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Bonk - Maire - Hoppmann PartGmbB Beratende Ingenieure und SachverständigeGeräusche - Erschütterungen – Bauakustik
Sekretariat: Tel.: 05137/8895-0 www.bonk-maire-hoppmann.de
Partnerschaftsregister AG Hannover Nr.: PR201017 - Sitz der Gesellschaft: Garbsen
Mess-Stelle gemäß § 29b BImSchG
Dipl.-Ing. Thomas Hoppe
ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz
Ingenieurkammer Niedersachsen
Dipl.-Phys. Michael Krause
Dipl.-Geogr. Waldemar Meyer
Dipl.-Ing. Clemens Zollmann
ö.b.v. Sachverständiger für Lärmschutz
Ingenieurkammer Niedersachsen
Dipl.-Ing. Manfred Bonk bis 1995
Dr.-Ing. Wolf Maire bis 2006
Dr. rer. nat. Gerke Hoppmann bis 2013
Rostocker Straße 22 30823 Garbsen 05137/8895-0, -95
Bearbeiter: Dipl.-Ing. V. Buchhammer Durchwahl: 05137/8895-18 [email protected]
13.04.2018
- 17199 -
Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplan
„Gewerbegebiet A2 - Barmke“
der Stadt Helmstedt
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 2
Inhaltsverzeichnis .......................................................................................... Seite
1. Auftraggeber ................................................................................................. 4
2. Aufgabenstellung dieses Gutachtens ......................................................... 4
3. Örtliche Verhältnisse .................................................................................... 5
4. Hauptgeräuschquellen ................................................................................. 7
4.1 Gewerbelärm ................................................................................................... 7
4.1.1 Typische Emissionskennwerte ................................................................... 7
4.1.2 Geräusch- Vorbelastung .............................................................................. 9
4.1.3 Geräuschkontingentierung, Emissionsmodelle ...................................... 10
4.2 Straßenverkehrslärm .................................................................................. 12
4.2.1 Verkehrsmengen ........................................................................................ 12
4.2.2 Emissionspegel .......................................................................................... 14
5. Berechnung der Immissionspegel ............................................................ 15
5.1 Rechenverfahren ........................................................................................ 15
5.2 Rechenergebnisse ...................................................................................... 17
5.2.1 Gewerbelärm ............................................................................................... 17
5.2.2 Verkehrslärmbelastung im Plangebiet ...................................................... 19
5.2.3 Mehrbelastung der öffentlichen Straßen .................................................. 20
6. Beurteilung .................................................................................................. 20
6.1 Grundlagen.................................................................................................. 20
6.2 Gewerbelärm ............................................................................................... 25
6.3 Verkehrslärm öffentlicher Straßen ............................................................ 28
6.4 Verkehrslärmbelastung im Plangebiet (Prognoseplanfall) ..................... 29
7. Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der
Bauleitplanung .................................................................................................... 30
Liste der verwendeten Abkürzungen und Ausdrücke ..................................... 34
Quellen, Richtlinien, Verordnungen .................................................................. 35
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 3
Tabellenverzeichnis ....................................................................................... Seite
Tabelle 1: Typische Emissionskontingente (nach DIN 45691) .......................... 8
Tabelle 2: Emissionsmodell „Variante 1 - 3“ .................................................... 11
Tabelle 3: Verkehrsmengen und Emissionspegel, Prognosenullfall 2030 ..... 14
Tabelle 4: Verkehrsmengen und Emissionspegel, Prognoseplanfall 2030 .... 14
Tabelle 5: Immissionskontingente, Variante 1 .................................................. 17
Tabelle 6: Immissionskontingente, Variante 2 .................................................. 18
Tabelle 7: Immissionskontingente, Variante 3 .................................................. 18
Tabelle 8: Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm ......................................... 20
Tabelle 9: zulässige Vergleichswerte nach TA Lärm ....................................... 22
Soweit im Rahmen der Beurteilung verwaltungsrechtliche Gesichtspunkte
angesprochen werden, erfolgt dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer
juristischen Fachprüfung, die nicht Gegenstand der schalltechnischen
Sachbearbeitung ist.
Dieses Gutachten umfasst: 35 Seiten Text 2 Anlagen Datei:17199_Helmstedt, Autor: Buchhammer
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1. Auftraggeber
STADT HELMSTEDT DER BÜRGERMEISTER Markt 1 38350 Helmstedt
2. Aufgabenstellung dieses Gutachtens
Die STADT HELMSTEDT beabsichtigt ein Gewerbegebiet (GE gem. BauNVOi) nördlich
der Bundesautobahn 2 (BAB2) neu auszuweisen.
Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung sollen für das Plangebiet
Emissionskontingente ermittelt werden, die den Schutzanspruch benachbarter
schutzwürdiger Wohnbauflächen sicherstellen. Die Berechnungen der
Geräuschimmissionen erfolgen für den „abstrakten Planfall“ unter Beachtung der
Regelungen der DIN 45691ii. Dabei ist die Geräuschvorbelastung durch
vorhandene gewerbliche Betriebe zu beachten.
In diesem Zusammenhang sind nach Abstimmung mit der STADT HELMSTEDT die
Emissionskontingente im Plangebiet so einzustellen, dass die von dem geplanten
Gewerbegebiet möglichen Geräuschimmissionen entsprechend den Regelungen
der TA Lärmiii (Abs. 3.2.1) keinen relevanten Immissionsbeitrag im Bereich der am
stärksten betroffenen Wohnbauflächen verursachen. Dies ist regelmäßig dann der
Fall, wenn die hinzukommende Zusatzbelastung die jeweils maßgeblichen
Immissionsrichtwerte bzw. die in der Bauleitplanung heranzuziehenden
Orientierungswerte um mindestens 6 dB(A) unterschreitet.
Im Vorfeld durchgeführte Berechnungen haben gezeigt, dass unter Anwendung des
genannten Irrelevanzkriteriums die für Gewerbegebiete typischen Emissions-
kontingente von 65 dB(A) am Tage bzw. 50 dB(A) in der Nacht für den gesamten
Geltungsbereich zu realisieren sind. Ferner ist zu prüfen, ob durch ein geeignetes
Gliederungsmodell für einzelne Teilflächen gegebenenfalls höhere Emissions-
kontingente möglich sind.
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Darüber hinaus soll im Hinblick auf mögliche Betriebsleiterwohnungen sowie
schutzwürdige Büronutzungen im geplanten Gewerbegebiet die dort auftretende
Geräuschbelastung durch Straßenverkehrslärm ermittelt und beurteilt werden. In
diesem Zusammenhang sind die Geräuschimmissionen durch die südlich am
Plangebiet verlaufende Bundesautobahn BAB 2 und der Landesstraße L 297 zu
untersuchen. Des Weiteren soll die in Verbindung mit dem Vorhaben zu erwartende
Mehrbelastung durch Verkehrslärm im Bereich der Ortschaften Barmke und Rennau
beurteilt werden.
Die Beurteilung der Geräuschsituation erfolgt auf Grundlage der im Bauleitverfahren
maßgeblichen Regelungen der DIN 18005 mit Beiblatt 1. Darüber hinaus werden in
Zusammenhang mit Gewerbelärm die Regelungen der TA Lärmiv angewandt.
3. Örtliche Verhältnisse
Die örtliche Situation ist den Anlagen zum Gutachten zu entnehmen. Dort sind das
rd. 46 ha große Plangebiet, die zu berücksichtigenden Straßenzüge und die
benachbarten Ortschaften dargestellt.
Das hier betrachtete, weitestgehend ebene Plangebiet befindet sich an der
Bundesautobahn 2 (BAB2), Anschlussstelle Rennau, unmittelbar nördlich der
Landesstraße L297. Die verkehrliche Erschließung ist aus südlicher Richtung über
die genannten Straßenzüge in Verbindung mit einem noch zu bauenden
Kreisverkehrsplatz sowie weiter östlich über die L297 geplant. Darüber hinaus ist
eine Anbindung des Gewerbegebiets an einen nördlich verlaufenden
Wirtschaftsweg geplant, der zugleich die nördliche Plangebietsgrenze bildet.
Östlich, nördlich und westlich des Plangebiets befinden sich landwirtschaftlich
genutzte Flächen.
Der Lage der Verkehrsflächen im Plangebiet ist dem aktuellen Planentwurf in der
Abbildung 1 zu entnehmen.
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Abbildung 1:Planentwurf Gewerbegebiet Barmke-Autobahn (01.2018)
Quelle: Dr.-Ing. W. Schwerdt, Büro für Stadtplanung
Die von den Geräuschen der geplanten Gewerbegebietsfläche am stärksten be-
troffenen, schutzwürdigen Wohnnutzungen befinden sich im Randbereich der
Ortschaften Barmke, Rennau und Rottorf. Für diese Wohnnutzungen ist nach
Angaben der STADT HELMSTEDT der Schutzanspruch eines allgemeinen Wohn-
gebiets (WA gem. BauNVOv) zu Grunde zu legen. Weitere schutzwürdige Wohn-
bebauung befindet sich in Form einer Splittersiedlung westlich des geplanten
Gewerbestandortes. Für diese Wohnnutzungen ist abstimmungsgemäß der Schutz-
anspruch eines Mischgebiets (MI gem. BauNVO) zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Untersuchung wurde auf Grundlage von aktuellen Laserrasterdaten
ein digitales Geländemodell erstellt. Danach befindet sich das Plangebiet auf einer
Höhe von rd. 114 m NHN und ist weitestgehend eben. Das gesamte
Untersuchungsgebiet fällt von Osten nach Westen ab.
Zur Beurteilung der Geräuschsituation der vorgenannten Geräuschquellen werden
die in Anlage 1 dargestellten; maßgeblichen Aufpunkte (:= Beurteilungspunkte,
:= Immissionsorte) untersucht.
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4. Hauptgeräuschquellen
4.1 Gewerbelärm
4.1.1 Typische Emissionskennwerte
Gemäß DIN 18005 sowie nach den Verwaltungsvorschriften zum BauGB soll für
Gewerbegebiete ein "typischer" flächenbezogener Schallleistungspegel von
65 dB(A) und für Industriegebiete ein entsprechender Pegelwert von 70 dB(A) be-
rücksichtigt werden. Die Norm nennt im Abschnitt 5.2.3 diese Emissionswerte für
die BEURTEILUNGSZEITEN "tags u�d �achts"� Dabei ist �u beachte�� dass sich diese
Kennwerte gem. Abschnitt 3 der Norm wie folgt definieren:
Für nach der TA Lärm zu beurteilenden Anlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen ist in der Nacht die volle Stunde ... mit dem höchsten Beurteilungspegel maßgebend, zu dem die Anlage relevant beiträgt.
Ende des Zitats.
Diese Definition entspricht der so genannten „ungünstigsten Nachtstunde“ in Nr. 6.4
der TA Lärm. Sie ist zutreffend für einzelne Betriebsgrundstücke, kann jedoch – zu-
mal bei ausgedehnten GE- bzw. GI- Gebieten - nicht pauschal auf das gesamte
Gebiet übertragen werden. Im Mittel kann daher zwischen 22.00 und 6.00 Uhr
(Beurteilungszeit nachts) von einem ggf. deutlich niedrigeren Emissionskennwert
ausgegangen werden. In diesem Zusammenhang muss auch beachtet werden,
dass aus den innerhalb von Gewerbegebieten einzuhaltenden Immissionsricht-
werten1 ein deutlicher Unterschied der am Tage und in der Nacht tatsächlich
auftretenden Geräuschemissionen resultiert.
Nach den uns vorliegenden Rechenergebnissen muss andererseits davon aus-
gegangen werden, dass die o.g. flächenbezogenen Schallleistungspegel am Tage
ggf. eine Einschränkung der industriellen/ gewerblichen Nutzung bedeuten können.
