betreuungsarbeit in stationären einrichtungen modul

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Betreuungsarbeit in stationären Einrichtungen Modul: Massnahmen-Planung und Dokumentation in Betreuung und Pflege ab 2017 für zusätzliche Betreuungskräfte nach § 87b Abs. 3 SGB XI der - herzlich willkommen – www.BarbaraKarger.de – Psychologie im Unternehmen Dipl. Arbeits-, Betriebs- und Organisations-Psychologin & M.Sc. Gerontologie Höchberger Str. 12 – 97297 Waldbüttelbrunn – (0931) 46 77 110

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Page 1: Betreuungsarbeit in stationären Einrichtungen Modul

Betreuungsarbeit in stationären Einrichtungen

Modul: Massnahmen-Planung und Dokumentation in

Betreuung und Pflege ab 2017 für zusätzliche Betreuungskräfte

nach § 87b Abs. 3 SGB XI der

- herzlich willkommen –

www.BarbaraKarger.de – Psychologie im Unternehmen Dipl. Arbeits-, Betriebs- und Organisations-Psychologin & M.Sc. Gerontologie

Höchberger Str. 12 – 97297 Waldbüttelbrunn – (0931) 46 77 110

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www.BarbaraKarger.de – Psychologie im Unternehmen

Barbara Karger

Druckformherstellerin Diplom Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologin Trainerin DPA M.Sc. Gerontologie (Altern und Alter)

Meine Arbeitsschwerpunkte in KmUs sowie in Einrichtungen der Altenhilfe und Kliniken (seit 1993): - strategische Personal-, Organisations-Entwicklung - Demographie- und Betriebliches Gesundheits-Management - Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Qualifizierung, Coaching, Beratung - Trainings u.a. zu Teamentwicklung, Kommunikation, Führung - Führungskräfte-Entwicklung - u.v.a.m.

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Qualifizierung zusätzlicher Betreuungskräfte nach § 87b Abs. 3 SGB XI

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SIS,

Massnahmenpla-

nung Dokumenta-

tion & NBA

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Qualifizierung zusätzlicher Betreuungskräfte nach § 87b Abs. 3 SGB XI

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Mein Angebot an Sie

Die Aufgaben des MDKs in der Pflege Begutachtung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit: Das neue Begutachtungs-Assessment (NBA) Die MDK-Qualitätsprüfung Übergangsregelungen & Regelungen ab 2017 (fehlen noch) Transparenz für die Kunden: Die Transparenzkriterien

Ein-STEP (Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation) Grundprinzipien des Strukturmodells

o Allgemeines o Die vier Elemente des Strukturmodells – Funktion und Erläuterungen Element 1: Die Strukturierte Informationssammlung (SIS) Element 2: Die Massnahmenplanung Element 3: Das Berichteblatt (Verlaufsdokumentation) Element 4: Die Evaluation (4a und 4b)

Aufbau und praktische Anwendung der Strukturierten Informationssammlung (SIS) o Allgemeines Praktische Anwendung und Erläuterungen zu Feld A Praktische Anwendung und Erläuterungen zu Feld B Praktische Anwendung und Erläuterungen zu Feld C1 (Themenfelder) Praktische Anwendung und Erläuterungen zu Feld C2 (Matrix Risikoeinschätzung)

Aufbau und praktische Anwendung des Casa-Reha-spezifischen Massnahmenplans

Aufbau und praktische Anwendung des Casa-Reha-spezifischen Berichteblatt

Aufbau und praktische Anwendung des Casa-Reha-spezifischen Evaluaiton

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Aufgaben des MDKs i.d. Altenpflege Begutachtungen für die Pflegeversicherung

ab 2017 mit dem NBA = Neues Begutachtungs-Assessment

§ 15 SGB XI – Pflegegrad festlegen Quelle: http://www.kv-media.de/pflegereform-2016-2017.php Quelle: http://www.sozialpolitik-aktuell.de/id-2015-746.html

Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Kein Pflegegrad: unter 12,5 Punkte 1. Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit bei 12,5 bis unter 27 Punkte 2. Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit bei 27 bis unter 47,5 Punkte 3. Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit bei 47,5 bis unter 70 Punkte 4. Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit bei 70 bis unter 90 Punkte 5. Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit

besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung bei 90 bis 100 Punkte

Bei der Festlegung des Pflegegrades fließen die oben genannten Module in unterschiedlicher Wertigkeit bzw. Prozentsätzen ein.

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Aufgaben des MDKs i.d. Altenpflege Begutachtungen für die Pflegeversicherung

ab 2017 mit dem NBA = Neues Begutachtungs-Assessment

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Das NBA und die Betreuungsarbeit

Betreuungs-Ziele laut Betreuungskräfte-

RI NBA

Wertschätzung vermitteln

Zuwendung geben

Aktivieren zu All-tagsaktivitäten

Austausch mit anderen Men-schen fördern

Teilhabe an der Gemein-schaft fördern

Lebensqualität verbessern

Modul 1: Mobilität motivieren

helfen

motivieren Sicherheit ge-

ben

motivieren Sicherheit ge-

ben

Bedürfnisbefrie-digung ermögli-

chen Modul 2: Kognitive & kommunika-tive Fähigkeiten

Interesse zeigen, Sinn

stiften

trösten reden

lachen… fördern motivieren

begleiten motivieren begleiten

Bedürfnisse er-kennen

Modul 3: Verhaltensweisen & psych. Problemlagen

. Selbst- & Fremdschutz

Selbst- & Fremdschutz

Selbst- & Fremdschutz

Modul 4: Selbstversorgung Nutzung von Fä-

higkeiten

Modul 5: Umgang mit Krankheit & Therapie

Daseinsbe-rechtigung ge-

ben

bei Angst, Sor-gen, Trauer,

etc

zu Arztgängen, Medi-ein-nahme,…

Begleiten zu… Umgehen mit Krankheit &

Tod Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens & sozialer

Kontakte

sinnstiftende Tätigkeiten

und Kontakte fördern

Glaube, Ku-scheln, Sexua-

lität, etc. er-möglichen

gewohnte All-tagsaktivitäten

fördern

Gruppenange-bote machen

Freunde, Fa-milie, Vereine sehen können

Bedürfnisbefrie-digung ermögli-

chen

Mögliche Massnahmen der zusätzlichen Betreuung

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Das NBA und die Betreuungsarbeit

Wichtig!!!

Alle Faktoren mit denen

die Einschränkungen der Selbstständigkeit und die Einschränkung von Fähigkeiten

begründet werden können müssen eindeutig in der Pflegeprozessplanung oder SIS

und damit auch in den Massnahmen der Betreuung

erkennbar sein !!!

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Das NBA und die Betreuungsarbeit

Übungsbeispiele für das Berichteblatt Früher Neu BW braucht Hilfe beim Essen. Kann die Nahrung nicht in mundgerechte Stücke teilen, aber dann allein essen.

BW findet die „gute Stube“, in der die Zeitungsrunde statt-findet, nicht allein. Braucht Unterstützung auf dem Weg dahin.

BW erkennt seine Tochter nicht mehr.

BW schält eine Kartoffel nur, wenn ich ihr die Aktivität mehrmals vormache. Versteht meine verbale Anleitung nicht.

BW singt die erste Strophe von „Grosser Gott wir loben Dich“ vollständig. Bei der zweiten Strophe kann er nur noch einige Worte.

BW geht allein zu dem Haus in dem sie als 12jährige ge-wohnt hat. Dort sucht sie nach ihrer Mutter.

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Auszug aus dem NBA (Gesamt siehe dort)

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Entspricht in der SIS Modul 5: Leben in sozialen Beziehungen

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Zur Gestaltung des Alltagslebens gehören o psychisch-kognitive Fähigkeiten um den Tagesablauf nach in individuellen Gewohnheiten bewusst zu gestalten, um einen Tag-Nacht-Rhythmus nach individuellen Gewohnheiten einzuhalten, um die tägliche Routine und andere Aktivitäten, Beschäftigungen zu planen, aber auch um über den Tag hinaus in die Zukunft zu planen.

Die Gestaltung sozialer Kontakte umfasst den o direkten Kontakt im Gespräch mit Angehörigen, Pflegepersonen oder Besuchern & o die Kontaktpflege außerhalb des direkten Umfelds. o Dies beinhaltet auch die Organisation von Besuchen oder Telefon-, Brief- oder Mail-Kontakten mit

Freunden und Bekannten.

