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Bonk - Maire - Hoppmann PartGmbB Beratende Ingenieure und Sachverständige Geräusche - Erschütterungen – Bauakustik Sekretariat: Tel.: 05137/8895-0 www.bonk-maire-hoppmann.de Partnerschaftsregister AG Hannover Nr.: PR201017 - Sitz der Gesellschaft: Garbsen Mess-Stelle gemäß § 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer Niedersachsen Dipl.-Phys. Michael Krause Dipl.-Geogr. Waldemar Meyer Dipl.-Ing. Clemens Zollmann ö.b.v. Sachverständiger für Lärmschutz Ingenieurkammer Niedersachsen Dipl.-Ing. Manfred Bonk bis 1995 Dr.-Ing. Wolf Maire bis 2006 Dr. rer. nat. Gerke Hoppmann bis 2013 Rostocker Straße 22 30823 Garbsen 05137/8895-0, -95 Bearbeiter: Dipl.-Ing. V. Buchhammer Durchwahl: 05137/8895-18 [email protected] 13.04.2018 - 17199 - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet A2 - Barmke“ der Stadt Helmstedt

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Bonk - Maire - Hoppmann PartGmbB Beratende Ingenieure und SachverständigeGeräusche - Erschütterungen – Bauakustik

Sekretariat: Tel.: 05137/8895-0 www.bonk-maire-hoppmann.de

Partnerschaftsregister AG Hannover Nr.: PR201017 - Sitz der Gesellschaft: Garbsen

Mess-Stelle gemäß § 29b BImSchG

Dipl.-Ing. Thomas Hoppe

ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz

Ingenieurkammer Niedersachsen

Dipl.-Phys. Michael Krause

Dipl.-Geogr. Waldemar Meyer

Dipl.-Ing. Clemens Zollmann

ö.b.v. Sachverständiger für Lärmschutz

Ingenieurkammer Niedersachsen

Dipl.-Ing. Manfred Bonk bis 1995

Dr.-Ing. Wolf Maire bis 2006

Dr. rer. nat. Gerke Hoppmann bis 2013

Rostocker Straße 22 30823 Garbsen 05137/8895-0, -95

Bearbeiter: Dipl.-Ing. V. Buchhammer Durchwahl: 05137/8895-18 [email protected]

13.04.2018

- 17199 -

Schalltechnische Untersuchung

zum Bebauungsplan

„Gewerbegebiet A2 - Barmke“

der Stadt Helmstedt

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 2

Inhaltsverzeichnis .......................................................................................... Seite

1. Auftraggeber ................................................................................................. 4

2. Aufgabenstellung dieses Gutachtens ......................................................... 4

3. Örtliche Verhältnisse .................................................................................... 5

4. Hauptgeräuschquellen ................................................................................. 7

4.1 Gewerbelärm ................................................................................................... 7

4.1.1 Typische Emissionskennwerte ................................................................... 7

4.1.2 Geräusch- Vorbelastung .............................................................................. 9

4.1.3 Geräuschkontingentierung, Emissionsmodelle ...................................... 10

4.2 Straßenverkehrslärm .................................................................................. 12

4.2.1 Verkehrsmengen ........................................................................................ 12

4.2.2 Emissionspegel .......................................................................................... 14

5. Berechnung der Immissionspegel ............................................................ 15

5.1 Rechenverfahren ........................................................................................ 15

5.2 Rechenergebnisse ...................................................................................... 17

5.2.1 Gewerbelärm ............................................................................................... 17

5.2.2 Verkehrslärmbelastung im Plangebiet ...................................................... 19

5.2.3 Mehrbelastung der öffentlichen Straßen .................................................. 20

6. Beurteilung .................................................................................................. 20

6.1 Grundlagen.................................................................................................. 20

6.2 Gewerbelärm ............................................................................................... 25

6.3 Verkehrslärm öffentlicher Straßen ............................................................ 28

6.4 Verkehrslärmbelastung im Plangebiet (Prognoseplanfall) ..................... 29

7. Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der

Bauleitplanung .................................................................................................... 30

Liste der verwendeten Abkürzungen und Ausdrücke ..................................... 34

Quellen, Richtlinien, Verordnungen .................................................................. 35

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 3

Tabellenverzeichnis ....................................................................................... Seite

Tabelle 1: Typische Emissionskontingente (nach DIN 45691) .......................... 8

Tabelle 2: Emissionsmodell „Variante 1 - 3“ .................................................... 11

Tabelle 3: Verkehrsmengen und Emissionspegel, Prognosenullfall 2030 ..... 14

Tabelle 4: Verkehrsmengen und Emissionspegel, Prognoseplanfall 2030 .... 14

Tabelle 5: Immissionskontingente, Variante 1 .................................................. 17

Tabelle 6: Immissionskontingente, Variante 2 .................................................. 18

Tabelle 7: Immissionskontingente, Variante 3 .................................................. 18

Tabelle 8: Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm ......................................... 20

Tabelle 9: zulässige Vergleichswerte nach TA Lärm ....................................... 22

Soweit im Rahmen der Beurteilung verwaltungsrechtliche Gesichtspunkte

angesprochen werden, erfolgt dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer

juristischen Fachprüfung, die nicht Gegenstand der schalltechnischen

Sachbearbeitung ist.

Dieses Gutachten umfasst: 35 Seiten Text 2 Anlagen Datei:17199_Helmstedt, Autor: Buchhammer

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 4

1. Auftraggeber

STADT HELMSTEDT DER BÜRGERMEISTER Markt 1 38350 Helmstedt

2. Aufgabenstellung dieses Gutachtens

Die STADT HELMSTEDT beabsichtigt ein Gewerbegebiet (GE gem. BauNVOi) nördlich

der Bundesautobahn 2 (BAB2) neu auszuweisen.

Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung sollen für das Plangebiet

Emissionskontingente ermittelt werden, die den Schutzanspruch benachbarter

schutzwürdiger Wohnbauflächen sicherstellen. Die Berechnungen der

Geräuschimmissionen erfolgen für den „abstrakten Planfall“ unter Beachtung der

Regelungen der DIN 45691ii. Dabei ist die Geräuschvorbelastung durch

vorhandene gewerbliche Betriebe zu beachten.

In diesem Zusammenhang sind nach Abstimmung mit der STADT HELMSTEDT die

Emissionskontingente im Plangebiet so einzustellen, dass die von dem geplanten

Gewerbegebiet möglichen Geräuschimmissionen entsprechend den Regelungen

der TA Lärmiii (Abs. 3.2.1) keinen relevanten Immissionsbeitrag im Bereich der am

stärksten betroffenen Wohnbauflächen verursachen. Dies ist regelmäßig dann der

Fall, wenn die hinzukommende Zusatzbelastung die jeweils maßgeblichen

Immissionsrichtwerte bzw. die in der Bauleitplanung heranzuziehenden

Orientierungswerte um mindestens 6 dB(A) unterschreitet.

Im Vorfeld durchgeführte Berechnungen haben gezeigt, dass unter Anwendung des

genannten Irrelevanzkriteriums die für Gewerbegebiete typischen Emissions-

kontingente von 65 dB(A) am Tage bzw. 50 dB(A) in der Nacht für den gesamten

Geltungsbereich zu realisieren sind. Ferner ist zu prüfen, ob durch ein geeignetes

Gliederungsmodell für einzelne Teilflächen gegebenenfalls höhere Emissions-

kontingente möglich sind.

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 5

Darüber hinaus soll im Hinblick auf mögliche Betriebsleiterwohnungen sowie

schutzwürdige Büronutzungen im geplanten Gewerbegebiet die dort auftretende

Geräuschbelastung durch Straßenverkehrslärm ermittelt und beurteilt werden. In

diesem Zusammenhang sind die Geräuschimmissionen durch die südlich am

Plangebiet verlaufende Bundesautobahn BAB 2 und der Landesstraße L 297 zu

untersuchen. Des Weiteren soll die in Verbindung mit dem Vorhaben zu erwartende

Mehrbelastung durch Verkehrslärm im Bereich der Ortschaften Barmke und Rennau

beurteilt werden.

Die Beurteilung der Geräuschsituation erfolgt auf Grundlage der im Bauleitverfahren

maßgeblichen Regelungen der DIN 18005 mit Beiblatt 1. Darüber hinaus werden in

Zusammenhang mit Gewerbelärm die Regelungen der TA Lärmiv angewandt.

3. Örtliche Verhältnisse

Die örtliche Situation ist den Anlagen zum Gutachten zu entnehmen. Dort sind das

rd. 46 ha große Plangebiet, die zu berücksichtigenden Straßenzüge und die

benachbarten Ortschaften dargestellt.

Das hier betrachtete, weitestgehend ebene Plangebiet befindet sich an der

Bundesautobahn 2 (BAB2), Anschlussstelle Rennau, unmittelbar nördlich der

Landesstraße L297. Die verkehrliche Erschließung ist aus südlicher Richtung über

die genannten Straßenzüge in Verbindung mit einem noch zu bauenden

Kreisverkehrsplatz sowie weiter östlich über die L297 geplant. Darüber hinaus ist

eine Anbindung des Gewerbegebiets an einen nördlich verlaufenden

Wirtschaftsweg geplant, der zugleich die nördliche Plangebietsgrenze bildet.

Östlich, nördlich und westlich des Plangebiets befinden sich landwirtschaftlich

genutzte Flächen.

Der Lage der Verkehrsflächen im Plangebiet ist dem aktuellen Planentwurf in der

Abbildung 1 zu entnehmen.

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Abbildung 1:Planentwurf Gewerbegebiet Barmke-Autobahn (01.2018)

Quelle: Dr.-Ing. W. Schwerdt, Büro für Stadtplanung

Die von den Geräuschen der geplanten Gewerbegebietsfläche am stärksten be-

troffenen, schutzwürdigen Wohnnutzungen befinden sich im Randbereich der

Ortschaften Barmke, Rennau und Rottorf. Für diese Wohnnutzungen ist nach

Angaben der STADT HELMSTEDT der Schutzanspruch eines allgemeinen Wohn-

gebiets (WA gem. BauNVOv) zu Grunde zu legen. Weitere schutzwürdige Wohn-

bebauung befindet sich in Form einer Splittersiedlung westlich des geplanten

Gewerbestandortes. Für diese Wohnnutzungen ist abstimmungsgemäß der Schutz-

anspruch eines Mischgebiets (MI gem. BauNVO) zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Untersuchung wurde auf Grundlage von aktuellen Laserrasterdaten

ein digitales Geländemodell erstellt. Danach befindet sich das Plangebiet auf einer

Höhe von rd. 114 m NHN und ist weitestgehend eben. Das gesamte

Untersuchungsgebiet fällt von Osten nach Westen ab.

Zur Beurteilung der Geräuschsituation der vorgenannten Geräuschquellen werden

die in Anlage 1 dargestellten; maßgeblichen Aufpunkte (:= Beurteilungspunkte,

:= Immissionsorte) untersucht.

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 7

4. Hauptgeräuschquellen

4.1 Gewerbelärm

4.1.1 Typische Emissionskennwerte

Gemäß DIN 18005 sowie nach den Verwaltungsvorschriften zum BauGB soll für

Gewerbegebiete ein "typischer" flächenbezogener Schallleistungspegel von

65 dB(A) und für Industriegebiete ein entsprechender Pegelwert von 70 dB(A) be-

rücksichtigt werden. Die Norm nennt im Abschnitt 5.2.3 diese Emissionswerte für

die BEURTEILUNGSZEITEN "tags u�d �achts"� Dabei ist �u beachte�� dass sich diese

Kennwerte gem. Abschnitt 3 der Norm wie folgt definieren:

Für nach der TA Lärm zu beurteilenden Anlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen ist in der Nacht die volle Stunde ... mit dem höchsten Beurteilungspegel maßgebend, zu dem die Anlage relevant beiträgt.

