bürgerstiftung nottuln: eine chance für die ganze gemeinde
TRANSCRIPT
Bürgerstiftung Nottuln:eine Chance für die ganze Gemeinde
2
Stiftungen
• Die Motivation „zu stiften“ hat Konjunktur
• Stiftungen haben eine lange Tradition
• Es gibt Stiftungen der unterschiedlichsten Zielsetzungen und Größen
3
Motivationen
• Etwas für „seinen“ Ort tun
• Etwas bleibendes schaffen
• Den eigenen Namen erhalten
• Gutes tun und gleichzeitig Steuern sparen
• Projekte verwirklichen oder dazu beitragen
4
Stiftungen
• Stiftungen sind etwas besonderes – sie sind „mehr“ als Spenden oder Sponsoring:
Stiftungen sind „auf Ewigkeit“ angelegt
Nur die erwirtschafteten Erträge dürfen eingesetztwerden – das Stiftungsvermögen wird nicht angetastet
5
Zu den Begriffen
• Ein kleiner Ausflug zur Begriffsklärung:
Mäzenatentum / Spenden
Sponsoring
Stiftungen
6
Merkmale vonBürgerstiftungen
• Wichtigstes Merkmal:Engagement der Bürgerinnen und Bürgerfür ihren Ort (oder für ihre Region)
7
Merkmale vonBürgerstiftungen
• Bürgerstiftungen sind in ihrer Zielsetzung i.d.R.geografisch begrenzt
• Meistens gibt es mehrere Stifter
• Das Stiftungskapital wird kontinuierlich aufgebaut
• Bürgerstiftungen sind Stiftungenvon Bürgern für Bürger
8
Merkmale vonBürgerstiftungen
• Wirtschaftlich und politisch unabhängig
• Konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden
• Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien,Unternehmen usw. wird abgelehnt
• Politik und öffentliche Verwaltung nehmen keinen bestimmenden Einfluss
9
Merkmale vonBürgerstiftungen
• Bürgerstiftungen wirken im breiten Spektrum des örtlichen Lebens
• Bürgerstiftungen fördern das bürgerschaftliche Engagement
• Bürgerstiftungen arbeiten transparent
• Bürgerstiftungen können lokale Netzwerkekoordinieren
10
Bürgerstiftung NOTTULN
• Damit kein Missverständnis entstehen kann:
Die Bürgerstiftung Nottuln ist in der ganzen Gemeinde Nottuln mit allen Ortsteilen und für die ganze Gemeinde Nottuln mit allen Bürgerinnen und Bürgern tätig!
11
Der Stiftungszweckist wichtig!
• In der Stiftungssatzung werden die Stiftungszwecke beschrieben – deshalb ist die Satzung so wichtig.
Fragen: Wie breit oder wie eng müssen bzw. dürfenStiftungszwecke formuliert sein?
12
Ziele der Bürgerstiftung
13
Ziele der Bürgerstiftung
1 Die Förderung der außerschulischen Bildung im Wissen um die Bedeutung sowohl der außer-schulischen Jugendbildung als auch des lebenslangen Lernens für die Gesellschaft
2 Die Förderung der Kultur im Wissen um die Bedeutung der Kultur in ihren verschiedenen Erscheinungsformen
14
Ziele der Bürgerstiftung
3 Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Wissen um die Bedeutung der nachkommenden Generationen für unsere Gesellschaft
4 Die Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Wissen um die Bedeutung der Teilhabe dieser Menschen am gesellschaftlichen Leben
15
Ziele der Bürgerstiftung
5 Die Förderung von Natur- und Umweltschutz im Wissen um die Bedeutung eines nachhaltigen Schutzes der Welt, in der wir leben
6 Die Förderung von Heimatkunde, Heimatpflege und Denkmalpflege im Wissen um die Bedeutung der Pflege von Form und Tradition aus der Region
16
Ziele der Bürgerstiftung
7 Die Förderung der internationalen Verständigung im Wissen um deren Bedeutung für das internationale Verständnis und die Sicherung des Friedens
17
Stiftungssatzung
• In der Satzung kann festgelegt werden:
Die Bürgerstiftung kann operativ und fördernd tätig sein
Hinzustiftungen und Spenden sind möglich
18
Mögliche Einnahmequellen
• Stiftungsgrundkapital (mindestens 50.000 €)
z.B. von ortsansässigen Unternehmen,
von Kreditinstituten,
von Bürgerinnen und Bürgern,
aus Aktionen, etc.
