ce - kennzeichung, vortrag an der wirtschaftskammer

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Tücken der CE-Kennzeichnung in der Praxis Inhalte und Forderungen der CE Inhalte und Forderungen der CE - - Kennzeichnung im Kennzeichnung im Ü Ü berblick berblick Wirtschaftskammer O Wirtschaftskammer O Ö Ö , Linz , Linz Ing. Josef Berger Ing. Josef Berger - - Schauer, ISN GmbH Schauer, ISN GmbH 17. Oktober 2007

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Page 1: CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer

Tücken derCE-Kennzeichnungin der Praxis

Inhalte und Forderungen der CEInhalte und Forderungen der CE--Kennzeichnung im Kennzeichnung im ÜÜberblickberblick

Wirtschaftskammer OWirtschaftskammer OÖÖ, Linz, Linz

Ing. Josef BergerIng. Josef Berger--Schauer, ISN GmbHSchauer, ISN GmbH

17. Oktober 2007

Page 2: CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer

© 2007 ISN

AGENDA

VorstellungVorstellungIng. Josef Berger-Schauer / ISN – Innovation Service Network GmbH

ÜÜberblick berblick „„CECE--KennzeichnungKennzeichnung““Die 5 W5 W der CE-Kennzeichnung am Beispiel der MSVBeschaffung von neuen und gebrauchten MaschinenDurchführung eines KonformitätsbewertungsverfahrensUnterschiedliche CE-Aspekte für Hersteller und BetreiberWelche Änderungen bringt die neue Maschinenrichtline?

Zusammenfassung und DiskussionZusammenfassung und Diskussion

Page 3: CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer

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Ing. Josef Berger-Schauer

vv HTLHTL--Maschinenbau in Steyr,Maschinenbau in Steyr,13 Jahre Konstruktions13 Jahre Konstruktions-- und Entwicklungspraxisund Entwicklungspraxis

vv seit 1983 mit dem Themaseit 1983 mit dem Thema„„Gewerblicher RechtsschutzGewerblicher Rechtsschutz““ beschbeschääftigtftigt

vv seit 1993 Beratungstseit 1993 Beratungstäätigkeit im Bereich Qualittigkeit im Bereich Qualitäätsmanagement tsmanagement und CEund CE--KennzeichnungKennzeichnung

vv von 1998 bis 2002 verantwortlich fvon 1998 bis 2002 verantwortlich füür den Bereich Schutzrechte r den Bereich Schutzrechte und Innovationen bei ABP PATENT NETWORKund Innovationen bei ABP PATENT NETWORK

vv seit 1998 Produktentwicklung mit TRIZseit 1998 Produktentwicklung mit TRIZ--MethodeMethode

vv seit 2001 Geschseit 2001 Geschääftsfftsfüührer derhrer derISN ISN –– Innovation Service Network GmbHInnovation Service Network GmbH

Page 4: CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer

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ISN – Innovation Service Network GmbH

Wien

Klaus/Vlbg.

PtujMarburg

Windischgarsten

Graz

www.innovation.at

…… ein Expertennetzwerk fein Expertennetzwerk füürrInnovationsInnovations-- und Wissensmanagement und Wissensmanagement

www.isn.si

LeidenschaLeidenschaff ff t Innovationt Innovation®®

Page 5: CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer

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AGENDA

VorstellungVorstellungIng. Josef Berger-Schauer / ISN – Innovation Service Network GmbH

ÜÜberblick berblick „„CECE--KennzeichnungKennzeichnung““Die 5 W5 W der CE-Kennzeichnung am Beispiel der MSVBeschaffung von neuen und gebrauchten MaschinenDurchführung eines KonformitätsbewertungsverfahrensUnterschiedliche CE-Aspekte für Hersteller und BetreiberWelche Änderungen bringt die neue Maschinenrichtline?

Zusammenfassung und DiskussionZusammenfassung und Diskussion

Page 6: CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer

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CE-Kennzeichnung

Mitte der 90Mitte der 90--iger Jahre:iger Jahre:

„Der neue (ISO-) Starauf dem Markt

vorhandener Zeichen?“

QualitQualitäätsts-- und Gund Güütezeichen:tezeichen:

Mindestgröße 5mm

Proportionen sind einzuhalten

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Was hat die CE-Kennzeichnung gebracht?

