Reflexionsprozess kann für Sie der Beginn sein,
Ihre bisherige Haltung zur Lehrerrolle und zu ihrem späteren Arbeits(um-)feld zu überdenken
und weiter zu entwickeln.
Informationsbeschaffung und strukturierte Darstellung
Das BSP absolvieren Sie idealer Weise in einem Umfeld, das Ihnen nicht aus Nebenjobs,
ehrenamtlicher Arbeit oder einem vorherigen Praktikum bekannt ist. Sie sollten die vier
Wochen des Praktikums nutzen, sich umfangreich mit dem Praktikumsbetrieb bzw. der
Einrichtung auseinander zu setzen. Das setzt voraus, dass Sie Fragen zu Ihrer
Praktikumsstelle entwickeln und Antworten recherchieren. Indem Sie verschiedene Quellen
heranziehen wie Internetauftritt, Texte und persönliche Gespräche, nutzen Sie
unterschiedliche Methoden der Datenerhebung und setzen sich mit der Einordnung und
Bewertung von Informationen auseinander. Auf diese Weise können Sie üben, eine kritische
Distanz gegenüber Daten und Informationen einzunehmen sowie eigene und fremde
Gedanken voneinander abzugrenzen.
Die Verschriftlichung Ihrer Ergebnisse in einem Praktikumsbericht ist ebenfalls eine gute
Übung in der Strukturierung und angemessenen Darstellung von Informationen. Achten Sie in
den stärker beschreibenden Kapiteln Ihres Berichts darauf, dass Sie dem Leser/der Leserin in
möglichst eigenen Worten einen logisch aufgebauten Überblick über Ihr Praktikum
verschaffen. Entwickeln Sie in den stärker analytischen Kapiteln eine Fragestellung oder
Thesen, die Sie dann argumentativ vertreten. An diesen Aufgaben können Sie erkennen, in
wie weit Sie die darzustellenden Zusammenhänge selbst verstanden haben ( Kapitel 8).
Perspektivwechsel
Das BSP bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Betrieb oder eine Einrichtung aus einer
veränderten Perspektive zu erleben. Sie sind nicht mehr Kunde/Kundin, Patient/Patientin oder
angemeldete/r Teilnehmer/Teilnehmerin sondern können Einblick nehmen in die arbeitsteilige
Organisation von Produktherstellung und Dienstleistungen. Beim Blick hinter die Kulissen
können Sie auch etwas erfahren entweder über die beruflichen Verhältnisse, in denen die
meisten Eltern leben, oder über die Lebenswelt von Schülern außerhalb der Schule.
5
Reflektion von Praxiserfahrungen auf der Basis wissenschaftlicher Theorien
Ein wissenschaftsfundiertes Studium beinhaltet, dass Sie lernen Erfahrungen auf der Basis
von wissenschaftlichen Begriffen und Theorien zu reflektieren, zu ordnen und zu bewerten.
Dazu gehört es auch, dass Sie nicht vorschnell aus einer Beobachtung heraus Schlüsse ziehen.
Das BSP bietet Ihnen eine frühe Gelegenheit zu lernen, von den eigenen Praxiserfahrungen
Distanz zu gewinnen. Daher werden Sie dazu angehalten, sich bereits während des
Praktikums mit wissenschaftlicher Literatur auseinanderzusetzen, um dargelegte Ansätze und
Kriterien auf die eigenen Beobachtungen und Erfahrungen anzuwenden. So können Sie sich
ein vertieftes Verständnis von Strukturen, Abläufen und Handlungsweisen in Ihrem
Praktikumsbetrieb bzw. der sozialen Einrichtung aneignen.
4 Wann wird das BSP abgeleistet?
4.1 Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht
Üblicherweise wird das BSP innerhalb der vorlesungsfreien Zeit am Ende des 1. Semesters
absolviert.
Sie können das BSP auch zu einem späteren Zeitpunkt im Bachelorstudium absolvieren.
Beachten Sie bitte dabei die Fristen und Zeiträume für die Nachbesprechung des
Praktikumsberichts ( Kapitel 9, 10). Die erfolgreiche Teilnahme am BSP, die eine
Nachbesprechung des Praktikumsberichts einschließt, ist Voraussetzung für die Ausstellung
des Bachelorzeugnisses.