In der nachfolgenden Tabelle wird eine grobe Gliederung mit typischen flächen-
bezogenen Emissionskontingenten für Industriegebiete (GI - BauNVO), ein-
geschränkte Industriegebiete (GIe), Gewerbegebiete (GE) und eingeschränkte
Gewerbegebiete (GEe) angegeben.
1 65 dB(A) tags, 50 dB(A) nachts � vgl. Nr. 6.1 der TA Lärm
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Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Zusammenstellung lediglich eine grobe
Rasterung darstellt, die der Einschätzung im Rahmen der städtebaulichen Planung
im Hinblick auf künftige Entwicklungen ermöglichen soll („typisierende
Betrachtung“).
Tabelle 1: Typische Emissionskontingente (nach DIN 45691)
Ausweisung bzw. Nutzungsmöglichkeit
Emissionskontingente LEK in dB(A) 6.00-22.00 22.00-6.00
GI ≅ 68 ≅ 58 GIe 63 - 68 50 - 60
GE 61 - 66 46 - 51
GEe 55 - 61 *) - 46
*): bei ein- oder zweischichtig arbeitenden Betrieben, deren Betriebszeit nicht in die Nachtzeit fällt, ist das in der Zeit von 22.00 - 6.00 Uhr höchstzulässige Emissionskontingent von untergeordneter Bedeutung.
Die Festsetzung zulässiger Emissionskontingente eröffnet die Möglichkeit im Zuge
späterer Genehmigungsverfahren (z.B. geänderte Nutzungen innerhalb des Plan-
gebiets), mit Hilfe eines vereinfachten Nachweises, die Zulässigkeit bestimmter
Nutzungen innerhalb des Plangebietes unter schalltechnischen Gesichtspunkten zu
prüfen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die in Tabelle 1 zusammen-
gestellten Emissionskontingente Erfahrungswerte sind, wie sie typischerweise in
den vorgenannten Baugebieten auftreten können aber nicht zwangsläufig müssen.
Die Ausweisung bestimmter Baugebiete mit gewerblicher oder industrieller Nutzung
(SO, GI, GE) richtet sich zunächst nach der geplanten (oder ggf. vorhandenen)
Nutzung innerhalb der festzusetzenden Gebiete. Mit der Festsetzung höchst-
zulässiger Emissionskontingente wird dann ergänzend dem erforderlichen
Immissionsschutz Rechnung getragen.
Es ist eine verwaltungsrechtliche Frage, inwieweit eine Herabsetzung typischer
Emissionskontingente (wie z.B. einem gegenüber der DIN 18005 um 15 dB(A)
reduzierten Nachtwert) tatsächlich eine „Einschränkung“ für zukünftige gewerbliche
Nutzungen bedeutet und ob derartige (ggf. einschränkende) Festsetzungen zum
Immissionsschutz auch gleichzeitig als „allgemeine“ Einschränkung für das
jeweilige Baugebiet kenntlich gemacht werden müssen (z.B. GEe- Ausweisung).
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Die späteren Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich der zulässigen
Emissionskontingente stellen auf den sogenannten „immissionswirksamen“ Schall-
Leistungspegel (IFSP) ab. Dieser Pegelwert ist der um das Maß von Abschirmung
und Streuung abgeminderte „wahre“ Schallleistungspegel.
Die im konkreten Einzelfall vorhandenen baulichen Gegebenheiten auf den
Betriebsflächen mit den daraus resultierenden Pegelminderungen durch
Abschirmungen (ggf. auch Pegelerhöhungen durch Reflexionen) sind dann in die
Berechnungen einzustellen. Wir weisen darauf hin, dass die schalltechnischen
Berechnungen auf Grundlage der Regelungen der DIN 45691 erfolgen. Insofern
sind die zulässigen Emissionskontingente etwas geringer, als die in der
Vergangenheit für GE- und GI- Gebiete festgesetzten flächenbezogenen
Schallleistungspegel (vgl. Abschnitt 5.1). Dies hat auf die „schalltechnische
Nutzbarkeit“ der Betriebsgrundstücke keinen Einfluss.
4.1.2 Geräusch- Vorbelastung
Nord-östlich der Ortschaft Barmke befindet sich das Industriegebiet „In den langen
Stücken“. Für diese Flächen sieht der Bebauungsplan keine emissionsseitigen
Einschränkungen in Form von flächenbezogenen Schallleistungspegeln bzw.
Emissionskontingenten vor. Aufgrund der Lage dieses Industriegebiets sowie der
daran unmittelbar südlich angrenzenden Wohnbebauung kann davon ausgegangen
werden, dass die dadurch auftretende Geräuschvorbelastung die Immissions-
richtwerte im Bereich der für die vorliegende Untersuchung maßgeblichen
Immissionsorte deutlich unterschreitet.
Unabhängig hiervon sind nach Abstimmung mit der STADT HELMSTEDT die
Emissionskontingente im Plangebiet so einzustellen, dass die von dem geplanten
Gewerbegebiet möglichen Geräuschimmissionen entsprechend den Regelungen
der TA Lärmvi (Abs. 3.2.1) keinen relevanten Immissionsbeitrag im Bereich der am
stärksten betroffenen Wohnbauflächen verursachen.
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Bei der Anwendung dieses sogenannten Irrelevanzkriteriums kann die Bestimmung
der Vorbelastung im Hinblick auf Absatz 2 der TA Lärm entfallen, wenn die
Geräuschimmissionen der Anlage die jeweils maßgeblichen Immissions-
richtwerte bzw. die in der Bauleitplanung heranzuziehenden Orientierungswerte um
mindestens 6 dB(A) unterschreiten.
4.1.3 Geräuschkontingentierung, Emissionsmodelle
Die schalltechnischen Berechnungen für das Plangebiet erfolgen im Rahmen der
Bauleitplanung für den „abstrakten Planfall“. Bei diesem Emissionsmodell werden
potentielle, stationäre oder mobile Geräuschquellen durch eine Flächenschallquelle
(Emissionskontingent) in einer durchschnittlichen Quellpunkthöhe ersetzt. Unter
Beachtung der vorliegenden Aufgabenstellung wird dieses Emissionskontingent so
eingestellt, dass durch das geplante Gewerbegebiet kein relevanter Immissions-
beitrag im Sinne der TA Lärmvii im Bereich der nächstgelegenen schutzbedürftigen
Wohnbauflächen zu erwarten ist.
Um flächenweise höhere Emissionskontingente zu ermöglichen, wird ein
Gliederungsmodell (Emissionsmodell) entwickelt. Dabei können bei kürzeren
Abständen zwischen Gewerbegebiet und Wohnbebauung Teilflächen, die einen
größeren Abstand zu schutzbedürftiger Wohnbebauung besitzen, mit höheren
Emissionskontingenten belegt werden als GE-Flächen mit kleineren Abständen. Im
vorliegenden Fall beträgt der Abstand der Ortschaften Barmke, Rennau und Rottorf
zum geplanten Gewerbegebiet jeweils rd. 1 km und für die jeweilige Randbebauung
der Ortschaften ist von einem Schutzanspruch eines Allgemeinen Wohngebiets
auszugehen. Insofern ist eine Erhöhung der Emissionskontingente für einzelne
Teilflächen nur bedingt sinnvoll.
Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Schutzbedürftigkeit der nächst-
gelegenen Wohnbebauung lassen sich Gliederungsmodelle entwickeln. Drei im
Vorfeld mit der STADT HELMSTEDT abgestimmte Varianten sind in Tabelle 2
zusammengestellt.
In einem ersten Rechenansatz (Variante 1) wurden für die geplanten Bauflächen
die für „uneingeschränkte Gewerbegebiete“ typischen Emissionskontingente
berücksichtigt.
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Bei der Variante 2 wurden die Emissionskontingente der Teilflächen gleichermaßen
erhöht, sodass das Irrelevanzkriterium in allen untersuchten Aufpunkten gerade
noch erfüllt wird. Darüber hinaus wurde mit der Variante 3 ein Modell entwickelt, bei
dem für alle Teilfläche unter Beachtung des Irrelevanzkriteriums möglichst hohe
Emissionskontingente erreicht werden. Bei diesem optimierten Modell wurde
sichergestellt, dass alle Teilflächen einen ähnlichen Teilschallpegel an allen
Immissionsorten verursachen.
Im Einzelnen wurden für die in Anlage 1 bzw. Anlage 2 dargestellten Teilflächen des
Geltungsbereichs folgende Emissionskontingente in Ansatz gebracht:
Tabelle 2: Emissionsmodell „Variante 1 - 3“
Teilflächea) LEK b)
in dB(A)
tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr)
Variante 1
[TF1] 65 50
[TF2] 65 50
[TF3] 65 50
Variante 2
[TF1] 67 52
[TF2] 67 52
[TF3] 67 52
Variante 3
[TF1] 67 52
[TF2] 66 51
[TF3] 69 54 a) vgl. Anlage 1 b) Emissionskontingent (vgl. DIN 45691)
Im Sinne der Regelungen der TA Lärm wären im konkreten Einzelfall ggf. weitere
„Eigenschaften“ der von den Gewerbebetrieben ausgehenden Geräuschemis-
sionen in die Beurteilung einzustellen; diesbezüglich sind im Baugenehmigungs-
verfahren ggf. zu beachten:
� eine mögliche Ton- und/oder Impulshaltigkeit der Geräusche (vgl. Anhang A.3.3.5 und 3.3.6 zur TA Lärm)
� Maximalpegel durch kurzzeitige Einzelereignisse (vgl. Ziffer 6.1 der TA Lärm)
� tieffrequente Geräusche (vgl. Ziffer 7.3 der TA Lärm)
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4.2 Straßenverkehrslärm
4.2.1 Verkehrsmengen
Die Berechnungen der zu erwartenden Straßenverkehrslärmbelastung im Plan-
gebiet sowie der Mehrbelastung im Bereich der Ortschaften Barmke und Rennau
erfolgen auf Grundlage einer im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführten
Verkehrsuntersuchung durch das Büro ZACHARIAS VERKEHRSPLANUNGEN.
Die Straßenverkehrslärmbelastung im Plangebiet sowie der Ortschaften Barmke
und Rennau wird im Wesentlichen durch die Bundesautobahn 2 (BAB 2) und der
Landesstraße 297 (L 297) bestimmt. Bei der genannten verkehrstechnischen Unter-
suchung wurden Prognosen für die Verkehrsbelastung der genannten Straßenzüge
im Jahr 2030 getroffen. Darüber hinaus wurden die Verkehrsmengen prognostiziert,
die durch die Entwicklung des geplanten Gewerbegebiets zu erwarten sind.
Sollten sich z.B. für das Jahr 2030 Verkehrsmengen ergeben, die von den nach-
folgenden Angaben abweichen, ist hier folgendes zu beachten:
Erst bei einer Verdoppelung der Verkehrsmenge ergibt sich eine („wesentliche“)
Pegelerhöhung von 3 dB(A) (⇒ vgl. Abschnitt 6). Eine Steigerung der Verkehrsmenge um
z.B. 20 % führt bei ansonsten gleich bleibenden Parametern (zulässige Höchst-
geschwindigkeit, LKW-Anteile, Tag-Nacht-Verteilung) zu einer Pegelerhöhung von ca. 0,8
dB(A).
Die hier maßgebliche Verkehrsbelastung ist der so genannte Jahresmittelwert, die
Durchschnittliche, Tägliche Verkehrsstärke (DTV). Die Durchschnittliche, Tägliche
Verkehrsstärke ist in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen als
der Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßen-querschnitt täglich passierenden Kraftfahrzeuge
definiert.