Ende des Zitats.

Diese Definition entspricht der so genannten „ungünstigsten Nachtstunde“ in Nr. 6.4

der TA Lärm. Sie ist zutreffend für einzelne Betriebsgrundstücke, kann jedoch – zu-

mal bei ausgedehnten GE- bzw. GI- Gebieten - nicht pauschal auf das gesamte

Gebiet übertragen werden. Im Mittel kann daher zwischen 22.00 und 6.00 Uhr

(Beurteilungszeit nachts) von einem ggf. deutlich niedrigeren Emissionskennwert

ausgegangen werden. In diesem Zusammenhang muss auch beachtet werden,

dass aus den innerhalb von Gewerbegebieten einzuhaltenden Immissionsricht-

werten1 ein deutlicher Unterschied der am Tage und in der Nacht tatsächlich

auftretenden Geräuschemissionen resultiert.

Nach den uns vorliegenden Rechenergebnissen muss andererseits davon aus-

gegangen werden, dass die o.g. flächenbezogenen Schallleistungspegel am Tage

ggf. eine Einschränkung der industriellen/ gewerblichen Nutzung bedeuten können.

In der nachfolgenden Tabelle wird eine grobe Gliederung mit typischen flächen-

bezogenen Emissionskontingenten für Industriegebiete (GI - BauNVO), ein-

geschränkte Industriegebiete (GIe), Gewerbegebiete (GE) und eingeschränkte

Gewerbegebiete (GEe) angegeben.

1 65 dB(A) tags, 50 dB(A) nachts � vgl. Nr. 6.1 der TA Lärm

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 8

Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Zusammenstellung lediglich eine grobe

Rasterung darstellt, die der Einschätzung im Rahmen der städtebaulichen Planung

im Hinblick auf künftige Entwicklungen ermöglichen soll („typisierende

Betrachtung“).

Tabelle 1: Typische Emissionskontingente (nach DIN 45691)

Ausweisung bzw. Nutzungsmöglichkeit

Emissionskontingente LEK in dB(A) 6.00-22.00 22.00-6.00

GI ≅ 68 ≅ 58 GIe 63 - 68 50 - 60

GE 61 - 66 46 - 51

GEe 55 - 61 *) - 46

*): bei ein- oder zweischichtig arbeitenden Betrieben, deren Betriebszeit nicht in die Nachtzeit fällt, ist das in der Zeit von 22.00 - 6.00 Uhr höchstzulässige Emissionskontingent von untergeordneter Bedeutung.

Die Festsetzung zulässiger Emissionskontingente eröffnet die Möglichkeit im Zuge

späterer Genehmigungsverfahren (z.B. geänderte Nutzungen innerhalb des Plan-

gebiets), mit Hilfe eines vereinfachten Nachweises, die Zulässigkeit bestimmter

Nutzungen innerhalb des Plangebietes unter schalltechnischen Gesichtspunkten zu

prüfen.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die in Tabelle 1 zusammen-

gestellten Emissionskontingente Erfahrungswerte sind, wie sie typischerweise in

den vorgenannten Baugebieten auftreten können aber nicht zwangsläufig müssen.

Die Ausweisung bestimmter Baugebiete mit gewerblicher oder industrieller Nutzung

(SO, GI, GE) richtet sich zunächst nach der geplanten (oder ggf. vorhandenen)

Nutzung innerhalb der festzusetzenden Gebiete. Mit der Festsetzung höchst-

zulässiger Emissionskontingente wird dann ergänzend dem erforderlichen

Immissionsschutz Rechnung getragen.

Es ist eine verwaltungsrechtliche Frage, inwieweit eine Herabsetzung typischer

Emissionskontingente (wie z.B. einem gegenüber der DIN 18005 um 15 dB(A)

reduzierten Nachtwert) tatsächlich eine „Einschränkung“ für zukünftige gewerbliche

Nutzungen bedeutet und ob derartige (ggf. einschränkende) Festsetzungen zum

Immissionsschutz auch gleichzeitig als „allgemeine“ Einschränkung für das

jeweilige Baugebiet kenntlich gemacht werden müssen (z.B. GEe- Ausweisung).

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 9

Die späteren Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich der zulässigen

Emissionskontingente stellen auf den sogenannten „immissionswirksamen“ Schall-

Leistungspegel (IFSP) ab. Dieser Pegelwert ist der um das Maß von Abschirmung

und Streuung abgeminderte „wahre“ Schallleistungspegel.

Die im konkreten Einzelfall vorhandenen baulichen Gegebenheiten auf den

Betriebsflächen mit den daraus resultierenden Pegelminderungen durch

Abschirmungen (ggf. auch Pegelerhöhungen durch Reflexionen) sind dann in die

Berechnungen einzustellen. Wir weisen darauf hin, dass die schalltechnischen

Berechnungen auf Grundlage der Regelungen der DIN 45691 erfolgen. Insofern

sind die zulässigen Emissionskontingente etwas geringer, als die in der

Vergangenheit für GE- und GI- Gebiete festgesetzten flächenbezogenen

Schallleistungspegel (vgl. Abschnitt 5.1). Dies hat auf die „schalltechnische

Nutzbarkeit“ der Betriebsgrundstücke keinen Einfluss.

4.1.2 Geräusch- Vorbelastung

Nord-östlich der Ortschaft Barmke befindet sich das Industriegebiet „In den langen

Stücken“. Für diese Flächen sieht der Bebauungsplan keine emissionsseitigen

Einschränkungen in Form von flächenbezogenen Schallleistungspegeln bzw.

Emissionskontingenten vor. Aufgrund der Lage dieses Industriegebiets sowie der

daran unmittelbar südlich angrenzenden Wohnbebauung kann davon ausgegangen

werden, dass die dadurch auftretende Geräuschvorbelastung die Immissions-

richtwerte im Bereich der für die vorliegende Untersuchung maßgeblichen

Immissionsorte deutlich unterschreitet.

Unabhängig hiervon sind nach Abstimmung mit der STADT HELMSTEDT die

Emissionskontingente im Plangebiet so einzustellen, dass die von dem geplanten

Gewerbegebiet möglichen Geräuschimmissionen entsprechend den Regelungen

der TA Lärmvi (Abs. 3.2.1) keinen relevanten Immissionsbeitrag im Bereich der am

stärksten betroffenen Wohnbauflächen verursachen.

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 10

Bei der Anwendung dieses sogenannten Irrelevanzkriteriums kann die Bestimmung

der Vorbelastung im Hinblick auf Absatz 2 der TA Lärm entfallen, wenn die

Geräuschimmissionen der Anlage die jeweils maßgeblichen Immissions-

richtwerte bzw. die in der Bauleitplanung heranzuziehenden Orientierungswerte um

mindestens 6 dB(A) unterschreiten.

4.1.3 Geräuschkontingentierung, Emissionsmodelle

Die schalltechnischen Berechnungen für das Plangebiet erfolgen im Rahmen der

Bauleitplanung für den „abstrakten Planfall“. Bei diesem Emissionsmodell werden

potentielle, stationäre oder mobile Geräuschquellen durch eine Flächenschallquelle

(Emissionskontingent) in einer durchschnittlichen Quellpunkthöhe ersetzt. Unter

Beachtung der vorliegenden Aufgabenstellung wird dieses Emissionskontingent so

eingestellt, dass durch das geplante Gewerbegebiet kein relevanter Immissions-

beitrag im Sinne der TA Lärmvii im Bereich der nächstgelegenen schutzbedürftigen

Wohnbauflächen zu erwarten ist.

Um flächenweise höhere Emissionskontingente zu ermöglichen, wird ein

Gliederungsmodell (Emissionsmodell) entwickelt. Dabei können bei kürzeren

Abständen zwischen Gewerbegebiet und Wohnbebauung Teilflächen, die einen

größeren Abstand zu schutzbedürftiger Wohnbebauung besitzen, mit höheren

Emissionskontingenten belegt werden als GE-Flächen mit kleineren Abständen. Im

vorliegenden Fall beträgt der Abstand der Ortschaften Barmke, Rennau und Rottorf

zum geplanten Gewerbegebiet jeweils rd. 1 km und für die jeweilige Randbebauung

der Ortschaften ist von einem Schutzanspruch eines Allgemeinen Wohngebiets

auszugehen. Insofern ist eine Erhöhung der Emissionskontingente für einzelne

Teilflächen nur bedingt sinnvoll.

Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Schutzbedürftigkeit der nächst-

gelegenen Wohnbebauung lassen sich Gliederungsmodelle entwickeln. Drei im

Vorfeld mit der STADT HELMSTEDT abgestimmte Varianten sind in Tabelle 2

zusammengestellt.

In einem ersten Rechenansatz (Variante 1) wurden für die geplanten Bauflächen

die für „uneingeschränkte Gewerbegebiete“ typischen Emissionskontingente

berücksichtigt.

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 11

Bei der Variante 2 wurden die Emissionskontingente der Teilflächen gleichermaßen

erhöht, sodass das Irrelevanzkriterium in allen untersuchten Aufpunkten gerade

noch erfüllt wird. Darüber hinaus wurde mit der Variante 3 ein Modell entwickelt, bei

dem für alle Teilfläche unter Beachtung des Irrelevanzkriteriums möglichst hohe

Emissionskontingente erreicht werden. Bei diesem optimierten Modell wurde

sichergestellt, dass alle Teilflächen einen ähnlichen Teilschallpegel an allen

Immissionsorten verursachen.

Im Einzelnen wurden für die in Anlage 1 bzw. Anlage 2 dargestellten Teilflächen des

Geltungsbereichs folgende Emissionskontingente in Ansatz gebracht:

Tabelle 2: Emissionsmodell „Variante 1 - 3“

Teilflächea) LEK b)

in dB(A)

tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr)

Variante 1

[TF1] 65 50

[TF2] 65 50

[TF3] 65 50

Variante 2

[TF1] 67 52

[TF2] 67 52

[TF3] 67 52

Variante 3

[TF1] 67 52

[TF2] 66 51

[TF3] 69 54 a) vgl. Anlage 1 b) Emissionskontingent (vgl. DIN 45691)

Im Sinne der Regelungen der TA Lärm wären im konkreten Einzelfall ggf. weitere

„Eigenschaften“ der von den Gewerbebetrieben ausgehenden Geräuschemis-

sionen in die Beurteilung einzustellen; diesbezüglich sind im Baugenehmigungs-

verfahren ggf. zu beachten:

� eine mögliche Ton- und/oder Impulshaltigkeit der Geräusche (vgl. Anhang A.3.3.5 und 3.3.6 zur TA Lärm)

� Maximalpegel durch kurzzeitige Einzelereignisse (vgl. Ziffer 6.1 der TA Lärm)

� tieffrequente Geräusche (vgl. Ziffer 7.3 der TA Lärm)

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4.2 Straßenverkehrslärm

4.2.1 Verkehrsmengen

Die Berechnungen der zu erwartenden Straßenverkehrslärmbelastung im Plan-

gebiet sowie der Mehrbelastung im Bereich der Ortschaften Barmke und Rennau

erfolgen auf Grundlage einer im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführten

Verkehrsuntersuchung durch das Büro ZACHARIAS VERKEHRSPLANUNGEN.