Die Begutachtung orientiert sich überwiegend an den psychisch-kognitiven Fähigkeiten Es werden aber auch körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt, die die Selbständigkeit bei der Um-

setzung der geplanten Aktivitäten einschränken und damit personelle Hilfe erforderlich machen (z.B. Wäh-len einer Telefonnummer oder Bereitlegen von Materialien oder Aufsuchen einer Veranstaltung,…)

Die Bewertung des Moduls 6 setzt sich aus 6 Unterpunkten zusammen. Durch Summierung der Punkte der Items 6.1 – 6.6 errechnet sich das Gesamtergebnis des Punktewertes

für das komplette Modul. Maximal können 18 Punkte erreicht werden. Danach erfolgt die Transformation der 4-stufigen Skala der Selbstständigkeit auf die 5-stufige Skala der

Beeinträchtigungen. Die Gewichtung der Punktwerte für den Pflegegrad erfolgt für das Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens

und soziale Kontakte mit 15 %.

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

6.1 Den Tagesablauf gestalten und an äußere Veränderungen anpassen

Den Tagesablauf gestalten und an äußere Veränderungen anpassen erfordert o planerische Fähigkeiten o sowie die zeitweise zeitliche Orientierung zur Umsetzung von Alltagsroutinen nach indivi-

duellen Gewohnheiten und Vorlieben um den Tagesablauf einleiten und bewusst zu

gestalten um die tägliche Routine und andere Aktivitäten

zu planen und ggf. an äußere Veränderungen anzupassen

Vom MDK beurteilt wird:

o ob die Person von sich aus festlegen kann, ob und welche Aktivitäten sie im Laufe des Tages durch-führen möchte, z.B. wann sie baden, essen oder zu Bett gehen oder ob und wann sie Fernsehen oder spazieren gehen möchte

o dies kann u.a. dadurch beurteilt werden, indem man sich z.B. den bisherigen oder künftigen Tagesab-lauf schildern lässt.

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Neues Begutachtungsassessment (NBA) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

6.1 Den Tagesablauf gestalten und an äußere Veränderungen anpassen Bewertung 6.1 MDK-Beurteilung der Selbstständikgkeit Formulierungshilfen für die Pflege-/ Betreuungsplanung

0 Punkte selbständig

kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen

Plant und gestaltet seinen Tagesablauf sowie tägliche Routinen und andere Aktivitäten nach seinen individuellen Gewohnheiten und Vorlieben selbständig und bewusst. Passt sich äußeren Veränderungen problemlos an.

1 Punkt überwiegend selbständig

kann sich bei vorgegebener Tagesstruktur an Zeiten halten, es reichen Erinnerungshilfen an einzelne vereinbarte Termine oder Orientierungshilfen, z.B. durch Anstellen von Radio oder Fernsehapparat zu regelmäßigen Sendungen, z.B. Tagesschau. Die Routineabläufe können weitgehend selbständig gestaltet werden, bei ungewohnten Veränderungen ist Unterstützung notwendig

Hält sich bei vorgegebener Tagesstruktur unter punkteller Aufforderung im Sinne von Erinnerungshilfen (Anleitung) an Zeiten und tägliche Routineabläufe. Ist bei Veränderungen zeitweise situativ überfordert, dann vermehrter Anleitungsbedarf; Orientiert sich im Tagesablauf auch an den Nachrichten im Radio, dies muss durch die Pflegeperson eingeschaltet werden (V/N)

2 Punkte überwiegend unselbständig

benötigt Hilfe beim Planen des Tagesablaufs. Ist aber in der Lage, Zustimmung o. Ablehnung zu Strukturierungsangeboten zu signalisieren. Sie kann eigene Planungen häufig nicht einhalten, da diese wieder vergessen werden. Deshalb ist über den ganzen Tag hinweg eine Erinnerung bzw. Aufforderung erforderlich

Plant seinen Tagesablauf und tägliche Routineabläufe aufgrund der bestehenden Demenz nicht konkret. Eigene verbalisierte einfache Pläne werden unmittelbar nach Äußerung wieder vergessen. Signalisiert jedoch verbal und nonverbal eindeutige Zustimmung oder Ablehnung bei Strukturierungsangeboten durch die Pflegeperson; es besteht umfassender Aufforderungsbedarf im Sinne von Erinnerungshilfen und Motivation (Anleitung) sowie Beaufsichtigung in Form von Durchführungs- und Erledigungskontrollen

3 Punkte unselbständig

Mitwirkung an der Tagesstrukturierung oder Orientierung an vorgegebenen Strukturen ist nicht möglich

Beteiligt sich aufgrund der bereits fortgeschrittenen Demenz mit Desorientiertheit in allen Bereichen nicht an der Tagesstrukturierung und täglichen Routinen. Auch auf Strukturierungsangebote und wiederholte Nachfragen keine deutbaren Reaktionen in Bezug auf Zustimmung oder Ablehnung. Umfassende personelle Hilfe in Form kleinschrittiger Anleitung und Beaufsichtigung im Sinne von Durchführungs- und Erledigungskontrollen erforderlich.

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

6.2 Ruhen und Schlafen

Ruhen und Schlafen erfordert o die zeitweise zeitliche Orientierung

Vom MDK beurteilt wird:

o ob die Person nach ihren individuellen Gewohn-heiten einen Tag-Nacht-Rhythmus einhält

o ob die Person die Notwendigkeit von Ruhephase, sich ausruhen erkennt

o ob die Person für ausreichend Ruhe- und Schlaf-phasen sorgt

o ob die Person Phasen der Schlaflosigkeit umgehen kann Ruhen und schlafen soll bei Casa-Reha von der Pflege geplant und dokumentiert werden

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

6.2 Ruhen und Schlafen Bewertung 6.2 MDK-Beurteilung der Selbstständikgkeit Formulierungshilfen für die Pflege-/ Betreuungsplanung

0 Punkte selbständig

kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen

Hält seinen Tag-Nacht-Rhythmus nach in individuellen Gewohnheiten selbständig ein und ruht sich bei erkanntem notwendigen Ruhebedürfnis aus.

1 Punkt überwiegend selbständig

Benötigt ggf. zeitliche Orientierungshilfen beim Wecken oder Aufforderung, schlafen zu gehen, einzelne Hilfen wie z.B. Abdunkeln des Schlafraums oder Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen. Die Nachtruhe ist meist ungestört, nur gelegentlich entsteht nachts ein Hilfebedarf

Hält seinen Tag-Nacht-Rhythmus überwiegend nach individuellen Gewohnheiten ein. Die Nachtruhe ist ungestört. Überschätzt zeitweise seine Kräfte und benötigt insbesondere zum Schlafengehen und zur Einhaltung notwendiger Ruhephasen tagsüber punktuelle Aufforderungen in Form von Erinnerungen (Anleitung)

2 Punkte überwiegend unselbständig

Es treten regelmäßig Einschlafprobleme oder/und nächtliche Unruhe auf, die die Person größtenteils nicht allein bewältigen kann. Deshalb sind regelmäßige Einschlafrituale und beruhigende Ansprache des Nachts

Leidet unter einem teilweise gestörten Tag-Nacht-Rhythmus, umfassender Aufforderungsbedarf im Sinne einer Orientierungshilfe (Anleitung) zum zeitgerechten Aufstehen und Zu-Bett-gehen; zeigt zeitweise nächtliche Unruhe, dann umfassende beruhigende Ansprache (Anleitung) notwendig sowie vermehrte nächtliche Kontrollgänge (Beaufsichtigung)

3 Punkte unselbständig

Verfügt über keinen oder einen verkehrten Schlaf-Wach-Rhythmus. Dies gilt u.a. für mobile gerontopsychiatrisch erkrankte Personen und auch für Menschen die keinerlei Aktivitäten ausüben, z.B. im Wachkoma

Aufgrund einer fortgeschrittenen Demenz mit kompletter Desorientiertheit (siehe Modul 2) ist kein Tag-Nacht-Rhythmus mehr vorhanden; Ruhephasen werden nicht mehr adäquat eingehalten, umfassender Anleitungs- (Beruhigungs- Überzeugungs- und Motivationsgespräche) und Beaufsichtigungsbedarf in Form von Durchführungs-und Erledigungskontrollen ist notwendig, um ein zeitgerech-tes Aufstehen und Zu-Bett-gehen sowie adäquate Schlaf- und Ruhephasen zu gewährleisten. Verlässt nachts oftmals unkontrolliert das Bett und irrt auf dem Wohnbereich herum (siehe Modul 3), dann erheblicher Beruhigungs- und gleichzeitig Motivationsbedarf, wieder das Bett aufzusuchen; kommt durch Einschlafrituale wie entspannende Musik im Hintergrund und Zuwendung durch Vorlesen, auch wenn die Inhalte selbst nicht mehr verstanden werden, schneller zur Ruhe. Kein Tag-Nacht-Rhythmus aufgrund des Wachkomas erkennbar