4.2 Studierende des Zwei-Fächer-Bachelors, die das Gymnasiallehramt anstreben
Als Studierende des Zwei-Fächer-Bachelor, die das Gymnasiallehramt anstreben (bzw. sich
diese Option offen halten wollen), müssen Sie das Betriebs-/ Sozialpraktikum absolvieren, da
die erfolgreiche Teilnahme Zugangsvoraussetzung für den Master-Studiengang Lehramt an
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Gymnasien ist. Das BSP wird normalerweise innerhalb der vorlesungsfreien Zeit am Ende des
1. Semesters absolviert.
Sie können das BSP auch zu einem späteren Zeitpunkt im Bachelorstudium absolvieren.
Beachten Sie bitte dabei die Fristen und Zeiträume für die Nachbesprechung des
Praktikumsberichts ( Kapitel 9, 10). Die erfolgreiche Teilnahme am BSP, die eine
Nachbesprechung des Praktikumsberichts einschließt, ist Voraussetzung für die Ausstellung
des Bachelorzeugnisses.
5 Welche Bescheinigungen sind notwendig?
5.1 Anmeldung
Sie suchen sich Ihre Praktikumsstelle – wahlweise im betrieblichen oder sozialen Bereich –
selbst. Lassen Sie sich auf dem Formblatt „Anmeldung zum Betriebspraktikum –
Sozialpraktikum“2 die Zusage der Praktikumsstelle von dem Betrieb bzw. der Einrichtung
bestätigen. Das Formblatt reichen Sie dann entsprechend der geltenden Frist in der
Geschäftsstelle des ZLB bei Frau Umlauf in Raum 121 zu den üblichen Sprechzeiten ein
( Fristen in Kapitel 10). Entspricht der vereinbarte Praktikumszeitraum nicht dem vom
ZLB empfohlenen, müssen Sie die Daten ebenfalls auf dem Formblatt angeben.
Alle Praktikumsstellen müssen vor Antritt des Praktikums vom ZLB organisatorisch erfasst
und genehmigt sein.
2 http://www.uni-osnabrueck.de/ZLBDokumente/BSP_Anmeldung_-_Vers_20080320.pdf
7
5.2 Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme und der Leistungspunkte
Die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme am BSP ist an drei Bedingungen geknüpft:
Die Durchführung eines angemeldeten Praktikums entsprechend der vorgegebenen Richtlinien ( Kapitel 6).
Das Verfassen und fristgerechte Einreichen eines angemessenen Praktikumsberichts ( Kapitel 8).
Die Nachbesprechung des Berichts mit der zuständigen Mitarbeiterin des ZLB ( Kapitel 9).
Füllen Sie das Formblatt „Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Praktikum“3
aus und lassen Sie es sich von Ihrer Praktikumsstelle stempeln und unterschreiben. Das
Original des Formblattes reichen Sie mit dem Praktikumsbericht im ZLB ein oder bringen es
in die Nachbesprechung mit. Nach erfolgter Nachbesprechung erhalten Sie von der
zuständigen Mitarbeiterin im ZLB Unterschrift und Siegel der Universität Osnabrück auf das
Original des Formblattes, wodurch Ihnen 4 Leistungspunkte bescheinigt werden.
Bewahren Sie das Original des Formblattes gut auf, damit Sie im Bedarfsfall gegenüber dem
Mehrfächerprüfungsamt (PATMOS) oder bei Studienortwechsel gegenüber der neuen
Universität den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme erbringen können.
5.3 Nachweis der erbrachten Studienleistung gegenüber dem Mehrfächerprüfungsamt (PATMOS) für BSP bis einschließlich SoSe 2011
Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Original des Formblattes „Bescheinigung über die
erfolgreiche Teilnahme am Praktikum“ bis zur Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit beim
Mehrfächerprüfungsamt ein. Dort werden Ihnen die bescheinigten 4 Leistungspunkte auf
Ihrem Punktekonto eingetragen. Die Leistungspunkte erscheinen nach der nächsten
Aktualisierung für Sie sichtbar auf Ihrem Konto in OPIuM.