Die Straßenverkehrslärmbelastung im Plangebiet sowie der Ortschaften Barmke

und Rennau wird im Wesentlichen durch die Bundesautobahn 2 (BAB 2) und der

Landesstraße 297 (L 297) bestimmt. Bei der genannten verkehrstechnischen Unter-

suchung wurden Prognosen für die Verkehrsbelastung der genannten Straßenzüge

im Jahr 2030 getroffen. Darüber hinaus wurden die Verkehrsmengen prognostiziert,

die durch die Entwicklung des geplanten Gewerbegebiets zu erwarten sind.

Sollten sich z.B. für das Jahr 2030 Verkehrsmengen ergeben, die von den nach-

folgenden Angaben abweichen, ist hier folgendes zu beachten:

Erst bei einer Verdoppelung der Verkehrsmenge ergibt sich eine („wesentliche“)

Pegelerhöhung von 3 dB(A) (⇒ vgl. Abschnitt 6). Eine Steigerung der Verkehrsmenge um

z.B. 20 % führt bei ansonsten gleich bleibenden Parametern (zulässige Höchst-

geschwindigkeit, LKW-Anteile, Tag-Nacht-Verteilung) zu einer Pegelerhöhung von ca. 0,8

dB(A).

Die hier maßgebliche Verkehrsbelastung ist der so genannte Jahresmittelwert, die

Durchschnittliche, Tägliche Verkehrsstärke (DTV). Die Durchschnittliche, Tägliche

Verkehrsstärke ist in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen als

der Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßen-querschnitt täglich passierenden Kraftfahrzeuge

definiert.

Die den Berechnungen zu Grunde gelegten Verkehrsmengen (DTV), der stündliche

Verkehr (M) und die LKW- Anteile sind in der Tabelle 3 (Prognosenullfall) und der

Tabelle 4 (Prognoseplanfall) zusammengestellt.

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 13

Bei den „DTV“-Werten handelt es sich um Werktagswerte (DTVw). Nach Angaben

des Verkehrsgutachters ist eine Umrechnung auf den DTV (alle Tages des Jahres)

zwar grundsätzlich möglich, jedoch unterliegt das Verkehrsaufkommen im Lkw-

Verkehr aufgrund der geringeren absoluten Werte größeren Schwankungen im

Wochen- und Jahresgang sowie in der Prognose bis zum Zeitraum 2030. Im Sinne

einer konservativen Annahme werden deshalb die DTVw-Werte den Berechnungen

zu Grunde gelegt.

Für die zu untersuchenden Straßenabschnitte wurden die zulässigen Geschwindig-

keiten vzul = 50 km/h (innerorts) sowie vzul, Pkw = 100 km/h bzw. vzul, Lkw = 80 km/h

(außerorts) berücksichtigt. Bei der BAB2 werden den Berechnungen zulässige

Geschwindigkeiten von vzul, Pkw = 130 km/h bzw. vzul, Lkw = 80 km/h zugrunde

gelegt. Weiterhin wurde eine Fahrbahnoberfläche aus Asphaltbeton mit einem

Korrekturwert DStrO = 0 dB(A) für alle Fahrstrecken berücksichtigt.

Der Emissionspegel Lm, E berechnet sich nach der RLS-90 zu:

Lm,E = Lm(25) + Dv + DStrO + DStg + DE

Dabei ist:

Dv eine Korrektur für unterschiedliche, zulässige Höchstgeschwindigkeiten

DStrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen

DStg Zuschlag für Steigungen und Gefälle

DE Korrektur für Spiegelschallquellen

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 14

4.2.2 Emissionspegel

Die unter Beachtung der DTV-Werte und LKW-Anteile sowie der oben aufgeführten

Zuschläge berechnen sich die Emissionspegel „Lm,E“ wie folgt:

Tabelle 3: Verkehrsmengen und Emissionspegel, Prognosenullfall 2030

Straßenabschnitt DTV [Kfz/24h]

MT [Kfz/h]

MN [Kfz/h]

pT [%]

pN [%]

vzul [Pkw/Lk

w]

Lm,E,T [dB(A)]

Lm,E,N [dB(A)]

BAB 2 92.000 5520 1288 22 39,5 130/80 80,3 75,2

L297 (Rennau, innerorts) 3350 195 30 8 10 50/50 58,0 50,5

L297 (Richtung Rennau) 3350 195 30 8 10 100/80 62,8 55,0

L297 (Richtung Barmke) 1400 82 13 7 10 100/80 58,4 51,0

L297 (Barmke, innerorts) 1400 67 10 8 10 50/50 53,4 45,8

K14 2000 120 16 2,6 1,3 100/80 58,9 49,7

Tabelle 4: Verkehrsmengen und Emissionspegel, Prognoseplanfall 2030

Straßenabschnitt DTV [Kfz/24h]

MT [Kfz/h]

MN [Kfz/h]

pT [%]

pN [%]

vzul [Pkw/Lk

w]

Lm,E,T [dB(A)]

Lm,E,N [dB(A)]

BAB 2 92.000 5520 1288 22 39,5 130/80 80,3 75,2

L297 (Rennau, innerorts) 4300 258 35 11 11 50/50 60,2 51,4

L297 (Richtung Rennau) 4300 258 35 11 11 100/80 64,6 55,8

L297(südlich GE-Gebiet) 4850 291 39 30 30 100/80 67,3 58,5

L297 (Richtung Barmke) 1900 114 16 11 11 100/80 60,6 51,9

L297 (Barmke innerorts) 1900 114 16 11 11 50/50 56,6 47,9

K14 2500 150 20 4,1 2,1 100/80 60,3 50,9

Erschließungsstraße 6050 363 67 32 32 50/50 65,4 58,0

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 15

In den Tabellen bedeuten:

MT stündliche Verkehrsstärke tags (6.00 - 22.00 Uhr) in Kfz/ h

MN stündliche Verkehrsstärke nachts (22.00 - 6.00 Uhr) in Kfz/ h

pT % Lkw-Anteil tags (6.00 - 22.00 Uhr) in %

pN% Lkw-Anteil nachts (22.00 - 6.00 Uhr) in %

Vzul zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw/Lkw in km/h

Lm,E,T berechneter Emissionspegel (tags) in dB(A)

Lm,E,N berechneter Emissionspegel (nachts) in dB(A)

5. Berechnung der Immissionspegel

5.1 Rechenverfahren

Die Immissionsbelastung durch Straßenverkehrslärm wird entsprechend der

RLS-90 (vgl. auch Anlage 1 zur 16. BImSchV) rechnerisch ermittelt. Die

Ausbreitungsrechnung für alle übrigen Emittenten erfolgt auf Grundlage der

Regelungen der ISO 9613-2viii. Nach diesem Rechenverfahren wird die so genannte

mittlere Mitwindsituation betrachtet. Das Kriterium für die Betrachtung linien- oder

flächenhafter Geräuschemissionen wird im Sinne der ISO 9613-2 beachtet.

Mögliche Bodeneffekte werden gemäß Nr. 7.4 der ISO 9613-2 berücksichtigt.

Alle für die Ausbreitungsrechnung wesentlichen Parameter wurden digitalisiert.

Dabei wird für die Beurteilungspunkte eine typische Aufpunkthöhe von

hA = 3,0 m über Geländehöhe

für den EG-Bereich sowie eine übliche Stockwerkshöhe von 2,8 m berücksichtigt.

Die Berechnung der zu erwartenden Geräuschimmissionen im Rahmen städte-

baulicher Planungen erfolgt i.d.R. frequenzunabhängig nach dem alternativen

Verfahren gemäß Nr. 7.3.2 der ISO 9613-2, da bei der Aufstellung von Bebauungs-

plänen Angaben über die Frequenzspektren maßgebender Emittenten i.d.R. nicht

vorliegen (typisierende Betrachtung, abstrakter Planfall). Ebenso bleiben

entsprechend den diesbezüglichen Vorgaben der DIN 45691 im Rahmen städte-

baulicher Planungen alle Zusatzdämpfungen unberücksichtigt, die von der Lage

(Höhe) der Emittenten bzw. der Immissionsorte abhängig sind.

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 16

Im Hinblick auf die angesprochene DIN 45691 ist Folgendes zu beachten:

Im Dezember 2006 wurde diese Norm veröffentlicht. Bei Anwendung dieser Norm

ist ausschließlich die geometrisch bedingte Pegeländerung (Adiv = 10 � lg (2 π � s²))

in die Ausbreitungsrechnung einzustellen. Hierdurch bleiben Zusatzdämpfungen

durch Bodeneffekte, Luftabsorption usw. unberücksichtigt. Demgegenüber wurde in

der Vergangenheit bei der Anwendung des alternativen Verfahrens der ISO 9613-2

die Raumwinkelkorrektur mit KO = + 3 dB(A) in Ansatz gebracht.

Dies bedeutet, dass sich in der Anwendung beider Rechenverfahren eine

systematische Pegeldifferenz von ca. - 2 bis 0 dB(A) im Nahbereich des Plangebiets

und 0 bis + 2 dB(A) bei Entfernungen von 60 – 450 m zum Plangebiet ergeben. Eine

noch darüber hinausgehende Pegeldifferenz tritt auf, wenn die im Bereich des

jeweils betrachteten Immissionsortes ggf. auftretende „Eigenabschirmung“ außer

Acht gelassen wird; hierdurch können sich im Einzelfall Pegeldifferenzen von bis zu

20 dB(A) ergeben.

Dies bedeutet, dass sich bei Anwendung der Regelungen der DIN 45691 im Regel-

fall zulässige Emissionskontingente ergeben, die etwas kleiner sind als die nach

dem alternativen Verfahren berechneten flächenbezogenen Schall-Leistungspegel.

Dies bedeutet jedoch keine weitergehende schalltechnische Beschränkung der

Bauflächen – es handelt sich lediglich um nominelle Unterschiede bei der Dar-

stellung der jeweils zulässigen Emissionsbelastung.

Im späteren konkreten Einzelfall (Genehmigungsverfahren auf der Grundlage der

TA Lärm) erfolgt wiederum eine Berücksichtigung der Bodendämpfung und Luft-

absorption entsprechend den Regelungen der ISO 9613-2, so dass die „nutzbaren“

flächenbezogenen Schall-Leistungspegel i.d.R. höher als die im Rahmen der in der

Bauleitplanung auf der Grundlage der DIN 45691 festgesetzten Emissions-

kontingente sind.

Die genannten Rechenverfahren wurden im Rechenprogramm SOUNDplanix pro-

grammiert. Die Berechnungen werden mit folgenden voreingestellten Rechen-

parametern durchgeführt:

Winkelschrittweite: 1°

Reflexzahl: 3

Reflextiefe: 1

Seitenbeugung: ja

Suchradius: 3000 m

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 17

Berechnet wurden jeweils die durch die o.g. Geräuschquellen verursachten

Beurteilungspegel getrennt für die Beurteilungszeiten von 6.00 – 22.00 Uhr (tags)

und 22.00 - 6.00 Uhr (nachts).

5.2 Rechenergebnisse

5.2.1 Gewerbelärm

In den nachfolgenden Ergebnistabellen sind für die untersuchten Aufpunkte die

jeweiligen Orientierungswerte sowie die auf Grundlage der in Abschnitt 4.1.3

beschriebenen Varianten ermittelten Immissionskontingente dargestellt. Darüber

hinaus wird für jeden Aufpunkt die Pegeldifferenz Ldiff. zum Orientierungswert

angegeben. Bei den Berechnungen wurde die westlich des Plangebiets gelegene

schutzwürdige Nutzung (Hof Tendel) aufgrund des großen Abstandes (rd. 2km)

sowie des im Vergleich zu den untersuchen Aufpunkt geringeren Schutzanspruchs

nicht berücksichtigt.