Beispiel KreissBeispiel Kreissääge ge –– sog. gefsog. gefäährliche Maschine lt. MRL Anhang IVhrliche Maschine lt. MRL Anhang IV

…… lange vor der CElange vor der CE--Kennzeichnung!Kennzeichnung! …… zu Beginn der CEzu Beginn der CE--KennnzeichnungKennnzeichnung

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Verbesserung der Sicherheit

Vor allem durch verbesserte Schutzeinrichtungen wird ein Vor allem durch verbesserte Schutzeinrichtungen wird ein gefahrloseres Arbeiten ermgefahrloseres Arbeiten ermööglicht!glicht!

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WASWASist die CE-Kennzeichnung?

Das CEDas CE--Zeichen ist ein Zeichen ist ein VerwaltungszeichenVerwaltungszeichen ffüür denr denfreien Warenverkehr im Europfreien Warenverkehr im Europääischen Wirtschaftsraum (EWR)!ischen Wirtschaftsraum (EWR)!

Die CEDie CE--Kennzeichnung soll nun Kennzeichnung soll nun -- quasi als Gerquasi als Geräätete--ReisepassReisepass --einheitliche Standards innerhalb der Mitgliedsstaaten garantiereeinheitliche Standards innerhalb der Mitgliedsstaaten garantieren! n!

Es ist Es ist keinkein NormNorm--KonformitKonformitäätszeichen und tszeichen und keinkein QualitQualitäätszeichen, tszeichen, sondern es indiziert lediglich die Bersondern es indiziert lediglich die Berüücksichtigung bestimmter cksichtigung bestimmter rechtlich vorgegebener Anforderungen! rechtlich vorgegebener Anforderungen!

Die CEDie CE--Kennzeichnung richtet sich nicht an die Verbraucher, Kennzeichnung richtet sich nicht an die Verbraucher, sondern an sondern an ÜÜberwachungsbehberwachungsbehöördenrden und kann somit auch nur und kann somit auch nur von diesen von diesen üüberprberprüüft werden!ft werden!

Das CEDas CE--Zeichen ist Zeichen ist nichtnicht geeignet fgeeignet füür Werbung!r Werbung!

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WASWASist die CE-Kennzeichnung?

Ziel der CEZiel der CE--Kennzeichnung in der EU:Kennzeichnung in der EU:Beseitigung der HandelshemmnisseReduktion notwendiger Prüfungen und damit der PrüfkostenGegenseitige Anerkennung der PrüfungenBeseitigung nationaler Warenkennzeichnungen

dies soll erreicht werden durch:dies soll erreicht werden durch:vollständige Rechtsangleichung statt nationaler RegelungenGegenseitige Anerkennung der Produkte-Richtlinienmit der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 wurde der Grundstein für die „neue Konzeption“ gelegt

Richtlinien beschränken sich auf die grundlegenden Anforderungen(meistens Sicherheitsanforderungen)die technische Spezifikation erfolgt über die NormenKennzeichnung mit CE

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WERWERist dafür verantwortlich?

Das CEDas CE--Kennzeichen wird Kennzeichen wird immerimmer vom Hersteller angebracht, vom Hersteller angebracht, auch wenn in den Konformitauch wenn in den Konformitäätsbewertungsprozess eine tsbewertungsprozess eine unabhunabhäängige dritte, sogenannte notifizierte Stelle (notified body) ngige dritte, sogenannte notifizierte Stelle (notified body) eingeschaltet werden muss.eingeschaltet werden muss.

Der Hersteller dokumentiert lediglich, dass er sichDer Hersteller dokumentiert lediglich, dass er sichrechtstreu verhrechtstreu verhäält!lt!

Notivizierte Stellen sind PrNotivizierte Stellen sind Prüüfstellen, die von einem Mitgliedsstaat fstellen, die von einem Mitgliedsstaat benannt werden und sind vom Hersteller frei auswbenannt werden und sind vom Hersteller frei auswäählbar.hlbar.

z.B. Tz.B. TÜÜV V ÖÖsterreich Kennsterreich Kenn--Nr. 0408Nr. 0408

DrittlDrittläänder knder köönnen keine notifizierten Stellen benennen!nnen keine notifizierten Stellen benennen!

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WERWERist dafür verantwortlich?