Ein Hochladen der Leistungspunkte über OPIuM von Seiten des ZLB erfolgt nicht!
3 http://www.uni-osnabrueck.de/ZLBDokumente/BSP_Bescheinigung_Bachelor_-_Vers_20091029.pdf
8
5.4 Nachweis der erbrachten Studienleistung gegenüber dem Mehrfächerprüfungsamt (PATMOS) für BSP ab WiSe 2011/12
Am Ende jeden Semesters (nach Absprache auch zwischendurch) erhält das
Mehrfächerprüfungsamt (PATMOS) vom ZLB eine Liste mit den Matrikelnummern
derjenigen Studierenden, die erfolgreich am BSP teilgenommen haben, und trägt die
4 Leistungspunkte auf den jeweiligen Punktekonten ein. Die Leistungspunkte erscheinen dann
nach der nächsten Aktualisierung für Sie sichtbar auf Ihrem Konto in OPIuM.
5.5 Regelungen im Krankheitsfall
Sollten Sie während des Praktikums erkranken, benachrichtigen Sie umgehend das ZLB
sowie die Praktikumsstelle. Krankheiten von weniger als einer Woche Dauer berühren die
Anerkennung des Praktikums in der Regel nicht. Bei längerer oder häufiger Erkrankung wird
im Einzelfall im ZLB – ggf. in Absprache mit der Praktikumsstelle – entschieden, ob Ihnen
das Praktikum anerkannt wird. Legen Sie im ZLB daher umgehend ein ärztliches Attest vor.
6 Wonach richtet sich die Auswahl der Praktikumsstelle?
Die Wahl Ihres Praktikumsplatzes kann sich an Ihren persönlichen Interessen oder an
Studieninhalten orientieren. Mögliches Vorwissen kann Ihnen dabei zu besonders
umfangreichen und intensiven Lernerlebnissen verhelfen. Sie können Ihre Wahl aber auch
nutzen, ein für Sie bisher unbekanntes Berufs- und Betätigungsfeld zu entdecken. Ihre
Neugierde und Ihr Pioniergeist können sich als besonders motivierend erweisen, sich an Ihrer
Praktikumsstelle mit persönlichem Gewinn einzubringen. Sie sollten die Entscheidung für
eine Ausrichtung und einen Betrieb bzw. eine Einrichtung bewusst treffen, um Ihrem
Praktikum einen Sinn und eine Richtung für Ihre persönliche und professionelle
Weiterentwicklung zu geben. Überlassen Sie die Entscheidung nicht dem Zufall oder anderen.
Bevor Sie eine Wahl treffen, lesen Sie auch die Kapitel 7 und 8 dieser Broschüre. Sie geben
Ihnen weitere Anregungen, welche Faktoren bei der Auswahl des Praktikumsplatzes für Sie
eine Rolle spielen könnten.
6.1 Regelungen zum Ablauf des Praktikums und Rechtliches
Das BSP dauert vier Wochen durchgängig. Im Regelfall gilt, dass Sie sich an die Arbeitszeit
der hauptamtlich und in Vollzeit Beschäftigten des Betriebs bzw. der Einrichtung halten.
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Ebenfalls gilt, dass Sie an Praktikanten-Arbeitsgemeinschaften (sofern vorhanden) sowie
Dienstbesprechungen (sofern zugelassen) teilnehmen.
Weisungsbefugt ist der/die von dem Betrieb bzw. der Einrichtung benannte Beauftragte, unter
dessen/deren Verantwortung Sie das Praktikum durchführen. Mit der Anmeldung verpflichten
Sie sich, dienstliche Angelegenheiten, die Sie während des Praktikums erfahren, vertraulich
zu behandeln und die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.
6.2 Ausrichtung Betriebspraktikum
Ein Betriebspraktikum können Sie in Betrieben und Dienstleistungseinrichtungen ableisten
mit in der Regel mehreren Beschäftigten. So können Sie Einblick in arbeitsteilige Prozesse
und betriebliche Hierarchien erhalten. Die Arbeit in einem Betrieb oder einer
Dienstleistungseinrichtung werden Sie vermutlich als Kontrast zu Ihrem Bild vom
Lehrerberuf empfinden. In einem wirtschaftlich ausgerichteten Betrieb können Sie sich einen
Einblick in die beruflichen Verhältnisse verschaffen, in denen die meisten arbeitstätigen
Menschen leben.