Dargestellt sind die Ergebnisse jeweils für ausgewählte Immissionsorte und das am

stärksten betroffene Stockwerk.

Tabelle 5: Immissionskontingente, Variante 1

Aufpunkt Orientierungswerte

Immissionskontingent LIK *)

Variante 1 Pegeldifferenz Ldiff.

tags nachts tags nachts tags nachts

1a 55 40 43,8 28,8 -11,2 -11,2

1b 55 40 43,8 28,8 -11,2 -11,2

2a 55 40 44,1 29,1 -10,9 -10,9

2b 55 40 44,2 29,2 -10,8 -10,8

3 55 40 45,6 30,6 -9,4 -9,4

4 55 40 45,1 30,1 -9,9 -9,9

5 55 40 43,6 28,6 -11,4 -11,4

6a 55 40 44,0 29,0 -11,0 -11,0

6b 55 40 44,0 29,0 -11,0 -11,0

7 55 40 46,0 31,0 -9,0 -9,0

8 55 40 46,9 31,9 -8,1 -8,1

9 55 40 46,9 31,9 -8,1 -8,1

Alle Pegelangaben in dB(A)

*) Aus den Emissionskontingenten ermittelte Geräuschbelastung durch das geplanten GE-Gebiet

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 18

Tabelle 6: Immissionskontingente, Variante 2

Aufpunkt Orientierungswerte

Immissionskontingent LIK

Variante 2 Pegeldifferenz Ldiff.

tags nachts tags nachts tags nachts

1a 55 40 45,8 30,8 -9,2 -9,2

1b 55 40 45,8 30,8 -9,2 -9,2

2a 55 40 46,1 31,1 -8,9 -8,9

2b 55 40 46,2 31,2 -8,8 -8,8

3 55 40 47,6 32,6 -7,4 -7,4

4 55 40 47,1 32,1 -7,9 -7,9

5 55 40 45,6 30,6 -9,4 -9,4

6a 55 40 46,0 31,0 -9,0 -9,0

6b 55 40 46,0 31,0 -9,0 -9,0

7 55 40 48,0 33,0 -7,0 -7,0

8 55 40 48,9 33,9 -6,1 -6,1

9 55 40 48,9 33,9 -6,1 -6,1

Alle Pegelangaben in dB(A)

*) Aus den Emissionskontingenten ermittelte Geräuschbelastung durch das geplanten GE-Gebiet

Tabelle 7: Immissionskontingente, Variante 3

Aufpunkt Orientierungswerte

Immissionskontingent LIK

Variante 3 Pegeldifferenz Ldiff.

tags nachts tags nachts tags nachts

1a 55 40 46,0 31,0 -9,0 -9,0

1b 55 40 46,0 31,0 -9,0 -9,0

2a 55 40 46,3 31,3 -8,7 -8,7

2b 55 40 46,4 31,4 -8,6 -8,6

3 55 40 47,8 32,8 -7,2 -7,2

4 55 40 47,2 32,2 -7,8 -7,8

5 55 40 45,7 30,7 -9,3 -9,3

6a 55 40 46,2 31,2 -8,8 -8,8

6b 55 40 46,1 31,1 -8,9 -8,9

7 55 40 48,2 33,2 -6,8 -6,8

8 55 40 49,0 34,0 -6,0 -6,0

9 55 40 49,0 34,0 -6,0 -6,0

Alle Pegelangaben in dB(A)

*) Aus den Emissionskontingenten ermittelte Geräuschbelastung durch das geplanten GE-Gebiet

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 19

Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass bei allen Varianten eine

Pegeldifferenz von mindestens 6 dB(A) zwischen den Orientierungswerten und den

aus den jeweiligen Emissionskontingenten ermittelten Immissionskontingenten in

allen untersuchten Aufpunkten vorliegt. Somit wird das in Abschnitt 4.1.2 bereits

beschriebene Irrelevanzkriterium für alle untersuchten Immissionsorte erfüllt.

Im Hinblick auf eine optimierte Nutzung der Gewerbegebietsflächen durch die

Einführung des in Anlage 1 dargestellten Richtungssektors A(vgl. hierzu

Anhang A.2 zu DIN 45691, bzw. Abschnitt 6.2) kann folgendes Zusatzkontingent

festgelegt werden:

LEK,zus. = 5 dB(A)

Diese Vorgehenswiese ist im vorliegenden Fall sinnvoll, da für die Splittersiedlung

westlich des geplanten Gewerbestandortes ein geringerer Schutzanspruch maß-

geblich ist (Schutzanspruch: „Mi“) als für die nördlich bzw. östlich benachbarten

schutzwürdigen Nutzungen (Schutzanspruch: „WA“).

5.2.2 Verkehrslärmbelastung im Plangebiet

Die Ergebnisse der Berechnungen im Zusammenhang mit den auf das Plangebiet

einwirkenden Straßenverkehrsgeräuschen (Büroräume, ausnahmsweise zulässige

Wohnnutzungen in Gewerbegebieten) sind den Lärmkarten der Anlage 2, Blatt 1-4

zu entnehmen. Berechnet wurde die Straßenverkehrslärmsituation unter Berück-

sichtigung des im Abschnitt 4.2.1 beschriebenen Prognoseplanfalls; d.h mit Ziel-

und Quellverkehren des Plangebiets.

Die Rechenergebnisse sind dem Gutachten in Form farbiger Lärmkarten getrennt

für die Beurteilungszeiten tags und nachts beigefügt. Die Anlagen sind wie folgt

geordnet:

Anlage 2, Blatt 1: Verkehrslärm, freie Schallausbreitung, tags, Erdgeschoss

Anlage 2: Blatt 2: dto. tags, 1.Obergeschoss

Anlage 2: Blatt 3: dto. nachts, Erdgeschoss

Anlage 2: Blatt 4: dto. nachts, 1. Obergeschoss

Anlage 2, Blatt 5: Lärmpegelbereiche freie Schallausbreitung (tags, 1.OG)

Anlage 2, Blatt 6: Lärmpegelbereiche freie Schallausbreitung (nachts, 1.OG)

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 20

5.2.3 Mehrbelastung der öffentlichen Straßen

Die Darstellung der Verkehrslärmbelastung für die hier von einer „erkennbaren“

Verkehrszunahme betroffenen Straßenabschnitte für den Prognosenullfall sowie

den Prognoseplanfall (mit GE Barmke) erfolgt für einzelne, straßennahe Aufpunkte

in Barmke und Rennau. Die Ergebnisse der Berechnungen sind der nachfolgenden

Tabelle 8 zu entnehmen. Dargestellt sind die Ergebnisse für das durch Straßen-

verkehrslärm jeweils am stärksten betroffene Stockwerk (der Einfluss der BAB 2 ist

in den Beurteilungspegeln enthalten).

Tabelle 8: Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm

Aufpunkt

Prognosenullfall Lr

tags / nachts

Prognoseplanfall Lr

tags / nachts

Pegeldifferenz ∆ L a)

tags / nachts

Rennau

1a 58,1 51,1 60,0 51,8 1,9 0,7

1b 61,5 54,1 63,6 55,0 2,1 0,9

2a 63,6 56,2 65,8 57,1 2,2 0,9

2b 59,1 52,0 61,0 52,7 1,9 0,7

Barmke

5 61,0 55,8 61,1 55,9 0,1 0,1

6a 63,2 57,5 64,5 58,0 1,3 0,5

6b 62,7 57,5 63,2 57,6 0,5 0,1

7 62,9 57,8 62,9 57,8 0 0 alle Pegelangaben in dB(A) a) Pegelerhöhung durch die Zusatzbelastung unter Berücksichtigung der in Abschnitt 4.1 beschriebenen Randbedingungen

6. Beurteilung

6.1 Grundlagen

Im Rahmen der Bauleitplanung sind bei der Beurteilung der schalltechnischen

Situation die folgenden Erlasse, Richtlinien und Normen zu beachten:

• DIN 45691, „Geräuschkontingentierung“

• In Verbindung mit

Beiblatt 1 zur DIN 18005, "Schallschutz im Städtebau“

• Sowie im Hinblick auf Gewerbelärmimmissionen

TA Lärm

• Und im Hinblick auf Verkehrsgeräusche 16. BImSchV

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 21

Als Anhaltswerte für die städtebauliche Planung werden im Beiblatt 1 zu DIN 18005

u.a. die folgenden ORIENTIERUNGSWERTE genannt:

bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatz-

gebieten

tags 55 dB(A)

nachts 45 bzw. 40 dB(A)

bei Mischgebieten

tags 60 dB(A)

nachts 50 bzw. 45 dB(A).

bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE)

tags 65 dB(A)

nachts 55 dB(A) bzw. 50 dB(A).

Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und

Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten;

der höhere Nachtwert ist entsprechend für den Einfluss von Verkehrslärm zu be-

rücksichtigen.

Die ORIENTIERUNGSWERTE gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 stimmen (mit Ausnahme

von MK- Gebieten) zahlenmäßig mit den entsprechenden I��issi��srichtwerte�

(s.u.) gemäß Abschnitt 6.1 der TA Lärm überein, so dass die nachfolgende

Beurteilung einheitlich auf die im Rahmen der Bauleitplanung maßgeblichen

Orientierungswerte abstellt.

Für Gewerbelärmeinflüsse sind im Einzelfall (konkretes Einzelgenehmigungs-

verfahren, Nachbarschaftsbeschwerde...) die I��ISSI��SRICHTWERTE gem. Nr. 6.1

der TA Lärm zu beachten; diese betragen u.a.:

b) in Gewerbegebiete

tags 65 dB(A)

nachts 50 dB(A)

b) in Mischgebieten

tags 60 dB(A)

nachts 45 dB(A)

e) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten

tags 55 dB(A)

nachts 40 dB(A)

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 22

Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

Danach ergeben sich die folgenden zulässigen MAXIMALPEGEL:

Tabelle 9: zulässige Vergleichswerte nach TA Lärm

Baugebiet tags (6.00-22.00 Uhr) nachts (22.00-6.00 Uhr)

WA/WS 55 + 30 = 85 dB(A) 40 + 20 = 60 dB(A)

MI/MD/MK 60 + 30 = 90 dB(A) 45 + 20 = 65 dB(A)

Ge 65 + 30 = 95 dB(A) 50 + 20 = 70 dB(A)

In Abschnitt 2.4 der TA Lärm ist ausgeführt:

Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage.

Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beurteilende Anlage voraussichtlich (bei geplanten Anlagen) oder tatsächlich (bei bestehenden Anlagen) hervorgerufen wird.

Gesamtbelastung ist Sinne dieser Technischen Anleitung ist die Belastung eines Immissionsortes, die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die diese Technische Anleitung gilt.

Fremdgeräusche sind alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen.

Zur Frage eines ggf. relevanten Immissionsbeitrages wird im Abschnitt 3.2.1 der

TA Lärm u.a. ausgeführt:

Die Genehmigung für die beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissions-richtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unter-schreitet.

Die Pegelerhöhung bleibt kleiner als 1 dB(A), wenn der Teilschallpegel der Zusatz-

belastung den Immissionspegel der bestehenden Vorbelastung um mindestens

6 dB(A) unterschreitet (vgl. Abschnitt 6.2.3).