Bei Nichtbeachtung der CEBei Nichtbeachtung der CE--KennzeichnungspflichtKennzeichnungspflichtSchutzklauselverfahren und mSchutzklauselverfahren und möögl. Sanktionengl. SanktionenVerbot der Inbetriebnahme bzw. Verbot des ProduktesVerbot des Inverkehrbringens bzw. Ausstellungsverbot auf Messenaus dem Verkehr ziehen (Rückruf)Maschinen beim Kunden stillsetzen(damit evtl. Schadenersatz wegen entgangenen Gewinnes)Entzug des CE-Kennzeichens und Information an alle Mitgliedstaaten

Schutzklauselverfahren im Jahre 2000Schutzklauselverfahren im Jahre 2000NiederspannungsRL 342EMV 72Gasverbrauchseinrichtungenn 17Spielzeug 4PSA 3Maschinen 2

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WOWOist die CE-Kennzeichnung erforderlich?

Die CEDie CE--Kennzeichnung hat nur Bedeutung fKennzeichnung hat nur Bedeutung füür Erzeugnisse im r Erzeugnisse im sog. sog. "harmonisierten Bereich""harmonisierten Bereich",,jener Bereich, in dem es rechtlich geregelte, gemeinschaftliche jener Bereich, in dem es rechtlich geregelte, gemeinschaftliche Beschaffenheitsanforderungen gibt.Beschaffenheitsanforderungen gibt.

derzeit:derzeit: 22 EG22 EG--RichtlinienRichtlinienmmüüssen in nationales Recht ssen in nationales Recht üübernommen werden!bernommen werden!

Wenn keine EGWenn keine EG--Regelung bestehtRegelung besteht„„Cassis de DijonCassis de Dijon““ (Leitentscheidung des EuGH)(Leitentscheidung des EuGH)

gilt die gegenseitige Anerkennung der nationalen Vorschriften!gilt die gegenseitige Anerkennung der nationalen Vorschriften!

ist nur beim ist nur beim erstmaligen Inverkehrbringenerstmaligen Inverkehrbringen anzuwendenanzuwendenbei neuen oder wesentlich geänderten Produkten in der Gemeinschaftzusätzlich bei gebrauchten Produkten aus Drittstaaten

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WOWOist die CE-Kennzeichnung erforderlich?

bisher(bis 30. April 2004)

bisher ab 1. Mai 2004(1. Jänner 2007)

ab 1. Mai 2004(1. Jänner 2007)(bis 30. April 2004)

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)bestehend aus den:

15 EU-Staaten und den

EFTA-LändernNorwegenIslandLiechtenstein

Quelle: Euro Info Centres Austria

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WIEWIEwird die CE-Kennzeichnung erreicht?

Wie ist das Produkt definiert?Wie ist das Produkt definiert?

Welchen EUWelchen EU--Richtlinien unterliegt es? Richtlinien unterliegt es? Anwendungsbereich der RLAnwendungsbereich der RL

Welche grundlegenden Anforderungen, Normen ergeben sich daraus?Welche grundlegenden Anforderungen, Normen ergeben sich daraus?

ErfErfüüllt das Produkt die Anforderungen?llt das Produkt die Anforderungen?

Soll in ZweifelsfSoll in Zweifelsfäällen eine benannte Stelle eingeschaltet werden?llen eine benannte Stelle eingeschaltet werden?

Grundlegende Anforderungen an QMGrundlegende Anforderungen an QM--SystemeSysteme

Erstellen der technischen Dokumentation und ausstellen der Erstellen der technischen Dokumentation und ausstellen der KonformitKonformitäätserkltserkläärung durch den Herstellerrung durch den Hersteller

Anbringen des CEAnbringen des CE--Kennzeichens (ohne/mit Kennnummer)Kennzeichens (ohne/mit Kennnummer)

Bei Serienprodukten Bei Serienprodukten ÜÜberwachung der Produktion mit geeignetemberwachung der Produktion mit geeignetemQMQM--SystemSystem

Beachtung von Beachtung von ÄÄnderungen in den grundlegenden Anforderungennderungen in den grundlegenden Anforderungen

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WANNWANNist die CE-Kennzeichnung anzuwenden?