Infrage kommen u.a.: Industrie-, Handwerks- und landwirtschaftliche Betriebe, Betriebe des
Groß- und Einzelhandels, öffentliche und private Versorgungsunternehmen, staatliche und
kommunale Verwaltung, Kammern und Gewerkschaften, Betriebe der Bereiche Medien und
Kultur etc.
6.3 Ausrichtung Sozialpraktikum
Ein Sozialpraktikum können Sie in sozialen Einrichtungen ableisten mit in der Regel
mehreren Beschäftigten. So können Sie auch dort Einblick in arbeitsteilige Prozesse und
betriebliche Hierarchien erhalten. Die Arbeit in einer sozialen Einrichtung werden Sie
vermutlich als Ergänzung sehen zur Institution Schule. Hier können Sie sich einen Einblick
verschaffen in vorbereitende, begleitende oder nachgelagerte Lebensbereiche der
Schülerinnen und Schüler.
Infrage kommen u.a.: Öffentliche und private Einrichtungen der frühkindlichen Erziehung,
der Kinder- und Jugend-Erziehung, der Krankenversorgung und Rehabilitation, der
Beratungsdienste, der Betreuung, der Jugendämter, der außerschulischen Bildung etc.
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7 Wie wird das BSP vorbereitet?
7.1 Vorbereitungsveranstaltung des ZLB
Im Wintersemester bietet das ZLB Veranstaltungen zur Vorbereitung auf das BSP an. In
diesen Veranstaltungen erhalten Sie grundlegende Informationen sowie Denkanstöße und
erarbeiten sich Vorgehensweisen bezüglich Ihrer persönlichen Vorbereitung auf das
Praktikum, der Durchführung und abschließenden schriftlichen Darstellung. Sie wählen einen
Termin und melden sich zu dieser Vorbereitungsveranstaltung über Stud.IP an. Die Termine
werden in Stud.IP, auf den Internetseiten des ZLB und über Aushänge bekannt gemacht.
7.2 Formulieren eigener Erwartungen
Vor Antritt Ihres Praktikums sollten Sie sich die Frage stellen, welche Erwartungen Sie an
sich und an Ihre Praktikumsstelle haben: In welchen Bereichen würden Sie gerne Erfahrungen
sammeln und neue Kenntnisse gewinnen? In welchen Situationen und Tätigkeiten möchten
Sie sich gerne ausprobieren? Es ist sicherlich sinnvoll, wenn die Beantwortung dieser Fragen
bereits eine Rolle bei der Auswahl einer für Sie geeigneten Praktikumsstelle spielt. Spätestens
zum Praktikum sollten Sie sich jedoch anhand Ihrer Erwartungen einen Leitfaden legen, den
Sie durch Ihr Praktikum verfolgen können. So erreichen Sie, dass Sie die in das Praktikum
investierte Zeit sinnvoll nutzen und am Ende Ihren Lernerfolg benennen können.
7.3 Vorgespräch im Betrieb bzw. der sozialen Einrichtung
Bitten Sie vor Antritt Ihrer Praktikumsstelle Ihren Ansprechpartner/ Ihre Ansprechpartnerin
im Betrieb bzw. der sozialen Einrichtung um ein Gespräch über Ihre Interessen und
Erwartungen an das Praktikum. Das können Sie auch gut mit dem Vorstellungsgespräch
verbinden. Bereiten Sie sich darauf vor ( Kapitel 7.2). So geben Sie sich und dem Betrieb
bzw. der sozialen Einrichtung die Chance, das Praktikum unter Berücksichtigung Ihrer
Interessen zu organisieren.