Die den Berechnungen zu Grunde gelegten Verkehrsmengen (DTV), der stündliche
Verkehr (M) und die LKW- Anteile sind in der Tabelle 3 (Prognosenullfall) und der
Tabelle 4 (Prognoseplanfall) zusammengestellt.
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Bei den „DTV“-Werten handelt es sich um Werktagswerte (DTVw). Nach Angaben
des Verkehrsgutachters ist eine Umrechnung auf den DTV (alle Tages des Jahres)
zwar grundsätzlich möglich, jedoch unterliegt das Verkehrsaufkommen im Lkw-
Verkehr aufgrund der geringeren absoluten Werte größeren Schwankungen im
Wochen- und Jahresgang sowie in der Prognose bis zum Zeitraum 2030. Im Sinne
einer konservativen Annahme werden deshalb die DTVw-Werte den Berechnungen
zu Grunde gelegt.
Für die zu untersuchenden Straßenabschnitte wurden die zulässigen Geschwindig-
keiten vzul = 50 km/h (innerorts) sowie vzul, Pkw = 100 km/h bzw. vzul, Lkw = 80 km/h
(außerorts) berücksichtigt. Bei der BAB2 werden den Berechnungen zulässige
Geschwindigkeiten von vzul, Pkw = 130 km/h bzw. vzul, Lkw = 80 km/h zugrunde
gelegt. Weiterhin wurde eine Fahrbahnoberfläche aus Asphaltbeton mit einem
Korrekturwert DStrO = 0 dB(A) für alle Fahrstrecken berücksichtigt.
Der Emissionspegel Lm, E berechnet sich nach der RLS-90 zu:
Lm,E = Lm(25) + Dv + DStrO + DStg + DE
Dabei ist:
Dv eine Korrektur für unterschiedliche, zulässige Höchstgeschwindigkeiten
DStrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen
DStg Zuschlag für Steigungen und Gefälle
DE Korrektur für Spiegelschallquellen
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4.2.2 Emissionspegel
Die unter Beachtung der DTV-Werte und LKW-Anteile sowie der oben aufgeführten
Zuschläge berechnen sich die Emissionspegel „Lm,E“ wie folgt:
Tabelle 3: Verkehrsmengen und Emissionspegel, Prognosenullfall 2030
Straßenabschnitt DTV [Kfz/24h]
MT [Kfz/h]
MN [Kfz/h]
pT [%]
pN [%]
vzul [Pkw/Lk
w]
Lm,E,T [dB(A)]
Lm,E,N [dB(A)]
BAB 2 92.000 5520 1288 22 39,5 130/80 80,3 75,2
L297 (Rennau, innerorts) 3350 195 30 8 10 50/50 58,0 50,5
L297 (Richtung Rennau) 3350 195 30 8 10 100/80 62,8 55,0
L297 (Richtung Barmke) 1400 82 13 7 10 100/80 58,4 51,0
L297 (Barmke, innerorts) 1400 67 10 8 10 50/50 53,4 45,8
K14 2000 120 16 2,6 1,3 100/80 58,9 49,7
Tabelle 4: Verkehrsmengen und Emissionspegel, Prognoseplanfall 2030
Straßenabschnitt DTV [Kfz/24h]
MT [Kfz/h]
MN [Kfz/h]
pT [%]
pN [%]
vzul [Pkw/Lk
w]
Lm,E,T [dB(A)]
Lm,E,N [dB(A)]
BAB 2 92.000 5520 1288 22 39,5 130/80 80,3 75,2
L297 (Rennau, innerorts) 4300 258 35 11 11 50/50 60,2 51,4
L297 (Richtung Rennau) 4300 258 35 11 11 100/80 64,6 55,8
L297(südlich GE-Gebiet) 4850 291 39 30 30 100/80 67,3 58,5
L297 (Richtung Barmke) 1900 114 16 11 11 100/80 60,6 51,9
L297 (Barmke innerorts) 1900 114 16 11 11 50/50 56,6 47,9
K14 2500 150 20 4,1 2,1 100/80 60,3 50,9
Erschließungsstraße 6050 363 67 32 32 50/50 65,4 58,0
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In den Tabellen bedeuten:
MT stündliche Verkehrsstärke tags (6.00 - 22.00 Uhr) in Kfz/ h
MN stündliche Verkehrsstärke nachts (22.00 - 6.00 Uhr) in Kfz/ h
pT % Lkw-Anteil tags (6.00 - 22.00 Uhr) in %
pN% Lkw-Anteil nachts (22.00 - 6.00 Uhr) in %
Vzul zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw/Lkw in km/h
Lm,E,T berechneter Emissionspegel (tags) in dB(A)
Lm,E,N berechneter Emissionspegel (nachts) in dB(A)
5. Berechnung der Immissionspegel
5.1 Rechenverfahren
Die Immissionsbelastung durch Straßenverkehrslärm wird entsprechend der
RLS-90 (vgl. auch Anlage 1 zur 16. BImSchV) rechnerisch ermittelt. Die
Ausbreitungsrechnung für alle übrigen Emittenten erfolgt auf Grundlage der
Regelungen der ISO 9613-2viii. Nach diesem Rechenverfahren wird die so genannte
mittlere Mitwindsituation betrachtet. Das Kriterium für die Betrachtung linien- oder
flächenhafter Geräuschemissionen wird im Sinne der ISO 9613-2 beachtet.
Mögliche Bodeneffekte werden gemäß Nr. 7.4 der ISO 9613-2 berücksichtigt.
Alle für die Ausbreitungsrechnung wesentlichen Parameter wurden digitalisiert.
Dabei wird für die Beurteilungspunkte eine typische Aufpunkthöhe von
hA = 3,0 m über Geländehöhe
für den EG-Bereich sowie eine übliche Stockwerkshöhe von 2,8 m berücksichtigt.
Die Berechnung der zu erwartenden Geräuschimmissionen im Rahmen städte-
baulicher Planungen erfolgt i.d.R. frequenzunabhängig nach dem alternativen
Verfahren gemäß Nr. 7.3.2 der ISO 9613-2, da bei der Aufstellung von Bebauungs-
plänen Angaben über die Frequenzspektren maßgebender Emittenten i.d.R. nicht
vorliegen (typisierende Betrachtung, abstrakter Planfall). Ebenso bleiben
entsprechend den diesbezüglichen Vorgaben der DIN 45691 im Rahmen städte-
baulicher Planungen alle Zusatzdämpfungen unberücksichtigt, die von der Lage
(Höhe) der Emittenten bzw. der Immissionsorte abhängig sind.
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Im Hinblick auf die angesprochene DIN 45691 ist Folgendes zu beachten:
Im Dezember 2006 wurde diese Norm veröffentlicht. Bei Anwendung dieser Norm
ist ausschließlich die geometrisch bedingte Pegeländerung (Adiv = 10 � lg (2 π � s²))
in die Ausbreitungsrechnung einzustellen. Hierdurch bleiben Zusatzdämpfungen
durch Bodeneffekte, Luftabsorption usw. unberücksichtigt. Demgegenüber wurde in
der Vergangenheit bei der Anwendung des alternativen Verfahrens der ISO 9613-2
die Raumwinkelkorrektur mit KO = + 3 dB(A) in Ansatz gebracht.
Dies bedeutet, dass sich in der Anwendung beider Rechenverfahren eine
systematische Pegeldifferenz von ca. - 2 bis 0 dB(A) im Nahbereich des Plangebiets
und 0 bis + 2 dB(A) bei Entfernungen von 60 – 450 m zum Plangebiet ergeben. Eine
noch darüber hinausgehende Pegeldifferenz tritt auf, wenn die im Bereich des
jeweils betrachteten Immissionsortes ggf. auftretende „Eigenabschirmung“ außer
Acht gelassen wird; hierdurch können sich im Einzelfall Pegeldifferenzen von bis zu
20 dB(A) ergeben.
Dies bedeutet, dass sich bei Anwendung der Regelungen der DIN 45691 im Regel-
fall zulässige Emissionskontingente ergeben, die etwas kleiner sind als die nach
dem alternativen Verfahren berechneten flächenbezogenen Schall-Leistungspegel.
Dies bedeutet jedoch keine weitergehende schalltechnische Beschränkung der
Bauflächen – es handelt sich lediglich um nominelle Unterschiede bei der Dar-
stellung der jeweils zulässigen Emissionsbelastung.
Im späteren konkreten Einzelfall (Genehmigungsverfahren auf der Grundlage der
TA Lärm) erfolgt wiederum eine Berücksichtigung der Bodendämpfung und Luft-
absorption entsprechend den Regelungen der ISO 9613-2, so dass die „nutzbaren“
flächenbezogenen Schall-Leistungspegel i.d.R. höher als die im Rahmen der in der
Bauleitplanung auf der Grundlage der DIN 45691 festgesetzten Emissions-
kontingente sind.
Die genannten Rechenverfahren wurden im Rechenprogramm SOUNDplanix pro-
grammiert. Die Berechnungen werden mit folgenden voreingestellten Rechen-
parametern durchgeführt:
Winkelschrittweite: 1°
Reflexzahl: 3
Reflextiefe: 1
Seitenbeugung: ja
Suchradius: 3000 m
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 17
Berechnet wurden jeweils die durch die o.g. Geräuschquellen verursachten
Beurteilungspegel getrennt für die Beurteilungszeiten von 6.00 – 22.00 Uhr (tags)
und 22.00 - 6.00 Uhr (nachts).
5.2 Rechenergebnisse
5.2.1 Gewerbelärm
In den nachfolgenden Ergebnistabellen sind für die untersuchten Aufpunkte die
jeweiligen Orientierungswerte sowie die auf Grundlage der in Abschnitt 4.1.3
beschriebenen Varianten ermittelten Immissionskontingente dargestellt. Darüber
hinaus wird für jeden Aufpunkt die Pegeldifferenz Ldiff. zum Orientierungswert
angegeben. Bei den Berechnungen wurde die westlich des Plangebiets gelegene
schutzwürdige Nutzung (Hof Tendel) aufgrund des großen Abstandes (rd. 2km)
sowie des im Vergleich zu den untersuchen Aufpunkt geringeren Schutzanspruchs
nicht berücksichtigt.
Dargestellt sind die Ergebnisse jeweils für ausgewählte Immissionsorte und das am
stärksten betroffene Stockwerk.