Unbeschadet der o.a. Regelung für die zu beurteilende Anlage die Genehmigung wegen

einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 aufgrund der Vorbelastung

auch dann nicht versagt werden soll, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Über-

schreitung nicht mehr als 1 dB (A) beträgt. Dies kann auch durch einen öffentlich-

rechtlichen Vertrag der beteiligten Anlagenbetreiber mit der Überwachungsbehörde erreicht

werden.

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 23

Im Abschnitt 7.4 der TA Lärm ist bezüglich der i.V. mit einer Anlage verursachten

Verkehrslärmimmissionen folgendes ausgeführt:

Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Sonstige Fahrzeug-geräusche auf dem Betriebsgrundstück sind bei der Ermittlung der Vorbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten die Absätze 2 bis 4.Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrs-flächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit

• sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen,

• keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und

• die Immissonsgrenzwerte der Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden.

Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90, bekannt gemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79. Die Richt-linien sind zu beziehen von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswegen, Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln.......

Die vorgenannten Voraussetzungen als Auslöser für Lärm mindernde Maßnahmen

sind kumulativ zu sehen, d.h. wenn eine oder zwei der genannten Voraussetzungen

nicht erfüllt werden, sind keine organisatorischen Maßnahmen zur Verminderung

des Verkehrslärms abzuleiten.

Für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Verkehrswegen sind die

Regelungen der 16. BImSchV (s.o.) heranzuziehen. Dort werden in § 2 folgende

Immissionsgrenzwerte genannt:

Tag Nacht

1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen

57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A)

2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten

59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A)

3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten

64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A)

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Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass die Regelungen der 16. BImSchV für den

Baulastträger des jeweiligen (öffentlichen) Verkehrsweges im Falle des Neubaus

oder der wesentlichen Änderung (auf der Grundlage eines erheblichen baulichen

Eingriffs) eines Verkehrsweges maßgebend sind. In der Bau�eitp�aug ist

dagegen entsprechend der VVBBauG primär auf die o.g. DIN 18005 abzustellen.

Neben den absoluten Skalen von Richtwerten bzw. Orientierungswerten, kann auch

der allgemein übliche Maßstab einer subjektiven Beurteilung von Pegel-

unterschieden Grundlage einer lärmtechnischen Betrachtung sein. Dabei werden

üblicherweise die folgenden Begriffsdefinitionen verwendet (vgl. u.a. Sälzerx):

• messbar / nicht messbar:

Änderungen des Mittelungspegels um weniger als 1 dB(A) werden als "nicht

messbar" bezeichnet. Dabei wird berücksichtigt, dass eine messtechnische Über-

prüfung einer derartigen Pegeländerung in aller Regel nicht möglich ist.

• wesentlich/ nicht wesentlich:

Als "wesentliche Änderung" wird - u.a. im Sinne der Regelungen der 16. BImSchV

- eine Änderung des Mittelungspegels um mehr als 3 dB(A)xi definiert. Diese

Festlegung ist an den Sachverhalt geknöpft, dass erst von dieser Zusatzbelastung

an die Mehrzahl der Betroffenen eine Änderung der Geräusch-Immissionssituation

subjektiv wahrnimmt. Rein rechnerisch ergibt sich eine Änderung des Mittelungs-

pegels eines Verkehrsweges um 3 dB(A) wenn die Verkehrsbelastung im jeweiligen

Beurteilungszeitraum - bei ansonsten unveränderten Randbedingungen -

verdoppelt (=> + 3 dB(A)) bzw. halbiert (=> - 3 dB(A)) wird.

• "Verdoppelung":

Änderungen des Mittelungspegels um ca. 10 dB(A) werden subjektiv als

"Halbierung" bzw. "Verdoppelung" der Geräusch-Immissionsbelastung

beschrieben.

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6.2 Gewerbelärm

Nach den vorliegenden Rechenergebnissen (vgl. Tabelle 5,6 und 7) stellt sich die

Geräuschsituation im Bereich der von dem geplanten Gewerbegebiet am stärksten

betroffenen, schutzwürdigen Bauflächen wie folgt dar:

In der Tabelle 5 sind die Ergebnisse für die Variante 1 unter Beachtung von

gewerbegebietstypischen Emissionskontingenten (65 dB(A) tags, 50 dB(A)

nachts) für alle Teilflächen im Plangebiet dargestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass

die Orientierungswerte in allen untersuchten Aufpunkten deutlich unterschritten

werden. Die höchste Immissionsbelastung ist für die Wohnbebauung am westlichen

Ortsrand von Barmke zu erwarten. Hier wurden für den Aufpunkt 9 Immissions-

kontingente (=>Beurteilungspegel) von 46,9 dB(A) am Tage sowie 31,9 dB(A) in

der Nachtzeit ermittelt. Damit werden die für allgemeine Wohngebiete

maßgeblichen Orientierungswerte sowohl am Tage, als auch in der Nachtzeit um

rd. 8 dB(A) unterschritten.

Die Ergebnisse der Variante 2 sind in Tabelle 6 dargestellt. Bei dieser Variante

wurden bezogen im Vergleich zur Variante 1 um 2 dB(A) höhere Emissions-

kontingente berücksichtigt. Folglich sind auch immissionsseitig 2 dB(A) höhere

Immissionskontingente ermittelt worden. =>Die Unterschreitung der jeweiligen

Orientierungswerte beträgt in allen untersuchten Aufpunkten mindestens 6 dB(A).

In der Tabelle 7 sind die Ergebnisse für die Variante 3 dargestellt. Bei diesem

Gliederungsmodell wurden in dem am stärksten betroffenen Aufpunkt Immissions-

kontingente von rd. 49 dB(A) am Tage und 34 dB(A) in der Nachtzeit ermittelt. Auch

hier werden in allen untersuchten Aufpunkten die maßgeblichen Orientierungswerte

um mindestens 6 dB(A) unterschritten.

Damit kann unter Beachtung einer möglichen Geräuschvorbelastung bei allen

untersuchten Gliederungs-/ Kontingentierungsvarianten ein Immissionskonflikt

ausgeschlossen werden.

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 26

Textvorschlag für mögliche Festsetzung

Ein Vorschlag für die Festsetzung flächenbezogener Emissionskontingente auf der

Grundlage der DIN 45691 ist dem nachfolgenden Text zu entnehmen. Dabei wird

vorausgesetzt, dass eine Abgrenzung der in der textlichen Festsetzung ange-

sprochenen Teilflächen in den zeichnerischen Darstellungen des Bebauungsplans

erfolgt. Die zu berücksichtigenden Textbausteine sind nachfolgend kursiv gedruckt.

Vorschlag für eine textliche Festsetzung:

Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK weder tags (6.00 – 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 – 6.00 Uhr) überschreiten.

Emissionskontingente tags und nachts in dB(A))

Teil- fläche

LE,K in dB(A)

6-22 Uhr 22-6 Uhr

[TF1] Hier sind die Emissionskontingente gem.

Variante einzufügen [TF2]

[TF3]

Die endgültigen Zahlenwerte sind im Rahmen des Abwägungsverfahrens in

Anlehnung an die Ausführungen dieses Gutachtens durch die planende Kommune

festzulegen.

Bezüglich einer Festsetzung „immissionswirksamer“, flächenbezogener Schall-

Leistungspegel (IFSP, diese Bezeichnung ist gleichzusetzen mit dem Begriff“

immissionswirksame“ Emissionskontingente) wird auf die diesbezüglich positive

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.01.1998 verwiesen

(BVerwG 4 NB 3.97).

Um die Bestimmtheit der Regelungen für spätere Genehmigungsverfahren von

Einzelbauvorhaben sicher zu stellen, sollten die folgenden ergänzenden Fest-

setzungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden:

Scha��pege��i�deru�ge�� die i� ����rete� Ei��e�fa�� durch Abschir�u�ge� erreicht werde�� erh�hte �uftabs�rpti��s u�d B�de�d"�pfu�gs�a#e (freque�� u�d e�tfer�u�gs abh"�gige Pege��i�deru�ge� s�wie die �ete�r���gische '�rre�tur �ach DI) IS* 9613 2� Hrsg� Deutsches I�stitut f1r )�r�u�g� Beuth Ver�ag Ber�i�� *�t�ber 1999) u�d4�der �eit�iche Begre��u�ge� der E�issi��e� ����e� be�1g�ich der �a#gebe�de� Aufpu��te de� E�issi��s���ti�ge�ts �ugerech�et werde��

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 27

Bezüglich der nachfolgend angesprochenen Begriffe und Verfahren wird auf DIN 45691 („Geräuschkontingentierung“, Hrsg. Deutsches Institut für Normung e.V., Beuth Verlag Berlin, Dezember 2006) verwiesen. Eine Umverteilung der Emissionskontingente ist zulässig wenn nachgewiesen wird, dass der aus den festgesetzten flächenbezogenen Emissionskontingenten resultierende Gesamt-Immissionswert LGl nicht überschritten wird.

Auch wenn mit den Regelungen der o.a. TA Lärm bereits eine „Relevanzgrenze“

definiert wird, kann im Sinne der Ausführungen in der DIN 45691 in die textlichen

Festsetzungen ergänzend folgendes aufgenommen werden:

Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Anforderungen des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel Lr den Immissionsrichtwert nach TA Lärm um mindestens 15 dB(A) unterschreitet.

Dabei ist zu beachten, dass die Definition von „Relevanzgrenzen“ für neu zu

genehmigende gewerbliche Anlagen gemäß Nr. 3.2.1 der TA Lärm von dem o.a.

„Nicht-Relevanzkriterium“ der DIN 45691 abweicht, so dass die Übernahme des aus

der DIN 45691 zitierten Textes über die gemäß TA Lärm im konkreten Einzel-

genehmigungsverfahren zu beachtenden Anforderungen hinausgeht.

Unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten ist festzustellen, dass die beschrie-

bene Emissionskontingentierung im Wesentlichen zum Schutz der nördlich sowie

östlich gelegenen Wohnbebauung (Allgemeinene Wohngebiete) erforderlich ist. Ins-

besondere in südliche bzw. westliche Richtung sind lediglich Nutzungen mit einem

geringeren Schutzanspruch zu berücksichtigen.

Für diesen Fall sieht die DIN 45691 die Möglichkeit vor, dass in einem

entsprechenden Richtungssektor Zusatzkontingente zugelassen werden können,

die im konkreten Einzelfall dem Emissionskontingent LEK hinzugerechnet werden

können. Der Vorschlag für eine entsprechende textliche Festsetzung im

Bebauungsplan ist im Abschnitt A.2 der Norm wie folgt formuliert:

Für den im Plan dargestellten Richtungssektor A... erhöhen sich Emissionskontingente LEK um folgende Zusatzkontingente LEK,zus:

Zusatzkontingente in dB für die Richtungssektoren

Richtungssektor Zusatzkontingent

A Xx

... ...

Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691: 2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Rich-tungssektor k LEK,j durch LEK,j + LEK,zus,k zu ersetzen ist.

Ende des Zitats.