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

6.3 Sich beschäftigen

Sich beschäftigen erfordert o die Fähigkeit, nach individuellen kognitiven, ma-

nuellen, visuellen und/ oder auditiven Fähigkeiten und Bedürfnissen geeignete Aktivitäten der Frei-zeitbeschäftigung auszuwählen und durchzufüh-ren (z.B. Handarbeiten, Basteln, Bücher, Zeit-schriften lesen, Sendungen im Radio oder Fern-sehen verfolgen, Computer…)

Vom MDK beurteilt wird:

o ob die Person verfügbare Zeit nutzt, um Aktivitäten durchzuführen, die den eigenen Vorlieben und Interessen entsprechen;

o „verfügbare Zeit“ ist in diesem Zusammenhang definiert als Zeit, die nicht durch Notwendigkeiten wie Ruhen/Schlafen, Essen, Mahlzeitenzubereitung, Körperpflege usw. gebunden ist („freie Zeit“)

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

6.3 Sich beschäftigen Bewertung 6.3 MDK-Beurteilung der

Selbstständikgkeit Formulierungshilfen für die Pflege-/ Betreuungsplanung

0 Punkte selbständig

kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen

Teilt sich seine Zeit adäquat selbständig ein und beschäftigt sich entsprechend seinen Bedürfnissen und Vorlieben

1 Punkt überwiegend selbständig

benötigt nur in geringem Maße Hilfe, z.B. Erinnerung an gewohnte Aktivi-täten, Motivation, Zurechtlegen und Richten von Gegenständen (z.B. Utensilien wie Bastelmaterial, Fernbedienung, Kopfhörer o. Ä.) oder Unterstützung bei der Entscheidungsf-indung (Vorschläge unterbreiten)

Teilt sich seine Zeit überwiegend selbstständig ein, zeitweise Erinnerung (Anleitung) an gewohnte Aktivitäten erforderlich; sieht z.B. gerne fern, kann sich nach Bereitlegen der Fernbedienung (V/N) das gewünschte Fernsehprogramm ohne Hilfe einstellen; entscheidet nach Vorschlägen verschiedener Beschäftigungsangebote selbst, woran er teilnehmen möchte; bringt sich aktiv in Gruppenaktivitäten ein

2 Punkte überwiegend unselbständig

kann sich unter Anleitung geringfügig an der Entscheidungsfindung beteiligen, z.B. durch Zustimmung oder Ablehnung. Sie beteiligt sich an angebotenen Beschäftigungen, kann diese aber in der Regel nicht ohne kontinuierliche Begleitung beibehalten

Trifft aufgrund der bestehenden Demenz keine eigenen Entscheidungen mehr hinsichtlich seiner Beschäftigung. Macht bei dargelegten Beschäftigungsangeboten durch die Pflegeperson nonverbal und zeitweise verbal Zustimmung oder Ablehnung deutlich; muss aber dennoch zeitweise aufwendig zu einer Teilnahme motiviert werden (Anleitung); schweift während der Beschäftigungsangebote häufig ab, daher kontinuierlicher Aufforderungsbedarf und Motivation (Anleitung) sowie Beaufsichtigung in Form von Durchführungs- und Erledigungskontrollen; nimmt an Gruppenangeboten nur bei sehr guter Tagesform aktiv teil, ansonsten überwiegend passiv. Erhält ergänzend Einzelbeschäftigung

3 Punkte unselbständig

Kann an der Entscheidung nicht nennenswert mitwirken. Sie zeigt keine Eigeninitiative, kann Anleitung und Aufforderung nicht kognitiv umsetzen, beteiligt sich nicht nennenswert an angebotenen Beschäftigungen.

Beteiligt sich aufgrund der bereits fortgeschrittenen Demenz mit Desorientiertheit in allen Bereichen nicht mehr an Entscheidungen hinsichtlich seiner Beschäftigung. Zeigt auch bei Darlegung verschiedener Beschäftigungsmöglichkeiten/-angebote keine deutbaren Reaktionen in Bezug auf Zustimmung oder Ablehnung. Umfassende personelle Hilfe in Form kleinschrittiger Anleitung und Beaufsichtigung im Sinne von Durchführungs- und Erledigungskontrollen, erforderlich. Erhält Gruppen- und Einzelbetreuung, beteiligt sich nur noch ausschließlich passiv

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

6.4 In die Zukunft gerichtete Planungen vornehmen

In die Zukunft gerichtete Planungen vorzunehmen erfordert o die zeitweise zeitliche Orientierung

Vom MDK beurteilt wird:

o ob die Person längere Zeitabschnitte über-schauen und über den Tag hinaus planen kann

o dies kann u.a. dadurch beurteilt werden, indem gefragt wird, ob z.B. Vorstellungen und Wünsche zu anstehenden Festlichkeiten wie Geburtstag oder Jahresfeste

bestehen; ob Zeitabläufe eingeschätzt werden können, z.B. vorgegebene Strukturen wie Wochen- oder Monat-

spläne nachvollzogen werden können

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

6.4 In die Zukunft gerichtete Planungen vornehmen Bewertung 6.4 MDK-Beurteilung der

Selbstständikgkeit Formulierungshilfen für die Pflege-/ Betreuungsplanung

0 Punkte selbständig

kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen

schätzt Zeitabläufe adäquat ein und führt auch in die Zukunft gerichtete Planungen angemessen vornehmen und durch

1 Punkt überwiegend selbständig

nimmt sich etwas vor, muss aber erinnert werden, dies auch durchzuführen

Schätzt Zeitabläufe überwiegend adequat ein, nimmt auch in die Zukunft gerichtete Planungen vor; muss jedoch daran erinnert werden (Anleitung), diese auch durchzuführen

2 Punkte überwiegend unselbständig

plant von sich aus nicht, entscheidet aber mit Unterstützung durch andere Personen. Sie muss an die Umsetzung der eigenen Entscheidung erinnert werden

Schätzt Zeitabläufe aufgrund der bestehenden Demenz nicht mehr adäquat ein; Beteiligt sich, unter Hilfestellung der Pflegeperson, d. h. Aufzeigen von Auswahloptionen und umfassender Aufforderungen im Sinne von Motivation an der Entscheidungsfindung „einfacher“ Pläne, muss jedoch ständig an diese erinnert werden. Weitere in die Zukunft gerichtete Planungen können nicht mehr umgesetzt werden

3 Punkte unselbständig

verfügt nicht über Zeitvorstellungen für Planungen über den Tag hinaus, auch bei Vorgabe von Auswahloptionen wird weder Zustimmung noch Ablehnung signalisiert.

Eine in die Zukunft gerichtete Planung ist aufgrund der bereits fortgeschrittenen Demenz mit Desorientiertheit in allen Bereichen nicht mehr möglich. Auch auf sehr einfach formulierte Auswahloptionen können keine deutbaren Reaktionen in Bezug auf Zustimmung oder Ablehnung mehr erkannt werden

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

6.5 Interaktionen mit Personen im direkten Kontakt

Interaktionen mit Personen im direkten Kontakt er-fordert o die zeitweise Orientierung zur Person, zur Zeit

und zum Ort o Kommunikative Fähigkeiten (verbal, mimisch,

gestisch) o Sensorische Fähigkeiten wie hören oder sehen,

spüren o teilweise physische Fähigkeiten wie Mobilität

Vom MDK beurteilt wird:

o ob die Person mit dem direkten Kontakt mit Angehörigen, Pflegepersonen, Mitbewohnern oder Besu-chern umgehen kann

o ob die Person Kontakt aufnehmen, Personen ansprechen, auf Ansprache angemessen reagieren kann

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

6.5 Interaktionen mit Personen im direkten Kontakt Bewertung 6.5 MDK-Beurteilung der Selbstständikgkeit Formulierungshilfen für die Pflege-/ Betreuungsplanung

0 Punkte selbständig

kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen

Interaktionen mit Angehörigen, Pflegepersonen und Mitbewohnern erfolgen uneingeschränkt selbständig.