Tabelle 5: Immissionskontingente, Variante 1
Aufpunkt Orientierungswerte
Immissionskontingent LIK *)
Variante 1 Pegeldifferenz Ldiff.
tags nachts tags nachts tags nachts
1a 55 40 43,8 28,8 -11,2 -11,2
1b 55 40 43,8 28,8 -11,2 -11,2
2a 55 40 44,1 29,1 -10,9 -10,9
2b 55 40 44,2 29,2 -10,8 -10,8
3 55 40 45,6 30,6 -9,4 -9,4
4 55 40 45,1 30,1 -9,9 -9,9
5 55 40 43,6 28,6 -11,4 -11,4
6a 55 40 44,0 29,0 -11,0 -11,0
6b 55 40 44,0 29,0 -11,0 -11,0
7 55 40 46,0 31,0 -9,0 -9,0
8 55 40 46,9 31,9 -8,1 -8,1
9 55 40 46,9 31,9 -8,1 -8,1
Alle Pegelangaben in dB(A)
*) Aus den Emissionskontingenten ermittelte Geräuschbelastung durch das geplanten GE-Gebiet
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 18
Tabelle 6: Immissionskontingente, Variante 2
Aufpunkt Orientierungswerte
Immissionskontingent LIK
Variante 2 Pegeldifferenz Ldiff.
tags nachts tags nachts tags nachts
1a 55 40 45,8 30,8 -9,2 -9,2
1b 55 40 45,8 30,8 -9,2 -9,2
2a 55 40 46,1 31,1 -8,9 -8,9
2b 55 40 46,2 31,2 -8,8 -8,8
3 55 40 47,6 32,6 -7,4 -7,4
4 55 40 47,1 32,1 -7,9 -7,9
5 55 40 45,6 30,6 -9,4 -9,4
6a 55 40 46,0 31,0 -9,0 -9,0
6b 55 40 46,0 31,0 -9,0 -9,0
7 55 40 48,0 33,0 -7,0 -7,0
8 55 40 48,9 33,9 -6,1 -6,1
9 55 40 48,9 33,9 -6,1 -6,1
Alle Pegelangaben in dB(A)
*) Aus den Emissionskontingenten ermittelte Geräuschbelastung durch das geplanten GE-Gebiet
Tabelle 7: Immissionskontingente, Variante 3
Aufpunkt Orientierungswerte
Immissionskontingent LIK
Variante 3 Pegeldifferenz Ldiff.
tags nachts tags nachts tags nachts
1a 55 40 46,0 31,0 -9,0 -9,0
1b 55 40 46,0 31,0 -9,0 -9,0
2a 55 40 46,3 31,3 -8,7 -8,7
2b 55 40 46,4 31,4 -8,6 -8,6
3 55 40 47,8 32,8 -7,2 -7,2
4 55 40 47,2 32,2 -7,8 -7,8
5 55 40 45,7 30,7 -9,3 -9,3
6a 55 40 46,2 31,2 -8,8 -8,8
6b 55 40 46,1 31,1 -8,9 -8,9
7 55 40 48,2 33,2 -6,8 -6,8
8 55 40 49,0 34,0 -6,0 -6,0
9 55 40 49,0 34,0 -6,0 -6,0
Alle Pegelangaben in dB(A)
*) Aus den Emissionskontingenten ermittelte Geräuschbelastung durch das geplanten GE-Gebiet
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 19
Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass bei allen Varianten eine
Pegeldifferenz von mindestens 6 dB(A) zwischen den Orientierungswerten und den
aus den jeweiligen Emissionskontingenten ermittelten Immissionskontingenten in
allen untersuchten Aufpunkten vorliegt. Somit wird das in Abschnitt 4.1.2 bereits
beschriebene Irrelevanzkriterium für alle untersuchten Immissionsorte erfüllt.
Im Hinblick auf eine optimierte Nutzung der Gewerbegebietsflächen durch die
Einführung des in Anlage 1 dargestellten Richtungssektors A(vgl. hierzu
Anhang A.2 zu DIN 45691, bzw. Abschnitt 6.2) kann folgendes Zusatzkontingent
festgelegt werden:
LEK,zus. = 5 dB(A)
Diese Vorgehenswiese ist im vorliegenden Fall sinnvoll, da für die Splittersiedlung
westlich des geplanten Gewerbestandortes ein geringerer Schutzanspruch maß-
geblich ist (Schutzanspruch: „Mi“) als für die nördlich bzw. östlich benachbarten
schutzwürdigen Nutzungen (Schutzanspruch: „WA“).
5.2.2 Verkehrslärmbelastung im Plangebiet
Die Ergebnisse der Berechnungen im Zusammenhang mit den auf das Plangebiet
einwirkenden Straßenverkehrsgeräuschen (Büroräume, ausnahmsweise zulässige
Wohnnutzungen in Gewerbegebieten) sind den Lärmkarten der Anlage 2, Blatt 1-4
zu entnehmen. Berechnet wurde die Straßenverkehrslärmsituation unter Berück-
sichtigung des im Abschnitt 4.2.1 beschriebenen Prognoseplanfalls; d.h mit Ziel-
und Quellverkehren des Plangebiets.
Die Rechenergebnisse sind dem Gutachten in Form farbiger Lärmkarten getrennt
für die Beurteilungszeiten tags und nachts beigefügt. Die Anlagen sind wie folgt
geordnet:
Anlage 2, Blatt 1: Verkehrslärm, freie Schallausbreitung, tags, Erdgeschoss
Anlage 2: Blatt 2: dto. tags, 1.Obergeschoss
Anlage 2: Blatt 3: dto. nachts, Erdgeschoss
Anlage 2: Blatt 4: dto. nachts, 1. Obergeschoss
Anlage 2, Blatt 5: Lärmpegelbereiche freie Schallausbreitung (tags, 1.OG)
Anlage 2, Blatt 6: Lärmpegelbereiche freie Schallausbreitung (nachts, 1.OG)
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 20
5.2.3 Mehrbelastung der öffentlichen Straßen
Die Darstellung der Verkehrslärmbelastung für die hier von einer „erkennbaren“
Verkehrszunahme betroffenen Straßenabschnitte für den Prognosenullfall sowie
den Prognoseplanfall (mit GE Barmke) erfolgt für einzelne, straßennahe Aufpunkte
in Barmke und Rennau. Die Ergebnisse der Berechnungen sind der nachfolgenden
Tabelle 8 zu entnehmen. Dargestellt sind die Ergebnisse für das durch Straßen-
verkehrslärm jeweils am stärksten betroffene Stockwerk (der Einfluss der BAB 2 ist
in den Beurteilungspegeln enthalten).
Tabelle 8: Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm
Aufpunkt
Prognosenullfall Lr
tags / nachts
Prognoseplanfall Lr
tags / nachts
Pegeldifferenz ∆ L a)
tags / nachts
Rennau
1a 58,1 51,1 60,0 51,8 1,9 0,7
1b 61,5 54,1 63,6 55,0 2,1 0,9
2a 63,6 56,2 65,8 57,1 2,2 0,9
2b 59,1 52,0 61,0 52,7 1,9 0,7
Barmke
5 61,0 55,8 61,1 55,9 0,1 0,1
6a 63,2 57,5 64,5 58,0 1,3 0,5
6b 62,7 57,5 63,2 57,6 0,5 0,1
7 62,9 57,8 62,9 57,8 0 0 alle Pegelangaben in dB(A) a) Pegelerhöhung durch die Zusatzbelastung unter Berücksichtigung der in Abschnitt 4.1 beschriebenen Randbedingungen
6. Beurteilung
6.1 Grundlagen
Im Rahmen der Bauleitplanung sind bei der Beurteilung der schalltechnischen
Situation die folgenden Erlasse, Richtlinien und Normen zu beachten:
• DIN 45691, „Geräuschkontingentierung“
• In Verbindung mit
Beiblatt 1 zur DIN 18005, "Schallschutz im Städtebau“
• Sowie im Hinblick auf Gewerbelärmimmissionen
TA Lärm
• Und im Hinblick auf Verkehrsgeräusche 16. BImSchV
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 21
Als Anhaltswerte für die städtebauliche Planung werden im Beiblatt 1 zu DIN 18005
u.a. die folgenden ORIENTIERUNGSWERTE genannt:
bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatz-
gebieten
tags 55 dB(A)
nachts 45 bzw. 40 dB(A)
bei Mischgebieten
tags 60 dB(A)
nachts 50 bzw. 45 dB(A).
bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE)
tags 65 dB(A)
nachts 55 dB(A) bzw. 50 dB(A).
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und
Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten;
der höhere Nachtwert ist entsprechend für den Einfluss von Verkehrslärm zu be-
rücksichtigen.
Die ORIENTIERUNGSWERTE gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 stimmen (mit Ausnahme
von MK- Gebieten) zahlenmäßig mit den entsprechenden I��issi��srichtwerte�
(s.u.) gemäß Abschnitt 6.1 der TA Lärm überein, so dass die nachfolgende
Beurteilung einheitlich auf die im Rahmen der Bauleitplanung maßgeblichen
Orientierungswerte abstellt.
Für Gewerbelärmeinflüsse sind im Einzelfall (konkretes Einzelgenehmigungs-
verfahren, Nachbarschaftsbeschwerde...) die I��ISSI��SRICHTWERTE gem. Nr. 6.1
der TA Lärm zu beachten; diese betragen u.a.:
b) in Gewerbegebiete
tags 65 dB(A)
nachts 50 dB(A)
b) in Mischgebieten
tags 60 dB(A)
nachts 45 dB(A)
e) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
tags 55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 22
Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Danach ergeben sich die folgenden zulässigen MAXIMALPEGEL:
Tabelle 9: zulässige Vergleichswerte nach TA Lärm
Baugebiet tags (6.00-22.00 Uhr) nachts (22.00-6.00 Uhr)
WA/WS 55 + 30 = 85 dB(A) 40 + 20 = 60 dB(A)
MI/MD/MK 60 + 30 = 90 dB(A) 45 + 20 = 65 dB(A)
Ge 65 + 30 = 95 dB(A) 50 + 20 = 70 dB(A)
In Abschnitt 2.4 der TA Lärm ist ausgeführt:
Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage.
Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beurteilende Anlage voraussichtlich (bei geplanten Anlagen) oder tatsächlich (bei bestehenden Anlagen) hervorgerufen wird.
Gesamtbelastung ist Sinne dieser Technischen Anleitung ist die Belastung eines Immissionsortes, die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die diese Technische Anleitung gilt.
Fremdgeräusche sind alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen.
Zur Frage eines ggf. relevanten Immissionsbeitrages wird im Abschnitt 3.2.1 der
TA Lärm u.a. ausgeführt:
Die Genehmigung für die beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissions-richtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unter-schreitet.
Die Pegelerhöhung bleibt kleiner als 1 dB(A), wenn der Teilschallpegel der Zusatz-
belastung den Immissionspegel der bestehenden Vorbelastung um mindestens
6 dB(A) unterschreitet (vgl. Abschnitt 6.2.3).
Unbeschadet der o.a. Regelung für die zu beurteilende Anlage die Genehmigung wegen
einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 aufgrund der Vorbelastung
auch dann nicht versagt werden soll, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Über-
schreitung nicht mehr als 1 dB (A) beträgt. Dies kann auch durch einen öffentlich-
rechtlichen Vertrag der beteiligten Anlagenbetreiber mit der Überwachungsbehörde erreicht
werden.
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 23
Im Abschnitt 7.4 der TA Lärm ist bezüglich der i.V. mit einer Anlage verursachten
Verkehrslärmimmissionen folgendes ausgeführt:
Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Sonstige Fahrzeug-geräusche auf dem Betriebsgrundstück sind bei der Ermittlung der Vorbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten die Absätze 2 bis 4.Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrs-flächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit
• sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen,
• keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und
• die Immissonsgrenzwerte der Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden.
Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90, bekannt gemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79. Die Richt-linien sind zu beziehen von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswegen, Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln.......
Die vorgenannten Voraussetzungen als Auslöser für Lärm mindernde Maßnahmen
sind kumulativ zu sehen, d.h. wenn eine oder zwei der genannten Voraussetzungen
nicht erfüllt werden, sind keine organisatorischen Maßnahmen zur Verminderung
des Verkehrslärms abzuleiten.
Für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Verkehrswegen sind die
Regelungen der 16. BImSchV (s.o.) heranzuziehen. Dort werden in § 2 folgende
Immissionsgrenzwerte genannt:
Tag Nacht
1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen
57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A)
2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A)
3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A)
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 24
Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass die Regelungen der 16. BImSchV für den
Baulastträger des jeweiligen (öffentlichen) Verkehrsweges im Falle des Neubaus
oder der wesentlichen Änderung (auf der Grundlage eines erheblichen baulichen
Eingriffs) eines Verkehrsweges maßgebend sind. In der Bau�eitp�aug ist
dagegen entsprechend der VVBBauG primär auf die o.g. DIN 18005 abzustellen.