CECE--Richtlinien Teil 1Richtlinien Teil 1 verpflichtend ab:verpflichtend ab:

87/494/EWG einfache Druckbeh87/494/EWG einfache Druckbehäälterlter 19921992--0707--0101 (1990(1990--0707--01)01)

88/378/EWG Spielzeug88/378/EWG Spielzeug 19901990--0101--0101 --

89/106/EWG Bauprodukte89/106/EWG Bauprodukte 19911991--0606--2727

89/336/EWG Elektromagnetische Vertr89/336/EWG Elektromagnetische Verträäglichkeitglichkeit 19961996--0101--0101 (1992(1992--0101--01)01)

98/37/EWG Maschinen98/37/EWG Maschinen 19951995--0101--0101 (1993(1993--0101--01)01)

89/686/EWG pers. Schutzausr89/686/EWG pers. Schutzausrüüstungstung 19951995--0707--0101

90/384/EWG nichtselbstt90/384/EWG nichtselbsttäätige Waagentige Waagen 20032003--0101--0101 (1993(1993--0101--01)01)

90/385/EWG aktive implantierbare med. Ger90/385/EWG aktive implantierbare med. Geräätete 19951995--0101--0101 (1993(1993--0101--01)01)

90/396/EWG Gasverbrauchseinrichtungen90/396/EWG Gasverbrauchseinrichtungen 19961996--0101--0101 (1992(1992--0101--01)01)

92/42/EWG Wirkungsgrade Warmwasserheizkessel92/42/EWG Wirkungsgrade Warmwasserheizkessel 19981998--0101--0101 (1994(1994--0101--01)01)

73/23/EWG elektrische Betriebsmittel 73/23/EWG elektrische Betriebsmittel (NiederspannungsRL) (NiederspannungsRL) 19971997--0101--01 01 (1995(1995--0101--01)01)

93/42/EWG Medizinprodukte93/42/EWG Medizinprodukte 1998/20041998/2004--0707--0101 (1995(1995--0101--01)01)

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WANNWANNist die CE-Kennzeichnung anzuwenden?

CECE--Richtlinien Teil 2Richtlinien Teil 2 verpflichtend ab:verpflichtend ab:

93/15/EWG Explosivstoffe f93/15/EWG Explosivstoffe füür zivile Zwecke r zivile Zwecke 20032003--0101--0101 (1995(1995--0101--01)01)

94/9/EG Ger94/9/EG Gerääte fte füür expolsionsgefr expolsionsgefäährdete Bereiche 2003hrdete Bereiche 2003--0707--0101 (1996(1996--0303--01)01)

94/25/EG Sportboote94/25/EG Sportboote 19981998--0606--1616 (1996(1996--0606--16)16)

95/16/EG95/16/EG AufzAufzüügege 19991999--0707--0101 (1997(1997--0707--01)01)

96/57/EG Energieeffizienz von el. Haushaltsk96/57/EG Energieeffizienz von el. Haushaltsküühlhl-- und und ––gefriergergefriergeräätenten19991999--0909--0303 (1996(1996--0909--03)03)

97/23/EG Druckger97/23/EG Druckgeräätete 20022002--0505--2929 (1999(1999--1111--29)29)

1999/5/EG Funkanlagen/Telekommunikations1999/5/EG Funkanlagen/Telekommunikationsendeinrichtungenendeinrichtungen20002000--0404--0808 (1999(1999--0404--07) 07)

1998/97/EG In vitro Diagnostika1998/97/EG In vitro Diagnostika 20052005--0606--0707 (2000(2000--0606--07)07)

2000/9/EG Seilbahnen f2000/9/EG Seilbahnen füür Personentransportr Personentransport20022002--0505--0303 (2000(2000--0505--03)03)

2004/22/EG Messger2004/22/EG Messgeräätete 2006 10 302006 10 30 (2004 04 30)(2004 04 30)

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Beschaffung von neuen und gebrauchten Maschinen

Voraussetzung bei neuen Maschinen Voraussetzung bei neuen Maschinen oderodergebrauchten Maschinen aus Nichtgebrauchten Maschinen aus Nicht--EUEU--StaatenStaaten(in MSV geregelt)(in MSV geregelt)

Betriebsanleitung in der Sprache des VerwenderlandesCE-KennzeichnungKonformitätserklärung(bzw. bei nicht verwendungsfertigen Maschinen Herstellererklärung)

Vertragliche Zusatzvereinbarungen fVertragliche Zusatzvereinbarungen füür Lieferumfangr LieferumfangGefahrenanalyse(hilfreich bei der Integration der Maschine in eine Anlage, bei der Erstellung von Betriebsanweisungen oder bei künftigen Umbauten oder Erweiterungen)Prüfzertifikateev. zusätzlich benötigte Sprachen der Dokumentation