1 Punkt überwiegend selbständig

Umgang mit bekannten Personen erfolgt selbstständig, zur Kontaktauf-nahme mit Fremden ist Anstoß erfor-derlich, z.B. Anregung zu einem neuen Mitbewohner Kontakt aufzunehmen

Nimmt uneingeschränkt Kontakt mit Angehörigen, Pflegepersonen und vertrauten Mitbewohnern auf und hält diesen aufrecht. Bei Mitbewohnern, zu denen vorab noch kein bzw. nur wenig direkter Kontakt bestand, sind Anregung und punktuelle Aufforderungen zur Kontaktaufnahme (Anleitung) durch die Pflegeperson erforderlich

2 Punkte überwiegend unselbständig

ergreift von sich aus kaum Initiative, reagiert aber auf Ansprache. Nimmt dabei nicht verbal Kontakt auf, aber deutlich erkennbar durch andere Formen der Kommunikation (Blickkontakt, Mimik/ Gestik)

sucht von sich aus keinen Kontakt. Kontaktaufnahme ausschließlich mit personeller Hilfestellung; reagiert mit Blickkontakt und Mimik auf Ansprache; muss zeitweise aufwendig zur Kontaktaufnahme motiviert werden (Anleitung); macht Zustimmung bzw. Ablehnung zum jeweil-igen Kontakt nonverbal z.B. über ein Lächeln bzw. Wegdrehen des Kopfes deutlich

3 Punkte unselbständig

reagiert kaum auf Ansprache. Auch nonverbale Kontaktversuche (z.B. Berührungen) führen zu keiner nennenswerten Reaktion

Nimmt aufgrund der bereits stark fortgeschrittenen Demenz mit Desorientiertheit in allen Bereichen keine Kontakte auf.; zeigt auch bei Kontakt-Auswahloptionen anhand von Fotos der Angehörigen und Motivation durch die Pflegeperson (Anleitung) keine deutbaren Reaktionen in Bezug auf Zustimmung oder Ablehnung; Reagiert in der Regel auch nicht auf nonverbalen Kontakt in Form von Berührungen. Bei Besuchen zeigt er/sie sich ausschließlich passiv

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

6.6 Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds

Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds erfordert o die zeitweise Orientierung zur Person, zur Zeit

und zum Ort o Kommunikative Fähigkeiten (verbal, mimisch,

gestisch) o Sensorische Fähigkeiten wie hören oder sehen,

spüren o teilweise physische Fähigkeiten wie Mobilität oder

die Fähigkeit ein Telefon oder eine PC zu bedie-nen

Vom MDK beurteilt wird:

o ob die Person bestehende Kontakte zu Freunden, Bekannten, Nachbarn gestalten (aufrechterhalten, beenden oder zeitweise ablehnen) kann

o die Fähigkeit, mit einfachen technischen Kommunikationsmitteln wie dem Telefon umgehen zu können (Besuche verabreden, Brief- oder Mail-Kontakte)

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

6.6 Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds Bewertung 6.6 MDK-Beurteilung der Selbstständikgkeit Formulierungshilfen für die Pflege-/ Betreuungsplanung

0 Punkte selbständig

kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen

Gestaltet den Kontakt zu Freuden und Bekannten uneingeschränkt; erfügt über z.B.ein Telefon, welches selbständig genutzt wird

1 Punkt überwiegend selbständig

kann planen, braucht aber Hilfe beim Umsetzen, wie z.B. Erinnerungszettel bereitlegen oder Teefonnummern mit Namen (ggf. mit Bild) versehen, Erinnern und Nachfragen, ob Kontakt hergestellt wurde, oder Erinnern an Terminabsprachen, Pflegeperson wählt die Telefonnum-mer, die Person führt dann das Gespräch. Oder die Person beauftragt die Pflegeperson, ein Treffen mit Freunden / Bekannten zu verabreden.

Plant Interaktionen mit Freunden und Bekannten bedürfnisgerecht; muss jedoch zeitweise durch Pflegeperson punktuell daran erinnert werden (Anleitung), den geplanten Kontakt dann tatsächlich aufzunehmen; Nimmt z.B. über das Telefon Kontakt mit Freunden und Bekannten auf und trifft Verabredungen; Zuordnung von Telefonnummern ist durch ein Hinterlegen des Namens mit Bild der betreffenden Person, sichergestellt; aufgrund der manuellen Einschränkungen durch … erfolgt das Wählen/ Tippen durch die Pflegeperson (teilweise Übernahme)

2 Punkte überwiegend unselbständig

die Kontaktgestaltung der Person ist eher reaktiv. Sie sucht von sich aus kaum Kontakt, wirkt aber mit, wenn beispiels-weise die Pflegeperson die Initiative ergreift

Sucht von sich aus keinen Kontakt zu Freunden und Bekannten. Verba-lisiert bei dargelegten Kontakt-Auswahloptionen durch die Pflegeperson Zustimmung oder Ablehnung, muss aber dennoch aufwendig zur Kontakt-aufnahme motiviert werden (Anleitung); eigene Absprachen/ Verabred-ungen werden nicht getroffen, dies erfolgt dann durch die Pflegeperson (teilweise Übernahme); Freut sich jedoch sichtlich über Besuche (z.B. lacht, greift nach Hand, o.ä.)

3 Punkte unselbständig

nimmt keinen Kontakt auf und reagiert nicht auf Anregungen zur Kontaktaufnahme

Nimmt aufgrund der bereits fortgeschrittenen Demenz mit Desorientiertheit in allen Bereichen keine Kontakte mehr auf; zeigt bei Kontakt-Auswah-loptionen anhand von Fotos der Freunde und Bekannten und Motivation durch die Pflegeperson (Anleitung) keine deutbaren Reaktionen in Bezug auf Zustimmung oder Ablehnung. Ist zur Kontaktaufnahme auf vollständige personelle Hilfe angewiesen. Verhält sich bei Besuchen ausschließlich passiv

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Übungsbeispiel für die Massnahmenplanung der Betreuung nach § 87b

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Herr Becker hat Probleme sich zur Tageszeit zu orientieren, er vergisst Termine und kann Absprachen nicht einhalten. Orientierung gibt ihm sein Mitbewohner, der ihn zu allen Aktivitäten begleitet und auch die Ent-scheidungen unterstützt. Herr Becker ist immer mit den Vorschlägen einverstanden und freut sich über alle Aktivitäten. Herr Becker freut sich auf Besuche seiner Familie. Die Tochter gibt telefonisch Bescheid wann sie kommt. Die Pflegekraft notiert dies im Kalender, Herr Becker liest es vom Kalender ab und vergisst es dennoch sofort wieder. Tagesformabhängig ist Herr Becker nachts sehr unruhig. Dies kommt mehrmals wöchentlich vor. Er steht auf, irrt im Zimmer herum und kann nicht mehr einschlafen. Herr Becker nimmt an Gruppen- und Einzelan-geboten der Einrichtung teil. Er braucht immer Aufforderung und Motivation. Den Veranstaltungsplan kann er lesen, aber die Inhalte nicht umsetzen. An für ihn aus der Biografie bekannten Angeboten zeigt er besonde-res Interesse mit Mimik und Gestik. Eine eigenständig aktive Teilnahme ist nicht möglich. Herr Becker hat einen sehr guten Freund, der ihn regelmäßig besucht. Er erkennt ihn nicht. Der Freund sieht mit ihm gemeinsame Fotos an. Hierbei zeigt Herr Becker kurzfristig eine Erinnerung.

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Neues Begutachtungs-Assessment (NBA) Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Übungsbeispiel für die Dokumentation der Betreuung nach § 87b

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Die Qualitätsprüfung des MDK Übergangsregelungen

Vorgaben für die Qualitätsprüfung zur SIS o Der MDK bewertet NICHT, ob die SIS unveränderte Anwendung findet. o In der SIS wurde bewusst darauf verzichtet, die weitverbreiteten ATL/ ABEDL als Strukturierungsgrund-

lage heranzuziehen. Der MDK bewertet daher NICHT, ob die ATLs/ ABEDLs zur Anwendung kommen. o Die Informationssammlung, Risikoeinschätzung und Massnahmenplanung sind durch eine Pflegefach-

kraft durchzuführen. o In welchem Zeitraum die SIS erstellt wird, bedarf der Entscheidung des Trägers oder ggf. des Pflege

und Qualitätsmanagements. Entscheidend ist, dass bei Abschluss der fachlichen Einschätzung (Ab-zeichnung durch die Pflegefachkraft) die Informationen in den jeweiligen Themenfeldern und die Risi-koeinschätzung (Risikomatrix) aufeinander bezogen sind.

o Bei Veränderungen des Pflege- und Gesundheitszustandes (z.B. nach Krankenhausaufenthalt) kann die SIS entweder in einzelnen Themenfeldern situationsbedingt evaluiert oder komplett neu ausgefüllt werden. Zusätzliche Eintragungen müssen immer mit Datum und einem entsprechenden Kürzel der (Bezugs-)Pflegefachkraft versehen werden. Für ein entsprechendes Vorgehen muss eine Entscheidung des Pflegemanagements erfolgen.

o Im Rahmen von Qualitätsprüfungen ist es NICHT erforderlich, den Begriff „kompensiertes Risiko“ zu verwenden; hier reicht es zu unterscheiden, ob ein Risiko vorliegt oder ob kein Risiko vorliegt. Auch die Verwendung des Begriffs „kompensiertes Risiko“ zeigt auf, dass ein Risiko erkannt wurde.

o Beim Thema Schmerz ist entscheidend, ob es sich um einen akuten oder chronischen Schmerz han-delt. Bei akuter Schmerzsituation kann ein Differentialassessment eingesetzt werden, bei stabiler Schmerzsituation kann der Begriff „kompensiertes Risiko“ gewählt werden. Dies muss dann mit einer entsprechenden Erklärung im Themenfeld korrespondieren (Kontextkategorien).