Neben den absoluten Skalen von Richtwerten bzw. Orientierungswerten, kann auch
der allgemein übliche Maßstab einer subjektiven Beurteilung von Pegel-
unterschieden Grundlage einer lärmtechnischen Betrachtung sein. Dabei werden
üblicherweise die folgenden Begriffsdefinitionen verwendet (vgl. u.a. Sälzerx):
• messbar / nicht messbar:
Änderungen des Mittelungspegels um weniger als 1 dB(A) werden als "nicht
messbar" bezeichnet. Dabei wird berücksichtigt, dass eine messtechnische Über-
prüfung einer derartigen Pegeländerung in aller Regel nicht möglich ist.
• wesentlich/ nicht wesentlich:
Als "wesentliche Änderung" wird - u.a. im Sinne der Regelungen der 16. BImSchV
- eine Änderung des Mittelungspegels um mehr als 3 dB(A)xi definiert. Diese
Festlegung ist an den Sachverhalt geknöpft, dass erst von dieser Zusatzbelastung
an die Mehrzahl der Betroffenen eine Änderung der Geräusch-Immissionssituation
subjektiv wahrnimmt. Rein rechnerisch ergibt sich eine Änderung des Mittelungs-
pegels eines Verkehrsweges um 3 dB(A) wenn die Verkehrsbelastung im jeweiligen
Beurteilungszeitraum - bei ansonsten unveränderten Randbedingungen -
verdoppelt (=> + 3 dB(A)) bzw. halbiert (=> - 3 dB(A)) wird.
• "Verdoppelung":
Änderungen des Mittelungspegels um ca. 10 dB(A) werden subjektiv als
"Halbierung" bzw. "Verdoppelung" der Geräusch-Immissionsbelastung
beschrieben.
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 25
6.2 Gewerbelärm
Nach den vorliegenden Rechenergebnissen (vgl. Tabelle 5,6 und 7) stellt sich die
Geräuschsituation im Bereich der von dem geplanten Gewerbegebiet am stärksten
betroffenen, schutzwürdigen Bauflächen wie folgt dar:
In der Tabelle 5 sind die Ergebnisse für die Variante 1 unter Beachtung von
gewerbegebietstypischen Emissionskontingenten (65 dB(A) tags, 50 dB(A)
nachts) für alle Teilflächen im Plangebiet dargestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass
die Orientierungswerte in allen untersuchten Aufpunkten deutlich unterschritten
werden. Die höchste Immissionsbelastung ist für die Wohnbebauung am westlichen
Ortsrand von Barmke zu erwarten. Hier wurden für den Aufpunkt 9 Immissions-
kontingente (=>Beurteilungspegel) von 46,9 dB(A) am Tage sowie 31,9 dB(A) in
der Nachtzeit ermittelt. Damit werden die für allgemeine Wohngebiete
maßgeblichen Orientierungswerte sowohl am Tage, als auch in der Nachtzeit um
rd. 8 dB(A) unterschritten.
Die Ergebnisse der Variante 2 sind in Tabelle 6 dargestellt. Bei dieser Variante
wurden bezogen im Vergleich zur Variante 1 um 2 dB(A) höhere Emissions-
kontingente berücksichtigt. Folglich sind auch immissionsseitig 2 dB(A) höhere
Immissionskontingente ermittelt worden. =>Die Unterschreitung der jeweiligen
Orientierungswerte beträgt in allen untersuchten Aufpunkten mindestens 6 dB(A).
In der Tabelle 7 sind die Ergebnisse für die Variante 3 dargestellt. Bei diesem
Gliederungsmodell wurden in dem am stärksten betroffenen Aufpunkt Immissions-
kontingente von rd. 49 dB(A) am Tage und 34 dB(A) in der Nachtzeit ermittelt. Auch
hier werden in allen untersuchten Aufpunkten die maßgeblichen Orientierungswerte
um mindestens 6 dB(A) unterschritten.
Damit kann unter Beachtung einer möglichen Geräuschvorbelastung bei allen
untersuchten Gliederungs-/ Kontingentierungsvarianten ein Immissionskonflikt
ausgeschlossen werden.
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 26
Textvorschlag für mögliche Festsetzung
Ein Vorschlag für die Festsetzung flächenbezogener Emissionskontingente auf der
Grundlage der DIN 45691 ist dem nachfolgenden Text zu entnehmen. Dabei wird
vorausgesetzt, dass eine Abgrenzung der in der textlichen Festsetzung ange-
sprochenen Teilflächen in den zeichnerischen Darstellungen des Bebauungsplans
erfolgt. Die zu berücksichtigenden Textbausteine sind nachfolgend kursiv gedruckt.
Vorschlag für eine textliche Festsetzung:
Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK weder tags (6.00 – 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 – 6.00 Uhr) überschreiten.
Emissionskontingente tags und nachts in dB(A))
Teil- fläche
LE,K in dB(A)
6-22 Uhr 22-6 Uhr
[TF1] Hier sind die Emissionskontingente gem.
Variante einzufügen [TF2]
[TF3]
Die endgültigen Zahlenwerte sind im Rahmen des Abwägungsverfahrens in
Anlehnung an die Ausführungen dieses Gutachtens durch die planende Kommune
festzulegen.
Bezüglich einer Festsetzung „immissionswirksamer“, flächenbezogener Schall-
Leistungspegel (IFSP, diese Bezeichnung ist gleichzusetzen mit dem Begriff“
immissionswirksame“ Emissionskontingente) wird auf die diesbezüglich positive
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.01.1998 verwiesen
(BVerwG 4 NB 3.97).
Um die Bestimmtheit der Regelungen für spätere Genehmigungsverfahren von
Einzelbauvorhaben sicher zu stellen, sollten die folgenden ergänzenden Fest-
setzungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden:
Scha��pege��i�deru�ge�� die i� ����rete� Ei��e�fa�� durch Abschir�u�ge� erreicht werde�� erh�hte �uftabs�rpti��s u�d B�de�d"�pfu�gs�a#e (freque�� u�d e�tfer�u�gs abh"�gige Pege��i�deru�ge� s�wie die �ete�r���gische '�rre�tur �ach DI) IS* 9613 2� Hrsg� Deutsches I�stitut f1r )�r�u�g� Beuth Ver�ag Ber�i�� *�t�ber 1999) u�d4�der �eit�iche Begre��u�ge� der E�issi��e� ����e� be�1g�ich der �a#gebe�de� Aufpu��te de� E�issi��s���ti�ge�ts �ugerech�et werde��
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 27
Bezüglich der nachfolgend angesprochenen Begriffe und Verfahren wird auf DIN 45691 („Geräuschkontingentierung“, Hrsg. Deutsches Institut für Normung e.V., Beuth Verlag Berlin, Dezember 2006) verwiesen. Eine Umverteilung der Emissionskontingente ist zulässig wenn nachgewiesen wird, dass der aus den festgesetzten flächenbezogenen Emissionskontingenten resultierende Gesamt-Immissionswert LGl nicht überschritten wird.
Auch wenn mit den Regelungen der o.a. TA Lärm bereits eine „Relevanzgrenze“
definiert wird, kann im Sinne der Ausführungen in der DIN 45691 in die textlichen
Festsetzungen ergänzend folgendes aufgenommen werden:
Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Anforderungen des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel Lr den Immissionsrichtwert nach TA Lärm um mindestens 15 dB(A) unterschreitet.
Dabei ist zu beachten, dass die Definition von „Relevanzgrenzen“ für neu zu
genehmigende gewerbliche Anlagen gemäß Nr. 3.2.1 der TA Lärm von dem o.a.
„Nicht-Relevanzkriterium“ der DIN 45691 abweicht, so dass die Übernahme des aus
der DIN 45691 zitierten Textes über die gemäß TA Lärm im konkreten Einzel-
genehmigungsverfahren zu beachtenden Anforderungen hinausgeht.
Unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten ist festzustellen, dass die beschrie-
bene Emissionskontingentierung im Wesentlichen zum Schutz der nördlich sowie
östlich gelegenen Wohnbebauung (Allgemeinene Wohngebiete) erforderlich ist. Ins-
besondere in südliche bzw. westliche Richtung sind lediglich Nutzungen mit einem
geringeren Schutzanspruch zu berücksichtigen.
Für diesen Fall sieht die DIN 45691 die Möglichkeit vor, dass in einem
entsprechenden Richtungssektor Zusatzkontingente zugelassen werden können,
die im konkreten Einzelfall dem Emissionskontingent LEK hinzugerechnet werden
können. Der Vorschlag für eine entsprechende textliche Festsetzung im
Bebauungsplan ist im Abschnitt A.2 der Norm wie folgt formuliert:
Für den im Plan dargestellten Richtungssektor A... erhöhen sich Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente LEK,zus:
Zusatzkontingente in dB für die Richtungssektoren
Richtungssektor Zusatzkontingent
A Xx
... ...
Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691: 2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Rich-tungssektor k LEK,j durch LEK,j + LEK,zus,k zu ersetzen ist.
Ende des Zitats.
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Bezogen auf den konkreten Fall des Bebauungsplans „Gewerbegebiet A2-Barmke“
kann folgendes Zusatzkontingent zugelassen werden:
Bezugskoordinaten x y
Richtungs- sektor
Winkel Zusatzkontingent LEK,zus in dB(A)
32632101 / 5794350 A 200◦ - 290◦ 5
6.3 Verkehrslärm öffentlicher Straßen
Die Zusatzbelastung der öffentlichen Verkehrswege durch die in Verbindung mit
dem geplanten Gewerbegebiet zusätzlich zu erwartenden Ziel- und Quellverkehre
ist gemäß Abschnitt 7.4 der TA Lärm zu beurteilen. Im Rahmen der Bauleitplanung
erfolgt die Berechnung exemplarisch für die am stärksten betroffenen Straßen-
abschnitte bzw. die am stärksten betroffenen Wohnhäuser. Der Tabelle 8 sind die
Ergebnisse für den Prognosenullfall und den Prognoseplanfall sowie die Mehr-
belastung (=>Pegeldifferenz) zu entnehmen.
Die Rechenergebnisse zeigen, dass bereits im Prognosenullfall – d.h. ohne die
zusätzlich ausgelösten Ziel- und Quellverkehre durch die Entwicklungsflächen – an
allen Untersuchten Wohnhäusern die für allgemeine Wohngebiete maßgeblichen
Vorsorgegrenzwerte (WA: 59/49 dB(A) teilweise deutlich überschritten werden.
Die rechnerisch ermittelte Pegelerhöhung im Bereich der Ortsdurchfahrt Rennau
(=>Aufpunkt 2) beträgt rd. 2 dB(A) am Tage sowie rd. 1 dB(A) in der Nachtzeit. Im
Bereich der Ortsdurchfahrt Barmke wird am Tag im Prognoseplanfall ein
Beurteilungspegel von rd. 65 dB(A) und in der Nacht bis zu 58 dB(A) erreicht. Die
Pegelerhöhung beträgt hier 1,3 dB(A) am Tage bzw. 0,5 dB(A) in der Nachtzeit.
Danach ist im Prognoseplanfall in den betrachteten Aufpunkten mit keiner
„wesentlichen Änderung“ der Verkehrslärmbelastung i.S. einer Erhöhung der
Mittelungspegel von 3 dB(A) oder mehr gegenüber dem Prognosenullfall zu
rechnen (Vgl. Spiegelstrich 1 von Abs. 7.4, TA Lärm).