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Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens (MSV)

RichtlinienRichtlinien-- und Normenrechercheund Normenrecherche

Gefahrenanalyse und bereits im Konstruktionsprozess Grenzen Gefahrenanalyse und bereits im Konstruktionsprozess Grenzen der Maschine festlegender Maschine festlegen

Festlegung der bestimmungsgemäßen VerwendungZeitliche Grenzen – vorgesehene „Lebensdauer“Räumliche Grenzen in Form von Abmessungsdaten

DurchfDurchfüührung aller relevanten Prhrung aller relevanten Prüüfungenfungen

Erstellung der Technischen Dokumentation inkl. Erstellung der Technischen Dokumentation inkl. Betriebsanleitung und ggf. deren Betriebsanleitung und ggf. deren ÜÜbersetzungenbersetzungen

Ausstellung der KonformitAusstellung der Konformitäätserkltserkläärungrung

Anbringung der CEAnbringung der CE--KennzeichnungKennzeichnung

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Wahl der angemessensten Lösungen für die Integration der Sicherheit

Reihenfolge ist einzuhalten!Reihenfolge ist einzuhalten!

Beseitigung oder Minimierung der Gefahren

Ergreifen von notwendigen Schutzmaßnahmen

Unterrichtung der Benutzer über die Restgefahren

Hinweis auf Spezialausbildung und ggf.persönliche Schutzausrüstung

Page 21: CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer

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Gesamtheit von Maschinen(verkettete Maschinen)

Dabei kann es sich um eine GroDabei kann es sich um eine Großßanlage (z.B. Papiermaschine) anlage (z.B. Papiermaschine) oder auch um eine kleine Anlage (z.B. Robotereinheit mit oder auch um eine kleine Anlage (z.B. Robotereinheit mit FFöördereinrichtungen) handeln.rdereinrichtungen) handeln.

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Gesamtheit von Maschinen(verkettete Maschinen)

Beispiel einer mBeispiel einer mööglichen Anordnung:glichen Anordnung:

Quelle: BG Chemie

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Gesamtheit von Maschinen(verkettete Maschinen)

Vorgehensweise bei der Vorgehensweise bei der Definition:Definition:

lose oder geringflose oder geringfüügige gige Verkettung von Maschinen:Verkettung von Maschinen:

Behandlung jeweils als Einzelmaschine

tiefgreifende Verkettung:tiefgreifende Verkettung:Behandlung als Gesamtheit (Maschinenanlage)

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Unterschiedliche CE-Aspekte für Hersteller und Betreiber

Verantwortlichkeit fVerantwortlichkeit füür die CEr die CE--Kennzeichnung bei Gesamtheit von Kennzeichnung bei Gesamtheit von Maschinen Maschinen (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Maschinenanlage bezeichn(im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Maschinenanlage bezeichnet)et)

am besten im Vorfeld vertraglich fixieren!

Umbau von Maschinen oder von MaschinenanlagenUmbau von Maschinen oder von MaschinenanlagenWer ist für den Umbau verantwortlich?

Betreiber, Auftragnehmer, beauftragtes Ingenieurbüro, … ?

Welche Gesetze, Verordnungen, Richtlinien sind beim Umbau zu betrachten?Was ist beim Umbau zu beachten?

Umbau führt zu einereiner wesentlichen Änderung

Umbau führt zu keinerkeiner wesentlichen Änderung

Page 25: CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer

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Unterschiedliche CE-Aspekte für Hersteller und Betreiber

Quelle: Ingenieurbüro Wittke

Vorgehensweise beim Umbau von Maschinen:Vorgehensweise beim Umbau von Maschinen:

Page 26: CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer

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Unterschiedliche CE-Aspekte für Hersteller und Betreiber

Bei alten Maschinen ist keine CEBei alten Maschinen ist keine CE--Kennzeichnung erforderlich, Kennzeichnung erforderlich, wenn sie bereits im Gemeinschaftsraum in Betrieb waren!wenn sie bereits im Gemeinschaftsraum in Betrieb waren!