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Die Qualitätsprüfung des MDK Übergangsregelungen

Vorgaben für die Qualitätsprüfung zur Massnahmenplanung o Für die weiteren Schritte des Pflegeprozesses (Planung, Intervention, Evaluation) gibt es KEINE For-

mularvorgaben. Das QM macht Vorgaben für Stammblatt, Biografie, Planung, Durchführung, Evalua-tion, Vitalzeichen, Behandlungspflege/ Medikamente, ärztliche Anordnungen u.a. ggf. erforderliche Ele-mente der Pflegedokumentation (z.B. Schmerz-AC, Bewegungsprotokolle,…).

o Das Strukturmodell führt anstelle des Begriffes „Pflegeplanung“ den Begriff „Massnahmenplanung“ ein. Die Änderung der Bezeichnung bedeutet nicht den Wegfall der Pflegeplanung. Individuelle pflegeri-sche und betreuende Massnahmen sind im Element 2 zu planen.

o Bei der Massnahmenplanung ist KEINE gesonderte Festlegung von Pflegezielen vorgesehen. Die Ziele müssen aus der Massnahmenplanung und aus dem Abgleich mit den Wünschen der pflegebe-dürftigen Person (Frage B/SIS) deutlich werden (planungsimmanente Ziele).

o Die Massnahmenplanung erfolgt i.R. durch eine (Rahmen-)Tagesstrukturierung einschl. der nächtli-chen Versorgung. Hier kann mit fixen Zeiten oder Zeitkorridoren gearbeitet werden. Entscheidend ist, dass erkennbar wird, ob aus fachlicher Sicht oder aus Sicht des Pflegebedürftigen bestimmte Massnah-men zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden sollten. Massnahmen, die in derselben Form mehrmals täglich erbracht werden (z.B. Bereitstellen von Mahlzeiten in bestimmter Form), müssen nur einmal beschrieben werden und können dann mit einem Kürzel in der Tagesstruktur eingepflegt wer-den. Entscheidend ist, dass der immer wiederkehrende Ablauf der grundpflegerischen Versorgung so-wie der psychosozialen Betreuung einmal übersichtlich und schnell nachvollziehbar dargestellt ist.

o Die Massnahmenplanung muss so gestaltet sein, dass sie Mitarbeitende in die Lage versetzt, unter Be-rücksichtigung weiterer Hinweise, z.B. aus der SIS oder dem Berichteblatt, die Pflege und Betreuung so durchführen zu können, wie es im konkreten Einzelfall individuell erforderlich ist.

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Die Qualitätsprüfung des MDK Übergangsregelungen

Vorgaben für die Qualitätsprüfung zur Durchführung/ Intervention

o In der stationären Pflege sind KEINE Einzelleistungsnachweise für regelmäßig wiederkehrende Mass-nahmen und Abläufe in der grundpflegerischen Versorgung und Betreuung erforderlich. Bedingung ist, dass im Qualitätsmanagement schriftliche Verfahrensanleitungen für die wichtigsten Pflegehandlungen festgelegt werden.

o Abweichungen von den geplanten Massnahmen sowie tagesaktuelle Beobachtungen sind im Berichte-blatt zu dokumentieren.

o Einzelleistungsnachweise werden erwartet für die Behandlungspflege für Lagerungs- und Bewegungsprotokolle bei Dekubitusrisiko ggf. bei individuell festgelegten Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements (z.B. Trink- /Ernährungspläne) für Leistungen nach § 87b SGB XI.

Vorgaben für die Qualitätsprüfung zur Evaluation o Die Evaluation der Massnahmenplanung erfolgt in durch das Qualitätsmanagement festgelegten Ab-

ständen und bei relevanten Veränderungen. o Ebenso kann eine Evaluation aufgrund individuell festgelegter Evaluationszeiträume im Kontext der Ri-

sikomatrix oder zeitlich befristeter Beobachtungen erforderlich sein. Nach den Ausführungen

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Die Qualitätsprüfung des MDK Neu-Regelung ab 2017

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Die Transparenzkriterien Neu-Regelung ab 2017

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Ein-STEP: Grundprinzipien des Strukturmodells Allgemeines

Ziele o Entbürokratisierung der Pflege-Dokumentation o Die Perspektive der pflegebedürftigen Person steht im Mittelpunkt o Die fachliche Kompetenz der Pflegefachkraft wird betont und gestärkt o Vernetzung mit dem „neuen Begutachtungsassessment“ (NBA)

Neuerungen o Stärkung und Konzertration auf Individualität und Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Person.

o Verständigungsprozess zu individuellen Leistungen und Wünschen; Dokumentation dieses Konsenses.

o Fordern und fördern der Fachlichkeit der Pflegefachkräfte

o Der Pflegeprozess hat nur noch vier Schritte – keine sechs Schritte mehr, ohne dass dabei wesentli-che Aspekte der Qualitätsdarlegung vernachlässigt werden.

o Pflegerelevante biografische Informationen werden in der SIS anstatt auf einem Extrabogen erfasst.

o Ein systematischer Einstieg in den Pflegeprozess erfolgt mit der „strukturierten Informationssamm-lung“ (SIS)

o Eine eigens entwickelte Matrix in der SIS dient der Erfassung und Dokumentation der häufigsten Risi-ken und Phänomene bei pflege- und hilfebedürftigen Menschen.

o Im Berichteblatt werden nur noch Abweichungen von der Routine dokumentiert.

o Die Evaluation wird wichtiger und differenzierter: Beobachtung (Pflege- und Betreuungskräfte) & fachlichen Erkenntnisse (Pflegemanagement und QM)

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Phase 1: StrukturierteInformations-

sammlung

Phase 2:

Individuelle Massnahmen-

planung

Phase 3: Berichteblatt

mit Schwerpunkt

auf Abweichungen

Phase 4: individuelle Evaluation

Ein-STEP: Pflegeprozess mit 6 und 4 Phasen

1. Informations-

sammlung

2. Erkennen von

Problemen und

Ressourcen

3. Festlegen der

Pflegeziele

4. Plamung der

Pflegemas-snahmen

5. Durchführ-ung der Pflege

6. Beurteilung de Wirkung

a.d. BW

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Phase 1: StrukturierteInformations-

sammlung

Phase 2:

Individuelle Massnahmen-

planung

Phase 3: Berichteblatt mit Schwerpunkt auf Abweichungen

Phase 4: individuelle Evaluation

Ein-STEP: Pflegeprozess mit 4 Phasen

Element 1: Strukturierte Informationssammlung als Einstieg in den Pflegeprozess

Element 2: Individuelle Massnahmemplanung mit den Erkenntnissen aus der SIS

Element 4: Berichteblatt mit dem Schwerpunkt auf Abweichungen von den geplanten Massnahmen und der SIS

Element 4: Festlegen von Evaluations-Daten Aus den Erkenntnissen der SIS, der Mass-nahmenplanung und des Berichteblatts

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Ein-STEP: Pflegeprozess mit 4 Phasen Die neue Art der Pflegedokumentation basiert auf vier Elementen

Elem

ent 1

Sis mit den Kernelementen:

Eigeneinschätzung der pfelge-befürftigen Person

Sechs Themenfelder zu fachlichen Einschätzung

Tabelle für Pflegerelevante Risiken und Phänomene

Elem

ent 2

Elem

ent 3

Berichteblatt mit Schwerpunkt auf:

Abweichungen von der Massnahmen-planung

Aktuelle Ereignisse

Weitere Beteiligte

Elem

ent 4

Evaluation:

Festlegung von Evaluationsdaten und Zeiträumen aus Erkenntnissen

der Sisder Massnahmenplanungdem Berichteblatt

Massnahmen-planung Individuell auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der SIS

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Ein-STEP: Das Strukturmodell der Pflegedoku-mentation mit 4 Elementen

stationär Quelle für dieses und folgende Abb.: https://www.ein-step.de/downloads/

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 1: Die Strukturierte Informationssammlung (SIS)

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 1: Die Strukturierte Informationssammlung (SIS): Feld A

Name der pflegebedürftigen Person Datum wann das Gespräch durchgeführt wurde Handzeichen der gesprächs-verantwortlichen Pflegefachkraft Unterschrift durch die pflegebedürftige Person und/oder seiner Angehörigen/Betreuer

(optionales Feld)

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 1: Die Strukturierte Informationssammlung (SIS): Feld B

Gesprächseröffnung oder Gesprächsabschluss: o „Was bewegt Sie im Augenblick?“ „Was brauchen Sie?“ „Was können wir für Sie tun?“

Angaben der pflegebedürftigen Person zu ihren Hauptproblemen und Wünschen. Unterstützungsbedarf aus Sicht der pflegebedürftigen Person:

o Kennt oder sieht die pflegebedürftige Person Risiken bei sich selbst? o Ergänzende Informationen von Angehörigen und Betreuern.