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 29
Darüber hinaus liegt sowohl im Bereich des geplanten Kreisverkehrsplatzes durch
die Verbindung der Autobahnzubringer (BAB 2, AS Rennau), der L297 und der K14
als auch nördlich von Barmke durch die Anbindung der L294 an die L297 eine
Vermischung der Verkehre vor. Somit ist auch die unter dem zweiten Spiegelstrich
von Abschnitt 7.4 der TA Lärm formulierte Frage nach einer „Vermischung mit dem
übrigen Verkehr“ insbesondere unter Beachtung der hohen Vorbelastung positiv zu
beantworten. Da die angesprochenen Beurteilungskriterien kumulativ zu betrachten
sind, ist damit eine weitergehende Untersuchung entbehrlich, obwohl aufgrund der
hohen Verkehrsbelastung (insbesondere durch die BAB 2) die Grenzwerte der
16. BImSchV „weitergehend überschritten werden“ (Ziffer 7.4. dritter Spiegelstrich).
6.4 Verkehrslärmbelastung im Plangebiet (Prognoseplanfall)
Die Rechenergebnisse der Verkehrslärmbelastung im Plangebiet sind der Anlage 2,
Blatt 1 bis 4 zu entnehmen. Die Pegelunterschiede zwischen dem Erdgeschoss und
dem ersten Obergeschoss betragen im straßennahen Bereich rd. 1 dB(A). Für die
Beurteilung der Geräuschsituation wird das 1. Obergeschoss herangezogen, da
hier in der Regel die höhere Belastung auftritt. Die Geräuschsituation stellt wie folgt
dar:
Am Tage sind am südlichen Plangebietsrand unmittelbar nördlich der Autobahn
BAB2 sowie der Landstraße L297 Beurteilungspegel bis zu 75 dB(A) zu erwarten.
Damit wird der für GE-Gebiete maßgebende Orientierungswert tags von:
Gewerbegebiet: OWtags = 65 dB(A)
um bis zu 10 dB(A) überschritten. In einem Abstand von rd. 330 m zur Fahrbahn-
mitte der BAB2 wird der genannte Orientierungswert eingehalten.
In der Nachtzeit ergeben sich um rd. 5 dB(A) geringere Beurteilungspegel als am
Tage, sodass im gesamten Plangebiet der für GE-Gebiete maßgebliche
Orientierungswert nachts von:
Gewerbegebiet: OWnachts = 55 dB(A)
um bis zu 15 dB(A) überschritten wird. Am südlichen Plangebietsrand ergeben sich
nachts Beurteilungspegel von 70 dB(A). In nördliche Richtung sinken diese bis auf
54 bis 55 dB(A) im nördlichen Randbereich ab.
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 30
Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass in jedem Fall Festsetzungen zum
passiven (baulichen) Schallschutz vorzusehen sind. Nach den Regelungen der
DIN 4109xii
sind für schutzwürdige Nutzungen in Gewerbe- und Industriegebieten
grundsätzlich Anforderungen zum passiven (baulichen) Schallschutz dahingehend
zu definieren, dass als maßgeblicher Außenlärmpegel der Tag-Immissionsrichtwert
der TA Lärm für die jeweilige Gebietskategorie anzunehmen ist.
Im vorliegenden Fall ist eine gleichwertige Geräuschbelastung durch Gewerbelärm
und Straßenverkehrslärm zu erwarten. Für eine derartige Überlagerung mehrerer
gleicher oder unterschiedlicher Lärmarten ist richtliniengerecht durch die
energetische Addition der einzelnen „maßgeblichen Außenlärmpegeln“ ein
resultierender Außenlärmpegel zu berechnen.
7. Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der
Bauleitplanung
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Vorsorgemaßnahmen im
Hinblick auf die Ausweisung neuer schutzbedürftiger Bauflächen oder baulichen
Veränderungen.
Die erforderliche Schalldämmung der Umfassungsbauteile (z.B. Wände, Fenster,
Dachkonstruktionen) von schutzbedürftigen Räumen ist nach der eingeführten Bau-
vorschrift DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ anhand der im ersten Schritt
ermittelten Außenlärmbelastung zu bemessen. Das setzt jeweils eine detaillierte
Kenntnis der baulichen Verhältnisse (Geometrie der Außen- und Fensterflächen,
äquivalente Absorptionsflächen der betroffenen Räume usw.) voraus. Diese
Informationen liegen bei Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht vor und können
nur bei dem konkreten Einzelbauvorhaben Berücksichtigung finden.
Als Grundlage für mögliche Festsetzungen im Rahmen des Bebauungsplanes wird
deshalb nachfolgend auf die Lärmpegelbereiche der DIN 4109 abgestellt. Nach den
Regelungen der DIN 4109 sind für schutzwürdige Nutzungen in Gewerbegebieten
grundsätzlich Anforderungen zum passiven (baulichen) Schallschutz dahingehend
zu definieren, dass als maßgeblicher Außenlärmpegel durch Gewerbelärm der für
die Gebietskategorie maßgebliche Immissionsrichtwert tags anzunehmen ist.
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 31
Bei einer Überlagerung von mehreren gleichwertigen Geräuschquellen ist der
Summenpegel (La,res.) der jeweiligen maßgeblichen Geräuschquellen zu bilden und
der Ermittlung der Lärmpegelbereiche zu Grunde zu legen.
Im Hinblick auf Verkehrsgeräusche ergibt sich der ��a geb�iche Au e��r��
pege�� gemäß DIN 4109 aus dem berechneten Mittelungspegel tags zzgl. 3 dB(A).
Der Ansatz der DIN 4109 geht davon aus, dass die in der Nachtzeit auftretenden
Verkehrslärmimmissionen i. d. R. um 10 dB(A) niedriger sind als am Tag, so dass
eine differenzierte Betrachtung der Geräuschsituation „nachts“ nicht erforderlich ist.
Da sich im vorliegenden Fall die Pegeldifferenz der Emissionspegel weniger als
10 dB(A) beträgt, wurde der maßgebliche Außenlärmpegel für Verkehrslärm aus
dem berechneten Mittelungspegel nachts zzgl. 13 dB(A) (3 dB(A) gemäß DIN 4109,
10 dB(A) aufgrund des in der Nachtzeit um 10 dB(A) höheren Schutzanspruchs)
ermittelt. Im Hinblick auf die angesprochene Überlagerung von Straßenverkehrs-
und Gewerbelärm wurde anschließend mittels energetischer Addition
⊕ := energetische Addition gemäß: [ ]21 1,01,0
21 1010log10 LLLL
⋅⋅+⋅=⊕
der für GE-Gebiete maßgebliche Immissionsrichtwert nachts
(GE-IRWnachts = 50dB(A)) hinzuaddiert.
Die berechneten Lärmpegelbereiche sind der Anlage 2 Blatt 5 und 6 zu entnehmen.
Danach sind im Plangebiet die
Lärmpegelbereiche IV bis VII
zu berücksichtigen.
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 32
Baulicher Schallschutz gegen Außenlärm ist nur dann voll wirksam, wenn Fenster
und Türen verschlossen bleiben und die geforderte Luftschalldämmung nicht durch
weitere Außenbauteile (z.B. Lüfter, Rollladensysteme) verringert wird.
Um einen aus verschiedenen, auch vom baulichen Schallschutz unabhängigen
Gründen erforderlichen Luftwechsel (z.B. Hygiene, Feuchte- und Schadstoffabfuhr,
Behaglichkeit) gewährleisten zu können, kann in Wohnräumen und vergleichbar
genutzten Aufenthaltsräumen, die nicht zum Schlafen genutzt werden, die Raum-
belüftung – zumindest aus schalltechnischer Sicht konfliktfrei - durch das zeitweise
Öffnen der Fenster sichergestellt werden. Es entspricht hier der üblichen Nutzer-
gewohnheit, wenn in Zeiten eines erhöhten Ruhebedürfnisses (bei Gesprächen,
beim Telefonieren, Fernsehen usw.) die Fenster geschlossen gehalten werden und
die Raumlüftung als „freie Lüftung“ bzw. „Stoßlüftung“ außerhalb dieser Zeit-
intervalle vorgenommen wird; für Schlafräume kann dies in der Regel nicht voraus-
gesetzt werden.
Entsprechend der DIN 18005 (Beiblatt 1 zur DIN 18005, 1.1) ist bei Beurteilungs-
pegeln über 45 dB(A) selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf
häufig nicht mehr möglich. In diesem Sinne ist ab einer Außenlärmbelastung über
45 dB(A) nachts für Schlafräume die gewünschte bzw. erforderliche Raumlüftung
kontinuierlich über eine von einem aktiven manuellen Öffnen der Fenster
unabhängige Lüftung zu gewährleisten. „Übliche“ Fenster weisen in gekippt
geöffneter Stellung - unabhängig vom Schalldämm- Maß des Fensters in
geschlossener Stellung - eine Dämmwirkung auf, die einem bewerteten
Schalldämm-Maß Rw ≈ 15 dB entspricht.
Bei Außenlärmbelastungen unter 45 dB(A) nachts ist damit ein ausreichender
baulicher Schallschutz eventuell auch bei einer „freien Lüftung“ über gekippt
geöffnete Fenster gewährleistet.
In die Außenfassade eingebrachte Lüftungsöffnungen bzw. Lüfter (z.B. Au-
ßenwandluftdurchlässe) sind bei der Bemessung des erforderlichen baulichen
Schallschutzes entsprechend den Berechnungsvorschriften der DIN 4109 als
Außenbauteile zu berücksichtigen.
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 33
Zur Vermeidung akustischer Auffälligkeiten sollten Lüftungsöffnungen bzw. Lüfter
grundsätzlich eine „bewertete Norm- Schallpegeldifferenz“ (Dn,e,w) aufweisen, die
etwa 15 dB über dem Schalldämm- Maß der Fenster liegt. Es ist darüber hinaus zu
gewährleisten, dass „aktive“ (ventilatorgestützte) Lüfter ein für Schlafräume
ausreichend geringes Eigengeräusch aufweisen.
Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Sachbearbeiter
(Dipl.-Ing. Th. Hoppe) (Dipl.-Ing. V. Buchhammer)
© 2018 Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB, Rostocker Straße 22, D-30823 Garbsen
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 34
Liste der verwendeten Abkürzungen und Ausdrücke
dB(A): Kurzzeichen für Dezibel, dessen Wert mit der Frequenzbewertung "A" ermittelt
wurde. Für die im Rahmen dieser Untersuchung behandelten Pegelbereiche ist die
A-Bewertung als "gehörrichtig" anzunehmen.
Emissionspegel: Bezugspegel zur Beschreibung der Schallabstrahlung einer Geräusch-
quelle. Bei Verkehrswegen üblw. der Pegelwert Lm,E in (25 m-Pegel), bei „Anlagen-
geräuschen“ i.d.R. der Schallleistungs-Beurteilungspegel LwAr.
Mittelungspegel "Lm" in dB(A): äquivalenter Mittelwert der Geräuschimmissionen; üblw.
zwei Zahlenangaben, getrennt für die Beurteilungszeiten "tags" (600 bis 2200 Uhr)
und "nachts" (2200 bis 600 Uhr). I.d.R. unter Einbeziehung der Schallausbreitungsbe-
dingungen; d.h. unter Beachtung von Ausbreitungsdämpfungen, Abschirmungen
und Reflexionen.
Beurteilungspegel in dB(A): Mittelungspegel von Geräuschimmissionen; ggf. korrigiert um
Pegelzu- oder -abschläge. Z.B. Zuschlag für Tonhaltigkeit...
Immissionsgrenzwert (IGW): Grenzwert für Verkehrslärmimmissionen nach § 2 der
16. BImSchV (vgl. Abschnitt 6)
Orientierungswert (OW): Anhaltswert für die städtebauliche Planung nach Beiblatt 1 zu
DIN 18005 (vgl. Abschnitt 6)
Immissionsrichtwert (IRW): Richtwert für den Einfluss von Gewerbelärm oder
vergleichbaren Geräuschimmissionen (Freizeitlärm usw.); vgl. z.B. T.A.Lärm.
Ruhezeiten � vgl. Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nr. 6.5 der TA Lärm
Immissionshöhe (HA), ggf. "Aufpunkthöhe": Höhe des jeweiligen Immissionsortes (Be-
rechnungspunkt, Messpunkt) über Geländehöhe in [m].