Achtung:Achtung:ffüür den Verkr den Verkääufer besteht beispielsweise keine Verpflichtungufer besteht beispielsweise keine Verpflichtung

eine Betriebsanleitung in Landessprache mitzulieferneine Gefahrenanalyse durchzuführen

Zu Beachten sind jedoch fZu Beachten sind jedoch füür den Betreiber auch weitere Gesetze r den Betreiber auch weitere Gesetze und Verordnungen, wie z.B.:und Verordnungen, wie z.B.:

Arbeitsmittelverordnung AM-VO BGBl.II Nr.164/2000(entsprechend RL 89/655/EWG)ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ASchG BGBl. Nr. 450/1994Wiederkehrende Prüfungen bei z.B. Liftanlagen, Kräne, … usw.…

Page 27: CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer

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Welche Änderungen bringt die neue Maschinenrichtline 2006/42/EG?

Wurde am 9. Juni 2006 im EUWurde am 9. Juni 2006 im EU--Amtsblatt L 157/24 verAmtsblatt L 157/24 verööffentlicht,ffentlicht,

ist daher mit 29. Juni 2006 in Kraft getreten,ist daher mit 29. Juni 2006 in Kraft getreten,

muss bis 29. Juni 2008 in nationales Recht umgesetzt werdenmuss bis 29. Juni 2008 in nationales Recht umgesetzt werden

und mit und mit 29. Dezember 200929. Dezember 2009 in den Mitgliedstaaten verpflichtend in den Mitgliedstaaten verpflichtend angewendet werden!angewendet werden!

es ist keine keine ÜÜbergangsfrist bergangsfrist vorgesehen!

Nicht weniger als 600 Nicht weniger als 600 „„harmonisierteharmonisierte““ EuropEuropääische Normen ische Normen wurden bisher erarbeitet, um die grundlegenden Anforderungen wurden bisher erarbeitet, um die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie in der Praxis erfder Richtlinie in der Praxis erfüüllen zu kllen zu köönnen.nnen.

bis Ende 2009 durchsehen und ggf. bis Ende 2009 durchsehen und ggf. üüberarbeiten!berarbeiten!

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Welche Änderungen bringt die neue Maschinenrichtline 2006/42/EG?

Neuerungen (auszugsweise):Neuerungen (auszugsweise):Konkrete Regelung des Inverkehrbringens von "unvollständigen Maschinen"Inhalte und Begriffe zur Betriebsanleitung- Konformitätserklärung muss beinhaltet sein- Kennzeichnung „Originalbetriebsanleitung“ und „Übersetzung …“Änderungen der Definitionen "Maschine" und "Sicherheitsbauteile" Ausnahmeliste geändert Ausnahme bestimmter Labormaschinen Marktüberwachung und Produktbeobachtung eine stärkere Rolle als bisherAnstatt einer "Gefahrenanalyse" ist eine "Risikobewertung" erforderlich Klarere Abgrenzung der MRL zur Niederspannungs-RL Konformitätsbewertung durch interne Fertigungskontrolle (Anhang VIII) Umfassende QS für Anhang IV Maschinen (Anhang X)Änderungen im Anhang I - Klarstellungen, Ergänzungen, ...…

Page 29: CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer

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AGENDA

VorstellungVorstellungIng. Josef Berger-Schauer / ISN – Innovation Service Network GmbH

ÜÜberblick berblick „„CECE--KennzeichnungKennzeichnung““Die 5 W5 W der CE-Kennzeichnung am Beispiel der MSVBeschaffung von neuen und gebrauchten MaschinenDurchführung eines KonformitätsbewertungsverfahrensUnterschiedliche CE-Aspekte für Hersteller und BetreiberWelche Änderungen bringt die neue Maschinenrichtline?

Zusammenfassung und DiskussionZusammenfassung und Diskussion

Page 30: CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer

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Zusammenfassung 1

Es gibt leider viele Ausnahmen, die meistens ihre Berechtigung Es gibt leider viele Ausnahmen, die meistens ihre Berechtigung haben, haben, aber dadurch die Sachlage nicht einfacher machen!aber dadurch die Sachlage nicht einfacher machen!

Keine Regel ohne Ausnahme!Keine Regel ohne Ausnahme!

teilweise ist auf Basis der Richtlinien teilweise ist auf Basis der Richtlinien keinekeine CECE--Kennzeichnung zulKennzeichnung zuläässig ssig dann z.B. dann z.B. nurnur eine Herstellererkleine Herstellererkläärung ausstellen (z.B. MRL)!rung ausstellen (z.B. MRL)!

die CEdie CE--Kennzeichnung zeigt die Einhaltung grundlegender SicherheitsKennzeichnung zeigt die Einhaltung grundlegender Sicherheits--und Gesundheitsanforderungen an und Gesundheitsanforderungen an dies aber dies aber nichtnicht bei der RL bei der RL „„Wirkungsgrade von WarmwasserheizkesselWirkungsgrade von Warmwasserheizkessel““! !