7.4 Beschäftigung mit den Inhalten des Praktikumsberichts
Eine weitere Vorbereitung besteht für Sie darin, schon vor Beginn des Praktikums die
inhaltlichen Anforderungen an den späteren Praktikumsbericht zu lesen ( Kapitel 8). Die
im Bericht geforderten Inhalte recherchieren Sie im Wesentlichen bereits während Ihres
Praktikums ( Kapitel 3). Somit ergänzen Sie Ihren persönlichen Leitfaden, den Sie für Ihr
Praktikum anlegen, um weitere Fragen und Aspekte.
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8 Welche Anforderungen werden an den Praktikumsbericht gestellt?
Am Ende Ihres ersten Studiensemesters werden Sie vermutlich noch wenig Erfahrung mit
dem Abfassen wissenschaftlicher Texte gesammelt haben. Dahingehend ist der
Praktikumsbericht ist für Sie eine Übung. Zum Einen sind Sie angehalten, Ihre Erfahrungen
und Erkenntnisse in eine saubere und strukturierte Schriftform zu bringen. Zum Anderen ist er
ein Reflexionspapier über die Erkenntnisse, die Sie aus der Selbstbeobachtung ziehen.
8.1 Inhaltliche Anforderungen
Deckblatt
Das Deckblatt enthält die Angaben „Praktikumsbericht zum Betriebs-/ Sozialpraktikum“, die
Praktikumsstelle und den Praktikumszeitraum. Ferner geben Sie Ihren Namen,
Matrikelnummer, Studiengang, Studienfächer, Semesterzahl sowie Ihre E-Mail-Adresse an.
Inhaltsverzeichnis
Das Inhaltsverzeichnis erstellen Sie aus den Kapitelüberschriften der von Ihnen angelegten
Gliederungsebenen Ihres Berichts, z.B.:
1 Überschrift Hauptkapitel 1.1 Überschrift Unterkapitel 1.1.1 Überschrift Unterkapitel von 1.1
Die Kapitel sind fortlaufend nummeriert. Zu jeder Überschrift geben Sie die Seitenzahl an,
auf der das jeweilige Kapitel beginnt.
Vorüberlegungen, Erwartungen und Einschätzungen
Schreiben Sie das erste Kapitel des Berichts bereits vor Antritt Ihres Praktikums. Im ersten
Kapitel stellen Sie Ihre Vorüberlegungen zur Wahl der Praktikumsstelle sowie Ihre
Erwartungen an den Betrieb bzw. die Einrichtung, an die Praktikumstätigkeiten und an sich
selbst dar. Formulieren Sie Fragen und Hypothesen über Ihre Praktikumsstelle, die Sie im
Rahmen Ihrer Tätigkeiten beantworten möchten. Treffen Sie auch erste Einschätzungen
darüber, welche Fähigkeiten und Stärken Sie Ihrerseits einbringen können und zu welchen
Bereichen Sie Unsicherheit verspüren. Beziehen Sie auch bewusst Ihre Vorurteile mit ein.
Vorstellung des Praktikumsbetriebs
In diesem Kapitel stellen Sie vor, in welchem Arbeitsfeld Ihr Praktikumsbetrieb bzw. die
Einrichtung tätig ist und wie er/sie sich finanziert. Fertigen Sie ein Organigramm an, aus dem
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hervorgeht, wie Ihr Praktikumsbetrieb bzw. die Einrichtung aufgebaut ist: Welche
Personalhierarchie liegt vor und in welchen Aufgabenbereichen ist die Arbeit organisiert?
Legen Sie an einem Beispiel dar, wie Arbeitsprozesse organisiert werden und welche
Kompetenzen zur Bewältigung der Arbeit erforderlich sind.
Einordnung der eigenen Tätigkeiten
In diesem Kapitel ordnen Sie zunächst Ihre Tätigkeiten in die im vorhergehenden Kapitel
dargestellte Organisation der Aufgabenbereiche ein. Nennen Sie die von Ihnen ausgeführten
Tätigkeiten, beschränken Sie sich aber für eine detaillierte Beschreibung auf ein oder zwei
Beispiele. Bewerten Sie anhand dieser Beispiele, wie Sie sich bei diesen Tätigkeiten erlebt
haben, mit welchen Überlegungen Sie an die Aufgaben herangegangen sind und welche
Stärken und Unsicherheiten Sie bei sich beobachten konnten.