Es werden ausschliesslich direkte Zitate und wortgetreue Informationen von dem/ der Pflegebe-dürftigen dokumentiert.

Bei stark kognitiv beeinträchtigten Personen kann dieses Gespräch auch stellvertretend mit den Angehöri-gen und/oder mit dem Betreuer/der Betreuerin geführt werden. Quelle und Aussagen werden dokumen-tiert.

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 1: Die Strukturierte Informationssammlung (SIS): Feld C1

Themenfelder in Anlehnung an die Module des NBA

Prinzipien der Themen-felder

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Mobilität und Be-weglichkeit

Krankheitsbezo-gene Anforderun-gen und Belas-tungen

Selbstversorgung Leben in sozialen

Beziehungen Wohnen/Häus-

lichkeit (stationär)

In allen Feldern müssen

fachl. kompetente Ein-schätzungen der Pflege-fachkraft dokumentiert sein Hier können auch pflege-fachliche Ziele formuliert werden

Die Reihenfolge der sechs Themen kann im Gesprächsverlauf variie-ren. Verknüpfung der The-menfelder mit pflegesen-sitiven Risiken und Phä-nomenen.

Unterschiedliche Ein-schätzung zwischen PFK und pflegebedürftiger werden in der SIS doku-mentiert.

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 1: Die Strukturierte Informationssammlung (SIS)

Feld C1 - Themenfeld 1 – kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Früher: ABEDL 1: Kommunizieren können

ABEDL 11: Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen können ABEDL 9: Sich beschäftigen können

z.T. ABEDL 12: Soziale Kontakte, Beziehungen und Bereiche sichern und gestalten können z.T. ABEDL 13: Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen und sich entwickeln können

Leitfrage: Inwieweit ist die pflegebedürftige Person in der Lage, sich zeitlich, persönlich und örtlich zu orientieren und zu interagieren sowie Risiken und Gefahren, auch unter Beachtung von Aspekten des herausfordernden

Verhaltens, zu erkennen?

Erfassung & Beschreibung z.B. folgender Probleme und Ressourcen: Sprechen Hören Sehen Fühlen Denken Verstehen Zeitliche Orientierung Örtliche Orientierung Situative Orientierung Persönliche Orientierung

Lesen Schreiben, Medieneinsatz Erkennen von Gefahren, Risiken Angemessener Umgang mit Gefahren Selbstständiger und sinngemä-

ßer Einsatz der vorh. Hilfsmittel Selbständig Hilfe anfordern Krankheitseinsicht Herausforderndes Verhalten

Pflegerische Probleme erkennen und selbständig kompensieren Bevorzugung Personals

Verbale/ nonverbale Äusserung von Vorlieben/ Abneigungen/ Schmerz etc.

Umstände und Medikamente die die Kommunikation beeinflussen

Biografisch Relevantes Beratungsbedarf

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 1: Die Strukturierte Informationssammlung (SIS)

Feld C1 – Themenfeld 2 – Mobilität und Bewegung

Früher: ABEDL 2: sich bewegen können

z.T. ABEDL 11: Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen können z.T. ABEDL 2:Vitale Funktionen aufrechterhalten können

Leitfrage: Inwieweit ist die pflegebedürftige Person in der Lage,

sich frei und selbständig innerhalb und außerhalb der Wohnung, bzw. des Wohnbereichs, auch unter Beach-tung von Aspekten des herausfordernden Verhaltens, zu bewegen,

um sich Anregungen zu Verschaffen und am Alltagsleben teilhaben zu können?

Erfassung & Beschreibung z.B. folgender Probleme und Ressourcen: Bewegungsbiografie Bewegungswünsche Gehen Qualität: schwankend,

nach vorne gebeugt, Trippel-schritte, schlürfend, geäusserte Unsicherheit,…)

Gehen Quantität: Entfernungen Treppen steigen Stehen Hinsetzen, Sitzen, Aufstehen,

Lageveränderung im Sitzen

Liegen, Lageveränderung im Liegen Beweglichkeit aller Gelenke Schmerzen bei Bewegung Hilfsmittelbedarf, Zustand, Um-

gang Pflegerisiken Sicherheit und Wohnraumgestal-

tung in Bezug auf Sturzrisiken Körperliche und psychische Be-

lastbarkeit (Atemnot, Schwindel. Erschöpfung,…)

Medikamente die Einfluss nehmen Geäusserte Angst vor Bewegung

Freiheitsentziehende Massnah-men

Wissen und Handeln des Pflege-bedürftigen, Angehörigen und Bezugspersonen

Beratungsbedarf

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 1: Die Strukturierte Informationssammlung (SIS)

Feld C1 – Themenfeld 3 – Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen

Früher: ABEDL 3:Vitale Funktionen aufrechterhalten können

z.T. ABEDL 11: Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen können

Leitfrage: Inwieweit benötigt die pflegebedürftige Person durch ihre gesundheitliche Situation/ihre Einschränkungen

und Belastungen und deren Folgen, pflegerisch fachliche Unterstützung? Insbesondere sind die individuellen Belastungsfaktoren, die therapeutischen Settings, die Compliance oder der Handlungsbedarf und die eventuellen Unterstützungsbedarfe bei der Bewältigung von Risiken und Phä-

nomenen z. B. Schmerz, Inkontinenz, Thrombose, Kontrakturen, etc. oder deren Kompensation zu be-schreiben und hinsichtlich ihrer krankheits- und therapiebedingten Anforderungen einzuschätzen.

Erfassung & Beschreibung z.B. folgender Probleme und Ressourcen: Realistische Krankheitseinsicht Angst, Sorge vor/ durch die Krank-

heit, Angst vor dem Sterben Fähigkeit Vitalzeichen selbstän-

dig zu messen und bei Abwei-chungen angemessen zu reag.

Fähigkeit Risiken zu erkennen und ggf. angemessen zu reag.

Arztgänge, Therapeuten, Medis anfordern, richten und nach VO

einzunehmen Selbständige Versorgung von Wun-

den, Sonden, Trachealkanüle, etc Sicherer Umgang mit Hilfsmitteln wie

Sauerstoff-, Absaug-, Blutzucker-messgerät, Insulinpumpen, Kom-pressionsstrümpfen, usw.

Versorgung u. Pflege der Hilfsmittel Körpertemperatur, Atmung, Blut-

druck, Puls, Sauerstoffsätt.

Grösse, Gewicht Blutzucker Ausscheidungen Hautzustand Orientierung Bewegungseinschränkungen/

Lähmungen Flüssigkeitsbilanz MRSA, ESBL Besonderheiten b.d. Ernährung

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 1: Die Strukturierte Informationssammlung (SIS)

Feld C1 – Themenfeld 4 – Selbstversorgung

Früher: ABEDL 4: Sich pflegen können ABEDL 5: Sich kleiden können

ABEDL 6: Ausscheiden ABEDL 7: Essen und Trinken können

ABEDL 8: Ruhen und Schlafen, sich entspannen können ABEDL 10: Die eigene Sexualität Leben können

Leitfrage: Inwieweit ist die pflegebedürftige Person in der Lage, sich selbstständig bzw. mit Unterstützung zu pflegen,

zu kleiden, auszuscheiden und sich zu ernähren?