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 28

Bezogen auf den konkreten Fall des Bebauungsplans „Gewerbegebiet A2-Barmke“

kann folgendes Zusatzkontingent zugelassen werden:

Bezugskoordinaten x y

Richtungs- sektor

Winkel Zusatzkontingent LEK,zus in dB(A)

32632101 / 5794350 A 200◦ - 290◦ 5

6.3 Verkehrslärm öffentlicher Straßen

Die Zusatzbelastung der öffentlichen Verkehrswege durch die in Verbindung mit

dem geplanten Gewerbegebiet zusätzlich zu erwartenden Ziel- und Quellverkehre

ist gemäß Abschnitt 7.4 der TA Lärm zu beurteilen. Im Rahmen der Bauleitplanung

erfolgt die Berechnung exemplarisch für die am stärksten betroffenen Straßen-

abschnitte bzw. die am stärksten betroffenen Wohnhäuser. Der Tabelle 8 sind die

Ergebnisse für den Prognosenullfall und den Prognoseplanfall sowie die Mehr-

belastung (=>Pegeldifferenz) zu entnehmen.

Die Rechenergebnisse zeigen, dass bereits im Prognosenullfall – d.h. ohne die

zusätzlich ausgelösten Ziel- und Quellverkehre durch die Entwicklungsflächen – an

allen Untersuchten Wohnhäusern die für allgemeine Wohngebiete maßgeblichen

Vorsorgegrenzwerte (WA: 59/49 dB(A) teilweise deutlich überschritten werden.

Die rechnerisch ermittelte Pegelerhöhung im Bereich der Ortsdurchfahrt Rennau

(=>Aufpunkt 2) beträgt rd. 2 dB(A) am Tage sowie rd. 1 dB(A) in der Nachtzeit. Im

Bereich der Ortsdurchfahrt Barmke wird am Tag im Prognoseplanfall ein

Beurteilungspegel von rd. 65 dB(A) und in der Nacht bis zu 58 dB(A) erreicht. Die

Pegelerhöhung beträgt hier 1,3 dB(A) am Tage bzw. 0,5 dB(A) in der Nachtzeit.

Danach ist im Prognoseplanfall in den betrachteten Aufpunkten mit keiner

„wesentlichen Änderung“ der Verkehrslärmbelastung i.S. einer Erhöhung der

Mittelungspegel von 3 dB(A) oder mehr gegenüber dem Prognosenullfall zu

rechnen (Vgl. Spiegelstrich 1 von Abs. 7.4, TA Lärm).

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 29

Darüber hinaus liegt sowohl im Bereich des geplanten Kreisverkehrsplatzes durch

die Verbindung der Autobahnzubringer (BAB 2, AS Rennau), der L297 und der K14

als auch nördlich von Barmke durch die Anbindung der L294 an die L297 eine

Vermischung der Verkehre vor. Somit ist auch die unter dem zweiten Spiegelstrich

von Abschnitt 7.4 der TA Lärm formulierte Frage nach einer „Vermischung mit dem

übrigen Verkehr“ insbesondere unter Beachtung der hohen Vorbelastung positiv zu

beantworten. Da die angesprochenen Beurteilungskriterien kumulativ zu betrachten

sind, ist damit eine weitergehende Untersuchung entbehrlich, obwohl aufgrund der

hohen Verkehrsbelastung (insbesondere durch die BAB 2) die Grenzwerte der

16. BImSchV „weitergehend überschritten werden“ (Ziffer 7.4. dritter Spiegelstrich).

6.4 Verkehrslärmbelastung im Plangebiet (Prognoseplanfall)

Die Rechenergebnisse der Verkehrslärmbelastung im Plangebiet sind der Anlage 2,

Blatt 1 bis 4 zu entnehmen. Die Pegelunterschiede zwischen dem Erdgeschoss und

dem ersten Obergeschoss betragen im straßennahen Bereich rd. 1 dB(A). Für die

Beurteilung der Geräuschsituation wird das 1. Obergeschoss herangezogen, da

hier in der Regel die höhere Belastung auftritt. Die Geräuschsituation stellt wie folgt

dar:

Am Tage sind am südlichen Plangebietsrand unmittelbar nördlich der Autobahn

BAB2 sowie der Landstraße L297 Beurteilungspegel bis zu 75 dB(A) zu erwarten.

Damit wird der für GE-Gebiete maßgebende Orientierungswert tags von:

Gewerbegebiet: OWtags = 65 dB(A)

um bis zu 10 dB(A) überschritten. In einem Abstand von rd. 330 m zur Fahrbahn-

mitte der BAB2 wird der genannte Orientierungswert eingehalten.

In der Nachtzeit ergeben sich um rd. 5 dB(A) geringere Beurteilungspegel als am

Tage, sodass im gesamten Plangebiet der für GE-Gebiete maßgebliche

Orientierungswert nachts von:

Gewerbegebiet: OWnachts = 55 dB(A)

um bis zu 15 dB(A) überschritten wird. Am südlichen Plangebietsrand ergeben sich

nachts Beurteilungspegel von 70 dB(A). In nördliche Richtung sinken diese bis auf

54 bis 55 dB(A) im nördlichen Randbereich ab.

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 30

Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass in jedem Fall Festsetzungen zum

passiven (baulichen) Schallschutz vorzusehen sind. Nach den Regelungen der

DIN 4109xii

sind für schutzwürdige Nutzungen in Gewerbe- und Industriegebieten

grundsätzlich Anforderungen zum passiven (baulichen) Schallschutz dahingehend

zu definieren, dass als maßgeblicher Außenlärmpegel der Tag-Immissionsrichtwert

der TA Lärm für die jeweilige Gebietskategorie anzunehmen ist.

Im vorliegenden Fall ist eine gleichwertige Geräuschbelastung durch Gewerbelärm

und Straßenverkehrslärm zu erwarten. Für eine derartige Überlagerung mehrerer

gleicher oder unterschiedlicher Lärmarten ist richtliniengerecht durch die

energetische Addition der einzelnen „maßgeblichen Außenlärmpegeln“ ein

resultierender Außenlärmpegel zu berechnen.

7. Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der

Bauleitplanung

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Vorsorgemaßnahmen im

Hinblick auf die Ausweisung neuer schutzbedürftiger Bauflächen oder baulichen

Veränderungen.

Die erforderliche Schalldämmung der Umfassungsbauteile (z.B. Wände, Fenster,

Dachkonstruktionen) von schutzbedürftigen Räumen ist nach der eingeführten Bau-

vorschrift DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ anhand der im ersten Schritt

ermittelten Außenlärmbelastung zu bemessen. Das setzt jeweils eine detaillierte

Kenntnis der baulichen Verhältnisse (Geometrie der Außen- und Fensterflächen,

äquivalente Absorptionsflächen der betroffenen Räume usw.) voraus. Diese

Informationen liegen bei Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht vor und können

nur bei dem konkreten Einzelbauvorhaben Berücksichtigung finden.

Als Grundlage für mögliche Festsetzungen im Rahmen des Bebauungsplanes wird

deshalb nachfolgend auf die Lärmpegelbereiche der DIN 4109 abgestellt. Nach den

Regelungen der DIN 4109 sind für schutzwürdige Nutzungen in Gewerbegebieten

grundsätzlich Anforderungen zum passiven (baulichen) Schallschutz dahingehend

zu definieren, dass als maßgeblicher Außenlärmpegel durch Gewerbelärm der für

die Gebietskategorie maßgebliche Immissionsrichtwert tags anzunehmen ist.

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 31

Bei einer Überlagerung von mehreren gleichwertigen Geräuschquellen ist der

Summenpegel (La,res.) der jeweiligen maßgeblichen Geräuschquellen zu bilden und

der Ermittlung der Lärmpegelbereiche zu Grunde zu legen.

Im Hinblick auf Verkehrsgeräusche ergibt sich der ��a geb�iche Au e��r��

pege�� gemäß DIN 4109 aus dem berechneten Mittelungspegel tags zzgl. 3 dB(A).

Der Ansatz der DIN 4109 geht davon aus, dass die in der Nachtzeit auftretenden

Verkehrslärmimmissionen i. d. R. um 10 dB(A) niedriger sind als am Tag, so dass

eine differenzierte Betrachtung der Geräuschsituation „nachts“ nicht erforderlich ist.

Da sich im vorliegenden Fall die Pegeldifferenz der Emissionspegel weniger als

10 dB(A) beträgt, wurde der maßgebliche Außenlärmpegel für Verkehrslärm aus

dem berechneten Mittelungspegel nachts zzgl. 13 dB(A) (3 dB(A) gemäß DIN 4109,

10 dB(A) aufgrund des in der Nachtzeit um 10 dB(A) höheren Schutzanspruchs)

ermittelt. Im Hinblick auf die angesprochene Überlagerung von Straßenverkehrs-

und Gewerbelärm wurde anschließend mittels energetischer Addition

⊕ := energetische Addition gemäß: [ ]21 1,01,0

21 1010log10 LLLL

⋅⋅+⋅=⊕

der für GE-Gebiete maßgebliche Immissionsrichtwert nachts

(GE-IRWnachts = 50dB(A)) hinzuaddiert.

Die berechneten Lärmpegelbereiche sind der Anlage 2 Blatt 5 und 6 zu entnehmen.

Danach sind im Plangebiet die

Lärmpegelbereiche IV bis VII

zu berücksichtigen.

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 32

Baulicher Schallschutz gegen Außenlärm ist nur dann voll wirksam, wenn Fenster

und Türen verschlossen bleiben und die geforderte Luftschalldämmung nicht durch

weitere Außenbauteile (z.B. Lüfter, Rollladensysteme) verringert wird.

Um einen aus verschiedenen, auch vom baulichen Schallschutz unabhängigen

Gründen erforderlichen Luftwechsel (z.B. Hygiene, Feuchte- und Schadstoffabfuhr,

Behaglichkeit) gewährleisten zu können, kann in Wohnräumen und vergleichbar

genutzten Aufenthaltsräumen, die nicht zum Schlafen genutzt werden, die Raum-

belüftung – zumindest aus schalltechnischer Sicht konfliktfrei - durch das zeitweise

Öffnen der Fenster sichergestellt werden. Es entspricht hier der üblichen Nutzer-

gewohnheit, wenn in Zeiten eines erhöhten Ruhebedürfnisses (bei Gesprächen,

beim Telefonieren, Fernsehen usw.) die Fenster geschlossen gehalten werden und

die Raumlüftung als „freie Lüftung“ bzw. „Stoßlüftung“ außerhalb dieser Zeit-

intervalle vorgenommen wird; für Schlafräume kann dies in der Regel nicht voraus-

gesetzt werden.

Entsprechend der DIN 18005 (Beiblatt 1 zur DIN 18005, 1.1) ist bei Beurteilungs-

pegeln über 45 dB(A) selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf

häufig nicht mehr möglich. In diesem Sinne ist ab einer Außenlärmbelastung über

45 dB(A) nachts für Schlafräume die gewünschte bzw. erforderliche Raumlüftung

kontinuierlich über eine von einem aktiven manuellen Öffnen der Fenster

unabhängige Lüftung zu gewährleisten. „Übliche“ Fenster weisen in gekippt

geöffneter Stellung - unabhängig vom Schalldämm- Maß des Fensters in

geschlossener Stellung - eine Dämmwirkung auf, die einem bewerteten

Schalldämm-Maß Rw ≈ 15 dB entspricht.

Bei Außenlärmbelastungen unter 45 dB(A) nachts ist damit ein ausreichender

baulicher Schallschutz eventuell auch bei einer „freien Lüftung“ über gekippt

geöffnete Fenster gewährleistet.

In die Außenfassade eingebrachte Lüftungsöffnungen bzw. Lüfter (z.B. Au-

ßenwandluftdurchlässe) sind bei der Bemessung des erforderlichen baulichen

Schallschutzes entsprechend den Berechnungsvorschriften der DIN 4109 als

Außenbauteile zu berücksichtigen.