Quellhöhe (HQ), ggf. "Quellpunkthöhe": Höhe der fraglichen Geräuschquelle über
Geländehöhe in [m]. Bei Straßenverkehrsgeräuschen ist richtliniengerecht
HQ = 0,5 m über StrOb, bei Schienenverkehrsgeräuschen HQ = Schienen-
oberkante.
Wallhöhe, Wandhöhe (Hw): Höhe einer Lärmschutzwand bzw. eines -walles in [m]. Die
Höhe der Lärmschutzanlage wird üblw. auf die Gradientenhöhe des Verkehrsweges
bezogen; andernfalls erfolgt ein entsprechender Hinweis.
- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 35
Quellen, Richtlinien, Verordnungen
i Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) bekannt gemacht im Bundesgesetzblatt I S. 1763, i.d. Fassung vom 23.1.1990.
ii DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“, Dezember 2006, Beuth Verlag GmbH, Berlin iii Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom
26.8.1998 (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm); GMBl. 1998 Seite 503ff, Änderung vom 01.06 2017, BAnz AT 08.06.2017 B5
iv Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26.8.1998 (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm); GMBl. 1998 Seite 503ff
v Baunutzungsverordnung i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist. Änderung des Artikel 2 – veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017, Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 12. Mai 2017
vi Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26.8.1998 (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm); GMBl. 1998 Seite 503ff, Änderung vom 01.06 2017, BAnz AT 08.06.2017 B5
vii Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26.8.1998 (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm); GMBl. 1998 Seite 503ff, Änderung vom 01.06 2017, BAnz AT 08.06.2017 B5
viii DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2 Allgemeine Berechnungsverfahren. (Oktober 1999) � vgl. hierzu Abschnitt A.1.4 der TA Lärm
ix Soundplan GmbH; Programmversion 8.0 x Sälzer, Elmar: Städtebaulicher Schallschutz. 1982 Bauverlag GmbH ¨ Wiesbaden und Berlin
Bruckmayer, S. und Lang, J.: "Störung der Bevölkerung durch Verkehrslärm. Österreichische Ingenieur-Zeitschrift 112 (1967) Gösele, K. und Schupp, G.: Straßenverkehrslärm und Störung von Baugebieten. FBW-Blätter, Folge 3, 1971 Gösele, K. und Koch, S.: Die Störfähigkeit von Geräuschen verschiedener Frequenzband-breite. Acustica 20 (1968) Kastka, J. und Buchta, E.: Zur Messung und Bewertung von Verkehrslärmbelästigungsreak-tionen. Ergebnisse einer Felduntersuchung, 9. ICA, Madrid, 1977
xi entsprechend den Regelungen der 16.BImSchV sind Mittelungspegel und Pegeländerungen auf ganze dB(A) aufzurunden; in diesem Sinne wird eine "wesentliche Änderung" bereits bei einer rechnerischen Erhöhung des Mittelungspegels um 2,1 dB(A) erreicht.
xii DIN 4109 Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise (November 1989) Hrsg.: Deutsches Institut für Normung e.V., Beuth Verlag GmbH, Berlin.
3 80 KV
1 10 KV
12
19
7
4
30
8
19
1
23
9
21
12
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24
16
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5
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2
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70
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28
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26
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31
2
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3
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34
10
11
13
14
1
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3
5
1
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79
72
73
76
77
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41
20
18
19
25
32
22
12
22
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2
7
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11
4
6
8
39
40
23
21
71
43
1
3
15
Im Peiersdorf
Auf der Heide
Im Sörsieke
Langen Horst
Hohe Leuchte
Schottorferfeld
Dorfbreite
Gänse weide
Salamanderweg
Schlangenweg
Rennauer St raße
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Lurchengasse
Hinte r den Gärten
Weidenkampstraße - K
55
Heidbe
rg
In den langen Stücken
Krötenweg
Krötenweg
Querstücke
Re
hac k
erw
eg
Nördlich am Rennauer Wege
Am Rennauer Wege
Hinter dem Dorfe
Re
hac k
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Müh lenweg
In der We nnig
Kellenstücke
Gänseweide
Hauptstraße - L 294
Rennauer Teich
Vorsteher -
Hagen
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K 79
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- L 2 97
Schierhagen
Sundern
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Langen Horst
Hülsensee
Kleikamp
Im Bärenbusche
Auf dem Brande
Heckenberg
Tripplerskamp
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Kleikamp
Reboldssee
Kuhlager
Im Föhrenkampe
Kleiner Heidberg
Kleiner Heidberg
Im Föhrenkampe
Im Rohden
Auf dem Kirchholze
In der Kreuzbreite
Kleienden
Großer Heidberg
In der Kohli
Langer Teich
Krähenberg
Barmker Koli
Bötzel
Weidenkampstraße
Süp
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Auf dem Kampe
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Weidenkampstraße
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Dorfbreite
Zum Ölper
8/6
203/3
203/4
203/6
203/5
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178/3
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2
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120/6
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3
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93/11 6
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12/1
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281/1
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159/5
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1
5
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2
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253/5
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236/8
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16/215/1
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178/4
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243/1
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489/2
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7/3
4/20
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4/30
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290/7
15/6
4/12
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16/13
315/8
178/1
23/2
1
20
27/13
4/44
16/5
7/7
233/2
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277/24
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288/3
132
193/2
326/24
201/2
37/2
326/15
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317/12
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197/3
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119
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104
324/5
233/3
326/30
197/4
326/59
326/22
200/1
190/2
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113
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326/36
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48/1
275/1
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324/3
326/14
324/1
35/5
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115
326/21
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117
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32
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288/5
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125
122
131
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288/12
112
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90
557/25
93
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181/1
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317/4
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588/170
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288/1
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324/13
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319
324/10
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34/5
128
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86
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233/5
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114
326/13
200/3
586/55
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101
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197/2
120
326/60
129
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184/3
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137
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560/24
326/37
275/6
339/5
107
326/28
326/34
206/2
179/6
223/4
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184/4
224/2
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275/4
127
552/170
144/1
288/11
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203/1
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195/1
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33
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138
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142
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145/2
111
203/4
144/4
326/33
324/12
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133
103
148/1
331/6
326/29
276/3
276/1
326/31
102
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275/7
87
110
214/1
326/61
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339/2277/18
179/5
331/5
99
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109
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224/3
357/201
563/25
210/3
317/10
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647/164
210/4
189/2
106
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184/1
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151/80
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151/107
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216/2
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180/1
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97/152
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154/5
4/58
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4/55
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4/50
4/52
4/53 4/59
4/60
4/56
13
14
15
16
8/5
17
9
1
2
3
4
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11
17
1
14
2
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29
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9
14
10
15
11
16
12
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5
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17
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19
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39
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8/4
20
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15
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4
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17
5
36
24
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24
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4
5
6
64
39
63
51
35
40
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13
26
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27
28
16
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1
2
3
52
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69
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65
14/2
66
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27
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16
29
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18
71
43
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74
56
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44/2
76
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4659
47
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49
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19
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20
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4
12
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10
10
4
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5
11
6
24
8
12
16/1
1
27
13
2
16/2
2
5
3
6
7
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22
25
1
23
14/1
26
2
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3
8
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8
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9
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17
29
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20
8
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9
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7
8
9
10/1
1
11/1
2
12
18/1
21
30
22
18/2
23
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24
3
9 10
4
11
5
6
19
7
13
14
15
16
3
17
5
18
6
19
91/19
9
2223
50
15
19
57
7
13
10
33
154/6
99/8
31/2
80
92/37
7/14
7/15
96/5
91/23
360/31
228
326/63
326/32
326/62
93/33
51/72
391/2
391/3
391/4
391/5
391/6
392/4
4/47
4/61
4/62
4/63
7
1
48
391/10
18
151/110
390/1
391/12
391/13
391/14
391/15
4/43
91/16
91/15
91/14
391/17
391/19
9
5
4/36
11
21
280/11
165/8
553/326
112/4
8
391/22
391/21
317/22
391/24
391/25
332/151 151/89
151/90
151/112151/113
151/114
151/115
151/117
151/116
151/118
288/6
290/13
290/12
240/1
326/39
148/2
59
7/2
13
10
8
31
9
befestigter Fahrbahnrand
befestigter Fahrbahnrand
befestigter Fahrbahnrand
Hannove r-Be rlin -A2 -
Barmke-Rennau -L297-
Emmerstedt-Rennau -L297-
Auf dem Brande
Heckenberg
Auf dem Kampe Heckenberg
Von L 297 nach Süpplingenburg - K 14 -
Im Bärenbusche
In der Kohli
Im Rohden
Im Föhrenkampe
Im Föhrenkampe
Kleiner Heidberg
Kleiner Heidberg
Langer Teich