Erfassung & Beschreibung z.B. folgender Probleme und Ressourcen: Körperpflege Waschen, Duschen, Baden, In-

tim- und Hautpflege, Mundpflege, Zahnpflege, Haare

waschen/ kämmen, Finger-/ Fussnagelpflege Hilfsmittel-pflege

Besonderheiten bei der Körper-pflege

Unverträglichkeiten/ Allergien

Ernährung Einkaufen von Lebensmitteln Nahrungszubereitung Nahrungsaufnahme Benutzen von Hilfsmittel (Be-

steck, Glas, Tasse,…) Lieblings-Essen/ Trinken Ess-/ Trinkmenge Ess-/ Trinkgewohnheiten Besonderheiten beim Essen/ Trinken

Ausscheiden Gang zur Toilette incl. Sturzrisiko An-/ Auskleiden davor/ danach Inkontinenz Intimhygiene selbstständig Sicherer Umgang mit Hilfsmitteln Versorgung und Pflege von

Hilfsmitteln Sicher Umgang mit Inkontinenz-

material

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 1: Die Strukturierte Informationssammlung (SIS)

Feld C1 – Themenfeld 4 – Selbstversorgung

Fortsetzung:

Erfassung & Beschreibung v.a. folgender Probleme und Ressourcen: An- und Auskleiden: Selbständig an-/ auskleiden aller

Kleidungsstücke incl. Schuhe Kleidung a.d. Schrank nehmen Witterungsgerechte Kleidung Kleidung einkaufen, reinigen,

reparieren, ersetzen, ggf. bü-geln, aufräumen, etc.

Entspricht die Kleidung seinem/ ihrem Rollenbild/ Wünschen

Biografische Kleidungsgewohn-heiten

Sicheres, passendes, ange-messenes Schuhwerk

Ruhen und Schlafen, erholen Bett aufsuchen, verlassen Anforderungen an das Bett/ Bettwaren Lagewechsel im Bett Einschlafrituale einschl. Medi-

kamente Einschlaf-/ Durchschlafprobleme Äussere Einflüsse auf den Schlaf Was ist sein/ ihr normaler Tag-/

Nacht-Rhythmus? Schlafbedarf Müdigkeit trotz ausreichend Schlaf? Sich beschäftigen und dabei die

Zeit einteilen, Rolle von Angehörigen/ Be-

zugspersonen

Die eigene Sexualität leben Sexuelle Aktivität Vorlieben, Abneigungen, Ge-

wohnheiten in Bezug auf die ei-gene Sexualität

Hilfsmittel Partnerschaften Beratungsbedarf

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Qualifizierung zusätzlicher Betreuungskräfte nach § 87b Abs. 3 SGB XI

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 1: Die Strukturierte Informationssammlung (SIS) Feld C1 – Themenfeld 5 – Leben in sozialen Beziehungen

Früher:

ABEDL 12: Soziale Kontakte, Beziehungen und Bereiche sichern und gestalten können z.T. ABEDL 10: Die eigene Sexualität leben

z.T. ABEDL 13: Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen und sich dabei entwickeln können z.T. ABEDL 1: Kommunikation, z.T. ABEDL 2: Sich bewegen, z.T. ABEDL 9: Sich Beschäftigen, lernen,

sich entwickeln können, z.T. ABEDL 11: Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen Leitfrage:

Inwieweit ist die pflegebedürftige Person in der Lage, Aktivitäten und Beziehungen im näheren Umfeld und im außerhäuslichen Bereich selbst zu gestalten.

Wobei benötigt sie Unterstützung und wer gibt diese?

Erfassung & Beschreibung z.B. folgender Probleme und Ressourcen: Welche sozialen Kontakte hat er/ sie? Pflege der sozialen Kontakte Neue Kontakte hinzugewinnen Mit wem lebt er/ sie? Soziale Isolation o. bewusster

Rückzug? Kann er/ sie den Wohnraum ver-

lassen? Teilnahme an Festen/ Feiern? Wie wichtig sind d. soz. Kontakte?

Kennt/ nutzt er/ sie Angebote; welche? Sich beschäftigen und dabei die

Zeit einteilen, Hobbies, Religion, Vereine, etc. Erinnerung an Termine, Festtage Vorlieben/ Abneigungen in der Ta-

gesgestaltung Biografische Besonderheiten Was übernehmen Angehörige/

Bezugspersonen?

Umgang mit Hilfsmitteln: Brille. Hörgerät, Rollator, Rollstuhl, KFZ, OPNV, Gehstock, Telefon, Handy, Laptop, neuen Me-dien,… incl. Wartung und Pflege

Mit belastendem Bez. umgehen Gibt es psychische Probleme bie

der die die soz. Interaktion be-einflussen?

Wie lebt er/sie sein/ihr -Sein

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 1: Die Strukturierte Informationssammlung (SIS)

Feld C1 – Themenfeld 6 – Wohnen, Häuslichkeit

Früher: ABEDL 11: Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen.

z.T. ABEDL 1: Kommunikation, z.T. ABEDL 12: Soziale Kontakte, Beziehungen und Bereiche sichern und gestalten können

Leitfrage:

Inwieweit ist die pflegebedürftige Person in der Lage, ihre Bedürfnisse und Bedarfe in Hinblick auf Wohnen, und Häuslichkeit in der stationären Einrichtung umzusetzen?

Wie wichtig sind ihr „Die Erhaltung ihrer Gesundheit, ihrer Kompetenzen und ihres Wohlbefindens“, „Die Möglichkeit, sich zu ori-

entieren“, „Sicherheit durch Vertrautes“ – insbesondere in der unmittelbaren Lebensumwelt.

Erfassung & Beschreibung z.B. folgender Probleme und Ressourcen: Mit wem lebt er/ sie gern? Einrichtungswünsche und Be-

sonderheiten Soziale Isolation o. bewusster

Rückzug? Kann er/ sie den Wohnraum ver-

lassen? Kann/ will er/ sie aufräumen, rei-

nigen, waschen, spülen, Müll entsorgen, etc.?

Kann/ will er/ sie Einkäufe durch-führen? Lagerung von Lebens-mitteln (fachgerecht, Fristen, etc.)

Post, Tageszeitung, etc. erhalten und versenden

Heizen, kühlen und lüften Besonderheiten bei der Beleuch-

tung Allergien und Unverträglichkeiten

Umgang mit Lärm, Geräuschen Gerüchen Biografische Beson-derheiten

Haustiere Was übernehmen Angehörige/

Bezugspersonen

Beratungsbedarf

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 1: Die Strukturierte Informationssammlung (SIS): Feld C2

Aus pflegewissenschaftlicher/ pflegefachlicher Sicht ist folgendes Vorgehen verbindlich: o Pflegefachliche Einschätzung zu den individuellen Risiken/Phänomenen (Ankreuzen von ja/nein) aus den

Erkenntnissen A bis C1. o Jedes Risiko/ Phänomen wird in Bezug auf alle sechs Themenfelder bewertet und angekreuzt. Also z.B. De-

kubitus-Risiko in Verbindung mit „kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten“, etc. o Wird die Kategorie „ja“ angekreuzt, muss die Pflegefachkraft eine weitere Entscheidung zu der Katego-

rie „weitere Einschätzung notwendig“ (ja/nein) treffen Differentialassessment (z.B. Ernährung, Sturz, Schmerz, Bradenskala, etc. )

o Das Feld „Sonstiges“ dient der Erfassung weiterer Risiken oder Phänomenen im Einzelfall. o Abschließende Überprüfung der fachlichen Entscheidungen in der Risikomatrix, inwieweit diese durch

Informationen in den Themenfeldern gestützt sind (Plausibilitätscheck). o Ein Risiko kann nur als kompensiert gelten, wenn in den Themenfeldern ersichtlich ist, wodurch das Ri-

siko ausgeglichen ist.

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 1: Die Strukturierte Informationssammlung (SIS): Feld C2

Mögliche Risiken/ Phänomene o Dekubitus-Risiko = Wundliegen o Sturz-Risiko o Inkontinenz o Risiko Schmerz o Risiko der Malnutrition = Fehlernährung, Unterernährung, Übergewicht o Dehydrations-Risiko/ Exsikose = Austrocknen o Risiko der Infektion mit nosokomialen Keimen = Krankenhausinfektion o Kontraktur-Risiko = Versteifung der Gelenke o Obstipations-Risiko = Verstopfung o Parodontitis-Risiko = bakteriell bedingte Entzündung des Zahnfleischs o Pneumonie-Risiko = Lungenentzündung o Thrombose-Risiko = Blutgerinnsel in einem Blutgefäss o Aspiration = Verschlucken o Intertrigo = Das Reiben von (feuchter) Haut auf Haut o (Reiz)Deprivation = Vereinsamung, Fehlen angemessener sensorischer Reize

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Die vier Elemente des Strukturmodells Verständigung

auf Ziele & Massnahmen

Wünsche, Bedürfnisse,

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 2: Die Massnahmenplanung

Inhalte des Massnahmenplans:

o Individuelle Wünsche und Vorlieben, individuelle Zeiten und Rituale etc. o Regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen der Grundpflege / Betreuung/ Hauswirtschaft o Massnahmen des Risikomanagements oder zeitlich befristete Beobachtungen o Zusätzliche Betreuungsleistungen o Massnahmen der Behandlungspflege o Hinweise zur Pflegeorganisation oder vereinbarte individuelle Unterstützung für definierte Situationen.