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 33

Zur Vermeidung akustischer Auffälligkeiten sollten Lüftungsöffnungen bzw. Lüfter

grundsätzlich eine „bewertete Norm- Schallpegeldifferenz“ (Dn,e,w) aufweisen, die

etwa 15 dB über dem Schalldämm- Maß der Fenster liegt. Es ist darüber hinaus zu

gewährleisten, dass „aktive“ (ventilatorgestützte) Lüfter ein für Schlafräume

ausreichend geringes Eigengeräusch aufweisen.

Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Sachbearbeiter

(Dipl.-Ing. Th. Hoppe) (Dipl.-Ing. V. Buchhammer)

© 2018 Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB, Rostocker Straße 22, D-30823 Garbsen

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Liste der verwendeten Abkürzungen und Ausdrücke

dB(A): Kurzzeichen für Dezibel, dessen Wert mit der Frequenzbewertung "A" ermittelt

wurde. Für die im Rahmen dieser Untersuchung behandelten Pegelbereiche ist die

A-Bewertung als "gehörrichtig" anzunehmen.

Emissionspegel: Bezugspegel zur Beschreibung der Schallabstrahlung einer Geräusch-

quelle. Bei Verkehrswegen üblw. der Pegelwert Lm,E in (25 m-Pegel), bei „Anlagen-

geräuschen“ i.d.R. der Schallleistungs-Beurteilungspegel LwAr.

Mittelungspegel "Lm" in dB(A): äquivalenter Mittelwert der Geräuschimmissionen; üblw.

zwei Zahlenangaben, getrennt für die Beurteilungszeiten "tags" (600 bis 2200 Uhr)

und "nachts" (2200 bis 600 Uhr). I.d.R. unter Einbeziehung der Schallausbreitungsbe-

dingungen; d.h. unter Beachtung von Ausbreitungsdämpfungen, Abschirmungen

und Reflexionen.

Beurteilungspegel in dB(A): Mittelungspegel von Geräuschimmissionen; ggf. korrigiert um

Pegelzu- oder -abschläge. Z.B. Zuschlag für Tonhaltigkeit...

Immissionsgrenzwert (IGW): Grenzwert für Verkehrslärmimmissionen nach § 2 der

16. BImSchV (vgl. Abschnitt 6)

Orientierungswert (OW): Anhaltswert für die städtebauliche Planung nach Beiblatt 1 zu

DIN 18005 (vgl. Abschnitt 6)

Immissionsrichtwert (IRW): Richtwert für den Einfluss von Gewerbelärm oder

vergleichbaren Geräuschimmissionen (Freizeitlärm usw.); vgl. z.B. T.A.Lärm.

Ruhezeiten � vgl. Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nr. 6.5 der TA Lärm

Immissionshöhe (HA), ggf. "Aufpunkthöhe": Höhe des jeweiligen Immissionsortes (Be-

rechnungspunkt, Messpunkt) über Geländehöhe in [m].

Quellhöhe (HQ), ggf. "Quellpunkthöhe": Höhe der fraglichen Geräuschquelle über

Geländehöhe in [m]. Bei Straßenverkehrsgeräuschen ist richtliniengerecht

HQ = 0,5 m über StrOb, bei Schienenverkehrsgeräuschen HQ = Schienen-

oberkante.

Wallhöhe, Wandhöhe (Hw): Höhe einer Lärmschutzwand bzw. eines -walles in [m]. Die

Höhe der Lärmschutzanlage wird üblw. auf die Gradientenhöhe des Verkehrsweges

bezogen; andernfalls erfolgt ein entsprechender Hinweis.

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- 17199 - Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbB Seite 35

Quellen, Richtlinien, Verordnungen

i Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) bekannt gemacht im Bundesgesetzblatt I S. 1763, i.d. Fassung vom 23.1.1990.

ii DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“, Dezember 2006, Beuth Verlag GmbH, Berlin iii Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom

26.8.1998 (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm); GMBl. 1998 Seite 503ff, Änderung vom 01.06 2017, BAnz AT 08.06.2017 B5

iv Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26.8.1998 (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm); GMBl. 1998 Seite 503ff

v Baunutzungsverordnung i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist. Änderung des Artikel 2 – veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017, Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 12. Mai 2017

vi Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26.8.1998 (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm); GMBl. 1998 Seite 503ff, Änderung vom 01.06 2017, BAnz AT 08.06.2017 B5

vii Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26.8.1998 (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm); GMBl. 1998 Seite 503ff, Änderung vom 01.06 2017, BAnz AT 08.06.2017 B5

viii DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2 Allgemeine Berechnungsverfahren. (Oktober 1999) � vgl. hierzu Abschnitt A.1.4 der TA Lärm

ix Soundplan GmbH; Programmversion 8.0 x Sälzer, Elmar: Städtebaulicher Schallschutz. 1982 Bauverlag GmbH ¨ Wiesbaden und Berlin

Bruckmayer, S. und Lang, J.: "Störung der Bevölkerung durch Verkehrslärm. Österreichische Ingenieur-Zeitschrift 112 (1967) Gösele, K. und Schupp, G.: Straßenverkehrslärm und Störung von Baugebieten. FBW-Blätter, Folge 3, 1971 Gösele, K. und Koch, S.: Die Störfähigkeit von Geräuschen verschiedener Frequenzband-breite. Acustica 20 (1968) Kastka, J. und Buchta, E.: Zur Messung und Bewertung von Verkehrslärmbelästigungsreak-tionen. Ergebnisse einer Felduntersuchung, 9. ICA, Madrid, 1977

xi entsprechend den Regelungen der 16.BImSchV sind Mittelungspegel und Pegeländerungen auf ganze dB(A) aufzurunden; in diesem Sinne wird eine "wesentliche Änderung" bereits bei einer rechnerischen Erhöhung des Mittelungspegels um 2,1 dB(A) erreicht.

xii DIN 4109 Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise (November 1989) Hrsg.: Deutsches Institut für Normung e.V., Beuth Verlag GmbH, Berlin.

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3 80 KV

1 10 KV

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40

23

21

71

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1

3

15

Im Peiersdorf

Auf der Heide

Im Sörsieke

Langen Horst

Hohe Leuchte

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Dorfbreite

Gänse weide

Salamanderweg

Schlangenweg

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Krötenweg

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Nördlich am Rennauer Wege

Am Rennauer Wege

Hinter dem Dorfe

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Schierhagen

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Langen Horst

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Kleikamp

Im Bärenbusche

Auf dem Brande

Heckenberg

Tripplerskamp

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Hawiese

Kleikamp

Reboldssee

Kuhlager

Im Föhrenkampe

Kleiner Heidberg

Kleiner Heidberg

Im Föhrenkampe

Im Rohden

Auf dem Kirchholze

In der Kreuzbreite

Kleienden

Großer Heidberg

In der Kohli

Langer Teich

Krähenberg

Barmker Koli

Bötzel

Weidenkampstraße

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Auf dem Kampe

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8/6

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203/4

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360/179

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325/147

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3

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13

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2

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1

5

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96/3

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2

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6

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4

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3/6

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4/2

8/1

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12

360/159

154/8

336/3

331/3

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151/4

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316/8

24/4

16/8

4/41

11/3

7/13

4/28

332/158

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303/8

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12/6

4/32 239/2

304/2

25

12/5

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4/37

9

16/8

458/12

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232/3

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265/6

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16/4

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141/1

239/3

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424/26

251/1290/41

7/3

4/20

303/9

4/30

484/10

290/7

15/6

4/12

12/3

24/1

16/13

315/8

178/1

23/2

1

20

27/13

4/44

16/5

7/7

233/2

193/3

277/24

610/22

288/3

132

193/2

326/24

201/2

37/2

326/15

136

326/11

208/2

121

317/12

277/28

197/3

327/5

88

75

658/277

276/2

648/24

326/27

119

124

92

567/317

324/11

203/3

104

324/5

233/3

326/30

197/4

326/59

326/22

200/1

190/2

118

113

84

545/168

275/3

326/36

288/6

48/1

275/1

620/21

324/3

326/14

324/1

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571/288

644/77

115

326/21

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324/4

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74

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288/1

288/10

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324/6

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558/24

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135

34/5

128

646/162

116

86

134

640/155

288/9

331/7

233/5

324/9

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385/205

91

175/7

105

350/184

85

30/2

114

326/13

200/3

586/55

78

89

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101

141

197/2

120

326/60

129

227/1

324/8

275/2

184/3

581/152

317/21

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413/288

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326/55

137

532/145

326/23

48/2

560/24

326/37

275/6

339/5

107

326/28

326/34

206/2

179/6

223/4

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184/4

224/2

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275/4

127

552/170

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288/11

332

201/1

203/1

408/275

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277/4

195/1

44/2

556/24

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33

140

276/4

277/29

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144/3

277/27

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144/4

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133

103

148/1

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406/275

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326/61

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339/2277/18

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331/5

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288/14

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547/167

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326/54

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647/164

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145/1

42/4

317/7

402/275

130

35/4

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184/1

326/5

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139

94

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4/34

4/31

4/33

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151/80

151/108

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151/107

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216/2

12/4

180/1

12/12

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279/15

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4659

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1

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7

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1

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2

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6

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9

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50

15

19

57

7

13

10

33

154/6

99/8

31/2

80

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7/14

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326/32

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18

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280/11

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553/326

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8

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391/25

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148/2

59

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13

10

8

31

9

befestigter Fahrbahnrand

befestigter Fahrbahnrand

befestigter Fahrbahnrand

Hannove r-Be rlin -A2 -

Barmke-Rennau -L297-

Emmerstedt-Rennau -L297-

Auf dem Brande

Heckenberg

Auf dem Kampe Heckenberg

Von L 297 nach Süpplingenburg - K 14 -

Im Bärenbusche

In der Kohli

Im Rohden

Im Föhrenkampe

Im Föhrenkampe

Kleiner Heidberg

Kleiner Heidberg

Langer Teich

In der Kreuzbreite

Auf dem Kampe

Von -L297- nach Süpplingenburg -K14-

A BTeilfläche 3

Teilfläche 1

Teilfläche 2

4

32b

1a

1b2a

6a

8

7

5

6b9

Gewerbegebiet BarmkeEmissionskontingentierung

(Übersichtsplan)

Maßstab 1:100000 50 100 200 300 400 500 600 700 800

m

GA-Nr.: - 17199- / Anlage: 01/ Blatt-Nr.:01Datum: 13.04.2018/ Bearb.: Bu

Legende

Plangebiet

Immissionsort

Kontingentierungsflächen

Straßenachse

Emission Straße

Straße

Mittelstreifen

Lärmschutzwand

Referenzpunkt

Sektorrand

Quelle: auszug aus den Geobasisdaten der NiedersächsischenVermessungs- und Katasterverwaltung,© 2017

L297

BAB 2

K14

RennauRottorf

Barmke

Hof Trendel

Schutzanspruch (MI)

Abstand zum Plangebiet

rd. 2km

Page 37: Bonk - Maire - Hoppmann PartGmbB Beratende Ingenieure und … · 2018. 5. 4. · Bonk - Maire - Hoppmann PartGmbB Beratende Ingenieure und Sachverständige Geräusche - Erschütterungen