In der Kreuzbreite
Auf dem Kampe
Von -L297- nach Süpplingenburg -K14-
A BTeilfläche 3
Teilfläche 1
Teilfläche 2
4
32b
1a
1b2a
6a
8
7
5
6b9
Gewerbegebiet BarmkeEmissionskontingentierung
(Übersichtsplan)
Maßstab 1:100000 50 100 200 300 400 500 600 700 800
m
GA-Nr.: - 17199- / Anlage: 01/ Blatt-Nr.:01Datum: 13.04.2018/ Bearb.: Bu
Legende
Plangebiet
Immissionsort
Kontingentierungsflächen
Straßenachse
Emission Straße
Straße
Mittelstreifen
Lärmschutzwand
Referenzpunkt
Sektorrand
Quelle: auszug aus den Geobasisdaten der NiedersächsischenVermessungs- und Katasterverwaltung,© 2017
L297
BAB 2
K14
RennauRottorf
Barmke
Hof Trendel
Schutzanspruch (MI)
Abstand zum Plangebiet
rd. 2km
38
0 K
V
11
0 K
V
12
19
7
4
30
8
19
1
23
9
12
27
24
16
13
6
5
14
2
17
70
75
28
29
26
5
6
7
31
2
20
3
21
34
10
11
13
14
1
9
3
5
1
78
79
72
73
76
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74
68
41
20
18
19
25
32
22
12
22
56
44
2
7
12
13
14
15
16
18
24
69
11
4
6
8
39
40
23
21
71
43
1
3
15
Im Bärenbusche
Auf dem Brande
Heckenberg
Im Föhrenkampe
Kleiner Heidberg
Kleiner Heidberg
Im Föhrenkampe
Im Rohden
In der Kreuzbreite
In der Kohli
Langer Teich
Auf dem Kampe
58
20/2
13
17
5
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14
2
15
6
19
78
9
10
11
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78
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5
6
64
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40
12
1
2
3
41
69
42
70
65
14/2
66
67
27
68
15
28
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29
30
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44/1
74
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44/2
76
45
77
4659
61
19
32
20
1
4
12
21
22
10
4
23
5
11
6
24
8
12
13
2
5
3
6
7
34
22
25
1
23
14/1
26
2
24
3
8
19
20
25
20
12
7
9
2122
2324
9 10
11
13
15
16
3
17
5
18
6
19
9
15
7
13
80
7
18
11
21
59
10
8
31
9
befestigter Fahrbahnrand
befestigter Fahrbahnrand
befestigter Fahrbahnrand
Hannover-B
erlin -A2-
Barmke-Rennau -L297-
Emmerstedt-Rennau -L297-
Auf dem Brande
Heckenberg
Auf dem Kampe Heckenberg
Im Bärenbusche
In der Kohli
Im Rohden
Im Föhrenkampe
Im Föhrenkampe
Kleiner Heidberg
Kleiner Heidberg
Langer Teich
In der Kreuzbreite
Auf dem Kampe
Von -L297- nach Süpplingenburg -K14-
ATeilfläche 3
Teilfläche 1
Teilfläche 2
Gewerbegebiet Barmke
Emissionskontingentierung
Maßstab 1:50000 25 50 100 150 200 250 300 350 400
m
GA-Nr.: - 17199- / Anlage: 01/ Blatt-Nr.:02Datum: 13.04.2018/ Bearb.: Bu
Legende
Plangebiet
Kontingentierungsflächen
Straßenachse
Emission Straße
Referenzpunkt
Sektorrand
Straße
Mittelstreifen
Lärmschutzwand
0°
90°
Sekt
orr
and (
200°)
Sektorrand (290°)
Quelle: auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
Vermessungs- und Katasterverwaltung,
© 2017
L297
BAB 2
K14
65 dB(A)
65 dB(A)
65 dB(A)
65 dB(A)
70 dB(A)
70 dB(A)
70 dB(A)
70 d
B(A
)70 dB(A)
38
0 K
V
11
0 K
V
12
19
7
4
30
8
19
1
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9
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27
24
16
13
6
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14
2
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75
28
29
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5
6
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2
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3
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34
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9
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78
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20
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19
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12
22
56
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2
7
12
13
14
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16
18
24
69
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4
6
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43
1
3
15
Im Bärenbusche
Auf dem Brande
Heckenberg
Im Föhrenkampe
Kleiner Heidberg
Kleiner Heidberg
Im Föhrenkampe
Im Rohden
In der Kreuzbreite
In der Kohli
Langer Teich
Auf dem Kampe
58
20/2
13
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5
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14
2
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1
2
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66
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28
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44/1
74
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44/2
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4659
61
19
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1
4
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10
4
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1
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14/1
26
2
24
3
8
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2122
2324
9 10
11
13
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3
17
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18
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9
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11
21
59
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8
31
9
befestigter Fahrbahnrand
befestigter Fahrbahnrand
befestigter Fahrbahnrand
Hannover-B
erlin -A2-
Barmke-Rennau -L297-
Emmerstedt-Rennau -L297-
Auf dem Brande
Heckenberg
Auf dem Kampe Heckenberg
Im Bärenbusche
In der Kohli
Im Rohden
Im Föhrenkampe
Im Föhrenkampe
Kleiner Heidberg
Kleiner Heidberg
Langer Teich
In der Kreuzbreite
Auf dem Kampe
Von -L297- nach Süpplingenburg -K14-
Gewerbegebiet Barmke
Straßenverkehrslärm
EG tags
Maßstab 1:50000 25 50 100 150 200 250 300 350 400
m
GA-Nr.: - 17199- / Anlage: 02/ Blatt-Nr.:01Datum: 13.04.2018/ Bearb.: Bu
Legende
Plangebiet
Straßenachse
Emission Straße
Straße
Mittelstreifen
Lärmschutzwand
Quelle: auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
Vermessungs- und Katasterverwaltung,
© 2017
L297
BAB 2
K14
Pegelwerte
LrTin dB(A)
< 60
60 - 65
65 - 70
70 - 75
75 - 80
>= 80
65 dB(A)
65 dB(A)
65 dB(A)
65 dB(A)
70 dB(A)
70 dB(A)70 dB(A)
70
dB(A
)
70 dB(A)
38
0 K
V
11
0 K
V
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7
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43
1
3
15
Im Bärenbusche
Auf dem Brande
Heckenberg
Im Föhrenkampe
Kleiner Heidberg
Kleiner Heidberg
Im Föhrenkampe
Im Rohden
In der Kreuzbreite
In der Kohli
Langer Teich
Auf dem Kampe
58
20/2
13
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5
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14/2
66
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27
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28
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30
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44/1
74
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44/2
76
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4659
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14/1
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80
7
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11
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59
10
8
31
9
befestigter Fahrbahnrand
befestigter Fahrbahnrand
befestigter Fahrbahnrand
Hannover-B
erlin -A2-
Barmke-Rennau -L297-
Emmerstedt-Rennau -L297-
Auf dem Brande
Heckenberg
Auf dem Kampe Heckenberg
Im Bärenbusche
In der Kohli
Im Rohden
Im Föhrenkampe
Im Föhrenkampe
Kleiner Heidberg
Kleiner Heidberg
Langer Teich
In der Kreuzbreite
Auf dem Kampe
Von -L297- nach Süpplingenburg -K14-
Gewerbegebiet Barmke
Straßenverkehrslärm
1.OG tags
Maßstab 1:50000 25 50 100 150 200 250 300 350 400
m
GA-Nr.: - 17199- / Anlage: 02/ Blatt-Nr.:02Datum: 13.04.2018/ Bearb.: Bu
Legende
Plangebiet
Straßenachse
Emission Straße
Straße
Mittelstreifen
Lärmschutzwand
Quelle: auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
Vermessungs- und Katasterverwaltung,
© 2017
L297
BAB 2
K14
Pegelwerte
LrTin dB(A)
< 60
60 - 65
65 - 70
70 - 75
75 - 80
>= 80
60 dB(A)
60 dB(A)
60 dB(A)
60 dB(A)
65 dB(A)
65 dB(A)
38
0 K
V
11
0 K
V
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3
15
Im Bärenbusche
Auf dem Brande
Heckenberg
Im Föhrenkampe
Kleiner Heidberg
Kleiner Heidberg
Im Föhrenkampe
Im Rohden
In der Kreuzbreite
In der Kohli
Langer Teich
Auf dem Kampe
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20/2
13
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5
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9
befestigter Fahrbahnrand
befestigter Fahrbahnrand
befestigter Fahrbahnrand
Hannover-B
erlin -A2-
Barmke-Rennau -L297-
Emmerstedt-Rennau -L297-
Auf dem Brande
Heckenberg
Auf dem Kampe Heckenberg
Im Bärenbusche
In der Kohli
Im Rohden
Im Föhrenkampe
Im Föhrenkampe
Kleiner Heidberg
Kleiner Heidberg
Langer Teich
In der Kreuzbreite
Auf dem Kampe
Von -L297- nach Süpplingenburg -K14-
Gewerbegebiet Barmke
Straßenverkehrslärm
EG nachts
Maßstab 1:50000 25 50 100 150 200 250 300 350 400
m
GA-Nr.: - 17199- / Anlage: 02/ Blatt-Nr.:03Datum: 13.04.2018/ Bearb.: Bu
Legende
Plangebiet
Straßenachse
Emission Straße
Straße
Mittelstreifen
Lärmschutzwand
Quelle: auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
Vermessungs- und Katasterverwaltung,
© 2017
L297
BAB 2
K14
Pegelwerte
LrNin dB(A)
< 50
50 - 55
55 - 60
60 - 65
65 - 70
>= 70
60 dB(A)
60 dB(A)
60 dB(A)
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65 dB(A)
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38
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Im Bärenbusche
Auf dem Brande
Heckenberg
Im Föhrenkampe
Kleiner Heidberg
Kleiner Heidberg
Im Föhrenkampe
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In der Kreuzbreite
In der Kohli
Langer Teich
Auf dem Kampe
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10
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9
befestigter Fahrbahnrand
befestigter Fahrbahnrand
befestigter Fahrbahnrand
Hannover-B
erlin -A2-
Barmke-Rennau -L297-
Emmerstedt-Rennau -L297-
Auf dem Brande
Heckenberg
Auf dem Kampe Heckenberg
Im Bärenbusche
In der Kohli
Im Rohden
Im Föhrenkampe
Im Föhrenkampe
Kleiner Heidberg
Kleiner Heidberg
Langer Teich
In der Kreuzbreite
Auf dem Kampe
Von -L297- nach Süpplingenburg -K14-
Gewerbegebiet Barmke
Straßenverkehrslärm
1.OG nachts
Maßstab 1:50000 25 50 100 150 200 250 300 350 400
m
GA-Nr.: - 17199- / Anlage: 02/ Blatt-Nr.:04Datum: 13.04.2018/ Bearb.: Bu
Legende
Plangebiet
Straßenachse
Emission Straße
Straße
Mittelstreifen
Lärmschutzwand
Quelle: auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
Vermessungs- und Katasterverwaltung,
© 2017
L297
BAB 2
K14
Pegelwerte
LrNin dB(A)
< 50
50 - 55
55 - 60
60 - 65
65 - 70
>= 70
38
0 K
V
11
0 K
V
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15
Im Bärenbusche
Auf dem Brande
Heckenberg
Im Föhrenkampe
Kleiner Heidberg
Kleiner Heidberg
Im Föhrenkampe
Im Rohden
In der Kreuzbreite
In der Kohli
Langer Teich
Auf dem Kampe
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20/2
13
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44/1
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44/2
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10
8
31
9
befestigter Fahrbahnrand
befestigter Fahrbahnrand
befestigter Fahrbahnrand
Hannover-B
erlin -A2-
Barmke-Rennau -L297-
Emmerstedt-Rennau -L297-
Auf dem Brande
Heckenberg
Auf dem Kampe Heckenberg
Im Bärenbusche
In der Kohli
Im Rohden
Im Föhrenkampe
Im Föhrenkampe
Kleiner Heidberg
Kleiner Heidberg
Langer Teich
In der Kreuzbreite
Auf dem Kampe
Von -L297- nach Süpplingenburg -K14-
Gewerbegebiet Barmke
Lärmpegelbereiche
(Verkehrs- & Gewerbelärm) 1.OG tags
Maßstab 1:50000 25 50 100 150 200 250 300 350 400
m
GA-Nr.: - 17199- / Anlage: 02/ Blatt-Nr.:05Datum: 13.04.2018/ Bearb.: Bu
Legende
Plangebiet
Straßenachse
Emission Straße
Straße
Mittelstreifen
Lärmschutzwand
Quelle: auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
Vermessungs- und Katasterverwaltung,
© 2017
L297
BAB 2
K14
Lärmpegel-
bereiche
in dB(A)
I < 55II 55 - 60III 60 - 65
IV 65 - 70V 70 - 75VI 75 - 80
VII >= 80
V
IV
VI
38
0 K
V
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0 K
V
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1
3
15
Im Bärenbusche
Auf dem Brande
Heckenberg
Im Föhrenkampe
Kleiner Heidberg
Kleiner Heidberg
Im Föhrenkampe
Im Rohden
In der Kreuzbreite
In der Kohli
Langer Teich
Auf dem Kampe
58
20/2
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44/1
74
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44/2
76
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14/1
26
2
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9 10
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80
7
18
11
21
59
10
8
31
9
befestigter Fahrbahnrand
befestigter Fahrbahnrand
befestigter Fahrbahnrand
Hannover-B
erlin -A2-
Barmke-Rennau -L297-
Emmerstedt-Rennau -L297-
Auf dem Brande
Heckenberg
Auf dem Kampe Heckenberg
Im Bärenbusche
In der Kohli
Im Rohden
Im Föhrenkampe
Im Föhrenkampe
Kleiner Heidberg
Kleiner Heidberg
Langer Teich
In der Kreuzbreite
Auf dem Kampe
Von -L297- nach Süpplingenburg -K14-
Gewerbegebiet Barmke
Lärmpegelbereiche
(Verkehrs- & Gewerbelärm) 1.OG nachts
Maßstab 1:50000 25 50 100 150 200 250 300 350 400
m
GA-Nr.: - 17199- / Anlage: 02/ Blatt-Nr.:06Datum: 13.04.2018/ Bearb.: Bu
Legende
Plangebiet
Straßenachse
Emission Straße
Straße
Mittelstreifen
Lärmschutzwand
Quelle: auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
Vermessungs- und Katasterverwaltung,
© 2017
L297
BAB 2
K14
Lärmpegel-
bereiche
in dB(A)
I < 55II 55 - 60III 60 - 65
IV 65 - 70V 70 - 75VI 75 - 80
VII >= 80
VII
VI
V
IV