In den meisten FIn den meisten Fäällen kann der Hersteller mit Firmensitz in der EU ohne llen kann der Hersteller mit Firmensitz in der EU ohne zuszusäätzliche externe Kosten eine Konformittzliche externe Kosten eine Konformitäätserkltserkläärung ausstellen und rung ausstellen und seine Produkte mit CE kennzeichnen und verkaufenseine Produkte mit CE kennzeichnen und verkaufen

aber nicht immer!aber nicht immer! (z.B. Maschinen nach Anhang IV der MRL)(z.B. Maschinen nach Anhang IV der MRL)

. . .. . .

Page 31: CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer

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Zusammenfassung 2

Nach Ablauf bestimmter Nach Ablauf bestimmter ÜÜbergangsfristen darf bergangsfristen darf kein Produktkein Produkt, f, füür das es eine oder mehrerer das es eine oder mehrere

entsprechende EGentsprechende EG--Richtlinien gibt, Richtlinien gibt, ohne CEohne CE--KennzeichnungKennzeichnung in den in den Mitgliedsstaaten in Verkehr gebracht werden! Mitgliedsstaaten in Verkehr gebracht werden!

Die CEDie CE--Kennzeichnung zeigt die Einhaltung der Bestimmungen Kennzeichnung zeigt die Einhaltung der Bestimmungen alleralleranzuwendenden EGanzuwendenden EG--Richtlinien an!Richtlinien an!

Anforderungen der CEAnforderungen der CE--Kennzeichnung bereits in der Entwicklungsphase Kennzeichnung bereits in der Entwicklungsphase berberüücksichtigen!cksichtigen!

Das Thema CEDas Thema CE--Kennzeichnung ist auch nach 20 Jahren nicht Kennzeichnung ist auch nach 20 Jahren nicht abgeschlossen abgeschlossen eine laufende Verfolgung ist daher angeraten!eine laufende Verfolgung ist daher angeraten!

ÄÄnderungen bzw. Vorschlnderungen bzw. Vorschlääge fge füür neue CEr neue CE--RichtlinienRichtlinienz.B. Norm „Sicherheit von Maschinen“ EN 292 Teil 1+2 wurde zu EN ISO 12100 Teil 1+2neue Richtlinien: Edelmetall-Artikel, VerpackungskennzeichnungÜberarbeitung: Sportboote-, Maschinen- und Aufzugsrichtlinie

Page 32: CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer

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Freier Warenverkehr mit CE?

Trotz CETrotz CE--Kennzeichnung nicht in jedem Land zugelassen!Kennzeichnung nicht in jedem Land zugelassen!am Beispiel: „Küchenabfallzerkleinerer“!

Quelle: eBay

Page 33: CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer

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Freier Warenverkehr mit CE?

…… auch wenn sogar Patente erteilt wurden!auch wenn sogar Patente erteilt wurden!

Page 34: CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer

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Freier Warenverkehr mit CE?

Neben den CENeben den CE--Richtlinien sind ggf. auch noch nationale Gesetze Richtlinien sind ggf. auch noch nationale Gesetze und Verordnungen zu beachten, wie in diesem Fall:und Verordnungen zu beachten, wie in diesem Fall:

Bedingungen für die Einleitung von Abwässer in die Kanalisation!Landesgesetz:

OÖ Abwasserentsorgungsgesetz 2001, LGBl. für OÖ Nr.27, 23. Stück, 06/04/2001 page 97

Einleitungsverbot in die öffentliche Kanalisation:Feststoffe, wie u.a. zerkleinerte Küchenabfälle

Page 35: CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer

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Vielen Dank!

… für weitere Informationen

Ing. Josef Berger-Schauer

ISN - Innovation Service Network GmbH4580 Windischgarsten, Rading 132 [email protected]

+43.7562.8896-22 oder +43.664.8214928

http://www.innovation.at

LeidenschaLeidenschaff ff t Innovationt Innovation®®

Download der Vortragsunterlagen unter http://www.innovation.at35