Einrichtungsspezifische Gestaltung der Massnahmenplanung Casa Reha

Empfohlener Aufbau des Massnahmenplans: o Grundbotschaft der pflegebedürftigen Person o Erstellungsdatum o Zeitraum/ Zeitpunkt innerhalb der Tagesstruktur o Massnahmenbeschreibung (handlungsleitend) o Grad/ Art des Hilfe-/ Unterstützungsbedarfes o Hilfsmittel o Verweis auf die zugrunde gelegte Verfahrensanleitung (Standard/ Leitlinie) o Nummer des zugehörigen Themenfeldes o Nummer des zugehörigen Leistungskomplexes (ambulant) o Evaluationsdatum o Handzeichen der Pflegefachkraft o …

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 2: Die Massnahmenplanung (Betreuung und Pflege)

Regeln für die Massnahmenplanung

o Die Massnahmenplanung wird von einer in der SIS geschulten Pflegefachkraft erstellt. o Routinemäßige und wiederkehrende Abläufe in der grundpflegerischen Versorgung sowie der psychoso-

zialen Betreuung werden NUR einmal dargestellt. o Handlungsleitend ist, ob aus fachlicher Sicht oder auf Wunsch des Bewohners bestimmte Leistungen zu einem fixen Zeit-

punkt erbracht werden sollen. durch die Struktur der Maßnahmenplanung wird nachvollziehbar das „Wer, Was, Wie, Wo und Wann“

durchführt. o Unterstützende oder pflegerische Massnahmen, die mehrmals am Tag in derselben Form erbracht wer-

den (z.B. das Bereitstellen von Mahlzeiten in einer bestimmten Form), werden nur einmal beschrieben und im Weiteren dann mit einem Kürzel in die Tagesstruktur integriert.

o Ziele sind ein innewohnender Bestandteil der Massnahmenplanung und müssen nicht verschriftlicht wer-den: Durch die ausführende Pflegefachkraft erfolgt ein gedanklich-fachlicher Prozess, der die Erkenntnisse

aus der SIS einbezieht: Welche Ziele hat der Pflegebedürftige? Welche Ressourcen bestehen? Wel-che Problemkonstellationen sind vorhanden? Welche Zielsetzungen sind realistisch? Bisher: Probleme + Ursachen + Symptome + Ressourcen + Risiken + Biografie Ziele

Das Ergebnis dieses Prozesses spiegelt sich in der Ausgestaltung der Maßnahmenplanung wider, ohne dass die genannten gedanklichen Zwischenschritte verschriftet werden müssen.

o Pflege-/ betreuungs-relevante biografische Aspekte erschliessen sich aus der SIS.

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 2: Casa Reha Massnahmenplanung § 87b

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 2: Casa Reha Massnahmenplanung SB

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 2: Casa Reha handlungsleitende Massnahmenplanung SB & § 87b

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 3: Das Berichteblatt (Verlaufsdokumentation)

Regeln für das Berichteblatt o Ziel: schnelle Erfassung von Veränderungsprozessen; Übersichtlichkeit o Das Berichteblatt wird von allen an der Pflege, Betreuung und Therapie Beteiligten benutzt. Beachte den Datenschutz Beachte die Vorgaben des QMs

o Dokumentation von: Abweichungen von geplanten wiederkehrenden Maßnahmen der Grundpflege und Betreuung gezielten/ geplanten und zeitlich befristeten Beobachtung auf der Grundlage der SIS und der Risikomatrix tagesaktuellen Ereignissen und ggf. Reaktionen Einzelnachweisen im stationären Bereich weiterhin für die Behandlungspflege Nachweise für zusätzliche Betreuungsleistungen (§§ 45b bzw. 87b SGB XI) Lagerungs- und Bewegungsprotokolle bei Dekubitus-Risiko Individuell festgelegten Massnahmen im Rahmen des Risiko-Managements

o KEINE Dokumentation von Einzelnachweisen für die Grundpflege bei wiederkehrenden Massnahmen der pflegerischen Versorgung und Betreuung im stationären Bereich, wenn Verfahrensanleitungen vorliegen

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 3: Das Berichteblatt (Verlaufsdokumentation)

Aufgabenverteilung o Eine geschulte Pflegefachkraft steuert den Pflegeprozess bildet in Anlehnung an den Pflegeprozess, das konkrete Vorgehen nachvollziehbar und knapp in der

Pflegedokumentation ab. Bezieht die Eintragungen im Berichteblatt, die dort durch allen andere beteiligten Professionen oder Be-

treuungskräfte vorgenommen werden, ein. Leitet das Pflegeteam an und koordiniert den interdisziplinären Prozess im Sinne der pflegebedürftigen

Person. o Es sind wichtige Aufgaben des Qualitätsmanagements Das Qualitätsmangement(handbuch) so zu gestalten, dass es den Pflegeprozess im Strukturmodell

unterstützt. die Entscheidungsspielräume für die Pflegefachkräfte zu definieren und diese in den Regelungen im

QM-Handbuch zu verankern.

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 3: Das Casa-Reha-Leistungsnachweis für soziale Betreuung und § 87b

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 3: Das Casa-Reha-Berichteblatt (Verlaufsdokumentation) für SB & § 87b

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Element 4: Die Evaluation

Regeln für die Evaluation o Festlegungen durch das interne QM, ab wann eine routinemäßige Überprüfung der Massnahmenplanung

erfolgen muss. o In fachlich angemessenen Abständen, abhängig von stabilen oder instabilen Gesundheitssituationen und

Pflegebedarfen, erfolgt die Evaluation der Pflegesituation inkl. Massnahmenplanung und je nach Ergebnis eine entsprechende Reaktion in der Maßnahmenplanung.

o Keine schematische Routine-Evaluation mehr; stattdessen Evaluation bei „Abweichungen im Pflegebericht“ bei kurzfristig festzusetzenden Evaluationsdaten im Zusammenhang mit der Risikoeinschätzung zur Beobachtung von Phänomenen bei unklaren Ausgangslagen im Rahmen der Verständigung mit der pflegedürftigen Person zu individuellen Einschätzungen anlassbezogen bei akuten Situationen oder besonderen Ereignissen

o Verantwortlichkeiten: Die Pflegefachkraft: Terminiert individuell Evaluationszeiten und evaluiert evaluiert bei pflegerelevanten Veränderungen evaluiert im Rahmen der Einschätzung von Risiken und Phänomenen

Das Pflegemanagement/ Qualitätsmanagement führt Pflegevisiten durch beruft Fallbesprechungen ein führt weitere interne Qualitätskontrollen durch

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Ein-STEP: Die vier Elemente des Strukturmodells Zusammenfassung

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Aufgaben des MDKs i.d. Altenpflege Beratung in medizinischen Versorgungsfragen

Beratung zu grundsätzlichen Fragen der präventiven, kurativen und rehabilitativen Versorgung sowie bei der Gestaltung der Leistungs- und Versorgungsstrukturen. Hierzu gehören unter anderem die Qualitätssicherung in der ambulanten und der stationären Versorgung die Weiterentwicklung der Vergütungssysteme in der ambulanten und der stationären Versorgung die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Begutachtungen für die Pflegeversicherung Für die Pflegekassen begutachtet der MDK, ob jemand pflegebedürftig ist; darüber hinaus berät er die Pfle-gekassen in grundsätzlichen Fragen der pflegerischen Versorgung. Bei der Begutachtung von Pflegebedürf-tigkeit zu Hause oder im Pflegeheim prüfen wir das Vorliegen der Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit empfehlen wir eine Pflegestufe (ab 2017 Pflegegrad) prüfen wir, ob eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt (PEA) (entfällt ab 2017) schlagen wir Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation vor geben wir Empfehlungen über die Art und den Umfang von Pflegeleistungen ab formulieren wir Hinweise zu einem individuellen Pflegeplan.

Pflegequalität sichern Pflegebedürftige brauchen aufgrund ihrer Krankheit oder Behinderung Schutz und Unterstützung. Auf die Qualität der Leistungen kommt es daher in der Pflege besonders an. Alle Pflegeeinrichtungen sind verpflich-tet, die Qualität ihrer Leistungen zu fördern und zu sichern. Der MDK prüft im Auftrag der gesetzlichen Pfle-gekassen, ob die Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Dabei berät der MDK die Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel, Qualitätsmängeln vorzubeugen sowie die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen und ihrer Träger für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken.

u.a.m.

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Ausblick

Ernährung im Alter Schmerz im Alter … … … …

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Vielen Dank für Ihr Interesse und

die Zusammenarbeit!

Viel Erfolg! Alles Gute!

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