Theoriegeleitete Vertiefung einer relevanten Fragestellung
Formulieren Sie im Zusammenhang mit Ihren Praktikumstätigkeiten oder mit dem
Arbeitsfeld, in dem Ihr Praktikumsbetrieb bzw. die Einrichtung tätig ist, eine relevante
Fragestellung oder Hypothese, die auch in der Kapitelüberschrift aufgegriffen wird. Ihr
Thema kann gesellschaftspolitisch (z.B. Veränderungen einer Branche) oder
arbeitsorganisatorisch motiviert sein (z.B. Produktionsprozesse oder soziale Interaktion) oder
auch einem Problem- oder Tätigkeitsfeld entsprechen (z.B. Krankheitsbilder oder
Therapieformen). Vertiefen Sie Ihre gewählte Fragestellung mit weiterführender,
wissenschaftlicher Literatur. Achten Sie darauf die Fragestellung soweit einzugrenzen, dass
Sie trotz des geringen Seitenumfangs die wesentlichen Aspekte herausarbeiten und
argumentativ erörtern können..
Suchen Sie sich mindestens zwei Fachliteraturtitel zum Thema. Schulbücher, allgemeine
Nachschlagewerke und selbstdarstellende Quellen, ob in Papierform oder im Internet, können
ergänzend herangezogen werden, reichen aber nicht zu einer theoriegeleiteten Bearbeitung.
Prüfen Sie Ihre Quellen auf Validität, also auf die Gültigkeit und Belastbarkeit der
Informationen. Besonders Internetquellen sollten Sie einer sorgfältigen Prüfung unterziehen.
Geben Sie im Text die jeweilige Quelle an, aus der Sie Daten oder Gedanken zitieren. Beim
wörtlichen oder indirekten Zitieren erfolgt dieses im direkten Anschluss an das Zitat.
Ansonsten kann der Quellenverweis auch am Absatzende stehen.
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Resümee der wichtigsten Erkenntnisse und Reflexion des eignen Erlebens und Tuns
Analysieren Sie, inwiefern Sie Ihre vor dem Praktikum formulierten Erwartungen erfüllen
konnten. Resümieren Sie, welches die für Sie wichtigsten Erkenntnisse sind, die Sie aus
Ihrem Praktikum ziehen. Diese Erkenntnisse sollten sich auf die Praktikumsstelle, auf Ihren
Berufswunsch und auf Sie selbst beziehen. Welche Faktoren waren für Sie ausschlaggebend,
dass Sie eine Situation positiv oder negativ bewerten? Reflektieren Sie, wie Sie sich während
des Praktikums erlebt haben, welche Stärken und Unsicherheiten Sie bei sich beobachten
konnten und wie Sie gerade mit schwierigen Situationen umgegangen sind. Welche Faktoren
haben sich besonders motivierend oder frustrierend auf Sie und Ihre Arbeit ausgewirkt?
Überlegen Sie, in welchen Bereichen Sie sich mit Hilfe Ihres Studiums weiterentwickeln
möchten. Benennen Sie Ihre Erkenntnisse und Beobachtungen konkret!
Literatur- oder Quellenverzeichnis
Das Literatur- oder Quellenverzeichnis setzt sich aus allen im Text zitierten Quellen
zusammen. Zitieren Sie die Literatur und Quellen, wie es in Ihren Studienfächern üblich ist,
oder übernehmen Sie die Vorgehensweise aus den von Ihnen gewählten Literaturtiteln.
Behalten Sie eine Zitierweise konsequent bei.
8.2 Formale Vorgaben
Der Bericht umfasst maximal 12 Seiten inklusive Inhalts- und Literaturverzeichnis.
Der Schrifttyp ist gut leserlich und 12 pt groß.
Der Zeilenabstand beträgt 1,2 bis 1,5 Zeilen.
Der linke Seitenrand beträgt 2,5 cm, der rechte Korrekturrand beträgt 3,5 cm.
Die Seiten werden durchgängig nummeriert.
Überschriften werden vom Fließtext abgesetzt und durchgängig nummeriert.
Der Bericht wird vor Abgabe einer sorgfältigen Prüfung der Rechtschreibung, Grammatik und des Ausdrucks unterzogen (ggf. mit Hilfe einer außen stehenden Person).