38

0 K

V

11

0 K

V

12

19

7

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8

19

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15

Im Bärenbusche

Auf dem Brande

Heckenberg

Im Föhrenkampe

Kleiner Heidberg

Kleiner Heidberg

Im Föhrenkampe

Im Rohden

In der Kreuzbreite

In der Kohli

Langer Teich

Auf dem Kampe

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9

befestigter Fahrbahnrand

befestigter Fahrbahnrand

befestigter Fahrbahnrand

Hannover-B

erlin -A2-

Barmke-Rennau -L297-

Emmerstedt-Rennau -L297-

Auf dem Brande

Heckenberg

Auf dem Kampe Heckenberg

Im Bärenbusche

In der Kohli

Im Rohden

Im Föhrenkampe

Im Föhrenkampe

Kleiner Heidberg

Kleiner Heidberg

Langer Teich

In der Kreuzbreite

Auf dem Kampe

Von -L297- nach Süpplingenburg -K14-

ATeilfläche 3

Teilfläche 1

Teilfläche 2

Gewerbegebiet Barmke

Emissionskontingentierung

Maßstab 1:50000 25 50 100 150 200 250 300 350 400

m

GA-Nr.: - 17199- / Anlage: 01/ Blatt-Nr.:02Datum: 13.04.2018/ Bearb.: Bu

Legende

Plangebiet

Kontingentierungsflächen

Straßenachse

Emission Straße

Referenzpunkt

Sektorrand

Straße

Mittelstreifen

Lärmschutzwand

90°

Sekt

orr

and (

200°)

Sektorrand (290°)

Quelle: auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Vermessungs- und Katasterverwaltung,

© 2017

L297

BAB 2

K14

Page 38: Bonk - Maire - Hoppmann PartGmbB Beratende Ingenieure und … · 2018. 5. 4. · Bonk - Maire - Hoppmann PartGmbB Beratende Ingenieure und Sachverständige Geräusche - Erschütterungen

65 dB(A)

65 dB(A)

65 dB(A)

65 dB(A)

70 dB(A)

70 dB(A)

70 dB(A)

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B(A

)70 dB(A)

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3

15

Im Bärenbusche

Auf dem Brande

Heckenberg

Im Föhrenkampe

Kleiner Heidberg

Kleiner Heidberg

Im Föhrenkampe

Im Rohden

In der Kreuzbreite

In der Kohli

Langer Teich

Auf dem Kampe

58

20/2

13

17

5

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6

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7

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befestigter Fahrbahnrand

befestigter Fahrbahnrand

befestigter Fahrbahnrand

Hannover-B

erlin -A2-

Barmke-Rennau -L297-

Emmerstedt-Rennau -L297-

Auf dem Brande

Heckenberg

Auf dem Kampe Heckenberg

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Im Föhrenkampe

Im Föhrenkampe

Kleiner Heidberg

Kleiner Heidberg

Langer Teich

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Von -L297- nach Süpplingenburg -K14-

Gewerbegebiet Barmke

Straßenverkehrslärm

EG tags

Maßstab 1:50000 25 50 100 150 200 250 300 350 400

m

GA-Nr.: - 17199- / Anlage: 02/ Blatt-Nr.:01Datum: 13.04.2018/ Bearb.: Bu

Legende

Plangebiet

Straßenachse

Emission Straße

Straße

Mittelstreifen

Lärmschutzwand

Quelle: auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Vermessungs- und Katasterverwaltung,

© 2017

L297

BAB 2

K14

Pegelwerte

LrTin dB(A)

< 60

60 - 65

65 - 70

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75 - 80

>= 80

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65 dB(A)

65 dB(A)

65 dB(A)

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70 dB(A)

70 dB(A)70 dB(A)

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15

Im Bärenbusche

Auf dem Brande

Heckenberg

Im Föhrenkampe

Kleiner Heidberg

Kleiner Heidberg

Im Föhrenkampe

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In der Kreuzbreite

In der Kohli

Langer Teich

Auf dem Kampe

58

20/2

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9

befestigter Fahrbahnrand

befestigter Fahrbahnrand

befestigter Fahrbahnrand

Hannover-B

erlin -A2-

Barmke-Rennau -L297-

Emmerstedt-Rennau -L297-

Auf dem Brande

Heckenberg

Auf dem Kampe Heckenberg

Im Bärenbusche

In der Kohli

Im Rohden

Im Föhrenkampe

Im Föhrenkampe

Kleiner Heidberg

Kleiner Heidberg

Langer Teich

In der Kreuzbreite

Auf dem Kampe

Von -L297- nach Süpplingenburg -K14-

Gewerbegebiet Barmke

Straßenverkehrslärm

1.OG tags

Maßstab 1:50000 25 50 100 150 200 250 300 350 400

m

GA-Nr.: - 17199- / Anlage: 02/ Blatt-Nr.:02Datum: 13.04.2018/ Bearb.: Bu

Legende

Plangebiet

Straßenachse

Emission Straße

Straße

Mittelstreifen

Lärmschutzwand

Quelle: auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Vermessungs- und Katasterverwaltung,

© 2017

L297

BAB 2

K14

Pegelwerte

LrTin dB(A)

< 60

60 - 65

65 - 70

70 - 75

75 - 80

>= 80

Page 40: Bonk - Maire - Hoppmann PartGmbB Beratende Ingenieure und … · 2018. 5. 4. · Bonk - Maire - Hoppmann PartGmbB Beratende Ingenieure und Sachverständige Geräusche - Erschütterungen

60 dB(A)

60 dB(A)

60 dB(A)

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Im Bärenbusche

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Im Föhrenkampe

Kleiner Heidberg

Kleiner Heidberg

Im Föhrenkampe

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In der Kohli

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Auf dem Kampe

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9

befestigter Fahrbahnrand

befestigter Fahrbahnrand

befestigter Fahrbahnrand

Hannover-B

erlin -A2-

Barmke-Rennau -L297-

Emmerstedt-Rennau -L297-

Auf dem Brande

Heckenberg

Auf dem Kampe Heckenberg

Im Bärenbusche

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Im Föhrenkampe

Im Föhrenkampe

Kleiner Heidberg

Kleiner Heidberg

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Auf dem Kampe

Von -L297- nach Süpplingenburg -K14-

Gewerbegebiet Barmke

Straßenverkehrslärm

EG nachts

Maßstab 1:50000 25 50 100 150 200 250 300 350 400

m

GA-Nr.: - 17199- / Anlage: 02/ Blatt-Nr.:03Datum: 13.04.2018/ Bearb.: Bu

Legende

Plangebiet

Straßenachse

Emission Straße

Straße

Mittelstreifen

Lärmschutzwand

Quelle: auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Vermessungs- und Katasterverwaltung,

© 2017

L297

BAB 2

K14

Pegelwerte

LrNin dB(A)

< 50

50 - 55

55 - 60

60 - 65

65 - 70

>= 70

Page 41: Bonk - Maire - Hoppmann PartGmbB Beratende Ingenieure und … · 2018. 5. 4. · Bonk - Maire - Hoppmann PartGmbB Beratende Ingenieure und Sachverständige Geräusche - Erschütterungen

60 dB(A)

60 dB(A)

60 dB(A)

60 dB(A)

65 dB(A)

65 dB(A)

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0 K

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Im Bärenbusche

Auf dem Brande

Heckenberg

Im Föhrenkampe

Kleiner Heidberg

Kleiner Heidberg

Im Föhrenkampe

Im Rohden

In der Kreuzbreite

In der Kohli

Langer Teich

Auf dem Kampe

58

20/2

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befestigter Fahrbahnrand

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befestigter Fahrbahnrand

Hannover-B

erlin -A2-

Barmke-Rennau -L297-

Emmerstedt-Rennau -L297-

Auf dem Brande

Heckenberg

Auf dem Kampe Heckenberg

Im Bärenbusche

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Im Rohden

Im Föhrenkampe

Im Föhrenkampe

Kleiner Heidberg

Kleiner Heidberg

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In der Kreuzbreite

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Von -L297- nach Süpplingenburg -K14-

Gewerbegebiet Barmke

Straßenverkehrslärm

1.OG nachts

Maßstab 1:50000 25 50 100 150 200 250 300 350 400

m

GA-Nr.: - 17199- / Anlage: 02/ Blatt-Nr.:04Datum: 13.04.2018/ Bearb.: Bu

Legende

Plangebiet

Straßenachse

Emission Straße

Straße

Mittelstreifen

Lärmschutzwand

Quelle: auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Vermessungs- und Katasterverwaltung,

© 2017

L297

BAB 2

K14

Pegelwerte

LrNin dB(A)

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Im Bärenbusche

Auf dem Brande

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Im Föhrenkampe

Kleiner Heidberg

Kleiner Heidberg

Im Föhrenkampe

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befestigter Fahrbahnrand

befestigter Fahrbahnrand

befestigter Fahrbahnrand

Hannover-B

erlin -A2-

Barmke-Rennau -L297-

Emmerstedt-Rennau -L297-

Auf dem Brande

Heckenberg

Auf dem Kampe Heckenberg

Im Bärenbusche

In der Kohli

Im Rohden

Im Föhrenkampe

Im Föhrenkampe

Kleiner Heidberg

Kleiner Heidberg

Langer Teich

In der Kreuzbreite

Auf dem Kampe

Von -L297- nach Süpplingenburg -K14-

Gewerbegebiet Barmke

Lärmpegelbereiche

(Verkehrs- & Gewerbelärm) 1.OG tags

Maßstab 1:50000 25 50 100 150 200 250 300 350 400

m

GA-Nr.: - 17199- / Anlage: 02/ Blatt-Nr.:05Datum: 13.04.2018/ Bearb.: Bu

Legende

Plangebiet

Straßenachse

Emission Straße

Straße

Mittelstreifen

Lärmschutzwand

Quelle: auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Vermessungs- und Katasterverwaltung,

© 2017

L297

BAB 2

K14

Lärmpegel-

bereiche

in dB(A)

I < 55II 55 - 60III 60 - 65

IV 65 - 70V 70 - 75VI 75 - 80

VII >= 80

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Im Bärenbusche

Auf dem Brande

Heckenberg

Im Föhrenkampe

Kleiner Heidberg

Kleiner Heidberg

Im Föhrenkampe

Im Rohden

In der Kreuzbreite

In der Kohli

Langer Teich

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befestigter Fahrbahnrand

befestigter Fahrbahnrand

befestigter Fahrbahnrand

Hannover-B

erlin -A2-

Barmke-Rennau -L297-

Emmerstedt-Rennau -L297-

Auf dem Brande

Heckenberg

Auf dem Kampe Heckenberg

Im Bärenbusche

In der Kohli

Im Rohden

Im Föhrenkampe

Im Föhrenkampe

Kleiner Heidberg

Kleiner Heidberg

Langer Teich

In der Kreuzbreite

Auf dem Kampe

Von -L297- nach Süpplingenburg -K14-

Gewerbegebiet Barmke

Lärmpegelbereiche

(Verkehrs- & Gewerbelärm) 1.OG nachts

Maßstab 1:50000 25 50 100 150 200 250 300 350 400

m

GA-Nr.: - 17199- / Anlage: 02/ Blatt-Nr.:06Datum: 13.04.2018/ Bearb.: Bu

Legende

Plangebiet

Straßenachse

Emission Straße

Straße

Mittelstreifen

Lärmschutzwand

Quelle: auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Vermessungs- und Katasterverwaltung,

© 2017

L297

BAB 2

K14

Lärmpegel-

bereiche

in dB(A)

I < 55II 55 - 60III 60 - 65

IV 65 - 70V 70 - 75VI 75 - 80

VII >= 80

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