19
Mögliche Einnahmequellen
• Hinzustiftungen
Hinzustiftungen zur Erhöhung des Stiftungskapitals
Schenkungen
Legate
Gelder aus Strafbefehlen
• Spenden
20
Gremien
• Vorstand (§ 8 der Stiftungssatzung)
• Stiftungsrat (§ 7 der Stiftungssatzung)
• Stiftungsforum (§ 6 der Stiftungssatzung)
21
Vorstand
• Besteht aus mindestens 3, höchstens 7 Personen
• Führt die Stiftung
• Vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich
• Legt im Rahmen des Stiftungszweckes die konkreten Ziele und Prioritäten sowie das Konzept der Projektarbeit fest
• Berichtet dem Stiftungsrat
• Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Stiftungsrat gewählt
22
Stiftungsrat
• Besteht aus mindestens 5, höchstens 13 Personen
• Wählt den Vorstand
• Nimmt den Vorstandsbericht entgegen
• Beschließt über die Entlastung des Vorstandes
• Wacht über die Einhaltung der Stiftungszweckeund berät den Vorstand
• Der anlässlich des Stiftungsgeschäftes bestimmte Stiftungsrat ergänzt sich durch Kooptation selbst.
23
Stiftungsforum
• Nimmt den Vorstandsbericht über den Geschäftsgang und die Aktivitäten der Stiftung entgegen
• Wählt zwei Revisoren und nimmt deren Bericht entgegen
• Mitglieder sind diejenigen Stifter, welche der Stiftung mindestens 1.000 € zugewandt haben, dann auf drei Jahre, oder nach einer Zuwendung von mindestens 25.000 € auf Lebenszeit
24
Namensrecht eines Stifters
• Bei Zustiftungen ab 25.000 € kann ein konkreter Verwendungszweck (im Rahmen der satzungs-gemäßen Zweckbestimmung) benannt werden.
• Derartige Zustiftungen können auf Wunsch mit dem Namen des Stifters verbunden werden.
25
Steuerrecht
• Seit dem 1.1.2007 sind die steuerlichen Abzugs-fähigkeiten erheblich verbessert:
Zuwendungen an Stiftungen sind bis zu einem Betrag von 1.000.000 € je Stifter steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig – verteilt über einen Zeitraum von 10 Jahren in beliebiger Stückelung innerhalb dieses Zeitraums.
Spenden können bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
26
Steuerrecht
• Die Höchstgrenze für den Betriebsausgabenabzug von Firmenspenden beträgt nunmehr 4 Promille der Summe des Umsatzes und der gezahlten Löhne und Gehälter.
• Bei Überschreitung dieser Grenze können die gezahlten Beträge zeitlich unbegrenzt in die folgenden Jahre übertragen werden.
27
Wie geht es weiter?
28
Bereits erledigt
Erarbeitung eines Satzungsentwurfs
Diskussion der möglichen Stiftungszwecke mit diversen kompetenten Persönlichkeiten
Abstimmung des Satzungsentwurfs mit der Stiftungsaufsicht
Abstimmung des Satzungsentwurfs mit der Finanzbehörde
29
09. April 2008
• Öffentliche Informationsveranstaltung
• Vorstellung des Satzungsentwurfs
30
Zur Zeit
• Bis zum 30. November 2008:Sammlung von Absichtserklärungen, das Stiftungs-geschäft tätigen zu wollen
• Anwerben von potentiellen Mitgliedern zur Mitwirkung im Stiftungsrat bzw. im Stiftungs-vorstand
Kontaktadresse: Gemeindeverwaltung Nottuln,Herr GORR Franz Rickert
31
Zum Jahreswechsel2008/2009
• Feststellung, dass Stiftungsgeschäfte im Umfang von insgesamt mindestens 50.000 € getätigt worden sind
• Gründungsversammlung der Stifterinnen und Stifter
Beschlussfassung über die Stiftungssatzung
Bestimmung des Stiftungsrates
32
Zum Jahreswechsel2008/2009
• Einreichung von Stiftungssatzung und beabsichtigtem Stiftungsgeschäft bei der Stiftungsaufsicht mit dem Antrag auf Anerkennung
• Einreichung beim zuständigen Finanzamt mit Antrag auf Erteilung einer Steuernummer und Beantragung der vorläufigen Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
33
Anschließend
• Das Stiftungskapital wird eingezahlt
• Der Stiftungsrat wählt den Stiftungsvorstand
• Stiftungsvorstand und Stiftungsrat nehmen ihre Arbeit auf