Der Bericht wird in einem dünnen Klemmhefter fristgerecht in der Geschäftsstelle des ZLB abgegeben ( Kapitel 10, 11).
9 Wann erfolgt die Nachbesprechung?
Für eine Nachbesprechung melden Sie sich im ZLB an. Im Flur der Geschäftsstelle sind
durchgängig Listen mit Nachbesprechungsterminen ausgehängt. Die Termine eines Monats
werden immer zum 15. des Vormonats bekannt gegeben, so dass Sie ausreichend Zeit haben,
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die Nachbesprechung in Ihrem Terminkalender einzuplanen. Die Nachbesprechung muss
nicht im selben Semester erfolgen wie die Durchführung des Praktikums. Die Anerkennung
der Studienleistung ist unabhängig davon. Sie sollten sich allerdings sobald es möglich ist für
einen der Termine eintragen.
Voraussetzung für die Nachbesprechung ist, dass Sie mit den Inhalten Ihres Berichts vertraut
sind. Lesen Sie sich Ihren Praktikumsbericht vor der Nachbesprechung also noch einmal
durch!
9.1 Regelung für Praktika in KiTa, KiGa oder Krippe
Wenn Sie Ihr Praktikum in einer der oben genannten Einrichtungen absolviert haben, tragen
Sie sich in die entsprechende Liste mit den Terminen für Kleingruppen ein. Diese
Zusammenführung erfolgt, weil es für Sie interessant ist, im Austausch mit den
Kommilitoninnen und Kommilitonen zu erfahren, wie vielfältig Kinderbetreuungs-
einrichtungen organisiert sind. Zeit und Ort der Besprechungen entnehmen Sie der im Flur der
Geschäftsstelle des ZLB ausgehängten Liste.
9.2 Regelung für alle anderen Praktika
Wenn Sie Ihr Praktikum nicht in KiTa, KiGa oder Krippe gemacht haben, tragen Sie sich bitte
in die entsprechende Liste für Einzelnachbesprechungen ein. Zeit und Ort der Besprechung
entnehmen Sie der im Flur der Geschäftsstelle des ZLB ausgehängten Liste.
9.3 Regelung für Studienort- und Studiengangswechslerinnen und -wechsler
In Ausnahmefällen kann ein Nachbesprechungstermin auch außerhalb der über die Listen zur
Verfügung gestellten Termine vereinbart werden. Dieses kann auf Sie zutreffen, wenn Sie
kurzfristig zum Semesterende einen Studienort- oder Studiengangswechsel planen, der die
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme am BSP erfordert. In diesem Fall melden Sie sich
im ZLB bei Frau Fischer für eine individuelle Terminabsprache.
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10 Termine und Fristen im Überblick
Wintersemester Sommersemester
Vorbereitungsveranstaltung BSP (Anmeldung über Stud.IP)
Termine nur im Wintersemester (siehe Aushänge und Informationen im Internet)
Abgabe der Anerkennungsanträge bis 17. Dezember Frist entfällt
Benachrichtigung bei Ablehnung des Anerkennungsantrags
bis 17. Januar Frist entfällt
Abgabe der Anmeldung zum BSP bis 6. Januar bis 6 Wochen vor Praktikumsbeginn
Benachrichtigung bei Ablehnung der angegebenen Praktikumsstelle
bis 31. Januar innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldung
Empfohlener Zeitraum des BSP __Vier zusammenhängende Wochen in der
vorlesungsfreien Zeit werden vom ZLB über Aushang und Internetseiten bekannt gegeben
Abgabe des Berichts bis 30. April bis 31. Oktober
11 Kontakt
Zentrum für Lehrerbildung
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Zentrales Fax: 0541 / 969-4807
Elke Umlauf
Antragsbearbeitung, Fragen zum Verfahren
Raum 19/121
0541/ 969-4227
Di, Do, Fr 10-12 Uhr
Mo, Mi, Do 14-15.30 Uhr
Stefanie Fischer
Konzeption, BSP-Nachbesprechungen
Raum 19/120
0541/ 969-4802
Termine nach Vereinbarung